PROKON Genussrechte - Anleihen
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PROKON Genussrechte - Anleihen
ndern... ä r e v u z , etwas Es ist Zeit hnt sich! o l s a d d ...un RENTABEL · FLEXIBEL · EINFACH PROKON Genussrechte - KURZPROSPEKT - WIR HABEN LUST AUF EINE LEBENSWERTE ZUKUNFT -1- PROKON GENUSSRECHTE Inhalt Vorwort ........................................................................................................................................................................................ Die PROKON Genussrechte ........................................................................................................................................................... Die PROKON Unternehmensgruppe .............................................................................................................................................. Der Einsatz des Genussrechtskapitals in der PROKON Unternehmensgruppe ................................................................................. - Der Geschäftsbereich Windenergie ..................................................................................................................................... - Der Geschäftsbereich Biogene Kraftstoffe ........................................................................................................................... - Der Geschäftsbereich Biomasse .......................................................................................................................................... Die PROKON Rückkaufgarantie ..................................................................................................................................................... So zeichnen Sie PROKON Genussrechte ........................................................................................................................................ Die Frage nach der Sicherheit für Ihre Geldanlage ......................................................................................................................... Weitere häufig gestellte Fragen .................................................................................................................................................... PROKON Beratungsbüros ............................................................................................................................................................. 3 4 5 7 8 15 17 21 22 24 25 30 »Lassen Sie uns alles daransetzen, dass wir der nächsten Generation, den Kindern von heute, eine Welt hinterlassen, die ihnen nicht nur den nötigen Lebensraum bietet, sondern auch die Umwelt, die das Leben erlaubt und lebenswert macht.« Richard von Weizsäcker -2- Sehr geehrte Interessenten und Anleger! Die Diskussion um unsere zukünftige Energieversorgung zieht immer breitere Kreise und ist aus den täglichen Medien nicht mehr wegzudenken. Die Atomenergie hat ihre Gefährlichkeit mit der Katastrophe im japanischen Kernkraftwerk Fukushima einmal mehr unter Beweis gestellt. Und wenn Erdöl nicht mehr bezahlbar und schließlich gar nicht mehr verfügbar ist, wird es um mehr gehen als um hohe Rechnungen an den Tankstellen. Unsere Gesellschaft kann ohne eine sichere Energieversorgung nicht mehr funktionieren. Wie so oft, liegt auch hier die Lösung aber gar nicht weit entfernt. Schon heute ermöglichen moderne Technologien die Energiegewinnung aus erneuerbaren und damit unendlich verfügbaren Energiequellen. Diese großartige Chance gilt es zu nutzen! PROKON war im Jahr 2003 das erste Unternehmen im Bereich der Erneuerbaren Energien, das Genussrechte herausgab. Bis Ende Juni 2011 haben bereits rund 36.000 Anleger über 590 Mio. Euro in PROKON Genussrechten angelegt. Die jährliche Verzinsung liegt seit dem Jahr 2006 bei 8,00 %, in den Jahren 2003 bis 2005 erreichte sie jeweils 7,25 %(1). Nach dem Leitbild »Wir haben Lust auf eine lebenswerte Zukunft!« engagiert sich die PROKON Unternehmensgruppe schon seit über 15 Jahren für zukunftsfähige Wege in der Energieversorgung, die ohne die unverantwortliche Atomkraft und ohne die Ausbeutung der begrenzten fossilen Energieträger auskommen. Wir sind erfolgreich in der Projektentwicklung, Finanzierung, Realisierung und dem Betrieb von Windparkprojekten tätig und betreiben 37 Windparks mit 266 Windkraftanlagen (Stand: Juni 2011). Darüber hinaus sind wir in den Bereichen Biogene Kraftstoffe sowie Biomasse aktiv. Trotz dieses Erfolges denken wir schon einen Schritt weiter: Angesichts der zunehmenden Staatsverschuldung steigt auch die Möglichkeit einer Inflation. Deshalb haben wir bei unseren Genussrechten schon heute besondere Maßnahmen gegen einen Wertverlust Ihrer Kapitalanlage vorgesehen. Entscheiden auch Sie sich für eine Investition in eine lebenswerte Zukunft. Wir freuen uns darauf! Mit den PROKON Genussrechten können auch Sie von unseren nachhaltigen Projekten profitieren. In diesem Kurzprospekt stellen wir Ihnen die dritte Auflage der bewährten Geldanlage vor. Während die Finanzkrise das Vertrauen der Anleger in herkömmliche Finanzprodukte erheblich erschüttert hat, investieren Sie mit den PROKON Genussrechten in Erneuerbare Energien – eine Branche mit besonders zukunftsorientierten Perspektiven. Denn auch in Zeiten der Krise gehört die Versorgung mit Energie zu den Grundbedürfnissen des Menschen und der Einsatz erneuerbarer Energiequellen ist dabei unverzichtbar. Zudem sichert das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) den Verkauf des in unseren Windparks erzeugten Stroms zu einem festen und von der Konjunktur unabhängigen Preis. Auch im Bereich der Biogenen Kraftstoffe besteht durch die Beimischungspflicht von Biodiesel zu herkömmlichem Dieselkraftstoff ein gesetzlich geregelter Absatzmarkt. Ihr Carsten Rodbertus Geschäftsführender Gesellschafter der PROKON Unternehmensgruppe Sie möchten uns persönlich kennen lernen? Besuchen Sie eine unserer bundesweiten Informationsveranstaltungen! Die Orte und Termine finden Sie auf unserer Internetseite www.prokon.net. In unseren Beratungsbüros sind wir ebenfalls für Sie da. Die Anschriften finden Sie auf Seite 30 dieser Broschüre sowie ebenfalls im Internet unter www.prokon.net. -3- PROKON GENUSSRECHTE Die PROKON Genussrechte Was sind Genussrechte? Genussrechte sind eine Mischform aus einem festverzinslichen Wertpapier und einer unternehmerischen Beteiligung. Sie ähneln damit einer Unternehmensanleihe mit Gewinnbeteiligung. Für die Ausgestaltung der Genussrechte gibt es keine gesetzlichen Bestimmungen, weshalb das Angebot dieser Anlageform je nach Anbieter sehr verschieden sein kann. PROKON nutzt das eingezahlte Kapital für die Finanzierung seiner Projekte, das heißt insbesondere für Vorhaben im Bereich der Erneuerbaren Energien sowie der nachhaltigen Nutzung nachwachsender Rohstoffe. Die Anleger erhalten von PROKON halbjährlich Zinsen und werden neben der geplanten Grundverzinsung auch durch zusätzliche Überschussbeteiligungen fair am Erfolg der PROKON Unternehmensgruppe beteiligt. Herausgeber (Emittentin) ▪ PROKON Regenerative Energien GmbH & Co. KG Verzinsung(1) ▪ Grundverzinsung: 6,00 % pro Jahr ▪ zusätzliche Überschussbeteiligung: bis zu 4,00 % pro Jahr ▪ erreichte Verzinsung: 8,00 % p. a. seit 2006, 7,25 % für 2003-2005 Form der Kapitalanlage ▪ Namens-Genussrecht, das heißt die Genussrechte werden auf den Namen des Anlegers ausgestellt Emissionsvolumen der 3. Tranche ▪ 500 Mio. Euro Auszahlung oder Gutschrift der Zinsen ▪ wahlweise halbjährliche Zinsauszahlung oder automatische Wiederanlage (Gutschrift der Zinsen) ▪ Wechsel zwischen Auszahlung der Zinsen und automatischer Gutschrift zu jedem Zinstermin möglich Verwendung des Genussrechtskapitals ▪ Finanzierung der Projekte der PROKON Unternehmensgruppe, insbesondere im Bereich der Erneuerbaren Energien mit dem Schwerpunkt Windenergie und der nachhaltigen Nutzung nachwachsender Rohstoffe (siehe ab Seite 7) Laufzeit ▪ grundsätzlich unbefristete Laufzeit ▪ frühestmögliche Kündigung gemäß Kreditwesengesetz (KWG) nach 5 Jahren, danach jährlich kündbar ▪ Verkauf, Verschenken oder Vererben der Genussrechte ist auch innerhalb der gesetzlichen Mindestlaufzeit jederzeit möglich ▪ konkrete Verkaufsmöglichkeit zu mindestens 100 % des eingezahlten Betrages durch die PROKON Rückkaufgarantie schon nach drei vollen Kalenderjahren(2) (siehe Seiten 20 und 21) Ausgabekurs ▪ 0,01 Euro je Genussrecht (Nennwert) Gebühren ▪ keine Abschluss- oder Verwaltungsgebühren Anlagehöhe ▪ Mindestanlage nur 100 Euro ▪ Erhöhung jederzeit und in beliebiger Höhe einfach per Überweisung möglich ▪ für regelmäßige Einzahlungen können Anleger einen Dauerauftrag bei ihrem Kreditinstitut einrichten ▪ Anlagebetrag nach oben unbegrenzt, für Beträge über 0,5 % des gesamten ausgegebenen Genussrechtskapitals behält sich PROKON jedoch eine Einzelfallprüfung vor Information der Genussrechtsinhaber ▪ jährlicher Bericht über das abgelaufene Geschäftsjahr und die Verwendung des Genussrechtskapitals -4- Die PROKON Unternehmensgruppe PROKON – dieser Name steht für eines der führenden Unternehmen der Energieerzeugung aus erneuerbaren Energieträgern, um eine nachhaltige, umweltverträgliche und verantwortungsbewusste Energieversorgung zu sichern. PROjekte und KONzepte für eine Zukunft ohne die klimaschädlichen und begrenzten Rohstoffe Erdöl, Erdgas, Kohle und ohne die gefährliche Atomkraft sind das Tätigkeitsfeld der PROKON Unternehmensgruppe. PROKON verfügt über mehr als 15 Jahre Erfahrung im Bereich der Erneuerbaren Energien und bietet über 870 Mitarbeitern einen nachhaltigen und zukunftsorientierten Arbeitsplatz. Die PROKON Unternehmensgruppe PROKON Genussrechte Nachhaltige Geldanlage in allen Geschäftsbereichen der PROKON Unternehmensgruppe Windenergie Biogene Kraftstoffe Biomasse Planung, Finanzierung und Realisierung der PROKON Windparks Kaufmännische Geschäftsführung der Windparks Technische Betriebsführung der Windparks Veräußerung des erzeugten Stroms zukünftig eigene Produktion von Windenergieanlagen Herstellung von Biodiesel im PROKON Bio-Ölwerk Magdeburg Herstellung von Pflanzenöl in der Ölmühle Kroppenstedt als Reinkraftstoff sowie als Ausgangsprodukt für Biodiesel nachhaltige Nutzung des nachwachsenden Rohstoffes Holz für die Herstellung von Holzpaletten Verkauf der Sägeabfälle, Holzreste und Rinden für die Herstellung von Span- bzw. MDF-/HDF-Platten sowie für den Einsatz in der Papierindustrie und im Garten- und Landschaftsbau Verwertung von Spänen und Holzresten zur Gewinnung von Strom und Wärme im unternehmenseigenen Biomasse-Heizkraftwerk zukünftig Herstellung von Holzbriketts und Holzpellets -5- PROKON GENUSSRECHTE Der Geschäftsbereich Windenergie PROKON ist in der Planung, Finanzierung, Realisierung sowie Betriebs- und Geschäftsführung von Windenergieprojekten tätig und betreibt bereits 266 Windkraftanlagen in 37 Windparks. Entsprechend dem Leitbild »Alles aus einer Hand« werden die Windparks von PROKON selbst betrieben, was sowohl die kaufmännische Geschäftsführung als auch die technische Betriebsführung einschließlich der Wartung, Reparatur und Instandhaltung der Anlagen umfasst. Unternehmensgruppe beteiligt. Mit beachtlichem Erfolg: Seit 2006 beträgt die jährliche Verzinsung der Genussrechte 8,00 %, in den Jahren 2003 bis 2005 waren es jeweils 7,25 %(1). Wie PROKON das Kapital seiner Anleger investiert, erfahren Sie ab Seite 7. Verantwortung