Amtsblatt der Gemeinde Werther

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Amtsblatt der Gemeinde Werther
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Im INTERNET unter:
www.gemeinde-werther.de
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m
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Kurier…
Kurier…
Mauderode
B 243
Pützlingen
Günzerode
Helme
Haferungen
Immenrode
Fronderode
Kleinwechsungen
Flarichsmühle
Großwechsungen
B 80
Werther
Amtsblatt der Gemeinde Werther
23. Jahrgang
01. Dezember 2014
Nr. 12
Es weihnachtet sehr?
Nun, bisher ist dies sicher noch nicht der Fall.
Das Wetter ist noch nicht wie Weihnachten
und allgemein ist einem noch gar nicht wie
Winter, Schnee und Tannenbaum.
Aber langsam beginnt die „besinnliche“
Weihnachtszeit, man muss sie nur gewähren lassen. Auch wenn es für einige (viele) von
uns auch Stress bedeutet – im Sinne von Vorbereitungen für das Familienfest, Geschenke
kaufen, planen … usw. So freuen Sie sich
doch sicher alle auf die freien Tage.
Es ist Weihnachten, wieder ein Jahr vorüber. Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien
eine wunderschöne, friedliche und besinnliche Weihnachtszeit.
Versuchen Sie die Feiertage zu genießen,
erholen Sie sich ein wenig und tanken Kraft
für das neue Jahr.
Ihr Bürgermeister
Hans-Jürgen Weidt
AUS DEM INHALT DIESER AUSGABE
• Elektromobilität im ländlichen Raum Inbetriebnahme der Ladestation
• Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde
Werther für das Haushaltsjahr 2014
• Bestimmung des Wahltermins für die Wahl
des/der hauptamtlichen Bürgermeisters/in ...
und Infos zur Wahl in der Gemeinde Werther
• Entwurf eines Gebietsänderungsvertrages …
• Aus dem Gemeindeleben
• Kirchliche Termine Großwechsungen/Werther
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23. Jahrgang Nr. 12
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Elektromobilität im ländlichen Raum
Inbetriebnahme der Ladestation
Eine weitere Etappe im Projekt Elektromobilität
im ländlichen Raum ist erreicht. Die Inbetriebnah-
IMPRESSUM
Herausgeber: Gemeinde Werther, Dorfstraße 18,
99735 Werther
Redaktion:
Telefon:
Telefax:
E-Mail:
Internet:
Frau J. Reinhardt, Gemeindeverwaltung
(0 36 31) 43 37 15
(0 36 31) 43 37 21
[email protected]
www.gemeinde-werther.de
Bezug: Das Amtsblatt der Gemeinde Werther „Helmetal-Kurier“ erscheint monatlich, in der Regel am 1.
des jeweiligen Monats. Es wird in alle Haushalte der
Gemeinde Werther kostenfrei verteilt. Desweiteren
besteht die Möglichkeit, das Amtsblatt in der Gemeindeverwaltung Werther, Bereich Kasse, einzeln oder im
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me der Ladeinfrastruktur und eines dazugehörigen Solarcarports. Am Dienstag, dem 4. NovemAbonnement, kostenfrei, im Falle des Postversandes
gegen Erstattung der Versandkosten zu beziehen.
Hinweis: Die einzelnen Textbeiträge geben die Auffassung der Autoren wieder. Diese zeichnen für den
Inhalt und die Urheberrechte verantwortlich.
Redaktionsschluss: 19.11.2014
Der Redaktionsschluss der 01. Ausgabe 2015 ist am
18.12.2014.
Gesamtgestaltung und Annahme von druckfertigen Inserationen:
Verlag GN, 99734 Nordhausen
Telefonnummer: (0 36 31) 6 91 46 19
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Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, die Gemeindeverwaltung – Abteilung Kasse – möchte
darauf hinweisen, dass am 18.12.2014 Kassenschluss für alle Bargeldgeschäfte der Verwaltung
ist. Nach dem 18.12.2014 kann in der Kasse der
Gemeinde Werther kein Bargeld mehr eingenommen bzw. ausgegeben werden.
Wir bitten um Beachtung.
Kellner, Kassenleiterin
Info an alle Steuerzahler
Werte Steuerzahler, wir geben Ihnen nochmals unsere aktuellen Bankverbindungen zur Kenntnis:
Gemeinde Werther
Kreissparkasse Nordhausen
IBAN: DE 12 8205 4052 0305 0036 40
BIC: HELADEF 1 NOR
oder
Gemeinde Werther
Nordthüringer Volksbank e.G.
IBAN: DE 54 8209 4054 0003 3899 01
BIC: GENODEF 1 NDS
gez. Presse, SB Steuern
Wichtige Information zum
„Helmetal Kurier“
Wie allen bekannt ist, ist der „Helmetal Kurier“
nicht nur ein allgemeines Informationsblatt, sondern auch laut § 13 Abs. 1 der Hauptsatzung der
Gemeinde Werther unser offizielles Amtsblatt.
Die Gemeinde ist verpflichtet, für die ordnungsgemäße Zustellung des Amtsblattes zu sorgen.
Ich weise vorsorglich darauf hin, dass Sie uns
jederzeit davon in Kenntnis setzen können und
sollten, wenn Ihnen der Kurier nicht regelmäßig,
einmal im Monat, zugestellt wird.
Ich bedanke mich für Ihr Verständnis.
gez. Weidt, Bürgermeister
www.gemeinde-werther.de
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Achtung – Kassenschluss!
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ber 2014, war es nun soweit und die dringend notwendige Ladesäule mit entsprechender Ladeinfrastruktur ging in Betrieb.
Zur Bereitstellung und Erzeugung des dazu erforderlichen erneuerbaren Stromes, wurde gleich
noch ein Doppelsolarcarport mit einer 5,4 Kwp
Photovoltaikanlage mit übergeben. Auch diese
Maßnahmen sind Bestandteile des Projekts „EMobilität im ländlichen Raum“ des TMLBV.
Wir haben nun die Möglichkeit unser Elektroauto mit 22 A Ladestrom zu betanken und dementsprechend verkürzt sich die Ladezeit enorm. Das
erhöht natürlich die Verfügbarkeit und damit die
Einsatzzeit des Fahrzeugs. Das bedeutet auch,
das in Zukunft in Werther die Möglichkeit besteht
Elektrofahrzeuge schnell und sicher zu laden.
Die auf dem Solarcarport montierte Photovoltaikanlage ist als Eigenverbrauchsanlage konzipiert. Die dort erzeugte Energie wird in die Gemeindeverwaltung eingespeist. Versorgt wird dann die
Lade Säule und die Gemeindeverwaltung mit dieser erzeugten Energie. Nur den Strom, den wir
nicht benötigen wird in das Energienetz eingespeist. Das bedeutet, dass wir auch im Rahmen
dieses Projekts kommunale Betriebskosten in Zukunft einsparen werden.
Nach der Inbetriebnahme haben wir auch die
Voraussetzung geschaffen das E-Mobil wie geplant zu vermieten. Jeder Bürger, der rechtlich in
der Lage (Fahrerlaubnis) ist, kann dann in Zukunft
sich das E-Mobil an bestimmten Tagen und Zeiten ausleihen. Ziel soll sein, auch die Menschen
in Thüringen für die Elektrofahrzeuge zu sensibilisieren und das Interesse dafür zu wecken.
Wir werden jetzt zeitnah die organisatorischen
und rechtlichen Voraussetzungen schaffen, um
mit dem Leihautoprojekt zu beginnen. Selbstverständlich werden wir die Rahmenbedingungen
und organisatorischen Hinweise sowie Startdatum rechtzeitig im Amtsblatt veröffentlichen.
Wir möchten uns noch recht herzlich beim Landwirtschaftsbetrieb Steffen Köhler für die technische Unterstützung beim Aufbau des Solarcarports bedanken.
gez. Weidt, Bürgermeister
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Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung der
Gemeinde Werther für das Haushaltsjahr 2014
In der Gemeinderatssitzung am 25.09.2014 wurde mit Beschluss Nr.: 38/14 des Gemeinderates
der Gemeinde Werther die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Werther für das Haushaltsjahr 2014 beschlossen und der zuständigen
Kommunalaufsicht zur Prüfung vorgelegt.
Die rechtsaufsichtliche Würdigung für das Jahr
2014 liegt mit Schreiben vom 28.10.2014 vor. Die
Nachtragshaushaltssatzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Sie liegt in der Zeit vom
02.12.2014 bis 17.12.2014 während der Sprechzeiten in der Gemeindeverwaltung, Sekretariat,
öffentlich aus.
Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Werther
für das Haushaltsjahr 2014
Aufgrund des § 60 ThürKO erlässt die Gemeinde Werther folgende
Nachtragshaushaltssatzung:
§1
Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan wird hiermit festgesetzt; dadurch werden
a) im Verwaltungshaushalt
die Einnahmen
die Ausgaben
b) im Vermögenshaushalt
die Einnahmen
die Ausgaben
erhöht
um
vermindert
um
Euro
Euro
und damit der Gesamtbetrag
des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge
gegenüber
auf
bisher
nunmehr
Euro
Euro
205.600
217.600
162.600
174.600
3.995.800
3.995.800
4.038.800
4.038.800
122.500
95.100
77.400
50.000
570.900
570.900
616.000
616.000
§2
§4
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird nicht geändert.
