Tätigkeitsbericht der Landesgruppe Westfalen-Lippe

Transcription

Tätigkeitsbericht der Landesgruppe Westfalen-Lippe
Landesgruppe
Westfalen-Lippe
Deutsche Gesellschaft für Sprachheilpädagogik e.V.
Tätigkeitsbericht der Landesgruppe
Westfalen-Lippe
1.
Mitgliederentwicklung
in
der
Landesgruppe
von
September 2012 bis September 2014
2012: 524 Mitglieder
2013: 503 Mitglieder
2014: 478 Mitglieder
Kündigungen wurden vor allem altersbedingt ausgesprochen, gleichzeitig konnten
aber auch neue Mitglieder begrüßt werden.
Der gesamte Vorstand wirbt regelmäßig um neue Mitglieder (z.B. in der TU Dortmund, in Schulen…).
2.
Aktivitäten der Landesgruppe
In den letzten zwei Jahren gab es innerhalb der Landesgruppe eine Vielzahl von
Aktivitäten, die aus der Arbeit innerhalb der Gremien (Mitgliederversammlung, Interdisziplinärer
Arbeitskreis
(Frühjahrsgespräch),
Vorstandssitzungen,
Sitzun-
gen/Treffen im Rahmen von Kooperationen…) erwachsen sind:
Erstellung von Elternratgebern
Wir freuen uns, dass es mit Hilfe engagierter Mitglieder unserer Landesgruppe und
in Kooperation mit Vertretern der dgs Rheinland und dem Landeselternverband
sprachbehinderter Kinder und Jugendlicher gelungen ist, zwei Flyer/Elternratgeber
zu entwickeln:

„Benötigt unser Kind in der Schule besondere pädagogische Förderung der
Sprache?“

"Benötigt unser Kind im Kindergarten besondere pädagogische Förderung?"
Tätigkeitsbericht der Landesgruppe Westfalen-Lippe
-1-
Juli 2014
Landesgruppe
Westfalen-Lippe
Deutsche Gesellschaft für Sprachheilpädagogik e.V.
Mittlerweile neigt sich die Auflage für den „Schulflyer“ (20.000) dem Ende zu, und
auch der „Kindergartenflyer“ (10.000) - der auf Grund der Unterschiede innerhalb
des Landes NRW nur für den Bereich Westfalen-Lippe genutzt werden kann - wird
gut nachgefragt. Der „Schulflyer“ wurde jedem Mitglied der Landesgruppe WL gemeinsam mit dem Mitgliederrundbrief 2013 zugeschickt, den „Kindergartenflyer“
erhielten die Mitglieder WL zusammen mit der Einladung zur Mitgliederversammlung 2014. Zudem wurden die Flyer an eine Vielzahl von Einrichtungen (Kinderärzte, Frühförderstellen, Gesundheitsämter, SPZ…) verschickt. Auf der Homepage der
Landesgruppe können beide Flyer sowohl als PDF heruntergeladen als auch über ein
spezielles Bestellformular als Printversion kostenfrei angefordert werden.
Stellungnahmen
Sowohl für den vorschulischen als auch für den schulischen Bereich verfasste der
Vorstand der Landesgruppe an die entsprechenden Ministerien adressierte Stellungnahmen. Näheres siehe unter Punkt 3 bzw. 5.
Kooperationen
Die zwischenzeitlich aufgelöste „Landesarbeitsgemeinschaft Sonderpädagogische
Förderung und Inklusion – SoFI“ trifft sich wieder. Beteiligt sind die dgs WestfalenLippe, dgs-Rheinland, VBS (Verband für Blinden- und Sehbehindertenpädagogik
e.V. Landesverband Nordrhein-Westfalen) und BDH (Berufsverband Deutscher Hörgeschädigtenpädagogen Landesverband Nordrhein-Westfalen). Vor allem Gespräche
im Ministerium werden häufig gemeinsam gestaltet, ohne jedoch die spezifischen
Ausrichtungen der einzelnen Fachverbände zu vernachlässigen.
Die Kooperation mit dem Landeselternverband sprachbehinderter Kinder und Jugendlicher hat sich durch die gemeinsame Arbeit an den Elternratgebern intensiviert.
Angedacht ist eine Kooperation mit dem Landeselternbeirat der Kindertagesstätten
(LEB NRW). Erst Gespräche fanden bereits statt.
Die Positionen der dgs wurden in einem Gespräch mit der Sprecherin des vds im
Referat Sprache thematisiert.
Tätigkeitsbericht der Landesgruppe Westfalen-Lippe
-2-
Juli 2014
Landesgruppe
Westfalen-Lippe
Deutsche Gesellschaft für Sprachheilpädagogik e.V.
Eine Vielzahl weiterer (z.B. themengebundener) Kooperationen sind natürlich ebenfalls vorhanden.
Fortbildungsinstitut doppelpunkt
Auch weiterhin organisierten unsere Fortbildungsreferentinnen sehr gewissenhaft
Fortbildungen zu verschiedensten Themengebieten. Das ausführliche Fortbildungsverzeichnis wird den Mitgliedern der Landesgruppe jährlich gemeinsam mit dem
Mitgliederrundbrief zugeschickt. Auch auf der Homepage der Landesgruppe sind die
Fortbildungen verzeichnet und beschrieben. Ebenfalls werden interessierte Mitglieder mittels eines Newsletters per E-mail informiert (Anmeldung erforderlich, damit
sichergestellt werden kann, dass keine unerwünschte Post ankommt).
Unsere langjährige Fortbildungsreferentin Gabriele Frontzek - der wir auch an dieser Stelle für ihr jahrzehntelanges Engagement danken - stellte sich bei der Mitgliederversammlung 2014 leider nicht mehr zur Wahl. Wir freuen uns, dass wir an ihrer
Stelle Stephanie Barg für das Leitungsteam unseres Fortbildungsinstitutes gewinnen konnten, die nun ‚doppelpunkt‘ gemeinsam mit Birgit Westenhoff und Dr. Anja
Schröder als stellvertretender Fortbildungsreferentin führt.
3.
Aktivitäten der Landesgruppe zur Frühförderung/ Früherfassung von sprachauffälligen Kindern
Im Januar 2014 verfasste der Vorstand gemeinsam mit der dgs Rheinland eine
Stellungnahme zum Referentenentwurf „Gesetz zur Änderung des Kinderbildungsgesetzes und weiterer Gesetze“ mit der Bitte um einen Gesprächstermin im Familienministerium, welcher im Mai dann auch stattfand.
Inhalt des Gesprächs war die von der Landesregierung vorgesehene Neufassung
des Kinderbildungsgesetzes (KIBIZ). Die dgs-Vertreter/innen machten deutlich,
dass sie die besondere Betonung der Bedeutung der alltagsintegrierten Sprachförderung im Rahmen der sprachlichen Bildung, die grundsätzliche Abkehr vom
Sprachstandsfeststellungsverfahren Delfin 4 sowie die Berücksichtigung kindlicher
Mehrsprachigkeit begrüßen, wiesen aber darauf hin, dass bezüglich der Beobachtungsverfahren noch Konkretisierungen, Vereinbarungen oder auch Vorgaben erforderlich seien.
Tätigkeitsbericht der Landesgruppe Westfalen-Lippe
-3-
Juli 2014
Landesgruppe
Westfalen-Lippe
Deutsche Gesellschaft für Sprachheilpädagogik e.V.
Gegenstand der Erörterungen war insbesondere die aus dgs-Sicht im GesetzEntwurf fehlende Unterscheidung zwischen allgemeinem Sprachförderbedarf und
einer therapiebedürftigen Sprachentwicklungsstörung. In diesem Zusammenhang
wurden auch die Qualifizierung der pädagogischen Fachkräfte und die Einbeziehung
von Expertise von außerhalb der Institution an der Schnittstelle von Unterstützungsbedarf bei der kindlichen Sprachentwicklung und der Notwendigkeit gezielter
sprachtherapeutischer oder logopädischer Intervention thematisiert.
Am Ende des Gesprächs wurde vereinbart, sich in absehbarer Zeit wieder miteinander austauschen zu wollen.
Die vollständige Stellungnahme ist auf der Homepage der Landesgruppe einsehbar.
4.
Aus den Hochschulen
Im Juni 2013 informierten Vertreter des Vorstands der Landesgruppe innerhalb eines Seminares in der TU Dortmund über die dgs. Das Interesse der Studierenden
war – auch nach Rückmeldung durch die Dozentinnen – groß. Eine Wiederholung ist
für den Herbst 2014 geplant.
Leider hat unsere Landesgruppe zum jetzigen Zeitpunkt keinen „studentischen Vertreter“. Wichtigstes Verbindungsglied ist hier Dr. Anja Schröder, unsere stellvertretende Fortbildungsreferentin.
5.
Aus der Schule
Im Februar 2014 verfasste die Landesgruppe eine Stellungnahme zum Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung (9. SchrÄG). Auch diese Stellungnahme ist auf der Homepage der Landesgruppe einsehbar.
Die wichtigsten Änderungen / Beobachtungen sind:

