PROKON Genussrechte - Anleihen

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PROKON Genussrechte - Anleihen
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RENTABEL · FLEXIBEL · EINFACH
PROKON Genussrechte
- KURZPROSPEKT -
WIR HABEN LUST AUF EINE LEBENSWERTE ZUKUNFT
-1-
PROKON GENUSSRECHTE
Inhalt
Vorwort ........................................................................................................................................................................................
Die PROKON Genussrechte ...........................................................................................................................................................
Die PROKON Unternehmensgruppe ..............................................................................................................................................
Der Einsatz des Genussrechtskapitals in der PROKON Unternehmensgruppe .................................................................................
- Der Geschäftsbereich Windenergie .....................................................................................................................................
- Der Geschäftsbereich Biogene Kraftstoffe ...........................................................................................................................
- Der Geschäftsbereich Biomasse ..........................................................................................................................................
Die PROKON Rückkaufgarantie .....................................................................................................................................................
So zeichnen Sie PROKON Genussrechte ........................................................................................................................................
Die Frage nach der Sicherheit für Ihre Geldanlage .........................................................................................................................
Weitere häufig gestellte Fragen ....................................................................................................................................................
PROKON Beratungsbüros .............................................................................................................................................................
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»Lassen Sie uns alles daransetzen, dass wir der nächsten
Generation, den Kindern von heute, eine Welt hinterlassen,
die ihnen nicht nur den nötigen Lebensraum bietet, sondern
auch die Umwelt, die das Leben erlaubt und lebenswert macht.«
Richard von Weizsäcker
-2-
Sehr geehrte Interessenten und Anleger!
Die Diskussion um unsere zukünftige Energieversorgung zieht immer breitere Kreise und ist aus den täglichen Medien
nicht mehr wegzudenken. Die Atomenergie hat ihre Gefährlichkeit mit der Katastrophe im japanischen Kernkraftwerk Fukushima einmal mehr unter Beweis gestellt. Und wenn Erdöl nicht mehr bezahlbar und schließlich gar nicht
mehr verfügbar ist, wird es um mehr gehen als um hohe Rechnungen an den Tankstellen. Unsere Gesellschaft kann
ohne eine sichere Energieversorgung nicht mehr funktionieren. Wie so oft, liegt auch hier die Lösung aber gar nicht
weit entfernt. Schon heute ermöglichen moderne Technologien die Energiegewinnung aus erneuerbaren und damit
unendlich verfügbaren Energiequellen. Diese großartige Chance gilt es zu nutzen!
PROKON war im Jahr 2003 das erste Unternehmen im Bereich
der Erneuerbaren Energien, das Genussrechte herausgab. Bis
Ende Juni 2011 haben bereits rund 36.000 Anleger über 590
Mio. Euro in PROKON Genussrechten angelegt. Die jährliche
Verzinsung liegt seit dem Jahr 2006 bei 8,00 %, in den Jahren
2003 bis 2005 erreichte sie jeweils 7,25 %(1).
Nach dem Leitbild »Wir haben Lust auf eine lebenswerte Zukunft!«
engagiert sich die PROKON Unternehmensgruppe schon seit über
15 Jahren für zukunftsfähige Wege in der Energieversorgung,
die ohne die unverantwortliche Atomkraft und ohne die Ausbeutung der begrenzten fossilen Energieträger auskommen.
Wir sind erfolgreich in der Projektentwicklung, Finanzierung,
Realisierung und dem Betrieb von Windparkprojekten tätig und
betreiben 37 Windparks mit 266 Windkraftanlagen (Stand: Juni
2011). Darüber hinaus sind wir in den Bereichen Biogene Kraftstoffe sowie Biomasse aktiv.
Trotz dieses Erfolges denken wir schon einen Schritt weiter: Angesichts der zunehmenden Staatsverschuldung steigt auch die
Möglichkeit einer Inflation. Deshalb haben wir bei unseren Genussrechten schon heute besondere Maßnahmen gegen einen Wertverlust Ihrer Kapitalanlage vorgesehen. Entscheiden auch Sie
sich für eine Investition in eine lebenswerte Zukunft. Wir freuen
uns darauf!
Mit den PROKON Genussrechten können auch Sie von unseren
nachhaltigen Projekten profitieren. In diesem Kurzprospekt stellen
wir Ihnen die dritte Auflage der bewährten Geldanlage vor.
Während die Finanzkrise das Vertrauen der Anleger in herkömmliche Finanzprodukte erheblich erschüttert hat, investieren Sie
mit den PROKON Genussrechten in Erneuerbare Energien – eine
Branche mit besonders zukunftsorientierten Perspektiven. Denn
auch in Zeiten der Krise gehört die Versorgung mit Energie zu
den Grundbedürfnissen des Menschen und der Einsatz erneuerbarer Energiequellen ist dabei unverzichtbar. Zudem sichert das
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) den Verkauf des in unseren
Windparks erzeugten Stroms zu einem festen und von der Konjunktur unabhängigen Preis. Auch im Bereich der Biogenen
Kraftstoffe besteht durch die Beimischungspflicht von Biodiesel
zu herkömmlichem Dieselkraftstoff ein gesetzlich geregelter Absatzmarkt.
Ihr
Carsten Rodbertus
Geschäftsführender Gesellschafter der
PROKON Unternehmensgruppe
Sie möchten uns persönlich kennen lernen?
Besuchen Sie eine unserer bundesweiten Informationsveranstaltungen! Die Orte und Termine finden Sie auf unserer
Internetseite www.prokon.net.
In unseren Beratungsbüros sind wir ebenfalls für Sie da. Die
Anschriften finden Sie auf Seite 30 dieser Broschüre sowie
ebenfalls im Internet unter www.prokon.net.
-3-
PROKON GENUSSRECHTE
Die PROKON Genussrechte
Was sind Genussrechte?
Genussrechte sind eine Mischform aus einem festverzinslichen Wertpapier und einer unternehmerischen Beteiligung. Sie ähneln
damit einer Unternehmensanleihe mit Gewinnbeteiligung. Für die Ausgestaltung der Genussrechte gibt es keine gesetzlichen
Bestimmungen, weshalb das Angebot dieser Anlageform je nach Anbieter sehr verschieden sein kann. PROKON nutzt das eingezahlte Kapital für die Finanzierung seiner Projekte, das heißt insbesondere für Vorhaben im Bereich der Erneuerbaren Energien
sowie der nachhaltigen Nutzung nachwachsender Rohstoffe. Die Anleger erhalten von PROKON halbjährlich Zinsen und werden
neben der geplanten Grundverzinsung auch durch zusätzliche Überschussbeteiligungen fair am Erfolg der PROKON Unternehmensgruppe beteiligt.
Herausgeber (Emittentin)
▪ PROKON Regenerative Energien GmbH & Co. KG
Verzinsung(1)
▪ Grundverzinsung: 6,00 % pro Jahr
▪ zusätzliche Überschussbeteiligung: bis zu 4,00 % pro Jahr
▪ erreichte Verzinsung: 8,00 % p. a. seit 2006,
7,25 % für 2003-2005
Form der Kapitalanlage
▪ Namens-Genussrecht, das heißt die Genussrechte werden auf
den Namen des Anlegers ausgestellt
Emissionsvolumen der 3. Tranche
▪ 500 Mio. Euro
Auszahlung oder Gutschrift der Zinsen
▪ wahlweise halbjährliche Zinsauszahlung oder automatische
Wiederanlage (Gutschrift der Zinsen)
▪ Wechsel zwischen Auszahlung der Zinsen und automatischer
Gutschrift zu jedem Zinstermin möglich
Verwendung des Genussrechtskapitals
▪ Finanzierung der Projekte der PROKON Unternehmensgruppe,
insbesondere im Bereich der Erneuerbaren Energien mit dem
Schwerpunkt Windenergie und der nachhaltigen Nutzung
nachwachsender Rohstoffe (siehe ab Seite 7)
Laufzeit
▪ grundsätzlich unbefristete Laufzeit
▪ frühestmögliche Kündigung gemäß Kreditwesengesetz
(KWG) nach 5 Jahren, danach jährlich kündbar
▪ Verkauf, Verschenken oder Vererben der Genussrechte ist
auch innerhalb der gesetzlichen Mindestlaufzeit jederzeit
möglich
▪ konkrete Verkaufsmöglichkeit zu mindestens 100 % des
eingezahlten Betrages durch die PROKON Rückkaufgarantie
schon nach drei vollen Kalenderjahren(2)
(siehe Seiten 20 und 21)
Ausgabekurs
▪ 0,01 Euro je Genussrecht (Nennwert)
Gebühren
▪ keine Abschluss- oder Verwaltungsgebühren
Anlagehöhe
▪ Mindestanlage nur 100 Euro
▪ Erhöhung jederzeit und in beliebiger Höhe einfach per
Überweisung möglich
▪ für regelmäßige Einzahlungen können Anleger einen
Dauerauftrag bei ihrem Kreditinstitut einrichten
▪ Anlagebetrag nach oben unbegrenzt, für Beträge über 0,5 %
des gesamten ausgegebenen Genussrechtskapitals behält
sich PROKON jedoch eine Einzelfallprüfung vor
Information der Genussrechtsinhaber
▪ jährlicher Bericht über das abgelaufene Geschäftsjahr und die
Verwendung des Genussrechtskapitals
-4-
Die PROKON Unternehmensgruppe
PROKON – dieser Name steht für eines der führenden Unternehmen der Energieerzeugung aus erneuerbaren Energieträgern, um
eine nachhaltige, umweltverträgliche und verantwortungsbewusste Energieversorgung zu sichern. PROjekte und KONzepte für eine
Zukunft ohne die klimaschädlichen und begrenzten Rohstoffe Erdöl, Erdgas, Kohle und ohne die gefährliche Atomkraft sind das Tätigkeitsfeld der PROKON Unternehmensgruppe. PROKON verfügt über mehr als 15 Jahre Erfahrung im Bereich der Erneuerbaren Energien
und bietet über 870 Mitarbeitern einen nachhaltigen und zukunftsorientierten Arbeitsplatz.
Die PROKON Unternehmensgruppe
PROKON Genussrechte
Nachhaltige Geldanlage in
allen Geschäftsbereichen der
PROKON Unternehmensgruppe
Windenergie
Biogene Kraftstoffe
Biomasse
Planung, Finanzierung und Realisierung
der PROKON Windparks
Kaufmännische Geschäftsführung der
Windparks
Technische Betriebsführung der Windparks
Veräußerung des erzeugten Stroms
zukünftig eigene Produktion von Windenergieanlagen
Herstellung von Biodiesel im PROKON
Bio-Ölwerk Magdeburg
Herstellung von Pflanzenöl in der Ölmühle
Kroppenstedt als Reinkraftstoff sowie als
Ausgangsprodukt für Biodiesel
nachhaltige Nutzung des nachwachsenden
Rohstoffes Holz für die Herstellung von
Holzpaletten
Verkauf der Sägeabfälle, Holzreste und
Rinden für die Herstellung von Span- bzw.
MDF-/HDF-Platten sowie für den Einsatz
in der Papierindustrie und im Garten- und
Landschaftsbau
Verwertung von Spänen und Holzresten
zur Gewinnung von Strom und Wärme im
unternehmenseigenen Biomasse-Heizkraftwerk
zukünftig Herstellung von Holzbriketts und
Holzpellets
-5-
PROKON GENUSSRECHTE
Der Geschäftsbereich Windenergie
PROKON ist in der Planung, Finanzierung, Realisierung sowie
Betriebs- und Geschäftsführung von Windenergieprojekten tätig
und betreibt bereits 266 Windkraftanlagen in 37 Windparks.
Entsprechend dem Leitbild »Alles aus einer Hand« werden die
Windparks von PROKON selbst betrieben, was sowohl die kaufmännische Geschäftsführung als auch die technische Betriebsführung einschließlich der Wartung, Reparatur und Instandhaltung
der Anlagen umfasst.
Unternehmensgruppe beteiligt. Mit beachtlichem Erfolg: Seit
2006 beträgt die jährliche Verzinsung der Genussrechte 8,00 %,
in den Jahren 2003 bis 2005 waren es jeweils 7,25 %(1).
Wie PROKON das Kapital seiner Anleger investiert, erfahren
Sie ab Seite 7.
Verantwortung über das Tagesgeschäft hinaus
Mit der Unterstützung sozialer Projekte übernimmt PROKON
auch über das Tagesgeschäft hinaus Verantwortung. So beteiligte
sich PROKON beispielsweise an der Errichtung einer Windkraftanlage in dem weißrussischen Dorf Drushnaja, wo viele
Familien aus den verstrahlten Gebieten um Tschernobyl eine
neue Heimat fanden. Außerdem unterstützte PROKON die Hilfe
für die Opfer des Erdbebens auf Haiti im Januar 2010 sowie
mehrere Kinderhilfsprojekte in Rumänien, Burkina Faso und
Tansania. In der Region Mpanda in Tansania hat PROKON die
Aktion »Bildung für Mpanda« ins Leben gerufen und vergibt
Stipendien, um Jugendlichen aus ärmeren Familien eine gute
Schulbildung zu ermöglichen. Für sein soziales Engagement setzt
PROKON selbstverständlich kein Kapital seiner Anleger ein, sondern ausschließlich eigene Mittel.
Der Geschäftsbereich Biogene Kraftstoffe
In einem weiteren Geschäftsbereich engagiert sich PROKON für
die Nutzung Biogener Kraftstoffe. PROKON ist Mehrheitsgesellschafter des PROKON Bio-Ölwerks Magdeburg, einem der größten
Biodiesel-Produzenten in Deutschland. In seiner Ölmühle in
Kroppenstedt (Sachsen-Anhalt) stellt PROKON zudem Pflanzenöl
her, dass sowohl als Reinkraftstoff als auch als Ausgangsprodukt
für Biodiesel Verwendung findet.
