Bekanntmachung - StadtNachrichten Bayreuth

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Bekanntmachung - StadtNachrichten Bayreuth
Nr. 14 / 12.10.12
www.bayreuth.de
StadtNachrichten
die Stadthalle ist der Veranstaltungsort in Bayreuth.
Rund 370 Veranstaltungen
jährlich von Theater über
Konzerte, Bälle, Seminare,
Tagungen, Faschingsveranstaltungen bis hin zu Podiumsdiskussionen
finden
dort statt. In den vergangenen Jahren ist die Sanierung
immer wieder verschoben
worden, jetzt hat der Stadtrat
beschlossen, das Thema
anzugehen, und er hat – was
mir besonders wichtig war –,
die Weichen für eine auch
künftig „multifunktionale“
Nutzung gestellt. Somit steht
die Stadthalle auch nach der
Sanierung für unterschiedlichste Veranstaltungen zur
Verfügung. Zudem kann die
Stadt auch künftig zusätzliche Einnahmen erzielen, was
bei einer Konzert- und Theaterhalle so nicht möglich
wäre.
Derzeit erarbeitet die Verwaltung ein Raumkonzept.
Mit der Sanierung soll die
Akustik verbessert sowie das
Ambiente des denkmalgeschützten Hauses deutlich
aufgewertet werden. Wir
werden außerdem darauf
achten, dass der sich anschließende
Architektenwettbewerb auch die Kostenseite berücksichtigt. Er ist
bei einem Projekt dieser
Größenordnung, das ja auch
mit Fördergeldern finanziert
werden soll, vorgeschrieben
und soll im kommenden Jahr
ausgeschrieben
werden.
Klappt alles wie vorgesehen,
wird 2014 Baubeginn sein.
Ich bin bereits heute sicher,
nach der Sanierung haben
wir wieder eine für Besucher
wie Veranstalter attraktive
Stadthalle, die für die unterschiedlichsten Events interessant ist.
Amtsblatt der
Stadt Bayreuth
„Wir haben eine ganz klare
Prioritätenliste“
Die Stadtwerke Bayreuth sind Teil der Energiewende
Das Thema Energiewende ist
derzeit in aller Munde. Im Interview erklärt Jürgen Bayer,
Geschäftsführer der Stadtwerke Bayreuth Holding GmbH, was
nötig ist, damit sie glückt und
welchen Beitrag die Stadtwerke vor Ort leisten können.
Was bedeutet Energiewende
eigentlich genau?
Jürgen Bayer: Die schrecklichen Ereignisse rund um das
Atomkraftwerk im japanischen
Fukushima haben die Energiewende eingeleitet – und ich
finde auch, dieser Schritt war
richtig. Jetzt erkennt man allerdings: In der Umsetzung ist
der Weggang von der Atomenergie schwierig. Denn die
Energiewende muss drei zentrale Punkte erfüllen: Sie muss
ökologisch und ökonomisch erfolgen und die Versorgungssicherheit gewährleisten. Ohne
diesen Dreiklang wird man die
Energiewende nicht hinbekommen.
Welche Bereiche sind von der
Energiewende betroffen?
Jürgen Bayer: Im Zuge der Energiewende werden die Atomkraftwerke vom Markt genommen und es wird auf neue Kapazitäten umgesattelt: die erneuerbaren Energien. Gas wird
vorerst als Brückentechnologie fungieren. Im Rahmen der
Energiewende gilt es, die Netze auszubauen. Energie wird
dann nicht mehr so zentral wie
bisher produziert, sondern
kommt von dezentralen Anbietern.
Stichwort Dezentralität: Wo
kommen die Stadtwerke beim
Thema Energiewende ins Spiel?
Jürgen Bayer: Als Stadtwerke
können wir uns beim Ausbau
der Versorgungsnetze einbringen. Technisch ist dies alles
meiner Einschätzung nach
machbar. Allerdings sind große Investitionen nötig, die Frage der Finanzierung ist noch offen. Als Stadtwerke müssen wir
uns auch fragen: Wie sind die
Energieaufkommen in unserer
Region verteilt? Sonne und Wind
sind beispielsweise nicht immer gegeben.
Auch die Speicherung der erneuerbaren Energien ist ein
wichtiger Punkt für die Stadt-
Jürgen Bayer ist seit 2010 Geschäftsführer der Stadtwerke Bayreuth Holding GmbH.
werke. Da mangelt es noch an tiert. Auf unserer Prioritätenliste folgt die Windenergie, es
technologischen Lösungen.
gibt auch bei uns Gebiete, die
Wichtig sind also aktive Stadt- sich eventuell als Standorte anwerke: Wie sieht es da in Bay- bieten.
Solarenergie
und
reuth aus?
schließlich die Erdwärme sind
auf den hinteren Plätzen.
Jürgen Bayer: Wir in Bayreuth
haben für die kommenden Jah- Kooperiert man in Bayreuth mit
re eine ganz klare Prioritäten- anderen Stadtwerken?
liste, was die verschiedenen
Energieformen anbelangt: An Jürgen Bayer: Ja, wir koopeerster Stelle die Kraft-Wärme- rieren bereits jetzt mit andeKoppelung, die Fernwärme. ren Versorgern in Sachen Netz
Diese Form sorgt für höchste Ef- und Energiebeschaffung. Wir
fizienz, teilweise erreicht man sind z. B. Mitglied beim EnerWirkungsgrade von über 80 gie-Netzwerk enPLUS, zu dem
Prozent. Außerdem ist die In- zwölf Versorger aus Ober-, Mitfrastruktur hier zum Teil be- tel- und Unterfranken gehöreits ausgebaut. In diesem Jahr ren. Hier versuchen wir, strahaben wir in diesem Bereich tegische Themen zu bündeln.
beispielsweise 2,5 Millionen
Euro in die Wärme-Kälte-Zent- Vor welchen Herausforderunrale an der Universität inves- gen stehen die Stadtwerke?
Jürgen Bayer: Die Energiewende wird uns die nächsten zehn
bis 15 Jahre beschäftigen. Dabei kommen kurz-, mittel- und
langfristige Maßnahmen auf
uns zu. Ein Fernwärmenetz kann
man beispielsweise nicht von
heute auf morgen bauen. Unser Vorteil ist aber, dass wir
über die Gas-, Strom- und Wassernetze verfügen – hier kann
man also Maßnahmen zusammenlegen. Zum anderen
müssen die Technologien bereit stehen, ebenso wie deren
Finanzierung – und dies alles
in sicherem Umfang. Ein Windrad zu bauen ist keine Kunst
mehr, die Kunst ist es hingegen, es ans Netz und den Strom
an den Kunden zu bringen. Auf
nationaler Ebene gesehen, ist
ein großer Koordinierungsaufwand nötig. Ich glaube aber,
wir kriegen das hin, da das
technologische Know-how und
der gesellschaftliche Grundkonsens vorhanden sind.
Neues
Förderprojekt
Sprachunterricht
für Migrantenkinder
in Kitas
2
Stadt stellt
die Weichen
Günter Finzel ist
Beauftragter
für die Bahn
2
Wie kann die Energiewende finanziert werden?
Jürgen Bayer: Hier gibt es mehrere Strategien: Zum einen setzen wir auf erhöhte Bürgerbeteiligung, zum anderen wird die
Finanzierung ganz klassisch
über Banken laufen. Und dann
werden wir natürlich Eigenmittel einsetzen. Insgesamt ist
ein Finanzierungsmix gefordert.
Neue
Perspektiven
Zwei Ausstellungen
geben Einblicke
in die Stadt
2
Welche Rolle nimmt die Bevölkerung, also die Bayreuther Bürgerinnen und Bürger,
bei der Energiewende ein?
Jürgen Bayer: Der gesellschaftliche
Grundkonsens
beim Thema Energiewende ist
vorhanden. Wenn es allerdings zum Schwur kommt, fehlt
oft die Akzeptanz. Das sieht
man bei Diskussionen über die
Gleichstromleitung oder bei der
Errichtung von Windkraftanlagen. Wenn ein Windrad vor der
eigenen Haustüre gebaut wird,
relativiert sich das Bekenntnis zur Energiewende schnell.
Die Energiewende wird aber
nicht ohne Belastungen für die
Bevölkerung machbar sein. Es
ist auch die Aufgabe von uns
Versorgern und der Kommunen, in offene Diskussionen zu
gehen und gemeinsam mit den
Die Wärme-Kälte-Zentrale an der Universität Bayreuth, die in diesem
Jahr in Betrieb gegangen ist, war eines der größten Projekte der Stadt- Bürgern Lösungen zu erarbeiten.
werke.
Sicherheit
für Kinder
Kleines Jubiläum:
200. Notinsel
in Bayreuth
3
Wintersemester
startet
Stadt bietet
Studierenden ein
Gutscheinheft
10
Seite 2
Neues Förderprojekt
in Kindertagesstätten
Studenten und ehemalige Lehrer unterrichten
Migrantenkinder
„Sprache ist der Schlüssel zur
Welt“, diese Feststellung Wilhelms von Humboldt hat auch
knapp 180 Jahre nach seinem
Tod Bestand. Heute mehr denn
je, denn gute Kenntnisse der
deutschen Sprache sind Voraussetzung für eine erfolgreiche Integration von Menschen mit Migrationshintergrund. Ein Gemeinschaftsprojekt der Stadt Bayreuth, des Diakonischen Werks, sowie der
Paukkammer und des Rotary
Clubs Bayreuth-Eremitage soll
hier bei den Jüngsten ansetzen
und Unterstützungsarbeit leisten.
Im Bild von links nach rechts: Monika Dahms (Leiterin Kita Herzogmühle), Maria Salosnig (Leiterin Kita Munckerstraße), Alexandra Röthlingshöfer (Abteilungsleiterin Kinder- und Jugendhilfe, Diakonie Bayreuth), Stephan Jöris (Präsident Rotary Club Bayreuth-Eremitage), Oberbürgermeisterin Brigitte Merk-Erbe, Horst Tittlbach (Projektpate, Rotary
Club Bayreuth-Eremitage), Gerhard Eggert (städt. Integrationsbeauf65 Prozent der Bayreuther Kin- tragter), Kerstin Plischke (Leiterin der Paukkammer) und Dieter Funk (pender mit Migrationshintergrund sionierter Lehrer). Vorn im Bild mit Kindern: ehrenamtliche Lehrerin Tina Christiansen.
haben Sprachdefizite unterschiedlichster Ausprägung aufzuweisen. Die Bundesregierung hat die teils prekäre Situation bei der frühkindlichen Erziehung von Migrantenkindern
erkannt, jedoch reichen die beschlossenen Maßnahmen –
auch an Bayreuther Kitas – bei
Weitem nicht aus. Die Stadt
Bayreuth ist im Rahmen ihrer
Integrationspolitik
bestrebt,
Sprachkompetenz für Migrantenkinder sowohl in Kindertagesstätten als auch in Schulen
sowie im Bereich der Erwachsenenbildung weiter zu verbessern.
Um das bestehende Angebot
zu ergänzen und weiter auszubauen, haben das städtische
Amt für Integration und der Rotary Club Bayreuth-Eremitage in
Kooperation mit dem Diakonischen Werk und der Paukkammer ein neues Sprachförderprojekt für Bayreuther Kindertagesstätten auf den Weg gebracht. Studenten der Universität Bayreuth und pensionierte Lehrer von Bayreuther Schulen haben sich bereit erklärt,
ehrenamtlich ein- bis zweimal
wöchentlich für Migrantenkinder mit Sprachdefiziten Nachhilfeunterricht an den Standorten Munckerstraße und Her-
zogmühle zu erteilen. Zudem
hat der Rotary Club für das neue
Sprachförderprojekt eine finanzielle Unterstützung zugesagt und übernimmt die Kosten für die ersten Kurse.
Seit September läuft auf Initiative des Rotary Clubs BayreuthEremitage in der Kindertagesstätte Herzogmühle ein weiterer Kurs für Gruppenunterricht.
Oberbürgermeisterin Brigitte
Merk-Erbe stellte eine Erweiterung, sowohl in der Munckerstraße als auch in der Kindertagesstätte Herzogmühle, in Aussicht. Voraussetzung sei aller-
dings, dass sich weitere Ehrenamtliche zur Erfüllung dieser wichtigen Aufgaben finden
lassen.
Interessierte, die ehrenamtlich Sprachunterricht erteilen möchten,
können sich im Amt für Integration im Rathaus II, Dr.
Franz-Straße 6, über Einsatzgebiete
informieren.
Ansprechpartner ist Integrationsbeauftragter Gerhard
Eggert, Telefon: 09 21/25-11
19.
Veranstaltungsorte online
Bayreuth bietet eine Fülle an
Veranstaltungsorten. Ob großes Konzert, Theater oder Ausstellung – für jede Veranstaltungsart und jede Publikumsgröße sind entsprechende
Räumlichkeiten
vorhanden.
Nachdem bei den Workshops
zur Entwicklung eines Kulturkonzepts für Bayreuth im Frühjahr dieses Jahres von mehreren Kulturredakteuren darauf
hingewiesen wurde, dass es
keine zentrale Auflistung möglicher Veranstaltungsorte gibt,
hat das Kulturamt der Stadt
Bayreuth in enger Abstimmung
mit Betreibern von Veranstaltungsorten eine solche Basisinformation jetzt erstellt.
Ab sofort sind diese Daten unter www.bayreuth.de (Tourismus, Kultur, Freizeit > Kultur >
Veranstalter) abrufbar. Neben
Angaben zu Raumgröße, Mietkosten und Besonderheiten
sind dort auch Informationen
für eine direkte Kontaktaufnahme zu finden.
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Aktuelles
Bayreuth StadtNachrichten
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Ende der Umwege
Cosima-Wagner-Straße wieder geöffnet
Bayreuths Autofahrer können
aufatmen: Nach vier Monaten
ist auf den Tag genau am 29.
September die Vollsperrung der
Cosima-Wagner-Straße aufgehoben worden. Damit fallen
weitläufige Umfahrungen weg,
die Anwohner erreichen wieder
ohne Probleme ihre Häuser. Seit
Mai waren dort eine neue Asphalt- und Frostschutzschicht,
Straßenentwässerungskanäle
sowie Gas- und Wasserleitungen verlegt worden.
Auch beim städtischen Tiefbauamt freut man sich, dass
das Projekt nun bis auf ein paar
letzte Fahrbahn-Markierungen
beendet ist. Norbert Hübner,
stellvertretender
Dienststellenleiter des Tiefbauamts,
schildert den Verlauf der Baustelle rückblickend als weitestgehend reibungslos: „Es
gab keine Probleme, alles ist
so abgelaufen, wie es vorher
geplant war“, so Hübner. Zwar
hätten die Arbeiten an den
Elektrokabeln, die die CosimaWagner-Straße durchqueren,
über einen längeren Zeitraum
beschäftigt, die veranschlagte
Bauzeit konnte dennoch eingehalten werden. Selbst ein
paar Tage mit Regen haben die
Baufirma nicht in Rückstand
gebracht: „Die Erdarbeiten sind
Sowohl das Tiefbauamt als auch viele Autofahrer und Anwohner sind
froh, dass die Bauarbeiten an der Cosima-Wagner-Straße beendet sind.
trotz schlechter Witterung
durchgeführt worden“, so der
Mitarbeiter des Tiefbauamts.
Besonders hebt er das vorbildliche Verhalten der Anwohner in der Straße hervor.
