Bekanntmachung - StadtNachrichten Bayreuth
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Bekanntmachung - StadtNachrichten Bayreuth
Nr. 14 / 12.10.12 www.bayreuth.de StadtNachrichten die Stadthalle ist der Veranstaltungsort in Bayreuth. Rund 370 Veranstaltungen jährlich von Theater über Konzerte, Bälle, Seminare, Tagungen, Faschingsveranstaltungen bis hin zu Podiumsdiskussionen finden dort statt. In den vergangenen Jahren ist die Sanierung immer wieder verschoben worden, jetzt hat der Stadtrat beschlossen, das Thema anzugehen, und er hat – was mir besonders wichtig war –, die Weichen für eine auch künftig „multifunktionale“ Nutzung gestellt. Somit steht die Stadthalle auch nach der Sanierung für unterschiedlichste Veranstaltungen zur Verfügung. Zudem kann die Stadt auch künftig zusätzliche Einnahmen erzielen, was bei einer Konzert- und Theaterhalle so nicht möglich wäre. Derzeit erarbeitet die Verwaltung ein Raumkonzept. Mit der Sanierung soll die Akustik verbessert sowie das Ambiente des denkmalgeschützten Hauses deutlich aufgewertet werden. Wir werden außerdem darauf achten, dass der sich anschließende Architektenwettbewerb auch die Kostenseite berücksichtigt. Er ist bei einem Projekt dieser Größenordnung, das ja auch mit Fördergeldern finanziert werden soll, vorgeschrieben und soll im kommenden Jahr ausgeschrieben werden. Klappt alles wie vorgesehen, wird 2014 Baubeginn sein. Ich bin bereits heute sicher, nach der Sanierung haben wir wieder eine für Besucher wie Veranstalter attraktive Stadthalle, die für die unterschiedlichsten Events interessant ist. Amtsblatt der Stadt Bayreuth „Wir haben eine ganz klare Prioritätenliste“ Die Stadtwerke Bayreuth sind Teil der Energiewende Das Thema Energiewende ist derzeit in aller Munde. Im Interview erklärt Jürgen Bayer, Geschäftsführer der Stadtwerke Bayreuth Holding GmbH, was nötig ist, damit sie glückt und welchen Beitrag die Stadtwerke vor Ort leisten können. Was bedeutet Energiewende eigentlich genau? Jürgen Bayer: Die schrecklichen Ereignisse rund um das Atomkraftwerk im japanischen Fukushima haben die Energiewende eingeleitet – und ich finde auch, dieser Schritt war richtig. Jetzt erkennt man allerdings: In der Umsetzung ist der Weggang von der Atomenergie schwierig. Denn die Energiewende muss drei zentrale Punkte erfüllen: Sie muss ökologisch und ökonomisch erfolgen und die Versorgungssicherheit gewährleisten. Ohne diesen Dreiklang wird man die Energiewende nicht hinbekommen. Welche Bereiche sind von der Energiewende betroffen? Jürgen Bayer: Im Zuge der Energiewende werden die Atomkraftwerke vom Markt genommen und es wird auf neue Kapazitäten umgesattelt: die erneuerbaren Energien. Gas wird vorerst als Brückentechnologie fungieren. Im Rahmen der Energiewende gilt es, die Netze auszubauen. Energie wird dann nicht mehr so zentral wie bisher produziert, sondern kommt von dezentralen Anbietern. Stichwort Dezentralität: Wo kommen die Stadtwerke beim Thema Energiewende ins Spiel? Jürgen Bayer: Als Stadtwerke können wir uns beim Ausbau der Versorgungsnetze einbringen. Technisch ist dies alles meiner Einschätzung nach machbar. Allerdings sind große Investitionen nötig, die Frage der Finanzierung ist noch offen. Als Stadtwerke müssen wir uns auch fragen: Wie sind die Energieaufkommen in unserer Region verteilt? Sonne und Wind sind beispielsweise nicht immer gegeben. Auch die Speicherung der erneuerbaren Energien ist ein wichtiger Punkt für die Stadt- Jürgen Bayer ist seit 2010 Geschäftsführer der Stadtwerke Bayreuth Holding GmbH. werke. Da mangelt es noch an tiert. Auf unserer Prioritätenliste folgt die Windenergie, es technologischen Lösungen. gibt auch bei uns Gebiete, die Wichtig sind also aktive Stadt- sich eventuell als Standorte anwerke: Wie sieht es da in Bay- bieten. Solarenergie und reuth aus? schließlich die Erdwärme sind auf den hinteren Plätzen. Jürgen Bayer: Wir in Bayreuth haben für die kommenden Jah- Kooperiert man in Bayreuth mit re eine ganz klare Prioritäten- anderen Stadtwerken? liste, was die verschiedenen Energieformen anbelangt: An Jürgen Bayer: Ja, wir koopeerster Stelle die Kraft-Wärme- rieren bereits jetzt mit andeKoppelung, die Fernwärme. ren Versorgern in Sachen Netz Diese Form sorgt für höchste Ef- und Energiebeschaffung. Wir fizienz, teilweise erreicht man sind z. B. Mitglied beim EnerWirkungsgrade von über 80 gie-Netzwerk enPLUS, zu dem Prozent. Außerdem ist die In- zwölf Versorger aus Ober-, Mitfrastruktur hier zum Teil be- tel- und Unterfranken gehöreits ausgebaut. In diesem Jahr ren. Hier versuchen wir, strahaben wir in diesem Bereich tegische Themen zu bündeln. beispielsweise 2,5 Millionen Euro in die Wärme-Kälte-Zent- Vor welchen Herausforderunrale an der Universität inves- gen stehen die Stadtwerke? Jürgen Bayer: Die Energiewende wird uns die nächsten zehn bis 15 Jahre beschäftigen. Dabei kommen kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen auf uns zu. Ein Fernwärmenetz kann man beispielsweise nicht von heute auf morgen bauen. Unser Vorteil ist aber, dass wir über die Gas-, Strom- und Wassernetze verfügen – hier kann man also Maßnahmen zusammenlegen. Zum anderen müssen die Technologien bereit stehen, ebenso wie deren Finanzierung – und dies alles in sicherem Umfang. Ein Windrad zu bauen ist keine Kunst mehr, die Kunst ist es hingegen, es ans Netz und den Strom an den Kunden zu bringen. Auf nationaler Ebene gesehen, ist ein großer Koordinierungsaufwand nötig. Ich glaube aber, wir kriegen das hin, da das technologische Know-how und der gesellschaftliche Grundkonsens vorhanden sind. Neues Förderprojekt Sprachunterricht für Migrantenkinder in Kitas 2 Stadt stellt die Weichen Günter Finzel ist Beauftragter für die Bahn 2 Wie kann die Energiewende finanziert werden? Jürgen Bayer: Hier gibt es mehrere Strategien: Zum einen setzen wir auf erhöhte Bürgerbeteiligung, zum anderen wird die Finanzierung ganz klassisch über Banken laufen. Und dann werden wir natürlich Eigenmittel einsetzen. Insgesamt ist ein Finanzierungsmix gefordert. Neue Perspektiven Zwei Ausstellungen geben Einblicke in die Stadt 2 Welche Rolle nimmt die Bevölkerung, also die Bayreuther Bürgerinnen und Bürger, bei der Energiewende ein? Jürgen Bayer: Der gesellschaftliche Grundkonsens beim Thema Energiewende ist vorhanden. Wenn es allerdings zum Schwur kommt, fehlt oft die Akzeptanz. Das sieht man bei Diskussionen über die Gleichstromleitung oder bei der Errichtung von Windkraftanlagen. Wenn ein Windrad vor der eigenen Haustüre gebaut wird, relativiert sich das Bekenntnis zur Energiewende schnell. Die Energiewende wird aber nicht ohne Belastungen für die Bevölkerung machbar sein. Es ist auch die Aufgabe von uns Versorgern und der Kommunen, in offene Diskussionen zu gehen und gemeinsam mit den Die Wärme-Kälte-Zentrale an der Universität Bayreuth, die in diesem Jahr in Betrieb gegangen ist, war eines der größten Projekte der Stadt- Bürgern Lösungen zu erarbeiten. werke. Sicherheit für Kinder Kleines Jubiläum: 200. Notinsel in Bayreuth 3 Wintersemester startet Stadt bietet Studierenden ein Gutscheinheft 10 Seite 2 Neues Förderprojekt in Kindertagesstätten Studenten und ehemalige Lehrer unterrichten Migrantenkinder „Sprache ist der Schlüssel zur Welt“, diese Feststellung Wilhelms von Humboldt hat auch knapp 180 Jahre nach seinem Tod Bestand. Heute mehr denn je, denn gute Kenntnisse der deutschen Sprache sind Voraussetzung für eine erfolgreiche Integration von Menschen mit Migrationshintergrund. Ein Gemeinschaftsprojekt der Stadt Bayreuth, des Diakonischen Werks, sowie der Paukkammer und des Rotary Clubs Bayreuth-Eremitage soll hier bei den Jüngsten ansetzen und Unterstützungsarbeit leisten. Im Bild von links nach rechts: Monika Dahms (Leiterin Kita Herzogmühle), Maria Salosnig (Leiterin Kita Munckerstraße), Alexandra Röthlingshöfer (Abteilungsleiterin Kinder- und Jugendhilfe, Diakonie Bayreuth), Stephan Jöris (Präsident Rotary Club Bayreuth-Eremitage), Oberbürgermeisterin Brigitte Merk-Erbe, Horst Tittlbach (Projektpate, Rotary Club Bayreuth-Eremitage), Gerhard Eggert (städt. Integrationsbeauf65 Prozent der Bayreuther Kin- tragter), Kerstin Plischke (Leiterin der Paukkammer) und Dieter Funk (pender mit Migrationshintergrund sionierter Lehrer). Vorn im Bild mit Kindern: ehrenamtliche Lehrerin Tina Christiansen. haben Sprachdefizite unterschiedlichster Ausprägung aufzuweisen. Die Bundesregierung hat die teils prekäre Situation bei der frühkindlichen Erziehung von Migrantenkindern erkannt, jedoch reichen die beschlossenen Maßnahmen – auch an Bayreuther Kitas – bei Weitem nicht aus. Die Stadt Bayreuth ist im Rahmen ihrer Integrationspolitik bestrebt, Sprachkompetenz für Migrantenkinder sowohl in Kindertagesstätten als auch in Schulen sowie im Bereich der Erwachsenenbildung weiter zu verbessern. Um das bestehende Angebot zu ergänzen und weiter auszubauen, haben das städtische Amt für Integration und der Rotary Club Bayreuth-Eremitage in Kooperation mit dem Diakonischen Werk und der Paukkammer ein neues Sprachförderprojekt für Bayreuther Kindertagesstätten auf den Weg gebracht. Studenten der Universität Bayreuth und pensionierte Lehrer von Bayreuther Schulen haben sich bereit erklärt, ehrenamtlich ein- bis zweimal wöchentlich für Migrantenkinder mit Sprachdefiziten Nachhilfeunterricht an den Standorten Munckerstraße und Her- zogmühle zu erteilen. Zudem hat der Rotary Club für das neue Sprachförderprojekt eine finanzielle Unterstützung zugesagt und übernimmt die Kosten für die ersten Kurse. Seit September läuft auf Initiative des Rotary Clubs BayreuthEremitage in der Kindertagesstätte Herzogmühle ein weiterer Kurs für Gruppenunterricht. Oberbürgermeisterin Brigitte Merk-Erbe stellte eine Erweiterung, sowohl in der Munckerstraße als auch in der Kindertagesstätte Herzogmühle, in Aussicht. Voraussetzung sei aller- dings, dass sich weitere Ehrenamtliche zur Erfüllung dieser wichtigen Aufgaben finden lassen. Interessierte, die ehrenamtlich Sprachunterricht erteilen möchten, können sich im Amt für Integration im Rathaus II, Dr. Franz-Straße 6, über Einsatzgebiete informieren. Ansprechpartner ist Integrationsbeauftragter Gerhard Eggert, Telefon: 09 21/25-11 19. Veranstaltungsorte online Bayreuth bietet eine Fülle an Veranstaltungsorten. Ob großes Konzert, Theater oder Ausstellung – für jede Veranstaltungsart und jede Publikumsgröße sind entsprechende Räumlichkeiten vorhanden. Nachdem bei den Workshops zur Entwicklung eines Kulturkonzepts für Bayreuth im Frühjahr dieses Jahres von mehreren Kulturredakteuren darauf hingewiesen wurde, dass es keine zentrale Auflistung möglicher Veranstaltungsorte gibt, hat das Kulturamt der Stadt Bayreuth in enger Abstimmung mit Betreibern von Veranstaltungsorten eine solche Basisinformation jetzt erstellt. Ab sofort sind diese Daten unter www.bayreuth.de (Tourismus, Kultur, Freizeit > Kultur > Veranstalter) abrufbar. Neben Angaben zu Raumgröße, Mietkosten und Besonderheiten sind dort auch Informationen für eine direkte Kontaktaufnahme zu finden. Gastronomie uide G Bayreuths beste Adressen für Ihre Freizeit! GUT BÜRGERLICH Am Wochenende prima Bratenküche mit Klöß und vieles mehr Pferch, 95463 Bindlach Tel. 0 92 08 / 6 58 20 Bes. 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Auch beim städtischen Tiefbauamt freut man sich, dass das Projekt nun bis auf ein paar letzte Fahrbahn-Markierungen beendet ist. Norbert Hübner, stellvertretender Dienststellenleiter des Tiefbauamts, schildert den Verlauf der Baustelle rückblickend als weitestgehend reibungslos: „Es gab keine Probleme, alles ist so abgelaufen, wie es vorher geplant war“, so Hübner. Zwar hätten die Arbeiten an den Elektrokabeln, die die CosimaWagner-Straße durchqueren, über einen längeren Zeitraum beschäftigt, die veranschlagte Bauzeit konnte dennoch eingehalten werden. Selbst ein paar Tage mit Regen haben die Baufirma nicht in Rückstand gebracht: „Die Erdarbeiten sind Sowohl das Tiefbauamt als auch viele Autofahrer und Anwohner sind froh, dass die Bauarbeiten an der Cosima-Wagner-Straße beendet sind. trotz schlechter Witterung durchgeführt worden“, so der Mitarbeiter des Tiefbauamts. Besonders hebt er das vorbildliche Verhalten der Anwohner in der Straße hervor. Obwohl sie abschnittsweise bis zu einer Woche fernab ihrer Wohnungen parken mussten, „gab es keinerlei Beschwerden“, lobt Norbert Hübner. „Der Kontakt zu den Anliegern verlief für uns und die Baufirmen immer reibungslos.