Der Geschäftsbereich Biomasse
Seit dem Jahr 2010 kooperiert PROKON mit der Holzindustrie
Torgau OHG und ist damit auch im Bereich der nachhaltigen
Nutzung des nachwachsenden Rohstoffes Holz tätig. Neben der
sinnvollen Erstnutzung des Holzes für die Herstellung von Holzpaletten ist für PROKON dabei die 100%-ige Weiterverwertung
der Sägeabfälle, Holzreste und Rinden besonders wichtig (siehe
Seite 17).
Ausführliche Informationen über die PROKON Unternehmensgruppe finden Sie im PROKON Unternehmensportrait, das der
PROKON Infomappe beiliegt. Sie können es auch im Internet
unter www.prokon.net/downloads herunterladen oder direkt
bei PROKON anfordern. Die Kontaktdaten finden Sie auf der
Rückseite dieser Broschüre.
Die PROKON Genussrechte
Bereits seit 1998 ist PROKON als Anbieter ökologischer Kapitalanlagen etabliert und war im Jahr 2003 das erste Unternehmen
seiner Branche, das Genussrechte für Privatanleger herausgab.
Nachdem beim Ausbau der Erneuerbaren Energien die Pionierarbeit
von mittelständischen Unternehmen wie PROKON geleistet wurde,
drängen nun auch die großen Energiekonzerne in den Markt,
um davon zu profitieren. Doch die Energieerzeugung aus Erneuerbaren Energien gehört nicht in die Hände von Großinvestoren
und Energiekonzernen, sondern in die gesellschaftliche Mitte.
Mit seinen Genussrechten möchte PROKON erreichen, dass
möglichst viele Menschen am Erfolg der Erneuerbaren Energien
teilhaben können. Das aktuelle Angebot der PROKON Genussrechte mit einem Gesamtvolumen von 500 Mio. Euro ist bereits
die dritte Auflage dieser bewährten Geldanlage. Schon rund
36.000 Anleger sind mit dem angelegten Genussrechtskapital
von über 590 Mio. Euro an allen Geschäftsbereichen der PROKON
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Der Einsatz des Genussrechtskapitals in der PROKON Unternehmensgruppe
PROKON hat den Anspruch, seine Anleger transparent über die Verwendung ihres angelegten Kapitals zu informieren. In dieser
Broschüre sowie in den jährlichen Geschäftsberichten legt PROKON deshalb detailliert offen, für welche konkreten Projekte das
Genussrechtskapital eingesetzt wird.
Am 31.03.2011 belief sich das vorhandene Genussrechtskapital auf insgesamt 527,12 Mio. Euro. Davon sind 77,7 % in die Windenergieprojekte der PROKON Unternehmensgruppe investiert (siehe ab Seite 8). Weitere 8,1 % werden im Bereich Biogene Kraftstoffe
eingesetzt (siehe ab Seite 15) sowie 12,5 % im Bereich Biomasse (siehe Seite 17). Bei den verbleibenden 1,7 % des Genussrechtskapitals
handelt es sich um die Liquiditätsreserven.
Einlagen der Genussrechtsinhaber
Windenergie
409,54 Mio. €
77,7 %
Biogene Kraftstoffe
42,55 Mio. €
8,1 %
Biomasse
65,67 Mio. €
12,5 %
Liquiditätsreserve
9,36 Mio. €
1,7 %
Stand: 31.03.2011
-7-
PROKON GENUSSRECHTE
DER GESCHÄFTSBEREICH WINDENERGIE
Schon 1993 errichtete PROKONs geschäftsführender Gesellschafter Carsten Rodbertus zwei eigene Windenergieanlagen, die er noch
heute privat betreibt. Im Jahr 1995 legte er mit der Gründung der PROKON Energiesysteme GmbH den Grundstein der PROKON Unternehmensgruppe. Heute ist PROKON ein erfolgreicher Entwickler von Windenergieprojekten und betreibt alle seine Anlagen im eigenen
Bestand. Mit dem Verkauf des erzeugten Stroms erwirtschaftet PROKON den größten Teil seiner Erträge, aus denen die Verzinsung des
Genussrechtskapitals erfolgt. Daher ist mit 77,7 % (409,54 Mio. Euro) der wesentliche Anteil des Genussrechtskapitals in diesem Geschäftsbereich investiert.
Windenergie auf dem Vormarsch
Im Jahr 2010 wurden bereits 16,9 % des gesamten in Deutschland verbrauchten Stroms aus Erneuerbaren Energien bereitgestellt. Die effizienteste Form der Energiegewinnung aus erneuerbaren Energieträgern ist gleich nach der Wasserkraft die
Windenergie. Zwar ging ihr Anteil aufgrund der unterdurchschnittlichen Windverhältnisse im dritten Jahr in Folge leicht zurück, mit 6,2 % spielte sie jedoch wie schon in den Vorjahren die
größte Rolle.
Anteil der Erneuerbaren Energien am gesamten
Stromverbrauch in Deutschland im Jahr 2010
2,0 %
5,5 %
Konventionelle
Energieformen:
(Öl, Kohle, Gas,
Atomkraft)
Erneuerbare
Energien:
16,9 %
83,1 %
6,2 %
3,2 %
Wasserkraft
Windenergie
Biomasse
Photovoltaik
Anteil der Windenergie am
gesamten Stromverbrauch in Deutschland
7,0 %
6,4 %
6,6 %
6,5 %
6,2 %
6,0 %
5,0 %
5,0 %
4,5 %
Insgesamt wurden im Jahr 2010 in Deutschland 754 Windenergieanlagen mit einer Gesamtleistung von 1.551 Megawatt (MW)
installiert. Damit übertrifft allein der Zubau innerhalb eines Jahres
erneut die elektrische Kapazität des Atomkraftwerks Brokdorf,
dem leistungsstärksten Kernreaktor Deutschlands (1.480 MW).
Zum Jahresende 2010 drehten sich bundesweit insgesamt
21.607 Windenergieanlagen mit einer installierten Gesamtleistung von 27.215 MW.
4,2 %
4,0 %
3,1 %
3,0 %
2,7 %
2,0 %
1,8 %
1,3 %
1,0 %
0,8 %
0,2 %
0,3 %
0,4 %
1,0 %
0,6 %
19
94
19
95
19
96
19
97
19
98
19
99
20
00
20
01
20
02
20
03
20
04
20
05
20
06
20
07
20
08
20
09
20
10
0,0 %
-8-
Doch nicht nur in Deutschland verzeichnet die Windenergie
ein enormes Wachstum. Im Jahr 2010 war China mit einer neu
installierten Leistung von etwa 18.928 MW erneut der stärkste
Wachstumsmarkt. Weltweit waren am Jahresende 2010 Windenergieanlagen mit einer Gesamtleistung von 197.039 MW
installiert, mit 84.278 MW entfallen davon über 43 % auf Länder
der Europäischen Union.
Windenergie in den Ländern der Europäischen Union
(installierte Gesamtleistung in MW)
Stand: 31.12.2010, Quelle: EWEA
Finnland
197 MW
Schweden
2.163 MW
Estland
149 MW
Lettland
31 MW
Dänemark
3.752 MW
Litauen
154 MW
Belgien Niederlande
911 MW 2.237 MW
Irland
1.428 MW
Großbritannien
5.204 MW
Polen
1.107 MW
Deutschland
27.215 MW
Luxemburg
42 MW
Tschechien
215 MW
Österreich
1.011 MW
Frankreich
5.660 MW
Slowakai
3 MW
Ungarn
295 MW
Slowenien
0 MW
Italien
5.797 MW
Portugal
3.702 MW
Rumänien
462 MW
Bulgarien
375 MW
Spanien
20.676 MW
Malta
0 MW
Griechenland
1.208 MW
Zypern
82 MW
PROKON GENUSSRECHTE
Realisierte PROKON Windparks –
Alles aus einer Hand
Auch PROKON setzt sein Wachstum im Bereich Windenergie
ungebrochen fort. Am 31.03.2011 beliefen sich die realisierten
Projekte auf 258 Windenergieanlagen in 35 Windparks, die sich
in 6 Bundesländern befinden (siehe Karte auf Seite 11). In diese
Windparks waren zum 31.03.2011 insgesamt 57,1 % des
Genussrechtskapitals (300,71 Mio. Euro) investiert. Seit der
Inbetriebnahme der ersten Windkraftanlagen im Jahr 1999 bis
einschließlich März 2011 haben die PROKON Windparks insgesamt über 4,04 Mrd. kWh Strom erzeugt. Mit dieser Strommenge
können sämtliche Straßenbahnen, U- und S-Bahnen der Stadt
Berlin etwa 5 Jahre lang mit sauberem Strom betrieben werden.
Im Juni 2011 gingen zwei weitere Windparks mit acht
Windenergieanlagen in Betrieb.
Die Windenergieanlagen werden von PROKON selbst betrieben.
Sowohl die kaufmännische Geschäftsführung der Windparks als
auch die Wartung, Instandhaltung und Reparatur der Anlagen
erfolgt durch eigene Mitarbeiter. Damit verfügt PROKON sowohl
im kaufmännischen als auch im technischen Bereich über
umfangreiches Know-How und ist weitgehend unabhängig von
Anlagenherstellern und externen Dienstleistern.
Der Geschäftsbereich Windenergie im Überblick
(Stand: März 2011)
Anzahl der PROKON Windparks:
Anzahl der Windenergieanlagen:
Installierte Gesamtleistung:
Jährliche Stromproduktion
der PROKON Windparks:
Mit sauberem Strom
versorgte Personen:
Anteil der PROKON Windparks
am Stromverbrauch in der BRD:
Bis zum 31.03.2011 insgesamt
produzierte Strommenge der
PROKON Windparks:
35
258
417 MW
Weitgehend bankenunabhängige Finanzierung
Windparks wurden in der Vergangenheit üblicherweise zu ca.
70 % mit langfristigen Bankdarlehen finanziert. Die Banken
setzen heute jedoch immer schärfere Risikobewertungen an,
werden restriktiver bei der Vergabe von Krediten und verlangen
gleichzeitig höhere Provisionen. Darunter leiden besonders
mittelständische Unternehmen, die die Pionierarbeit beim
Aufbau der Erneuerbaren Energien geleistet haben. Der Druck
seitens der Banken führt dazu, dass viele Betreiber gezwungen
sind, ihre Projekte zu verkaufen. Die Erneuerbaren Energien
gehören aber nicht in die Hände von Großinvestoren und Energiekonzernen, die die Entwicklung in Deutschland verschlafen
haben, sondern in die gesellschaftliche Mitte. Nur so kann jeder
Einzelne von ihrer Weiterentwicklung profitieren.
803 Mio. kWh
535.000
jede 752ste kWh
über 4,04 Mrd. kWh
Den erzeugten Strom verkauft PROKON auf der Grundlage des
Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) an den jeweiligen regionalen Energieversorger. Das EEG verpflichtet die Energieversorger,
Strom aus Erneuerbaren Energien abzunehmen, in ihre Netze
einzuspeisen und gesetzlich festgelegte Mindestpreise an die
Betreiber der Anlagen zu zahlen. Die Einnahmen aus dem Stromverkauf stehen somit auf einer sehr soliden Grundlage.
PROKON ersetzt deshalb bei der Finanzierung seiner Windparks
nach und nach immer mehr Bankdarlehen durch Genussrechtskapital. Damit macht PROKON sich unabhängiger von den
Kreditinstituten und die hohe Ertragskraft der Windparks muss
nicht für Zins- und Tilgungsleistungen an die Banken verwendet
werden, sondern steht vornehmlich für die Verzinsung der
Genussrechte zur Verfügung.
Mehr Informationen über den Inhalt des ErneuerbareEnergien-Gesetzes finden Sie auf Seite 28.
- 10 -
Zahlreiche Windparks in der Planung
PROKON wird auch in den kommenden Jahren weiter wachsen.
Doch bevor ein Windpark überhaupt errichtet wird, müssen
beispielsweise die Windenergieanlagen in Höhe von mehreren
Millionen Euro angezahlt, ein umfangreiches Genehmigungsverfahren durchlaufen, Flächen gesichert, Wind-, Boden und
Schallgutachten erstellt sowie der Netzanschluss vorbereitet
werden. Von der ersten Planung bis zur Inbetriebnahme eines
Windparks vergehen heute bis zu sieben Jahre. Die gesamte
Planungsphase wird von PROKON vorfinanziert. Herkömmliche
Bankdarlehen sind für diese Zwecke mit einem sehr hohen
Verwaltungsaufwand verbunden und dadurch extrem aufwendig in der Abwicklung. Daher verwendet PROKON einen Teil des
Genussrechtskapitals für die Finanzierung der Projektentwicklung
seiner Windparks, vor allem in der besonders kapitalintensiven
Phase kurz vor der Realisierung.
Zum 31.03.2011 hat PROKON für diese Zwecke 20,6 %
des Genussrechtskapitals (108,83 Mio. Euro) investiert. Das in
Deutschland bereits seit dem Jahr 2000 geltende ErneuerbareEnergien-Gesetz (EEG) ist weltweit zum erfolgreichsten Gesetz
für den Ausbau Erneuerbarer Energien geworden. Seine Grundsätze wurden von rund 45 Ländern übernommen, die daraus
eigene Fördersysteme und Gesetze entwickelt haben. Somit
bestehen auch in vielen anderen Ländern ähnlich gute wirtschaftliche Voraussetzungen für den Ausbau der Erneuerbaren
Energien wie in Deutschland. Deshalb treibt PROKON auch im
europäischen Ausland die Entwicklung von Windenergieprojekten
voran. Nachdem fundierte Erfahrungswerte im wirtschaftlichen
sowie im rechtlichen Bereich für die einzelnen Länder vorliegen,
könnte auch international ein gewinnbringender Einsatz von
Genussrechtskapital möglich werden.
