Bericht: Menschenrechtsstadt Salzburg
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Bericht: Menschenrechtsstadt Salzburg
Integrationsbüro Menschenrechtsstadt Salzburg Bestandsaufnahme und Maßnahmenvorschläge Bericht 2010 , www.stadt-salzburg.at www.menschenrechte-salzburg.at Impressum: Hrsg. Stadtgemeinde Salzburg, Integrationsbüro, Schloss Mirabell, 5024 Salzburg, Mag.a Daiva Döring, Tel. +43 662 8072-2296, [email protected]. In Zusammenarbeit mit Plattform für Menschenrechte, Kirchenstr. 34, 5020 Salzburg, Dr. Josef Mautner, Tel. +43 662 45 12 90 14, [email protected]. Redaktion: Mag.a Daiva Döring, Mag.a Claudia HörschingerZinnagl, Dr. Josef Mautner, Dr. Klaus Starl. Gestaltung: Kreativbüro Zenz. Druck: Dataprint Salzburg. 2 Bericht 2010 Integrationsbüro Inhalt 1. Einleitung 5 2. Ziele 8 2.1. Zielsetzungen aufgrund der Unterzeichnung der Charta 2.2. Ziele des Projektes zur Umsetzung der Charta 8 8 3. Informationen zum Projekt 10 3.1. Projektstruktur 3.2. Methodisches Vorgehen und Umsetzung in den Arbeitsgruppen 10 11 4. Ergebnisse des Projektes „Menschenrechtsstadt Salzburg“ 12 12 4.1. Zugang zu Information und Beratung der Stadtverwaltung Relevante Chartabestimmungen Zielbestimmung Fremdenrechtliche Angelegenheiten Wohnen in der Stadt Salzburg Angebote für SeniorInnen Rechtsberatung für Frauen Subventionsvergabe der Stadt Salzburg Information in der Stadt Salzburg 4.2. Armut, Armutsgefährdung und Gesundheit 4.1.1. 4.1.2. 4.1.3. 4.1.4. 4.1.5. 4.1.6. 4.1.7. 4.1.8. 4.2.1. 4.2.2. 4.2.3. 4.2.4. 4.2.5. 4.2.6. 4.2.7. 4.2.8. Relevante Chartabestimmungen Zielbestimmung (Chronisch) Psychisch Kranke und Angehörige Erkrankungen, Invalidität, Arbeitsverlust und familiäre Systeme Gesundheit und Wohnumfeld, Freizeitgestaltung für Jugendliche Zugang zum Gesundheitssystem und Selbstbehalte Psychosoziale Versorgung von Personen mit Migrationshintergrund und kultursensible Pflege Umgang mit von Ausgrenzung betroffenen Gruppen 4.3. Kinder und Jugendliche in außerschulischer Bildung und soziokultureller Stadtteilarbeit 4.3.1. Relevante Chartabestimmungen 4.3.2. Zielbestimmung 4.3.3. Information und finanzielle Ressourcen der Einrichtungen 12 15 15 19 23 25 26 28 29 31 31 32 35 38 40 41 42 46 47 49 49 4.3.3.1. Information 4.3.3.2. Finanzen und Ressourcen für Einrichtungen 49 51 52 4.3.4. Kinder und Jugendliche in der soziokulturellen Stadtteilarbeit 4.3.4.1. Einbindung der Politik 4.3.4.2. Elternarbeit 52 53 54 4.3.5. Kinder und Jugendliche in außerschulischer Bildung 4.3.5.1. Angebote für Jugendliche mit Behinderungen 4.3.5.2. Bildungsangebote für jugendliche AsylwerberInnen 4.3.5.3. Sprachkompetenz 4.3.5.4. Bildungsangebote für Jugendliche in den Stadtteilen Menschenrechtsstadt Salzburg 55 56 56 57 3 4.3.5.5. Datenlage zu außerschulischen Bildungsangeboten 4.3.5.6. Information über Naturschutz und Verständnis für Natur 58 58 4.4. Öffentlicher Raum 59 4.4.1. 4.4.2. 4.4.3. 4.4.4. Relevante Chartabestimmungen Zielbestimmung Räumlichkeiten und Freiräume Diskriminierungsfreie Werbung 59 60 60 63 5. Strukturelle Verankerung der Menschenrechtsarbeit 65 5.1. Relevante Chartabestimmungen 5.2. Zielbestimmung 65 65 6. Anhang 71 6.1. Informationen zum Projekt 6.2. Methoden und Arbeitsgruppen 71 73 6.2.1. Normativer Ansatz 6.2.2. Umsetzung in den Arbeitsgruppen 6.2.2.1. Bürgerliche und politische Rechte 6.2.2.2. Kulturelle Rechte 6.2.2.3. Wirtschaftliche und soziale Rechte 6.2.2.4. Menschenrechte und Bildung 6.3. Fragebögen 6.3.1. 6.3.2. 6.3.3. 6.3.4. Arbeitsgruppe 1 Arbeitsgruppe 2 Arbeitsgruppe 3 Arbeitsgruppe 4 73 74 74 75 76 78 79 79 82 85 86 7. Überblick Maßnahmen 88 7.1. 7.2. 7.3. 7.4. 7.5. 88 88 90 91 91 8. Maßnahmenkataloge 8.1. 8.2. 8.3. 8.4. 8.5. 4 Zugang zu Information und Beratung der Stadtverwaltung Armut, Armutsgefährdung und Gesundheit Kinder und Jugendliche in außerschulischer Bildung und soziokultureller Stadtteilarbeit Öffentlicher Raum Strukturelle Verankerung der Menschenrechtsarbeit Zugang zu Information und Beratung der Stadtverwaltung Armut, Armutsgefährdung und Gesundheit Kinder und Jugendliche in außerschulischer Bildung und soziokultureller Stadtteilarbeit Öffentlicher Raum Strukturelle Verankerung der Menschenrechtsarbeit 92 92 110 130 149 158 Bericht 2010 Integrationsbüro 1. Einleitung „Die Verpflichtung, die wir hier eingehen, richtet sich an die Menschen unserer Zeit. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ihre Tragweite wird davon abhängen, wie die Bürgerinnen und Bürger sie sich zu eigen machen. Sie ist nur als skizzenhafte Antwort auf die Erwartungen der Menschen zu verstehen, Erwartungen, die in den Städten entstanden und dort offenkundig geworden sind. Diese Charta soll für die Bürgerinnen und Bürger ebenso wie für diejenigen, die sie auf der subsidiären Ebene, d.h. der Ebene der Stadt, regieren, eine Zusammenstellung von Grundsätzen sein, die ihnen hilft, ihre Rechte einzufordern, eventuelle Verletzungen zu erkennen und diese zu beenden.“ (Aus der Präambel der „Europäischen Charta für den Schutz der Menschenrechte in der Stadt“) Am 10. Dezember 2008 unterzeichnete die Stadt Salzburg als erste österreichische Stadt die „Europäische Charta für den Schutz der Menschenrechte in der Stadt“ und trat der „Europäischen Konferenz Städte für die Menschenrechte“ bei. Somit unterstreicht die Stadt die Wichtigkeit der Menschenrechte auf kommunaler Ebene und verpflichtet sich, die Menschenrechtssituation der Bewohnerinnen und Bewohner in ihrem Kompetenzbereich zu verbessern. Außerdem wird sich die Stadt bemühen, auch darüber hinaus die Verbesserung der Menschenrechtssituation zu unterstützen. Der Bürgermeister der Stadt Salzburg, Dr. Heinz Schaden, beauftragte als zuständiger Referent eine Arbeitsgruppe mit der Planung des Menschenrechtsstadt-Prozesses. Beim Projekt Menschenrechtsstadt Salzburg kooperiert Salzburg mit der Plattform für Menschenrechte. Die Ziele des Prozesses waren eine Bestandsaufnahme der Menschenrechtssituation in vier Bereichen und einen Maßnahmenkatalog zur Umsetzung einer „Kultur der Menschenrechte in der Stadt Salzburg“ zu erstellen. Der Prozess wurde im Mai 2009 gestartet, der vorliegende Bericht ist ein wichtiges Zwischenergebnis. Das Projektteam bestand aus einem Lenkungsteam nach dem Tandemprinzip, einem externen Berater und vier Arbeitsgruppen zu verschiedenen inhaltlichen Themenbereichen. Die Leitungen des Projektes und der Arbeitsgruppen waren jeweils aus einer Vertreterin bzw. einem Vertreter der Verwaltung und einer zivilgesellschaftlichen Einrichtung zusammengesetzt. Der Bürgermeister und der Stadtsenat wurden über die Arbeit des Projektteams informiert. Die Erstellung der Bestandsaufnahme und des Maßnahmenkatalogs wurde in vier thematischen Arbeitsgruppen durchgeführt. Die Arbeitsgruppen stellten sich den Bereichen bürgerliche und politische Rechte, kulturelle Rechte, wirtschaftliche und soziale Rechte sowie Menschenrechte und Bildung. Die Arbeitsgruppen setzten sich aus einem breiten Spektrum von ExpertInnen aus der Praxis und der Verwaltung zu den jeweiligen Bereichen zusammen. In den Arbeitsgruppen wurden Schwerpunkt und Themenbereiche gewählt und zu diesen in der Arbeitsgruppe und mittels Fragebogenerhebungen Problembereiche und Beispiele guter Praxis erhoben. Die jeweiligen Bearbeitungen wurden redaktionell durch die ArbeitsgruppenleiterInnen vorgenommen. Auf Basis dieser Problemanalyse formulierten die Arbeitsgruppen Maßnahmenvorschläge zur Verbesserung der Situation, zur Lösung der identifizierten Probleme und zur Nachhaltigkeit der Salzburger Menschenrechtspolitik. Besondere Berücksichtigung fanden dabei die Benennung von besonders verletzlichen Mitgliedern der städtischen Gesellschaft und die Auswirkungen sowohl der Probleme als auch der Lösungsansätze auf deren Lebenssituation. Die Problemanalyse folgte dem Ansatz, aus den jeweiligen Chartabestimmungen Zielformulierungen abzuleiten und die jeweilige Situation in den Themenschwerpunkten anhand dieser auf Erfüllung der Chartabestimmungen zu prüfen. Zur Beseitigung von Defiziten beziehungsweise zur weiteren Entwicklung der Salzburger Menschenrechtspolitik wurden die Maßnahmen mit Bezugnahme auf die Zielbestimmungen der Charta formuliert. Die formale Zuständigkeit der Stadt Salzburg für die Themen und die Umsetzung von Maßnahmen wurde generell berücksichtigt, ungeachtet dessen wurden aber auch Problembereiche und entsprechende Maßnahmen vorgeschlagen, die nicht in den unmittelbaren rechtlichen Zuständigkeitsbereich der Stadt fallen, aber eine große Bedeutung für die BewohnerInnen haben und somit wird eine politisch-ethische Verantwortung im Geiste der Charta angenommen. Der Bericht gliedert sich in die Themenbereiche Zugang zu Information und Beratung der Stadtverwaltung, Armut, Armutsgefährdung und Gesundheit, Kinder und Jugendliche in außerschulischer Bildung und soziokultureller Stadtteilarbeit, öffentlicher Raum und die institutionelle Verankerung der Menschenrechtsarbeit in der Stadt Salzburg. Menschenrechtsstadt Salzburg 5 Im Themenbereich Zugang zu Information und Beratung in der Stadtverwaltung wurden die Beispiele Fremdenbehörde Salzburg, Wohnen in der Stadt Salzburg, Angebote für SeniorInnen, Rechtsberatung für Frauen, die Subven tionsvergabe der Stadt Salzburg und Zugang zu Information in der Stadt Salzburg allgemein analysiert. Hauptsächliche Probleme sind die Verfügbarkeit von und die Zugänglichkeit zu Informationen hinsichtlich rechtlicher Anforderungen im Untersuchungsfeld Fremdenbehörde, Vergabeinformationen in den Bereichen Wohnen und Subventionen sowie eine mangelnde Datenlage im Bereich SeniorInnen. Generell wurde eine Barriere hinsichtlich fremdsprachlicher Information und schwierige Verständigung der BehördenvertreterInnen mit den KundInnen anderer Herkunftsländer festgestellt. Als Maßnahmen werden regelmäßige Informationsveranstaltungen und ein Informationsaustausch sowie ein adäquates Informationsangebot über Internet im Bereich Fremdenrecht vorgeschlagen. Für den Themenbereich Wohnen werden die Erstellung von geeigneten Informationsbroschüren und die Begleitung von Themen zum miteinander Wohnen sowie mobile Wohnberatung empfohlen. Die Arbeitsgruppe regte weiters an, die Vergabequote des städtischen Wohnungsamtes zu erhöhen. Im Bereich Subventionen sollen benachteiligte FörderwerberInnengruppen qualifiziert werden, um einen besseren Zugang zu Subventionen zu erhalten. Für die optimale Verständigung in den öffentlichen Verwaltungen soll ein für alle öffentlichen Einrichtungen zugänglicher DolmetscherInnenpool in gängigen Herkunftssprachen und in Gebärdensprache eingerichtet werden. Im Themenbereich Gesundheit und Armut(sgefährdung) wurde eine große Bandbreite an Themen in sechs Untergruppen analysiert und Problembereiche in der Stadt unabhängig von der kommunalen Zuständigkeit erhoben. Als wesentliche Problembereiche wurden mangelnde Kultursensibilität der Gesundheitsangebote, Sprachbarrieren beim Zugang zu Gesundheit, mangelnde Rehabilitationsmöglichkeiten von psychisch Kranken, finanzielle Hürden insbesondere beim Zugang zur Psychotherapie, unzureichende gesundheitliche Versorgung für verletzlichste gesellschaftliche Gruppen (z.B. Nicht-Versicherte, AsylwerberInnen, Pflegebedürftige, psychisch Kranke etc.) identifiziert. Die sechs Arbeitsgruppen zum Themenfeld formulierten etwa 50 Maßnahmen, um den bestehenden Defiziten beizukommen. Der Bericht der Arbeitsgruppe bietet einen umfassenden Einblick in den Problemzusammenhang Gesundheit und Armut sowie einen durchdachten Maßnahmenkatalog zur Durchbrechung des Kreislaufs zwischen Armut und Gesundheit. Im Themenbereich Kinder und Jugendliche in außerschulischer Bildung und soziokultureller Stadtteilarbeit wurde eine breite und vielfältige Palette an außerschulischen Bildungseinrichtungen und -angeboten für Jugendliche festgestellt. Wenngleich das Angebot in seiner quantitativen Breite wie auch in seiner qualitativen Tiefe als zufriedenstellend bis gut bezeichnet wird, werden eine Reihe von dringenden Verbesserungsmaßnahmen benannt, die überwiegend in den Zuständigkeitsbereich der Stadt fallen. Festgestellt wurde das Fehlen von zusätzlichen offenen, niederschwelligen Angeboten. Auch besteht ein Informationsdefizit bei Jugendlichen, das vor allem durch den eingeschränkten Zugang zu Informationen, aber auch durch die Sprachbarrieren entsteht. Körperliche Behinderung stellt noch immer eine Benachteiligung in der Teilnahme an Bildungsangeboten dar. Ein weiterer wichtiger Einflussfaktor auf die Teilhabe an Bildungschancen ist die soziale (oft verbunden mit der nationalen) Herkunft. Das Fehlen von Räumlichkeiten für die anbietenden Vereine, aber auch von Räumen für die eigenständige kreative Betätigung von Jugendlichen wurde genannt. Der Mangel an finanziellen Mitteln wurde ebenso kritisiert wie die lückenhafte Datenlage und ein Informationsdefizit zu aktivem Natur- und Umweltschutz und ein mangelndes öffentliches Bewusstsein für Menschenrechte. Angebote für jugendliche AsylwerberInnen sollen geschaffen werden. Besonders herausgestrichen wurde, dass zum nachhaltigen Aufbau einer Kultur der Menschenrechte entsprechende Bewusstseinsbildung, insbesondere auch durch Menschenrechtsbildung erforderlich ist. Gerade auch in der Stadtteilarbeit ist derartige Bewusstseinsbildung gefordert. Insbesondere wird die Politik aufgefordert, sich aktiv einzubringen und Verantwortung zu zeigen. Stadtteilarbeit ist auch Elternarbeit. Um die Zielgruppen zu erreichen, sind geeignete Informationskanäle zu identifizieren und vor allem auch zu nutzen. Im Themenbereich Öffentlicher Raum wurden als dringendste Probleme der Mangel an Freiraum zur kreativen Beschäftigung, der schwierige Zugang zu öffentlichen Räumen und Räumlichkeiten, z.B. Schulen, und der negative Einfluss von belästigender und diskriminierender Werbung auf die Atmosphäre des öffentlichen Raumes festgestellt. Die Maßnahmenvorschläge reichen von verstärkter Einbindung der (jugendlichen) Zielgruppen in die Gestaltung von öffentlichen Räumen, Bereitstellung von öffentlichem Raum ohne Konsumzwang in Stadtteilen, wo ein Unter- 6 Bericht 2010 Integrationsbüro angebot vorliegt, über den Ausbau der mobilen Sozial- und Kulturarbeit bis zu klaren Reglementierungen gegen sexistische oder sonst diskriminierende Werbung. Die Analysen der thematischen Kapitel zeigen eindrücklich Ausschnitte von Problem- und Handlungsfeldern auf, in denen Verbesserungen für Bürgerinnen und Bürger (im Sinne der Charta) erzielt werden können. Die Stadt der Menschenrechte ist Schützerin und Anwältin für die (menschenrechtlichen) Anliegen ihrer BewohnerInnen und bedarf daher adäquater Strukturen und Institutionen, um diese Funktion effektiv und effizient wahrnehmen zu können. Die institutionelle Verankerung der Menschenrechtsarbeit und ihre finanzielle Absicherung in der Stadt Salzburg sind wesentliche Voraussetzungen zur Umsetzung der Maßnahmen und zur Nachhaltigkeit einer Kultur der Menschenrechte. Zur kontinuierlichen Weiterarbeit im Menschenrechtsbereich wurden eine Reihe der Maßnahmen zur institutio nellen Verankerung der kommunalen Menschenrechtsarbeit vorgeschlagen. Die wichtigste Maßnahme ist die Einrichtung eines „Runden Tisches Menschenrechte“ im BeauftragtenCenter und seine paritätische Koordination mit der Plattform für Menschenrechte. Er wird Vorschläge zur Finanzierung und zur Durchführung konkreter Projekte der entwickelten Maßnahmen formulieren und aktuelle Menschenrechtsfragen diskutieren. Ihm obliegen auch die Evaluierung der Umsetzung von Maßnahmen sowie die Berichterstattung darüber. Ein wesentlicher Schwerpunkt der Arbeit des „Runden Tisches“ ist eine kontinuierliche Öffentlichkeitsarbeit zu Themenbereichen der Menschenrechte sowie eine intensive Bildungsarbeit auf allen Ebenen. Die Mitglieder des „Runden Tisches“ sollen sich paritätisch aus NGOs und Betroffenen auf der einen Seite und Verwaltung und Politik auf der anderen Seite zusammensetzen. Die eingehende Analyse von Problembereichen mag eine negative Sichtweise der Menschenrechtssituation in Salzburg nahe legen. Dieser Eindruck wäre jedoch nicht richtig. Aufgabe des vorliegenden Berichts ist Tätigkeitsnotwendigkeiten und Handlungsspielräume zu identifizieren und aufzuzeigen, dies besonders aus der Sicht der verletzlichen Bevölkerungsgruppen der Stadt. Aus diesem Grunde wurden auch zu allen Themenfeldern Beispiele erfolgreicher Umsetzung gesammelt und angeführt. Verständlicherweise kann dieser Teil aber nicht Schwerpunkt des Anliegens sein. im Juli 2010 Plattform für Menschenrechte Dr. Josef Mautner Kirchenstraße 34, A-5020 Salzburg 0043 (0)662/451290-14 [email protected] www.menschenrechte-salzburg.at Stadt Salzburg Integrationsbeauftragte Mag.a Daiva Döring +43 (0)662 8072-2296 Mirabellplatz 4, A-5024 Salzburg [email protected] Europäisches Trainings- und Forschungszentrum für Menschenrechte und Demokratie Dr. Klaus Starl Elisabethstraße 50B A-8010 Graz 0043 (0)316 380 1538 [email protected] Menschenrechtsstadt Salzburg 7 2. Ziele 2.1. Zielsetzungen aufgrund der Unterzeichnung der Charta Die Stadt Salzburg ist als Gebietskörperschaft grundsätzlich zur Achtung, zum Schutz und zur Gewährleistung der von Österreich ratifizierten internationalen Menschenrechtsnormen und den Grund- und Menschenrechten, wie sie in der österreichischen Bundesverfassung und in der Salzburger Landesverfassung festgelegt sind, verpflichtet. Mit der Unterzeichnung der Charta für die Menschenrechte in der Stadt hat die Stadt Salzburg einen normbasierenden Ansatz gewählt sowohl zur Sicherung einer menschenrechtsorientierten Regierung und Verwaltung als auch zu einer auf kommunaler Ebene wirksamen und spürbaren Umsetzung der Menschenrechte im Alltagsleben ihrer Einwohnerinnen und Einwohner im weitesten Sinne. Sie erschließt sich damit auch einen eigenen Gestaltungsbereich in der kommunalen Gesellschafts- und Stadtentwicklung. Mit der Aufnahme der „Charta“ in den Rechtsbestand der Stadt setzt die Stadt Salzburg das Recht auf Teilnahme und Mitsprache in der Regierung gemäß Artikel 21 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR) in einem über das Wahlrecht hinausgehenden Sinne sowie das Recht auf eine gesellschaftliche Ordnung zum Schutz der Menschenrechte gemäß Artikel 28 der Allgemeinen Erklärung auf kommunaler Ebene um. Die Kooperation mit der Plattform für Menschenrechte bei der Um-setzung der Charta und die Auswahl des Themas „Zugang zu Information“ stellen eine explizite praktische Umsetzung des Artikels 21 AEMR dar. In diesem Sinn ist der Nutzen – Absicht und Ergebnis – der Unterzeichnung darin zu sehen, dass die abstrakten Menschenrechtsnormen auf kommunaler Ebene für die einzelnen Menschen als Trägerinnen und Träger der Menschenrechte tatsächlich bewusst, wirksam, spürbar und erfahrbar gemacht werden, um im Sinne einer Kultur des gegenseitigen Respekts die städtische Solidarität im Zusammenleben zu befördern und zu sichern. Unterzeichnung und Umsetzung der „Charta“ sind Ausdruck des politischen Willens, Menschenrechte im Alltag des kommunalen Lebens zu verwirklichen. Die strategischen Ziele sind daher einerseits n das Regierungs- und Verwaltungshandeln ausdrücklich an den Menschenrechten zu orientieren und andererseits n die Menschenrechte für die Bürgerinnen und Bürger spür- und erfahrbar zu machen. Dies geschieht durch die Umsetzung der einzelnen Bestimmungen der Charta sowie durch die entsprechende Information und Bewusstmachung sowohl der zu Achtung und Schutz verpflichteten Akteurinnen und Akteuren in Politik, Verwaltung, Bildung, Polizei, Justiz usw. wie auch der Bevölkerung insgesamt. 2.2. Ziele des Projektes zur Umsetzung der Charta Die Umsetzung der Charta wird als andauernder Prozess verstanden. Es ist wichtig, dass eine nicht vollständige Umsetzung der Chartabestimmungen oder Erreichung der Ziele der Charta nicht notwendigerweise eine Verletzung der Charta im engen rechtlichen Sinne bedeuten muss. Das heißt, dass in diesem Bericht beschriebene Mängel nicht als Vorwurf von Rechtsverstößen aufzufassen sind. Dies hat verschiedene Gründe. Trotz des gewählten normativen Ansatzes zur Begründung von Problemen und deren Lösungen ist die Lenkungsgruppe keine juristische ExpertInnengruppe mit der Kompetenz oder dem Auftrag, derartige Rechtsverletzungen festzustellen. Ziel ist es vielmehr, Möglichkeiten zur Verbesserung der Umsetzung insbesondere für verletzliche Personen und Gruppen aufzuzeigen. Weiters ist die Charta als „Stadtzielbestimmung“ aufzufassen und nicht als durchsetzbares Recht. Die Charta ist Ausdruck des politischen Willens, alle Maßnahmen zur Verbesserung der Menschenrechtssituation abzuwägen und mit aller Sorgfalt zu prüfen und gegebenenfalls umzusetzen. Als Zielbestimmung hat die Charta wie andere Menschenrechtsnormen praktische Bedeutung in der Auslegung bestehenden Rechts beziehungsweise als Handlungsanleitung bei der Ausnützung von Ermessensspielräumen. Außerdem formuliert die Charta in einzelnen relevanten Bestimmungen sowohl negative als auch positive Verpflichtungen, die nicht in dieser Form in die mittel- 8 Bericht 2010 Integrationsbüro oder unmittelbare Kompetenz der Stadt fallen. Diesbezüglich kann der Stadt selbstverständlich keine „Rechtsverletzung“ vorgeworfen werden, sondern es wird im Sinne einer engagierten Stadtpolitik für Menschenrechte angeregt, sich für zuständig zu erklären und Lösungen zur Umsetzung beziehungsweise zur Beseitigung von Problemen zu finden. Das Projekt Menschenrechtsstadt Salzburg verfolgt folgende operative Ziele: n Erhebung der Menschenrechtssituation in Salzburg in vier Bereichen und Dokumentation von Beispielen guter Praxis und ebensolchen Projekten. n Erarbeitung eines Maßnahmenkatalogs in den behandelten Handlungsfeldern zur Umsetzung der „Europäischen Charta für den Schutz der Menschenrechte in der Stadt“. n Institutionelle Verankerung der kommunalen Menschenrechtsarbeit in der Stadt. Menschenrechtsstadt Salzburg 9 3. Informationen zum Projekt 3.1. Projektstruktur Die organisatorische Struktur bestand aus der Projektleitung, einer Lenkungsgruppe, der die Projektleitung und die Arbeitsgruppenleitungen angehörten, und aus vier thematischen Arbeitsgruppen. Leitung Daiva Döring, Integrationsbüro Josef Mautner, Plattform für Menschenrechte Klaus Starl, Externer Berater Lenkungsgruppe Leitung des Projektes, LeiterInnen der Arbeitsgruppen (Ursula Liebing, Dagmar Stranzinger, Anja Keglevic, Barbara Köstler-Schruf, Robert Buggler, Adolf Gusner, Ingo Bieringer, Verena Leb) Arbeitsgruppe 1 Arbeitsgruppe 2 Arbeitsgruppe 3 Arbeitsgruppe 4 Zur Gewährleistung einer effektiven und effizienten Vermittlung und Kommunikation zwischen den Betroffenen, den VertreterInnen der Zivilgesellschaft, der Verwaltung, anderen relevanten Einrichtungen und öffentlichen Stellen und deren Einbeziehung in den Prozess war die Leitung des Projekts und der Arbeitsgruppen als Tandem der VertreterInnen aus der Verwaltung und der Zivilgesellschaft konzipiert. Damit wurde ein offener Dialog zwischen VertreterInnen der Stadt und der NGOs und wechselseitiger Respekt gefördert, die klare Benennung von Problemfeldern und Chancen zur Verbesserung unterstützt sowie ein Fokus auf Themen im Einflussbereich der Stadt Salzburg gewährleistet. Der Lenkungsgruppe oblagen die Integration möglichst aller Einrichtungen, Organisationen und der Betroffenen bei der Verwirklichung des Projektes, die Kommunikation über den Prozess, die Koordination und Unterstützung der Arbeitsgruppen in der Erarbeitung und Erreichung der Menschenrechtsziele sowie die Evaluation des Prozesses und seiner Ergebnisse. Es wurden vier thematische Arbeitsgruppen zu bürgerlichen und politischen Rechten (AG 1), zu kulturellen Rechten (AG 2), wirtschaftlichen und sozialen Rechten (AG 3) und zu Menschenrechten und Bildung (AG 4) eingerichtet. AG 1 beschäftigte sich mit dem Thema Zugang zu Information und Beratung der Stadtverwaltung, AG 2 mit Kindern und Jugendlichen in der Stadtteilarbeit, AG 3 mit dem Zusammenhang von Armut, Armutsgefährdung und Gesundheit und AG 4 mit Außerschulischer Bildung im Jugendbereich. 10 Bericht 2010 Integrationsbüro Das Projekt wurde in zwei Phasen unterteilt. Ziel der Phase I war es, die Menschenrechtssituation in Salzburg zu erheben und Beispiele guter Praxis zu ermitteln, die als Erfahrungshintergrund und Grundlage für weitere Zieldefinitionen dienen konnten. Die AG-Mitglieder erstellten jeweils einen Kurzbericht aus ihrem Arbeitsfeld, der von den AG-LeiterInnen (in Absprache mit der gesamten AG) zu vorliegendem Bericht über ihren Themenbereich zusammengefügt wurde. Aus den Berichten sämtlicher Agenden sollten häufig wiederholte Problemmuster als Schwerpunkte herausgefiltert werden und zur Grundlage für den Entwurf eines Aktionsprogramms für die 2. Phase gemacht werden. Die Phase I wurde mit Ende Januar 2010 abgeschlossen. In der Phase II wurden für die Schwerpunktprobleme Maßnahmen als Lösungsmodelle erarbeitet. Phase II wurde Ende Juni 2010 beendet. 3.2. Methodisches Vorgehen und Umsetzung in den Arbeitsgruppen Dem Projekt Menschenrechtsstadt Salzburg liegt ein normativer Ansatz zugrunde. Ziel ist die Umsetzung der Chartabestimmungen in der Stadt Salzburg zum Zweck einer gelebten „Alltagskultur der Menschenrechte“. Dieser Ansatz wird durch den Gemeinderatsbeschluss zur Unterzeichnung der Charta und deren normativem Charakter vorgegeben. Dazu ist die Konkretisierung und Auslegung der Charta hinsichtlich ihrer Alltagsbedeutung erforderlich. Die vier installierten Arbeitsgruppen mit insgesamt 49 Personen (14 aus der Stadtverwaltung, 35 aus zivilgesellschaftlichen und öffentlichen Organisationen) traten mindestens drei Mal zusammen. Zunächst erhoben sie in den von ihnen definierten Schwerpunkten die Problemfelder und erarbeiteten die Fragebögen. 400 Fragebögen wurden an ExpertInnen aus dem zu überprüfenden Umfeld verschickt, der Rücklauf lag bei 15 Prozent. In ExpertInnengesprächen (Betroffene und Fachleute) wurden die Themen vertieft. Es fanden in einzelnen Themenbereichen Gespräche mit vier bis fünf Betroffenen bzw. ExpertInnen statt, die Befragungsergebnisse flossen in die Arbeitsgruppendiskussionen mit ein. Um die Charta in die Realität umzusetzen, überprüften die Arbeitsgruppen in einem ersten Schritt, inwieweit Chartabestimmungen bereits umgesetzt sind und welche Problemfelder in der Umsetzung sich ergeben. Dabei wurde auch untersucht, welche Zielgruppen nicht die Möglichkeiten vorfinden, die jeweiligen Bestimmungen für sich in Anspruch nehmen zu können. Menschenrechte sind subjektive Rechte, die jedem Menschen zustehen, daher wäre eine Betrachtung unzulässig, die einen ausreichenden Schutz der Rechte als gegeben ansieht, wenn sie lediglich für Mehrheiten verwirklicht sind. In einem zweiten Schritt wurde erarbeitet, mit welchen Maßnahmen die Kommunalpolitik die im ersten Schritt identifizierten Probleme lösen kann, um die volle Geltung der Charta gemäß Beschlusses des Salzburger Gemeinderates zu gewährleisten. Umsetzungsdefizite werden nach Möglichkeit mittels Ursache-Folgen-Zusammenhängen, die Umsetzungsmaßnahmen als Mittel-Zielerreichungszusammenhänge beschrieben. Dadurch wird deren Notwendigkeit im Sinne des normativen Ansatzes argumentiert. Genaue Informationen zur Methode und zu den Sitzungen der einzelnen Arbeitsgruppen finden sich detailliert im Anhang des Berichts. Menschenrechtsstadt Salzburg 11 4. Ergebnisse des Projektes „Menschenrechtsstadt Salzburg“ Die folgende Darstellung der Ergebnisse fasst in den Arbeitsgruppen erarbeitete, sich teilweise überschneidende Bereiche zusammen. Zunächst werden zu dem jeweiligen Bereich die normative Grundlage, ihre Bedeutung und Ziele für die Stadtverwaltung und -politik dargestellt, dann sind die für den jeweiligen Themenbereich ermittelten guten Beispiele, Problemanalysen und Maßnahmenvorschläge beschrieben. 4.1. Zugang zu Information und Beratung der Stadtverwaltung Der Themenbereich fokussiert auf den Zugang zu Information und Beratung betreffend Leistungen, die durch die Stadtverwaltung Salzburg erbracht werden. Bei den städtischen Leistungen werden unterschieden: n Behördliche Entscheidungen auf Basis von bundes- und landesgesetzlichen Bestimmungen n Kommunale Leistungen auf Basis von Richtlinien im Kompetenzbereich der Stadt Salzburg n Informations- und Beratungsangebote der Stadt Salzburg n Förderungen an Einrichtungen und Vereine durch die Stadt Salzburg Beispielhaft werden einzelne Leistungen aus den angeführten vier Bereichen betrachtet. Die unterschiedlichen Angebote der Stadtverwaltung werden dahingehend hinterfragt, ob es für Betroffene Zugangsbarrieren gibt und ob beispielsweise die Inanspruchnahme von Rechten durch Informations- und Beratungslücken oder fehlende Einbeziehung von Betroffenen behindert oder erschwert wird. Somit ergeben sich für die Bestandsaufnahme die fünf Themenfelder: n Fremdenrechtliche Angelegenheiten n Wohnen in der Stadt Salzburg n Angebote für SeniorInnen n Rechtsberatung für Frauen n Subventionsvergabe der Stadt Salzburg n Genereller Zugang zu Informationen in der Stadt Salzburg 4.1.1. Relevante Chartabestimmungen Die Analyse zum Themenbereich 1 bezieht sich auf folgende Chartabestimmungen: ARTIKEL IV SCHUTZ DER SCHWÄCHSTEN UND VERLETZLICHSTEN BEVÖLKERUNGSGRUPPEN UND EINZELPERSONEN 1. D ie schwächsten und verletzlichsten Bevölkerungsgruppen und Einzelpersonen haben das Recht auf besonderen Schutz. 2. D ie Stadtverwaltung unternimmt alle notwendigen Schritte, um behinderte Menschen voll in das Leben der Stadt zu integrieren. Wohnungen, Arbeitsstätten und Freizeitanlagen müssen daher bestimmten Anforderungen entsprechen. Die öffentlichen Verkehrsmittel müssen allen zugänglich sein. 3. D ie unterzeichneten Städte betreiben eine aktive Politik zur Unterstützung der schwächsten und verletzlichsten Bevölkerungsgruppen, um allen das Recht auf Teilhabe am städtischen Leben zu ermöglichen. 4. Die Städte ergreifen alle notwendigen Maßnahmen, um die soziale Integration aller Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten, was auch immer der Grund für ihre verletzliche Lage sein mag, und vermeiden dabei Diskriminierungen. 12 Bericht 2010 Integrationsbüro Bedeutung Absatz 1 bedeutet, dass die Stadt die Rechte der Schwächsten in besonderem Maße zu schützen hat, insbesondere also vor Eingriffen Dritter. Absatz 2 bezieht sich auf die physische Zugänglichkeit zu Gütern und Dienstleistungen der Stadt, aber auch zu privat angebotenen Gütern und Dienstleistungen. Absatz 3 meint, dass positive Maßnahmen (Gewährleistung von Rechten) zu setzen sind. Dies setzt voraus, dass bekannt ist, wer besonderen Schutzes bedarf und in welchen Bereichen eine Verletzbarkeit besteht. Absatz 4 untermauert das Diskriminierungsverbot und weist auf die Notwendigkeit der Gewährleistung für alle im Sinne der individualrechtlichen Ausrichtung von Menschenrechten. Absatz 4 macht deutlich, dass es nicht als zumutbar anzusehen ist, wenn Einzelne keinen ausreichenden Schutz im Zugang zu städtischen oder privaten grundrechtsrelevanten Leistungen haben. Im Sinne der Frage nach diskriminierungsfreiem Zugang zu Information verlangt Artikel IV, dass Information zu den sechs gewählten Themenbereichen sich am Bedürfnis der schwächsten und verletzlichsten Gruppen ebenso zu orientieren hat wie an anderen normativen Anforderungen. ARTIKEL V VERPFLICHTUNG ZUR SOLIDARITÄT Die Bürgerschaft ist vereint in der Pflicht zur gegenseitigen Solidarität. Auch die Stadtverwaltung hat diese Verpflichtung und fördert die Entwicklung und die Qualität der öffentlichen Dienstleistungen. Bedeutung Artikel V erläutert im Wesentlichen Artikel IV („Schutz der schwächsten und verletzlichsten Bevölkerungsgruppen und Einzelpersonen“) und stellt eine solidarische Qualitätsanforderung, welche im Sinne der Annehmbarkeit von Information, d.h. Zielgruppenspezifität, zu verstehen ist. Die Bereitstellung von für die Adressaten annehmbaren Informationsangeboten ist mit dem Solidaritätsgebot begründet. ARTIKEL VIII RECHT AUF POLITISCHE TEILHABE 4. In Erfüllung des Transparenzprinzips und in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Regelungen der jeweiligen Länder organisieren die Städte ihre Stadtverwaltung und Arbeitsweise so, dass sie Mechanismen umfassen, durch die sowohl die gewählten VertreterInnen als auch die Stadtverwaltung in der Verantwortung stehen. Bedeutung Artikel VIII, Absatz 4 konkretisiert eine Strukturanforderung und verlangt die ausdrückliche Verantwortung für die Gewährleistungen der Rechte nach Artikel IV ((„Schutz der schwächsten und verletzlichsten Bevölkerungsgruppen und Einzelpersonen“) und V („Verpflichtung zur Solidarität“). Der Beurteilungsmaßstab ist geltendes (Verwaltungs-)recht, welches sich an den Grundrechtsstandards der Bundesverfassung zu orientieren hat. Dieses sieht entsprechende Teilhabemöglichkeiten strukturell vor. Um deren Anwendung zu gewährleisten, müssen die gewählten VertreterInnen als auch die Stadtverwaltung darüber informiert sein. ARTIKEL XI RECHT AUF INFORMATION 1. D ie Bürgerinnen und Bürger haben das Recht, über alle Fragen des sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Lebens sowie der Stadtverwaltung informiert zu werden. Hier gelten als einzige Einschränkungen der Schutz der Privatsphäre des Einzelnen und der Schutz von Kindern und Jugendlichen. 2. D ie Stadtverwaltung gewährleistet den Bürgerinnen und Bürgern den freien und reibungslosen Zugang zu Informationen in transparenter Form. Zu diesem Zweck fördert sie das Erlernen moderner Kommunikationstechniken sowie den Zugang zu diesen Techniken und deren regelmäßige Aktualisierung. Bedeutung Absatz 1 stellt ein uneingeschränktes Recht auf Information fest. Damit ist festgelegt, dass die Stadt ihren BewohnerInnen Informationen zu allen Belangen des städtischen Lebens schuldet. Absatz 2 stellt sicher, dass Information gemäß Absatz 1 zugänglich sein muss. Die Zugänglichkeit ist qualitativ bestimmt: Sie muss transparent sein. Dies beinhaltet die wirtschaftliche und physische Zugänglichkeit sowie die Diskriminierungsfreiheit der Bereitstellung in all ihren Formen. Das heißt, Information muss verfügbar und tatsächlich zugänglich sein. Das Transparenzgebot Menschenrechtsstadt Salzburg 13 verlangt weiters, dass die Information ohne Unterscheidung auch verständlich und vollständig sein muss (inhaltliche Zugänglichkeit). In Hinblick auf die Fragestellung dieses Themenbereichs ist Artikel XI die zentrale Bestimmung der Charta. Für die Analyse werden folgende Qualitätsmerkmale von Information herangezogen: Relevanz, Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Zugänglichkeit in allen Aspekten. ARTIKEL XXIII EFFIZIENZ ÖFFENTLICHER DIENSTLEISTUNGEN 1. D ie Stadtverwaltung gewährleistet die Effizienz der öffentlichen Dienstleistungen und ihre Anpassung an die Bedürfnisse der BenutzerInnen. Sie achtet darauf, dass jegliche Diskriminierung und jeglicher Missbrauch vermieden werden. 2. D ie Stadtverwaltung stattet sich mit Instrumenten aus, um ihre Maßnahmen zu evaluieren und berücksichtigt die Ergebnisse. Bedeutung Eine effiziente Dienstleistung ist im Interesse der Verwaltung, aber auch im Sinne der Adressaten. Dies gilt auch für Information als Dienstleistung. Artikel XXIII spricht damit das Recht auf eine adäquate Dienstleistung an. Sie muss in angemessenem Ausmaß gewährt werden, sie muss wirtschaftlich für beide Seiten sein und sie muss bedürfnis gerecht sein. Absatz 2 verlangt Evaluationsmechanismen. Neben anderen Einrichtungen, wie z.B. das Recht auf Rech-nungsprüfung durch den Gemeinderat, ist das Projekt Menschenrechtsstadt Salzburg ein derartiger Mechanismus und vorliegender Problemaufriss als Gutachten im Sinne des Artikel XXIII zu verstehen. ARTIKEL XXIV PRINZIP DER TRANSPARENZ 1. D ie unterzeichneten Städte garantieren die Transparenz der Verwaltungstätigkeit. Die Bürgerinnen und Bürger müssen sich durch verständliche und regelmäßig aktualisierte Veröffentlichungen der städtischen Vorschriften und Bestimmungen über ihre politischen und administrativen Rechte und Pflichten informieren können. 2. D ie Bürgerinnen und Bürger haben das Recht auf Kopien der sie betreffenden Verwaltungsvorgänge, es sei denn, es bestehen spezielle Hinderungsgründe im öffentlichen Interesse oder im Bezug auf die Privatsphäre Dritter. 3. D ie Verpflichtung zur Transparenz, Veröffentlichung, Unparteilichkeit und Nichtdiskriminierung in den Aktivitäten der Stadtverwaltung bezieht sich auf: • den Abschluss von Verträgen, wobei auf die ordnungsgemäße Verwaltung der städtischen Ausgaben geachtet wird; • die Besetzung von städtischen Stellen mit Beamten, Angestellten und Arbeitern nach dem Prinzip der Eignung und Kompetenz. 4. Die Stadtverwaltung sorgt für die Transparenz und strikte Kontrolle bei der Verwendung öffentlicher Finanzmittel. Bedeutung Dieser Artikel spezifiziert Artikel XXIII („Effizienz öffentlicher Dienstleistungen“) noch zusätzlich. Absatz 1 klärt, was zu Artikel XXIII ausgeführt wurde und enthält eine konkrete Vorgangsweise. Absatz 2 enthält eine Eingriffsklausel. Die öffentliche Ordnung und die Privatsphäre Dritter schränken das Informationsrecht richtigerweise ein. Absatz 3 ist in Hinblick auf die Subventionsvergabe bedeutsam. Im Übrigen ist davon auszugehen, dass Stadtstatut und einschlägige Geschäftsordnungen die Einhaltung der Bestimmung sicherstellen. Auch Absatz 4 ist für die Umsetzung der Subventionsordnung bedeutsam. 14 Bericht 2010 Integrationsbüro 4.1.2. Zielbestimmung Die Bürgerinnen und Bürger haben das Recht, über alle Fragen des sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Lebens sowie der Stadtverwaltung informiert zu werden. Dies gilt sowohl für allgemeine Aspekte von Information als auch und insbesondere für die Information über Erledigungen und Dienstleistungen der Stadt einzelne BürgerInnen betreffend. Die Stadtverwaltung gewährleistet den Bürgerinnen und Bürgern den freien und reibungslosen Zugang zu Informationen in transparenter Form. Information muss den Bedingungen von Transparenz, Effizienz, Überprüfbarkeit, Relevanz, Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Zugänglichkeit in allen Aspekten genügen. Der Schutz der Privatsphäre des Einzelnen und der Schutz von Kindern und Jugendlichen sind zu gewährleisten. Die schwächsten und verletzlichsten Bevölkerungsgruppen und Einzelpersonen haben das Recht auf besonderen Schutz. Die Stadt ergreift alle notwendigen Maßnahmen, um die soziale Teilhabe aller Bürgerinnen und Bürger ohne Benachteiligung zu gewährleisten. Dies umfasst auch positive Maßnahmen. 4.1.3. Fremdenrechtliche Angelegenheiten Beispiele guter Praxis n Ergänzende Beratung durch Caritas, Clearinghouse, Helping Hands, Frauentreffpunkt, Vebbas, ÖH, usw. n okay-line für Zuwanderung und Integration in Vorarlberg: www.okay-line.at n Professionelle und routinierte Begleitung der Antragstellung in Behörde in Salzburg n Unterstützung im Problemfall durch engagierte MitarbeiterInnen, Gesprächsbereitschaft n Muttersprachliche Broschüren in mehreren Sprachen in der Behörde n Barrierefreier Zugang zur Behörde Problemanalyse Ausgangssituation Fremdenrecht ist Bundesrecht, die Salzburger Fremdenbehörde hat folgende Aufgaben im Vollzug von Verfahren nach dem Fremdengesetz: n Entscheidungen über Zuwanderung und Aufenthaltstitel n Entscheidungen über Verlängerung von Niederlassungsbewilligungen n Bearbeitung von Anträgen auf humanitäre Aufenthaltstitel Die Bestandsaufnahme hat folgende Problemfelder hinsichtlich des Zugangs der Bürgerinnen und Bürger zu Information und Beratung ergeben: n Die Rahmenbedingungen für die Behörde sind kontinuierlichen Veränderungen unterworfen: Die für das Fremdenrecht relevanten Gesetze sind in den letzten Jahren mehrfach geändert bzw. ergänzt worden (Fremdenrechtsnovellen 2005 und 2009, Bestimmungen zum humanitären Aufenthalt etc.). n Schulungen erfolgen nicht immer rechtzeitig: Die Behörden-MitarbeiterInnen sind beispielsweise in Bezug auf den Umgang mit dem humanitären Aufenthalt erst nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung bezüglich der Umsetzung geschult worden. n Zudem ergeben sich aufgrund der aktuellen Rechtsprechung und sich ändernder Auslegungspraxis immer wieder Neuerungen. Diese Situation stellt sowohl die Behörden-MitarbeiterInnen (die in der Regel keine JuristInnen sind) als auch die BeraterInnen der in diesem Bereich tätigen NGOs (die häufig ebenfalls keine Juristinnen sind) vor große Herausforderungen. Verfügbarkeit und Zugänglichkeit von Informationen über Fremdenrecht Auf der Homepage der Behörde finden sich keinerlei allgemeine Hinweise oder allgemeine Informationen über fremdenrechtliche Sachverhalte. Es findet sich lediglich der Hinweis „Informationen zu Aufenthaltszwecken, Behördenzuständigkeit, Erst- und Verlängerungsantrag,... unter folgendem Link“, hier wird auf die Homepage des Bundesministeriums für Inneres (BM.I) verlinkt. Auf der Homepage findet sich auch kein Hinweis auf den KundInnenkreis, für den die Behörde zuständig bzw. nicht Menschenrechtsstadt Salzburg 15 zuständig ist: so wird z.B. nicht darüber informiert, dass Anträge auf die österreichische Staatsbürgerschaft beim Land gestellt werden müssen oder dass der Wohnsitz entscheidend für die Zuständigkeit der Fremdenbehörde ist. Die jeweiligen Merkblätter für die verschiedenen Aufenthaltstitel sind zwar auf der Homepage verfügbar, allerdings sind die Texte (Antragsformulare, Merkblätter) in „Amtsdeutsch“ verfasst. Vokabular und Formulierungen stellen auch für deutschsprachige Menschen mit wenig Behördenerfahrung sowie für die üblichen KundInnen der Behörde (Menschen nicht-deutscher Muttersprache) eine erhebliche sprachliche Herausforderung und für viele Menschen eine Verständnishürde dar. Die Homepage und die Merkblätter stehen nur in deutscher Sprache zur Verfügung. Einzige Ausnahme ist die Integrationsvereinbarung: hier sind Versionen in Französisch, Englisch, Spanisch, Serbisch, Bosnisch, Kroatisch und Türkisch aufgeführt, die jedoch zum Zeitpunkt der Bestandsaufnahme (möglicherweise aus technischen Gründen) nicht abrufbar waren. In der Behörde selbst gibt es Informations-Faltblätter in vielen Verkehrssprachen. Rechtsmaterien in fremde Sprachen zu übersetzen ist wegen der Spezifität der Begriffe und Sachverhalte natürlich mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden, Übersetzungen sind in der Regel anfällig für Missverständnisse. Kommunikation SachbearbeiterInnen – KlientInnen in der Behörde Die Behörde ist barrierefrei über einen Lift zu erreichen, es gibt einen Warteraum mit Kinderecke. Der Parteienverkehr findet an folgenden Tagen statt: Montag 9-12 und 14-16 Uhr, Dienstag 8-11 Uhr, Mittwoch bis Freitag 8-12 Uhr. Das Vertrauensverhältnis KundIn und BehördenmitarbeiterInnen ist schwierig, die Interessenlagen sind unterschiedlich: die Behörde bzw. deren MitarbeiterInnen verstehen sich sowohl nach Auskunft des Behördenvertreters als auch nach Einschätzung von Befragten vor allem als Vollzugsbehörde der Fremdengesetzgebung im Auftrag des Innenministeriums und dabei in einer eher restriktiven Funktion der Regulierung von Zuwanderung. In dieser Funktion werden sie von den Antragstellenden als mächtige Personen wahrgenommen, deren Entscheidungen sie ausgeliefert sind. Die Bleibe-Interessen der Antragstellenden lassen sich dagegen häufig nicht unmittelbar oder direkt in die bestehenden Kategorien von „Aufenthaltszwecken“ einordnen, daher wären/sind oft Beratung und Vorfeld-Abklärungen nötig. Vor diesem Hintergrund erscheint die derzeit fehlende Trennung von Information über Antragstellung und gesetzliche Rahmenbedingungen und Entscheidungen über die Antragstellung in der Behörde problematisch, weil eine unbefangene und unabhängige Vorklärung aus Sicht der KundInnen bzw. in deren Interesse nicht möglich scheint. Aus Sicht von KlientInnen und befragten ExpertInnen erfordert jedoch die hochkomplexe Rechtsmaterie mehr Kommunikation als angeboten. Es wurden folgende Beispiele für unbefriedigende Kommunikation/Beratung in der Behörde angeführt: n Über den Antrag hinausgehende Auskünfte sind schwer erhältlich n Zu wenig Eingehen auf den Einzelfall, stattdessen schnelle Abwicklung auch in Zeiten von wenig Andrang n Keine Beantwortung von E-Mail-Anfragen n Unbefriedigender Umgang mit telefonischen Anfragen (Problem ist hier auch der Datenschutz – häufig werden Anfragen von Personen gestellt, deren Berechtigung nicht eindeutig überprüft werden kann.) n Es wird auch von Fällen berichtet, in denen Anträge (auf Aufenthaltstitel) in der Behörde nicht bzw. erst auf Intervention einer Beratungsstelle entgegengenommen wurden (aufgrund unterschiedlicher Einschätzungen bzgl. der Rechtmäßigkeit der Antragstellung bzw. der Erfolgsaussicht) Die Behördenkommunikation in deutscher Sprache ist für Menschen mit nicht-deutscher Muttersprache schwierig. Die Behördensprache ist deutsch, die MitarbeiterInnen in der Fremdenbehörde sprechen keine der gängigen Fremdsprachen. Die Erreichbarkeit der einzelnen SachbearbeiterInnen ist teilweise wegen Teilzeit schwierig, dies führt bei mehrmaligen Behördenbesuchen zu einem Wechsel von AnsprechpartnerInnen, der für die KundInnen eine erneute Kommunikationshürde darstellen kann. Verfahrensdauer (Fristen etc.) Die oft lange und nicht kalkulierbare Verfahrensdauer wird von KundInnen verschiedentlich als Problem bezeichnet. Diese resultiert nach Aussagen eines Behördenvertreters aus der Abhängigkeit der Salzburger Behörde vom Informationsaustausch mit anderen Behörden (beispielsweise kommt es zu Verzögerungen wegen der Anforderung des Original-Aktes). 16 Bericht 2010 Integrationsbüro Rechtsempfinden Das Rechtsempfinden der KundInnen und die Rechtslage stimmen häufig nicht überein, z.B. bei Fristen oder Fristversäumnissen. Einerseits sind die KundInnen über Veränderungen der Rechtslage oft nicht oder nicht ausreichend informiert (zum Beispiel bei der Verlängerung einer Aufenthaltsbewilligung, wenn man nicht rechtzeitig einen Antrag darauf gestellt hat: Viele wissen nicht und werden auch nicht rechtzeitig darüber informiert, dass in diesen Fällen eine Neu-Beantragung der Visa aus dem Heimatland notwendig ist. Außerdem beginnt neu die 5-Jahresfrist zu laufen, die wiederum eine Voraussetzung für die Niederlassungsbewilligung und für die Gleichstellung mit anderen EU BürgerInnen ist etc.). Die Informationen diesbezüglich werden vom Innenministerium an die Behörden weitergegeben. Aber auch inhaltlich stimmt das Rechtsempfinden mit der Rechtslage oft nicht überein, nachdem zum Fremdenrecht Bestimmungen gehören, die zu persönlichen Härten führen (z.B. Quotenregelung beim Familiennachzug, Anschlussaufenthalte nach Ablauf eines Schülervisums, Ehegattenregelung etc.). Komplexität der juristischen Sachlage Nach Erfahrungen von BeraterInnen führen die Komplexität und die häufigen Änderungen im Bundesrecht immer wieder auch zu unrichtigen bzw. irrtümlichen Auskünften und entsprechenden Bescheiden der Behörde. Eine unabhängige (Rechts-)Beratungsmöglichkeit wird daher als notwendig erachtet. In strittigen Fällen Auf die Frage nach AnsprechpartnerInnen für KlientInnen oder/und Beratungsstellen bei strittigen Rechtsauskünften wurde seitens der Behörde auf die AnsprechpartnerInnen in der Behörde hingewiesen, wonach bei den Dienstvorgesetzten der SachbearbeiterInnen laut Auskunft sowohl für KundInnen als auch für Beratungsstellen eine Nachfrage- sowie Einspruchsmöglichkeit bei behördlichen Auskünften und Entscheidungen besteht. Unklar ist, inwieweit KundInnen diese Auskunfts- und Einspruchmöglichkeit nutzen. Von verschiedenen österreichischen KundInnen (z.B. Ehefrauen aus binationaler Ehe, BetreuerInnen von Austauschprogrammen) wurde im Zuge der Befragung bestätigt, dass sie diese direkten Kontaktmöglichkeiten nützen und die Beratungen durchaus als kooperativ empfinden, bei KundInnen migrantischer Herkunft ist eher eine Tendenz wahrnehmbar, sich außerhalb der Behörde (muttersprachliche) Beratung und Unterstützung zu suchen. In der Erhebung wurden ergänzende Beratungsangebote durch Caritas, Clearinghouse, Helping hands, Frauentreffpunkt, Vebbas, ÖH und andere als Beispiele guter Praxis genannt. Beratungsangebot in der Stadt Salzburg Trotz dieser bestehenden Beratungsangebote ist das Informations- und Rechtsberatungsangebot zu Fragen des Fremdenrechts in der Stadt Salzburg nicht ausreichend, für bestimmte Zielgruppen mangelhaft. Für bestimmte Rechtsbereiche des Fremdenrechts gibt es überhaupt kein (unentgeltliches Rechts-)Beratungsangebot: genannt wurde eine spezifische Frauen-Beratung (u.a. Zwangsheirat, eigenständiges Leben) oder eine Beratung zur Beantragung des humanitären Aufenthalts. Das ergänzende kultursensible, dolmetschergestützte Rechtsberatungsangebot in der Stadt Salzburg ist nicht ausreichend und kaum mehr erreichbar (betrifft insbesondere Asylsuchende, Flüchtlinge und Schubhäftlinge). Maßnahmenvorschläge Maßnahme 1 Regelmäßige Informationsveranstaltung der Fremdenbehörde zu aktuellen Fragen des Fremdenrechts: n Grundlageninformation n Behandlung aktueller Fallbeispiele n Diskussion problematischer Fälle n Einmal jährlich (bei Bedarf öfter) n Bewerbung über diverse Netzwerke aus dem Integrationsbereich Fragenerhebung und gegebenenfalls Bedarfserhebung über das Integrationsbüro und die Plattform für Menschenrechte. Menschenrechtsstadt Salzburg 17 Ziel: Durch die Veranstaltungen findet ein regelmäßiger Informationsaustausch zwischen Behörde und NGOs/MultiplikatorInnen statt, die Rechtsunsicherheit bei NGOs und Betroffenen wird reduziert und die Zusammenarbeit mit NGOs verbessert. Durchführende: Fremdenbehörde (MA 1/01) und Integrationsbüro (MD/00) in Zusammenarbeit mit Plattform für Menschenrechte Maßnahme 2 Überarbeitung des bestehenden Internetauftritts der Fremdenbehörde hinsichtlich der KundInnenorientierung: n Leichte und klare Sprache inkl. „Übersetzung“ komplexer Rechtsmaterie n Einleitender Infoteil mehrsprachig n Verständliche Struktur ausgehend von Informationsbedürfnissen der KundInnen n Relevante Rechtsinformationen und Dokumente n Es wird ein Feedback durch die betr. NGOs (evtl. im Rahmen einer Informationsveranstaltung) eingeholt. Ziel: Es gibt ein zielgruppengerechtes Informationsangebot über fremdenrechtliche Belange im Internet. Durchführende: Fremdenbehörde (MA 1/01) und Integrationsbüro (MD/00) mit Informationszentrum (MD/04) Maßnahme 3 Überarbeitung und Ergänzung der „Willkommensmappe“ der Stadt Salzburg rund um das Thema Integration von „Drittstaatsangehörigen“: n Klare und einfache Sprache, mehrsprachige Ausgabe n Beratungsstellen und AnsprechpartnerInnen rund um das Thema Integration von Drittstaatsangehörigen. n Inhaltliche Fragen des Fremdenrechts wie z.B.: Aufenthaltstitel, Visa für Verwandtenbesuche und etc. n Die Mappe soll in der Fremdenbehörde, Bürgerservice und Bewohnerservice (BWS) aufgelegt werden und zur Weitergabe an migrantische Vereine und NGOs dienen. Ziel: Es gibt eine aktualisierte und erweiterte Information für die neuen BürgerInnen über die für sie wichtigen Belange und Beratungsangebote in der Stadt. Durchführende: Integrationsbüro (MD/00) in Kooperation mit NGOs und Fremdenbehörde (MA 1/01) Maßnahme 4a Weiterbildung der MitarbeiterInnen der Fremdenbehörde zu aktuellen Fragen des Fremdenrechts: n Anmelden des Schulungsbedarfes durch die Fremdenbehörde an das Personalamt n Zeitgerechte Schulung von MitarbeiterInnen der Fremdenbehörde Maßnahme 4b Verbesserung des Informationsflusses zwischen dem Bundesministerium für Inneres (BM.I) und der Fremdenbehörde: n Erstellung eines jeweils aktualisierten Handbuches/CD-ROMs zur Qualitätssicherung behördlicher Entscheidungen durch das BMI. Ziel: Die MitarbeiterInnen der Fremdenbehörde sind geschult in Hinblick auf die aktuelle Rechtssituation, die Umsetzungsrichtlinien sind bekannt und können angewendet werden. 