Restrukturierung als Daueraufgabe
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Restrukturierung als Daueraufgabe
RZ_INDat_03_11_Innen_110518_2 18.05.2011 15:23 Uhr Seite 36 36 Ko n g r e s s e & Tag u n g e n Restrukturierung als Daueraufgabe Frankfurt. Nur fünf Tagungsordner von etwa 200 seien nicht am Empfang abgeholt worden, bemerkte ein Referent zum Ende der 7. Handelsblatt Jahrestagung Restrukturierung 2011, was für ihn ein »sicherer« Konjunkturindikator sei, wenn die Restrukturierer Zeit für den zweitätigen Kongress am 05. und 06.05.2011 in Frankfurt hätten. Auf dieser Tagung standen nicht nur die globalen Lehren aus der Krise, sondern auch die Lehren für jedes Unternehmen im Fokus sowie die breite Palette der Sanierungsinstrumente inklusive Insolvenzverfahren, wenn es wieder kriselt. Text: Peter Reuter Fotos: EUROFORUM/C. Meyer I N D at - R e p o rt 0 3 _ 2 0 1 1 Die Teilnehmer stimmen mit reflektierenden und von Infrarotsensoren erfassten Kellen darüber ab, ob der Überschuldungstatbestand abgeschafft werden soll. Ob Restrukturierung nicht eigentlich ein Thema von gestern sei angesichts des Aufschwungs, diese Frage stellte Moderator Dieter Fockenbrock, Chefkorrespondent Unternehmen und Märkte beim Handelsblatt, zur Begrüßung der knapp 200 Teilnehmer der 7. Handelsblatt Jahrestagung Restrukturierung 2011, ohne aber gleichzeitig zu bemerken, dass es Indikatoren gebe, dass der Aufschwung nicht so lange anhalten werde. Co-Moderator Dr. Burkard Göpfert (Gleiss Lutz) stellte fest, dass die Beteiligung von Banken an diesem Kongress »dramatisch« gewachsen sei und kündigte sogleich den Vortrag von Thomas Lorenz vom Bundesverband deutscher Banken an, der die Instrumente zur Bewältigung systemischer Krisen bewerten wolle. Zuvor informierte Göpfert darüber, dass man hier erstmalig die »kollektive Intelligenz« der Teilnehmer anzapfen wolle, indem man während der Vorträge Blitzbefragungen mit reflektierenden Kellen und einem abgreifenden Infrarotsensor durchführen werde. Lorenz stellte die zwei Stufen des KredReorgG vor, das Sanierungsund das Reorganisationsverfahren, wobei erstere bei Fehlentwicklungen bei Eigenmittel- und Liquiditätsausstattung und zweitere bei Bestandsgefährdung des Instituts, die zur Systemgefährdung führen könne, eingeleitet würde. Er bewerte dieses Gesetz positiv, da man in der ersten Stufe eigenverantwortlich agieren dürfe. Des- RZ_INDat_03_11_Innen_110518_2 18.05.2011 15:23 Uhr Seite 37 37 RA Andreas Ziegenhagen Dr. Hans Albrecht weiteren stellte er die Erweiterung des aufsichtsrechtlichen Instrumentariums, im Besonderen die §§ 45, 45c und 48a bis 48s KWG, vor. Zudem erläuterte er den Restrukturierungsfonds mit »Zielvolumen« 70 Milliarden Euro, dessen Jahresbeiträge die Banken erstmalig zum 30.09.2011 zu leisten hätten. Im Anschluss diskutierte ein Podium über Finanzierungsstrukturen. Karl-J. Kraus (Roland Berger Strategy Consultants) erwähnte die aktuelle PwC-Studie zu Fälligkeiten der verbrieften Mezzaninefinanzierungen in Deutschland. Er sei »erschreckt«, dass demnach zehn bis 20 Prozent »distressed« seien, denn an diesen Finanzierungen hinge schließlich ein Kreditvolumen von 21 