6.2 EG-Flach-Tachograph 6.3 Digitaler Tachograph

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6.2 EG-Flach-Tachograph 6.3 Digitaler Tachograph
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EG-Flach-Tachograph, Digitaler Tachograph
Automatik-2-Fahrer-Kontrollgerät
EG-Flach-Tachograph
Bilder Siemens VDO Trading GmbH
Bedienung (2-Fahrer-Gerät). Zwei Diagrammscheiben einlegen (auch wenn nur 1 Fahrer im
Einsatz ist, da sonst die Funktionskontrolllampe ständig „Störung“ anzeigt). Bei Fahrerwechsel Diagrammscheiben wechseln, da
Zeitgruppenschalter 1 für die obere und 2 für
die untere Diagrammscheibe bestimmt ist
(zurückgelegte Wegstrecken und Geschwindigkeiten werden so beim Fz-Führer registriert). Für Fahrer 2 erscheint
-Aufschrieb
auf seiner Diagrammscheibe. Ruhezeit muss
auf jeden Fall eingestellt werden.
scheibenkontrolle, Standardanzeige mit
Warndreieck für mehrere Fehlerquellen
(z. B. Diagrammscheibe fehlt, Zeitgruppenschalter für Beifahrer steht nicht auf Ruhezeit), Fehler-(Error-)Anzeige zum Wiederholen des Einsteckens der Diagrammscheibe,
– elektronische Überwachung der Versorgungsspannung aus Bordnetz und der Eingangssignale; Manipulationen und Störungen werden auf der Diagrammscheibe aufgeschrieben.
Automatik-Gerät. Der Vorteil des AutomatikGeräts liegt darin, dass die Lenkzeit bei Fahrt
automatisch registriert wird und bei Stillstand
des Fz die vorgewählte Zeitgruppe aufgeschrieben wird, ohne dass der Fz-Führer den
Zeitgruppenschalter bedienen muss.
6.3 Digitaler Tachograph
6.2 EG-Flach-Tachograph
Zur Erhöhung der Manipulationssicherheit
und wegen des geringeren Raumbedarfs wurden diese Automatik-1-Fahrer- und -2-FahrerGeräte entwickelt.
Vorteile des „EG-Flach-Tachographen“:
– geringerer Raumbedarf (Einbau),
– automatisches Einziehen, Positionieren
und Auswerfen der Schaublätter,
– Multifunktionsanzeige mit Tageskilometerstand, eingestellter Warnwert für die Geschwindigkeit, Überschreitung des Warnwertes für die Geschwindigkeit, Diagramm-
Mit dem digitalen Tachographen soll nach
dem Willen der EU die Einhaltung der Lenkund Ruhezeiten besser gewährleistet werden.
Deshalb war vorgesehen Neufahrzeuge ab
2000 damit auszurüsten. Die Ausrüstung mit
diesem Tachographen ist aber erst seit dem
1. Mai 2006 für neu in den Verkehr kommende
Fz vorgeschrieben (VO Nr. 561/2006/EG). Vor
allem soll der Vortäuschung von Fahrerwechseln und der Nichteinhaltung von Lenk- und
Ruhezeiten entgegengewirkt werden. Dazu
dienen eine persönliche Fahrerkarte und ein
fahrzeugbezogener Massenspeicher mit den
relevanten Daten.
Dieses Kontrollgerät ist ein leistungsfähiger
Bordcomputer. Der Digitale Tachograph
verfügt neben einem Massenspeicher (der
bei durchschnittlichem Einsatz ca. 365 Tage
speichern kann) und Fahrerkarten über
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Kapitel 2 · Rahmen, Fahrerhaus, Kontrollgeräte, Sozialvorschriften
Registriereinheit
Massenspeicher
Intelligenter
Geber
Tacho
DatenInterface
Chipkarten
(Fahrerkarten)
Die wichtigsten Komponenten des Digitalen Tachographen
einen Drucker und einen „intelligenten“
Impulsgeber.
