Bericht: Menschenrechtsstadt Salzburg

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Bericht: Menschenrechtsstadt Salzburg
Integrationsbüro
Menschenrechtsstadt
Salzburg
Bestandsaufnahme und Maßnahmenvorschläge
Bericht 2010
, www.stadt-salzburg.at
www.menschenrechte-salzburg.at
Impressum:
Hrsg. Stadtgemeinde Salzburg, Integrationsbüro, Schloss Mirabell, 5024 Salzburg, Mag.a Daiva Döring, Tel. +43 662 8072-2296,
[email protected]. In Zusammenarbeit mit Plattform für Menschenrechte, Kirchenstr. 34, 5020 Salzburg,
Dr. Josef Mautner, Tel. +43 662 45 12 90 14, [email protected]. Redaktion: Mag.a Daiva Döring, Mag.a Claudia HörschingerZinnagl, Dr. Josef Mautner, Dr. Klaus Starl. Gestaltung: Kreativbüro Zenz. Druck: Dataprint Salzburg.
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Bericht 2010
Integrationsbüro
Inhalt
1. Einleitung
5
2.
Ziele
8
2.1. Zielsetzungen aufgrund der Unterzeichnung der Charta
2.2. Ziele des Projektes zur Umsetzung der Charta
8
8
3.
Informationen zum Projekt
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3.1. Projektstruktur
3.2. Methodisches Vorgehen und Umsetzung in den Arbeitsgruppen
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4. Ergebnisse des Projektes „Menschenrechtsstadt Salzburg“
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4.1. Zugang zu Information und Beratung der Stadtverwaltung
Relevante Chartabestimmungen
Zielbestimmung
Fremdenrechtliche Angelegenheiten
Wohnen in der Stadt Salzburg
Angebote für SeniorInnen
Rechtsberatung für Frauen
Subventionsvergabe der Stadt Salzburg
Information in der Stadt Salzburg
4.2. Armut, Armutsgefährdung und Gesundheit
4.1.1.
4.1.2.
4.1.3.
4.1.4.
4.1.5.
4.1.6.
4.1.7.
4.1.8.
4.2.1.
4.2.2.
4.2.3.
4.2.4.
4.2.5.
4.2.6.
4.2.7.
4.2.8.
Relevante Chartabestimmungen
Zielbestimmung
(Chronisch) Psychisch Kranke und Angehörige
Erkrankungen, Invalidität, Arbeitsverlust und familiäre Systeme
Gesundheit und Wohnumfeld, Freizeitgestaltung für Jugendliche
Zugang zum Gesundheitssystem und Selbstbehalte
Psychosoziale Versorgung von Personen mit Migrationshintergrund und kultursensible Pflege
Umgang mit von Ausgrenzung betroffenen Gruppen
4.3. Kinder und Jugendliche in außerschulischer Bildung und soziokultureller Stadtteilarbeit
4.3.1. Relevante Chartabestimmungen
4.3.2. Zielbestimmung
4.3.3. Information und finanzielle Ressourcen der Einrichtungen
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4.3.3.1. Information
4.3.3.2. Finanzen und Ressourcen für Einrichtungen
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4.3.4. Kinder und Jugendliche in der soziokulturellen Stadtteilarbeit
4.3.4.1. Einbindung der Politik
4.3.4.2. Elternarbeit
52
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4.3.5. Kinder und Jugendliche in außerschulischer Bildung
4.3.5.1. Angebote für Jugendliche mit Behinderungen
4.3.5.2. Bildungsangebote für jugendliche AsylwerberInnen
4.3.5.3. Sprachkompetenz
4.3.5.4. Bildungsangebote für Jugendliche in den Stadtteilen
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4.3.5.5. Datenlage zu außerschulischen Bildungsangeboten
4.3.5.6. Information über Naturschutz und Verständnis für Natur
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58
4.4.
Öffentlicher Raum
59
4.4.1.
4.4.2.
4.4.3.
4.4.4.
Relevante Chartabestimmungen
Zielbestimmung
Räumlichkeiten und Freiräume
Diskriminierungsfreie Werbung
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60
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5.
Strukturelle Verankerung der Menschenrechtsarbeit
65
5.1. Relevante Chartabestimmungen
5.2. Zielbestimmung
65
65
6.
Anhang
71
6.1. Informationen zum Projekt
6.2. Methoden und Arbeitsgruppen
71
73
6.2.1. Normativer Ansatz
6.2.2. Umsetzung in den Arbeitsgruppen
6.2.2.1. Bürgerliche und politische Rechte
6.2.2.2. Kulturelle Rechte
6.2.2.3. Wirtschaftliche und soziale Rechte
6.2.2.4. Menschenrechte und Bildung
6.3. Fragebögen
6.3.1.
6.3.2.
6.3.3.
6.3.4.
Arbeitsgruppe 1
Arbeitsgruppe 2
Arbeitsgruppe 3
Arbeitsgruppe 4
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74
75
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78
79
79
82
85
86
7.
Überblick Maßnahmen
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7.1.
7.2.
7.3.
7.4.
7.5.
88
88
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91
91
8.
Maßnahmenkataloge
8.1.
8.2.
8.3.
8.4.
8.5.
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Zugang zu Information und Beratung der Stadtverwaltung
Armut, Armutsgefährdung und Gesundheit
Kinder und Jugendliche in außerschulischer Bildung und soziokultureller Stadtteilarbeit
Öffentlicher Raum
Strukturelle Verankerung der Menschenrechtsarbeit
Zugang zu Information und Beratung der Stadtverwaltung
Armut, Armutsgefährdung und Gesundheit
Kinder und Jugendliche in außerschulischer Bildung und soziokultureller Stadtteilarbeit
Öffentlicher Raum
Strukturelle Verankerung der Menschenrechtsarbeit
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Integrationsbüro
1. Einleitung
„Die Verpflichtung, die wir hier eingehen, richtet sich an die Menschen unserer Zeit. Sie erhebt keinen Anspruch auf
Vollständigkeit und ihre Tragweite wird davon abhängen, wie die Bürgerinnen und Bürger sie sich zu eigen machen. Sie ist nur als skizzenhafte Antwort auf die Erwartungen der Menschen zu verstehen, Erwartungen, die in den
Städten entstanden und dort offenkundig geworden sind. Diese Charta soll für die Bürgerinnen und Bürger ebenso
wie für diejenigen, die sie auf der subsidiären Ebene, d.h. der Ebene der Stadt, regieren, eine Zusammenstellung
von Grundsätzen sein, die ihnen hilft, ihre Rechte einzufordern, eventuelle Verletzungen zu erkennen und diese zu
beenden.“
(Aus der Präambel der „Europäischen Charta für den Schutz der Menschenrechte in der Stadt“)
Am 10. Dezember 2008 unterzeichnete die Stadt Salzburg als erste österreichische Stadt die „Europäische Charta für
den Schutz der Menschenrechte in der Stadt“ und trat der „Europäischen Konferenz Städte für die Menschenrechte“
bei. Somit unterstreicht die Stadt die Wichtigkeit der Menschenrechte auf kommunaler Ebene und verpflichtet sich,
die Menschenrechtssituation der Bewohnerinnen und Bewohner in ihrem Kompetenzbereich zu verbessern. Außerdem wird sich die Stadt bemühen, auch darüber hinaus die Verbesserung der Menschenrechtssituation zu unterstützen.
Der Bürgermeister der Stadt Salzburg, Dr. Heinz Schaden, beauftragte als zuständiger Referent eine Arbeitsgruppe
mit der Planung des Menschenrechtsstadt-Prozesses. Beim Projekt Menschenrechtsstadt Salzburg kooperiert Salzburg mit der Plattform für Menschenrechte.
Die Ziele des Prozesses waren eine Bestandsaufnahme der Menschenrechtssituation in vier Bereichen und einen
Maßnahmenkatalog zur Umsetzung einer „Kultur der Menschenrechte in der Stadt Salzburg“ zu erstellen. Der Prozess wurde im Mai 2009 gestartet, der vorliegende Bericht ist ein wichtiges Zwischenergebnis.
Das Projektteam bestand aus einem Lenkungsteam nach dem Tandemprinzip, einem externen Berater und vier Arbeitsgruppen zu verschiedenen inhaltlichen Themenbereichen. Die Leitungen des Projektes und der Arbeitsgruppen
waren jeweils aus einer Vertreterin bzw. einem Vertreter der Verwaltung und einer zivilgesellschaftlichen Einrichtung zusammengesetzt. Der Bürgermeister und der Stadtsenat wurden über die Arbeit des Projektteams informiert.
Die Erstellung der Bestandsaufnahme und des Maßnahmenkatalogs wurde in vier thematischen Arbeitsgruppen
durchgeführt. Die Arbeitsgruppen stellten sich den Bereichen bürgerliche und politische Rechte, kulturelle Rechte,
wirtschaftliche und soziale Rechte sowie Menschenrechte und Bildung. Die Arbeitsgruppen setzten sich aus einem
breiten Spektrum von ExpertInnen aus der Praxis und der Verwaltung zu den jeweiligen Bereichen zusammen. In
den Arbeitsgruppen wurden Schwerpunkt und Themenbereiche gewählt und zu diesen in der Arbeitsgruppe und
mittels Fragebogenerhebungen Problembereiche und Beispiele guter Praxis erhoben. Die jeweiligen Bearbeitungen
wurden redaktionell durch die ArbeitsgruppenleiterInnen vorgenommen. Auf Basis dieser Problemanalyse formulierten die Arbeitsgruppen Maßnahmenvorschläge zur Verbesserung der Situation, zur Lösung der identifizierten
Probleme und zur Nachhaltigkeit der Salzburger Menschenrechtspolitik.
Besondere Berücksichtigung fanden dabei die Benennung von besonders verletzlichen Mitgliedern der städtischen
Gesellschaft und die Auswirkungen sowohl der Probleme als auch der Lösungsansätze auf deren Lebenssituation.
Die Problemanalyse folgte dem Ansatz, aus den jeweiligen Chartabestimmungen Zielformulierungen abzuleiten und
die jeweilige Situation in den Themenschwerpunkten anhand dieser auf Erfüllung der Chartabestimmungen zu prüfen. Zur Beseitigung von Defiziten beziehungsweise zur weiteren Entwicklung der Salzburger Menschenrechtspolitik
wurden die Maßnahmen mit Bezugnahme auf die Zielbestimmungen der Charta formuliert. Die formale Zuständigkeit der Stadt Salzburg für die Themen und die Umsetzung von Maßnahmen wurde generell berücksichtigt, ungeachtet dessen wurden aber auch Problembereiche und entsprechende Maßnahmen vorgeschlagen, die nicht in den
unmittelbaren rechtlichen Zuständigkeitsbereich der Stadt fallen, aber eine große Bedeutung für die BewohnerInnen
haben und somit wird eine politisch-ethische Verantwortung im Geiste der Charta angenommen.
Der Bericht gliedert sich in die Themenbereiche Zugang zu Information und Beratung der Stadtverwaltung, Armut,
Armutsgefährdung und Gesundheit, Kinder und Jugendliche in außerschulischer Bildung und soziokultureller Stadtteilarbeit, öffentlicher Raum und die institutionelle Verankerung der Menschenrechtsarbeit in der Stadt Salzburg.
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Im Themenbereich Zugang zu Information und Beratung in der Stadtverwaltung wurden die Beispiele Fremdenbehörde Salzburg, Wohnen in der Stadt Salzburg, Angebote für SeniorInnen, Rechtsberatung für Frauen, die Subven­
tionsvergabe der Stadt Salzburg und Zugang zu Information in der Stadt Salzburg allgemein analysiert.
Hauptsächliche Probleme sind die Verfügbarkeit von und die Zugänglichkeit zu Informationen hinsichtlich rechtlicher Anforderungen im Untersuchungsfeld Fremdenbehörde, Vergabeinformationen in den Bereichen Wohnen und
Subventionen sowie eine mangelnde Datenlage im Bereich SeniorInnen. Generell wurde eine Barriere hinsichtlich
fremdsprachlicher Information und schwierige Verständigung der BehördenvertreterInnen mit den KundInnen anderer Herkunftsländer festgestellt.
Als Maßnahmen werden regelmäßige Informationsveranstaltungen und ein Informationsaustausch sowie ein
adäquates Informationsangebot über Internet im Bereich Fremdenrecht vorgeschlagen. Für den Themenbereich
Wohnen werden die Erstellung von geeigneten Informationsbroschüren und die Begleitung von Themen zum miteinander Wohnen sowie mobile Wohnberatung empfohlen. Die Arbeitsgruppe regte weiters an, die Vergabequote des
städtischen Wohnungsamtes zu erhöhen. Im Bereich Subventionen sollen benachteiligte FörderwerberInnengruppen qualifiziert werden, um einen besseren Zugang zu Subventionen zu erhalten. Für die optimale Verständigung in
den öffentlichen Verwaltungen soll ein für alle öffentlichen Einrichtungen zugänglicher DolmetscherInnenpool in
gängigen Herkunftssprachen und in Gebärdensprache eingerichtet werden.
Im Themenbereich Gesundheit und Armut(sgefährdung) wurde eine große Bandbreite an Themen in sechs Untergruppen analysiert und Problembereiche in der Stadt unabhängig von der kommunalen Zuständigkeit erhoben.
Als wesentliche Problembereiche wurden mangelnde Kultursensibilität der Gesundheitsangebote, Sprachbarrieren
beim Zugang zu Gesundheit, mangelnde Rehabilitationsmöglichkeiten von psychisch Kranken, finanzielle Hürden
insbesondere beim Zugang zur Psychotherapie, unzureichende gesundheitliche Versorgung für verletzlichste gesellschaftliche Gruppen (z.B. Nicht-Versicherte, AsylwerberInnen, Pflegebedürftige, psychisch Kranke etc.) identifiziert.
Die sechs Arbeitsgruppen zum Themenfeld formulierten etwa 50 Maßnahmen, um den bestehenden Defiziten beizukommen. Der Bericht der Arbeitsgruppe bietet einen umfassenden Einblick in den Problemzusammenhang Gesundheit und Armut sowie einen durchdachten Maßnahmenkatalog zur Durchbrechung des Kreislaufs zwischen Armut
und Gesundheit.
Im Themenbereich Kinder und Jugendliche in außerschulischer Bildung und soziokultureller Stadtteilarbeit wurde eine breite und vielfältige Palette an außerschulischen Bildungseinrichtungen und -angeboten für Jugendliche
festgestellt. Wenngleich das Angebot in seiner quantitativen Breite wie auch in seiner qualitativen Tiefe als zufriedenstellend bis gut bezeichnet wird, werden eine Reihe von dringenden Verbesserungsmaßnahmen benannt, die
überwiegend in den Zuständigkeitsbereich der Stadt fallen.
Festgestellt wurde das Fehlen von zusätzlichen offenen, niederschwelligen Angeboten. Auch besteht ein Informationsdefizit bei Jugendlichen, das vor allem durch den eingeschränkten Zugang zu Informationen, aber auch durch
die Sprachbarrieren entsteht. Körperliche Behinderung stellt noch immer eine Benachteiligung in der Teilnahme an
Bildungsangeboten dar. Ein weiterer wichtiger Einflussfaktor auf die Teilhabe an Bildungschancen ist die soziale (oft
verbunden mit der nationalen) Herkunft. Das Fehlen von Räumlichkeiten für die anbietenden Vereine, aber auch
von Räumen für die eigenständige kreative Betätigung von Jugendlichen wurde genannt. Der Mangel an finanziellen
Mitteln wurde ebenso kritisiert wie die lückenhafte Datenlage und ein Informationsdefizit zu aktivem Natur- und
Umweltschutz und ein mangelndes öffentliches Bewusstsein für Menschenrechte. Angebote für jugendliche AsylwerberInnen sollen geschaffen werden. Besonders herausgestrichen wurde, dass zum nachhaltigen Aufbau einer
Kultur der Menschenrechte entsprechende Bewusstseinsbildung, insbesondere auch durch Menschenrechtsbildung
erforderlich ist.
Gerade auch in der Stadtteilarbeit ist derartige Bewusstseinsbildung gefordert. Insbesondere wird die Politik aufgefordert, sich aktiv einzubringen und Verantwortung zu zeigen. Stadtteilarbeit ist auch Elternarbeit. Um die Zielgruppen zu erreichen, sind geeignete Informationskanäle zu identifizieren und vor allem auch zu nutzen.
Im Themenbereich Öffentlicher Raum wurden als dringendste Probleme der Mangel an Freiraum zur kreativen
Beschäftigung, der schwierige Zugang zu öffentlichen Räumen und Räumlichkeiten, z.B. Schulen, und der negative
Einfluss von belästigender und diskriminierender Werbung auf die Atmosphäre des öffentlichen Raumes festgestellt.
Die Maßnahmenvorschläge reichen von verstärkter Einbindung der (jugendlichen) Zielgruppen in die Gestaltung
von öffentlichen Räumen, Bereitstellung von öffentlichem Raum ohne Konsumzwang in Stadtteilen, wo ein Unter-
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angebot vorliegt, über den Ausbau der mobilen Sozial- und Kulturarbeit bis zu klaren Reglementierungen gegen
sexistische oder sonst diskriminierende Werbung.
Die Analysen der thematischen Kapitel zeigen eindrücklich Ausschnitte von Problem- und Handlungsfeldern auf, in
denen Verbesserungen für Bürgerinnen und Bürger (im Sinne der Charta) erzielt werden können. Die Stadt der Menschenrechte ist Schützerin und Anwältin für die (menschenrechtlichen) Anliegen ihrer BewohnerInnen und bedarf
daher adäquater Strukturen und Institutionen, um diese Funktion effektiv und effizient wahrnehmen zu können. Die
institutionelle Verankerung der Menschenrechtsarbeit und ihre finanzielle Absicherung in der Stadt Salzburg sind
wesentliche Voraussetzungen zur Umsetzung der Maßnahmen und zur Nachhaltigkeit einer Kultur der Menschenrechte.
Zur kontinuierlichen Weiterarbeit im Menschenrechtsbereich wurden eine Reihe der Maßnahmen zur institutio­
nellen Verankerung der kommunalen Menschenrechtsarbeit vorgeschlagen. Die wichtigste Maßnahme ist die Einrichtung eines „Runden Tisches Menschenrechte“ im BeauftragtenCenter und seine paritätische Koordination mit
der Plattform für Menschenrechte. Er wird Vorschläge zur Finanzierung und zur Durchführung konkreter Projekte
der entwickelten Maßnahmen formulieren und aktuelle Menschenrechtsfragen diskutieren. Ihm obliegen auch die
Evaluierung der Umsetzung von Maßnahmen sowie die Berichterstattung darüber. Ein wesentlicher Schwerpunkt
der Arbeit des „Runden Tisches“ ist eine kontinuierliche Öffentlichkeitsarbeit zu Themenbereichen der Menschenrechte sowie eine intensive Bildungsarbeit auf allen Ebenen. Die Mitglieder des „Runden Tisches“ sollen sich paritätisch aus NGOs und Betroffenen auf der einen Seite und Verwaltung und Politik auf der anderen Seite zusammensetzen.
Die eingehende Analyse von Problembereichen mag eine negative Sichtweise der Menschenrechtssituation in Salzburg nahe legen. Dieser Eindruck wäre jedoch nicht richtig. Aufgabe des vorliegenden Berichts ist Tätigkeitsnotwendigkeiten und Handlungsspielräume zu identifizieren und aufzuzeigen, dies besonders aus der Sicht der verletzlichen
Bevölkerungsgruppen der Stadt. Aus diesem Grunde wurden auch zu allen Themenfeldern Beispiele erfolgreicher
Umsetzung gesammelt und angeführt. Verständlicherweise kann dieser Teil aber nicht Schwerpunkt des Anliegens
sein.
im Juli 2010
Plattform für Menschenrechte Dr. Josef Mautner
Kirchenstraße 34, A-5020 Salzburg
0043 (0)662/451290-14
[email protected]
www.menschenrechte-salzburg.at
Stadt Salzburg
Integrationsbeauftragte
Mag.a Daiva Döring
+43 (0)662 8072-2296
Mirabellplatz 4, A-5024 Salzburg
[email protected]
Europäisches Trainings- und Forschungszentrum
für Menschenrechte und Demokratie
Dr. Klaus Starl
Elisabethstraße 50B
A-8010 Graz
0043 (0)316 380 1538
[email protected]
Menschenrechtsstadt Salzburg
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2. Ziele
2.1. Zielsetzungen aufgrund der Unterzeichnung der Charta
Die Stadt Salzburg ist als Gebietskörperschaft grundsätzlich zur Achtung, zum Schutz und zur Gewährleistung der
von Österreich ratifizierten internationalen Menschenrechtsnormen und den Grund- und Menschenrechten, wie sie
in der österreichischen Bundesverfassung und in der Salzburger Landesverfassung festgelegt sind, verpflichtet.
Mit der Unterzeichnung der Charta für die Menschenrechte in der Stadt hat die Stadt Salzburg einen normbasierenden Ansatz gewählt sowohl zur Sicherung einer menschenrechtsorientierten Regierung und Verwaltung als auch
zu einer auf kommunaler Ebene wirksamen und spürbaren Umsetzung der Menschenrechte im Alltagsleben ihrer
Einwohnerinnen und Einwohner im weitesten Sinne. Sie erschließt sich damit auch einen eigenen Gestaltungsbereich in der kommunalen Gesellschafts- und Stadtentwicklung. Mit der Aufnahme der „Charta“ in den Rechtsbestand der Stadt setzt die Stadt Salzburg das Recht auf Teilnahme und Mitsprache in der Regierung gemäß Artikel 21
der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR) in einem über das Wahlrecht hinausgehenden Sinne sowie
das Recht auf eine gesellschaftliche Ordnung zum Schutz der Menschenrechte gemäß Artikel 28 der Allgemeinen
Erklärung auf kommunaler Ebene um. Die Kooperation mit der Plattform für Menschenrechte bei der Um-setzung
der Charta und die Auswahl des Themas „Zugang zu Information“ stellen eine explizite praktische Umsetzung des
Artikels 21 AEMR dar.
In diesem Sinn ist der Nutzen – Absicht und Ergebnis – der Unterzeichnung darin zu sehen, dass die abstrakten
Menschenrechtsnormen auf kommunaler Ebene für die einzelnen Menschen als Trägerinnen und Träger der Menschenrechte tatsächlich bewusst, wirksam, spürbar und erfahrbar gemacht werden, um im Sinne einer
Kultur des gegenseitigen Respekts die städtische Solidarität im Zusammenleben zu befördern und
zu sichern.
Unterzeichnung und Umsetzung der „Charta“ sind Ausdruck des politischen Willens, Menschenrechte im Alltag des
kommunalen Lebens zu verwirklichen. Die strategischen Ziele sind daher einerseits
n das Regierungs- und Verwaltungshandeln ausdrücklich an den Menschenrechten zu orientieren
und andererseits
n die Menschenrechte für die Bürgerinnen und Bürger spür- und erfahrbar zu machen.
Dies geschieht durch die Umsetzung der einzelnen Bestimmungen der Charta sowie durch die entsprechende Information und Bewusstmachung sowohl der zu Achtung und Schutz verpflichteten Akteurinnen und Akteuren in
Politik, Verwaltung, Bildung, Polizei, Justiz usw. wie auch der Bevölkerung insgesamt.
2.2. Ziele des Projektes zur Umsetzung der Charta
Die Umsetzung der Charta wird als andauernder Prozess verstanden. Es ist wichtig, dass eine nicht vollständige
Umsetzung der Chartabestimmungen oder Erreichung der Ziele der Charta nicht notwendigerweise eine Verletzung
der Charta im engen rechtlichen Sinne bedeuten muss. Das heißt, dass in diesem Bericht beschriebene Mängel nicht
als Vorwurf von Rechtsverstößen aufzufassen sind. Dies hat verschiedene Gründe. Trotz des gewählten normativen
Ansatzes zur Begründung von Problemen und deren Lösungen ist die Lenkungsgruppe keine juristische ExpertInnengruppe mit der Kompetenz oder dem Auftrag, derartige Rechtsverletzungen festzustellen. Ziel ist es vielmehr,
Möglichkeiten zur Verbesserung der Umsetzung insbesondere für verletzliche Personen und Gruppen aufzuzeigen.
Weiters ist die Charta als „Stadtzielbestimmung“ aufzufassen und nicht als durchsetzbares Recht. Die Charta ist Ausdruck des politischen Willens, alle Maßnahmen zur Verbesserung der Menschenrechtssituation abzuwägen und mit
aller Sorgfalt zu prüfen und gegebenenfalls umzusetzen. Als Zielbestimmung hat die Charta wie andere Menschenrechtsnormen praktische Bedeutung in der Auslegung bestehenden Rechts beziehungsweise als Handlungsanleitung bei der Ausnützung von Ermessensspielräumen. Außerdem formuliert die Charta in einzelnen
relevanten Bestimmungen sowohl negative als auch positive Verpflichtungen, die nicht in dieser Form in die mittel-
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oder unmittelbare Kompetenz der Stadt fallen. Diesbezüglich kann der Stadt selbstverständlich keine „Rechtsverletzung“ vorgeworfen werden, sondern es wird im Sinne einer engagierten Stadtpolitik für Menschenrechte angeregt,
sich für zuständig zu erklären und Lösungen zur Umsetzung beziehungsweise zur Beseitigung von Problemen zu
finden.
Das Projekt Menschenrechtsstadt Salzburg verfolgt folgende operative Ziele:
n Erhebung der Menschenrechtssituation in Salzburg in vier Bereichen und Dokumentation von Beispielen guter
Praxis und ebensolchen Projekten.
n Erarbeitung eines Maßnahmenkatalogs in den behandelten Handlungsfeldern zur Umsetzung der „Europäischen
Charta für den Schutz der Menschenrechte in der Stadt“.
n Institutionelle Verankerung der kommunalen Menschenrechtsarbeit in der Stadt.
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3. Informationen zum Projekt
3.1. Projektstruktur
Die organisatorische Struktur bestand aus der Projektleitung, einer Lenkungsgruppe, der die Projektleitung und die
Arbeitsgruppenleitungen angehörten, und aus vier thematischen Arbeitsgruppen.
Leitung
Daiva Döring, Integrationsbüro
Josef Mautner, Plattform für Menschenrechte
Klaus Starl, Externer Berater
Lenkungsgruppe
Leitung des Projektes, LeiterInnen der Arbeitsgruppen (Ursula Liebing,
Dagmar Stranzinger, Anja Keglevic, Barbara Köstler-Schruf, Robert Buggler,
Adolf Gusner, Ingo Bieringer, Verena Leb)
Arbeitsgruppe 1
Arbeitsgruppe 2
Arbeitsgruppe 3
Arbeitsgruppe 4
Zur Gewährleistung einer effektiven und effizienten Vermittlung und Kommunikation zwischen den Betroffenen, den
VertreterInnen der Zivilgesellschaft, der Verwaltung, anderen relevanten Einrichtungen und öffentlichen Stellen und
deren Einbeziehung in den Prozess war die Leitung des Projekts und der Arbeitsgruppen als Tandem der VertreterInnen aus der Verwaltung und der Zivilgesellschaft konzipiert. Damit wurde ein offener Dialog zwischen
VertreterInnen der Stadt und der NGOs und wechselseitiger Respekt gefördert, die klare Benennung von Problemfeldern und Chancen zur Verbesserung unterstützt sowie ein Fokus auf Themen im Einflussbereich der Stadt Salzburg
gewährleistet.
Der Lenkungsgruppe oblagen die Integration möglichst aller Einrichtungen, Organisationen und der Betroffenen
bei der Verwirklichung des Projektes, die Kommunikation über den Prozess, die Koordination und Unterstützung
der Arbeitsgruppen in der Erarbeitung und Erreichung der Menschenrechtsziele sowie die Evaluation des Prozesses
und seiner Ergebnisse.
Es wurden vier thematische Arbeitsgruppen zu bürgerlichen und politischen Rechten (AG 1), zu kulturellen
Rechten (AG 2), wirtschaftlichen und sozialen Rechten (AG 3) und zu Menschenrechten und Bildung (AG 4) eingerichtet. AG 1 beschäftigte sich mit dem Thema Zugang zu Information und Beratung der Stadtverwaltung, AG 2 mit
Kindern und Jugendlichen in der Stadtteilarbeit, AG 3 mit dem Zusammenhang von Armut, Armutsgefährdung und
Gesundheit und AG 4 mit Außerschulischer Bildung im Jugendbereich.
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Bericht 2010
Integrationsbüro
Das Projekt wurde in zwei Phasen unterteilt. Ziel der Phase I war es, die Menschenrechtssituation in Salzburg zu
erheben und Beispiele guter Praxis zu ermitteln, die als Erfahrungshintergrund und Grundlage für weitere Zieldefinitionen dienen konnten. Die AG-Mitglieder erstellten jeweils einen Kurzbericht aus ihrem Arbeitsfeld, der von den
AG-LeiterInnen (in Absprache mit der gesamten AG) zu vorliegendem Bericht über ihren Themenbereich zusammengefügt wurde. Aus den Berichten sämtlicher Agenden sollten häufig wiederholte Problemmuster als Schwerpunkte herausgefiltert werden und zur Grundlage für den Entwurf eines Aktionsprogramms für die 2. Phase gemacht
werden. Die Phase I wurde mit Ende Januar 2010 abgeschlossen.
In der Phase II wurden für die Schwerpunktprobleme Maßnahmen als Lösungsmodelle erarbeitet. Phase II wurde
Ende Juni 2010 beendet.
3.2. Methodisches Vorgehen und Umsetzung in den Arbeitsgruppen
Dem Projekt Menschenrechtsstadt Salzburg liegt ein normativer Ansatz zugrunde. Ziel ist die Umsetzung der
Chartabestimmungen in der Stadt Salzburg zum Zweck einer gelebten „Alltagskultur der Menschenrechte“. Dieser Ansatz wird durch den Gemeinderatsbeschluss zur Unterzeichnung der Charta und deren normativem
Charakter vorgegeben. Dazu ist die Konkretisierung und Auslegung der Charta hinsichtlich ihrer Alltagsbedeutung
erforderlich.
Die vier installierten Arbeitsgruppen mit insgesamt 49 Personen (14 aus der Stadtverwaltung, 35 aus zivilgesellschaftlichen und öffentlichen Organisationen) traten mindestens drei Mal zusammen. Zunächst erhoben sie in den
von ihnen definierten Schwerpunkten die Problemfelder und erarbeiteten die Fragebögen. 400 Fragebögen wurden
an ExpertInnen aus dem zu überprüfenden Umfeld verschickt, der Rücklauf lag bei 15 Prozent. In ExpertInnengesprächen (Betroffene und Fachleute) wurden die Themen vertieft. Es fanden in einzelnen Themenbereichen Gespräche mit vier bis fünf Betroffenen bzw. ExpertInnen statt, die Befragungsergebnisse flossen in die Arbeitsgruppendiskussionen mit ein.
Um die Charta in die Realität umzusetzen, überprüften die Arbeitsgruppen in einem ersten Schritt, inwieweit Chartabestimmungen bereits umgesetzt sind und welche Problemfelder in der Umsetzung sich ergeben. Dabei wurde
auch untersucht, welche Zielgruppen nicht die Möglichkeiten vorfinden, die jeweiligen Bestimmungen für sich in
Anspruch nehmen zu können. Menschenrechte sind subjektive Rechte, die jedem Menschen zustehen, daher wäre
eine Betrachtung unzulässig, die einen ausreichenden Schutz der Rechte als gegeben ansieht, wenn sie lediglich für
Mehrheiten verwirklicht sind.
In einem zweiten Schritt wurde erarbeitet, mit welchen Maßnahmen die Kommunalpolitik die im ersten Schritt
identifizierten Probleme lösen kann, um die volle Geltung der Charta gemäß Beschlusses des Salzburger Gemeinderates zu gewährleisten. Umsetzungsdefizite werden nach Möglichkeit mittels Ursache-Folgen-Zusammenhängen, die
Umsetzungsmaßnahmen als Mittel-Zielerreichungszusammenhänge beschrieben. Dadurch wird deren Notwendigkeit im Sinne des normativen Ansatzes argumentiert.
Genaue Informationen zur Methode und zu den Sitzungen der einzelnen Arbeitsgruppen finden sich detailliert im
Anhang des Berichts.
Menschenrechtsstadt Salzburg
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4. Ergebnisse des Projektes
„Menschenrechtsstadt Salzburg“
Die folgende Darstellung der Ergebnisse fasst in den Arbeitsgruppen erarbeitete, sich teilweise überschneidende
­Bereiche zusammen. Zunächst werden zu dem jeweiligen Bereich die normative Grundlage, ihre Bedeutung und
­Ziele für die Stadtverwaltung und -politik dargestellt, dann sind die für den jeweiligen Themenbereich ermittelten
guten Beispiele, Problemanalysen und Maßnahmenvorschläge beschrieben.
4.1. Zugang zu Information und Beratung der Stadtverwaltung
Der Themenbereich fokussiert auf den Zugang zu Information und Beratung betreffend Leistungen, die durch
die Stadtverwaltung Salzburg erbracht werden. Bei den städtischen Leistungen werden unterschieden:
n Behördliche Entscheidungen auf Basis von bundes- und landesgesetzlichen Bestimmungen
n Kommunale Leistungen auf Basis von Richtlinien im Kompetenzbereich der Stadt Salzburg
n Informations- und Beratungsangebote der Stadt Salzburg
n Förderungen an Einrichtungen und Vereine durch die Stadt Salzburg
Beispielhaft werden einzelne Leistungen aus den angeführten vier Bereichen betrachtet. Die unterschiedlichen
Angebote der Stadtverwaltung werden dahingehend hinterfragt, ob es für Betroffene Zugangsbarrieren gibt und ob
beispielsweise die Inanspruchnahme von Rechten durch Informations- und Beratungslücken oder fehlende Einbeziehung von Betroffenen behindert oder erschwert wird.
Somit ergeben sich für die Bestandsaufnahme die fünf Themenfelder:
n Fremdenrechtliche Angelegenheiten
n Wohnen in der Stadt Salzburg
n Angebote für SeniorInnen
n Rechtsberatung für Frauen
n Subventionsvergabe der Stadt Salzburg
n Genereller Zugang zu Informationen in der Stadt Salzburg
4.1.1. Relevante Chartabestimmungen
Die Analyse zum Themenbereich 1 bezieht sich auf folgende Chartabestimmungen:
ARTIKEL IV
SCHUTZ DER SCHWÄCHSTEN UND VERLETZLICHSTEN BEVÖLKERUNGSGRUPPEN
UND EINZELPERSONEN
1. D
ie schwächsten und verletzlichsten Bevölkerungsgruppen und Einzelpersonen haben das Recht auf besonderen
Schutz.
2. D
ie Stadtverwaltung unternimmt alle notwendigen Schritte, um behinderte Menschen voll in das Leben der
Stadt zu integrieren. Wohnungen, Arbeitsstätten und Freizeitanlagen müssen daher bestimmten Anforderungen
entsprechen. Die öffentlichen Verkehrsmittel müssen allen zugänglich sein.
3. D
ie unterzeichneten Städte betreiben eine aktive Politik zur Unterstützung der schwächsten und verletzlichsten
Bevölkerungsgruppen, um allen das Recht auf Teilhabe am städtischen Leben zu ermöglichen.
4. Die Städte ergreifen alle notwendigen Maßnahmen, um die soziale Integration aller Bürgerinnen und Bürger zu
gewährleisten, was auch immer der Grund für ihre verletzliche Lage sein mag, und vermeiden dabei Diskriminierungen.
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Bedeutung
Absatz 1 bedeutet, dass die Stadt die Rechte der Schwächsten in besonderem Maße zu schützen hat, insbesondere
also vor Eingriffen Dritter. Absatz 2 bezieht sich auf die physische Zugänglichkeit zu Gütern und Dienstleistungen
der Stadt, aber auch zu privat angebotenen Gütern und Dienstleistungen. Absatz 3 meint, dass positive Maßnahmen
(Gewährleistung von Rechten) zu setzen sind. Dies setzt voraus, dass bekannt ist, wer besonderen Schutzes bedarf
und in welchen Bereichen eine Verletzbarkeit besteht. Absatz 4 untermauert das Diskriminierungsverbot und weist
auf die Notwendigkeit der Gewährleistung für alle im Sinne der individualrechtlichen Ausrichtung von Menschenrechten. Absatz 4 macht deutlich, dass es nicht als zumutbar anzusehen ist, wenn Einzelne keinen ausreichenden
Schutz im Zugang zu städtischen oder privaten grundrechtsrelevanten Leistungen haben.
Im Sinne der Frage nach diskriminierungsfreiem Zugang zu Information verlangt Artikel IV, dass Information zu
den sechs gewählten Themenbereichen sich am Bedürfnis der schwächsten und verletzlichsten Gruppen ebenso zu
orientieren hat wie an anderen normativen Anforderungen.
ARTIKEL V
VERPFLICHTUNG ZUR SOLIDARITÄT
Die Bürgerschaft ist vereint in der Pflicht zur gegenseitigen Solidarität. Auch die Stadtverwaltung hat diese Verpflichtung und fördert die Entwicklung und die Qualität der öffentlichen Dienstleistungen.
Bedeutung
Artikel V erläutert im Wesentlichen Artikel IV („Schutz der schwächsten und verletzlichsten Bevölkerungsgruppen
und Einzelpersonen“) und stellt eine solidarische Qualitätsanforderung, welche im Sinne der Annehmbarkeit von
Information, d.h. Zielgruppenspezifität, zu verstehen ist. Die Bereitstellung von für die Adressaten annehmbaren
Informationsangeboten ist mit dem Solidaritätsgebot begründet.
ARTIKEL VIII
RECHT AUF POLITISCHE TEILHABE
4. In Erfüllung des Transparenzprinzips und in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Regelungen der jeweiligen
Länder organisieren die Städte ihre Stadtverwaltung und Arbeitsweise so, dass sie Mechanismen umfassen,
durch die sowohl die gewählten VertreterInnen als auch die Stadtverwaltung in der Verantwortung stehen.
Bedeutung
Artikel VIII, Absatz 4 konkretisiert eine Strukturanforderung und verlangt die ausdrückliche Verantwortung für die
Gewährleistungen der Rechte nach Artikel IV ((„Schutz der schwächsten und verletzlichsten Bevölkerungsgruppen
und Einzelpersonen“) und V („Verpflichtung zur Solidarität“).
Der Beurteilungsmaßstab ist geltendes (Verwaltungs-)recht, welches sich an den Grundrechtsstandards der Bundesverfassung zu orientieren hat. Dieses sieht entsprechende Teilhabemöglichkeiten strukturell vor. Um deren Anwendung zu gewährleisten, müssen die gewählten VertreterInnen als auch die Stadtverwaltung darüber informiert sein.
ARTIKEL XI
RECHT AUF INFORMATION
1. D
ie Bürgerinnen und Bürger haben das Recht, über alle Fragen des sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen
Lebens sowie der Stadtverwaltung informiert zu werden. Hier gelten als einzige Einschränkungen der Schutz
der Privatsphäre des Einzelnen und der Schutz von Kindern und Jugendlichen.
2. D
ie Stadtverwaltung gewährleistet den Bürgerinnen und Bürgern den freien und reibungslosen Zugang zu Informationen in transparenter Form. Zu diesem Zweck fördert sie das Erlernen moderner Kommunikationstechniken sowie den Zugang zu diesen Techniken und deren regelmäßige Aktualisierung.
Bedeutung
Absatz 1 stellt ein uneingeschränktes Recht auf Information fest. Damit ist festgelegt, dass die Stadt ihren BewohnerInnen Informationen zu allen Belangen des städtischen Lebens schuldet. Absatz 2 stellt sicher, dass Information
gemäß Absatz 1 zugänglich sein muss. Die Zugänglichkeit ist qualitativ bestimmt: Sie muss transparent sein. Dies
beinhaltet die wirtschaftliche und physische Zugänglichkeit sowie die Diskriminierungsfreiheit der Bereitstellung
in all ihren Formen. Das heißt, Information muss verfügbar und tatsächlich zugänglich sein. Das Transparenzgebot
Menschenrechtsstadt Salzburg
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verlangt weiters, dass die Information ohne Unterscheidung auch verständlich und vollständig sein muss
(inhaltliche Zugänglichkeit).
In Hinblick auf die Fragestellung dieses Themenbereichs ist Artikel XI die zentrale Bestimmung der Charta. Für die
Analyse werden folgende Qualitätsmerkmale von Information herangezogen: Relevanz, Richtigkeit, Vollständigkeit,
Aktualität und Zugänglichkeit in allen Aspekten.
ARTIKEL XXIII
EFFIZIENZ ÖFFENTLICHER DIENSTLEISTUNGEN
1. D
ie Stadtverwaltung gewährleistet die Effizienz der öffentlichen Dienstleistungen und ihre Anpassung an die
Bedürfnisse der BenutzerInnen. Sie achtet darauf, dass jegliche Diskriminierung und jeglicher Missbrauch vermieden werden.
2. D
ie Stadtverwaltung stattet sich mit Instrumenten aus, um ihre Maßnahmen zu evaluieren und berücksichtigt
die Ergebnisse.
Bedeutung
Eine effiziente Dienstleistung ist im Interesse der Verwaltung, aber auch im Sinne der Adressaten. Dies gilt auch für
Information als Dienstleistung. Artikel XXIII spricht damit das Recht auf eine adäquate Dienstleistung an. Sie muss
in angemessenem Ausmaß gewährt werden, sie muss wirtschaftlich für beide Seiten sein und sie muss bedürfnis
gerecht sein. Absatz 2 verlangt Evaluationsmechanismen. Neben anderen Einrichtungen, wie z.B. das Recht auf
Rech-nungsprüfung durch den Gemeinderat, ist das Projekt Menschenrechtsstadt Salzburg ein derartiger Mechanismus und vorliegender Problemaufriss als Gutachten im Sinne des Artikel XXIII zu verstehen.
ARTIKEL XXIV
PRINZIP DER TRANSPARENZ
1. D
ie unterzeichneten Städte garantieren die Transparenz der Verwaltungstätigkeit. Die Bürgerinnen und Bürger
müssen sich durch verständliche und regelmäßig aktualisierte Veröffentlichungen der städtischen Vorschriften
und Bestimmungen über ihre politischen und administrativen Rechte und Pflichten informieren können.
2. D
ie Bürgerinnen und Bürger haben das Recht auf Kopien der sie betreffenden Verwaltungsvorgänge, es sei
denn, es bestehen spezielle Hinderungsgründe im öffentlichen Interesse oder im Bezug auf die Privatsphäre
Dritter.
3. D
ie Verpflichtung zur Transparenz, Veröffentlichung, Unparteilichkeit und Nichtdiskriminierung in den Aktivitäten der Stadtverwaltung bezieht sich auf:
• den Abschluss von Verträgen, wobei auf die ordnungsgemäße Verwaltung der städtischen Ausgaben geachtet
wird;
• die Besetzung von städtischen Stellen mit Beamten, Angestellten und Arbeitern nach dem Prinzip der Eignung
und Kompetenz.
4. Die Stadtverwaltung sorgt für die Transparenz und strikte Kontrolle bei der Verwendung öffentlicher Finanzmittel.
Bedeutung
Dieser Artikel spezifiziert Artikel XXIII („Effizienz öffentlicher Dienstleistungen“) noch zusätzlich. Absatz 1 klärt, was
zu Artikel XXIII ausgeführt wurde und enthält eine konkrete Vorgangsweise. Absatz 2 enthält eine Eingriffsklausel.
Die öffentliche Ordnung und die Privatsphäre Dritter schränken das Informationsrecht richtigerweise ein. Absatz
3 ist in Hinblick auf die Subventionsvergabe bedeutsam. Im Übrigen ist davon auszugehen, dass Stadtstatut und
einschlägige Geschäftsordnungen die Einhaltung der Bestimmung sicherstellen. Auch Absatz 4 ist für die Umsetzung
der Subventionsordnung bedeutsam.
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Bericht 2010
Integrationsbüro
4.1.2. Zielbestimmung
Die Bürgerinnen und Bürger haben das Recht, über alle Fragen des sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Lebens sowie der Stadtverwaltung informiert zu werden. Dies gilt sowohl für allgemeine Aspekte
von Information als auch und insbesondere für die Information über Erledigungen und Dienstleistungen der Stadt
einzelne BürgerInnen betreffend. Die Stadtverwaltung gewährleistet den Bürgerinnen und Bürgern den freien und
reibungslosen Zugang zu Informationen in transparenter Form. Information muss den Bedingungen von Transparenz, Effizienz, Überprüfbarkeit, Relevanz, Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Zugänglichkeit in allen Aspekten genügen.
Der Schutz der Privatsphäre des Einzelnen und der Schutz von Kindern und Jugendlichen sind zu gewährleisten.
Die schwächsten und verletzlichsten Bevölkerungsgruppen und Einzelpersonen haben das Recht auf besonderen
Schutz. Die Stadt ergreift alle notwendigen Maßnahmen, um die soziale Teilhabe aller Bürgerinnen und Bürger ohne
Benachteiligung zu gewährleisten. Dies umfasst auch positive Maßnahmen.
4.1.3. Fremdenrechtliche Angelegenheiten
Beispiele guter Praxis
n Ergänzende Beratung durch Caritas, Clearinghouse, Helping Hands, Frauentreffpunkt, Vebbas, ÖH, usw.
n okay-line für Zuwanderung und Integration in Vorarlberg: www.okay-line.at
n Professionelle und routinierte Begleitung der Antragstellung in Behörde in Salzburg
n Unterstützung im Problemfall durch engagierte MitarbeiterInnen, Gesprächsbereitschaft
n Muttersprachliche Broschüren in mehreren Sprachen in der Behörde
n Barrierefreier Zugang zur Behörde
Problemanalyse
Ausgangssituation
Fremdenrecht ist Bundesrecht, die Salzburger Fremdenbehörde hat folgende Aufgaben im Vollzug von Verfahren
nach dem Fremdengesetz:
n Entscheidungen über Zuwanderung und Aufenthaltstitel
n Entscheidungen über Verlängerung von Niederlassungsbewilligungen
n Bearbeitung von Anträgen auf humanitäre Aufenthaltstitel
Die Bestandsaufnahme hat folgende Problemfelder hinsichtlich des Zugangs der Bürgerinnen und Bürger zu
Information und Beratung ergeben:
n Die Rahmenbedingungen für die Behörde sind kontinuierlichen Veränderungen unterworfen: Die für das Fremdenrecht relevanten Gesetze sind in den letzten Jahren mehrfach geändert bzw. ergänzt worden (Fremdenrechtsnovellen 2005 und 2009, Bestimmungen zum humanitären Aufenthalt etc.).
n Schulungen erfolgen nicht immer rechtzeitig: Die Behörden-MitarbeiterInnen sind beispielsweise in Bezug auf den
Umgang mit dem humanitären Aufenthalt erst nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung bezüglich der Umsetzung
geschult worden.
n Zudem ergeben sich aufgrund der aktuellen Rechtsprechung und sich ändernder Auslegungspraxis immer wieder
Neuerungen. Diese Situation stellt sowohl die Behörden-MitarbeiterInnen (die in der Regel keine JuristInnen
sind) als auch die BeraterInnen der in diesem Bereich tätigen NGOs (die häufig ebenfalls keine Juristinnen sind)
vor große Herausforderungen.
Verfügbarkeit und Zugänglichkeit von Informationen über Fremdenrecht
Auf der Homepage der Behörde finden sich keinerlei allgemeine Hinweise oder allgemeine Informationen über
fremdenrechtliche Sachverhalte. Es findet sich lediglich der Hinweis „Informationen zu Aufenthaltszwecken, Behördenzuständigkeit, Erst- und Verlängerungsantrag,... unter folgendem Link“, hier wird auf die Homepage des Bundesministeriums für Inneres (BM.I) verlinkt.
Auf der Homepage findet sich auch kein Hinweis auf den KundInnenkreis, für den die Behörde zuständig bzw. nicht
Menschenrechtsstadt Salzburg
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zuständig ist: so wird z.B. nicht darüber informiert, dass Anträge auf die österreichische Staatsbürgerschaft beim
Land gestellt werden müssen oder dass der Wohnsitz entscheidend für die Zuständigkeit der Fremdenbehörde ist.
Die jeweiligen Merkblätter für die verschiedenen Aufenthaltstitel sind zwar auf der Homepage verfügbar, allerdings
sind die Texte (Antragsformulare, Merkblätter) in „Amtsdeutsch“ verfasst. Vokabular und Formulierungen stellen
auch für deutschsprachige Menschen mit wenig Behördenerfahrung sowie für die üblichen KundInnen der Behörde
(Menschen nicht-deutscher Muttersprache) eine erhebliche sprachliche Herausforderung und für viele Menschen
eine Verständnishürde dar.
Die Homepage und die Merkblätter stehen nur in deutscher Sprache zur Verfügung. Einzige Ausnahme ist die Integrationsvereinbarung: hier sind Versionen in Französisch, Englisch, Spanisch, Serbisch, Bosnisch, Kroatisch und
Türkisch aufgeführt, die jedoch zum Zeitpunkt der Bestandsaufnahme (möglicherweise aus technischen Gründen)
nicht abrufbar waren.
In der Behörde selbst gibt es Informations-Faltblätter in vielen Verkehrssprachen. Rechtsmaterien in fremde Sprachen zu übersetzen ist wegen der Spezifität der Begriffe und Sachverhalte natürlich mit erheblichen Schwierigkeiten
verbunden, Übersetzungen sind in der Regel anfällig für Missverständnisse.
Kommunikation SachbearbeiterInnen – KlientInnen in der Behörde
Die Behörde ist barrierefrei über einen Lift zu erreichen, es gibt einen Warteraum mit Kinderecke. Der Parteienverkehr findet an folgenden Tagen statt: Montag 9-12 und 14-16 Uhr, Dienstag 8-11 Uhr, Mittwoch bis Freitag 8-12 Uhr.
Das Vertrauensverhältnis KundIn und BehördenmitarbeiterInnen ist schwierig, die Interessenlagen sind unterschiedlich: die Behörde bzw. deren MitarbeiterInnen verstehen sich sowohl nach Auskunft des Behördenvertreters
als auch nach Einschätzung von Befragten vor allem als Vollzugsbehörde der Fremdengesetzgebung im Auftrag
des Innenministeriums und dabei in einer eher restriktiven Funktion der Regulierung von Zuwanderung. In dieser
Funktion werden sie von den Antragstellenden als mächtige Personen wahrgenommen, deren Entscheidungen sie
ausgeliefert sind. Die Bleibe-Interessen der Antragstellenden lassen sich dagegen häufig nicht unmittelbar oder
direkt in die bestehenden Kategorien von „Aufenthaltszwecken“ einordnen, daher wären/sind oft Beratung und
Vorfeld-Abklärungen nötig. Vor diesem Hintergrund erscheint die derzeit fehlende Trennung von Information über
Antragstellung und gesetzliche Rahmenbedingungen und Entscheidungen über die Antragstellung in der Behörde
problematisch, weil eine unbefangene und unabhängige Vorklärung aus Sicht der KundInnen bzw. in deren Interesse
nicht möglich scheint.
Aus Sicht von KlientInnen und befragten ExpertInnen erfordert jedoch die hochkomplexe Rechtsmaterie mehr
Kommunikation als angeboten. Es wurden folgende Beispiele für unbefriedigende Kommunikation/Beratung in der
Behörde angeführt:
n Über den Antrag hinausgehende Auskünfte sind schwer erhältlich
n Zu wenig Eingehen auf den Einzelfall, stattdessen schnelle Abwicklung auch in Zeiten von wenig Andrang
n Keine Beantwortung von E-Mail-Anfragen
n Unbefriedigender Umgang mit telefonischen Anfragen (Problem ist hier auch der Datenschutz – häufig werden
Anfragen von Personen gestellt, deren Berechtigung nicht eindeutig überprüft werden kann.)
n Es wird auch von Fällen berichtet, in denen Anträge (auf Aufenthaltstitel) in der Behörde nicht bzw. erst auf Intervention einer Beratungsstelle entgegengenommen wurden (aufgrund unterschiedlicher Einschätzungen bzgl. der
Rechtmäßigkeit der Antragstellung bzw. der Erfolgsaussicht)
Die Behördenkommunikation in deutscher Sprache ist für Menschen mit nicht-deutscher Muttersprache schwierig.
Die Behördensprache ist deutsch, die MitarbeiterInnen in der Fremdenbehörde sprechen keine der gängigen Fremdsprachen. Die Erreichbarkeit der einzelnen SachbearbeiterInnen ist teilweise wegen Teilzeit schwierig, dies führt bei
mehrmaligen Behördenbesuchen zu einem Wechsel von AnsprechpartnerInnen, der für die KundInnen eine erneute
Kommunikationshürde darstellen kann.
Verfahrensdauer (Fristen etc.)
Die oft lange und nicht kalkulierbare Verfahrensdauer wird von KundInnen verschiedentlich als Problem bezeichnet.
Diese resultiert nach Aussagen eines Behördenvertreters aus der Abhängigkeit der Salzburger Behörde vom Informationsaustausch mit anderen Behörden (beispielsweise kommt es zu Verzögerungen wegen der Anforderung des
Original-Aktes).
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Bericht 2010
Integrationsbüro
Rechtsempfinden
Das Rechtsempfinden der KundInnen und die Rechtslage stimmen häufig nicht überein, z.B. bei Fristen oder Fristversäumnissen.
Einerseits sind die KundInnen über Veränderungen der Rechtslage oft nicht oder nicht ausreichend informiert (zum
Beispiel bei der Verlängerung einer Aufenthaltsbewilligung, wenn man nicht rechtzeitig einen Antrag darauf gestellt
hat: Viele wissen nicht und werden auch nicht rechtzeitig darüber informiert, dass in diesen Fällen eine Neu-Beantragung der Visa aus dem Heimatland notwendig ist. Außerdem beginnt neu die 5-Jahresfrist zu laufen, die wiederum eine Voraussetzung für die Niederlassungsbewilligung und für die Gleichstellung mit anderen EU BürgerInnen
ist etc.). Die Informationen diesbezüglich werden vom Innenministerium an die Behörden weitergegeben.
Aber auch inhaltlich stimmt das Rechtsempfinden mit der Rechtslage oft nicht überein, nachdem zum Fremdenrecht
Bestimmungen gehören, die zu persönlichen Härten führen (z.B. Quotenregelung beim Familiennachzug, Anschlussaufenthalte nach Ablauf eines Schülervisums, Ehegattenregelung etc.).
Komplexität der juristischen Sachlage
Nach Erfahrungen von BeraterInnen führen die Komplexität und die häufigen Änderungen im Bundesrecht immer
wieder auch zu unrichtigen bzw. irrtümlichen Auskünften und entsprechenden Bescheiden der Behörde.
Eine unabhängige (Rechts-)Beratungsmöglichkeit wird daher als notwendig erachtet.
In strittigen Fällen
Auf die Frage nach AnsprechpartnerInnen für KlientInnen oder/und Beratungsstellen bei strittigen Rechtsauskünften wurde seitens der Behörde auf die AnsprechpartnerInnen in der Behörde hingewiesen, wonach bei den
Dienstvorgesetzten der SachbearbeiterInnen laut Auskunft sowohl für KundInnen als auch für Beratungsstellen eine
Nachfrage- sowie Einspruchsmöglichkeit bei behördlichen Auskünften und Entscheidungen besteht.
Unklar ist, inwieweit KundInnen diese Auskunfts- und Einspruchmöglichkeit nutzen. Von verschiedenen österreichischen KundInnen (z.B. Ehefrauen aus binationaler Ehe, BetreuerInnen von Austauschprogrammen) wurde im
Zuge der Befragung bestätigt, dass sie diese direkten Kontaktmöglichkeiten nützen und die Beratungen durchaus als
kooperativ empfinden, bei KundInnen migrantischer Herkunft ist eher eine Tendenz wahrnehmbar, sich außerhalb
der Behörde (muttersprachliche) Beratung und Unterstützung zu suchen. In der Erhebung wurden ergänzende Beratungsangebote durch Caritas, Clearinghouse, Helping hands, Frauentreffpunkt, Vebbas, ÖH und andere als Beispiele
guter Praxis genannt.
Beratungsangebot in der Stadt Salzburg
Trotz dieser bestehenden Beratungsangebote ist das Informations- und Rechtsberatungsangebot zu Fragen des
Fremdenrechts in der Stadt Salzburg nicht ausreichend, für bestimmte Zielgruppen mangelhaft. Für bestimmte Rechtsbereiche des Fremdenrechts gibt es überhaupt kein (unentgeltliches Rechts-)Beratungsangebot: genannt
wurde eine spezifische Frauen-Beratung (u.a. Zwangsheirat, eigenständiges Leben) oder eine Beratung zur Beantragung des humanitären Aufenthalts. Das ergänzende kultursensible, dolmetschergestützte Rechtsberatungsangebot in
der Stadt Salzburg ist nicht ausreichend und kaum mehr erreichbar (betrifft insbesondere Asylsuchende, Flüchtlinge
und Schubhäftlinge).
Maßnahmenvorschläge
Maßnahme 1
Regelmäßige Informationsveranstaltung der Fremdenbehörde zu aktuellen Fragen des Fremdenrechts:
n Grundlageninformation
n Behandlung aktueller Fallbeispiele
n Diskussion problematischer Fälle
n Einmal jährlich (bei Bedarf öfter)
n Bewerbung über diverse Netzwerke aus dem Integrationsbereich Fragenerhebung und gegebenenfalls Bedarfserhebung über das Integrationsbüro und die Plattform für Menschenrechte.
Menschenrechtsstadt Salzburg
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Ziel:
Durch die Veranstaltungen findet ein regelmäßiger Informationsaustausch zwischen Behörde und NGOs/MultiplikatorInnen statt, die Rechtsunsicherheit bei NGOs und Betroffenen wird reduziert und die Zusammenarbeit mit NGOs
verbessert.
Durchführende:
Fremdenbehörde (MA 1/01) und Integrationsbüro (MD/00) in Zusammenarbeit mit Plattform für Menschenrechte
Maßnahme 2
Überarbeitung des bestehenden Internetauftritts der Fremdenbehörde hinsichtlich der KundInnenorientierung:
n Leichte und klare Sprache inkl. „Übersetzung“ komplexer Rechtsmaterie
n Einleitender Infoteil mehrsprachig
n Verständliche Struktur ausgehend von Informationsbedürfnissen der KundInnen
n Relevante Rechtsinformationen und Dokumente
n Es wird ein Feedback durch die betr. NGOs (evtl. im Rahmen einer Informationsveranstaltung) eingeholt.
Ziel:
Es gibt ein zielgruppengerechtes Informationsangebot über fremdenrechtliche Belange im Internet.
Durchführende:
Fremdenbehörde (MA 1/01) und Integrationsbüro (MD/00) mit Informationszentrum (MD/04)
Maßnahme 3
Überarbeitung und Ergänzung der „Willkommensmappe“ der Stadt Salzburg rund um das Thema
Integration von „Drittstaatsangehörigen“:
n Klare und einfache Sprache, mehrsprachige Ausgabe
n Beratungsstellen und AnsprechpartnerInnen rund um das Thema Integration von Drittstaatsangehörigen.
n Inhaltliche Fragen des Fremdenrechts wie z.B.: Aufenthaltstitel, Visa für Verwandtenbesuche und etc.
n Die Mappe soll in der Fremdenbehörde, Bürgerservice und Bewohnerservice (BWS) aufgelegt werden und zur
Weitergabe an migrantische Vereine und NGOs dienen.
Ziel:
Es gibt eine aktualisierte und erweiterte Information für die neuen BürgerInnen über die für sie wichtigen Belange
und Beratungsangebote in der Stadt.
Durchführende:
Integrationsbüro (MD/00) in Kooperation mit NGOs und Fremdenbehörde (MA 1/01)
Maßnahme 4a
Weiterbildung der MitarbeiterInnen der Fremdenbehörde zu aktuellen Fragen des Fremdenrechts:
n Anmelden des Schulungsbedarfes durch die Fremdenbehörde an das Personalamt
n Zeitgerechte Schulung von MitarbeiterInnen der Fremdenbehörde
Maßnahme 4b
Verbesserung des Informationsflusses zwischen dem Bundesministerium für Inneres (BM.I) und
der Fremdenbehörde:
n Erstellung eines jeweils aktualisierten Handbuches/CD-ROMs zur Qualitätssicherung behördlicher Entscheidungen durch das BMI.
Ziel:
Die MitarbeiterInnen der Fremdenbehörde sind geschult in Hinblick auf die aktuelle Rechtssituation, die Umsetzungsrichtlinien sind bekannt und können angewendet werden.
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Bericht 2010
Integrationsbüro
Durchführende:
Fremdenbehörde (MA 1/01) und Personalamt (MD/02); BMI
Maßnahme 5
Schulung der MitarbeiterInnen der Fremdenbehörde im Bereich Menschenrechte durch das Österreichische Institut für Menschenrechte in Salzburg:
n Stellenwert der Grundrechte in Österreich
n Die Europäischen Richtlinien (Gleichbehandlung, Gleichstellung, Anti-Rassismus), aktuelle Rechtssprechung und
ihre Umsetzung in Österreich
Ziel:
Die MitarbeiterInnen kennen und berücksichtigen die einschlägige und aktuelle europäische Rechtssprechung und
Umsetzung in Österreich. Allfällige Ermessensspielräume werden im Sinne einer menschenrechtlichen Orientierung
genutzt. Durch die Verringerung von Auslegungsspielräumen wird die Transparenz der Entscheidungen erhöht.
Durchführende:
Personalamt (MD/02) in Zusammenarbeit mit Personalentwicklungskommission, Fremdenbehörde (MA 1/01), Österreichisches Institut für Menschenrechte und Integrationsbüro (MD/00)
4.1.4. Wohnen in der Stadt Salzburg
Beispiele guter Praxis
n Die derzeitige bewährte Lösung für alle AntragstellerInnen ungeachtet ihrer Herkunft sieht vor, dass die SachbearbeiterInnen des Wohnungsamts das Antragsformular gemeinsam mit den AntragstellerInnen ausfüllen. Das
Engagement und die soziale Einstellung der Leitung und MitarbeiterInnen des Wohnungsamts werden mehrfach
positiv angeführt.
n Die Sprechtage in den Stadtteilen (Bewohnerservice) werden als äußerst positiv gesehen und als wichtiges Instrument einer kundInnenorientierten Beratung aufgefasst.
Problemanalyse
Ausgangssituation
Die Stadt Salzburg hat für ca. 10.000 Wohnungen in Salzburg die Vergaberechte, davon sind 2.000 gemeindeeigene
Wohnungen und 8.000 Wohnungen gemeinnütziger Bauträger.
Jährlich werden ca. 500 Wohnungen vergeben: 1-, 2-, 3- und 4-Zimmer-Wohnungen (bis ca. 90 m2) - im Neubau
werden nur noch 2- bis 4-Zimmer-Wohnungen gebaut.
