bfai - Bundesagentur für Außenwirtschaft
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zur Startseite Datenbankdetails Datenbank: Länder und Märkte Titel: Zahlungsverkehr und Exportfinanzierung - Venezuela Datum: 09.05.2008 Land: Venezuela Produktkategorie: Broschüren Ihr Ansprechpartner in der bfai: Frau Kusche, Ruf: 0221/2057-419 Zahlungsverkehr und Exportfinanzierung - Venezuela Caracas (bfai) - In Venezuela werden seit 2003 Preiskontrollen durchgeführt und Devisen offiziell zugeteilt. Zahlungen im Außenhandel erfolgen in Fremdwährung - in der Regel in US-Dollar oder Euro. Sicherheiten wie Eigentumsvorbehalt, Bankgarantien und Akkreditive sind üblich, wobei aufgrund der hohen Risiken im Venezuelageschäft hauptsächlich auf Akkreditive zurückgegriffen wird. Leasing wird kaum genutzt. (Kontaktanschriften) Weitere Informationen unter www.bfai.de Datenbank Länder und Märkte. Verfasser: Peter Buerstedde, Caracas, Dr. Dankwart Mallmann, Köln (März 2008) Zahlungsverkehr/-bedingungen Zahlungsfristen/-ziele In Venezuela herrscht ein striktes Devisenkontrollregime. Die einheimische Währung, der Bolívar, ist nicht frei konvertierbar. Für Außenhandelsgeschäfte können entweder US-Dollar zum offiziell festgesetzten Kurs beantragt werden oder aber die Zahlung wird direkt über US-Dollar-Bestände des Importeurs im Ausland abgewickelt. Erfolgt eine Devisenzuteilung durch die staatliche Kontrollinstanz Cadivi (Comisión de Administración de Divisas) wird das Geld nach Anweisung von Cadivi von der Hausbank des venezolanischen Abnehmers direkt an den Lieferanten gezahlt. Inzwischen sind bei der Devisenzuteilung durch Cadivi lange Verzögerungen üblich. Dies hat die Einschätzung des Venezuelageschäfts als riskant noch verschärft. Daher sind Vorkasse oder zumindest teilweise Vorauszahlungen über Auslandskonten gängiger geworden. Dies hängt aber von dem Kräfteverhältnis zwischen Importeur und Lieferanten ab sowie vom Vertrauensverhältnis und der Dauer der Geschäftsbeziehung. Wenn dann die Zahlung auf Anweisung von Cadivi über die Hausbank des Importeurs an den Lieferanten erfolgt, zahlt der Lieferant die Summe an den Importeur zurück. Sicherheiten wie Eigentumsvorbehalt, Bankgarantien und Akkreditive sind gängig. Besonders stark genutzt werden trotz der vergleichsweise hohen Kosten Akkreditive, da die Risiken in Venezuela als sehr hoch eingeschätzt werden. Vor allem ist die Forderungseintreibung in Venezuela äußerst schwierig, sodass Unternehmen sich vor allem bei neuen Geschäftsbeziehungen gut absichern müssen. Die Akkreditive gelten in der Regel für 90 Tage und können um weitere 90 Tage ausgedehnt werden. Es werden üblicherweise Zahlungsziele von 90 bis 180 Tagen vereinbart. Wobei der Durchschnitt nach Angaben von Bankenvertretern etwa bei 150 Tagen liegt. Zahlungsmoral Die Zahlungsmoral ist in Venezuela laxer als in Westeuropa. So werden Zahlungsausfälle mitunter als Kavaliersdelikt angesehen. Bei Akkreditivgeschäften sind venezolanische Hausbanken aber inzwischen verpflichtet, vom Importeur vor Ausstellung eines Akkreditivs eine Gegenbardeckung in Beschlag zu nehmen. Damit ist eine recht große Sicherheit gewährleistet. Seit Ende 2007 ist die staatliche Kontrollinstanz für Devisen Cadivi mit der Anweisung von Devisen für Importe stark in Verzug geraten. Durch die hohe Importnachfrage ist die