über das Tagesgeschäft hinaus Mit der Unterstützung sozialer Projekte übernimmt PROKON auch über das Tagesgeschäft hinaus Verantwortung. So beteiligte sich PROKON beispielsweise an der Errichtung einer Windkraftanlage in dem weißrussischen Dorf Drushnaja, wo viele Familien aus den verstrahlten Gebieten um Tschernobyl eine neue Heimat fanden. Außerdem unterstützte PROKON die Hilfe für die Opfer des Erdbebens auf Haiti im Januar 2010 sowie mehrere Kinderhilfsprojekte in Rumänien, Burkina Faso und Tansania. In der Region Mpanda in Tansania hat PROKON die Aktion »Bildung für Mpanda« ins Leben gerufen und vergibt Stipendien, um Jugendlichen aus ärmeren Familien eine gute Schulbildung zu ermöglichen. Für sein soziales Engagement setzt PROKON selbstverständlich kein Kapital seiner Anleger ein, sondern ausschließlich eigene Mittel. Der Geschäftsbereich Biogene Kraftstoffe In einem weiteren Geschäftsbereich engagiert sich PROKON für die Nutzung Biogener Kraftstoffe. PROKON ist Mehrheitsgesellschafter des PROKON Bio-Ölwerks Magdeburg, einem der größten Biodiesel-Produzenten in Deutschland. In seiner Ölmühle in Kroppenstedt (Sachsen-Anhalt) stellt PROKON zudem Pflanzenöl her, dass sowohl als Reinkraftstoff als auch als Ausgangsprodukt für Biodiesel Verwendung findet. Der Geschäftsbereich Biomasse Seit dem Jahr 2010 kooperiert PROKON mit der Holzindustrie Torgau OHG und ist damit auch im Bereich der nachhaltigen Nutzung des nachwachsenden Rohstoffes Holz tätig. Neben der sinnvollen Erstnutzung des Holzes für die Herstellung von Holzpaletten ist für PROKON dabei die 100%-ige Weiterverwertung der Sägeabfälle, Holzreste und Rinden besonders wichtig (siehe Seite 17). Ausführliche Informationen über die PROKON Unternehmensgruppe finden Sie im PROKON Unternehmensportrait, das der PROKON Infomappe beiliegt. Sie können es auch im Internet unter www.prokon.net/downloads herunterladen oder direkt bei PROKON anfordern. Die Kontaktdaten finden Sie auf der Rückseite dieser Broschüre. Die PROKON Genussrechte Bereits seit 1998 ist PROKON als Anbieter ökologischer Kapitalanlagen etabliert und war im Jahr 2003 das erste Unternehmen seiner Branche, das Genussrechte für Privatanleger herausgab. Nachdem beim Ausbau der Erneuerbaren Energien die Pionierarbeit von mittelständischen Unternehmen wie PROKON geleistet wurde, drängen nun auch die großen Energiekonzerne in den Markt, um davon zu profitieren. Doch die Energieerzeugung aus Erneuerbaren Energien gehört nicht in die Hände von Großinvestoren und Energiekonzernen, sondern in die gesellschaftliche Mitte. Mit seinen Genussrechten möchte PROKON erreichen, dass möglichst viele Menschen am Erfolg der Erneuerbaren Energien teilhaben können. Das aktuelle Angebot der PROKON Genussrechte mit einem Gesamtvolumen von 500 Mio. Euro ist bereits die dritte Auflage dieser bewährten Geldanlage. Schon rund 36.000 Anleger sind mit dem angelegten Genussrechtskapital von über 590 Mio. Euro an allen Geschäftsbereichen der PROKON -6- Der Einsatz des Genussrechtskapitals in der PROKON Unternehmensgruppe PROKON hat den Anspruch, seine Anleger transparent über die Verwendung ihres angelegten Kapitals zu informieren. In dieser Broschüre sowie in den jährlichen Geschäftsberichten legt PROKON deshalb detailliert offen, für welche konkreten Projekte das Genussrechtskapital eingesetzt wird. Am 31.03.2011 belief sich das vorhandene Genussrechtskapital auf insgesamt 527,12 Mio. Euro. Davon sind 77,7 % in die Windenergieprojekte der PROKON Unternehmensgruppe investiert (siehe ab Seite 8). Weitere 8,1 % werden im Bereich Biogene Kraftstoffe eingesetzt (siehe ab Seite 15) sowie 12,5 % im Bereich Biomasse (siehe Seite 17). Bei den verbleibenden 1,7 % des Genussrechtskapitals handelt es sich um die Liquiditätsreserven. Einlagen der Genussrechtsinhaber Windenergie 409,54 Mio. € 77,7 % Biogene Kraftstoffe 42,55 Mio. € 8,1 % Biomasse 65,67 Mio. € 12,5 % Liquiditätsreserve 9,36 Mio. € 1,7 % Stand: 31.03.2011 -7- PROKON GENUSSRECHTE DER GESCHÄFTSBEREICH WINDENERGIE Schon 1993 errichtete PROKONs geschäftsführender Gesellschafter Carsten Rodbertus zwei eigene Windenergieanlagen, die er noch heute privat betreibt. Im Jahr 1995 legte er mit der Gründung der PROKON Energiesysteme GmbH den Grundstein der PROKON Unternehmensgruppe. Heute ist PROKON ein erfolgreicher Entwickler von Windenergieprojekten und betreibt alle seine Anlagen im eigenen Bestand. Mit dem Verkauf des erzeugten Stroms erwirtschaftet PROKON den größten Teil seiner Erträge, aus denen die Verzinsung des Genussrechtskapitals erfolgt. Daher ist mit 77,7 % (409,54 Mio. Euro) der wesentliche Anteil des Genussrechtskapitals in diesem Geschäftsbereich investiert. Windenergie auf dem Vormarsch Im Jahr 2010 wurden bereits 16,9 % des gesamten in Deutschland verbrauchten Stroms aus Erneuerbaren Energien bereitgestellt. Die effizienteste Form der Energiegewinnung aus erneuerbaren Energieträgern ist gleich nach der Wasserkraft die Windenergie. Zwar ging ihr Anteil aufgrund der unterdurchschnittlichen Windverhältnisse im dritten Jahr in Folge leicht zurück, mit 6,2 % spielte sie jedoch wie schon in den Vorjahren die größte Rolle. Anteil der Erneuerbaren Energien am gesamten Stromverbrauch in Deutschland im Jahr 2010 2,0 % 5,5 % Konventionelle Energieformen: (Öl, Kohle, Gas, Atomkraft) Erneuerbare Energien: 16,9 % 83,1 % 6,2 % 3,2 % Wasserkraft Windenergie Biomasse Photovoltaik Anteil der Windenergie am gesamten Stromverbrauch in Deutschland 7,0 % 6,4 % 6,6 % 6,5 % 6,2 % 6,0 % 5,0 % 5,0 % 4,5 % Insgesamt wurden im Jahr 2010 in Deutschland 754 Windenergieanlagen mit einer Gesamtleistung von 1.551 Megawatt (MW) installiert. Damit übertrifft allein der Zubau innerhalb eines Jahres erneut die elektrische Kapazität des Atomkraftwerks Brokdorf, dem leistungsstärksten Kernreaktor Deutschlands (1.480 MW). Zum Jahresende 2010 drehten sich bundesweit insgesamt 21.607 Windenergieanlagen mit einer installierten Gesamtleistung von 27.215 MW. 4,2 % 4,0 % 3,1 % 3,0 % 2,7 % 2,0 % 1,8 % 1,3 % 1,0 % 0,8 % 0,2 % 0,3 % 0,4 % 1,0 % 0,6 % 19 94 19 95 19 96 19 97 19 98 19 99 20 00 20 01 20 02 20 03 20 04 20 05 20 06 20 07 20 08 20 09 20 10 0,0 % -8- Doch nicht nur in Deutschland verzeichnet die Windenergie ein enormes Wachstum. Im Jahr 2010 war China mit einer neu installierten Leistung von etwa 18.928 MW erneut der stärkste Wachstumsmarkt. Weltweit waren am Jahresende 2010 Windenergieanlagen mit einer Gesamtleistung von 197.039 MW installiert, mit 84.278 MW entfallen davon über 43 % auf Länder der Europäischen Union. Windenergie in den Ländern der Europäischen Union (installierte Gesamtleistung in MW) Stand: 31.12.2010, Quelle: EWEA Finnland 197 MW Schweden 2.163 MW Estland 149 MW Lettland 31 MW Dänemark 3.752 MW Litauen 154 MW Belgien Niederlande 911 MW 2.237 MW Irland 1.428 MW Großbritannien 5.204 MW Polen 1.107 MW Deutschland 27.215 MW Luxemburg 42 MW Tschechien 215 MW Österreich 1.011 MW Frankreich 5.660 MW Slowakai 3 MW Ungarn 295 MW Slowenien 0 MW Italien 5.797 MW Portugal 3.702 MW Rumänien 462 MW Bulgarien 375 MW Spanien 20.676 MW Malta 0 MW Griechenland 1.208 MW Zypern 82 MW PROKON GENUSSRECHTE Realisierte PROKON Windparks – Alles aus einer Hand Auch PROKON setzt sein Wachstum im Bereich Windenergie ungebrochen fort. Am 31.03.2011 beliefen sich die realisierten Projekte auf 258 Windenergieanlagen in 35 Windparks, die sich in 6 Bundesländern befinden (siehe Karte auf Seite 11). In diese Windparks waren zum 31.03.2011 insgesamt 57,1 % des Genussrechtskapitals (300,71 Mio. Euro) investiert. Seit der Inbetriebnahme der ersten Windkraftanlagen im Jahr 1999 bis einschließlich März 2011 haben die PROKON Windparks insgesamt über 4,04 Mrd. kWh Strom erzeugt. Mit dieser Strommenge können sämtliche Straßenbahnen, U- und S-Bahnen der Stadt Berlin etwa 5 Jahre lang mit sauberem Strom betrieben werden. Im Juni 2011 gingen zwei weitere Windparks mit acht Windenergieanlagen in Betrieb. Die Windenergieanlagen werden von PROKON selbst betrieben. Sowohl die kaufmännische Geschäftsführung der Windparks als auch die Wartung, Instandhaltung und Reparatur der Anlagen erfolgt durch eigene Mitarbeiter. Damit verfügt PROKON sowohl im kaufmännischen als auch im technischen Bereich über umfangreiches Know-How und ist weitgehend unabhängig von Anlagenherstellern und externen Dienstleistern. Der Geschäftsbereich Windenergie im Überblick (Stand: März 2011) Anzahl der PROKON Windparks: Anzahl der Windenergieanlagen: Installierte Gesamtleistung: Jährliche Stromproduktion der PROKON Windparks: Mit sauberem Strom versorgte Personen: Anteil der PROKON Windparks am Stromverbrauch in der BRD: Bis zum 31.03.2011 insgesamt produzierte Strommenge der PROKON Windparks: 35 258 417 MW Weitgehend bankenunabhängige Finanzierung Windparks wurden in der Vergangenheit üblicherweise zu ca. 70 % mit langfristigen Bankdarlehen finanziert. Die Banken setzen heute jedoch immer schärfere Risikobewertungen an, werden restriktiver bei der Vergabe von Krediten und verlangen gleichzeitig höhere Provisionen. Darunter leiden besonders mittelständische Unternehmen, die die Pionierarbeit beim Aufbau der Erneuerbaren Energien geleistet haben. Der Druck seitens der Banken führt dazu, dass viele Betreiber gezwungen sind, ihre Projekte zu verkaufen. Die Erneuerbaren Energien gehören aber nicht in die Hände von Großinvestoren und Energiekonzernen, die die Entwicklung in Deutschland verschlafen haben, sondern in die gesellschaftliche Mitte. Nur so kann jeder Einzelne von ihrer Weiterentwicklung profitieren. 803 Mio. kWh 535.000 jede 752ste kWh über 4,04 Mrd. kWh Den erzeugten Strom verkauft PROKON auf der Grundlage des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) an den jeweiligen regionalen Energieversorger. Das EEG verpflichtet die Energieversorger, Strom aus Erneuerbaren Energien abzunehmen, in ihre Netze einzuspeisen und gesetzlich festgelegte Mindestpreise an die Betreiber der Anlagen zu zahlen. Die Einnahmen aus dem Stromverkauf stehen somit auf einer sehr soliden Grundlage. PROKON ersetzt deshalb bei der Finanzierung seiner Windparks nach und nach immer mehr Bankdarlehen durch Genussrechtskapital. Damit macht PROKON sich unabhängiger von den Kreditinstituten und die hohe Ertragskraft der Windparks muss nicht für Zins- und Tilgungsleistungen an die Banken verwendet werden, sondern steht vornehmlich für die Verzinsung der Genussrechte zur Verfügung. Mehr Informationen über den Inhalt des ErneuerbareEnergien-Gesetzes finden Sie auf Seite 28. - 10 - Zahlreiche Windparks in der Planung PROKON wird auch in den kommenden Jahren weiter wachsen. Doch bevor ein Windpark überhaupt errichtet wird, müssen beispielsweise die Windenergieanlagen in Höhe von mehreren Millionen Euro angezahlt, ein umfangreiches Genehmigungsverfahren durchlaufen, Flächen gesichert, Wind-, Boden und Schallgutachten erstellt sowie der Netzanschluss vorbereitet werden. Von der ersten Planung bis zur Inbetriebnahme eines Windparks vergehen heute bis zu sieben Jahre. Die gesamte Planungsphase wird von PROKON vorfinanziert. Herkömmliche Bankdarlehen sind für diese Zwecke mit einem sehr hohen Verwaltungsaufwand verbunden und dadurch extrem aufwendig in der Abwicklung. Daher verwendet PROKON einen Teil des Genussrechtskapitals für die Finanzierung der Projektentwicklung seiner Windparks, vor allem in der besonders