Ausgabe 01/2015 vom 30.01.2015
Transcription
Ausgabe 01/2015 vom 30.01.2015
Amtsblatt 1 Ausgabe 01/2015 (30.01.2015) der Verbandsgemeinde Unstruttal Ausgabe 01/2015 . 30. 01.2015 Amtsblatt 2 Ausgabe 01/2015 (30.01.2015) IHRE ANSPRECHPARTNER IN STÄDTEN UND GEMEINDEN Sprechzeiten und Telefonnummern der Mitgliedsgemeinden der VerbGem Unstruttal Notrufe Polizei ....................................................................................... 1 10 Feuerwehr ................................................................................. 1 12 Rettungsdienst ......................................................................... 1 12 Wichtige Telefonnummern Polizeistation Freyburg (Unstrut) ..................... 03 44 64 / 35 58 90 Regionalbereichsbeamte . [email protected] Polizeistation Nebra (Unstrut) ................................. 03 44 61 / 6 90 Kreisstelle Naumburg für Brand- und Katastrophenschutz, Rettungswesen .................... 0 34 45 / 7 52 90 Kreiskrankenhaus Saale-Unstrut Naumburg .............. 0 34 45 / 72-0 Trinkwasserversorgung Saale-Unstrut .................. 03 44 64 / 6 61-0 envia Mitteldeutsche Energie AG Montag – Freitag ................................................ 0800 / 2 30 50 70 Abwasserzweckverband „Untere Unstrut“ .......... 03 44 64 / 3 55 60 01 71 /4 45 58 97 Abwasserzweckverband Unstrut-Finne ............... 03 44 61 / 3 54 61 Zweckverband Abfallwirtschaft Sachsen-Anhalt Gewerbegebiet Görschen ...................................... 03 44 45 / 22 3-0 Amtsgericht Naumburg und Grundbuchamt ............. 0 34 45 / 2 80 Unterhaltungsverband „Untere Unstrut“ ............... 0 44 61 / 5 58 18 [email protected] Stadt Freyburg (Unstrut) 03 44 64 / 3 00-10 nach Vereinbarung Gemeinde Balgstädt 03 44 64 / 2 80 30 dienstags ......................... 17.00-18.00 Uhr Gemeinde Gleina 03 44 62 / 2 04 89 dienstags ......................... 15.00-18.00 Uhr donnerstags ..................... 15.00-16.00 Uhr Gemeinde Goseck 01 71 / 1 76 90 10 dienstags ......................... 18.30-19.00 Uhr Gemeinde Karsdorf 03 44 61 / 5 52 36 dienstags ......................... 15.00-17.30 Uhr ........................... sowie nach Vereinbarung Stadt Laucha an der Unstrut 1. u. 3. Dienstag im Monat16.00-18.00 Uhr 03 44 62 / 7 00 11, Bereitschaft Bauhof 01 74 / 2 13 81 29 OT Kirchscheidungen, 2. Dienstag im Monat ...... 16.00-18.00 Uhr Dorfgemeinschaftshaus, Lindenstraße 37 OT Burgscheidungen, 4. Dienstag im Monat ..... 16.00-18.00 Uhr Gemeindebüro, Schlossbergstraße 54 ........................... sowie nach Vereinbarung Stadt Nebra (Unstrut) dienstags ......................... 16.00-18.00 Uhr 03 44 61 / 2 21 01 o. 2 20 16 donnerstags ..................... 14.00-16.00 Uhr 01 62 / 2 47 36 20 Verbandsgemeinde Unstruttal Sitz Freyburg (Unstrut) Markt 1, 06632 Freyburg (Unstrut) sowie Außenstellen Laucha an der Unstrut und Nebra (Unstrut) dienstags 09:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr donnerstags 09:00-12:00 Uhr und 13:00-16:00 Uhr freitags 09:00-12:00 Uhr Telefonverzeichnis VerbGem Unstruttal ........................................................ 03 44 64 / 3 00-0 Fax Freyburg ................................................................. 03 44 64 / 3 00-60 Bereitschaftsdienst außerhalb der Dienstzeiten ............ 01 77 / 3 39 06 25 Verbandsgemeindebürgermeisterin .............................. 03 44 64 / 3 00-20 Hauptamt ...................................................................... 03 44 64 / 3 00-20 Poststelle .................................................................. 03 44 64 / 3 00-20 Öffentlichkeitsarbeit und Wirtschaftsförderung ........ 03 44 64 / 3 00-13 3. Arbeitsmarkt ......................................................... 03 44 64 / 3 00-14 Ordnungsamt ............................................................... 03 44 64 / 3 00-31 Einwohnermeldeamt / Friedhofsamt ......................... 03 44 64 / 3 00-33 Standesamt ............................................................... 03 44 64 / 3 00-34 Fundbüro / Ordnungsangelegenheiten ...................... 03 44 64 / 3 00-32 Gewerbeamt / Feuerwehr .......................................... 03 44 64 / 3 00-30 Straßenverkehrsangelegenheiten .............................. 03 44 64 / 3 00-39 Finanzverwaltung .......................................................... 03 44 64 / 3 00-41 Grundsteuern ............................................................ 03 44 64 / 3 00-45 Kasse ........................................................................ 03 44 64 / 3 00-42 Elternbeiträge ........................................................... 03 44 64 / 3 00 44 Gewerbesteuer .......................................................... 03 44 64 / 3 00 48 Bauverwaltung .............................................................. 03 44 64 / 3 00-61 Bauanträge/Vorkaufsrecht ........................................ 03 44 64 / 3 00-54 Bauplanung/Stadtsanierung ...................................... 03 44 64 / 3 00-50 Dorferneuerung ........................................................ 03 44 64 / 3 00-59 Vermessung/Kataster ................................................ 03 44 64 / 3 00-50 Straßenausbau- und Erschließungsbeiträge ............. 03 44 64 / 3 00-56 Liegenschaften ......................................................... 03 44 64 / 3 00-15 Sprechzeiten: Amtsblatt: Telefonnummer ............................................................ 03 44 64 / 3 00 28 E-Mail: ...................................................... [email protected] Schiedsstelle Freyburg (Unstrut) Rathaus Freyburg (Unstrut) – Verwaltungsgebäude II (hinter der Kirche, Sitzungsraum) Sprechzeiten: jeden letzten Donnerstag im Monat, 18:00-19:00 Uhr Schiedsstelle Laucha an der Unstrut Markt 1 Sprechzeiten: jeden 1. Montag im Monat von 17:00-18:00 Uhr Schiedsstelle Nebra (Unstrut) Poststraße 1 in 06638 Karsdorf/OT Wetzendorf Sprechzeiten: jeden 1. Dienstag im Monat von 16:00-18:00 Uhr Einwohnermeldeamt Nebra (Unstrut) Telefonnummer ............................................................ 03 44 61 / 2 56 76 Sprechz.: Di 10:00-12:00/14:00-17:00 Uhr E-mail-Adressen der Ämter Verbandsgemeindebürgerm.: [email protected] Hauptamt: ........................................... [email protected] Ordnungsamt: .............................. [email protected] Finanzverwaltung: ................................. [email protected] Bauverwaltungsamt: .............................. [email protected] Redaktionsschluss für die Amtsblatt-Ausgabe 02/2015 (27.02.2015) ist der 16.02.2015. Telefon 03 44 64 / 3 00 28 Fax 03 44 64 / 3 00 60 E-Mail: [email protected] Amtsblatt 3 Notdienst - Ärzte Dienstgebiet Unstruttal – Bad Bibra Dienstgebiet Naumburg (Saale) Sie haben außerhalb der Praxisöffnungszeiten gesundheitliche Beschwerden, aber die Behandlung kann aus medizinischen Gründen nicht bis zum nächsten (Werk-)Tag aufgeschoben werden? Dann wählen Sie die bundesweite und kostenlose zentrale Rufnummer: 116 117 für den ärztlichen Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung. Über diese kostenfreie Nummer werden Sie direkt mit einer Leitstelle, einer Bereitschaftsdienstpraxis oder einem Arzt in Ihrer Nähe verbunden. Die Einsatzzeiten des ärztlichen Bereitschaftsdienstes Einsatzzeiten: Montag: Dienstag: Mittwoch: Donnerstag: Freitag: Samstag: Sonntag: 19:00 Uhr bis 07:00 Uhr 19:00 Uhr bis 07:00 Uhr 14:00 Uhr bis 07:00 Uhr 19:00 Uhr bis 07:00 Uhr 14:00 Uhr bis 07:00 Uhr 07:00 Uhr bis Folgetag 07:00 Uhr 07:00 Uhr bis Montag, 07:00 Uhr Notfallsprechstunde: In der genannten Praxis: Sa.: 09:00 -10:00 Uhr, So.: 10:00 -11:00 Uhr Dienstgebiet Weißenfels Für folgende Orte der VerbGem Unstruttal: Goseck mit OT Markröhlitz Der kassenärztliche Hausbesuchsdienst ist zu folgenden Dienstzeiten Mo., Di., Do.: 19:00 Uhr bis Folgetag 07:00 Uhr Mi., Fr.: 14:00 Uhr bis Folgetag 07:00 Uhr Sa., So. und alle Feiertage 07:00 Uhr bis Folgetag 07:00 Uhr unter der zentralen Rufnummer: 116 117 zu erreichen. Eine Notfallsprechstunde findet in der Asklepios Klinik, Naumburger Straße 76 in Weißenfels Mi., Sa., So. und Feiertags zu folgenden Dienstzeiten statt. Mittwoch und Freitag: 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr Sonnabend, Sonntag und Feiertags: 09:00 Uhr bis 11:30 Uhr und 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr Bereitschaftsdienste Wohnungsbaugesellschaften / Wohnungsgenossenschaften / Grundstücksverwaltungen für dringende Havariefälle bzw. Hausverwalter Freyburger Wohnungsbau GmbH Sektkellereistraße 2, 06632 Freyburg ................ Tel. 03 44 64 / 2 86 70 und 01 71 / 5 47 60 50 Karsdorfer Wohnungsbau GmbH von Montag bis Freitag zu erreichen unter ............. Tel. 03 44 61 / 5 52 84 an den Wochenenden und Havarie ......................... Tel. 03 44 61 / 5 58 92 Wohnungsgenossenschaft „Frieden“ Nebra e.G. Geschäftsstelle ....................................................... Tel. 03 44 61 / 2 42 70 Nebraer Wohnungsgesellschaft mbH von Montag bis Freitag erreichbar unter ................. Tel. 03 44 61 / 2 20 83 von Freitag 12:30 Uhr bis Montag 07:00 Uhr ist nur bei dringenden Havariefällen ausschließlich Tel. 03 44 61 / 2 45 70 anzuwählen. Stadt Nebra (Unstrut) OT Reinsdorf Böckeler, Goetheweg 3, 06618 Naumburg .............. Tel. 0 34 45 / 70 86-0 Ausgabe 01/2015 (30.01.2015) Stadt Nebra (Unstrut) OT Klein- und Großwangen Nebraer Wohnungsgesellschaft mbH ..................... Tel. 03 44 61 / 2 20 83 von Freitag 12:30 Uhr bis Montag 07:00 Uhr ist nur bei dringenden Havariefällen ausschließlich Tel. 03 44 61 / 2 45 70 anzuwählen. Gemeinde Goseck und Gleina R. Cholewa, Weimarer Str. 17, 06618 Naumburg ... Tel. 0 34 45 / 70 23 32 Fax 0 34 45 / 70 10 95 AZV Unstrut-Finne Störmeldung Einzugsbereich Kläranlage Karsdorf . Tel. 03 44 61 / 5 52 50 Fax 03 44 61 / 5 52 49 Störmeldung Einzugsbereich Kläranlage Laucha .... Tel. 03 44 62 / 2 16 58 ............................................................................... Fax 03 44 62 / 2 16 56 AZV Untere Unstrut Bereitschaftsdienst ................. Tel. 01 71 / 4 45 58 97 AZV Naumburg Bereitschaftdienst .......................... Tel. 01 71 / 7 49 08 40 Trinkwasserversorgung Saale-Unstrut Bereitschaftsdienst .................................................. Tel. 03 44 64 / 6 61-0 Trinkwasser Goseck .............................................. Tel. 01 71 / 1 76 90 10 envia Mitteldeutsche Energie AG Entstörertelefon: ...................................................... Tel. 0800 / 2 30 50 70 MITGAS ................................................................... Tel. 01 80 / 2 700 701 Entstörertelefon: ................................................................ 01 80 / 2 20 09 Frauennotruf ................................................................ 01 73 / 9 46 20 79 Tierheim Freyburg e.V., Am Ententeich, 06632 Freyburg (Unstrut) Mo-So 10.00-12.00 Uhr u. 15.00-16.00 Uhr Tel. 01 52 / 24 49 69 48 Apotheken Freyburg Elisabeth-Apotheke Oberstraße 54, 06632 Freyburg (Unstrut) .................... 03 44 64 / 2 90 04 Jahn-Apotheke Markt 3, 06632 Freyburg (Unstrut) .............................. 03 44 64 / 2 73 65 Karsdorf Unstrut-Apotheke Straße der Befreiung 1a, 06638 Karsdorf OT Wetzendorf 03 44 61 / 5 70 11 Laucha Löwen-Apotheke Golzener Straße 1, 06636 Laucha an der Unstrut ......... 03 44 62 / 2 03 39 Nebra Georg-Apotheke Am Markt 3, 06642 Nebra (Unstrut) ............................. 03 44 61 / 2 24 05 Kindertagesstätten/Horte Integrative Kindertagesstätte „Unstrut-Knirpse“ Nebra 03 44 61 / 2 20 01 Integrative Kindertagesstätte „Schlosszwerge“ Burgscheidungen .............................. 03 44 62 / 2 18 00 Kindertagesstätte „Freundschaft“ Karsdorf ................... 03 44 61 / 5 52 89 Kindertagesstätte „Glöckchen“ Laucha ......................... 03 44 62 / 2 07 09 Kindertagesstätte „Reinsdorfer Landzwerge“ ............... 03 44 61 / 2 27 93 Kindertagesstätte „Hühnerjagd“ Freyburg .................... 03 44 64 / 2 74 75 Kindertagesstätte „Pittiplatsch“ Gleina ......................... 03 44 62 / 2 06 61 Integrative Kindertagesstätte „Sonnenschein“ Freyburg 03 44 64 / 2 82 01 Kindertagesstätte „Zwergenschloss“ Balgstädt ............ 03 44 64 / 2 76 84 Kindertagesstätte „Buddelflink“ Goseck ....................... 0 34 43 / 20 02 88 Kindertagesstätte „Kleine Rebläuse“ Freyburg .............. 03 44 64 / 6 68 33 Tagesmutti Ines Ballin, Wangener Unstrutspatzen ........ 03 44 61 / 2 33 54 Hort Hühnerjagd Freyburg ............................................ 03 44 64 / 2 72 93 Hort Laucha ................................................................ 03 44 62 / 60 19 25 Hort Nebra ..................................................................... 0178 / 9 13 67 22 Amtsblatt Mülltermine Hausmüll Dienstag, 03.02.2015 Nebra Mittwoch, 04.02.2015 Baumersroda, Dobichau, Ebersroda, Gleina, Müncheroda, Pödelist, Schleberoda, Zeuchfeld Donnerstag, 05.02.2015 Burgscheidungen, Großwangen, Kirchscheidungen, Kleinwangen, Tröbsdorf, Wennungen Freitag, 06.02.2015 Karsdorf, Markröhlitz, Reinsdorf, Wetzendorf Dienstag, 10.02.2015 Burkersroda, Dietrichsroda, Laucha, Plößnitz Donnerstag, 12.02.2015 Balgstädt, Dorndorf, Größnitz, Goseck, Hirschroda, Städten, Weischütz, Zscheiplitz Freitag, 13.02.2015 Freyburg, Neuenburg, Nißmitz Dienstag, 17.02.2015 Nebra Mittwoch, 18.02.2015 Baumersroda, Dobichau, Ebersroda, Gleina, Müncheroda, Pödelist, Schleberoda, Zeuchfeld 4 Freitag, 13.02.2015 Karsdorf, Markröhlitz, Reinsdorf, Wetzendorf Dienstag, 17.02.2015 Burkersroda, Dietrichsroda, Laucha, Plößnitz Freitag, 20.02.2015 Freyburg, Neuenburg, Nißmitz Mittwoch, 18.02.2015 Goseck Dienstag, 24.02.2015 Nebra Freitag, 20.02.2015 Freyburg, Neuenburg Mittwoch, 25.02.2015 Baumersroda, Dobichau, Ebersroda, Gleina, Müncheroda, Pödelist, Schleberoda, Zeuchfeld Donnerstag, 26.02.2015 Burgscheidungen, Großwangen, Kirchscheidungen, Kleinwangen, Tröbsdorf, Wennungen Freitag, 27.02.2015 Karsdorf, Markröhlitz, Reinsdorf, Wetzendorf Gelbe Tonne Mittwoch, 04.02.2015 Freyburg, Neuenburg Donnerstag, 05.02.2015 Nebra Freitag, 20.02.2015 Karsdorf, Markröhlitz, Reinsdorf, Wetzendorf Mittwoch, 11.02.2015 Markröhlitz Dienstag, 24.02.2015 Burkersroda, Dietrichsroda, Laucha, Plößnitz Donnerstag, 12.02.2015 Burgscheidungen, Kirchscheidungen, Tröbsdorf Donnerstag, 26.02.2015 Balgstädt, Dorndorf, Größnitz, Goseck, Hirschroda, Städten, Weischütz, Zscheiplitz Freitag, 20.02.2015 Balgstädt, Dorndorf, Größnitz, Hirschroda, Müncheroda, Plößnitz, Reinsdorf, Städten, Weischütz Dienstag, 03.02.2015 Burkersroda, Dietrichsroda, Laucha, Plößnitz Donnerstag, 05.02.2015 Balgstädt, Dorndorf, Größnitz, Goseck, Hirschroda, Städten, Weischütz, Zscheiplitz Dienstag, 10.02.2015 Großwangen, Kleinwangen Montag, 23.02.2015 Laucha Dienstag, 24.02.2015 Baumersroda, Ebersroda, Gleina, Nißmitz, Schleberoda, Zeuchfeld, Zscheiplitz Mittwoch, 25.02.2015 Burkersroda, Dietrichsroda, Goseck Donnerstag, 26.02.2015 Dobichau, Pödelist Freitag, 06.02.2015 Freyburg, Neuenburg, Nißmitz Blaue Tonne Dienstag, 10.02.2015 Nebra Donnerstag, 05.02.2015 Karsdorf, Wennungen, Wetzendorf Mittwoch, 11.02.2015 Baumersroda, Dobichau, Ebersroda, Gleina, Müncheroda, Pödelist, Schleberoda, Zeuchfeld Freitag, 06.02.2015 Nebra Donnerstag, 12.02.2015 Burgscheidungen, Großwangen, Kirchscheidungen, Kleinwangen, Tröbsdorf, Wennungen Montag, 16.02.2015 Laucha Dienstag, 17.02.2015 Baumersroda, Ebersroda, Gleina, Nißmitz, Schleberoda, Zeuchfeld, Zscheiplitz Montag, 09.02.2015 Karsdorf, Wennungen, Wetzendorf Bioabfall Freitag, 13.02.2015 Balgstädt, Dorndorf, Größnitz, Hirschroda, Müncheroda, Plößnitz, Reinsdorf, Städten, Weischütz Donnerstag, 19.02.2015 Balgstädt, Dorndorf, Größnitz, Goseck, Hirschroda, Städten, Weischütz, Zscheiplitz Donnerstag, 19.02.2015 Burgscheidungen, Großwangen, Kirchscheidungen, Kleinwangen, Tröbsdorf, Wennungen Freitag, 27.02.2015 Freyburg, Neuenburg, Nißmitz Ausgabe 01/2015 (30.01.2015) Montag, 09.02.2015 Großwangen, Kleinwangen, Markröhlitz Mittwoch, 11.02.2015 Burgscheidungen, Kirchscheidungen, Tröbsdorf Donnerstag, 26.02.2015 Burkersroda, Dietrichsroda Freitag, 27.02.2015 Dobichau, Pödelist Erscheinungsdaten sowie Redaktionsschlüsse der nächsten Ausgaben des Amtsblattes der Verbandsgemeinde Unstruttal Ausgabe 02/2015 Erscheinungstag Freitag, 27.02.2015 Redaktionsschluss Montag, 16.02.2015 Ausgabe 03/2015 Erscheinungstag Freitag, 27.03.2015 Redaktionsschluss Montag, 16.03.2015 Sonderausg. Wahl Erscheinungstag Samstag, 04.04.2015 Ausgabe 04/2015 Erscheinungstag Samstag, 02.05.2015 Redaktionsschluss Montag, 20.04.2015 Ausgabe 05/2015 Erscheinungstag Samstag, 29.05.2015 Redaktionsschluss Montag, 18.05.2015 Ausgabe 06/2015 Erscheinungstag Freitag, 26.06.2015 Redaktionsschluss Montag, 15.06.2015 Ausgabe 07/2015 Erscheinungstag Freitag, 31.07.2015 Redaktionsschluss Montag, 20.07.2015 Ausgabe 08/2015 Erscheinungstag Freitag, 28.08.2015 Redaktionsschluss Montag, 17.08.2015 Ausgabe 09/2015 Erscheinungstag Freitag, 25.09.2015 Redaktionsschluss Montag, 14.09.2015 Ausgabe 10/2015 Erscheinungstag Freitag, 30.10.2015 Redaktionsschluss Montag, 19.10.2015 Ausgabe 11/2015 Erscheinungstag Freitag, 27.11.2015 Redaktionsschluss Montag, 16.11.2015 Ausgabe 12/2015 (Weihnachtsausgabe) Erscheinungstag Mittwoch, 23.12.2015 Redaktionsschluss Mittwoch, 09.12.2015 Änderungen vorbehalten! Amtsblatt 5 Bekanntmachungen der Verbandsgemeinde Unstruttal Verbandsgemeinde Unstruttal - Die Wahlleiterin - Bekanntmachung für die Städte Freyburg (Unstrut) und Nebra (Unstrut) sowie für die Gemeinden Balgstädt, Gleina und Goseck Gemäß 63 (2) Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288) in der derzeit gültigen Fassung und § 6 (2) KWG LSA in der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung des KWG LSA vom 27. Februar 2004 (GVBl. LSA S. 92) in der derzeit gültigen Fassung wird folgendes bekannt gemacht: Ausgabe 01/2015 (30.01.2015) Verbandsgemeinde Unstruttal - Die Verbandsgemeindebürgermeisterin - Bekanntmachung für die Städte Freyburg (Unstrut) und Nebra (Unstrut) sowie für die Gemeinden Balgstädt, Gleina und Goseck Gemäß § 3 (1) i.V.m. § 88 KWO LSA vom 24.02.1994 (GVBl. LSA S. 338) in der derzeit gültigen Fassung wird hiermit die Gemeindewahlleiterin und deren Stellvertreter für die Bürgermeisterwahlen am 19. April 2015 und der eventuellen Stichwahlen am 10. Mai 2015 in den o.g. Gemeinden bekannt gegeben: Gemeindewahlleiterin: Frau Jana Grandi Markt 1 06632 Freyburg (Unstrut) Stellv. Gemeindewahlleiter: Herr Ronny Krämer Markt 1 06632 Freyburg (Unstrut) 1. Als Wahltag für die Bürgermeisterwahlen in den o.g. Gemeinden ist der 19.04.2015 bestimmt worden. 