Realisierte und geplante Windparks
der PROKON Unternehmensgruppe
Pommern
SchleswigHolstein
Westpommern
MecklenburgVorpommern
Hamburg
ErmlandMasuren
Podlachien
KujawienPommern
Bremen
Brandenburg
Polen
Niedersachsen
Masowien
Berlin
Lebus
Großpolen
SachsenAnhalt
Lodsch
NordrheinWestfalen
Lublin
Sachsen
Hessen
RheinlandPfalz
Nordschlesien
Heiligkreuz
Oppeln
Thüringen
Schlesien
Karpatenvorland
Deutschland
Kleinpolen
Saarland
Bayern
BadenWürttemberg
Windparks in Betrieb
Projekte in
Realisierung/Planung
Stand: Juni 2011
- 11 -
PROKON GENUSSRECHTE
Übersicht über die PROKON Windparks zum 31.03.2011
Eckdaten
Realisierte
Windparks
Bornstedt-Rottmersleben
Buckow-Birkholz
Burgdorf
Dammfleth
Eilsleben-Ovelgünne I
Eilsleben-Ovelgünne II
Erxleben-Eimersleben
Etgersleben
Ferchland I
Ferchland II
Fleetmark
Glienicke
Hakenstedt I
Hakenstedt II
Hakenstedt III
Hohe Wuhne I
Hohe Wuhne II
Hohe Wuhne III
Horst
Könnern I
Könnern II
Könnern III
Koßdorf
Lambsborn-Martinshöhe
Podelzig-Lebus
Quarnstedt-Störkathen
Quenstedt-Arnstedt
Schackensleben
Schwabhausen
Sembten
Siersleben
Straach
Wahnwegen
Wittenberg
Zieko
Region
Gesamtleistung
16
14
16
2
13
10
4
6
4
5
11
10
6
10
5
5
7
5
8
5
10
2
11
10
14
11
2
4
4
8
3
10
2
2
3
36,8 MW
21,0 MW
14,6 MW
2,6 MW
16,9 MW
20,0 MW
8,0 MW
9,5 MW
5,2 MW
6,5 MW
16,5 MW
15,0 MW
7,8 MW
20,0 MW
10,0 MW
6,5 MW
14,0 MW
12,5 MW
10,4 MW
6,5 MW
23,0 MW
4,0 MW
16,5 MW
20,0 MW
18,2 MW
14,3 MW
4,0 MW
8,0 MW
5,2 MW
12,0 MW
6,0 MW
15,0 MW
4,0 MW
2,6 MW
3,9 MW
258
417,0 MW
Projekte mit Realisierung ab 2011/2012
Gniewino II
Polen (Pommern)
3
Hohe Wuhne III (Erweiterung) Sachsen-Anhalt
2
Lindendorf
Brandenburg
4
Quarnstedt-Störkathen II*
Schleswig-Holstein
5
Redekin-Wulkow*
Sachsen-Anhalt
3
Wahnwegen (Erweiterung)
Rheinland-Pfalz
1
Ausbüttel
Niedersachsen
5
Bergholz-Rossow
Mecklenburg-Vorpommern 4
Ferchland III
Sachsen-Anhalt
3
Krahne
Brandenburg
5
Subkowy II
Polen (Pommern)
5
Iven
Mecklenburg-Vorpommern 25
Kamienny Most
Polen (Westpommern)
3
Krackow-Glasow
Mecklenburg-Vorpommern 17
Krapiel
Polen (Westpommern)
3
Weitere Projekte ab 2012
167
Summe
255
6,0 MW
5,0 MW
8,0 MW
10,0 MW
6,0 MW
2,0 MW
10,0 MW
8,0 MW
6,0 MW
10,0 MW
10,0 MW
75,0 MW
6,0 MW
51,0 MW
6,0 MW
390,4 MW
609,4 MW
Summe
Gesamtsumme Wind
Sachsen-Anhalt
Brandenburg
Niedersachsen
Schleswig-Holstein
Sachsen-Anhalt
Sachsen-Anhalt
Sachsen-Anhalt
Sachsen-Anhalt
Sachsen-Anhalt
Sachsen-Anhalt
Sachsen-Anhalt
Brandenburg
Sachsen-Anhalt
Sachsen-Anhalt
Sachsen-Anhalt
Sachsen-Anhalt
Sachsen-Anhalt
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Sachsen-Anhalt
Sachsen-Anhalt
Sachsen-Anhalt
Brandenburg
Rheinland-Pfalz
Brandenburg
Schleswig-Holstein
Sachsen-Anhalt
Sachsen-Anhalt
Thüringen
Brandenburg
Sachsen-Anhalt
Sachsen-Anhalt
Rheinland-Pfalz
Sachsen-Anhalt
Sachsen-Anhalt
Anzahl
WEA
513
1.026,4 MW
MWh = Megawattstunden, 1 MWh=1.000 Kilowattstunden (kWh).
* Im Juni 2011 sind die Windparks Quarnstedt-Störkathen II und Redekin-Wulkow in Betrieb gegangen.
Ertr
Inbetriebnahme
ab
Dez. 03
Sep. 02
Nov. 01
Dez. 01
Dez. 99
Dez. 06
Jan. 08
Dez. 09
Apr. 01
Okt. 02
Dez. 02
Nov. 03
Mai 01
Dez. 06
Mär. 08
Jul. 00
Jun. 07
Feb. 11
Aug. 99
Jun. 03
Nov. 03
Apr. 08
Dez. 03
Dez. 07
Dez. 02
Nov. 01
Okt. 09
Dez. 06
Jul. 00
Sep. 02
Jul. 09
Dez. 06
Feb. 11
Mär. 00
Dez. 99
Produzierte
Strommenge seit
Inbetriebnahme
376.260 MWh
219.495 MWh
143.836 MWh
41.365 MWh
287.300 MWh
143.807 MWh
38.085 MWh
14.664 MWh
59.995 MWh
61.615 MWh
240.757 MWh
162.160 MWh
110.179 MWh
155.535 MWh
51.083 MWh
106.876 MWh
119.888 MWh
1.645 MWh
180.146 MWh
75.432 MWh
248.966 MWh
19.138 MWh
197.519 MWh
118.388 MWh
220.277 MWh
169.235 MWh
11.742 MWh
52.132 MWh
62.680 MWh
156.051 MWh
20.462 MWh
98.683 MWh
Probebetrieb
30.007 MWh
52.232 MWh
4.047.636 MWh
2012
2012
2012
2011
2011
2012
2012
2012
2012
2012
2012
ab 2012
ab 2012
ab 2012
ab 2012
räge
Investition und Finanzierung
Erlöse seit
Inbetriebnahme
Investiertes Genussrechtskapital
(Beteiligungsvolumen der
Genussrechtsgesellschaft
Fremdkapital
(Bankverbindlichkeiten)
Investitionsvolumen
33.021.737 €
19.754.559 €
13.089.057 €
3.764.236 €
26.047.627 €
12.079.163 €
3.058.224 €
1.348.966 €
5.459.627 €
5.546.418 €
21.668.157 €
14.432.232 €
10.026.329 €
13.069.186 €
4.101.958 €
9.725.820 €
9.818.845 €
148.412 €
16.291.443 €
6.713.465 €
22.219.232 €
1.548.877 €
17.923.093 €
9.815.260 €
19.730.539 €
15.403.485 €
1.080.281 €
4.378.670 €
5.704.165 €
14.044.564 €
1.882.492 €
8.183.970 €
Probebetrieb
2.730.558 €
4.738.561 €
23.000.000 €
11.300.000 €
1.303.856 €
1.600.000 €
7.141.416 €
15.000.000 €
3.500.000 €
14.148.495 €
3.950.000 €
2.900.000 €
16.300.000 €
10.400.000 €
4.268.674 €
11.500.000 €
5.000.000 €
5.281.326 €
13.800.000 €
18.508.012 €
5.058.898 €
5.850.000 €
21.000.000 €
2.300.000 €
14.500.000 €
18.000.000 €
12.700.000 €
7.200.000 €
5.379.606 €
4.300.000 €
3.006.521 €
10.600.000 €
6.100.000 €
6.650.000 €
5.600.000 €
2.027.322 €
3.335.000 €
18.848.916 €
5.818.759 €
5.852.660 €
668.733 €
0€
14.313.241 €
6.361.755 €
0€
874.379 €
1.936.882 €
5.132.710 €
5.394.558 €
0€
14.651.024 €
7.915.550 €
0€
14.085.505 €
0€
0€
2.556.043 €
8.163.505 €
3.044.478 €
6.227.581 €
15.217.000 €
5.248.741 €
2.584.071 €
0€
5.476.457 €
0€
3.798.815 €
6.183.172 €
11.510.490 €
0€
0€
0€
54.768.678 €
24.873.977 €
13.933.136 €
3.441.050 €
19.734.934 €
28.203.360 €
10.478.908 €
14.200.995 €
6.355.132 €
8.278.524 €
21.927.014 €
18.107.000 €
10.053.131 €
27.642.521 €
12.879.635 €
8.290.458 €
26.490.467 €
18.508.012 €
12.031.042 €
8.576.500 €
28.004.000 €
5.452.057 €
20.896.700 €
34.284.443 €
22.438.294 €
18.767.889 €
5.400.606 €
12.584.359 €
5.996.000 €
16.227.945 €
11.715.077 €
20.628.109 €
5.600.000 €
3.052.000 €
5.711.453 €
358.549.206 €
300.709.127 €
171.865.025 €
565.533.406 €
2.615.387 €
586.141 €
3.315.943 €
14.104.932 €
8.547.862 €
390.579 €
1.615.266 €
1.909.532 €
937.103 €
2.196.564 €
2.022.301 €
10.628.651 €
667.563 €
8.868.760 €
705.248 €
49.720.877 €
108.832.710 €
8.400.000 €
7.000.000 €
11.200.000 €
14.000.000 €
8.400.000 €
2.800.000 €
14.000.000 €
11.200.000 €
8.400.000 €
14.000.000 €
14.000.000 €
105.000.000 €
8.400.000 €
71.400.000 €
8.400.000 €
540.960.000 €
847.560.000 €
409.541.837 €
1.413.093.406 €
(geplant)
(geplant)
(geplant)
(geplant)
(geplant)
(geplant)
(geplant)
(geplant)
(geplant)
(geplant)
(geplant)
(geplant)
(geplant)
(geplant)
(geplant)
(geplant)
PROKON GENUSSRECHTE
Erläuterungen zur Tabelle auf Seite 12/13
Die Tabelle auf den Seiten 12 und 13 führt die realisierten sowie
die geplanten Windenergieprojekte der PROKON Unternehmensgruppe mit ihren Eckdaten, ihren bislang realisierten Erträgen sowie
Angaben zu ihrer Investitions- und Finanzierungssituation auf.
Für die Finanzierung seiner Windparks stehen PROKON neben
dem Genussrechtskapital auch Bankdarlehen zur Verfügung.
PROKON ersetzt die Bankdarlehen zunehmend durch Genussrechtskapital, um unabhängiger von den Kreditinstituten zu
werden (siehe Seite 10). Bei neuen Windparks, die ab dem Jahr
2009 realisiert wurden, wurde keine Bankenfinanzierung in Anspruch genommen. Die Bankdarlehen einiger weiterer Windparks wurden bereits vollständig oder teilweise durch Genussrechtskapital ersetzt.
Investitionen fließen nicht nur in neue Windparks, sondern
auch in bereits realisierte Projekte. Beispiele hierfür sind der
Einbau von Condition-Monitoring-Systemen zur Optimierung
der Anlagenüberwachung oder die Nachrüstung von Komponenten im Rahmen der Systemdienstleistungsverordnung,
wodurch die Netzverträglichkeit der Anlagen verbessert und von
den Energieversorgern eine höhere Vergütung für den Strom
gezahlt wird (SDL-Bonus).
Überblick über den PROKON Geschäftsbereich Windenergie zum 31.03.2011
Betrieb der PROKON Windparks
01 - 03/2011
Realisierte Windparks
Windparks in Realisierung bzw. Planung
Installierte Leistung
Produzierte Strommenge in Megawattstunden
08/1999-03/2011
35 Windparks mit 258 Windenergieanlagen in 6 Bundesländern*
über 250 Windenergieanlagen mit mehr als 600 MW
16,5 MW
417,0 MW
156.984 MWh
4.047.636 MWh
1 MWh = 1.000 kWh
Investitionsvolumen
- davon investiertes Genussrechtskapital
- davon anfängliche Kreditaufnahmen bei Banken
- abzüglich bisherige Tilgungen der Bankkredite
18,67 Mio. €
18,67 Mio. €
(zum Teil durch Sondertilgungen aus Genussrechtskapital)
- aktuelle Bankverbindlichkeiten
Umsatzerlöse PROKON Windparks
Betriebskosten PROKON Windparks
Operatives Ergebnis (EBITDA)
14,04 Mio. €
-2,95 Mio. €
11,09 Mio. €
PROKON Energiesysteme GmbH mit ihren Geschäftsbereichen
Projektentwicklung, Finanzierung, technische Betriebsführung
und kaufmännische Geschäftsführung der Windparks
Umsatzerlöse
Betriebskosten
Operatives Ergebnis (EBITDA)
01 - 03/2011
21,44 Mio. €
-11,45 Mio. €
9,99 Mio. €
* Im Juni 2011 sind die Windparks Quarnstedt-Störkathen II und Redekin-Wulkow mit insgesamt acht weiteren Anlagen in Betrieb gegangen.
