Ryanair Geschäftsbedingungen
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Ryanair Geschäftsbedingungen
Geschäftsbedingungen für die Beförderung Richtlinien und Abläufe Informationen zu unseren Richtlinien und Abläufen, insbesondere zur Beförderung von Kleinkindern, Kindern, Sportgeräten, Rollstuhlfahrern, Tieren oder Schwangeren finden Sie unter Reisefragen. Die Richtlinien und Abläufe können sich kurzfristig ändern. Es werden zwar größte Anstrengungen unternommen, die Aktualität und die Richtigkeit aller Informationen auf dieser Website sicherzustellen, Ryanair übernimmt jedoch keine Verantwortung für direkte oder indirekte Verluste, die aus der Nutzung dieser Informationen entstehen. Reisebedingungen Buchungen Alle Buchungen für Ryanair-Flüge müssen direkt auf www.ryanair.com oder über ein Callcenter von Ryanair erfolgen. Buchungen, die über eine Website von Dritten oder ein Online-Reisebüro vorgenommen werden, können unangekündigt und ohne Rückerstattung storniert werden. Check-In am Flughafen Jedem Fluggast, der am Flughafen eincheckt, wird eine Schaltergebühr pro Person und einfachem Flug berechnet. Bei Online-Zahlung gilt die ermäßigte Gebühr von 10 £/10 €. Wird die Gebühr am Flughafen entrichtet, gilt der Standardsatz von 40 £/40 € pro Person und einfachem Flug. Üblicherweise öffnen die Check-in-Schalter 2 Stunden vor der planmäßigen Abflugzeit. Ryanair empfiehlt Fluggästen, die am Flughafen einchecken müssen, spätestens 2 Stunden vor dem planmäßigen Abflug einzutreffen, insbesondere wenn sie Gepäck aufgeben möchten. Die Check-in-Schalter, SB-Terminals und Gepäckaufgabeschalter schließen pünktlich 40 Minuten vor dem planmäßigen Abflug. WIR BEHALTEN UNS DAS RECHT VOR, IHRE BUCHUNG ZU STORNIEREN UND SIE NICHT AN BORD GEHEN ZU LASSEN, WENN SIE NICHT RECHTZEITIG AM CHECK-IN EINTREFFEN. ONLINE-CHECK-IN Fluggäste können kostenfrei online einchecken, wenn sie kein Gepäck aufgeben. Fluggästen, die ab dem 19. März 2009 buchen und mit aufzugebendem Gepäck reisen, wird eine Online-Check-in-Gebühr von 5 £/5 € pro Person und Flug berechnet. Ab dem 19.3.2009 können alle Fluggäste online einchecken (es gelten die nachfolgend aufgeführten Ausnahmen). Fluggäste können ab 15 Tage und bis zu 4 Stunden vor der planmäßigen Abflugzeit auf www.ryanair.com online einchecken. Die folgenden Fluggäste können nicht online einchecken: Allein reisende Kinder zwischen 14 und 15 Jahren. BITTE BEACHTEN SIE, dass Ryanair ab dem 1. Oktober 2009 keine allein reisenden Minderjährigen unter 16 Jahren akzeptiert. Fluggäste mit Kleinkindern (*) Fluggäste, die ihren Führerschein als Lichtbildausweis verwenden. Der Online-Check-In ist für Flughäfen auf Marokko nicht verfügbar Wenn ein Fluggast aus einem der oben angeführten und mit (*) markierten Gründe den Online-Check-in nicht in Anspruch nehmen kann, wird eine ggf. erhobene Schaltergebühr für den Check-in am Flughafen erstattet. Eine Erstattung der Schaltergebühr für den Check-in am Flughafen ist nur für die Person möglich, die den Service nicht in Anspruch nehmen kann. Andere Fluggäste derselben Buchung sind davon ausgenommen. Jeder Fluggast, der online eingecheckt hat, darf ein Handgepäckstück mitführen, dessen Abmessungen die innerhalb der zulässigen Grenzen liegen (siehe Abschnitt "Handgepäck"). Nachdem ein Fluggast online eingecheckt hat, sind keine Änderungen am Namen des Fluggasts sowie an Flugdatum/-zeit/-strecke mehr möglich. Außerdem ist es nach dem Online-Check-in nicht mehr möglich, weitere Services (z. B. Gepäckstücke oder Sportgeräte hinzuzufügen, bevorzugte Behandlung beim Einstieg [Priority Boarding] beantragen usw.) online zu beantragen. Diese Leistungen müssen dann am Flughafen oder über ein Callcenter (während der Geschäftszeiten) gebucht werden. Fluggästen, die an der Sicherheitskontrolle oder am Boarding-Gate ihre Bordkarte nicht vorweisen können, wird eine Gebühr für die erneute Ausstellung der Bordkarte in Höhe von 40 £/40 € (bzw. der entsprechende Betrag in lokaler Währung) pro Person und einfachem Flug berechnet. Diese Möglichkeit besteht nur, wenn sie vor dem Schließen des Check-in-Schalters (pünktlich 40 Minuten vor dem planmäßigen Abflug) am Flughafen in Anspruch genommen wird. WIR BEHALTEN UNS DAS RECHT VOR, IHRE BUCHUNG ZU STORNIEREN UND SIE NICHT AN BORD GEHEN ZU LASSEN, WENN SIE NICHT DIE ANFORDERUNGEN FÜR DEN ONLINE-CHECK-IN ERFÜLLEN. FLUGHAFENANFORDERUNGEN Alle Fluggäste müssen an der Sicherheitskontrolle und am Boarding-Gate ihren gültigen Reisepass oder von einem EWR-Staat ausgestellten Personalausweis vorweisen, dessen Daten mit den Dokumentdaten auf der Online-Bordkarte übereinstimmen müssen. Damit sichergestellt ist, dass alle Visums- und Einreiseanforderungen erfüllt werden, müssen Reisende, die keine EU-/EWR-Bürger sind, ihre Ausweisdokumente und ihre Bordkarte am Visumsschalter von Ryanair am Flughafen validieren lassen, bevor sie zur Sicherheitskontrolle gehen. Fluggästen, die an der Sicherheitskontrolle oder am Boarding-Gate ihre Bordkarte nicht vorweisen können, wird eine Gebühr für die erneute Ausstellung der Bordkarte in Höhe von 40 £/40 € (bzw. der entsprechende Betrag in lokaler Währung) pro Person und einfachem Flug berechnet. Diese Möglichkeit besteht nur, wenn sie vor dem Schließen des Check-in-Schalters (pünktlich 40 Minuten vor dem planmäßigen Abflug) am Flughafen in Anspruch genommen wird. Ryanair empfiehlt Fluggästen, die Gepäck aufgeben möchten, mit ihrer Bordkarte und dem aufzugebenden Gepäck spätestens zwei Stunden vor dem planmäßigen Abflug an einem Gepäckaufgabeschalter einzutreffen. SB-Terminals und Gepäckaufgabeschalter schließen pünktlich 40 Minuten vor dem planmäßigen Abflug. WIR BEHALTEN UNS DAS RECHT VOR, IHRE BUCHUNG ZU STORNIEREN UND SIE NICHT AN BORD GEHEN ZU LASSEN, WENN SIE NICHT DIE OBEN STEHENDEN FLUGHAFENANFORDERUNGEN ERFÜLLEN. HANDGEPÄCK Es ist maximal ein Handgepäckstück pro Fluggast (außer für Kleinkinder) mit einem Höchstgewicht von 10 kg und maximalen Abmessungen von 55 cm x 40 cm x 20 cm zulässig (Handtaschen, Brieftaschen, Laptops, Einkäufe, Kameras usw. müssen im Inneren des einen zulässigen Handgepäckstücks mitgeführt werden). Das Handgepäck darf keine verbotenen Gegenstände enthalten (klicken Sie