Stadthaus im Grünen

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Stadthaus im Grünen
SH Grundstücksgesellschaft
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Stadthaus in Klein Borstel am Alsterlauf KfW‐Effizienzhaus 55 (EnEV 2009) Wellingsbütteler Landstr. 152 22337 Hamburg SH Grundstücksgesellschaft
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Inhaltsverzeichnis Auf einen Blick 3 
komfortables Stadthaus in grüner Lage am Alsterlauf Die Lage 4 ‐ 5 
mit großem geschützten Gartenbereich zur individuellen Gestaltung (ca. 698 m²) Aktueller Bautenstand (Fotos) 6 ‐ 8 
ebenerdigen Terrassenflächen (ca. 32 m²) und Dachterrasse (ca. 18 m²) nach Süden und zum Garten ausgerichtet 
ein architektonisch durchdachter Baukörper mit drei hintereinander liegenden Hauseinheiten bietet Raum für zeitgemäßes modernes Wohnen auf drei Ebenen 
lichtdurchflutete Räume, eine individuelle Grundrissgestaltung ist möglich, bei einer Wohn‐/Nutzfläche von ca. 165 m² (zzgl. Kellergeschoss ca. 230 m²) 
Fußbodenheizung in allen Räumen, zusätzliche Handtuchwärmer im Bad 
Marken‐Sanitärobjekte, Wand‐ und Bodenfliesen Ihrer Wahl in Bad und Gäste‐WC 
umfangreiche und gehobene Elektroausstattung (Busch‐Jaeger) 
edle Holztreppen in Erd‐ und Obergeschossen 
massive Bauweise mit optisch ansprechendem Wechsel von Putz‐ und Klinkerfassade, Ausführung mit erhöhtem Schallschutz Auf einen Blick Fotorealistiken 9 Objektbeschreibung 10 ‐ 11 Grundrisse Haus 3 12 ‐ 15 Kellergeschoss/Tiefgarage, Erdgeschoss 12 ‐ 13 Obergeschoss, Staffelgeschoss 14 ‐ 15 Geschoss‐Gesamtansichten 16 ‐ 17 Lageplan 18 Preisliste 19 
gesicherte Fenster mit 3‐fach Wärmeschutzverglasung, Alu‐Rahmen in Bicolor 20 ‐ 32 
Ausführung als KfW‐Effizienzhaus 55, Wärmeschutz gemäß der gültigen EnEV 2009 
ökologisch sinnvolles und wirtschaftliches Energiekonzept durch den Einsatz moderner geothermischer Technik und kontrollierter Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung 
Tiefgarage 
ideale Verkehrsanbindung und gute Infrastruktur Baubeschreibung Projektpartner 33 2
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Die Lage Klein Borstel ‐ kennt doch jeder! Aber kaum einer hat's gesehen. Wie das? Die Hamburger fahren an diesem reizvollen Dorf meistens nur vorbei, auf dem Weg nach Wellingsbüttel, zum Ohlsdorfer Friedhof oder im Kanu auf der Alster. Dabei ist Klein Borstel zum entspann‐
ten Wohnen wie geschaffen. Ein Stadtteil, der Heimat ist und werden kann. Der beschauliche Dorfkern liegt von Ihrem neuen Domizil gleich um die Ecke und ist zu Fuß erreichbar: die kleinen Geschäfte am S‐Bahnhof Kornweg (850 m): Apotheke, Bäcker, Bio‐
laden, Friseur, Post, Sparkasse … Gegen Ende des 19. Jahrhunderts entdeckten wohlhabende Familien die zentrumsnahe und grüne Lage und errichteten entlang der Wellingsbütteler Landstraße auf großen Park‐
grundstücken stilvolle Villen. Unter dem Oberbaudirektor Fritz Schumacher entstand im Zuge der Gartenstadtbewegung die Frank‘sche Siedlung, die mit ihrem besonderen Flair seit 2011 unter Denkmalschutz steht und sich auch 80 Jahre später noch großer Beliebtheit vor allem bei jungen Familien erfreut. Herrschaftliche Villen, gutbürgerliche Einfamilienhäuser mit gepflegten Gärten ‐ diese Be‐
bauung prägt noch heute den Charakter des Stadtteils. Im Süden grenzt Klein Borstel an den Friedhof Ohlsdorf, im Norden und Westen ‐ getrennt durch die Parkanlagen am Alsterlauf ‐ an Fuhlsbüttel und im Osten an Wellingsbüttel. … und besonders für Familien mit Kindern attraktiv: die KITA Sodenkamp (850 m), die ev. KITA Maria Magdalenen (1.000 m), die zweizügige Albert‐Schweitzer‐Schule (1.‐10. Klasse, 300 m), das Albert‐Schweitzer‐Gymnasium (1.400 m). Auf der anderen Straßenseite lädt der direkte Zugang zum Alsterlauf zu vielfältigen Freizeit‐
aktivitäten ein. Einerseits der Alsterlauf, das dörfliche grüne Straßenbild – andererseits, dank der guten Anbindung an die öffentlichen Verkehrsmittel, urbanes Leben zum Greifen nah: • S‐Bahnhof Kornweg 850 m • Jungfernstieg 11 km (19 Min.) • Poppenbüttel, AEZ 5 km (7 Min.) • Flughafen 6 km (14 Min.) 4
• U‐Bahnhof Klein‐Borstel 1.000 m • Kellinghusenstr./Eppendorf 11 km (11 Min.) • Wellingsbüttel 3 km (3 Min.) 5
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Aktueller Bautenstand Haus 3, Gartenansicht Südansicht Straßenansicht, Haus 1 Haus 3, Blick vom Staffelgeschoss 6
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Fotorealistiken Garten, Haus 3 Straßenansicht, Terrasse Haus 1 Weg zum Alsterlauf Wellingsbütteler Landstr., stadtauswärts 8
Seitenansicht, Terrassenbereiche Gartenansicht, Terrasse Haus 3 9
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Objektbeschreibung Gutbürgerliches Wohnflair im grünen Stadteil Klein Borstel ‐ dem Dorf am Alsterlauf ‐ verbunden mit hervorragender Verkehrsanbindung in die Hamburger City und die Wald‐
dörfer: Dieses Neubau‐Ensemble (drei Stadthäuser) bietet Raum für das individuelle Wohlgefühl. Die Häuser zeichnen sich auch in der Innenausstattung durch schlichtes Design und hohen Qualitätsstandard aus. Neueste Technik, hochwertige Ausstattung und die Ausführung als KfW‐Effizienzhaus 55 (EnEV 2009) sind eine lohnenswerte Investition in die Zukunft. Die besonders wirtschaft‐
liche Energieversorgung erfolgt durch den zentralen Einsatz moderner Geothermie ‐ auch für die Warmwasserbereitung. Moderne Sanitärobjekte, Wand‐ und Bodenfliesen lassen anspruchsvolle Wohnideen Wirklichkeit werden. Die Fußbodenheizung in allen Wohn‐ und Schlafräumen, Küche, Bädern und Kellerräumen unterstreicht das komfortable Ambiente. Die großzügigen Wohnbereiche und der Innenausbau sind ‐ je nach Bautenstand ‐ indivi‐