Die Steuersätze (Hebesätze) für Gemeindesteuern werden nicht geändert.
§3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht geändert.
4
§5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 670.000,00 Euro festgesetzt.
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Die Übereinstimmung des Satzungstextes mit dem
Willen des Gemeinderates der Gemeinde Werther sowie die Einhaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Satzungsverfahrens werden bekundet.
Werther, d. 03.11.2014
Weidt, Bürgermeister
Beschluss-und Genehmigungsvermerk:
1. Mit Beschluss-Nr.: 38/14 vom 25.09.2014 des
Gemeinderates Werther wurden die 1. Nachtragshaushaltssatzung und der Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Werther beschlossen.
2. Die Kommunalaufsicht des Landratsamtes
Nordhausen hat mit Schreiben vom 28.10.2014
Bekanntmachungshinweise:
Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrensoder Formvorschriften, die nicht die Genehmigung, Ausfertigung und diese Bekanntmachung
betreffen, können gegenüber der Gemeinde geltend gemacht werden. Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen. Werden
solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von
einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend
gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.
Werther, den 01.12.2014
Gemeinde Werther
Siegel
Weidt, Bürgermeister
Landratsamt Nordhausen – Kommunalaufsicht – Bescheid vom 30.10.2014
Bestimmung des Wahltermins für die Wahl des/der hauptamtlichen Bürgermeisters/in der Gemeinde Werther
Das Landratsamt Nordhausen erlässt folgenden
Bescheid:
1. Für die Wahl des /der hauptamtlichen Bürgermeisters/in der Gemeinde Werther wird als Wahltermin Sonntag, der 08. März 2015 bestimmt.
Eine gegebenenfalls erforderliche Stichwahl findet am Sonntag, dem 22. März 2015 statt.
2. Diese Entscheidung ergeht kostenfrei.
Gründe:
I. Die Amtszeit des hauptamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Werther endet mit Ablauf des
07. Mai 2015. Für die Wahl des/der hauptamtlichen Bürgermeisters/in der Gemeinde Werther
muss durch die Rechtsaufsicht der Wahltermin
bestimmt werden.
II. 1. Rechtsgrundlage für die Bestimmung des
Wahltermins ist § 25 Abs. 1 Satz 2 Thür. Kommu-
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Die Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem
01.01.2014 in Kraft.
die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde
Werther rechtsaufsichtlich gewürdigt.
nalwahlgesetz. Danach hat die Rechtsaufsichtsbehörde einen Wahltermin für die Wahl des/der
Bürgermeisters/in zu bestimmen, der innerhalb
der letzten drei Monate der Amtszeit des/der vorhergehenden Bürgermeisters/in liegen soll. Da
die Amtszeit des Bürgermeisters der Gemeinde
Werther mit Ablauf des 07. Mai 2015 endet, erstreckt sich der Zeitraum für die Festsetzung des
Wahltages vom 8. Februar 2015 bis 7. Mai 2015.
In Abstimmung mit der Gemeinde Werther wird
es als sinnvoll erachtet den Wahltermin für die Wahl
des/der hauptamtlichen Bürgermeisters/in der
Gemeinde Werther auf den 08. März 2015 zu
terminieren.
3. Die Kostenfreiheit folgt aus § 2 abs. 1 Nr. 1
Thüringer Verwaltungskostengesetz.
Im Auftrag Lorek, Kommunalaufsicht
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§6
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Gemeindewahlleiter und Stellvertreter für die Wahl des
hauptamtlichen Bürgermeisters am 8. März 2015
Gem. § 4 Abs. 2 Thüringer Kommunalwahlgesetz beruft der Gemeinderat den Bürgermeister,
einen der Beigeordneten oder eine Person aus
dem Kreis der Bediensteten der Gemeinde
zum Wahlleiter und eine weitere Person zur Stellvertretung des Wahlleiters.
In der Sitzung des Gemeinderates Werther, am
27. November 2014, wurden zur Wahlleiterin Frau
Birgit Bartsch, 99735 Werther, Schate-West 8,
(als Bedienstete der Gemeinde Werther) und zur
stellvertretenden Wahlleiterin Frau Martina Degenhardt, 99752 Kehmstedt, Neue Straße 2
(als Bedienstete der Gemeinde Werther) berufen.
gez. Weidt, Bürgermeister
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Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters
der Gemeinde Werther
Öffentliche Bekanntmachung der Aufforderung zur Einreichung
von Wahlvorschlägen für die Wahl des Bürgermeisters der
Gemeinde Werther
Wahl des Bürgermeisters
1. In der Gemeinde Werther wird am 08. März
2015 ein hauptamtlicher Bürgermeister gewählt.
Zum hauptamtlichen Bürgermeister, der als Beamter auf Zeit auf die Dauer von sechs Jahren gewählt wird, ist jeder Wahlberechtigte im Sinne der
§§ 1 und 2 ThürKWG wählbar, der am Wahltag
das 21. Lebensjahr vollendet hat. Personen, die
die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen, sind unter denselben Bedingungen wahlberechtigt und
wählbar wie Deutsche. Nicht wählbar ist, wer am
Wahltag das 65. Lebensjahr vollendet hat. Zum
hauptamtlichen Bürgermeister kann auch ein Bewerber gewählt werden, der zur Zeit der Wahl seinen Aufenthalt nicht in der Gemeinde hat.
Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind
neben der Bundesrepublik Deutschland: Königreich Belgien, Republik Bulgarien, Königreich Dänemark, Republik Estland, Republik Finnland,
Französische Republik, Hellenische Republik (Grie-
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chenland), Irland, Italienische Republik, Republik Kroatien, Republik Lettland, Republik Litauen, Großherzogtum Luxemburg, Republik Malta,
Königreich der Niederlande, Republik Österreich,
Republik Polen, Portugiesische Republik, Rumänien, Königreich Schweden, Republik Slowenien,
Slowakische Republik, Königreich Spanien,
Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich Großbritannien sowie Republik Zypern.
Nicht wählbar ist, wer infolge Richterspruchs die
Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder sich zum Zeitpunkt der Wahl wegen einer vorsätzlichen Straftat in Strafhaft oder in Sicherungsverwahrung befindet.
Zum Bürgermeister kann außerdem nicht gewählt werden, wer nicht die Gewähr dafür bietet,
dass er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Landesverfassung eintritt. Darüber
hinaus ist zum Bürgermeister nicht wählbar, wer
im Übrigen die persönliche Eignung für eine Be-
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1.1 Wahlvorschläge für die Wahl des Bürgermeisters können von Parteien im Sinne des Artikels 21
des Grundgesetzes, Wählergruppen und Einzelbewerbern eingereicht werden.
Zur Einreichung von Wahlvorschlägen wird
hiermit aufgefordert.
Jede Partei, jede Wählergruppe oder jeder Einzelbewerber kann nur einen Wahlvorschlag einreichen, der nur einen Bewerber enthalten darf
und dem eine Erklärung des Bewerbers nach
§ 24 Abs. 3 Satz 3 ThürKWG beizufügen ist. Der
Bewerber darf nur in einem Wahlvorschlag aufgestellt werden; er muss hierzu seine Zustimmung
schriftlich erteilen, sofern er Bewerber im Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe ist.
Der Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe muss den Namen und ggf. die Kurzbezeichnung der Partei oder der Wählergruppe als
Kennwort tragen; dem Kennwort kann eine weitere Bezeichnung hinzugefügt werden, wenn das
zur deutlichen Unterscheidung der Wahlvorschläge erforderlich ist. Gemeinsame Wahlvorschläge
müssen die Namen sämtlicher daran beteiligter
Parteien oder Wählergruppen tragen. Die Wahl-
vorschläge von Parteien und Wählergruppen müssen die eigenhändigen Unterschriften von zehn
Wahlberechtigten tragen, die nicht Bewerber des
Wahlvorschlags sind. Jede Person darf nur einen
Wahlvorschlag unterzeichnen. Bei Mehrfachunterzeichnungen erklärt der Wahlausschuss die
Unterzeichnung für ungültig.
In jedem Wahlvorschlag sind ein Beauftragter
und ein Stellvertreter zu bezeichnen. Der Beauftragte und sein Stellvertreter müssen wahlberechtigt sein. Fehlt eine Bezeichnung, so gilt der erste
Unterzeichner des Wahlvorschlags als Beauftragter, der zweite als sein Stellvertreter. Ist nur ein Beauftragter und nicht auch der Stellvertreter bezeichnet, dann ist der erste Unterzeichner des
Wahlvorschlags der Stellvertreter. Soweit im Thüringer Kommunalwahlgesetz nichts anderes bestimmt ist, sind nur der Beauftragte und bei seiner Verhinderung sein Stellvertreter berechtigt,
verbindliche Erklärungen zum Wahlvorschlag abzugeben und entgegenzunehmen. Im Zweifelsfall gilt die Erklärung des Beauftragten. Der Beauftragte und sein Stellvertreter können durch
schriftliche Erklärung der Mehrheit der Unterzeichner des Wahlvorschlags gegenüber dem Wahlleiter der Gemeinde abberufen und durch andere
ersetzt werden.
1.2 Der Wahlvorschlag der Partei oder Wählergruppe muss nach dem Muster der Anlage 5 zur
Thüringer Kommunalwahlordnung enthalten:
a) das Kennwort der einreichenden Partei
oder Wählergruppe,
b) Nachnamen, Vornamen, Geburtsdatum,
Beruf und Anschrift des Bewerbers,
c) die Bezeichnung des Beauftragten und seines Stellvertreters,
d) die Unterschriften von zehn Wahlberechtigten unter Angabe ihres Vor- u. Nachnamens,
ihres Geburtsdatums und ihrer Anschrift.