6.3.1 Die wichtigsten Komponenten
Massenspeicher. Der Massenspeicher umfasst
einen Aufzeichnungszeitraum von ca. 365
Tagen. Gespeichert werden bei den Lenk- und
Ruhezeiten unter anderem zusätzlich die Geschwindigkeitsdaten der letzten 24 Lenkzeitstunden im Sekundenraster sowie Geschwindigkeitsüberschreitungen von programmierten
Werten, zum Beispiel 85 km/h bei einem Lkw.
Außerdem werden alle Fahrer registriert, die
das Fahrzeug gefahren haben, dazu Fehler
Fahrerkarte und
Werkstattkarte
Bild Kraftfahrt-Bundesamt
Beleg
Bild Siemens VDO Trading GmbH
wie das Fahren ohne Fahrerkarte oder das
Fahren mit abgelaufener Karte. Andere Ereignisse, die während der Fahrt aufgetreten sind,
beispielsweise die Unterbrechung des Impulsgebers, werden ebenfalls gespeichert.
Aufzählung der gespeicherten Daten:
– Herstellerdaten der Fahrzeugeinheit und
des Sensors,
– die Fahrzeugidentifizierungsnummer und
das Kennzeichen,
– Sicherheitselemente,
– Ereignisse – zum Beispiel Überdrehzahl,
Verfälschungen,
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Digitaler Tachograph
– Fehler/Probleme mit der Fahrerkarte/dem
Kontrollgerät,
– Identität des Fahrers und seine Aktivitäten
(Arbeits-, Lenk- und Ruhezeiten),
– Geschwindigkeit (der letzten 24 Stunden)
und Geschwindigkeitsüberschreitungen,
– Kilometerstand (Wegstrecke),
– Werkstattdaten während der Betriebsart
Kalibrierung,
– Kontrollaktivitäten während der Betriebsart
Kontrolle.
amtliche Kennzeichen und der Kilometerstand
des Lkw aufgezeichnet.
Als EU-weit standardisiertes Speichermedium
soll die Fahrerkarte über staatlich autorisierte
Stellen in den EU-Mitgliedsstaaten ausgege-
Diese Daten können auf der Anzeige des
Tachographen dargestellt sowie ausgedruckt
oder heruntergeladen werden und zwar in
Abhängigkeit von der jeweils eingesteckten
Karte (s. Tabelle).
Fahrerkarte (Hintergrundfarbe Weiß/Grau).
Die Fahrerkarte in Form einer Smartcard mit
elektronischem Speicherchip registriert unter
anderem die Lenk-, Arbeits- und Ruhezeiten
des Fahrers sowie die zurückgelegten Wegstrecken über einen Zeitraum von ca. 28 Arbeitstagen. Weiterhin werden das Datum, das
Kartenleser
Siemens VDO Trading GmbH
Zugriffsrechte auf gespeicherte Daten
Ausdrucken
Anzeigen
Download
Ohne
Karte
Fahrerkarte
Unternehmenskarte
Kontrollkarte
Werkstattkarte
Fahrerdaten
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Fahrzeugdaten
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T3
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Parameterdaten
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Fahrerdaten
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Fahrzeugdaten
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Parameterdaten
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Fahrerdaten
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Fahrzeugdaten
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Parameterdaten
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Fahrerdaten
– Daten der Fahrerkarte
Fahrzeugdaten – Daten des Massenspeichers
Parameterdaten – Daten für die Geräteanpassung
V = Zugriffsrechte ohne Einschränkung
T1 = Fahreraktivitäten der letzten 8 Tage ohne Daten der Fahreridentifikation
T2 = Fahreridentifikation nur für die gesteckte Karte
T3 = Fahrerakivitäten des zugehörigen Unternehmens
X = Keine Zugriffsrechte
Quelle Siemens VDO Trading GmbH
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Kapitel 2 · Rahmen, Fahrerhaus, Kontrollgeräte, Sozialvorschriften
Unternehmenskarte
und Kontrollkarte
Bild Kraftfahrt-Bundesamt
ben werden. Die Karte ist auf den Fahrer ausgestellt, trägt sein Bild, seinen Namen, sein
Geburtsdatum, die Führerscheinnummer, ein
Verfallsdatum (max. Gültigkeit 5 Jahre), seine
Unterschrift sowie den Hinweis auf den ausstellenden Staat.