duell planbar. Die klassisch zeitlose Architektur wird durch klare Formen und Details in Putzfassade mit exklusivem Klinkermauerwerk (Riemchen) betont. Die Gebäudehülle ist komplett gedämmt. Bodentiefe Fenster sorgen für eine optimale Belichtung und schaffen auf allen drei Ebenen lichtdurchflutete Wohn(t)räume. Die Erschließung des Grundstücks erfolgt über die nordwestliche Grundstücksgrenze an der Wellingsbütteler Landstraße: fußläufige Anbindung der Wohneinheiten, Standfläche für Müllboxen und Zufahrt zur Tiefgarage. Die großzügigen Terrassen (ca. 32 m²) sind mit Ihrem Privatgarten (ca. 698 m²) verbunden. (zzgl. Gemeinschaftsfläche von ca. 110 m²). Die Dachterrasse (ca. 18 m²) bietet eindrucksvolle Ausblicke in charmante Nachbarsgärten und das parkähnliche Umgebungs‐
areal. 10
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Grundriss Haus 3 Grundriss Erdgeschoss Wohn‐/Nutzfläche gesamt ca. 230,09 m² (Haus 3) Flur Abstellraum 1 Abstellraum 2 Abstellraum 3 Abstellraum 4 Abstellraum 5 Wohnen/Küche Diele WC 11,71 m² 2,04 m² 54,13 m² 7,56 m² 1,95 m² 1,54 m² KG gesamt 65,04 m² EG gesamt 81,05 m² 12
13,78 m² 12,06 m² 19,22 m² 6,24 m² Abstellraum 1 Terrasse (50%) 15,88 m² 13
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Grundriss Obergeschoss Grundriss Staffelgeschoss (Haus 3) (Haus 3) Schlafen Kind Bad Flur Abstellraum 3 Dachterrasse (50%) Schlafen Bad 14,87 m² 11,47 m² 8,98 m² 7,03 m² 1,95 m² 25,42 m² 5,26 m² OG gesamt 53,32 m² STG gesamt 30,68 m² 14
9,02 m² 15
Geschoss‐Gesamtansichten 16
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Preisliste Haus Lage Wohn‐/ Nutzfläche 1) Grundstücks‐ anteil 2) Kaufpreis WE 1 Endhaus ca. 200,96 m² ca. 220 m² verkauft WE 2 Mittelhaus ca. 192,21 m² ca. 104 m² verkauft WE 3 Endhaus ca. 230,09 m² ca. 698 m² 982.000 Euro 1) 2) Die Dachterrassen und die Terrassen im Erdgeschoss sind mit der Hälfte ihrer Fläche in der Wohnflächenberechnung enthalten. zzgl. Gemeinschaftsfläche von ca. 110 m² Lageplan Den Wohneinheiten ist jeweils ein Tiefgaragenstellplatz zugeordnet, der für 18.000 Euro erworben werden kann. 18
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Baubeschreibung Diese Baubeschreibung legt den Bau‐ und Ausstattungsstandard für den Neubau eines Doppelhauses mit 3 Wohneinheiten nebst Tiefgaragenstellplätzen fest, die käuflich zu erwerben sind. Die Wohneinheiten sind nach dem WEG (Wohnungseigentumsgesetz) aufgeteilt. Sie werden im Stil von Stadthäusern in der Tiefe des Grundstücks errichtet. Haus 1 Vollkeller, EG mit Terrasse und Gartenteil, OG mit Balkon, STG (Abstellfläche/Ausbaureserve) mit Dach‐
terrasse Haus 2 Vollkeller, EG mit Terrasse, OG mit Balkon, STG (Abstellfläche/Ausbaureserve) Haus 3 Vollkeller, EG mit Wintergarten, Terrasse und Gartenteil, OG mit Dachterrasse, STG (Abstellfläche/Ausbau‐
reserve) Fertigstellung und Übergabe. Der Verkauf erfolgt zum vertraglich garantierten Festpreis. Individuelle Änderungen oder Erweiterungen innerhalb der Wohnungen werden, sofern bautechnisch möglich, berücksichtigt und separat abgerechnet. Ingenieurleistungen Baustelleneinrichtung Die Baustelleneinrichtung beinhaltet alle zur Durchführung des Bauvorhabens erforderlichen Maschinen, Geräte, die Verbrauchskosten für Wasser, Strom, Telefongebühren und Baubeheizung einschließlich der Vorhaltung für die gesamte Bauzeit bis zur Übergabe bzw. Ingebrauchnahme durch die Erwerber. Für Eigenleistungen der Erwerber ist keine Baustelleneinrichtung vorzuhalten. Erschließung Öffentliche Erschließung: Die Kosten für die öffentliche Erschließung des Erwerbsobjektes gemäß Baugesetzbuch sind bis zur Übergabe im Kaufpreis enthalten. Alsdann anfallende Erschließungskosten gehen zu Lasten der Erwerber. Hausanschlüsse: Die Gebühren für Anschlüsse an das öffentliche Versorgungsnetz (Strom, Wasser) sowie der Abwasser‐ und Sielleitungen an das öffentliche Kanalnetz sind im Kaufpreis enthalten. Die Koordination der Anschlüsse (Hauseinführung) für Medien erfolgt bauseits. Diese sind jedoch seitens der Erwerber frei zu schalten. Der Bauträger ist berechtigt eine Satellitenanlage auf dem Dach zu installieren als Alternative zu dem Kabel‐TV‐
Hausanschluss. Tiefgarage UG: 3 TG‐Stellplätze, HAR Die Untergeschossbebauung der Tiefgarage erstreckt sich von der Zufahrt des Grundstücks unterhalb der Terrassen‐ und Gartenfläche des Hauses 1. Neben den TG‐Stellplätzen entsteht ein Raum für Haustechnik. Haus 1 erhält einen direkten Zugang aus den Kellerräumen zur Tiefgarage. Es werden sämtliche, zur vertragsgemäßen Leistung erforderlichen, Ingenieurleistungen erbracht. Diese umfassen auch die Stellung des Sicherheits‐ und Gesundheitskoordinators (SiGeKo) sowie des verantwortlichen Bauleiters gemäß der Hamburgischen Bauordnung für die gesamte Bauzeit bis zur Übergabe/Abnahme. Die fußläufige Anbindung der Wohneinheiten erfolgt durch eine befestigte Zuwegung seitlich der Grundstückszufahrt, im Verlauf der linken Grundstücksgrenze, zu den Hauseingängen in den Erd‐
geschossen. Entsprechende Verbrauchsmessgeräte für Heizung und Wasser, sind auf Veranlassung der Wohnungseigentümergemeinschaft zu installieren, die auch deren Kosten (z.B. Miete, Unterhalt und Verbrauch) anteilig übernimmt. Das Bauvorhaben wird gemäß der Hamburgischen Bauordnung, den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den bauaufsichtlich eingeführten DIN‐Vorschriften zum Zeitpunkt der Baugenehmigung (Oktober 2013) realisiert. Die Häuser erfüllen die Anforderungen des KfW‐Effizienzhaus 55 bezogen auf die EnEV 2009. Die Hamburgische Klimaschutzverordnung (HmbKliSchVO) vom 11.12.2007 wird eingehalten. Abbruch Die Luftdichtheit der Wohnräume wird durch eine Differenzdruckmessung (Blowerdoortest) gemäß DIN 4108 Teil 7 nachgewiesen. Abbruch auf dem Grundstück vorhandener zweigeschossiger Bestandsbebauung mit teilweiser Unterkellerung und Anbau sowie fachgerechte Entsorgung gemäß den gesetzlichen Anforderungen. Bezüglich des inneren baulichen Schallschutzes wird bei den Häusern in den Bereichen der Erd‐ und 1. Obergeschosse der erhöhte Schallschutz nach Beiblatt 2 zur DIN 4109 Tabelle 2 umgesetzt. Dies beinhaltet die Trennwände und ‐decken zwischen fremden Wohnnutzungen sowie die Außenwände. Erdarbeiten Ausführungsgrundlage sind in der nachfolgenden Reihenfolge die Baubeschreibung, die auf Grundlage der behördlich genehmigten Bauzeichnungen gefertigte Ausführungsplanung sowie die weiteren Vorgaben der: 