Dem Wahlvorschlag der Partei oder Wählergruppe sind als Anlage beizufügen:
a) die Erklärungen des Bewerbers nach Anla-
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rufung in ein Beamtenverhältnis nach den für Beamte des Landes geltenden Bestimmungen nicht
besitzt. Jeder Bewerber für das Amt des Bürgermeisters hat für die Zulassung zur Wahl gegenüber dem Wahlleiter der Gemeinde eine schriftliche Erklärung abzugeben, ob er wissentlich als
hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter mit
dem Ministerium für Staatssicherheit, dem Amt
für Nationale Sicherheit oder Beauftragten dieser
Einrichtungen zusammengearbeitet hat; er muss
ferner erklären, dass er mit der Einholung der erforderlichen Auskünfte insbesondere beim Landesamt für Verfassungsschutz sowie beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR einverstanden ist und ihm die Eignung für eine Berufung in ein Beamtenverhältnis nach den für Beamte des Landes geltenden Bestimmungen nicht fehlt
(§ 24 Abs. 3 Satz 3 ThürKWG).
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ge 6a zur ThürKWO, dass er seiner Aufnahme als Bewerber in den Wahlvorschlag zustimmt, nicht für dieselbe Wahl in einem anderen Wahlvorschlag aufgestellt ist, zur Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit, dem Amt für Nationale Sicherheit oder Beauftragten dieser Einrichtungen
und des Einverständnisses mit der Einholung der erforderlichen Auskünfte sowie dass
ihm die Eignung für eine Berufung in ein Beamtenverhältnis nach den für Beamte des
Landes geltenden Bestimmungen nicht fehlt,
b) eine Ausfertigung der Niederschrift nach § 15
Abs. 3 Satz 1 ThürKWG über die nach § 15
Abs. 1 ThürKWG von der Partei oder Wählergruppe durchzuführende Versammlung,
c) Versicherungen an Eides statt des Versammlungsleiters und zwei weiterer Teilnehmer der Versammlung nach § 15 Abs. 3
Satz 2 ThürKWG.
d) eine Bescheinigung der Gemeinde seiner
Hauptwohnung über die Wählbarkeit nach
dem Muster der Anlage 22 zur ThürKWO,
wenn die Hauptwohnung nicht in der Gemeinde ist, in der er sich bewirbt.
1.3 Der Wahlvorschlag des Einzelbewerbers muss
nach dem Muster der Anlagen 7 und 7a zur Thür
KWO den Nachnamen des Bewerbers als Kennwort, den Vornamen, das Geburtsdatum, den Beruf und die Anschrift des Bewerbers sowie unter
Angabe des Vor- und Nachnamens, des Geburtsdatums und der Anschrift die eigenhändigen Unterschriften von mindestens fünfmal so viel Wahlberechtigten tragen, wie Gemeinderatsmitglieder
zu wählen sind (insgesamt 80 Unterschriften). Bewirbt sich der bisherige Bürgermeister als Einzelbewerber, sind keine Unterstützungsunterschriften erforderlich.
Dem Wahlvorschlag des Einzelbewerbers ist als
Anlage beizufügen:
Die Erklärungen des Bewerbers nach Anlage 6a
zur ThürKWO, dass er für dieselbe Wahl nicht in
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einem anderen Wahlvorschlag aufgestellt ist, zur
Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit, dem Amt für Nationale Sicherheit oder
Beauftragten dieser Einrichtungen und des Einverständnisses mit der Einholung der erforderlichen Auskünfte sowie dass ihm die Eignung für
eine Berufung in ein Beamtenverhältnis nach den
für Beamte des Landes geltenden Bestimmungen nicht fehlt.
Zusätzlich ist eine Bescheinigung der Gemeinde seiner Hauptwohnung über die Wählbarkeit
nach dem Muster der Anlage 22 zur ThürKWO
beizufügen, wenn die Hauptwohnung nicht in der
Gemeinde ist, in der er sich bewirbt.
2. Der von einer Partei oder einer Wählergruppe
aufzustellende Bewerber muss in einer zu diesem Zweck einberufenen Versammlung von den
wahlberechtigten Mitgliedern der Partei oder den
wahlberechtigten Angehörigen der Wählergruppe in geheimer Abstimmung gewählt werden. Jeder stimmberechtigte Teilnehmer der Versammlung ist vorschlagsberechtigt. Den Bewerbern ist
Gelegenheit zu geben, sich und ihre Ziele der Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen.
Zur Aufstellung eines gemeinsamen Wahlvorschlags ist eine gemeinsame Versammlung aller
beteiligten Wahlvorschlagsträger durchzuführen.
Der Bewerber kann auch durch eine Versammlung von Delegierten, die von den wahlberechtigten Mitgliedern der Partei oder den wahlberechtigten Angehörigen der Wählergruppe aus der
Mitte einer vorgenannten Mitgliederversammlung
zu diesem Zweck gewählt worden sind, in geheimer Abstimmung gewählt werden.
Eine Ausfertigung der Niederschrift über die
Wahl des Bewerbers, Ort und Zeit der Versammlung, die Form der Einladung sowie die Zahl der
Anwesenden ist mit dem Wahlvorschlag einzureichen. Hierbei haben der Versammlungsleiter
und zwei weitere Teilnehmer der Versammlung gegenüber dem Wahlleiter der Gemeinde an Eides
statt zu versichern, dass die Wahl in geheimer Abstimmung erfolgt ist, dass jeder stimmberechtig-
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3.1 Eine Partei oder Wählergruppe, die nur als
Wahlvorschlagsträger eines gemeinsamen Wahlvorschlags im Kreistag oder Gemeinderat vertreten ist, benötigt bei Einreichung eines eigenen einzelnen Wahlvorschlags neben den Unterschriften von zehn Wahlberechtigten, die der Wahlvorschlag jeder Partei oder Wählergruppe zu tragen
hat, zusätzliche Unterstützungsunterschriften von
viermal so viel Wahlberechtigten wie Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind (insgesamt 10 + 64
Unterschriften). Ein gemeinsamer Wahlvorschlag
bedarf keiner zusätzlichen Unterstützungsunterschriften, wenn dessen Wahlvorschlagsträger seit
der letzten Wahl in ihrer Gesamtheit im Gemeinderat oder im Kreistag aufgrund desselben gemeinsamen Wahlvorschlags ununterbrochen vertreten sind oder wenn einer der beteiligten Wahlvorschlagsträger mit einem eigenen einzelnen Wahlvorschlag keiner Unterstützungsunterschriften
bedürfte, weil der Wahlvorschlagsträger seit der
letzten Wahl ununterbrochen im Bundestag, im
Thüringer Landtag, im Kreistag des Landkreises
3.2 Unterstützungsunterschriften sind stets erforderlich, wenn eine Partei oder Wählergruppe
mit einem geänderten oder neuen Namen einen
Wahlvorschlag einreicht, es sei denn, dass die
Mehrheit der Unterzeichner des Wahlvorschlags
(§ 14 Abs. 1 Satz 4 ThürKWG) bereits Bewerber
oder Unterzeichner des früheren Wahlvorschlags
war.
3.3 Die Wahlberechtigten haben sich zur Leistung
von Unterstützungsunterschriften persönlich
nach der Einreichung des Wahlvorschlags in eine
vom Wahlleiter bei der Gemeindeverwaltung Werther bis zum 34. Tag vor der Wahl (02.02.2015),
18.00 Uhr, ausgelegte Liste unter Angabe ihres
Vor- und Nachnamens, ihrer Anschrift und ihres
Geburtsdatums einzutragen und eine eigenhändige Unterschrift zu leisten. Die Liste zur Leistung
von Unterstützungsunterschriften wird vom Wahlleiter der Gemeinde mit dem Wahlvorschlag verbunden und unverzüglich nach Einreichung des
Wahlvorschlags während der üblichen Dienstzeiten der Gemeindeverwaltung Werther
montags
dienstags
mittwochs
donnerstags
freitags
07.00 Uhr bis 12.00 Uhr und
13.00 Uhr bis 16.30 Uhr
07.00 Uhr bis 12.00 Uhr und
13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
07.00 Uhr bis 12.00 Uhr und
13.00 Uhr bis 16.30 Uhr
07.00 Uhr bis 12.00 Uhr und
13.00 Uhr bis 16.30 Uhr
07.00 Uhr bis 12.00 Uhr
im Einwohnermeldeamt, Erdgeschoss, Zimmer
005 ausgelegt.
Die Gemeindeverwaltung ist am 2. Februar
2015 bis 18.00 Uhr geöffnet.
Wahlberechtigte, die glaubhaft machen, dass
sie wegen Krankheit oder einer körperlichen Beeinträchtigung nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten in der Lage sind, einen Ein-
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3. Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen, die nicht aufgrund eines eigenen einzelnen
Wahlvorschlags seit der letzten Wahl ununterbrochen im Bundestag, im Thüringer Landtag, im
Kreistag des Landkreises Nordhausen oder im
Gemeinderat der Gemeinde Werther vertreten
sind, müssen neben den Unterschriften von zehn
Wahlberechtigten, die der Wahlvorschlag jeder Partei oder Wählergruppe zu tragen hat, zusätzlich
von viermal so viel Wahlberechtigten unterstützt
werden wie Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind
(insgesamt 10 + 64 Unterschriften)
Nordhausen, in dem die Gemeinde liegt, oder im
Gemeinderat vertreten ist.
