Amtsblatt - Gemeinde Heiligengrabe
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Amtsblatt - Gemeinde Heiligengrabe
10. Jahrgang | Freitag, den 25. Mai 2012 | Nummer 05 / Woche 21 Amtsblatt für die Gemeinde Heiligengrabe »Zwischen Jäglitz und Glinze« Straßenbaumaßnahmen in der Gemeinde 1. Straßebau Dossower Weg 2. Straßenreparatur www.druckerei-koch.de www.heiligengrabe.de Inhaltsverzeichnis Sprechstunden der Revierpolizistin Frau Manuela Hennig Sprechzeiten ab April - dienstags von 13.00 – 18.00 Uhr im gesamten Gemeindebereich - erreichbar über das Diensthandy bzw. Information über die Gemeindeverwaltung oder die Polizeiwache Wittstock - bei Beginn des Sprechtages erfolgt eine Anmeldung in der Gemeindeverwaltung (ebenso die Meldung bei Abwesenheit) Lfd. Nr. Inhalt des amtlichen Teils 1 2 3 4 5 6 7 8 Beschlüsse des Hauptausschusses vom 08.05.2012 im nichtöffentlichen Teil Beschlüsse der Gemeindevertretung vom 15.05.2012 im öffentlichen Teil Beschlüsse der Gemeindevertretung vom 15.05.2012 im nichtöffentlichen Teil Bekanntmachung über die Berufung von Ersatzpersonen für den Ortsbeirat Heiligengrabe Widmungsverfügung - Weg in der Gemeinde Heiligengrabe OT Hersprung Verfügung zur Teileinziehung - Weg in der Gemeinde Heiligengrabe OT Herzsprung Immobilienangebote der Gemeinde Bekanntmachung über die Durchführung eines Volksbegehrens „Für eine Änderung des § 19 Absatz 11 des Landesentwicklungsprogrammes zur Durchsetzung eines landesplanerischen Nachtflugverbotes am Flughafen Berlin Brandenburg International ANSCHRIFT Tel.: 033962 / 67-0 oder 0152 03856285 Sprechstunden der Schiedsperson Mit der Schiedsfrau Frau Krüger können bei Bedarf telefonisch Termine vereinbart werden. Tel. 03394 – 441227 ( ab 17.00 Uhr) Erreichbarkeit der Mitarbeiterinnen der Mobilen Jugendarbeit 033962-50335 (AB) Frau Blum: 0170/7211510 Gemeinde Heiligengrabe Am Birkenwäldchen 1 a 16909 Heiligengrabe OT Heiligengrabe Havariedienste Trink- und Abwasser für Heiligengrabe / Maulbeerwalde Tel.: 0172 / 3 63 88 35 Sprechzeiten der Gemeindeverwaltung Dienstag: 9.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr Donnerstag: 9.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr Fäkalienabfuhr Maulbeerwalde T&S Transport GmbH Blandikower Dorfstraße 65 16909 Heiligengrabe OT Blandikow Tel.: 033962/502 26 / 0172 / 2 85 23 60 Andere Havariedienste bitte der Tagespresse entnehmen Öffnungszeiten Bibliothek (im Jugendklub Heiligengrabe) Mittwoch: 14.00 – 16.00 Uhr Donnerstag: 10.00 – 11.30 Uhr Wichtige Rufnummern Sekretariat/Vermittlung . Frau Gerks . . . . . . . . . 67 – 0 Sprechzeiten der Ortsvorsteher Bürgermeister . . . . . . . . Herr Kippenhahn . . . . . 67 301 Fax der Ortsteile der Gemeinde Heiligengrabe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67 333 Standesamt . . . . . . . . . . Frau Kreßner . . . . . . . . 67 311 Friedhofsverwaltung, Protokoll- und Sitzungsdienst . . . . . . . . Frau Näthe . . . . . . . . . .67 310 Ortsvorsteher Sprechzeiten Blandikow Robert Scholz Tel. 033962 - 80573 Blesendorf Wolfram Hlouschek jeden 2. Montag im Monat ab 20.00 Uhr im Dorf gemeinschaftshaus Einwohnermeldeamt . . . Frau Krüger . . . . . . . . 67 312 Blumenthal Bettina Teiche Personalverwaltung . . . . Frau Breitsprecher . . . 67 309 Kita- und Schulverwaltung, Feuer- und Zivilschutz . . Frau Schmalenberg . . 67 308 jeden 2. Montag im Monat 17.30 – 18.30 Uhr im Bürgerhaus Tel.: 0173 - 6425254 Grabow Markus Krause Tel.: 033984 - 50658 (privat) bei Blumenthal 0172 - 9417385 Leiter Kämmerei . . . . . . Herr Rähse . . . . . . . . . 67 317 Kasse/Vollstreckung . . . Frau Kiesewalter Ortsteile . . . . . . . . . . . . Frau Geyer . . . . . . . . . 67 325 Heiligengrabe Ulf Bumke Tel.: 033962 - 50910 Herzsprung Tel.: 033965 - 40052 Thomas Albrecht Jabel Fred Wehland Tel.: 03394 - 402854 (privat) 0173 - 2079020 Steuern /Abgaben . . . . . Frau Scholz . . . . . . . . . 67 324 Buchhaltung . . . . . . . . . Frau Städtke . . . . . . . . 67 322 Buchhaltung . . . . . . . . . .Frau Schwarze . . . . . . 67 323 Wasser- und Abwasser . Frau Große . . . . . . . . . 67 319 Leiter Bauamt . . . . . . . . Herr Niedergesäß . . . . . 67 318 Bauüberwachung . . . . . Herr Beck . . . . . . . . . . 67 321 Wohnraum- und Gebäudeverwaltung . . . Frau Groth . . . . . . . . . . 67 315 Bauverwaltung . . . . . . . . Frau Jörß . . . . . . . . . . 67 316 Liegenschaften . . . . . . . Frau Madjar . . . . . . . . . 67 320 Bauhof . . . . . . . . . . . . Herr Seier . . . . . . . . . . 67 303 Ordnungsamt, Archiv . . Frau Otto . . . . . . . . . . 67 313 Gewerbeamt, Tourismus Wirtschaftsförderung . . .Frau Piest . . . . . . . . . . 67 314 Königsberg Frank Meyer jeden 1. Montag im Monat ab 20.00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Tel.: 033965 - 40594 Liebenthal Joachim Strenge donnerstags 18.00 –19.00Uhr Tel.: 0173 - 2064025 Maulbeerwalde Norbert Seier Tel.: 033962 - 50809 Papenbruch Silvia Kerrmann jeden 3. Mittwoch im Monat im Kulturraum 19.00 – 20.00 Uhr Tel.: 0152 - 24659895 Rosenwinkel Olaf Stallknecht jeden 1. Mittwoch im Monat 16.00 – 17.00 Uhr Tel.: 033984 - 70504 (privat) Wernikow Tel.: 03394 - 440950 (privat) Zaatzke 2 Detlef Gehlhar AMTLICHER TEIL 1 Beschlüsse des Haupt- und Finanzausschusses vom 08.05.2012 im nichtöffentlichen Teil 032/12 Vergabe von Bauleistungen zur Regulierung von Banketten und Fugensanierung in der Gemeinde Heiligengrabe Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, nach beschränkter Ausschreibung und Wertung der Angebote die Vergabe der Bauleistungen zur Regulierung von Banketten und Fugensanierung in der Gemeinde Heiligengrabe an die Firma Prignitzer Asphaltbau GmbH & C.KG, Wittstocker Chaussee, 16909 Heiligengrabe OT Liebenthal zu vergeben 33/12 Beschluss über die Gewährung einer Zuwendung im Rahmen des Förderprogramms der Gemeinde Heiligengrabe Der Hauptausschuss stimmt der Gewährung einer Zuwendung im Rahmen des beschlossenen Förderprogramms der Antragstellerin Karina Büschke, Am Blandikower Weg 22a, 16909 Heiligengrabe OT Heiligengrabe zu. 034/12 Antrag des „Gemischten Chores Heiligengrabe e.V.“ auf Fahrkostenzuschuss in Höhe von 2.500 € Die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses beschließen, die Fahrkosten für die Fahrt des Chores Heiligengrabe zur Partnergemeinde Fahrenbach vom 07.07.2012 bis 09.07.2012 in Höhe von 2.500,00 € zu übernehmen. 2 Beschlüsse der Gemeindevertretung vom 15.05.2012 im öffentlichen Teil 259/12 Einrichtung eines gemeinsamen Rechnungsprüfungsamtes in der Gemeinde Fehrbellin und Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Durchführung von Prüfaufgaben 1. Die Gemeindevertretung beschließt, dass sich die Gemeinde Heiligengrabe künftig für die örtliche Prüfung gemäß § 101 Abs. 1 S. 3 BbgKVerf des Rechnungsprüfungsamtes der Gemeinde Fehrbellin, gemeinsam mit den in der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung genannten Kommunen, bedient. 