europabericht

Transcription

europabericht
E U R O P AB E R I C H T
Vertretung des Freistaates Bayern
bei der Europäischen Union
in Brüssel
Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 21/2014 vom 05.12.2014
Inhaltsverzeichnis
POLITISCHE SCHWERPUNKTE UND EUROPÄISCHES PARLAMENT .................................................. 6
Papst besucht EP-Plenum ........................................................................................................................... 6
Misstrauensantrag gegen Kommission im EP erfolglos .............................................................................. 6
Kommissionspräsident Juncker stellt 315 Mrd.-Investitionsplan vor ........................................................... 6
Donald Tusk neuer Präsident des ER ......................................................................................................... 7
STAATSMINISTERIUM DES INNERN, FÜR BAU UND VERKEHR ........................................................ 7
ASYL UND MIGRATION ........................................................................................................................................ 7
EuGH präzisiert Anforderungen an die Überprüfung des Verfolgungsgrunds der Homosexualität ............ 7
KOM fordert Finnland zur Einführung eines wirksamen Rechtsmittels bei Visaentscheiden auf ................ 8
TERRORISMUSBEKÄMPFUNG ............................................................................................................................... 8
EP legt EU-Kanada-PNR-Abkommen dem EuGH zur Stellungnahme vor ................................................. 8
DATENSCHUTZ ................................................................................................................................................... 9
Rat und EP ernennen neuen EU-Datenschutzbeauftragten ....................................................................... 9
FEUERWEHREN, RETTUNGSDIENST, KATASTROPHENSCHUTZ ............................................................................... 9
IMCO-Ausschuss stimmt Trilogeinigung zur eCall-Verordnung zu ............................................................. 9
VERKEHRSPOLITIK ............................................................................................................................................. 9
Verkehrskommissarin Bulc nimmt zur EU-Investitionsoffensive Stellung ................................................... 9
LUFTVERKEHR ................................................................................................................................................. 10
KOM fordert Deutschland zu besserer Überwachung der Flugsicherheit auf ........................................... 10
EUROSTAT meldet Passagierrekord im europäischen Luftverkehr ......................................................... 11
SCHIENENVERKEHR ......................................................................................................................................... 11
KOM genehmigt EEG 2014 für den Schienenverkehr ............................................................................... 11
EP stimmt Luxemburg-Protokoll zu Sicherungsrechten im Eisenbahnverkehr zu .................................... 12
STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ .............................................................................................12
01.12.2014: Übergangszeitraum für den Bereich Justiz und Inneres in der EU endet, Vereinigtes
Königreich begehrt back-in in 35 Rechtsakte ............................................................................................ 12
Kommission legt dritten Bericht über die europäische Juristenaus- und Fortbildung vor ......................... 13
STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN, FÜR LANDESENTWICKLUNG UND HEIMAT ............................13
Kommission veröffentlicht Mitteilung zur Überprüfung von Sixpack und Twopack ................................... 13
Kommission veröffentlicht Warnmechanismusbericht 2015 ...................................................................... 14
Haushaltspläne für 2015: Kommission sieht bei sieben Euroländern die Einhaltung des Stabilitätspakts
in Gefahr .................................................................................................................................................... 15
Großbritannien nimmt EuGH-Klage gegen Bankerboni nach Schlussanträgen zurück ............................ 15
2
Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 21/2014 vom 05.12.2014
Kommission legt neuen Entwurf für den Jahreshaushalt 2015 vor ........................................................... 16
STAATSMINISTERIUM FÜR W IRTSCHAFT UND MEDIEN, ENERGIE UND TECHNOLOGIE .....................16
W IRTSCHAFT MIT BINNENMARKT UND INDUSTRIE ............................................................................................... 16
Kommission legt Jahreswachstumsbericht 2015 vor und schlägt Straffung des Europäischen
Semesters vor ............................................................................................................................................ 16
Kommission legt Investitionsplan für Europa vor ...................................................................................... 17
Kommission veröffentlicht Warnmechanismusbericht 2015 ...................................................................... 18