18 Bericht 2010 Integrationsbüro Durchführende: Fremdenbehörde (MA 1/01) und Personalamt (MD/02); BMI Maßnahme 5 Schulung der MitarbeiterInnen der Fremdenbehörde im Bereich Menschenrechte durch das Österreichische Institut für Menschenrechte in Salzburg: n Stellenwert der Grundrechte in Österreich n Die Europäischen Richtlinien (Gleichbehandlung, Gleichstellung, Anti-Rassismus), aktuelle Rechtssprechung und ihre Umsetzung in Österreich Ziel: Die MitarbeiterInnen kennen und berücksichtigen die einschlägige und aktuelle europäische Rechtssprechung und Umsetzung in Österreich. Allfällige Ermessensspielräume werden im Sinne einer menschenrechtlichen Orientierung genutzt. Durch die Verringerung von Auslegungsspielräumen wird die Transparenz der Entscheidungen erhöht. Durchführende: Personalamt (MD/02) in Zusammenarbeit mit Personalentwicklungskommission, Fremdenbehörde (MA 1/01), Österreichisches Institut für Menschenrechte und Integrationsbüro (MD/00) 4.1.4. Wohnen in der Stadt Salzburg Beispiele guter Praxis n Die derzeitige bewährte Lösung für alle AntragstellerInnen ungeachtet ihrer Herkunft sieht vor, dass die SachbearbeiterInnen des Wohnungsamts das Antragsformular gemeinsam mit den AntragstellerInnen ausfüllen. Das Engagement und die soziale Einstellung der Leitung und MitarbeiterInnen des Wohnungsamts werden mehrfach positiv angeführt. n Die Sprechtage in den Stadtteilen (Bewohnerservice) werden als äußerst positiv gesehen und als wichtiges Instrument einer kundInnenorientierten Beratung aufgefasst. Problemanalyse Ausgangssituation Die Stadt Salzburg hat für ca. 10.000 Wohnungen in Salzburg die Vergaberechte, davon sind 2.000 gemeindeeigene Wohnungen und 8.000 Wohnungen gemeinnütziger Bauträger. Jährlich werden ca. 500 Wohnungen vergeben: 1-, 2-, 3- und 4-Zimmer-Wohnungen (bis ca. 90 m2) - im Neubau werden nur noch 2- bis 4-Zimmer-Wohnungen gebaut. Die Stadt Salzburg hat das Vergaberecht für alle gemeindeeigenen Wohnungen und für ein Drittel der städtischen Wohnungen der gemeinnützigen BauträgerInnen, laut Leiter des Wohnungsamtes ist das Ziel eine bessere soziale Durchmischung. GSWB und andere gemeinnützige Wohnbauträger Die GSWB (Gemeinnützige Salzburger Wohnbaugesellschaft) verfügt über 6.000 bis 7.000 Wohnungen, die nach Wohnbauförderungskriterien vergeben werden. Die Stadt als 50-prozentige Gesellschafterin (Land ebenfalls 50 Prozent) könnte die Vergabe beeinflussen bzw. Vergaberechte beanspruchen, nutzt diese Möglichkeit jedoch nicht. In den ExpertInnengesprächen wurde die Vermutung geäußert, der Grund sei Klientelismus der Parteien, der bei Vergabe über das Wohnungsamt nicht mehr möglich wäre. Diese Vermutung gilt auch für andere gemeinnützige Wohnbauträger. Neubau von gemeinnützigen Wohnungen Es werden derzeit nur 2-Zimmer-Wohnungen und größere Wohnungen gebaut. Der bauliche Standard und der Ausstattungs-Standard orientieren sich an entsprechenden Eigentumswohnungen (z.B. Wärmedämmung, Größe/ Raumaufteilung), mit steigenden Baukosten steigen jedoch auch bei den Sozialwohnungen die Mieten. Die Rückkehr Menschenrechtsstadt Salzburg 19 zu niedrigeren Standards ist schwierig und auch wenig wünschenswert. Die Größenbegrenzung ist hinsichtlich Familiengrößen und Familienverständnis von Zuwandererfamilien problematisch. Vergaberichtlinien Vergaberichtlinien existieren gemäß Gemeinderats-Beschluss von 1995, danach gab es kleinere Änderungen (meist EU-rechtliche Anpassungen), betreffend z.B. den Zugang gleichgeschlechtlicher Paare. Die Voraussetzungen neben der materiellen Situation (es gibt je nach Anzahl der Personen festgelegte Einkommensgrenzen, die nicht überschritten werden dürfen) und der aktuellen Wohnsituation sind u.a. folgende Kriterien: n drei Jahre in Salzburg wohnhaft oder berufstätig n Volljährigkeit (Ausnahme minderjährige Mütter) n Quote für Drittstaatsangehörige „entsprechend Bevölkerungsanteil“ Die Vergabe erfolgt unbefristet. Die Anspruchsberechtigung wird nur bei Beantragung geprüft. Bei der Ablehnung einer Wohnung durch den/die Anspruchsberechtigte/n aus nicht schlüssigen Gründen verliert der/die Anspruchsberechtigte für drei Jahre die Möglichkeit, um eine Gemeindewohnung anzusuchen. Der Verlust der Anspruchsberechtigung ist selten, dies kommt eher in berufsgruppenspezifischen Wohnungen vor. Es gibt keine Fehlbelegungsabgabe, z.B. für BezieherInnen größerer Einkommen. Die Fallzahl ist vermutlich gering. Eine Veränderung der Anforderung an die Wohnungsgröße ergibt sich manchmal aufgrund einer veränderten Familiensituation, Verwitwung etc., auch Finanzierungsschwierigkeiten können Probleme schaffen, da eine Untervermietung verboten ist. Ein konkreter Vorschlag ist die Schaffung einer Wohnungstauschbörse. Derzeit werden ca. 80 Prozent der Wohnungen an Menschen mit Migrationshintergrund aufgrund der spezifischen Bedürfnislagen vergeben. Ohne Quotierung wären dies vermutlich 100 Prozent. Die Quotierung ist allerdings durch geltendes Europäisches Recht nicht gedeckt. Probleme liegen in der Akzeptanz in der Bevölkerung sowie im politischen Umgang damit. Die Wohnungs-Vergabe wird im paritätisch besetzten Vergabeausschuss geprüft und genehmigt. Abweichungen von der Richtlinie in Einzelfällen werden dort begründet und genehmigt, bei sachlicher Rechtfertigung ist diese Praxis zulässig, das System scheint für politische Einflussnahme nicht anfällig. Transparenz/Information über Vergaberichtlinien Information über Vergabekriterien wird nicht öffentlich gemacht, da öffentliche Diskussionen, Polarisierungen und Politisierung des Themas zu erwarten sind. Auch die Vergaberichtlinien der gemeinnützigen Wohnbaugesellschaften sind trotz Ankündigung im Wohnleitbild der Stadt nach wie vor nicht öffentlich zugänglich. Bedarfssituation 70.000 Haushalte sind mit der Wohnsituation prinzipiell zufrieden und haben keinen weiteren Bedarf. 1500 bis 2000 Haushalte bräuchten neue Wohnungen. Häufig sind dies Haushalte mit mehrdimensionalen Problemlagen (Verschuldung, familiäre Situation etc.). Verletzliche Zielgruppen n Für akut wohnungslose Frauen mit Kind/ern steht die Schaffung eines geeigneten Übergangs-Wohnraums derzeit vor der Realisierung. n Erstmals sind im Herbst 2009 zwei Wohnungen an Menschen mit Down-Syndrom vergeben worden, grundsätzlich wird von beiden selbständiges Wohnen angestrebt, bei Bedarf kann aber auch eine Betreuungsperson untergebracht werden. n Für Alleinerzieherinnen mit Kind (oft dringlicher Unterbringungsbedarf z.B. nach Trennung von Lebensgemeinschaft etc.) fehlt geeigneter Wohnraum, eine Lösung dafür ist allerdings derzeit in Entwicklung. n Junge Erwachsene werden mit 18 Jahren aus betreuten Jugendwohneinrichtungen entlassen. Derzeit gibt es eine kooperative Lösung mit dem Jugendamt, eine nachhaltige Lösung ist erwünscht. n Manche Menschen in besonders schwierigen Lebenssituationen (z.B. Alleinstehende, Menschen mit psychischen Problemen, Traumata oder Suchtproblemen, in langjährigen materiellen Schwierigkeiten) werden derzeit in teuren Privatpensionen untergebracht. Der Bedarf an besonderen Wohnformen (z.B. mit Betreuung) ist gegeben. n Für Großfamilien mit vielen Kindern und Mehrgenerationenhaushalte (oft migrantischer Hintergrund) fehlt ein angemessener Wohnraum. Die Trennung der Haushalte ist schwierig. 20 Bericht 2010 Integrationsbüro n Konventionsflüchtlinge: Vom Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) erfolgt innerhalb der ersten drei Jahre nach Anerkennung eine Versorgung mit Wohnraum, die Wohnungen sind jedoch von vorneherein zu klein oder werden aufgrund des Familienzuwachses zu klein. Nach drei Jahren besteht ein Anspruch auf eine Wohnung über das Wohnungsamt. Derzeit warten ca. 200 Personen aus Tschetschenien, Irak und Iran auf Wohnungen. Die Akzeptanz in der Nachbarschaft ist jedoch ein massives Problem. „Wohnbürgschaften“ durch PolitikerInnen oder angesehene Personen des öffentlichen Lebens wären eine kostenlose Idee zur Verbesserung der Beziehungen und Erstaufnahme in den Siedlungen. Sprache Der Einsatz mehrsprachiger Formulare war wenig erfolgreich, da häufig „Analphabetismus“ oder fehlende Erfahrung im Umgang mit Formularen auch in der Muttersprache vorliegt. Die MitarbeiterInnen des Wohnungsamts unterstützen KundInnen bei der Antragsstellung. Derzeit ist im Amt kein/e MitarbeiterIn mit einschlägigen Fremdsprachkenntnissen (bzw. Migrationshintergrund), das wäre aber willkommen und erwünscht. Maßnahmenvorschläge Maßnahme 1 Wohnfolder: „Rund ums Wohnen“: n BenutzerInnenfreundliche, leichte und klare Sprache n Gemeinnützige AnbieterInnen, Zugang, … n Wertvolle Tipps, Empfehlungen und AnsprechpartnerInnen n Information über die Vergaberichtlinien Ziel: Es gibt leicht fassbare Informationen über den Zugang zu leistbarem Wohnraum. Durchführende: Wohnungsamt (MA 3/03) in Kooperation mit Informationszentrum (MD/04), Beauftragten-Center (MD/00) Maßnahme 2 Wohnberatung vor Ort (in den Stadtteilen): n Zweimal pro Jahr wird in jeder BewohnerInnenservicestelle (BWS) bzw. in den Räumen, die für bewegungsbeeinträchtigte Menschen zugänglich sind, eine Beratung des Wohnungsamts angeboten. Ziel: Es gibt Information durch das Wohnungsamt in den Stadtteilen, die für bewegungsbeeinträchtigte Menschen zugänglich und niederschwellig ist. Durchführende: Wohnungsamt (MA 3/03) in Kooperation mit Informationszentrum (MD/04), Beauftragten-Center (MD/00) und Bewohnerservice (BWS) Maßnahme 3 Themenoffensive: Miteinander Wohnen n Entwicklung eines Projekts zum Wohnen, das mit verschiedenen Schwerpunkten durchgeführt werden kann bzw. Weiterführung und Ausbau der Bewohnerservice-Initiative „Miteinander Leben“. n Das Projekt umfasst: l Thematisierung aktueller Fragen des Zusammenlebens l konkrete Maßnahmen zur Verbesserung und Förderung eines guten Zusammenlebens. Ziel: Es gibt eine dialog- und beteiligungsorientierte Förderung des Zusammenlebens durch Workshops, Information und Projekte. Menschenrechtsstadt Salzburg 21 Durchführende: Bewohnerservice, BeauftragtenCenter (MD/00) Maßnahme 4 Schwerpunkt Projekt „Miteinander Wohnen“: Das Integrationsbüro hat ein Pilotprojekt initiiert, das erfolgreich erprobt wurde: Mehrsprachige Folder und Hausordnungen in Piktogrammform: n Ausdehnung des Projekts auf alle gemeinnützigen Wohnbauanlagen Ziel: Alle Hausordnungen der gemeinnützigen Wohnbauprojekte sind in Piktogrammform in den Wohnanlagen ausgehängt und die Folder werden in den gemeinnützigen Wohnbauanlagen aufgelegt. Durchführende: Gemeinnützige Wohnbauträger und BeauftragtenCenter (MD/00) Maßnahme 5 Institutionalisierung sozialarbeiterischer Begleitung in allen großen gemeinnützigen Wohnanlagen: n Anregung einer Gesetzesinitiative im Salzburger Landtag hinsichtlich l der verpflichtenden Verwendung der Gewinne der Gemeinnützigen Bauträger für die Finanzierung von Sozialräumen (Errichtung und Betrieb) und l langfristige sozialarbeiterische Begleitung der Wohnsiedlungen ohne die Kosten der Finanzierung auf die BewohnerInnen abzuschlagen. Ziel: Langfristige sozialarbeiterische Begleitung ist in allen großen gemeinnützigen Wohnbauprojekten und bestehenden Wohnsiedlungen institutionalisiert. Durchführende: Amt für Stadtplanung (MA 5/03), Gemeinderatsbeschluss Maßnahme 6 Forcieren kostengünstigen Bauens – Modellprojekt: n Ausschreibung eines Bauprojekts „Kostengünstiges Bauen“ und/oder Schaffung eines Förderpreises für „Kostengünstiges Bauen“ n Festlegung von Kriterien der Umsetzung n Einrichtung eines Baubeirats (u.a. Wohnungsamt, SIR, …), der das Vorhaben begleitet n Evaluierung und Transfer auf andere Wohnbauvorhaben mit dem Ziel der Senkung der Mietpreise Ziel: Es wird kostengünstiger Wohnraum und ein Modellprojekt zu kostengünstigem Bauen geschaffen und die Ergebnisse können auf die Wohnbautätigkeit insgesamt angewandt werden. Durchführende: Initiative Politik: Bürgermeister, Landeshauptfrau, Gemeinderat, Landtag Maßnahme 7 Erhöhung der Wohnungs-Vergabequote durch das Wohnungsamt: n Der Prozentanteil der Stadt Salzburg bei der Wohnungsvergabe der neu errichteten Wohnungen wird auf 50 Prozent erhöht. l Dementsprechende Änderung des Wohnleitbildes der Stadt und Anpassung der Vergabekriterien und der Vergabe l Die Information nach außen an die Bevölkerung ist zu verbessern. 22 Bericht 2010 Integrationsbüro Ziel: Die Erhöhung der Wohnungs-Vergabequote gibt der Stadt Salzburg die Möglichkeit mehr Wohnraum zu vergeben und erlaubt eine bessere Abdeckung der hohen Nachfrage. Durchführende: Wohnbauträger und Wohnungsamt (MA 3/03), Gemeinderat 4.1.5. Angebote für SeniorInnen Beispiele guter Praxis n Es gibt ein sehr breites Beratungsangebot in der Stadt, bei den Bewohnerservice- u. Stadtteilzentren, in bestehenden Beratungseinrichtungen, mit dem die nutzenden SeniorInnen sehr zufrieden sind. n Die Öffnung der städtischen SeniorInnenheime mit Angeboten für SeniorInnen der Umgebung, z.B. Mittagstisch oder Ausflüge, verbessert die Einbindung ins Umfeld. n BewohnerInnen-Beiräte, AngehörigensprecherInnen und „BewohnerInnen Parlament“ der städtischen SeniorInnenheime, SeniorInnenbeirat der Stadt Salzburg sind als Mitspracheeinrichtungen installiert. n Web-Stadt-Salzburg, Stadt-Leben sind gelungene Informationsangebote. n Der SeniorInnenratgeber der Stadt Salzburg bietet einen guten Überblick über Angebote für SeniorInnen in der Stadt und informiert auch über Vergünstigungen für SeniorInnen, beispielsweise beim Salzburger Verkehrsverbund oder beim Mittagessen in SeniorInnenheimen. Er wird jährlich an alle SeniorInnen verschickt, zudem gibt es stadtteilspezifische Informationen z.B. im Stadt-Leben/Salzburger Monat sowie in den Zeitschriften der SeniorInnen-Vereinigungen. n Die aufsuchende SeniorInnenarbeit in Hallein hat sich in einem Pilotprojekt als sehr erfolgreich erwiesen und wurde gut angenommen, sie hilft bei der Überwindung der Schwelle für Erstkontakte. Problemanalyse Ausgangssituation Zum Bereich SeniorInnen gehören folgende städtische bzw. durch die Stadt kofinanzierte Angebote: n Städtische SeniorInnenheime (ca. 850 Heimplätze) n SeniorInnenwohnungen für SeniorInnen ab 55 (Garconnieren oder 2-Zimmer-Wohnungen in SeniorInnenwohnhäusern) – ca. 350 Wohnungen n Fünf Tagespflegezentren für SeniorInnen, die von verschiedenen Anbietern im Auftrag der Stadt geführt werden n Bewohnerservicestellen mit Beratungsangeboten für SeniorInnen n Hauspflegedienst der Stadt und Ambulante Pflegedienste Zugang zu SeniorInnenheimen Ein aktuelles Thema im Zusammenhang mit SeniorInnen sind die 2009 diskutierten Richtlinien für den Zugang zu SeniorInnenheimen. Es ist im Sinne der Chartabestimmungen als positiv anzusehen, dass zum ersten Mal Richtlinien politisch beschlossen und die Zugangs- bzw. Vergabekriterien für Heimplätze öffentlich und transparent gemacht werden sollen. Der Zugang zu Heimen soll allerdings (nach derzeitigem Stand, 2009) mit Ausnahme von Härtefällen auf ÖsterreicherInnen und EU-BürgerInnen beschränkt werden, dies steht in Widerspruch zu geltenden EU-Bestimmungen (z.B. EU-Antidiskriminierungs-Richtlinie) und in krassem Widerspruch zu verschiedenen Chartabestimmungen. Über die Vergabe befindet ein Sachverständigen-Team, eine Kontrolle durch ein politisches Gremium ähnlich dem Wohnungsvergabeausschuss findet nicht statt. Information, Beratung und Angebote Aufgrund des breiten Informations- und Beratungs-Angebotes für Salzburger SeniorInnen und angesichts der knappen Ressourcen der Arbeitsgruppe war es nicht möglich, einen umfassenden Überblick über den Zugang zu Information und Beratung im Bereich SeniorInnen zu erhalten, zumal eine geplante Kleingruppe aus ExpertInnen im Bereich SeniorInnen nicht zustande kam. Es ließ sich also auch nicht feststellen, inwieweit im Folgenden ange- Menschenrechtsstadt Salzburg 23 sprochenen Probleme repräsentativ für die Gesamtsituation in Salzburg sind oder ob sie nur für Teilbereiche oder einzelne Stadtteile zutreffen. Die vorliegenden Ergebnisse aus der Fragebogenerhebung und aus ExpertInnengesprächen ermöglichen dennoch einen ersten Einblick in die Situation und können als Orientierung für eine umfassendere Bestandsaufnahme dienen. n Betroffene beschäftigen sich mit SeniorInnenangeboten erst, wenn der/die Bedarf/Notlage eingetreten ist, was eine umfassende Information erschwert. Die Information über SeniorInnenangebote sollte dagegen möglichst frühzeitig erfolgen und zudem langes Zuhause-Wohnen unterstützen, d.h. präventive Informationen ebenso enthalten wie Informationen über Unterstützungsangebote. Die Information sollte sowohl die SeniorInnen selbst als auch Angehörige erreichen. n Es gibt in Salzburg ein breites Informationsangebot in den Stadtteilen und in den Tageszentren, dieses Informationsangebot erreicht jedoch überwiegend gut situierte und gebildete Mittelschichts-SeniorInnen. n Das städtische Angebot „SeniorInnenwohnungen“ ist in der Bevölkerung wenig bekannt. n Es gibt zu wenige AnsprechpartnerInnen für Auskünfte und Informationen zu spezifischen Problemlagen und Zielgruppen (z.B. Problemlagen von pflegebedürftigen Menschen migrantischer Herkunft, Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen und Pflegebedarf). n In vielen Familien nicht österreichischer Herkunft gibt es kein (ausreichendes) Wissen über die in der Stadt vorhandenen Unterstützungs-Angebote und über die Unterbringung in Pflege- und SeniorInnenheimen. Aufsuchende Betreuung Es gibt in Salzburg keine aufsuchende Betreuung/Alterswohlfahrt und es bestehen keine niederschwelligen Möglichkeiten für institutionsferne Menschen, mit der professionellen Infrastruktur in Kontakt zu kommen und so Zugang zu Informationen zu erhalten. Angebote in Tageszentren Angebote in Tageszentren werden von migrantischen SeniorInnen kaum/wenig genutzt, die Gründe dafür sind nicht bekannt (fehlendes Wissens, fehlender Bedarf/Interesse, fehlender Zugang …). Kultursensible Pflegekonzepte und geschlechtssensible Angebote n Ob und inwieweit kultursensible Pflegekonzepte in der ambulanten Pflege, in der klinischen Geriatrie oder in den Heimen umgesetzt werden, ist nicht bekannt, in offiziellen Informationen wird jedenfalls nicht darauf hingewiesen. n Die bestehenden Angebote für SeniorInnen sind nicht geschlechtssensibel, und es besteht beispielsweise keine Möglichkeit, sich für männliche oder weibliche Pflegepersonen zu entscheiden. Wohnen in städtischen SeniorInnenheimen Durch die neue SeniorInnenheimrichtlinie werden SeniorInnen mit der Drittstaatsangehörigkeit beim Zugang zu den städtischen SeniorInnenheimen benachteiligt, da diese nur in bestimmten Härtefällen aufgenommen werden können. Es gibt keine Informationen darüber, wie in den Heimen mit besonderen Bedürfnissen im Zusammenhang mit Ernährung umgegangen wird (z.B. Ernährung nach religiösen Vorschriften, vegetarisch) oder über kultursensible Pflegekonzepte. Im Heim ist der Zugang zu kulturellen Angeboten (und die Mittel dafür) für HeimbewohnerInnen problematisch (z.B. interessante, qualitativ hochwertige Zeitungen, Veranstaltungen). Falls Interesse ermittelt wird, müsste Mobilitätsmanagement betrieben werden. Kultur- und Literaturangebote sind in den Heimen ausbaufähig und könnten mit gezielten Fördermaßnahmen verbessert werden. Maßnahmenvorschlag Maßnahme Umfassende Bestandsaufnahme der Informations- und Beratungsangebote für SeniorInnen: unter breiter Einbeziehung und Berücksichtigung der Situation von n SeniorInnen nicht österreichischer Herkunft n SeniorInnen in prekären Lebenslagen (Armut, Obdachlosigkeit, Verwahrlosung, Gewalterfahrungen) n SeniorInnen mit geistigen und/oder psychischen Beeinträchtigungen 24 Bericht 2010 Integrationsbüro Ziel: Es steht eine fundierte Wissensbasis für Weiterentwicklung und Verbesserung des Informations- und BeratungsAngebots für SeniorInnen zur Verfügung. Durchführende: Seniorenbetreuung (MA 3/00), Abteilung Seniorenheime (MA 4/00) 4.1.6. Rechtsberatung für Frauen Problemanalyse Ausgangssituation Das Frauenbüro der Stadt Salzburg, im Schloss Mirabell, hat ein Angebot „Rechtsberatung für Frauen“ rund um Eheschließung, Trennung und Scheidung. Vier Juristinnen beraten 14-tägig immer am Mittwoch von 15 bis 19 Uhr. Die Nachfrage ist groß, das Angebot wird gut angenommen. Die Auslastung ist kontinuierlich hoch, in den Sommermonaten etwas schwächer. Pro Beratungstermin kommen rund zehn Frauen, im Jahr 2008 waren es insgesamt 155 Frauen. 2006 erfolgte eine Erweiterung des Angebots auf das Doppelte. Überdies bieten weitere Frauenberatungseinrichtungen ebenfalls Rechtsberatung für Frauen an. Dies macht deshalb Sinn, weil damit unterschiedliche Zielgruppen erreicht werden können. Die Bewerbung des städtischen Angebots erfolgt postalisch und über die Website www.stadt-salzburg.at. Darüber hinaus wirkt die Empfehlung und mündliche Weitergabe als wichtige Informationsquelle. Angebot und Betreuung Beim städtischen Angebot handelt es sich um eine rechtliche Erstberatung. Eine weitergehende Betreuung oder Begleitung ist nicht möglich. Die Frauenberatungsstelle „Frauentreffpunkt“ bietet hingegen auch eine umfassende Betreuung an. Kundinnen Die Zielgruppe, die durch das Angebot des Frauenbüros der Stadt Salzburg angesprochen wird, kommt vorwiegend aus der „Mittelschicht“. Migrantinnen sind wenige unter den Kundinnen (2008 waren es nur zwei). Frauen aus sozial benachteiligten Gruppen sind insgesamt schwächer vertreten. Mehr als 80 Prozent der betreuten Frauen haben Kinder. Die Erwerbsquote unter den Frauen lag 2008 bei knapp 35 Prozent. Sprache Die Beratung ist nur in deutscher Sprache möglich. Manche Kundinnen bringen selbständig Dolmetscherinnen mit. Information und Wissen Frauen kommen mit einem äußerst schlechten Informationsstand in die Beratung. Eine grundlegende Kenntnis über ehe- und familienrechtliche Belange fehlt weitgehend. Das freudige Ereignis einer Eheschließung lässt Frauen von einer grundlegenden Information für den ehelichen Konfliktfall Abstand nehmen. Der Informationsbedarf besteht dann erst anlassbezogen, wenn grobe Beziehungsprobleme virulent sind. Frauen mit Migrationshintergrund haben es oft schwer sich zu artikulieren. Ebenso besteht ein mangelndes Wissen über Aufklärung und Information über Probleme von Eheschließungen mit Männern aus anderen Kulturen. Muttersprachliche Rechtsberatung wird derzeit nur über den „Frauentreffpunkt“ (BKS, englisch) und über den Verein „Viele“ (türkisch) angeboten. Menschenrechtsstadt Salzburg 25 Maßnahmenvorschlag Maßnahme Frauenrechtsberatung: n Erhebung des Angebots in der Stadt Salzburg n Schaffung eines ExpertInnennetzwerks Ziel: Es gibt eine umfassende Information über das Beratungsangebot und kontinuierlichen Erfahrungsaustausch der Beraterinnen. Durchführende: Frauenbüro (MD/00) 4.1.7. Subventionsvergabe der Stadt Salzburg Beispiele guter Praxis n Der Umgang mit Förderungsansuchen wird vielfach positiv gesehen: umfangreiche und verständliche Information auf der Homepage, unkomplizierte Antragstellung, rasche Bearbeitung, reibungslose Abwicklung. Die Kulturabteilung wurde mehrfach als positives Beispiel genannt. n In Teilbereichen der städtischen Förderpolitik gibt es mehrjährige Fördervereinbarungen. Für die FörderungsnehmerInnen schafft dies Sicherheit. Für bisher 19 Kultur- und/oder Bildungseinrichtungen (Stand Juli 2010), die in Programmierung, Betriebs- und Personalkosten über das jeweilige Kalenderjahr hinaus Verpflichtungen eingehen müssen, gibt es mehrjährige Fördervereinbarungen mit der Stadt Salzburg. n Als Beispiel gelungener Informationspolitik betreffend Subventionsvergabe ist die Stadt Linz aufgefallen: Auf der Homepage findet sich beispielsweise zentral unter der Rubrik „Förderungen“ ein Hinweis, zu welchen Themen und Bereichen Förderungen bezogen werden können. n Die Subventionsordnung der Stadt Graz enthält eine umfassende Nicht-Diskriminierungsklausel und ein Gemeinnützigkeitsgebot für SubventionsnehmerInnen und Subventionsgegenstand. Problemanalyse Zentrale und systematische Information Es gibt keine zentrale und systematische Information über sämtliche Förderungsmöglichkeiten durch die Stadt Salzburg. Da es auf der Homepage keine allgemeine Rubrik zu Förderungen gibt, muss über die einzelnen Ressortthemen danach gesucht werden. In verschiedenen Themenbereichen ist nicht ersichtlich, dass Förderungen angeboten werden. Wissen zu Förderungen Um Förderungen erfolgreich zu beantragen, ist eine gute Wissensbasis erforderlich: wo, wann und wie können Förderungen von der Kommune erhalten werden. Manche Förderstellen sind aufgrund der knappen Budgetmittel in ihrer Informationsoffensive zurückhaltend. Förder-InteressentInnen äußern die Erfahrung, öfter und an den verschiedensten Stellen nachfragen zu müssen, um an ausreichende Information zu kommen. Dadurch entsteht das Gefühl zu BittstellerInnen zu werden. Abstimmung zwischen einzelnen Ressorts bzw. Stadt-Land Die Abstimmung sowohl zwischen den Ressorts bzw. Magistratsabteilungen als auch zwischen Stadt und Land erfolgt, jedoch nicht konsequent. Vergabekriterien In den Subventionsrichtlinien sind formale Vorgaben hinsichtlich der Verwendung der Gelder formuliert. Inhaltliche Vergabekriterien sind in der Regel nicht explizit ausgedrückt. Es gibt keine allgemeinen ethischen Vorgaben, die 26 Bericht 2010 Integrationsbüro die Menschenrechte und die Freiheit von Kunst und Wissenschaft wahren. Ebenso fehlen Ausschlusskriterien von FörderwerberInnen, deren Vorhaben und damit verbundener Sanktionen, wenn die Rechte Dritter verletzt werden. Aus Erfahrungsberichten von FörderungswerberInnen wird deutlich, dass für den Erhalt von Förderungen „gute Beziehungen“ als ausschlaggebend gesehen werden. Für neue Vereine und Initiativen sei es schwer an Fördergelder heran zu kommen. Der Eindruck entsteht, dass die SubventionsgeberInnen nicht an neuen EmpfängerInnen interessiert sind. Förderung für neue Vereine, Initiativen Junge Menschen, neu gegründete Vereine oder Initiativen berichten von Schwierigkeiten zu einer Förderung ihrer Projekte zu kommen. Gerade migrantische Vereine haben oft zu wenig Wissen und Kontakte, und es fehlen häufig auch die Kenntnisse, wie ein Projekt formal korrekt abgewickelt wird. Zeitraum Die Förderbewilligungen betreffen meist einen Zeitraum von einem Jahr. Dies schafft Unsicherheit, eine kontinuierliche Arbeit zu leisten. Eine Umsetzung der Vorhaben ist oft nur dann möglich, wenn andere GeldgeberInnen vorhanden sind und sich mitbeteiligen. Kleinere/neuere Vereine empfinden die erforderlichen Formalitäten des Öfteren als hohen logistischen Aufwand und hohe Schwelle. Die mangelnde finanzielle Absicherung stellt den Fortbestand so mancher Vereine in Frage. Voraussetzungen und Vergabekriterien für die mehrjährigen bzw. langfristigen Förderungen sind ebenfalls vielen nicht bekannt. Aktive Steuerung Aus den Rückmeldungen wird auch deutlich, dass weder die Subventionsrichtlinie noch etwaige Vergabekriterien als Steuerungsinstrument z.B. für eine aktive Antidiskriminierungsarbeit verwendet werden. Hier liegt nach Einschätzung der Arbeitsgruppenleitung ein großes Potential für eine aktive Steuerung der kommunalen Aktivitäten im Sinne der Charta für Menschenrechte. Maßnahmenvorschläge Maßnahme 1 Schulungs- und Qualifizierungsangebot: für migrantische Vereine, Fraueninitiativen, Initiativen im Behindertenbereich, Jugendliche und weitere verletzliche Gruppen: n Erarbeitung eines Workshop-Konzepts zur Qualifizierung von InteressentInnen (aus benachteiligten Gruppen) für die Planung und Durchführung sowie finanzielle Abwicklung kleinerer Projekte n Vermittlung der Information über städtische und nichtstädtische Möglichkeiten der Projektförderung, des Projektmanagements und der Abwicklung von kleineren Projekten n Nach einem Jahr Evaluierung, ob das Angebot für die Zielgruppen bedarfsorientiert und ausreichend ist Ziel: Es gibt für verletzliche Gruppen einen verbesserten Zugang zur Antragstellung auf Fördermittel durch bessere Information, Qualifizierung und Vernetzung. Durchführende: BeauftragtenCenter (MD/00) und Plattform für Menschenrechte in Kooperation mit Förderstellen (Abteilungen: Kultur und Schule (MA 2/00), Soziales (MA 3/00), Wirtschaftsservice (MD/00)) Maßnahme 2 Erstellen einer übersichtlichen Gesamtdarstellung über alle städtischen Förderungen im Internet: n Übersicht über unterschiedliche FördergeberInnen und Förderungsschwerpunkte n Voraussetzungen und formale Anforderungen für Förderungen n Zuständige AnsprechpartnerInnen Menschenrechtsstadt Salzburg 27 Ziel: Es gibt einen verbesserten Zugang zu Informationen über die gesamten Fördermöglichkeiten der Stadt Salzburg. Durchführende: Förderstellen (MD/00, MA 2/00, MA 3/00) mit Informationszentrum (MD/04) Maßnahme 3 Förderstromanalyse: n Eine extern zu vergebene Studie (z.B. über die FH Salzburg, Universität Salzburg) untersucht die Förderströme in einem Pilotbereich. Eine Förderstromanalyse als Pilotstudie und -projekt soll: l Zielgruppenorientierung und Erreichung von Angeboten erheben und dokumentieren l Zugang zu Information über Vergabekriterien und Transparenz in Bezug auf geleistete Förderungen erheben und dokumentieren l Vorschläge zur Behebung von Defiziten und zur Nutzung von Gestaltungsspielräumen unter Menschenrechtscharta- und Diversitäts-Gesichtspunkten erstellen l Diversitätskriterien und praktikable Vorgaben zu deren Erfassung festlegen l Vorgaben für Jahres-Berichte entwickeln (z.B. Transparenzkriterien) Ziel: Es wird eine Wissens-Basis für sinnvolle Schwerpunktsetzungen und Interventionen unter Diversitäts- und/oder Menschenrechts-Gesichtspunkten geschaffen. Durchführende: Bürgermeister in Kooperation mit Plattform für Menschenrechte bzw. Runder Tisch Menschenrechte Maßnahme 4 Ergänzung einer Nicht-Diskriminierungsklausel als Präambel zu den Subventionsrichtlinien. (Siehe Kapitel 5) Maßnahme 5 Schulungsmaßnahmen der zuständigen Bediensteten zur Subventionsvergabe im Sinne der Chartabestimmungen. (Siehe Kapitel 5) 4.1.8. Information in der Stadt Salzburg Problemanalyse Fehlendes Bekenntnis zur Zuwanderung Es fehlt in Salzburg ein klares Bekenntnis der Politik zur realen Situation der Zuwanderung. In Salzburg leben über 40.000 Personen mit Migrationshintergrund (Bevölkerungsanteil ca. 1/3), jedoch bekennt sich keine politische Gruppierung öffentlich zur realen Zuwanderungssituation und zur Notwendigkeit von Zuwanderung. Politische Gruppierungen fürchten die öffentliche Diskussion oder bedienen Ressentiments der Bevölkerung. Zugang zur Information Die befragten ExpertInnen weisen auf eine wichtige Rahmenbedingung des Themenkomplexes in Hinblick auf Information hin: Die einheimische Bevölkerung wird nicht ausreichend und mit sachlichen Informationen über Zuwanderungs- und Migrationsthemen und -daten informiert, was undifferenzierte Ängste eher verstärkt. Die in der Bevölkerung bestehenden Ängste werden nicht aufgegriffen, Unterstützung für die „einheimische“ Bevölkerung wird nicht bzw. nicht in ausreichendem Umfang angeboten. Wie schon oben dargestellt, ist die Kommunikation zwischen den MitarbeiterInnen der Stadtverwaltung und den Menschen mit nicht-deutscher Muttersprache und somit der Zugang zur Information generell oft erschwert. Da diese KundInnen sich mit der Behördensprache (juristische Fachbegriffe) schwertun und/oder die deutsche Sprache nicht gut genug beherrschen. 28 Bericht 2010 Integrationsbüro Maßnahmenvorschläge Maßnahme 1 Schaffung eines öffentlich zugänglichen Dolmetschpools: n Schaffung eines Pools von DolmetscherInnen n Erarbeitung von Angeboten zur Qualifizierung der DolmetscherInnen in Hinblick auf professionelle Standards (Verschwiegenheit, Sprachvermittlung etc.) n Erarbeitung eines Nutzungskonzeptes n Erarbeitung eines Finanzierungsmodells n Gemeinsame Nutzung durch unterschiedliche öffentliche Verwaltungen und Organisationen in der Stadt und KundInnen Ziel: Die Verständigung zwischen Magistrat (Verwaltung) und KundInnen wird durch Unterstützungsangebote in gängigen Herkunftssprachen der KundInnen und in Gebärdensprache verbessert. Durchführende: BeauftragtenCenter (Behindertenbeauftragte und Integrationsbeauftragte (MD/00)) Maßnahme 2 Informationskampagne zur Zuwanderung: um die Enttabuisierung der De-facto-Einwanderung zu erreichen und den ZuwanderInnen eine Wertschätzung entgegenzubringen. Transportiert werden sollen Botschaften wie z.B: n Wir brauchen Zuwanderung n Wir respektieren/akzeptieren ZuwanderInnen n Wir unterstützen ZuwanderInnen und deren Integration n Wir ermöglichen/fördern Partizipation von ZuwanderInnen n Wir wünschen uns ZuwanderInnen in den Ämtern und Behörden Ziel: Die Akzeptanz für Zuwanderung/ZuwandererInnen wird verbessert und positiv besetzt, Wertschätzung den ZuwanderInnen entgegengebracht. Verwaltungsangestellten werden für das Thema sensibilisiert. Durchführende: Integrationsbüro, Personalentwicklungskommission (MD/00), Informationszentrum (MD/04) 4.2. Armut, Armutsgefährdung und Gesundheit Die These im Kontext der wirtschaftlichen und sozialen Rechte lautet: Soziale Ungleichheit führt zu gesundheitlicher Ungleichheit. Oder: Armut macht krank! Der Umstand, dass sozial benachteiligte Lebenssituationen wie Armut bzw. Armutsgefährdung zu einem höheren Krankheitsrisiko und damit zu einem schlechteren Gesundheitszustand führen, ist evident und wissenschaftlichempirisch seit langem bestens belegt. Ob psycho-sozialer Stress und Scham, schlechtere Wohnverhältnisse, krank machende Arbeitsverhältnisse, mangelnde Zahngesundheit, ein erhöhtes Suchtverhalten oder schlicht die Tatsache, dass Ärmere früher sterben u. v. m.: Die Bandbreite der durch Armut und Armutsgefährdung (mit-)verursachten gesundheitlichen Folgen ist äußerst groß. Mielck 1 fasst die zahlreichen empirischen Erkenntnisse in einem einfachen Erklärungsmodell für die Zusammenhänge zwischen sozialer und gesundheitlicher Ungleichheit wie folgt zusammen: 1 Mielck, Andreas: Soziale Ungleichheit und Gesundheit. Empirische Ergebnisse, Erklärungsansätze, Interventionsmöglichkeiten, Bern 2000 Menschenrechtsstadt Salzburg 29 Soziale Ungleichheit / Armut / Ausgrenzung BewältigungsRessourcen Gesundheitliche Belastungen Gesundheits verhalten Gesundheitliche Versorgung Gesundheitliche Ungleichheit (Unterschiede in Mortalität und Morbidität) Die vier Komponenten des Erklärungsmodells im Detail Unterschiede in den gesundheitlichen Belastungen wie z. B. n Psychische und physische Belastungen am Arbeitsplatz n Arbeitslosigkeit erhöht das Krankheitsrisiko = psycho-sozialer Stress, Scham n Lebensbedingung und -qualität innerhalb der Wohnung und im Wohngebiet Unterschiede in den Bewältigungsressourcen wie z. B. n Geringere Bildung n Psychosoziale Bedingungen / psychosozialer Stress n Finanzielle Barrieren (Zahnsanierung, Selbstbehalte …) Unterschiede in der gesundheitlichen Versorgung wie z. B. n Wenig Gesundheits-aufklärung speziell für Armutsbetroffene n Erreichbarkeit bzw. Vorhandensein von Gesundheitseinrichtungen bzw. -leistungen (ländliche Regionen etc.) n Angebotsstruktur von Gesundheitseinrichtungen nimmt auf spezifische – oftmals psycho-soziale – Problemlagen Armutsbetroffener wenig Rücksicht n Informationsvermittlung ist „mittelschichtsorientiert“ (Sprache, Problemformulierung etc.) n Mangelnder Versicherungsschutz n Mangelnde Gesundheitsversorgung von sozial benachteiligten Gruppen (Wohnungslose) Unterschiede im Gesundheits- und Krankheitsverhalten wie z. B. n Geringere Symptomaufmerksamkeit bzw. geringer ausgeprägtes präventives Gesundheitserhalten n Geringer ausgeprägtes Körperbewusstsein n Spezifische Nutzung von Gesundheitseinrichtungen (eher praktischer als Facharzt, Abbruch von Therapien …) n Schlechtere Ernährung n Erhöhte „kardio-vaskuläre Risikofaktoren“ (Stress, Rauchen, Bewegungsarmut …) Die wissenschaftliche Erforschung dieser Zusammenhänge kann im internationalen Kontext als umfassend beschrieben werden, national und regional spielt dieses Forschungsthema allerdings keine angemessene Rolle, wird von einzelnen Ausnahmen2 abgesehen. Folglich steht dem auch eine nationale/regionale Gesundheitspolitik gegenüber, die zwar ständig das allgemeine Bekenntnis zur umfassenden Gesundheitsversorgung aller Menschen hoch preist, eine umfassende und gezielt auf von Armut und Armutsgefährdung ausgerichtete Strategie bislang 2 ÖBIG-Studie, Daten der Statistik Austria, auch im Rahmen der Armutserhebung EU-SILC 30 Bericht 2010 Integrationsbüro allerdings vermissen lässt. Dieser Befund lässt sich grundsätzlich auch für die Stadt Salzburg treffen. Die Berücksichtigung dieses Themas im Rahmen der Umsetzung eines Menschenrechtsdokuments erscheint damit mehr als gerechtfertigt. Die Kompetenzen im Bereich Gesundheit sind breit gestreut und erfordern in vielen Fällen ein koordiniertes Vorgehen sowie eine Vielzahl von Handlungspartnern. Der Stadt Salzburg kommt dabei oftmals mangels gesetzlicher Kompetenzen eine „aktivierende“ Rolle zu. Bei den folgenden Maßnahmen der AG 3 wird daher auf eine Nennung der zur Umsetzung notwendigen Organisationen, Gebietskörperschaften und sonstigen Akteure vorerst verzichtet, diese sind aber im Maßnahmenkatalog angeführt. Außerdem wird im Folgenden auf die (fast überall) notwendige Einleitung der Maßnahmen „Einsatz der Stadt Salzburg für...“ verzichtet. 4.2.1. Relevante Chartabestimmungen ARTIKEL XVII RECHT AUF GESUNDHEIT 1. D ie Stadtverwaltung fördert den gleichberechtigten Zugang aller Bürgerinnen und Bürger zum Gesundheitswesen und zur Vorsorge. 2. D ie Stadtverwaltung ergreift alle notwendigen Initiativen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit, insbesondere durch Präventions- und ggf. aktive Interventionsmaßnahmen. 3. D ie unterzeichneten Städte tragen durch Maßnahmen auf wirtschaftlichem, kulturellem, sozialem und stadtplanerischem Gebiet allgemein zur Förderung der Gesundheit ihrer Bürgerinnen und Bürger unter deren aktiver Mitarbeit bei. ARTIKEL IV SCHUTZ DER SCHWÄCHSTEN UND VERLETZLICHSTEN BEVÖLKERUNGSGRUPPEN UND EINZELPERSONEN 1. D ie schwächsten und verletzlichsten Bevölkerungsgruppen und Einzelpersonen haben das Recht auf besonderen Schutz. 2. D ie Stadtverwaltung unternimmt alle notwendigen Schritte, um behinderte Menschen voll in das Leben der Stadt zu integrieren. Wohnungen, Arbeitsstätten und Freizeitanlagen müssen daher bestimmten Anforderungen entsprechen. Die öffentlichen Verkehrsmittel müssen allen zugänglich sein. 3. D ie unterzeichneten Städte betreiben eine aktive Politik zur Unterstützung der schwächsten und verletzlichsten Bevölkerungsgruppen, um allen das Recht auf Teilhabe am städtischen Leben zu ermöglichen. 4.Die Städte ergreifen alle notwendigen Maßnahmen, um die soziale Integration aller Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten, was auch immer der Grund für ihre verletzliche Lage sein mag, und vermeiden dabei Diskriminierungen. 4.2.2. Zielbestimmung Der inhaltliche Bezug zum vorliegenden Thema und des Erklärungsmodells zur Europäischen Charta für den Schutz der Menschenrechte in der Stadt ist Artikel XVII – Recht auf Gesundheit, der aufgrund der allgemeinen Formulierung natürlich auf alle gesellschaftlichen Gruppen und Individuen anzuwenden ist, also auch auf von Armut und Armutsgefährdung Betroffene. Insgesamt drei Zielbestimmungen werden dabei genannt: n Die Stadtverwaltung fördert den gleichberechtigten Zugang aller Bürgerinnen und Bürger zum Gesundheitswesen und zur Vorsorge. n Die Stadtverwaltung ergreift alle notwendigen Initiativen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit, insbesondere durch Präventions- und ggf. aktive Interventionsmaßnahmen. n Die unterzeichneten Städte tragen durch Maßnahmen auf wirtschaftlichem, kulturellem, sozialem und stadtplanerischem Gebiet allgemein zur Förderung der Gesundheit ihrer Bürgerinnen und Bürger unter deren aktiver Mitarbeit bei. Menschenrechtsstadt Salzburg 31 Vergleicht man nun die drei in der Charta genannten gesundheitlichen Zielbestimmungen mit den vier Komponenten des Erklärungsmodells von Mielck, lassen sich leicht Bezugspunkte/inhaltliche Überschneidungen herstellen: Nennt Mielck die mangelnde gesundheitliche Versorgung als einen Aspekt, der zu sozialer Ungleichheit führt, ist zugleich der „gleichberechtigte Zugang zur Gesundheitsversorgung (…) und Vorsorge aller“ eines der drei Ziele der Charta (Absatz 1 des Artikels XVII). Absatz 2 des Artikels XVII („Initiativen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit, insbesondere durch Präventionsund Interventionsmaßnahmen“) lässt sich insofern mit dem Modell von Mielck in Verbindung bringen, als dies wiederum die Aspekte „Mangelnde gesundheitliche Versorgung“ (mit vor allem auch gesundheitspräventiven Maßahmen) bzw. auch „Gesundheitsverhalten“ („reaktives Gesundheitsverhalten“, „Suchtverhalten“ etc.) betrifft. Bei Maßnahmen auf unterschiedlichen Ebenen zur Förderung der Gesundheit (Absatz 3 des Artikels XVII) lassen sich grundsätzlich inhaltliche Bezugspunkte zu allen vier Erklärungskomponenten ausfindig machen, z.B. gesundheitsfördernde Maßnahmen im Wohngebiet (gesundheitliche Belastung), gesundheitspräventive Projekte/Maßnahmen für spezifische von Armut betroffenen Gruppen (gesundheitliche Versorgung), Verbesserung der Bewältigungsressourcen (Bildungsmaßnahmen, Gesundheitsaufklärung) oder auch eine Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung (z.B. spezifische Gesundheitsinformationen betreffend). Grundsätzlich lässt sich argumentieren, dass das Erklärungsmodell und die Zielbestimmungen der Charta – Artikel VXII große inhaltliche Überschneidungen aufweisen und für Analyse bzw. Maßnahmengestaltung im Rahmen der Umsetzung der Charta den inhaltlichen Rahmen bestens abzudecken vermögen. Die Themenstellung nimmt unmittelbar auch auf Artikel IV der Charta Bezug. Aufgrund des erhöhten Armutsgefährdungsrisikos für ältere Menschen, Frauen, insbesondere verbunden mit spezifischen familiären Situationen bzw. Migrationshintergrund ergeben sich klare – intersektionale – Verletzbarkeitsmuster. Eine besondere Verletzlichkeit hinsichtlich Armut und Gesundheit ergibt sich im Zusammenhang mit dem Aufenthaltsstatus und einem damit verknüpften Sozialversicherungsschutz. 4.2.3. (Chronisch) Psychisch Kranke und Angehörige Beispiele guter Praxis n Psychosoziale Zentren in Vorarlberg und der Steiermark n „Sonnenhof“ von Pro Mente Oberösterreich, ambulante Wohnassistenz der Pro Mente Salzburg „Laienhilfe“ n Familienähnliche Wohngemeinschaft für SeniorInnen in Mattsee. n Notschlafstelle Exit7 sowie Tagesbetreuung 7days der Caritas n Psychosozialer Notdienst der Pro Mente Oberösterreich (pnd) n Anti-Stigma-Kampagne in München n Familienunterstützende Dienste (famud) der Lebenshilfe Salzburg für Familien von Menschen mit Behinderung Problemanalyse Rehabilitation, Versorgung, Krisendienst Es gibt kaum Möglichkeiten zur Rehabilitation für psychisch kranke Menschen. Auch die Versorgung durch ambulante, stationäre und soziale Dienste, wie zum Beispiel Soziotherapie, kann den eher im Ansteigen begriffenen Bedarf nicht zufriedenstellend abdecken. Obwohl in der Stadt Salzburg ein psychiatrischer Krisendienst dringend nötig wäre, existieren keine aufsuchenden Krisendienste. Information über Angebote für psychisch erkrankte Menschen Ein allgemeiner Überblick über die Angebote für psychisch erkrankte Menschen in der Stadt Salzburg fehlt (allerdings bietet die Broschüre „gut.beraten“ des Landes Salzburg einen guten Überblick). Zur Prophylaxe somatischer 32 Bericht 2010 Integrationsbüro Erkrankungen und Gefährdungen (Hepatitis, Diabetes, Krebs, Rauchen etc.) gibt es ebenfalls keinerlei Informationsmaterial. Betreuung von Menschen mit akuten Suchtproblemen Menschen mit akuten Suchtproblemen haben es in der Stadt Salzburg besonders schwer zu einer Betreuung zu gelangen. Betreuungseinrichtungen für psychisch kranke Menschen nehmen diese Betroffenen nicht auf - Alternativen gibt es keine. Mangel an SachwalterInnen Der Mangel an SachwalterInnen stellt ein zunehmend größer werdendes Problem dar, denn die Betroffenen sind meist nicht in der Lage, sich um diverse Angelegenheiten selbst zu kümmern. Hürden für Personen mit geringen finanziellen Mitteln Für Personen mit geringen finanziellen Möglichkeiten sind noch zusätzlich Hürden zu bewältigen. Der Zugang zu einer (bei psychischer Krankheit meist notwendigen) unentgeltlichen Psychotherapie ist nur bei schwerwiegenden Diagnosen für eine begrenzte Personenzahl möglich, die Wartezeiten bei Kassen-PsychiaterInnen sind lang. Physische Gesundheit psychisch Kranker Ein weiteres Defizit stellt die mangelnde Sorge um die physische Gesundheit psychisch Kranker dar. Die Betroffenen sind selten in der Lage selbstständig regelmäßige Zahnarztbesuche, anstehende Impfungen oder allgemeine Gesundheitschecks durchzuführen. Beratung und Unterstützung für pflegende Angehörige Neben der bereits existenten Pflegeberatung des Landes wäre auch eine Beratung für pflegende Angehörige psychisch erkrankter Menschen notwendig. Denn der Zugang zu Pflegegeld, vor allem zu höheren Stufen, gestaltet sich für psychisch kranke Menschen schwierig, was durch eine kompetente Beratung verbessert werden könnte. Menschen, die ihre von einer psychischen Krankheit betroffenen Angehörigen betreuen, benötigen dringend Unterstützung. Durch die enorme psychische Belastung, die sie erleben, sind auch sie selbst gefährdet zu erkranken. Daher stellt das fehlende Angebot einer stundenweisen Übernahme ihrer Betreuungsaufgaben ein weiteres Defizit dar, ebenso wie eine langfristige Unterstützung durch mobile Hilfsdienste. Fehlende Angebote für psychisch erkrankte Kinder, Jugendliche, Frauen, SeniorInnen n Auf Kinder und Jugendliche mit psychischen Krankheiten abgestimmte außerstationäre Angebote fehlen, ebenso Alten- und Pflegeheime für psychisch erkrankte Menschen. n Spezielle Angebote für psychisch kranke Frauen in Schwangerschaft oder mit Kindern sowie Unterstützung für Frauen, die von einer postnatalen Depression oder einer postnatalen Psychose betroffen sind, gibt es nicht. n Es existieren zu wenig kostenlose bzw. mit geringen Kosten verbundene Angebote für Depressive und psychisch Kranke (Kosten einer Psychotherapie sind zu hoch), besonders SeniorInnen haben kaum eine Möglichkeit, kostenlose Beratung in Anspruch zu nehmen Anti-Stigma-Arbeit Es wäre wünschenswert, wenn die Stadt Salzburg auch im Bereich der Anti-Stigma-Arbeit Initiativen setzen würde, um der generellen Stigmatisierung psychisch erkrankter Menschen entgegen zu wirken. Angaben zu empirischen Daten Aufgrund der Praxiserfahrung ist bekannt, dass die Anzahl an (chronisch) psychisch erkrankten Menschen und deren Angehörigen, die von den eingangs angeführten Defiziten betroffen sind, sehr hoch ist. Es ist sehr zu begrüßen, wenn von der Stadt Salzburg dementsprechende Daten und Zahlen erhoben und zur Verfügung gestellt werden würden. Menschenrechtsstadt Salzburg 33 Maßnahmenvorschläge Maßnahme 1 Erweiterung von Möglichkeiten der Rehabilitation im extramuralen Setting: n Für die Aufhebung der 900-Stunden-Deckelung der Psycho-Rehabilitation sowie der Regelung, dass Psycho-Rehabilitation nur einmal im Leben gewährt werden kann n Für die Schaffung der psychosozialen Zentren mit Integration eines aufsuchenden Krisendienstes n Für die Einrichtung der ambulanten, stationären und sozialen Dienste (Soziotherapie, Wohnassistenz,…) Ziel: Die Rehahilitation im extramuralen Setting ist dem Bedarf entsprechend erweitert. Maßnahme 2 Öffentlichkeitsarbeit zur ehrenamtlichen Sachwalterschaft: n Öffentlichkeitsarbeit und PR-Kampagne, um die BürgerInnen der Stadt für die Sachwalterschaft als Ehrenamt zu gewinnen Ziel: Die Zahl der ehrenamtlichen SachwalterInnen wird erhöht. Maßnahme 3 Verbesserung des Psychotherapieangebots: Bezüglich der Verbesserung des Psychotherapieangebots tritt die Stadt Salzburg mit folgenden Anliegen an die Krankenkassen heran: n Erhöhung der Anzahl an KassenpsychiaterInnen n Aufhebung der Begrenzung der Anzahl an Personen, die kostenlosen Zugang zu Psychotherapie erhalten Ziel: Zugang zu kostenloser Psychotherapie ist in ausreichendem Ausmaß gewährleistet. Die Wartezeiten bei KassenpsychiaterInnen und -therapeutInnen sind deutlich reduziert. Maßnahme 4 Einrichtungen für psychisch kranke Menschen mit akuter Suchtproblematik: Die Stadt engagiert sich für die Errichtung von Einrichtungen für psychisch kranke Menschen mit akuter Suchtproblematik bezüglich n Schaffung betreuter Wohneinrichtungen für psychisch kranke Menschen mit akuter Suchtproblematik Ziel: Es existieren in ausreichendem Maß betreute Wohneinrichtungen für psychisch kranke Menschen mit akuter Suchtproblematik, um allfällige somatische Folgeerkrankungen zu vermeiden. Maßnahme 5 Angebote für SeniorInnen mit psychiatrischer Diagnose: n Erhöhung der psychiatrischen und psychosozialen Kompetenz in (städtischen) SeniorInnenheimen n Neue Einrichtungen für SeniorInnenheimbewohnerInnen mit psychiatrischer Diagnose (z.B. betreute Wohn- und Hausgemeinschaften) Ziel: Ausreichende psychiatrische und psychosoziale Kompetenz in SeniorInnenheimen und spezialisierte Einrichtungen (siehe: Good Practice familienähnliche Wohngemeinschaft für SeniorInnen in Mattsee) sind vorhanden. 34 Bericht 2010 Integrationsbüro Maßnahme 6 Schaffung und/oder Ausbau von Angeboten für psychisch erkrankte Kinder und Jugendliche: n Tagesangebote und Notschlafeinrichtungen mit psychosozialer Betreuung für Jugendliche (siehe: Good Practice Notschlafstelle Exit7 sowie Tagesbetreuung 7days der Caritas) n Anlaufstellen und soziokulturelle Angebote für Kinder und Jugendliche in den Stadtteilen n Streetwork Ziel: Ausreichende spezifische Angebote für die Zielgruppe psychisch erkrankte Kinder und Jugendliche sind vorhanden. Maßnahme 7 Einrichtung eines aufsuchenden psychiatrischen Krisendienstes, der vor Anforderung der Exekutive bei psychischen Krisen beigezogen werden kann und eine Amtshandlung nach dem Unterbringungsgesetz begleitet (siehe: Good Practice: Psychosozialer Notdienst der ProMente Oberösterreich, pnd) mit n Multiprofessionellem Team mit ausreichender Erfahrung bei akuten psychischen Krisen n Flächendeckender Erreichbarkeit 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr, nach telefonischer Verständigung möglichst rasch vor Ort, in kritischen Ausnahmesituationen abrufbar, auch vor Eintreten einer hochakuten Selbst- und Fremdgefährdung Ziel: Es wurde eine ergänzende effiziente, deeskalierende und bedarfsdeckende Struktur für Menschen in akuten Krisensituationen eingerichtet. Maßnahme 8 Anti-Stigma-Kampagne: Gegen die Stigmatisierung psychisch erkrankter Menschen nach dem Vorbild der Anti-Stigma-Kampagne in München. Ziel: Abbau der Stigmatisierung psychisch erkrankter Menschen. Maßnahme 9 Erweiterung der Dienstleistungen im Sinne der Entlastung pflegender Angehöriger psychisch erkrankter Menschen: n Angebot einer stundenweisen Übernahme der Betreuungsaufgaben sowie Schaffung einer langfristigen Unterstützung durch mobile Hilfsdienste. (Nach dem Vorbild der Familienunterstützenden Dienste (famud) der Lebenshilfe Salzburg für Familien von Menschen mit Behinderung.) Ziel: Ausreichende Entlastungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige psychisch erkrankter Menschen sind vorhanden. 