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te Teilnehmer der Versammlung vorschlagsberechtigt war und den Bewerbern Gelegenheit gegeben wurde, sich und ihre Ziele der Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen. Der Wahlleiter ist zur Abnahme einer solchen Versicherung an Eides statt zuständig; er gilt insoweit als
zuständige Behörde im Sinne des § 156 des Strafgesetzbuches.
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tragungsraum bei der Gemeindeverwaltung aufzusuchen, erhalten auf Antrag einen Eintragungsschein. Die Eintragung kann in diesem Fall dadurch bewirkt werden, dass die wahlberechtigte
Person auf dem Eintragungsschein ihre Unterstützung eines bestimmten Wahlvorschlags erklärt und eine Hilfsperson beauftragt, die Eintragung im Eintragungsraum für sie vorzunehmen;
die wahlberechtigte Person hat auf dem Eintragungsschein an Eides statt zu versichern, dass die
Voraussetzungen für die Erteilung eines Eintragungsscheins vorliegen.
Von der Leistung von Unterstützungsunterschriften ausgeschlossen sind Bewerber von Wahlvorschlägen für die dieselbe Wahl sowie Wahlberechtigte, die sich für dieselbe Wahl bereits in eine andere Unterstützungsliste eingetragen haben oder
einen Wahlvorschlag für dieselbe Wahl unterzeichnet haben. Geleistete Unterschriften können nicht
zurückgenommen werden.
3.4 Trägt der Wahlvorschlag eines Einzelbewerbers noch nicht die erforderliche Zahl an Unterschriften, so wird dieser Wahlvorschlag ebenfalls
vom Wahlleiter der Gemeinde mit einer Liste zur
Leistung der noch erforderlichen Unterschriften
(Anlage 7a zur ThürKWO) verbunden und unverzüglich nach Einreichung des Wahlvorschlages
ausgelegt. Die Ausführungen unter 3.3 gelten entsprechend.
4. Die Wahlvorschläge dürfen frühestens nach
der Bekanntmachung der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen eingereicht werden. Sie müssen spätestens am 23. Januar 2015
(44. Tag vor der Wahl) bis 18.00 Uhr eingereicht
sein. Die Wahlvorschläge sind bei dem Wahlleiter der Gemeinde Werther, Frau Birgit Bartsch,
Dorfstraße 18, 99735 Werther einzureichen. Eingereichte Wahlvorschläge können nur bis zum
23. Januar 2015 (44. Tag vor der Wahl) bis 18.00
Uhr durch gemeinsame schriftliche Erklärung des
Beauftragten des Wahlvorschlags und der Mehrheit der übrigen Unterzeichner des Wahlvorschlags
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oder durch schriftliche Erklärung des Einzelbewerbers zurückgenommen werden.
5. Wird nur ein gültiger oder überhaupt kein gültiger Wahlvorschlag eingereicht, so wird die Wahl
ohne Bindung an einen vorgeschlagenen Bewerber durchgeführt.
6. Die eingereichten Wahlvorschläge werden vom
Wahlleiter der Gemeinde unverzüglich auf Mängel überprüft und die Beauftragten oder die Einzelbewerber aufgefordert, festgestellte Mängel
zu beseitigen. Mängel der Wahlvorschläge müssen spätestens am 2. Februar 2015 (34. Tag vor
der Wahl) bis 18.00 Uhr behoben sein.
Am 3. Februar (33. Tag vor der Wahl) tritt der
Wahlausschuss der Gemeinde zusammen und
beschließt, ob die eingereichten Wahlvorschläge
den durch das Thüringer Kommunalwahlgesetz
und die Thüringer Kommunalwahlordnung gestellten Anforderungen entsprechen und als gültig zuzulassen sind. Stirbt ein Bewerber oder verliert er die Wählbarkeit nach der Zulassung des
Wahlvorschlages, aber vor der Wahl, so findet die
Wahl nicht statt.
7. Die im Thüringer Kommunalwahlgesetz oder
in der Thüringer Kommunalwahlordnung vorgesehenen Fristen und Termine verlängern oder ändern sich nicht dadurch, dass der letzte Tag der
Frist oder ein Termin auf einen Sonnabend, einen
Sonntag, einen gesetzlichen oder staatlich geschützten Feiertag fällt; eine Wiedereinsetzung
in den vorherigen Stand ist ausgeschlossen (§ 37
Abs. 2 ThürKWG).
8. Status- und Funktionsbezeichnungen gelten
jeweils in männlicher und weiblicher Form.
gez. B. Bartsch, Gemeindewahlleiterin
Internetadresse der Gemeinde:
www.gemeinde-werther.de
Helme 12-2014, 36 S._Layout 1 24.11.14 13:40 Seite 11
Helmetal - Kurier
23. Jahrgang Nr. 12
Amtsblatt der Gemeinde Werther
Gemeinde Friedrichsthal
Gemeinde Werther
- Die Bürgermeisterin -
- Der Bürgermeister -
Entwurf eines Gebietsänderungsvertrages zwischen den Gemeinden Friedrichsthal und Werther zur Umgemarkung der Wohnsiedlung Fronderode
aus dem Gebiet der Gemarkung Bliedungen (Gemeinde Friedrichsthal)
in das Gebiet der Gemarkung Immenrode (Gemeinde Werther)
hier: Anhörung der Einwohner
Gemeindeamt Friedrichsthal, Dorfstraße 62,
99735 Friedrichsthal:
Montag
16.30 Uhr bis 17.30 Uhr
Stadtverwaltung Bleicherode, Bauamt, Schillerstraße 13, 99752 Bleicherode – und ab dem
24.11.2014 – Stadtverwaltung Bleicherode,
Sekretariat des Bürgermeisters, Hauptstraße 37,
99752 Bleicherode
Dienstag-Freitag
09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag
13.30 Uhr bis 17.30 Uhr
Donnerstag
13.30 Uhr bis 15.30 Uhr
(außerhalb der Sprechzeiten nach telefonischer
Vereinbarung.)
Gemeindeverwaltung Werther, Hauptamt,
Dorfstraße 18, 99735 Werther:
Mo., Di. und Do.
09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag
13.00 Uhr bis 17.30 Uhr
Donnerstag
13.00 Uhr bis 15.30 Uhr
(außerhalb der Sprechzeiten nach telefonischer
Vereinbarung)
Es liegen Listen aus, in die sich die Einwohner unter Angabe von Name und Adresse eintragen und
eine Ja- oder Nein-Stimme abgeben können.
Innerhalb des vorgenannten Anhörungszeitraumes besteht ebenfalls die Gelegenheit, zum Inhalt
des Entwurfs des Gebietsänderungsvertrages
Stellung zu nehmen. Die Stellungnahme ist schriftlich, mit Name und Anschrift versehen sowie un-
11
A M T L I C H E R
Die Einwohner der Wohnsiedlung Fronderode werden zum Ablauf des Anhörungsverfahrens, zum
Entwurf eines Gebietsänderungsvertrages zwischen den Gemeinden Friedrichsthal und Werther, die Wohnsiedlung Fronderode betreffend,
wie folgt unterrichtet:
In dem zur Anhörung vorgelegten Entwurf eines
Gebietsänderungsvertrages zwischen den Gemeinden Friedrichsthal und Werther, wird die Ausgliederung von bebauten und unbebauten Grundstücken aus dem Gebiet der Gemeinde Friedrichsthal, Gemarkung Bliedungen und deren Eingliederung in das Gebiet der Gemeinde Werther,
Gemarkung Immenrode vorgeschlagen.
Die ausführliche Begründung zu der vorgesehenen Gebietsänderung ist dem zur Einsichtnahme ausgelegten Entwurf des Gebietsänderungsvertrages nebst der dazu gehörigen Begründung
des Anhörungsbeschlusses des Gemeinderates
der Gemeinde Friedrichsthal Nr. 5-3/2014 vom
28.10.2014 (Anhörungsunterlagen) zu entnehmen.
Die Gemeinde Friedrichsthal führt gemäß § 9
der Thüringer Kommunalordnung eine Anhörung
der Einwohner durch, deren gemeindliche Zugehörigkeit wechselt.
Die Anhörung findet in der Zeit vom 17.11.2014
bis einschließlich 16.12.2014 statt. In die Anhörungsunterlagen kann innerhalb o. g. Zeitraums
während folgender Sprechzeiten Einsicht genommen werden:
T E I L
Bekanntmachung
Helme 12-2014, 36 S._Layout 1 24.11.14 13:40 Seite 12
Helmetal - Kurier
23. Jahrgang Nr. 12
A M T L I C H E R
T E I L
Amtsblatt der Gemeinde Werther
terzeichnet an die Gemeinde Friedrichsthal, Dorfstraße 62, 99752 Friedrichsthal oder die Stadt
Bleicherode, als erfüllende Gemeinde, Bauamt,
Schillerstraße 13, 99752 Bleicherode zu senden.
Bei Stellungnahmen, die nach Ablauf des Anhörungszeitraumes eingehen, kann eine Berücksichtigung nicht gewährleistet werden.