2. Die Gemeindevertretung beschließt, der beiliegenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Durchführung von Prüfaufgaben gemäß § 101 ff BbgKVerf zuzustimmen. Voraussetzung ist der Abschluss der nachfolgenden Vereinbarung durch alle beteiligten Kommunen. 262/12 Satzungsbeschluss B-Plan Nr. 5 „Photovoltaik GT Horst“ Die Gemeindevertretung beschließt den Bebauungsplan Nr. 5 „Photovoltaik GT Horst“ gem. § 10 Abs. 1 nach gerechter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange als Satzung. Die Begründung des B-Planes mit Eingriffs-/ Ausgleichsgutachten, Umweltbericht und spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung werden gebilligt. 263/12 Beschluss der zweiten Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplanes der „südlichen Gemeindegruppe“ Die Gemeindevertretung beschließt die zweite Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplanes der „südlichen Gemeindegruppe“. 260/12 Ergänzung zum Beschluss 237/11: Verwendung des ahresüberschusses/-verlustes aus dem Jahresabschluss 2010 des Eigenbetriebes „Wasser- und Abwasserbetrieb Heiligengrabe“ Die Gemeindevertretung Heiligengrabe beschließt, die im Bericht zum Jahresabschluss 2010 enthaltenen Überschüsse aus der Abwasserentsorgung (hoheitlicher Bereich) werden mit den Verlusten aus Vorjahren verrechnet. Die Verluste aus dem Bereich“ Grundstücksverwaltung“ (BgA) werden auf neue Rechnung vorgetragen. Aus den Überschüssen aus der Wasserversorgung (BgA) wird eine Investitions-/Ersatzinvestitionsrücklage gebildet. Diese Rücklage soll in voller Höhe für die anteilige Finanzierung der Ersatzinvestition im Eva-von-Thiele-Winckler-Weg verwendet werden. 264/12 Satzungsbeschluss B-Plan Nr. 6 „Photovoltaik Dahlhausen“ Die Gemeindevertretung beschließt den Bebauungsplan Nr. 6 „Photovoltaik Dahlhausen“ gem. § 10 Abs. 1 nach gerechter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange als Satzung. Die Begründung des B-Planes mit Eingriffs-/ Ausgleichsgutachten, Umweltbericht und spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung werden gebilligt. 266/12 Beschluss zum gemeindlichen Einvernehmen – Tierheim Herzsprung Die Gemeindevertretung beschließt, im Rahmen des Anhörungsverfahrens zur beabsichtigten Ersetzung des Einvernehmens gem. § 70 BbgBO durch die Untere Bauaufsichtsbehörde das Einvernehmen zur „Nutzungsänderung – Umnutzung eines LPG-Betriebsgeländes mit Erlaubnis für Schlittenhundehaltung in ein gewerbliches Tierheim – Teilprojekt – Gesamtanlage“ im OT Herzsprung auf der Grundlage des § 34 Abs. 1 BauGB nicht zu erteilen. 261/12 Beschluss der ersten Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplanes der „südlichen Gemeindegruppe“ Die Gemeindevertretung beschließt die erste Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplanes der „südlichen Gemeindegruppe“. 3 3 Beschlüsse der Gemeindevertretung vom 15.05.2012 im nichtöffentlichen Teil 267/12 Vergabebeschluss Infrastruksturmaßnahmen OT Blumenthal – Landschaftsarbeiten Die Gemeindevertretung beschließt nach beschränkter Ausschreibung und Wertung der Angebote die Vergabe der Bauleistungen „Infrastrukturmaßnahmen OT Blumenthal“ – Landschaftsbauarbeiten an die Firma Straßen- und Tiefbau Baatz GmbH, Wittstocker Str. 67, 16866 Kyritz. 269/12 Vergabebeschluss Elektrosanierung 3. BA, Kita Zaatzke Die Gemeindevertretung beschließt nach freihändiger Vergabe und Wertung der Angebote die Vergabe der Leistungen „Elektrosanierung 3. BA, Kita Zaatzke“ an die Firma Schleif Elektrotechnik, Rote Mühle Weg 39, 16909 Wittstock. 270/12 Verkaufsbeschluss von Flächen für Photovoltaik im Gewerbegebiet OT Liebenthal 268/12 Vergabebeschluss Infrastrukturmaßnahmen OT Blumenthal – Abrissarbeiten Die Gemeindevertretung beschließt nach beschränkter Ausschreibung und Wertung der Angebote die Vergabe der Bauleistungen „Infrastrukturmaßnahmen OT Blumenthal“ – Abrissarbeiten an die Firma HTW mbH, Pritzwalker Str. 12, 16909 Wittstock. Grundstück Grundbuch von Liebenthal Blatt 259 Gemarkung Liebenthal Flur 1 2 Flurstück 339 (Teilfläche) 253 (Teilfläche) Fläche in m² ca. 19.600 ca. 30.400 4 Bekanntmachung über die Berufung von Ersatzpersonen für den Ortsbeirat Heiligengrabe Gemäß § 60 Abs. 3 Satz 1 BbgKWahlG geht der Sitz auf die in der Reihenfolge erste Ersatzperson des Wahlvorschlages über, auf dem der Ausgeschiedene gewählt wurde. Die Ersatzperson Karin Köhn hat die Wahl angenommen und rückt als Mitglied in den Ortsbeirat Heiligengrabe nach. Kreßner Wahlleiterin Der gewählte Bewerber Reinhard Becker der Freien Wählergemeinschaft Prignitz-Ruppin e.V. ist durch Tod ausgeschieden. Ersatzperson Karin Köhn 5 Widmungsverfügung - Weg in der Gemeinde Heiligengrabe OT Hersprung Nach § 6 BbgStrG Brandenburgisches Straßengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009 (GVBl. I/09 [Nr. 15] S. 358), geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 13. April 2010 (GVBl. I/10 [Nr. 17]), erhält folgende in der Gemarkung Herzsprung gelegene Verkehrsfläche gemäß Anlage (gelb gekennzeichnet) Hiervon ausgenommen sind Fahrzeuge, die dem Anliegerverkehr dienen. Flur 1, Flurstück 78/2 - ca. 43 m Flur 1, Flurstück 69 – ca. 620 m Flur 5, Flurstück 108 – ca. 500 m Flur 5, Flurstück 109 – ca. 130 m Diese Verfügung tritt am Tage nach der Bekanntmachung im Amtsblatt „Amtsblatt für die Gemeinde Heiligengrabe >>Zwischen Jäglitz und Glinze<<“ in Kraft. Träger der Straßenbaulast: Die Gemeinde Heiligengrabe ist gemäß § 9a Abs. 1 BbgStrG Träger der Straßenbaulast. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Verfügung ist der Widerspruch zulässig. Er ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Heiligengrabe, Am Birkenwäldchen 1a, 16909 Heiligengrabe OT Heiligengrabe zu erheben. die Eigenschaft einer öffentlichen Straße und wird dem öffentlichen Verkehr zur Verfügung gestellt. Klassifizierung: Widmung als Gemeindestraße gemäß § 3 Abs. 4 BbGstrG Der Verbindungsweg L 18 zur L 14 mit einer Gesamtlänge von ca. 1.293 m in der Gemarkung Herzsprung erhält die Eigenschaft einer sonstigen öffentlichen Straße und wird der Allgemeinheit für den öffentlichen Verkehr zur Verfügung gestellt. Heiligengrabe, den 17.06.2011 Kippenhahn Bürgermeister Widmungsbeschränkung: Der vorgenannte sonstige öffentliche Weg soll für Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge gesperrt werden. 