- 14 -
674,37
409,54
365,73
-193,86
Mio. €
Mio. €
Mio. €
Mio. €
171,87
365,95
-100,52
265,43
Mio. €
Mio. €
Mio. €
Mio. €
10/1995-03/2011
707,58 Mio. €
-581,36 Mio. €
126,22 Mio. €
DER GESCHÄFTSBEREICH BIOGENE KRAFTSTOFFE
Im Jahr 2001 weitete PROKON sein Engagement für die Erneuerbaren Energien auf die Herstellung und Nutzung Biogener Kraftstoffe
aus und bietet in diesem Geschäftsbereich mit Biodiesel eine echte Alternative zur vom Erdöl abhängigen Mobilität. Im Geschäftsbereich Biogene Kraftstoffe sind zum 31.03.2011 mit 42,55 Mio. Euro 8,1 % des Genussrechtskapitals investiert. Eine genaue Übersicht
können Sie der Tabelle auf der folgenden Seite entnehmen.
Biogene Kraftstoffe für eine Mobilität ohne Erdöl
Mit einer Mehrheitsbeteiligung in Höhe von 82,6 % ist PROKON
Teilhaber des PROKON Bio-Ölwerks Magdeburg. Das Werk ist
mit einer Produktionskapazität von 275.000 Tonnen Biodiesel
pro Jahr einer der größten Biodieselproduzenten Deutschlands.
Mit der gesetzlich vorgeschriebenen Beimischung zu mineralischem Diesel besteht für Biodiesel der bedeutende Wettbewerbsvorteil eines gesicherten Absatzmarktes. Das PROKON
Bio-Ölwerk Magdeburg verfügt zurzeit über zwei Produktionslinien (Ausbaustufen I & II). Sie umfassen die Herstellung reinen
Pflanzenöls sowie dessen Weiterverarbeitung zu Biodiesel, die so
genannte Umesterung. Aktuell wird das PROKON Bio-Ölwerk
Magdeburg um eine Extraktionsanlage (Ausbaustufe III) erweitert. Mit ihr wird aus den Ölsaaten durch ein besonderes Verfahren ein deutlich höherer Anteil an Pflanzenöl gewonnen, der bei
herkömmlichen Ölpressen im Presskuchen verbleibt. Dadurch
wird das Bio-Ölwerk nach der Inbetriebnahme der Extraktionsanlage Ende 2011 über die drittgrößte Rapsöl-Produktionsanlage
Deutschlands verfügen. Das Werk vereint von der Gewinnung
des Öls bis hin zu seiner Weiterverarbeitung die gesamte Wertschöpfungskette der Biodieselproduktion unter seinem Dach.
Die PROKON Unternehmensgruppe setzt ihr Leitbild »Alles aus
einer Hand« damit auch in diesem Geschäftsbereich erfolgreich
um und wird ihre hervorragende Position im Markt der Biogenen
Kraftstoffe weiter festigen. Neben der höheren Ölausbeute bietet
die Erweiterung des Bio-Ölwerks aber noch einen weiteren
entscheidenden Vorteil. Zusätzlich zu Biodiesel können auch hochwertige Speiseöle hergestellt werden. Mit dieser neu gewonnenen
Flexibilität wird das PROKON Bio-Ölwerk unabhängig von möglichen
politischen Entscheidungen im Kraftstoffsektor und kann auch
den Lebensmittelsektor bedienen.
In der unternehmenseigenen Ölmühle in Kroppenstedt (SachsenAnhalt) produziert PROKON ebenfalls Pflanzenöl. Es dient zum
einen als Reinkraftstoff, zum anderen als Ausgangsprodukt zur
Herstellung von Biodiesel.
Die Verwendung von Genussrechtskapital, die sich aus Investitionen in die Ölmühle Kroppenstedt, dem Erwerb der Gesellschafteranteile am Bio-Ölwerk Magdeburg, Erweiterungsinvestitionen in die 3. Ausbaustufe sowie die Finanzierung von Umlaufvermögen wie Rapssaat zusammensetzt, beträgt 42,55 Mio.
Euro.
- 15 -
PROKON GENUSSRECHTE
Auf die Energiefrage gibt es mehr als eine Antwort
PROKON ist sich der Tatsache bewusst, dass biogene Kraftstoffe
aufgrund begrenzter Anbauflächen für Energiepflanzen nicht
das globale Energieproblem lösen können. Ein Ausweg aus der
Energiekrise kann nur gelingen, wenn Energie weit effizienter als
bisher eingesetzt und der Energieverbrauch weltweit überdacht
wird. Dabei könnten im PKW-Bereich Elektroautos eine Option
sein. Der Güterverkehr hingegen erfordert eine deutlich höhere
Leistungsfähigkeit, die Batterietechnologien bisher nicht erbringen
können. Auch die notwendige Verlagerung des Verkehrs hin auf
die weit effizientere Schiene und auf das Wasser stößt spätestens
bei der Verteilung der Waren vom Hafen oder Bahnhof zu den
Kunden an ihre Grenzen. Hier wird der kraftstoffbetriebene
Transport auf der Straße auch in Zukunft unverzichtbar sein.
Zudem nimmt der Energiebedarf in Industrie- und vor allem in
Schwellenländern wie Indien und China weiter rasant zu,
während die Vorräte an fossilen Brennstoffen wie Erdöl und
Kohle zusehends schwinden. Biogene Kraftstoffe können sinnvoll
dazu beitragen, Mobilität auch über das Erdölzeitalter hinaus zu
gewährleisten. Die Kraftstoffbranche wird ohne den Einsatz
biogener Kraftstoffe nicht mehr auskommen.
Überblick über den PROKON Geschäftsbereich Biogene Kraftstoffe zum 31.03.2011
01 - 03/2011
40.461 t
10,71 Mio. €
10,71 Mio. €
Verkaufte Menge Biokraftstoff in Tonnen
Investitionsvolumen
- davon investiertes Genussrechtskapital
- davon anfängliche Kreditaufnahmen bei Banken
- abzüglich bisherige Tilgungen der Bankkredite
-1,88 Mio. €
(zum Teil durch Sondertilgungen aus Genussrechtskapital)
- aktuelle Bankverbindlichkeiten
Umsatzerlöse
Betriebskosten
Operatives Ergebnis (EBITDA)
49,25 Mio. €
-49,57 Mio. €
-0,32 Mio. €
- 16 -
11/2000-03/2011
785.421 t
96,38 Mio. €
42,55 Mio. €
53,83 Mio. €
-34,84 Mio. €
18,99
802,48
-769,40
33,08
Mio.€
Mio. €
Mio. €
Mio. €
Der Geschäftsbereich Biomasse
Im Jahr 2010 weitete PROKON seine Tätigkeit auf die nachhaltige Nutzung des nachwachsenden Rohstoffes Holz aus und arbeitet
seitdem in einer engen Kooperation mit einem holzverarbeitenden Unternehmen, der Holzindustrie Torgau OHG, zusammen. Zum
gegenwärtigen Zeitpunkt engagiert PROKON sich bei der Holzindustrie Torgau in Form der Unternehmensfinanzierung und setzt dafür
Genussrechtskapital ein. Ganz im Sinne der PROKON-Philosophie, möglichst unabhängig von Banken zu agieren, wurden sämtliche
Kredite der Holzindustrie Torgau durch Genussrechtskapital abgelöst, so dass PROKON der einzige Kapitalgeber ist. Zu einem späteren
Zeitpunkt ist die Übernahme einer Mehrheitsbeteiligung an der Holzindustrie Torgau möglich. Dies hängt jedoch von steuer- sowie
förderrechtlichen Rahmenbedingungen ab. Zum 31.03.2011 sind 65,67 Mio. Euro bzw. 12,5 % des Genussrechtskapitals in diesem
Geschäftsbereich investiert.
Im Vordergrund steht die sinnvolle Erstnutzung des Holzes
Die Flächen für die Errichtung von Windenergieanlagen an Land
sind bekanntermaßen begrenzt. Ein Ausweg wird im Bau von
Windparks auf hoher See gesehen (Offshore-Windparks). PROKON
betrachtet diese Entwicklung jedoch äußerst kritisch, unter
anderem weil der auf See erzeugte Strom deutlich teurer ist als
Strom aus Windkraftanlagen an Land. Eine andere Möglichkeit
für den Ausbau der Windenergie ist die Nutzung bisher nicht
nutzbarer Flächen, insbesondere die Errichtung von Windkraftanlagen in Wäldern. Windkraftanlagen erreichen heute Nabenhöhen von über 100 Metern und können damit deutlich über
Baumwipfel und auch über die Flughöhe von Vögeln im Wald
hinausragen.
Das Säge- und Produktionswerk deckt von forstwirtschaftlichen
Dienstleistungen wie der Holzernte für den Waldbesitzer bis zum
Verkauf der fertigen Produkte die gesamte Wertschöpfungskette
ab. Weil der Rohstoff Holz viel zu wertvoll und – so wie andere
Rohstoffe in der Vergangenheit auch schon – in Zukunft wahrscheinlich knapper werden wird, war beim Einstieg in den Bereich
Biomasse die Nachhaltigkeit, also die 100%-ige Verwertung sowie
die sinnvolle Erstnutzung des Holzes, für PROKON besonders
wichtig. Das heißt: Nicht jeder Baum aus dem Wald gehört sofort
in den Kamin.
Im Rahmen der Planung möglicher Windparks auf Waldflächen
entstand der Kontakt zur Holzindustrie Torgau als Waldeigentümer. Obwohl das Unternehmen in der Vergangenheit Gewinne
erwirtschaftet hatte und auch in der Lage war, dies in Zeiten der
Finanzkrise fortzusetzen, entzogen die Banken dem Unternehmen Liquidität und forderten die Rückzahlung der Kredite.
Aufgrund ihrer eigenen Schwierigkeiten, die mit der Insolvenz
von Lehman Brothers in den USA begann, setzen die Banken
immer restriktivere Sicherheitsanforderungen an, die von mittelständischen Unternehmen kaum erfüllt werden können. Daher
litt das Unternehmen, wie so viele mittelständische Firmen in
Deutschland, nicht an mangelnder Ertragsfähigkeit, sondern
unter einem Mangel an Liquidität. PROKON war und ist vom
Geschäftsmodell der Holzindustrie Torgau jedoch überzeugt.
Nach nur etwa einem Jahr seit Beginn des Engagements von
PROKON ist HIT bereits in der Lage, neben der vereinbarten Verzinsung für das Genussrechtskapital in Höhe von 10 % p. a.
zusätzliche Gewinne zu erwirtschaften. Das investierte Genussrechtskapital ist zu 60 % in Form einer Überschussbeteiligung an
den Gewinnen von HIT beteiligt. Damit profitieren alle Beteiligten von der Zusammenarbeit.
Die Holzindustrie Torgau verfügt über eine Kapazität zur Herstellung von über 20.000 Holzpaletten pro Tag. Sie ist mit über
460 Mitarbeitern einer der modernsten Palettenhersteller in
Europa und hält in Deutschland einen Marktanteil von rund 10 %.
Paletten sind für die Beförderung von Waren unabdingbar. Allein
im Jahr 2010 wurden in Deutschland fast 79 Mio. Holzpaletten
hergestellt, knapp 14 % mehr als im Jahr 2009.
- 17 -
PROKON GENUSSRECHTE
Die Sägereste und Holzabfälle werden vorrangig zur Herstellung
von Spanplatten bzw. MDF/HDF-Platten sowie an die Papierindustrie verkauft, Rinden kommen im Garten- und Landschaftsbau zum Einsatz. Darüber hinaus wird ein Teil der Säge- und
Holzabfälle im unternehmenseigenen Biomasse-Heizkraftwerk
verbrannt. Dort wird Strom für die Produktion der Paletten
erzeugt. Überschüsse aus der Stromproduktion werden, wie bei der
Windenergie, an die Energieversorger zu Festpreisen verkauft.
Auch die Wärme, die bei der Stromproduktion entsteht, geht
nicht wie in konventionellen Kraftwerken verloren, sondern wird
für die Trocknungsprozesse des Palettenwerkes eingesetzt. Aus
darüber hinaus anfallenden Sägespänen werden Holzpellets hergestellt, die im Wärmemarkt schon heute eine kostengünstige
Alternative zu Öl und Gas sind.
In Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Sachsen verfügt HIT bereits
über eigene Waldflächen mit einer Gesamtgröße von ca. 3.000
Hektar. Für eine vollständige Versorgung der Werke ist dies nicht
ausreichend. In Deutschland ist der Erwerb größerer Waldflächen
jedoch nicht möglich, da sich die Wälder relativ kleinteilig im
Besitz von Städten, Gemeinden, Körperschaften, des Staates
oder in privater Hand befinden. Auch die großen Waldflächen in
den Neuen Bundesländern wurden nach dem Mauerfall nicht an
die ursprünglichen Besitzer zurückgegeben, sondern an neue
Privateigentümer veräußert. Die entstandenen Flächen sind lediglich etwa 200 bis 1.000 Hektar groß.