Die Stadt Salzburg hat das Vergaberecht für alle gemeindeeigenen Wohnungen und für ein Drittel der städtischen
Wohnungen der gemeinnützigen BauträgerInnen, laut Leiter des Wohnungsamtes ist das Ziel eine bessere soziale
Durchmischung.
GSWB und andere gemeinnützige Wohnbauträger
Die GSWB (Gemeinnützige Salzburger Wohnbaugesellschaft) verfügt über 6.000 bis 7.000 Wohnungen, die nach
Wohnbauförderungskriterien vergeben werden. Die Stadt als 50-prozentige Gesellschafterin (Land ebenfalls 50
Prozent) könnte die Vergabe beeinflussen bzw. Vergaberechte beanspruchen, nutzt diese Möglichkeit jedoch nicht.
In den ExpertInnengesprächen wurde die Vermutung geäußert, der Grund sei Klientelismus der Parteien, der bei
Vergabe über das Wohnungsamt nicht mehr möglich wäre. Diese Vermutung gilt auch für andere gemeinnützige
Wohnbauträger.
Neubau von gemeinnützigen Wohnungen
Es werden derzeit nur 2-Zimmer-Wohnungen und größere Wohnungen gebaut. Der bauliche Standard und der
Ausstattungs-Standard orientieren sich an entsprechenden Eigentumswohnungen (z.B. Wärmedämmung, Größe/
Raumaufteilung), mit steigenden Baukosten steigen jedoch auch bei den Sozialwohnungen die Mieten. Die Rückkehr
Menschenrechtsstadt Salzburg
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zu niedrigeren Standards ist schwierig und auch wenig wünschenswert. Die Größenbegrenzung ist hinsichtlich Familiengrößen und Familienverständnis von Zuwandererfamilien problematisch.
Vergaberichtlinien
Vergaberichtlinien existieren gemäß Gemeinderats-Beschluss von 1995, danach gab es kleinere Änderungen (meist
EU-rechtliche Anpassungen), betreffend z.B. den Zugang gleichgeschlechtlicher Paare. Die Voraussetzungen neben
der materiellen Situation (es gibt je nach Anzahl der Personen festgelegte Einkommensgrenzen, die nicht überschritten werden dürfen) und der aktuellen Wohnsituation sind u.a. folgende Kriterien:
n drei Jahre in Salzburg wohnhaft oder berufstätig
n Volljährigkeit (Ausnahme minderjährige Mütter)
n Quote für Drittstaatsangehörige „entsprechend Bevölkerungsanteil“
Die Vergabe erfolgt unbefristet. Die Anspruchsberechtigung wird nur bei Beantragung geprüft. Bei der Ablehnung
einer Wohnung durch den/die Anspruchsberechtigte/n aus nicht schlüssigen Gründen verliert der/die Anspruchsberechtigte für drei Jahre die Möglichkeit, um eine Gemeindewohnung anzusuchen.
Der Verlust der Anspruchsberechtigung ist selten, dies kommt eher in berufsgruppenspezifischen Wohnungen vor.
Es gibt keine Fehlbelegungsabgabe, z.B. für BezieherInnen größerer Einkommen. Die Fallzahl ist vermutlich gering.
Eine Veränderung der Anforderung an die Wohnungsgröße ergibt sich manchmal aufgrund einer veränderten Familiensituation, Verwitwung etc., auch Finanzierungsschwierigkeiten können Probleme schaffen, da eine Untervermietung verboten ist. Ein konkreter Vorschlag ist die Schaffung einer Wohnungstauschbörse.
Derzeit werden ca. 80 Prozent der Wohnungen an Menschen mit Migrationshintergrund aufgrund der spezifischen
Bedürfnislagen vergeben. Ohne Quotierung wären dies vermutlich 100 Prozent. Die Quotierung ist allerdings durch
geltendes Europäisches Recht nicht gedeckt. Probleme liegen in der Akzeptanz in der Bevölkerung sowie im politischen Umgang damit.
Die Wohnungs-Vergabe wird im paritätisch besetzten Vergabeausschuss geprüft und genehmigt. Abweichungen von
der Richtlinie in Einzelfällen werden dort begründet und genehmigt, bei sachlicher Rechtfertigung ist diese Praxis
zulässig, das System scheint für politische Einflussnahme nicht anfällig.
Transparenz/Information über Vergaberichtlinien
Information über Vergabekriterien wird nicht öffentlich gemacht, da öffentliche Diskussionen, Polarisierungen und
Politisierung des Themas zu erwarten sind. Auch die Vergaberichtlinien der gemeinnützigen Wohnbaugesellschaften
sind trotz Ankündigung im Wohnleitbild der Stadt nach wie vor nicht öffentlich zugänglich.
Bedarfssituation
70.000 Haushalte sind mit der Wohnsituation prinzipiell zufrieden und haben keinen weiteren Bedarf. 1500 bis
2000 Haushalte bräuchten neue Wohnungen. Häufig sind dies Haushalte mit mehrdimensionalen Problemlagen
(Verschuldung, familiäre Situation etc.).
Verletzliche Zielgruppen
n Für akut wohnungslose Frauen mit Kind/ern steht die Schaffung eines geeigneten Übergangs-Wohnraums derzeit
vor der Realisierung.
n Erstmals sind im Herbst 2009 zwei Wohnungen an Menschen mit Down-Syndrom vergeben worden, grundsätzlich wird von beiden selbständiges Wohnen angestrebt, bei Bedarf kann aber auch eine Betreuungsperson untergebracht werden.
n Für Alleinerzieherinnen mit Kind (oft dringlicher Unterbringungsbedarf z.B. nach Trennung von Lebensgemeinschaft etc.) fehlt geeigneter Wohnraum, eine Lösung dafür ist allerdings derzeit in Entwicklung.
n Junge Erwachsene werden mit 18 Jahren aus betreuten Jugendwohneinrichtungen entlassen. Derzeit gibt es eine
kooperative Lösung mit dem Jugendamt, eine nachhaltige Lösung ist erwünscht.
n Manche Menschen in besonders schwierigen Lebenssituationen (z.B. Alleinstehende, Menschen mit psychischen
Problemen, Traumata oder Suchtproblemen, in langjährigen materiellen Schwierigkeiten) werden derzeit in teuren Privatpensionen untergebracht. Der Bedarf an besonderen Wohnformen (z.B. mit Betreuung) ist gegeben.
n Für Großfamilien mit vielen Kindern und Mehrgenerationenhaushalte (oft migrantischer Hintergrund) fehlt ein
angemessener Wohnraum. Die Trennung der Haushalte ist schwierig.
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Bericht 2010
Integrationsbüro
n Konventionsflüchtlinge: Vom Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) erfolgt innerhalb der ersten drei Jahre
nach Anerkennung eine Versorgung mit Wohnraum, die Wohnungen sind jedoch von vorneherein zu klein oder
werden aufgrund des Familienzuwachses zu klein. Nach drei Jahren besteht ein Anspruch auf eine Wohnung
über das Wohnungsamt. Derzeit warten ca. 200 Personen aus Tschetschenien, Irak und Iran auf Wohnungen. Die
Akzeptanz in der Nachbarschaft ist jedoch ein massives Problem. „Wohnbürgschaften“ durch PolitikerInnen oder
angesehene Personen des öffentlichen Lebens wären eine kostenlose Idee zur Verbesserung der Beziehungen und
Erstaufnahme in den Siedlungen.
Sprache
Der Einsatz mehrsprachiger Formulare war wenig erfolgreich, da häufig „Analphabetismus“ oder fehlende Erfahrung
im Umgang mit Formularen auch in der Muttersprache vorliegt. Die MitarbeiterInnen des Wohnungsamts unterstützen KundInnen bei der Antragsstellung. Derzeit ist im Amt kein/e MitarbeiterIn mit einschlägigen Fremdsprachkenntnissen (bzw. Migrationshintergrund), das wäre aber willkommen und erwünscht.
Maßnahmenvorschläge
Maßnahme 1
Wohnfolder: „Rund ums Wohnen“:
n BenutzerInnenfreundliche, leichte und klare Sprache
n Gemeinnützige AnbieterInnen, Zugang, …
n Wertvolle Tipps, Empfehlungen und AnsprechpartnerInnen
n Information über die Vergaberichtlinien
Ziel:
Es gibt leicht fassbare Informationen über den Zugang zu leistbarem Wohnraum.
Durchführende:
Wohnungsamt (MA 3/03) in Kooperation mit Informationszentrum (MD/04), Beauftragten-Center (MD/00)
Maßnahme 2
Wohnberatung vor Ort (in den Stadtteilen):
n Zweimal pro Jahr wird in jeder BewohnerInnenservicestelle (BWS) bzw. in den Räumen, die für bewegungsbeeinträchtigte Menschen zugänglich sind, eine Beratung des Wohnungsamts angeboten.
Ziel:
Es gibt Information durch das Wohnungsamt in den Stadtteilen, die für bewegungsbeeinträchtigte Menschen zugänglich und niederschwellig ist.
Durchführende:
Wohnungsamt (MA 3/03) in Kooperation mit Informationszentrum (MD/04), Beauftragten-Center (MD/00) und
Bewohnerservice (BWS)
Maßnahme 3
Themenoffensive: Miteinander Wohnen
n Entwicklung eines Projekts zum Wohnen, das mit verschiedenen Schwerpunkten durchgeführt werden kann bzw.
Weiterführung und Ausbau der Bewohnerservice-Initiative „Miteinander Leben“.
n Das Projekt umfasst:
l Thematisierung aktueller Fragen des Zusammenlebens
l konkrete Maßnahmen zur Verbesserung und Förderung eines guten Zusammenlebens.
Ziel:
Es gibt eine dialog- und beteiligungsorientierte Förderung des Zusammenlebens durch Workshops, Information und
Projekte.
Menschenrechtsstadt Salzburg
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Durchführende:
Bewohnerservice, BeauftragtenCenter (MD/00)
Maßnahme 4
Schwerpunkt Projekt „Miteinander Wohnen“:
Das Integrationsbüro hat ein Pilotprojekt initiiert, das erfolgreich erprobt wurde: Mehrsprachige Folder und Hausordnungen in Piktogrammform:
n Ausdehnung des Projekts auf alle gemeinnützigen Wohnbauanlagen
Ziel:
Alle Hausordnungen der gemeinnützigen Wohnbauprojekte sind in Piktogrammform in den Wohnanlagen ausgehängt und die Folder werden in den gemeinnützigen Wohnbauanlagen aufgelegt.
Durchführende:
Gemeinnützige Wohnbauträger und BeauftragtenCenter (MD/00)
Maßnahme 5
Institutionalisierung sozialarbeiterischer Begleitung in allen großen gemeinnützigen Wohnanlagen:
n Anregung einer Gesetzesinitiative im Salzburger Landtag hinsichtlich
l der verpflichtenden Verwendung der Gewinne der Gemeinnützigen Bauträger für die Finanzierung von Sozialräumen (Errichtung und Betrieb) und
l langfristige sozialarbeiterische Begleitung der Wohnsiedlungen ohne die Kosten der Finanzierung auf die BewohnerInnen abzuschlagen.
Ziel:
Langfristige sozialarbeiterische Begleitung ist in allen großen gemeinnützigen Wohnbauprojekten und bestehenden
Wohnsiedlungen institutionalisiert.
Durchführende:
Amt für Stadtplanung (MA 5/03), Gemeinderatsbeschluss
Maßnahme 6
Forcieren kostengünstigen Bauens – Modellprojekt:
n Ausschreibung eines Bauprojekts „Kostengünstiges Bauen“ und/oder Schaffung eines Förderpreises für „Kostengünstiges Bauen“
n Festlegung von Kriterien der Umsetzung
n Einrichtung eines Baubeirats (u.a. Wohnungsamt, SIR, …), der das Vorhaben begleitet
n Evaluierung und Transfer auf andere Wohnbauvorhaben mit dem Ziel der Senkung der Mietpreise
Ziel:
Es wird kostengünstiger Wohnraum und ein Modellprojekt zu kostengünstigem Bauen geschaffen und die Ergebnisse können auf die Wohnbautätigkeit insgesamt angewandt werden.
Durchführende:
Initiative Politik: Bürgermeister, Landeshauptfrau, Gemeinderat, Landtag
Maßnahme 7
Erhöhung der Wohnungs-Vergabequote durch das Wohnungsamt:
n Der Prozentanteil der Stadt Salzburg bei der Wohnungsvergabe der neu errichteten Wohnungen wird auf 50 Prozent erhöht.
l Dementsprechende Änderung des Wohnleitbildes der Stadt und Anpassung der Vergabekriterien und der
Vergabe
l Die Information nach außen an die Bevölkerung ist zu verbessern.
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Bericht 2010
Integrationsbüro
Ziel:
Die Erhöhung der Wohnungs-Vergabequote gibt der Stadt Salzburg die Möglichkeit mehr Wohnraum zu vergeben
und erlaubt eine bessere Abdeckung der hohen Nachfrage.
Durchführende:
Wohnbauträger und Wohnungsamt (MA 3/03), Gemeinderat
4.1.5. Angebote für SeniorInnen
Beispiele guter Praxis
n Es gibt ein sehr breites Beratungsangebot in der Stadt, bei den Bewohnerservice- u. Stadtteilzentren, in bestehenden Beratungseinrichtungen, mit dem die nutzenden SeniorInnen sehr zufrieden sind.
n Die Öffnung der städtischen SeniorInnenheime mit Angeboten für SeniorInnen der Umgebung, z.B. Mittagstisch
oder Ausflüge, verbessert die Einbindung ins Umfeld.
n BewohnerInnen-Beiräte, AngehörigensprecherInnen und „BewohnerInnen Parlament“ der städtischen SeniorInnenheime, SeniorInnenbeirat der Stadt Salzburg sind als Mitspracheeinrichtungen installiert.
n Web-Stadt-Salzburg, Stadt-Leben sind gelungene Informationsangebote.
n Der SeniorInnenratgeber der Stadt Salzburg bietet einen guten Überblick über Angebote für SeniorInnen in der
Stadt und informiert auch über Vergünstigungen für SeniorInnen, beispielsweise beim Salzburger Verkehrsverbund oder beim Mittagessen in SeniorInnenheimen. Er wird jährlich an alle SeniorInnen verschickt, zudem gibt es
stadtteilspezifische Informationen z.B. im Stadt-Leben/Salzburger Monat sowie in den Zeitschriften der SeniorInnen-Vereinigungen.
n Die aufsuchende SeniorInnenarbeit in Hallein hat sich in einem Pilotprojekt als sehr erfolgreich erwiesen und
wurde gut angenommen, sie hilft bei der Überwindung der Schwelle für Erstkontakte.
Problemanalyse
Ausgangssituation
Zum Bereich SeniorInnen gehören folgende städtische bzw. durch die Stadt kofinanzierte Angebote:
n Städtische SeniorInnenheime (ca. 850 Heimplätze)
n SeniorInnenwohnungen für SeniorInnen ab 55 (Garconnieren oder 2-Zimmer-Wohnungen in SeniorInnenwohnhäusern) – ca. 350 Wohnungen
n Fünf Tagespflegezentren für SeniorInnen, die von verschiedenen Anbietern im Auftrag der Stadt geführt werden
n Bewohnerservicestellen mit Beratungsangeboten für SeniorInnen
n Hauspflegedienst der Stadt und Ambulante Pflegedienste
Zugang zu SeniorInnenheimen
Ein aktuelles Thema im Zusammenhang mit SeniorInnen sind die 2009 diskutierten Richtlinien für den Zugang zu
SeniorInnenheimen. Es ist im Sinne der Chartabestimmungen als positiv anzusehen, dass zum ersten Mal Richtlinien politisch beschlossen und die Zugangs- bzw. Vergabekriterien für Heimplätze öffentlich und transparent gemacht
werden sollen.
Der Zugang zu Heimen soll allerdings (nach derzeitigem Stand, 2009) mit Ausnahme von Härtefällen auf ÖsterreicherInnen und EU-BürgerInnen beschränkt werden, dies steht in Widerspruch zu geltenden EU-Bestimmungen
(z.B. EU-Antidiskriminierungs-Richtlinie) und in krassem Widerspruch zu verschiedenen Chartabestimmungen.
Über die Vergabe befindet ein Sachverständigen-Team, eine Kontrolle durch ein politisches Gremium ähnlich dem
Wohnungsvergabeausschuss findet nicht statt.
Information, Beratung und Angebote
Aufgrund des breiten Informations- und Beratungs-Angebotes für Salzburger SeniorInnen und angesichts der
knappen Ressourcen der Arbeitsgruppe war es nicht möglich, einen umfassenden Überblick über den Zugang zu
Information und Beratung im Bereich SeniorInnen zu erhalten, zumal eine geplante Kleingruppe aus ExpertInnen
im Bereich SeniorInnen nicht zustande kam. Es ließ sich also auch nicht feststellen, inwieweit im Folgenden ange-
Menschenrechtsstadt Salzburg
23
sprochenen Probleme repräsentativ für die Gesamtsituation in Salzburg sind oder ob sie nur für Teilbereiche oder
einzelne Stadtteile zutreffen. Die vorliegenden Ergebnisse aus der Fragebogenerhebung und aus ExpertInnengesprächen ermöglichen dennoch einen ersten Einblick in die Situation und können als Orientierung für eine umfassendere
Bestandsaufnahme dienen.
n Betroffene beschäftigen sich mit SeniorInnenangeboten erst, wenn der/die Bedarf/Notlage eingetreten ist, was
eine umfassende Information erschwert. Die Information über SeniorInnenangebote sollte dagegen möglichst
frühzeitig erfolgen und zudem langes Zuhause-Wohnen unterstützen, d.h. präventive Informationen ebenso enthalten wie Informationen über Unterstützungsangebote. Die Information sollte sowohl die SeniorInnen selbst als
auch Angehörige erreichen.
n Es gibt in Salzburg ein breites Informationsangebot in den Stadtteilen und in den Tageszentren, dieses Informationsangebot erreicht jedoch überwiegend gut situierte und gebildete Mittelschichts-SeniorInnen.
n Das städtische Angebot „SeniorInnenwohnungen“ ist in der Bevölkerung wenig bekannt.
n Es gibt zu wenige AnsprechpartnerInnen für Auskünfte und Informationen zu spezifischen Problemlagen und Zielgruppen (z.B. Problemlagen von pflegebedürftigen Menschen migrantischer Herkunft, Menschen mit psychischen
Beeinträchtigungen und Pflegebedarf).
n In vielen Familien nicht österreichischer Herkunft gibt es kein (ausreichendes) Wissen über die in der Stadt vorhandenen Unterstützungs-Angebote und über die Unterbringung in Pflege- und SeniorInnenheimen.
Aufsuchende Betreuung
Es gibt in Salzburg keine aufsuchende Betreuung/Alterswohlfahrt und es bestehen keine niederschwelligen Möglichkeiten für institutionsferne Menschen, mit der professionellen Infrastruktur in Kontakt zu kommen und so Zugang
zu Informationen zu erhalten.
Angebote in Tageszentren
Angebote in Tageszentren werden von migrantischen SeniorInnen kaum/wenig genutzt, die Gründe dafür sind nicht
bekannt (fehlendes Wissens, fehlender Bedarf/Interesse, fehlender Zugang …).
Kultursensible Pflegekonzepte und geschlechtssensible Angebote
n Ob und inwieweit kultursensible Pflegekonzepte in der ambulanten Pflege, in der klinischen Geriatrie oder in den
Heimen umgesetzt werden, ist nicht bekannt, in offiziellen Informationen wird jedenfalls nicht darauf hingewiesen.
n Die bestehenden Angebote für SeniorInnen sind nicht geschlechtssensibel, und es besteht beispielsweise keine
Möglichkeit, sich für männliche oder weibliche Pflegepersonen zu entscheiden.
Wohnen in städtischen SeniorInnenheimen
Durch die neue SeniorInnenheimrichtlinie werden SeniorInnen mit der Drittstaatsangehörigkeit beim Zugang zu
den städtischen SeniorInnenheimen benachteiligt, da diese nur in bestimmten Härtefällen aufgenommen werden
können.
Es gibt keine Informationen darüber, wie in den Heimen mit besonderen Bedürfnissen im Zusammenhang mit
Ernährung umgegangen wird (z.B. Ernährung nach religiösen Vorschriften, vegetarisch) oder über kultursensible
Pflegekonzepte.
Im Heim ist der Zugang zu kulturellen Angeboten (und die Mittel dafür) für HeimbewohnerInnen problematisch
(z.B. interessante, qualitativ hochwertige Zeitungen, Veranstaltungen). Falls Interesse ermittelt wird, müsste Mobilitätsmanagement betrieben werden. Kultur- und Literaturangebote sind in den Heimen ausbaufähig und könnten mit
gezielten Fördermaßnahmen verbessert werden.
Maßnahmenvorschlag
Maßnahme
Umfassende Bestandsaufnahme der Informations- und Beratungsangebote für SeniorInnen:
unter breiter Einbeziehung und Berücksichtigung der Situation von
n SeniorInnen nicht österreichischer Herkunft
n SeniorInnen in prekären Lebenslagen (Armut, Obdachlosigkeit, Verwahrlosung, Gewalterfahrungen)
n SeniorInnen mit geistigen und/oder psychischen Beeinträchtigungen
24
Bericht 2010
Integrationsbüro
Ziel:
Es steht eine fundierte Wissensbasis für Weiterentwicklung und Verbesserung des Informations- und BeratungsAngebots für SeniorInnen zur Verfügung.
Durchführende:
Seniorenbetreuung (MA 3/00), Abteilung Seniorenheime (MA 4/00)
4.1.6. Rechtsberatung für Frauen
Problemanalyse
Ausgangssituation
Das Frauenbüro der Stadt Salzburg, im Schloss Mirabell, hat ein Angebot „Rechtsberatung für Frauen“ rund um
Eheschließung, Trennung und Scheidung. Vier Juristinnen beraten 14-tägig immer am Mittwoch von 15 bis 19 Uhr.
Die Nachfrage ist groß, das Angebot wird gut angenommen. Die Auslastung ist kontinuierlich hoch, in den Sommermonaten etwas schwächer. Pro Beratungstermin kommen rund zehn Frauen, im Jahr 2008 waren es insgesamt 155
Frauen.
2006 erfolgte eine Erweiterung des Angebots auf das Doppelte. Überdies bieten weitere Frauenberatungseinrichtungen ebenfalls Rechtsberatung für Frauen an. Dies macht deshalb Sinn, weil damit unterschiedliche Zielgruppen
erreicht werden können.
Die Bewerbung des städtischen Angebots erfolgt postalisch und über die Website www.stadt-salzburg.at. Darüber
hinaus wirkt die Empfehlung und mündliche Weitergabe als wichtige Informationsquelle.
Angebot und Betreuung
Beim städtischen Angebot handelt es sich um eine rechtliche Erstberatung. Eine weitergehende Betreuung oder
Begleitung ist nicht möglich. Die Frauenberatungsstelle „Frauentreffpunkt“ bietet hingegen auch eine umfassende
Betreuung an.
Kundinnen
Die Zielgruppe, die durch das Angebot des Frauenbüros der Stadt Salzburg angesprochen wird, kommt vorwiegend
aus der „Mittelschicht“. Migrantinnen sind wenige unter den Kundinnen (2008 waren es nur zwei). Frauen aus sozial benachteiligten Gruppen sind insgesamt schwächer vertreten. Mehr als 80 Prozent der betreuten Frauen haben
Kinder. Die Erwerbsquote unter den Frauen lag 2008 bei knapp 35 Prozent.
Sprache
Die Beratung ist nur in deutscher Sprache möglich. Manche Kundinnen bringen selbständig Dolmetscherinnen mit.
Information und Wissen
Frauen kommen mit einem äußerst schlechten Informationsstand in die Beratung. Eine grundlegende Kenntnis über
ehe- und familienrechtliche Belange fehlt weitgehend. Das freudige Ereignis einer Eheschließung lässt Frauen von
einer grundlegenden Information für den ehelichen Konfliktfall Abstand nehmen. Der Informationsbedarf besteht
dann erst anlassbezogen, wenn grobe Beziehungsprobleme virulent sind.
Frauen mit Migrationshintergrund haben es oft schwer sich zu artikulieren. Ebenso besteht ein mangelndes ­Wissen
über Aufklärung und Information über Probleme von Eheschließungen mit Männern aus anderen Kulturen.
­Muttersprachliche Rechtsberatung wird derzeit nur über den „Frauentreffpunkt“ (BKS, englisch) und über den Verein „Viele“ (türkisch) angeboten.
Menschenrechtsstadt Salzburg
25
Maßnahmenvorschlag
Maßnahme
Frauenrechtsberatung:
n Erhebung des Angebots in der Stadt Salzburg
n Schaffung eines ExpertInnennetzwerks
Ziel:
Es gibt eine umfassende Information über das Beratungsangebot und kontinuierlichen Erfahrungsaustausch der
Beraterinnen.
Durchführende:
Frauenbüro (MD/00)
4.1.7. Subventionsvergabe der Stadt Salzburg
Beispiele guter Praxis
n Der Umgang mit Förderungsansuchen wird vielfach positiv gesehen: umfangreiche und verständliche Information
auf der Homepage, unkomplizierte Antragstellung, rasche Bearbeitung, reibungslose Abwicklung. Die Kulturabteilung wurde mehrfach als positives Beispiel genannt.
n In Teilbereichen der städtischen Förderpolitik gibt es mehrjährige Fördervereinbarungen. Für die FörderungsnehmerInnen schafft dies Sicherheit. Für bisher 19 Kultur- und/oder Bildungseinrichtungen (Stand Juli 2010), die in
Programmierung, Betriebs- und Personalkosten über das jeweilige Kalenderjahr hinaus Verpflichtungen eingehen
müssen, gibt es mehrjährige Fördervereinbarungen mit der Stadt Salzburg.
n Als Beispiel gelungener Informationspolitik betreffend Subventionsvergabe ist die Stadt Linz aufgefallen: Auf der
Homepage findet sich beispielsweise zentral unter der Rubrik „Förderungen“ ein Hinweis, zu welchen Themen
und Bereichen Förderungen bezogen werden können.
n Die Subventionsordnung der Stadt Graz enthält eine umfassende Nicht-Diskriminierungsklausel und ein Gemeinnützigkeitsgebot für SubventionsnehmerInnen und Subventionsgegenstand.
Problemanalyse
Zentrale und systematische Information
Es gibt keine zentrale und systematische Information über sämtliche Förderungsmöglichkeiten durch die Stadt Salzburg. Da es auf der Homepage keine allgemeine Rubrik zu Förderungen gibt, muss über die einzelnen Ressortthemen danach gesucht werden. In verschiedenen Themenbereichen ist nicht ersichtlich, dass Förderungen angeboten
werden.
Wissen zu Förderungen
Um Förderungen erfolgreich zu beantragen, ist eine gute Wissensbasis erforderlich: wo, wann und wie können
Förderungen von der Kommune erhalten werden. Manche Förderstellen sind aufgrund der knappen Budgetmittel
in ihrer Informationsoffensive zurückhaltend. Förder-InteressentInnen äußern die Erfahrung, öfter und an den
verschiedensten Stellen nachfragen zu müssen, um an ausreichende Information zu kommen. Dadurch entsteht das
Gefühl zu BittstellerInnen zu werden.
Abstimmung zwischen einzelnen Ressorts bzw. Stadt-Land
Die Abstimmung sowohl zwischen den Ressorts bzw. Magistratsabteilungen als auch zwischen Stadt und Land erfolgt, jedoch nicht konsequent.
Vergabekriterien
In den Subventionsrichtlinien sind formale Vorgaben hinsichtlich der Verwendung der Gelder formuliert. Inhaltliche Vergabekriterien sind in der Regel nicht explizit ausgedrückt. Es gibt keine allgemeinen ethischen Vorgaben, die
26
Bericht 2010
Integrationsbüro
die Menschenrechte und die Freiheit von Kunst und Wissenschaft wahren. Ebenso fehlen Ausschlusskriterien von
FörderwerberInnen, deren Vorhaben und damit verbundener Sanktionen, wenn die Rechte Dritter verletzt werden.
Aus Erfahrungsberichten von FörderungswerberInnen wird deutlich, dass für den Erhalt von Förderungen „gute
Beziehungen“ als ausschlaggebend gesehen werden. Für neue Vereine und Initiativen sei es schwer an Fördergelder
heran zu kommen. Der Eindruck entsteht, dass die SubventionsgeberInnen nicht an neuen EmpfängerInnen interessiert sind.
Förderung für neue Vereine, Initiativen
Junge Menschen, neu gegründete Vereine oder Initiativen berichten von Schwierigkeiten zu einer Förderung ihrer
Projekte zu kommen. Gerade migrantische Vereine haben oft zu wenig Wissen und Kontakte, und es fehlen häufig
auch die Kenntnisse, wie ein Projekt formal korrekt abgewickelt wird.
Zeitraum
Die Förderbewilligungen betreffen meist einen Zeitraum von einem Jahr. Dies schafft Unsicherheit, eine kontinuierliche Arbeit zu leisten. Eine Umsetzung der Vorhaben ist oft nur dann möglich, wenn andere GeldgeberInnen vorhanden sind und sich mitbeteiligen. Kleinere/neuere Vereine empfinden die erforderlichen Formalitäten des Öfteren
als hohen logistischen Aufwand und hohe Schwelle. Die mangelnde finanzielle Absicherung stellt den Fortbestand so
mancher Vereine in Frage.
Voraussetzungen und Vergabekriterien für die mehrjährigen bzw. langfristigen Förderungen sind ebenfalls vielen
nicht bekannt.
Aktive Steuerung
Aus den Rückmeldungen wird auch deutlich, dass weder die Subventionsrichtlinie noch etwaige Vergabekriterien als
Steuerungsinstrument z.B. für eine aktive Antidiskriminierungsarbeit verwendet werden. Hier liegt nach Einschätzung der Arbeitsgruppenleitung ein großes Potential für eine aktive Steuerung der kommunalen Aktivitäten im Sinne
der Charta für Menschenrechte.
Maßnahmenvorschläge
Maßnahme 1
Schulungs- und Qualifizierungsangebot:
für migrantische Vereine, Fraueninitiativen, Initiativen im Behindertenbereich, Jugendliche und weitere verletzliche
Gruppen:
n Erarbeitung eines Workshop-Konzepts zur Qualifizierung von InteressentInnen (aus benachteiligten Gruppen) für
die Planung und Durchführung sowie finanzielle Abwicklung kleinerer Projekte
n Vermittlung der Information über städtische und nichtstädtische Möglichkeiten der Projektförderung, des Projektmanagements und der Abwicklung von kleineren Projekten
n Nach einem Jahr Evaluierung, ob das Angebot für die Zielgruppen bedarfsorientiert und ausreichend ist
Ziel:
Es gibt für verletzliche Gruppen einen verbesserten Zugang zur Antragstellung auf Fördermittel durch bessere Information, Qualifizierung und Vernetzung.
Durchführende:
BeauftragtenCenter (MD/00) und Plattform für Menschenrechte in Kooperation mit Förderstellen (Abteilungen:
Kultur und Schule (MA 2/00), Soziales (MA 3/00), Wirtschaftsservice (MD/00))
Maßnahme 2
Erstellen einer übersichtlichen Gesamtdarstellung über alle städtischen Förderungen im Internet:
n Übersicht über unterschiedliche FördergeberInnen und Förderungsschwerpunkte
n Voraussetzungen und formale Anforderungen für Förderungen
n Zuständige AnsprechpartnerInnen
Menschenrechtsstadt Salzburg
27
Ziel:
Es gibt einen verbesserten Zugang zu Informationen über die gesamten Fördermöglichkeiten der Stadt Salzburg.
Durchführende:
Förderstellen (MD/00, MA 2/00, MA 3/00) mit Informationszentrum (MD/04)
Maßnahme 3
Förderstromanalyse:
n Eine extern zu vergebene Studie (z.B. über die FH Salzburg, Universität Salzburg) untersucht die Förderströme in
einem Pilotbereich. Eine Förderstromanalyse als Pilotstudie und -projekt soll:
l Zielgruppenorientierung und Erreichung von Angeboten erheben und dokumentieren
l Zugang zu Information über Vergabekriterien und Transparenz in Bezug auf geleistete Förderungen erheben
und dokumentieren
l Vorschläge zur Behebung von Defiziten und zur Nutzung von Gestaltungsspielräumen unter Menschenrechtscharta- und Diversitäts-Gesichtspunkten erstellen
l Diversitätskriterien und praktikable Vorgaben zu deren Erfassung festlegen
l Vorgaben für Jahres-Berichte entwickeln (z.B. Transparenzkriterien)
Ziel:
Es wird eine Wissens-Basis für sinnvolle Schwerpunktsetzungen und Interventionen unter Diversitäts- und/oder
Menschenrechts-Gesichtspunkten geschaffen.
Durchführende:
Bürgermeister in Kooperation mit Plattform für Menschenrechte bzw. Runder Tisch Menschenrechte
Maßnahme 4
Ergänzung einer Nicht-Diskriminierungsklausel als Präambel zu den Subventionsrichtlinien. (Siehe Kapitel 5)
Maßnahme 5
Schulungsmaßnahmen der zuständigen Bediensteten zur Subventionsvergabe im Sinne der Chartabestimmungen.
(Siehe Kapitel 5)
4.1.8. Information in der Stadt Salzburg
Problemanalyse
Fehlendes Bekenntnis zur Zuwanderung
Es fehlt in Salzburg ein klares Bekenntnis der Politik zur realen Situation der Zuwanderung. In Salzburg leben über
40.000 Personen mit Migrationshintergrund (Bevölkerungsanteil ca. 1/3), jedoch bekennt sich keine politische
Gruppierung öffentlich zur realen Zuwanderungssituation und zur Notwendigkeit von Zuwanderung. Politische
Gruppierungen fürchten die öffentliche Diskussion oder bedienen Ressentiments der Bevölkerung.
Zugang zur Information
Die befragten ExpertInnen weisen auf eine wichtige Rahmenbedingung des Themenkomplexes in Hinblick auf
Information hin: Die einheimische Bevölkerung wird nicht ausreichend und mit sachlichen Informationen über
Zuwanderungs- und Migrationsthemen und -daten informiert, was undifferenzierte Ängste eher verstärkt. Die in der
Bevölkerung bestehenden Ängste werden nicht aufgegriffen, Unterstützung für die „einheimische“ Bevölkerung wird
nicht bzw. nicht in ausreichendem Umfang angeboten.
Wie schon oben dargestellt, ist die Kommunikation zwischen den MitarbeiterInnen der Stadtverwaltung und den
Menschen mit nicht-deutscher Muttersprache und somit der Zugang zur Information generell oft erschwert. Da
diese KundInnen sich mit der Behördensprache (juristische Fachbegriffe) schwertun und/oder die deutsche Sprache
nicht gut genug beherrschen.
28
Bericht 2010
Integrationsbüro
Maßnahmenvorschläge
Maßnahme 1
Schaffung eines öffentlich zugänglichen Dolmetschpools:
n Schaffung eines Pools von DolmetscherInnen
n Erarbeitung von Angeboten zur Qualifizierung der DolmetscherInnen in Hinblick auf professionelle Standards
(Verschwiegenheit, Sprachvermittlung etc.)
n Erarbeitung eines Nutzungskonzeptes
n Erarbeitung eines Finanzierungsmodells
n Gemeinsame Nutzung durch unterschiedliche öffentliche Verwaltungen und Organisationen in der Stadt und
KundInnen
Ziel:
Die Verständigung zwischen Magistrat (Verwaltung) und KundInnen wird durch Unterstützungsangebote in gängigen Herkunftssprachen der KundInnen und in Gebärdensprache verbessert.
Durchführende:
BeauftragtenCenter (Behindertenbeauftragte und Integrationsbeauftragte (MD/00))
Maßnahme 2
Informationskampagne zur Zuwanderung:
um die Enttabuisierung der De-facto-Einwanderung zu erreichen und den ZuwanderInnen eine Wertschätzung entgegenzubringen.
Transportiert werden sollen Botschaften wie z.B:
n Wir brauchen Zuwanderung
n Wir respektieren/akzeptieren ZuwanderInnen
n Wir unterstützen ZuwanderInnen und deren Integration
n Wir ermöglichen/fördern Partizipation von ZuwanderInnen
n Wir wünschen uns ZuwanderInnen in den Ämtern und Behörden
Ziel:
Die Akzeptanz für Zuwanderung/ZuwandererInnen wird verbessert und positiv besetzt, Wertschätzung den ZuwanderInnen entgegengebracht. Verwaltungsangestellten werden für das Thema sensibilisiert.
Durchführende:
Integrationsbüro, Personalentwicklungskommission (MD/00), Informationszentrum (MD/04)
4.2. Armut, Armutsgefährdung und Gesundheit
Die These im Kontext der wirtschaftlichen und sozialen Rechte lautet: Soziale Ungleichheit führt zu gesundheitlicher Ungleichheit. Oder: Armut macht krank!
Der Umstand, dass sozial benachteiligte Lebenssituationen wie Armut bzw. Armutsgefährdung zu einem höheren
Krankheitsrisiko und damit zu einem schlechteren Gesundheitszustand führen, ist evident und wissenschaftlichempirisch seit langem bestens belegt. Ob psycho-sozialer Stress und Scham, schlechtere Wohnverhältnisse, krank
machende Arbeitsverhältnisse, mangelnde Zahngesundheit, ein erhöhtes Suchtverhalten oder schlicht die Tatsache,
dass Ärmere früher sterben u. v. m.: Die Bandbreite der durch Armut und Armutsgefährdung (mit-)verursachten
gesundheitlichen Folgen ist äußerst groß.
Mielck 1 fasst die zahlreichen empirischen Erkenntnisse in einem einfachen Erklärungsmodell für die Zusammenhänge zwischen sozialer und gesundheitlicher Ungleichheit wie folgt zusammen:
1
Mielck, Andreas: Soziale Ungleichheit und Gesundheit. Empirische Ergebnisse, Erklärungsansätze, Interventionsmöglichkeiten, Bern 2000
Menschenrechtsstadt Salzburg
29
Soziale Ungleichheit / Armut / Ausgrenzung
BewältigungsRessourcen
Gesundheitliche
Belastungen
Gesundheits­
verhalten
Gesundheitliche
Versorgung
Gesundheitliche Ungleichheit
(Unterschiede in Mortalität und Morbidität)
Die vier Komponenten des Erklärungsmodells im Detail
Unterschiede in den gesundheitlichen Belastungen wie z. B.
n Psychische und physische Belastungen am Arbeitsplatz
n Arbeitslosigkeit erhöht das Krankheitsrisiko = psycho-sozialer Stress, Scham
n Lebensbedingung und -qualität innerhalb der Wohnung und im Wohngebiet
Unterschiede in den Bewältigungsressourcen wie z. B.
n Geringere Bildung
n Psychosoziale Bedingungen / psychosozialer Stress
n Finanzielle Barrieren (Zahnsanierung, Selbstbehalte …)
Unterschiede in der gesundheitlichen Versorgung wie z. B.
n Wenig Gesundheits-aufklärung speziell für Armutsbetroffene
n Erreichbarkeit bzw. Vorhandensein von Gesundheitseinrichtungen bzw. -leistungen (ländliche Regionen etc.)
n Angebotsstruktur von Gesundheitseinrichtungen nimmt auf spezifische – oftmals psycho-soziale – Problemlagen
Armutsbetroffener wenig Rücksicht
n Informationsvermittlung ist „mittelschichtsorientiert“ (Sprache, Problemformulierung etc.)
n Mangelnder Versicherungsschutz
n Mangelnde Gesundheitsversorgung von sozial benachteiligten Gruppen (Wohnungslose)
Unterschiede im Gesundheits- und Krankheitsverhalten wie z. B.
n Geringere Symptomaufmerksamkeit bzw. geringer ausgeprägtes präventives Gesundheitserhalten
n Geringer ausgeprägtes Körperbewusstsein
n Spezifische Nutzung von Gesundheitseinrichtungen (eher praktischer als Facharzt, Abbruch von Therapien …)
n Schlechtere Ernährung
n Erhöhte „kardio-vaskuläre Risikofaktoren“ (Stress, Rauchen, Bewegungsarmut …)
Die wissenschaftliche Erforschung dieser Zusammenhänge kann im internationalen Kontext als umfassend beschrieben werden, national und regional spielt dieses Forschungsthema allerdings keine angemessene Rolle, wird von
einzelnen Ausnahmen2 abgesehen. Folglich steht dem auch eine nationale/regionale Gesundheitspolitik gegenüber,
die zwar ständig das allgemeine Bekenntnis zur umfassenden Gesundheitsversorgung aller Menschen hoch preist,
eine umfassende und gezielt auf von Armut und Armutsgefährdung ausgerichtete Strategie bislang
2
ÖBIG-Studie, Daten der Statistik Austria, auch im Rahmen der Armutserhebung EU-SILC
30
Bericht 2010
Integrationsbüro
allerdings vermissen lässt. Dieser Befund lässt sich grundsätzlich auch für die Stadt Salzburg treffen. Die Berücksichtigung dieses Themas im Rahmen der Umsetzung eines Menschenrechtsdokuments erscheint damit mehr
als gerechtfertigt.
Die Kompetenzen im Bereich Gesundheit sind breit gestreut und erfordern in vielen Fällen ein koordiniertes Vorgehen sowie eine Vielzahl von Handlungspartnern. Der Stadt Salzburg kommt dabei oftmals mangels gesetzlicher
Kompetenzen eine „aktivierende“ Rolle zu. Bei den folgenden Maßnahmen der AG 3 wird daher auf eine Nennung der zur Umsetzung notwendigen Organisationen, Gebietskörperschaften und sonstigen Akteure vorerst verzichtet, diese sind aber im Maßnahmenkatalog angeführt.
Außerdem wird im Folgenden auf die (fast überall) notwendige Einleitung der Maßnahmen „Einsatz der Stadt
Salzburg für...“ verzichtet.
4.2.1. Relevante Chartabestimmungen
ARTIKEL XVII
RECHT AUF GESUNDHEIT
1. D
ie Stadtverwaltung fördert den gleichberechtigten Zugang aller Bürgerinnen und Bürger zum Gesundheitswesen und zur Vorsorge.
2. D
ie Stadtverwaltung ergreift alle notwendigen Initiativen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit, insbesondere
durch Präventions- und ggf. aktive Interventionsmaßnahmen.
3. D
ie unterzeichneten Städte tragen durch Maßnahmen auf wirtschaftlichem, kulturellem, sozialem und stadtplanerischem Gebiet allgemein zur Förderung der Gesundheit ihrer Bürgerinnen und Bürger unter deren aktiver
Mitarbeit bei.
ARTIKEL IV
SCHUTZ DER SCHWÄCHSTEN UND VERLETZLICHSTEN BEVÖLKERUNGSGRUPPEN
UND EINZELPERSONEN
1. D
ie schwächsten und verletzlichsten Bevölkerungsgruppen und Einzelpersonen haben das Recht auf besonderen
Schutz.
2. D
ie Stadtverwaltung unternimmt alle notwendigen Schritte, um behinderte Menschen voll in das Leben der
Stadt zu integrieren. Wohnungen, Arbeitsstätten und Freizeitanlagen müssen daher bestimmten Anforderungen
entsprechen. Die öffentlichen Verkehrsmittel müssen allen zugänglich sein.
3. D
ie unterzeichneten Städte betreiben eine aktive Politik zur Unterstützung der schwächsten und verletzlichsten
Bevölkerungsgruppen, um allen das Recht auf Teilhabe am städtischen Leben zu ermöglichen.
4.Die Städte ergreifen alle notwendigen Maßnahmen, um die soziale Integration aller Bürgerinnen und Bürger zu
gewährleisten, was auch immer der Grund für ihre verletzliche Lage sein mag, und vermeiden dabei Diskriminierungen.
4.2.2. Zielbestimmung
Der inhaltliche Bezug zum vorliegenden Thema und des Erklärungsmodells zur Europäischen Charta für den Schutz
der Menschenrechte in der Stadt ist Artikel XVII – Recht auf Gesundheit, der aufgrund der allgemeinen Formulierung natürlich auf alle gesellschaftlichen Gruppen und Individuen anzuwenden ist, also auch auf von Armut
und Armutsgefährdung Betroffene. Insgesamt drei Zielbestimmungen werden dabei genannt:
n Die Stadtverwaltung fördert den gleichberechtigten Zugang aller Bürgerinnen und Bürger zum Gesundheitswesen und zur Vorsorge.
n Die Stadtverwaltung ergreift alle notwendigen Initiativen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit, insbesondere durch Präventions- und ggf. aktive Interventionsmaßnahmen.
n Die unterzeichneten Städte tragen durch Maßnahmen auf wirtschaftlichem, kulturellem, sozialem und stadtplanerischem Gebiet allgemein zur Förderung der Gesundheit ihrer Bürgerinnen und Bürger unter deren
aktiver Mitarbeit bei.
Menschenrechtsstadt Salzburg
31
Vergleicht man nun die drei in der Charta genannten gesundheitlichen Zielbestimmungen mit den vier Komponenten des Erklärungsmodells von Mielck, lassen sich leicht Bezugspunkte/inhaltliche Überschneidungen herstellen:
Nennt Mielck die mangelnde gesundheitliche Versorgung als einen Aspekt, der zu sozialer Ungleichheit führt, ist
zugleich der „gleichberechtigte Zugang zur Gesundheitsversorgung (…) und Vorsorge aller“ eines der drei Ziele der
Charta (Absatz 1 des Artikels XVII).
Absatz 2 des Artikels XVII („Initiativen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit, insbesondere durch Präventionsund Interventionsmaßnahmen“) lässt sich insofern mit dem Modell von Mielck in Verbindung bringen, als dies
wiederum die Aspekte „Mangelnde gesundheitliche Versorgung“ (mit vor allem auch gesundheitspräventiven Maßahmen) bzw. auch „Gesundheitsverhalten“ („reaktives Gesundheitsverhalten“, „Suchtverhalten“ etc.) betrifft.
Bei Maßnahmen auf unterschiedlichen Ebenen zur Förderung der Gesundheit (Absatz 3 des Artikels XVII) lassen
sich grundsätzlich inhaltliche Bezugspunkte zu allen vier Erklärungskomponenten ausfindig machen, z.B. gesundheitsfördernde Maßnahmen im Wohngebiet (gesundheitliche Belastung), gesundheitspräventive Projekte/Maßnahmen für spezifische von Armut betroffenen Gruppen (gesundheitliche Versorgung), Verbesserung der Bewältigungsressourcen (Bildungsmaßnahmen, Gesundheitsaufklärung) oder auch eine Verbesserung der gesundheitlichen
Versorgung (z.B. spezifische Gesundheitsinformationen betreffend).
Grundsätzlich lässt sich argumentieren, dass das Erklärungsmodell und die Zielbestimmungen der Charta – Artikel
VXII große inhaltliche Überschneidungen aufweisen und für Analyse bzw. Maßnahmengestaltung im Rahmen der
Umsetzung der Charta den inhaltlichen Rahmen bestens abzudecken vermögen.
Die Themenstellung nimmt unmittelbar auch auf Artikel IV der Charta Bezug. Aufgrund des erhöhten Armutsgefährdungsrisikos für ältere Menschen, Frauen, insbesondere verbunden mit spezifischen familiären Situationen bzw.
Migrationshintergrund ergeben sich klare – intersektionale – Verletzbarkeitsmuster. Eine besondere Verletzlichkeit
hinsichtlich Armut und Gesundheit ergibt sich im Zusammenhang mit dem Aufenthaltsstatus und einem damit verknüpften Sozialversicherungsschutz.
4.2.3. (Chronisch) Psychisch Kranke und Angehörige
Beispiele guter Praxis
n Psychosoziale Zentren in Vorarlberg und der Steiermark
n „Sonnenhof“ von Pro Mente Oberösterreich, ambulante Wohnassistenz der Pro Mente Salzburg „Laienhilfe“
n Familienähnliche Wohngemeinschaft für SeniorInnen in Mattsee.
n Notschlafstelle Exit7 sowie Tagesbetreuung 7days der Caritas
n Psychosozialer Notdienst der Pro Mente Oberösterreich (pnd)
n Anti-Stigma-Kampagne in München
n Familienunterstützende Dienste (famud) der Lebenshilfe Salzburg für Familien von Menschen mit Behinderung
Problemanalyse
Rehabilitation, Versorgung, Krisendienst
Es gibt kaum Möglichkeiten zur Rehabilitation für psychisch kranke Menschen. Auch die Versorgung durch ambulante, stationäre und soziale Dienste, wie zum Beispiel Soziotherapie, kann den eher im Ansteigen begriffenen Bedarf
nicht zufriedenstellend abdecken.
Obwohl in der Stadt Salzburg ein psychiatrischer Krisendienst dringend nötig wäre, existieren keine aufsuchenden
Krisendienste.
Information über Angebote für psychisch erkrankte Menschen
Ein allgemeiner Überblick über die Angebote für psychisch erkrankte Menschen in der Stadt Salzburg fehlt (allerdings bietet die Broschüre „gut.beraten“ des Landes Salzburg einen guten Überblick). Zur Prophylaxe somatischer
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Bericht 2010
Integrationsbüro
Erkrankungen und Gefährdungen (Hepatitis, Diabetes, Krebs, Rauchen etc.) gibt es ebenfalls keinerlei Informationsmaterial.
Betreuung von Menschen mit akuten Suchtproblemen
Menschen mit akuten Suchtproblemen haben es in der Stadt Salzburg besonders schwer zu einer Betreuung zu gelangen. Betreuungseinrichtungen für psychisch kranke Menschen nehmen diese Betroffenen nicht auf - Alternativen
gibt es keine.
Mangel an SachwalterInnen
Der Mangel an SachwalterInnen stellt ein zunehmend größer werdendes Problem dar, denn die Betroffenen sind
meist nicht in der Lage, sich um diverse Angelegenheiten selbst zu kümmern.
Hürden für Personen mit geringen finanziellen Mitteln
Für Personen mit geringen finanziellen Möglichkeiten sind noch zusätzlich Hürden zu bewältigen. Der Zugang zu
einer (bei psychischer Krankheit meist notwendigen) unentgeltlichen Psychotherapie ist nur bei schwerwiegenden
Diagnosen für eine begrenzte Personenzahl möglich, die Wartezeiten bei Kassen-PsychiaterInnen sind lang.
Physische Gesundheit psychisch Kranker
Ein weiteres Defizit stellt die mangelnde Sorge um die physische Gesundheit psychisch Kranker dar. Die Betroffenen
sind selten in der Lage selbstständig regelmäßige Zahnarztbesuche, anstehende Impfungen oder allgemeine Gesundheitschecks durchzuführen.
Beratung und Unterstützung für pflegende Angehörige
Neben der bereits existenten Pflegeberatung des Landes wäre auch eine Beratung für pflegende Angehörige psychisch erkrankter Menschen notwendig. Denn der Zugang zu Pflegegeld, vor allem zu höheren Stufen, gestaltet sich
für psychisch kranke Menschen schwierig, was durch eine kompetente Beratung verbessert werden könnte.
Menschen, die ihre von einer psychischen Krankheit betroffenen Angehörigen betreuen, benötigen dringend Unterstützung. Durch die enorme psychische Belastung, die sie erleben, sind auch sie selbst gefährdet zu erkranken. Daher
stellt das fehlende Angebot einer stundenweisen Übernahme ihrer Betreuungsaufgaben ein weiteres Defizit dar,
ebenso wie eine langfristige Unterstützung durch mobile Hilfsdienste.
Fehlende Angebote für psychisch erkrankte Kinder, Jugendliche, Frauen, SeniorInnen
n Auf Kinder und Jugendliche mit psychischen Krankheiten abgestimmte außerstationäre Angebote fehlen, ebenso
Alten- und Pflegeheime für psychisch erkrankte Menschen.
n Spezielle Angebote für psychisch kranke Frauen in Schwangerschaft oder mit Kindern sowie Unterstützung für
Frauen, die von einer postnatalen Depression oder einer postnatalen Psychose betroffen sind, gibt es nicht.
n Es existieren zu wenig kostenlose bzw. mit geringen Kosten verbundene Angebote für Depressive und psychisch
Kranke (Kosten einer Psychotherapie sind zu hoch), besonders SeniorInnen haben kaum eine Möglichkeit, kostenlose Beratung in Anspruch zu nehmen
Anti-Stigma-Arbeit
Es wäre wünschenswert, wenn die Stadt Salzburg auch im Bereich der Anti-Stigma-Arbeit Initiativen setzen würde,
um der generellen Stigmatisierung psychisch erkrankter Menschen entgegen zu wirken.
Angaben zu empirischen Daten
Aufgrund der Praxiserfahrung ist bekannt, dass die Anzahl an (chronisch) psychisch erkrankten Menschen und
deren Angehörigen, die von den eingangs angeführten Defiziten betroffen sind, sehr hoch ist. Es ist sehr zu begrüßen, wenn von der Stadt Salzburg dementsprechende Daten und Zahlen erhoben und zur Verfügung gestellt werden
würden.
Menschenrechtsstadt Salzburg
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Maßnahmenvorschläge
Maßnahme 1
Erweiterung von Möglichkeiten der Rehabilitation im extramuralen Setting:
n Für die Aufhebung der 900-Stunden-Deckelung der Psycho-Rehabilitation sowie der Regelung, dass Psycho-Rehabilitation nur einmal im Leben gewährt werden kann
n Für die Schaffung der psychosozialen Zentren mit Integration eines aufsuchenden Krisendienstes
n Für die Einrichtung der ambulanten, stationären und sozialen Dienste (Soziotherapie, Wohnassistenz,…)
Ziel:
Die Rehahilitation im extramuralen Setting ist dem Bedarf entsprechend erweitert.
Maßnahme 2
Öffentlichkeitsarbeit zur ehrenamtlichen Sachwalterschaft:
n Öffentlichkeitsarbeit und PR-Kampagne, um die BürgerInnen der Stadt für die Sachwalterschaft als Ehrenamt zu
gewinnen
Ziel:
Die Zahl der ehrenamtlichen SachwalterInnen wird erhöht.
Maßnahme 3
Verbesserung des Psychotherapieangebots:
Bezüglich der Verbesserung des Psychotherapieangebots tritt die Stadt Salzburg mit folgenden Anliegen an die Krankenkassen heran:
n Erhöhung der Anzahl an KassenpsychiaterInnen
n Aufhebung der Begrenzung der Anzahl an Personen, die kostenlosen Zugang zu Psychotherapie erhalten
Ziel:
Zugang zu kostenloser Psychotherapie ist in ausreichendem Ausmaß gewährleistet.
Die Wartezeiten bei KassenpsychiaterInnen und -therapeutInnen sind deutlich reduziert.
Maßnahme 4
Einrichtungen für psychisch kranke Menschen mit akuter Suchtproblematik:
Die Stadt engagiert sich für die Errichtung von Einrichtungen für psychisch kranke Menschen mit akuter Suchtproblematik bezüglich
n Schaffung betreuter Wohneinrichtungen für psychisch kranke Menschen mit akuter Suchtproblematik
Ziel:
Es existieren in ausreichendem Maß betreute Wohneinrichtungen für psychisch kranke Menschen mit akuter Suchtproblematik, um allfällige somatische Folgeerkrankungen zu vermeiden.
Maßnahme 5
Angebote für SeniorInnen mit psychiatrischer Diagnose:
n Erhöhung der psychiatrischen und psychosozialen Kompetenz in (städtischen) SeniorInnenheimen
n Neue Einrichtungen für SeniorInnenheimbewohnerInnen mit psychiatrischer Diagnose (z.B. betreute Wohn- und
Hausgemeinschaften)
Ziel:
Ausreichende psychiatrische und psychosoziale Kompetenz in SeniorInnenheimen und spezialisierte Einrichtungen
(siehe: Good Practice familienähnliche Wohngemeinschaft für SeniorInnen in Mattsee) sind vorhanden.
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Bericht 2010
Integrationsbüro
Maßnahme 6
Schaffung und/oder Ausbau von Angeboten für psychisch erkrankte Kinder und Jugendliche:
n Tagesangebote und Notschlafeinrichtungen mit psychosozialer Betreuung für Jugendliche (siehe: Good Practice
Notschlafstelle Exit7 sowie Tagesbetreuung 7days der Caritas)
n Anlaufstellen und soziokulturelle Angebote für Kinder und Jugendliche in den Stadtteilen
n Streetwork
Ziel:
Ausreichende spezifische Angebote für die Zielgruppe psychisch erkrankte Kinder und Jugendliche sind vorhanden.
Maßnahme 7
Einrichtung eines aufsuchenden psychiatrischen Krisendienstes,
der vor Anforderung der Exekutive bei psychischen Krisen beigezogen werden kann und eine Amtshandlung nach
dem Unterbringungsgesetz begleitet (siehe: Good Practice: Psychosozialer Notdienst der ProMente Oberösterreich,
pnd) mit
n Multiprofessionellem Team mit ausreichender Erfahrung bei akuten psychischen Krisen
n Flächendeckender Erreichbarkeit 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr, nach telefonischer Verständigung möglichst rasch vor Ort, in kritischen Ausnahmesituationen abrufbar, auch vor Eintreten einer hochakuten Selbst- und
Fremdgefährdung
Ziel:
Es wurde eine ergänzende effiziente, deeskalierende und bedarfsdeckende Struktur für Menschen in akuten Krisensituationen eingerichtet.
Maßnahme 8
Anti-Stigma-Kampagne:
Gegen die Stigmatisierung psychisch erkrankter Menschen nach dem Vorbild der Anti-Stigma-Kampagne in München.
Ziel:
Abbau der Stigmatisierung psychisch erkrankter Menschen.
Maßnahme 9
Erweiterung der Dienstleistungen im Sinne der Entlastung pflegender Angehöriger psychisch erkrankter Menschen:
n Angebot einer stundenweisen Übernahme der Betreuungsaufgaben sowie Schaffung einer langfristigen Unterstützung durch mobile Hilfsdienste. (Nach dem Vorbild der Familienunterstützenden Dienste (famud) der Lebenshilfe
Salzburg für Familien von Menschen mit Behinderung.)
Ziel:
Ausreichende Entlastungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige psychisch erkrankter Menschen sind vorhanden.
4.2.4. Erkrankungen, Invalidität, Arbeitsverlust und familiäre Systeme
Beispiele guter Praxis
n AK: Runde Tische: Berufliche Reha, Clearingstelle
n Servicestelle „Arbeit und Gesundheit“ Wien, Kapfenberg
n Work fit Nö
n Plattform Szbg – Productive Agingmaßnahmen in den Einrichtungen
n AHZ-Case Mangement Projekt für Menschen mit multifaktoriellen Problemen, bei denen alle Maßnahmen versagt
haben (auch physische und psychische Gesundheit)
n Dänisches Modell in Pflegearbeit
Menschenrechtsstadt Salzburg
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n Gesundheitsteams vor Ort (D): soziale Stadt- gesunde Stadt, Qualitätskriterien erarbeitet, Datenbank für goodpractice-Beispiele aufgebaut: www.gesundheitliche-chancengleichtheit.de
Problemanalyse
Prävention
n MigrantInnen und Menschen, die sich sprachlich schlecht ausdrücken können, erhalten oft schlechtere ärztliche
Behandlung. Es werden auch nicht alle Krankheiten diagnostiziert, die aber für die Gewährung einer Frühpension
oder einer Invaliditätspension relevant wären (vor allem bei psychischen Erkrankungen).
n Generell gibt es mangelnde Information (z. B. über Pflegegeld, Ambulante Dienste, etc.) im Bereich der niedergelassenen Ärzte.
n Einkommen und Gesundheit hängen stark zusammen. Ständige finanzielle Beengtheit verursacht Stress und in der
Folge Krankheit. Durch das – im europäischen Vergleich – zu geringe Arbeitslosengeld kann dieser Kreislauf nur
schwer unterbrochen werden.
Akutgeschehen
n Für Nicht-ÖsterreicherInnen ist die Inanspruchnahme ambulanter Dienste nur erschwert möglich.
n Hilfsbedürftige Personen, die mit ihrem/ihrer PartnerIn oder sonstigen Angehörigen in einem Haushalt leben,
haben keinen Anspruch auf eine Haushaltshilfe, wenn diesen prinzipiell zuzumuten wäre, dass sie den Haushalt
führen, ohne Berücksichtigung weiterer Umstände (z.B. wenn Gatte von Montag bis Samstag auf Montage ist).
n Personen unter 60 Jahren sind von den städtischen SeniorInnenheimen ausgeschlossen, der Zugang für Drittstaatsangehörige ist nur in Ausnahmefällen möglich.
n Krankenbetten werden nur noch von der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA) mitfinanziert; die
Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) gewährt eine Unterstützung, vorausgesetzt es wird
kein Pflegegeld bezogen.
n Hilfen werden oft nur zu kurz gewährt, z.B. ambulante Betreuung psychisch Kranker durch Mobilen Hilfsdienst
(MOHI) nur für ein Jahr. Eine dauerhafte ambulante Betreuung für chronisch psychisch Kranke existiert nicht.
n Es gibt zu wenig Töpfe um in finanziellen Notsituationen (ob selbst- oder fremdverschuldet) zu helfen und vor
weiterer Akkumulation der Probleme zu schützen.
n Personen ohne legalen Aufenthaltsstatus bzw. ohne Sozialversicherung haben keinen Zgang zur Gesundheitsversorgung.
Rehabilitation, Chronifizierung
n Viele Kranke oder Menschen mit Teilarbeitsunfähigkeit haben keinen Berufsschutz, da sie entweder als Angelernte
arbeiten oder nicht genug Jahre in ihrem erlernten Beruf zusammenbringen. Es gibt aber oft nicht die Jobs, die
aufgrund der Krankheit laut Arbeitsmedizin zumutbar wären (z.B. Billeteur).
n Betroffene haben Probleme, wenn psychische Erkrankungen (z.B. Depressionen) am Arbeitsmarktservice (AMS)
nicht erkannt und als Arbeitsunwilligkeit ausgelegt werden.
n Psychotherapie und Transportkosten werden nicht im nötigen Ausmaß bezahlt, die Refundierungen und/oder
Zuschüsse der Krankenkassen sind zu niedrig, Tagsätze für Tageszentren teilweise zu teuer.