4 Siegel 6 Verfügung zur Teileinziehung - Weg in der Gemeinde Heiligengrabe OT Herzsprung Nach § 8 BbgStrG Brandenburgisches Straßengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009 (GVBl. I/09 [Nr. 15] S. 358), geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 13. April 2010 (GVBl. I/10 [Nr. 17]), wird nachfolgende sonstige öffentliche Verkehrsfläche, gelegen in der Gemarkung Herzsprung, Flur 4, Flurstück 5 mit einer Gesamtlänge von ca. 400 m (Anlage gelb gekennzeichnet), durch Teileinziehung für den öffentlichen Verkehr wie folgt dauerhaft beschränkt. Die Teileinziehung tritt am Tage nach der Bekanntmachung im Amtsblatt „Amtsblatt für die Gemeinde Heiligengrabe >>Zwischen Jäglitz und Glinze<<“ in Kraft. Gegen diese Verfügung ist der Widerspruch zulässig. Er ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Heiligengrabe, Am Birkenwäldchen 1a, 16909 Heiligengrabe OT Heiligengrabe zu erheben. Heiligengrabe, den 17.06.2011 Der Weg soll für Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge und für Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas gesperrt werden. Hiervon ausgenommen sind Fahrzeuge, die dem Anliegerverkehr und dem landwirtschaftlichen Verkehr dienen. Kippenhahn Bürgermeister Siegel 7 Immobilienangebote der Gemeinde 16909 Heiligengrabe OT Königsberg, 2-etagiges Mehrfamilienhaus (12 WE), davon 2 WE leerstehend, Grundstücksgröße 9.504 m², Bauj./Teilsan. 1964/ 1995, 2009/2010, Wohnfläche 675 m², Jahreskaltmiete (10 WE): 29.064, 24 € 16909 Heiligengrabe OT Zaatzke, 2-Familienhaus Verkehrswert: 181.000,- EUR Verkehrswert: 56.000,- EUR Bezeichnung (leerstehend wegen Veräußerung) Grundstücksgröße 360 m², Bauj. um 1920, Teilsan. 1994-1997, Wohnfläche 175,5 m² OT Blumenthal, Bebauungsplan Nr.1 „Südliche Dorfstücke“ Anzahl und Größe der Bauparzellen Größe des Baugebietes – ca. 1,7 ha; ca. 15 Bauparzellen mit unterschiedlichen Flächengrößen Erschließungszustand keine innere Erschließung Wesentliche Festsetzungen Allgemeines Wohngebiet; Einzel- und Doppelhäuser in eingeschossiger offener Bauweise; GRZ 0,3 / Satteldach 40° - 45 ° Bezeichnung OT Blumenthal, Straße der Einheit Anzahl und Größe 2 Bauparzellen - 1.005 m² und 632 m² 5 Erschließungszustand äußere Erschließung vorhanden (Wasser, Abwasser, Telekom, Elektroenergie) Anschluss am Grundstück muss noch erfolgen Wesentliche Festsetzungen Wohnbebauung nach den Grundsätzen des § 34 BauGB möglich; umgebende Nutzungsart: MD Bauvorbescheid liegt vor Verhandlungspreis Straße der Einheit - 10.000 € und 6.952 € Bezeichnung OT Heiligengrabe, Zaatzker Weg Bezeichnung Anzahl und Größe Bauparzelle, Gesamtfläche 2.313 m² OT Herzsprung, Siedlerstraße 14 – Mehrfamilienhaus – 5 WE Grundstücksgröße 1.904 m² Erschließungszustand Erschließung vorhanden Erschließungszustand äußere Erschließung vorhanden (Wasser, Abwasser, Telekom, Erdgas, Elektroenergie) Wesentliche Festsetzungen Wohnbebauung nach den Grundsätzen des § 34 BauGB möglich; umgebende Nutzungsart: MI Weitere Angaben zum Objekt Baujahr um 1900, teilunterkellert: 22 m², 5 WE mit 322 m² Gesamt-WNFL, davon 3 WE mit 190 m² Leerstand und 2 WE mit 132 m² vermietet – Kaltmiete 5.904,00 €/Jahr Verhandlungspreis 15.000 € Verkehrswert 50.000 € Bezeichnung OT Zaatzke, Bebauungsplan Nr. 1/1992 (ehemalige Gärtnerei) Bezeichnung Anzahl und Größe der Bauparzellen ca. 1,5 ha; 27 vermessene Parzellen mit unterschied lichen Flächengrößen (500 800 m²), davon 5 verkauft OT Herzsprung, Herzsprunger Dorfstraße 25 – Gaststätte mit Saalanbau und Wohnung Erschließungszustand ortsüblich Grundstücksgröße: 1130 m² Erschließungszustand innere Erschließung teilweise vorhanden (Baustraßen, Wasser, Abwasser, Telekom, Elektroenergie) Weitere Angaben zum Objekt Verhandlungspreis 50.000 € Bezeichnung OT Zaatzke, Hauptstraße 1 Mehrfamilienhaus mit Stall Erschließungszustand ortsüblich Weitere Angaben zum Objekt Weitere Angaben zum Objekt Beispiele für Kaufpreise (Erschließungsbeiträge enthalten): - Grundstück Bahnhofstraße 1 mit 521 m² zum Festpreis von 21.000 € (Baulandpreis 11,76 €/m²) - Grundstück Alte Gärtnerei 19 mit 721 m² zum Festpreis von 29.000 € (Baulandpreis 11,76 €/m²) Die einzelnen Verkaufspreise sind insbesondere von Lage und Grundstücksgröße abhängig. Grundstücksgröße ca. 1.800 m², 4 WE, davon zwei nicht vermietet, Wohnfläche ca. 220 m², Jahreskaltmiete 2.282 Euro Verkaufspreis 40.000 € Gemeinde Heiligengrabe - Anbindung zur A 24 und A 19 bis zu ca. 10 km Ansprechpartner für alle Objekte: Gemeinde Heiligengrabe, Am Birkenwäldchen 1a, 16909 Heiligengrabe OT Heiligengrabe, Frau Madjar, Tel.: 033962/67-320 / Fax 033962/67-333 / Email: [email protected] 6 8 Bekanntmachung über die Durchführung eines Volksbegehrens „Für eine Änderung des § 19 Absatz 11 des Landesentwicklungsprogrammes zur Durchsetzung eines landesplanerischen Nachtflugverbotes am Flughafen Berlin Brandenburg International (BER)!“ Gemeinde Heiligengrabe Stimmkreis: Prignitz II / Ostprignitz-Ruppin II lesbar einzutragen (§ 18 Abs. 1 VAGBbg i. V. m. § 8 Abs. 1 VVVBbg). Eine Eintragung kann nach § 18 Abs. 2 VAGBbg nicht mehr zurückgenommen werden. Die Vertreter der Volksinitiative „Für eine Änderung des § 19 Absatz 11 des Landesentwicklungsprogrammes zur Durchsetzung eines landesplanerischen Nachtflugverbotes am Flughafen Berlin Brandenburg International (BER)!“ haben fristgemäß die Durchführung eines Volksbegehrens verlangt. Die Landesregierung oder ein Drittel der Mitglieder des Landtages Brandenburg haben innerhalb der Frist des § 13 Abs. 3 des Volksabstimmungsgesetzes (VAGBbg) keine Klage gegen die Zulässigkeit des Volksbegehrens anhängig gemacht. Eintragungsberechtigte Personen, die wegen einer körperlichen Behinderung nicht in der Lage sind, die Eintragung selbst vorzunehmen und dies mit Hinweis auf ihre Behinderung zur Niederschrift erklären, werden von Amts wegen in die Eintragungsliste eingetragen (§ 15 Abs. 2 Satz 2 VAGBbg i. V. m. §8 Abs. 2 VVVBbg). Eintragungsberechtigte Personen, die wegen einer körperlichen Behinderung den Eintragungsraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen können, können eine Person ihres Vertrauens (Hilfsperson) mit der Ausübung ihres Eintragungsrechts beauftragen. Hierfür ist der Hilfsperson eine entsprechende Vollmacht durch die eintragungsberechtigte Person auszustellen (§ 15 Abs. 2 Satz 2 VAGBbg i. V. m. § 7 Abs. 4 VVVBbg). Das Volksbegehren kann durch alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger ab dem 4. Juni 2012 bis zum 3. Dezember 2012 durch Eintragung in die ausliegenden Eintragungslisten oder durch briefliche Eintragung auf den Eintragungsscheinen unterstützt werden. Gemäß § 17 Abs. 2 VAGBbg können die Bürgerinnen und Bürger ihr Eintragungsrecht durch Eintragung in die amtliche Eintragungsliste nur bei der Abstimmungsbehörde der Gemeinde ausüben, in der sie ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung oder, sofern sie keine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland haben, ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben; diese