Trilogeinigung zur Verordnung über Langfristige Investmentfonds (ELTIF) ............................................. 18
AStV erzielt allgemeine Ausrichtung über Transparenzpflichten für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte . 19
Ergebnisse des Stresstests der europäischen Versicherungsbranche ..................................................... 19
Kommission genehmigt Interreg A-Programm Bayern – Österreich ......................................................... 20
EP besorgt über verspätete Annahme vieler operationeller Programme der Kohäsionspolitik
2014 - 2020 ................................................................................................................................................ 20
AUßENWIRTSCHAFT.......................................................................................................................................... 21
Kommission startet Transparenzinitiative im Rahmen von TTIP............................................................... 21
Ergebnisse des Handelsrats: Transparenz im Rahmen von TTIP, Schlussfolgerungen zur EUHandelspolitik und zu TTIP sowie mögliches Aus für handelspolitische Schutzinstrumente und
internationales Marktzugangsinstrument ................................................................................................... 21
ENERGIE ......................................................................................................................................................... 22
Kommission schließt beihilfenrechtliches Hauptprüfverfahren gegen Deutschland in Sachen EEG
2012 ab ...................................................................................................................................................... 22
TECHNOLOGIE UND INNOVATION ....................................................................................................................... 22
EU-Anzeiger für F&E-Investitionen der Industrie 2014 ............................................................................. 22
SONSTIGES...................................................................................................................................................... 23
Kommission genehmigt Gemeinschaftsunternehmen von Airbus und Safran .......................................... 23
Kommission genehmigt Übernahme verbleibender Anteile an BHS durch Robert Bosch ........................ 23
STAATSMINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN ..................................24
StM Brunner und Minister Bonde kritisch gegenüber Brüsseler Reformplänen zur Ökoverordnung ........ 24
Direktzahlungen 2015 werden gekürzt ...................................................................................................... 24
ENVI billigt Entwurf zur Regelung des Anbauverbots gentechnisch veränderter Organismen ................. 25
Einigung zwischen EP und Mitgliedstaaten für nationale GVO-Anbauverbote ......................................... 25
Kommission legt Jahreswachstumsbericht 2015 vor und schlägt Reform des Europäischen Semesters
vor .............................................................................................................................................................. 25
Kommission legt Investitionsplan für Europa vor ...................................................................................... 26
Misstrauensantrag gegen Kommission im EP erfolglos ............................................................................ 27
STAATSMINISTERIUM FÜR ARBEIT UND SOZIALES, FAMILIE UND INTEGRATION ..............................27
Kommission legt Investitionsplan für Europa vor ...................................................................................... 27
3
Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 21/2014 vom 05.12.2014
Jahreswachstums- und Gemeinsamer Beschäftigungsbericht 2015 ........................................................ 28
Öffentliche Konsultation zur Überarbeitung der Arbeitszeitrichtlinie ......................................................... 28
EP-Entschließung zu beschäftigungsbezogenen und sozialen Aspekten der Europa 2020-Strategie ..... 28
EuGH-Urteil zu italienischer Regelung über befristete Arbeitsverträge im Schulbereich ......................... 29
Erhöhtes Armutsrisiko für Nicht-EU-Bürger nach Eurostat-Statistik zur sozialen Eingliederung von
Migranten in der EU ................................................................................................................................... 29
Erwerbstätigenquote von Menschen mit Behinderungen in der EU im Jahr 2011 bei 47,3 % .................. 30
Arbeitslosenquote im Euroraum im Oktober 2014 bei 11,5 % .................................................................. 30
Borås (Schweden) bekommt den Access City Award 2015 wegen seines Engagements für Menschen
mit Behinderungen..................................................................................................................................... 31
EuGH präzisiert Anforderungen an die Überprüfung des Verfolgungsgrunds der Homosexualität .......... 31
STAATSMINISTERIUM FÜR BILDUNG UND KULTUS, W ISSENSCHAFT UND KUNST ............................31
EU-Kulturministerrat am 25.11.2014 ......................................................................................................... 31