Mittels eines Kartenlesers lassen sich die auf
der Fahrerkarte gespeicherten Daten auf
einen PC/Laptop übertragen.
Werkstattkarte (Hintergrundfarbe Rot). Prüfung
und Kalibrierung des Kontrollgerätes, Speicherung der Lenk- und Ruhezeiten z. B. bei
Probefahrten, maximale Gültigkeit 1 Jahr,
PIN-Code.
Unternehmenskarte (Hintergrundfarbe Gelb).
Auslesen der Daten zur Speicherung im Unternehmen, keine maximale Gültigkeit definiert.
Kontrollkarte (Hintergrundfarbe Blau). Auslesen der Daten zur Überprüfung durch die
Kontrollbehörde (Polizei, BAG, usw.), keine
maximale Gültigkeit definiert, Lichtbild optional.
Drucker. Anstelle des heute im Fahrtschreiber
benutzten Schaublattes hat der neue Tachograph einen grafikfähigen Drucker, der auf
Anforderung einen Beleg für die Tages- und
Wochenaktivitäten erstellt. Damit können
Fahrer und Kontrollbehörden die Daten des
Massenspeichers ausdrucken.
Impulsgeber. Ein wesentliches Element zur
Datensicherheit ist die kryptologische Signalverbindung mit dem Impulsgeber. Der Kienzle
Tachographensensor (KITAS) setzt die Drehzahl eines Impuls- oder Zahnrades in elektrische Impulse um. Die Erfassung der einzelnen
Umdrehungen erfolgt durch berührungslose
Abtastung. Echtzeitsignale und verschlüsselte
Daten aus dem Mikrocontroller des Impulsgebers werden an den Tachographen übertragen. Der Geber stellt zusammen mit dem
Tachographen eine manipulationssichere
Systemeinheit dar.
Durch die Datenkommunikation und den
Vergleich mit dem Echtzeitsignal erkennt das
System Eingriffe und Einflüsse von außen.
6.3.2 Systemkonzept
Das System besteht aus den Komponenten
Anzeige, Registrierung und Sensorik.
Ein markanter Unterschied zu den bisherigen
Tachographen ist die Trennung zwischen Anzeige der Geschwindigkeit, der Gesamt- und
der Tageskilometer und deren Registrierung.
Die Aufzeichnung der Daten erfolgt im
Registriergerät, das nicht in unmittelbarer
Nähe des Tachometers eingebaut sein muss.
Infolge dieser Trennung können die Armaturentafeln neu gestaltet werden.
Das Datenverarbeitungs- und Registrierteil
umfasst die Funktionselemente zur Aufnahme
der Fahrerkarten und verfügt über ein Display
zum Aufrufen der Lenk- und Ruhezeiten. Mit
einem Bedienfeld können die vorgeschriebenen Detailinformationen (etwa 500 unterschiedliche Informationen) sowie Störmel-
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Digitaler Tachograph
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Display (a – Symbol für Anzeige der Ortszeit)
Tastenfelder Fahrer-1
Kartenschacht-1 für den lenkenden Fahrer
Sechspolige Schnittstelle
(Download- und Kalibrierschnittstelle)
Tastenfeld Fahrer-2
Geräteplombe
Kartenschacht-2 für den zweiten Fahrer
Entriegelungstaste der Druckerschublade
Drucker
Menütasten
Bedienelemente des DTCO-Tachografen
dungen abgefragt werden. Die im RadiofachFormat ausgelegte Registrier- und Speichereinheit ist im direkten Zugriffsbereich des
Fahrers eingebaut. An der Gerätefront befindet sich die Schnittstelle zum Auslesen des
Massenspeichers. Mit einer speziellen Prüfund Programmier-Schnittstelle lassen sich mit
Hilfe einer Werkstattkarte die gesetzlich vorgeschriebenen Überprüfungen (§ 57b StVZO)
vornehmen.