“ Dafür dürfen sich die Anwohner nun über weniger Lärm in ihrer viel befahrenen Straße freuen. Der neu aufgebrachte Splittmastixasphalt mindert die Lautstärke um 2 dB und sorgt insbesondere für Ebenflächigkeit. „Bisher hat ja vor allem der Verkehr wegen der Schlaglöcher Lärm produziert“, erklärt der stellvertretende Dienststellenleiter. Der hochwertige Asphalt, der auch auf dem Ring verwendet wurde, sei zudem geeignet, um die Bildung von Spurrillen zu vermeiden, zudem hat er in Anbetracht der hohen Verkehrsbelastung eine lange Lebensdauer. Beauftragter für Bilder der Stadt Strukturpolitik Ausstellungen im Kunst- und im und Verkehr Historischen Museum Oberbürgermeisterin Brigitte Ab 17. Oktober sind im Historischen Museum Luftaufnahmen von Bayreuth aus dem Jahr 1961 ausgestellt. Auch das Kunstmuseum wartet ab diesem Monat mit einer neuen Ausstellung auf: Unter dem Titel „Stadt.Strukturen“ werden ab 27. Oktober Fotografien und Holzschnitte von Andreas und In den verschiedenen Medien der Künstler zeigt sich der beLyonel Feininger gezeigt. sondere Blick, Stadt-LandIn der Dr. Helmut und Cons- schaften vor allem als Struktutanze Meyer Kunststiftung be- ren des Wesentlichen zu sewahrt das Kunstmuseum Bay- hen. reuth Holzschnitte des Bauhausmeisters Lyonel Feininger Die Stadt von oben (1871 – 1956). Dies ist Anlass, eine Ausstellung mit Schwarz- Die Luftbildaufnahmen im Hisweiß-Fotografien seines Soh- torischen Museum stellte der nes, Andreas Feininger (1906 – Luftbildverlag Bertram im Som1999) aus der Sammlung des mer 1961 bei einer ÜberflieZeppelin-Museums Friedrichs- gung sämtlicher Viertel und hafen, zu zeigen, darunter ei- Straßen von Bayreuth her. Da nige Bilder, die das Wesentli- es sich hierbei um Schrägaufche der neuen Welt einfangen nahmen aus relativ geringer und unserer Wahrnehmung von Höhe handelt, sind auch HäuAmerika geprägt haben. serfassaden, Kriegsschäden, Straßenverkehr oder große ReFotografien, Holzschnitte klameinschriften zu erkennen. Durch eine großzügige Schenund Lithographien kung des Vereins Freunde des Klarheit, Einfachheit und Orga- Historischen Museums e.V. kanisation sind für den Meister- men im Mai 2012 knapp zweifotografen Andreas Feininger hundert dieser Luftbilder in den die Grundprinzipien seiner Ar- Besitz des Museums. beit. Wie kaum ein anderer versteht er es, Bildinhalte mit Vergleiche zu heute strengen formalen Kriterien, wie Perspektive und Komposition, Sie ergeben einen vollständizu verknüpfen. gen Überblick über die Stadt Im Vergleich dazu sind in der vor fünfzig Jahren, einschließAusstellung Holzschnitte und lich der damaligen StadtrandLithographien von Lyonel Fei- gebiete, und regen zu Vergleininger aus der Zeit ab 1919 bis chen mit dem Bayreuth von in die dreißiger Jahre zu sehen. heute an. Merk-Erbe hat verwaltungsinterne Weichen gestellt, um die Bearbeitung der Themenbereiche Bahnanbindung und allgemeine Strukturpolitik im Rathaus zu stärken. Günter Finzel, langjähriger Leiter des Amtes für Wirtschafts- und Strukturentwicklung, wurde mit den Aufgaben eines der Oberbürgermeisterin direkt zugeordneten Beauftragten für Strukturpolitik und Verkehrbetraut. Sein Arbeitsschwerpunkt wird die Verbesserung der Bahnanbindung Bayreuths sein. Als Leiter der städtischen Wirtschaftsförderung war Finzel auch in der Vergangenheit - neben anderen Aufgabenbereichen - mit dem Thema Bahnanbindung befasst. Jetzt wird er zum Sonderbeauftragten für ein Thema, dem nach Einschätzung der Oberbürgermeisterin höchste Priorität für die weitere Stadtentwicklung zukommt. „Wenn wir in Sachen Bahnanbindung erfolgreich sind, haben wir viel für den Wirtschaftsstandort erreicht.“ Aktuelles Seite 3 Bayreuth StadtNachrichten / Bekanntmachungen Treffpunkt Bibliothek Sicherheit für Kinder Aktionswoche vom 24. bis 31. Oktober im RW21 200. Notinsel in Bayreuth installiert Bereits zum fünften Mal werden Bibliotheken in ganz Deutschland in Kooperation mit dem Deutschen Bibliotheksverband e.V. (dbv) eine Aktionswoche unter dem Motto „Treffpunkt Bibliothek“ starten. Auch in der Bayreuther Stadtbibliothek im RW21 findet eine Vielzahl von Aktionen statt. die Horizonte, die Bibliotheken immer wieder erschließen. Vorgestellt werden ferne Länder, aber auch die eigene Heimat, neue Wege in den Wissenschaften und der Politik, aber auch lokale Initiativen mit Kooperationen in der Nachbarschaft. Unter dem diesjährigen Motto „Horizonte“ warten für Kinder, Jugendliche und Erwachsene fremde Welten in Vergangenheit und Zukunft, Geschichten über Entdecker und Astronauten, Gespräche mit Forschern, kritischen Geistern und aufregenden Denkern. Von Astronomie, Mathematik, Optik, Nautik, Meteorologie und Geografie bis hin zu Sprachen, Poetik, Kunst und Musik reichen In der Stadtbibliothek Bayreuth startet die Aktionswoche am Tag der Bibliotheken, am 24. Oktober, mit einer literarischen Reise nach Italien, dem Sehnsuchtsland der Deutschen schlechthin: Martin Zöller liest aus seinem Buch „Madonna, ein Blonder“ und schildert seine Erlebnisse im turbulenten Rom. Am 31. Oktober endet die Aktionswoche mit Blind Wolf – Blues & Literatur. Lesungen Das Thema „Horizonte“ bestimmt auch weitere Aktionen in der Stadtbibliothek Bayreuth: Beim Bilderbuchkino „Mama Muh lernt lesen“ am 26. Oktober um 15 Uhr werden die Szenen aus dem Bilderbuch mittels Beamer an die Wand projiziert, parallel wird die Geschichte vorgelesen. Bücherflohmarkt Ein kleines Jubiläum hatte das Projekt Notinsel in diesen Tagen zu feiern: Siglinde SeidlerRiess vom Stadtjugendamt konnte den 200. Betrieb als Partner der Aktion begrüßen. Die Notinseln, die es im ganzen Stadtgebiet gibt, sind wichtige Anlaufstellen für Kinder, wenn sie ein Problem haben. Das kann eine Bedrohungssituation genauso sein wie ein verpasster Bus oder ein verlorener Geldbeutel. Aufgabe der Mitarbeiter in den Notinseln, in der Regel Geschäfte oder Büros, ist es dann, das Kind einerseits zu beruhigen, andererseits ihm in seiner Situation auch weiterzuhelfen. Vom 24. bis 26. Oktober findet darüber hinaus ein Bücherflohmarkt statt. Zum Verkauf kommen Bücher und Zeitschriften, die aus dem Bestand der Stadtbibliothek genommen wurden, sowie Buchspenden, die nicht in das Bibliotheksangebot integriert wurden. Abgerechnet wird nach Leuchtturmprojekt Gewicht: das Kilo für einen Euro. Im Rahmen des Lokalen Bündnis für Familien wurden die Notinseln als eines der Leuchtturmprojekte 2008 eingeführt. „Und seitdem wächst die Gemeinschaft der Notinseln immer weiter“, berichtet Siglinde Seidler-Riess vom Stadtjusprechende Produkte zu fagendamt. Dabei geht es gar milienfreundlichen Preisen nicht so sehr um die Zahl der gibt. Fälle, bei denen die Notinseln „Wir wollen, dass die Kinder konkret helfen konnten. mit ihren Eltern gemeinsam neue Sachen erleben“, sagt Abschreckende Wirkung Siglinde Seidler-Rieß vom Stadtjugendamt, die das Fest „Ein dichtes Netz an Notinseln organisiert. Dabei geht das hat für mögliche Täter auch eiFest bewusst einen anderen ne abschreckende Wirkung“, so Weg und unterscheidet sich Seidler-Riess. Und: Es geht von anderen Kinderfesten nicht immer um die großen Bedurch die Angebote. drohungen oder Schreckens- Fest der Sinne im WWG Am Samstag, 21. Oktober, lädt das Stadtjugendamt zusammen mit vielen Partnern und ehrenamtlichen Helfern wieder einmal zum Fest der Sinn ein. Wegen der Bauarbeiten im Zentrum findet das beliebte Familienfest diesmal im benachbarten WWG statt. Los geht es um 10 Uhr. Dann dürfen sich Kinder jeden Alters, aber gerne auch deren Eltern oder Großeltern, bis 17 Uhr an den 18 Stationen tummeln. Dabei geht es insbesondere darum, die unterschiedlichen Sinne zu animieren und zu schulen. So gibt es eine Station, bei der mit Ton gearbeitet wird oder einen Riechparcours, einen Trommelworkshop oder Aquarell-Malen. Der Geschmackssinn wird an einem Stand mit gesundem Essen geschult, wo es ent- Siegfried Steiner und seine Tochter Lisa (Mitte) freuen sich, die 200. Notinsel in Bayreuth zu sein. Siglinde Seidler-Riess vom Stadtjugendamt überbrachte das Schild. szenarien. „Manche vermeint- Notinsel, aber dafür ist jetzt das liche Kleinigkeit ist für Kinder bunte Schild an der Eingangstür deutlich zu erkennen. ein großes Problem.“ Besonders erfreulich ist, dass die Zahl der Notinseln immer Die Anforderungen an noch weiter wächst. Siegfried die Notinseln sind sehr Steiner von Hörakustik Steiner gering: Eine Lage im Erdgein der Kulmbacher Straße ist schoss sowie ein leicht zu jetzt bereits der 200. Partner erreichendes Personal dides Jugendamtes bei dieser Akrekt im Eingangsbereich sind tion. Für den Inhaber war es die Voraussetzungen für die selbstverständlich, mitzumakostenlose Teilnahme als chen, schließlich habe er selbst Partner. Wer Interesse hat, Kinder. „Im vergangenen Jahr wendet sich an Siglinde kam sogar mal ein verzweifelSeidler-Riess, Telefon: tes Mädchen rein, dem wir 09 21/25-12 89, E-Mail: sigselbstverständlich geholfen linde.seidler-riess@stadt. haben“, berichtet er. Da war bayreuth.de. sein Geschäft noch gar keine Bekanntmachung Bekanntmachung BETEILIGUNG DER ÖFFENTLICHKEIT AN DER BAULEITPLANUNG Öffentliche Ausschreibung nach VOL (Kurzversion) Bebauungsplanverfahren Nr. 3/12 „Nahversorgung Bernecker Straße 37 bis 43“ (Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12/71 - 1. Änderung) Öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) Für die brachliegenden Grundstücke entlang der Bernecker Straße wurde ein Antrag auf Vorbescheid (Art. 71 BayBO) für die Errichtung einer Nahversorgungseinrichtung gestellt. Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 12/71 „Bernecker-/Egerländer Straße Teilbereich Königsbergstraße“ (mit 1. Änderung, Inkrafttreten am 07.07.1989) schließt Einzelhandelsbetriebe jedoch aus. Um das Planungsrecht für einen Teilbereich des bestehenden Bebauungsplans zu ändern und die Errichtung von Einzelhandelsbetrieben zuzulassen, hat der Stadtrat Bayreuth in seiner Sitzung am 28.03.2012 die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 3/12 „Nahversorgung Bernecker Straße 37 bis 43“ beschlossen. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt, da die Voraussetzungen für Bebauungspläne der Innenentwicklung gem. § 13a Abs. 1 BauGB erfüllt werden. Die Unterrichtung der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Äußerung gem. § 13a Abs. 3 BauGB sowie die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB wurde in der Zeit vom 30.04.2012 bis einschließlich 14.05.2012 durchgeführt. Die dabei eingegangenen Äußerungen sowie eine Lärmprognose und eine Verkehrsuntersuchung führten zu verschiedenen Änderungen des Planentwurfes. Der Geltungsbereich hat nun eine Größe von 0,7 ha und umfasst aufgrund von Planänderungen zusätzlich Teilflächen aus den Grundstücken mit den Flurnummern 2641/1 und 2656/2 der Gemarkung Bayreuth. Der Bebauungsplanentwurf Nr. 3/12 vom 17.02.2012, geändert am 05.09.2012, liegt mit einer Begründung für die Dauer von 1 Monat in der Zeit vom Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Es 22. Oktober 2012 bis einschließlich 22. November 2012 wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen beim Stadtplanungsamt Bayreuth im Neuen Rathaus, Raum Nr. 908 geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Aus- Öffentliche Planauflage - während der allgemeinen Dienststunden legung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten gel(Montag, Dienstag und Donnerstag von 08.00 bis 16.00 Uhr, Mitt- tend gemacht werden können. woch von 08.00 bis 18.00 Uhr und Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr) öf- Hiermit werden gem. § 4 Abs. 2 BauGB die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange an der Bauleitplanung beteiligt. fentlich zu jedermanns Einsicht aus. Während dieser Frist besteht Gelegenheit zur Äußerung und ErörBayreuth, den 12.10.2012 terung der Planung. Mitarbeiter des Stadtplanungsamtes stehen STADT BAYREUTH Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr und Mittwoch zusätzlich von 14.00 bis 18.00 Uhr für Auskünfte gerne zur Verfügung. Stadtbaureferat gez. Brigitte Merk-Erbe gez. Hans-Dieter Striedl Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen zur PlaOberbürgermeisterin Ltd. Baudirektor nung schriftlich und mündlich zu Protokoll abgegeben werden. 1. Bezeichnung (Anschrift) der Vergabestelle: Stadt Bayreuth, Hauptamt, Luitpoldplatz 13, D- 95444 Bayreuth, Telefon 0921/25-1306, Telefax 0921/25-1207 2. Art der Vergabe: Öffentliche Ausschreibung nach VOL 3. Art und Umfang der Leistung: Unterhalts- und Glasreinigung in der Volksschule Laineck 4. Ausführungsfristen Siehe Verdingungsunterlagen der Ausschreibung 5. a) Bezeichnung (Anschrift) der Stelle, die die Vergabeunterlagen abgibt: Siehe Ziffer 1 b) Tag, bis zu dem die Vergabeunterlagen spätestens angefordert werden können: 15.10.2012 c) Bezeichnung (Anschrift) der Stelle, bei der die Vergabeunterlagen eingesehen werden können: Siehe Ziffer 1 d) Entschädigung für die Verdingungsunterlagen: entfällt 6. a) Ablauf der Angebotsfrist: 25.10.2012 b) Anschrift, bei der die Angebote einzureichen sind: Siehe Ziffer 1 7. Höhe geforderter Sicherheitsleistungen: ---8. Wesentliche Zahlungsbedingungen: Die vereinbarten Vertragspreise sind Preise, die in der Unterhaltsreinigung nach Rechnungsprüfung und abzüglich etwaiger Ansprüche oder Mängelabzüge in der Unterhaltsreinigung monatlich zu 1/12 des Jahrespreises im Sinne einer Abschlagszahlung gezahlt werden. Der Auftragnehmer stellt hierüber unter Angabe des Abrechnungsmonats eine spezifizierte Rechnung in doppelter Ausfertigung, getrennt nach Nettopreis und Mehrwertsteuer, aus. Dabei muss in der Rechnung zum vereinbarten monatlichen Entgelt die tägliche Reinigungsfläche ausgewiesen sein. 9. Zuschlags- und Bindungsfrist: 27.11.2012 10. Beurteilung der Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) des Bieters: Siehe Verdingungsunterlagen der Ausschreibung. 