Baugenehmigung für den Neubau (FHH, Bezirksamt Hamburg‐Nord, GZ.: N/WBZ/03263/2013) vom 29.10.2013 nebst Änderungsbescheiden vom 05.03.2014 GZ.: N/WBZ/00660/2014 und vom vom 01.04.2014 GZ.: N/WBZ/01052/2014. Die Verkaufspreise umfassen alle Bauleistungen am Gebäude und den Außenanlagen gemäß dieser Baubeschreibung. Alle erforderlichen Planungs‐ und Genehmigungsleistungen bis zur Fertigstellung sind im Leistungsumfang enthalten. Dieser umfasst auch eine Haftpflichtversicherung für Betriebe der Bauwirtschaft und eine speziell auf das Bauvorhaben abgestellte Bauleistungsversicherung bis zur 20
Abtrag des vorhandenen Bodens bis zur Gründungssohle. Teilweiser Abtransport und Lagerung im hinteren Grundstücksteil. Ggf. Wasserhaltung. Einbringen von Füllboden nach Fertigstellung der Keller und Tief‐
garage. Baugrube Der Baugrubenverbau und die ggf. erforderlichen Abfangungen von Nachbargebäuden werden gemäß Statik und Baugrundgutachten ausgeführt. Für die Herstellung der eingeschossigen Tiefgarage und Keller werden folgende Abfangungssysteme zu den Nachbargebäuden verwendet: Trägerbohlwand nach DIN 4124. Bauwerk Fundamente Die Gründung erfolgt als Flachgründung gemäß den Anforderungen des Baugrundgutachtens und den statischen Erfordernissen mit einer Sohlplatte aus Stahlbeton, abgedichtet gem. DIN 18195 und einer 21
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Sauberkeitsschicht; alternativ aus WU‐Beton. Fundamenterder werden gemäß der Ausführungsplanung, den einschlägigen DIN‐Normen, VDE‐Vorschriften und den VDEW‐Richt‐linien ausgeführt. Zur Errichtung der Anlage wird nur fabrikneues Material verwendet. Alle Verbindungen werden mit gesicherten Schrauben oder durch Schweißen hergestellt. Untergeschosse (Keller und Tiefgarage) Die Ausführung der Außenwände erfolgt in Stahlbeton (20 – 25 cm), falls erforderlich in WU‐Beton, gemäß Statik. Die Gebäudetrennwände werden zweischalig aus Kalksandstein (17,5 cm) mit einer mineralischen Trennlage (4 cm) ausgebildet. Die Kellerinnenwände werden aus Kalksandstein (11,5 – 17,5) hergestellt. Licht‐/Lüftungsschächte (soweit vorhanden bzw. nötig) werden, wenn nicht technisch anders erforderlich, als Systemschächte (Kunststoff) ausgeführt. Die Schächte erhalten verzinkte Gitterroste mit Aufhub‐
sicherung und sind auf die Dämmung/Betonwände aufgeschraubt. Die Ausführung der Decken erfolgt in Stahlbeton, z.B. als Filigranelemente mit Aufbeton oder als Element‐
decken mit Fugenteilung. Die Wand‐ und Deckenstärken sowie die Bewehrung richten sich jeweils nach den statischen Erforder‐
nissen. Die Untergeschossebene der Keller befindet sich innerhalb der vollständig gedämmten Gebäudehülle. Die Tiefgaragenebene und der HAR erhalten im Fußboden‐ und Wandbereich umlaufend vom Fußboden bis zu einer Höhe von 60 cm eine Beschichtung gemäß DIN 1045‐1. Die Zufahrt in die Tiefgaragenebene erfolgt über eine Rampe aus Betonsohle. Die restlichen Wand‐ und Deckenflächen werden hell gestrichen. Die Stellplätze werden farblich markiert. Die Einfahrt zu der Tiefgaragenebene wird mit einem Schiebetor (Rollgittertor) ausgestattet. Jeder Stell‐
platzinhaber erhält zur bequemen Steuerung aus dem PKW heraus einen Handsender. Vor dem Tor und am Einfahrtanfang werden ggf. ACO‐Drainrinnen zum Auffangen des Niederschlags‐ bzw. Schmelzwassers eingebaut und an einen Entsorgungsschacht angeschlossen. Die Be‐ und Entlüftung wird gemäß DIN und den behördlichen Auflagen ausgeführt. Die Wartung und der Betrieb der vorstehenden Anlagen und technischen Einrichtungen obliegen der Eigentümergemeinschaft. Fassade Die Fassade wird in WDVS (Wärmedämmverbundsystem), teilweise mit Verblendstein (Riemchen) und Putz, gemäß Wärmeschutzberechnung sowie Farb‐ und Gestaltungskonzept des Bauträgers ausgebildet. Tragende Wände, Wohnungstrennwände Die Ausbildung der Wohnungstrennwände erfolgt in Kalksandstein (alternativ in Stahlbeton) gemäß statischen und schallschutztechnischen Erfordernissen. Sonstige tragende Wände werden aus Kalksand‐
stein hergestellt. Das tragende Außenmauerwerk wird in 17,5 cm Kalksandstein ausgeführt, tragendes Innenmauerwerk besteht aus 11,5 – 17,5 cm starkem Kalksandstein gemäß statischen Erfordernissen und wärmeschutz‐
technischer Berechnung. Im Staffelgeschoß kommt eine Konstruktion aus Holzständerwerk (inkl. Installationsebene) mit mineralischer Dämmung gemäß statischen Erfordernissen und wärmeschutztechnischer Berechnung zur Ausführung. Bei späteren Einschnitten für Elektro‐ oder Sanitär‐/Heizungsinstallationen ist unbedingt auf eine winddichte Ausführung zu achten. 22
Nichtragende Innenwände Die nicht tragenden Innenwände werden als doppelt beplankte Gipskartonständerwände (Gipskarton‐
platten mit verzinkten Stahl‐C‐Ständerprofilen als Unterkonstruktion) ausgeführt. Teilweise kann die Ausbildung in 11,5 – 17,5 cm starkem Kalksandstein oder Porenbeton erfolgen. Die Ausführung erfolgt gemäß Statik und schalltechnischen Erfordernissen. Putz‐ und Spachtelarbeiten Alle Wandflächen der Wohnbereiche aus Kalksandstein und Stahlbeton erhalten einen Gipsputz. Die Deckenflächen werden vollflächig maschinell verspachtelt. Nassräume erhalten einen Kalkzementputz in der Qualitätsstufe 3 (Q 3). Trockenbauwände werden fugenverspachtelt, Qualitätsstufe 3 (Q 3). System‐