4.2.4. Erkrankungen, Invalidität, Arbeitsverlust und familiäre Systeme Beispiele guter Praxis n AK: Runde Tische: Berufliche Reha, Clearingstelle n Servicestelle „Arbeit und Gesundheit“ Wien, Kapfenberg n Work fit Nö n Plattform Szbg – Productive Agingmaßnahmen in den Einrichtungen n AHZ-Case Mangement Projekt für Menschen mit multifaktoriellen Problemen, bei denen alle Maßnahmen versagt haben (auch physische und psychische Gesundheit) n Dänisches Modell in Pflegearbeit Menschenrechtsstadt Salzburg 35 n Gesundheitsteams vor Ort (D): soziale Stadt- gesunde Stadt, Qualitätskriterien erarbeitet, Datenbank für goodpractice-Beispiele aufgebaut: www.gesundheitliche-chancengleichtheit.de Problemanalyse Prävention n MigrantInnen und Menschen, die sich sprachlich schlecht ausdrücken können, erhalten oft schlechtere ärztliche Behandlung. Es werden auch nicht alle Krankheiten diagnostiziert, die aber für die Gewährung einer Frühpension oder einer Invaliditätspension relevant wären (vor allem bei psychischen Erkrankungen). n Generell gibt es mangelnde Information (z. B. über Pflegegeld, Ambulante Dienste, etc.) im Bereich der niedergelassenen Ärzte. n Einkommen und Gesundheit hängen stark zusammen. Ständige finanzielle Beengtheit verursacht Stress und in der Folge Krankheit. Durch das – im europäischen Vergleich – zu geringe Arbeitslosengeld kann dieser Kreislauf nur schwer unterbrochen werden. Akutgeschehen n Für Nicht-ÖsterreicherInnen ist die Inanspruchnahme ambulanter Dienste nur erschwert möglich. n Hilfsbedürftige Personen, die mit ihrem/ihrer PartnerIn oder sonstigen Angehörigen in einem Haushalt leben, haben keinen Anspruch auf eine Haushaltshilfe, wenn diesen prinzipiell zuzumuten wäre, dass sie den Haushalt führen, ohne Berücksichtigung weiterer Umstände (z.B. wenn Gatte von Montag bis Samstag auf Montage ist). n Personen unter 60 Jahren sind von den städtischen SeniorInnenheimen ausgeschlossen, der Zugang für Drittstaatsangehörige ist nur in Ausnahmefällen möglich. n Krankenbetten werden nur noch von der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA) mitfinanziert; die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) gewährt eine Unterstützung, vorausgesetzt es wird kein Pflegegeld bezogen. n Hilfen werden oft nur zu kurz gewährt, z.B. ambulante Betreuung psychisch Kranker durch Mobilen Hilfsdienst (MOHI) nur für ein Jahr. Eine dauerhafte ambulante Betreuung für chronisch psychisch Kranke existiert nicht. n Es gibt zu wenig Töpfe um in finanziellen Notsituationen (ob selbst- oder fremdverschuldet) zu helfen und vor weiterer Akkumulation der Probleme zu schützen. n Personen ohne legalen Aufenthaltsstatus bzw. ohne Sozialversicherung haben keinen Zgang zur Gesundheitsversorgung. Rehabilitation, Chronifizierung n Viele Kranke oder Menschen mit Teilarbeitsunfähigkeit haben keinen Berufsschutz, da sie entweder als Angelernte arbeiten oder nicht genug Jahre in ihrem erlernten Beruf zusammenbringen. Es gibt aber oft nicht die Jobs, die aufgrund der Krankheit laut Arbeitsmedizin zumutbar wären (z.B. Billeteur). n Betroffene haben Probleme, wenn psychische Erkrankungen (z.B. Depressionen) am Arbeitsmarktservice (AMS) nicht erkannt und als Arbeitsunwilligkeit ausgelegt werden. n Psychotherapie und Transportkosten werden nicht im nötigen Ausmaß bezahlt, die Refundierungen und/oder Zuschüsse der Krankenkassen sind zu niedrig, Tagsätze für Tageszentren teilweise zu teuer. Maßnahmenvorschläge Maßnahme 1 Etablierung zielgruppenorientierter Beratung und Begleitung von Menschen mit Sprachbarrieren (MigrantInnen, Personen mit Sprachdefiziten) bei Erkrankung, Invalidität: n ÄrztInnen: Vermehrte Aufklärung und Informationslieferung über Pflegegeld, Ambulante Dienste, Heilmittel etc. sowie zielgruppengerechte Beratung und Info (z.B. MigrantInnen: Abbau von Sprachbarrieren), mehrsprachiges Informationsmaterial n Salzburger Landeskliniken (SALK): Ausbau des DolmetscherInnenpools für PatientInnen und alle ÄrztInnen, Ausbau der Beratung in Krankenhäusern in herkömmlichen Herkunftssprachen der PatientInnen n Gebietskrankenkasse (GKK), Land und Bund: Finanzierung des DolmetscherInennpools n Pensionsversicherungen: Stärkere Beachtung von psychischen Erkrankungen in Bezug auf Pflegegeldgewährung n Bund: Konzept des Case-Managements der GKK soll ausgebaut und sozialversicherungsunabhängig angeboten 36 Bericht 2010 Integrationsbüro werden, v.a. gezielt für MigrantInnen mit Sprachproblemen. n Stadt: l Erstellen von Broschüren (wie SeniorenInnenratgeber) in mehreren Sprachen l Finanzierung von Dolmetschdiensten, auf diese Dienste sollen ÄrztInnen, aber auch PatientInnen zugreifen können l Präventive Besuche von Personen hohen Alters durch z.B. Kontaktbesuchssdienst des Magistrats, Bewohnerservice etc., um Informationen über relevante Belange zu geben Ziel: Menschen mit Sprachbarrieren sind bei Diagnose und ärztlicher Behandlung gleichgestellt und adäquate medizinische Versorgung und Pflege sind gewährleistet. Maßnahme 2 Ambulante Dienste für Nicht-ÖsterreicherInnen: nBedarfsgerechtere Gewährung ambulanter Dienste für hilfsbedürftige Personen n Bei fehlender Gewährung Übernahme der Kosten durch die Stadt Salzburg, um Verschlechterung der Situation vermeiden zu können Ziel: Ambulante Dienste sind für alle hilfsbedürftigen Personen gewährleistet – auch für die, die mit PartnerInnen oder Angehörigen in einem Haushalt leben. Maßnahme 3 Flexibilisierung und/oder Ausweitung des Berufsschutzes für kranke oder berufsunfähige Personen: Die Stadt Salzburg tritt an das AMS heran bezüglich: n Sensibilisierung der AMS-BeraterInnen für psychische Erkrankungen (z.B. Depressionen), damit sie in der Beratung am AMS erkannt und nicht als Arbeitsunwilligkeit ausgelegt werden n Schulung der AMS-BeraterInnen hinsichtlich Krankheitsbilder und deren Konsequenzen (welche Einschränkungen gibt es, usw.) n Entwicklung von Jobangeboten unter Berücksichtigung des aktuellen Arbeitsmarktes und echter Alternativen, die aufgrund der Krankheit laut Arbeitsmedizin zumutbar wären (z.B. Billeteur) n Ausweitung des Berufsschutzes für von Krankheit oder Berufsunfähigkeit Betroffene Ziele: Psychische Erkrankungen und (daraus resultierende) Berufsunfähigkeit werden beim AMS erkannt und berücksichtigt. Es gibt adäquate, laut Arbeitsmedizin zumutbare Jobangebote und einen ausreichenden Berufsschutz für die Betroffenen. Maßnahme 4 Änderung der Richtlinie bezüglich des Zugangs zu den städtischen SeniorInnenheimen: n Änderung und eindeutige Formulierung der Zugangsbestimmungen, damit sie den Zugang für Drittstaatsangehörige und für unter 60-jährige Personen ermöglichen n Inklusion; Schaffung von Heimplätzen für unter 60-jährige Personen (chronischer Alkohol-Abusus, psychisch kranke Personen,...) Ziel: Alle BürgerInnen der Stadt sind hinsichtlich des Zugangs zu den städtischen SeniorInnenheimen gleichgestellt. Maßnahme 5 Bewilligung von Kostenübernahme für Krankenbetten und Angebot an Leihbetten: Die Stadt setzt sich ein für: n Bewilligung von Kostenübernahme für Krankenbetten n Angebot an Leihbetten Menschenrechtsstadt Salzburg 37 n Großzügigere Bewilligung der Hilfsmittel n Die Stadt bietet Leihbetten zu leistbaren Tagsätzen an. Ziel: Es stehen ausreichend leistbare Krankenbetten zur Verfügung. Maßnahme 6 Finanzierung von Psychotherapie und diversen Unterstützungsleistungen im nötigen Ausmaß: n Großzügigere Refundierung/Zuschuss der Krankenkassen bei Transportkosten und Psychotherapie n Schaffung einer sozialen Staffelung bei den Tagsätzen für Tageszentren n Ermäßigung oder Befreiung bei Anschlüssen und laufenden Kosten von Notruftelefonen für MindestpensionistInnen Ziel: Es gibt leistbare Psychotherapie und Transportmöglichkeiten. Maßnahme 7 Höheres Arbeitslosengeld und höhere Sozialhilfe bzw. Mindestsicherung: Mehr Begünstigungen und Befreiungen z.B. bei öffentlichen Verkehrsmitteln; Stromscheck (in Anlehnung an den Heizscheck, etc.) Ziel: Der Kreislauf Armut – psychischer Stress – Krankheit – verfestigte Arbeitslosigkeit – Armut ist durchbrochen. Maßnahme 8 Ausbau der ambulanten Betreuungsformen und der finanziellen Unterstützungen: n Erhöhung der finanziellen Unterstützung seitens des Landes und der Stadt n Erhöhung der Zuschüsse und Refundierungen der Krankenkassen n Schaffung neuer Unterstützungsmöglichkeiten: große Lücke zwischen den Angeboten der Ambulanten Dienste und der 24-h-Pflege n Vernetzung von Tageszentren und Ambulanten Diensten Ziel: Es gibt mehr finanzielle Unterstützung seitens des Landes und der Stadt sowie großzügigere Zuschüsse und Refundierungen der Krankenkassen im Gesundheitsbereich, um präventiv wirksam sein zu können und somit finanziell intensivere Folgen abzuwehren bzw. um bereits bestehende Erkrankungen adäquater behandeln und somit zu einer schnelleren und vor allem langfristigen Erholung der Situation führen zu können. 4.2.5. Gesundheit und Wohnumfeld, Freizeitgestaltung für Jugendliche Problemanalyse Partizipative Prozesse, Infrastruktur und Bewohnerservicestellen Die Verantwortung der Stadt für die Gesundheit ihrer BewohnerInnen wurde bisher wenig wahrgenommen. Es gibt keine Kultur bzw. keine Erfahrungen mit partizipativen Prozessen, die aber für eine bedarfsgerechte Gesundheitsförderung Voraussetzung sind. Die notwendige Infrastruktur (wie z.B. kostenlos zur Verfügung stehende Räumlichkeiten für Aktivitäten interessierter Gruppen) steht nicht im ausreichenden Maße wohnortnah zur Verfügung. Die Bewohnerservicestellen (BWS) bieten z.T. niederschwellige Angebote wie z.B. Blutdruckmessungen an, allerdings fehlt bisher eine koordinierte Vorgangsweise in der Prävention. Darüber hinaus führte die „Aufgabenreform“ der BWS zu zusätzlichen Betreuungsgebieten bei gleichzeitiger Einsparung von € 68.300,- (siehe Amtsbericht vom 31.5.2006). Angaben zu empirischen Daten Es gibt keine Datenlage zur Stadt Salzburg, daher auch nicht in Bezug auf Quartiere/Stadtteile. Österreichweit 38 Bericht 2010 Integrationsbüro werden Daten und Studien zum Thema Soziale Ungleichheit und Gesundheit zur Verfügung gestellt, z.B. vom Österreichischen Bundesinstitut für Gesundheit (ÖBIG) und der Statistik Austria. Am Beispiel der Gesund heitsbefragung Statistik Austria: Die Salzburger Stichprobe war zu klein, um für alle Kriterien schlüssige auf das Bundesland bezogene Daten liefern zu können. Maßnahmenvorschläge Maßnahme 1 Erstellung eines Katalogs der gesundheitsfördernden Gestaltung des Wohnumfelds als Grundlage für Bauträger: n Basierend auf ExpertInnen-Know-how und Befragungen von SalzburgerInnen Ziel: Der Katalog dient als Grundlage zur Gestaltung eines gesundheitsfördernden Wohnumfelds für Bauträger, die sie bei allen Bauvorhaben berücksichtigen sollen. Maßnahme 2 Außerschulische wohnortnahe Bewegungsangebote für Kinder und Jugendliche: n Flexibel, kostenlos, gemeinschaftsfördernd Ziel: Es gibt ausreichende, ergänzende außerschulische Bewegungsangebote für Kinder und Jugendliche in jedem Wohnort. Maßnahme 3 Entwicklung bedürfnisgerechter und wohnortnaher Gesundheitsförderungsangebote: n Angebote müssen von und mit den Menschen entwickelt werden (bedürfnisgerecht), Zielgruppen adäquate Ausgestaltung ist notwendig (kreative Aktionen vor Ort) Ziel: Es gibt bedürfnisgerechte gesundheitsfördernde Angebote vor Ort für verschiedene Zielgruppen. Maßnahme 4 Schaffung ortsnaher Angebote der Prävention und Gesundheitsförderung: n Schaffung von ausreichender Infrastruktur vor Ort. Notwendig: Bewegungsräume, Treffpunkte, koordinierende Anlaufstelle. Die Angebote müssen kostenlos bzw. kostengünstigst, wohnortnah und langfristig zur Verfügung stehen. Ziel: Es gibt ausreichende gesundheitsfördernde Angebote vor Ort. Maßnahme 5 Einbindung der Zielgruppen (insbesondere sozial- und einkommensbenachteiligte Zielgruppen) in die Konzeption gesundheitsfördernder Maßnahmen: n Gesundheitsförderungsprojekte im „Grätzl“ (Quartier). Voraussetzungen laut Weltgesundheitsorganisation (WHO): Bedürfnisorientiert, aktive Einbindung der Bevölkerung, Aufbauen auf Vernetzung, Bereitstellung von Ressourcen für Maßnahmen, professionelle Begleitung, Entscheidungen vor Ort = Partizipation, Empowerment, Umfeldgestaltung Ziel: Es gibt bedürfnisorientierte gesundheitsfördernde Maßnahmen insbesondere für sozial- und einkommensbenachteiligte Zielgruppen. Menschenrechtsstadt Salzburg 39 4.2.6. Zugang zum Gesundheitssystem und Selbstbehalte Problemanalyse Sozialhilfekrankenschein Der Sozialhilfekrankenschein (stand 2009) wirkt stigmatisierend und erschwert die Abrechung und die Kommunikation der Beteiligten (betrifft auch Kinder und Jugendliche). Medizinische Versorgung von sozial benachteiligten Gruppen, Jugendlichen außerhalb des Schulbzw. Arbeitslebens und Personen mit geringen finanziellen Mitteln n Die medizinische Versorgung von sozial benachteiligten Gruppen ist nicht ausreichend (Obdachlose, MigrantInnen). DolmetscherInnen werden benötigt. Es gibt zu wenig muttersprachliche ÄrztInnen und TherapeutInnen. n Jugendliche, die sich weder im Schulsystem noch in der Arbeitswelt befinden, haben einen besonders erschwerten Zugang zum Gesundheitssystem. n Hohe Selbstbehalte für Hilfsmittel u.ä. (Brillen, Zahnreguliegungen, Zahnersatz, etc.), sowie Therapien (Psycho, Ergo, etc.) wirken sich insbesondere problematisch bei Gruppen aus, die knapp über der Grenze der Hilfsbedürftigkeit nach dem Sozialhilfegesetz liegen. Empirische Daten Zum Vergleichen bzw. Einordnen: SozalhilfeempfängerInnen in der Stadt Salzburg im Jahr 2008: 8.044 Personen in 5.184 Haushalten (offene Sozialhilfe: 4.081; Hilfe-EmpfängerInnen in Seniorenpflegeheimen: 1.146). Maßnahmenvorschläge Maßnahme 1 Schaffung medizinischer Versorgung von sozial benachteiligten Gruppen/Obdachlosen durch stationäre Kurzzeitpflege und mobile Ambulanz: n Kurzzeitpflegemöglichkeit (stationär/24 Stunden) bei akuten Erkrankungen durch Zur-Verfügung-Stellen von fünf Pflegebetten in einem SeniorInnen- bzw. SeniorInnenpflege-heim oder in der Heeressanitätsanstalt in Glasenbach. n Regelmäßige wöchentliche hausärztliche Ordination im Sinne einer Ambulanz (Raum oder Fahrzeug bzw. Bus, Ausstattung) exklusive Akutversorgung (= stationäre Versorgung, funktioniert bereits gut) und inklusive zahnärztlicher Leistungen. Ziel: Eine verbesserte medizinische Versorgung von sozial benachteiligten Gruppen/Obdachlosen ist vorhanden. Maßnahme 2 Aufbau eines mobilen psychologisch-psychiatrischen Kriseninterventionsteams: n Mit Qualifikationen in diplomierter Sozialarbeit, Psychologie, Psychiatrie, Medizin usw. Ziel: Es existiert eine funktionierende Krisenintervention. Maßnahme 3 Aufbau weiterführender Maßnahmen nach schulärztlichen Untersuchungen: n Etablierung eines Recall-Systems Ziel: Medizinische Maßnahmen nach und aufgrund der regelmäßigen schulärztlichen Untersuchungen sind sichergestellt. 40 Bericht 2010 Integrationsbüro 4.2.7. P sychosoziale Versorgung von Personen mit Migrationshintergrund und kultursensible Pflege Beispiele guter Praxis n Sozialarbeit an der CDK, Univ.Klinik für Psychiatrie I: überdurchschnittlich hoher Anteil an Patienten mit Migrationshintergrund! Einzelfallhilfe durch Sozialarbeit, um den medizinischen Behandlungserfolg zu sichern, in Zusammenarbeit mit anderen Sozialeinrichtungen. Sensibilisierung der anderen Berufsgruppen in der Klinik. n Caritas: Projekt Oneros: allerdings ungeklärte Weiterfinanzierung. Darstellen der Situation in Verhandlungen mit Stadt Sbg., Land Sbg. und mit BMI. n Caritas: Frauengruppe (mit Yoga), Männeryoga im Flüchtlingshaus n Frauengesundheitszentrum ISIS Salzburg (Prävention) n Refugio München (Sozialberatung für AsylwerberInnen), Verein Hemayat Wien, Aspis Klagenfurt, Ankyra Tirol, Zebra Graz (Psychotherapie für AsylwerberInnen) Problemanalyse Gesundheits-Prävention, psychosoziale Versorgung Im Bereich der Gesundheits-Prävention gibt es zu wenig niederschwellige Information und Beratung in den Sprachen der Herkunftsländer. In der psychosozialen Versorgung fehlen frauenspezifische Angebote und Angebote für Kinder/Jugendliche mit Migrationshintergrund (insbesondere Psychotherapie und sozialpädagogische Betreuung). Migrationshintergrund bzw. Sprachkenntnisse und transkulturelles Wissen von ÄrztInnen, Pflegepersonal, PsychotherapeutInnen Es gibt nur wenige praktische ÄrztInnen mit Migrationshintergrund (oder zumindest mit Sprachkenntnissen aus Herkunftsländern) zur Weitervermittlung an FachärztInnen. Ebenso gibt es fast keine FachärztInnen mit Sprachkenntnissen aus Herkunftsländern, keine FachärztInnen für Psychiatrie mit Migrationshintergrund und GKK-Vertrag, keine PsychotherapeutInnen mit Migrationshintergrund, fast keine TherapeutInnen mit Sprachkenntnissen aus Herkunftsländern und zu wenige MitarbeiterInnen mit Migrationshintergrund in der Psychosozialen Rehabilitation. In den Krankenhäusern ist ein Fortbildungsangebot für Pflegepersonal und ÄrztInnen zur transkulturellen Pflege und Behandlung anzustreben. Erschwerter Zugang bzw. fehlende Angebote für MigrantInnen und AsylwerberInnen n Die Weiterfinanzierung des Projekts Oneros der Caritas (Psychotherapie für AsylwerberInnen) ist ungeklärt. Die Kosten für AsylwerberInnen in der Psychotherapie werden nicht getragen. n Beim betreuten Wohnen für psychisch Kranke ist der Zugang für MigrantInnen erschwert (Finanzierung durch Behindertenhilfe – Nachsicht von der Voraussetzung der österreichischen Staatsbürgerschaft muss gewährt werden). n Ebenfalls erschwerten Zugang haben MigrantInnen zu den städtischen SeniorInnenheimen (Voraussetzung ist die österreichische Staatsbürgerschaft bzw. EU-BürgerInnen sind gleichgestellt). n Was pflegebedürftige AsylwerberInnen betrifft, sind in der Grundversorgungsvereinbarung zwar „Maßnahmen für pflegebedürftige Personen“ vorgesehen, in der Umsetzung ist eine Sonderunterbringung schwierig (z.B. in einer Einrichtung der Behindertenhilfe). n Für AsylwerberInnen, die in ambulanter Behandlung an der Christian-Doppler-Klinik sind, gibt es zu wenig Wohnplätze in der Grundversorgung in der Stadt Salzburg, und die Tagsätze für die Finanzierung des erhöhten Betreuungsbedarfes sind zu gering. n Die Beendigung der Sozialbetreuung in der Schubhaft durch die Diakonie und die Übernahme durch den „Verein Menschenrechte Österreich“ hatten Einschränkungen der Beratung und Betreuung zur Folge. n Generell fehlen klare Finanzierungen für Dolmetschleistungen. Menschenrechtsstadt Salzburg 41 Maßnahmenvorschläge Maßnahme 1 Die Stadtverwaltung fördert den gleichberechtigten Zugang aller BürgerInnen zum Gesundheitswesen und zur Vorsorge: n GKK-Vertrag für Fachärzte mit Migrationshintergrund, insbesondere für Psychiatrie n Weiterbildungsmaßnahmen für Personal im Gesundheitsbereich und psychosozialem Bereich zur transkulturellen Behandlung und Pflege n Finanzierung von Dolmetschleistungen n Psychotherapie für AsylwerberInnen: Weiterfinanzierung des Projektes ONEROS n Behindertenhilfe: freier Zugang für MigrantInnen unabhängig von der Staatsbürgerschaft n Städtische SeniorInnenheime: freier Zugang für MigrantInnen unabhängig von der Staatsbürgerschaft Ziel: Es gibt einen gleichberechtigten Zugang aller BürgerInnen der Stadt zum Gesundheitswesen und zur Vorsorge. Maßnahme 2 Initiativen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit, insbesondere durch Präventions- und gegebenenfalls aktive Interventionsmaßnahmen: n Niederschwellige Information und Beratung für MigrantInnen in Sprachen der Herkunftsländer, zielgruppenspezifisch für Frauen, Kinder/Jugendliche, SeniorInnen Ziel: Es gibt eine zielgruppenspezifische Förderung der Gesundheitsvorsorge der verletzlichen Bevölkerungsgruppen. 4.2.8. Umgang mit von Ausgrenzung betroffenen Gruppen Beispiele guter Praxis n Kostenfreier Zugang im Tageshospiz und kostenlose Inanspruchnahme der mobilen Hospizversorgung, Initiierung von Einzelfallhilfen durch Aktivieren von Sponsoren. n Kostenlose Weitergabe von original verpackten Medikamenten, die nach dem Tod abgegeben werden. n Bewusstseinsbildung durch die Eigeninitiative von in diesem Bereich tätigen Organisationen (Hospiz-Bewegung, Caritas, Hilfswerk, Österreichisches Rotes Kreuz, Diakonie,…): Zeitschriften, Medienberichte, Informationsfolder. Gesundheitsnetzwerk Tennengau – Vermittlungsarbeit von sozialen Diensten und Gesundheitsdiensten. n Beschleunigtes Verfahren für Pflegegeldzuerkennung bei infauster Diagnose, wenn durch Hospiz- oder Palliativeinrichtung betreut. n Pilotprojekt zur Palliativversorgung in Pflegeheimen in Vorarlberg. n Projekt im SeniorInnenheim Bad Hofgastein, im Haus des Roten Kreuzes etc. n Richtlinien des Dachverbandes Hospiz Österreich (DVHÖST) aufgrund gewonnener Erfahrungen unter Einbindung der überregionalen Akteure. n Psychiatrischer Konsiliararzt: bei Pro Mente, der die BetreuerInnen bei der Fallarbeit unterstützt. n Saftladen, Schmankerl, Club Harmogana: billige Mahlzeit – regelmäßige Nahrungsaufnahme wird forciert. n Wien/Caritas/Luisebus: medizinische Versorgung von Obdachlosen durch einen Bus, der soziale Einrichtungen regelmäßig frequentiert (mobile Ambulanz). Für Nichtversicherte gedacht – geringere Hemmschwelle sich behandeln zu lassen. Gratis-Medikamente, da oft auch Rezeptgebührenbefreiung fehlt. n Wien/Caritas: psychiatrische/r KonsiliarärztIn, der/die stundenweise in Einrichtungen verbringt um ua. die Hemmschwelle für die psychopharmakologische Behandlung zu verringern – Überleitung zum Sozialmedizinischen Dienst (SMD) oder niedergelassene/n/r PsychiaterIn. 42 Bericht 2010 Integrationsbüro Problemanalyse a) Armut und schwere Krankheit, Sterben, Tod und Trauer n Armutsgefährdung durch lebensbedrohende Erkrankung: Während im Krankenhaus für den/die PatientIn jeglicher Bedarf gezahlt wird, muss sich der/die PatientIn die Betreuung zu Hause, Heilbehelfe, teilweise Medikamentoder gar Arztkosten selber zahlen. n Sozial benachteiligte Gruppen haben teilweise einen erschwerten Zugang zu Angeboten der Hospiz- und Palliativversorgung aufgrund mangelnder Information, aufwändigerem Prozedere bei der stationären Aufnahme im Hospiz (inkl. Abklärung der finanziellen Lage und eventuellem Sozialhilfeantrag), Schamgefühl angesichts des Todes noch zusätzliche öffentliche Gelder zu benötigen etc. n Menschen mit schwerer Krankheit sind mit ihren Familien armutsgefährdet, vor allem wenn sie als AlleinverdienerInnen die Existenz der Familie sichern, vielfach erfahren sie angesichts der lebensbedrohlichen Situation nicht oder nicht ausreichend von finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten. b) Wohnungslosigkeit – Wohnungslose Die finanziellen Mittel für „Lebensmittel“ (und nicht nur „Nahrungsmittel“) sind nicht ausreichend – Billigstes muss reichen. Gesundheitsbewusstsein ist bei den KlientInnen nicht ausreichend vorhanden, der tägliche Überlebenskampf überschattet Gesundheitsprobleme, die deshalb als nicht wichtig bzw. nicht vordergründig angesehen werden. Mangelhafte Hygiene führt zu Krankheiten. Erfahrungen mit ÄrztInnen Die Arztwahlmöglichkeit ist eingeschränkt: Es gibt ÄrztInnen, die Sozialhilfe-KlientInnen ablehnen. Die ÄrztInnen, die Sozialhilfe-PatientInnen nehmen, darf man als Berater/Beraterin nicht „überstrapazieren“. Manche/r Arzt/Ärztin nimmt betroffene PatientInnen nicht besonders ernst, geht den Ursachen nicht auf den Grund. Es erfolgt keine Überweisung an einen Facharzt, Befunde werden nicht besprochen und Symptome nicht erklärt. Das ÄrztIn/PatientIngespräch wird sehr reduziert und es wird lediglich auf die eigene Verantwortung verwiesen, z.B. bei Übergewicht: Einmal wurde bei einem schwer adipösen Patienten vom Hausarzt die medizinische Behandlung verweigert. Der Patient war nicht mobil. Der Hausarzt wollte ihn jedoch nicht einweisen lassen, sondern vor Ort behandeln. Stigmatisierung Schwierigkeiten des Sozialhilfe-Vollzugs (siehe bisherige Erhebungen) belasten in Folge die Gesundheit (Scham, Demütigung, Stigmatisierung, Vorenthaltung von Leistungen, Intransparenz …). Die fehlende E-Card, beschämend für den Einzelnen, verursacht ein geringes Selbstbewusstsein. Krankheiten und deren Behandlung n Wohnungslose haben oft mehrere Krankheiten und ein schwaches Immunsystem. n Zuckerproblematik: Die Extremitäten sind durch dauerhafte offene Wunden und abgestorbenes Gewebe betroffen, Amputation droht. n Schlechte Zähne sind ein weit verbreitetes Problem, Prothesen sind oft nur über das Zahnambulatorium der Krankenkasse möglich (lange Wartezeiten). Bei ein/em/er „normalen“ ZahnärztIn sind zusätzliche Kosten für z.B. Injektionen nicht leistbar. Hochwertiger Zahnersatz ist oft notwendig, aber nicht vorgesehen, da es nicht leistbar ist bzw. vom Sozialamt nicht übernommen wird. Das Ambulatorium der GKK wird vorwiegend als Erstanlaufstelle genützt (Anonymität und Niederschwelligkeit). n Manchen PatientInnen mit schweren Angststörungen könnte man nur mit einer (Zahn)Behandlung unter Vollnarkose helfen, die im Krankenhaus nicht vorgesehen ist. Nur für Menschen mit Behindertenstatus werden die Kosten vom Sozialamt übernommen. n Die zusätzlichen Kosten für Heilbehandlungen (z.B. bei Psychotherapie, Physiotherapie beschränkte Zugangsmöglichkeiten) sind nicht leistbar. SuchtpatientInnen n Drogensüchtige werden als PatientInnen der 2. (oder letzten) Klasse behandelt. Es gibt KlientInnen, die die medizinische Versorgung im Landeskrankenhaus (LKH) aufgrund schlechter Erfahrungen nicht mehr in Anspruch nehmen wollen. Menschenrechtsstadt Salzburg 43 n Bei körperlichem Entzug gibt es erhebliche Wartezeiten und es kommt auf die Eigeninitiative der BetreuerInnen an um dafür zu sorgen, dass direkt an den Entzug die Entwöhnung angeschlossen wird, z.B. Terminkoordinationen. n Christian-Doppler-Klinik (CDK): Bei Menschen mit Doppeldiagnosen (Sucht und psychischer Erkrankung) ergibt sich regelmäßig das Problem, dass von der Klinik eine Aufnahme in eine allgemeine psychiatrische Station verweigert wird und stattdessen eine Aufnahme auf der Alkoholstation erfolgt. Nachteile: Auf den Suchtstationen wird in vielen Fällen die psychiatrische Erkrankung nicht behandelt oder wahrgenommen und auf den psychiatrischen Stationen wird das Alkoholproblem ignoriert. Krankenhaus und betreuende Einrichtungen n Es gibt häufig zu wenig Absprachen bei Entlassungen aus der Christian-Doppler-Klinik an zuständige Betreuungseinrichtungen, z.B. bei Agressionsproblematiken. n Die Kooperation der CDK mit den betreuuenden Einrichtungen ist nicht optimal. n Mangelndes Selbstbewusstsein der SozialarbeiterInnen in Zusammenarbeit mit der Klinik und mangelnde Informationen seitens der Klinik an die betreuenden Einrichtungen, die aber für die richtige Einschätzung des Gesundheitsstatus von Nöten sind. n Früher waren Einweisungen mit mobilem Einsatzkommando kein Problem (hochkompetente Vorgehensweise). Jetzt wird öfter wahrgenommen, dass das Einsatzpersonal nicht immer situationsadäquat handelt. Selbstgefährdung der PatientInnen droht! n Eine neue Institution, die die Arbeitsfähigkeit abklärt, ist der Arbeitsmedizinische Dienst (AMD). Die Erfahrungen zeigen, dass der AMD bei komplexen Sachverhalten sehr oberflächlich abklärt, durchaus zu Ungunsten des/der PatientIn. Selbstbild und Identität der Betroffenen Die persönliche Identität vieler wohnungsloser Menschen wird hauptsächlich über Tun bzw. Erwerbstätigkeit definiert. Bei Wegfall der Arbeit bzw. bei anderen Herausforderungen des Älterwerdens oder des Schicksals treten häufig starke Gefühle von Nutzlosigkeit und Sinnleere auf, viele können mit sich selbst und der freien Zeit überhaupt nichts anfangen. Selbstwertkrisen, Unsicherheiten im Verhalten und Auftreten, Sprachlosigkeit sind die Folgen. Oft steht der Verlust der Wohnung am Ende einer längeren Kette des Scheiterns. n Betroffene verfügen oft über keine problemadäquaten Lösungskompetenzen und reagieren häufig destruktiv: Verstärkte Flucht in diverse Süchte, Zunahme an Aggressionen, Zerstörungshandlungen, Suche nach Sündenböcken, Aufleben faschistoider Denkweisen. n Armut als gesellschaftspolitisch bedingtes Phänomen begründet gegenwärtig kein politisches Bewusstsein, im Gegenteil man empfindet sie als individuelles Scheitern. Diesem Selbstbild von Seiten der Betroffenen entspricht auf der anderen Seite die gesellschaftliche, diskriminierende Sichtweise von Armut als selbst verschuldetem Problem. n Ärmere Menschen müssen ihre Lebensvollzüge auf das unbedingt Notwendige beschränken und ständig am Limit leben (es darf nichts mehr passieren) – dies führt zu Isolation und macht krank. n Am gesellschaftlichen Leben teilnehmen, Freundschaften pflegen und vielleicht auch intime Beziehungen knüpfen ist ohne Geld kaum möglich. Sich gar eine Familie leisten zu können wird immer mehr zum Luxus. Neue Gruppen sozialer Unterschichten entstehen, denen menschliche Grundrechte zwar theoretisch zustehen, deren praktische Umsetzung jedoch an der Armut scheitert. n Armutsbekämpfung ist notwendig, wie z.B. Mindestsicherung, die der Realität entspricht. Prophylaktischer Aspekt n Impfungen, welche die Krankenkassen zumeist nicht übernehmen (Hepatitis A/B, FSME), Impfungen für Kinder (Pneumokokken, Meningokokken Gruppe C), Mundhygiene/Prophylaxe beim Zahnarzt und diverse Vorsorgeuntersuchungen (z.B. Papillomaviren, welche die Ursache für Gebärmutterhalskrebs sind) können nicht bezahlt werden. n Schwangerschaft: Die über den Mutter-Kind-Pass hinausgehenden Untersuchungen (Ultraschall), Folsäuretabletten (Folsäuremangel kann zu einem Defekt am Rückenmark des Embryos führen) bzw. Kurse (Geburtsvorbereitung) sind nicht bezahlbar. n In der Ernährung sind teuere (Bio-)Produkte nicht finanzierbar, an der Essensqualität wird gespart. n Schimmelbefall im Wohnraum, feuchte Wohnungen, mangelnde Durchlüftung und Sonneneinstrahlung, Platzmangel, die soziale Umgebung, fehlende Entfaltungsmöglichkeiten beeinträchtigen massiv die Wohnqualität. 44 Bericht 2010 Integrationsbüro n Diabetiker – das Geld für medizinische Fußpflege fehlt – Gefahr von Infektionen, schlechte Durchblutung, drohende Amputation. n Produkte wie Sonnencremes, Hautpflegeprodukte bei Neurodermitis etc., welche die Krankenkassen nicht tragen, können nicht bezahlt werden. n Geld für die Aufrechterhaltung sozialer Kontakte fehlt, was sich wiederum auf die psychische Gesundheit auswirkt (Geld für Fahrkarten, Benzin, „Bewirtung“ der Gäste). n Die jährliche Vorsorgeuntersuchung, welche jedem/r InhaberIn einer E-Card zusteht, ist einem/r SozialhilfeempfängerIn nicht möglich (§ 14/Sozialhilfegesetz: explizit Krankenbehandlung). n E-Cards werden SozialhilfeempfängerInnen nicht ausgegeben, dadurch werden diese laut unserer Erfahrung teilweise stigmatisiert und entsprechend diskriminiert bzw. behandelt. Bei Erkrankung(en) Mit Sonderklasseversicherung werden PatientInnen länger im Krankenhaus behalten, teuere Untersuchungen (oft mehrfach) durchgeführt bzw. der/die PatientIn bevorzugt behandelt, bei vielen Operationen verkürzt sich die Wartezeit massiv. Mit Zusatzversicherung erhalten PatientInnen schneller einen Termin. Dagegen gibt es bei KassenärztInnen (z.B. Augenarzt) oft monatelange Wartezeiten bzw. muss eine Ambulanz aufgesucht werden. Maßnahmenvorschläge Zu a) Armut und schwere Krankheit, Sterben, Tod und Trauer Maßnahme 1 Finanzielle Absicherung bei Erkrankung: n Stärkere öffentliche Unterstützung und Subventionierung der Angebote der Hospiz- und Palliativversorgung n Kostenübernahme bei armutsgefährdeten Personen durch das Sozialamt (Stationäres Hospiz) n Langfristiges Ziel: Finanzierung von muralen und extramuralen Diensten aus einer Hand, bzw. nach einer Finanzierungsstruktur, damit Kosten nicht von einem zum nächsten Kostenträger abgewälzt werden Ziel: Armutsgefährdung durch lebensbedrohende Erkrankung soll weitgehend verhindert werden. Maßnahme 2 Bewusstseinsbildung für und Information über Angebote der Hospiz- und Palliativversorgung: n Stärkere Bewusstseinsbildung über Beratungsstellen und Angebotsstrukturen im Gesunheitsbereich n Öffentliche Bewusstseinsbildung durch Verankerung der Thematik in allen relevanten Bereichen n Schulung von MitarbeiterInnen von Beratungseinrichtungen zu dieser Thematik Ziel: Bedarfsgerechter und niederschwelliger Zugang zu Angeboten der Hospiz- und Palliativversorgung für sozial benachteiligte Menschen ist gewährleistet. Maßnahme 3 Erleichterter Zugang zu Unterstützung bei schwerer Erkrankung: n Finanzielle Unterstützung bei Inanspruchnahme von Familienhospizkarenz n Anpassung der Richtlinie für beschleunigten Zugang zu Sozialhilfe für betroffene Familien Ziel: Es gibt einen erleichterten Zugang zu Unterstützung bei schwerer Erkrankung. Maßnahme 4 Ausbau von (Kompetenzen für) Hospiz und Palliative Care: n Entwicklung eines Konzeptes zum Ausbau Hospiz und Palliative Care unter Einbeziehung der externen Begleitung, n eine parallele Fort- und Weiterbildung für alle MitarbeiterInnen im Pflegeheim Menschenrechtsstadt Salzburg 45 n Kooperation mit den externen Partnern, den HausärztInnen, Krankenanstalten, spezialisierten Einrichtungen der Hospiz- und Palliativversorgung Ziel: Hospiz- und Palliative-Care-Angebote sind in ausreichendem Maße in den SeniorInnen- und Pflegeheimen der Stadt installiert. Zu b) Wohnungslosigkeit – Wohnungslose Maßnahmen 5-12 Angebote zur Gesundheitsprophylaxe: n Angebot von Impfungen (Hepatitis A/B, FSME), Impfungen für Kinder (Pneumokokken, Meningokokken Gruppe C) n Mundhygiene/Prophylaxe beim Zahnarzt n Diverse Vorsorgeuntersuchungen (z.B. Papillomaviren) n Bei Schwangerschaft Übernahme der über den Mutter-Kind-Pass hinausgehenden Untersuchungen, von Folsäuretabletten bzw. von Kursen (Geburtsvorbereitung) n Schaffung von günstigen Nahrungsangeboten (z.B. Bioprodukte) n Hebung der Wohnraumqualität n Prophylaxe für DiabetikerInnen n Geld für Produkte wie Sonnencremes, Hautpflegeprodukte bei Neurodermitis etc., welche die Krankenkassen nicht tragen Maßnahmen 13-16 Bei Behandlung im Krankheitsfall: n Anhebung der Behandlungsqualität im Krankenhaus n Raschere Terminvergabe bei KassenärztInnen und kürzere Wartezeiten in Ambulanzen n Jährliche Vorsorgeuntersuchung für SozialhilfeempfängerInnen n Ausgabe der E-Cards für SozialhilfeempfängerInnen 4.3. Kinder und Jugendliche in außerschulischer Bildung und soziokultureller Stadtteilarbeit Arbeitsgruppe 2 „Kulturelle Rechte“ hat den Themenschwerpunkt „Kulturelle Stadtteilarbeit unter der besonderen Berücksichtigung von Kindern und Jugendlichen sowie des Genderaspektes“ gewählt. Arbeitsgruppe 4 hat sich auf das Themengebiet „Außerschulische Bildungsangebote für Jugendliche in der Stadt Salzburg“ konzentriert, da hier der Handlungsspielraum der Stadt entsprechend groß erschien, denn im Schulbereich fallen weder Lerninhalte noch Lehrpersonal in die Zuständigkeit der Stadtgemeinde. Neben einer Bestandsaufnahme bestehender Angebote und der Analyse der Verletzlichkeit verschiedener Zielgruppen beschäftigten sich die Arbeitsgruppen insbesondere mit Zugangsbarrieren zu soziokulturellen Angeboten in den Stadtteilen und außerschulischen Bildungsmöglichkeiten. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die Breite der Begriffe „Bildung“, „Menschenrechte“ und „Jugend“ das Arbeiten an Konkretem schwierig gemacht hat. Vor allem „Jugend“ lässt sich – so die Erfahrung aus den Sitzungen – kaum kategorisieren (Alter, Geschlecht, Herkunft, Bil-dungsgrad, Stadtteil,…) bzw. wird je nach (unterschiedlichen) Interessen unterschiedlich definiert und interpretiert. Die vorgeschlagene Bewusstseinbildungsmaßnahme zum Thema „Menschenrechte“ der Arbeitsgruppe 4 ist im Kapitel 5 enthalten. Die sich überschneidenden Ergebnisse der beiden Arbeitsgruppen Kultur und Bildung werden im Kapitel 4.3.3. zusammengefasst dargestellt. Die Ergebnisse der beiden Arbeitsgruppen, die sich mit dem Zugang zum und der Gestaltung und Nutzung von öffentlichem Raum befassen, werden zusammengefasst und in einem eigenen thematischen Kapitel behandelt (siehe Abschnitt 4.4). 46 Bericht 2010 Integrationsbüro 4.3.1. Relevante Chartabestimmungen ARTIKEL III RECHT AUF KULTURELLE, SPRACHLICHE UND RELIGIÖSE FREIHEIT 1. A lle Bürgerinnen und Bürger der Städte haben das Recht, ihre kulturelle, sprachliche und religiöse Freiheit auszuüben. Die Stadtverwaltungen sorgen in Zusammenarbeit mit anderen Verwaltungsorganen dafür, dass Kinder, die zu sprachlichen Minderheiten gehören, ihre Muttersprache lernen können. 3. I m Hinblick auf weltliche Angelegenheiten fördern die Städte die gegenseitige Toleranz zwischen Gläubigen und Nichtgläubigen sowie zwischen den verschiedenen Religionsgemeinschaften. ARTIKEL X SCHUTZ DES PRIVAT- UND FAMILIENLEBENS 5. U nter Achtung der Wahlfreiheit der Bürgerinnen und Bürger in Angelegenheiten der Bildung, Kultur, Religion und Politik ergreift die Stadtverwaltung alle notwendigen Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen. Sie fördert deren Erziehung und Bildung auf der Grundlage von Demokratie und Toleranz und der Möglichkeit der umfassenden Teilhabe am Leben der Stadt. Bedeutung Die Artikel III und X müssen im Licht von Artikel 8 (Freiheit des Privatlebens), 9 (Gewissensfreiheit) und 14 (Diskriminierungsverbot) EMRK gesehen werden. Diese Auslegungsvorschrift stellt auch die Bedingung für die Auslegung von Vorbehalten gegen Artikel III und X dar. In ihrer größeren Bedeutung können die beiden Artikel unter der Formel „vor dem Gesetz sind alle gleich, im Rechtsstaat sind alle frei“ zusammengefasst werden. Artikel 8 EMRK ist weit zu verstehen. Das Recht auf Privatleben umfasst die Freiheit, den Lebensstil, wozu auch Sprache oder Kultur gehören, frei zu wählen. Das Recht ist, wenn das Gesetz dies bestimmt, durch die öffentliche Ordnung und die Rechte anderer eingeschränkt. Für die vorliegende Themenstellung in Bezug auf Kinder und Jugendliche ist die Freiheit des Privatlebens zusätzlich durch die Kinderrechtskonvention geschützt. Artikel III Absatz 2 konkretisiert im Wesentlichen Artikel 9 EMRK, der sowohl Freiheit von Religion als auch Freiheit zur Religionsausübung mit den genannten Einschränkungen normiert. Artikel III Absatz 2 fordert die Stadt zur Umsetzung von Artikel 9 EMRK, insbesondere für Kinder und Jugendliche, auf. Artikel 14 EMRK ist hinsichtlich des Gleichbehandlungsgebotes und hinsichtlich der dort genannten verpönten Diskriminierungsgründe Sprache, Kultur und Weltanschauung relevant und verbietet aus diesen Gründen in Zusammenhang mit Artikel 8 und 9 einen Eingriff in die Privatsphäre. Artikel X, Absatz 5 bezieht sich auf die „Privatsphäre“ – Wahlfreiheit – betreffend Bildung, Kultur, Religion und Politik. Die Bestimmung ist in zwei Teile gegliedert: erstens den Schutz vor Eingriffen Dritter in diese Wahlmöglichkeit und zweitens in die Gewährleistung des grundlegenden Bildungszieles einer anerkannten Teilhabe am öffentlichen Leben, zu Demokratie und Toleranz. Aus Artikel X ist daher die Verpflichtung der Stadt abgeleitet, das Recht auf Bildung im Rahmen ihrer Kompetenzen zu verwirklichen. ARTIKEL XI RECHT AUF INFORMATION 2. D ie Stadtverwaltung gewährleistet den Bürgerinnen und Bürgern den freien und reibungslosen Zugang zu Informationen in transparenter Form. Zu diesem Zweck fördert sie das Erlernen moderner Kommunikationstechniken sowie den Zugang zu diesen Techniken und deren regelmäßige Aktualisierung. Bedeutung siehe auch die Ausführungen unter Abschnitt 4.1.1 Artikel XI ist in Hinblick auf die Problemstellung „außerschulische Bildung für Jugendliche“ in seiner Auslegung als Anforderung zur Annehmbarkeit von Bildung zu sehen: Sie muss relevant, zielgruppenadäquat und anpassungsfähig an die gesellschaftlichen Gegebenheiten sein. ARTIKEL XIII RECHT AUF BILDUNG 1. D ie Bürgerinnen und Bürger der Stadt haben das Recht auf Bildung. Die Stadtverwaltung ermöglicht Kindern und Jugendlichen im schulpflichtigen Alter Zugang zu grundlegender Schulbildung. Sie fördert eine Erwachse- Menschenrechtsstadt Salzburg 47 nenbildung im näheren Umfeld, die die demokratischen Grundwerte achtet. 2. D ie Städte tragen dazu bei, dass in einem multikulturellen Umfeld und zur gesellschaftlichen Integration die öffentlichen Räume sowie Räume in Bildungs-, Schulungs- und Kulturzentren allen gleichermaßen zur Verfügung stehen. 3.Die Stadtverwaltung fördert das öffentliche Bewusstsein durch pädagogische Maßnahmen, insbesondere im Hinblick auf die Bekämpfung von Sexismus, Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Diskriminierung. Bedeutung Das Recht auf Bildung ist ein eigenständiges Menschenrecht und dient der Verwirklichung anderer Rechte. Das Recht auf Bildung bezieht sich auf alle Formen von Bildung, demnach auch auf den außerschulischen Bildungsbereich. Das Recht auf Bildung ist durch die von Österreich ratifizierten internationalen Konventionen, den Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung, das Übereinkommen zur Beseitigung von Diskriminierungen gegen Frauen, die Konvention für die Rechte des Kindes sowie durch Artikel 2 des 1. Zusatzprotokolls zur Europäischen Menschenrechtskonvention und deren Umsetzung in nationales Recht für alle Menschen ohne Unterschied geschützt. Die zentrale und umfangreichste Bestimmung zum Recht auf Bildung enthält der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte in Artikel 13. Das Recht eines jeden auf Bildung verlangt folgende Kernverpflichtungen: a) die Ausrichtung der Bildung auf die volle Entfaltung der Persönlichkeit, b) die Ausbildung des Bewusstseins für die menschliche Würde, c) die Stärkung der Achtung von Menschenrechten und Grundfreiheiten sowie d) für alle verpflichtend geltenden und kostenlos zugänglichen Grund- und Sekundarschulunterricht. So soll Persönlichkeitsentfaltung und würdevolles Sein gewährleistet, eine nützliche Teilnahme eines jeden an einer freien Gesellschaft ermöglicht, das Verständnis der Völker untereinander gefördert, und eine nicht auf Verdienst und Kapazität beruhende Zugänglichkeit verwirklicht werden. Artikel XIII der Charta muss in diesem Sinne verstanden werden. Unabhängig von der jeweiligen Ebene und Form muss Bildung die Wesensmerkmale der Verfügbarkeit, der Zugänglichkeit, der Annehmbarkeit und der Anpassungsfähigkeit aufweisen. Der Zugang zu Bildungseinrichtungen und -programmen muss wirtschaftlich, physisch und diskriminierungsfrei gegeben sein. Weiters ist die Annehmbarkeit der Form und des Inhalts der Bildung geboten. Dies bedeutet, dass Relevanz, kulturelle Angemessenheit und Hochwertigkeit der Lehrpläne und Lehrbücher gewährleistet sein müssen. Letztlich muss Bildung das Erfordernis der Anpassungsfähigkeit an sich verändernde gesellschaftliche Verhältnisse erfüllen und somit flexibel hinsichtlich der Bedürfnisse der Lernenden sein. Der Prüfungsmaßstab für die Eignung und Anwendung von Maßnahmen ist jedenfalls das Wohl der Lernenden (TrägerInnen des Menschenrechts auf Bildung). Im gegebenen Kontext ist Artikel XIII wohl die zentrale Bestimmung und bildet in der Auslegung des UN Wirtschafts- und Sozialausschusses auch die inhaltliche Zielformulierung für die außerschulische Bildung in Salzburg. Die Auslegung ist von der Republik Österreich anerkannt, das Prüfungsschema wird in den jeweiligen Staatenberichten für alle „Ebenen und Formen“ von Bildung angewendet. ARTIKEL XV RECHT AUF KULTUR 1. D ie Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht auf Kultur in allen ihren Arten, Ausdrucks- und Erscheinungs formen. 2. D ie Stadtverwaltung fördert in Zusammenarbeit mit kulturellen Vereinigungen und mit dem Privatsektor die Entwicklung eines städtischen Kulturlebens, das die Vielfalt respektiert. Den Bürgerinnen und Bürgern werden geeignete öffentliche Räume für kulturelle und soziale Aktivitäten zur Verfügung gestellt, wobei die Bedingungen für alle gleich sind. 48 Bericht 2010 Integrationsbüro Bedeutung Für Absatz 1 gilt das oben Ausgeführte. Absatz 2 enthält zwei Gewährleistungspflichten, nämlich die aktive Förderung von Vielfalt und die Bereitstellung von öffentlichem Raum, letzteres muss diskriminierungsfrei erfolgen, d.h. es ist aktiv darauf zu achten, dass es keine Zugangsbarrieren gibt. ARTIKEL XVIII RECHT AUF UMWELT 4. Die Stadtverwaltung entwickelt Bildungsmaßnahmen zum Thema Naturschutz, die sich besonders an Kinder richten. 4.3.2. Zielbestimmung Die Stadt Salzburg anerkennt das Recht aller BürgerInnen, ihre kulturelle, sprachliche und religiöse Freiheit auszuüben und das Recht auf Kultur in allen ihren Arten, Ausdrucks- und Erscheinungsformen. Die Stadtverwaltung sorgt auch dafür, dass Kinder, die zu sprachlichen Minderheiten gehören, ihre Muttersprache lernen können. Die Stadt Salzburg fördert aktiv die gegenseitige Toleranz zwischen Gläubigen und Nichtgläubigen sowie zwischen den verschiedenen Religionsgemeinschaften. Unter Achtung der Wahlfreiheit der Bürgerinnen und Bürger in Angelegenheiten der Bildung, Kultur, Religion und Politik ergreift die Stadtverwaltung alle notwendigen Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen. Sie fördert deren Erziehung und Bildung auf der Grundlage von Demokratie und Toleranz und der Möglichkeit der umfassenden Teilhabe am Leben der Stadt. Das Recht auf Bildung steht allen zu. Jede Form der Bildung muss auf die Entfaltung der Persönlichkeit gerichtet sein. Sie muss die Teilhabe an der Gesellschaft und am öffentlichen Leben ermöglichen. Sie muss die Achtung von Menschenrechten und Grundfreiheiten fördern. Bildung muss das Bewusstsein für die (eigene) menschliche Würde vermitteln. Bildung muss wirtschaftlich und physisch als auch ohne Ungleichbehandlung zugänglich und verfügbar sein. Sie muss annehmbar in dem Sinne sein, dass sie inhaltlich relevant und von hoher Qualität ist und dass sie den weltanschaulichen Bedürfnissen gerecht wird. Bildung muss sich an die gesellschaftlichen Gegebenheiten anpassen. Bildung muss daher immer auch Menschenrechtsbildung als politische Bildung sein. Sie befasst sich (auch) mit der Überwachung von Menschenrechtsstandards, dem Kampf um gleiche Rechte, der Begrenzung staatlicher Macht im Interesse fundamentaler Bedürfnisse, der Ideologiekritik sowie die Weiterentwicklung von Menschenrechten, um eine Menschenrechtskultur zu entwickeln. 