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Baubeschreibung Premium für Baubetreuer Energieeffizient Zu attraktivsten Preisen Individuelle Ausstattung Zum Festpreis gebaut F1P/1306 I. Das OPTA Qualitätskonzept. Markenhäuser aus der Region. Gelungene Architektur, solide Bauqualität sowie weitreichende Dienstleistungen rund um Ihr Haus sind das Ziel. Ihr Bauvorhaben wird deshalb geprägt durch eine individuelle, auf Ihre Wünsche abgestimmte Ausstattung. Die Ausführung Ihres Hauses erfolgt in geprüfter Qualität. Durch Großeinkauf bietet Ihnen Ihr OPTA Baupartner einen günstigen Festpreis. Die Ausführlichkeit und Genauigkeit der Baubeschreibung zeigt Ihnen das Qualitätsniveau. Sie ist für Sie eine Entscheidungshilfe und Vertragsgrundlage. Die Baubeschreibung Premium informiert Sie über die Bauausführung und alle Ausstattungsdetails eines Hauses in Premiumausführung. P Die links vom Text mit „P“ gekennzeichneten Bauleistungen und Ausstattungsdetails eines Hauses sind im Festpreis der Premiumausführung enthalten. W Die links vom Text mit „W“ gekennzeichneten Bauleistungen und Ausstattungsdetails eines Hauses sind nicht im Festpreis enthalten, können jedoch auf Wunsch zusätzlich schriftlich vereinbart werden. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch den Abschnitt VII „Bauherren-Leistungen“ auf Seite 23 dieser Baubeschreibung – sie sind nicht im Festpreis enthalten. Im garantierten Festpreis sind folgende Leistungen enthalten: P P P 1. Architektenplanung Alle OPTA Massivhäuser werden von erfahrenen Architekten- und Ingenieurteams bzw. Planern entworfen. P 2. Technische Regelungen Unser qualifiziertes Team entwickelt Ihr OPTA Massivhaus gemäß den vertraglich vereinbarten Leistungen. Wärmeschutz: Ihr Haus erfüllt die Mindestanforderungen der zum Vertragsabschluss gültigen Energieeinsparverordnung (EnEV), wenn nichts anderes vereinbart ist. Die Berechnung wird durch Ihren OPTA Baupartner veranlasst. P Schallschutz: Das bewertete Schalldämmmaß nach DIN 4109 des Außenmauerwerks Ihres OPTA Massivhauses gegenüber Außenlärm beträgt, sofern Ihr OPTA Baupartner nichts anderes festlegt, bei Ziegelaußenmauerwerk mindestens 42 Dezibel (R’w › 42 dB) und maximal 44 Dezibel. Das Schalldämmmaß der verwendeten Fenster und Türen gegenüber Außenlärm beträgt 32 Dezibel (R’w = 32 dB). Das bewertete Schalldämmmaß der verwendeten Rollladenkästen (Panzer eingerollt) gegenüber Außenlärm beträgt 32 Dezibel (R’w = 32 dB). Der Schallschutz innerhalb des Hauses erfüllt die Empfehlungen für normalen Schallschutz nach DIN 4109. P Brandschutz: Das Außenmauerwerk Ihres OPTA Massivhauses ist feuerbeständig gemäß DIN 4102 T2 und erfüllt die höchste Feuerwiderstandsklasse F90A. P P 3. Planfertigungen, Berechnungen, Nachweise und Anträge Ihr OPTA Baupartner erstellt für Sie folgende Genehmigungsunterlagen – soweit behördlich gefordert, einschließlich der benötigten Vervielfältigungen: • Bauantragspläne • Baubeschreibung gemäß behördlicher Vorschrift • statischer Nachweis (ohne Prüfstatik und Bewehrungsplan) • Entwässerungspläne • Flächen- und Kubaturberechnungen • Energiebedarfsberechnung nach EnEV W Weitere Nachweise oder Bestätigungen können auf Wunsch zusätzlich vereinbart werden. P Sie erhalten Ihren Vertragsplan im Maßstab 1:100 als verbindlichen Bestandteil des Vertrages. P P Für die Finanzierung Ihres Hauses stehen Ihrer Bank auf Wunsch ein Plansatz (Maßstab 1:100) sowie Flächen- und Kubaturberechnungen zur Verfügung. 4. Baustellen-WC, Bauschutt Ein Baustellen-WC wird vom OPTA Baupartner bis zur Abnahme gestellt und gereinigt. Die auf der Baustelle während der Bauzeit anfallenden Verpackungsmaterialien sowie der Bauschutt werden durch die Ausführenden beseitigt. 5. Technische Vorarbeiten Parallel zum Baugenehmigungsverfahren erfolgt bei Ihrem OPTA Baupartner die Ausschreibung und Vergabe aller vertraglich vereinbarten Leistungen an ausgewählte Fach-Handwerksbetriebe. Nach Erteilung der rechtskräftigen Baugenehmigung bzw. der Baufreigabe werden alle Bauleistungen entsprechend dieser Baubeschreibung und der EKB (Ergänzung zur Kundenbaubeschreibung) ausgeführt. 6. Detailfestlegung Der Bauherr hat im Rahmen der Detailfestlegung vor Baubeginn grundsätzlich die Möglichkeit, Sonderwünsche zu vereinbaren. Alle speziellen bzw. zur Wahl stehenden Ausführungs- oder Ausstattungsalternativen werden in der „Detailfestlegung“ schriftlich fixiert und eventuelle Festpreisabweichungen vertraglich vereinbart. Um einen zügigen Bauablauf zu gewährleisten, sind nach der Detailfestlegung Änderungen nur mit erhöhtem Aufwand möglich. 03 II. Das OPTA Sicherheitskonzept. Damit Sie mit einem guten Gefühl bauen. Was für viele Bauherren wie reines Wunschdenken klingt, wird bei der OPTA Massivhaus-Gruppe durch das in Zusammenarbeit mit dem TÜV SÜD entwickelte OPTA Sicherheitskonzept Wirklichkeit. Ein Paket, das Ihnen ein deutliches Plus an Sicherheit und damit ein gutes Gefühl gibt! P Er ist Ihr persönlicher Ansprechpartner während der gesamten Bauzeit und betreut die vertraglich vereinbarten Leistungen Ihres Bauvorhabens von Baubeginn bis zur Abnahme. Nach Begleichung der Schlussrechnung übergibt er Ihnen die Schlüssel für Ihr Haus. Sie können auch nach der Schlüsselübergabe weiterhin die Serviceleistungen im Rahmen unserer Gewährleistungspflicht in Anspruch nehmen. 1. Sicherheit durch interne Qualitätskontrollen Im Rahmen unseres Sicherheitskonzeptes führt der Bauleiter Ihres OPTA Baupartners im Durchschnitt einmal wöchentlich Qualitätskontrollen durch und stellt so sicher, dass Ihr Haus nach den vereinbarten Normen solide und wertbeständig erstellt wird. W 2. Sicherheit durch Schlussabnahme in Begleitung des TÜV SÜD Sie können auf Wunsch im Rahmen der Baufertigstellungsphase eine einmalige Baubegleitung der Schlussabnahme durch einen bausachverständigen Diplomingenieur des TÜV SÜD gemeinsam mit Ihrem Bauleiter zusätzlich vertraglich vereinbaren. Bei diesem Baustellentermin wird ein Protokoll vom TÜV gefertigt und dem Bauherrn sowie dem OPTA Baupartner zugeleitet. W 3. Sicherheit durch TÜV SÜDBaucontrolling (viermalige Baustellenbegehungen zu Sonderkonditionen) Auch während der Bauphase steht der TÜV SÜD OPTA Bauherren zur Seite. Sie haben die Möglichkeit, mit Ihrem OPTA Baupartner das TÜV SÜD-Baucontrolling mit vier Begehungen zu sehr günstigen Konditionen zusätzlich vertraglich zu vereinbaren. P P 4. Sicherheit durch Gewährleistungsurkunde Für etwaige Gewährleistungsansprüche ist der OPTA Baupartner Ihr Ansprechpartner. Bei der Schlüsselübergabe erhalten Sie eine Gewährleistungsurkunde als Beleg für die Bauqualität. 5. Sicherheit durch BaubetreuerHaftpflichtversicherung Im Festpreis enthalten ist eine Baubetreuer-Haftpflichtversicherung. Diese schützt – bis zum Tag der Abnahme – vor Haftpflichtansprüchen Dritter. Fotos: istockphoto.com Folgende Leistungen sind im TÜV SÜDBaucontrolling enthalten: • Einarbeitung in die Baubeschreibung zur Feststellung der vertraglich vereinbarten Bauleistung und Bauqualität. • Prüfung der Ausführungsplanung auf den Gebieten Wärme-, Feuchte-, Schall-, Brandschutz. • 4 Baustellenbegehungen: 1. nach Fertigstellung KG-Decke vor Verfüllen der Baugrube 2. nach Fertigstellung Rohinstallation vor Schließen der Schlitze 3. nach Fertigstellung Estrich vor den Fliesenarbeiten 4. Begleitung der Abnahme P W 6. Sicherheit durch Bauleistungsversicherung Eine zusätzlich abgeschlossene Bauleistungsversicherung rundet das Servicepaket ab. Versicherungsschutz besteht beispielsweise bei Schäden durch höhere Gewalt, Diebstahl fest eingebauter Teile sowie Vandalismus. 7. Sicherheit durch Blower-Door-Test Die Luftdichtheit Ihres Hauses kann auf Wunsch mit einem Blower-Door-Test vor Abnahme nachgewiesen werden. Hierüber wird Ihnen ein Zertifikat ausgestellt. Bei jedem Baustellentermin wird ein Protokoll vom TÜV gefertigt und dem Bauherrn sowie dem OPTA Baupartner zugeleitet. Erteilung des Zertifikates „TÜV SÜD-Baucontrolling“. 05 III. Das OPTA Servicekonzept. Guter Rat vom Experten. 1. Finanzierungskonzepte Ihr OPTA Baupartner vermittelt Ihnen auf Wunsch einen Finanzierungsexperten, der Ihnen aufzeigt, welche Möglichkeiten für Sie persönlich vorteilhaft sind. Gerne führt er mit Ihnen gemeinsam die notwendigen Gespräche bei Banken, Bausparkassen und Versicherungsgesellschaften. Durch den Finanzierungsservice konnte schon sehr vielen Familien zu den „eigenen vier Wänden“ verholfen werden. 2. Baugeldauswahl Ihr OPTA Baupartner vermittelt Ihnen auf Wunsch einen Finanzierungsexperten, der für Sie aus einer Vielzahl aktueller Finanzierungsprogramme Baugeldangebote von Banken, Versicherungen und Bausparkassen auswählt, die für Ihren Bedarf eine günstige Finanzierung darstellen. Durch die Zusammenarbeit mit Großbanken und Versicherungen erreicht er für Sie vorteilhafte Finanzierungskonditionen. 3. Steuererleichterungen Ihr OPTA Baupartner vermittelt Ihnen auf Wunsch geeignete Fachleute, die Sie bei der Förderung von Wohnungseigentum, der Beantragung von öffentlichen Förderungsmitteln und steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten unterstützen. 4. Grundstücksservice Der OPTA Baupartner ist Ihnen auf Wunsch bei der Grundstückssuche behilflich. 5. Bereits vorhandene Immobilien Gerne berät Sie Ihr OPTA Baupartner im Bedarfsfall beim Verkauf einer bereits vorhandenen Immobilie. Foto: istockphoto.com IV. OPTA Baubeschreibung Premium für Einfamilienhäuser. Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit, Ihr OPTA Massivhaus mit oder ohne Keller in Premiumausführung oder als Hanghaus mit einem bewohnbaren Untergeschoss in Premiumausführung bei Ihrem OPTA Baupartner zu bestellen. Entsprechend werden die Leistungen ausgeführt. 07 1. Erdarbeiten Erdablagerungen auf dem Grundstück sind vorab zwischen dem Bauherrn und dem OPTA Baupartner zu vereinbaren, damit benötigte Lagerflächen noch frei zur Verfügung stehen. P P *) oder gleichwertig s. Schlussbestimmungen P a) Erdarbeiten (für Haus ohne Keller) Der Oberboden wird, soweit vorhanden, in einer Stärke bis 0,20 m und einer Breite bis 4 m über Hauskante abgeschoben und auf dem Bauplatz seitlich gelagert. Die Streifenfundamente werden ausgehoben und das Aushubmaterial ebenfalls auf dem Bauplatz seitlich gelagert. b) Erdarbeiten (für Haus mit Keller oder für ein Hanghaus) Wird ein Haus mit Keller oder ein Hang- haus in Premiumausführung bestellt, werden die Erdarbeiten wie folgt ausgeführt: Vor Ausheben der Baugrube wird der Oberboden, soweit vorhanden, in einer Stärke bis 0,20 m und einer Breite bis 4 m über Hauskante abgeschoben und auf dem Bauplatz seitlich gelagert. Gleiches gilt für die Lagerung des Aushubmaterials. Voraussetzung für die Kellererstellung ist ein Höchst-Grundwasserstand von mindestens 1 m unter Baugrubensohle. Der Preis beinhaltet den Aushub der Bodenklassen 3 – 5. Mehrkosten für andere Bodenklassen trägt der Bauherr. Ihr OPTA Baupartner erstellt Ihnen gerne hierüber ein Angebot. P 2. Maurer- und Betonarbeiten Die Wiederauffüllung der Baugrube erfolgt nach Fertigstellung des Kellers bzw. des Untergeschosses mit dem Aushubmaterial, wenn dieses dafür geeignet ist, bis auf Höhe bestehendes Gelände. a) Bodenplatte (für Haus ohne Keller oder für ein Hanghaus) Die betonierte Bodenplatte für ein Haus ohne Keller in Premiumausführung bzw. für ein Hanghaus mit Untergeschoss in Premiumausführung wird auf einer kapillarbrechenden Schicht mit Streifenfundamenten (Frostschürzen, maximale Höhe 85 cm) gegen Erdreich hergestellt. In die Fundamentierung wird ein Fundamenterder nach VDE-Vorschrift eingebaut und zum ElektroanschlussSchrank im Hauswirtschaftsraum im Erdgeschoss bzw. bei einem Hanghaus im Untergeschoss geführt. Eine Bewehrung wird – soweit gemäß statischem Nachweis erforderlich - eingebaut. Bei einem Haus mit Keller entfällt die Bodenplatte. Sollten zusätzliche Auffüllungen, Tiefergründungen und Fundamentschalungen nach Prüfung der örtlichen Verhältnisse notwendig werden, sind diese mit Ihrem OPTA Baupartner gesondert zu vereinbaren. P b) Keller Premium (für Haus mit Keller) Der Keller eines Hauses in Premiumausführung wird wie folgt erstellt: • Die Fundamentierung wird als lastabtragende betonierte Bodenplatte oder mit konventionellen Streifenfundamenten hergestellt. Der OPTA Baupartner wählt die für Sie günstigere Variante aus. Das Fundament ist für eine Bodenpressung von 200 kN/qm berechnet. In die Fundamentierung wird ein Fundamenterder nach VDE-Vorschrift eingebaut. Die Boden-Wand-Fuge wird bei Betonwänden mit einem umlaufenden Stahlblech ausgeführt. • Die Kellerumfassungswände werden in Beton, Ziegel, Kalksandstein*) nach Festlegung durch Ihren OPTA Baupartner in der statisch erforderlichen Stärke erstellt. • Die massiven Kellerwände sind an allen erdberührenden Außenflächen gegen Bodenfeuchte geschützt. • Die Kellerumfassungswände werden außen und der Kellerboden unter dem Estrich gedämmt. Alternativ wird der Keller des Hauses nach Festlegung durch den OPTA Baupartner an den Kellerumfassungswänden außen sowie unter der Bodenplatte gedämmt. • Die Innenwände des Kellers werden in massiver Bauweise hergestellt. • Die lichte Rohbauhöhe richtet sich nach dem Vertragsplan. Diese Höhe verringert sich um den Bodenaufbau ggf. aus Dämmung, Estrich und Bodenbelag. • Kellerfenster werden als Leibungsfenster in den Maßen 80 cm x 60 cm aus bruchfestem, glasfaserverstärktem Polyester mit Kippflügel und Isolierverglasung ausgeführt. P Lichtschächte werden in Kunststoff, 1,0 m x 0,4 m, Höhe 1,0 m, mit verzinkten Gitterrosten abgedeckt, inkl. Abhebesicherung und Montage ausgeführt. W Sind aufgrund der örtlichen Situation weitere Maßnahmen wie Drainage, Wasserhaltung sowie Maßnahmen gegen drückendes Wasser nach DIN 18195-6 erforderlich, ist dies nach Prüfung der örtlichen Verhältnisse zusätzlich zu vereinbaren. P c) Außenwände der Wohngeschosse Die Außenwände der Wohngeschosse sowie die nicht erdberührenden Teile eines Untergeschosses sind gem. Plan aus einem massiven Wandbaustoff (z.B. Ziegel, Ytong-Porenbeton) hergestellt. Das bedeutet für Sie eine hohe Wärmedämmung und einen guten Schallschutz. Auf Wunsch können andere massive Wandbaustoffe (z.B. Kalksandstein) gesondert vereinbart werden. Die Geschosshöhe richtet sich nach dem Vertragsplan. W Ein evtl. vereinbartes Hauseingangspodest wird in den Maßen 140 cm x 60 cm, ohne Stufen und ohne Belag, erstellt. Ausführung in Stahlbeton inklusive thermischer Trennung zur Vermeidung von Wärmebrücken. P Haustrennwände von Doppel- und Reihenhäusern in Premiumausführung werden zweischalig aus Ziegel, Kalksandstein oder Beton in Rohdichte 1,2 ausgeführt und je Haushälfte mit einer eingelegten Mineralwolle-Dämmplatte (22/20 mm) gegen Schallübertragung unter Beachtung der DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau) versehen. (R´w › 67dB). P Sofern ein Kamin im Vertragsplan vorgesehen ist, gehören zur Schornsteinausführung alle erforderlichen Reinigungsverschlüsse in einem eventuellen Keller und im Dachgeschoss. Der Kaminkopf über Dach ist mit Titanzink-Blech verkleidet und verfügt über eine Höhe von 40 cm über First. Ein Rauchrohranschluss für einen eventuellen Holzofen des Bauherrn ist nicht vereinbart. 3. Putzarbeiten P P Alle tragenden und nichttragenden Innenwände der Wohngeschosse sind solide handwerklich gemauert (z.B. Ziegel). Alle Geschossdecken sind Teilfertigdecken mit mitwirkender Ortbetonschicht – die Decke über einem evtl. Dachgeschoss (Spitzboden) ist davon ausgenommen. Im Bereich der Außenwände sind diese, zur Vermeidung von Wärmebrücken entsprechend der Energiebedarfsberechnung nach EnEV, gedämmt. P a) Fassadenputz Die Fassade der Wohngeschosse sowie die nicht erdberührenden Teile eines Hanghauses mit Untergeschoss in Premiumausführung sind zweilagig, witterungsbeständig verputzt. Die letzte Lage bildet ein weiß eingefärbter mineralischer Reibeputz (Körnung 3 mm) nach DIN EN 998-1. Der Putz für den Haussockel – falls vorhanden – ist fein verrieben. Ein Betonsockel, die betonierten Teile eines Untergeschosses beim Hanghaus sowie Betonstützwände (z.B. Kelleraußentreppe) bleiben unverputzt. Fotos: istockphoto.com, MEA 09 W Fotos: istockphoto.com, Eternit P b) Innenputz Die inneren, gemauerten Wandflächen aller Räume der Wohngeschosse, des Treppenhauses, eines offenen Kellervorplatzes und die Wohnräume im Untergeschoss eines Hanghauses erhalten einen Wandfeinputz. Beim Wandfeinputz kommen innen einlagige Feinputze der Putzgruppe IV in Qualitätsstufe 2 mit gefilzter Oberfläche für Anstrich bzw. geglätteter Oberfläche für Raufasertapete zur Anwendung. P Senkrechte Mauerkanten in den Wohngeschossen erhalten feuerverzinkte Kantenschutzschienen, die diese gegen Stoßbeschädigung schützen. P Die gemauerten Wände innen in Bädern und bei einem Keller in Premiumausführung bzw. bei evtl. Kellerräumen im Untergeschoss eines Hanghauses in Premiumausführung erhalten einen einlagigen Kalkzementputz, ebenso die gemauerten Wände des Kellervorplatzes, wenn dieser gegen das Wohngeschoss abgemauert ist. Betonierte Wände erhalten keinen Putz. P *) oder gleichwertig s. Schlussbestimmungen Auf Wunsch kann nach DIN 18345 und gem. Zulassung des Systemherstellers ein Wärmedämmverbundsystem mit Ihrem OPTA Baupartner zusätzlich vereinbart werden. Aufbau des WDVS: Dämmstoff geklebt, Unterputz mit Armierung, der Oberputz ist Silikonharzputz mit 3 mm Körnung im Farbton weiß. 4. Zimmererarbeiten Der Dachstuhl ist zimmermannsmäßig für eine Schneelast von 0,75 kN/m2 ausgeführt. Eine eventuelle Ausführung des Dachstuhls für höhere Schneelasten ist zusätzlich vertraglich zu vereinbaren. Aus ökologischen Gründen werden technisch getrocknete Nadelhölzer verwendet. Somit entfallen chemische Holzschutzmittel mit Ausnahme bei der Lattung und Konterlattung auf der Unterspannbahn (Außenbereich). Alle von außen sichtbaren Holzteile des Dachstuhles sind gehobelt. Die Verkleidung der Dachüberstände erfolgt in gehobelter Fichtenprofilholzschalung (Nut/Feder) und glatten Ortgangbrettern parallel zum Mauerwerk, die auf Richtlatten angebracht sind. Die Dachüberstände betragen – sofern nichts anderes vertraglich vereinbart ist – im Traufbereich ca. 50 cm und im Giebelbereich ca. 20 cm. Auf den Sparren ist eine diffusionsoffene Unterspannbahn zur Absicherung gegen Flugschnee eingebaut. P Bei Häusern ohne Kniestock und ohne Dachausbau erfolgt die zimmermannsmäßige Dachkonstruktion ohne Wärmedämmung, Dampfbremse und Unterspannbahn. Die Wärmedämmung ist auf der obersten Stahlbetondecke mit PolystyrolDämmplatten, Stärke und Güte gemäß der Energiebedarfsberechnung Ihres OPTA Baupartners, im Festpreis enthalten. Der entstehende Dachspitz bleibt ungedämmt und ist nicht begehbar. W Falls eine Fassadenschalung zusätzlich vorgesehen ist, wird sie als senkrechte raue Fichtenschalung als Boden-DeckelSchalung auf Lattung