Bürgerinnen und Bürger können ihr Eintragungsrecht jedoch auch bei den zu Buchstabe A) angeführten weiteren Eintragungsstellen ausüben. Eintragungsberechtigt sind gemäß § 16 VAGBbg in Verbindung mit §§ 5 und 7 des Brandenburgischen Landeswahlgesetzes (BbgLWahlG) alle deutschen Bürgerinnen und Bürger, die zum Zeitpunkt der Eintragung oder spätestens am 3. Dezember 2012 B) Unterstützung des Volksbegehrens durch briefliche Eintragung Jeder Eintragungsberechtigte hat das Recht, auf Antrag das Volksbegehren durch briefliche Eintragung zu unterstützen. Der Antrag kann von der eintragungsberechtigten Person selbst oder einer von ihr bevollmächtigten Person schriftlich, elektronisch (z. B. per E-Mail oder Fax) oder mündlich (zur Niederschrift) bei der Abstimmungsbehörde gestellt werden, in der die eintragungsberechtigte Person ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung, oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Bei der elektronischen Antragstellung ist der Tag der Geburt der antragstellenden Person anzugeben (§ 15 Abs. 6 Satz 2 i. V. m. § 15 Abs. 2 Satz 2 VAGBbg). Eine fernmündliche Antragstellung ist unzulässig. Die antragstellende Person kann sich bei der Antragstellung auch der Hilfe einer Person ihres Vertrauens (Hilfsperson) bedienen (§ 15 Abs. 6 Satz 2 i. V. m. § 15 Abs. 2 Satz 2 VAGBbg). Eintragungsscheine können bis zwei Tage vor Ablauf der Eintragungsfrist beantragt werden (§ 8a Abs. 5 VVVBbg). Die für die briefliche Eintragung erforderlichen Unterlagen (Eintragungsschein und Briefumschlag) werden der antragstellenden Person entgeltfrei übersandt. Die Eintragung muss persönlich vollzogen werden. Wer wegen einer körperlichen Behinderung nicht in der Lage ist, die briefliche Eintragung persönlich zu vollziehen, kann sich der Hilfe einer Person (Hilfsperson) bedienen (§ 15 Abs. 6 Satz 2 i. V. m. § 15 Abs. 2 Satz 2 VAGBbg). Auf dem Eintragungsschein hat die eintragungsberechtigte Person oder die Hilfsperson gegenüber der Abstimmungsbehörde an Eides statt zu versichern, dass sie die Erklärung der Unterstützung des Volksbegehrens persönlich oder nach dem erklärten Willen der eintragungsberechtigten Person abgegeben hat (§ 15 Abs. 7 VAGBbg). - das 16. Lebensjahr vollendet haben, also vor dem 4. Dezember 1996 geboren sind, - seit mindestens einem Monat im Land Brandenburg ihren ständigen Wohnsitz oder, sofern sie keine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland haben, ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben sowie - nicht nach § 7 BbgLWahlG vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. A) Unterstützung des Volksbegehrens durch Eintragung in Eintragungslisten Das Volksbegehren kann durch Eintragung in die ausliegenden Eintragungslisten im Eintragungsraum der Abstimmungsbehörde zu den Öffnungszeiten bis Montag, den 3. Dezember 2012, 16 Uhr unterstützt werden: Abstimmungsbehörde: Gemeinde Heiligengrabe (Einwohnermeldeamt) 16909 Heiligengrabe OT Heiligengrabe, Am Birkenwäldchen 1a Personen, die sich in die Eintragungslisten eintragen wollen, haben sich über ihre Person auszuweisen (§ 7 Abs. 1 Volksbegehrensverfahrensverordnung - VVVBbg). Bei der brieflichen Eintragung muss der Eintragungsberechtigte den Eintragungsschein so rechtzeitig an die auf dem amtlichen Briefumschlag angegebene Stelle absenden, dass der Eintragungsbrief dort spätestens am 3. Dezember 2012, 16 Uhr eingeht. Wer sich in die Eintragungsliste einträgt, muss persönlich und handschriftlich unterzeichnen. Neben der Unterschrift sind Familienname, Vorname, Tag der Geburt, Wohnort und Wohnung, bei mehreren Wohnungen die Hauptwohnung oder gewöhnlicher Aufenthalt, sowie der Tag der Eintragung 7 Der Eintragungsbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Der Eintragungsbrief kann auch bei der auf dem Briefumschlag angegebenen Stelle abgegeben werden. inhalt nicht in die Kompetenz der Landesplanung fallen. Mit dem Volksbegehren wird die Wiederinbetriebnahme bzw. die Aufrechterhaltung der Flughäfen Tempelhof und Tegel nicht beabsichtigt. NACHTFLUG STÖRT DEN SCHLAF UND GEFÄHRDET DIE GESUNDHEIT: Das verlangte Volksbegehren hat folgenden Wortlaut: „Für eine Änderung des § 19 Absatz 11 des Landesentwicklungsprogrammes zur Durchsetzung eines landesplanerischen Nachtflugverbotes am Flughafen Berlin Brandenburg International (BER)!“ Das Umweltbundesamt bewertet den wissenschaftlichen Erkenntnisstand aufgrund einer aktuellen Studie aus dem Jahr 2010: „Für Herz- und Kreislauferkrankungen ist nachgewiesen: Im Vergleich zu Personen, die keinem Fluglärm ausgesetzt sind, steigt das Erkrankungsrisiko betroffener Personen mit zunehmender Fluglärmbelastung. Auch bei psychischen Erkrankungen findet sich ein relevanter Befund: Bei Frauen sind die Erkrankungsrisiken für Depressionen signifikant erhöht. Der Landtag möge beschließen, die Landesregierung aufzufordern, in Verhandlungen mit dem Land Berlin einzutreten, um den Staatsvertrag vom 7. August 1997 über das gemeinsame Landesentwicklungsprogramm der Länder Berlin und Brandenburg und über die Änderung des Landesplanungsvertrages, geändert durch Staatsvertrag vom 5. Mai 2003, wie folgt zu ändern: Diese Ergebnisse stehen im Einklang mit der vorausgegangenen ‚Arzneimittelstudie’ des UBA, die höhere Medikamentenverschreibungen bei Personen nachwies, die nächtlichem Fluglärm ausgesetzt sind. Eine große Studie im Umfeld verschiedener europäischer Flughäfen (HYENAStudie) aus dem Jahr 2008 stellte ebenfalls fluglärmbedingte Gesundheitsrisiken fest: Personen, die verstärkt vom Nachtfluglärm betroffen sind, weisen häufig höhere Blutdruckwerte auf, als Menschen in ruhigeren Wohngebieten.“ Auch das Bundesverwaltungsgericht hat sich eindeutig dazu bekannt, dass eine Gesundheitsgefährdung von Lärmbetroffenen unterbleiben muss (Urteil vom 21.3.1996 Az.4 C 9.95): „Der im Gesamtraum Berlin-Brandenburg bestehende Bedarf an Luftverkehrskapazitäten soll derart gedeckt werden, dass am Flughafen Berlin-Brandenburg International (BER) Tagflug aber kein planmäßiger Nachtflug stattfindet, um Lärmbetroffenheiten zu reduzieren.“ „Dabei soll der nationale und internationale Luftverkehrsanschluss für Berlin und Brandenburg nicht allein auf den Ballungsraum Berlin konzentriert werden.“ „Dieser Gesetzestext ersetzt Satz 1 und 2 des in den Ländern Berlin / Brandenburg gültigen § 19 Abs. 11 LePro (Landesentwicklungsprogramm). Satz 3 und Satz 4 des § 19 Abs. 11 LePro entfallen.