Fit und schön ins Alter

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Fit und schön ins Alter
19. September 2008
Kompakt
50 PLUS
Fit und schön ins Alter
w Wellness: Gutes Essen und Sport sind die wirksamsten Anti-Aging-Mittel
w Liebe: So macht Erotik im Alter Spass w Test: Wie fit sind Sie im Erbrecht?
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50 PLUS BEOBACHTER KOMPAKT 19/2008
50 PLUS
titelbild: Ursula Markus
Lust aufs Alter
Wieder brechen unsere Senioren Rekorde.
Laut neusten Erhebungen des Bundesamts
für Statistik ist die Zahl der über 99-Jährigen im Jahr 2007 um über zehn Prozent
auf mehr als 3000 Personen ge­stiegen.
Wir werden immer älter. Bis 2050 wird
die Lebenserwartung der Männer in der
Schweiz von heute 78,6 auf 85 Jahre und
jene der Frauen von 83,7 auf 89,5 Jahre
­steigen, prognostizieren die Forscher. Allein
die Zahl der über 80-Jährigen wird sich
auf über 900 000 mehr als verdoppeln.
Zahlen, die nicht nur Freude bereiten. Ökonomen
warnen vor galoppierenden Gesundheitskosten, überfüllten Altersheimen und leeren AHV-Kassen. Droht eine Ära der Vergreisung, in der immer mehr Menschen
pflegebedürftig vor sich hin dämmern?
Es gibt auch eine andere Sicht der Dinge.
Schauen Sie sich einmal unter Ihren Verwandten und Bekannten um. Sie sehen: 55Jährige, die sich beruflich neu orientieren;
65-Jährige, die sich frisch verlieben; 75Jährige, die in ferne Länder reisen. Nicht
nur die Lebenserwartung steigt, die Älteren
bleiben auch länger gesund und aktiv.
Freude am Alter hat aber nur, wer sich geistig
und körperlich fit hält. Lesen Sie mehr
­darüber in diesem Beobachter-Kompakt.
Oder über Liebe und Erotik, die kein Privileg
der Jungen sind – sowie übers Erben und
Vererben: Wer möchte schon, dass sich die
Kinder dereinst um den Nachlass streiten?
Vielleicht werden Sie gar selber erben. Auch
hier brechen die Älteren Rekorde: Fast
jeder dritte Erbe in der Schweiz ist bereits
im Rentenalter, acht Prozent sind über
80 Jahre alt. Gute Aussichten, um den Kindern noch zu Lebzeiten eine Freude zu bereiten – und sich selber einen langgehegten
Wunsch zu erfüllen.
Remo Leupin
Inhalt
Bilder in dieser Ausgabe:
«Schöne Aussichten!
Über Lebenskunst im
hohen Alter» (SchwabeVerlag Basel) heisst
der Bildband der Autorin
Paula Lanfranconi und
der Fotografin Ursula
Markus, dem die Fotos in
dieser Ausgabe entnommen sind. Auf dem Titel
und links im Bild: unser
«Covergirl» Lina Egli, die
mit 89 ihre Kleider noch
selber näht – in ihrer
­Küche, die sie zum Atelier umfunktioniert hat.
Auch sonst legt die gelernte Schneiderin Wert
auf Stil und Eleganz. Wen
wunderts, dass sich die
Leute auf der Strasse
auch heute noch nach ihr
umdrehen?
4 Altersfragen
Die Philosophin Annemarie Pieper über die Chancen des Älterwerdens
6 Ernährung
Warum man besser in gutes Essen investiert als in teure Anti-Aging-Produkte
8 Sexualität
Sex ist keine Frage des Alters – Ältere sind aktiver, als die Jungen glauben
12 Reisen
Immer mehr Senioren haben Lust aufs Reisen rund um die Welt
20 Sport
Es ist nie zu spät – warum Krafttraining auch mit 70 noch sinnvoll ist
25 Schwerpunkt: Erben und vererben
Rund 30 Milliarden Franken werden jährlich in der Schweiz vererbt.
Geld, das nicht immer glücklich macht: Wer rechtzeitig für klare und faire
Verhältnisse sorgt, kann Streit unter den Nachkommen verhindern.
46 Weitere Informationen, Impressum
50 plus BEOBACHTER KOMPAKT 19/2008
Altersfragen
«Geniessen und dabei lernen»
Es ist nie zu spät, zu neuen Ufern aufzubrechen und dem Leben weitere schöne Seiten
abzugewinnen. Ein Gespräch über die Chancen und Freuden des Älterwerdens mit
der Rheinfelder Philosophin und Buchautorin Annemarie Pieper. Interview: Urs von Tobel
M
it 66 Jahren, da fängt das Leben an,
mit 66 Jahren, da hat man Spass
daran, mit 66 Jahren, da kommt
man erst in Schuss, mit 66 ist noch lange
nicht Schluss», trällerte Schlagersänger
Udo Jürgens 1978. Der Songtext hat bis
heute nichts an Aktualität verloren, sondern ist der Wahrheit noch um einiges näher gerückt. Menschen in unseren Breitengraden werden immer älter und bleiben
auch länger fit. Die sogenannten mitt­leren
Jahre dauern heute für viele Ältere bis 70
und oft darüber hinaus – Altersbeschwerden, Gebrechlichkeit und Zerfall können
noch ein Weilchen warten.
Allerdings ist es nicht damit getan, im sogenannten Ruhestand seine Hände in den
Schoss zu legen und der Dinge zu harren,
die kommen werden. Wer das Alter als Lebensabschnitt mit neuen Chancen begreift,
kann dem Herbst des Lebens viele schöne
Seiten abgewinnen.
Das ist auch die Botschaft der Rheinfelder
Philosophin und Buchautorin Annemarie
Pieper, 67, die sich seit dem Rückzug von
ihrer Lehrtätigkeit an der Universität Basel
unter anderem mit Altersfragen beschäftigt. Die gebürtige Deutsche liess sich im
Alter von 60 Jahren frühpensionieren,
«weil es noch etwas anderes gibt als den
Wissenschaftsbetrieb». Im ­ Ruhestand ist
sie deswegen nicht: Sie schreibt weiterhin
Bücher, hält Vorträge und philosophische
Seminare für Leute, die vor der Pensionierung stehen.
Beobachter: Tun, was einem Freude macht,
und das Leben geniessen – diese Aufforderung richten Sie an ältere Leute. Das Alter
ist für Sie offensichtlich ein erfreulicher
Lebensabschnitt.
Annemarie Pieper: Da muss man doch
­unterscheiden: Der Herbst ist noch schön
und angenehm, da ist Wärme, da sind die
Farben. Aber im Winter wird es kalt und
ungemütlich, wenn sich all die Krankheiten und Gebrechen anmelden.
Als Frühpensionierte stehen Sie somit im
Herbst des Lebens. Tun Sie heute wirklich,
was Ihnen Freude bereitet?
Ja, dafür hab ich mich mit 60 auch pensionieren lassen. Für einige Studenten bin ich
zwar noch Doktormutter, ich halte Vorträge, bin Referentin in Vorbereitungskursen
für die Pensionierung und schreibe an meinem zweiten Roman – aber ich kann mich
auch einmal aufs Rad setzen oder spazieren gehen. Nur nehmen mir die Kollegen
von der Uni nicht ab, dass ich mit meinem
jetzigen Leben zufrieden bin.
Warum?
Etliche meiner Kollegen glauben, man sei
nur wer, wenn man im Beruf eine hohe
Stellung einnimmt.
Hat denn die Pensionierung Ihre
­gesellschaftliche Position nicht verändert?
Natürlich hat sie sich verändert – doch genau das wollte ich ja. Das Kosten-NutzenDenken hab ich zudem aus meinem Kopf
verbannt – und kann nun die neue Freiheit
in vollen Zügen geniessen.
Und wie verhindern Sie diesen Fall?
Mit einem Crashkurs in Philosophie?
In diesen Pensionierungsvorbereitungskursen werden die Teilnehmerinnen und
Teilnehmer eine Woche lang von Spezialis­
ten über praktische Dinge wie AHV, Pensionskasse und Gesundheitsvorsorge aufgeklärt. Am Schluss kommt noch der Sinn
des Lebens zur Sprache. Früher war der
Pfarrer dafür zuständig, heute ist es auch
einmal eine Philosophin.
Erwacht mit der Pensionierung das Interesse
an Philosophie?
Mit zunehmendem Alter drängt sich die
Sinnfrage geradezu auf. Da sterben im
nächsten Umfeld und Bekanntenkreis Leute, die nur unwesentlich älter sind als man
selber, andere sind pflegebedürftig. Man
wird sozusagen gezwungen, sich mit
Krankheit und Tod zu befassen.
Ist der Verlust einer Topstelle ein Problem
der Männer?
Für viele schon. Alt Bundesrat Christoph
Blocher etwa scheint sich mit seiner Abwahl schwerzutun. Jetzt prügelt er ziemlich unkontrolliert auf seine Gegner ein,
im Stil von: «He, ich bin immer noch da!»
Aber man kann dafür die neue Freiheit
­geniessen, wie Sie selbst sagen.
Das widerspricht sich nicht. Ich fordere
die Teilnehmenden auf, Bilanz zu ziehen:
Wo waren sie im Leben erfolgreich, was
fehlt ihnen, woran sind sie gescheitert, was
möchten sie noch realisieren? Der Philosoph Sokrates fragte die Leute auf dem
Markt, was sie bewege, was Wahrheit sei
und ob es in der Welt gerecht zugehe.
­Miteinander über existentielle Fragen zu
sprechen, das ist Philosophie.
Sie selber sind Referentin in Pensionierungskursen. Offenbar macht der Übergang in den
Ruhestand nicht nur Wirtschaftsführern zu
schaffen.
Frauen leiden weniger darunter als Männer. Sie leiten ihr Selbstwertgefühl nicht
nur von der beruflichen Stellung ab. Männer hingegen haben mit dem Ausscheiden
aus dem Beruf Probleme – und schieben
diese vor sich her. «Wenn es dann so weit
ist, denk ich schon darüber nach», lautet
ihre Devise. Ein Irrtum – denn dann fallen
sie in ein tiefes Loch.
Und wie profitieren die Kursteilnehmer
konkret von der Philosophie?
Sie sehen klarer, was ihnen im Leben bisher wichtig war, was ihnen Mühe oder
Schmerzen bereitete und womit sie Probleme hatten. Damit sind sie sich über die
Vergangenheit einigermassen im Klaren
und können nach vorne blicken und überlegen: Welche Hobbys und Leidenschaften, für die ihnen bislang die Zeit fehlte,
wollen sie wieder aufnehmen, welche langgehegten Wünsche wollen sie sich noch
erfüllen?
«Mit zunehmendem Alter drängt sich die Sinnfrage geradezu auf»: die Rheinfelder Philosophin Annemarie Pieper
Das tönt einleuchtend, fast schon banal…
Aber solche Überlegungen sind trotzdem
sehr wichtig für den Alltag. Die Kurs­
teilnehmer sollten sich aber auch Klarheit
darüber verschaffen, welche Werte für sie
verbindlich sind. Ich als Philosophin kann
nur Denkanstösse geben, aber nichts verordnen. Ob für sie ein religiöses oder ein
­atheistisches Weltbild stimmig ist, können
nur sie selbst entscheiden.
FOTO: Ursula Markus
In einem kürzlich gehaltenen Vortrag mit
dem Titel «Kleine Feinschmeckerphilo­sophie»
haben Sie die ältere Generation aufgefordert,
den Genuss nicht zu vergessen.
Eine Verbindung von Genuss und geistiger
Auseinandersetzung halte ich für eine
sinnvolle Sache. In Platons Symposion
(«Das Gastmahl���
»��) tafeln
�����������������������
die Beteiligten
mit Freude. Der massvoll genossene Wein
löst die Zungen – und führt zu einem geistvollen Gespräch über Eros.
Wir Alltagsmenschen sind aber keine
griechischen Philosophen.
Das ist auch nicht nötig. Früher sprach
man am Familientisch übers Essen. War es
stark oder milde gewürzt, das Gemüse zu
weich gekocht, das Fleisch richtig durchgebraten? Man kostete und lernte dabei zu
unterscheiden. Der deutsche Philosoph
Friedrich Nietzsche wies darauf hin, dass
Sapientia, Weisheit, sich vom lateinischen
Wort «sapere������������������������������
»�����������������������������
ableite. Sapere heisst aber
auch schmecken. Wenn man herausschmeckt, was alles in einem Gericht drin
ist, ist man klug. Es lohnt sich, den Genuss
zu pflegen und dabei zu lernen.
Sollte man nicht besser selbst kochen — oder,
was viele Männer betrifft, kochen lernen?
Ja natürlich, wenn es einem Spass macht.
Aber man kocht ja nur nach der eigenen
Zunge. Die Diskussion übers Essen muss
hingegen bleiben.
Neben Essen und Trinken gehört bei Ihnen
auch Singen und Sex zum Lebensgenuss.
Ich singe gerne, obwohl ich keine gute
Singstimme habe. Ich freue mich auch,
wenn ich Wandergruppen begegne, die zusammen singen. Wenn ich meine an Alzheimer erkrankte Mutter im Pflegeheim
besuche, singe ich ihr Lieder vor, die sie
kennt: Volkslieder, Wanderlieder, Seemannslieder, Karnevalslieder. Die Melo­
dien dringen zu ihr durch – sie summt
­zufrieden mit und entspannt sich dabei.
Und der Sex?
Der Umgang mit dem Sex wird bei älteren
Menschen zwangloser. Man vergleicht sich
nicht mehr mit anderen, man denkt nicht
mehr, das müsse nun so und so sein. Man
hat längst herausgefunden, was einem gefällt und was nicht.
Das überrascht. Uns wird oft weisgemacht,
in langjährigen Beziehungen fehle es selbst
an kleinsten Zärtlichkeiten.
Wenn ich ältere Paare beobachte, habe ich
oft einen gegenteiligen Eindruck. Die Partner lächeln einander an, sie berühren und
streicheln sich, und man sieht eine tiefe,
in langen Jahren des Zusammenseins gewachsene Vertrautheit.
n
Weitere Infos
Kursangebote
w Pro Senectute bietet Kurse für Pensio­
nierte an; Infos und Kursdaten unter:
www.pensionierungskurse.ch
Buchtipps
w Urs Haldimann: «Glücklich pensio­
niert – so gelingts! Beziehungen,
Wohnen, Geld und Recht in der neuen
Lebensphase»; Beobachter-Buch­
verlag, 2008, 224 Seiten, 38 Franken
w Annemarie Pieper: «Glückssache.
Die Kunst, gut zu leben»; DTV, 2003,
314 Seiten, Fr. 17.60
Mathilde Knupfer, 102, Gärtnerin
«Die Erde ist ein Teil von mir, sie gibt mir Boden», sagt sie. Und radelt von ihrer winzigen Stadtwohnung zu ihrem
geliebten Garten, Tag für Tag. Eine Familie hatte sie nie, dafür ihren Garten – und Gottvertrauen. Es kommt, wie es
kommen muss, sagt sie. Einen Frühling will sie noch erleben. Kartoffeln pflanzen, Bohnen. So Gott will.
50 plus BEOBACHTER KOMPAKT 19/2008
ernÄhrung
Gutes Essen ist die beste Kosmetik
Im Alter auf die Ernährung achten: Lohnt sich das noch? Auf jeden Fall. Wer richtig
isst, bleibt länger gesund und fit – und kann sich teure Faltencremen sparen. Denn gute
Ernährung ist das wirksamste Anti-Aging-Mittel. Text: Marianne Botta Diener
L
ohnt es sich, auch im Alter noch ge­
sund zu essen? Aber natürlich. Allein
schon deshalb, weil sich kulinarische
Sünden im Alter heftiger auswirken als
früher: Extrakalorien schlagen sich wegen
des langsameren Stoffwechsels rascher in
Form von Fettpölsterchen nieder, üppige
Mahlzeiten liegen schwer auf dem Magen
und stören den Schlaf. Zudem zeigen Stu­
dien, dass ältere Menschen, die sich ge­
sund ernähren, geistig fitter sind und we­
niger stark unter Altersbeschwerden leiden
als Leute, die wahllos drauflosessen.
Was viele nicht wissen: Die Ernährung hat
auch einen Einfluss auf unser grösstes Or­
gan, die Haut. Ungesundes Essen beschleu­
nigt die Hautalterung. Das hat damit zu
tun, dass die einzelnen Hautzellen mit
­zunehmendem Alter immer schlechter
mit Nährstoffen versorgt werden, da die
Blutgefässe einen Teil ihrer Elastizität ein­
büssen. Kommt nun noch ein Nährstoff­
defizit aus der Nahrung hinzu, schreiten
Hautalterung und Faltenbildung schneller
voran. Hier greift die Hautpflege von in­
nen – in Form einer optimalen Ernährung.
Sie ist viel wirksamer als teure Cremen und
Salben, denn über die Nahrung gelangen
Nährstoffe bis in tiefer gelegene Haut­
schichten und -zellen. Statt viel Geld für
Anti-Aging-Produkte auszugeben, ist es
also klüger, seine Ernährungsgewohnhei­
ten genau unter die Lupe zu nehmen – und
nötigenfalls umzustellen.
Halten Sie Ihr Gewicht konstant: Sowohl Un­
ter- als auch Übergewicht erhöhen das Ri­
siko für Krankheiten. Auch kann die Haut,
die mit den Jahren immer mehr an Elasti­
zität einbüsst, Gewichtsschwankungen
weniger gut abfedern: Sie wird vor allem
nach Blitzdiäten faltiger und schlaffer. Am
besten ist es, gar nicht erst zuzunehmen.
Aus verschiedenen Studien ist bekannt,
dass diejenigen Menschen am ältesten wer­
den, die schlank sind und ihr Leben lang
eher bescheiden gegessen haben. Darum:
Essen Sie nur so viel, bis Sie satt sind – und
bedenken Sie, dass der Kalorienverbrauch
mit zunehmendem Alter sinkt.
Trinken Sie genug: Haben Sie heute schon
mindestens 1,5 Liter Wasser getrunken?
Ihre Haut wird es Ihnen danken. Denn bei
einem Flüssigkeitsmangel bedient sich der
Körper automatisch aus den Wasser­
speichern der Haut. Was bedeutet, dass sie
trocken und spröde wird und unschöne
Knitterfältchen entstehen. Weil das Durst­
gefühl mit zunehmendem Alter schlecht
wahrgenommen wird, müssen Trinkzeiten
regelmässig eingeplant werden.
Essen Sie genügend Proteine: Bei Eiweiss­
mangel werden schon nach wenigen Tagen
die körpereigenen Proteinreserven an­
gezapft, das Bindegewebe und die elasti­
schen Fasern der Haut leiden. Ältere Men­
schen, die zu wenig Eiweiss essen, altern
deswegen besonders schnell. Eine gute Ei­
weissversorgung – gekoppelt mit den rich­
tigen Fettsäuren aus Olivenöl, Rapsöl und
fetten Meerfischen – kann den Alterungs­
prozess verzögern. Um den Eiweissbedarf
zu decken, brauchen Sie pro Tag 100 bis
120 Gramm Fleisch oder zwei bis drei Eier
oder 200 Gramm Hütten­käse/Quark oder
100 bis 120 Gramm Tofu/Quorn. Dane­
ben werden täglich drei bis vier Portionen
Milch und Milchprodukte empfohlen.
Auch sie liefern Eiweiss und dazu reichlich
Kalzium für gesunde Knochen.
Vorsicht vor Arachidonsäure: Diese Fett­säure
fördert die Entstehung von Falten. Wenn
Sie Ihre Haut lange faltenfrei erhalten wol­
len, nehmen Sie nicht mehr als 200 Milli­
gramm Arachidonsäure täglich auf. 100
Gramm Schweineleber enthalten davon
870 Milligramm, 100 Gramm Schinken
130 bis 250 Milligramm und 100 Gramm
Schweineschmalz gar 1700 Milligramm.