hier, um Näheres hierzu zu erfahren). WIR BEHALTEN UNS DAS RECHT VOR, IHRE BUCHUNG ZU STORNIEREN UND SIE NICHT AN BORD GEHEN ZU LASSEN, WENN SIE NICHT DIE HANDGEPÄCKANFORDERUNGEN ERFÜLLEN. AUFGEGEBENES GEPÄCK Als "aufgegebenes Gepäck" werden alle Arten von Gegenständen bezeichnet, die für den Transport im Frachtraum des Flugzeugs akzeptiert werden. Hierzu zählen Gepäckstücke, Musikinstrumente, Sportgeräte, Mobilitätshilfen, Gegenstände für Kleinkinder usw. Fluggästen, die ab dem 19. März 2009 buchen und mit aufzugebendem Gepäck reisen, wird eine Online-Check-in-Gebühr von 5 £/5 € pro Person und einfachem Flug berechnet. Ab diesem Datum wird Fluggästen, die online buchen und den Check-in am Flughafen in Anspruch nehmen, eine Schaltergebühr für den Check-in am Flughafen in Höhe von 10 £/10 € (bzw. der entsprechende Betrag in lokaler Währung) pro Person und einfachem Flug berechnet. Falls der Flug am Flughafen oder über ein Ryanair-Callcenter gebucht wurde, fällt eine Gebühr von 20 £/20 € pro Person und einfachem Flug an. Jeder Fluggast darf maximal 3 Gepäckstücke aufgeben, die zusammen ein Gewicht von 15 kg nicht überschreiten. Es sind dafür die geltenden Gebühren für die Aufgabe von Gepäck zu entrichten. Der Transport von aufzugebendem Gepäck kann online bei der Buchung, über ein Ryanair-Callcenter (während der Geschäftszeiten) bis zu 4 Stunden vor dem planmäßigen Abflug oder am Flughafen bis zu 40 Minuten vor dem planmäßigen Abflug gebucht werden. Aufgegebenes Gepäck wird pro Stück und einfachem Flug zu einem ermäßigten Preis von 10 £/10 € für das erste Gepäckstück und 20 £/20 € für jedes weitere Gepäckstück pro einfachem Flug berechnet. Falls die Gebühr für aufgegebenes Gepäck am Flughafen oder über ein Ryanair-Callcenter entrichtet wird, gilt der Standardpreis von 20 £/20 € pro Gepäckstück und einfachem Flug. Es ist nicht erlaubt, Gepäckstücke auf unterschiedliche Fluggäste umzuverteilen bzw. die Gewichtslimits gemeinsam zu nutzen. Dies gilt auch für Reisende, die zusammen gebucht haben. Jedem Fluggast, dessen aufgegebenes persönliches Gepäck das zulässige Gewicht von 15 kg übersteigt, wird das Übergewicht in Höhe der am Abflugtag geltenden Gebühren in Rechnung gestellt. Die Gebühr für Übergepäck beläuft sich derzeit auf 15 £/15 € pro kg (bzw. den entsprechenden Betrag in lokaler Währung). An Flughäfen mit SB-Check-in-Terminals müssen Sie spätestens 40 Minuten vor dem planmäßigen Abflug die Gebühren für aufgegebenes Gepäck und/oder Übergepäck bezahlt und Ihr Gepäck an einem Gepäckaufgabeschalter aufgegeben haben. Für Kleinkinder ist weder aufgegebenes Gepäck noch Handgepäck zulässig. Es ist jedoch gestattet, einen vollständig zusammenfaltbaren Kinderwagen (Buggy) pro Kind ohne Aufpreis mitzunehmen. Weitere Gegenstände für Kleinkinder wie Autositze oder Reisekinderbetten können Sie zusätzlich zu Ihrem persönlichen Freigepäck mitnehmen. Gegenstände für Kleinkinder (Autositze und Reisekinderbetten), deren Mitnahme online gebucht wird, werden mit 10 £/10 € pro Gegenstand und einfachem Flug berechnet. Bei der Buchung am Flughafen oder über ein Ryanair-Callcenter fällt der reguläre Preis von 20 £/20 € pro Gegenstand und einfachem Flug an. Ein Erwachsener, der mit einem Kleinkind reist, kann nicht online einchecken. Mobilitätshilfen werden ohne Aufpreis transportiert. Sportgeräte, beispielsweise lange Angelruten, Golfschläger, Fahrräder, Roller, Fechtausrüstung, Surfbretter, Schwimmbretter, Snowboards, Skier und sperrige Musikinstrumente wie Harfen, Bassgeigen und Trommeln sind naturgemäß nicht für den Transport durch Fluggesellschaften wie Ryanair geeignet, bei denen eine schnelle Flugabwicklung im Vordergrund steht. Diese Artikel können jedoch im Frachtraum des Flugzeugs zusätzlich zu Ihrem persönlichen aufgegebenen Freigepäck gegen Zahlung einer zusätzlichen Gebühr von 30 £/30 € pro Artikel und einfachem Flug auf www.ryanair.com oder von 40 £/40 € pro Artikel und einfachem Flug bei Buchung am Flughafen oder über ein Ryanair-Callcenter mitgenommen werden. Kleinere Musikinstrumente wie eine Gitarre, eine Violine oder eine Bratsche, die die Handgepäckabmessungen überschreiten, können im Passagierraum mitgeführt werden, wenn für sie ein Sitz gebucht und der entsprechende Flugpreis entrichtet wurde. Durch die Buchung eines solchen zusätzlichen Sitzplatzes erhöht sich Ihre Freigepäckmenge nicht. Die Buchung eines zusätzlichen Sitzplatzes stellt kein Hindernis für den Online-Check-in dar. Wenn Sie einen zusätzlichen Sitzplatz buchen möchten, geben Sie das Wort "SEAT" als Nachnamen und das Wort "EXTRA" als Vornamen ein. In Ihrer Buchung wird daraufhin "EXTRA SEAT" angezeigt. Die Angaben zum Ausweisdokument des Mitreisenden müssen im Rahmen des Online-Check-ins eingegeben werden. Diese Daten werden anschließend auf die Online-Bordkarte gedruckt. Aus Gesundheits- und Sicherheitsgründen akzeptiert Ryanair keine einzelnen Gepäckstücke mit einem Gewicht von über 32 kg oder mit Abmessungen von über 81 cm (Höhe), 119 cm (Breite) und 119 cm (Tiefe). Dieses Höchstgewicht gilt nicht für Mobilitätshilfen. Ryanair übernimmt keine Verantwortung für unsachgemäß verpackte, verderbliche, beschädigte oder zerbrechliche Gepäckstücke oder für kosmetische Schäden am Äußeren des Gepäcks (z. B. Kratzer, Flecken, Verschmutzungen, Beulen usw.), die auf normalen Verschleiß zurückzuführen sind. Lesen Sie auch den nachstehenden Abschnitt 'Verbotene Artikel', um sich darüber zu informieren, welche Artikel Sie nicht im Passagierraum und/oder Frachtraum des Flugzeugs mitführen dürfen. WIR BEHALTEN UNS DAS RECHT VOR, IHRE BUCHUNG ZU STORNIEREN UND SIE NICHT AN BORD GEHEN ZU LASSEN, WENN SIE NICHT DIE ANFORDERUNGEN FÜR AUFGEGEBENES GEPÄCK ERFÜLLEN. BOARDING Sie sollten spätestens 30 Minuten vor dem planmäßigen Abflug am Boarding-Gate eintreffen und 20 Minuten vor dem Abflug zum Boarding bereit sein. Die Boarding-Gates schließen 10 Minuten vor dem Abflug. Fluggäste, die am Boarding-Gate mit mehr als einem Handgepäckstück eintreffen, dürfen nur ein Gepäckstück mit an Bord nehmen. Am Boarding-Gate müssen Sie Ihr gültiges Ausweisdokument vorzeigen, dessen Daten mit den Daten auf Ihrer Bordkarte übereinstimmen müssen. Die Bordkarte von Reisenden, die