hinterlüftet hergestellt. Bei Häusern mit Flachdächern ist kein Dachstuhl im Festpreis enthalten. P 5. Dachdecker- und Klempnerarbeiten Zur Eindeckung aller Häuser werden Betondachsteine, „Heidelberger“ der Fa. Eternit*), in der Standardfarbe klassisch-rot verwendet nach DIN 1115, mit sämtlichen Formstücken für Ortgang, Grat, Trockenfirst und Dunstrohrdurchgängen sowie Sturmklammerung. Die Unterkonstruktion wird mit Trag- und Konterlattung belüftet ausgeführt. Die Dacheindeckung kann nach Wahl des Bauherrn in anderen Farben gemäß Standard-Farbpalette des Pfannenherstellers gesondert vertraglich vereinbart werden. P Die Dachrinnen, mit allen erforderlichen Formstücken, die Fallrohre sowie alle Einfassungen und Abdeckungen, wie z.B. Schornsteineinfassungen, Kragplattenanschlüsse, Vordachanschlüsse, Gaubenoder Blumenfensterverblechungen sind in Titan-Zinkblech*) nach DIN 1787 ausgeführt. Anschlüsse an die Dachhaut erfolgen – soweit erforderlich – in Walzblech. Die Fallrohre sind bis auf Sockelhöhe geführt. W Auf Wunsch kann die Ausführung der Klempnerarbeiten in Kupferblech PH-CU*) vereinbart werden. P Flachdachabdichtungen von Häusern werden auf einer Polystyrol-Dämmung, Stärke und Güte gemäß Energiebedarfsberechnung des OPTA Baupartners, auf der obersten Stahlbetondecke verlegt. Die Abdichtung erfolgt mit 1,8 mm starken glasvliesverstärkten Kunststoffdichtungsbahnen (PVC-P). Auf der Abdichtung ist eine Schutzmatte aus verrottungsfesten Recycling-Synthesefasern, z. B. Delta Terraxx*), Dicke ca. 7 mm, Festigkeitsklasse 3 verlegt. Darauf ist eine ca. 5 cm starke Rundkorn-Kiesschicht der Körnung 16-32 mm lose aufgeschüttet. Die Abdichtung ist an einer umlaufenden Attika aus Holzbohlen mit Titanzinkblechabdeckung, Ansichtsbreite ca. 10 cm, und Stehfalzlängsstößen hochgeführt. Die Entwässerung erfolgt über zwei außen liegende Abläufe mit Kiesfangvorrichtungen, welche an die dortigen Regenfallrohre angeschlossen sind. Die Regenfallrohre sind an der Außenfassade hinuntergeführt im Festpreis enthalten. Dachrinnen sind bei Flachdächern nicht enthalten. P 6. Tischler- und Verglasungsarbeiten Die Außenfenster und Fenstertüren sowie die Haustür der Wohnräume sind mit weißen Kunststoffprofilrahmen (soweit erforderlich mit Stahlverstärkung) ausgeführt, ohne Sprossen. Außenfenster und Fenstertüren in Sonderfarben können nach Wahl des Bauherrn gemäß StandardFarbpalette des Fensterherstellers gesondert vertraglich vereinbart werden. Fenster und Fenstertüren haben Aluminium F 1-Fenstergriffe für Einhandbedienung, verdeckt liegende Mechanik in Stahl mit Gummilippendichtung – sofern nicht feststehende Fenster im Vertragsplan vorgesehen sind. Alle senkrecht stehenden Fenster und Fenstertüren erhalten eine hochwertige Wärmeschutzverglasung mit einer Wärmedurchgangszahl von mindestens Ug 1,1 W/m2K bzw. gemäß der individuellen Energiebedarfsberechnung für Ihr OPTA Massivhaus nach EnEV. Die Fenster sind nach Maßgabe Ihres OPTA Baupartners außen winddicht an den Fassadenputz und innen dampfdicht an den Innenputz angeschlossen. An Fensterbrüstungen sind außen Alu eloxierte Abdeckungen mit Tropfkante angebracht. W Falls Sprossenfenster vorgesehen sind, werden diese als Luftzwischenraum (LZR)Sprossen ausgeführt. Bei Einbau von Luftzwischenraumsprossen oder Sonderverglasungen (z.B. Sicherheitsglas oder Schallschutzglas) verändert sich technisch bedingt der Ug-Wert. P Die Haustür wird den Anforderungen an Schall-, Einbruchschutz und Wärmedämmung gerecht; sie hat eingebaute umlaufende Gummilippendichtungen sowie einen Doppelfalz. Für den Einbruchschutz und eine angenehme Handhabung sorgen ein Sicherheitsschloss mit Profilzylinder und 3 Schlüsseln sowie eine von innen verschraubte Drückergarnitur. Erhöht wird der Einbruchschutz durch eine serienmäßig eingebaute Mehrfachverriegelung. Die Haustür ist mit Euro 2.500,- inkl. MwSt., Montage und Drückergarnitur im Festpreis enthalten. Ist eine Haustür mit Glasseitenteil (ca. 1/2 Türbreite) für die Hauseingangstür im Vertragsplan vorgesehen, so wird diese in Klarglas-Wärmeschutzverglasung mit einer Wärmedurchgangszahl von mindestens Ug 1,1 W/m2K ausgeführt. P Sämtliche Wohnraumtüren und Kellertüren bestehen aus CPL Buche natur beschichteten Holzumfassungszargen mit Profilgummilippendichtung im Falz und ebenfalls CPL Buche natur beschichteten 40 mm dicken Türblättern, Fertighöhe ca. 1,95 m, mit Röhrenspankernmittellagen für einen besseren Schallschutz und eine hohe Wertbeständigkeit. Zur Beschlaggarnitur gehören zweiteilige Bänder und Beschläge, Fabrikat Hoppe Modell Amsterdam E 1400 Z/42KV/42KVS*), mit Einsteckschloss und einem Schlüssel. Die Türen innen liegender WCs und Bäder sind im unteren Bereich mit Lüftungsgittern versehen. Innentüren von innen liegenden Abstellräumen haben ebenfalls je ein Lüftungsgitter unten. P P 7. Heizungs- und Warmwasserversorgung Eine eigens für Ihr Haus erstellte Heizlastberechnung nach EnEV bedeutet wirtschaftliche Auslegung der Anlage, ganz im Sinne moderner Energieeinsparung. Die Ausführung der WarmwasserZentralheizung erfolgt in Gasbetrieb, bestehend aus einem Marken-GasSpezialkessel als Brennwertgerät, Fabrikat Wolf, Brötje*), mit modulierender Leistung und extrem schadstoffarmer Verbrennung. Fotos: Hoppe, Kebotherm 11 Foto: Wolf *) oder gleichwertig s. Schlussbestimmungen P Die Regelung der Heizungsanlage erfolgt außentemperaturabhängig über einen Außenthermostat. Die Nachtabsenkung bzw. –abschaltung kann über die Regelung einfach gesteuert werden. P Es wird ein Speicher-Wassererwärmer, Fabrikat Wolf, Brötje*), mit ca. 120 l Fassungsvermögen geliefert. Er versorgt Küche und Bad zentral mit Warmwasser. Die Warmwassertemperatur lässt sich unabhängig von der Heizungstemperatur so regeln, dass auch bei abgeschalteter Zentralheizung – z.B. in Sommermonaten – immer heißes Wasser zur Verfügung steht. P Die Aufstellung der Heizung erfolgt innerhalb der thermischen Hülle des Hauses, i.d.R. im Hauswirtschaftsraum des Erdgeschosses. Soweit ein Keller vereinbart wurde, ist die Aufstellung der Heizung in einem Kellerraum. Dieser Raum entspricht den „Technischen Regeln für Gasinstallation TRGi des DVGW“ (Deutscher Verein von Gas- und Wasserfachmännern e.V.). Der Raum für eine Heizungsanlage über 50 KW hat eine Feuer hemmende Stahltüre gem. DIN 4102, Teil 5 der Widerstandsklasse T 30. P Die Installation der Heizung erfolgt ab Gaszähler, sofern dieser sich innerhalb des Hauses im Hauswirtschaftsraum befindet, sonst ab Innenseite Keller- oder Hausaußenwand. Mess- und Übergabestation sind Bauherrenleistung. P Die Abgase werden senkrecht über das Dach geführt. Diese Leitung enthält eine Revisionsöffnung. Die Abgasmündung wird in der Farbe schwarz ausgeführt. P Alle Heizungs- und Warmwasserrohre sind wärmegedämmt. Auf dem Rohfußboden werden die Rohrleitungen für die Heizkörper ebenfalls wärmegedämmt verlegt. Die Rohrleitungen bestehen aus hochwertigen, diffusionsdichten Kunststoffrohren. P Die formschönen, modernen und reinigungsfreundlichen Flachheizkörper des Wohnbereiches, Fabrikat COSMO*), sind im Farbton RAL 9016 weiß lackiert und mit Thermostatventilen ausgestattet, die eine energiesparende Temperaturregelung ermöglichen. Die Festlegung von Anzahl, Lage und Größe der Heizkörper erfolgt aufgrund der Heizlast der jeweiligen Wohnräume. Heizkörpernischen sind aus wärmeschutztechnischen Gründen nicht ausgebildet. P In einem evtl. vorgesehenen Hauswirtschaftsraum ist ein Heizkörper montiert. W Auf Wunsch erfolgt in den im Vertragsplan entsprechend gekennzeichneten Räumen der Einbau einer Fußbodenheizung mit je einer Regelung pro Wohnraum (auf Putz). In den Räumen mit Fußbodenheizung entfallen die Heizkörper. W Eine Zirkulationsleitung mit zugehöriger Zirkulationspumpe ist nicht vereinbart. Sie kann in der Detailfestlegung zusätzlich vereinbart werden. P Die gesamte Anlage ist fertig montiert inkl. Inbetriebnahme. Die Übergabe der schriftlichen Bedienungsanleitung und der Luftventilschlüssel für die Heizkörper erfolgt anlässlich der Einweisung in die Bedienung der Heizungs- und Warmwasser-Versorgungsanlage durch den Heizungsfachmann. P P P 8. Sanitärinstallation Sämtliche im Vertragsplan dargestellten sanitären Einrichtungen werden in der Basisfarbe "weiß" ausgeführt. Zur Ausstattung der Bäder gehören – sofern im Vertragsplan vorgesehen: • Acryl-Einbaubadewanne, 170 cm x 75 cm. Einhebel-Wannenmischer, Fabrikat VIGOUR Serie derby*), in Aufputzausführung mit Brauseschlauch und Handbrause. • Porzellanwaschtisch, 60 cm x 50 cm, Fabrikat VIGOUR Serie derby*) (ohne Halbsäule). Einhebel-Waschtischmischer sowie verchromter Doppelhandtuchhalter, Fabrikat VIGOUR Serie derby*). Kristallspiegel ca. 60 cm x 40 cm. • Porzellanwandtiefspül-WC mit Kunststoff WC-Sitz, Fabrikat VIGOUR Serie derby*). Unterputzspülkasten mit Spardosierbedienung und KunststoffAbdeckplatte, sowie verchromter Papierhalter, Fabrikat VIGOUR Serie derby*). • Bei einer im Vertragsplan vorgesehenen Dusche: Acryl-Einbauduschwanne 90 cm x 90 cm x 14 cm. Einhebel–Brausenmischer, Fabrikat VIGOUR Serie derby*), in Aufputzausführung mit Brausegarnitur, bestehend aus: Brausenhalter höhenverstellbar, Handbrause, Brauseschlauch. Eine Duschwand ist nicht vereinbart. • Bei einem im Vertragsplan vorgesehenen Bidet: Wand-Bidet, Fabrikat VIGOUR Serie derby*), inkl. Montageelement verzinkt, mit Armaturenplatte. Einhand– Bidetmischer, Fabrikat VIGOUR Serie