Gemeinde Friedrichsthal
Friedrichsthal, 3.11.2014
gez. Hitzing,
Bürgermeisterin
Gemeindeamt Werther
Gemeinde Werther
Werther, 3.11.2014
gez. Weidt,
Bürgermeister
Über dieses Anhörungsverfahren gem. § 9 Thür
KO Abs. 3 wurde bereits fristgerecht in allen
Schaukästen der Gemeinde informiert.
Diese Veröffentlichung im Amtsblatt erfolgt
lediglich zusätzlich.
Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Werther, Dorfstr. 18
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Hauptamt – Fr. Bartsch.
Montag
Dienstag
Donnerstag
Mittwoch/Freitag
09.00-12.00 Uhr
09.00-12.00 Uhr und
13.00-17.30 Uhr
09.00-12.00 Uhr und
13.00-15.30 Uhr
geschlossen
Bürgermeister-Sprechzeiten
Dienstag
Artikel für das Amtsblatt
„Helmetal Kurier“ der
Gemeinde Werther
Sehr geehrte Leserinnen und Leser, in jeder Ausgabe des Amtsblattes „Helmetal Kurier“ wird auf
Seite 2 im Impressum der Redaktionsschluss für
die folgende Ausgabe bekanntgegeben.
Artikel oder druckfertige Anzeigen, die nach diesem Redaktionsschluss eingereicht werden, können keine Berücksichtigung mehr finden. Sie werden dann in der nächsten Ausgabe veröffentlicht.
Weiterhin bitten wir darum, die Artikel zur Veröffentlichung möglichst digital zu senden.
Wir bitten hier um Beachtung.
gez. Reinhardt, Redaktion „Helmetal Kurier“
12
09.00-12.00 Uhr und
13.00-17.30 Uhr
Weitere Termine sind nach Vereinbarung möggez. Weidt, Bürgermeister
lich.
Verkürzten Öffnungszeiten
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, bitte beachten Sie die verkürzten Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung zwischen Weihnachten und
Silvester 2014!
• 22.12.2014 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
• 29.12.2014 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
• 23.12.2014 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und
13.00 Uhr bis 15.00 Uhr
• 30.12.2014 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und
13.00 Uhr bis 15.00 Uhr
gez. Weidt, Bürgermeister
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Helmetal - Kurier
23. Jahrgang Nr. 12
Amtsblatt der Gemeinde Werther
n Immenrode:
Die Sprechstunde findet einmal monatlich, in der
Regel im Anschluss an den Seniorennachmittag
im Dorfgemeinschaftshaus statt.
Die Sprechstunde findet immer donnerstags, in
der Zeit von 19.00 bis 20.00 Uhr, im Gemeindebüro im DGH statt.
n Haferungen:
n Mauderode:
Die Sprechstunde findet jeden ersten Freitag im
Monat, im Bungalow auf dem Sportplatz, in der
Zeit von 17.00 bis 18.00 Uhr statt.
Die Sprechstunde findet jeden 1. Dienstag, in der
Zeit von 18.30 bis 19.30 Uhr, im Büro im DGH/
Feuerwehrgerätehaus statt.
n Großwechsungen:
n Werther:
Die Sprechstunde findet jeweils mittwochs, in der
Zeit von 19.00 bis 20.00 Uhr im neuen Büro unter dem Jugendclub, statt.
Die Sprechstunde findet jeweils donnerstags, in
der Zeit von 16.30 bis 18.00 Uhr im Büro in der Gemeindeverwaltung Werther statt.
n Günzerode:
n Pützlingen:
Die Sprechstunde findet immer donnerstags, von
17.00 bis 18.00 Uhr im Gemeindebüro Am Hagen statt.
Die Sprechstunde findet am 1. Donnerstag, in
der Zeit von 16.30 bis 17.30 Uhr im Büro im Dorfgemeinschaftshaus aus. gez. Weidt, Bürgermeister
Name
bisherige E-Mailadresse
neue E-Mailadresse
Herr Weidt
[email protected]
[email protected]
Frau Bartsch
[email protected]
[email protected]
Frau Presse
[email protected]
[email protected]
Frau Hennecke
[email protected]
[email protected]
Frau Krug
[email protected]
[email protected]
Frau Kellner
[email protected]
[email protected]
Frau Degenhardt
[email protected]
[email protected]
Frau Jochmann
[email protected]
[email protected]
Herr Wiederhold
[email protected]
[email protected]
Frau Reinhardt
[email protected]
[email protected]
Frau Kühn
Internetadresse der Gemeinde:
[email protected]
www.gemeinde-werther.de
13
A M T L I C H E R
n Kleinwechsungen:
T E I L
Sprechstunden der Ortsteilbürgermeister
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Helmetal - Kurier
23. Jahrgang Nr. 12
Amtsblatt der Gemeinde Werther
Volkstrauertag in Großwechsungen
Am Samstag, dem 15.11.2014 gedachten wir den
Opfern von Krieg, Gewalt, Terror und Vertreibung
an den Denkmälern beider Weltkriege. Ein Dank
an Pfarrer Jochen Lenz und an alle, die sich die
Zeit nahmen, der Gedenkfeier beizuwohnen. Das
Erinnern ist wichtig. Das Innehalten, das Gedenken. Denn die Ursachen für Gewalt, für Krieg sind
noch lange nicht verschwunden.
gez. Ihre Anja Apel, Ortsteilbürgermeisterin
Ein frohes Weihnachtsfest und ein gutes Jahr 2015 wünscht das Team Ruppert.
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Helme 12-2014, 36 S._Layout 1 24.11.14 13:40 Seite 15
Helmetal - Kurier
23. Jahrgang Nr. 12
Amtsblatt der Gemeinde Werther
Schnelles Internet auch in
den Ortsteilen
Bäckerei STÖTZER
Die Gemeinde Werther erhielt für die unterversorgten Ortsteile – Mauderode, Günzerode, Haferungen und Immenrode/Fronderode, im April 2014
die Zusage vom Breitbandkompetenzteam und
der TAB (Thüringer Aufbaubank) zur Förderung
des Breitbandausbaus in diesen Ortsteilen. Die
Bürgerinnen und Bürger dieser Ortsteile können
somit spätestens im Mai 2015 ultraschnell über
die weltweite Datenautobahn fahren.
Die Geschwindigkeit der Datenübertragung wird
je nach Entfernung zum Schaltgehäuse bis zu
50.000 Kilobits pro Sekunde (Kbit/s) im Download
erreichen Der VDSL-Ausbau für alle Haushalte
und Gewerbebetriebe ist vertraglich mit der Telekom vereinbart worden.
Auch wenn Sie als Bürger von diesen Arbeiten,
die durch die Telekom ausgeführt werden, nichts
bemerken, so geht es doch voran. In jedem der genannten Ortsteile werden Multifunktionsgehäuse aufgestellt, von denen die Versorgung vorgehalten wird. Am 25. März 2015 findet für alle Interessenten eine Informationsveranstaltung zu
diesem Thema und den Angeboten der Telekom
nach Umschluss, auf dem Saal der Gaststätte „Am
Hagen“ in Günzerode statt. Beginnen wird diese
Infoveranstaltung um 19.00 Uhr. Wir laden schon
jetzt recht herzlich dazu ein.
Der Umschluss ist Ende April/Anfang Mai 2015
geplant. Mehr dazu aber am 25.03.2015.
in frohes Weihnachtsfest und
einen guten Rutsch ins neue
Jahr für alle Kunden, Freunde
und Geschäftspartner.
In den letzten Wochen konnte, aufgrund zahlreicher Unterstützung, im Jugendclub Großwechsungen einiges verbessert und erneuert werden.
Dafür möchten wir uns nun einmal bedanken. Danke an die Landfrauen unter der Leitung von Andrea Wiegand, die uns ihre Küche geschenkt haben, in der wir nun fleißig kochen können.
Danke an Jörg Presse, für die Installation und das
Anschließen dieser. Danke an Thomas Finger, für
die elektrische Unterstützung. Danke an alle anderen fleißigen Helfer!
gez. Reinhardt, Bauamt Werther
gez. Die Jugendlichen des Jugendclub Großwechsungen.
Öffnungszeiten:
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Di - Fr 8.30-18.30 Uhr
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Dankeschön!
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in friedliches Weihnachtsfest und einen
guten Rutsch in das Jahr 2015 wünschen
wir allen Kunden und Geschäftspartnern.
Wir verbinden damit zugleich ein
großes Dankeschön für Ihre
Treue und das uns entgegengebrachte Vertrauen.
Ihr Team vom
Friseursalon Rüsgen.
15
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Helmetal - Kurier
23. Jahrgang Nr. 12
Amtsblatt der Gemeinde Werther
Gelungener Arbeitseinsatz in Günzerode
Unserem Aufruf zum Arbeitseinsatz am Samstag, dem 08.11.2014, waren einige engagierte
Einwohnerinnen und Einwohner gefolgt. Schwerpunkt des Einsatzes war die Laubentsorgung auf
Friedhof, Spielplatz und im Kirchgarten. Die Grünflächen sollten vor dem Wintereinbruch noch einmal in Ordnung gebracht werden. Ein Großteil
Wir wünschen eine schöne Weihnachtszeit und ein gutes Jahr 2015.
Land-Waren-Haus
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16
des Laubes konnte somit entsorgt werden. Ich
möchte mich recht herzlich bei allen Helfern bedanken, gemeinsam geht doch alles viel schneller und einfacher. Danke!