keine EU-/EWR-Bürger sind, muss am Visumsschalter von Ryanair am Flughafen validiert werden, bevor die Fluggäste zum Boarding-Gate gehen. WIR BEHALTEN UNS DAS RECHT VOR, IHRE BUCHUNG OHNE RÜCKERSTATTUNG ZU STORNIEREN UND SIE NICHT AN BORD GEHEN ZU LASSEN, WENN SIE NICHT DIE OBEN STEHENDEN BOARDING-ANFORDERUNGEN ERFÜLLEN. DOKUMENTE UND VORABINFORMATIONEN ZU FLUGGÄSTEN Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Fluggasts sicherzustellen, dass er über gültige Reisedokumente verfügt, die den Anforderungen von Ryanair sowie der Einwanderungs- und sonstigen Behörden des jeweiligen Ziellandes entsprechen. Geldstrafen, Zahlungen oder Auslagen, die durch einen Verstoß gegen diese Anforderungen entstehen, müssen von Ihnen bezahlt werden bzw. werden Ihnen in Rechnung gestellt. Damit gewährleistet ist, dass Sie die jeweiligen Vorschriften einhalten, empfiehlt Ihnen Ryanair, Ihren gültigen Reisepass (und ggf. ein erforderliches Visum) auf allen Reisen mitzuführen. Ryanair muss die Daten der Reisepässe bzw. der von einem EU-/EWR-Land ausgestellten Personalausweise aller Fluggäste erheben, die aus GROSSBRITANNIEN, IRLAND und MAROKKO nach Spanien oder auf die Kanarischen Inseln bzw. die Balearen fliegen. Diese Daten werden als "Vorabinformationen zu Fluggästen" bezeichnet. Die Fluggäste müssen diese Daten nach Abschluss des Buchungsvorgangs, aber spätestens bis zu 4 Stunden vor Abflug, über den Abschnitt "Buchung bearbeiten" auf der Startseite von www.ryanair.com zur Verfügung stellen. Alle Fluggäste müssen für alle Flüge beim Check-in und am Boarding-Gate einen gültigen Lichtbildausweis vorweisen. Für Flüge mit Ryanair sind ausschließlich die folgenden Lichtbildausweise zugelassen: Ein gültiger Reisepass. Bei Reisen zu Zielen außerhalb des EWR muss dieser noch mindestens 3 Monate nach Einreisedatum gültig sein. Ein gültiger Personalausweis, der von den Behörden eines Staates des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ausgestellt wurde. Es werden nur Personalausweise von Fluggästen aus den folgenden EWR-Ländern akzeptiert: Belgien, Bulgarien, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Gibraltar, Griechenland, Italien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern. Ein gültiger Personalausweis, der von den Behörden eines Staates des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz ausgestellt wurde. Es werden nur Personalausweise von Fluggästen aus den folgenden EWR-Ländern akzeptiert: Belgien, Bulgarien, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Gibraltar, Griechenland, Italien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern. Bei britischen und irischen Bürgern wird bei Flügen zwischen Großbritannien und der Republik Irland ("Common Travel Area") ein gültiger Führerschein mit Lichtbild als Lichtbildausweis akzeptiert. Bürger anderer Staaten müssen auf diesen Strecken einen gültigen Reisepass (ggf. mit Visum) oder einen nationalen, von einem EWR-Staat ausgestellten Personalausweis vorweisen. (Bitte beachten Sie, dass Führerscheine beim Online-Check-in nicht zugelassen sind.) Ab dem 1. Oktober 2009 müssen alle Fluggäste auf allen RyanairFlügen entweder einen gültigen Reisepass oder einen gültigen nationalen EWR-Personalausweis vorweisen. Ein gültiger Führerschein mit Lichtbild ist als Lichtbildausweis für Inlandsflüge ausreichend. Bitte beachten Sie, dass Führerscheine beim Online-Check-in nicht akzeptiert werden. Ab dem 1. Oktober 2009 werden Führerscheine nicht mehr als Lichtbildausweis für Flüge mit Ryanair akzeptiert. Gemäß Artikel 28(1) der UN-Konvention von 1951 gilt ein von einer Regierung ausgestellter, gültiger Reiseausweis für Flüchtlinge als Reisepassersatz. Gemäß Artikel 27 des UN-Staatenlosenübereinkommens von 1954 gilt ein von einem Vertragsstaat ausgestellter, gültiger Reiseausweis als Reisepassersatz. Kinder unter 16 Jahren (einschließlich Kleinkinder), die in Begleitung eines Erwachsenen reisen, benötigen bei Flügen zwischen EWRLändern einen Lichtbildausweis. Als Lichtbildausweise werden für Kinder unter 16 entweder ein gültiger Reisepass oder ein gültiger Personalausweis akzeptiert, wenn diese von einem EWR-Land ausgestellt wurden. Kinder, die ein Visum benötigen, müssen immer zusammen mit dem Erwachsenen reisen, der auf ihrem Visum eingetragen ist. Aufenthaltsgenehmigungen, Familienbücher, Seefahrtbücher oder Militärausweise usw. werden NICHT als Ersatz für den oben beschriebenen Lichtbildausweis anerkannt. Abgelaufene oder beschädigte Lichtbildausweise werden in keinem Fall akzeptiert. WIR BEHALTEN UNS DAS RECHT VOR, IHRE BUCHUNG OHNE RÜCKERSTATTUNG ZU STORNIEREN UND SIE NICHT AN BORD GEHEN ZU LASSEN, WENN SIE NICHT DIE OBEN STEHENDEN ANFORDERUNGEN AN REISEDOKUMENTE UND VORABINFORMATIONEN ZU FLUGGÄSTEN ERFÜLLEN. KLEINKINDER, KINDER UND JUGENDLICHE Weitere Informationen zu den Anforderungen an Lichtbildausweise für Kinder und Kleinkinder finden Sie im Abschnitt "Dokumente und Vorabinformationen zu Fluggästen". Kinder, die in Begleitung eines Erwachsenen reisen, benötigen in den folgenden Fällen keinen Lichtbildausweis: Kinder unter 16, die zwischen Großbritannien und der Republik Irland oder auf Inlandsflügen innerhalb Großbritanniens oder Irlands reisen. (Ein OnlineCheck-in ist nicht zulässig. Es muss am Flughafen eingecheckt werden.) WICHTIGER HINWEIS: Ab dem 1. Oktober 2009 müssen alle Kinder unter 16 auf allen Ryanair-Flügen entweder einen gültigen Reisepass oder einen gültigen nationalen EWR-Personalausweis vorweisen. Kinder unter 16, die im Reisepass des begleitenden Elternteils eingetragen sind. (Ein Online-Check-in ist möglich – siehe "Reisefragen".) Deutsche Kinder unter 10, die im Besitz eines gültigen deutschen Kinderausweises sind. (Ein Online-Check-in ist möglich.) Deutsche, französische und spanische Kinder unter 14, die eine Geburtsurkunde oder ein gültiges Familienbuch mitführen, wenn sie auf Inlandsflügen innerhalb von Deutschland, Frankreich oder Spanien reisen. (Ein Online-Check-in ist nicht zulässig. Es muss am Flughafen eingecheckt werden.) WICHTIGER HINWEIS: Ab dem 1. Oktober 2009 akzeptiert Ryanair keine Geburtsurkunden oder Familienbücher mehr für Flüge. Italienische Kinder bis zum Alter von 15 Jahren, die im Besitz eines