derby*), mit verchromter ZugknopfAblaufgarnitur und KugelgelenkLuftsprudler. Zur Ausstattung eines separaten WCs gehören – sofern im Vertragsplan vorgesehen: • Porzellanwandtiefspül-WC mit Kunststoff WC-Sitz, Fabrikat VIGOUR Serie derby*). Unterputzspülkasten mit Spardosierbedienung und KunststoffAbdeckplatte, sowie verchromter Papierhalter, Fabrikat VIGOUR Serie derby*). • Handwaschbecken 45 cm x 32 cm, Fabrikat VIGOUR Serie derby*) (ohne Halbsäule). Standventil für Handwaschbecken/Kaltwasser, sowie verchromter Handtuchring, Fabrikat VIGOUR Serie derby*). • Bei einem im Vertragsplan vorgesehenen Urinal: Wandhängendes AbsaugUrinal, Fabrikat VIGOUR Serie derby*), mit angeformtem Geruchsverschluss, Zulauf und Ablauf verdeckt. Urinalspüler mit Vorabsperrung und stufenloser Spülmengeneinstellung. P Zur Ausstattung der Küche gehören: • Warm- und Kaltwasserleitung mit verchromten Eckventilen und Ablaufleitung • Anschluss für Geschirrspülmaschine P Zum Anschluss einer Waschmaschine im Hauswirtschaftsraum im Erdgeschoss oder im Keller gehören: • ein Auslaufventil für Kaltwasser • ein Abflusssiphon P Im Keller wird ein Ausgussbecken in Kunststoff mit Auslaufventil für Kaltwasser installiert. P An einer gartenseitigen Außenwand (von Küche oder WC) befindet sich ein frostsicheres Auslaufventil mit Schlauchverschraubung. P Frisch- und Abwasserleitungen: • Die Installation der Frischwasserleitung aus korrosionsbeständigem Kunststoffrohr erfolgt stets ab Wasseruhr im Hauswirtschaftsraum (Haus ohne Keller), sofern sich diese innerhalb des Hauses befindet, sonst ab Innenseite Kelleraußenwand (Haus mit Keller). • Alle Wasserrohre sind wärmegedämmt. Im Keller erfolgt eine Aufputzmontage. • Abwasserleitungen aus heißwasserbeständigem Kunststoffrohr sind von den sanitären Einrichtungen bis zur Kelleroder Hausaußenwand auf kürzestem Weg geführt und belüftet. Im Keller erfolgt eine Aufputzmontage. • Die Hauptwasserleitung ist mit einem Schmutzfilter mit Rückspülfilter versehen. Fotos: Serie Derby von VIGOUR erhältlich bei GC 13 P P Fotos: Legrand GmbH *) oder gleichwertig s. Schlussbestimmungen 9. Elektroinstallation Alle Elektroinstallationsarbeiten sind unter Beachtung der Bestimmungen des VDE und gemäß DIN 18012, 18013, 18015 sowie den Richtlinien der Deutschen Telekom AG FTZ 713 TV 1 ausgeführt und verstehen sich ab Hausanschluss/Panzersicherung im Hauswirtschaftsraum im Erdgeschoss – sofern er sich innerhalb des Hauses befindet – sonst ab Innenseite Hausaußenwand. Sofern ein Keller vertraglich vereinbart wird, werden in einem Kellerraum die zum Betrieb der Heizungs- und WarmwasserAnlage und ihrer Regeleinrichtungen erforderlichen Elektroarbeiten installiert – einschließlich Sicherheitsausschalter (wenn erforderlich) außerhalb des Heizraumes neben der Türe. Ausführung in den Wohngeschossen: Sofern nichts anderes vereinbart wird, sind in den nachstehend aufgeführten Bereichen formschöne Steckdosen und Flächenschalter der Firma Legrand, Serie Niloe*), Farbe weiß, in folgender Anzahl installiert: • Wohnzimmer: 2 Beleuchtungs-Anschlussleitungen 2 Schalter 2 Dreifachsteckdosen 2 Zweifachsteckdosen 1 Leerdose zur Aufnahme eines Antennenanschlusses Offenes Wohn-/Esszimmer: 2 Beleuchtungs-Anschlussleitungen 2 Schalter 2 Dreifachsteckdosen 3 Zweifachsteckdosen 1 Leerdose zur Aufnahme eines Antennenanschlusses • Schlafzimmer: 1 Beleuchtungs-Anschlussleitung 2 Wechselschalter 2 Dreifachsteckdosen 1 Zweifachsteckdose 1 Leerdose zur Aufnahme eines Antennenanschlusses • Kinderzimmer: 1 Beleuchtungs-Anschlussleitung 1 Schalter 2 Dreifachsteckdosen 1 Zweifachsteckdose 1 Leerdose zur Aufnahme eines Antennenanschlusses 1 Leerdose für Telefonanschluss • Küche: 2 Beleuchtungs-Anschlussleitungen 1 Schalter 1 Schalter mit Einfachsteckdose 2 Dreifachsteckdosen 2 Zweifachsteckdosen 1 Steckdose für Kühlschrank 1 Steckdose für Spülmaschine 1 Steckdose für Dunstabzug 1 Herdanschlussdose • Speisekammer, Abstellraum: 1 Beleuchtungs-Anschlussleitung 1 Schalter mit Einfachsteckdose • Bad: 2 Beleuchtungs-Anschlussleitungen 2 Schalter 1 Zweifachsteckdose • WC: 1 Beleuchtungs-Anschlussleitung 1 Schalter 1 Einfachsteckdose • Diele: 1 Leerdose für Telefonanschluss 1 Beleuchtungs-Anschlussleitung 2 Wechselschalter 1 Zweifachsteckdose 1 Gegensprechanlage der Firma BTicino*) mit Türöffner als Wandstation auf Putz • Windfang/Flur: 2 Beleuchtungs-Anschlussleitungen 2 Wechselschalter 1 Einfachsteckdose • Treppe: 1 Beleuchtungs-Anschlussleitung je Geschoss mit Wechselschaltern • Hauseingang: 1 Beleuchtungs-Anschlussleitung je Geschoss mit Wechselschaltern 1 Klingelknopf • Hauswirtschaftsraum: 1 Beleuchtungs-Anschlussleitung 1 Schalter 2 Zweifachsteckdosen 1 Einfachsteckdose 1 Steckdose für Waschmaschine 1 Steckdose für Wäschetrockner • Alle übrigen Zimmer: 1 Beleuchtungs-Anschlussleitung 1 Schalter 3 Zweifachsteckdosen 1 Einfachsteckdose P Ausführung von Terrassen/Balkonen: • 1 Beleuchtungs-Anschlussleitung • 1 Steckdose (beide vom dahinter liegenden Raum aus abschaltbar) P Ausführung von Kellerräumen (Aufputzinstallation): • 1 Einfachsteckdose kombiniert mit Wippschalter neben der Tür • 1 Beleuchtungs-Anschlussleitung Die genaue Lage der Schalter, Steckdosen und Lichtauslässe wird vom Bauherrn mit dem Handwerker vor Baubeginn festgelegt. P P In den Schlaf- und Kinderzimmern sowie pro Etage im Flur wird an der Decke je ein batteriebetriebener optischer Rauchmelder mit Warnton installiert. Verteilung und Stromkreise: Es ist ein Normverteilungsschrank nach den Vorschriften des zuständigen Energieversorgungsunternehmens, einschließlich Anbaugruppe mit Fehlerstromschutzeinrichtungen (RCDs) mit einem Bemessungsfehlerstrom von 30 mA für sämtliche Steckdosen bis 20 A und Sicherungseinbauautomaten für die Stromkreisleitungen im Festpreis enthalten. Die Anzahl der Stromkreise richtet sich nach folgender Tabelle (auch eine Einliegerwohnung zählt als Wohneinheit): Wohnfläche der Wohnung (m2) bis 50 über 50 bis 75 über 75 bis 100 über 100 bis 125 über 125 P P P Anzahl der Stromkreise für Steckdosen und Beleuchtung 3 4 5 6 7 10. Naturwerksteinarbeiten Die Innenfensterbänke aller Wohnräume – außer in Bädern und WCs – sind aus oberseitig poliertem Naturwerkstein JuraGelb*) gefertigt. 11. Fliesenlegerarbeiten Die Ausführung erfolgt unter Beachtung der DIN 18352. Es werden Wand- bzw. Bodenfliesen mit 30 cm x 30 cm einschließlich weißen PVC-Eckprofilen verwendet. In der Fliesenausstellung des vom OPTA Baupartner festgelegten Handelspartners wählen Sie aus den vorhandenen Mustern Ihre Wand- bzw. Bodenfliesen zu einem EinzelhandelsMaterialpreis von Euro 30,- je m2 inkl. MwSt. und einschließlich Verschnitt aus. Die Fußböden der Bäder, WCs, Küchen und Windfang erhalten einen orthogonal verlegten Fliesenbelag. Als Übergang zu anderen Bodenbelägen werden unter den Türblättern Schlüterschienen*) eingebaut. P Küche und Windfang erhalten einen Fliesensockel zu einem EinzelhandelsMaterialpreis von Euro 7,- je lfdm inkl. MwSt. P Die senkrechten Wände der Bäder sind bis zu einer maximalen Höhe von 2,50 m gefliest. Die Innenfensterbänke und Fensterleibungen in Bädern sind mit Fliesen orthogonal belegt. P Separate WCs und evtl. Duschbäder werden bis zu einer max. Höhe von 1,20 m rundum orthogonal gefliest, inkl. Innenfensterbänke, Fensterleibungen und Vormauerungen. Der evtl. Duschbereich wird raumhoch gefliest. Dachschrägen und Gaubenwände bei Bädern und WCs im Dachgeschoß sind nicht gefliest. P P Die Wartungsfugen im Anschluss von Fliesenbelägen an Badewannen, Duschwannen, Türzargen, Türschwellen und Fensterbänken sind elastisch ausgeführt. Sämtliche Verfugungen werden grau ausgeführt. W P 12. Rollladenarbeiten Fenster und Fenstertüren haben unter Putz liegende, wärmegedämmte Rollladenkästen mit Kunststoffrollladen, außer im Keller, in den Treppenhäusern, ausgebauten Dachgeschossen, Speichern und WCs. Ausgenommen sind ebenfalls Bogenfenster, Blumenfenster, Rundfenster, angeschrägte Fenster, Dachflächenfenster, Wintergärten und Erkerfenster. Die Rollläden sind aus Einschubprofilen gefertigt. Sie laufen seitlich in weißen Kunststoff-Führungsschienen. Die Aufroller für die beigen Perlonfasergurte sind in abgedeckten Gurtaufrollkästen verborgen. Die Gurtauslässe sind mit einer Umlenkrolle und einer doppelten Bürstendichtung ausgestattet. Das bedeutet für Sie ein hohes Maß an Winddichtigkeit. Ab 5 m2 bzw. 10 m2 Rollladen-Gesamtfläche sind ein bzw. zwei Übersetzungsgetriebe eingebaut. Fensterläden können in der Detailfestlegung zusätzlich vereinbart werden. Sie werden in grundiertem Holz geliefert. Die Rollladenkästen und die Rollläden entfallen. 13. Maler- und Anstreicherarbeiten, Tapezierarbeiten Im Inneren des Hauses kommt – nach heutigem Wissensstand – umweltfreundliche Innenfarbe zum Einsatz. Die Wände und Decken von Wohnräumen sind raufasertapeziert (Mittelkorn) und wischbeständig weiß gestrichen (Ausführung in Bayern ohne Raufasertapete). Bei Teilfertigdecken in Wohnräumen werden die Stoßfugen gespachtelt. Die Wände und Decken von eventuellen Kellerräumen in Premiumausführung werden deckend weiß gestrichen. Die Gipskartondecken im Dachgeschoss werden wie die Teilfertigdecken der Wohnräume ausgeführt. Die Treppengeländer aus Stahl bzw. Stahlunterkonstruktionen und - falls erforderlich - die Feuer hemmende Heizungstüre aus Stahl sind mit Rostschutzfarbe grundiert und lackiert, falls diese nicht feuerverzinkt sind. Überstehende Dachsparren, hölzerne Unterkonstruktionen von Balkonen sowie Balkonbrüstungen und andere sichtbare Holzteile an der Fassade und die Untersichtschalung sind offenporig Farbe Eiche hell lasiert. Der weiß eingefärbte mineralische Fassadenputz wird mit einem zusätzlichen, weißen Schutzanstrich (Egalisierungsanstrich) versehen. Das bedeutet für Sie ein Höchstmaß an Wertbeständigkeit bei geringstem Wartungsaufwand. 