Seit Ende 2010 erwirbt HIT daher größere Waldflächen in Rumänien. Waldflächen machen in Rumänien insgesamt 27 % der
Landesfläche aus. Früher dienten die Wälder vor allem der Jagd,
sie wurden forstwirtschaftlich nicht genutzt und auch nicht inWald – eine krisenfeste Investition
stand gehalten. Auch wenn die Wälder in Osteuropa heute wieder
Ebenso wie in seinen Geschäftsbereichen Windenergie und Biogene Kraftstoffe, verfolgt PROKON auch im Bereich Biomasse
mehr genutzt werden, gelten hier die europäischen Richtlinien,
die nur eine nachhaltige Forstwirtschaft
das Ziel einer größtmöglichen UnabhänFestmeter
gigkeit von den Banken. Darüber hinaus
wie in Deutschland zulassen und damit
1 Festmeter entspricht einem KubikRaubbau und Kahlschläge verhindern.
möchte PROKON sich auch unabhängig
meter fester Holzmasse ohne Zwischenmachen von der Preisspirale an den RohVon einem Mitglied des alten rumänischen
räume, also einem Holzwürfel mit
stoffbörsen, der Marktmacht der GroßAdelsgeschlechts der Familie Sturdza
einer Kantenlänge von 1 Meter.
konzerne und einer künstlichen Rohstoffkonnte HIT bereits 10.000 Hektar Wald
verknappung, durch die die Preise durch Spekulanten künstlich
aus dem Familienbesitz im Gebiet der Karpaten erwerben. Über
mehr als 5.000 Hektar liegen weitere Kaufangebote vor. Aufhoch gehalten werden. Der nächste logische Schritt ist deshalb,
grund der klimatischen Bedingungen in der Karpatenregion beeigene Waldbestände zu erwerben, um eine unabhängige Versorgung der Holzindustrie Torgau sicherzustellen.
trägt der jährliche Holzzuwachs je nach Baumart mehr als 10
Festmeter je Hektar und Jahr und ist damit deutlich größer als in
Wald stellt eine extrem krisensichere Investition in Sachwerte
deutschen Wäldern.
und damit eine werthaltige Absicherung des Genussrechtskapitals
dar. Als Privatperson mag einem zunächst nur der Heizwert des
Der Sitz der rumänischen Tochtergesellschaft der HIT befindet
Holzes im eigenen Ofen in den Sinn kommen. Die tatsächliche
sich in Sibiu (Hermannstadt) in Siebenbürgen. In den von deutschen Siedlern gegründeten Städten in Siebenbürgen sind zahlWerthaltigkeit von Holz liegt jedoch in der Wertschöpfung im
reiche deutsche Unternehmen angesiedelt, so dass dort eine verVeredelungsprozess. Ebenso wie Strom, den PROKON in seinem
traute Kultur vorzufinden ist. Darüber hinaus ist es inzwischen
Geschäftsbereich Windenergie auf umweltfreundliche Weise erzeugt, wird auch Holz immer benötigt, zunächst z. B. als hochauch gelungen, ein eigenes Forstamt in Ceahlău (gesprochen
wertiger Baustoff oder zur Herstellung von Möbeln, aber eben
»Tschechlau«) in der Region Neamţ (gesprochen »Neamts«) zu
gründen. Damit ist HIT berechtigt, die erworbenen Waldflächen
auch in Form von Transportpaletten oder in Form von Pellets und
Holzbriketts als nachwachsender Energie- und Wärmespender.
selbst zu verwalten und zu bewirtschaften und es besteht keinerlei Abhängigkeit mehr vom staatlichen Forstamt RomSilva.
Selbst genutzter Wald gilt somit als ein besonders sinnvolles und
wertstabiles Investment, das in Zeiten hoher Inflation dazu beiAcht Forstarbeiter wurden vor Ort bereits eingestellt und mehrere
trägt, Vermögensverluste zu verhindern.
- 18 -
Tausend Festmeter Holz geerntet. Das Holz steht nun zum Transport nach Torgau bereit. HIT verfügt über einen eigenen Güterzug mit 35 Waggons sowie über langjährige Erfahrungen im
Bereich des Holztransportes aus verschiedenen europäischen
Ländern. Der Erwerb eigener Waldflächen zur unabhängigen
Versorgung der HIT-Werke ist ein weiterer Schritt in der konsequenten Umsetzung der PROKON Unternehmensphilosophie
»Alles aus einer Hand«.
Überblick über den PROKON Geschäftsbereich Biomasse zum 31.03.2011
Geschäftsbereich Biomasse
Verarbeitete Holzmenge in Festmeter
Verkaufte Menge Holzpaletten in Stück
01 - 03/2011
129.013 fm
1.520.579 Stück
(Palettenproduktion ab 2007)
Verkaufte Menge an Sägewerksprodukten in Kubikmeter
(Palisaden, Pfähle, Bretter)
Verkaufte Menge Holzreste in Raummeter
(Hackschnitzel, Sägespäne, Rinde)
Investitionsvolumen
- davon investiertes Genussrechtskapital
- davon anfängliche Kreditaufnahmen von Banken
- abzüglich bisherige Tilgungen der Bankkredite
12/2003-03/2011
2.784.582 fm
12.262.571 Stück
11.097 m3
784.831 m3
256.467 rm
5.702.286 rm
11,84 Mio. €
11,84 Mio. €
(zum Teil durch Sondertilgungen aus Genussrechtskapital)
Mio. €
Mio. €
Mio. €
Mio. €
19,90 Mio. €
-17,70 Mio. €
2,20 Mio. €
0,25
356,21
-331,56
24,657
Mio. €
Mio. €
Mio. €
Mio. €
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- aktuelle Bankverbindlichkeiten
Umsatzerlöse
Betriebskosten
Operatives Ergebnis (EBITDA)
-0,05 Mio. €
122,25
65,67
57,08
-56,83
- 19 -
PROKON GENUSSRECHTE
Die PROKON Rückkaufgarantie
PROKON bietet seit April 2003 Kapitalanlagen in Form von Genussrechten an. Gemäß den Genussrechtsbedingungen können die
Genussrechtsinhaber ihre Genussrechte jederzeit frei verkaufen. Um den Genussrechtsinhabern eine konkrete Verkaufsmöglichkeit
anzubieten, hat die PROKON Energiesysteme GmbH als persönlich haftende Gesellschafterin der PROKON Regenerative Energien GmbH
& Co. KG (PROKON Genussrechtsgesellschaft) und Kerngesellschaft der PROKON Unternehmensgruppe eine Rückkaufgarantie für die
Genussrechte abgegeben. Jeder Genussrechtsinhaber kann seine Genussrechte bereits zum Ende seines dritten Beteiligungsjahres zum
Buchwert, mindestens aber zum Nennwert zuzüglich eventuell ausstehender Grundverzinsungen an die Garantiegeberin verkaufen.
Ziele:
Konkrete Verkaufsmöglichkeit für die Genussrechtsinhaber
Kürzere Laufzeit ohne Zinsverluste
Höhere Flexibilität für die Genussrechtsinhaber
Garantiegeber/Käufer:
ist mit der PROKON Energiesysteme GmbH die persönlich haftende Gesellschafterin der PROKON Genussrechtsgesellschaft und
Kerngesellschaft der PROKON Unternehmensgruppe
Inhalte:
Veräußerung schon zum Ende des dritten vollständigen Beteiligungsjahres, danach jährlich zum Jahresende
Verkauf der Genussrechte ganz oder teilweise möglich
schriftliche Ankündigung des Verkaufs durch den Genussrechtsinhaber bis zum 30.06. des Jahres, in dem die Genussrechte
verkauft werden sollen
Wird nur ein Teil der Genussrechte verkauft, müssen die verbleibenden Genussrechte einen Wert von mindestens 100 Euro haben.
Verkaufswert/Auszahlung:
Buchwert, mindestens jedoch Nennwert zuzüglich eventuell ausstehender Grundverzinsungen in Höhe von 6,00 % pro Jahr ab
dem Tag, der auf den Eingang (Wertstellung) des Genussrechtsbetrages auf dem Konto der PROKON Genussrechtsgesellschaft
bzw. auf die Wertstellung des Gutschriftsbetrages bei automatischer Zinsgutschrift folgt
Die Auszahlung erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach dem Verkauf, der jeweils zum Jahresende möglich ist, durch Überweisung
auf ein vom Genussrechtsinhaber zu benennendes Konto. Die Auszahlung erfolgt zunächst zum Nennwert. Sollte sich nach
Feststellung des Jahresabschlusses ein Buchwert ergeben, der den Nennwert übersteigt, hat der Genussrechtsinhaber einen
entsprechenden Nachzahlungsanspruch.
flexible Auszahlung in monatlichen Raten möglich
Fazit:
Mit der Rückkaufgarantie haben die Genussrechtsinhaber eine konkrete Möglichkeit, ihre Genussrechte schon nach drei Jahren zu
verkaufen. Dem Inhaber der Genussrechte entstehen durch den Verkauf seiner Anteile keine Kosten oder steuerlichen Nachteile.
Die Rückkaufgarantie ist jedoch nicht geeignet zu verhindern, dass die Genussrechtsinhaber mit ihrer Anlage in die Finanzierungsverantwortung genommen werden und dabei den gesamten eingesetzten Kapitalbetrag verlieren können. Sie stellt lediglich eine
zusätzliche Möglichkeit dar, die erworbenen Genussrechte nach drei Jahren wieder zu veräußern.
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Rückkaufgarantie
der
PROKON Projektierungs- und Betriebsführungsgesellschaft für regenerative Energiesysteme mbH
Kirchhoffstraße 3
25524 Itzehoe
im weiteren: Garantiegeberin
für die Genussrechte an der PROKON Regenerative Energien GmbH & Co. KG
im weiteren: Emittentin
Präambel
Die Garantiegeberin ist die persönlich haftenden Gesellschafterin der PROKON Regenerative Energien GmbH & Co. KG, die seit April 2003 Genussrechte
zu den in den jeweiligen Verkaufsprospekten dargestellten Bedingungen anbietet. Gemäß den Genussrechtsbedingungen haben die Genussrechtsinhaber
jederzeit das Recht, ihre Genussrechte zu veräußern.
Um den Genussrechtsinhabern neben dieser rechtlichen Möglichkeit der Veräußerung auch eine tatsächliche Möglichkeit anzubieten, verpflichtet
sich die Garantiegeberin gegenüber den Genussrechtsinhabern gesamtschuldnerisch, unter nachfolgenden Voraussetzungen die Genussrechte der
Genussrechtsinhaber ganz oder teilweise zum jeweiligen Buchwert, mindestens jedoch zum Nennwert zuzüglich der ausstehenden Grundverzinsung in
Höhe von 6 % p. a. für den abgelaufenen Beteiligungszeitraum zu kaufen.
Die Rückkaufgarantie ist nicht geeignet zu verhindern, dass die Genussrechtsinhaber mit ihrer Anlage in die Finanzierungsverantwortung genommen
werden und dabei den gesamten eingesetzten Kapitalbetrag verlieren können, sie stellt lediglich eine zusätzliche Möglichkeit dar die erworbenen
Genussrechte nach drei Jahren wieder zu veräußern.
§1
Rückkaufverpflichtung der Garantiegeberin
Der Genussrechtsinhaber muss seine Genussrechte vom Zeitpunkt des Erwerbs an über einen Zeitraum von mindestens 36 Monaten halten. Danach ist der
Genussrechtsinhaber berechtigt, jeweils zum 31.12. eines jeden Jahres (Kündigungsstichtag) seine Genussrechte ganz oder teilweise an die Garantiegeberin
zu verkaufen. Bei teilweisem Verkauf müssen die beim Genussrechtsinhaber verbleibenden Genussrechte einen Wert von mindestens 100,- EUR haben.
Als Zeitpunkt des Erwerbs der Genussrechte durch den Genussrechtsinhaber gilt der Tag, der auf die Wertstellung des eingezahlten Genussrechtskapitals
bzw. gutgeschriebener Zinsen auf dem Konto der Emittentin folgt.
Die Garantiegeberin verpflichtet sich, das Verkaufsangebot der Genussrechtsinhaber anzunehmen und als Kaufpreis für die Genussrechte den entsprechenden Buchwert, mindestens jedoch den Nennwert zuzüglich der ausstehenden Grundverzinsung in Höhe von 6 % p. a. für den abgelaufenen
Beteiligungszeitraum zu bezahlen. Überschüsse einzelner Jahre werden gemäß den Genussrechtsbedingungen für den Ausgleich eventuell nicht
gezahlter Grundverzinsungsansprüche aus Vorjahren herangezogen. Darüber hinausgehende Überschussverzinsungen, die die Genussrechtsinhaber bis
zum Verkauf ihrer Genussrechte erhalten haben, verbleiben bei den Genussrechtsinhabern und haben auf den Rückkaufpreis keinen Einfluss.
Die Zahlung ist zum 31.12. des Jahres, in dem die Genussrechte verkauft werden, fällig und innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit auf ein vom
Verkäufer zu benennendes Konto zu zahlen. Die Auszahlung erfolgt zunächst zum Nennwert. Sollte sich nach Feststellung des Jahresabschlusses ein
Buchwert ergeben, der den Nennwert übersteigt, hat der Genussrechtsinhaber einen entsprechenden Nachzahlungsanspruch. Die Nachzahlung ist
innerhalb von 14 Tagen nach Feststellung des Jahresabschlusses auf das vom Verkäufer benannte Konto zu zahlen.
§2
Verkaufsangebot durch Genussrechtsinhaber
Der Verkauf von Genussrechten an die Garantiegeberin zu den zuvor genannten Bedingungen ist jeweils zum 31.12. (Kündigungsstichtag) eines
jeden Jahres möglich, erstmals 36 Monate nach Erwerb der Genussrechte. Das entsprechende Verkaufsangebot des Genussrechtsinhabers muss der
Garantiegeberin spätestens 6 Monate vor Verkauf der jeweiligen Genussrechte, also spätestens zum 30.06. des Jahres, in dem die Genussrechte verkauft werden sollen, in Schriftform zugehen.
§3
Bedingung der Wirksamkeit
Die von der Garantiegeberin erklärte Rückkaufgarantie steht unter der Bedingung, dass sie nur dann von den Genussrechtsinhabern in Anspruch
genommen werden kann, wenn durch die Inanspruchnahme bei der Garantiegeberin keine Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung im Sinne der
Insolvenzordnung eintritt. Bei drohender Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung durch die Inanspruchnahme aus der Garantie verpflichtet sich die
Garantiegeberin, die Genussrechtsinhaber umgehend davon schriftlich in Kenntnis zu setzen und ihnen mitzuteilen, dass die Garantie ausgesetzt
wird. Sobald sichergestellt ist, dass durch eine Inanspruchnahme aus der Garantie bei der Garantiegeberin Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung
im Sinne der Insolvenzordnung nicht mehr droht, lebt die Garantie in ihrer ursprünglichen Form wieder auf. Die Garantiegeberin verpflichtet sich, die
Genussrechtsinhaber umgehend über diesen Umstand schriftlich in Kenntnis zu setzen.
