Electronic Visa Application System

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Electronic Visa Application System
NEUSEELÄNDISCHES WORKING HOLIDAY VISUM - INFORMATION
Electronic Visa Application System
Das Neuseeländische Working Holiday Visum ermöglicht jungen Menschen zwischen 18 und 30 Jahren, ein Jahr in
Neuseeland zu verbringen und während Ihres Urlaubaufenthaltes zu jobben. Das Working Holiday Visum ist auf ein Jahr
befristet, und ist ab dem Tag der Einreise in Neuseeland für 12 Monate gültig. Während dieser Zeit kann man mehrmals
ein- und ausreisen. Antragsteller müssen binnen 12 Monaten nach Ausstellung des Visums einreisen.
Bei Beantragung des Visums muss der Reisepass noch mindestens zwei Jahre und 3 Monate gültig sein.
Sie können für die Dauer Ihres Aufenthaltes, d.h. ein Jahr lang, einer Beschäftigung bei entweder dem gleichen oder
einem weiteren Arbeitgeber nachgehen. Die früher geltende Beschränkung von 3 Monaten ist aufgehoben worden. Wenn
Sie die Bedingungen erfüllen (siehe unten), füllen Sie unser Working Holiday Antragsformular aus und senden Sie es uns
per Post oder Fax zu. Bitte senden Sie uns nicht Ihren Reisepass zu, sondern nur das ausgefüllte Antragsformular, da es
sich um ein elektronisches Visum handelt und kein Label in Ihren Pass geklebt wird. Die Bearbeitungszeit dauert in der
Regel zwischen 2 bis 20 Tagen, insofern kein Gesundheitsattest erforderlich ist. Und wenn Ihr Antrag genehmigt wurde,
senden wir Ihnen Ihre Visumbestätigung zu, die Sie unbedingt zusammen mit Ihren Reisepass nach Neuseeland
mitnehmen müssen. Vorort wird auch Ihr Arbeitgeber diese Working Holiday Visums-Bestätigung einsehen wollen.
Bitte füllen Sie den beiliegenden Antrag sorgfältig und gewissenhaft aus und prüfen Sie anschließend, ob alle Angaben auf
Ihrem Antragsformular mit Ihren persönlichen Merkmalen übereinstimmen, um evtl. Probleme, Verzögerungen und
Rücksprachen zu vermeiden.
Bitte beachten Sie weiterhin, dass Ihr Visum nur in Verbindung mit der Passnummer gültig ist, welche Sie im
Antragsformular angegeben haben. Bei einer evtl. späteren Ausstellung eines neuen Passes, nach Empfang Ihrer
Visumsbestätigung, könnten Sie also damit nicht nach Neuseeland einreisen!
Der Zahlbetrag für die Erstellung des Working Holiday Visums setzt sich aus zwei Summen zusammen. Einerseits die
Bearbeitungsgebühr der Neuseeländischen Regierung von NZ$ 208,00 (die aufgrund von Wechselkursschwankungen im
Euro-Währungsraum gegenwärtig mit EUR 135,00 angesetzt wird) und die Bearbeitungsgebühr von Australia Shopping
World GmbH über EUR 30,00, insgesamt also EUR 165,00.
Folgende Bedingungen müssen vom Antragsteller erfüllt sein, um ein Working Holiday Visum genehmigt zu
bekommen:
•
Ihr Reisepass muss für den gesamten Zeitraum Ihres geplanten Aufenthaltes in Neuseeland gültig sein plus 3
Monate darüber hinaus.
•
Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein und nicht älter als 30 Jahre.
•
Sie dürfen keine Kinder mitbringen.
•
Sie müssen im Besitz eines Rückflug-Tickets sein, oder genügend finanzielle Mittel nachweisen, um ein solches
zu kaufen.
•
Sie müssen bei Einreise nachweisen können, dass Sie im Besitz von mindestens NZ$ 4.200,00 sind für Ihren
Aufenthalt. Nachweis ist durch Reiseschecks, einen Kontoauszug von einem in Ihrem Namen eröffneten Konto
bei einer deutschen oder neuseeländischen Bank zu erbringen.
•
Sie müssen bei guter Gesundheit und nicht vorbestraft sein.
•
Sie müssen eine umfassende Reise-Krankenversicherung mit Abdeckung eines Krankenhausaufenthaltes
abgeschlossen haben und einen entsprechende Nachweis hierfür vorzeigen können.