Maßnahmenvorschläge
Maßnahme 1
Etablierung zielgruppenorientierter Beratung und Begleitung von Menschen mit Sprachbarrieren
(MigrantInnen, Personen mit Sprachdefiziten) bei Erkrankung, Invalidität:
n ÄrztInnen: Vermehrte Aufklärung und Informationslieferung über Pflegegeld, Ambulante Dienste, Heilmittel etc.
sowie zielgruppengerechte Beratung und Info (z.B. MigrantInnen: Abbau von Sprachbarrieren), mehrsprachiges
Informationsmaterial
n Salzburger Landeskliniken (SALK): Ausbau des DolmetscherInnenpools für PatientInnen und alle ÄrztInnen, Ausbau der Beratung in Krankenhäusern in herkömmlichen Herkunftssprachen der PatientInnen
n Gebietskrankenkasse (GKK), Land und Bund: Finanzierung des DolmetscherInennpools
n Pensionsversicherungen: Stärkere Beachtung von psychischen Erkrankungen in Bezug auf Pflegegeldgewährung
n Bund: Konzept des Case-Managements der GKK soll ausgebaut und sozialversicherungsunabhängig angeboten
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Bericht 2010
Integrationsbüro
werden, v.a. gezielt für MigrantInnen mit Sprachproblemen.
n Stadt:
l Erstellen von Broschüren (wie SeniorenInnenratgeber) in mehreren Sprachen
l Finanzierung von Dolmetschdiensten, auf diese Dienste sollen ÄrztInnen, aber auch PatientInnen zugreifen
können
l Präventive Besuche von Personen hohen Alters durch z.B. Kontaktbesuchssdienst des Magistrats, Bewohnerservice etc., um Informationen über relevante Belange zu geben
Ziel:
Menschen mit Sprachbarrieren sind bei Diagnose und ärztlicher Behandlung gleichgestellt und adäquate medizinische Versorgung und Pflege sind gewährleistet.
Maßnahme 2
Ambulante Dienste für Nicht-ÖsterreicherInnen:
nBedarfsgerechtere Gewährung ambulanter Dienste für hilfsbedürftige Personen
n
Bei fehlender Gewährung Übernahme der Kosten durch die Stadt Salzburg, um Verschlechterung der Situation
vermeiden zu können
Ziel:
Ambulante Dienste sind für alle hilfsbedürftigen Personen gewährleistet – auch für die, die mit PartnerInnen oder
Angehörigen in einem Haushalt leben.
Maßnahme 3
Flexibilisierung und/oder Ausweitung des Berufsschutzes für kranke oder berufsunfähige
Personen:
Die Stadt Salzburg tritt an das AMS heran bezüglich:
n Sensibilisierung der AMS-BeraterInnen für psychische Erkrankungen (z.B. Depressionen), damit sie in der Beratung am AMS erkannt und nicht als Arbeitsunwilligkeit ausgelegt werden
n Schulung der AMS-BeraterInnen hinsichtlich Krankheitsbilder und deren Konsequenzen (welche Einschränkungen gibt es, usw.)
n Entwicklung von Jobangeboten unter Berücksichtigung des aktuellen Arbeitsmarktes und echter Alternativen, die
aufgrund der Krankheit laut Arbeitsmedizin zumutbar wären (z.B. Billeteur)
n Ausweitung des Berufsschutzes für von Krankheit oder Berufsunfähigkeit Betroffene
Ziele:
Psychische Erkrankungen und (daraus resultierende) Berufsunfähigkeit werden beim AMS erkannt und berücksichtigt. Es gibt adäquate, laut Arbeitsmedizin zumutbare Jobangebote und einen ausreichenden Berufsschutz für die
Betroffenen.
Maßnahme 4
Änderung der Richtlinie bezüglich des Zugangs zu den städtischen SeniorInnenheimen:
n Änderung und eindeutige Formulierung der Zugangsbestimmungen, damit sie den Zugang für Drittstaatsangehörige und für unter 60-jährige Personen ermöglichen
n Inklusion; Schaffung von Heimplätzen für unter 60-jährige Personen (chronischer Alkohol-Abusus, psychisch
kranke Personen,...)
Ziel:
Alle BürgerInnen der Stadt sind hinsichtlich des Zugangs zu den städtischen SeniorInnenheimen gleichgestellt.
Maßnahme 5
Bewilligung von Kostenübernahme für Krankenbetten und Angebot an Leihbetten:
Die Stadt setzt sich ein für:
n Bewilligung von Kostenübernahme für Krankenbetten
n Angebot an Leihbetten
Menschenrechtsstadt Salzburg
37
n Großzügigere Bewilligung der Hilfsmittel
n Die Stadt bietet Leihbetten zu leistbaren Tagsätzen an.
Ziel:
Es stehen ausreichend leistbare Krankenbetten zur Verfügung.
Maßnahme 6
Finanzierung von Psychotherapie und diversen Unterstützungsleistungen im nötigen Ausmaß:
n Großzügigere Refundierung/Zuschuss der Krankenkassen bei Transportkosten und Psychotherapie
n Schaffung einer sozialen Staffelung bei den Tagsätzen für Tageszentren
n Ermäßigung oder Befreiung bei Anschlüssen und laufenden Kosten von Notruftelefonen für MindestpensionistInnen
Ziel:
Es gibt leistbare Psychotherapie und Transportmöglichkeiten.
Maßnahme 7
Höheres Arbeitslosengeld und höhere Sozialhilfe bzw. Mindestsicherung:
Mehr Begünstigungen und Befreiungen z.B. bei öffentlichen Verkehrsmitteln; Stromscheck (in Anlehnung an den
Heizscheck, etc.)
Ziel:
Der Kreislauf Armut – psychischer Stress – Krankheit – verfestigte Arbeitslosigkeit – Armut ist durchbrochen.
Maßnahme 8
Ausbau der ambulanten Betreuungsformen und der finanziellen Unterstützungen:
n Erhöhung der finanziellen Unterstützung seitens des Landes und der Stadt
n Erhöhung der Zuschüsse und Refundierungen der Krankenkassen
n Schaffung neuer Unterstützungsmöglichkeiten: große Lücke zwischen den Angeboten der Ambulanten Dienste
und der 24-h-Pflege
n Vernetzung von Tageszentren und Ambulanten Diensten
Ziel:
Es gibt mehr finanzielle Unterstützung seitens des Landes und der Stadt sowie großzügigere Zuschüsse und Refundierungen der Krankenkassen im Gesundheitsbereich, um präventiv wirksam sein zu können und somit finanziell
intensivere Folgen abzuwehren bzw. um bereits bestehende Erkrankungen adäquater behandeln und somit zu einer
schnelleren und vor allem langfristigen Erholung der Situation führen zu können.
4.2.5. Gesundheit und Wohnumfeld, Freizeitgestaltung für Jugendliche
Problemanalyse
Partizipative Prozesse, Infrastruktur und Bewohnerservicestellen
Die Verantwortung der Stadt für die Gesundheit ihrer BewohnerInnen wurde bisher wenig wahrgenommen. Es gibt
keine Kultur bzw. keine Erfahrungen mit partizipativen Prozessen, die aber für eine bedarfsgerechte Gesundheitsförderung Voraussetzung sind. Die notwendige Infrastruktur (wie z.B. kostenlos zur Verfügung stehende Räumlichkeiten für Aktivitäten interessierter Gruppen) steht nicht im ausreichenden Maße wohnortnah zur Verfügung.
Die Bewohnerservicestellen (BWS) bieten z.T. niederschwellige Angebote wie z.B. Blutdruckmessungen an, allerdings fehlt bisher eine koordinierte Vorgangsweise in der Prävention. Darüber hinaus führte die „Aufgabenreform“
der BWS zu zusätzlichen Betreuungsgebieten bei gleichzeitiger Einsparung von € 68.300,- (siehe Amtsbericht vom
31.5.2006).
Angaben zu empirischen Daten
Es gibt keine Datenlage zur Stadt Salzburg, daher auch nicht in Bezug auf Quartiere/Stadtteile. Österreichweit
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Bericht 2010
Integrationsbüro
werden Daten und Studien zum Thema Soziale Ungleichheit und Gesundheit zur Verfügung gestellt, z.B. vom
Österreichischen Bundesinstitut für Gesundheit (ÖBIG) und der Statistik Austria. Am Beispiel der Gesund­
heitsbefragung Statistik Austria: Die Salzburger Stichprobe war zu klein, um für alle Kriterien schlüssige auf das
Bundesland bezogene Daten liefern zu können.
Maßnahmenvorschläge
Maßnahme 1
Erstellung eines Katalogs der gesundheitsfördernden Gestaltung des Wohnumfelds als Grundlage
für Bauträger:
n Basierend auf ExpertInnen-Know-how und Befragungen von SalzburgerInnen
Ziel:
Der Katalog dient als Grundlage zur Gestaltung eines gesundheitsfördernden Wohnumfelds für Bauträger, die sie bei
allen Bauvorhaben berücksichtigen sollen.
Maßnahme 2
Außerschulische wohnortnahe Bewegungsangebote für Kinder und Jugendliche:
n Flexibel, kostenlos, gemeinschaftsfördernd
Ziel:
Es gibt ausreichende, ergänzende außerschulische Bewegungsangebote für Kinder und Jugendliche in jedem Wohnort.
Maßnahme 3
Entwicklung bedürfnisgerechter und wohnortnaher Gesundheitsförderungsangebote:
n Angebote müssen von und mit den Menschen entwickelt werden (bedürfnisgerecht), Zielgruppen adäquate Ausgestaltung ist notwendig (kreative Aktionen vor Ort)
Ziel:
Es gibt bedürfnisgerechte gesundheitsfördernde Angebote vor Ort für verschiedene Zielgruppen.
Maßnahme 4
Schaffung ortsnaher Angebote der Prävention und Gesundheitsförderung:
n Schaffung von ausreichender Infrastruktur vor Ort. Notwendig: Bewegungsräume, Treffpunkte, koordinierende
Anlaufstelle. Die Angebote müssen kostenlos bzw. kostengünstigst, wohnortnah und langfristig zur Verfügung
stehen.
Ziel:
Es gibt ausreichende gesundheitsfördernde Angebote vor Ort.
Maßnahme 5
Einbindung der Zielgruppen (insbesondere sozial- und einkommensbenachteiligte Zielgruppen) in
die Konzeption gesundheitsfördernder Maßnahmen:
n Gesundheitsförderungsprojekte im „Grätzl“ (Quartier). Voraussetzungen laut Weltgesundheitsorganisation
(WHO): Bedürfnisorientiert, aktive Einbindung der Bevölkerung, Aufbauen auf Vernetzung, Bereitstellung von
Ressourcen für Maßnahmen, professionelle Begleitung, Entscheidungen vor Ort = Partizipation, Empowerment,
Umfeldgestaltung
Ziel:
Es gibt bedürfnisorientierte gesundheitsfördernde Maßnahmen insbesondere für sozial- und einkommensbenachteiligte Zielgruppen.
Menschenrechtsstadt Salzburg
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4.2.6. Zugang zum Gesundheitssystem und Selbstbehalte
Problemanalyse
Sozialhilfekrankenschein
Der Sozialhilfekrankenschein (stand 2009) wirkt stigmatisierend und erschwert die Abrechung und die Kommunikation der Beteiligten (betrifft auch Kinder und Jugendliche).
Medizinische Versorgung von sozial benachteiligten Gruppen, Jugendlichen außerhalb des Schulbzw. Arbeitslebens und Personen mit geringen finanziellen Mitteln
n Die medizinische Versorgung von sozial benachteiligten Gruppen ist nicht ausreichend (Obdachlose, MigrantInnen). DolmetscherInnen werden benötigt. Es gibt zu wenig muttersprachliche ÄrztInnen und TherapeutInnen.
n Jugendliche, die sich weder im Schulsystem noch in der Arbeitswelt befinden, haben einen besonders erschwerten
Zugang zum Gesundheitssystem.
n Hohe Selbstbehalte für Hilfsmittel u.ä. (Brillen, Zahnreguliegungen, Zahnersatz, etc.), sowie Therapien (Psycho,
Ergo, etc.) wirken sich insbesondere problematisch bei Gruppen aus, die knapp über der Grenze der Hilfsbedürftigkeit nach dem Sozialhilfegesetz liegen.
Empirische Daten
Zum Vergleichen bzw. Einordnen: SozalhilfeempfängerInnen in der Stadt Salzburg im Jahr 2008: 8.044 Personen in
5.184 Haushalten (offene Sozialhilfe: 4.081; Hilfe-EmpfängerInnen in Seniorenpflegeheimen: 1.146).
Maßnahmenvorschläge
Maßnahme 1
Schaffung medizinischer Versorgung von sozial benachteiligten Gruppen/Obdachlosen durch stationäre Kurzzeitpflege und mobile Ambulanz:
n Kurzzeitpflegemöglichkeit (stationär/24 Stunden) bei akuten Erkrankungen durch Zur-Verfügung-Stellen von fünf
Pflegebetten in einem SeniorInnen- bzw. SeniorInnenpflege-heim oder in der Heeressanitätsanstalt in Glasenbach.
n Regelmäßige wöchentliche hausärztliche Ordination im Sinne einer Ambulanz (Raum oder Fahrzeug bzw. Bus,
Ausstattung) exklusive Akutversorgung (= stationäre Versorgung, funktioniert bereits gut) und inklusive zahnärztlicher Leistungen.
Ziel:
Eine verbesserte medizinische Versorgung von sozial benachteiligten Gruppen/Obdachlosen ist vorhanden.
Maßnahme 2
Aufbau eines mobilen psychologisch-psychiatrischen Kriseninterventionsteams:
n Mit Qualifikationen in diplomierter Sozialarbeit, Psychologie, Psychiatrie, Medizin usw.
Ziel:
Es existiert eine funktionierende Krisenintervention.
Maßnahme 3
Aufbau weiterführender Maßnahmen nach schulärztlichen Untersuchungen:
n Etablierung eines Recall-Systems
Ziel:
Medizinische Maßnahmen nach und aufgrund der regelmäßigen schulärztlichen Untersuchungen sind sichergestellt.
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Bericht 2010
Integrationsbüro
4.2.7. P
sychosoziale Versorgung von Personen mit Migrationshintergrund und
kultursensible Pflege
Beispiele guter Praxis
n Sozialarbeit an der CDK, Univ.Klinik für Psychiatrie I:
überdurchschnittlich hoher Anteil an Patienten mit Migrationshintergrund!
Einzelfallhilfe durch Sozialarbeit, um den medizinischen Behandlungserfolg zu sichern, in Zusammenarbeit mit
­anderen Sozialeinrichtungen.
Sensibilisierung der anderen Berufsgruppen in der Klinik.
n Caritas: Projekt Oneros: allerdings ungeklärte Weiterfinanzierung.
Darstellen der Situation in Verhandlungen mit Stadt Sbg., Land Sbg. und mit BMI.
n Caritas: Frauengruppe (mit Yoga), Männeryoga im Flüchtlingshaus
n Frauengesundheitszentrum ISIS Salzburg (Prävention)
n Refugio München (Sozialberatung für AsylwerberInnen), Verein Hemayat Wien, Aspis Klagenfurt, Ankyra Tirol,
Zebra Graz (Psychotherapie für AsylwerberInnen)
Problemanalyse
Gesundheits-Prävention, psychosoziale Versorgung
Im Bereich der Gesundheits-Prävention gibt es zu wenig niederschwellige Information und Beratung in den Sprachen der Herkunftsländer. In der psychosozialen Versorgung fehlen frauenspezifische Angebote und Angebote für
Kinder/Jugendliche mit Migrationshintergrund (insbesondere Psychotherapie und sozialpädagogische Betreuung).
Migrationshintergrund bzw. Sprachkenntnisse und transkulturelles Wissen von ÄrztInnen, Pflegepersonal, PsychotherapeutInnen
Es gibt nur wenige praktische ÄrztInnen mit Migrationshintergrund (oder zumindest mit Sprachkenntnissen aus
Herkunftsländern) zur Weitervermittlung an FachärztInnen. Ebenso gibt es fast keine FachärztInnen mit Sprachkenntnissen aus Herkunftsländern, keine FachärztInnen für Psychiatrie mit Migrationshintergrund und GKK-Vertrag, keine PsychotherapeutInnen mit Migrationshintergrund, fast keine TherapeutInnen mit Sprachkenntnissen aus
Herkunftsländern und zu wenige MitarbeiterInnen mit Migrationshintergrund in der Psychosozialen Rehabilitation.
In den Krankenhäusern ist ein Fortbildungsangebot für Pflegepersonal und ÄrztInnen zur transkulturellen Pflege
und Behandlung anzustreben.
Erschwerter Zugang bzw. fehlende Angebote für MigrantInnen und AsylwerberInnen
n Die Weiterfinanzierung des Projekts Oneros der Caritas (Psychotherapie für AsylwerberInnen) ist ungeklärt.
Die Kosten für AsylwerberInnen in der Psychotherapie werden nicht getragen.
n Beim betreuten Wohnen für psychisch Kranke ist der Zugang für MigrantInnen erschwert (Finanzierung durch Behindertenhilfe – Nachsicht von der Voraussetzung der österreichischen Staatsbürgerschaft muss gewährt werden).
n Ebenfalls erschwerten Zugang haben MigrantInnen zu den städtischen SeniorInnenheimen (Voraussetzung ist die
österreichische Staatsbürgerschaft bzw. EU-BürgerInnen sind gleichgestellt).
n Was pflegebedürftige AsylwerberInnen betrifft, sind in der Grundversorgungsvereinbarung zwar „Maßnahmen für
pflegebedürftige Personen“ vorgesehen, in der Umsetzung ist eine Sonderunterbringung schwierig (z.B. in einer
Einrichtung der Behindertenhilfe).
n Für AsylwerberInnen, die in ambulanter Behandlung an der Christian-Doppler-Klinik sind, gibt es zu wenig
Wohnplätze in der Grundversorgung in der Stadt Salzburg, und die Tagsätze für die Finanzierung des erhöhten
Betreuungsbedarfes sind zu gering.
n Die Beendigung der Sozialbetreuung in der Schubhaft durch die Diakonie und die Übernahme durch den „Verein
Menschenrechte Österreich“ hatten Einschränkungen der Beratung und Betreuung zur Folge.
n Generell fehlen klare Finanzierungen für Dolmetschleistungen.
Menschenrechtsstadt Salzburg
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Maßnahmenvorschläge
Maßnahme 1
Die Stadtverwaltung fördert den gleichberechtigten Zugang aller BürgerInnen zum Gesundheitswesen und zur Vorsorge:
n GKK-Vertrag für Fachärzte mit Migrationshintergrund, insbesondere für Psychiatrie
n Weiterbildungsmaßnahmen für Personal im Gesundheitsbereich und psychosozialem Bereich zur transkulturellen
Behandlung und Pflege
n Finanzierung von Dolmetschleistungen
n Psychotherapie für AsylwerberInnen: Weiterfinanzierung des Projektes ONEROS
n Behindertenhilfe: freier Zugang für MigrantInnen unabhängig von der Staatsbürgerschaft
n Städtische SeniorInnenheime: freier Zugang für MigrantInnen unabhängig von der Staatsbürgerschaft
Ziel:
Es gibt einen gleichberechtigten Zugang aller BürgerInnen der Stadt zum Gesundheitswesen und zur Vorsorge.
Maßnahme 2
Initiativen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit, insbesondere durch Präventions- und gegebenenfalls aktive Interventionsmaßnahmen:
n Niederschwellige Information und Beratung für MigrantInnen in Sprachen der Herkunftsländer, zielgruppenspezifisch für Frauen, Kinder/Jugendliche, SeniorInnen
Ziel:
Es gibt eine zielgruppenspezifische Förderung der Gesundheitsvorsorge der verletzlichen Bevölkerungsgruppen.
4.2.8. Umgang mit von Ausgrenzung betroffenen Gruppen
Beispiele guter Praxis
n Kostenfreier Zugang im Tageshospiz und kostenlose Inanspruchnahme der mobilen Hospizversorgung, Initiierung
von Einzelfallhilfen durch Aktivieren von Sponsoren.
n Kostenlose Weitergabe von original verpackten Medikamenten, die nach dem Tod abgegeben werden.
n Bewusstseinsbildung durch die Eigeninitiative von in diesem Bereich tätigen Organisationen (Hospiz-Bewegung,
Caritas, Hilfswerk, Österreichisches Rotes Kreuz, Diakonie,…): Zeitschriften, Medienberichte, Informationsfolder.
Gesundheitsnetzwerk Tennengau – Vermittlungsarbeit von sozialen Diensten und Gesundheitsdiensten.
n Beschleunigtes Verfahren für Pflegegeldzuerkennung bei infauster Diagnose, wenn durch Hospiz- oder Palliativeinrichtung betreut.
n Pilotprojekt zur Palliativversorgung in Pflegeheimen in Vorarlberg.
n Projekt im SeniorInnenheim Bad Hofgastein, im Haus des Roten Kreuzes etc.
n Richtlinien des Dachverbandes Hospiz Österreich (DVHÖST) aufgrund gewonnener Erfahrungen unter Einbindung der überregionalen Akteure.
n Psychiatrischer Konsiliararzt: bei Pro Mente, der die BetreuerInnen bei der Fallarbeit unterstützt.
n Saftladen, Schmankerl, Club Harmogana: billige Mahlzeit – regelmäßige Nahrungsaufnahme wird forciert.
n Wien/Caritas/Luisebus: medizinische Versorgung von Obdachlosen durch einen Bus, der soziale Einrichtungen
regelmäßig frequentiert (mobile Ambulanz). Für Nichtversicherte gedacht – geringere Hemmschwelle sich behandeln zu lassen. Gratis-Medikamente, da oft auch Rezeptgebührenbefreiung fehlt.
n Wien/Caritas: psychiatrische/r KonsiliarärztIn, der/die stundenweise in Einrichtungen verbringt um ua. die
Hemmschwelle für die psychopharmakologische Behandlung zu verringern – Überleitung zum Sozialmedizinischen Dienst (SMD) oder niedergelassene/n/r PsychiaterIn.
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Bericht 2010
Integrationsbüro
Problemanalyse
a) Armut und schwere Krankheit, Sterben, Tod und Trauer
n Armutsgefährdung durch lebensbedrohende Erkrankung: Während im Krankenhaus für den/die PatientIn jeglicher Bedarf gezahlt wird, muss sich der/die PatientIn die Betreuung zu Hause, Heilbehelfe, teilweise Medikamentoder gar Arztkosten selber zahlen.
n Sozial benachteiligte Gruppen haben teilweise einen erschwerten Zugang zu Angeboten der Hospiz- und Palliativversorgung aufgrund mangelnder Information, aufwändigerem Prozedere bei der stationären Aufnahme im Hospiz (inkl. Abklärung der finanziellen Lage und eventuellem Sozialhilfeantrag), Schamgefühl angesichts des Todes
noch zusätzliche öffentliche Gelder zu benötigen etc.
n Menschen mit schwerer Krankheit sind mit ihren Familien armutsgefährdet, vor allem wenn sie als AlleinverdienerInnen die Existenz der Familie sichern, vielfach erfahren sie angesichts der lebensbedrohlichen Situation nicht
oder nicht ausreichend von finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten.
b) Wohnungslosigkeit – Wohnungslose
Die finanziellen Mittel für „Lebensmittel“ (und nicht nur „Nahrungsmittel“) sind nicht ausreichend – Billigstes muss
reichen. Gesundheitsbewusstsein ist bei den KlientInnen nicht ausreichend vorhanden, der tägliche Überlebenskampf überschattet Gesundheitsprobleme, die deshalb als nicht wichtig bzw. nicht vordergründig angesehen werden.
Mangelhafte Hygiene führt zu Krankheiten.
Erfahrungen mit ÄrztInnen
Die Arztwahlmöglichkeit ist eingeschränkt: Es gibt ÄrztInnen, die Sozialhilfe-KlientInnen ablehnen. Die ÄrztInnen,
die Sozialhilfe-PatientInnen nehmen, darf man als Berater/Beraterin nicht „überstrapazieren“.
Manche/r Arzt/Ärztin nimmt betroffene PatientInnen nicht besonders ernst, geht den Ursachen nicht auf den
Grund. Es erfolgt keine Überweisung an einen Facharzt, Befunde werden nicht besprochen und Symptome nicht
erklärt. Das ÄrztIn/PatientIngespräch wird sehr reduziert und es wird lediglich auf die eigene Verantwortung verwiesen, z.B. bei Übergewicht: Einmal wurde bei einem schwer adipösen Patienten vom Hausarzt die medizinische
Behandlung verweigert. Der Patient war nicht mobil. Der Hausarzt wollte ihn jedoch nicht einweisen lassen, sondern
vor Ort behandeln.
Stigmatisierung
Schwierigkeiten des Sozialhilfe-Vollzugs (siehe bisherige Erhebungen) belasten in Folge die Gesundheit (Scham,
Demütigung, Stigmatisierung, Vorenthaltung von Leistungen, Intransparenz …). Die fehlende E-Card, beschämend
für den Einzelnen, verursacht ein geringes Selbstbewusstsein.
Krankheiten und deren Behandlung
n Wohnungslose haben oft mehrere Krankheiten und ein schwaches Immunsystem.
n Zuckerproblematik: Die Extremitäten sind durch dauerhafte offene Wunden und abgestorbenes Gewebe betroffen,
Amputation droht.
n Schlechte Zähne sind ein weit verbreitetes Problem, Prothesen sind oft nur über das Zahnambulatorium der
Krankenkasse möglich (lange Wartezeiten). Bei ein/em/er „normalen“ ZahnärztIn sind zusätzliche Kosten für z.B.
Injektionen nicht leistbar. Hochwertiger Zahnersatz ist oft notwendig, aber nicht vorgesehen, da es nicht leistbar
ist bzw. vom Sozialamt nicht übernommen wird. Das Ambulatorium der GKK wird vorwiegend als Erstanlaufstelle
genützt (Anonymität und Niederschwelligkeit).
n Manchen PatientInnen mit schweren Angststörungen könnte man nur mit einer (Zahn)Behandlung unter Vollnarkose helfen, die im Krankenhaus nicht vorgesehen ist. Nur für Menschen mit Behindertenstatus werden die
Kosten vom Sozialamt übernommen.
n Die zusätzlichen Kosten für Heilbehandlungen (z.B. bei Psychotherapie, Physiotherapie beschränkte Zugangsmöglichkeiten) sind nicht leistbar.
SuchtpatientInnen
n Drogensüchtige werden als PatientInnen der 2. (oder letzten) Klasse behandelt. Es gibt KlientInnen, die die medizinische Versorgung im Landeskrankenhaus (LKH) aufgrund schlechter Erfahrungen nicht mehr in Anspruch
nehmen wollen.
Menschenrechtsstadt Salzburg
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n Bei körperlichem Entzug gibt es erhebliche Wartezeiten und es kommt auf die Eigeninitiative der BetreuerInnen
an um dafür zu sorgen, dass direkt an den Entzug die Entwöhnung angeschlossen wird, z.B. Terminkoordinationen.
n Christian-Doppler-Klinik (CDK): Bei Menschen mit Doppeldiagnosen (Sucht und psychischer Erkrankung) ergibt
sich regelmäßig das Problem, dass von der Klinik eine Aufnahme in eine allgemeine psychiatrische Station verweigert wird und stattdessen eine Aufnahme auf der Alkoholstation erfolgt. Nachteile: Auf den Suchtstationen wird
in vielen Fällen die psychiatrische Erkrankung nicht behandelt oder wahrgenommen und auf den psychiatrischen
Stationen wird das Alkoholproblem ignoriert.
Krankenhaus und betreuende Einrichtungen
n Es gibt häufig zu wenig Absprachen bei Entlassungen aus der Christian-Doppler-Klinik an zuständige Betreuungseinrichtungen, z.B. bei Agressionsproblematiken.
n Die Kooperation der CDK mit den betreuuenden Einrichtungen ist nicht optimal.
n Mangelndes Selbstbewusstsein der SozialarbeiterInnen in Zusammenarbeit mit der Klinik und mangelnde Informationen seitens der Klinik an die betreuenden Einrichtungen, die aber für die richtige Einschätzung des Gesundheitsstatus von Nöten sind.
n Früher waren Einweisungen mit mobilem Einsatzkommando kein Problem (hochkompetente Vorgehensweise).
Jetzt wird öfter wahrgenommen, dass das Einsatzpersonal nicht immer situationsadäquat handelt. Selbstgefährdung der PatientInnen droht!
n Eine neue Institution, die die Arbeitsfähigkeit abklärt, ist der Arbeitsmedizinische Dienst (AMD). Die Erfahrungen
zeigen, dass der AMD bei komplexen Sachverhalten sehr oberflächlich abklärt, durchaus zu Ungunsten des/der
PatientIn.
Selbstbild und Identität der Betroffenen
Die persönliche Identität vieler wohnungsloser Menschen wird hauptsächlich über Tun bzw. Erwerbstätigkeit definiert. Bei Wegfall der Arbeit bzw. bei anderen Herausforderungen des Älterwerdens oder des Schicksals treten häufig
starke Gefühle von Nutzlosigkeit und Sinnleere auf, viele können mit sich selbst und der freien Zeit überhaupt nichts
anfangen. Selbstwertkrisen, Unsicherheiten im Verhalten und Auftreten, Sprachlosigkeit sind die Folgen. Oft steht
der Verlust der Wohnung am Ende einer längeren Kette des Scheiterns.
n Betroffene verfügen oft über keine problemadäquaten Lösungskompetenzen und reagieren häufig destruktiv:
Verstärkte Flucht in diverse Süchte, Zunahme an Aggressionen, Zerstörungshandlungen, Suche nach Sündenböcken, Aufleben faschistoider Denkweisen.
n Armut als gesellschaftspolitisch bedingtes Phänomen begründet gegenwärtig kein politisches Bewusstsein, im Gegenteil man empfindet sie als individuelles Scheitern. Diesem Selbstbild von Seiten der Betroffenen entspricht auf
der anderen Seite die gesellschaftliche, diskriminierende Sichtweise von Armut als selbst verschuldetem Problem.
n Ärmere Menschen müssen ihre Lebensvollzüge auf das unbedingt Notwendige beschränken und ständig am Limit
leben (es darf nichts mehr passieren) – dies führt zu Isolation und macht krank.
n Am gesellschaftlichen Leben teilnehmen, Freundschaften pflegen und vielleicht auch intime Beziehungen knüpfen
ist ohne Geld kaum möglich. Sich gar eine Familie leisten zu können wird immer mehr zum Luxus. Neue Gruppen
sozialer Unterschichten entstehen, denen menschliche Grundrechte zwar theoretisch zustehen, deren praktische
Umsetzung jedoch an der Armut scheitert.
n Armutsbekämpfung ist notwendig, wie z.B. Mindestsicherung, die der Realität entspricht.
Prophylaktischer Aspekt
n Impfungen, welche die Krankenkassen zumeist nicht übernehmen (Hepatitis A/B, FSME), Impfungen für Kinder
(Pneumokokken, Meningokokken Gruppe C), Mundhygiene/Prophylaxe beim Zahnarzt und diverse Vorsorgeuntersuchungen (z.B. Papillomaviren, welche die Ursache für Gebärmutterhalskrebs sind) können nicht bezahlt
werden.
n Schwangerschaft: Die über den Mutter-Kind-Pass hinausgehenden Untersuchungen (Ultraschall), Folsäuretabletten (Folsäuremangel kann zu einem Defekt am Rückenmark des Embryos führen) bzw. Kurse (Geburtsvorbereitung) sind nicht bezahlbar.
n In der Ernährung sind teuere (Bio-)Produkte nicht finanzierbar, an der Essensqualität wird gespart.
n Schimmelbefall im Wohnraum, feuchte Wohnungen, mangelnde Durchlüftung und Sonneneinstrahlung, Platzmangel, die soziale Umgebung, fehlende Entfaltungsmöglichkeiten beeinträchtigen massiv die Wohnqualität.
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Bericht 2010
Integrationsbüro
n Diabetiker – das Geld für medizinische Fußpflege fehlt – Gefahr von Infektionen, schlechte Durchblutung, drohende Amputation.
n Produkte wie Sonnencremes, Hautpflegeprodukte bei Neurodermitis etc., welche die Krankenkassen nicht tragen,
können nicht bezahlt werden.
n Geld für die Aufrechterhaltung sozialer Kontakte fehlt, was sich wiederum auf die psychische Gesundheit auswirkt
(Geld für Fahrkarten, Benzin, „Bewirtung“ der Gäste).
n Die jährliche Vorsorgeuntersuchung, welche jedem/r InhaberIn einer E-Card zusteht, ist einem/r SozialhilfeempfängerIn nicht möglich (§ 14/Sozialhilfegesetz: explizit Krankenbehandlung).
n E-Cards werden SozialhilfeempfängerInnen nicht ausgegeben, dadurch werden diese laut unserer Erfahrung teilweise stigmatisiert und entsprechend diskriminiert bzw. behandelt.
Bei Erkrankung(en)
Mit Sonderklasseversicherung werden PatientInnen länger im Krankenhaus behalten, teuere Untersuchungen (oft
mehrfach) durchgeführt bzw. der/die PatientIn bevorzugt behandelt, bei vielen Operationen verkürzt sich die Wartezeit massiv.
Mit Zusatzversicherung erhalten PatientInnen schneller einen Termin. Dagegen gibt es bei KassenärztInnen
(z.B. Augenarzt) oft monatelange Wartezeiten bzw. muss eine Ambulanz aufgesucht werden.
Maßnahmenvorschläge
Zu a) Armut und schwere Krankheit, Sterben, Tod und Trauer
Maßnahme 1
Finanzielle Absicherung bei Erkrankung:
n Stärkere öffentliche Unterstützung und Subventionierung der Angebote der Hospiz- und Palliativversorgung
n Kostenübernahme bei armutsgefährdeten Personen durch das Sozialamt (Stationäres Hospiz)
n Langfristiges Ziel: Finanzierung von muralen und extramuralen Diensten aus einer Hand, bzw. nach einer Finanzierungsstruktur, damit Kosten nicht von einem zum nächsten Kostenträger abgewälzt werden
Ziel:
Armutsgefährdung durch lebensbedrohende Erkrankung soll weitgehend verhindert werden.
Maßnahme 2
Bewusstseinsbildung für und Information über Angebote der Hospiz- und Palliativversorgung:
n Stärkere Bewusstseinsbildung über Beratungsstellen und Angebotsstrukturen im Gesunheitsbereich
n Öffentliche Bewusstseinsbildung durch Verankerung der Thematik in allen relevanten Bereichen
n Schulung von MitarbeiterInnen von Beratungseinrichtungen zu dieser Thematik
Ziel:
Bedarfsgerechter und niederschwelliger Zugang zu Angeboten der Hospiz- und Palliativversorgung für sozial
benachteiligte Menschen ist gewährleistet.
Maßnahme 3
Erleichterter Zugang zu Unterstützung bei schwerer Erkrankung:
n Finanzielle Unterstützung bei Inanspruchnahme von Familienhospizkarenz
n Anpassung der Richtlinie für beschleunigten Zugang zu Sozialhilfe für betroffene Familien
Ziel:
Es gibt einen erleichterten Zugang zu Unterstützung bei schwerer Erkrankung.
Maßnahme 4
Ausbau von (Kompetenzen für) Hospiz und Palliative Care:
n Entwicklung eines Konzeptes zum Ausbau Hospiz und Palliative Care unter Einbeziehung der externen Begleitung,
n eine parallele Fort- und Weiterbildung für alle MitarbeiterInnen im Pflegeheim
Menschenrechtsstadt Salzburg
45
n Kooperation mit den externen Partnern, den HausärztInnen, Krankenanstalten, spezialisierten Einrichtungen der
Hospiz- und Palliativversorgung
Ziel:
Hospiz- und Palliative-Care-Angebote sind in ausreichendem Maße in den SeniorInnen- und Pflegeheimen der Stadt
installiert.
Zu b) Wohnungslosigkeit – Wohnungslose
Maßnahmen 5-12
Angebote zur Gesundheitsprophylaxe:
n Angebot von Impfungen (Hepatitis A/B, FSME), Impfungen für Kinder (Pneumokokken, Meningokokken
Gruppe C)
n Mundhygiene/Prophylaxe beim Zahnarzt
n Diverse Vorsorgeuntersuchungen (z.B. Papillomaviren)
n Bei Schwangerschaft Übernahme der über den Mutter-Kind-Pass hinausgehenden Untersuchungen, von Folsäuretabletten bzw. von Kursen (Geburtsvorbereitung)
n Schaffung von günstigen Nahrungsangeboten (z.B. Bioprodukte)
n Hebung der Wohnraumqualität
n Prophylaxe für DiabetikerInnen
n Geld für Produkte wie Sonnencremes, Hautpflegeprodukte bei Neurodermitis etc., welche die Krankenkassen nicht
tragen
Maßnahmen 13-16
Bei Behandlung im Krankheitsfall:
n Anhebung der Behandlungsqualität im Krankenhaus
n Raschere Terminvergabe bei KassenärztInnen und kürzere Wartezeiten in Ambulanzen
n Jährliche Vorsorgeuntersuchung für SozialhilfeempfängerInnen
n Ausgabe der E-Cards für SozialhilfeempfängerInnen
4.3. Kinder und Jugendliche in außerschulischer Bildung und soziokultureller
Stadtteilarbeit
Arbeitsgruppe 2 „Kulturelle Rechte“ hat den Themenschwerpunkt „Kulturelle Stadtteilarbeit unter der besonderen Berücksichtigung von Kindern und Jugendlichen sowie des Genderaspektes“ gewählt.
Arbeitsgruppe 4 hat sich auf das Themengebiet „Außerschulische Bildungsangebote für Jugendliche in der
Stadt Salzburg“ konzentriert, da hier der Handlungsspielraum der Stadt entsprechend groß erschien, denn im
Schulbereich fallen weder Lerninhalte noch Lehrpersonal in die Zuständigkeit der Stadtgemeinde. Neben einer Bestandsaufnahme bestehender Angebote und der Analyse der Verletzlichkeit verschiedener Zielgruppen beschäftigten
sich die Arbeitsgruppen insbesondere mit Zugangsbarrieren zu soziokulturellen Angeboten in den Stadtteilen und
außerschulischen Bildungsmöglichkeiten.
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die Breite der Begriffe „Bildung“, „Menschenrechte“ und „Jugend“ das Arbeiten
an Konkretem schwierig gemacht hat. Vor allem „Jugend“ lässt sich – so die Erfahrung aus den Sitzungen – kaum
kategorisieren (Alter, Geschlecht, Herkunft, Bil-dungsgrad, Stadtteil,…) bzw. wird je nach (unterschiedlichen) Interessen unterschiedlich definiert und interpretiert.
Die vorgeschlagene Bewusstseinbildungsmaßnahme zum Thema „Menschenrechte“ der Arbeitsgruppe 4 ist im
Kapitel 5 enthalten. Die sich überschneidenden Ergebnisse der beiden Arbeitsgruppen Kultur und Bildung werden
im Kapitel 4.3.3. zusammengefasst dargestellt. Die Ergebnisse der beiden Arbeitsgruppen, die sich mit dem Zugang
zum und der Gestaltung und Nutzung von öffentlichem Raum befassen, werden zusammengefasst und in einem
eigenen thematischen Kapitel behandelt (siehe Abschnitt 4.4).
46
Bericht 2010
Integrationsbüro
4.3.1. Relevante Chartabestimmungen
ARTIKEL III
RECHT AUF KULTURELLE, SPRACHLICHE UND RELIGIÖSE FREIHEIT
1. A
lle Bürgerinnen und Bürger der Städte haben das Recht, ihre kulturelle, sprachliche und religiöse Freiheit
auszuüben. Die Stadtverwaltungen sorgen in Zusammenarbeit mit anderen Verwaltungsorganen dafür, dass
Kinder, die zu sprachlichen Minderheiten gehören, ihre Muttersprache lernen können.
3. I m Hinblick auf weltliche Angelegenheiten fördern die Städte die gegenseitige Toleranz zwischen Gläubigen und
Nichtgläubigen sowie zwischen den verschiedenen Religionsgemeinschaften.
ARTIKEL X
SCHUTZ DES PRIVAT- UND FAMILIENLEBENS
5. U
nter Achtung der Wahlfreiheit der Bürgerinnen und Bürger in Angelegenheiten der Bildung, Kultur, Religion
und Politik ergreift die Stadtverwaltung alle notwendigen Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen. Sie fördert deren Erziehung und Bildung auf der Grundlage von Demokratie und Toleranz und der Möglichkeit der umfassenden Teilhabe am Leben der Stadt.
Bedeutung
Die Artikel III und X müssen im Licht von Artikel 8 (Freiheit des Privatlebens), 9 (Gewissensfreiheit) und 14 (Diskriminierungsverbot) EMRK gesehen werden. Diese Auslegungsvorschrift stellt auch die Bedingung für die Auslegung von Vorbehalten gegen Artikel III und X dar. In ihrer größeren Bedeutung können die beiden Artikel unter der
Formel „vor dem Gesetz sind alle gleich, im Rechtsstaat sind alle frei“ zusammengefasst werden.
Artikel 8 EMRK ist weit zu verstehen. Das Recht auf Privatleben umfasst die Freiheit, den Lebensstil, wozu auch
Sprache oder Kultur gehören, frei zu wählen. Das Recht ist, wenn das Gesetz dies bestimmt, durch die öffentliche
Ordnung und die Rechte anderer eingeschränkt. Für die vorliegende Themenstellung in Bezug auf Kinder und Jugendliche ist die Freiheit des Privatlebens zusätzlich durch die Kinderrechtskonvention geschützt. Artikel III Absatz
2 konkretisiert im Wesentlichen Artikel 9 EMRK, der sowohl Freiheit von Religion als auch Freiheit zur Religionsausübung mit den genannten Einschränkungen normiert. Artikel III Absatz 2 fordert die Stadt zur Umsetzung von
Artikel 9 EMRK, insbesondere für Kinder und Jugendliche, auf.
Artikel 14 EMRK ist hinsichtlich des Gleichbehandlungsgebotes und hinsichtlich der dort genannten verpönten
Diskriminierungsgründe Sprache, Kultur und Weltanschauung relevant und verbietet aus diesen Gründen in Zusammenhang mit Artikel 8 und 9 einen Eingriff in die Privatsphäre.
Artikel X, Absatz 5 bezieht sich auf die „Privatsphäre“ – Wahlfreiheit – betreffend Bildung, Kultur, Religion und Politik. Die Bestimmung ist in zwei Teile gegliedert: erstens den Schutz vor Eingriffen Dritter in diese Wahlmöglichkeit
und zweitens in die Gewährleistung des grundlegenden Bildungszieles einer anerkannten Teilhabe am öffentlichen
Leben, zu Demokratie und Toleranz. Aus Artikel X ist daher die Verpflichtung der Stadt abgeleitet, das Recht auf
Bildung im Rahmen ihrer Kompetenzen zu verwirklichen.
ARTIKEL XI
RECHT AUF INFORMATION
2. D
ie Stadtverwaltung gewährleistet den Bürgerinnen und Bürgern den freien und reibungslosen Zugang zu
Informationen in transparenter Form. Zu diesem Zweck fördert sie das Erlernen moderner Kommunikationstechniken sowie den Zugang zu diesen Techniken und deren regelmäßige Aktualisierung.
Bedeutung
siehe auch die Ausführungen unter Abschnitt 4.1.1
Artikel XI ist in Hinblick auf die Problemstellung „außerschulische Bildung für Jugendliche“ in seiner Auslegung als
Anforderung zur Annehmbarkeit von Bildung zu sehen: Sie muss relevant, zielgruppenadäquat und anpassungsfähig
an die gesellschaftlichen Gegebenheiten sein.
ARTIKEL XIII
RECHT AUF BILDUNG
1. D
ie Bürgerinnen und Bürger der Stadt haben das Recht auf Bildung. Die Stadtverwaltung ermöglicht Kindern
und Jugendlichen im schulpflichtigen Alter Zugang zu grundlegender Schulbildung. Sie fördert eine Erwachse-
Menschenrechtsstadt Salzburg
47
nenbildung im näheren Umfeld, die die demokratischen Grundwerte achtet.
2. D
ie Städte tragen dazu bei, dass in einem multikulturellen Umfeld und zur gesellschaftlichen Integration die
öffentlichen Räume sowie Räume in Bildungs-, Schulungs- und Kulturzentren allen gleichermaßen zur Verfügung stehen.
3.Die Stadtverwaltung fördert das öffentliche Bewusstsein durch pädagogische Maßnahmen, insbesondere im
Hinblick auf die Bekämpfung von Sexismus, Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Diskriminierung.
Bedeutung
Das Recht auf Bildung ist ein eigenständiges Menschenrecht und dient der Verwirklichung anderer Rechte. Das
Recht auf Bildung bezieht sich auf alle Formen von Bildung, demnach auch auf den außerschulischen Bildungsbereich.
Das Recht auf Bildung ist durch die von Österreich ratifizierten internationalen Konventionen, den Pakt über
wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung, das Übereinkommen zur Beseitigung von Diskriminierungen gegen Frauen, die Konvention für die Rechte
des Kindes sowie durch Artikel 2 des 1. Zusatzprotokolls zur Europäischen Menschenrechtskonvention und deren
Umsetzung in nationales Recht für alle Menschen ohne Unterschied geschützt.
Die zentrale und umfangreichste Bestimmung zum Recht auf Bildung enthält der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte in Artikel 13. Das Recht eines jeden auf Bildung verlangt folgende Kernverpflichtungen:
a) die Ausrichtung der Bildung auf die volle Entfaltung der Persönlichkeit,
b) die Ausbildung des Bewusstseins für die menschliche Würde,
c) die Stärkung der Achtung von Menschenrechten und Grundfreiheiten sowie
d) für alle verpflichtend geltenden und kostenlos zugänglichen Grund- und Sekundarschulunterricht.
So soll Persönlichkeitsentfaltung und würdevolles Sein gewährleistet, eine nützliche Teilnahme eines jeden an einer
freien Gesellschaft ermöglicht, das Verständnis der Völker untereinander gefördert, und eine nicht auf Verdienst und
Kapazität beruhende Zugänglichkeit verwirklicht werden. Artikel XIII der Charta muss in diesem Sinne verstanden
werden.
Unabhängig von der jeweiligen Ebene und Form muss Bildung die Wesensmerkmale der Verfügbarkeit, der Zugänglichkeit, der Annehmbarkeit und der Anpassungsfähigkeit aufweisen. Der Zugang zu Bildungseinrichtungen und
-programmen muss wirtschaftlich, physisch und diskriminierungsfrei gegeben sein.
Weiters ist die Annehmbarkeit der Form und des Inhalts der Bildung geboten. Dies bedeutet, dass Relevanz, kulturelle Angemessenheit und Hochwertigkeit der Lehrpläne und Lehrbücher gewährleistet sein müssen.
Letztlich muss Bildung das Erfordernis der Anpassungsfähigkeit an sich verändernde gesellschaftliche Verhältnisse
erfüllen und somit flexibel hinsichtlich der Bedürfnisse der Lernenden sein.
Der Prüfungsmaßstab für die Eignung und Anwendung von Maßnahmen ist jedenfalls das Wohl der Lernenden
(TrägerInnen des Menschenrechts auf Bildung).
Im gegebenen Kontext ist Artikel XIII wohl die zentrale Bestimmung und bildet in der Auslegung des UN Wirtschafts- und Sozialausschusses auch die inhaltliche Zielformulierung für die außerschulische Bildung in Salzburg.
Die Auslegung ist von der Republik Österreich anerkannt, das Prüfungsschema wird in den jeweiligen Staatenberichten für alle „Ebenen und Formen“ von Bildung angewendet.
ARTIKEL XV
RECHT AUF KULTUR
1. D
ie Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht auf Kultur in allen ihren Arten, Ausdrucks- und Erscheinungs
formen.
2. D
ie Stadtverwaltung fördert in Zusammenarbeit mit kulturellen Vereinigungen und mit dem Privatsektor die
Entwicklung eines städtischen Kulturlebens, das die Vielfalt respektiert. Den Bürgerinnen und Bürgern werden
geeignete öffentliche Räume für kulturelle und soziale Aktivitäten zur Verfügung gestellt, wobei die Bedingungen
für alle gleich sind.
48
Bericht 2010
Integrationsbüro
Bedeutung
Für Absatz 1 gilt das oben Ausgeführte. Absatz 2 enthält zwei Gewährleistungspflichten, nämlich die aktive Förderung von Vielfalt und die Bereitstellung von öffentlichem Raum, letzteres muss diskriminierungsfrei erfolgen, d.h. es
ist aktiv darauf zu achten, dass es keine Zugangsbarrieren gibt.
ARTIKEL XVIII
RECHT AUF UMWELT
4. Die Stadtverwaltung entwickelt Bildungsmaßnahmen zum Thema Naturschutz, die sich besonders an Kinder
richten.
4.3.2. Zielbestimmung
Die Stadt Salzburg anerkennt das Recht aller BürgerInnen, ihre kulturelle, sprachliche und religiöse Freiheit auszuüben und das Recht auf Kultur in allen ihren Arten, Ausdrucks- und Erscheinungsformen.
Die Stadtverwaltung sorgt auch dafür, dass Kinder, die zu sprachlichen Minderheiten gehören, ihre Muttersprache
lernen können.
Die Stadt Salzburg fördert aktiv die gegenseitige Toleranz zwischen Gläubigen und Nichtgläubigen sowie zwischen
den verschiedenen Religionsgemeinschaften.
Unter Achtung der Wahlfreiheit der Bürgerinnen und Bürger in Angelegenheiten der Bildung, Kultur, Religion und
Politik ergreift die Stadtverwaltung alle notwendigen Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen.
Sie fördert deren Erziehung und Bildung auf der Grundlage von Demokratie und Toleranz und der Möglichkeit der
umfassenden Teilhabe am Leben der Stadt.
Das Recht auf Bildung steht allen zu. Jede Form der Bildung muss auf die Entfaltung der Persönlichkeit gerichtet
sein. Sie muss die Teilhabe an der Gesellschaft und am öffentlichen Leben ermöglichen. Sie muss die Achtung von
Menschenrechten und Grundfreiheiten fördern. Bildung muss das Bewusstsein für die (eigene) menschliche Würde
vermitteln. Bildung muss wirtschaftlich und physisch als auch ohne Ungleichbehandlung zugänglich und verfügbar
sein. Sie muss annehmbar in dem Sinne sein, dass sie inhaltlich relevant und von hoher Qualität ist und dass sie den
weltanschaulichen Bedürfnissen gerecht wird. Bildung muss sich an die gesellschaftlichen Gegebenheiten anpassen.
Bildung muss daher immer auch Menschenrechtsbildung als politische Bildung sein. Sie befasst sich (auch) mit der
Überwachung von Menschenrechtsstandards, dem Kampf um gleiche Rechte, der Begrenzung staatlicher Macht im
Interesse fundamentaler Bedürfnisse, der Ideologiekritik sowie die Weiterentwicklung von Menschenrechten, um
eine Menschenrechtskultur zu entwickeln.
4.3.3. Information und finanzielle Ressourcen der Einrichtungen
4.3.3.1. Information
Beispiele guter Praxis
n Mini-Salzburg – die Kinderstadt. Dieses Projekt wurde als Beispiel genannt, weil hier gelungen ist, in enger
Kooperation mit der Stadt Salzburg über mehrere Jahre hinweg, Jugendliche zu verschiedensten gesellschaftlichen
und kulturellen Themen anzusprechen.
n Informationsmanagement im Kommunikationszentrum der Berger-Sandhof-Siedlung, z.B. interkultureller Frauentreff
n Hausordnung in Piktogrammen
n „Kulturlotsinnen“ (Linz: Frauen verschiedener Nationalitäten lotsen Menschen durch Lebenswelten/Alltagskultur
von MigrantInnen)
Menschenrechtsstadt Salzburg
49
Problemanalyse
Direkte Kontaktaufnahme mit den Zielgruppen
Defizite wurden vor allem in der direkten Kontaktaufnahme mit den Zielgruppen geortet. Die Defizitbereiche sind:
n Elternabende: Eltern, die nicht oder schlecht Deutsch sprechen, benötigen Hilfestellungen/Begleitung in ihrer
Muttersprache.
n Persönliches Aufsuchen: Um das individuelle Informationsverhalten der relevanten Gruppe abzufragen, braucht
es eine verstärkte persönliche Kontaktaufnahme.
n Die Kontaktaufnahme mit Vertrauenspersonen: Um die Verbindung zur Gruppe herzustellen, sollte vermehrt auf
Opinion Leader innerhalb dieser Gruppe zurückgegriffen bzw. die Vertrauensbasis bestehender Einrichtungen
genutzt werden.
n Das bestehende Know-how nutzen: Es besteht der Bedarf, verstärkt in die Stadtteilbereiche hineinzugehen und
sich dabei der Erfahrung von Insidern zu bedienen. Das kann der/die SozialarbeiterIn, der/die KindergartenleiterIn oder ein Opinion Leader einer bestimmten Gruppe sein.
n Mundpropaganda für sich nutzen: Was in der Werbung funktioniert, sollte auch vermehrt in der Stadtteilarbeit
genutzt werden, wie das Prinzip des Empfehlungs-Marketing.
n Unterschiedliche Kommunikationskanäle nutzen: Um den einzelnen Zielgruppen gerecht zu werden, müssen die
Informationskanäle noch differenzierter genutzt und an die Zielgruppe angepasst werden: z.B. SMS, E-Mail, persönliches Gespräch, schriftliche Mitteilung, Elternabend, Anrainer-Versammlung, „Stille-Post-Prinzip: Bitte weitersagen“, Eltern-Kind-Frühstück etc. Jede Form der Informationsübermittlung muss für die Adressaten freiwillig
und jederzeit einstellbar sein (z.B. SMS oder Email).
n Verbesserte Vernetzung anstreben: Hier bestehen immer noch Defizite, z.B. zwischen den einzelnen Einrichtungen.
Informationsquellen der Jugendlichen
Jugendliche nutzen unterschiedliche Quellen (Internet, SMS, Plakate, mündliche Informationsquellen, direkter
Kontakt etc.), um an Informationen zu Kultur- und Freizeitangeboten zu gelangen. Jedoch sind nach Einschätzung
der ExpertInnen viele Jugendliche in der Stadt Salzburg darüber nicht ausreichend informiert.
Dies erschwert es den anbietenden Organisationen, über bereits erreichte Zielgruppen hinaus weitere potenzielle
Zielgruppen zu erreichen, was zur Folge hat, dass Informationen über wichtige Kultur-, Freizeit- und Bildungsangebote teilweise unzureichend an die AdressatInnen gelangen.
Nach Einschätzung der ExpertInnen betrifft dieses Problem insbesondere Jugendliche, die über keinen unmittelbaren Zugang zu neuen Medien verfügen sowie Jugendliche mit Migrationshintergrund.
Im Sinne der Förderung von Erziehung und Bildung und der Möglichkeit zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben
(Charta, Artikel X) bedarf es der Bemühung, alle, insbesondere die verletzlichsten Gruppen und Individuen, auch zu
erreichen. Ziel ist es, den Informationsfluss über bereits bestehende Angebote in der Stadt Salzburg zu gewährleisten
und zu optimieren und kreative Möglichkeiten der Kontaktaufnahme zu entwickeln.
Maßnahmenvorschläge
Maßnahme 1
Weitere Verbesserung des Jugendportals der Stadt Salzburg zur Bewerbung von Kultur- und Bildungsangeboten:
Ziel:
Der Zugang zu Informationen über Kultur- und Bildungsangebote wird verbessert und neue Zielgruppen angesprochen, bestehende Angebote werden effektiver dargestellt und vernetzt.
Durchführende:
Jugendbeauftragter (MD/00) in Kooperation mit Informationszentrum (MD/04), Jugendzentren, Bildungseinrichtungen
50
Bericht 2010
Integrationsbüro
Maßnahme 2
Interkulturelle Salons:
n Treffen zu bestimmten Themen, die Kinder und Jugendliche betreffen (in der Art der bereits bestehenden Frauensalons)
n Austausch von Know-how
n Einladung an alle interessierten MitarbeiterInnen in der Jugendarbeit, Eltern und Jugendlichen
Ziel:
Vernetzung und Austausch zwischen den JugendarbeiterInnen, Eltern und Jugendlichen findet statt, ebenso Sensi­
bilisierung für Jugendbedürfnisse, Förderung des wechselseitigen Respekts.
Durchführende:
Jugendbeauftragter (MD/00), Einrichtungen der Jugendarbeit
Maßnahme 3
Ausbau kommunikativer Maßnahmen in Ballungszentren/Siedlungen:
n z.B. Nachbarschaftskaffees, Stadtteilgärten
n Raum für Gärten in Stadtteilen, Stadtteilkaffees etc. zur Verfügung stellen
n Förderung der Akzeptanz von sozialen und kulturellen Unterschieden
Ziel:
Intersozialer/interkultureller und Generationen übergreifender Austausch und Verwurzelung im Wohngebiet/Stadtteil/Stadt. Gemeinsame Interessen (z.B. Gartenarbeit, Wandern etc.) fördern die Gemeinschaft.
Durchführende:
z.B. Gartenamt (MA 7/04), Soziales (MA 3/00), BWS, Integrationsbüro (MD/00)
Maßnahme 4
(Neue) Kommunikationskanäle erschließen:
Unterschiedliche Kommunikationskanäle nutzen, die der Zielgruppe gerecht werden:
n Schriftliche Mitteilung, z.B. SMS, E-Mail
n Persönliches Gespräch, z.B. „Stille-Post-Prinzip: Bitte weitersagen“
n Veranstaltungen, z.B. Elternabend, Anrainer-Versammlung, Eltern-Kind-Frühstück etc.
Jede Form der Informationsübermittlung muss für den/die EmpfängerIn freiwillig und jederzeit einstellbar sein
(z.B. bei SMS oder E-Mail).
Ziel:
Informationen erreichen die Zielgruppe unmittelbar.
Durchführende:
Jugendeinrichtungen, Jugendbeauftragter (MD/00)
4.3.3.2. Finanzen und Ressourcen für Einrichtungen
Beispiele guter Praxis
n Mittelfristige Förderungsvereinbarungen der Stadt mit Kultureinrichtungen, die in der finanziellen, personellen
und inhaltlichen Planung über mehrere Jahre Verpflichtungen eingehen müssen
Problemanalyse
Mangelnde finanzielle Absicherung und Planungsunsicherheit
Kultur- und Bildungsarbeit mit Jugendlichen im Sinne der Charta erfordert in erster Linie Kontinuität in der kon-
Menschenrechtsstadt Salzburg
51
zeptionellen Arbeit sowie in der Betreuungsarbeit. Durch unsichere finanzielle und personelle Ressourcen ist häufig
eine mittelfristige Planung nur schwer möglich. Die mangelnde finanzielle Absicherung und die daraus resultierende
Planungsunsicherheit erschweren nach einhelliger Einschätzung der ExpertInnen die notwendige mittelfristige Planung, die Vernetzung sowie Weiterentwicklung bestehender Angebote.
Kultur-, Sozial- und Bildungseinrichtungen und -initiativen, die im Kinder- und Jugendbereich aktiv sind, benötigen
eine mehrjährige finanzielle Absicherung einer kontinuierlich geleisteten Kultur- und Bildungsarbeit für Kinder und
Jugendliche im Sinne der Charta.
Maßnahmenvorschläge
Maßnahme 1
Sicherstellung von Finanzen und Ressourcen für Kultur-, Sozial- und Bildungseinrichtungen für
Kinder und Jugendliche im Sinne der Charta:
n Zwischen der Stadt Salzburg und Kultur-, Sozial- und Bildungseinrichtungen sollen mittelfristige Fördervereinbarungen zur Finanzierung von Kultur-, Sozialarbeit und Bildungsmaßnahmen im Sinne der Charta getroffen werden.
Ziel:
Es existieren mittelfristige Fördervereinbarungen mit den TrägerInnen von Kultur-, Sozial- Bildungsangeboten,
besonders für verletzliche Gruppen von Kindern und Jugendlichen.
Durchführende:
Kultur und Schule (MA 2/00), Gemeinderat
Maßnahme 2
Flexibler Fördertopf für kulturelle Kinder- und Jugendprojekte:
n Start- und Umsetzungshilfe für kulturelle Kinder- und Jugendaktivitäten, die nach Vorschlägen und Rücksprache
mit Jugendeinrichtungen vergeben wird
Ziel:
Es werden flexibel kulturelle Aktivitäten für und von Kindern und Jugendlichen ermöglicht. Es wird mehr Planungssicherheit für die Einrichtungen und existenzielle Absicherung für deren MitarbeiterInnen hergestellt.
Durchführende:
Jugendbeauftragter (MD/00), Gemeinderat, Jugendeinrichtungen
4.3.4. Kinder und Jugendliche in der soziokulturellen Stadtteilarbeit
4.3.4.1. Einbindung der Politik
Beispiele guter Praxis
n Salzburger Jugendkongress: Ziel dieser Veranstaltung ist es, in Zusammenarbeit mit Jugendlichen, verbindliche
Ergebnisse zu erzielen, die dann von der Politik und Verwaltung der Stadt Salzburg umgesetzt werden können.
Problemanalyse
Ausgangssituation
Es besteht der konkrete Wunsch, dass die Politik mehr und konkrete Verantwortung übernimmt. Erziehung, Bildung
und gesellschaftliche Teilhabe (Artikel X) erfordern auch finanzielle Ressourcen bzw. Nutzung bestehenden Potenzials. Artikel XV („Recht auf Kultur“), Absatz 2 sieht auch eine aktive Pflicht der Stadt zur Bereitstellung von geeigneten Räumlichkeiten vor.
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Bericht 2010
Integrationsbüro
Finanzielle Absicherung, Know-how und Ressourcen, Räumlichkeiten und Plätze
n Bestehende Einrichtungen und seit Jahren bewährte Projekte brauchen eine (finanzielle) Absicherung (siehe auch
4.3.3.2.)
n Vorhandenem Know-how wird nicht immer die verdiente und notwendige Wertschätzung entgegengebracht.
Bestehende Ressourcen werden nicht optimal genutzt. Gewünscht wird eine offizielle Anerkennung von beidem.
n Räumlichkeiten oder Plätze, die zu einem beträchtlichen Anteil von der öffentlichen Hand finanziert wurden,
sollen geöffnet bzw. zur Verfügung gestellt werden (siehe auch Kapitel 4.4.)
Maßnahmenvorschläge
Maßnahme 1
Direkter Kontakt von PolitikerInnen mit Kindern und Jugendlichen:
n Stadtteilspaziergänge von Jugendlichen mit PolitikerInnen zum Austausch
Maßnahme 2
Mobile Sitzungen:
n Ausschüsse oder Gemeinderat werden von Jugendeinrichtungen vor Ort eingeladen
Ziel:
Die Vorurteile zwischen Jugendlichen und PolitikerInnen werden durch direkten Kontakt abgebaut und dadurch
wird gegenseitiges Verständnis gefördert.