Milliarden Euro. Welcher Schock den derzeitigen Aufschwung zum Entgleisen bringen könne, beantwortete Dr. Dirk Schumacher (Goldman Sachs) damit, dass nur Öl, Rohstoffe und Wechselkurse dies verursachen könnten. Für einen Plan B trotz derzeitiger heiler Welt sprach sich Charles Herlinger (Almatis Group) aus. Diese Lehre solle man zumindest aus der Krise ziehen und für das nächste Mal besser gewappnet sein. Was die Refinanzierung angeht, habe man eine neue Spielerschaft aus PE und Hedge Fonds am Tisch schon bei Mittelständlern sitzen, sagte Hans Joachim Weidtmann (Commerzbank AG). Der Gedanke an Hedge Fonds störe zwar Banken, doch sie böten auch Vorteile wie Geld, internationale Erfahrung und Manpower. Man sei als Bank inzwischen soweit, mit dem DES den Schlüssel des Unternehmens zu übernehmen. Eine Lanze für die Workout-Teams der Banken brach RA Peter Hoegen (Allen & Overy), denn sie leisteten auf Gläubigerseite die Koordination über Grenzen hinweg. Als größtes Manko am deutschen InsR bezeichnete die Runde die fehlende Planbarkeit und Mitsprache bei der Verwalterauswahl. Wenn das durch ESUG geändert würde, könne man von einem Restrukturierungsinstrument sprechen. Für eine Abschaffung des Überschuldungstatbestands plädierte RA Frank Grell (Latham & Watkins), anderen Jurisdiktionen sei er unbekannt. Aus Bankersicht kam die Anmerkung, dass eine Überschuldung noch nie eine Insolvenz ausgelöst habe. Wiederum die WP sahen sich durch die Forderung nach dessen Abschaffung »provoziert«. Somit kam es dann zu einer der angekündigten infrarotgesteuerten Befragungen des Publikums, bei der 55 Prozent dafür votierten, dass der Überschuldungstatbestand als Insolvenzgrund abgeschafft werden solle – 45 Prozent stimmten dagegen. RA Dr. Klaus Olbing Planverfahren als Chapter 11 »verkaufen« Im Anschluss daran zeigten RA Dr. Wolfgang Bilgery (Grub Brugger & Partner) und Stefan Huber (Helbing Corporate Finance) auf, dass der Insolvenzplan nicht nur für »Glitzerfälle«, sondern auch für den »normalen« Mittelständler geeignet sei. Das stellten sie anhand des Familienunternehmens Mayer & Cie, einem Weltmarktführer für Rundstrickmaschinen, vor und zeigten auf, wie man damit eine steckengebliebene Sanierung habe abschließen können. Erfolgsfaktoren seien u.a. die Offenheit des AG Hechingen für den Plan gewesen – der Richter habe sogar Vorgespräche mit den Hauptgläubigern geführt – und die reibungslose Stabübergabe von Beratern zum Verwalter, so Bilgery. Da ausländische Kunden das Geschäft mit Meyer & Cie dominieren, habe er das im Ausland unbekannte deutsche Planverfahren mit Chapter 11 übersetzt. Das habe die Augen leuchten lassen, weil man Chapter 11 überall mit erfolgversprechender Sanierung assoziiere. Nachdem Thomas Fox (Modalis Management AG) die Zukunft der Vertriebsform Warenhaus beleuchtet und dies anhand seiner Erfahrung als Sanierungsmanager bei Karstadt dargelegt hatte, referierte RA Andreas Ziegenhagen (Salans) über Finanzierungsstrukturen der Pfandrechtsgläubiger durch Anteilsversteigerung. Er betonte, dass die Verpfändung von Gesellschaftsanteilen in der Praxis ein häufig verwendetes Mittel der Kreditsicherung sei. Eine