6.3.3 Weiterentwicklungen
Aufgrund der Vorschriften müssen die Daten
der Fahrerkarte – also die Lenk-, Ruhe-, Pausen- und Bereitschaftszeiten – alle 28 Tage
ausgelesen und für zwei Jahre archiviert werden. Dies kann bei verschiedenen Unterneh-
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men zu Problemen führen und zwar immer
dann, wenn die eingesetzten Fahrzeuge und
Fahrer oft wochenlang die Unternehmen nicht
anfahren. Die Einhaltung der Vorschriften
würde somit zu Problemen infolge der Unterbrechung der Transportketten, zu Leerfahrten
und insgesamt zu finanziellen Einbußen
führen. Um dies zu vermeiden, werden zwischenzeitlich mehrere Lösungen angeboten.
Prinzipiell arbeiten diese Systeme so, dass die
Fahrerkartendaten und ggf. auch die Massenspeicherdaten im Fahrzeug heruntergeladen und dann über einen Datentransfer über
GPS an das Unternehmen geleitet werden.
Dann können die Daten dort ausgewertet und
entsprechend der gesetzlichen Vorschriften
archiviert werden.
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Kapitel 2 · Rahmen, Fahrerhaus, Kontrollgeräte, Sozialvorschriften
Für Prüfung und Praxis
Die Hinweise gelten sinngemäß auch für Fahrtschreiber; s. Abschnitt 5 „Sozialvorschriften“.
Diagrammscheiben nicht knicken, beschmutzen oder beschädigen (Urkunden!).
Folgende Eintragungen vor Antritt der Fahrt vornehmen:
Name(n) und Vorname(n) des Fahrers
bzw. der Fahrer
Ort, an dem die Diagrammscheibe
eingelegt und die Fahrt begonnen
wird
Datum obere Zeile: Arbeitsbeginn
amtliches Kennzeichen des Fz
Kilometerstand am Anfang der ersten
Fahrt
und am Ende der Benutzung:
km
Ort, an dem die Diagrammscheibe
entnommen wird
Datum untere Zeile: Arbeitsende
Kilometerstand am Ende
der Fahrt
gefahrene Kilometer.
Die Schaublätter sind auf den Fahrer bezogen. Beim Wechsel auf ein anderes Fz sind
auf das weiter zu benutzende Schaublatt dessen Kennzeichen und der Kilometerstand bei
Beginn und Ende der Fahrt sowie ggf. die
Uhrzeit des Fahrzeugwechsels einzutragen.
Ausgefüllte Diagrammscheiben
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Das Uhrwerk des Gerätes muss in Betrieb sein. Das lässt sich am Lauf der rot-weißen
Scheibe oder am Sekundenzeiger feststellen. Die Uhrzeit muss nach der gesetzlichen Zeit
im Zulassungsland des Fz eingestellt sein. Es dürfen nur Diagrammscheiben mit Prüfzeichen
verwendet werden, die für das Kontrollgerät geeignet sind (Prüfzeichen, u. U. Geschwindigkeits- und Drehzahlbereich beachten).
Funktionskontrolllampe leuchtet auf, wenn Diagrammscheibe fehlt oder ein Schreibstift nicht
registriert. Das kurze Aufleuchten beim Öffnen und Schließen des Geräts zeigt an, dass die
Kontrolleinrichtung in Ordnung ist. Die Geschwindigkeitswarnlampe leuchtet auf, wenn die
eingestellte Geschwindigkeit überschritten wird.