2. Als Tag für eine eventuell notwendige Stichwahl ist der 10.05.2015 bestimmt worden. Freyburg (Unstrut), d. 23.01.2015 3. Die Wahlzeit dauert jeweils von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr. 4. Auf der Grundlage des § 8 Kommunalwahlgesetz Land Sachsen-Anhalt i.V.m. § 11 Kommunalwahlordnung Land Sachsen-Anhalt werden folgende Wahlbezirke gebildet: Stadt Feyburg (Unstrut): 8 Wahlbezirke: 001 Freyburg Nord 002 Freyburg Mitte 003 Freyburg Süd 004 OT Pödelist u. Dobichau 005 OT Schleberoda 006 OT Weischütz 007 OT Zeuchfeld 008 OT Zscheiplitz Stadt Nebra (Unstrut): 4 Wahlbezirke: 001 Nebra 002 Nebra 003 OT Groß- u. Kleinwangen 004 OT Reinsdorf Gemeinde Balgstädt: 4 Wahlbezirke: 001 OT Balgstädt 002 OT Burkersroda und Dietrichsroda 003 OT Größnitz u. Städten 004 OT Hirschroda Gemeinde Gleina: 3 Wahlbezirke: 001 OT Gleina u. Müncheroda 002 OT Baumersroda 003 OT Ebersroda Jana Grandi Stadt Freyburg (Unstrut) Bekanntmachung Gemäß § 63 (2) Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288) in der derzeit gültigen Fassung i.V.m. § 88 KWO LSA vom 24.02.1994 (GVBl. LSA S. 338, 435) in der derzeit gültigen Fassung wird folgendes bekannt gemacht: Stadt Freyburg (Unstrut) Burgenlandkreis Land Sachsen-Anhalt Freyburg (Unstrut), d. 23.01.2015 Öffentliche Ausschreibung Die Stadt Freyburg (Unstrut) schreibt die Stelle der/des Gemeinde Goseck: 2 Wahlbezirke: 001 OT Goseck 002 OT Markröhlitz Staatsangehörige aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind nach den für Deutsche geltenden Voraussetzungen wahlberechtigt und wählbar. Sie sind nicht wählbar, wenn sie nach den deutschen oder den Rechtsvorschriften des Staates, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder sie infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben. Sie sind verpflichtet, eine Versicherung gemäß § 38 a Abs. 2 (Anlage 8a) KWO LSA mit ihrer Bewerbung vorzulegen. Freyburg (Unstrut), den 23.01.2015 Jana Grandi ehrenamtlichen Bürgermeisterin/ ehrenamtlichen Bürgermeisters aus. Die o.g. Stelle soll ab dem 06.07.2015 neu besetzt werden. Die Stadt Freyburg (Unstrut) ist seit dem 01.01.2010 Mitglied der Verbandsgemeinde Unstruttal, die z.Zt. aus 7 Mitgliedsgemeinden besteht. Die Stadt Freyburg (Unstrut) besteht aus den Ortsteilen Freyburg, Dobichau, Nißmitz, Pödelist, Schleberoda, Weischütz, Zeuchfeld und Zscheiplitz und hat z.Zt. ca. 4.800 Einwohner. Die Stadt Freyburg (Unstrut) ist Sitz der Verbandsgemeinde Unstruttal und bildet das Zentrum des Weinanbaus an Saale und Unstrut. Freyburg ist in der zentralörtlichen Gliederung ein Grundzentrum. Freyburg liegt an dem touristischen Erfolgskonzept „Straße der Romanik“, „Weinstraße Sachsen-Anhalt“ und „Blaues Band“. Die Stadt ist ein Kulturzentrum im Süden Sachsen-Anhalts und trägt den Beinamen „Jahn-, Wein- und Sektstadt“. Amtsblatt 6 Ausgabe 01/2015 (30.01.2015) Jährliche Großveranstaltungen, wie das Gebietswinzerfest, der MDR-Musiksommer, die internationalen Tage der Mittelalterlichen Musik und das deutschlandweite Friedrich-Ludwig-Jahn-Turnfest heben dieses Kulturzentrum hervor. Die Wahl findet am 19.04.2015 statt, eine möglicherweise erforderliche Stichwahl ist am 10.05.2015 vorgesehen. Die Wahl erfolgt unmittelbar durch die Bürgerinnen und Bürger (Urwahl). Für die Dauer der Amtszeit von 7 Jahren erfolgt eine Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit. Notwendiger Verdienstausfall und notwendige Auslagen werden erstattet. Daneben wird eine Aufwandsentschädigung nach Maßgabe der Entschädigungssatzung der Stadt Freyburg (Unstrut) gezahlt. Wählbar zur Bürgermeisterin/zum Bürgermeister ist jeder Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Landesverfassung eintreten und die nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben. Staatsangehörige anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind darüber hinaus nicht wählbar, wenn ein derartiger Ausschluss oder Verlust nach den Rechtsvorschriften des Staates besteht, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen. Es wird darauf hingewiesen, dass Staatsangehörige anderer Mitgliedsstaaten der EU eine Versicherung gemäß der Anlage 8a zu § 38a der Kommunalwahlordnung des Landes Sachsen-Anhalt abzugeben haben. Das erforderliche Formular kann beim Gemeindewahlleiter abgefordert werden. Die Bewerbung für die Wahl zur Bürgermeisterin/zum Bürgermeister muss von mindestens 42 Wahlberechtigten der Stadt Freyburg (Unstrut) persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Formblätter für die Unterstützungsunterschriften sind bei der VerbGem Unstruttal, Markt 1, 06632 Freyburg (Unstrut) erhältlich. Bewerber, die einer Partei oder Wählergruppe angehören, sind davon befreit, wenn gemäß § 21 (10) Satz 1 i.V.m. § 24 des Kommunalwahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt eine Unterstützungserklärung abgegeben wurde. Gesucht wird eine verantwortungsvolle und durchsetzungsfähige Persönlichkeit, die durch ihre Erfahrungen in der Kommunalpolitik die Entwicklung der Gemeinde zielstrebig vorantreibt. Es wird erwartet, dass der/die Stelleninhaber/in seinen/ihren Wohnsitz in der Stadt Freyburg (Unstrut) nimmt. Die Bewerbungen mit aussagefähigen Unterlagen sind schriftlich unter dem Kennwort „Bürgermeisterwahl Freyburg (Unstrut)“ an folgende Adresse zu richten: Verbandsgemeinde Unstruttal Wahlleiter Markt 1, 06632 Freyburg (Unstrut) Die Einreichungsfrist endet am 24.03.2015, 18.00 Uhr. Gemäß § 30 KWG LSA wird darauf hingewiesen, dass Bewerbungen nur innerhalb dieser Einreichungsfrist zurückgenommen werden können. Mänicke Bürgermeister Anzeigenannahmeschluss für die Amtsblatt-Ausgabe 02/2015 (27.02.2015) ist der 16.02.2015. Tel.: 0 34 66 / 30 22 21 Stadt Nebra (Unstrut) Bekanntmachung Gemäß § 63 (2) Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288) in der derzeit gültigen Fassung i.V.m. § 88 KWO LSA vom 24.02.1994 (GVBl. LSA S. 338, 435) in der derzeit gültigen Fassung wird folgendes bekannt gemacht: Stadt Nebra (Unstrut) Burgenlandkreis Land Sachsen-Anhalt Nebra (Unstrut), d. 23.01.2015 Öffentliche Ausschreibung Die Stadt Nebra (Unstrut) schreibt die Stelle der/des ehrenamtlichen Bürgermeisterin/ ehrenamtlichen Bürgermeisters aus. Die o.g. Stelle soll ab dem 01.07.2015 neu besetzt werden. Die Stadt Nebra (Unstrut) ist seit dem 01.01.2010 Mitglied der Verbandsgemeinde Unstruttal, die z.Zt. aus 7 Mitgliedsgemeinden besteht. Die Stadt Nebra (Unstrut) besteht aus den Ortsteilen Nebra, Großwangen, Kleinwangen, und Reinsdorf und hat z.Zt. ca. 3.200 Einwohner. Die Wahl findet am 19.04.2015 statt, eine möglicherweise erforderliche Stichwahl ist am 10.05.2015 vorgesehen. Die Wahl erfolgt unmittelbar durch die Bürgerinnen und Bürger (Urwahl). Für die Dauer der Amtszeit von 7 Jahren erfolgt eine Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit. Notwendiger Verdienstausfall und notwendige Auslagen werden erstattet. Daneben wird eine Aufwandsentschädigung nach Maßgabe der Entschädigungssatzung der Stadt Nebra (Unstrut) gezahlt. Wählbar zur Bürgermeisterin/zum Bürgermeister ist jeder Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Landesverfassung eintreten und die nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben. Staatsangehörige anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind darüber hinaus nicht wählbar, wenn ein derartiger Ausschluss oder Verlust nach den Rechtsvorschriften des Staates besteht, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen. Es wird darauf hingewiesen, dass Staatsangehörige anderer Mitgliedsstaaten der EU eine Versicherung gemäß der Anlage 8a zu § 38a der Kommunalwahlordnung des Landes Sachsen-Anhalt abzugeben haben. Das erforderliche Formular kann beim Gemeindewahlleiter abgefordert werden. Die Bewerbung für die Wahl zur Bürgermeisterin/zum Bürgermeister muss von mindestens 29 Wahlberechtigten der Stadt Nebra (Unstrut) persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Formblätter für die Unterstützungsunterschriften sind bei der VerbGem Unstruttal, Markt 1, 06632 Freyburg (Unstrut) erhältlich. Bewerber, die einer Partei oder Wählergruppe angehören, sind davon befreit, wenn gemäß § 21 (10) Satz 1 i.V.m. § 24 des Kommunalwahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt eine Unterstützungserklärung abgegeben wurde. Die Bewerbungen mit aussagefähigen Unterlagen sind schriftlich unter dem Kennwort „Bürgermeisterwahl Nebra (Unstrut)“ an folgende Adresse zu richten: Verbandsgemeinde Unstruttal Wahlleiter Markt 1, 06632 Freyburg (Unstrut) Die Einreichungsfrist endet am 24.03.2015, 18.00 Uhr. Gemäß § 30 KWG LSA wird darauf hingewiesen, dass Bewerbungen nur innerhalb dieser Einreichungsfrist zurückgenommen werden können. Fax: 0 34 66 / 32 38 23 E-Mail: [email protected] Hildebrandt Bürgermeister Amtsblatt 7 Ausgabe 01/2015 (30.01.2015) Gemeinde Balgstädt Gemeinde Gleina Bekanntmachung Bekanntmachung Gemäß § 63 (2) Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288) in der derzeit gültigen Fassung i.V.m. § 88 KWO LSA vom 24.02.1994 (GVBl. LSA S. 338, 435) in der derzeit gültigen Fassung wird folgendes bekannt gemacht: Gemäß § 63 (2) Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288) in der derzeit gültigen Fassung i.V.m. § 88 KWO LSA vom 24.02.1994 (GVBl. LSA S. 338, 435) in der derzeit gültigen Fassung wird folgendes bekannt gemacht: Gemeinde Balgstädt Burgenlandkreis Land Sachsen-Anhalt Gemeinde Gleina Burgenlandkreis Land Sachsen-Anhalt Balgstädt, d. 23.01.2015 Gleina, d. 23.01.2015 Öffentliche Ausschreibung Öffentliche Ausschreibung Die Gemeinde Balgstädt schreibt die Stelle der/des Die Gemeinde Gleina schreibt die Stelle der/des ehrenamtlichen Bürgermeisterin/ ehrenamtlichen Bürgermeisters ehrenamtlichen Bürgermeisterin/ ehrenamtlichen Bürgermeisters aus. aus. Die o.g. Stelle soll ab dem 08.07.2015 neu besetzt werden. Die o.g. Stelle soll ab dem 12.07.2015 neu besetzt werden. Die Gemeinde Balgstädt besteht aus den Ortsteilen Balgstädt, Burkersroda, Dietrichsroda, Größnitz, Hirschroda und Städten. Sie ist seit dem 01.01.2010 Mitglied der Verbandsgemeinde Unstruttal, die z.Zt. aus 7 Mitgliedsgemeinden besteht. Die Gemeinde Balgstädt hat z.Zt. ca. 1.100 Einwohner. Die Gemeinde Gleina ist seit dem 01.01.2010 Mitglied der Verbandsgemeinde Unstruttal, die z.Zt. aus 7 Mitgliedsgemeinden besteht. Die Gemeinde Gleina besteht aus den Ortsteilen Gleina, Baumersroda, Ebersroda und Müncheroda und hat z.Zt. ca. 1.200 Einwohner. Die Stadt Freyburg (Unstrut) ist Sitz der Verbandsgemeinde Unstruttal und bildet das Zentrum des Weinanbaus an Saale und Unstrut. Die Wahl findet am 19.04.2015 statt, eine möglicherweise erforderliche Stichwahl ist am 10.05.2015 vorgesehen. Die Wahl erfolgt unmittelbar durch die Bürgerinnen und Bürger (Urwahl). Für die Dauer der Amtszeit von 7 Jahren erfolgt eine Berufung in ein Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit. Notwendiger Verdienstausfall und notwendige Auslagen werden erstattet. Daneben wird eine Aufwandsentschädigung nach Maßgabe der Entschädigungssatzung der Gemeinde Balgstädt gezahlt. Wählbar zur Bürgermeisterin/zum Bürgermeister ist jeder Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Landesverfassung eintreten und die nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben. Staatsangehörige anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind darüber hinaus nicht wählbar, wenn ein derartiger Ausschluss oder Verlust nach den Rechtsvorschriften des Staates besteht, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen. Es wird darauf hingewiesen, dass Staatsangehörige anderer Mitgliedsstaaten der EU eine Versicherung gemäß der Anlage 8a zu § 38a der Kommunalwahlordnung des Landes Sachsen-Anhalt abzugeben haben. Das erforderliche Formular kann beim Gemeindewahlleiter abgefordert werden. Die Bewerbung für die Wahl zur Bürgermeisterin/zum Bürgermeister muss von mindestens 9 Wahlberechtigten der Gemeinde Balgstädt persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Formblätter für die Unterstützungsunterschriften sind bei der VerbGem Unstruttal, Markt 1, 06632 Freyburg (Unstrut) erhältlich. Bewerber, die einer Partei oder Wählergruppe angehören, sind davon befreit, wenn gemäß § 21 (10) Satz 1 i.V.m. § 24 des Kommunalwahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt eine Unterstützungserklärung abgegeben wurde. Gesucht wird eine verantwortungsvolle und durchsetzungsfähige Persönlichkeit, die durch ihre Erfahrungen in der Kommunalpolitik die Entwicklung der Gemeinde zielstrebig vorantreibt. Es wird erwartet, dass der/die Stelleninhaber/in seinen/ihren Wohnsitz in der Gemeinde Balgstädt nimmt. Die Bewerbungen mit aussagefähigen Unterlagen sind schriftlich unter dem Kennwort „Bürgermeisterwahl Balgstädt“ an folgende Adresse zu richten: Verbandsgemeinde Unstruttal Wahlleiter Markt 1, 06632 Freyburg (Unstrut) Die Wahl findet am 19.04.2015 statt, eine möglicherweise erforderliche Stichwahl ist am 10.05.2015 vorgesehen. Die Wahl erfolgt unmittelbar durch die Bürgerinnen und Bürger (Urwahl). Für die Dauer der Amtszeit von 7 Jahren erfolgt eine Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit. Notwendiger Verdienstausfall und notwendige Auslagen werden erstattet. Daneben wird eine Aufwandsentschädigung nach Maßgabe der Entschädigungssatzung der Gemeinde Gleina gezahlt. Wählbar zur Bürgermeisterin/zum Bürgermeister ist jeder Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Landesverfassung eintreten und die nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben. Staatsangehörige anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind darüber hinaus nicht wählbar, wenn ein derartiger Ausschluss oder Verlust nach den Rechtsvorschriften des Staates besteht, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen. Es wird darauf hingewiesen, dass Staatsangehörige anderer Mitgliedsstaaten der EU eine Versicherung gemäß der Anlage 8a zu § 38a der Kommunalwahlordnung des Landes Sachsen-Anhalt abzugeben haben. Das erforderliche Formular kann beim Gemeindewahlleiter abgefordert werden. Die Bewerbung für die Wahl zur Bürgermeisterin/zum Bürgermeister muss von mindestens 11 Wahlberechtigten der Gemeinde Gleina persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Formblätter für die Unterstützungsunterschriften sind bei der VerbGem Unstruttal, Markt 1, 06632 Freyburg (Unstrut) erhältlich. Bewerber, die einer Partei oder Wählergruppe angehören, sind davon befreit, wenn gemäß § 21 (10) Satz 1 i.V.m. § 24 des Kommunalwahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt eine Unterstützungserklärung abgegeben wurde. Gesucht wird eine verantwortungsvolle und durchsetzungsfähige Persönlichkeit, die durch ihre Erfahrungen in der Kommunalpolitik die Entwicklung der Gemeinde zielstrebig vorantreibt. Es wird erwartet, dass der/die Stelleninhaber/in seinen/ihren Wohnsitz in der Gemeinde Gleina nimmt. Die Bewerbungen mit aussagefähigen Unterlagen sind schriftlich unter dem Kennwort „Bürgermeisterwahl Gleina“ an folgende Adresse zu richten: Verbandsgemeinde Unstruttal Wahlleiter Markt 1, 06632 Freyburg (Unstrut) Die Einreichungsfrist endet am 24.03.2015, 18.00 Uhr. Gemäß § 30 KWG LSA wird darauf hingewiesen, dass Bewerbungen nur innerhalb dieser Einreichungsfrist zurückgenommen werden können. Die Einreichungsfrist endet am 24.03.2015, 18.00 Uhr. Gemäß § 30 KWG LSA wird darauf hingewiesen, dass Bewerbungen nur innerhalb dieser Einreichungsfrist zurückgenommen werden können. A. Krause Bürgermeister Blankenburg Bürgermeister Amtsblatt 8 Gemeinde Goseck Bekanntmachung Gemäß § 63 (2) Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288) in der derzeit gültigen Fassung i.V.m. § 88 KWO LSA vom 24.02.1994 (GVBl. LSA S. 338, 435) in der derzeit gültigen Fassung wird folgendes bekannt gemacht: Gemeinde Goseck Burgenlandkreis Land Sachsen-Anhalt Ausgabe 01/2015 (30.01.2015) Verbandsgemeinde Unstruttal Verbandsgemeinde Unstruttal - Die Wahlleiterin - Bekanntmachung für die Städte Freyburg (Unstrut) und Nebra (Unstrut) sowie für die Gemeinden Balgstädt, Gleina und Goseck Goseck, d. 23.01.2015 Aufruf an die Parteien und Wählergruppen Öffentliche Ausschreibung Die Gemeinde Goseck schreibt die Stelle der/des ehrenamtlichen Bürgermeisterin/ ehrenamtlichen Bürgermeisters aus. Die o.g. Stelle soll ab dem 01.07.2015 neu besetzt werden. Die Gemeinde Goseck ist seit dem 01.01.2010 Mitglied der Verbandsgemeinde Unstruttal, die z.Zt. aus 7 Mitgliedsgemeinden besteht. Die Gemeinde Goseck besteht aus den Ortsteilen Goseck und Markröhlitz und hat z.Zt. ca. 1.000 Einwohner. Die Wahl findet am 19.04.2015 statt, eine möglicherweise erforderliche Stichwahl ist am 10.05.2015 vorgesehen. Die Wahl erfolgt unmittelbar durch die Bürgerinnen und Bürger (Urwahl). Für die Dauer der Amtszeit von 7 Jahren erfolgt eine Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit. Notwendiger Verdienstausfall und notwendige Auslagen werden erstattet. Daneben wird eine Aufwandsentschädigung nach Maßgabe der Entschädigungssatzung der Gemeinde Goseck gezahlt. Wählbar zur Bürgermeisterin/zum Bürgermeister ist jeder Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Landesverfassung eintreten und die nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben. Staatsangehörige anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind darüber hinaus nicht wählbar, wenn ein derartiger Ausschluss oder Verlust nach den Rechtsvorschriften des Staates besteht, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen. Es wird darauf hingewiesen, dass Staatsangehörige anderer Mitgliedsstaaten der EU eine Versicherung gemäß der Anlage 8a zu § 38a der Kommunalwahlordnung des Landes Sachsen-Anhalt abzugeben haben. Das erforderliche Formular kann beim Gemeindewahlleiter abgefordert werden. Die Bewerbung für die Wahl zur Bürgermeisterin/zum Bürgermeister muss von mindestens 8 Wahlberechtigten der Gemeinde Goseck persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Formblätter für die Unterstützungsunterschriften sind bei der VerbGem Unstruttal, Markt 1, 06632 Freyburg (Unstrut) erhältlich. Bewerber, die einer Partei oder Wählergruppe angehören, sind davon befreit, wenn gemäß § 21 (10) Satz 1 i.V.m. § 24 des Kommunalwahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt eine Unterstützungserklärung abgegeben wurde. Die Bewerbungen mit aussagefähigen Unterlagen sind schriftlich unter dem Kennwort „Bürgermeisterwahl Gemeinde Goseck“ an folgende Adresse zu richten: Verbandsgemeinde Unstruttal Wahlleiter Markt 1, 06632 Freyburg (Unstrut) Die Einreichungsfrist endet am 24.03.2015, 18.00 Uhr. Gemäß § 30 KWG LSA wird darauf hingewiesen, dass Bewerbungen nur innerhalb dieser Einreichungsfrist zurückgenommen werden können. H. Panse Bürgermeister Aufforderung zur Abgabe von Vorschlägen für die Besetzung des Wahlausschusses Am 19.04.2015 finden in den oben genannten Gemeinden Bürgermeisterwahlen statt. Auf der Grundlage der §§ 10 und 10 a KWG LSA in der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung des KWG LSA vom 27. Februar 2004 (GVBl. LSA S. 92) in der derzeit