Berufsbeschreibung
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Berufsbeschreibung
MesserschmiedIn (Lehrberuf - ausgelaufen) - Lehrzeit: 3 Jahre Berufsbeschreibung Der Lehrberuf MesserschmiedIn wurde mit 1. Juni 2011 durch den Modullehrberuf Metalltechnik ersetzt. Die Ausbildung im Lehrberuf MesserschmiedIn kann seit diesem Zeitpunkt nicht mehr begonnen werden. MesserschmiedInnen stellen alle Arten von Schneidwerkzeugen für Haushalt, Gewerbe und Medizin her, wie z. B. Küchenmesser, Taschenmesser, Scheren, Brotschneidmaschinen, Chirurgiemesser, Friseurmesser und dergleichen. Weiters warten, schleifen und reparieren sie diese. Sie bauen Schneidblätter und Messersätze in Schneidmaschinen und Werkzeugmaschinen ein und aus, schleifen sie, tauschen schadhafte Teile aus, und sorgen für die Funktionstüchtigkeit und vor allem für die Sicherheit der Schneidemaschinen (z. B. in Produktionsanlagen, Fertigungsstraßen, Verpackungsanlagen). MesserschmiedInnen arbeiten in Werkstätten und Produktionshallen von Industrie- und Gewerbebetrieben; sie arbeiten eigenständig sowie im Team mit BerufskollegInnen, Vorgesetzten und weiteren Fach- und Hilfskräften. Die Ausbildung zum/zur MesserschmiedIn erfolgt im Modullehrberuf Metalltechnik. >>siehe Metalltechnik (Modullehrberuf) Arbeits- und Tätigkeitsbereiche MesserschmiedInnen arbeiten in Industriebetrieben sowie in Betrieben des Messerschmiedegewerbes wo sie mit der Herstellung, Wartung und Reparatur von Schneidwerkzeugen (wie z. B. Haushaltsmesser und Scheren, chirurgische Messer) und Schneidmaschinen (z. B. in Produktions- und Verpackungsanlagen) befasst sind. Sie prüfen die Schärfe und Funktionstüchtigkeit von Schneidblättern und Messersätzen und schleifen abgenutzte oder stumpfe Klingen. Das Schleifen der Klingen erfolgt an speziellen Schleifmaschinen. Dazu werden die Schneidwerkzeuge in eine Vorrichtung mit einer rotierenden Schleifscheibe eingespannt und geschliffen. Gegen die beim Schleifvorgang entstehende Hitze und Reibung wird Kühlflüssigkeit, meist Wasser, zugeführt. Nach dem Schleifen wird die Schneide des Werkstückes mit einem feinen Ölstein abgezogen, um Schleifgrate zu entfernen. Die MesserschmiedInnen erneuern und reparieren auch Messergriffe und fertigen Zubehörteile wie Taschen und Hülsen an. Aufgrund der zunehmenden industriellen Fertigung kommt der handwerklichen Herstellung von Schneidwerkzeugen eher geringe Bedeutung zu. Im Rahmen der handwerklichen Fertigung erzeugen MesserschmiedInnen Spezialgeräte, Spezialmesser, Ziermesser und andere Sonderanfertigungen nach KundInnenwünschen. Dazu schneiden sie vorgefertigte Rohlinge zu und verformen diese nach dem Erhitzen mit geeigneten Hämmern, Maschinenhämmern oder Schmiedepressen. Arbeitsmittel MesserschmiedInnen arbeiten mit Schneidwerkzeugen aller Art (z. B. Küchenmesser, Taschenmesser, Scheren, Chirurgiemesser, Brotschneidmaschinen sowie mit industriellen Schneidanlagen und Schneidmaschinen. Sie hantieren mit Klingen, Schneidblättern und Messersätzen aller Art und Größen und mit Schleifscheiben, Rohlingen, Wasser und Kühlmittel usw. Im Rahmen von Schleifarbeiten arbeiten sie an diversen Schleifmaschinen und Schleifpressen. Bei der Herstellung und Erzeugung von Messern und Schneidwerkzeugen arbeiten sie mit verschiedenen Schmiedewerkzeugen, Werkzeugmaschinen und Handwerkzeugen und -geräten wie z. B. Feilen, Sägen, Bohrern, Löt- und Schweißgeräten, Hämmern, Zangen und Schraubenziehern. Sie lesen und verwenden technische Unterlagen, Werkskizzen und Zeichnungen und führen Ordner, Mappen, Service- und Wartungsprotokolle. Arbeitsumfeld/Arbeitsorte MesserschmiedInnen arbeiten in Werkstätten von Klein- und Mittelbetrieben des Messerschmiedegewerbes oder in Werks- und Produktionshallen von Industriebetrieben. Sie arbeiten eigenständig sowie im Team mit BerufskollegInnen, Vorgesetzten und verschiedenen Fach- und Hilfskräften zusammen, siehe z. B. Metallbearbeitung (Lehrberuf), MetallgestalterIn, Metalldesign - Metalldrückerei (Lehrberuf). Die wichtigsten Tätigkeiten und Aufgabenbereiche auf einen Blick ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● Arbeitsvorbereitung: Werkmaterialien, Bleche und Metalle, vorgefertigte Rohlinge zusammenstellen technische Skizzen und Pläne, Werkzeichnungen und dergleichen lesen und verwenden Schneidewerkzeuge verschiedenster Art wie z. B. Hand- und Maschinenmesser, Chirurgiemesser, Friseurmesser, Spezialmesser und -scheren von Großküchen und Fleischereien etc. herstellen, warten und reparieren verschiedene metallbearbeitende Verfahren anwenden wie z. B.: Schmieden, Hämmern, Biegen, Härten, Pressen, Schleifen diverse Service-, Wartungs- und Reparaturarbeiten und Schleifarbeiten an Schneidgeräten und Schneidmaschinen