Tätigkeitsbericht der Landesgruppe Westfalen-Lippe
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Tätigkeitsbericht der Landesgruppe Westfalen-Lippe
Landesgruppe Westfalen-Lippe Deutsche Gesellschaft für Sprachheilpädagogik e.V. Tätigkeitsbericht der Landesgruppe Westfalen-Lippe 1. Mitgliederentwicklung in der Landesgruppe von September 2012 bis September 2014 2012: 524 Mitglieder 2013: 503 Mitglieder 2014: 478 Mitglieder Kündigungen wurden vor allem altersbedingt ausgesprochen, gleichzeitig konnten aber auch neue Mitglieder begrüßt werden. Der gesamte Vorstand wirbt regelmäßig um neue Mitglieder (z.B. in der TU Dortmund, in Schulen…). 2. Aktivitäten der Landesgruppe In den letzten zwei Jahren gab es innerhalb der Landesgruppe eine Vielzahl von Aktivitäten, die aus der Arbeit innerhalb der Gremien (Mitgliederversammlung, Interdisziplinärer Arbeitskreis (Frühjahrsgespräch), Vorstandssitzungen, Sitzun- gen/Treffen im Rahmen von Kooperationen…) erwachsen sind: Erstellung von Elternratgebern Wir freuen uns, dass es mit Hilfe engagierter Mitglieder unserer Landesgruppe und in Kooperation mit Vertretern der dgs Rheinland und dem Landeselternverband sprachbehinderter Kinder und Jugendlicher gelungen ist, zwei Flyer/Elternratgeber zu entwickeln: „Benötigt unser Kind in der Schule besondere pädagogische Förderung der Sprache?“ "Benötigt unser Kind im Kindergarten besondere pädagogische Förderung?" Tätigkeitsbericht der Landesgruppe Westfalen-Lippe -1- Juli 2014 Landesgruppe Westfalen-Lippe Deutsche Gesellschaft für Sprachheilpädagogik e.V. Mittlerweile neigt sich die Auflage für den „Schulflyer“ (20.000) dem Ende zu, und auch der „Kindergartenflyer“ (10.000) - der auf Grund der Unterschiede innerhalb des Landes NRW nur für den Bereich Westfalen-Lippe genutzt werden kann - wird gut nachgefragt. Der „Schulflyer“ wurde jedem Mitglied der Landesgruppe WL gemeinsam mit dem Mitgliederrundbrief 2013 zugeschickt, den „Kindergartenflyer“ erhielten die Mitglieder WL zusammen mit der Einladung zur Mitgliederversammlung 2014. Zudem wurden die Flyer an eine Vielzahl von Einrichtungen (Kinderärzte, Frühförderstellen, Gesundheitsämter, SPZ…) verschickt. Auf der Homepage der Landesgruppe können beide Flyer sowohl als PDF heruntergeladen als auch über ein spezielles Bestellformular als Printversion kostenfrei angefordert werden. Stellungnahmen Sowohl für den vorschulischen als auch für den schulischen Bereich verfasste der Vorstand der Landesgruppe an die entsprechenden Ministerien adressierte Stellungnahmen. Näheres siehe unter Punkt 3 bzw. 5. Kooperationen Die zwischenzeitlich aufgelöste „Landesarbeitsgemeinschaft Sonderpädagogische Förderung und Inklusion – SoFI“ trifft sich wieder. Beteiligt sind die dgs WestfalenLippe, dgs-Rheinland, VBS (Verband für Blinden- und Sehbehindertenpädagogik e.V. Landesverband Nordrhein-Westfalen) und BDH (Berufsverband Deutscher Hörgeschädigtenpädagogen Landesverband Nordrhein-Westfalen). Vor allem Gespräche im Ministerium werden häufig gemeinsam gestaltet, ohne jedoch die spezifischen Ausrichtungen der einzelnen Fachverbände zu vernachlässigen. Die Kooperation mit dem Landeselternverband sprachbehinderter Kinder und Jugendlicher hat sich durch die gemeinsame Arbeit an den Elternratgebern intensiviert. Angedacht ist eine Kooperation mit dem Landeselternbeirat der Kindertagesstätten (LEB NRW). Erst Gespräche fanden bereits statt. Die Positionen der dgs wurden in einem Gespräch mit der Sprecherin des vds im Referat Sprache thematisiert. Tätigkeitsbericht der Landesgruppe Westfalen-Lippe -2- Juli 2014 Landesgruppe Westfalen-Lippe Deutsche Gesellschaft für Sprachheilpädagogik e.V. Eine Vielzahl weiterer (z.B. themengebundener) Kooperationen sind natürlich ebenfalls vorhanden. Fortbildungsinstitut doppelpunkt Auch weiterhin organisierten unsere Fortbildungsreferentinnen sehr gewissenhaft Fortbildungen zu verschiedensten Themengebieten. Das ausführliche Fortbildungsverzeichnis wird den Mitgliedern der Landesgruppe jährlich gemeinsam mit dem Mitgliederrundbrief zugeschickt. Auch auf der Homepage der Landesgruppe sind die Fortbildungen verzeichnet und beschrieben. Ebenfalls werden interessierte Mitglieder mittels eines Newsletters per E-mail informiert (Anmeldung erforderlich, damit sichergestellt werden kann, dass keine unerwünschte Post ankommt). Unsere langjährige Fortbildungsreferentin Gabriele Frontzek - der wir auch an dieser Stelle für ihr jahrzehntelanges Engagement danken - stellte sich bei der Mitgliederversammlung 2014 leider nicht mehr zur Wahl. Wir freuen uns, dass wir an ihrer Stelle Stephanie Barg für das Leitungsteam unseres Fortbildungsinstitutes gewinnen konnten, die nun ‚doppelpunkt‘ gemeinsam mit Birgit Westenhoff und Dr. Anja Schröder als stellvertretender Fortbildungsreferentin führt. 