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Baubeschreibung Premium
für Baubetreuer
Energieeffizient
Zu attraktivsten Preisen
Individuelle Ausstattung
Zum Festpreis gebaut
F1P/1306
I. Das OPTA Qualitätskonzept.
Markenhäuser aus der Region.
Gelungene Architektur, solide Bauqualität
sowie weitreichende Dienstleistungen
rund um Ihr Haus sind das Ziel.
Ihr Bauvorhaben wird deshalb geprägt
durch eine individuelle, auf Ihre Wünsche
abgestimmte Ausstattung.
Die Ausführung Ihres Hauses erfolgt in
geprüfter Qualität. Durch Großeinkauf
bietet Ihnen Ihr OPTA Baupartner einen
günstigen Festpreis. Die Ausführlichkeit
und Genauigkeit der Baubeschreibung
zeigt Ihnen das Qualitätsniveau.
Sie ist für Sie eine Entscheidungshilfe
und Vertragsgrundlage.
Die Baubeschreibung Premium
informiert Sie über die Bauausführung
und alle Ausstattungsdetails eines Hauses
in Premiumausführung.
P
Die links vom Text mit „P“ gekennzeichneten Bauleistungen und Ausstattungsdetails eines Hauses sind im Festpreis
der Premiumausführung enthalten.
W
Die links vom Text mit „W“ gekennzeichneten Bauleistungen und Ausstattungsdetails eines Hauses sind nicht im Festpreis enthalten, können jedoch auf Wunsch
zusätzlich schriftlich vereinbart werden.
Bitte beachten Sie in diesem
Zusammenhang auch den Abschnitt VII
„Bauherren-Leistungen“ auf Seite 23
dieser Baubeschreibung – sie sind
nicht im Festpreis enthalten.
Im garantierten Festpreis sind folgende
Leistungen enthalten:
P
P
P
1. Architektenplanung
Alle OPTA Massivhäuser werden von erfahrenen Architekten- und Ingenieurteams
bzw. Planern entworfen.
P
2. Technische Regelungen
Unser qualifiziertes Team entwickelt Ihr
OPTA Massivhaus gemäß den vertraglich
vereinbarten Leistungen.
Wärmeschutz:
Ihr Haus erfüllt die Mindestanforderungen
der zum Vertragsabschluss gültigen
Energieeinsparverordnung (EnEV), wenn
nichts anderes vereinbart ist.
Die Berechnung wird durch Ihren OPTA
Baupartner veranlasst.
P
Schallschutz:
Das bewertete Schalldämmmaß nach
DIN 4109 des Außenmauerwerks Ihres
OPTA Massivhauses gegenüber Außenlärm
beträgt, sofern Ihr OPTA Baupartner nichts
anderes festlegt, bei Ziegelaußenmauerwerk mindestens 42 Dezibel (R’w › 42 dB)
und maximal 44 Dezibel.
Das Schalldämmmaß der verwendeten
Fenster und Türen gegenüber Außenlärm
beträgt 32 Dezibel (R’w = 32 dB).
Das bewertete Schalldämmmaß der
verwendeten Rollladenkästen (Panzer
eingerollt) gegenüber Außenlärm beträgt
32 Dezibel (R’w = 32 dB).
Der Schallschutz innerhalb des Hauses
erfüllt die Empfehlungen für normalen
Schallschutz nach DIN 4109.
P
Brandschutz:
Das Außenmauerwerk Ihres OPTA
Massivhauses ist feuerbeständig gemäß
DIN 4102 T2 und erfüllt die höchste
Feuerwiderstandsklasse F90A.
P
P
3. Planfertigungen, Berechnungen,
Nachweise und Anträge
Ihr OPTA Baupartner erstellt für Sie folgende Genehmigungsunterlagen – soweit
behördlich gefordert, einschließlich der
benötigten Vervielfältigungen:
• Bauantragspläne
• Baubeschreibung gemäß behördlicher
Vorschrift
• statischer Nachweis (ohne Prüfstatik
und Bewehrungsplan)
• Entwässerungspläne
• Flächen- und Kubaturberechnungen
• Energiebedarfsberechnung nach EnEV
W
Weitere Nachweise oder Bestätigungen
können auf Wunsch zusätzlich vereinbart
werden.
P
Sie erhalten Ihren Vertragsplan im
Maßstab 1:100 als verbindlichen
Bestandteil des Vertrages.
P
P
Für die Finanzierung Ihres Hauses stehen
Ihrer Bank auf Wunsch ein Plansatz
(Maßstab 1:100) sowie Flächen- und
Kubaturberechnungen zur Verfügung.
4. Baustellen-WC, Bauschutt
Ein Baustellen-WC wird vom OPTA
Baupartner bis zur Abnahme gestellt
und gereinigt.
Die auf der Baustelle während der Bauzeit
anfallenden Verpackungsmaterialien
sowie der Bauschutt werden durch die
Ausführenden beseitigt.
5. Technische Vorarbeiten
Parallel zum Baugenehmigungsverfahren
erfolgt bei Ihrem OPTA Baupartner die
Ausschreibung und Vergabe aller vertraglich vereinbarten Leistungen an ausgewählte Fach-Handwerksbetriebe.
Nach Erteilung der rechtskräftigen
Baugenehmigung bzw. der Baufreigabe
werden alle Bauleistungen entsprechend
dieser Baubeschreibung und der EKB
(Ergänzung zur Kundenbaubeschreibung)
ausgeführt.
6. Detailfestlegung
Der Bauherr hat im Rahmen der Detailfestlegung vor Baubeginn grundsätzlich
die Möglichkeit, Sonderwünsche zu
vereinbaren. Alle speziellen bzw. zur Wahl
stehenden Ausführungs- oder
Ausstattungsalternativen werden in der
„Detailfestlegung“ schriftlich fixiert
und eventuelle Festpreisabweichungen
vertraglich vereinbart. Um einen zügigen
Bauablauf zu gewährleisten, sind nach
der Detailfestlegung Änderungen nur
mit erhöhtem Aufwand möglich.
03
II. Das OPTA Sicherheitskonzept.
Damit Sie mit einem guten Gefühl bauen.
Was für viele Bauherren wie reines
Wunschdenken klingt, wird bei der OPTA
Massivhaus-Gruppe durch das in
Zusammenarbeit mit dem TÜV SÜD
entwickelte OPTA Sicherheitskonzept
Wirklichkeit. Ein Paket, das Ihnen ein
deutliches Plus an Sicherheit und damit
ein gutes Gefühl gibt!
P
Er ist Ihr persönlicher Ansprechpartner
während der gesamten Bauzeit und betreut
die vertraglich vereinbarten Leistungen
Ihres Bauvorhabens von Baubeginn bis zur
Abnahme. Nach Begleichung der Schlussrechnung übergibt er Ihnen die Schlüssel
für Ihr Haus.
Sie können auch nach der Schlüsselübergabe weiterhin die Serviceleistungen im
Rahmen unserer Gewährleistungspflicht
in Anspruch nehmen.
1. Sicherheit durch interne
Qualitätskontrollen
Im Rahmen unseres Sicherheitskonzeptes
führt der Bauleiter Ihres OPTA Baupartners im Durchschnitt einmal wöchentlich Qualitätskontrollen durch und stellt so
sicher, dass Ihr Haus nach den vereinbarten Normen solide und wertbeständig
erstellt wird.
W
2. Sicherheit durch Schlussabnahme in
Begleitung des TÜV SÜD
Sie können auf Wunsch im Rahmen der
Baufertigstellungsphase eine einmalige
Baubegleitung der Schlussabnahme
durch einen bausachverständigen
Diplomingenieur des TÜV SÜD
gemeinsam mit Ihrem Bauleiter
zusätzlich vertraglich vereinbaren.
Bei diesem Baustellentermin wird ein
Protokoll vom TÜV gefertigt und dem
Bauherrn sowie dem OPTA Baupartner
zugeleitet.
W
3. Sicherheit durch TÜV SÜDBaucontrolling (viermalige Baustellenbegehungen zu Sonderkonditionen)
Auch während der Bauphase steht der TÜV
SÜD OPTA Bauherren zur Seite. Sie haben
die Möglichkeit, mit Ihrem OPTA
Baupartner das TÜV SÜD-Baucontrolling
mit vier Begehungen zu sehr günstigen
Konditionen zusätzlich vertraglich zu
vereinbaren.
P
P
4. Sicherheit durch
Gewährleistungsurkunde
Für etwaige Gewährleistungsansprüche ist
der OPTA Baupartner Ihr Ansprechpartner.
Bei der Schlüsselübergabe erhalten Sie
eine Gewährleistungsurkunde als Beleg
für die Bauqualität.
5. Sicherheit durch BaubetreuerHaftpflichtversicherung
Im Festpreis enthalten ist eine
Baubetreuer-Haftpflichtversicherung.
Diese schützt – bis zum Tag der Abnahme
– vor Haftpflichtansprüchen Dritter.
Fotos: istockphoto.com
Folgende Leistungen sind im TÜV SÜDBaucontrolling enthalten:
• Einarbeitung in die Baubeschreibung zur
Feststellung der vertraglich vereinbarten
Bauleistung und Bauqualität.
• Prüfung der Ausführungsplanung auf
den Gebieten Wärme-, Feuchte-,
Schall-, Brandschutz.
• 4 Baustellenbegehungen:
1. nach Fertigstellung KG-Decke
vor Verfüllen der Baugrube
2. nach Fertigstellung Rohinstallation
vor Schließen der Schlitze
3. nach Fertigstellung Estrich
vor den Fliesenarbeiten
4. Begleitung der Abnahme
P
W
6. Sicherheit durch
Bauleistungsversicherung
Eine zusätzlich abgeschlossene Bauleistungsversicherung rundet das
Servicepaket ab. Versicherungsschutz
besteht beispielsweise bei Schäden durch
höhere Gewalt, Diebstahl fest eingebauter
Teile sowie Vandalismus.
7. Sicherheit durch Blower-Door-Test
Die Luftdichtheit Ihres Hauses kann auf
Wunsch mit einem Blower-Door-Test
vor Abnahme nachgewiesen werden.
Hierüber wird Ihnen ein Zertifikat ausgestellt.
Bei jedem Baustellentermin wird ein
Protokoll vom TÜV gefertigt und dem
Bauherrn sowie dem OPTA Baupartner
zugeleitet.
Erteilung des Zertifikates „TÜV SÜD-Baucontrolling“.
05
III. Das OPTA Servicekonzept.
Guter Rat vom Experten.
1. Finanzierungskonzepte
Ihr OPTA Baupartner vermittelt Ihnen auf
Wunsch einen Finanzierungsexperten, der
Ihnen aufzeigt, welche Möglichkeiten
für Sie persönlich vorteilhaft sind.
Gerne führt er mit Ihnen gemeinsam die
notwendigen Gespräche bei Banken,
Bausparkassen und Versicherungsgesellschaften.
Durch den Finanzierungsservice konnte
schon sehr vielen Familien zu den
„eigenen vier Wänden“ verholfen werden.
2. Baugeldauswahl
Ihr OPTA Baupartner vermittelt Ihnen auf
Wunsch einen Finanzierungsexperten, der
für Sie aus einer Vielzahl aktueller Finanzierungsprogramme Baugeldangebote von
Banken, Versicherungen und Bausparkassen auswählt, die für Ihren Bedarf
eine günstige Finanzierung darstellen.
Durch die Zusammenarbeit mit Großbanken und Versicherungen erreicht er für
Sie vorteilhafte Finanzierungskonditionen.
3. Steuererleichterungen
Ihr OPTA Baupartner vermittelt Ihnen auf
Wunsch geeignete Fachleute, die Sie bei
der Förderung von Wohnungseigentum,
der Beantragung von öffentlichen
Förderungsmitteln und steuerlichen
Abschreibungsmöglichkeiten unterstützen.
4. Grundstücksservice
Der OPTA Baupartner ist Ihnen auf
Wunsch bei der Grundstückssuche
behilflich.
5. Bereits vorhandene Immobilien
Gerne berät Sie Ihr OPTA Baupartner im
Bedarfsfall beim Verkauf einer bereits
vorhandenen Immobilie.