Deutlich besser sind Trutenbrust oder
Kalbfleisch mit um die 50 Milligramm pro
100 Gramm, mageres Rindfleisch und
Hühnereier mit 70 Milligramm pro 100
Gramm sowie Milchprodukte, die mit 0
bis 30 Milligramm pro 100 Gramm sehr
tiefe Arachidonsäure-Werte aufweisen.
Decken Sie sich mit Antioxidantien ein: Freie
Radikale beschleunigen die Hautalterung.
Sie entstehen täglich zigfach, etwa durch
Sonnenlicht, Nikotin oder Stress. Wichtig
ist, dass Ihre Ernährung viele zellschützen­
de Antioxidantien enthält. Sie puffern den
Angriff der freien Radikale ab, verhindern
Entzündungen und halten die Haut jung
und gesund. Eine Ernährung, die reich an
Früchten, Gemüse, Salat, frischen Säften
und Tees ist sowie die Vitamine A, Beta­
karotin, C und E enthält, versorgt Sie opti­
mal mit Antioxidantien.
Meiden Sie Zucker und Weissmehlprodukte:
Ernährungsspezialisten vermuten, dass die
vorzeitige Hautalterung auch eine Folge
des zu hohen Zuckerkonsums sein könnte.
Zucker kann offenbar Schäden an be­
stimmten Bindegewebefasern verursachen.
Wer lange jung aussehen will, sollte des­
halb sowohl den Blutzucker- als auch den
Insulinspiegel niedrig halten. Das können
Sie, indem Sie Weissmehlprodukte meiden
und auf Vollkorn umsteigen. Ganz auf Süs­
ses müssen Sie allerdings nicht verzichten
– eine kleine Süssigkeit wie ein Stückchen
Schokolade pro Tag liegt durchaus drin.
Bauen Sie Tomaten in den Menüplan ein: Der
rote Farbstoff der Tomate hält bei älteren
Frauen den Abbau des Bindegewebes auf
– die Haut bleibt länger straff. Der Farb­
stoff besteht aus antioxidativ wirkenden
Lycopinen, die ähnlich wirken wie die
­hormonähnlichen Stoffe aus Sojabohne,
Leinsamen und Weizenkleie. Aus gekoch­
ten oder konzentrierten Tomaten kann
Lycopin besonders gut aufgenommen wer­
den. Planen Sie deshalb zwei- bis dreimal
pro Woche ein Gericht ein, für das Sie
­Pelati-Tomaten oder Tomatenpüree be­
nötigen.
Neben der Ernährung spielen weitere Fak­
toren eine Rolle: Zu viel Sonnenlicht be­
schleunigt die Hautalterung, Stress eben­
falls – und spätestens an der Klassen­
zusammenkunft wird sichtbar, dass die
Haut von Rauchern schneller altert als
­diejenige von Nichtrauchern.
n
Inge Ginsberg, 85, Dauerverliebte
Sie ist dem Tod schon einmal von der Schippe gesprungen. Der Krebs ist besiegt. Nun geniesst sie das Leben und
die Liebe: «Im Kopf bin ich 14.» Sex gehört für sie dazu wie Krafttraining oder Yoga. An Negatives denkt die Anhängerin des indischen Arztes Deepak Chopra nie länger als 30 Sekunden. Ihr Mantra: Konzentriere dich aufs Positive.
50 plus BEOBACHTER KOMPAKT 19/2008
Sexualität
Liebe muss im Alter nicht rosten
Wer behauptet denn, dass im Alter tote Hose herrscht? Auch 70-Jährige können noch
ein erfülltes Liebesleben haben. Voraussetzung ist allerdings, dass man mit körperlichen
Veränderungen und neuen Bedürfnissen umzugehen lernt. Text: Susanne Wagner
H
ändchenhaltende ältere Menschen
haben es nicht leicht: Oft werden sie
von ihrer Umwelt belächelt. In einer
Gesellschaft, die dem Jugendkult huldigt,
scheinen reife Körper und Sex nicht zusammenzupassen. ��������
Mit der ������������������
Realität hat dies
jedoch wenig zu tun. «Ältere Menschen
sind sexuell aktiver, als wir gemeinhin annehmen», sagt François Höpflinger, Professor am Institut für Soziologie der Universität Zürich.
Auch in vielen Alters- und Pflegeheimen
hat längst ein Umdenken stattgefunden:
Dass Männer und Frauen gemeinsam in
einem Zimmer leben, ist vielerorts möglich
und üblich. Am meisten Probleme damit
haben die erwachsenen Kinder, die ihre
Eltern oft als geschlechtslose Wesen betrachteten, sagt Höpflinger. «��������������
Viele Jüngere
wollen es nicht wahrhaben, dass Senioren
noch ein Liebesleben haben. In
�����������
unserer
Gesellschaft wird die Sexualität im Alter
akzeptiert, solange sie unter Ausschluss
der Öffentlichkeit stattfindet.» Da ist es
nicht weiter erstaunlich, dass es zum
­Thema Sexualität im Alter nur wenige
­Untersuchungen gibt (siehe «Mehr Sex:
Ältere Menschen sind aktiver als ganz
­junge», Seite 10).
Die Sexualtherapeutin Karin Kastner versteht nicht, weshalb man die Sexualität
älterer Menschen als etwas Seltsames, ja
oft geradezu Unnatürliches wertet: «Ich
sehe grundsätzlich keinen Unterschied
zwischen der Sexualität junger und alter
Menschen. Sexualität begleitet uns ein Leben lang – als ständiger Lernprozess. Wer
in jungen Jahren Freude an der Sexualität
hatte, dem bereitet sie in der Regel auch im
Alter noch Vergnügen», sagt die ausgebildete Urologin.
Nur wird Sexualität in der zweiten Lebenshälfte anders gelebt. François Höpflinger
beobachtet zwei Phänomene: «Einerseits
verändert sich die sexuelle Aktivität häufig
in Richtung mehr Zärtlichkeit. Anderseits
gibt es den Trend, die sexuelle Potenz mit
Mehr Spass: So bereitet Sex im Alter länger Freude
w Sex in der zweiten Lebenshälfte hat durchaus auch Vorteile: Sie
­ üssen sich erstens nicht mehr um Verhütung kümmern. Und zweim
tens verfügen Sie, wenn die Kinder ausgezogen sind, über mehr
räumliche und zeitliche Freiheiten.
w Nehmen Sie sich genügend Zeit für Zärtlichkeiten. Von einer
­liebevollen Beziehung profitiert auch das Sexleben.
w Setzen Sie sich nicht unter Zeit- oder Leistungsdruck. Nehmen Sie
sich Zeit für Erotik. Das Vorspiel darf im Alter ruhig etwas länger
dauern als in jungen Jahren.
w Sprechen Sie mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin offen über Ihre
Wünsche und Bedürfnisse.
w Lassen Sie sich, falls Sie alleine nicht weiterkommen, von Fachleuten
beraten und helfen.
Hilfe von Medikamenten aufrechtzu­
erhalten.» Mit zunehmendem Alter dauert
es bekanntlich länger, bis Männer eine
Erektion bekommen. Ausserdem wird die
Zeitspanne zwischen einem Samenerguss
und der nächsten Erektion länger – und
Stärke und Erektionswinkel des Penis lassen nach.
Auch bei den Frauen machen sich körperliche Veränderungen bemerkbar. Wegen
des abnehmenden Östrogeneinflusses werden nach den Wechseljahren die Schleimhäute dünner, und es dauert länger, bis die
Scheide feucht wird. Gegen die damit verbundenen Schmerzen beim Geschlechtsverkehr können Gleitcremen, Salben oder
Hormonpräparate helfen. Eine trockene
Scheide hat laut Karin Kastner oft auch
damit zu tun, dass das Vorspiel nicht lange
genug dauert und das Paar zu ungeduldig
ist. Wenn man jedoch mit den körper­lichen
Veränderungen unverkrampft umzugehen
wisse, könne Sexualität auch im Alter als
beglückend erlebt werden.
Dazu gehört die Einsicht, dass es sich
lohnt, sich genügend Zeit zu nehmen für
körperliche Nähe, Erotik und Zärtlichkeit.
Mann und Frau müssen sich bewusst sein,
dass es ab einem bestimmten Alter etwas
länger dauert, bis die körperliche Erregung
einsetzt. «Wenn der Mann nicht gleich eine
Erektion bekommt, darf die Frau dies nicht
als Beleidigung auffassen – und der Mann
nicht als Schwäche», sagt Karin Kastner.
«Sich unter Druck zu setzen ist falsch.»
Unter Leistungsdruck leiden vor allem Männer – jüngere wie ältere. Kastner: «Viele
Männer haben nie gelernt, auf die Signale
ihres Körpers zu achten oder ihre Erregung besser zu steuern.» Die alles ent­
scheidende Voraussetzung für ein erfülltes
Liebesleben ist für die Sexualtherapeutin
deshalb, «seinen Körper zu kennen und zu
wissen, wo die eigenen Erregungsquellen
sind».
Der Lust auf die Sprünge helfen können
laut der Sexualtherapeutin Phantasien, Berührungen, Gerüche oder auch der Einsatz
der Beckenbodenmuskulatur. Neben den
körperlichen Schwächen können hinter
sexuellen Problemen aber auch Schwierigkeiten in der Kommunikation mit dem
Partner oder Missverständnisse stecken.
Über die eigenen Wünsche und Erwartungen zu sprechen sei deshalb besonders
wichtig. «Wer das bisher nicht gelernt hat,
dem wird es mit zunehmendem Alter immer schwerer fallen», sagt Karin Kastner.
Das heikle Thema anzusprechen lohne
sich jedoch immer: «Vielleicht kommt da-
10 50 plus BEOBACHTER KOMPAKT 19/2008
bei heraus, dass man seit 20 Jahren auf eine
Art und Weise miteinander schläft, die keinem der beiden entspricht.» Im Gespräch
lassen sich unter Umständen Lösungen
finden, die für beide stimmen. «Ein Patentrezept gibt es aber nicht.»
Gegenseitige Rücksichtnahme, Gespräche
und vor allem viel Geduld sind besonders
wichtig, wenn Krankheiten oder Folgen
von Operationen die Sexualität beeinträchtigen. «Ein lange schlecht eingestellter Diabetes mellitus (Blutzucker) oder die operative Entfernung der Prostata bei einem
Krebsleiden können die Erektionsfähigkeit
massiv beeinflussen», sagt Karin Kastner.
Dazu kommt oft eine Harninkontinenz,
die für viele Männer ein grosses Problem
darstellt und das Sexleben stören kann.
Eine medikamentöse Unterstützung der
Erektion – etwa nach ­einer tumorbedingten Prostataoperation – erzielt oft nicht die
gewünschte Wirkung. Aber auch hier gibt
es Lösungen, die in vielen Fällen helfen,
wie etwa der Einsatz von Vakuumpumpen,
die zu mehr Standfestigkeit führen.
Sexuelle Störungen können durch eine
ganze Reihe weiterer Krankheiten ver­
ursacht werden – zum Beispiel durch
­Arteriosklerose, Herzinsuffizienz, Krebs­
erkrankungen, gynäkologische Erkran­
kungen, Arthrose, Rheuma, Operationen
im Be­cken- und Genitalbereich, Alkohol­
erkrankungen, multiple Sklerose oder
Depres­sionen.
Auch mangelnde Beweglichkeit oder
­Gelenkbeschwerden können den Sex beeinträchtigen. Meist hilft es, etwas an der
Stellung beim Liebesakt, den Bewegungen
oder der Atemtechnik zu verändern, damit
das Negative weniger stark ins Gewicht
fällt.
Betroffene sollten auf keinen Fall zögern,
professionelle Hilfe zu suchen und sich
­beraten zu lassen – auch wenn viele aus
falscher Scham nicht gern über diesen
­Intimbereich reden. Leider werde dieses
wichtige Thema in vielen Arztpraxen zu
wenig angesprochen, kritisiert Kastner.
Mehr Sex: Ältere Menschen sind aktiver als ganz junge
Frauen um die 70 haben heute wesentlich häufiger Sex als ihre Altersgenossinnen vor 30 oder 40 Jahren. Diese überraschenden Ergebnisse
brachte kürzlich eine Studie der Universität Göteborg zutage, wie die
­Online-Ausgabe des «British Medical Journal» berichtete. Die Wissenschaftler befragten zwischen 1971 und 2001 insgesamt 1500 Frauen und
Männer, die zu diesem Zeitpunkt 70 Jahre alt waren.
Gemäss den Forschern haben die Frauen auch mehr Spass am Sex
als ihre Mütter und Grossmütter. Eine ähnliche Entwicklung lässt sich
bei den Männern ausmachen: In den letzten 30 Jahren hat sich die Zahl
der mit 70 noch sexuell Aktiven fast verdoppelt. Gaben in den siebziger
­Jahren 52 Prozent der verheirateten 70-jährigen Männer an, sexuell
­aktiv zu sein, sind es heute 98 Prozent. Bei den Frauen ist derselbe Wert
ebenfalls gestiegen: von 38 Prozent auf 56 Prozent. Bei unverheirateten
Frauen nahm der Prozentsatz von 0,8 auf 13 Prozent zu, bei ledigen
Männern von 30 auf 54 Prozent.
Dass ältere Menschen deutlich aktiver sind, als es ihre Enkel vermuten
würden, zeigt auch eine Untersuchung der Universität Leipzig. Das überraschende Resultat: Menschen um die 60 haben im Durchschnitt sogar
häufiger Geschlechtsverkehr als junge Leute unter 25, die oft noch nicht
in einer festen Partnerschaft leben.
Während ihrer Tätigkeit als Urologin habe
sie alle Patientinnen und Patienten auch
nach ihrem Sexualleben gefragt. Die Re­ak­
tionen seien gemischt ausgefallen: «Die
einen fingen an, von ihren Problemen zu
erzählen, die anderen hingegen schauten
mich nur irritiert an.»
Verbreitet ist auch das Klischee, dass Frauen
im Alter weniger Lust auf Sex verspürten
als Männer. Biologische Gründe dafür gibt
es nicht. Die Ursachen seien eher gesellschaftlicher Natur, glaubt Karin Kastner.
Die Art und Weise, wie eine reife Frau mit
ihrer Sexualität umgehe, hänge stark mit
ihrer Erziehung, Sozialisation und ihren
Wertvorstellungen zusammen. «Manche
Frauen sind so erzogen worden, dass sie
an ihrer Sexualität nie Freude entwickeln
konnten.» Viele Frauen empfinden ihre
fehlende Lust offenbar auch nicht als Störung, sondern als «normal».
Dass viele Frauen im Alter nicht mehr
­sexuell aktiv sind, hat aber auch demogra-
phische Gründe: Ihnen fehlt schlicht ein
Liebespartner, da ein Mangel an gleichaltrigen oder älteren Männern herrscht.
Trotz den unterschiedlich langen Lebenserwartungen von Männern und Frauen
besteht jedoch Hoffnung: Es gibt genügend Beispiele von Leuten, die sich im
­Alter nochmals frisch verlieben und mit 70
oder 80 Jahren einen aufregenden dritten
Frühling erleben.
n
Weitere Infos
w Beratungsstelle
Sexualmedizinische Sprechstunde
der Abteilung Psychosoziale Medizin
der Universität Zürich. Anmeldung:
Sekretariat Endokrinologie, Telefon
044 255 50 09; E-Mail: [email protected]
w Internet
www.psm.usz.ch
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Die 68er – mobil bei hoher Lebensqualität
Die höhere Lebensqualität im Alter fordert neue, moderne Bewegungskonzepte, die auf die aktive und
mobile Generation eingehen. Die Klubschule Business greift mit der Ausbildung zum/zur VitalTrainer/in
diese Bedürfnisse auf.
und die Lebensqualität dieser Menschen zu verbessern. Er kennt die spezifischen Eigenheiten
der Kundschaft und kann entsprechend handeln.
Die dafür nötige Unterrichts- und Beratungskompetenz lassen ein grosses Betätigungsfeld
offen. Die zweijährige Ausbildung VitalTrainer/in
ist überdies eine Persönlichkeitsentwicklung —
egal mit welchen Motiven die Ausbildung letztlich
absolviert wird.
Die Gesellschaft hat nicht nur ein Bewegungsproblem, die Gesellschaft hat ein Widerstandsproblem, was mit fehlender Kraft übersetzt
werden kann. Im Erwachsenensport sind Bewegungskonzepte gefragt, die Rücksicht nehmen
auf den physischen Zustand dieser Menschen —
und der ist besser als bei vielen Jungen! Die
jungen Wilden sind jetzt eben einfach etwas
älter. Denken Sie an die 68er Generation und
überlegen Sie sich, welche Sportangebote Menschen wie Moritz Leuenberger, Thomas Held
oder Roger Schawinski bevorzugen? Kaum die
Angebote, welche unter Seniorensport gemeinhin verstanden werden.
VitalTrainer/in — die Zukunft hat bereits
begonnen
Der an der Klubschule Business ausgebildete
VitalTrainer/in ist in der Lage, zielorientierte Bewegungskonzepte im Erwachsenensport zu entwickeln und umzusetzen. Dabei berücksichtigt
der VitalTrainer/in das Alter, die körperliche Leistungsfähigkeit und die Vorlieben seines Kunden
— Freude herrscht, um mit den Worten von Adolf
Ogi zu sprechen. Ogi ist ein weiterer Name,
welcher die Zielgruppe des VitalTrainer/in punktgenau repräsentiert. Der VitalTrainer/in ist kompetente Ansprechperson in allen Fragen um
Erwachsenensport — ist doch der Ausweis
«Leiter/in Seniorensport Schweiz» des BASPO
(Bundesamt für Sport in Magglingen) integrierter
Bestandteil der Ausbildung.
Ausbildung und Anstellung aus einer Hand
In Kombination mit der Klubschule Migros und
den Fitnessparks gibt sich für die Lehrgangsabsolventen/innen die Möglichkeit, das Gelernte
als Kursleitende sofort umzusetzen. Eine einmalige Kombination auf dem Markt — Ausbildung
und Anstellung aus einer Hand. Die Klubschulen
der Migros und die Fitnessparks gehören zu den
attraktivsten Arbeitgebern im Umfeld von Wellness und Fitness.
Handlungskompetenzen sind nahe am Markt
Die Ausbildung VitalTrainer/in ist mit ihren Handlungskompetenzen optimal auf die Bedürfnisse
des Marktes abgestimmt. Die Absolventen verfügen über eine hohe Fach- und Sozialkompetenz.
Der VitalTrainer/in ist befähigt, Menschen im
zweiten und dritten Lebensabschnitt zu begleiten
Die 68er — eine herausfordernde Zielgruppe
Die Zielgruppe für VitalTrainer/in sind Menschen,
welche sich aktiv am Leben beteiligen — im
wahrsten Sinne des Wortes. Der VitalTrainer/in
hilft Menschen bei der gesundheitsfördernden
Lebensgestaltung; als kompetente Fachperson in
allen Fragen der aktiven Lebensgestaltung. Beraten, betreuen und begleiten — die Grundpfeiler
des VitalTrainer/in.
Machen Sie Ihre Leidenschaft zum Beruf. Bei der Klubschule Business können Sie folgende Ausbildungen besuchen:
Wellness-Manager/in mit eidg. Diplom
Fitness-Instruktor/in mit eidg. Fachausweis
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12 50 plus BEOBACHTER KOMPAKT 19/2008
REISEN
Mit 80 Jahren um die Welt
In Sachen Reisen stehen die Alten den Jungen kaum mehr nach: Fitte Senioren jetten
um die Welt, buchen luxuriöse Abenteuerferien und Kulturtrips – und verbringen ihren
Urlaub auch einmal auf dem Bike oder auf dem Golfplatz. Text: Urs von Tobel
S
ie haben Zeit und Geld – und geben
es für die schönsten Wochen des
­Jahres auch entsprechend grosszügig
aus: Die «neuen Alten», «Best Agers» oder
«Golden Generation», wie man die heu­
tigen Senioren auch nennt, gehören nicht
länger zum alten Eisen. Im Gegenteil: Sie
sind aktiv, unternehmungslustig und ste­
hen den Jungen in Sachen Reisefreudigkeit
und Abenteuergeist kaum mehr nach.
