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STAATSM1N1STER1UM
FÜR SOZIALES UND
VERBRAUCHERSCHUTZ
Freistaat
SACHSEN
Die Staatsministerin
SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ
Albertstraße 10 101097 Dresden
Präsidenten des Sächsischen Landtages
Herrn Dr. Matthias Rößler
Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1
01067 Dresden
Durchwahl
Telefon +49 351 564-5601
Telefax +49 351 564-5791
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53-0141.51-15/484
Kleine Anfrage des Abgeordneten Volkmar Zschocke,
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Drs.-Nr.: 6/2312
Thema: Crystal und Kinderschutz in Sachsen
Dresden,
g.,. August2015
Sehr geehrter Herr Präsident,
namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die
Kleine Anfrage wie folgt:
Frage 1: Werden Patientlnnen, die in Notaufnahmen behandelt werden
und bei denen Konsum von Crystal nachgewiesen wird, statistisch erfasst? Wenn ja, welche Ergebnisse liegen dazu vor? Wenn nein, ist eine sachsenweite Erhebung von Notaufnahmepatienten mit Drogenbefund geplant?
Eine gibt keine Erfassung von Patientinnen und Patienten, die in Notaufnahmen behandelt werden und bei denen Konsum von Crystal nachgewiesen wird .
Die Merkmale, die im Rahmen der Diagnosestatistik erhoben werden dürfen,
sind in der Krankenhausstatistik-Verordnung vom 10. April 1990 (BGBI. I
S. 730), zuletzt geändert durch Artikel 4b des Gesetzes vom 17. März 2009
(BGBI. I S. 534) festgelegt. Notaufnahmen kann man aus diesem Datenbestand nicht ermitteln.
Im Rahmen der DRG-Statistik wird zwar der Aufnahmeanlass erfasst, allerdings fehlen die Angaben der psychiatrischen Krankenhäuser, die sich noch
in der Übergangsphase zur Abrechnung über das Fallpauschalengesetz
(Krankenhaus-Entgeltgesetz) befinden.
Desweiteren ist darauf hinzuweisen, dass Crystal in der Internationen Statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme
(I CD) 10. Revision ( German Modification) nicht gesondert angegeben wird,
sondern allgemein als "Psychische und Verhaltensstörungen durch andere
Stimunlanzien, einschließlich Koffein" (F15.-) erfasst wird.
Hausanschrlft:
Sächsisches Staatsministerium
für Soziales und Verbraucherschutz
Albertstraße 10
01097 Dresden
www.sms.sachsen.de
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Frage 2: Hat die Staatsregierung Kenntnis über die Zahl der Neugeborenen an
sächsischen Kliniken, bei deren Müttern der Verdacht auf Crystalkonsum besteht? Wenn nein, bitte begründen.
Der Sächsischen Staatsregierung liegt keine Statistik zur Zahl der Neugeborenen an
sächsischen Kliniken , bei deren Mütter Verdacht auf Crystalkonsum besteht vor.
Informationen liegen aus der Sächsischen Neonatalerhebung vor. ln der
Neonatalerhebung werden kranke Neugeborene erfasst, die in sächsischen Krankenhäusern behandelt werden. Für die Neonatalerhebung werden ausgewählte Parameter
erfasst, die eine Aussage zur Versorgungsqualität Früh- und Neugeborener ermöglichen sollen.
Eine gezielte Abfrage zum Verdacht auf oder zum gesicherten Crystalkonsum der Mutter im Rahmen der Neonatalerhebung erfolgt nicht.
Es stehen folgende eingetragene ICD zur Verfügung :
P04.4: Schädigung des Feten und Neugeborenen durch Einnahme von abhängigkeitserzeugenden Arzneimitteln oder Drogen durch die Mutter
P96,1:
Entzugssymptome beim Neugeborenen bei Einnahme von abhängigkeitserzeugenden Arzneimitteln oder Drogen durch die Mutter
Die Arbeitsgruppe Perinatologie/Neonatologie bei der Sächsischen Landesärztekammer hat die Sächsische Neonatalerhebung ausgewertet. Die Zahl der Fälle, bei denen
die o.g. Diagnosen eingetragen wurden , sind in der Übersicht zusammengestellt.