gültigen Fassung und des § 4 Kommunalwahlordnung Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) vom 24.02.1994 (GVBl. LSA S. 338) in der derzeit gültigen Fassung fordere ich die Parteien und Wählergruppen der oben genannten Städte und Gemeinden auf, für die Bildung des Wahlausschusses wahlberechtigte Bürger als Beisitzer und Stellvertreter zu benennen. Die o.g. Städte und Gemeinden haben die Aufgaben des Gemeindewahlleiters auf die Verbandsgemeindebürgermeisterin der VerbGem Unstruttal und zugleich die Aufgaben des Gemeindewahlausschusses auf einen vom Verbandsgemeinderat der VerbGem Unstruttal zu berufenden Wahlausschuss übertragen. Laut Festlegung der Wahlleiterin sind für diesen Ausschuss 4 Beisitzer und 4 Stellvertreter zu berufen. Die Vorschlagsfrist endet am 24.02.2015 um 16:00 Uhr. Die Vorschläge sind an die Verbandsgemeinde Unstruttal, Markt 1, 06632 Freyburg (Unstrut), zu richten. Gemäß § 13 (1) KWG LSA sind die Beisitzer der Wahlausschüsse und Wahlvorstände ehrenamtlich tätig. Die §§ 30-32 des Kommunalverfassungsgesetztes des Landes Sachsen-Anhalt gelten entsprechend. Die Möglichkeit der Bestimmung von unbefristeten Beschäftigten von im Wahlgebiet ansässigen Behörden und Einrichtungen des Landes oder einer der Aufsicht des Landes unterstehenden juristischen Person des öffentlichen Rechts wird im § 13 (1a) KWG LSA geregelt. Die Möglichkeit der Berufung eines Bediensteten der Gemeinde zum Gemeindewahlleiter oder zum Stellvertreter sowie zum Wahlvorsteher oder zu einem Beisitzer des Wahlausschusses oder des Wahlvorstandes wird im § 13 (1b) KWG LSA geregelt. Nach § 13 (2) KWG LSA können Wahlbewerber und Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge ein Wahlehrenamt nicht innehaben. Die Ablehnung oder das Ausscheiden aus einem Wahlehrenamt wird über § 13 (3) des KWG LSA geregelt. Freyburg (Unstrut), den 23.01.2015 Jana Grandi Für Ihre Werbung: Telefon: (0 34 66) 30 22 21 Fax: (0 34 66) 32 38 23 e-mail: [email protected] Amtsblatt 9 Ausgabe 01/2015 (30.01.2015) Verbandsgemeinde Unstruttal - Die Wahlleiterin - wirtschaftlichen Verhältnisse geändert haben, so ist dies unverzüglich bei der Verbandsgemeinde Unstruttal, Abteilung Steuern, Markt 1, in 06632 Freyburg (Unstrut) anzuzeigen. Bekanntmachung Ein geänderter Steuerbescheid für die Hundesteuer wird den Steuerpflichtigen in dem Fall zugehen, indem die Gemeinde die Hundesteuersatzung ändert. Ebenfalls werden bei Änderung der Hebesätze in den Gemeinden geänderte Steuerbescheide erstellt. für die Städte Freyburg (Unstrut) und Nebra (Unstrut) sowie für die Gemeinden Balgstädt, Gleina und Goseck Aufruf an die Parteien und Wählergruppen Aufforderung zur Abgabe von Vorschlägen für die Besetzung der Wahlvorstände Am 19.04.2015 finden in den oben genannten Gemeinden Bürgermeisterwahlen statt. Auf der Grundlage des § 12 KWG LSA in der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung des KWG LSA vom 27. Februar 2004 (GVBl. LSA S. 92) in der derzeit gültigen Fassung i.V.m. § 6 Kommunalwahlordnung Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) vom 24.02.1994 (GVBl. LSA S. 338) in der derzeit gültigen Fassung fordere ich die Parteien und Wählergruppen in den oben genannten Mitgliedsgemeinden auf, für die Bildung der Wahlvorstände wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger als Beisitzer zu benennen. Gemäß der Festlegung der Wahlleiterin der VerbGem Unstruttal sind für alle Wahlbezirke der Mitgliedsgemeinden je ein Wahlvorstand, bestehend aus dem Wahlvorsteher und 5 Beisitzern zu berufen. Die Vorschlagsfrist endet am Dienstag, dem 24.02.2015, um 16:00 Uhr. Falls kein Abbuchungsverfahren genutzt wird, wird gebeten, die Grundsteuer und Hundesteuer für 2015 zu den Fälligkeitsterminen und mit den Beträgen, die sich aus dem letzten Bescheid ergeben, auf das in diesem Bescheid angegebene Bankkonto zu überweisen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese öffentliche Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der VerbGem Unstruttal, Markt 1, 06632 Freyburg schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Die Einlegung eines Widerspruches entbindet Sie nicht von Ihrer Zahlungsverpflichtung, da der Widerspruch gemäß § 80 (2) Ziff. 1 VwGO keine aufschiebende Wirkung hat. Die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung kann gemäß § 80 (5) VwGO bei dem Verwaltungsgericht Halle, Justizzentrum Halle, Thüringer Str. 16, 06112 Halle schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle beantragt werden. Jana Grandi Verbandsgemeindebürgermeisterin Die Vorschläge sind an die Verbandsgemeinde Unstruttal, Markt 1, 06632 Freyburg (Unstrut), zu richten. Gemäß § 13 (1) KWG LSA sind die Beisitzer der Wahlausschüsse und Wahlvorstände ehrenamtlich tätig. Die §§ 30-32 Kommunalverfassungsgesetztes des Landes Sachsen-Anhalt gelten entsprechend. Nach § 13 Abs. 2 KWG LSA können Wahlbewerber und Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge ein Wahlehrenamt nicht innehaben. Die Ablehnung der Übernahme eines oder das Ausscheiden aus einem Wahlehrenamt wird durch § 13 Abs. 3 des KWG LSA geregelt. Freyburg (Unstrut), den 23.01.2015 Jana Grandi Mitteilung des Steueramtes der Verbandsgemeinde Unstruttal Das Steueramt der Verbandsgemeinde Unstruttal weist alle Steuerpflichtigen in den zur VerbGem Unstruttal gehörenden Städten und Gemeinden zur Zahlung der Steuern und Abgaben auf den nächsten Zahlungstermin hin. Zum Zahlungstermin 15.2. werden für die Ratenzahler folgende Steuern fällig: Grundsteuer A Grundsteuer B Gewerbesteuer Hundesteuer. Bekanntmachung der Festsetzung der Grundsteuer A und B sowie der Hundesteuer für das Kalenderjahr 2015 In den Städten und Gemeinden, in denen sich die Hebesätze für die Grundsteuer A und B und die Sätze für die Hundesteuer nicht verändern, ist aufgrund des § 28 des Grundsteuergesetzes und der entsprechenden Regelungen in den gemeindlichen Hundesteuersatzungen die gleiche Grund- und Hundesteuer wie im Jahr 2014 zu entrichten. Dies wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt. Die aus den Vorjahren vorliegenden Steuerbescheide behalten somit ihre Gültigkeit auch für das Jahr 2015. Sollten sich in den persönlichen und sachlichen Grundlagen zur Festsetzung der Grundsteuer A und B Änderungen ergeben, erfolgt auf der Grundlage des vom Finanzamt erlassenen Messbescheides eine Neuveranlagung mittels schriftlichem Bescheid. Sollte bei Grundstücken, welche durch Ersatzbemessung veranlagt worden sind, ein Eigentümerwechsel stattgefunden, oder sich die Bekanntmachung zur Anmeldung der Schulanfänger für das Schuljahr 2016/2017 in den Grundschulen der Verbandsgemeinde Unstruttal Werte Personensorgeberechtigte, in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen wird durch den/die Personensorgeberechtigten das schulpflichtig werdende Kind an der zuständigen Grundschule angemeldet. Schulpflichtig für das Schuljahr 2016/17 werden alle Kinder, die bis zum 30.06.2015 das sechste Lebensjahr vollendet haben (Geburtszeitraum 01.07.2009 bis 30.06.2010). Kinder, die bis zum 30.06.2015 das fünfte Lebensjahr vollendet haben, können vorzeitig angemeldet und gegebenenfalls eingeschult werden, wenn sie aus amtsärztlicher Sicht einen körperlichen, geistigen, seelischen und sozialen Entwicklungsstand und unter pädagogischen Gesichtspunkten einen entsprechenden Entwicklungsstand erreicht haben, der eine vorzeitige Einschulung rechtfertigt. Grundschule Karsdorf Die Anmeldung der betreffenden Kinder erfolgt durch die Personensorgeberechtigten persönlich am Mittwoch, dem 25. Februar 2015, jeweils zwischen 07.00 Uhr bis 9.00 Uhr und 11.30 Uhr bis 15.00 Uhr in der Grundschule, Promenade 1 in 06638 Karsdorf. Bei der Anmeldung stellen Sie bitte Ihr Kind vor. Benötigt wird auch die Geburtsurkunde des Kindes oder das Familienstammbuch. Falls Sie keinen der Termine wahrnehmen können, setzen Sie sich bitte mit der zuständigen Grundschule in Verbindung. (Tel.: 5 54 60) Zum Einzugsgebiet der Grundschule Karsdorf gehören die Gemeinden Karsdorf mit Ortsteilen Wennungen und Wetzendorf. Kummer, Schulleiterin Grundschule „Friedrich-Ludwig-Jahn“ Freyburg (Unstrut) Die Anmeldung der Schulanfänger für das Schuljahr 2016/17 für den Bereich der Grundschule „Friedrich-Ludwig-Jahn“ Freyburg erfolgt am Montag, dem 23.02.2015 in der Zeit von 13.20 Uhr bis 17.30 Uhr in der Grundschule, Schulstraße 1, bei Frau Franke - Schulleiterin. Das anzumeldende Kind ist vom Erziehungsberechtigten persönlich vorzustellen. Bei der Anmeldung ist die Geburtsurkunde vorzulegen. Um telefonische Voranmeldung wird gebeten (03 44 64 / 2 72 90). Zum Einzugsbereich der Friedrich-Ludwig-JahnGrundschule gehören folgende Orte: Freyburg mit den Ortsteilen Zscheiplitz, Nißmitz, Schleberoda, Zeuchfeld, Dobichau und Pödelist, Balgstädt mit den Ortsteilen Größnitz und Städten. B. Franke, Schulleiterin Amtsblatt 10 Grundschule Friedrich Bödecker Laucha an der Unstrut Am Dienstag, dem 24.02.2015 findet in der Zeit von 11.00 bis 18.00 Uhr die Schulaufnahme für das Schuljahr 2015/2016 an der Grundschule Friedrich Bödecker, Eckartsbergaer Straße 17, in Laucha an der Unstrut statt. Wir bitten die Eltern, ihr Kind und die Geburtsurkunde mitzubringen. Zum Einzugsbereich gehören die Stadt Laucha an der Unstrut sowie die Orte Dorndorf, Weischütz, Kirchscheidungen, Burgscheidungen, Tröbsdorf, Burkersroda, Hirschroda, Dietrichsroda, Plößnitz, Gleina, Müncheroda, Baumersroda und Ebersroda. Wiedenbeck, Schulleiterin Grundschule Nebra (Unstrut) Für die Kinder des Bereiches der Grundschule Nebra (Unstrut) erfolgt die Anmeldung der im Schuljahr 2016/2017 schulpflichtig werdenden Kinder am Mittwoch, dem 18.02.2015 in der Zeit von 7.00 bis 14.00 Uhr in der Grundschule Nebra (Unstrut). Bitte bringen Sie die Geburtsurkunde mit. Ihre Kinder werden zu einem späterem vereinbarten Termin in den Kindertagestätten überprüft. Zum Einzugsgebiet der Grundschule Nebra (Unstrut) gehören die Stadt Nebra (Unstrut) sowie die Orte Groß- und Kleinwangen und Reinsdorf. Fuchs, Schulleiterin Ausgabe 01/2015 (30.01.2015) Einrichtung der Weinbergsrolle des Landes Sachsen-Anhalt Antrag Einzellage „Freyburger Himmelreich“ Standort (genaue Flurstücke siehe Tabelle und Karte): · Gemarkung Freyburg, Flur 11 · Gemarkung Zscheiplitz, Flure 1, 2, 3 und · Gemarkung Müncheroda, Flur 3 Es wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd, Müllnerstraße 59 in 06667 Weißenfels ein Antrag zur Eintragung der Einzellage „Freyburger Himmelreich“ in die Weinbergsrolle gestellt wurde. Das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd ist nach der Verordnung zur Durchführung des Weinrechts im Land Sachsen-Anhalt vom 13.12.2011 (GVBl. LSA Nr. 25/2011, ausgegeben am 16.12.2011) die zuständige Behörde für die Einrichtung und Führung der Weinbergsrolle im Land SachsenAnhalt. Stellungnahmen, Fragen und Hinweise zum Antrag sind bis zum 01. März 2015 an die Verbandsgemeinde Unstruttal, Hauptamt, Markt 1, 06632 Freyburg (Unstrut) zu richten. Adam-Ries-Grundschule Uichteritz Die Anmeldung der schulpflichtigen Kinder für das Schuljahr 2016/2017 ist in der Adam-Ries-Grundschule Uichteritz am Mittwoch, dem 18. Februar 2015, zwischen 8.00 und 16.00 Uhr in der Grundschule vorzunehmen. Bitte bringen Sie ihr Kind und dessen Geburtsurkunde mit. Zum Einzugsbereich der Grundschule Uichteritz gehört die Gemeinde Goseck mit dem Ortsteil Markröhlitz. S. Arnold, Schulleiterin Jana Grandi Verbandsgemeindebürgermeisterin (Anlage - siehe Karte) Einzellage „Freyburger Himmelreich“ Jana Grandi Verbandsgemeindebürgermeisterin Weinbergsrolle ALFF SÜD Haustierschlachtung Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Burgenlandkreises setzt alle Bürger, die noch Haustierschlachtungen durchführen, darüber in Kenntnis, welche Tierärzte oder amtl. Fachassistenten die amtl. Schlachttierund Fleischuntersuchung bei Hausschlachtungen absichern. i. A. Tänzer Sachbearbeiterin Ordnungsamt/Gewerbe Verantwortl. Tierarzt bzw. amtl. Fachassistent (Fleischkontrolleur) Ortsteile Herr FTA Mosch, Heiner Tel.: 03 44 62 / 2 04 20 und 03 44 62 / 2 02 73 Hirschroda, Karsdorf, Wennungen, Wetzendorf, Reinsdorf Frau Dr. Reglich, Karin Tel.: 03 44 64 / 2 63 71 und 0171 / 6 34 86 46 Schleberoda, Gleina, Baumersroda, Balgstädt, Freyburg, Nißmitz, Ebersroda Herr Dr. Frankenberger, Ortwin Tel.: 03 44 64 / 2 82 96 Zeuchfeld Herr Dr. Eisemann, Bodo Tel.: 03 44 62 / 2 04 76 Laucha, Dorndorf, Plößnitz, Burgscheidungen, Tröbsdorf, Kirchscheidungen, Zscheiplitz, Weischütz, Müncheroda Frau TÄ Siebert, Alexandra Tel.: 03 44 65 / 70 00 30 und 0170 / 5 26 56 14 Nebra, Großwangen, Kleinwangen Frau Schulze, Karin Tel.: 03 44 63 / 2 79 94 Burkersroda, Dietrichsroda, Größnitz, Städten Frau Kloß, Heidrun Tel.: 0 34 43 / 20 22 74 Pödelist, Dobichau, Goseck, Markröhlitz GEMEINDE Freyburg Freyburg Freyburg Freyburg Freyburg Freyburg Freyburg Freyburg Freyburg Freyburg Freyburg Freyburg Freyburg Freyburg Freyburg Freyburg Freyburg Freyburg Freyburg Freyburg Freyburg Freyburg Freyburg Freyburg Freyburg Freyburg Freyburg Freyburg Freyburg Freyburg Freyburg Freyburg Freyburg Freyburg Freyburg Gleina Gleina Gleina Gleina Gleina Gleina Gleina Gleina SUMME GEMARKUNG Freyburg Freyburg Freyburg Freyburg Zscheiplitz Zscheiplitz Zscheiplitz Zscheiplitz Zscheiplitz Zscheiplitz Zscheiplitz Zscheiplitz Zscheiplitz Zscheiplitz Zscheiplitz Zscheiplitz Zscheiplitz Zscheiplitz Zscheiplitz Zscheiplitz Zscheiplitz Zscheiplitz Zscheiplitz Zscheiplitz Zscheiplitz Zscheiplitz Zscheiplitz Zscheiplitz Zscheiplitz Zscheiplitz Zscheiplitz Zscheiplitz Zscheiplitz Zscheiplitz Zscheiplitz Müncheroda Müncheroda Müncheroda Müncheroda Müncheroda Müncheroda Müncheroda Müncheroda Flur 11 11 11 11 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 Flurstück 359 360 361 675/1 43/1 52/2 55/4 55/6 55/8 55/9 56 57/1 62 73 8/10 8/11 8/12 8/8 8/9 82/36 10/1 114/24 12/1 14/1 16/1 18/1 2 23/1 26/1 28/1 3 50/21 50/40 53/4 54/4 12 17/1 21/1 24/1 27/1 30 31 40 Rebfläche m2 440 20582 12980 5280 1675 6540 8110 10088 3910 2930 680 52944 4630 13487 9290 18332 13338 6852 18350 13240 7085 1515 5371 6280 3000 14870 14254 360 2830 10160 1530 600 26806 2500 1800 9800 12579 3630 9685 4280 8160 562 250 371585 Amtsblatt 11 Ausgabe 01/2015 (30.01.2015) Gemeinde Balgstädt Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd Müllnerstraße 59, 06667 Weißenfels Öffentliche Bekanntmachung Bodenordnungsverfahren Burkersroda III Verfahrensnummer: Aktenzeichen: Beschluss vom: Landkreis: NA 1/1/97 42BLK194 22.11.2000 Burgenlandkreis Ausführungsanordnung vom 11.12.2014 In dem Bodenordnungsverfahren Burkersroda III Gemarkung Burkersroda Flur 9: Flurstücke 55, 56/1, 56/2, 57/2, 58 und Flur 5: Flurstücke 4/1, 185/4 wird hiermit nach § 61 Abs. 1 Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.07.1991 (BGBl. I S. 1418), das zuletzt durch Artikel 40 des Gesetzes vom 23. Juli 2013 (BGBl. I S. 2586) geändert worden ist, die Ausführungsanordnung des Bodenordnungsplanes erlassen. Unterhaltungsverband „Mittlere Saale - Weiße Elster“ Als Zeitpunkt des Eintritts des neuen Rechtszustandes und der rechtlichen Wirkung des Bodenordnungsplanes wird der 01. März 2015, 0.00 Uhr festgesetzt. - Körperschaft des öffentlichen Rechts Bahnhofstr. 32, 06242 Braunsbedra Tel.: 03 46 33 / 2 10 86 oder 0170 / 2 39 24 21 Geschäftsführer: Herr Köcher Verbandsvorsteher: Herr Petzold Mit diesem Tag tritt der neue Rechtszustand an die Stelle des bisherigen. Begründung: Der Bodenordnungsplan wurde am 15.11.2010 bekannt gegeben, im Anhörungstermin erörtert und mit Nachtrag 1 am 23.09.2014 durch die Teilnehmer und Nebenbeteiligten des Bodenordnungsverfahrens genehmigt. Zur Umsetzung der getroffenen Regelungen ist gemäß § 61 Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) die Ausführungsanordnung zu erlassen. Haushaltssatzung 2015 A – Verwaltungshaushalt: 1. Einnahmen Die Einnahmen belaufen sich im Haushaltsjahr 2015 auf 1.170.300,- €. 2. Ausgaben Die Ausgaben belaufen sich im Haushaltsjahr 2015 auf 1.170.300,- €. B – Vermögenshaushalt 1. Einnahmen Die Einnahmen belaufen sich im Haushaltsjahr 2015 auf 495.815,- €. 2. Ausgaben Die Ausgaben belaufen sich im Haushaltsjahr 2015 auf 495.815,- €. 3. Kredite, Verpflichtigungsermächtigungen Eine Kreditaufnahme (Kassenkredit) erfolgte im Haushaltsjahr 2012 und bleibt für das Haushaltsjahr 2015 in Höhe von 620.000 € bestehen. Der Kredit macht sich erforderlich durch die Ausreichung der Mittel aus den bewilligten Zuwendungen durch das Landesverwaltungsamt erst nach der Bezahlung anfallender Rechnungen durch den Unterhaltungsverband. Die Haushaltssatzung wurde vom Vorstand in seinen Sitzungen am 17.09.2014 und 22.10.2014 aufgestellt und vom Ausschuss in seiner Sitzung am 05.11.2014 beschlossen. Braunsbedra, d. 05.11.2014 Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Ausführungsanordnung kann innerhalb von einem Monat ab der Bekanntgabe Widerspruch - schriftlich oder zur Niederschrift - beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd, Müllnerstraße 59, 06667 Weißenfels erhoben werden. Die Rechtsbehelfsfrist beginnt mit der Bekanntmachung. Die Frist wird nur gewahrt, wenn der Widerspruch innerhalb der genannten Frist bei der Behörde eingeht. Dienstsiegel gez. Ronneburg Amtsblatt 12 Stadt Freyburg (Unstrut) Verbandsgemeinde Unstruttal Der Wahlleiter Bekanntmachung über den Sitzübergang auf den nächst festgestellten Bewerber im Gemeinderat der Stadt Freyburg (Unstrut) Gemäß § 47 Abs. 5 Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung des KWG vom 27.02.2004 (GVBl. LSA S. 92) und § 75 Abs. 1 der Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) vom 24.02.1994 (GVBl. S. 338) in den derzeit gültigen Fassungen gebe ich hiermit bekannt: Herr Adam, Bernd (Wählergruppe: Freyburger Bürgerkreis) ist am 05.12.2014 verstorben. Gemäß § 42 Abs. 4 des Kommunalverfassungsgesetz des Landes SachsenAnhalt (KVG LSA) vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288) in der derzeit gültigen Fassung rückt Herr Kögel, Ralf OT Dobichau Dobichau 27 06632 Freyburg (Unstrut) Freyburg (Unstrut), den 19.12.2014 Krämer Sprechstunden Notar in Freyburg Wann: 09.00-12.00 Uhr Wo: Räumlichkeiten der AWO, Hinter der Kirche 2 Notariat Seeger: 30.01.2015, 27.02.2015, 29.05.2015, 26.06.2015, 25.09.2015, 30.10.2015, 27.03.2015, 31.07.2015, 27.11.2015, 24.04.2015, 28.08.2015, 18.12.2015 Notariat Hisecke: 13.02.2015, 13.03.2015, 12.06.2015, 10.07.2015, 09.10.2015, 13.11.2015, 10.04.2015, 14.08.2015, 11.12.2015 08.05.2015, 11.09.2015, Freyburger Wohnungsbaugesellschaft mbH Bekanntmachung Betrifft: Öffentliche Auslegung des geprüften Jahresabschlusses 2013 der Freyburger Wohnungsbaugesellschaft mbh Unter Berücksichtigung des § 121 GO zeigen wir hiermit an, das der, mit einem uneingeschränkten Prüfungsvermerk versehene Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung nebst Anhang) der Freyburger Wohnungsbaugesellschaft mbH per 31.12.2013 in der Zeit vom 02.02.2015 bis 12.02.2015 im Büro Sektkellereistr. 