Ich wünsche allen ein ruhiges und besinnliches
Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue
gez. G. Reinhardt OT-Bürgermeister
Jahr.
Helme 12-2014, 36 S._Layout 1 24.11.14 13:40 Seite 17
17
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Helmetal - Kurier
23. Jahrgang Nr. 12
Amtsblatt der Gemeinde Werther
Der Diakoniesonntag – seit
über zwanzig Jahren ein
Tag mit Tradition
Eine fröhliche Weihnachtszeit
und ein erfolgreiches Jahr 2015
wünschen Ihnen:
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Samstag: 8 bis 11 Uhr • Montag: Ruhetag
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Kleinwertherstraße 12 • 99734 Hesserode
Mittwoch und Freitag: 15 bis 18 Uhr
Samstag 8 bis 11 Uhr
Öffnungszeiten in der Weihnachtswoche
für die Verkaufsstelle in Werther:
23.12.2014 von 8 bis 12.30 und 15 bis 18 Uhr
24.12.2014 von 8 bis 11 Uhr
Samstag, 27.12.2014, geschlossen.
Unsere kostenlose Telefonnummer:
08 00/0 05 33 28
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Auch in diesem Jahr fand wieder der Diakoniesonntag am 28. September 2014, auf dem Saal
der Gaststätte „Am Hagen“ statt. Aus dem gesamten Einzugsgebiet der Diakonie waren über
80 interessierte Einwohner der Einladung gefolgt.
Pfarrer Krause aus Hainrode eröffnete die Feier
mit einem Gottesdienst. Nach dem Gottesdienst
erfreuten sich alle Gäste an dem reichen Büfett mit
selbstgebackenem Kuchen. Anschließend gab
Schwester Ingrid kurz einen Einblick über die Arbeit
der Ambulanten Pflege, der Tagespflege und der
Kurzzeitpflege.
Großen Beifall erhielten die „Günzeröder Originale“, die mit Gesang und einem bunten Programm für gute Stimmung sorgten. Die Mitarbeiter der Diakonie möchten sich bei allen Beteiligten für diesen gelungenen Nachmittag bedanken.
gez. E. Hammer, Diakonie Sozialstation
Aktion „Erbsensuppe“
Liebe Großwechsunger, unsere Erbsensuppenaktion am Kirmessamstag zu Gunsten des Kriegerdenkmals war ein voller Erfolg. Wir bedanken
uns recht herzlich bei allen die dazu beigetragen
haben (auch mit Spenden), dass wir einen Gewinn
von 570 Euro erzielen konnten. Besonders danken wir Manfred Handke und seinem Team für das
Zubereiten der leckeren Suppe und den fleißigen Helfern, die den Verkauf unterstützt haben.
Nicht die Glücklichen sind dankbar.
Es sind die Dankbaren, die glücklich sind.
(Francis Bacon)
Ihr Ortsteilrat Großwechsungen
Internetadresse der Gemeinde:
www.gemeinde-werther.de
Helme 12-2014, 36 S._Layout 1 24.11.14 13:40 Seite 19
Helmetal - Kurier
23. Jahrgang Nr. 12
Amtsblatt der Gemeinde Werther
Immenröder Arbeitseinsatz – Frühjahrsputz im Herbst
Immenrode, 9 Uhr am Samstag, dem 15. November 2014: Zwei Grüppchen – die eine gewappnet mit Laubbesen und Harken, die andere mit
Wischer, Besen und Eimern – machen sich an
die Arbeit. Während sich die Männer daran machen, das Laub der vielen Kastanien an der Bushaltestelle und auch rings um den Friedhof zusammenzukehren und auf Hänger zu laden, bringen die Frauen das Dorfgemeinschaftshaus in
Schuss. Hier werden Fenster geputzt, Saal und
Flur gewischt und gebohnert, Gardinen und Gardinenstangen ausgebessert und teilweise gegen
neue ausgetauscht, Toiletten geputzt und überall Staub gewischt. Die 25 großen und auch kleinen Helfer hatten bis ca. 14 Uhr zu tun. Danach
gab es dann zur Stärkung für alle im DGH Bockwürstchen und Brötchen.
Allen fleißigen Helfern an dieser Stelle ein großes
Dankeschön für die Unterstützung!
Leider konnten auch durch diese rege Putzaktion nicht alle Blessuren beseitigt werden, die das
DGH durch das unachtsame und gedankenlose Verhalten einiger Besucher der letzten Kirmes
gez. R. Erbsmehl, OT Bgm.
davongetragen hat.
Wir wünschen ein fröhliches Weihnachtsfest und ein schönes neues Jahr.
Beratungsstellenleiterin:
Frau Heidrun Schmidt
99759 Sollstedt, Halle-Kasseler-Str. 43, Tel.: 036338-189503
99734 Nordhausen, Grimmelallee 10 b, Tel.: 03631-980238
19
Helme 12-2014, 36 S._Layout 1 24.11.14 13:40 Seite 20
Helmetal - Kurier
23. Jahrgang Nr. 12
Amtsblatt der Gemeinde Werther
Ungebetene „Gäste“ auf dem Schulhof
Liebe Mitbürger, sicherlich haben Sie alle verfolgt,
dass sich die Grundschule unseres Ortes in den
letzten Jahren dank des unermüdlichen, engagierten Einsatzes vieler Bürger und Verantwortlicher zu einem wahren Schmuckstück entwickelt
hat. Darauf sind wir alle sehr stolz! Umso mehr ärgert es uns, dass wir bereits mehrfach feststellen mussten, dass unser Schulhof abends oder
am Wochenende als Treffpunkt für ungebetene
Gäste diente.
Nach der diesjährigen Kirmes in Großwechsungen am 01./02.11.2014 musste unser Hausmeis-
Ein schönes Weihnachtsfest und
einen guten Start ins neue Jahr wünscht
FRISEURSALON
Ursula Weißkopf
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99735 Großwechsungen
Telefon 03 63 35 / 3 74
20
ter am Montagmorgen eine zerbrochene Schnapsflasche, leere Bierflaschen sowie unzählige Zigarettenkippen von den Sitzbänken auf dem Schulhof entfernen. Da das Schulgelände eingezäunt
ist, müssen wir davon ausgehen, dass sich Personen unzulässig Zugang zum Schulgrundstück
verschafft und dadurch Hausfriedensbruch begangen haben. Zum Glück wurde nichts beschädigt! Aber auch das Herumliegen lassen von Scherben gefährdet die Sicherheit der uns anvertrauten Schüler.
Deshalb bitten wir alle Einwohner, die Augen
offen zu halten und evtl. Beobachtungen bitte der
Schulleiterin oder der Ortsteilbürgermeisterin zeitnah mitzuteilen. Wir wollen gemeinsam dafür sorgen, dass unser liebevoll gestaltetes Schulgelände so erhalten bleibt und nicht mutwillig verschmutzt oder zerstört wird. Sollten sich derartige Vorfälle wiederholen, behält sich die Schule
vor, bei der Polizei Anzeige wegen Hausfriedensbruch und ggf. Sachbeschädigung zu erstatten.
Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung!
gez. Sabine Wagner, Schulleiterin u. Anja Apel, OT-Bgm.
Helme 12-2014, 36 S._Layout 1 24.11.14 13:40 Seite 21
Ein schönes Weihnachtsfest und einen
guten Rutsch ins Jahr 2015 wünschen
die Inserenten allen Lesern des Blattes.
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Helmetal - Kurier
23. Jahrgang Nr. 12
Amtsblatt der Gemeinde Werther
Leserbrief zur Solartankstelle
Dieses Foto ist keine Fotomontage oder verspäteter Aprilscherz, sondern die Solartankstelle in
Werther auf dem Parkplatz vor dem Gemeindeamt.
Wie kann man solch einen Bau vor das Gemeindeamt setzen, welches mit seiner Fachwerkfassade den dörflichen Charakter der Gemeinde prägt,
ein Carport aus Holz hätte besser ins Bild gepasst
und wäre erheblich billiger gewesen. Weiterhin
wird der öffentliche Parkplatz erheblich eingeschränkt. Was sagen der Ortschaftsrat, und der
Bürgermeister dazu? Eine weitere Frage wirft sich
Gaststätte
“Zur Weintraube“
Inh. J. Schmelzer
Wir wünschen unseren Freunden,
Gästen und Bekannten ein
gesegnetes Weihnachtsfest und
ein erfolgreiches neues Jahr.
99735 Werther • Dorfstr. 31 • Tel. 0 36 31/60 34 31
22
auf, braucht Werther eine Solartankstelle? Wer
soll hier eigentlich Strom tanken? Hier werden
scheinbar Steuergelder mit offenen Händen verschleudert.
Wenn es, wie in der TA zu lesen war, in ganz
Deutschland nur zwei Tankstellen gibt, sollte man
doch mal hinterfragen, warum das so ist. Wie kann
man auf diese Errungenschaft auch noch stolz
zu sein? Auf dem zweiten Foto nochmal die Ansicht
des Gemeindeamtes ohne den Prachtbau.
gez. Günter Rauh
Physiotherapiepraxis
Meiner werten Kundschaft
wünsche ich ein frohes
Weihnachtsfest und für
2015 viel Gesundheit,
Glück und Erfolg.