Behörde mit der Antragsflut überfordert. Der deutsche Lieferant erhält bei Handelsgeschäften, die mit Akkreditiven abgesichert sind, bei Fristende sein Geld - egal ob Cadivi die Devisen freigegeben hat oder nicht. Der venezolanische Importeur muss dann die Wartezeit mit einer Zwischenfinanzierung überbrücken. Bonitätsprüfung von Geschäftspartnern In Venezuela gibt es keine Institution, die etwa nach dem Vorbild der Schufa in Deutschland Kreditinformationen systematisch bündelt und zur Verfügung stellt. Allerdings können Auskunfteien und Banken Informationen zu Unternehmen erteilen. Die Deutsch-Venezolanische Industrie- und Handelskammer (Cavenal, www.cavenal.org) in Caracas bietet Bonitätsauskünfte zu lokalen Unternehmen als Dienstleistung an. Weitere Informationen erteilt Frau Ana Soto (E-Mail: [email protected], Tel.: 0057/212 277 38 50). Unter den wenigen Anbietern von Kreditauskünften sind inzwischen auch einige internationale Auskunfteien aktiv. Die Firma Vesercom (www.vesercom.com.ve) vertritt unter anderem die Gruppe Global Credit Solutions sowie die US-amerikanische Auskunftei Dun & Bradstreet (D&B). Präsent auf dem venezolanischen Markt ist außerdem das Unternehmen Coface (www.coface.com.ve). Forderungsausfall, Inkassoverfahren Die Forderungseintreibung gilt in Venezuela als hochproblematisch. Daher sollten Unternehmen sich im Zweifelsfall und vor allem bei neuen Geschäftsbeziehungen gut absichern. Gerichtsverfahren gelten als langwierig, kostspielig und oftmals erfolglos und sind als allerletztes Mittel anzusehen. Zunächst kann das säumige Unternehmen in Venezuela gestellt und wiederholt angemahnt werden. Die Deutsch-Venezolanische Industrie- und Handelskammer (CAVENAL) in Caracas bietet eine derartige Dienstleistung an. Nähere Auskünfte kann Frau Ana Soto (E-Mail: [email protected], Tel.: 0057/212 277 38 50) erteilen. Fruchten Mahnungen nicht, kann ein Anwalt oder eine Inkassofirma eingeschaltet werden. Als Inkassofirmen kommen unter anderem die oben genannten Auskunfteien in Frage. Sehr aktiv sind neben Coface und Vesercom die Firmen Fidelitas (www.fidelitascredit.com) und Corfin (www.corfinmp.com). International bekannt wurde 1998 zudem die Anwaltskanzlei Dr. Diablo's y Asociados (Tel.: 0058/212 576-1133, -1111), welche einen als Teufel verkleideten Vertreter zu säumigen Kunden schickt und versucht diesen durch den Schmäheffekt zur Zahlung zu veranlassen. Anschriften deutscher und anderer Banken vor Ort In Venezuela ist von deutscher Seite nur noch die Commerzbank vertreten, nachdem die Dresdner Bank und die Deutsche Bank ihre Vertretungen vor einigen Jahren aufgelöst hatten. Commerzbank AG Ansprechpartner: Thomas Roch, Senior Representative Tel.: 00582/122 64 73 80 E-Mail: [email protected] Torre La Castellana, Piso 9 Avda. Principal La Castellana Caracas Der venezolanische Bankensektor wird von vier Universalbanken dominiert. Zwei der großen Vier sind von spanischen Bankengruppen aufgekauft worden. Daneben existieren neben der Commerzbank weitere Vertretungsbüros ausländischer Banken, die vor allem in der Finanzierung von Handelsgeschäften aktiv sind. Banesco - www.banesco.com Banco de Venezuela (Grupo Santander) - www.bancodevenezuela.com Mercantil - www.bancomercantil.com Provincial (BBVA) - www.provincial.com Citibank - www.citibank.com.ve Bancaribe - www.bancaribe.com.ve Banco Exterior - www.bancoexterior.com Venezolano de Credito - www.venezolano.com Corp Banca - www.corpbanca.com.ve Banco Occidental de Descuento - www.bodinternet.com Exportfinanzierung Geschäftsbanken und spezielle Finanzierungsinstitute bieten verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten für Auslandsgeschäfte an. Die wichtigsten deutschen Kreditgeber im Exportgeschäft sind die Ausfuhrkredit-Gesellschaft (AKA) und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). AKA-Besteller- und Lieferantenkredite Die AKA-Ausfuhrkredit-Gesellschaft mbH, Frankfurt am Main, ein konsortialer Zusammenschluss verschiedener Banken, gewährt liefergebundene Bestellerkredite (Kreditnehmer ist der ausländische Besteller oder dessen Bank) und Lieferantenkredite (Kreditnehmer ist der deutsche Exporteur). Generell gilt, dass die AKA-Kredite durch eine Bürgschaft oder Garantie des Bundes (Hermes-Deckung) gegen politische wie wirtschaftliche Risiken abgesichert werden können. Plafond A finanziert Lieferantenkredite in Euro für deutsche Exporte. Er beinhaltet Mittel, die von den Konsortialbanken ohne staatliche Hilfe bereitgestellt werden. Anträge können auch über die dem AKA-Konsortium angehörenden Banken gestellt werden. Allerdings kann aus dem Plafond A keine 100%-Deckung des Kaufbetrags erfolgen. Der Exporteur hat zwischen 10 und 15% selbst zu finanzieren. Befürwortet die Hausbank den Kredit, dann entfällt der Selbstfinanzierungsanteil. Kredite aus dem Plafond A sollten eine Mindestlaufzeit von einem Jahr haben, maximal jedoch fünf Jahre. Über Plafond C, D, und E werden Bestellerkredite in Euro oder fremden Währungen gewährt. Über die Plafonds C, D und E werden ausschließlich Bestellerkredite und Bank-zu-Bank-Kredite vergeben. Diese Kredite werden im Auftrag des ausländischen Kunden an den Exporteur als Ausgleich für die Warenlieferung ausgezahlt. Allerdings werden mit diesen Krediten nicht 100% des Kaufpreises abgedeckt, sondern maximal 85%. Die verbleibenden 15% müssen in Form von Anzahlungen oder Zwischenzahlungen geleistet werden. Die AKA hat weltweit mit zahlreichen ausländischen Banken über Bestellerkredite Rahmenabkommen abgeschlossen. Eine aktuelle Liste der Abkommen sowie weitere Informationen über das Angebot der AKA können im Internet unter www.akabank.de abgerufen werden. Kontaktanschrift: AKA Ausfuhrkredit-Gesellschaft mbH Büroanschrift: Große Gallusstr. 1-7, 60311 Frankfurt am Main Postanschrift: Postfach 100163, 60001 Frankfurt am Main Tel.: 069/29 89-12 00, -11 50, Fax: -11 50 E-Mail: [email protected], Internet: www.akabank.de Kredite der KfW-IPEX-Bank Die KfW-IPEX-Bank finanziert beispielsweise, wie eine Reihe anderer deutscher Banken, deutsche und europäische Investitionsgüter-Exporte und damit zusammenhängende Dienstleistungen mit mittel- und langfristigen Darlehen. Sie finanziert darüber hinaus auch Direktinvestitionen deutscher und europäischer Unternehmen im Ausland. Ihre Hauptgeschäftsfelder sind die Bereiche Grundstoffindustrie, Verarbeitendes Gewerbe, Handel und Gesundheit, Energie und Umwelt, Schifffahrt, Luftfahrt, Schienen- und Straßenverkehr, Flug- und Seehäfen sowie Bauwirtschaft. Die Kredite werden im Regelfall an die ausländischen Besteller gewährt. Lieferantenkredite kommen so gut wie nicht mehr vor. Es sind bankübliche Besicherungen