Vor allem können sie sich Ferien und Rei­
sen auch leisten – sei es in den Schwarz­
wald oder in die Anden. Den Senioren
geht es wirtschaftlich nämlich glänzend,
wie eine Studie des Bundesamts für So­
zialversicherungen zeigt. Die Nachkriegs­
generation hat vom jahrzehntelangen Auf­
schwung profitiert und ein ganzes Er­
werbsleben lang in die zweite Säule ein­
gezahlt. Heute verfügt jeder Fünfte über
ein Bruttovermögen von mindestens einer
Million Franken. Im Unterschied zu früher
wird heute nicht mehr alles für die Erben
auf die Seite gelegt, sondern das Geld auch
ausgegeben: Geld sei für die Best Agers ein
Mittel für den persönlichen Lebensgenuss,
schreibt die «Handelszeitung».
Kein Wunder, gilt die Gruppe der konsum­
freudigen und begüterten «neuen Alten» in
der Reisebranche als äusserst beliebt. «Sie
wählen meist die gehobenen Angebote,
legen Wert auf bequemes Reisen und kom­
fortable Hotels – und sie sind auch bereit,
einen entsprechenden Preis dafür zu zah­
len», sagt Peter Brun, Mediensprecher von
Marktleader Kuoni. Brancheninsider nen­
nen noch weitere positive Eigenschaften:
So buchen die Senioren ihre Ferien vor­
Gilbert Leemann, 80, dipl. Maschineningenieur, Urdorf
«Im November zieht es meine Frau und mich für drei bis vier
Monate nach Thailand – und das schon seit meiner Frühpen­
sionierung vor 20 Jahren. Bis dahin verkaufte ich Werkzeug­
maschinen nach Thailand und lernte dabei die Bevölkerung
und ihren Lebensrhythmus schätzen. Unser Tagesablauf
­beginnt mit einem gemeinsamen Frühstück auf der Hotel­
terrasse bei angenehmen 20 bis 25 Grad. Mit dem Mountain­
bike radle ich dann zum Yachtklub, wo ich mit den anderen
Klubmitgliedern über die thailändische und internationale
Politik diskutiere. Ab und zu stehe ich auch auf einem der
vielen Golfplätze rund um Pattaya. Dort geht es recht locker
zu und her: Niemand fragt nach dem Handicap, und man
braucht auch keine andern Kleider mitzuschleppen, um
sich vor Wetter­umstürzen zu schützen – die Gross­
wetterlage ist stabil. Einmal die Woche gönne ich
mir eine Thaimassage, die mit zehn Franken pro
Stunde auch für einen Rentner erschwinglich ist
und absolut nichts mit Sex zu tun hat. Das Mittag­
essen bereiten wir meist selber zu, in einer Küche,
die uns im Hotel zur Verfügung steht. Selbst das
Einkaufen macht mir hier Spass. Abends treffen wir
uns mit Freunden in einem typischen lokalen Restau­
rant. Die Thaiküche ist eine der besten der Welt –
schade, dass so viele Europäer auf westlichem Essen
­bestehen. Noch mehr als das Essen schätzen wir aber die
Höflichkeit und die Wärme, mit denen die Thai älteren Men­
schen wie uns begegnen. Das ist jeden Tag ein Aufsteller.»
Marialuisa und Gilbert Leemann aus Urdorf verbringen
den Winter in Thailand, am Strand von Pattaya.
FOTOs: buck/mediacolors, privat
Thailand: Überwintern an der Wärme
14 50 plus BEOBACHTER KOMPAKT 19/2008
Ägypten: Abenteuer unterm Sternenzelt
wiegend übers Reisebüro und bevorzugen
die Nebensaison. Umso erstaunlicher mu­
tet es an, dass die Branche dieses wichtige
Kundensegment totschweigt. Begründung:
Die Senioren würden einem dies übelneh­
men, sie wollten nicht als alt gelten.
Geri Berz, 69, der das Potential der reife­
ren Generation im Reisesektor als einer
der Ersten erkannte, widerspricht: «Bei
mir gab es die Bezeichnung Senioren von
Anfang an. Mein Slogan ‹Reisen statt ra­
sen› unterstreicht diese Ausrichtung noch.»
Bereits in den siebziger Jahren bot der Pio­
nier Carreisen in den Süden an und setzte
dabei sprachkundige Reiseleiterinnen ein,
die den Kunden die Besonderheiten des
Landes erklärten, ihnen die Kunstschätze
nahebrachten und auch einmal beim Geld­
Bettina Frutiger erkundet ferne Länder am liebsten auf dem
Bike. Höhepunkt ihrer Ägyptenreise: Kloster am Berg Sinai.
wechseln halfen. Und die Rentnerinnen
und Rentner strömten ihm scharenweise
zu. «Sie schätzten diese Hilfestellungen,
denn die meisten Senioren verfügten da­
mals über keine Erfahrungen mit Ausland­
reisen», erklärt Berz seinen Erfolg.
Berz kam zum richtigen Zeitpunkt. Die
siebziger Jahre markierten den Beginn der
Ära des «aktiven Alters»: Die Gesundheits­
situation hat sich seither kontinuierlich
verbessert, die Altersvorsorge ist dank
AHV, Pensionskasse und Ersparnissen ge­
sichert und erlaubt vielen Älteren einen
gehobenen Lebensstandard. Manchen
heutigen Golden Agers stand schon im
­Berufsleben die Welt offen. Da erstaunt es
nicht, dass viele nach der Pensionierung
rund um den Globus trotten wollen. Be­
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vorzugte Destinationen sind schwer aus­
zumachen, Trends hingegen schon.
Flussfahrten in Europa und auf anderen
Kontinenten beispielsweise stehen ganz
oben auf der Wunschliste. Stadtbesichti­
gungen entlang des Rheins und der Elbe
bieten auch älteren Semestern keine Pro­
bleme, denn nach der Rückkehr wartet das
komfortable Zimmer im Hafen.
Grösstmögliche Bequemlichkeit und ein ab­
wechslungsreiches Programm stehen bei
den Senioren hoch im Kurs. Das wissen
auch die Anbieter. Die Firma Geriberz
­offeriert beispielsweise einen Abholdienst
per Taxi, der die Kunden vom Heim zum
Car und von dort weiter zum Schiff bringt.
Ebenfalls speziell auf die Bedürfnisse der
Älteren zugeschnitten sind Walking-
Preiselbeeren können einen
Beitrag leisten zur Gesunderhaltung der Blase.
In Apotheken und Drogerien.
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FOTOs: prisma, privat
Bettina Frutiger, 58, Behindertenbetreuerin, Adelboden
«Sommerferien bedeuten für mich und meinen Mann
­Ferien auf dem Mountainbike. Nun hat ein Reiseanbieter
gemerkt, dass auch unsere Generation sportliche Aben­
teuer schätzt. Wir wussten, worauf wir uns einliessen: Der
Anbieter verlangt für seine Bikeferien am Sinai Kon­
ditionslevel 3, wobei 4 der höchste Wert
ist. Inbegriffen ist ein Kurs in Fahrtech­
nik, der sich auch für uns lohnte, obwohl
wir in Adelboden ideale Trainingsverhält­
nisse haben. Die 18 Teilnehmerinnen und
Teilnehmer bewältig­ten die Strecken in
drei Leistungsgruppen. Bei den strengeren
Etappen fühlten sich einige fast schon
überfordert, doch ans Aufgeben dachte
­niemand. Die sieben Nächte in den Wadis –
Trockentälern, die hie und da Wasser führen – und Oasen
verbrachten die meisten von uns auf Matten unter dem
Sternenzelt, obwohl Zelte bereitstanden. Ich genoss die
Ruhe und Abgeschiedenheit, in der selbst Handys nicht
funktionierten. Auch an die Büsche, die uns als stilles Ört­
chen dienten, gewöhnte ich mich rasch. Die Tatsache, dass
neben unseren Leitern und den einheimischen Führern
auch ein Arzt mit von der Partie war, vermittelte uns
selbst in der Einöde ein Gefühl der Sicherheit – und recht­
fertigte auch den stolzen Preis. Neben den sportlichen
­erlebten wir auch kulturelle Höhepunkte wie den Besuch
des Katharinenklosters am Berg Sinai.»
16 50 plus BEOBACHTER KOMPAKT 19/2008
und exklusiver sind die Touren von Back­
groundreisen, auf denen Experten mit
­Promi-Status wie die Publizisten Arnold
Hottinger und Erich Gysling sowie der
Nahostkorrespondent Werner van Gent
die Kunden in andere Kulturen einführen
und Zusammenhänge erläutern. Entspre­
chend hoch sind die Preise.
Im Winter an die Wärme zu flüchten ist ein
weiterer Trend. Der African Safari Club
beispielsweise bringt pro Jahr rund 55 000
Europäer auf den Schwarzen Kontinent,
hauptsächlich nach Kenia. Sechs bis sie­
ben Wochen Aufenthalt in einem Hotel am
Strand sind keine Seltenheit – mit oder
ohne Safaris.
Auch die bessere körperliche Fitness und
die Freude am Sport finden vermehrt ihren
Niederschlag in den Angeboten. Golf ge­
hört hier zu den Rennern: Es gibt kein
­Reisebüro, das nicht auch Golfferien an­
bieten würde. Doch auch die Pionierin des
Seniorensports in der Schweiz, die Pro
Senectute, bietet vermehrt Ferienwochen
mit sportlicher Note an – zu günstigen
­Bedingungen. Pro-Senectute-Velogruppen
verbingen schon mal eine ganze Woche auf
dem Sattel, und die Pro-Senectute-Wan­
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Touren an Land, die der gemässigten kör­
perlichen Ertüchtigung dienen. Nicht nur
für das körperliche, auch für das leibliche
und seelische Wohl wird gesorgt: Mit De­
gustationen verbundene Besuche von Reb­
bergen und Kellereien heben die Stim­
mung und fördern die Geselligkeit.
Anbieter berichten übereinstimmend, dass
eine erhöhte Nachfrage nach kleineren
Gruppen bestehe, weil so auch indivi­duelle
Wünsche berücksichtigt werden könnten.
Fernost Reisen kommt diesem Bedürfnis
bereits nach: Dort zählen die Gruppen
nicht mehr als 15 Personen. Noch kleiner
Tut gut.
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50 plus BEOBACHTER KOMPAKT 19/2008 17
Reisevorbereitungen: So schützen Sie sich vor Krankheiten und Gefahren
Beispiel für Malaria) nötig sind.
Aufgepasst: Einige Impfungen neh­
men mehrere Wochen in Anspruch.
w Essen und Trinken: Die Hygiene­
verhältnisse sind in manchen
­Ländern mangelhaft. Verzichten
Sie auf ungeschälte Früchte und
Eiswürfel in Getränken.
w Ab 2500 Metern kann die Höhen­
krankheit zum Problem werden.
Wer an Lungen- sowie an HerzKreislauf-Krankheiten leidet, sollte
den Hausarzt konsultieren.
w Reiseapotheke: Darin gehören
­fiebersenkende Medikamente,
Schmerzmittel, Pflaster, Durchfall­
hemmer, abschwellende Nasen­
sprays, Fieberthermometer,
­Sonnenschutzcreme, Insekten­
spray, Desinfektionsmittel.
w Unfallprävention: Funktions­
tüchtigkeit von Sportgeräten über­
prüfen. Patienten mit Schwindel
verzichten besser auf Velofahrten
und Schwimmen in tiefem Wasser.
Für Patienten, die blutverdünnende
Mittel nehmen, sind Motorrad­
fahren und Reiten ungünstig
­(Gefahr von grösserem Blutverlust
bei Stürzen).
w Pausen: Die Aufnahmefähigkeit von
Senioren ist eingeschränkt. Des­
halb zwischen den Höhepunkten
ruhigere Phasen einplanen.
w Versicherungsschutz: Klären Sie
ab, ob der Versicherungsschutz
fürs Ausland gewährleistet ist. Die
Grundversicherung deckt im Aus­
land nur die notfallmässige Behand­
lung bis zum doppelten Tarif der
Schweiz. Die Kosten eines Rück­
transports (Repatriierung) sind
nicht ein­geschlossen. In vielen Fäl­
len ist daher eine Zusatzversiche­
rung sinnvoll. Weitere Infos unter:
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Ruf Lanz
Reisen setzt den Körper ungewohnten
Belastungen aus. Die Prävention von
Krankheiten und Unfällen ist ein Muss
für alle, die unterwegs sind.
w Fernreisen erfordern Zeit: Mit dem
Alter dauert es länger, bis sich der
Körper an neue Umweltbedingun­
gen anpasst. Kurzreisen in ferne
Länder mit gedrängtem Programm
sind stressintensiv und für Senio­
ren wenig geeignet. Sprechen Sie
längere Reisen, vor allem Flug­
reisen, mit dem Hausarzt ab.
w Thromboserisiko: Bei über fünf­
stündigen Flug- und Busreisen
steigt die Thrombosegefahr. Gegen­
massnahmen: stündlich einige
Schritte gehen, Stützstrümpfe
­tragen, eventuell blutverdünnende
Spritzen einsetzen (vor der Reise).
w Impfungen: Wer ins Ausland reist,
sollte unbedingt abklären, welche
Impfungen und Prophylaxen (zum
Ihre Anlagestrategie können
Sie bequem daheim planen:
Wir kommen einfach zu Ihnen.
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18 50 plus BEOBACHTER KOMPAKT 19/2008
Südafrika: Auf Entdeckungstour mit Experten
dervögel schnüren ihre Schuhe regelmässig im Rahmen einer Wanderwoche
in den Bergen. Im Winter kommen auch
die Langläufer, Alpinskifahrerinnen und
Schneeschuhfans auf ihre Rechnung.
Neuland betritt die Firma Bike Adventure
Tours: Der Spezialist für Erlebnisferien
bietet Mountainbikereisen im Sinai und in
Jordanien an. Das Besondere: Mit von der
Partie ist immer auch ein Arzt, und zur
sonnmatt luzeRn
Kurhotel | Residenz | Privatklinik
Yvonne und Urs Düggelin reisten mit Erich Gysling nach
Südafrika, unter anderem in den Krüger-Park.
Vorbereitung besuchen die Teilnehmerin­
nen und Teilnehmer einen Kurs in Fahr­
technik. Wobei der Veranstalter mit dem
Tabu bricht: Er spricht die fitten Biker ex­
plizit mit «Senioren» an. n
Yoga, Dampfbad, massage,
sauna: Was denn sonst noch?
Ruhe! Womit wir uns empfehlen: wunderschöne, komfortable Hotelzimmer,
Blick auf den Vierwaldstättersee und in die Berge,
dazu mehrere 100’000 m2 Wälder und Wiesen.
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FOTOs: gettyimages, privat
Yvonne Düggelin, 65, pensionierte Gymnasiallehrerin,
Urs Düggelin, 65, Verleger, Sursee
«Als überzeugte Individualreisende kostete es uns einige Über­
windung, Mitte der neunziger Jahre eine organisierte Reise zu
buchen. Den Ausschlag gab Erich Gysling, dessen fundierten
Journalismus wir schätzten und der damals begann, Touren
in ferne Länder zu leiten. So reisten wir mit Gysling nach Süd­
afrika – unmittelbar nachdem das Land die Apartheidpolitik
aufgegeben hatte. Wir unterhielten uns mit Abgeordneten der
verschiedenen ethnischen Gruppen und folgten Gyslings Aus­
führungen zu Geschichte und Wirtschaft.
So erhielten wir einen tiefen Einblick
in die Probleme des neuen Staates.
Gyslings zweites Interessengebiet, die
Natur, liess für uns auch den Besuch
des Krüger-Parks zum Erlebnis wer­
den. In den folgenden Jahren buchten
wir Reisen nach Namibia und in die
­Urwälder des Amazonas, diesen Juni
wählten wir Nordspanien als Reiseziel.
Tagsüber übernahmen örtliche Reise­
leiter die Führung, am Abend ging der Journalist und Islam­
spezialist Arnold Hottinger auf die ­Geschichte der Reconquista,
der Rückeroberung Spaniens von den Arabern, ein. Der Vorteil
dieser Form von Reisen ist, dass die Leiter auf individuelle
Wünsche eingehen können. Das Reisen auf eigene Faust haben
wir trotzdem nicht aufgegeben.»
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Sport im Alter –
Chance oder Risiko?
Dr. Peter Jenoure, Sportarzt an der Crossklinik in Basel, beantwortet im folgenden Interview Fragen zum Thema Sport
im Alter. Dr. Jenoure hat als Sportarzt
an sieben Olympiaden mitgewirkt und
ist Mitglied der medizinischen Kommission des olympischen Komitees.
Interview mit Dr. Peter Jenoure
Dr. Peter Jenoure
Wie wirkt sich Sport auf das Altern aus?
wichtig, die koordinativen Fähigkeiten und
Durch vernünftiges Training kann man län-
die Beweglichkeit zu trainieren. Wichtig ist,
ger fit und «jung» bleiben. Es ist erwiesen,
regelmässige Pausen einzuplanen.
dass bei regelmässiger und richtig vollzogener sportlicher Aktivität der physiologische
Gibt es Sportarten, die sich besonders für
Alterungsprozess gebremst wird. Um Robert
ältere Menschen eignen?
N. Butler, MD, National Institute of Aging
Es gibt dazu keine generelle Aussage. Wan-
zu zitieren: «Wenn körperliche Aktivität in
dern, Nordisch-Walking, Schwimmen, Aqua-
einer Pille verpackt werden könnte, dann
fitness, Radfahren oder Skilanglauf eignen
wäre dies das meist verschriebene Medika-
sich sehr gut für ältere Menschen.
Mepha – Medikamente zu gesunden
Preisen, z. B. bei
Prellungen, Zerrungen,
Verstauchungen
ment überhaupt». Werden bei Medikamenin der Packungsbeilage aufgeführt, so fehlt
Welches sind die häufigsten Verletzungsgefahren beim Sport?
für das «Heilmittel Sport» der entsprechende
Zu den häufigsten Verletzungsgefahren ge-
«Verpackungszettel». Es gilt deshalb, gewisse
hören die Muskelverletzungen, wie etwa der
Kenntnisse über Körperbau und -funktion
Muskelfaserriss am Bizeps oder beim Knie-
ten die möglichen Nebenwirkungen jeweils
zu kennen und gewisse Spielregeln einzu-
beuger. Auch Verletzungen der Achillesseh-
halten.
ne treten öfter auf. Beim älteren Menschen
ist zudem die Gefahr der Überlastung grösser
Was sollen ältere Menschen beachten,
wenn sie Sport treiben?
als bei jüngeren Sportlern.
Wer seit langem Sport treibt, weiss meist,
was zu beachten ist. Wer erst im «fortge-
Welche Massnahmen sollten ältere Menschen
vor dem Sport treffen?
schrittenen Alter» mit Sport beginnt, sollte
Wichtig ist, beim Sport mit einer langsamen
gewisse «Spielregeln» beachten. Wichtig ist
Steigerung der Aktivitäten zu beginnen. Es ist
ein Gesundheitscheck beim Sportarzt. Es
sehr ratsam, sich vor dem Sport einzulaufen
wird vor allem die Belastbarkeit des Herz-
und den Körper aufzuwärmen. Dadurch kann
Kreislaufsystems untersucht. Man sollte sein
die Verletzungsgefahr erheblich gesenkt wer-
Sporttraining auf verschiedenen «Pfeilern»
den. Auch die regelmässige Flüssigkeitszufuhr
aufbauen: Krafttraining für die Muskulatur,
ist sehr wichtig. Nicht zuletzt spielt auch die
Ausdauertraining im aeroben Bereich für
richtige Ausrüstung eine wichtige Rolle.