Foto: istockphoto.com
IV. OPTA Baubeschreibung Premium
für Einfamilienhäuser.
Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit,
Ihr OPTA Massivhaus mit oder ohne
Keller in Premiumausführung oder als
Hanghaus mit einem bewohnbaren
Untergeschoss in Premiumausführung
bei Ihrem OPTA Baupartner zu bestellen.
Entsprechend werden die Leistungen
ausgeführt.
07
1. Erdarbeiten
Erdablagerungen auf dem Grundstück sind
vorab zwischen dem Bauherrn und dem
OPTA Baupartner zu vereinbaren, damit
benötigte Lagerflächen noch frei zur
Verfügung stehen.
P
P
*) oder gleichwertig
s. Schlussbestimmungen
P
a) Erdarbeiten (für Haus ohne Keller)
Der Oberboden wird, soweit vorhanden, in
einer Stärke bis 0,20 m und einer Breite
bis 4 m über Hauskante abgeschoben und
auf dem Bauplatz seitlich gelagert. Die
Streifenfundamente werden ausgehoben
und das Aushubmaterial ebenfalls auf dem
Bauplatz seitlich gelagert.
b) Erdarbeiten (für Haus mit Keller oder
für ein Hanghaus)
Wird ein Haus mit Keller oder ein Hang-
haus in Premiumausführung bestellt,
werden die Erdarbeiten wie folgt
ausgeführt:
Vor Ausheben der Baugrube wird der
Oberboden, soweit vorhanden, in einer
Stärke bis 0,20 m und einer Breite bis 4 m
über Hauskante abgeschoben und auf dem
Bauplatz seitlich gelagert. Gleiches gilt für
die Lagerung des Aushubmaterials.
Voraussetzung für die Kellererstellung ist
ein Höchst-Grundwasserstand von
mindestens 1 m unter Baugrubensohle.
Der Preis beinhaltet den Aushub der
Bodenklassen 3 – 5.
Mehrkosten für andere Bodenklassen trägt
der Bauherr. Ihr OPTA Baupartner erstellt
Ihnen gerne hierüber ein Angebot.
P
2. Maurer- und Betonarbeiten
Die Wiederauffüllung der Baugrube erfolgt
nach Fertigstellung des Kellers bzw. des
Untergeschosses mit dem Aushubmaterial, wenn dieses dafür geeignet ist, bis
auf Höhe bestehendes Gelände.
a) Bodenplatte (für Haus ohne Keller
oder für ein Hanghaus)
Die betonierte Bodenplatte für ein Haus
ohne Keller in Premiumausführung bzw.
für ein Hanghaus mit Untergeschoss in
Premiumausführung wird auf einer
kapillarbrechenden Schicht mit
Streifenfundamenten (Frostschürzen,
maximale Höhe 85 cm) gegen Erdreich
hergestellt. In die Fundamentierung wird
ein Fundamenterder nach VDE-Vorschrift
eingebaut und zum ElektroanschlussSchrank im Hauswirtschaftsraum im
Erdgeschoss bzw. bei einem Hanghaus im
Untergeschoss geführt.
Eine Bewehrung wird – soweit gemäß
statischem Nachweis erforderlich -
eingebaut. Bei einem Haus mit Keller
entfällt die Bodenplatte.
Sollten zusätzliche Auffüllungen, Tiefergründungen und Fundamentschalungen
nach Prüfung der örtlichen Verhältnisse
notwendig werden, sind diese mit
Ihrem OPTA Baupartner gesondert zu
vereinbaren.
P
b) Keller Premium (für Haus mit Keller)
Der Keller eines Hauses in Premiumausführung wird wie folgt erstellt:
• Die Fundamentierung wird als lastabtragende betonierte Bodenplatte
oder mit konventionellen Streifenfundamenten hergestellt. Der OPTA
Baupartner wählt die für Sie günstigere
Variante aus. Das Fundament ist für
eine Bodenpressung von 200 kN/qm
berechnet.
In die Fundamentierung wird ein
Fundamenterder nach VDE-Vorschrift
eingebaut.
Die Boden-Wand-Fuge wird bei Betonwänden mit einem umlaufenden Stahlblech ausgeführt.
• Die Kellerumfassungswände werden
in Beton, Ziegel, Kalksandstein*)
nach Festlegung durch Ihren
OPTA Baupartner in der statisch
erforderlichen Stärke erstellt.
• Die massiven Kellerwände sind an allen
erdberührenden Außenflächen gegen
Bodenfeuchte geschützt.
• Die Kellerumfassungswände werden
außen und der Kellerboden unter dem
Estrich gedämmt. Alternativ wird der
Keller des Hauses nach Festlegung
durch den OPTA Baupartner an den
Kellerumfassungswänden außen sowie
unter der Bodenplatte gedämmt.
• Die Innenwände des Kellers werden in
massiver Bauweise hergestellt.
• Die lichte Rohbauhöhe richtet sich nach
dem Vertragsplan. Diese Höhe verringert sich um den Bodenaufbau ggf.
aus Dämmung, Estrich und Bodenbelag.
• Kellerfenster werden als Leibungsfenster in den Maßen 80 cm x 60 cm
aus bruchfestem, glasfaserverstärktem
Polyester mit Kippflügel und Isolierverglasung ausgeführt.
P
Lichtschächte werden in Kunststoff,
1,0 m x 0,4 m, Höhe 1,0 m, mit verzinkten
Gitterrosten abgedeckt, inkl.
Abhebesicherung und Montage ausgeführt.
W
Sind aufgrund der örtlichen Situation
weitere Maßnahmen wie Drainage,
Wasserhaltung sowie Maßnahmen gegen
drückendes Wasser nach DIN 18195-6
erforderlich, ist dies nach Prüfung der
örtlichen Verhältnisse zusätzlich zu
vereinbaren.
P
c) Außenwände der Wohngeschosse
Die Außenwände der Wohngeschosse
sowie die nicht erdberührenden Teile
eines Untergeschosses sind gem. Plan
aus einem massiven Wandbaustoff
(z.B. Ziegel, Ytong-Porenbeton) hergestellt.
Das bedeutet für Sie eine hohe Wärmedämmung und einen guten Schallschutz.
Auf Wunsch können andere massive Wandbaustoffe (z.B. Kalksandstein) gesondert
vereinbart werden.
Die Geschosshöhe richtet sich nach dem
Vertragsplan.
W
Ein evtl. vereinbartes Hauseingangspodest
wird in den Maßen 140 cm x 60 cm, ohne
Stufen und ohne Belag, erstellt.
Ausführung in Stahlbeton inklusive
thermischer Trennung zur Vermeidung
von Wärmebrücken.
P
Haustrennwände von Doppel- und Reihenhäusern in Premiumausführung werden
zweischalig aus Ziegel, Kalksandstein oder
Beton in Rohdichte 1,2 ausgeführt und je
Haushälfte mit einer eingelegten Mineralwolle-Dämmplatte (22/20 mm) gegen
Schallübertragung unter Beachtung der
DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau) versehen. (R´w › 67dB).
P
Sofern ein Kamin im Vertragsplan
vorgesehen ist, gehören zur Schornsteinausführung alle erforderlichen Reinigungsverschlüsse in einem eventuellen Keller
und im Dachgeschoss. Der Kaminkopf
über Dach ist mit Titanzink-Blech
verkleidet und verfügt über eine Höhe von
40 cm über First. Ein Rauchrohranschluss
für einen eventuellen Holzofen des
Bauherrn ist nicht vereinbart.
3. Putzarbeiten
P
P
Alle tragenden und nichttragenden Innenwände der Wohngeschosse sind solide
handwerklich gemauert (z.B. Ziegel).
Alle Geschossdecken sind Teilfertigdecken
mit mitwirkender Ortbetonschicht – die
Decke über einem evtl. Dachgeschoss
(Spitzboden) ist davon ausgenommen.
Im Bereich der Außenwände sind diese,
zur Vermeidung von Wärmebrücken entsprechend der Energiebedarfsberechnung
nach EnEV, gedämmt.
P
a) Fassadenputz
Die Fassade der Wohngeschosse sowie die
nicht erdberührenden Teile eines Hanghauses mit Untergeschoss in Premiumausführung sind zweilagig, witterungsbeständig verputzt.
Die letzte Lage bildet ein weiß eingefärbter
mineralischer Reibeputz (Körnung 3 mm)
nach DIN EN 998-1.
Der Putz für den Haussockel – falls vorhanden – ist fein verrieben.
Ein Betonsockel, die betonierten Teile
eines Untergeschosses beim Hanghaus
sowie Betonstützwände (z.B. Kelleraußentreppe) bleiben unverputzt.
Fotos: istockphoto.com, MEA
09
W
Fotos: istockphoto.com, Eternit
P
b) Innenputz
Die inneren, gemauerten Wandflächen
aller Räume der Wohngeschosse, des
Treppenhauses, eines offenen Kellervorplatzes und die Wohnräume im Untergeschoss eines Hanghauses erhalten
einen Wandfeinputz. Beim Wandfeinputz
kommen innen einlagige Feinputze der
Putzgruppe IV in Qualitätsstufe 2 mit
gefilzter Oberfläche für Anstrich bzw.
geglätteter Oberfläche für Raufasertapete
zur Anwendung.
P
Senkrechte Mauerkanten in den Wohngeschossen erhalten feuerverzinkte
Kantenschutzschienen, die diese gegen
Stoßbeschädigung schützen.
P
Die gemauerten Wände innen in Bädern
und bei einem Keller in Premiumausführung bzw. bei evtl. Kellerräumen im
Untergeschoss eines Hanghauses in
Premiumausführung erhalten einen
einlagigen Kalkzementputz, ebenso die
gemauerten Wände des Kellervorplatzes,
wenn dieser gegen das Wohngeschoss
abgemauert ist. Betonierte Wände erhalten
keinen Putz.
P
*) oder gleichwertig
s. Schlussbestimmungen
Auf Wunsch kann nach DIN 18345 und gem.
Zulassung des Systemherstellers ein Wärmedämmverbundsystem mit Ihrem OPTA
Baupartner zusätzlich vereinbart werden.
Aufbau des WDVS: Dämmstoff geklebt,
Unterputz mit Armierung, der Oberputz ist
Silikonharzputz mit 3 mm Körnung im
Farbton weiß.
4. Zimmererarbeiten
Der Dachstuhl ist zimmermannsmäßig
für eine Schneelast von 0,75 kN/m2
ausgeführt. Eine eventuelle Ausführung
des Dachstuhls für höhere Schneelasten
ist zusätzlich vertraglich zu vereinbaren.
Aus ökologischen Gründen werden technisch getrocknete Nadelhölzer verwendet.
Somit entfallen chemische Holzschutzmittel mit Ausnahme bei der Lattung und
Konterlattung auf der Unterspannbahn
(Außenbereich). Alle von außen sichtbaren
Holzteile des Dachstuhles sind gehobelt.
Die Verkleidung der Dachüberstände
erfolgt in gehobelter Fichtenprofilholzschalung (Nut/Feder) und glatten
Ortgangbrettern parallel zum Mauerwerk,
die auf Richtlatten angebracht sind.
Die Dachüberstände betragen – sofern
nichts anderes vertraglich vereinbart ist –
im Traufbereich ca. 50 cm und im Giebelbereich ca. 20 cm. Auf den Sparren ist eine
diffusionsoffene Unterspannbahn zur
Absicherung gegen Flugschnee eingebaut.
P
Bei Häusern ohne Kniestock und ohne Dachausbau erfolgt die zimmermannsmäßige
Dachkonstruktion ohne Wärmedämmung,
Dampfbremse und Unterspannbahn. Die
Wärmedämmung ist auf der obersten
Stahlbetondecke mit PolystyrolDämmplatten, Stärke und Güte gemäß der
Energiebedarfsberechnung Ihres OPTA
Baupartners, im Festpreis enthalten. Der
entstehende Dachspitz bleibt ungedämmt
und ist nicht begehbar.
W
Falls eine Fassadenschalung zusätzlich vorgesehen ist, wird sie als senkrechte raue
Fichtenschalung als Boden-DeckelSchalung auf Lattung hinterlüftet hergestellt.