4.3.3. Information und finanzielle Ressourcen der Einrichtungen 4.3.3.1. Information Beispiele guter Praxis n Mini-Salzburg – die Kinderstadt. Dieses Projekt wurde als Beispiel genannt, weil hier gelungen ist, in enger Kooperation mit der Stadt Salzburg über mehrere Jahre hinweg, Jugendliche zu verschiedensten gesellschaftlichen und kulturellen Themen anzusprechen. n Informationsmanagement im Kommunikationszentrum der Berger-Sandhof-Siedlung, z.B. interkultureller Frauentreff n Hausordnung in Piktogrammen n „Kulturlotsinnen“ (Linz: Frauen verschiedener Nationalitäten lotsen Menschen durch Lebenswelten/Alltagskultur von MigrantInnen) Menschenrechtsstadt Salzburg 49 Problemanalyse Direkte Kontaktaufnahme mit den Zielgruppen Defizite wurden vor allem in der direkten Kontaktaufnahme mit den Zielgruppen geortet. Die Defizitbereiche sind: n Elternabende: Eltern, die nicht oder schlecht Deutsch sprechen, benötigen Hilfestellungen/Begleitung in ihrer Muttersprache. n Persönliches Aufsuchen: Um das individuelle Informationsverhalten der relevanten Gruppe abzufragen, braucht es eine verstärkte persönliche Kontaktaufnahme. n Die Kontaktaufnahme mit Vertrauenspersonen: Um die Verbindung zur Gruppe herzustellen, sollte vermehrt auf Opinion Leader innerhalb dieser Gruppe zurückgegriffen bzw. die Vertrauensbasis bestehender Einrichtungen genutzt werden. n Das bestehende Know-how nutzen: Es besteht der Bedarf, verstärkt in die Stadtteilbereiche hineinzugehen und sich dabei der Erfahrung von Insidern zu bedienen. Das kann der/die SozialarbeiterIn, der/die KindergartenleiterIn oder ein Opinion Leader einer bestimmten Gruppe sein. n Mundpropaganda für sich nutzen: Was in der Werbung funktioniert, sollte auch vermehrt in der Stadtteilarbeit genutzt werden, wie das Prinzip des Empfehlungs-Marketing. n Unterschiedliche Kommunikationskanäle nutzen: Um den einzelnen Zielgruppen gerecht zu werden, müssen die Informationskanäle noch differenzierter genutzt und an die Zielgruppe angepasst werden: z.B. SMS, E-Mail, persönliches Gespräch, schriftliche Mitteilung, Elternabend, Anrainer-Versammlung, „Stille-Post-Prinzip: Bitte weitersagen“, Eltern-Kind-Frühstück etc. Jede Form der Informationsübermittlung muss für die Adressaten freiwillig und jederzeit einstellbar sein (z.B. SMS oder Email). n Verbesserte Vernetzung anstreben: Hier bestehen immer noch Defizite, z.B. zwischen den einzelnen Einrichtungen. Informationsquellen der Jugendlichen Jugendliche nutzen unterschiedliche Quellen (Internet, SMS, Plakate, mündliche Informationsquellen, direkter Kontakt etc.), um an Informationen zu Kultur- und Freizeitangeboten zu gelangen. Jedoch sind nach Einschätzung der ExpertInnen viele Jugendliche in der Stadt Salzburg darüber nicht ausreichend informiert. Dies erschwert es den anbietenden Organisationen, über bereits erreichte Zielgruppen hinaus weitere potenzielle Zielgruppen zu erreichen, was zur Folge hat, dass Informationen über wichtige Kultur-, Freizeit- und Bildungsangebote teilweise unzureichend an die AdressatInnen gelangen. Nach Einschätzung der ExpertInnen betrifft dieses Problem insbesondere Jugendliche, die über keinen unmittelbaren Zugang zu neuen Medien verfügen sowie Jugendliche mit Migrationshintergrund. Im Sinne der Förderung von Erziehung und Bildung und der Möglichkeit zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben (Charta, Artikel X) bedarf es der Bemühung, alle, insbesondere die verletzlichsten Gruppen und Individuen, auch zu erreichen. Ziel ist es, den Informationsfluss über bereits bestehende Angebote in der Stadt Salzburg zu gewährleisten und zu optimieren und kreative Möglichkeiten der Kontaktaufnahme zu entwickeln. Maßnahmenvorschläge Maßnahme 1 Weitere Verbesserung des Jugendportals der Stadt Salzburg zur Bewerbung von Kultur- und Bildungsangeboten: Ziel: Der Zugang zu Informationen über Kultur- und Bildungsangebote wird verbessert und neue Zielgruppen angesprochen, bestehende Angebote werden effektiver dargestellt und vernetzt. Durchführende: Jugendbeauftragter (MD/00) in Kooperation mit Informationszentrum (MD/04), Jugendzentren, Bildungseinrichtungen 50 Bericht 2010 Integrationsbüro Maßnahme 2 Interkulturelle Salons: n Treffen zu bestimmten Themen, die Kinder und Jugendliche betreffen (in der Art der bereits bestehenden Frauensalons) n Austausch von Know-how n Einladung an alle interessierten MitarbeiterInnen in der Jugendarbeit, Eltern und Jugendlichen Ziel: Vernetzung und Austausch zwischen den JugendarbeiterInnen, Eltern und Jugendlichen findet statt, ebenso Sensi bilisierung für Jugendbedürfnisse, Förderung des wechselseitigen Respekts. Durchführende: Jugendbeauftragter (MD/00), Einrichtungen der Jugendarbeit Maßnahme 3 Ausbau kommunikativer Maßnahmen in Ballungszentren/Siedlungen: n z.B. Nachbarschaftskaffees, Stadtteilgärten n Raum für Gärten in Stadtteilen, Stadtteilkaffees etc. zur Verfügung stellen n Förderung der Akzeptanz von sozialen und kulturellen Unterschieden Ziel: Intersozialer/interkultureller und Generationen übergreifender Austausch und Verwurzelung im Wohngebiet/Stadtteil/Stadt. Gemeinsame Interessen (z.B. Gartenarbeit, Wandern etc.) fördern die Gemeinschaft. Durchführende: z.B. Gartenamt (MA 7/04), Soziales (MA 3/00), BWS, Integrationsbüro (MD/00) Maßnahme 4 (Neue) Kommunikationskanäle erschließen: Unterschiedliche Kommunikationskanäle nutzen, die der Zielgruppe gerecht werden: n Schriftliche Mitteilung, z.B. SMS, E-Mail n Persönliches Gespräch, z.B. „Stille-Post-Prinzip: Bitte weitersagen“ n Veranstaltungen, z.B. Elternabend, Anrainer-Versammlung, Eltern-Kind-Frühstück etc. Jede Form der Informationsübermittlung muss für den/die EmpfängerIn freiwillig und jederzeit einstellbar sein (z.B. bei SMS oder E-Mail). Ziel: Informationen erreichen die Zielgruppe unmittelbar. Durchführende: Jugendeinrichtungen, Jugendbeauftragter (MD/00) 4.3.3.2. Finanzen und Ressourcen für Einrichtungen Beispiele guter Praxis n Mittelfristige Förderungsvereinbarungen der Stadt mit Kultureinrichtungen, die in der finanziellen, personellen und inhaltlichen Planung über mehrere Jahre Verpflichtungen eingehen müssen Problemanalyse Mangelnde finanzielle Absicherung und Planungsunsicherheit Kultur- und Bildungsarbeit mit Jugendlichen im Sinne der Charta erfordert in erster Linie Kontinuität in der kon- Menschenrechtsstadt Salzburg 51 zeptionellen Arbeit sowie in der Betreuungsarbeit. Durch unsichere finanzielle und personelle Ressourcen ist häufig eine mittelfristige Planung nur schwer möglich. Die mangelnde finanzielle Absicherung und die daraus resultierende Planungsunsicherheit erschweren nach einhelliger Einschätzung der ExpertInnen die notwendige mittelfristige Planung, die Vernetzung sowie Weiterentwicklung bestehender Angebote. Kultur-, Sozial- und Bildungseinrichtungen und -initiativen, die im Kinder- und Jugendbereich aktiv sind, benötigen eine mehrjährige finanzielle Absicherung einer kontinuierlich geleisteten Kultur- und Bildungsarbeit für Kinder und Jugendliche im Sinne der Charta. Maßnahmenvorschläge Maßnahme 1 Sicherstellung von Finanzen und Ressourcen für Kultur-, Sozial- und Bildungseinrichtungen für Kinder und Jugendliche im Sinne der Charta: n Zwischen der Stadt Salzburg und Kultur-, Sozial- und Bildungseinrichtungen sollen mittelfristige Fördervereinbarungen zur Finanzierung von Kultur-, Sozialarbeit und Bildungsmaßnahmen im Sinne der Charta getroffen werden. Ziel: Es existieren mittelfristige Fördervereinbarungen mit den TrägerInnen von Kultur-, Sozial- Bildungsangeboten, besonders für verletzliche Gruppen von Kindern und Jugendlichen. Durchführende: Kultur und Schule (MA 2/00), Gemeinderat Maßnahme 2 Flexibler Fördertopf für kulturelle Kinder- und Jugendprojekte: n Start- und Umsetzungshilfe für kulturelle Kinder- und Jugendaktivitäten, die nach Vorschlägen und Rücksprache mit Jugendeinrichtungen vergeben wird Ziel: Es werden flexibel kulturelle Aktivitäten für und von Kindern und Jugendlichen ermöglicht. Es wird mehr Planungssicherheit für die Einrichtungen und existenzielle Absicherung für deren MitarbeiterInnen hergestellt. Durchführende: Jugendbeauftragter (MD/00), Gemeinderat, Jugendeinrichtungen 4.3.4. Kinder und Jugendliche in der soziokulturellen Stadtteilarbeit 4.3.4.1. Einbindung der Politik Beispiele guter Praxis n Salzburger Jugendkongress: Ziel dieser Veranstaltung ist es, in Zusammenarbeit mit Jugendlichen, verbindliche Ergebnisse zu erzielen, die dann von der Politik und Verwaltung der Stadt Salzburg umgesetzt werden können. Problemanalyse Ausgangssituation Es besteht der konkrete Wunsch, dass die Politik mehr und konkrete Verantwortung übernimmt. Erziehung, Bildung und gesellschaftliche Teilhabe (Artikel X) erfordern auch finanzielle Ressourcen bzw. Nutzung bestehenden Potenzials. Artikel XV („Recht auf Kultur“), Absatz 2 sieht auch eine aktive Pflicht der Stadt zur Bereitstellung von geeigneten Räumlichkeiten vor. 52 Bericht 2010 Integrationsbüro Finanzielle Absicherung, Know-how und Ressourcen, Räumlichkeiten und Plätze n Bestehende Einrichtungen und seit Jahren bewährte Projekte brauchen eine (finanzielle) Absicherung (siehe auch 4.3.3.2.) n Vorhandenem Know-how wird nicht immer die verdiente und notwendige Wertschätzung entgegengebracht. Bestehende Ressourcen werden nicht optimal genutzt. Gewünscht wird eine offizielle Anerkennung von beidem. n Räumlichkeiten oder Plätze, die zu einem beträchtlichen Anteil von der öffentlichen Hand finanziert wurden, sollen geöffnet bzw. zur Verfügung gestellt werden (siehe auch Kapitel 4.4.) Maßnahmenvorschläge Maßnahme 1 Direkter Kontakt von PolitikerInnen mit Kindern und Jugendlichen: n Stadtteilspaziergänge von Jugendlichen mit PolitikerInnen zum Austausch Maßnahme 2 Mobile Sitzungen: n Ausschüsse oder Gemeinderat werden von Jugendeinrichtungen vor Ort eingeladen Ziel: Die Vorurteile zwischen Jugendlichen und PolitikerInnen werden durch direkten Kontakt abgebaut und dadurch wird gegenseitiges Verständnis gefördert. Durchführende: Jugendbeauftragter (MD/00). Jugendeinrichtungen, StadtpolitikerInnen 4.3.4.2. Elternarbeit Beispiele guter Praxis n Eltern-Kind-Frühstück in den verschiedenen Stadtteilen (z.B. Kindergarten Scherzhausen) n „Mama lernt Deutsch“ n „Rucksack-Projekt“ (Kindergarten) n FuN-Familie (Familie und Nachbarschaft – interkulturelles Projekt in Nordrhein-Westfalen, präventives Förderprogramm der Familienbildung (siehe www.praepaed.de/funfamilie.html) n „Lange Tafel“ (interkulturelles Generationen-Projekt in Berlin-Kreuzberg, siehe www.lange-tafel.com); von Spektrum 2010 in Salzburg geplant Problemanalyse Ausgangssituation Jugendarbeit ist untrennbar von Elternarbeit. Elternarbeit bedeutet auch Schutz der Rechte von Kindern und Jugendlichen in Hinblick auf Erziehung und Bildung sowie die Förderung von kulturellen und gesellschaftlichen Teilhabemöglichkeiten (Artikel X). Eltern-Bildung und Bildungsangebote n Eltern-Bildung muss noch vermehrt direkt in die Stadtteile gebracht werden – so sollten Informationen, z.B. im Kindergarten, persönlich an die Eltern weitergegeben werden, ver-bunden mit der Bitte: „Sagt es weiter“ (StillePost-Prinzip). n Eine Abstimmung der Zeiten für Elternangebote ist notwendig, damit eine Teilnahme für Eltern(teile) organisierbar wird. Es fehlen Kinderbetreuungsangebote, die eine Teilnahme erleichtern/ermöglichen. Menschenrechtsstadt Salzburg 53 Maßnahmenvorschläge Maßnahme 1 Elternfrühstück oder andere Elterntreffs in Kindergärten: n Integrativen, informellen Austausch verbindlich für alle städtischen Kindergärten einführen Ziel: Erreicht werden sollen eine persönliche Einbindung der Eltern in die Einrichtung und ein privater Austausch sowie eine (interkulturelle) Annäherung. Daraus kann die Identifikation mit Kindergarteneinrichtungen gefördert werden. Durchführende: Stadtjugendamt (MA 3/02), Kindergärten Maßnahme 2 Ausweitung des Rucksackprojektes auf alle städtischen Kindergärten: n Die Eltern werden durch ElternbegleiterInnen mit Migrationshintergrund (Rucksackeltern) in Aktivitäten eingeführt, die der allgemeinen und sprachlichen Entwicklung ihrer Kinder dienen. Einmal wöchentlich werden bestimmte Themen in der Kindergarteneinrichtung besprochen und diese zu Hause umgesetzt. Mithilfe des Programms sind die Eltern in der Lage die Sprachentwicklung ihrer Kinder zu verbessern bzw. zu fördern. Die Themen, die die Eltern zu Hause mit ihren Kindern besprechen, werden auch im Kindergarten behandelt, so dass die Kinder einen Bezug zu beiden Sprachen herstellen können. n Ausweitung der Ressourcen im Integrationsbüro Ziel: Kinder, die zu sprachlichen Minderheiten gehören, werden in der Anwendung ihrer Muttersprache gestärkt und gefestigt und sind in der Lage leichter Deutsch zu erlernen. Durchführende: Integrationsbüro (MD/00), Stadtjugendamt (MA 3/02) 4.3.5. Kinder und Jugendliche in außerschulischer Bildung Vielfältiges Angebot in der Stadt Salzburg Nach den Einschätzungen der ExpertInnen aus Verwaltung und Vereinen gibt es in der Stadt Salzburg eine breite und vielfältige Palette an außerschulischen Bildungseinrichtungen und Bildungsangeboten für Jugendliche. Hervorgehoben wurde nicht nur die Breite des Angebots, sondern auch die hohe Qualität. Das sowohl zentrale als auch dezentrale Angebot wird insgesamt als gut, vielfältig, facettenreich, weitgehend kostenlos oder kostengünstig beschrieben und von den AdressatInnen gut angenommen. Die Arbeit in der Arbeitsgruppe und die Auswertung der an externe Beteiligte verschickten Fragebögen, die durch eine hohe Rücklaufquote gekennzeichnet waren, führten zu sehr ähnlichen bzw. gleichen Ergebnissen. Es ließen sich keine signifikanten Unterschiede zwischen der Einschätzung der TeilnehmerInnen in der Arbeitsgruppe und jenen, die den Fragebogen ausgefüllt haben, finden. Wenngleich das Angebot in seiner quantitativen Breite wie auch in seiner qualitativen Tiefe als zufriedenstellend bis gut bezeichnet wird, wird eine Reihe von dringenden Verbesserungsmaßnahmen benannt. Der Stellenwert von Bildung Einen zentralen Stellenwert nahm die Diskussion in der Arbeitsgruppe über die Bedeutung von Bildung ein. Als problematisch wurde eingeschätzt, dass der individuelle, soziale, wirtschaftliche und gesellschaftspolitische Stellenwert von Bildung häufig unterschätzt wird. Bildung – insbesondere die Bedeutung von außerschulischer und nicht-formalisierter Bildung – wird gemeinhin als „Luxus“ erachtet – eine Sicht, die den sich rasch ändernden gesellschaftlichen Gegebenheiten nicht entspricht. Auffallend groß war die Überzeugung der Arbeitsgruppen-TeilnehmerInnen von der Wichtigkeit von Bildung und damit verbunden der große Wunsch, dass die Angebote angenommen werden. Großer Optimismus herrschte auch 54 Bericht 2010 Integrationsbüro hinsichtlich der gesellschaftspolitischen und sozialen Einflussmöglichkeiten von Bildung. Das Resumee aus der Arbeitsgruppe: „Soziale, politische und wirtschaftliche Probleme können mit Bildung gelöst werden.“ Ebenso bestand ein sehr großer Optimismus dahingehend, dass es kaum Jugendliche gibt, die grundsätzlich nicht „erreichbar“ wären, wenn die Information und die Informationsschiene ausreichend und angemessen sind. Zugangsbarrieren Es konnten im Rahmen des Diskussions-Prozesses in der Arbeitsgruppe keine strukturellen Zugangsbarrieren für eindeutig bestimmbare Gruppen festgemacht werden. Unterschiede hinsichtlich Teilnahme bzw. Teilhabe an Angeboten der außerschulischen Bildung ergeben sich aus einem gleichsam flexiblen Querschnitt sozialer Kategorien (ethnische Zugehörigkeit, Geschlecht, Schicht/Milieu, Alter, Bildungshintergrund, Sprachbeherrschung etc.). Die bestehenden Angebote entsprechen grundsätzlich der Vielfalt von Lebensrealitäten Jugendlicher. Auch der Rücklauf der Fragebögen ergab dieses Bild ohne eine spezielle Zielgruppeneinschränkung. In der Diskussion in der Arbeitsgruppe hat sich immer wieder auch die Heterogenität der Zielgruppe „MigrantInnen“ gezeigt, die ähnlich dem Begriff „Jugendlicher“ nur eine begriffliche Krücke für die Arbeit darstellt. Als konkrete Zugangsbarrieren wurden genannt: das Fehlen von zusätzlichen offenen, niederschwelligen Angeboten, ein Informationsdefizit bei Jugendlichen, das vor allem durch die Unüberschaubarkeit des Angebots und den eingeschränkten Zugang zur Informationsgesellschaft (Neue Medien) entsteht, aber auch durch Sprachbarrieren. Personen mit körperlicher Behinderung sehen sich noch immer Barrieren zur Teilnahme an Bildungsangeboten gegenüber. Herkunft aus einem bildungsfernen, sozial schwachen Elternhaus (oftmals verbunden mit Migrationshintergrund) wird ebenso schwach kompensiert. 4.3.5.1. Angebote für Jugendliche mit Behinderungen Beispiele guter Praxis n In der Stadt Salzburg wurde bei Projekten wie dem Jugendkongress und der Mini-Stadt besonders auf die Bedürfnisse von Jugendlichen mit Behinderungen geachtet. Problemanalyse Zugang zu Bildungsangeboten Jugendliche mit Behinderungen haben – je nach Handicap – sehr unterschiedliche Bedürfnisse. Körperlich behinderte Jugendliche können oftmals wegen baulicher Barrieren nicht an Bildungsangeboten teilnehmen, weil Assistenzleistung fehlt oder weil die Angebote keine Rücksicht auf ihre Behinderung nehmen. Vergleichbares gilt für geistig behinderte Jugendliche. Die Charta geht von einem gleichmäßigen Zugang aller Kinder und Jugendlicher zu Bildungsangeboten aus, also auch behinderter Menschen. Maßnahmenvorschlag Maßnahme Verbesserte Integration behinderter Jugendlicher in außerschulische Bildungsangebote durch: n Finanzielle Unterstützung bei baulichen Adaptierungen, n Anreiz durch zusätzliche Förderung (Anschubfinanzierung) neuer bzw. erweiterter Angebote n Bauliche Maßnahmen n Adaptierung bestehender Angebote, um behinderten Jugendlichen die gleichwertige Teilnahme an außerschulischen Bildungsangeboten zu ermöglichen (so weit möglich) n Schaffung spezieller Bildungsangebote, die behinderte Jugendliche integrieren. Ziel: Die Integration bzw. gleichwertige Teilnahme an außerschulischen Bildungsangeboten für behinderte Jugendliche wird spürbar verbessert. Menschenrechtsstadt Salzburg 55 Durchführende: Behindertenbeauftragte, Jugendbeauftragter (MD/00), Kultur und Schule (MA 2/00) 4.3.5.2. Bildungsangebote für jugendliche AsylwerberInnen Beispiele guter Praxis n Projekt MINERVA (ein Kooperationsprojekt von SOS-Kinderdorf Clearinghouse, Volkshochschule und Jugendzentrum IGLU), mit den Zielen der Integration von Jugendlichen, insbesondere von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen und jungen Erwachsenen mit Migrationshintergrund in das österreichische Bildungssystem und in den Arbeitsmarkt sowie Vermittlung von Grundlagen lebensbegleitenden Lernens Problemanalyse Minderjährige, unbegleitete Jugendliche leben in besonders prekären Verhältnissen, auch hinsichtlich formaler Bildungsabschlüsse bzw. darüber hinausreichender Qualifikationen. Dies führt kurz- und mittelfristig zu Desintegration und erheblichen Problemen hinsichtlich persönlicher und sozialer Perspektiven. Maßnahmenvorschlag Maßnahme Die Stadt Salzburg setzt sich ein für Schaffung und/oder Sicherung von Bildungsangeboten für unbegleitete jugendliche AsylwerberInnen: Ziel: Langfristige Sicherung von Bildungsangeboten und formalen Bildungsabschlüssen für jugendliche AsylwerberInnen. Durchführende: Der Bürgermeister tritt in Kooperation mit SOS-Clearinghouse, Jugendzentrum IGLU, Verein Einstieg an Land/ Bund heran. 4.3.5.3. Sprachkompetenz Beispiele guter Praxis In der Stadt Salzburg gibt es einige Anbieter, die sich zielgruppenspezifisch dem Erlernen der deutschen Sprache widmen: n Der Verein VIELE bietet Lernhilfe an städtischen Pflichtschulen, Sprachkurse für Mädchen und ein Projekt, in dem gemeinsam musiziert und damit kommuniziert wird (KIMM). n Der Verein Einstieg bietet Deutsch zur Vorbereitung auf den Hauptschulabschluss an. n Gemeinsam von Volkshochschule, SOS Kinderdorf und JUZ Iglu wird das Projekt MINERVA umgesetzt, das insbesondere unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen und jungen Erwachsenen eine Integration in das österreichische Bildungssystem bzw. den Arbeitsmarkt ermöglicht, unter anderem über Deutschkurse. Problemanalyse Deutsch wird als wichtigste Kommunikationssprache in Salzburg erachtet. Deutschkenntnisse sind demnach eine Schlüsselqualifikation für alle Bereiche des öffentlichen Lebens, auch im Zugang und in der Teilhabe an außerschulischer Bildung. Ein Mangel an Sprachkenntnissen hindert Jugendliche an der Teilnahme. Manche MigrantInnen haben – trotz Schulbesuchs in Österreich – keine gute Kenntnis der deutschen Sprache erworben, manche sind erst nach Ende ihrer Schulpflicht in Österreich angekommen und haben daher (noch) nicht 56 Bericht 2010 Integrationsbüro Deutsch gelernt. MigrantInnen, die sich fast ausschließlich in ihrem (groß)familiären Umfeld bewegen, benötigen die deutsche Sprache in ihrem Alltag nicht und verlernen sie daher wieder. Durch mangelnde Kenntnisse der deutschen Sprache wird die Informationserschließung und die Schaffung eines Überblicks über die Fülle des vorhandenen Angebots extrem schwierig und die tatsächliche Teilnahme an Bildungsangeboten oft unmöglich, wenn die Schlüsselqualifikation „Deutsch sprechen“ fehlt. Maßnahmenvorschlag Maßnahme Sprachkompetenz erweitern und -barrieren abbauen: n Projekte, die den Erwerb der deutschen Sprache fördern, sind von der Stadt in besonderem Maß zu fördern. n Zusätzliche Angebote zum Erlernen der deutschen Sprache werden geschaffen. (Siehe auch: Rucksackprojekt, Abschnitt 4.3.4.2). n Ebenso ist die Bewusstseinsbildung bei den in Salzburg lebenden Personen mit Migrationshintergrund voranzutreiben, dass die Beherrschung der deutschen Sprache eine Schlüsselqualifikation darstellt. Ziel: Es gibt ausreichende und leistbare Angebote für Jugendliche (v.a. mit Zuwanderungshintergrund), die einen raschen und kompetenten Spracherwerb ermöglichen. Durchführende: Gemeinderatsbeschluss, Integrationsbeauftragte (MD/00), Kultur und Schule (MA 2/00) 4.3.5.4. Bildungsangebote für Jugendliche in den Stadtteilen Beispiele guter Praxis n Verein Spektrum n Jugendzentrum IGLU n Jugendzentrum Corner n Bewohnerservicestellen n Verein VIELE n ArbeiterInnenbegegnungszentrum (ABZ) in Itzling Problemanalyse Es gibt nach Einschätzung der ExpertInnen in den Stadtteilen Salzburgs jeweils spezifische Zielgruppen unter Jugendlichen, die über traditionelle und bestehende Bildungsangebote nicht zu erreichen sind. Die bestehenden Angebote für diese Jugendlichen können als zu hochschwellig betrachtet werden. Die ExpertInnen sind der Auffassung, dass gerade diese spezifischen Zielgruppen jedoch angesprochen werden müssten, da ein Bedarf an sozio-kultureller Bildung sowie an Aus- und Fortbildung festgestellt wird. Bildung wird hier als gesellschaftliche Notwendigkeit und Chance gesehen (Integration, Gewaltprävention). Zudem wären spezifische Angebote für diese Zielgruppen notwendig, um die biografischen Möglichkeiten dieser Jugendlichen zu fördern, da. betroffene Jugendliche Gefahr laufen, ins gesellschaftliche Abseits zu gelangen. Menschenrechtsstadt Salzburg 57 Maßnahmenvorschlag Maßnahme Schaffung von niederschwelligen Bildungsangeboten speziell für besonders benachteiligte Jugendliche (z.B. SchulabbrecherInnen, mit Sprachbarrieren) in den Stadtteilen: Ziel: Es werden Jugendliche erreicht, welche mit bisherigen Bildungsangeboten nicht erreicht werden konnten. Durchführende: Organisationen, die bereits Bildungsangebote (im weiteren Sinn) für Jugendliche in den Stadtteilen setzen. 4.3.5.5. Datenlage zu außerschulischen Bildungsangeboten Problemanalyse Da es keine gesicherten Daten über Angebote bzw. keine Bedarfserhebung unter Jugendlichen zu außerschulischen Angeboten in der Stadt Salzburg gibt, ist eine zielgruppenspezifische Entwicklung von Bildungsangeboten mitunter schwierig. Von den ExpertInnen wird betont, dass eine theoretisch fundierte Bedarfserhebung notwendig wäre, um das bestehende Bildungsangebot dem Bedarf spezifischer Zielgruppen entsprechend zu adaptieren. Maßnahmenvorschlag Maßnahme Vergabe einer Studie zur Erhebung des aktuellen Angebots sowie des Bedarfs an außerschulischen Bildungsangeboten (auch über Menschenrechte) für besonders verletzliche Zielgruppen in der Stadt Salzburg: Ziel: Ein systematischer Überblick über das Angebot und den Bedarf an außerschulischen Bildungsangeboten wird gewonnen, welcher als Grundlage für die Unterstützung bestehender sowie die Entwicklung weiterer Angebote im Sinne der Charta dient. Durchführende: Kultur und Schule (MA 2/00) 4.3.5.6. Information über Naturschutz und Verständnis für Natur Beispiele guter Praxis In der Stadt Salzburg gibt es ein sehr gut funktionierendes Beispiel von außerschulischem Unterricht, das auch von der Stadt gefördert wird: das Projekt „Kinder entdecken ökologisch wertvolle Lebensräume in der Stadt“ der Lernwerkstatt für Natur und Umwelt. Dieses Projekt wird in städtischen Volksschulen durchgeführt. Das Besondere daran ist, dass der Naturraum, der quasi vor der Haustüre liegt, genutzt wird. Die Projektleiterinnen berichten von großen Erfolgen in Richtung Bewusstseinsbildung in kürzester Zeit. Die erfolgte Änderung im Bewusstsein wird von den Kindern zudem in ihre Familien getragen (MultiplikatorInneneffekt). 58 Bericht 2010 Integrationsbüro Problemanalyse Ob Naturschutz in der Familie ein Thema ist und gelebt wird, ist oftmals eine Frage des Lebensumfelds (Erlebbarkeit von Natur), der Bildung (Wissen und Bewusstsein um die Verletzlichkeit von Natur) und der finanziellen Möglichkeiten (z.B. biologische Lebensmittel kaufen können, die teurer sind oder Glasflaschen anstelle von PET-Flaschen etc.); Naturschutz ist oft ein Thema für Menschen, deren Leben durch die Abwesenheit von existenziellen Problemen gekennzeichnet ist – wer mit dem Geld, das zur Verfügung steht, kaum über die Runden kommt, hat meistens nicht die Energie sich z.B. mit dem eingeschränkten Lebensraum des Bibers in der Stadt zu beschäftigen. Eine mangelnde Sensibilität von Kindern für das Thema Umwelt und Umweltschutz führt zu Handlungsweisen, wie etwa Umweltverschmutzung, Nicht-Trennen von Müll, achtloser Umgang mit Lebewesen, denen nur durch Information und Vorbildwirkung entgegengewirkt werden kann. Maßnahmenvorschlag Maßnahme Information über Naturschutz verstärken: n Die Stadt Salzburg unterstützt vermehrt Projekte, die das Natur- und Umweltbewusstsein bei Kindern und Jugendlichen stärken. Ziel: Förderung des Bewusstseins über die Wichtigkeit des Naturschutzes. Es gibt ausreichende Informationsangebote im Bereich Naturschutz. Durchführende: Kultur und Schule (MA 2/00), Informationszentrum (MD/04), Umweltkoordinator der Stadt Salzburg. 4.4. Öffentlicher Raum Die Arbeitsgruppen 1, 2 und 4 haben sich im Zuge ihrer Themenstellung mit dem Zugang zu öffentlichem Raum, dessen Verfügbarkeit und dessen gleichberechtigter und nicht diskriminierender Nutzung beschäftigt. Die Mitsprache und Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in Stadtteilbelangen und Planungsvorhaben bzw. bei der Aus- bzw. Umgestaltung von öffentlichen Räumen sind Grundvoraussetzungen für gelingende und von den Zielgruppen angenommene Kinder- und Jugendarbeit. Kinder sind nicht kreativer, demokratischer oder offener als Erwachsene, sie sind nur anders und bringen aus diesem Grund andere, neue Aspekte und Perspektiven in die Entscheidungsprozesse ein. Das Fehlen von Räumlichkeiten für Vereine, aber auch von Räumen für die eigenständige kreative Betätigung von Jugendlichen wurde genannt. Dem mangelhaften Naturbewusstsein soll entgegengewirkt werden. 4.4.1. Relevante Chartabestimmungen ARTIKEL III RECHT AUF KULTURELLE, SPRACHLICHE UND RELIGIÖSE FREIHEIT 1. A lle Bürgerinnen und Bürger der Städte haben das Recht, ihre kulturelle, sprachliche und religiöse Freiheit auszuüben. Die Stadtverwaltungen sorgen in Zusammenarbeit mit anderen Verwaltungsorganen dafür, dass Kinder, die zu sprachlichen Minderheiten gehören, ihre Muttersprache lernen können. 3. I m Hinblick auf weltliche Angelegenheiten fördern die Städte die gegenseitige Toleranz zwischen Gläubigen und Nichtgläubigen sowie zwischen den verschiedenen Religionsgemeinschaften. ARTIKEL X SCHUTZ DES PRIVAT- UND FAMILIENLEBENS 5. U nter Achtung der Wahlfreiheit der Bürgerinnen und Bürger in Angelegenheiten der Bildung, Kultur, Religion und Politik ergreift die Stadtverwaltung alle notwendigen Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendli- Menschenrechtsstadt Salzburg 59 chen. Sie fördert deren Erziehung und Bildung auf der Grundlage von Demokratie und Toleranz und der Möglichkeit der umfassenden Teilhabe am Leben der Stadt. ARTIKEL XV RECHT AUF KULTUR 1. D ie Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht auf Kultur in allen ihren Arten, Ausdrucks- und Erscheinungsformen. 2. D ie Stadtverwaltung fördert in Zusammenarbeit mit kulturellen Vereinigungen und mit dem Privatsektor die Entwicklung eines städtischen Kulturlebens, das die Vielfalt respektiert. Den Bürgerinnen und Bürgern werden geeignete öffentliche Räume für kulturelle und soziale Aktivitäten zur Verfügung gestellt, wobei die Bedingungen für alle gleich sind. Bedeutung Absatz 2 enthält zwei Gewährleistungspflichten, nämlich die aktive Förderung von Vielfalt und die Bereitstellung von öffentlichem Raum, letzteres muss diskriminierungsfrei erfolgen, etwaige Zugangsbarrieren sind zu identifizieren und zu beseitigen. ARTIKEL XXI RECHT AUF FREIZEIT 2. D ie Stadtverwaltung garantiert allen Kindern ohne jegliche Diskriminierung qualitativ hochwertige Spiel bereiche. 3. D ie Stadtverwaltung erleichtert die aktive sportliche Betätigung und sorgt dafür, dass die erforderlichen Anlagen allen Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung gestellt werden. Bedeutung Neben der Achtung der genannten Rechte und Freiheiten enthalten die relevanten Chartabestimmungen auch positive Pflichten der Stadt. Mit Annahme der Artikel verpflichtet sich die Stadt, das Recht auf das Erlernen der Muttersprache zu schützen (die Bestimmung beinhaltet in Verbindung mit dem formulierten Vorbehalt im Gemeinderatsbeschluss nicht die Verpflichtung zur Gewährleistung dieses Rechts). Die Stadt fördert die Teilhabe am öffentlichen Leben durch Bildungsmaßnahmen, stellt öffentlichen Raum zur Verfügung und garantiert den Zugang zu und die Hochwertigkeit von Spielbereichen und Sportanlagen. Letztgenannter Teil geht über Achtung und Schutz hinaus und verlangt die tatsächliche Bereitstellung. 4.4.2. Zielbestimmung Die Stadt Salzburg fördert Vielfalt und stellt öffentlichen Raum diskriminierungsfrei zur Verfügung. Die Stadtverwaltung garantiert weiters allen Kindern ohne jegliche Diskriminierung qualitativ hochwertige Spielbereiche und erleichtert die aktive sportliche Betätigung und sorgt dafür, dass die erforderlichen Anlagen allen Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung gestellt werden. 4.4.3. Räumlichkeiten und Freiräume Beispiele guter Praxis n Die Stadt Graz stellt Sportanlagen von Schulen während der Ferien der Öffentlichkeit zur Verfügung. n In Salzburg gibt es eine Vielzahl von Anbietern, die kreatives Arbeiten in verschiedenen Sparten ermöglichen: Rockhouse, Jugendzentren, Literaturhaus, Spektrum, Insel, ARGE Kulturgelände seien als Beispiele genannt. n In der Stadt Salzburg wurden durch Projekte wie Movida oder die Mini-Stadt öffentliche Räume für Jugendliche erschlossen. Der Volksgarten ist als verkehrstechnisch gut erreichbares Gelände mit hohem Bekanntheitsgrad ein idealer Ort für größere Veranstaltungen. 60 Bericht 2010 Integrationsbüro Problemanalyse Ausgangssituation Es gibt zu wenige (Frei-)Räume im öffentlichen Raum, sowohl im Innen- als auch im Außenbereich. Artikel XV („Recht auf Kultur“) und XXI („Recht auf Freizeit“) erfordern die Bereitstellung von öffentlichen Räumen zur Ausübung kultureller und sozialer Aktivitäten sowie zur Freizeitgestaltung. Öffnung der Räume n Es besteht der Wunsch, dass Räumlichkeiten oder Plätze, die zu einem beträchtlichen Anteil von der öffentlichen Hand finanziert wurden/werden, vermehrt für Außenstehende geöffnet bzw. zur Verfügung gestellt werden. n In Ballungszentren der Stadt besteht ein Defizit an offenen Gemeinschaftsräumen. n Insbesondere in Bezirken/Stadtvierteln, in denen viele Jugendliche mit Migrationshintergrund leben, fehlen ausreichende, öffentliche Räume. n Im Süden Salzburgs nehmen ExpertInnen eine Unterversorgung mit „Raum“ für Jugendliche wahr. Freiraum für kreative Beschäftigung Da Bildung im weitesten Sinn verstanden wurde, fällt auch die (begleitete) kreative Betätigung Jugendlicher in diesen Themenbereich. Kreative Betätigung umfasst in diesem Fall die Bereiche Musik, künstlerische Betätigung, Literatur, Tanz etc. Ein Mangel an Freiräumen für kreative Beschäftigung wird festgestellt. Der Zugang zu öffentlichem Raum und entsprechenden Freiräumen ist teilweise erschwert. Das Wohnumfeld und eventuell auch die tendenziell kreativitätsfeindliche Atmosphäre im näheren Umfeld verunmöglicht es Jugendlichen, sich in unterschiedlichen Bereichen kreativ zu betätigen und ihre Kenntnisse und ihr Wissen zu erweitern oder auch den Austausch mit Gleichgesinnten zu pflegen. Da räumliche Ressourcen nicht ausreichend zur Verfügung stehen oder nicht leistbar sind, bleibt kreatives Potenzial ungenützt. Dabei eröffnet sich gerade durch die Erweiterung der eigenen Fertigkeiten u.a. im künstlerischen Bereich Jugendlichen ein neues (Selbst)Bewusstein und die Lust am Lernen, beides fundamental wichtig für die Bewältigung der Anforderungen in Beruf und Leben. Zur Kreativität angeleitet zu werden, kann vor allem Jugendlichen aus einem bildungsfernen Milieu neue Möglichkeiten eröffnen, die sie sonst weder durch den Schulbesuch noch durch das Elternhaus kennen lernen würden. Raum für Projekte und Angebote von Bildungseinrichtungen Bildungseinrichtungen benötigen Platz, um ihre Angebote möglichst dezentral und niederschwellig anbieten zu können. Dies gilt für geschlossene Räume ebenso wie für öffentliche Plätze. Die daraus entstehenden Kosten sind für die Anbieter oftmals zu hoch, da sie besonders bei der Zielgruppe der Jugendlichen keine oder nur eine sehr geringe Selbstbeteiligung einfordern können. Die Genehmigungsverfahren für die Nutzung öffentlicher Plätze wirken oft kompliziert und langwierig und daher wird gelegentlich versucht, ohne Bewilligung auszukommen oder ein Projekt aus Scheu vor den Hürden nicht umgesetzt. Viele Projektideen können nicht umgesetzt werden, weil die räumlichen Ressourcen nicht zur Verfügung stehen, sei es weil sie tatsächlich nicht vorhanden (in manchen Stadtteilen zum Beispiel), nicht zugänglich oder nicht leistbar sind. Das Resignieren vor kompliziert empfundenen Behördenwegen – vor allem von nicht-hauptamtlich arbeitenden Gruppen mit einem niedrigeren Organisationsgrad – führt ebenfalls dazu, dass Projekte nicht realisiert werden. Zielgruppen Die Charta geht von gleichmäßig verteilten Zugangsmöglichkeiten aller Kinder und Jugendlicher zu öffentlichen Räumen aus. Maßnahmenvorschläge Maßnahme 1 Einbindung der Zielgruppen (Kinder, Jugendliche, AnrainerInnen, SozialarbeiterInnen...) bei der Planung von Räumen/Plätzen: z.B.: n Bahnhofsvorplatz: z.B. Rad-Garage Bahnhof als öffentlichen Raum für Jugendliche legalisieren; „Käfig“ für Sportaktivitäten. Menschenrechtsstadt Salzburg 61 n Park in der Struberkaserne n Neugestaltung Stadtpark Lehen n Neugestaltung Spielplatz Interspar Lehen n Gelände Stadion Klessheim (good practice: Gartenamt bindet ein bei Jugendspielplatz Kendlerstrasse). Ziel: Die Gestaltung öffentlicher Flächen ist in ausreichendem Maß an den (Freizeit- und Bewegungs-)Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen orientiert. Durchführende: Amt für Stadtplanung und Verkehr (MA 5/03), Gartenamt und Friedhofsverwaltung (MA 7/04), Jugendbeauftragter mit Bewohnerservicekoordinatorin (MD/00) unter Einbindung von Jugendzentren und Bewohnerservicestellen. Maßnahme 2 Öffnung von Parks, Grünflächen in den Sommermonaten nach Rotationsprinzip: für zwanglose Jugendtreffen und flexible Aktivitäten (Open Air-Kino, Open Stage, Workshops, Speakers Corner, Picknick, Sportaktivitäten, Musizieren, Theater, Kleinkunst...). Ziel: Es werden kulturelle und soziale Vorbehalte und Berührungsängste abgebaut; der öffentliche Raum wird Generationen übergreifend genutzt (wie z.B. am Abenteuerspielplatz in Großgmain). Durchführende: Jugendbeauftragter (MD/00), Gartenamt und Friedhofsverwaltung (MA 7/04), Gemeinderatsbeschluss Maßnahme 3 Freiräume erschließen für eigenständige kreative Betätigungen ohne Konsumzwang: n Bedarfserhebung und Ausbau von Kreativitätsprogrammen n Vermehrte kostengünstige Öffnung der Räume im Einflussbereich der Stadt n Ausbau betreuter Plätze für Kinder und Jugendliche in allen Stadtteilen und im Zentralraum, insbesondere auch am Wochenende und Abend Ziel: Räume stehen Jugendlichen kostengünstig bzw. kostenlos zur Verfügung für eigenständige kreative Betätigungen in allen Stadtteilen und im Zentralraum, insbesondere auch am Wochenende und am Abend. Durchführende: Kultur und Schule (MA 2/00) und Personalamt (MD/02), Jugendbeauftragter (MD/00) Maßnahme 4 Ausbau der mobilen Sozial- und Kulturarbeit: n Interkulturelle und intersoziale Vermittlungsfunktion n Information zu (kulturellen) Angeboten für Kinder, Jugendliche Ziel: Die Niederschwelligkeit und KundInnennähe von Bildungs- u. Kulturangeboten wird erhöht. Durchführende: Jugendbeauftragter (MD/00), Kultur und Schule (MA 2/00) 62 Bericht 2010 Integrationsbüro Maßnahme 5 Erarbeitung eines Informationskonzepts zur Erschließung von öffentlichen Räumen/öffentlichen Gebäuden: Ziel: Die Information, welche Räumlichkeiten zu welchen Konditionen den Anbietern von Jugend-Bildungsangeboten mit einem Minimum an organisatorischem Aufwand zur Verfügung stehen können, ist bei den NutzerInnen. Durchführende: Informationszentrum (MD/04), Kultur und Schule (MA 2/00), Schulamt (MA 2/02), Grund-amt (MA 8/04) 4.4.4. Diskriminierungsfreie Werbung Beispiel guter Praxis Die Stadt Graz (Frauenstadträtin und Frauenbeauftragte) hat das Thema der diskriminierenden und sexistischen Werbung seit 2008 sehr umfassend und offensiv aufgegriffen. Die kommunalen Handlungsstrategien dienen als Vorlage und Beispiel für die Stadt Salzburg. Problemanalyse Ausgangssituation Werbung ist ein fixer Bestandteil unseres Alltags. Ob sie nun bewusst oder unbewusst beachtet wird, ihre Botschaften fließen in die Wahrnehmung ein. Diskriminierende und sexistische Werbung ist bedauerlicherweise allgegenwärtig und wird häufig gar nicht mehr wahrgenommen. Frau ist gleich Sex, Frau ist gleich Produkt oder Produkt ist gleich Frau, Frau muss schön und erfolgreich sein, und vieles mehr – diese Darstellungsformen der Werbung schaffen eine scheinbare Wirklichkeit. Sexistische Werbung verfestigt ein bestimmtes Frauenbild und konstruiert letztlich auch gesellschaftliche Realitäten mit. Werbung ist ein Mittel, um die Geschlechterhierarchie stets wieder zu reproduzieren und damit aufrecht zu erhalten. Bei ständig steigenden Werbeinformationen kommt diesem Reproduktionsmittel immer mehr Bedeutung zu. Neben sexistischer Werbung geht es aber auch um andere Formen der Diskriminierung wie beispielsweise ausländerfeindliche Werbebotschaften, die häufig in der Wahlwerbung eingesetzt werden, um Fremdenfeindlichkeit zu schüren oder zu benutzen. Die kommunalen Handlungsspielräume sind begrenzt. Um wirksam gegen diskriminierende und sexistische Werbung vorgehen zu können, ist eine bundesgesetzliche Regelung notwendig. Diese gilt es weiterhin einzufordern. Die konsequente Anwendung des Gleichbehandlungsgesetzes mit dem Tatbestand der Belästigung ist eine mögliche Maßnahme. Es muss konsequent auf sexistische Werbung aufmerksam gemacht werden, um mittelfristig zu Verbesserungen zu kommen. Die Kommune sollte sämtliche Handlungsspielräume nutzen. Selbstregulierung über den Österreichischen Werberat Die meisten europäischen Länder, so auch Österreich, haben Selbstregulierungsgremien der Werbewirtschaft eingeführt, um ethische Standards zu erfüllen. Der Kontrollmechanismus besteht im Wesentlichen aus einem Beschwerdeverfahren, das von jeder Person angeregt werden kann. Die schwerwiegendste Entscheidung stellt die „Aufforderung zum sofortigen Stopp der Werbekampagne oder des Werbesujets“ dar, darüber hinaus sind keine Sanktionen vorgesehen. Als Grundlage für die Entscheidung des Werberates dienen eigens formulierte Grundsätze, die auch eine Definition von sexistischer Werbung beinhalten. Die Entscheidungspraxis des Österreichischen Werberats zeigt ein ambivalentes Bild. Ein verlässliches und schlagkräftiges Instrument bietet der Österreichische Werberat jedenfalls nicht. Zum einen ist die Werbewirtschaft selbst Trägerin des Werberats, zum anderen fehlen schlagkräftige Sanktionsmöglichkeiten Internationale, europarechtliche und verfassungsrechtliche Vorgaben Es gibt eine Reihe von rechtlichen Rahmenregelungen, die für Maßnahmen gegen diskriminierende und sexistische Werbung relevant sind: u.a. UN-Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau, Vertrag von Menschenrechtsstadt Salzburg 63 Amsterdam, Bundes-Verfassungsgesetz Artikel 7 Abs. 2. Bundesgesetzliche Regelung Ein Verbot sexistischer und diskriminierender Werbung ist in den meisten europäischen Staaten derzeit nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt. Eine wichtige Ausnahme bildet Norwegen, das sexistische Werbung im „Marketingkontrollgesetz“ explizit verbietet und bei Übertretung dieser Bestimmung mit Geldstrafen geahndet wird. Das Gleichbehandlungsgesetz verbietet den Tatbestand der Belästigung und bietet daher einen Ansatzpunkt. In Einzelfällen kann die Gleichbehandlungskommission angerufen werden, um entsprechende Gutachten zu erstellen. Maßnahmenvorschläge Maßnahme 1 Die Stadt Salzburg unterlässt und verfolgt diskriminierende und sexistische Werbung: n Beschluss des Salzburger Gemeinderats zur Selbstverpflichtung, Werbung zu unterlassen, die mittelbar oder unmittelbar diskriminiert oder Diskriminierung fördert, insbesondere aus Gründen des Geschlechts, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der genetischen Merkmale, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, der politischen oder sonstigen Anschauung, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, der Staatsbürgerschaft, des Vermögens, der Geburt, einer Behinderung, des Alters, der sexuellen Orientierung oder sonstiger Gründe. Dieser Beschluss wird durch die nachfolgenden Punkte und Maßnahme 2 konkretisiert und umgesetzt. n Ersuchen an Werbefirmen, die städtische Werbeflächen verwalten und nutzen, um Aufnahme der Unterlassung diskriminierender und sexistischer Werbung in die ABG (Allgemeinen Geschäftsbedingungen). KundInnen, die Werbeflächen der Stadt Salzburg anmieten wollen, werden für das Thema diskriminierungsfreie Werbung sensibilisiert und stadteigene Werbeflächen nur für diskriminierungsfreie Werbung zur Verfügung gestellt. n Beauftragung des Runden Tisches Menschenrechte zur Erstellung eines Kriterien- und Richtlinienkatalogs zur Bewertung diskriminierender und sexistischer Werbung n Der Runde Tisch Menschenrechte wird mit der Beobachtung städtischer Werbung beauftragt und entwickelt geeignete Maßnahmen zur Reaktion auf diskriminierende Werbung. Ziel: Diskriminierende Werbung ist sowohl im Verwaltungshandeln als auch als politisches Programm ausgeschlossen. Diskriminierende Werbung ist in der Stadt Salzburg im privatwirtschaftlichen Bereich ausgeschlossen. Werkzeug zur Bewertung der Werbung ist vorhanden und die Einhaltung des Gemeinderatsbeschlusses gewährleistet. Durchführende: BeauftragtenCenter (MD/00), Runder Tisch Menschenrechte, Plattform für Menschenrechte, Gemeinderat, Bürgermeister Maßnahme 2 Initiative zur Schaffung eines gesetzlichen Verbots diskriminierender Werbung österreichweit über den Österreichischen Städtebund (Frauen- und Integrationsausschuss): Über den Städtebund (Frauen- und Integrationsausschuss) wird eine Initiative zur Schaffung eines gesetzlichen Verbots diskriminierender Werbung angeregt und betrieben. Ziel: Diskriminierende Werbung ist gesetzlich österreichweit verboten. Durchführende: Frauenbeauftragte, Integrationsbeauftragte (MD/00), Städtebund 64 Bericht 2010 Integrationsbüro 5. S trukturelle Verankerung der Menschenrechtsarbeit Um eine Kultur der Menschenrechte zu verwirklichen, ist eine strukturelle Verankerung der Menschenrechtsarbeit auf allen Ebenen geboten. Die Umsetzung der Selbstverpflichtungen, die aus der Unterzeichnung der „Europäischen Charta für den Schutz der Menschenrechte in der Stadt“ resultieren, endet nicht mit dem Abschluss des Projektes „Menschenrechtsstadt Salzburg“, sondern erfordert eine kontinuierliche Weiterarbeit und institutionelle Verankerung der kommunalen Menschenrechtsarbeit in Salzburg, wie dies in anderen Menschenrechtsstädten ebenfalls geschehen ist (z.B. Graz, Barcelona, Genf, Nürnberg und andere). Daher wird vorgeschlagen, in folgenden Schritten die kommunale Menschenrechtsarbeit auf der Ebene der Stadt zu institutionalisieren: 1. E inrichtung eines „Runden Tisch Menschenrechte“ mit VertreterInnen aus NGOs, Stadtverwaltung, öffentlichen Einrichtungen und Politik. 2. S chaffung eines eigenen Budgetrahmens mit Fördermitteln für Menschenrechtsprojekte und -initiativen in der Stadt Salzburg. 3. Gewährleistung der Menschenrechtsorientierung der SubventionsnehmerInnen der Stadt. 4. Ergänzung des Leitbilds des Unternehmens Magistrat um eine Menschenrechtserklärung der Stadtverwaltung. 5. Ernennung einer/eines Menschenrechtsbeauftragten je Abteilung der Stadtverwaltung. 6. Informations- und Öffentlichkeitsarbeit zu „Menschenrechte im Alltag“. 7. Durchführung von Maßnahmen zur Menschenrechtsschulung und -bildung im städtischen Verantwortungsbereich sowie Förderung der Menschenrechtsschulung mit Zielgruppen in der Zivilgesellschaft der Stadt Salzburg. 8. Einrichtung der Anlauf- und Beratungsstelle für Diskriminierungsopfer. 9. Beitritt und Mitarbeit in europäischen und nationalen Städtenetzwerken und -partnerschaften. Zielsetzungen sind: n Institutionelle Verankerung der Menschenrechtsarbeit innerhalb der Stadtverwaltung. n Bereitstellung notwendiger personeller und finanzieller Ressourcen für die Menschenrechtsarbeit. n Schrittweise Verwirklichung der im Prozess erarbeiteten Maßnahmen zur Umsetzung der „Europäischen Charta für den Schutz der Menschenrechte in der Stadt.“ n Dauerhafte enge Kooperation aller relevanten Interessensgruppen: Politik – NGOs – Stadtverwaltung – Betroffenen(selbst)organisationen. 5.1. Relevante Chartabestimmungen Die Charta und der Beschluss zum Beitritt stellen einen ersten Schritt zur Institutionalisierung der Menschenrechtsarbeit auf lokaler Ebene dar. Um die einzelnen Artikel umzusetzen, sind entsprechende Strukturen und Institutionen erforderlich. Dies lässt sich aus der Charta im Allgemeinen und aus der Präambel und den Artikeln I („Recht auf die Stadt“), V („Verpflichtung zur Solidarität“), VI („Internationale Zusammenarbeit der Kommunen“), sowie den abschlie-ßenden Bestimmungen, insbesondere Absatz 2 herleiten. 5.2. Zielbestimmung Ziele einer strukturellen Verankerung der Menschenrechtsarbeit sind die Nachhaltigkeit der Achtung, des Schutzes und der Gewährleistung im Rahmen der jeweils geltenden rechtlichen Bestimmungen und die Verwirklichung einer bürgerInnennahen, demokratischen – d.h. partizipativen – Stadtregierung und -verwaltung zur Wahrung einer gemeinwohlorientierten städtischen Gesellschaft zu sichern. Menschenrechtsstadt Salzburg 65 Beispiele guter Praxis n Menschenrechtsbeirat der Stadt Graz n Menschenrechtsbüro der Stadt Nürnberg n Menschenrechtsabteilung der Stadt Barcelona u.v.a. n Das Friedensbüro bietet Workshops für Jugendliche und Erwachsene, die Aspekte der Menschenrechts-Charta transparent machen. n Institute wie das Afro-Asiatische Institut versuchen mit Veranstaltungen am Abbau von Vorurteilen zu arbeiten. Problemanalyse Die Analysen der thematischen Kapitel zeigen eindrücklich Ausschnitte von Problem- und Handlungsfeldern auf, in denen Verbesserungen für Bürgerinnen und Bürger (im Sinne der Charta) erzielt werden können. Was gut für die BürgerInnen ist, ist auch gut für die Stadt! Die Stadt der Menschenrechte ist Schützerin und Anwältin für die (menschenrechtlichen) Anliegen ihrer BewohnerInnen und bedarf daher adäquater Strukturen und Institutionen, um diese Funktion wahrnehmen zu können. Menschenrechte werden im Alltagskontext kaum thematisiert. Die Vielfalt der Bestimmungen der Menschenrechtscharta bzw. der einschlägigen Menschenrechtsdokumente ist vielen BürgerInnen nicht bekannt. Im Alltag stattfindende Verstöße gegen die Menschenrechte werden oft nicht als solche empfunden, da sie in einem Umfeld und einer Atmosphäre stattfinden, die als Normalität gilt. Dazu kommt, dass es (scheinbar) keinen breiten oder bekannten (gesellschafts)politischen Konsens über den Interpretationsspielraum bei der Auslegung der Charta gibt. Die BürgerInnen wissen häufig nicht um Menschenrechte Bescheid und respektieren die Rechte anderer nur eingeschränkt. Oft werden aus Nichtwissen oder Nicht-Verstehen im Alltag Verstöße gegen die Menschenrechte begangen, die nicht als Verstöße erlebt und geahndet werden. Die Verletzungen, die der Einzelne oder eine betroffene Gruppe erleiden, können unter anderem zu einer Ausgrenzung bzw. zu einem Rückzug aus der Gesellschaft führen. Maßnahmenvorschläge 1. Runder Tisch Menschenrechte Es wird empfohlen, einen „Runden Tisch Menschenrechte“ im BeauftragtenCenter einzurichten, um die kontinuierliche Menschenrechtsarbeit - u.a. Umsetzung der in diesem Bericht enthaltenen Maßnahmen – sicherzustellen. Die Geschäftsführung nimmt je ein/e VertreterIn der Plattform für Menschenrechte und des BeauftragtenCenters wahr, die administrative Koordination erfolgt durch das BeauftragtenCenter. Aufgaben des „Runden Tisches“ sind n Diskussion aktueller Fragen der Menschenrechtsarbeit und Standpunktformulierung n Öffentlichkeitsarbeit zu aktuellen Menschenrechtsfragen n Informations- und Erfahrungsaustausch über Menschenrechtsfragen n Formulierung von Vorschlägen zur Finanzierung und Durchführung konkreter Projekte und Maßnahmen (u.a. der im Projekt „Menschenrechtsstadt Salzburg“ erarbeiteten Maßnahmen) n Evaluierung und Kontrolle der Umsetzung der Maßnahmen n Berichterstattung zur Maßnahmenumsetzung und zu aktuellen Problemlagen Die Zusammensetzung des „Runden Tisches“ soll nach dem Tandem-Prinzip erfolgen, das sich beim Prozess zur Implementierung der „Europäischen Charta für den Schutz der Menschenrechte in der Stadt“ bewährt hat – also paritätisch zwischen NGOs und Betroffenen auf der einen Seite und Verwaltung und Politik auf der anderen Seite. Er setzt sich aus VertreterInnen relevanter AkteurInnen der Menschenrechtsarbeit in der Stadt zusammen (NGOs, Betroffenenorganisationen, Stadtverwaltung und Politik). Die VertreterInnen der Politik und der Stadtverwaltung werden vom Bürgermeister entsandt, die VertreterInnen der NGOs und der Betroffenen(selbst)organisationen werden im Plenum der Plattform für Menschenrechte gewählt. Darüber hinaus kann der „Runde Tisch“ Ausschüsse und Arbeitsgruppen zu jeweils aktuellen Themen- und Arbeitsgebieten bilden. Die Geschäftsführung des „Runden Tisches“ nehmen das BeauftragtenCenter und die Plattform für Menschenrechte wahr. 66 Bericht 2010 Integrationsbüro Ziel: Der Runde Tisch Menschenrechte beobachtet die aktuelle Menschenrechtssituation in der Stadt Salzburg und unterstützt die Umsetzung wirkungsvoller, praxisorientierter kommunaler Menschenrechtsarbeit in der Stadt Salzburg als ein institutionalisiertes und handlungsfähiges Vernetzungsgremium. Die dauerhafte enge Kooperation aller relevanten Interessengruppen: Politik – NGOs – Stadtverwaltung – öffentlicher Einrichtungen – Betroffenen(selbst)organisationen ist gewährleistet. 2. Budgetmittel für kommunale Menschenrechtsarbeit Von der Stadt Salzburg wird ein eigenes Basisbudget für Menschenrechtsarbeit eingerichtet, das beim Bürgermeister angesiedelt und im Beauftragtencenter verankert ist. Dieses Basisbudget wird durch Kofinanzierung von Maßnahmen oder Kooperation mehrerer Magistratsabteilungen bei bestimmten Projekten erweitert. Das Budget ist gewidmet für: n Finanzierung der Aktivitäten des „Runden Tisches“, z.B. Erstellung und Publikation Menschenrechtsbericht, Information und Öffentlichkeitsarbeit zu kommunaler Menschen-rechtsarbeit in Salzburg n Die Förderung von Menschenrechts-Projekten, die sich aus den in diesem Bericht formulierten Maßnahmen ableiten n Die Förderung von Menschenrechtsbildungsprojekten im engeren Sinn Ziel: Die Arbeit des Runden Tisches sowie die in diesem Bericht formulierten Maßnahmen sind ausreichend finanziert. 3. Gewährleistung der Menschenrechtsorientierung der SubventionsnehmerInnen In der Arbeitsgruppe 1 („politisch-bürgerliche Rechte“) wurden verschiedene Möglichkeiten diskutiert, die Vergabe von Projektsubventionen und städtischen Fördergeldern an der Charta zum Schutz der Menschenrechte in der Stadt zu orientieren. Dabei ist nicht an eine inhaltliche Steuerung im Sinne einer Zensur gedacht, die beispielsweise das Recht auf freie Meinungsäußerung im Rahmen künstlerischer Projekte in Frage stellen würde. Dies wäre auch mit dem Geist der Charta nicht zu vereinbaren. Es geht vor allem darum, die Fördervergabestellen der Stadt sowie die FördernehmerInnen bezüglich der Menschenrechte zu sensibilisieren und zu gewährleisten, dass die Gelder der Stadt nicht für menschenrechtsverletzende Aktivitäten ausgegeben werden. Hier werden folgende Maßnahmen als notwendig angesehen: n Ergänzung zu den Subventionsrichtlinien der Stadt (Präambel). n Begleitschreiben des Bürgermeisters und Versand der Charta an SubventionswerberInnen. n Schulungen der Zuständigen für Subventionsvergabe in der Stadtverwaltung. 3.1. Ergänzung zu den Subventionsrichtlinien Wir schlagen folgende Ergänzung zu den Subventionsrichtlinien vor: n Eine Förderung durch die Stadt Salzburg ist ausgeschlossen, wenn das Vorhaben auf eine Diskriminierung oder Herabwürdigung anderer BürgerInnen und insbesondere Angehörige verletzlicher Gruppen abzielen bzw. eine Diskriminierung oder Herabwürdigung zur Folge haben. Damit orientiert sich die Stadt Salzburg an den in der Charta zum Schutz der Menschenrechte in der Stadt formulierten Grundsätzen. 3.2. Begleitschreiben des Bürgermeisters zu den Subventionsantragsformularen Wir schlagen ein Begleitschreiben des Bürgermeisters zu den Subventionsantragsformularen bzw. den Antwortschreiben der Vergabestellen der Stadt vor, das auf den Beschluss des Gemeinderates zur Menschenrechtscharta verweist, die Zielsetzung der sozialen Integration hervorhebt und die Vereinbarkeit des Vorhabens mit den Zielen der Charta als Voraussetzung für die Förderungswürdigkeit kommuniziert (Entwurf im Anhang). Mit diesem Begleitschreiben sollte zugleich ein Exemplar der Charta zum Schutz der Menschenrechte in der Stadt versandt werden. Menschenrechtsstadt Salzburg 67 3.3. Schulungen als Begleitmaßnahme Als begleitende Maßnahme werden die mit der Vergabe von Fördergeldern befassten MitarbeiterInnen der Stadtverwaltung dahingehend geschult, Projektansuchen und FörderwerberInnen in Hinblick auf die Vorgaben und Selbstverpflichtungen der Charta zum Schutz der Menschenrechte in der Stadt zu beurteilen. Diese Schulungs-Maßnahme wird kurzfristig umgesetzt. Ziel: Die Menschenrechtsorientierung der SubventionsnehmerInnen der Stadt ist gewährleistet. 4. Ergänzung des Leitbilds des Unternehmens Magistrat um eine Menschenrechtserklärung der Stadtverwaltung Die Stadtverwaltung ergänzt ihr Leitbild um eine Menschenrechtserklärung. Dazu formuliert der Runde Tisch in Abstimmung mit dem Magistratsdirektor einen kurzen, prägnanten Text, der in das Leitbild der Stadt integriert wird. 5. Menschenrechtsbeauftragte/r je Abteilung der Stadtverwaltung Wie die Charta mit ihrer Breite an Themenbereichen zeigt, ist Menschenrechtsarbeit eine Querschnittsmaterie. Es wird daher vorgeschlagen, in den einzelnen Magistratsabteilungen Menschenrechtsbeauftragte – wie auch in den Bundesministerien – zu benennen, die als AnsprechpartnerInnen in der Umsetzung der Maßnahmen und in konkreten Problemfällen fungieren. Ihnen obliegt die Förderung der Menschenrechtsorientierung ihrer Abteilung. 