Jahreswachstumsbericht 2015: Kommission fordert verstärkte Investitionen in den Bereichen Bildung
und Forschung ........................................................................................................................................... 32
Investitionsplan der Kommission ............................................................................................................... 33
STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ .................................................33
UMWELT UND NATURSCHUTZ ............................................................................................................................ 33
Einigung zwischen EP und Mitgliedstaaten für nationale GVO-Anbauverbote ......................................... 33
EP verabschiedet Resolution für Klimaverhandlungen in Lima................................................................. 34
ENVI-Ausschuss stimmt gegen Treibstoff aus klimaschädlichen Teersanden ......................................... 34
Europäische Umweltagentur veröffentlicht Studie zu Kosten von industrieller Luftverschmutzung.......... 35
Eurojust veröffentlicht Bericht über Tragweite von Umweltverbrechen ..................................................... 35
Umweltkommissar Karmenu Vella eröffnet erste Business and Biodiversity-Jahreskonferenz ................ 36
Gewinner des Europäischen Umweltpreises bekannt gegeben ................................................................ 36
Kommission genehmigt Interreg A-Programm Bayern–Österreich ........................................................... 36
VERBRAUCHERSCHUTZ .................................................................................................................................... 37
EP stimmt für Moratorium von Nanopartikeln und Kennzeichnungspflicht für Klonfleisch bei neuartigen
Lebensmitteln ............................................................................................................................................ 37
Rat berät über Verordnungen zu Medizinprodukten und In-Vitro-Diagnostik ............................................ 37
Kommission startet Konsultation zu Richtlinien für die Deklaration von allergenen Inhaltsstoffen in
Lebensmitteln ............................................................................................................................................ 38
STAATSMINISTERIUM FÜR GESUNDHEIT UND PFLEGE ................................................................38
Tagung des Rates „Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz" (EPSCO) am
01.12.2014 in Brüssel - Ergebnisse aus dem Bereich des StMGP ........................................................... 38
Welt-Aids-Tag: 10. Jahrestag der Erklärung von Dublin ........................................................................... 39
Kommission will zwei neue psychoaktive Substanzen verbieten .............................................................. 39
4
Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 21/2014 vom 05.12.2014
Europa und Afrika intensivieren Kampf gegen Ebola, AIDS und andere infektiöse Krankheiten ............. 40
IUK- UND MEDIENPOLITIK ........................................................................................................40
EU-Medienministerrat verabschiedet Schlussfolgerungen zur europäischen audiovisuellen Politik im
digitalen Zeitalter ....................................................................................................................................... 40
EU-Telekommunikationsministerrat nimmt Sachstandsbericht zum Telekompaket zur Kenntnis ............ 41
EP-Entschließung zum Digitalen Binnenmarkt: Entflechtung von Suchmaschinen gefordert .................. 41
Internationale Fernmeldeunion veröffentlicht Informations- und Kommunikationsentwicklungsindex zur
weltweiten Internet- und Handynutzung .................................................................................................... 41
5
Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 21/2014 vom 05.12.2014
POLITISCHE SCHWERPUNKTE UND EUROPÄISCHES PARLAMENT
PAPST BESUCHT EP-PLENUM
Am 25.11.2014 besuchte Papst Franziskus das EP in Straßburg. In seiner Ansprache an die Abgeordneten
hob er v. a. die zentrale Rolle des EP bei der Bewahrung der Demokratie hervor. Die multinationalen, nicht
allgemeingültigen Interessen dürften nicht in den Vordergrund rücken, vielmehr sollten der Mensch und die
Förderung der Menschenrechte im Mittelpunkt der Politik stehen. Als weitere bedeutende Themen sprach der
Papst Umweltschutz und Migration an. Er betonte, dass die Flüchtlinge, die an den europäischen Küsten
ankommen, auf die Hilfe der EU angewiesen seien. Papst Franziskus war auf Einladung von EP-Präsident
Schulz nach Straßburg gekommen und besuchte damit als zweiter Papst nach Johannes Paul II das EP.
MISSTRAUENSANTRAG GEGEN KOMMISSION IM EP ERFOLGLOS
Das EP hat am 27.11.2014 erwartungsgemäß den Misstrauensantrag gegen die Kommission von
Jean-Claude Juncker mit großer Mehrheit abgelehnt. 101 Abgeordnete votierten für die Initiative, 461 lehnten
den Antrag ab, 88 enthielten sich der Stimme. Um die Kommission abzuberufen, hätten mindestens 376 der
751 Abgeordneten dem Antrag zustimmen müssen. Hintergrund des Misstrauensvotums war die Steuerpraxis
des Großherzogtums. Juncker war zur fraglichen Zeit Regierungschef in Luxemburg.