bedingte Fugen in der Tiefgarage werden nicht verschlossen. Geschossdecken Die Geschossdecken werden als Stahlbetondecken ausgeführt, z.B. als Filigranelemente mit Aufbeton. Die Deckenstärken sowie Über‐ und Unterzüge und die Bewehrung ergeben sich aus den statischen Berech‐
nungen und Erfordernissen. Deckenhöhen (ca. lichte Raumhöhen): Kellerräume 2,57 m Tiefgarage 2,19 m EG 2,80 m OG 2,65 m STG 2,05 – 2,44 m (Deckenhöhen können teilweise ggf. durch Abkastungen für Haustechnik eingeschränkt sein) Estricharbeiten Die Fußböden erhalten einen schwimmenden Zementestrich mit Trittschall‐ und Wärmedämmung entsprechend der DIN‐Normen und den Schallschutzanforderungen. Treppen Treppenlaufplatten und Podeste aus Stahlbeton im Keller, in Erd‐ und Obergeschossen Holztreppen als Wangentreppe aus Holz (Buche natur) mit Handläufen aus Edelstahl. Dach / Dachabdichtung Dachtragwerk aus Holzbindern (Nadelholz) gemäß statischer Berechnung mit ca. 4° Dachneigung. Es erfolgt eine Zwischensparrendämmung auf mineralischer Basis gemäß Wärmeschutzberechnung mit Dampf‐
sperre. Die Innenseiten erhalten eine doppelte Beplankung mit Gipskartonplatten. Die Außenseiten werden mit OSB‐Platten (Grobspanplatten) abgeschalt. Die Dachflächen werden nach den Flachdach‐
richtlinien und den Herstellerangaben mittels Elastomerbitumenabdichtung abgeklebt. Die Flächen auf den Dachterrassen werden gemäß statischer Berechnung mit einer Warmdach‐
konstruktion bestehend aus Dampfsperre, Wärmedämmung aus Polystyrol‐Hartschaumplatten (Gefälle‐
dämmung) und Abdichtung aus Elastomerbitumenschweißbahn ausgebildet. Die Dämmung der Dachflächen, ggf. Gefälledämmung, erfolgt gemäß Wärmeschutzberechnung (DIN 4108) und den Anforderungen des KfW‐Effizienzhaus 55 (EnEV 2009). Fenster‐ und Fenstertüren Die Fenster und Fenstertüren bestehen aus einer Kombination von Aluminium im Außenbereich und Kunststoff im Innenbereich. Die Konstruktion basiert auf einem Mehrkammersystem (7‐Kammern), umlaufenden Gummidichtungen und Mehrscheibenisolierverglasung (3‐fach) gemäß Wärmeschutz‐
nachweis. Die raumseitigen Profilflächen können variabel in Weiß, anderen Farben oder einer Holzoptik 23
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ausgeführt werden. Die Außenflächen werden in Anthrazit ausgebildet. Die Beschläge haben Dreh‐Kipp‐
Funktion und Griffe aus Aluminium, Farbe: Silber Natur. In Teilbereichen kommt eine feststehende Verglasung in Blendrahmen zur Ausführung. Verglasungen) in der zum Zeitpunkt des Bauantrags gültigen Fassung. Die Balkon‐ und Terrassengeländer werden als Edelstahlkonstruktion mit eingespanntem farbigem oder mattiertem Sicherheitsglas gem. TRAV und einem zusätzlichem Handlauf aus Edelstahl ausgebildet. In Bezug auf den sommerlichen Wärmeschutz werden Sonnenschutzgläser verwandt. Es obliegt den Erwerbern in Teilbereichen eine zusätzlich erforderliche Sonnenschutzmaßnahme z.B. Rollos, Markisen o. ä. anzubringen. Die Fenster erhalten im Sturzbereich des Erdgeschosses ein erhöhtes Fensterrahmenprofil und werden mit einer Vorrichtung für Rollläden inklusive Elektrozuleitungen ausgestattet. Die übrigen sichtbaren Metallarbeiten im Außenbereich werden feuerverzinkt ausgeführt. Fensterbänke Haustechnik Die Außenfensterbänke werden aus pulverbeschichteten Aluminium, Farbgebung in Anlehnung an die Fensterfarbe, ausgeführt. Ggf. erforderliche Außenfensterbänke im Bereich der Balkone, Loggien und Dachterrassen als trittfeste Edelstahlfensterbänke, Farbe Natur. Die Innenfensterbänke bestehen aus Marmor natur in hellen Farbtönen in zweckentsprechender Breite bzw. Tiefe. In den Bädern werden die Fensterbänke und Abmauerungen in den ausgewählten Wandfliesen belegt. Innentüren Die Innentüren der Häuser erhalten ein Türblatt mit Röhrenspanfüllung, umlaufender Dichtung und Holzumfassung als Blockzarge mit verdeckten Beschlägen. Schichtstoffoberfläche Weißlack (CPL‐
Beschichtung) mit Edelstahltürbeschlägen, Buntbartschloß und Rosetten. Türdrücker aus Edelstahl (Hoppe oder gleichwertig) gemäß Vorgabe des Bauträgers. Höhe des Wandöffnungsmaß in den Wohngeschossen: ca. 2,14 m. Sämtliche Innentüren erhalten einen Unterschnitt gemäß Lüftungsberechnung zur Funktionssicherstellung der Wohnraumlüftungsanlage. Kellertüren Die Kellertüren werden wie vorstehende Innentüren, falls erforderlich als Feuchtraumtüren, ausgebildet. Die Tür von Haus 1 zur Tiefgarage wird nach Erfordernis als rauchdichte T 30‐Tür mit einem Profilzylinder ausgebildet. Höhe des Wandöffnungsmaß im Untergeschoss: ca. 2,14 m. Hauseingangstüren Die Hauseingangstüren werden aus Aluminium mit feststehendem Seitenteil und Isolierverglasung ausgeführt. Die Türen werden pulverbeschichtet. Die Farbe wird vom Bauträger festgelegt. Die Türen erhalten eine 3‐fach‐Verriegelung mit oberer und unterer Bolzenschwenk‐Hakenkombination. Die Klingelanlage wird ebenfalls im Eingangsbereich vorgesehen. Die Hauseingangstüren erhalten ein Vordach mit Befestigung nach statischen Erfordernissen. Schließanlage und Einbruchsicherung Die Hauseingangstüren erhalten Profilzylinderschlösser mit Berechtigungskarte und Registrierung. Die Hauseingangs‐ und die Tür zur Tiefgarage von Haus 1 erhalten ein gleich schließendes Schloss. Das Tor zur Tiefgarage ist über Fernbedienung und eine Schlüsselschaltung steuerbar. Im Erdgeschoss erfolgt die Ausführung der Hauseingangstüren und Fenster in WK 2. Sämtliche Fenster und Fensterelemente werden in Anlehnung an die WK 2 mit abschließbaren Griffoliven versehen. Klempner‐ und Schlosserarbeiten Die außenliegenden Absturzsicherungen vor den bodentiefen Fensterelementen erfolgen als Edel‐
stahlkonstruktion mit eingespanntem Sicherheitsglas gem. TRAV (Technische Richtlinien für außenliegende 24
