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STAATSM1N1STER1UM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 101097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 53-0141.51-15/484 Kleine Anfrage des Abgeordneten Volkmar Zschocke, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/2312 Thema: Crystal und Kinderschutz in Sachsen Dresden, g.,. August2015 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Werden Patientlnnen, die in Notaufnahmen behandelt werden und bei denen Konsum von Crystal nachgewiesen wird, statistisch erfasst? Wenn ja, welche Ergebnisse liegen dazu vor? Wenn nein, ist eine sachsenweite Erhebung von Notaufnahmepatienten mit Drogenbefund geplant? Eine gibt keine Erfassung von Patientinnen und Patienten, die in Notaufnahmen behandelt werden und bei denen Konsum von Crystal nachgewiesen wird . Die Merkmale, die im Rahmen der Diagnosestatistik erhoben werden dürfen, sind in der Krankenhausstatistik-Verordnung vom 10. April 1990 (BGBI. I S. 730), zuletzt geändert durch Artikel 4b des Gesetzes vom 17. März 2009 (BGBI. I S. 534) festgelegt. Notaufnahmen kann man aus diesem Datenbestand nicht ermitteln. Im Rahmen der DRG-Statistik wird zwar der Aufnahmeanlass erfasst, allerdings fehlen die Angaben der psychiatrischen Krankenhäuser, die sich noch in der Übergangsphase zur Abrechnung über das Fallpauschalengesetz (Krankenhaus-Entgeltgesetz) befinden. Desweiteren ist darauf hinzuweisen, dass Crystal in der Internationen Statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme (I CD) 10. Revision ( German Modification) nicht gesondert angegeben wird, sondern allgemein als "Psychische und Verhaltensstörungen durch andere Stimunlanzien, einschließlich Koffein" (F15.-) erfasst wird. Hausanschrlft: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 10 01097 Dresden www.sms.sachsen.de Freistaat STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SACHSEN Frage 2: Hat die Staatsregierung Kenntnis über die Zahl der Neugeborenen an sächsischen Kliniken, bei deren Müttern der Verdacht auf Crystalkonsum besteht? Wenn nein, bitte begründen. Der Sächsischen Staatsregierung liegt keine Statistik zur Zahl der Neugeborenen an sächsischen Kliniken , bei deren Mütter Verdacht auf Crystalkonsum besteht vor. Informationen liegen aus der Sächsischen Neonatalerhebung vor. ln der Neonatalerhebung werden kranke Neugeborene erfasst, die in sächsischen Krankenhäusern behandelt werden. Für die Neonatalerhebung werden ausgewählte Parameter erfasst, die eine Aussage zur Versorgungsqualität Früh- und Neugeborener ermöglichen sollen. Eine gezielte Abfrage zum Verdacht auf oder zum gesicherten Crystalkonsum der Mutter im Rahmen der Neonatalerhebung erfolgt nicht. Es stehen folgende eingetragene ICD zur Verfügung : P04.4: Schädigung des Feten und Neugeborenen durch Einnahme von abhängigkeitserzeugenden Arzneimitteln oder Drogen durch die Mutter P96,1: Entzugssymptome beim Neugeborenen bei Einnahme von abhängigkeitserzeugenden Arzneimitteln oder Drogen durch die Mutter Die Arbeitsgruppe Perinatologie/Neonatologie bei der Sächsischen Landesärztekammer hat die Sächsische Neonatalerhebung ausgewertet. Die Zahl der Fälle, bei denen die o.g. Diagnosen eingetragen wurden , sind in der Übersicht zusammengestellt. Jahr 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 P04.4 I P96.1 47 42 49 56 78 130 146 176 Quelle: Auswertung Neonatologie Sachsen Weiterhin liegen Informationen des Universitätsklinikums Carl Gustav Carus Dresden vor. Hier wurden die