erforderlich. Ergänzend zu mittel- und langfristigen Exportkrediten bietet die Bank auch kurzfristige Handelsfinanzierungen an. Für Exporte in Entwicklungsländer können öffentlich unterstützte Exportkredite vergeben werden (KfW/ERPExportfinanzierungs-Programm). Exportkredite aus diesem Programm unterliegen in ihren Konditionen den Regeln des so genannten OECD-Konsensus. Diese Kredite stehen für Entwicklungsländer gemäß der jeweils gültigen Liste des Ausschusses für Entwicklungsländer (DAC) der OECD zur Verfügung. Die Kreditgewährung erfolgt in Form liefergebundener Finanzkredite, die an die jeweiligen Besteller direkt oder an eine Bank im Bestellerland ausgereicht werden (Bank-zu-Bank-Kredite). Eine Voraussetzung ist die Gewährung einer Hermesdeckung für die gesamte Kreditlaufzeit. Der weitaus größere Teile der von der KfW jährlich gewährten Kredite unterliegt kommerziellen Konditionen. Kontaktanschrift: KfW-IPEX-Bank Palmengartenstraße 5-9, 60325 Frankfurt am Main KfW-Infozentrum Tel.: 01801/33 55 77 E-Mail: [email protected], Internet: www.kfw-ipex-bank.de Exportkreditgarantien des Bundes Das Auslandsgeschäft birgt neben wirtschaftlichen Risiken, die letztlich in der Kreditwürdigkeit des Geschäftspartners begründet sind, auch politische Risiken. Selbst ausländische Töchter großer deutscher Konzerne wurden schon zu Problemfällen, wenn sich die politischen Rahmenbedingungen änderten. Konvertierungs- und Transferprobleme sind die häufigsten Fälle von Beeinträchtigung im zwischenstaatlichen Zahlungsverkehr. In solchen Fällen kommt der ausländische Schuldner zwar seinen Zahlungsverpflichtungen nach und begleicht den Rechnungsbetrag bei der Bank in Landeswährung, wegen Devisenmangels wird das Geld aber erst mit Verzögerung oder gar nicht transferiert. Die Bundesregierung hat die Bearbeitung der Exportkreditgarantien einem Mandatarkonsortium, das aus der Euler Hermes Kreditversicherungs-AG und der PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC AG) besteht, übertragen. Die Euler Hermes Kreditversicherungs-AG ist in diesem Konsortium der Federführer, woraus sich der in der Außenwirtschaft geläufige Begriff "Hermesdeckungen" erklärt. Der Anteil der hermesgedeckten Exporte am deutschen Gesamtexport liegt bei 3%, dabei werden etwa 20% aller Exporte in Entwicklungsländer durch Hermesdeckungen abgesichert. Die Bundesregierung sichert politische und wirtschaftliche Risiken: 1. Politische Risiken - Forderungsausfälle durch gesetzgeberische oder behördliche Maßnahmen, kriegerische Ereignisse, Aufruhr oder Revolution im Ausland (so genannter allgemeiner politischer Schadenfall) - Schadenfälle aus nicht durchführbarer Konvertierung und Transferierung der vom Schuldner in Landeswährung eingezahlten Beträge durch Beschränkungen des zwischenstaatlichen Zahlungsverkehrs (in der Vergangenheit der häufigste Schadenfall) - Verluste von Ansprüchen aus nicht möglicher Vertragserfüllung aus politischen Gründen - Verluste von Waren vor Gefahrübergang infolge politischer Umstände (Ware ist beim Käufer zum Beispiel wegen Beschlagnahmung, Zerstörung etc. nicht eingetroffen). 