Anteilsversteigerung sei eine der Restrukturierungsoptionen der Kreditgeber, wobei von Vorteil sei, dass die Durchsetzung ohne Mitwirkung der Gesellschafter erfolgen könne. Desweiteren erläuterte Ziegenhagen Form und Fristen der öffentlichen Versteigerung von Gesellschaftsanteilen sowie den Erwerb im Rahmen der Versteigerung durch ein Special Purpose Vehicle (SPV). Es folgte dann eine Podiumsdiskussion zur Frage, ob Sanierungsgutachten weiterhin nach IDW-Standard S 6 erfolgen sollten, wobei WP/StB Bernd Richter (Ernst & Young) bemerkte, dass sein Berufsstand die Diskussion nicht verstehe. Man könne sich doch freuen, dass der Standard von Banken adaptiert werde. Zu klären sei aber, ob S 6 die BGH-Rechtsprechung erfülle. Würde er als Verwalter mit spitzem Bleistift prüfen, ob ein Sanierungsgutachten den sechs Grundsätzen der BGH-Rechtsprechung entspreche, wollte Richter von RA Dr. Sven-Holger Undritz (White & Case) wissen. Es sei nicht die erste Prüfungshandlung des Verwalters, RZ_INDat_03_11_Innen_110518_2 18.05.2011 15:23 Uhr Seite 38 38 Ko n g r e s s e & Tag u n g e n entgegnete dieser, doch das Gutachten müsse nachvollziehbar, überprüfbar und schlüssig sein. Der deskriptive Teil sei oft sehr breit angelegt, die konkreten Maßnahmen hingegen sehr dünn gestreut. Über einem schlechten Gutachten schwebe das Anfechtungsrisiko für die Banken, dessen war man sich einig. Als überflüssig bezeichnete RA Kolja von Bismarck (Linklaters) IDW S 6 und nannte die häufige Praxis der Textbausteine im copy/paste-Stil. Banken könnten diese Konzepte selbst erstellen, so sein Vorschlag, schließlich hätten sie das Unternehmen genau im Blick. Banken könnten das leisten, bestätigte Wolfgang Topp (Deutsche Bank AG), aber man wolle lieber eine Einschätzung von außen erhalten. Er begrüße S 6, sagte Florian Wunderlich (McKinsey), wobei die Konzepte häufig zu wenig in die Zukunft schauten und die Tragfähigkeit des Geschäftsmodells häufig nicht untersuchten. Restrukturierung positiv besetzt Eine noch nicht veröffentlichte Roland Berger-Studie zur globalen Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie stellte Max Falckenberg (Roland Berger) vor, wonach 80 Prozent der befragten Unternehmen für 2011 ein BIP-Wachstum von mindestens zwei Prozent erwarteten. Nur die Hälfte hielten die Krise für nachhaltig überwunden. 79 Prozent schätzten ihre Wettbewerbsfähigkeit nach der Krise als (sehr) hoch ein, mehr als Hälfte rechneten diese kontinuierlichen Restrukturierungsmaßnahmen zu, wobei 82 Prozent der Mittelständler und Konzerne diese Maßnahme als Daueraufgabe sähen. Unter den Finanzierungsquellen rangiere die interne Finanzierungskraft (91 Prozent) an erster Stelle, gefolgt von Bankkrediten (52 Prozent), Eigenkapitalerhöhung durch bestehende Investoren (33 Prozent) und Anleihen (24 Prozent). Die mangelnde Verfügbarkeit qualifizierter Mitarbeiter werde als größte Behinderung für ein künftiges Wachstum gesehen. In der anschließenden Paneldiskussion hob Dr. Andreas Pohlmann (Ferrostaal AG) die Bedeutung der Compliance für Unternehmen hervor, auch wenn man dafür hin und wieder ein Geschäft »nicht mitnehmen« könne. Letztendlich zahle sich das dennoch