Ihre Eva Riemann
Tel. 0 36 31/98 30 80 • Fax /98 30 70
99735 WERTHER • Dorfstraße 20
Helme 12-2014, 36 S._Layout 1 24.11.14 13:40 Seite 23
Helmetal - Kurier
23. Jahrgang Nr. 12
Amtsblatt der Gemeinde Werther
Veranstaltungskalender der
Gemeinde Werther
Die hier angezeigten Veranstaltungen sind unter
Berücksichtigung der bisher eingegangenen Meldungen der Vereine und Gruppierungen registriert worden und werden Ihnen hiermit bekanntgemacht.
06.12.2014 Weihnachtsmarkt in Haferungen
am Bungalow
06.12.2014 Weihnachtsmarkt in Kleinwechsungen
10.12.2014 Seniorenweihnachtsfeier in
Günzerode
27.12.2014 ab 14.00 Uhr Schinkenskat im
Vereinsheim des SGSV – Hundesportverein in Großwechsungen
31.12.2014 Silvesterparty im Vereinslokal des
VfB Werther in Großwerther
11.01.2015 15.00 Uhr, Seniorenkarneval des
WKV in Werther Gaststätte „Haus
des Volkes“
Weitere Veranstaltungen wurden uns nicht gegez. Reinhardt, Redaktion
meldet.
Weihnachtsmarkt
in Pützlingen
Am 6. Dezember 2014 möchten wir alle Einwohner von Pützlingen und Umgebung ganz herzlich
zu unserem 1. Weihnachtsmarkt rund um die Kirche einladen. Beginnen wollen wir um 16.00 Uhr.
Sicher wird auch der Nikolaus mal schauen was
so los ist in Pützlingen. G. Küster, OT Bürgermeisterin
Frohes Weihnachtsfest und guten Rutsch in 2015 wünscht die Firma FFI.
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Helmetal - Kurier
23. Jahrgang Nr. 12
Amtsblatt der Gemeinde Werther
Fadentricks übergab Wollpaket an Gewinner
Wir wünschen eine schöne Weihnachtszeit und ein gutes Jahr 2015.
Das Handarbeitsgeschäft Fadentricks und die Inhaberin Roswitha Agert übergab ein Wollpaket der
Fa. Schachenmayr an die Grundschule Werther.
Die Fa. Schachenmayr wird 65 Jahre und aus
diesem Anlass verloste die Firma 65 Wollpakete mit Wolle, Nadeln, Anleitungen und Zubehör
an Schulen. Auch die Grundschule in Werther freut
sich über diesen Gewinn.
Für Frau Kürbis einer der beiden Horterzieherinnen wird es bald heißen: „2 Rechte Maschen
und 2 Linke Maschen.“ Die Erzieherin will mit den
Kindern eine AG Handarbeiten ins Leben rufen.
Das Geschäft von Frau Agert – Fadentricks aus
Nordhausen versprach, die Schüler und die Erzieherin auch in Zukunft zu unterstützen.
gez. Roswitha Agert, Fadentricks, Rautenstr. 5, Nordhausen
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Ein schönes Weihnachtsfest und einen
guten Rutsch ins Jahr 2015 wünschen
die Inserenten allen Lesern des Blattes.
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23. Jahrgang Nr. 12
Amtsblatt der Gemeinde Werther
Einladung zum Seniorennachmittag in Pützlingen
Ein frohes Weihnachtsfest und ein
gesundes neues Jahr wünscht Ihnen
das Team vom Auto-Zentrum-Prengel.
Für das uns entgegengebrachte Vertrauen bedanken wir uns ganz herzlich.
Alle Seniorinnen und Senioren aus Pützlingen sind
recht herzlich zu unserem monatlichen Kaffeenachmittag, am Donnerstag, dem 4. Dezember 2014, um 14.00 Uhr ins Vereinszimmer im
DGH eingeladen.
Die monatliche Sprechstunde der Ortsteilbürgermeisterin findet ebenfalls am 1. Donnerstag
des Monats, im Anschluss an die „Kaffeerunde“
gez. G. Küster und I. Reinz
(ca. ab 16.30) statt.
Allen unseren Gästen, Geschäftspartnern,
Freunden und Bekannten wünschen wir ein
frohes und gesundes Weihnachtsfest sowie
ein friedvolles und erfolgreiches Jahr 2015.
Ihre Marion Hentze und Team
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… Bitte erst ab 16.00 Uhr.
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Weihnachtsmarkt in
Kleinwechsungen
Am Samstag, dem 06.12.2014 im Feuerwehrgerätehaus. Ab 16.00 Uhr bei Kaffee und Kuchen,
Bratwurst und Steak vom Grill, Leckerem aus dem
Backofen, und natürlich Glühwein und Bier vom
Fass. Auch der Weihnachtsmann schaut wieder
in Kleinwechsungen vorbei und hält kleine Geschenke für unsere Kleinen bereit. Damit es bis
dahin nicht so lang wird, gibt es natürlich auch
wieder eine Fahrt im Feuerwehrauto und die Möglichkeit zum Basteln.
Es laden ein, die Feuerwehr und der Sportverein Kleinwechsungen.
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Helmetal - Kurier
23. Jahrgang Nr. 12
Amtsblatt der Gemeinde Werther
EINLADUNG
zur Seniorenweihnachtsfeier
Großwechsungen
Die Seniorenweihnachtsfeier im Ortsteil Großwechsungen findet in diesem Jahr am Mittwoch,
dem 10. Dezember 2014 um 14.30 Uhr in der
Gaststätte „Zur Linde“ statt.
Die Grundschule Werther und die Kindertagesstätte „Kleine Entdecker“ werden uns ein buntes
Programm mit Liedern und Gedichten mitbringen.
Außerdem freue ich mich über die Zusage des
Chores „Nova Cantica“, die uns mit ihren Liedern
in weihnachtliche Stimmung versetzen.
Ich freue mich auf gemütliche und besinnliche
Stunden mit Ihnen und grüße Sie herzlich
Ihre Anja Apel, Ortsteilbürgermeisterin
Seniorenweihnachtsfeier
in Günzerode
Die gemeinsame Weihnachtsfeier der Seniorinnen und Senioren der Ortsteile Mauderode, Günzerode, Haferungen, Pützlingen und Immenrode
findet am Mittwoch, dem 10.12.2014, ab 14.30
Uhr auf dem Saal der Gaststätte „Am Hagen“ in
Günzerode statt. Hierzu laden der Bürgermeister
und die Ortsteilbürgermeister recht herzlich ein.
gez. Hennecke
Wir wünschen ein fröhliches Weihnachtsfest und ein schönes neues Jahr.
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Helmetal - Kurier
23. Jahrgang Nr. 12
Amtsblatt der Gemeinde Werther
10 Jahre Halloween-Umzug in Immenrode
Vor 10 Jahren, am 31. Oktober 2004, zogen die
Immenröder Kids das erste Mal gruselig verkleidet durch den Ort und forderten an jeder Haustür „Süßes oder Saures!“, so wie es Brauch ist in
Fröhliche Weihnachten wünscht
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den USA. Viele der Kinder, die dieses Jahr wieder durch Immenrode „geisterten“, waren 2004
noch gar nicht geboren. Eine feste Größe dieser
Halloween-Gruppe sind aber seither Christine,
Jennipher und Sabrina Heise, die sich jedes Jahr
um den Umzug kümmern. Sie organisieren die Veranstaltung, begleiten die Kinder, helfen danach
beim Verteilen der ergatterten Schätze und spendieren sogar noch für jeden kleinen Teilnehmer
eine Portion Bockwurst mit Pommes!
Und auch beim Erbesbär-Binden und dem Kirmesumzug können sich die Immenröder Kinder
und deren Eltern seit vielen Jahren auf die Unterstützung von Familie Heise verlassen. An dieser
Stelle ein herzliches Dankeschön für dieses tolle
Engagement!
gez. R. Erbsmehl und M. Weitze
F
S
H
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Ein schönes Weihnachtsfest und einen
guten Rutsch ins Jahr 2015 wünschen
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Amtsblatt der Gemeinde Werther
Weihnachtsgrüße
Die Freiwillige Feuerwehr Großwechsungen und
der Feuerwehrverein Großwechsungen wünschen
allen Lesern ein schönes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins Jahr 2015. H. Leukefeld
Wir wünschen allen Gästen, Kunden,
Freunden und Bekannten gesegnete
Weihnachtsfeiertage und für das
Jahr 2015 alles Gute und
beste Gesundheit.
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Am 03. Dezember 2014 begehen
Helmut & Waltraud Habermann
aus Großwechsungen ihr Fest der
Diamantenen Hochzeit.
Hierzu gratulieren der Bürgermeister, die
Ortsbürgermeisterin und die Mitarbeiter
der Gemeindeverwaltung recht herzlich.
… Wir wünschen allen Lesern
eine schöne Weihnachtszeit.
Weihnachtswünsche
Herzliche Weihnachtsgrüße an alle Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Werther
wünscht der Rassegeflügelzuchtverein Großwechsungen und Umgebung e. V. Wir wünschen besinnliche und friedliche Weihnachtsfeiertage und
einen guten Rutsch ins neue Jahr. H. Leukefeld
Frohes Weihnachtsfest und guten Rutsch ins 2015 wünscht Fa. Stude.