Das Kontrollgerät muss vom Beginn bis zum Ende jeder Fahrt ununterbrochen in Betrieb sein
(auch bei Probefahrten).
Schreibstifte dürfen nicht verbogen, der Geschwindigkeitsschreiber darf nicht begrenzt sein.
Mängel an den Geräten anzeigen; Mängelbeseitigung nur durch ermächtigte (anerkannte)
Werkstatt vornehmen lassen (Aufgabe des Fz-Halters).
Tritt während der Fahrt eine Störung des Kontrollgerätes auf, darf die Fahrt beendet werden.
Der Fz-Halter ist zu unterrichten, ggf. ist eine Reparatur notwendig. Bei einer Betriebsstörung
des Geräts müssen die Fahrer auf den Schaublättern oder auf einem besonderen, den
Schaublättern beizufügenden Blatt die Angaben über die Zeitgruppen nachtragen, sofern
diese vom Gerät nicht mehr einwandfrei aufgezeichnet werden.
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Fahrtschreiber und Kontrollgeräte
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Für Prüfung und Praxis
Es sind mindestens so viele Schaublätter
(Diagrammscheiben) mitzuführen, wie es die
Beförderungsdauer, z. B. mehrere Tage, erfordert. Zusätzlich ist ein Ersatz-Schaublatt
mitzuführen.
Nach EWG-VO Nr. 561/2006 müssen die FzFührer die Fahrunterlagen/Schaublätter der
laufenden Woche (Zeitraum zwischen Montag
0.00 Uhr bis Sonntag 24.00 Uhr) sowie
die Fahrunterlagen/Schaublätter der dieser
Woche vorausgegangenen 28 Tage, an dem
sie gefahren sind, mitführen. Abweichende
Regelungen gelten für Fz, die nicht in den
Geltungsbereich der EWG-VO fallen (§ 6
Abs. 6 FPersV).
Im grenzüberschreitenden AETR-Verkehr
(AETR = Europäisches Übereinkommen über
die Arbeit im internationalen Straßenverkehr
beschäftigten Fahrpersonals) braucht dazu Überprüfung des Prüfzeichens
kein Persönliches Kontrollbuch geführt zu
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werden, wenn ein Kontrollgerät (bei 2 Fahrern
ein 2-Fahrer-Gerät) die Lenkzeiten, Arbeitszeiten und Ruhezeiten aufzeichnet und die Schaublätter – bei 2 Fahrern für beide – der laufenden Woche und des letzten Tages der Vorwoche,
an dem gefahren wurde vollständig ausgefüllt mitgeführt werden.
Sofern in den vorgenannten Fällen das Fahrpersonal in den vorausgegangenen Kalendertagen nicht auf entsprechenden Kfz beschäftigt war, können die Schaublätter bei Kontrollen
nicht verlangt werden. Es genügt ein Vermerk auf der Rückseite der Schaublätter oder eine
formlose Bescheinigung des Arbeitgebers. Im innerdeutschen Verkehr genügt die Mitführung
von Ablichtungen der Schaublätter. Stets mitzuführen ist der Schlüssel zum Kontrollgerät.
Beschriebene Schaublätter sind dem Fz-Halter zur gut geordneten Aufbewahrung für mindestens 1 Jahr zu übergeben. Auf Verlangen der Fahrer muss der Fz-Halter ihnen Kopien der
Schaublätter aushändigen.
Zuständigen Personen müssen die Schaublätter auf deren Verlangen hin ausgehändigt werden. Diese sind gehalten, dem Fahrpersonal Empfangsbescheinigungen (Quittungen) auszuhändigen. Danach sind Ersatz-Schaublätter zu benutzen.