kapitalintensiven Phase kurz vor der Realisierung. Zum 31.03.2011 hat PROKON für diese Zwecke 20,6 % des Genussrechtskapitals (108,83 Mio. Euro) investiert. Das in Deutschland bereits seit dem Jahr 2000 geltende ErneuerbareEnergien-Gesetz (EEG) ist weltweit zum erfolgreichsten Gesetz für den Ausbau Erneuerbarer Energien geworden. Seine Grundsätze wurden von rund 45 Ländern übernommen, die daraus eigene Fördersysteme und Gesetze entwickelt haben. Somit bestehen auch in vielen anderen Ländern ähnlich gute wirtschaftliche Voraussetzungen für den Ausbau der Erneuerbaren Energien wie in Deutschland. Deshalb treibt PROKON auch im europäischen Ausland die Entwicklung von Windenergieprojekten voran. Nachdem fundierte Erfahrungswerte im wirtschaftlichen sowie im rechtlichen Bereich für die einzelnen Länder vorliegen, könnte auch international ein gewinnbringender Einsatz von Genussrechtskapital möglich werden. Realisierte und geplante Windparks der PROKON Unternehmensgruppe Pommern SchleswigHolstein Westpommern MecklenburgVorpommern Hamburg ErmlandMasuren Podlachien KujawienPommern Bremen Brandenburg Polen Niedersachsen Masowien Berlin Lebus Großpolen SachsenAnhalt Lodsch NordrheinWestfalen Lublin Sachsen Hessen RheinlandPfalz Nordschlesien Heiligkreuz Oppeln Thüringen Schlesien Karpatenvorland Deutschland Kleinpolen Saarland Bayern BadenWürttemberg Windparks in Betrieb Projekte in Realisierung/Planung Stand: Juni 2011 - 11 - PROKON GENUSSRECHTE Übersicht über die PROKON Windparks zum 31.03.2011 Eckdaten Realisierte Windparks Bornstedt-Rottmersleben Buckow-Birkholz Burgdorf Dammfleth Eilsleben-Ovelgünne I Eilsleben-Ovelgünne II Erxleben-Eimersleben Etgersleben Ferchland I Ferchland II Fleetmark Glienicke Hakenstedt I Hakenstedt II Hakenstedt III Hohe Wuhne I Hohe Wuhne II Hohe Wuhne III Horst Könnern I Könnern II Könnern III Koßdorf Lambsborn-Martinshöhe Podelzig-Lebus Quarnstedt-Störkathen Quenstedt-Arnstedt Schackensleben Schwabhausen Sembten Siersleben Straach Wahnwegen Wittenberg Zieko Region Gesamtleistung 16 14 16 2 13 10 4 6 4 5 11 10 6 10 5 5 7 5 8 5 10 2 11 10 14 11 2 4 4 8 3 10 2 2 3 36,8 MW 21,0 MW 14,6 MW 2,6 MW 16,9 MW 20,0 MW 8,0 MW 9,5 MW 5,2 MW 6,5 MW 16,5 MW 15,0 MW 7,8 MW 20,0 MW 10,0 MW 6,5 MW 14,0 MW 12,5 MW 10,4 MW 6,5 MW 23,0 MW 4,0 MW 16,5 MW 20,0 MW 18,2 MW 14,3 MW 4,0 MW 8,0 MW 5,2 MW 12,0 MW 6,0 MW 15,0 MW 4,0 MW 2,6 MW 3,9 MW 258 417,0 MW Projekte mit Realisierung ab 2011/2012 Gniewino II Polen (Pommern) 3 Hohe Wuhne III (Erweiterung) Sachsen-Anhalt 2 Lindendorf Brandenburg 4 Quarnstedt-Störkathen II* Schleswig-Holstein 5 Redekin-Wulkow* Sachsen-Anhalt 3 Wahnwegen (Erweiterung) Rheinland-Pfalz 1 Ausbüttel Niedersachsen 5 Bergholz-Rossow Mecklenburg-Vorpommern 4 Ferchland III Sachsen-Anhalt 3 Krahne Brandenburg 5 Subkowy II Polen (Pommern) 5 Iven Mecklenburg-Vorpommern 25 Kamienny Most Polen (Westpommern) 3 Krackow-Glasow Mecklenburg-Vorpommern 17 Krapiel Polen (Westpommern) 3 Weitere Projekte ab 2012 167 Summe 255 6,0 MW 5,0 MW 8,0 MW 10,0 MW 6,0 MW 2,0 MW 10,0 MW 8,0 MW 6,0 MW 10,0 MW 10,0 MW 75,0 MW 6,0 MW 51,0 MW 6,0 MW 390,4 MW 609,4 MW Summe Gesamtsumme Wind Sachsen-Anhalt Brandenburg Niedersachsen Schleswig-Holstein Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Brandenburg Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Brandenburg Rheinland-Pfalz Brandenburg Schleswig-Holstein Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Thüringen Brandenburg Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Rheinland-Pfalz Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Anzahl WEA 513 1.026,4 MW MWh = Megawattstunden, 1 MWh=1.000 Kilowattstunden (kWh). * Im Juni 2011 sind die Windparks Quarnstedt-Störkathen II und Redekin-Wulkow in Betrieb gegangen. Ertr Inbetriebnahme ab Dez. 03 Sep. 02 Nov. 01 Dez. 01 Dez. 99 Dez. 06 Jan. 08 Dez. 09 Apr. 01 Okt. 02 Dez. 02 Nov. 03 Mai 01 Dez. 06 Mär. 08 Jul. 00 Jun. 07 Feb. 11 Aug. 99 Jun. 03 Nov. 03 Apr. 08 Dez. 03 Dez. 07 Dez. 02 Nov. 01 Okt. 09 Dez. 06 Jul. 00 Sep. 02 Jul. 09 Dez. 06 Feb. 11 Mär. 00 Dez. 99 Produzierte Strommenge seit Inbetriebnahme 376.260 MWh 219.495 MWh 143.836 MWh 41.365 MWh 287.300 MWh 143.807 MWh 38.085 MWh 14.664 MWh 59.995 MWh 61.615 MWh 240.757 MWh 162.160 MWh 110.179 MWh 155.535 MWh 51.083 MWh 106.876 MWh 119.888 MWh 1.645 MWh 180.146 MWh 75.432 MWh 248.966 MWh 19.138 MWh 197.519 MWh 118.388 MWh 220.277 MWh 169.235 MWh 11.742 MWh 52.132 MWh 62.680 MWh 156.051 MWh 20.462 MWh 98.683 MWh Probebetrieb 30.007 MWh 52.232 MWh 4.047.636 MWh 2012 2012 2012 2011 2011 2012 2012 2012 2012 2012 2012 ab 2012 ab 2012 ab 2012 ab 2012 räge Investition und Finanzierung Erlöse seit Inbetriebnahme Investiertes Genussrechtskapital (Beteiligungsvolumen der Genussrechtsgesellschaft Fremdkapital (Bankverbindlichkeiten) Investitionsvolumen 33.021.737 € 19.754.559 € 13.089.057 € 3.764.236 € 26.047.627 € 12.079.163 € 3.058.224 € 1.348.966 € 5.459.627 € 5.546.418 € 21.668.157 € 14.432.232 € 10.026.329 € 13.069.186 € 4.101.958 € 9.725.820 € 9.818.845 € 148.412 € 16.291.443 € 6.713.465 € 22.219.232 € 1.548.877 € 17.923.093 € 9.815.260 € 19.730.539 € 15.403.485 € 1.080.281 € 4.378.670 € 5.704.165 € 14.044.564 € 1.882.492 € 8.183.970 € Probebetrieb 2.730.558 € 4.738.561 € 23.000.000 € 11.300.000 € 1.303.856 € 1.600.000 € 7.141.416 € 15.000.000 € 3.500.000 € 14.148.495 € 3.950.000 € 2.900.000 € 16.300.000 € 10.400.000 € 4.268.674 € 11.500.000 € 5.000.000 € 5.281.326 € 13.800.000 € 18.508.012 € 5.058.898 € 5.850.000 € 21.000.000 € 2.300.000 € 14.500.000 € 18.000.000 € 12.700.000 € 7.200.000 € 5.379.606 € 4.300.000 € 3.006.521 € 10.600.000 € 6.100.000 € 6.650.000 € 5.600.000 € 2.027.322 € 3.335.000 € 18.848.916 € 5.818.759 € 5.852.660 € 668.733 € 0€ 14.313.241 € 6.361.755 € 0€ 874.379 € 1.936.882 € 5.132.710 € 5.394.558 € 0€ 14.651.024 € 7.915.550 € 0€ 14.085.505 € 0€ 0€ 2.556.043 € 8.163.505 € 3.044.478 € 6.227.581 € 15.217.000 € 5.248.741 € 2.584.071 € 0€ 5.476.457 € 0€ 3.798.815 € 6.183.172 € 11.510.490 € 0€ 0€ 0€ 54.768.678 € 24.873.977 € 13.933.136 € 3.441.050 € 19.734.934 € 28.203.360 € 10.478.908 € 14.200.995 € 6.355.132 € 8.278.524 € 21.927.014 € 18.107.000 € 10.053.131 € 27.642.521 € 12.879.635 € 8.290.458 € 26.490.467 € 18.508.012 € 12.031.042 € 8.576.500 € 28.004.000 € 5.452.057 € 20.896.700 € 34.284.443 € 22.438.294 € 18.767.889 € 5.400.606 € 12.584.359 € 5.996.000 € 16.227.945 € 11.715.077 € 20.628.109 € 5.600.000 € 3.052.000 € 5.711.453 € 358.549.206 € 300.709.127 € 171.865.025 € 565.533.406 € 2.615.387 € 586.141 € 3.315.943 € 14.104.932 € 8.547.862 € 390.579 € 1.615.266 € 1.909.532 € 937.103 € 2.196.564 € 2.022.301 € 10.628.651 € 667.563 € 8.868.760 € 705.248 € 49.720.877 € 108.832.710 € 8.400.000 € 7.000.000 € 11.200.000 € 14.000.000 € 8.400.000 € 2.800.000 € 14.000.000 € 11.200.000 € 8.400.000 € 14.000.000 € 14.000.000 € 105.000.000 € 8.400.000 € 71.400.000 € 8.400.000 € 540.960.000 € 847.560.000 € 409.541.837 € 1.413.093.406 € (geplant) (geplant) (geplant) (geplant) (geplant) (geplant) (geplant) (geplant) (geplant) (geplant) (geplant) (geplant) (geplant) (geplant) (geplant) (geplant) PROKON GENUSSRECHTE Erläuterungen zur Tabelle auf Seite 12/13 Die Tabelle auf den Seiten 12 und 13 führt die realisierten sowie die geplanten Windenergieprojekte der PROKON Unternehmensgruppe mit ihren Eckdaten, ihren bislang realisierten Erträgen sowie Angaben zu ihrer Investitions- und Finanzierungssituation auf. Für die Finanzierung seiner Windparks stehen PROKON neben dem Genussrechtskapital auch Bankdarlehen zur Verfügung. PROKON ersetzt die Bankdarlehen zunehmend durch Genussrechtskapital, um unabhängiger von den Kreditinstituten zu werden (siehe Seite 10). Bei neuen Windparks, die ab dem Jahr 2009 realisiert wurden, wurde keine Bankenfinanzierung in Anspruch genommen. Die Bankdarlehen einiger weiterer Windparks wurden bereits vollständig oder teilweise durch Genussrechtskapital ersetzt. Investitionen fließen nicht nur in neue Windparks, sondern auch in bereits realisierte Projekte. Beispiele hierfür sind der Einbau von Condition-Monitoring-Systemen zur Optimierung der Anlagenüberwachung oder die Nachrüstung von Komponenten im Rahmen der Systemdienstleistungsverordnung, wodurch die Netzverträglichkeit der Anlagen verbessert und von den Energieversorgern eine höhere Vergütung für den Strom gezahlt wird (SDL-Bonus). Überblick über den PROKON Geschäftsbereich Windenergie zum 31.03.2011 Betrieb der PROKON Windparks 01 - 03/2011 Realisierte Windparks Windparks in Realisierung bzw. Planung Installierte Leistung Produzierte Strommenge in Megawattstunden 08/1999-03/2011 35 Windparks mit 258 Windenergieanlagen in 6 Bundesländern* über 250 Windenergieanlagen mit mehr als 600 MW 16,5 MW 417,0 MW 156.984 MWh 4.047.636 MWh 1 MWh = 1.000 kWh Investitionsvolumen - davon investiertes Genussrechtskapital - davon anfängliche Kreditaufnahmen bei Banken - abzüglich bisherige Tilgungen der Bankkredite 18,67 Mio. € 18,67 Mio. € (zum Teil durch Sondertilgungen aus Genussrechtskapital) - aktuelle Bankverbindlichkeiten Umsatzerlöse PROKON Windparks Betriebskosten PROKON Windparks Operatives Ergebnis (EBITDA) 14,04 Mio. € -2,95 Mio. € 11,09 Mio. € PROKON Energiesysteme GmbH mit ihren Geschäftsbereichen Projektentwicklung, Finanzierung, technische Betriebsführung und kaufmännische Geschäftsführung der Windparks Umsatzerlöse Betriebskosten Operatives Ergebnis (EBITDA) 01 - 03/2011 21,44 Mio. € -11,45 Mio. € 9,99 Mio. € * Im Juni 2011 sind die Windparks Quarnstedt-Störkathen II und Redekin-Wulkow mit insgesamt acht weiteren Anlagen in Betrieb gegangen. - 14 - 674,37 409,54 365,73 -193,86 Mio. € Mio. € Mio. € Mio. € 171,87 365,95 -100,52 265,43 Mio. € Mio. € Mio. € Mio. € 10/1995-03/2011 707,58 Mio. € -581,36 Mio. € 126,22 Mio. € DER GESCHÄFTSBEREICH BIOGENE KRAFTSTOFFE Im Jahr 2001 weitete PROKON sein Engagement für die Erneuerbaren Energien auf die Herstellung und Nutzung Biogener Kraftstoffe aus und bietet in diesem Geschäftsbereich mit Biodiesel eine echte Alternative zur vom Erdöl abhängigen Mobilität. Im Geschäftsbereich Biogene Kraftstoffe sind zum 31.03.2011 mit 42,55 Mio. Euro 8,1 % des Genussrechtskapitals investiert. Eine genaue Übersicht können Sie der Tabelle auf der folgenden Seite entnehmen. Biogene Kraftstoffe für eine Mobilität ohne Erdöl Mit einer Mehrheitsbeteiligung in Höhe von 82,6 % ist PROKON Teilhaber des PROKON Bio-Ölwerks Magdeburg. Das Werk ist mit einer Produktionskapazität von 275.000 Tonnen Biodiesel pro Jahr einer der größten Biodieselproduzenten Deutschlands. Mit der gesetzlich vorgeschriebenen Beimischung zu mineralischem Diesel besteht für Biodiesel der bedeutende Wettbewerbsvorteil eines gesicherten Absatzmarktes. Das PROKON Bio-Ölwerk Magdeburg verfügt zurzeit über zwei Produktionslinien (Ausbaustufen I & II). Sie umfassen die Herstellung reinen Pflanzenöls sowie dessen Weiterverarbeitung zu Biodiesel, die so genannte Umesterung. Aktuell wird das PROKON Bio-Ölwerk Magdeburg um eine Extraktionsanlage (Ausbaustufe III) erweitert. Mit ihr wird aus den Ölsaaten durch ein besonderes Verfahren ein deutlich höherer Anteil an Pflanzenöl gewonnen, der bei herkömmlichen Ölpressen im Presskuchen verbleibt. Dadurch wird das Bio-Ölwerk nach der Inbetriebnahme der Extraktionsanlage Ende 2011 über die drittgrößte Rapsöl-Produktionsanlage Deutschlands verfügen. Das Werk vereint von der Gewinnung