Ggf. erforderliche Dachrinnen, Regenfallrohre und die Attika‐Abdeckungen werden aus vorbewittertem Titanzinkblech hergestellt. Heizung / Warmwasser Die Häuser erhalten eine zentrale Wärmeversorgung über Erdwärme. Die Installation der Wärmepumpenanlage mit entsprechendem Pufferspeicher erfolgt in einem zentralen Hausanschlussraum, der über die Tiefgarage zugänglich ist. Die Heizungsanlage entspricht dem Wärmebedarf der Häuser und dem Wärmeschutznachweis nach DIN. Die Warmwasserbereitung erfolgt zentral über Pufferspeicher im Hausanschlussraum. Der Energieausweis gemäß § 16 ff. der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) und den Anforderungen an ein KfW‐Effizienzhaus 55 (EnEV 2009) sind Bestandteil der werkvertraglichen Lieferung. Alle Wohn‐ und Kellerräume werden mit Fußbodenheizung inklusive separater Raumsteuerung unter Putz im Schalterprogramm ausgestattet und beheizt. Alle Rohrleitungen der Fußbodenheizung bestehen aus Kunststoffrohren. Die Bäder werden zusätzlich mit Handtuch‐Heizkörpern ausgestattet, die an das Heizkreissystem der Fußbodenheizung angeschlossen werden. Das Heizsystem wird auf folgende Raumtemperaturen (Messwert in der Mitte des Raumes und in 1 m Höhe) ausgelegt: Wohnraum: 20° C, Bad: 24° C, sonstige Räume und Gäste WC: 20° C. Die Wärmeversorgung der einzelnen Räume erfolgt über Heizkreisverteiler. Der Verbrauch eines jeden Hauses wird über einzelne Wärmemengenzähler für Heizung und Warmwasser (ggf. Funk) erfasst. Die individuelle Verbrauchsmessung und Abrechnung obliegt der Eigentümergemeinschaft. Daher ist die Anmietung entsprechender Wärmemengenzähler durch die Eigentümergemeinschaft vorgesehen. Kaltwasser Die Kaltwasserversorgung erfolgt über einen zentralen Hauptzähler der Hamburger Wasserwerke GmbH. Über separate Kaltwasserzähler (ggf. Funk) wird der Verbrauch für jede Wohneinheit zusätzlich getrennt erfasst. Die individuelle Verbrauchsmessung obliegt der Eigentümergemeinschaft. Daher ist die Anmietung der Kaltwasserzähler durch die Eigentümergemeinschaft vorgesehen. Es wird die Trinkwasserverordnung 2011 beachtet. Lüftung Gemäß der EnEV sowie den DIN‐Vorschriften 4108‐2 und 1946‐6 werden eine luftdichte Ausführung der Gebäudehülle und gleichzeitig ein ausreichender Luftwechsel zwecks Feuchteschutz sowie gesundem Wohnklima gefordert. Jede Hauseinheit erhält ein Gerät zur kontrollierten Wohnraumlüftung (KWL) mit Wärmerückgewinnung (WRG). Die zentralen, kompakten Lüftungsgeräte sorgen für eine kontrollierte Zu‐ und Abluft in den Räumen. Der bauphysikalisch geforderte Luftwechsel wird gewährleistet. Die Lüftungsgeräte sind mit einer Wärmerückgewinnung durch einen Kreuzstromwärmetauscher sowie Luftfiltermatten zur Staub‐ bzw. Pollenminderung ausgestattet. Sämtliche Lufteinlass‐ bzw. Abluftöffnungen werden nach der Fertigmontage in den einzelnen Räumen auf 25
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den berechneten Volumenstrom einreguliert. Die Wartung und der Betrieb der Lüftungsgeräte und ggf. Brandschutzklappen sowie die damit verbundenen Kosten obliegen den Erwerbern der Häuser. 1 x Herdanschlussdose ohne Installation des Herdes 1 x Schukosteckdose für Anschluss v. Geschirrspüler 1 x Schukosteckdose für Anschluss v. Dunstumlufthaube (Ablufthauben aus lüftungstechnischen Gründen nicht möglich) 1 x Schukosteckdose für Oberlicht Küchenbeleuchtung Hinweis: Schlafen Mittels Bedientableau kann die Lüftung mehrstufig reguliert werden. Für die Entwässerung, Be‐ und Entlüftung innerhalb des Hauses können in den Wohnungen teilweise senk‐ und waagerechte Abmauerungen oder Rohrkästen entstehen. Für das Rohr‐
leitungssystem der Be‐ und Entlüftung können teilweise Rohrkästen im Deckenbereich entstehen oder in Teilbereichen abgehängte Decken notwendig machen. Die Lüftungsanlage wird nach technischen Erfordernissen in der Wohnung angeordnet. Elektro Die Elektroinstallation erfolgt ab Hausanschluss und entspricht den zum Zeitpunkt des Bauantrages gültigen VDE‐Richtlinien. Die zentrale elektrische Hauptverteilung mit Zählerschrank ist im Kellergeschoss im Hausanschlussraum angeordnet. Innerhalb der Häuser werden die Verteiler‐ und Sicherungskästen mit Kippschaltern nach DIN eingebaut. Die Grundausstattung der Häuser entnehmen Sie der nachfolgenden Beschreibung einzelner Räume. Die Lage der Schalter und Dosen wird durch den ausführenden Elektrofachbetrieb in Abstimmung mit den Erwerbern festgelegt. Fabrikate Schalter‐ und Steckdosenprogramm z.B.: Busch & Jaeger, Modell Reflex SI / Berker, Modell S1 oder gleichwertig. Ausführung in Standard‐Farben. Jede Wohnung erhält eine Klingelanlage am Hauseingang. Der Hausanschlussraum erhält eine Deckenbrennstelle mit Leuchte und Leuchtmittel in Ausschaltung sowie Schukosteckdosen in erforderlicher Anzahl auf Putz. Die Beleuchtung der Tiefgarage erfolgt über Leuchtstoffröhren in erforderlicher Anzahl. Schaltung durch Präsenzmelder und Toröffnung. Die Hauseingänge und die Tiefgarageneinfahrt erhalten eine Außen‐
wandleuchte mit Dämmerungsschalter und Schaltzeituhr. Die Zuwegung erhält eine Orientierungs‐