aus. Restrukturierung umzusetzen, wenn Dreiviertel des Unternehmens im Ausland mit anderen Rechtsordnungen verankert ist, bedeute eine große Herausforderung, sagte Dr. Andreas Pleßke (William Prym GmbH & Co. KG). Dazu komme die vielschichtige Bankenlandschaft eines Unternehmens, wobei Dietmar Reeh (IKB AG) einfließen ließ, dass man es in einem nicht genannten Nachbarland erreicht habe, die dortigen Banken, die in einem Umkreis von 1,6 Kilometern saßen und nicht miteinander redeten, von einem harmonischen Miteinander überzeugen zu können. Den ersten Kongresstag beendete ein launiger Vortrag von Dr. Hans Albrecht (Nordwind Capital GmbH), der sich fragte, wie nachhaltig der Aufschwung eigentlich sei. Er erinnerte an die 2,8 Trilliarden Dollar, die die Chinesen bunkerten und die sie gegen Rohstoffe in Afrika und Asien eintauschten – die zweitgrößte Kupfermine in Afghanistan gehöre ihnen, »wir bewachen sie nur«. Die Inflation, die man befürchte, sei schon längst eingetreten, so Albrecht. Man werde betrogen, denn der Warenkorb sei gefälscht. Die Assetprice-Inflation befinde sich in vollem Gange, er persönlich spüre das an den explodierenden Bordeauxwein-Preisen. Höhere Zinsen, um der Inflation entgegenzuwirken, könne man sich nicht leisten, daher schreite die Inflation weiter fort. »Zweckgesellschaft außerhalb der Bilanz« nannte er die Deutsche Bank, die die »ganzen Griechen-Zettel« halte. Dafür solle nun der Rettungsfonds herhalten, den er als einen »staatlich gewollten organisierten Bilanzbetrug am Volk« bezeichnete. Die Rohstoffverknappung verlange weltweit effizientes Arbeiten mit ganz neuen Technologien, worin er große Chancen für Deutschland mit seinen Ingenieuren sehe. I N D at - R e p o rt 0 3 _ 2 0 1 1 300 Insolvenzverwalter sind ausreichend (v. li.) RA Kolja von Bismarck, Bernd Richter, Wolfgang Topp, RA Dr. Sven-Holger Undritz, Florian Wunderlich Den zweiten Kongresstag eröffneten drei Round Tables, die man wahlweise besuchen konnte. Wenngleich der Tenor des Kongresses war, in der Insolvenz stecke nahezu keine Sanierungschance, versammelten sich die wenigen Verwalter des Kongresses gebündelt an dem Tisch von Moderator RA Dr. Steffen Koch (hww wienberg wilhelm), an dem man »Insolvenzrecht im Umbruch – vom Verwalter zum Berater?« diskutierte. Alle begrüßten ESUG, wobei der Gläubigereinfluss auf die Verwalterauswahl kritisch gesehen wurde, da die Gefahr des genehmen Verwalters durchaus bestehe. Man war sich einig, dass man die derzeit 2000 Verwalter nicht brauche, sondern mit etwa 300 auskommen könne, wobei sich der Verwalter im vorinsolvenzlichen Bereich in Hinblick auf das § 270b-Verfahren RZ_INDat_03_11_Innen_110518_2 18.05.2011 15:23 Uhr Seite 39 39 RA Dr. Stefan Mutter RA Prof. Rolf Rattunde RA Thomas Lorenz (v. li.) Max Falckenberg, Moderator Dr. Burkard Göpfert, Dr. Andreas Pleßke, Dr. Andreas Pohlmann, Moderator Dieter Fockenbrock, Dietmar Reeh besser aufstellen müsse. Über das Management von StakeholderInteressen diskutierte der zweite runde Tisch mit Dr. Harald Linné (Atreus GmbH). Diese Steuerung sei besonders wichtig, da man es häufig mit erheblichen Blockaden und Interessenkonflikten zu tun