§4
Weitere Bestimmung
Änderungen oder Ergänzungen dieser Erklärung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Vereinbarung einer anderen Form
als der Schriftform. Mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle über die Gültigkeit
dieser Erklärung und ihrer Erfüllung entstehenden Meinungsverschiedenheiten ist, soweit gesetzlich zulässig, Itzehoe.
§5
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Garantie unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht
berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten solche Regelungen, die in gesetzlich zulässiger Weise dem wirtschaftlichen Zweck der
unwirksamen Bestimmungen am nächsten kommen. Entsprechendes gilt, wenn sich bei der Durchführung dieser Erklärung eine ergänzungsbedürftige
Lücke ergibt.
Itzehoe, den 14.09.2010
PROKON Projektierungs- und Betriebsführungsgesellschaft für regenerative Energiesysteme mbH
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PROKON GENUSSRECHTE
So zeichnen Sie PROKON Genussrechte
Da viele Anleger mit Geldanlagen in Form von Genussrechten noch nicht vertraut sind, möchten wir Ihnen an dieser Stelle einen Überblick darüber geben, wie die Zeichnung von PROKON Genussrechten abläuft.
Ausfüllen des Zeichnungsscheins
Wenn Sie zum ersten Mal Geld in PROKON Genussrechten anlegen, lesen Sie den beiliegenden Zeichnungsschein bitte aufmerksam
durch und füllen Sie ihn vollständig aus.
Anleitung zum Ausfüllen des Zeichnungsscheins
Zum besseren Verständnis haben wir den Zeichnungsschein auf der gegenüberliegenden Seite abgebildet.
1 Tragen Sie bitte zunächst Ihre persönlichen Daten ein.
2 Tragen Sie die gewünschte Zeichnungssumme ein.
3 Kreuzen Sie bitte an, ob wir Ihnen Ihre Zinsen halbjährlich auszahlen sollen oder ob Sie eine automatische Gutschrift
(Thesaurierung) wünschen.
4 Lesen und unterzeichnen Sie den Erwerbs- und Risikohinweis. Bitte vergessen Sie nicht die Unterschrift des Ehepartners bzw.
der Erziehungsberechtigten, wenn Sie als Ehepaar oder für Minderjährige Genussrechte zeichnen.
5 Lesen und unterzeichnen Sie die Widerrufsbelehrung. Bitte vergessen Sie gegebenenfalls nicht die Unterschrift des Ehepartners
bzw. der Erziehungsberechtigten.
Lesen und unterzeichnen Sie auch die Verbraucherinformation für den Fernabsatz, die sich auf der linken Seite des beiliegenden
Zeichnungsscheins befindet (hier nicht abgebildet). Bitte vergessen Sie gegebenenfalls nicht die Unterschrift des Ehepartners bzw.
der Erziehungsberechtigten.
Laut Wertpapierhandelsgesetz sind Banken und Finanzdienstleister dazu verpflichtet, Anleger nach ihren Erfahrungen mit Wertpapiergeschäften zu befragen. Auch wir möchten Ihnen die Möglichkeit geben, uns diese Fragen auf freiwilliger Basis zu beantworten. Wenn
Sie uns Auskunft geben möchten, füllen Sie dafür bitte die beiliegende Anlegererklärung aus und unterzeichnen Sie diese.
Senden Sie uns bitte das Original und den ersten Durchschlag des Zeichnungsscheins sowie gegebenenfalls das Original der Anlegererklärung zu. Den zweiten Durchschlag des Zeichnungsscheins können Sie für Ihre Unterlagen abtrennen. Unsere Adresse finden Sie
auf der Rückseite dieser Broschüre.
Erhalt der Annahmebestätigung
Nach Eingang Ihres unterschriebenen Zeichnungsscheins erhalten Sie von uns eine schriftliche Bestätigung über die Annahme Ihrer Zeichnung.
Damit senden wir Ihnen auch den Durchschlag des Zeichnungsscheins sowie eine Kopie Ihrer Anlegererklärung unterschrieben zurück.
Überweisung des Anlagebetrages
Sobald Sie Ihre Annahmebestätigung erhalten haben, überweisen Sie Ihren Anlagebetrag bitte innerhalb von 10 Tagen. Die Kontoverbindung finden Sie auf dem Zeichnungsschein 6 . Geben Sie bei der Überweisung bitte unbedingt Ihre Kundennummer, Ihren
Namen sowie Ihren Wohnort an. Die Kundennummer erhalten Sie mit der Annahmebestätigung.
Verzinsung der Genussrechte
Schon einen Tag nachdem Ihr Anlagebetrag bei PROKON eingegangen ist, beginnt die Verzinsung Ihrer Genussrechte. Darüber erhalten Sie eine schriftliche Mitteilung inklusive einer Bestätigung über den Eingang Ihrer Zahlung.
Erhöhung des Anlagebetrages
Das Ausfüllen eines Zeichnungsscheins ist nur bei der erstmaligen Zeichnung von PROKON Genussrechten notwendig, ähnlich wie bei
einer Kontoeröffnung. Wenn Sie danach Ihren Anlagebetrag erhöhen möchten, überweisen Sie den gewünschten Betrag einfach direkt
auf das angegebene Konto. Geben Sie auch bei dieser Überweisung bitte unbedingt Ihre Kundennummer, Ihren Namen sowie Ihren
Wohnort an. Über Ihre eingezahlten Beträge sowie die dazugehörigen Zinsen erhalten Sie von uns halbjährlich, auf Wunsch auch bei
jeder Einzahlung, einen Kontoauszug. Bei Zahlungseingängen über 500 Euro senden wir Ihnen umgehend eine Bestätigung zu.
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Neue Ban isenbank Itzehoe
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ZEICHNUNGSSCHEIN
Ich/wir, der/die Unterzeichnende(n)
1
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2
Name 2. Zeichner (Ehepartner) oder Erziehungsberechtigter
Vorname
geb.
Straße
PLZ, Wohnort
Beruf
Telefon
Telefax
E-Mail
Bank
BLZ
Konto-Nr.
zeichne(n) und übernehme(n) hiermit Genussrechte in Höhe von insgesamt _________________ € (in Worten: ________________________________________ Euro)
an der PROKON Regenerative Energien GmbH & Co. KG zum Nennwert von je 0,01 €.
Einzahlung
Ich/wir verpflichte/n mich/uns, den gezeichneten Betrag innerhalb von 10 Tagen
agen nach Erhalt der Annahmeerklärung zu dieser Zeichnung auf das folgende Konto
der PROKON Regenerative Energien GmbH & Co. KG einzuzahlen:
Bankverbindung
3
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ngen. Die Zeichnungsfrist
nussrechtskapitals in Höhe
eit vorzeitig beendet werssrechtskapital zu emittie-
PROKON Regenerative Energien GmbH & Co. KG
6400450
22290031
Volksbank Raiffeisenbank Itzehoe
Genussrechte, Kundennummer (diese erhalten Sie mit der Annahmeerklärung Ihrer Erstzeichnung), Name, Vorname, Wohnort
6
TE
R
Begünstigter:
Kontonummer:
Bankleitzahl:
Bank:
Verwendungszweck:
endung. Gerichtsstand für
Auszahlung oder automatische Gutschrift der Zinsen (bitte ankreuzen)
halbjährliche Auszahlung der Zinsen
automatische Gutschrift (Thesaurierung) der Zinsen
Gegenseitige Vollmacht bei gemeinsamem Erwerb
gemeinsaJeder Unterzeichnende bevollmächtigt die weiteren, oben genannten Zeichner dieser Genussrechtsbeteiligung, ihn im Geschäftsverkehr hinsichtlich ihrer gemeinsa
men Genussrechtsbeteiligung bei der PROKON Regenerative Energien GmbH & Co. KG, Kirchhoffstraße 3, 25524 Itzehoe zu seinen Lebzeiten und über seinen
Tod hinaus zu vertreten (Vollmacht zu Lebzeiten und über den Tod hinaus). Jeder Zeichner ist allein zu Verfügungen über die Beteiligung berechtigt. Jeder Zeichner
darf jegliche Weisungen und Aufträge jeder Art, insbesondere zum An- und Verkauf von Genussrechtsbeteiligungen, erteilen. Darüber hinaus ist jeder Zeichner
berechtigt, über die Beteiligung in beliebiger Weise - auch zu seinen Gunsten - uneingeschränkt zu verfügen. Zur Erteilung von Untervollmachten sind alle Zeichner nur
gemeinsam berechtigt.
Erwerb und Risikohinweis
Dieses Angebot zum Erwerb von Genussrechten an der PROKON Regenerative Energien GmbH & Co. KG ist keine so genannte mündelsichere Kapitalanlage. Die
mit dem Erwerb der Genussrechte verbundenen Risiken sind im Verkaufsprospekt beschrieben. Grundsätzlich kann ein Teil- oder Totalverlust des eingesetzten Wagniskapitals des Anlegers nicht ausgeschlossen werden und sollte notfalls von ihm wirtschaftlich verkraftet werden können. Im Einzelnen wird auf die Risikobelehrung
im Verkaufsprospekt verwiesen. Die Gewährung von Genussrechten gegen Einzahlung von Genussrechtskapital von insgesamt bis zu 500 Mio. Euro beruht auf den
VerkaufsGenussrechtsbedingungen (Stand: 11.02.2010) in Verbindung mit den hier angegebenen Zeichnungskonditionen. Mir/uns ist bekannt, dass ich/wir den Verkaufs
prospekt über das Angebot zum Erwerb von Genussrechten an der PROKON Regenerative Energien GmbH & Co. KG vom 11.02.2010 einschließlich eventueller
Nachträge jederzeit kostenlos bei der PROKON Energiesysteme GmbH, Kirchhoffstraße 3, 25524 Itzehoe anfordern kann/können. Ich/wir willige/n in die Speicherung
meiner/unserer Daten über eine EDV-Anlage sowie ihre Verarbeitung, Auskunftserteilung und Nachfrage bei berechtigten Dritten ein. Ich/Wir bestätige/n, die
Möglichkeit zur Abgabe der Anlegererklärung gemäß § 31 WpHG erhalten zu haben.
M
4
n zum Fernabsatz vor
nntnis genommen zu
Das andere übersende(n)
rungs- und BetriebsKirchhoffstr. 3, 25524
geb./gegründet am
Hinweis: Für Erhöhungen Ihrer Einlage genügt die Einzahlung des gewünschten Betrages auf das unten angegebene Konto. Das Ausfüllen und Übersenden eines
weiteren Zeichnungsscheins ist dazu nicht erforderlich. Bitte geben Sie bei der Einzahlung unbedingt Ihre Kundennummer, Ihren Vor- und Nachnamen sowie
Ihren Wohnort an, damit wir Ihre Einzahlung zuordnen können. Die Kundennummer haben bzw. werden Sie zusammen mit der Annahmeerklärung Ihrer
Erstzeichnung von uns erhalten.
IGUNGSREGELUNGEN
mt. Eine ordentliche Kündisfrist erstmals zum 31.12.
oder der jeweiligen Erhötrags folgenden Kalenderantie ist dies jedoch auch
n. Im Streitfall entscheiden
Vorname
Bei Erstzeichnung beträgt die Mindestzeichnungssumme 100,00 €. Höhere Beträge sind in beliebiger Höhe in Schritten von 0,01 € möglich.
Es wird kein Agio erhoben.
ierzu die Widerrufsbeleh-
nikation mit dem Anleger
Name/Firma 1. Zeichner
US
IM FERNABSATZ
es erforderlich, den Zeichnformation unterzeichnet
wird erst mit Annahme des
h die Emittentin wirksam.
ots verpflichtet. Sie kann
chnungssumme des Anlegegangen ist. Erhöhungen
ewünschten Betrages auf
senden eines gesonderten
nicht erforderlich.
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Volksba
: 640 045
Konto-Nr. 00 31
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BLZ
g. Energ.
OKON Re
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Begünst
Ort, Datum
5
Unterschrift aller Zeichner
ggf. Unterschrift Ehepartner/Erziehungsberechtigte(r)
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt
dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht, bevor Ihnen auch eine Vertragsurkunde, Ihr schriftlicher Antrag oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des
Antrags zur Verfügung gestellt worden ist und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2
EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: PROKON Regenerative Energien GmbH
& Co. KG, Kirchhoffstraße 3, 25524 Itzehoe.
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf.
Wertersatz leisten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer
Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.
Ort, Datum
Unterschrift aller Zeichner
ggf. Unterschrift Ehepartner/Erziehungsberechtigte(r)
ANNAHME DER ZEICHNUNG
Wir bestätigen hiermit die Annahme der Zeichnung.
b
Ort, Datum
PROKON Regenerative Energien GmbH & Co. KG
PROKON GENUSSRECHTE
Die Frage nach der Sicherheit für Ihre Geldanlage
Bei der Entscheidung für eine Geldanlage spielt das Thema Sicherheit natürlich eine bedeutende Rolle. Spätestens seit der Erfahrung
aus der weltweiten Wirtschafts- und Finanzkrise sollten Anleger diesen Aspekt besonders beachten und die zahlreichen Angebote des
Kapitalmarktes miteinander vergleichen. Eine Kapitalanlage ganz ohne Risiko gibt es grundsätzlich nicht. Investitionen sind immer mit
unternehmerischen und wirtschaftlichen Risiken verbunden und die erzielten Ergebnisse sind abhängig vom wirtschaftlichen Erfolg des
Unternehmens. Aber bei PROKON legen Sie Ihr Geld in einem Umfeld an, das hohe Sicherheiten bietet.