gültigen "Certificato Di Nascita" sind, das mit dem Vermerk "VALIDO PER L'ESPATRIO" als Reisedokument zugelassen und mit "IL QUESTORE" unterzeichnet ist, falls dieses Dokument für die Einreise in das jeweilige Zielland akzeptiert wird. (Ein Online-Check-in ist nicht zulässig. Es muss am Flughafen eingecheckt werden.) WICHTIGER HINWEIS: Ab dem 1. Oktober 2009 akzeptiert Ryanair das "Certificato Di Nascita" nicht mehr als Lichtbildausweis für Flugreisen. Ab diesem Datum müssen alle italienischen Kinder auf allen Ryanair-Flügen einen gültigen Reisepass vorweisen. Ryanair akzeptiert keine allein reisenden Kinder unter 14 Jahren. Kinder unter 14 Jahren müssen immer von einem Fluggast über 16 Jahren begleitet werden, der mit dem Kind zusammen gebucht hat. Begleitservices und andere Sonderdienstleistungen sind NICHT verfügbar. Allein reisende Minderjährige im Alter von 14 oder 15 Jahre werden nur dann akzeptiert, wenn von einem Elternteil oder Erziehungsberechtigten ein Haftungsbefreiungsformular am Check-in-Schalter JEDES Startflughafens ausgefüllt und unterzeichnet wird. Der Elternteil oder der Erziehungsberechtigte eines allein reisenden Minderjährigen muss bis zum Abflug am Flughafen bleiben. WICHTIGER HINWEIS: Ab dem 1. Oktober 2009 akzeptiert Ryanair keine allein reisenden Kinder unter 16 Jahren mehr. Kleinkinder, die zum Reisezeitpunkt zwischen 8 Tagen und 2 Jahre alt sind, können nicht auf einem eigenen Sitz reisen. Sie müssen auf dem Schoß eines Erwachsenen sitzen. Die Gebühr für die Mitnahme von Kleinkindern beträgt 20 £/20 € (bzw. den entsprechenden Betrag in lokaler Währung) pro Kleinkind und einfachem Flug (bei maximal einem Kleinkind pro Erwachsenem). (Ein Online-Check-in ist nicht zulässig. Es muss am Flughafen eingecheckt werden.) Autokindersitze dürfen nicht im Passagierraum des Flugzeugs mitgeführt werden. Es können keine zusätzlichen Sitze für Kleinkinder gebucht werden. Für Kleinkinder gibt es kein Freigepäck. Falls das Kleinkind vor der Rückreise 2 Jahre alt wird, muss für diesen Teil der Reise der entsprechende Flugpreis einschließlich der anfallenden Gebühren und Steuern gezahlt werden. Gegebenenfalls ist ein Altersnachweis erforderlich. Haben Sie daher einen gültigen Lichtbildausweis für das Kleinkind zu Kontrollzwecken zur Hand (oder eine Geburtsurkunde für Flugstrecken, für die kein gültiger Lichtbildausweis erforderlich ist, d. h. Irland-Großbritannien/Großbritannien-Irland oder Inlandsflüge). WICHTIGER HINWEIS: Ab dem 1. Oktober 2009 müssen alle Kleinkinder auf allen Ryanair-Flügen entweder einen gültigen Reisepass oder einen gültigen nationalen EWR-Personalausweis vorweisen. In Spanien/Frankreich lebende Kinder unter 18 Jahren, die nicht in Begleitung ihrer Eltern bzw. Erziehungsberechtigten reisen, benötigen für Flüge zwischen EWR-Staaten neben einem gültigen nationalen Personalausweis ein (bei der Polizei vor Ort zu beziehendes) Formular, mit dem die Eltern schriftlich in die Reise einwilligen. Dieses Formular muss am Check-in-Schalter und an der Passkontrolle vorgelegt werden. Ohne dieses Formular dürfen diese Personen nicht an Bord gehen. Portugiesische Strecken: Portugiesische Staatsbürger und ausländische Einwohner unter 18 Jahren, die Portugal ohne Begleitung ihres Vater, ihrer Mutter oder eines Erziehungsberechtigten verlassen oder dort ohne eine dieser Personen wieder einreisen, benötigen eine vom Vater, von der Mutter oder von einem Erziehungsberechtigten unterzeichnete Reiseerlaubnis, deren Unterschrift notariell beglaubigt sein muss, falls der Vater, die Mutter oder der Erziehungsberechtigte in Portugal leben. Anderenfalls muss die Reiseerlaubnis von einer portugiesischen Botschaft oder einem portugiesischen Konsulat in dem Land beglaubigt sein, in dem der Vater, die Mutter oder der Erziehungsberechtigte lebt. Eine solche Reiseerlaubnis ist auch erforderlich, wenn Minderjährige von einer anderen Person als ihrem Vater, ihrer Mutter oder einem Erziehungsberechtigten begleitet werden. In solchen Fällen muss der Name der begleitenden Person deutlich auf der Reiseerlaubnis erkennbar sein. Ausländischen allein reisenden Minderjährigen unter 18 Jahren kann die Einreise verweigert werden, wenn sie niemanden in Portugal kennen, der sich während ihres Aufenthalts um sie kümmert. Alle lettischen Kinder unter 18 Jahren, die nicht in Begleitung eines Elternteils oder Erziehungsberechtigten reisen, müssen beim Checkin Folgendes vorweisen: - Einen gültigen Reisepass und ihre Geburtsurkunde sowie eine schriftliche, notariell beglaubigte Genehmigung ihrer Eltern oder ihres Erziehungsberechtigten, mit der sie sich einverstanden erklären, dass das Kind ohne sie reist. Kroatische Strecken: Alle Kinder zwischen 14-18 Jahren, die von oder nach Kroatien reisen und sich nicht in Begleitung ihrer Eltern oder eines Erziehungsberechtigten befinden, müssen beim Check-in Folgendes vorweisen: - Einen gültigen Reisepass oder einen nationalen Personalausweis sowie eine schriftliche Genehmigung, die von mindestens einem Elternteil oder einem Erziehungsberechtigten unterzeichnet ist. Diese schriftliche Genehmigung muss von einer kroatischen Botschaft, einem kroatischen Konsulat oder einer lokalen Behörde beglaubigt sein. Falls die Beglaubigung nicht durch die Botschaft bzw. das Konsulat erfolgte, ist eine beeidigte Übersetzung ins Kroatische erforderlich. WIR BEHALTEN UNS DAS RECHT VOR, IHRE BUCHUNG OHNE RÜCKERSTATTUNG ZU STORNIEREN UND SIE NICHT AN BORD GEHEN ZU LASSEN, WENN SIE NICHT DIE OBEN STEHENDEN ANFORDERUNGEN AN KLEINKINDER, KINDER UND JUGENDLICHE ERFÜLLEN. FLUGGÄSTE MIT EINGESCHRÄNKTER MOBILITÄT, BLINDE/SEHBEHINDERTE ODER ERKRANKTE FLUGGÄSTE UND FLUGGÄSTE, DIE BESONDERE HILFELEISTUNGEN AM FLUGHAFEN BENÖTIGEN Aus Sicherheitsgründen kann Ryanair auf jedem Flug maximal vier Fluggäste mitnehmen, die entweder eine eingeschränkte Mobilität aufweisen oder blind/sehbehindert sind und mit einem Assistenzhund oder alleine reisen bzw. auf spezielle Hilfeleistungen am Flughafen oder an Bord angewiesen sind. Solche Fluggäste sollten die erforderlichen besonderen Hilfeleistungen schon im Rahmen des Buchungsvorgangs auf www.ryanair.com buchen. Dies gilt auch für blinde/sehbehinderte Fluggäste, die von einem