des Öls bis hin zu seiner Weiterverarbeitung die gesamte Wertschöpfungskette der Biodieselproduktion unter seinem Dach. Die PROKON Unternehmensgruppe setzt ihr Leitbild »Alles aus einer Hand« damit auch in diesem Geschäftsbereich erfolgreich um und wird ihre hervorragende Position im Markt der Biogenen Kraftstoffe weiter festigen. Neben der höheren Ölausbeute bietet die Erweiterung des Bio-Ölwerks aber noch einen weiteren entscheidenden Vorteil. Zusätzlich zu Biodiesel können auch hochwertige Speiseöle hergestellt werden. Mit dieser neu gewonnenen Flexibilität wird das PROKON Bio-Ölwerk unabhängig von möglichen politischen Entscheidungen im Kraftstoffsektor und kann auch den Lebensmittelsektor bedienen. In der unternehmenseigenen Ölmühle in Kroppenstedt (SachsenAnhalt) produziert PROKON ebenfalls Pflanzenöl. Es dient zum einen als Reinkraftstoff, zum anderen als Ausgangsprodukt zur Herstellung von Biodiesel. Die Verwendung von Genussrechtskapital, die sich aus Investitionen in die Ölmühle Kroppenstedt, dem Erwerb der Gesellschafteranteile am Bio-Ölwerk Magdeburg, Erweiterungsinvestitionen in die 3. Ausbaustufe sowie die Finanzierung von Umlaufvermögen wie Rapssaat zusammensetzt, beträgt 42,55 Mio. Euro. - 15 - PROKON GENUSSRECHTE Auf die Energiefrage gibt es mehr als eine Antwort PROKON ist sich der Tatsache bewusst, dass biogene Kraftstoffe aufgrund begrenzter Anbauflächen für Energiepflanzen nicht das globale Energieproblem lösen können. Ein Ausweg aus der Energiekrise kann nur gelingen, wenn Energie weit effizienter als bisher eingesetzt und der Energieverbrauch weltweit überdacht wird. Dabei könnten im PKW-Bereich Elektroautos eine Option sein. Der Güterverkehr hingegen erfordert eine deutlich höhere Leistungsfähigkeit, die Batterietechnologien bisher nicht erbringen können. Auch die notwendige Verlagerung des Verkehrs hin auf die weit effizientere Schiene und auf das Wasser stößt spätestens bei der Verteilung der Waren vom Hafen oder Bahnhof zu den Kunden an ihre Grenzen. Hier wird der kraftstoffbetriebene Transport auf der Straße auch in Zukunft unverzichtbar sein. Zudem nimmt der Energiebedarf in Industrie- und vor allem in Schwellenländern wie Indien und China weiter rasant zu, während die Vorräte an fossilen Brennstoffen wie Erdöl und Kohle zusehends schwinden. Biogene Kraftstoffe können sinnvoll dazu beitragen, Mobilität auch über das Erdölzeitalter hinaus zu gewährleisten. Die Kraftstoffbranche wird ohne den Einsatz biogener Kraftstoffe nicht mehr auskommen. Überblick über den PROKON Geschäftsbereich Biogene Kraftstoffe zum 31.03.2011 01 - 03/2011 40.461 t 10,71 Mio. € 10,71 Mio. € Verkaufte Menge Biokraftstoff in Tonnen Investitionsvolumen - davon investiertes Genussrechtskapital - davon anfängliche Kreditaufnahmen bei Banken - abzüglich bisherige Tilgungen der Bankkredite -1,88 Mio. € (zum Teil durch Sondertilgungen aus Genussrechtskapital) - aktuelle Bankverbindlichkeiten Umsatzerlöse Betriebskosten Operatives Ergebnis (EBITDA) 49,25 Mio. € -49,57 Mio. € -0,32 Mio. € - 16 - 11/2000-03/2011 785.421 t 96,38 Mio. € 42,55 Mio. € 53,83 Mio. € -34,84 Mio. € 18,99 802,48 -769,40 33,08 Mio.€ Mio. € Mio. € Mio. € Der Geschäftsbereich Biomasse Im Jahr 2010 weitete PROKON seine Tätigkeit auf die nachhaltige Nutzung des nachwachsenden Rohstoffes Holz aus und arbeitet seitdem in einer engen Kooperation mit einem holzverarbeitenden Unternehmen, der Holzindustrie Torgau OHG, zusammen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt engagiert PROKON sich bei der Holzindustrie Torgau in Form der Unternehmensfinanzierung und setzt dafür Genussrechtskapital ein. Ganz im Sinne der PROKON-Philosophie, möglichst unabhängig von Banken zu agieren, wurden sämtliche Kredite der Holzindustrie Torgau durch Genussrechtskapital abgelöst, so dass PROKON der einzige Kapitalgeber ist. Zu einem späteren Zeitpunkt ist die Übernahme einer Mehrheitsbeteiligung an der Holzindustrie Torgau möglich. Dies hängt jedoch von steuer- sowie förderrechtlichen Rahmenbedingungen ab. Zum 31.03.2011 sind 65,67 Mio. Euro bzw. 12,5 % des Genussrechtskapitals in diesem Geschäftsbereich investiert. Im Vordergrund steht die sinnvolle Erstnutzung des Holzes Die Flächen für die Errichtung von Windenergieanlagen an Land sind bekanntermaßen begrenzt. Ein Ausweg wird im Bau von Windparks auf hoher See gesehen (Offshore-Windparks). PROKON betrachtet diese Entwicklung jedoch äußerst kritisch, unter anderem weil der auf See erzeugte Strom deutlich teurer ist als Strom aus Windkraftanlagen an Land. Eine andere Möglichkeit für den Ausbau der Windenergie ist die Nutzung bisher nicht nutzbarer Flächen, insbesondere die Errichtung von Windkraftanlagen in Wäldern. Windkraftanlagen erreichen heute Nabenhöhen von über 100 Metern und können damit deutlich über Baumwipfel und auch über die Flughöhe von Vögeln im Wald hinausragen. Das Säge- und Produktionswerk deckt von forstwirtschaftlichen Dienstleistungen wie der Holzernte für den Waldbesitzer bis zum Verkauf der fertigen Produkte die gesamte Wertschöpfungskette ab. Weil der Rohstoff Holz viel zu wertvoll und – so wie andere Rohstoffe in der Vergangenheit auch schon – in Zukunft wahrscheinlich knapper werden wird, war beim Einstieg in den Bereich Biomasse die Nachhaltigkeit, also die 100%-ige Verwertung sowie die sinnvolle Erstnutzung des Holzes, für PROKON besonders wichtig. Das heißt: Nicht jeder Baum aus dem Wald gehört sofort in den Kamin. Im Rahmen der Planung möglicher Windparks auf Waldflächen entstand der Kontakt zur Holzindustrie Torgau als Waldeigentümer. Obwohl das Unternehmen in der Vergangenheit Gewinne erwirtschaftet hatte und auch in der Lage war, dies in Zeiten der Finanzkrise fortzusetzen, entzogen die Banken dem Unternehmen Liquidität und forderten die Rückzahlung der Kredite. Aufgrund ihrer eigenen Schwierigkeiten, die mit der Insolvenz von Lehman Brothers in den USA begann, setzen die Banken immer restriktivere Sicherheitsanforderungen an, die von mittelständischen Unternehmen kaum erfüllt werden können. Daher litt das Unternehmen, wie so viele mittelständische Firmen in Deutschland, nicht an mangelnder Ertragsfähigkeit, sondern unter einem Mangel an Liquidität. PROKON war und ist vom Geschäftsmodell der Holzindustrie Torgau jedoch überzeugt. Nach nur etwa einem Jahr seit Beginn des Engagements von PROKON ist HIT bereits in der Lage, neben der vereinbarten Verzinsung für das Genussrechtskapital in Höhe von 10 % p. a. zusätzliche Gewinne zu erwirtschaften. Das investierte Genussrechtskapital ist zu 60 % in Form einer Überschussbeteiligung an den Gewinnen von HIT beteiligt. Damit profitieren alle Beteiligten von der Zusammenarbeit. Die Holzindustrie Torgau verfügt über eine Kapazität zur Herstellung von über 20.000 Holzpaletten pro Tag. Sie ist mit über 460 Mitarbeitern einer der modernsten Palettenhersteller in Europa und hält in Deutschland einen Marktanteil von rund 10 %. Paletten sind für die Beförderung von Waren unabdingbar. Allein im Jahr 2010 wurden in Deutschland fast 79 Mio. Holzpaletten hergestellt, knapp 14 % mehr als im Jahr 2009. - 17 - PROKON GENUSSRECHTE Die Sägereste und Holzabfälle werden vorrangig zur Herstellung von Spanplatten bzw. MDF/HDF-Platten sowie an die Papierindustrie verkauft, Rinden kommen im Garten- und Landschaftsbau zum Einsatz. Darüber hinaus wird ein Teil der Säge- und Holzabfälle im unternehmenseigenen Biomasse-Heizkraftwerk verbrannt. Dort wird Strom für die Produktion der Paletten erzeugt. Überschüsse aus der Stromproduktion werden, wie bei der Windenergie, an die Energieversorger zu Festpreisen verkauft. Auch die Wärme, die bei der Stromproduktion entsteht, geht nicht wie in konventionellen Kraftwerken verloren, sondern wird für die Trocknungsprozesse des Palettenwerkes eingesetzt. Aus darüber hinaus anfallenden Sägespänen werden Holzpellets hergestellt, die im Wärmemarkt schon heute eine kostengünstige Alternative zu Öl und Gas sind. In Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Sachsen verfügt HIT bereits über eigene Waldflächen mit einer Gesamtgröße von ca. 3.000 Hektar. Für eine vollständige Versorgung der Werke ist dies nicht ausreichend. In Deutschland ist der Erwerb größerer Waldflächen jedoch nicht möglich, da sich die Wälder relativ kleinteilig im Besitz von Städten, Gemeinden, Körperschaften, des Staates oder in privater Hand befinden. Auch die großen Waldflächen in den Neuen Bundesländern wurden nach dem Mauerfall nicht an die ursprünglichen Besitzer zurückgegeben, sondern an neue Privateigentümer veräußert. Die entstandenen Flächen sind lediglich etwa 200 bis 1.000 Hektar groß. Seit Ende 2010 erwirbt HIT daher größere Waldflächen in Rumänien. Waldflächen machen in Rumänien insgesamt 27 % der Landesfläche aus. Früher dienten die Wälder vor allem der Jagd, sie wurden forstwirtschaftlich nicht genutzt und auch nicht inWald – eine krisenfeste Investition stand gehalten. Auch wenn die Wälder in Osteuropa heute wieder Ebenso wie in seinen Geschäftsbereichen Windenergie und Biogene Kraftstoffe, verfolgt PROKON auch im Bereich Biomasse mehr genutzt werden, gelten hier die europäischen Richtlinien, die nur eine nachhaltige Forstwirtschaft das Ziel einer größtmöglichen UnabhänFestmeter gigkeit von den Banken. Darüber hinaus wie in Deutschland zulassen und damit 1 Festmeter entspricht einem KubikRaubbau und Kahlschläge verhindern. möchte PROKON sich auch unabhängig meter fester Holzmasse ohne Zwischenmachen von der Preisspirale an den RohVon einem Mitglied des alten rumänischen räume, also einem Holzwürfel mit stoffbörsen, der Marktmacht der GroßAdelsgeschlechts der Familie Sturdza einer Kantenlänge von 1 Meter. konzerne und einer künstlichen Rohstoffkonnte HIT bereits 10.000 Hektar Wald verknappung, durch die die Preise durch Spekulanten künstlich aus dem Familienbesitz im Gebiet der Karpaten erwerben. Über mehr als 5.000 Hektar liegen weitere Kaufangebote vor. Aufhoch gehalten werden. Der nächste logische Schritt ist deshalb, grund der klimatischen Bedingungen in der Karpatenregion beeigene Waldbestände zu erwerben, um eine unabhängige Versorgung der Holzindustrie Torgau sicherzustellen. trägt der jährliche Holzzuwachs je nach Baumart mehr als 10 Festmeter je Hektar und Jahr und ist damit deutlich größer als in Wald stellt eine extrem krisensichere Investition in Sachwerte deutschen Wäldern. und damit eine werthaltige Absicherung des Genussrechtskapitals dar. Als Privatperson mag einem zunächst nur der Heizwert des Der Sitz der rumänischen Tochtergesellschaft der HIT befindet Holzes im eigenen Ofen in den Sinn kommen. Die tatsächliche sich in Sibiu (Hermannstadt) in Siebenbürgen. In den von deutschen Siedlern gegründeten Städten in Siebenbürgen sind zahlWerthaltigkeit von Holz liegt jedoch in der Wertschöpfung im reiche deutsche Unternehmen angesiedelt, so dass dort eine verVeredelungsprozess. Ebenso wie Strom, den PROKON in seinem traute Kultur vorzufinden ist. Darüber hinaus ist es inzwischen Geschäftsbereich Windenergie auf umweltfreundliche Weise erzeugt, wird auch Holz immer benötigt, zunächst z. B. als hochauch gelungen, ein eigenes Forstamt in Ceahlău (gesprochen wertiger Baustoff oder zur Herstellung von Möbeln, aber eben »Tschechlau«) in der Region Neamţ (gesprochen »Neamts«) zu gründen. Damit ist HIT berechtigt, die erworbenen Waldflächen auch in Form von Transportpaletten