Während Ihres Aufenthaltes in Neuseeland mit dem Working Holiday Visum sind zwei Bedingungen unbedingt zu
beachten:
•
Sie dürfen keine langfristige Arbeit annehmen, sondern nur Gelegenheitsjobs oder Teilzeitarbeit.
•
Während Ihres Aufenthalts in Neuseeland dürfen Sie nur einen Trainings- oder Studienkurs von bis zu maximal 3
Monaten belegen.
•
Working Holiday Visa Inhaber können während ihres 12-monatigen Aufenthaltes jederzeit ihren Status vor Ort
ändern, wenn sie die Bedingungen für ein anderes Visum z.B. eine langfristige Arbeitserlaubnis oder ein
Studenten-Visum erfüllen. Eine Statusänderung auf ein Besuchervisum muss allerdings außerhalb Neuseelands
beantragt werden.
D:\Waf\fv-nz-working-holiday-info.doc Stand: 11.12.2015 ct
Ihr Antrag wird von der NZ Immigration abgelehnt werden, wenn folgende Kriterien vorliegen:
•
wenn Sie eine Dialyse Behandlung während Ihres Aufenthaltes brauchen.
•
wenn Sie Tuberkulose haben oder wenn Sie gerade gegen TB behandelt werden. In diesem Fall ruht der Antrag
bei der Behörde, bis Sie 6 Monate lang behandelt wurden.
•
wenn Sie in den letzten 2 Jahren für länger als 90 Tage in psychiatrischer Behandlung waren.
•
wenn Sie ein physisches Gebrechen haben, welches vollzeitige Pflege erfordert.
•
wenn Sie eine infektiöse oder anderweitig übertragbare Krankheit haben.
•
wenn Sie einen operativen Eingriff benötigen, welches sich finanziell belastend auf das neuseeländische
Gesundheitssystem auswirken würde.
Gesundheits Anforderungen:
Wenn Sie nach Neuseeland einreisen und länger als 6 Monate bleiben möchten, müssen Sie ein „Temporary Entry X-ray
Certificate“ vorlegen, wenn:
•
Sie NICHT aus einem Tuberkulose-ungefährdeten Land sind (siehe Liste unten) und / oder
•
Sie, in den letzten 5 Jahren, insgesamt eine Anzahl von 90 Tagen in einem oder mehreren Ländern gelebt /
besucht haben, die nicht in die Kategorie „TB ungefährdet“ / TB low-risk“ fallen.
Wenn Sie in einem Land gelebt oder ein Land besucht haben, welches nicht auf der Liste der von Tuberkulose nicht
gefährdeten Länder steht (siehe unten), wird eine Röntgenuntersuchung erforderlich, welche bei einem der von der
Immigration NZ vorgeschriebenen Ärzte gemacht werden muß. Näheres erfahren Sie von uns, sollte ein Attest erforderlich
sein. Dies teilt uns die Immigration NZ nach Eingang Ihres Antrags mit.
TB Low- Risk Countries - Liste der Länder von denen kein Tuberkulose Risiko ausgeht
Andorra
Germany
Norway
Antigua and Barbuda
Greece
Oman
Australia
Grenada
Puerto Rico
Austria
Iceland
Saint Kitts and Nevis
Barbados
Ireland
Saint Lucia
Belgium
Israel
San Marino
Bermuda
Italy
Slovenia
British Virgin Islands
Jamaica
Sweden
Canada
Jordan
Switzerland
Cayman Islands
Lebanon
Trinidad & Tobago
Chile
Libyan Arab Jamahiriya
Turks & Caicaos
Costa Rica
Liechtenstein
United Arab Emirates
Cuba
Luxembourg
United Kingdom
Cyprus
Malta
USA
Czech Republic
Monaco
United States
Denmark
Montserrat
Virgin Islands
Dominica
Netherlands
Vatican City
Finnland
Netherlands Antilles
France
New Zealand
Ein Working Holiday Visum kann mit unserem Neuseeländischen Working Holiday Antragsformular
mittlerweile für Antragsteller mit einem Reisepass folgender Länder beantragt werden:
Belgien
Irland
Norwegen
Dänemark
Italien
Niederlande
Deutschland
Japan
Schweden
Finland
Kanada
Singapur
Frankreich
Malaysien
Süd Korea
Großbritannien
Malta
USA
Hong Kong
D:\Waf\fv-nz-working-holiday-info.doc Stand: 22.1.2016 ct
AUSTRALIA SHOPPING WORLDS & VISUMSERVICE
Limburger Strasse 14, 50672 Köln
Tel.: 0221-12 16 17 Fax: 0221-913 0650
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