sehfähigen Mitreisenden begleitet werden. Bei Fluggästen, die besondere Hilfeleistungen vorab gebucht haben und online einchecken, wird ein Vermerk zu den erforderlichen Hilfeleistungen auf die Online-Bordkarte gedruckt. Bei ihrem Eintreffen am Flughafen sollten sie sich zum ausgewiesenen Schalter für besondere Hilfeleistungen begeben. Fluggäste, die am Flughafen einchecken, müssen zunächst einchecken, um ihre Bordkarte und eine Bestätigung über die gebuchten Hilfeleistungen zu erhalten, bevor sie die Hilfeleistungen am ausgewiesenen Schalter für besondere Hilfeleistungen in Anspruch nehmen können. Bitte bewahren Sie Ihre Online-Bordkarte oder die am Flughafen erhaltene Bestätigung auf, damit Sie sie bei der Ankunft an Ihrem Zielflughafen vorweisen können, um dort die vorab gebuchte Unterstützung zu erhalten. Falls besondere Hilfeleistungen nicht vorab gebucht werden, kann der Fall eintreten, dass diese nicht verfügbar sind und der Fluggast nicht reisen kann. Ab 36 Stunden vor Reiseantritt bzw. nach dem Check-in können besondere Hilfeleistungen nicht mehr online gebucht werden. In diesen Fällen können Sie bis zu 12 Stunden vor dem planmäßigen Abflug besondere Hilfeleistungen (soweit verfügbar) während der Geschäftszeiten über das zuständige Ryanair-Callcenter buchen. Fluggäste mit eingeschränkter Mobilität, die Ryanair vorab hierüber unterrichtet haben, sollten spätestens 30 Minuten vor Abflug am Boarding-Gate eintreffen. Sie werden an Bord gebracht, sobald das allgemeine Boarding abgeschlossen ist. Ihre Sitze an Bord werden vorab reserviert. Elektrische Rollstühle können nur mitgenommen werden, wenn es sich bei der Batterie um eine Trocken- oder Gelzelle handelt und die Abmessungen nicht mehr als 81 cm (Höhe), 119 cm (Breite) und 119 cm (Tiefe) betragen. Der Fluggast muss demonstrieren, wie die Batterie abgeklemmt werden kann, und sicherstellen, dass offen liegende Kontakte gegen Kurzschluss geschützt sind. Aus Sicherheitsgründen ist es Fluggästen nicht gestattet, eigenen Sauerstoff an Bord mitzubringen. Falls Sauerstoff während des Fluges benötigt wird, muss dieser mindestens 7 Tage vor Abreise oder möglichst noch am Tag der Buchung direkt bei Ryanair über das zuständige Ryanair-Callcenter gegen eine Gebühr von 100 £/100 € (bzw. dem entsprechenden Betrag in lokaler Währung) gebucht werden. Aufgrund der Sicherheitsvorschriften darf dieser Service nur für einen einzigen Fluggast pro Flug bereitgestellt werden. Fluggäste, die Sauerstoff benötigen, müssen ein Attest ihres Arztes mitführen, in dem dieser auf Englisch bestätigt, dass der Fluggast reisefähig ist, dass keine ununterbrochene Sauerstoffversorgung während mehr als 120 Minuten bei 4 Litern pro Minute (hoher Flow) bzw. von mehr als 240 Minuten bei 2 Litern pro Minute (niedriger Flow) erforderlich ist und dass der von uns bereitgestellte Sauerstoff für den Fluggast geeignet ist. Fluggäste ohne dieses Attest werden nicht befördert. Bitte beachten Sie, dass die Mitnahme von Assistenztieren auf den folgenden Flugstrecken nicht gestattet ist: Flüge von/nach Schweden, Flüge von/nach Norwegen, Flüge zwischen dem europäischen Festland und Großbritannien oder Irland und Flüge von/nach Marokko. Fluggäste, die ein Assistenztier an Bord mitführen möchten, sollten auf diese besondere Hilfeleistung möglichst online zum Zeitpunkt der Buchung hinweisen oder dies möglichst noch am Tag der Buchung über die Ryanair-Hotline für besondere Hilfeleistungen nachholen. Falls Fluggäste sich aus medizinischen Gründen während des Flug Injektionen verabreichen müssen (z. B. Diabetiker), dürfen sie Spritzen im Passagierraum mitführen. Ein entsprechender Nachweis (ein ärztliches Attest ist ausreichend) ist beim Check-in bzw. bei der Sicherheitskontrolle vorzuweisen. Der Fluggast sollte dieses Attest während der ganzen Reise mit sich führen. WENN SIE BESONDERE HILFELEISTUNGEN NICHT VORAB BUCHEN, IST DER SERVICE BEI IHREM EINTREFFEN AM FLUGHAFEN GGF. NICHT VERFÜGBAR UND SIE KÖNNEN UNTER UMSTÄNDEN NICHT AN BORD GEHEN. SCHWANGERSCHAFT Bei Einzelschwangerschaften ohne Komplikationen gestattet Ryanair Flugreisen bis zum Ende der 36. Schwangerschaftswoche. Bei Zwillings-, Drillingsschwangerschaften usw. sind Reisen bis zum Ende der 32. Woche möglich. Ab Beginn der 28. Schwangerschaftswoche müssen Sie ein ärztliches Attest mitführen, das auf Englisch bescheinigt, dass es bei der Schwangerschaft keine Komplikationen gibt, und den voraussichtlichen Geburtstermin bestätigt. In diesem Attest sollte Ihr Arzt bescheinigen, dass Sie sich in gutem Gesundheitszustand befinden, dass er damit einverstanden ist, dass Sie fliegen, und dass seiner Meinung nach in Ihrem Fall nichts gegen eine Flugreise spricht. FLUGUMBUCHUNGEN UND NAMENSÄNDERUNGEN Nach dem Check-in können keine Änderungen mehr an einer Buchung vorgenommen werden. Flugumbuchungen können (bei Sitzverfügbarkeit) bis zu 4 Stunden vor der planmäßigen Abflugzeit online oder (während der Geschäftszeiten) über ein Buchungszentrum vorgenommen werden. Bei einer Umbuchung am Flughafen oder über ein Buchungszentrum können keine speziellen Internettarife in Anspruch genommen werden. Flugdatum, Flugzeit und Flugstrecke sind umbuchbar (bei Sitzverfügbarkeit). Bei Online-Buchung fallen für die Umbuchung Gebühren in Höhe von 25 £/25 € pro Person und einfachem Flug an. Falls die Umbuchung am Flughafen oder über ein Buchungszentrum erfolgt, werden Ihnen 55 £/55 € pro Person und einfachem Flug berechnet. Zusätzlich zu dieser Bearbeitungsgebühr wird Ihnen eine etwaige Preisdifferenz zwischen dem ursprünglich bezahlten Gesamtpreis und dem niedrigsten verfügbaren Gesamtpreis zum Zeitpunkt der Umbuchung in Rechnung gestellt. Bitte beachten Sie, dass Sie keine Kaufpreiserstattung erhalten, wenn der neue Flug billiger als der ursprüngliche Flug ist. Der Name des Fluggasts kann online gegen eine Gebühr von 100 £/100 € oder am Flughafen bzw. über ein Buchungszentrum gegen eine Gebühr von 100 £/100 € geändert werden. Namensänderungen sind bis zu 4 Stunden vor der planmäßigen Abflugzeit entweder online oder (während der Geschäftszeiten) über ein Buchungszentrum möglich. Namensänderungen sind nur für den vollständigen Reiseplan des jeweiligen Fluggasts möglich. Zahlungen