oder in Form von Pellets und Holzbriketts als nachwachsender Energie- und Wärmespender. selbst zu verwalten und zu bewirtschaften und es besteht keinerlei Abhängigkeit mehr vom staatlichen Forstamt RomSilva. Selbst genutzter Wald gilt somit als ein besonders sinnvolles und wertstabiles Investment, das in Zeiten hoher Inflation dazu beiAcht Forstarbeiter wurden vor Ort bereits eingestellt und mehrere trägt, Vermögensverluste zu verhindern. - 18 - Tausend Festmeter Holz geerntet. Das Holz steht nun zum Transport nach Torgau bereit. HIT verfügt über einen eigenen Güterzug mit 35 Waggons sowie über langjährige Erfahrungen im Bereich des Holztransportes aus verschiedenen europäischen Ländern. Der Erwerb eigener Waldflächen zur unabhängigen Versorgung der HIT-Werke ist ein weiterer Schritt in der konsequenten Umsetzung der PROKON Unternehmensphilosophie »Alles aus einer Hand«. Überblick über den PROKON Geschäftsbereich Biomasse zum 31.03.2011 Geschäftsbereich Biomasse Verarbeitete Holzmenge in Festmeter Verkaufte Menge Holzpaletten in Stück 01 - 03/2011 129.013 fm 1.520.579 Stück (Palettenproduktion ab 2007) Verkaufte Menge an Sägewerksprodukten in Kubikmeter (Palisaden, Pfähle, Bretter) Verkaufte Menge Holzreste in Raummeter (Hackschnitzel, Sägespäne, Rinde) Investitionsvolumen - davon investiertes Genussrechtskapital - davon anfängliche Kreditaufnahmen von Banken - abzüglich bisherige Tilgungen der Bankkredite 12/2003-03/2011 2.784.582 fm 12.262.571 Stück 11.097 m3 784.831 m3 256.467 rm 5.702.286 rm 11,84 Mio. € 11,84 Mio. € (zum Teil durch Sondertilgungen aus Genussrechtskapital) Mio. € Mio. € Mio. € Mio. € 19,90 Mio. € -17,70 Mio. € 2,20 Mio. € 0,25 356,21 -331,56 24,657 Mio. € Mio. € Mio. € Mio. € © Crux, Wikimedia Commons, lizensiert unter Creative Commons-by-sa 3.0, URL: http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/legalcode - aktuelle Bankverbindlichkeiten Umsatzerlöse Betriebskosten Operatives Ergebnis (EBITDA) -0,05 Mio. € 122,25 65,67 57,08 -56,83 - 19 - PROKON GENUSSRECHTE Die PROKON Rückkaufgarantie PROKON bietet seit April 2003 Kapitalanlagen in Form von Genussrechten an. Gemäß den Genussrechtsbedingungen können die Genussrechtsinhaber ihre Genussrechte jederzeit frei verkaufen. Um den Genussrechtsinhabern eine konkrete Verkaufsmöglichkeit anzubieten, hat die PROKON Energiesysteme GmbH als persönlich haftende Gesellschafterin der PROKON Regenerative Energien GmbH & Co. KG (PROKON Genussrechtsgesellschaft) und Kerngesellschaft der PROKON Unternehmensgruppe eine Rückkaufgarantie für die Genussrechte abgegeben. Jeder Genussrechtsinhaber kann seine Genussrechte bereits zum Ende seines dritten Beteiligungsjahres zum Buchwert, mindestens aber zum Nennwert zuzüglich eventuell ausstehender Grundverzinsungen an die Garantiegeberin verkaufen. Ziele: Konkrete Verkaufsmöglichkeit für die Genussrechtsinhaber Kürzere Laufzeit ohne Zinsverluste Höhere Flexibilität für die Genussrechtsinhaber Garantiegeber/Käufer: ist mit der PROKON Energiesysteme GmbH die persönlich haftende Gesellschafterin der PROKON Genussrechtsgesellschaft und Kerngesellschaft der PROKON Unternehmensgruppe Inhalte: Veräußerung schon zum Ende des dritten vollständigen Beteiligungsjahres, danach jährlich zum Jahresende Verkauf der Genussrechte ganz oder teilweise möglich schriftliche Ankündigung des Verkaufs durch den Genussrechtsinhaber bis zum 30.06. des Jahres, in dem die Genussrechte verkauft werden sollen Wird nur ein Teil der Genussrechte verkauft, müssen die verbleibenden Genussrechte einen Wert von mindestens 100 Euro haben. Verkaufswert/Auszahlung: Buchwert, mindestens jedoch Nennwert zuzüglich eventuell ausstehender Grundverzinsungen in Höhe von 6,00 % pro Jahr ab dem Tag, der auf den Eingang (Wertstellung) des Genussrechtsbetrages auf dem Konto der PROKON Genussrechtsgesellschaft bzw. auf die Wertstellung des Gutschriftsbetrages bei automatischer Zinsgutschrift folgt Die Auszahlung erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach dem Verkauf, der jeweils zum Jahresende möglich ist, durch Überweisung auf ein vom Genussrechtsinhaber zu benennendes Konto. Die Auszahlung erfolgt zunächst zum Nennwert. Sollte sich nach Feststellung des Jahresabschlusses ein Buchwert ergeben, der den Nennwert übersteigt, hat der Genussrechtsinhaber einen entsprechenden Nachzahlungsanspruch. flexible Auszahlung in monatlichen Raten möglich Fazit: Mit der Rückkaufgarantie haben die Genussrechtsinhaber eine konkrete Möglichkeit, ihre Genussrechte schon nach drei Jahren zu verkaufen. Dem Inhaber der Genussrechte entstehen durch den Verkauf seiner Anteile keine Kosten oder steuerlichen Nachteile. Die Rückkaufgarantie ist jedoch nicht geeignet zu verhindern, dass die Genussrechtsinhaber mit ihrer Anlage in die Finanzierungsverantwortung genommen werden und dabei den gesamten eingesetzten Kapitalbetrag verlieren können. Sie stellt lediglich eine zusätzliche Möglichkeit dar, die erworbenen Genussrechte nach drei Jahren wieder zu veräußern. - 20 - Rückkaufgarantie der PROKON Projektierungs- und Betriebsführungsgesellschaft für regenerative Energiesysteme mbH Kirchhoffstraße 3 25524 Itzehoe im weiteren: Garantiegeberin für die Genussrechte an der PROKON Regenerative Energien GmbH & Co. KG im weiteren: Emittentin Präambel Die Garantiegeberin ist die persönlich haftenden Gesellschafterin der PROKON Regenerative Energien GmbH & Co. KG, die seit April 2003 Genussrechte zu den in den jeweiligen Verkaufsprospekten dargestellten Bedingungen anbietet. Gemäß den Genussrechtsbedingungen haben die Genussrechtsinhaber jederzeit das Recht, ihre Genussrechte zu veräußern. Um den Genussrechtsinhabern neben dieser rechtlichen Möglichkeit der Veräußerung auch eine tatsächliche Möglichkeit anzubieten, verpflichtet sich die Garantiegeberin gegenüber den Genussrechtsinhabern gesamtschuldnerisch, unter nachfolgenden Voraussetzungen die Genussrechte der Genussrechtsinhaber ganz oder teilweise zum jeweiligen Buchwert, mindestens jedoch zum Nennwert zuzüglich der ausstehenden Grundverzinsung in Höhe von 6 % p. a. für den abgelaufenen Beteiligungszeitraum zu kaufen. Die Rückkaufgarantie ist nicht geeignet zu verhindern, dass die Genussrechtsinhaber mit ihrer Anlage in die Finanzierungsverantwortung genommen werden und dabei den gesamten eingesetzten Kapitalbetrag verlieren können, sie stellt lediglich eine zusätzliche Möglichkeit dar die erworbenen Genussrechte nach drei Jahren wieder zu veräußern. §1 Rückkaufverpflichtung der Garantiegeberin Der Genussrechtsinhaber muss seine Genussrechte vom Zeitpunkt des Erwerbs an über einen Zeitraum von mindestens 36 Monaten halten. Danach ist der Genussrechtsinhaber berechtigt, jeweils zum 31.12. eines jeden Jahres (Kündigungsstichtag) seine Genussrechte ganz oder teilweise an die Garantiegeberin zu verkaufen. Bei teilweisem Verkauf müssen die beim Genussrechtsinhaber verbleibenden Genussrechte einen Wert von mindestens 100,- EUR haben. Als Zeitpunkt des Erwerbs der Genussrechte durch den Genussrechtsinhaber gilt der Tag, der auf die Wertstellung des eingezahlten Genussrechtskapitals bzw. gutgeschriebener Zinsen auf dem Konto der Emittentin folgt. Die Garantiegeberin verpflichtet sich, das Verkaufsangebot der Genussrechtsinhaber anzunehmen und als Kaufpreis für die Genussrechte den entsprechenden Buchwert, mindestens jedoch den Nennwert zuzüglich der ausstehenden Grundverzinsung in Höhe von 6 % p. a. für den abgelaufenen Beteiligungszeitraum zu bezahlen. Überschüsse einzelner Jahre werden gemäß den Genussrechtsbedingungen für den Ausgleich eventuell nicht gezahlter Grundverzinsungsansprüche aus Vorjahren herangezogen. Darüber hinausgehende Überschussverzinsungen, die die Genussrechtsinhaber bis zum Verkauf ihrer Genussrechte erhalten haben, verbleiben bei den Genussrechtsinhabern und haben auf den Rückkaufpreis keinen Einfluss. Die Zahlung ist zum 31.12. des Jahres, in dem die Genussrechte verkauft werden, fällig und innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit auf ein vom Verkäufer zu benennendes Konto zu zahlen. Die Auszahlung erfolgt zunächst zum Nennwert. Sollte sich nach Feststellung des Jahresabschlusses ein Buchwert ergeben, der den Nennwert übersteigt, hat der Genussrechtsinhaber einen entsprechenden Nachzahlungsanspruch. Die Nachzahlung ist innerhalb von 14 Tagen nach Feststellung des Jahresabschlusses auf das vom Verkäufer benannte Konto zu zahlen. §2 Verkaufsangebot durch Genussrechtsinhaber Der Verkauf von Genussrechten an die Garantiegeberin zu den zuvor genannten Bedingungen ist jeweils zum 31.12. (Kündigungsstichtag) eines jeden Jahres möglich, erstmals 36 Monate nach Erwerb der Genussrechte. Das entsprechende Verkaufsangebot des Genussrechtsinhabers muss der Garantiegeberin spätestens 6 Monate vor Verkauf der jeweiligen Genussrechte, also spätestens zum 30.06. des Jahres, in dem die Genussrechte verkauft werden sollen, in Schriftform zugehen. §3 Bedingung der Wirksamkeit Die von der Garantiegeberin erklärte Rückkaufgarantie steht unter der Bedingung, dass sie nur dann von den Genussrechtsinhabern in Anspruch genommen werden kann, wenn durch die Inanspruchnahme bei der Garantiegeberin keine Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung im Sinne der Insolvenzordnung eintritt. Bei drohender Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung durch die Inanspruchnahme aus der Garantie verpflichtet sich die Garantiegeberin, die Genussrechtsinhaber umgehend davon schriftlich in Kenntnis zu setzen und ihnen mitzuteilen, dass die Garantie ausgesetzt wird. Sobald sichergestellt ist, dass durch eine Inanspruchnahme aus der Garantie bei der Garantiegeberin Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung im Sinne der Insolvenzordnung nicht mehr droht, lebt die Garantie in ihrer ursprünglichen Form wieder auf. Die Garantiegeberin verpflichtet sich, die Genussrechtsinhaber umgehend über diesen Umstand schriftlich in Kenntnis zu setzen. §4 Weitere Bestimmung Änderungen oder Ergänzungen dieser Erklärung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Vereinbarung einer anderen Form als der Schriftform. Mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle über die Gültigkeit dieser Erklärung und ihrer Erfüllung entstehenden Meinungsverschiedenheiten ist, soweit gesetzlich zulässig, Itzehoe. §5 Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieser Garantie unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten solche Regelungen, die in gesetzlich zulässiger Weise dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmungen am nächsten kommen. Entsprechendes gilt, wenn sich bei der Durchführung dieser Erklärung eine ergänzungsbedürftige Lücke ergibt. Itzehoe, den 14.09.2010 PROKON Projektierungs- und Betriebsführungsgesellschaft für regenerative Energiesysteme mbH - 21 - PROKON GENUSSRECHTE So zeichnen Sie PROKON Genussrechte Da viele Anleger mit Geldanlagen in Form von Genussrechten noch nicht vertraut sind, möchten wir Ihnen an dieser Stelle einen Überblick darüber geben, wie die Zeichnung von PROKON Genussrechten abläuft. Ausfüllen des Zeichnungsscheins Wenn Sie zum ersten Mal Geld in PROKON Genussrechten anlegen, lesen Sie den beiliegenden Zeichnungsschein bitte aufmerksam durch und füllen Sie ihn vollständig aus. Anleitung zum Ausfüllen des Zeichnungsscheins Zum besseren Verständnis haben wir den Zeichnungsschein auf der gegenüberliegenden Seite abgebildet. 