Durchführende:
Jugendbeauftragter (MD/00). Jugendeinrichtungen, StadtpolitikerInnen
4.3.4.2. Elternarbeit
Beispiele guter Praxis
n Eltern-Kind-Frühstück in den verschiedenen Stadtteilen (z.B. Kindergarten Scherzhausen)
n „Mama lernt Deutsch“
n „Rucksack-Projekt“ (Kindergarten)
n FuN-Familie (Familie und Nachbarschaft – interkulturelles Projekt in Nordrhein-Westfalen, präventives Förderprogramm der Familienbildung (siehe www.praepaed.de/funfamilie.html)
n „Lange Tafel“ (interkulturelles Generationen-Projekt in Berlin-Kreuzberg, siehe www.lange-tafel.com); von
Spektrum 2010 in Salzburg geplant
Problemanalyse
Ausgangssituation
Jugendarbeit ist untrennbar von Elternarbeit. Elternarbeit bedeutet auch Schutz der Rechte von Kindern und
Jugendlichen in Hinblick auf Erziehung und Bildung sowie die Förderung von kulturellen und gesellschaftlichen
Teilhabemöglichkeiten (Artikel X).
Eltern-Bildung und Bildungsangebote
n Eltern-Bildung muss noch vermehrt direkt in die Stadtteile gebracht werden – so sollten Informationen, z.B. im
Kindergarten, persönlich an die Eltern weitergegeben werden, ver-bunden mit der Bitte: „Sagt es weiter“ (StillePost-Prinzip).
n Eine Abstimmung der Zeiten für Elternangebote ist notwendig, damit eine Teilnahme für Eltern(teile) organisierbar wird. Es fehlen Kinderbetreuungsangebote, die eine Teilnahme erleichtern/ermöglichen.
Menschenrechtsstadt Salzburg
53
Maßnahmenvorschläge
Maßnahme 1
Elternfrühstück oder andere Elterntreffs in Kindergärten:
n Integrativen, informellen Austausch verbindlich für alle städtischen Kindergärten einführen
Ziel:
Erreicht werden sollen eine persönliche Einbindung der Eltern in die Einrichtung und ein privater Austausch sowie
eine (interkulturelle) Annäherung. Daraus kann die Identifikation mit Kindergarteneinrichtungen gefördert werden.
Durchführende:
Stadtjugendamt (MA 3/02), Kindergärten
Maßnahme 2
Ausweitung des Rucksackprojektes auf alle städtischen Kindergärten:
n Die Eltern werden durch ElternbegleiterInnen mit Migrationshintergrund (Rucksackeltern) in Aktivitäten eingeführt, die der allgemeinen und sprachlichen Entwicklung ihrer Kinder dienen. Einmal wöchentlich werden
bestimmte Themen in der Kindergarteneinrichtung besprochen und diese zu Hause umgesetzt. Mithilfe des
Programms sind die Eltern in der Lage die Sprachentwicklung ihrer Kinder zu verbessern bzw. zu fördern. Die
Themen, die die Eltern zu Hause mit ihren Kindern besprechen, werden auch im Kindergarten behandelt, so dass
die Kinder einen Bezug zu beiden Sprachen herstellen können.
n Ausweitung der Ressourcen im Integrationsbüro
Ziel:
Kinder, die zu sprachlichen Minderheiten gehören, werden in der Anwendung ihrer Muttersprache gestärkt und
gefestigt und sind in der Lage leichter Deutsch zu erlernen.
Durchführende:
Integrationsbüro (MD/00), Stadtjugendamt (MA 3/02)
4.3.5. Kinder und Jugendliche in außerschulischer Bildung
Vielfältiges Angebot in der Stadt Salzburg
Nach den Einschätzungen der ExpertInnen aus Verwaltung und Vereinen gibt es in der Stadt Salzburg eine breite
und vielfältige Palette an außerschulischen Bildungseinrichtungen und Bildungsangeboten für Jugendliche. Hervorgehoben wurde nicht nur die Breite des Angebots, sondern auch die hohe Qualität. Das sowohl zentrale als auch
dezentrale Angebot wird insgesamt als gut, vielfältig, facettenreich, weitgehend kostenlos oder kostengünstig beschrieben und von den AdressatInnen gut angenommen. Die Arbeit in der Arbeitsgruppe und die Auswertung der
an externe Beteiligte verschickten Fragebögen, die durch eine hohe Rücklaufquote gekennzeichnet waren, führten
zu sehr ähnlichen bzw. gleichen Ergebnissen. Es ließen sich keine signifikanten Unterschiede zwischen der Einschätzung der TeilnehmerInnen in der Arbeitsgruppe und jenen, die den Fragebogen ausgefüllt haben, finden.
Wenngleich das Angebot in seiner quantitativen Breite wie auch in seiner qualitativen Tiefe als zufriedenstellend bis
gut bezeichnet wird, wird eine Reihe von dringenden Verbesserungsmaßnahmen benannt.
Der Stellenwert von Bildung
Einen zentralen Stellenwert nahm die Diskussion in der Arbeitsgruppe über die Bedeutung von Bildung ein. Als problematisch wurde eingeschätzt, dass der individuelle, soziale, wirtschaftliche und gesellschaftspolitische Stellenwert
von Bildung häufig unterschätzt wird. Bildung – insbesondere die Bedeutung von außerschulischer und nicht-formalisierter Bildung – wird gemeinhin als „Luxus“ erachtet – eine Sicht, die den sich rasch ändernden gesellschaftlichen
Gegebenheiten nicht entspricht.
Auffallend groß war die Überzeugung der Arbeitsgruppen-TeilnehmerInnen von der Wichtigkeit von Bildung und
damit verbunden der große Wunsch, dass die Angebote angenommen werden. Großer Optimismus herrschte auch
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Bericht 2010
Integrationsbüro
hinsichtlich der gesellschaftspolitischen und sozialen Einflussmöglichkeiten von Bildung. Das Resumee aus der Arbeitsgruppe: „Soziale, politische und wirtschaftliche Probleme können mit Bildung gelöst werden.“ Ebenso bestand
ein sehr großer Optimismus dahingehend, dass es kaum Jugendliche gibt, die grundsätzlich nicht „erreichbar“
wären, wenn die Information und die Informationsschiene ausreichend und angemessen sind.
Zugangsbarrieren
Es konnten im Rahmen des Diskussions-Prozesses in der Arbeitsgruppe keine strukturellen Zugangsbarrieren für
eindeutig bestimmbare Gruppen festgemacht werden. Unterschiede hinsichtlich Teilnahme bzw. Teilhabe an Angeboten der außerschulischen Bildung ergeben sich aus einem gleichsam flexiblen Querschnitt sozialer Kategorien
(ethnische Zugehörigkeit, Geschlecht, Schicht/Milieu, Alter, Bildungshintergrund, Sprachbeherrschung etc.). Die
bestehenden Angebote entsprechen grundsätzlich der Vielfalt von Lebensrealitäten Jugendlicher. Auch der Rücklauf
der Fragebögen ergab dieses Bild ohne eine spezielle Zielgruppeneinschränkung.
In der Diskussion in der Arbeitsgruppe hat sich immer wieder auch die Heterogenität der Zielgruppe „MigrantInnen“ gezeigt, die ähnlich dem Begriff „Jugendlicher“ nur eine begriffliche Krücke für die Arbeit darstellt.
Als konkrete Zugangsbarrieren wurden genannt: das Fehlen von zusätzlichen offenen, niederschwelligen Angeboten, ein Informationsdefizit bei Jugendlichen, das vor allem durch die Unüberschaubarkeit des
Angebots und den eingeschränkten Zugang zur Informationsgesellschaft (Neue Medien) entsteht, aber auch durch
Sprachbarrieren. Personen mit körperlicher Behinderung sehen sich noch immer Barrieren zur Teilnahme
an Bildungsangeboten gegenüber. Herkunft aus einem bildungsfernen, sozial schwachen Elternhaus (oftmals verbunden mit Migrationshintergrund) wird ebenso schwach kompensiert.
4.3.5.1. Angebote für Jugendliche mit Behinderungen
Beispiele guter Praxis
n In der Stadt Salzburg wurde bei Projekten wie dem Jugendkongress und der Mini-Stadt besonders auf die Bedürfnisse von Jugendlichen mit Behinderungen geachtet.
Problemanalyse
Zugang zu Bildungsangeboten
Jugendliche mit Behinderungen haben – je nach Handicap – sehr unterschiedliche Bedürfnisse. Körperlich behinderte Jugendliche können oftmals wegen baulicher Barrieren nicht an Bildungsangeboten teilnehmen, weil Assistenzleistung fehlt oder weil die Angebote keine Rücksicht auf ihre Behinderung nehmen. Vergleichbares gilt für
geistig behinderte Jugendliche.
Die Charta geht von einem gleichmäßigen Zugang aller Kinder und Jugendlicher zu Bildungsangeboten aus, also
auch behinderter Menschen.
Maßnahmenvorschlag
Maßnahme
Verbesserte Integration behinderter Jugendlicher in außerschulische Bildungsangebote durch:
n Finanzielle Unterstützung bei baulichen Adaptierungen,
n Anreiz durch zusätzliche Förderung (Anschubfinanzierung) neuer bzw. erweiterter Angebote
n Bauliche Maßnahmen
n Adaptierung bestehender Angebote, um behinderten Jugendlichen die gleichwertige Teilnahme an außerschulischen Bildungsangeboten zu ermöglichen (so weit möglich)
n Schaffung spezieller Bildungsangebote, die behinderte Jugendliche integrieren.
Ziel:
Die Integration bzw. gleichwertige Teilnahme an außerschulischen Bildungsangeboten für behinderte Jugendliche
wird spürbar verbessert.
Menschenrechtsstadt Salzburg
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Durchführende:
Behindertenbeauftragte, Jugendbeauftragter (MD/00), Kultur und Schule (MA 2/00)
4.3.5.2. Bildungsangebote für jugendliche AsylwerberInnen
Beispiele guter Praxis
n Projekt MINERVA (ein Kooperationsprojekt von SOS-Kinderdorf Clearinghouse, Volkshochschule und Jugendzentrum IGLU), mit den Zielen der Integration von Jugendlichen, insbesondere von unbegleiteten minderjährigen
Flüchtlingen und jungen Erwachsenen mit Migrationshintergrund in das österreichische Bildungssystem und in
den Arbeitsmarkt sowie Vermittlung von Grundlagen lebensbegleitenden Lernens
Problemanalyse
Minderjährige, unbegleitete Jugendliche leben in besonders prekären Verhältnissen, auch hinsichtlich formaler Bildungsabschlüsse bzw. darüber hinausreichender Qualifikationen.
Dies führt kurz- und mittelfristig zu Desintegration und erheblichen Problemen hinsichtlich persönlicher und sozialer Perspektiven.
Maßnahmenvorschlag
Maßnahme
Die Stadt Salzburg setzt sich ein für Schaffung und/oder Sicherung von Bildungsangeboten für unbegleitete jugendliche AsylwerberInnen:
Ziel:
Langfristige Sicherung von Bildungsangeboten und formalen Bildungsabschlüssen für jugendliche AsylwerberInnen.
Durchführende:
Der Bürgermeister tritt in Kooperation mit SOS-Clearinghouse, Jugendzentrum IGLU, Verein Einstieg an Land/
Bund heran.
4.3.5.3. Sprachkompetenz
Beispiele guter Praxis
In der Stadt Salzburg gibt es einige Anbieter, die sich zielgruppenspezifisch dem Erlernen der deutschen Sprache
widmen:
n Der Verein VIELE bietet Lernhilfe an städtischen Pflichtschulen, Sprachkurse für Mädchen und ein Projekt, in
dem gemeinsam musiziert und damit kommuniziert wird (KIMM).
n Der Verein Einstieg bietet Deutsch zur Vorbereitung auf den Hauptschulabschluss an.
n Gemeinsam von Volkshochschule, SOS Kinderdorf und JUZ Iglu wird das Projekt MINERVA umgesetzt, das insbesondere unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen und jungen Erwachsenen eine Integration in das österreichische Bildungssystem bzw. den Arbeitsmarkt ermöglicht, unter anderem über Deutschkurse.
Problemanalyse
Deutsch wird als wichtigste Kommunikationssprache in Salzburg erachtet. Deutschkenntnisse sind demnach eine
Schlüsselqualifikation für alle Bereiche des öffentlichen Lebens, auch im Zugang und in der Teilhabe an außerschulischer Bildung. Ein Mangel an Sprachkenntnissen hindert Jugendliche an der Teilnahme.
Manche MigrantInnen haben – trotz Schulbesuchs in Österreich – keine gute Kenntnis der deutschen Sprache
erworben, manche sind erst nach Ende ihrer Schulpflicht in Österreich angekommen und haben daher (noch) nicht
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Bericht 2010
Integrationsbüro
Deutsch gelernt. MigrantInnen, die sich fast ausschließlich in ihrem (groß)familiären Umfeld bewegen, benötigen die
deutsche Sprache in ihrem Alltag nicht und verlernen sie daher wieder.
Durch mangelnde Kenntnisse der deutschen Sprache wird die Informationserschließung und die Schaffung eines
Überblicks über die Fülle des vorhandenen Angebots extrem schwierig und die tatsächliche Teilnahme an Bildungsangeboten oft unmöglich, wenn die Schlüsselqualifikation „Deutsch sprechen“ fehlt.
Maßnahmenvorschlag
Maßnahme
Sprachkompetenz erweitern und -barrieren abbauen:
n Projekte, die den Erwerb der deutschen Sprache fördern, sind von der Stadt in besonderem Maß zu fördern.
n Zusätzliche Angebote zum Erlernen der deutschen Sprache werden geschaffen. (Siehe auch: Rucksackprojekt,
Abschnitt 4.3.4.2).
n Ebenso ist die Bewusstseinsbildung bei den in Salzburg lebenden Personen mit Migrationshintergrund voranzutreiben, dass die Beherrschung der deutschen Sprache eine Schlüsselqualifikation darstellt.
Ziel:
Es gibt ausreichende und leistbare Angebote für Jugendliche (v.a. mit Zuwanderungshintergrund), die einen raschen
und kompetenten Spracherwerb ermöglichen.
Durchführende:
Gemeinderatsbeschluss, Integrationsbeauftragte (MD/00), Kultur und Schule (MA 2/00)
4.3.5.4. Bildungsangebote für Jugendliche in den Stadtteilen
Beispiele guter Praxis
n Verein Spektrum
n Jugendzentrum IGLU
n Jugendzentrum Corner
n Bewohnerservicestellen
n Verein VIELE
n ArbeiterInnenbegegnungszentrum (ABZ) in Itzling
Problemanalyse
Es gibt nach Einschätzung der ExpertInnen in den Stadtteilen Salzburgs jeweils spezifische Zielgruppen unter
Jugendlichen, die über traditionelle und bestehende Bildungsangebote nicht zu erreichen sind. Die bestehenden
Angebote für diese Jugendlichen können als zu hochschwellig betrachtet werden. Die ExpertInnen sind der
Auffassung, dass gerade diese spezifischen Zielgruppen jedoch angesprochen werden müssten, da ein Bedarf an
sozio-kultureller Bildung sowie an Aus- und Fortbildung festgestellt wird. Bildung wird hier als gesellschaftliche
Notwendigkeit und Chance gesehen (Integration, Gewaltprävention). Zudem wären spezifische Angebote für
diese Zielgruppen notwendig, um die biografischen Möglichkeiten dieser Jugendlichen zu fördern, da. betroffene
Jugendliche Gefahr laufen, ins gesellschaftliche Abseits zu gelangen.
Menschenrechtsstadt Salzburg
57
Maßnahmenvorschlag
Maßnahme
Schaffung von niederschwelligen Bildungsangeboten speziell für besonders benachteiligte Jugendliche (z.B. SchulabbrecherInnen, mit Sprachbarrieren) in den Stadtteilen:
Ziel:
Es werden Jugendliche erreicht, welche mit bisherigen Bildungsangeboten nicht erreicht werden konnten.
Durchführende:
Organisationen, die bereits Bildungsangebote (im weiteren Sinn) für Jugendliche in den Stadtteilen setzen.
4.3.5.5. Datenlage zu außerschulischen Bildungsangeboten
Problemanalyse
Da es keine gesicherten Daten über Angebote bzw. keine Bedarfserhebung unter Jugendlichen zu außerschulischen
Angeboten in der Stadt Salzburg gibt, ist eine zielgruppenspezifische Entwicklung von Bildungsangeboten mitunter
schwierig. Von den ExpertInnen wird betont, dass eine theoretisch fundierte Bedarfserhebung notwendig wäre, um
das bestehende Bildungsangebot dem Bedarf spezifischer Zielgruppen entsprechend zu adaptieren.
Maßnahmenvorschlag
Maßnahme
Vergabe einer Studie zur Erhebung des aktuellen Angebots sowie des Bedarfs an außerschulischen
Bildungsangeboten (auch über Menschenrechte) für besonders verletzliche Zielgruppen in der Stadt
Salzburg:
Ziel:
Ein systematischer Überblick über das Angebot und den Bedarf an außerschulischen Bildungsangeboten wird
gewonnen, welcher als Grundlage für die Unterstützung bestehender sowie die Entwicklung weiterer Angebote im
Sinne der Charta dient.
Durchführende:
Kultur und Schule (MA 2/00)
4.3.5.6. Information über Naturschutz und Verständnis für Natur
Beispiele guter Praxis
In der Stadt Salzburg gibt es ein sehr gut funktionierendes Beispiel von außerschulischem Unterricht, das auch
von der Stadt gefördert wird: das Projekt „Kinder entdecken ökologisch wertvolle Lebensräume in der
Stadt“ der Lernwerkstatt für Natur und Umwelt. Dieses Projekt wird in städtischen Volksschulen durchgeführt.
Das Besondere daran ist, dass der Naturraum, der quasi vor der Haustüre liegt, genutzt wird. Die Projektleiterinnen
berichten von großen Erfolgen in Richtung Bewusstseinsbildung in kürzester Zeit. Die erfolgte Änderung im Bewusstsein wird von den Kindern zudem in ihre Familien getragen (MultiplikatorInneneffekt).
58
Bericht 2010
Integrationsbüro
Problemanalyse
Ob Naturschutz in der Familie ein Thema ist und gelebt wird, ist oftmals eine Frage des Lebensumfelds (Erlebbarkeit
von Natur), der Bildung (Wissen und Bewusstsein um die Verletzlichkeit von Natur) und der finanziellen Möglichkeiten (z.B. biologische Lebensmittel kaufen können, die teurer sind oder Glasflaschen anstelle von PET-Flaschen
etc.); Naturschutz ist oft ein Thema für Menschen, deren Leben durch die Abwesenheit von existenziellen Problemen
gekennzeichnet ist – wer mit dem Geld, das zur Verfügung steht, kaum über die Runden kommt, hat meistens nicht
die Energie sich z.B. mit dem eingeschränkten Lebensraum des Bibers in der Stadt zu beschäftigen.
Eine mangelnde Sensibilität von Kindern für das Thema Umwelt und Umweltschutz führt zu Handlungsweisen, wie
etwa Umweltverschmutzung, Nicht-Trennen von Müll, achtloser Umgang mit Lebewesen, denen nur durch Information und Vorbildwirkung entgegengewirkt werden kann.
Maßnahmenvorschlag
Maßnahme
Information über Naturschutz verstärken:
n Die Stadt Salzburg unterstützt vermehrt Projekte, die das Natur- und Umweltbewusstsein bei Kindern und
Jugendlichen stärken.
Ziel:
Förderung des Bewusstseins über die Wichtigkeit des Naturschutzes. Es gibt ausreichende Informationsangebote im
Bereich Naturschutz.
Durchführende:
Kultur und Schule (MA 2/00), Informationszentrum (MD/04), Umweltkoordinator der Stadt Salzburg.
4.4. Öffentlicher Raum
Die Arbeitsgruppen 1, 2 und 4 haben sich im Zuge ihrer Themenstellung mit dem Zugang zu öffentlichem Raum,
dessen Verfügbarkeit und dessen gleichberechtigter und nicht diskriminierender Nutzung beschäftigt.
Die Mitsprache und Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in Stadtteilbelangen und Planungsvorhaben bzw.
bei der Aus- bzw. Umgestaltung von öffentlichen Räumen sind Grundvoraussetzungen für gelingende und von den
Zielgruppen angenommene Kinder- und Jugendarbeit. Kinder sind nicht kreativer, demokratischer oder offener als
Erwachsene, sie sind nur anders und bringen aus diesem Grund andere, neue Aspekte und Perspektiven in die Entscheidungsprozesse ein.
Das Fehlen von Räumlichkeiten für Vereine, aber auch von Räumen für die eigenständige kreative Betätigung von
Jugendlichen wurde genannt. Dem mangelhaften Naturbewusstsein soll entgegengewirkt werden.
4.4.1. Relevante Chartabestimmungen
ARTIKEL III
RECHT AUF KULTURELLE, SPRACHLICHE UND RELIGIÖSE FREIHEIT
1. A
lle Bürgerinnen und Bürger der Städte haben das Recht, ihre kulturelle, sprachliche und religiöse Freiheit
auszuüben. Die Stadtverwaltungen sorgen in Zusammenarbeit mit anderen Verwaltungsorganen dafür, dass
Kinder, die zu sprachlichen Minderheiten gehören, ihre Muttersprache lernen können.
3. I m Hinblick auf weltliche Angelegenheiten fördern die Städte die gegenseitige Toleranz zwischen Gläubigen und
Nichtgläubigen sowie zwischen den verschiedenen Religionsgemeinschaften.
ARTIKEL X
SCHUTZ DES PRIVAT- UND FAMILIENLEBENS
5. U
nter Achtung der Wahlfreiheit der Bürgerinnen und Bürger in Angelegenheiten der Bildung, Kultur, Religion
und Politik ergreift die Stadtverwaltung alle notwendigen Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendli-
Menschenrechtsstadt Salzburg
59
chen. Sie fördert deren Erziehung und Bildung auf der Grundlage von Demokratie und Toleranz und der Möglichkeit der umfassenden Teilhabe am Leben der Stadt.
ARTIKEL XV
RECHT AUF KULTUR
1. D
ie Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht auf Kultur in allen ihren Arten, Ausdrucks- und Erscheinungsformen.
2. D
ie Stadtverwaltung fördert in Zusammenarbeit mit kulturellen Vereinigungen und mit dem Privatsektor die
Entwicklung eines städtischen Kulturlebens, das die Vielfalt respektiert. Den Bürgerinnen und Bürgern werden
geeignete öffentliche Räume für kulturelle und soziale Aktivitäten zur Verfügung gestellt, wobei die Bedingungen
für alle gleich sind.
Bedeutung
Absatz 2 enthält zwei Gewährleistungspflichten, nämlich die aktive Förderung von Vielfalt und die Bereitstellung von
öffentlichem Raum, letzteres muss diskriminierungsfrei erfolgen, etwaige Zugangsbarrieren sind zu identifizieren
und zu beseitigen.
ARTIKEL XXI
RECHT AUF FREIZEIT
2. D
ie Stadtverwaltung garantiert allen Kindern ohne jegliche Diskriminierung qualitativ hochwertige Spiel­
bereiche.
3. D
ie Stadtverwaltung erleichtert die aktive sportliche Betätigung und sorgt dafür, dass die erforderlichen
­Anlagen allen Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung gestellt werden.
Bedeutung
Neben der Achtung der genannten Rechte und Freiheiten enthalten die relevanten Chartabestimmungen auch positive Pflichten der Stadt. Mit Annahme der Artikel verpflichtet sich die Stadt, das Recht auf das Erlernen der Muttersprache zu schützen (die Bestimmung beinhaltet in Verbindung mit dem formulierten Vorbehalt im Gemeinderatsbeschluss nicht die Verpflichtung zur Gewährleistung dieses Rechts). Die Stadt fördert die Teilhabe am öffentlichen
Leben durch Bildungsmaßnahmen, stellt öffentlichen Raum zur Verfügung und garantiert den Zugang zu und die
Hochwertigkeit von Spielbereichen und Sportanlagen. Letztgenannter Teil geht über Achtung und Schutz hinaus und
verlangt die tatsächliche Bereitstellung.
4.4.2. Zielbestimmung
Die Stadt Salzburg fördert Vielfalt und stellt öffentlichen Raum diskriminierungsfrei zur Verfügung.
Die Stadtverwaltung garantiert weiters allen Kindern ohne jegliche Diskriminierung qualitativ hochwertige Spielbereiche und erleichtert die aktive sportliche Betätigung und sorgt dafür, dass die erforderlichen Anlagen allen Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung gestellt werden.
4.4.3. Räumlichkeiten und Freiräume
Beispiele guter Praxis
n Die Stadt Graz stellt Sportanlagen von Schulen während der Ferien der Öffentlichkeit zur Verfügung.
n In Salzburg gibt es eine Vielzahl von Anbietern, die kreatives Arbeiten in verschiedenen Sparten ermöglichen:
Rockhouse, Jugendzentren, Literaturhaus, Spektrum, Insel, ARGE Kulturgelände seien als Beispiele genannt.
n In der Stadt Salzburg wurden durch Projekte wie Movida oder die Mini-Stadt öffentliche Räume für Jugendliche
erschlossen. Der Volksgarten ist als verkehrstechnisch gut erreichbares Gelände mit hohem Bekanntheitsgrad ein
idealer Ort für größere Veranstaltungen.
60
Bericht 2010
Integrationsbüro
Problemanalyse
Ausgangssituation
Es gibt zu wenige (Frei-)Räume im öffentlichen Raum, sowohl im Innen- als auch im Außenbereich. Artikel XV
(„Recht auf Kultur“) und XXI („Recht auf Freizeit“) erfordern die Bereitstellung von öffentlichen Räumen zur Ausübung kultureller und sozialer Aktivitäten sowie zur Freizeitgestaltung.
Öffnung der Räume
n Es besteht der Wunsch, dass Räumlichkeiten oder Plätze, die zu einem beträchtlichen Anteil von der öffentlichen
Hand finanziert wurden/werden, vermehrt für Außenstehende geöffnet bzw. zur Verfügung gestellt werden.
n In Ballungszentren der Stadt besteht ein Defizit an offenen Gemeinschaftsräumen.
n Insbesondere in Bezirken/Stadtvierteln, in denen viele Jugendliche mit Migrationshintergrund leben, fehlen ausreichende, öffentliche Räume.
n Im Süden Salzburgs nehmen ExpertInnen eine Unterversorgung mit „Raum“ für Jugendliche wahr.
Freiraum für kreative Beschäftigung
Da Bildung im weitesten Sinn verstanden wurde, fällt auch die (begleitete) kreative Betätigung Jugendlicher in
diesen Themenbereich. Kreative Betätigung umfasst in diesem Fall die Bereiche Musik, künstlerische Betätigung,
Literatur, Tanz etc. Ein Mangel an Freiräumen für kreative Beschäftigung wird festgestellt.
Der Zugang zu öffentlichem Raum und entsprechenden Freiräumen ist teilweise erschwert.
Das Wohnumfeld und eventuell auch die tendenziell kreativitätsfeindliche Atmosphäre im näheren Umfeld verunmöglicht es Jugendlichen, sich in unterschiedlichen Bereichen kreativ zu betätigen und ihre Kenntnisse und ihr
Wissen zu erweitern oder auch den Austausch mit Gleichgesinnten zu pflegen.
Da räumliche Ressourcen nicht ausreichend zur Verfügung stehen oder nicht leistbar sind, bleibt kreatives Potenzial
ungenützt. Dabei eröffnet sich gerade durch die Erweiterung der eigenen Fertigkeiten u.a. im künstlerischen Bereich
Jugendlichen ein neues (Selbst)Bewusstein und die Lust am Lernen, beides fundamental wichtig für die Bewältigung
der Anforderungen in Beruf und Leben. Zur Kreativität angeleitet zu werden, kann vor allem Jugendlichen aus
einem bildungsfernen Milieu neue Möglichkeiten eröffnen, die sie sonst weder durch den Schulbesuch noch durch
das Elternhaus kennen lernen würden.
Raum für Projekte und Angebote von Bildungseinrichtungen
Bildungseinrichtungen benötigen Platz, um ihre Angebote möglichst dezentral und niederschwellig anbieten zu
können. Dies gilt für geschlossene Räume ebenso wie für öffentliche Plätze. Die daraus entstehenden Kosten sind für
die Anbieter oftmals zu hoch, da sie besonders bei der Zielgruppe der Jugendlichen keine oder nur eine sehr geringe
Selbstbeteiligung einfordern können. Die Genehmigungsverfahren für die Nutzung öffentlicher Plätze wirken oft
kompliziert und langwierig und daher wird gelegentlich versucht, ohne Bewilligung auszukommen oder ein Projekt
aus Scheu vor den Hürden nicht umgesetzt.
Viele Projektideen können nicht umgesetzt werden, weil die räumlichen Ressourcen nicht zur Verfügung stehen, sei
es weil sie tatsächlich nicht vorhanden (in manchen Stadtteilen zum Beispiel), nicht zugänglich oder nicht leistbar
sind. Das Resignieren vor kompliziert empfundenen Behördenwegen – vor allem von nicht-hauptamtlich arbeitenden Gruppen mit einem niedrigeren Organisationsgrad – führt ebenfalls dazu, dass Projekte nicht realisiert werden.
Zielgruppen
Die Charta geht von gleichmäßig verteilten Zugangsmöglichkeiten aller Kinder und Jugendlicher zu öffentlichen
Räumen aus.
Maßnahmenvorschläge
Maßnahme 1
Einbindung der Zielgruppen (Kinder, Jugendliche, AnrainerInnen, SozialarbeiterInnen...) bei der
Planung von Räumen/Plätzen:
z.B.:
n Bahnhofsvorplatz: z.B. Rad-Garage Bahnhof als öffentlichen Raum für Jugendliche legalisieren; „Käfig“ für Sportaktivitäten.
Menschenrechtsstadt Salzburg
61
n Park in der Struberkaserne
n Neugestaltung Stadtpark Lehen
n Neugestaltung Spielplatz Interspar Lehen
n Gelände Stadion Klessheim (good practice: Gartenamt bindet ein bei Jugendspielplatz Kendlerstrasse).
Ziel:
Die Gestaltung öffentlicher Flächen ist in ausreichendem Maß an den (Freizeit- und Bewegungs-)Bedürfnissen von
Kindern und Jugendlichen orientiert.
Durchführende:
Amt für Stadtplanung und Verkehr (MA 5/03), Gartenamt und Friedhofsverwaltung (MA 7/04), Jugendbeauftragter
mit Bewohnerservicekoordinatorin (MD/00) unter Einbindung von Jugendzentren und Bewohnerservicestellen.
Maßnahme 2
Öffnung von Parks, Grünflächen in den Sommermonaten nach Rotationsprinzip:
für zwanglose Jugendtreffen und flexible Aktivitäten (Open Air-Kino, Open Stage, Workshops, Speakers Corner,
Picknick, Sportaktivitäten, Musizieren, Theater, Kleinkunst...).
Ziel:
Es werden kulturelle und soziale Vorbehalte und Berührungsängste abgebaut; der öffentliche Raum wird Generationen übergreifend genutzt (wie z.B. am Abenteuerspielplatz in Großgmain).
Durchführende:
Jugendbeauftragter (MD/00), Gartenamt und Friedhofsverwaltung (MA 7/04), Gemeinderatsbeschluss
Maßnahme 3
Freiräume erschließen für eigenständige kreative Betätigungen ohne Konsumzwang:
n Bedarfserhebung und Ausbau von Kreativitätsprogrammen
n Vermehrte kostengünstige Öffnung der Räume im Einflussbereich der Stadt
n Ausbau betreuter Plätze für Kinder und Jugendliche in allen Stadtteilen und im Zentralraum, insbesondere auch
am Wochenende und Abend
Ziel:
Räume stehen Jugendlichen kostengünstig bzw. kostenlos zur Verfügung für eigenständige kreative Betätigungen in
allen Stadtteilen und im Zentralraum, insbesondere auch am Wochenende und am Abend.
Durchführende:
Kultur und Schule (MA 2/00) und Personalamt (MD/02), Jugendbeauftragter (MD/00)
Maßnahme 4
Ausbau der mobilen Sozial- und Kulturarbeit:
n Interkulturelle und intersoziale Vermittlungsfunktion
n Information zu (kulturellen) Angeboten für Kinder, Jugendliche
Ziel:
Die Niederschwelligkeit und KundInnennähe von Bildungs- u. Kulturangeboten wird erhöht.
Durchführende:
Jugendbeauftragter (MD/00), Kultur und Schule (MA 2/00)
62
Bericht 2010
Integrationsbüro
Maßnahme 5
Erarbeitung eines Informationskonzepts zur Erschließung von öffentlichen Räumen/öffentlichen
Gebäuden:
Ziel:
Die Information, welche Räumlichkeiten zu welchen Konditionen den Anbietern von Jugend-Bildungsangeboten mit
einem Minimum an organisatorischem Aufwand zur Verfügung stehen können, ist bei den NutzerInnen.
Durchführende:
Informationszentrum (MD/04), Kultur und Schule (MA 2/00), Schulamt (MA 2/02), Grund-amt (MA 8/04)
4.4.4. Diskriminierungsfreie Werbung
Beispiel guter Praxis
Die Stadt Graz (Frauenstadträtin und Frauenbeauftragte) hat das Thema der diskriminierenden und sexistischen
Werbung seit 2008 sehr umfassend und offensiv aufgegriffen. Die kommunalen Handlungsstrategien dienen als Vorlage und Beispiel für die Stadt Salzburg.
Problemanalyse
Ausgangssituation
Werbung ist ein fixer Bestandteil unseres Alltags. Ob sie nun bewusst oder unbewusst beachtet wird, ihre Botschaften fließen in die Wahrnehmung ein. Diskriminierende und sexistische Werbung ist bedauerlicherweise allgegenwärtig und wird häufig gar nicht mehr wahrgenommen. Frau ist gleich Sex, Frau ist gleich Produkt oder Produkt
ist gleich Frau, Frau muss schön und erfolgreich sein, und vieles mehr – diese Darstellungsformen der Werbung
schaffen eine scheinbare Wirklichkeit. Sexistische Werbung verfestigt ein bestimmtes Frauenbild und konstruiert
letztlich auch gesellschaftliche Realitäten mit. Werbung ist ein Mittel, um die Geschlechterhierarchie stets wieder zu
reproduzieren und damit aufrecht zu erhalten. Bei ständig steigenden Werbeinformationen kommt diesem Reproduktionsmittel immer mehr Bedeutung zu.
Neben sexistischer Werbung geht es aber auch um andere Formen der Diskriminierung wie beispielsweise ausländerfeindliche Werbebotschaften, die häufig in der Wahlwerbung eingesetzt werden, um Fremdenfeindlichkeit zu
schüren oder zu benutzen.
Die kommunalen Handlungsspielräume sind begrenzt. Um wirksam gegen diskriminierende und sexistische Werbung vorgehen zu können, ist eine bundesgesetzliche Regelung notwendig. Diese gilt es weiterhin einzufordern. Die
konsequente Anwendung des Gleichbehandlungsgesetzes mit dem Tatbestand der Belästigung ist eine mögliche
Maßnahme. Es muss konsequent auf sexistische Werbung aufmerksam gemacht werden, um mittelfristig zu Verbesserungen zu kommen. Die Kommune sollte sämtliche Handlungsspielräume nutzen.
Selbstregulierung über den Österreichischen Werberat
Die meisten europäischen Länder, so auch Österreich, haben Selbstregulierungsgremien der Werbewirtschaft eingeführt, um ethische Standards zu erfüllen. Der Kontrollmechanismus besteht im Wesentlichen aus einem Beschwerdeverfahren, das von jeder Person angeregt werden kann. Die schwerwiegendste Entscheidung stellt die „Aufforderung zum sofortigen Stopp der Werbekampagne oder des Werbesujets“ dar, darüber hinaus sind keine Sanktionen
vorgesehen. Als Grundlage für die Entscheidung des Werberates dienen eigens formulierte Grundsätze, die auch eine
Definition von sexistischer Werbung beinhalten.
Die Entscheidungspraxis des Österreichischen Werberats zeigt ein ambivalentes Bild. Ein verlässliches und schlagkräftiges Instrument bietet der Österreichische Werberat jedenfalls nicht. Zum einen ist die Werbewirtschaft selbst
Trägerin des Werberats, zum anderen fehlen schlagkräftige Sanktionsmöglichkeiten
Internationale, europarechtliche und verfassungsrechtliche Vorgaben
Es gibt eine Reihe von rechtlichen Rahmenregelungen, die für Maßnahmen gegen diskriminierende und sexistische
Werbung relevant sind: u.a. UN-Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau, Vertrag von
Menschenrechtsstadt Salzburg
63
Amsterdam, Bundes-Verfassungsgesetz Artikel 7 Abs. 2.
Bundesgesetzliche Regelung
Ein Verbot sexistischer und diskriminierender Werbung ist in den meisten europäischen Staaten derzeit nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt. Eine wichtige Ausnahme bildet Norwegen, das sexistische Werbung im „Marketingkontrollgesetz“ explizit verbietet und bei Übertretung dieser Bestimmung mit Geldstrafen geahndet wird. Das Gleichbehandlungsgesetz verbietet den Tatbestand der Belästigung und bietet daher einen Ansatzpunkt. In Einzelfällen kann
die Gleichbehandlungskommission angerufen werden, um entsprechende Gutachten zu erstellen.
Maßnahmenvorschläge
Maßnahme 1
Die Stadt Salzburg unterlässt und verfolgt diskriminierende und sexistische Werbung:
n Beschluss des Salzburger Gemeinderats zur Selbstverpflichtung, Werbung zu unterlassen, die mittelbar oder unmittelbar diskriminiert oder Diskriminierung fördert, insbesondere aus Gründen des Geschlechts, der ethnischen
oder sozialen Herkunft, der genetischen Merkmale, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, der politischen oder sonstigen Anschauung, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, der Staatsbürgerschaft, des
Vermögens, der Geburt, einer Behinderung, des Alters, der sexuellen Orientierung oder sonstiger Gründe. Dieser
Beschluss wird durch die nachfolgenden Punkte und Maßnahme 2 konkretisiert und umgesetzt.
n Ersuchen an Werbefirmen, die städtische Werbeflächen verwalten und nutzen, um Aufnahme der Unterlassung
diskriminierender und sexistischer Werbung in die ABG (Allgemeinen Geschäftsbedingungen). KundInnen, die
Werbeflächen der Stadt Salzburg anmieten wollen, werden für das Thema diskriminierungsfreie Werbung sensibilisiert und stadteigene Werbeflächen nur für diskriminierungsfreie Werbung zur Verfügung gestellt.
n Beauftragung des Runden Tisches Menschenrechte zur Erstellung eines Kriterien- und Richtlinienkatalogs zur
Bewertung diskriminierender und sexistischer Werbung
n Der Runde Tisch Menschenrechte wird mit der Beobachtung städtischer Werbung beauftragt und entwickelt geeignete Maßnahmen zur Reaktion auf diskriminierende Werbung.
Ziel:
Diskriminierende Werbung ist sowohl im Verwaltungshandeln als auch als politisches Programm ausgeschlossen.
Diskriminierende Werbung ist in der Stadt Salzburg im privatwirtschaftlichen Bereich ausgeschlossen. Werkzeug zur
Bewertung der Werbung ist vorhanden und die Einhaltung des Gemeinderatsbeschlusses gewährleistet.
Durchführende:
BeauftragtenCenter (MD/00), Runder Tisch Menschenrechte, Plattform für Menschenrechte, Gemeinderat, Bürgermeister
Maßnahme 2
Initiative zur Schaffung eines gesetzlichen Verbots diskriminierender Werbung österreichweit über
den Österreichischen Städtebund (Frauen- und Integrationsausschuss):
Über den Städtebund (Frauen- und Integrationsausschuss) wird eine Initiative zur Schaffung eines gesetzlichen
Verbots diskriminierender Werbung angeregt und betrieben.
Ziel:
Diskriminierende Werbung ist gesetzlich österreichweit verboten.
Durchführende:
Frauenbeauftragte, Integrationsbeauftragte (MD/00), Städtebund
64
Bericht 2010
Integrationsbüro
5. S
trukturelle Verankerung der
Menschenrechtsarbeit
Um eine Kultur der Menschenrechte zu verwirklichen, ist eine strukturelle Verankerung der Menschenrechtsarbeit
auf allen Ebenen geboten. Die Umsetzung der Selbstverpflichtungen, die aus der Unterzeichnung der „Europäischen
Charta für den Schutz der Menschenrechte in der Stadt“ resultieren, endet nicht mit dem Abschluss des Projektes
„Menschenrechtsstadt Salzburg“, sondern erfordert eine kontinuierliche Weiterarbeit und institutionelle Verankerung der kommunalen Menschenrechtsarbeit in Salzburg, wie dies in anderen Menschenrechtsstädten ebenfalls
geschehen ist (z.B. Graz, Barcelona, Genf, Nürnberg und andere).
Daher wird vorgeschlagen, in folgenden Schritten die kommunale Menschenrechtsarbeit auf der Ebene der Stadt zu
institutionalisieren:
1. E
inrichtung eines „Runden Tisch Menschenrechte“ mit VertreterInnen aus NGOs, Stadtverwaltung, öffentlichen
Einrichtungen und Politik.
2. S
chaffung eines eigenen Budgetrahmens mit Fördermitteln für Menschenrechtsprojekte und -initiativen in der
Stadt Salzburg.
3. Gewährleistung der Menschenrechtsorientierung der SubventionsnehmerInnen der Stadt.
4. Ergänzung des Leitbilds des Unternehmens Magistrat um eine Menschenrechtserklärung der Stadtverwaltung.
5. Ernennung einer/eines Menschenrechtsbeauftragten je Abteilung der Stadtverwaltung.
6. Informations- und Öffentlichkeitsarbeit zu „Menschenrechte im Alltag“.
7. Durchführung von Maßnahmen zur Menschenrechtsschulung und -bildung im städtischen Verantwortungsbereich
sowie Förderung der Menschenrechtsschulung mit Zielgruppen in der Zivilgesellschaft der Stadt Salzburg.
8. Einrichtung der Anlauf- und Beratungsstelle für Diskriminierungsopfer.
9. Beitritt und Mitarbeit in europäischen und nationalen Städtenetzwerken und -partnerschaften.
Zielsetzungen sind:
n Institutionelle Verankerung der Menschenrechtsarbeit innerhalb der Stadtverwaltung.
n Bereitstellung notwendiger personeller und finanzieller Ressourcen für die Menschenrechtsarbeit.
n Schrittweise Verwirklichung der im Prozess erarbeiteten Maßnahmen zur Umsetzung der „Europäischen Charta
für den Schutz der Menschenrechte in der Stadt.“
n Dauerhafte enge Kooperation aller relevanten Interessensgruppen: Politik – NGOs – Stadtverwaltung –
Betroffenen(selbst)organisationen.
5.1. Relevante Chartabestimmungen
Die Charta und der Beschluss zum Beitritt stellen einen ersten Schritt zur Institutionalisierung der Menschenrechtsarbeit auf lokaler Ebene dar. Um die einzelnen Artikel umzusetzen, sind entsprechende Strukturen und Institutionen
erforderlich. Dies lässt sich aus der Charta im Allgemeinen und aus der Präambel und den Artikeln I („Recht auf
die Stadt“), V („Verpflichtung zur Solidarität“), VI („Internationale Zusammenarbeit der Kommunen“), sowie den
abschlie-ßenden Bestimmungen, insbesondere Absatz 2 herleiten.
5.2. Zielbestimmung
Ziele einer strukturellen Verankerung der Menschenrechtsarbeit sind die Nachhaltigkeit der Achtung, des Schutzes
und der Gewährleistung im Rahmen der jeweils geltenden rechtlichen Bestimmungen und die Verwirklichung einer
bürgerInnennahen, demokratischen – d.h. partizipativen – Stadtregierung und -verwaltung zur Wahrung einer gemeinwohlorientierten städtischen Gesellschaft zu sichern.
Menschenrechtsstadt Salzburg
65
Beispiele guter Praxis
n Menschenrechtsbeirat der Stadt Graz
n Menschenrechtsbüro der Stadt Nürnberg
n Menschenrechtsabteilung der Stadt Barcelona u.v.a.
n Das Friedensbüro bietet Workshops für Jugendliche und Erwachsene, die Aspekte der Menschenrechts-Charta
transparent machen.
n Institute wie das Afro-Asiatische Institut versuchen mit Veranstaltungen am Abbau von Vorurteilen zu arbeiten.
Problemanalyse
Die Analysen der thematischen Kapitel zeigen eindrücklich Ausschnitte von Problem- und Handlungsfeldern auf, in
denen Verbesserungen für Bürgerinnen und Bürger (im Sinne der Charta) erzielt werden können. Was gut für die
BürgerInnen ist, ist auch gut für die Stadt! Die Stadt der Menschenrechte ist Schützerin und Anwältin für die (menschenrechtlichen) Anliegen ihrer BewohnerInnen und bedarf daher adäquater Strukturen und Institutionen, um
diese Funktion wahrnehmen zu können.
Menschenrechte werden im Alltagskontext kaum thematisiert. Die Vielfalt der Bestimmungen der Menschenrechtscharta bzw. der einschlägigen Menschenrechtsdokumente ist vielen BürgerInnen nicht bekannt. Im Alltag stattfindende Verstöße gegen die Menschenrechte werden oft nicht als solche empfunden, da sie in einem Umfeld und einer
Atmosphäre stattfinden, die als Normalität gilt. Dazu kommt, dass es (scheinbar) keinen breiten oder bekannten
(gesellschafts)politischen Konsens über den Interpretationsspielraum bei der Auslegung der Charta gibt.
Die BürgerInnen wissen häufig nicht um Menschenrechte Bescheid und respektieren die Rechte anderer nur eingeschränkt. Oft werden aus Nichtwissen oder Nicht-Verstehen im Alltag Verstöße gegen die Menschenrechte begangen,
die nicht als Verstöße erlebt und geahndet werden. Die Verletzungen, die der Einzelne oder eine betroffene Gruppe
erleiden, können unter anderem zu einer Ausgrenzung bzw. zu einem Rückzug aus der Gesellschaft führen.
Maßnahmenvorschläge
1. Runder Tisch Menschenrechte
Es wird empfohlen, einen „Runden Tisch Menschenrechte“ im BeauftragtenCenter einzurichten, um die kontinuierliche Menschenrechtsarbeit - u.a. Umsetzung der in diesem Bericht enthaltenen Maßnahmen – sicherzustellen. Die
Geschäftsführung nimmt je ein/e VertreterIn der Plattform für Menschenrechte und des BeauftragtenCenters wahr,
die administrative Koordination erfolgt durch das BeauftragtenCenter.
Aufgaben des „Runden Tisches“ sind
n Diskussion aktueller Fragen der Menschenrechtsarbeit und Standpunktformulierung
n Öffentlichkeitsarbeit zu aktuellen Menschenrechtsfragen
n Informations- und Erfahrungsaustausch über Menschenrechtsfragen
n Formulierung von Vorschlägen zur Finanzierung und Durchführung konkreter Projekte und Maßnahmen (u.a. der
im Projekt „Menschenrechtsstadt Salzburg“ erarbeiteten Maßnahmen)
n Evaluierung und Kontrolle der Umsetzung der Maßnahmen
n Berichterstattung zur Maßnahmenumsetzung und zu aktuellen Problemlagen
Die Zusammensetzung des „Runden Tisches“ soll nach dem Tandem-Prinzip erfolgen, das sich beim Prozess zur
Implementierung der „Europäischen Charta für den Schutz der Menschenrechte in der Stadt“ bewährt hat – also
paritätisch zwischen NGOs und Betroffenen auf der einen Seite und Verwaltung und Politik auf der anderen Seite.
Er setzt sich aus VertreterInnen relevanter AkteurInnen der Menschenrechtsarbeit in der Stadt zusammen (NGOs,
Betroffenenorganisationen, Stadtverwaltung und Politik). Die VertreterInnen der Politik und der Stadtverwaltung
werden vom Bürgermeister entsandt, die VertreterInnen der NGOs und der Betroffenen(selbst)organisationen werden im Plenum der Plattform für Menschenrechte gewählt. Darüber hinaus kann der „Runde Tisch“ Ausschüsse und
Arbeitsgruppen zu jeweils aktuellen Themen- und Arbeitsgebieten bilden.
Die Geschäftsführung des „Runden Tisches“ nehmen das BeauftragtenCenter und die Plattform für Menschenrechte wahr.
66
Bericht 2010
Integrationsbüro
Ziel:
Der Runde Tisch Menschenrechte beobachtet die aktuelle Menschenrechtssituation in der Stadt Salzburg und unterstützt die Umsetzung wirkungsvoller, praxisorientierter kommunaler Menschenrechtsarbeit in der Stadt Salzburg als
ein institutionalisiertes und handlungsfähiges Vernetzungsgremium.
Die dauerhafte enge Kooperation aller relevanten Interessengruppen: Politik – NGOs – Stadtverwaltung – öffentlicher Einrichtungen – Betroffenen(selbst)organisationen ist gewährleistet.
2. Budgetmittel für kommunale Menschenrechtsarbeit
Von der Stadt Salzburg wird ein eigenes Basisbudget für Menschenrechtsarbeit eingerichtet, das beim Bürgermeister
angesiedelt und im Beauftragtencenter verankert ist. Dieses Basisbudget wird durch Kofinanzierung von Maßnahmen oder Kooperation mehrerer Magistratsabteilungen bei bestimmten Projekten erweitert. Das Budget ist gewidmet für:
n Finanzierung der Aktivitäten des „Runden Tisches“, z.B. Erstellung und Publikation Menschenrechtsbericht, Information und Öffentlichkeitsarbeit zu kommunaler Menschen-rechtsarbeit in Salzburg
n Die Förderung von Menschenrechts-Projekten, die sich aus den in diesem Bericht formulierten Maßnahmen ableiten
n Die Förderung von Menschenrechtsbildungsprojekten im engeren Sinn
Ziel:
Die Arbeit des Runden Tisches sowie die in diesem Bericht formulierten Maßnahmen sind ausreichend finanziert.
3. Gewährleistung der Menschenrechtsorientierung der SubventionsnehmerInnen
In der Arbeitsgruppe 1 („politisch-bürgerliche Rechte“) wurden verschiedene Möglichkeiten diskutiert, die Vergabe von Projektsubventionen und städtischen Fördergeldern an der Charta zum Schutz der Menschenrechte in der
Stadt zu orientieren. Dabei ist nicht an eine inhaltliche Steuerung im Sinne einer Zensur gedacht, die beispielsweise
das Recht auf freie Meinungsäußerung im Rahmen künstlerischer Projekte in Frage stellen würde. Dies wäre auch
mit dem Geist der Charta nicht zu vereinbaren. Es geht vor allem darum, die Fördervergabestellen der Stadt sowie
die FördernehmerInnen bezüglich der Menschenrechte zu sensibilisieren und zu gewährleisten, dass die Gelder der
Stadt nicht für menschenrechtsverletzende Aktivitäten ausgegeben werden.
Hier werden folgende Maßnahmen als notwendig angesehen:
n Ergänzung zu den Subventionsrichtlinien der Stadt (Präambel).
n Begleitschreiben des Bürgermeisters und Versand der Charta an SubventionswerberInnen.
n Schulungen der Zuständigen für Subventionsvergabe in der Stadtverwaltung.
3.1. Ergänzung zu den Subventionsrichtlinien
Wir schlagen folgende Ergänzung zu den Subventionsrichtlinien vor:
n Eine Förderung durch die Stadt Salzburg ist ausgeschlossen, wenn das Vorhaben auf eine Diskriminierung oder
Herabwürdigung anderer BürgerInnen und insbesondere Angehörige verletzlicher Gruppen abzielen bzw. eine
Diskriminierung oder Herabwürdigung zur Folge haben. Damit orientiert sich die Stadt Salzburg an den in der
Charta zum Schutz der Menschenrechte in der Stadt formulierten Grundsätzen.
3.2. Begleitschreiben des Bürgermeisters zu den Subventionsantragsformularen
Wir schlagen ein Begleitschreiben des Bürgermeisters zu den Subventionsantragsformularen bzw. den Antwortschreiben der Vergabestellen der Stadt vor, das auf den Beschluss des Gemeinderates zur Menschenrechtscharta
verweist, die Zielsetzung der sozialen Integration hervorhebt und die Vereinbarkeit des Vorhabens mit den Zielen
der Charta als Voraussetzung für die Förderungswürdigkeit kommuniziert (Entwurf im Anhang). Mit diesem Begleitschreiben sollte zugleich ein Exemplar der Charta zum Schutz der Menschenrechte in der Stadt versandt werden.
Menschenrechtsstadt Salzburg
67
3.3. Schulungen als Begleitmaßnahme
Als begleitende Maßnahme werden die mit der Vergabe von Fördergeldern befassten MitarbeiterInnen der Stadtverwaltung dahingehend geschult, Projektansuchen und FörderwerberInnen in Hinblick auf die Vorgaben und Selbstverpflichtungen der Charta zum Schutz der Menschenrechte in der Stadt zu beurteilen. Diese Schulungs-Maßnahme
wird kurzfristig umgesetzt.
Ziel:
Die Menschenrechtsorientierung der SubventionsnehmerInnen der Stadt ist gewährleistet.
4. Ergänzung des Leitbilds des Unternehmens Magistrat um eine Menschenrechtserklärung der Stadtverwaltung
Die Stadtverwaltung ergänzt ihr Leitbild um eine Menschenrechtserklärung. Dazu formuliert der Runde Tisch in Abstimmung mit dem Magistratsdirektor einen kurzen, prägnanten Text, der in das Leitbild der Stadt integriert wird.
5. Menschenrechtsbeauftragte/r je Abteilung der Stadtverwaltung
Wie die Charta mit ihrer Breite an Themenbereichen zeigt, ist Menschenrechtsarbeit eine Querschnittsmaterie. Es
wird daher vorgeschlagen, in den einzelnen Magistratsabteilungen Menschenrechtsbeauftragte – wie auch in den
Bundesministerien – zu benennen, die als AnsprechpartnerInnen in der Umsetzung der Maßnahmen und in konkreten Problemfällen fungieren. Ihnen obliegt die Förderung der Menschenrechtsorientierung ihrer Abteilung.
6. Informations- und Öffentlichkeitsarbeit hinsichtlich „Menschenrechte im Alltag“
Eine Serie von (breit angelegten) Informationskampagnen bzw. öffentlichen Initiativen zur Bewusstseinsbildung,
was Menschenrechte im Alltag bedeuten, kann im Anschluss an das Projekt „Menschenrechtsstadt Salzburg“ verwirklicht werden. Im Rahmen dieser Kampagnen soll eine breit angelegte Bewusstseinsbildung zum Thema Menschenrechte und zur „Europäischen Charta zum Schutz der Menschenrechte in der Stadt“ erfolgen.
Vorgeschlagene Maßnahmen
Handbuch Menschenrechte in Salzburg:
n Kurzartikel zu wichtigen Themen kommunaler Menschenrechtsarbeit
n Kurzinformation zu Institutionen/Stellen in der Stadt, die Leistungen im Zusammenhang kommunaler Menschenrechtsarbeit anbieten
n Alphabetisches Verzeichnis der angeführten Stellen
Die Kurzinformation ist nach den wichtigsten Schlagworten der Charta gegliedert.
Plakataktion „Menschenrechte in Salzburg“:
n Übernahme und Adaptierung der Plakataktion des ETC Graz „Kultur der Menschenrechte“ für die Menschenrechtsstadt Salzburg
n Plakataktion mit begleitender Öffentlichkeitsarbeit und Medien-Kampagne zum Thema Menschenrechtsstadt
Salzburg
Informationskampagne hinsichtlich „Menschenrechte im Alltag“:
n Eine breit angelegte Informationskampagne bzw. öffentliche Initiative zur Bewusstseinsbildung, was Menschenrechte im Alltag bedeuten, könnte im Rahmen des Projekts „Menschenrechtsstadt Salzburg“ verwirklicht werden.
Ziele:
n Sensibilisierung der StadtbürgerInnen für Menschenrechte im städtischen Alltag und die Menschenrechtsstadt
Salzburg
n Kommunikation von einzelnen Schwerpunktthemen
n Aufmerksamkeit und Rückhalt für Menschenrechtsorientierung
n Mehr öffentliches Bewusstsein über Menschenrechte schaffen
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Bericht 2010
Integrationsbüro
7. Menschenrechtsschulung und -bildung im städtischen Verantwortungsbereich sowie
Förderung der Menschenrechtsschulung mit Zielgruppen in der Zivilgesellschaft der Stadt
Salzburg
Unter den Maßnahmen, die in den Arbeitsgruppen formuliert wurden, finden sich eine Reihe von Vorschlägen, die
Projekte einer kommunalen Menschenrechtsbildung beinhalten. Da wir Menschenrechtsbildung – auch aufgrund
der Erfahrungen, die in anderen Menschenrechtsstädten gemacht wurden – für einen wesentlichen Grundpfeiler
kommunaler Menschenrechtsarbeit halten, soll die Menschenrechtsbildung als eigener Bereich institutionalisierter
Menschenrechtsarbeit etabliert werden.
Beispiele:
Materialkoffer Menschenrechte:
1. Filme und Bücher zu den Themen Vorurteile, Diskriminierung und Rassismus
2. Eine Handreichung mit:
n Hintergrundinformationen zu Vorurteilen, Diskriminierung und Rassismus sowie zu Menschenrechten und Menschenrechtsbildung
n Eine umfangreiche und übersichtlich gegliederte Methodensammlung mit Übungen und Anregungen für alle
Altersstufen ab zehn Jahren
Die Methoden vermitteln Wissen über Menschenrechte, bieten die Möglichkeit zu Selbsterfahrung und Selbstreflexion, initiieren Lernerfahrungen in Bezug auf eigene Ängste und Vorurteile und zeigen Möglichkeiten für ein persönliches Engagement für die eigenen Rechte und die der anderen Menschen auf.
Beispiel guter Praxis: Materialkoffer des Menschenrechtszentrums Nürnberg
Installation im öffentlichen Raum der Stadt zum Thema Menschenrechte:
Verräumlichung und Visualisierung des Themas und des (historischen) Bezuges der Stadt zum Thema: Möglichkeit
für Führungen, Bildungsveranstaltungen, … – im Besonderen mit Schulklassen.
Beispiel guter Praxis:
n Nürnberger “Straße der Menschenrechte”, eine 1993 vom israelischen Künstler Dani Karavan geschaffene Säuleninstallation neben dem Deutschen Museum
n Menschenrechtsspaziergänge durch Graz für verschiedene Zielgruppen
Studientage und Workshops in Zusammenarbeit mit Bildungseinrichtungen:
z.B. eine Ringvorlesung in Zusammenarbeit mit der Universität.
Die Stadt Graz hat die „Plattform Kultur der Menschenrechte“ eingerichtet. Der Menschenrechtsbeirat koordiniert
ein Menschenrechtsbildungsprogramm von insgesamt 27 Einrichtungen, u.a. eine offene Ringvorlesung an der Universität mit dem Titel „Menschenrechte Verstehen“.
8. Anlauf- und Beratungsstelle für Diskriminierungsopfer in der Stadt Salzburg
In der derzeitigen Situation, die durch das Gleichbehandlungsgesetz des Landes und die Errichtung der Gleichbehandlungsstelle des Landes (in der Stabstelle für Frauenfragen und Chancengleichheit) geschaffen wurde, gibt es
für die Mehrheit der Diskriminierungsopfer in Salzburg (Diskriminierung im „Privatbereich“) keine direkte, niederschwellige Anlauf- und Beratungsstelle.
Die Stadt Salzburg richtet (in Kofinanzierung mit dem Land) innerhalb einer bereits existierenden Beratungseinrichtung, die bereits jetzt eine große Zahl von Diskriminierungsopfern unter ihren KlientInnen hat und von der Zielgruppe her nicht eingeschränkt ist, eine niederschwellige Anlauf- und Beratungsstelle für Diskriminierungsopfer in
der Stadt Salzburg ein: eine zunächst 50-prozentige Anstellung eines/er JuristIn mit entsprechender sozialarbeiterischer und/oder beraterischer Kompetenz.
Eine Stelle, wo diese Antidiskriminierungs-Beratung angesiedelt werden könnte, ist das Büro der Plattform fur Menschenrechte, wo jetzt schon eine große Zahl von Diskriminierungsopfern betreut wird und wo ein Team von ehrenamtlichen BegleiterInnen zur Verfügung steht.
Die Beratung zu Konzeption und das Lobbying zur Errichtung der Antidiskriminierungs-Beratungsstelle erfolgen im
„Runden Tisch Menschenrechte“.
Menschenrechtsstadt Salzburg
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9. Beitritt und Mitarbeit in europäischen und nationalen Städtenetzwerken und -partnerschaften
Die „außenpolitische“ Komponente der Menschenrechtsarbeit der Stadt Salzburg soll verbreitert und vertieft werden. Netzwerkarbeit und -mitgliedschaft haben viele Vorteile. Ein wichtiger Effekt ist die damit nach innen und
außen wirksame Öffentlichkeitsarbeit und die Möglichkeit zur Repräsentation und zur Kontaktaufnahme mit anderen Städten.
Die Stadt Salzburg kann im Rahmen von Städtenetzwerken und -partnerschaften in Österreich mit den Städten Wien
und Graz gemeinsame Interessen vertreten oder Vorhaben umsetzen. In Städtenetzwerken und -partnerschaften
erfolgt nicht nur ein reger Gedanken-, Wissens- und Erfahrungsaustausch, sondern es können in der Umsetzung von
Menschenrechtsarbeit auch finanzielle Synergien erzielt werden.
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Bericht 2010
Integrationsbüro
6. Anhang
6.1. Informationen zum Projekt
Die organisatorische Struktur bestand aus der Projektleitung, einer Lenkungsgruppe, der die Projektleitung und die
Arbeitsgruppenleitungen angehörten, und aus vier thematischen Arbeitsgruppen.
Zur Gewährleistung einer effektiven und effizienten Vermittlung und Kommunikation zwischen den Betroffenen,
den VertreterInnen der Zivilgesellschaft, der Verwaltung, anderen relevanten Einrichtungen und öffentlichen Stellen
und deren Einbeziehung in den Prozess wurde die Leitung des Projektes und der Arbeitsgruppen als Tandem der
VertreterInnen aus der Verwaltung und der Zivilgesellschaft konzipiert. Diese Tandems waren mit Personen aus der Verwaltung und aus zivilgesellschaftlichen Organisationen besetzt und spiegeln die vorhandene Expertise wider.
Die Konzeption der Projektplanung erfolgte durch die Leitung der Lenkungsgruppe und ist im Folgenden dargestellt:
n Aufbau und Koordination des Gesamtprozesses
n Konstitution der Lenkungsgruppe
n Kommunikation über den Prozess mit der Politik
n Öffentlichkeitsarbeit
n Unterstützung der ArbeitsgruppenleiterInnen
Die Leitung bereitete vor, koordinierte und moderierte die Sitzungen der Lenkungsgruppe, machte Ergebnis­
sicherung und informierte die Politik und Öffentlichkeit über den Fortgang des Projektes.