15 P P P Fotos: Stadler Treppen *) oder gleichwertig s. Schlussbestimmungen 14. Estricharbeiten Die Unterböden aller Wohngeschosse sind als schwimmender Estrich auf zweilagiger Wärme- bzw. Trittschalldämmung gem. DIN 4108 "Wärmeschutz im Hochbau" und DIN 4109 "Schallschutz im Hochbau" ausgeführt. P 16. Bodenbeläge Alle Wohnräume, Schlafräume, Dielen, Flure, Garderoben, Hauswirtschafts- und Abstellräume der Wohngeschosse und Untergeschosse (ohne Kellerräume) werden mit fertig oberflächenbehandelten Laminatelementen zum MaterialEinzelhandelspreis von Euro 18,-/m2 inkl. MwSt. und einschließlich Verschnitt ausgeführt. Verlegung schwimmend, parallel zu einer Wand inkl. Sockel (bzw. Profilleisten) zu einem Einzelhandels-Materialpreis von je Euro 2,- je lfdm inkl. MwSt. Die Räume eines eventuellen Kellergeschosses in Premiumausführung erhalten einen schwimmenden Estrich mit Wärmedämmung und Feuchtigkeitssperre. Sofern der Kellerboden unter der Bodenplatte gedämmt ist, entfällt die Wärmedämmung unter dem Estrich. P Die für die Bodenbeläge geforderten Feuchtigkeitsrichtlinien sind zu berücksichtigen. Vor dem Verlegen der Bodenbeläge wird eine Feuchtigkeitsmessung vom Verleger durchgeführt. Der Kellervorplatz eines eventuellen Kellergeschosses ist bei einer offenen in ein Wohngeschoss führenden Treppe ebenfalls mit Laminat belegt und mit Sockelleisten versehen. W Auf Wunsch können folgende Bodenbeläge zusätzlich vereinbart werden: • Parkettbodenbeläge werden als fertig oberflächenbehandelte ParkettElemente nach DIN 280-5 zum MaterialEinzelhandelspreis von Euro 40,-/m2 inkl. MwSt. und einschließlich Verschnitt ausgeführt. Holzart: Buche natur – falls nichts anderes vereinbart ist. Verlegung schwimmend nach DIN 18356, gerade, parallel zu einer Wand inkl. Sockel (bzw. Profilleisten) zu einem EinzelhandelsMaterialpreis von Euro 2,- je lfdm inkl. MwSt. • Korkbodenbeläge werden als fertig oberflächenbehandelte Korkelemente zum Material-Einzelhandelspreis von Euro 25,-/m2 inkl. MwSt. und einschließlich Verschnitt ausgeführt. Verlegung schwimmend, parallel zu einer Wand inkl. Sockel (bzw. Profilleisten) zu einem Einzelhandels-Materialpreis von Euro 2,je lfdm inkl. MwSt. • Teppichbodenbeläge werden mit strapazierfähigem Velour- oder SchlingenTeppichboden in Teppichsiegel-Qualität ausgestattet – einschließlich Teppichsockelleisten zu einem EinzelhandelsMaterialpreis von Euro 2,- je lfdm inkl. MwSt. In der Teppichausstellung wählen Sie aus den vorhandenen Mustern Velour bzw. Schlingenware zu einem MaterialEinzelhandelspreis von Euro 25,-/m2 inkl. MwSt. und einschließlich Verschnitt aus. 15. Gebäudetreppen Zur Verbindung des Erdgeschosses mit den Obergeschossen wird je Geschoss eine Zweiholm-Treppe (grundierte Stahlkonstruktion), Fabrikat Stadler*), mit keilgezinkten Buche-Massivholztritten, natur, belegt und einem Stahlgeländer mit senkrechten Geländerfüllstäben und aufgesetztem Rundholzhandlauf, Durchmesser ca. 40 mm, Material Buche, gemäß Vertragsplan eingebaut. P Zur Verbindung eines eventuellen Kellergeschosses mit dem Erdgeschoss wird die gleiche Treppe wie ins Obergeschoss eingebaut. W Wird anstelle einer Zweiholmtreppe eine Stahlbetontreppe vertraglich vereinbart, so gilt folgende Ausführung: • Eine einseitig Wand anschließende Geschosstreppe aus Stahlbeton ist mit einem Stahlgeländer versehen. Dieses wird als senkrechtes, grundiertes Stabgeländer im Abstand von 12 cm mit grundiertem Stahl-Handlauf ausgeführt. • Sofern eine beidseitig Wand anschließende Geschosstreppe aus Stahlbeton vereinbart wird, hat sie einen seitlich angebrachten Rundholzhandlauf, Durchmesser ca. 40 mm, Material Buche. • Wenn eine Mauerbrüstung vereinbart wird, so wird ein seitlich angebrachter Rundholzhandlauf, Durchmesser ca. 40 mm, Material Buche, montiert. • Der Belag einer Stahlbetontreppe besteht aus Fliesen auf Tritt- und Setzstufen zu einem EinzelhandelsMaterialpreis von Euro 30,- je m2 inkl. MwSt. und einschließlich Verschnitt, sofern nichts anderes vereinbart ist. V. Die OPTA Bauteile. Individuell auf Ihren Wunsch. 1. Dachausbau a) Dachgeschoss-Ausbauvorbereitung Wird ein Dachgeschoss für den späteren Ausbau vereinbart, wird es wie folgt ausgeführt: Die Treppe, Ausführung gem. Baubeschreibung, wird ins Dachgeschoss geführt. Gemauerte Wände gegenüber dem Treppenhaus werden wie die Wohnräume fertig gestellt und mit einer Wohnraumtür abgeschlossen. Decken und Deckenschrägen des Treppenhauses sind mit Mineralfasermatten in der erforderlichen Stärke gedämmt, mit einer Dampfbremse versehen und mit Gipskartonplatten verkleidet. Die Dicke der Dämmung entspricht der jeweiligen Energiebedarfsberechnung nach EnEV. Ferner sind in der DachgeschossAusbauvorbereitung die Ver- und Entsorgungsleitungen für Elektro, Heizung und Sanitär bis Oberkante Geschossdecke – nicht verzogen – geführt. Der Boden im Dachgeschoss bleibt roh, ohne Wärmedämmung und Estrich. Die nach EnEV erforderliche Wärmedämmung des restlichen Dachgeschosses ist Bauherrenleistung. Die Wärmedämmung kann auf Wunsch zusätzlich vereinbart werden. b) Dachgeschoss-Ausbau Ist ein Ausbau des Dachgeschosses vereinbart, so gilt folgende Ausführung: Gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV) – entsprechend DIN 4108 „Wärmeschutz im Hochbau“ sowie unter Beachtung der DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“ – sind die Decken und Deckenschrägen mit Mineralfasermatten in der erforderlichen Stärke gedämmt, mit einer Dampfbremse versehen und mit Gipskartonplatten verkleidet. Die Dicke der Dämmung entspricht der jeweiligen Energiebedarfsberechnung nach EnEV. Die gemauerten Wände und die Gipskartonplatten der Decken- und Dachschrägen werden wie die Wohnräume im Erdgeschoss fertig gestellt. Sind Dachflächenfenster vorgesehen, so werden diese als Schwingfenster eines Markenherstellers mit Kunststoffrahmen ohne Rollladen ausgeführt. Die Decke über dem ausgebauten Dachgeschoss ist als zimmermannsmäßige Konstruktion (Kehlbalken oder Zangen) in Holz ausgeführt und nicht begehbar. Ist ein Sichtdachstuhl vereinbart, wird er aus Bauholz Güteklasse II, Fichte/Tanne scharfkantig, kammergetrocknet, gehobelt und gefast, mit oberseitiger Sichtschalung aus Fichte Fasebrettern 19 mm stark und PUR-Dämmelementen gemäß EnEVBerechnung ausgeführt. 2. Hanghaus Ist ein Hanghaus in Premiumausführung vereinbart, kann es im Untergeschoss sowohl Keller- als auch Wohnräume enthalten. Die Räume des Untergeschosses, die als Kellerräume ausgewiesen sind, werden wie die Kellerräume eines Hauses in Premiumausführung ausgeführt. Die Räume des Untergeschosses, die als Wohnräume ausgewiesen sind, werden wie die Wohnräume eines Hauses in Premiumausführung ausgeführt. 3. Hobbyraum Ist der Ausbau eines Kellerraumes als Hobbyraum vereinbart, wird er wie folgt ausgeführt: Die Innenwände und Decken sowie der Bodenbelag werden wie die Wohnräume eines Hauses in Premiumausführung ausgeführt. Das Fenster ist als Drehkippfenster – in Materialart und Beschlägen wie die übrigen Kellerfenster – 100 cm x 60 cm ausgeführt. Fotos: HARO 17 Zur Ausstattung des Hobbyraumes gehören ferner ein Heizkörper, drei Zweifachsteckdosen, sowie ein Beleuchtungsauslass und ein Schalter. Lichtschächte werden in Kunststoff, 1,0 m x 0,4 m, Höhe 1,0 m mit verzinkten Gitterrosten abgedeckt, inkl. Abhebesicherung und Montage ausgeführt. 4. Erker, Giebel, Gauben Sind Erker, Giebel oder Gauben im Vertragsplan vereinbart, so gelten folgende Ausführungen: • Ein giebelseitiger Erker wird als gemauerter Erker erstellt. Die Dachkonstruktion ist analog zum Hauptdach. • Ein traufseitiger Erker wird als gemauerter Erker unter dem Dachüberstand des Hauses (Traufe) erstellt. • Quergiebel, Zwerchgiebel werden gemauert und im Putz der Fassade angeglichen. Die Seitenflächen der Giebel über der Dachfläche werden zimmermannsmäßig ausgeführt. • Gauben werden zimmermannsmäßig ausgeführt. Die Bedachung wird dem Hauptdach angepasst. • Erker-, Giebel- und Gaubenfenster erhalten keine Rollläden. b) Holzbalkon Wird ein Holzbalkon anstelle eines Stahlbetonbalkons im Vertragsplan vereinbart, wird er wie folgt ausgeführt: • Der Balkon wird aus Konstruktionsvollholz (KVH-Si) für sichtbare Holzkonstruktionen erstellt. Die Balkonbalken werden an der Wand auf einem Wandlagerholz aufgelegt. Vorne wird ein Balken auf zwei Holzstützen mit verzinkten Stützfüßen auf Punktfundamenten angebracht. • Der Belag besteht aus Holzdielen der Holzart Lärche unbehandelt, sichtbar geschraubt, Abstand der Dielen ca. 5 mm. • Holzgeländer in Fichte mit horizontal angebrachtem Ober-/Untergurt (Oberseite abgeschrägt). • Brüstungsbretter Fichte gehobelt, von außen vertikal mit Zwischenraum befestigt. • Alle Teile erhalten einen zweimaligen Lasuranstrich (ausgenommen Bodenbelag). c) Französischer Balkon Ist ein „Französischer Balkon“ als Sicherheitsgeländer vor bodentiefen Fenstern im Obergeschoß vereinbart, wird er mit senkrechten Stäben, im Abstand von ca. 12 cm, mit Handlauf feuerverzinkt ausgeführt. 