Obwohl sie abschnittsweise bis
zu einer Woche fernab ihrer
Wohnungen parken mussten,
„gab es keinerlei Beschwerden“, lobt Norbert Hübner. „Der
Kontakt zu den Anliegern verlief für uns und die Baufirmen
immer reibungslos.“
Dafür dürfen sich die Anwohner nun über weniger Lärm in
ihrer viel befahrenen Straße
freuen. Der neu aufgebrachte
Splittmastixasphalt mindert die
Lautstärke um 2 dB und sorgt
insbesondere für Ebenflächigkeit. „Bisher hat ja vor allem
der Verkehr wegen der Schlaglöcher Lärm produziert“, erklärt
der
stellvertretende
Dienststellenleiter. Der hochwertige Asphalt, der auch auf
dem Ring verwendet wurde, sei
zudem geeignet, um die Bildung von Spurrillen zu vermeiden, zudem hat er in Anbetracht der hohen Verkehrsbelastung eine lange Lebensdauer.
Beauftragter für
Bilder der Stadt Strukturpolitik
Ausstellungen im Kunst- und im und Verkehr
Historischen Museum
Oberbürgermeisterin Brigitte
Ab 17. Oktober sind im Historischen Museum Luftaufnahmen von Bayreuth aus dem Jahr
1961 ausgestellt. Auch das
Kunstmuseum wartet ab diesem Monat mit einer neuen
Ausstellung auf: Unter dem Titel „Stadt.Strukturen“ werden
ab 27. Oktober Fotografien und
Holzschnitte von Andreas und In den verschiedenen Medien
der Künstler zeigt sich der beLyonel Feininger gezeigt.
sondere Blick, Stadt-LandIn der Dr. Helmut und Cons- schaften vor allem als Struktutanze Meyer Kunststiftung be- ren des Wesentlichen zu sewahrt das Kunstmuseum Bay- hen.
reuth Holzschnitte des Bauhausmeisters Lyonel Feininger
Die Stadt von oben
(1871 – 1956). Dies ist Anlass,
eine Ausstellung mit Schwarz- Die Luftbildaufnahmen im Hisweiß-Fotografien seines Soh- torischen Museum stellte der
nes, Andreas Feininger (1906 – Luftbildverlag Bertram im Som1999) aus der Sammlung des mer 1961 bei einer ÜberflieZeppelin-Museums Friedrichs- gung sämtlicher Viertel und
hafen, zu zeigen, darunter ei- Straßen von Bayreuth her. Da
nige Bilder, die das Wesentli- es sich hierbei um Schrägaufche der neuen Welt einfangen nahmen aus relativ geringer
und unserer Wahrnehmung von Höhe handelt, sind auch HäuAmerika geprägt haben.
serfassaden, Kriegsschäden,
Straßenverkehr oder große ReFotografien, Holzschnitte klameinschriften zu erkennen.
Durch eine großzügige Schenund Lithographien
kung des Vereins Freunde des
Klarheit, Einfachheit und Orga- Historischen Museums e.V. kanisation sind für den Meister- men im Mai 2012 knapp zweifotografen Andreas Feininger hundert dieser Luftbilder in den
die Grundprinzipien seiner Ar- Besitz des Museums.
beit. Wie kaum ein anderer versteht er es, Bildinhalte mit
Vergleiche zu heute
strengen formalen Kriterien, wie
Perspektive und Komposition, Sie ergeben einen vollständizu verknüpfen.
gen Überblick über die Stadt
Im Vergleich dazu sind in der vor fünfzig Jahren, einschließAusstellung Holzschnitte und lich der damaligen StadtrandLithographien von Lyonel Fei- gebiete, und regen zu Vergleininger aus der Zeit ab 1919 bis chen mit dem Bayreuth von
in die dreißiger Jahre zu sehen. heute an.
Merk-Erbe hat verwaltungsinterne Weichen gestellt, um die
Bearbeitung der Themenbereiche Bahnanbindung und allgemeine Strukturpolitik im Rathaus zu stärken. Günter Finzel,
langjähriger Leiter des Amtes
für Wirtschafts- und Strukturentwicklung, wurde mit den
Aufgaben eines der Oberbürgermeisterin direkt zugeordneten Beauftragten für Strukturpolitik und Verkehrbetraut.
Sein Arbeitsschwerpunkt wird
die Verbesserung der Bahnanbindung Bayreuths sein. Als
Leiter der städtischen Wirtschaftsförderung war Finzel
auch in der Vergangenheit - neben anderen Aufgabenbereichen - mit dem Thema Bahnanbindung befasst. Jetzt wird
er zum Sonderbeauftragten für
ein Thema, dem nach Einschätzung der Oberbürgermeisterin höchste Priorität für
die weitere Stadtentwicklung
zukommt. „Wenn wir in Sachen
Bahnanbindung
erfolgreich
sind, haben wir viel für den
Wirtschaftsstandort erreicht.“
Aktuelles
Seite 3
Bayreuth StadtNachrichten / Bekanntmachungen
Treffpunkt Bibliothek
Sicherheit für Kinder
Aktionswoche vom 24. bis 31. Oktober im RW21 200. Notinsel in Bayreuth installiert
Bereits zum fünften Mal werden Bibliotheken in ganz
Deutschland in Kooperation mit
dem Deutschen Bibliotheksverband e.V. (dbv) eine Aktionswoche unter dem Motto
„Treffpunkt Bibliothek“ starten. Auch in der Bayreuther
Stadtbibliothek im RW21 findet eine Vielzahl von Aktionen
statt.
die Horizonte, die Bibliotheken immer wieder erschließen.
Vorgestellt werden ferne Länder, aber auch die eigene Heimat, neue Wege in den Wissenschaften und der Politik,
aber auch lokale Initiativen mit
Kooperationen in der Nachbarschaft.
Unter dem diesjährigen Motto
„Horizonte“ warten für Kinder,
Jugendliche und Erwachsene
fremde Welten in Vergangenheit und Zukunft, Geschichten
über Entdecker und Astronauten, Gespräche mit Forschern,
kritischen Geistern und aufregenden Denkern. Von Astronomie, Mathematik, Optik,
Nautik, Meteorologie und Geografie bis hin zu Sprachen, Poetik, Kunst und Musik reichen
In der Stadtbibliothek Bayreuth startet die Aktionswoche
am Tag der Bibliotheken, am
24. Oktober, mit einer literarischen Reise nach Italien, dem
Sehnsuchtsland der Deutschen schlechthin: Martin Zöller liest aus seinem Buch „Madonna, ein Blonder“ und schildert seine Erlebnisse im turbulenten Rom. Am 31. Oktober endet die Aktionswoche mit
Blind Wolf – Blues & Literatur.
Lesungen
Das Thema „Horizonte“ bestimmt auch weitere Aktionen
in der Stadtbibliothek Bayreuth: Beim Bilderbuchkino
„Mama Muh lernt lesen“ am
26. Oktober um 15 Uhr werden die Szenen aus dem Bilderbuch mittels Beamer an die
Wand projiziert, parallel wird
die Geschichte vorgelesen.
Bücherflohmarkt
Ein kleines Jubiläum hatte das
Projekt Notinsel in diesen Tagen zu feiern: Siglinde SeidlerRiess vom Stadtjugendamt
konnte den 200. Betrieb als
Partner der Aktion begrüßen.
Die Notinseln, die es im ganzen Stadtgebiet gibt, sind wichtige Anlaufstellen für Kinder,
wenn sie ein Problem haben.
Das kann eine Bedrohungssituation genauso sein wie ein
verpasster Bus oder ein verlorener Geldbeutel. Aufgabe der
Mitarbeiter in den Notinseln, in
der Regel Geschäfte oder Büros, ist es dann, das Kind einerseits zu beruhigen, andererseits ihm in seiner Situation
auch weiterzuhelfen.
Vom 24. bis 26. Oktober findet darüber hinaus ein Bücherflohmarkt statt. Zum Verkauf kommen Bücher und Zeitschriften, die aus dem Bestand der Stadtbibliothek genommen wurden, sowie Buchspenden, die nicht in das Bibliotheksangebot integriert wurden. Abgerechnet wird nach
Leuchtturmprojekt
Gewicht: das Kilo für einen Euro.
Im Rahmen des Lokalen Bündnis für Familien wurden die Notinseln als eines der Leuchtturmprojekte 2008 eingeführt.
„Und seitdem wächst die Gemeinschaft der Notinseln immer weiter“, berichtet Siglinde
Seidler-Riess vom Stadtjusprechende Produkte zu fagendamt. Dabei geht es gar
milienfreundlichen
Preisen
nicht so sehr um die Zahl der
gibt.
Fälle, bei denen die Notinseln
„Wir wollen, dass die Kinder
konkret helfen konnten.
mit ihren Eltern gemeinsam
neue Sachen erleben“, sagt
Abschreckende Wirkung
Siglinde Seidler-Rieß vom
Stadtjugendamt, die das Fest
„Ein dichtes Netz an Notinseln
organisiert. Dabei geht das
hat für mögliche Täter auch eiFest bewusst einen anderen
ne abschreckende Wirkung“, so
Weg und unterscheidet sich
Seidler-Riess. Und: Es geht
von anderen Kinderfesten
nicht immer um die großen Bedurch die Angebote.
drohungen oder Schreckens-
Fest der Sinne im WWG
Am Samstag, 21. Oktober, lädt
das Stadtjugendamt zusammen mit vielen Partnern und
ehrenamtlichen Helfern wieder einmal zum Fest der Sinn
ein. Wegen der Bauarbeiten
im Zentrum findet das beliebte Familienfest diesmal im
benachbarten WWG statt.
Los geht es um 10 Uhr. Dann
dürfen sich Kinder jeden Alters, aber gerne auch deren Eltern oder Großeltern, bis 17
Uhr an den 18 Stationen tummeln. Dabei geht es insbesondere darum, die unterschiedlichen Sinne zu animieren und zu schulen.
So gibt es eine Station, bei
der mit Ton gearbeitet wird
oder einen Riechparcours, einen Trommelworkshop oder
Aquarell-Malen.
Der
Geschmackssinn wird an einem Stand mit gesundem Essen geschult, wo es ent-
Siegfried Steiner und seine Tochter Lisa (Mitte) freuen sich, die 200. Notinsel in Bayreuth zu sein. Siglinde Seidler-Riess vom Stadtjugendamt
überbrachte das Schild.
szenarien. „Manche vermeint- Notinsel, aber dafür ist jetzt das
liche Kleinigkeit ist für Kinder bunte Schild an der Eingangstür deutlich zu erkennen.
ein großes Problem.“
Besonders erfreulich ist, dass
die Zahl der Notinseln immer
Die Anforderungen an
noch weiter wächst. Siegfried
die Notinseln sind sehr
Steiner von Hörakustik Steiner
gering: Eine Lage im Erdgein der Kulmbacher Straße ist
schoss sowie ein leicht zu
jetzt bereits der 200. Partner
erreichendes Personal dides Jugendamtes bei dieser Akrekt im Eingangsbereich sind
tion. Für den Inhaber war es
die Voraussetzungen für die
selbstverständlich, mitzumakostenlose Teilnahme als
chen, schließlich habe er selbst
Partner. Wer Interesse hat,
Kinder. „Im vergangenen Jahr
wendet sich an Siglinde
kam sogar mal ein verzweifelSeidler-Riess,
Telefon:
tes Mädchen rein, dem wir
09 21/25-12 89, E-Mail: sigselbstverständlich
geholfen
linde.seidler-riess@stadt.
haben“, berichtet er. Da war
bayreuth.de.
sein Geschäft noch gar keine
Bekanntmachung
Bekanntmachung
BETEILIGUNG DER ÖFFENTLICHKEIT AN DER BAULEITPLANUNG
Öffentliche Ausschreibung nach VOL (Kurzversion)
Bebauungsplanverfahren Nr. 3/12
„Nahversorgung Bernecker Straße 37 bis 43“
(Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12/71 - 1. Änderung)
Öffentliche Auslegung
(§ 3 Abs. 2 BauGB)
Für die brachliegenden Grundstücke entlang der Bernecker Straße
wurde ein Antrag auf Vorbescheid (Art. 71 BayBO) für die Errichtung einer Nahversorgungseinrichtung gestellt. Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 12/71 „Bernecker-/Egerländer Straße Teilbereich Königsbergstraße“ (mit 1. Änderung, Inkrafttreten am 07.07.1989)
schließt Einzelhandelsbetriebe jedoch aus. Um das Planungsrecht
für einen Teilbereich des bestehenden Bebauungsplans zu ändern
und die Errichtung von Einzelhandelsbetrieben zuzulassen, hat der
Stadtrat Bayreuth in seiner Sitzung am 28.03.2012 die Einleitung
des Bebauungsplanverfahrens Nr. 3/12 „Nahversorgung Bernecker
Straße 37 bis 43“ beschlossen.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a
BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt, da die
Voraussetzungen für Bebauungspläne der Innenentwicklung gem. §
13a Abs. 1 BauGB erfüllt werden.
Die Unterrichtung der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Äußerung
gem. § 13a Abs. 3 BauGB sowie die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 13a Abs. 2
Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB wurde in der Zeit vom 30.04.2012
bis einschließlich 14.05.2012 durchgeführt. Die dabei eingegangenen Äußerungen sowie eine Lärmprognose und eine Verkehrsuntersuchung führten zu verschiedenen Änderungen des Planentwurfes.
Der Geltungsbereich hat nun eine Größe von 0,7 ha und umfasst aufgrund von Planänderungen zusätzlich Teilflächen aus den Grundstücken mit den Flurnummern 2641/1 und 2656/2 der Gemarkung
Bayreuth.
Der Bebauungsplanentwurf Nr. 3/12 vom 17.02.2012, geändert am
05.09.2012, liegt mit einer Begründung für die Dauer von 1 Monat
in der Zeit vom
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Es
22. Oktober 2012 bis einschließlich 22. November 2012
wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen
beim Stadtplanungsamt Bayreuth im Neuen Rathaus, Raum Nr. 908 geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Aus- Öffentliche Planauflage - während der allgemeinen Dienststunden legung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten gel(Montag, Dienstag und Donnerstag von 08.00 bis 16.00 Uhr, Mitt- tend gemacht werden können.
woch von 08.00 bis 18.00 Uhr und Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr) öf- Hiermit werden gem. § 4 Abs. 2 BauGB die Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange an der Bauleitplanung beteiligt.
fentlich zu jedermanns Einsicht aus.
Während dieser Frist besteht Gelegenheit zur Äußerung und ErörBayreuth, den 12.10.2012
terung der Planung. Mitarbeiter des Stadtplanungsamtes stehen
STADT BAYREUTH
Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr und Mittwoch zusätzlich von 14.00 bis 18.00 Uhr für Auskünfte gerne zur Verfügung.
Stadtbaureferat
gez. Brigitte Merk-Erbe
gez. Hans-Dieter Striedl
Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen zur PlaOberbürgermeisterin
Ltd. Baudirektor
nung schriftlich und mündlich zu Protokoll abgegeben werden.
1. Bezeichnung (Anschrift) der Vergabestelle:
Stadt Bayreuth, Hauptamt, Luitpoldplatz 13, D- 95444
Bayreuth, Telefon 0921/25-1306, Telefax 0921/25-1207
2. Art der Vergabe:
Öffentliche Ausschreibung nach VOL
3. Art und Umfang der Leistung:
Unterhalts- und Glasreinigung in der Volksschule Laineck
4. Ausführungsfristen
Siehe Verdingungsunterlagen der Ausschreibung
5. a) Bezeichnung (Anschrift) der Stelle, die die Vergabeunterlagen
abgibt:
Siehe Ziffer 1
b) Tag, bis zu dem die Vergabeunterlagen spätestens angefordert werden können:
15.10.2012
c) Bezeichnung (Anschrift) der Stelle, bei der die Vergabeunterlagen eingesehen werden können:
Siehe Ziffer 1
d) Entschädigung für die Verdingungsunterlagen:
entfällt
6. a) Ablauf der Angebotsfrist:
25.10.2012
b) Anschrift, bei der die Angebote einzureichen sind:
Siehe Ziffer 1
7. Höhe geforderter Sicherheitsleistungen:
---8. Wesentliche Zahlungsbedingungen:
Die vereinbarten Vertragspreise sind Preise, die in der Unterhaltsreinigung nach Rechnungsprüfung und abzüglich etwaiger
Ansprüche oder Mängelabzüge in der Unterhaltsreinigung
monatlich zu 1/12 des Jahrespreises im Sinne einer Abschlagszahlung gezahlt werden.