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20 50 Plus BEOBACHTER KOMPAKT 19/2008
Sport
Laufen Sie dem Alter davon
Wer im Alter Sport treibt, fühlt sich länger jung und fit: Beweglichkeit, Ausdauer, Kraft
und Koordination bleiben zum grossen Teil erhalten. Selbst Sportmuffel, die erst spät mit
dem Training anfangen, profitieren – vom ersten Tag an. Text: Marianne Botta Diener
S
ie schwingen die Schläger auf Golfund Tennisplätzen, kurven auf Inline­
skates herum und laufen an Marathons mit 30 Jahre Jüngeren um die Wette:
Die «neuen Alten» sind fit und sportlich
wie nie zuvor. Von den rund 2,2 Millionen
Schweizerinnen und Schweizern über 45
sind schätzungsweise zwei Drittel körperlich aktiv – viele bis ins hohe Alter. «Trainierte 60-Jährige sind so leistungsfähig
wie untrainierte 40-Jährige», sagt Béatrice
Wertli, Leiterin Kommunikation des Bundesamts für Sport.
Von «Seniorensport» redet heute niemand
mehr. «Die bisherigen altersorientierten
Angebote weichen einem bedürfnisorientierten Angebot, von dem alle Erwachsenen profitieren – egal, wie alt sie sind.»
Viele beginnen sogar erst mit zunehmendem Alter mit Sport. Frauen zum Beispiel
steigern ihr Sportpensum laut einer Studie
bis 64 kontinuierlich, erst danach nehmen
die Aktivitäten langsam wieder ab. Dass es
nie zu spät ist, mit Fitnesstraining anzufan-
gen, bestätigen Sportmediziner. Das HerzKreis­lauf-System und die Muskulatur sind
auch mit 70 noch trainierbar – und viele
ältere Menschen staunen, wie rasch sie beispielsweise beim Krafttraining mehr Muskelleistung erreichen.
Eine in Kalifornien mit Hobbyjoggern
durchgeführte Studie zeigt, dass sich
­insbesondere körperliche Defizite länger
hinauszögern lassen: Hobbyjogger, die mit
durchschnittlich 59 Jahren mit dem Training begannen, blieben rund 13 Jahre länger von körperlichen Problemen verschont
als gleichaltrige Bewegungsmuffel.
Dabei muss es nicht einmal intensives
Lauftraining sein: Schon eine halbe ­Stunde
leichte Bewegung pro Tag reicht aus, um
Gesundheit, Lebensqualität und Leis­
tungsfähigkeit günstig zu beeinflussen.
Koordination: Mit zunehmendem Alter
­werden Nervenreize immer schlechter zu
den Muskeln weitergeleitet, wodurch die
Reaktionsgeschwindigkeit abnimmt. Ältere Menschen wirken deshalb oft unbeholfener als junge. Die Koordinationsfähig-
keit lässt sich aber durch Sport verbessern:
Wer sich regelmässig bewegt, stürzt seltener und verletzt sich dabei weniger schwer
als unsportliche Gleichaltrige. Ausserdem
erholen sich trainierte Ältere nach Unfällen schneller als Bewegungsmuffel. Übrigens trainiert bereits die alltägliche Haus-,
Putz- und Gartenarbeit unsere Motorik.
Knochen: Mit zunehmendem Alter werden
die Knochen poröser, die Knochendichte
nimmt ab. Als Folge davon tritt besonders
bei Frauen während der Wechseljahre
Osteoporose auf. Dagegen hilft nur Bewegung – denn beanspruchte Knochen bleiben dichter.
Herz-Kreislauf-System: Im Alter sinken die
Herzleistung und die Elastizität des Gefässsystems. Ein untrainiertes Herz schlägt
im Schnitt 60- bis 90-mal pro Minute, ein
gut trainiertes dagegen pumpt das Blut 50bis 70-mal pro Minute durch den Körper.
Dank einem grösseren Lungenvolumen
gelangt mit weniger Schlägen mehr Sauerstoff in den Körper; der Verschleiss ist geringer, der Blutdruck tiefer. Bewegung hilft
Psychotherapie in der 2. Lebenshälfte
Der Verlust der Lebensaufgabe, zunehmende Einsamkeit, Aufbrechen von alten Wunden,
nachlassende Kräfte und körperliche Gebrechen können zu Altersdepressionen führen.
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50 Plus BEOBACHTER KOMPAKT 19/2008 21
Von Nordic Walking bis Tanzen: Welche Sportarten sich für Menschen über 50 eignen
Sport und Bewegung sollen in erster
Linie Spass machen. Wer gesund und
fit ist, darf natürlich auch mit 70 noch
Marathon laufen oder inlineskaten.
30 Minuten Bewegung täglich sind
­optimal. Vom Ausdauertraining profitieren hauptsächlich Herz und Kreislauf. Auch Krafttraining ist im Alter
sinnvoll, weil sich damit der Muskelschwund verlangsamen lässt.
Walking, Nordic Walking
w gutes Ausdauertraining
w optimal in Gruppen ausübbar
w ungeeignet bei massiven Gelenk-
problemen
Tipp: Zum Erlernen der Technik einen
Anfängerkurs besuchen.
Joggen
w gutes Ausdauertraining
w ungeeignet bei Gelenk- und
Rückenproblemen
w Setzt eine gewisse Fitness voraus.
w Anleitung nötig, damit nicht falsch
w Fördert Kraft und Koordination.
w nur in der Gruppe oder im Verein
ausübbar
Tipps: Nötig sind gute, gelände­
gängige Schuhe. Lange Laufhosen
verhindern kleine Verletzungen. Kompass bei einem OL-Verein ausleihen.
Schwimmen, Aquafit, Wassergymnastik
w schonende Kräftigung der
Muskulatur
w Ganzkörpertraining
w für Aquafit: spezielle Schwimmweste nötig
Tipps: Training in der Gruppe oder
in einem Kurs empfehlenswert.
­Rückenschwimmen ideal bei Rückenproblemen. Beim Brustschwimmen
den Kopf unter Wasser halten.
Velofahren, Spinning, Indoor-Cycling
w gutes Ausdauertraining
w ideal bei Hüft- und Knieproblemen
w Gefahren im Verkehr
trainiert wird
Tipp: In guter Luft und auf geeignetem
Boden joggen.
Tipps: Helm und Handschuhe beugen
sturzbedingten Verletzungen vor. Auf
korrekte Einstellung von Sattel und
Lenker achten.
Orientierungslauf
w wie Joggen oder Wandern, Tempo
frei wählbar
w Verbindet geistige mit sportlicher
Aktivität.
Wandern
w gutes Ausdauertraining
w gelenkschonend
w ungeeignet bei schwerer Arthrose
Tipps: Wanderstöcke benutzen. Berg-
Hers
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Bei mangelnder körperlicher und geistiger Leistungsfähigkeit.
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Bitte lesen Sie die Packungsbeilage.
auf wandern ist gelenk­schonender
als bergab wandern.
Kraftsport
w ganzheitliches Fitnesstraining
w ideal für gezielten Muskelaufbau
w Beugt Osteoporose vor.
w nur im Fitnesscenter ausübbar
Tipp: Korrekte Durchführung der
Übungen unter Anleitung nötig.
Skilanglauf, Skiwandern
w gutes Ausdauer- und Muskel­
training
w Ausrüstung relativ teuer
Tipps: Zum Erlernen der Technik
­einen Anfängerkurs besuchen. Auf
gut präparierten, gewachsten Skiern
ausüben. Stöcke sollten Schulterhöhe,
bei Skating Kopfhöhe haben.
Gymnastik, Altersturnen
w gutes Ausdauer- und Muskel­
training
w Erhält die Beweglichkeit.
Tipp: Für gute Anleitungen und
Instruktionen Kurs besuchen.
Tanzen
w gutes Ganzkörpertraining
w sehr gesellig
Tipp: Kurs besuchen (etwa bei der
Migros-Klubschule). So fällt auch die
Suche nach einem Tanzpartner weg.
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Körper und
Geist ab 50.
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Esther Spiegel, 85, Tänzerin
Sie hat ihr Leben lang getanzt − und wirbelt heute noch mit Leidenschaft über die Tanzfläche. Tango liebt sie,
Salsa lernt sie gerade. Richtig frei fühlt sie sich aber erst jetzt, im Alter. Frei, um zu tanzen und zu lieben. Was die
Leute denken, kümmert sie wenig. Und wenn sie einmal nicht mehr tanzen kann, bleibt ihr noch die Erinnerung.
50 Plus BEOBACHTER KOMPAKT 19/2008 23
Endlich wieder
Freude beim
Baden! DAS ORIGINAL VOM
WANNENLIFT-SPEZIALISTEN
auch gegen Arteriosklerose: Dank regelmässigem Sport verringert sich die Konzentration von gefässschädigendem LDLCholesterin, dem Arteriosklerosefaktor,
und erhöht sich jene des gefässschützenden HDL-Cholesterins. Wissenschaftler
vermuten, dass sich Sport nicht nur auf die
klassischen Risikofaktoren wie einen zu
hohen Cholesterin- oder Blutzuckerspiegel
auswirkt, sondern generell vor Entzün­
dungen schützt, die dem Herz-KreislaufSystem schaden könnten.
Hormone: Bewegung mildert auch die
Wechseljahrsymptome, wie eine Studie
der Universität Granada zeigt. Bei sporttreibenden Frauen gingen die starken
Wechseljahrbeschwerden um einen Viertel
zurück. Probandinnen hingegen, die auf
Sport verzichteten, litten nach einem Jahr
noch stärker unter Wechseljahrbeschwerden. Sportliche Menschen scheinen ausserdem ein aktiveres Sexualleben zu führen als sportlich inaktive. Zudem sind sie
besser gegen Prostata- und Brustkrebs geschützt.
Muskeln: Ab dem 65. Lebensjahr beschleunigt sich der Prozess des Muskelabbaus:
20 bis 40 Prozent unserer Muskelmasse
verlieren wir bis zum 80. Lebensjahr. Dieser altersbedingte Muskelschwund lässt
sich durch Sport deutlich verlangsamen.
Und einen durch Bewegungsmangel ver­
ursachten Muskelschwund können selbst
90-Jährige durch Krafttraining noch rückgängig machen. Eine gute Muskulatur
­stabilisiert den Bewegungs- und Haltungsapparat, was wiederum Rückenschmerzen
entgegenwirkt.
Blutzucker: Sport ist gut für den Zuckerstoffwechsel, denn er erhöht den Zuckerverbrauch in der Muskulatur, steigert die
Zuckerverwertung im Ruhezustand und
verbessert die Wirkung der blutzucker­
regulierenden Hormone. Die Blutzuckerwerte sinken – damit verringert sich bei
Sportlerinnen und Sportlern auch das
­Risiko, an Altersdiabetes zu erkranken,
markant.
Abbau von Übergewicht: Wer fünfmal pro
Woche eine halbe Stunde lang Velo
fährt oder flott bergauf geht, verliert bei
gleicher Ernährung rund sieben Kilo in
einem Jahr. Ein weiteres Plus: Der Körper verzeiht Ausrutscher und Kaloriensünden bei Trainierten eher als bei Untrainierten.
Psyche: Viele ältere Menschen leben sozial isoliert. Besonders Männer fallen zu
Beginn des Rentenalters nicht selten in
ein Stimmungstief. Bewegung fördert
die gute Laune, weil dabei Glückshormone ausgeschüttet werden. Körperlich
inaktive Menschen leiden etwa doppelt
so oft an Depressionen wie aktive. Da
Sport häufig in Vereinen oder Gruppen
ausgeübt wird, entsteht ein weiterer
­positiver Nebeneffekt: Wer Sport treibt,
lernt andere Menschen kennen.
Anti-Aging: Bewegung bremst die Zell­
alterung besonders effektiv, wie eine
britische Studie an Zwillingen ergab.
Die Zellen derjenigen, die sich sportlich
betätigten, präsentierten sich rund zehn
Jahre jünger als die Zellen ihrer nicht
aktiven Zwillingsgeschwister.
Die Angst vieler älterer Menschen vor
Sportverletzungen ist unbegründet.
Heidelberger Wissenschaftler stellten
fest, dass sie sich beim Sport viel seltener verletzen als Jüngere. Zudem räumt
die Studie mit dem Vorurteil auf, dass
Untrainierte, die mit Sport beginnen,
ein hohes Verletzungsrisiko tragen. Vor
dem ersten Training sollte man allerdings mögliche Gesundheitsrisiken
beim Arzt abchecken lassen. Fürs Training gilt: Besser länger und locker als
kurz und heftig. Wichtig ist auch die
Einsicht, dass sich dem Körper nicht
mehr die gleichen Leistungen abver­
langen lassen wie früher. Es braucht
mehrere Monate Aufbautraining, bis es
­gelingt, eine halbe Stunde ohne Pause
zu joggen oder zu walken. Von den gesundheitlichen Folgen hingegen profitiert man bereits vom ersten Tag an. n
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50 PLUS BEOBACHTER KOMPAKT 19/2008 25
Erben und vererben
Zwei Drittel aller
­Schweizerinnen und
Schweizer ­haben bereits
geerbt oder ­werden
eine Erbschaft machen.
Grund genug, sich über
die wichtigsten Punkte des
Erbrechts zu informieren.
Wie verfasst man ein
­Testament? Wie begünstigt
man den Lebens­partner?
Wie verhindert man Streit
unter den Erben?
Auf den ­folgenden Seiten
finden Sie Antworten
au­f diese ­Fragen.
Inhalt
100
Mein
letzter
Wille...
26 Erbschaftsquiz
Testen Sie sich: Wie
sattelfest sind Sie in
Erbschaftsfragen?
100
100
100
36 Willensvollstrecker
Erben ohne Miss­
töne – dank einem
neutralen Schlichter.
100
28 Testament
So sorgt man vor,
dass der100
letzte Wille
wirklich geschieht.
Mein
letzter
Wille...
Mein
letzter
Wille...
FOTO: Ursula markus
Mein
letzter
Wille...
100
30 Erbengemeinschaft
Diese rechtlichen
Regeln gelten, wenn
mehr als einer erbt.
100
In Zusammenarbeit mit dem
100
Mein
Mein
letzter
Wille...
100
100
34 Konkubinat
100 Regelung,
Fehlt eine
hat der Partner
schlechte Karten.
100
38 Meistbegünstigung
So verschaffen Sie
dem Ehegatten
Vorteile beim Erben.
100
100
100
40 Erbvorbezug
Wird Vermögen zu
Lebzeiten verteilt,
kann Streit drohen.
44 Erbschaftssteuern
Je nach Kanton
­werden Erben hart
zur Kasse gebeten.
100
26 50 PLUS BEOBACHTER KOMPAKT 19/2008
XXXXXXXX
erbschaftsquiz
Wie fit sind Sie im Erbrecht?
Erbteil, Pflichtteil, Eigengut: Ganz frei sind Sie beim Erben und Vererben nicht. Und
das Erbrecht birgt einige Tücken. Testen Sie Ihre Kenntnisse der wichtigsten rechtlichen
Fragen. Richtig ist jeweils nur eine Antwort. Zusammenstellung: Karin von Flüe
SELBSTTEST
1. Gabi schreibt das Testament ihres
Partners Marc nach seinen Wünschen
von Hand nieder. Marc datiert und
unterschreibt es. Ist es gültig?
a)Ja. Alle drei gesetzlichen Voraus­
setzungen sind erfüllt: hand­
schriftlich, datiert und unter­
zeichnet.
b)Nein. Marc müsste das ganze
­Testament selber von Hand
­niederschreiben. Sonst riskiert er,
dass es nach seinem Tod für
ungültig erklärt wird.
c)Es ist ungültig, weil die Orts­
angabe fehlt.
2. Walter erhält von seiner Mutter 50 000
Franken Erbvorbezug. Seine Schwester
Cornelia behauptet, sie habe ebenfalls
Anrecht darauf. Stimmt das?
a)Nein. Die Mutter kann frei ent­
scheiden, ob und welchem Kind
sie einen Erbvorbezug gewährt.
Die Geschwister müssen aber
nach dem Tod der Mutter alle
Erbvorbezüge ausgleichen.
b)Nein. Die Mutter muss aber ihre
Tochter über den Erbvorbezug
informieren.
c)Eltern dürfen ihre Kinder nicht
ungleich behandeln. Die Mutter
ist verpflichtet, Cornelia den
­gleichen Betrag auszurichten.
Hat sie keine Mittel mehr, muss
Walter seinen Erbvorbezug mit der Schwester teilen.
3.Rita und Peter wollen ihrer Tochter das
Eigenheim schenken. Kann der Staat die
Liegenschaft zurückfordern, wenn die
Eltern später den Platz im Altersheim
nicht finanzieren können?
a)Nein. Eine Rückübertragung der
Liegenschaft ist nicht einklagbar. Lebt die Tochter in guten finan­
ziellen Verhältnissen, muss sie
unter Umständen wegen der gesetzlichen Verwandten­unter­
stützungspflicht monatliche
Beiträge an den Unterhalt der
Eltern leisten.
b)Eine Rückübertragung der
­Liegen­schaft ist möglich, sobald
das Vermögen der Eltern den
Freibetrag für Ergänzungs­
leistungen von 40 000 Franken
unter­schreitet.
c)Wenn die Eltern die Übertragung
der Liegenschaft als Erbvorbezug
deklarieren, kann die Tochter sie
behalten. Eine reine Schenkung
dagegen wäre rückforderbar.
4. Jürg, Regina und Doris haben von der
Mutter eine Liegenschaft geerbt. Jürg
will sie für 400 000 Franken über­
nehmen und die Schwestern auszahlen.
Müssen alle Erben diesem Teilungs­
vorschlag zustimmen, oder reicht ein
Mehrheitsbeschluss?
a)In einer Demokratie, wie wir sie
in der Schweiz haben, entschei­
det immer die Mehrheit.
b)Die Erbengemeinschaft muss
einstimmig entscheiden. Beide
Schwestern müssen demzufolge
zustimmen.
c)Es braucht ein qualifiziertes Mehr
von zwei Dritteln aller Erben.
5. Daniel möchte seiner Tochter für die
Rückzahlung ihrer Hypothek einen Erb­
vorbezug gewähren. Müsste sie diese
Summe bei einer allfälligen Scheidung
mit ihrem Ehemann teilen?
a)Ja. Eheleute sind eine Wirtschafts­
gemeinschaft. Wird die Ehe
geschieden, ist das während der
Ehe entstandene Vermögen stets
hälftig zu teilen.
b)Der Ehemann hat bei der Schei­
dung einen Anspruch auf die
Hälfte des Erbvorbezugs, ausser
die Eheleute haben im Ehevertrag
eine Gütertrennung vereinbart.
c)Der Erbvorbezug gehört im
Scheidungsfall zum Eigengut der
Ehefrau. Sie müsste dem Ehe­
mann davon nichts abgeben.
6. Darf Verena ihre Geschwister
­voll­ständig enterben?
a)Nein. Geschwister sind gesetz­
liche Erben und haben Anrecht
auf ihren Pflichtteil von einem
Viertel.
b)Die Enterbung der Geschwister
ist nur möglich, wenn sie eine
schwere Straftat begangen oder
ihre familienrechtlichen Pflichten
grob verletzt haben.
c)Seit 1988 haben Geschwister
keinen Pflichtteil mehr. Verena
kann sie also in einem Testament,
Ehe- oder Erbvertrag vollständig
enterben.