02 zur Einsicht, während folgender Dienstzeiten, ausliegt. Montag 8.00-12.00 Uhr und 13.00-15.00 Uhr Dienstag 8.00-12.00 Uhr und 13.00-18.00 Uhr Mittwoch 8.00-12.00 Uhr und 13.00-15.00 Uhr Donnerstag 8.00-12.00 Uhr und 13.00-15.00 Uhr Schertling Geschäftsführer Satzung zur Erhebung einer Kurtaxe in der Stadt Freyburg (Unstrut) Gemäß §§ 5, 8, 90 und 99 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 17.06.2014 (GVBl. LSA 2014 S. 288) in Verbindung mit § 9 Kommunalabgabengesetz des Landes Sachsen-Anhalt in der derzeit gültigen Fassung (GVBl. LSA S. 1996 S. 405) hat der Gemeinderat der Stadt Freyburg (Unstrut) in seiner Sitzung am 16.12.2014 folgende Satzung beschlossen: § 1 Allgemeines (1) Die Stadt Freyburg (Unstrut) ist mit ihren Ortsteilen Freyburg, Nißmitz und Zscheiplitz Staatlich anerkannter Erholungsort des Landes Sachsen-Anhalt. (2) Die Stadt Freyburg (Unstrut) erhebt die Kurtaxe zur Deckung ihres Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung, Erneuerung und Unterhaltung ihrer Einrichtungen, die dem Fremdenverkehr dienen. (3) Die Kurtaxe ist unabhängig davon zu zahlen, ob und in welchem Umfang die Einrichtungen genutzt werden. (4) Die Erhebung von Gebühren und Entgelten für die Benutzung öffentlicher Einrichtungen nach besonderen Vorschriften und Festlegungen bleiben unberührt. § 2 Erhebungsgebiet Erhebungsgebiet für diese Fremdenverkehrsabgabe ist die Stadt Freyburg (Unstrut) mit ihren Ortsteilen Freyburg, Nißmitz und Zscheiplitz. § 3 Zahlungspflichtige Zahlungspflichtig sind alle Personen, die im Erhebungsgebiet gegen Entgelt übernachten, ohne dort eine Hauptwohnung zu haben und denen die Möglichkeit zur Benutzung der Einrichtungen geboten wird. als nächst festgestellter Bewerber (Wählergruppe: Freyburger Bürgerkreis) nach. Freyburg (Unstrut), 18.12.2014 Ausgabe 01/2015 (30.01.2015) § 4 Befreiung von der Zahlungspflicht der Kurtaxe (1) Von der Zahlungspflicht der Kurtaxe sind ausgenommen: 1. Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr 2. Schwerbehinderte, deren Minderung der Erwerbsfähigkeit 50 v. H. beträgt sowie Begleitpersonen von Schwerbehinderten, die lt. amtlichem Ausweis ständige Begleiter sind 3. Ortsfremde Personen, die sich nur zur Berufsausbildung im Erhebungsgebiet aufhalten 4. Ortsfremde Personen, die sich im Erhebungsgebiet zur Durchführung bzw. aktiven Teilnahme an Sportwettkämpfen aufhalten 5. Verwandte, Besucher oder Gäste von Personen, die ihre Hauptwohnung in Freyburg (Unstrut) haben, wenn diese Angehörigen ohne Entgelt oder Kostenerstattung in die häusliche Gemeinschaft aufgenommen werden 6. Teilnehmer an von der Stadt Freyburg (Unstrut) anerkannten Kongressen Tagungen, Lehrgängen und vergleichbaren Veranstaltungen (2) Die Voraussetzung für die Befreiung von der Zahlung der Kurtaxe ist vom Berechtigten nachzuweisen. § 5 Höhe der Kurtaxe (1) Die Kurtaxe beträgt pro Übernachtung für Erwachsene und Jugendliche ab 17 Jahre 1,50 € für Kinder und Jugendliche von 7 bis 16 Jahre 1,00 € für Pilger mit Pilgerausweis 1,00 € (2) Dauernutzer von Bungalows, Ferienhäusern, Ferienwohnungen u. ä. zahlen, wenn die Nutzungsdauer 1 Monat überschreitet, einen pauschalen Beitrag in Höhe von jährlich 30,00 €. § 6 Entstehen der Zahlungspflicht (1) Die Kurtaxenpflicht entsteht mit der Ankunft und endet mit dem Tage der Abreise. Die Dauer des Aufenthaltes wird nach der Anzahl der Übernachtungen berechnet. (2) Für den Jahrespauschalbetrag nach § 5 Abs. 2 dieser Satzung entsteht die Beitragspflicht grundsätzlich mit Beginn des Aufenthaltes. § 7 Erhebung der Kurtaxe (1) Die Erhebung der Kurtaxe erfolgt durch die Verbandsgemeinde Unstruttal, namens und im Auftrag der Stadt Freyburg (Unstrut) Markt 1, 06632 Freyburg. (2) Die Kurtaxe ist vom Zahlungspflichtigen an den Vermieter zu entrichten, der sie an die Stadt Freyburg (Unstrut) über die Verbandsgemeinde Unstruttal abzuführen hat. (3) Rückständige Kurtaxenbeiträge werden im Verwaltungszwangsverfahren beigetrieben. Dabei hält sich die Verbandsgemeinde Unstruttal im Namen der Stadt Freyburg (Unstrut) an den Vermieter. § 8 Pflichten und Zuständigkeit der Vermieter und vergleichbarer Personen (1) Wer Personen beherbergt, ihnen Wohnraum zur vorübergehenden Nutzung überlässt oder einen Campingplatz oder Stellplatz für Wohnwagen, Caravans und Reisemoblie betreibt, ist verpflichtet, die Kurtaxe einzunehmen und bei der Verbandsgemeinde Unstruttal im Namen der Stadt Freyburg (Unstrut) monatlich abzurechnen. Als Nachweis dient das Meldeformular, das jeder Gast gemäß § 18 Meldegesetz LSA auszufüllen hat. Amtsblatt 13 (2) Jeder Beherbergungsbetrieb hat diese Satzung so auszuhängen, dass jeder Gast die Möglichkeit hat, die Regelungen dieser Satzung zur Kenntnis zu nehmen. (3) Das Meldeformular ist durch das Logo der Stadt Freyburg (Unstrut) gekennzeichnet; es ist fortlaufend nummeriert. Das Formular hat den Regelungen des § 18 Meldegesetz LSA zu entsprechen. (4) Nach dem Ausfüllen des Meldeformulars erhält der Gast eine Kurkarte / Gästekarte. Diese Karte ist mit dem Logo der Stadt Freyburg (Unstrut) gekennzeichnet und fortlaufend nummeriert. (5) Der Gast sollte die Kurkarte / Gästekarte jederzeit als Nachweis für seine Zahlungspflicht mit sich führen. (6) Die zur Erhebung der Kurtaxe gespeicherten Daten sind nach einem Jahr zu löschen. § 9 Rückzahlung der Kurtaxe Bei vorzeitigem Abbruch des Aufenthaltes in der Stadt Freyburg (Unstrut) wird die nach Tagen verrechnete und zu viel gezahlte Kurtaxe auf Antrag anteilig vom Vermieter erstattet. Der Anspruch auf Rückzahlung erlischt einen Monat nach der Abreise. § 10 Zuwiderhandlungen Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig der Zahlungspflicht nicht nachkommt, wer die Kurtaxe den zahlungspflichtigen Personen nicht berechnet oder erhobene Kurtaxe nicht ordnungsgemäß bei der Verbandsgemeinde Unstruttal abrechnet. Die Ordnungswidrigkeit kann gemäß § 8 Abs. 6 des Kommunalverfassungsgesetzes, KVG LSA in Verbindung mit dem Kommunalabgabengesetz KAG LSA mit einer Geldbuße bis zu 5.000,00 € geahndet werden. § 11 Inkrafttreten Die Satzung zur Erhebung einer Kurtaxe in der Stadt Freyburg (Unstrut) wurde am 16.12.2014 beschlossen und tritt am 01.02.2015 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 21.12.2010 zur Erhebung einer Kurtaxe in der Stadt Freyburg (Unstrut) außer Kraft. Freyburg (Unstrut), den 17.12.2014 Ausgabe 01/2015 (30.01.2015) Gemeinde Karsdorf Bekanntmachung zum Beschluss der Jahresrechnung 2011 und Auslegung der Jahresrechnung 2011 der Gemeinde Karsdorf Aufgrund des § 120 Abs. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt hat der Gemeinderat der Gemeinde Karsdorf in seiner Sitzung am 02.12.2014 die Jahresrechnung der Gemeinde Karsdorf beschlossen und dem Bürgermeister für die Führung der Haushaltswirtschaft für das Haushaltsjahr 2011 die Entlastung erteilt. Die Jahresrechnung 2011 und die Niederschrift des Rechnungsprüfungsamtes des Burgenlandkreises über die Prüfung der Jahresrechnung 2011 liegen in der Zeit vom 02.02.2015-13.02.2015 während der Dienstzeiten Montag 08.00-12.00 Uhr und 13.00-15.00 Uhr Dienstag 08.00-12.00 Uhr und 13.00-18.00 Uhr Mittwoch 08.00-12.00 Uhr und 13.00-15.00 Uhr Donnerstag 08.00-12.00 Uhr und 13.00-16.00 Uhr Freitag 08.00-12.00 Uhr zur Einsichtnahme im Verwaltungsgebäude der Verbandsgemeinde Unstruttal, Markt 1, Finanzverwaltung Zi. 215, in 06632 Freyburg (Unstrut) öffentlich aus. Karsdorf, den 12.01.2015 Schumann Bürgermeister (Siegel) Bekanntmachung Mänicke Bürgermeister Siegel Ausfertigungsvermerk Die Satzung zur Erhebung einer Kurtaxe in der Stadt Freyburg (Unstrut) wurde den Burgenlandkreis am 09.01.2015 angezeigt und wird hiermit ausgefertigt. Freyburg (Unstrut), den 14.01.2015 Mänicke Bürgermeister Siegel zum Beschluss der Jahresrechnung 2012 und Auslegung der Jahresrechnung 2012 der Gemeinde Karsdorf Aufgrund des § 120 Abs. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt hat der Gemeinderat der Gemeinde Karsdorf in seiner Sitzung am 02.12.2014 die Jahresrechnung der Gemeinde Karsdorf beschlossen und dem Bürgermeister für die Führung der Haushaltswirtschaft für das Haushaltsjahr 2012 die Entlastung erteilt. Die Jahresrechnung 2012 und die Niederschrift des Rechnungsprüfungsamtes des Burgenlandkreises über die Prüfung der Jahresrechnung 2012 liegen in der Zeit vom 02.02.2015-13.02.2015 während der Dienstzeiten Montag 08.00-12.00 Uhr und 13.00-15.00 Uhr Dienstag 08.00-12.00 Uhr und 13.00-18.00 Uhr Mittwoch 08.00-12.00 Uhr und 13.00-15.00 Uhr Donnerstag 08.00-12.00 Uhr und 13.00-16.00 Uhr Freitag 08.00-12.00 Uhr zur Einsichtnahme im Verwaltungsgebäude der Verbandsgemeinde Unstruttal, Markt 1, Finanzverwaltung Zi. 215, in 06632 Freyburg (Unstrut) öffentlich aus. Karsdorf, den 12.01.2015 Schumann Bürgermeister (Siegel) Bestattungsinstitut & Blumengeschäft A. Schmidt Büro Laucha Glockenmuseumstr. 24 Tel. 03 44 62-30 90, Fax -3 09 19 www.Bestattungen-Axel-Schmidt.de Büro Freyburg, Jahnplatz 7 Tel. 03 44 64-2 80 57 – Bestattungen aller Art – Trauerreden – Trauerfloristik – Erledigung sämtl. Formalitäten – Bestattungsvorsorge – Tag- und Nachtbereitschaft NEU eigene Trauerhalle und Trauercafé Amtsblatt Stadt Laucha an der Unstrut 14 Ausgabe 01/2015 (30.01.2015) Stadt Nebra (Unstrut) Bekanntmachung Öffentliche Auslegung zum Beschluss der Jahresrechnung 2011 und Auslegung der Jahresrechnung 2011 der Stadt Laucha an der Unstrut des geprüften Jahresabschlusses 2013 der Nebraer Wohnungsgesellschaft mbH Aufgrund des § 120 Abs. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt hat der Gemeinderat der Stadt Laucha an der Unstrut in seiner Sitzung am 11.12.2014 die Jahresrechnung der Stadt Laucha an der Unstrut beschlossen und dem Bürgermeister für die Führung der Haushaltswirtschaft für das Haushaltsjahr 2011 die Entlastung erteilt. Die Jahresrechnung 2011 und die Niederschrift des Rechnungsprüfungsamtes des Burgenlandkreises über die Prüfung der Jahresrechnung 2011 liegen in der Zeit vom 02.02.2015-13.02.2015 während der Dienstzeiten Montag 08.00-12.00 Uhr und 13.00-15.00 Uhr Dienstag 08.00-12.00 Uhr und 13.00-18.00 Uhr Mittwoch 08.00-12.00 Uhr und 13.00-15.00 Uhr Donnerstag 08.00-12.00 Uhr und 13.00-16.00 Uhr Freitag 08.00-12.00 Uhr zur Einsichtnahme im Verwaltungsgebäude der Verbandsgemeinde Unstruttal, Markt 1, Finanzverwaltung Zi. 215, in 06632 Freyburg (Unstrut) öffentlich aus. Laucha an der Unstrut, den 12.01.2015 Bilstein Bürgermeister Unter Berücksichtigung des § 121 der Gemeindeordnung für das Land SachsenAnhalt geben wir hiermit bekannt, dass der mit einem uneingeschränkten Prüfungsvermerk versehene Jahresabschluss 2013 (Bilanz-, Gewinn- und Verlustrechnung nebst Anhang) der Nebraer Wohnungsgesellschaft mbH per 31.12.2013 in der Zeit vom 09.02.2015 bis 20.02.2015 im Büro der Nebraer Wohnungsgesellschaft mbH, Am Aschenhügel 1a in 06642 Nebra (Unstrut) während folgender Bürozeiten dienstags 09.00-12.00 Uhr und 13.00-17.30 Uhr sowie donnerstags 09.00-12.00 Uhr zur öffentlichen Einsichtnahme ausliegen. Weißhuhn Geschäftsführerin Informationen und Wissenswertes aus dem Verwaltungsamt Neues aus dem Einwohnermeldeamt Öffnungszeiten Bekanntmachung zum Beschluss der Jahresrechnung 2012 und Auslegung der Jahresrechnung 2012 der Stadt Laucha an der Unstrut Aufgrund des § 120 Abs. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt hat der Gemeinderat der Stadt Laucha an der Unstrut in seiner Sitzung am 11.12.2014 die Jahresrechnung der Stadt Laucha an der Unstrut beschlossen und dem Bürgermeister für die Führung der Haushaltswirtschaft für das Haushaltsjahr 2012 die Entlastung erteilt. Die Jahresrechnung 2012 und die Niederschrift des Rechnungsprüfungsamtes des Burgenlandkreises über die Prüfung der Jahresrechnung 2012 liegen in der Zeit vom 02.02.2015-13.02.2015 während der Dienstzeiten Montag 08.00-12.00 Uhr und 13.00-15.00 Uhr Dienstag 08.00-12.00 Uhr und 13.00-18.00 Uhr Mittwoch 08.00-12.00 Uhr und 13.00-15.00 Uhr Donnerstag 08.00-12.00 Uhr und 13.00-16.00 Uhr Freitag 08.00-12.00 Uhr zur Einsichtnahme im Verwaltungsgebäude der Verbandsgemeinde Unstruttal, Markt 1, Finanzverwaltung Zi. 215, in 06632 Freyburg (Unstrut) öffentlich aus. Laucha an der Unstrut, den 12.01.2015 Bilstein Bürgermeister Das Einwohnermeldeamt der Verbandsgemeinde Unstruttal in Freyburg (Unstrut), Markt 1, hat an folgenden Samstagen jeweils in der Zeit von 9.00 bis 12.00 Uhr geöffnet: Samstag, den 07.02.2015 Samstag, den 07.03.2015 Alle Bürger aus den Mitgliedsgemeinden der VerbGem Unstruttal haben damit die Möglichkeit, einmal im Monat auch am Wochenende den gewohnten Service des Einwohnermeldeamtes in Anspruch zu nehmen. Winter Einwohnermeldeamt Sprechzeiten des Standesamtes Markt 1, 06632 Freyburg Sprechzeiten: Dienstag 09.00-12.00 Uhr, 13.00-17.30 Uhr Donnerstag 09.00-12.00 Uhr, 13.00-16.00 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung Böttcher Standesbeamtin Das Straßenverkehrsamt des Burglandkreises informiert Straßensperrungen Burgscheidungen / Während der Baumaßnahme (Baumaßnahme der Gemeinschaftsmaßnahme des AZV Unstrut/Finne, TVW Saale-Unstrut und der Stadt Laucha an der Unstrut) kommt es in Teilbereichen von Burgscheidungen zu Behinderungen und Vollsperrungen. Amtsblatt 15 Ausgabe 01/2015 (30.01.2015) Wir gratulieren herzlich zum Geburtstag! Gemeinde Balgstädt Pierard, Karl Heinz Rähme, Johanna Röder, Rüdiger Wendl, Inge Härter, Edith Brehme, Rosel Beyer, Annelies Ochsenfarth, Wolfgang Helm, Kurt Hofmann, Bernd Ochsenfarth, Erna 30.01., 01.02., 01.02., 01.02., 03.02., 04.02., 14.02., 34.02., 24.02., 25.02., 26.02., OT Burkersroda Rudolph, Wolfgang 15.02., 79 J. OT Dietrichsroda Göhle, Brigitta 15.02., 77 J. OT Größnitz Ballentin, Helga Gröschel, Gisela 02.02., 71 J. 09.02., 74 J. OT Hirschroda Berbig, Georg Berbig, Bernd Opel, Walter Gebhardt, Käte Berbig, Thea Schulze, Wilfried 31.01., 02.02., 12.02., 15.02., 21.02., 22.02., OT Städten Clique, Wolfgang 30.01., 65 J. Stadt Freyburg (Unstrut) Bärwald, Ursula 30.01., Krawetzke, Günter 30.01., Vogt, Irmgard 30.01., Engler, Elfriede 31.01., Franke, Uta 01.02., Gaudig, Gerhard 01.02., Buchner, Ernst 02.02., Ehret, Ignatz 02.02., Rabestein, Ulrich 02.02., Conrad, Petra 03.02., Krause, Waltraud 03.02., Leibe, Edith 04.02., Lehmann, Kurt 05.02., Drallmer, Rolf-Dieter 06.02., Schäfer, Eveline 06.02., Waack, Johanna 06.02., Weber, Renate 06.02., Bierbach, Harry 07.02., Bierbaß, Harry 07.02., Jaenisch, Margot 07.02., Klette, Klaus 07.02., Weiße, Marga 07.02., Kalbitz, Christa 09.02., Krause, Marianne 09.02., Schaks, Harry 09.02., Halbich, Peter-Reinhard 10.02., Heyde, Brunhilde 10.02., Kloska, Hans-Joachim 10.02., 77 J. 71 J. 60 J. 80 J. 75 J. 75 J. 81 J. 72 J. 73 J. 71 J. 73 J. 70 J. 74 J. 88 J. 77 J. 70 J. 80 J. 74 J. 71 J. 89 J. 88 J. 71 J. 73 J. 71 J. 84 J. 72 J. 60 J. 80 J. 81 J. 83 J. 72 J. 86 J. 87 J. 85 J. 79 J. 83 J. 77 J. 65 J. 77 J. 88 J. 81 J. 80 J. 70 J. 86 J. 76 J. 75 J. 73 J. 74 J. 73 J. 79 J. 60 J. 76 J. 80 J. 74 J. 79 J. 93 J. 92 J. 80 J. 86 J. 60 J. 82 J. 70 J. 76 J. 93 J. 81 J. 81 J. 81 J. 65 J. 65 J. 73 J. 71 J. 73 J. 82 J. 80 J. 76 J. 79 J. 65 J. 71 J. 73 J. 76 J. 92 J. 82 J. 71 J. 86 J. 76 J. 73 J. 78 J. 74 J. 72 J. 77 J. 70 J. 81 J. 76 J. 85 J. OT Schleberoda Langhammer, Heinz Schied, Hannelore Schimurda, Klaus 09.02., 81 J. 17.02., 65 J. 25.02., 72 J. OT Zeuchfeld Dr. Hage, Eberhard Kramer, Elvira Moh, Rüdiger Georgi, Ilse 06.02., 15.02., 16.02., 25.02., OT Zscheiplitz Brix, Wolfgang 14.02., 65 J. Gemeinde Gleina Haase, Evelin Lukesch, Annemarie Arnold, Hiltraud Horst, Gisela Noack, Renate Zeugner, Waltraud Padelt, Helga Bergmann, Christa Rühlemann, Helga Kretschmer, Renate Kunth, Erich Winkler, Arno 01.02., 02.02., 04.02., 08.02., 09.02., 10.02., 11.02., 12.02., 16.02., 17.02., 20.02., 25.02., OT Baumersroda Emse, Manfred Große, Rainer Junge, Gisela 05.02., 89 J. 07.02., 72 J. 08.02., 73 J. OT Müncheroda Weste, Bodo 17.02., 60 J. Gemeinde Goseck Walther, Gerd Winter, Fred Fieker, Horst Buffi, Reinhold Koch, Udo Murko, Waltraud Weyrauch, Johanna Eiselt, Willibald Dathe, Eberhard 02.02., 04.02., 06.02., 14.02., 15.02., 22.02., 24.02., 25.02., 26.02., 73 J. 71 J. 74 J. 74 J. 71 J. 71 J. 87 J. 79 J. 87 J. OT Markröhlitz Bandke, Helga Helbig, Ruth Peter, Wally Hoffmann, Wolfgang Schütze, Helga Bruder, Johanna Franz, Brunhilde 30.01., 03.02., 04.02., 17.02., 17.02., 23.02., 25.02., 77 J. 86 J. 87 J. 74 J. 76 J. 81 J. 76 J. 01.02., 05.02., 06.02., 10.02., 14.02., 16.02., 20.02., 23.02., 25.02., 25.02., 80 J. 65 J. 86 J. 80 J. 82 J. 74 J. 72 J. 80 J. 88 J. 70 J. 06.02., 76 J. 11.02., 81 J. 19.02., 74 J. Krause, Ursula Radeck, Christa Stiller, Gisela Feistauer, Angelika Kloß, Gisela Blaszczak, Matthias Rotzoll, Erfried Einax, Roswitha Kosch, Heinz Kubon, Georg Zinck, Margarete Berger, Emma Duben, Charlotte Keller, Hildegard Kubeil, Bernd Lehker, Erhard Neidel, Marianne Ihle, Margrit Kirschstein, Margarete Mau, Günter Mende, Dorothea Rieck, Waltraut Rühlemann, Johanna Ryssel, Brigitte Janda, Christa Nitsche, Rainer Patzschke, Bernd Rehwald, Ingrid Reichelt, Friedrich Flechtner, Manfred Günther, Walter Hesse, Ingeborg Tier, Helmut Förste, Detlef Hünniger, Karl-Heinz Skupin, Gerda Gaudig, Anneliese Ackermann, Lutz Liebezeit, Christa-Eva Mangolß, Gerda Scheidner, Edith Wünsch, Eberhard Fabian, Edda Gese, Rainer Heinrich, Erika Möser, Ingrid Westfeld, Christa Behrenbruch, Gertraud Müller, Lisa 10.02., 10.02., 10.02., 11.02., 11.02., 13.02., 13.02., 14.02., 14.02., 14.02., 14.02., 16.02., 16.02., 16.02., 16.02., 16.02., 18.02., 19.02., 19.02., 19.02., 19.02., 19.02., 19.02., 19.02., 20.02., 20.02., 20.02., 20.02., 20.02., 21.02., 21.02., 21.02., 21.02., 22.02., 22.02., 22.02., 23.02., 24.02., 24.02., 24.02., 24.02., 24.02., 25.02., 25.02., 25.02., 25.02., 25.02., 26.02., 26.02., OT Dobichau Franz, Barbara Günther, Adelheid Stresemann, Eberhard 08.02., 70 J. 09.02., 71 J. 19.02., 73 J. OT Nißmitz Melchior, Heidemarie Müller, Harald 07.02., 72 J. 08.02., 77 J. Gemeinde Karsdorf Rosentreter, Marianne Mendel, Jörg Zimmer, Nora Sebastian, Heinz Peheide, Erika Nimschofsky, Christa Blume, Christel Hartmann, Gerhard Liebscher, Günter Mendel, Hannelore OT Pödelist Schlegel, Gerhard Henschke, Ingetraud Hofmann, Karin 06.02., 73 J. 18.02., 86 J. 22.02., 74 J. OT Wennungen Schlöder, Linda Nimschofsky, Günther Precht, Eva 60 J. 72 J. 73 J. 88 J. 60 J. 72 J. 86 J. 81 J. 72 J. 73 J. 76 J. 82 J. 60 J. 76 J. 81 J. 81 J. Amtsblatt 16 OT Wetzendorf Bornschein, Margot Schmidt, Wolfgang Lehmann, Frank Woehlert, Joachim Ott, Ilva Mäßer, Annerose Prudehl, Karola Voigt, Waltraud Stibane, Peter Neunz, Siegfried Precht, Herbert Heintze, Heidrun Raue, Bernhard Rothe, Helga Hoffmann, Lore Pänzer, Rotraud Reiche, Otto Geißler, Ernst Thieme, Klaus