Der Auftragnehmer stellt hierüber unter Angabe des Abrechnungsmonats eine spezifizierte Rechnung in doppelter Ausfertigung, getrennt nach Nettopreis und Mehrwertsteuer, aus. Dabei
muss in der Rechnung zum vereinbarten monatlichen Entgelt die
tägliche Reinigungsfläche ausgewiesen sein.
9. Zuschlags- und Bindungsfrist:
27.11.2012
10. Beurteilung der Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und
Zuverlässigkeit) des Bieters:
Siehe Verdingungsunterlagen der Ausschreibung.
11. Beginn der Reinigung
01.01.2013
12. Sonstige Angaben:
Unterhaltsreinigung: 2.282,30 m²
Glasreinigung: 676,81 m²
Bayreuth, den 20.09.2012
STADT BAYREUTH
Hauptamt
Seite 4
Bayreuth StadtNachrichten / Bekanntmachungen
Bekanntmachung
Lieferauftrag
a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle):
Stadt Bayreuth, Tiefbauamt, Luitpoldplatz 13, D-95444
Bayreuth, Tel. 0921/25-1675, Telefax 0921/25-1701
E-Mail: [email protected]
b) Art der Vergabe:
Öffentliche Ausschreibung, VOL/A
c) Form der Angebote:
Postweg oder direkt
d) Ausführung von Lieferleistungen
e) Ort der Ausführung:
Stadt Bayreuth, Werner-Siemens-Straße 9, 95444 Bayreuth
f)
Art und Umfang der Leistung:
Erneuerung des Verkehrsrechners, vorhandene BEFA 15 soll
erhalten bleiben, OCIT-Schnittstelle für neue Steuergeräte.
g) Erbringen von Planungsleistungen:
keine
h) Aufteilung in Lose:
nein
i)
j)
Ausführungsfrist:
Beginn: 07. Januar 2013
Ende: 28. Juni 2013
Zuschlageskriterien:
Alternativangebote sind zulässig.
k) Anforderung der Vergabeunterlagen/Einsicht in Unterlagen:
bis 19. Oktober 2012
Anschrift/Ort: siehe a)
l)
Entgelt für Vergabeunterlagen:
Verkehrsrechner Bayreuth: 25 €
Zahlungsweise: Verrechnungsscheck oder Einzahlung auf das
Konto der Sparkasse Bayreuth, BLZ 773 501 10, Kontonummer
9 000 845 mit dem Vermerk: Verkehrsrechner, Produkt 54121,
Konto 431100. Die Verdingungsunterlagen werden nur
versandt, wenn der Nachweis über die Einzahlung vorliegt. Das
eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet.
o) Ort der Angebotsabgabe:
siehe a)
p)
q)
r)
s)
t)
u)
Sammeltermine für Gartenabfälle
Samstag, 13. Oktober
8 Uhr bis 11 Uhr: Friedrich-EbertStraße / Parkplatz am Flößanger; Am Hasenweg / Parkplatz I Gartenkolonie Eichelberg
8 Uhr bis 9.30 Uhr: Hans-SachsStraße beim Jean-Paul-Stift;
Aichig / Mostholzstraße;
9.45 Uhr bis 11 Uhr: Grunau:
Omnibushaltestelle Schwarzwaldstraße (nur am 22. September); Wertstoffsammelstelle
Frankenwaldstraße (nur am 13.
Oktober); Jakobstraße / am
Kirchplatz; Dörnhof / Feuerwehrhaus (nur 22. September)
12.30 Uhr bis 15.30 Uhr: Parkplatz Gartenkolonie Exerzierplatz; Parkplatz Gartenkolonie
Schwedenbrücke
12.30 Uhr bis 14 Uhr: Wolfsbach: Vor dem Feuerwehrhaus,
Haferweg (nur am 22. September); Hirschbaumstraße / Einmündung Am Holzacker (nur am
13. Oktober); Destubener Straße / Einmündung Hechtweg
14.15 Uhr bis 15.30 Uhr: Hagenstraße / Einfahrt Gartenkolonie; Oberpreuschwitz / Ortsmitte bei Denkmal
Samstag, 20. Oktober
Bekanntmachung
Dienstleistungsauftrag im Offenen Verfahren nach VOL
8 Uhr bis 11 Uhr: Erlanger Straße 1. Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle):
/ Parkplatz vor Gartenkolonie;
Stadt Bayreuth, Abwasserbetrieb, Am Bauhof 5, 95445
Bayreuth, Tel. 0921/25-1810, Fax: 0921/25-1815, E-Mail:
Jakobstraße/Gartenkolonie
[email protected]
Altstadt
8 Uhr bis 9.30 Uhr: Meyernberg / 2. Verfahrensart:
Öffentliche Ausschreibung, VOL/A
Laimbacher Straße; Gartenkolonie Hindenburgstraße; Thur- 3. Beschreibung des Auftrags:
Beschaffung eines Saug- und Druckfahrzeugs
nauer Weg / Gartenkolonie Meranierring
4. Ort der Ausführung:
Stadt Bayreuth, Abwasserbetrieb, Am Bauhof 5, 95445
9.45 Uhr bis 11 Uhr: Donndorfer
Bayreuth
Straße / Teufelsgraben; Calvinstraße / Ecke Melanch- 5. Art und Umfang des Auftrags:
thonstraße;
Gartenkolonie
1) Lieferung eines Fahrgestells
2) Lieferung eines Aufbaus mit 4 m³ Schlamminhalt und 2 m³
Schmatzenhöhe
Frischwasser
3) Abschluss eines Leasingvertrages
12.30 Uhr bis 15.30 Uhr: Glockenstraße / Gartenkolonie
Lerchenbühl; Meranierring / 6. Aufteilung in Lose:
ja
Gartenkolonie Herzoghöhe, Tor
2; Saas / Am Hofacker
7. Vertragslaufzeit:
---
12.30 Uhr bis 14 Uhr: Altstadt /
Fantaisiestraße Gartenkolonie 8. Frist zur Anforderung der Verdingungsunterlagen:
05.11.2012, 15.00 Uhr
Hirtenacker;
Gartenkolonie
Kulmbacher Straße / Parkplatz 9. Entgelt für Verdingungsunterlagen:
Herzogmühle
kein
14.15 Uhr bis 15.30 Uhr: Dros- 10. Schlusstermin für Angebotseingang:
senfelder Weg / Gartenkolonie
06.11.2012, 11.00 Uhr
Mosing
Bekanntmachung
Tanz- und Sportveranstaltungen an Allerheiligen, am
Volkstrauertag und am Totensonntag
11. Anschrift der Stelle, die die Verdingungsunterlagen abgibt oder
bei der sie eingesehen werden können und bei der das Angebot
einzureichen ist:
Stadt Bayreuth, Abwasserbetrieb, Am Bauhof 5, 95445
Bayreuth, Zimmer 2, Tel. 0921/25-1811
12. Form des Angebotes:
auf dem Postweg oder direkt eingereichte unterschriebene
Angebotsunterlagen
13. Sprache:
Die Tage „Allerheiligen“ am 1. November 2012, „Volkstrauertag“ am
deutsch
Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.
18. November 2012 und „Totensonntag“ am 25. November 2012, gelten nach dem Bayer. Feiertagsgesetz (FTG) als „Stille Tage“.
14. Zur Angebotseröffnung zugelassene Personen:
Angebotseröffnung:
keine
30. Oktober 2012, 10:00 Uhr
An den Stillen Tagen sind öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen
Ort: Stadt Bayreuth, Tiefbauamt, Luitpoldplatz 13, 95444 nur dann erlaubt, wenn der diesen Tagen entsprechende ernste Cha- 15. Angebotseröffnung:
Bayreuth, Zimmer 1006
rakter gewahrt ist.
siehe Ziffer 10
Verboten sind damit nicht nur Tanzveranstaltungen, sondern auch
Geforderte Sicherheiten:
der Betrieb von Unterhaltungsunternehmen wie beispielsweise der ei- 16. Kautionen und sonstige Sicherheiten:
Ausführungsbürgschaft in Höhe von 5 %
ner Spielhalle.
keine
Gewährleistungsbürgschaft in Höhe von 2 %
Gemäß „Besonderen Vertragsbedingungen“ in den Ver- Sportveranstaltungen sind jedoch erlaubt.
17. Zahlungsbedingungen:
dingungsunterlagen.
Gemäß der „Besonderen Vertragsbedingungen“ in den VerFür Veranstaltungen in Schank- und Speisewirtschaften oder öfdingungsunterlagen
Zahlungsbedingungen:
fentlichen Vergnügungsstätten im Sinne des § 18 des Gaststättennach VOB/B
gesetzes gilt die Beschränkung von 0.00 bis 24.00 Uhr.
18. Mindestbedingungen:
Für die Vergabe kommen nur solche Firmen in Betracht, die
Rechtsform von Bietergemeinschaften:
Für die vorgenannten „Stillen Tage“ gelten die Beschränkungen des
vergleichbare Leistungen nachweislich mit Erfolg ausgeführt
gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
Art. 2 FTG für Sonn- und Feiertage.
haben; Erklärung über die Zahlung von Steuern, Abgaben und
Hiernach sind öffentlich bemerkbare Arbeiten, die geeignet sind, die
Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung.
Beurteilung der Eignung.
Feiertagsruhe zu beeinträchtigen, verboten.
Mit dem Angebot sind vorzulegen: Erklärung über die Zahlung
19. Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist:
von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozial- Befreiungen kann die Stadt Bayreuth nur aus wichtigen Gründen er31.12.2012
versicherung. Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit des teilen (Art. 5 FTG).
Unternehmens in Form von Prospekten, Mustern, Fotografien,
20. Alternativangebote sind zulässig:
Zeichnungen usw. für die zu liefernden Erzeugnisse.
Schutz des Buß- und Bettages
ja, mit Hauptangebot
v) Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist:
07. Dezember 2012
Der Buß- und Bettag, Mittwoch, 21.11.2012, gilt nach dem Bayer. Fei- 21. Vergabeprüfstelle:
ertagsgesetz als „Stiller Tag“.
Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern,
An den Stillen Tagen sind öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen
Promenade 27, 91522 Ansbach, Tel. 0981/53-277, Fax: 0981/
w) Sonstige Angaben:
nur dann erlaubt, wenn der diesen Tagen entsprechende ernste Cha53-837
Mit der Abgabe des Angebots unterliegt der Bieter den rakter gewahrt ist.
Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gem. § 19 Sportveranstaltungen sind am Buß- und Bettag nicht erlaubt.
22. Sonstige Angaben:
VOL/A.
Verboten sind ferner Tanzveranstaltungen und der Betrieb von UnMit der Abgabe des Angebots unterliegt der Bieter den Bestimterhaltungsunternehmen wie beispielsweise der einer Spielhalle.
mungen über nicht berücksichtigte Angebote gem. § 19 VOL/A
x) Nachprüfstelle:
vom 20.11.2009.
Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern, Darüber hinaus wird der Buß- und Bettag wie folgt gesetzlich gePromenade 27, D-91522 Ansbach, Tel.: 09 81/53-2 77, Fax: schützt:
Bayreuth, den 24.09.2012
09 81/53-8 37
STADT BAYREUTH
1. Während der ortsüblichen Zeit des Hauptgottesdienstes von 7.00
Uhr bis 11.00 Uhr sind alle vermeidbaren, lärmerzeugenden
Stadtbaureferat
Handlungen in der Nähe von Kirchen und sonstigen zu gottesgez. Brigitte Merk-Erbe
gez. i. V. Pfeifer
Bayreuth, den 28.09.2012
dienstlichen Zwecken dienenden Räumen und Gebäuden verOberbürgermeisterin
Stadtdirektor
STADT BAYREUTH
boten, soweit diese Handlungen geeignet sind, den Gottesdienst zu stören.
gez. Brigitte Merk-Erbe
Oberbürgermeisterin
Baureferat
gez. Striedl
Ltd. Baudirektor
Bekanntmachung
Dienstjubilare der Stadt Bayreuth
Für ein 25-jähriges Dienstjubiläum wurden
Frau Gisela Bachofner, WWG Bayreuth,
Frau Verwaltungsamtsrätin Sabine Haberland,
Herr Günter Jäkl, Amt für Umweltschutz,
von Oberbürgermeisterin Brigitte Merk-Erbe geehrt.
2. Den bekenntniszugehörigen Arbeitnehmern sämtlicher öffentlichen und privaten Betriebe und Verwaltungen steht das Recht
zu, von der Arbeit fernzubleiben.
Dies gilt nicht für Arbeiten, welche nach den Bestimmungen des
Arbeitszeitgesetzes auch an gesetzlichen Feiertagen vorgenommen werden dürfen, und für solche Arbeiten, die zur Aufrechterhaltung des Betriebes oder zur Erledigung unaufschiebbarer
Geschäfte bei den Behörden notwendig sind.
Weitere Nachteile als ein etwaiger Lohnausfall für versäumte
Arbeitszeit dürfen den betroffenen Arbeitnehmern aus ihrem Fernbleiben nicht erwachsen.
3. An den Schulen aller Gattungen entfällt der Unterricht.
Bekanntmachung
Vergabe von Bau- und Beratungsleistungen
durch die Stadt Bayreuth
Der Bauausschuss hat am 18. September 2012 die Vergaben der
nachstehend aufgeführten Bau- und Beratungsleistungen beschlossen:
Baumaßnahme
Firma
Kanalumbau Dürschnitz
Angermüller Bau GmbH,
96253 Untersiemau
26.09.2012
Befreiungen vom Verbot der Nr. 1 kann die Stadt Bayreuth im EinErschließung „Saas –
zelfall nur aus wichtigen Gründen erteilen.
Saaser Berg“
Bayreuth, den 01.10.2012
Umbau Röntgenstraße
STADT BAYREUTH
gez. Brigitte Merk-Erbe
Oberbürgermeisterin
Personal- und Rechtsreferat:
gez. Ulrich Pfeifer
Stadtdirektor
Beratungsleistung
Vergabedatum
AS-Bau Hof GmbH
95032 Hof
26.09.2012
AS-Bau Hof, GmbH,
95032 Hof
26.09.2012
KPMG AG,
10785 Berlin
26.09.2012
Seite 5
Amtliche Bekanntmachungen
Bekanntmachung
Bekanntmachung
Bekanntmachung
Ablagerung von Gartenabfällen in der freien Natur
Sprechtage für Versorgungsberechtigte der
Orthopädischen Versorgungsstelle
im IV. Kalendervierteljahr 2012
(Oktober, November, Dezember)
Freiwilliger Wehrdienst;
Übermittlung von Daten an das Bundesamt
für Wehrverwaltung
Bei der Stadt Bayreuth gehen immer wieder Beschwerden darüber
ein, dass Gartenabfälle, insbesondere aus Grundstücken in Ortsrandlage, widerrechtlich auf angrenzende Außenbereichsgrundstücke verbracht und dort abgelagert werden. Dabei bieten solche Ablagerungen, von denen durch verrottendes Gras und Laub auch noch Im IV. Kalendervierteljahr 2012 (Oktober, November, Dezember) werGerüche ausgehen können, alles andere als einen schönen Anblick. den die Sprechtage durch das Zentrum Bayern Familie und Soziales
- Region Unterfranken, Orthopädische Versorgungsstelle, Georg-EyGartenabfälle unterliegen wie andere Abfälle, z. B. Hausmüll, haus- del-Str. 13, 97082 Würzburg, in Bayreuth im
müllähnliche Abfälle, Sperrmüll u. ä., den Bestimmungen des KreisZentrum Bayern Familie und Soziales
laufwirtschafts- und Abfallgesetzes. Demnach dürfen Gartenabfälle
Region Oberfranken
nur in zugelassenen Anlagen und Einrichtungen behandelt, gelagert
Hegelstraße 2
oder abgelagert werden. Insbesondere die Beseitigung in Gewässernähe bzw. das Einbringen in Gewässer ist strikt zu vermeiden.