6. Informations- und Öffentlichkeitsarbeit hinsichtlich „Menschenrechte im Alltag“ Eine Serie von (breit angelegten) Informationskampagnen bzw. öffentlichen Initiativen zur Bewusstseinsbildung, was Menschenrechte im Alltag bedeuten, kann im Anschluss an das Projekt „Menschenrechtsstadt Salzburg“ verwirklicht werden. Im Rahmen dieser Kampagnen soll eine breit angelegte Bewusstseinsbildung zum Thema Menschenrechte und zur „Europäischen Charta zum Schutz der Menschenrechte in der Stadt“ erfolgen. Vorgeschlagene Maßnahmen Handbuch Menschenrechte in Salzburg: n Kurzartikel zu wichtigen Themen kommunaler Menschenrechtsarbeit n Kurzinformation zu Institutionen/Stellen in der Stadt, die Leistungen im Zusammenhang kommunaler Menschenrechtsarbeit anbieten n Alphabetisches Verzeichnis der angeführten Stellen Die Kurzinformation ist nach den wichtigsten Schlagworten der Charta gegliedert. Plakataktion „Menschenrechte in Salzburg“: n Übernahme und Adaptierung der Plakataktion des ETC Graz „Kultur der Menschenrechte“ für die Menschenrechtsstadt Salzburg n Plakataktion mit begleitender Öffentlichkeitsarbeit und Medien-Kampagne zum Thema Menschenrechtsstadt Salzburg Informationskampagne hinsichtlich „Menschenrechte im Alltag“: n Eine breit angelegte Informationskampagne bzw. öffentliche Initiative zur Bewusstseinsbildung, was Menschenrechte im Alltag bedeuten, könnte im Rahmen des Projekts „Menschenrechtsstadt Salzburg“ verwirklicht werden. Ziele: n Sensibilisierung der StadtbürgerInnen für Menschenrechte im städtischen Alltag und die Menschenrechtsstadt Salzburg n Kommunikation von einzelnen Schwerpunktthemen n Aufmerksamkeit und Rückhalt für Menschenrechtsorientierung n Mehr öffentliches Bewusstsein über Menschenrechte schaffen 68 Bericht 2010 Integrationsbüro 7. Menschenrechtsschulung und -bildung im städtischen Verantwortungsbereich sowie Förderung der Menschenrechtsschulung mit Zielgruppen in der Zivilgesellschaft der Stadt Salzburg Unter den Maßnahmen, die in den Arbeitsgruppen formuliert wurden, finden sich eine Reihe von Vorschlägen, die Projekte einer kommunalen Menschenrechtsbildung beinhalten. Da wir Menschenrechtsbildung – auch aufgrund der Erfahrungen, die in anderen Menschenrechtsstädten gemacht wurden – für einen wesentlichen Grundpfeiler kommunaler Menschenrechtsarbeit halten, soll die Menschenrechtsbildung als eigener Bereich institutionalisierter Menschenrechtsarbeit etabliert werden. Beispiele: Materialkoffer Menschenrechte: 1. Filme und Bücher zu den Themen Vorurteile, Diskriminierung und Rassismus 2. Eine Handreichung mit: n Hintergrundinformationen zu Vorurteilen, Diskriminierung und Rassismus sowie zu Menschenrechten und Menschenrechtsbildung n Eine umfangreiche und übersichtlich gegliederte Methodensammlung mit Übungen und Anregungen für alle Altersstufen ab zehn Jahren Die Methoden vermitteln Wissen über Menschenrechte, bieten die Möglichkeit zu Selbsterfahrung und Selbstreflexion, initiieren Lernerfahrungen in Bezug auf eigene Ängste und Vorurteile und zeigen Möglichkeiten für ein persönliches Engagement für die eigenen Rechte und die der anderen Menschen auf. Beispiel guter Praxis: Materialkoffer des Menschenrechtszentrums Nürnberg Installation im öffentlichen Raum der Stadt zum Thema Menschenrechte: Verräumlichung und Visualisierung des Themas und des (historischen) Bezuges der Stadt zum Thema: Möglichkeit für Führungen, Bildungsveranstaltungen, … – im Besonderen mit Schulklassen. Beispiel guter Praxis: n Nürnberger “Straße der Menschenrechte”, eine 1993 vom israelischen Künstler Dani Karavan geschaffene Säuleninstallation neben dem Deutschen Museum n Menschenrechtsspaziergänge durch Graz für verschiedene Zielgruppen Studientage und Workshops in Zusammenarbeit mit Bildungseinrichtungen: z.B. eine Ringvorlesung in Zusammenarbeit mit der Universität. Die Stadt Graz hat die „Plattform Kultur der Menschenrechte“ eingerichtet. Der Menschenrechtsbeirat koordiniert ein Menschenrechtsbildungsprogramm von insgesamt 27 Einrichtungen, u.a. eine offene Ringvorlesung an der Universität mit dem Titel „Menschenrechte Verstehen“. 8. Anlauf- und Beratungsstelle für Diskriminierungsopfer in der Stadt Salzburg In der derzeitigen Situation, die durch das Gleichbehandlungsgesetz des Landes und die Errichtung der Gleichbehandlungsstelle des Landes (in der Stabstelle für Frauenfragen und Chancengleichheit) geschaffen wurde, gibt es für die Mehrheit der Diskriminierungsopfer in Salzburg (Diskriminierung im „Privatbereich“) keine direkte, niederschwellige Anlauf- und Beratungsstelle. Die Stadt Salzburg richtet (in Kofinanzierung mit dem Land) innerhalb einer bereits existierenden Beratungseinrichtung, die bereits jetzt eine große Zahl von Diskriminierungsopfern unter ihren KlientInnen hat und von der Zielgruppe her nicht eingeschränkt ist, eine niederschwellige Anlauf- und Beratungsstelle für Diskriminierungsopfer in der Stadt Salzburg ein: eine zunächst 50-prozentige Anstellung eines/er JuristIn mit entsprechender sozialarbeiterischer und/oder beraterischer Kompetenz. Eine Stelle, wo diese Antidiskriminierungs-Beratung angesiedelt werden könnte, ist das Büro der Plattform fur Menschenrechte, wo jetzt schon eine große Zahl von Diskriminierungsopfern betreut wird und wo ein Team von ehrenamtlichen BegleiterInnen zur Verfügung steht. Die Beratung zu Konzeption und das Lobbying zur Errichtung der Antidiskriminierungs-Beratungsstelle erfolgen im „Runden Tisch Menschenrechte“. Menschenrechtsstadt Salzburg 69 9. Beitritt und Mitarbeit in europäischen und nationalen Städtenetzwerken und -partnerschaften Die „außenpolitische“ Komponente der Menschenrechtsarbeit der Stadt Salzburg soll verbreitert und vertieft werden. Netzwerkarbeit und -mitgliedschaft haben viele Vorteile. Ein wichtiger Effekt ist die damit nach innen und außen wirksame Öffentlichkeitsarbeit und die Möglichkeit zur Repräsentation und zur Kontaktaufnahme mit anderen Städten. Die Stadt Salzburg kann im Rahmen von Städtenetzwerken und -partnerschaften in Österreich mit den Städten Wien und Graz gemeinsame Interessen vertreten oder Vorhaben umsetzen. In Städtenetzwerken und -partnerschaften erfolgt nicht nur ein reger Gedanken-, Wissens- und Erfahrungsaustausch, sondern es können in der Umsetzung von Menschenrechtsarbeit auch finanzielle Synergien erzielt werden. 70 Bericht 2010 Integrationsbüro 6. Anhang 6.1. Informationen zum Projekt Die organisatorische Struktur bestand aus der Projektleitung, einer Lenkungsgruppe, der die Projektleitung und die Arbeitsgruppenleitungen angehörten, und aus vier thematischen Arbeitsgruppen. Zur Gewährleistung einer effektiven und effizienten Vermittlung und Kommunikation zwischen den Betroffenen, den VertreterInnen der Zivilgesellschaft, der Verwaltung, anderen relevanten Einrichtungen und öffentlichen Stellen und deren Einbeziehung in den Prozess wurde die Leitung des Projektes und der Arbeitsgruppen als Tandem der VertreterInnen aus der Verwaltung und der Zivilgesellschaft konzipiert. Diese Tandems waren mit Personen aus der Verwaltung und aus zivilgesellschaftlichen Organisationen besetzt und spiegeln die vorhandene Expertise wider. Die Konzeption der Projektplanung erfolgte durch die Leitung der Lenkungsgruppe und ist im Folgenden dargestellt: n Aufbau und Koordination des Gesamtprozesses n Konstitution der Lenkungsgruppe n Kommunikation über den Prozess mit der Politik n Öffentlichkeitsarbeit n Unterstützung der ArbeitsgruppenleiterInnen Die Leitung bereitete vor, koordinierte und moderierte die Sitzungen der Lenkungsgruppe, machte Ergebnis sicherung und informierte die Politik und Öffentlichkeit über den Fortgang des Projektes. Es wurden folgende Termine für die Öffentlichkeitsarbeit wahrgenommen: n Plenum der Plattform für Menschenrechte am 29.6.2009, 26.11.2009, 4.3.2010, 15.9.2010 n Information über das Projekt und Vortrag des Bürgermeisters a.D. der Stadt Graz Alfred Stingl am 1.12.2009, Diskussion mit den GemeinderätInnen im Senatssitzungsaal n Information und Diskussion im Gemeinderatsklub der Bürgerliste am 15.2.2010 n Information des Stadtsenats am 8.3.2010 über die erste Phase des Projektes n Information über das Projekt im Rahmen des Service-Festes des Magistrats am 6. 5.2010 und des IFTAR-Festes im Marmorsaal am 6.9.2010 Der Lenkungsgruppe oblagen folgende Aufgaben: n Integration möglichst vieler relevanter Einrichtungen, Organisationen und der Betroffenen bei der Verwirklichung des Projektes n Kommunikation über den Prozess n Koordination und Unterstützung der Arbeitsgruppen in der Erhebung der Problemfelder und der Erarbeitung der Maßnahmen Der Lenkungsgruppe gehörten Dr. Ingo Bieringer (Friedensbüro), Mag. Robert Buggler (Salzburger Armutskonferenz), Mag.a Daiva Döring (Integrationsbüro), Adolf Gusner MAS (Abt. 3 Soziales), Mag.a Anja Keglevic (Apropos), Mag.a Barbara Köstler-Schruf (Abt. 2 Kultur und Schule), Mag.a Verena Leb (Abt. 2 Kultur und Schule), Dipl.Psych. Ursula Liebing (Plattform für Menschenrechte), Dr. Josef Mautner (Plattform für Menschenrechte), Mag.a Dagmar Stranzinger (Frauenbüro) an. Die Lenkungsgruppe hat sich an folgenden Terminen getroffen: Am 6. Mai 2009 Am 8. Juni 2009 Am 18. September 2009 Am 26. November 2009 (mit Bürgermeister Dr. Heinz Schaden) Am 5. Mai 2010 Menschenrechtsstadt Salzburg 71 In der letzten Sitzung der Lenkungsgruppe am 5. Mai 2010 wurde einstimmig beschlossen, dass für die Fortführung der Menschenrechtsarbeit, Konkretisierung und Umsetzung der Maßnahmen sowohl das Budget als auch eine Institutionalisierung der Menschenrechtsarbeit in der Stadtverwaltung notwendig sind. Die externe Beratung hatte folgende Aufgaben: n Beratung und Begleitung des Lenkungsteams n Ergebnissicherung für das Lenkungsteam n Begleitung/Beratung der Projektleitung n Installieren einer übergreifenden Arbeitsstruktur für die vier Arbeitsgruppen der Stadt Salzburg n Aufbereitung der Ergebnisse der Arbeitsgruppen n Erstellung eines Gesamtberichts Zum externen Berater wurde Dr. Klaus Starl (Menschenrechtsbeirat der Stadt Graz) bestellt. Klaus Starl stand der Lenkungsgruppe (Sitzungen 8.6., 18.9., 3. und 4.11., 26.11.2009) und der Leitung des Projektes (mehrere telefonische Konferenzen, Sitzungen 9.7.2009 in Salzburg und 3.2.2010 in Graz) beratend als fachlicher Experte zur Verfügung, lieferte den normativen Ansatz und die Struktur zur Erhebung und Aufbereitung der Ergebnisse, bereitete inhaltlich Sitzungen zusammen mit der Leitung vor und führte die Ergebnisse der Arbeitsgruppen zum Bericht zusammen. Er erarbeitete Bedeutungen der Chartaartikel aus und die Verbindung zu den Ergebnissen und verfasste außerdem die Zusammenfassung. Es wurden vier thematische Arbeitsgruppen (AG) zu bürgerlichen und politischen Rechten (AG 1), zu kulturellen Rechten (AG 2), wirtschaftlichen und sozialen Rechten (AG 3) und zu Menschenrechten und Bildung (AG 4) eingerichtet. Den Arbeitsgruppen oblagen: n Definition der Zielgruppen n Identifizierung der Organisationen, Institutionen, öffentlicher Stellen, Interessenvertretungen, die mit den gesellschaftlichen Zielgruppen zu tun haben n Einbindung der Beteiligten in die Arbeitsgruppe n Einbindung von Beteiligten und ExpertInnen durch Interviews und Fragebögen n Koordination der Arbeit n Evaluation der Situation der Zielgruppen n Formulierung der Problembereiche n Finden von ‚good practices’ n Erarbeiten von Maßnahmenvorschlägen Das Projekt Menschenrechtsstadt Salzburg war in die Phasen Vorbereitung, Phase I, Analyse, und Phase II, Erarbeitung von Lösungsmodellen bzw. des Maßnahmenkatalogs, gegliedert. Ziel der Phase I war es, die Menschenrechtssituation in Salzburg zu erheben und Beispiele für „Good-Practice-Projekte“ zu ermitteln, die als Erfahrungshintergrund und Grundlage für weitere Zieldefinitionen und Maßnahmen dienen können. Die Arbeitsgruppenmitglieder erstellten jeweils einen Kurzbericht aus ihrem Arbeitsfeld, der von den AG-LeiterInnen (in Absprache mit der gesamten AG) zu vorliegendem Bericht über ihren Rechtebereich zusammengefügt wurde. Aus den Berichten sämtlicher Agenden sollten häufig wiederholte Problemmuster als Schwerpunkte herausgefiltert werden und zur Grundlage für den Entwurf eines Maßnahmenkatalogs für die 2. Phase gemacht werden. In der Phase II wurden für die Schwerpunktprobleme Maßnahmen als Lösungsmodelle erarbeitet, siehe Kapitel 7. Überblick Maßnahmen und Kapitel 8. Maßnahmenkataloge. 72 Bericht 2010 Integrationsbüro 6.2. Methoden und Arbeitsgruppen 6.2.1. Normativer Ansatz Dem Projekt Menschenrechtsstadt Salzburg liegt ein normativer Ansatz zugrunde. Ziel ist die Umsetzung der Chartabestimmungen in der Stadt Salzburg zum Zweck einer gelebten „Alltagskultur der Menschenrechte“. Dieser Ansatz wird durch den Gemeinderatsbeschluss zur Unterzeichnung der Charta und deren normativem Charakter vorgegeben. Dazu ist die Konkretisierung und Auslegung der Charta hinsichtlich ihrer Alltagsbedeutung erforderlich. Für die Aufbereitung der Ergebnisse und die Erstellung des Berichts wurde der Ansatz der „logischen Interventionsplanung“ (Logical framework approach) so weit möglich angewendet. Dabei wurden von den Arbeitsgruppen Schwerpunkte in ihrem jeweiligen Arbeitsbereich anhand relevanter Bestimmungen der Charta ausgewählt. Zum Themenschwerpunkt wurden Arbeitsthesen formuliert. These und Schwerpunktthema werden begründet und belegt, indem: a) die Relevanz hinsichtlich der Charta argumentiert wird, b) (verfügbare) Datenlage, Situationsbeschreibung und eventuelle Fallbeschreibungen angeführt werden und c) der gewünschte Zweck skizziert wird. Daten und Fakten wurden mittels Fragebögen bzw. anhand von Interviews gesammelt, um eine Problemanalyse durchführen zu können. Dazu wurden Problembereiche, so weit möglich, hinsichtlich a) ihrer Ursache-Wirkungszusammenhänge b) ihrer Auswirkungen und Risiken für Zielgruppen, c) der beteiligten Institutionen/Personen (Stakeholder) analysiert. Die Analyse wurde aufgrund der identifizierten Probleme in den Themenschwerpunkten durchgeführt. Dabei wurde geprüft, ob die bereitgestellten Informationen den Qualitätskriterien entsprechen. Anschließend wurden, so weit dies möglich war, Ursache-Wirkungszusammenhänge ermittelt und begründet. Erhebungsfragen sowie die nachfolgende Analyse dienten a) dem gemeinsamen Verständnis und der Reflexion im Prozess, b) der Ergebnis- und Qualitätssicherung und c) der Begründung der empfohlenen Maßnahmen: diese müssen geeignet, relevant und wirkungszielorientiert sein. Die Vorgangsweise erfüllte damit auch den Zweck der Bewusstseinsbildung aller am Prozess Beteiligten. Menschenrechtsstadt zu sein bedeutet, Menschenrechte der politischen Planung und dem Verwaltungshandeln zugrunde zu legen. Entsprechende Erwägungen wurden im Prozess angestellt und in der Problemanalyse als Voraussetzung für eine adäquate Maßnahmenplanung umgesetzt. Folgende themenübergreifende Fragestellungen wurden behandelt: 1) Die Merkmale Gender und Alter sollten in allen Bearbeitungen behandelt werden (Berücksichtigung im Rahmen der gewählten Themen; Auswirkungen in den Themenbereichen). 2) Nicht-Diskriminierung/Gleichbehandlung im Kontext des a) Gleichbehandlungsgesetzes und b) der Europäischen Menschenrechtskonvention. 3) Selbstbestimmung und Partizipation im Sinne einer Wahrnehmung von Rechten (Wahrnehmung in zweifacher Hinsicht: Bewusstsein für und Ausübung von Rechten). Die Analysen sollten auch die im gewählten Themenbereich verletzlichsten Gruppen identifizieren, die Auswirkungen der Problembereiche beschreiben und in die Maßnahmenvorschläge mit einbeziehen. In Phase II wurde anhand der Zielbestimmungen der Charta ein Mittel-Zielzusammenhang ermittelt. In diesem Schritt wurden die Maßnahmen entworfen, geprüft, auf Alternativen untersucht und so schließlich der Maßnahmenkatalog in Form von konkreten Empfehlungen erstellt. Menschenrechtsstadt Salzburg 73 Der Zweck ist eine Grundlage für einen politischen Umsetzungsprozess bereit zu stellen. So sind der Bericht und der Maßnahmenkatalog wohl Ziel dieses Prozesses, aber kein Zweck an sich, denn die Maßnahmen sollen auch umgesetzt werden. Des weiteren ist der Prozess als Pilotprojekt zu verstehen, durch das Erfahrungen und Grundlagen für eine weitere Umsetzung der normativen Selbstverpflichtungen der Stadt durch die Charta erarbeitet werden. n Anforderung: Durch die Charta wird begründet, welche Maßnahmen erforderlich sind. n Methode: Aus der Problemanalyse ergibt sich, wie die Maßnahmen umzusetzen sind. n Zuständigkeit: Die Analyse der Akteure zeigt, wer für die Umsetzung zuständig sein wird. 6.2.2. Umsetzung in den Arbeitsgruppen Von den Arbeitsgruppen wurden unterschiedliche Themenausschnitte fokussiert und verschiedene Zugänge in der Bearbeitung der Themen gewählt. 6.2.2.1. Bürgerliche und politische Rechte Zugang zu Information und Beratung der Stadtverwaltung TeilnehmerInnen der Arbeitsgruppe 1 Leitung: Ursula Liebing (Plattform für Menschenrechte) und Dagmar Stranzinger (Frauenbüro) Paul Arzt, Stabstelle für Frauenfragen und Chancengleichheit des Landes Salzburg Gitta Grießl, Aktion Leben Peter Holzmann, Leiter des Wohnungsamts der Stadt Salzburg Angelika Marschall, Leiterin des Bürgerservice der Stadt Salzburg Fatma Özdemir, Rechtsanwältin Thomas Schiller, Fremdenbehörde der Stadt Salzburg Sabaha Sinanovic, talk together Radmilla Stojcic, Lebenshilfe Salzburg/Verein Danica Ljiljana Zlatojevic, Frauentreffpunkt, ehemals Helping Hands Allgemeine Beobachtungen zur Dynamik in der Arbeitsgruppe Die Teilnahme der VertreterInnen der Nichtregierungsorganisationen (NGO) schwankte stark, als Grund wurde angegeben, kontinuierliche Mitarbeit sei aufgrund von knappen Ressourcen sehr schwierig. Die Diskussionen in der Gruppe entwickelten sich bei der ersten Sitzung schnell konfrontativ, manche (nicht alle) VerwaltungsvertreterInnen haben auf Kritik mehrfach zunächst mit „Abwehr“ reagiert, die sich allerdings auflösen ließ und in der Sache oft als unbegründet erwiesen hat. Es gab eine offensichtliche Tendenz, sich gegenüber Kritik zu solidarisieren und auch zu immunisieren, und wenig sichtbare Bereitschaft (in der Großgruppe) das Verwaltungshandeln zu reflektierten. In der Kleingruppenarbeit ließ sich diese konfrontative Stimmung auflösen. Da NGOs weniger im Zentrum der Beobachtungen und Kritik standen (es ging ja um das Verwaltungshandeln der Stadt) waren sie in Hinblick auf Reflexion und Kritikfähigkeit gegenüber ihrem eigenen Handeln weniger herausgefordert. An der zweiten Arbeitsgruppensitzung nahmen nur zwei NGO-VertreterInnen teil, die Diskussionen waren dafür sehr offen, und obwohl teilweise auch klare Kritikpunkte diskutiert wurden, haben die VertreterInnen aus der Verwaltung keine Vorbehalte oder nachhaltigen Einwände gegenüber den formulierten Kritikpunkten geäußert. Eine eher verwaltungsinterne Diskussionsphase scheint also durchaus sinnvoll zu sein. Mangelnde Einbindung Betroffener Betroffene in die Arbeitsgruppe einzubinden erwies sich insgesamt aus verschiedenen Gründen als schwierig: Einerseits wurde keine angemessene Aufwandsentschädigung angeboten (die diskutierten 10 Euro pro Sitzung sind von der Lenkungsgruppe eher als beschämend niedrig eingestuft worden). Daneben sind insbesondere im Bereich Fremdenrecht, aber auch in anderen Bereichen befürchtete Nachteile ein Grund für eine Nichtteilnahme. Dies wurde im Übrigen auch von einzelnen NGO-VertreterInnen geäußert. 74 Bericht 2010 Integrationsbüro Angesichts des teilweise eher konfrontativen Verlaufs ist eine hohe Konfliktfähigkeit und -bereitschaft auf Seiten der Betroffenen Voraussetzung, um an solchen Dialogen teilzunehmen, diese dürfte häufig (so) nicht gegeben sein. Um Betroffene nachhaltig einzubinden, müssen andere Formen der Betroffenenbeteiligung erarbeitet bzw. gesucht werden. Ablauf der Phase „Bestandsaufnahme“ Erste Arbeitsgruppe: 9. Juli 2009 Durchführung der Fragebogenerhebung: August bis September 2009 Durchführung von ExpertInnengesprächen: August bis Oktober 2009 Zweite Arbeitsgruppe: 12. Oktober 2009 Dritte Arbeitsgruppe: 29. Oktober 2009 Berichterstellung: bis 7. November 2009, ExpertInnengespräch zu Subventionsordnung Fragebogenerhebung Im August 2009 wurde der Fragebogen an rund 200 Sozialeinrichtungen und Betroffene verschickt. Bis September kamen 16 (Rücklaufquote von acht Prozent) ausgefüllte Fragebögen retour, teilweise wurde die Fragebogenbearbeitung zwischen mehreren MitarbeiterInnen in den angeschriebenen Einrichtungen abgestimmt und ein gemeinsamer Antwortbogen zurückgeschickt. Es wurde von einigen Einrichtungen Kritik am Fragebogen geäußert: Zu kompliziert und zu abstrakt Zu umfangreich Zu unübersichtlich Ungeeignet für Betroffene ExpertInnengespräche Ergänzend zu der Erhebung mittels Fragebogen wurden Gespräche mit ExpertInnen geführt, die vor allem schwerpunktmäßig zu einzelnen Themenbereichen befragt wurden. Insgesamt fanden je Themenbereich Gespräche mit vier bis fünf Betroffenen bzw. ExpertInnen statt, die Befragungsergebnisse flossen in die Arbeitsgruppendiskussionen mit ein. 6.2.2.2. Kulturelle Rechte Kinder und Jugendliche in der soziokulturellen Stadtteilarbeit TeilnehmerInnen der Arbeitsgruppe 2 Leitung: Mag.a Anja Pia Keglevic (Straßenzeitung Apropos) und Mag.a Barbara Köstler-Schruf (Mag. Abt 2 Kultur und Schule) Georg Gruber (Jugendzentrum Iglu) Jochen Höfferer (Jugendbeauftragter der Stadt Salzburg) DSA Pavo Janjic-Baumgartner (bivak.mobil) DSA Mag. Thomas Schuster (Verein Spektrum) DSA Ursula Sargant-Riener (Koordinationsstelle Bewohnerservice) Helmuth Toporis (MA 3/02 – Stadtjugendamt) Die Arbeitsgruppe hielt am 14.7. und am 29.10.2009 Sitzungen ab. Für die erste AG-Sitzung wurde ein Fragebogen entwickelt, der sich mit seinen Fragen an den für unsere Thematik relevanten Charta-Artikeln orientierte. In der Sitzung wurde gemeinsam mit den AG-Mitgliedern der Fragebogen diskutiert, optimiert und adaptiert. Nach der ersten AG-Sitzung wurden die Fragebögen an über 150 Adressaten – zum Großteil Institutionen – verschickt. Rund 20 wurden beantwortet und retourniert (Rücklaufquote 13 Prozent). In der zweiten AG-Sitzung diskutierte man die Ergebnisse. Daraus resultierte das Papier „Thesen – Problemfelder – Good Practice – Vorschläge“. Menschenrechtsstadt Salzburg 75 Betont wird seitens der Arbeitsgruppenleitung, dass Ursache-Wirkungszusammenhänge nur ansatzweise hergestellt werden können. Die Auflistung der bestehenden Angebote für Kinder- und Jugendliche, sowie der Einrichtungen für diese Zielgruppe, erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Es handelt sich hierbei um eine Momentaufnahme derjenigen, die den Fragebogen beantwortet haben bzw. der Arbeitsgruppen-Mitglieder selbst. Anhand der Ergebnisse ließ sich keine „verletzlichste Gruppe“ herauskristallisieren. Es besteht aber grundsätzlich eine Tendenz, dass Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund sowie Kinder und Jugendliche aus sozial und finanziell schwächeren Familien auch hinsichtlich ihrer kulturellen Rechte benachteiligt sind. Es zeigt sich, dass die Ursache für Defizite oft nicht am mangelnden Angebot liegt, sondern an den falschen oder nicht optimal passenden Informationskanälen, an der mangelnden Einbindung von Kindern und Jugendlichen bei der Planung von Projekten, Schaffung und Adaptierung von Räumlichkeiten usw. sowie an einer noch nicht zufrieden stellenden Eltern-/Erwachsenenarbeit. Die Genderthematik ist in den Fragekatalog mit eingeflossen, wurde bei der Beantwortung der Fragebögen aber nicht explizit herausgearbeitet. 6.2.2.3. Wirtschaftliche und soziale Rechte Armut, Armutsgefährdung und Gesundheit TeilnehmerInnen der Arbeitsgruppe 3 Leitung: Robert Buggler (Sbg. Armutskonferenz) und Adolf Gusner (Stadt Salzburg - Abt. 3 – Soziales) Thomas Diller (AMD / AVOS) Karin Beer (Arbeiterkammer Salzburg - Sozpol. Abteilung – Gesundheit) Klaus Bernhart (Ärztekammer Salzburg) Paul Weidinger (CDK-Psychiatrie I) Christof Eisl (Hospizbewegung Salzburg) Petra Obermayr (LKH – Sozialdienst) Elisabeth Jäger (LKH – Sozialdienst) Hannah Mautner (Salzburger Hilfswerk) Isabella Müller (Salzburger Hilfswerk) Norbert Krammer (VertretungsNETZ – Sachwalterschaft) Gerlinde Hörl (Caritas Flüchtlingshaus) Franziska Schneeberger (Soziale Arbeit GmbH) Fatima Preussler (Stadt Salzburg – Seniorenbetreuung) Renate Szegedi-Staufer (Stadt Salzburg – Sozialamt) Silvia Fink (Stadt Salzburg – Jugendamt) Christian Reisinger (Stadt Salzburg – BewohnerInnen-Service Maxglan-Taxham) Astrid Tratter (Stadt Salzburg – Gesundheitsamt) Alexandra Piringer (Stadt Salzburg – Behindertenbeauftragte) Ulrike Rausch-Götzinger (Aha – Angehörige helfen Angehörigen) Marija Velickovic (CDK, Psychiatrie I, Sozialarbeit) Petra Schweiger (Frauengesundheitszentrum ISIS) Karin Hofer (Salzburger Gebietskrankenkasse) Gertraud Pühringer (Plattform Sozialökonomische Betriebe) Anja Niederreiter (Pro Mente – Neuland) Methodische Anmerkungen Im Zusammenhang mit der methodischen Vorgehensweise der Arbeitsgruppe 3 lassen sich folgende relevanten Anmerkungen treffen: 76 Bericht 2010 Integrationsbüro Das methodische Vorgehen wurde zwischen den beiden Arbeitsgruppen-Leitern im Rahmen von Vor- und Nachbesprechungen durchwegs im Konsens entschieden. TeilnehmerInnen-„Auswahl“: Aufgrund der klaren inhaltlichen Ausrichtung gab es die Entscheidung, die Einladung zur Teilnahme an der AG möglichst breit zu streuen. Es gab keine Beschränkung auf städtische Einrichtungen, sondern es wurden (hoffentlich!) sämtliche regionale gesundheitspolitischen Akteure einerseits sowie NGOs, die für und mit Armutsbetroffe-nen arbeiten, eingeladen. Die Einladung erfolgte grundsätzlich per Mail, vereinzelt wurden Einrichtungen/Personen zusätzlich telefonisch kontaktiert. Neben einem fachlichen Input zum Thema Armut und Gesundheit wurde in der 1. gemeinsamen Arbeitsgruppen-Sitzung (21.07.09) der Schwerpunkt einerseits auf Berichte die jeweiligen Zielgruppen bzw. die Wahrnehmung der Zusammenhänge zwischen Armut und Gesundheit in den teilnehmenden Organisationen betreffend gelegt. Die Sammlung von The-menschwerpunkten mit der gleichzeitigen Konstituierung von insgesamt sieben Teil-Arbeitsgruppen beschloss die 1. Sitzung. Zwischen 1. und 2. Sitzung bearbeiteten die einzelnen Teil-Arbeitsgruppen „ihr Thema“ (Defizitanalyse) in methodisch unterschiedlicher Weise (gemeinsame Treffen, Koordinierung per Mail). Die Auswahl der Themen und Problemfelder beschränkte sich nicht auf den engeren Zuständigkeitsbereich der Stadt, sondern entsprach der breiten Streuung der TeilnehmerInnen sowie ihrer Arbeits- und Erfahrungsfelder. Die 2. Sitzung (22.09.09) stand im Zeichen der Weiterarbeit der Teil-Arbeitsgruppen, zum Einen im Sinne des Abschlusses der Defizitanalyse, zum Zweiten mit der Möglichkeit, ein erstes Brainstorming betreffend Maßnahmengestaltung vorzunehmen. Die Teil-Arbeitsgruppen blieben bis auf wenige Ausnahmen stabil, Personen, die ein Thema alleine bearbeiteten, haben sich zu einem übergeordneten Thema zusammengefunden. Im Rahmen einer 3. Sitzung (15.12.09) wurde die Maßnahmenformulierung abgeschlossen. Die Arbeitsqualität bzw. das Arbeitsklima sowohl während den Sitzungen als auch zwischen den Teil-Arbeitsgruppen kann aus Sicht der Arbeitsgruppenleiter als sehr konstruktiv bezeichnet werden. Dies lässt sich nicht nur aus den umfassenden und detaillierten Ergebnissen ableiten, sondern auch aus der Tatsache, dass die TeilnehmerInnenzahl relativ konstant geblieben ist. Es gab darüber hinaus keine nennenswerten Konflikte innerhalb der TeilnehmerInnen, auch wenn vereinzelt unterschiedliche inhaltliche Standpunkte sichtbar wurden. Es wurde bei der Analyse der Defizite im Sinne der Charta keine Rücksicht darauf genommen, ob es sich dabei um „Versäumnisse“ bzw. Kompetenzen der Stadt Salzburg oder anderer politischer Ebenen bzw. Organisationen handelt, um eine möglichst umfassende „Mängelliste“ bzw. Beschreibung der gesundheitlichen Ungleichheit der gewählten Zielgruppen zu ermöglichen. Explizit städtische Kompetenzen bzw. Möglichkeiten werden im Rahmen der Maßnahmenformulierung berücksichtigt. Die Analyse wurde im Rahmen von sechs Teil-Arbeitsgruppen vorgenommen, eine gemeinsame Abklärung bzw. einen gemeinsamen „Beschluss“ die Ergebnisse der Teil-Arbeitsgruppen betreffend gab es nicht. Die Möglichkeit für sämtliche Arbeitsgruppen-TeilnehmerInnen, Ergebnisse der Teil-Arbeitsgruppen zu kommentieren bzw. zu ergänzen, erfolgte nach Zusammenfassung sämtlicher Gruppen-Ergebnisse. Diese Ergänzungen bzw. Kommentare finden im Gesamtbericht Berücksichtigung. Die Ergebnisse der Arbeitsgruppe sind also im Rahmen eines moderierten Prozesses von den insgesamt sechs Teilgruppen erarbeitet worden. Die Rolle der Arbeitsgruppenleiter war in diesem Sinne eine begleitend-moderierende, auf inhaltliche Ergebnisse wurde von der AG-Leitung kein Einfluss genommen. Menschenrechtsstadt Salzburg 77 6.2.2.4. Menschenrechte und Bildung Kinder und Jugendliche in außerschulischer Bildung TeilnehmerInnen der Arbeitsgruppe 4 Leitung: Dr. Ingo Bieringer (Friedensbüro), Mag.a Verena Leb (MA 2) Oliver Binder (Evangelische Jugend) Mag.a Petra Burgstaller (Verein Spektrum), Peter Fuschelberger (Literaturhaus), Thomas Gefahrt (Landesjugendbeirat), Georg Gruber (IGLU), Jochen Höfferer (Jugendbeauftragter/MD), Hans Georg Keplinger (Sbg. PfadfinderInnen), Mag.a Elisabeth Kirchweger (Bewohnerservice Gnigl), Mag.a Anneliese Köck/Mag.a Irene Rathgeb (Lernwerkstatt für Natur u. Umwelt), Karoline Schwendemann (Verein VIELE), Dr. Helmut Windinger (Stadtbibliothek) Die Arbeit der Gruppe Die Arbeitsgruppen-TeilnehmerInnen waren bewusst so eingeladen, dass sie ein möglichst breites Spektrum an Angeboten (ehrenamtlich und hauptamtlich, unterschiedliche Zielgruppen, verbandliche und offene Jugendarbeit) abdeckten. Die Arbeit in der Gruppe war sehr konstruktiv und diszipliniert. Es wurde auch im Hinblick auf die Erarbeitung der Maßnahmen viel Wert auf eine konsensuale Vorgehensweise in der Gruppe gelegt. Sämtliche Problemstellungen, vor allem aber die Erörterung von Maßnahmen, konzentrierten sich ausschließlich auf Felder, für die die Stadt Salzburg die Kompetenz hält. Es gab in der Gruppe ein gut wahrnehmbares, gefühltes Defizit der aktiv in der Bildungsarbeit Tätigen hinsichtlich der Wertschätzung der von ihnen geleisteten Arbeit. Damit einher geht eine wahrnehmbare Spannung zwischen hauptamtlichen und ehrenamtlichen MitarbeiterInnen und zwischen den Proponenten verbandlicher und freier Jugendarbeit. Besonders die dritte Arbeitsgruppensitzung war geprägt von der in den Medien kommunizierten geplanten massiven Einsparung bei den Förderungen, was zu einer regelrechten Blockade im visionären Denken führte. Interessant und für den Prozess bzw. die Umsetzung der Maßnahmen relevant erscheint die Beobachtung, dass die unterschiedlichen Sichtweisen und „Sachzwänge“ von NGOs/Vereinen einerseits und der Stadtverwaltung andererseits an jenem Punkt im Prozess virulent wurden, als es um konkrete Maßnahmen, deren Umsetzung und damit verbundene Veränderungen ging. An diesem Punkt im Prozess steht die Arbeitsgruppe nun, diese möglichen Konflikte aufzuarbeiten und praktikable Maßnahmen zur Verbesserung zu erarbeiten, wird Aufgabe der Phase 2 sein. Mangelnde Einbindung Betroffener Interessant war die Spiegelung der gesamtgesellschaftlichen Schwierigkeit, betroffene Zielgruppen wie MigrantInnen zu erreichen, in die Arbeitsgruppe einzubinden. Es war trotz mehrfacher persönlicher Einladungen nicht möglich, die VertreterInnen einiger Vereine in den Gesamtprozess zu integrieren. Einzig die Vertreterin des Vereins VIELE brachte somit eine Innensicht der „MigrantInnenszene“ ein. Von der Integrationsbeauftragten der Stadt wurde als Erklärung angeboten, dass die stark strukturierte bzw. formalisierte Form einer Arbeitsgruppe abschreckend wirken könnte und dass die betroffenen Gruppen den persönlichen Vorteil einer Teilnahme an dieser Form der Diskussion nicht sehen würden. Arbeitsgruppe In drei Sitzungen in der Arbeitsgruppe am 24.6., 23.9. und 21.10.2009 wurden in moderierter Form mittels basisdemokratischer Techniken die Fragen aufgearbeitet, welche Angebote an außerschulischer Bildung für Jugendliche in der Stadt Salzburg es gibt, ob die vorhandenen Angebote ausreichend sind bzw. was fehlt, welche Zugangsbarrieren zu den vorhandenen Angeboten es gibt, wie diese Zugangsbarrieren von der Stadt Salzburg entschärft werden können, welche good-practice-Modelle aus dem Bereich der außerschulischen Jugendbildung der Gruppe bekannt sind 78 Bericht 2010 Integrationsbüro und welche konkreten Maßnahmen seitens der Stadt Salzburg in Zukunft gesetzt werden können, um eine Verbesserung der Situation der außerschulischen Bildung zu erreichen. Fragebogenerhebung Im September 2009 wurde der Fragebogen an 21 fachspezifisch tätige Einrichtungen verschickt. Mit jenen Fragebögen gemeinsam, die von den in der Arbeitsgruppe vertretenen Vereinen ausgefüllt wurden, stehen 24 Fragebögen zur Auswertung zur Verfügung, wobei der Rücklauf höher war, allerdings einige Antworten wegen der mangelnden Qualität nicht verwertbar. Die 100-prozentige Rücklaufquote lässt den Schluss zu, dass die Ergebnisse als repräsentativ gewertet werden können. ExpertInnen-Stellungnahmen Ergänzend zu der Erhebung mittels Fragebogen wurden das Integrationsbüro, die Behindertenbeauftragte und der Verein VIELE um Stellungnahmen ersucht. Der Verein VIELE hat seine positiven Erfahrungen mit der Lernhilfe rückgemeldet. 6.3. Fragebögen 6.3.1. Arbeitsgruppe 1 Projekt Menschenrechtsstadt Salzburg Arbeitsgruppe politische und bürgerliche Rechte Die Stadt Salzburg hat am 10.12.2008 als erste österreichische Stadt die Europäische Charta für den Schutz der Menschenrechte in der Stadt unterzeichnet. Im Projekt Menschenrechtsstadt Salzburg soll nun als Grundlage für die Umsetzung die Menschenrechtssituation in verschiedenen Schwerpunktbereichen erhoben werden. In den 4 Arbeitsgruppen arbeiten VertreterInnen von Behörden und NGOs gemeinsam an einer Bestandsaufnahme der Menschenrechtssituation in verschiedenen Bereichen, anschließend soll ein Maßnahmenkatalog entwickelt werden. Der hier vorliegende Erhebungsbogen ist Teil dieser Bestandsaufnahme. Wir bitten Sie um Ihre Mitarbeit und Unterstützung! Die Arbeitsgruppe „politische und bürgerliche Rechte“ fokussiert auf das Themenfeld: Zugang zu Information und Beratung betreffend Leistungen, die durch die Stadtverwaltung Salzburg erbracht werden sowie die Einbeziehung von Betroffenen. Die Erhebung der Arbeitsgruppe ist auf folgende Bereiche gerichtet: n Fremdenrecht/Fremdenbehörde n Kommunale Leistungen im Bereich Wohnen n Kommunale Leistungen im Bereich SeniorInnen n Rechtsberatung für Frauen (Frauenbüro) n Finanzielle Förderungen der Stadt Salzburg für Vereine und Einrichtungen Wir bitten Sie, unsere Bestandsaufnahme zu unterstützen und aus den oben genannten Bereichen typische Probleme in Hinblick auf Information und Beratung und Einbeziehung der Betroffenen zu benennen (ggfs. konkrete Beispiele) und deren Auswirkungen zu beschreiben. Ebenso bitten wir darum, Beispiele, bei denen Information, Beratung und Einbeziehung der Betroffenen besonders gut gelungen sind, zu nennen und zu beschreiben. Ihre Angaben werden vertraulich behandelt, für eventuelle Rückfragen benötigen wir die Angabe Ihrer Kontaktdaten. Vielen Dank für Ihre Unterstützung! Ursula Liebing und Dagmar Stranzinger, Arbeitsgruppenleiterinnen Menschenrechtsstadt Salzburg 79 Fragebogen (Antworten bitte in die grau hinterlegten Felder eintragen) Name/Adresse/Mail/Tel. für Rückfragen Institution: Arbeitsbereich/Zielgruppe: Zugang zu Information und Beratung Unterschiedliche Angebote und Leistungen der Stadt Salzburg sollen dahingehend hinterfragt werden, ob es für Betroffene Barrieren oder Schwierigkeiten im Zugang zu Informationen und Beratung gibt. Im Erhebungsbogen sind die Bereiche Fremdenrecht/Fremdenbehörde, Wohnen (Wohnungsvergabe, Information und Beratung zu Wohn-Förderungen), SeniorInnen (SeniorInnenheime und sonstige Angebote für SeniorInnen), Frauenrechtsberatung (Frauenbüro Salzburg) und finanzielle Förderungen der Stadt Salzburg für Vereine und Einrichtungen aufgeführt. Bitte füllen Sie all jene Bereiche aus, in denen Sie bzw. Ihre Organisation Erfahrungen und Kenntnisse haben. Fremdenrecht/Fremdenbehörde lW elche Problemfelder sehen Sie im Zusammenhang mit dem Fremdenrecht bzw. dessen Umsetzung durch die Fremdenbehörde in Hinblick auf Information und Beratung? Welche Personen/Gruppen sind davon besonders betroffen? l Welche Beispiele für gelungene Beratung/Informationsvermittlung sind Ihnen bekannt? l Welche konkreten Vorschläge zur Verbesserung von Information und Beratung haben Sie? Kommunale Leistungen im Bereich Wohnen (Wohnungsvergabe und Information/Beratung zu Förderungsmöglichkeiten) lW elche Problemfelder sehen Sie in Hinblick auf Information und Beratung zur städtischen Wohnungsvergabe und zu Förderungsmöglichkeiten im Bereich Wohnen? Welche Personen/Gruppen sind davon besonders betroffen? l Welche Beispiele für gelungene Beratung/Informationsvermittlung sind Ihnen bekannt? l Welche konkreten Vorschläge zur Verbesserung von Information und Beratung haben Sie? Kommunale Leistungen für SeniorInnen (SeniorInnenheime, SeniorInnenbetreuung & Ambulante Dienste) lW elche Problemfelder sehen Sie in Hinblick auf Information und Beratung zu den kommunalen Leistungen für SeniorInnen? Welche Personen/Gruppen sind davon besonders betroffen? lW elche Beispiele für gelungene Beratung/Informationsvermittlung sind Ihnen bekannt? lW elche konkreten Vorschläge zur Verbesserung von Information und Beratung haben Sie? 80 Bericht 2010 Integrationsbüro Rechtsberatung für Frauen (Frauenbüro Salzburg) lW elche Problemfelder sehen Sie in Hinblick auf Information und Beratung im Zusammenhang mit der Rechtsberatung für Frauen? Welche Personen/Gruppen sind davon besonders betroffen? lW elche Beispiele für gelungene Beratung/Informationsvermittlung sind Ihnen bekannt? lW elche konkreten Vorschläge zur Verbesserung von Information und Beratung im Zusammenhang mit der Rechtsberatung für Frauen haben Sie? Finanzielle Förderungen an Einrichtungen und Vereine durch die Stadt Salzburg lW elche Problemfelder in der Informationsvermittlung und Beratung zu Förderungen an Einrichtungen und Vereine sehen Sie? Welche Personen bzw. Gruppen sind davon besonders betroffen? lW elche Beispiele für gelungene Beratung/Informationsvermittlung sind Ihnen bekannt? lW elche konkreten Vorschläge zur Verbesserung von Information und Beratung in Bezug auf die Förderungen an Einrichtungen und Vereine haben Sie? lW ir bitten Sie um eine möglichst konkrete Darstellung und konkrete Beispiele. lW eitere Anmerkungen und Anregungen Vielen Dank für Ihre Unterstützung! Rücksendung erbeten an Plattform für Menschenrechte oder Frauenbüro Stadt Salzburg Plattform für Menschenrechte Dipl. Psych. Ursula Liebing Kirchenstraße 34, A-5020 Salzburg 0043/+676/671 54 54 [email protected] Menschenrechtsstadt Salzburg Stadt Salzburg, Frauenbeauftragte Mag.a Dagmar Stranziger +43 (0)662 8072-2043 Schloss Mirabell, A-5024 Salzburg [email protected] 81 6.3.2. Arbeitsgruppe 2 Fragebogen „Europäische Charta für den Schutz der Menschenrechte in der Stadt“ (unterzeichnet von der Stadt Salzburg am 10. Dez. 2008) Umsetzungsprojekt „Menschenrechtsstadt Salzburg“ geleitet von der Integrationsbeauftragten der Stadt, Mag.a Daiva Döring und Dr. Josef Mautner von der Plattform für Menschenrechte. Arbeitsgruppe: Kulturelle Rechte Themenschwerpunkt: Kulturelle Stadtteilarbeit, unter der besonderen Berücksichtigung von Kindern und Jugendlichen sowie des Genderaspekts. geleitet von Mag.a Anja Pia Keglevic (Straßenzeitung Apropos) Mag.a Barbara Köstler-Schruf (Mag.Abt.2 – Kultur und Schule) Name/Adresse/Mail/Tel.: Arbeitsbereich/Zielgruppe: Charta Artikel III RECHT AUF KULTURELLE, SPRACHLICHE UND RELIGIÖSE FREIHEIT Alle BürgerInnen haben das Recht, ihre kulturelle, sprachliche und religiöse Freiheit auszuüben. Die Stadtverwaltungen sorgen in Zusammenarbeit mit anderen Verwaltungsorganen dafür, dass Kinder, die zu sprachlichen Minderheiten gehören, ihre Muttersprache lernen können. lW elche bestehenden Angebote für Kinder und Jugendliche (unter Berücksichtigung des Genderaspekts) in der Stadt Salzburg gibt es? Kinder: Jugendliche: lW o gibt es Defizite in der Stadt Salzburg? Nennen Sie 1-3 Bereiche mit dem größten Handlungsbedarf. lW elche bestehenden Good-Practice-Modelle sind Ihnen bekannt? Fallen Ihnen positive Initiativen rund um das Thema Muttersprachenunterricht ein? Stadt Salzburg: außerhalb Salzburgs: lH aben 82 Sie Vorschläge zu integrativen Projekten/Modellen? Bericht 2010 Integrationsbüro Im Hinblick auf weltliche Angelegenheiten fördern die Städte die gegenseitige Toleranz zwischen Gläubigen und Nichtgläubigen sowie zwischen verschiedenen Religionsgemeinschaften. lK ennen Sie weltliche/kulturelle Einrichtungen mit Angeboten für Kinder/Jugendliche in der Stadt Salzburg, in denen Toleranz zwischen Verschiedengläubigen bewusst thematisiert und gefördert wird? lK ennen Sie weltliche/kulturelle Einrichtungen mit Angeboten für Kinder/Jugendliche in der Stadt Salzburg, in denen Toleranz zwischen Verschiedengläubigen als Problem erlebt wird? Nennen Sie 1-3 Bereiche mit dem größten Handlungsbedarf. lW elche bestehenden Good-Practice-Modelle sind Ihnen bekannt? Wo funktioniert das friedliche Nebeneinander von verschiedenen Religionen? Stadt Salzburg: außerhalb Salzburgs: lH aben Sie Vorschläge zu integrativen Projekten/Modellen? Was könnte die Stadt dazu beitragen, dass Verschiedenheit (nationale, kulturelle, religiöse etc.) im Alltag gut gelebt werden kann? Charta Artikel X SCHUTZ DES PRIVAT- UND FAMILIENLEBENS Unter Achtung der Wahlfreiheit der Bürgerinnen und Bürger in Angelegenheiten der Bildung, Kultur, Religion und Politik ergreift die Stadtverwaltung alle notwendigen Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen. Sie fördern deren Erziehung und Bildung auf der Grundlage von Demokratie und Toleranz und der Möglichkeit der umfassenden Teilhabe am Leben der Stadt. lW elche bestehenden kulturellen Angebote für Kinder und Jugendliche (unter Berücksichtigung des Genderaspekts) in der Stadt Salzburg gibt es? Kinder: Jugendliche: lG ibt es in der Stadt Salzburg Gruppen von Kindern und Jugendlichen, die benachteiligt sind im Zugang zu kulturellen Angeboten? Kinder: Jugendliche: lW elche bestehenden Good-Practice-Modelle sind Ihnen bekannt? Wo wird erfolgreich Kulturarbeit für Kinder und Jugendliche geleistet? Menschenrechtsstadt Salzburg 83 Stadt Salzburg: außerhalb Salzburgs: lH aben Sie Vorschläge zu Projekten/Modellen? Charta Artikel XV RECHT AUF KULTUR Die Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht auf Kultur in allen ihren Arten, Ausdrucks- und Erscheinungsformen. Die Stadtverwaltung fördert in Zusammenarbeit mit kulturellen Vereinigungen und mit dem Privatsektor die Entwicklung eines städtischen Kulturlebens, das die Vielfalt respektiert. Den Bürgerinnen und Bürgern werden geeignete öffentliche Räume für kulturelle und soziale Aktivitäten zur Verfügung gestellt, wobei die Bedingungen für alle gleich sind. lW elche bestehenden Angebote für Kinder und Jugendliche (unter Berücksichtigung des Genderaspekts) in der Stadt Salzburg gibt es? Kinder: Jugendliche: lW o gibt es Defizite in der Stadt Salzburg? Nennen Sie 1-3 Bereiche mit dem größten Handlungsbedarf. Kinder: Jugendliche: lW elche bestehenden Good-Practice-Modelle sind Ihnen bekannt? Stadt Salzburg: außerhalb Salzburgs: lH aben Sie Vorschläge zu Projekten/Modellen? Charta Artikel XXI RECHT AUF FREIZEIT Die Stadtverwaltung garantiert allen Kindern ohne jegliche Diskriminierung qualitativ hochwertige Spielbereiche. Die Stadtverwaltung erleichtert die aktive sportliche Betätigung und sorgt dafür, dass die erforderlichen Anlagen allen Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung gestellt werden. lW elche bestehenden Angebote für Kinder und Jugendliche (unter Berücksichtigung des Genderaspekts) in der Stadt Salzburg gibt es? 84 Bericht 2010 Integrationsbüro Kinder: Jugendliche: lG ibt es in der Stadt Salzburg Gruppen von Kindern und Jugendlichen (unter Berücksichtigung des Genderaspekts), die benachteiligt sind? Nennen Sie 1-3 Bereiche mit dem größten Handlungsbedarf. Kinder: Jugendliche: lW elche bestehenden Good-Practice-Modelle sind Ihnen bekannt? Stadt Salzburg: außerhalb Salzburgs: lH aben Sie Vorschläge zu Projekten/Modellen? 6.3.3. Arbeitsgruppe 3 Leitfaden für Dokumentation Phase 1 – Analyse der Menschenrechtssituation ARBEITSGRUPPE: Wirtschaftlich-soziale Grundrechte SCHWERPUNKT: Armut, Armutsgefährdung und Gesundheit TEILNEHMERINNEN: I. ÜBERGREIFENDE FRAGESTELLUNGEN und STRUKTURMERKMALE: 1) Die Merkmale Gender und Alter sollen in allen Bearbeitungen behandelt werden (Berücksichtigung im Rahmen der gewählten Themen; Auswirkungen in den Themenbereichen). 2) Nicht-Diskriminierung/Gleichbehandlung im Kontext des a) Gleichbehandlungsgesetzes und b) der Europäischen Menschenrechtskonvention. 3) Selbstbestimmung und Partizipation im Sinne einer Wahrnehmung von Rechten (Wahrnehmung in 2 facher Hinsicht: Bewusstsein für und Ausübung von). II. THESE 1) These: Armut und Armutsgefährdung verringern die Gesundheitschancen. 2) Begründung der Auswahl und Bezug zum normativen Hintergrund der Charta: Artikel XVII: RECHT AUF GESUNDHEIT a) Die Stadtverwaltung fördert den gleichberechtigten Zugang aller Bürgerinnen und Bürger zum Gesundheitswesen und zur Vorsorge. b) Die Stadtverwaltung ergreift alle notwendigen Initiativen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit, insbesondere durch Präventions- und ggf. aktive Interventionsmaßnahmen. c) D ie unterzeichneten Städte tragen durch Maßnahmen auf wirtschaftlichem, kulturellem, sozialem und Menschenrechtsstadt Salzburg 85 stadtplanerischem Gebiet allgemein zur Förderung der Gesundheit ihrer Bürgerinnen und Bürger unter deren aktiver Mitarbeit bei. 3) Ziel- und Zweckdefinitionen: Verringerung gesundheitlicher Ungleichheit, die durch soziale Ungleichheit hervorgerufen wird/wurde. III. Analyse/Defizite Thema: 1) Welche Defizite können wir im Zusammenhang mit meinem/unserem gewählten Thema hinsichtlich der drei im Art. XVII der MR-Charta angeführten Aspekte aufgrund ihrer sozialen Situation (Armut/Armutsgefährdung) in der Stadt Salzburg festhalten? 2) Gibt es dazu empirische Daten (für die Stadt Salzburg)? 3)Zuordnung (Mehrfachauswahl möglich) q a) Gleichberechtigten Zugang zum Gesundheitswesen/zur Vorsorge. q b) Schutz der öffentlichen Gesundheit q c) Förderung der Gesundheit/aktive Mitarbeit IV. GOOD-PRACTICE-MODELL a) Welche Maßnahmen werden von mir/uns bereits jetzt gesetzt, um diese gesundheitliche Ungleichheit zu verringern/zu beseitigen? b) Welche good-practice-Modelle fallen uns noch ein (in der Stadt Salzburg, in anderen Städten/Regionen), die zur Verringerung/Beseitigung dieser gesundheitlichen Ungleichheit beitragen? 6.3.4. Arbeitsgruppe 4 Arbeitsgruppe Bildung und Menschenrechte: Außerschulische Bildungsangebot für Jugendliche Fragebogen Name/Adresse/e-mail/Tel. Nr. (für Rückfragen) Institution lD ie Stadt Salzburg verfügt über ein sehr breites und vielfältiges Angebot an außerschulischen Bildungsangeboten für Jugendliche. Stimmen Sie dieser Aussage zu (1= ja, völlig; 5= nein, überhaupt nicht)? q q q q q 1 2 3 4 5 lW elche 86 Art von Angebot fehlt? Bericht 2010 Integrationsbüro lD urch den Abbau von Zugangsbarrieren würden mehr Jugendliche die vorhandenen außerschulischen Bildungsangebote nutzen. lW elche Zugangshürden zum Angebot an außerschulischen Bildungsangeboten sehen Sie ? (z.B. finanzielle Hürde, Sprachbarriere, Behinderung, …) lW elche jugendlichen Teilgruppen sehen Sie als besonders benachteiligt? lW elche konkreten Maßnahmen kann die Stadtverwaltung setzen, um diese Benachteiligungen und Hürden zu verringern? lÜ ber welche Kommunikationsschienen sind Ihrer Erfahrung nach Jugendliche am besten erreichbar? lW elche besonders positiven Beispiele gelungener Bildungsarbeit für Jugendliche (Projekte, Institutionen, …) fallen Ihnen spontan ein? VERTIEFENDE FRAGEN lF rage 1: Wir haben in der letzten Sitzung eine sehr lange und einrucksvolle Lise an Angeboten und Einrichtungen in der Stadt Salzburg für außerschulische Bildung erarbeitet. Was konkret wäre in Salzburg anders, wenn es diese Angebote nicht gäbe? lF rage 2: Warum wollen wir (Erwachsene) überhaupt Bildungsangebote für Jugendliche legen? Welche Erwartungen, Wünsche und Hoffnungen hast du in deiner Bildungsarbeit mit Jugendlichen, insbesondere hinsichtlich Menschenrechte? lF rage 3: Würden mehr Jugendliche die vorhandenen Angebote nutzen, wenn es eine bessere Information darüber gäbe? Menschenrechtsstadt Salzburg 87 7. Überblick Maßnahmen 7.1. Zugang zu Information und Beratung der Stadtverwaltung Fremdenrechtliche Angelegenheiten 1. Regelmäßige Informationsveranstaltung der Fremdenbehörde zu aktuellen Fragen des Fremdenrechts. 2. Überarbeitung des bestehenden Internetauftritts der Fremdenbehörde hinsichtlich der KundInnenorientierung 3. Ü berarbeitung und Ergänzung der „Willkommensmappe“ der Stadt Salzburg rund um das Thema Integration von „Drittstaatsangehörigen“ 4. Weiterbildung der MitarbeiterInnen der Fremdenbehörde zu aktuellen Fragen des Fremdenrechts und Verbesserung des Informationsflusses zwischen dem BM.I und der Fremdenbehörde 5. Schulung der MitarbeiterInnen der Fremdenbehörde im Bereich Menschenrechte Wohnen in der Stadt Salzburg 1. Wohnfolder: „Rund ums Wohnen“ 2. Wohnberatung vor Ort (in den Stadtteilen) 3. Themenoffensive: Miteinander Wohnen 4. Schwerpunkt Projekt „Miteinander Wohnen“ 5. Institutionalisierung sozialarbeiterischer Begleitung in allen großen gemeinnützigen Wohnanlagen 6. Forcieren kostengünstigen Bauens – Modellprojekt 7. Erhöhung der Wohnungs-Vergabequote durch das Wohnungsamt Angebote für SeniorInnen Umfassende Bestandsaufnahme der Informations- und Beratungsangebote für SeniorInnen Rechtsberatung für Frauen Erhebung des Angebots in der Stadt Salzburg und Schaffung eines ExpertInnennetzwerks Subventionsvergabe der Stadt Salzburg 1. Schulungs- und Qualifizierungsangebot für migrantische Vereine, Fraueninitiativen, Initiativen im Behindertenbereich, Jugendliche und weitere verletzliche Gruppen 2. Erstellen einer übersichtlichen Darstellung über die städtischen Förderungen im Internet 3. Förderstromanalyse – die Studie Zugang zu Information in der Stadt Salzburg allgemein 1. Schaffung eines öffentlich zugänglichen Dolmetschpools 2. Informationskampagne zu Zuwanderung 7.2. Armut, Armutsgefährdung und Gesundheit (Chronisch) Psychisch Kranke und Angehörige 1. Erweiterung von Möglichkeiten der Rehabilitation im extramuralen Setting 2. Öffentlichkeitsarbeit zur ehrenamtlichen Sachwalterschaft. 3. Verbesserung des Psychotherapieangebots 4. Einrichtungen für psychisch kranke Menschen mit akuter Suchtproblematik 5. Angebote für SeniorInnen mit psychiatrischer Diagnose 6. Schaffung und/oder Ausbau von Angeboten für psychisch erkrankte Kinder und Jugendliche 7. Einrichtung eines aufsuchenden psychiatrischen Krisendienstes 8. Anti-Stigma-Kampagne 9. Erweiterung der Dienstleistungen im Sinne der Entlastung pflegender Angehöriger psychisch erkrankter Menschen. 88 Bericht 2010 Integrationsbüro 10. Erhebung der Daten zur Anzahl der (chronisch) psychisch erkrankter Menschen und deren Angehörigen Erkrankungen, Invalidität und familiäre Systeme 1. E tablierung zielgruppenorientierter Beratung und Begleitung von Menschen mit Sprachbarrieren (MigrantInnen, Personen mit Sprachdefiziten) bei Erkrankung, Invalidität 2. Ambulante Dienste für Nicht-ÖsterreicherInnen 3. Flexibilisierung und/oder Ausweitung des Berufsschutzes für kranke oder berufsunfähige Personen 4. Änderung der Richtlinie bezüglich des Zugangs zu den städtischen SeniorInnenheimen 5. Bewilligung von Kostenübernahme für Krankenbetten und Angebot an Leihbetten. 6. Finanzierung von Psychotherapie und div. Unterstützungsleistungen im nötigen Ausmaß. 7. Höheres Arbeitslosengeld und höhere Sozialhilfe bzw. Mindestsicherung. 8. Ausbau der ambulanten Betreuungsformen und der finanziellen UnterstützungenGesundheit, Wohnumfeld und Freizeitgestaltung Gesundheit, Wohnumfeld und Freizeitgestaltung 1. Erstellung des Katalogs für gesundheitsfördernde Gestaltung des Wohnumfelds 2. Außerschulische Bewegungsangebote für Kinder und Jugendliche wohnortnah 3. Entwicklung bedürfnisgerechter und wohnortnaher Gesundheitsförderungsangebote 4. Schaffung ortsnaher Angebote der Prävention und Gesundheitsförderung 5. E inbindung der Zielgruppen (insb. sozial- und einkommensbenachteiligte Zielgruppen) in die Konzeption gesundheitsfördernder Maßnahmen. Zugang zum Gesundheitssystem 1. S chaffung medizinischer Versorgung von sozial benachteiligten Gruppen/Obdachlosen durch stationäre Kurzzeitpflege und mobile Ambulanz. 2. Aufbau eines mobilen psychologisch-psychiatrischen Kriseninterventionsteams. 