Braun, Bärbel Damm, Margarete Matthey, Almut Ruff, Alexander Höbel, Hans 30.01., 30.01., 01.02., 01.02., 04.02., 05.02., 05.02., 06.02., 07.02., 10.02., 10.02., 14.02., 14.02., 15.02., 17.02., 17.02., 17.02. , 18.02., 21.02., 22.02., 22.02., 24.02., 24.02., 25.02., 81 J. 65 J. 65 J. 71 J. 65 J. 65 J. 73 J. 78 J. 70 J. 77 J. 80 J. 65 J. 77 J. 74 J. 86 J. 87 J. 71 J. 73 J. 75 J. 71 J. 80 J. 76 J. 65 J. 65 J. Stadt Laucha an der Unstrut Hahnemann, Detlef 30.01., Hetzschold, Margit 31.01., Tappert, Uta 31.01., Weilepp, Bernd 31.01., Rixgens, Horst 01.02., Goldacker, Ingrid 02.02., Schulze, Margit 02.02., Voigt, Erika 03.02., Kraftzig, Ruth 05.02., Langer, Helga 05.02., Bothe, Gisela 06.02., Ömler, Ellen 06.02., Sielaff, Siegfried 06.02., Hunka, Ingeborg 07.02., Klitzschmüller, Rolf 07.02., Riesen, Brigitte 07.02., Baselt, Johanna 08.02., Ebbinghaus, Wilhelm 08.02., Buse, Erich 09.02., Goette, Rolf 09.02., Lemm, Günter 09.02., Hörig, Wally 10.02., Herlt, Alfred 11.02., Schütze, Brigitte 11.02., Hirsch, Johannes 12.02., Huche, Herbert 12.02., Zille, Gertrud 14.02., Grandi, Günter 15.02., Oertel, Anna-Marie 15.02., Werther, Hartmut 15.02., Seyfarth, Werner 16.02., Goldstein, Anne-Maria 17.02., Erler, Helmut 18.02., Vogel, Werner 18.02., Busch, Margarete 19.02., Meißner, Marlene 20.02., 65 J. 79 J. 70 J. 60 J. 77 J. 75 J. 75 J. 75 J. 82 J. 65 J. 65 J. 75 J. 74 J. 83 J. 80 J. 65 J. 91 J. 72 J. 97 J. 77 J. 65 J. 84 J. 73 J. 75 J. 78 J. 81 J. 85 J. 73 J. 92 J. 73 J. 84 J. 74 J. 74 J. 75 J. 79 J. 88 J. Für Ihre Werbung: Ausgabe 01/2015 (30.01.2015) Röder, Gerlinde Weilepp, Monika Churt, Gisela Pocher, Lieselotte Wenzel, Ella Steinbach, Eva Thamm, Annemarie 20.02., 20.02., 22.02., 22.02., 23.02., 24.02., 25.02., 70 J. 60 J. 75 J. 82 J. 80 J. 77 J. 91 J. OT Burgscheidungen Pocher, Ruth Rischpeter, Reinhard Seidel, Günter Schmidt, Gerhard Giewald, Christa 05.02., 06.02., 06.02., 12.02., 14.02., 81 J. 65 J. 75 J. 73 J. 87 J. OT Dorndorf Ihle, Harald Schnee, Ehrengard Stiller, Ursula 01.02., 60 J. 24.02., 87 J. 26.02., 76 J. OT Kirchscheidungen Hendrich, Karlheinz Ladenberger, Horst Schnee, Ulrike Mehlhose, Walter Farys, Wolfgang 31.01., 09.02., 16.02., 18.02., 25.02., OT Plößnitz Hartung, Heinz 19.02., 60 J. 87 J. 75 J. 71 J. 83 J. 72 J. OT Tröbsdorf Schlegel, Edith Oszenda, Eugenie Lindek, Franz 30.01., 76 J. 06.02., 81 J. 10.02., 60 J. Stadt Nebra (Unstrut) Weiß, Werner Rösel, Fritz Schlaf, Helmut Schwabe, Ewald Althuizes, Ilona Rumpel, Ingrid Haase, Irmgard Reinhold, Ruth Müller, Gerhard Kobstädt, Sophie Recknagel, Brigitte Roßmann, Bärbel Berk, Günther Loße, Else Schneppel, Erika Schwabe, Gudrun Barsch, Herta Reitmann, Marianne Taubert, Anne Lubrich, Gisela Michler, Wilhelmine Schwabe, Siegfried Hommel, Margott Quente, Elsbeth Riedl, Helga Schwerdt, Kurt 30.01., 31.01., 31.01., 31.01., 01.02., 01.02., 02.02., 02.02., 03.02., 04.02., 05.02., 05.02., 06.02., 06.02., 06.02., 07.02., 09.02., 09.02., 09.02., 10.02., 10.02., 10.02., 11.02., 11.02., 11.02., 11.02., Telefon: (0 34 66) 30 22 21 Fax: (0 34 66) 32 38 23 78 J. 80 J. 86 J. 88 J. 65 J. 71 J. 79 J. 87 J. 85 J. 93 J. 77 J. 72 J. 80 J. 73 J. 71 J. 60 J. 70 J. 76 J. 60 J. 83 J. 94 J. 60 J. 86 J. 88 J. 74 J. 85 J. Drosdek, Othmar Freihofer, Ester Müller, Inge Hecht, Anneliese Eberlein, Klaus Breburda, Walter Busch, Magdalena Bretnütz, Melanie Leupold, Horst Zahn, Crista Beck, Wolfgang Krafzek, Karl-Heinz Pscheidt, Ilse Härtig, Klaus Haase, Walter Knoblauch, Bärbel Beck, Veronika Horbel, Charlotte Kretzschmar, Gerd Riedl, Walter Pfennig, Erika Prepens, Helmut Tesche, Erika Berk, Renate Ola, Irmtraud Schröder, Lore Heinrich, Gerda Kuhnert, Klaus-Dieter Schmidt, Waltraud 12.02., 12.02., 12.02., 13.02., 14.02., 16.02., 16.02., 17.02., 17.02., 17.02., 18.02., 18.02., 18.02., 20.02., 22.02., 22.02., 23.02., 23.02., 23.02., 23.02., 24.02., 24.02., 24.02., 25.02., 25.02., 25.02., 26.02., 26.02., 26.02., 60 J. 89 J. 80 J. 84 J. 65 J. 72 J. 86 J. 82 J. 75 J. 86 J. 65 J. 60 J. 76 J. 77 J. 82 J. 65 J. 60 J. 87 J. 77 J. 80 J. 75 J. 80 J. 79 J. 80 J. 76 J. 84 J. 83.J. 60 J. 79 J. OT Großwangen Dolinski, Kurt Dolinski, Rosemarie Hanke, Helga Jüngling, Gerd Möder, Manfred Böttger, Lieselotte 31.01., 03.02., 12.02., 20.02., 23.02., 26.02., 81 J. 76 J. 72 J. 60 J. 76 J. 83 J. OT Kleinwangen Fritsche, Gerald Hoppe, Hubert Klagges, Josef Bahr, Elke 02.02., 08.02., 08.02., 14.02., 72 J. 80 J. 60 J. 60 J. OT Reinsdorf Hame, Marianne Kraemer, Adelheid Gleitsmann, Marianne Stübner, Brigitte Brieg, Ingo Brieg, Wera Kutz, Hans Fuge, Reinhild Geisenhahn, Theresia Klukas, Ludwig Langer, Bruno Bobbe, Heinz-Henning Oertel, Elli Tänzer, Rolf Friedrich, Rolf Hahn, Sybille Franke, Adelheid Bärnt, Reinhold 01.02., 01.02., 02.02., 06.02., 07.02., 09.02., 12.02., 13.02., 13.02., 13.02., 16.02., 18.02., 18.02., 20.02., 21.02., 22.02., 24.02., 26.02., 75 J. 76 J. 76 J. 65 J. 60 J. 80 J. 75 J. 60 J. 75 J. 80 J. 83 J. 72 J. 75 J. 77 J. 70 J. 79 J. 65 J. 80 J. e-mail: [email protected] Amtsblatt 17 ANZEIGENPREISE Gültig ab 01.02. 2015 Anzeigengrößen 6,0 x 4,0 cm = 6,0 x 6,0 cm = 6,0 x 9,0 cm = 9,0 x 5,0 cm = 9,0 x 7,0 cm = 9,0 x 8,0 cm = 12,5 x 8,0 cm = 19,0 x 5,5 cm = 19,0 x 10,0 cm = Preis 20,16 € 30,24 € 45,36 € 37,80 € 52,80 € 60,48 € 84,00 € 87,78 € 159,60 € Diese Preise verstehen sich zuzüglich gesetzliche Mehrwertsteuer. Farbbelegung auf Anfrage. Bei mehrmaliger Schaltung Gewährung von Rabatten möglich (je nach Schaltweise zwischen 5 und 15 % auf den Grundpreis). Ausgabe 01/2015 (30.01.2015) Amtsblatt 18 Adventszeit in der Kita Buddelflink Goseck Ausgabe 01/2015 (30.01.2015) Neues von den Feuerwehren der Verbandsgemeinde Unstruttal Überraschung für die Kameraden der Ortsfeuerwehr Dobichau - Pödelist Im Dezember drehte sich alles um die Weihnachtszeit. So werkelten und bastelten die Kinder und Erzieher gemeinsam schon Anfang Dezember mit verschiedenen Naturmaterialien, um unsere Gruppenräume winterlich und weihnachtlich zu dekorieren. Fleißig haben die Kinder die Naturmaterialien hierzu vorab bei Spaziergängen durch den Wald gesammelt. Ein weiterer Höhepunkt in der Kita war für unsere Kinder der Adventsbastelnachmittag. Hier konnten alle großen und kleinen Kinder schöne Dinge gemeinsam mit ihren Eltern für die Adventszeit basteln. Wir bedanken uns bei allen teilnehmenden Eltern für den schönen, gemütlichen Nachmittag. In der Vorweihnachtszeit dürfen natürlich Märchen nicht fehlen und so führten wir ein Projekt zum Thema durch. So wurde unseren großen Kindern verschiedene Märchen vorgelesen, die Kinder erzählten und spielten Märchen nach. Hierbei hatten die Kinder auch immer wieder viel Spaß, wenn sie in verschiedene Rollen schlüpfen und sich entsprechend verkleiden konnten. Es wurden Märchengestalten, welche die Kinder besonders schön fanden, gemalt und eine Collage gemeinsam gestaltet. Aufmerksam und gespannt sahen die Kinder sich zum Abschluss des Projektes dann das Märchen „Rotkäppchen“ an. Viel Freude und Engagement zeigten alle kleinen und großen Kinder beim Backen von Plätzchen. Da wurde fleißig der Teig geknetet, ausgerollert und ausgestochen. Natürlich verschwand auch mal ein Krümel Teig im Kindermund. Der Besuch auf den Weihnachtsmarkt war für alle Kinder aufregend. Hier war die Busfahrt schon für die Kinder spannend. Beim Rundgang auf den Weihnachtsmarkt sahen wir uns hier auch nochmal die Märchenstraße an und kein Halten der Kinder gab es dann bei den Karussellfahrten. Hier hatten alle Kinder große Freude. Ehe es zurück in die Kita ging, gab es für alle noch eine leckere Waffel. Natürlich gab es auch wieder eine schöne Weihnachtsfeier mit den Kindern. Um das Warten auf den Weihnachtsmann zu verkürzen, sahen sich alle Kinder mit den Erziehern das Puppenspiel „Hänsel und Gretel“ an. Für große Augen und Anspannung sorgte dann der Besuch des Weihnachtsmannes. Die Lieder und Gedichte der Kinder haben den Weihnachtsmann so gut gefallen, dass sich jedes Kind über ein Geschenk aus dem Sack des Weihnachtsmannes freuen konnte. Ein großes Dankeschön an den Weihnachtsmann und auch an alle Sponsoren, die es uns hierbei unterstützt haben. DANKE! Die Erzieher der Kita Buddelflink Goseck Für Ihre Werbung: Telefon: (0 34 66) 30 22 21 Fax: (0 34 66) 32 38 23 Die Kameraden der Ortsfeuerwehr Dobichau - Pödelist, staunten nicht schlecht, als sie am 03.12.2014 um 19.00 Uhr ein vorweihnachtliches Geschenk von der Verbandsgemeindebürgermeisterin Frau Jana Grandi und dem Gemeindewehrleiter Herrn Steffen Alt überreicht bekamen. Bei dem Geschenk handelte es sich um ein gut, gebrauchtes Einsatzfahrzeug. Ein TSF, Baujahr 1993, ersetzt nun das alte Einsatzfahrzeug, welches nicht mehr den Anforderungen entsprochen hatte. Zum Teil wurde die Beladung des alten Fahrzeuges übernommen. Weitere Beladung soll in diesem Jahr angeschafft werden. Freiwillige Feuerwehr Burgscheidungen / Tröbsdorf Liebe Leser, am 29.11.2014 war es wieder soweit, die Freiwillige Feuerwehr Burgscheidungen/Tröbsdorf hatte zum 11. Weihnachtsmarkt eingeladen. Im Lichterglanz erstrahlte der große Tannenbaum auf dem kleinen gemütlichen Weihnachtsmarkt. Nach der Eröffnung des Weihnachtsmarktes durch den Bürgermeister Herrn Bilstein herrschte großer Andrang am Kuchenbüffet. Die Frauen der Feuerwehrmänner boten reichlich selbstgebackenen Kuchen an und die Bäckerei Reichardt aus Bad Bibra hielt auch noch allerlei Leckereien bereit. Die Bläsergruppe „Kirchenblech“ und die Kinder der Tagesstätte Schlosszwerge erfreuten die Gäste mit Liedern und Gedichten. Anschließend wurde in dem gut besuchten Saal das Märchen „König Drosselbart“ aufgeführt, welches die Eltern einstudiert hatten. Am Ende des Märchens gab es von der Feuerwehr für die erwachsenen Akteure Sekt und für die Kinder Zuckerwatte. Die Temperaturen luden zum Aufwärmen mit Glühwein, frisch gebackenen Waffeln und deftiges vom Grill ein. Von der Gärtnerei Hoffmann wurden wieder schöne Adventsgestecke zum Kauf angeboten. Für die Kinder war vor allem der Streichelzoo mit dem schwarzen Wollschaf ein Anziehungspunkt. Dann folgte für die kleinen die nächste Aufregung. Ein Traktor fuhr mit einem schön geschmückten Anhänger vor, auf dem es sich der Weihnachtsmann im Schaukelstuhl gemütlich gemacht hatte. Fleißig sagten die Kinder Gedichte auf und sangen Weihnachtslieder, bevor sie süße Gaben aus dem schweren Sack erhielten. Am Ende des schönen Tages möchte sich der Wehrleiter der FFW Burgscheidungen/Tröbsdorf Mario Patzke bei allen Helfern und Sponsoren recht herzlich bedanken. Amtsblatt Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr und des Heimat- und Feuerwehrvereins in Wennungen Am 16.01.2015 trafen sich die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Wennungen sowie die Mitglieder des Wennunger Heimat- und Feuerwehrvereins e.V. zur Jahreshauptversammlung. Dabei konnten die Vereinsvorsitzende Astrid Einax sowie der Wehrleiter Sebastian Jäckel insgesamt 40 Kameraden und Vereinsmitglieder, darunter auch Ehrenmitglied Joachim Trautwein begrüßen. Im Laufe des Abends stattete dann auch noch die Verbandsgemeindebürgermeisterin Jana Grandi der Versammlung einen Besuch ab. Nach der Begrüßung sowie der Verlesung der Tagesordnung begann Wehrleiter Sebastian Jäckel mit seinem Jahresbericht zur Feuerwehr Wennungen. Dabei berichtete er ausführlich über die Einsätze und Ausbildung unserer aktiven Mitglieder sowie das Abschneiden beim „Löschangiff nass“ in Wetzendorf. Zudem forderte er alle aktiven Mitglieder auf auch im Jahr 2015 die angebotenen Ausbildungstermine wahrzunehmen. Nach den Ausführungen des Wehrleiters blickte auch die Vereinsvorsitzende Astrid Einax nochmal auf das vergangene Jahr 2014 zurück. Dabei ging sie besonders auf das 140-jährige Jubiläum der Feuerwehr Wennungen ein, welches im Rahmen des Dorffestes „Spende“ gefeiert wurde. Den Höhepunkt dabei bildete der Festumzug durch Wennungen, an dem Wehren und Vereine aus dem gesamten Verbandsgemeindegebiet und darüber hinaus teilnahmen. Des Weiteren berichtete sie über die erfolgreiche Umsetzung der Sanierung des Kriegerdenkmals vor der Kirche in Wennungen. Natürlich folgte im Rahmen der Versammlung auch ein Ausblick auf das Jahr 2015. Neben den Vorhaben Aufarbeitung Ortschronik und Sanierung Trauerhalle wird natürlich auch wieder das Dorffest „Spende“ vom 10.-12. April 2015 stattfinden. Den Höhepunkt der Versammlung bildete dann aber der Tagesordnungspunkt Ehrungen. Hier galt es für Wehrleiter Sebastian Jäckel und die Vereinsvorsitzende Astrid Einax eine Vielzahl von Namen zu verlesen. Das höchste Jubiläum, mit 50 Jahren Mitgliedschaft in Feuerwehr und Verein, konnte Reinhard Ziegler feiern. Des Weiteren wurden geehrt: - Marita Ziegler für 40 Jahre Mitgliedschaft in Feuerwehr und Verein - Burkhardt Perner für 35 Jahre Mitgliedschaft in Feuerwehr und Verein - Ingo Bork für 30 Jahre Mitgliedschaft in Feuerwehr und Verein - Martin Schiffler, Felix Fischer und Frank Wolf für 20 Jahre Mitgliedschaft in Feuerwehr und Verein - Carsten Fischer für 15 Jahre Mitgliedschaft in Feuerwehr und Verein - Martin Reininger für 10 Jahre Mitgliedschaft in Feuerwehr und Verein Des Weiteren wurden die Kameraden Klaus Schiffler, Thomas Ziegler, Michael Barthel, Reinhard Ziegler, Florian Schroller, Burkardt Perner, Helmut Reiche und Carsten Fischer nachträglich für ihren Einsatz während des Hochwassers 2013 geehrt. Zum Abschluss der Versammlung dankte die Vereinsvorsitzende Astrid Einax noch den folgenden Ehren- und Fördernden Mitgliedern: Matthias Otto seit 20 Jahren, Frank Küster seit 15 Jahren, Joachim Trautwein seit 15 Jahren, Gerald Schlönvoigt seit 15 Jahren und Uwe Felgner seit 10 Jahren. 19 Ausgabe 01/2015 (30.01.2015) Gemeinde Balgstädt Termin Frühjahr Sommer-Kindersachenbörse Schloss Balgstädt - 07.03.2015 Da unser Neustart der KiSaBö im Schloss Balgstädt im vergangenem Herbst ein voller Erfolg war, gehen wir nun in eine neue Runde ! Annahme Verkauf Rückgabe und Auszahlung Freitag, 6.3. von 15.00 bis 17.00 Uhr Samstag, 7.3. von 09.00 bis 12.00 Uhr Samstag, 7.3. von 16.00 bis 17.00 Uhr Anmeldung + Infos ab Mitte Februar Mo-Fr 18.00-21.00 Uhr unter 03 44 64 / 36 90 30. Es werden auch noch Helfer gesucht! Bitte meldet Euch! Der Erlös der KiSaBö kommt wie immer Kindereinrichtungen zugute! Amtsblatt 20 Stadt Freyburg (Unstrut) Stadtbibliothek Freyburg Hinter der Kirche 2, 06632 Freyburg Tel. : 03 44 64 / 2 80 51 E-Mail: [email protected] Winterferien-Angebot der Stadtbibliothek Freyburg Zwei Wochen Winterferien liegen vor allen Schülern. Die Vorfreude auf die freie Zeit wird wie in jedem Jahr mit der Frage verbunden, ob es wohl in den Ferien Schnee gibt. Egal, wie das Wetter im Februar wird, in den Winterferien-Veranstaltungen der Stadtbibliothek Freyburg dreht sich in Geschichten und Rätseln und beim Basteln alles um den Schnee. Am Dienstag, dem 03. Februar 2015 heißt es „Es schneit !“ und am Dienstag, dem 10. Februar 2015 gibt es SchneemannGeschichten. Veranstaltungsbeginn ist immer 14 Uhr. Alle Kinder sind herzlich eingeladen. Ausgabe 01/2015 (30.01.2015) Seniorenfasching im Schützenhaus Freyburg (Unstrut) Am Sonntag, dem 15. Februar 2015 von 14.00 bis 18.30 Uhr findet der diesjährige Seniorenfasching im Schützenhaus Freyburg statt. Der Kartenverkauf erfolgt für Freyburger Bürger am Donnerstag, dem 05. Februar 2015, 10.00 bis 11.30 Uhr im Rathaus Freyburg, Markt 1. AWO Freyburg Freyburger Karneval Kneipe mit den Original Leißlinger Blasmusikanten und DJ Erbse lautet das Motto der Frühjahrsveranstaltungen 2015 des FKK Vom 23. bis 27. Februar 2015 bleibt die Bibliothek dann wegen Urlaub geschlossen. Elisabeth Schumann Neuenburg - Info zu Ausstellung GELD regiert die WELT! Umgangssprachlich sagen wir zu Münzen und Banknoten – Geld – dieser Begriff leitet sich von „gelten“ her. Es ist das vom jeweiligen Staat vorgeschriebene geltende Zahlungsmittel. Durch Gesetze und Verordnungen werden in der Regel der Wert, die Geldzeichen und das Material, aus denen es besteht, die Deckung durch Edelmetalle sowie die umlaufende Geldmenge vorgeschrieben. Geldfragen beschäftigen uns sehr, ob in der Politik, in der Wirtschaft oder im privaten und beruflichen Alltag. Kein Wunder, dass das Geld auch in unserer Sprache eine bedeutende Rolle spielt. So gibt es zahlreiche Redewendungen und Sprichwörter zum Thema Geld. Beliebte umgangssprachliche Synonyme für Geld sind: Asche, Heu, Moneten, Penunzen, Flocken, Knete, Kröten, Kohle, Mäuse, Moos, Schotter und Zaster. Doch wollen wir erst einmal herausfinden, wer das Geld erfunden hat und wie es hergestellt wurde? Wie kamen die Münzen zu ihren Namen? Was ist der Unterschied zwischen Kurant- und Scheidemünze? Wieso gibt es das Papiergeld und wann gab es Notgeld? Viele interessante Fragen, deren Antworten Sie in der neuen Sonderausstellung „GELD regiert die WELT!