7.Trudi hat mit Ehemann Patrick ein
Gemeinschaftskonto, auf das beide
unabhängig Zugriff haben (Und/oderKonto). Die Bank versichert, dass es
im Todesfall nicht gesperrt wird. Muss
­Trudi das Guthaben trotzdem mit
­Patricks Kindern teilen, wenn er stirbt?
a)Nein. Trudi kann das ganze
Guthaben nach dem Tod ihres
Ehemanns abheben und für sich
behalten.
b)Mit einem Und/oder-Konto wird
die Erbberechtigung der Kinder
nicht ausgeschlossen. Trudi darf
das Guthaben nur behalten,
wenn es sich dabei um ihr Eigen­
gut handelt und sie dies auch
beweisen kann. c)Haben Trudi und Patrick
­gemeinsame Kinder, darf Trudi
das Guthaben behalten. Bei 50 PLUS BEOBACHTER KOMPAKT 17/2008 27
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Das Energiespargeheimnis
nicht gemeinsamen Kindern ist
das Guthaben zum Nachlass
hinzuzurechnen. 8.Rosmarie lebt seit fünf Jahren mit
ihrem Lebenspartner zusammen.
Was ist vorzukehren, damit sie sich
gegenseitig beerben können?
a)Die beiden müssen einander
entweder in einem Erbvertrag
begünstigen oder den Part­
ner im Testament als Erben
einsetzen. In beiden Fällen
sind allfällige Pflichtteile der
übrigen Erben zu beachten.
b)Die beiden müssen nichts un­
ternehmen. Nach einem fünf­
jährigen Konkubinat erbt der
überlebende Partner sowieso.
c)Sie müssen sich in einem
Erbvertrag oder Testament nur
begünstigen, falls ein Partner
Nachkommen hat oder die
Eltern noch leben. Ohne solche
Pflichtteilserben geht das Erbe
automatisch an den lang­
jährigen Lebenspartner.
9.Tinkas Vater hat im Testament
einen Willensvollstrecker bestimmt.
Tinka und ihre Miterben möchten ihn
entlassen. Geht das?
a)Ja, wenn alle Erben der
­Entlassung zustimmen.
b)Es gilt Auftragsrecht. Danach
kann jeder Erbe dem Willens­
vollstrecker jederzeit kündigen.
c)Die Erben können den Willens­
vollstrecker nicht entlassen,
nur die Aufsichtsbehörde zur
Entlassung auffordern, wenn
dem Vollstrecker schwere
­Verfehlungen unterlaufen.
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28 50 PLUS BEOBACHTER KOMPAKT 19/2008
Testament
Der letzte Wille geschehe
Ein korrekt verfasstes Testament ist das A und O bei Erbschaften, wenn bei der
Verteilung des Nachlasses von den gesetzlichen Regelungen abgewichen wird.
So sorgen Sie für klare Verhältnisse unter den Nachkommen. Text: Tinka Lazarevic
Das letzte Hemd hat keine
Taschen. Die irdischen Güter bleiben zurück,
100 und die
Hinterbliebenen sind mit
vielen Fragen konfrontiert
wie: Wer kriegt das kostbare Silberbesteck? Zu welchem Preis wird das Haus
angerechnet? Und was passiert mit der
­alten Hauskatze?
Über die Verteilung des Nachlasses müssen die Erben gemeinsam und einstimmig
100
entscheiden, keiner darf allein
über eine
Sache verfügen. Das kann schnell einmal
für rote Köpfe sorgen. Denn kommt keine
Einigung zustande, hilft das Zivilgesetzbuch oft auch nicht weiter: Es enthält nur
wenige Zuteilungsvorschriften und Teilungsprinzipien, die keine direkten Ansprüche eines Erben begründen. Mit einem
Testament können Sie selber das Schicksal
Ihres hinterlassenen Vermögens steuern
und Streit unter den Erben vorbeugen.
Es gibt zwei Arten von Testamenten: das
­eigenhändige und das öffentliche. Beim
eigenhändigen Testament müssen Sie den
gesamten Text handschriftlich abfassen,
das Dokument datieren und unterzeichnen. Das öffentliche Testament dagegen
wird beim Notar aufgesetzt und von ihm
unter Mitwirkung von zwei Zeugen öffentlich beurkundet. Die beiden Testamente
unterscheiden sich allerdings nur hinsichtlich der Form: Das eine hat nicht mehr
Gewicht als das andere.
Formulieren Sie das Testament klar und
unmissverständlich, damit es keinen Raum
für Interpretationen lässt und Sie womöglich ungewollt einen Familienkrach aus­
lösen. Im Zweifelsfall lohnt es sich immer,
eine Fachperson beizuziehen.
Beachten Sie: Nicht ins Testament gehören
Bestimmungen über Bestattungswünsche,
denn ein Testament wird oft erst nach der
Beerdigung gefunden und eröffnet. Schreiben Sie solche Wünsche in einem separaten Schreiben nieder und übergeben Sie
dieses einer Vertrauensperson. n
Klare Worte: So formuliert man ein Testament
1
2
3
4
5
6
7
8
1 Erbeneinsetzung: Sie können bestimmen, wer erben soll. Dabei ist das
Pflichtteilsrecht des Ehegatten und der Nachkommen zu wahren. Haben
Sie keine Nachkommen, haben die Eltern Anrecht auf den Pflichtteil. Wird
dieser verletzt, ist das Testament jedoch nicht ungültig: Macht der Pflichtteilserbe innert Jahresfrist seit Kenntnis der Pflichtteilsverletzung keine
Herabsetzungsklage, behält das Testament seine Gültigkeit.
2 Ersatzerben: Stirbt ein eingesetzter Erbe vor Ihnen oder schlägt dieser das
Erbe aus, kommen wiederum die gesetzlichen Erben zum Zug. Wollen Sie das
nicht, müssen Sie einen Ersatzerben bestimmen.
3 Teilungsanordnungen: Sie können einem Erben bestimmte Vermögenswerte
zuweisen. Falls nichts Gegenteiliges verfügt ist, wird dieser Wert an seinen
­Erbanteil angerechnet. Soll dieser Wert zum Erbanteil hinzukommen, spricht
man von einem Vorausvermächtnis; entsprechend klar muss dies im Testament
zum Ausdruck kommen.
Ohne Teilungsvorschriften gibt es keine Vorrechte unter den Erben – mit einer
wichtigen Ausnahme: Der überlebende Ehegatte kann wählen, ob er die
­Familienwohnung und den Hausrat zu Eigentum, zur Nutzniessung oder als
Wohnrecht beanspruchen möchte.
4 Willensvollstrecker: Er ist quasi der verlängerte Arm des Verstorbenen und
hat den letzten Willen zu vollziehen. Gemäss den Anordnungen des Erblassers
muss er den Nachlass verwalten, Vermächtnisse ausrichten, fällige Schulden
bezahlen und die Erbteilung vorbereiten (siehe auch «Schlichter in heiklen
­Fällen», Seite 37).
5 Vermächtnis (mit Auflagen): Mit einem Vermächtnis können Sie einen einzelnen
Gegenstand oder einen Geldbetrag einer Person oder Institution vermachen. Der
Vermächtnisnehmer ist kein Erbe. Er hat lediglich Anspruch auf die Herausgabe
des Vermächtnisses. Ist der Gegenstand beim Erbgang nicht mehr vorhanden,
hat er das Nachsehen.
Mit einer Auflage können Sie einem Erben oder Vermächtnisnehmer die Pflicht
auferlegen, etwas zu tun, zu dulden oder zu unterlassen.
6 Bedingungen: Wollen Sie eine Verfügung von einem unbestimmten Ereignis
abhängig machen, können Sie diese an eine Bedingung knüpfen.
7 Nutzniessung: Bei der Nutzniessung wird die begünstigte Person nicht Eigentümerin einer Sache, hat aber dennoch die Herrschaft über sie. Das heisst, der
Nutzniesser eines Hauses darf dieses selber bewohnen, aber auch vermieten
und allfällige Erträge aus dem Vermögen für sich behalten. Der Eigentümer
kommt erst in den vollen wirtschaftlichen Genuss, wenn die Nutzniessung
­entfällt. Bei einem Wohnrecht hingegen darf der Berechtigte selbst im Haus
wohnen, es aber nicht vermieten.
Man ist so alt,
wie man sich
fühlt. Strath sorgt
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Lebensfreude.
Nichts ist so relativ wie das Alter. Und nichts
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Berufsleben genauso wie in der Freizeit.
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8 Nachträge und Abänderungen eines Testaments: Bezeichnen Sie ganz genau,
­ elche Punkte Sie im Testament ändern, und datieren Sie es neu. ­Erwähnen Sie
w
ausdrücklich, dass im Übrigen das ursprüngliche Testament gilt. Bei mehreren
Nachträgen oder grösseren Anpassungen ist es ratsam, ein völlig neues
­Testament zu verfassen und das alte sofort zu vernichten. Im Zweifel ersetzt
ein neues Testament immer das alte.
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Die pensionierte Heilpädagogin lebt in einer Frauen-WG in einem stattlichen Haus mit Garten, mag junge Menschen – und besonders ihre fünf Enkelkinder, die sie davor bewahren, «Mödeli zu entwickeln». Und was ist das
Wichtigste in ihrem Leben? «Menschen und Freundschaften.» Das gebe ihr das Gefühl, das Leben mache Sinn.
50 PLUS BEOBACHTER KOMPAKT 19/2008 31
erbengemeinschaft
Das Kreuz mit schwierigen Erben
Erbengemeinschaften sind Zwangsgemeinschaften: Können sich die Erbinnen und Erben
nicht einigen, ist der ganze Nachlass blockiert. Denn das Gesetz verlangt Einstimmigkeit.
Im Konfliktfall lohnt es sich, einen Vermittler beizuziehen. Text: Alexandra Gavriilidis
Die Erben von Heinz Klarer
(Name geändert) sind sich
eigentlich einig: Nach Zah­
lung aller offenen Rechnun­
gen soll das verbleibende
Vermögen unter den zehn Geschwistern
aufgeteilt werden. Mit Ausnahme eines
­Erben, der offenbar schwer alkoholsüchtig
ist: Er weigert sich, den Erbteilungsvertrag
zu unterschreiben. Das hat ärgerliche Fol­
gen: Die Bank kann keinem der Nachkom­
men den Erbteil auszahlen. Nach wieder­
holten100vergeblichen Versuchen, den Bru­
der um­zustimmen, entscheiden sich die
übrigen Geschwister, Erbteilungs­klage zu
erheben.
Erbengemeinschaften
sind keine demo­
Mein
letzter
kratischen
Wille... Gebilde; Mehrheitsentscheide
fruchten nichts, da das Gesetz Einstimmig­
keit verlangt. Das führt oft dazu, dass die
Erbengemeinschaft handlungsunfähig
wird: Ein einzelner Querkopf in der Fami­
lie kann den ganzen Nachlass blockieren.
Doch hätten die Erben Klarer sich den
Gang ans Gericht sparen können? Sie hät­
ten es zumindest versuchen können – zum
Beispiel indem sie die vormundschaftliche
Vertretung des betreffenden Erben ver­
langt hätten. Doch Vorsicht: Nicht jeder
schwierige Erbe ist ein Vormundschafts­
fall. Ungewiss ist auch, ob die Vormund­
schaftsbehörde tatsächlich auch handeln
würde. Der Gang ans Gericht ist deshalb
in aller Regel der sicherere Weg.
Eine Erbengemeinschaft ist eine Zwangs­
gemeinschaft. Der Grund ist das soge­
nannte Gesamthand-Prinzip. «Una manu»
(mit einer Hand): So beschreiben es schon
die alten Römer. Es bedeutet, dass mit
ganz wenigen Ausnahmen alle Hand­lungen
für den Nachlass von der Zustimmung
­aller Erben getragen sein müssen. Und:
Allen gehört alles. Das heisst, die Erben
besitzen alle Nachlasswerte als Gesamt­
eigentümer und haben nur gemeinsam auf
den ganzen Nachlass Zugriff. Die enge
persönliche Verbundenheit gilt auch für
Schulden des Nachlasses: Die Erben ­haften
solidarisch. Erst wenn sich die Erben über
die Erbteilung einig geworden sind und sie
die Teilung vorgenommen haben, kommt
jeder in den Genuss seines Erbteils.
Ein klassisches Problem unter Erben stellt
der Streit um Werte dar. Ein Beispiel:
Frank Hauser (Name geändert) und seine
Schwester haben ein Mehrfamilienhaus
sowie ein Einfamilienhaus geerbt. Die
Schwester möchte das Haus, er den Wohn­
block, der aber offenbar in einem schlech­
ten baulichen Zustand ist: Deshalb will
Frank Hauser der Schwester entsprechend
weniger auszahlen.
Was meint der Experte dazu? «Erben soll­
ten sich auf eine neutrale Verkehrswert­
schätzung einigen und sich vor allem vor­
gängig verpflichten, das Resultat der Ex­
100 anzuerkennen», rät Benno
pertise auch
Studer, Anwalt aus Laufenburg. Ein ge­
meinsam bestelltes Schätz-Schiedsgericht
sei angesichts der hohen Kosten nur bei
sehr hohen Werten empfehlenswert, sagt
der Erbrechtsspezialist.
Und wer hilft, wenn es in der Erben­
gemeinschaft harzt und die Erbteilung
nicht vorankommt? Grundsätzlich gilt:
Die Erbteilung
ist alleinige Sache der Er­
100
ben. Deshalb hilft bei der Erbteilung selbst
keine staatliche Institution – ausser das
Gericht auf entsprechende und meist kost­
spielige Teilungsklage. Nur die einig ge­
wordenen Erben (oder die Gerichte) kön­
nen einen Nachlass teilen.
Gibt es schon vor der Erbteilung, also bei
der Verwaltung des Nachlasses, Probleme,
werden die Erben von der Rechtsordnung
allerdings nicht ganz alleingelassen. Für
den Fall, dass die Erben bezüglich Verwal­
tung uneinig sind oder nicht alle Erben
bekannt sind, stellt das Gesetz zwei Insti­
tutionen zur Verfügung, die in Sachen
Nachlass handeln können: erstens den Er­
benvertreter (Art. 602 Abs. 3 ZGB) und
zweitens die Erbschaftsverwalterin (Art.
554 ZGB). Die Bestellung eines Erben­
vertreters kann jeder Erbe verlangen. Je­
doch Streit allein genügt in der Regel nicht
als Grund. Vielmehr muss die Erben­
gemeinschaft ihre Handlungsunfähigkeit
plausibel machen können, damit ein Erben­
vertreter amtlich ernannt wird. Zudem
müs­sen die Interessen der gesamten Erben­
gemeinschaft und nicht bloss einzelner
Erben tangiert sein.
Der Erbenvertreter darf über Erbschafts­
werte verfügen und für den Nachlass Ver­
pflichtungen eingehen. Er entscheidet also
selber über die Renovationsarbeiten, wenn
Mieter aus der Nachlassliegenschaft aus­
ziehen. Auch ein Miterbe kann als Erben­
vertreter ernannt werden. Die Teilung der
Erbschaft kann der Erbenvertreter aller­
dings nicht anordnen, sie bleibt Sache der
Erbinnen und Erben.
Sind nicht alle Erben bekannt, leistet die Erb­
schaftsverwaltung Abhilfe. Sie wird von
der zuständigen Behörde auch eingesetzt,
wenn die Erbberechtigung zweifelhaft ist.
Wie die Erbenvertretung schränkt auch
eine Erbschaftsverwaltung die Rechte der
Erben markant ein: Solange sie gilt, kön­
nen die Erben nicht mehr für den Nachlass
handeln. Selbst das Einstimmigkeits­prinzip
ist ausgeschaltet. Als Erbschaftsverwalter
eingesetzt werden können Erben, Ver­
wandte oder andere Personen, Anwältin­
nen, Treuhänder, Beamte und Banken. Ist
bereits ein Willensvollstrecker eingesetzt,
wird ihm auch die Erbschaftsverwaltung
übertragen.
Teilen kann aber auch die Erbschafts­
verwalterin nicht: Letztlich sind bei der
Erbteilung immer die Erben gefragt. Oder
die Richterinnen und Richter im Erb­
teilungsprozess, in dessen Verlauf sich die
Erbinnen und Erben im besten Fall in
­einem Vergleich einigen.
Die Erbengemeinschaft gilt erst als auf­
gelöst, wenn die Teilung vollzogen ist – für
viele Erben eine grosse Erleichterung, ja
fast eine Erlösung. Zufriedenheit hingegen
kann man nicht erben. «Beim Erben nötig
ist das Bewusstsein, dass man – wie über­
haupt im Leben – nicht alles haben kann,
32 50 PLUS BEOBACHTER KOMPAKT 19/2008
Erben ohne Ärger: So verhindern Sie Streitigkeiten innerhalb der Erbengemeinschaft
Als Erblasser
Beziehen Sie Erben in die Planung ein
w Das vergrössert die Akzeptanz
Ihres letzten Willens. Binden Sie sich
nötigenfalls gegenseitig mit einem
notariell beurkundeten Erbvertrag.
Regeln Sie Erbvorbezüge
w Schreiben Sie auf, welchem Kind Sie
zu welchem Zeitpunkt welche Erbvorbezüge ausgerichtet haben, und
halten Sie fest, ob diese im Erbfall an
den Erbteil angerechnet werden müs­
sen. Werden renovationsbedürftige
Liegenschaften überschrieben, sollte
zudem eine Verkehrswertexpertise
gemacht werden. Nach späteren Investitionen lassen sich der ursprüngliche Wert sowie die Wertsteigerung
kaum mehr feststellen.
Verfassen Sie ein Testament
w Klar, einfach und nicht zu detailliert
sollte das Testament sein. Eventuell
mit einer Pflichtteilsklausel als
Sanktion für den Fall der Anfechtung.
Bereinigen Sie Familienkonflikte
w Halten Sie regelmässig eine Art
­Familienkonferenz, bei der sich alle
austauschen können – auch über das
Gefühl, benachteiligt worden zu sein.
Bestimmen Sie einen Willensvollstrecker
w In Ihrem Testament sollten Sie einen
im zwischenmenschlichen Umgang
geschickten Willensvollstrecker
einsetzen.
Vererben Sie keine Erbengemeinschaften
w Falls Sie bereits selber Mitglied einer
Erbengemeinschaft sind: Haben Sie
den Mut, auf eine Erbteilung zu drängen, statt diese weiterzuvererben.
Der Kreis der Erben wird mit Erbeserben und weiteren involvierten
­Erbengemeinschaften immer
­komplexer und unüberschaubarer.
Als Erben
Fragen Sie sich: «Will ich Erbe sein?»
w «Will ich mich überhaupt mit der
Erbschaft herumschlagen und mit
den anderen Erben zu tun haben?»
Dies sollten Sie sich am Anfang
­fragen. Lautet Ihre Antwort nein,
schlagen Sie die Erbschaft innert
der Frist von drei Monaten aus.
Blicken Sie gemeinsam nach vorn
w Wenn Sie sich auf eine Erbschaft einlassen: Motivieren Sie sich und Ihre
Miterben zu unvoreingenommenen
Treffen am runden Tisch – am besten
ohne Partner, denn oft verschärfen
Verschwägerte den Konflikt.
Seien Sie transparent
w Erbvorbezüge und Schulden gegen­
über dem Erblasser gehören auf den
Tisch. Das beugt Misstrauen vor.
Seien Sie kooperativ
w Selber Kompromisse vorzuschlagen
ist besser, als die Vorschläge der
­anderen Erbinnen und Erben kategorisch abzulehnen.
Gehen Sie strukturiert vor
w Teilen Sie die Erbteilung in verschiedene «Traktanden» auf: Beginnen Sie
dort, wo Einigkeit besteht oder bestehen könnte. Packen Sie schwere
Brocken erst später an. Und protokollieren Sie die Ergebnisse der
­Erbensitzungen.
Vermeiden Sie Streit um Werte
w Einigen Sie sich auf eine Verkehrswertschätzung und verpflichten Sie
von vornherein alle Mitglieder der
Erbengemeinschaft, das Schätz­
resultat anzuerkennen.