3. Aufbau weiterführender Maßnahmen nach schulärztlichen Untersuchungen. Psychosoziale Versorgung von Personen mit Migrationshintergrund und kultursensible Pflege Die Stadtverwaltung fördert den gleichberechtigten Zugang aller Bürgerinnen und Bürger zum Gesundheitswesen und zur Vorsorge und setzt sich für folgende Maßnahmen ein: 1. GKK-Vertrag für Fachärzte mit Migrationshintergrund, insbesondere für Psychiatrie 2. W eiterbildungsmaßnahmen für Personal im Gesundheitsbereich und psychosozialem Bereich zur transkulturellen Behandlung und Pflege 3. Finanzierung von Dolmetschleistungen 4. Psychotherapie für AsylwerberInnen: Weiterfinanzierung des Projektes ONEROS 5. Behindertenhilfe: freier Zugang für MigrantInnen unabhängig von der Staatsbürgerschaft 6. Städtische SeniorInnenheime: freier Zugang für MigrantInnen unabhängig von der Staatsbürgerschaft Die Stadtverwaltung ergreift alle notwendigen Initiativen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit, insbesondere durch Präventions- und ggf. aktive Interventionsmaßnahmen: 1. N iederschwellige Information und Beratung für MigrantInnen in Sprachen der Herkunftsländer, zielgruppen spezifisch für Frauen, Kinder/Jugendliche, SeniorInnen. Umgang mit von Ausgrenzung betroffenen Gruppen Armut und schwere Krankheit, Sterben, Tod und Trauer: 1. Finanzielle Absicherung bei Erkrankung 2. Bewusstseinsbildung für und Information über Angebote der Hospiz- und Palliativversorgung. 3. Erleichterter Zugang zu Unterstützung bei schwerer Erkrankung 4. Ausbau von (Kompetenzen für) Hospiz und Palliative Care Wohnungslosigkeit – Wohnungslose: Maßnahmen zur Gesundheitsprophylaxe: 5. Angebot von Impfungen (Hep. A/B, FSME), Impfungen für Kinder (Pneumokokken, Meningokokken Gruppe C) Menschenrechtsstadt Salzburg 89 6. Mundhygiene/Prophylaxe beim Zahnarzt 7. Div. Vorsorgeuntersuchungen (Papillomaviren, welche Ursache für Gebärmutterhalskrebs sind) 8. Bei Schwangerschaft Übernahme der über den Mutter-Kindpass hinausgehenden Untersuchungen (Ultraschall), Folsäuretabletten (Folsäuremangel kann zu einem Defekt am Rückenmark des Embryos führen) bzw. Kurse (Geburtsvorbereitung). 9. Schaffung von günstigen Nahrungsangeboten (z.B. Bioprodukte). 10. Hebung der Wohnraumqualität; 11. Prophylaxe für DiabetikerInnen; 12. Geld für Produkte wie Sonnencremes, Hautpflegeprodukte bei Neurodermitis etc. welche die Krankenkassen nicht tragen. Maßnahmen bei Behandlung im Krankheitsfall: 13. Anhebung der Behandlungsqualität im Krankenhaus. 14. Raschere Terminvergabe bei Kassenärzten und kürzere Wartezeiten in Ambulanzen 15. Jährliche Vorsorgeuntersuchung für SozialhilfeempfängerInnen 16. Ausgabe der E-cards für SozialhilfeempfängerInnen. 7.3. Kinder und Jugendliche in außerschulischer Bildung und soziokultureller Stadtteilarbeit 7.3.1. Information und finanzielle Ressourcen der Einrichtungen Information 1. Weitere Verbesserung des Jugendportals der Stadt Salzburg zur Bewerbung von Bildungsangeboten. 2. Interkulturelle Salons. 3. Ausbau kommunikativer Maßnahmen in Ballungszentren/Siedlungen 4. (Neue) Kommunikationskanäle erschließen. Sicherstellung von Finanzen und Ressourcen für Einrichtungen 1. S icherstellung von Finanzen und Ressourcen für Kultur-, Sozial- und Bildungseinrichtungen für Kinder und Jugendliche im Sinne der Charta 2. F lexibler Fördertopf für kulturelle Kinder- und Jugendprojekte. 7.3.2. Kinder und Jugendliche in der soziokulturellen Stadtteilarbeit Einbindung der Politik 1. Direkter Kontakt von PolitikerInnen mit Kindern und Jugendlichen. 2. Mobile Sitzungen von Ausschüssen und Gemeinderat Elternarbeit 1. Elternfrühstück oder ähnliche Elterntreffs in Kindergärten. 2. Ausweitung des Rucksackprojektes auf alle städtischen Kindergärten. 7.3.3. Kinder und Jugendliche in außerschulischer Bildung Angebote für Jugendliche mit Behinderungen Verbesserte Integration behinderter Jugendlicher in außerschulische Bildungsangebote Bildungsangebote für jugendliche AsylwerberInnen Stadt Salzburg setzt sich ein für Schaffung und/oder Sicherung von Bildungsangeboten für unbegleitete jugendliche 90 Bericht 2010 Integrationsbüro AsylwerberInnen. Sprachkompetenz Sprachkompetenz erweitern und -barrieren abbauen. Bildungsangebote für Jugendliche in den Stadtteilen Schaffung von niederschwelligen Bildungsangeboten speziell für besonders benachteiligte Jugendliche (z.B. SchulabbrecherInnen, mit Sprachbarrieren) in den Stadtteilen. Datenlage zu Angebot und Bedarf an außerschulischen Bildungsangeboten in der Stadt Salzburg Vergabe der Studie zur Erhebung des aktuellen Angebots sowie des Bedarfs an außerschulischen Bildungsangeboten (auch über Menschenrechte) für besonders verletzliche Zielgruppen in der Stadt Salzburg. Information über Naturschutz und Verständnis für Natur Information über Naturschutz verstärken. 7.4. Öffentlicher Raum Zugang zu und Nutzung von öffentlichen Räumen 1. Einbindung der Zielgruppe (Kinder, Jugendliche, Anrainer, Sozialarbeiter...) bei der Planung von Räumen/Plätzen 2. Öffnung von Parks, Grünflächen in den Sommermonaten nach Rotationsprinzip 3. Freiräume erschließen für eigenständige kreative Betätigungen ohne Konsumzwang. 4. Ausbau der mobilen Sozial- und Kulturarbeit. 5. Erarbeitung eines Informationskonzepts zur Erschließung von öffentlichen Räumen/öffentlichen Gebäuden. Diskriminierungsfreie Werbung 1. Die Stadt Salzburg unterlässt und verfolgt diskriminierende und sexistische Werbung. 2. I nitiative zur Schaffung eines gesetzlichen Verbots diskriminierender Werbung österreichweit über den Österreichischen Städtebund (Frauen- und Integrationsausschuss). 7.5. Strukturelle Verankerung der Menschenrechtsarbeit 1. E inrichtung eines „Runden Tisch Menschenrechte“ mit VertreterInnen aus NGOs, Stadtverwaltung, öffentlichen Einrichtungen und Politik. 2. S chaffung eines eigenen Budgetrahmens mit Fördermitteln für Menschenrechtsprojekte und -initiativen in der Stadt Salzburg. 3. G ewährleistung der Menschenrechtsorientierung der SubventionsnehmerInnen der Stadt: a. Ergänzung zu den Subventionsrichtlinien durch eine Präambel, b. Begleitschreiben des Bürgermeisters zu den Subventionsantragsformularen. c. Schulungen als Begleitmaßnahme 4. Ergänzung des Leitbilds des Unternehmens Magistrat um eine Menschenrechtserklärung der Stadtverwaltung 5. Ernennung einer/eines Menschenrechtsbeauftragten je Abteilung der Stadtverwaltung 6. Informations- und Öffentlichkeitsarbeit zu „Menschenrechte im Alltag“: a. Handbuch Menschenrechte in Salzburg, b. Plakataktion „Menschenrechte in Salzburg“, c. Informationskampagne hinsichtlich „Menschenrechte im Alltag“. 7. Durchführung von Maßnahmen zur Menschenrechtsschulung und -bildung im städtischen Verantwortungsbereich sowie Förderung der Menschenrechtsschulung mit Zielgruppen in der Zivilgesellschaft der Stadt Salzburg 8. Einrichtung der Anlauf- und Beratungsstelle für Diskriminierungsopfer. 9. Beitritt und Mitarbeit in europäischen und nationalen Städtenetzwerken und -partnerschaften. Menschenrechtsstadt Salzburg 91 8. Maßnahmenkataloge 8.1. Zugang zu Information und Beratung der Stadtverwaltung 8.1.1. Fremdenrechtliche Angelegenheiten Maßnahme 1 Bezeichnung der Maßnahme Regelmäßige Informationsveranstaltung zu aktuellen Fragen des Fremdenrechts AG/Themenfeld AG 1 Bürgerliche und politische Rechte/Fremdenbehörde Maßnahme hinsichtlich Problemen Rechtsunsicherheit und Informationsdefizite bei NGOs und Beratungsseinrichtungen bzgl. aktueller fremdenrechtlicher Bestimmung und deren Umsetzung, unterschiedliche Rechts aufassungen, Ziele, Ergebnisse Regelmäßiger Informationsaustausch zwischen Behörde und NGOs/MultiplikatorInnen, Reduzierung der Rechtsunsicherheit Verbesserung der Zusammenarbeit mit NGOs Zielgruppe(n): Wem nützt die Maßnahme Zielgruppe: MultiplikatorInnen (Konsulate, migrantische Vereine) und Beratungseinrichtungen Nutzen: Kundinnen von Beratungseinrichtungen und Fremdenbehörde Kurze Beschreibung der Maßnahme n Informations- und Diskussionsveranstaltung der Fremdenbehörde mit Grundlageninformation n Behandlung aktueller Fallbeispiele sowie Diskussion problematischer Fälle n Einmal jährlich (bei Bedarf öfter) n Bewerbung über diverse Netzwerke aus dem Integrations bereich n Fragenerhebung und ggfs. Bedarfserhebung über das Integrationsbüro Einordnung/Kategorisierung: Strukturelle Maßnahme zur Förderung des Informationsflusses und des Informations austauschs Welche Ressourcen müssen mobilisiert, geschaffen werden? Abstimmung und Koordination: Integrationsbüro und Fremdenbehörde Fremdenbehörde: Referent, Raum Welche rechtliche Voraussetzungen müssen geschaffen werden, damit diese Maßnahme greifen kann (Förderrichtlinien, …)? keine 92 Bericht 2010 Integrationsbüro Wer (aus der Zielgruppe der Maßnahme) sollte in die Umsetzung der Maßnahme wie eingebunden sein (AkteurInnen)? NGOs sollten Gelegenheit haben, im Vorfeld Themen, Forderungen und Fragen zu formulieren und in der VA in Verbindung mit Fallbeispielen zu präsentieren Welche Kommunikationsformen sollen angewendet werden (Verhandlungen, Schulungen, Beschlüsse, etc)? Informations- und Diskussionsveranstaltung Wer sind die TrägerInnen dieser Maßnahme? Stadt/Integrationsbüro und Fremdenbehörde Zeitrahmen (kurz-/mittel-/langfristig/permanent) einmal jährlich bzw. bei Bedarf öfter Welche Annahmen/Risiken bestehen für die Erreichung der Ziele? Ausreichende Bewerbung erforderlich Maßnahme 2 Bezeichnung der Maßnahme Überarbeitung des bestehenden Internetauftritts der Fremdenbehörde AG/Themenfeld AG 1 Bürgerliche und politische Rechte/Fremdenbehörde Maßnahme hinsichtlich Problemen Derzeitiges Internet-Informationsangebot n i st nicht zielgruppengerecht strukturiert und formuliert no rientiert sich nicht an den Informations-Bedürfnissen der KundInnen, nR echtsmaterie ist schwer verständlich Ziele, Ergebnisse Zielgruppengerechtes Informations-Angebot über fremdenrechtliche Belange im Internet n i n leichter Sprache inkl. „Übersetzung“ komplexer Rechts materie n mit grafischen Darstellungen komplexer Sachverhalte und Strukturen zum besseren Verständnis n i n der Struktur ausgehend von Informations-Bedürfnissen der Kundinnen, nicht von Verwaltungslogik nE inschließlich relevanter Rechtsinformationen und Dokumente (auf 1. oder 2. Link-Ebene) Zielgruppe(n): Wem nützt die Maßnahme Potentiellen Kundinnen der Behörde Beratungseinrichtungen und NGOs Kurze Beschreibung der Maßnahme Das Informationsangebot auf der Homepage soll kundInnen orientiert überarbeitet werden n l eichte Sprache nk lare Sprache n v erständliche Struktur Einordnung/Kategorisierung: Strukturelle Maßnahme Welche Ressourcen müssen mobilisiert, geschaffen werden? Verwaltungsintern zu entscheiden, z.B: InfoZ Externe Analyse des Auftritts und Verbesserungsvorschläge durch NGOs Menschenrechtsstadt Salzburg 93 Wer (aus der Zielgruppe der Maßnahme) sollte in die Entscheidungsverfahren für diese Maßnahme wie eingebunden sein (AkteurInnen)? Einbindung von ExpertInnen für leichte Sprache Feedback von Expertinnen in eigener Sache/NG0s im Verlauf der Entwicklung Wer sind die TrägerInnen dieser Maßnahme? Koordination und Durchführung: Info Z, Integrationsbüro, Fremdenbehörde Zeitrahmen (kurz-/mittel-/langfristig/permanent) permanent Maßnahme 3 Bezeichnung der Maßnahme Überarbeitung und Ergänzung der Informationsbroschüre der Stadt Salzburg rund um das Thema Integration – „Drittstaatsangehörige“ AG/Themenfeld AG 1 Bürgerliche und politische Rechte/Fremdenbehörde Maßnahme hinsichtlich Problemen Beratungsstellen und AnsprechpartnerInnen sind in den migrantischen Communities zuwenig bekannt Ziele, Ergebnisse Aktuelles Beratungsangebot ist besser bekannt und die Information über Beratungsangebot leichter zugänglich Zielgruppe(n): Wem nützt die Maßnahme migrantische MitbürgerInnen und BesucherInnen mit internationalem Hintergrund Kurze Beschreibung der Maßnahme Überarbeitung und Ergänzung der Informationsbroschüre der Stadt Salzburg zu Beratungsstellen und AnsprechpartnerInnen rund um das Thema Integration – Drittstaatsangehörige. n Inhalte z.B. Aufenthaltstitel, Visa für Verwandtenbesuche und ähnliche Fragen des Fremdenrechts etc. n Broschüre soll in Bürgerservice und BWS aufgelegt werden, aber auch zur Weitergabe an migrantische Vereine und NGOs dienen Einordnung/Kategorisierung: Strukturelle Maßnahme Prävention Welche Ressourcen müssen mobilisiert, geschaffen werden? ca. 2.500 € Welche rechtliche Voraussetzungen müssen geschaffen werden, damit diese Maßnahme greifen kann (Förderrichtlinien, …)? Auftrag des Ressortverantwortlichen Wer (aus der Zielgruppe der Maßnahme) sollte in die Umsetzung der Maßnahme wie eingebunden sein (AkteurInnen)? Externe Kritik/Feedback durch migrantische ExpertInnen und NGOs (Koordination Plattform MR) VertreterInnen migrantischer Organisationen und Vereine bzw. MultiplikatorInnen sollen Broschüre erhalten und verteilen können Wer sind die TrägerInnen dieser Maßnahme? Integrationsbüro (in Kooperation mit Beratungsstellen, migrantischen Vereinen und Fremdenbehörde) 94 Bericht 2010 Integrationsbüro Maßnahme 4 Bezeichnung der Maßnahme Intervention der Stadt Salzburg beim Bundesministerium für Inneres (BM.I) nz ur Schulung von MitarbeiterInnen der Fremdenbehörde durch das BM.I nz ur Erstellung eines aktualisierten Handbuches/CD ROM zur Qualitätssicherung behördlicher Entscheidungen AG/Themenfeld AG 1 Bürgerliche und politische Rechte/Fremdenbehörde Maßnahme hinsichtlich Problemen nA uslegungs-/Umsetzungsunsicherheit bei Behörden-MitarbeiterInnen bzgl. der aktuellen Gesetzesänderungen/Novelle 2009 des Fremdenrechts (unklare Ermessensspielräume und Kann-Bestimmungen, Widersprüchlichkeiten) nH andbuch zur Umsetzung des Fremdenrechts ist veraltet Ziele, Ergebnisse nM itarbeiterInnen sind geschult in Hinblick auf aktuelle Rechtssituation nU msetzungsrichtlinien sind bekannt und können angewendet werden nD urch die Verringerung von Auslegungs-Spielräumen werden Willkürentscheidungen vermieden Zielgruppe(n): Wem nützt die Maßnahme Mitarbeiterinnen Fremdenbehörde Kundinnen Kurze Beschreibung der Maßnahme Stadtregierung beschließt Intervention bei BM.I und unternimmt die entsprechenden Schritte Einordnung/Kategorisierung: Intervention Welche Ressourcen müssen mobilisiert, geschaffen werden? ReferentIn des BMI für Schulung Umsetzungsrichtlinie (CD-Rom, Handbuch), durch BM.I zu erarbeiten Welche rechtliche Voraussetzungen müssen geschaffen werden, damit diese Maßnahme greifen kann (Förderrichtlinien, …)? keine Wer (aus der Zielgruppe der Maßnahme) sollte in die Entscheidungsverfahren für diese Maßnahme wie eingebunden sein (AkteurInnen)? VertreterIn der Fremdenbehörde Welche Kommunikationsformen sollen angewendet werden (Verhandlungen, Schulungen, Beschlüsse, etc)? Einigung im Stadtsenat Initiative durch Bürgermeister Verhandlung mit BM.I Schulung der MA der Fremdenbehörde Wer sind die TrägerInnen dieser Maßnahme? Stadt Salzburg (Intervention) und BM.I/Fremdenbehörde (Schulung) Zeitrahmen (kurz-/mittel-/langfristig/permanent) Kurzfristig Indikatoren und Messgrößen für die Erreichung der Ziele/Ergebnisse: Alle MA haben an Schulung teilgenommen CD Rom ist vorhanden Menschenrechtsstadt Salzburg 95 Welche Annahmen/Risiken bestehen für die Erreichung der Ziele? Kooperation des BM.I ist Voraussetzung Maßnahme 5 Bezeichnung der Maßnahme Schulung der MitarbeiterInnen der Fremdenbehörde durch Österreichisches Institut für Menschenrechte Salzburg AG/Themenfeld AG 1 Bürgerliche und politische Rechte/Fremdenbehörde Maßnahme hinsichtlich Problemen n Auslegungs-/Umsetzungsunsicherheit bei Behörden-MitarbeiterInnen bzgl. der aktuellen Gesetzesänderungen/Novelle 2009 des Fremdenrechts (unklare Ermessensspielräume und Kann-Bestimmungen, Widersprüchlichkeiten) Ziele, Ergebnisse n MitarbeiterInnen kennen und berücksichtigen einschlägige und aktuelle europäische Rechtsprechung n Allfällige Ermessensspielräume werden im Sinne einer menschenrechtlichen Orientierung genutzt Zielgruppe(n): Wem nützt die Maßnahme Mitarbeiterinnen Fremdenbehörde KundInnen Kurze Beschreibung der Maßnahme Schulung der MitarbeiterInnen der Fremdenbehörde durch MitarbeiterInnen des Institut für Menschenrechte, Salzburg Einordnung/Kategorisierung: Intervention Welche Ressourcen müssen mobilisiert, geschaffen werden? ReferentIn ÖIM Welche rechtliche Voraussetzungen müssen geschaffen werden, damit diese Maßnahme greifen kann (Förderrichtlinien, …)? keine Wer (aus der Zielgruppe der Maßnahme) sollte in die Entscheidungsverfahren für diese Maßnahme wie eingebunden sein (AkteurInnen)? VertreterIn der Fremdenbehörde Welche Kommunikationsformen sollen angewendet werden (Verhandlungen, Schulungen, Beschlüsse, etc)? Schulung der MA der Fremdenbehörde Wer sind die TrägerInnen dieser Maßnahme? Umsetzung durch ÖIM in Kooperation mit Integrationsbüro Zeitrahmen (kurz-/mittel-/langfristig/permanent) Kurzfristig Indikatoren und Messgrößen für die Erreichung der Ziele/Ergebnisse: Alle MA haben an Schulung teilgenommen Welche Annahmen/Risiken bestehen für die Erreichung der Ziele? Kooperation der Fremdenbehörde ist Voraussetzung 96 Bericht 2010 Integrationsbüro 8.1.2. Wohnen in der Stadt Maßnahme 1 Bezeichnung der Maßnahme Wohnfolder: „Rund ums Wohnen“ AG/Themenfeld AG 1 Bürgerliche und politische Rechte/Wohnen Maßnahme hinsichtlich Problemen Eine leicht zugängliche Information zum Wohnen mittels Broschüren wird seitens der Stadt Salzburg bislang nicht herausgegeben, um keine zusätzliche Nachfrage zu wecken, die nicht befriedigt werden kann. Es besteht ein Mangel an Information über den Zugang zu leistbaren Wohnraum. Ziele, Ergebnisse n I nformationen über den Zugang zu leistbarem Wohnraum nT ipps und Möglichkeiten Zielgruppe(n): Wem nützt die Maßnahme nW ohnungssuchende nB eratungsstellen Kurze Beschreibung der Maßnahme nH erausgabe einer Broschüre „Rund ums Wohnen“ nF örderrichtlinien, gemeinnützige AnbieterInnen, Zugang, … nW ertvolle Tipps, Empfehlungen und AnsprechpartnerInnen nE vt. Infos zum Zusammenleben nB enutzerInnenfreundlich verfasst (leichte Sprache) Einordnung, Kategorisierung Strukturelle Maßnahmen nG ute und verständliche Information Welche Ressourcen müssen mobilisiert, geschaffen werden? Ca. 2.500,- € Welche rechtliche Voraussetzungen müssen geschaffen werden, damit diese Maßnahme greifen kann (Förderrichtlinien, …)? nK eine rechtlichen Voraussetzungen nA uftrag des Ressortchefs an das Wohnungsamt bzw. InfoZ Wer (aus der Zielgruppe der Maßnahme) sollte in die Entscheidungsverfahren für diese Maßnahme wie eingebunden sein (AkteurInnen)? ExpertInnen in Wohnungsfragen Wer (aus der Zielgruppe der Maßnahme) sollte in die Umsetzung der Maßnahme wie eingebunden sein (AkteurInnen)? BewohnerInnenservice Wer sind die TrägerInnen dieser Maßnahme? Inhalt: Wohnungsamt Kommunikation: InfoZ Zeitrahmen: (kurz-/mittel-/langfristig/ permanent) Kurzfristig: Umsetzung nach Entscheidung Menschenrechtsstadt Salzburg 97 Maßnahme 2 Bezeichnung der Maßnahme Wohnberatung vor Ort (in den Stadtteilen) AG/Themenfeld AG 1 Bürgerliche und politische Rechte/Wohnen Maßnahme hinsichtlich Problemen Dienststellen der Stadtverwaltung persönlich aufzusuchen ist für viele SalzburgerInnen auch mit Hemmungen und Ängsten verbunden (Amtsgebäude, ect.). Ziele, Ergebnisse n Beratung durch das Wohnungsamt in den Stadtteilen Zielgruppe(n): Wem nützt die Maßnahme SalzburgerInnen, deren Mobilität aus vielerlei Gründen ein geschränkt ist Kurze Beschreibung der Maßnahme n 2 Mal pro Jahr je Bewohnerservicestelle findet eine Beratung des Wohnungsamts statt Einordnung/Kategorisieren Strukturelle Maßnahme Welche Ressourcen müssen mobilisiert, geschaffen werden? n Interne Leistung durch MitarbeiterInnen des Wohnungsamts Welche rechtliche Voraussetzungen müssen geschaffen werden, damit diese Maßnahme greifen kann (Förderrichtlinien, …)? n Keine rechtlichen Voraussetzungen n Auftrag des Ressortchefs Wer (aus der Zielgruppe der Maßnahme) sollte in die Umsetzung der Maßnahme wie eingebunden sein (AkteurInnen)? Wohnungsamt Integrationsbüro Bewohnerservice Info-Z Welche Kommunikationsformen sollen angewendet werden (Verhandlungen, Schulungen, Beschlüsse, etc)? Aussendungen Wer sind die TrägerInnen dieser Maßnahme? Wohnungsamt, Info-Z Zeitrahmen (kurz-/mittel-/langfristig/permanent) Kurzfristig: Umsetzung nach Entscheidung Welche Annahmen/Risiken bestehen für die Erreichung der Ziele? Annahme: Breites Interesse an Basisinformation Maßnahme 3 Bezeichnung der Maßnahme Themenoffensive: Miteinander Wohnen AG/Themenfeld AG 1 Bürgerliche und politische Rechte/Wohnen Maßnahme hinsichtlich Problemen Konflikte im Wohnungsumfeld zwischen unterschiedlichen Zielgruppen treten häufig auf Ziele, Ergebnisse n Dialog- und beteiligungsorientierte Förderung des Zusammenlebens durch Workshops, Information, Projekte n Weiterführung und Ausbau der BWS Initiative „Miteinander Leben“ 98 Bericht 2010 Integrationsbüro Zielgruppe(n): Wem nützt die Maßnahme SalzburgerInnen in gemeinnützigen Wohnbauprojekten Kurze Beschreibung der Maßnahme nE ntwicklung eines Projekts, das mehrfach durchgeführt werden kann nT hematisierung aktueller Fragen des Zusammenlebens nK onkrete Maßnahmen zur Verbesserung und Förderung eines guten Zusammenlebens Einordnung/Kategorisieren Strukturelle Maßnahme Welche Ressourcen müssen mobilisiert, geschaffen werden? n I nterne Leistung durch MitarbeiterInnen (BWS) nE xterne Begleitung (rund 5.000,- Euro) Welche rechtliche Voraussetzungen müssen geschaffen werden, damit diese Maßnahme greifen kann (Förderrichtlinien, …)? nK eine rechtlichen Voraussetzungen nA uftrag des Ressortchefs Wer (aus der Zielgruppe der Maßnahme) sollte in die Umsetzung der Maßnahme wie eingebunden sein (AkteurInnen)? Bewohnerservice Wohnungsamt InfoZ Wer sind die TrägerInnen dieser Maßnahme? Bewohnerservice Zeitrahmen (kurz-/mittel-/langfristig/permanent) Mittelfristig: Umsetzung nach detaillierter Projektentwicklung Maßnahme 4 Bezeichnung der Maßnahme Tipps zum Zusammenleben AG/Themenfeld AG 1 Bürgerliche und politische Rechte/Wohnen Maßnahme hinsichtlich Problemen Die Hausordnungen sind in Schriftform verfasst und für viele BewohnerInnen schwer lesbar und kaum verständlich. Ziele, Ergebnisse nH ausordnungen der gemeinnützigen Wohnbauprojekte in Piktogrammform Zielgruppe(n): Wem nützt die Maßnahme BewohnerInnen gemeinnütziger Wohnungsanlagen Kurze Beschreibung der Maßnahme nD as Integrationsbüro hat ein Pilotprojekt initiiert: Hausordnungen in Piktogrammform, das erfolgreich erprobt wurde nA usdehnung des Projekts auf alle gemeinnützigen Wohnbauanlagen Einordnung/Kategorisieren Strukturelle Maßnahme Welche Ressourcen müssen mobilisiert, geschaffen werden? nH erstellungskosten: Piktogramme und Infomaterial über die Salzburger gemeinnützigen Wohnbauträger Menschenrechtsstadt Salzburg 99 Welche rechtliche Voraussetzungen müssen geschaffen werden, damit diese Maßnahme greifen kann (Förderrichtlinien, …)? n Beschluss im Landesgremium der Salzburger Wohnbauträger Wer (aus der Zielgruppe der Maßnahme) sollte in die Entscheidungsverfahren für diese Maßnahme wie eingebunden sein (AkteurInnen)? Gemeinnützige Wohnbauträger Integrationsbüro Wer (aus der Zielgruppe der Maßnahme) sollte in die Umsetzung der Maßnahme wie eingebunden sein (AkteurInnen)? Integrationsbüro – Initiative Wer sind die TrägerInnen dieser Maßnahme? Salzburger gemeinnützige Wohnbauträger Zeitrahmen (kurz-/mittel-/langfristig/permanent) Kurzfristig: Umsetzung nach Entscheidung Welche Annahmen/Risiken bestehen für die Erreichung der Ziele? Annahme: Breites Interesse an verständlicher Information Maßnahme 5 Bezeichnung der Maßnahme Institutionalisierung sozialarbeiterischer Begleitung in allen gemeinnützigen Wohnbauprojekten AG/Themenfeld AG 1 Bürgerliche und politische Rechte/Wohnen Maßnahme hinsichtlich Problemen Sozialarbeiterische Arbeit im Wohnumfeld findet über die Bewohnerservicestellen statt. Hiermit kann jedoch nur ein punktuelles Angebot geschaffen werden. Ziele, Ergebnisse n Änderung des Salzburger Wohnbauförderungsgesetz: Verpflichtende Verwendung der Gewinne der Gemeinnützigen Bauträger für die Finanzierung von Sozialräumen (Errichtung und Betrieb) und sozialarbeiterische Begleitung n Institutionalisierung sozialarbeiterischer Begleitung Zielgruppe(n): Wem nützt die Maßnahme BewohnerInnen in gemeinnützigen Wohnbauanlagen Kurze Beschreibung der Maßnahme n Anregung einer Gesetzesinitiative im Salzburger Landtag zur Änderung des Salzburger Wohnbauförderungsgesetzes Einordnung/Kategorisieren Strukturelle Maßnahme Welche rechtliche Voraussetzungen müssen geschaffen werden, damit diese Maßnahme greifen kann (Förderrichtlinien, …)? n Änderung des Salzburger Wohnbauförderungsgesetzes Wer sind die TrägerInnen dieser Maßnahme? Salzburger Landtag Zeitrahmen (kurz-/mittel-/langfristig/permanent) Mittelfristig 100 Bericht 2010 Integrationsbüro Maßnahme 6 Bezeichnung der Maßnahme Forcieren kostengünstigen Bauens – Modellprojekt AG/Themenfeld AG 1 Bürgerliche und politische Rechte/Wohnen Maßnahme hinsichtlich Problemen Die Baukosten schnellen kontinuierlich in die Höhe, wodurch die Mietpreise ebenso drastisch ansteigen. Ein Ansatzpunkt für leistbares Wohnen ist daher auch die Baukosten zu minimieren. Mittels eines Modellprojekts soll ein Bauvorhaben verwirklicht, begleitet und evaluiert werden, sodass gute Ergebnisse nachhaltig weiterverfolgt werden können. Ziele, Ergebnisse nS tatuierung eines Exempels zu kostengünstigem Bauen (Modellprojekt) nÜ bertragung der Ergebnisse auf die Wohnbautätigkeit insgesamt Zielgruppe(n): Wem nützt die Maßnahme Menschen in unteren Einkommenskategorien mit Wohnraum bedarf Kurze Beschreibung der Maßnahme nA usschreibung eines Bauprojekts „Kostengünstiges Bauen“ nO der Schaffung eines Förderpreises für „Kostengünstiges Bauen“ nF estlegung von Kriterien der Umsetzung nE inrichtung eines Baubeirats (u.a. Wohnungsamt, SIR, …), der das Vorhaben begleitet nE valuierung und Transfer auf andere Wohnbauvorhaben mit dem Ziel der Senkung der Mietpreise Maßnahme 7 Bezeichnung der Maßnahme Erhöhung der Wohnungs-Vergabequote durch das Wohnungsamt AG/Themenfeld AG 1 Bürgerliche und politische Rechte/Wohnen Maßnahme hinsichtlich Problemen Das Angebot an Wohnungen, die über das Wohnungsamt vergeben werden können, ist zu gering. Es besteht ein großer Nachfrageüberhang an leistbaren Wohnungen, die nicht gedeckt werden können. Ziele, Ergebnisse nD ie Erhöhung der Wohnungs-Vergabequote gibt der Stadt Salzburg die Möglichkeit mehr Wohnraum zu vergeben. nD amit kann die hohe Nachfrage besser abgedeckt werden. Zielgruppe(n): Wem nützt die Maßnahme nM enschen in sozialen Notlagen mit Wohnraumbedarf Kurze Beschreibung der Maßnahme Im Rahmen der Wohnungsvergabe der Stadt Salzburg steht mehr Wohnraum zur Verfügung. Die Vergabekriterien und die Vergabe sind auch darauf anzuwenden, die Information nach außen an die Bevölkerung zu verbessern. Einordnung/Kategorisieren Strukturelle Maßnahme Welche Ressourcen müssen mobilisiert, geschaffen werden? nZ usätzliche/r MitarbeiterIn Menschenrechtsstadt Salzburg 101 8.1.3. Angebote für SeniorInnen Maßnahme Bezeichnung der Maßnahme Umfassende Bestandsaufnahme der Informations- und Beratungsangebote für SeniorInnen unter breiter Einbeziehung und Berücksichtigung der Situation von n SeniorInnen nicht österreichischer Herkunft n SeniorInnen in prekären Lebenslagen (Armut, Obdachlosigkeit, Verwahrlosung, Gewalterfahrungen) n SeniorInnen mit geistigen und/oder psychischen Beeinträchtigungen AG/Themenfeld AG 1 Bürgerliche und politische Rechte/SeniorInnen Maßnahme hinsichtlich Problemen Es fehlt das Wissen, ob und inwieweit insbesondere Seniorinnen in prekären Lebenssituationen oder aus verletzlichen Bevölkerungsgruppen Zugang zu Information und Beratung bzgl. der Unterstützungs-Angebote in der Stadt haben und die Angebote entsprechend nutzen können. Ziele, Ergebnisse Fundierte Wissensbasis für Weiterentwicklung und Verbesserung des Informations- und Beratungs-Angebots für Seniorinnen Zielgruppe(n): Wem nützt die Maßnahme SeniorInnen in prekären Lebenssituationen Kurze Beschreibung der Maßnahme Bestandsaufnahme unter besonderer Berücksichtigung der Situation von n SeniorInnen nicht österreichischer Herkunft n SeniorInnen in prekären Lebenslagen (Armut, Obdachlosigkeit, Verwahrlosung, Gewalterfahrungen) n SeniorInnen mit geistigen und/oder psychischen Beeinträchtigungen Die Bestandsaufnahme soll eine Basis liefern für die Planung und Entwicklung von Maßnahmen zur Verbesserung des Zugangs zu Information und Beratung über städtische Angebote für SeniorInnen und langfristig auch zu einem verbesserten/frühzeitigen/ adäquaten Zugang zu den Angeboten selbst bzw. zu einer bedarfsorientierten Planung. Einordnung/Kategorisierung: Vorbereitung möglicher struktureller, intervenierender oder präventiver Maßnahmen Welche Ressourcen müssen mobilisiert, geschaffen werden? Kooperation mit geeigneter Bildungseinrichtung und Vergabe einer Diplomarbeit bzw. Studie (z.B: an FH/Sozialwissenschaftlicher Fakultät oder Uni/Kommunikationswissenschaft) Wer sind die TrägerInnen dieser Maßnahme? MA 3 Referat für SeniorInnenbetreuung Zeitrahmen (kurz-/mittel-/langfristig/permanent) mittelfristig Indikatoren und Messgrößen für die Erreichung der Ziele/Ergebnisse: Studie und Präsentation derselben 102 Bericht 2010 Integrationsbüro 8.1.4. Rechtsberatung für Frauen Maßnahme Bezeichnung der Maßnahme Frauenrechtsberatung: Erhebung des Angebots in der Stadt Salzburg Schaffung eines ExpertInnennetzwerks AG/Themenfeld AG 1 Bürgerliche und politische Rechte/Frauenrechtsberatung Maßnahme hinsichtlich Problemen Es gibt in zahlreichen Salzburger (Frauen-) Beratungseinrichtungen die Möglichkeit der Frauenrechtsberatung. nD as Wissen darüber ist mangelhaft. nM uttersprachliche Beratungsangebote werden nur vereinzelt angeboten (u.a. Verein Viele, Frauentreffpunkt) n Verbesserung des Informationsflusses Ziele, Ergebnisse nE rhebung der Ist-Situation nS chaffung eines ExpertInnennetzwerks aus Frauenrechtsbe raterInnen n I nformationsaustausch (Beratungserfahrungen, Wissen) Zielgruppe(n): Wem nützt die Maßnahme nR echtsexpertInnen nB etroffenen Frauen, die Beratung brauchen Kurze Beschreibung der Maßnahme nE rhebung des Ausmaßes, der Qualität und des Umfangs der Frauenrechtsberatung (in allen Frauen-Beratungseinrichtungen und Institutionen) n Erhebung zielgruppenspezifischer Angebote in der Frauenrechtsberatung (z.B. muttersprachliche Frauen-Rechtsbe ratung) nE rhebung der Auslastung der Salzburger Angebote nV ernetzung von Beratungseinrichtungen und ExpertInnen zum Austausch sozialrechtlicher Infos und Erfahrungen: Schaffung eines Salzburger ExpertInnennetzwerks (Überschneidung Fremdenrecht/Niederlassungsrecht, Familienrecht etc.) nK oordination und Organisation durch das Frauenbüro der Stadt Salzburg a) Prävention Einordnung/Kategorisierung: Welche Ressourcen müssen mobilisiert, geschaffen werden? Menschenrechtsstadt Salzburg nB ewusstseinsbildung: Mehr Wissen über die Rechte der Frauen schafft Bewusstsein und prägt Haltungen (bei Frauen und Männern) c) Strukturelle Maßnahmen n Ein guter Informationsfluss zwischen den Salzburger ExpertInnen fördert den Austausch und macht Schwerpunkt-Angebote sichtbar nD urch die Schaffung eines ExpertInnennetzwerks erfolgt eine Institutionalisierung n Für die Gründung des Netzwerks keine finanziellen Mittel nötig nF ür z.B. gemeinsame Fortbildungsmaßnahmen rund € 1.000,jährlich 103 Welche rechtliche Voraussetzungen müssen geschaffen werden, damit diese Maßnahme greifen kann (Förderrichtlinien, …)? n Keine rechtlichen Voraussetzungen n Auftrag des Ressortchefs an das Frauenbüro Wer (aus der Zielgruppe der Maßnahme) sollte in die Entscheidungsverfahren für diese Maßnahme wie eingebunden sein (AkteurInnen)? Offene Sammlung von FrauenrechtsberaterInnen über bestehende Frauenberatungseinrichtungen Wer (aus der Zielgruppe der Maßnahme) sollte in die Umsetzung der Maßnahme wie eingebunden sein (AkteurInnen)? Nominierung je einer RechtsberaterIn durch die Beratungseinrichtungen Welche Kommunikationsformen sollen angewendet werden (Verhandlungen, Schulungen, Beschlüsse, etc)? n Runder Tisch n Moderiertes Gespräch (durch Frauenbüro) Wer sind die TrägerInnen dieser Maßnahme? Organisation: Frauenbüro der Stadt Salzburg NetzwerkteilnehmerInnen: Je ein/e VertreterIn pro Beratungseinrichtung Zeitrahmen (kurz-/mittel-/langfristig/permanent) Kurzfristig: Umsetzung nach Entscheidung Indikatoren und Messgrößen für die Erreichung der Ziele/Ergebnisse: 1 bis 2 Netzwerktreffen jährlich Welche Annahmen/Risiken bestehen für die Erreichung der Ziele? Annahme: Breites Interesse der FrauenberaterInnen an einem solchen Netzwerk ist vorhanden 8.1.5. Subventionsvergabe der Stadt Salzburg Maßnahme 1 Bezeichnung der Maßnahme Schulungs- und Qualifizierungsangebot für migrantische Vereine, Fraueninitiativen, Initiativen im Behindertenbereich, Jugendliche und weitere verletzliche Gruppen: n Übersicht über städtische und nichtstädtische Möglichkeiten der Projektförderung, Projektmanagement und Abwicklung von kleineren Projekten AG/Themenfeld AG 1 Bürgerliche und politische Rechte/Zugang zu Subventionen Maßnahme hinsichtlich Problemen Der Zugang zu Fördermitteln und Projektsubventionen hängt stark von bereits etablierten Zusammenarbeits-Beziehungen und von Insiderinformationen ab. Newcomer und verletzliche Zielgruppen verfügen darüber oft nicht, ebenso nicht über das Wissen zur Abwicklung von Projekten Ziele, Ergebnisse verbesserter Zugang für benachteiligte Gruppen zu Fördermitteln durch bessere Qualifizierung und Vernetzung 104 Bericht 2010 Integrationsbüro Zielgruppe(n): Wem nützt die Maßnahme Benachteiligten Gruppen mit fehlendem Zugang zu Information und Fördermitteln Kurze Beschreibung der Maßnahme Es wird ein Konzept erarbeitet für kurze Workshops zur Qualifizierung von Interessentinnen (aus benachteiligten Gruppen) für die Planung und Durchführung sowie finanzielle Abwicklung kleinerer Projekte 2. Workshops für migrantische Vereine, Jugendliche, Fraueninitiativen und Projekte zum Themenfeld Behinderung werden angeboten, 3. Inhalte: Übersicht über städtische und nichtstädtische Möglichkeiten der Projektförderung, Projektmanagement und Abwicklung von kleineren Projekten 4. nach 1 Jahr Evaluierung, ob Angebot für die Zielgruppen interessant und ausreichend ist Einordnung/Kategorisierung: strukturelle Maßnahme Welche Ressourcen müssen mobilisiert, geschaffen werden? Ressourcen für Planung und Durchführung von Pilotworkshops (ca 6.000 Euro) Wer sind die TrägerInnen dieser Maßnahme? BeauftragtenCenter in Kooperation mit Plattform für Menschenrechte in Kooperation mit Förderstellen Maßnahme 2 Vorschlag für die übersichtliche Darstellung über die städtischen Förderungen im Internet Subventionen der Stadt Salzburg Die Stadt Salzburg gewährt in ausgewählten Bereichen Förderungen und Subventionen. Es bestehen unterschiedliche Förderungsschwerpunkte, die von unterschiedlichen Dienststellen nach je eigenen Schwerpunkten bearbeitet werden. Im Sinne einer transparenten Information wird eine übersichtliche Darstellung im Internet erstellt, die einen Überblick über die städtischen Förderungen, deren Voraussetzungen, formale Anforderungen sowie die zuständigen AnsprechpartnerInnen gibt. Ziel Verbesserung des Zugangs zu Informationen über die Fördermöglichkeiten. Subventionen der Stadt Salzburg Die Stadt Salzburg gewährt in ausgewählten Bereichen Förderungen und Subventionen. Folgende Förderungsschwerpunkte bestehen, die von unterschiedlichen Dienststellen der Stadtverwaltung Salzburg bearbeitet und vergeben werden: n Soziale Einrichtungen und Vereine l M A 3 Soziales lM D/00 Frauenbüro l MD/00 Integrationsbüro lM D/00 Jugendbeauftragter Menschenrechtsstadt Salzburg 105 n Kunst, Kultur, Bildung, Sport M l A 2 Kultur und Schule lM D/00 Integrationsbüro lM D/00 Jugendbeauftragter Investitionsförderungen im Rahmen der Wirtschaftsförderung MD/00 Wirtschaftsservice der Stadt Salzburg Voraussetzungen Eine Förderung darf nur über elektronischen oder schriftlichen Antrag gewährt werden. Das von der jeweiligen Abteilung bereitgestellte Online-Formular bzw. das aufgelegte Druck-Formular ist dabei zu verwenden. Der/die FörderungswerberIn hat darin die für eine Beurteilung der Förderungswürdigkeit wesentlichen Angaben darzulegen. Im Wesentlichen wird zwischen Projektförderung (= zeitlich begrenztes Vorhaben) und Investitionszuschuss bzw. Organisationsförderung (= allgemeine und strukturelle Unterstützung der Organisation/des Vereins) unterschieden. Benötigte Unterlagen Die benötigten Unterlagen sind je nach Förderung unterschiedlich, jedenfalls aber Budgetplanung für das laufende Jahr Budgetplanung für das Jahr/Projekt, für welches der Antrag auf Subvention gestellt wird Rechnungsabschluss Vorjahr (falls vorhanden) Subventionskontrolle Die vergebenen Förderungen werden hinsichtlich der widmungsgemäßen Verwendung der Mittel überprüft. Die FörderungsempfängerInnen sind gemäß den Subventionsrichtlinien der Stadt dazu verpflichtet, darüber einen Nachweis in der von der Stadt gewünschten Form und unter Beachtung der festgelegten Abrechnungsrichtlinien fristgerecht zu erbringen. Die rechtlichen Grundlagen für die Behandlung der Verwendungsnachweise finden sich in den Subventionsrichtlinien der Stadt Salzburg. Die Stadt schließt FörderwerberInnen bzw. zu fördernde Vorhaben von der Vergabe aus, die auf eine Diskriminierung oder Herabwürdigung anderer Bürgerinnen und insbesondere verletzlicher Gruppen abzielen bzw. eine Diskriminierung oder Herabwürdigung zur Folge haben; diese Selbstverpflichtung orientiert sich an den in der Charta zum Schutz der Menschenrechte in der Stadt formulierten Grundsätzen. Ansprechpersonen n Soziale Einrichtungen und Vereine l A 3 Soziales M Dietmar Hörmandinger, Tel: +43 (0)662 8072-3203 Adresse: Saint-Julien-Straße 20, 5024 Salzburg E-Mail: [email protected] MD/00 Frauenbüro l Dagmar Stranzinger, Tel: +43 (0) 662 8072-2043 Adresse: Schloss Mirabell, 5024 Salzburg MD/00 Integrationsbüro Daiva Döring, Tel: 43 (0) 662 8072-2296 Adresse: Schloss Mirabell, 5024 Salzburg l MD/00 Jugendbeauftragter Jochen Höfferer, Tel: 43 (0) 662 8072-2976 Adresse: Schloss Mirabell, 5024 Salzburg l 106 Bericht 2010 Integrationsbüro n Kunst, Kultur, Bildung, Sport l MA 2 Kultur und Schule l MD/00 Integrationsbüro l MD/00 Jugendbeauftragter n Investitionsförderungen im Rahmen der Wirtschaftsförderung l MD/00 Wirtschaftsservice der Stadt Salzburg Beilagen n Subventionsrichtlinien der Stadt Salzburg n Subventionsansuchen n Budgetplanung n Rechnungsabschluss/Jahresabschluss Wirtschaftsservice der Stadt Salzburg n Investitionsförderungn Betriebsberatung n Innovationsförderung n Nahversorger- und n Kleingewerbeförderung n Lehrstellenförderung n Solarenergieförderung Menschenrechtsstadt Salzburg 107 Maßnahme 3 Bezeichnung der Maßnahme Förderstromanalyse AG/Themenfeld AG 1 Bürgerliche und politische Rechte/Zugang zu Subventionen Maßnahme hinsichtlich Problemen Unklarheit, ob Subventionsvergabe verletzliche Zielgruppen adäquat berücksichtigt und die Transparenzkriterien (Charta) erfüllt werden Ziele, Ergebnisse Wissen über Förderströme als Basis für künftige Interventionen Zielgruppe(n): Wem nützt die Maßnahme Verletzlichen Mitbürgerinnen (als Nutznießerinnen verbesserter Planung) Kurze Beschreibung der Maßnahme Förderstromanalyse – Pilotstudie und -projekt n Zielgruppenorientierung und Erreichung von Angeboten erheben und dokumentieren n Zugang zu Information über Vergabekriterien und Transparenz in Bezug auf Vergabe erheben und dokumentieren n Vorschläge zur Behebung von Defiziten und zur Nutzung von Gestaltungsspielräumen unter MR Charta und DiversitätsGesichtspunkten n Studie sollte extern vergeben werden (z.B. über die FH Salzburg, Universität Salzburg) n Pilotbereich z.B: Wirtschaftsförderung Ergebnisse: n Wissens-Basis für evtl. sinnvolle Schwerpunktsetzungen unter Diversitäts- oder MR-Gesichtspunkten schaffen n Diversitätskriterien und praktikable Vorgaben zu deren Erfassung festlegen n Vorgaben für Jahres-Berichte entwickeln (z.B: Transparenz kriterien) Einordnung/Kategorisierung: Grundlage für ggfs. Maßnahmenentwicklung Welche Ressourcen müssen mobilisiert, geschaffen werden? KooperationspartnerInnen Fachhochschule Welche rechtliche Voraussetzungen müssen geschaffen werden, damit diese Maßnahme greifen kann (Förderrichtlinien, …)? Auftrag des Ressortverantwortlichen Welche Kommunikationsformen sollen angewendet werden (Verhandlungen, Schulungen, Beschlüsse, etc)? Studie und Präsentation Wer sind die TrägerInnen dieser Maßnahme? Ressortverantwortung Bürgermeister in Kooperation mit Rundem Tisch Menschenrechte Zeitrahmen (kurz-/mittel-/langfristig/permanent) mittelfristig (Ergebnis) Indikatoren und Messgrößen für die Erreichung der Ziele/Ergebnisse: Studie mit relevanten Inhalten 108 Bericht 2010 Integrationsbüro 8.1.6. Information in der Stadt Salzburg Maßnahme 1 Bezeichnung der Maßnahme Schaffung eines öffentlich zugänglichen Dolmetschpools AG/Themenfeld AG 1 Bürgerliche und politische Rechte/Zugang zu Information und Beratung allgemein Maßnahme hinsichtlich Problemen Verständigungsschwierigkeiten zwischen MitarbeiterInnen des Magistrats und KundInnen Ziele, Ergebnisse nS icherstellung der Verständigung zwischen Magistrat und KundInnen durch Unterstützungs-Angebote in gängigen Verkehrssprachen und in Gebärdensprache Zielgruppe(n): Wem nützt die Maßnahme nM itarbeiterInnen mit KundInnenkontakten nK undInnen mit Verständigungsschwierigkeiten Kurze Beschreibung der Maßnahme nS chaffung eines Pools von DolmetscherInnen n Erarbeitung von Angeboten zur Qualifizierung der DolmetscherInnen in Hinblick auf professionelle Standards des Sprachmittelns (Verschwiegenheit, Sprachvermittlung etc.) nE rarbeitung eines Nutzungskonzeptes nE rarbeitung eines Finanzierungsmodells ng emeinsame Nutzung durch unterschiedliche öffentliche Verwaltungen und Organisationen in der Stadt Einordnung/Kategorisierung: Strukturelle Maßnahme Welche Ressourcen müssen mobilisiert, geschaffen werden? nB eauftragung einer verantwortlichen Stelle oder einer NGO mit Planung und Koordination, Erarbeitung Nutzungskonzept, Qualifizierungsangebot nK ooperation mit vorhandenen Pools und Zusammenführung (SALK, Flüchtlingseinrichtungen, Gerichte etc) Wer sind die TrägerInnen dieser Maßnahme? z.B. Behindertenbeauftragte, BeauftragtenCenter, Zeitrahmen (kurz-/mittel-/langfristig/permanent) mittel- bis langfristig Maßnahme 2 Bezeichnung der Maßnahme Informationskampagne zu Zuwanderung AG/Themenfeld AG 1 Bürgerliche und politische Rechte/Zugang zu Information und Beratung allgemein Maßnahme hinsichtlich Problemen nE s fehlt ein eindeutiges öffentliches Bekenntnis zur Zuwanderung nÄ ngste und Vorbehalte in der Bevölkerung werden nicht aufgegriffen und ernst genommen, sondern nur politisch instrumentalisiert, wo dies opportun scheint. nD ies fördert Vorurteile und Ressentiments in der Bevölkerung bzw. signalisiert sogar stillschweigendes Verständnis Menschenrechtsstadt Salzburg 109 Ziele, Ergebnisse Akzeptanz für Zuwanderung/ZuwandererInnen zu fördern n Enttabuisierung der de fakto Einwanderungs-Thematik n Zuwanderung mit einer positiven Konnotation versehen durch Sensibilisierung der Bevölkerung für positive Aspekte von Zuwanderung n Akzeptanz fördern Zielgruppe(n): Wem nützt die Maßnahme Migrantischen MitbürgerInnen Der gesamten städtischen Bevölkerung Der Politik, weil sie Tabuthemen offener angehen kann Kurze Beschreibung der Maßnahme Mit geeigneten Sujets wird eine öffentliche Kampagne zur Zuwanderung geplant und umgesetzt. Transportiert werden sollen Botschaften wie z.B: n Wir brauchen Zuwanderung n Wir respektieren/akzeptieren Zuwanderer/innen n Wir unterstützen ZuwanderInnen und deren Integration n Wir ermöglichen/fördern Partizipation von ZuwanderInnen n Wir wünschen uns ZuwanderInnen in den Ämtern und Behörden Einordnung/Kategorisierung: Prävention Welche Ressourcen müssen mobilisiert, geschaffen werden? Politischer Konsens im Stadtsenat Projektgruppe zur Umsetzung mit Integrationsbüro, NGOs (bezahlt) Geeignete PR-Agentur zur Entwicklung einer Kampagne Ressourcen für Kampagne Wer sind die TrägerInnen dieser Maßnahme? Stadt Salzburg/Magistrat Integrationsbüro Zeitrahmen (kurz-/mittel-/langfristig/permanent) mittelfristig 8.2. Armut, Armutsgefährdung und Gesundheit 8.2.1. (Chronisch) Psychisch Kranke und Angehörige Maßnahme 1 AG/Themenfeld AG 3 Wirtschaftliche und soziale Rechte/(Chronisch) psychisch Kranke und deren Angehörige Defizit(e): Es bestehen zu wenig Möglichkeiten der Rehabilitation im extramuralen Setting. 110 Bericht 2010 Integrationsbüro Maßnahme(n): Die Aufhebung der 900 Stunden Deckelung der Psycho-Reha sowie der Regelung, dass Psycho-Rehabilitation nur einmal im Leben gewährt werden kann ist vonnöten. Des Weiteren müssen in der Stadt Salzburg psychosoziale Zentren mit Integration eines aufsuchenden Krisendienstes geschaffen werden, welche ausreichend Informationen für Betroffene und deren Angehörige bereithalten und auch Angehörige beraten. Ambulante, stationäre und soziale Dienste (Soziotherapie, Wohnassistenz,…) sind einzurichten. Good Practice: Psychosoziale Zentren in Vorarlberg und der Steiermark „Sonnenhof“ von Pro Mente Oberösterreich ambulante Wohnassistenz der Pro Mente Salzburg „Laienhilfe“ Welche Akteure müssen an der konkreten Umsetzung beteiligt sein? (Stadt, Land, Bund, SGKK, Sozialpartner, NGO, Forschung, Universität, Betroffene, Medien …) bezüglich Psycho-Reha: Land Salzburg, Behindertenhilfe Was konkret kann die Stadt Salzburg zur Umsetzung beitragen? (Finanzierung Projekt, Bewusstseinsbildung, Forderung an Land oder Bund, Schulung MitarbeiterInnen, Änderung/Anpassung Richtlinien ….) Forderung an das Land bezüglich Psycho-Reha Projektförderung/Finanzierung psychosozialer Zentren Verweis auf MR-Charta Art. XVII – Recht auf Gesundheit a. Die Stadtverwaltung fördert den gleichberechtigten Zugang aller Bürgerinnen und Bürger zum Gesundheitswesen und zur Vor sorge. Maßnahme 2 AG/Themenfeld AG 3 Wirtschaftliche und soziale Rechte/(Chronisch) psychisch Kranke und deren Angehörige Defizit(e): Mangel an Sachwaltern Maßnahme(n): Öffentlichkeitsarbeit, Kampagne um die Bürger der Stadt für die Sachwalterschaft als Ehrenamt zu gewinnen. Welche Akteure müssen an der konkreten Umsetzung beteiligt sein? (Stadt, Land, Bund, SGKK, Sozialpartner, NGO, Forschung, Universität, Betroffene, Medien …) Stadt, Medien Was konkret kann die Stadt Salzburg zur Umsetzung beitragen? (Finanzierung Projekt, Bewusstseinsbildung, Forderung an Land oder Bund, Schulung MitarbeiterInnen, Änderung/Anpassung Richtlinien ….) Öffentlichkeitsarbeit Menschenrechtsstadt Salzburg 111 Verweis auf MR-Charta Art. XVII – Recht auf Gesundheit b. Die Stadtverwaltung ergreift alle notwendigen Initiativen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit, insbesondere durch Präventions- und ggf. aktive Interventionsmaßnahmen. Maßnahme 3 AG/Themenfeld AG 3 Wirtschaftliche und soziale Rechte/(Chronisch) psychisch Kranke und deren Angehörige Defizit(e): Zugang zu kostenloser Psychotherapie wird in zu geringem Ausmaß gewährleistet Zu lange Wartezeiten bei Kassenpsychiatern Maßnahme(n): Erhöhung der Anzahl an Kassenpsychiatern Aufhebung der Begrenzung der Anzahl an Personen, die kostenlosen Zugang zu Psychotherapie erhalten Welche Akteure müssen an der konkreten Umsetzung beteiligt sein? (Stadt, Land, Bund, SGKK, Sozialpartner, NGO, Forschung, Universität, Betroffene, Medien …) Krankenkassen Was konkret kann die Stadt Salzburg zur Umsetzung beitragen? (Finanzierung Projekt, Bewusstseinsbildung, Forderung an Land oder Bund, Schulung MitarbeiterInnen, Änderung/Anpassung Richtlinien ….) Bewusstseinsbildung bei den Krankenkassen Psychosoziale Zentren, in denen Psychotherapie angeboten wird Verweis auf MR-Charta Art. XVII – Recht auf Gesundheit a. Die Stadtverwaltung fördert den gleichberechtigten Zugang aller Bürgerinnen und Bürger zum Gesundheitswesen und zur Vor sorge. Maßnahme 4 AG/Themenfeld AG 3 Wirtschaftliche und soziale Rechte/(Chronisch) psychisch Kranke und deren Angehörige Defizit(e): keine Einrichtungen für psychisch kranke Menschen mit akuter Suchtproblematik Maßnahme(n): Schaffung betreuter Wohneinrichtungen für psychisch kranke Menschen mit akuter Suchtproblematik um allfällige somatische Folgeerkrankungen zu vermeiden Welche Akteure müssen an der konkreten Umsetzung beteiligt sein? (Stadt, Land, Bund, SGKK, Sozialpartner, NGO, Forschung, Universität, Betroffene, Medien …) Stadt, NGO, Krankenkasse, PVA 112 Bericht 2010 Integrationsbüro Was konkret kann die Stadt Salzburg zur Umsetzung beitragen? (Finanzierung Projekt, Bewusstseinsbildung, Forderung an Land oder Bund, Schulung MitarbeiterInnen, Änderung/Anpassung Richtlinien ….) Finanzierung Verweis auf MR-Charta Art. XVII – Recht auf Gesundheit a. Die Stadtverwaltung fördert den gleichberechtigten Zugang aller Bürgerinnen und Bürger zum Gesundheitswesen und zur Vorsorge. Maßnahme 5 AG/Themenfeld AG 3 Wirtschaftliche und soziale Rechte/(Chronisch) psychisch Kranke und deren Angehörige Defizit(e): fehlende psychiatrische Kompetenz in SeniorInnenheimen trotz erhöhter Anzahl an HeimbewohnerInnen mit psychiatrischer Diagnose Maßnahme(n): Erhöhung der psychiatrischen und psychosozialen Kompetenz in Magistrats-Heimen neue Einrichtungen für SeniorenheimbewohnerInnen mit psychiatrischer Diagnose (z.B. betreute Wohn- und Hausgemeinschaften) Good Practice familienähnliche Wohngemeinschaft für SeniorInnen in Mattsee Welche Akteure müssen an der konkreten Umsetzung beteiligt sein? (Stadt, Land, Bund, SGKK, Sozialpartner, NGO, Forschung, Universität, Betroffene, Medien …) Stadt, NGO Was konkret kann die Stadt Salzburg zur Umsetzung beitragen? (Finanzierung Projekt, Bewusstseinsbildung, Forderung an Land oder Bund, Schulung MitarbeiterInnen, Änderung/Anpassung Richtlinien ….) Magistrats-Heime: Bewusstseinsbildung und Mitarbeiterschulung neue Einrichtungen: Finanzierung Verweis auf MR-Charta Art. XVII – Recht auf Gesundheit a. Die Stadtverwaltung fördert den gleichberechtigten Zugang aller Bürgerinnen und Bürger zum Gesundheitswesen und zur Vor sorge. Maßnahme 6 AG/Themenfeld AG 3 Wirtschaftliche und soziale Rechte/(Chronisch) psychisch Kranke und deren Angehörige Defizit(e): Mangel an Angeboten für psychisch erkrankte Kinder und Jugendliche Menschenrechtsstadt Salzburg 113 Maßnahme(n): Streetwork Tagesangebote und Notschlafeinrichtungen mit psychosozialer Betreuung für Jugendliche Anlaufstellen und soziokulturelle Angebote für Kinder und Jugendliche in den Stadtteilen Good Practice Notschlafstelle Exit7 sowie Tagesbetreuung 7days der Caritas Welche Akteure müssen an der konkreten Umsetzung beteiligt sein? (Stadt, Land, Bund, SGKK, Sozialpartner, NGO, Forschung, Universität, Betroffene, Medien …) Stadt, NGOs, Medien Was konkret kann die Stadt Salzburg zur Umsetzung beitragen? (Finanzierung Projekt, Bewusstseinsbildung, Forderung an Land oder Bund, Schulung MitarbeiterInnen, Änderung/Anpassung Richtlinien …) Finanzierung und Bewusstseinsbildung Verweis auf MR-Charta Art. XVII – Recht auf Gesundheit a. Die Stadtverwaltung fördert den gleichberechtigten Zugang aller Bürgerinnen und Bürger zum Gesundheitswesen und zur Vor sorge. b. Die Stadtverwaltung ergreift alle notwendigen Initiativen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit, insbesondere durch Präventions- und ggf. aktive Interventionsmaßnahmen. c. Die unterzeichneten Städte tragen durch Maßnahmen auf wirtschaftlichem, kulturellem, sozialem und stadtplanerischem Gebiet allgemein zur Förderung der Gesundheit ihrer Bürgerinnen und Bürger unter deren aktiver Mitarbeit bei. Maßnahme 7 AG/Themenfeld AG 3 Wirtschaftliche und soziale Rechte/(Chronisch) psychisch Kranke und deren Angehörige Defizit(e): Nicht vorhandener aufsuchender psychiatrischer Krisendienst Maßnahme(n): Einrichtung eines aufsuchenden psychiatrischen Krisendienstes, der vor Anforderung der Exekutive bei psychischen Krisen beigezogen werden kann und eine Amtshandlung nach dem Unterbringungsgesetz begleitet. Konkret soll der Dienst folgende Punkte erfüllen: n multiprofessionelles Team mit ausreichender Erfahrung bei akuten psychischen Krisen n flächendeckend 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr verfügbar, nach telefonischer Verständigung möglichst rasch vor Ort, in kritischen Ausnahmesituationen abrufbar, auch vor Eintreten einer hochakuten Selbst- und Fremdgefährdung n Wirkung des Krisenteams: deeskalierend für alle Anwesenden, lösungsorientiert 114 Bericht 2010 Integrationsbüro Good Practice Psychosozialer Notdienst der ProMente Oberösterreich (pnd) Welche Akteure müssen an der konkreten Umsetzung beteiligt sein? (Stadt, Land, Bund, SGKK, Sozialpartner, NGO, Forschung, Universität, Betroffene, Medien …) Stadt und Land Salzburg, SGKK, Ärztekammer, CDK, Angehörige und Betroffene Was konkret kann die Stadt Salzburg zur Umsetzung beitragen? (Finanzierung Projekt, Bewusstseinsbildung, Forderung an Land oder Bund, Schulung MitarbeiterInnen, Änderung/Anpassung Richtlinien …) Forderung an Land und Bund für die Finanzierung, eigene finanzielle Beteiligung Verweis auf MR-Charta Art. XVII – Recht auf Gesundheit b. Die Stadtverwaltung ergreift alle notwendigen Initiativen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit, insbesondere durch Präventions- und ggf. aktive Interventionsmaßnahmen. Maßnahme 8 AG/Themenfeld AG 3 Wirtschaftliche und soziale Rechte/(Chronisch) psychisch Kranke und deren Angehörige Defizit(e): Stigmatisierung psychisch erkrankter Menschen Maßnahme(n): Anti-Stigma-Kampagne Good Practice Anti-Stigma-Kampagne in München Welche Akteure müssen an der konkreten Umsetzung beteiligt sein? (Stadt, Land, Bund, SGKK, Sozialpartner, NGO, Forschung, Universität, Betroffene, Medien …) Stadt, Medien, psychosoziale Einrichtungen Was konkret kann die Stadt Salzburg zur Umsetzung beitragen? (Finanzierung Projekt, Bewusstseinsbildung, Forderung an Land oder Bund, Schulung MitarbeiterInnen, Änderung/Anpassung Richtlinien ….) Finanzierung Verweis auf MR-Charta Art. XVII – Recht auf Gesundheit b. Die Stadtverwaltung ergreift alle notwendigen Initiativen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit, insbesondere durch Präventions- und ggf. aktive Interventionsmaßnahmen. Maßnahme 9 AG/Themenfeld Menschenrechtsstadt Salzburg AG 3 Wirtschaftliche und soziale Rechte/(Chronisch) psychisch Kranke und deren Angehörige 115 Defizit(e): mangelnde Entlastungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige psychisch erkrankter Menschen Maßnahme(n): Angebot einer stundenweisen Übernahme der Betreuungsaufgaben sowie Schaffung einer langfristigen Unterstützung durch mobile Hilfsdienste Good Practice Familienunterstützende Dienste (famud) der Lebenshilfe Salzburg für Familien von Menschen mit Behinderung Welche Akteure müssen an der konkreten Umsetzung beteiligt sein? (Stadt, Land, Bund, SGKK, Sozialpartner, NGO, Forschung, Universität, Betroffene, Medien …) Stadt, Soziale Dienste Was konkret kann die Stadt Salzburg zur Umsetzung beitragen? (Finanzierung Projekt, Bewusstseinsbildung, Forderung an Land oder Bund, Schulung MitarbeiterInnen, Änderung/Anpassung Richtlinien ….) Finanzierung, Forderung an Land Verweis auf MR-Charta Art. XVII – Recht auf Gesundheit b. Die Stadtverwaltung ergreift alle notwendigen Initiativen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit, insbesondere durch Präventions- und ggf. aktive Interventionsmaßnahmen. 