durchführen Messergriffe aus Holz, Kunststoff, Metall oder Horn reparieren und erneuern Stahl- und Schneidwaren bestellen und einkaufen Betriebsbücher wie z. B. Buchhaltung, Lagerbücher, Kunden- und Lieferantenkarteien führen Telefon- und Schriftverkehr mit den KundInnen und LieferantInnen durchführen KundInnen beraten und informieren Unternehmen und Institutionen ● ● Betriebe des Messerschmiedegewerbes Industriebetriebe der Schneidwarenerzeugung Anforderungen Jeder Beruf erfordert ganz spezielle Sach- und Fachkenntnisse, die in der Ausbildung vermittelt werden. Daneben gibt es auch eine Reihe von Anforderungen, die praktisch in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören: Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit und Pünktlichkeit, genaues und sorgfältiges Arbeiten, selbstständiges Arbeiten, Einsatzfreude und Verantwortungsbewusstsein. Auch die Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit) und Lernbereitschaft sind heute kaum noch wegzudenken. Welche Fähigkeiten und Eigenschaften in DIESEM Beruf sonst noch erwartet werden, kann von Betrieb zu Betrieb sehr unterschiedlich sein. Die folgende Liste gibt einen Überblick über weitere Anforderungen, die häufig gestellt werden. Denken Sie daran: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung. Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig? ● ● ● ● ● ● ● Auge-Hand-Koordination Fingerfertigkeit gute körperliche Verfassung gute Reaktionsfähigkeit gutes Sehvermögen Lärmunempfindlichkeit Unempfindlichkeit gegenüber Staub Sachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet? ● ● ● ● handwerkliche Geschicklichkeit räumliches Vorstellungsvermögen systematische Arbeitsweise technisches Verständnis Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen? ● ● Kommunikationsfähigkeit KundInnenorientierung Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen? ● ● ● ● Aufmerksamkeit Flexibilität Geduld Sicherheitsbewusstsein Alternativen/Spezialisierung Lehre und Matura Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangen Sie die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet Ihnen den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes. Und so geht es: Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin. Wie funktioniert die Vorbereitung? Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, bfi, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kann man nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten. Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern. Link: Häufig gestellte Fragen! Selbstständigkeit Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch: a) Freies Gewerbe: ● Messerschmiede (einschließlich der Erzeugung von Hieb- und Stichwaffen) Informationen zum "Freien Gewerbe": freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung. Liste der Freien Gewerbe: ● Bundeseinheitliche Liste der freien Gewerbe b) Reglementierte Gewerbe und Handwerke: ● ● Metalltechnik für Metall- und Maschinenbau, Schlosser, BGBl. II Nr. 79/2003 (Novelle Art. 37 BGBl. II Nr. 399/2008), Metalltechnik für Schmiede und Fahrzeugbau, Schmiede, BGBl. II Nr. 79/2003 (Novelle Art. 37 BGBl. II Nr. 399/2008). Information zu REGLEMENTIERTEN HANDWERKEN UND GEWERBEN: Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes (einschließlich Rechtskraftgewerbe) sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind. Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe ALLGEMEINE HINWEISE: Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat). Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen: ● ● ● das 18. Lebensjahr muss vollendet sein österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten) In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden. Weitere Informationen und Kontakte: ● ● Weitere Informationen über die Gewerbeordnung, Befähigungsnachweise, Kontaktmöglichkeiten usw. finden Sie unter Wirtschaftskammer Österreich - Gewerberecht. Weitere Informationen zur Unternehmensgründung, Kontaktmöglichkeiten usw. finden Sie unter Gründerservice der Wirtschaftskammer Österreich. Links Interessante Infos rund um den Beruf ● ● ● ● ● Alle LEHRLINGSENTSCHÄDIGUNGEN in ÖsterreichInternet: http://www.ewaros.at/lehrlingsentschaedigung Lehrberufsservice des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Internet: http://www.bmwfw.gv.at/Berufsausbildung/LehrlingsUndBerufsausbildung/Seiten/default.aspx Lehrlingsinitiative der Maschinen- und MetallwarenindustrieInternet: http://www.metallbringts.at/ Materialwissenschaft und Werkstofftechnik Online Internet: http://www.wiley-vch.de/publish/en/journals/alphabeticIndex/2012/ Metalltechnik OnlineInternet: http://www.metall.co.at/ © ibw - Institut für Bildungsforschung der Wirtschaft