11. Beginn der Reinigung 01.01.2013 12. Sonstige Angaben: Unterhaltsreinigung: 2.282,30 m² Glasreinigung: 676,81 m² Bayreuth, den 20.09.2012 STADT BAYREUTH Hauptamt Seite 4 Bayreuth StadtNachrichten / Bekanntmachungen Bekanntmachung Lieferauftrag a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle): Stadt Bayreuth, Tiefbauamt, Luitpoldplatz 13, D-95444 Bayreuth, Tel. 0921/25-1675, Telefax 0921/25-1701 E-Mail: [email protected] b) Art der Vergabe: Öffentliche Ausschreibung, VOL/A c) Form der Angebote: Postweg oder direkt d) Ausführung von Lieferleistungen e) Ort der Ausführung: Stadt Bayreuth, Werner-Siemens-Straße 9, 95444 Bayreuth f) Art und Umfang der Leistung: Erneuerung des Verkehrsrechners, vorhandene BEFA 15 soll erhalten bleiben, OCIT-Schnittstelle für neue Steuergeräte. g) Erbringen von Planungsleistungen: keine h) Aufteilung in Lose: nein i) j) Ausführungsfrist: Beginn: 07. Januar 2013 Ende: 28. Juni 2013 Zuschlageskriterien: Alternativangebote sind zulässig. k) Anforderung der Vergabeunterlagen/Einsicht in Unterlagen: bis 19. Oktober 2012 Anschrift/Ort: siehe a) l) Entgelt für Vergabeunterlagen: Verkehrsrechner Bayreuth: 25 € Zahlungsweise: Verrechnungsscheck oder Einzahlung auf das Konto der Sparkasse Bayreuth, BLZ 773 501 10, Kontonummer 9 000 845 mit dem Vermerk: Verkehrsrechner, Produkt 54121, Konto 431100. Die Verdingungsunterlagen werden nur versandt, wenn der Nachweis über die Einzahlung vorliegt. Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet. o) Ort der Angebotsabgabe: siehe a) p) q) r) s) t) u) Sammeltermine für Gartenabfälle Samstag, 13. Oktober 8 Uhr bis 11 Uhr: Friedrich-EbertStraße / Parkplatz am Flößanger; Am Hasenweg / Parkplatz I Gartenkolonie Eichelberg 8 Uhr bis 9.30 Uhr: Hans-SachsStraße beim Jean-Paul-Stift; Aichig / Mostholzstraße; 9.45 Uhr bis 11 Uhr: Grunau: Omnibushaltestelle Schwarzwaldstraße (nur am 22. September); Wertstoffsammelstelle Frankenwaldstraße (nur am 13. Oktober); Jakobstraße / am Kirchplatz; Dörnhof / Feuerwehrhaus (nur 22. September) 12.30 Uhr bis 15.30 Uhr: Parkplatz Gartenkolonie Exerzierplatz; Parkplatz Gartenkolonie Schwedenbrücke 12.30 Uhr bis 14 Uhr: Wolfsbach: Vor dem Feuerwehrhaus, Haferweg (nur am 22. September); Hirschbaumstraße / Einmündung Am Holzacker (nur am 13. Oktober); Destubener Straße / Einmündung Hechtweg 14.15 Uhr bis 15.30 Uhr: Hagenstraße / Einfahrt Gartenkolonie; Oberpreuschwitz / Ortsmitte bei Denkmal Samstag, 20. Oktober Bekanntmachung Dienstleistungsauftrag im Offenen Verfahren nach VOL 8 Uhr bis 11 Uhr: Erlanger Straße 1. Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle): / Parkplatz vor Gartenkolonie; Stadt Bayreuth, Abwasserbetrieb, Am Bauhof 5, 95445 Bayreuth, Tel. 0921/25-1810, Fax: 0921/25-1815, E-Mail: Jakobstraße/Gartenkolonie [email protected] Altstadt 8 Uhr bis 9.30 Uhr: Meyernberg / 2. Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung, VOL/A Laimbacher Straße; Gartenkolonie Hindenburgstraße; Thur- 3. Beschreibung des Auftrags: Beschaffung eines Saug- und Druckfahrzeugs nauer Weg / Gartenkolonie Meranierring 4. Ort der Ausführung: Stadt Bayreuth, Abwasserbetrieb, Am Bauhof 5, 95445 9.45 Uhr bis 11 Uhr: Donndorfer Bayreuth Straße / Teufelsgraben; Calvinstraße / Ecke Melanch- 5. Art und Umfang des Auftrags: thonstraße; Gartenkolonie 1) Lieferung eines Fahrgestells 2) Lieferung eines Aufbaus mit 4 m³ Schlamminhalt und 2 m³ Schmatzenhöhe Frischwasser 3) Abschluss eines Leasingvertrages 12.30 Uhr bis 15.30 Uhr: Glockenstraße / Gartenkolonie Lerchenbühl; Meranierring / 6. Aufteilung in Lose: ja Gartenkolonie Herzoghöhe, Tor 2; Saas / Am Hofacker 7. Vertragslaufzeit: --- 12.30 Uhr bis 14 Uhr: Altstadt / Fantaisiestraße Gartenkolonie 8. Frist zur Anforderung der Verdingungsunterlagen: 05.11.2012, 15.00 Uhr Hirtenacker; Gartenkolonie Kulmbacher Straße / Parkplatz 9. Entgelt für Verdingungsunterlagen: Herzogmühle kein 14.15 Uhr bis 15.30 Uhr: Dros- 10. Schlusstermin für Angebotseingang: senfelder Weg / Gartenkolonie 06.11.2012, 11.00 Uhr Mosing Bekanntmachung Tanz- und Sportveranstaltungen an Allerheiligen, am Volkstrauertag und am Totensonntag 11. Anschrift der Stelle, die die Verdingungsunterlagen abgibt oder bei der sie eingesehen werden können und bei der das Angebot einzureichen ist: Stadt Bayreuth, Abwasserbetrieb, Am Bauhof 5, 95445 Bayreuth, Zimmer 2, Tel. 0921/25-1811 12. Form des Angebotes: auf dem Postweg oder direkt eingereichte unterschriebene Angebotsunterlagen 13. Sprache: Die Tage „Allerheiligen“ am 1. November 2012, „Volkstrauertag“ am deutsch Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. 18. November 2012 und „Totensonntag“ am 25. November 2012, gelten nach dem Bayer. Feiertagsgesetz (FTG) als „Stille Tage“. 14. Zur Angebotseröffnung zugelassene Personen: Angebotseröffnung: keine 30. Oktober 2012, 10:00 Uhr An den Stillen Tagen sind öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen Ort: Stadt Bayreuth, Tiefbauamt, Luitpoldplatz 13, 95444 nur dann erlaubt, wenn der diesen Tagen entsprechende ernste Cha- 15. Angebotseröffnung: Bayreuth, Zimmer 1006 rakter gewahrt ist. siehe Ziffer 10 Verboten sind damit nicht nur Tanzveranstaltungen, sondern auch Geforderte Sicherheiten: der Betrieb von Unterhaltungsunternehmen wie beispielsweise der ei- 16. Kautionen und sonstige Sicherheiten: Ausführungsbürgschaft in Höhe von 5 % ner Spielhalle. keine Gewährleistungsbürgschaft in Höhe von 2 % Gemäß „Besonderen Vertragsbedingungen“ in den Ver- Sportveranstaltungen sind jedoch erlaubt. 17. Zahlungsbedingungen: dingungsunterlagen. Gemäß der „Besonderen Vertragsbedingungen“ in den VerFür Veranstaltungen in Schank- und Speisewirtschaften oder öfdingungsunterlagen Zahlungsbedingungen: fentlichen Vergnügungsstätten im Sinne des § 18 des Gaststättennach VOB/B gesetzes gilt die Beschränkung von 0.00 bis 24.00 Uhr. 18. Mindestbedingungen: Für die Vergabe kommen nur solche Firmen in Betracht, die Rechtsform von Bietergemeinschaften: Für die vorgenannten „Stillen Tage“ gelten die Beschränkungen des vergleichbare Leistungen nachweislich mit Erfolg ausgeführt gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter Art. 2 FTG für Sonn- und Feiertage. haben; Erklärung über die Zahlung von Steuern, Abgaben und Hiernach sind öffentlich bemerkbare Arbeiten, die geeignet sind, die Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung. Beurteilung der Eignung. Feiertagsruhe zu beeinträchtigen, verboten. Mit dem Angebot sind vorzulegen: Erklärung über die Zahlung 19. Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist: von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozial- Befreiungen kann die Stadt Bayreuth nur aus wichtigen Gründen er31.12.2012 versicherung. Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit des teilen (Art. 5 FTG). Unternehmens in Form von Prospekten, Mustern, Fotografien, 20. Alternativangebote sind zulässig: Zeichnungen usw. für die zu liefernden Erzeugnisse. Schutz des Buß- und Bettages ja, mit Hauptangebot v) Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist: 07. Dezember 2012 Der Buß- und Bettag, Mittwoch, 21.11.2012, gilt nach dem Bayer. Fei- 21. Vergabeprüfstelle: ertagsgesetz als „Stiller Tag“. Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern, An den Stillen Tagen sind öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen Promenade 27, 91522 Ansbach, Tel. 0981/53-277, Fax: 0981/ w) Sonstige Angaben: nur dann erlaubt, wenn der diesen Tagen entsprechende ernste Cha53-837 Mit der Abgabe des Angebots unterliegt der Bieter den rakter gewahrt ist. Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gem. § 19 Sportveranstaltungen sind am Buß- und Bettag nicht erlaubt. 22. Sonstige Angaben: VOL/A. Verboten sind ferner Tanzveranstaltungen und der Betrieb von UnMit der Abgabe des Angebots unterliegt der Bieter den Bestimterhaltungsunternehmen wie beispielsweise der einer Spielhalle. mungen über nicht berücksichtigte Angebote gem. § 19 VOL/A x) Nachprüfstelle: vom 20.11.2009. Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern, Darüber hinaus wird der Buß- und Bettag wie folgt gesetzlich gePromenade 27, D-91522 Ansbach, Tel.: 09 81/53-2 77, Fax: schützt: Bayreuth, den 24.09.2012 09 81/53-8 37 STADT BAYREUTH 1. Während der ortsüblichen Zeit des Hauptgottesdienstes von 7.00 Uhr bis 11.00 Uhr sind alle vermeidbaren, lärmerzeugenden Stadtbaureferat Handlungen in der Nähe von Kirchen und sonstigen zu gottesgez. Brigitte Merk-Erbe gez. i. V. Pfeifer Bayreuth, den 28.09.2012 dienstlichen Zwecken dienenden Räumen und Gebäuden verOberbürgermeisterin Stadtdirektor STADT BAYREUTH boten, soweit diese Handlungen geeignet sind, den Gottesdienst zu stören. gez. Brigitte Merk-Erbe Oberbürgermeisterin Baureferat gez. Striedl Ltd. Baudirektor Bekanntmachung Dienstjubilare der Stadt Bayreuth Für ein 25-jähriges Dienstjubiläum wurden Frau Gisela Bachofner, WWG Bayreuth, Frau Verwaltungsamtsrätin Sabine Haberland, Herr Günter Jäkl, Amt für Umweltschutz, von Oberbürgermeisterin Brigitte Merk-Erbe geehrt. 2. Den bekenntniszugehörigen Arbeitnehmern sämtlicher öffentlichen und privaten Betriebe und Verwaltungen steht das Recht zu, von der Arbeit fernzubleiben. Dies gilt nicht für Arbeiten, welche nach den Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes auch an gesetzlichen Feiertagen vorgenommen werden dürfen, und für solche Arbeiten, die zur Aufrechterhaltung des Betriebes oder zur Erledigung unaufschiebbarer Geschäfte bei den Behörden notwendig sind. Weitere Nachteile als ein etwaiger Lohnausfall für versäumte Arbeitszeit dürfen den betroffenen Arbeitnehmern aus ihrem Fernbleiben nicht erwachsen. 3. An den Schulen aller Gattungen entfällt der Unterricht. Bekanntmachung Vergabe von Bau- und Beratungsleistungen durch die Stadt Bayreuth Der Bauausschuss hat am 18. September 2012 die Vergaben der nachstehend aufgeführten Bau- und Beratungsleistungen beschlossen: Baumaßnahme Firma Kanalumbau Dürschnitz Angermüller Bau GmbH, 96253 Untersiemau 26.09.2012 Befreiungen vom Verbot der Nr. 1 kann die Stadt Bayreuth im EinErschließung „Saas – zelfall nur aus wichtigen Gründen erteilen. Saaser Berg“ Bayreuth, den 01.10.2012 Umbau Röntgenstraße STADT BAYREUTH gez. Brigitte Merk-Erbe Oberbürgermeisterin Personal- und Rechtsreferat: gez. Ulrich Pfeifer Stadtdirektor Beratungsleistung Vergabedatum AS-Bau Hof GmbH 95032 Hof 26.09.2012 AS-Bau Hof, GmbH, 95032 Hof 26.09.2012 KPMG AG, 10785 Berlin 26.09.2012 Seite 5 Amtliche Bekanntmachungen Bekanntmachung Bekanntmachung Bekanntmachung Ablagerung von Gartenabfällen in der freien Natur Sprechtage für Versorgungsberechtigte der Orthopädischen Versorgungsstelle im IV. Kalendervierteljahr 2012 (Oktober, November, Dezember) Freiwilliger Wehrdienst; Übermittlung von Daten an das Bundesamt für Wehrverwaltung Bei der Stadt Bayreuth gehen immer wieder Beschwerden darüber ein, dass Gartenabfälle, insbesondere aus Grundstücken in Ortsrandlage, widerrechtlich auf angrenzende Außenbereichsgrundstücke verbracht und dort abgelagert werden. Dabei bieten solche Ablagerungen, von denen durch verrottendes Gras und Laub auch noch Im IV. Kalendervierteljahr 2012 (Oktober, November, Dezember) werGerüche ausgehen können, alles andere als einen schönen Anblick. den die Sprechtage durch das Zentrum Bayern Familie und Soziales - Region Unterfranken, Orthopädische Versorgungsstelle, Georg-EyGartenabfälle unterliegen wie andere Abfälle, z. B. Hausmüll, haus- del-Str. 13, 97082 Würzburg, in Bayreuth im müllähnliche Abfälle, Sperrmüll u. ä., den Bestimmungen des KreisZentrum Bayern Familie und Soziales laufwirtschafts- und Abfallgesetzes. Demnach dürfen Gartenabfälle Region Oberfranken nur in zugelassenen Anlagen und Einrichtungen behandelt, gelagert Hegelstraße 2 oder abgelagert werden. Insbesondere die Beseitigung in Gewässernähe bzw. das Einbringen in Gewässer ist strikt zu vermeiden. Ein Verstoß hiergegen erfüllt den Tatbestand einer Ordnungswidrig- von 9.30 Uhr bis 10.30 Uhr wie folgt