8.2.2. Erkrankungen, Invalidität, Arbeitsverlust und familiäre Systeme Maßnahme 1 AG/Themenfeld AG 3 Wirtschaftliche und soziale Rechte/Akute/chronische Erkrankungen + Invalidität + Arbeitsverlust + familiäres System Defizit(e): MigrantInnen und Menschen, die sich schlecht ausdrücken können, erhalten oft schlechtere ärztliche Behandlung, es werden auch nicht alle Krankheiten diagnostiziert die aber für Frühpension oder Invaliditätspension relevant wären (vor allem bei psychischen Erkrankungen) Generell mangelnde Information (zB über Pflegegeld, Ambulante Dienste, etc.) im Bereich der niedergelassenen Ärzte Maßnahme(n): Beratung und Info muss zielgruppengerecht angeboten werden (z.B. MigrantInnen: Abbau von Sprachbarrieren); Die Begleitung durch eine neutrale Person zum Arzt hat sich bewährt, ebenso hat sich eine Unterstützung bei vorzeitigem Pensionsansuchen bewährt; Implementierung von Case Management, unabhängig von Sozialversicherungsträger, usw. 116 Bericht 2010 Integrationsbüro Welche Akteure müssen an der konkreten Umsetzung beteiligt sein? (Stadt, Land, Bund, SGKK, Sozialpartner, NGO, Forschung, Universität, Betroffene, Medien …) nP ensionsversicherungen: Stärkere Beachtung v. psychischen Erkrankungen in Bezug auf Pflegegeldgewährung nB und: Konzept des Case Managements der GKK soll ausgebaut und sozialversicherungsunabhängig angeboten werden, v.a. gezielt für MigrantInnen mit Sprachproblemen; nÄ rzte: Vermehrte Aufklärung und Informationslieferung über Pflegegeld, Ambulante Dienste, Heilmittel etc. nS tadt Was konkret kann die Stadt Salzburg zur Umsetzung beitragen? (Finanzierung Projekt, Bewusstseinsbildung, Forderung an Land oder Bund, Schulung MitarbeiterInnen, Änderung/Anpassung Richtlinien ….) nE rstellen von Broschüren wie Seniorenratgeber) in mehreren Sprachen nF inanzierung von Dolmetschdiensten – Aufgabenbereich von Integrationsbeauftragten; auf diese Dienste sollen ÄrztInnen aber auch PatientInnen zugreifen können nP räventive Besuche von Personen hohen Alters durch z.B. Kontaktbesuchsdienst des Magistrats, Bewohnerservice etc. um Informationen über relevante Belange zu geben. Maßnahme 2 AG/Themenfeld AG 3 Wirtschaftliche und soziale Rechte/Akute/chronische Erkrankungen + Invalidität + Arbeitsverlust + familiäres System Erschwerte Inanspruchnahme Ambulanter Dienste für NichtÖsterreicherInnen Defizit(e): Hilfsbedürftige Personen, die mit ihrem/ihrer PartnerIn oder sonstigen Angehörigen in einem Haushalt leben, haben keinen Anspruch auf eine Haushaltshilfe, wenn diesen prinzipiell zuzumuten wäre, dass sie den Haushalt führen, ohne Berücksichtigung weiterer Umstände (z.B. wenn Gatte von MO – SA auf Montage ist) Maßnahme(n): Großzügigere Gewährung durch Landesregierung, bei fehlender Gewährung Übernahme der Kosten durch die Stadt Salzburg, um Verschlechterung der Situation vermeiden zu können. Welche Akteure müssen an der konkreten Umsetzung beteiligt sein? (Stadt, Land, Bund, SGKK, Sozialpartner, NGO, Forschung, Universität, Betroffene, Medien …) nL and: Großzügigere Gewährung von Zuschüssen nS tadt Was konkret kann die Stadt Salzburg zur Umsetzung beitragen? (Finanzierung Projekt, Bewusstseinsbildung, Forderung an Land oder Bund, Schulung MitarbeiterInnen, Änderung/Anpassung Richtlinien ….) Bei fehlender Gewährung durch das Land soll die Stadt die Kosten übernehmen; meist könnte dadurch eine weitere Verschlechterung der Situation und mögliche höhere Folgekosten vermieden werden. Maßnahme 3 AG/Themenfeld Menschenrechtsstadt Salzburg AG 3 Wirtschaftliche und soziale Rechte/Akute/chronische Erkrankungen + Invalidität + Arbeitsverlust + familiäres System 117 Defizit(e): Berufsschutz – viele kranke oder Menschen mit Arbeitsunfähigkeit haben keinen Berufsschutz, da sie entweder als Angelernte arbeiten oder nicht genug Jahre in ihrem erlernten Beruf zusammenbringen. Es gibt aber oft nicht die Jobs, die aufgrund der Krankheit laut Arbeitsmedizin zumutbar wären (z.B. Billeteur). Betroffene haben Probleme wenn psychische Erkrankungen (z.B. Depressionen) am AMS nicht erkannt und als Arbeitsunwilligkeit ausgelegt werden. Maßnahme(n): Berücksichtigung des aktuellen Arbeitsmarktes, echte Alternativen anbieten Schulung der AMS-BeraterInnen hinsichtlich Krankheitsbilder u. deren Konsequenzen (welche Einschränkungen gibt es, usw.). Welche Akteure müssen an der konkreten Umsetzung beteiligt sein? (Stadt, Land, Bund, SGKK, Sozialpartner, NGO, Forschung, Universität, Betroffene, Medien …) n AMS n Bund: Schulung der AMS-MitarbeiterInnen n Medien n Stadt Was konkret kann die Stadt Salzburg zur Umsetzung beitragen? (Finanzierung Projekt, Bewusstseinsbildung, Forderung an Land oder Bund, Schulung MitarbeiterInnen, Änderung/Anpassung Richtlinien ….) n Öffentlichkeitsarbeit – Bewusstseinsbildung n Entstigmatisierung von psychischen Erkrankungen Maßnahme 4 AG/Themenfeld AG 3 Wirtschaftliche und soziale Rechte/Akute/chronische Erkrankungen + Invalidität + Arbeitsverlust + familiäres System Defizit(e): Ausschluss aus den städtischen SeniorInnenheimen von NichtÖsterreicherInnen und Personen unter 60 Jahren Maßnahme(n): Inklusion; Schaffung von Heimplätzen für unter 60-jährige Personen (Z.b. oder Z.n. chron. Alkohol-Abusus, psychisch kranke Personen, …) Welche Akteure müssen an der konkreten Umsetzung beteiligt sein? (Stadt, Land, Bund, SGKK, Sozialpartner, NGO, Forschung, Universität, Betroffene, Medien …) n Betroffene: Öffentlichkeitsarbeit; Aufzeigen des Problems in der Gesellschaft n Medien: s. Betroffene n Stadt Was konkret kann die Stadt Salzburg zur Umsetzung beitragen? (Finanzierung Projekt, Bewusstseinsbildung, Forderung an Land oder Bund, Schulung MitarbeiterInnen, Änderung/Anpassung Richtlinien …) 118 n Öffnung der SeniorInnenheime für unter 60-jährige und Nicht-Österreicher; n Spezielle Angebote für psychisch Kranke und Suchtkranke n Größeres Bettenkontingent – mehr Personal in den Heimen Bericht 2010 Integrationsbüro Maßnahme 5 AG/Themenfeld AG 3 Wirtschaftliche und soziale Rechte/Akute/chronische Erkrankungen + Invalidität + Arbeitsverlust + familiäres System Defizit(e): Krankenbetten werden nur noch von der BVA mitfinanziert; SVA gewährt eine Unterstützung, vorausgesetzt es wird kein Pflegegeld bezogen. Maßnahme(n): Hilfsmittel sollen in Anbetracht möglicher höherer Folgekosten großzügiger bewilligt werden. Welche Akteure müssen an der konkreten Umsetzung beteiligt sein? (Stadt, Land, Bund, SGKK, Sozialpartner, NGO, Forschung, Universität, Betroffene, Medien …) nB und: Sozialversicherungen sollen Unterstützungen erhöhen, bzw. eine Unterstützung bei Krankenbetten gewähren Was konkret kann die Stadt Salzburg zur Umsetzung beitragen? (Finanzierung Projekt, Bewusstseinsbildung, Forderung an Land oder Bund, Schulung MitarbeiterInnen, Änderung/Anpassung Richtlinien ….) nW enn keine Unterstützung über SV gewährt werden kann soll Stadt einspringen; z.B. durch das Anbieten von Leihbetten zu leistbaren Tagsätzen; Maßnahme 6 AG/Themenfeld AG 3 Wirtschaftliche und soziale Rechte/Akute/chronische Erkrankungen + Invalidität + Arbeitsverlust + familiäres System Defizit(e): Psychotherapie und Transportkosten werden nicht im nötigen Ausmaß bezahlt, die Refundierungen und/oder Zuschüsse der Krankenkassen sind zu niedrig Tagsätze für Tageszentren oder Notruftelefonen teilweise zu teuer Maßnahme(n): Großzügigere Refundierung/Zuschuss der Krankenkassen bei Transportkosten und Psychotherapie Es braucht eine soziale Staffelung bei den Tagsätzen für Tageszentren und der Anschaffung bzw. den laufenden Kosten bei Notruftelefonen Welche Akteure müssen an der konkreten Umsetzung beteiligt sein? (Stadt, Land, Bund, SGKK, Sozialpartner, NGO, Forschung, Universität, Betroffene, Medien …) nB und nS ozialversicherungen: Anhebung der Einkommensgrenze für Rezeptgebührenbefreiung nS tadt Was konkret kann die Stadt Salzburg zur Umsetzung beitragen? (Finanzierung Projekt, Bewusstseinsbildung, Forderung an Land oder Bund, Schulung MitarbeiterInnen, Änderung/Anpassung Richtlinien ….) nS oziale Staffelung bei Kosten für Tageszentren nE rmäßigung oder Befreiung bei Anschlüssen und laufenden Kosten von Notruftelefonen für Mindestpensionisten Menschenrechtsstadt Salzburg 119 Maßnahme 7 AG/Themenfeld AG 3 Wirtschaftliche und soziale Rechte/Akute/chronische Erkrankungen + Invalidität + Arbeitsverlust + familiäres System Defizit(e): Einkommen und Gesundheit hängen stark zusammen. Ständige finanzielle Beengtheit verursacht Stress und in der Folge Krankheit. Durch das – im europäischen Vergleich – zu geringe Arbeitslosengeld kann dieser Kreislauf nur schwer unterbrochen werden. Maßnahme(n): Höheres Arbeitslosengeld – Höhere Sozialhilfe. Welche Akteure müssen an der konkreten Umsetzung beteiligt sein? (Stadt, Land, Bund, SGKK, Sozialpartner, NGO, Forschung, Universität, Betroffene, Medien …) Bund Land Stadt Was konkret kann die Stadt Salzburg zur Umsetzung beitragen? (Finanzierung Projekt, Bewusstseinsbildung, Forderung an Land oder Bund, Schulung MitarbeiterInnen, Änderung/Anpassung Richtlinien ….) n Mehr Begünstigungen und Befreiungen z.B. bei öffentlichen Verkehrsmitteln; Stromscheck (in Anlehnung an den Heizscheck, etc.) Erhöhung der sozialen Leistungen Maßnahme 8 AG/Themenfeld AG 3 Wirtschaftliche und soziale Rechte/Akute/chronische Erkrankungen + Invalidität + Arbeitsverlust + familiäres System Defizit(e): Hilfen werden oft nur zu kurz gewährt: z.B. ambulante Betreuung psychisch Kranker durch MOHI nur für 1,5 Jahre; eine dauerhafte ambulante Betreuung für chronisch psychisch Kranke existiert nicht. Es gibt zu wenig Töpfe um in finanziellen Notsituationen (ob selbst- oder fremdverschuldet) zu helfen und vor weiterer Akkumulation der Probleme zu schützen. Maßnahme(n): Es braucht mehr finanzielle Unterstützung seitens des Landes und der Stadt, sowie großzügigere Zuschüsse und Refundierungen der Krankenkassen im Gesundheitsbereich, um präventiv wirksam sein zu können und somit finanziell intensivere Folgen abzuwehren, bzw. um bereits bestehende Erkrankungen adä quater behandeln und somit zu einer schnelleren und vor allem langfristigen Erholung der Situation führen zu können. Welche Akteure müssen an der konkreten Umsetzung beteiligt sein? (Stadt, Land, Bund, SGKK, Sozialpartner, NGO, Forschung, Universität, Betroffene, Medien …) Bund Land Stadt SV PV 120 Anbieten von Hilfen und Gewährung sozialer Leistungen auch präventiv nicht nur reaktiv Bericht 2010 Integrationsbüro Was konkret kann die Stadt Salzburg zur Umsetzung beitragen? (Finanzierung Projekt, Bewusstseinsbildung, Forderung an Land oder Bund, Schulung MitarbeiterInnen, Änderung/Anpassung Richtlinien …) nS chaffung neuer Unterstützungsmöglichkeiten: große Lücke zwischen den Angeboten der Ambulanten Dienste und der 24-h-Pflege; nV ernetzung von Tageszentren und Ambulanten Diensten 8.2.3. Gesundheit und Wohnumfeld, Freizeitgestaltung für Jugendliche Maßnahme 1 AG/Themenfeld AG 3 Wirtschaftliche und soziale Rechte/Gesundheit und Wohnumfeld + kostenlose Freizeitgestaltung für Jugendliche Defizit(e): Wohnumfeld als krankmachendes Element Maßnahme(n): Maßnahmen müssen bei Planung, Architektur, Wohnungsvergabe und Partizipation der BewohnerInnen ansetzen. Es ist ein Katalog zu erstellen, der zentrale Punkte enthält, wie ein Wohnumfeld gesundheitsfördernd geplant werden kann. Dieser Katalog dient als Grundlage für Bauträger bei allen Bauvorhaben und wird zum einen auf Basis vorhandenen ExpertInnen-KnowHows, zum anderen auf Basis von Befragungen der SalzburgerInnen erstellt. Welche Akteure müssen an der konkreten Umsetzung beteiligt sein? (Stadt, Land, Bund, SGKK, Sozialpartner, NGO, Forschung, Universität, Betroffene, Medien …) Stadt, Wohnbaugenossenschaften, ArchitektInnen-Kammer, FH-Soziale Arbeit, Uni Salzburg (Psychologie), BWS, AK, wohnbund:consult, SIR, Land Sbg., Gestaltungsbeirat Was konkret kann die Stadt Salzburg zur Umsetzung beitragen? (Finanzierung Projekt, Bewusstseinsbildung, Forderung an Land oder Bund, Schulung MitarbeiterInnen, Änderung/Anpassung Richtlinien …) Verweis auf MR-Charta Art. XVII – Recht auf Gesundheit Beauftragung des Forschungsauftrages für Grundlagen des Kataloges, Verhandlungsprozess für Erstellung des Kataloges abwickeln und Verbindlichkeit schaffen. c. Die unterzeichneten Städte tragen durch Maßnahmen auf wirtschaftlichem, kulturellem, sozialem und stadtplanerischem Gebiet allgemein zur Förderung der Gesundheit ihrer Bürgerinnen und Bürger unter deren aktiver Mitarbeit bei. Maßnahme 2 AG/Themenfeld AG 3 Wirtschaftliche und soziale Rechte/Gesundheit und Wohnumfeld + kostenlose Freizeitgestaltung für Jugendliche Defizit(e): Bewegungsarmut bei Kindern und Jugendlichen, Aggression, Übergewicht Menschenrechtsstadt Salzburg 121 Maßnahme(n): außerschulische Bewegungsangebote für Kinder und Jugend liche, Wohnortnah, flexibel, kostenlos, gemeinschaftsfördernd nicht der Schule alleine überlassen! Welche Akteure müssen an der konkreten Umsetzung beteiligt sein? (Stadt, Land, Bund, SGKK, Sozialpartner, NGO, Forschung, Universität, Betroffene, Medien …) Stadt, Sportvereine, Jugendzentren, Was konkret kann die Stadt Salzburg zur Umsetzung beitragen? (Finanzierung Projekt, Bewusstseinsbildung, Forderung an Land oder Bund, Schulung MitarbeiterInnen, Änderung/Anpassung Richtlinien …) Infrastruktur bereitstellen, (mit) Finanzierung ausgebildeter TrainerInnen. Verweis auf MR-Charta Art. XVII – Recht auf Gesundheit a. Die Stadtverwaltung fördert den gleichberechtigten Zugang aller Bürgerinnen und Bürger zum Gesundheitswesen und zur Vor sorge. Maßnahme 3 AG/Themenfeld AG 3 Wirtschaftliche und soziale Rechte/Gesundheit und Wohnumfeld + kostenlose Freizeitgestaltung für Jugendliche Defizit(e): Vorhandene Angebote werden unzureichend genutzt Maßnahme(n): Angebote müssen von und mit den Menschen entwickelt werden (Bedürfnis gerecht), Zielgruppen adäquate Ausgestaltung ist notwendig (kreative Aktionen vor Ort statt weitere Broschüren z. B. ) Welche Akteure müssen an der konkreten Umsetzung beteiligt sein? (Stadt, Land, Bund, SGKK, Sozialpartner, NGO, Forschung, Universität, Betroffene, Medien …) Stadt, SGKK, Anbieter von gesundheitsfördernder Maßnahmen wie z. B. Sportvereine, AVOS, Erwachsenenbildungseinrichtungen, Gesundheitsberufe, ISIS Was konkret kann die Stadt Salzburg zur Umsetzung beitragen? (Finanzierung Projekt, Bewusstseinsbildung, Forderung an Land oder Bund, Schulung MitarbeiterInnen, Änderung/Anpassung Richtlinien …) Entwicklung einer Zielgruppen adäquaten Info-Schiene, Bereitstellung der Infrastruktur möglichst kostenlos, idealer weise Finanzierung der Angebote für alle, realistischerweise Kostenzuschuss für einkommensbenachteiligte Gruppen. Verweis auf MR-Charta Art. XVII – Recht auf Gesundheit a. Die Stadtverwaltung fördert den gleichberechtigten Zugang aller Bürgerinnen und Bürger zum Gesundheitswesen und zur Vor sorge. Maßnahme 4 AG/Themenfeld 122 AG 3 Wirtschaftliche und soziale Rechte/Gesundheit und Wohnumfeld + kostenlose Freizeitgestaltung für Jugendliche Bericht 2010 Integrationsbüro Defizit(e): Keine ortsnahen Angebote der Prävention und Gesundheitsförderung Maßnahme(n): Schaffung von ausreichender Infrastruktur vor Ort. Notwendig: Bewegungsräume, Treffpunkte, koordinierende Anlaufstelle. Die Angebote müssen kostenlos bzw. kostengünstigst, wohnortnah und langfristig zur Verfügung stehen. Welche Akteure müssen an der konkreten Umsetzung beteiligt sein? (Stadt, Land, Bund, SGKK, Sozialpartner, NGO, Forschung, Universität, Betroffene, Medien …) Stadt, Wohnbaugenossenschaften, Schulen, Kindergärten, Sportvereine, Stadtteilvereine, BWS, Pfarren Was konkret kann die Stadt Salzburg zur Umsetzung beitragen? (Finanzierung Projekt, Bewusstseinsbildung, Forderung an Land oder Bund, Schulung MitarbeiterInnen, Änderung/Anpassung Richtlinien …) Nutzung öffentlicher Räume ermöglichen, Verhandlungen mit anderen Akteuren führen. Anlaufstelle gewährleisten, Heraus gabe von Richtlinien, die bei Neubauten die notwendige Infrastruktur vorschreiben. Maßnahme 5 AG/Themenfeld AG 3 Wirtschaftliche und soziale Rechte/Gesundheit und Wohnumfeld + kostenlose Freizeitgestaltung für Jugendliche Defizit(e): Keine Einbindung der Zielgruppen (insb. sozial- und einkommensbenachteiligte Zielgruppen) in die Konzeption gesundheitsfördernder Maßnahmen. Maßnahme(n): Gesundheitsförderungsprojekte im „Grätzl“ (Quartier). Voraussetzung (WHO): Bedürfnis orientiert, aktive Einbindung der Bevölkerung, Aufbauen auf Vernetzung, Bereitstellung von Ressourcen für Maßnahmen, professionelle Begleitung, Entscheidungen vor Ort = Partizipation, Empowerment, Umfeldgestaltung Welche Akteure müssen an der konkreten Umsetzung beteiligt sein? (Stadt, Land, Bund, SGKK, Sozialpartner, NGO, Forschung, Universität, Betroffene, Medien …) Stadt, BWS, AVOS (Experte im Gesundheitsförderung), SGKK und die Menschen im Grätzl. Was konkret kann die Stadt Salzburg zur Umsetzung beitragen? (Finanzierung Projekt, Bewusstseinsbildung, Forderung an Land oder Bund, Schulung MitarbeiterInnen, Änderung/Anpassung Richtlinien …) Bereitstellung finanzieller Mittel, Öffnung der Infrastruktur, Zulassung partizipativer Prozesse. Verweis auf MR-Charta Art. XVII – Recht auf Gesundheit c. Die unterzeichneten Städte tragen durch Maßnahmen auf wirtschaftlichem, kulturellem, sozialem und stadtplanerischem Gebiet allgemein zur Förderung der Gesundheit ihrer Bürgerinnen und Bürger unter deren aktiver Mitarbeit bei. Anregung: Es gibt viele Angebote in der Stadt Salzburg, die nicht-kommerziell sind. Eine Angebotsübersicht sollte erstellt werden! Menschenrechtsstadt Salzburg 123 Zentraler Ansatz für Projekt speziell bei sozial benachteiligten Gruppen: Lösungs- statt problemorientierter Ansätze in der Prävention. Menschen mit vielen Problemen zu kommunizieren, dass sie auch noch Gesundheitsprobleme haben (bzw. ihr Verhalten gesundheitsschädlich ist) führen nicht zum Erfolg. 8.2.4. Zugang zum Gesundheitssystem und Selbstbehalte Maßnahme 1 AG/Themenfeld AG 3 Wirtschaftliche und soziale Rechte/Zugang zum Gesundheitssystem Defizit(e): Medizinische Versorgung von Randgruppen/Obdachlosen Maßnahme(n): Kurzzeitpflegemöglichkeit (stationär/24 Stunden) bei akuten Erkrankungen Welche Akteure müssen an der konkreten Umsetzung beteiligt sein? (Stadt, Land, Bund, SGKK, Sozialpartner, NGO, Forschung, Universität, Betroffene, Medien …) Stadt, Land, Bund, SGKK, NGO, städtische Senioren- und Seniorenpflegeheime Was konkret kann die Stadt Salzburg zur Umsetzung beitragen? (Finanzierung Projekt, Bewusstseinsbildung, Forderung an Land oder Bund, Schulung MitarbeiterInnen, Änderung/Anpassung Richtlinien …) Anschubfinanzierung gemeinsam mit SGKK und Evaluierung durch die Universität (z.B.: Institut für Psychologie, o.ä.) aus verhandeln! Verweis auf MR-Charta Art. XVII – Recht auf Gesundheit a. Die Stadtverwaltung fördert den gleichberechtigten Zugang aller Bürgerinnen und Bürger zum Gesundheitswesen und zur Vor sorge. Maßnahme 1a AG/Themenfeld AG 3 Wirtschaftliche und soziale Rechte/Zugang zum Gesundheitssystem Defizit(e): Medizinische Versorgung von Randgruppen/Obdachlosen Maßnahme(n): Regelmäßige wöchentliche hausärztliche Ordination im Sinne einer Ambulanz (Raum oder Fahrzeug (Bus), Ausstattung) exklusive Akutversorgung (= stationäre Versorgung, funktioniert bereits gut) und inklusive zahnärztlicher Leistungen Welche Akteure müssen an der konkreten Umsetzung beteiligt sein? (Stadt, Land, Bund, SGKK, Sozialpartner, NGO, Forschung, Universität, Betroffene, Medien …) Stadt, Land, SGKK, NGO, Forschung, Ärzte 124 Bericht 2010 Integrationsbüro Was konkret kann die Stadt Salzburg zur Umsetzung beitragen? (Finanzier ung Projekt, Bewusstseinsbildung, Forderung an Land oder Bund, Schulung MitarbeiterInnen, Änderung/Anpassung Richtlinien …. Verweis auf MR-Charta Art. XVII – Recht auf Gesundheit Zur Verfügung-Stellen von 5 Pflegebetten in einem Seniorenbzw. Seniorenpflegeheim oder in der Heeressanitätsanstalt in Glasenbach (ausverhandeln!) a. Die Stadtverwaltung fördert den gleichberechtigten Zugang aller Bürgerinnen und Bürger zum Gesundheitswesen und zur Vorsorge. Maßnahme 2 AG/Themenfeld AG 3 Wirtschaftliche und soziale Rechte/Zugang zum Gesundheitssystem Defizit(e): Fehlen von Kriseninterventionsteams Maßnahme(n): Aufbau eines mobilen psychologisch-psychiatrischen Kriseninterventionsteams (mit Qualifikationen in dipl. Sozialarbeit, Psychologie, Psychiatrie, Medizin, …) Welche Akteure müssen an der konkreten Umsetzung beteiligt sein? (Stadt, Land, Bund, SGKK, Sozialpartner, NGO, Forschung, Universität, Betroffene, Medien …) Stadt, Land, SGKK, NGO, Sozialmedizinischer Dienst, CDK, ProMente, Neustart, Sachwalterschaft und Patientenanwaltschaft, Polizei, Rotes Kreuz, Ärztekammer Was konkret kann die Stadt Salzburg zur Umsetzung beitragen? (Finanzierung Projekt, Bewusstseinsbildung, Forderung an Land oder Bund, Schulung MitarbeiterInnen, Änderung/Anpassung Richtlinien …) Einsatz für die Auftragsvergabe an den Sozialmedizinischen Dienst zum federführenden Aufbau des Projektes Verweis auf MR-Charta Art. XVII – Recht auf Gesundheit b. Die Stadtverwaltung ergreift alle notwendigen Initiativen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit, insbesondere durch Präventions und ggf. aktive Interventionsmaßnahmen. Maßnahme 3 AG/Themenfeld AG 3 Wirtschaftliche und soziale Rechte/Zugang zum Gesundheitssystem Defizit(e): Weiterführende Maßnahmen nach schulärztlichen Untersuchungen Maßnahme(n): Etablierung eines Recall-Systems zur Sicherstellung medizinischer Maßnahmen nach und aufgrund der regelmäßigen schulärztlichen Untersuchungen Menschenrechtsstadt Salzburg 125 Welche Akteure müssen an der konkreten Umsetzung beteiligt sein? (Stadt, Land, Bund, SGKK, Sozialpartner, NGO, Forschung, Universität, Betroffene, Medien …) Stadt, Land, Bund, Betroffene, Schulamt, Gesundheitsamt, Eltern, Elternvereine, Ärztekammer (Schulärztereferat) Was konkret kann die Stadt Salzburg zur Umsetzung beitragen? (Finanzierung Projekt, Bewusstseinsbildung, Forderung an Land oder Bund, Schulung MitarbeiterInnen, Änderung/Anpassung Richtlinien …) Weiterführung bzw. -besetzung der Position eines Landesschularztes/einer Landesschulärztin und zur Verfügung-Stellen der notwendigen Ressourcen zum Aufbau des Recall-Systems. Verweis auf MR-Charta Art. XVII – Recht auf Gesundheit b. Die Stadtverwaltung ergreift alle notwendigen Initiativen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit, insbesondere durch Präventions- und ggf. aktive Interventionsmaßnahmen. 8.2.5. Psychosoziale Versorgung von Personen mit Migrationshintergrund und kultursensible Pflege Maßnahme 1: Die Stadtverwaltung fördert den gleichberechtigten Zugang aller Bürgerinnen und Bürger zum Gesundheitswesen und zur Vorsorge. GKK-Vertrag für Fachärzte mit Migrationshintergrund, insbesondere für Psychiatrie Weiterbildungsmaßnahmen für Personal im Gesundheitsbereich und psychosozialem Bereich zur transkulturellen Behandlung und Pflege Finanzierung von Dolmetschleistungen Psychotherapie für AsylwerberInnen: Weiterfinanzierung des Projektes ONEROS Behindertenhilfe: freier Zugang für MigrantInnen unabhängig von der Staatsbürgerschaft Städtische SeniorInnenheime: freier Zugang für MigrantInnen unabhängig von der Staatsbürgerschaft Maßnahme 2: Die Stadtverwaltung ergreift alle notwendigen Initiativen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit, insbesondere durch Präventions- und ggf. aktive Interventionsmaßnahmen. Niederschwellige Information und Beratung für MigrantInnen in Sprachen der Herkunftsländer, zielgruppenspezifisch für Frauen, Kinder/Jugendliche, Senioren 8.2.6. Umgang mit von Ausgrenzung betroffenen Gruppen Maßnahme 1 AG/Themenfeld AG 3 Wirtschaftliche und soziale Rechte/Armut und schwere Krankheit, Sterben, Tod und Trauer Defizit(e): Armutsgefährdung durch lebensbedrohende Erkrankung: Während im Krankenhaus für den Patienten jeglicher Bedarf gezahlt wird, muss sich der Patient die Betreuung zu Hause, Heilbehelfe, teilweise Medikament oder gar Arztkosten selber zahlen. 126 Bericht 2010 Integrationsbüro Maßnahme(n): nS tärkere öffentliche Unterstützung und Subventionierung der Angebote der Hospiz- und Palliativversorgung. nK ostenübernahme bei sozial schwächer gestellten Personen durch das Sozialamt (Stationäreres Hospiz) nL angfristiges Ziel: Finanzierung von muralen und extramuralen Diensten aus einer Hand, bzw. nach einer Finanzierungsstruktur, damit Kosten nicht von einem zum nächsten Kostenträger abgewälzt werden. Good Practice Kostenfreier Zugang im Tageshospiz und kostenlose Inanspruchnahme der mobilen Hospizversorgung; Initiierung von Einzelfallhilfen durch Aktivieren von Sponsoren. Kostenlose Weitergabe von original verpackten Medikamenten, die nach dem Tod bei abgegeben werden. Welche Akteure müssen an der konkreten Umsetzung beteiligt sein? (Stadt, Land, Bund, SGKK, Sozialpartner, NGO, Forschung, Universität, Betroffene, Medien …) Bund (Bundesverfassungsgesetz), Land und SV-Träger - plus Stadt und weitere Akteure. Was konkret kann die Stadt Salzburg zur Umsetzung beitragen? (Finanzierung Projekt, Bewusstseinsbildung, Forderung an Land oder Bund, Schulung MitarbeiterInnen, Änderung/ Anpassung Richtlinien …) Ideelle und finanzielle Unterstützung beim Bau eines neuen Tageshospizes, Unterstützung bei der Schaffung der nötigen extramuralen Strukturen (Hospizteams, etc.) Verweis auf MR-Charta Art. XVII – Recht auf Gesundheit a. Die Stadtverwaltung fördert den gleichberechtigten Zugang aller Bürgerinnen und Bürger zum Gesundheitswesen und zur Vorsorge. b. Die Stadtverwaltung ergreift alle notwendigen Initiativen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit, insbesondere durch Präventions- und ggf. aktive Interventionsmaßnahmen. Maßnahme 2 AG/Themenfeld AG 3 Wirtschaftliche und soziale Rechte/Armut und schwere Krankheit, Sterben, Tod und Trauer Defizit(e): Sozial benachteiligte Schichten haben teilweise einen erschwerten Zugang zu Angeboten der Hospiz- und Palliativversorgung aufgrund mangelnder Information, aufwändigerem Prozedere bei der stationären Aufnahme im Hospiz (incl. Abklärung der finanziellen Lage und eventuellem Sozialhilfeantrag), Schamgefühl angesichts des Todes noch zusätzliche öffentliche Gelder zu benötigen,… Maßnahme(n): nS tärkere Bewusstseinsbildung - über Beratungsstellen und Angebotsstrukturen im Gesundheitsbereich nÖ ffentliche Bewusstseinsbildung durch Verankerung der Thematik in allen relevanten Bereichen. Menschenrechtsstadt Salzburg 127 Good Practice Bewusstseinsbildung durch die Eigeninitiative von in diesem Bereich tätigen Organisationen (Hospiz-Bewegung, Caritas, Hilfswerk, Österreichisches Rotes Kreuz, Diakonie,…): Zeitschriften, Medienberichte, Informationsfolder. Gesundheitsnetzwerk Tennengau – Vermittlungsarbeit von sozialen Diensten und Gesundheitsdiensten. Welche Akteure müssen an der konkreten Umsetzung beteiligt sein? (Stadt, Land, Bund, SGKK, Sozialpartner, NGO, Forschung, Universität, Betroffene, Medien …) Stadt und unterschiedliche Akteure im Sozial- und Gesundheitswesen. Was konkret kann die Stadt Salzburg zur Umsetzung beitragen? (Finanzierung Projekt, Bewusstseinsbildung, Forderung an Land oder Bund, Schulung MitarbeiterInnen, Änderung/Anpassung Richtlinien ...) Schulung von MitarbeiterInnen von Beratungseinrichtungen zu dieser Thematik; Unterstützung bei der Durchführung von Veranstaltungen, welche zur öffentlichen Bewusstseinsbildung in diesem Bereich beitragen. Verweis auf MR-Charta Art. XVII – Recht auf Gesundheit a. Die Stadtverwaltung fördert den gleichberechtigten Zugang aller Bürgerinnen und Bürger zum Gesundheitswesen und zur Vorsorge. Maßnahme 3 AG/Themenfeld AG 3 Wirtschaftliche und soziale Rechte/Armut und schwere Krankheit, Sterben, Tod und Trauer Defizit(e): Menschen mit schwerer Krankheit sind mit ihren Familien armutsgefährdet, vor allem wenn sie als Alleinverdiener die Existenz der Familie sichern, vielfach erfahren sie angesichts der lebensbedrohlichen Situation nicht oder nicht ausreichend von finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten. Maßnahme(n): n Leichter und beschleunigter Zugang zu Individualunter stützung. n finanzielle Unterstützung bei Inanspruchnahme von Familienhospizkarenz. Good Practice Beschleunigtes Verfahren durch Pflegegeldzuerkennung bei infauster Diagnose, wenn durch Hospiz oder Palliativeinrichtung betreut Welche Akteure müssen an der konkreten Umsetzung beteiligt sein? (Stadt, Land, Bund, SGKK, Sozialpartner, NGO, Forschung, Universität, Betroffene, Medien …) Stadt, sowie unterschiedliche Akteure im Sozial- und Gesundheitswesen. Was konkret kann die Stadt Salzburg zur Umsetzung beitragen? (Finanzierung Projekt, Bewusstseinsbildung, Forderung an Land oder Bund, Schulung MitarbeiterInnen, Änderung/Anpassung Richtlinien …) Anpassung Richtlinie für beschleunigten Zugang zu Sozialhilfe für betroffene Familien 128 Bericht 2010 Integrationsbüro Verweis auf MR-Charta Art. XVII – Recht auf Gesundheit a. Die Stadtverwaltung fördert den gleichberechtigten Zugang aller Bürgerinnen und Bürger zum Gesundheitswesen und zur Vorsorge. Maßnahme 4 AG/Themenfeld AG 3 Wirtschaftliche und soziale Rechte/Armut und schwere Krankheit, Sterben, Tod und Trauer Defizit(e): Armut im Alter ist ein wachsendes Problem. Für viele ältere Menschen ist ein Senioren- oder Pflegeheim ihr letztes Zuhause. Hospiz und Palliative Care im Pflegeheim kommt aufgrund der steigenden Zahl an alten Menschen, die in Pflegeheimen versterben mehr und mehr in den Blickpunkt. Maßnahme(n): nB ei der Entwicklung und Umsetzung bedarf es eines Zueinanders von Prozess und Fort- und Weiterbildung im Pflegeheim. Ein Prozess, vorzugsweise extern begleitet, kann nachhaltig die Umsetzung und Entwicklung von Hospiz und Palliative Care auf allen Organisationsebenen forcieren, n p arallel ist entsprechende Fort- und Weiterbildungen für alle MitarbeiterInnen im Pflegeheim erforderlich. nN eben der heiminternen Entwicklung und Umsetzung bedarf es der Kooperation mit den externen Partnern, den Hausärzten, Krankenanstalten, spezialisierten Einrichtungen der Hospiz- und Palliativversorgung. Good Practice Pilotprojekt in Vorarlberg Projekt im SH Bad Hofgastein, im Haus des Roten Kreuzes etc. Richtlinien des Dachverbandes Hospiz Österreich (DVHÖST) aufgrund gewonnener Erfahrungen unter Einbindung der überregionalen Akteure. Welche Akteure müssen an der konkreten Umsetzung beteiligt sein? (Stadt, Land, Bund, SGKK, Sozialpartner, NGO, Forschung, Universität, Betroffene, Medien …) Heime der Stadt Salzburg, Privatheime, Hausärzte, Mobile Palliativ- und Hospizteams,… Was konkret kann die Stadt Salzburg zur Umsetzung beitragen? (Finanzierung Projekt, Bewusstseinsbildung, Forderung an Land oder Bund, Schulung MitarbeiterInnen, Änderung/Anpassung Richtlinien …) Förderung bzw. Initiierung von Projekten „Hospiz und Palliative Care in Pflegeheimen“ nach den Richtlinien des Dachverbandes in den eigenen Pflegeheimen bzw. den privaten Pflegeheimen im Stadtbereich - Förderung der Zertifizierung NQZ, Nationales Qualitätszertifikat mit vertiefter Prüfung von Palliative Care. Verweis auf MR-Charta Art. XVII – Recht auf Gesundheit a. Die Stadtverwaltung fördert den gleichberechtigten Zugang aller Bürgerinnen und Bürger zum Gesundheitswesen und zur Vorsorge. b. Die Stadtverwaltung ergreift alle notwendigen Initiativen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit, insbesondere durch Präventions- und ggf. aktive Interventionsmaßnahmen. Menschenrechtsstadt Salzburg 129 Good Practice: Wohnungslosigkeit - Wohnungslose n Aktiver Kontakt zum Gesundheitssystem n Aufbauen langjähriger, nachhaltiger Beziehungen, um Schwellenängste bei KlientInnen zu reduzieren. n Intensive inhaltliche Auseinandersetzung der BetreuerInnen mit Gesundheitsthemen. Spezifische Qualifikationen von MitarbeiterInnen. n Selbstbewusstsein im Umgang mit dem Gesundheitssystem. n In Einzelfällen/Einzelarbeit unterstützen wir unsere KlientenInnen, um das Gesundheitssystem bestmöglich nutzen zu können. n Motivationsarbeit, das Gesundheitssystem in Anspruch zu nehmen. n Nost: allg. Konsiliararzt - 1x/Woche für KlientInnen vor Ort in eigenem Zimmer n Gratis Infoveranstaltungen von GIZ zu allg. Gesundheitsthemen wie zB Cholesterin, sehr gut besucht. Kann auch anonym f. Einzelgespräche genutzt werden. (ApothekerIn und Arzt anwesend), von unserem Klientel jedoch nicht besucht - fehlende Auseinandersetzung mit Gesundheit. n Beschäftigungsprojekt Lebensarbeit: Psychiatrische Krankenschwester ca. 1x/Woche anwesend: für neue TeilnehmerInnen 1x verpflichtend. Wird gut angenommen (während der Arbeitszeit) n Einweisungen: früher mit mobilem Einsatzkommando kein Problem; hochkompetente Vorgehensweise. n Zum Teil hervorragende Hausärzte, die mit AlkoholklientInnen gut umgehen können. n Konsiliararzt mit interner Fachausbildung und Erfahrungen mit psychiatrischen PatientInnen wäre sicher sehr von Vorteil für Langzeitbereich. n Niedrigschwellige Ambulanz – ohne Krankenschein, E-Card n Krankenkassenunabhängige Vorsorgemöglichkeiten, Impfungen 8.3. Kinder und Jugendliche in außerschulischer Bildung und soziokultureller Stadtteilarbeit 8.3.1. Information und finanzielle Ressourcen der Einrichtungen 8.3.1.1. Information Maßnahme 1 Bezeichnung der Maßnahme Weitere Verbesserung des Jugendportals der Stadt Salzburg zur Bewerbung von Bildungsangeboten AG/Themenfeld AG4 Menschenrechte und Bildung/Information Kurze Beschreibung der Maßnahme Das Jugendportal der Website der Stadt Salzburg wurde in der AG als grundsätzlich sehr positiv bewertet. Im Wissen, dass Informations“defizite“ immer bestehen werden und erfolgreiche Informationsarbeit vor allem auf Kontinuität aufbaut, wurde dennoch weiterer Verbesserungsbedarf festgestellt. Es wurde der Wunsch geäußert, an der Optimierung des Jugendportals mitzuwirken, um die bestehenden Angebote effektiver darstellen und vernetzen zu können. Ziele, Ergebnisse Zugang zu Informationen über Bildungsangebote zu verbessern und neue Zielgruppen anzusprechen Zielgruppe(n): Wem nützt die Maßnahme Alle Jugendlichen in der Stadt Salzburg 130 Bericht 2010 Integrationsbüro Begründung für Maßnahme (= Problem) Das Internet ist neben anderen Kommunikationsmedien eine wesentliche Informationsquelle für Jugendliche. Um noch mehr Jugendliche anzusprechen und die in der Stadt Salzburg bestehenden Angebote noch besser und koordinierter bewerben zu können, wird eine weitere Überarbeitung gewünscht. Einordnung/Kategorisierung: a) Prävention Bewusstseinsbildung Prägung von Einstellungen/Haltungen/Verhalten b) Interventionen Schaffung und Förderung von Angeboten Durchführung von Projekten Schaffung und Anwendung von Anreizen/Sanktionen c) Strukturelle Maßnahmen Politische Beschlüsse/Rechtsakte Information/Informationsfluss Institutionalisierung (Einrichtungen, Strukturen, etc) Welche Ressourcen müssen mobilisiert, geschaffen werden? Überarbeitung Website Koordination Wer (aus der Zielgruppe der Maßnahme) sollte in die Entscheidungsverfahren für diese Maßnahme wie eingebunden sein (AkteurInnen)? Alle anbietenden Organisationen in der Stadt Salzburg Wer (aus der Zielgruppe der Maßnahme) sollte in die Umsetzung der Maßnahme wie eingebunden sein (AkteurInnen)? Alle anbietenden Organisationen in der Stadt Salzburg Welche Kommunikationsformen sollen angewendet werden (Verhandlungen, Schulungen, Beschlüsse, etc)? Arbeitsgruppe Wer sind die TrägerInnen dieser Maßnahme? Jugendkoordinator der Stadt Salzburg Info-Z Zeitrahmen (kurz-/mittel-/langfristig/permanent) Erarbeitung kurzfristig, Wirkung langfristig Indikatoren und Messgrößen für die Erreichung der Ziele/Ergebnisse zusätzliche Zugriffe auf Website Maßnahme 2 Bezeichnung der Maßnahme interkulturelle Salons AG/Themenfeld AG 2 Kulturelle Rechte/Information Maßnahme hinsichtlich Problem(e) Informationsdefizit Ziele, Ergebnisse Vernetzung, Austausch Zielgruppe(n): Wem nützt die Maßnahme Einrichtungen der Jugendarbeit, Eltern, Jugendliche Menschenrechtsstadt Salzburg 131 Kurze Beschreibung der Maßnahme Treffen zu bestimmten Themen, die Kinder und Jugendliche betreffen (in der Art der bereits bestehenden Frauensalons), Austausch v. Know-how, Einladung an alle Interessierten Einordnung/Kategorisierung: a) Prävention n Bewusstseinsbildung n Prägung von Einstellungen/Haltungen/Verhalten b) Interventionen n Schaffung und Förderung von Angeboten n Durchführung von Projekten n Schaffung und Anwendung von Anreizen/Sanktionen c) Strukturelle Maßnahmen n Information/Informationsfluss Welche Ressourcen müssen mobilisiert, geschaffen werden? Raum (ev. seitens Stadt), PR (stadtunterstützt), Organisation (Stadt oder Einrichtung) Wer (aus der Zielgruppe der Maßnahme) sollte in die Entscheidungsverfahren für diese Maßnahme wie eingebunden sein (AkteurInnen)? Jugendkoordinator, Einrichtungen, Jugendliche (Themenbedarf erheben), wenn nötig Anrainer Wer (aus der Zielgruppe der Maßnahme) sollte in die Umsetzung der Maßnahme wie eingebunden sein (AkteurInnen)? Jugendkoordinator, Einrichtungen Welche Kommunikationsformen sollen angewendet werden (Verhandlungen, Schulungen, Beschlüsse, etc)? nach Bedarf (Diskussion, Workshop, Vortrag…) Wer sind die TrägerInnen dieser Maßnahme? Einrichtungen Zeitrahmen (kurz-/mittel-/langfristig/permanent) kurzfristig Maßnahme 3 Bezeichnung der Maßnahme kommunikative Maßnahmen in Ballungszentren/Siedlungen: z.B. Nachbarschaftskaffees, Stadtteilgärten AG/Themenfeld AG 2 Kulturelle Rechte/Information bzw. Vernetzung Maßnahme hinsichtlich Problem(e) zunehmende Anonymisierung, mangelnde Bereitschaft zu interkulturellem/intersozialem und Generationen übergreifendem Austausch Ziele, Ergebnisse intersozialer/interkultureller und Generationen übergreifender Austausch, Verwurzelung im Wohngebiet/Stadtteil/Stadt; durch gemeinsames Interesse (z.B. Gartenarbeit, Wandern etc.), Gemeinschaft schaffen, bei gleichzeitiger Förderung der Akzeptanz von sozialen und kulturellen Unterschieden Zielgruppe(n): Wem nützt die Maßnahme Stadteil- und SiedlungsbewohnerInnen Kurze Beschreibung der Maßnahme Raum für Gärten in Stadtteilen, Stadtteilkaffees etc. zur Verfügung stellen 132 Bericht 2010 Integrationsbüro Einordnung/Kategorisierung: a) Prävention nB ewusstseinsbildung nP rägung von Einstellungen/Haltungen/Verhalten b) Interventionen nS chaffung und Förderung von Angeboten nD urchführung von Projekten nS chaffung und Anwendung von Anreizen c) Strukturelle Maßnahmen n Information/Informationsfluss n I nstitutionalisierung Welche Ressourcen müssen mobilisiert, geschaffen werden? zusätzliche Bewohnerservicestellen/Stadtteilbüros, personelle Aufstockung in vh. Stellen; Grünflächen zur Verfügung stellen Welche rechtliche Voraussetzungen müssen geschaffen werden, damit diese Maßnahme greifen kann (Förderrichtlinien, …)? politische Beschlüsse Wer (aus der Zielgruppe der Maßnahme) sollte in die Entscheidungsverfahren für diese Maßnahme wie eingebunden sein (AkteurInnen)? Politik, Verwaltung, bestehende Servicestellen und Einrichtungen, Siedlungs/-stadteilbewohner Wer (aus der Zielgruppe der Maßnahme) sollte in die Umsetzung der Maßnahme wie eingebunden sein (AkteurInnen)? s.o. Welche Kommunikationsformen sollen angewendet werden (Verhandlungen, Schulungen, Beschlüsse, etc)? Bewohnertreffen, Informationsveranstaltungen, Beschlüsse Wer sind die TrägerInnen dieser Maßnahme? Stadt Zeitrahmen (kurz-/mittel-/langfristig/permanent) mittelfristig Maßnahme 4 Bezeichnung der Maßnahme Kommunikationskanäle erschließen AG/Themenfeld AG 2 Kulturelle Rechte/Information Maßnahme hinsichtlich Problem(e) bestehende Informationskanäle teilweise nicht der Zielgruppe angepasst, ev. Erhebung durch die Stadt Ziele, Ergebnisse Informationen erreichen die Zielgruppe unmittelbar Zielgruppe(n): Wem nützt die Maßnahme Kinder, Jugendliche, Eltern Menschenrechtsstadt Salzburg 133 Kurze Beschreibung der Maßnahme Unterschiedliche Kommunikationskanäle nutzen, die der Zielgruppe gerecht werden: z.B. SMS, E-Mail, persönliches Gespräch, schriftliche Mitteilung, Elternabend, Anrainer-Versammlung, „Stille-Post-Prinzip: Bitte weitersagen“, Eltern-KindFrühstück etc. Jede Form der Informationsübermittlung muss für den Empfänger freiwillig und jederzeit einstellbar sein (z.B. SMS oder E-Mail). Einordnung/Kategorisierung: b) Interventionen n Schaffung und Förderung von Angeboten n Schaffung und Anwendung von Anreizen c) Strukturelle Maßnahmen n Politische Beschlüsse/Rechtsakte n Information/Informationsfluss n Institutionalisierung (Einrichtungen, Strukturen, etc) Welche Ressourcen müssen mobilisiert, geschaffen werden? Personal/Betreuung, technische Ressourcen Welche rechtliche Voraussetzungen müssen geschaffen werden, damit diese Maßnahme greifen kann (Förderrichtlinien, …)? Wer (aus der Zielgruppe der Maßnahme) sollte in die Entscheidungsverfahren für diese Maßnahme wie eingebunden sein (AkteurInnen)? Zielgruppenbefragung Wer (aus der Zielgruppe der Maßnahme) sollte in die Umsetzung der Maßnahme wie eingebunden sein (AkteurInnen)? Einrichtungen, Jugendbeauftragter der Stadt Welche Kommunikationsformen sollen angewendet werden (Verhandlungen, Schulungen, Beschlüsse, etc)? s.o. Wer sind die TrägerInnen dieser Maßnahme? Einrichtungen, Jugendbeauftragter Zeitrahmen (kurz-/mittel-/langfristig/permanent) kurz- bis mittelfristig 8.3.1.2. Finanzen und Ressourcen für Einrichtungen Maßnahme 1 Bezeichnung der Maßnahme mittelfristige Förderverträge AG/Themenfeld AG 2 Kulturelle Rechte/Finanzen und Ressourcen für Einrichtungen Maßnahme hinsichtlich Problem(e) mangelnde Planungssicherheit 134 Bericht 2010 Integrationsbüro Ziele, Ergebnisse Planungssicherheit für die Einrichtungen, existenzielle Absicherung Zielgruppe(n): Wem nützt die Maßnahme Einrichtungen Kurze Beschreibung der Maßnahme Aushandlung von Fördervereinbarungen, Zielvereinbarungen Einordnung/Kategorisierung: c) Strukturelle Maßnahmen nP olitische Beschlüsse/Rechtsakte n Information/Informationsfluss n I nstitutionalisierung (Einrichtungen, Strukturen, etc) Welche Ressourcen müssen mobilisiert, geschaffen werden? budgetäre Vorsorge Welche rechtliche Voraussetzungen müssen geschaffen werden, damit diese Maßnahme greifen kann (Förderrichtlinien, …)? Verhandlungen, Beschlüsse Wer (aus der Zielgruppe der Maßnahme) sollte in die Entscheidungsverfahren für diese Maßnahme wie eingebunden sein (AkteurInnen)? Politik Wer (aus der Zielgruppe der Maßnahme) sollte in die Umsetzung der Maßnahme wie eingebunden sein (AkteurInnen)? Politik, Einrichtungen Welche Kommunikationsformen sollen angewendet werden (Verhandlungen, Schulungen, Beschlüsse, etc)? Verhandlungen, Beschlüsse Wer sind die TrägerInnen dieser Maßnahme? Vertragspartner Zeitrahmen (kurz-/mittel-/langfristig/permanent) stufenweise (siehe Umsetzung mittelfristige Fördervereinbarungen für Kultureinrichtungen) Maßnahme 1a Bezeichnung der Maßnahme Sicherstellung von Finanzen und Ressourcen für Einrichtungen mit Bildungsangeboten für Jugendliche im Sinne der Charta AG/Themenfeld AG 4 Menschenrechte und Bildung/Finanzen und Ressourcen Kurze Beschreibung der Maßnahme Zwischen Stadt Salzburg und Bildungseinrichtungen sollen mittelfristige Vereinbarungen zur Finanzierung von Bildungsmaßnahmen im Sinne der Charta getroffen werden. Ziele, Ergebnisse Mittelfristige Fördervereinbarungen Zielgruppe(n): Wem nützt die Maßnahme Menschenrechtsstadt Salzburg Vereine und Organisationen in der Stadt Salzburg, welche bereits Bildungsmaßnahmen im Sinne der Charta umsetzen 135 Begründung für Maßnahme (= Problem) Nachhaltige Bildungsarbeit erfordert in erster Linie Kontinuität. Wenngleich es keinen Rechtsanspruch auf Förderungen gibt, ist es insbesondere in der Arbeit mit gefährdeten Zielgruppen wichtig, mittelfristig planen zu können. Diese Sicherheit ermöglicht die Verbesserung bewährter Angebote sowie die kontinuierliche Betreuung von in prekären Verhältnissen lebenden Zielgruppen. Einordnung/Kategorisierung: c) Strukturelle Maßnahmen n Politische Beschlüsse/Rechtsakte n Information/Informationsfluss n Institutionalisierung (Einrichtungen, Strukturen, etc) Welche Ressourcen müssen mobilisiert, geschaffen werden? finanzielle Welche rechtliche Voraussetzungen müssen geschaffen werden, damit diese Maßnahme greifen kann (Förderrichtlinien, …)? Fördervereinbarungen/GR-Beschluss Wer (aus der Zielgruppe der Maßnahme) sollte in die Entscheidungsverfahren für diese Maßnahme wie eingebunden sein (AkteurInnen)? Alle Organisationen, die im Bildungssektor Förderungen von der Stadt Salzburg erhalten Wer (aus der Zielgruppe der Maßnahme) sollte in die Umsetzung der Maßnahme wie eingebunden sein (AkteurInnen)? Alle Organisationen, die im Bildungssektor Förderungen von der Stadt Salzburg erhalten Welche Kommunikationsformen sollen angewendet werden (Verhandlungen, Schulungen, Beschlüsse, etc)? Verhandlungen, Vereinbarungen Wer sind die TrägerInnen dieser Maßnahme? Ressort/Gemeinderat Zeitrahmen (kurz-/mittel-/langfristig/permanent) mittelfristig Indikatoren und Messgrößen für die Erreichung der Ziele/Ergebnisse: Welche Annahmen/Risiken bestehen für die Erreichung der Ziele? Vereinbarungen/Evaluierung Finanzierung nicht ausreichend möglich Maßnahme 2 Bezeichnung der Maßnahme flexibler Fördertopf für kulturelle Kinder- und Jugendprojekte AG/Themenfeld AG 2 Kulturelle Rechte/Finanzen und Ressourcen Maßnahme hinsichtlich Problem(e) zuwenig flexible finanzielle Mittel für außerschulische Kinder und Jugendprojekte im Kulturbereich Ziele, Ergebnisse Ermöglichung flexibler kultureller Aktivitäten 136 Bericht 2010 Integrationsbüro Zielgruppe(n): Wem nützt die Maßnahme Kinder und Jugendliche Kurze Beschreibung der Maßnahme Start- und Umsetzungshilfe für kulturelle Kinder- und Jugendaktivitäten Einordnung/Kategorisierung: b) Interventionen nS chaffung und Förderung von Angeboten nD urchführung von Projekten nS chaffung und Anwendung von Anreizen/Sanktionen c) Strukturelle Maßnahmen nP olitische Beschlüsse/Rechtsakte n Information/Informationsfluss n I nstitutionalisierung (Einrichtungen, Strukturen, etc) Welche Ressourcen müssen mobilisiert, geschaffen werden? budgetäre Vorsorge Welche rechtliche Voraussetzungen müssen geschaffen werden, damit diese Maßnahme greifen kann (Förderrichtlinien, …)? politische Beschlüsse Wer (aus der Zielgruppe der Maßnahme) sollte in die Entscheidungsverfahren für diese Maßnahme wie eingebunden sein (AkteurInnen)? Politik Wer (aus der Zielgruppe der Maßnahme) sollte in die Umsetzung der Maßnahme wie eingebunden sein (AkteurInnen)? Verwaltung Welche Kommunikationsformen sollen angewendet werden (Verhandlungen, Schulungen, Beschlüsse, etc)? Verhandlungen, Beschlüsse, Öffentlichkeitsarbeit Wer sind die TrägerInnen dieser Maßnahme? Stadt Zeitrahmen (kurz-/mittel-/langfristig/permanent) mittelfristig 8.3.2. Kinder und Jugendliche in der soziokulturellen Stadtteilarbeit 8.3.2.1. Einbindung der Politik Maßnahmen 1 und 2 Bezeichnung der Maßnahme Menschenrechtsstadt Salzburg direkter Kontakt von Politikern mit Betroffenen (z.B.: Stadtteilspaziergänge von Jugendlichen mit Politikern zum Austausch; mobile Sitzungen (Ausschüsse oder Gemeinderat werden von Jugendeinrichtungen vor Ort eingeladen) 137 AG/Themenfeld AG 2 Kulturelle Rechte/Einbindung der Politik Maßnahme hinsichtlich Problem(e) mangelnde Basisarbeit bzw. zuwenig direkter Kontakt Ziele, Ergebnisse Abbau von Vorurteilen, direkter Kontakt Zielgruppe(n): Wem nützt die Maßnahme Politik, Einrichtungen, Kinder und Jugendliche Kurze Beschreibung der Maßnahme s.o. Einordnung/Kategorisierung: a) Prävention n Bewusstseinsbildung n Prägung von Einstellungen/Haltungen/Verhalten c) Strukturelle Maßnahmen n Information/Informationsfluss Welche Ressourcen müssen mobilisiert, geschaffen werden? Zeit dafür einplanen Wer (aus der Zielgruppe der Maßnahme) sollte in die Entscheidungsverfahren für diese Maßnahme wie eingebunden sein (AkteurInnen)? Politik, Einrichtungen Wer (aus der Zielgruppe der Maßnahme) sollte in die Umsetzung der Maßnahme wie eingebunden sein (AkteurInnen)? s.o. Welche Kommunikationsformen sollen angewendet werden (Verhandlungen, Schulungen, Beschlüsse, etc)? Gespräche, Einladungen Wer sind die TrägerInnen dieser Maßnahme? Stadtpolitik, Einrichtungen Zeitrahmen (kurz-/mittel-/langfristig/permanent) kurzfristig 8.3.2.2. Elternarbeit Maßnahme 1 Bezeichnung der Maßnahme Elternfrühstück od. Ähnliches in Kindergärten AG/Themenfeld AG 2 Kulturelle Rechte/Elternarbeit Maßnahme hinsichtlich Problem(e) zuwenig unmittelbarer Kontakt zu den Eltern und daher Versanden von Informationen, zuwenig Einbindung ausländischer Eltern Ziele, Ergebnisse persönliche Einbindung der Eltern betreffend Entscheidungen, Maßnahmen der Einrichtung; privater Austausch und (interkulturelle) Annäherung 138 Bericht 2010 Integrationsbüro Zielgruppe(n): Wem nützt die Maßnahme Eltern, Kinder, Kindergartenpersonal Kurze Beschreibung der Maßnahme integrativer, informeller Austausch (Good Practice: Kindergarten Scherzhausen); verbindlich für alle Kindergärten einführen Einordnung/Kategorisierung: a) Prävention nB ewusstseinsbildung nP rägung von Einstellungen/Haltungen/Verhalten b) Interventionen nS chaffung und Förderung von Angeboten nD urchführung von Projekten nS chaffung und Anwendung von Anreizen c) Strukturelle Maßnahmen n Information/Informationsfluss n I nstitutionalisierung Welche Ressourcen müssen mobilisiert, geschaffen werden? Personal Welche rechtliche Voraussetzungen müssen geschaffen werden, damit diese Maßnahme greifen kann (Förderrichtlinien, …)? Eventuell politische Beschlüsse Wer (aus der Zielgruppe der Maßnahme) sollte in die Entscheidungsverfahren für diese Maßnahme wie eingebunden sein (AkteurInnen)? Politik, Jugendamt/Kindergartenreferat, Kindergartenpersonal Wer (aus der Zielgruppe der Maßnahme) sollte in die Umsetzung der Maßnahme wie eingebunden sein (AkteurInnen)? Jugendamt/Kindergartenreferat, Kindergartenpersonal Welche Kommunikationsformen sollen angewendet werden (Verhandlungen, Schulungen, Beschlüsse, etc)? Schulungen durch Personal, das bereits in dieser Richtung arbeitet; Stadt soll eine Arbeitsgruppe einrichten, die erhebt, was man zur Durchführung braucht Wer sind die TrägerInnen dieser Maßnahme? Stadt/Kindergärten Zeitrahmen (kurz-/mittel-/langfristig/permanent) kurzfristig (Einrichtung der AG), mittelfristig (Umsetzung der Ergebnisse der AG) Maßnahme 2 Bezeichnung der Maßnahme Ausbau Rucksackprojekt AG/Themenfeld AG 2 Kulturelle Rechte/Elternarbeit Maßnahme hinsichtlich Problem(e) Flächendeckende Umsetzung Ziele, Ergebnisse Kinder, die zu sprachlichen Minderheiten gehören, sollen in der Anwendung ihre Muttersprache gestärkt und gefestigt werden. Mit dem Ziel (Deutsch) leichter zu erlernen. Menschenrechtsstadt Salzburg 139 Zielgruppe(n): Wem nützt die Maßnahme Kindergartenkinder mit nicht-deutscher Muttersprache und deren Eltern insb. den Rucksackmüttern (Stärkung des Selbstwertgefühls) Kurze Beschreibung der Maßnahme Die Eltern werden durch Elternbegleiterinnen mit Migrationshintergrund (d.s. die Rucksackmütter) in Aktivitäten eingeführt, die der allgemeinen und sprachlichen Entwicklung ihrer Kinder dienen. Einmal wöchentlich werden bestimmte Themen in der Kindergarteneinrichtung besprochen und diese zu Hause umgesetzt. Mithilfe des Programms sind die Eltern in der Lage die Sprachentwicklung ihrer Kinder zu verbessern bzw. zu fördern. Die Themen, die die Eltern zu Hause mit ihren Kindern besprechen, werden auch im Kindergarten behandelt, so dass die Kinder einen Bezug zu beiden Sprachen herstellen können. Einordnung/Kategorisierung: a) Prävention n Bewusstseinsbildung n Prägung von Einstellungen/Haltungen/Verhalten b) Interventionen n Schaffung und Förderung von Angeboten n Durchführung von Projekten c) Strukturelle Maßnahmen n Information/Informationsfluss n Institutionalisierung Welche Ressourcen müssen mobilisiert, geschaffen werden? Projektleiter, Räumlichkeiten, Arbeitsmaterialen, Pädagogen und motivierten Eltern, Entschädigung für die Elternbegleiterinnen. Welche rechtliche Voraussetzungen müssen geschaffen werden, damit diese Maßnahme greifen kann (Förderrichtlinien, …)? Wer (aus der Zielgruppe der Maßnahme) sollte in die Entscheidungsverfahren für diese Maßnahme wie eingebunden sein (Akteurinnen)? MitarbeiterIn des Integrationbüros der Stadt Salzburg, ProjektleiterIn, Eltern und PädagogInnen. Wer (aus der Zielgruppe der Maßnahme) sollte in die Umsetzung der Maßnahme wie eingebunden sein (AkteurInnen)? Alle Beteiligten inklusive Kinder Welche Kommunikationsformen sollen angewendet werden (Verhandlungen, Schulungen, Beschlüsse, etc)? Schulungen für die Elternbegleiterinnen Wer sind die TrägerInnen dieser Maßnahme? Stadt Salzburg Zeitrahmen (kurz-/mittel-/langfristig/ permanent) Ca. 8 Monate 140 Bericht 2010 Integrationsbüro 8.3.3. Kinder und Jugendliche in außerschulischer Bildung 8.3.3.1. Angebote für Jugendliche mit Behinderungen Maßnahme Bezeichnung der Maßnahme Verbesserte Integration behinderter Jugendlicher in außerschulische Bildungsangebote durch a) finanzielle Unterstützung bei baulichen Adaptierungen b) Anreiz durch zusätzliche Förderung (Anschubfinanzierung) neuer bzw. erweiterter Angebote AG/Themenfeld AG 4 Menschenrechte und Bildung/Jugendliche mit Behinderungen Kurze Beschreibung der Maßnahme a) Bauliche Maßnahmen b) Adaptierung bestehender Angebote, um behinderten Jugendlichen die gleichwertige Teilnahme an außerschulischen Bildungsangeboten zu ermöglichen (so weit möglich) c) Schaffung spezieller Bildungsangebote, die behinderte Jugendliche integrieren Ziele, Ergebnisse Integration bzw. gleichwertige Teilnahme an außerschulischen Bildungsangeboten für behinderte Jugendliche Zielgruppe(n): Wem nützt die Maßnahme behinderten Jugendlichen Begründung für Maßnahme (= Problem) Jugendliche mit Behinderungen haben – je nach Handicap – sehr unterschiedliche Bedürfnisse. Körperlich behinderte Jugendliche können oftmals wegen baulicher Barrieren nicht an Bildungsangeboten teilnehmen, weil Assistenzleistung fehlt oder weil die Angebote keine Rücksicht auf ihre Behinderung nehmen. Vergleichbares gilt für geistig behinderte Jugendliche. Einordnung/Kategorisierung: b) Interventionen nS chaffung und Förderung von Angeboten Welche Ressourcen müssen mobilisiert, geschaffen werden? Nötig sind finanzielle Ressourcen und die inhaltliche Unterstützung durch Experten Welche rechtliche Voraussetzungen müssen geschaffen werden, damit diese Maßnahme greifen kann (Förderricht linien, …)? Budget-Beschluss durch den Gemeinderat als Grundlage; Wer (aus der Zielgruppe der Maßnahme) sollte in die Entscheidungsverfahren für diese Maßnahme wie eingebunden sein (AkteurInnen)? VertreterInnen der Behinderten-Verbände Beratungsservice Barrierefrei (bauliche Maßnahmen); MA 3/00 (Förderung lt. GGO von baul. Maßnahmen) MA 2/00 (Förderung lt. GGO von Bildungsangeboten) Wer (aus der Zielgruppe der Maßnahme) sollte in die Umsetzung der Maßnahme wie eingebunden sein (AkteurInnen)? Anbieter von Jugendbildung Menschenrechtsstadt Salzburg 141 Welche Kommunikationsformen sollen angewendet werden (Verhandlungen, Schulungen, Beschlüsse, etc)? Ausschreibung der Fördermöglichkeiten Wer sind die TrägerInnen dieser Maßnahme? MA 3/00 (Förderung lt. GGO von baul. Maßnahmen) MA 2/00 (Förderung lt. GGO von Bildungsangeboten)Anbieter von Jugendbildung Zeitrahmen (kurz-/mittel-/langfristig/permanent) kurzfristig Indikatoren und Messgrößen für die Erreichung der Ziele/Ergebnisse: Zahlenmäßiger und qualitativer Nachweis von baulichen Maßnahmen Nachweis der TeilnehmerInnen-Zahlen Welche Annahmen/Risiken bestehen für die Erreichung der Ziele? Die Diversität von Behinderungen stellt ein Problem dar, da wahrscheinlich nicht alle Formen von Behinderungen bedacht werden können, bzw. bauliche Maßnahmen nicht vorgenommen werden können oder die Angebote der außerschulischen Jugendbildung trotz Bemühungen nicht für alle Jugendlichen zugänglich sein können. 