Bei Häusern mit Flachdächern ist kein
Dachstuhl im Festpreis enthalten.
P
5. Dachdecker- und Klempnerarbeiten
Zur Eindeckung aller Häuser werden
Betondachsteine, „Heidelberger“ der
Fa. Eternit*), in der Standardfarbe
klassisch-rot verwendet nach DIN 1115,
mit sämtlichen Formstücken für Ortgang,
Grat, Trockenfirst und Dunstrohrdurchgängen sowie Sturmklammerung.
Die Unterkonstruktion wird mit Trag- und
Konterlattung belüftet ausgeführt.
Die Dacheindeckung kann nach Wahl des
Bauherrn in anderen Farben gemäß
Standard-Farbpalette des Pfannenherstellers gesondert vertraglich vereinbart
werden.
P
Die Dachrinnen, mit allen erforderlichen
Formstücken, die Fallrohre sowie alle
Einfassungen und Abdeckungen, wie z.B.
Schornsteineinfassungen, Kragplattenanschlüsse, Vordachanschlüsse, Gaubenoder Blumenfensterverblechungen sind in
Titan-Zinkblech*) nach DIN 1787 ausgeführt. Anschlüsse an die Dachhaut erfolgen
– soweit erforderlich – in Walzblech. Die
Fallrohre sind bis auf Sockelhöhe geführt.
W
Auf Wunsch kann die Ausführung der
Klempnerarbeiten in Kupferblech
PH-CU*) vereinbart werden.
P
Flachdachabdichtungen von Häusern werden auf einer Polystyrol-Dämmung, Stärke
und Güte gemäß Energiebedarfsberechnung des OPTA Baupartners, auf der
obersten Stahlbetondecke verlegt. Die
Abdichtung erfolgt mit 1,8 mm starken
glasvliesverstärkten Kunststoffdichtungsbahnen (PVC-P). Auf der Abdichtung ist
eine Schutzmatte aus verrottungsfesten
Recycling-Synthesefasern, z. B. Delta
Terraxx*), Dicke ca. 7 mm, Festigkeitsklasse 3 verlegt. Darauf ist eine ca. 5 cm
starke Rundkorn-Kiesschicht der Körnung
16-32 mm lose aufgeschüttet.
Die Abdichtung ist an einer umlaufenden
Attika aus Holzbohlen mit Titanzinkblechabdeckung, Ansichtsbreite ca. 10 cm, und
Stehfalzlängsstößen hochgeführt.
Die Entwässerung erfolgt über zwei außen
liegende Abläufe mit Kiesfangvorrichtungen, welche an die dortigen Regenfallrohre angeschlossen sind. Die Regenfallrohre sind an der Außenfassade hinuntergeführt im Festpreis enthalten.
Dachrinnen sind bei Flachdächern nicht
enthalten.
P
6. Tischler- und Verglasungsarbeiten
Die Außenfenster und Fenstertüren sowie
die Haustür der Wohnräume sind mit
weißen Kunststoffprofilrahmen (soweit
erforderlich mit Stahlverstärkung) ausgeführt, ohne Sprossen. Außenfenster und
Fenstertüren in Sonderfarben können nach
Wahl des Bauherrn gemäß StandardFarbpalette des Fensterherstellers
gesondert vertraglich vereinbart werden.
Fenster und Fenstertüren haben
Aluminium F 1-Fenstergriffe für Einhandbedienung, verdeckt liegende Mechanik in
Stahl mit Gummilippendichtung – sofern
nicht feststehende Fenster im Vertragsplan
vorgesehen sind.
Alle senkrecht stehenden Fenster und
Fenstertüren erhalten eine hochwertige
Wärmeschutzverglasung mit einer
Wärmedurchgangszahl von mindestens
Ug 1,1 W/m2K bzw. gemäß der individuellen
Energiebedarfsberechnung für Ihr OPTA
Massivhaus nach EnEV.
Die Fenster sind nach Maßgabe Ihres OPTA
Baupartners außen winddicht an den
Fassadenputz und innen dampfdicht an
den Innenputz angeschlossen.
An Fensterbrüstungen sind außen Alu
eloxierte Abdeckungen mit Tropfkante
angebracht.
W
Falls Sprossenfenster vorgesehen sind,
werden diese als Luftzwischenraum (LZR)Sprossen ausgeführt. Bei Einbau von
Luftzwischenraumsprossen oder
Sonderverglasungen (z.B. Sicherheitsglas
oder Schallschutzglas) verändert sich
technisch bedingt der Ug-Wert.
P
Die Haustür wird den Anforderungen an
Schall-, Einbruchschutz und Wärmedämmung gerecht; sie hat eingebaute
umlaufende Gummilippendichtungen
sowie einen Doppelfalz.
Für den Einbruchschutz und eine angenehme Handhabung sorgen ein Sicherheitsschloss mit Profilzylinder und 3
Schlüsseln sowie eine von innen verschraubte Drückergarnitur. Erhöht wird der
Einbruchschutz durch eine serienmäßig
eingebaute Mehrfachverriegelung.
Die Haustür ist mit Euro 2.500,- inkl.
MwSt., Montage und Drückergarnitur im
Festpreis enthalten.
Ist eine Haustür mit Glasseitenteil
(ca. 1/2 Türbreite) für die Hauseingangstür
im Vertragsplan vorgesehen, so wird diese
in Klarglas-Wärmeschutzverglasung mit
einer Wärmedurchgangszahl von mindestens Ug 1,1 W/m2K ausgeführt.
P
Sämtliche Wohnraumtüren und Kellertüren
bestehen aus CPL Buche natur
beschichteten Holzumfassungszargen mit
Profilgummilippendichtung im Falz und
ebenfalls CPL Buche natur beschichteten
40 mm dicken Türblättern, Fertighöhe ca.
1,95 m, mit Röhrenspankernmittellagen
für einen besseren Schallschutz und eine
hohe Wertbeständigkeit.
Zur Beschlaggarnitur gehören zweiteilige
Bänder und Beschläge, Fabrikat Hoppe
Modell Amsterdam E 1400 Z/42KV/42KVS*),
mit Einsteckschloss und einem Schlüssel.
Die Türen innen liegender WCs und Bäder
sind im unteren Bereich mit
Lüftungsgittern versehen. Innentüren von
innen liegenden Abstellräumen haben
ebenfalls je ein Lüftungsgitter unten.
P
P
7. Heizungs- und Warmwasserversorgung
Eine eigens für Ihr Haus erstellte Heizlastberechnung nach EnEV bedeutet wirtschaftliche Auslegung der Anlage, ganz im
Sinne moderner Energieeinsparung.
Die Ausführung der WarmwasserZentralheizung erfolgt in Gasbetrieb,
bestehend aus einem Marken-GasSpezialkessel als Brennwertgerät, Fabrikat
Wolf, Brötje*), mit modulierender Leistung
und extrem schadstoffarmer Verbrennung.
Fotos: Hoppe, Kebotherm
11
Foto: Wolf
*) oder gleichwertig
s. Schlussbestimmungen
P
Die Regelung der Heizungsanlage erfolgt
außentemperaturabhängig über einen
Außenthermostat. Die Nachtabsenkung
bzw. –abschaltung kann über die Regelung
einfach gesteuert werden.
P
Es wird ein Speicher-Wassererwärmer,
Fabrikat Wolf, Brötje*), mit ca. 120 l
Fassungsvermögen geliefert. Er versorgt
Küche und Bad zentral mit Warmwasser.
Die Warmwassertemperatur lässt sich
unabhängig von der Heizungstemperatur
so regeln, dass auch bei abgeschalteter
Zentralheizung – z.B. in Sommermonaten
– immer heißes Wasser zur Verfügung
steht.
P
Die Aufstellung der Heizung erfolgt innerhalb der thermischen Hülle des Hauses,
i.d.R. im Hauswirtschaftsraum des
Erdgeschosses. Soweit ein Keller vereinbart wurde, ist die Aufstellung der Heizung
in einem Kellerraum.
Dieser Raum entspricht den „Technischen
Regeln für Gasinstallation TRGi des DVGW“
(Deutscher Verein von Gas- und Wasserfachmännern e.V.).
Der Raum für eine Heizungsanlage über
50 KW hat eine Feuer hemmende Stahltüre
gem. DIN 4102, Teil 5 der Widerstandsklasse T 30.
P
Die Installation der Heizung erfolgt ab
Gaszähler, sofern dieser sich innerhalb
des Hauses im Hauswirtschaftsraum
befindet, sonst ab Innenseite Keller- oder
Hausaußenwand. Mess- und Übergabestation sind Bauherrenleistung.
P
Die Abgase werden senkrecht über das
Dach geführt. Diese Leitung enthält eine
Revisionsöffnung. Die Abgasmündung wird
in der Farbe schwarz ausgeführt.
P
Alle Heizungs- und Warmwasserrohre sind
wärmegedämmt. Auf dem Rohfußboden
werden die Rohrleitungen für die Heizkörper ebenfalls wärmegedämmt verlegt.
Die Rohrleitungen bestehen aus hochwertigen, diffusionsdichten Kunststoffrohren.
P
Die formschönen, modernen und reinigungsfreundlichen Flachheizkörper des
Wohnbereiches, Fabrikat COSMO*), sind im
Farbton RAL 9016 weiß lackiert und mit
Thermostatventilen ausgestattet, die eine
energiesparende Temperaturregelung
ermöglichen.
Die Festlegung von Anzahl, Lage und
Größe der Heizkörper erfolgt aufgrund der
Heizlast der jeweiligen Wohnräume.
Heizkörpernischen sind aus wärmeschutztechnischen Gründen nicht ausgebildet.
P
In einem evtl. vorgesehenen Hauswirtschaftsraum ist ein Heizkörper montiert.
W
Auf Wunsch erfolgt in den im Vertragsplan
entsprechend gekennzeichneten Räumen
der Einbau einer Fußbodenheizung mit je
einer Regelung pro Wohnraum (auf Putz).
In den Räumen mit Fußbodenheizung entfallen die Heizkörper.
W
Eine Zirkulationsleitung mit zugehöriger
Zirkulationspumpe ist nicht vereinbart.
Sie kann in der Detailfestlegung zusätzlich
vereinbart werden.
P
Die gesamte Anlage ist fertig montiert inkl.
Inbetriebnahme. Die Übergabe der schriftlichen Bedienungsanleitung und der
Luftventilschlüssel für die Heizkörper
erfolgt anlässlich der Einweisung in die
Bedienung der Heizungs- und
Warmwasser-Versorgungsanlage durch
den Heizungsfachmann.
P
P
P
8. Sanitärinstallation
Sämtliche im Vertragsplan dargestellten
sanitären Einrichtungen werden in der
Basisfarbe "weiß" ausgeführt.
Zur Ausstattung der Bäder gehören –
sofern im Vertragsplan vorgesehen:
• Acryl-Einbaubadewanne, 170 cm x 75 cm.
Einhebel-Wannenmischer, Fabrikat
VIGOUR Serie derby*), in Aufputzausführung mit Brauseschlauch und
Handbrause.
• Porzellanwaschtisch, 60 cm x 50 cm,
Fabrikat VIGOUR Serie derby*) (ohne
Halbsäule). Einhebel-Waschtischmischer sowie verchromter Doppelhandtuchhalter, Fabrikat VIGOUR Serie
derby*). Kristallspiegel ca. 60 cm x 40 cm.
• Porzellanwandtiefspül-WC mit
Kunststoff WC-Sitz, Fabrikat VIGOUR
Serie derby*). Unterputzspülkasten mit
Spardosierbedienung und KunststoffAbdeckplatte, sowie verchromter Papierhalter, Fabrikat VIGOUR Serie derby*).
• Bei einer im Vertragsplan vorgesehenen
Dusche: Acryl-Einbauduschwanne 90 cm
x 90 cm x 14 cm. Einhebel–Brausenmischer, Fabrikat VIGOUR Serie derby*),
in Aufputzausführung mit Brausegarnitur, bestehend aus: Brausenhalter
höhenverstellbar, Handbrause, Brauseschlauch.
Eine Duschwand ist nicht vereinbart.