Beschädigte Schaublätter, die Aufzeichnungen enthalten, sind dem ersatzweise verwendeten Reserveblatt beizufügen.
Die Fz-Führer benutzen für jeden Tag, an dem sie lenken, ab dem Zeitpunkt, an dem sie das
Fz übernehmen, Schaublätter. Das Schaublatt darf erst nach der täglichen Arbeitszeit entnommen werden – Ausnahme, wenn andere Entnahme zulässig. Kein Schaublatt darf über
den bestimmten Zeitraum hinaus verwendet werden.
Wenn die Fz-Führer sich nicht im Fz aufhalten und daher nicht in der Lage sind, das
Kontrollgerät im Fz zu betätigen, müssen
– die sonstigen Arbeitszeiten,
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Kapitel 2 · Rahmen, Fahrerhaus, Kontrollgeräte, Sozialvorschriften
Für Prüfung und Praxis
– die Bereitschaftszeit (Wartezeit; die neben dem Fz-Führer während der Fahrt verbrachte
Zeit; die während der Fahrt in einer Schlafkabine verbrachte Zeit),
– die Arbeitsunterbrechungen und die Tagesruhezeiten
von Hand, durch automatische Aufzeichnung oder auf andere Weise lesbar auf dem
Schaublatt eingetragen werden.
Bei Verwendung eines digitalen Tachographen/Kontrollgerätes:
– Die gespeicherten Zeiten der Fahrerkarte können auf der Anzeige des digitalen Kontrollgerätes, auf einem Ausdruck oder durch Herunterladen der Daten auf einen PC eingesehen werden.
– Werden an einem Tag Lkw mit unterschiedlichen Kontrollgeräten – also analogen und
digitalen – gefahren, müssen vom Fahrer alle entsprechenden Aufzeichnungen bereit
gestellt werden. Dazu müssen die Schaublätter sowie die auf der Fahrerkarte aufgezeichneten Daten mittels Ausdruck vorhanden sein.
– Jeder der einen Lkw mit digitalem Kontrollgerät fährt, muss eine Fahrerkarte besitzen.
– Bei Fehlfunktion, Diebstahl oder Verlust der Fahrerkarte muss unverzüglich bei einer Ausgabestelle ein Antrag auf Ersatz gestellt werden. Bei Diebstahl muss außerdem bei der
Polizei eine Anzeige gestellt werden.
– Der Fahrer darf seine Fahrt ohne Fahrerkarte höchstens 15 Kalendertage fortsetzen bzw.
während eines längeren Zeitraums, wenn das für die Rückkehr des Fahrzeugs zum
Unternehmen notwendig ist. Allerdings muss er nachweisen, dass die Benutzung des
digitalen Kontrollgerätes während dieser Zeit nicht möglich war.
– Im Digitalen Kontrollgerät werden u. a. die Lenkzeit und die gefahrene Geschwindigkeit
aufgezeichnet.
– Die Fahrerkarte und die auf ihr gespeicherten Daten gelten als Nachweise für die Lenkund Ruhezeiten.
– Die dazu berechtigten Kontrollorgane, wie Polizei und Beamte des BAG, haben mit ihrer
Kontrollkarte Zugang zu allen gespeicherten Daten.
– Im Schacht 2 des Digitalen Kontrollgeräts ist die Fahrerkarte des zweiten Fahrers im
Führerhaus einzustecken.
– Die Fahrerkarte darf von Kontrollbeamten einbehalten werden, wenn sie vom Fahrer
vorgelegt wurde, aber einer anderen Person gehört.
– Bei einem Antrag auf eine Fahrerkarte muss ein Lichtbild der beantragenden Person und
deren Kartenführerschein vorgelegt werden.
– Die sogen. Ladezeiten sind vor Abfahrt durch Eingabe in das Digitale Kontrollgerät nachzuweisen.
Dazu aus dem Fragenkatalog im Anhang Fragen
105 bis 109
121
299 bis 306