PROKON verfügt im Bereich der Erneuerbaren Energien über
mehr als 15 Jahre Erfahrung sowohl in technischen als auch in
kaufmännischen Fragen.
Angesichts der zunehmenden Staatsverschuldung steigt auch
die Möglichkeit einer Inflation. Während der Staat sich durch
eine Inflation entschulden kann, weil dabei nicht nur Vermögen,
sondern auch Schulden entwertet werden, geht dies vor allem
zu Lasten von Sparern und Anlegern. Ihr angelegtes Geld verliert bei einer Inflation enorm an Kaufkraft. PROKON investiert
das Genussrechtskapital im Bereich der Erneuerbaren Energien
und der nachhaltigen Nutzung nachwachsender Rohstoffe,
und damit in einem zukunftsfähigen Umfeld. Darüber hinaus
bieten die PROKON Genussrechte zusätzliche Maßnahmen
gegen einen Wertverlust. In Zeiten niedriger Inflation werden
aus Überschüssen, die die jährliche Grundverzinsung von 6,00 %(1)
sowie die zusätzliche Überschussbeteiligung von 4,00 % übersteigen, Rücklagen gebildet. Bei einem Anstieg der Inflation
steigen mit ihr auch die Energiepreise und mit dem Verkauf
des produzierten Stroms können höhere Einnahmen erwirtschaftet werden. Überschreitet die jährliche Inflationsrate die
Marke von 10 %, werden diese höheren Einnahmen aus dem
Stromverkauf zusammen mit den zuvor gebildeten Rücklagen
dazu verwendet, höhere Zinsen an die Genussrechtsinhaber
auszuschütten und damit den Inflationseffekt auszugleichen.
Schließlich steht PROKON Ihnen als zusätzliche Sicherheit
bereits nach nur drei Jahren(2) im Rahmen der Rückkaufgarantie
als Käufer Ihrer Genussrechte zur Verfügung. Sie erhalten einen
Kaufpreis in Höhe von mindestens 100 % Ihres eingezahlten
Kapitals. Die Inanspruchnahme der Rückkaufgarantie ist für
Sie kostenlos. Mehr Informationen zur PROKON Rückkaufgarantie finden Sie auf den Seiten 20 und 21.
PROKON setzt das Kapital seiner Anleger für die Finanzierung
seiner ethisch und ökologisch nachhaltigen Projekte ein, zum
weitaus größten Teil im Bereich Windenergie. Die Branche der
Erneuerbaren Energien bietet besonders zukunftssichere
Perspektiven, denn eine sichere Energieversorgung gehört zu den
Grundbedürfnissen des Menschen und der Einsatz erneuerbarer
Energiequellen ist aufgrund der Endlichkeit der fossilen Rohstoffe unverzichtbar.
PROKON investiert das Genussrechtskapital nicht in ein einzelnes
Vorhaben, sondern breit gestreut in zahlreiche eigene Projekte.
Dazu gehören nicht nur die aktuell bestehenden Windkraftanlagen, sondern auch zahlreiche weitere Windparks, deren
Umsetzung in den nächsten Jahren vorgesehen ist, sowie
das Engagement in den Bereichen Biogene Kraftstoffe und
Biomasse.
Die Einnahmen aus den Windparks sind gesichert, denn die Vergütung von Strom aus Windenergie erfolgt zu einem festen,
von der Konjunktur unabhängigen Mindestpreis, der im
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gesetzlich verankert ist.
Auch der Absatz von Biodiesel ist durch die gesetzliche
Beimischungspflicht zu mineralischem Diesel gesichert. Holz
ist als hochwertiger Baustoff oder zur Herstellung von Möbeln
und Transportpaletten gefragt. In Form von Pellets und Holzbriketts ist es ein nachwachsender Energie- und Wärmespender
und schon heute kostengünstiger als Öl oder Gas. Selbst
genutzter Wald stellt ein besonders sinnvolles und wertstabiles
Investment dar und trägt in Zeiten hoher Inflation dazu bei,
Vermögensverluste zu verhindern.
Die vertragsgemäße Verwendung des Genussrechtskapitals
wird durch einen Wirtschaftsprüfer kontrolliert, der die Jahresabschlüsse der Genussrechtsgesellschaft überprüft und die
korrekte Verwendung des Genussrechtskapitals für jedes
Geschäftsjahr schriftlich in einem Testat dokumentiert.
- 24 -
Weitere häufig gestellte Fragen
Auf der Rückseite des beiliegenden Zeichnungsscheins finden Sie die Genussrechtsbedingungen. Diese senden wir Ihnen bei Bedarf
auch gern nochmals gesondert zu. Genauso wie der ausführliche Verkaufsprospekt müssen auch die Genussrechtsbedingungen
bestimmten formalen Anforderungen genügen und sind daher nicht immer leicht verständlich. Die häufigsten Fragen unserer Kunden
möchten wir bereits an dieser Stelle beantworten. Wenn für Sie trotzdem nicht alle Fragen geklärt werden, können Sie sich jederzeit
an uns wenden. Die Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf Seite 30 dieser Broschüre.
Was sind Genussrechte?
Genussrechte sind eine Mischform aus einem festverzinslichen
Wertpapier und einer unternehmerischen Beteiligung. Sie ähneln
damit einer Unternehmensanleihe mit Gewinnbeteiligung. Für
die Ausgestaltung der Genussrechte gibt es keine gesetzlichen
Bestimmungen, weshalb das Angebot dieser Anlageform je
nach Anbieter sehr verschieden sein kann. PROKON nutzt das
eingezahlte Kapital für die Finanzierung seiner Projekte, das
heißt insbesondere für Vorhaben im Bereich der Erneuerbaren
Energien und der nachhaltigen Nutzung nachwachsender Rohstoffe mit dem Schwerpunkt Windenergie. Die Anleger erhalten
von PROKON halbjährlich Zinsen und werden neben der Grundverzinsung auch durch zusätzliche Überschussbeteiligungen fair
am Erfolg der PROKON Unternehmensgruppe beteiligt.
Gibt es einen Mindest- oder Höchstbetrag für den Erwerb
von PROKON Genussrechten?
Die Mindestzeichnungssumme beträgt 100 Euro. Ein Höchstbetrag existiert hingegen nicht, die Zeichnungssumme ist nach
oben unbegrenzt. Für Beträge über 0,5 % des insgesamt ausgegebenen Genussrechtskapitals behält sich PROKON jedoch eine
Einzelfallprüfung vor, denn die PROKON Genussrechte sind ein
Angebot für Anleger aus der Mitte der Gesellschaft und sollen
nicht von Großkonzernen oder Investmentfonds ausgenutzt
werden. Zudem wird dadurch einem Missbrauch der PROKON
Genussrechte zur Geldwäsche vorgebeugt.
Wie kann man PROKON Genussrechte erwerben oder den
angelegten Betrag erhöhen?
Für den erstmaligen Erwerb von PROKON Genussrechten senden
Sie den beiliegenden Zeichnungsschein ausgefüllt an PROKON.
Die Adresse finden Sie auf der Rückseite dieser Broschüre. Erst
nach Erhalt unserer schriftlichen Bestätigung über die Annahme
Ihrer Zeichnung muss die Überweisung Ihres Anlagebetrages
innerhalb von 10 Tagen erfolgen. Wenn Sie danach Ihren Anlagebetrag erhöhen möchten, können Sie den gewünschten Betrag
einfach überweisen. Das Ausfüllen eines weiteren Zeichnungsscheins ist dafür nicht erforderlich. Alles, was Sie zur Zeichnung
von PROKON Genussrechten sowie zur Erhöhung Ihres Anlagebetrages wissen müssen, haben wir auf Seite 22 in einer Übersicht
zusammengestellt.
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PROKON GENUSSRECHTE
Muss die Anlegererklärung auch ausgefüllt und zurückgesendet werden?
Laut Wertpapierhandelsgesetz sind Banken und Finanzdienstleister dazu verpflichtet, Anleger nach ihren Erfahrungen mit
Wertpapiergeschäften zu befragen. Auch wir möchten Ihnen die
Möglichkeit geben, uns diese Fragen auf freiwilliger Basis zu
beantworten. Wenn Sie uns Auskunft geben möchten, füllen Sie
dafür bitte die beiliegende Anlegererklärung aus, unterzeichnen
Sie diese und senden Sie sie uns zu.
Werden Gebühren erhoben?
Fallen zusätzliche Kosten an?
Nein, es werden keinerlei Gebühren für Kauf, Verkauf, Verwaltung, Übertragung usw. der Genussrechte erhoben.
Können die PROKON Genussrechte als Ehepaar erworben
werden? Können dadurch beide Partner jeweils einzeln
über die Genussrechte verfügen?
Um Genussrechte als Ehepaar zu erwerben, müssen lediglich
beide Partner zusammen den Zeichnungsschein ausfüllen und
unterzeichnen. Durch beide Unterschriften bevollmächtigen sich
die Ehepartner zudem gegenseitig, so dass jeder einzeln berechtigt ist, über die gemeinsam erworbenen Genussrechte zu verfügen.
Können Minderjährige PROKON Genussrechte erwerben?
Ja. Der Zeichnungsschein wird dann auf den Namen des Kindes
ausgefüllt, muss aber von allen Erziehungsberechtigten unterschrieben werden.
Ab wann wird das eingezahlte Kapital verzinst?
Einen Tag nachdem die Einzahlung bei PROKON eingegangen
ist, beginnt die Verzinsung Ihrer Genussrechte. Somit ist der Tag
nach dem Zahlungseingang auch der erste Zinstag.
Kann eine Vertrauensperson als Vertretungsberechtigter
für die PROKON Genussrechte bevollmächtigt werden?
Ja, es kann eine Vollmacht erteilt werden, die Ihren Bevollmächtigten zur Vertretungsberechtigung für die Verwaltung Ihrer
Genussrechte zu Lebzeiten und/oder über den Tod hinaus
befugt. Wir stellen dazu gern ein Formular zur Verfügung.
Wie hoch war die Verzinsung der Genussrechte in der
Vergangenheit?
Die grundsätzliche Verzinsung(1) der Genussrechte beträgt 6,00 %
pro Jahr. Seit dem Start der Genussrechte im Jahr 2003 konnte
PROKON zusätzlich zu dieser Grundverzinsung in jedem Jahr
eine Überschussbeteiligung an seine Anleger auszahlen. So
wurden die Genussrechte in den Jahren 2003 bis 2005 mit
jeweils 7,25 % und in den Jahren 2006 bis 2010 mit 8,00 % pro
Jahr verzinst.
Muss PROKON informiert werden, wenn sich die persönlichen Daten des Anlegers ändern?
Die PROKON Genussrechte werden auf Ihren Namen ausgestellt.
PROKON führt ein Register über alle ausgegebenen Genussrechte
und deren Inhaber. Daher ist es notwendig, dass Sie PROKON
eventuelle Änderungen Ihres Namens, Ihrer Anschrift, Ihrer
Bankverbindung oder anderer wichtiger Daten zeitnah schriftlich
mitteilen.
Wann werden die Zinsen ausgezahlt?
Die Zinsen für das erste Kalenderhalbjahr sind bis zum 30.09.
des jeweiligen Jahres und die Zinsen für das zweite Kalenderhalbjahr bis zum 31.03. des Folgejahres zur Auszahlung fällig.
Die Auszahlung der Zinsen kann jedoch auch bereits vor den
genannten Stichtagen vorgenommen werden. So erfolgt die
Zinsauszahlung seit einigen Jahren für das erste Kalenderhalbjahr bereits im Juli des jeweiligen Jahres und für das zweite
Kalenderhalbjahr im Januar des Folgejahres.
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Können die Zinsen auch gleich wieder in neue Genussrechte angelegt werden?
Statt der halbjährlichen Auszahlung können Ihnen die Zinsen auf
Wunsch auch automatisch gutgeschrieben werden (Thesaurierung). Dies können Sie auf Ihrem Zeichnungsschein ankreuzen.
Durch eine schriftliche Mitteilung können Sie zu jedem Zinstermin
von der Auszahlung der Zinsen zur automatischen Gutschrift
und umgekehrt wechseln. Die Gutschrift der Zinsen erfolgt für
das erste Kalenderhalbjahr zum 01.07. des jeweiligen Jahres
sowie für das zweite Kalenderhalbjahr zum 01.01. des jeweiligen
Folgejahres.
Wann und wie erfolgt die Rückzahlung der Genussrechte
bei Inanspruchnahme der Rückkaufgarantie?
Bei Inanspruchnahme der Rückkaufgarantie(2) zahlt die PROKON
Energiesysteme GmbH als Garantiegeberin Ihnen einen Kaufpreis in Höhe von mindestens 100 % Ihres eingezahlten Kapitals.
Nach Wirksamkeit des Verkaufs zum 31.12. erfolgt die Auszahlung des Kaufpreises innerhalb von 14 Tagen und wird Ihnen
auf Ihr Konto überwiesen. Statt in einer Summe kann die Rückzahlung des Genussrechtskapitals auf Ihren Wunsch hin auch bis
zum nächsten Kündigungstermin in monatlichen Teilbeträgen
erfolgen und ähnelt damit einer Rente. Der bei PROKON länger
verbleibende Kapitalanteil wird selbstverständlich weiter verzinst. Die Bedingungen der Rückkaufgarantie finden Sie auf der
Seite 21 vollständig abgedruckt.
Der Zinsertrag ist bei automatischer Wiederanlage genauso zu
versteuern wie bei Auszahlung der Zinsen. Daher werden Ihre
Zinsen erst nach Abzug des Steueranteils in neue Genussrechte
für Sie angelegt (siehe Seite 27). Auch die neu erworbenen
Genussrechte unterliegen wieder der Mindestlaufzeit (siehe Informationen zur folgenden Frage).