2. Wirtschaftliche Risiken - Forderungsausfälle im Nichtzahlungsfall (protracted default) - Forderungsausfälle durch Konkurs, amtlichen oder außeramtlichen Vergleich, erfolgloser Zwangsvollstreckung und Zahlungseinstellung. Abgedeckt ist auch eine plötzliche wirtschaftliche Verschlechterung des Empfängers. Gleiches gilt, wenn der Kunde sich mit der Begleichung der Rechnung überaus lange Zeit lässt - nach sechs Monaten Zahlungsverzug springt in der Regel die staatliche Exportversicherung ein. Für jedes Exportgeschäft gibt es passende Absicherungsm_glichkeiten. Unternehmen sollten sich daher vor Antragstellung informieren, welche Absicherungsmöglichkeit für ihre Lieferung beziehungsweise auch Leistung am besten geeignet ist und welche Risiken abgedeckt werden. Kontaktanschriften: Euler Hermes Kreditversicherungs-AG / Bereich Exportkreditgarantien Friedensallee 254, 22763 Hamburg Postanschrift: 22746 Hamburg Tel.: 040/88 34-91 92, Fax: -91 75 E-Mail: [email protected], Internet: www.eulerhermes.de Kleine und mittelständische Unternehmen können sich speziell unter folgender Telefonnummer beraten lassen: 040/88 34-90 08 Weitere Anschriften in Ihrer Nähe finden Sie unter www.agaportal.de Zur Kontaktaufnahme bei länderspezifischen Fragen zu Venezuela stehen Ihnen die Berater von Euler Hermes in der Hauptverwaltung in Hamburg zur Verfügung. Länderreferent für Einzeldeckung: Frau Twele, Tel.: 040/8834-9084 Länderreferent für Sammeldeckung: Herr Holst, Tel.: 040/8834-9054 Volkswirtschaftliche Analysen: Corinna Dietsche, Tel.: 040/8834-9216 PriceWaterhouseCoopers AG New-York-Ring 13, 22297 Hamburg Ansprechpartner für Exportkreditgarantien: Manfred Bruer, Tel.: 040/88 34-95 02 Hans-Joachim Pflocksch, Tel.: 040/8834-91 15 Thomas Wohlwill, Tel.: 040/88 34-95 12 Fax: 040/88 34-95 90 Internet: www.pwc.de Es stehen folgende Formen von Exportkreditgarantien zur Verfügung: Ausfuhrgarantien: Der ausländische Vertragspartner des deutschen Exporteurs ist eine insolvenzfähige privatrechtlich organisierte Firma. Ausfuhrbürgschaften: Der ausländische Vertragspartner des deutschen Exporteurs oder ein für das Forderungsrisiko vollhaftender Garant ist ein Staat, eine Gebietskörperschaft oder eine vergleichbare Institution. Entsprechend dem zeitlichen Ablauf eines Ausfuhrgeschäfts, wird eine Unterscheidung getroffen zwischen Fabrikationsrisiken (Risiken vor Versand) und Ausfuhrrisiken (Risiken nach Versand). Exportkreditgarantien können als Einzeldeckung für die Forderung aus einem Ausfuhrvertrag mit dem ausländischen Besteller gewährt werden. Wird wiederholt derselbe ausländische Besteller zu kurzfristigen Zahlungsbedingungen beliefert, kann auch eine revolvierende Ausfuhrdeckung beantragt werden. Werden verschiedene Kunden in unterschiedlichen Ländern zu kurzfristigen Zahlungsbedingungen beliefert, steht ein vereinfachtes Verfahren mit günstigen Entgeltsätzen als Ausfuhrpauschalgewährleistung (APG) zur Verfügung. Kosten der Absicherung Für die Bearbeitung von Anträgen auf Übernahme von Exportkreditgarantien werden Entgelte in Form einer Antragsgebühr und einer Ausfertigungsgebühr und gegebenenfalls einer Verlängerungsgebühr berechnet. Für übernommene Ausfuhrdeckungen werden Entgelte erhoben, deren Höhe vom Länderrisiko abhängt. Die Abnehmerländer werden in acht Kategorien von 0 (sehr geringes Risiko; in erster Linie OECD-Länder) bis 7 (sehr hohes Risiko, höchstes Entgelt) unterteilt. Das Land Venezuela wird gegenwärtig mit 6 bewertet (Stand: 7.2.08). Der aktuelle Stand lässt sich auf der Internetseite www.agaportal.de unter dem