Es wurden folgende Termine für die Öffentlichkeitsarbeit wahrgenommen:
n Plenum der Plattform für Menschenrechte am 29.6.2009, 26.11.2009, 4.3.2010, 15.9.2010
n Information über das Projekt und Vortrag des Bürgermeisters a.D. der Stadt Graz Alfred Stingl am 1.12.2009,
Diskussion mit den GemeinderätInnen im Senatssitzungsaal
n Information und Diskussion im Gemeinderatsklub der Bürgerliste am 15.2.2010
n Information des Stadtsenats am 8.3.2010 über die erste Phase des Projektes
n Information über das Projekt im Rahmen des Service-Festes des Magistrats am 6. 5.2010 und des IFTAR-Festes
im Marmorsaal am 6.9.2010
Der Lenkungsgruppe oblagen folgende Aufgaben:
n Integration möglichst vieler relevanter Einrichtungen, Organisationen und der Betroffenen bei der Verwirklichung
des Projektes
n Kommunikation über den Prozess
n Koordination und Unterstützung der Arbeitsgruppen in der Erhebung der Problemfelder und der Erarbeitung der
Maßnahmen
Der Lenkungsgruppe gehörten Dr. Ingo Bieringer (Friedensbüro), Mag. Robert Buggler (Salzburger Armutskonferenz), Mag.a Daiva Döring (Integrationsbüro), Adolf Gusner MAS (Abt. 3 Soziales), Mag.a Anja Keglevic (Apropos),
Mag.a Barbara Köstler-Schruf (Abt. 2 Kultur und Schule), Mag.a Verena Leb (Abt. 2 Kultur und Schule),
Dipl.Psych. Ursula Liebing (Plattform für Menschenrechte), Dr. Josef Mautner (Plattform für Menschenrechte),
Mag.a Dagmar Stranzinger (Frauenbüro) an.
Die Lenkungsgruppe hat sich an folgenden Terminen getroffen:
Am 6. Mai 2009
Am 8. Juni 2009
Am 18. September 2009
Am 26. November 2009 (mit Bürgermeister Dr. Heinz Schaden)
Am 5. Mai 2010
Menschenrechtsstadt Salzburg
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In der letzten Sitzung der Lenkungsgruppe am 5. Mai 2010 wurde einstimmig beschlossen, dass für die Fortführung
der Menschenrechtsarbeit, Konkretisierung und Umsetzung der Maßnahmen sowohl das Budget als auch eine Institutionalisierung der Menschenrechtsarbeit in der Stadtverwaltung notwendig sind.
Die externe Beratung hatte folgende Aufgaben:
n Beratung und Begleitung des Lenkungsteams
n Ergebnissicherung für das Lenkungsteam
n Begleitung/Beratung der Projektleitung
n Installieren einer übergreifenden Arbeitsstruktur für die vier Arbeitsgruppen der Stadt Salzburg
n Aufbereitung der Ergebnisse der Arbeitsgruppen
n Erstellung eines Gesamtberichts
Zum externen Berater wurde Dr. Klaus Starl (Menschenrechtsbeirat der Stadt Graz) bestellt.
Klaus Starl stand der Lenkungsgruppe (Sitzungen 8.6., 18.9., 3. und 4.11., 26.11.2009) und der Leitung des Projektes
(mehrere telefonische Konferenzen, Sitzungen 9.7.2009 in Salzburg und 3.2.2010 in Graz) beratend als fachlicher
Experte zur Verfügung, lieferte den normativen Ansatz und die Struktur zur Erhebung und Aufbereitung der Ergebnisse, bereitete inhaltlich Sitzungen zusammen mit der Leitung vor und führte die Ergebnisse der
Arbeitsgruppen zum Bericht zusammen. Er erarbeitete Bedeutungen der Chartaartikel aus und die Verbindung zu
den Ergebnissen und verfasste außerdem die Zusammenfassung.
Es wurden vier thematische Arbeitsgruppen (AG) zu bürgerlichen und politischen Rechten (AG 1), zu kulturellen Rechten (AG 2), wirtschaftlichen und sozialen Rechten (AG 3) und zu Menschenrechten und Bildung (AG 4)
eingerichtet. Den Arbeitsgruppen oblagen:
n Definition der Zielgruppen
n Identifizierung der Organisationen, Institutionen, öffentlicher Stellen, Interessenvertretungen, die mit den gesellschaftlichen Zielgruppen zu tun haben
n Einbindung der Beteiligten in die Arbeitsgruppe
n Einbindung von Beteiligten und ExpertInnen durch Interviews und Fragebögen
n Koordination der Arbeit
n Evaluation der Situation der Zielgruppen
n Formulierung der Problembereiche
n Finden von ‚good practices’
n Erarbeiten von Maßnahmenvorschlägen
Das Projekt Menschenrechtsstadt Salzburg war in die Phasen Vorbereitung, Phase I, Analyse, und Phase II, Erarbeitung von Lösungsmodellen bzw. des Maßnahmenkatalogs, gegliedert.
Ziel der Phase I war es, die Menschenrechtssituation in Salzburg zu erheben und Beispiele für „Good-Practice-Projekte“ zu ermitteln, die als Erfahrungshintergrund und Grundlage für weitere Zieldefinitionen und Maßnahmen dienen können. Die Arbeitsgruppenmitglieder erstellten jeweils einen Kurzbericht aus ihrem Arbeitsfeld, der von den
AG-LeiterInnen (in Absprache mit der gesamten AG) zu vorliegendem Bericht über ihren Rechtebereich zusammengefügt wurde. Aus den Berichten sämtlicher Agenden sollten häufig wiederholte Problemmuster als Schwerpunkte
herausgefiltert werden und zur Grundlage für den Entwurf eines Maßnahmenkatalogs für die 2. Phase gemacht
werden.
In der Phase II wurden für die Schwerpunktprobleme Maßnahmen als Lösungsmodelle erarbeitet, siehe Kapitel 7.
Überblick Maßnahmen und Kapitel 8. Maßnahmenkataloge.
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Bericht 2010
Integrationsbüro
6.2. Methoden und Arbeitsgruppen
6.2.1. Normativer Ansatz
Dem Projekt Menschenrechtsstadt Salzburg liegt ein normativer Ansatz zugrunde. Ziel ist die Umsetzung der
Chartabestimmungen in der Stadt Salzburg zum Zweck einer gelebten „Alltagskultur der Menschenrechte“. Dieser Ansatz wird durch den Gemeinderatsbeschluss zur Unterzeichnung der Charta und deren normativem
Charakter vorgegeben. Dazu ist die Konkretisierung und Auslegung der Charta hinsichtlich ihrer Alltagsbedeutung
erforderlich.
Für die Aufbereitung der Ergebnisse und die Erstellung des Berichts wurde der Ansatz der „logischen Interventionsplanung“ (Logical framework approach) so weit möglich angewendet. Dabei wurden von den Arbeitsgruppen
Schwerpunkte in ihrem jeweiligen Arbeitsbereich anhand relevanter Bestimmungen der Charta ausgewählt. Zum
Themenschwerpunkt wurden Arbeitsthesen formuliert.
These und Schwerpunktthema werden begründet und belegt, indem:
a) die Relevanz hinsichtlich der Charta argumentiert wird,
b) (verfügbare) Datenlage, Situationsbeschreibung und eventuelle Fallbeschreibungen angeführt werden und
c) der gewünschte Zweck skizziert wird.
Daten und Fakten wurden mittels Fragebögen bzw. anhand von Interviews gesammelt, um eine Problemanalyse
durchführen zu können. Dazu wurden Problembereiche, so weit möglich, hinsichtlich
a) ihrer Ursache-Wirkungszusammenhänge
b) ihrer Auswirkungen und Risiken für Zielgruppen,
c) der beteiligten Institutionen/Personen (Stakeholder)
analysiert.
Die Analyse wurde aufgrund der identifizierten Probleme in den Themenschwerpunkten durchgeführt. Dabei wurde
geprüft, ob die bereitgestellten Informationen den Qualitätskriterien entsprechen. Anschließend wurden, so weit dies
möglich war, Ursache-Wirkungszusammenhänge ermittelt und begründet. Erhebungsfragen sowie die nachfolgende
Analyse dienten
a) dem gemeinsamen Verständnis und der Reflexion im Prozess,
b) der Ergebnis- und Qualitätssicherung und
c) der Begründung der empfohlenen Maßnahmen: diese müssen geeignet, relevant und wirkungszielorientiert
sein.
Die Vorgangsweise erfüllte damit auch den Zweck der Bewusstseinsbildung aller am Prozess Beteiligten. Menschenrechtsstadt zu sein bedeutet, Menschenrechte der politischen Planung und dem Verwaltungshandeln zugrunde zu
legen. Entsprechende Erwägungen wurden im Prozess angestellt und in der Problemanalyse als Voraussetzung für
eine adäquate Maßnahmenplanung umgesetzt.
Folgende themenübergreifende Fragestellungen wurden behandelt:
1) Die Merkmale Gender und Alter sollten in allen Bearbeitungen behandelt werden (Berücksichtigung im Rahmen
der gewählten Themen; Auswirkungen in den Themenbereichen).
2) Nicht-Diskriminierung/Gleichbehandlung im Kontext des
a) Gleichbehandlungsgesetzes und
b) der Europäischen Menschenrechtskonvention.
3) Selbstbestimmung und Partizipation im Sinne einer Wahrnehmung von Rechten (Wahrnehmung in zweifacher
Hinsicht: Bewusstsein für und Ausübung von Rechten).
Die Analysen sollten auch die im gewählten Themenbereich verletzlichsten Gruppen identifizieren, die Auswirkungen der Problembereiche beschreiben und in die Maßnahmenvorschläge mit einbeziehen.
In Phase II wurde anhand der Zielbestimmungen der Charta ein Mittel-Zielzusammenhang ermittelt. In diesem
Schritt wurden die Maßnahmen entworfen, geprüft, auf Alternativen untersucht und so schließlich der Maßnahmenkatalog in Form von konkreten Empfehlungen erstellt.
Menschenrechtsstadt Salzburg
73
Der Zweck ist eine Grundlage für einen politischen Umsetzungsprozess bereit zu stellen. So sind der Bericht
und der Maßnahmenkatalog wohl Ziel dieses Prozesses, aber kein Zweck an sich, denn die Maßnahmen sollen auch
umgesetzt werden. Des weiteren ist der Prozess als Pilotprojekt zu verstehen, durch das Erfahrungen und Grundlagen für eine weitere Umsetzung der normativen Selbstverpflichtungen der Stadt durch die Charta erarbeitet werden.
n Anforderung: Durch die Charta wird begründet, welche Maßnahmen erforderlich sind.
n Methode: Aus der Problemanalyse ergibt sich, wie die Maßnahmen umzusetzen sind.
n Zuständigkeit: Die Analyse der Akteure zeigt, wer für die Umsetzung zuständig sein wird.
6.2.2. Umsetzung in den Arbeitsgruppen
Von den Arbeitsgruppen wurden unterschiedliche Themenausschnitte fokussiert und verschiedene Zugänge in der
Bearbeitung der Themen gewählt.
6.2.2.1. Bürgerliche und politische Rechte
Zugang zu Information und Beratung der Stadtverwaltung
TeilnehmerInnen der Arbeitsgruppe 1
Leitung: Ursula Liebing (Plattform für Menschenrechte) und Dagmar Stranzinger (Frauenbüro)
Paul Arzt, Stabstelle für Frauenfragen und Chancengleichheit des Landes Salzburg
Gitta Grießl, Aktion Leben
Peter Holzmann, Leiter des Wohnungsamts der Stadt Salzburg
Angelika Marschall, Leiterin des Bürgerservice der Stadt Salzburg
Fatma Özdemir, Rechtsanwältin
Thomas Schiller, Fremdenbehörde der Stadt Salzburg
Sabaha Sinanovic, talk together
Radmilla Stojcic, Lebenshilfe Salzburg/Verein Danica
Ljiljana Zlatojevic, Frauentreffpunkt, ehemals Helping Hands
Allgemeine Beobachtungen zur Dynamik in der Arbeitsgruppe
Die Teilnahme der VertreterInnen der Nichtregierungsorganisationen (NGO) schwankte stark, als Grund wurde
angegeben, kontinuierliche Mitarbeit sei aufgrund von knappen Ressourcen sehr schwierig.
Die Diskussionen in der Gruppe entwickelten sich bei der ersten Sitzung schnell konfrontativ, manche (nicht alle)
VerwaltungsvertreterInnen haben auf Kritik mehrfach zunächst mit „Abwehr“ reagiert, die sich allerdings auflösen
ließ und in der Sache oft als unbegründet erwiesen hat. Es gab eine offensichtliche Tendenz, sich gegenüber Kritik zu
solidarisieren und auch zu immunisieren, und wenig sichtbare Bereitschaft (in der Großgruppe) das Verwaltungshandeln zu reflektierten. In der Kleingruppenarbeit ließ sich diese konfrontative Stimmung auflösen.
Da NGOs weniger im Zentrum der Beobachtungen und Kritik standen (es ging ja um das Verwaltungshandeln der
Stadt) waren sie in Hinblick auf Reflexion und Kritikfähigkeit gegenüber ihrem eigenen Handeln weniger herausgefordert.
An der zweiten Arbeitsgruppensitzung nahmen nur zwei NGO-VertreterInnen teil, die Diskussionen waren dafür
sehr offen, und obwohl teilweise auch klare Kritikpunkte diskutiert wurden, haben die VertreterInnen aus der Verwaltung keine Vorbehalte oder nachhaltigen Einwände gegenüber den formulierten Kritikpunkten geäußert. Eine
eher verwaltungsinterne Diskussionsphase scheint also durchaus sinnvoll zu sein.
Mangelnde Einbindung Betroffener
Betroffene in die Arbeitsgruppe einzubinden erwies sich insgesamt aus verschiedenen Gründen als schwierig:
Einerseits wurde keine angemessene Aufwandsentschädigung angeboten (die diskutierten 10 Euro pro Sitzung sind
von der Lenkungsgruppe eher als beschämend niedrig eingestuft worden). Daneben sind insbesondere im Bereich
Fremdenrecht, aber auch in anderen Bereichen befürchtete Nachteile ein Grund für eine Nichtteilnahme. Dies wurde
im Übrigen auch von einzelnen NGO-VertreterInnen geäußert.
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Bericht 2010
Integrationsbüro
Angesichts des teilweise eher konfrontativen Verlaufs ist eine hohe Konfliktfähigkeit und -bereitschaft auf Seiten der
Betroffenen Voraussetzung, um an solchen Dialogen teilzunehmen, diese dürfte häufig (so) nicht gegeben sein.
Um Betroffene nachhaltig einzubinden, müssen andere Formen der Betroffenenbeteiligung erarbeitet bzw. gesucht
werden.
Ablauf der Phase „Bestandsaufnahme“
Erste Arbeitsgruppe: 9. Juli 2009
Durchführung der Fragebogenerhebung: August bis September 2009
Durchführung von ExpertInnengesprächen: August bis Oktober 2009
Zweite Arbeitsgruppe: 12. Oktober 2009
Dritte Arbeitsgruppe: 29. Oktober 2009
Berichterstellung: bis 7. November 2009,
ExpertInnengespräch zu Subventionsordnung
Fragebogenerhebung
Im August 2009 wurde der Fragebogen an rund 200 Sozialeinrichtungen und Betroffene verschickt. Bis September
kamen 16 (Rücklaufquote von acht Prozent) ausgefüllte Fragebögen retour, teilweise wurde die Fragebogenbearbeitung zwischen mehreren MitarbeiterInnen in den angeschriebenen Einrichtungen abgestimmt und ein gemeinsamer
Antwortbogen zurückgeschickt. Es wurde von einigen Einrichtungen Kritik am Fragebogen geäußert:
Zu kompliziert und zu abstrakt
Zu umfangreich
Zu unübersichtlich
Ungeeignet für Betroffene
ExpertInnengespräche
Ergänzend zu der Erhebung mittels Fragebogen wurden Gespräche mit ExpertInnen geführt, die vor allem schwerpunktmäßig zu einzelnen Themenbereichen befragt wurden. Insgesamt fanden je Themenbereich Gespräche mit vier
bis fünf Betroffenen bzw. ExpertInnen statt, die Befragungsergebnisse flossen in die Arbeitsgruppendiskussionen
mit ein.
6.2.2.2. Kulturelle Rechte
Kinder und Jugendliche in der soziokulturellen Stadtteilarbeit
TeilnehmerInnen der Arbeitsgruppe 2
Leitung: Mag.a Anja Pia Keglevic (Straßenzeitung Apropos) und Mag.a Barbara Köstler-Schruf (Mag. Abt 2 Kultur
und Schule)
Georg Gruber (Jugendzentrum Iglu)
Jochen Höfferer (Jugendbeauftragter der Stadt Salzburg)
DSA Pavo Janjic-Baumgartner (bivak.mobil)
DSA Mag. Thomas Schuster (Verein Spektrum)
DSA Ursula Sargant-Riener (Koordinationsstelle Bewohnerservice)
Helmuth Toporis (MA 3/02 – Stadtjugendamt)
Die Arbeitsgruppe hielt am 14.7. und am 29.10.2009 Sitzungen ab. Für die erste AG-Sitzung wurde ein Fragebogen
entwickelt, der sich mit seinen Fragen an den für unsere Thematik relevanten Charta-Artikeln orientierte. In der
Sitzung wurde gemeinsam mit den AG-Mitgliedern der Fragebogen diskutiert, optimiert und adaptiert.
Nach der ersten AG-Sitzung wurden die Fragebögen an über 150 Adressaten – zum Großteil Institutionen –
verschickt. Rund 20 wurden beantwortet und retourniert (Rücklaufquote 13 Prozent).
In der zweiten AG-Sitzung diskutierte man die Ergebnisse. Daraus resultierte das Papier „Thesen – Problemfelder –
Good Practice – Vorschläge“.
Menschenrechtsstadt Salzburg
75
Betont wird seitens der Arbeitsgruppenleitung, dass Ursache-Wirkungszusammenhänge nur ansatzweise hergestellt
werden können. Die Auflistung der bestehenden Angebote für Kinder- und Jugendliche, sowie der Einrichtungen
für diese Zielgruppe, erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Es handelt sich hierbei um eine Momentaufnahme
derjenigen, die den Fragebogen beantwortet haben bzw. der Arbeitsgruppen-Mitglieder selbst.
Anhand der Ergebnisse ließ sich keine „verletzlichste Gruppe“ herauskristallisieren. Es besteht aber grundsätzlich
eine Tendenz, dass Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund sowie Kinder und Jugendliche aus sozial und
finanziell schwächeren Familien auch hinsichtlich ihrer kulturellen Rechte benachteiligt sind.
Es zeigt sich, dass die Ursache für Defizite oft nicht am mangelnden Angebot liegt, sondern an den falschen oder
nicht optimal passenden Informationskanälen, an der mangelnden Einbindung von Kindern und Jugendlichen bei
der Planung von Projekten, Schaffung und Adaptierung von Räumlichkeiten usw. sowie an einer noch nicht zufrieden stellenden Eltern-/Erwachsenenarbeit.
Die Genderthematik ist in den Fragekatalog mit eingeflossen, wurde bei der Beantwortung der Fragebögen aber
nicht explizit herausgearbeitet.
6.2.2.3. Wirtschaftliche und soziale Rechte
Armut, Armutsgefährdung und Gesundheit
TeilnehmerInnen der Arbeitsgruppe 3
Leitung: Robert Buggler (Sbg. Armutskonferenz) und Adolf Gusner (Stadt Salzburg - Abt. 3 – Soziales)
Thomas Diller (AMD / AVOS)
Karin Beer (Arbeiterkammer Salzburg - Sozpol. Abteilung – Gesundheit)
Klaus Bernhart (Ärztekammer Salzburg)
Paul Weidinger (CDK-Psychiatrie I)
Christof Eisl (Hospizbewegung Salzburg)
Petra Obermayr (LKH – Sozialdienst)
Elisabeth Jäger (LKH – Sozialdienst)
Hannah Mautner (Salzburger Hilfswerk)
Isabella Müller (Salzburger Hilfswerk)
Norbert Krammer (VertretungsNETZ – Sachwalterschaft)
Gerlinde Hörl (Caritas Flüchtlingshaus)
Franziska Schneeberger (Soziale Arbeit GmbH)
Fatima Preussler (Stadt Salzburg – Seniorenbetreuung)
Renate Szegedi-Staufer (Stadt Salzburg – Sozialamt)
Silvia Fink (Stadt Salzburg – Jugendamt)
Christian Reisinger (Stadt Salzburg – BewohnerInnen-Service Maxglan-Taxham)
Astrid Tratter (Stadt Salzburg – Gesundheitsamt)
Alexandra Piringer (Stadt Salzburg – Behindertenbeauftragte)
Ulrike Rausch-Götzinger (Aha – Angehörige helfen Angehörigen)
Marija Velickovic (CDK, Psychiatrie I, Sozialarbeit)
Petra Schweiger (Frauengesundheitszentrum ISIS)
Karin Hofer (Salzburger Gebietskrankenkasse)
Gertraud Pühringer (Plattform Sozialökonomische Betriebe)
Anja Niederreiter (Pro Mente – Neuland)
Methodische Anmerkungen
Im Zusammenhang mit der methodischen Vorgehensweise der Arbeitsgruppe 3 lassen sich folgende relevanten
Anmerkungen treffen:
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Bericht 2010
Integrationsbüro
Das methodische Vorgehen wurde zwischen den beiden Arbeitsgruppen-Leitern im Rahmen von Vor- und Nachbesprechungen durchwegs im Konsens entschieden.
TeilnehmerInnen-„Auswahl“: Aufgrund der klaren inhaltlichen Ausrichtung gab es die Entscheidung, die Einladung zur Teilnahme an der AG möglichst breit zu streuen. Es gab keine Beschränkung auf städtische Einrichtungen,
sondern es wurden (hoffentlich!) sämtliche regionale gesundheitspolitischen Akteure einerseits sowie NGOs, die für
und mit Armutsbetroffe-nen arbeiten, eingeladen. Die Einladung erfolgte grundsätzlich per Mail, vereinzelt wurden
Einrichtungen/Personen zusätzlich telefonisch kontaktiert.
Neben einem fachlichen Input zum Thema Armut und Gesundheit wurde in der 1. gemeinsamen Arbeitsgruppen-Sitzung (21.07.09) der Schwerpunkt einerseits auf Berichte die jeweiligen Zielgruppen bzw. die Wahrnehmung
der Zusammenhänge zwischen Armut und Gesundheit in den teilnehmenden Organisationen betreffend gelegt. Die
Sammlung von The-menschwerpunkten mit der gleichzeitigen Konstituierung von insgesamt sieben Teil-Arbeitsgruppen beschloss die 1. Sitzung.
Zwischen 1. und 2. Sitzung bearbeiteten die einzelnen Teil-Arbeitsgruppen „ihr Thema“ (Defizitanalyse) in methodisch unterschiedlicher Weise (gemeinsame Treffen, Koordinierung per Mail).
Die Auswahl der Themen und Problemfelder beschränkte sich nicht auf den engeren Zuständigkeitsbereich der
Stadt, sondern entsprach der breiten Streuung der TeilnehmerInnen sowie ihrer Arbeits- und Erfahrungsfelder.
Die 2. Sitzung (22.09.09) stand im Zeichen der Weiterarbeit der Teil-Arbeitsgruppen, zum Einen im Sinne des
Abschlusses der Defizitanalyse, zum Zweiten mit der Möglichkeit, ein erstes Brainstorming betreffend Maßnahmengestaltung vorzunehmen. Die Teil-Arbeitsgruppen blieben bis auf wenige Ausnahmen stabil, Personen, die ein
Thema alleine bearbeiteten, haben sich zu einem übergeordneten Thema zusammengefunden.
Im Rahmen einer 3. Sitzung (15.12.09) wurde die Maßnahmenformulierung abgeschlossen.
Die Arbeitsqualität bzw. das Arbeitsklima sowohl während den Sitzungen als auch zwischen den Teil-Arbeitsgruppen kann aus Sicht der Arbeitsgruppenleiter als sehr konstruktiv bezeichnet werden. Dies lässt sich nicht nur
aus den umfassenden und detaillierten Ergebnissen ableiten, sondern auch aus der Tatsache, dass die TeilnehmerInnenzahl relativ konstant geblieben ist. Es gab darüber hinaus keine nennenswerten Konflikte innerhalb der TeilnehmerInnen, auch wenn vereinzelt unterschiedliche inhaltliche Standpunkte sichtbar wurden.
Es wurde bei der Analyse der Defizite im Sinne der Charta keine Rücksicht darauf genommen, ob es sich dabei
um „Versäumnisse“ bzw. Kompetenzen der Stadt Salzburg oder anderer politischer Ebenen bzw. Organisationen handelt, um eine möglichst umfassende „Mängelliste“ bzw. Beschreibung der gesundheitlichen Ungleichheit der
gewählten Zielgruppen zu ermöglichen. Explizit städtische Kompetenzen bzw. Möglichkeiten werden im Rahmen der
Maßnahmenformulierung berücksichtigt.
Die Analyse wurde im Rahmen von sechs Teil-Arbeitsgruppen vorgenommen, eine gemeinsame Abklärung
bzw. einen gemeinsamen „Beschluss“ die Ergebnisse der Teil-Arbeitsgruppen betreffend gab es nicht.
Die Möglichkeit für sämtliche Arbeitsgruppen-TeilnehmerInnen, Ergebnisse der Teil-Arbeitsgruppen zu kommentieren bzw. zu ergänzen, erfolgte nach Zusammenfassung sämtlicher Gruppen-Ergebnisse. Diese Ergänzungen bzw. Kommentare finden im Gesamtbericht Berücksichtigung.
Die Ergebnisse der Arbeitsgruppe sind also im Rahmen eines moderierten Prozesses von den insgesamt sechs Teilgruppen erarbeitet worden. Die Rolle der Arbeitsgruppenleiter war in diesem Sinne eine begleitend-moderierende,
auf inhaltliche Ergebnisse wurde von der AG-Leitung kein Einfluss genommen.
Menschenrechtsstadt Salzburg
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6.2.2.4. Menschenrechte und Bildung
Kinder und Jugendliche in außerschulischer Bildung
TeilnehmerInnen der Arbeitsgruppe 4
Leitung: Dr. Ingo Bieringer (Friedensbüro), Mag.a Verena Leb (MA 2)
Oliver Binder (Evangelische Jugend)
Mag.a Petra Burgstaller (Verein Spektrum),
Peter Fuschelberger (Literaturhaus),
Thomas Gefahrt (Landesjugendbeirat),
Georg Gruber (IGLU),
Jochen Höfferer (Jugendbeauftragter/MD),
Hans Georg Keplinger (Sbg. PfadfinderInnen),
Mag.a Elisabeth Kirchweger (Bewohnerservice Gnigl),
Mag.a Anneliese Köck/Mag.a Irene Rathgeb (Lernwerkstatt für Natur u. Umwelt),
Karoline Schwendemann (Verein VIELE),
Dr. Helmut Windinger (Stadtbibliothek)
Die Arbeit der Gruppe
Die Arbeitsgruppen-TeilnehmerInnen waren bewusst so eingeladen, dass sie ein möglichst breites Spektrum an
Angeboten (ehrenamtlich und hauptamtlich, unterschiedliche Zielgruppen, verbandliche und offene Jugendarbeit)
abdeckten. Die Arbeit in der Gruppe war sehr konstruktiv und diszipliniert.
Es wurde auch im Hinblick auf die Erarbeitung der Maßnahmen viel Wert auf eine konsensuale Vorgehensweise in
der Gruppe gelegt. Sämtliche Problemstellungen, vor allem aber die Erörterung von Maßnahmen, konzentrierten
sich ausschließlich auf Felder, für die die Stadt Salzburg die Kompetenz hält.
Es gab in der Gruppe ein gut wahrnehmbares, gefühltes Defizit der aktiv in der Bildungsarbeit Tätigen hinsichtlich
der Wertschätzung der von ihnen geleisteten Arbeit. Damit einher geht eine wahrnehmbare Spannung zwischen
hauptamtlichen und ehrenamtlichen MitarbeiterInnen und zwischen den Proponenten verbandlicher und freier Jugendarbeit. Besonders die dritte Arbeitsgruppensitzung war geprägt von der in den Medien kommunizierten geplanten massiven Einsparung bei den Förderungen, was zu einer regelrechten Blockade im visionären Denken führte.
Interessant und für den Prozess bzw. die Umsetzung der Maßnahmen relevant erscheint die Beobachtung, dass die
unterschiedlichen Sichtweisen und „Sachzwänge“ von NGOs/Vereinen einerseits und der Stadtverwaltung andererseits an jenem Punkt im Prozess virulent wurden, als es um konkrete Maßnahmen, deren Umsetzung und damit verbundene Veränderungen ging. An diesem Punkt im Prozess steht die Arbeitsgruppe nun, diese möglichen Konflikte
aufzuarbeiten und praktikable Maßnahmen zur Verbesserung zu erarbeiten, wird Aufgabe der Phase 2 sein.
Mangelnde Einbindung Betroffener
Interessant war die Spiegelung der gesamtgesellschaftlichen Schwierigkeit, betroffene Zielgruppen wie MigrantInnen zu erreichen, in die Arbeitsgruppe einzubinden. Es war trotz mehrfacher persönlicher Einladungen nicht
möglich, die VertreterInnen einiger Vereine in den Gesamtprozess zu integrieren. Einzig die Vertreterin des Vereins
VIELE brachte somit eine Innensicht der „MigrantInnenszene“ ein.
Von der Integrationsbeauftragten der Stadt wurde als Erklärung angeboten, dass die stark strukturierte bzw. formalisierte Form einer Arbeitsgruppe abschreckend wirken könnte und dass die betroffenen Gruppen den persönlichen
Vorteil einer Teilnahme an dieser Form der Diskussion nicht sehen würden.
Arbeitsgruppe
In drei Sitzungen in der Arbeitsgruppe am 24.6., 23.9. und 21.10.2009 wurden in moderierter Form mittels basisdemokratischer Techniken die Fragen aufgearbeitet, welche Angebote an außerschulischer Bildung für Jugendliche in
der Stadt Salzburg es gibt, ob die vorhandenen Angebote ausreichend sind bzw. was fehlt, welche Zugangsbarrieren
zu den vorhandenen Angeboten es gibt, wie diese Zugangsbarrieren von der Stadt Salzburg entschärft werden können, welche good-practice-Modelle aus dem Bereich der außerschulischen Jugendbildung der Gruppe bekannt sind
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Bericht 2010
Integrationsbüro
und welche konkreten Maßnahmen seitens der Stadt Salzburg in Zukunft gesetzt werden können, um eine Verbesserung der Situation der außerschulischen Bildung zu erreichen.
Fragebogenerhebung
Im September 2009 wurde der Fragebogen an 21 fachspezifisch tätige Einrichtungen verschickt. Mit jenen Fragebögen gemeinsam, die von den in der Arbeitsgruppe vertretenen Vereinen ausgefüllt wurden, stehen 24 Fragebögen
zur Auswertung zur Verfügung, wobei der Rücklauf höher war, allerdings einige Antworten wegen der mangelnden
Qualität nicht verwertbar. Die 100-prozentige Rücklaufquote lässt den Schluss zu, dass die Ergebnisse als repräsentativ gewertet werden können.
ExpertInnen-Stellungnahmen
Ergänzend zu der Erhebung mittels Fragebogen wurden das Integrationsbüro, die Behindertenbeauftragte und der
Verein VIELE um Stellungnahmen ersucht. Der Verein VIELE hat seine positiven Erfahrungen mit der Lernhilfe
rückgemeldet.
6.3. Fragebögen
6.3.1. Arbeitsgruppe 1
Projekt Menschenrechtsstadt Salzburg
Arbeitsgruppe politische und bürgerliche Rechte
Die Stadt Salzburg hat am 10.12.2008 als erste österreichische Stadt die Europäische Charta für den Schutz der
Menschenrechte in der Stadt unterzeichnet.
Im Projekt Menschenrechtsstadt Salzburg soll nun als Grundlage für die Umsetzung die Menschenrechtssituation in
verschiedenen Schwerpunktbereichen erhoben werden. In den 4 Arbeitsgruppen arbeiten VertreterInnen von Behörden und NGOs gemeinsam an einer Bestandsaufnahme der Menschenrechtssituation in verschiedenen Bereichen,
anschließend soll ein Maßnahmenkatalog entwickelt werden. Der hier vorliegende Erhebungsbogen ist Teil dieser
Bestandsaufnahme. Wir bitten Sie um Ihre Mitarbeit und Unterstützung!
Die Arbeitsgruppe „politische und bürgerliche Rechte“ fokussiert auf das Themenfeld: Zugang zu Information und
Beratung betreffend Leistungen, die durch die Stadtverwaltung Salzburg erbracht werden sowie die Einbeziehung
von Betroffenen.
Die Erhebung der Arbeitsgruppe ist auf folgende Bereiche gerichtet:
n Fremdenrecht/Fremdenbehörde
n Kommunale Leistungen im Bereich Wohnen
n Kommunale Leistungen im Bereich SeniorInnen
n Rechtsberatung für Frauen (Frauenbüro)
n Finanzielle Förderungen der Stadt Salzburg für Vereine und Einrichtungen
Wir bitten Sie, unsere Bestandsaufnahme zu unterstützen und aus den oben genannten Bereichen typische Probleme
in Hinblick auf Information und Beratung und Einbeziehung der Betroffenen zu benennen (ggfs. konkrete Beispiele)
und deren Auswirkungen zu beschreiben. Ebenso bitten wir darum, Beispiele, bei denen Information, Beratung und
Einbeziehung der Betroffenen besonders gut gelungen sind, zu nennen und zu beschreiben. Ihre Angaben werden
vertraulich behandelt, für eventuelle Rückfragen benötigen wir die Angabe Ihrer Kontaktdaten.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Ursula Liebing und Dagmar Stranzinger, Arbeitsgruppenleiterinnen
Menschenrechtsstadt Salzburg
79
Fragebogen (Antworten bitte in die grau hinterlegten Felder eintragen)
Name/Adresse/Mail/Tel. für Rückfragen
Institution:
Arbeitsbereich/Zielgruppe:
Zugang zu Information und Beratung
Unterschiedliche Angebote und Leistungen der Stadt Salzburg sollen dahingehend hinterfragt werden, ob es für
Betroffene Barrieren oder Schwierigkeiten im Zugang zu Informationen und Beratung gibt.
Im Erhebungsbogen sind die Bereiche Fremdenrecht/Fremdenbehörde, Wohnen (Wohnungsvergabe, Information
und Beratung zu Wohn-Förderungen), SeniorInnen (SeniorInnenheime und sonstige Angebote für SeniorInnen),
Frauenrechtsberatung (Frauenbüro Salzburg) und finanzielle Förderungen der Stadt Salzburg für Vereine und
Einrichtungen aufgeführt.
Bitte füllen Sie all jene Bereiche aus, in denen Sie bzw. Ihre Organisation Erfahrungen und Kenntnisse haben.
Fremdenrecht/Fremdenbehörde
lW
elche
Problemfelder sehen Sie im Zusammenhang mit dem Fremdenrecht bzw. dessen Umsetzung durch die
Fremdenbehörde in Hinblick auf Information und Beratung? Welche Personen/Gruppen sind davon besonders
betroffen?
l Welche
Beispiele für gelungene Beratung/Informationsvermittlung sind Ihnen bekannt?
l Welche
konkreten Vorschläge zur Verbesserung von Information und Beratung haben Sie?
Kommunale Leistungen im Bereich Wohnen
(Wohnungsvergabe und Information/Beratung zu Förderungsmöglichkeiten)
lW
elche
Problemfelder sehen Sie in Hinblick auf Information und Beratung zur städtischen Wohnungsvergabe und
zu Förderungsmöglichkeiten im Bereich Wohnen? Welche Personen/Gruppen sind davon besonders betroffen?
l Welche
Beispiele für gelungene Beratung/Informationsvermittlung sind Ihnen bekannt?
l Welche
konkreten Vorschläge zur Verbesserung von Information und Beratung haben Sie?
Kommunale Leistungen für SeniorInnen
(SeniorInnenheime, SeniorInnenbetreuung & Ambulante Dienste)
lW
elche
Problemfelder sehen Sie in Hinblick auf Information und Beratung zu den kommunalen Leistungen für
SeniorInnen? Welche Personen/Gruppen sind davon besonders betroffen?
lW
elche
Beispiele für gelungene Beratung/Informationsvermittlung sind Ihnen bekannt?
lW
elche
konkreten Vorschläge zur Verbesserung von Information und Beratung haben Sie?
80
Bericht 2010
Integrationsbüro
Rechtsberatung für Frauen
(Frauenbüro Salzburg)
lW
elche
Problemfelder sehen Sie in Hinblick auf Information und Beratung im Zusammenhang mit der Rechtsberatung für Frauen? Welche Personen/Gruppen sind davon besonders betroffen?
lW
elche
Beispiele für gelungene Beratung/Informationsvermittlung sind Ihnen bekannt?
lW
elche
konkreten Vorschläge zur Verbesserung von Information und Beratung im Zusammenhang mit der Rechtsberatung für Frauen haben Sie?
Finanzielle Förderungen an Einrichtungen und Vereine durch die Stadt Salzburg
lW
elche
Problemfelder in der Informationsvermittlung und Beratung zu Förderungen an Einrichtungen und Vereine sehen Sie? Welche Personen bzw. Gruppen sind davon besonders betroffen?
lW
elche
Beispiele für gelungene Beratung/Informationsvermittlung sind Ihnen bekannt?
lW
elche
konkreten Vorschläge zur Verbesserung von Information und Beratung in Bezug auf die Förderungen an
Einrichtungen und Vereine haben Sie?
lW
ir
bitten Sie um eine möglichst konkrete Darstellung und konkrete Beispiele.
lW
eitere
Anmerkungen und Anregungen
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Rücksendung erbeten an Plattform für Menschenrechte oder Frauenbüro Stadt Salzburg
Plattform für Menschenrechte Dipl. Psych. Ursula Liebing
Kirchenstraße 34, A-5020 Salzburg
0043/+676/671 54 54
[email protected]
Menschenrechtsstadt Salzburg
Stadt Salzburg, Frauenbeauftragte
Mag.a Dagmar Stranziger
+43 (0)662 8072-2043
Schloss Mirabell, A-5024 Salzburg
[email protected]
81
6.3.2. Arbeitsgruppe 2
Fragebogen
„Europäische Charta für den Schutz der Menschenrechte in der Stadt“
(unterzeichnet von der Stadt Salzburg am 10. Dez. 2008)
Umsetzungsprojekt „Menschenrechtsstadt Salzburg“
geleitet von der Integrationsbeauftragten der Stadt, Mag.a Daiva Döring
und Dr. Josef Mautner von der Plattform für Menschenrechte.
Arbeitsgruppe: Kulturelle Rechte
Themenschwerpunkt:
Kulturelle Stadtteilarbeit, unter der besonderen Berücksichtigung von Kindern und Jugendlichen
sowie des Genderaspekts.
geleitet von
Mag.a Anja Pia Keglevic (Straßenzeitung Apropos)
Mag.a Barbara Köstler-Schruf (Mag.Abt.2 – Kultur und Schule)
Name/Adresse/Mail/Tel.:
Arbeitsbereich/Zielgruppe:
Charta Artikel III
RECHT AUF KULTURELLE, SPRACHLICHE UND RELIGIÖSE FREIHEIT
Alle BürgerInnen haben das Recht, ihre kulturelle, sprachliche und religiöse Freiheit auszuüben. Die Stadtverwaltungen sorgen in Zusammenarbeit mit anderen Verwaltungsorganen dafür, dass Kinder, die zu sprachlichen
Minderheiten gehören, ihre Muttersprache lernen können.
lW
elche
bestehenden Angebote für Kinder und Jugendliche (unter Berücksichtigung des Genderaspekts) in der
Stadt Salzburg gibt es?
Kinder:
Jugendliche:
lW
o
gibt es Defizite in der Stadt Salzburg? Nennen Sie 1-3 Bereiche mit dem größten Handlungsbedarf.
lW
elche
bestehenden Good-Practice-Modelle sind Ihnen bekannt? Fallen Ihnen positive Initiativen rund um das
Thema Muttersprachenunterricht ein?
Stadt Salzburg:
außerhalb Salzburgs:
lH
aben
82
Sie Vorschläge zu integrativen Projekten/Modellen?
Bericht 2010
Integrationsbüro
Im Hinblick auf weltliche Angelegenheiten fördern die Städte die gegenseitige Toleranz zwischen Gläubigen und
Nichtgläubigen sowie zwischen verschiedenen Religionsgemeinschaften.
lK
ennen
Sie weltliche/kulturelle Einrichtungen mit Angeboten für Kinder/Jugendliche in der Stadt Salzburg, in
denen Toleranz zwischen Verschiedengläubigen bewusst thematisiert und gefördert wird?
lK
ennen
Sie weltliche/kulturelle Einrichtungen mit Angeboten für Kinder/Jugendliche in der Stadt Salzburg, in
denen Toleranz zwischen Verschiedengläubigen als Problem erlebt wird? Nennen Sie 1-3 Bereiche mit dem größten
Handlungsbedarf.
lW
elche
bestehenden Good-Practice-Modelle sind Ihnen bekannt? Wo funktioniert das friedliche Nebeneinander
von verschiedenen Religionen?
Stadt Salzburg:
außerhalb Salzburgs:
lH
aben
Sie Vorschläge zu integrativen Projekten/Modellen? Was könnte die Stadt dazu beitragen, dass Verschiedenheit (nationale, kulturelle, religiöse etc.) im Alltag gut gelebt werden kann?
Charta Artikel X
SCHUTZ DES PRIVAT- UND FAMILIENLEBENS
Unter Achtung der Wahlfreiheit der Bürgerinnen und Bürger in Angelegenheiten der Bildung, Kultur, Religion und
Politik ergreift die Stadtverwaltung alle notwendigen Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen. Sie
fördern deren Erziehung und Bildung auf der Grundlage von Demokratie und Toleranz und der Möglichkeit der
umfassenden Teilhabe am Leben der Stadt.
lW
elche
bestehenden kulturellen Angebote für Kinder und Jugendliche (unter Berücksichtigung des Genderaspekts) in der Stadt Salzburg gibt es?
Kinder:
Jugendliche:
lG
ibt
es in der Stadt Salzburg Gruppen von Kindern und Jugendlichen, die benachteiligt sind im Zugang zu
­kulturellen Angeboten?
Kinder:
Jugendliche:
lW
elche
bestehenden Good-Practice-Modelle sind Ihnen bekannt? Wo wird erfolgreich Kulturarbeit für Kinder
und Jugendliche geleistet?
Menschenrechtsstadt Salzburg
83
Stadt Salzburg:
außerhalb Salzburgs:
lH
aben
Sie Vorschläge zu Projekten/Modellen?
Charta Artikel XV
RECHT AUF KULTUR
Die Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht auf Kultur in allen ihren Arten, Ausdrucks- und Erscheinungsformen.
Die Stadtverwaltung fördert in Zusammenarbeit mit kulturellen Vereinigungen und mit dem Privatsektor die Entwicklung eines städtischen Kulturlebens, das die Vielfalt respektiert. Den Bürgerinnen und Bürgern werden geeignete öffentliche Räume für kulturelle und soziale Aktivitäten zur Verfügung gestellt, wobei die Bedingungen für alle gleich sind.
lW
elche
bestehenden Angebote für Kinder und Jugendliche (unter Berücksichtigung des Genderaspekts) in der
Stadt Salzburg gibt es?
Kinder:
Jugendliche:
lW
o
gibt es Defizite in der Stadt Salzburg? Nennen Sie 1-3 Bereiche mit dem größten Handlungsbedarf.
Kinder:
Jugendliche:
lW
elche
bestehenden Good-Practice-Modelle sind Ihnen bekannt?
Stadt Salzburg:
außerhalb Salzburgs:
lH
aben
Sie Vorschläge zu Projekten/Modellen?
Charta Artikel XXI
RECHT AUF FREIZEIT
Die Stadtverwaltung garantiert allen Kindern ohne jegliche Diskriminierung qualitativ hochwertige Spielbereiche.
Die Stadtverwaltung erleichtert die aktive sportliche Betätigung und sorgt dafür, dass die erforderlichen Anlagen
allen Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung gestellt werden.
lW
elche
bestehenden Angebote für Kinder und Jugendliche (unter Berücksichtigung des Genderaspekts) in der
Stadt Salzburg gibt es?
84
Bericht 2010
Integrationsbüro
Kinder:
Jugendliche:
lG
ibt
es in der Stadt Salzburg Gruppen von Kindern und Jugendlichen (unter Berücksichtigung des Genderaspekts),
die benachteiligt sind? Nennen Sie 1-3 Bereiche mit dem größten Handlungsbedarf.
Kinder:
Jugendliche:
lW
elche
bestehenden Good-Practice-Modelle sind Ihnen bekannt?
Stadt Salzburg:
außerhalb Salzburgs:
lH
aben
Sie Vorschläge zu Projekten/Modellen?
6.3.3. Arbeitsgruppe 3
Leitfaden für Dokumentation
Phase 1 – Analyse der Menschenrechtssituation
ARBEITSGRUPPE: Wirtschaftlich-soziale Grundrechte
SCHWERPUNKT: Armut, Armutsgefährdung und Gesundheit
TEILNEHMERINNEN:
I. ÜBERGREIFENDE FRAGESTELLUNGEN und STRUKTURMERKMALE:
1) Die Merkmale Gender und Alter sollen in allen Bearbeitungen behandelt werden (Berücksichtigung im Rahmen
der gewählten Themen; Auswirkungen in den Themenbereichen).
2) Nicht-Diskriminierung/Gleichbehandlung im Kontext des a) Gleichbehandlungsgesetzes und b) der Europäischen Menschenrechtskonvention.
3) Selbstbestimmung und Partizipation im Sinne einer Wahrnehmung von Rechten (Wahrnehmung in 2 facher
Hinsicht: Bewusstsein für und Ausübung von).
II. THESE
1) These:
Armut und Armutsgefährdung verringern die Gesundheitschancen.
2) Begründung der Auswahl und Bezug zum normativen Hintergrund der Charta:
Artikel XVII: RECHT AUF GESUNDHEIT
a) Die Stadtverwaltung fördert den gleichberechtigten Zugang aller Bürgerinnen und Bürger zum Gesundheitswesen und zur Vorsorge.
b) Die Stadtverwaltung ergreift alle notwendigen Initiativen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit, insbesondere durch Präventions- und ggf. aktive Interventionsmaßnahmen.
c) D
ie unterzeichneten Städte tragen durch Maßnahmen auf wirtschaftlichem, kulturellem, sozialem und
Menschenrechtsstadt Salzburg
85
stadtplanerischem Gebiet allgemein zur Förderung der Gesundheit ihrer Bürgerinnen und Bürger unter
deren aktiver Mitarbeit bei.
3) Ziel- und Zweckdefinitionen:
Verringerung gesundheitlicher Ungleichheit, die durch soziale Ungleichheit hervorgerufen wird/wurde.
III. Analyse/Defizite
Thema:
1) Welche Defizite können wir im Zusammenhang mit meinem/unserem gewählten Thema hinsichtlich der drei im
Art. XVII der MR-Charta angeführten Aspekte aufgrund ihrer sozialen Situation (Armut/Armutsgefährdung) in der
Stadt Salzburg festhalten?
2) Gibt es dazu empirische Daten (für die Stadt Salzburg)?
3)Zuordnung (Mehrfachauswahl möglich)
q a) Gleichberechtigten Zugang zum Gesundheitswesen/zur Vorsorge.
q b) Schutz der öffentlichen Gesundheit
q c) Förderung der Gesundheit/aktive Mitarbeit
IV. GOOD-PRACTICE-MODELL
a) Welche Maßnahmen werden von mir/uns bereits jetzt gesetzt, um diese gesundheitliche Ungleichheit zu
verringern/zu beseitigen?
b) Welche good-practice-Modelle fallen uns noch ein (in der Stadt Salzburg, in anderen Städten/Regionen), die
zur Verringerung/Beseitigung dieser gesundheitlichen Ungleichheit beitragen?
6.3.4. Arbeitsgruppe 4
Arbeitsgruppe Bildung und Menschenrechte:
Außerschulische Bildungsangebot für Jugendliche
Fragebogen
Name/Adresse/e-mail/Tel. Nr. (für Rückfragen)
Institution
lD
ie
Stadt Salzburg verfügt über ein sehr breites und vielfältiges Angebot an außerschulischen Bildungsangeboten
für Jugendliche.
Stimmen Sie dieser Aussage zu (1= ja, völlig; 5= nein, überhaupt nicht)?
q
q
q
q
q
1
2
3
4
5
lW
elche
86
Art von Angebot fehlt?
Bericht 2010
Integrationsbüro
lD
urch
den Abbau von Zugangsbarrieren würden mehr Jugendliche die vorhandenen außerschulischen Bildungsangebote nutzen.
lW
elche
Zugangshürden zum Angebot an außerschulischen Bildungsangeboten sehen Sie ? (z.B. finanzielle Hürde,
Sprachbarriere, Behinderung, …)
lW
elche
jugendlichen Teilgruppen sehen Sie als besonders benachteiligt?
lW
elche
konkreten Maßnahmen kann die Stadtverwaltung setzen, um diese Benachteiligungen und Hürden zu
verringern?
lÜ
ber
welche Kommunikationsschienen sind Ihrer Erfahrung nach Jugendliche am besten erreichbar?
lW
elche
besonders positiven Beispiele gelungener Bildungsarbeit für Jugendliche (Projekte, Institutionen, …) fallen
Ihnen spontan ein?
VERTIEFENDE FRAGEN
lF
rage
1: Wir haben in der letzten Sitzung eine sehr lange und einrucksvolle Lise an Angeboten und Einrichtungen
in der Stadt Salzburg für außerschulische Bildung erarbeitet. Was konkret wäre in Salzburg anders, wenn es diese
Angebote nicht gäbe?
lF
rage
2: Warum wollen wir (Erwachsene) überhaupt Bildungsangebote für Jugendliche legen? Welche Erwartungen, Wünsche und Hoffnungen hast du in deiner Bildungsarbeit mit Jugendlichen, insbesondere hinsichtlich
Menschenrechte?
lF
rage
3: Würden mehr Jugendliche die vorhandenen Angebote nutzen, wenn es eine bessere Information darüber
gäbe?
Menschenrechtsstadt Salzburg
87
7. Überblick Maßnahmen
7.1. Zugang zu Information und Beratung der Stadtverwaltung
Fremdenrechtliche Angelegenheiten
1. Regelmäßige Informationsveranstaltung der Fremdenbehörde zu aktuellen Fragen des Fremdenrechts.
2. Überarbeitung des bestehenden Internetauftritts der Fremdenbehörde hinsichtlich der KundInnenorientierung
3. Ü
berarbeitung und Ergänzung der „Willkommensmappe“ der Stadt Salzburg rund um das Thema Integration von
„Drittstaatsangehörigen“
4. Weiterbildung der MitarbeiterInnen der Fremdenbehörde zu aktuellen Fragen des Fremdenrechts und Verbesserung des Informationsflusses zwischen dem BM.I und der Fremdenbehörde
5. Schulung der MitarbeiterInnen der Fremdenbehörde im Bereich Menschenrechte
Wohnen in der Stadt Salzburg
1. Wohnfolder: „Rund ums Wohnen“
2. Wohnberatung vor Ort (in den Stadtteilen)
3. Themenoffensive: Miteinander Wohnen
4. Schwerpunkt Projekt „Miteinander Wohnen“
5. Institutionalisierung sozialarbeiterischer Begleitung in allen großen gemeinnützigen Wohnanlagen
6. Forcieren kostengünstigen Bauens – Modellprojekt
7. Erhöhung der Wohnungs-Vergabequote durch das Wohnungsamt
Angebote für SeniorInnen
Umfassende Bestandsaufnahme der Informations- und Beratungsangebote für SeniorInnen
Rechtsberatung für Frauen
Erhebung des Angebots in der Stadt Salzburg und Schaffung eines ExpertInnennetzwerks
Subventionsvergabe der Stadt Salzburg
1. Schulungs- und Qualifizierungsangebot für migrantische Vereine, Fraueninitiativen, Initiativen im Behindertenbereich, Jugendliche und weitere verletzliche Gruppen
2. Erstellen einer übersichtlichen Darstellung über die städtischen Förderungen im Internet
3. Förderstromanalyse – die Studie
Zugang zu Information in der Stadt Salzburg allgemein
1. Schaffung eines öffentlich zugänglichen Dolmetschpools
2. Informationskampagne zu Zuwanderung
7.2. Armut, Armutsgefährdung und Gesundheit
(Chronisch) Psychisch Kranke und Angehörige
1. Erweiterung von Möglichkeiten der Rehabilitation im extramuralen Setting
2. Öffentlichkeitsarbeit zur ehrenamtlichen Sachwalterschaft.
3. Verbesserung des Psychotherapieangebots
4. Einrichtungen für psychisch kranke Menschen mit akuter Suchtproblematik
5. Angebote für SeniorInnen mit psychiatrischer Diagnose
6. Schaffung und/oder Ausbau von Angeboten für psychisch erkrankte Kinder und Jugendliche
7. Einrichtung eines aufsuchenden psychiatrischen Krisendienstes
8. Anti-Stigma-Kampagne
9. Erweiterung der Dienstleistungen im Sinne der Entlastung pflegender Angehöriger psychisch erkrankter
Menschen.
88
Bericht 2010
Integrationsbüro
10. Erhebung der Daten zur Anzahl der (chronisch) psychisch erkrankter Menschen und deren Angehörigen
Erkrankungen, Invalidität und familiäre Systeme
1. E
tablierung zielgruppenorientierter Beratung und Begleitung von Menschen mit Sprachbarrieren (MigrantInnen,
Personen mit Sprachdefiziten) bei Erkrankung, Invalidität
2. Ambulante Dienste für Nicht-ÖsterreicherInnen
3. Flexibilisierung und/oder Ausweitung des Berufsschutzes für kranke oder berufsunfähige Personen
4. Änderung der Richtlinie bezüglich des Zugangs zu den städtischen SeniorInnenheimen
5. Bewilligung von Kostenübernahme für Krankenbetten und Angebot an Leihbetten.
6. Finanzierung von Psychotherapie und div. Unterstützungsleistungen im nötigen Ausmaß.
7. Höheres Arbeitslosengeld und höhere Sozialhilfe bzw. Mindestsicherung.
8. Ausbau der ambulanten Betreuungsformen und der finanziellen UnterstützungenGesundheit, Wohnumfeld und
Freizeitgestaltung
Gesundheit, Wohnumfeld und Freizeitgestaltung
1. Erstellung des Katalogs für gesundheitsfördernde Gestaltung des Wohnumfelds
2. Außerschulische Bewegungsangebote für Kinder und Jugendliche wohnortnah
3. Entwicklung bedürfnisgerechter und wohnortnaher Gesundheitsförderungsangebote
4. Schaffung ortsnaher Angebote der Prävention und Gesundheitsförderung
5. E
inbindung der Zielgruppen (insb. sozial- und einkommensbenachteiligte Zielgruppen) in die Konzeption gesundheitsfördernder Maßnahmen.
Zugang zum Gesundheitssystem
1. S
chaffung medizinischer Versorgung von sozial benachteiligten Gruppen/Obdachlosen durch stationäre Kurzzeitpflege und mobile Ambulanz.
2. Aufbau eines mobilen psychologisch-psychiatrischen Kriseninterventionsteams.
3. Aufbau weiterführender Maßnahmen nach schulärztlichen Untersuchungen.
Psychosoziale Versorgung von Personen mit Migrationshintergrund und kultursensible Pflege
Die Stadtverwaltung fördert den gleichberechtigten Zugang aller Bürgerinnen und Bürger zum Gesundheitswesen
und zur Vorsorge und setzt sich für folgende Maßnahmen ein:
1. GKK-Vertrag für Fachärzte mit Migrationshintergrund, insbesondere für Psychiatrie
2. W
eiterbildungsmaßnahmen für Personal im Gesundheitsbereich und psychosozialem Bereich zur transkulturellen
Behandlung und Pflege
3. Finanzierung von Dolmetschleistungen
4. Psychotherapie für AsylwerberInnen: Weiterfinanzierung des Projektes ONEROS
5. Behindertenhilfe: freier Zugang für MigrantInnen unabhängig von der Staatsbürgerschaft
6. Städtische SeniorInnenheime: freier Zugang für MigrantInnen unabhängig von der Staatsbürgerschaft
Die Stadtverwaltung ergreift alle notwendigen Initiativen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit, insbesondere
durch Präventions- und ggf. aktive Interventionsmaßnahmen:
1. N
iederschwellige Information und Beratung für MigrantInnen in Sprachen der Herkunftsländer, zielgruppen­
spezifisch für Frauen, Kinder/Jugendliche, SeniorInnen.
Umgang mit von Ausgrenzung betroffenen Gruppen
Armut und schwere Krankheit, Sterben, Tod und Trauer:
1. Finanzielle Absicherung bei Erkrankung
2. Bewusstseinsbildung für und Information über Angebote der Hospiz- und Palliativversorgung.
3. Erleichterter Zugang zu Unterstützung bei schwerer Erkrankung
4. Ausbau von (Kompetenzen für) Hospiz und Palliative Care
Wohnungslosigkeit – Wohnungslose:
Maßnahmen zur Gesundheitsprophylaxe:
5. Angebot von Impfungen (Hep. A/B, FSME), Impfungen für Kinder (Pneumokokken, Meningokokken Gruppe C)
Menschenrechtsstadt Salzburg
89
6. Mundhygiene/Prophylaxe beim Zahnarzt
7. Div. Vorsorgeuntersuchungen (Papillomaviren, welche Ursache für Gebärmutterhalskrebs sind)
8. Bei Schwangerschaft Übernahme der über den Mutter-Kindpass hinausgehenden Untersuchungen (Ultraschall),
Folsäuretabletten (Folsäuremangel kann zu einem Defekt am Rückenmark des Embryos führen) bzw. Kurse (Geburtsvorbereitung).
9. Schaffung von günstigen Nahrungsangeboten (z.B. Bioprodukte).
10. Hebung der Wohnraumqualität;
11. Prophylaxe für DiabetikerInnen;
12. Geld für Produkte wie Sonnencremes, Hautpflegeprodukte bei Neurodermitis etc. welche die Krankenkassen
nicht tragen.
Maßnahmen bei Behandlung im Krankheitsfall:
13. Anhebung der Behandlungsqualität im Krankenhaus.
14. Raschere Terminvergabe bei Kassenärzten und kürzere Wartezeiten in Ambulanzen
15. Jährliche Vorsorgeuntersuchung für SozialhilfeempfängerInnen
16. Ausgabe der E-cards für SozialhilfeempfängerInnen.
7.3. Kinder und Jugendliche in außerschulischer Bildung und soziokultureller
Stadtteilarbeit
7.3.1. Information und finanzielle Ressourcen der Einrichtungen
Information
1. Weitere Verbesserung des Jugendportals der Stadt Salzburg zur Bewerbung von Bildungsangeboten.
2. Interkulturelle Salons.
3. Ausbau kommunikativer Maßnahmen in Ballungszentren/Siedlungen
4. (Neue) Kommunikationskanäle erschließen.
Sicherstellung von Finanzen und Ressourcen für Einrichtungen
1. S
icherstellung von Finanzen und Ressourcen für Kultur-, Sozial- und Bildungseinrichtungen für Kinder und Jugendliche im Sinne der Charta
2. F
lexibler Fördertopf für kulturelle Kinder- und Jugendprojekte.
7.3.2. Kinder und Jugendliche in der soziokulturellen Stadtteilarbeit
Einbindung der Politik
1. Direkter Kontakt von PolitikerInnen mit Kindern und Jugendlichen.
2. Mobile Sitzungen von Ausschüssen und Gemeinderat
Elternarbeit
1. Elternfrühstück oder ähnliche Elterntreffs in Kindergärten.
2. Ausweitung des Rucksackprojektes auf alle städtischen Kindergärten.
7.3.3. Kinder und Jugendliche in außerschulischer Bildung
Angebote für Jugendliche mit Behinderungen
Verbesserte Integration behinderter Jugendlicher in außerschulische Bildungsangebote
Bildungsangebote für jugendliche AsylwerberInnen
Stadt Salzburg setzt sich ein für Schaffung und/oder Sicherung von Bildungsangeboten für unbegleitete jugendliche
90
Bericht 2010
Integrationsbüro
AsylwerberInnen.
Sprachkompetenz
Sprachkompetenz erweitern und -barrieren abbauen.
Bildungsangebote für Jugendliche in den Stadtteilen
Schaffung von niederschwelligen Bildungsangeboten speziell für besonders benachteiligte Jugendliche (z.B. SchulabbrecherInnen, mit Sprachbarrieren) in den Stadtteilen.
Datenlage zu Angebot und Bedarf an außerschulischen Bildungsangeboten in der Stadt Salzburg
Vergabe der Studie zur Erhebung des aktuellen Angebots sowie des Bedarfs an außerschulischen Bildungsangeboten
(auch über Menschenrechte) für besonders verletzliche Zielgruppen in der Stadt Salzburg.
Information über Naturschutz und Verständnis für Natur
Information über Naturschutz verstärken.
7.4. Öffentlicher Raum
Zugang zu und Nutzung von öffentlichen Räumen
1. Einbindung der Zielgruppe (Kinder, Jugendliche, Anrainer, Sozialarbeiter...) bei der Planung von Räumen/Plätzen
2. Öffnung von Parks, Grünflächen in den Sommermonaten nach Rotationsprinzip
3. Freiräume erschließen für eigenständige kreative Betätigungen ohne Konsumzwang.
4. Ausbau der mobilen Sozial- und Kulturarbeit.
5. Erarbeitung eines Informationskonzepts zur Erschließung von öffentlichen Räumen/öffentlichen Gebäuden.
Diskriminierungsfreie Werbung
1. Die Stadt Salzburg unterlässt und verfolgt diskriminierende und sexistische Werbung.
2. I nitiative zur Schaffung eines gesetzlichen Verbots diskriminierender Werbung österreichweit über den Österreichischen Städtebund (Frauen- und Integrationsausschuss).
7.5. Strukturelle Verankerung der Menschenrechtsarbeit
1. E
inrichtung eines „Runden Tisch Menschenrechte“ mit VertreterInnen aus NGOs, Stadtverwaltung, öffentlichen
Einrichtungen und Politik.
2. S
chaffung eines eigenen Budgetrahmens mit Fördermitteln für Menschenrechtsprojekte und -initiativen in der
Stadt Salzburg.