Zahlen der nachgewiesenen Fälle von Crystal konsumierenden Müttern in ihrer Entbindungsklinik in den letzten Jahren erfasst. Die Fallzahlen der entbindenden Frauen, die nachgewiesen während der Schwangerschaft Crystal konsumiert hatten, sind wie folgt: 2013: 27 Fälle 2014: 35 Fälle 2015 (I. und II. Quartal): 20 Fälle Seite 2 von 4 STAATSM1N1STER1UM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCl iUTZ Frage 3: ln wie vielen Sächsischen Krankenhäusern sind Kinderschutzgruppen angegliedert und besteht in diesen eine kontinuierliche Zusammenarbeit mit den regionalen Netzwerken Frühe Hilfen? An 26 sächsischen Krankenhäusern gibt es zum gegenwärtigen Zeitpunkt Kinderschutzgruppen. Die Art und Weise der Zusammenarbeit mit den regionalen Netzwerken für Kinderschutz und Frühe Hilfen gestaltet jede Kinderschutzgruppe selbst. Die Landeskoordinatoren des Projektes "Verstetigung des medizinischen Kinderschutzes in Sachsen" initiierten und unterstützten den Auf- und Ausbau von Kinderschutzgruppen in Krankenhäusern . Sie führten dazu 16 Regionalkonferenzen in Form von übergreifenden Fachveranstaltungen für den Gesundheitsbereich und den Bereich der Kinder- und Jugendhilfe zu den Verfahrenswegen und Strukturaufbau im medizinischen Kinderschutz durch. Daran haben die Koordinatoren der regionalen Netzwerke für Kinderschutz und Frühe Hilfen teilgenommen. Die Kinderschutzgruppen in den Krankenhäusern arbeiten fallbezogen, wenn ein Verdacht auf Misshandlung , Missbrauch oder Vernachlässigung eines Kindes besteht. Dies erfolgt vor allem in der Zusammenarbeit mit den Netzwerkkoordinatoren für Kinderschutz, weniger mit den Koordinatoren für die Frühen Hilfen. Frage 4: Welche konkreten Maßnahmen unterstützt die Staatsregierung über die regionalen Netzwerke für Kinderschutz und Frühe Hilfen in den Landkreisen und kreisfreien Städten in Bezug auf die Crystalproblematik und Kinderschutz? Die regionalen Netzwerke für Kinderschutz und Frühe Hilfen bilden die Basis für eine verbindliche und strategisch ausgerichtete Zusammenarbeit der verschiedenen Fachkräfte und Institutionen im Kinderschutz und in den Frühen Hilfen. Ziel der Vernetzung ist die gegenseitige Information über das jeweilige Angebots- und Aufgabenspektrum, die Klärung der Angebotsgestaltung und die Abstimmung von Verfahren im Kinderschutz. Die interdisziplinäre Kooperation soll dazu beitragen, Unterstützungsbedarfe von Familien frühzeitig zu erkennen und passgenaue Hilfen anzubieten. Die Problematik des Konsums von Crystal Meth und dessen Folgen für den Kinderschutz ist ein aktuelles Thema im Rahmen der Netzwerkarbeit ln diesem Kontext wurden zum Thema Crystal Meth gemeinsam mit den Drogen- und Suchtberatungsstellen Kampagnen (z.B. "Misch Mit" - Anti-Drogenkampagne im Landkreis Görlitz}, Informationsveranstaltungen und Fachtage (aktuell z.B. Fachtag "Crystal - Analyse, Fakten, Wege" am 17.06.2015 in Chemnitz) durchgeführt. Seite 3 von 4 Freistaat SACHSEN STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Auch der Austausch in regionalen Arbeitsgruppen und Netzwerktreffen dient dem Ziel, die regionalen Netzwerkpartner fundiert über Hintergründe, Merkmale, Gefahren und Auswirkungen des Crystai-Konsums zu informieren und die Möglichkeiten und Grenzen einer interdisziplinären Kooperation zu diskutieren. Hierzu wurden die Netzwerkpartner über fachliche Entwicklungen, präventive Hilfsmöglichkeiten und kompetente Ansprechpartner/innen in den Regionen informiert. 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