5. Balkone *) oder gleichwertig s. Schlussbestimmungen a) Stahlbetonbalkon Wird ein Stahlbetonbalkon im Vertragsplan vereinbart, wird er wie folgt ausgeführt: • Die Stahlbetonplatte erhält eine thermische Trennung, z.B. Isokorb*), zur Vermeidung von Wärmebrücken. Die Abdichtung erfolgt gemäß den Flachdachrichtlinien. • Die Entwässerung erfolgt über einen Wasserspeier. • Das Metallgeländer wird mit senkrechten Stäben im Abstand von ca. 12 cm mit Handlauf feuerverzinkt ausgeführt. Der Bodenbelag des betonierten Balkons ist gegen gesonderte zusätzliche Vereinbarung mit Betonplatten zu einem Einzelhandels-Materialpreis von Euro 30,- inkl. gesetzl. MwSt. auf Riesel verlegt. 6. Solaranlage zur Wassererwärmung Ist eine Solaranlage zur Wassererwärmung zusätzlich vereinbart, so besteht diese aus: • Zwei je ca. 2,5 m² großen Flachkollektoren, Fabrikat Wolf, Brötje*), inkl. erforderlichem Ständer für Aufdachmontage und Befestigungsmittel. Der Mindestertrag für die Förderung ist nachgewiesen. • Einem bivalenten Speicherwassererwärmer, Fabrikat Wolf, Brötje*), mit ca. 300 l Fassungsvermögen, thermischer Schichtung und hochwertiger Polyurethan-Hartschaumdämmung. Der Warmwasserspeicher der Kesselanlage entfällt. • Falls die Regelung der Zentralheizungsanlage keine Solarregelung enthält: Regelung der Solaranlage über ein einfach zu bedienendes Solarmodul (Temperaturdifferenzregler) mit intelligenter Steuerung der Nachheizung und Wärmemengenerfassung. • Wärmegedämmte Edelstahlwellrohrleitungen vom Hauswirtschaftsraum im Erdgeschoss, sofern ein Keller vereinbart wurde, vom Heizraum im Kellergeschoss bis zu den Kollektoren inkl. Dachdurchführung mit Lüfterstein, „Heidelberger“ der Fa. Eternit*). • Der Solarspeicher ist im Hauswirtschaftsraum, oder, sofern ein Keller vereinbart wurde, in einem Keller- bzw. Heizraum fertig montiert. Inbetriebnahme und Einweisung durch den Heizungsinstallateur. Auslegung und Größe der Solarkollektoren sowie Volumen des Solarspeichers gemäß Herstellerangaben entsprechend der Ausrichtung (Süden) und der Dachneigung (zwischen 30-50°) für einen 4 PersonenHaushalt. Die Solaranlage wird grundsätzlich nach Festlegung durch Ihren OPTA Baupartner auf Ihre persönlichen Bedürfnisse abgestimmt. Bei starken Abweichungen der Baupartners festgelegt. • Die Anlage wird raum- bzw. witterungsgeführt über eine Wärmepumpenregelung mit einfach zu handhabendem Bedienmodul und Außentemperaturfühler. • Warmwasserspeicher mit ca. 180 l Fassungsvermögen. Die Größe und der Typ des Speichers werden durch die Heizlastberechnung Ihres OPTA Baupartners festgelegt. Der Warmwasserspeicher gemäß IV. Pkt. 7 dieser Baubeschreibung entfällt. • Die verwendeten Kältemittel sind FCKW-frei, z.B. R 407 C*). Alternativ zur Luft/Wasser-Wärmepumpe kann auch eine Sole/Wasser-Wärmepumpe zur Nutzung von Erdwärme vereinbart werden. Zur Erschließung der Erdwärme empfehlen wir eine Erdsondenanlage, welche nicht im Festpreis enthalten ist. Erforderliche Maßnahmen und Kosten werden, nach Vertragsabschluss, im Zuge der Projektierung für Ihr Haus durch den Foto: Brötje Himmelsrichtung oder der Dachneigung sollte zur Steigerung des Ertrages der Solaranlage eine größere Kollektorfläche vereinbart werden. Für einen maximalen Wirkungsgrad sollte das Dach unbeschattet von anderen Gebäuden oder großen Bäumen sein. 7. Wärmepumpe zur Gebäudeheizung und Wassererwärmung Ist eine Wärmepumpen-Zentralheizung vereinbart, so besteht diese, ergänzend zu IV. Pkt. 7 dieser Baubeschreibung, aus: • Luft/Wasser-Wärmepumpe in Kompaktbauweise, Fabrikat Wolf, Viessmann*), für monoenergetischen Betrieb. Die Größe und der Typ werden durch die Heizlastberechnung Ihres OPTA OPTA Baupartner ermittelt und sind gesondert zu vereinbaren. Fotos: istockphoto.com, Viessmann, Wolf Die unter IV. Pkt. 7 dieser Baube– schreibung enthaltene Gaszentral– heizungsanlage entfällt. Die gesamte Anlage ist fertig montiert inkl. Inbetriebnahme. Die Übergabe der schriftlichen Bedienungsanleitung und der Luftventilschlüssel für die Heizkörper erfolgt anlässlich der Einweisung in die Bedienung der Heizungs- und Warmwasser-Versorgungsanlage durch den Heizungsfachmann. Weitere Optimierungen der Wärmeverteilung durch eine Flächenheizung sind ebenfalls zusätzlich zu vereinbaren. 19 Fotos: Hoval, Viessmann, Windhager *) oder gleichwertig s. Schlussbestimmungen 8. Pelletheizung Ist eine Pelletzentralheizung vereinbart, so besteht diese, ergänzend zu IV. Pkt. 7 dieser Baubeschreibung, aus: • einer Pellet-Heizanlage, Fabrikat Windhager, Wolf*) mit Röhrenwärme– tauscher, automatischer Reinigung und großzügig dimensionierter Aschenlade inklusive Aschenverdichtung. Automati– sche Zündung der Pellets. Regelung mittels Lambdasonde und Luftmassen– sensoren. Einfach zu bedienende Mikro– prozessorregelung mit Klartextanzeige. Die Größe und der Typ der Anlage werden durch die Heizlastberechnung Ihres OPTA Baupartners festgelegt. • Brennstoff: Pellets 6 mm Durchmesser, Länge max. 40 mm nach DIN EN 14961-2. • Ca. 800 Liter Pufferspeicher mit zweitem Heizkreisanschluss für den späteren Anschluss einer Solaranlage. Die Größe und der Typ des Speichers werden durch die Heizlastberechnung ihres OPTA Baupartners festgelegt. Der Warmasserspeicher gemäß IV. Pkt. 7 dieser Baubeschreibung entfällt. • Für die trockene und staubarme Bevorratung Ihrer Pellets ist ein Befüllsystem DN 100 mit Bördelrand für Sacksilo vorgesehen. Lage und Größe gemäß Vertragsplaneintrag. Die Pelletzufuhr zum Kessel erfolgt über ein Saugsystem. Die unter IV. Pkt. 7 dieser Baubeschreibung enthaltene Gaszentralheizungsanlage entfällt. 9. Kontrollierte Wohnungslüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung Ist eine kontrollierte Wohnungslüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung zusätzlich vereinbart, so besteht diese aus: • einem Zentral-Lüftungsgerät, Fabrikat Wolf, Viessmann*), mit Kreuz-/Gegen- stromwärmetauscher (über 90 % Wärmerückgewinnung) und SommerBypass. Mit der Lüftungsanlage wird bei geschlossenem Fenster die verbrauchte Raumluft ausgetauscht und durch frische Außenluft ersetzt. Gerüche, Feuchtigkeit und Schadstoffe werden so aus den Wohnräumen entfernt. Im Gegensatz zur Fensterlüftung geht dabei kaum Wärme verloren. • Steuerung des Lüftungsgerätes über eine einfach zu bedienende Mikroprozessor-Regelung. • einem Kanalsystem aus verzinkten Wickelfalzrohren*) inkl. Schalldämpfer. Im evtl. Keller auf Putz, in den Wohngeschossen unter Putz bzw. verkleidet installiert, wo erforderlich aus Flachkanälen. Alternativ nach Wahl Ihres OPTA Baupartners kann ein Luftverteilungssystem aus Kunststoffrohren zur Ausführung kommen. • Zuluft- und Ablufttellerventile in weiß. Alternativ kann auch eine kontrollierte Wohnraumlüftungsanlage mit Wärme- und Feuchterückgewinnung, Fabrikat Hoval*), vereinbart werden. Diese sorgt nicht nur für Energieeinsparung und reduzierte Feuchte in den Ablufträumen, sondern auch für komfortable Luftfeuchte in den Zulufträumen. Die Anlage enthält ein Zentral-Lüftungsgerät mit Rotationswärmetauscher und Wärmebereitstellungsgrad gemäß DIN 4719 90 bis 130 % sowie eine Steuerungseinheit zur stufenlosen Einstellung von Soll-Feuchte und Soll-Volumenstrom. Außerdem ist das Gerät serienmäßig mit einem Pollenfilter (Filterklasse F7) ausgestattet. Die gesamte Lüftungsanlage ist fertig montiert inkl. Luftmengeneinregulierung, Inbetriebnahme und Einweisung. 10. Zentrale Staubsaugeranlage Ist eine Zentrale Staubsaugeranlage zusätzlich vereinbart, so besteht diese aus: • einer Allaway Zentraleinheit der Type A 30*) inkl. extrem leiser und energiesparender Through-Flow-Turbine, Filtersystem und Wandhalterung im Keller-Technikraum oder im Hauswirtschaftsraum (Haus ohne Keller). • einem Unterputz installierten Rohrsystem aus speziell für diesen Anwendungsfall entwickelten Allaway-ZSSRohren und Formstücken*). • je einem Premium-Montagebauteil mit weißem Saugdosenoberteil*) in Flur oder Diele eines jeden Geschosses. • einem 7-teiligen Komfortreinigungsset Allaway RGSSH08*) mit Bedienung über den Handgriff und ca. 8,0 m Saugschlauchlänge. Die Zentrale Staubsaugeranlage verringert die Staubbelastung in der Wohnung und ermöglicht lärmarmes, hygienisches Saugen. Sie ist für Allergiker besonders gut geeignet, fertig montiert inkl. Inbetriebnahme und Einweisung durch den Installateur. 11. HomeWay-Multimedia-Verkabelung mit SAT-Vorbereitung Wird eine HomeWay-Anlage zusätzlich schriftlich vereinbart, sind für 2 Kinderzimmer, 1 Schlafzimmer und 1 Wohnzimmer insgesamt 4 HomeWay-Anschlussdosen mit Steckmodulen für TAE (Telefon analog), LAN, TV und Radio vorgesehen. Die Anlage wird mit entsprechenden Multimediakabeln installiert, in den Sicherungskasten (TK-Feld) integriert und abschließend geprüft (Messprotokoll). SAT-Vorbereitung: Im Wohnzimmer kommt eine zweite TV/ Radio-Dose zur Ausführung. Vom Sicherungskasten bis in den Spitzboden ist eine Erdungsleitung für die SAT-Schüssel, sowie Leerrohre (je TV-Anschluss ein Leerrohr) für die späteren Verbindungskabel vorgesehen. Hinweis: Es ist kein Telefonanschluss, Telefonanlage, TV-Anschluss oder dergleichen im Leistungsumfang enthalten! 