per elektronischem Lastschrifteinzugsverfahren (ELV) sind nur bis zu 10 Tage vor Abflug möglich. Fluggäste, die eine Flugumbuchung oder eine Namensänderung innerhalb von 10 Tagen vor dem ursprünglich geplanten Abflugtermin per elektronischem Lastschrifteinzugsverfahren (ELV) bezahlen möchten, wenden sich bitte während der Geschäftszeiten unter 0190 170 100 (0,62 €/Min. aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkgebühren können hiervon abweichen) an die deutsche Buchungsabteilung. BEVORZUGTE BEHANDLUNG BEIM EINSTIEG (PRIORITY BOARDING) Ryanairs Konzept sieht keine fest zugewiesenen Sitzplätze vor. Sie können daher keine bestimmten Sitzplätze reservieren. Allerdings steht ein System für die bevorzugte Behandlung beim Einstieg (Priority Boarding) zur Verfügung, das es Fluggästen ermöglicht, als erste an Bord des Flugzeugs zu gehen und sich einen Sitzplatz auszusuchen. Aus Sicherheitsgründen dürfen Sitze an den Notausgängen nur von nicht behinderten Erwachsenen eingenommen werden. Die bevorzugte Behandlung beim Einstieg (Priority Boarding) kann online für alle zu einer Flugbuchung gehörenden Fluggäste gebucht werden. Es fallen dafür Gebühren in Höhe von 3 £/3 € (bzw. dem entsprechenden Betrag in lokaler Währung) pro Person und einfachem Flug an. Alternativ kann diese Leistung auch am Flughafen oder über ein Ryanair-Callcenter für 4 £/4 € pro Person und einfachem Flug gebucht werden. Die bevorzugte Behandlung beim Einstieg (Priority Boarding) kann nicht nachträglich über den Abschnitt "Buchung bearbeiten" gebucht werden, nachdem ein Fluggast online eingecheckt hat. Fluggäste mit vorab gebuchten besonderen Hilfeleistungen werden nach dem allgemeinen Boarding an Bord gebracht. Für sie stehen reservierte Sitzplätze zur Verfügung. FLUGANNULLIERUNGEN UND FLUGPLANÄNDERUNGEN Wenn Ihr Flug annulliert bzw. die Flugzeit vor dem Abflugdatum um mehr als drei Stunden vor oder nach der ursprünglichen Abflugzeit geändert wird, sind Sie zu einer Reisegutschrift oder einer vollen Rückerstattung aller gezahlten Beträge berechtigt, wenn Ihnen der alternativ angebotene Flug bzw. die alternativ angebotenen Flüge zeitlich nicht passt/passen, und Sie den Flug nicht antreten. Ryanair bietet keine finanzielle Entschädigung gemäß Artikel 7 der EG-Verordnung 261/2004 für Flüge, die aus nicht von Ryanair zu vertretenden Gründen (außergewöhnliche Umstände) verspätet sind oder storniert werden. Sie sollten daher ggf. für solche Fälle eine geeignete private Versicherung abschließen. Ihre Rechte gemäß EG-Verordnung 261/2004 werden dadurch nicht berührt, sodass Ihnen als betroffenem Fluggast bei Nichtbeförderung, Flugannullierung oder Verspätung von über zwei Stunden eine schriftliche Mitteilung zu den Ersatz- und Unterstützungsansprüchen im Rahmen dieser Verordnung ausgehändigt wird, wenn Sie sich diesbezüglich an unsere Mitarbeiter am Flughafenschalter wenden. Fluggäste, die lange im Voraus buchen, sollten ihre Hin- und Rückflugzeiten 24 bis 72 Stunden vor Abflug über den Link "Buchung bearbeiten" auf www.ryanair.com überprüfen oder sich hierzu an ein Ryanair-Buchungszentrum wenden. KONTAKT Flugplanänderungen, allgemeine Mitteilungen oder Flugannullierungen werden Fluggästen an die E-Mail-Adresse übermittelt, die sie bei der Buchung angegeben haben. Dabei wird der Nachweis der E-Mail-Absendung als Beweis für den Erhalt der Mitteilung angesehen. Falls Sie Ryanair keine gültige E-Mail-Adresse angegeben haben, sollten Sie die Flugzeiten für Ihren Hin- und Rückflug über den Link "Buchung bearbeiten" auf www.ryanair.com oder telefonisch bei einem Ryanair-Buchungszentrum 24 bis 72 Stunden vor der planmäßigen Abflugzeit überprüfen. Beschwerden und Ansprüche werden auf dem Postweg oder per Fax entgegengenommen. Sie sollten nach Möglichkeit in englischer Sprache abgefasst sein. Bitte senden Sie nur Kopien ein, da Originaldokumente weder aufbewahrt noch zurückgesendet werden. "PUNKT-ZU-PUNKT"-FLUGGESELLSCHAFT Ryanair ist eine "Punkt-zu-Punkt"-Fluggesellschaft. Wir bieten daher keinen Fluggast- oder Gepäcktransfer zu anderen Flügen an. Dies gilt in gleichem Maße für Flüge von Ryanair wie für Flüge anderer Fluggesellschaften. Fluggäste sollten deshalb keine Anschlussverbindungen mit Ryanair oder anderen Flug- bzw. Transportgesellschaften buchen. MOBILTELEFONE Einige Flugzeuge von Ryanair sind inzwischen so ausgerüstet, dass Fluggäste Mobiltelefone und PDAs auf dem Flug nutzen dürfen. Fluggäste, die mit einem solchen Flugzeug reisen, können während des Fluges telefonieren und SMS-Nachrichten versenden. Ryanair plant, die entsprechenden Technologie innerhalb der kommenden 18 Monate auf alle Flugzeuge auszudehnen. : RAUCHEN UND GETRÄNKE Das Rauchen ist in Flugzeugen von Ryanair völlig untersagt. Bei Verstoß gegen diese Vorschrift droht Ihnen eine hohe Geldstrafe. Zusätzlich müssen Sie die Kosten für die Betriebsstörung tragen, die Ryanair Ihnen gegenüber geltend macht. Fluggäste, die versuchen, auf einem Flug von Ryanair zu rauchen, werden in Zukunft von der Beförderung durch Ryanair ausgeschlossen. Es ist Fluggästen nicht gestattet, mitgebrachte alkoholische Produkte an Bord zu konsumieren. Im Interesse der Sicherheit dürfen Fluggäste keine heißen Getränke mit an Bord nehmen. BUS-/ZUGVERBINDUNGEN Alle auf ryanair.com angegebenen oder in sonstiger Weise von Ryanair beworbenen Zug- und Busverbindungen werden unabhängig von Ryanair durchgeführt. Ryanair trägt keinerlei Verantwortung für den Service usw. dieser Fremdanbieter. Ryanair übernimmt keine Verantwortung für die Aktualität und Richtigkeit dieser Transferinformationen. Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer Für internationale Flüge fällt keine Mehrwertsteuer an. Die angezeigten Flugpreise und Gebühren für Inlandsflüge in Italien, Frankreich, Spanien und Deutschland sind jedoch einschließlich der Mehrwertsteuer zum jeweils geltenden Satz ausgewiesen. Bei allen Buchungen von Inlandsflügen erhalten Sie automatisch einen Umsatzsteuer-Beleg. Eine Rechnung für Buchungen von Inlandsflügen kann nur bei einem Ryanair-Buchungszentrum (während der Geschäftszeiten) innerhalb von 24 Stunden nach der Buchung und unter Angabe der folgenden Daten beantragt werden: Name der buchenden Person bzw. Firma, Wohnsitz oder Adresse, Steuer- bzw. Umsatzsteuernummer und Zustelladresse für die Rechnung, falls vom steuerlichen Wohnsitz abweichend. VORABINFORMATIONEN ZU FLUGGÄSTEN Fluggesellschaften sind in bestimmten Ländern dazu verpflichtet, Fluggastdaten vor dem Abflug an bestimmte Behörden zu übermitteln. Entsprechend können alle Daten, die uns über Sie und Ihre Reise zur Verfügung stehen, gegenüber den Behörden aller Länder auf Ihrer Reiseroute offengelegt werden. Diese Daten werden als "Vorabinformationen zu Fluggästen" bezeichnet. INFORMATIONEN ZU ATOL Direkt bei einer Fluggesellschaft gebuchte Flüge sind nicht durch ATOL geschützt, auch dann nicht, wenn Sie Ihre Unterbringung bei einem anderen Anbieter über einen Link auf der Website der Fluggesellschaft buchen. Gegebenenfalls sind Sie jedoch abgesichert, wenn Sie mit Kreditkarte zahlen. Bitte informieren Sie sich diesbezüglich bei Ihrem Kreditkartenanbieter. Falls Sie Ihren Flug nicht mit Kreditkarte bezahlen, kann es sinnvoll sein, eine Reiseversicherung abzuschließen, die für Schäden aufkommt, die nicht durch die Fluggesellschaft abgedeckt sind. INFORMATIONEN ZUR FLUGGESELLSCHAFT Alle auf der Website von Ryanair angebotenen Flüge werden planmäßig mit von Ryanair betriebenen Flugzeugen des Typs Boeing 737800 abgewickelt. Hinweis auf die Einbeziehung von Vertragsbedingungen durch Bezugnahme 1. 2. 3. Für Ihren Beförderungsvertrag (Vertrag) mit Ryanair gelten unsere allgemeinen Beförderungsbedingungen für Fluggäste und Gepäck von Ryanair, die zum gegebenen Zeitpunkt in Kraft sind (zum Anzeigen oder Herunterladen hier klicken), sowie alle damit verbundenen Regeln, Bestimmungen und/oder Richtlinien, die für bestimmte Gegenstände gelten (Bestimmungen). Die Bedingungen und Bestimmungen von Ryanair werden durch diesen Hinweis durch Bezugnahme in diesen Vertrag aufgenommen und damit zum Bestandteil dieses Vertrags. Unsere Bedingungen umfassen insbesondere Folgendes: Bedingungen und Haftungsbeschränkungen für Körperverletzung oder Tod von Fluggästen. Bedingungen und Haftungsbeschränkungen für den Verlust, die Beschädigung oder verspätete Lieferung von Waren und Gepäckstücken, einschließlich zerbrechlicher oder verderblicher Waren. Anwendung unserer Bedingungen und Haftungsbeschränkungen auf die Handlungen unserer Vertreter, Angestellten und Beauftragten, einschließlich aller Personen, die Gegenstände oder Dienstleistungen an uns liefern. Beschränkungen für Ansprüche, einschließlich Einschränkungen des Zeitraums, in dem Fluggäste Ansprüche bei uns geltend machen oder Schritte gegen uns einleiten müssen. Regeln für die Rückbestätigung von Flugzeiten, Check-in-Fristen, die Nutzung und Geltungsdauer von Flugscheinen und unser Recht zur Ablehnung der Beförderung. Rechte und Haftungsbeschränkungen für eine Verspätung bei der Erbringung einer Dienstleistung oder eine Nichterbringung, einschließlich Flugplanänderungen, Einsatz alternativer Fluggesellschaften oder Flugzeuge oder Änderung der Flugrouten. Pflicht zur Bereithaltung aller notwendigen Reisedokumente wie Reisepass und Visum. Haftung von Fluggesellschaften für Fluggäste und deren Reisegepäck Diese Hinweise fassen die Haftungsregeln zusammen, die von Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft nach den Rechtsvorschriften der Gemeinschaft und dem Montrealer Abkommen von 1999 anzuwenden sind. Schadenersatz bei Tod oder Körperverletzung Es gibt keine Höchstbeträge für die Haftung bei Tod oder Körperverletzung. Für Schäden bis zu einer Höhe von 100.000 Sonderziehungsrechten ("SZR") kann das Luftfahrtunternehmen keine Einwendungen gegen Schadensersatzforderungen erheben. Über diesen Betrag hinausgehende Forderungen kann das Luftfahrtunternehmen durch den Nachweis abwenden, dass es weder fahrlässig noch sonst schuldhaft gehandelt hat. Vorschusszahlungen Wird ein Fluggast getötet oder verletzt, hat das Luftfahrtunternehmen innerhalb von 15 Tagen nach Feststellung der schadenersatzberechtigten Person eine Vorschusszahlung zu leisten, um die unmittelbaren wirtschaftlichen Bedürfnisse zu decken. Im Todesfall soll diese Vorauszahlung mindestens 16.000 SZR betragen. Verspätungen bei der Beförderung von Fluggästen Das Luftfahrtunternehmen haftet für Schäden durch Verspätung bei der Beförderung von Fluggästen, es sei denn, dass es alle zumutbaren Maßnahmen zur Schadensvermeidung ergriffen hat oder die Ergreifung dieser Maßnahmen unmöglich war. Die Haftung für eine Verspätung für den Fluggast ist auf 4.150 SZR beschränkt. Verspätungen bei der Beförderung von Reisegepäck Das Luftfahrtunternehmen haftet für Schäden durch Verspätung bei der Beförderung von Reisegepäck, es sei denn, dass es alle zumutbaren Maßnahmen zur Schadensvermeidung ergriffen hat oder die Ergreifung dieser Maßnahmen unmöglich war. Die Haftung für Schäden durch Verspätung bei der Beförderung von Reisegepäck ist auf 1.000 SZR beschränkt. Zerstörung, Verlust oder Beschädigung von Reisegepäck Die Fluggesellschaft haftet für Zerstörung, Verlust oder Beschädigung von Gepäck mit einer Summe von bis zu 1.000 SZR. Bei aufgegebenem Reisegepäck besteht eine verschuldensunabhängige Haftung, sofern nicht das Reisegepäck bereits vorher schadhaft war. Bei nicht aufgegebenem Reisegepäck haftet das Luftfahrtunternehmen nur für schuldhaftes Verhalten. Höhere Haftungsgrenze für Reisegepäck Eine höhere Haftungsgrenze gilt, wenn der Fluggast spätestens beim Check-in eine besondere Erklärung abgibt und einen Zuschlag in Höhe von 100 €/100 £ entrichtet. Beanstandungen beim Reisegepäck Bei Beschädigung, Verspätung, Verlust oder Zerstörung von Reisegepäck hat der Fluggast dem Luftfahrtunternehmen so bald wie möglich schriftlich Anzeige zu erstatten. Bei Beschädigung von aufgegebenem Reisegepäck muss der Fluggast binnen sieben Tagen, bei verspätetem Reisegepäck binnen 21 Tagen, nachdem es ihm zur Verfügung gestellt wurde, eine schriftliche Beschwerde einreichen. Haftung des vertraglichen und des ausführenden Luftfahrtunternehmens Wenn das ausführende Luftfahrtunternehmen nicht mit dem vertraglichen Luftfahrtunternehmen identisch ist, kann der Fluggast seine Anzeige oder Schadensersatzansprüche an jedes der beiden Unternehmen richten. Ist auf dem Flugschein der Name