“ „Diese Verpflichtung trifft ihn [den Staat, d.V.] erst recht, wenn der Eingriff auf seinem eigenen Verhalten beruht. Dabei kann sich der Staat nicht ohne weiteres mit vorhandenen Erkenntnisdefiziten ‚entschuldigen’. Dies ist bereits dann nicht zulässig, wenn die Risiken einer Gesundheitsbeeinträchtigung bereits als solche bekannt sind. Die Gesundheitsschädlichkeit muss nicht erst bewiesen werden, um eine Regelungspflicht des Staates auszulösen. Auch Gesundheitsgefährdungen – werden sie erkannt oder als im Risikobereich liegend für hinreichend wahrscheinlich angesehen – verpflichtet zu Handeln. Auch hier mögen vielfache Erkenntnisdefizite bestehen. Der Staat muss ihnen – etwa bei der Festsetzung von Grenzwerten – durch Sicherheitsmargen zu begegnen suchen.“ Begründung: Die bisher geltende Fassung des § 19 Abs. 11 LePro ist eine der Rechtsgrundlagen sowohl für den Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg LEP BB als auch für die luftrechtliche Fachplanung. Der bisherigen Fassung von § 19 Abs. 11 LePro entnehmen Landesentwicklungsplan und Fachplanung die Legitimation, durch Schaffung eines nächtlichen Kapazitätsangebots an die Luftverkehrswirtschaft das Ruhebedürfnis der betroffenen Bevölkerung dem wirtschaftlichen Profit der – im Eigentum der öffentlichen Hand befindlichen – Flughafengesellschaft und der Luftverkehrsgesellschaften zu opfern. Dem schiebt die Volksinitiative durch die Neufassung des Gesetzestextes einen Riegel vor. Gemäß dem Landesentwicklungsplan LEP BB hat dieses Gesetz weiterhin Gültigkeit und gibt Vorgaben sowohl für zukünftige Landesentwicklungspläne wie auch für die luftverkehrsrechtliche Fachplanung. Der Volksinitiative liegen neuere Erkenntnisse der Lärmwirkungsforschung und über Art und Umfang der durch Flugroutenfestsetzungen betroffenen Siedlungsgebiete zu Grunde. Durch die Formulierung, dass kein planmäßiger Nachtflugbetrieb am Flughafen Schönefeld stattfinden soll, wird sichergestellt, dass sich das Nachtflugverbot auf den gewerblichen Flugverkehr bezieht und andere Flüge (Not- und Rettungsflüge etc.) nicht ausgeschlossen werden sollen. Die beabsichtigte Neuregelung macht es ferner möglich, nächtliche Flugbewegungen insbesondere im Charter- und Pauschalreiseverkehr auch an anderen Startorten durchzuführen. Zu Verspätungsregelungen und detaillierten luftverkehrstechnischen Regelungen fehlt es an einer Zuständigkeit des Landesgesetzgebers. Zumindest würde dieser Regelungs- Dennoch hält die brandenburgische Landesregierung im Planergänzungsverfahren für den Flughafen Schönefeld bis zu 113 Flüge in einer Nacht für zulässig. Hiergegen sind Klagen vor dem Bundesverwaltungsgericht eingereicht. Die brandenburgische Landesregierung fühlt sich durch ihre eigene gesetzliche Regelung im § 19 Abs. 11 Landesentwicklungsprogramm (LePro) die für die Länder Berlin und Brandenburg gilt, in ihrem großzügig nachtflugfreundlichen Handeln zum Nachteil der vom nächtlichen Fluglärm gepeinigten Bevölkerung bestätigt. Die Volksinitiative wendet sich gegen diese gesetzliche Regelung und zwingt in der Folge die Landesregierung die Landesentwicklungspläne Flughafenstandortsicherung wie auch den Landesentwicklungsplan Berlin- Brandenburg zu überarbeiten, da in diesen Plänen von einer Zulässigkeit des Nachtflugs ausgegangen wird. 8 Namen und Anschriften der Vertreter und Stellvertreter: Vertreter: Stellvertreter: Prof. Wolf Carius Gerhart-Hauptmann-Allee 30 15732 Eichwalde Markus Peichl Kladower Straße 2 14469 Potsdam Matthias Schubert Unterberg 31 14532 Kleinmachnow Martina Pohske Keplerstraße 23 15831 Mahlow Dr. Gerhard Kalinka Heinrich-Zille-Straße 39 15827 Blankenfelde Gudrun Claus Selchower Weg 18 15831 Mahlow Martin Henkel Seestraße 68 15738 Zeuthen Christian Selch Potsdamer Straße 2 15738 Zeuthen Robert Nicolai Fontaneplatz 5 15834 Rangsdorf Christian Radtke-Kruft Siegfriedstraße 60 14513 Teltow NICHTAMTLICHER TEIL Sitzungen im Monat Juni 2012 11. Juni 2012 Ort: Beginn: Ortsbeiratssitzung Blumenthal Heiligengrabe OT Blumenthal Bürgerhaus 19.00 Uhr 12. Juni 2012 Ort: Beginn: Sitzung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport Heiligengrabe OT Heiligengrabe Gemeindeverwaltung/Konferenzraum II 19.00 Uhr 26. Juni 2012 Gemeindevertretersitzung Ort: Heiligengrabe OT Königsberg Dorfgemeinschaftshaus, Grabower Chaussee 2 Beginn: 19.00 Uhr Die Tagesordnung zu den Sitzungen entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung in den Schaukästen der Ortsteile der Gemeinde und der Presse. Information des Standesamtes Die Gemeinde Heiligengrabe bietet allen Heiratswilligen ab Juni 2012 einen weiteren Trauraum in der Gutskapelle im Gemeindeteil Horst an. Die bisherigen Trauräume der Gemeinde, in der Gemeindeverwaltung und im Kloster Stift zum Heiligengrabe stehen der Öffentlichkeit auch weiterhin zur Verfügung. Kreßner Standesbeamtin Baumaßnahmen in der Gemeinde Heiligengrabe Ausbau - Dossower Weg in Papenbruch Mit dem Ausbau des Dossower Weges in Papenbruch wird sich das Wohnumfeld sichtbar verändern. Die Straße wird in der Zeit von Mai bis September 2012 ab Einmündung L 145 bis zur Ortsausgangstafel grundhaft ausgebaut. Neben der Fahrbahnverbreiterung sind auch ein Gehweg und zwei Ausweichflächen geplant. Das Straßenwasser wird durch einen Regenwasserkanal abgeführt. Gleichzeitig erfolgt die Vergrößerung der Aufstellfläche an der Bushaltestelle. Die Bauarbeiten werden durch archäologische Maßnahmen begleitet. 9 Kita „Haus der kleinen Strolche“ Das "Haus der kleinen Strolche" ist zertifizierte Gesunde Kita in Berlin-Brandenburg Große Aufregung herschte am Freitagvormittag, dem 27. April 2012, in der Heiligengraber Kindertagesstätte "Haus der kleinen Strolche". Nach einem entsprechenden Antrag sollte an diesem Tag die Entscheidung fallen, ob die Einrichtung die durch die Bundesländer Berlin und Brandenburg vergebene Zertifizierung "Gesunde Kita" erhält. Diesen Qualitätstitel tragen in Brandenburg zurzeit knapp 40 der 1.768 Kitas. Ein zertifizierte Kita weist Qualitätsmerkmale wie Bewegungs- und Sinnesförderung, Gesunde Ernährung und die Früherkennung in Kita und Familie nach. Ein besonderer Fokus wird auf die Beteiligung von Eltern und Familie in der Kita gelegt. Diese und andere Kriterien wurden durch die Auditorinnen Frau Döhnicke (Kita Mühlenbeck) und Frau Krämer (Kita Hohen Neuendorf) unter Vorsitz von Annett Schmock von der Zertifizierungsstelle des Vereins Gesundheit Berlin-Brandenburg überprüft. Nach einer Kita Begehung wurde mit den Erzieherinnen, der Kita-Ausschussvorsitzenden, Frau Witt und Bürgermeister Holger Kippenhahn der kollegiale Dialog über Eindrücke und offene Fragen zum eingereichten Qualitätsbericht geführt. Nach zwei Stunden erfolgte dann die Urteilsverkündung. Viel Lob aber auch Empfehlungen wurden formuliert. Besonders die warmherzige Atmosphäre, das kluge Raumkonzept und die vielfältigen gesunden Angebote wurden gelobt. An der erfolgreichen Zertifizierung bestand letztlich nie ein Zweifel. Glücklich konnte das Team um die Leiterinnen Dietlinde Bolduan