3. G
ewährleistung der Menschenrechtsorientierung der SubventionsnehmerInnen der Stadt:
a. Ergänzung zu den Subventionsrichtlinien durch eine Präambel,
b. Begleitschreiben des Bürgermeisters zu den Subventionsantragsformularen.
c. Schulungen als Begleitmaßnahme
4. Ergänzung des Leitbilds des Unternehmens Magistrat um eine Menschenrechtserklärung der Stadtverwaltung
5. Ernennung einer/eines Menschenrechtsbeauftragten je Abteilung der Stadtverwaltung
6. Informations- und Öffentlichkeitsarbeit zu „Menschenrechte im Alltag“:
a. Handbuch Menschenrechte in Salzburg,
b. Plakataktion „Menschenrechte in Salzburg“,
c. Informationskampagne hinsichtlich „Menschenrechte im Alltag“.
7. Durchführung von Maßnahmen zur Menschenrechtsschulung und -bildung im städtischen Verantwortungsbereich
sowie Förderung der Menschenrechtsschulung mit Zielgruppen in der Zivilgesellschaft der Stadt Salzburg
8. Einrichtung der Anlauf- und Beratungsstelle für Diskriminierungsopfer.
9. Beitritt und Mitarbeit in europäischen und nationalen Städtenetzwerken und -partnerschaften.
Menschenrechtsstadt Salzburg
91
8. Maßnahmenkataloge
8.1. Zugang zu Information und Beratung der Stadtverwaltung
8.1.1. Fremdenrechtliche Angelegenheiten
Maßnahme 1
Bezeichnung der Maßnahme
Regelmäßige Informationsveranstaltung zu aktuellen
Fragen des Fremdenrechts
AG/Themenfeld
AG 1 Bürgerliche und politische Rechte/Fremdenbehörde
Maßnahme hinsichtlich Problemen
Rechtsunsicherheit und Informationsdefizite bei NGOs und
Beratungsseinrichtungen bzgl. aktueller fremdenrechtlicher
Bestimmung und deren Umsetzung, unterschiedliche Rechts­
aufassungen,
Ziele, Ergebnisse
Regelmäßiger Informationsaustausch zwischen Behörde und
NGOs/MultiplikatorInnen, Reduzierung der Rechtsunsicherheit
Verbesserung der Zusammenarbeit mit NGOs
Zielgruppe(n): Wem nützt die
Maßnahme
Zielgruppe:
MultiplikatorInnen (Konsulate, migrantische Vereine) und Beratungseinrichtungen
Nutzen: Kundinnen von Beratungseinrichtungen und Fremdenbehörde
Kurze Beschreibung der Maßnahme
n Informations- und Diskussionsveranstaltung der Fremdenbehörde mit Grundlageninformation
n Behandlung aktueller Fallbeispiele sowie Diskussion problematischer Fälle
n Einmal jährlich (bei Bedarf öfter)
n Bewerbung über diverse Netzwerke aus dem Integrations­
bereich
n Fragenerhebung und ggfs. Bedarfserhebung über das Integrationsbüro
Einordnung/Kategorisierung:
Strukturelle Maßnahme
zur Förderung des Informationsflusses und des Informations­
austauschs
Welche Ressourcen müssen mobilisiert, geschaffen werden?
Abstimmung und Koordination: Integrationsbüro und Fremdenbehörde
Fremdenbehörde: Referent, Raum
Welche rechtliche Voraussetzungen
müssen geschaffen werden, damit diese
Maßnahme greifen kann (Förderrichtlinien, …)?
keine
92
Bericht 2010
Integrationsbüro
Wer (aus der Zielgruppe der Maßnahme) sollte in die Umsetzung der
Maßnahme wie eingebunden sein
(AkteurInnen)?
NGOs sollten Gelegenheit haben, im Vorfeld Themen, Forderungen und Fragen zu formulieren und in der VA in Verbindung mit
Fallbeispielen zu präsentieren
Welche Kommunikationsformen sollen
angewendet werden (Verhandlungen,
Schulungen, Beschlüsse, etc)?
Informations- und Diskussionsveranstaltung
Wer sind die TrägerInnen dieser Maßnahme?
Stadt/Integrationsbüro und Fremdenbehörde
Zeitrahmen
(kurz-/mittel-/langfristig/permanent)
einmal jährlich bzw. bei Bedarf öfter
Welche Annahmen/Risiken bestehen
für die Erreichung der Ziele?
Ausreichende Bewerbung erforderlich
Maßnahme 2
Bezeichnung der Maßnahme
Überarbeitung des bestehenden Internetauftritts der
Fremdenbehörde
AG/Themenfeld
AG 1 Bürgerliche und politische Rechte/Fremdenbehörde
Maßnahme hinsichtlich Problemen
Derzeitiges Internet-Informationsangebot
n i st nicht zielgruppengerecht strukturiert und formuliert
no
rientiert sich nicht an den Informations-Bedürfnissen der
KundInnen,
nR
echtsmaterie ist schwer verständlich
Ziele, Ergebnisse
Zielgruppengerechtes Informations-Angebot über fremdenrechtliche Belange im Internet
n i n leichter Sprache inkl. „Übersetzung“ komplexer Rechts­
materie
n mit grafischen Darstellungen komplexer Sachverhalte und
Strukturen zum besseren Verständnis
n i n der Struktur ausgehend von Informations-Bedürfnissen der
Kundinnen, nicht von Verwaltungslogik
nE
inschließlich relevanter Rechtsinformationen und Dokumente (auf 1. oder 2. Link-Ebene)
Zielgruppe(n): Wem nützt die
Maßnahme
Potentiellen Kundinnen der Behörde
Beratungseinrichtungen und NGOs
Kurze Beschreibung der Maßnahme
Das Informationsangebot auf der Homepage soll kundInnen­
orientiert überarbeitet werden
n l eichte Sprache
nk
lare Sprache
n v erständliche Struktur
Einordnung/Kategorisierung:
Strukturelle Maßnahme
Welche Ressourcen müssen mobilisiert,
geschaffen werden?
Verwaltungsintern zu entscheiden, z.B: InfoZ
Externe Analyse des Auftritts und Verbesserungsvorschläge
durch NGOs
Menschenrechtsstadt Salzburg
93
Wer (aus der Zielgruppe der Maßnahme) sollte in die Entscheidungsverfahren für diese Maßnahme wie
eingebunden sein (AkteurInnen)?
Einbindung von ExpertInnen für leichte Sprache
Feedback von Expertinnen in eigener Sache/NG0s im Verlauf der
Entwicklung
Wer sind die TrägerInnen dieser
Maßnahme?
Koordination und Durchführung: Info Z, Integrationsbüro,
Fremdenbehörde
Zeitrahmen
(kurz-/mittel-/langfristig/permanent)
permanent
Maßnahme 3
Bezeichnung der Maßnahme
Überarbeitung und Ergänzung der Informationsbroschüre der Stadt Salzburg rund um das Thema Integration – „Drittstaatsangehörige“
AG/Themenfeld
AG 1 Bürgerliche und politische Rechte/Fremdenbehörde
Maßnahme hinsichtlich Problemen
Beratungsstellen und AnsprechpartnerInnen sind in den
migrantischen Communities zuwenig bekannt
Ziele, Ergebnisse
Aktuelles Beratungsangebot ist besser bekannt und die Information über Beratungsangebot leichter zugänglich
Zielgruppe(n): Wem nützt die
Maßnahme
migrantische MitbürgerInnen und BesucherInnen mit internationalem Hintergrund
Kurze Beschreibung der Maßnahme
Überarbeitung und Ergänzung der Informationsbroschüre der
Stadt Salzburg zu Beratungsstellen und AnsprechpartnerInnen
rund um das Thema Integration – Drittstaatsangehörige.
n Inhalte z.B. Aufenthaltstitel, Visa für Verwandtenbesuche und
ähnliche Fragen des Fremdenrechts etc.
n Broschüre soll in Bürgerservice und BWS aufgelegt werden,
aber auch zur Weitergabe an migrantische Vereine und NGOs
dienen
Einordnung/Kategorisierung:
Strukturelle Maßnahme
Prävention
Welche Ressourcen müssen mobilisiert,
geschaffen werden?
ca. 2.500 €
Welche rechtliche Voraussetzungen
müssen geschaffen werden, damit diese
Maßnahme greifen kann (Förderrichtlinien, …)?
Auftrag des Ressortverantwortlichen
Wer (aus der Zielgruppe der Maßnahme) sollte in die Umsetzung der Maßnahme wie eingebunden sein (AkteurInnen)?
Externe Kritik/Feedback durch migrantische ExpertInnen und
NGOs (Koordination Plattform MR)
VertreterInnen migrantischer Organisationen und Vereine bzw.
MultiplikatorInnen sollen Broschüre erhalten und verteilen
können
Wer sind die TrägerInnen dieser
Maßnahme?
Integrationsbüro (in Kooperation mit Beratungsstellen, migrantischen Vereinen und Fremdenbehörde)
94
Bericht 2010
Integrationsbüro
Maßnahme 4
Bezeichnung der Maßnahme
Intervention der Stadt Salzburg beim Bundesministerium für Inneres (BM.I)
nz
ur Schulung von MitarbeiterInnen der Fremdenbehörde durch das BM.I
nz
ur Erstellung eines aktualisierten Handbuches/CD
ROM zur Qualitätssicherung behördlicher Entscheidungen
AG/Themenfeld
AG 1 Bürgerliche und politische Rechte/Fremdenbehörde
Maßnahme hinsichtlich Problemen
nA
uslegungs-/Umsetzungsunsicherheit bei Behörden-MitarbeiterInnen bzgl. der aktuellen Gesetzesänderungen/Novelle
2009 des Fremdenrechts (unklare Ermessensspielräume und
Kann-Bestimmungen, Widersprüchlichkeiten)
nH
andbuch zur Umsetzung des Fremdenrechts ist veraltet
Ziele, Ergebnisse
nM
itarbeiterInnen sind geschult in Hinblick auf aktuelle
Rechtssituation
nU
msetzungsrichtlinien sind bekannt und können angewendet
werden
nD
urch die Verringerung von Auslegungs-Spielräumen werden
Willkürentscheidungen vermieden
Zielgruppe(n): Wem nützt die
Maßnahme
Mitarbeiterinnen Fremdenbehörde
Kundinnen
Kurze Beschreibung der Maßnahme
Stadtregierung beschließt Intervention bei BM.I und unternimmt
die entsprechenden Schritte
Einordnung/Kategorisierung:
Intervention
Welche Ressourcen müssen mobilisiert,
geschaffen werden?
ReferentIn des BMI für Schulung
Umsetzungsrichtlinie (CD-Rom, Handbuch), durch BM.I zu
erarbeiten
Welche rechtliche Voraussetzungen
müssen geschaffen werden, damit diese
Maßnahme greifen kann (Förderrichtlinien, …)?
keine
Wer (aus der Zielgruppe der Maßnahme) sollte in die Entscheidungsverfahren für diese Maßnahme wie
eingebunden sein (AkteurInnen)?
VertreterIn der Fremdenbehörde
Welche Kommunikationsformen sollen
angewendet werden (Verhandlungen,
Schulungen, Beschlüsse, etc)?
Einigung im Stadtsenat
Initiative durch Bürgermeister
Verhandlung mit BM.I
Schulung der MA der Fremdenbehörde
Wer sind die TrägerInnen dieser
Maßnahme?
Stadt Salzburg (Intervention) und BM.I/Fremdenbehörde
(Schulung)
Zeitrahmen
(kurz-/mittel-/langfristig/permanent)
Kurzfristig
Indikatoren und Messgrößen für die
Erreichung der Ziele/Ergebnisse:
Alle MA haben an Schulung teilgenommen
CD Rom ist vorhanden
Menschenrechtsstadt Salzburg
95
Welche Annahmen/Risiken bestehen für
die Erreichung der Ziele?
Kooperation des BM.I ist Voraussetzung
Maßnahme 5
Bezeichnung der Maßnahme
Schulung der MitarbeiterInnen der Fremdenbehörde
durch Österreichisches Institut für Menschenrechte
Salzburg
AG/Themenfeld
AG 1 Bürgerliche und politische Rechte/Fremdenbehörde
Maßnahme hinsichtlich Problemen
n Auslegungs-/Umsetzungsunsicherheit bei Behörden-MitarbeiterInnen bzgl. der aktuellen Gesetzesänderungen/Novelle
2009 des Fremdenrechts (unklare Ermessensspielräume und
Kann-Bestimmungen, Widersprüchlichkeiten)
Ziele, Ergebnisse
n MitarbeiterInnen kennen und berücksichtigen einschlägige
und aktuelle europäische Rechtsprechung
n Allfällige Ermessensspielräume werden im Sinne einer
menschenrechtlichen Orientierung genutzt
Zielgruppe(n): Wem nützt die
Maßnahme
Mitarbeiterinnen Fremdenbehörde
KundInnen
Kurze Beschreibung der Maßnahme
Schulung der MitarbeiterInnen der Fremdenbehörde durch MitarbeiterInnen des Institut für Menschenrechte, Salzburg
Einordnung/Kategorisierung:
Intervention
Welche Ressourcen müssen mobilisiert,
geschaffen werden?
ReferentIn ÖIM
Welche rechtliche Voraussetzungen
müssen geschaffen werden, damit diese
Maßnahme greifen kann (Förderrichtlinien, …)?
keine
Wer (aus der Zielgruppe der Maßnahme) sollte in die Entscheidungsverfahren für diese Maßnahme wie
eingebunden sein (AkteurInnen)?
VertreterIn der Fremdenbehörde
Welche Kommunikationsformen sollen
angewendet werden (Verhandlungen,
Schulungen, Beschlüsse, etc)?
Schulung der MA der Fremdenbehörde
Wer sind die TrägerInnen dieser
Maßnahme?
Umsetzung durch ÖIM in Kooperation mit Integrationsbüro
Zeitrahmen
(kurz-/mittel-/langfristig/permanent)
Kurzfristig
Indikatoren und Messgrößen für die
Erreichung der Ziele/Ergebnisse:
Alle MA haben an Schulung teilgenommen
Welche Annahmen/Risiken bestehen für
die Erreichung der Ziele?
Kooperation der Fremdenbehörde ist Voraussetzung
96
Bericht 2010
Integrationsbüro
8.1.2. Wohnen in der Stadt
Maßnahme 1
Bezeichnung der Maßnahme
Wohnfolder: „Rund ums Wohnen“
AG/Themenfeld
AG 1 Bürgerliche und politische Rechte/Wohnen
Maßnahme hinsichtlich Problemen
Eine leicht zugängliche Information zum Wohnen mittels Broschüren wird seitens der Stadt Salzburg bislang nicht herausgegeben, um keine zusätzliche Nachfrage zu wecken, die nicht
befriedigt werden kann.
Es besteht ein Mangel an Information über den Zugang zu leistbaren Wohnraum.
Ziele, Ergebnisse
n I nformationen über den Zugang zu leistbarem Wohnraum
nT
ipps und Möglichkeiten
Zielgruppe(n): Wem nützt die
Maßnahme
nW
ohnungssuchende
nB
eratungsstellen
Kurze Beschreibung der Maßnahme
nH
erausgabe einer Broschüre „Rund ums Wohnen“
nF
örderrichtlinien, gemeinnützige AnbieterInnen, Zugang, …
nW
ertvolle Tipps, Empfehlungen und AnsprechpartnerInnen
nE
vt. Infos zum Zusammenleben
nB
enutzerInnenfreundlich verfasst (leichte Sprache)
Einordnung, Kategorisierung
Strukturelle Maßnahmen
nG
ute und verständliche Information
Welche Ressourcen müssen mobilisiert,
geschaffen werden?
Ca. 2.500,- €
Welche rechtliche Voraussetzungen
müssen geschaffen werden, damit diese
Maßnahme greifen kann (Förderrichtlinien, …)?
nK
eine rechtlichen Voraussetzungen
nA
uftrag des Ressortchefs an das Wohnungsamt bzw. InfoZ
Wer (aus der Zielgruppe der Maßnahme) sollte in die Entscheidungsverfahren für diese Maßnahme wie
eingebunden sein (AkteurInnen)?
ExpertInnen in Wohnungsfragen
Wer (aus der Zielgruppe der Maßnahme) sollte in die Umsetzung der Maßnahme wie eingebunden sein (AkteurInnen)?
BewohnerInnenservice
Wer sind die TrägerInnen dieser
Maßnahme?
Inhalt: Wohnungsamt
Kommunikation: InfoZ
Zeitrahmen: (kurz-/mittel-/langfristig/
permanent)
Kurzfristig: Umsetzung nach Entscheidung
Menschenrechtsstadt Salzburg
97
Maßnahme 2
Bezeichnung der Maßnahme
Wohnberatung vor Ort (in den Stadtteilen)
AG/Themenfeld
AG 1 Bürgerliche und politische Rechte/Wohnen
Maßnahme hinsichtlich Problemen
Dienststellen der Stadtverwaltung persönlich aufzusuchen ist
für viele SalzburgerInnen auch mit Hemmungen und Ängsten
verbunden (Amtsgebäude, ect.).
Ziele, Ergebnisse
n Beratung durch das Wohnungsamt in den Stadtteilen
Zielgruppe(n): Wem nützt die
Maßnahme
SalzburgerInnen, deren Mobilität aus vielerlei Gründen ein­
geschränkt ist
Kurze Beschreibung der Maßnahme
n 2 Mal pro Jahr je Bewohnerservicestelle findet eine Beratung
des Wohnungsamts statt
Einordnung/Kategorisieren
Strukturelle Maßnahme
Welche Ressourcen müssen mobilisiert,
geschaffen werden?
n Interne Leistung durch MitarbeiterInnen des Wohnungsamts
Welche rechtliche Voraussetzungen
müssen geschaffen werden, damit diese
Maßnahme greifen kann (Förderrichtlinien, …)?
n Keine rechtlichen Voraussetzungen
n Auftrag des Ressortchefs
Wer (aus der Zielgruppe der Maßnahme) sollte in die Umsetzung der Maßnahme wie eingebunden sein (AkteurInnen)?
Wohnungsamt
Integrationsbüro
Bewohnerservice
Info-Z
Welche Kommunikationsformen sollen
angewendet werden (Verhandlungen,
Schulungen, Beschlüsse, etc)?
Aussendungen
Wer sind die TrägerInnen dieser Maßnahme?
Wohnungsamt, Info-Z
Zeitrahmen
(kurz-/mittel-/langfristig/permanent)
Kurzfristig: Umsetzung nach Entscheidung
Welche Annahmen/Risiken bestehen für
die Erreichung der Ziele?
Annahme: Breites Interesse an Basisinformation
Maßnahme 3
Bezeichnung der Maßnahme
Themenoffensive: Miteinander Wohnen
AG/Themenfeld
AG 1 Bürgerliche und politische Rechte/Wohnen
Maßnahme hinsichtlich Problemen
Konflikte im Wohnungsumfeld zwischen unterschiedlichen Zielgruppen treten häufig auf
Ziele, Ergebnisse
n Dialog- und beteiligungsorientierte Förderung des Zusammenlebens durch Workshops, Information, Projekte
n Weiterführung und Ausbau der BWS Initiative „Miteinander
Leben“
98
Bericht 2010
Integrationsbüro
Zielgruppe(n): Wem nützt die
Maßnahme
SalzburgerInnen in gemeinnützigen Wohnbauprojekten
Kurze Beschreibung der Maßnahme
nE
ntwicklung eines Projekts, das mehrfach durchgeführt werden kann
nT
hematisierung aktueller Fragen des Zusammenlebens
nK
onkrete Maßnahmen zur Verbesserung und Förderung eines
guten Zusammenlebens
Einordnung/Kategorisieren
Strukturelle Maßnahme
Welche Ressourcen müssen mobilisiert,
geschaffen werden?
n I nterne Leistung durch MitarbeiterInnen (BWS)
nE
xterne Begleitung (rund 5.000,- Euro)
Welche rechtliche Voraussetzungen
müssen geschaffen werden, damit diese
Maßnahme greifen kann (Förderrichtlinien, …)?
nK
eine rechtlichen Voraussetzungen
nA
uftrag des Ressortchefs
Wer (aus der Zielgruppe der Maßnahme) sollte in die Umsetzung der Maßnahme wie eingebunden sein (AkteurInnen)?
Bewohnerservice
Wohnungsamt
InfoZ
Wer sind die TrägerInnen dieser
Maßnahme?
Bewohnerservice
Zeitrahmen
(kurz-/mittel-/langfristig/permanent)
Mittelfristig: Umsetzung nach detaillierter Projektentwicklung
Maßnahme 4
Bezeichnung der Maßnahme
Tipps zum Zusammenleben
AG/Themenfeld
AG 1 Bürgerliche und politische Rechte/Wohnen
Maßnahme hinsichtlich Problemen
Die Hausordnungen sind in Schriftform verfasst und für viele
BewohnerInnen schwer lesbar und kaum verständlich.
Ziele, Ergebnisse
nH
ausordnungen der gemeinnützigen Wohnbauprojekte in
Piktogrammform
Zielgruppe(n): Wem nützt die
Maßnahme
BewohnerInnen gemeinnütziger Wohnungsanlagen
Kurze Beschreibung der Maßnahme
nD
as Integrationsbüro hat ein Pilotprojekt initiiert: Hausordnungen in Piktogrammform, das erfolgreich erprobt wurde
nA
usdehnung des Projekts auf alle gemeinnützigen Wohnbauanlagen
Einordnung/Kategorisieren
Strukturelle Maßnahme
Welche Ressourcen müssen mobilisiert,
geschaffen werden?
nH
erstellungskosten: Piktogramme und Infomaterial über die
Salzburger gemeinnützigen Wohnbauträger
Menschenrechtsstadt Salzburg
99
Welche rechtliche Voraussetzungen
müssen geschaffen werden, damit diese
Maßnahme greifen kann (Förderrichtlinien, …)?
n Beschluss im Landesgremium der Salzburger Wohnbauträger
Wer (aus der Zielgruppe der Maßnahme) sollte in die Entscheidungsverfahren für diese Maßnahme wie
eingebunden sein (AkteurInnen)?
Gemeinnützige Wohnbauträger
Integrationsbüro
Wer (aus der Zielgruppe der Maßnahme) sollte in die Umsetzung der Maßnahme wie eingebunden sein (AkteurInnen)?
Integrationsbüro – Initiative
Wer sind die TrägerInnen dieser Maßnahme?
Salzburger gemeinnützige Wohnbauträger
Zeitrahmen
(kurz-/mittel-/langfristig/permanent)
Kurzfristig: Umsetzung nach Entscheidung
Welche Annahmen/Risiken bestehen für
die Erreichung der Ziele?
Annahme: Breites Interesse an verständlicher Information
Maßnahme 5
Bezeichnung der Maßnahme
Institutionalisierung sozialarbeiterischer Begleitung in
allen gemeinnützigen Wohnbauprojekten
AG/Themenfeld
AG 1 Bürgerliche und politische Rechte/Wohnen
Maßnahme hinsichtlich Problemen
Sozialarbeiterische Arbeit im Wohnumfeld findet über die Bewohnerservicestellen statt. Hiermit kann jedoch nur ein punktuelles Angebot geschaffen werden.
Ziele, Ergebnisse
n Änderung des Salzburger Wohnbauförderungsgesetz:
Verpflichtende Verwendung der Gewinne der Gemeinnützigen
Bauträger für die Finanzierung von Sozialräumen (Errichtung
und Betrieb) und sozialarbeiterische Begleitung
n Institutionalisierung sozialarbeiterischer Begleitung
Zielgruppe(n): Wem nützt die
Maßnahme
BewohnerInnen in gemeinnützigen Wohnbauanlagen
Kurze Beschreibung der Maßnahme
n Anregung einer Gesetzesinitiative im Salzburger Landtag zur
Änderung des Salzburger Wohnbauförderungsgesetzes
Einordnung/Kategorisieren
Strukturelle Maßnahme
Welche rechtliche Voraussetzungen
müssen geschaffen werden, damit diese
Maßnahme greifen kann (Förderrichtlinien, …)?
n Änderung des Salzburger Wohnbauförderungsgesetzes
Wer sind die TrägerInnen dieser
Maßnahme?
Salzburger Landtag
Zeitrahmen
(kurz-/mittel-/langfristig/permanent)
Mittelfristig
100
Bericht 2010
Integrationsbüro
Maßnahme 6
Bezeichnung der Maßnahme
Forcieren kostengünstigen Bauens – Modellprojekt
AG/Themenfeld
AG 1 Bürgerliche und politische Rechte/Wohnen
Maßnahme hinsichtlich Problemen
Die Baukosten schnellen kontinuierlich in die Höhe, wodurch
die Mietpreise ebenso drastisch ansteigen. Ein Ansatzpunkt für
leistbares Wohnen ist daher auch die Baukosten zu minimieren.
Mittels eines Modellprojekts soll ein Bauvorhaben verwirklicht,
begleitet und evaluiert werden, sodass gute Ergebnisse nachhaltig weiterverfolgt werden können.
Ziele, Ergebnisse
nS
tatuierung eines Exempels zu kostengünstigem Bauen
(Modellprojekt)
nÜ
bertragung der Ergebnisse auf die Wohnbautätigkeit
insgesamt
Zielgruppe(n): Wem nützt die
Maßnahme
Menschen in unteren Einkommenskategorien mit Wohnraum­
bedarf
Kurze Beschreibung der Maßnahme
nA
usschreibung eines Bauprojekts „Kostengünstiges Bauen“
nO
der Schaffung eines Förderpreises für „Kostengünstiges
Bauen“
nF
estlegung von Kriterien der Umsetzung
nE
inrichtung eines Baubeirats (u.a. Wohnungsamt, SIR, …),
der das Vorhaben begleitet
nE
valuierung und Transfer auf andere Wohnbauvorhaben mit
dem Ziel der Senkung der Mietpreise
Maßnahme 7
Bezeichnung der Maßnahme
Erhöhung der Wohnungs-Vergabequote durch das
Wohnungsamt
AG/Themenfeld
AG 1 Bürgerliche und politische Rechte/Wohnen
Maßnahme hinsichtlich Problemen
Das Angebot an Wohnungen, die über das Wohnungsamt vergeben werden können, ist zu gering.
Es besteht ein großer Nachfrageüberhang an leistbaren Wohnungen, die nicht gedeckt werden können.
Ziele, Ergebnisse
nD
ie Erhöhung der Wohnungs-Vergabequote gibt der Stadt
Salzburg die Möglichkeit mehr Wohnraum zu vergeben.
nD
amit kann die hohe Nachfrage besser abgedeckt werden.
Zielgruppe(n): Wem nützt die
Maßnahme
nM
enschen in sozialen Notlagen mit Wohnraumbedarf
Kurze Beschreibung der Maßnahme
Im Rahmen der Wohnungsvergabe der Stadt Salzburg steht mehr
Wohnraum zur Verfügung. Die Vergabekriterien und die Vergabe
sind auch darauf anzuwenden, die Information nach außen an
die Bevölkerung zu verbessern.
Einordnung/Kategorisieren
Strukturelle Maßnahme
Welche Ressourcen müssen mobilisiert,
geschaffen werden?
nZ
usätzliche/r MitarbeiterIn
Menschenrechtsstadt Salzburg
101
8.1.3. Angebote für SeniorInnen
Maßnahme
Bezeichnung der Maßnahme
Umfassende Bestandsaufnahme der Informations- und
Beratungsangebote für SeniorInnen unter breiter Einbeziehung und Berücksichtigung der Situation von
n SeniorInnen nicht österreichischer Herkunft
n SeniorInnen in prekären Lebenslagen (Armut, Obdachlosigkeit, Verwahrlosung, Gewalterfahrungen)
n SeniorInnen mit geistigen und/oder psychischen Beeinträchtigungen
AG/Themenfeld
AG 1 Bürgerliche und politische Rechte/SeniorInnen
Maßnahme hinsichtlich Problemen
Es fehlt das Wissen, ob und inwieweit insbesondere Seniorinnen
in prekären Lebenssituationen oder aus verletzlichen Bevölkerungsgruppen Zugang zu Information und Beratung bzgl. der
Unterstützungs-Angebote in der Stadt haben und die Angebote
entsprechend nutzen können.
Ziele, Ergebnisse
Fundierte Wissensbasis für Weiterentwicklung und Verbesserung
des Informations- und Beratungs-Angebots für Seniorinnen
Zielgruppe(n): Wem nützt die
Maßnahme
SeniorInnen in prekären Lebenssituationen
Kurze Beschreibung der Maßnahme
Bestandsaufnahme unter besonderer Berücksichtigung der
Situation von
n SeniorInnen nicht österreichischer Herkunft
n SeniorInnen in prekären Lebenslagen (Armut, Obdachlosigkeit, Verwahrlosung, Gewalterfahrungen)
n SeniorInnen mit geistigen und/oder psychischen Beeinträchtigungen
Die Bestandsaufnahme soll eine Basis liefern für die Planung und
Entwicklung von Maßnahmen zur Verbesserung des Zugangs zu
Information und Beratung über städtische Angebote für SeniorInnen und langfristig auch zu einem verbesserten/frühzeitigen/
adäquaten Zugang zu den Angeboten selbst bzw. zu einer bedarfsorientierten Planung.
Einordnung/Kategorisierung:
Vorbereitung möglicher struktureller, intervenierender oder
präventiver Maßnahmen
Welche Ressourcen müssen mobilisiert,
geschaffen werden?
Kooperation mit geeigneter Bildungseinrichtung und Vergabe
einer Diplomarbeit bzw. Studie (z.B: an FH/Sozialwissenschaftlicher Fakultät oder Uni/Kommunikationswissenschaft)
Wer sind die TrägerInnen dieser Maßnahme?
MA 3 Referat für SeniorInnenbetreuung
Zeitrahmen
(kurz-/mittel-/langfristig/permanent)
mittelfristig
Indikatoren und Messgrößen für die
Erreichung der Ziele/Ergebnisse:
Studie und Präsentation derselben
102
Bericht 2010
Integrationsbüro
8.1.4. Rechtsberatung für Frauen
Maßnahme
Bezeichnung der Maßnahme
Frauenrechtsberatung:
Erhebung des Angebots in der Stadt Salzburg
Schaffung eines ExpertInnennetzwerks
AG/Themenfeld
AG 1 Bürgerliche und politische Rechte/Frauenrechtsberatung
Maßnahme hinsichtlich Problemen
Es gibt in zahlreichen Salzburger (Frauen-) Beratungseinrichtungen die Möglichkeit der Frauenrechtsberatung.
nD
as Wissen darüber ist mangelhaft.
nM
uttersprachliche Beratungsangebote werden nur vereinzelt
angeboten (u.a. Verein Viele, Frauentreffpunkt)
n Verbesserung des Informationsflusses
Ziele, Ergebnisse
nE
rhebung der Ist-Situation
nS
chaffung eines ExpertInnennetzwerks aus Frauenrechtsbe­
raterInnen
n I nformationsaustausch (Beratungserfahrungen, Wissen)
Zielgruppe(n): Wem nützt die
Maßnahme
nR
echtsexpertInnen
nB
etroffenen Frauen, die Beratung brauchen
Kurze Beschreibung der Maßnahme
nE
rhebung des Ausmaßes, der Qualität und des Umfangs der
Frauenrechtsberatung (in allen Frauen-Beratungseinrichtungen und Institutionen)
n Erhebung zielgruppenspezifischer Angebote in der Frauenrechtsberatung (z.B. muttersprachliche Frauen-Rechtsbe­
ratung)
nE
rhebung der Auslastung der Salzburger Angebote
nV
ernetzung von Beratungseinrichtungen und ExpertInnen zum
Austausch sozialrechtlicher Infos und Erfahrungen: Schaffung
eines Salzburger ExpertInnennetzwerks (Überschneidung
Fremdenrecht/Niederlassungsrecht, Familienrecht etc.)
nK
oordination und Organisation durch das Frauenbüro der
Stadt Salzburg
a) Prävention
Einordnung/Kategorisierung:
Welche Ressourcen müssen mobilisiert,
geschaffen werden?
Menschenrechtsstadt Salzburg
nB
ewusstseinsbildung: Mehr Wissen über die Rechte der Frauen schafft Bewusstsein und prägt Haltungen (bei Frauen und
Männern)
c) Strukturelle Maßnahmen
n Ein guter Informationsfluss zwischen den Salzburger ExpertInnen fördert den Austausch und macht Schwerpunkt-Angebote
sichtbar
nD
urch die Schaffung eines ExpertInnennetzwerks erfolgt eine
Institutionalisierung
n Für die Gründung des Netzwerks keine finanziellen Mittel
nötig
nF
ür z.B. gemeinsame Fortbildungsmaßnahmen rund € 1.000,jährlich
103
Welche rechtliche Voraussetzungen
müssen geschaffen werden, damit diese
Maßnahme greifen kann (Förderrichtlinien, …)?
n Keine rechtlichen Voraussetzungen
n Auftrag des Ressortchefs an das Frauenbüro
Wer (aus der Zielgruppe der Maßnahme) sollte in die Entscheidungsverfahren für diese Maßnahme wie
eingebunden sein (AkteurInnen)?
Offene Sammlung von FrauenrechtsberaterInnen über bestehende Frauenberatungseinrichtungen
Wer (aus der Zielgruppe der Maßnahme) sollte in die Umsetzung der Maßnahme wie eingebunden sein (AkteurInnen)?
Nominierung je einer RechtsberaterIn durch die Beratungseinrichtungen
Welche Kommunikationsformen sollen
angewendet werden (Verhandlungen,
Schulungen, Beschlüsse, etc)?
n Runder Tisch
n Moderiertes Gespräch (durch Frauenbüro)
Wer sind die TrägerInnen dieser
Maßnahme?
Organisation: Frauenbüro der Stadt Salzburg
NetzwerkteilnehmerInnen: Je ein/e VertreterIn pro Beratungseinrichtung
Zeitrahmen
(kurz-/mittel-/langfristig/permanent)
Kurzfristig: Umsetzung nach Entscheidung
Indikatoren und Messgrößen für die
Erreichung der Ziele/Ergebnisse:
1 bis 2 Netzwerktreffen jährlich
Welche Annahmen/Risiken bestehen für
die Erreichung der Ziele?
Annahme: Breites Interesse der FrauenberaterInnen an einem
solchen Netzwerk ist vorhanden
8.1.5. Subventionsvergabe der Stadt Salzburg
Maßnahme 1
Bezeichnung der Maßnahme
Schulungs- und Qualifizierungsangebot für migrantische Vereine, Fraueninitiativen, Initiativen im Behindertenbereich, Jugendliche und weitere verletzliche
Gruppen:
n Übersicht über städtische und nichtstädtische Möglichkeiten der Projektförderung, Projektmanagement
und Abwicklung von kleineren Projekten
AG/Themenfeld
AG 1 Bürgerliche und politische Rechte/Zugang zu Subventionen
Maßnahme hinsichtlich Problemen
Der Zugang zu Fördermitteln und Projektsubventionen hängt
stark von bereits etablierten Zusammenarbeits-Beziehungen und
von Insiderinformationen ab.
Newcomer und verletzliche Zielgruppen verfügen darüber oft
nicht, ebenso nicht über das Wissen zur Abwicklung von Projekten
Ziele, Ergebnisse
verbesserter Zugang für benachteiligte Gruppen zu Fördermitteln
durch bessere Qualifizierung und Vernetzung
104
Bericht 2010
Integrationsbüro
Zielgruppe(n): Wem nützt die
Maß­nahme
Benachteiligten Gruppen mit fehlendem Zugang zu Information
und Fördermitteln
Kurze Beschreibung der Maßnahme
Es wird ein Konzept erarbeitet für kurze Workshops zur Qualifizierung von Interessentinnen (aus benachteiligten Gruppen)
für die Planung und Durchführung sowie finanzielle Abwicklung
kleinerer Projekte
2. Workshops für migrantische Vereine, Jugendliche, Fraueninitiativen und Projekte zum Themenfeld Behinderung
werden angeboten,
3. Inhalte: Übersicht über städtische und nichtstädtische
Möglichkeiten der Projektförderung, Projektmanagement
und Abwicklung von kleineren Projekten
4. nach 1 Jahr Evaluierung, ob Angebot für die Zielgruppen
interessant und ausreichend ist
Einordnung/Kategorisierung:
strukturelle Maßnahme
Welche Ressourcen müssen mobilisiert,
geschaffen werden?
Ressourcen für Planung und Durchführung von Pilotworkshops
(ca 6.000 Euro)
Wer sind die TrägerInnen dieser
Maßnahme?
BeauftragtenCenter in Kooperation mit Plattform für Menschenrechte in Kooperation mit Förderstellen
Maßnahme 2
Vorschlag für die übersichtliche Darstellung über die städtischen Förderungen im Internet
Subventionen der Stadt Salzburg
Die Stadt Salzburg gewährt in ausgewählten Bereichen Förderungen und Subventionen. Es bestehen unterschiedliche Förderungsschwerpunkte, die von unterschiedlichen Dienststellen nach je eigenen Schwerpunkten bearbeitet
werden.
Im Sinne einer transparenten Information wird eine übersichtliche Darstellung im Internet erstellt, die einen
Überblick über die städtischen Förderungen, deren Voraussetzungen, formale Anforderungen sowie die zuständigen
AnsprechpartnerInnen gibt.
Ziel
Verbesserung des Zugangs zu Informationen über die Fördermöglichkeiten.
Subventionen der Stadt Salzburg
Die Stadt Salzburg gewährt in ausgewählten Bereichen Förderungen und Subventionen. Folgende Förderungsschwerpunkte bestehen, die von unterschiedlichen Dienststellen der Stadtverwaltung Salzburg bearbeitet und
vergeben werden:
n Soziale Einrichtungen und Vereine
l M
A 3 Soziales
lM
D/00 Frauenbüro
l MD/00 Integrationsbüro
lM
D/00 Jugendbeauftragter
Menschenrechtsstadt Salzburg
105
n Kunst, Kultur, Bildung, Sport
M
l
A 2 Kultur und Schule
lM
D/00 Integrationsbüro
lM
D/00 Jugendbeauftragter
Investitionsförderungen im Rahmen der Wirtschaftsförderung
MD/00 Wirtschaftsservice der Stadt Salzburg
Voraussetzungen
Eine Förderung darf nur über elektronischen oder schriftlichen Antrag gewährt werden. Das von der jeweiligen Abteilung bereitgestellte Online-Formular bzw. das aufgelegte Druck-Formular ist dabei zu verwenden. Der/die FörderungswerberIn hat darin die für eine Beurteilung der Förderungswürdigkeit wesentlichen Angaben darzulegen.
Im Wesentlichen wird zwischen Projektförderung (= zeitlich begrenztes Vorhaben) und Investitionszuschuss bzw.
Organisationsförderung (= allgemeine und strukturelle Unterstützung der Organisation/des Vereins) unterschieden.
Benötigte Unterlagen
Die benötigten Unterlagen sind je nach Förderung unterschiedlich, jedenfalls aber
Budgetplanung für das laufende Jahr
Budgetplanung für das Jahr/Projekt, für welches der Antrag auf Subvention gestellt wird
Rechnungsabschluss Vorjahr (falls vorhanden)
Subventionskontrolle
Die vergebenen Förderungen werden hinsichtlich der widmungsgemäßen Verwendung der Mittel überprüft. Die FörderungsempfängerInnen sind gemäß den Subventionsrichtlinien der Stadt dazu verpflichtet, darüber einen Nachweis
in der von der Stadt gewünschten Form und unter Beachtung der festgelegten Abrechnungsrichtlinien fristgerecht zu
erbringen.
Die rechtlichen Grundlagen für die Behandlung der Verwendungsnachweise finden sich in den Subventionsrichtlinien der Stadt Salzburg.
Die Stadt schließt FörderwerberInnen bzw. zu fördernde Vorhaben von der Vergabe aus, die auf eine Diskriminierung oder Herabwürdigung anderer Bürgerinnen und insbesondere verletzlicher Gruppen abzielen bzw. eine Diskriminierung oder Herabwürdigung zur Folge haben; diese Selbstverpflichtung orientiert sich an den in der Charta
zum Schutz der Menschenrechte in der Stadt formulierten Grundsätzen.
Ansprechpersonen
n Soziale Einrichtungen und Vereine
l
A 3 Soziales
M
Dietmar Hörmandinger, Tel: +43 (0)662 8072-3203
Adresse: Saint-Julien-Straße 20, 5024 Salzburg
E-Mail: [email protected]
MD/00 Frauenbüro
l Dagmar Stranzinger, Tel: +43 (0) 662 8072-2043
Adresse: Schloss Mirabell, 5024 Salzburg
MD/00 Integrationsbüro
Daiva Döring, Tel: 43 (0) 662 8072-2296
Adresse: Schloss Mirabell, 5024 Salzburg
l
MD/00 Jugendbeauftragter
Jochen Höfferer, Tel: 43 (0) 662 8072-2976
Adresse: Schloss Mirabell, 5024 Salzburg
l
106
Bericht 2010
Integrationsbüro
n Kunst, Kultur, Bildung, Sport
l MA 2 Kultur und Schule
l MD/00 Integrationsbüro
l MD/00 Jugendbeauftragter
n Investitionsförderungen im Rahmen der Wirtschaftsförderung
l MD/00 Wirtschaftsservice der Stadt Salzburg
Beilagen
n Subventionsrichtlinien der Stadt Salzburg
n Subventionsansuchen
n Budgetplanung
n Rechnungsabschluss/Jahresabschluss
Wirtschaftsservice der Stadt Salzburg
n Investitionsförderungn Betriebsberatung
n Innovationsförderung
n Nahversorger- und
n Kleingewerbeförderung
n Lehrstellenförderung
n Solarenergieförderung
Menschenrechtsstadt Salzburg
107
Maßnahme 3
Bezeichnung der Maßnahme
Förderstromanalyse
AG/Themenfeld
AG 1 Bürgerliche und politische Rechte/Zugang zu Subventionen
Maßnahme hinsichtlich Problemen
Unklarheit, ob Subventionsvergabe verletzliche Zielgruppen
adäquat berücksichtigt und die Transparenzkriterien (Charta)
erfüllt werden
Ziele, Ergebnisse
Wissen über Förderströme als Basis für künftige Interventionen
Zielgruppe(n): Wem nützt die
Maßnahme
Verletzlichen Mitbürgerinnen (als Nutznießerinnen verbesserter
Planung)
Kurze Beschreibung der Maßnahme
Förderstromanalyse – Pilotstudie und -projekt
n Zielgruppenorientierung und Erreichung von Angeboten erheben und dokumentieren
n Zugang zu Information über Vergabekriterien und Transparenz in Bezug auf Vergabe erheben und dokumentieren
n Vorschläge zur Behebung von Defiziten und zur Nutzung von
Gestaltungsspielräumen unter MR Charta und DiversitätsGesichtspunkten
n Studie sollte extern vergeben werden (z.B. über die FH Salzburg, Universität Salzburg)
n Pilotbereich z.B: Wirtschaftsförderung
Ergebnisse:
n Wissens-Basis für evtl. sinnvolle Schwerpunktsetzungen unter
Diversitäts- oder MR-Gesichtspunkten schaffen
n Diversitätskriterien und praktikable Vorgaben zu deren Erfassung festlegen
n Vorgaben für Jahres-Berichte entwickeln (z.B: Transparenz­
kriterien)
Einordnung/Kategorisierung:
Grundlage für ggfs. Maßnahmenentwicklung
Welche Ressourcen müssen mobilisiert,
geschaffen werden?
KooperationspartnerInnen Fachhochschule
Welche rechtliche Voraussetzungen
müssen geschaffen werden, damit diese
Maßnahme greifen kann (Förderrichtlinien, …)?
Auftrag des Ressortverantwortlichen
Welche Kommunikationsformen sollen
angewendet werden (Verhandlungen,
Schulungen, Beschlüsse, etc)?
Studie und Präsentation
Wer sind die TrägerInnen dieser
Maßnahme?
Ressortverantwortung Bürgermeister in Kooperation mit Rundem Tisch Menschenrechte
Zeitrahmen
(kurz-/mittel-/langfristig/permanent)
mittelfristig (Ergebnis)
Indikatoren und Messgrößen für die
Erreichung der Ziele/Ergebnisse:
Studie mit relevanten Inhalten
108
Bericht 2010
Integrationsbüro
8.1.6. Information in der Stadt Salzburg
Maßnahme 1
Bezeichnung der Maßnahme
Schaffung eines öffentlich zugänglichen Dolmetschpools
AG/Themenfeld
AG 1 Bürgerliche und politische Rechte/Zugang zu Information
und Beratung allgemein
Maßnahme hinsichtlich Problemen
Verständigungsschwierigkeiten zwischen MitarbeiterInnen des
Magistrats und KundInnen
Ziele, Ergebnisse
nS
icherstellung der Verständigung zwischen Magistrat und
KundInnen durch Unterstützungs-Angebote in gängigen Verkehrssprachen und in Gebärdensprache
Zielgruppe(n): Wem nützt die
Maßnahme
nM
itarbeiterInnen mit KundInnenkontakten
nK
undInnen mit Verständigungsschwierigkeiten
Kurze Beschreibung der Maßnahme
nS
chaffung eines Pools von DolmetscherInnen
n Erarbeitung von Angeboten zur Qualifizierung der DolmetscherInnen in Hinblick auf professionelle Standards des
Sprachmittelns (Verschwiegenheit, Sprachvermittlung etc.)
nE
rarbeitung eines Nutzungskonzeptes
nE
rarbeitung eines Finanzierungsmodells
ng
emeinsame Nutzung durch unterschiedliche öffentliche Verwaltungen und Organisationen in der Stadt
Einordnung/Kategorisierung:
Strukturelle Maßnahme
Welche Ressourcen müssen mobilisiert,
geschaffen werden?
nB
eauftragung einer verantwortlichen Stelle oder einer NGO
mit Planung und Koordination, Erarbeitung Nutzungskonzept,
Qualifizierungsangebot
nK
ooperation mit vorhandenen Pools und Zusammenführung
(SALK, Flüchtlingseinrichtungen, Gerichte etc)
Wer sind die TrägerInnen dieser
Maßnahme?
z.B. Behindertenbeauftragte, BeauftragtenCenter,
Zeitrahmen
(kurz-/mittel-/langfristig/permanent)
mittel- bis langfristig
Maßnahme 2
Bezeichnung der Maßnahme
Informationskampagne zu Zuwanderung
AG/Themenfeld
AG 1 Bürgerliche und politische Rechte/Zugang zu Information
und Beratung allgemein
Maßnahme hinsichtlich Problemen
nE
s fehlt ein eindeutiges öffentliches Bekenntnis zur Zuwanderung
nÄ
ngste und Vorbehalte in der Bevölkerung werden nicht aufgegriffen und ernst genommen, sondern nur politisch instrumentalisiert, wo dies opportun scheint.
nD
ies fördert Vorurteile und Ressentiments in der Bevölkerung
bzw. signalisiert sogar stillschweigendes Verständnis
Menschenrechtsstadt Salzburg
109
Ziele, Ergebnisse
Akzeptanz für Zuwanderung/ZuwandererInnen zu fördern
n Enttabuisierung der de fakto Einwanderungs-Thematik
n Zuwanderung mit einer positiven Konnotation versehen durch
Sensibilisierung der Bevölkerung für positive Aspekte von
Zuwanderung
n Akzeptanz fördern
Zielgruppe(n): Wem nützt die
Maßnahme
Migrantischen MitbürgerInnen
Der gesamten städtischen Bevölkerung
Der Politik, weil sie Tabuthemen offener angehen kann
Kurze Beschreibung der Maßnahme
Mit geeigneten Sujets wird eine öffentliche Kampagne zur Zuwanderung geplant und umgesetzt. Transportiert werden sollen
Botschaften wie z.B:
n Wir brauchen Zuwanderung
n Wir respektieren/akzeptieren Zuwanderer/innen
n Wir unterstützen ZuwanderInnen und deren Integration
n Wir ermöglichen/fördern Partizipation von ZuwanderInnen
n Wir wünschen uns ZuwanderInnen in den Ämtern und Behörden
Einordnung/Kategorisierung:
Prävention
Welche Ressourcen müssen mobilisiert,
geschaffen werden?
Politischer Konsens im Stadtsenat
Projektgruppe zur Umsetzung mit Integrationsbüro, NGOs
(bezahlt)
Geeignete PR-Agentur zur Entwicklung einer Kampagne
Ressourcen für Kampagne
Wer sind die TrägerInnen dieser
Maßnahme?
Stadt Salzburg/Magistrat
Integrationsbüro
Zeitrahmen
(kurz-/mittel-/langfristig/permanent)
mittelfristig
8.2. Armut, Armutsgefährdung und Gesundheit
8.2.1. (Chronisch) Psychisch Kranke und Angehörige
Maßnahme 1
AG/Themenfeld
AG 3 Wirtschaftliche und soziale Rechte/(Chronisch) psychisch
Kranke und deren Angehörige
Defizit(e):
Es bestehen zu wenig Möglichkeiten der Rehabilitation im extramuralen Setting.
110
Bericht 2010
Integrationsbüro
Maßnahme(n):
Die Aufhebung der 900 Stunden Deckelung der Psycho-Reha
sowie der Regelung, dass Psycho-Rehabilitation nur einmal im
Leben gewährt werden kann ist vonnöten.
Des Weiteren müssen in der Stadt Salzburg psychosoziale Zentren mit Integration eines aufsuchenden Krisendienstes geschaffen werden, welche ausreichend Informationen für Betroffene
und deren Angehörige bereithalten und auch Angehörige beraten.
Ambulante, stationäre und soziale Dienste (Soziotherapie, Wohnassistenz,…) sind einzurichten.
Good Practice:
Psychosoziale Zentren in Vorarlberg und der Steiermark
„Sonnenhof“ von Pro Mente Oberösterreich ambulante Wohnassistenz der Pro Mente Salzburg „Laienhilfe“
Welche Akteure müssen an der konkreten Umsetzung beteiligt sein? (Stadt,
Land, Bund, SGKK, Sozialpartner, NGO,
Forschung, Universität, Betroffene,
Medien …)
bezüglich Psycho-Reha: Land Salzburg, Behindertenhilfe
Was konkret kann die Stadt Salzburg
zur Umsetzung beitragen? (Finanzierung Projekt, Bewusstseinsbildung, Forderung an Land oder Bund, Schulung
MitarbeiterInnen, Änderung/Anpassung
Richtlinien ….)
Forderung an das Land bezüglich Psycho-Reha
Projektförderung/Finanzierung psychosozialer Zentren
Verweis auf MR-Charta
Art. XVII – Recht auf Gesundheit
a.
Die Stadtverwaltung fördert den gleichberechtigten Zugang aller
Bürgerinnen und Bürger zum Gesundheitswesen und zur Vor­
sorge.
Maßnahme 2
AG/Themenfeld
AG 3 Wirtschaftliche und soziale Rechte/(Chronisch) psychisch
Kranke und deren Angehörige
Defizit(e):
Mangel an Sachwaltern
Maßnahme(n):
Öffentlichkeitsarbeit, Kampagne um die Bürger der Stadt für die
Sachwalterschaft als Ehrenamt zu gewinnen.
Welche Akteure müssen an der konkreten Umsetzung beteiligt sein? (Stadt,
Land, Bund, SGKK, Sozialpartner, NGO,
Forschung, Universität, Betroffene,
Medien …)
Stadt, Medien
Was konkret kann die Stadt Salzburg
zur Umsetzung beitragen? (Finanzierung Projekt, Bewusstseinsbildung, Forderung an Land oder Bund, Schulung
MitarbeiterInnen, Änderung/Anpassung
Richtlinien ….)
Öffentlichkeitsarbeit
Menschenrechtsstadt Salzburg
111
Verweis auf MR-Charta
Art. XVII – Recht auf Gesundheit
b.
Die Stadtverwaltung ergreift alle notwendigen Initiativen zum
Schutz der öffentlichen Gesundheit, insbesondere durch Präventions- und ggf. aktive Interventionsmaßnahmen.
Maßnahme 3
AG/Themenfeld
AG 3 Wirtschaftliche und soziale Rechte/(Chronisch) psychisch
Kranke und deren Angehörige
Defizit(e):
Zugang zu kostenloser Psychotherapie wird in zu geringem Ausmaß gewährleistet
Zu lange Wartezeiten bei Kassenpsychiatern
Maßnahme(n):
Erhöhung der Anzahl an Kassenpsychiatern
Aufhebung der Begrenzung der Anzahl an Personen, die kostenlosen Zugang zu Psychotherapie erhalten
Welche Akteure müssen an der konkreten Umsetzung beteiligt sein? (Stadt,
Land, Bund, SGKK, Sozialpartner, NGO,
Forschung, Universität, Betroffene,
Medien …)
Krankenkassen
Was konkret kann die Stadt Salzburg
zur Umsetzung beitragen? (Finanzierung Projekt, Bewusstseinsbildung, Forderung an Land oder Bund, Schulung
MitarbeiterInnen, Änderung/Anpassung
Richtlinien ….)
Bewusstseinsbildung bei den Krankenkassen
Psychosoziale Zentren, in denen Psychotherapie angeboten wird
Verweis auf MR-Charta
Art. XVII – Recht auf Gesundheit
a.
Die Stadtverwaltung fördert den gleichberechtigten Zugang aller
Bürgerinnen und Bürger zum Gesundheitswesen und zur Vor­
sorge.
Maßnahme 4
AG/Themenfeld
AG 3 Wirtschaftliche und soziale Rechte/(Chronisch) psychisch
Kranke und deren Angehörige
Defizit(e):
keine Einrichtungen für psychisch kranke Menschen mit akuter
Suchtproblematik
Maßnahme(n):
Schaffung betreuter Wohneinrichtungen für psychisch kranke
Menschen mit akuter Suchtproblematik um allfällige somatische
Folgeerkrankungen zu vermeiden
Welche Akteure müssen an der konkreten Umsetzung beteiligt sein? (Stadt,
Land, Bund, SGKK, Sozialpartner, NGO,
Forschung, Universität, Betroffene,
Medien …)
Stadt, NGO, Krankenkasse, PVA
112
Bericht 2010
Integrationsbüro
Was konkret kann die Stadt Salzburg
zur Umsetzung beitragen? (Finanzierung Projekt, Bewusstseinsbildung, Forderung an Land oder Bund, Schulung
MitarbeiterInnen, Änderung/Anpassung
Richtlinien ….)
Finanzierung
Verweis auf MR-Charta
Art. XVII – Recht auf Gesundheit
a.
Die Stadtverwaltung fördert den gleichberechtigten Zugang aller
Bürgerinnen und Bürger zum Gesundheitswesen und zur Vorsorge.
Maßnahme 5
AG/Themenfeld
AG 3 Wirtschaftliche und soziale Rechte/(Chronisch) psychisch
Kranke und deren Angehörige
Defizit(e):
fehlende psychiatrische Kompetenz in SeniorInnenheimen trotz
erhöhter Anzahl an HeimbewohnerInnen mit psychiatrischer
Diagnose
Maßnahme(n):
Erhöhung der psychiatrischen und psychosozialen Kompetenz in
Magistrats-Heimen
neue Einrichtungen für SeniorenheimbewohnerInnen mit psychiatrischer Diagnose (z.B. betreute Wohn- und Hausgemeinschaften)
Good Practice
familienähnliche Wohngemeinschaft für SeniorInnen in Mattsee
Welche Akteure müssen an der konkreten Umsetzung beteiligt sein? (Stadt,
Land, Bund, SGKK, Sozialpartner, NGO,
Forschung, Universität, Betroffene,
Medien …)
Stadt, NGO
Was konkret kann die Stadt Salzburg
zur Umsetzung beitragen? (Finanzierung Projekt, Bewusstseinsbildung, Forderung an Land oder Bund, Schulung
MitarbeiterInnen, Änderung/Anpassung
Richtlinien ….)
Magistrats-Heime: Bewusstseinsbildung und Mitarbeiterschulung
neue Einrichtungen: Finanzierung
Verweis auf MR-Charta
Art. XVII – Recht auf Gesundheit
a.
Die Stadtverwaltung fördert den gleichberechtigten Zugang aller
Bürgerinnen und Bürger zum Gesundheitswesen und zur Vor­
sorge.
Maßnahme 6
AG/Themenfeld
AG 3 Wirtschaftliche und soziale Rechte/(Chronisch) psychisch
Kranke und deren Angehörige
Defizit(e):
Mangel an Angeboten für psychisch erkrankte Kinder und Jugendliche
Menschenrechtsstadt Salzburg
113
Maßnahme(n):
Streetwork
Tagesangebote und Notschlafeinrichtungen mit psychosozialer
Betreuung für Jugendliche
Anlaufstellen und soziokulturelle Angebote für Kinder und Jugendliche in den Stadtteilen
Good Practice
Notschlafstelle Exit7 sowie Tagesbetreuung 7days der Caritas
Welche Akteure müssen an der konkreten Umsetzung beteiligt sein? (Stadt,
Land, Bund, SGKK, Sozialpartner, NGO,
Forschung, Universität, Betroffene,
Medien …)
Stadt, NGOs, Medien
Was konkret kann die Stadt Salzburg
zur Umsetzung beitragen? (Finanzierung Projekt, Bewusstseinsbildung,
­Forderung an Land oder Bund, Schulung MitarbeiterInnen, Änderung/Anpassung Richtlinien …)
Finanzierung und Bewusstseinsbildung
Verweis auf MR-Charta
Art. XVII – Recht auf Gesundheit
a.
Die Stadtverwaltung fördert den gleichberechtigten Zugang aller
Bürgerinnen und Bürger zum Gesundheitswesen und zur Vor­
sorge.
b.
Die Stadtverwaltung ergreift alle notwendigen Initiativen zum
Schutz der öffentlichen Gesundheit, insbesondere durch Präventions- und ggf. aktive Interventionsmaßnahmen.
c.
Die unterzeichneten Städte tragen durch Maßnahmen auf wirtschaftlichem, kulturellem, sozialem und stadtplanerischem Gebiet allgemein zur Förderung der Gesundheit ihrer Bürgerinnen
und Bürger unter deren aktiver Mitarbeit bei.
Maßnahme 7
AG/Themenfeld
AG 3 Wirtschaftliche und soziale Rechte/(Chronisch) psychisch
Kranke und deren Angehörige
Defizit(e):
Nicht vorhandener aufsuchender psychiatrischer Krisendienst
Maßnahme(n):
Einrichtung eines aufsuchenden psychiatrischen Krisendienstes,
der vor Anforderung der Exekutive bei psychischen Krisen beigezogen werden kann und eine Amtshandlung nach dem Unterbringungsgesetz begleitet.
Konkret soll der Dienst folgende Punkte erfüllen:
n multiprofessionelles Team mit ausreichender Erfahrung bei
akuten psychischen Krisen
n flächendeckend 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr verfügbar, nach telefonischer Verständigung möglichst rasch vor Ort,
in kritischen Ausnahmesituationen abrufbar, auch vor Eintreten einer hochakuten Selbst- und Fremdgefährdung
n Wirkung des Krisenteams: deeskalierend für alle Anwesenden,
lösungsorientiert
114
Bericht 2010
Integrationsbüro
Good Practice
Psychosozialer Notdienst der ProMente Oberösterreich (pnd)
Welche Akteure müssen an der konkreten Umsetzung beteiligt sein? (Stadt,
Land, Bund, SGKK, Sozialpartner, NGO,
Forschung, Universität, Betroffene,
Medien …)
Stadt und Land Salzburg, SGKK, Ärztekammer, CDK, Angehörige
und Betroffene
Was konkret kann die Stadt Salzburg
zur Umsetzung beitragen? (Finanzierung Projekt, Bewusstseinsbildung, Forderung an Land oder Bund, Schulung
MitarbeiterInnen, Änderung/Anpassung
Richtlinien …)
Forderung an Land und Bund für die Finanzierung, eigene finanzielle Beteiligung
Verweis auf MR-Charta
Art. XVII – Recht auf Gesundheit
b.
Die Stadtverwaltung ergreift alle notwendigen Initiativen zum
Schutz der öffentlichen Gesundheit, insbesondere durch Präventions- und ggf. aktive Interventionsmaßnahmen.
Maßnahme 8
AG/Themenfeld
AG 3 Wirtschaftliche und soziale Rechte/(Chronisch) psychisch
Kranke und deren Angehörige
Defizit(e):
Stigmatisierung psychisch erkrankter Menschen
Maßnahme(n):
Anti-Stigma-Kampagne
Good Practice
Anti-Stigma-Kampagne in München
Welche Akteure müssen an der konkreten Umsetzung beteiligt sein? (Stadt,
Land, Bund, SGKK, Sozialpartner, NGO,
Forschung, Universität, Betroffene,
Medien …)
Stadt, Medien, psychosoziale Einrichtungen
Was konkret kann die Stadt Salzburg
zur Umsetzung beitragen? (Finanzierung Projekt, Bewusstseinsbildung, Forderung an Land oder Bund, Schulung
MitarbeiterInnen, Änderung/Anpassung
Richtlinien ….)
Finanzierung
Verweis auf MR-Charta
Art. XVII – Recht auf Gesundheit
b.
Die Stadtverwaltung ergreift alle notwendigen Initiativen zum
Schutz der öffentlichen Gesundheit, insbesondere durch Präventions- und ggf. aktive Interventionsmaßnahmen.
Maßnahme 9
AG/Themenfeld
Menschenrechtsstadt Salzburg
AG 3 Wirtschaftliche und soziale Rechte/(Chronisch) psychisch
Kranke und deren Angehörige
115
Defizit(e):
mangelnde Entlastungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige
psychisch erkrankter Menschen
Maßnahme(n):
Angebot einer stundenweisen Übernahme der Betreuungsaufgaben sowie Schaffung einer langfristigen Unterstützung durch
mobile Hilfsdienste
Good Practice
Familienunterstützende Dienste (famud) der Lebenshilfe Salzburg für Familien von Menschen mit Behinderung
Welche Akteure müssen an der konkreten Umsetzung beteiligt sein? (Stadt,
Land, Bund, SGKK, Sozialpartner, NGO,
Forschung, Universität, Betroffene,
Medien …)
Stadt, Soziale Dienste
Was konkret kann die Stadt Salzburg
zur Umsetzung beitragen? (Finanzierung Projekt, Bewusstseinsbildung, Forderung an Land oder Bund, Schulung
MitarbeiterInnen, Änderung/Anpassung
Richtlinien ….)
Finanzierung, Forderung an Land
Verweis auf MR-Charta
Art. XVII – Recht auf Gesundheit
b.
Die Stadtverwaltung ergreift alle notwendigen Initiativen zum
Schutz der öffentlichen Gesundheit, insbesondere durch Präventions- und ggf. aktive Interventionsmaßnahmen.