abgehalten: keit und kann mit einer Geldbuße geahndet werden. Donnerstag, 08. November 2012 Donnerstag, 06. Dezember 2012 Die Stadt Bayreuth tut alles, um den Gartenbesitzern eine möglichst einfache und geordnete Entsorgung der pflanzlichen Abfälle aus ihHinweise: Das Sprechtagslokal in Bayreuth wird nur nach Voranren Hausgärten zu ermöglichen: meldung angefahren. • Bei Kompostierung auf dem eigenen Grundstück gewährt die Stadt Laut Mitteilung der Orthopädischen Versorgungsstelle ist es erforeinen Nachlass von 16 bis 18 % auf die jährliche Abfallgebühr. derlich, dass Patienten, die zum Sprechtag kommen möchten, dies • An den Kompostplätzen am Buchstein und am Bindlacher Berg 7 Tage vorher bei der genannten Dienststelle in Würzburg, Telefon kann einmal pro Monat bis zu 1 m³ locker geschichtetes 0931/4107-228, anmelden. Material kostenlos abgegeben werden. Größere Mengen werden Patienten, die ohne Einladung zum Sprechtag kommen, können Auslagen (Reisekosten usw.) nicht erstattet erhalten. gegen Entgelt angenommen. • Im Frühjahr und Herbst besteht die Möglichkeit, bis zu 2 m³ locker geschichtete holzige Gartenabfälle an vorgegebenen Bayreuth, den 04.09.2012 Sammelstellen im Stadtgebiet von Bayreuth kostenlos abzuSTADT BAYREUTH geben. • An den Sammeltagen im Frühjahr und Herbst werden an den Kompostplätzen am Buchstein und am Bindlacher Berg GartenReferat für Soziales u. kulturelle Angelegenheiten abfälle kostenlos in jeder Menge angenommen. Gewerbebetriegez. Hillgruber be dürfen nur in haushaltsüblichen Mengen anliefern. Oberverwaltungsrat • Gartenabfälle können bis zu einer Menge von 0,5 m³ kostenlos im städtischen Reyclinghof, Am Bauhof 5, abgeliefert werden. Außerdem dürfen pflanzliche Abfälle, insbesondere Laub, Gras und Moos, auch auf den Grundstücken, auf denen sie angefallen sind, zur Verrottung gebracht werden. Es ist jedoch sicherzustellen, dass eine Geruchsbelästigung der Bewohner angrenzender Wohngrundstücke ausgeschlossen ist. Zum 1. Juli 2011 ist die allgemeine Wehrpflicht, soweit kein Spannungs- oder Verteidigungsfall vorliegt, ausgesetzt und in einen freiwilligen Wehrdienst übergeleitet worden. Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, können sich nach § 54 des Wehrpflichtgesetzes verpflichten, freiwillig Wehrdienst zu leisten. Damit das Bundesamt für Wehrverwaltung die Möglichkeit hat, über den freiwilligen Wehrdienst zu informieren, übermitteln die Meldebehörden jährlich zum 31. März folgende Daten von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden, an das Bundesamt für Wehrverwaltung: Familienname, Vorname und gegenwärtige Anschrift. Betroffene haben das Recht der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch ist an keine Voraussetzungen gebunden und braucht nicht begründet zu werden. Er kann beim Einwohner- und Wahlamt der Stadt Bayreuth, Neues Rathaus, Luitpoldplatz 13, 95444 Bayreuth, schriftlich eingelegt werden. Falls der Datenübermittlung nicht widersprochen wurde, wird die Stadt Bayreuth die genannten Daten weitergeben. Bayreuth, den 13.09.2012 STADT BAYREUTH Schul-, Umwelt- und Verkehrsreferat gez. Ludolf Tyll Verwaltungsdirektor Bekanntmachung Bekanntmachung Martinimarkt 2012 Kraftloserklärung von Sparkassenbüchern In der Zeit vom Donnerstag, 01. November, bis Sonntag, 04. No- Nach § 25 SpkO und Art. 34 - 42 des AGBGB werden die nachsteWeitere Informationen finden sich in der städtischen Abfallfibel, im Invember 2012, findet am Marktplatz in Bayreuth der Martinimarkt 2012 henden aufgeführten Sparkassenbücher für kraftlos erklärt: ternet unter www.abfallberatung.bayreuth.de oder beim städtischen statt. Abfallberater, Telefon 0921/ 25-1844. Die Stände werden ab Mittwoch, 31.10.2012, aufgebaut. Kto.-Nr. neu 3701011268 alt 301011268 Kto.-Nr. neu 3705416737 alt 305416737 Die Stadt Bayreuth appelliert an ihre Bürgerinnen und Bürger, diese Die Öffnungszeiten sind: Angebote anzunehmen und damit mitzuhelfen, die stadtnahen Wälder und Fluren von widerrechtlichen und unschönen GartenabfallNachdem die Urkunden innerhalb der Frist von drei Monaten nicht vorDonnerstag, 1. November, von 11.00 - 18.00 Uhr ablagerungen zu verschonen. gelegt wurden, erfolgt mit Beschluss des Vorstandes die Freitag von 10.00 - 19.00 Uhr Samstag von 10.00 - 18.00 Uhr Sonntag von 11.00 - 18.00 Uhr Bayreuth, den 27.09.2012 STADT BAYREUTH Die neu ausgestellten Zweitschriften der Sparurkunden sind nach einer 14tägigen Bekanntmachung in den Schalterräumen der Sparkasse gegen Nachweis der Empfangsberechtigung in Empfang zu nehmen. Bayreuth, den 10.09.2012 STADT BAYREUTH Schul-, Umwelt- und Verkehrsreferat: i.V. gez. C. Hillgruber Oberverwaltungsrat gez. Brigitte Merk-Erbe Oberbürgermeisterin Kraftloserklärung. Personal- und Rechtsreferat: gez. Ulrich Pfeifer Stadtdirektor Sparkasse Bayreuth Der Vorstand Gesundheitsservice Wo finde ich... ? APOTHEKEN · ALLGEMEINÄRZTE · FACHÄRZTE · HEILPRAKTIKER · PFLEGEDIENSTE NACHT- UND SONNTAGSDIENSTE DER BAYREUTHER APOTHEKEN VOM 12. 10. BIS 1. 11. 2012 Freitag, 12. Oktober 2012 Parsifal-Apotheke Bahnhofstraße 6, Bayreuth, Tel. 0921/22444 Freitag, 19. Oktober 2012 Apotheke am Roten Hügel Preuschwitzer Straße 57, Bayreuth, Tel. 0921/44343 Samstag, 13. Oktober 2012 Rathaus-Apotheke Luitpoldplatz 14, Bayreuth, Tel. 0921/27476+22437 Samstag, 20. Oktober 2012 Richard-Wager-Apotheke Richard-Wagner-Straße 13, Bayreuth, Tel. 0921/52223 Sonntag, 14. Oktober 2012 Birken-Apotheke Friedrichstraße 53, Bayreuth, Tel. 0921/62045 Sonntag, 21. Oktober 2012 Hirsch-Apotheke Glockenstraße 1, Bayreuth, Tel. 0921/54480 Montag, 15. Oktober 2012 Brandenburger Apotheke Brandenburger Straße 24, Bayreuth, Tel. 0921/22209 Montag, 21. Oktober 2012 Kreuz-Apotheke Mosinger Straße 5, Bayreuth, Tel. 0921/42515 Dienstag 16. Oktober 2012 Bären-Apotheke Bahnhofstraße 5, Bindlach, Tel. 09208/271 Eichbaum-Apotheke Bamberger Straße 62a, Bayreuth, Tel. 0921/73570 Dienstag, 23. Oktober 2012 Rosen-Apotheke, Laineck Fichtelgebirgsstraße 1, Bayreuth, Tel. 0921/99871 Storchen-Apotheke Schloßplatz 2, Heinersreuth, Tel. 0921/7413232 Mittwoch, 17. Oktober 2012 Hof-Apotheke Richard-Wagner-Straße 2, Bayreuth, Tel. 0921/65210 Mittwoch, 24. Okt. 2012 Apotheke im Rotmain-Center Hohenzollernring 58, Bayreuth, Tel. 0921/65016 Donnerstag, 18. Oktober 2012 Hammerstatt-Apotheke Friedrich-Ebert-Straße 14c, Bayreuth, Tel. 0921/13535 Donnerstag, 25. Oktober 2012 Markgrafen-Apotheke Weiherstraße 27, Bayreuth, Tel. 0921/1510000 Freitag, 26. Oktober, 2012 Grunau-Apotheke Kemnather Straße 27, Bayreuth, Tel. 0921/980230 Samstag, 27. Oktober 2012 Med-Center-Apotheke Spinnereistraße 7, Bayreuth, Tel. 0921/1502977 Sonntag, 28. Oktober 2012 Easy-Apotheke Leuschnerstraße 53, Bayreuth, Tel. 0921/1509239 Montag, 29. Oktober 2012 Adler-Apotheke Maxstraße 47, Bayreuth, Tel. 0921/65461 Dienstag, 30. Oktober 2012 Park-Apotheke Bayreuther Straße 11/2, Eckersdorf, Tel. 0921/31702 Schwanen-Apotheke Richard-Wagner-Straße 43, Bayreuth, Tel. 0921/64135 Mittwoch, 31. Oktober 2012 Hummelgau-Apotheke Rosenstraße 2, Mistelbach, Tel. 09201/7822 Marien-Apotheke im real-EKZ Riedinger Straße 21, Bayreuth, Tel. 0921/7857200 Donnerstag, 1. November 2012 Ring-Apotheke Hohenzollernring 72, Bayreuth, Tel. 0921/68870 Möchten Sie hier eine Anzeige platzieren? Ihr Ansprechpartner: Roland Hagen, Tel. 0921-294-141 Seite 6 Aktuelles Bayreuth StadtNachrichten Wagner für junges Publikum Großes Angebot für Kinder und Jugendliche im Jubiläumsjahr Im kommenden Jahr wird es einen ganzen Reigen von Feierlichkeiten zum 200. Geburtstag von Richard Wagner geben – dabei sollen nicht nur langjährige Wagnerianer, sondern auch junge Menschen angesprochen werden, die erstmals in Kontakt mit der Materie kommen. kus des Schülerprogramms, das in Form einer Broschüre an die Schulen in und um Bayreuth verteilt wird. Den Beginn macht Anfang Januar ein Generalprobenbesuch bei Mnozil Brass: Schüler ab genmärchen“ von Dominik Kern begeistern. Weitere Projekte sind das Puppentheaterstück „Der Ring in 15 Minuten“, ein Konzert der Hochschule für evangelische Kirchenmusik unter dem Titel „Da steckt Wagner drin!“ lautet das Motto im Jubiläumsjahr 2013. „Viele Kinder und Jugendliche fragen sich sicherlich, was denn eigentlich in Wagner drin steckt“, erklärt Maria Saulich, Mitarbeiterin beim städtischen Kulturbeauftragten. Schülerwettbewerb Ziel: Wagner näher kommen Mit gezielten Bildungsveranstaltungen begleitend zum Jubiläumsprogramm der Stadt Bayreuth sollen daher Schülerinnen und Schüler aller Grund-, Haupt-, Real- und Förderschulen sowie Gymnasien in Bayreuth und Umgebung, ebenso wie junge Interessenten der Berufs-, Fach- und Musikschulen sowie Mitglieder kirchlicher und internationaler Jugendgemeinden angesprochen werden, um Wagner ein Stück näher zu kommen. Sponsor des Schülerprogramms ist die Sparkasse Bayreuth. Vielschichtige Angebote So vielschichtig wie das Gesamtkunstwerk des Künstlers ist, so vielseitig wird man auch daran herantreten: Neben der Musik stehen Literatur, Schauspielerei und Bildmalerei im Fo- chard Wagner. „Die interaktiven Führungen können ganz individuell gestaltet werden, beispielsweise als Fragerunde oder Schnitzeljagd“, so Maria Saulich. Und beim Ferienprogramm „Mini-Bayreuth“ soll in der Zeltstadt der Kinder 2013 ein Wagner-Zelt errichtet werden: Bei Quiz, Bastelaktionen und musikalischen Einlagen lernen die Kinder Wagner besser kennen. der 5. Klasse können die Wagner-Blech-Comedy bereits einen Tag vor der offiziellen Premiere erleben. Für die 11. und 12. Klassen gibt es im Rahmen eines Workshops die Möglichkeit, durch das Kammermusikprogramm der Mahler Chamber Soloists zu führen und ein Programmheft zu erstellen. Bei einem anderen zweitägigen Workshop werden zwei 5. und 6. Klassen Fragen rund ums Orchester beantwortet. Kinder ab 5 Jahren dürfte das „Nibelun- „Von Zwergen, Riesen und treuen Hunden“ für Kinder ab 6 Jahren sowie fachkundige Führungen im Rahmen der Ausstellung „Liebe ohne Glauben – Thomas Mann und Richard Wagner“. Besondere Stadtführungen Bei Schüler-Stadtführungen mit und um Richard Wagner in Bayreuth übernimmt ein Stadtführer im Kostüm die Rolle von Ri- Bei einem Schülerwettbewerb sind neue Ideen gefragt: Unter dem Motto „Da steckt Wagner drin!“ ruft das Richard Wagner Museum in Kooperation mit der Stadt Bayreuth einen Wettbewerb zum Jubiläumsjahr aus. Was bedeutet das genau, in Bayreuth mit Wagner aufzuwachsen? Wie stellt sich der Komponist Wagner im Alltag dar? Die Schüler sollten sich auf die Suche nach Wagner begeben. Das Museum bietet ihnen dabei Unterstützung in Form von Beratung, Fachworkshops, Betreuung und Vernetzung. Pro Schule kann ein Projekt eingereicht werden. Denkbar sind Installationen, Filme, Websites, Theateraufführungen, Ausstellungen, Kunstaktionen und vieles mehr. Als Hauptpreis winkt ein Tagesausflug nach Leipzig auf den Spuren Richard Wagners. Interessierte, die mehr über „Junges Publikum Wagner 2013“ erfahren möchten, können sich an Maria Saulich, Tel. 09 21/25 15 00, wenden. Musikalischer Auftakt ins Jahr 2013 Vorverkauf für Neujahrskonzert am 5. Januar bereits gestartet Zum Start in das neue Jahr laden die Musiker des Alt-Wiener Strauss-Ensembles unter der musikalischen Leitung von Ralph Kulling am Samstag, 5. Januar 2013, um 18 Uhr, in das Evangelische Gemeindehaus in der Richard-Wagner-Straße ein. Der Kartenvorverkauf für das Konzert hat an der Theaterkasse Bayreuth bereits begonnen. dern auch mit musikalischem Witz sowie gekonnter Präsentation bestens unterhält. Beliebte Klassiker Die Musiker des Alt-Wiener Strauss-Ensembles werden mit bekannten und beliebten Melodien wie dem Walzer „Wiener Blut“ und weiteren Klassikern einen beschwingten Abend bereiten. Die Moderation des KonDrei Solisten zerts wird auch diesmal wieder Konnte sich das Publikum in von Dr. Eduard Strauss in gediesem und im letztem Jahr wohnt charmanter und kurznoch über einen beziehungs- weiliger Weise übernommen. weise zwei Solisten freuen, wartet das Neujahrskonzert Karten für das Konzert 2013 mit gleich drei Solisten gibt es bereits jetzt an auf. „Die Drei Tenöre“ Alexan- der Theaterkasse Bayreuth, der Efanov, Metodi Morartzliev Opernstraße 22. Geöffnet ist und Alexander Martin Stacho- die Theaterkasse montags wiak bringen eine humorvolle bis freitags jeweils von 9 bis Opernpersiflage zu Gehör, die 18 Uhr und samstags von nicht nur bekannte Opern- und 9.30 Uhr bis 12.30 Uhr. Operettenarien verbindet, son- Busverkehr im Hussengut Der im Dezember vergangenen Jahres eingerichtete Probebetrieb auf der durch das Hussengut führenden Stadtbuslinie 305 Hohe Warte bleibt dauerhaft bestehen. Die stündliche Linienführung über die Stolzingstraße - Hundingstraße einschließlich der neu geschaffenen Haltestelle „Dialysezentrum“ in der Stolzing-straße wird somit zur Regel. Im Praxisbetrieb habe sich diese Linienführung bewährt. Immerhin nutzten 35 Buskunden werktags die neue Haltestelle. Jede dritte Fahrt des Stadtbusses auf der Linie 305 steuert weiterhin montags bis freitags von 8 bis 19 Uhr im Stundentakt diesen Haltepunkt an. Samstags werden ebenfalls im Stundentakt sieben Fahrten zwischen 8 und 14 Uhr angeboten. Standesamtliche Nachrichten 17.09.