beleuchtung durch Pollerleuchten. 1 x Ausschaltung für 1 Brennstelle (Deckenauslass) 1 x Schukosteckdose 1‐fach 3 x Schukosteckdose 2‐fach 1 x Netzwerkanschluss 2‐fach 1 x Antennensteckdose Sonstige Wohnräume / Schlafzimmer (je nach Planung) 1 x Ausschaltung für 1 Brennstelle (Deckenauslass) 1 x Schukosteckdose 1‐fach 3 x Schukosteckdose 2‐fach 1 x Netzwerkanschluss 2‐fach 1 x Antennensteckdose Bad 1 x Serienschaltung für 1 Brennstelle (Deckenauslass) und 1 Brennstelle (Wandauslass) 1 x Schukosteckdose 2‐fach 1 x Schukosteckdose für Anschluss v. Waschmaschine WC 1 x Ausschaltung für 1 Brennstelle (Deckenauslass) 1 x Schukosteckdose 1‐fach (WE 4, 24 2‐fach) Abstellraum Die einzelnen Räume der Häuser werden wie folgt ausgestattet: 1 x Ausschaltung für 1 Brennstelle (Deckenauslass) 1 x Schukosteckdose 1‐fach 1 x Sicherungsverteilung unter Putz mit Hauptschalter, Sicherungsautomaten und Telekommunikationsfeld Eingang/Flur/Diele Dachterrassen / Balkone 1 x Klingeltaster 1 x Wechselschaltung für 1 Brennstelle (Deckenauslass) (WE 22, 24 u. 26 2x) 1 x Schukosteckdose 1‐fach (WE 24 2x) 1 x Wandauslass in Ausschaltung von innen zu schalten 1 x Schukosteckdose 1‐fach spritzwassergeschützt von innen schaltbar Wohnen 1 x Feuchtraum Ausschaltung für 1 Brennstelle auf Putz 1 x Feuchtraum Schukosteckdose 1‐fach auf Putz Im Außenbereich wird eine spritzwassergeschützte, abschließbare Schukosteckdose 1‐fach pro Gebäude vorgesehen. 2 x Ausschaltungen für je 2 Brennstellen (Deckenauslass) 1 x Schukosteckdose 1‐fach 3 x Schukosteckdose 2‐fach 1 x Schukosteckdose 3‐fach 1 x Netzwerkanschluss 2‐fach 1 x Antennensteckdose Küche 1 x Wechselschaltung für 1 Brennstelle (Deckenauslass) 1 x Ausschaltung mit Schukosteckdose 1‐fach 4 x Schukosteckdose 2‐fach 26
Kellerraum Die Ausstattung der E‐Anlage kann auf Wunsch gleichwertig geändert oder gegen Aufpreis ergänzt und erweitert werden. Zusätzliche Leistungen müssen rechtzeitig bemustert und beauftragt werden, um den Bauablauf und Fertigstellungstermin nicht zu gefährden. Telefon/Internet Die nötigen Anschlussleitungen von Antennendosen und Netzwerkanschlüssen werden bis in den Keller/
HAR geführt. Die Verbindung der Kabel an den Hausanschluss inklusive erforderlicher Anschlussgeräte erfolgt seitens des Erwerbers. Der jeweilige Anschluss an das Verteilernetz der entsprechenden Versorger (Telefon/Breitbandkabel) wird durch den Erwerber beim Versorger beauftragt. Die Anschlusskosten trägt der Erwerber. 27
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Stahlblech alternativ Acryl mit Poresta‐Wannenträger. Fabrikat: Kaldewei „Superplan“ oder gleichwertig. TV‐Anschluss Für TV wird nach Wahl des Bauträgers ein 5‐Jahresvertrag für die Eigentümergemeinschaft mit Telekom oder Kabel Deutschland abgeschlossen. Die nötigen Anschlussleitungen von TV‐Anschlussdosen werden bis in den Keller/HAR geführt. Die Verbindung der Kabel an den Hausanschluss inklusive erforderlicher Anschlussgeräte erfolgt seitens des Erwerbers. Der jeweilige Anschluss an das Verteilernetz der entsprechenden Versorger wird durch den Erwerber beim Versorger beauftragt. Die Anschlusskosten trägt der Erwerber. Brandschutz 
Duschkabinen aus Echtglas. Fabrikat: HSK „Favorit Nova“ oder gleichwertig. 
Duscharmatur bestehend aus Einhebelmischbatterie unter Putz und Duschgarnitur inkl. Handbrause, Schlauch und Wandstange. Fabrikat: Hansgrohe „Talis S“ alternativ Grohe „Eurosmart“ oder gleichwertig. 
Handtuchheizkörper. Größe ca. 75 cm x 180 cm angeschlossen über die Fußbodenheizung. Im Sommer sind die Handtuchheizkörper demnach nicht aktiv. Elektro‐Heizpatronen gegen Aufpreis möglich. Fabrikat: HSK „Line“ oder gleichwertig. Jedes Haus erhält Rauchwarnmelder gemäß der Hamburgischen Bauordnung (neuste Fassung), die unter‐
einander nicht verbunden sind. Sanitär Die Installation für die Kalt‐ und Warmwasserversorgung erfolgt in Stahl‐, Kupfer‐ oder Kunststoffrohren. Die Leitungen werden in den erforderlichen Dimensionen verlegt. Sämtliche Entwässerungsleitungen werden aus PE‐Leitungen oder SML‐Rohren hergestellt. Die Installation der Bäder und WC's erfolgt in der Regel als Vorwandinstallation. Die Ver‐ und Entsorgungsleitungen bleiben im Keller sichtbar. Die Installation in den Wohnräumen erfolgt, soweit technisch möglich, unter Putz bzw. in erforderlichen Installationsschächten; in der Küche im Bereich der Spüle als Aufputzinstallation. Sanitärobjekte in Bad und WC werden standardmäßig in der Farbe Weiß ausgeführt. Mindestabstände nach DIN 18022 zwischen den Einrichtungsgegenständen können teilweise unterschritten werden. WC: 
Waschtisch aus Kristallporzellan mit Überlauf zzgl. Standarmatur. Fabrikat: Duravit „Starck 3“ (ca. 50 x 26 cm) oder gleichwertig. 
Waschtischarmatur als Einhebelmischbatterie. Fabrikat: Hansgrohe „Talis S“ alternativ Grohe „Euro‐
smart“ oder gleichwertig. 
Tiefspül‐WC aus Kristallporzellan mit WC‐Sitz und Softclose‐Deckel. Wandhängend mit Unterputz‐
spülkasten und Betätigung von vorn. Fabrikat: Duravit „Starck 3“ oder gleichwertig. Die Sanitärausstattung kann auf Wunsch gleichwertig geändert oder gegen Aufpreis ergänzt und erweitert werden. Zusätzliche Leistungen müssen rechtzeitig bemustert und beauftragt werden, um den Bauablauf und Fertigstellungstermin nicht zu gefährden. Fliesen Die Küchen erhalten einen Kalt‐ und Warmwasseranschluss als Anschlussmöglichkeit für Spüle und Kombianschluss für Spülmaschine; in den Bädern und WC's eine Kaltwasserleitung für das WC, eine Warm‐ und Kaltwasserleitung zum Handwaschbecken und eine Warm‐ und Kaltwasserleitung zur Dusch‐/Bade‐
wanne. Bodenfliesen werden in den Bädern und den WC's verlegt. Alternativ und auf Wunsch können auch die Küchen, Abstellräume oder Flure einen Bodenbelag aus Fliesen mit passendem Sockel erhalten. Die Fliesen werden orthogonal verlegt und grau verfugt. Formate bis 60 x 30 cm. Materialpreis Bodenfliese bis 30,00 € brutto/m². Die Häuser erhalten im Kellerbereich einen Waschmaschinenanschluss und ein Ausgussbecken (Stahlblech emailliert) mit einem Zapfventil ½ Zoll mit Schlauchverschraubung. Die Wände der Bäder und WC's werden im Spritzwasserbereich der Vorwandinstallation gefliest. Im Bade‐ und Duschwannenbereich werden die Wände türhoch gefliest. Die Fliesen werden orthogonal verlegt und grau verfugt. Formate bis 60 x 30 cm. Materialpreis Wandfliese bis 25,00 € brutto/m². Sanitärobjekte Bad: 
Waschtisch aus Kristallporzellan mit Überlauf zzgl. Standarmatur. Fabrikat: Duravit „Starck 3“ (ca. 60 x 45 cm) oder gleichwertig. 
Waschtischarmatur als Einhebelmischbatterie. Fabrikat: Hansgrohe „Talis S“ alternativ Grohe „Eurosmart“ oder gleichwertig. 
