Electronic Visa Application System
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NEUSEELÄNDISCHES WORKING HOLIDAY VISUM - INFORMATION Electronic Visa Application System Das Neuseeländische Working Holiday Visum ermöglicht jungen Menschen zwischen 18 und 30 Jahren, ein Jahr in Neuseeland zu verbringen und während Ihres Urlaubaufenthaltes zu jobben. Das Working Holiday Visum ist auf ein Jahr befristet, und ist ab dem Tag der Einreise in Neuseeland für 12 Monate gültig. Während dieser Zeit kann man mehrmals ein- und ausreisen. Antragsteller müssen binnen 12 Monaten nach Ausstellung des Visums einreisen. Bei Beantragung des Visums muss der Reisepass noch mindestens zwei Jahre und 3 Monate gültig sein. Sie können für die Dauer Ihres Aufenthaltes, d.h. ein Jahr lang, einer Beschäftigung bei entweder dem gleichen oder einem weiteren Arbeitgeber nachgehen. Die früher geltende Beschränkung von 3 Monaten ist aufgehoben worden. Wenn Sie die Bedingungen erfüllen (siehe unten), füllen Sie unser Working Holiday Antragsformular aus und senden Sie es uns per Post oder Fax zu. Bitte senden Sie uns nicht Ihren Reisepass zu, sondern nur das ausgefüllte Antragsformular, da es sich um ein elektronisches Visum handelt und kein Label in Ihren Pass geklebt wird. Die Bearbeitungszeit dauert in der Regel zwischen 2 bis 20 Tagen, insofern kein Gesundheitsattest erforderlich ist. Und wenn Ihr Antrag genehmigt wurde, senden wir Ihnen Ihre Visumbestätigung zu, die Sie unbedingt zusammen mit Ihren Reisepass nach Neuseeland mitnehmen müssen. Vorort wird auch Ihr Arbeitgeber diese Working Holiday Visums-Bestätigung einsehen wollen. Bitte füllen Sie den beiliegenden Antrag sorgfältig und gewissenhaft aus und prüfen Sie anschließend, ob alle Angaben auf Ihrem Antragsformular mit Ihren persönlichen Merkmalen übereinstimmen, um evtl. Probleme, Verzögerungen und Rücksprachen zu vermeiden. Bitte beachten Sie weiterhin, dass Ihr Visum nur in Verbindung mit der Passnummer gültig ist, welche Sie im Antragsformular angegeben haben. Bei einer evtl. späteren Ausstellung eines neuen Passes, nach Empfang Ihrer Visumsbestätigung, könnten Sie also damit nicht nach Neuseeland einreisen! Der Zahlbetrag für die Erstellung des Working Holiday Visums setzt sich aus zwei Summen zusammen. Einerseits die Bearbeitungsgebühr der Neuseeländischen Regierung von NZ$ 208,00 (die aufgrund von Wechselkursschwankungen im Euro-Währungsraum gegenwärtig mit EUR 135,00 angesetzt wird) und die Bearbeitungsgebühr von Australia Shopping World GmbH über EUR 30,00, insgesamt also EUR 165,00. Folgende Bedingungen müssen vom Antragsteller erfüllt sein, um ein Working Holiday Visum genehmigt zu bekommen: • Ihr Reisepass muss für den gesamten Zeitraum Ihres geplanten Aufenthaltes in Neuseeland gültig sein plus 3 Monate darüber hinaus. • Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein und nicht älter als 30 Jahre. • Sie dürfen keine Kinder mitbringen. • Sie müssen im Besitz eines Rückflug-Tickets sein, oder genügend finanzielle Mittel nachweisen, um ein solches zu kaufen. • Sie müssen bei Einreise nachweisen können, dass Sie im Besitz von mindestens NZ$ 4.200,00 sind für Ihren Aufenthalt. Nachweis ist durch Reiseschecks, einen Kontoauszug von einem in Ihrem Namen eröffneten Konto bei einer deutschen oder neuseeländischen Bank zu erbringen. • Sie müssen bei guter Gesundheit und nicht vorbestraft sein. • Sie müssen eine umfassende Reise-Krankenversicherung mit Abdeckung eines Krankenhausaufenthaltes abgeschlossen haben und einen entsprechende Nachweis hierfür vorzeigen können. Während Ihres Aufenthaltes in Neuseeland mit dem Working Holiday Visum sind zwei