oder Code eines Luftfahrtunternehmens angegeben, so ist dieses das vertragliche Luftfahrtunternehmen. Klagefristen Gerichtliche Klagen auf Schadensersatz müssen innerhalb von zwei Jahren, beginnend mit dem Tag der Ankunft des Flugzeugs oder dem Tag, an dem das Flugzeug hätte ankommen sollen, erhoben werden. Grundlage dieser Informationen Diese Bestimmungen beruhen auf dem Montrealer Abkommen vom 28. Mai 1999, das in der Europäischen Gemeinschaft durch die Verordnung (EG) Nr. 2027/97 in der durch die Verordnung (EG) Nr. 889/2002 geänderten Fassung und durch nationale Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten umgesetzt wurde. Verbotene Artikel Es ist Fluggästen nicht erlaubt, folgende Artikel in den Sicherheitsbereich oder die Kabine eines Flugzeugs mitzunehmen: Gewehre, Schuss- und andere Waffen sowie alle Gegenstände, mit denen tatsächlich oder augenscheinlich ein Projektil abgefeuert werden kann oder Verletzungen hervorgerufen werden können. Dazu zählen: Alle Arten von Schusswaffen (Pistolen, Revolver, Gewehre, Schrotflinten etc.), Nachbildungen und Imitationen von Schusswaffen, Bauteile von Schusswaffen (ausgenommen teleskopische Sichtgeräte und Visiere), Luftpistolen, Gewehre und Schrotfeuerwaffen. Signalpistolen, Startpistolen, alle Arten von Spielzeugschusswaffen, Kugelwaffen, industrielle Bolzen- und Nagelpistolen, Armbrüste, Katapulte, Harpunen und Lanzenfeuerwaffen, humane Tiertötungswaffen, Betäubungs- und Schockgeräte, z. B. Ochsenstecken, ballistische Energiewaffen (Laser) oder Feuerzeuge in Form einer Schusswaffe. Spitze oder scharfe Waffen und Gegenstände; Artikel mit einer Spitze oder Klinge, die Verletzungen hervorrufen können. Dazu zählen: Äxte und Beile, Schuss- und Wurfpfeile, Steigeisen (Enterhaken, gebogene Eisenstangen oder Platten mit Eisennägeln für Bergsteiger), Harpunen und Speere, Eisäxte und Eispickel, Schlittschuhe, Klappmesser und feststehende Messer jeglicher Länge, sonstige Messer, einschließlich zeremonieller, religiöser oder Jagdmesser aus Metall oder einem anderen Material, das stark genug ist, um als potenzielle Waffe benutzt zu werden, Fleischmesser, Macheten, offene Rasierer und Rasierklingen (ausgenommen Sicherheits- oder Einwegrasierer, bei denen die Klinge in einem Gehäuse eingeschlossen ist), Säbel, Schwerter und Stockdegen, Skalpelle, Scheren jeglicher Größe, Skiund Wanderstöcke, Wurfsterne, Werkzeuge, die potentiell als Hieb- oder Stichwaffe benutzt werden können, z. B. Bohrer, Bohreinsätze, Teppichmesser, Werkzeugmesser, alle Arten von Sägen, Schraubenzieher, Brecheisen, Hämmer, Zangen, Schraubenschlüssel und Lötlampen. Stumpfe Gegenstände: alle stumpfen Gegenstände, die Verletzungen hervorrufen können, einschließlich: Tennisschläger, Baseball- und Softballschläger, -hölzer und -stöcke – aus weichem oder festen Material – z. B. Knüppel, Totschläger (Schlagstöcke mit Ledereinfassung und beweglichem Griff), Polizeiknüppel und -schlagstöcke, Kricketschläger, Golfschläger, Hockeyund Hurling-Schläger, Lacrosse-Schläger, Kajak- und Kanupaddel, Skateboards, Billard-, Snooker- und Pool-Queues, Angelruten, Kampfsportutensilien, wie z. B. Schlagringe, Keulen, Totschläger, Reisdreschflegel, Nunchakus, Kubatons und Kubasaunts. Explosive und leicht entzündliche Substanzen: alle explosiven oder leicht entflammbaren Substanzen, die ein Risiko für die Gesundheit der Fluggäste oder des Bordpersonals oder die Sicherheit des Flugzeugs oder Geländes darstellen, einschließlich: Munition, Sprengkapseln, Detonatoren, Zündvorrichtungen, Sprengstoffe, Sprengvorrichtungen, Imitationen oder Nachbildungen von Sprengmaterialien oder -vorrichtungen, Minen, sonstige militärischen Sprengkörper und Granaten jeglicher Art, Gas und Gasbehälter, z. B. Butan, Propan, Acetylen, Sauerstoff – in großer Menge, Feuerwerkskörper, Leuchtsignale jeglicher Art und sonstige pyrotechnische Gegenstände (einschließlich Partyfeuerwerk und Aufsätze für Spielzeugpistolen), unsichere Zündhölzer, Rauch erzeugende Kanister oder Patronen, leicht entflammbare Flüssigtreibstoffe, z. B. Benzin, Diesel, Feuerzeugbenzin, Alkohol, Ethanol, Aerosol-Sprühfarbe, Terpentin, Farbverdünner sowie alkoholische Getränke mit mehr als 70 % Volumenalkohol (140 % Proof) Chemische und toxische Substanzen: alle chemischen oder toxischen Substanzen, die ein Risiko für die Gesundheit der Fluggäste oder des Bordpersonals oder die Sicherheit des Flugzeugs oder des Geländes darstellen, einschließlich: Säuren und Basen, z. B. "nasse" Batterien, die auslaufen können, Substanzen mit Korrosions- oder Bleichwirkung – z. B. Quecksilber oder Chlor, Betäubungs- oder Abschreckungssprays – z. B. Muskatspray, Pfefferspray oder Tränengas, radioaktive Materialien - z. B. medizinische oder kommerzielle Isotope; Gifte, infektiöse oder andere gefährlichen biologischen Materialien – z. B. infiziertes Blut, Bakterien oder Viren, spontan entzündliche oder oxidierende Materialien, Feuerlöscher (ausgenommen solche, die durch die Brandschutzbestimmungen als Notausrüstung für das Flugzeug zugelassen sind). Folgende Gegenstände dürfen sich nicht im aufgegebenen Gepäck befinden: Sprengstoffe einschließlich Detonatoren, Zündvorrichtungen, Granaten, Minen und Sprengstoffen. Gase: Propan, Butan. Leicht entzündliche Flüssigkeiten wie Benzin oder Methanol, leicht entzündliche Feststoffe und reaktive Substanzen wie Magnesium, Feueranzünder, Feuerwerkskörper oder Leuchtsignale. Oxidationsmittel und organische Peroxide wie Bleichmittel oder Karosseriereparatursets. Toxische oder infektiöse Substanzen wie Rattengift oder infiziertes Blut, radioaktive Materialien wie medizinische oder kommerzielle Isotope, Korrosionsmittel wie Quecksilber oder Fahrzeugbatterien, Treibstoffsystemkomponenten, in denen Treibstoff enthalten war. Hinweis: Scharfe Gegenstände im aufgegebenen Gepäck sollten sicher umwickelt sein, um Verletzungen des Sicherheits- oder Abfertigungspersonals zu vermeiden. Ryanair verbietet die Beförderung von Gewehren, Feuer- und sonstigen Waffen (einschließlich Spielzeugwaffen oder Nachbildungen), Farben, Knallbonbons, Gegenständen mit Verbrennungsmotoren wie Kettensägen, Modellflugzeuge, Rasenmäher usw. (sowohl im aufgegebenen Gepäck als auch im Handgepäck).