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23. Jahrgang Nr. 12
Amtsblatt der Gemeinde Werther
„Eins, zwei, drei im Sauseschritt, läuft
die Zeit, wir laufen mit“ (Wilhelm Busch)
Und so steht sie schon wieder vor der Tür, die
Weihnachtszeit. Doch lassen Sie diese nicht einfach so vorbei laufen. Halten Sie inne, wir laden
Sie herzlich ein. Nehmen Sie sich Zeit, eine gute
Stunde, fern von Hektik, Kochen, Backen, Putzen, Einkaufen, Reparieren und und und. Legen
Sie all die Dinge beiseite die an Tun und Schaffen erinnern. Ziehen Sie Ihre kuschlige Jacke und
die molligen Schuhe an, ach und vielleicht noch
die uralten Handschuhe, die ein wenig Ihre Kindheit wachrufen. Und nun begeben Sie sich gemächlich auf den Weg, möglicherweise begleitet
von sanft fallenden Schneeflöckchen, die kindliche Lust an Schlitten fahren und Schneemann
bauen, aufkommen lassen. Nehmen Sie diese Lust
am Sonnabend, dem 13.12.2014 um 16.00 Uhr
einfach mit, in die „Peter und Paul Kirche“ Großwechsungen. Vielleicht geling es uns, sie mit be-
kannten weihnachtlichen Melodien und Gedichten, wieder ein wenig Kind sein zu lassen. Natürlich bei Glühwein mit und ohne Alkohol.
Wir, der Frauenchor „Nova Cantica“ aus Großwechsungen, schenkt Ihnen Zeit zum weihnachtlichen Besinnen.
gez. Alert
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Helmetal - Kurier
23. Jahrgang Nr. 12
Amtsblatt der Gemeinde Werther
Schöne Weihnachtszeit wünscht
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Am 10. Dezember 2014 begehen
Claus und Ingrid Schmidt
aus Werther ihr Fest der
Goldenen Hochzeit.
Hierzu gratulieren der Bürgermeister, der
Ortsbürgermeister und die Mitarbeiter
der Gemeindeverwaltung recht herzlich.
Am 24. Dezember 2014 begehen
Einladung zum Schinkenskat
nach Großwechsungen
Der SGSV – Hundesportverein lädt ein zum nächsten Schinkenskat am Samstag, dem 27.12.2014,
ab 14.00 Uhr ins Vereinsheim des SGSV – Hundesportvereins /Sportplatz Großwechsungen.
gez. N. Goldhorn, SGSV
Veranstaltungshinweis!
Die Fortsetzung unserer Vortragsreihe erfolgt am
Donnerstag, dem 04.12.2014. Er findet in der
Gaststätte „Jägerhof“ in Woffleben um 18.30 Uhr
statt. Thema ist: „Der Mineralschatz des Mittelharzes“ Referent ist Herr Andreas Pawel, Vorsitzender des Bergvereins zu Hüttenrode! Wir lassen uns offen, das Thema weiter zu präzisieren.
Eintritt: 2,50 Euro; Beginn: 18.30 Uhr
Veranstalter ist der Verein „Glück Auf“ Thüringer
Südharz e. V. Für Speisen und Getränke ist gesorgt.
Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an Herrn
Dipl.-Ing. Manfred Lischke, Am Sportplatz 1, 99755
Woffleben, Tel.: 036332/20716. gez. Georg Brockt
Otto und Elfriede Krug
aus Mauderode ihr Fest der
Goldenen Hochzeit.
Hierzu gratulieren der Bürgermeister, dieOrtsbürgermeisterin und die Mitarbeiter
der Gemeindeverwaltung recht herzlich.
Wir wünschen ein frohes Weihnachtsfest und ein gutes Jahr 2015.
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Helmetal - Kurier
23. Jahrgang Nr. 12
Amtsblatt der Gemeinde Werther
Werther HEI-JO
Schöne Weihnachtszeit wünscht
Es ist bald wieder soweit. Nach dem erfolgreichen
55-jährigen Jubiläum stehen die Aktiven des Wertherschen Karneval Vereines bereit, um auch im
kommenden Jahr unsere Gäste mit einem abwechslungsreichen Programm zu begeistern. Die
Proben laufen schon auf Hochtouren. Unsere Veranstaltungen finden alle in Kleinwerther im „Haus
des Volkes“ statt. Musikalisch begleitet wird unser Programm von der Partyband „FreiTag‘s“. Vorverkauf für die Abendveranstaltungen immer sonntags ab 15.00 Uhr im „Haus des Volkes“, erstmalig ab 16. November 2014. Karten für die Seniorenveranstaltungen an der Kasse.
Wir wünschen ihnen viel Spaß bei unseren Veranstaltungen und freuen uns auf Ihren Besuch.
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• Sa. 17.01.15, Abendveranstaltung 19.11 Uhr
• So. 18.01.15, Kinderkarneval 14.00 Uhr
• Sa. 24.01.15, Abendveranstaltung 19.11 Uhr
• Sa. 31.01.15, Abendveranstaltung 19.11 Uhr
• Sa. 07.02.15, Abendveranstaltung 19.11 Uhr
• Fr. 13.02.15, Weiberfastnacht 20.11 Uhr
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Immer montags von 19 bis 20 Uhr trifft sich im
DGH Immenrode die Frauen-Sportgruppe. Trainer ist Steffen Wolter aus Haferungen. Willkommen sind Frauen – aber gern auch Männer – jeden Alters. Mitzubringen ist eine Trainingsmatte
und schon kann’s losgehen! Die SportlerInnen
in Immenrode freuen sich über neue Teilnehmer!
gez. Vorstand des WKV
gez. R. Erbsmehl
Frohes Weihnachtsfest und guten Rutsch ins Jahr 2015 wünscht das:
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Helmetal - Kurier
23. Jahrgang Nr. 12
Amtsblatt der Gemeinde Werther
Kirchliche Termine des Pfarrsprengels Großwechsungen/Werther
Gottesdiensttermine
06.12./18.00 Uhr
07.12./09.30 Uhr
07.12./11.00 Uhr
11.12./18.30 Uhr
13.12./16.00 Uhr
13.12./18.00 Uhr
14.12./11.00 Uhr
14.12./14.00 Uhr
24.12./14.00 Uhr
24.12./15.00 Uhr
24.12./16.00 Uhr
24.12./16.15 Uhr
24.12./16.00 Uhr
24.12./17.00 Uhr
24.12./17.00 Uhr
24.12./17.30 Uhr
24.12./18.30 Uhr
24.12./22.00 Uhr
25.12./09.30 Uhr
25.12./11.00 Uhr
31.12./15.00 Uhr
31.12./16.00 Uhr
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Großwerther
Großwechsungen
Kleinwerther
Immenrode
Großwechsungen
Kleinwechsungen,
Adventskonzert
Günzerode
Haferungen
Immenrode, Krippenspiel
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Günzerode, Krippenspiel
Kleinwechsung., Krippenspiel
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Großwerther, Krippenspiel
Kleinwerther, Krippenspiel
Großwechsungen, Krippenspiel
Kleinwechsungen, Christmette mit Anspiel der
Jungen Gemeinde
Günzerode
Großwechsungen
Haferungen mit Abendmahl
Großwechsungen mit
Abendmahl
31.12./18.00 Uhr
01.01./11.00 Uhr
01.01./14.00 Uhr
01.01./17.00 Uhr
01.01./18.00 Uhr
Günzerode mit Abendmahl
Kleinwerther mit Abendmahl
Großwerther mit Abendmahl
Kleinwechs. mit Abendmahl
Immenrode mit Abendmahl
• Kirchenkaffee:
04.12./15.00 Uhr, Immenrode b. Fam. Mackerodt
10.12./14.00 Uhr, Großwerther, Pfarrhaus
09.12./14.00 Uhr, in Hochstedt mit Günzerode
02.12./14.00 Uhr, Kleinwechsungen, DGH
11.12./14.00 Uhr, Haferungen
16.12./14.30 Uhr, Kleinwerther, b. Fr. Nonnberg
18.12./15.00 Uhr, Großwechsungen, Männerund Mütterkreis, Pfarrhaus
• Konfirmanden:
16.12., 18.00 Uhr, im Pfarrhaus Großwechsungen, Schrottwichteln
• Vorkonfirmanden:
09.12.,18.00 Uhr, im Pfarrhaus Großwechsungen, Schrottwichteln
• Enjoy - der Singkreis
mit jungen, christlichen Liedern, Gesprächen, gemeinsamem Abendessen trifft sich am 16.12.,
19.30 Uhr im Pfarrhaus Großwerther
• Handarbeitskreis:
Herzliche Einladung zum Handarbeitskreis am
10.12., 18.30 Uhr im Pfarrhaus Großwerther.
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Der Bürgermeister der Gemeinde Werther gratuliert
… zum 92. Geburtstag
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… zum 91. Geburtstag
Marta Myler in Haferungen am 19.12.2014
… zum 90. Geburtstag
Erna Kroneberg in Haferungen am 29.12.2014
… zum 85. Geburtstag
Heinz Born in Werther am 22.12.2014
… zum 80. Geburtstag
Renate Lauenstein in Pützlingen am 14.12.2014
… zum 75. Geburtstag
Jürgen Kucher in Günzerode am 18.12.2014
Dieter Holzapfel in Werther am 20.12.2014
Christa Knopf in Werther am 20.12.2014
Ilse Pertzsch in Großwechsungen am 23.12.2014
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Wilfried Grohs in Werther am 01.12.2014
Werner Mohrich in Günzerode am 17.12.2014
Otto Henze in Werther am 22.12.2014
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