Nehmen Sie eine Mediation in Anspruch
w Eine Mediation hilft, getroffene Regelungen besser zu akzeptieren. Vor
allem wenn die Erbinnen und Erben
weiterhin miteinander zu tun haben –
wie in einem Familienunternehmen
oder in Bezug auf ein gern von allen
besuchtes Ferienhaus der Familie.
Bestimmen Sie einen Vertreter
w Bestimmen Sie fürs Tagesgeschäft
einen Erben als Vertreter der Erbengemeinschaft und regeln Sie seine
Kompetenzen in der Vollmacht.
was an sich geteilt werden muss. Eine ge­
wisse Grosszügigkeit ist also angesagt
beim Erben, und zwar schon bei der Pla­
nung durch den Erblasser», sagt Peter
Breitschmid, Professor für Privatrecht an
der Universität Zürich.
In vielen Fällen führen Verhandlungen
­unter den Erbinnen und Erben auch mit
Hilfe von Anwälten nicht zur Lösung. Aus­
ser dem Gang aufs Gericht gibt es aber
noch einen weiteren möglichen Weg: die
sogenannte Mediation. Mit Hilfe einer un­
parteiischen Person versuchen die zerstrit­
tenen Erben, zu einer einvernehmlichen
Lösung zu kommen. «Das Mediations­
verfahren ist vor allem dann geeignet,
wenn die Prozesschancen unklar sind, weil
die Diskussion dann meist emotionaler
­geführt wird», sagt Corina Eichenberger,
Mediatorin und Anwältin in Basel. Oft
könnten mit der Mediation auch noch an­
dere Probleme geklärt werden, «denn die
Beziehungen der Erben gehen ja meistens
weiter». Zivilrechtsprofessor Peter Breit­
schmid gibt indes zu bedenken: «Je frus­
trierter die Parteien schon vor dem Erb­
gang sind und je mehr Verletzungen bis
zur Mediation passiert sind, desto geringer
ist die Bereitschaft, sich auf dieses Verfah­
ren einzulassen.» Klar für eine Mediation
sprechen die Anwalts- und Gerichtskos­
ten, die im Vergleich zu den Kosten der
Mediation schnell stark steigen. n
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Zahnfleischprobleme in
aller Munde?
Zahnfleischprobleme sind zu einem weit verbreiteten
Volksleiden geworden. Viele sind sich dessen jedoch
nicht bewusst. Dabei sind statistisch gesehen 9 von
10 Personen von Zahnfleischirritationen betroffen.
Wussten Sie, dass 90% der Bevölkeru leischirritationen leiden?
Häufig ist dies den Betroffenen
selbst nicht bewusst. Gerötetes
Zahnfleisch, das beim Putzen
empfindlich reagiert, ist immer ein
Anzeichen für ein beginnendes
Zahnfleischproblem. Unbehandelt
kann dies bis zum Zahnverlust
führen. Gesundes Zahnfleisch ist
straff, blassrosa und besitzt an
der Oberfläche feine Pünktchen –
wie die Haut einer Orange.
Querschnitt durch
einen Zahn
Zahnschmelz
Zahnbein
Zahnmark
Zahnfleisch
Wer ist betroffen?
Zahnfleischprobleme können jeden treffen, gleich welchen Alters.
Zu den Risikogruppen zählen Personen mit Bluthochdruck, Diabetiker, Raucher, Schwangere, Senioren, Träger von Brücken, Implantaten und Zahnspangen. Auch
Kinder und Jugendliche können
bereits unter irritiertem Zahnfleisch
leiden, wenn sie beispielsweise
während einer kieferorthopädischen Behandlung aufgrund erschwerter Umstände die Mundhygiene vernachlässigen.
Was kann ich gegen Zahnfleischprobleme tun?
Das A und O für gesundes Zahnfleisch ist eine gute Mundhygiene.
Der bakterielle Zahnbelag muss
täglich gründlich entfernt werden,
besonders am Zahnfleischsaum
und in den Zahnzwischenräumen.
Benutzen Sie eine weiche Zahnbürste, welche das Zahnfleisch
Blutgefässe
und Nerven
Plaquebakterien produzieren
Säuren, die Karies verursachen, und Giftstoffe, die das
Zahnfleisch reizen.
nicht zusätzlich verletzen kann.
Die sanfte, aber bestimmte Reinigung der Zähne sollte mindestens
3 Minuten dauern, systematisch
von Zahn zu Zahn. Ausserdem
sollten 1× täglich sämtliche Zahnzwischenräume mit Zahnseide,
Zahnhölzern oder Interdentalbürsten gereinigt werden. Nur so werden alle Reste von bakteriellem
Zahnbelag gründlich entfernt.
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zurückbleibenden Plaquereste.
2. meridol® hemmt die
Neubildung von Plaque.
3. meridol® übt eine wohltuende,
regenerierende Wirkung auf
das Zahnfleisch aus.
Die meridol® Zahnbürste reinigt
sanft und effizient. Die sehr weichen und feinen Borsten sorgen
für spürbar mehr Sauberkeit. Die
Plaque wird gründlich entfernt –
auch am besonders betroffenen
Zahnfleischsaum. Unterstützt wird
die gute Reinigungsleistung durch
den kleinen weichen Bürstenkopf,
mit dem auch die hinteren Backenzähne und die Innenflächen der
Zähne mühelos erreicht werden.
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kein Alter!». Ziele sind die
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34 50 PLUS BEOBACHTER KOMPAKT 19/2008
Konkubinat
Ohne Trauschein drohen Nachteile
Unverheiratete Partner werden vom Gesetz stiefmütterlich behandelt: Sie zählen nicht
zum Kreis der gesetzlichen Erben. Dass der Lebenspartner das Nachsehen hat, lässt
sich jedoch verhindern – dank einem Testament und guter Planung. Text: Karin von Flüe
Gemäss der jüngsten Volks­
zählung leben in der
Schweiz 189 000 Paare oh­
ne Trauschein zusammen.
Unverheiratete Paare mit
Kindern sind seltener, ihr Anteil stieg aber
gegenüber der letzten Volkszählung mar­
kant auf 36 000. Trotz diesen Zahlen ge­
hören Lebenspartner immer noch nicht
zum Kreis der gesetzlichen Erben. Dies gilt
auch bei
langjähriger Partnerschaft oder
100
wenn das Paar gemeinsame Kinder hat.
Eine Ausnahme macht das Gesetz seit dem
1. Januar 2007 bei gleichgeschlechtlichen
Partnern, die ihre Lebensgemeinschaft ha­
ben eintragen lassen. Ansonsten erben nur
die Kinder – oder bei Kinderlosigkeit die
nächsten Verwandten.
Damit Ihr Partner nicht leer ausgeht, kön­
100 ihn im Testament als Erben einset­
nen Sie
zen und die Verwandten von der Erbfolge
teilweise oder ganz ausschliessen. Wer
Nachkommen oder Eltern als nächste Ver­
wandte hinterlässt, ist in seiner Verfü­
gungsfreiheit eingeschränkt: Drei Viertel
des Nachlasses bleiben für die Kinder re­
serviert. Bei Kinderlosen können Mutter
und Vater je einen Viertel des Nachlasses
für sich beanspruchen. Sind die erwachse­
nen Kinder einverstanden, können sie in
einem Erbvertrag ganz, teilweise oder für
eine bestimmte Zeit verbindlich auf ihren
Pflichtteil verzichten. Dasselbe gilt für kin­
derlose Paare, wenn die Eltern einverstan­
den sind. Auf diese Weise lassen sich gera­
de bei Patchworkfamilien faire Lösungen
finden, wie das folgende Beispiel zeigt:
Hans und Susi leben im Konkubinat. Hans
hat einen Sohn, Peter; Susi eine Tochter,
Hanna. Beide Kinder stammen aus frühe­
ren Beziehungen. Hanna und Peter sind
über 18 Jahre alt und vereinbaren mit ­ihren
Eltern folgende Erbfolge: Stirbt Hans
­zuerst, erbt Susi seinen gesamten Nachlass
als Vorerbin. Stirbt dann Susi, gehen der
noch unverbrauchte Nachlass von Hans
sowie ihr eigenes Vermögen nach Abzug
der Erbschaftssteuer zu gleichen Teilen an
Hanna und Peter. Stirbt Susi zuerst, geht
ihr Vermögen an Hans als Vorerben. Bei
seinem Tod gehen der noch unverbrauchte
Nachlass von Susi und sein eigenes Vermö­
gen − nach Abzug der Erbschaftssteuer −
zu gleichen Teilen an Peter und Hanna.
Für diese Lösung ist ein öffentlich beurkun­
deter Erbvertrag nötig. Der Staat lässt die
Abänderung der gesetzlichen Erbfolge
nicht ungestraft zu. In den meisten Kanto­
nen hat der überlebende Partner happige
Erbschaftssteuern zu bezahlen. In der Re­
gel gehen 30 bis 40 Prozent an den Fiskus.
Nachkommen sind indes in fast allen Kan­
tonen von der Erbschaftssteuer befreit.
Check: Wie viel Sie dem Partner vermachen können
Ihre nächsten
­Verwandten sind
Deren Pflichtteile sind
Maximal verfügbare Quote
für den Partner
Kinder oder Enkel
3/4
1/4
beide Elternteile
¼+¼=½
1/2
ein Elternteil ohne
weitere Nachkommen
1/2
1/2
ein Elternteil mit weiteren Nachkommen
¼
3/4
andere Verwandte
0
alles
Auch bei der Sozialversicherung sind Lebens­
partner nur lückenhaft abgesichert. So
sieht weder die erste Säule (AHV) noch
die zweite Säule (BVG) Hinterlassenen­
leistungen an den Lebenspartner vor. Die
Kinder des Verstorbenen erhalten jedoch
aus beiden Säulen eine Waisenrente bis
zum 18. beziehungsweise 25. Geburtstag,
wenn sie noch in Ausbildung sind.
Immerhin richten einige Pensionskassen
freiwillig Leistungen an den hinterbliebe­
nen Partner aus. Wenn das Pensionskassen­
guthaben auf einem Freizügigkeitskonto
liegt, etwa weil sich der Partner selb­ständig
gemacht hat, kann er der Lebenspartnerin
im Todesfall sogar das gesamte Guthaben
vermachen, sofern eine der folgenden
­Voraussetzungen erfüllt ist:
w Der Verstorbene ist zumindest zur
­Hälfte für den Unterhalt des überlebenden
Partners aufgekommen.
w Der Überlebende muss für den Unter­
halt eines gemeinsamen Kindes aufkom­
men.
w Die Lebenspartnerschaft hat vor dem
Todesfall seit mindestes fünf Jahren be­
standen.
Am besten klären Sie bei der Pensions­
kasse ab, ob Sie den Lebenspartner begüns­
tigen können und wenn ja, mit welchen
Leistungen zu rechnen ist. Haben Sie ein
Freizügigkeitskonto oder eine Freizügig­
keitspolice und erfüllt Ihr Lebenspartner
eine der oben erwähnten Voraussetzun­
gen, geben Sie bei Ihrer Vorsorgeeinrich­
tung eine schriftliche Begünstigungserklä­
rung ab. Sie können Ihrer Lebenspartnerin
das gesamte Guthaben vermachen oder
auch bestimmen, wie zwischen ihr und
­Ihren unmündigen oder in Ausbildung
­stehenden Kindern zu teilen ist.
Die Todesfallleistungen der Pensionskasse
aus einem Freizügigkeitskonto oder einer
Freizügigkeitspolice fallen nicht in den
Nachlass. Die Summen sind daher weder
für die Pflichtteile relevant, noch müssen
die Begünstigten eine Erbschaftssteuer be­
zahlen. Die Leistungen werden allerdings
Konkubinat: So sieht die Situation im Todesfall aus
Ausgangslage: Konkubinatspaar mit einem dreijährigen Kind. Der Mann
verdient jährlich 100 000 Franken, die Frau 50 000. Das Haus, das dem
Mann gehört, hat einen Wert von 700 000 Franken, die Hypothek beläuft sich
auf 300 000 Franken. Das Vermögen der Frau beträgt 50 000 Franken.
Einkommen bei Todesfall Mann (in Franken)
Lebenspartnerrente
2. Säule
Waisenrente 2. Säule
Waisenrente 1. Säule
Einkommen Frau
35 000
Total Einkommen
107 600
12 000
10 600
50 000
Vermögen ohne Testament
Frau
Konti Frau
Total Vermögen Frau
Kind
geerbtes Haus
abzüglich Hypothek
Total Vermögen Kind
quelle: vz vermögenszentrum
mit einer je nach Wohnsitzkanton des Ver­
storbenen unterschiedlichen Sondersteuer
belegt.
Auch dank privater Vorsorge lassen sich
­Lücken schliessen. Erwerbstätige können
steuerbegünstigt mit der privaten Vorsorge
3a sparen oder sich gegen die Risiken
­Invalidität, Alter und Tod zusätzlich ver­
sichern. Unverheiratete können das ganze
Guthaben oder die Versicherungssumme
dem Lebenspartner vermachen, wenn eine
der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:
w Die Lebenspartnerschaft hat vor dem
Todesfall seit mindestens fünf Jahren be­
standen.
w Der Überlebende müsste für ein gemein­
sames Kind aufkommen.
w Der Verstorbene ist zu mindestens
50 Prozent für den Unterhalt des Lebens­
partners aufgekommen.
Ist keine dieser Voraussetzungen erfüllt,
können Sie das Guthaben der Säule 3a
dem Lebenspartner nur vermachen, wenn
Sie kinderlos sind. Dafür braucht es aber
eine entsprechende Begünstigungserklä­
rung an die Vorsorgeeinrichtung und ein
Testament, worin der Lebenspartner als
Erbe eingesetzt wird.
Beachten Sie: Die Todesfallleistungen aus
der Säule 3a sind für die Berechnung der
Pflichtteile der Kinder oder − bei Kinder­
losen − der Eltern relevant. Je nach Höhe
des übrigen Nachlasses können diese Er­
ben darum trotz maximaler Begünstigung
des Lebenspartners eine Beteiligung ver­
langen. Berechnungsbeispiele dazu finden
Sie auf: www.beobachter.ch/beratung.
Oft lässt sich der Vorsorgebedarf des über­
lebenden Partners trotz Erbeinsetzung und
Begünstigung in den Säulen 2 und 3a nicht
abdecken. Heikel wird es, wenn das Paar
im eigenen Haus wohnt und noch minder­
jährige Kinder zu betreuen sind. Hier hilft
eine individuelle Nachlassplanung, die
zeigt, über welche Summe der überle­bende
Elternteil verfügen muss, um den bishe­
rigen Lebensstandard halten zu können.
Ein Fehlbetrag lässt sich über eine Risiko-
50 PLUS BEOBACHTER KOMPAKT 19/2008 35
50 000
50 000
700 000
–300 000
400 000
Deckungslücke
Übernahme Haus
Einkommenseinbusse 2
400 000
706 667
Total Deckungslücke 4
1 106 667
1Kind
wird zugunsten der Frau testamentarisch
auf den Pflichtteil gesetzt (¾ des Nachlasses).
2 Einbusse,
bis Ausbildung des Kindes voraussichtlich beendet ist; wird mit 6% kapitalisiert.
Todesfallversicherung abdecken. Die ver­
sicherte Summe geht im Todesfall an den
begünstigten Lebenspartner. Selbst pflicht­
teilsgeschützte Erben haben darauf keiner­
lei Ansprüche. n
Vermögen mit Testament 1
Frau
1/4 geerbtes Haus
abzüglich 1/4 Hypothek
Konti Frau
Total Vermögen Frau
175 000
–75 000
50 000
150 000
Kind
3/4 geerbtes Haus
abzüglich 3/4 Hypothek
Total Vermögen Kind
525 000
–225 000
300 000
Deckungslücke
Übernahme Haus
Einkommenseinbusse 2
Erbschaftssteuern 3
Total Deckungslücke 4
3 Annahme:
4 zu
300 000
706 667
10 000
1 016 667
zirka 10% für Konkubinatspartner
versichernder Betrag
Weitere Infos
Internet
w www.helponline.ch
w www.vermoegenszentrum.ch
Augusto Gansser-Biaggi, 98, Autobiograph
Der ehemalige Geologieprofessor arbeitet noch jeden Tag – an seinem Erinnerungsbuch «Una Storia». Es ist die
Geschichte seines überreichen Lebens. Und er führt eine Agenda, eine Art Logbuch, in dem er das Wetter notiert,
die Mondphasen oder die Namen seiner Besucher. «Ricordare», sich erinnern, sagt er, «das ist das Wichtigste.»
50 PLUS BEOBACHTER KOMPAKT 19/2008 37
Willensvollstrecker
100
Schlichter in heiklen Fällen
Mein
Beim
Erben kann ein Willensvollstrecker eine grosse Hilfe sein. Vor allem dann,
letzter
Wille...
wenn zu befürchten ist, dass sich die100
Erbinnen und Erben in die Haare geraten könnten.
Was Sie bei der Wahl des Willensvollstreckers beachten müssen. Text: Cornelia Döbeli
Jahr für Jahr werden in der
Schweiz rund 28 Milliarden
Franken an gut 160 000 Er­
bende verteilt – oft nach
häss­lichen Auseinanderset­
zungen. Auch Martin Brunner (Name ge­
ändert) bereitet die Vorstellung schlaflose
Nächte, dass sich die Kinder wegen seines
Nachlasses − er besitzt ein Rustico im Tes­
sin und etwas Erspartes − dereinst in die
Haare geraten könnten. Die eine Tochter
redet mit dem Bruder schon seit Jahren
nicht mehr, die andere wohnt in Italien:
Zank scheint programmiert zu sein.
Um das Risiko eines Erbstreits zu mindern,
will Brunner ein Testament schreiben und
einen Willensvollstrecker ernennen – einen
Verwalter, Schlichter und Erbteiler in sei­
nem Dienst (siehe «Erbschaft: Das sind die
Pflichten des Willensvollstreckers»). Aber
wen soll er einsetzen? Den Freund, der die
Familienverhältnisse gut kennt, einen An­
walt oder gar seine Hausbank?
«Wenn es nur darum geht, den Hausrat
und etwas Bargeld unter wenigen Erben zu
teilen, kann man ohne weiteres eine ver­
traute Person einsetzen», sagt der Basler
Anwalt und Notar Bernhard Christ. «Dann
geht es auch ohne grosse buchhalterische
oder gar juristische Kenntnisse.» In Martin
Brunners Fall dagegen ist ein professionel­
ler Willensvollstrecker zu empfehlen. Al­
lein schon deshalb, weil eine Erbin im Aus­
land lebt und dadurch juristische Probleme
entstehen könnten.
Aber auch ein Anwalt oder Treuhänder ist
nicht in jedem Fall die geeignete Person.
«Der Willensvollstrecker muss vor allem
auch Zeit haben, den Nachlass kontinuier­
lich und speditiv abzuwickeln», sagt Christ.
«Eine Willensvollstreckung, die sich über
viele Monate hinzieht, führt unweigerlich
zu Spannungen mit den Erben.» Daher rät
Christ jedem Erblasser, «den potentiellen
Willensvollstrecker zu kontaktieren und
abzuklären, ob eine zügige Willensvoll­
streckung möglich ist».