“ im Gewölbekeller auf Schloss Neuenburg (bis zum 26. April) finden. Ein Besuch der Neuenburg lohnt immer! Schon wieder hat ein neues Jahr begonnen und das Tollste daran, es fängt gleich mit Karneval an. Eine Vorschau auf die künftige Kneipenlandschaft versprechen Ihnen die Mitglieder des FKK. Unter unserem vielversprechendem Motto garantieren Ihnen die Mitglieder des FKK gemeinsam mit ihrem Prinzenpaar Prinzessin Grit I. und seine Tollität Prinz Ralph I. ein unterhaltsames Feuerwerk an Darbietungen. Erleben Sie ein paar kurzweilige Stunden im Gewühl zwischen Witz, Tanz und guter Laune. Die aktiven Mitglieder hatten keine lange Verschnaufpause zwischen dem Herbstprogramm und der ersten Vorstellung im Frühjahrsprogramm am 07. Februar. Doch sie überraschen wieder mit abwechslungsreicher Unterhaltung, welche Sie sich nicht entgehen lassen sollten. Die Prunksitzungen im Freyburger Schützenhaus finden am 07. und 14. Februar jeweils ab 20.11 Uhr statt. Der Kinderfasching wird mit uns natürlich auch in diesem Jahr gefeiert. Am 08. Februar im Freyburger Schützenhaus geht mit viel Spaß und Spiel sowie unserem speziellen Kinderprogramm die Post ab. Beginn ist hier 15.11 Uhr. Die Senioren kommen am 15. Februar ab 14.11 Uhr auf ihre Kosten. Sie sind alle aufs Herzlichste eingeladen zu einem Besuch in unserer Karnevals-Kneipe. Die Karten hierfür bekommen Sie beim Freyburger Fremdenverkehrsverein am Marktplatz. Es freut sich auf Ihren Besuch der Freyburger Karneval Klub e.V. Redaktionsschluss für die Amtsblatt-Ausgabe 02/2015 (27.02.2015) ist der 16.02.2015. Telefon 03 44 64 / 3 00 28 Fax 03 44 64 / 3 00 60 E-Mail: [email protected] Amtsblatt Aktualisierung der Beschilderung Weinstraße Saale-Unstrut Wein schmeckt bekanntlich dort am besten, wo er angebaut wird. Der Weintourismus verbindet die kulturellen, landschaftlichen und geschichtlichen Besonderheiten unserer Region. Die Weinlandschaft Saale-Unstrut bietet eine ganz besondere einmalige Kulisse mit Terrassenweinbau, Weinbergshäusern, jahrhundertealten Trockenmauern, eingebettet in den Flusstälern, umrandet von Burgen und Schlössern. Weinstraßen als touristische Routen sind eine wichtige Voraussetzung, die Region, ihre Weinberge und Winzer kennen zu lernen und sind damit für den Weintourismus unabdingbar. Die Weinstraße Saale-Unstrut wurde 1993 eröffnet und ist nach den Leitlinien des Landes Sachsen-Anhalt für touristische Straßen beschildert. Von Memleben aus führt die Weinstraße ca. 60 km an Unstrut und Saale entlang und reicht im Norden bis Weißenfels, im Süden bis an die Ilm im Thüringischen Land. Rund um Höhnstedt bei Halle lädt eine weitere Weinroute zu einer ca. 20 Kilometer langen Tour und verbindet unter dem Namen „Mannsfelder Seen“ Zappendorf mit Unterrissdorf. Und schließlich spürt man entlang der Weinroute „Weiße Elster“ von Kloster Posa in Zeitz bis nach Wetterzeube eine weitere Trauben-Insel von knapp 20 Kilometern auf. Über 50 Privatweingüter, die Winzervereinigung Freyburg, das Landesweingut Kloster Pforta und die Rotkäppchen-Mumm Sektkellereien laden mittlerweile entlang der Weinstraße Saale-Unstrut zum Probieren, Genießen und Verweilen ein. Strausswirtschaften und Gutsschänken wechseln mit geschichtsträchtigen Orten, denn sowohl die Straße der Romanik als auch die Himmelswege tangieren den sinnlichen Pfad. 2012 hat der Weinbauverband in Zusammenarbeit mit der Stadt Freyburg und der Verwaltungsgemeinde Unstruttal den Weinlehrpfad Saale-Unstrut mit über 25 Info-Tafeln und einer Förderung des Landes zur Belebung der Weinstraße umsetzen können. Im Jahr 2013, dem Jubiläumsjahr „20 Jahre Weinstraße SaaleUnstrut“, hat der Weinbauverband Saale-Unstrut e.V., vor allem mit Unterstützung des Landes Sachsen-Anhalt, einige maßgebliche Verbesserungen der Weinstraße Saale-Unstrut innerhalb des Projektes: „Optimierung der Beschilderung und Bewerbung der Weinstraße Saale-Unstrut“ vornehmen können. Im Zuge des Projektes wurden im letzten Jahr 3 große Informationstafeln zum Verlauf der Weinstraße an touristischen Highlights entlang der Weinstraße aufgestellt, an der Vogelwiese in Naumburg, an der Rotkäppchen-Mumm Sektkellerei und jeweils am Anfang und Ende der Weinstraße, in Memleben am Kloster sowie in Bad Sulza am Thüringer Weintor.“ Darüber hinaus konnten die Internetseite des Weinbauverbands: www.weinregion-saale-unstrut.de für die Nutzung durch Smartphones kompatibel gemacht und Free Cards zum Jubiläum der Weinstraße kreiert und in Großstädten verteilt werden. Ferner wurde das Hinweisschild an der Autobahn an einen besseren Standort versetzt und die Ausschilderung von der Autobahn zur Kernregion angeglichen. Außerdem haben wir die direkte Beschilderung entlang der Weinstraße auf den Prüfstand gestellt. Diese Maßnahme war sehr arbeitsintensiv. Stark involviert war bei der Erarbeitung das Straßenverkehrsamt des Burgenlandkreises. Dazu entstand ein Konzept, welches die Schwachstellen der Beschilderung aufzeigt und genau dokumentiert. Im Nachfolgeprojekt wurde diese Maßnahme jetzt im Dezember erneut durch die finanzielle Unterstützung des Landes umgesetzt. „Die Analyse ergab, dass 30 neue Wegweiser gefertigt und aufgestellt werden müssen. Darüber hinaus entsprachen die Standorte einiger Schilder durch Änderung der Straßenführung nicht mehr dem aktuellen Verlauf der Weinstraße Saale-Unstrut.“, gibt Sandra Polomski, Geschäftsführerin der Weinwerbung bekannt. Diese betreffenden Schilder mussten entfernt und entsorgt bzw. umgestellt werden. Die Gestaltung und das Aufstellen der Verkehrszeichen (VZ) ist nach den gültigen Richtlinien und Hinweisen für das Anbringen von Verkehrszeichen (HAV von Kirschbaum in der z.Z. gültigen Auflage) und entsprechend der „Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO)“ erfolgt. Um ein einheitliches Erschei- 21 Ausgabe 01/2015 (30.01.2015) nungsbild zu erhalten, sind die Verkehrszeichen in der Ausführung und in der Größe nach den Maßangaben der StVO und der dazugehörigen VwV aufgestellt. Die Verkehrszeichen mussten den Festlegungen des Kataloges der Verkehrszeichen entsprechen. Ausgeführt hat das Projekt im Auftrag des Weinbauverbandes die AVS Mellingen in Abstimmung mit den zuständigen Straßenverkehrsbehörden. Für die Pflege und Wartung der Weinstraßenbeschilderung hat der Weinbauverband erneut im Burgenlandkreis seinen Partner gefunden. Landrat Götz Ulrich: „Auf Grund der Bedeutung der Weinstraße Saale-Unstrut und des hiesigen Weines als touristische Destination für den gesamten Burgenlandkreis ist es für mich eine Selbstverständlichkeit, etwaige Kosten oder Tätigkeiten im Rahmen der Pflege der Weinstraßenbeschilderung als Burgenlandkreis zu übernehmen.“ Die Aufgaben der Wartung und Verkehrssicherungspflicht wird der zukünftige Wegewart des Naturparkes antreten. „Dieser Rad- und Wanderwegemeister soll in Trägerschaft des Naturparkes tätig werden und so auch die Ausführung aller Tätigkeiten zur Erhaltung der Qualität der Beschilderung veranlassen.“, gibt Ulrich Auskunft. Ein Plakat kennzeichnet den aktuellen Verlauf der Weinstraße und gibt einen Gesamtüberblick mit Kennzeichnung der Standorte der einzelnen Weingüter. Die Optimierung der Beschilderung der Weinstraße Saale-Unstrut schafft nachhaltig einen Mehrwert für die gesamte Tourismusregion. Mit der Aktualisierung der Ausschilderung entlang der Weinstraße wird ein verlässliches Leitsystem durch die Weinkulturlandschaft geschaffen. Besonders im Hinblick auf das Unesco-Welterbe-Antragsverfahren „Der Naumburger Dom und die hochmittelalterliche Herrschaftslandschaft an Saale u. Unstrut“ ist die Weinregion verpflichtet, weiter an den Qualitätsparametern im Bereich Tourismus zu arbeiten und diese zu optimieren. Es gilt die Erwartungen der Gäste zu erfüllen und diese nachhaltig für die einmalige Weinkulturlandschaft an SaaleUnstrut zu begeistern. Dabei müssen die Synergieeffekte von Weinbau und Tourismus gezielt genutzt werden. Sandra Polomski Gebietsweinwerbung Saale-Unstrut Stadt Freyburg (Unstrut) OT Schleberoda Dritter Advent in Schleberoda Am Sonntag, dem 14.12.14 fand in der Schleberodaer Kirche unser mittlerweile 6. Adventskonzert mit anschließendem kleinen Weihnachtsmarkt am Historischen Backhaus statt. Das Adventskonzert war wieder eine gelungene Mischung aus traditioneller und moderner weihnachtlicher Musik – die das Schleberodaer Adventskonzert so einzigartig macht. Die Freyburger Musikanten und das Collegium Musicum umrahmten festlich die mit viel Freude von Kindern und Jugendlichen vorgetragenen Musikstücke. Die Bandbreite reichte vom gesungenen Weihnachtslied bis zum mit verschiedenen Instrumenten (Akkordeon, Geigen, Melodica, Keyboard) gespielten modernen und klassischen Stücken. Eine Besonderheit des Konzertes sind die Auftritte junger Bands, deren Mitglieder ihre Wurzeln in der Region haben. So Charlene Jungheim aus Zeuchfeld mit ihrer Band Rakete Royal und der Schleberodaer Martin Schlenker mit C.R.E.S. aus Jena, beide mit selbstkomponierten Titeln, aber auch Evergreens wie „White Christmas“, die für Gänsehautfeeling sorgten. Der von den zahlreichen Besuchern gespendete Konzerterlös kam wie in jedem Jahr jeweils zur Hälfte dem Orgelsanierungsfonds unserer Kirchgemeinde und den Kinderprojekten des Heimatvereins zu Gute. Nach dem Konzert trafen sich Groß und Klein zum gemütlichen Beisammensein im und am Backhaus bei Glühwein, Rostbratwürsten, Stollenkonfekt und Bratäpfeln. Natürlich ließ der Weihnachtsmann nicht allzu lange auf sich warten, er kam hoch zu Ross und hatte für jedes Kind ein kleines Geschenk dabei. Den zahlreichen Helfern und Mitwirkenden, die diesen schönen stimmungsvollen Adventsabend gestaltet haben, gilt unser herzlicher Dank! Heimatverein Schleberoda e.V. Amtsblatt 22 Ausgabe 01/2015 (30.01.2015) Gemeinde Goseck Die Kirchgemeinde Schleberoda sagt: „Danke“ Familie Waletzko aus Goseck Danke dem Freyburger Kirchenchor „Collegium Musicum“ sowie Danke allen Spendern Es ist schon zur Tradition geworden, dass der Kirchenchor „Collegium Musicum“ zwischen den Feiertagen zu einem wunderschönen Weihnachtskonzert bei Kerzenschein in die Freyburger Kirche einlädt. So war es auch im letzten Jahr. Mit dem Glockengeläut am 28.12.2014, 17 Uhr wurde die Gemeinde eingeladen. Etwa eine Stunde konnten sich die Zuhörer über Orgelmusik, Gesang und Trompetenklänge erfreuen. Am Ausgang wurde gesammelt. Es ist nun schon das 6. Mal, dass die Spenden für die Sanierung der Orgel in Schleberoda bestimmt sind. Dieses Konzert hat einen beachtlichen Betrag in Höhe von 605,00 € erspielt. Und so fing alles an: Im Jahre 2008 schaute sich ein Orgelbauer die Orgel in Schleberoda, erbaut im 18. Jahrhundert von dem thüringischen Orgelbauer Christian August Gerhard, an. Eine gewöhnliche Orgelstimmung reichte hier nicht mehr aus. Zeit und Witterung hatten ihr so zugesetzt, dass sie nur noch sehr eingeschränkt bespielbar ist – und auch das wohl nicht mehr lange. Die letzte größere Reparatur war 1983. Unter den damaligen Bedingungen kam es auch nur zu einer notdürftigen Spielbarmachung. Nun muss die Kirchgemeinde die finanziellen Mittel für eine Orgelsanierung auftreiben. Kurzerhand entschied der Chor mit seinem Chorleiter, Herrn Christian Preuler, die Spenden aus 2008 für die Sanierung unserer Orgel zu verwenden. Sowie auch in den darauffolgenden Jahren. Insgesamt wurden von sechs Weihnachtskonzerten 2.820,80 € gesammelt. Somit war der Anfang gemacht. Im IV. Quartal 2013 ließ die Kirchgemeinde von zwei weiteren Orgelbaufirmen Kostenangebote erstellen. Unter Berücksichtigung Preis/Leistung entschieden wir uns für eine Orgelbaufirma aus Saalfeld. Die Gesamtkosten betragen für eine fachgerechte Restaurierung 28.703,35 €. Förderanträge an die Stiftung Orgelklang, an den Orgelfonds der Landeskirche, an Lotto-Toto Sachsen-Anhalt sowie an die Stiftung Sparkasse Burgenlandkreis und an die Volksbank Halle wurden gestellt. Die Kirchgemeinde ist zuversichtlich, dass die Förderanträge positiv entschieden werden, damit die Sanierung 2015 erfolgen kann. Wenn auch Sie dieses Vorhaben mit einer Spende unterstützen möchten, können Sie gern auf nachfolgendes Konto des Kirchspiels Zeuchfeld-Schleberoda eine Überweisung vornehmen: Volksbank Halle; IBAN: DE11 8009 3784 0008 7626 00; BIC: GENODEF1HAL Verwendungszweck: Orgel Schleberoda. Selbstverständlich stellen wir auf Wunsch auch eine Spendenquittung aus. Gemeindekirchenrat Schleberoda Anzeigenannahmeschluss für die Amtsblatt-Ausgabe 02/2015 (27.02.2015) ist der 16.02.2015. Tel.: 0 34 66 / 30 22 21 Fax: 0 34 66 / 32 38 23 E-Mail: [email protected] Für Familie Waletzko beginnt das neue Jahr mit dem Einzug ins neu renovierte Haus. Im Jahr 2014 verlor die Familie bei einem Elektrobrand im April die gesamte Einrichtung. Das Einfamilienhaus wurde durch den Brand so beschädigt, dass es unbewohnbar war. Die Familie bekam von vielen Seiten Hilfe, so wurde ihr von der Gemeinde Goseck eine Wohnung zur Verfügung gestellt. Die FFW Goseck rief zu einem großen Spendenaufruf auf, wo alles das zusammenkam, was eine vierköpfige Familie zum Leben braucht. Durch finanzielle Mittel der Schadensregulierung der Versicherung konnte das Haus renoviert werden und für die Familie beginnt nun nach 8 Monaten ein neuer Lebensabschnitt im „neuen“ Haus. Besonders die Kinder freuen sich auf ihre renovierten Kinderzimmer. Familie Waletzko bedankt sich auf diesem Weg bei allen für die Hilfe und Unterstützung. Ein großes Dankeschön an die Firmen die das Haus wieder hergerichtet haben. Amtsblatt 23 Gemeinde Karsdorf Einmal hin - Alles drin Ausgabe 01/2015 (30.01.2015) Gemeinde Karsdorf OT Wetzendorf Kinder- und Jugendhaus „Free-Time“ mit Mehrgenerationenhaus Ringstraße 25, 06638 Karsdorf Hausleiterin Angela Reininger Projektleiterin Jenny Illgen Tel/Fax: 03 44 61 / 5 62 47 [email protected] www.mgh-karsdorf.weebly.com Winterschlussverkauf ... und auf geht‘s zur Schnäppchenjagd in die Fundgrube des Mehrgenerationenhauses! Wann? vom 02.02.2015 bis 27.02.2015 Was? Auf alle Artikel gibt es 50 % Rabatt Wo? Fundgrube in 06638 Wetzendorf, Promenade 1 Gerade im Februar ist dieses Motto des Karsdorfer Karnevalsvereins so treffend wie sonst nicht. Denn diesmal ist alles drin, egal ob für Junggebliebene, Kinder oder alle anderen Erwachsenen. Zu den insgesamt fünf Veranstaltungen des KKV im Bürgerhaus Wetzendorf geben die Karnevalisten aus Karsdorf ihr Bestes, um jeder Altersgruppe gerecht zu werden. Zum Kinderfasching werden mit einer Umrahmung aus den Programmen vom November und Februar Spiele und Tänze mit unseren jüngsten Gästen durchgeführt. Gemeinsamer Spaß mit den Kindern bei „Laurenzia“ und der „Reise nach Jerusalem“ sind dabei oberste Priorität. Auch wenn wir mit „Laurenzia“ bei unserem Karneval für Junggebliebene nicht punkten können, stellt hier unser hausgemachter Kuchen ein Highlight für alle Gäste dar und sind ein schmückendes Beiwerk zum aktuellen Programm. Zu den Abendveranstaltungen und am Rosenmontag werden wir mit unserem Motto „Einmal hin - alles drin“ mit neuen Programmpunkten unser Publikum überraschen und anschließend mit unserem Discoteam aus Merseburg zum gemeinsamen Tanz bitten. Vielleicht ist die zweite Veranstaltung am 14.02. ein heißer Tip für alle Verliebten als Geschenk zum Valentinstag. Bleibt nur noch auf die Termine in diesem Jahr zu verweisen: Veranstaltungskalender der KKV: 07. Februar 2015 14.11 Uhr Fasching für Junggebliebene 20.11 Uhr Abendveranstaltung 14. Februar 2015 20.11 Uhr Abendveranstaltung 15. Februar 2015 15.00 Uhr Kinderfasching 16. Februar 2015 20.11 Uhr Rosenmontagsveranstaltung Zu allen Veranstaltungen sehen wir natürlich unsere Gäste ob Groß oder Klein gern im Kostüm. Die Karten können telefonisch unter 03 44 61 / 5 52 84 bei der Karsdorfer Wohnungsbau GmbH bestellt und abgeholt werden. An der Abendkasse, welche eine Stunde vor Veranstaltungsbeginn öffnet, sind aber sicher auch noch Karten zu einem um 1,00 Euro höheren Preis erhältlich. Wir freuen uns auf schöne gemeinsame Stunden zur fünften Jahreszeit im Bürgerhaus in Wetzendorf mit unseren Gästen. Die Narren des Karsdorfer Karnevalsvereins Wir sind immer auf ihre Unterstützung angewiesen! Egal ob Kleidung, Haushaltsgegenstände, Elektrogeräte, Möbel aller Art sowie alles was man braucht – was gut erhalten ist, nehmen wir an! Warum wegwerfen, wenn es andere gebrauchen können! Rufen Sie uns an, im Umkreis von 25 km holen wir die Möbel auch ab! Öffnungszeiten: Montag 10.00-15.00 Uhr Dienstag 10.00-18.00 Uhr Mittwoch 09.00-15.00 Uhr Donnerstag 10.00-18.00 Uhr Freitag 09.00-12.00 Uhr Gleichzeitig können Sie unseren Änderungsservice in Anspruch nehmen! Anmeldungen für die Kindersachen, Spielzeug und Kleidersachenbörse möglich! Samstag, 28.02.2015 im Bürgerhaus in Wetzendorf Einlass für Verkäufer: 11.00 Uhr für Käufer: 13.00 Uhr Ende: 16.00 Uhr Kosten: 1,50 Euro pro benötigten Tisch Bei Kaffee und Kuchen kann man in Ruhe auswählen. Anmeldungen für einen Verkaufstisch bei Angela Reininger und Jenny Illgen, Tel.: 03 44 61 / 5 62 47 Sachen selbst verkaufen! Wie ? Sie mieten einen Verkaufstisch für 1,50 € und verkaufen Ihre Sachen zu dem von Ihnen festgelegten Preis. Die Einnahmen bleiben bei Ihnen, die Erlöse aus den Verkaufstischen werden für Aktivitäten in unserem Mehrgenerationenhaus verwendet. Angela Reininger Hausleiterin Jenny Illgen Projektleiterin Zur Information: Nächste Kindersachenbörsen am 30.05.2015 und 05.09.2015 Amtsblatt 24 Ausgabe 01/2015 (30.01.2015) Veranstaltungsinformationen für die Winterferien vom 02.02.2015 bis 13.02.2015 Einladung zur Frauentagsfeier Öffnungszeiten des „Free-Time“ in den Winterferien Montag bis Donnerstag 09.00 Uhr-19.00 Uhr Freitag 09.00 Uhr-20.00 Uhr am 08.03.2015, von 14.00 bis 18.00 Uhr Montag, 02.02.2015, 13.00 Uhr Sport und Spiel in der Turnhalle. Bitte Turnschuhe mitbringen! Dienstag, 03.02.2015, 10.00 Uhr Beauty – Wellness Unser Beautyprogramm startet mit selbstgemachten Masken und Peelings, um für die anschließende Schminksession optimal vorbereitet zu sein. Mittwoch, 04.02.2015, 10.00 Uhr Wir kochen bunt, Spaghetti mal anders. Unkostenbeitrag: 1,00 € ins Bürgerhaus in Wetzendorf Das Mehrgenerationenhaus möchte Sie zu einer Frauentagsfeier einladen. Mit einem bunten musikalischen Programm möchten wir Sie erfreuen und natürlich mit selbstgebackenem Kuchen verwöhnen. Wir freuen uns über Ihr Kommen! Eintritt 8,- € Kartenbestellungen im Mehrgenerationenhaus Karsdorf Anmeldungen bitte bis 02.03.2015 Ringstraße 25, 06638 Karsdorf oder telefonisch unter 03 44 61 / 5 62 47 Angela Reininger Hausleiterin Donnerstag, 05.02.2015 bis Freitag, 06.02.2015 Fahrt in den Euro Eddy nach Leipzig mit Übernachtung. Abfahrt: 16.00 Uhr am MGH Rückankunft am nächsten Tag: 10.00 Uhr Es ruft eine 4-stöckige Kletterlandschaft, in der gespielt, getobt, gehüpft und gerutscht werden kann. Anmelde- und Bezahlungsfrist: 30.01.2015 Unkostenbeitrag: 25,- € (Preis beinhaltet Fahrt, Eintritt und Verpflegung) Freitag, 06.02.2015 Offene Angebote im MGH oder bringt das eigene Lieblingsspielzeug mit. Montag, 09.02.2015, 13.00 Uhr Sport und Spiel in der Turnhalle. Bitte Turnschuhe mitbringen! Dienstag, 10.02.2015 Wir wollen kreativ sein, alle Bastelwütigen sind herzlich eingeladen. Unkostenbeitrag: 2,00 € Mittwoch, 11.02.2015, 16.00-20.00 Uhr Heute sind die Jecken los!!! Fasching mit Kinderparty, Pizzaessen, leckeren Getränken, Knabbereien und Disco! Ohne Kostüm kein Einlass! Teilnahme nur mit Anmeldung bis zum 04.02.2015 Unkostenbeitrag: 4,-€ Donnerstag, 12.02.2015 Fahrt ins Maya Mare in das MEXIKANISCHE BADEPARADIES Abfahrt: 9.00Uhr und Rückankunft: 17.00Uhr am „Free-Time“ Unkostenbeitrag 18,- € bis 16 Jahre, 20,- € für Erwachsene (Preis beinhaltet Eintritt und Busfahrt) Teilnahme nur mit Voranmeldung und Bezahlung bis zum 03.02. 