und Manuela Schmidt die Glückwünsche und das Zertifizierungsschild aus den Händen von Annett Schmock in Empfang nehmen. Ganztagsschule Heiligengrabe Projektarbeit in der Grundschule Heiligengrabe – Trickboxx so dass die Figuren sich auch bewegen ließen. Nun mussten die Kulissen gebastelt werden. Jeder hatte die Möglichkeit, seine Ideen und Vorschläge mit ein zu bringen. Das Filmen der einzelnen Bilder, das Aufnehmen jeder Bewegung der Figuren mit der Kamera verlangte von den Kindern höchste Konzentration und Aufmerksamkeit. Aber die Arbeit an der Trickboxx bereitete den Kindern so viel Spaß, dass sie bereit waren über die Unterrichtszeit hinaus weiter zu arbeiten, um zum Wochenende einen fertigen Film zu besitzen, der natürlich von Rolan Helia (unserem „Filmemacher“) noch zu Ende bearbeitet werden musste (z.B. mit Musik). Alle waren sich einig: Es hat viel Spaß gemacht! Jetzt sehen die Kinder die Trickfilme im Fernsehen mit anderen Augen, denn sie wissen, wie viel Mühe und Arbeit dahinter steckt! Große Aufregung herrschte bei den Mädchen und Jungen der 5. Klasse in der Grundschule Heiligengrabe und ihrem Klassenlehrer R. Demgensky in der Woche vom 7.-11.5.2012. Alle trafen sich bei der Sozialarbeiterin der Grundschule Frau Blum, um gemeinsam mit ihr und Roland Helia einen Trickfilm zu entwickeln! Alle Kinder überlegten gemeinsam nach einer Filmidee. Es gab viele lustige und witzige Vorschläge, die erst einmal am Flipchart gesammelt und notiert wurden. Schritt für Schritt ging es weiter. Es wurde eine Geschichte erdacht, die immer wieder erweitert oder verändert wurde. Dann folgte der schwierigste Arbeitsschritt. Es ging an die Fertigung der Figuren. Alle Kinder halfen fleißig mit bei der Anfertigung der Darsteller, die natürlich auch beweglich sein mussten. Die einzelnen Figuren wurden wieder auseinander getrennt und mit Hilfe von Patafix wieder zusammengefügt, 10 „Mädchengruppe“ der Ganztagsgrundschule Heiligengrabe im Friedenshort Am Freitag, den 11. Mai, trafen sich 7 aufgeregte Mädchen mit Frau Blum (Sozialarbeiterin der GS Heiligengrabe), Frau Drews und Frau Nickel – Musikschule Fröhlich, um im Friedenshort beim „Singen in den Mai“ dabei zu sein! Gemeinsam mit den Bewohnern wurden bekannte Frühlingslieder gesungen, Gedichte vorgetragen und Lieder auf dem Akkordeon gespielt und dazu gesungen. Die Aufregung hat sich gelohnt. Dankende Worte und Applaus waren der schönste Lohn für die Mädchen! Es werden weitere gemeinsame Vorhaben zwischen den ESTA Mitarbeitern im Jugendclub Heiligengrabe und der Sozialarbeiterin an der Grundschule geplant! 1 Bild Birgid Blum / ESTA ruppin e.V. (Sozialarbeiterin an der Ganztagsgrundschule Heiligengrabe) Veranstaltungen im Monat Juni AUFRUF zur Tour de Prignitz Vom 4. Juni 2012 bis 9. Juni 2012 werden Prignitzer Radler und ihre Gäste die Region erkunden. Veranstalter der Tour de Prignitz sind wie immer die Märkische Allgemeine und Antenne Brandenburg, die als bewährte Partner die Hauptsponsoren AOK für das Land Brandenburg und Volksund Raiffeisenbank Prignitz an ihrer Seite haben. Wir wollen wieder um den Sieg und den Tour-Jackpot in Höhe von 5.000 Euro kämpfen. Für die Wertung zählen neben der Teilnehmerzahl zusätzlich noch der schönste Empfang und die Punkte der Etappenspiele. Etappen der Tour de Prignitz 2012 Start: 10.00 Uhr – Ziel: 15.00 Uhr 1. Etappe: Montag, 4. Juni 2012 / Heiligengrabe – Kyritz Pausenstopp: Dorfplatz in Bork Kulturstopp: Wusterhausen, Herbst'sches Haus 2. Etappe: Dienstag, 5. Juni 2012 / Kyritz – Pritzwalk Pausenstopp: Schönhagen (Gumtow) Kulturstopp: Dorfkirche in Schönebeck 3. Etappe: Mittwoch, 6. Juni 2012 / Pritzwalk – Bad Wilsnack Pausenstopp: Landschaftspark Hoppenrade Kulturstopp: Schloss Grube 4. Etappe: Donnerstag, 7. Juni 2012 / Bad Wilsnack – Perleberg Pausenstopp: Wittenberge, Nedwighafen Kulturstopp: Landhandel in Weisen 5. Etappe: Freitag, 8. Juni 2012 / Perleberg – Putlitz Pausenstopp: Moorscheune Boberow Kulturstopp: Blüthen 6. Etappe: Sonnabend, 9. Juni 2012 / Putlitz - Heiligengrabe Pausenstopp: um die Kirche in Brügge Kulturstopp: Wallfahrtskirche Alt Krüssow 11 Brandenburgische Seniorenwoche 17.06.2012 – 24.06.2012 Veranstaltungen in der Gemeinde Seniorentagesfahrt nach Feldberg am 20.06.2012 Die vom Seniorenbeirat Heiligengrabe organisierte Busfahrt findet wie geplant am 20.06.2012 innerhalb unserer Seniorenwoche zum Preis von 50,00 pro Person Euro statt. Alle angemeldeten Teilnehmer müssen diesen Betrag bis zum 12.06.2012 bei Frau Scholz in der Gemeindeverwaltung Heiligengrabe bezahlen oder unter dem Stichwort „Seniorenfahrt“ und Angabe des Namens auf folgendes Konto überweisen: Abfahrtzeiten 6.00 Uhr Königsberg 6.10 Uhr Grabow bei Blumenthal 6.25 Uhr Rosenwinkel 6.35 Uhr Horst 6.40 Uhr Dahlhausen 6.45 Uhr Blumenthal 6.55 Uhr Blandikow 7.05 Uhr Heiligengrabe 7.20 Uhr Jabel 7.30 Uhr Blesendorf Deutsche Kredit Bank Konto-Nr.: 468686 BLZ: 12 03 0000 Programm 10.00 Uhr 12.30 Uhr 14.00 Uhr 16.00 Uhr Weitere Veranstaltungen: 19.06.2012 14.00 Uhr Gesprächsrunde mit unserem Bürgermeister Holger Kippenhahn in der Gemeindeverwaltung Heiligengrabe 21.6.2012 Klosterführung im Kloster Stift zum Heiligengrabe Treffpunkt: 14.00 Uhr am Kapitelsaal Schifffahrt von Lychen nach Himmelpfort – dort kleiner Rundgang. Weiterfahrt mit dem Bus nach Feldberg Mittagessen im Stieglitzenkrug 2-stündige Kutschfahrt durch die Feldberger Seenlandschaft Kaffeetrinken im Stieglitzenkrug – danach Rückfahrt Wir würden uns freuen, wenn viele Seniorinnen und Senioren die Veranstaltungen anlässlich der Brandenburgischen Seniorenwoche besuchen und wünschen allen ein paar angenehme und interessante Stunden. Der Seniorenbeirat Blumenthal 15.06. Kleine Grundschule Blumenthal feiert 20-jähriges Jubiläum und Sommerfest Am 15.06.2012 findet in der Blumenthaler Schule das zur Tradition gewordene Sommerfest statt. Im Rahmen des Festes werden wir auch das 20-jährige Bestehen unserer Kleinen Grundschule würdigen. Wir würden uns freuen, wenn wir an diesem Tag ab 16.00 Uhr ehemalige Lehrer, Schüler, Mitarbeiter sowie ortsansässige Firmen und Vereine auf unserem Schulgelände begrüßen können. Viele Überraschungen für Erwachsene und Kinder warten an diesem Tag auf Sie und Euch. Für das leibliche Wohl ist ebenfalls gesorgt. Kollegium der Kleinen Grundschule Blumenthal Grabow 22.06.