Erbschaft: Das sind die Pflichten des Willensvollstreckers
100
Der Willensvollstrecker muss
w seine Tätigkeit sofort aufnehmen und die Vorbereitungen
für die Erbteilung zügig vornehmen;
w die Erben und Vermächtnisnehmer ermitteln und entweder selber
ein Inventar errichten oder bei der amtlichen Inventarauf­nahme
­mitwirken;
w neutral sein;
w die Erben regelmässig informieren und auf Verlangen Auskunft
­geben über den Stand des Nachlasses, Erbvorbezüge sowie über
das auf­gelaufene Honorar;
w jährlich einen Rechenschaftsbericht und nach Beendigung einen
Schlussbericht verfassen;
w die Erbschaft bis zur Teilung verwalten – etwa sich um die Nachlass­
liegenschaft kümmern, Mietverhältnisse regeln, ein Unternehmen
­liquidieren, Forderungen eintreiben, Darlehen kündigen,
­Betreibungen vornehmen und Prozesse führen;
w fällige Schulden, Steuerforderungen, Bestattungskosten bezahlen
und Vermächtnisse ausrichten; zu diesem Zweck darf er Nachlass­
gegenstände veräussern;
w die Teilung vorbereiten und diese nach Zustimmung aller Erben
gemäss Teilungsplan durchführen.
Brunner entscheidet sich schliess­lich,
seinen Freund als Willensvollstrecker ein­
zusetzen, da er davon ausgeht, dass dieser
weniger Honorar verlangen wird als ein
Anwalt oder eine Bank, die in der Regel
zu einem berufsüblichen Stundenansatz
abrechnen oder rund drei Prozent des
Bruttonachlasses als Entgelt fordern. Laut
Bundesgericht sind solche pauschalen Ent­
schädigungen allerdings nur in Ausnahme­
fällen zulässig, da das Honorar nach Gesetz
angemessen zu sein hat.
Was Brunner nicht weiss: Er könnte in sei­
nem Testament das Honorar selber fest­
legen. Die sinnvollste Berechnungsweise
ist gemäss Bernhard Christ die Kombina­
tion eines mässigen oder reduzierten Stun­
denansatzes mit einem Zuschlag in Pro­
zenten bei niedrigen Nachlässen (respek­
tive in Promillen bei höheren Nachlässen).
Wäre das Honorar zu klein, würde der pro­
fessionelle Willensvollstrecker das Mandat
gar nicht erst annehmen. Mit dem redu­
zierten Stundenansatz aber ist er an einer
schnellen Abwicklung interessiert – und
dank dem Zuschlag dennoch für den zeit­
lichen Mehraufwand bei hohen oder kom­
plizierten Nachlassfällen entschädigt.
Um Honorarprobleme von vornherein aus­
zuschliessen, rät Giulio Vitarelli, Nachlass­
experte beim VZ Vermögenszentrum, den
Willensvollstrecker rechtzeitig zu kontak­
tieren und sich über dessen Honorar zu
informieren: «Nur so kann der Erblasser
sicherstellen, dass nach seinem Tod ein
Willensvollstrecker das Mandat auch wirk­
lich ausführt – und zwar mit bekannter
Kostenfolge.»
Schliesslich können auch Martin Brunners
Kinder dazu beitragen, dass sich der Auf­
wand des Willensvollstreckers in Grenzen
hält. Und zwar indem sie ihm bei der In­
ventaraufnahme helfen und sich möglichst
rasch über die Teilung einigen. n
38 50 PLUS BEOBACHTER KOMPAKT 19/2008
Meistbegünstigung
Der Ehepartner soll Vorrang haben
Der Ehepartner ist nicht automatisch Alleinerbe. Die Ehefrau oder der Ehemann
lässt sich jedoch gegenüber den anderen Erben begünstigen. Entscheidend ist die
­Zusammensetzung des ehelichen Vermögens. Text: Tinka Lazarevic
«Nach meinem Tod sollst du
alles bekommen»: Das wünschen sich viele Ehepaare
für den Überlebenden. Mit
welchen Mitteln dies zu
erreichen ist, kann nicht pauschal beantwortet werden. Eine Ehe ist nach
­gesetzlicher Definition nicht nur eine
Lebens- und Liebes-, sondern auch eine
Vermögensgemeinschaft. Treffen Paare
keine eigene Regelung, untersteht ihre Ehe
automatisch dem Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung (siehe «Erbschaft:
Es kommt auf den Güterstand an, was in
den Nachlass fällt»). Dabei wird das eheliche Vermögen in vier Teile aufgeteilt: das
­Eigengut der Frau, das Eigengut des Mannes, die Errungenschaft der Frau und die
Errungenschaft des Mannes.
100
Je nach familiärer Situation oder eigenen
Bedürfnissen kann das Modell der herkömmlichen Errungenschaftsbeteiligung
abgeändert und der Ehegatte begünstigt
werden. Dabei ist auch von Bedeutung, ob
das Paar gemeinsame Kinder hat oder Kinder aus früheren Beziehungen Ansprüche
haben könnten.
w Ehepaar mit gemeinsamen Kindern: Mit
100
einem Ehevertrag kann man bestimmen,
ob die ganze Errungenschaft – und nicht
nur die Hälfte – dem Überlebenden zufällt.
Dazu braucht es keine Zustimmung der
gemeinsamen Kinder. In Bezug auf die Errungenschaft wäre damit die bestmögliche
Begünstigung erreicht. In den Nachlass
fällt nur noch das Eigengut der verstorbenen Person. Verfügte diese über kein Eigen­
gut, beträgt der Nachlass null Franken,
und die Kinder erben nichts; hatte der Verstorbene Eigengut, fällt es in den Nachlass.
Das Eigengut hingegen kann man nicht via
Ehevertrag dem Ehepartner zuweisen. In
einem Testament kann man aber die Kinder auf den Pflichtteil setzen.
Oft besitzt ein Ehepaar als einziges Ver­
mögen ein Haus. Soll vermieden werden,
dass der Überlebende das Haus verkaufen
muss, um den Pflichtteil der Kinder aus­
zuzahlen, kann man im Testament bestimmen, dass der Ehegatte einen Viertel des
Nachlasses als Eigentum erhält und am
Rest die Nutzniessung. Die Kinder erhalten drei Viertel als Eigentum, können aber
wirtschaftlich nicht darüber verfügen – es
bleibt «blockiert». Der überlebende Ehegatte darf bis zu seinem Tod im Haus wohnen, es vermieten und nutzen. Er muss den
Kindern auch keine Auszahlung leisten.
w Ehepaar mit keinen gemeinsamen Kindern:
Das Gesetz bestimmt, dass die nicht gemeinsamen Kinder gegenüber dem über­
lebenden Ehegatten nicht benachteiligt
werden dürfen. So darf die Änderung im
Ehevertrag nicht deren Pflichtteil verletzen. Auch die Nutzniessung am Vermögen
ist nicht gegen ihren Willen zulässig. Was
kann man tun, um den Ehegatten trotzdem
maximal zu begünstigen?
Im Testament kann der Erblasser seine
Kinder auf den Pflichtteil setzen und dem
Ehepartner so maximal fünf Achtel des
Nachlasses zuwenden. Besteht der Nachlass nur aus einem Haus, könnte die
Pflichtteilsauszahlung wiederum problematisch werden. Eine Möglichkeit wäre
ein Erbvertrag, was aber die Zustimmung
der Kinder erfordert, die zudem volljährig
und urteilsfähig sein müssen. In einem solchen wäre zu regeln, dass die Kinder auf
ihren Erbteil verzichten (allenfalls gegen
eine finanzielle Abfindung) oder dass sie
erst nach dem Tod des zweiten Ehegatten
erben. Im letzteren Fall besteht allerdings
die Gefahr, dass das Vermögen für die
­Finanzierung eines Pflegeheims aufgebraucht wird – und die Kinder leer aus­
gehen. Hier könnte man vereinbaren, dass
die Kinder dem Stiefelternteil nur die
Nutzniessung an ihrem Anteil überlassen.
Diese Vermögensteile dürften dann nicht
verkauft oder aufgebraucht werden. Ebenfalls wäre eine Regelung bei Wiederverheiratung ratsam.
Eine andere Möglichkeit ist die Wahl der
allgemeinen Gütergemeinschaft. Diese
vereinigt das voreheliche Vermögen, Erbschaften und die Einkünfte zu einem
­Gesamtgut. Ist das voreheliche Vermögen
Hauptbestandteil der Hinterlassenschaft,
fiele es bei der Errungenschaftsbeteiligung
ganz in den Nachlass, wovon der Pflichtteil der Kinder drei Achtel betrüge. Bei
der Gütergemeinschaft dagegen geht die
­Hälfte des Gesamtguts an die Ehefrau, die
andere Hälfte in den Nachlass. Setzt man
die Kinder auf den Pflichtteil, ergibt dies
rein rechnerisch nur drei Sechzehntel des
Gesamtguts. Damit wäre der Anspruch
der Kinder halbiert.
Bei sogenannten Patchworkfamilien, also
Ehepaaren mit keinen gemeinsamen Kindern, kann die erbrechtliche Vorsorge
schnell kompliziert werden. Trifft man
­keine Vorkehrungen, kann es auch zu un­
gerechten Situationen kommen – je nachdem, welcher Ehegatte zuerst stirbt. Denn
die Stiefkinder erben nichts vom Zweit­
versterbenden, wenn nichts vorgekehrt ist.
Darum lohnt sich der Gang zum Spezialis­
ten, der eine massgeschneiderte Lösung
ausarbeitet.
w Ehepaar ohne Nachkommen (dessen Eltern
bereits verstorben sind): Viele Ehepaare
sind der Ansicht, der Ehegatte sei automatisch Alleinerbe – doch das ist ein Irrtum.
Der Ehegatte erhält von Gesetzes wegen
nur drei Viertel des Nachlasses. Anstelle
der vorverstorbenen Eltern treten jedoch
die Geschwister in die Erbenstellung ein.
Will man dies verhindern, reicht es aus,
den Ehegatten als Alleinerben im Testament zu bestimmen. Rechtlich wäre das
zulässig, da Geschwister keinen Anspruch
auf einen Pflichtteil haben.
w Versicherungen sind in all diesen Konstellationen ein wichtiges Instrument bei der
Nachlassplanung. Denn Todesfallversicherungen ohne Rückkaufswert und Spar­
anteil fallen nicht in den Nachlass des
­Verstorbenen. Dasselbe gilt für Pensions­
kassenrenten oder -kapital: Diese Gelder
gehören ausschliesslich dem Witwer, der
Witwe oder sonstigen Begünstigten.
n
50 PLUS BEOBACHTER KOMPAKT 19/2008 39
Erbschaft: Es kommt auf den Güterstand an, was in den Nachlass fällt
Unter dem Nachlass versteht man jene Vermögensmasse,
die unter den Erben zu verteilen ist. Was in den Nachlass fällt,
hängt vom jeweiligen Güterstand ab. War die verstorbene
­Person verheiratet, muss zuerst die güterrechtliche Auseinan­
dersetzung gemacht werden, um die Höhe des Nachlasses
festzustellen. Erst danach kann die Erbteilung stattfinden.
Es gibt drei Güterstände: Ist kein Ehevertrag vorhanden,
gilt die sogenannte Errungenschaftsbeteiligung.
Mit einem Ehevertrag können Ehepaare zur Gütergemein­
schaft oder Gütertrennung wechseln sowie im jeweiligen
Güterstand Änderungen vereinbaren – insbesondere den
Ehegatten begünstigen.
Errungenschaftsbeteiligung
Diese umfasst je zwei Vermögensmassen des jeweiligen Ehe­
gatten: das Eigengut und die Errungenschaft. Zum Eigengut
gehören Vermögensbestandteile, die schon vor der Ehe vor­
handen waren, oder Schenkungen und Erbschaften während
der Ehe. Ausserdem fallen darunter Gegenstände, die aus­
schliesslich dem persönlichen Gebrauch dienen – wie Kleider
und Schmuck. Die Errungenschaft umfasst alle anderen Ver­
mögenswerte, die ein Ehepartner während der Ehe erworben
hat. Dazu zählen auch Ersparnisse aus Lohn beziehungsweise
Sozialversicherungen sowie Erträge des Eigenguts. Ohne be­
sondere Anordnung fallen nur das Eigengut der verstorbenen
Person und je die Hälfte beider Errungenschaften der Ehe­
gatten in den Nachlass. Hat ein Ehegatte eine sogenannte
­negative Errungenschaft (Schulden), wird diese nicht halbiert.
Gütertrennung
Das Vermögen der Ehegatten ist getrennt. Beim Tod einer
Person fällt ihr gesamtes Gut in den Nachlass.
Eigengut
Mann
Errungenschaft
Mann
Errungenschaft
Frau
Eigengut
Frau
Mann stirbt:
güterrechtliche Auseinandersetzung
Eigengut
Mann
1/2 der beiden
Errungenschaften
Fällt in den Nachlass.
1/2 der beiden
Errungenschaften
Vermögen
Mann
Vermögen
Frau
Mann stirbt: güterrechtliche Auseinandersetzung
Vermögen
Mann
Vermögen
Frau
Fällt in den Nachlass.
Gehört der Frau aus Güterrecht.
Gütergemeinschaft
Jeder Ehegatte hat ein Eigengut, das Dinge des persönlichen
Gebrauchs umfasst. Daneben gibt es das Gesamtgut, das,
wie der Name sagt, beiden Ehegatten gemeinsam gehört.
Darunter fallen auch das voreheliche Vermögen sowie
­Erbschaften. Im Todesfall fallen das Eigengut und die Hälfte
des Gesamtguts in den Nachlass.
Eigengut
Frau
Gehört der Frau aus Güterrecht.
Eigengut
Mann
Eigengut
Frau
Gesamtgut
Mann stirbt: güterrechtliche Auseinandersetzung
Eigengut
Mann
½ des Gesamtguts
Fällt in den Nachlass.
½ des Gesamtguts
Eigengut
Frau
Gehört der Frau aus Güterrecht.
Franz Stöcklin, 81, Sportsfreund
Franz Stöcklin war immer schon ein grosser Sportler. Mit 70 holte er den Senioren-Schweizer-Meister-Titel über
10 000 Meter. Heute schwimmt und bikt er, macht Fitnesstraining und klettert auf Berge. Seine Ausdauer und sein
Optimismus halfen ihm auch, als er seine Frau acht Jahre lang pflegte. «Ich bin ein Stehaufmännchen», sagt er.
50 PLUS BEOBACHTER KOMPAKT 19/2008 41
Erbvorbezug
Schenken ja – aber richtig
Viele Eltern überlegen sich, den Kindern schon zu Lebzeiten einen Teil des Vermögens
zu übertragen. Eine schöne Sache für die Begünstigten – aber leider oft auch Anlass
für spätere Streitigkeiten. So gehen Sie beim Verteilen richtig vor. Text: Cornelia Döbeli
In den Genuss einer Erbschaft
kommen die meisten heute
im Alter zwischen 50 und
64. Dabei könnten sie das
Geld in jüngeren Jahren bes­
ser gebrauchen. Viele Eltern überlegen
sich deshalb, den Kindern einen Teil ihres
Vermögens schon zu Lebzeiten zu über­
tragen. So kommt heute jeder Siebte in
den Genuss einer Schenkung oder eines
Erbvorbezugs – was fast einen Viertel der
in der Schweiz jährlich vererbten Summe
ausmacht.
Erbvorbezüge, Schenkungen oder Darle­
hen sind für die Begünstigten eine schöne
Sache, aber leider auch oft Grund für spä­
tere Irritationen und Erbstreitigkeiten –
vor allem dann, wenn bei diesen sogenann­
100 klaren
ten lebzeitigen Zuwendungen keine
oder überhaupt gar keine Abmachungen
getroffen wurden.
Beispiel Erbvorbezug: Erhält ein Nach­
komme einen Erbvorbezug, muss er sich
den Betrag nach dem Tod des Erblassers
an sein Erbe anrechnen lassen – und unter
Umständen gar einen Teil davon an seine
Miterben zurückzahlen. Geldbeträge wer­
den dabei zum Nominalwert 100
angerechnet,
das heisst: Weder Verzinsung noch Kauf­
kraftschwund werden berücksichtigt. An­
ders verhält es sich bei Grundstücken.
Hier ist für die Ausgleichung der Verkehrs­
wert zum Zeitpunkt der Teilung mass­
gebend.
Nehmen wir das fiktive Beispiel der Fami­
lie Hugentobler: Der Sohn erhielt 1970
von seinem Vater für den Bau eines Hauses
600 Quadratmeter Land als Erbvorbezug,
als der Quadratmeterpreis noch 120 Fran­
ken betrug. Der Tochter gab Vater Hugen­
tobler 72 000 Franken bar als Erbvorbe­
zug – schliesslich wollte er beide Kinder
gleich behandeln. Als der Vater stirbt, ist
der Quadratmeterpreis auf 600 Franken
gestiegen. Was bedeutet, dass der Sohn
diesen Betrag – 360 000 Franken – ausglei­
chen muss; die Tochter hingegen nur die
72 000 Franken, obwohl der Betrag dank
einer geschickten Geldanlage mittlerweile
gestiegen ist.
Der Fall zeigt: Als die Erbvorbezüge ge­
währt wurden, hätte eine sorgfältige Aus­
gleichungsanordnung getroffen werden
müssen. Denkbar wäre etwa gewesen, dass
die Tochter in einem Erbvertrag gegenüber
dem Vater und ihrem Bruder auf eine Aus­
gleichung einer allfälligen Wertsteigerung
des Landes verzichtet hätte. Oder der
­Vater hätte bei der Ausrichtung des Erb­
vorbezugs oder später in seinem Testament
festhalten können, dass das Land dem
Sohn gar nicht, nur zum damaligen Preis
von 72 000 Franken oder zu einem ande­
ren ihm gerecht erscheinenden Wert an
seinen Erbanteil angerechnet werden soll.
Eine solche Anordnung ist aber nur rech­
tens, wenn dadurch nicht der Pflichtteil
der Tochter verletzt wird – ansonsten
könnte sie diesen nachträglich einfordern.
Schliesslich hätte der Vater mit der Toch­
ter bei Ausrichtung ihres Erbvorbezugs
auch vereinbaren können, dass bei der
Erbteilung ihre 72 000 Franken plus Zin­
sen auszugleichen seien. Kurzum: Eine
juristische Beratung wäre auf jeden Fall
ratsam gewesen.
Beispiel Schenkung: Erhält ein Kind von sei­
nen Eltern einen Geldbetrag oder Vermö­
genswert geschenkt, ohne dass von einem
Erbvorbezug die Rede ist, kommt es für
die spätere Ausgleichung darauf an, ob die
Zuwendung Ausstattungscharakter hatte,
also ob sie der Existenzbegründung, -si­
cherung oder -verbesserung diente. Nur
wenn dies der Fall ist, wird die Zuwen­
dung einem Erbvorbezug gleichgestellt
und muss ausgeglichen werden.
Bekommt Sohn Hugentobler von seinem
Vater 20 000 Franken geschenkt, die er in
die Gründung einer eigenen Firma steckt,
dient das Geld der Begründung seiner Exis­
tenz und ist ausgleichungspflichtig. Kauft
die Tochter hingegen für denselben Betrag
ein Auto, das sie nur zum Vergnügen fährt,
sind diese 20 000 Franken nicht ausglei­
Erbvorbezug: So wird unter den Nachkommen gerecht geteilt
Situation 1: Der Vater stirbt und hinterlässt 100 000 Franken.
Tochter Monika hat vor sechs Jahren einen Erbvorbezug von
20 000 Franken erhalten, Sohn Reto noch nichts.
Nachlassvermögen
Erbvorbezug Monika
Total Aktiven Erbanteil pro Kind (je die Hälfte)
100 000
20 000
120 000
60 000
Monika erhält zu den bereits erhaltenen 20 000 noch 40 000
Franken aus dem Nachlassvermögen, Reto 60 000.
Situation 2: Der Vater stirbt und hinterlässt 20 000 Franken.
Tochter Monika hat vor sechs Jahren einen Erbvorbezug von
60 000 Franken erhalten, Sohn Reto noch nichts.
Nachlassvermögen
Erbvorbezug Monika Total Aktiven
Erbanteil pro Kind (je die Hälfte)
20 000
60 000
80 000
40 000
Reto erhält das Nachlassvermögen von 20 000 Franken, und
Monika muss ihrem Bruder noch 20 000 Franken auszahlen.