1 Tragen Sie bitte zunächst Ihre persönlichen Daten ein. 2 Tragen Sie die gewünschte Zeichnungssumme ein. 3 Kreuzen Sie bitte an, ob wir Ihnen Ihre Zinsen halbjährlich auszahlen sollen oder ob Sie eine automatische Gutschrift (Thesaurierung) wünschen. 4 Lesen und unterzeichnen Sie den Erwerbs- und Risikohinweis. Bitte vergessen Sie nicht die Unterschrift des Ehepartners bzw. der Erziehungsberechtigten, wenn Sie als Ehepaar oder für Minderjährige Genussrechte zeichnen. 5 Lesen und unterzeichnen Sie die Widerrufsbelehrung. Bitte vergessen Sie gegebenenfalls nicht die Unterschrift des Ehepartners bzw. der Erziehungsberechtigten. Lesen und unterzeichnen Sie auch die Verbraucherinformation für den Fernabsatz, die sich auf der linken Seite des beiliegenden Zeichnungsscheins befindet (hier nicht abgebildet). Bitte vergessen Sie gegebenenfalls nicht die Unterschrift des Ehepartners bzw. der Erziehungsberechtigten. Laut Wertpapierhandelsgesetz sind Banken und Finanzdienstleister dazu verpflichtet, Anleger nach ihren Erfahrungen mit Wertpapiergeschäften zu befragen. Auch wir möchten Ihnen die Möglichkeit geben, uns diese Fragen auf freiwilliger Basis zu beantworten. Wenn Sie uns Auskunft geben möchten, füllen Sie dafür bitte die beiliegende Anlegererklärung aus und unterzeichnen Sie diese. Senden Sie uns bitte das Original und den ersten Durchschlag des Zeichnungsscheins sowie gegebenenfalls das Original der Anlegererklärung zu. Den zweiten Durchschlag des Zeichnungsscheins können Sie für Ihre Unterlagen abtrennen. Unsere Adresse finden Sie auf der Rückseite dieser Broschüre. Erhalt der Annahmebestätigung Nach Eingang Ihres unterschriebenen Zeichnungsscheins erhalten Sie von uns eine schriftliche Bestätigung über die Annahme Ihrer Zeichnung. Damit senden wir Ihnen auch den Durchschlag des Zeichnungsscheins sowie eine Kopie Ihrer Anlegererklärung unterschrieben zurück. Überweisung des Anlagebetrages Sobald Sie Ihre Annahmebestätigung erhalten haben, überweisen Sie Ihren Anlagebetrag bitte innerhalb von 10 Tagen. Die Kontoverbindung finden Sie auf dem Zeichnungsschein 6 . Geben Sie bei der Überweisung bitte unbedingt Ihre Kundennummer, Ihren Namen sowie Ihren Wohnort an. Die Kundennummer erhalten Sie mit der Annahmebestätigung. Verzinsung der Genussrechte Schon einen Tag nachdem Ihr Anlagebetrag bei PROKON eingegangen ist, beginnt die Verzinsung Ihrer Genussrechte. Darüber erhalten Sie eine schriftliche Mitteilung inklusive einer Bestätigung über den Eingang Ihrer Zahlung. Erhöhung des Anlagebetrages Das Ausfüllen eines Zeichnungsscheins ist nur bei der erstmaligen Zeichnung von PROKON Genussrechten notwendig, ähnlich wie bei einer Kontoeröffnung. Wenn Sie danach Ihren Anlagebetrag erhöhen möchten, überweisen Sie den gewünschten Betrag einfach direkt auf das angegebene Konto. Geben Sie auch bei dieser Überweisung bitte unbedingt Ihre Kundennummer, Ihren Namen sowie Ihren Wohnort an. Über Ihre eingezahlten Beträge sowie die dazugehörigen Zinsen erhalten Sie von uns halbjährlich, auf Wunsch auch bei jeder Einzahlung, einen Kontoauszug. Bei Zahlungseingängen über 500 Euro senden wir Ihnen umgehend eine Bestätigung zu. - 22 - NG – – ACHTU dung kverbin Neue Ban isenbank Itzehoe fe nk Raif ZEICHNUNGSSCHEIN Ich/wir, der/die Unterzeichnende(n) 1 atzes 2 Name 2. Zeichner (Ehepartner) oder Erziehungsberechtigter Vorname geb. Straße PLZ, Wohnort Beruf Telefon Telefax E-Mail Bank BLZ Konto-Nr. zeichne(n) und übernehme(n) hiermit Genussrechte in Höhe von insgesamt _________________ € (in Worten: ________________________________________ Euro) an der PROKON Regenerative Energien GmbH & Co. KG zum Nennwert von je 0,01 €. Einzahlung Ich/wir verpflichte/n mich/uns, den gezeichneten Betrag innerhalb von 10 Tagen agen nach Erhalt der Annahmeerklärung zu dieser Zeichnung auf das folgende Konto der PROKON Regenerative Energien GmbH & Co. KG einzuzahlen: Bankverbindung 3 FORMATIONEN ngen. Die Zeichnungsfrist nussrechtskapitals in Höhe eit vorzeitig beendet werssrechtskapital zu emittie- PROKON Regenerative Energien GmbH & Co. KG 6400450 22290031 Volksbank Raiffeisenbank Itzehoe Genussrechte, Kundennummer (diese erhalten Sie mit der Annahmeerklärung Ihrer Erstzeichnung), Name, Vorname, Wohnort 6 TE R Begünstigter: Kontonummer: Bankleitzahl: Bank: Verwendungszweck: endung. Gerichtsstand für Auszahlung oder automatische Gutschrift der Zinsen (bitte ankreuzen) halbjährliche Auszahlung der Zinsen automatische Gutschrift (Thesaurierung) der Zinsen Gegenseitige Vollmacht bei gemeinsamem Erwerb gemeinsaJeder Unterzeichnende bevollmächtigt die weiteren, oben genannten Zeichner dieser Genussrechtsbeteiligung, ihn im Geschäftsverkehr hinsichtlich ihrer gemeinsa men Genussrechtsbeteiligung bei der PROKON Regenerative Energien GmbH & Co. KG, Kirchhoffstraße 3, 25524 Itzehoe zu seinen Lebzeiten und über seinen Tod hinaus zu vertreten (Vollmacht zu Lebzeiten und über den Tod hinaus). Jeder Zeichner ist allein zu Verfügungen über die Beteiligung berechtigt. Jeder Zeichner darf jegliche Weisungen und Aufträge jeder Art, insbesondere zum An- und Verkauf von Genussrechtsbeteiligungen, erteilen. Darüber hinaus ist jeder Zeichner berechtigt, über die Beteiligung in beliebiger Weise - auch zu seinen Gunsten - uneingeschränkt zu verfügen. Zur Erteilung von Untervollmachten sind alle Zeichner nur gemeinsam berechtigt. Erwerb und Risikohinweis Dieses Angebot zum Erwerb von Genussrechten an der PROKON Regenerative Energien GmbH & Co. KG ist keine so genannte mündelsichere Kapitalanlage. Die mit dem Erwerb der Genussrechte verbundenen Risiken sind im Verkaufsprospekt beschrieben. Grundsätzlich kann ein Teil- oder Totalverlust des eingesetzten Wagniskapitals des Anlegers nicht ausgeschlossen werden und sollte notfalls von ihm wirtschaftlich verkraftet werden können. Im Einzelnen wird auf die Risikobelehrung im Verkaufsprospekt verwiesen. Die Gewährung von Genussrechten gegen Einzahlung von Genussrechtskapital von insgesamt bis zu 500 Mio. Euro beruht auf den VerkaufsGenussrechtsbedingungen (Stand: 11.02.2010) in Verbindung mit den hier angegebenen Zeichnungskonditionen. Mir/uns ist bekannt, dass ich/wir den Verkaufs prospekt über das Angebot zum Erwerb von Genussrechten an der PROKON Regenerative Energien GmbH & Co. KG vom 11.02.2010 einschließlich eventueller Nachträge jederzeit kostenlos bei der PROKON Energiesysteme GmbH, Kirchhoffstraße 3, 25524 Itzehoe anfordern kann/können. Ich/wir willige/n in die Speicherung meiner/unserer Daten über eine EDV-Anlage sowie ihre Verarbeitung, Auskunftserteilung und Nachfrage bei berechtigten Dritten ein. Ich/Wir bestätige/n, die Möglichkeit zur Abgabe der Anlegererklärung gemäß § 31 WpHG erhalten zu haben. M 4 n zum Fernabsatz vor nntnis genommen zu Das andere übersende(n) rungs- und BetriebsKirchhoffstr. 3, 25524 geb./gegründet am Hinweis: Für Erhöhungen Ihrer Einlage genügt die Einzahlung des gewünschten Betrages auf das unten angegebene Konto. Das Ausfüllen und Übersenden eines weiteren Zeichnungsscheins ist dazu nicht erforderlich. Bitte geben Sie bei der Einzahlung unbedingt Ihre Kundennummer, Ihren Vor- und Nachnamen sowie Ihren Wohnort an, damit wir Ihre Einzahlung zuordnen können. Die Kundennummer haben bzw. werden Sie zusammen mit der Annahmeerklärung Ihrer Erstzeichnung von uns erhalten. IGUNGSREGELUNGEN mt. Eine ordentliche Kündisfrist erstmals zum 31.12. oder der jeweiligen Erhötrags folgenden Kalenderantie ist dies jedoch auch n. Im Streitfall entscheiden Vorname Bei Erstzeichnung beträgt die Mindestzeichnungssumme 100,00 €. Höhere Beträge sind in beliebiger Höhe in Schritten von 0,01 € möglich. Es wird kein Agio erhoben. ierzu die Widerrufsbeleh- nikation mit dem Anleger Name/Firma 1. Zeichner US IM FERNABSATZ es erforderlich, den Zeichnformation unterzeichnet wird erst mit Annahme des h die Emittentin wirksam. ots verpflichtet. Sie kann chnungssumme des Anlegegangen ist. Erhöhungen ewünschten Betrages auf senden eines gesonderten nicht erforderlich. 0 Volksba : 640 045 Konto-Nr. 00 31 9 2 2 2 : BLZ g. Energ. OKON Re R P r: te ig Begünst Ort, Datum 5 Unterschrift aller Zeichner ggf. Unterschrift Ehepartner/Erziehungsberechtigte(r) Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht, bevor Ihnen auch eine Vertragsurkunde, Ihr schriftlicher Antrag oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrags zur Verfügung gestellt worden ist und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: PROKON Regenerative Energien GmbH & Co. KG, Kirchhoffstraße 3, 25524 Itzehoe. Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang. Ort, Datum Unterschrift aller Zeichner ggf. Unterschrift Ehepartner/Erziehungsberechtigte(r) ANNAHME DER ZEICHNUNG Wir bestätigen hiermit die Annahme der Zeichnung. b Ort, Datum PROKON Regenerative Energien GmbH & Co. KG PROKON GENUSSRECHTE Die Frage nach der Sicherheit für Ihre Geldanlage Bei der Entscheidung für eine Geldanlage spielt das Thema Sicherheit natürlich eine bedeutende Rolle. Spätestens seit der Erfahrung aus der weltweiten Wirtschafts- und Finanzkrise sollten Anleger diesen Aspekt besonders beachten und die zahlreichen Angebote des Kapitalmarktes miteinander vergleichen. Eine Kapitalanlage ganz ohne Risiko gibt es grundsätzlich nicht. Investitionen sind immer mit unternehmerischen und wirtschaftlichen Risiken verbunden und die erzielten Ergebnisse sind abhängig vom wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens. Aber bei PROKON legen Sie Ihr Geld in einem Umfeld an, das hohe Sicherheiten bietet. PROKON verfügt im Bereich der Erneuerbaren Energien über mehr als 15 Jahre Erfahrung sowohl in technischen als auch in kaufmännischen Fragen. Angesichts der zunehmenden Staatsverschuldung steigt auch die Möglichkeit einer Inflation. Während der Staat sich durch eine Inflation entschulden kann, weil dabei nicht nur Vermögen, sondern auch Schulden entwertet werden, geht dies vor allem zu Lasten von Sparern und Anlegern. Ihr angelegtes Geld verliert bei einer Inflation enorm an Kaufkraft. PROKON investiert das Genussrechtskapital im Bereich der Erneuerbaren Energien und der nachhaltigen Nutzung nachwachsender Rohstoffe, und damit in einem zukunftsfähigen Umfeld. Darüber hinaus bieten die PROKON Genussrechte zusätzliche Maßnahmen gegen einen Wertverlust. In Zeiten niedriger Inflation werden aus Überschüssen, die die jährliche Grundverzinsung von 6,00 %(1) sowie die zusätzliche Überschussbeteiligung von 4,00 % übersteigen, Rücklagen gebildet. Bei einem Anstieg der Inflation steigen mit ihr auch die Energiepreise und mit dem Verkauf des produzierten Stroms können höhere Einnahmen erwirtschaftet werden. Überschreitet die jährliche Inflationsrate die Marke von 10 %, werden diese höheren Einnahmen aus dem Stromverkauf zusammen mit den zuvor gebildeten Rücklagen dazu verwendet, höhere Zinsen an die Genussrechtsinhaber auszuschütten und damit den Inflationseffekt auszugleichen. Schließlich steht PROKON Ihnen als zusätzliche Sicherheit bereits nach nur drei Jahren(2) im Rahmen der Rückkaufgarantie als Käufer Ihrer Genussrechte zur Verfügung. Sie erhalten einen Kaufpreis in Höhe von mindestens 100 % Ihres eingezahlten Kapitals. Die Inanspruchnahme der Rückkaufgarantie ist für Sie kostenlos. Mehr Informationen zur PROKON Rückkaufgarantie finden Sie auf den Seiten 20 und 