8.2.2. Erkrankungen, Invalidität, Arbeitsverlust und familiäre Systeme
Maßnahme 1
AG/Themenfeld
AG 3 Wirtschaftliche und soziale Rechte/Akute/chronische Erkrankungen + Invalidität + Arbeitsverlust + familiäres System
Defizit(e):
MigrantInnen und Menschen, die sich schlecht ausdrücken
können, erhalten oft schlechtere ärztliche Behandlung, es werden
auch nicht alle Krankheiten diagnostiziert die aber für Frühpension oder Invaliditätspension relevant wären (vor allem bei
psychischen Erkrankungen)
Generell mangelnde Information (zB über Pflegegeld, Ambulante
Dienste, etc.) im Bereich der niedergelassenen Ärzte
Maßnahme(n):
Beratung und Info muss zielgruppengerecht angeboten werden
(z.B. MigrantInnen: Abbau von Sprachbarrieren);
Die Begleitung durch eine neutrale Person zum Arzt hat sich
bewährt, ebenso hat sich eine Unterstützung bei vorzeitigem
Pensionsansuchen bewährt;
Implementierung von Case Management, unabhängig von Sozialversicherungsträger, usw.
116
Bericht 2010
Integrationsbüro
Welche Akteure müssen an der konkreten Umsetzung beteiligt sein? (Stadt,
Land, Bund, SGKK, Sozialpartner, NGO,
Forschung, Universität, Betroffene,
Medien …)
nP
ensionsversicherungen: Stärkere Beachtung v. psychischen
Erkrankungen in Bezug auf Pflegegeldgewährung
nB
und: Konzept des Case Managements der GKK soll ausgebaut
und sozialversicherungsunabhängig angeboten werden, v.a.
gezielt für MigrantInnen mit Sprachproblemen;
nÄ
rzte: Vermehrte Aufklärung und Informationslieferung über
Pflegegeld, Ambulante Dienste, Heilmittel etc.
nS
tadt
Was konkret kann die Stadt Salzburg
zur Umsetzung beitragen? (Finanzierung Projekt, Bewusstseinsbildung, Forderung an Land oder Bund, Schulung
MitarbeiterInnen, Änderung/Anpassung
Richtlinien ….)
nE
rstellen von Broschüren wie Seniorenratgeber) in mehreren
Sprachen
nF
inanzierung von Dolmetschdiensten – Aufgabenbereich von
Integrationsbeauftragten; auf diese Dienste sollen ÄrztInnen
aber auch PatientInnen zugreifen können
nP
räventive Besuche von Personen hohen Alters durch z.B.
Kontaktbesuchsdienst des Magistrats, Bewohnerservice etc.
um Informationen über relevante Belange zu geben.
Maßnahme 2
AG/Themenfeld
AG 3 Wirtschaftliche und soziale Rechte/Akute/chronische Erkrankungen + Invalidität + Arbeitsverlust + familiäres System
Erschwerte Inanspruchnahme Ambulanter Dienste für NichtÖsterreicherInnen
Defizit(e):
Hilfsbedürftige Personen, die mit ihrem/ihrer PartnerIn oder
sonstigen Angehörigen in einem Haushalt leben, haben keinen Anspruch auf eine Haushaltshilfe, wenn diesen prinzipiell
zuzumuten wäre, dass sie den Haushalt führen, ohne Berücksichtigung weiterer Umstände (z.B. wenn Gatte von MO – SA auf
Montage ist)
Maßnahme(n):
Großzügigere Gewährung durch Landesregierung, bei fehlender
Gewährung Übernahme der Kosten durch die Stadt Salzburg, um
Verschlechterung der Situation vermeiden zu können.
Welche Akteure müssen an der konkreten Umsetzung beteiligt sein? (Stadt,
Land, Bund, SGKK, Sozialpartner, NGO,
Forschung, Universität, Betroffene,
Medien …)
nL
and: Großzügigere Gewährung von Zuschüssen
nS
tadt
Was konkret kann die Stadt Salzburg
zur Umsetzung beitragen? (Finanzierung Projekt, Bewusstseinsbildung, Forderung an Land oder Bund, Schulung
MitarbeiterInnen, Änderung/Anpassung
Richtlinien ….)
Bei fehlender Gewährung durch das Land soll die Stadt die
Kosten übernehmen; meist könnte dadurch eine weitere Verschlechterung der Situation und mögliche höhere Folgekosten
vermieden werden.
Maßnahme 3
AG/Themenfeld
Menschenrechtsstadt Salzburg
AG 3 Wirtschaftliche und soziale Rechte/Akute/chronische Erkrankungen + Invalidität + Arbeitsverlust + familiäres System
117
Defizit(e):
Berufsschutz – viele kranke oder Menschen mit Arbeitsunfähigkeit haben keinen Berufsschutz, da sie entweder als Angelernte
arbeiten oder nicht genug Jahre in ihrem erlernten Beruf zusammenbringen. Es gibt aber oft nicht die Jobs, die aufgrund der
Krankheit laut Arbeitsmedizin zumutbar wären (z.B. Billeteur).
Betroffene haben Probleme wenn psychische Erkrankungen
(z.B. Depressionen) am AMS nicht erkannt und als Arbeitsunwilligkeit ausgelegt werden.
Maßnahme(n):
Berücksichtigung des aktuellen Arbeitsmarktes, echte Alternativen anbieten
Schulung der AMS-BeraterInnen hinsichtlich Krankheitsbilder u.
deren Konsequenzen (welche Einschränkungen gibt es, usw.).
Welche Akteure müssen an der konkreten Umsetzung beteiligt sein? (Stadt,
Land, Bund, SGKK, Sozialpartner, NGO,
Forschung, Universität, Betroffene,
Medien …)
n AMS
n Bund: Schulung der AMS-MitarbeiterInnen
n Medien
n Stadt
Was konkret kann die Stadt Salzburg
zur Umsetzung beitragen? (Finanzierung Projekt, Bewusstseinsbildung, Forderung an Land oder Bund, Schulung
MitarbeiterInnen, Änderung/Anpassung
Richtlinien ….)
n Öffentlichkeitsarbeit – Bewusstseinsbildung
n Entstigmatisierung von psychischen Erkrankungen
Maßnahme 4
AG/Themenfeld
AG 3 Wirtschaftliche und soziale Rechte/Akute/chronische Erkrankungen + Invalidität + Arbeitsverlust + familiäres System
Defizit(e):
Ausschluss aus den städtischen SeniorInnenheimen von NichtÖsterreicherInnen und Personen unter 60 Jahren
Maßnahme(n):
Inklusion; Schaffung von Heimplätzen für unter 60-jährige
­Personen (Z.b. oder Z.n. chron. Alkohol-Abusus, psychisch
­kranke Personen, …)
Welche Akteure müssen an der konkreten Umsetzung beteiligt sein? (Stadt,
Land, Bund, SGKK, Sozialpartner, NGO,
Forschung, Universität, Betroffene,
Medien …)
n Betroffene: Öffentlichkeitsarbeit; Aufzeigen des Problems in
der Gesellschaft
n Medien: s. Betroffene
n Stadt
Was konkret kann die Stadt Salzburg
zur Umsetzung beitragen? (Finanzierung Projekt, Bewusstseinsbildung, Forderung an Land oder Bund, Schulung
MitarbeiterInnen, Änderung/Anpassung
Richtlinien …)
118
n Öffnung der SeniorInnenheime für unter 60-jährige und
Nicht-Österreicher;
n Spezielle Angebote für psychisch Kranke und Suchtkranke
n Größeres Bettenkontingent – mehr Personal in den Heimen
Bericht 2010
Integrationsbüro
Maßnahme 5
AG/Themenfeld
AG 3 Wirtschaftliche und soziale Rechte/Akute/chronische Erkrankungen + Invalidität + Arbeitsverlust + familiäres System
Defizit(e):
Krankenbetten werden nur noch von der BVA mitfinanziert; SVA
gewährt eine Unterstützung, vorausgesetzt es wird kein Pflegegeld bezogen.
Maßnahme(n):
Hilfsmittel sollen in Anbetracht möglicher höherer Folgekosten
großzügiger bewilligt werden.
Welche Akteure müssen an der konkreten Umsetzung beteiligt sein? (Stadt,
Land, Bund, SGKK, Sozialpartner, NGO,
Forschung, Universität, Betroffene,
Medien …)
nB
und: Sozialversicherungen sollen Unterstützungen erhöhen,
bzw. eine Unterstützung bei Krankenbetten gewähren
Was konkret kann die Stadt Salzburg
zur Umsetzung beitragen? (Finanzierung Projekt, Bewusstseinsbildung, Forderung an Land oder Bund, Schulung
MitarbeiterInnen, Änderung/Anpassung
Richtlinien ….)
nW
enn keine Unterstützung über SV gewährt werden kann soll
Stadt einspringen; z.B. durch das Anbieten von Leihbetten zu
leistbaren Tagsätzen;
Maßnahme 6
AG/Themenfeld
AG 3 Wirtschaftliche und soziale Rechte/Akute/chronische Erkrankungen + Invalidität + Arbeitsverlust + familiäres System
Defizit(e):
Psychotherapie und Transportkosten werden nicht im nötigen
Ausmaß bezahlt, die Refundierungen und/oder Zuschüsse der
Krankenkassen sind zu niedrig
Tagsätze für Tageszentren oder Notruftelefonen teilweise zu
teuer
Maßnahme(n):
Großzügigere Refundierung/Zuschuss der Krankenkassen bei
Transportkosten und Psychotherapie
Es braucht eine soziale Staffelung bei den Tagsätzen für Tageszentren und der Anschaffung bzw. den laufenden Kosten bei
Notruftelefonen
Welche Akteure müssen an der konkreten Umsetzung beteiligt sein? (Stadt,
Land, Bund, SGKK, Sozialpartner, NGO,
Forschung, Universität, Betroffene,
Medien …)
nB
und
nS
ozialversicherungen: Anhebung der Einkommensgrenze für
Rezeptgebührenbefreiung
nS
tadt
Was konkret kann die Stadt Salzburg
zur Umsetzung beitragen? (Finanzierung Projekt, Bewusstseinsbildung, Forderung an Land oder Bund, Schulung
MitarbeiterInnen, Änderung/Anpassung
Richtlinien ….)
nS
oziale Staffelung bei Kosten für Tageszentren
nE
rmäßigung oder Befreiung bei Anschlüssen und laufenden
Kosten von Notruftelefonen für Mindestpensionisten
Menschenrechtsstadt Salzburg
119
Maßnahme 7
AG/Themenfeld
AG 3 Wirtschaftliche und soziale Rechte/Akute/chronische Erkrankungen + Invalidität + Arbeitsverlust + familiäres System
Defizit(e):
Einkommen und Gesundheit hängen stark zusammen. Ständige finanzielle Beengtheit verursacht Stress und in der Folge
Krankheit. Durch das – im europäischen Vergleich – zu geringe
Arbeitslosengeld kann dieser Kreislauf nur schwer unterbrochen
werden.
Maßnahme(n):
Höheres Arbeitslosengeld – Höhere Sozialhilfe.
Welche Akteure müssen an der konkreten Umsetzung beteiligt sein? (Stadt,
Land, Bund, SGKK, Sozialpartner, NGO,
Forschung, Universität, Betroffene,
Medien …)
Bund
Land
Stadt
Was konkret kann die Stadt Salzburg
zur Umsetzung beitragen? (Finanzierung Projekt, Bewusstseinsbildung, Forderung an Land oder Bund, Schulung
MitarbeiterInnen, Änderung/Anpassung
Richtlinien ….)
n Mehr Begünstigungen und Befreiungen z.B. bei öffentlichen
Verkehrsmitteln; Stromscheck (in Anlehnung an den Heizscheck, etc.)
Erhöhung der sozialen Leistungen
Maßnahme 8
AG/Themenfeld
AG 3 Wirtschaftliche und soziale Rechte/Akute/chronische Erkrankungen + Invalidität + Arbeitsverlust + familiäres System
Defizit(e):
Hilfen werden oft nur zu kurz gewährt: z.B. ambulante Betreuung psychisch Kranker durch MOHI nur für 1,5 Jahre; eine
dauer­hafte ambulante Betreuung für chronisch psychisch Kranke
existiert nicht.
Es gibt zu wenig Töpfe um in finanziellen Notsituationen (ob
selbst- oder fremdverschuldet) zu helfen und vor weiterer Akkumulation der Probleme zu schützen.
Maßnahme(n):
Es braucht mehr finanzielle Unterstützung seitens des Landes
und der Stadt, sowie großzügigere Zuschüsse und Refundierungen der Krankenkassen im Gesundheitsbereich, um präventiv
wirksam sein zu können und somit finanziell intensivere Folgen
abzuwehren, bzw. um bereits bestehende Erkrankungen adä­
quater behandeln und somit zu einer schnelleren und vor allem
langfristigen Erholung der Situation führen zu können.
Welche Akteure müssen an der konkreten Umsetzung beteiligt sein? (Stadt,
Land, Bund, SGKK, Sozialpartner, NGO,
Forschung, Universität, Betroffene,
Medien …)
Bund
Land
Stadt
SV
PV
120
Anbieten von Hilfen und Gewährung sozialer Leistungen auch
präventiv nicht nur reaktiv
Bericht 2010
Integrationsbüro
Was konkret kann die Stadt Salzburg
zur Umsetzung beitragen? (Finanzierung Projekt, Bewusstseinsbildung, Forderung an Land oder Bund, Schulung
MitarbeiterInnen, Änderung/Anpassung
Richtlinien …)
nS
chaffung neuer Unterstützungsmöglichkeiten: große Lücke
zwischen den Angeboten der Ambulanten Dienste und der
24-h-Pflege;
nV
ernetzung von Tageszentren und Ambulanten Diensten
8.2.3. Gesundheit und Wohnumfeld, Freizeitgestaltung für Jugendliche
Maßnahme 1
AG/Themenfeld
AG 3 Wirtschaftliche und soziale Rechte/Gesundheit und Wohnumfeld + kostenlose Freizeitgestaltung für Jugendliche
Defizit(e):
Wohnumfeld als krankmachendes Element
Maßnahme(n):
Maßnahmen müssen bei Planung, Architektur, Wohnungsvergabe und Partizipation der BewohnerInnen ansetzen. Es ist
ein Katalog zu erstellen, der zentrale Punkte enthält, wie ein
Wohnumfeld gesundheitsfördernd geplant werden kann. Dieser
Katalog dient als Grundlage für Bauträger bei allen Bauvorhaben
und wird zum einen auf Basis vorhandenen ExpertInnen-KnowHows, zum anderen auf Basis von Befragungen der SalzburgerInnen erstellt.
Welche Akteure müssen an der konkreten Umsetzung beteiligt sein? (Stadt,
Land, Bund, SGKK, Sozialpartner, NGO,
Forschung, Universität, Betroffene,
Medien …)
Stadt, Wohnbaugenossenschaften, ArchitektInnen-Kammer,
FH-Soziale Arbeit, Uni Salzburg (Psychologie), BWS, AK,
wohnbund:consult, SIR, Land Sbg., Gestaltungsbeirat
Was konkret kann die Stadt Salzburg
zur Umsetzung beitragen? (Finanzierung Projekt, Bewusstseinsbildung, Forderung an Land oder Bund, Schulung
MitarbeiterInnen, Änderung/Anpassung
Richtlinien …)
Verweis auf MR-Charta
Art. XVII – Recht auf Gesundheit
Beauftragung des Forschungsauftrages für Grundlagen des
Kataloges, Verhandlungsprozess für Erstellung des Kataloges
­ab­wickeln und Verbindlichkeit schaffen.
c.
Die unterzeichneten Städte tragen durch Maßnahmen auf
wirtschaftlichem, kulturellem, sozialem und stadtplanerischem
­Gebiet allgemein zur Förderung der Gesundheit ihrer Bürgerinnen und Bürger unter deren aktiver Mitarbeit bei.
Maßnahme 2
AG/Themenfeld
AG 3 Wirtschaftliche und soziale Rechte/Gesundheit und Wohnumfeld + kostenlose Freizeitgestaltung für Jugendliche
Defizit(e):
Bewegungsarmut bei Kindern und Jugendlichen, Aggression,
Übergewicht
Menschenrechtsstadt Salzburg
121
Maßnahme(n):
außerschulische Bewegungsangebote für Kinder und Jugend­
liche, Wohnortnah, flexibel, kostenlos, gemeinschaftsfördernd nicht der Schule alleine überlassen!
Welche Akteure müssen an der konkreten Umsetzung beteiligt sein? (Stadt,
Land, Bund, SGKK, Sozialpartner, NGO,
Forschung, Universität, Betroffene,
Medien …)
Stadt, Sportvereine, Jugendzentren,
Was konkret kann die Stadt Salzburg
zur Umsetzung beitragen? (Finanzierung Projekt, Bewusstseinsbildung, Forderung an Land oder Bund, Schulung
MitarbeiterInnen, Änderung/Anpassung
Richtlinien …)
Infrastruktur bereitstellen, (mit) Finanzierung ausgebildeter
TrainerInnen.
Verweis auf MR-Charta
Art. XVII – Recht auf Gesundheit
a.
Die Stadtverwaltung fördert den gleichberechtigten Zugang aller
Bürgerinnen und Bürger zum Gesundheitswesen und zur Vor­
sorge.
Maßnahme 3
AG/Themenfeld
AG 3 Wirtschaftliche und soziale Rechte/Gesundheit und Wohnumfeld + kostenlose Freizeitgestaltung für Jugendliche
Defizit(e):
Vorhandene Angebote werden unzureichend genutzt
Maßnahme(n):
Angebote müssen von und mit den Menschen entwickelt werden
(Bedürfnis gerecht), Zielgruppen adäquate Ausgestaltung ist notwendig (kreative Aktionen vor Ort statt weitere Broschüren z. B. )
Welche Akteure müssen an der konkreten Umsetzung beteiligt sein? (Stadt,
Land, Bund, SGKK, Sozialpartner, NGO,
Forschung, Universität, Betroffene,
Medien …)
Stadt, SGKK, Anbieter von gesundheitsfördernder Maßnahmen
wie z. B. Sportvereine, AVOS, Erwachsenenbildungseinrichtungen, Gesundheitsberufe, ISIS
Was konkret kann die Stadt Salzburg
zur Umsetzung beitragen? (Finanzierung Projekt, Bewusstseinsbildung,
­Forderung an Land oder Bund, Schulung MitarbeiterInnen, Änderung/Anpassung Richtlinien …)
Entwicklung einer Zielgruppen adäquaten Info-Schiene,
­Bereitstellung der Infrastruktur möglichst kostenlos, idealer­
weise Finanzierung der Angebote für alle, realistischerweise
Kostenzuschuss für einkommensbenachteiligte Gruppen.
Verweis auf MR-Charta
Art. XVII – Recht auf Gesundheit
a.
Die Stadtverwaltung fördert den gleichberechtigten Zugang aller
Bürgerinnen und Bürger zum Gesundheitswesen und zur Vor­
sorge.
Maßnahme 4
AG/Themenfeld
122
AG 3 Wirtschaftliche und soziale Rechte/Gesundheit und Wohnumfeld + kostenlose Freizeitgestaltung für Jugendliche
Bericht 2010
Integrationsbüro
Defizit(e):
Keine ortsnahen Angebote der Prävention und Gesundheitsförderung
Maßnahme(n):
Schaffung von ausreichender Infrastruktur vor Ort. Notwendig:
Bewegungsräume, Treffpunkte, koordinierende Anlaufstelle. Die
Angebote müssen kostenlos bzw. kostengünstigst, wohnortnah
und langfristig zur Verfügung stehen.
Welche Akteure müssen an der konkreten Umsetzung beteiligt sein? (Stadt,
Land, Bund, SGKK, Sozialpartner, NGO,
Forschung, Universität, Betroffene,
Medien …)
Stadt, Wohnbaugenossenschaften, Schulen, Kindergärten, Sportvereine, Stadtteilvereine, BWS, Pfarren
Was konkret kann die Stadt Salzburg
zur Umsetzung beitragen? (Finanzierung Projekt, Bewusstseinsbildung, Forderung an Land oder Bund, Schulung
MitarbeiterInnen, Änderung/Anpassung
Richtlinien …)
Nutzung öffentlicher Räume ermöglichen, Verhandlungen mit
anderen Akteuren führen. Anlaufstelle gewährleisten, Heraus­
gabe von Richtlinien, die bei Neubauten die notwendige Infrastruktur vorschreiben.
Maßnahme 5
AG/Themenfeld
AG 3 Wirtschaftliche und soziale Rechte/Gesundheit und Wohnumfeld + kostenlose Freizeitgestaltung für Jugendliche
Defizit(e):
Keine Einbindung der Zielgruppen (insb. sozial- und einkommensbenachteiligte Zielgruppen) in die Konzeption gesundheitsfördernder Maßnahmen.
Maßnahme(n):
Gesundheitsförderungsprojekte im „Grätzl“ (Quartier). Voraussetzung (WHO): Bedürfnis orientiert, aktive Einbindung
der Bevölkerung, Aufbauen auf Vernetzung, Bereitstellung von
Ressourcen für Maßnahmen, professionelle Begleitung, Entscheidungen vor Ort = Partizipation, Empowerment, Umfeldgestaltung
Welche Akteure müssen an der konkreten Umsetzung beteiligt sein? (Stadt,
Land, Bund, SGKK, Sozialpartner, NGO,
Forschung, Universität, Betroffene,
Medien …)
Stadt, BWS, AVOS (Experte im Gesundheitsförderung), SGKK
und die Menschen im Grätzl.
Was konkret kann die Stadt Salzburg
zur Umsetzung beitragen? (Finanzierung Projekt, Bewusstseinsbildung, Forderung an Land oder Bund, Schulung
MitarbeiterInnen, Änderung/Anpassung
Richtlinien …)
Bereitstellung finanzieller Mittel, Öffnung der Infrastruktur,
Zulassung partizipativer Prozesse.
Verweis auf MR-Charta
Art. XVII – Recht auf Gesundheit
c.
Die unterzeichneten Städte tragen durch Maßnahmen auf wirtschaftlichem, kulturellem, sozialem und stadtplanerischem Gebiet allgemein zur Förderung der Gesundheit ihrer Bürgerinnen
und Bürger unter deren aktiver Mitarbeit bei.
Anregung: Es gibt viele Angebote in der Stadt Salzburg, die nicht-kommerziell sind. Eine Angebotsübersicht
sollte erstellt werden!
Menschenrechtsstadt Salzburg
123
Zentraler Ansatz für Projekt speziell bei sozial benachteiligten Gruppen:
Lösungs- statt problemorientierter Ansätze in der Prävention. Menschen mit vielen Problemen zu kommunizieren,
dass sie auch noch Gesundheitsprobleme haben (bzw. ihr Verhalten gesundheitsschädlich ist) führen nicht zum
Erfolg.
8.2.4. Zugang zum Gesundheitssystem und Selbstbehalte
Maßnahme 1
AG/Themenfeld
AG 3 Wirtschaftliche und soziale Rechte/Zugang zum Gesundheitssystem
Defizit(e):
Medizinische Versorgung von Randgruppen/Obdachlosen
Maßnahme(n):
Kurzzeitpflegemöglichkeit (stationär/24 Stunden) bei akuten
Erkrankungen
Welche Akteure müssen an der konkreten Umsetzung beteiligt sein? (Stadt,
Land, Bund, SGKK, Sozialpartner, NGO,
Forschung, Universität, Betroffene,
Medien …)
Stadt, Land, Bund, SGKK, NGO, städtische Senioren- und Seniorenpflegeheime
Was konkret kann die Stadt Salzburg
zur Umsetzung beitragen? (Finanzierung Projekt, Bewusstseinsbildung, Forderung an Land oder Bund, Schulung
MitarbeiterInnen, Änderung/Anpassung
Richtlinien …)
Anschubfinanzierung gemeinsam mit SGKK und Evaluierung
durch die Universität (z.B.: Institut für Psychologie, o.ä.) aus­
verhandeln!
Verweis auf MR-Charta
Art. XVII – Recht auf Gesundheit
a.
Die Stadtverwaltung fördert den gleichberechtigten Zugang aller
Bürgerinnen und Bürger zum Gesundheitswesen und zur Vor­
sorge.
Maßnahme 1a
AG/Themenfeld
AG 3 Wirtschaftliche und soziale Rechte/Zugang zum Gesundheitssystem
Defizit(e):
Medizinische Versorgung von Randgruppen/Obdachlosen
Maßnahme(n):
Regelmäßige wöchentliche hausärztliche Ordination im Sinne ­einer Ambulanz (Raum oder Fahrzeug (Bus), Ausstattung)
exklusive Akutversorgung (= stationäre Versorgung, funktioniert
bereits gut) und inklusive zahnärztlicher Leistungen
Welche Akteure müssen an der konkreten Umsetzung beteiligt sein? (Stadt,
Land, Bund, SGKK, Sozialpartner, NGO,
Forschung, Universität, Betroffene,
Medien …)
Stadt, Land, SGKK, NGO, Forschung, Ärzte
124
Bericht 2010
Integrationsbüro
Was konkret kann die Stadt Salzburg
zur Umsetzung beitragen? (Finanzier­
ung Projekt, Bewusstseinsbildung, Forderung an Land oder Bund, Schulung
MitarbeiterInnen, Änderung/Anpassung
Richtlinien ….
Verweis auf MR-Charta
Art. XVII – Recht auf Gesundheit
Zur Verfügung-Stellen von 5 Pflegebetten in einem Seniorenbzw. Seniorenpflegeheim oder in der Heeressanitätsanstalt in
Glasenbach (ausverhandeln!)
a.
Die Stadtverwaltung fördert den gleichberechtigten Zugang
aller Bürgerinnen und Bürger zum Gesundheitswesen und zur
Vorsorge.
Maßnahme 2
AG/Themenfeld
AG 3 Wirtschaftliche und soziale Rechte/Zugang zum Gesundheitssystem
Defizit(e):
Fehlen von Kriseninterventionsteams
Maßnahme(n):
Aufbau eines mobilen psychologisch-psychiatrischen Kriseninterventionsteams (mit Qualifikationen in dipl. Sozialarbeit,
Psychologie, Psychiatrie, Medizin, …)
Welche Akteure müssen an der konkreten Umsetzung beteiligt sein? (Stadt,
Land, Bund, SGKK, Sozialpartner, NGO,
Forschung, Universität, Betroffene,
Medien …)
Stadt, Land, SGKK, NGO, Sozialmedizinischer Dienst, CDK, ProMente, Neustart, Sachwalterschaft und Patientenanwaltschaft,
Polizei, Rotes Kreuz, Ärztekammer
Was konkret kann die Stadt Salzburg
zur Umsetzung beitragen? (Finanzierung Projekt, Bewusstseinsbildung, Forderung an Land oder Bund, Schulung
MitarbeiterInnen, Änderung/­Anpassung
Richtlinien …)
Einsatz für die Auftragsvergabe an den Sozialmedizinischen
Dienst zum federführenden Aufbau des Projektes
Verweis auf MR-Charta
Art. XVII – Recht auf Gesundheit
b.
Die Stadtverwaltung ergreift alle notwendigen Initiativen zum
Schutz der öffentlichen Gesundheit, insbesondere durch Präventions und ggf. aktive Interventionsmaßnahmen.
Maßnahme 3
AG/Themenfeld
AG 3 Wirtschaftliche und soziale Rechte/Zugang zum Gesundheitssystem
Defizit(e):
Weiterführende Maßnahmen nach schulärztlichen
­Unter­suchungen
Maßnahme(n):
Etablierung eines Recall-Systems zur Sicherstellung medizinischer Maßnahmen nach und aufgrund der regelmäßigen schulärztlichen Untersuchungen
Menschenrechtsstadt Salzburg
125
Welche Akteure müssen an der konkreten Umsetzung beteiligt sein? (Stadt,
Land, Bund, SGKK, Sozialpartner, NGO,
Forschung, Universität, Betroffene,
Medien …)
Stadt, Land, Bund, Betroffene, Schulamt, Gesundheitsamt,
­Eltern, Elternvereine, Ärztekammer (Schulärztereferat)
Was konkret kann die Stadt Salzburg
zur Umsetzung beitragen? (Finanzierung Projekt, Bewusstseinsbildung, Forderung an Land oder Bund, Schulung
MitarbeiterInnen, Änderung/Anpassung
Richtlinien …)
Weiterführung bzw. -besetzung der Position eines Landesschularztes/einer Landesschulärztin und zur Verfügung-Stellen der
notwendigen Ressourcen zum Aufbau des Recall-Systems.
Verweis auf MR-Charta
Art. XVII – Recht auf Gesundheit
b.
Die Stadtverwaltung ergreift alle notwendigen Initiativen zum
Schutz der öffentlichen Gesundheit, insbesondere durch Präventions- und ggf. aktive Interventionsmaßnahmen.
8.2.5. Psychosoziale Versorgung von Personen mit Migrationshintergrund
und kultursensible Pflege
Maßnahme 1: Die Stadtverwaltung fördert den gleichberechtigten Zugang aller Bürgerinnen und Bürger zum
­Gesundheitswesen und zur Vorsorge.
GKK-Vertrag für Fachärzte mit Migrationshintergrund, insbesondere für Psychiatrie
Weiterbildungsmaßnahmen für Personal im Gesundheitsbereich und psychosozialem Bereich zur transkulturellen
Behandlung und Pflege
Finanzierung von Dolmetschleistungen
Psychotherapie für AsylwerberInnen: Weiterfinanzierung des Projektes ONEROS
Behindertenhilfe: freier Zugang für MigrantInnen unabhängig von der Staatsbürgerschaft
Städtische SeniorInnenheime: freier Zugang für MigrantInnen unabhängig von der Staatsbürgerschaft
Maßnahme 2: Die Stadtverwaltung ergreift alle notwendigen Initiativen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit,
insbesondere durch Präventions- und ggf. aktive Interventionsmaßnahmen.
Niederschwellige Information und Beratung für MigrantInnen in Sprachen der Herkunftsländer, zielgruppenspezifisch
für Frauen, Kinder/Jugendliche, Senioren
8.2.6. Umgang mit von Ausgrenzung betroffenen Gruppen
Maßnahme 1
AG/Themenfeld
AG 3 Wirtschaftliche und soziale Rechte/Armut und schwere
Krankheit, Sterben, Tod und Trauer
Defizit(e):
Armutsgefährdung durch lebensbedrohende Erkrankung:
­Während im Krankenhaus für den Patienten jeglicher Bedarf
gezahlt wird, muss sich der Patient die Betreuung zu Hause, Heilbehelfe, teilweise Medikament oder gar Arztkosten selber zahlen.
126
Bericht 2010
Integrationsbüro
Maßnahme(n):
nS
tärkere öffentliche Unterstützung und Subventionierung der
Angebote der Hospiz- und Palliativversorgung.
nK
ostenübernahme bei sozial schwächer gestellten Personen
durch das Sozialamt (Stationäreres Hospiz)
nL
angfristiges Ziel: Finanzierung von muralen und extramuralen Diensten aus einer Hand, bzw. nach einer Finanzierungsstruktur, damit Kosten nicht von einem zum nächsten Kostenträger abgewälzt werden.
Good Practice
Kostenfreier Zugang im Tageshospiz und kostenlose Inanspruchnahme der mobilen Hospizversorgung; Initiierung von Einzelfallhilfen durch Aktivieren von Sponsoren.
Kostenlose Weitergabe von original verpackten Medikamenten,
die nach dem Tod bei abgegeben werden.
Welche Akteure müssen an der konkreten Umsetzung beteiligt sein? (Stadt,
Land, Bund, SGKK, Sozialpartner, NGO,
Forschung, Universität, Betroffene,
Medien …)
Bund (Bundesverfassungsgesetz), Land und SV-Träger - plus
Stadt und weitere Akteure.
Was konkret kann die Stadt Salzburg
zur Umsetzung beitragen? (Finanzierung Projekt, Bewusstseinsbildung, ­Forderung an Land oder Bund,
­Schulung MitarbeiterInnen, Änderung/
Anpassung Richtlinien …)
Ideelle und finanzielle Unterstützung beim Bau eines neuen
Tageshospizes, Unterstützung bei der Schaffung der nötigen
extramuralen Strukturen (Hospizteams, etc.)
Verweis auf MR-Charta
Art. XVII – Recht auf Gesundheit
a.
Die Stadtverwaltung fördert den gleichberechtigten Zugang
aller Bürgerinnen und Bürger zum Gesundheitswesen und zur
­Vor­sorge.
b.
Die Stadtverwaltung ergreift alle notwendigen Initiativen zum
Schutz der öffentlichen Gesundheit, insbesondere durch Präventions- und ggf. aktive Interventionsmaßnahmen.
Maßnahme 2
AG/Themenfeld
AG 3 Wirtschaftliche und soziale Rechte/Armut und schwere
Krankheit, Sterben, Tod und Trauer
Defizit(e):
Sozial benachteiligte Schichten haben teilweise einen erschwerten Zugang zu Angeboten der Hospiz- und Palliativversorgung
aufgrund mangelnder Information, aufwändigerem Prozedere bei der stationären Aufnahme im Hospiz (incl. Abklärung
der ­finanziellen Lage und eventuellem Sozialhilfeantrag),
­Schamgefühl angesichts des Todes noch zusätzliche öffentliche
Gelder zu benötigen,…
Maßnahme(n):
nS
tärkere Bewusstseinsbildung - über Beratungsstellen und
Angebotsstrukturen im Gesundheitsbereich
nÖ
ffentliche Bewusstseinsbildung durch Verankerung der
­Thematik in allen relevanten Bereichen.
Menschenrechtsstadt Salzburg
127
Good Practice
Bewusstseinsbildung durch die Eigeninitiative von in diesem
Bereich tätigen Organisationen (Hospiz-Bewegung, Caritas,
Hilfswerk, Österreichisches Rotes Kreuz, Diakonie,…): Zeitschriften, Medienberichte, Informationsfolder. Gesundheitsnetzwerk
Tennengau – Vermittlungsarbeit von sozialen Diensten und
Gesundheitsdiensten.
Welche Akteure müssen an der konkreten Umsetzung beteiligt sein? (Stadt,
Land, Bund, SGKK, Sozialpartner, NGO,
Forschung, Universität, Betroffene,
Medien …)
Stadt und unterschiedliche Akteure im Sozial- und Gesundheitswesen.
Was konkret kann die Stadt Salzburg
zur Umsetzung beitragen? (Finanzierung Projekt, Bewusstseinsbildung, Forderung an Land oder Bund, Schulung
MitarbeiterInnen, Änderung/Anpassung
Richtlinien ...)
Schulung von MitarbeiterInnen von Beratungseinrichtungen
zu dieser Thematik; Unterstützung bei der Durchführung von
Veranstaltungen, welche zur öffentlichen Bewusstseinsbildung in
diesem Bereich beitragen.
Verweis auf MR-Charta
Art. XVII – Recht auf Gesundheit
a.
Die Stadtverwaltung fördert den gleichberechtigten Zugang
aller Bürgerinnen und Bürger zum Gesundheitswesen und zur
­Vor­sorge.
Maßnahme 3
AG/Themenfeld
AG 3 Wirtschaftliche und soziale Rechte/Armut und schwere
Krankheit, Sterben, Tod und Trauer
Defizit(e):
Menschen mit schwerer Krankheit sind mit ihren Familien
armutsgefährdet, vor allem wenn sie als Alleinverdiener die
Existenz der Familie sichern, vielfach erfahren sie angesichts der
lebensbedrohlichen Situation nicht oder nicht ausreichend von
finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten.
Maßnahme(n):
n Leichter und beschleunigter Zugang zu Individualunter­
stützung.
n finanzielle Unterstützung bei Inanspruchnahme von Familienhospizkarenz.
Good Practice
Beschleunigtes Verfahren durch Pflegegeldzuerkennung bei
infauster Diagnose, wenn durch Hospiz oder Palliativeinrichtung
betreut
Welche Akteure müssen an der konkreten Umsetzung beteiligt sein? (Stadt,
Land, Bund, SGKK, Sozialpartner, NGO,
Forschung, Universität, Betroffene,
Medien …)
Stadt, sowie unterschiedliche Akteure im Sozial- und
­Gesundheitswesen.
Was konkret kann die Stadt Salzburg
zur Umsetzung beitragen? (Finanzierung Projekt, Bewusstseinsbildung, Forderung an Land oder Bund, Schulung
MitarbeiterInnen, Änderung/Anpassung
Richtlinien …)
Anpassung Richtlinie für beschleunigten Zugang zu Sozialhilfe
für betroffene Familien
128
Bericht 2010
Integrationsbüro
Verweis auf MR-Charta
Art. XVII – Recht auf Gesundheit
a.
Die Stadtverwaltung fördert den gleichberechtigten Zugang
aller Bürgerinnen und Bürger zum Gesundheitswesen und zur
­Vorsorge.
Maßnahme 4
AG/Themenfeld
AG 3 Wirtschaftliche und soziale Rechte/Armut und schwere
Krankheit, Sterben, Tod und Trauer
Defizit(e):
Armut im Alter ist ein wachsendes Problem. Für viele ältere
Menschen ist ein Senioren- oder Pflegeheim ihr letztes ­Zuhause.
Hospiz und Palliative Care im Pflegeheim kommt aufgrund
der steigenden Zahl an alten Menschen, die in Pflegeheimen
­versterben mehr und mehr in den Blickpunkt.
Maßnahme(n):
nB
ei der Entwicklung und Umsetzung bedarf es eines Zueinanders von Prozess und Fort- und Weiterbildung im Pflegeheim.
Ein Prozess, vorzugsweise extern begleitet, kann nachhaltig die
Umsetzung und Entwicklung von Hospiz und Palliative Care
auf allen Organisationsebenen forcieren,
­n p
arallel ist entsprechende Fort- und Weiterbildungen für alle
MitarbeiterInnen im Pflegeheim erforderlich.
nN
eben der heiminternen Entwicklung und Umsetzung bedarf
es der Kooperation mit den externen Partnern, den Hausärzten, Krankenanstalten, spezialisierten Einrichtungen der
Hospiz- und Palliativversorgung.
Good Practice
Pilotprojekt in Vorarlberg
Projekt im SH Bad Hofgastein, im Haus des Roten Kreuzes etc.
Richtlinien des Dachverbandes Hospiz Österreich (DVHÖST)
aufgrund gewonnener Erfahrungen unter Einbindung der
­überregionalen Akteure.
Welche Akteure müssen an der konkreten Umsetzung beteiligt sein? (Stadt,
Land, Bund, SGKK, Sozialpartner, NGO,
Forschung, Universität, Betroffene,
Medien …)
Heime der Stadt Salzburg, Privatheime, Hausärzte, Mobile
Palliativ- und Hospizteams,…
Was konkret kann die Stadt Salzburg
zur Umsetzung beitragen? (Finanzierung Projekt, Bewusstseinsbildung,
­Forderung an Land oder Bund, Schulung MitarbeiterInnen, Änderung/Anpassung Richtlinien …)
Förderung bzw. Initiierung von Projekten „Hospiz und Palliative
Care in Pflegeheimen“ nach den Richtlinien des Dachverbandes
in den eigenen Pflegeheimen bzw. den privaten Pflegeheimen
im Stadtbereich - Förderung der Zertifizierung NQZ, Nationales
Qualitätszertifikat mit vertiefter Prüfung von Palliative Care.
Verweis auf MR-Charta
Art. XVII – Recht auf Gesundheit
a.
Die Stadtverwaltung fördert den gleichberechtigten Zugang
aller Bürgerinnen und Bürger zum Gesundheitswesen und zur
­Vor­sorge.
b.
Die Stadtverwaltung ergreift alle notwendigen Initiativen
zum Schutz der öffentlichen Gesundheit, insbesondere durch
­Präventions- und ggf. aktive Interventionsmaßnahmen.
Menschenrechtsstadt Salzburg
129
Good Practice: Wohnungslosigkeit - Wohnungslose
n Aktiver Kontakt zum Gesundheitssystem
n Aufbauen langjähriger, nachhaltiger Beziehungen, um Schwellenängste bei KlientInnen zu reduzieren.
n Intensive inhaltliche Auseinandersetzung der BetreuerInnen mit Gesundheitsthemen. Spezifische Qualifikationen
von MitarbeiterInnen.
n Selbstbewusstsein im Umgang mit dem Gesundheitssystem.
n In Einzelfällen/Einzelarbeit unterstützen wir unsere KlientenInnen, um das Gesundheitssystem bestmöglich
­nutzen zu können.
n Motivationsarbeit, das Gesundheitssystem in Anspruch zu nehmen.
n Nost: allg. Konsiliararzt - 1x/Woche für KlientInnen vor Ort in eigenem Zimmer
n Gratis Infoveranstaltungen von GIZ zu allg. Gesundheitsthemen wie zB Cholesterin, sehr gut besucht. Kann auch
anonym f. Einzelgespräche genutzt werden. (ApothekerIn und Arzt anwesend), von unserem Klientel jedoch nicht
besucht - fehlende Auseinandersetzung mit Gesundheit.
n Beschäftigungsprojekt Lebensarbeit: Psychiatrische Krankenschwester ca. 1x/Woche anwesend: für neue
­TeilnehmerInnen 1x verpflichtend. Wird gut angenommen (während der Arbeitszeit)
n Einweisungen: früher mit mobilem Einsatzkommando kein Problem; hochkompetente Vorgehensweise.
n Zum Teil hervorragende Hausärzte, die mit AlkoholklientInnen gut umgehen können.
n Konsiliararzt mit interner Fachausbildung und Erfahrungen mit psychiatrischen PatientInnen wäre sicher sehr
von Vorteil für Langzeitbereich.
n Niedrigschwellige Ambulanz – ohne Krankenschein, E-Card
n Krankenkassenunabhängige Vorsorgemöglichkeiten, Impfungen
8.3. Kinder und Jugendliche in außerschulischer Bildung und soziokultureller
Stadtteilarbeit
8.3.1. Information und finanzielle Ressourcen der Einrichtungen
8.3.1.1. Information
Maßnahme 1
Bezeichnung der Maßnahme
Weitere Verbesserung des Jugendportals der Stadt
Salzburg zur Bewerbung von Bildungsangeboten
AG/Themenfeld
AG4 Menschenrechte und Bildung/Information
Kurze Beschreibung der Maßnahme
Das Jugendportal der Website der Stadt Salzburg wurde in der
AG als grundsätzlich sehr positiv bewertet. Im Wissen, dass
Informations“defizite“ immer bestehen werden und erfolgreiche
Informationsarbeit vor allem auf Kontinuität aufbaut, wurde
dennoch weiterer Verbesserungsbedarf festgestellt.
Es wurde der Wunsch geäußert, an der Optimierung des Jugendportals mitzuwirken, um die bestehenden Angebote effektiver
darstellen und vernetzen zu können.
Ziele, Ergebnisse
Zugang zu Informationen über Bildungsangebote zu verbessern
und neue Zielgruppen anzusprechen
Zielgruppe(n): Wem nützt die
­Maßnahme
Alle Jugendlichen in der Stadt Salzburg
130
Bericht 2010
Integrationsbüro
Begründung für Maßnahme (= Problem)
Das Internet ist neben anderen Kommunikationsmedien eine
wesentliche Informationsquelle für Jugendliche. Um noch
mehr Jugendliche anzusprechen und die in der Stadt Salzburg
­bestehenden Angebote noch besser und koordinierter bewerben
zu können, wird eine weitere Überarbeitung gewünscht.
Einordnung/Kategorisierung:
a) Prävention
Bewusstseinsbildung
Prägung von Einstellungen/Haltungen/Verhalten
b) Interventionen
Schaffung und Förderung von Angeboten
Durchführung von Projekten
Schaffung und Anwendung von Anreizen/Sanktionen
c) Strukturelle Maßnahmen
Politische Beschlüsse/Rechtsakte
Information/Informationsfluss
Institutionalisierung (Einrichtungen, Strukturen, etc)
Welche Ressourcen müssen mobilisiert,
geschaffen werden?
Überarbeitung Website
Koordination
Wer (aus der Zielgruppe der Maßnahme) sollte in die Entscheidungsverfahren für diese Maßnahme wie
eingebunden sein (AkteurInnen)?
Alle anbietenden Organisationen in der Stadt Salzburg
Wer (aus der Zielgruppe der Maßnahme) sollte in die Umsetzung der
­Maßnahme wie eingebunden sein (AkteurInnen)?
Alle anbietenden Organisationen in der Stadt Salzburg
Welche Kommunikationsformen sollen
angewendet werden (Verhandlungen,
Schulungen, Beschlüsse, etc)?
Arbeitsgruppe
Wer sind die TrägerInnen dieser
Maßnahme?
Jugendkoordinator der Stadt Salzburg
Info-Z
Zeitrahmen
(kurz-/mittel-/langfristig/permanent)
Erarbeitung kurzfristig, Wirkung langfristig
Indikatoren und Messgrößen für die
Erreichung der Ziele/Ergebnisse
zusätzliche Zugriffe auf Website
Maßnahme 2
Bezeichnung der Maßnahme
interkulturelle Salons
AG/Themenfeld
AG 2 Kulturelle Rechte/Information
Maßnahme hinsichtlich Problem(e)
Informationsdefizit
Ziele, Ergebnisse
Vernetzung, Austausch
Zielgruppe(n): Wem nützt die
Maßnahme
Einrichtungen der Jugendarbeit, Eltern, Jugendliche
Menschenrechtsstadt Salzburg
131
Kurze Beschreibung der Maßnahme
Treffen zu bestimmten Themen, die Kinder und Jugendliche
betreffen (in der Art der bereits bestehenden Frauensalons),
­Austausch v. Know-how, Einladung an alle Interessierten
Einordnung/Kategorisierung:
a) Prävention
n Bewusstseinsbildung
n Prägung von Einstellungen/Haltungen/Verhalten
b) Interventionen
n Schaffung und Förderung von Angeboten
n Durchführung von Projekten
n Schaffung und Anwendung von Anreizen/Sanktionen
c) Strukturelle Maßnahmen
n Information/Informationsfluss
Welche Ressourcen müssen mobilisiert,
geschaffen werden?
Raum (ev. seitens Stadt), PR (stadtunterstützt), Organisation
(Stadt oder Einrichtung)
Wer (aus der Zielgruppe der Maßnahme) sollte in die Entscheidungsverfahren für diese Maßnahme wie
eingebunden sein (AkteurInnen)?
Jugendkoordinator, Einrichtungen, Jugendliche (Themenbedarf
erheben), wenn nötig Anrainer
Wer (aus der Zielgruppe der Maßnahme) sollte in die Umsetzung der
­Maßnahme wie eingebunden sein (AkteurInnen)?
Jugendkoordinator, Einrichtungen
Welche Kommunikationsformen sollen
angewendet werden (Verhandlungen,
Schulungen, Beschlüsse, etc)?
nach Bedarf (Diskussion, Workshop, Vortrag…)
Wer sind die TrägerInnen dieser
Maßnahme?
Einrichtungen
Zeitrahmen
(kurz-/mittel-/langfristig/permanent)
kurzfristig
Maßnahme 3
Bezeichnung der Maßnahme
kommunikative Maßnahmen in Ballungszentren/Siedlungen: z.B. Nachbarschaftskaffees, Stadtteilgärten
AG/Themenfeld
AG 2 Kulturelle Rechte/Information bzw. Vernetzung
Maßnahme hinsichtlich Problem(e)
zunehmende Anonymisierung, mangelnde Bereitschaft zu interkulturellem/intersozialem und Generationen übergreifendem
Austausch
Ziele, Ergebnisse
intersozialer/interkultureller und Generationen übergreifender
Austausch, Verwurzelung im Wohngebiet/Stadtteil/Stadt; durch
gemeinsames Interesse (z.B. Gartenarbeit, Wandern etc.), Gemeinschaft schaffen, bei gleichzeitiger Förderung der Akzeptanz
von sozialen und kulturellen Unterschieden
Zielgruppe(n): Wem nützt die
Maßnahme
Stadteil- und SiedlungsbewohnerInnen
Kurze Beschreibung der Maßnahme
Raum für Gärten in Stadtteilen, Stadtteilkaffees etc. zur Verfügung stellen
132
Bericht 2010
Integrationsbüro
Einordnung/Kategorisierung:
a) Prävention
nB
ewusstseinsbildung
nP
rägung von Einstellungen/Haltungen/Verhalten
b) Interventionen
nS
chaffung und Förderung von Angeboten
nD
urchführung von Projekten
nS
chaffung und Anwendung von Anreizen
c) Strukturelle Maßnahmen
n Information/Informationsfluss
n I nstitutionalisierung
Welche Ressourcen müssen mobilisiert,
geschaffen werden?
zusätzliche Bewohnerservicestellen/Stadtteilbüros, personelle
Aufstockung in vh. Stellen; Grünflächen zur Verfügung stellen
Welche rechtliche Voraussetzungen
müssen geschaffen werden, damit diese
Maßnahme greifen kann (Förderrichtlinien, …)?
politische Beschlüsse
Wer (aus der Zielgruppe der Maßnahme) sollte in die Entscheidungsverfahren für diese Maßnahme wie
eingebunden sein (AkteurInnen)?
Politik, Verwaltung, bestehende Servicestellen und
­Einrichtungen, Siedlungs/-stadteilbewohner
Wer (aus der Zielgruppe der Maßnahme) sollte in die Umsetzung der Maßnahme wie eingebunden sein (AkteurInnen)?
s.o.
Welche Kommunikationsformen sollen
angewendet werden (Verhandlungen,
Schulungen, Beschlüsse, etc)?
Bewohnertreffen, Informationsveranstaltungen, Beschlüsse
Wer sind die TrägerInnen dieser
Maßnahme?
Stadt
Zeitrahmen
(kurz-/mittel-/langfristig/permanent)
mittelfristig
Maßnahme 4
Bezeichnung der Maßnahme
Kommunikationskanäle erschließen
AG/Themenfeld
AG 2 Kulturelle Rechte/Information
Maßnahme hinsichtlich Problem(e)
bestehende Informationskanäle teilweise nicht der Zielgruppe
angepasst, ev. Erhebung durch die Stadt
Ziele, Ergebnisse
Informationen erreichen die Zielgruppe unmittelbar
Zielgruppe(n): Wem nützt die
Maßnahme
Kinder, Jugendliche, Eltern
Menschenrechtsstadt Salzburg
133
Kurze Beschreibung der Maßnahme
Unterschiedliche Kommunikationskanäle nutzen, die der
Zielgruppe gerecht werden: z.B. SMS, E-Mail, persönliches
Gespräch, schriftliche Mitteilung, Elternabend, Anrainer-Versammlung, „Stille-Post-Prinzip: Bitte weitersagen“, Eltern-KindFrühstück etc. Jede Form der Informationsübermittlung muss
für den Empfänger freiwillig und jederzeit einstellbar sein (z.B.
SMS oder E-Mail).
Einordnung/Kategorisierung:
b) Interventionen
n Schaffung und Förderung von Angeboten
n Schaffung und Anwendung von Anreizen
c) Strukturelle Maßnahmen
n Politische Beschlüsse/Rechtsakte
n Information/Informationsfluss
n Institutionalisierung (Einrichtungen, Strukturen, etc)
Welche Ressourcen müssen mobilisiert,
geschaffen werden?
Personal/Betreuung, technische Ressourcen
Welche rechtliche Voraussetzungen
müssen geschaffen werden, damit diese
Maßnahme greifen kann (Förderrichtlinien, …)?
Wer (aus der Zielgruppe der Maßnahme) sollte in die Entscheidungsverfahren für diese Maßnahme wie
eingebunden sein (AkteurInnen)?
Zielgruppenbefragung
Wer (aus der Zielgruppe der Maßnahme) sollte in die Umsetzung der Maßnahme wie eingebunden sein (AkteurInnen)?
Einrichtungen, Jugendbeauftragter der Stadt
Welche Kommunikationsformen sollen
angewendet werden (Verhandlungen,
Schulungen, Beschlüsse, etc)?
s.o.
Wer sind die TrägerInnen dieser
­Maßnahme?
Einrichtungen, Jugendbeauftragter
Zeitrahmen
(kurz-/mittel-/langfristig/permanent)
kurz- bis mittelfristig
8.3.1.2. Finanzen und Ressourcen für Einrichtungen
Maßnahme 1
Bezeichnung der Maßnahme
mittelfristige Förderverträge
AG/Themenfeld
AG 2 Kulturelle Rechte/Finanzen und Ressourcen für Einrichtungen
Maßnahme hinsichtlich Problem(e)
mangelnde Planungssicherheit
134
Bericht 2010
Integrationsbüro
Ziele, Ergebnisse
Planungssicherheit für die Einrichtungen, existenzielle
­Absicherung
Zielgruppe(n): Wem nützt die
­Maßnahme
Einrichtungen
Kurze Beschreibung der Maßnahme
Aushandlung von Fördervereinbarungen, Zielvereinbarungen
Einordnung/Kategorisierung:
c) Strukturelle Maßnahmen
nP
olitische Beschlüsse/Rechtsakte
n Information/Informationsfluss
n I nstitutionalisierung (Einrichtungen, Strukturen, etc)
Welche Ressourcen müssen mobilisiert,
geschaffen werden?
budgetäre Vorsorge
Welche rechtliche Voraussetzungen
müssen geschaffen werden, damit diese
Maßnahme greifen kann (Förderrichtlinien, …)?
Verhandlungen, Beschlüsse
Wer (aus der Zielgruppe der Maßnahme) sollte in die Entscheidungsverfahren für diese Maßnahme wie
eingebunden sein (AkteurInnen)?
Politik
Wer (aus der Zielgruppe der Maßnahme) sollte in die Umsetzung der Maßnahme wie eingebunden sein (AkteurInnen)?
Politik, Einrichtungen
Welche Kommunikationsformen sollen
angewendet werden (Verhandlungen,
Schulungen, Beschlüsse, etc)?
Verhandlungen, Beschlüsse
Wer sind die TrägerInnen dieser Maßnahme?
Vertragspartner
Zeitrahmen
(kurz-/mittel-/langfristig/permanent)
stufenweise (siehe Umsetzung mittelfristige Fördervereinbarungen für Kultureinrichtungen)
Maßnahme 1a
Bezeichnung der Maßnahme
Sicherstellung von Finanzen und Ressourcen für Einrichtungen mit Bildungsangeboten für Jugendliche im
Sinne der Charta
AG/Themenfeld
AG 4 Menschenrechte und Bildung/Finanzen und Ressourcen
Kurze Beschreibung der Maßnahme
Zwischen Stadt Salzburg und Bildungseinrichtungen sollen mittelfristige Vereinbarungen zur Finanzierung von Bildungsmaßnahmen im Sinne der Charta getroffen werden.
Ziele, Ergebnisse
Mittelfristige Fördervereinbarungen
Zielgruppe(n): Wem nützt die
Maßnahme
Menschenrechtsstadt Salzburg
Vereine und Organisationen in der Stadt Salzburg, welche bereits
Bildungsmaßnahmen im Sinne der Charta umsetzen
135
Begründung für Maßnahme (= Problem)
Nachhaltige Bildungsarbeit erfordert in erster Linie Kontinuität.
Wenngleich es keinen Rechtsanspruch auf Förderungen gibt, ist
es insbesondere in der Arbeit mit gefährdeten Zielgruppen wichtig, mittelfristig planen zu können. Diese Sicherheit ermöglicht
die Verbesserung bewährter Angebote sowie die kontinuierliche
Betreuung von in prekären Verhältnissen lebenden Zielgruppen.
Einordnung/Kategorisierung:
c) Strukturelle Maßnahmen
n Politische Beschlüsse/Rechtsakte
n Information/Informationsfluss
n Institutionalisierung (Einrichtungen, Strukturen, etc)
Welche Ressourcen müssen mobilisiert,
geschaffen werden?
finanzielle
Welche rechtliche Voraussetzungen
müssen geschaffen werden, damit diese
Maßnahme greifen kann (Förderrichtlinien, …)?
Fördervereinbarungen/GR-Beschluss
Wer (aus der Zielgruppe der Maßnahme) sollte in die Entscheidungsverfahren für diese Maßnahme wie
eingebunden sein (AkteurInnen)?
Alle Organisationen, die im Bildungssektor Förderungen von der
Stadt Salzburg erhalten
Wer (aus der Zielgruppe der Maßnahme) sollte in die Umsetzung der Maßnahme wie eingebunden sein (AkteurInnen)?
Alle Organisationen, die im Bildungssektor Förderungen von der
Stadt Salzburg erhalten
Welche Kommunikationsformen sollen
angewendet werden (Verhandlungen,
Schulungen, Beschlüsse, etc)?
Verhandlungen, Vereinbarungen
Wer sind die TrägerInnen dieser
Maßnahme?
Ressort/Gemeinderat
Zeitrahmen
(kurz-/mittel-/langfristig/permanent)
mittelfristig
Indikatoren und Messgrößen für die
Erreichung der Ziele/Ergebnisse:
Welche Annahmen/Risiken bestehen für
die Erreichung der Ziele?
Vereinbarungen/Evaluierung
Finanzierung nicht ausreichend möglich
Maßnahme 2
Bezeichnung der Maßnahme
flexibler Fördertopf für kulturelle Kinder- und Jugendprojekte
AG/Themenfeld
AG 2 Kulturelle Rechte/Finanzen und Ressourcen
Maßnahme hinsichtlich Problem(e)
zuwenig flexible finanzielle Mittel für außerschulische Kinder
und Jugendprojekte im Kulturbereich
Ziele, Ergebnisse
Ermöglichung flexibler kultureller Aktivitäten 136
Bericht 2010
Integrationsbüro
Zielgruppe(n): Wem nützt die
Maßnahme
Kinder und Jugendliche
Kurze Beschreibung der Maßnahme
Start- und Umsetzungshilfe für kulturelle Kinder- und Jugendaktivitäten
Einordnung/Kategorisierung:
b) Interventionen
nS
chaffung und Förderung von Angeboten
nD
urchführung von Projekten
nS
chaffung und Anwendung von Anreizen/Sanktionen
c) Strukturelle Maßnahmen
nP
olitische Beschlüsse/Rechtsakte
n Information/Informationsfluss
n I nstitutionalisierung (Einrichtungen, Strukturen, etc)
Welche Ressourcen müssen mobilisiert,
geschaffen werden?
budgetäre Vorsorge
Welche rechtliche Voraussetzungen
müssen geschaffen werden, damit diese
Maßnahme greifen kann (Förderrichtlinien, …)?
politische Beschlüsse
Wer (aus der Zielgruppe der Maßnahme) sollte in die Entscheidungsverfahren für diese Maßnahme wie
eingebunden sein (AkteurInnen)?
Politik
Wer (aus der Zielgruppe der Maßnahme) sollte in die Umsetzung der Maßnahme wie eingebunden sein (AkteurInnen)?
Verwaltung
Welche Kommunikationsformen sollen
angewendet werden (Verhandlungen,
Schulungen, Beschlüsse, etc)?
Verhandlungen, Beschlüsse, Öffentlichkeitsarbeit
Wer sind die TrägerInnen dieser
Maßnahme?
Stadt
Zeitrahmen
(kurz-/mittel-/langfristig/permanent)
mittelfristig
8.3.2. Kinder und Jugendliche in der soziokulturellen Stadtteilarbeit
8.3.2.1. Einbindung der Politik
Maßnahmen 1 und 2
Bezeichnung der Maßnahme
Menschenrechtsstadt Salzburg
direkter Kontakt von Politikern mit Betroffenen (z.B.:
Stadtteilspaziergänge von Jugendlichen mit Politikern
zum Austausch; mobile Sitzungen (Ausschüsse oder
Gemeinderat werden von Jugendeinrichtungen vor Ort
eingeladen)
137
AG/Themenfeld
AG 2 Kulturelle Rechte/Einbindung der Politik
Maßnahme hinsichtlich Problem(e)
mangelnde Basisarbeit bzw. zuwenig direkter Kontakt
Ziele, Ergebnisse
Abbau von Vorurteilen, direkter Kontakt
Zielgruppe(n): Wem nützt die
­Maßnahme
Politik, Einrichtungen, Kinder und Jugendliche
Kurze Beschreibung der Maßnahme
s.o.
Einordnung/Kategorisierung:
a) Prävention
n Bewusstseinsbildung
n Prägung von Einstellungen/Haltungen/Verhalten
c) Strukturelle Maßnahmen
n Information/Informationsfluss
Welche Ressourcen müssen mobilisiert,
geschaffen werden?
Zeit dafür einplanen
Wer (aus der Zielgruppe der Maßnahme) sollte in die Entscheidungsverfahren für diese Maßnahme wie
eingebunden sein (AkteurInnen)?
Politik, Einrichtungen
Wer (aus der Zielgruppe der
­Maßnahme) sollte in die Umsetzung
der Maßnahme wie eingebunden sein
­(AkteurInnen)?
s.o.
Welche Kommunikationsformen sollen
angewendet werden (Verhandlungen,
Schulungen, Beschlüsse, etc)?
Gespräche, Einladungen
Wer sind die TrägerInnen dieser
­Maßnahme?
Stadtpolitik, Einrichtungen
Zeitrahmen
(kurz-/mittel-/langfristig/permanent)
kurzfristig
8.3.2.2. Elternarbeit
Maßnahme 1
Bezeichnung der Maßnahme
Elternfrühstück od. Ähnliches in Kindergärten
AG/Themenfeld
AG 2 Kulturelle Rechte/Elternarbeit
Maßnahme hinsichtlich Problem(e)
zuwenig unmittelbarer Kontakt zu den Eltern und daher Versanden von Informationen, zuwenig Einbindung ausländischer
Eltern
Ziele, Ergebnisse
persönliche Einbindung der Eltern betreffend Entscheidungen, Maßnahmen der Einrichtung; privater Austausch und
­(interkulturelle) Annäherung
138
Bericht 2010
Integrationsbüro
Zielgruppe(n): Wem nützt die
Maßnahme
Eltern, Kinder, Kindergartenpersonal
Kurze Beschreibung der Maßnahme
integrativer, informeller Austausch (Good Practice: Kindergarten
Scherzhausen); verbindlich für alle Kindergärten einführen
Einordnung/Kategorisierung:
a) Prävention
nB
ewusstseinsbildung
nP
rägung von Einstellungen/Haltungen/Verhalten
b) Interventionen
nS
chaffung und Förderung von Angeboten
nD
urchführung von Projekten
nS
chaffung und Anwendung von Anreizen
c) Strukturelle Maßnahmen
n Information/Informationsfluss
n I nstitutionalisierung
Welche Ressourcen müssen mobilisiert,
geschaffen werden?
Personal
Welche rechtliche Voraus­setzungen
müssen geschaffen werden, ­damit
diese Maßnahme greifen kann
­(Förderrichtlinien, …)?
Eventuell politische Beschlüsse
Wer (aus der Zielgruppe der Maßnahme) sollte in die Entscheidungsverfahren für diese Maßnahme wie
eingebunden sein (AkteurInnen)?
Politik, Jugendamt/Kindergartenreferat, Kindergartenpersonal
Wer (aus der Zielgruppe der Maßnahme) sollte in die Umsetzung der
Maßnahme wie eingebunden sein
­(AkteurInnen)?
Jugendamt/Kindergartenreferat, Kindergartenpersonal
Welche Kommunikationsformen sollen
angewendet werden (Verhandlungen,
Schulungen, Beschlüsse, etc)?