-24.06. Fußballcamp Das Fenster & Türen Wittstock Fußballcamp beim SV Blumenthal/Grabow Ex-Fußballprofi Frank Elser kommt mit seiner Fußballschule nach Blumenthal/Grabow Das Betreuer-Team des SV Blumenthal/Grabow, Fenster & Türen Wittstock sowie die Fußballschule Kids for Champions werden in diesem Jahr allen fußballbegeisterten Mädchen und Jungen im Alter von 6 – 15 Jahren ein Mega-Spektakel bieten. Von Freitag, 22.06.2012, bis Sonntag, 24.06.2012, erleben die Kids ein professionelles Fußballtraining mit viel Spaß und jeder Menge Begeisterung. Frank Elser, der Inhaber der Fußballschule Kids for Champions, wird das Fußballcamp in Blumenthal /Grabow leiten und den talentierten Mädchen und Jungen die Kunst des Fußballspielens vermitteln. Der ehemalige Fußballbundesligaprofi und DFB A-LizenzInhaber Frank Elser besuchte in den letzten Wochen und Monaten viele Vereine aus der 1. und 2. Bundesliga. Dabei hat er bei den Trainingseinheiten wieder eine Menge interessanter Übungen gesehen, die perfekt in sein neues Trainingsprogramm bei den Fußballcamps passen. Denn welche Teilnehmerin und welcher Teilnehmer möchte nicht trainieren wie die Bundesligastars von Bayern, Dortmund und Gladbach. Seit nunmehr bereits 13 Jahren leitet Frank Elser Fußballcamps im In- und Ausland und hat in diesem Zeitraum mit rund 15.000 Kindern trainiert. Unter der Leitung der Trainer werden natürlich auch die Torwarttalente der gesamten Region trainiert. In speziellen Wettbewerben wird der Torwart-Champion ermittelt, der 11.06. Vorbereitungskomitee 750 Jahre Blumenthal triftt sich um 18.00 Uhr im Bürgerhaus 18.06. Blumenthaler AG Heimatkalender beraten um 19.00 Uhr im Bürgerhaus Glienicke 16.06. Gemeindefeuerwehrausscheid und 100 Jahre Feuerwehr Glienicke Am 16. Juni 2012 treffen sich die Feuerwehreinheiten der Gemeinde Heiligengrabe um 8.00 Uhr am Glienicker Weg des Gemeindeteils Glienicke zum jährlichen Gemeindefeuerwehrausscheid. Um 8.30 Uhr beginnt der Feuerwehrausscheid mit einem Umzug durch den GT Glienicke. Anschließend werden die Kameradinnen und Kameraden bei verschiedenen Übungen ihr Können unter Beweis stellen. Für das leibliche Wohl wird gesorgt und am Nachmittag wird es eine Kaffeetafel geben. Die Feuerwehreinheit Glienicke 12 sich zuvor gegen alle anderen Torspieler durchsetzen muss. Auf alle Teilnehmer warten in diesem Jahr wieder spannende Wettbewerbe, bei denen es jede Menge Pokale zu gewinnen gibt – doch auch dieses Mal lautet die alles entscheidende Frage: Wer in Deutschland gewinnt den ADIDAS-CHAMPIONS-CUP? Die Teilnehmer beim 3-tägigen Fußballcamp in Blumenthal/ Grabow erhalten eine megastarke ADIDAS-Teamsportausrüstung, bestehend aus Trikot, Hose, Stutzen, Ball, Trinkflasche, Stofftasche, und eine Erinnerungsmedaille. Zusätzlich gibt es an allen Tagen eine Vollverpflegung und ausreichend Getränke zu den Trainingseinheiten. Informationen zur Anmeldung beim Fenster & Türen Wittstock Fußballcamp erhalten Sie beim SV Blumenthal/Grabow, Herrn Holger Steinhauer unter Tel.: 033984 – 71361, Mobil: 0176 - 87522214 und im Internet unter www.kids-for-champions.de 29.06.-01.07. 40. Reit- und Fahrturnier Freitag: 12.00 Uhr – 19.00 Uhr Springprüfungen der Klasse A und M Samstag: 7.00 Uhr – 18.00 Uhr Springprüfungen der Klassen A bis S Dressurprüfungen der Klassen A bis L Sonntag: Hauptveranstaltung 7.00 Uhr bis 18.00 Uhr Springprüfungen der Klassen A bis S Herzsprung die mobile Kinder- und Jugendarbeit im Ortsteil Königsberg aktiviert werden kann. Ab Mitte April wird die mobile Kinderbetreuung wieder belebt! Im 14-tägigen Rhythmus wird es vor Ort im und am Gemeindehaus Spaß, Spiel, Bewegungsspiele im Freien und Kreativangebote für die jüngeren Bewohner des Ortes geben. Am 17.04.2012 war es so weit. Voller Erwartung trafen sich am Nachmittag die Kinder und zum Teil Mütter und Großmütter, um die Kinder beim bunten Treiben zu beobachten und mitzumachen. Sie waren überrascht, wie viele jüngere Kinder es im Ort gibt. Die Angebote des ESTA ruppin e.V. Spielmobils mit kleinen Fahrzeugen, Pedalos, Laufrädern, Geschicklichkeitsspielen und vor allem der bunten überdachten Hüpfburg wurden von den vielen Besuchern intensiv genutzt. Die Freude über das Angebot war den Kindern anzusehen! Immer wieder kam die Frage: „Wann kommt ihr wieder?“, „Ist die Hüpfburg dann auch wieder dabei?“ In Aushängen am Gemeindehaus werden den Kindern die weiteren Termine bekannt gegeben! 05.06.2012 19.06.2012 jeweils in der Zeit von 16.00 – 17.30 Uhr! Das ESTA-Spielmobil wird in regelmäßigen Abständen mit dabei sein! Birgid Blum (Sozialpädagogin ESTAruppin e.V.) Letzte Plätze sind noch kurzfristig zu vergeben, bereits über 90 Anmeldungen sind eingegangen. Bei Übernachtungswunsch bitte beim Veranstalter separat, aber spätestens 14 Tage vor Campbeginn melden. Dressurprüfungen der Klassen A bis M Einspänner- und Zweispänner-Fahren Qualifikation zum Bundesshampionat der 5-jährigen Springpferde Jump & Drive Für die gastronomische Betreuung sowie ein abwechslungsreiches Programm außerhalb des Turniergeschehens ist gesorgt. 16.06. Kinder- und Sommerfest Das diesjährige Kinder- und Sommerfest beginnt um 14.00 Uhr mit Kaffee und Kuchen. Gegen 14.30 Uhr wird der singende Seemann die kleinen und großen Besucher erfreuen und „Dackel Düsenfuß“ schließt sich mit seinem Showprogramm an. Auf unsere Kinder warten am Nachmittag außerdem eine Springburg, eine Spaß- und Spielstation und viele andere schöne Sachen. Auch können sich alle auf eine Mini-Playback-Show freuen. Ab 20.00 Uhr beginnt der Tanzabend auf der Freilichtbühne mit DJ Torsten. Für das leibliche Wohl und Deftiges vom Grill sorgt der MC White Eagle . Liebenthal 01.06. Vollversammlung der Jagdgenossenschaft Liebenthal Die diesjährige Vollversammlung der Jagdgenossenschaft Liebenthal findet am 01. Juni 2012 um 19.00 Uhr im Bürgerhaus Liebenthal (alte Schule) statt. An den offiziellen Teil schließt sich ein geselliges Beisammensein mit appetitlichem Jagdschmaus von unseren Jägern an. Eine Einladung mit der Tagesordnung und dem Protokoll der letzten Vollversammlung erhält jedes Mitglied persönlich. Wernikow 30.06. Dorffest Mit einer Kaffeetafel wollen wir um 15.00 Uhr unser diesjähriges Dorffest beginnen. Für unsere Kleinen werden am Nachmittag eine Hüpfburg, andere lustige Spiele und ein Zauberer für Stimmung sorgen. Gegen 19.00 Uhr wird eine Überraschungsgruppe erwartet, die ihr Programm präsentieren wird. Für das leibliche Wohl wird die Gaststätte “Göske“ sorgen. Kaping Vorsitzender der Jagdgenossenschaft Königsberg 05.06 / 19.06 Spaß- und Spielangebote in Königsberg Der Ortsbeirat in Königsberg beriet vor kurzem und Birgid Blum (Sozialpädagogin der mobilen Jugendarbeit und Sozialarbeiterin an den Grundschulen Heiligengrabe und Blumenthal – ESTAruppin e.V.) zeigte Möglichkeiten auf, wir 13 Heiligengrabe 22.06. – 24.06. Dorffest + 50 Jahre FSV Heiligengrabe www.fsv-heiligengrabe.de in guter Start DORFFEST + 50 JAHRE FSV HEILIGENGRABE tieren Sie von unseren vielseitigen Kontomodellen – werden Sie Kunde Volks- und Raiffeisenbank Prignitz. iner Kontoeröffnung* erhalten Sie 50 Euro gutgeschrieben. Und unser ugsservice sorgt Freitag für einen reibungslosen Wechsel. 