21. PROKON setzt das Kapital seiner Anleger für die Finanzierung seiner ethisch und ökologisch nachhaltigen Projekte ein, zum weitaus größten Teil im Bereich Windenergie. Die Branche der Erneuerbaren Energien bietet besonders zukunftssichere Perspektiven, denn eine sichere Energieversorgung gehört zu den Grundbedürfnissen des Menschen und der Einsatz erneuerbarer Energiequellen ist aufgrund der Endlichkeit der fossilen Rohstoffe unverzichtbar. PROKON investiert das Genussrechtskapital nicht in ein einzelnes Vorhaben, sondern breit gestreut in zahlreiche eigene Projekte. Dazu gehören nicht nur die aktuell bestehenden Windkraftanlagen, sondern auch zahlreiche weitere Windparks, deren Umsetzung in den nächsten Jahren vorgesehen ist, sowie das Engagement in den Bereichen Biogene Kraftstoffe und Biomasse. Die Einnahmen aus den Windparks sind gesichert, denn die Vergütung von Strom aus Windenergie erfolgt zu einem festen, von der Konjunktur unabhängigen Mindestpreis, der im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gesetzlich verankert ist. Auch der Absatz von Biodiesel ist durch die gesetzliche Beimischungspflicht zu mineralischem Diesel gesichert. Holz ist als hochwertiger Baustoff oder zur Herstellung von Möbeln und Transportpaletten gefragt. In Form von Pellets und Holzbriketts ist es ein nachwachsender Energie- und Wärmespender und schon heute kostengünstiger als Öl oder Gas. Selbst genutzter Wald stellt ein besonders sinnvolles und wertstabiles Investment dar und trägt in Zeiten hoher Inflation dazu bei, Vermögensverluste zu verhindern. Die vertragsgemäße Verwendung des Genussrechtskapitals wird durch einen Wirtschaftsprüfer kontrolliert, der die Jahresabschlüsse der Genussrechtsgesellschaft überprüft und die korrekte Verwendung des Genussrechtskapitals für jedes Geschäftsjahr schriftlich in einem Testat dokumentiert. - 24 - Weitere häufig gestellte Fragen Auf der Rückseite des beiliegenden Zeichnungsscheins finden Sie die Genussrechtsbedingungen. Diese senden wir Ihnen bei Bedarf auch gern nochmals gesondert zu. Genauso wie der ausführliche Verkaufsprospekt müssen auch die Genussrechtsbedingungen bestimmten formalen Anforderungen genügen und sind daher nicht immer leicht verständlich. Die häufigsten Fragen unserer Kunden möchten wir bereits an dieser Stelle beantworten. Wenn für Sie trotzdem nicht alle Fragen geklärt werden, können Sie sich jederzeit an uns wenden. Die Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf Seite 30 dieser Broschüre. Was sind Genussrechte? Genussrechte sind eine Mischform aus einem festverzinslichen Wertpapier und einer unternehmerischen Beteiligung. Sie ähneln damit einer Unternehmensanleihe mit Gewinnbeteiligung. Für die Ausgestaltung der Genussrechte gibt es keine gesetzlichen Bestimmungen, weshalb das Angebot dieser Anlageform je nach Anbieter sehr verschieden sein kann. PROKON nutzt das eingezahlte Kapital für die Finanzierung seiner Projekte, das heißt insbesondere für Vorhaben im Bereich der Erneuerbaren Energien und der nachhaltigen Nutzung nachwachsender Rohstoffe mit dem Schwerpunkt Windenergie. Die Anleger erhalten von PROKON halbjährlich Zinsen und werden neben der Grundverzinsung auch durch zusätzliche Überschussbeteiligungen fair am Erfolg der PROKON Unternehmensgruppe beteiligt. Gibt es einen Mindest- oder Höchstbetrag für den Erwerb von PROKON Genussrechten? Die Mindestzeichnungssumme beträgt 100 Euro. Ein Höchstbetrag existiert hingegen nicht, die Zeichnungssumme ist nach oben unbegrenzt. Für Beträge über 0,5 % des insgesamt ausgegebenen Genussrechtskapitals behält sich PROKON jedoch eine Einzelfallprüfung vor, denn die PROKON Genussrechte sind ein Angebot für Anleger aus der Mitte der Gesellschaft und sollen nicht von Großkonzernen oder Investmentfonds ausgenutzt werden. Zudem wird dadurch einem Missbrauch der PROKON Genussrechte zur Geldwäsche vorgebeugt. Wie kann man PROKON Genussrechte erwerben oder den angelegten Betrag erhöhen? Für den erstmaligen Erwerb von PROKON Genussrechten senden Sie den beiliegenden Zeichnungsschein ausgefüllt an PROKON. Die Adresse finden Sie auf der Rückseite dieser Broschüre. Erst nach Erhalt unserer schriftlichen Bestätigung über die Annahme Ihrer Zeichnung muss die Überweisung Ihres Anlagebetrages innerhalb von 10 Tagen erfolgen. Wenn Sie danach Ihren Anlagebetrag erhöhen möchten, können Sie den gewünschten Betrag einfach überweisen. Das Ausfüllen eines weiteren Zeichnungsscheins ist dafür nicht erforderlich. Alles, was Sie zur Zeichnung von PROKON Genussrechten sowie zur Erhöhung Ihres Anlagebetrages wissen müssen, haben wir auf Seite 22 in einer Übersicht zusammengestellt. - 25 - PROKON GENUSSRECHTE Muss die Anlegererklärung auch ausgefüllt und zurückgesendet werden? Laut Wertpapierhandelsgesetz sind Banken und Finanzdienstleister dazu verpflichtet, Anleger nach ihren Erfahrungen mit Wertpapiergeschäften zu befragen. Auch wir möchten Ihnen die Möglichkeit geben, uns diese Fragen auf freiwilliger Basis zu beantworten. Wenn Sie uns Auskunft geben möchten, füllen Sie dafür bitte die beiliegende Anlegererklärung aus, unterzeichnen Sie diese und senden Sie sie uns zu. Werden Gebühren erhoben? Fallen zusätzliche Kosten an? Nein, es werden keinerlei Gebühren für Kauf, Verkauf, Verwaltung, Übertragung usw. der Genussrechte erhoben. Können die PROKON Genussrechte als Ehepaar erworben werden? Können dadurch beide Partner jeweils einzeln über die Genussrechte verfügen? Um Genussrechte als Ehepaar zu erwerben, müssen lediglich beide Partner zusammen den Zeichnungsschein ausfüllen und unterzeichnen. Durch beide Unterschriften bevollmächtigen sich die Ehepartner zudem gegenseitig, so dass jeder einzeln berechtigt ist, über die gemeinsam erworbenen Genussrechte zu verfügen. Können Minderjährige PROKON Genussrechte erwerben? Ja. Der Zeichnungsschein wird dann auf den Namen des Kindes ausgefüllt, muss aber von allen Erziehungsberechtigten unterschrieben werden. Ab wann wird das eingezahlte Kapital verzinst? Einen Tag nachdem die Einzahlung bei PROKON eingegangen ist, beginnt die Verzinsung Ihrer Genussrechte. Somit ist der Tag nach dem Zahlungseingang auch der erste Zinstag. Kann eine Vertrauensperson als Vertretungsberechtigter für die PROKON Genussrechte bevollmächtigt werden? Ja, es kann eine Vollmacht erteilt werden, die Ihren Bevollmächtigten zur Vertretungsberechtigung für die Verwaltung Ihrer Genussrechte zu Lebzeiten und/oder über den Tod hinaus befugt. Wir stellen dazu gern ein Formular zur Verfügung. Wie hoch war die Verzinsung der Genussrechte in der Vergangenheit? Die grundsätzliche Verzinsung(1) der Genussrechte beträgt 6,00 % pro Jahr. Seit dem Start der Genussrechte im Jahr 2003 konnte PROKON zusätzlich zu dieser Grundverzinsung in jedem Jahr eine Überschussbeteiligung an seine Anleger auszahlen. So wurden die Genussrechte in den Jahren 2003 bis 2005 mit jeweils 7,25 % und in den Jahren 2006 bis 2010 mit 8,00 % pro Jahr verzinst. Muss PROKON informiert werden, wenn sich die persönlichen Daten des Anlegers ändern? Die PROKON Genussrechte werden auf Ihren Namen ausgestellt. PROKON führt ein Register über alle ausgegebenen Genussrechte und deren Inhaber. Daher ist es notwendig, dass Sie PROKON eventuelle Änderungen Ihres Namens, Ihrer Anschrift, Ihrer Bankverbindung oder anderer wichtiger Daten zeitnah schriftlich mitteilen. Wann werden die Zinsen ausgezahlt? Die Zinsen für das erste Kalenderhalbjahr sind bis zum 30.09. des jeweiligen Jahres und die Zinsen für das zweite Kalenderhalbjahr bis zum 31.03. des Folgejahres zur Auszahlung fällig. Die Auszahlung der Zinsen kann jedoch auch bereits vor den genannten Stichtagen vorgenommen werden. So erfolgt die Zinsauszahlung seit einigen Jahren für das erste Kalenderhalbjahr bereits im Juli des jeweiligen Jahres und für das zweite Kalenderhalbjahr im Januar des Folgejahres. - 26 - Können die Zinsen auch gleich wieder in neue Genussrechte angelegt werden? Statt der halbjährlichen Auszahlung können Ihnen die Zinsen auf Wunsch auch automatisch gutgeschrieben werden (Thesaurierung). Dies können Sie auf Ihrem Zeichnungsschein ankreuzen. Durch eine schriftliche Mitteilung können Sie zu jedem Zinstermin von der Auszahlung der Zinsen zur automatischen Gutschrift und umgekehrt wechseln. Die Gutschrift der Zinsen erfolgt für das erste Kalenderhalbjahr zum 01.07. des jeweiligen Jahres sowie für das zweite Kalenderhalbjahr zum 01.01. des jeweiligen Folgejahres. Wann und wie erfolgt die Rückzahlung der Genussrechte bei Inanspruchnahme der Rückkaufgarantie? Bei Inanspruchnahme der Rückkaufgarantie(2) zahlt die PROKON Energiesysteme GmbH als Garantiegeberin Ihnen einen Kaufpreis in Höhe von mindestens 100 % Ihres eingezahlten Kapitals. Nach Wirksamkeit des Verkaufs zum 31.12. erfolgt die Auszahlung des Kaufpreises innerhalb von 14 Tagen und wird Ihnen auf Ihr Konto überwiesen. Statt in einer Summe kann die Rückzahlung des Genussrechtskapitals auf Ihren Wunsch hin auch bis zum nächsten Kündigungstermin in monatlichen Teilbeträgen erfolgen und ähnelt damit einer Rente. Der bei PROKON länger verbleibende Kapitalanteil wird selbstverständlich weiter verzinst. Die Bedingungen der Rückkaufgarantie finden Sie auf der Seite 21 vollständig abgedruckt. Der Zinsertrag ist bei automatischer Wiederanlage genauso zu versteuern wie bei Auszahlung der Zinsen. Daher werden Ihre Zinsen erst nach Abzug des Steueranteils in neue Genussrechte für Sie angelegt (siehe Seite 27). Auch die neu erworbenen Genussrechte unterliegen wieder der Mindestlaufzeit (siehe Informationen zur folgenden Frage). Nach welcher Mindestlaufzeit können die Genussrechte gekündigt werden? Worin besteht der Unterschied zwischen Kündigung (5 Jahre Mindestlaufzeit) und Verkauf durch Inanspruchnahme der Rückkaufgarantie (3 Jahre Mindestlaufzeit(2))? Das Genussrechtskapital muss nach den Bestimmungen des Kreditwesengesetzes (KWG) mindestens fünf Jahre lang bei der Genussrechtsgesellschaft verbleiben. Eine ordentliche Kündigung ist daher unter Einhaltung einer sechsmonatigen Kündigungsfrist erstmals zum 31.12. des fünften auf den Eingang des Zeichnungsbetrages folgenden Kalenderjahres möglich. Sie können Ihre PROKON Genussrechte aber auch vor Ablauf der gesetzlichen Mindestlaufzeit jederzeit verkaufen, verschenken oder vererben. Wie lange können die Genussrechte maximal gehalten werden? Die Geldanlage in PROKON Genussrechte ist unbefristet. Es gibt keinen bestimmten Endzeitpunkt. Können die Genussrechte verkauft, verschenkt oder vererbt werden? Ja. Die Genussrechte können jederzeit ganz oder teilweise an einen oder mehrere neue Inhaber durch Verkauf, Schenkung oder Vererbung übertragen werden. Wenn die Genussrechte nur teilweise übertragen werden, muss lediglich darauf geachtet werden, dass sowohl der bisherige Genussrechtsinhaber als auch der oder die neue(n) Inhaber mindestens Genussrechte in Höhe des Mindestanlagebetrages von 100 Euro halten. Sie sind verpflichtet, uns über den Wechsel eines Genussrechtsinhabers schriftlich zu informieren. Dafür senden wir Ihnen gern ein entsprechendes Formular zu. Die Kerngesellschaft der PROKON Unternehmensgruppe, die PROKON Energiesysteme GmbH, hat eine Rückkaufgarantie(2) für die Genussrechte abgegeben. Im Rahmen dieser Garantie steht die Gesellschaft Ihnen bereits nach Ablauf des dritten Jahres jeweils zum 31.12. als Käuferin für Ihre