Tiefspül‐WC aus Kristallporzellan mit WC‐Sitz und Softclose‐Deckel. Wandhängend mit Unterputzspülkasten und Betätigung von vorn. Fabrikat: Duravit „Starck 3“ oder gleichwertig. 
Einbaubadewanne ca. 180 x 80 cm aus emailliertem Stahlblech alternativ Acryl mit Poresta‐
Wannenträger alternativ auf Stützen (Verkleidung mit Wedi‐Bauplatten). Fabrikat: Duravit „Starck 3“ oder gleichwertig. 
Wannenarmatur bestehend aus Einhebelmischbatterie unter Putz und Duschgarnitur inkl. Handbrause mit Wandhalterung. Fabrikat: Hansgrohe „Talis S“ alternativ Grohe „Eurosmart“ oder gleichwertig. 
Einbauduschtasse (soweit in den Grundrissen eingezeichnet) ca. 100 x 90 cm aus emailliertem Die Fliesen können nach den oben genannten Vorgaben frei gewählt werden. Andere Formate und höhere Materialpreisklasse sind gegen Aufpreis möglich. Fußbodenbeläge Alle Wohn‐ und Schlafräume, Küchen, Abstellräume (in den Häusern) und Flure erhalten ein oberflächen‐
fertiges Mehrschichtparkett (z.B. Eiche natur). Verlegeart: parallel, verklebt. Stärke: ca. 14 mm. Fußleisten als geschraubte oberflächenfertige Holzsockelleiste (Hohlkehlsockelleiste) entsprechend der Parkettart und dem Materialpreis. Holzart: nach Wunsch des Erwerbers. Fachhandelsverkaufspreis bis 35,00 € brutto/
m². Das Parkett und die Fußleisten können nach den oben genannten Vorgaben frei gewählt werden. Andere Formate und höhere Preisklasse sind gegen Aufpreis möglich. Alternativ können in Absprache mit dem Bauträger auch andere Fußbodenbeläge gewählt werden. Je nach Format und Materialart sind ggf. Aufpreise möglich. Allgemeine Abstell‐ und Technikräume sowie Flure im Kellergeschoss erhalten einen Teppichbodenbelag oder Fliesen. 28
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Maler Eigenleistungen Decken und Wände in den Kellerräumen sowie Tiefgarage erhalten einen weißen waschbeständigen Dispersionsanstrich. Eigenleistungen sind aus Sicherheits‐ und Gewährleistungsgründen erst nach erfolgter Übergabe der Wohnungen möglich. Tätigkeiten von Dritten sind während der Bauphase nur in Absprache mit dem Bauträger zulässig. In den Obergeschossen werden die Decken und Wandflächen mit Maler‐Vlies tapeziert und erhalten einen weißen Binderanstrich. Balkone und Dachterrassen Die Balkone bzw. Dachterrassen erhalten einen Belag aus Betonwerkstein in Pflastersplitt oder Stelzlager verlegt. Formatgröße und Farbe werden durch den Bauträger festgelegt. Müllstandplatz Die Müllbehälterplätze befinden sich im Eingangsbereich des Grundstücks. Die Müllschränke für die Abfallbehälter bestehen aus der Vorderbox mit feuerverzinkten Türen und Einwurfdeckel. Die Türen werden mit einem verschließbaren Dreikantschloss versehen. Des Weiteren erhalten die Türen und die Einwurfdeckel geräuschdämmende Gummipuffer. Die hinteren und seitlichen Wände bestehen aus Beton, schalungsglatt. Der Bodenbelag besteht aus Betonsteinpflaster. Änderungen der Ausführung Die beschriebene Ausführung setzt das Vorhandensein der bezeichneten Räume in den einzelnen Einheiten voraus. Sind bezeichnete Räume in den einzelnen Einheiten nicht vorhanden, so entfällt die bezeichnete Leistung. Änderungen von der vorgesehenen Ausführung oder Baubeschreibung und den Zeichnungen bleiben vorbehalten, sofern diese durch Anforderungen oder Auflagen der Behörden und/oder den Versorgungsträgern notwendig werden. Der Bauträger behält sich das Recht vor, während der Bauphase bis zur Fertigstellung solche Änderungen vorzunehmen, die bei der Ausführung aus technischen, gestalterischen oder dem Baufortschritt dienenden Gründen notwendig und zweckmäßig erscheinen. Durch diese Änderung darf der Wert, die Qualität und das äußere Erscheinungsbild des Hauses nicht beeinträchtigt werden. Der Erwerber wird über wesentliche Änderung informiert. Größe und Anzahl der Abfallbehälter entsprechen den Vorgaben der Stadtreinigung und werden erstmalig vom Verwalter bei den zuständigen Entsorgungsunternehmen bestellt und sind nicht Bestandteil der geschuldeten Leistung. Gebühren sind durch die Eigentümergemeinschaft zu tragen. Gleiches gilt bei Programmänderungen der Hersteller und Lieferanten. Wert‐ oder qualitätsgleiche anders‐
artige Ausführungen bleiben vorbehalten. Außenanlage / Zuwegungen Hinsichtlich der konkreten Ausstattungen des Gemeinschaftseigentums (Bemusterung) steht das Leistungs‐
bestimmungsrecht dem Bauträger zu. Die Freiflächen die nicht dem Sondernutzungsrecht unterliegen, werden vom Architekten geplant und entsprechend erstellt. Im Bereich von Grünflächen erfolgt ein Mutterbodenauftrag. Raseneinsaat, die Anpflanzung von Bäumen und Hecken sind grundsätzlich nicht enthalten. Ggf. erforderliche Ersatz‐
pflanzungen werden gemäß behördlichen Vorgaben ausgeführt. Die Zuwegungen werden ca. 1,20 m breit in Betonsteinpflaster ausgeführt. Es erfolgt eine Beschilderung der Flucht und Rettungswege. Die Zugänglichkeit für Feuerwehr und Rettungsdienste wird entsprechend sichergestellt. Allgemeine Hinweise Sonderwünsche Der Bauträger ist bemüht, individuelle Ausstattungswünsche zu erfüllen, sofern sie technisch machbar, baurechtlich zulässig und die Änderungswünsche nicht gegen die Interessen der Gemeinschaft gerichtet sind. Die Wünsche müssen so rechtzeitig bemustert und beauftragt werden, dass der Baufortschritt nicht behindert wird. Anfallende Mehrkosten werden gesondert in Form einer abweichenden Sonderwunsch‐
vereinbarung mit einem Aufschlag in Höhe von 20 % berechnet. Sollte im angebotenen Gewerk kein Sonderwunsch beauftragt werden, so werden 3 % der Angebotssumme in Rechnung gestellt. Die Auswahl bestimmter Baumaterialien (z.B. Fliesen und Bodenbeläge) sind direkt bei den jeweiligen ausführenden Handwerkern vorzunehmen. Sofern dem Erwerber ein Wahlrecht, insbesondere hinsichtlich bestimmter Baumaterialien eingeräumt ist, darf bei nicht rechtzeitiger Wahrnehmung der Bauträger das Wahlrecht nach billigem Ermessen ausüben. Sonderwünsche sind grundsätzlich möglich, es besteht jedoch kein Rechtsanspruch darauf. Hierzu bedarf es einer Abstimmung mit der Bauleitung. Zusätzliche Sonderwünsche können zu einer Bauzeiten‐