Wegfall der 11-jährigen Schulpflicht und somit der Eingangsklasse. Die Schüler haben die Möglichkeit die Schuleingangsphase in max. 3 Jahre zu durchlaufen, sodass zumindest zeitlich in der Regel kein Unterschied bestehen sollte.

Änderung der Schüler-Lehrer-Relation. Von 8,57 (Primarbereich) auf 9,92.
Für den Sek I Bereich gilt auch der neue Wert von 9,92. Somit werden alle
Tätigkeitsbericht der Landesgruppe Westfalen-Lippe
-4-
Juli 2014
Landesgruppe
Westfalen-Lippe
Deutsche Gesellschaft für Sprachheilpädagogik e.V.
Lern- und Entwicklungsstörungen (Lernen, Sprache, emotionale und soziale
Entwicklung) gleich behandelt. Für den Bereich Lernen bedeuten die Änderungen eine Verbesserung. Die Klassenwerte erhöhen sich auf max. 17 Schüler pro Klasse.

Insgesamt sind eher zurückgehende Schülerzahlen an den Förderschulen mit
dem Schwerpunkt Sprache zu erkennen. Auch wird nicht immer zu Schulbeginn der sonderpädagogische Unterstützungsbedarf festgestellt. Einen Antrag
können die Eltern stellen, die Schule soll, bevor sie einen Antrag stellt, zunächst ihre Möglichkeiten im Rahmen der dreijährigen Schuleingangsphase
ausschöpfen.

Für Kolleginnen und Kollegen an den Förderschulen Sprache im Primarbereich
werden eine Vielzahl von Abordnungen in den Bereich der Sekundarstufe I
ausgesprochen. Fachliche Qualifikationen / Altersstufen der Schüler spielen
hier keinerlei Rolle. Als Sonderpädagoge ist man für alle Fachrichtungen im
Bereich der Lern- und Entwicklungsstörungen zuständig.
Sowohl durch entsprechende Anschreiben als auch durch eine Vielzahl von Gesprächen im Ministerium reagiert die Landesgruppe (hier in der Regel in Kooperation mit
der Landesgruppe Rheinland) auf solche Regelungen und versucht möglichst frühzeitig konstruktiv mitzugestalten.
dgs Landesgruppe Westfalen-Lippe,
im August 2014
Tätigkeitsbericht der Landesgruppe Westfalen-Lippe
-5-
Juli 2014