8.3.3.2. Bildungsangebote für Jugendliche AsylwerberInnen Maßnahme Bezeichnung der Maßnahme Schaffung und Sicherung von Bildungsangeboten für jugendliche AsylwerberInnen AG/Themenfeld AG 4 Menschenrechte und Bildung/Jugendliche AsylwerberInnen Kurze Beschreibung der Maßnahme Die bereits bestehenden Kursangebote für jugendliche AsylwerberInnen zum formalen Schulabschluss sind eine wesentliche Integrationsmaßnahmen für diese besonders verletzliche Zielgruppe. Die bestehenden Angebote sollen seitens der Stadt Salzburg finanziell langfristig abgesichert sein, um eine kontinuierliche Arbeit zu ermöglichen. Ziele, Ergebnisse Langfristige Sicherung von Bildungsangeboten und formalen Bildungsabschlüssen für jugendliche AsylwerberInnen Zielgruppe(n): Wem nützt die Maßnahme Jugendliche AsylwerberInnen Begründung für Maßnahme (= Problem) Da sich jugendliche AsylwerberInnen in einer besonders prekären Situation befinden, ist die Schaffung von biografischen und sozialen Perspektiven durch Bildung ein wesentlicher Aspekt hinsichtlich Integration und Sicherheit für diese Zielgruppe 142 Bericht 2010 Integrationsbüro Einordnung/Kategorisierung: b) Interventionen Schaffung und Förderung von Angeboten Durchführung von Projekten Schaffung und Anwendung von Anreizen/Sanktionen c) Strukturelle Maßnahmen Politische Beschlüsse/Rechtsakte Information/Informationsfluss Institutionalisierung (Einrichtungen, Strukturen, etc) Welche Ressourcen müssen mobilisiert, geschaffen werden? Finanzielle Ressourcen Welche rechtliche Voraussetzungen müssen geschaffen werden, damit diese Maßnahme greifen kann (Förderrichtlinien, …)? Budget-Beschluss des Gemeinderats Wer (aus der Zielgruppe der Maßnahme) sollte in die Entscheidungsverfahren für diese Maßnahme wie eingebunden sein (AkteurInnen)? Bisher bereits in diesem Bereich tätige Organisationen: SOSClearinghouse, JUZ IGLU, Verein Einstieg Wer (aus der Zielgruppe der Maßnahme) sollte in die Umsetzung der Maßnahme wie eingebunden sein (AkteurInnen)? Bisher bereits in diesem Bereich tätige Organisationen: SOSClearinghouse, JUZ IGLU, Verein Einstieg Welche Kommunikationsformen sollen angewendet werden (Verhandlungen, Schulungen, Beschlüsse, etc)? Verhandlungen, Schulungen Wer sind die TrägerInnen dieser Maßnahme? Bisher bereits in diesem Bereich tätige Organisationen: SOSClearinghouse, JUZ IGLU, Verein Einstieg Zeitrahmen (kurz-/mittel-/langfristig/permanent) Langfristig Indikatoren und Messgrößen für die Erreichung der Ziele/Ergebnisse: Vereinbarung bezüglich einer langfristig abgesicherten Finanzierung der Schulungsmaßnahmen zwischen Stadt Salzburg und den Trägern Evaluierung Welche Annahmen/Risiken bestehen für die Erreichung der Ziele? Keine bzw. nicht ausreichende Finanzierung 8.3.3.3. Sprachkompetenz Maßnahme Bezeichnung der Maßnahme Sprachbarrieren abbauen AG/Themenfeld AG 4 Menschenrechte und Bildung/Sprachkompetenz Menschenrechtsstadt Salzburg 143 Kurze Beschreibung der Maßnahme Projekte, die den Erwerb der deutschen Sprache fördern, sind von der Stadt in besonderem Maß zu fördern. Ebenso ist die Bewusstseinsbildung bei den in Salzburg lebenden Personen mit Migrationshintergrund voranzutreiben, dass die Beherrschung der deutschen Sprache eine Schlüsselqualifikation darstellt. Ziele, Ergebnisse Zusätzliche Angebote zum Erlernen der deutschen Sprache werden geschaffen Zielgruppe(n): Wem nützt die Maßnahme Alle Jugendliche, die nicht ausreichend Deutsch gelernt haben, um an Bildungsangeboten teilzunehmen Begründung für Maßnahme (= Problem) Manche MigrantInnen haben – trotz Schulbesuchs in Österreich – keine gute Kenntnis der deutschen Sprache erworben, manche sind erst nach ihrer Schulpflicht in Österreich angekommen und haben daher (noch) nicht Deutsch gelernt. MigrantInnen, die sich fast ausschließlich in ihrem (groß)familiären Umfeld bewegen, benötigen die deutsche Sprache in ihrem Alltag nicht und verlernen sie daher wieder. Durch mangelnde Kenntnisse der deutschen Sprache wird die Teilhabe an außerschulischen Bildungsangeboten zusätzlich erschwert. Erstens ist die Informationserschließung und die Schaffung eines Überblicks über die Fülle des vorhandenen Angebots extrem schwierig und die tatsächliche Teilnahme an Bildungsangeboten oft unmöglich, wenn die Schlüsselqualifikation „Deutsch sprechen“ fehlt. Einordnung/Kategorisierung: a) Prävention n Bewusstseinsbildung n Prägung von Einstellungen/Haltungen/Verhalten b) Interventionen n Schaffung und Förderung von Angeboten n Durchführung von Projekten n Schaffung und Anwendung von Anreizen/Sanktionen c) Strukturelle Maßnahmen n Politische Beschlüsse/Rechtsakte n Information/Informationsfluss n Institutionalisierung (Einrichtungen, Strukturen, etc) Welche Ressourcen müssen mobilisiert, geschaffen werden? Finanzielle Projekte, die Spracherwerb kombinieren mit anderen Bildungsinhalten sind zu entwickeln Welche rechtliche Voraussetzungen müssen geschaffen werden, damit diese Maßnahme greifen kann (Förderrichtlinien, …)? Budget-Beschluss Wer (aus der Zielgruppe der Maßnahme) sollte in die Entscheidungsverfahren für diese Maßnahme wie eingebunden sein (AkteurInnen)? Integrationsbeauftragte Wer (aus der Zielgruppe der Maßnahme) sollte in die Umsetzung der Maßnahme wie eingebunden sein (AkteurInnen)? Alle Organisationen, die entsprechende Angebote legen und Förderungen von der Stadt Salzburg erhalten 144 Bericht 2010 Integrationsbüro Welche Kommunikationsformen sollen angewendet werden (Verhandlungen, Schulungen, Beschlüsse, etc)? Förderansuchen Wer sind die TrägerInnen dieser Maßnahme? Ressort/Gemeinderat Integrationsbeauftragte oder MA 2/00 Zeitrahmen (kurz-/mittel-/langfristig/permanent) mittelfristig Indikatoren und Messgrößen für die Erreichung der Ziele/Ergebnisse: Welche Annahmen/Risiken bestehen für die Erreichung der Ziele? Zusätzliche Angebote werden geschaffen Finanzierung nicht ausreichend möglich 8.3.3.4. Bildungsangebote für Jugendliche in den Stadtteilen Maßnahme Bezeichnung der Maßnahme Schaffung von niederschwelligen Bildungsangeboten für Jugendliche in den Stadtteilen AG/Themenfeld AG 4 Menschenrechte und Bildung/Jugendliche in den Stadt teilen Ziele, Ergebnisse Einrichtung von niederschwelligen Angeboten in den Stadtteilen für jeweils spezifische besonders verletzliche Zielgruppen. Erreichung von Jugendlichen, welche mit bisherigen Bildungsangeboten nicht erreicht werden konnten. Zielgruppe(n): Wem nützt die Maßnahme Jugendliche aus bildungsfernen Milieus, welche durch bisher bestehende (zu hochschwellige) Bildungsangebote nicht erreicht werden können Begründung für Maßnahme (= Problem) Stadtteilarbeit hat u.a. den besonderen Aspekt, dass sie einen genauen Überblick über Jugendgruppen bzw. besonders verletzliche Gruppen erhält. Vor dem Hintergrund dieser Informationen und Erfahrungen können spezifische, niederschwellige Angebote entwickelt werden, mit denen sonst schwer erreichbare Jugendliche angesprochen werden können. Einordnung/Kategorisierung: b) Interventionen nS chaffung und Förderung von Angeboten nD urchführung von Projekten nS chaffung und Anwendung von Anreizen/Sanktionen c) Strukturelle Maßnahmen nP olitische Beschlüsse/Rechtsakte n Information/Informationsfluss n I nstitutionalisierung (Einrichtungen, Strukturen, etc) Welche Ressourcen müssen mobilisiert, geschaffen werden? Arbeitsgruppen in den Stadtteilen Finanzierung zusätzlicher Projekte Menschenrechtsstadt Salzburg 145 Welche rechtliche Voraussetzungen müssen geschaffen werden, damit diese Maßnahme greifen kann (Förderrichtlinien, …)? Budget-Beschluss Wer (aus der Zielgruppe der Maßnahme) sollte in die Entscheidungsverfahren für diese Maßnahme wie eingebunden sein (AkteurInnen)? Bestehende Organisationen mit Bildungsangeboten für Jugendliche im weiteren Sinne in den Stadtteilen Wer (aus der Zielgruppe der Maßnahme) sollte in die Umsetzung der Maßnahme wie eingebunden sein (AkteurInnen)? Bestehende Organisationen mit Bildungsangeboten für Jugendliche im weiteren Sinne in den Stadtteilen Welche Kommunikationsformen sollen angewendet werden (Verhandlungen, Schulungen, Beschlüsse, etc)? Arbeitsgruppen Wer sind die TrägerInnen dieser Maßnahme? Bestehende Organisationen mit Bildungsangeboten für Jugendliche im weiteren Sinne in den Stadtteilen Zeitrahmen (kurz-/mittel-/langfristig/permanent) Arbeitsgruppen kurzfristig Einrichtung und Etablierung neuer Angebote mittel- und langfristig Indikatoren und Messgrößen für die Erreichung der Ziele/Ergebnisse: Entwicklung und Etablierung neuer, spezifischer Angebote, welche auf spezifische Zielgruppen in den Stadtteilen abgestimmt sind Welche Annahmen/Risiken bestehen für die Erreichung der Ziele? Finanzierung nicht ausreichend möglich 8.3.3.5. D atenlage zu Angebot und Bedarf an außerschulischen Bildungsangeboten in der Stadt Salzburg Maßnahme Bezeichnung der Maßnahme Erhebung des aktuellen Angebots sowie des Bedarfs an außerschulischen Bildungsangeboten für besonders verletzliche Zielgruppen in der Stadt Salzburg AG/Themenfeld AG 4 Menschenrechte und Bildung/Datenlage zu außerschulischen Bildungsangeboten Kurze Beschreibung der Maßnahme Die in der AG erhobenen bereits bestehenden vielfältigen Bildungsangebote in der Stadt Salzburg sollen systematisch erhoben werden, um die gezielte Bewerbung weiter zu verbessern. Dabei soll etwaiger Bedarf an weiteren im Sinne der Charta relevanten Angeboten erhoben werden, um gezielt Angebote für besonders sensible Zielgruppen entwickeln zu können (Pilotprojekte). Ziele, Ergebnisse Einen systematischen Überblick über das Angebot und den Bedarf an außerschulischen Bildungsangeboten gewinnen, welcher als Grundlage für die Unterstützung bestehender sowie die Entwicklung weiterer Angebote im Sinne der Charta dient 146 Bericht 2010 Integrationsbüro Zielgruppe(n): Wem nützt die Maßnahme Alle mit der Planung, Finanzierung und Durchführung von Bildungsangeboten betrauten Personen und Institutionen in der Stadt Salzburg Begründung für Maßnahme (= Problem) Die lückenhafte Datenlage zu Angebot und Bedarf an außerschulischen Bildungsangeboten in der Stadt Salzburg hat zur Folge, dass eine im Sinne der Charta zielgerichtete Förderung und Weiterentwicklung von Angeboten erschwert wird Einordnung/Kategorisierung: b) Interventionen nS chaffung und Förderung von Angeboten nD urchführung von Projekten nS chaffung und Anwendung von Anreizen/Sanktionen c) Strukturelle Maßnahmen nP olitische Beschlüsse/Rechtsakte n Information/Informationsfluss n I nstitutionalisierung (Einrichtungen, Strukturen, etc) Welche Ressourcen müssen mobilisiert, geschaffen werden? Finanzierung zur Beauftragung einer Studie (durch externe Experten) Welche rechtliche Voraussetzungen müssen geschaffen werden, damit diese Maßnahme greifen kann (Förderrichtlinien, …)? Budget-Beschluss Wer (aus der Zielgruppe der Maßnahme) sollte in die Entscheidungsverfahren für diese Maßnahme wie eingebunden sein (AkteurInnen)? Vereine, die in der Stadt Salzburg in der außerschulischen Bildungsarbeit mit Jugendlichen tätig sind Wer (aus der Zielgruppe der Maßnahme) sollte in die Umsetzung der Maßnahme wie eingebunden sein (AkteurInnen)? Vereine, die in der Stadt Salzburg in der außerschulischen Bildungsarbeit mit Jugendlichen tätig sind Welche Kommunikationsformen sollen angewendet werden (Verhandlungen, Schulungen, Beschlüsse, etc)? Empirische Untersuchung/Angebot-Bedarf-Erhebung Wer sind die TrägerInnen dieser Maßnahme? MA 2/00 Kultur und Schule Zeitrahmen (kurz-/mittel-/langfristig/permanent) Erhebung kurzfristig Planung langfristig Indikatoren und Messgrößen für die Erreichung der Ziele/Ergebnisse: Vorliegen einer systematischen Datengrundlage: 1. Katalog über bestehende Angebote, der zur gezielten Bewerbung bestehender Angebote verwendet werden kann aus dem und 2. weitere gezielte Bildungsmaßnahmen entwickelt werden Welche Annahmen/Risiken bestehen für die Erreichung der Ziele? Finanzierung (derzeit) nicht möglich Menschenrechtsstadt Salzburg 147 8.3.3.6. Information über Naturschutz und Verständnis für Natur Maßnahme Bezeichnung der Maßnahme Informationsdefizit hinsichtlich Naturschutz abbauen AG/Themenfeld AG 4 Menschenrechte und Bildung/Naturschutz und Verständnis für Natur Kurze Beschreibung der Maßnahme Die Stadt Salzburg unterstützt vermehrt Projekte, die das Naturund Umweltbewusstsein bei Kindern und Jugendlichen stärken Ziele, Ergebnisse Zusätzliche Angebote schaffen Zielgruppe(n): Wem nützt die Maßnahme Kinder aus bildungsfernen Milieus, Kinder aus dicht verbauten Stadtteilen, die Naturraum nicht einfach erleben können, Kinder aus Herkunftsfamilien, in denen Naturschutz traditionell keine (große) Bedeutung hat, Kinder aus sozial schlecht gestellten Familien Begründung für Maßnahme (= Problem) Ob Naturschutz in der Familie ein Thema ist und gelebt wird, ist oftmals eine Frage des Lebensumfelds (Erlebbarkeit von Natur), der Bildung (Wissen und Bewusstsein um die Verletzlichkeit von Natur) und der finanziellen Möglichkeiten (z.B. biologische Lebensmittel kaufen können, die teurer sind oder Glasflaschen anstelle von PET-Flaschen etc.); Naturschutz ist oftmals ein Thema für Menschen, deren Leben durch die Abwesenheit von existenziellen Problemen gekennzeichnet ist – wer mit dem Geld, das zur Verfügung steht, kaum über die Runden kommt, hat oftmals nicht die Energie sich z.B. mit dem eingeschränkten Lebensraum des Bibers in der Stadt zu beschäftigen. Eine mangelnde Sensibilität von Kindern für das Thema Umwelt und Umweltschutz führt aber zu Handlungsweisen, wie etwa Umweltverschmutzung, Nicht-Trennen von Müll, achtloser Umgang mit Lebewesen, denen nur durch Information und Vorbildwirkung entgegengewirkt werden kann. Einordnung/Kategorisierung: a) Prävention n Bewusstseinsbildung n Prägung von Einstellungen/Haltungen/Verhalten b) Interventionen n Schaffung und Förderung von Angeboten n Durchführung von Projekten n Schaffung und Anwendung von Anreizen/Sanktionen Welche Ressourcen müssen mobilisiert, geschaffen werden? Finanzielle Projekte, die das Naturbewusstsein stärken, sind auszubauen Welche rechtliche Voraussetzungen müssen geschaffen werden, damit diese Maßnahme greifen kann (Förderrichtlinien, …)? Budget-Beschluss Wer (aus der Zielgruppe der Maßnahme) sollte in die Entscheidungsverfahren für diese Maßnahme wie eingebunden sein (AkteurInnen)? Anbietende Organisationen (wie Lernwerkstatt für Natur und Umwelt, Haus der Natur,…) 148 Bericht 2010 Integrationsbüro Wer (aus der Zielgruppe der Maßnahme) sollte in die Umsetzung der Maßnahme wie eingebunden sein (AkteurInnen)? Alle Organisationen, die entsprechende Angebote legen und Förderungen von der Stadt Salzburg erhalten Welche Kommunikationsformen sollen angewendet werden (Verhandlungen, Schulungen, Beschlüsse, etc)? Förderansuchen Wer sind die TrägerInnen dieser Maßnahme? Ressort/Gemeinderat MA 2/00 oder MA 1/00 Umweltschutzkoordinator Zeitrahmen (kurz-/mittel-/langfristig/permanent) mittelfristig Indikatoren und Messgrößen für die Erreichung der Ziele/Ergebnisse Welche Annahmen/Risiken bestehen für die Erreichung der Ziele? Zusätzliche Angebote werden geschaffen Finanzierung nicht ausreichend möglich 8.4. Öffentlicher Raum 8.4.1. Räumlichkeiten und Freiräume Maßnahme 1 Bezeichnung der Maßnahme Einbindung von Betroffenen (Kinder, Jugendliche, Anrainer, Sozialarbeiter…) bei der Planung von Räumen/ Plätzen (Good Practice: Gartenamt bindet ein, Jugendspielplatz Kendlerstrasse) AG/Themenfeld AG 2 Kulturelle Rechte/Räumlichkeiten und Freiräume Maßnahme hinsichtlich Problem(e) mangelnde Einbindung und dadurch fehlende Akzeptanz Ziele, Ergebnisse (verstärkte) Einbeziehung von Kindern und Jugendlichen bei der Planung öffentlichen Raums (z.B. Bahnhofsvorplatz: „Käfig“ für Sportaktivitäten; Park in der Struberkaserne, Neugestaltung Stadtpark Lehen, Neugestaltung Spielplatz Interspar Lehen; Gelände Stadion/Klessheim…) Zielgruppe(n): Wem nützt die Maßnahme Kindern, Jugendlichen; Stadtbevölkerung Kurze Beschreibung der Maßnahme s.o. Menschenrechtsstadt Salzburg 149 Einordnung/Kategorisierung: a) Prävention n Bewusstseinsbildung n Prägung von Einstellungen/Haltungen/Verhalten b) Interventionen n Schaffung und Förderung von Angeboten n Durchführung von Projekten n Schaffung und Anwendung von Anreizen/Sanktionen c) Strukturelle Maßnahmen n Politische Beschlüsse/Rechtsakte n Information/Informationsfluss n Institutionalisierung (Einrichtungen, Strukturen, etc) Welche Ressourcen müssen mobilisiert, geschaffen werden? personelle Begleitung der Maßnahme Welche rechtliche Voraussetzungen müssen geschaffen werden, damit diese Maßnahme greifen kann (Förderrichtlinien, …)? Wer (aus der Zielgruppe der Maßnahme) sollte in die Entscheidungsverfahren für diese Maßnahme wie eingebunden sein (AkteurInnen)? Politik, Verwaltung, AnrainerInnen, NutzerInnen Wer (aus der Zielgruppe der Maßnahme) sollte in die Umsetzung der Maßnahme wie eingebunden sein (AkteurInnen)? Verwaltung, NutzerInnen Welche Kommunikationsformen sollen angewendet werden (Verhandlungen, Schulungen, Beschlüsse, etc)? Verhandlungen, Beschlüsse Wer sind die TrägerInnen dieser Maßnahme? Stadt Zeitrahmen (kurz-/mittel-/langfristig/permanent) kurzfristig bei Planungen Maßnahme 2 Bezeichnung der Maßnahme Öffnung von Parks, Grünflächen in den Sommermonaten nach Apothekerplanprinzip (rotierendes Prinzip) für zwanglose Jugendtreffen und flexible Aktivitäten (Open Air-Kino, Open Stage, Workshops, Speakers Corner, Picknick, Sportaktivitäten, Musizieren, Theater, Kleinkunst…). Alles in einem vorgegebenen Rahmen, je nach Lage der Örtlichkeit (zeitlich, Lautstärke…) AG/Themenfeld AG 2 Kulturelle Rechte/Räumlichkeiten und Freiräume Maßnahme hinsichtlich Problem(e) zu wenig Möglichkeiten, den öffentlichen Raum aktiv zu nutzen Ziele, Ergebnisse Abbau kultureller und sozialer Vorbehalte und Berührungsängste; Generationen übergreifend (wie z.B. am Abenteuerspielplatz in Großgmain) 150 Bericht 2010 Integrationsbüro Zielgruppe(n): Wem nützt die Maßnahme Familien, Kinder, Jugendliche; Bewohnergruppen, AnrainerInnen Kurze Beschreibung der Maßnahme s.o. Einordnung/Kategorisierung: a) Prävention nB ewusstseinsbildung nP rägung von Einstellungen/Haltungen/Verhalten b) Interventionen nS chaffung und Förderung von Angeboten nD urchführung von Projekten nS chaffung und Anwendung von Anreizen/Sanktionen c) Strukturelle Maßnahmen nP olitische Beschlüsse/Rechtsakte n Information/Informationsfluss n I nstitutionalisierung (Einrichtungen, Strukturen, etc) Welche Ressourcen müssen mobilisiert, geschaffen werden? Ressourcen vorhanden Welche rechtliche Voraussetzungen müssen geschaffen werden, damit diese Maßnahme greifen kann (Förderrichtlinien, …)? sämtliche erforderlichen Genehmigungen Wer (aus der Zielgruppe der Maßnahme) sollte in die Entscheidungsverfahren für diese Maßnahme wie eingebunden sein (AkteurInnen)? Politik, Verwaltung Wer (aus der Zielgruppe der Maßnahme) sollte in die Umsetzung der Maßnahme wie eingebunden sein (AkteurInnen)? Verwaltung, Einrichtungen Welche Kommunikationsformen sollen angewendet werden (Verhandlungen, Schulungen, Beschlüsse, etc)? Informationsveranstaltungen, Anrainerversammlungen Wer sind die TrägerInnen dieser Maßnahme? Stadt Zeitrahmen (kurz-/mittel-/langfristig/permanent) ab folgendem Sommer Maßnahme 3a Bezeichnung der Maßnahme öffentlicher Raum ohne Konsumzwang an (sozial) sensiblen Orten (Bahnhof, Stadtteile mit vielen Jugendlichen mit Migrationshintergrund…) AG/Themenfeld AG 2 Kulturelle Rechte/Räumlichkeiten und Freiräume Maßnahme hinsichtlich Problem(e) Nutzung und Schaffung von Räumen, die von der Zielgruppe angenommen werden Ziele, Ergebnisse Ausbau betreuter Plätze für Kinder und Jugendliche in allen Stadtteilen und im Zentralraum, insbesondere auch am Wochenende und Abend Menschenrechtsstadt Salzburg 151 Zielgruppe(n): Wem nützt die Maßnahme Kinder, Jugendliche; Stadtbevölkerung Kurze Beschreibung der Maßnahme großteils von der Stadt subventionierte/finanzierte Einrichtungen sollen kostengünstig oder kostenfrei Räumlichkeiten für durch Jugendeinrichtungen betreute Aktivitäten zur Verfügung stellen (in Schulen wäre festzustellen, in welchem Ausmaß eine Erweiterung des bereits bestehenden Angebots möglich ist bzw. welche zusätzlichen Ressourcen dafür nötig wären) Einordnung/Kategorisierung: b) Interventionen Schaffung und Förderung von Angeboten Durchführung von Projekten Schaffung und Anwendung von Anreizen/Sanktionen c) Strukturelle Maßnahmen Politische Beschlüsse/Rechtsakte Information/Informationsfluss Institutionalisierung (Einrichtungen, Strukturen, etc) Welche Ressourcen müssen mobilisiert, geschaffen werden? städtische Stelle für Mehrfachbenutzung von Räumlichkeiten Welche rechtliche Voraussetzungen müssen geschaffen werden, damit diese Maßnahme greifen kann (Förderrichtlinien, …)? politische Beschlüsse Wer (aus der Zielgruppe der Maßnahme) sollte in die Entscheidungsverfahren für diese Maßnahme wie eingebunden sein (AkteurInnen)? Stadt, kulturelle und soziale Einrichtungen, die von der Stadt maßgeblich subventioniert oder finanziert werden Wer (aus der Zielgruppe der Maßnahme) sollte in die Umsetzung der Maßnahme wie eingebunden sein (AkteurInnen)? Stadt, kulturelle und soziale Einrichtungen, die von der Stadt maßgeblich subventioniert oder finanziert werden Welche Kommunikationsformen sollen angewendet werden (Verhandlungen, Schulungen, Beschlüsse, etc)? Erhebungen, Verhandlungen, Beschlüsse Wer sind die TrägerInnen dieser Maßnahme? Stadt, Einrichtungen Zeitrahmen (kurz-/mittel-/langfristig/permanent) mittel-, langfristig (ev. schrittweise Umsetzung) Maßnahme 3b Bezeichnung der Maßnahme Freiräume erschließen für eigenständige kreative Betätigungen AG/Themenfeld AG 4 Menschenrechte und Bildung/Räumlichkeiten und Freiräume Kurze Beschreibung der Maßnahme Auf Basis einer Bedarfserhebung soll der Ausbau von Kreativitätsprogrammen finanziell und organisatorisch unterstützt werden. Dafür sollen Räume, die im Einflussbereich der Stadt Salzburg stehen, für Jugendliche zugänglich gemacht werden. 152 Bericht 2010 Integrationsbüro Ziele, Ergebnisse Räume stehen Jugendlichen kostenlos zur Verfügung für eigenständige kreative Betätigungen Zielgruppe(n): Wem nützt die Maßnahme Interessierten Jugendlichen Begründung für Maßnahme (= Problem) Das Wohnumfeld und eventuell auch die tendenziell kreativitätsfeindliche Atmosphäre im näheren Umfeld verunmöglicht es Jugendlichen, sich in unterschiedlichen Bereichen kreativ zu betätigen und ihre Kenntnisse und ihr Wissen zu erweitern oder auch den Austausch mit Gleichgesinnten zu pflegen. Dabei eröffnet sich gerade durch die Erweiterung der eigenen Fertigkeiten u.a. im künstlerischen Bereich Jugendlichen ein neues (Selbst)Bewusstein und die Lust am Lernen, beides fundamental wichtig für die Bewältigung der Anforderungen in Beruf und Leben. Zur Kreativität angeleitet zu werden, kann vor allem Jugendlichen aus einem bildungsfernen Milieu neue Möglichkeiten eröffnen, die sie sonst weder durch den Schulbesuch noch durch das Elternhaus kennen lernen würden. Einordnung/Kategorisierung: b) Interventionen Schaffung und Förderung von Angeboten Welche rechtliche Voraussetzungen müssen geschaffen werden, damit diese Maßnahme greifen kann (Förderrichtlinien, …)? Budget-Beschluss durch den Gemeinderat als Grundlage; Ev. Mietverträge, Förderung oder Leistungsabgeltung für Aufsichtspersonen bzw. –vereine Welche Kommunikationsformen sollen angewendet werden (Verhandlungen, Schulungen, Beschlüsse, etc)? Ein gemeinsames Konzept wird durch interessierte Anbieter und die MA 2/00 erarbeitet auf Basis der (extern erstellten) Bedarfserhebung Wer sind die TrägerInnen dieser Maßnahme? Ressort MA 2/00 – Kultur und Schule (als Fördergeberin) bzw. MD/02 Personalamt Jugendkoordinator Interessierte Anbieter (z.B. Verein Spektrum) Zeitrahmen (kurz-/mittel-/langfristig/permanent) mittelfristig Indikatoren und Messgrößen für die Erreichung der Ziele/Ergebnisse Es gibt nach Umsetzung der Maßnahme mehr zur Verfügung stehende Räume als jetzt Welche Annahmen/Risiken bestehen für die Erreichung der Ziele? Die Aktivitäten müssen aus organisatorischen und rechtlichen Gründen betreut werden; diese Aktivitäten müssen koordiniert sein, da eine Zur-Verfügung-Stellung von Räumen an Einzelpersonen aus ökonomischer Sicht nicht verwirklichbar ist. Maßnahme 4 Bezeichnung der Maßnahme Ausbau der mobilen Sozial- und Kulturarbeit AG/Themenfeld AG 2 Kulturelle Rechte/Räumlichkeiten und Freiräume Maßnahme hinsichtlich Problem(e) Ängste der Bevölkerung und der Einrichtungen betreffend Ausschreitungen bei Öffnung von (Frei)Räumen Menschenrechtsstadt Salzburg 153 Ziele, Ergebnisse Abbau kultureller und sozialer Probleme Zielgruppe(n): Wem nützt die Maßnahme Kinder, Jugendliche; Bewohnergruppen, AnrainerInnen Kurze Beschreibung der Maßnahme interkulturelle und intersoziale Vermittlungsfunktion; Informa tion zu (kulturellen) Angeboten für Kinder-, Jugendliche Einordnung/Kategorisierung: a) Prävention n Bewusstseinsbildung n Prägung von Einstellungen/Haltungen/Verhalten b) Interventionen n Schaffung und Förderung von Angeboten n Durchführung von Projekten n Schaffung und Anwendung von Anreizen/Sanktionen c) Strukturelle Maßnahmen n Politische Beschlüsse/Rechtsakte n Information/Informationsfluss n Institutionalisierung (Einrichtungen, Strukturen, etc) Welche Ressourcen müssen mobilisiert, geschaffen werden? Personalausbau, Aus- bzw. Weiterbildung Welche rechtliche Voraussetzungen müssen geschaffen werden, damit diese Maßnahme greifen kann (Förderrichtlinien, …)? Wer (aus der Zielgruppe der Maßnahme) sollte in die Entscheidungsverfahren für diese Maßnahme wie eingebunden sein (AkteurInnen)? Politik, Verwaltung, Einrichtungen Wer (aus der Zielgruppe der Maßnahme) sollte in die Umsetzung der Maßnahme wie eingebunden sein (AkteurInnen)? Verwaltung, Einrichtungen Welche Kommunikationsformen sollen angewendet werden (Verhandlungen, Schulungen, Beschlüsse, etc)? Erhebungen, Verhandlungen, Beschlüsse Wer sind die TrägerInnen dieser Maßnahme? Stadt, Einrichtungen Zeitrahmen (kurz-/mittel-/langfristig/permanent) mittelfristig Maßnahme 5 Bezeichnung der Maßnahme Zugang zu öffentlichen Räumen erleichtern/öffentliche Gebäude AG/Themenfeld AG 4 Menschenrechte und Bildung/Räumlichkeiten und Freiräume 154 Bericht 2010 Integrationsbüro Kurze Beschreibung der Maßnahme Erarbeitung eines Konzepts, wie die zuständigen Stellen in der Stadtverwaltung und/oder externe Anbieter bei der tatsächlichen Erschließung von öffentlichen Räumen Hilfestellung bekommen können. Die Information, welche Räume zur Verfügung stehen und welche Wege für die Genehmigung der Nutzung beschritten werden, ist zwar vorhanden (siehe Broschüre Event-Manager und Internetportal (u.a. http://www.stadt-salzburg.at/internet/ themen/bildung_forschung/t2_89749/t2_167504/t2_167507/ t2_84701/t2_84737/p2_36043.htm), eine Verbesserung ist aber zu überlegen, da das Informationsniveau sehr niedrig zu sein scheint. Ziele, Ergebnisse Die Information, wie Räumlichkeiten den Anbietern von JugendBildungsangeboten zur Verfügung mit einem Minimum an organisatorischem Aufwand stehen können, wird verbessert. Zielgruppe(n): Wem nützt die Maßnahme Interessierten Jugendlichen, Vereinen mit Bildungsangeboten Begründung für Maßnahme (= Problem) Bildungseinrichtungen benötigen Platz, um ihre Angebote möglichst dezentral und niederschwellig anbieten zu können. Dies gilt für geschlossene Räume (wie Schulen, Turnhallen und Kindergärten) ebenso wie für öffentliche Plätze. Die daraus entstehenden Kosten werden für die Anbieter oftmals als zu hoch empfunden, da sie besonders bei der Zielgruppe der Jugendlichen keine oder nur eine sehr geringe Selbstbeteiligung einfordern können. Die Informationen über vorhandene Räumlichkeiten, und zu welchem Preis sie zur Verfügung stehen, sind oft nur spärlich vorhanden. Die Genehmigungsverfahren für die Nutzung öffentlicher Plätze wirken oft kompliziert und langwierig und daher wird gelegentlich versucht, ohne Bewilligung auszukommen oder ein Projekt aus Scheu vor den Hürden nicht umgesetzt. (Anmerkung: die Bestimmung, dass für unentgeltliche außerschulische Bildungsangebote für Kinder bis 15 Jahren die Nutzung von Klassenräumen unentgeltlich erfolgt, war auch im Arbeitskreis bei den Profis nicht bekannt.) Einordnung/Kategorisierung: c) Strukturelle Maßnahmen n Information/Informationsfluss Welche Ressourcen müssen mobilisiert, geschaffen werden? Information über zur Verfügung stehende Ressourcen und nötige Genehmigungsschritte wird verbessert; Wer (aus der Zielgruppe der Maßnahme) sollte in die Entscheidungsverfahren für diese Maßnahme wie eingebunden sein (AkteurInnen)? MA 2/02 – Schulamt (als Verwalterin der Schulgebäude) MA 08/04 - Grundamt MA 2/00 – Kultur und Schule Jugendkoordinator MD/05 – Informationszentrum MA 3/02 – Jugendamt Wer (aus der Zielgruppe der Maßnahme) sollte in die Umsetzung der Maßnahme wie eingebunden sein (AkteurInnen)? Interessierte Anbieter von außerschulischer Bildung Welche Kommunikationsformen sollen angewendet werden (Verhandlungen, Schulungen, Beschlüsse, etc)? Information; Menschenrechtsstadt Salzburg 155 Wer sind die TrägerInnen dieser Maßnahme? MD/04, MA 2/00, MA 2/02; MA 8/04 Zeitrahmen (kurz-/mittel-/langfristig/permanent) mittelfristig Indikatoren und Messgrößen für die Erreichung der Ziele/Ergebnisse: Aufzeichnungen, welche Räume ab Stichtag zusätzlich von Anbietern von außerschulischen Jugendangeboten genutzt werden konnten Welche Annahmen/Risiken bestehen für die Erreichung der Ziele? Geeignete Räumlichkeiten (z.B. Schulräume und Turnhallen) stehen weit weniger zur Verfügung als vermutet. Zum Beispiel gibt es derzeit an 25 von 37 städtischen Schulen eine Nachmittagsbetreuung (Ganztagesschule), auch die Turnsäle sind sehr stark ausgelastet, so dass es kaum freie Kapazitäten gibt. Eine Nutzung der Schulen an Wochenenden wäre nur mit einem stark erhöhten Einsatz an finanziellen Mitteln zu erreichen (z.B. Abgeltung der zusätzlich nötigen Hausmeisterleistung, Rufbereitschaft, Schlüsseldienst, Reinigung etc.). Kindergärten sind aufgrund ihrer Einrichtung kaum nutzbar. Die hygienischen Vorschriften sind in Schulen, Kindergärten und Horten sehr streng. 8.4.2. Diskriminierungsfreie Werbung Maßnahmen 1 und 2 Bezeichnung der Maßnahme Diskriminierungsfreie Werbung AG/Themenfeld AG 1 Bürgerliche und politische Rechte/Information im öffentlichen Raum Maßnahme hinsichtlich Problemen Diskriminierende und sexistische Werbung ist bedauerlicherweise allgegenwärtig und wird häufig gar nicht mehr wahrgenommen. Die Bandbreite reicht von der Zementierung einer Geschlechterhierarchie bis hin zu ausländerfeindlichen Werbebotschaften (u.a. in der Wahlwerbung). Die kommunalen Handlungsspielräume sind begrenzt. Um wirksam gegen diskriminierende und sexistische Werbung vorgehen zu können, sind bundesgesetzliche Regelung notwendig. Bis es hier zu konkreten Beschlüssen kommt, muss immer wieder auf sexistische und diskriminierende Werbung aufmerksam gemacht werden und müssen alle Handlungsspielräume genutzt werden. 156 Bericht 2010 Integrationsbüro Ziele, Ergebnisse Ausgrenzung, Ausschluss und rassistische Werbung sind sowohl im Verwaltungshandeln als auch als politisches Programm ausgeschlossen. Die Einhaltung dieser Festlegung wird durch den Runden Tisch Menschenrechte überprüft, der in den entsprechenden Fällen die geeigneten Maßnahmen ergreift oder initiiert. Die Stadt Salzburg verpflichtet sich, bei Werbung jeglicher Art in allen Bereichen Werbung zu unterlassen, die mittelbar oder unmittelbar diskriminiert oder Diskriminierung fördert, insbesondere aus Gründen des Geschlechts, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der genetischen Merkmale, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, der politischen oder sonstigen Anschauung, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, der Staatsbürgerschaft, des Vermögens, der Geburt, einer Behinderung, des Alters, der sexuellen Orientierung oder sonstiger Gründe. Zielgruppe(n): Wem nützt die Maßnahme nA llen verletzlichen Zielgruppen nA llen BürgerInnen der Stadt Salzburg durch die Stärkung eines „gewaltfreien“ Zusammenlebens Kurze Beschreibung der Maßnahme n Selbstverpflichtung der Stadt Salzburg auf Unterlassung und Verfolgung diskriminierender und sexistischer Werbung durch einen Beschluss des Salzburger Gemeinderats nE rstellung eines Kriterien- und Richtlinienkatalogs zur Bewertung diskriminierender und sexistischer Werbung n Ersuchen der Stadt Salzburg an Werbefirmen (Außenwerbung) zur Erweiterung der AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) hinsichtlich keiner Annahme von Werbeaufträgen mit diskriminierenden und sexistischen Inhalten nB eauftragung des Runden Tisches Menschenrechte mit der Beobachtung städtischer Werbung n I nitiative zur Schaffung eines gesetzlichen Verbots diskriminierender Werbung über den Österreichischen Städtebund (Frauenausschuss) Einordnung/Kategorisieren Strukturelle Maßnahme Welche Ressourcen müssen mobilisiert, geschaffen werden? nS chulungsmaßnahme für ÖffentlichkeitsarbeiterInnen der Stadtverwaltung und Mitgliedern des Runden Tisches Menschenrechte zu Kriterien diskriminierender Werbung – rund 2.000 Euro Welche rechtliche Voraussetzungen müssen geschaffen werden, damit diese Maßnahme greifen kann (Förderrichtlinien, …)? nB eschluss im Salzburger Gemeinderat Wer (aus der Zielgruppe der Maßnahme) sollte in die Entscheidungsverfahren für diese Maßnahme wie eingebunden sein (AkteurInnen)? nM itarbeiterInnen des BeauftragtenCenters nV ertreterInnen der Politik nV ertreterInnen der NGOs Wer (aus der Zielgruppe der Maßnahme) sollte in die Umsetzung der Maßnahme wie eingebunden sein (AkteurInnen)? nM itarbeiterInnen des BeauftragtenCenters nV ertreterInnen der NGOs nV ertreterInnen der Politik nR under Tisch Menschenrechte Menschenrechtsstadt Salzburg 157 Wer sind die TrägerInnen dieser Maßnahme? MitarbeiterInnen des BeauftragtenCenters Zeitrahmen (kurz-/mittel-/langfristig/permanent) Mittelfristig Indikatoren und Messgrößen für die Erreichung der Ziele/Ergebnisse: Politische Beschlussfassung Beauftragung des Runden Tischs Menschenrechte 8.5. Strukturelle Verankerung der Menschenrechtsarbeit Maßnahme 1 Bezeichnung der Maßnahme Einrichtung: Runder Tisch Menschenrechte AG/Themenfeld Projektleitung und AG1/Verankerung der Menschenrechtsarbeit Maßnahme hinsichtlich Problemen Die Zusammenarbeit zwischen VertreterInnen aus NGOs und der Stadtverwaltung hat sich überaus gut bewährt. Diese Form der Kooperation soll beibehalten bleiben. Ziele, Ergebnisse Schaffung eines „Runden Tisches Menschenrechte“ Enge Kooperation unterschiedlicher Interessengruppen als fixer Bestandteil kommunaler Menschenrechtsarbeit Strategische Ausrichtung und Maßnahmen-Begleitung der Menschenrechtsarbeit Zielgruppe(n): Wem nützt die Maßnahme Allen verletzlichen Zielgruppen Allen NGOs, die in der Menschrechtsarbeit tätig sind Der Stadtverwaltung in der Bereitstellung zielgruppenadäquater Leistungen Kurze Beschreibung der Maßnahme Neugründung: „Runder Tisch Menschenrechte“ (VertreterInnen aus NGOs, Stadtverwaltung, öffentlichen Einrichtungen, Politik) Rund vier Arbeitssitzungen pro Jahr Diskussion aktueller Fragen der Menschenrechtsarbeit, Standpunktformulierungen, Empfehlungen der Fördervergabe an Menschenrechtsinitiativen Einordnung/Kategorisieren Strukturelle Maßnahme Welche Ressourcen müssen mobilisiert, geschaffen werden? ½ Planstelle in b/B Welche rechtliche Voraussetzungen müssen geschaffen werden, damit diese Maßnahme greifen kann (Förderrichtlinien, …)? Aufnahme der Menschenrechtsarbeit im VAP Politischer Auftrag an das BeauftragtenCenter (evt. Amtsbericht) Wer (aus der Zielgruppe der Maßnahme) sollte in die Entscheidungsverfahren für diese Maßnahme wie eingebunden sein (AkteurInnen)? MitarbeiterInnen des BeauftragtenCenters VertreterInnen der NGOs VertreterInnen der Politik 158 Bericht 2010 Integrationsbüro Wer (aus der Zielgruppe der Maßnahme) sollte in die Umsetzung der Maßnahme wie eingebunden sein (AkteurInnen)? nM itarbeiterInnen des BeauftragtenCenters nV ertreterInnen der NGOs Wer sind die TrägerInnen dieser Maßnahme? nM itarbeiterInnen des BeauftragtenCenters nV ertreterInnen der NGOs Zeitrahmen (kurz-/mittel-/langfristig/permanent) Mittelfristig Indikatoren und Messgrößen für die Erreichung der Ziele/Ergebnisse: Institutionalisierung Fördermittel Schaffung „Runder Tisch Menschenrechte“ Maßnahme 2 Bezeichnung der Maßnahme Sonderbudget Menschenrechte AG/Themenfeld AG 1 Bürgerliche und politische Rechte/Subventionen und Nachhaltigkeit Maßnahme hinsichtlich Problemen Fehlendes breites Bewusstsein und Wissen der BürgerInnen über Menschenrechte allgemein über kommunale Aspekte von Menschenrechtsfragen über Grundrechte und Solidaritätspflichten Ziele, Ergebnisse Förderprogramm Menschenrechtsbildung Zielgruppe(n): Wem nützt die Maßnahme Allen BürgerInnen der Stadt Salzburg Kurze Beschreibung der Maßnahme Einrichtung eines Sonderbudgets für Menschenrechtbildung (zusätzliche Gelder) n Kofinanzierung von Maßnahmen oder Kooperation mehrerer MA nZ u fördern sind Menschenrechts(bildungs)projekte im engeren Sinn, Zielgruppenangebote nS ondervergaberichtlinien durch Runden Tisch MR festlegen nV ergabeempfehlung Runder Tisch MR Einordnung/Kategorisierung: Strukturelle Maßnahme Welche Ressourcen müssen mobilisiert, geschaffen werden? Budget für Sondertopf: € 100.000,zentral bei einer Stelle abzuwickeln Welche rechtliche Voraussetzungen müssen geschaffen werden, damit diese Maßnahme greifen kann (Förderrichtlinien, …)? Politischer Beschluss Wer sind die TrägerInnen dieser Maßnahme? Runder Tisch MR Vorbereitung und Abwicklung: BeauftragtenCenter in Kooperation mit den unterschiedlichen MA (je nach Projekt) Menschenrechtsstadt Salzburg 159 Zeitrahmen (kurz-/mittel-/langfristig/permanent) permanent Welche Annahmen/Risiken bestehen für die Erreichung der Ziele? Zusätzliche Gelder notwendig! Maßnahme 3a Zusatzbeschluss zu den Subventionsrichtlinien In der AG 1 Bürgerliche und politische Rechte wurden verschiedene Möglichkeiten diskutiert, die Vergabe von Projektsubventionen und städtischen Fördergeldern an der Charta zum Schutz der Menschenrechte in der Stadt zu orientieren. Dabei ist nicht an eine inhaltliche Steuerung im Sinne einer Zensur gedacht, die beispielsweise das Recht auf freie Meinungsäußerung im Rahmen künstlerischer Projekte in Frage stellen würde. Dies wäre auch mit dem Geist der Charta nicht zu vereinbaren. Wir schlagen folgenden Zusatzbeschluss zu den Subventionsrichtlinien vor: Die Stadt schließt FörderwerberInnen bzw. zu fördernde Vorhaben von der Vergabe aus, die auf eine Diskriminierung oder Herabwürdigung anderer BürgerInnen und insbesondere verletzlicher Gruppen abzielen bzw. eine Diskriminierung oder Herabwürdigung zur Folge haben; diese Selbstverpflichtung orientiert sich an den in der Charta zum Schutz der Menschenrechte in der Stadt formulierten Grundsätzen. Als begleitende Maßnahme werden die mit der Vergabe von Fördergeldern befassten MitarbeiterInnen der Stadtverwaltung dahingehend geschult, Projektansuchen und FörderwerberInnen in Hinblick auf die Vorgaben und Selbstverpflichtungen der Charta zum Schutz der Menschenrechte in der Stadt zu beurteilen. Diese Schulungs-Maßnahme wird kurzfristig umgesetzt. Maßnahme 3b Vorschlag für den Begleitbrief des Bürgermeisters an die SubventionsnehmerInnen: Betreff Menschenrechtsstadt Salzburg Sehr geehrte Förderungswerberin, sehr geehrter Förderungswerber, Frauenbüro Schloss Mirabell Postfach 63, 5024 Salzburg Tel. +43 662 8072 2043 Fax +43 662 8072 2066 [email protected] Bearbeitet von Mag.a Dagmar Stranzinger Tel. +43 662 8072 2043 der Gemeinderat der Stadt Salzburg hat am 17.12.2008 die „Europäische Charta für den Schutz der Menschenrechte in der Stadt“ beschlossen. Damit hat sich die Stadt Salzburg verpflichtet, die in der Charta beschriebenen Rechte für alle BürgerInnen der Stadt zu gewährleisten. Die Förderung der sozialen Integration ist das zentrale Ziel. Auch die Subventionen der Stadt Salzburg sollen im Sinne dieser Charta zur Förderung der Kultur der Menschenrechte in der Stadt eingesetzt werden. In der Entscheidung über eine Förderung wird daher auch auf die Vereinbarkeit des Vorhabens mit den Zielen der Charta geachtet. Mit freundlichen Grüßen Dr. Heinz Schaden Bürgermeister Beilagen: Europäische Charta für den Schutz der Menschenrechte in der Stadt Subventionsrichtlinien der Stadt Salzburg 160 Bericht 2010 Integrationsbüro Maßnahme 6b Bezeichnung der Maßnahme Übernahme der Plakataktion des ETC Graz „Kultur der Menschenrechte“ für die Menschenrechtsstadt Salzburg AG/Themenfeld AG 1 Bürgerliche und politische Rechte/Information Maßnahme hinsichtlich Problemen MR Charta ist in der Öffentlichkeit nicht bekannt Grundsätze der Charta sind ebenfalls nicht allgemein bekannt Ziele, Ergebnisse nS ensibilisierung der StadtbürgerInnen für die Menschenrechtsstadt Salzburg nK ommunikation von einzelnen Aspekten nW erbung für Abschlusstagung nA ufmerksamkeit und Rückhalt für MR-Orientierung Zielgruppe(n): Wem nützt die Maßnahme Benachteiligten MitbürgerInnen Allen MitbürgerInnen Kurze Beschreibung der Maßnahme Plakataktion mit begleitender Öffentlichkeitsarbeit und MedienKampagne zum Thema Menschenrechtsstadt Salzburg Bewusstseinsbildung zum Thema MR Charta zum Schutz der Menschenrechtscharta in der Stadt Welche Ressourcen müssen mobilisiert, geschaffen werden? PR-Agentur Druckkosten und Plakatierungskosten Welche rechtliche Voraussetzungen müssen geschaffen werden, damit diese Maßnahme greifen kann (Förderricht linien, …)? Auftrag des Ressortverantwortlichen Wer sind die TrägerInnen dieser Maßnahme? Projektgruppe Menschenrechtsstadt Zeitrahmen (kurz-/mittel-/langfristig/permanent) einmalige Aktion im Vorfeld der Abschluss-Tagung Maßnahme 6c Bezeichnung der Maßnahme Informationsdefizit hinsichtlich „Menschenrechte im Alltag“ abbauen AG/Themenfeld AG 4 Menschenrechte und Bildung/Information Kurze Beschreibung der Maßnahme Eine breit angelegte Informationskampagne bzw. öffentliche Initiative zur Bewusstseinsbildung, was Menschenrechte im Alltag bedeuten, könnte im Rahmen des Projekts „Menschenrechtsstadt Salzburg“ verwirklicht werden. Ziele, Ergebnisse Mehr öffentliches Bewusstsein über Menschenrechte Zielgruppe(n): Wem nützt die Maßnahme alle Gruppen, die in der Charta benannt werden Menschenrechtsstadt Salzburg 161 Begründung für Maßnahme (= Problem) Die Vielfalt der Bestimmungen der Menschenrechtscharta ist vielen Jugendlichen nicht bekannt, da es sich dabei um eine theoretische Materie handelt, die selten in der Schule behandelt wird. Oft werden aus Nichtwissen oder Nicht-Verstehen im Alltag Verstöße gegen die Menschenrechts-Charta begangen, die nicht als Verstöße erlebt und geahndet werden. Dazu kommt, dass es keinen breiten (gesellschafts)politischen Konsens bei der Auslegung der Charta gibt und der Interpretationsspielraum relativ weit ist. Die Verletzungen, die der Einzelne oder eine betroffene Gruppe erleiden, können unter anderem zu einem Rückzug aus der Gesellschaft, zur Ghettoisierung oder auch zu Aggression führen. Mangelndes Bewusstsein über die gesellschaftspolitische und alltägliche Relevanz der Menschenrechte bzw. der Charta führt zu Widerständen bei der Umsetzung konkreter Maßnahmen. Einordnung/Kategorisierung: a) Prävention n Bewusstseinsbildung n Prägung von Einstellungen/Haltungen/Verhalten Welche Ressourcen müssen mobilisiert, geschaffen werden? Finanzielle und personelle für die Informationskampagne Erarbeitung und Finanzierung von bewusstseinsbildenden Projekten durch NGOs Welche rechtliche Voraussetzungen müssen geschaffen werden, damit diese Maßnahme greifen kann (Förderricht linien, …)? Budget-Beschluss Wer (aus der Zielgruppe der Maßnahme) sollte in die Entscheidungsverfahren für diese Maßnahme wie eingebunden sein (AkteurInnen)? Integrationsbeauftragte Behindertenbeauftragte Frauenbeauftragte Wer (aus der Zielgruppe der Maßnahme) sollte in die Umsetzung der Maßnahme wie eingebunden sein (AkteurInnen)? Integrationsbeauftragte Behindertenbeauftragte Frauenbeauftragte In diesem Bereich tätige NGOs Welche Kommunikationsformen sollen angewendet werden (Verhandlungen, Schulungen, Beschlüsse, etc)? Arbeitsgruppe Wer sind die TrägerInnen dieser Maßnahme? Zeitrahmen (kurz-/mittel-/langfristig/permanent) Ressort/Gemeinderat MD/00 – Integrationsbeauftragte ev. Informationszentrum langfristig Indikatoren und Messgrößen für die Erreichung der Ziele/Ergebnisse Welche Annahmen/Risiken bestehen für die Erreichung der Ziele? 162 Finanzierung nicht ausreichend möglich Bericht 2010