Berufsbeschreibung
Transcription
Berufsbeschreibung
KinderbetreuerIn Ähnliche Bezeichnung(en): BabysitterIn Berufsbeschreibung KinderbetreuerInnen beaufsichtigen Kinder und Jugendliche kurzzeitig (z. B. als BabysitterIn, KinderanimateurIn), wobei die Aufsicht im Vordergrund steht. Häufig sind sie bei privaten Hilfsorganisationen und Vereinen beschäftigt (z. B. Kinderfreunde, Österreichisches Hilfswerk). Als Nebenbeschäftigung üben KinderbetreuerInnen den Beruf oft auch selbstständig bzw. als geringfügig Beschäftigte aus. Bei ihrer Arbeit haben sie engen Kontakt zu den von ihnen betreuten Kindern und Jugendlichen und deren Eltern. Arbeits- und Tätigkeitsbereiche KinderbetreuerInnen kümmern sich als Babysitter um die Kinder, während die Eltern außer Haus oder beschäftigt sind. Dabei übernehmen sie alle rund um die Kinderbetreuung anfallenden Tätigkeiten wie z. B. Kochen, Baden, Wickeln, Spielen, Basteln und bei den Hausaufgaben helfen. Betreuen sie die Kinder am Abend, lesen sie ihnen Geschichten vor und sorgen dafür, dass sie rechtzeitig zu Bett gehen. Bei Notfällen kontaktieren sie die Eltern und leisten Erste Hilfe. In den Gästekindergärten von Gaststätten, Hotels und Einkaufszentren beaufsichtigen sie die Kinder der Gäste bzw. KundInnen und malen, spielen oder basteln mit ihnen. Im Unterschied zu Tagesmüttern und -vätern, aber auch zu KindergärtnerInnen, betreuen KinderbetreuerInnen die Kinder eher unregelmäßig (häufig, wenn Erziehungsberechtigte Termine wahrnehmen müssen oder ausgehen) und in der Regel nur die Kinder bzw. das Kind einer Familie. Arbeitsmittel Das wichtigste Arbeitsmittel der KinderbetreuerInnen ist die eigene Person. Sympathisches, vertrauenswürdiges Auftreten ist sowohl den Kindern als auch den Eltern gegenüber besonders wichtig. Abhängig vom Alter der betreuten Kinder verwenden sie verschiedenes Spielzeug, Musikinstrumente und Kinderbücher, aber auch Lern- und Schulunterlagen. Außerdem verwenden sie verschiedenste Haushalts-, Reinigungs- und Hygieneprodukte (z. B. Windeln) und bereiten Essen für die Kinder zu. Arbeitsumfeld/Arbeitsorte KinderbetreuerInnen arbeiten in der Regel in den Wohnungen bzw. den Häusern der Kindeseltern (Erziehungsberechtigten) sowie im Freien in Parks und auf Spiel- und Sportplätzen. Teilweise sind sie auch in Kinderbetreuungsangeboten von Hotels, Einkaufszentren und Gastronomiebetrieben tätig. In Ausnahmefällen betreuen sie die Kinder auch in ihrer eigenen Wohnung. KinderbetreuerInnen haben engen Kontakt zu den Eltern der Kinder und natürlich zu den Kindern selbst. Die wichtigsten Tätigkeiten und Aufgabenbereiche auf einen Blick ● ● ● ● ● ● Beaufsichtigung der Kinder während der Abwesenheit der Erziehungsberechtigten mit den Kindern spielen, basteln, den Kindern vorlesen ältere Kinder bei der Erledigung der Hausübungen unterstützen Kinder zu Bett bringen vorbereitete Speisen aufwärmen (insb. Babynahrung), eventuell auch selbst einfache Speisen zubereiten darauf achten, dass die Kinder ausreichend trinken ● ● mit den Kindern Parks und Spielplätze besuchen, dabei darauf achten, dass die Kinder dem Wetter entsprechend gekleidet sind Eltern über besondere Vorkommnisse informieren Unternehmen und Institutionen ● ● ● private und öffentliche Elternorganisationen und Vereine (z. B. Kinderfreunde) selbstständig Gästekindergärten und Animationseinrichtungen Anforderungen Jeder Beruf erfordert ganz spezielle Sach- und Fachkenntnisse, die in der Ausbildung vermittelt werden. Daneben gibt es auch eine Reihe von Anforderungen, die praktisch in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören: Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit und Pünktlichkeit, genaues und sorgfältiges Arbeiten, selbstständiges Arbeiten, Einsatzfreude und Verantwortungsbewusstsein. Auch die Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit) und Lernbereitschaft sind heute kaum noch wegzudenken. Welche Fähigkeiten und Eigenschaften in DIESEM Beruf sonst noch erwartet werden, kann von Betrieb zu Betrieb sehr unterschiedlich sein. Die folgende Liste gibt einen Überblick über weitere Anforderungen, die häufig gestellt werden. Denken Sie daran: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung. Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig? ● Lärmunempfindlichkeit Sachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet? ● ● ● ● gestalterische Fähigkeit gute Beobachtungsgabe gute Deutschkenntnisse Organisationsfähigkeit Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen? ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● Bereitschaft zum Zuhören Durchsetzungsvermögen Einfühlungsvermögen interkulturelle Kompetenz Kommunikationsfähigkeit Konfliktfähigkeit Kontaktfreude KundInnenorientierung Motivationsfähigkeit Verständnis für Jugendliche und Kinder Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen? ● ● ● ● ● ● ● ● Aufmerksamkeit Begeisterungsfähigkeit Belastbarkeit Flexibilität Geduld Selbstbeherrschung Sicherheitsbewusstsein Spontanität Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig? ● ● gepflegtes Erscheinungsbild Hygienebewusstsein Alternativen/Spezialisierung Alternativen (Auswahl) Berufsalternativen sind Berufe, denen eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgabenbereiche wie dem erlernten Beruf zugrunde liegen. Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen, die in der bisherigen Ausbildung und Berufstätigkeit erworben wurden, können auch in Arbeitsbereiche der genannten Berufe eingebracht werden. ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● Diplomierte/r Kinderkrankenschwester/-pfleger Elementarpädagoge/Elementarpädagogin Hortpädagoge/-pädagogin Kinder- und JugendberaterIn Kinderdorfmutter/-vater KindergartenhelferIn Pädagoge/Pädagogin Sozialpädagoge/Sozialpädagogin Tagesmutter/-vater VolksschullehrerIn Selbstständigkeit KinderbetreuerInnen als BabysitterInnen werden in der Regel als geringfügig Beschäftigte im Rahmen der Kategorie "haushaltsnahe Dienstleistungen" in Privathaushalten angestellt und über den "Dienstleistungsscheck" bezahlt. Mehr Info dazu unter www.dienstleistungsscheck-online.at Will ein/eine KinderbetreuerIn über die Geringfügigkeitsgrenze (Stand 2015: EUR 405,98) hinaus verdienen und selbstständig tätig sein, besteht die Möglichkeit im Rahmen eines freien Berufes als neue Selbstständige. Freie Berufe sind selbstständige (freiberufliche) Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Arzt/Ärztin und andere Gesundheitsberufe, Rechtsanwalt/-anwältin, MusikerIn, SchriftstellerIn und andere Künstlerberufe). Für einige freie Berufe ist die Berufsausübung durch eigene Rechtsvorschriften (Ärztegesetz, Rechtsanwaltsordnung, Ziviltechnikergesetz etc.) geregelt und es bestehen eigene Interessenvertretungen (Kammern oder Berufsverbände), denen die Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit gemeldet werden muss. Für andere freie Berufe, wie z. B. KünstlerIn, SchriftstellerIn, JournalistIn, bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften und Meldepflichten. Darüber hinaus bestehen folgende Freie Gewerbe: ● ● Beaufsichtigung von Kindern ohne Verfolgung erzieherischer Zwecke Kinderbetreuungsagentur (Gewerbewortlaut: Vermittlung von Werk- und Dienstleistungsverträgen an Befugte unter Ausschluss der Übernahme von Verträgen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung ... mit dem Zusatz Kinderbetreuungsargentur (Hinweis: eine Reihe von Vermittlungstätigkeiten wie Arbeitsvermittler, Reisebüros wird im Gewerbewortlaut ausdrücklich ausgeschlossen) Informationen zum "Freien Gewerbe": freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung. Liste der Freien Gewerbe: ● Bundeseinheitliche Liste der freien Gewerbe ALLGEMEINE HINWEISE: Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat). Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen: ● ● ● das 18. Lebensjahr muss vollendet sein österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten) Weitere Informationen und Kontakte: ● ● Weitere Informationen über die Gewerbeordnung, Befähigungsnachweise, Kontaktmöglichkeiten usw. finden Sie unter Wirtschaftskammer Österreich - Gewerberecht. Weitere Informationen zur Unternehmensgründung, Kontaktmöglichkeiten usw. finden Sie unter Gründerservice der Wirtschaftskammer Österreich. Links Interessante Infos rund um den Beruf ● Babysitter.atInternet: http://www.babysitter.at © ibw - Institut für Bildungsforschung der Wirtschaft