Genussrechte zur Verfügung. So können Sie eine verkürzte Laufzeit wahrnehmen und erhalten von PROKON einen Kaufpreis in Höhe von mindestens 100 % Ihres eingezahlten Kapitals. Die Inanspruchnahme der Rückkaufgarantie ist für Sie kostenlos. Die Bedingungen finden Sie auf der Seite 21 vollständig abgedruckt. - 27 - PROKON GENUSSRECHTE steuerbescheinigung wird daher nicht ausgestellt. Die ausgefüllte Einkommenssteuererklärung und die Anlage KAP senden Sie zusammen mit Ihren Steuerbescheinigungen an Ihr zuständiges Finanzamt, welches die Steuererstattung vornimmt. Kann ein Freistellungsauftrag oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung eingereicht werden? Nein. Freistellungsaufträge sowie Nichtveranlagungsbescheinigungen dürfen gemäß Einkommensteuergesetz nur von Banken, Versicherungen und ähnlichen Finanzdienstleistern berücksichtigt werden. Eine Erstattung des bereits abgeführten Steueranteils ist ausschließlich im Rahmen Ihrer persönlichen Einkommensteuererklärung möglich. Was passiert, wenn ein Geschäftsjahr einmal nicht so erfolgreich verläuft? Sollte in einem Jahr eine Verzinsung der Genussrechte von 6 % wider Erwarten nicht erreicht werden, haben Sie zum einen Anspruch auf eine Nachzahlung der Grundverzinsung in den folgenden Jahren. Zum anderen haben Sie die Sicherheit der Rückkaufgarantie, die Ihnen bei einem Verkauf an PROKON nicht nur das eingezahlte Kapital sondern auch eine Verzinsung Ihres Kapitals in Höhe von 6 % p. a. zusichert. Mehr Informationen zu den Sicherheiten und Risiken der PROKON Genussrechte sowie zur PROKON Rückkaufgarantie finden Sie auf den Seiten 20, 21 und 24 sowie im ausführlichen Emissionsprospekt, den wir Ihnen gern zusenden. Wie werden die Zinsen steuerlich behandelt? Die Genussrechtszinsen sind Einkünfte aus Kapitalvermögen und unterliegen somit der Abgeltungssteuer. Das bedeutet, sie müssen pauschal mit 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer versteuert werden. Dies gilt auch für Anleger, deren persönlicher Einkommensteuersatz höher ist als 25 %. Hingegen müssen Anleger mit einem niedrigeren Steuersatz als 25 % ihre Zinsen nach wie vor nur mit diesem niedrigeren Steuersatz versteuern. PROKON ist dazu verpflichtet, für alle Anleger pauschal den Steueranteil in Höhe von 25 % abzuführen, so dass Ihre Zinsen Ihnen erst nach Abzug dieses Anteils ausgezahlt bzw. für Sie zur Gutschrift in neue Genussrechte angelegt werden. Als Anleger mit einem niedrigeren Steuersatz als 25 % haben Sie dann die Möglichkeit, den Teil der abgeführten Steuer, der über Ihren Einkommenssteuersatz hinausgeht, zurück zu erhalten. Wenn Ihre gesamten Zinseinkünfte eines Jahres unter dem aktuellen Freibetrag von 801 Euro pro Person (bei gemeinsam veranlagten Personen 1.602 Euro) bleiben, erhalten Sie sogar die gesamten gezahlten Steuern zurück, denn bis zu diesem Betrag sind Zinsen steuerfrei (Stand Mai 2011). Gilt für die PROKON Genussrechte die gesetzliche Einlagensicherung? Die PROKON Genussrechte unterliegen zwar nicht der gesetzlichen Einlagensicherung, die ohnehin auf 100.000 € pro Kunde begrenzt ist. Für die Einnahmen aus der Erzeugung von Strom aus Windenergie besteht jedoch ebenfalls eine staatliche Absicherung: das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). In diesem Gesetz ist die Mindestvergütung für Strom aus Windenergie gesetzlich garantiert, und zwar für 20 Jahre (siehe nächste Frage). Voraussetzung ist jedoch, dass die Windkraftanlagen an dem jeweiligen Standort eine bestimmte Mindest-Wirtschaftlichkeit vorweisen, die im EEG durch das Referenzertragsmodell definiert wird. Damit ist von vornherein ausgeschlossen, dass Windparks an unwirtschaftlichen Standorten realisiert werden. Das gilt auch für unsere Windparks – kein PROKON-Windpark erwirtschaftet Verluste. Da das EEG mit dem Ziel verabschiedet wurde, Investitionen in Erneuerbare Energien zu fördern, sichern die festgelegten Vergütungssätze nicht nur den Kapitalerhalt ab, sondern zusätzlich Für die Erstattung Ihrer zu viel gezahlten Steuern müssen Sie eine Einkommensteuererklärung inklusive der Anlage KAP (Einkünfte aus Kapitalvermögen) ausfüllen. Die für die Anlage KAP notwendigen Informationen entnehmen Sie den Steuerbescheinigungen, die wir Ihnen halbjährlich mit der Auszahlung Ihrer Zinsen zusenden. Bitte beachten Sie, dass es sich dabei jeweils um Einzelsteuerbescheinigungen handelt, die zusammen die Jahressteuerbescheinigung ersetzen. Eine gesonderte Jahres- 28 - auch eine angemessene Rendite. Aus unserer Sicht bedeutet das EEG damit sogar eine deutlich bessere staatliche Absicherung für die Anleger als die gesetzliche Einlagensicherung der Banken und Versicherungen. Darüber hinaus richtet sich die Höhe der Einspeisevergütung auch nach dem Jahr der Inbetriebnahme der Anlagen. Um Anreize für technische Weiterentwicklungen und Effizienzsteigerungen zu schaffen, wird die Einspeisevergütung jährlich für neu in Betrieb gehende Anlagen abgesenkt. Gemäß der vom Bundestag verabschiedeten EEG-Novelle 2012 beträgt diese Absenkung zukünftig 1,5 %. Dadurch gelten für die Anlagen je nach Energieträger sowie je nach dem Jahr ihrer Inbetriebnahme unterschiedlich hohe Vergütungen. Diese sind dann aber über einen Zeitraum von 20 Jahren gesetzlich gesichert und konstant. Für Windenergieanlagen, die im Jahr 2011 in Betrieb gehen, beträgt die Einspeisevergütung 20 Jahre lang 9,02 Cent/kWh. Bei Einhaltung bestimmter technischer Voraussetzungen bei der Netzeinspeisung erhält der Windparkbetreiber zusätzlich den so genannten Systemdienstleistungsbonus in Höhe von 0,49 Cent/ kWh. Das EEG gewährleistet somit für Projekte im Bereich der Erneuerbaren Energien eine hohe Planungs- und Investitionssicherheit, ohne die Weiterentwicklungen hinsichtlich Wirtschaftlichkeit und Effizienz zu vernachlässigen. Mit dieser gelungenen Balance ist das EEG weltweit zum erfolgreichsten Gesetz für die Förderung erneuerbarer Energien geworden und hat Deutschland sowohl bei der Nutzung erneuerbarer Energien als auch bei der Weiterentwicklung und Produktion der Anlagentechnik in eine Vorreiterrolle gebracht. Was besagt das Erneuerbare-Energien-Gesetz? Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist am 1. April 2000 in Kraft getreten und löste damit das seit 1991 geltende Stromeinspeisungsgesetz ab. Das Gesetz verpflichtet die Energieversorger bzw. die Betreiber der Stromnetze, Strom aus Erneuerbaren Energien vorrangig vor Strom aus konventionellen Energieträgern wie Erdöl, Erdgas, Kohle sowie Kernenergie in ihre Netze einzuspeisen. Als Vergütung müssen die Energieversorger den Erzeugern des regenerativen Stroms zudem gesetzlich festgelegte Mindestpreise zahlen. Diese so genannte Einspeisevergütung variiert zwischen den verschiedenen Energieträgern. Denn je nachdem, ob die Energiegewinnung aus Wind-, Sonnen- oder Wasserkraft, Biomasse oder Geothermie erfolgt, ist die technologische Entwicklung noch sehr unterschiedlich weit fortgeschritten. Entsprechend schwanken auch die Kosten, die mit der Strom- oder Wärmeproduktion verbunden sind. Um diesen Unterschieden Rechnung zu tragen und bei allen Energieträgern eine angemessene Verzinsung der getätigten Investitionen sicherzustellen, wurde die Einspeisevergütung vom Gesetzgeber unterschiedlich hoch bemessen. Die Einspeisevergütung wird fälschlicherweise häufig als staatliche Subvention bezeichnet. Tatsächlich handelt es sich jedoch nicht um staatliche Leistungen, sondern um festgelegte Vergütungssätze bzw. Abnahmepreise, die die Energieversorger für Strom aus Erneuerbaren Energien bezahlen müssen. Dadurch werden Investitionen gefördert und damit die unverzichtbare Umstellung der Energieversorgung auf erneuerbare Energieträger vorangebracht. - 29 - PROKON GENUSSRECHTE PROKON Beratungsbüros Hauptsitz Itzehoe Kirchhoffstraße 3 • 25524 Itzehoe Tel.: (04821) 68 55 -100 und -300 Fax: (04821) 68 55 -200 E-Mail: [email protected] Mo.-Fr. 8.00-18.30 Uhr Beratungsbüro Frankfurt/Main Lyoner Straße 14 • 60528 Frankfurt Tel.: (069) 2 19 33 79 -0 Fax: (069) 2 19 33 79 -19 E-Mail: [email protected] Mo.-Fr. 8.00-18.30 Uhr Beratungsbüro Bremen Am Wall 137-139 • 28195 Bremen Tel.: (0421) 16 89 31 -0 Fax: (0421) 16 89 31 -19 E-Mail: [email protected] Mo.-Fr. 9.30-18.30 Uhr Beratungsbüro Hamburg Colonnaden 20 • 20354 Hamburg Tel.: (040) 3 50 16 94 -0 Fax: (040) 3 50 16 94 -20 E-Mail: [email protected] Mo.-Fr. 9.30-18.30 Uhr Beratungsbüro Berlin Leibnizstraße 48 • 10629 Berlin Tel.: (030) 6 80 53 36 -0 Fax: (030) 6 80 53 36 -19 E-Mail: [email protected] Mo.-Fr. 9.30-18.30 Uhr Beratungsbüro Hannover Bohlendamm 2 • 30159 Hannover Tel.: (0511) 37 46 21 -0 Fax: (0511) 37 46 21 -19 E-Mail: [email protected] Mo.-Fr. 9.30-18.30 Uhr Beratungsbüro Büsum Alleestraße 1 • 25761 Büsum Tel.: (04834) 9 65 40 -0 Fax: (04834) 9 65 40 -19 E-Mail: [email protected] Mo.-Fr. 9.00-18.00 Uhr Sa. 10.00-18.00 Uhr (Mai bis September) Beratungsbüro Köln Brabanter Str. 2-4 • 50674 Köln Tel.: (0221) 17 05 07 -0 Fax: (0221) 17 05 07 -19 E-Mail: [email protected] Mo.-Fr. 9.30-18.30 Uhr (1) (2) Beratungsbüro München Menzelstraße 9 / Bülowstraße 81679 München Tel.: (089) 3 23 08 34 -0 Fax: (089) 3 23 08 34 -19 E-Mail: [email protected] Mo.-Fr. 9.30-18.30 Uhr Beratungsbüro Nürnberg Tucherstraße 5 • 90403 Nürnberg Tel.: (0911) 21 65 00 -0 Fax: (0911) 21 65 00 -19 E-Mail: [email protected] Mo.-Fr. 9.30-18.30 Uhr Beratungsbüro Stuttgart Gerokstraße 8 • 70188 Stuttgart Tel.: (0711) 12 09 50 -0 Fax: (0711) 12 09 50 -19 E-Mail: [email protected] Mo.-Fr. 9.30-18.30 Uhr Die Verzinsung ist in § 5 Ziffer 2 und 4 der Genussrechtsbedingungen geregelt. Sie betrug 7,25 % p. a. für die Jahre 2003 bis 2005 sowie 8 % p. a. seit 2006. Näheres regelt die grundsätzliche Rückkaufgarantie der PROKON Projektierungs- und Betriebsführungsgesellschaft für regenerative Energiesysteme mbH für die Genussrechte. - 30 - Kein Zeichnungsschein mehr da? Sprechen Sie uns an: Tel: (0 48 21) 68 55 -100 und -300 Fax (0 48 21) 68 55 -200 E-Mail: [email protected] Oder laden Sie sich den Vordruck aus dem Internet herunter: www.prokon.net/downloads Gern senden wir Ihnen auch ein gesondertes Exemplar der Genussrechtsbedingungen zu. Risikohinweis Die Genussrechte der PROKON Regenerative Energien GmbH & Co. KG sind keine so genannte mündelsichere Kapitalanlage. Die mit dem Erwerb der Genussrechte verbundenen Risiken sind im vollständigen Verkaufsprospekt der PROKON Genussrechte beschrieben. Grundsätzlich kann ein Teil- oder Totalverlust des eingesetzten Wagniskapitals des Anlegers nicht ausgeschlossen werden und sollte notfalls von ihm wirtschaftlich verkraftet werden können. Im Einzelnen wird auf die Risikobelehrung im vollständigen Verkaufsprospekt verwiesen. Die Gewährung von Genussrechten gegen Einzahlung von Genussrechtskapital von insgesamt bis zu 500 Mio. Euro beruht auf den Genussrechtsbedingungen (Stand: 11.02.2010). Der vollständige Verkaufsprospekt über das Angebot zum Erwerb von Genussrechten der PROKON Regenerative Energien GmbH & Co. KG vom 11.02.2010 einschließlich eventueller Nachträge kann jederzeit kostenlos bei der PROKON Energiesysteme GmbH, Kirchhoffstraße 3, 25524 Itzehoe angefordert werden. PROKON GENUSSRECHTE Drucklegung: November 2012 PROKON Unternehmensgruppe Kirchhoffstraße 3 25524 Itzehoe Tel: (0 48 21) 68 55 -100 und -300 Fax: (0 48 21) 68 55 -200 E-Mail: [email protected] www.prokon.net - 32 -