Ein Verstoß hiergegen erfüllt den Tatbestand einer Ordnungswidrig- von 9.30 Uhr bis 10.30 Uhr wie folgt abgehalten:
keit und kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
Donnerstag, 08. November 2012
Donnerstag, 06. Dezember 2012
Die Stadt Bayreuth tut alles, um den Gartenbesitzern eine möglichst
einfache und geordnete Entsorgung der pflanzlichen Abfälle aus ihHinweise: Das Sprechtagslokal in Bayreuth wird nur nach Voranren Hausgärten zu ermöglichen:
meldung angefahren.
• Bei Kompostierung auf dem eigenen Grundstück gewährt die Stadt Laut Mitteilung der Orthopädischen Versorgungsstelle ist es erforeinen Nachlass von 16 bis 18 % auf die jährliche Abfallgebühr. derlich, dass Patienten, die zum Sprechtag kommen möchten, dies
• An den Kompostplätzen am Buchstein und am Bindlacher Berg 7 Tage vorher bei der genannten Dienststelle in Würzburg, Telefon
kann einmal pro Monat bis zu 1 m³ locker geschichtetes 0931/4107-228, anmelden.
Material kostenlos abgegeben werden. Größere Mengen werden Patienten, die ohne Einladung zum Sprechtag kommen, können Auslagen (Reisekosten usw.) nicht erstattet erhalten.
gegen Entgelt angenommen.
• Im Frühjahr und Herbst besteht die Möglichkeit, bis zu 2 m³
locker geschichtete holzige Gartenabfälle an vorgegebenen
Bayreuth, den 04.09.2012
Sammelstellen im Stadtgebiet von Bayreuth kostenlos abzuSTADT BAYREUTH
geben.
• An den Sammeltagen im Frühjahr und Herbst werden an den
Kompostplätzen am Buchstein und am Bindlacher Berg GartenReferat für Soziales u. kulturelle Angelegenheiten
abfälle kostenlos in jeder Menge angenommen. Gewerbebetriegez.
Hillgruber
be dürfen nur in haushaltsüblichen Mengen anliefern.
Oberverwaltungsrat
• Gartenabfälle können bis zu einer Menge von 0,5 m³ kostenlos
im städtischen Reyclinghof, Am Bauhof 5, abgeliefert werden.
Außerdem dürfen pflanzliche Abfälle, insbesondere Laub, Gras und
Moos, auch auf den Grundstücken, auf denen sie angefallen sind,
zur Verrottung gebracht werden. Es ist jedoch sicherzustellen, dass eine Geruchsbelästigung der Bewohner angrenzender Wohngrundstücke ausgeschlossen ist.
Zum 1. Juli 2011 ist die allgemeine Wehrpflicht, soweit kein Spannungs- oder Verteidigungsfall vorliegt, ausgesetzt und in einen freiwilligen Wehrdienst übergeleitet worden. Frauen und Männer, die
Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, können sich nach § 54
des Wehrpflichtgesetzes verpflichten, freiwillig Wehrdienst zu leisten.
Damit das Bundesamt für Wehrverwaltung die Möglichkeit hat, über
den freiwilligen Wehrdienst zu informieren, übermitteln die Meldebehörden jährlich zum 31. März folgende Daten von Personen mit
deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden, an das Bundesamt für Wehrverwaltung:
Familienname, Vorname und gegenwärtige Anschrift.
Betroffene haben das Recht der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch ist an keine Voraussetzungen gebunden und
braucht nicht begründet zu werden. Er kann beim Einwohner- und
Wahlamt der Stadt Bayreuth, Neues Rathaus, Luitpoldplatz 13, 95444
Bayreuth, schriftlich eingelegt werden.
Falls der Datenübermittlung nicht widersprochen wurde, wird die Stadt
Bayreuth die genannten Daten weitergeben.
Bayreuth, den 13.09.2012
STADT BAYREUTH
Schul-, Umwelt- und Verkehrsreferat
gez. Ludolf Tyll
Verwaltungsdirektor
Bekanntmachung
Bekanntmachung
Martinimarkt 2012
Kraftloserklärung von Sparkassenbüchern
In der Zeit vom Donnerstag, 01. November, bis Sonntag, 04. No- Nach § 25 SpkO und Art. 34 - 42 des AGBGB werden die nachsteWeitere Informationen finden sich in der städtischen Abfallfibel, im Invember 2012, findet am Marktplatz in Bayreuth der Martinimarkt 2012 henden aufgeführten Sparkassenbücher für kraftlos erklärt:
ternet unter www.abfallberatung.bayreuth.de oder beim städtischen
statt.
Abfallberater, Telefon 0921/ 25-1844.
Die Stände werden ab Mittwoch, 31.10.2012, aufgebaut.
Kto.-Nr. neu 3701011268 alt 301011268
Kto.-Nr. neu 3705416737 alt 305416737
Die Stadt Bayreuth appelliert an ihre Bürgerinnen und Bürger, diese Die Öffnungszeiten sind:
Angebote anzunehmen und damit mitzuhelfen, die stadtnahen Wälder und Fluren von widerrechtlichen und unschönen GartenabfallNachdem die Urkunden innerhalb der Frist von drei Monaten nicht vorDonnerstag, 1. November, von 11.00 - 18.00 Uhr
ablagerungen zu verschonen.
gelegt wurden, erfolgt mit Beschluss des Vorstandes die
Freitag von 10.00 - 19.00 Uhr
Samstag von 10.00 - 18.00 Uhr
Sonntag von 11.00 - 18.00 Uhr
Bayreuth, den 27.09.2012
STADT BAYREUTH
Die neu ausgestellten Zweitschriften der Sparurkunden sind nach einer 14tägigen Bekanntmachung in den Schalterräumen der Sparkasse gegen Nachweis der Empfangsberechtigung in Empfang zu nehmen.
Bayreuth, den 10.09.2012
STADT BAYREUTH
Schul-, Umwelt- und Verkehrsreferat:
i.V. gez. C. Hillgruber
Oberverwaltungsrat
gez. Brigitte Merk-Erbe
Oberbürgermeisterin
Kraftloserklärung.
Personal- und Rechtsreferat:
gez. Ulrich Pfeifer
Stadtdirektor
Sparkasse Bayreuth
Der Vorstand
Gesundheitsservice
Wo finde ich... ?
APOTHEKEN · ALLGEMEINÄRZTE · FACHÄRZTE · HEILPRAKTIKER · PFLEGEDIENSTE
NACHT- UND SONNTAGSDIENSTE DER BAYREUTHER APOTHEKEN VOM 12. 10. BIS 1. 11. 2012
Freitag, 12. Oktober 2012
Parsifal-Apotheke
Bahnhofstraße 6, Bayreuth, Tel. 0921/22444
Freitag, 19. Oktober 2012 Apotheke am Roten Hügel
Preuschwitzer Straße 57, Bayreuth, Tel. 0921/44343
Samstag, 13. Oktober 2012
Rathaus-Apotheke
Luitpoldplatz 14, Bayreuth, Tel. 0921/27476+22437
Samstag, 20. Oktober 2012 Richard-Wager-Apotheke
Richard-Wagner-Straße 13, Bayreuth, Tel. 0921/52223
Sonntag, 14. Oktober 2012
Birken-Apotheke
Friedrichstraße 53, Bayreuth, Tel. 0921/62045
Sonntag, 21. Oktober 2012
Hirsch-Apotheke
Glockenstraße 1, Bayreuth, Tel. 0921/54480
Montag, 15. Oktober 2012 Brandenburger Apotheke
Brandenburger Straße 24, Bayreuth, Tel. 0921/22209
Montag, 21. Oktober 2012
Kreuz-Apotheke
Mosinger Straße 5, Bayreuth, Tel. 0921/42515
Dienstag 16. Oktober 2012
Bären-Apotheke
Bahnhofstraße 5, Bindlach, Tel. 09208/271
Eichbaum-Apotheke
Bamberger Straße 62a, Bayreuth, Tel. 0921/73570
Dienstag, 23. Oktober 2012 Rosen-Apotheke, Laineck
Fichtelgebirgsstraße 1, Bayreuth, Tel. 0921/99871
Storchen-Apotheke
Schloßplatz 2, Heinersreuth, Tel. 0921/7413232
Mittwoch, 17. Oktober 2012
Hof-Apotheke
Richard-Wagner-Straße 2, Bayreuth, Tel. 0921/65210
Mittwoch, 24. Okt. 2012 Apotheke im Rotmain-Center
Hohenzollernring 58, Bayreuth, Tel. 0921/65016
Donnerstag, 18. Oktober 2012 Hammerstatt-Apotheke
Friedrich-Ebert-Straße 14c, Bayreuth, Tel. 0921/13535
Donnerstag, 25. Oktober 2012 Markgrafen-Apotheke
Weiherstraße 27, Bayreuth, Tel. 0921/1510000
Freitag, 26. Oktober, 2012
Grunau-Apotheke
Kemnather Straße 27, Bayreuth, Tel. 0921/980230
Samstag, 27. Oktober 2012
Med-Center-Apotheke
Spinnereistraße 7, Bayreuth, Tel. 0921/1502977
Sonntag, 28. Oktober 2012
Easy-Apotheke
Leuschnerstraße 53, Bayreuth, Tel. 0921/1509239
Montag, 29. Oktober 2012
Adler-Apotheke
Maxstraße 47, Bayreuth, Tel. 0921/65461
Dienstag, 30. Oktober 2012
Park-Apotheke
Bayreuther Straße 11/2, Eckersdorf, Tel. 0921/31702
Schwanen-Apotheke
Richard-Wagner-Straße 43, Bayreuth, Tel. 0921/64135
Mittwoch, 31. Oktober 2012 Hummelgau-Apotheke
Rosenstraße 2, Mistelbach, Tel. 09201/7822
Marien-Apotheke im real-EKZ
Riedinger Straße 21, Bayreuth, Tel. 0921/7857200
Donnerstag, 1. November 2012
Ring-Apotheke
Hohenzollernring 72, Bayreuth, Tel. 0921/68870
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Ihr Ansprechpartner: Roland Hagen, Tel. 0921-294-141
Seite 6
Aktuelles
Bayreuth StadtNachrichten
Wagner für junges Publikum
Großes Angebot für Kinder und Jugendliche im Jubiläumsjahr
Im kommenden Jahr wird es einen ganzen Reigen von Feierlichkeiten zum 200. Geburtstag von Richard Wagner geben
– dabei sollen nicht nur langjährige Wagnerianer, sondern
auch junge Menschen angesprochen werden, die erstmals
in Kontakt mit der Materie kommen.
kus des Schülerprogramms, das
in Form einer Broschüre an die
Schulen in und um Bayreuth
verteilt wird.
Den Beginn macht Anfang Januar ein Generalprobenbesuch
bei Mnozil Brass: Schüler ab
genmärchen“ von Dominik Kern
begeistern.
Weitere Projekte sind das Puppentheaterstück „Der Ring in 15
Minuten“, ein Konzert der
Hochschule für evangelische
Kirchenmusik unter dem Titel
„Da steckt Wagner drin!“ lautet
das Motto im Jubiläumsjahr
2013. „Viele Kinder und Jugendliche fragen sich sicherlich, was denn eigentlich in
Wagner drin steckt“, erklärt Maria Saulich, Mitarbeiterin beim
städtischen Kulturbeauftragten.
Schülerwettbewerb
Ziel: Wagner
näher kommen
Mit gezielten Bildungsveranstaltungen begleitend zum Jubiläumsprogramm der Stadt
Bayreuth sollen daher Schülerinnen und Schüler aller
Grund-, Haupt-, Real- und Förderschulen sowie Gymnasien in
Bayreuth und Umgebung, ebenso wie junge Interessenten der
Berufs-, Fach- und Musikschulen sowie Mitglieder kirchlicher
und internationaler Jugendgemeinden angesprochen werden, um Wagner ein Stück näher zu kommen. Sponsor des
Schülerprogramms ist die Sparkasse Bayreuth.
Vielschichtige Angebote
So vielschichtig wie das Gesamtkunstwerk des Künstlers
ist, so vielseitig wird man auch
daran herantreten: Neben der
Musik stehen Literatur, Schauspielerei und Bildmalerei im Fo-
chard Wagner. „Die interaktiven Führungen können ganz individuell gestaltet werden, beispielsweise als Fragerunde oder
Schnitzeljagd“, so Maria Saulich. Und beim Ferienprogramm „Mini-Bayreuth“ soll in
der Zeltstadt der Kinder 2013
ein Wagner-Zelt errichtet werden: Bei Quiz, Bastelaktionen
und musikalischen Einlagen
lernen die Kinder Wagner besser kennen.
der 5. Klasse können die Wagner-Blech-Comedy bereits einen Tag vor der offiziellen Premiere erleben. Für die 11. und
12. Klassen gibt es im Rahmen
eines Workshops die Möglichkeit, durch das Kammermusikprogramm der Mahler Chamber
Soloists zu führen und ein Programmheft zu erstellen. Bei einem anderen zweitägigen
Workshop werden zwei 5. und
6. Klassen Fragen rund ums Orchester beantwortet. Kinder ab
5 Jahren dürfte das „Nibelun-
„Von Zwergen, Riesen und
treuen Hunden“ für Kinder ab 6
Jahren sowie fachkundige Führungen im Rahmen der Ausstellung „Liebe ohne Glauben
– Thomas Mann und Richard
Wagner“.
Besondere
Stadtführungen
Bei Schüler-Stadtführungen mit
und um Richard Wagner in Bayreuth übernimmt ein Stadtführer im Kostüm die Rolle von Ri-
Bei einem Schülerwettbewerb
sind neue Ideen gefragt: Unter
dem Motto „Da steckt Wagner
drin!“ ruft das Richard Wagner
Museum in Kooperation mit der
Stadt Bayreuth einen Wettbewerb zum Jubiläumsjahr aus.
Was bedeutet das genau, in
Bayreuth mit Wagner aufzuwachsen? Wie stellt sich der
Komponist Wagner im Alltag
dar? Die Schüler sollten sich
auf die Suche nach Wagner begeben. Das Museum bietet ihnen dabei Unterstützung in
Form von Beratung, Fachworkshops, Betreuung und Vernetzung. Pro Schule kann ein Projekt eingereicht werden. Denkbar sind Installationen, Filme,
Websites,
Theateraufführungen, Ausstellungen, Kunstaktionen und vieles mehr. Als
Hauptpreis winkt ein Tagesausflug nach Leipzig auf den
Spuren Richard Wagners.
Interessierte, die mehr
über „Junges Publikum
Wagner 2013“ erfahren
möchten, können sich an
Maria Saulich, Tel. 09 21/25
15 00, wenden.
Musikalischer Auftakt
ins Jahr 2013
Vorverkauf für Neujahrskonzert
am 5. Januar bereits gestartet
Zum Start in das neue Jahr laden die Musiker des Alt-Wiener
Strauss-Ensembles unter der
musikalischen Leitung von
Ralph Kulling am Samstag, 5.
Januar 2013, um 18 Uhr, in das
Evangelische Gemeindehaus in
der Richard-Wagner-Straße ein.
Der Kartenvorverkauf für das
Konzert hat an der Theaterkasse Bayreuth bereits begonnen.
dern auch mit musikalischem
Witz sowie gekonnter Präsentation bestens unterhält.
