Berufsbeschreibung

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Berufsbeschreibung
ViehhändlerIn
Berufsbeschreibung
ViehhändlerInnen vermarkten Schlacht- und Nutzvieh an gewerbliche und industrielle Fleischverarbeitungsbetriebe und
wickeln Import- und Exportgeschäfte mit ausländischen HandelspartnerInnen ab. Dabei arbeiten sie entweder als
Selbstständige oder als Beschäftigte in großen Viehhandelsunternehmen. Sie beziehen das Schlachtvieh von LandwirtInnen
und ViehzüchterInnen und achten beim Einkauf auf die Einhaltung der Qualitäts- und Hygieneauflagen. Sie führen
Betriebsbücher (z. B. Buchhaltung, Bestell- und Lagerbücher, Kassa) sowie den Schrift- und Telefonverkehr mit KundInnen
und LieferantInnen.
Arbeits- und Tätigkeitsbereiche
ViehhändlerInnen handeln mit Zucht-, Nutz- und Schlachtvieh. Beim Zuchtvieh handelt es sich um hochwertige Rinder-,
Schweine- oder Schafrassen, die zur Zucht eingesetzt werden und über die ein Herdebuch mit Angaben über die Milch- und
Fleischleistung, die Abstammung etc. geführt wird. Sie verkaufen das Zuchtvieh an LandwirtInnen und ProduzentInnen
(MästerInnen). Sie versorgen ihre KundInnen weiters mit allgemeinem Nutzvieh (weniger hochwertige Rassen), mit Kälbern
und Einstellrindern, die sie ihnen nach der Mästung meist wieder abkaufen. Schlachtvieh verkaufen sie an gewerbliche und
industrielle Fleischverarbeitungsbetriebe.
Beim Einkauf informieren sich ViehhändlerInnen über den Gesundheits- und Mastzustand sowie über die Milch- und
Fleischleistung der Tiere. Auf Basis dieser Informationen entwickeln sie Einkaufs- und Verkaufspläne. ViehhändlerInnen
müssen über die verschiedenen rechtlichen Rahmenbedingungen Bescheid wissen, die beim Viehhandel und Tiertransport
einzuhalten sind, nicht nur zur Sicherung der Fleischqualität, sondern auch zum Schutz der beförderten Tiere.
ViehhändlerInnen sind für den sachgerechten Transport der Tiere zu den AbnehmerInnen verantwortlich, den sie entweder
selbst oder in Zusammenarbeit mit einer Spedition durchführen. Die ordnungsgemäße Durchführung von Tiertransporten
(Versorgen der Tiere mit Futter und Wasser, Sicherstellen von Frischluft und ausreichend Platz für die Tiere) stellt einen
wichtigen Aspekt für die Qualität der Fleischprodukte dar.
Arbeitsmittel
ViehhändlerInnen bedienen sich bei der Abwicklung von Schrift- und Telefonverkehr moderner Kommunikationsmittel
(Internet, E-Mail, Telefon, Fax). Sie führen Betriebsbücher, z. B. Bestellbuch, Lagerbuch, Adressdateien oder Kassabuch. Bei
der Durchführung von Tiertransporten schaffen sie Futter und Wasser herbei. Generell tragen sie feste Arbeitsbekleidung.
Der richtige Umgang mit den Tieren erfordert spezifische Kenntnisse und Kraft.
ViehhändlerInnen kennen und lesen rechtliche Vorschriften (Gesetze, Verordnungen) über Tierhaltung und -transport sowie
über Import- und Exportbestimmungen.
Arbeitsumfeld/Arbeitsorte
ViehhändlerInnen arbeiten in Büros, aber häufig auch vor Ort bei den Zuchtbetrieben und auf Höfen der LandwirtInnen von
denen sie das Vieh beziehen und in Schlacht- und Verarbeitungsbetrieben, an die sie das Vieh liefern. Sie wickeln den
Schrift- und Telefonverkehr mit KundInnen, LieferantInnen, Behörden (insb. Zollbehörden), Tierärzten (Tierarzt/Tierärztin)
und Speditionsunternehmen ab.
Die wichtigsten Tätigkeiten und Aufgabenbereiche auf einen Blick
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Zucht-, Nutz- und Schlachtvieh einkaufen und verkaufen
rechtliche Bestimmungen Qualitäts- und Hygieneauflagen kennen und einhalten
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Tiertransporte organisieren und durchführen (z. B. im Rahmen von Import- oder Exportgeschäften)
dabei rechtliche Bestimmungen und Auflagen für Tiertransporte einhalten
Betriebsbücher führen (z. B. Bestellbuch, Lagerbuch, Adressdateien, Kassabuch)
Schrift- und Telefonverkehr mit KundInnen, LieferantInnen, Behörden, Tierärzten, Speditionsunternehmen abwickeln
Unternehmen und Institutionen
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Viehhandelsbetriebe
Fleischverarbeitungsunternehmen (z. B. große Lebensmittelketten)
Genossenschaften, Schlachthöfe, Viehzuchtbetriebe
Anforderungen
Jeder Beruf erfordert ganz spezielle Sach- und Fachkenntnisse, die in der Ausbildung vermittelt werden. Daneben gibt
es auch eine Reihe von Anforderungen, die praktisch in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören: Zuverlässigkeit,
Ehrlichkeit und Pünktlichkeit, genaues und sorgfältiges Arbeiten, selbstständiges Arbeiten, Einsatzfreude und
Verantwortungsbewusstsein. Auch die Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
und Lernbereitschaft sind heute kaum noch wegzudenken.