verlängerung führen. Individuellen Wünschen versucht der Bauträger selbstverständlich gerne Rechnung zu tragen und attraktive Angebote zu unterbreiten. 30
Ggf. wegfallende Leistungen verpflichten den Bauträger nicht zur Erstattung. Der Bauträger ist berechtigt eine Satellitenanlage auf dem Dach zu installieren als Alternative zu dem Kabel
‐TV‐Hausanschluss. Die in den Grundrissen zum besseren Raumverständnis eingetragenen Badobjekte sind nur beispielhaft eingetragen und müssen ggf. aus technischen Gründen anders angeordnet werden. Rohrverkleidungen durch Sockel und Abkastungen für Ver‐ und Entsorgungsleitungen werden im Zuge der Fachingenieurplanung festgelegt und nach Erfordernis angelegt. Geflieste Sockelverkleidungen für Rohrleitungen sind je nach Lage der Sanitärobjekte möglich, ebenso wie ganzer oder teilweise abgehängter Deckenbereich, insbesondere in den Fluren, WC's und Bädern. Die Verteilung der technisch erforderlichen Einrichtungen auf die Räume (Hauptverteilung für Wärme, Strom, Wasser, Telefon und Kabel ‐ sofern vorhanden ‐) erfolgt gemäß der Haustechnikplanung nach Absprache und Vorgabe der Versorgungsunternehmen. Gewährleistung Wegen etwaiger Mängel am Bauwerk haftet der Verkäufer nach den Regeln des Werkvertragsrechts des Bürgerlichen Gesetzbuches, wobei die Gewährleistung 5 Jahre beträgt. Die Rechte des Käufers bestimmen sich nach den §§ 633 ff. BGB. Wegen Mängeln an beweglichen Sachen, die vom Verkäufer in den verkauften Gegenstand eingebracht werden, wie z.B. Maschinen, Heizungsteile, Armaturen, Elektrogeräte etc., gilt die gesetzliche Verjährungs‐
frist von zwei Jahren. Für Arbeiten am Grundstück sowie die vom Feuer berührten Teile der Heizungs‐
anlage ein Jahr. Die Sachmängelhaftung gilt nur für solche Mängel, deren Ursache in der Errichtung des Bauwerkes begründet ist und gilt insbesondere nicht für Mängel, die infolge von Selbsthilfeleistungen des Käufers entstanden sind. Sie erstreckt sich nicht auf die normale Abnutzung, insbesondere nicht auf Teile und Anlagen, die einem besonderen Verschleiß unterliegen, soweit deswegen eine Reparaturbedürftigkeit eintritt.
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Es obliegt daher dem Käufer bzw. der Eigentümergemeinschaft solche Bauteile und Anlagen durch laufende Wartung in einem ordentlichen Zustand zu erhalten, dies gilt unter anderem auch für die batteriebetriebenen Rauchmelder. Durch entsprechende Änderungen in den Wartungsverträgen mit den einzelnen Firmen können der Erwerber/die Eigentümergemeinschaft nach Übergabe die Gewährleistungs‐
fristen verlängern. Wartungsintervalle sind einzuhalten und können bei Nichtbeachtung zu Gewährleistungsverlusten führen. Eventuell auftretende Fugenrisse in Beton‐, Mauerwerk‐ oder Gipsbauteilen und an dauerelastischen Fugen, bedingt durch die Austrocknung oder Bewegung des Gebäudes, stellen keinen Mangel dar und fallen nicht unter die Gewährleistung. Eigenleistung des Erwerbers bzw. Käufers nach Übergabe unter‐
liegen nicht dieser Gewährleistung und sind eigenverantwortlich zu koordinieren. Tatsächliche Flächen‐
maße können von in den Plänen angegebenen Maßen um +/‐ 3 % abweichen. Bei Maßen in den Zeichnungen handelt es sich um sogenannte Rohbaumaße. Es gelten ausschließlich nur die DIN‐Mindestwerte als zugesichert, auch wenn aus den Plänen und der Baubeschreibung höhere Werte abgeleitet werden könnten. Übergabe / Versicherungen Die Übergabe der Wohnungen erfolgt in einem „besenreinen“ Zustand. Während der Bauphase ist das Gebäude u. a. gegen die Risiken Feuer‐ und Sturmschaden versichert. Der Bauträger weist darauf hin, dass er für den Vertragsgegenstand eine Bauleistungsversicherung abgeschlossen hat. Der Verwalter wird für das Gebäude eine neue Versicherung abschließen. Projektpartner Bauherr Vertrieb Finanzierungsberatung (unverbindlich) Schulte Hubbert GmbH Schloßstraße 36 ▪ 22041 Hamburg Tel. 040 / 881 41 67 ‐ 0 ▪ Fax 040 / 881 41 67 ‐ 67 [email protected] ▪ www.schultehubbert.com Hüttig & Rompf AG
Nadine Ludewig Barmbeker Str. 8 ▪ 22303 Hamburg Tel. 040 / 69 65 77 ‐ 0 (‐ 24) ▪ Fax (‐ 77) Mobil 0172 / 529 85 38 nludewig@huettig‐rompf.de ▪ www.huettig‐rompf.de DEBAU GmbH Bauunternehmen und Bauregie
Reeperbahn 1 ▪ 20359 Hamburg Tel. 040 / 370 226 0 ▪ Fax 040 / 370 226 100 Planung/Ausführung architekturbuero.lokfeld
Lokfeld 18 ▪ 23858 Barnitz Tel. 04533 / 617 29 ▪ Fax 04533 / 79 74 43 Statik Con Team Hamburg Dipl.‐Ing. Hanjo Pöhls Hammerbrookstr. 93 ▪ 20097 Hamburg Prüfstatik OSJ Ingenieure ‐ Beratende Ingenieure Vbi für Bauwesen Königstraße 4 A ▪ 22767 Hamburg Baugrundgutachten Burmann, Mandel + Partner Gasstr. 18 Haus 6b ▪ 22761 Hamburg Vermessung Twesten und Sohn Waitzstraße 12 ▪ 22607 Hamburg Generalunternehmen Verkaufsunterlagen und Abbildungen Alle Verkaufsunterlagen, Zeichnungen, Beschreibungen und Spezifikationen wurden mit größter Sorgfalt anhand der von Architekten, Ingenieuren und den Behörden erteilten Informationen, Daten und Zeichnungen zusammengestellt. Bei diesen Unterlagen handelt es sich um Basisinformationen über das Haus, das Sie kaufen. Auf Zeichnungen eingetragene Maße sind "Circa‐Angaben“ und können von den tatsächlichen Maßen im Einzelfall abweichen. Alle in den Plänen und Prospekten aus gestalterischer Sicht ggf. dargestellten Fahrzeuge, Bäume, Hecken, Fahrradständer, Einhausungen, Blumenkästen, Pflanzen, Möblierungen, Waschmaschinen und Küchen dienen der Orientierung und sind nicht Gegenstand der Leistung. In den Bädern und WC's sind jeweils keine Spiegel, WC‐Rollenhalter, Ablagen o. ä. enthalten. SH Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG
Schloßstraße 36 ▪ 22041 Hamburg Tel. 040 / 881 41 67 ‐ 0 ▪ Fax 040 / 881 41 67 ‐ 67 [email protected] ▪ www.schultehubbert.com Dipl.-Ing. Gaby Opitz
Hamburg, den 22. April 2014
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