12. Regenwasserzisterne Ist eine Regenwasserzisterne zusätzlich schriftlich vereinbart, so besteht diese aus: • Betonringen mit ca. 5 m3 Nenninhalt • Zu- und Abwasserleitungen mit 5 m Länge 13. Effizienzhäuser, Passivhaus Die modernen Effizienzhäuser von OPTA Massivhaus machen weitgehend unabhängig von Gas und schützen Sie vor hohen Heizkosten. Außerdem werden sie von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mit zinsgünstigen Darlehen gefördert. Die zur Förderung erforderlichen Kennzahlen werden nur dann erreicht, wenn die Heiztechnik und die energetische Qualität der Gebäudehülle optimal aufeinander abgestimmt sind. Das Passivhaus ist Ihre persönliche Unabhängigkeitserklärung vom Energie- versorger! Es verbraucht per Definition umgerechnet nur 1,5 m³ Gas pro Quadratmeter und Jahr und belastet die Umwelt kaum noch. Das Passivhaus hat keine konventionelle Heizung und Heizverteilung mehr, benötigte Wärme wird durch die Komfort-Belüftung zugeführt. Ein spürbar verbesserter Wohnkomfort und hohe Behaglichkeit sind die Annehmlichkeiten, die Besitzer eines Passivhauses in OPTA Massivhaus-Qualität erleben dürfen. Innovative Bau- und Anlagentechnik machen es möglich, diesen niedrigen Energiebedarf zu realisieren. Zu erreichen sind diese sensationellen Werte durch die Bündelung verschiedener EnergieEinsparmaßnahmen. Wärme, die sonst verloren geht, wird so im Haus gehalten und wiederverwertet. Ihr OPTA Baupartner berät Sie gerne vor Ort über die Ausgestaltung Ihres OPTA Massivhauses als Effizienz- oder Passivhaus und kann entsprechende Vereinbarungen mit Ihnen treffen. Hinweis: Kennzahlen zum Energieverbrauch von Effizienz- und Passivhäusern sind rechnerische Werte, der tatsächliche Verbrauch hängt darüber hinaus vom individuellen Nutzungsverhalten der Bewohner ab. 14. Garagen a) Gemauerte Garagen Ist eine gemauerte Garage vereinbart, so gilt folgende Ausführung: Der Garagenboden besteht aus Unterbeton mit Zementestrich. Die Wände sind solide handwerklich gemauert und erhalten innen einen einlagigen Kalkzementputz. Der Außenputz ist analog zum Haupthaus. Ein zimmermannsmäßiges Dach erhält eine Eindeckung wie das Hausdach. Dachabschluss, Dachrinne und Fallrohr bestehen aus Titan-Zinkblech. Das Fallrohr ist bis auf Sockelhöhe geführt. Flachdachgaragen haben eine Decke aus Stahlbeton mit einer wasserdichten Dachhaut. Die Garage ist mit einem grundierten Metall-Schwingtor verschlossen. Befindet sich die Garage im Haus oder ist sie unmittelbar angebaut, so ist neben dem Tor eine Steckdose mit Wippschalter sowie darüber eine BeleuchtungsAnschlussleitung installiert. Die Innenwände werden weiß gestrichen. Der weiß eingefärbte mineralische Außenputz wird mit einem zusätzlichen weißen Schutzanstrich (Egalisierungsanstrich) versehen. b) Fertiggaragen Ist eine Fertiggarage vereinbart, so gilt folgende Ausführung: Sie ist werkseitig aus Stahlbeton auf Punkt-Fundamenten hergestellt. Die Außenwände tragen eine wetterfeste Beschichtung. Sie ist ebenfalls mit einem grundierten Metall-Schwingtor versehen. Die Dachabdichtung einschließlich der Fallrohre erfolgt in der Ausführung des Herstellers, z. B. Fa. ZAPF, Typ Basic*). Fotos: Allaway, Zapf 21 VI. OPTA Baubeschreibung Premium für Mehrfamilienhäuser. 1. Einfamilienhäuser mit Einliegerwohnung Ausführung und Ausstattung einschließlich Schallschutz entsprechen denen von Einfamilienhäusern in Premiumausführung, jedoch mit folgenden Änderungen bzw. Ergänzungen: • Die Elektroinstallation ist um die erforderlichen Verteilungen, eine Hauszählertafel und eine zweite Klingel erweitert. • Auf Wunsch gegen gesonderte Vereinbarung werden an den Frischwasserzuleitungen T-Stücke angebracht, um den Anschluss von Zwischenzählern zu ermöglichen. • Die Vorbereitung für bauseits gelieferte elektronische Wärmemengenzähler für die Heizung kann ebenfalls zusätzlich vereinbart werden. *) oder gleichwertig s. Schlussbestimmungen 2. Mehrfamilienhäuser ab zwei Wohneinheiten Zusätzlich zu der Ausführung von Einfamilienhäusern in Premiumausführung und den Änderungen bzw. Ergänzungen von Einfamilienhäusern mit Einliegerwohnung in Premiumausführung gilt: • Der Schallschutz des Gebäudes entspricht den gesetzlichen Vorgaben der DIN EN 12354-1 „Bauakustik“. Darüber hinaus ist für den Luftschallschutz der Wohnungstrennwände sowie für den Luft- und Trittschallschutz der • • • • • • • • • Wohnungstrenndecken die Schallschutzstufe II vereinbart. Die Wohnungseingangstüren haben aus Schallschutzgründen Stahlzargen. Das Treppenhaus erhält eine automatische Beleuchtungsausschaltung mit je einem selbstleuchtenden Lichttaster und einem Lichtauslass je Stockwerk. Die Treppenhauswände erhalten einen weißen Kunststoffreibeputz mittlerer Struktur. Die Außenbeleuchtung ist mit der Treppenhausbeleuchtung gekoppelt. An jeder Wohnungstür ist ein Klingelknopf, der mit der Klingelknopfanlage an der Haustür verbunden ist. Zur Versorgung der Wohnungen mit Warmwasser ist zusätzlich eine Zirkulationspumpe mit Zeitschaltuhr installiert. Sind in Bädern Waschmaschinenanschlüsse vorgesehen, so ist jeweils auch ein Waschmaschinenanschlussventil eingebaut. Es werden Stahlbetontreppen eingebaut. Die Tritt- und Setzstufen sowie die Geschoß- und Zwischenpodeste sind mit Naturwerksteinplatten Jura-Gelb*) belegt. In einem begehbaren Speicher befindet sich ein Stromanschluss mit Abzweigdose. VII. OPTA Baubeschreibung Premium Bauherrenleistungen. (Nicht im Festpreis enthalten) Wenn keine andere schriftliche Vereinbarung besteht, setzt der Festpreis folgendes voraus: a) Gelände Das Grundstück ist ein waagrechtes Gelände auf Straßenniveau, in der Bodenklasse 3 bis 5, Erdbebenzone 1, mit ca. 20 cm Humus, ohne irgendwelche Bepflanzung, Gebäudeteile, frei von Altlasten oder sonstigen Hindernissen. Abweichende statisch erforderliche Gründungsmaßnahmen, wie z.B. Bodenaustausch, gehen zu Lasten des Bauherrn. Es wird vorausgesetzt, dass eine ausreichende unbebaute Fläche für die Erstellung des Arbeitsraumes inkl. Abböschung vorhanden ist. Sollte dies nicht der Fall sein, so sind evtl. Mehraufwendungen wie z.B. Grenzstein versetzen, Verbaumaßnahmen, Anschluss- und Unterfangungsarbeiten im Bereich bestehender Gebäude etc. nicht im Festpreis enthalten. b) Grenzsteine Zur Einmessung des Gebäudes und der Nebengebäude müssen Grenzsteine vorhanden sein. Sie müssen durch den Bauherrn freigelegt werden. c) Zufahrt Die Zufahrt und der Bauplatz müssen für Fahrzeuge bis 40 t während der gesamten Bauzeit befahrbar sein. Für die Anlieferung einer evtl. Fertiggarage muss vor dem Standplatz der Garage ein freier Platz von mindestens 9,50 m Länge und 4,20 m Höhe vorhanden sein. Sofern der Platz für die Anlieferung nicht ausreichend ist, trägt der Bauherr die Kosten für den erforderlichen Spezialkran, evtl. Genehmigungsgebühren sowie Absperrmaßnahmen. d) Grundwasserspiegel Der Höchst-Grundwasserstand liegt nie höher als 1 m unter dem Fundament, kein Hangwasser. Der Bauherr hat hierfür den Nachweis vor der Detailfestlegung zu erbringen. Weitere Maßnahmen wie Wasserhaltung, Einrichtung von Klärgruben, Sickerschächten, Drainagen sowie deren Zuleitungen ab Hauskante, ferner Maßnahmen gegen drückendes Wasser nach DIN 18195-6 sind nicht im Festpreis enthalten. e) Bodenpressung Bodenpressung nicht unter 200 kN/m2. f) Baukran, Arbeits-/Lagermöglichkeiten Der Bauherr trägt dafür Sorge, dass ein Standplatz für den Baukran, Arbeits- und Lagermöglichkeiten für Baumaterialien bereitgestellt und vorgehalten werden. Dafür wird der Bauherr ebene Flächen in ausreichendem Maße errichten und alle erforderlichen Genehmigungen der Behörden z.B. für Um- und Überleitungen einholen. g) Bodengutachten Der Bauherr lässt auf eigene Kosten ein Bodengutachten (inkl. Höhennivellement) durch einen Geologen erstellen, der den Baugrund auf Tragfähigkeit überprüft: Die Baugrunduntersuchung wird auf Basis zweier Rammkernsondierungen, Durchmesser je ca. 36 mm gemacht. Damit können Böden der Bodenklasse 1 bis 4 analysiert werden. Die Bodenklassen 5 bis 7 können mit diesem Verfahren nicht sondiert werden. Dies ist unabhängig von der Gründungstiefe. Sofern sich bei der Sondierung nicht tragfähige Böden ergeben, z.B. Torf oder Marsch, sind weitere Untersuchungen erforderlich. Dies sind z.B. Tiefbohrungen zur Ermittlung der Gründungsebene. Diese Leistungen sind gesondert auszuführen und im Leistungsumfang nicht enthalten. Ferner sind hydrogeologische Gutachten sowie Nachweise der Sickerfähigkeit des Baugrundes nicht enthalten. Diese Leistungen sind ebenfalls gesondert auszuführen. h) Aushubmaterial Das Aushubmaterial ist für die Wiederverfüllung geeignet. Das gesamte Aushubmaterial kann während der Bauzeit auf dem Grundstück verbleiben. Entspricht das Grundstück nicht der vorgehenden Beschreibung, so sind hierdurch erforderlich werdende Maßnahmen wie z.B. Laden, Abfahren und Deponiegebühr für Aushubmaterial gesondert vertraglich zu vereinbaren. i) Behörden, Baugesuch Der Bauherr liefert für das Genehmigungsverfahren folgende notwendigen Unterlagen, wie z.B. amtlicher Lageplan, Höhenplan, Flurkarte, Bebauungsplan, Lage und Tiefe der Ver- und Entsorgungsleitungen, Nachbarunterschriften, Besichtigung des Grundstücks, Spartenpläne für Strom, Gas, Wasser, Kanal und Telefon. Ferner beantragt der Bauherr die Hausanschlüsse (Anschlusspunkt am Grundstück) und erwirkt die Anmeldung bei den zuständigen Bauaufsichtsbehörden, Ver- und Entsorgungsbetrieben. Er erhält alle Informationen hierzu von den jeweiligen Versorgern. Fotos: istockphoto.com j) Lageplan Zu den Bauherrenleistungen gehören ferner: Zeichnen des Hauses in den amtlichen Lageplan, Abstecken und Einschneiden des Gebäudes, Festlegen der Höhenangaben des Gebäudes; Gebühren für den amtlichen Lageplan zahlt der Bauherr. k) Gebühren Baugenehmigungsgebühren sowie Prüfund Abnahmegebühren (z.B. Prüfstatik) werden vom Bauherrn direkt beglichen und sind nicht im Festpreis enthalten. Auch alle Mehraufwendungen, die durch Auflagen der Behörden oder des Bezirksschornsteinfegers (z.B. Erhöhung des Kamins, Dachaustritte, Druckwächter oder Nährungsschalter) entstehen, sowie von dieser Baubeschreibung abweichende Schall-, Feuerschutzmaßnahmen, Sicherheitsmaßnahmen gegen Bergbauschäden und Kosten für den Vermesser sind nicht im Festpreis enthalten. 