Welche Fähigkeiten und Eigenschaften in DIESEM Beruf sonst noch erwartet werden, kann von Betrieb zu Betrieb sehr
unterschiedlich sein. Die folgende Liste gibt einen Überblick über weitere Anforderungen, die häufig gestellt werden.
Denken Sie daran: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.
Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?
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gute körperliche Verfassung
Kraft
Sachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?
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Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
kaufmännisches Verständnis
Koordinationsfähigkeit
mit Tieren umgehen können
Organisationsfähigkeit
unternehmerisches Denken
Verhandlungsgeschick
Verkaufstalent
Zahlenverständnis und Rechnen
Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?
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Kommunikationsfähigkeit
KundInnenorientierung
Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?
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Flexibilität
Gesundheitsbewusstsein
Rechtsbewusstsein
Sicherheitsbewusstsein
Umweltbewusstsein
Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?
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gepflegtes Erscheinungsbild
Hygienebewusstsein
Mobilität (wechselnde Arbeitsorte)
Alternativen/Spezialisierung
Alternativen (Auswahl)
Berufsalternativen sind Berufe, denen eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgabenbereiche wie dem erlernten Beruf
zugrunde liegen. Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen, die in der bisherigen Ausbildung und Berufstätigkeit erworben
wurden, können auch in Arbeitsbereiche der genannten Berufe eingebracht werden.
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LandwirtIn
PferdewirtIn
TierhändlerIn
ZoofachhändlerIn
Selbstständigkeit
Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:
a) Freies Gewerbe:
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Handelsgewerbe
Informationen zum "Freien Gewerbe": freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern
lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der
Gewerbeanmeldung.
Liste der Freien Gewerbe:
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Bundeseinheitliche Liste der freien Gewerbe
b) Betriebe der Land- und Forstwirtschaft:
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Land- und forstwirtschaftlicher Betrieb
Nebengewerbe der Land- und Forstwirtschaft, z. B. Ver- und Bearbeitung des eigenen Naturproduktes, Dienstleistungen
mit land- und forstwirtschaftlichen Betriebsmitteln, die im eigenen Betrieb verwendet werden usw.
Land- und forstwirtschaftliche Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaft, soweit kein Handelsgewerbe oder
Lohnverarbeitung für andere Genossenschaften oder Nicht-Genossenschaftsmitgliedern vorliegt
Informationen zu "Betrieben der Land- und Forstwirtschaft":
Die Land- und Forstwirtschaft und ihre Nebengewerbe unterliegen nicht der Gewerbeordnung und für die selbstständige
Berufsausübung in diesem Bereich sind grundsätzlich keine Befähigungsnachweise zu erbringen.
Beim Kauf eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes ist allerdings eine Bewilligung erforderlich, für die u. a. der/die
KäuferIn eine Fachausbildung in der Land- und Forstwirtschaft nachweisen muss. Auch für den Bezug diverser Förderungen
ist der Nachweis einer landwirtschaftliche Berufsausbildung erforderlich.
ALLGEMEINE HINWEISE:
Für die meisten Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen,
brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung Ausnahmen bilden Freie Berufe und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft.
Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen Sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
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das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit
dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen
Tätigkeit berechtigt
keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit oder in der
Land- und Forstwirtschaft) ist diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt (z. B. Sozialversicherungsanstalt der
Bauern oder Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft) und dem zuständigen Finanzamt zu melden.
Weitere Informationen und Kontakte:
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Weitere Informationen über die Gewerbeordnung, Befähigungsnachweise, Kontaktmöglichkeiten usw. finden Sie unter
Wirtschaftskammer Österreich - Gewerberecht.
Weitere Informationen zur Unternehmensgründung, Kontaktmöglichkeiten usw. finden Sie unter Gründerservice der
Wirtschaftskammer Österreich.
ALLGEMEINE HINWEISE:
Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie
eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde
(Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
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das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit
dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen
Tätigkeit berechtigt
keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist
diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.
Weitere Informationen und Kontakte:
Weitere Informationen und Kontakte:
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Weitere Informationen über die Gewerbeordnung, Befähigungsnachweise, Kontaktmöglichkeiten usw. finden Sie unter
Wirtschaftskammer Österreich - Gewerberecht.
Weitere Informationen zur Unternehmensgründung, Kontaktmöglichkeiten usw. finden Sie unter Gründerservice der
Wirtschaftskammer Österreich.
Links
Interessante Infos rund um den Beruf
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Bundesanstalt für AgrarwirtschaftInternet: http://www.agraroekonomik.at/
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und WasserwirtschaftInternet: http://www.bmlfuw.gv.at
Das Portal der Landwirtschaftskammern ÖsterreichsInternet: http://www.lko.at
Landwirtschaft zum AnfassenInternet: http://www.bauernhof.net
© ibw - Institut für Bildungsforschung der Wirtschaft