2015! Freitag, 13.02.2015, 13.00 Uhr Fetziger Spielnachmittag mit der Wii (Sports, Just Dance) Tanzen bis die Fetzen fliegen. Bei Schneefall kann es zu Änderung in unserem Plan kommen. Schneemann bauen, Schneeballschlacht und Rodeln sind dann angedacht. Die Anmeldungen für Fahrten und Unternehmungen können telefonisch unter der Rufnummer 03 44 61 / 5 62 47 oder persönlich erfolgen. Alle haben die Möglichkeit, täglich für 0,50 € gesund zu frühstücken und für 1,00 € Mittag zu essen. Unser Ferienplan ist für alle Generationen ausgerichtet und wir freuen uns über jede Anmeldung, egal aus welchem Ort, wir versuchen alles möglich zu machen! Anmeldefrist verpasst - dann tut uns das leid, wir können keine Ausnahmen machen! Probiert es in den nächsten Ferien! Der Ferienplan kann - je nach Wetterlage oder mangelnder Teilnehmerzahl - jederzeit verändert werden! Angela Reininger, Hausleiterin Jenny Illgen Projektleiterin Stadt Laucha an der Unstrut OT Burgscheidungen Burgscheidunger Carnevalsverein Unter dem Motto: „BCV! Sonne, Strand & Mehr - wir hol’n den Sommer her “ laden wir zu folgenden Veranstaltungen ein: Abendveranstaltungen Am Rosenmontag, 16.02.2015, 20.00-02.00 Uhr Am Samstag, 21.02.2015, 20.00-02.00 Uhr Kehraus-Samstag, 28.02.2015, 20.00-02.00 Uhr Kinderfasching Am Sonntag, 08.02.2015, 15.00-18.00 Uhr Seniorenfasching Am Sonntag, 15.02.2014, 14.00-18.00 Uhr Kartenvorverkauf am 31.01.2015 um 16.00 Uhr am hinteren Saaleingang. Wir wünschen viel Vergnügen und gute Unterhaltung! Der BCV Der Präsident Amtsblatt Stadt Laucha an der Unstrut 25 Ausgabe 01/2015 (30.01.2015) Stadt Nebra (Unstrut) Ausblick auf die „Prunksitzungen des LCV im 133. Lauchaer Karnevalsjahr“ Der LCV ist mit seinen Novemberveranstaltungen sehr erfolgreich und stimmungsvoll in die 133. Session des Lauchaer Karnevals gestartet. Nunmehr bereiten unsere Akteure ein neuerlich abwechslungsreiches, humor- und niveauvolles Programm im Rahmen der Prunksitzungen vor mit öffentlichen Veranstaltungen am 31. Januar, 07. und 14. Februar 2015; jeweils 20.00 Uhr und der Seniorenveranstaltung am 01. Februar, 14.00 Uhr. Wir lüften dabei das Geheimnis um das 55. Lauchaer Prinzenpaar, und unsere Prinzengarde wird zu dessen Ehren mit einem neuen Gardetanz brillieren. Die Mädels und Damen unserer Ballettgruppen (Kinder-, Jugend-, Hofballett) werden ebenso wieder zu Beifallsstürmen animieren; beginnend traditionell zu den Prunksitzungen natürlich mit dem „Radetzky-Marsch“, folgend über das Repertoire der Eingangsveranstaltungen bis hin zu einem gemeinsamen „Rock mi“ vom Hof- und Jugendballett. Unsere ebenfalls sehr erfolgreichen und deswegen natürlich unter besonderer Aufmerksamkeit manch holder Weiblichkeit stehenden „Tanz“-Männer geben sich einerseits sexy operettenhaft, andrerseits ganz im Rhythmus der 90-er Jahre. Die „Hofsänger des LCV“ werden unsere Gäste, wie schon Tradition, wieder mit „Ohrwürmer“ zum Mitsingen animieren und natürlich auch mit unserer Steffi die LCV-Vereinshymne erklingen lassen! Bei allem Musikalischen wird aber auch das „Wort in der Bütte“ nicht zu kurz kommen, gleichwertig sein und damit zu einem abwechslungsreichen, keineswegs irgendwie „lastigen“ Programm beitragen. Und so freuen wir uns u.a. auf einen „Knacki“, einen „Pizzabäcker“ und einen unter den „Midlife-crisis“ seines Vaters „leidenden Junior“. Ja, und wer darüber auch verrückt werden sollte, dem sei dann unbedingt die „Psychiatrie-Hotline des LCV“ empfohlen. Es wäre also selbst für diesen Notfall alles vorbereitet, so dass unsere Veranstaltungsbesucher ganz gewiss wieder begeistert sein werden! Apropos Besucher: Karten zu unseren Veranstaltungen können noch telefonisch unter 03 44 62 / 2 12 49 bzw. mobil 0163 / 4 27 59 64 oder über E-Mail to: [email protected] bestellt werden! Im Vorverkauf bzw. zum Abholen gibt es die Karten am 18. und 25.01., jeweils 10.00-12.00 Uhr im Schützenhaus. Seien Sie herzlichst eingeladen, kommen und genießen Sie beim LCV entspannende, unterhaltsame, humorvolle Stunden! Und davon bietet natürlich auch der Rosenmontag unter dem Motto „Rock´n-Roll-Party“ am 16. Februar, 20.00 Uhr sehr, sehr viel; zuzüglich Neuem, Einmaligem und sicher Unvergesslichem! Unsere Veranstaltungen der 133. Session klingen dann traditionell mit unserem Nachwuchs aus, den Kindern der Kita und der Grundschule am Fastnachts-Dienstag, dem 17. Februar; 14.00 Uhr. Der LCV und seine Jubilare zu 50-jähriger und 25-jähriger Mitgliedschaft erfahren in diesem Jahr aber auch besondere Ehrung ihrer Arbeit zur karnevalistischen Brauchtumspflege durch den Bund Deutscher Karneval und den Karnevals-Landesverband SachsenAnhalt anlässlich des Empfangs des Ministerpräsidenten Dr. Rainer Haseloff am 18.01.15 in der Staatskanzlei. Arche Nebra Rettungsnetz für Wildkatze und Co. Wanderausstellung und Ferienprogramm in der Arche Nebra Wildkatzen sind scheue und daher weitgehend unbekannte Bewohner der heimischen Wälder. Auch im Ziegelrodaer Forst oberhalb der Arche Nebra sind Spuren der getigerten Samtpfoten nachweisbar. Vom 31. Januar bis 1. März 2015 zeigt die Arche Nebra die Wanderausstellung „Rettungsnetz für Wildkatze und Co.“, eine Wanderausstellung des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND), Regionalverband Halle-Saalkreis. Dazu bietet die Arche Nebra in Kooperation mit dem BUND-Regionalverband Führungen sowie ein Ferienprogramm für Kinder/Horte an. Information und Anmeldung: Tel.: 03 44 61-2 55 20 [email protected] Sonnabend, 31.1.2015, ab 18.00 Uhr Themenabend: Lichtmess und Sternenfunkeln im Winter Eine Vielzahl christlicher Feste und volkstümlicher Traditionen verbindet sich mit „Lichtmess“ am 2. Februar, wenn der „Lichte Tag“ rund eine Stunde länger ist als am 24. Dezember. In Mitteldeutsch- Amtsblatt 26 land haben sich an einigen Orten zum Teil merkwürdig anmutende Bräuche und Feste bis heute erhalten. Programm: 18.00 Uhr Vortrag: Sonnenbräuche in Vorgeschichte und Gegenwart 19.00 Uhr Imbiss 20.15 Uhr Live-Planetarium: Sterne und Planeten im Winter 21.00 Uhr Himmelsbeobachtung mit Teleskopen Referentin: Mechthild Meinike (Planetarium Merseburg) Kosten: 17,50 €, ermäßigt 12,00 € Anmeldung erforderlich Sonnabend, 07.02.2015, 10.00-13.00 Uhr „Wildkatzenführung“ Auf den Spuren der Wildkatzen geht es in einer ca. dreistündigen Wanderung durch den Ziegelrodaer Forst oberhalb der Arche Nebra. Die Führung findet in Kooperation mit dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND), Regionalverband HalleSaalekreis, statt und wird im Rahmen der BUND-Wanderausstellung „Rettungsnetz für die Wildkatze“ angeboten, die ab 31.01.2015 in der Arche Nebra zu sehen ist. Sonnabend, 21.2.2015, ab 18.00 Uhr Vortragsabend: Lutherarchäologie Zum Abschluss der Wanderausstellung „Lutherarchäologie“ skizzieren zwei Vorträge die familiäre Herkunft und das spätere gesellschaftliche Umfeld des Kirchenreformators. Programm: 18.00 Uhr Vortrag: Der Kupferschieferbergbau als wirtschaftliche Basis der Familie Luder in der Grafschaft Mansfeld im 15./ 16. Jahrhundert Referentin: Kerstin Bullerjahn (LDA Sachsen-Anhalt) Kosten: 4,00 € 19.30 Uhr Vortrag: Referent: Kosten: Alles nur Luther? – Archäologie der Reformationszeit in Wittenberg Dr. Ralf Kluttig-Altmann (LDA Sachsen-Anhalt) 4,00 € Arche Nebra - Die Himmelsscheibe erleben An der Steinklöbe 16 06642 Nebra Tel.: 03 44 61-25 52-20 Fax: 03 44 61-25 52-17 http://www.himmelsscheibe-erleben.de Stadt Nebra (Unstrut) OT Wangen Ausgabe 01/2015 (30.01.2015) Allgemeine Informationen über die Grenzen der Verbandsgemeinde Unstruttat Kursangebote der VHS Naumburg in der Verbandsgemeinde Unstruttal vom 30.01. bis 26.02.2015 Computerkurs speziell für Senioren Kurs-Nr.: 15FN501C Dozent / Kursort: Hr. Dr. Prager / Naumburg Beginn / Uhrzeit: Mo., 16.02.2015 / 10.00 -12.15 Uhr Termine: 4 Französisch - Anfänger Kurs-Nr.: 15FL4080 Dozent / Kursort: Dozententeam / Laucha Beginn / Uhrzeit: Mo., 16.02.2015 / 17.00-18.30 Uhr Termine: 15 Englisch I - Anfänger Kurs-Nr.: 15FL4060 Dozent / Kursort: Dozententeam / Laucha Beginn / Uhrzeit: Mo., 16.02.2015 / 18.30-20.00 Uhr Termine: 15 Präventionssport Kurs-Nr.: Dozent / Kursort: Beginn / Uhrzeit: Termine: 15FL3020 Fr. Hesse / Nebra Mi., 18.02.2015 / 18.30-19.30 Uhr 12 PC-Grundkurs Word/Windows - Einsteigerkurs Kurs-Nr.: 15FN5010 Dozent / Kursort: Hr. Ternedeé / Naumburg Beginn / Uhrzeit: Mo., 23.02.2015 / 18.00-20.15 Uhr Termine: 6 Eltern-Kind-Bewegungstraining Kurs-Nr.: 15FL3023 Dozent / Kursort: Fr. Ola / Laucha Beginn / Uhrzeit: Do., 26.02.2015 / 17.00-18.00 Uhr Termine: 9 Präventionssport Kurs-Nr.: Dozent / Kursort: Beginn / Uhrzeit: Termine: 15FL3024 Fr. Ola / Laucha Do., 26.02.2015 / 18.30-19.15 Uhr 10 Hartha – Yoga Kurs-Nr.: 15FL3010 Dozent / Kursort: Hr. Herz / Laucha Beginn / Uhrzeit: Do. 26.02.2015 / 20.00-21.30 Uhr Termine: 12 Weitere Kursangebote unter: www.vhs-burgenlandkreis.de Amtsblatt Leihgabe aus Mainz ergänzt „Welterbe? Welterbe!“ NAUMBURG. (19. Dezember 2014) Fliegender Wechsel in der Sonderausstellung „Welterbe? Welterbe!“ in Naumburg: Das Exponat Löwenkasten aus dem Germanischen Museum Nürnberg weicht dem Kopf mit der Binde aus dem Mainzer Dommuseum. Heute Vormittag wurden die beiden Leihgaben ausgetauscht. Der Kopf mit der Binde aus dem Mainzer Dommuseum ist ein Werk des Naumburger Meisters, darin sind sich die Forscher einig. Es handelt sich um ein Skulptur-Fragment des ehemaligen Mainzer Westlettners (Chorschranke), der um 1240 in der Werkstatt des Naumburger Meisters geschaffen wurde. Neben dem richtenden Christus und dem Zug der Seligen und Verdammten ist die berühmteste Figur des Lettners ohne Frage der so genannte Kopf mit der Binde. Es ist ein zirka 25 Zentimeter hohes Fragment aus Sandstein. Bis heute ist nicht eindeutig geklärt, wie der ungemein ausdrucksstarke Kopf gedeutet werden soll. Dessen leidvoller, lebendiger Gesichtsausdruck beeindruckt Betrachter auch rund 800 Jahre nach seiner Entstehung. Dieser Kopf war auch während der Landesausstellung im Jahr 2011 im Naumburger Dom zu sehen. Er fand damals bereist große Beachtung bei den Besuchern. Die Sonderausstellung „Welterbe? Welterbe!“ ist jeweils dienstags bis sonntags von 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet. Der Eintritt ist frei. Bislang haben rund 7.000 Gäste die Sonderausstellung des Fördervereins Welterbe an Saale und Unstrut gesehen. Notwendig, um Not zu wenden Verein „Seniorpartner in School“ sucht engagierte Bürger im Alter von 50 Jahren und älter, die sich zu Schulmediatoren ausbilden lassen wollen Das Projekt „Seniorpartner in School“ ( SiS ) geht im Burgenlandkreis in die dritte Runde. Und dazu sucht der gleichnamige Verein engagierte Bürger wie Sie, die über freie Zeit verfügen, um die 50 Jahre alt sind und einmal wöchentlich für 5 Stunden mit Kindern und Jugendlichen an den Schulen arbeiten können. Ihre Aufgabe ist es vor allem zuzuhören sowie Schülerinnen und Schüler auf dem Weg zu gewaltfreien Konfliktlösungen zu begleiten. Sie arbeiten an einer Schule in der Nähe Ihres Wohnortes im ZweierTeam. Durch eine Vereinbarung mit der Schule ist die Aufgabenverteilung klar definiert. Zu Beginn des Schuljahres stellen Sie sich als Team dem Kollegium, den Eltern und Schülern vor. Durch geeignete Maßnahmen leisten Sie an der Schule Öffentlichkeitsarbeit. Die Schule wird Ihnen einen Raum zur Mediation zur Verfügung stellen, in dem Sie die Kinder beraten können. Schnelle Lösungen sind nicht das Ziel Wichtig ist, dass die Schülerinnen und Schüler freiwillig zu Ihnen kommen, wenn es Konflikte gibt. Die Seniorpartner sind nicht für die Lösung zuständig, sondern für die Machbarkeit einer Lösung. Wir öffnen Türen, aber durch gehen müssen die Kinder selbst. Und zwar wirklich selbst. Wir schubsen nicht einmal. Es ist nicht die schnelle Lösung die die Schulmediatoren anstreben, sondern das langfristige Erkennen, wie man Auseinandersetzungen gewaltfrei löst. „Gegenseitiges Zuhören und Wertschätzung“ ist so ein Oberbegriff Ihrer Arbeit; „Konstruktive Konfliktbewältigung“ ein anderer. Sie als die Person mit Lebenserfahrung, viel Einfühlungsvermögen, gepaart mit der Ausbildung, die wir Ihnen zukommen lassen, erfüllen diese Leitsätze mit Leben, indem Sie geduldig zuhören, dabei auch auf Zwischentöne achten und das Gefühl gegenseitiger Wertschätzung vermitteln. Dass das was besprochen wird, im Raum bleibt, versteht sich von selbst. Manchmal reicht eine Schulstunde bis die Welt der Kinder und Jugendlichen wieder in Ordnung ist. Manchmal benötigt man eine längere Zeit, um zum Erfolg zu kommen. Daran sieht man, dass die Seniorpartner nicht auf die unmittelbaren, schnellen Erfolge aus sind. Die Früchte unserer Arbeit werden viel später geerntet, teils werden wir es nie erfahren. Weitere Informationen: www.sis-sachsen-anhalt.de/kontakt, E-Mail: [email protected], Telefon 0 34 45 / 7 79 72 40 27 Ausgabe 01/2015 (30.01.2015) Tief einsteigen hoch hinaus! Zweiter Welterbewandertag Sonnabend, 25. April - Zehn Routen im Angebot NAUMBURG. (16. Januar 2015) „Tief einsteigen - hoch hinaus!“, das ist das Motto für den zweiten Welterbewandertag an Saale und Unstrut. Er findet am Sonnabend, 25. April, ab 9.00 Uhr statt. Eingeladen dazu sind alle, die die Kulturlandschaft (UNESCO-Welterbe-Nominierungsgebiet) an Saale und Unstrut erkunden möchten. Angeboten werden drei geführte Radtouren und sechs Wanderstrecken, ebenfalls mit fachkundiger Begleitung. Erstmals wird auch eine Geocaching-Tour durch Naumburg am Start sein. Alle Ausflüge in die Kulturlandschaft starten und enden in Naumburg. Die Touren beginnen am Dom; am Nachmittag ist zentraler Treff auf dem Marktplatz. Dort wartet auf die Gäste Speis‘ und Trank sowie musikalische Unterhaltung. „Die verschiedenen Routen sind so geplant, dass für jeden etwas dabei ist“, erläutert der Geschäftsführer des Fördervereins Welterbe an Saale und Unstrut, Roland Thrän. Es gibt Vorschläge für Spaziergänger, Geübte, fitte Radfahrer, Sonntagsradler, Wanderfreunde, Gemütliche, Sportliche, Wagemutige und nicht zuletzt Familien mit Kindern. Stolze 34 Kilometer lang ist eine geführte Wanderung, die von Kloster Memleben nach Naumburg führt. Wer diese Tour wagen möchte, und die Nacht zuvor im Kloster Memleben übernachten will, kann sich ab sofort anmelden unter www.kloster-memleben.de. Nähere Informationen zu den einzelnen Ausflugsangeboten ins UNESCO-Nominierungsgebiet gibt es in Kürze. Es wird ein Faltblatt erscheinen, das die Strecken ausführlich darstellt und beschreibt. Zudem können sich Interessierte auf der Internetseite des Fördervereins Welterbe www.welterbeansaaleundunstrut.de und www.naturpark-saale-unstrut.de ebenfalls in wenigen Tagen informieren. Den zweiten Welterbewandertag führt der Förderverein Welterbe in enger Zusammenarbeit mit dem Naturpark SaaleUnstrut-Triasland, Saale-Unstrut-Tourismus, den Städten Naumburg und Freyburg, dem Burgenlandkreis und weiteren Partnern durch. Lust auf Vielfalt? Lust auf NaturErlebnis? Für Kinder von 8 bis 12 Jahren, die in Sachsen-Anhalt leben, bieten wir ein interessantes Camp „Vielfalt gemeinsam erleben“. Eine Woche Naturerlebnis und Kennenlernen von Möglichkeiten der gesunden Ernährung, Entspannung und Bewegung sowie eine Vielzahl von Angeboten haben wir für euch zur Auswahl und ihr könnt in euren Sommerferien viel Neues erleben. Der Landesverband KiEZ Sachsen-Anhalt e.V. bietet erlebnisreiche Ferien für den Sommer in zwei Durchgängen an. Natürlich sind auch verschiedene Ausflüge und Aktivitäten geplant. „Vielfalt gemeinsam erleben“ findet vom 12.07. bis 19.07.2015 und vom 19.07. bis 26.07.2015 im Naturfreundehaus Blankenburg/Harz statt. Der Teilnehmerbeitrag beträgt 169,00 € (Vollpension/Programm und Bettwäsche) Alle Kinder und Jugendlichen, welche am Ferienlager teilnehmen, werden „rund um die Uhr” betreut, d.h. gut ausgebildete und ausgewählte Betreuer stehen den Teilnehmern stets zur Seite. Die Sicherheit der Teilnehmer ist gewährleistet, da die Betreuer den Kindern als ständige Ansprechpartner zur Seite stehen und diese durch das Ferienprogramm führen. Interesse? Eine Komplettübersicht der KiEZ in Sachsen-Anhalt findet ihr unter www.kieze.com. Anmeldungen hierfür unter: Landesverband Kinder- und Jugenderholungszentren Sachsen-Anhalt e.V. Angela Moritz Ditfurter Weg 9, 06484 Quedlinburg, Tel.: 0 39 46 / 8 10 45 78 E-Mail: [email protected], Internet: www.kieze.com Amtsblatt 28 Ausgabe 01/2015 (30.01.2015) Veranstaltungskalender der Verbandsgemeinde Unstruttal Januar 2015 30.01.2015, 17.30 Uhr, Freiburg Sekt-Genießer trifft Schoko-Liebhaber 18,00 €/Pers., Rotkäppchen-Mumm Sektkellereien, Tel.: 03 44 64 / 3 40, www.rotkaeppchen.de 31.01.2015, 13.00 Uhr, Freyburg Mitteldeutscher Weinbautag des Weinbauverbandes SaaleUnstrut Alljährlicher Weinbautag mit verschiedenen Vorträgen rund um das Thema Wein. Programm unter: www.weinregion-saale-unstrut.de, Schützenhaus, Freyburg. Weinbauverband Saale-Unstrut e.V., Tel.: 03 44 64 / 2 61 10, Eintritt frei 31.01.2015, 20.00 Uhr, Laucha „Prunksitzung des LCV im 133. Lauchaer Carnevalsverein“ Lauchaer Carnevalsverein 1882 e.V. Vorbestellung: Tel.: 03 44 62-2 12 49, 0163-4 27 59 64, E-Mail: [email protected] Februar 2015 01.02.2015, 10.00 Uhr, Zscheiplitz Schnee von gestern (?) – Winterzauber Romanik „Liebe, Macht und Tod“ Geführte Exkursion im UNESCO-Welterbe-Antragsgebiet von SaaleUnstrut Wanderung auf den Spuren einer mittelalterlichen Beziehungsgeschichte durch die Weinlandschaft bei Freyburg (Unstrut). Treffpunkt: Zscheiplitz, Parkplatz am Gutshof, Iris Hölzer Weinerlebnisbegleiterin, Tel.: 0152-08 21 40 54, E-mail: [email protected], 5,00 €/Pers. 01.02.2015, 14.00 Uhr, Laucha „Prunksitzung des LCV im 133. Lauchaer Carnevalsverein“ Seniorenveranstaltung, Lauchaer Carnevalsverein 1882 e.V., Vorbestellung: Tel. 03 44 62-2 12 49, 0163-4 27 59 64, E-Mail: jpietzsch @gmx.net 01.02.2015, 12.30 Uhr, Mücheln Winter-Weinwanderung am Geiseltalsee zum Weinberg „Goldener Steiger“ mit dem Weinbau am Geiseltalsee, Start: Hafen Marina, Mücheln (Geiseltalsee), Weinbau am Geiseltalsee, Tel.: 03 44 64-2 71 33, www.weinbau-am-geiseltalsee.de, Teilnahme kostenfrei 06.02.2015, 17.30 Uhr, Freyburg Führung mit Probe 3 Sekte und „Säbeln“ 12,50 €/Per., Rotkäppchen-Mumm Sektkellereien, Tel.: 03 44 643 40, www.rotkaeppchen.de 07.02.2015, 20.00 Uhr, Laucha „Prunksitzung des LCV im 133. Lauchaer Carnevalsverein“ Lauchaer Carnevalsverein 1882 e.V., Vorbestellung: Tel. 03 44 622 12 49, 0163-4 27 59 64, E-Mail: [email protected] 07.02.2015, 10.00 Uhr, Bad Kösen Schnee von gestern (?) – Winterzauber Romanik „Auf den Spuren der Zisterzienser“ Geführte Exkursion rund um das ehemalige Kloster Pforta, Wanderung entlang der Kleinen Saale auf den Spuren der ZisterzienserMönche des Klosters Pforta. Besichtigung des Köppelbergs, des Klostergeländes sowie Kellerbesichtigung im Landesweingut Kloster Pforta inkl. Kleiner Weinprobe. Start: Bad Kösen, Tourist-Information, Iris Hölzer, Weinerlebnisbegleiterin, Tel.: 0152-08 21 40 54, [email protected], 10,00 €/Pers. (inkl. Kleiner Weinprobe) 08.02.2015, 15.11 Uhr, Nebra Der NCV wählt XXX Gelb und Blau oder doch lieber Ritter „Sankt Georg“ - Kinderfasching Nebraer Carnevals Verein e.V. 1947, Unstruthalle Nebra, Vorbestellung: Fam. Schilling, Wasserweg 6 in Nebra oder Tel. 03 44 642 29 84, Vorverkauf am 02.+ 03.02.2015, 17.00-19.00 Uhr Kollerhof 08.02.2015, 20.00 Uhr, Burgscheidungen BCV unter dem Motto: „BCV! Sonne, Strand & Mehr – wir hol´n den Sommer her!“ - Kinderfasching Burgscheidunger Carnevalsverein e.V., Kartenvorverkauf am 31.01. 2015 um 16.00 Uhr am hinteren Saaleingang 12.02.2015, 20.11 Uhr, Nebra Der NCV wählt XXX Gelb und Blau oder doch lieber Ritter „Sankt Georg“ - Weiberfastnacht Nebraer Carnevals Verein e.V. 1947, Unstruthalle Nebra, Vorbestellung: Fam.Schilling, Wasserweg 6 in Nebra oder Tel. 03 44 642 29 84, Vorverkauf am 02.