Bedingungen unbedingt zu beachten: • Sie dürfen keine langfristige Arbeit annehmen, sondern nur Gelegenheitsjobs oder Teilzeitarbeit. • Während Ihres Aufenthalts in Neuseeland dürfen Sie nur einen Trainings- oder Studienkurs von bis zu maximal 3 Monaten belegen. • Working Holiday Visa Inhaber können während ihres 12-monatigen Aufenthaltes jederzeit ihren Status vor Ort ändern, wenn sie die Bedingungen für ein anderes Visum z.B. eine langfristige Arbeitserlaubnis oder ein Studenten-Visum erfüllen. Eine Statusänderung auf ein Besuchervisum muss allerdings außerhalb Neuseelands beantragt werden. D:\Waf\fv-nz-working-holiday-info.doc Stand: 11.12.2015 ct Ihr Antrag wird von der NZ Immigration abgelehnt werden, wenn folgende Kriterien vorliegen: • wenn Sie eine Dialyse Behandlung während Ihres Aufenthaltes brauchen. • wenn Sie Tuberkulose haben oder wenn Sie gerade gegen TB behandelt werden. In diesem Fall ruht der Antrag bei der Behörde, bis Sie 6 Monate lang behandelt wurden. • wenn Sie in den letzten 2 Jahren für länger als 90 Tage in psychiatrischer Behandlung waren. • wenn Sie ein physisches Gebrechen haben, welches vollzeitige Pflege erfordert. • wenn Sie eine infektiöse oder anderweitig übertragbare Krankheit haben. • wenn Sie einen operativen Eingriff benötigen, welches sich finanziell belastend auf das neuseeländische Gesundheitssystem auswirken würde. Gesundheits Anforderungen: Wenn Sie nach Neuseeland einreisen und länger als 6 Monate bleiben möchten, müssen Sie ein „Temporary Entry X-ray Certificate“ vorlegen, wenn: • Sie NICHT aus einem Tuberkulose-ungefährdeten Land sind (siehe Liste unten) und / oder • Sie, in den letzten 5 Jahren, insgesamt eine Anzahl von 90 Tagen in einem oder mehreren Ländern gelebt / besucht haben, die nicht in die Kategorie „TB ungefährdet“ / TB low-risk“ fallen. Wenn Sie in einem Land gelebt oder ein Land besucht haben, welches nicht auf der Liste der von Tuberkulose nicht gefährdeten Länder steht (siehe unten), wird eine Röntgenuntersuchung erforderlich, welche bei einem der von der Immigration NZ vorgeschriebenen Ärzte gemacht werden muß. Näheres erfahren Sie von uns, sollte ein Attest erforderlich sein. Dies teilt uns die Immigration NZ nach Eingang Ihres Antrags mit. TB Low- Risk Countries - Liste der Länder von denen kein Tuberkulose Risiko ausgeht Andorra Germany Norway Antigua and Barbuda Greece Oman Australia Grenada Puerto Rico Austria Iceland Saint Kitts and Nevis Barbados Ireland Saint Lucia Belgium Israel San Marino Bermuda Italy Slovenia British Virgin Islands Jamaica Sweden Canada Jordan Switzerland Cayman Islands Lebanon Trinidad & Tobago Chile Libyan Arab Jamahiriya Turks & Caicaos Costa Rica Liechtenstein United Arab Emirates Cuba Luxembourg United Kingdom Cyprus Malta USA Czech Republic Monaco United States Denmark Montserrat Virgin Islands Dominica Netherlands Vatican City Finnland Netherlands Antilles France New Zealand Ein Working Holiday Visum kann mit unserem Neuseeländischen Working Holiday Antragsformular mittlerweile für Antragsteller mit einem Reisepass folgender Länder beantragt werden: Belgien Irland Norwegen Dänemark Italien Niederlande Deutschland Japan Schweden Finland Kanada Singapur Frankreich Malaysien Süd Korea Großbritannien Malta USA Hong Kong D:\Waf\fv-nz-working-holiday-info.doc Stand: 22.1.2016 ct AUSTRALIA SHOPPING WORLDS & VISUMSERVICE Limburger Strasse 14, 50672 Köln Tel.: 0221-12 16 17 Fax: 0221-913 0650 VERSAND - GASTRONOMIE - IMPORT Neue Grünstrasse 9, 10179 Berlin-Mitte Tel.: 030-9700 5251 Fax:030-9700 5232 www.australiashop.com Kostenlosen Australia-Produktkatalog bitte anfordern!! email: [email protected]