habe. Der dritte, von Dr. Matthias Kampshoff (Taylor Wessing) geleitete Round Table diskutierte über distressed M&A im Aufschwung, was man vermehrt erwarte. Fallstricke der Sanierungs-HV beleuchtete dann RA Dr. Stefan Mutter (Gleiss Lutz), wobei ein Schwerpunkt der Umgang mit erhöhtem Klagedruck ausmachte, der häufig von »Berufsklägern« betrieben werde, die wegen der zeitkritischen Situation »besonderen Spaß« an Erpressungen hätten. Mutter betonte, dass die Drei-Wochen-Frist gemäß § 15a InsO nicht zu den Klagefristen bzw. der Verfahrensdauer der Auseinandersetzungen mit Aktionären passe. Zudem thematisierte er das jüngst reformierte Freigabeverfahren gemäß § 246a AktG und die Treuepflicht der Aktionäre und führte teils amüsante Beispiele erfolgreicher Rügen von Formalien an, wenn zum Beispiel Kleinigkeiten beim Einlass in die HV nicht beachtet worden seien. Mit der steueroptimierten Restrukturierung beschäftigte sich RA Dr. Klaus Olbing (Streck Mack Schwedhelm) und stellte fest, dass es kaum gesetzliche Privilegien für Insolvenz/Sanierung gebe und die Rechtsprechung sich häufig sanierungsfeindlich verhalte. Ein dringend notwendiges BMF-Schreiben zum Erlass der Gewerbesteuer vermisse er immer noch. Olbing führte zudem als jüngstes Beispiel der Sanierungsfeindlichkeit des Insolvenzsteuerrechts den seit 01.01.2011 geltenden § 55 Abs. 4 InsO an. Neue, Nervosität stiftende Bedeutung habe das EU-Recht erlangt, denn die Kommission prüfe zunehmend die deutschen Beihilfen – der § 8 c Abs. 1 c KStG sei für die Zukunft nicht mehr anwendbar, so seine Prognose, obgleich das EU-Gericht die Kommissionsentscheidung derzeit überprüfe, auf dessen Ergebnis man drei bis fünf Jahre warten dürfe. Ausweichgestaltungen seien schwierig umzusetzen, da »vergleichbare Sachverhalte« mit erfasst seien. Den Abschluss des Kongresses bildete neben einer den Vortrag zur Immobilienfinanzierung in der Krise vertiefenden Paneldiskussion mit Christian Daumann (Hatfield Philips), RA Dr. Uwe Goetker (McDermott Will & Emery), Michael Schmidt-Russnak (Eurohypo AG) und RA Dr. Lars Westpfahl (Freshfields) die Ausführungen von RA Prof. Rolf Rattunde (Leonhardt). Er stellte dafür sein komplexes Level One-Insolvenzverfahren (98 Standorte, 59 Gesellschaften, 21.178 Wohnungen, 1000 Bankkonten) vor. Dem Eigenantrag in London folgte eine Kaskade von etwa 100 Anträgen. Anhand dieses Großverfahrens verdeutliche Rattunde, wo die Chancen des Insolvenzverfahrens für eine Sanierung liegen. Nicht »kündigen und verwerten«, sei der erste Schritt, was manche von Verwaltern glaubten, bemerkte er, sondern aus dieser Insolvenz ein rechtssicheres Verfahren zu machen und eine ordnungsgemäße Verwaltung der Immobilien sicherzustellen, was dann mit einer »kalten« Zwangsverwaltung und koordinierten Verwertung verknüpft sei. Das sei mit den Instrumenten der InsO gelungen, betonte er und fügte hinzu, dass die ESUG-Reform nun die lang ersehnte Planungssicherheit mit einfachem Planverfahren, erzwingbarer Eigenverwaltung und (Mit)bestimmung des Verwalters bringe, was häufig – und nicht zuletzt auf diesem Kongress – als größtes Manko des deutschen Insolvenzrechts beklagt worden sei. «