Beliebte Klassiker
Die Musiker des Alt-Wiener
Strauss-Ensembles werden mit
bekannten und beliebten Melodien wie dem Walzer „Wiener
Blut“ und weiteren Klassikern
einen beschwingten Abend bereiten. Die Moderation des KonDrei Solisten
zerts wird auch diesmal wieder
Konnte sich das Publikum in von Dr. Eduard Strauss in gediesem und im letztem Jahr wohnt charmanter und kurznoch über einen beziehungs- weiliger Weise übernommen.
weise zwei Solisten freuen,
wartet das Neujahrskonzert
Karten für das Konzert
2013 mit gleich drei Solisten
gibt es bereits jetzt an
auf. „Die Drei Tenöre“ Alexan- der Theaterkasse Bayreuth,
der Efanov, Metodi Morartzliev Opernstraße 22. Geöffnet ist
und Alexander Martin Stacho- die Theaterkasse montags
wiak bringen eine humorvolle bis freitags jeweils von 9 bis
Opernpersiflage zu Gehör, die 18 Uhr und samstags von
nicht nur bekannte Opern- und 9.30 Uhr bis 12.30 Uhr.
Operettenarien verbindet, son-
Busverkehr im Hussengut
Der im Dezember vergangenen Jahres eingerichtete Probebetrieb auf der durch das
Hussengut führenden Stadtbuslinie 305 Hohe Warte
bleibt dauerhaft bestehen. Die
stündliche Linienführung über
die Stolzingstraße - Hundingstraße einschließlich der
neu geschaffenen Haltestelle
„Dialysezentrum“ in der Stolzing-straße wird somit zur Regel.
Im Praxisbetrieb habe sich
diese Linienführung bewährt.
Immerhin nutzten 35 Buskunden werktags die neue
Haltestelle.
Jede dritte Fahrt des Stadtbusses auf der Linie 305 steuert weiterhin montags bis freitags von 8 bis 19 Uhr im Stundentakt diesen Haltepunkt an.
Samstags werden ebenfalls
im Stundentakt sieben Fahrten zwischen 8 und 14 Uhr angeboten.
Standesamtliche Nachrichten 17.09.– 07.10.2012
Eheschließungen
27.09.2012: Otto Karl Heinz Tischer, wohnhaft in Bayreuth,
Bodenseering 18 mit Gerlinde
Langer geb. Reiher,wohnhaft in
Bayreuth, Rankestr. 7
28.09.2012: Patrik Piontek mit
Janine Pauls, beide wohnhaft
in Bayreuth, Fichtestr. 9
05.10.2012: Maximilian Hans
Panthen mit Marleen Stieler,
beide wohnhaft in Bayreuth,
Hölderlin Anlage 12
Andreas Nikolas Johannes
Spörrer und Kathrin Maria Elke Geißel, beide wohnhaft in
13.09.2012: Thomas OberBayreuth, Albert-Einstein-Ring
heidt mit Maria Virginia Cuna,
4A
beide wohnhaft in Ansbach,
Luca Dormann, geb. am
Wendenstr. 23
01.09.2012, Eltern: Tanja Mar14.09.2012: Matthias Jürgen
gareta Dormann geb. Gold und
Hofmann mit Eva Schlottke,
Johannes Jakob Dormann, beibeide wohnhaft in Bayreuth,
de wohnhaft in Waischenfeld,
Kulmbacher Str. 25
GT Gösseldorf 12, Krs. Bay18.09.2012: Daniel Mario Reim
reuth
mit Tariro Constance Tshuma,
Ricarda Louise Ritter, geb. am
beide wohnhaft in Bayreuth,
07.09.2012, Eltern: Matthias
Wilhelm-Busch-Str. 10
Gerhard Thomas Ritter und
24.09.2012: Marcus Alfred
Geburten
Stephanie Christine RitterLudwig Rasp mit Jessica Abele,
beide wohnhaft in Bayreuth, Anika Kristina Maria Geißel, Funsch geb. Funsch, beide
in
Bayreuth,
Gluckstr. 8
geb. am 30.08.2012, Eltern: wohnhaft
Grubstr.15 A
Judith Margarethe Rohleder,
geb. am 16.09.2012, Eltern:
Marcus Rohleder und Cornelia
Hanna Rohleder geb. Abraham, beide wohnhaft in BayKarl-Marx-Straße 7 • Bayreuth • % (09 21) 15 13 79-7
reuth, Südlicher Ringweg 53 A
Ihre fachliche Kompetenz für
Talitha Macy Jacobs, geb. am
25.08.2012, Eltern: Frank Martin Schaller und Nancy Jacobs,
RA Dr. Josef K. Zeitler
beide wohnhaft in Bayreuth,
Pflichtteil • Testament • Schenkung
Nördlicher Ringweg 46
Steuern • Vermögensnachfolge • Stiftungen
Erbengemeinschaft • Testamentsvollstreckung
Markus Andreas Neuner, geb.
Mediation • Internationales Erbrecht
am 30.08.2012, Eltern: Manwww.kanzlei-dr-zeitler.de
fred Siegfried Neuner und Barbara Margarete Neuner geb.
DR. ZEITLER
Erbrecht
Taschner, beide wohnhaft in
Plankenfels, GT Schressendorf
14, Krs. Bayreuth
Isabel Svenja Neise, geb. am
14.09.2012, Eltern: Daniel
Günther Hermann Neise und
Maraike Ute Karolin Neise geb.
Kreye, beide wohnhaft in Warmensteinach, Berliner Weg 12,
Krs. Bayreuth
am 12.09.2012, zuletzt wohn- Maria Wächter geb. Werner,
haft in Bayreuth, Pestalozzistr. geb. am 21.04.1956, verst. am
17
18.09.2012, zuletzt wohnhaft
Helene Petrasek geb. Hacker, in Grafenwöhr, Hochstr. 17, Krs.
geb. am 27.03.1921, verst. am Neustadt a.d.Waldnaab
17.09.2012, zuletzt wohnhaft Irmgard Anna Raithel geb.
in Bayreuth, Rathenaustr. 43
Horntrich, geb. am 18.01.1926,
Franz Eckl, geb. am 30.09.1939, verst. am 23.09.2012, zuletzt
verst. am 15.09.2012, zuletzt wohnhaft in Schwarzenbach
wohnhaft in Bayreuth, Preusch- a.d.Saale, Lorenz-Summa-Str.
4, Krs. Hof
witzer Str. 163
Hildegard Annelore Götschel Babetta Anna Preiß geb. Zapf,
geb. Reiß, geb. am 12.04.1925, geb. am 28.02.1936, verst. am
Sterbefälle
verst. am 06.09.2012, zuletzt 25.09.2012, zuletzt wohnhaft
Inge Karoline Haberland, geb. wohnhaft in Bayreuth, Grüne- in Creußen, GT Bühl, Schloßstr.
7, Krs. Bayreuth
am 06.12.1937, verst. am waldstr. 42
10.09.2012, zuletzt wohnhaft
in Bayreuth, Carl-Schüller-Str. 5
A
Erika Johanna Fehn, geb. Curth,
geb. am 21.11.1927, verst. am
Inh. Reinhold Glas
12.09.2012, zuletzt wohnhaft
St. Georgen 13
in Bayreuth, Graserstr. 4
95448 Bayreuth
Adele Anneliese Höfer, geb.
Herrmann, geb. am 31.07.1920,
Tel.: 0921 / 26 202
verst. am 06.09.2012, zuletzt
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am 23.01.1935, verst. am
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05.09.2012, zuletzt wohnhaft
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bel, geb. am 15.07.1922, verst.
Seite 7
Amtliche Bekanntmachungen
Bekanntmachung
Bekanntmachung
Überwinterung von Igeln
Straßenbenennung und Hausnummerierung im Stadtgebiet Bayreuth
Neunummerierung
Alljährlich werden im Spätherbst Igel in menschliche Obhut genommen, versorgt, gepflegt und gefüttert. Bei diesen Bemühungen,
Fl.Nr
den Igel vor einem möglichen winterlichen Hungertod zu bewahren, Gebäudeart
wird meist nicht daran gedacht, dass der Igel zwar von Menschen be5617/2
siedelte Gebiete als Lebensraum bevorzugt, aber dennoch ein Wild- Möbelmarkt
tier geblieben ist.
Nutzungsänderung/ 2616
Aus Artenschutzgründen sind nach bisherigen Untersuchungen Hilfs- Umbau (Werkstattmaßnahmen, wie „künstliche“ Überwinterung, für den Erhalt der Igel- gebäude/ehemalige
population nicht notwendig. Zudem ist die Wiedereingliederung ei- StoV in Werkstatt
nes „künstlich“ überwinterten Igels in die natürliche Lebensge- für Behinderte)
meinschaft – wie bei allen Wildtieren – sehr schwierig und oft weWohnhaus mit
236/61
nig erfolgreich.
Carport und
Nach dem Naturschutzrecht gehören die Igel zu den besonders ge- Geräteraum
schützten Tierarten. Diesen darf unter anderem weder nachgestellt Seniorenzentrum 2828
werden noch dürfen sie gefangen, verletzt oder getötet werden. Nach „Altstadtresidenz“ –
§ 45 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz ist es jedoch zulässig, ver- Betreutes Wohnen 1
•
•
•
Blumenwiese anstelle von Einheitsrasen.
Nicht alles Herbstlaub beseitigen, denn Igel benötigen es für
ihre Winterquartiere. Ein über mehrere Jahre liegengebliebener
Reisighaufen, mit Laub überschichtet, bietet einen attraktiven
Schlafplatz für den Igel.
Wenn schon Schneckenbekämpfung unbedingt notwendig ist,
soll diese nicht mit Gift erfolgen, sondern mit umweltfreundlicheren Methoden, wie z. B. Bierfallen oder Schneckenzaun, denn
Schnecken sind eine wichtige Nahrungsquelle für Igel.
Straßenbenennung und Hausnummerierung
im Stadtgebiet Bayreuth
Löschung
Gebäudeart
Fl.Nr.
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Bekanntmachung
Bekanntmachung
Kraftloserklärung von Sparkassenbüchern
Änderung der Müllabfuhr am Feiertag „Allerheiligen“
Nach § 25 SpkO und Art. 34 - 42 des AGBGB werden die nachste- Am Donnerstag, 01.11.2012, findet keine Biomüllabfuhr statt. Die Abhenden aufgeführten Sparkassenbücher für kraftlos erklärt:
fuhrtermine in der Feiertagswoche lauten deshalb wie folgt:
Die Biomüllstrecken vom Montag, 29.10.2012, Dienstag, 30.10.2012,
und Freitag, 02.11.2012, werden regulär gefahren.
Kto.Nr. 3710057724
Biotonnen, deren Abfuhr normalerweise an den Werktagen MittKto.-Nr. 3714077959
woch, 31.10.2012, und Donnerstag, 01.11.2012, erfolgt, werden jeKto.-Nr. 4326016419
weils einen Tag früher geleert.
Nachdem die Urkunden innerhalb der Frist von drei Monaten nicht vor- Die Abholung der gelben Wertstoffsäcke des Abfuhrbezirkes 14 der
Abfallfibel erfolgt planmäßig am Freitag, 02.11.2012.
gelegt wurden, erfolgt mit Beschluss des Vorstandes die
In der Abfallfibel 2012, die Ende vergangenen Jahres kostenlos an alle Haushalte verteilt wurde, sind die durch Feiertage geänderten AbKraftloserklärung.
fuhrtermine bereits berücksichtigt. Die Abfuhrtermine für Biomüll,
Die neu ausgestellten Zweitschriften der Sparurkunden sind nach ei- Restmüll, gelbe Säcke und blaue Tonne können auch im Internet unner 14tägigen Bekanntmachung in den Schalterräumen der Spar- ter www.abfallberatung.bayreuth.de nachgelesen werden.
kasse gegen Nachweis der Empfangsberechtigung in Empfang zu nehBayreuth, den 01.10.2012
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Bayreuth, den 27.09.2012
STADT BAYREUTH
Bekanntmachung
Bayreuth
Bayreuth
Wohnanlage
434
Generell sollte im Garten auf Pflanzenschutzmittel verzichtet (Service Wohnen)
mit Tiefgarage
werden.
Gartenzäune sollen so gebaut werden, dass Igel darunter durchschlüpfen können.
Schul-, Umwelt- u. Verkehrsreferat:
i.V. gez. C. Hillgruber
Oberverwaltungsrat
Bayreuth
Wohnanlage
434
(Service Wohnen)
Bindlacher Str. 6 mit Tiefgarage
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wohnhaus
In den Hausgärten kann jeder Einzelne bei Beachtung folgender Gesichtspunkte Igeln helfen:
Mehrfamilien3284/3,
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(6
ETW)
3284
• Verwendung einheimischer Pflanzenarten, wenn möglich
•
Bayreuth
Bezeichnung
Bayreuth
letzte oder kranke Tiere aufzunehmen, um sie gesund zu pflegen. Diese Tiere sind aber unverzüglich in die Freiheit zu entlassen, sobald Seniorenzentrum 2828
„Altstadtresidenz“ –
sie sich dort selbstständig erhalten können.
Betreutes Wohnen 2
Die Aufnahme von Igeln ist also nur bei schwerverletzten oder stark untergewichtigen Tieren sinnvoll. Igel mit einem Gewicht unter 400 g sollten keinesfalls vor Anfang November aufgenommen werden, da es ihnen bis dahin immer noch möglich ist, sich genügend Winterspeck anzufressen.
Dem Igelbestand nützt vor allem, wenn ausreichend große und artgemäße ausgestattete Lebensräume in der freien Landschaft, aber
auch in Grün- und Gartenanlagen erhalten oder neu geschaffen werden.
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Seite 8
Amtliche Bekanntmachungen
Bekanntmachung
Satzung der Stadt Bayreuth über die Benutzung der städtischen Bestattungseinrichtungen
(Friedhofssatzung)
Inhaltsübersicht
I. Allgemeine Vorschriften
§
§
§
1 Geltungsbereich
2 Öffentliche Einrichtungen und Recht zur Benutzung
3 Schließung und Entwidmung
II. Ordnungsvorschriften
§
§
§
4 Öffnungszeiten
5 Verhalten in den Bestattungseinrichtungen
6 Gewerbetreibende
III. Bestattungsvorschriften
§
7 Allgemeines
§ 7a Einäscherung
§ 8 Särge
§ 9 Ausheben der Gräber
§ 10 Ruhezeiten
§ 11 Umbettungen
IV. Grabstätten
§ 12 Allgemeines
§ 13 Reihengrabstätten
§ 14 Wahlgrabstätten
§ 15 Urnenreihengrabstätten, Urnenwahlgrabstätten und
Urnensammelgrabstätte
§ 16 Ehrengrabstätten
V. Gestaltung der Grabstätten
§ 17 Allgemeine Gestaltungsgrundsätze
§ 18 Wahlmöglichkeit
VI. Grabmale
§ 19 Abteilungen mit besonderen Gestaltungsvorschriften
§ 20 Abteilungen ohne besondere Gestaltungsvorschriften
§ 21 Genehmigungserfordernis
§ 22 Anlieferung
§ 23 Fundamentierung und Befestigung
§ 24 Unterhaltung
§ 25 Entfernung
VII. Herrichtung und Pflege der Grabstätten
§ 26 Allgemeines
§ 27 Abteilungen mit besonderen Gestaltungsvorschriften
§ 28 Abteilungen ohne besondere Gestaltungsvorschriften
§ 29 Vernachlässigung
VIII. Leichenhallen und Trauerfeiern
§ 30 Benutzung der Leichenhallen
§ 31 Trauerfeiern
IX. Schlussvorschriften
§ 32 Haftung
§ 33 Gebühren
§ 34 Ordnungswidrigkeiten
§ 35 Anordnung für den Einzelfall; Zwangsmittel
§ 36 Inkrafttreten
Aufgrund der Art 23, 24 Abs. 1 Nr. 1 und 2 und Absatz 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern vom 25. Januar 1952 (BayBS
1 S. 461) i. d. F. der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl
S. 796), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Juli 2012 (GVBl. S.
366) erlässt die Stadt Bayreuth folgende Satzung:
I.