• Bei einem im Vertragsplan vorgesehenen Bidet: Wand-Bidet, Fabrikat VIGOUR
Serie derby*), inkl. Montageelement
verzinkt, mit Armaturenplatte. Einhand–
Bidetmischer, Fabrikat VIGOUR Serie
derby*), mit verchromter ZugknopfAblaufgarnitur und KugelgelenkLuftsprudler.
Zur Ausstattung eines separaten WCs gehören – sofern im Vertragsplan vorgesehen:
• Porzellanwandtiefspül-WC mit
Kunststoff WC-Sitz, Fabrikat VIGOUR
Serie derby*). Unterputzspülkasten mit
Spardosierbedienung und KunststoffAbdeckplatte, sowie verchromter
Papierhalter, Fabrikat VIGOUR Serie
derby*).
• Handwaschbecken 45 cm x 32 cm,
Fabrikat VIGOUR Serie derby*) (ohne
Halbsäule). Standventil für Handwaschbecken/Kaltwasser, sowie verchromter Handtuchring, Fabrikat
VIGOUR Serie derby*).
• Bei einem im Vertragsplan vorgesehenen Urinal: Wandhängendes AbsaugUrinal, Fabrikat VIGOUR Serie derby*),
mit angeformtem Geruchsverschluss,
Zulauf und Ablauf verdeckt. Urinalspüler
mit Vorabsperrung und stufenloser
Spülmengeneinstellung.
P
Zur Ausstattung der Küche gehören:
• Warm- und Kaltwasserleitung mit verchromten Eckventilen und Ablaufleitung
• Anschluss für Geschirrspülmaschine
P
Zum Anschluss einer Waschmaschine im
Hauswirtschaftsraum im Erdgeschoss
oder im Keller gehören:
• ein Auslaufventil für Kaltwasser
• ein Abflusssiphon
P
Im Keller wird ein Ausgussbecken in
Kunststoff mit Auslaufventil für Kaltwasser
installiert.
P
An einer gartenseitigen Außenwand (von
Küche oder WC) befindet sich ein frostsicheres Auslaufventil mit Schlauchverschraubung.
P
Frisch- und Abwasserleitungen:
• Die Installation der Frischwasserleitung
aus korrosionsbeständigem Kunststoffrohr erfolgt stets ab Wasseruhr im
Hauswirtschaftsraum (Haus ohne
Keller), sofern sich diese innerhalb des
Hauses befindet, sonst ab Innenseite
Kelleraußenwand (Haus mit Keller).
• Alle Wasserrohre sind wärmegedämmt.
Im Keller erfolgt eine Aufputzmontage.
• Abwasserleitungen aus heißwasserbeständigem Kunststoffrohr sind von den
sanitären Einrichtungen bis zur Kelleroder Hausaußenwand auf kürzestem
Weg geführt und belüftet. Im Keller
erfolgt eine Aufputzmontage.
• Die Hauptwasserleitung ist mit einem
Schmutzfilter mit Rückspülfilter versehen.
Fotos: Serie Derby von VIGOUR
erhältlich bei GC
13
P
P
Fotos: Legrand GmbH
*) oder gleichwertig
s. Schlussbestimmungen
9. Elektroinstallation
Alle Elektroinstallationsarbeiten sind unter
Beachtung der Bestimmungen des VDE
und gemäß DIN 18012, 18013, 18015 sowie
den Richtlinien der Deutschen Telekom AG
FTZ 713 TV 1 ausgeführt und verstehen
sich ab Hausanschluss/Panzersicherung
im Hauswirtschaftsraum im Erdgeschoss –
sofern er sich innerhalb des Hauses befindet – sonst ab Innenseite Hausaußenwand.
Sofern ein Keller vertraglich vereinbart
wird, werden in einem Kellerraum die zum
Betrieb der Heizungs- und WarmwasserAnlage und ihrer Regeleinrichtungen
erforderlichen Elektroarbeiten installiert –
einschließlich Sicherheitsausschalter
(wenn erforderlich) außerhalb des
Heizraumes neben der Türe.
Ausführung in den Wohngeschossen:
Sofern nichts anderes vereinbart wird, sind
in den nachstehend aufgeführten
Bereichen formschöne Steckdosen und
Flächenschalter der Firma Legrand, Serie
Niloe*), Farbe weiß, in folgender Anzahl
installiert:
• Wohnzimmer:
2 Beleuchtungs-Anschlussleitungen
2 Schalter
2 Dreifachsteckdosen
2 Zweifachsteckdosen
1 Leerdose zur Aufnahme eines
Antennenanschlusses
Offenes Wohn-/Esszimmer:
2 Beleuchtungs-Anschlussleitungen
2 Schalter
2 Dreifachsteckdosen
3 Zweifachsteckdosen
1 Leerdose zur Aufnahme eines
Antennenanschlusses
• Schlafzimmer:
1 Beleuchtungs-Anschlussleitung
2 Wechselschalter
2 Dreifachsteckdosen
1 Zweifachsteckdose
1 Leerdose zur Aufnahme eines
Antennenanschlusses
• Kinderzimmer:
1 Beleuchtungs-Anschlussleitung
1 Schalter
2 Dreifachsteckdosen
1 Zweifachsteckdose
1 Leerdose zur Aufnahme eines
Antennenanschlusses
1 Leerdose für Telefonanschluss
• Küche:
2 Beleuchtungs-Anschlussleitungen
1 Schalter
1 Schalter mit Einfachsteckdose
2 Dreifachsteckdosen
2 Zweifachsteckdosen
1 Steckdose für Kühlschrank
1 Steckdose für Spülmaschine
1 Steckdose für Dunstabzug
1 Herdanschlussdose
• Speisekammer, Abstellraum:
1 Beleuchtungs-Anschlussleitung
1 Schalter mit Einfachsteckdose
• Bad:
2 Beleuchtungs-Anschlussleitungen
2 Schalter
1 Zweifachsteckdose
• WC:
1 Beleuchtungs-Anschlussleitung
1 Schalter
1 Einfachsteckdose
• Diele:
1 Leerdose für Telefonanschluss
1 Beleuchtungs-Anschlussleitung
2 Wechselschalter
1 Zweifachsteckdose
1 Gegensprechanlage der Firma
BTicino*) mit Türöffner als
Wandstation auf Putz
• Windfang/Flur:
2 Beleuchtungs-Anschlussleitungen
2 Wechselschalter
1 Einfachsteckdose
• Treppe:
1 Beleuchtungs-Anschlussleitung je
Geschoss mit Wechselschaltern
• Hauseingang:
1 Beleuchtungs-Anschlussleitung je
Geschoss mit Wechselschaltern
1 Klingelknopf
• Hauswirtschaftsraum:
1 Beleuchtungs-Anschlussleitung
1 Schalter
2 Zweifachsteckdosen
1 Einfachsteckdose
1 Steckdose für Waschmaschine
1 Steckdose für Wäschetrockner
• Alle übrigen Zimmer:
1 Beleuchtungs-Anschlussleitung
1 Schalter
3 Zweifachsteckdosen
1 Einfachsteckdose
P
Ausführung von Terrassen/Balkonen:
• 1 Beleuchtungs-Anschlussleitung
• 1 Steckdose (beide vom dahinter liegenden Raum aus abschaltbar)
P
Ausführung von Kellerräumen
(Aufputzinstallation):
• 1 Einfachsteckdose kombiniert mit
Wippschalter neben der Tür
• 1 Beleuchtungs-Anschlussleitung
Die genaue Lage der Schalter, Steckdosen
und Lichtauslässe wird vom Bauherrn mit
dem Handwerker vor Baubeginn festgelegt.
P
P
In den Schlaf- und Kinderzimmern sowie
pro Etage im Flur wird an der Decke je ein
batteriebetriebener optischer Rauchmelder mit Warnton installiert.
Verteilung und Stromkreise:
Es ist ein Normverteilungsschrank nach
den Vorschriften des zuständigen Energieversorgungsunternehmens, einschließlich
Anbaugruppe mit Fehlerstromschutzeinrichtungen (RCDs) mit einem
Bemessungsfehlerstrom von 30 mA für
sämtliche Steckdosen bis 20 A und
Sicherungseinbauautomaten für die
Stromkreisleitungen im Festpreis
enthalten.
Die Anzahl der Stromkreise richtet sich
nach folgender Tabelle (auch eine
Einliegerwohnung zählt als Wohneinheit):
Wohnfläche
der Wohnung (m2)
bis 50
über 50 bis 75
über 75 bis 100
über 100 bis 125
über 125
P
P
P
Anzahl der Stromkreise für Steckdosen
und Beleuchtung
3
4
5
6
7
10. Naturwerksteinarbeiten
Die Innenfensterbänke aller Wohnräume –
außer in Bädern und WCs – sind aus oberseitig poliertem Naturwerkstein JuraGelb*) gefertigt.
11. Fliesenlegerarbeiten
Die Ausführung erfolgt unter Beachtung
der DIN 18352. Es werden Wand- bzw.
Bodenfliesen mit 30 cm x 30 cm einschließlich weißen PVC-Eckprofilen
verwendet. In der Fliesenausstellung des
vom OPTA Baupartner festgelegten
Handelspartners wählen Sie aus den vorhandenen Mustern Ihre Wand- bzw.
Bodenfliesen zu einem EinzelhandelsMaterialpreis von Euro 30,- je m2 inkl.
MwSt. und einschließlich Verschnitt aus.
Die Fußböden der Bäder, WCs, Küchen
und Windfang erhalten einen orthogonal
verlegten Fliesenbelag. Als Übergang zu
anderen Bodenbelägen werden unter den
Türblättern Schlüterschienen*) eingebaut.
P
Küche und Windfang erhalten einen
Fliesensockel zu einem EinzelhandelsMaterialpreis von Euro 7,- je lfdm inkl.
MwSt.
P
Die senkrechten Wände der Bäder sind bis
zu einer maximalen Höhe von 2,50 m
gefliest. Die Innenfensterbänke und
Fensterleibungen in Bädern sind mit
Fliesen orthogonal belegt.
P
Separate WCs und evtl. Duschbäder werden bis zu einer max. Höhe von 1,20 m
rundum orthogonal gefliest, inkl.
Innenfensterbänke, Fensterleibungen und
Vormauerungen. Der evtl. Duschbereich
wird raumhoch gefliest.
Dachschrägen und Gaubenwände bei
Bädern und WCs im Dachgeschoß sind
nicht gefliest.
P
P
Die Wartungsfugen im Anschluss von
Fliesenbelägen an Badewannen,
Duschwannen, Türzargen, Türschwellen
und Fensterbänken sind elastisch ausgeführt. Sämtliche Verfugungen werden grau
ausgeführt.
W
P
12. Rollladenarbeiten
Fenster und Fenstertüren haben unter
Putz liegende, wärmegedämmte Rollladenkästen mit Kunststoffrollladen,
außer im Keller, in den Treppenhäusern,
ausgebauten Dachgeschossen, Speichern
und WCs.
Ausgenommen sind ebenfalls Bogenfenster, Blumenfenster, Rundfenster,
angeschrägte Fenster, Dachflächenfenster,
Wintergärten und Erkerfenster.
Die Rollläden sind aus Einschubprofilen
gefertigt. Sie laufen seitlich in weißen
Kunststoff-Führungsschienen.
Die Aufroller für die beigen Perlonfasergurte sind in abgedeckten Gurtaufrollkästen verborgen.
Die Gurtauslässe sind mit einer Umlenkrolle und einer doppelten Bürstendichtung
ausgestattet. Das bedeutet für Sie ein
hohes Maß an Winddichtigkeit.
Ab 5 m2 bzw. 10 m2 Rollladen-Gesamtfläche sind ein bzw. zwei Übersetzungsgetriebe eingebaut.
Fensterläden können in der Detailfestlegung zusätzlich vereinbart werden.
Sie werden in grundiertem Holz geliefert.
Die Rollladenkästen und die Rollläden
entfallen.
13. Maler- und Anstreicherarbeiten,
Tapezierarbeiten
Im Inneren des Hauses kommt – nach
heutigem Wissensstand – umweltfreundliche Innenfarbe zum Einsatz.
Die Wände und Decken von Wohnräumen
sind raufasertapeziert (Mittelkorn) und
wischbeständig weiß gestrichen
(Ausführung in Bayern ohne
Raufasertapete).