Schulungen durch Personal, das bereits in dieser Richtung
­arbeitet; Stadt soll eine Arbeitsgruppe einrichten, die erhebt, was
man zur Durchführung braucht
Wer sind die TrägerInnen dieser
­Maßnahme?
Stadt/Kindergärten
Zeitrahmen
(kurz-/mittel-/langfristig/permanent)
kurzfristig (Einrichtung der AG), mittelfristig (Umsetzung der
Ergebnisse der AG)
Maßnahme 2
Bezeichnung der Maßnahme
Ausbau Rucksackprojekt
AG/Themenfeld
AG 2 Kulturelle Rechte/Elternarbeit
Maßnahme hinsichtlich Problem(e)
Flächendeckende Umsetzung
Ziele, Ergebnisse
Kinder, die zu sprachlichen Minderheiten gehören, sollen in der
Anwendung ihre Muttersprache gestärkt und gefestigt werden.
Mit dem Ziel (Deutsch) leichter zu erlernen.
Menschenrechtsstadt Salzburg
139
Zielgruppe(n): Wem nützt die
Maßnahme­
Kindergartenkinder mit nicht-deutscher Muttersprache
und deren Eltern insb. den Rucksackmüttern (Stärkung des
­Selbstwertgefühls)
Kurze Beschreibung der Maßnahme
Die Eltern werden durch Elternbegleiterinnen mit Migrationshintergrund (d.s. die Rucksackmütter) in Aktivitäten ­eingeführt,
die der allgemeinen und sprachlichen Entwicklung ihrer ­Kinder
dienen. Einmal wöchentlich werden bestimmte Themen in
der Kindergarteneinrichtung besprochen und diese zu ­Hause
­umgesetzt. Mithilfe des Programms sind die Eltern in der Lage
die Sprachentwicklung ihrer Kinder zu verbessern bzw. zu
­fördern. Die Themen, die die Eltern zu Hause mit ihren Kindern
besprechen, werden auch im Kindergarten behandelt, so dass die
­Kinder einen Bezug zu beiden Sprachen herstellen können.
Einordnung/Kategorisierung:
a) Prävention
n Bewusstseinsbildung
n Prägung von Einstellungen/Haltungen/Verhalten
b) Interventionen
n Schaffung und Förderung von Angeboten
n Durchführung von Projekten
c) Strukturelle Maßnahmen
n Information/Informationsfluss
n Institutionalisierung
Welche Ressourcen müssen mobilisiert,
geschaffen werden?
Projektleiter, Räumlichkeiten, Arbeitsmaterialen, Pädagogen und
motivierten Eltern, Entschädigung für die Elternbegleiterinnen.
Welche rechtliche Voraussetzungen müssen geschaffen werden, damit diese Maßnahme greifen kann
­(Förderrichtlinien, …)?
Wer (aus der Zielgruppe der Maßnahme) sollte in die Entscheidungsverfahren für diese Maßnahme wie eingebunden sein (Akteurinnen)?
MitarbeiterIn des Integrationbüros der Stadt Salzburg,
­ProjektleiterIn, Eltern und PädagogInnen.
Wer (aus der Zielgruppe der Maßnahme) sollte in die Umsetzung der
­Maßnahme wie eingebunden sein (AkteurInnen)?
Alle Beteiligten inklusive Kinder
Welche Kommunikationsformen sollen
angewendet werden (Verhandlungen,
Schulungen, Beschlüsse, etc)?
Schulungen für die Elternbegleiterinnen
Wer sind die TrägerInnen dieser Maßnahme?
Stadt Salzburg
Zeitrahmen (kurz-/mittel-/langfristig/
permanent)
Ca. 8 Monate
140
Bericht 2010
Integrationsbüro
8.3.3. Kinder und Jugendliche in außerschulischer Bildung
8.3.3.1. Angebote für Jugendliche mit Behinderungen
Maßnahme
Bezeichnung der Maßnahme
Verbesserte Integration behinderter Jugendlicher in
außerschu­lische Bildungsangebote durch
a) finanzielle Unterstützung bei baulichen Adaptierungen
b) Anreiz durch zusätzliche Förderung (Anschubfinanzierung) neuer bzw. erweiterter Angebote
AG/Themenfeld
AG 4 Menschenrechte und Bildung/Jugendliche mit
­Behinderungen
Kurze Beschreibung der Maßnahme
a) Bauliche Maßnahmen
b) Adaptierung bestehender Angebote, um behinderten
­Jugendlichen die gleichwertige Teilnahme an außerschulischen
Bildungsangeboten zu ermöglichen (so weit möglich)
c) Schaffung spezieller Bildungsangebote, die behinderte
­Jugendliche integrieren
Ziele, Ergebnisse
Integration bzw. gleichwertige Teilnahme an außerschulischen
Bildungsangeboten für behinderte Jugendliche
Zielgruppe(n): Wem nützt die Maßnahme
behinderten Jugendlichen
Begründung für Maßnahme (= Problem)
Jugendliche mit Behinderungen haben – je nach Handicap
– sehr unterschiedliche Bedürfnisse. Körperlich behinderte
­Jugendliche können oftmals wegen baulicher Barrieren nicht an
Bildungsangeboten teilnehmen, weil Assistenzleistung fehlt oder
weil die Angebote keine Rücksicht auf ihre Behinderung nehmen.
Vergleichbares gilt für geistig behinderte Jugendliche.
Einordnung/Kategorisierung:
b) Interventionen
nS
chaffung und Förderung von Angeboten
Welche Ressourcen müssen mobilisiert,
geschaffen werden?
Nötig sind finanzielle Ressourcen und die inhaltliche
­Unterstützung durch Experten
Welche rechtliche Voraussetzungen
müssen geschaffen werden, damit diese
Maßnahme greifen kann (Förderricht­
linien, …)?
Budget-Beschluss durch den Gemeinderat als Grundlage;
Wer (aus der Zielgruppe der Maßnahme) sollte in die Entscheidungsverfahren für diese Maßnahme wie
eingebunden sein (AkteurInnen)?
VertreterInnen der Behinderten-Verbände
Beratungsservice Barrierefrei (bauliche Maßnahmen);
MA 3/00 (Förderung lt. GGO von baul. Maßnahmen)
MA 2/00 (Förderung lt. GGO von Bildungsangeboten)
Wer (aus der Zielgruppe der Maßnahme) sollte in die Umsetzung der Maßnahme wie eingebunden sein (AkteurInnen)?
Anbieter von Jugendbildung
Menschenrechtsstadt Salzburg
141
Welche Kommunikationsformen sollen
angewendet werden (Verhandlungen,
Schulungen, Beschlüsse, etc)?
Ausschreibung der Fördermöglichkeiten
Wer sind die TrägerInnen dieser Maßnahme?
MA 3/00 (Förderung lt. GGO von baul. Maßnahmen)
MA 2/00 (Förderung lt. GGO von Bildungsangeboten)Anbieter
von Jugendbildung
Zeitrahmen
(kurz-/mittel-/langfristig/permanent)
kurzfristig
Indikatoren und Messgrößen für die
Erreichung der Ziele/Ergebnisse:
Zahlenmäßiger und qualitativer Nachweis von baulichen Maßnahmen
Nachweis der TeilnehmerInnen-Zahlen
Welche Annahmen/Risiken bestehen für
die Erreichung der Ziele?
Die Diversität von Behinderungen stellt ein Problem dar, da
wahrscheinlich nicht alle Formen von Behinderungen bedacht
werden können, bzw. bauliche Maßnahmen nicht vorgenommen werden können oder die Angebote der außerschulischen
Jugendbildung trotz Bemühungen nicht für alle Jugendlichen
­zugänglich sein können.
8.3.3.2. Bildungsangebote für Jugendliche AsylwerberInnen
Maßnahme
Bezeichnung der Maßnahme
Schaffung und Sicherung von Bildungsangeboten für
jugendliche AsylwerberInnen
AG/Themenfeld
AG 4 Menschenrechte und Bildung/Jugendliche
­AsylwerberInnen
Kurze Beschreibung der Maßnahme
Die bereits bestehenden Kursangebote für jugendliche
­AsylwerberInnen zum formalen Schulabschluss sind eine wesentliche Integrationsmaßnahmen für diese besonders verletzliche
Zielgruppe. Die bestehenden Angebote sollen seitens der Stadt
Salzburg finanziell langfristig abgesichert sein, um eine kontinuierliche Arbeit zu ermöglichen.
Ziele, Ergebnisse
Langfristige Sicherung von Bildungsangeboten und formalen
Bildungsabschlüssen für jugendliche AsylwerberInnen
Zielgruppe(n): Wem nützt die
Maßnahme
Jugendliche AsylwerberInnen
Begründung für Maßnahme (= Problem)
Da sich jugendliche AsylwerberInnen in einer besonders
­prekären Situation befinden, ist die Schaffung von biografischen
und sozialen Perspektiven durch Bildung ein wesentlicher Aspekt
hinsichtlich Integration und Sicherheit für diese Zielgruppe
142
Bericht 2010
Integrationsbüro
Einordnung/Kategorisierung:
b) Interventionen
Schaffung und Förderung von Angeboten
Durchführung von Projekten
Schaffung und Anwendung von Anreizen/Sanktionen
c) Strukturelle Maßnahmen
Politische Beschlüsse/Rechtsakte
Information/Informationsfluss
Institutionalisierung (Einrichtungen, Strukturen, etc)
Welche Ressourcen müssen mobilisiert,
geschaffen werden?
Finanzielle Ressourcen
Welche rechtliche Voraussetzungen
müssen geschaffen werden, damit diese
Maßnahme greifen kann (Förderrichtlinien, …)?
Budget-Beschluss des Gemeinderats
Wer (aus der Zielgruppe der Maßnahme) sollte in die Entscheidungsverfahren für diese Maßnahme wie
eingebunden sein (AkteurInnen)?
Bisher bereits in diesem Bereich tätige Organisationen: SOSClearinghouse, JUZ IGLU, Verein Einstieg
Wer (aus der Zielgruppe der Maßnahme) sollte in die Umsetzung der Maßnahme wie eingebunden sein (AkteurInnen)?
Bisher bereits in diesem Bereich tätige Organisationen: SOSClearinghouse, JUZ IGLU, Verein Einstieg
Welche Kommunikationsformen sollen
angewendet werden (Verhandlungen,
Schulungen, Beschlüsse, etc)?
Verhandlungen, Schulungen
Wer sind die TrägerInnen dieser
Maßnahme?
Bisher bereits in diesem Bereich tätige Organisationen: SOSClearinghouse, JUZ IGLU, Verein Einstieg
Zeitrahmen
(kurz-/mittel-/langfristig/permanent)
Langfristig
Indikatoren und Messgrößen für die
Erreichung der Ziele/Ergebnisse:
Vereinbarung bezüglich einer langfristig abgesicherten
Finanzierung der Schulungsmaßnahmen zwischen Stadt Salzburg
und den Trägern
Evaluierung
Welche Annahmen/Risiken bestehen für
die Erreichung der Ziele?
Keine bzw. nicht ausreichende Finanzierung
8.3.3.3. Sprachkompetenz
Maßnahme
Bezeichnung der Maßnahme
Sprachbarrieren abbauen
AG/Themenfeld
AG 4 Menschenrechte und Bildung/Sprachkompetenz
Menschenrechtsstadt Salzburg
143
Kurze Beschreibung der Maßnahme
Projekte, die den Erwerb der deutschen Sprache fördern, sind
von der Stadt in besonderem Maß zu fördern. Ebenso ist die
Bewusstseinsbildung bei den in Salzburg lebenden Personen mit
Migrationshintergrund voranzutreiben, dass die Beherrschung
der deutschen Sprache eine Schlüsselqualifikation darstellt.
Ziele, Ergebnisse
Zusätzliche Angebote zum Erlernen der deutschen Sprache
­werden geschaffen
Zielgruppe(n): Wem nützt die
Maßnahme
Alle Jugendliche, die nicht ausreichend Deutsch gelernt haben,
um an Bildungsangeboten teilzunehmen
Begründung für Maßnahme (= Problem)
Manche MigrantInnen haben – trotz Schulbesuchs in Österreich
– keine gute Kenntnis der deutschen Sprache erworben, manche sind erst nach ihrer Schulpflicht in Österreich angekommen
und haben daher (noch) nicht Deutsch gelernt. MigrantInnen,
die sich fast ausschließlich in ihrem (groß)familiären Umfeld
bewegen, benötigen die deutsche Sprache in ihrem Alltag nicht
und verlernen sie daher wieder. Durch mangelnde Kenntnisse der deutschen Sprache wird die Teilhabe an außerschulischen Bildungsangeboten zusätzlich erschwert. Erstens ist die
­Informationserschließung und die Schaffung eines Überblicks
über die Fülle des vorhandenen Angebots extrem schwierig und
die ­tatsächliche Teilnahme an Bildungsangeboten oft unmöglich,
wenn die Schlüsselqualifikation „Deutsch sprechen“ fehlt.
Einordnung/Kategorisierung:
a) Prävention
n Bewusstseinsbildung
n Prägung von Einstellungen/Haltungen/Verhalten
b) Interventionen
n Schaffung und Förderung von Angeboten
n Durchführung von Projekten
n Schaffung und Anwendung von Anreizen/Sanktionen
c) Strukturelle Maßnahmen
n Politische Beschlüsse/Rechtsakte
n Information/Informationsfluss
n Institutionalisierung (Einrichtungen, Strukturen, etc)
Welche Ressourcen müssen mobilisiert,
geschaffen werden?
Finanzielle
Projekte, die Spracherwerb kombinieren mit anderen
­Bildungsinhalten sind zu entwickeln
Welche rechtliche Voraussetzungen müssen geschaffen werden, damit diese Maßnahme greifen kann
­(Förderrichtlinien, …)?
Budget-Beschluss
Wer (aus der Zielgruppe der Maßnahme) sollte in die Entscheidungsverfahren für diese Maßnahme wie
eingebunden sein (AkteurInnen)?
Integrationsbeauftragte
Wer (aus der Zielgruppe der Maßnahme) sollte in die Umsetzung der Maßnahme wie eingebunden sein (AkteurInnen)?
Alle Organisationen, die entsprechende Angebote legen und Förderungen von der Stadt Salzburg erhalten
144
Bericht 2010
Integrationsbüro
Welche Kommunikationsformen sollen
angewendet werden (Verhandlungen,
Schulungen, Beschlüsse, etc)?
Förderansuchen
Wer sind die TrägerInnen dieser
Maßnahme?
Ressort/Gemeinderat
Integrationsbeauftragte oder MA 2/00
Zeitrahmen
(kurz-/mittel-/langfristig/permanent)
mittelfristig
Indikatoren und Messgrößen für die
Erreichung der Ziele/Ergebnisse:
Welche Annahmen/Risiken bestehen für
die Erreichung der Ziele?
Zusätzliche Angebote werden geschaffen
Finanzierung nicht ausreichend möglich
8.3.3.4. Bildungsangebote für Jugendliche in den Stadtteilen
Maßnahme
Bezeichnung der Maßnahme
Schaffung von niederschwelligen Bildungsangeboten
für ­Jugendliche in den Stadtteilen
AG/Themenfeld
AG 4 Menschenrechte und Bildung/Jugendliche in den Stadt­
teilen
Ziele, Ergebnisse
Einrichtung von niederschwelligen Angeboten in den Stadtteilen
für jeweils spezifische besonders verletzliche Zielgruppen.
Erreichung von Jugendlichen, welche mit bisherigen Bildungsangeboten nicht erreicht werden konnten.
Zielgruppe(n): Wem nützt die Maßnahme
Jugendliche aus bildungsfernen Milieus, welche durch bisher
bestehende (zu hochschwellige) Bildungsangebote nicht erreicht
werden können
Begründung für Maßnahme (= Problem)
Stadtteilarbeit hat u.a. den besonderen Aspekt, dass sie­­­
­­­einen genauen Überblick über Jugendgruppen bzw. besonders
­verletzliche Gruppen erhält. Vor dem Hintergrund dieser Informationen und Erfahrungen können spezifische, niederschwellige
Angebote entwickelt werden, mit denen sonst schwer erreichbare
­Jugendliche angesprochen werden können.
Einordnung/Kategorisierung:
b) Interventionen
nS
chaffung und Förderung von Angeboten
nD
urchführung von Projekten
nS
chaffung und Anwendung von Anreizen/Sanktionen
c) Strukturelle Maßnahmen
nP
olitische Beschlüsse/Rechtsakte
n Information/Informationsfluss
n I nstitutionalisierung (Einrichtungen, Strukturen, etc)
Welche Ressourcen müssen mobilisiert,
geschaffen werden?
Arbeitsgruppen in den Stadtteilen
Finanzierung zusätzlicher Projekte
Menschenrechtsstadt Salzburg
145
Welche rechtliche Voraussetzungen
müssen geschaffen werden, damit diese
Maßnahme greifen kann (Förderrichtlinien, …)?
Budget-Beschluss
Wer (aus der Zielgruppe der Maßnahme) sollte in die Entscheidungsverfahren für diese Maßnahme wie
eingebunden sein (AkteurInnen)?
Bestehende Organisationen mit Bildungsangeboten für Jugendliche im weiteren Sinne in den Stadtteilen
Wer (aus der Zielgruppe der Maßnahme) sollte in die Umsetzung der Maßnahme wie eingebunden sein (AkteurInnen)?
Bestehende Organisationen mit Bildungsangeboten für Jugendliche im weiteren Sinne in den Stadtteilen
Welche Kommunikationsformen sollen
angewendet werden (Verhandlungen,
Schulungen, Beschlüsse, etc)?
Arbeitsgruppen
Wer sind die TrägerInnen dieser Maßnahme?
Bestehende Organisationen mit Bildungsangeboten für Jugendliche im weiteren Sinne in den Stadtteilen
Zeitrahmen
(kurz-/mittel-/langfristig/permanent)
Arbeitsgruppen kurzfristig
Einrichtung und Etablierung neuer Angebote mittel- und langfristig
Indikatoren und Messgrößen für die
Erreichung der Ziele/Ergebnisse:
Entwicklung und Etablierung neuer, spezifischer Angebote,
welche auf spezifische Zielgruppen in den Stadtteilen abgestimmt
sind
Welche Annahmen/Risiken bestehen für
die Erreichung der Ziele?
Finanzierung nicht ausreichend möglich
8.3.3.5. D
atenlage zu Angebot und Bedarf an außerschulischen
Bildungsangeboten in der Stadt Salzburg
Maßnahme
Bezeichnung der Maßnahme
Erhebung des aktuellen Angebots sowie des Bedarfs an
außerschulischen Bildungsangeboten für besonders
verletzliche Zielgruppen in der Stadt Salzburg
AG/Themenfeld
AG 4 Menschenrechte und Bildung/Datenlage zu außerschulischen Bildungsangeboten
Kurze Beschreibung der Maßnahme
Die in der AG erhobenen bereits bestehenden vielfältigen Bildungsangebote in der Stadt Salzburg sollen systematisch erhoben
werden, um die gezielte Bewerbung weiter zu verbessern. Dabei
soll etwaiger Bedarf an weiteren im Sinne der Charta relevanten
Angeboten erhoben werden, um gezielt Angebote für besonders
sensible Zielgruppen entwickeln zu können (Pilotprojekte).
Ziele, Ergebnisse
Einen systematischen Überblick über das Angebot und den Bedarf an außerschulischen Bildungsangeboten gewinnen, welcher
als Grundlage für die Unterstützung bestehender sowie die Entwicklung weiterer Angebote im Sinne der Charta dient
146
Bericht 2010
Integrationsbüro
Zielgruppe(n): Wem nützt die
Maßnahme
Alle mit der Planung, Finanzierung und Durchführung von
Bildungsangeboten betrauten Personen und Institutionen in der
Stadt Salzburg
Begründung für Maßnahme (= Problem)
Die lückenhafte Datenlage zu Angebot und Bedarf an außerschulischen Bildungsangeboten in der Stadt Salzburg hat zur Folge,
dass eine im Sinne der Charta zielgerichtete Förderung und
Weiterentwicklung von Angeboten erschwert wird
Einordnung/Kategorisierung:
b) Interventionen
nS
chaffung und Förderung von Angeboten
nD
urchführung von Projekten
nS
chaffung und Anwendung von Anreizen/Sanktionen
c) Strukturelle Maßnahmen
nP
olitische Beschlüsse/Rechtsakte
n Information/Informationsfluss
n I nstitutionalisierung (Einrichtungen, Strukturen, etc)
Welche Ressourcen müssen mobilisiert,
geschaffen werden?
Finanzierung zur Beauftragung einer Studie (durch externe
Experten)
Welche rechtliche Voraussetzungen
müssen geschaffen werden, damit diese
Maßnahme greifen kann (Förderrichtlinien, …)?
Budget-Beschluss
Wer (aus der Zielgruppe der Maßnahme) sollte in die Entscheidungsverfahren für diese Maßnahme wie
eingebunden sein (AkteurInnen)?
Vereine, die in der Stadt Salzburg in der außerschulischen Bildungsarbeit mit Jugendlichen tätig sind
Wer (aus der Zielgruppe der Maßnahme) sollte in die Umsetzung der Maßnahme wie eingebunden sein (AkteurInnen)?
Vereine, die in der Stadt Salzburg in der außerschulischen Bildungsarbeit mit Jugendlichen tätig sind
Welche Kommunikationsformen sollen
angewendet werden (Verhandlungen,
Schulungen, Beschlüsse, etc)?
Empirische Untersuchung/Angebot-Bedarf-Erhebung
Wer sind die TrägerInnen dieser Maßnahme?
MA 2/00 Kultur und Schule
Zeitrahmen
(kurz-/mittel-/langfristig/permanent)
Erhebung kurzfristig
Planung langfristig
Indikatoren und Messgrößen für die
Erreichung der Ziele/Ergebnisse:
Vorliegen einer systematischen Datengrundlage: 1. Katalog über
bestehende Angebote, der zur gezielten Bewerbung bestehender
Angebote verwendet werden kann aus dem und 2. weitere gezielte Bildungsmaßnahmen entwickelt werden
Welche Annahmen/Risiken bestehen für
die Erreichung der Ziele?
Finanzierung (derzeit) nicht möglich
Menschenrechtsstadt Salzburg
147
8.3.3.6. Information über Naturschutz und Verständnis für Natur
Maßnahme
Bezeichnung der Maßnahme
Informationsdefizit hinsichtlich Naturschutz abbauen
AG/Themenfeld
AG 4 Menschenrechte und Bildung/Naturschutz und Verständnis für Natur
Kurze Beschreibung der Maßnahme
Die Stadt Salzburg unterstützt vermehrt Projekte, die das Naturund Umweltbewusstsein bei Kindern und Jugendlichen stärken
Ziele, Ergebnisse
Zusätzliche Angebote schaffen
Zielgruppe(n): Wem nützt die
Maß­nahme
Kinder aus bildungsfernen Milieus, Kinder aus dicht verbauten
Stadtteilen, die Naturraum nicht einfach erleben können, Kinder
aus Herkunftsfamilien, in denen Naturschutz traditionell keine (große) Bedeutung hat, Kinder aus sozial schlecht gestellten
Familien
Begründung für Maßnahme (= Problem)
Ob Naturschutz in der Familie ein Thema ist und gelebt wird, ist
oftmals eine Frage des Lebensumfelds (Erlebbarkeit von Natur),
der Bildung (Wissen und Bewusstsein um die Verletzlichkeit
von Natur) und der finanziellen Möglichkeiten (z.B. biologische
Lebensmittel kaufen können, die teurer sind oder Glasflaschen
anstelle von PET-Flaschen etc.); Naturschutz ist oftmals ein Thema für Menschen, deren Leben durch die Abwesenheit von existenziellen Problemen gekennzeichnet ist – wer mit dem Geld, das
zur Verfügung steht, kaum über die Runden kommt, hat oftmals
nicht die Energie sich z.B. mit dem eingeschränkten Lebensraum
des Bibers in der Stadt zu beschäftigen.
Eine mangelnde Sensibilität von Kindern für das Thema Umwelt
und Umweltschutz führt aber zu Handlungsweisen, wie etwa
Umweltverschmutzung, Nicht-Trennen von Müll, achtloser Umgang mit Lebewesen, denen nur durch Information und Vorbildwirkung entgegengewirkt werden kann.
Einordnung/Kategorisierung:
a) Prävention
n Bewusstseinsbildung
n Prägung von Einstellungen/Haltungen/Verhalten
b) Interventionen
n Schaffung und Förderung von Angeboten
n Durchführung von Projekten
n Schaffung und Anwendung von Anreizen/Sanktionen
Welche Ressourcen müssen mobilisiert,
geschaffen werden?
Finanzielle
Projekte, die das Naturbewusstsein stärken, sind auszubauen
Welche rechtliche Voraussetzungen
müssen geschaffen werden, damit diese
Maßnahme greifen kann (Förderrichtlinien, …)?
Budget-Beschluss
Wer (aus der Zielgruppe der Maßnahme) sollte in die Entscheidungsverfahren für diese Maßnahme wie
eingebunden sein (AkteurInnen)?
Anbietende Organisationen (wie Lernwerkstatt für Natur und
Umwelt, Haus der Natur,…)
148
Bericht 2010
Integrationsbüro
Wer (aus der Zielgruppe der Maßnahme) sollte in die Umsetzung der Maßnahme wie eingebunden sein (AkteurInnen)?
Alle Organisationen, die entsprechende Angebote legen und Förderungen von der Stadt Salzburg erhalten
Welche Kommunikationsformen sollen
angewendet werden (Verhandlungen,
Schulungen, Beschlüsse, etc)?
Förderansuchen
Wer sind die TrägerInnen dieser Maßnahme?
Ressort/Gemeinderat
MA 2/00 oder MA 1/00 Umweltschutzkoordinator
Zeitrahmen
(kurz-/mittel-/langfristig/permanent)
mittelfristig
Indikatoren und Messgrößen für die
Erreichung der Ziele/Ergebnisse
Welche Annahmen/Risiken bestehen für
die Erreichung der Ziele?
Zusätzliche Angebote werden geschaffen
Finanzierung nicht ausreichend möglich
8.4. Öffentlicher Raum
8.4.1. Räumlichkeiten und Freiräume
Maßnahme 1
Bezeichnung der Maßnahme
Einbindung von Betroffenen (Kinder, Jugendliche, Anrainer, Sozialarbeiter…) bei der Planung von Räumen/
Plätzen (Good Practice: Gartenamt bindet ein, Jugendspielplatz Kendlerstrasse)
AG/Themenfeld
AG 2 Kulturelle Rechte/Räumlichkeiten und Freiräume
Maßnahme hinsichtlich Problem(e)
mangelnde Einbindung und dadurch fehlende Akzeptanz
Ziele, Ergebnisse
(verstärkte) Einbeziehung von Kindern und Jugendlichen bei
der Planung öffentlichen Raums (z.B. Bahnhofsvorplatz: „Käfig“
für Sportaktivitäten; Park in der Struberkaserne, Neugestaltung
Stadtpark Lehen, Neugestaltung Spielplatz Interspar Lehen; Gelände Stadion/Klessheim…)
Zielgruppe(n): Wem nützt die
Maßnahme
Kindern, Jugendlichen; Stadtbevölkerung
Kurze Beschreibung der Maßnahme
s.o.
Menschenrechtsstadt Salzburg
149
Einordnung/Kategorisierung:
a) Prävention
n Bewusstseinsbildung
n Prägung von Einstellungen/Haltungen/Verhalten
b) Interventionen
n Schaffung und Förderung von Angeboten
n Durchführung von Projekten
n Schaffung und Anwendung von Anreizen/Sanktionen
c) Strukturelle Maßnahmen
n Politische Beschlüsse/Rechtsakte
n Information/Informationsfluss
n Institutionalisierung (Einrichtungen, Strukturen, etc)
Welche Ressourcen müssen mobilisiert,
geschaffen werden?
personelle Begleitung der Maßnahme
Welche rechtliche Voraussetzungen
müssen geschaffen werden, damit diese
Maßnahme greifen kann (Förderrichtlinien, …)?
Wer (aus der Zielgruppe der Maßnahme)
sollte in die Entscheidungsverfahren
für diese Maßnahme wie eingebunden
sein (AkteurInnen)?
Politik, Verwaltung, AnrainerInnen, NutzerInnen
Wer (aus der Zielgruppe der Maßnahme)
sollte in die Umsetzung der Maßnahme
wie eingebunden sein (AkteurInnen)?
Verwaltung, NutzerInnen
Welche Kommunikationsformen sollen
angewendet werden (Verhandlungen,
Schulungen, Beschlüsse, etc)?
Verhandlungen, Beschlüsse
Wer sind die TrägerInnen dieser
Maßnahme?
Stadt
Zeitrahmen
(kurz-/mittel-/langfristig/permanent)
kurzfristig bei Planungen
Maßnahme 2
Bezeichnung der Maßnahme
Öffnung von Parks, Grünflächen in den Sommermonaten nach Apothekerplanprinzip (rotierendes Prinzip) für
zwanglose Jugendtreffen und flexible Aktivitäten (Open
Air-Kino, Open Stage, Workshops, Speakers Corner,
Picknick, Sportaktivitäten, Musizieren, Theater, Kleinkunst…). Alles in einem vorgegebenen Rahmen, je nach
Lage der Örtlichkeit (zeitlich, Lautstärke…)
AG/Themenfeld
AG 2 Kulturelle Rechte/Räumlichkeiten und Freiräume
Maßnahme hinsichtlich Problem(e)
zu wenig Möglichkeiten, den öffentlichen Raum aktiv zu nutzen
Ziele, Ergebnisse
Abbau kultureller und sozialer Vorbehalte und Berührungsängste;
Generationen übergreifend (wie z.B. am Abenteuerspielplatz in
Großgmain)
150
Bericht 2010
Integrationsbüro
Zielgruppe(n): Wem nützt die
Maßnahme
Familien, Kinder, Jugendliche; Bewohnergruppen,
AnrainerInnen
Kurze Beschreibung der Maßnahme
s.o.
Einordnung/Kategorisierung:
a) Prävention
nB
ewusstseinsbildung
nP
rägung von Einstellungen/Haltungen/Verhalten
b) Interventionen
nS
chaffung und Förderung von Angeboten
nD
urchführung von Projekten
nS
chaffung und Anwendung von Anreizen/Sanktionen
c) Strukturelle Maßnahmen
nP
olitische Beschlüsse/Rechtsakte
n Information/Informationsfluss
n I nstitutionalisierung (Einrichtungen, Strukturen, etc)
Welche Ressourcen müssen mobilisiert,
geschaffen werden?
Ressourcen vorhanden
Welche rechtliche Voraussetzungen
müssen geschaffen werden, damit diese
Maßnahme greifen kann (Förderrichtlinien, …)?
sämtliche erforderlichen Genehmigungen
Wer (aus der Zielgruppe der Maßnahme)
sollte in die Entscheidungsverfahren
für diese Maßnahme wie eingebunden
sein (AkteurInnen)?
Politik, Verwaltung
Wer (aus der Zielgruppe der Maßnahme)
sollte in die Umsetzung der Maßnahme
wie eingebunden sein (AkteurInnen)?
Verwaltung, Einrichtungen
Welche Kommunikationsformen sollen
angewendet werden (Verhandlungen,
Schulungen, Beschlüsse, etc)?
Informationsveranstaltungen, Anrainerversammlungen
Wer sind die TrägerInnen dieser Maßnahme?
Stadt
Zeitrahmen
(kurz-/mittel-/langfristig/permanent)
ab folgendem Sommer
Maßnahme 3a
Bezeichnung der Maßnahme
öffentlicher Raum ohne Konsumzwang an (sozial) sensiblen Orten (Bahnhof, Stadtteile mit vielen Jugendlichen mit Migrationshintergrund…)
AG/Themenfeld
AG 2 Kulturelle Rechte/Räumlichkeiten und Freiräume
Maßnahme hinsichtlich Problem(e)
Nutzung und Schaffung von Räumen, die von der Zielgruppe
angenommen werden
Ziele, Ergebnisse
Ausbau betreuter Plätze für Kinder und Jugendliche in allen
Stadtteilen und im Zentralraum, insbesondere auch am Wochenende und Abend
Menschenrechtsstadt Salzburg
151
Zielgruppe(n): Wem nützt die
Maßnahme
Kinder, Jugendliche; Stadtbevölkerung
Kurze Beschreibung der Maßnahme
großteils von der Stadt subventionierte/finanzierte Einrichtungen
sollen kostengünstig oder kostenfrei Räumlichkeiten für durch
Jugendeinrichtungen betreute Aktivitäten zur Verfügung stellen
(in Schulen wäre festzustellen, in welchem Ausmaß eine Erweiterung des bereits bestehenden Angebots möglich ist bzw. welche
zusätzlichen Ressourcen dafür nötig wären)
Einordnung/Kategorisierung:
b) Interventionen
Schaffung und Förderung von Angeboten
Durchführung von Projekten
Schaffung und Anwendung von Anreizen/Sanktionen
c) Strukturelle Maßnahmen
Politische Beschlüsse/Rechtsakte
Information/Informationsfluss
Institutionalisierung (Einrichtungen, Strukturen, etc)
Welche Ressourcen müssen mobilisiert,
geschaffen werden?
städtische Stelle für Mehrfachbenutzung von Räumlichkeiten
Welche rechtliche Voraussetzungen
müssen geschaffen werden, damit diese
Maßnahme greifen kann (Förderrichtlinien, …)?
politische Beschlüsse
Wer (aus der Zielgruppe der Maßnahme)
sollte in die Entscheidungsverfahren
für diese Maßnahme wie eingebunden
sein (AkteurInnen)?
Stadt, kulturelle und soziale Einrichtungen, die von der Stadt
maßgeblich subventioniert oder finanziert werden
Wer (aus der Zielgruppe der Maßnahme)
sollte in die Umsetzung der Maßnahme
wie eingebunden sein (AkteurInnen)?
Stadt, kulturelle und soziale Einrichtungen, die von der Stadt
maßgeblich subventioniert oder finanziert werden
Welche Kommunikationsformen sollen
angewendet werden (Verhandlungen,
Schulungen, Beschlüsse, etc)?
Erhebungen, Verhandlungen, Beschlüsse
Wer sind die TrägerInnen dieser Maßnahme?
Stadt, Einrichtungen
Zeitrahmen
(kurz-/mittel-/langfristig/permanent)
mittel-, langfristig (ev. schrittweise Umsetzung)
Maßnahme 3b
Bezeichnung der Maßnahme
Freiräume erschließen für eigenständige kreative Betätigungen
AG/Themenfeld
AG 4 Menschenrechte und Bildung/Räumlichkeiten und Freiräume
Kurze Beschreibung der Maßnahme
Auf Basis einer Bedarfserhebung soll der Ausbau von Kreativitätsprogrammen finanziell und organisatorisch unterstützt
werden. Dafür sollen Räume, die im Einflussbereich der Stadt
Salzburg stehen, für Jugendliche zugänglich gemacht werden.
152
Bericht 2010
Integrationsbüro
Ziele, Ergebnisse
Räume stehen Jugendlichen kostenlos zur Verfügung für eigenständige kreative Betätigungen
Zielgruppe(n): Wem nützt die
Maßnahme
Interessierten Jugendlichen
Begründung für Maßnahme (= Problem)
Das Wohnumfeld und eventuell auch die tendenziell kreativitätsfeindliche Atmosphäre im näheren Umfeld verunmöglicht
es Jugendlichen, sich in unterschiedlichen Bereichen kreativ zu
betätigen und ihre Kenntnisse und ihr Wissen zu erweitern oder
auch den Austausch mit Gleichgesinnten zu pflegen.
Dabei eröffnet sich gerade durch die Erweiterung der eigenen
Fertigkeiten u.a. im künstlerischen Bereich Jugendlichen ein
neues (Selbst)Bewusstein und die Lust am Lernen, beides fundamental wichtig für die Bewältigung der Anforderungen in Beruf
und Leben. Zur Kreativität angeleitet zu werden, kann vor allem
Jugendlichen aus einem bildungsfernen Milieu neue Möglichkeiten eröffnen, die sie sonst weder durch den Schulbesuch noch
durch das Elternhaus kennen lernen würden.
Einordnung/Kategorisierung:
b) Interventionen
Schaffung und Förderung von Angeboten
Welche rechtliche Voraussetzungen
müssen geschaffen werden, damit diese
Maßnahme greifen kann (Förderrichtlinien, …)?
Budget-Beschluss durch den Gemeinderat als Grundlage;
Ev. Mietverträge, Förderung oder Leistungsabgeltung für
Aufsichtspersonen bzw. –vereine
Welche Kommunikationsformen sollen
angewendet werden (Verhandlungen,
Schulungen, Beschlüsse, etc)?
Ein gemeinsames Konzept wird durch interessierte Anbieter und
die MA 2/00 erarbeitet auf Basis der (extern erstellten) Bedarfserhebung
Wer sind die TrägerInnen dieser
Maßnahme?
Ressort
MA 2/00 – Kultur und Schule (als Fördergeberin) bzw. MD/02 Personalamt
Jugendkoordinator
Interessierte Anbieter (z.B. Verein Spektrum)
Zeitrahmen
(kurz-/mittel-/langfristig/permanent)
mittelfristig
Indikatoren und Messgrößen für die
Erreichung der Ziele/Ergebnisse
Es gibt nach Umsetzung der Maßnahme mehr zur Verfügung
stehende Räume als jetzt
Welche Annahmen/Risiken bestehen für
die Erreichung der Ziele?
Die Aktivitäten müssen aus organisatorischen und rechtlichen
Gründen betreut werden; diese Aktivitäten müssen koordiniert
sein, da eine Zur-Verfügung-Stellung von Räumen an Einzelpersonen aus ökonomischer Sicht nicht verwirklichbar ist.
Maßnahme 4
Bezeichnung der Maßnahme
Ausbau der mobilen Sozial- und Kulturarbeit
AG/Themenfeld
AG 2 Kulturelle Rechte/Räumlichkeiten und Freiräume
Maßnahme hinsichtlich Problem(e)
Ängste der Bevölkerung und der Einrichtungen betreffend
Ausschreitungen bei Öffnung von (Frei)Räumen
Menschenrechtsstadt Salzburg
153
Ziele, Ergebnisse
Abbau kultureller und sozialer Probleme
Zielgruppe(n): Wem nützt die
Maß­nahme
Kinder, Jugendliche; Bewohnergruppen, AnrainerInnen
Kurze Beschreibung der Maßnahme
interkulturelle und intersoziale Vermittlungsfunktion; Informa­
tion zu (kulturellen) Angeboten für Kinder-, Jugendliche
Einordnung/Kategorisierung:
a) Prävention
n Bewusstseinsbildung
n Prägung von Einstellungen/Haltungen/Verhalten
b) Interventionen
n Schaffung und Förderung von Angeboten
n Durchführung von Projekten
n Schaffung und Anwendung von Anreizen/Sanktionen
c) Strukturelle Maßnahmen
n Politische Beschlüsse/Rechtsakte
n Information/Informationsfluss
n Institutionalisierung (Einrichtungen, Strukturen, etc)
Welche Ressourcen müssen mobilisiert,
geschaffen werden?
Personalausbau, Aus- bzw. Weiterbildung
Welche rechtliche Voraussetzungen
müssen geschaffen werden, damit diese
Maßnahme greifen kann (Förderrichtlinien, …)?
Wer (aus der Zielgruppe der Maßnahme)
sollte in die Entscheidungsverfahren
für diese Maßnahme wie eingebunden
sein (AkteurInnen)?
Politik, Verwaltung, Einrichtungen
Wer (aus der Zielgruppe der Maßnahme)
sollte in die Umsetzung der Maßnahme
wie eingebunden sein (AkteurInnen)?
Verwaltung, Einrichtungen
Welche Kommunikationsformen sollen
angewendet werden (Verhandlungen,
Schulungen, Beschlüsse, etc)?
Erhebungen, Verhandlungen, Beschlüsse
Wer sind die TrägerInnen dieser Maßnahme?
Stadt, Einrichtungen
Zeitrahmen
(kurz-/mittel-/langfristig/permanent)
mittelfristig
Maßnahme 5
Bezeichnung der Maßnahme
Zugang zu öffentlichen Räumen erleichtern/öffentliche
Gebäude
AG/Themenfeld
AG 4 Menschenrechte und Bildung/Räumlichkeiten und Freiräume
154
Bericht 2010
Integrationsbüro
Kurze Beschreibung der Maßnahme
Erarbeitung eines Konzepts, wie die zuständigen Stellen in der
Stadtverwaltung und/oder externe Anbieter bei der tatsächlichen
Erschließung von öffentlichen Räumen Hilfestellung bekommen
können. Die Information, welche Räume zur Verfügung stehen
und welche Wege für die Genehmigung der Nutzung beschritten
werden, ist zwar vorhanden (siehe Broschüre Event-Manager
und Internetportal (u.a. http://www.stadt-salzburg.at/internet/
themen/bildung_forschung/t2_89749/t2_167504/t2_167507/
t2_84701/t2_84737/p2_36043.htm), eine Verbesserung ist aber
zu überlegen, da das Informationsniveau sehr niedrig zu sein
scheint.
Ziele, Ergebnisse
Die Information, wie Räumlichkeiten den Anbietern von JugendBildungsangeboten zur Verfügung mit einem Minimum an organisatorischem Aufwand stehen können, wird verbessert.
Zielgruppe(n): Wem nützt die
Maßnahme
Interessierten Jugendlichen, Vereinen mit Bildungsangeboten
Begründung für Maßnahme (= Problem)
Bildungseinrichtungen benötigen Platz, um ihre Angebote
möglichst dezentral und niederschwellig anbieten zu können.
Dies gilt für geschlossene Räume (wie Schulen, Turnhallen
und Kindergärten) ebenso wie für öffentliche Plätze. Die daraus entstehenden Kosten werden für die Anbieter oftmals als
zu hoch empfunden, da sie besonders bei der Zielgruppe der
Jugendlichen keine oder nur eine sehr geringe Selbstbeteiligung
einfordern können. Die Informationen über vorhandene Räumlichkeiten, und zu welchem Preis sie zur Verfügung stehen, sind
oft nur spärlich vorhanden. Die Genehmigungsverfahren für die
Nutzung öffentlicher Plätze wirken oft kompliziert und langwierig und daher wird gelegentlich versucht, ohne Bewilligung
auszukommen oder ein Projekt aus Scheu vor den Hürden nicht
umgesetzt. (Anmerkung: die Bestimmung, dass für unentgeltliche außerschulische Bildungsangebote für Kinder bis 15 Jahren
die Nutzung von Klassenräumen unentgeltlich erfolgt, war auch
im Arbeitskreis bei den Profis nicht bekannt.)
Einordnung/Kategorisierung:
c) Strukturelle Maßnahmen
n Information/Informationsfluss
Welche Ressourcen müssen mobilisiert,
geschaffen werden?
Information über zur Verfügung stehende Ressourcen und nötige
Genehmigungsschritte wird verbessert;
Wer (aus der Zielgruppe der Maßnahme) sollte in die Entscheidungsverfahren für diese Maßnahme wie
eingebunden sein (AkteurInnen)?
MA 2/02 – Schulamt (als Verwalterin der Schulgebäude)
MA 08/04 - Grundamt
MA 2/00 – Kultur und Schule
Jugendkoordinator
MD/05 – Informationszentrum
MA 3/02 – Jugendamt
Wer (aus der Zielgruppe der Maßnahme) sollte in die Umsetzung der Maßnahme wie eingebunden sein (AkteurInnen)?
Interessierte Anbieter von außerschulischer Bildung
Welche Kommunikationsformen sollen
angewendet werden (Verhandlungen,
Schulungen, Beschlüsse, etc)?
Information;
Menschenrechtsstadt Salzburg
155
Wer sind die TrägerInnen dieser Maßnahme?
MD/04, MA 2/00, MA 2/02; MA 8/04
Zeitrahmen
(kurz-/mittel-/langfristig/permanent)
mittelfristig
Indikatoren und Messgrößen für die
Erreichung der Ziele/Ergebnisse:
Aufzeichnungen, welche Räume ab Stichtag zusätzlich von Anbietern von außerschulischen Jugendangeboten genutzt werden
konnten
Welche Annahmen/Risiken bestehen für
die Erreichung der Ziele?
Geeignete Räumlichkeiten (z.B. Schulräume und Turnhallen) stehen weit weniger zur Verfügung als vermutet. Zum Beispiel gibt
es derzeit an 25 von 37 städtischen Schulen eine Nachmittagsbetreuung (Ganztagesschule), auch die Turnsäle sind sehr stark
ausgelastet, so dass es kaum freie Kapazitäten gibt. Eine Nutzung
der Schulen an Wochenenden wäre nur mit einem stark erhöhten
Einsatz an finanziellen Mitteln zu erreichen (z.B. Abgeltung der
zusätzlich nötigen Hausmeisterleistung, Rufbereitschaft, Schlüsseldienst, Reinigung etc.). Kindergärten sind aufgrund ihrer
Einrichtung kaum nutzbar. Die hygienischen Vorschriften sind in
Schulen, Kindergärten und Horten sehr streng.
8.4.2. Diskriminierungsfreie Werbung
Maßnahmen 1 und 2
Bezeichnung der Maßnahme
Diskriminierungsfreie Werbung
AG/Themenfeld
AG 1 Bürgerliche und politische Rechte/Information im öffentlichen Raum
Maßnahme hinsichtlich Problemen
Diskriminierende und sexistische Werbung ist bedauerlicherweise allgegenwärtig und wird häufig gar nicht mehr wahrgenommen. Die Bandbreite reicht von der Zementierung einer
Geschlechterhierarchie bis hin zu ausländerfeindlichen Werbebotschaften (u.a. in der Wahlwerbung).
Die kommunalen Handlungsspielräume sind begrenzt. Um wirksam gegen diskriminierende und sexistische Werbung vorgehen
zu können, sind bundesgesetzliche Regelung notwendig. Bis es
hier zu konkreten Beschlüssen kommt, muss immer wieder auf
sexistische und diskriminierende Werbung aufmerksam gemacht
werden und müssen alle Handlungsspielräume genutzt werden.
156
Bericht 2010
Integrationsbüro
Ziele, Ergebnisse
Ausgrenzung, Ausschluss und rassistische Werbung sind sowohl
im Verwaltungshandeln als auch als politisches Programm ausgeschlossen. Die Einhaltung dieser Festlegung wird durch den
Runden Tisch Menschenrechte überprüft, der in den entsprechenden Fällen die geeigneten Maßnahmen ergreift oder initiiert.
Die Stadt Salzburg verpflichtet sich, bei Werbung jeglicher Art
in allen Bereichen Werbung zu unterlassen, die mittelbar oder
unmittelbar diskriminiert oder Diskriminierung fördert, insbesondere aus Gründen des Geschlechts, der ethnischen oder
sozialen Herkunft, der genetischen Merkmale, der Sprache, der
Religion oder der Weltanschauung, der politischen oder sonstigen Anschauung, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, der Staatsbürgerschaft, des Vermögens, der Geburt, einer
Behinderung, des Alters, der sexuellen Orientierung oder sonstiger Gründe.
Zielgruppe(n): Wem nützt die
Maßnahme
nA
llen verletzlichen Zielgruppen
nA
llen BürgerInnen der Stadt Salzburg durch die Stärkung eines
„gewaltfreien“ Zusammenlebens
Kurze Beschreibung der Maßnahme
n Selbstverpflichtung der Stadt Salzburg auf Unterlassung und
Verfolgung diskriminierender und sexistischer Werbung durch
einen Beschluss des Salzburger Gemeinderats
nE
rstellung eines Kriterien- und Richtlinienkatalogs zur Bewertung diskriminierender und sexistischer Werbung
n Ersuchen der Stadt Salzburg an Werbefirmen (Außenwerbung)
zur Erweiterung der AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) hinsichtlich keiner Annahme von Werbeaufträgen mit
diskriminierenden und sexistischen Inhalten
nB
eauftragung des Runden Tisches Menschenrechte mit der
Beobachtung städtischer Werbung
n I nitiative zur Schaffung eines gesetzlichen Verbots diskriminierender Werbung über den Österreichischen Städtebund
(Frauenausschuss)
Einordnung/Kategorisieren
Strukturelle Maßnahme
Welche Ressourcen müssen mobilisiert,
geschaffen werden?
nS
chulungsmaßnahme für ÖffentlichkeitsarbeiterInnen der
Stadtverwaltung und Mitgliedern des Runden Tisches Menschenrechte zu Kriterien diskriminierender Werbung – rund
2.000 Euro
Welche rechtliche Voraussetzungen
müssen geschaffen werden, damit diese
Maßnahme greifen kann (Förderrichtlinien, …)?
nB
eschluss im Salzburger Gemeinderat
Wer (aus der Zielgruppe der Maßnahme) sollte in die Entscheidungsverfahren für diese Maßnahme wie
eingebunden sein (AkteurInnen)?
nM
itarbeiterInnen des BeauftragtenCenters
nV
ertreterInnen der Politik
nV
ertreterInnen der NGOs
Wer (aus der Zielgruppe der Maßnahme) sollte in die Umsetzung der Maßnahme wie eingebunden sein (AkteurInnen)?
nM
itarbeiterInnen des BeauftragtenCenters
nV
ertreterInnen der NGOs
nV
ertreterInnen der Politik
nR
under Tisch Menschenrechte
Menschenrechtsstadt Salzburg
157
Wer sind die TrägerInnen dieser
Maßnahme?
MitarbeiterInnen des BeauftragtenCenters
Zeitrahmen
(kurz-/mittel-/langfristig/permanent)
Mittelfristig
Indikatoren und Messgrößen für die
Erreichung der Ziele/Ergebnisse:
Politische Beschlussfassung
Beauftragung des Runden Tischs Menschenrechte
8.5. Strukturelle Verankerung der Menschenrechtsarbeit
Maßnahme 1
Bezeichnung der Maßnahme
Einrichtung: Runder Tisch Menschenrechte
AG/Themenfeld
Projektleitung und AG1/Verankerung der Menschenrechtsarbeit
Maßnahme hinsichtlich Problemen
Die Zusammenarbeit zwischen VertreterInnen aus NGOs und der
Stadtverwaltung hat sich überaus gut bewährt. Diese Form der
Kooperation soll beibehalten bleiben.
Ziele, Ergebnisse
Schaffung eines „Runden Tisches Menschenrechte“
Enge Kooperation unterschiedlicher Interessengruppen als fixer
Bestandteil kommunaler Menschenrechtsarbeit
Strategische Ausrichtung und Maßnahmen-Begleitung der Menschenrechtsarbeit
Zielgruppe(n): Wem nützt die
Maßnahme
Allen verletzlichen Zielgruppen
Allen NGOs, die in der Menschrechtsarbeit tätig sind
Der Stadtverwaltung in der Bereitstellung zielgruppenadäquater
Leistungen
Kurze Beschreibung der Maßnahme
Neugründung: „Runder Tisch Menschenrechte“ (VertreterInnen
aus NGOs, Stadtverwaltung, öffentlichen Einrichtungen, Politik)
Rund vier Arbeitssitzungen pro Jahr
Diskussion aktueller Fragen der Menschenrechtsarbeit, Standpunktformulierungen,
Empfehlungen der Fördervergabe an Menschenrechtsinitiativen
Einordnung/Kategorisieren
Strukturelle Maßnahme
Welche Ressourcen müssen mobilisiert,
geschaffen werden?
½ Planstelle in b/B
Welche rechtliche Voraussetzungen
müssen geschaffen werden, damit diese
Maßnahme greifen kann (Förderrichtlinien, …)?
Aufnahme der Menschenrechtsarbeit im VAP
Politischer Auftrag an das BeauftragtenCenter (evt. Amtsbericht)
Wer (aus der Zielgruppe der Maßnahme) sollte in die Entscheidungsverfahren für diese Maßnahme wie
eingebunden sein (AkteurInnen)?
MitarbeiterInnen des BeauftragtenCenters
VertreterInnen der NGOs
VertreterInnen der Politik
158
Bericht 2010
Integrationsbüro
Wer (aus der Zielgruppe der Maßnahme) sollte in die Umsetzung der Maßnahme wie eingebunden sein (AkteurInnen)?
nM
itarbeiterInnen des BeauftragtenCenters
nV
ertreterInnen der NGOs
Wer sind die TrägerInnen dieser Maßnahme?
nM
itarbeiterInnen des BeauftragtenCenters
nV
ertreterInnen der NGOs
Zeitrahmen
(kurz-/mittel-/langfristig/permanent)
Mittelfristig
Indikatoren und Messgrößen für die
Erreichung der Ziele/Ergebnisse:
Institutionalisierung
Fördermittel
Schaffung „Runder Tisch Menschenrechte“
Maßnahme 2
Bezeichnung der Maßnahme
Sonderbudget Menschenrechte
AG/Themenfeld
AG 1 Bürgerliche und politische Rechte/Subventionen und Nachhaltigkeit
Maßnahme hinsichtlich Problemen
Fehlendes breites Bewusstsein und Wissen der BürgerInnen
über Menschenrechte allgemein
über kommunale Aspekte von Menschenrechtsfragen
über Grundrechte und Solidaritätspflichten
Ziele, Ergebnisse
Förderprogramm Menschenrechtsbildung
Zielgruppe(n): Wem nützt die
Maßnahme
Allen BürgerInnen der Stadt Salzburg
Kurze Beschreibung der Maßnahme
Einrichtung eines Sonderbudgets für Menschenrechtbildung (zusätzliche Gelder)
n Kofinanzierung von Maßnahmen oder Kooperation mehrerer
MA
nZ
u fördern sind Menschenrechts(bildungs)projekte im engeren
Sinn, Zielgruppenangebote
nS
ondervergaberichtlinien durch Runden Tisch MR festlegen
nV
ergabeempfehlung Runder Tisch MR
Einordnung/Kategorisierung:
Strukturelle Maßnahme
Welche Ressourcen müssen mobilisiert,
geschaffen werden?
Budget für Sondertopf: € 100.000,zentral bei einer Stelle abzuwickeln
Welche rechtliche Voraussetzungen
müssen geschaffen werden, damit diese
Maßnahme greifen kann (Förderrichtlinien, …)?
Politischer Beschluss
Wer sind die TrägerInnen dieser Maßnahme?
Runder Tisch MR
Vorbereitung und Abwicklung: BeauftragtenCenter in Kooperation mit den unterschiedlichen MA (je nach Projekt)
Menschenrechtsstadt Salzburg
159
Zeitrahmen
(kurz-/mittel-/langfristig/permanent)
permanent
Welche Annahmen/Risiken bestehen für
die Erreichung der Ziele?
Zusätzliche Gelder notwendig!
Maßnahme 3a
Zusatzbeschluss zu den Subventionsrichtlinien
In der AG 1 Bürgerliche und politische Rechte wurden verschiedene Möglichkeiten diskutiert, die Vergabe von
Projektsubventionen und städtischen Fördergeldern an der Charta zum Schutz der Menschenrechte in der Stadt
zu orientieren. Dabei ist nicht an eine inhaltliche Steuerung im Sinne einer Zensur gedacht, die beispielsweise das
Recht auf freie Meinungsäußerung im Rahmen künstlerischer Projekte in Frage stellen würde. Dies wäre auch mit
dem Geist der Charta nicht zu vereinbaren.
Wir schlagen folgenden Zusatzbeschluss zu den Subventionsrichtlinien vor:
Die Stadt schließt FörderwerberInnen bzw. zu fördernde Vorhaben von der Vergabe aus, die auf eine Diskriminierung oder Herabwürdigung anderer BürgerInnen und insbesondere verletzlicher Gruppen abzielen bzw. eine Diskriminierung oder Herabwürdigung zur Folge haben; diese Selbstverpflichtung orientiert sich an den in der Charta
zum Schutz der Menschenrechte in der Stadt formulierten Grundsätzen.
Als begleitende Maßnahme werden die mit der Vergabe von Fördergeldern befassten MitarbeiterInnen der Stadtverwaltung dahingehend geschult, Projektansuchen und FörderwerberInnen in Hinblick auf die Vorgaben und Selbstverpflichtungen der Charta zum Schutz der Menschenrechte in der Stadt zu beurteilen. Diese Schulungs-Maßnahme
wird kurzfristig umgesetzt.
Maßnahme 3b
Vorschlag für den Begleitbrief des Bürgermeisters an die SubventionsnehmerInnen:
Betreff
Menschenrechtsstadt Salzburg
Sehr geehrte Förderungswerberin, sehr geehrter Förderungswerber,
Frauenbüro
Schloss Mirabell
Postfach 63, 5024 Salzburg
Tel.
+43 662 8072 2043
Fax
+43 662 8072 2066
[email protected]
Bearbeitet von
Mag.a Dagmar Stranzinger
Tel. +43 662 8072 2043
der Gemeinderat der Stadt Salzburg hat am 17.12.2008 die „Europäische Charta für den Schutz der Menschenrechte
in der Stadt“ beschlossen. Damit hat sich die Stadt Salzburg verpflichtet, die in der Charta beschriebenen Rechte für
alle BürgerInnen der Stadt zu gewährleisten.
Die Förderung der sozialen Integration ist das zentrale Ziel. Auch die Subventionen der Stadt Salzburg sollen im
Sinne dieser Charta zur Förderung der Kultur der Menschenrechte in der Stadt eingesetzt werden.
In der Entscheidung über eine Förderung wird daher auch auf die Vereinbarkeit des Vorhabens mit den Zielen der
Charta geachtet.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Heinz Schaden
Bürgermeister
Beilagen:
Europäische Charta für den Schutz der Menschenrechte in der Stadt
Subventionsrichtlinien der Stadt Salzburg
160
Bericht 2010
Integrationsbüro
Maßnahme 6b
Bezeichnung der Maßnahme
Übernahme der Plakataktion des ETC Graz „Kultur der
Menschenrechte“ für die Menschenrechtsstadt Salzburg
AG/Themenfeld
AG 1 Bürgerliche und politische Rechte/Information
Maßnahme hinsichtlich Problemen
MR Charta ist in der Öffentlichkeit nicht bekannt
Grundsätze der Charta sind ebenfalls nicht allgemein bekannt
Ziele, Ergebnisse
nS
ensibilisierung der StadtbürgerInnen für die Menschenrechtsstadt Salzburg
nK
ommunikation von einzelnen Aspekten
nW
erbung für Abschlusstagung
nA
ufmerksamkeit und Rückhalt für MR-Orientierung
Zielgruppe(n): Wem nützt die
Maßnahme
Benachteiligten MitbürgerInnen
Allen MitbürgerInnen
Kurze Beschreibung der Maßnahme
Plakataktion mit begleitender Öffentlichkeitsarbeit und MedienKampagne zum Thema Menschenrechtsstadt Salzburg
Bewusstseinsbildung zum Thema MR Charta zum Schutz der
Menschenrechtscharta in der Stadt
Welche Ressourcen müssen mobilisiert,
geschaffen werden?
PR-Agentur
Druckkosten und Plakatierungskosten
Welche rechtliche Voraussetzungen
müssen geschaffen werden, damit diese
Maßnahme greifen kann (Förderricht­
linien, …)?
Auftrag des Ressortverantwortlichen
Wer sind die TrägerInnen dieser Maßnahme?
Projektgruppe Menschenrechtsstadt
Zeitrahmen
(kurz-/mittel-/langfristig/permanent)
einmalige Aktion im Vorfeld der Abschluss-Tagung
Maßnahme 6c
Bezeichnung der Maßnahme
Informationsdefizit hinsichtlich „Menschenrechte im
Alltag“ abbauen
AG/Themenfeld
AG 4 Menschenrechte und Bildung/Information
Kurze Beschreibung der Maßnahme
Eine breit angelegte Informationskampagne bzw. öffentliche Initiative zur Bewusstseinsbildung, was Menschenrechte im Alltag
bedeuten, könnte im Rahmen des Projekts „Menschenrechtsstadt
Salzburg“ verwirklicht werden.
Ziele, Ergebnisse
Mehr öffentliches Bewusstsein über Menschenrechte
Zielgruppe(n): Wem nützt die
Maßnahme
alle Gruppen, die in der Charta benannt werden
Menschenrechtsstadt Salzburg
161
Begründung für Maßnahme (= Problem)
Die Vielfalt der Bestimmungen der Menschenrechtscharta ist
­vielen Jugendlichen nicht bekannt, da es sich dabei um eine
theoretische Materie handelt, die selten in der Schule behandelt
wird. Oft werden aus Nichtwissen oder Nicht-Verstehen im Alltag
Verstöße gegen die Menschenrechts-Charta begangen, die nicht
als Verstöße erlebt und geahndet werden. Dazu kommt, dass es
keinen breiten (gesellschafts)politischen Konsens bei der Auslegung der Charta gibt und der Interpretationsspielraum relativ
weit ist. Die Verletzungen, die der Einzelne oder eine betroffene
Gruppe erleiden, können unter anderem zu einem Rückzug aus
der Gesellschaft, zur Ghettoisierung oder auch zu Aggression
führen.
Mangelndes Bewusstsein über die gesellschaftspolitische und
alltägliche Relevanz der Menschenrechte bzw. der Charta führt
zu Widerständen bei der Umsetzung konkreter Maßnahmen.
Einordnung/Kategorisierung:
a) Prävention
n Bewusstseinsbildung
n Prägung von Einstellungen/Haltungen/Verhalten
Welche Ressourcen müssen mobilisiert,
geschaffen werden?
Finanzielle und personelle für die Informationskampagne
Erarbeitung und Finanzierung von bewusstseinsbildenden Projekten durch NGOs
Welche rechtliche Voraussetzungen
müssen geschaffen werden, damit diese
Maßnahme greifen kann (Förderricht­
linien, …)?
Budget-Beschluss
Wer (aus der Zielgruppe der Maßnahme) sollte in die Entscheidungsverfahren für diese Maßnahme wie
eingebunden sein (AkteurInnen)?
Integrationsbeauftragte
Behindertenbeauftragte
Frauenbeauftragte
Wer (aus der Zielgruppe der Maßnahme) sollte in die Umsetzung der Maßnahme wie eingebunden sein (AkteurInnen)?
Integrationsbeauftragte
Behindertenbeauftragte
Frauenbeauftragte
In diesem Bereich tätige NGOs
Welche Kommunikationsformen sollen
angewendet werden (Verhandlungen,
Schulungen, Beschlüsse, etc)?
Arbeitsgruppe
Wer sind die TrägerInnen dieser
Maßnahme?
Zeitrahmen
(kurz-/mittel-/langfristig/permanent)
Ressort/Gemeinderat
MD/00 – Integrationsbeauftragte
ev. Informationszentrum
langfristig
Indikatoren und Messgrößen für die
Erreichung der Ziele/Ergebnisse
Welche Annahmen/Risiken bestehen für
die Erreichung der Ziele?
162
Finanzierung nicht ausreichend möglich
Bericht 2010