Allgemeine Vorschriften
§1
Geltungsbereich
(1) Diese Friedhofssatzung gilt für die in § 2 Abs. 1 näher bestimmten Bestattungseinrichtungen der Stadt Bayreuth.
(2) Das Recht der Kirche, die im Stadtgebiet bestehenden kirchlichen Friedhöfe weiterzubetreiben, bleibt von dieser Satzung
unberührt.
§2
Öffentliche Einrichtungen und Recht zur Benutzung
(1) Die Stadt Bayreuth unterhält als öffentliche Einrichtung den
Südfriedhof mit Krematorium, Leichenhalle und Aussegnungshalle.
(2) Diese öffentlichen Einrichtungen dienen der Bestattung aller
Personen, die bei ihrem Ableben Einwohner der Stadt Bayreuth
waren oder, wenn eine ordnungsgemäße Beisetzung nicht
anderweitig sichergestellt ist, im Stadtgebiet oder einem angrenzenden gemeindefreien Gebiet verstorben oder tot aufgefunden worden sind oder ein Recht auf Beisetzung in einer
bestimmten Grabstätte besaßen. Die Bestattung anderer Personen kann von der Friedhofsverwaltung zugelassen werden.
§3
Schließung und Entwidmung
(1) Der Südfriedhof kann für weitere Beisetzungen geschlossen
werden. Dies gilt insbesondere zur Abwehr von Gefahren für die
öffentliche Sicherheit.
(2) Der Südfriedhof kann entwidmet werden, wenn sämtliche
Ruhezeiten abgelaufen sind. Dies gilt nicht, soweit Grabnutzungsrechte entgegenstehen.
(3) Wird der Südfriedhof aufgrund gesetzlicher Vorschriften für
einen anderen öffentlichen Zweck in Anspruch genommen, so
sind Leichen und Aschenreste Verstorbener, deren Ruhezeit noch
nicht abgelaufen ist, umzubetten.
(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten für Teile des Südfriedhofs entsprechend.
II. Ordnungsvorschriften
III. Bestattungsvorschriften
§4
Öffnungszeiten
§7
Allgemeines
(1) Die städtischen Bestattungseinrichtungen sind nach Maßgabe (1) Erd- und Feuerbestattungen auf dem Südfriedhof sind unverder an ihren Eingängen bekanntgegebenen Zeiten für den
züglich nach Beurkundung des Sterbefalles bei der FriedhofsBesuch geöffnet.
verwaltung anzumelden. Der Anmeldung sind die erforderlichen
(2) Die Friedhofsverwaltung kann das Betreten der BestattungseinUnterlagen beizufügen. Wird eine Beisetzung in einer vorher
richtungen insgesamt oder teilweise aus besonderem Anlass
erworbenen Wahlgrabstätte oder Urnenwahlgrabstätte beanvorübergehend untersagen.
tragt, ist auch das Nutzungsrecht nachzuweisen. Bei Einäscherung ist gleichzeitig die Art der Beisetzung festzulegen.
§5
(2) Die Friedhofsverwaltung setzt Ort und Zeit der Bestattung im
Verhalten in den Bestattungseinrichtungen
Benehmen mit den Angehörigen, die aufgrund des Bestattungsgesetzes für die Bestattung zu sorgen haben, fest, soweit
(1) Jeder hat sich in den Bestattungseinrichtungen der Würde des
öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Bestattungen sollen
Ortes entsprechend zu verhalten. Die Anordnungen des Friedin der Regel spätestens am vierten Tag nach Eintritt des Todes
hofspersonals sind zu befolgen.
erfolgen. Leichen, die nicht binnen vier Tagen nach Eintritt des
(2) Kinder unter zehn Jahren dürfen die Bestattungseinrichtungen
Todes, und Aschen, die nicht binnen drei Monaten nach der Einnur in Begleitung und unter Verantwortung Erwachsener betreäscherung beigesetzt sind, werden auf Kosten des Bestattungsten.
pflichtigen von Amts wegen in einer Reihengrabstätte oder
(3) In den Bestattungseinrichtungen ist insbesondere nicht gestatUrnenreihengrabstätte beigesetzt. Von der Frist des Satzes 2 wertet,
den auf Antrag Ausnahmen gemäß den Bestimmungen der
a) die Wege mit Fahrzeugen aller Art, Kinderwagen und RollBestattungsverordnung zugelassen.
stühle ausgenommen.
b) Waren aller Art, insbesondere Kränze und Blumen, und
§ 7a
gewerbliche Dienste anbieten.
Einäscherung
c) an Sonn- und Feiertagen und in der Nähe einer Bestattung
Arbeiten auszuführen,
(1) Leichen werden erst eingeäschert, wenn die hierfür erforderlid) ohne schriftlichen Auftrag der Angehörigen gewerbsmäßig
chen Unterlagen vorliegen. Eine Einäscherung soll nur erfolgen,
zu fotografieren,
wenn auf die Rückgabe von mit der Leiche fest verbundenen
e) Druckschriften zu verteilen,
Implantaten (z. B. künstliche Gelenke, Zahnersatz etc.) verzichf) Abraum und Abfälle außerhalb der dafür bestimmten Steltet wird. Aus der Verwertung der Rückstände solcher Implantate
len abzulagern,
entstehende Erlöse sind zum Unterhalt und zur Pflege der
g) Einrichtungen und Anlagen zu verunreinigen oder zu beBestattungseinrichtung der Stadt Bayreuth zu verwenden.
schädigen, Einfriedungen und Hecken zu übersteigen und (2) Die Beobachtung der Einäscherung ist nicht gestattet.
Rasenflächen (soweit sie nicht als Wege dienen), Grabstätten und Grabeinfassungen zu betreten,
§8
h) zu lärmen und zu spielen,
Särge
i) Tiere mitzubringen, ausgenommen Blindenhunde,
k) unpassende Gefäße (Konservendosen u. ä.) auf die Grab- (1) Die Särge sollen höchstens 2,05 m lang, 0,65 m hoch und
stätten zu stellen sowie solche Gefäße oder Gießkannen
0,65 m breit sein. Sind in Ausnahmefällen größere Särge erforzwischen oder hinter den Grabstätten abzustellen.
derlich, ist die Zustimmung der Friedhofsverwaltung bei der
l) Bänke oder andere Sitzgelegenheiten sollten an den GrabAnmeldung der Bestattung einzuholen. Im Übrigen gilt § 30 der
stätten möglichst nicht angebracht werden.
Bestattungsverordnung.
Die Friedhofsverwaltung kann Ausnahmen zulassen, soweit sie mit (2) Nicht brennbare Bestandteile des Sarges sind vor Übergabe zu
dem Zweck der Bestattungseinrichtungen vereinbar sind.
der Feuerbestattung vom Bestattungsunternehmer zu entfernen.
(4) Totengedenkfeiern bedürfen der Zustimmung der Friedhofsverwaltung. Sie sind eine Woche vorher anzumelden.
§9
Ausheben der Gräber
§6
Gewerbetreibende
(1) Die Gräber werden von der Friedhofsverwaltung ausgehoben und
zugefüllt.
(2) Die Tiefe der einzelnen Gräber beträgt von der Erdoberfläche
(ohne Hügel) bis zur Oberkante des Sarges mindestens 0,90 m,
bis zur Oberkante der Urne mindestens 0,50 m.
(3) Die Gräber für die Erdbeisetzungen müssen voneinander durch
mindestens 0,50 m starke Erdwände getrennt sein.
(1) Bildhauer, Steinmetze, Bestatter und sonstige Gewerbetreibende mit vergleichbaren Tätigkeiten im Bestattungsgewerbe
bedürfen für ihre Tätigkeit auf den Friedhöfen der vorherigen
Zulassung durch die Friedhofsverwaltung. Gewerblichen Grabmalherstellern, die nicht allgemein zugelassen sind, kann die
Friedhofsverwaltung in Einzelfällen die Aufstellung und Unterhaltung von Grabmalen gestatten.
(2) Die Zulassung ist Gewerbetreibenden auf deren Antrag zu erteilen, wenn sie
a) in fachlicher, betrieblicher und persönlicher Hinsicht zuverlässig sind und
b) selbst oder durch einen ihrer fachlichen Vertreter die gesetzlichen Voraussetzungen für die Ausübung ihres Gewerbezweigs erfüllen (z.B. Eintragung in die Handwerksrolle
o. ä.).
Die Zulassung ist zu versagen, wenn diese Voraussetzungen nicht
vorliegen. Die Gewerbetreibenden haben die Voraussetzungen
für ihre Zulassung glaubhaft zu machen.
(3) Die Zulassung erfolgt durch Ausstellen einer Berechtigungskarte. Die Berechtigungskarte ist bei Arbeiten auf dem Friedhof mit
sich zu führen und dem Friedhofspersonal auf Verlangen vorzuzeigen.
(4) Das Verfahren nach § 6 Abs. 3 Satz 1 kann über eine einheitliche Stelle abgewickelt werden. Über die Ausstellung der Berechtigungskarte entscheidet die Stadt innerhalb einer Frist von
drei Monaten. Art. 42a Abs. 2 Sätze 2 bis 4 des Bayerischen
Verwaltungsverfahrensgesetzes gelten entsprechend. Hat die
Stadt nicht innerhalb der nach Satz 2 festgelegten Frist entschieden - bzw. im Falle einer Fristverlängerung innerhalb der
verlängerten Frist - gilt die Zulassung als erteilt.
(5) Die Gewerbetreibenden und ihre Bediensteten haben die Friedhofssatzung und die dazu ergangenen Regelungen zu beachten.
Die Gewerbetreibenden haften für alle Schäden, die sie oder
ihre Bediensteten im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit auf dem
Friedhof schuldhaft verursachen.
(6) Unbeschadet § 5 Abs. 3 Buchstabe c dürfen gewerbliche Arbeiten auf dem Friedhof nur während der von der Friedhofsverwaltung festgesetzten Zeiten durchgeführt werden. In den Fällen des
§ 4 Abs. 2 sind gewerbliche Arbeiten ganz untersagt.
(7) Die für die Arbeiten erforderlichen Werkzeuge und Materialien
dürfen auf dem Friedhof nur vorübergehend und nur an Stellen
gelagert werden, an denen sie nicht hindern. Bei Beendigung
oder bei Unterbrechung der Tagesarbeit sind die Arbeits- und
die Lagerplätze wieder in den früheren Zustand zu bringen. Die
Gewerbetreibenden dürfen auf dem Friedhof keinerlei Abraum
ablagern. Gewerbliche Geräte dürfen nicht an oder in den Wasserentnahmestellen des Friedhofes gereinigt werden.
(8) Die Friedhofswege dürfen nur mit den im Berechtigungsschein
genannten Fahrzeugen befahren werden. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit im Friedhofsbereich ist Schrittgeschwindigkeit.
Bei anhaltendem Tau- oder Regenwetter kann die Friedhofsverwaltung das Befahren der Friedhofswege mit Fahrzeugen untersagen.
(9) Gewerbetreibenden, die trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung
gegen die Vorschriften der Abs. 3 bis 8 verstoßen oder bei
denen die Voraussetzungen des Abs. 2 ganz oder teilweise nicht
mehr gegeben sind, kann die Friedhofsverwaltung die Zulassung auf Zeit oder auf Dauer durch schriftlichen Bescheid entziehen. Bei einem besonders schwerwiegenden Verstoß gegen
Regelungen der Friedhofssatzung oder der zu dieser ergangenen Regelungen kann die Zulassung auch ohne vorherige
Abmahnung entzogen werden.
§ 10
Ruhezeiten
(1) Die Ruhezeiten für Leichen betragen bei Gräbern 20 Jahre. Für
Leichen von Kindern bis zum vollendeten 10. Lebensjahr betragen die Ruhezeiten 10 Jahre.
(2) Die Ruhezeiten für Aschen betragen 20 Jahre.
§ 11
Umbettung und Exhumierung
(1) Die Ruhe der Toten darf nicht unbefugt gestört werden.
(2) Umbettungen von Leichen und Aschen bedürfen, unbeschadet
der sonstigen gesetzlichen Vorschriften, der vorherigen Zustimmung der Friedhofsverwaltung. Die Zustimmung kann nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes erteilt werden. Umbettungen aus
einer Reihengrabstätte oder Urnenreihengrabstätte in eine
andere Reihengrabstätte oder Urnenreihengrabstätte innerhalb
der Stadt Bayreuth sind nur in besonderen Ausnahmefällen zulässig. § 3 bleibt unberührt.
(3) Nach Ablauf der Ruhezeit noch vorhandene Leichen- oder Aschenreste sind in einer dafür vorgesehenen Sammelgrabstätte beizusetzen, wenn nicht von den Angehörigen etwas anderes
gewünscht wird.
(4) Umbettungen erfolgen grundsätzlich nur auf Antrag. In der
Regel steht das Recht, eine Umbettung zu beantragen, den
totenfürsorgeberechtigten Angehörigen des Verstorbenen zu.
Außerdem ist zur Umbettung die Zustimmung des Inhabers des
Nutzungsrechts an der Grabstätte erforderlich.
(5) Alle Umbettungen werden von der Friedhofsverwaltung durchgeführt. Sie bestimmt den Zeitpunkt der Umbettung.
(6) Die Kosten der Umbettung und den Ersatz von Schäden, die an
benachbarten Grabstätten und Anlagen durch eine Umbettung
zwangsläufig entstehen, haben die Antragsteller zu tragen.
(7) Der Ablauf der Ruhe- und der Nutzungszeit wird durch eine
Umbettung nicht unterbrochen oder gehemmt.
(8) Leichen und Aschen zu anderen als zu Umbettungszwecken wieder auszugraben, bedarf einer behördlichen oder einer richterlichen Anordnung.
IV. Grabstätten
§ 12
Allgemeines
(1) Die Grabstätten bleiben Eigentum des Friedhofseigentümers. An
ihnen können Rechte nur nach dieser Satzung erworben werden.
(2) Die Grabstätten werden unterschieden in
a) Reihengrabstätten,
b) Wahlgrabstätten,
c) Urnenreihengrabstätten,
d) Urnenwahlgrabstätten,
e) Urnensammelgrabstätte,
f) Ehrengrabstätten.
Amtliche Bekanntmachungen
Seite 9
Bekanntmachung
Satzung der Stadt Bayreuth über die Benutzung der städtischen Bestattungseinrichtungen
(Friedhofssatzung)
(3) Kein Anspruch besteht auf Verleihung oder Wiedererwerb von
vorherigen schriftlichen Genehmigung der Friedhofsverwaltung.
Wunsch oder auf Wunsch der Angehörigen anonym erfolgt. Der
Nutzungsrechten an einer der Lage nach bestimmten GrabstätSie soll bereits v o r der Anfertigung oder der Veränderung der
Erwerb eines Nutzungsrechts ist nicht möglich.
te, an Wahlgrabstätten, an Urnenwahlgrabstätten, an Ehren- (5) Soweit sich nicht aus der Friedhofssatzung etwas anderes
Grabmale eingeholt werden. Auch provisorische Grabmale sind
ergibt, gelten die Vorschriften für Reihengrabstätten und für Wahlgrabstätten oder auf Unveränderlichkeit der Umgebung. Bei
genehmigungspflichtig, sofern sie größer als 15 cm mal 30 cm
grabstätten entsprechend auch für Urnengrabstätten.
einem Antrag auf Verleihung oder Wiedererwerb sind jeweils die
sind. Die Anträge sind durch die Verfügungsberechtigten zu stelbesonderen Umstände zu würdigen.
len; der Antragsteller hat bei Reihengrabstätten die Grabanwei§ 16
(4) Die Größe der Grabstätten sowie ihre Lage sind in Belegungssung vorzulegen, bei Wahlgrabstätten sein Nutzungsrecht nach
Ehrengrabstätten
plänen festzulegen, die bei der Friedhofsverwaltung während der
zuweisen.
allgemeinen Dienststunden eingesehen werden können.