Bei Teilfertigdecken in Wohnräumen
werden die Stoßfugen gespachtelt.
Die Wände und Decken von eventuellen
Kellerräumen in Premiumausführung
werden deckend weiß gestrichen.
Die Gipskartondecken im Dachgeschoss
werden wie die Teilfertigdecken der
Wohnräume ausgeführt.
Die Treppengeländer aus Stahl bzw.
Stahlunterkonstruktionen und - falls
erforderlich - die Feuer hemmende
Heizungstüre aus Stahl sind mit
Rostschutzfarbe grundiert und lackiert,
falls diese nicht feuerverzinkt sind. Überstehende Dachsparren, hölzerne
Unterkonstruktionen von Balkonen sowie
Balkonbrüstungen und andere sichtbare
Holzteile an der Fassade und die
Untersichtschalung sind offenporig Farbe
Eiche hell lasiert. Der weiß eingefärbte
mineralische Fassadenputz wird mit einem
zusätzlichen, weißen Schutzanstrich
(Egalisierungsanstrich) versehen.
Das bedeutet für Sie ein Höchstmaß an
Wertbeständigkeit bei geringstem
Wartungsaufwand.
15
P
P
P
Fotos: Stadler Treppen
*) oder gleichwertig
s. Schlussbestimmungen
14. Estricharbeiten
Die Unterböden aller Wohngeschosse sind
als schwimmender Estrich auf zweilagiger
Wärme- bzw. Trittschalldämmung gem.
DIN 4108 "Wärmeschutz im Hochbau" und
DIN 4109 "Schallschutz im Hochbau" ausgeführt.
P
16. Bodenbeläge
Alle Wohnräume, Schlafräume, Dielen,
Flure, Garderoben, Hauswirtschafts- und
Abstellräume der Wohngeschosse und
Untergeschosse (ohne Kellerräume) werden mit fertig oberflächenbehandelten
Laminatelementen zum MaterialEinzelhandelspreis von Euro 18,-/m2 inkl.
MwSt. und einschließlich Verschnitt ausgeführt. Verlegung schwimmend, parallel zu
einer Wand inkl. Sockel (bzw. Profilleisten)
zu einem Einzelhandels-Materialpreis von
je Euro 2,- je lfdm inkl. MwSt.
Die Räume eines eventuellen
Kellergeschosses in Premiumausführung
erhalten einen schwimmenden Estrich mit
Wärmedämmung und Feuchtigkeitssperre.
Sofern der Kellerboden unter der
Bodenplatte gedämmt ist, entfällt die
Wärmedämmung unter dem Estrich.
P
Die für die Bodenbeläge geforderten
Feuchtigkeitsrichtlinien sind zu berücksichtigen. Vor dem Verlegen der Bodenbeläge wird eine Feuchtigkeitsmessung
vom Verleger durchgeführt.
Der Kellervorplatz eines eventuellen
Kellergeschosses ist bei einer offenen in
ein Wohngeschoss führenden Treppe ebenfalls mit Laminat belegt und mit
Sockelleisten versehen.
W
Auf Wunsch können folgende Bodenbeläge
zusätzlich vereinbart werden:
• Parkettbodenbeläge werden als fertig
oberflächenbehandelte ParkettElemente nach DIN 280-5 zum MaterialEinzelhandelspreis von Euro 40,-/m2 inkl.
MwSt. und einschließlich Verschnitt ausgeführt. Holzart: Buche natur – falls
nichts anderes vereinbart ist. Verlegung
schwimmend nach DIN 18356, gerade,
parallel zu einer Wand inkl. Sockel (bzw.
Profilleisten) zu einem EinzelhandelsMaterialpreis von Euro 2,- je lfdm inkl.
MwSt.
• Korkbodenbeläge werden als fertig
oberflächenbehandelte Korkelemente
zum Material-Einzelhandelspreis von
Euro 25,-/m2 inkl. MwSt. und einschließlich Verschnitt ausgeführt. Verlegung
schwimmend, parallel zu einer Wand
inkl. Sockel (bzw. Profilleisten) zu einem
Einzelhandels-Materialpreis von Euro 2,je lfdm inkl. MwSt.
• Teppichbodenbeläge werden mit strapazierfähigem Velour- oder SchlingenTeppichboden in Teppichsiegel-Qualität
ausgestattet – einschließlich Teppichsockelleisten zu einem EinzelhandelsMaterialpreis von Euro 2,- je lfdm inkl.
MwSt. In der Teppichausstellung wählen
Sie aus den vorhandenen Mustern Velour
bzw. Schlingenware zu einem MaterialEinzelhandelspreis von Euro 25,-/m2 inkl.
MwSt. und einschließlich Verschnitt aus.
15. Gebäudetreppen
Zur Verbindung des Erdgeschosses mit
den Obergeschossen wird je Geschoss eine
Zweiholm-Treppe (grundierte Stahlkonstruktion), Fabrikat Stadler*), mit keilgezinkten Buche-Massivholztritten, natur,
belegt und einem Stahlgeländer mit senkrechten Geländerfüllstäben und aufgesetztem Rundholzhandlauf, Durchmesser ca.
40 mm, Material Buche, gemäß Vertragsplan eingebaut.
P
Zur Verbindung eines eventuellen Kellergeschosses mit dem Erdgeschoss wird die
gleiche Treppe wie ins Obergeschoss eingebaut.
W
Wird anstelle einer Zweiholmtreppe eine
Stahlbetontreppe vertraglich vereinbart, so
gilt folgende Ausführung:
• Eine einseitig Wand anschließende
Geschosstreppe aus Stahlbeton ist mit
einem Stahlgeländer versehen. Dieses
wird als senkrechtes, grundiertes Stabgeländer im Abstand von 12 cm mit
grundiertem Stahl-Handlauf ausgeführt.
• Sofern eine beidseitig Wand
anschließende Geschosstreppe aus
Stahlbeton vereinbart wird, hat sie einen
seitlich angebrachten Rundholzhandlauf,
Durchmesser ca. 40 mm, Material
Buche.
• Wenn eine Mauerbrüstung vereinbart
wird, so wird ein seitlich angebrachter
Rundholzhandlauf, Durchmesser
ca. 40 mm, Material Buche, montiert.
• Der Belag einer Stahlbetontreppe
besteht aus Fliesen auf Tritt- und
Setzstufen zu einem EinzelhandelsMaterialpreis von Euro 30,- je m2 inkl.
MwSt. und einschließlich Verschnitt,
sofern nichts anderes vereinbart ist.
V. Die OPTA Bauteile.
Individuell auf Ihren Wunsch.
1. Dachausbau
a) Dachgeschoss-Ausbauvorbereitung
Wird ein Dachgeschoss für den späteren
Ausbau vereinbart, wird es wie folgt
ausgeführt:
Die Treppe, Ausführung gem. Baubeschreibung, wird ins Dachgeschoss geführt.
Gemauerte Wände gegenüber dem
Treppenhaus werden wie die Wohnräume
fertig gestellt und mit einer Wohnraumtür
abgeschlossen.
Decken und Deckenschrägen des
Treppenhauses sind mit Mineralfasermatten in der erforderlichen Stärke gedämmt, mit einer Dampfbremse versehen
und mit Gipskartonplatten verkleidet.
Die Dicke der Dämmung entspricht der
jeweiligen Energiebedarfsberechnung nach
EnEV. Ferner sind in der DachgeschossAusbauvorbereitung die Ver- und Entsorgungsleitungen für Elektro, Heizung
und Sanitär bis Oberkante Geschossdecke
– nicht verzogen – geführt.
Der Boden im Dachgeschoss bleibt roh,
ohne Wärmedämmung und Estrich.
Die nach EnEV erforderliche Wärmedämmung des restlichen Dachgeschosses
ist Bauherrenleistung. Die Wärmedämmung kann auf Wunsch zusätzlich
vereinbart werden.
b) Dachgeschoss-Ausbau
Ist ein Ausbau des Dachgeschosses vereinbart, so gilt folgende Ausführung:
Gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV) –
entsprechend DIN 4108 „Wärmeschutz im
Hochbau“ sowie unter Beachtung der DIN
4109 „Schallschutz im Hochbau“ – sind die
Decken und Deckenschrägen mit Mineralfasermatten in der erforderlichen Stärke
gedämmt, mit einer Dampfbremse versehen und mit Gipskartonplatten verkleidet.
Die Dicke der Dämmung entspricht der
jeweiligen Energiebedarfsberechnung nach
EnEV. Die gemauerten Wände und die
Gipskartonplatten der Decken- und Dachschrägen werden wie die Wohnräume im
Erdgeschoss fertig gestellt.
Sind Dachflächenfenster vorgesehen, so
werden diese als Schwingfenster eines
Markenherstellers mit Kunststoffrahmen
ohne Rollladen ausgeführt.
Die Decke über dem ausgebauten Dachgeschoss ist als zimmermannsmäßige
Konstruktion (Kehlbalken oder Zangen) in
Holz ausgeführt und nicht begehbar.
Ist ein Sichtdachstuhl vereinbart, wird er
aus Bauholz Güteklasse II, Fichte/Tanne
scharfkantig, kammergetrocknet, gehobelt
und gefast, mit oberseitiger Sichtschalung
aus Fichte Fasebrettern 19 mm stark und
PUR-Dämmelementen gemäß EnEVBerechnung ausgeführt.
2. Hanghaus
Ist ein Hanghaus in Premiumausführung
vereinbart, kann es im Untergeschoss
sowohl Keller- als auch Wohnräume enthalten.
Die Räume des Untergeschosses, die als
Kellerräume ausgewiesen sind, werden
wie die Kellerräume eines Hauses in
Premiumausführung ausgeführt.
Die Räume des Untergeschosses, die als
Wohnräume ausgewiesen sind, werden wie
die Wohnräume eines Hauses in Premiumausführung ausgeführt.
3. Hobbyraum
Ist der Ausbau eines Kellerraumes als
Hobbyraum vereinbart, wird er wie folgt
ausgeführt:
Die Innenwände und Decken sowie der
Bodenbelag werden wie die Wohnräume
eines Hauses in Premiumausführung ausgeführt. Das Fenster ist als Drehkippfenster
– in Materialart und Beschlägen wie die
übrigen Kellerfenster – 100 cm x 60 cm
ausgeführt.
Fotos: HARO
17
Zur Ausstattung des Hobbyraumes
gehören ferner ein Heizkörper, drei
Zweifachsteckdosen, sowie ein
Beleuchtungsauslass und ein Schalter.
Lichtschächte werden in Kunststoff, 1,0 m
x 0,4 m, Höhe 1,0 m mit verzinkten
Gitterrosten abgedeckt, inkl. Abhebesicherung und Montage ausgeführt.
4. Erker, Giebel, Gauben
Sind Erker, Giebel oder Gauben im
Vertragsplan vereinbart, so gelten
folgende Ausführungen:
• Ein giebelseitiger Erker wird als gemauerter Erker erstellt. Die Dachkonstruktion ist analog zum Hauptdach.
• Ein traufseitiger Erker wird als gemauerter Erker unter dem Dachüberstand
des Hauses (Traufe) erstellt.
• Quergiebel, Zwerchgiebel werden
gemauert und im Putz der Fassade
angeglichen. Die Seitenflächen der
Giebel über der Dachfläche werden
zimmermannsmäßig ausgeführt.
• Gauben werden zimmermannsmäßig
ausgeführt. Die Bedachung wird dem
Hauptdach angepasst.
• Erker-, Giebel- und Gaubenfenster
erhalten keine Rollläden.
b) Holzbalkon
Wird ein Holzbalkon anstelle eines Stahlbetonbalkons im Vertragsplan vereinbart,
wird er wie folgt ausgeführt:
• Der Balkon wird aus Konstruktionsvollholz (KVH-Si) für sichtbare Holzkonstruktionen erstellt. Die Balkonbalken werden an der Wand auf einem
Wandlagerholz aufgelegt. Vorne wird ein Balken auf zwei Holzstützen mit
verzinkten Stützfüßen auf Punktfundamenten angebracht.
• Der Belag besteht aus Holzdielen der
Holzart Lärche unbehandelt, sichtbar
geschraubt, Abstand der Dielen ca. 5 mm.