23 Der Antrag auf Abbruchgenehmigung und die Abbruchgenehmigungsgebühren für ggf. auf dem Grundstück stehende Altbauten sind ebenfalls nicht im Festpreis enthalten. l) Bauherren-Haftpflichtversicherung Eine Bauherren-Haftpflicht- sowie eine Gebäudebrand- und Elementarversicherung sind vor Baubeginn vom Bauherrn abzuschließen. m) Allgemeine öffentliche und bauliche Versorgung Der Bauherr stellt einen Baustromanschluss (Anschlusspunkt am Grundstück) mit 63 A / 380 V, 32 A / 380 V und 16 A / 230 V sowie einen Bauwasseranschluss inkl. Wasseruhr (Anschlusspunkt am Grundstück) 5 bar/ 3/4 Zoll kostenfrei bereit und hält diese während der gesamten Bauzeit vor. Die Verbrauchskosten für Strom und Wasser während der gesamten Bauzeit werden vom Bauherrn direkt mit dem Energieversorger bzw. den Wasserwerken abgerechnet. n) Baustellenvorbereitung Die Absperrung der Baustelle mit einem Bauzaun wird vom Bauherrn erbracht, falls dies von einer Behörde oder einer Versicherung gefordert wird. Ferner veranlasst der Bauherr auf eigene Kosten das Erstellen des Schnurgerüstes und veranlasst seine behördliche Abnahme vor Baubeginn. o) Wartungsarbeiten • Es können Rissbildungen im Bereich der Anschlüsse zwischen der Verkleidung mit Gipsbauplatten der Decken und Dachschrägen und der Wände im Dachgeschoß auftreten. Obwohl die hier entstehenden Fugen mit elastischem Acryl ausgefugt werden, können solche Risse nicht ausgeschlossen werden. • Die Wartung und Instandhaltung sämtlicher elastischer Verfugungen und sämtlicher Farbanstriche ab Abnahme fallen unter die Bauherrenleistungen und sind nicht im Festpreis enthalten. p) SiGe-Koordinator Der Bauherr ist gesetzlich verpflichtet, einen SiGe-Koordinator (Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator für Baustellen) gemäß dem Europäischen Arbeitsschutzgesetz zu bestellen. Ferner muss der Bauherr dafür Sorge tragen, dass die allgemeinen Arbeitsschutzgrundsätze beachtet werden, eine Vorankündigung erstellt und an die zuständige Arbeitsschutzbehörde geschickt wird, einen Sicherheits- und Schutzplan zu erarbeiten sowie eine Unterlage für spätere Arbeiten zu erstellen. Die Unterlagen müssen während der gesamten Bauzeit auf der Baustelle zur Einsicht vorliegen. *) oder gleichwertig s. Schlussbestimmungen q) Sommerlicher Wärmeschutz Zur Vermeidung hoher Sommertemperaturen im Inneren des Hauses wird auf den notwendigen Sonnenschutz bei Fenstern hingewiesen. Die EnEV verweist hier auf die DIN 4108-2. Sonnenschutzeinrichtungen können sein: Klappläden, Innenrollos oder Markisen. Diese Sonnenschutzeinrichtungen für alle Räume werden vom Bauherrn in Eigenleistung ausgeführt. r) Lüftungskonzept Der Gesetzgeber gibt in der EnEV vor, dass ein Wohnhaus dauerhaft luftundurchlässig sein muss und nach dem Stand der Technik abgedichtet sein soll (BlowerDoor-Test). Zur Sicherstellung des zum Zwecke der Gesundheit und Beheizung erforderlichen Mindestluftwechsels muss ein Lüftungskonzept erstellt werden. Es ist zu klären, ob die (nutzerunabhängig zu gewährleistende) Sicherung des Feuchteschutzes für das Gebäude lüftungstechnische Maßnahmen erfordert. Der darüber hinaus nötige Luftwechsel kann durch Lüften des Bauherrn über die Fenster (laut Vorgabe im 2 Stunden-Takt) erfolgen. Sollte der Feuchteschutz lüftungstechnische Maßnahmen erfordern oder der Takt für die Fensterlüftung aufgrund persönlicher Verhältnisse nicht möglich sein, dann wird der Einbau eines freien oder Ventilator gestützten Lüftungssystems durch den Bauherrn notwendig, und der Bauherr muss zusammen mit dem OPTA Baupartner ein auf seine individuellen Bedürfnisse abgestimmtes Lüftungskonzept erarbeiten. s) Sonstiges Ferner gehören folgende Kosten zu den Bauherrenleistungen: • Wasser-, Gas-, Elektro-, Telefon- und Breitbandkabelanschlüsse bis einschließlich Übergabepunkt im Haus (Innenseite Außenwand), Wasseruhr, Wasseruhrbügel, Hauptabsperrhahn, Druckminderer (falls erforderlich) • Kanal- und Regenrohranschlüsse ab Oberkante Haussockel, PE-Standrohr • Einrichtungen zum Schutz vor Abwasserrückstau aus dem öffentlichen Kanalnetz • Druckprüfung Abwasserleitung • Antennenanlagen • Messgeräte für Heizungs- und Warmwasserabrechnung • Kücheneinrichtungen und sonstige Möblierung • Beheizung des Hauses (u.a. für Austrocknung des Estrichs und Innenputzes) während der Bauzeit • Feinreinigung des Hauses • Außenanlagen, Terrassen und Stufen für ein evtl. vereinbartes Hauseingangspodest • Zuwege und Bepflanzung • ggf. die Errichtung von Stützwänden • Lieferung von ggf. erforderlichem Hinterfüllungsmaterial, Anplanierung des Grundstückes, Oberbodenauftrag, Zäune • Primärseitige Nutzung von Erd-, Grundwasser- oder Luft-Wärme zum Betrieb einer Wärmepumpen-Zentralheizung • Bei Anbauten: Sämtliche Anschlussarbeiten an die bestehende Bebauung VIII. OPTA Baubeschreibung Premium Schlussbestimmungen. Eigenleistungen Erbringt der Bauherr Eigenleistungen oder lässt er Eigenleistungen durch Dritte erbringen, sind diese Leistungen für statisch nicht relevante Gewerke nach Absprache mit dem OPTA Baupartner möglich. Der Bauherr erbringt für diese Eigenleistung den Nachweis, dass sie die Energiebilanz (EnEV) sowie die Statik nicht beeinträchtigen. Auf Wunsch ist der OPTA Baupartner ihm bei diesem Nachweis gegen Kostenerstattung behilflich. Der Bauherr hat sich mit seinen Eigenleistungen in die Bauzeitplanung des OPTA Baupartners einzufügen. Stehen Mängel in mittelbarem oder unmittelbarem Zusammenhang mit einer Eigenleistung, unterliegen diese nicht der Gewährleistung. Dies gilt auch für Folgeschäden an Leistungen des OPTA Baupartners, die durch mangelhafte Eigenleistung auftreten können. Der Bauherr oder dritte Personen verpflichten sich, Eigenleistungen bei der Berufsgenossenschaft anzuzeigen und die Vorschriften des Gesundheits- und Arbeitsschutzes einzuhalten. Alle Abfälle und Bauschutt, die durch Eigenleistungen des Bauherrn anfallen, werden von diesem entsorgt. Weitere Vereinbarungen Diese Baubeschreibung ist in vorstehender oder mit Ergänzung zur Kundenbaubeschreibung (EKB) versehener Form, nach Bestätigung durch die Geschäftsleitung des OPTA Baupartners, Gegenstand des Bauvertrages. In der Ergänzung zur Kundenbaubeschreibung (EKB) müssen von der vorstehenden Baubeschreibung abweichende Leistungen, Ausführungen oder Ausführungsdetails sowie auch mündliche Vereinbarungen, um Gültigkeit zu erhalten, schriftlich festgelegt werden. Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Normen und Richtlinien, insbesondere die Toleranzen im Hochbau gemäß DIN 18202, sofern dies nicht anders vertraglich vereinbart ist. Bei Streiflicht sichtbar werdende Unebenheiten in den Oberflächen von Bauteilen sind zulässig, wenn die Toleranzen von DIN 18202 eingehalten worden sind. Aufgrund von Temperaturschwankungen, minimalen Setzungen oder Bewegungen des Bauwerks auftretende, kleine Haarrisse stellen keinen Mangel dar, sofern sie die zulässigen Grenzwerte nicht überschreiten. Dem OPTA Baupartner bleiben technische und/oder architektonische Änderungen vorbehalten, sofern diese den Bauwert verbessern, ihn aber keinesfalls vermindern – insbesondere, wenn diese auf behördlichen Auflagen beruhen. Die in der vorstehenden Baubeschreibung oder ggf. in der Ergänzung zur Kundenbaubeschreibung genannten Produkte namentlich aufgeführter Hersteller werden bei der Bauausführung vorrangig berücksichtigt. Es können jedoch gleichwertige oder dem Bauherrn zum Vorteil gereichende alternative Produkte verwendet werden. Sollte die Einzelausführung von Baustoffen oder Einrichtungsgegenständen nicht schriftlich festgelegt worden sein, wird dies, sowie die Art und Weise der Ausführung durch den OPTA Baupartner allein festgelegt. Dies betrifft alle Punkte mit den Fußnoten*) dieser Baubeschreibung. Die auf den vorhergehenden Seiten dargestellten Bilder, Grafiken und Fotos können von dieser Baubeschreibung abweichen, da sie aus der laufenden Produktion oder von Bildagenturen stammen. Die im Katalog, auf Prospekten bzw. in einem Individualangebot Ihres OPTA Baupartners genannten Preise beziehen sich deshalb ausschließlich auf die in dieser Baubeschreibung verbal beschriebenen Materialien, Baustoffe und Ausführungsarten, nicht auf die Bilder, Grafiken und Fotos. Ferner beziehen sich die Preise auch nicht auf Sonderwünsche in Prospekten, die in Grundrissen und Abbildungen dargestellt sind. Der OPTA Baupartner erhält das Recht, unentgeltlich Abbildungen des Bauvorhabens, ggf. mit den Bauherren, für Werbezwecke sowohl in Print- als auch Onlinemedien von OPTA Massivhaus zu veröffentlichen. Ort, Datum Unterschrift Bauherr/in Unterschrift Bauherr/in i.A. Unterschrift OPTA Fachberater 25 Wohnkomfort Schutz vor Wasser Energieeffizienz Entwässerung Service MEA – Ihr Experte für den modernen Kellerbau. 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