(2) Den Anträgen sind zweifach beizufügen
Die Zuerkennung, die Anlage und die Unterhaltung von Ehrengraba) der Grabmalentwurf mit Grundriss und Seitenansicht im Maßstab 1:10 unter Angabe des Materials, seiner Bearbeitung,
stätten obliegt ausschließlich der Stadt Bayreuth.
der Anordnung der Schrift, der Ornamente und der Symbole
§13
sowie der Fundamentierung.
Reihengrabstätten
V. Gestaltung der Grabstätten
b) Zeichnungen der Schrift, der Ornamente und der Symbole
im Maßstab 1:1 unter Angabe des Materials, seiner Bear(1) Reihengrabstätten sind Grabstätten für Erdbeisetzungen, die der
§ 17
beitung, des Inhalts, der Form und der Anordnung, AusfühReihe nach belegt und erst im Todesfalle nur für die Dauer der
Allgemeine Gestaltungsgrundsätze
rungszeichnungen sind im Maßstab 1:1 einzureichen, soRuhezeit (§ 10) des zu Bestattenden abgegeben werden.
weit es zum Verständnis erforderlich ist. In besonderen Fäl(2) In jeder Reihengrabstätte darf nur eine Leiche beigesetzt wer- Jede Grabstätte ist - unbeschadet der besonderen Anforderungen
len kann die Vorlage eines Modells im Maßstab 1:5 oder
den.
der §§ 19 und 27 für Abteilungen mit besonderen Gestaltungsvordas Aufstellen einer Attrappe in natürlicher Größe auf der
(3) Totgeborene oder bis zu vier Wochen nach der Geburt verstor- schriften - so zu gestalten und so an die Umgebung anzupassen,
Grabstätte verlangt werden.
bene Kinder sind in einem Sammelgrab zu bestatten, wenn nicht dass die Würde des Friedhofs in seinen einzelnen Tei- len und in seivon den Angehörigen etwas anderes gewünscht wird oder nach ner Gesamtanlage gewahrt wird und sein Erscheinungsbild als Grün- (3) Die Errichtung und jede Veränderung aller sonstigen baulichen
Anlagen bedarf ebenfalls der vorherigen schriftlichen Genehmiden besonderen Umständen des Falles eine andere Möglichkeit anlage erhalten wird.
gung der Friedhofsverwaltung. Die Abs. 1 und 2 gelten entspregegeben ist.
chend.
(4) Das Abräumen von Reihengrabfeldern oder Teilen von ihnen nach
§ 18
(4) Die Genehmigung erlischt, wenn das Grabmal oder die sonstige
Ablauf der Ruhezeit wird drei Monate vorher öffentlich und durch
Wahlmöglichkeit
bauliche Anlage nicht binnen eines Jahres nach der Genehmiein Hinweisschild auf dem betreffenden Grabfeld bekanntgegung errichtet worden ist.
macht.
(1) Auf den Friedhöfen werden Abteilungen mit und Abteilungen
(5) Die nicht genehmigungspflichtigen provisorischen Grabmale sind
ohne besondere Gestaltungsvorschriften eingerichtet.
nur als naturlasierte Holztafeln oder -kreuze zulässig und dür§ 14
(2) Es besteht die Möglichkeit, eine Grabstätte in einer Abteilung
fen nicht länger als zwei Jahre nach der Beisetzung verwendet
Wahlgrabstätten
mit oder in einer Abteilung ohne besondere Gestaltungsvorwerden.
schriften zu wählen. Wird von dieser Wahlmöglichkeit (bei An(1) Wahlgrabstätten sind Grabstätten für Erdbeisetzungen, an
meldung der Bestattung) kein Gebrauch gemacht, hat die Bei§ 22
denen auf Antrag ein Nutzungsrecht für die Dauer von 20 Jahren
setzung in einer Abteilung mit besonderen GestaltungsvorAnlieferung
(Nutzungszeit) verliehen und deren Lage gleichzeitig mit dem
schriften zu erfolgen.
Erwerber bestimmt wird. Der Wiedererwerb eines Nutzungs(1) Beim Liefern von Grabmalen und sonstigen baulichen Anlagen
rechts ist nur auf Antrag und nur für die gesamte WahlgrabstätVI. Grabmale
sind der Friedhofsverwaltung vor der Errichtung vorzulegen
te möglich.
a) die Gebührenempfangsbescheinigung,
(2) Es werden unterschieden ein- und mehrstellige Grabstätten als
§ 19
b) der genehmigte Entwurf,
Einfach- oder Tiefgräber. In einem Tiefgrab sind bei gleichzeitig
Abteilungen mit besonderen Gestaltungsvorschriften
c) die genehmigte Zeichnung der Schrift, der Ornamente und
laufenden Ruhezeiten nur zwei Beisetzungen übereinander
der Symbole.
zulässig.
(1) Die Grabmale müssen in ihrer Gestaltung, Bearbeitung den
(2) Die Grabmale und die sonstigen baulichen Anlagen sind so zu
(3) Das Nutzungsrecht entsteht nach Zahlung der fälligen Gebühr
Anforderungen der Umgebung entsprechen.
liefern, dass sie am Friedhofseingang von der Friedhofsverwalmit Aushändigung der Verleihungsurkunde.
(2) Für Grabmale dürfen nur Steine, Holz, Eisen oder Bronze vertung überprüft werden können.
(4) Auf den Ablauf des Nutzungsrechts wird der jeweilige Nutwendet werden.
zungsberechtigte sechs Monate vorher schriftlich - falls er nicht (3) Bei der Gestaltung und der Bearbeitung sind folgende Vor§ 23
bekannt oder nicht ohne weiteres zu ermitteln ist, durch eine
schriften einzuhalten:
Fundamentierung und Befestigung
öffentliche Bekanntmachung und durch einen dreimonatigen Hina) Jede handwerkliche Bearbeitung außer Politur und Feinweis auf der Grabstätte - hingewiesen.
schliff ist möglich.
(1) Die Grabmale sind ihrer Größe entsprechend nach den allge(5) Während der Nutzungszeit darf eine Beisetzung nur stattfinden,
Alle Seiten müssen gleichmäßig bearbeitet sein.
mein anerkannten Regeln des Handwerks zu fundamentieren und
wenn die Ruhezeit die Nutzungszeit nicht übersteigt oder ein
b) Grabmale aus Stein müssen aus eigenem Stück hergestellt
so zu befestigen, dass sie standsicher sind und auch beim ÖffNutzungsrecht mindestens für die Zeit bis zum Ablauf der
sein und dürfen keinen Sockel haben.
nen benachbarter Gräber nicht umstürzen oder sich senken könRuhezeit wieder erworben worden ist.
c) Flächen dürfen keine Umrandung haben.
nen. Satz 1 gilt für sonstigen baulichen Anlagen entsprechend.
(6) Schon bei der Verleihung des Nutzungsrechts soll der Erwerber
d) Schriftrücken und Schriftbossen für weitere Inschriften kön(2) Die Art der Fundamentierung und der Befestigung, insbesondefür den Fall seines Ablebens aus dem in Satz 2 genannten Pernen geschliffen sein.
re die Größe und Stärke der Fundamente, bestimmt die Friedsonenkreis seinen Nachfolger im Nutzungsrecht bestimmen und
d) Schriften, Ornamente und Symbole dürfen nur aus demselhofsverwaltung gleichzeitig mit der Genehmigung nach § 21.
ihm das Nutzungsrecht durch einen Vertrag übertragen, der erst
ben Material wie dem des Grabmals bestehen. Sie müssen
im Zeitpunkt des Todes des Übertragenden wirksam wird. Wird
gut verteilt und dürfen nicht serienmäßig hergestellt sein.
§ 24
bis zu seinem Ableben keine derartige Regelung getroffen, geht
f) Nicht zugelassen sind alle nicht aufgeführten Materialien,
das Nutzungsrecht in nachstehender Reihenfolge auf die AngeUnterhaltung
Zutaten, Gestaltungs- und Bearbeitungsarten, insbesondere
hörigen des verstorbenen Nutzungsberechtigten über:
Beton, Glas, Emaille, Kunststoff, Lichtbilder, Gold, Silber und
a) auf den überlebenden Ehegatten, und zwar auch dann, wenn
(1) Die Grabmale und die sonstigen baulichen Anlagen sind in
Farben.
Kinder aus einer früheren Ehe vorhanden sind,
gutem und sicherem Zustand zu halten. Verantwortlich dafür ist
(4) Nach näherer Bestimmung der Belegungspläne sind stehende
b) auf die - ehelichen, nichtehelichen - Kinder und Adoptivbei Reihengrabstätten oder Urnenreihengrabstätten der Verfüoder liegende Grabmale zulässig. Stehende Grabmale sind allkinder,
gungsberechtigte (Empfänger der Grabanweisung), bei Wahlseitig gleichwertig zu gestalten und sollen in Form und Größe
c) auf die Stiefkinder,
grabstätten oder Urnenwahlgrabstätten der jeweilige Nutzungsunterschiedlich sein. Liegende Grabmale dürfen nur flach auf
d) auf die Enkel in der Reihenfolge der Berechtigung ihrer
berechtigte.
die Grabstätte gelegt werden.
Väter und Mütter,
(5) Auf Grabstätten für Erdbeisetzungen sind stehende und liegen- (2) Erscheint die Standsicherheit von Grabmalen, sonstigen baulie) auf die Eltern,
chen Anlagen oder Teilen davon gefährdet, sind die für die Unde Grabmale aus Stein bis zu folgenden Größen zulässig:
f) auf die vollbürtigen Geschwister,
terhaltung Verantwortlichen verpflichtet, unverzüglich Abhilfe zu
stehende liegende
g) auf die Stiefgeschwister,
schaffen. Bei Gefahr im Verzuge ist die Friedhofsverwaltung
Grabmale Grabmale
h) auf die nicht unter a) bis g) fallenden Erben.
berechtigt, auf Kosten des Verantwortlichen SicherungsmaßAnsichtsfläche
Innerhalb der einzelnen Gruppen b) bis d) und f) bis h) wird der
nahmen (z. B. Umlegen von Grabmalen, Absperrungen) zu trefa) auf Reihengrabstätten
bis 0,30 m² bis 0,35 m²
Älteste Nutzungsberechtigter.
fen. Wird der ordnungswidrige Zustand trotz schriftlicher Aufb) auf einstelligen Wahlgrabstätten
bis 0,40 m² bis 0,40 m²
(7) Der jeweilige Nutzungsberechtigte kann das Nutzungsrecht nur
forderung der Friedhofsverwaltung nicht innerhalb einer jeweils
c) auf zwei- und mehrstelligen
auf eine Person aus dem Kreis des Abs. 6 Satz 2 übertragen; er
festzusetzenden angemessenen Frist beseitigt, ist die FriedWahlgrabstätten
bis 0,50 m² bis 0,75 m²
bedarf dazu der vorherigen Zustimmung der Friedhofsverwalhofsverwaltung berechtigt, dies auf Kosten des Verantwortlitung.
chen zu tun oder das Grabmal, die sonstige bauliche Anlage oder
d) auf Wahlgrabstätten in besonderer Lage bis zu den von der
Friedhofsverwaltung nach der Örtlichkeit besonders festzu(8) Jeder Rechtsnachfolger hat das Nutzungsrecht unverzüglich nach
die Teile davon zu entfernen. Die Stadt Bayreuth ist nicht verlegenden Abmessungen.
Erwerb auf sich umschreiben zu lassen.
pflichtet, die nach dieser Bestimmung entfernten Gegenstände
Stehende Grabmale aus Stein müssen mindestens 18 cm stark
(9) Abs. 6 gilt in den Fällen der Abs. 7 und 8 entsprechend.
länger als sechs Monate aufzubewahren. Ist der Verantwortliche
sein. Liegende Grabmale sind nicht in Verbindung mit stehen(10) Der jeweilige Nutzungsberechtigte hat im Rahmen der Friednicht bekannt oder nicht ohne weiteres zu ermitteln, genügt
den Grabmalen zulässig.
hofssatzung und der dazu ergangenen Regelungen das Recht,
eine öffentliche Bekanntmachung und ein vierwöchiger Hinweis
in der Wahlgrabstätte beigesetzt zu werden, bei Eintritt eines (6) Auf Urnengrabstätten sind Grabmale aus Stein bis zu folgenden
auf der Grabstätte, bei Reihengrabstätten auf dem Grabfeld.
Größen zulässig:
Bestattungsfalles über andere Beisetzungen und über die Art der
(3) Die Verfügungsberechtigten oder Nutzungsberechtigten sind für
a) auf Urnenreihengrabstätten nur liegende Grabmale bis
Gestaltung und der Pflege der Grabstätte zu entscheiden.
jeden Schaden haftbar, der durch Umfallen von Grabmalen oder
0,20 m² Abstandsfläche
(11) Aus dem Nutzungsrecht ergibt sich die Pflicht zur Anlage und
sonstiger baulicher Anlagen oder durch Abstürzen von Teilen
b) auf Urnenwahlgrabstätten bis 0,25 m² Abstandsfläche
zur Pflege der Grabstätte.
davon verursacht wird.
c) auf Urnenwahlgrabstätten in besonderer Lage bis zu den von
(12) Das Nutzungsrecht an unbelegten Grabstätten kann jederzeit,
der Friedhofsverwaltung nach der Örtlichkeit besonders festan teilbelegten Grabstätten erst nach Ablauf der letzten Ruhe§ 25
zulegenden Abmessungen.
zeit zurückgegeben werden. Eine Rückgabe ist nur für die
Entfernung
Stehende Grabmale aus Stein müssen mindestens 30 cm stark
gesamte Grabstätte möglich.
sein und einen quadratischen Grundriss haben.
(1) Grabmale und sonstige bauliche Anlagen dürfen vor Ablauf der
(7) In den Belegungsplänen können im Rahmen der Abs. 5 und 6
§ 15
Ruhezeit oder des Nutzungsrechts nur mit vorheriger schriftlifür die Grabmale Höchst- und Mindestabmessungen vorgeUrnenreihengrabstätten, Urnenwahlgrabstätten und
cher Genehmigung der Friedhofsverwaltung von der Grabstätte
schrieben werden.
Urnensammelgrabstätte
entfernt werden.
(8) Soweit es die Friedhofsverwaltung innerhalb der Gesamtgestal- (2) Nach Ablauf der Ruhezeit oder des Nutzungsrechts sind die Grabmale und die sonstigen baulichen Anlagen zu entfernen. Sind
tung unter Beachtung des § 17 und unter Berücksichtigung künst(1) Aschen dürfen beigesetzt werden in
die Grabmale oder die sonstigen baulichen Anlagen nicht
lerischer Anforderungen für vertretbar hält, kann sie Ausnaha) Urnenreihengrabstätten,
innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Ruhezeit oder des
men von den Vorschriften der Abs. 2 bis 7 und auch sonstige
b) Urnenwahlgrabstätten,
Nutzungsrechts entfernt, fallen sie entschädigungslos in die Verbauliche Anlagen zulassen. Sie kann für Grabmale und sonstige
c) Urnensammelgrabstätte,
fügungsgewalt der Stadt Bayreuth. Sofern Wahlgrabstätten von
bauliche Anlagen in besonderer Lage über Abs. 1 bis 7 hinausd) Grabstätten für Erdbeisetzungen.
der Friedhofsverwaltung abgeräumt werden, hat der jeweilige
gehende Anforderungen an Material, Entwurf und Ausführung
(2) Urnenreihengrabstätten sind Aschenstätten, die der Reihe nach
Nutzungsberechtigte die Kosten zu tragen.
stellen.
belegt und erst im Todesfall nur für die Dauer der Ruhezeit (§
10) zur Beisetzung einer Asche abgegeben werden. In einer
VII. Herrichtung und Pflege der Grabstätten
§ 20
Urnenreihengrabstätte können bis zu vier Urnen beigesetzt
Abteilungen ohne besondere Gestaltungsvorschriften
werden.