– 07.10.2012 Eheschließungen 27.09.2012: Otto Karl Heinz Tischer, wohnhaft in Bayreuth, Bodenseering 18 mit Gerlinde Langer geb. Reiher,wohnhaft in Bayreuth, Rankestr. 7 28.09.2012: Patrik Piontek mit Janine Pauls, beide wohnhaft in Bayreuth, Fichtestr. 9 05.10.2012: Maximilian Hans Panthen mit Marleen Stieler, beide wohnhaft in Bayreuth, Hölderlin Anlage 12 Andreas Nikolas Johannes Spörrer und Kathrin Maria Elke Geißel, beide wohnhaft in 13.09.2012: Thomas OberBayreuth, Albert-Einstein-Ring heidt mit Maria Virginia Cuna, 4A beide wohnhaft in Ansbach, Luca Dormann, geb. am Wendenstr. 23 01.09.2012, Eltern: Tanja Mar14.09.2012: Matthias Jürgen gareta Dormann geb. Gold und Hofmann mit Eva Schlottke, Johannes Jakob Dormann, beibeide wohnhaft in Bayreuth, de wohnhaft in Waischenfeld, Kulmbacher Str. 25 GT Gösseldorf 12, Krs. Bay18.09.2012: Daniel Mario Reim reuth mit Tariro Constance Tshuma, Ricarda Louise Ritter, geb. am beide wohnhaft in Bayreuth, 07.09.2012, Eltern: Matthias Wilhelm-Busch-Str. 10 Gerhard Thomas Ritter und 24.09.2012: Marcus Alfred Geburten Stephanie Christine RitterLudwig Rasp mit Jessica Abele, beide wohnhaft in Bayreuth, Anika Kristina Maria Geißel, Funsch geb. Funsch, beide in Bayreuth, Gluckstr. 8 geb. am 30.08.2012, Eltern: wohnhaft Grubstr.15 A Judith Margarethe Rohleder, geb. am 16.09.2012, Eltern: Marcus Rohleder und Cornelia Hanna Rohleder geb. Abraham, beide wohnhaft in BayKarl-Marx-Straße 7 • Bayreuth • % (09 21) 15 13 79-7 reuth, Südlicher Ringweg 53 A Ihre fachliche Kompetenz für Talitha Macy Jacobs, geb. am 25.08.2012, Eltern: Frank Martin Schaller und Nancy Jacobs, RA Dr. Josef K. Zeitler beide wohnhaft in Bayreuth, Pflichtteil • Testament • Schenkung Nördlicher Ringweg 46 Steuern • Vermögensnachfolge • Stiftungen Erbengemeinschaft • Testamentsvollstreckung Markus Andreas Neuner, geb. Mediation • Internationales Erbrecht am 30.08.2012, Eltern: Manwww.kanzlei-dr-zeitler.de fred Siegfried Neuner und Barbara Margarete Neuner geb. DR. ZEITLER Erbrecht Taschner, beide wohnhaft in Plankenfels, GT Schressendorf 14, Krs. Bayreuth Isabel Svenja Neise, geb. am 14.09.2012, Eltern: Daniel Günther Hermann Neise und Maraike Ute Karolin Neise geb. Kreye, beide wohnhaft in Warmensteinach, Berliner Weg 12, Krs. Bayreuth am 12.09.2012, zuletzt wohn- Maria Wächter geb. Werner, haft in Bayreuth, Pestalozzistr. geb. am 21.04.1956, verst. am 17 18.09.2012, zuletzt wohnhaft Helene Petrasek geb. Hacker, in Grafenwöhr, Hochstr. 17, Krs. geb. am 27.03.1921, verst. am Neustadt a.d.Waldnaab 17.09.2012, zuletzt wohnhaft Irmgard Anna Raithel geb. in Bayreuth, Rathenaustr. 43 Horntrich, geb. am 18.01.1926, Franz Eckl, geb. am 30.09.1939, verst. am 23.09.2012, zuletzt verst. am 15.09.2012, zuletzt wohnhaft in Schwarzenbach wohnhaft in Bayreuth, Preusch- a.d.Saale, Lorenz-Summa-Str. 4, Krs. Hof witzer Str. 163 Hildegard Annelore Götschel Babetta Anna Preiß geb. Zapf, geb. Reiß, geb. am 12.04.1925, geb. am 28.02.1936, verst. am Sterbefälle verst. am 06.09.2012, zuletzt 25.09.2012, zuletzt wohnhaft Inge Karoline Haberland, geb. wohnhaft in Bayreuth, Grüne- in Creußen, GT Bühl, Schloßstr. 7, Krs. Bayreuth am 06.12.1937, verst. am waldstr. 42 10.09.2012, zuletzt wohnhaft in Bayreuth, Carl-Schüller-Str. 5 A Erika Johanna Fehn, geb. Curth, geb. am 21.11.1927, verst. am Inh. Reinhold Glas 12.09.2012, zuletzt wohnhaft St. Georgen 13 in Bayreuth, Graserstr. 4 95448 Bayreuth Adele Anneliese Höfer, geb. Herrmann, geb. am 31.07.1920, Tel.: 0921 / 26 202 verst. am 06.09.2012, zuletzt o. gebührenfrei: wohnhaft in Bayreuth, Win0800 / 3266738 ckelmannstr. 20 0800 / dannreu Maria Veit, geb. Hollweck, geb. am 23.01.1935, verst. am www.dannreuther.de Fax: 0921 / 85 28 49 05.09.2012, zuletzt wohnhaft in Nürnberg, Mathildenstr. 33 Bequeme Ratenzahlungen: Luise Hertha Döhring geb. Ströz. B.: 3 Monate ohne jegliche Gebühren und Zinsen bel, geb. am 15.07.1922, verst. Seite 7 Amtliche Bekanntmachungen Bekanntmachung Bekanntmachung Überwinterung von Igeln Straßenbenennung und Hausnummerierung im Stadtgebiet Bayreuth Neunummerierung Alljährlich werden im Spätherbst Igel in menschliche Obhut genommen, versorgt, gepflegt und gefüttert. Bei diesen Bemühungen, Fl.Nr den Igel vor einem möglichen winterlichen Hungertod zu bewahren, Gebäudeart wird meist nicht daran gedacht, dass der Igel zwar von Menschen be5617/2 siedelte Gebiete als Lebensraum bevorzugt, aber dennoch ein Wild- Möbelmarkt tier geblieben ist. Nutzungsänderung/ 2616 Aus Artenschutzgründen sind nach bisherigen Untersuchungen Hilfs- Umbau (Werkstattmaßnahmen, wie „künstliche“ Überwinterung, für den Erhalt der Igel- gebäude/ehemalige population nicht notwendig. Zudem ist die Wiedereingliederung ei- StoV in Werkstatt nes „künstlich“ überwinterten Igels in die natürliche Lebensge- für Behinderte) meinschaft – wie bei allen Wildtieren – sehr schwierig und oft weWohnhaus mit 236/61 nig erfolgreich. Carport und Nach dem Naturschutzrecht gehören die Igel zu den besonders ge- Geräteraum schützten Tierarten. Diesen darf unter anderem weder nachgestellt Seniorenzentrum 2828 werden noch dürfen sie gefangen, verletzt oder getötet werden. Nach „Altstadtresidenz“ – § 45 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz ist es jedoch zulässig, ver- Betreutes Wohnen 1 • • • Blumenwiese anstelle von Einheitsrasen. Nicht alles Herbstlaub beseitigen, denn Igel benötigen es für ihre Winterquartiere. Ein über mehrere Jahre liegengebliebener Reisighaufen, mit Laub überschichtet, bietet einen attraktiven Schlafplatz für den Igel. Wenn schon Schneckenbekämpfung unbedingt notwendig ist, soll diese nicht mit Gift erfolgen, sondern mit umweltfreundlicheren Methoden, wie z. B. Bierfallen oder Schneckenzaun, denn Schnecken sind eine wichtige Nahrungsquelle für Igel. Straßenbenennung und Hausnummerierung im Stadtgebiet Bayreuth Löschung Gebäudeart Fl.Nr. Gemarkung Bezeichnung Fabrik 2540 Bayreuth Riedingerstr. 19 Tür- und Fensterbeschläge Außenfensterbänke Sicherheitstechnik Möbelbeschläge Werkzeuge Maschinen Holzlacke und Lasuren Aktuelle Angebote: Parkett Landhausdiele Premium Boston Eiche darkbrown gealtert, geölt Uniclic 1860 x 189 x 15 mm m2 43,95 € CPL Türelemente bestehend aus zu TopTürblatt und Zarge in verschiedenen Preisen Größen, Dekoren und Design in (Ahorn, Buche, weiß usw.) Neu in unserem Warensortiment!! Top-Parkett-Angebot der Woche: Parkett Schiffsboden Boston Walnuß amerik. Country geölt Uniclic+Stimclic 2200x189x15 mm m2 37,50 € Parkett Schiffsboden Boston Eiche astig gebürstet, geölt Uniclic 2200x189x15 mm m2 26,95 € Alle Preise inkl. 19 % MwSt. – solange Vorrat reicht Besuchen Sie unsere neue Laminat-,Parkett- und Korkstraße Purucker GmbH & Co. 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Die Abhenden aufgeführten Sparkassenbücher für kraftlos erklärt: fuhrtermine in der Feiertagswoche lauten deshalb wie folgt: Die Biomüllstrecken vom Montag, 29.10.2012, Dienstag, 30.10.2012, und Freitag, 02.11.2012, werden regulär gefahren. Kto.Nr. 3710057724 Biotonnen, deren Abfuhr normalerweise an den Werktagen MittKto.-Nr. 3714077959 woch, 31.10.2012, und Donnerstag, 01.11.2012, erfolgt, werden jeKto.-Nr. 4326016419 weils einen Tag früher geleert. Nachdem die Urkunden innerhalb der Frist von drei Monaten nicht vor- Die Abholung der gelben Wertstoffsäcke des Abfuhrbezirkes 14 der Abfallfibel erfolgt planmäßig am Freitag, 02.11.2012. gelegt wurden, erfolgt mit Beschluss des Vorstandes die In der Abfallfibel 2012, die Ende vergangenen Jahres kostenlos an alle Haushalte verteilt wurde, sind die durch Feiertage geänderten AbKraftloserklärung. fuhrtermine bereits berücksichtigt. Die Abfuhrtermine für Biomüll, Die neu ausgestellten Zweitschriften der Sparurkunden sind nach ei- Restmüll, gelbe Säcke und blaue Tonne können auch im Internet unner 14tägigen Bekanntmachung in den Schalterräumen der Spar- ter www.abfallberatung.bayreuth.de nachgelesen werden. kasse gegen Nachweis der Empfangsberechtigung in Empfang zu nehBayreuth, den 01.10.2012 men. STADT BAYREUTH Stadtbaureferat Sparkasse Bayreuth gez. Brigitte Merk-Erbe gez. H.-D. Striedl Oberbürgermeisterin Ltd. Baudirektor Der Vorstand Schulstraße 11 – 95444 Bayreuth Top-Angebote-Laminat: Colmdorf Bayreuth 09 21 – 2 77 85 ☎ 09 21 – 2 23 38 ✉ [email protected] Meister Laminat LC 50 Qualitätsboden BA Klasse 23/31 in 7 verschiedenen Dekoren Top Preis m2 9,95 € Einfamilienwohn- 92/1 haus mit Doppelgarage und Geräteraum Seniorenzentrum 2828 „Altstadtresidenz“, Pflegeheim Gasanlagen Sanitär - Heizung Badsanierung Für Ihre Außenflächen - Terrassendielen von Relazzo und Kovalex aus WPC Material „Die Alternative zu Holzterrassendiele“ Christian-Rittervon-Langheinrich-Str. 10 b Oberkonnersreuth Dr.-Jula-DittmarWeg 13 H.Böhner Türen, Sperrholz Paneele, Fertigparkett, Laminat, Kork Nürnberger Str. 6b Eichelweg 9 b Bayreuth, den 27.09.2012 STADT BAYREUTH Bekanntmachung Bayreuth Bayreuth Wohnanlage 434 Generell sollte im Garten auf Pflanzenschutzmittel verzichtet (Service Wohnen) mit Tiefgarage werden. Gartenzäune sollen so gebaut werden, dass Igel darunter durchschlüpfen können. Schul-, Umwelt- u. Verkehrsreferat: i.V. gez. C. Hillgruber Oberverwaltungsrat Bayreuth Wohnanlage 434 (Service Wohnen) Bindlacher Str. 6 mit Tiefgarage Eichelweg 9 a Mehrfamilien1838/11 wohnhaus In den Hausgärten kann jeder Einzelne bei Beachtung folgender Gesichtspunkte Igeln helfen: Mehrfamilien3284/3, wohnhaus (6 ETW) 3284 • Verwendung einheimischer Pflanzenarten, wenn möglich • Bayreuth Bezeichnung Bayreuth letzte oder kranke Tiere aufzunehmen, um sie gesund zu pflegen. Diese Tiere sind aber unverzüglich in die Freiheit zu entlassen, sobald Seniorenzentrum 2828 „Altstadtresidenz“ – sie sich dort selbstständig erhalten können. Betreutes Wohnen 2 Die Aufnahme von Igeln ist also nur bei schwerverletzten oder stark untergewichtigen Tieren sinnvoll. Igel mit einem Gewicht unter 400 g sollten keinesfalls vor Anfang November aufgenommen werden, da es ihnen bis dahin immer noch möglich ist, sich genügend Winterspeck anzufressen. Dem Igelbestand nützt vor allem, wenn ausreichend große und artgemäße ausgestattete Lebensräume in der freien Landschaft, aber auch in Grün- und Gartenanlagen erhalten oder neu geschaffen werden. Gemarkung Möchten auch Sie Ihre Anzeige hier platzieren! Ihr Ansprechpartner: Roland Hagen Tel. 0921-294-141 Seite 8 Amtliche Bekanntmachungen Bekanntmachung Satzung der Stadt Bayreuth über die Benutzung der städtischen Bestattungseinrichtungen (Friedhofssatzung) Inhaltsübersicht I. Allgemeine Vorschriften § § § 1 Geltungsbereich 2 Öffentliche Einrichtungen und Recht zur Benutzung 3 Schließung und Entwidmung II. Ordnungsvorschriften § § § 4 Öffnungszeiten 5 Verhalten in den Bestattungseinrichtungen 6 Gewerbetreibende III. Bestattungsvorschriften § 7 Allgemeines § 7a Einäscherung § 8 Särge § 9 Ausheben der Gräber § 10 Ruhezeiten § 11 Umbettungen IV. Grabstätten § 12 Allgemeines § 13 Reihengrabstätten § 14 Wahlgrabstätten § 15 Urnenreihengrabstätten, Urnenwahlgrabstätten und Urnensammelgrabstätte § 16 Ehrengrabstätten V. Gestaltung der Grabstätten § 17 Allgemeine Gestaltungsgrundsätze § 18 Wahlmöglichkeit VI. Grabmale § 19 Abteilungen mit besonderen Gestaltungsvorschriften § 20 Abteilungen ohne besondere Gestaltungsvorschriften § 21 Genehmigungserfordernis § 22 Anlieferung § 23 Fundamentierung und Befestigung § 24 Unterhaltung § 25 Entfernung VII. Herrichtung und Pflege der Grabstätten § 26 Allgemeines § 27 Abteilungen mit besonderen Gestaltungsvorschriften § 28 Abteilungen ohne besondere Gestaltungsvorschriften § 29 Vernachlässigung VIII. Leichenhallen und Trauerfeiern § 30 Benutzung der Leichenhallen § 31 Trauerfeiern IX. Schlussvorschriften § 32 Haftung § 33 Gebühren § 34 Ordnungswidrigkeiten § 35 Anordnung für den Einzelfall; Zwangsmittel § 36 Inkrafttreten Aufgrund der Art 23, 24 Abs. 1 Nr. 1 und 2 und Absatz 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern vom 25. Januar 1952 (BayBS 1 S. 461) i. d. F. der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl S. 796), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Juli 2012 (GVBl. S. 366) erlässt die Stadt Bayreuth folgende Satzung: I. Allgemeine Vorschriften §1 Geltungsbereich (1) Diese Friedhofssatzung gilt für die in § 2 Abs. 1 näher bestimmten Bestattungseinrichtungen der Stadt Bayreuth. (2) Das Recht der Kirche, die