• Holzgeländer in Fichte mit horizontal
angebrachtem Ober-/Untergurt
(Oberseite abgeschrägt).
• Brüstungsbretter Fichte gehobelt, von
außen vertikal mit Zwischenraum
befestigt.
• Alle Teile erhalten einen zweimaligen Lasuranstrich (ausgenommen Bodenbelag).
c) Französischer Balkon
Ist ein „Französischer Balkon“ als Sicherheitsgeländer vor bodentiefen Fenstern im
Obergeschoß vereinbart, wird er mit senkrechten Stäben, im Abstand von ca. 12 cm,
mit Handlauf feuerverzinkt ausgeführt.
5. Balkone
*) oder gleichwertig
s. Schlussbestimmungen
a) Stahlbetonbalkon
Wird ein Stahlbetonbalkon im Vertragsplan
vereinbart, wird er wie folgt ausgeführt:
• Die Stahlbetonplatte erhält eine thermische Trennung, z.B. Isokorb*), zur
Vermeidung von Wärmebrücken. Die
Abdichtung erfolgt gemäß den Flachdachrichtlinien.
• Die Entwässerung erfolgt über einen
Wasserspeier.
• Das Metallgeländer wird mit senkrechten Stäben im Abstand von ca. 12 cm mit
Handlauf feuerverzinkt ausgeführt.
Der Bodenbelag des betonierten Balkons
ist gegen gesonderte zusätzliche Vereinbarung mit Betonplatten zu einem Einzelhandels-Materialpreis von Euro 30,- inkl.
gesetzl. MwSt. auf Riesel verlegt.
6. Solaranlage zur Wassererwärmung
Ist eine Solaranlage zur Wassererwärmung
zusätzlich vereinbart, so besteht diese aus:
• Zwei je ca. 2,5 m² großen Flachkollektoren, Fabrikat Wolf, Brötje*), inkl.
erforderlichem Ständer für Aufdachmontage und Befestigungsmittel. Der
Mindestertrag für die Förderung ist
nachgewiesen.
• Einem bivalenten Speicherwassererwärmer, Fabrikat Wolf, Brötje*), mit ca.
300 l Fassungsvermögen, thermischer
Schichtung und hochwertiger
Polyurethan-Hartschaumdämmung. Der
Warmwasserspeicher der Kesselanlage
entfällt.
• Falls die Regelung der Zentralheizungsanlage keine Solarregelung enthält:
Regelung der Solaranlage über ein einfach zu bedienendes Solarmodul
(Temperaturdifferenzregler) mit
intelligenter Steuerung der Nachheizung
und Wärmemengenerfassung.
• Wärmegedämmte Edelstahlwellrohrleitungen vom Hauswirtschaftsraum im
Erdgeschoss, sofern ein Keller vereinbart wurde, vom Heizraum im Kellergeschoss bis zu den Kollektoren inkl.
Dachdurchführung mit Lüfterstein,
„Heidelberger“ der Fa. Eternit*).
• Der Solarspeicher ist im Hauswirtschaftsraum, oder, sofern ein Keller vereinbart wurde, in einem Keller- bzw.
Heizraum fertig montiert. Inbetriebnahme und Einweisung durch den
Heizungsinstallateur.
Auslegung und Größe der Solarkollektoren
sowie Volumen des Solarspeichers gemäß
Herstellerangaben entsprechend der
Ausrichtung (Süden) und der Dachneigung
(zwischen 30-50°) für einen 4 PersonenHaushalt.
Die Solaranlage wird grundsätzlich nach
Festlegung durch Ihren OPTA Baupartner
auf Ihre persönlichen Bedürfnisse abgestimmt. Bei starken Abweichungen der
Baupartners festgelegt.
• Die Anlage wird raum- bzw. witterungsgeführt über eine Wärmepumpenregelung mit einfach zu handhabendem
Bedienmodul und Außentemperaturfühler.
• Warmwasserspeicher mit ca. 180 l
Fassungsvermögen. Die Größe und
der Typ des Speichers werden durch
die Heizlastberechnung Ihres
OPTA Baupartners festgelegt.
Der Warmwasserspeicher gemäß
IV. Pkt. 7 dieser Baubeschreibung
entfällt.
• Die verwendeten Kältemittel sind
FCKW-frei, z.B. R 407 C*).
Alternativ zur Luft/Wasser-Wärmepumpe
kann auch eine Sole/Wasser-Wärmepumpe zur Nutzung von Erdwärme
vereinbart werden. Zur Erschließung
der Erdwärme empfehlen wir eine
Erdsondenanlage, welche nicht im
Festpreis enthalten ist. Erforderliche
Maßnahmen und Kosten werden, nach
Vertragsabschluss, im Zuge der
Projektierung für Ihr Haus durch den
Foto: Brötje
Himmelsrichtung oder der Dachneigung
sollte zur Steigerung des Ertrages der
Solaranlage eine größere Kollektorfläche
vereinbart werden. Für einen maximalen
Wirkungsgrad sollte das Dach unbeschattet von anderen Gebäuden oder großen
Bäumen sein.
7. Wärmepumpe zur Gebäudeheizung und
Wassererwärmung
Ist eine Wärmepumpen-Zentralheizung
vereinbart, so besteht diese, ergänzend zu
IV. Pkt. 7 dieser Baubeschreibung, aus:
• Luft/Wasser-Wärmepumpe in Kompaktbauweise, Fabrikat Wolf, Viessmann*),
für monoenergetischen Betrieb. Die
Größe und der Typ werden durch die
Heizlastberechnung Ihres OPTA
OPTA Baupartner ermittelt und sind
gesondert zu vereinbaren.
Fotos: istockphoto.com, Viessmann, Wolf
Die unter IV. Pkt. 7 dieser Baube–
schreibung enthaltene Gaszentral–
heizungsanlage entfällt.
Die gesamte Anlage ist fertig montiert inkl.
Inbetriebnahme. Die Übergabe der schriftlichen Bedienungsanleitung und der
Luftventilschlüssel für die Heizkörper
erfolgt anlässlich der Einweisung in die
Bedienung der Heizungs- und Warmwasser-Versorgungsanlage durch den
Heizungsfachmann.
Weitere Optimierungen der Wärmeverteilung durch eine Flächenheizung sind
ebenfalls zusätzlich zu vereinbaren.
19
Fotos: Hoval, Viessmann, Windhager
*) oder gleichwertig
s. Schlussbestimmungen
8. Pelletheizung
Ist eine Pelletzentralheizung vereinbart, so
besteht diese, ergänzend zu IV. Pkt. 7 dieser Baubeschreibung, aus:
• einer Pellet-Heizanlage, Fabrikat
Windhager, Wolf*) mit Röhrenwärme–
tauscher, automatischer Reinigung und
großzügig dimensionierter Aschenlade
inklusive Aschenverdichtung. Automati–
sche Zündung der Pellets. Regelung
mittels Lambdasonde und Luftmassen–
sensoren. Einfach zu bedienende Mikro–
prozessorregelung mit Klartextanzeige.
Die Größe und der Typ der Anlage werden durch die Heizlastberechnung Ihres
OPTA Baupartners festgelegt.
• Brennstoff: Pellets 6 mm Durchmesser,
Länge max. 40 mm nach DIN EN 14961-2.
• Ca. 800 Liter Pufferspeicher mit zweitem Heizkreisanschluss für den späteren Anschluss einer Solaranlage. Die
Größe und der Typ des Speichers werden
durch die Heizlastberechnung ihres
OPTA Baupartners festgelegt. Der
Warmasserspeicher gemäß IV. Pkt. 7
dieser Baubeschreibung entfällt.
• Für die trockene und staubarme Bevorratung Ihrer Pellets ist ein Befüllsystem
DN 100 mit Bördelrand für Sacksilo vorgesehen. Lage und Größe gemäß Vertragsplaneintrag. Die Pelletzufuhr zum
Kessel erfolgt über ein Saugsystem. Die
unter IV. Pkt. 7 dieser Baubeschreibung
enthaltene Gaszentralheizungsanlage
entfällt.
9. Kontrollierte Wohnungslüftungsanlage
mit Wärmerückgewinnung
Ist eine kontrollierte Wohnungslüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung zusätzlich vereinbart, so besteht diese aus:
• einem Zentral-Lüftungsgerät, Fabrikat
Wolf, Viessmann*), mit Kreuz-/Gegen-
stromwärmetauscher (über 90 %
Wärmerückgewinnung) und SommerBypass. Mit der Lüftungsanlage wird bei
geschlossenem Fenster die verbrauchte
Raumluft ausgetauscht und durch
frische Außenluft ersetzt. Gerüche,
Feuchtigkeit und Schadstoffe werden so
aus den Wohnräumen entfernt. Im
Gegensatz zur Fensterlüftung geht dabei
kaum Wärme verloren.
• Steuerung des Lüftungsgerätes über
eine einfach zu bedienende Mikroprozessor-Regelung.
• einem Kanalsystem aus verzinkten
Wickelfalzrohren*) inkl. Schalldämpfer.
Im evtl. Keller auf Putz, in den Wohngeschossen unter Putz bzw. verkleidet
installiert, wo erforderlich aus Flachkanälen. Alternativ nach Wahl Ihres
OPTA Baupartners kann ein Luftverteilungssystem aus Kunststoffrohren zur
Ausführung kommen.
• Zuluft- und Ablufttellerventile in weiß.
Alternativ kann auch eine kontrollierte
Wohnraumlüftungsanlage mit Wärme- und
Feuchterückgewinnung, Fabrikat Hoval*),
vereinbart werden. Diese sorgt nicht nur
für Energieeinsparung und reduzierte
Feuchte in den Ablufträumen, sondern
auch für komfortable Luftfeuchte in den
Zulufträumen. Die Anlage enthält ein
Zentral-Lüftungsgerät mit Rotationswärmetauscher und Wärmebereitstellungsgrad gemäß DIN 4719 90 bis
130 % sowie eine Steuerungseinheit zur
stufenlosen Einstellung von Soll-Feuchte
und Soll-Volumenstrom. Außerdem ist das
Gerät serienmäßig mit einem Pollenfilter
(Filterklasse F7) ausgestattet.
Die gesamte Lüftungsanlage ist fertig
montiert inkl. Luftmengeneinregulierung,
Inbetriebnahme und Einweisung.
10. Zentrale Staubsaugeranlage
Ist eine Zentrale Staubsaugeranlage zusätzlich vereinbart, so besteht diese aus:
• einer Allaway Zentraleinheit der
Type A 30*) inkl. extrem leiser und energiesparender Through-Flow-Turbine,
Filtersystem und Wandhalterung im
Keller-Technikraum oder im Hauswirtschaftsraum (Haus ohne Keller).
• einem Unterputz installierten Rohrsystem aus speziell für diesen Anwendungsfall entwickelten Allaway-ZSSRohren und Formstücken*).
• je einem Premium-Montagebauteil mit
weißem Saugdosenoberteil*) in Flur
oder Diele eines jeden Geschosses.
• einem 7-teiligen Komfortreinigungsset
Allaway RGSSH08*) mit Bedienung über
den Handgriff und ca. 8,0 m Saugschlauchlänge.
Die Zentrale Staubsaugeranlage verringert
die Staubbelastung in der Wohnung und
ermöglicht lärmarmes, hygienisches
Saugen. Sie ist für Allergiker besonders
gut geeignet, fertig montiert inkl.
Inbetriebnahme und Einweisung durch den
Installateur.
11. HomeWay-Multimedia-Verkabelung
mit SAT-Vorbereitung
Wird eine HomeWay-Anlage zusätzlich
schriftlich vereinbart, sind für 2 Kinderzimmer, 1 Schlafzimmer und 1 Wohnzimmer insgesamt 4 HomeWay-Anschlussdosen mit Steckmodulen für TAE (Telefon
analog), LAN, TV und Radio vorgesehen.
Die Anlage wird mit entsprechenden
Multimediakabeln installiert, in den
Sicherungskasten (TK-Feld) integriert und
abschließend geprüft (Messprotokoll).