Stichwort Exportkreditgarantien; Länderklassifizierung entnehmen. Im Übrigen hängt die Höhe des Entgelts von der Deckungsform, der Höhe der gedeckten Forderung und von den Zahlungsbedingungen ab. Im Schadensfall ist der Deckungsnehmer mit einer bestimmten Quote am Ausfall beteiligt (im Allgemeinen 5% für politische und 15% für wirtschaftliche Risiken). Der Exporteur oder die das Ausfuhrgeschäft finanzierende Bank beantragt bei der Euler Hermes AG eine Ausfuhrgewährleistung. Antragsformulare und weiterführende Beratung sind bei Euler Hermes erhältlich. Anträge sollten möglichst frühzeitig gestellt werden, spätestens jedoch vor Risikobeginn. Bei Investitionsg_tergesch_ften empfiehlt sich eine Antragstellung bereits während der Vertragsverhandlungen. Damit erhält der Exporteur in einer frühen Verhandlungsphase mehr Klarheit darüber, inwieweit sein Geschäft deckungsfähig ist. Eine von der Bundesregierung abgegebene "grundsätzliche Stellungnahme" ist verbindlich: Erfüllt das Geschäft alle hierin festgestellten Kriterien, wird - bei unveränderter Sach- und Rechtslage - eine Deckungsübernahme für den Fall der Unterzeichnung des Ausfuhrvertrags und gegebenenfalls des Finanzkreditvertrags zugesichert. Bei Ausschreibungen erhält der Exporteur durch die grundsätzliche Stellungnahme Verhandlungssicherheit. Nach Abschluss des Exportvertrags und des Finanzkreditvertrags wird über die endgültige Übernahme einer Deckung entschieden. Bei einem positiven Bescheid schließt die Bundesregierung mit dem Deckungsnehmer einen Gewährleistungsvertrag in Form einer Deckungsurkunde, in der alle für die Deckung entscheidenden Faktoren, wie Art und Höhe der abgesicherten Risiken und Beschreibung des Geschäfts, aufgeführt sind. Bei Zahlungsverzögerungen nimmt der Exporteur frühzeitig Kontakt mit Euler Hermes auf, um gemeinsam zu beraten, wie in der konkreten Situation verfahren werden kann. Aufgabe des Deckungsnehmers ist es, erforderliche Maßnahmen für den Forderungseinzug zu treffen. Wird die Auslandsforderung nicht vertragsgemäß beglichen, reicht der Exporteur oder die Bank einen Entschädigungsantrag bei der Euler Hermes Kreditversicherungs-AG ein. Im Entschädigungsverfahren überprüfen die Mandatare, ob die Abwicklung des Exportgeschäfts bedingungsgemäß erfolgte. Innerhalb eines Monats nach der Schadenberechnung erhält der Deckungsnehmer die Entschädigung. Damit geht die Forderung in Höhe der Entschädigung auf die Bundesrepublik über. In Höhe der Selbstbeteiligung verbleibt sie beim Exporteur beziehungsweise der Bank. Bei drohenden Schäden gelingt es im Zusammenspiel von Bundesregierung, Exporteur, finanzierender Bank und der Euler Hermes Kreditversicherungs-AG häufig, wirtschaftlich instabil gewordene Projekte zu stabilisieren und Entschädigungen - zumindest teilweise - zu vermeiden. Hierbei werden Restrukturierungen meistens in Form von Prolongationen vorgenommen. Die Bundesregierung beteiligt sich an den Kosten, zum Beispiel bei Gerichtsverfahren oder Einschaltung eines Rechtsanwalts. Bei politischen Schäden versucht die Bundesregierung in der Regel im Zuge einer Umschuldung, eine Rückzahlung der entschädigten Forderungen zu erlangen. Private Exportkreditversicherer Private Exportkreditversicherer bieten - anders als die staatlichen Programme - nur Schutz vor wirtschaftlichen Risiken. Versichert sind