im Stadtgebiet bestehenden kirchlichen Friedhöfe weiterzubetreiben, bleibt von dieser Satzung unberührt. §2 Öffentliche Einrichtungen und Recht zur Benutzung (1) Die Stadt Bayreuth unterhält als öffentliche Einrichtung den Südfriedhof mit Krematorium, Leichenhalle und Aussegnungshalle. (2) Diese öffentlichen Einrichtungen dienen der Bestattung aller Personen, die bei ihrem Ableben Einwohner der Stadt Bayreuth waren oder, wenn eine ordnungsgemäße Beisetzung nicht anderweitig sichergestellt ist, im Stadtgebiet oder einem angrenzenden gemeindefreien Gebiet verstorben oder tot aufgefunden worden sind oder ein Recht auf Beisetzung in einer bestimmten Grabstätte besaßen. Die Bestattung anderer Personen kann von der Friedhofsverwaltung zugelassen werden. §3 Schließung und Entwidmung (1) Der Südfriedhof kann für weitere Beisetzungen geschlossen werden. Dies gilt insbesondere zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit. (2) Der Südfriedhof kann entwidmet werden, wenn sämtliche Ruhezeiten abgelaufen sind. Dies gilt nicht, soweit Grabnutzungsrechte entgegenstehen. (3) Wird der Südfriedhof aufgrund gesetzlicher Vorschriften für einen anderen öffentlichen Zweck in Anspruch genommen, so sind Leichen und Aschenreste Verstorbener, deren Ruhezeit noch nicht abgelaufen ist, umzubetten. (4) Die Absätze 1 bis 3 gelten für Teile des Südfriedhofs entsprechend. II. Ordnungsvorschriften III. Bestattungsvorschriften §4 Öffnungszeiten §7 Allgemeines (1) Die städtischen Bestattungseinrichtungen sind nach Maßgabe (1) Erd- und Feuerbestattungen auf dem Südfriedhof sind unverder an ihren Eingängen bekanntgegebenen Zeiten für den züglich nach Beurkundung des Sterbefalles bei der FriedhofsBesuch geöffnet. verwaltung anzumelden. Der Anmeldung sind die erforderlichen (2) Die Friedhofsverwaltung kann das Betreten der BestattungseinUnterlagen beizufügen. Wird eine Beisetzung in einer vorher richtungen insgesamt oder teilweise aus besonderem Anlass erworbenen Wahlgrabstätte oder Urnenwahlgrabstätte beanvorübergehend untersagen. tragt, ist auch das Nutzungsrecht nachzuweisen. Bei Einäscherung ist gleichzeitig die Art der Beisetzung festzulegen. §5 (2) Die Friedhofsverwaltung setzt Ort und Zeit der Bestattung im Verhalten in den Bestattungseinrichtungen Benehmen mit den Angehörigen, die aufgrund des Bestattungsgesetzes für die Bestattung zu sorgen haben, fest, soweit (1) Jeder hat sich in den Bestattungseinrichtungen der Würde des öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Bestattungen sollen Ortes entsprechend zu verhalten. Die Anordnungen des Friedin der Regel spätestens am vierten Tag nach Eintritt des Todes hofspersonals sind zu befolgen. erfolgen. Leichen, die nicht binnen vier Tagen nach Eintritt des (2) Kinder unter zehn Jahren dürfen die Bestattungseinrichtungen Todes, und Aschen, die nicht binnen drei Monaten nach der Einnur in Begleitung und unter Verantwortung Erwachsener betreäscherung beigesetzt sind, werden auf Kosten des Bestattungsten. pflichtigen von Amts wegen in einer Reihengrabstätte oder (3) In den Bestattungseinrichtungen ist insbesondere nicht gestatUrnenreihengrabstätte beigesetzt. Von der Frist des Satzes 2 wertet, den auf Antrag Ausnahmen gemäß den Bestimmungen der a) die Wege mit Fahrzeugen aller Art, Kinderwagen und RollBestattungsverordnung zugelassen. stühle ausgenommen. b) Waren aller Art, insbesondere Kränze und Blumen, und § 7a gewerbliche Dienste anbieten. Einäscherung c) an Sonn- und Feiertagen und in der Nähe einer Bestattung Arbeiten auszuführen, (1) Leichen werden erst eingeäschert, wenn die hierfür erforderlid) ohne schriftlichen Auftrag der Angehörigen gewerbsmäßig chen Unterlagen vorliegen. Eine Einäscherung soll nur erfolgen, zu fotografieren, wenn auf die Rückgabe von mit der Leiche fest verbundenen e) Druckschriften zu verteilen, Implantaten (z. B. künstliche Gelenke, Zahnersatz etc.) verzichf) Abraum und Abfälle außerhalb der dafür bestimmten Steltet wird. Aus der Verwertung der Rückstände solcher Implantate len abzulagern, entstehende Erlöse sind zum Unterhalt und zur Pflege der g) Einrichtungen und Anlagen zu verunreinigen oder zu beBestattungseinrichtung der Stadt Bayreuth zu verwenden. schädigen, Einfriedungen und Hecken zu übersteigen und (2) Die Beobachtung der Einäscherung ist nicht gestattet. Rasenflächen (soweit sie nicht als Wege dienen), Grabstätten und Grabeinfassungen zu betreten, §8 h) zu lärmen und zu spielen, Särge i) Tiere mitzubringen, ausgenommen Blindenhunde, k) unpassende Gefäße (Konservendosen u. ä.) auf die Grab- (1) Die Särge sollen höchstens 2,05 m lang, 0,65 m hoch und stätten zu stellen sowie solche Gefäße oder Gießkannen 0,65 m breit sein. Sind in Ausnahmefällen größere Särge erforzwischen oder hinter den Grabstätten abzustellen. derlich, ist die Zustimmung der Friedhofsverwaltung bei der l) Bänke oder andere Sitzgelegenheiten sollten an den GrabAnmeldung der Bestattung einzuholen. Im Übrigen gilt § 30 der stätten möglichst nicht angebracht werden. Bestattungsverordnung. Die Friedhofsverwaltung kann Ausnahmen zulassen, soweit sie mit (2) Nicht brennbare Bestandteile des Sarges sind vor Übergabe zu dem Zweck der Bestattungseinrichtungen vereinbar sind. der Feuerbestattung vom Bestattungsunternehmer zu entfernen. (4) Totengedenkfeiern bedürfen der Zustimmung der Friedhofsverwaltung. Sie sind eine Woche vorher anzumelden. §9 Ausheben der Gräber §6 Gewerbetreibende (1) Die Gräber werden von der Friedhofsverwaltung ausgehoben und zugefüllt. (2) Die Tiefe der einzelnen Gräber beträgt von der Erdoberfläche (ohne Hügel) bis zur Oberkante des Sarges mindestens 0,90 m, bis zur Oberkante der Urne mindestens 0,50 m. (3) Die Gräber für die Erdbeisetzungen müssen voneinander durch mindestens 0,50 m starke Erdwände getrennt sein. (1) Bildhauer, Steinmetze, Bestatter und sonstige Gewerbetreibende mit vergleichbaren Tätigkeiten im Bestattungsgewerbe bedürfen für ihre Tätigkeit auf den Friedhöfen der vorherigen Zulassung durch die Friedhofsverwaltung. Gewerblichen Grabmalherstellern, die nicht allgemein zugelassen sind, kann die Friedhofsverwaltung in Einzelfällen die Aufstellung und Unterhaltung von Grabmalen gestatten. (2) Die Zulassung ist Gewerbetreibenden auf deren Antrag zu erteilen, wenn sie a) in fachlicher, betrieblicher und persönlicher Hinsicht zuverlässig sind und b) selbst oder durch einen ihrer fachlichen Vertreter die gesetzlichen Voraussetzungen für die Ausübung ihres Gewerbezweigs erfüllen (z.B. Eintragung in die Handwerksrolle o. ä.). Die Zulassung ist zu versagen, wenn diese Voraussetzungen nicht vorliegen. Die Gewerbetreibenden haben die Voraussetzungen für ihre Zulassung glaubhaft zu machen. (3) Die Zulassung erfolgt durch Ausstellen einer Berechtigungskarte. Die Berechtigungskarte ist bei Arbeiten auf dem Friedhof mit sich zu führen und dem Friedhofspersonal auf Verlangen vorzuzeigen. (4) Das Verfahren nach § 6 Abs. 3 Satz 1 kann über eine einheitliche Stelle abgewickelt werden. Über die Ausstellung der Berechtigungskarte entscheidet die Stadt innerhalb einer Frist von drei Monaten. Art. 42a Abs. 2 Sätze 2 bis 4 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes gelten entsprechend. Hat die Stadt nicht innerhalb der nach Satz 2 festgelegten Frist entschieden - bzw. im Falle einer Fristverlängerung innerhalb der verlängerten Frist - gilt die Zulassung als erteilt. (5) Die Gewerbetreibenden und ihre Bediensteten haben die Friedhofssatzung und die dazu ergangenen Regelungen zu beachten. Die Gewerbetreibenden haften für alle Schäden, die sie oder ihre Bediensteten im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit auf dem Friedhof schuldhaft verursachen. (6) Unbeschadet § 5 Abs. 3 Buchstabe c dürfen gewerbliche Arbeiten auf dem Friedhof nur während der von der Friedhofsverwaltung festgesetzten Zeiten durchgeführt werden. In den Fällen des § 4 Abs. 2 sind gewerbliche Arbeiten ganz untersagt. (7) Die für die Arbeiten erforderlichen Werkzeuge und Materialien dürfen auf dem Friedhof nur vorübergehend und nur an Stellen gelagert werden, an denen sie nicht hindern. Bei Beendigung oder bei Unterbrechung der Tagesarbeit sind die Arbeits- und die Lagerplätze wieder in den früheren Zustand zu bringen. Die Gewerbetreibenden dürfen auf dem Friedhof keinerlei Abraum ablagern. Gewerbliche Geräte dürfen nicht an oder in den Wasserentnahmestellen des Friedhofes gereinigt werden. (8) Die Friedhofswege dürfen nur mit den im Berechtigungsschein genannten Fahrzeugen befahren werden. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit im Friedhofsbereich ist Schrittgeschwindigkeit. Bei anhaltendem Tau- oder Regenwetter kann die Friedhofsverwaltung das Befahren der Friedhofswege mit Fahrzeugen untersagen. (9) Gewerbetreibenden, die trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung gegen die Vorschriften der Abs. 3 bis 8 verstoßen oder bei denen die Voraussetzungen des Abs. 2 ganz oder teilweise nicht mehr gegeben sind, kann die Friedhofsverwaltung die Zulassung auf Zeit oder auf Dauer durch schriftlichen Bescheid entziehen. Bei einem besonders schwerwiegenden Verstoß gegen Regelungen der Friedhofssatzung oder der zu dieser ergangenen Regelungen kann die Zulassung auch ohne vorherige Abmahnung entzogen werden. § 10 Ruhezeiten (1) Die Ruhezeiten für Leichen betragen bei Gräbern 20 Jahre. Für Leichen von Kindern bis zum vollendeten 10. Lebensjahr betragen die Ruhezeiten 10 Jahre. (2) Die Ruhezeiten für Aschen betragen 20 Jahre. § 11 Umbettung und Exhumierung (1) Die Ruhe der Toten darf nicht unbefugt gestört werden. (2) Umbettungen von Leichen und Aschen bedürfen, unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Vorschriften, der vorherigen Zustimmung der Friedhofsverwaltung. Die Zustimmung kann nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes erteilt werden. Umbettungen aus einer Reihengrabstätte oder Urnenreihengrabstätte in eine andere Reihengrabstätte oder Urnenreihengrabstätte innerhalb der Stadt Bayreuth sind nur in besonderen Ausnahmefällen zulässig. § 3 bleibt unberührt. (3) Nach Ablauf der Ruhezeit noch vorhandene Leichen- oder Aschenreste sind in einer dafür vorgesehenen Sammelgrabstätte beizusetzen, wenn nicht von den Angehörigen etwas anderes gewünscht wird. (4) Umbettungen erfolgen grundsätzlich nur auf Antrag. In der Regel steht das Recht, eine Umbettung zu beantragen, den totenfürsorgeberechtigten Angehörigen des Verstorbenen zu. Außerdem ist zur Umbettung die Zustimmung des Inhabers des Nutzungsrechts an der Grabstätte erforderlich. (5) Alle Umbettungen werden von der Friedhofsverwaltung durchgeführt. Sie bestimmt den Zeitpunkt der Umbettung. (6) Die Kosten der Umbettung und den Ersatz von Schäden, die an benachbarten Grabstätten und Anlagen durch eine Umbettung zwangsläufig entstehen, haben die Antragsteller zu tragen. (7) Der Ablauf der Ruhe- und der Nutzungszeit wird durch eine Umbettung nicht unterbrochen oder gehemmt. (8) Leichen und Aschen zu anderen als zu Umbettungszwecken wieder auszugraben, bedarf einer behördlichen oder einer richterlichen Anordnung. IV. Grabstätten § 12 Allgemeines (1) Die Grabstätten bleiben Eigentum des Friedhofseigentümers. An ihnen können Rechte nur nach dieser Satzung erworben werden. (2) Die Grabstätten werden unterschieden in a) Reihengrabstätten, b) Wahlgrabstätten, c) Urnenreihengrabstätten, d) Urnenwahlgrabstätten, e) Urnensammelgrabstätte, f) Ehrengrabstätten. Amtliche Bekanntmachungen Seite 9 Bekanntmachung Satzung der Stadt Bayreuth über die Benutzung der städtischen Bestattungseinrichtungen (Friedhofssatzung) (3) Kein Anspruch besteht auf Verleihung oder Wiedererwerb von vorherigen schriftlichen Genehmigung der Friedhofsverwaltung. Wunsch oder auf Wunsch der Angehörigen anonym erfolgt. Der Nutzungsrechten an einer der Lage nach bestimmten GrabstätSie soll bereits v o r der Anfertigung oder der Veränderung der Erwerb eines Nutzungsrechts ist nicht möglich. te, an Wahlgrabstätten, an Urnenwahlgrabstätten, an Ehren- (5) Soweit sich nicht aus der Friedhofssatzung etwas anderes Grabmale eingeholt werden. Auch provisorische Grabmale sind ergibt, gelten die Vorschriften für Reihengrabstätten und für Wahlgrabstätten oder auf Unveränderlichkeit der Umgebung. Bei genehmigungspflichtig, sofern sie größer als 15 cm mal 30 cm grabstätten entsprechend auch für Urnengrabstätten. einem Antrag auf Verleihung oder Wiedererwerb sind jeweils die sind. Die Anträge sind durch die Verfügungsberechtigten zu stelbesonderen Umstände zu würdigen. len; der Antragsteller hat bei Reihengrabstätten die Grabanwei§ 16 (4) Die Größe der Grabstätten sowie ihre Lage sind in Belegungssung vorzulegen, bei Wahlgrabstätten sein Nutzungsrecht nach Ehrengrabstätten plänen festzulegen, die bei der Friedhofsverwaltung während