§ 26
(3) Urnenwahlgrabstätten sind Aschenstätten, an denen auf Antrag
Allgemeines
ein Nutzungsrecht für die Dauer von 20 Jahren (Nutzungszeit) Die Grabmale unterliegen in ihrer Gestaltung, Bearbeitung und Anverliehen und deren Lage gleichzeitig mit dem Erwerber passung an die Umgebung keinen besonderen Anforderungen. § 17
(1) Alle Grabstätten müssen im Rahmen der Vorschriften des § 17
bestimmt wird. Die Zahl der Urnen, die in einer Urnenwahlgrab- bleibt unberührt.
hergerichtet und instand gehalten werden. Dies gilt entsprestätte bestattet werden können, richtet sich nach der Größe der
chend für den übrigen Grabschmuck. Verwelkte Blumen und Krän§ 21
Grabstätte; die für eine Urne benötigte Mindestfläche beläuft sich
ze sind unverzüglich von den Grabstätten zu entfernen und an
Genehmigungserfordernis
auf 0,25 m².
den dafür vorgesehenen Plätzen abzulegen. § 6 Abs. 6 Satz 3
(4) Die Urnensammelgrabstätte ist eine gesondert ausgewiesene
bleibt unberührt.
Aschenstätte, in der die Beisetzung von Aschen auf eigenen (1) Die Errichtung und jede Veränderung von Grabmalen bedarf der
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Aktuelles
Bayreuth StadtNachrichten / Bekanntmachungen
Bekanntmachung
Satzung der Stadt Bayreuth über die Benutzung der städtischen Bestattungseinrichtungen
(Friedhofssatzung)
(2) Die Höhe und die Form der Grabhügel und die Art ihrer Gestaltung sind dem Gesamtcharakter des Friedhofs, dem besonderen Charakter des Friedhofsteils und der unmittelbaren Umgehung anzupassen. Die Grabstätten dürfen nur mit Pflanzen
bepflanzt werden, die andere Grabstätten und die öffentlichen
Anlagen und Wege nicht beeinträchtigen.
(3) Für die Herrichtung und die Instandhaltung ist der Verfügungsberechtigte oder Nutzungsberechtigte verantwortlich. Die Verpflichtung erlischt erst mit dem Ablauf der Ruhezeit oder des
Nutzungsrechts. Abs. 7 bleibt unberührt.
(4) Jede wesentliche Änderung bedarf der Zustimmung der Friedhofsverwaltung. Die Anträge sind durch die Verfügungsberechtigten zu stellen. Der Antragsteller hat bei Reihengrabstätten die
Grabanweisung vorzulegen, bei Wahlgrabstätten sein Nutzungsrecht nachzuweisen. Soweit es zum Verständnis erforderlich ist,
kann die Friedhofsverwaltung die Vorlage einer Zeichnung im
Maßstab 1:20 mit den erforderlichen Einzelangaben verlangen.
(5) Die Verfügungsberechtigten oder Nutzungsberechtigten können
die Grabstätten selbst anlegen und pflegen oder damit jemanden beauftragen.
(6) Reihengrabstätten oder Urnenreihengrabstätten müssen binnen
sechs Monaten nach der Beisetzung, Wahlgrabstätten oder
Urnenwahlgrabstätten binnen sechs Monaten nach dem Erwerb
des Nutzungsrechts hergerichtet sein.
(7) Die Friedhofsverwaltung kann verlangen, dass der Verfügungsberechtigte oder Nutzungsberechtigte die Grabstätte nach
Ablauf der Ruhezeit oder des Nutzungsrechts abräumt.
(8) Die Herrichtung, die Unterhaltung und jede Veränderung der
Urnensammelgrabstätte und der gärtnerischen Anlagen außerhalb der Grabstätten obliegt ausschließlich der Friedhofsverwaltung.
§ 27
Abteilungen mit besonderen Gestaltungsvorschriften
(1) Die Grabstätten müssen in ihrer gesamten Fläche bepflanzt werden und in ihrer gärtnerischen Gestaltung und in ihrer Umgebung besonderen Anforderungen entsprechen. Die Bepflanzung der einzelnen Grabstätten soll voneinander verschieden
sein.
(2) In den Belegungsplänen können für die Bepflanzung der Grabstätten kleinere Flächen als die Grabstättengröße vorgeschrieben und nähere Regelungen über die Art der Bepflanzung und
die Gestaltung der Grabstätten getroffen werden. Nicht zugelassen sind insbesondere Bäume und großwüchsige Sträucher,
Einfassungen jeder Art, Grabgebinde aus künstlichem Werkstoff
und das Aufstellen von Bänken.
§ 28
Abteilungen ohne besondere Gestaltungsvorschriften
Die Herrichtung der Grabstätten unterliegt keinen besonderen Anforderungen, Bäume und großwüchsige Sträucher sind jedoch auch
hier nicht zugelassen.
§ 29
Vernachlässigung
(1) Wird eine Grabstätte nicht ordnungsgemäß hergerichtet oder
gepflegt, hat der Verfügungsberechtigte oder Nutzungsberechtigte auf schriftliche Anforderung der Friedhofsverwaltung die
Grabstätte innerhalb einer jeweils festzusetzenden angemessenen Frist in Ordnung zu bringen.
(2) Ist der Verfügungsberechtigte oder Nutzungsberechtigte nicht
bekannt oder nicht zu ermitteln, genügt eine öffentliche Bekanntmachung und ein achtwöchiger Hinweis auf der Grabstätte, bei Reihengrabstätten auf dem Grabfeld.
(3) Wird die Aufforderung nicht befolgt, können Reihengrabstätten
oder Urnenreihengrabstätten von der Friedhofsverwaltung
abgeräumt, eingeebnet und eingesät werden. Bei Wahlgrabstätten oder Urnenwahlgrabstätten kann die Friedhofsverwaltung die Grabstätten auf Kosten des jeweiligen Nutzungsberechtigten in Ordnung bringen lassen oder das Nutzungsrecht
ohne Entschädigung entziehen. Vor dem Entzug des Nutzungsrechts ist der jeweilige Nutzungsberechtigte noch einmal schriftlich aufzufordern, die Grabstätte unverzüglich in Ordnung zu brin-
gen; ist er nicht bekannt oder wiederum nicht zu ermitteln, hat
noch einmal eine entsprechende öffentliche Bekanntmachung
und ein entsprechender vierwöchiger Hinweis auf der Grabstätte zu erfolgen.
(4) In dem Entziehungsbescheid ist der jeweilige Nutzungsberechtigte aufzufordern, das Grabmal und die sonstigen baulichen
Anlagen innerhalb von drei Monaten seit Unanfechtbarkeit des
Entziehungsbescheides zu entfernen.
(5) Der Verfügungsberechtigte oder Nutzungsberechtigte ist in den
schriftlichen Aufforderungen, der öffentlichen Bekanntmachung
und dem Hinweis auf der Grabstätte oder dem Grabfeld auf die
für ihn maßgeblichen Rechtsfolgen des Abs. 3 und in dem Entziehungsbescheid auf die Rechtsfolgen des § 25 Abs. 2 Satz 3
und 4 hinzuweisen.
(6) Bei Grabschmuck gilt Abs. 1 entsprechend. Wird die Aufforderung nicht befolgt oder ist der Verfügungsberechtigte nicht
bekannt oder nicht zu ermitteln, kann die Friedhofsverwaltung
den Grabschmuck entfernen.
VIII. Leichenhallen und Trauerfeiern
§ 30
Benutzung der Leichenhalle
IX. Schlussvorschriften
§ 32
Haftung
Bekanntmachung
Sitzungen des Stadtrates Bayreuth
und seiner Ausschüsse
in der Zeit vom 15.10.2012 - 04.11.2012
(1) Die Stadt Bayreuth haftet nicht für Schäden, die durch dritte
Personen, durch Tiere oder durch eine nicht satzungsgemäße
Benutzung ihrer Bestattungseinrichtungen entstehen. Der Stadt
obliegt keine über die Verkehrssicherungspflicht hinaus gehende Obhuts- und Überwachungspflicht.
(2) Im Übrigen haftet die Stadt Bayreuth nur bei Vorsatz und grober
Fahrlässigkeit. Von dieser Haftungsbeschränkung ausgenommen sind alle Schäden aus der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit.
Hauptausschuss
Mittwoch, den 17. Oktober 2012, 15.00 Uhr
§ 33
Gebühren
Stadtrat
Mittwoch, den 24. Oktober 2012, 15.00 Uhr
Für die Benutzung der städtischen Bestattungseinrichtungen sind Gebühren nach der Gebührensatzung zur Satzung der Stadt Bayreuth
über die Benutzung der städtischen Bestattungseinrichtungen zu entrichten.
§ 34
Ordnungswidrigkeiten
Viel los ist in diesen Tagen sowohl auf dem Campus der Universität als auch in der Stadt
selbst: Das Wintersemester
startet und damit kommen auch
wieder rund 2.000 neue Studenten in die Stadt.
Einen Wert von insgesamt 130 Euro hat das Gutscheinheft, das die Stadt
an Studenten ausgibt, die sich erstmals in Bayreuth anmelden.
Auf einen Ansturm der Studenten ist auch das Einwohner- und Wahlamt vorbereitet.
Denn: Wer in Bayreuth studiert,
hat hier seinen Lebensmittel-
Bauausschuss
Dienstag, den 16. Oktober 2012, 15.00 Uhr
Ältestenausschuss
Montag, den 22. Oktober 2012, 16.00 Uhr
Die Tagesordnungen für diese im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses Bayreuth, Luitpoldplatz 13, 2. Stock, stattfindenden öffentlichen Sitzungen werden an den Amtstafeln des Neuen Rathauses
und im Rathaus II, Dr.-Franz-Straße 6, öffentlich bekannt gemacht.
Bayreuth, den 2.10.2012
STADT BAYREUTH
gez. Brigitte Merk-Erbe
Oberbürgermeisterin
Stadt hält Gutscheinheft für Neu-Bayreuther bereit
Hochschule. Die Zahl der Studenten an der Universität Bayreuth wird im kommenden Wintersemester bei knapp über
11.200 liegen.
(1) die bekanntgegebenen Öffnungszeiten missachtet oder entgegen einer Anordnung der Friedhofsverwaltung den Friedhof
betritt (§ 4),
(2) den Bestimmungen über das Verhalten auf dem Friedhof zuwiderhandelt (§ 5),
(3) die Bestimmungen über gewerbliche Arbeiten nicht beachtet
(§ 6),
(4) den Bestimmungen über Umbettungen zuwiderhandelt,
(5) den besonderen Gestaltungsvorschriften für Grabmale zuwiderhandelt (§ 19),
(6) Grabanlagen oder Inschriften ohne Erlaubnis der Friedhofsverwaltung errichtet, anbringt oder ändert (§ 21),
(7) Grabmale nicht standsicher fundamentiert und befestigt (§ 23),
(8) die Bestimmungen über das Unterhalten der Grabstätten nicht
beachtet (§ 24),
(9) gegen die Bestimmungen über das Entfernen der Grabanlagen
verstößt (§ 25),
(10) Grabstätten nicht ordnungsgemäß anlegt, pflegt oder abräumt
(§ 26 bis § 28),
(11) Grabstätten entgegen § 29 vernachlässigt.
(1) Die Leichenhallen dienen der Aufnahme der Leichen bis zur
Bestattung oder Überführung und zur Aufbewahrung von Aschen§ 35
resten feuerbestatteter Leichen bis zur Beisetzung im Friedhof.
Anordnung für den Einzelfall; Zwangsmittel
Sie dürfen nur mit Erlaubnis der Friedhofsverwaltung und in
Begleitung eines Angehörigen des Friedhofspersonals betreten (1) Die Stadt Bayreuth kann zur Erfüllung der nach dieser Satzung
werden.
bestehenden Verpflichtungen Anordnungen für den Einzelfall
(2) Die Särge der an meldepflichtigen übertragbaren Krankheiten
erlassen.
Verstorbenen sind in einem besonderen Raum der Leichenhalle (2) Für die Erzwingung der in dieser Satzung vorgeschriebenen
aufzustellen. Die Schutzmaßnahmen nach § 7 der BestattungsHandlungen, eines Duldens oder Unterlassens gelten die
verordnung sind zu beachten.
Vorschriften des Bayerischen Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetzes.
§ 31
Trauerfeiern
§ 36
Inkrafttreten
(1) Die Trauerfeiern können in der Aussegnungshalle, am Grab oder
an einer anderen im Freien vorgesehenen Stelle abgehalten (1) Diese Satzung tritt am 01. Oktober 2012 in Kraft.
werden.
(2) Gleichzeitig tritt die Satzung vom 20. Oktober 1981, zuletzt
(2) Die Aufbahrung des Verstorbenen kann untersagt werden, wenn
geändert mit Satzung vom 25. November 2009 außer Kraft.
der Verstorbene an einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit gelitten hat oder Bedenken wegen des Zustandes der
Bayreuth, den 26.09. 2012
Leiche bestehen. Unabhängig davon hat der BestattungsunterSTADT BAYREUTH
nehmer in eigener Verantwortung die Schutzmaßnahmen nach
§ 7 der Bestattungsverordnung zu beachten.
gez. Brigitte Merk-Erbe
(3) Die Trauerfeiern sollen jeweils nicht länger als 45 Minuten
Oberbürgermeisterin
dauern. Ausnahmen bedürfen der vorherigen Zustimmung der
Friedhofsverwaltung.
Wintersemester beginnt
„Wie in jedem Jahr“ sei die Situation auch in diesem Jahr,
heißt es aus dem Studentenwerk Oberfranken, das mit seinen über 1.100 Wohnheimplätzen in der Regel die erste
Anlaufstelle für die Studenten
ist, die neu nach Bayreuth kommen. Alle Wohnheimplätze sind
belegt, aber die Situation sei
nicht dramatisch.
Immerhin beginnen in diesen
Tagen 2.452 Studenten ihr erstes Fachsemester in Bayreuth,
für 1827 von ihnen ist es sogar
das erste Semester an einer
Nach Art. 24 Abs. 2 der Gemeindeordnung kann mit Geldbuße belegt werden, wer
punkt und muss sich folglich
auch mit seinem Hauptwohnsitz hier anmelden. Um den Studenten den Start in Bayreuth
zu „versüßen“, gibt die Stadt
ein Gutscheinheft aus. Darin
enthalten sind Vergünstigungen und Eintritte für Museen,
Kino, Schwimmbad, oder das
Bayreuther Volksfest. Immerhin hat das Gutscheinheft einen Gesamtwert von 130 Euro
- durchaus viel Geld für einen
Studenten, der sich in der neuen Heimatstadt einleben will.
Von den Neu-Bayreuthern wird
das Gutscheinheft begeistert
angenommen, denn innerhalb
der letzten zwölf Monate wurden 1647 Gutschein-Hefte ausgegeben. Der Weg zum Einwohner- und Wahlamt im Rathaus lohnt sich für die Studenten also.
Impressum
Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Bayreuth
Herausgeber:
Stadt Bayreuth, Amt für Öffentlichkeitsarbeit, Luitpoldplatz 13,
95444 Bayreuth
Verantwortlich für den amtlichen und allgemeinen Inhalt:
Joachim Oppold
Redaktionelle Betreuung:
Fröhlich PR, Bayreuth
Verlag:
Nordbayerischer KURIER GmbH & Co. Zeitungsverlag KG,
Theodor-Schmidt-Straße 17, 95448 Bayreuth und
Maximilianstraße 58/60, 95444 Bayreuth
Anzeigenleitung:
Andreas Weiß, Nordbayerischer KURIER
Erscheinungsweise:
Alle drei Wochen jeweils am Freitag in alle Bayreuther Haushalte
Satz & Druck:
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