SAT-Vorbereitung:
Im Wohnzimmer kommt eine zweite TV/
Radio-Dose zur Ausführung. Vom
Sicherungskasten bis in den Spitzboden ist
eine Erdungsleitung für die SAT-Schüssel,
sowie Leerrohre (je TV-Anschluss ein
Leerrohr) für die späteren Verbindungskabel vorgesehen.
Hinweis: Es ist kein Telefonanschluss,
Telefonanlage, TV-Anschluss oder dergleichen im Leistungsumfang enthalten!
12. Regenwasserzisterne
Ist eine Regenwasserzisterne zusätzlich
schriftlich vereinbart, so besteht diese aus:
• Betonringen mit ca. 5 m3 Nenninhalt
• Zu- und Abwasserleitungen mit 5 m
Länge
13. Effizienzhäuser, Passivhaus
Die modernen Effizienzhäuser von OPTA
Massivhaus machen weitgehend unabhängig von Gas und schützen Sie vor hohen
Heizkosten. Außerdem werden sie von der
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mit
zinsgünstigen Darlehen gefördert.
Die zur Förderung erforderlichen
Kennzahlen werden nur dann erreicht,
wenn die Heiztechnik und die energetische
Qualität der Gebäudehülle optimal aufeinander abgestimmt sind.
Das Passivhaus ist Ihre persönliche Unabhängigkeitserklärung vom Energie-
versorger! Es verbraucht per Definition
umgerechnet nur 1,5 m³ Gas pro
Quadratmeter und Jahr und belastet die
Umwelt kaum noch. Das Passivhaus hat
keine konventionelle Heizung und Heizverteilung mehr, benötigte Wärme wird
durch die Komfort-Belüftung zugeführt.
Ein spürbar verbesserter Wohnkomfort
und hohe Behaglichkeit sind die Annehmlichkeiten, die Besitzer eines Passivhauses
in OPTA Massivhaus-Qualität erleben dürfen. Innovative Bau- und Anlagentechnik
machen es möglich, diesen niedrigen
Energiebedarf zu realisieren. Zu erreichen
sind diese sensationellen Werte durch die
Bündelung verschiedener EnergieEinsparmaßnahmen. Wärme, die sonst
verloren geht, wird so im Haus gehalten
und wiederverwertet.
Ihr OPTA Baupartner berät Sie gerne vor
Ort über die Ausgestaltung Ihres OPTA
Massivhauses als Effizienz- oder Passivhaus und kann entsprechende Vereinbarungen mit Ihnen treffen.
Hinweis: Kennzahlen zum Energieverbrauch
von Effizienz- und Passivhäusern sind
rechnerische Werte, der tatsächliche Verbrauch hängt darüber hinaus vom individuellen Nutzungsverhalten der Bewohner ab.
14. Garagen
a) Gemauerte Garagen
Ist eine gemauerte Garage vereinbart, so
gilt folgende Ausführung:
Der Garagenboden besteht aus Unterbeton
mit Zementestrich. Die Wände sind solide
handwerklich gemauert und erhalten
innen einen einlagigen Kalkzementputz.
Der Außenputz ist analog zum Haupthaus.
Ein zimmermannsmäßiges Dach erhält
eine Eindeckung wie das Hausdach.
Dachabschluss, Dachrinne und Fallrohr
bestehen aus Titan-Zinkblech. Das Fallrohr
ist bis auf Sockelhöhe geführt.
Flachdachgaragen haben eine Decke aus
Stahlbeton mit einer wasserdichten Dachhaut.
Die Garage ist mit einem grundierten
Metall-Schwingtor verschlossen.
Befindet sich die Garage im Haus oder ist
sie unmittelbar angebaut, so ist neben
dem Tor eine Steckdose mit Wippschalter
sowie darüber eine BeleuchtungsAnschlussleitung installiert. Die Innenwände werden weiß gestrichen. Der weiß
eingefärbte mineralische Außenputz wird
mit einem zusätzlichen weißen Schutzanstrich (Egalisierungsanstrich) versehen.
b) Fertiggaragen
Ist eine Fertiggarage vereinbart, so gilt
folgende Ausführung:
Sie ist werkseitig aus Stahlbeton auf
Punkt-Fundamenten hergestellt. Die
Außenwände tragen eine wetterfeste
Beschichtung.
Sie ist ebenfalls mit einem grundierten
Metall-Schwingtor versehen.
Die Dachabdichtung einschließlich der
Fallrohre erfolgt in der Ausführung des
Herstellers, z. B. Fa. ZAPF, Typ Basic*).
Fotos: Allaway, Zapf
21
VI. OPTA Baubeschreibung Premium
für Mehrfamilienhäuser.
1. Einfamilienhäuser mit Einliegerwohnung
Ausführung und Ausstattung einschließlich
Schallschutz entsprechen denen von Einfamilienhäusern in Premiumausführung,
jedoch mit folgenden Änderungen bzw.
Ergänzungen:
• Die Elektroinstallation ist um die erforderlichen Verteilungen, eine Hauszählertafel und eine zweite Klingel erweitert.
• Auf Wunsch gegen gesonderte
Vereinbarung werden an den
Frischwasserzuleitungen T-Stücke
angebracht, um den Anschluss von
Zwischenzählern zu ermöglichen.
• Die Vorbereitung für bauseits gelieferte
elektronische Wärmemengenzähler für
die Heizung kann ebenfalls zusätzlich
vereinbart werden.
*) oder gleichwertig
s. Schlussbestimmungen
2. Mehrfamilienhäuser ab zwei
Wohneinheiten
Zusätzlich zu der Ausführung von Einfamilienhäusern in Premiumausführung
und den Änderungen bzw. Ergänzungen
von Einfamilienhäusern mit Einliegerwohnung in Premiumausführung gilt:
• Der Schallschutz des Gebäudes entspricht den gesetzlichen Vorgaben der
DIN EN 12354-1 „Bauakustik“. Darüber
hinaus ist für den Luftschallschutz der
Wohnungstrennwände sowie für den
Luft- und Trittschallschutz der
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Wohnungstrenndecken die Schallschutzstufe II vereinbart.
Die Wohnungseingangstüren haben aus
Schallschutzgründen Stahlzargen.
Das Treppenhaus erhält eine automatische Beleuchtungsausschaltung
mit je einem selbstleuchtenden
Lichttaster und einem Lichtauslass je
Stockwerk.
Die Treppenhauswände erhalten einen
weißen Kunststoffreibeputz mittlerer
Struktur.
Die Außenbeleuchtung ist mit der
Treppenhausbeleuchtung gekoppelt.
An jeder Wohnungstür ist ein Klingelknopf, der mit der Klingelknopfanlage an
der Haustür verbunden ist.
Zur Versorgung der Wohnungen mit
Warmwasser ist zusätzlich eine
Zirkulationspumpe mit Zeitschaltuhr
installiert.
Sind in Bädern Waschmaschinenanschlüsse vorgesehen, so ist jeweils auch
ein Waschmaschinenanschlussventil
eingebaut.
Es werden Stahlbetontreppen eingebaut.
Die Tritt- und Setzstufen sowie die
Geschoß- und Zwischenpodeste sind mit
Naturwerksteinplatten Jura-Gelb*)
belegt.
In einem begehbaren Speicher befindet
sich ein Stromanschluss mit Abzweigdose.
VII. OPTA Baubeschreibung Premium
Bauherrenleistungen. (Nicht im Festpreis enthalten)
Wenn keine andere schriftliche Vereinbarung besteht, setzt der Festpreis folgendes voraus:
a) Gelände
Das Grundstück ist ein waagrechtes
Gelände auf Straßenniveau, in der Bodenklasse 3 bis 5, Erdbebenzone 1, mit ca. 20
cm Humus, ohne irgendwelche Bepflanzung, Gebäudeteile, frei von Altlasten oder
sonstigen Hindernissen. Abweichende statisch erforderliche Gründungsmaßnahmen,
wie z.B. Bodenaustausch, gehen zu Lasten
des Bauherrn. Es wird vorausgesetzt, dass
eine ausreichende unbebaute Fläche für
die Erstellung des Arbeitsraumes inkl.
Abböschung vorhanden ist. Sollte dies
nicht der Fall sein, so sind evtl. Mehraufwendungen wie z.B. Grenzstein versetzen,
Verbaumaßnahmen, Anschluss- und
Unterfangungsarbeiten im Bereich bestehender Gebäude etc. nicht im Festpreis
enthalten.
b) Grenzsteine
Zur Einmessung des Gebäudes und der
Nebengebäude müssen Grenzsteine vorhanden sein. Sie müssen durch den Bauherrn freigelegt werden.
c) Zufahrt
Die Zufahrt und der Bauplatz müssen für
Fahrzeuge bis 40 t während der gesamten
Bauzeit befahrbar sein. Für die Anlieferung
einer evtl. Fertiggarage muss vor dem
Standplatz der Garage ein freier Platz von
mindestens 9,50 m Länge und 4,20 m
Höhe vorhanden sein. Sofern der Platz für
die Anlieferung nicht ausreichend ist, trägt
der Bauherr die Kosten für den erforderlichen Spezialkran, evtl. Genehmigungsgebühren sowie Absperrmaßnahmen.
d) Grundwasserspiegel
Der Höchst-Grundwasserstand liegt nie
höher als 1 m unter dem Fundament, kein
Hangwasser. Der Bauherr hat hierfür den
Nachweis vor der Detailfestlegung zu erbringen. Weitere Maßnahmen wie Wasserhaltung, Einrichtung von Klärgruben, Sickerschächten, Drainagen sowie deren Zuleitungen ab Hauskante, ferner Maßnahmen
gegen drückendes Wasser nach DIN
18195-6 sind nicht im Festpreis enthalten.
e) Bodenpressung
Bodenpressung nicht unter 200 kN/m2.
f) Baukran, Arbeits-/Lagermöglichkeiten
Der Bauherr trägt dafür Sorge, dass ein
Standplatz für den Baukran, Arbeits- und
Lagermöglichkeiten für Baumaterialien
bereitgestellt und vorgehalten werden.
Dafür wird der Bauherr ebene Flächen in
ausreichendem Maße errichten und alle
erforderlichen Genehmigungen der
Behörden z.B. für Um- und Überleitungen
einholen.
g) Bodengutachten
Der Bauherr lässt auf eigene Kosten ein
Bodengutachten (inkl. Höhennivellement)
durch einen Geologen erstellen, der den
Baugrund auf Tragfähigkeit überprüft: Die
Baugrunduntersuchung wird auf Basis
zweier Rammkernsondierungen,
Durchmesser je ca. 36 mm gemacht.
Damit können Böden der Bodenklasse 1
bis 4 analysiert werden. Die Bodenklassen
5 bis 7 können mit diesem Verfahren nicht
sondiert werden. Dies ist unabhängig von
der Gründungstiefe. Sofern sich bei der
Sondierung nicht tragfähige Böden ergeben, z.B. Torf oder Marsch, sind weitere
Untersuchungen erforderlich. Dies sind
z.B. Tiefbohrungen zur Ermittlung der
Gründungsebene. Diese Leistungen sind
gesondert auszuführen und im Leistungsumfang nicht enthalten. Ferner sind hydrogeologische Gutachten sowie Nachweise
der Sickerfähigkeit des Baugrundes nicht
enthalten. Diese Leistungen sind ebenfalls
gesondert auszuführen.
h) Aushubmaterial
Das Aushubmaterial ist für die Wiederverfüllung geeignet. Das gesamte Aushubmaterial kann während der Bauzeit auf
dem Grundstück verbleiben. Entspricht das
Grundstück nicht der vorgehenden Beschreibung, so sind hierdurch erforderlich
werdende Maßnahmen wie z.B. Laden,
Abfahren und Deponiegebühr für Aushubmaterial gesondert vertraglich zu vereinbaren.
i) Behörden, Baugesuch
Der Bauherr liefert für das Genehmigungsverfahren folgende notwendigen Unterlagen, wie z.B. amtlicher Lageplan, Höhenplan, Flurkarte, Bebauungsplan, Lage und
Tiefe der Ver- und Entsorgungsleitungen,
Nachbarunterschriften, Besichtigung des
Grundstücks, Spartenpläne für Strom, Gas,
Wasser, Kanal und Telefon. Ferner beantragt der Bauherr die Hausanschlüsse (Anschlusspunkt am Grundstück) und erwirkt
die Anmeldung bei den zuständigen Bauaufsichtsbehörden, Ver- und Entsorgungsbetrieben. Er erhält alle Informationen
hierzu von den jeweiligen Versorgern.