der zuweisen. allgemeinen Dienststunden eingesehen werden können. (2) Den Anträgen sind zweifach beizufügen Die Zuerkennung, die Anlage und die Unterhaltung von Ehrengraba) der Grabmalentwurf mit Grundriss und Seitenansicht im Maßstab 1:10 unter Angabe des Materials, seiner Bearbeitung, stätten obliegt ausschließlich der Stadt Bayreuth. der Anordnung der Schrift, der Ornamente und der Symbole §13 sowie der Fundamentierung. Reihengrabstätten V. Gestaltung der Grabstätten b) Zeichnungen der Schrift, der Ornamente und der Symbole im Maßstab 1:1 unter Angabe des Materials, seiner Bear(1) Reihengrabstätten sind Grabstätten für Erdbeisetzungen, die der § 17 beitung, des Inhalts, der Form und der Anordnung, AusfühReihe nach belegt und erst im Todesfalle nur für die Dauer der Allgemeine Gestaltungsgrundsätze rungszeichnungen sind im Maßstab 1:1 einzureichen, soRuhezeit (§ 10) des zu Bestattenden abgegeben werden. weit es zum Verständnis erforderlich ist. In besonderen Fäl(2) In jeder Reihengrabstätte darf nur eine Leiche beigesetzt wer- Jede Grabstätte ist - unbeschadet der besonderen Anforderungen len kann die Vorlage eines Modells im Maßstab 1:5 oder den. der §§ 19 und 27 für Abteilungen mit besonderen Gestaltungsvordas Aufstellen einer Attrappe in natürlicher Größe auf der (3) Totgeborene oder bis zu vier Wochen nach der Geburt verstor- schriften - so zu gestalten und so an die Umgebung anzupassen, Grabstätte verlangt werden. bene Kinder sind in einem Sammelgrab zu bestatten, wenn nicht dass die Würde des Friedhofs in seinen einzelnen Tei- len und in seivon den Angehörigen etwas anderes gewünscht wird oder nach ner Gesamtanlage gewahrt wird und sein Erscheinungsbild als Grün- (3) Die Errichtung und jede Veränderung aller sonstigen baulichen Anlagen bedarf ebenfalls der vorherigen schriftlichen Genehmiden besonderen Umständen des Falles eine andere Möglichkeit anlage erhalten wird. gung der Friedhofsverwaltung. Die Abs. 1 und 2 gelten entspregegeben ist. chend. (4) Das Abräumen von Reihengrabfeldern oder Teilen von ihnen nach § 18 (4) Die Genehmigung erlischt, wenn das Grabmal oder die sonstige Ablauf der Ruhezeit wird drei Monate vorher öffentlich und durch Wahlmöglichkeit bauliche Anlage nicht binnen eines Jahres nach der Genehmiein Hinweisschild auf dem betreffenden Grabfeld bekanntgegung errichtet worden ist. macht. (1) Auf den Friedhöfen werden Abteilungen mit und Abteilungen (5) Die nicht genehmigungspflichtigen provisorischen Grabmale sind ohne besondere Gestaltungsvorschriften eingerichtet. nur als naturlasierte Holztafeln oder -kreuze zulässig und dür§ 14 (2) Es besteht die Möglichkeit, eine Grabstätte in einer Abteilung fen nicht länger als zwei Jahre nach der Beisetzung verwendet Wahlgrabstätten mit oder in einer Abteilung ohne besondere Gestaltungsvorwerden. schriften zu wählen. Wird von dieser Wahlmöglichkeit (bei An(1) Wahlgrabstätten sind Grabstätten für Erdbeisetzungen, an meldung der Bestattung) kein Gebrauch gemacht, hat die Bei§ 22 denen auf Antrag ein Nutzungsrecht für die Dauer von 20 Jahren setzung in einer Abteilung mit besonderen GestaltungsvorAnlieferung (Nutzungszeit) verliehen und deren Lage gleichzeitig mit dem schriften zu erfolgen. Erwerber bestimmt wird. Der Wiedererwerb eines Nutzungs(1) Beim Liefern von Grabmalen und sonstigen baulichen Anlagen rechts ist nur auf Antrag und nur für die gesamte WahlgrabstätVI. Grabmale sind der Friedhofsverwaltung vor der Errichtung vorzulegen te möglich. a) die Gebührenempfangsbescheinigung, (2) Es werden unterschieden ein- und mehrstellige Grabstätten als § 19 b) der genehmigte Entwurf, Einfach- oder Tiefgräber. In einem Tiefgrab sind bei gleichzeitig Abteilungen mit besonderen Gestaltungsvorschriften c) die genehmigte Zeichnung der Schrift, der Ornamente und laufenden Ruhezeiten nur zwei Beisetzungen übereinander der Symbole. zulässig. (1) Die Grabmale müssen in ihrer Gestaltung, Bearbeitung den (2) Die Grabmale und die sonstigen baulichen Anlagen sind so zu (3) Das Nutzungsrecht entsteht nach Zahlung der fälligen Gebühr Anforderungen der Umgebung entsprechen. liefern, dass sie am Friedhofseingang von der Friedhofsverwalmit Aushändigung der Verleihungsurkunde. (2) Für Grabmale dürfen nur Steine, Holz, Eisen oder Bronze vertung überprüft werden können. (4) Auf den Ablauf des Nutzungsrechts wird der jeweilige Nutwendet werden. zungsberechtigte sechs Monate vorher schriftlich - falls er nicht (3) Bei der Gestaltung und der Bearbeitung sind folgende Vor§ 23 bekannt oder nicht ohne weiteres zu ermitteln ist, durch eine schriften einzuhalten: Fundamentierung und Befestigung öffentliche Bekanntmachung und durch einen dreimonatigen Hina) Jede handwerkliche Bearbeitung außer Politur und Feinweis auf der Grabstätte - hingewiesen. schliff ist möglich. (1) Die Grabmale sind ihrer Größe entsprechend nach den allge(5) Während der Nutzungszeit darf eine Beisetzung nur stattfinden, Alle Seiten müssen gleichmäßig bearbeitet sein. mein anerkannten Regeln des Handwerks zu fundamentieren und wenn die Ruhezeit die Nutzungszeit nicht übersteigt oder ein b) Grabmale aus Stein müssen aus eigenem Stück hergestellt so zu befestigen, dass sie standsicher sind und auch beim ÖffNutzungsrecht mindestens für die Zeit bis zum Ablauf der sein und dürfen keinen Sockel haben. nen benachbarter Gräber nicht umstürzen oder sich senken könRuhezeit wieder erworben worden ist. c) Flächen dürfen keine Umrandung haben. nen. Satz 1 gilt für sonstigen baulichen Anlagen entsprechend. (6) Schon bei der Verleihung des Nutzungsrechts soll der Erwerber d) Schriftrücken und Schriftbossen für weitere Inschriften kön(2) Die Art der Fundamentierung und der Befestigung, insbesondefür den Fall seines Ablebens aus dem in Satz 2 genannten Pernen geschliffen sein. re die Größe und Stärke der Fundamente, bestimmt die Friedsonenkreis seinen Nachfolger im Nutzungsrecht bestimmen und d) Schriften, Ornamente und Symbole dürfen nur aus demselhofsverwaltung gleichzeitig mit der Genehmigung nach § 21. ihm das Nutzungsrecht durch einen Vertrag übertragen, der erst ben Material wie dem des Grabmals bestehen. Sie müssen im Zeitpunkt des Todes des Übertragenden wirksam wird. Wird gut verteilt und dürfen nicht serienmäßig hergestellt sein. § 24 bis zu seinem Ableben keine derartige Regelung getroffen, geht f) Nicht zugelassen sind alle nicht aufgeführten Materialien, das Nutzungsrecht in nachstehender Reihenfolge auf die AngeUnterhaltung Zutaten, Gestaltungs- und Bearbeitungsarten, insbesondere hörigen des verstorbenen Nutzungsberechtigten über: Beton, Glas, Emaille, Kunststoff, Lichtbilder, Gold, Silber und a) auf den überlebenden Ehegatten, und zwar auch dann, wenn (1) Die Grabmale und die sonstigen baulichen Anlagen sind in Farben. Kinder aus einer früheren Ehe vorhanden sind, gutem und sicherem Zustand zu halten. Verantwortlich dafür ist (4) Nach näherer Bestimmung der Belegungspläne sind stehende b) auf die - ehelichen, nichtehelichen - Kinder und Adoptivbei Reihengrabstätten oder Urnenreihengrabstätten der Verfüoder liegende Grabmale zulässig. Stehende Grabmale sind allkinder, gungsberechtigte (Empfänger der Grabanweisung), bei Wahlseitig gleichwertig zu gestalten und sollen in Form und Größe c) auf die Stiefkinder, grabstätten oder Urnenwahlgrabstätten der jeweilige Nutzungsunterschiedlich sein. Liegende Grabmale dürfen nur flach auf d) auf die Enkel in der Reihenfolge der Berechtigung ihrer berechtigte. die Grabstätte gelegt werden. Väter und Mütter, (5) Auf Grabstätten für Erdbeisetzungen sind stehende und liegen- (2) Erscheint die Standsicherheit von Grabmalen, sonstigen baulie) auf die Eltern, chen Anlagen oder Teilen davon gefährdet, sind die für die Unde Grabmale aus Stein bis zu folgenden Größen zulässig: f) auf die vollbürtigen Geschwister, terhaltung Verantwortlichen verpflichtet, unverzüglich Abhilfe zu stehende liegende g) auf die Stiefgeschwister, schaffen. Bei Gefahr im Verzuge ist die Friedhofsverwaltung Grabmale Grabmale h) auf die nicht unter a) bis g) fallenden Erben. berechtigt, auf Kosten des Verantwortlichen SicherungsmaßAnsichtsfläche Innerhalb der einzelnen Gruppen b) bis d) und f) bis h) wird der nahmen (z. B. Umlegen von Grabmalen, Absperrungen) zu trefa) auf Reihengrabstätten bis 0,30 m² bis 0,35 m² Älteste Nutzungsberechtigter. fen. Wird der ordnungswidrige Zustand trotz schriftlicher Aufb) auf einstelligen Wahlgrabstätten bis 0,40 m² bis 0,40 m² (7) Der jeweilige Nutzungsberechtigte kann das Nutzungsrecht nur forderung der Friedhofsverwaltung nicht innerhalb einer jeweils c) auf zwei- und mehrstelligen auf eine Person aus dem Kreis des Abs. 6 Satz 2 übertragen; er festzusetzenden angemessenen Frist beseitigt, ist die FriedWahlgrabstätten bis 0,50 m² bis 0,75 m² bedarf dazu der vorherigen Zustimmung der Friedhofsverwalhofsverwaltung berechtigt, dies auf Kosten des Verantwortlitung. chen zu tun oder das Grabmal, die sonstige bauliche Anlage oder d) auf Wahlgrabstätten in besonderer Lage bis zu den von der Friedhofsverwaltung nach der Örtlichkeit besonders festzu(8) Jeder Rechtsnachfolger hat das Nutzungsrecht unverzüglich nach die Teile davon zu entfernen. Die Stadt Bayreuth ist nicht verlegenden Abmessungen. Erwerb auf sich umschreiben zu lassen. pflichtet, die nach dieser Bestimmung entfernten Gegenstände Stehende Grabmale aus Stein müssen mindestens 18 cm stark (9) Abs. 6 gilt in den Fällen der Abs. 7 und 8 entsprechend. länger als sechs Monate aufzubewahren. Ist der Verantwortliche sein. Liegende Grabmale sind nicht in Verbindung mit stehen(10) Der jeweilige Nutzungsberechtigte hat im Rahmen der Friednicht bekannt oder nicht ohne weiteres zu ermitteln, genügt den Grabmalen zulässig. hofssatzung und der dazu ergangenen Regelungen das Recht, eine öffentliche Bekanntmachung und ein vierwöchiger Hinweis in der Wahlgrabstätte beigesetzt zu werden, bei Eintritt eines (6) Auf Urnengrabstätten sind Grabmale aus Stein bis zu folgenden auf der Grabstätte, bei Reihengrabstätten auf dem Grabfeld. Größen zulässig: Bestattungsfalles über andere Beisetzungen und über die Art der (3) Die Verfügungsberechtigten oder Nutzungsberechtigten sind für a) auf Urnenreihengrabstätten nur liegende Grabmale bis Gestaltung und der Pflege der Grabstätte zu entscheiden. jeden Schaden haftbar, der durch Umfallen von Grabmalen oder 0,20 m² Abstandsfläche (11) Aus dem Nutzungsrecht ergibt sich die Pflicht zur Anlage und sonstiger baulicher Anlagen oder durch Abstürzen von Teilen b) auf Urnenwahlgrabstätten bis 0,25 m² Abstandsfläche zur Pflege der Grabstätte. davon verursacht wird. c) auf Urnenwahlgrabstätten in besonderer Lage bis zu den von (12) Das Nutzungsrecht an unbelegten Grabstätten kann jederzeit, der Friedhofsverwaltung nach der Örtlichkeit besonders festan teilbelegten Grabstätten erst nach Ablauf der letzten Ruhe§ 25 zulegenden Abmessungen. zeit zurückgegeben werden. Eine Rückgabe ist nur für die Entfernung Stehende Grabmale aus Stein müssen mindestens 30 cm stark gesamte Grabstätte möglich. sein und einen quadratischen Grundriss haben. (1) Grabmale und sonstige bauliche Anlagen dürfen vor Ablauf der (7) In den Belegungsplänen können im Rahmen der Abs. 5 und 6 § 15 Ruhezeit oder des Nutzungsrechts nur mit vorheriger schriftlifür die Grabmale Höchst- und Mindestabmessungen vorgeUrnenreihengrabstätten, Urnenwahlgrabstätten und cher Genehmigung der Friedhofsverwaltung von der Grabstätte schrieben werden. Urnensammelgrabstätte entfernt werden. (8) Soweit es die Friedhofsverwaltung innerhalb der Gesamtgestal- (2) Nach Ablauf der Ruhezeit oder des Nutzungsrechts sind die Grabmale und die sonstigen baulichen Anlagen zu entfernen. Sind tung unter Beachtung des § 17 und unter Berücksichtigung künst(1) Aschen dürfen beigesetzt werden in die Grabmale oder die sonstigen baulichen Anlagen nicht lerischer Anforderungen für vertretbar hält, kann sie Ausnaha) Urnenreihengrabstätten, innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Ruhezeit oder des men von den Vorschriften der Abs. 2 bis 7 und auch sonstige b) Urnenwahlgrabstätten, Nutzungsrechts entfernt, fallen sie entschädigungslos in die Verbauliche Anlagen zulassen. Sie kann für Grabmale und sonstige c) Urnensammelgrabstätte, fügungsgewalt der Stadt Bayreuth. Sofern Wahlgrabstätten von bauliche Anlagen in besonderer Lage über Abs. 1 bis 7 hinausd) Grabstätten für Erdbeisetzungen. der Friedhofsverwaltung abgeräumt werden, hat der jeweilige gehende Anforderungen an Material, Entwurf und Ausführung (2) Urnenreihengrabstätten sind Aschenstätten, die der Reihe nach Nutzungsberechtigte die Kosten zu tragen. stellen. belegt und erst im Todesfall nur für die Dauer der Ruhezeit (§ 10) zur Beisetzung einer Asche abgegeben werden. In einer VII. Herrichtung und Pflege