22.-24. Juni 2012 19:00 Fackelumzug 19:30 Kleinfeldturnier mit 4 Mannschaften m monatlichen Eingang von Renten- oder Arbeitseinkommen ntomodelle (Alte Herren, 1. Männermannschaft, ehem. Aufstiegsmannschaft) 20:00 Kinderbelustigung mit Clownerina Pepelina Samstag 12:00 Traktorenparade 13:00 Spiel & Spaß für Groß und Klein Hüpfburg, Ponyreiten, Torwandschießen u.v.m. 15:00 Auftritt Kita Heiligengrabe 15:30 Heiligengraber Chor 16:00 Fußballturnier 20:00 Tanz Sonntag 10:00 Frühschoppen 10:00 Fußballspiel Heiligengrabe - Techow 10:30 Fußballspiel der Frauenmannschaften 11:00 Heiligengraber Chor Für das leibliche Wohl ist an allen Tagen gesorgt! E.ON edis AG Regionalbereich Prignitz-Ruppin vrbprignitz.de Wittstocker Str. 1 16909 Heiligengrabe www.eon-edis.com Ein herzliches Dankeschön für die Unterstützung: Malerbetrieb Mario Elit Fliesenleger Raimund Dittmann Maler-und Lackierarbeiten Rüdiger Beelitz Beauty-Oase Andry Schneider Klempnermeister Tom Seemann Gärtnerei Bernd Michael 14 Ferienangebot/Sommerferien 2012 der Mobilen Kinder- und Jugendarbeit Heiligengrabe Hallo Kinder, in den Sommerferien möchten wir mit Euch backen/kochen, basteln, spielen und Spaß haben. Dazu besuchen wir euch jeweils von 13:00-16:00 Uhr in Euren Ortsteilen. Dienstag, 17.07. Mittwoch, 18.07. Donnerstag, 19.07. Dienstag, 24.07. Mittwoch, 25.07. Donnerstag, 26.07. Frau Blum: Dienstag, 26.06. Blandikow DörBBTenne Mittwoch, 27.06. Wernikow Alte Schule Donnerstag, 28.06. Zaatzke Dienstag, 03.07. Blandikow DörBBTenne Mittwoch, 04.07. Wernikow Alte Schule Donnerstag, 05.07. Papenbruch Siedlerhof Herzsprung (JC) Wernikow Alte Schule Blumenthal (Schule) Herzsprung (JC) Wernikow Alte Schule Königsberg Spielplatz Wir freuen uns auf Euch!!!! Frau Blum Frau Wischnewski Urlaubszeit Mobile Kinder- und Jugendarbeit: 18.06. – 28.06. Frau Wischnewski 09.07. – 27.07. Frau Blum Frau Wischnewski: Dienstag, 10.07. Blandikow DörBBTenne Mittwoch, 11.07. Wernikow Alte Schule Donnerstag, 12.07. Königsberg Spielplatz Sommerkonzerte im Kloster Stift zum Heiligengrabe 02.06.2012 / 19.00 Uhr / Heiliggrabkapelle »Caro mio ben« Altitalienische Kompositionen für Frauenchor und Sologesang 23.06.2012 / 19.00 Uhr / Heiliggrabkapelle »Und haben auch im grünen Wald die Vögel ausgesungen…« (L. Rafael) Lieder und Klaviermusik von Richard Strauss, Hans Pfitzner und Max Reger 09.06.2012 / 19.00 Uhr / Stiftskirche Konzert für Trompete und Orgel Werke von J. S. Bach, Händel, Corelli, Loeillet u. a. 30.06.2012 / 19.00 Uhr / Stiftskirche Chorkonzert mit Werken von Schütz, J. S. Bach u. a. 16.06.2012 / 19.00 Uhr / Stiftskirche VESPERA DE BEATA MARIA VIRGINE Eine Marienvesper der Zisterzienser im 13. Jh. Vorankündigung Monat Juli Herzsprung 10.30 Uhr Eherungen und Gratulationen - Goldene Hochzeiten - 100 Jahre FFw Wulfersdorf, Zaatzke und Glienicke 01.07. 20 Jahre Seniorenkameradschaft – Frühschoppen und Blasmusik Am 1. Juli 2012 findet ab 10.00 Uhr der 13. traditionelle Frühschoppen mit Blasmusik der Seniorenkameradschaft der Feuerwehr statt, der in diesem Jahr ganz im Zeichen des 20-jährigen Bestehens der Seniorenkameradschaft steht. Es sind alle Miglieder der Alters- und Ehrenabteilungen der Feuerwehren der Stadt Wittstock und der Gemeinde Heiligengrabe eingeladen. Die gute Versorgung ist auch in diesem Jahr abgesichert. Es gibt Erbseneintopf, Grillwurst, Kaffee, Kuchen und Getränke aller Art. Programm 10.00 Uhr Mit kameradschaftlichem Gruß Klaus Krüger Ltr. der SK 14.07. Dorffest Dahlhausen 14.07. 80 Jahre SV Blumenthal/Grabow - musikalischer Gruß durch das Blasorchester Wittstock e.V. - Begrüßung aller Gäste - Grußworte des Landrates, der Bürgermeister und Feuerwehren 21.07. Dorffest Blesendorf 28.07. Tag des Brandschutzes in Maulbeerwalde 15 Juni Blandikow 02.06. 05.06. 18.06. 24.06. Monika Engel zum 60. Geburtstag Leonarda Tägder zum 81. Geburtstag Regine Wende zum 68. Geburtstag Hanny Meusburger zum 80. Geburtstag Blesendorf 02.06. 10.06. 17.06. 19.06. 19.06. 26.06. Hannelore Hlouschek zum 82. Geburtstag Klaus Dankemeyer zum 66. Geburtstag Joachim Scheel zum 70. Geburtstag Karin Schulz zum 70. Geburtstag Manfred Schulze zum 74. Geburtstag Elli Queiser zum 83. Geburtstag Blumenthal 02.06. 03.06. 06.06. 06.06. 12.06. 22.06. 24.06. 24.06. 26.06. Ursula Schmidt Eckhard Merten Gundula Sauert Sigrid Brandt Christa Mundt Brigitte Janott Herbert Förster Ingrid Birk Rudolf Jesse Der Bürgermeister der Gemeinde Heiligengrabe und die Ortsvorsteher der Ortsteile gratulieren allen Rentnern, die in diesem Monat Geburtstag haben, recht herzlich. Maulbeerwalde 06.06. 11.06. 20.06. 20.06. 29.06. 30.06. Jürgen Röder Waltraud Iczak Waltraud Franz Heinz Stermoljan Hilda Fittkau Kurt Müller Grabow 11.06. Hans-Joachim Bork zum 79. Geburtstag 22.06. Roswita Dräger zum 71. Geburtstag 26.06. Helga Klonowski zum 72. Geburtstag Zaatzke 04.06. 04.06. 04.06. 10.06. 20.06. 21.06. 24.06. 02.06. Alois Geschwentnerzum 82. Geburtstag 07.06. Hubert Schmidt zum 83. Geburtstag 21.06. Ella Östreich zum 70. Geburtstag Rosenwinkel Wernikow 01.06. Ingrid Havemann 23.06. Johanna Wichert zum 70. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 78. Geburtstag Projekt1 (Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir keine Gewähr.) 07.09.2009 Herzsprung 07.06. Gisela Porsberger zum 81. Geburtstag 09.06. Klaus Kopp zum 78. Geburtstag 01.06. Marlies Günther 23.06. Otto Schimansky Liebenthal 20.06. Johanna Strenge 24.06. Natalie Dittmann 27.06. Klaus Issler Seite 1 rmedämmung ( d)r Wä a He Helmuth Schmidt zum 69. Geburtstag Anton Langkau zum 81. Geburtstag Erhard Beelitz zum 79. Geburtstag Julia Schmidt zum 66. Geburtstag Hans-Jürgen Weiß zum 72. Geburtstag Irmgard Bilinski zum 75. Geburtstag Hannelore Mühlbauer zum 63. Geburtstag Gerda Seemann zum 81. Geburtstag Giesela Szramek zum 65. Geburtstag Ingrid Ahnert zum 73. Geburtstag Königsberg 11:17 Uhr Mehr Wert für Ihr Haus? Jetzt Fassade dämmen! Heiligengrabe 08.06. 10.06. 18.06. 25.06. 26.06. 28.06. 29.06. 29.06. 29.06. 30.06. Hannelore Grubbert zum 81. Geburtstag Jutta Schmidt zum 72. Geburtstag Hilda Wegner zum 89. Geburtstag Käthe Bismark zum 85. Geburtstag Elfriede Neumann zum 79. Geburtstag Beate Schult zum 68. Geburtstag Willy Streichert zum 70. Geburtstag Papenbruch 17.06. Erika Kolodzik zum 71. Geburtstag zum 66. Geburtstag zum 62. Geburtstag zum 61. Geburtstag zum 60. Geburtstag zum 68. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 89. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 73. Geburtstag uf 1/4 Seite ab 60,- EUR für Ihre Werbung an 2.200 Haushalte in der Gemeinde Heiligengrabe Geburtstagsgrüße für den Monat www.d aemm-i izk osten nfo.de runter Kaum zu glauben! 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