Fotos: istockphoto.com
j) Lageplan
Zu den Bauherrenleistungen gehören
ferner: Zeichnen des Hauses in den
amtlichen Lageplan, Abstecken und
Einschneiden des Gebäudes, Festlegen der
Höhenangaben des Gebäudes; Gebühren
für den amtlichen Lageplan zahlt der
Bauherr.
k) Gebühren
Baugenehmigungsgebühren sowie Prüfund Abnahmegebühren (z.B. Prüfstatik)
werden vom Bauherrn direkt beglichen
und sind nicht im Festpreis enthalten.
Auch alle Mehraufwendungen, die durch
Auflagen der Behörden oder des Bezirksschornsteinfegers (z.B. Erhöhung des
Kamins, Dachaustritte, Druckwächter oder
Nährungsschalter) entstehen, sowie von
dieser Baubeschreibung abweichende
Schall-, Feuerschutzmaßnahmen,
Sicherheitsmaßnahmen gegen Bergbauschäden und Kosten für den Vermesser
sind nicht im Festpreis enthalten.
23
Der Antrag auf Abbruchgenehmigung und
die Abbruchgenehmigungsgebühren für
ggf. auf dem Grundstück stehende
Altbauten sind ebenfalls nicht im Festpreis
enthalten.
l) Bauherren-Haftpflichtversicherung
Eine Bauherren-Haftpflicht- sowie eine
Gebäudebrand- und Elementarversicherung sind vor Baubeginn vom Bauherrn
abzuschließen.
m) Allgemeine öffentliche und bauliche
Versorgung
Der Bauherr stellt einen Baustromanschluss
(Anschlusspunkt am Grundstück) mit 63 A
/ 380 V, 32 A / 380 V und 16 A / 230 V sowie
einen Bauwasseranschluss inkl. Wasseruhr (Anschlusspunkt am Grundstück) 5
bar/ 3/4 Zoll kostenfrei bereit und hält
diese während der gesamten Bauzeit vor.
Die Verbrauchskosten für Strom und
Wasser während der gesamten Bauzeit
werden vom Bauherrn direkt mit dem
Energieversorger bzw. den Wasserwerken
abgerechnet.
n) Baustellenvorbereitung
Die Absperrung der Baustelle mit einem
Bauzaun wird vom Bauherrn erbracht, falls
dies von einer Behörde oder einer Versicherung gefordert wird. Ferner veranlasst der Bauherr auf eigene Kosten das
Erstellen des Schnurgerüstes und veranlasst seine behördliche Abnahme vor Baubeginn.
o) Wartungsarbeiten
• Es können Rissbildungen im Bereich der
Anschlüsse zwischen der Verkleidung
mit Gipsbauplatten der Decken und
Dachschrägen und der Wände im Dachgeschoß auftreten. Obwohl die hier entstehenden Fugen mit elastischem Acryl
ausgefugt werden, können solche Risse
nicht ausgeschlossen werden.
• Die Wartung und Instandhaltung sämtlicher elastischer Verfugungen und sämtlicher Farbanstriche ab Abnahme fallen
unter die Bauherrenleistungen und sind
nicht im Festpreis enthalten.
p) SiGe-Koordinator
Der Bauherr ist gesetzlich verpflichtet,
einen SiGe-Koordinator (Sicherheits- und
Gesundheitsschutz-Koordinator für Baustellen) gemäß dem Europäischen Arbeitsschutzgesetz zu bestellen. Ferner muss
der Bauherr dafür Sorge tragen, dass die
allgemeinen Arbeitsschutzgrundsätze
beachtet werden, eine Vorankündigung
erstellt und an die zuständige Arbeitsschutzbehörde geschickt wird, einen
Sicherheits- und Schutzplan zu erarbeiten
sowie eine Unterlage für spätere Arbeiten
zu erstellen. Die Unterlagen müssen während der gesamten Bauzeit auf der Baustelle zur Einsicht vorliegen.
*) oder gleichwertig
s. Schlussbestimmungen
q) Sommerlicher Wärmeschutz
Zur Vermeidung hoher Sommertemperaturen im Inneren des Hauses wird auf den
notwendigen Sonnenschutz bei Fenstern
hingewiesen. Die EnEV verweist hier auf
die DIN 4108-2. Sonnenschutzeinrichtungen können sein: Klappläden, Innenrollos
oder Markisen. Diese Sonnenschutzeinrichtungen für alle Räume werden vom
Bauherrn in Eigenleistung ausgeführt.
r) Lüftungskonzept
Der Gesetzgeber gibt in der EnEV vor, dass
ein Wohnhaus dauerhaft luftundurchlässig
sein muss und nach dem Stand der
Technik abgedichtet sein soll (BlowerDoor-Test). Zur Sicherstellung des zum
Zwecke der Gesundheit und Beheizung
erforderlichen Mindestluftwechsels muss
ein Lüftungskonzept erstellt werden. Es ist
zu klären, ob die (nutzerunabhängig zu
gewährleistende) Sicherung des Feuchteschutzes für das Gebäude lüftungstechnische Maßnahmen erfordert. Der darüber
hinaus nötige Luftwechsel kann durch
Lüften des Bauherrn über die Fenster (laut
Vorgabe im 2 Stunden-Takt) erfolgen.
Sollte der Feuchteschutz lüftungstechnische Maßnahmen erfordern oder der Takt
für die Fensterlüftung aufgrund persönlicher Verhältnisse nicht möglich sein, dann
wird der Einbau eines freien oder Ventilator gestützten Lüftungssystems durch
den Bauherrn notwendig, und der Bauherr
muss zusammen mit dem OPTA Baupartner ein auf seine individuellen Bedürfnisse abgestimmtes Lüftungskonzept
erarbeiten.
s) Sonstiges
Ferner gehören folgende Kosten zu den
Bauherrenleistungen:
• Wasser-, Gas-, Elektro-, Telefon- und
Breitbandkabelanschlüsse bis einschließlich Übergabepunkt im Haus
(Innenseite Außenwand), Wasseruhr,
Wasseruhrbügel, Hauptabsperrhahn,
Druckminderer (falls erforderlich)
• Kanal- und Regenrohranschlüsse ab
Oberkante Haussockel, PE-Standrohr
• Einrichtungen zum Schutz vor Abwasserrückstau aus dem öffentlichen
Kanalnetz
• Druckprüfung Abwasserleitung
• Antennenanlagen
• Messgeräte für Heizungs- und Warmwasserabrechnung
• Kücheneinrichtungen und sonstige
Möblierung
• Beheizung des Hauses (u.a. für Austrocknung des Estrichs und Innenputzes)
während der Bauzeit
• Feinreinigung des Hauses
• Außenanlagen, Terrassen und Stufen für
ein evtl. vereinbartes Hauseingangspodest
• Zuwege und Bepflanzung
• ggf. die Errichtung von Stützwänden
• Lieferung von ggf. erforderlichem Hinterfüllungsmaterial, Anplanierung des
Grundstückes, Oberbodenauftrag, Zäune
• Primärseitige Nutzung von Erd-, Grundwasser- oder Luft-Wärme zum Betrieb
einer Wärmepumpen-Zentralheizung
• Bei Anbauten: Sämtliche Anschlussarbeiten an die bestehende Bebauung
VIII. OPTA Baubeschreibung Premium
Schlussbestimmungen.
Eigenleistungen
Erbringt der Bauherr Eigenleistungen
oder lässt er Eigenleistungen durch Dritte
erbringen, sind diese Leistungen für
statisch nicht relevante Gewerke nach
Absprache mit dem OPTA Baupartner
möglich. Der Bauherr erbringt für diese
Eigenleistung den Nachweis, dass sie
die Energiebilanz (EnEV) sowie die Statik
nicht beeinträchtigen. Auf Wunsch ist der
OPTA Baupartner ihm bei diesem Nachweis gegen Kostenerstattung behilflich.
Der Bauherr hat sich mit seinen Eigenleistungen in die Bauzeitplanung des
OPTA Baupartners einzufügen.
Stehen Mängel in mittelbarem oder
unmittelbarem Zusammenhang mit einer
Eigenleistung, unterliegen diese nicht der
Gewährleistung. Dies gilt auch für
Folgeschäden an Leistungen des
OPTA Baupartners, die durch mangelhafte
Eigenleistung auftreten können. Der
Bauherr oder dritte Personen verpflichten
sich, Eigenleistungen bei der Berufsgenossenschaft anzuzeigen und die
Vorschriften des Gesundheits- und
Arbeitsschutzes einzuhalten. Alle Abfälle
und Bauschutt, die durch Eigenleistungen
des Bauherrn anfallen, werden von
diesem entsorgt.
Weitere Vereinbarungen
Diese Baubeschreibung ist in vorstehender
oder mit Ergänzung zur Kundenbaubeschreibung (EKB) versehener Form,
nach Bestätigung durch die Geschäftsleitung des OPTA Baupartners, Gegenstand
des Bauvertrages. In der Ergänzung zur
Kundenbaubeschreibung (EKB) müssen
von der vorstehenden Baubeschreibung
abweichende Leistungen, Ausführungen
oder Ausführungsdetails sowie auch
mündliche Vereinbarungen, um Gültigkeit
zu erhalten, schriftlich festgelegt werden.
Es gelten die zum Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses gültigen Normen und
Richtlinien, insbesondere die Toleranzen
im Hochbau gemäß DIN 18202, sofern dies
nicht anders vertraglich vereinbart ist. Bei
Streiflicht sichtbar werdende Unebenheiten in den Oberflächen von Bauteilen
sind zulässig, wenn die Toleranzen von DIN
18202 eingehalten worden sind. Aufgrund
von Temperaturschwankungen, minimalen
Setzungen oder Bewegungen des
Bauwerks auftretende, kleine Haarrisse
stellen keinen Mangel dar, sofern sie die
zulässigen Grenzwerte nicht überschreiten.
Dem OPTA Baupartner bleiben technische
und/oder architektonische Änderungen
vorbehalten, sofern diese den Bauwert verbessern, ihn aber keinesfalls vermindern –
insbesondere, wenn diese auf behördlichen
Auflagen beruhen.
Die in der vorstehenden Baubeschreibung
oder ggf. in der Ergänzung zur Kundenbaubeschreibung genannten Produkte
namentlich aufgeführter Hersteller werden
bei der Bauausführung vorrangig berücksichtigt. Es können jedoch gleichwertige
oder dem Bauherrn zum Vorteil gereichende alternative Produkte verwendet werden.
Sollte die Einzelausführung von Baustoffen
oder Einrichtungsgegenständen nicht
schriftlich festgelegt worden sein, wird
dies, sowie die Art und Weise der Ausführung durch den OPTA Baupartner allein
festgelegt. Dies betrifft alle Punkte mit
den Fußnoten*) dieser Baubeschreibung.
Die auf den vorhergehenden Seiten dargestellten Bilder, Grafiken und Fotos können
von dieser Baubeschreibung abweichen, da
sie aus der laufenden Produktion oder von
Bildagenturen stammen.
Die im Katalog, auf Prospekten bzw. in
einem Individualangebot Ihres OPTA
Baupartners genannten Preise beziehen
sich deshalb ausschließlich auf die in
dieser Baubeschreibung verbal beschriebenen Materialien, Baustoffe und
Ausführungsarten, nicht auf die Bilder,
Grafiken und Fotos. Ferner beziehen sich
die Preise auch nicht auf Sonderwünsche
in Prospekten, die in Grundrissen und
Abbildungen dargestellt sind.
Der OPTA Baupartner erhält das Recht,
unentgeltlich Abbildungen des Bauvorhabens, ggf. mit den Bauherren, für
Werbezwecke sowohl in Print- als auch
Onlinemedien von OPTA Massivhaus zu
veröffentlichen.
Ort, Datum
Unterschrift Bauherr/in
Unterschrift Bauherr/in
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Unterschrift OPTA Fachberater
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