der Grabstätten § 20 Urnenreihengrabstätte können bis zu vier Urnen beigesetzt Abteilungen ohne besondere Gestaltungsvorschriften werden. § 26 (3) Urnenwahlgrabstätten sind Aschenstätten, an denen auf Antrag Allgemeines ein Nutzungsrecht für die Dauer von 20 Jahren (Nutzungszeit) Die Grabmale unterliegen in ihrer Gestaltung, Bearbeitung und Anverliehen und deren Lage gleichzeitig mit dem Erwerber passung an die Umgebung keinen besonderen Anforderungen. § 17 (1) Alle Grabstätten müssen im Rahmen der Vorschriften des § 17 bestimmt wird. Die Zahl der Urnen, die in einer Urnenwahlgrab- bleibt unberührt. hergerichtet und instand gehalten werden. Dies gilt entsprestätte bestattet werden können, richtet sich nach der Größe der chend für den übrigen Grabschmuck. Verwelkte Blumen und Krän§ 21 Grabstätte; die für eine Urne benötigte Mindestfläche beläuft sich ze sind unverzüglich von den Grabstätten zu entfernen und an Genehmigungserfordernis auf 0,25 m². den dafür vorgesehenen Plätzen abzulegen. § 6 Abs. 6 Satz 3 (4) Die Urnensammelgrabstätte ist eine gesondert ausgewiesene bleibt unberührt. Aschenstätte, in der die Beisetzung von Aschen auf eigenen (1) Die Errichtung und jede Veränderung von Grabmalen bedarf der Seite 10 Aktuelles Bayreuth StadtNachrichten / Bekanntmachungen Bekanntmachung Satzung der Stadt Bayreuth über die Benutzung der städtischen Bestattungseinrichtungen (Friedhofssatzung) (2) Die Höhe und die Form der Grabhügel und die Art ihrer Gestaltung sind dem Gesamtcharakter des Friedhofs, dem besonderen Charakter des Friedhofsteils und der unmittelbaren Umgehung anzupassen. Die Grabstätten dürfen nur mit Pflanzen bepflanzt werden, die andere Grabstätten und die öffentlichen Anlagen und Wege nicht beeinträchtigen. (3) Für die Herrichtung und die Instandhaltung ist der Verfügungsberechtigte oder Nutzungsberechtigte verantwortlich. Die Verpflichtung erlischt erst mit dem Ablauf der Ruhezeit oder des Nutzungsrechts. Abs. 7 bleibt unberührt. (4) Jede wesentliche Änderung bedarf der Zustimmung der Friedhofsverwaltung. Die Anträge sind durch die Verfügungsberechtigten zu stellen. Der Antragsteller hat bei Reihengrabstätten die Grabanweisung vorzulegen, bei Wahlgrabstätten sein Nutzungsrecht nachzuweisen. Soweit es zum Verständnis erforderlich ist, kann die Friedhofsverwaltung die Vorlage einer Zeichnung im Maßstab 1:20 mit den erforderlichen Einzelangaben verlangen. (5) Die Verfügungsberechtigten oder Nutzungsberechtigten können die Grabstätten selbst anlegen und pflegen oder damit jemanden beauftragen. (6) Reihengrabstätten oder Urnenreihengrabstätten müssen binnen sechs Monaten nach der Beisetzung, Wahlgrabstätten oder Urnenwahlgrabstätten binnen sechs Monaten nach dem Erwerb des Nutzungsrechts hergerichtet sein. (7) Die Friedhofsverwaltung kann verlangen, dass der Verfügungsberechtigte oder Nutzungsberechtigte die Grabstätte nach Ablauf der Ruhezeit oder des Nutzungsrechts abräumt. (8) Die Herrichtung, die Unterhaltung und jede Veränderung der Urnensammelgrabstätte und der gärtnerischen Anlagen außerhalb der Grabstätten obliegt ausschließlich der Friedhofsverwaltung. § 27 Abteilungen mit besonderen Gestaltungsvorschriften (1) Die Grabstätten müssen in ihrer gesamten Fläche bepflanzt werden und in ihrer gärtnerischen Gestaltung und in ihrer Umgebung besonderen Anforderungen entsprechen. Die Bepflanzung der einzelnen Grabstätten soll voneinander verschieden sein. (2) In den Belegungsplänen können für die Bepflanzung der Grabstätten kleinere Flächen als die Grabstättengröße vorgeschrieben und nähere Regelungen über die Art der Bepflanzung und die Gestaltung der Grabstätten getroffen werden. Nicht zugelassen sind insbesondere Bäume und großwüchsige Sträucher, Einfassungen jeder Art, Grabgebinde aus künstlichem Werkstoff und das Aufstellen von Bänken. § 28 Abteilungen ohne besondere Gestaltungsvorschriften Die Herrichtung der Grabstätten unterliegt keinen besonderen Anforderungen, Bäume und großwüchsige Sträucher sind jedoch auch hier nicht zugelassen. § 29 Vernachlässigung (1) Wird eine Grabstätte nicht ordnungsgemäß hergerichtet oder gepflegt, hat der Verfügungsberechtigte oder Nutzungsberechtigte auf schriftliche Anforderung der Friedhofsverwaltung die Grabstätte innerhalb einer jeweils festzusetzenden angemessenen Frist in Ordnung zu bringen. (2) Ist der Verfügungsberechtigte oder Nutzungsberechtigte nicht bekannt oder nicht zu ermitteln, genügt eine öffentliche Bekanntmachung und ein achtwöchiger Hinweis auf der Grabstätte, bei Reihengrabstätten auf dem Grabfeld. (3) Wird die Aufforderung nicht befolgt, können Reihengrabstätten oder Urnenreihengrabstätten von der Friedhofsverwaltung abgeräumt, eingeebnet und eingesät werden. Bei Wahlgrabstätten oder Urnenwahlgrabstätten kann die Friedhofsverwaltung die Grabstätten auf Kosten des jeweiligen Nutzungsberechtigten in Ordnung bringen lassen oder das Nutzungsrecht ohne Entschädigung entziehen. Vor dem Entzug des Nutzungsrechts ist der jeweilige Nutzungsberechtigte noch einmal schriftlich aufzufordern, die Grabstätte unverzüglich in Ordnung zu brin- gen; ist er nicht bekannt oder wiederum nicht zu ermitteln, hat noch einmal eine entsprechende öffentliche Bekanntmachung und ein entsprechender vierwöchiger Hinweis auf der Grabstätte zu erfolgen. (4) In dem Entziehungsbescheid ist der jeweilige Nutzungsberechtigte aufzufordern, das Grabmal und die sonstigen baulichen Anlagen innerhalb von drei Monaten seit Unanfechtbarkeit des Entziehungsbescheides zu entfernen. (5) Der Verfügungsberechtigte oder Nutzungsberechtigte ist in den schriftlichen Aufforderungen, der öffentlichen Bekanntmachung und dem Hinweis auf der Grabstätte oder dem Grabfeld auf die für ihn maßgeblichen Rechtsfolgen des Abs. 3 und in dem Entziehungsbescheid auf die Rechtsfolgen des § 25 Abs. 2 Satz 3 und 4 hinzuweisen. (6) Bei Grabschmuck gilt Abs. 1 entsprechend. Wird die Aufforderung nicht befolgt oder ist der Verfügungsberechtigte nicht bekannt oder nicht zu ermitteln, kann die Friedhofsverwaltung den Grabschmuck entfernen. VIII. Leichenhallen und Trauerfeiern § 30 Benutzung der Leichenhalle IX. Schlussvorschriften § 32 Haftung Bekanntmachung Sitzungen des Stadtrates Bayreuth und seiner Ausschüsse in der Zeit vom 15.10.2012 - 04.11.2012 (1) Die Stadt Bayreuth haftet nicht für Schäden, die durch dritte Personen, durch Tiere oder durch eine nicht satzungsgemäße Benutzung ihrer Bestattungseinrichtungen entstehen. Der Stadt obliegt keine über die Verkehrssicherungspflicht hinaus gehende Obhuts- und Überwachungspflicht. (2) Im Übrigen haftet die Stadt Bayreuth nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Von dieser Haftungsbeschränkung ausgenommen sind alle Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Hauptausschuss Mittwoch, den 17. Oktober 2012, 15.00 Uhr § 33 Gebühren Stadtrat Mittwoch, den 24. Oktober 2012, 15.00 Uhr Für die Benutzung der städtischen Bestattungseinrichtungen sind Gebühren nach der Gebührensatzung zur Satzung der Stadt Bayreuth über die Benutzung der städtischen Bestattungseinrichtungen zu entrichten. § 34 Ordnungswidrigkeiten Viel los ist in diesen Tagen sowohl auf dem Campus der Universität als auch in der Stadt selbst: Das Wintersemester startet und damit kommen auch wieder rund 2.000 neue Studenten in die Stadt. Einen Wert von insgesamt 130 Euro hat das Gutscheinheft, das die Stadt an Studenten ausgibt, die sich erstmals in Bayreuth anmelden. Auf einen Ansturm der Studenten ist auch das Einwohner- und Wahlamt vorbereitet. Denn: Wer in Bayreuth studiert, hat hier seinen Lebensmittel- Bauausschuss Dienstag, den 16. Oktober 2012, 15.00 Uhr Ältestenausschuss Montag, den 22. Oktober 2012, 16.00 Uhr Die Tagesordnungen für diese im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses Bayreuth, Luitpoldplatz 13, 2. Stock, stattfindenden öffentlichen Sitzungen werden an den Amtstafeln des Neuen Rathauses und im Rathaus II, Dr.-Franz-Straße 6, öffentlich bekannt gemacht. Bayreuth, den 2.10.2012 STADT BAYREUTH gez. Brigitte Merk-Erbe Oberbürgermeisterin Stadt hält Gutscheinheft für Neu-Bayreuther bereit Hochschule. Die Zahl der Studenten an der Universität Bayreuth wird im kommenden Wintersemester bei knapp über 11.200 liegen. (1) die bekanntgegebenen Öffnungszeiten missachtet oder entgegen einer Anordnung der Friedhofsverwaltung den Friedhof betritt (§ 4), (2) den Bestimmungen über das Verhalten auf dem Friedhof zuwiderhandelt (§ 5), (3) die Bestimmungen über gewerbliche Arbeiten nicht beachtet (§ 6), (4) den Bestimmungen über Umbettungen zuwiderhandelt, (5) den besonderen Gestaltungsvorschriften für Grabmale zuwiderhandelt (§ 19), (6) Grabanlagen oder Inschriften ohne Erlaubnis der Friedhofsverwaltung errichtet, anbringt oder ändert (§ 21), (7) Grabmale nicht standsicher fundamentiert und befestigt (§ 23), (8) die Bestimmungen über das Unterhalten der Grabstätten nicht beachtet (§ 24), (9) gegen die Bestimmungen über das Entfernen der Grabanlagen verstößt (§ 25), (10) Grabstätten nicht ordnungsgemäß anlegt, pflegt oder abräumt (§ 26 bis § 28), (11) Grabstätten entgegen § 29 vernachlässigt. (1) Die Leichenhallen dienen der Aufnahme der Leichen bis zur Bestattung oder Überführung und zur Aufbewahrung von Aschen§ 35 resten feuerbestatteter Leichen bis zur Beisetzung im Friedhof. Anordnung für den Einzelfall; Zwangsmittel Sie dürfen nur mit Erlaubnis der Friedhofsverwaltung und in Begleitung eines Angehörigen des Friedhofspersonals betreten (1) Die Stadt Bayreuth kann zur Erfüllung der nach dieser Satzung werden. bestehenden Verpflichtungen Anordnungen für den Einzelfall (2) Die Särge der an meldepflichtigen übertragbaren Krankheiten erlassen. Verstorbenen sind in einem besonderen Raum der Leichenhalle (2) Für die Erzwingung der in dieser Satzung vorgeschriebenen aufzustellen. Die Schutzmaßnahmen nach § 7 der BestattungsHandlungen, eines Duldens oder Unterlassens gelten die verordnung sind zu beachten. Vorschriften des Bayerischen Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetzes. § 31 Trauerfeiern § 36 Inkrafttreten (1) Die Trauerfeiern können in der Aussegnungshalle, am Grab oder an einer anderen im Freien vorgesehenen Stelle abgehalten (1) Diese Satzung tritt am 01. Oktober 2012 in Kraft. werden. (2) Gleichzeitig tritt die Satzung vom 20. Oktober 1981, zuletzt (2) Die Aufbahrung des Verstorbenen kann untersagt werden, wenn geändert mit Satzung vom 25. November 2009 außer Kraft. der Verstorbene an einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit gelitten hat oder Bedenken wegen des Zustandes der Bayreuth, den 26.09. 2012 Leiche bestehen. Unabhängig davon hat der BestattungsunterSTADT BAYREUTH nehmer in eigener Verantwortung die Schutzmaßnahmen nach § 7 der Bestattungsverordnung zu beachten. gez. Brigitte Merk-Erbe (3) Die Trauerfeiern sollen jeweils nicht länger als 45 Minuten Oberbürgermeisterin dauern. Ausnahmen bedürfen der vorherigen Zustimmung der Friedhofsverwaltung. Wintersemester beginnt „Wie in jedem Jahr“ sei die Situation auch in diesem Jahr, heißt es aus dem Studentenwerk Oberfranken, das mit seinen über 1.100 Wohnheimplätzen in der Regel die erste Anlaufstelle für die Studenten ist, die neu nach Bayreuth kommen. Alle Wohnheimplätze sind belegt, aber die Situation sei nicht dramatisch. Immerhin beginnen in diesen Tagen 2.452 Studenten ihr erstes Fachsemester in Bayreuth, für 1827 von ihnen ist es sogar das erste Semester an einer Nach Art. 24 Abs. 2 der Gemeindeordnung kann mit Geldbuße belegt werden, wer punkt und muss sich folglich auch mit seinem Hauptwohnsitz hier anmelden. Um den Studenten den Start in Bayreuth zu „versüßen“, gibt die Stadt ein Gutscheinheft aus. Darin enthalten sind Vergünstigungen und Eintritte für Museen, Kino, Schwimmbad, oder das Bayreuther Volksfest. Immerhin hat das Gutscheinheft einen Gesamtwert von 130 Euro - durchaus viel Geld für einen Studenten, der sich in der neuen Heimatstadt einleben will. Von den Neu-Bayreuthern wird das Gutscheinheft begeistert angenommen, denn innerhalb der letzten zwölf Monate wurden 1647 Gutschein-Hefte ausgegeben. Der Weg zum Einwohner- und Wahlamt im Rathaus lohnt sich für die Studenten also. Impressum Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Bayreuth Herausgeber: Stadt Bayreuth, Amt für Öffentlichkeitsarbeit, Luitpoldplatz 13, 95444 Bayreuth Verantwortlich für den amtlichen und allgemeinen Inhalt: Joachim Oppold Redaktionelle Betreuung: Fröhlich PR, Bayreuth Verlag: Nordbayerischer KURIER GmbH & Co. Zeitungsverlag KG, Theodor-Schmidt-Straße 17, 95448 Bayreuth und Maximilianstraße 58/60, 95444 Bayreuth Anzeigenleitung: Andreas Weiß, Nordbayerischer KURIER Erscheinungsweise: Alle drei Wochen jeweils am Freitag in alle Bayreuther Haushalte Satz & Druck: Nordbayerischer KURIER