42 50 PLUS BEOBACHTER KOMPAKT 17/2008
Richtig formuliert: Eine schriftliche Vereinbarung kann Streit verhindern
Mustertext: So regeln Sie den Erbvorbezug
Mustertext: So erstellen Sie den Darlehensvertrag
Für die Eröffnung ihres Geschäfts übergebe ich meiner Tochter Monika einen Betrag von 20 000 Franken.
Sie hat sich diesen Betrag bei der künftigen Erb­
teilung anrechnen zu lassen. Eine Zinsaufrechnung
erfolgt nicht. (Variante: Sie hat sich diesen Betrag
­sowie einen Zins von 3 Prozent pro Jahr bei der
­künftigen Erbteilung anrechnen zu lassen.)
Zürich, 3. Februar 2008
Der Vater:
Alfred Hugentobler
Einverstanden:
Die Empfängerin:
Monika Meier
Mustertext: So verschenken Sie ohne Ausgleichungspflicht
Für die Eröffnung seines Geschäfts übergebe ich
meinem Sohn Reto einen Betrag von 20 000 Franken.
Er muss sich diesen Betrag bei meinem Tod nicht
an seinen Erbanteil anrechnen lassen.
Alfred Hugentobler, geb. 7. Januar 1930, von …,
wohnhaft … (Vater), als Darlehensgeber und Monika
Meier, geb. 2. August 1960, von …, wohnhaft …
­(Tochter), als Darlehensnehmerin
vereinbaren
1. Alfred Hugentobler gewährt seiner Tochter Monika
ein zinsloses Darlehen von 20 000 Franken. (Variante:
Der Zins beträgt 3 Prozent pro Jahr und ist halb­
jährlich ­jeweils per 30. November und 31. Mai zu
überweisen.) Das Darlehen wird auf unbestimmte
Zeit gewährt. Es kann mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. Der Darlehensnehmerin ist es
jederzeit ­gestattet, Rückzahlungen vorzunehmen.
2. Auf eine Sicherstellung des Darlehens wird
­einstweilen verzichtet.
3. Dieser Vertrag wird im Doppel ausgefertigt.
Jede Partei erhält ein Exemplar.
Zürich, 3. Februar 2008
Zürich, 3. Februar 2008
Der Vater:
Alfred Hugentobler
Unterschrift Darlehensgeber:
Einverstanden:
Der Empfänger:
Reto Hugentobler
Unterschrift Darlehensnehmerin:
chungspflichtig. Sprich, die Tochter muss
sich die Schenkung später nicht an ihr
­Erbe anrechnen lassen. Gerade dieses Bei­
spiel zeigt: Gerechtigkeit bringt nur eine
ausdrückliche schriftliche Regelung. Vater
Hugentobler hätte etwa schriftlich anord­
nen müssen, dass auch die Schenkung an
seinen Sohn nicht auszugleichen sei. Aller­
dings gilt auch hier: Wenn der Pflichtteil
eines anderen Geschwisters verletzt wird,
kann dieses den Betrag nachträglich ein­
fordern.
Besondere Vorsicht ist auch bei sogenann­
ten gemischten Schenkungen geboten −
wenn also ein Teil der Zuwendung entgelt­
lich, der andere Teil unentgeltlich ist. Das
kommt vor allem bei Liegenschaften vor,
wenn die Eltern ihr Haus einem Nachkom­
men bewusst zu einem tieferen Preis als
dem effektiven Verkehrswert übertragen.
Für die Ausgleichung nach dem Tod der
Eltern ist auch hier der Verkehrswert des
Hauses zum Zeitpunkt der Teilung mass­
gebend. Der Betrag, den der Nachkomme
ausgleichen muss, berücksichtigt sowohl
eine allfällige Wertsteigerung als auch den
Umfang der Schenkung.
Das Problem dabei: Oft ist es schwierig,
nach Jahren oder gar Jahrzehnten fest­
zustellen, wie hoch der Verkehrswert bei
Übertragung des Hauses − und damit die
Wertsteigerung − war. Weiter erschwert
wird die Berechnung, wenn in der Zwi­
schenzeit renoviert oder umgebaut wurde.
Es ist daher ratsam, zum Zeitpunkt der
Übertragung ein Verkehrswertgutachten
einzuholen, dieses als Basis zu nehmen
und den geschenkten Teil als Erbvorbezug
zu deklarieren.
Beispiel Darlehen: An diese Möglichkeit
wird häufig nicht gedacht: Geld kann auch
mittels eines Darlehens an die Kinder
übertragen werden. Für einen Darlehens­
vertrag braucht es keine notarielle Urkun­
de, eine schriftliche Vereinbarung ist aber
zu empfehlen. Darin sollten die Laufzeit
und die Kündigungsfristen festgehalten
werden. Ist das Darlehen unkündbar und
erst auf den Tod hin fällig, hat es praktisch
die Wirkung eines Erbvorbezugs. In der
Regel besteht aber folgender Unterschied:
Das Darlehen bleibt im Vermögen des
Darlehensgebers und kann im Bedarfsfall
zurückgefordert werden.
Bezüglich Steuern ist zu beachten, dass die
meisten Kantone die Erbschaftssteuern für
Nachkommen abgeschafft haben. Das gilt
auch für Erbvorbezüge und Schenkungen.
Bei einem Darlehen müssen jedoch die
­Eltern den Darlehensbetrag als Vermögen
und die Zinsen als Ertrag versteuern. Die
Kinder ihrerseits können die Darlehens­
schuld beim Vermögen und die Zins­
zahlungen beim Einkommen abziehen.
Dies im Gegensatz zur Schenkung oder
zum Erbvorbezug, die von den Kindern als
Vermögen zu versteuern sind.
Und noch etwas Wichtiges zum Schluss:
Mit ihrem Vermögen können Eltern grund­
sätzlich machen, was sie wollen. Sie kön­
nen einem Kind einen Erbvorbezug, eine
Schenkung oder ein Darlehen gewähren –
müssen aber nicht. Es besteht kein An­
spruch auf eine lebzeitige Zuwendung,
selbst wenn die übrigen Kinder eine solche
erhalten. Erst nach dem Tod der Eltern
stellt sich die Frage nach der Ausgleichung.
Dann müssen die Kinder offenlegen, was
sie bereits erhalten haben. Bestehen schrift­
liche Vereinbarungen, können Streitigkei­
ten vermieden werden.
n
Nachlass
Wie begünstige ich
meinen (Ehe-)Partner?
Werden für den Todesfall keine speziellen Vorkehrungen getroffen, wird das Erbe nach den
gesetzlichen Richtlinien aufgeteilt. Nur selten
entspricht diese Aufteilung den eigenen Wünschen.
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✁
Beo 19.9.08
Jahrgang
44 50 PLUS BEOBACHTER KOMPAKT 19/2008
Erbschaftssteuern
Wo der Staat zur Kasse bittet
Die meisten
Kantone verzichten auf eine Besteuerung, wenn die nächsten Verwandten
100
erben. Alle anderen Erbinnen und Erben dagegen müssen je nach Verwandtschaftsgrad
und geerbter Summe tief in die Tasche greifen. Text: Karin von Flüe
100
Solange die Schweiz keine Erbschafts­
steuer auf Bundesebene einführt,
bestimmen die Kantone, ob und wie
hohe Erbschaftssteuern zu bezahlen
sind. Einziger Kanton ohne Erb­
schaftssteuer ist Schwyz. In den meis­
ten anderen Kantonen sind Ehegat­
ten, eingetragene Partner und Nach­
kommen steuerbefreit. Bei den an­
deren Erbinnen und Erben sind die
Steuern meist progressiv angelegt.
Das heisst: Je höher der Erbanfall ist
und je weiter die Erben verwandt­
schaftlich entfernt sind, desto teurer
wird es. n
Erbschaft: So viel zahlen Konkubinatspartner, Stiefkinder, Eltern, Geschwister und Nichtverwandte
Nidwalden
Freiburg
QUELLE: TaxWare 2008
Neuenburg
Bern
32 900
0
32 900
73 800
109 200
99 000
4000
19 200
29 700
99 000
58 800
0
0
108 900
158 400
130 319
50 727
50 727
76 091
202 909
52 290
52 290
34 860
52 290
156 870
43 800
0
43 800
43 800
116 800
69 424
65 217
0
44 179
185 130
Luzern
Basel-Stadt
4000
0
4000
6000
12 000
19 000
0
3200
5700
19 000
10 800
0
0
20 900
30 400
18 591
7867
7867
11 800
31 467
7350
7350
4900
7350
22 050
5400
0
5400
5400
14 400
13 324
12 517
0
8479
35 530
Jura
Baselland
2000
0
2000
3000
6000
9000
0
1200
2700
9000
4800
0
0
9900
14 400
7147
3150
3150
4725
12 600
3600
3600
2400
3600
10 800
2400
0
2400
2400
6400
6312
5929
0
4017
16 830
Graubünden
Appenzell AR
Erbanfall
500 000
Glarus
Appenzell AI
Erbanfall
100 000
Genf
Aargau
Konkubinatspartner
Stiefkinder
Eltern
Geschwister
Nichtverwandte
Konkubinatspartner
Stiefkinder
Eltern
Geschwister
Nichtverwandte
Konkubinatspartner
Stiefkinder
Eltern
Geschwister
Nichtverwandte
Konkubinatspartner
Stiefkinder
Eltern
Geschwister
Nichtverwandte
Konkubinatspartner
Stiefkinder
Eltern
Geschwister
Nichtverwandte
Konkubinatspartner
Stiefkinder
Eltern
Geschwister
Nichtverwandte
Konkubinatspartner
Stiefkinder
Eltern
Geschwister
Nichtverwandte
Erbanfall
50 000*
Kanton
Kanton
Erben
Erben
Konkubinatspartner
Stiefkinder
Eltern
Geschwister
Nichtverwandte
Konkubinatspartner
Stiefkinder
Eltern
Geschwister
Nichtverwandte
Konkubinatspartner
Stiefkinder
Eltern
Geschwister
Nichtverwandte
Konkubinatspartner
Stiefkinder
Eltern
Geschwister
Nichtverwandte
Konkubinatspartner
Stiefkinder
Eltern
Geschwister
Nichtverwandte
Konkubinatspartner
Stiefkinder
Eltern
Geschwister
Nichtverwandte
Konkubinatspartner
Stiefkinder
Eltern
Geschwister
Nichtverwandte
Erbanfall
50 000*
Erbanfall
100 000
Erbanfall
500 000
24 696
2600
0
8694
24 696
1840
0
0
1840
4600
1925
0
770
6225
10 075
7000
3500
3500
7000
17 500
4032
4032
4200
4200
14 000
10 000
7500
0
7500
22 500
0
0
900
1500
4500
49 896
6100
0
17 619
49 896
4140
0
1438
4140
10 350
5100
0
2040
14 400
24 600
14 000
7000
7000
14 000
35 000
8820
8820
9000
9000
30 000
20 000
15 000
1500
15 000
45 000
0
0
2400
4000
12 000
268 296
43 100
0
107 919
268 296
45 080
41 400
25 875
45 080
112 700
48 500
0
59 400
97 800
194 800
70 000
35 000
35 000
70 000
175 000
56 772
56 772
57 000
57 000
190 000
100 000
75 000
13 500
75 000
225 000
0
0
14 400
24 000
72 000
50 PLUS BEOBACHTER KOMPAKT 19/2008 45
Erbschaft: Kantone mit Steuerpflicht für Ehegatten, eingetragene Partner, Kinder oder Enkel
Kanton
Appenzell AI
Genf
Luzern
Neuenburg
Solothurn
Waadt
Erben
alle Nachkommen
Enkel
Kinder
Enkel
Kinder
Enkel
Ehegatten, eingetragene Partner und alle Nachkommen
alle Nachkommen
Tessin
Thurgau
0
0
0
0
100 000
147 000
0
47 500
98 000
147 000
176 500
0
33 500
70 600
176 500
0
0
0
0
0
154 000
29 000
29 000
54 000
154 000
179 753
59 918
0
59 918
179 753
140 000
70 000
32 640
70 000
140 000
Zürich
Solothurn
0
0
0
0
20 000
27 000
0
7500
18 000
27 000
19 500
0
2800
7800
19 500
0
0
0
0
0
27 495
5249
5249
9698
27 495
23 843
7948
0
7948
23 843
12 000
6000
2240
6000
12 000
28 580
Zug
Schwyz
0
0
0
0
10 000
12 000
0
2500
8000
12 000
6500
0
500
2600
6500
0
0
0
0
0
10 325
2054
2054
3708
10 325
10 455
3485
0
3485
10 455
5000
2500
690
2500
5000
0
Wallis
Schaffhausen
Erbanfall
500 000
0
Waadt
St. Gallen
Erbanfall
100 000
Erbanfall 500 000
4000
25 860
9500
9500
13 500
15 000
4000
Uri
Obwalden
Konkubinatspartner
Stiefkinder
Eltern
Geschwister
Nichtverwandte
Konkubinatspartner
Stiefkinder
Eltern
Geschwister
Nichtverwandte
Konkubinatspartner
Stiefkinder
Eltern
Geschwister
Nichtverwandte
Konkubinatspartner
Stiefkinder
Eltern
Geschwister
Nichtverwandte
Konkubinatspartner
Stiefkinder
Eltern
Geschwister
Nichtverwandte
Konkubinatspartner
Stiefkinder
Eltern
Geschwister
Nichtverwandte
Konkubinatspartner
Stiefkinder
Eltern
Geschwister
Nichtverwandte
Erbanfall
50 000*
Erbanfall 100 000
0
3660
0
1500
1500
3000
800
Kanton
Kanton
Erben
Erbanfall 50 000*
0
1560
0
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0
1500
400
Erben
Konkubinatspartner
Stiefkinder
Eltern
Geschwister
Nichtverwandte
Konkubinatspartner
Stiefkinder
Eltern
Geschwister
Nichtverwandte
Konkubinatspartner
Stiefkinder
Eltern
Geschwister
Nichtverwandte
Konkubinatspartner
Stiefkinder
Eltern
Geschwister
Nichtverwandte
Konkubinatspartner
Stiefkinder
Eltern
Geschwister
Nichtverwandte
Erbanfall
50 000*
Erbanfall
100 000
Erbanfall
500 000
9000
3000
0
3000
90 000
20 988
3498
3498
6996
20 988
12 500
12 500
0
5000
12 500
0
0
0
2040
5100
0
1500
0
2250
7200
21 000
7000
0
7000
21 000
48 708
8118
8118
16 236
48 708
25 000
25 000
0
10 000
25 000
0
0
0
4320
10 800
7200
4500
0
6750
16 800
150 000
50 000
0
50 000
150 000
250 000
62 890
62 890
125 000
250 000
125 000
125 000
0
50 000
125 000
0
0
0
28 360
70 900
122 400
45 000
12 000
67 500
140 400
*alle Angaben in Schweizer Franken
Weitere Informationen für die Berechnung der Erbschaftssteuer
w www.vzonline.ch
w www.helponline.ch
46 50 PLUS BEOBACHTER KOMPAKT 19/2008
Beobachter-Ratgeber
Benno Studer: «Testament,
Erbschaft»; 14., neu
erarbeitete Auflage, 2008,
272 Seiten, 38 Franken
Karin von Flüe: «Zusammen leben, zusammen wohnen»; 5., neu erarbeitete
Auflage, 2007, 240 Seiten, 36 Franken
Guntram Rehsche, Thomas
Richle: «Richtig vorsorgen.
Finanziell gesichert in die
Pensionierung»; 2006,
240 Seiten, 36 Franken
Heini Lüthy: «Steuern leicht gemacht»;
4., aktualisierte Auflage, 2008,
256 Seiten, 36 Franken
Adressen
Urs Haldimann: «Glücklich
pensioniert – so gelingts!
­Beziehungen, Wohnen, Geld
und Recht in der neuen Lebens­
phase»; 2008, 224 Seiten,
38 Franken
Erhältlich beim Beobachter-Buchverlag: Telefon 043 444 53 07, Fax 043 444 53 09
E-Mail: [email protected]
VZ-Buchtipps
Nachlass- und Pensionierungsberatung
VZ Vermögenszentrum
Beethovenstrasse 24, 8002 Zürich
Telefon 044 207 27 27
www.vermoegenszentrum.ch
Online-Beratung des VZ Vermögenszentrums: www.vzonline.ch
Weitere VZ-Büros: Aarau, Basel, Bern,
Luzern, Rapperswil, St. Gallen, Thun,
Winterthur und Zug
Anwälte
Schweizerischer Anwaltsverband
Marktgasse 4, Postfach 8321
3001 Bern, Telefon 031 313 06 06
www.swisslawyers.com
Demokratische Juristinnen und
­Juristen Zürich, Postfach, 8026 Zürich,
Telefon 044 241 24 55, www.djz.ch
Notariate
Schweizerischer Notarenverband
Thunstrasse 164, 3074 Muri
Telefon 031 310 58 40
www.schweizernotare.ch
Mediationsfachleute
Schweizerischer Verein für Mediation
(SVM), Rankried 8, 6048 Horw, Telefon
041 340 35 70, www.mediation-svm.ch,
www.infomediation.ch
Rechtsberatung des Beobachters
Telefon: Montag bis Freitag von 9 bis 13
Uhr. Familienrecht inkl. Erbrecht: Tel.
043 444 54 04; andere Fach­bereiche:
Tel. 043 444 54 00. ­Weitere Infos unter
www.beobachter.ch/beratung.
Für ­Beobachter-Mitglieder ist die
­Beratung kostenlos.
HelpOnline
Testament-Check
Auf der Beratungsplattform
www.beobachter.ch/helponline finden
Sie Antworten auf die wichtigsten
Rechtsfragen zum Thema Erben und
Vererben, mit zahlreichen Beispielen
und Mustertexten.
Neu können Beobachter-Mitglieder
ihr Testament zu einem Pauschalpreis von 160 Franken überprüfen
lassen. Anfragen über die Hotline
des Beobachter-Beratungszentrums:
Telefon 043 444 54 04 (Montag bis
Freitag von 9 bis 13 Uhr) oder
www.beobachter.ch/beratung
Inserat Beobachter definitiv:Inserat Beobachter
14.8.2008
14:57 Uhr
w Giulio Vitarelli, Serge Lutgen:
«Erben und Schenken»; 2. Auflage,
2007, 108 Seiten, 29 Franken
w Andrea Dinevski, Nicola Wald­
meier: «Pensionierung»; 5. Auflage,
2008, 112 Seiten, 29 Franken
w Thomas Metzger, Nicola Wald­
meier: «Steuern»; 2. Auflage, 2008,
110 Seiten, 29 Franken
Erhältlich im Buchhandel oder beim VZ Vermögenszentrum: Telefon 044 207 27 27, Fax 044 207 27 28 E-Mail: [email protected]
Impressum
DER SCHWEIZERISCHE BEOBACHTER
82. Jahrgang; Axel Springer Schweiz AG,
Förrlibuckstrasse 70, Postfach, 8021 Zürich
Telefon Redaktion 043 444 52 52
Leserbriefe: [email protected]
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Chefredaktion
Balz Hosang (publizistischer Leiter)
Andres Büchi (Chefredaktor), Matthias Pflume
(Stellvertreter), Remo Leupin (Leiter Projekte)
Toni Wirz (Leiter Beratung)
Produktion und Grafik Leitung: Remo Leupin
Redaktion/Textproduktion: Tatjana Stocker
Korrektorat: Rolf Prévôt (Leitung), Klaus Beger
Art Director: Andrea Schamaun
Layout: Rudi-Renoir Appoldt, rrenoir.com
Bildredaktion: Marina Roth
Verlag Verlagsleiter: Roland Wahrenberger
Internet Fred Frohofer, Markus Röösli
Auflage 311 910 Exemplare (WEMF-beglaubigt 2007);
999 000 Leserinnen und Leser (MACH Basic 2007-2)
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