Nach welcher Mindestlaufzeit können die Genussrechte
gekündigt werden? Worin besteht der Unterschied zwischen
Kündigung (5 Jahre Mindestlaufzeit) und Verkauf durch
Inanspruchnahme der Rückkaufgarantie (3 Jahre Mindestlaufzeit(2))?
Das Genussrechtskapital muss nach den Bestimmungen des Kreditwesengesetzes (KWG) mindestens fünf Jahre lang bei der Genussrechtsgesellschaft verbleiben. Eine ordentliche Kündigung ist
daher unter Einhaltung einer sechsmonatigen Kündigungsfrist
erstmals zum 31.12. des fünften auf den Eingang des Zeichnungsbetrages folgenden Kalenderjahres möglich. Sie können
Ihre PROKON Genussrechte aber auch vor Ablauf der gesetzlichen
Mindestlaufzeit jederzeit verkaufen, verschenken oder vererben.
Wie lange können die Genussrechte maximal gehalten
werden?
Die Geldanlage in PROKON Genussrechte ist unbefristet. Es gibt
keinen bestimmten Endzeitpunkt.
Können die Genussrechte verkauft, verschenkt oder
vererbt werden?
Ja. Die Genussrechte können jederzeit ganz oder teilweise an
einen oder mehrere neue Inhaber durch Verkauf, Schenkung
oder Vererbung übertragen werden. Wenn die Genussrechte
nur teilweise übertragen werden, muss lediglich darauf geachtet
werden, dass sowohl der bisherige Genussrechtsinhaber als auch
der oder die neue(n) Inhaber mindestens Genussrechte in Höhe
des Mindestanlagebetrages von 100 Euro halten. Sie sind verpflichtet, uns über den Wechsel eines Genussrechtsinhabers
schriftlich zu informieren. Dafür senden wir Ihnen gern ein entsprechendes Formular zu.
Die Kerngesellschaft der PROKON Unternehmensgruppe, die
PROKON Energiesysteme GmbH, hat eine Rückkaufgarantie(2)
für die Genussrechte abgegeben. Im Rahmen dieser Garantie
steht die Gesellschaft Ihnen bereits nach Ablauf des dritten Jahres jeweils zum 31.12. als Käuferin für Ihre Genussrechte zur
Verfügung. So können Sie eine verkürzte Laufzeit wahrnehmen
und erhalten von PROKON einen Kaufpreis in Höhe von mindestens 100 % Ihres eingezahlten Kapitals. Die Inanspruchnahme
der Rückkaufgarantie ist für Sie kostenlos. Die Bedingungen finden Sie auf der Seite 21 vollständig abgedruckt.
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PROKON GENUSSRECHTE
steuerbescheinigung wird daher nicht ausgestellt. Die ausgefüllte
Einkommenssteuererklärung und die Anlage KAP senden Sie
zusammen mit Ihren Steuerbescheinigungen an Ihr zuständiges
Finanzamt, welches die Steuererstattung vornimmt.
Kann ein Freistellungsauftrag oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung eingereicht werden?
Nein. Freistellungsaufträge sowie Nichtveranlagungsbescheinigungen dürfen gemäß Einkommensteuergesetz nur von Banken,
Versicherungen und ähnlichen Finanzdienstleistern berücksichtigt werden. Eine Erstattung des bereits abgeführten Steueranteils ist ausschließlich im Rahmen Ihrer persönlichen Einkommensteuererklärung möglich.
Was passiert, wenn ein Geschäftsjahr einmal nicht so
erfolgreich verläuft?
Sollte in einem Jahr eine Verzinsung der Genussrechte von 6 %
wider Erwarten nicht erreicht werden, haben Sie zum einen
Anspruch auf eine Nachzahlung der Grundverzinsung in den
folgenden Jahren. Zum anderen haben Sie die Sicherheit der
Rückkaufgarantie, die Ihnen bei einem Verkauf an PROKON
nicht nur das eingezahlte Kapital sondern auch eine Verzinsung
Ihres Kapitals in Höhe von 6 % p. a. zusichert. Mehr Informationen zu den Sicherheiten und Risiken der PROKON Genussrechte sowie zur PROKON Rückkaufgarantie finden Sie auf den
Seiten 20, 21 und 24 sowie im ausführlichen Emissionsprospekt,
den wir Ihnen gern zusenden.
Wie werden die Zinsen steuerlich behandelt?
Die Genussrechtszinsen sind Einkünfte aus Kapitalvermögen und
unterliegen somit der Abgeltungssteuer. Das bedeutet, sie müssen
pauschal mit 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer versteuert werden. Dies gilt auch für Anleger,
deren persönlicher Einkommensteuersatz höher ist als 25 %.
Hingegen müssen Anleger mit einem niedrigeren Steuersatz als
25 % ihre Zinsen nach wie vor nur mit diesem niedrigeren Steuersatz versteuern.
PROKON ist dazu verpflichtet, für alle Anleger pauschal den
Steueranteil in Höhe von 25 % abzuführen, so dass Ihre Zinsen
Ihnen erst nach Abzug dieses Anteils ausgezahlt bzw. für Sie zur
Gutschrift in neue Genussrechte angelegt werden. Als Anleger
mit einem niedrigeren Steuersatz als 25 % haben Sie dann die
Möglichkeit, den Teil der abgeführten Steuer, der über Ihren
Einkommenssteuersatz hinausgeht, zurück zu erhalten. Wenn
Ihre gesamten Zinseinkünfte eines Jahres unter dem aktuellen
Freibetrag von 801 Euro pro Person (bei gemeinsam veranlagten
Personen 1.602 Euro) bleiben, erhalten Sie sogar die gesamten
gezahlten Steuern zurück, denn bis zu diesem Betrag sind
Zinsen steuerfrei (Stand Mai 2011).
Gilt für die PROKON Genussrechte die gesetzliche Einlagensicherung?
Die PROKON Genussrechte unterliegen zwar nicht der gesetzlichen Einlagensicherung, die ohnehin auf 100.000 € pro Kunde
begrenzt ist. Für die Einnahmen aus der Erzeugung von Strom
aus Windenergie besteht jedoch ebenfalls eine staatliche
Absicherung: das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). In diesem
Gesetz ist die Mindestvergütung für Strom aus Windenergie
gesetzlich garantiert, und zwar für 20 Jahre (siehe nächste Frage).
Voraussetzung ist jedoch, dass die Windkraftanlagen an dem
jeweiligen Standort eine bestimmte Mindest-Wirtschaftlichkeit
vorweisen, die im EEG durch das Referenzertragsmodell definiert
wird. Damit ist von vornherein ausgeschlossen, dass Windparks
an unwirtschaftlichen Standorten realisiert werden. Das gilt auch
für unsere Windparks – kein PROKON-Windpark erwirtschaftet
Verluste. Da das EEG mit dem Ziel verabschiedet wurde, Investitionen in Erneuerbare Energien zu fördern, sichern die festgelegten
Vergütungssätze nicht nur den Kapitalerhalt ab, sondern zusätzlich
Für die Erstattung Ihrer zu viel gezahlten Steuern müssen Sie
eine Einkommensteuererklärung inklusive der Anlage KAP
(Einkünfte aus Kapitalvermögen) ausfüllen. Die für die Anlage
KAP notwendigen Informationen entnehmen Sie den Steuerbescheinigungen, die wir Ihnen halbjährlich mit der Auszahlung
Ihrer Zinsen zusenden. Bitte beachten Sie, dass es sich dabei
jeweils um Einzelsteuerbescheinigungen handelt, die zusammen
die Jahressteuerbescheinigung ersetzen. Eine gesonderte Jahres- 28 -
auch eine angemessene Rendite. Aus unserer Sicht bedeutet das
EEG damit sogar eine deutlich bessere staatliche Absicherung für
die Anleger als die gesetzliche Einlagensicherung der Banken
und Versicherungen.
Darüber hinaus richtet sich die Höhe der Einspeisevergütung
auch nach dem Jahr der Inbetriebnahme der Anlagen. Um
Anreize für technische Weiterentwicklungen und Effizienzsteigerungen zu schaffen, wird die Einspeisevergütung jährlich für neu
in Betrieb gehende Anlagen abgesenkt. Gemäß der vom Bundestag verabschiedeten EEG-Novelle 2012 beträgt diese Absenkung
zukünftig 1,5 %. Dadurch gelten für die Anlagen je nach Energieträger sowie je nach dem Jahr ihrer Inbetriebnahme
unterschiedlich hohe Vergütungen. Diese sind dann aber über
einen Zeitraum von 20 Jahren gesetzlich gesichert und konstant.
Für Windenergieanlagen, die im Jahr 2011 in Betrieb gehen,
beträgt die Einspeisevergütung 20 Jahre lang 9,02 Cent/kWh.
Bei Einhaltung bestimmter technischer Voraussetzungen bei der
Netzeinspeisung erhält der Windparkbetreiber zusätzlich den so
genannten Systemdienstleistungsbonus in Höhe von 0,49 Cent/
kWh. Das EEG gewährleistet somit für Projekte im Bereich der
Erneuerbaren Energien eine hohe Planungs- und Investitionssicherheit, ohne die Weiterentwicklungen hinsichtlich Wirtschaftlichkeit und Effizienz zu vernachlässigen. Mit dieser gelungenen
Balance ist das EEG weltweit zum erfolgreichsten Gesetz für die
Förderung erneuerbarer Energien geworden und hat Deutschland sowohl bei der Nutzung erneuerbarer Energien als auch bei
der Weiterentwicklung und Produktion der Anlagentechnik in
eine Vorreiterrolle gebracht.
Was besagt das Erneuerbare-Energien-Gesetz?
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist am 1. April 2000 in
Kraft getreten und löste damit das seit 1991 geltende Stromeinspeisungsgesetz ab. Das Gesetz verpflichtet die Energieversorger bzw. die Betreiber der Stromnetze, Strom aus Erneuerbaren Energien vorrangig vor Strom aus konventionellen
Energieträgern wie Erdöl, Erdgas, Kohle sowie Kernenergie in ihre
Netze einzuspeisen. Als Vergütung müssen die Energieversorger
den Erzeugern des regenerativen Stroms zudem gesetzlich festgelegte Mindestpreise zahlen.
Diese so genannte Einspeisevergütung variiert zwischen den
verschiedenen Energieträgern. Denn je nachdem, ob die Energiegewinnung aus Wind-, Sonnen- oder Wasserkraft, Biomasse
oder Geothermie erfolgt, ist die technologische Entwicklung
noch sehr unterschiedlich weit fortgeschritten. Entsprechend
schwanken auch die Kosten, die mit der Strom- oder Wärmeproduktion verbunden sind. Um diesen Unterschieden Rechnung
zu tragen und bei allen Energieträgern eine angemessene
Verzinsung der getätigten Investitionen sicherzustellen, wurde
die Einspeisevergütung vom Gesetzgeber unterschiedlich hoch
bemessen.
Die Einspeisevergütung wird fälschlicherweise häufig als staatliche
Subvention bezeichnet. Tatsächlich handelt es sich jedoch nicht
um staatliche Leistungen, sondern um festgelegte Vergütungssätze bzw. Abnahmepreise, die die Energieversorger für Strom
aus Erneuerbaren Energien bezahlen müssen. Dadurch werden
Investitionen gefördert und damit die unverzichtbare Umstellung
der Energieversorgung auf erneuerbare Energieträger vorangebracht.
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PROKON GENUSSRECHTE
PROKON Beratungsbüros
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Mo.-Fr. 9.30-18.30 Uhr
Die Verzinsung ist in § 5 Ziffer 2 und 4 der Genussrechtsbedingungen geregelt.
Sie betrug 7,25 % p. a. für die Jahre 2003 bis 2005 sowie 8 % p. a. seit 2006.
Näheres regelt die grundsätzliche Rückkaufgarantie der PROKON Projektierungs- und Betriebsführungsgesellschaft für regenerative Energiesysteme mbH für die Genussrechte.
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Kein Zeichnungsschein mehr da?
Sprechen Sie uns an:
Tel: (0 48 21) 68 55 -100 und -300
Fax (0 48 21) 68 55 -200
E-Mail: [email protected]
Oder laden Sie sich den Vordruck
aus dem Internet herunter:
www.prokon.net/downloads
Gern senden wir Ihnen auch ein
gesondertes Exemplar der Genussrechtsbedingungen zu.
Risikohinweis
Die Genussrechte der PROKON Regenerative Energien GmbH & Co. KG sind keine so genannte mündelsichere Kapitalanlage.
Die mit dem Erwerb der Genussrechte verbundenen Risiken sind im vollständigen Verkaufsprospekt der PROKON Genussrechte
beschrieben. Grundsätzlich kann ein Teil- oder Totalverlust des eingesetzten Wagniskapitals des Anlegers nicht ausgeschlossen
werden und sollte notfalls von ihm wirtschaftlich verkraftet werden können. Im Einzelnen wird auf die Risikobelehrung im
vollständigen Verkaufsprospekt verwiesen. Die Gewährung von Genussrechten gegen Einzahlung von Genussrechtskapital von
insgesamt bis zu 500 Mio. Euro beruht auf den Genussrechtsbedingungen (Stand: 11.02.2010). Der vollständige Verkaufsprospekt
über das Angebot zum Erwerb von Genussrechten der PROKON Regenerative Energien GmbH & Co. KG vom 11.02.2010 einschließlich eventueller Nachträge kann jederzeit kostenlos bei der PROKON Energiesysteme GmbH, Kirchhoffstraße 3, 25524 Itzehoe
angefordert werden.
PROKON GENUSSRECHTE
Drucklegung: November 2012
PROKON Unternehmensgruppe
Kirchhoffstraße 3
25524 Itzehoe
Tel: (0 48 21) 68 55 -100 und -300
Fax: (0 48 21) 68 55 -200
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