Jahr
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
P04.4 I
P96.1
47
42
49
56
78
130
146
176
Quelle: Auswertung Neonatologie Sachsen
Weiterhin liegen Informationen des Universitätsklinikums Carl Gustav Carus Dresden
vor. Hier wurden die Zahlen der nachgewiesenen Fälle von Crystal konsumierenden
Müttern in ihrer Entbindungsklinik in den letzten Jahren erfasst. Die Fallzahlen der entbindenden Frauen, die nachgewiesen während der Schwangerschaft Crystal konsumiert hatten, sind wie folgt:
2013: 27 Fälle
2014: 35 Fälle
2015 (I. und II. Quartal): 20 Fälle
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Frage 3: ln wie vielen Sächsischen Krankenhäusern sind Kinderschutzgruppen
angegliedert und besteht in diesen eine kontinuierliche Zusammenarbeit mit den
regionalen Netzwerken Frühe Hilfen?
An 26 sächsischen Krankenhäusern gibt es zum gegenwärtigen Zeitpunkt Kinderschutzgruppen.
Die Art und Weise der Zusammenarbeit mit den regionalen Netzwerken für Kinderschutz und Frühe Hilfen gestaltet jede Kinderschutzgruppe selbst.
Die Landeskoordinatoren des Projektes "Verstetigung des medizinischen Kinderschutzes in Sachsen" initiierten und unterstützten den Auf- und Ausbau von Kinderschutzgruppen in Krankenhäusern . Sie führten dazu 16 Regionalkonferenzen in Form von
übergreifenden Fachveranstaltungen für den Gesundheitsbereich und den Bereich der
Kinder- und Jugendhilfe zu den Verfahrenswegen und Strukturaufbau im medizinischen
Kinderschutz durch. Daran haben die Koordinatoren der regionalen Netzwerke für Kinderschutz und Frühe Hilfen teilgenommen.
Die Kinderschutzgruppen in den Krankenhäusern arbeiten fallbezogen, wenn ein Verdacht auf Misshandlung , Missbrauch oder Vernachlässigung eines Kindes besteht.
Dies erfolgt vor allem in der Zusammenarbeit mit den Netzwerkkoordinatoren für Kinderschutz, weniger mit den Koordinatoren für die Frühen Hilfen.
Frage 4: Welche konkreten Maßnahmen unterstützt die Staatsregierung über die
regionalen Netzwerke für Kinderschutz und Frühe Hilfen in den Landkreisen und
kreisfreien Städten in Bezug auf die Crystalproblematik und Kinderschutz?
Die regionalen Netzwerke für Kinderschutz und Frühe Hilfen bilden die Basis für eine
verbindliche und strategisch ausgerichtete Zusammenarbeit der verschiedenen Fachkräfte und Institutionen im Kinderschutz und in den Frühen Hilfen. Ziel der Vernetzung
ist die gegenseitige Information über das jeweilige Angebots- und Aufgabenspektrum,
die Klärung der Angebotsgestaltung und die Abstimmung von Verfahren im Kinderschutz. Die interdisziplinäre Kooperation soll dazu beitragen, Unterstützungsbedarfe
von Familien frühzeitig zu erkennen und passgenaue Hilfen anzubieten.
Die Problematik des Konsums von Crystal Meth und dessen Folgen für den Kinderschutz ist ein aktuelles Thema im Rahmen der Netzwerkarbeit ln diesem Kontext wurden zum Thema Crystal Meth gemeinsam mit den Drogen- und Suchtberatungsstellen
Kampagnen (z.B. "Misch Mit" - Anti-Drogenkampagne im Landkreis Görlitz}, Informationsveranstaltungen und Fachtage (aktuell z.B. Fachtag "Crystal - Analyse, Fakten,
Wege" am 17.06.2015 in Chemnitz) durchgeführt.
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Auch der Austausch in regionalen Arbeitsgruppen und Netzwerktreffen dient dem Ziel,
die regionalen Netzwerkpartner fundiert über Hintergründe, Merkmale, Gefahren und
Auswirkungen des Crystai-Konsums zu informieren und die Möglichkeiten und Grenzen
einer interdisziplinären Kooperation zu diskutieren. Hierzu wurden die Netzwerkpartner
über fachliche Entwicklungen, präventive Hilfsmöglichkeiten und kompetente Ansprechpartner/innen in den Regionen informiert.
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