3. Aktivitäten der Landesgruppe zur Frühförderung/ Früherfassung von sprachauffälligen Kindern Im Januar 2014 verfasste der Vorstand gemeinsam mit der dgs Rheinland eine Stellungnahme zum Referentenentwurf „Gesetz zur Änderung des Kinderbildungsgesetzes und weiterer Gesetze“ mit der Bitte um einen Gesprächstermin im Familienministerium, welcher im Mai dann auch stattfand. Inhalt des Gesprächs war die von der Landesregierung vorgesehene Neufassung des Kinderbildungsgesetzes (KIBIZ). Die dgs-Vertreter/innen machten deutlich, dass sie die besondere Betonung der Bedeutung der alltagsintegrierten Sprachförderung im Rahmen der sprachlichen Bildung, die grundsätzliche Abkehr vom Sprachstandsfeststellungsverfahren Delfin 4 sowie die Berücksichtigung kindlicher Mehrsprachigkeit begrüßen, wiesen aber darauf hin, dass bezüglich der Beobachtungsverfahren noch Konkretisierungen, Vereinbarungen oder auch Vorgaben erforderlich seien. Tätigkeitsbericht der Landesgruppe Westfalen-Lippe -3- Juli 2014 Landesgruppe Westfalen-Lippe Deutsche Gesellschaft für Sprachheilpädagogik e.V. Gegenstand der Erörterungen war insbesondere die aus dgs-Sicht im GesetzEntwurf fehlende Unterscheidung zwischen allgemeinem Sprachförderbedarf und einer therapiebedürftigen Sprachentwicklungsstörung. In diesem Zusammenhang wurden auch die Qualifizierung der pädagogischen Fachkräfte und die Einbeziehung von Expertise von außerhalb der Institution an der Schnittstelle von Unterstützungsbedarf bei der kindlichen Sprachentwicklung und der Notwendigkeit gezielter sprachtherapeutischer oder logopädischer Intervention thematisiert. Am Ende des Gesprächs wurde vereinbart, sich in absehbarer Zeit wieder miteinander austauschen zu wollen. Die vollständige Stellungnahme ist auf der Homepage der Landesgruppe einsehbar. 4. Aus den Hochschulen Im Juni 2013 informierten Vertreter des Vorstands der Landesgruppe innerhalb eines Seminares in der TU Dortmund über die dgs. Das Interesse der Studierenden war – auch nach Rückmeldung durch die Dozentinnen – groß. Eine Wiederholung ist für den Herbst 2014 geplant. Leider hat unsere Landesgruppe zum jetzigen Zeitpunkt keinen „studentischen Vertreter“. Wichtigstes Verbindungsglied ist hier Dr. Anja Schröder, unsere stellvertretende Fortbildungsreferentin. 5. Aus der Schule Im Februar 2014 verfasste die Landesgruppe eine Stellungnahme zum Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung (9. SchrÄG). Auch diese Stellungnahme ist auf der Homepage der Landesgruppe einsehbar. Die wichtigsten Änderungen / Beobachtungen sind: Wegfall der 11-jährigen Schulpflicht und somit der Eingangsklasse. Die Schüler haben die Möglichkeit die Schuleingangsphase in max. 3 Jahre zu durchlaufen, sodass zumindest zeitlich in der Regel kein Unterschied bestehen sollte. Änderung der Schüler-Lehrer-Relation. Von 8,57 (Primarbereich) auf 9,92. Für den Sek I Bereich gilt auch der neue Wert von 9,92. Somit werden alle Tätigkeitsbericht der Landesgruppe Westfalen-Lippe -4- Juli 2014 Landesgruppe Westfalen-Lippe Deutsche Gesellschaft für Sprachheilpädagogik e.V. Lern- und Entwicklungsstörungen (Lernen, Sprache, emotionale und soziale Entwicklung) gleich behandelt. Für den Bereich Lernen bedeuten die Änderungen eine Verbesserung. Die Klassenwerte erhöhen sich auf max. 17 Schüler pro Klasse. Insgesamt sind eher zurückgehende Schülerzahlen an den Förderschulen mit dem Schwerpunkt Sprache zu erkennen. Auch wird nicht immer zu Schulbeginn der sonderpädagogische Unterstützungsbedarf festgestellt. Einen Antrag können die Eltern stellen, die Schule soll, bevor sie einen Antrag stellt, zunächst ihre Möglichkeiten im Rahmen der dreijährigen Schuleingangsphase ausschöpfen. Für Kolleginnen und Kollegen an den Förderschulen Sprache im Primarbereich werden eine Vielzahl von Abordnungen in den Bereich der Sekundarstufe I ausgesprochen. Fachliche Qualifikationen / Altersstufen der Schüler spielen hier keinerlei Rolle. Als Sonderpädagoge ist man für alle Fachrichtungen im Bereich der Lern- und Entwicklungsstörungen zuständig. Sowohl durch entsprechende Anschreiben als auch durch eine Vielzahl von Gesprächen im Ministerium reagiert die Landesgruppe (hier in der Regel in Kooperation mit der Landesgruppe Rheinland) auf solche Regelungen und versucht möglichst frühzeitig konstruktiv mitzugestalten. dgs Landesgruppe Westfalen-Lippe, im August 2014 Tätigkeitsbericht der Landesgruppe Westfalen-Lippe -5- Juli 2014