demnach: - Konkurse - Gerichtliche und außergerichtliche Verfahren - Fruchtlose Zwangsvollstreckung - Nachgewiesene Uneinbringlichkeit der Forderung. Anders als bei der staatlichen Variante ist eine private Ausfuhrversicherung nur über einen Mantelvertrag möglich. Mit diesem Vertrag sind alle Ausfuhrgeschäfte des Exporteurs in eine Region zusammengefasst. Für jeden Kunden wird eine Kreditobergrenze festgelegt, bis zu der der Exporteur dem Kunden Lieferantenkredite einräumt. Die Laufzeit dieser Kredite liegt zwischen einem und sechs Monaten. So genannte marktfähige Risiken (Forderungen aus kurzfristigen Kreditgeschäften mit Schuldnern in den Kern-OECD-Ländern inklusive der EU-15-Länder) können nur über private Exportkreditversicherungen abgedeckt werden. Anschriften privater Exportkreditversicherer: Allgemeine Kreditversicherung Coface Aktiengesellschaft (Zentrale) Isaac-Fulda-Allee 1, 55124 Mainz Postanschrift: Postfach 1209, 55002 Mainz Tel.: 06161/32 30, Fax: -37 27 66 Internet: www.ak-coface.de Atradius Kreditversicherung (Zentrale) Hohenzollernring 72, 50585 Köln Tel.: 0221/20 44-0, Fax: -44 22 Internet: www.atradius.com Euler Hermes Kreditversicherungs-AG Friedensallee 254, 22763 Hamburg Tel.: 040/88 34-0, Fax: -77 44 Internet: www.eulerhermes.de PriceWaterhouseCoopers AG New-York-Ring 13, 22297 Hamburg Ansprechpartner für Exportkreditgarantien: Manfred Bruer, Tel.: 040/88 34-95 02 Hans-Joachim Pflocksch, Tel.: 040/88 34-91 15 Thomas Wohlwill, Tel.: 040/88 34-95 12 Fax: 040/88 34-95 90 Internet: www.pwc.de Leasing Der Leasingsektor in Venezuela war in den 90er Jahren in Folge finanzieller Turbulenzen zusammengebrochen und hat sich seitdem nicht wieder erholt. Heute existiert nur ein einziges spezialisiertes Leasingunternehmen Afinco (www.anfico.gob.ve), das sich seit 2001 in staatlicher Hand befindet. Internationale Leasingunternehmen, die in anderen Ländern die Entwicklung von Leasing vorangetrieben haben, scheuen vor der als instabil empfundenen politischen und wirtschaftlichen Lage in Venezuela zurück. Leasing wird allerdings von den im Land aktiven Universalbanken angeboten, wird aber nicht in großem Umfang genutzt, unter anderem da es in Venezuela steuerlich nachteilig behandelt wird. Außerdem weisen die Banken Leasing-Finanzierungen nicht gesondert aus daher ist das derzeitige Volumen des Leasingmarktes schwer zu quantifizieren. Devisenrecht Einkünfte in ausländischen Devisen sind bei der Zentralbank anzugeben. Zudem besteht eine Überwachungsbehörde für entsprechende Geschäfte (Comisión de Administración de Divisas). Wer zur Bezahlung von Einfuhren bei seiner Bank Devisen beantragt, muss dieser den Grund seines Antrages nachweisen. Darüber hinaus muss eine Proforma-Rechnung in zweifacher Ausfertigung vorgelegt werden, welche die Frachtkosten, die Versicherungsprämien und die vereinbarten Vertragsbedingungen benennt. Zur Bezahlung von Importen besteht eine Liste, nach der der Erwerb bestimmter Güter bevorzugt bedient wird. Begünstigt werden unter anderem Waren, die einer staatlichen Preisüberwachung unterliegen. Zur Zahlungsabwicklung empfiehlt es sich, auf ein Akkreditiv zurückzugreifen. In diesem Zusammenhang sei ergänzend vermerkt, dass Vertragsstrafen in Venezuela üblich sind, um die Gegenseite zur Vertragstreue anzuhalten. © 2008 Bundesagentur für Außenwirtschaft