+ 03.02.2015 von 17:00-19:00 Uhr Kollerhof 13.02.2015, 17.30 Uhr, Freyburg Sekt-Genießer trifft Schoko-Liebhaber inkl. Führung durch die historische Sektkellerei/Sekt-Pralinen-Empfang / Verkostung von 4 verschiedenen Schokoladen mit begleitenden Rotkäppchen Sekten. Dauer: 2 Std., 18,00 €/Pers., RotkäppchenMumm Sektkellereien, Tel.: 03 44 64 / 3 40, www.rotkaeppchen.de 14.02.2015, 20.00 Uhr, Laucha „Prunksitzung des LCV im 133. Lauchaer Carnevalsverein“ Lauchaer Carnevalsverein 1882 e.V., Vorbestellung: Tel. 03 44 622 12 49, Mobil 0163-4 27 59 64, E-Mail: [email protected] 14.02.2015, 9.00 Uhr, Freyburg Rebschnitt für Hobbywinzer Praxisseminar im Herzoglichen Weinberg. Lernen Sie die Kunst des Rebschnitts kennen! Vom erfahrenen Praktiker wird demonstriert, wie an verschiedenen Erziehungsformen und Altersstufen der Weinstöcke der sachgerechte Rückschnitt erfolgt. Herzoglicher Weinberg, Besucherweinberg, Tel.: 03 44 64-6 64 31, www.herzoglicherweinberg.de, 6,00 €/Pers. 14.02.2015, 20.11 Uhr, Nebra Der NCV wählt XXX Gelb und Blau oder doch lieber Ritter „Sankt Georg“ - Abendveranstaltung Nebraer Carnevals Verein e.V. 1947, Unstruthalle Nebra, Vorbestellung: Fam.Schilling, Wasserweg 6 in Nebra oder Tel. 03 44 642 29 84, Vorverkauf am 02.+ 03.02.2015 von 17:00-19:00 Uhr Kollerhof 14.02.2015, 16.00 Uhr, Freyburg Valentins-Special: Sekt-Genießer trifft Schoko-Liebhaber inkl. Säbeln inkl. Führung durch die historische Sektkellerei/Sekt-Pralinen-Empfang / Verkostung von 4 verschiedenen Schokoladen mit begleitenden Rotkäppchen Sekten. Dauer: 2 Std., 18,00 €/Pers., RotkäppchenMumm Sektkellereien, Tel.: 03 44 64-3 40, www.rotkaeppchen.de 14.02.2015, 17.00 Uhr, Bad Kösen Wein & Schokolade mit Halloren Chocolatier Schokoladige Exkursion der Extraklasse mit einem kleinen Rundgang durch den romantisch in Kerzenschein gehüllten Weinkeller mit historischem Weinarchiv. Genießen Sie anschließend ein Feuerwerk des Geschmacks: 5 ausgesuchte Weine u. erlesene Schokoladen. Ein Chocolatier entführt Sie in die hohe Kunst der Confiserie mit frisch von Hand hergestellten Schöpfschokoladen, Kuvertüren u. Trüffeln. Dauer: ca. 3 Std., Landesweingut Kloster Pforta, Tel. 03 44 63 / 30 00, www.kloster-pforta.de, 39,00 €/Pers. 14.02.2015, 18.00 Uhr, Freyburg Romantik im Rotweinkeller am Valentinstag Verwöhnen Sie Ihre Sinne bei Musik, Kerzenschein und vier edlen Saale-Unstrut-Weinen. Dauer: 1,5 Std., 15,00 €/Pers., Winzervereinigung Freyburg eG, Tel.: 03 44 64-30 60, www.winzervereinigung-freyburg.de, Voranmeldung erbeten. 15.02.2015, 14.00 Uhr, Burgscheidungen BCV unter den Motto: „BCV! Sonne, Strand & Mehr – wir hol´n den Sommer her!“ - Seniorenfasching Burgscheidunger Carnevalsverein e.V., Kartenvorverkauf am 31.01. 2015 um 16.00 Uhr am hinteren Saaleingang Amtsblatt 16.02.2015, 20.00 Uhr, Burgscheidungen BCV unter den Motto: „BCV! Sonne, Strand & Mehr – wir hol´n den Sommer her!“ Burgscheidunger Carnevalsverein e.V., Kartenvorverkauf am 31.01. 2015 um 16.00 Uhr am hinteren Saaleingang 16.02.2015, 20.00 Uhr, Laucha Rosenmontag unter dem Motto „Rock´n-Roll-Party“ „Prunksitzung des LCV im 133. Lauchaer Carnevalsverein“, Lauchaer Carnevalsverein 1882 e.V., Vorbestellung: Tel. 03 44 622 12 49, Mobil: 0163-4 27 59 64, E-Mail: [email protected] 17.02.2015, 14.00 Uhr, Freyburg Fastnachts-Dienstag Veranstaltung mit den Kindern der Kita und der Grundschule „Prunksitzung des LCV im 133. Lauchaer Carnevalsverein“, Lauchaer Carnevalsverein 1882 e.V., Tel. 03 44 62-2 12 49, Mobil: 0163-4 27 59 64, E-Mail: [email protected] 20.02.2015, 17.30 Uhr, Freyburg Führung mit Probe 3 Sekte und „Säbeln“ 12,50 €/Pers., Rotkäppchen-Mumm Sektkellereien, Tel.: 03 44 64-3 40, www.rotkaeppchen.de 21.02.2015, 20.00 Uhr, Burgscheidungen BCV unter den Motto: „BCV! Sonne, Strand & Mehr – wir hol´n den Sommer her!“ Burgscheidunger Carnevalsverein e.V., Kartenvorverkauf am 31.01. 2015 um 16.00 Uhr am hinteren Saaleingang 21.02.2015, 20.00 Uhr, Gleina Teuto & Andy - „The Best Of Country & Rock“ im Gasthaus „Zum Goldenen Anker“, der Teufelsgeiger, Gasthaus „Zum Goldenene Anker“, Inhaberin: Carmen Müller, Vorbestellung: Tel. 03 44 62-2 04 94 21.02.2015, 10.00 Uhr, Bad Kösen Winzer für einen Tag: Rebschnitt für Hobbywinzer Weinbauchefin Franziska Zobel entführt Sie einen Tag in die Welt der Winzer! Lernen Sie den Weinberg genauer kennen und erfahren Sie mehr zu Schnitttechniken u. Erziehungssystemen in der Rebpflege. Gestärkt mit Winzerglühsekt, Tresterbrand und einer deftigen Suppe in Thränhardts Hütte starten Sie anschließend zu einem kleinen Rundgang durch Holzfasskeller und Weinarchiv. Dauer: 3,5 Std., Landesweingut Kloster Pforta, Kartenvorverkauf: Tel. 03 44 63 / 30 00, www.kloster-pforta.de, 35,00 €/Pers. 21.02.2015, 18.00 Uhr, Bad Sulza „Winterweinprobe“ mit Glühwein & Käsefondue, im Thüringer Weingut Bad Sulza Begrüßung mit hausgemachtem Glühwein, Führung durch die Weinkellerei und den Holzfasskeller mit einer Fassprobe im Kerzenschein, herzhaftes Käsefondue im beheizten Gewölbekeller. Eine Weinprobe mit kräftigen Weißweinen und roten Barrique-Weinen. Thüringer Weingut Bad Sulza, Tel.: 03 64 61-2 06 00, www.thueringer-wein.de, Nur mit Voranmeldung. 39,00 €/Pers. 21.02.2015, 19.30 Uhr, Freyburg Ulla Meinecke Band im Kellertheater der Rotkäppchen Sektkellerei Ihre samtige Stimme, ihre poetische Sprache und ihre nachdenklichironische Sicht auf die alltäglichen Dinge machen Ulla Meinecke zu einer festen Größe in der deutschen Musiklandschaft. Mit intelligenten Texten u. abgründigem Humor, bringt sie ihr Publikum 29 Ausgabe 01/2015 (30.01.2015) zum Lachen und Weinen. Rotkäppchen-Mumm Sektkellereien, Tel. 03 44 64 - 3 40, www.rotkaeppchen.de, Kartenvorverkauf 32,00 €/Pers.; 29,00 €/Pers. 27.02.2015, 17.30 Uhr, Freyburg Sekt-Genießer trifft Schoko-Liebhaber inkl. Führung durch die historische Sektkellerei/Sekt-Pralinen-Empfang/Verkostung von 4 verschiedenen Schokoladen mit begleitenden Rotkäppchen Sekten. Dauer: 2 Std.,18,00 € /Pers., RotkäppchenMumm Sektkellereien, Tel.: 03 44 64-3 40, www.rotkaeppchen.de 27.02.2015, 19.00 Uhr, Freyburg Lust auf Genuss – mit Weinen der Winzervereinigung Freyburg Kulinarische Weinverkostung mit 3-Gang-Menü und Verkostung von 5 erlesenen Weinen inkl. 1 Fl. Wasser, Hotel Rebschule, Tel. 03 44 64-30 80, www.weinberghotel.eu/hotelrebschule/web/de/content/, Voranmeldung erbeten. 45,00 €/Pers. 27.02.2015, 19.45 Uhr, Erfurt Breitengrad51 zu Gast in der Goldhelm Schokoladenmanufaktur in Erfurt Genießen Sie einige der besten Weine des Saale-Unstrut-Gebietes, vorgestellt von den Winzern Jochen Hinderer (Weingut Born), André Gussek (Weingut Gussek)und Matthias Hey (Weingut Hey). Verkostet werden die Weine zusammen mit den darauf abgestimmten Schokoladen. Goldhelm Werkstattcafé, Tel. 03 61-6 60 98 51, www.goldhelm-schokolade.de, Kartenvorverkauf, 69,00 €/Pers., enthalten: Weine, Schokolade, ein herzhaftes Gericht 28.02.2015, 20.00 Uhr, Burgscheidungen BCV unter den Motto: „BCV! Sonne, Strand & Mehr – wir hol´n den Sommer her!“ Burgscheidunger Carnevalsverein e.V., Kartenvorverkauf am 31.01. 2015 um 16.00 Uhr am hinteren Saaleingang 28.02.2015, 9.00 - ca. 12.00 Uhr, Nebra Rebschnitt- und Sortenseminar für Haus-, Terrassen- u. Gartenwein Anleitung zum sachgerechten Rebschnitt an 13 Erziehungsformen, kleine Sortenkunde resistenter Tafel- und Keltertrauben. Treffpunkt: Schlossberg, Nebra (Unstrut), Weinhof Winter, Tel. 03 46 72-8 48 11, [email protected], Teilnahme kostenfrei 28.02.2015, 17.00 Uhr, Naumburg OT Roßbach, 1. Öffentliche Jungweinprobe der Weine des Jahrgangs 2014 Weinbau Der Steinmeister, Tel.: 0160-92 74 42 99, www.dersteinmeister.de, Bitte Voranmeldung. Eintritt frei. 28.02.2015, 18.00 Uhr, Naumburg OT Henne Wein, Sekt & Käse Seminar Genießen Sie aromatische Weine u. „Von der Henne“-Premium Sekte in Kombination mit einer Auswahl an herzhaftem Käse im historischen Gewölbekeller. Naumburger Wein & Sekt Manufaktur, Tel.: 0 34 45-20 20 42, www.naumburger.com, Kartenvorverkauf, 25,00 €/Pers., inkl. 10 ausgewählte Weine/Sekte u. Käse 28.02.2015, 19.30 Uhr, Freyburg Kabarett: Johannes Kirchberg „Ich dagegen bin dafür“ Rotkäppchen-Mumm Sektkellereien, Tel. 03 44 64-3 40, www. rotkaeppchen.de, Kartenvorverkauf 22,00 €/Pers.; 20,00 €/ Pers.; 17,00 €/Pers. Amtsblatt 30 Kirchliche Nachrichten Evangelische Kirche Pfarrbereich Freyburg Gottesdienste 01.02., 09.30 Uhr 14.00 Uhr 08.02., 09.30 Uhr 15.02., 09.30 Uhr 11.00 Uhr 22.02., 09.30 Uhr 11.00 Uhr 01.03., 09.30 Uhr 14.00 Uhr Freyburg (mit Abendm.) Balgstädt Freyburg Freyburg Schleberoda Freyburg Zeuchfeld Freyburg (mit Abendm.) Balgstädt Seniorengottesdienst 19.02., 10.00 Uhr Hospital St. Laurentius Christenlehre in Freyburg Mi, 14.30-16.00 Uhr, Gemeinderaum 1.-6. Klasse Kindertreff in Schleberoda Sa, 07.02., 10.00 Uhr, Gemeinderaum Konfirmandentag in Freyburg Sa, 28.02., 10.00-14.00 Uhr, Gemeinderaum 7./8. Klasse Junge Gemeinde in Balgstädt Fr, 18.00-21.00 Uhr, Pfarre Frauenkreise Zeuchfeld: Mi, 18.02., 19.30 Uhr, Kirche Balgstädt: Do, 19.02., 14.30 Uhr, Pfarre Größnitz: Di, 24.02., 19.30 Uhr Seniorenkreis in Freyburg Mi, 18.02., 15.00 Uhr, Gemeindehaus Bibelstunde Landeskirchliche Gemeinschaft in Freyburg Do, 16.00 Uhr, Gemeinderaum Kirchenmusik Bläserchorprobe in Freyburg Mo, 19.30 Uhr Gemeindehaus Kirchenchor Freyburg und Balgstädt Mi, 19.00 Uhr Pfarre Balgstädt Freyburger Kirchenchor Collegium Musicum Mi, 19.30 Uhr Gemeindehaus Freyburg Weitere Informationen Regionalversammlung in Freyburg Mi, 18.02., 19.30 Uhr Gewölberaum Ansprechpartner Evangelisches Pfarramt Pfarrer Sven Hanson, Kirchstr. 7, 06632 Freyburg (Unstrut), Tel.: 03 44 64 / 2 74 51 (Büro) + 27 6 51 (Whg.), Fax: 03 44 64 / 6 64 43, e-mail: [email protected] Sprechzeit: dienstags 14.00-17.00 Uhr sowie nach Vereinbarung Gemeindepädagogin Heike Kohn, Dorfstraße 37, 06636 Dorndorf, Tel.: 03 44 62 / 2 19 55, e-mail: [email protected] Regionalkantor Gerhard Schieferstein, Reinsdorfer Str. 23, 06638 Karsdorf, Tel.: 03 44 61/ 56 94 59, Fax: 03 44 61 / 56 94 63, e-mail: [email protected] Pfarrbereich Goseck Gottesdienst 08.02., 09.00 Uhr 14.02., 17.00 Uhr 22.02., 10.30 Uhr 14.30 Uhr Dobichau Pödelist Markröhlitz Goseck (im Pfarrhaus) Weltgebetstag 2015 Das Vorbereitungstreffen für den Weltgebetstag 2015 findet am Montag, dem 23.02. 2015 um 19.00 Uhr im Gosecker Pfarrhaus statt. Gospelchor Sa, 28.02.2015, 15.00-18.30 Uhr im Gosecker Pfarrhaus. Christenlehre (nicht in den Ferien) Goseck: Mo, 16.00-17.00 Uhr im Pfarrhaus Kleinjena: Di, 13.15-14.15 Uhr im Pfarrhaus Konfirmanden Sa, 21.02., 10.00 Uhr-13.30 Uhr im Gosecker Pfarrhaus. Urlaub von D. Schilling-Schön vom 02. bis 15.02.2015. Die Vertretung hat das Pfarramt Laucha, Untere Hauptstraße 6, Telefon 03 46 62 / 2 02 48. Ansprechpartner Evangelisches Pfarramt Goseck Pfarrer Schilling-Schön, Hugo-Heinemann-Straße 1, 06667 Goseck, Tel. 0 34 43/20 02 42, Fax 0 34 43/23 87 30 Bürozeiten: Do 08.30-11.30 Uhr im Pfarrhaus Goseck Pfarrbereich Laucha Gottesdienst 01.02., 09.00 Uhr 09.00 Uhr 10.30 Uhr 10.30 Uhr 14.00 Uhr 15.30 Uhr 08.02., 10.30 Uhr 10.30 Uhr 15.30 Uhr 15.02., 09.00 Uhr 10.00 Uhr 10.30 Uhr 22.02., 09.00 Uhr 10.30 Uhr 15.00 Uhr 17.00 Uhr Gleina Hirschroda Laucha Burgscheidungen Kirchscheidungen Dorndorf Baumersroda Laucha Kirchscheidungen Gleina Kirchscheidungen Laucha (mit Kindermusical) Burgscheidungen Laucha Ebersroda Weischütz Andachten im DRK-PZ Laucha 27.02., 10.00 Uhr Ehepaar Müller Bibelstunde der Landeskirchlichen Gemeinschaft in Laucha Do, 17.30 Uhr im Pfarrhaus Andachten: geistliche Sprechstunde: Gleina, 30.01./13.02./27.02.: 19.00 Uhr Ebersroda, 11.02./25.02.: 18.00 Uhr Baumersroda, 11.02./25.02.: 17.00 Uhr Laucha, 05.02.: 17.30 Uhr Dorndorf, 03.02.: 18.00 Uhr Kirchscheidungen 04.02.: 19.00 Uhr Ausgabe 01/2015 (30.01.2015) Burgscheidungen, 21.02.: Tröbsdorf, 07.02., Weischütz, 31.01./14.02./28.02.: Hirschroda, 12.02.: Plößnitz, 05.02.: 18.00 Uhr 15.00 Uhr 17.30 Uhr 19.00 Uhr 17.30 Uhr Frauenkreis/Frauenhilfe/ Stunde der Begegnung: 02.02., 14.00 Uhr Laucha 04.02., 14.30 Uhr Gleina 02.03., 13.00 Uhr Laucha: Kreisfrauenhilfe Mittelalterkreis in Gleina 24.02., 20.00 Uhr Gesprächskreis in Laucha 18.02., 19.30 Uhr Frauen jüngerer Art in Laucha 19.02., 19.30 Uhr Jugendliche/Konfirmanden Jugendtreff in Gleina: 30.01./13.02./27.02., 18.00 Uhr Jugendliche 7. & 8. Klasse/ Konfirmanden: Baumersroda 11.02./25.02., 16.00 Uhr: Laucha 21.02., 09.30 Uhr (7. Klasse) 28.02., 09.30 Uhr (8. Klasse) Kindernachmittage/Jugendkreis: Weischütz: 24.02., 16.30 Uhr Christenlehre: Gleina: 14-tg. Di, 15.00 Uhr (20.01.) Baumersroda: 14-tg. Mi, 15.00 Uhr (14.01./28.01.) Burgscheidungen: wöchentl. Mi,16.30 Uhr Weitere Gruppen für Kinder und für Familien: Erzähl mir was Hort Laucha Do, 14.00-15.00 Uhr mit Fr. Häger-Siemon Kiga Schloßzw. 23.02., 14.30 Uhr Burgscheidungen mit Fr. Häger-Siemon Singspaß Kita Glöckchen Mi, 14.30 Uhr mit Robert Müller Kinderschatzkiste: 31.01. und 28.02., 09.00 Uhr-12.00 Uhr im Pfarrhaus Bitte 2,00 € fürs Mittagessen mitbringen! Musikgruppen und Unterricht im Pfarrbereich Laucha: Jungbläser Mi, ab 19.00-19.45 Uhr in Laucha Kirchenblech Mi, ab 19.30 Uhr in Laucha Kinderchor Do, ab 16.30 Uhr in Laucha Kirchenchor Do, ab 18.00 Uhr in Laucha Jugendchor Do, ab 19.30 Uhr in Laucha Trinitatischor Fr, ab 19.30 Uhr in Gleina Unterricht für Gitarre / Orgel / Klavier / Trompete / Flöte Mi, Do und Fr ab 14.00 Uhr Kontakt: Tel. 03 44 62 / 2 02 48 Amtsblatt 31 Weitere Termine: Kindersingetage Laucha vom 13. bis 15. Februar für alle von 3-14 Jahren Philippus & der Kämmerer (Musical) Um eine Reise, um Fragen und Träume und eine große Freude geht es - mach mit! Wir üben, spielen und basteln am Freitag und Sonnabend, am Sonntag führen wir das Musical auf alle Eltern, Verwandten, Bekannten und Freunde sind herzlich eingeladen! Freitag: 15.00 bis 17.00 Uhr Samstag: 09.00 bis 16.00 Uhr für Essen ist gesorgt! Sonntag: 10.15 Uhr Aufführung im Gottesdienst Ort für Proben & Aufführung: Gemeindezentrum Untere Hauptstr. 6, Laucha Chorprojekt a! capella Vom 06. bis 08. Februar treffen sich wieder Sängerinnen & Sänger zum Chorprojekt. Unter der Leitung von Robert Müller werden Gesangstücke einstudiert, die dann am Sonntag, dem 08.02. um 17.00 Uhr in der Kirche Hirschroda aufgeführt werden. Ansprechpartner Evangelisches Pfarramt Laucha Untere Hauptstraße 6, 06636 Laucha Tel.: 03 44 62/2 02 48; Fax 03 44 62/2 02 62 e-mail: [email protected] Bürozeiten im Gemeindebüro Laucha Di u. Do 09.00-11.00 Uhr Mi 11.00-13.00 Uhr Pfarrerin Wegner: Di 09.00-11.00 Uhr Mi 16.00-17:30 Uhr Zu jeder anderen Zeit können Sie auch kommen, aber manchmal ist sie unterwegs. Friedhofsbüro Laucha; Bahnhofstr. 6 Tel.: 03 44 62/2 06 10; Fax: 03 44 62/2 27 50 Mo, Mi u. Fr, 08.00-10.00 Uhr Pfarrbereich Nebra Gottesdienste 01.02., 09.00 Uhr 10.30 Uhr 08.02., 09.00 Uhr 10.30 Uhr 15.02., 09.00 Uhr 01.03., 10.30 Uhr Karsdorf Kleinwangen Wetzendorf Nebra Wennungen Karsdorf Frauenkreise Karsdorf Wennungen Mo, 02.02., 14.00 Uhr Mo, 09.02., 14.00 Uhr Konfimandentag Sa, 28.2., 09.30 Uhr-13.30 Uhr in Nebra Tel.: 03 44 61/2 22 62, Fax: 03 44 61/2 22 63, e-mail: [email protected], Bürozeiten: Di u. Do 09.00-11.00 Uhr, Sprechzeiten des Pfarrers: Di 09.00-11-00 Uhr Do 17.00-19.00 Uhr Pfarrbereich Querfurt Gottesdienst 31.01., 10.30 Uhr Reinsdorf Krabbelgruppe Do, 09.30-10.30 Uhr im Kirchspielzentrum, Kirchplan 2 in Querfurt 8. Kindersachenbörse im Kirchspiel Querfurt Wir laden ein am Samstag, 14. März 2015 von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr. Angeboten werden gut erhaltene Kindersachen bis zur Größe 176 für Frühjahr/ Sommer, Kinderwagen, Babyschalen, Kinderautositze und Spielsachen. Wer kann anbieten und verkaufen? Wie funktioniert die Kindersachenbörse? Ab dem 23. Februar werden Verkäufernummern ausgegeben und die entsprechenden Etiketten, auf denen dann der Anbieter Größe, Artikelbeschreibung und den Preis einträgt. Diese Etiketten müssen an jedem zu verkaufenden Stück angebracht werden, bitte keine Stecknadeln benutzen. Abgabe der etikettierten Sachen ist dann am Freitag, 13. März, von 9.00 bis 16.00 Uhr. Die Vorsortierung nach Größen und der Verkauf werden von uns übernommen. Am 15. März, von 9.00 bis 10.00 Uhr müssen der Verkaufserlös, von dem wir ca. 15 % für das Kirchspiel einbehalten und die nicht verkauften Sachen abgeholt werden. Die Anzahl der Anbieter wird auf 40 begrenzt und die Zahl der anzubietenden Artikel auf ca. 80 pro Verkäufer. Kleinstspielzeug, Unterwäsche und Strümpfe (außer neu mit Etikett) werden nicht angenommen. Wir nehmen nur saubere und gereinigte Sachen entgegen. Ebenso behalten wir uns vor, beschädigte oder nicht zumutbare Kleidung nicht auszulegen. Alle zu verkaufenden Artikel müssen in Klappboxen (!) abgegeben werden, die deutlich mit der Verkäufernummer gekennzeichnet sind. Weitere Auskünfte erteilt im Kirchspielzentrum Frau Preuße unter der Telefonnummer: 03 47 71/2 42 63 oder per e-mail: ev.kirche.querfurt@kirchenkreismerse burg.de. Auf einen erfolgreichen Basar freuen sich die Vorbereitungsgruppe mit Frau Preuße und Frau Rath, die die Kindersachenbörse organisieren. Kirchenchor Bad Bibra Nebra Do, 19.30 Uhr-21.00 Uhr Ansprechpartner Ansprechpartner Evangelisches Pfarramt Nebra Pfarrer Herr Röpke, Pfarrgasse 6, 06642 Nebra (Unstrut), Evangelisches Kirchspiel Querfurt Geschäftsführender Pfarrer Jürgen Pillwitz Kirchplan 2, 06268 Querfurt, Tel.: 03 47 71/42 75 95 Ausgabe 01/2015 (30.01.2015) Pfarrstelle Querfurt Süd (für Reinsdorf) Pfarrer Hermann Rotermund Tel.: 03 47 71/2 42 64, Fax: 03 47 71/7 18 41 Kirchspielsekretärin und Friedhofsverwaltung Frau Antje Preuße Kirchplan 2, 06268 Querfurt, Tel.: 03 47 71/2 42 63, Fax: 03 47 71/2 78 60 e-mail: [email protected] Bürozeiten: Mo-Do 09.00-12.00 Uhr, Di 14.00-18.00 Uhr Katholische Kirche Katholischer Gemeindeverbund „Bruno von Querfurt“ Kath. Kapelle St. Josef Nebra Grabenmühlenweg 15 Gottesdienste 01.02., 14.00 Uhr Gottesdienst in Querfurt Pfarreinführung von Pfarrer Werner 07.02., 17.00 Uhr Hl. Messe, Kerzenweihe, Blasiussegen 15.02., 10.30 Uhr Hl. Messe Aschermittwoch 18.02., 09.00 Uhr Hl. Messe, Aschenkreuz 21.2., 17.00 Uhr Hl. Messe, Kindergottesdienst 01.03., 10.30 Uhr Hl. Messe Gruppenzusammenkünfte Kleinkindstunde 18.03., 15.00 Uhr in Nebra Religionsunterricht 1.-2. Klasse 20.02., 15.30 Uhr in Röblingen Religionsunterricht 4.-5. Klasse 20.02., 17.30 Uhr in Röblingen Jugendstunde Mi, 18.00 Uhr in Röblingen Kolpingfamilie in Röblingen nach eigenem Plan (Aushang) Frauenkreis 17.02., 19.30 Uhr in Nebra Kreis Wilde Hilde 26.2., 09.00 Uhr in Nebra Kirchenchor Mi, 19.00 Uhr in Nebra Besondere Termine Pfarreinführung von Pfarrer Werner 01.02., 14.00 Uhr in Querfurt Ökumenische Gottesdienste zum Weltgebetstag 06.03. in Querfurt, Röblingen, Nebra Ökumenischer Gottesdienst zum Bruno-Fest 08.03., 17.00 Uhr in Querfurt/Burgkirche Anschriften Katholisches Pfarramt, Pfarrer Heinz Werner Johannes-Schlaf-Str. 6, 06268 Querfurt Tel: 03 47 71 / 2 41 59 Gemeindereferentin Verena Krinke Tel: 03 47 74 / 2 04 45 Amtsblatt 32 Ausgabe 01/2015 (30.01.2015)