http://www.Misstrauensantrag-gegen-EU-Kommission-mit-gro%C3%9Fer-Mehrheit-abgewiesen
KOMMISSIONSPRÄSIDENT JUNCKER STELLT 315 MRD.-INVESTITIONSPLAN VOR
Unter
dem
Programmnamen
„Europäischer
Fonds
für
strategische
Investitionen"
(EFSI)
stellte
Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker am 26.11.2014 im EP den am Vortag von der Kommission
beschlossenen Investitionsplan vor, mit dem die Kommission das Wachstum in Europa wieder ankurbeln und
bis zu 1,3 Mio. neue Arbeitsplätze schaffen möchte. Der Fonds soll einen Umfang von 21 Mrd. € haben und
gespeist sein aus Bürgschaften der Kommission in Höhe von 16 Mrd. € (Deckung in Höhe von 8 Mrd. €) und
aus einem Beitrag der Europäische Investitionsbank in Höhe von 5 Mrd. €. Die Kommission geht davon aus,
hierdurch private Investitionen anschieben zu können, die mind. 15 mal so hoch liegen. Der Fonds soll damit
zusätzliche Investitionen in Höhe von mind. 315 Mrd. € in den kommenden drei Jahren (2015 - 2017)
mobilisieren. Der Schwerpunkt des Fonds wird auf Investitionen in den Bereichen Energie, Verkehr, Bildung
und
Forschung
liegen.
Ein
wesentliches
Ziel
der
Kommission ist
zudem
die
Beseitigung
von
Investitionshindernissen (s. auch Beiträge der anderen Ressorts in diesem EB, insbesondere des StMWi).
Pressemitteilung der Kommission:
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-14-2128_de.htm
6
Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 21/2014 vom 05.12.2014
DONALD TUSK NEUER PRÄSIDENT DES ER
Am 01.12.2014 hat der ehemalige polnische Ministerpräsident Donald Tusk (POL) offiziell das Amt des
Präsidenten des Europäischen Rates (ER) von seinem Vorgänger Herman Van Rompuy (BEL) übernommen,
der als erster ER-Präsident seit 2009 im Amt war. Tusks Amtszeit beträgt zunächst zweieinhalb Jahre. Als
EU-Ratspräsident hat Tusk künftig die Aufsicht über EU-Gipfel der Staats- und Regierungschefs, die
rd. viermal im Jahr zusammenkommen, sowie den Vorsitz der Gipfeltreffen der Eurogruppe inne.
Rede Tusk bei Amtsübergabe:
http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_data/docs/pressdata/en/ec/145986.pdf
Rede Van Rompuy bei Amtsübergabe:
http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_data/docs/pressdata/en/ec/145985.pdf
STAATSMINISTERIUM DES INNERN, FÜR BAU UND VERKEHR
AS Y L UN D M IG R AT IO N
EUGH PRÄZISIERT ANFORDERUNGEN AN DIE ÜBERPRÜFUNG DES VERFOLGUNGSGRUNDS DER
HOMOSEXUALITÄT
Der EuGH hat am 02.12.2014 sein Urteil zu den verbundenen Rechtssachen C-148/13 bis C-150/13
verkündet. Gegenstand der Verfahren war die Versagung von Asyl durch Behörden des Königreichs der
Niederlande aufgrund von Zweifeln an der von Antragstellern als Verfolgungsgrund geltend gemachten
sexuellen Orientierung. Der EuGH folgte im Wesentlichen den Schlussanträgen von Generalanwältin
Eleanor Sharpston, die dargelegt hatte, dass aus der Charta der Grundrechte Einschränkungen des
Handlungsspielraums der Mitgliedstaaten bei der Überprüfung der von einem Asylbewerber behaupteten
sexuellen Orientierung abzuleiten sind (siehe Europabericht 15/2014). Sharpston hatte insbesondere von
Behörden angewandte Prüfungsmethoden wie medizinische oder pseudomedizinische Untersuchungen,
zudringliche Befragungen oder die Anforderung des Nachweises sexueller Aktivitäten als mit der Charta der
Grundrechte unvereinbar angesehen. Der EuGH folgte nun dieser Sichtweise und schränkte die Zulässigkeit
von Befragungen deutlich ein. Das Gericht stellte zudem klar, dass aus einem Zögern, Aussagen zur
sexuellen Orientierung zu treffen, nicht die Unglaubwürdigkeit des Antragstellers bzw. seiner Aussagen zur
sexuellen Orientierung gefolgert werden darf.
Weitere Informationen:
PM des EUGH:
http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2014-12/cp140162de.pdf
7
Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 21/2014 vom 05.12.2014
Urteil des EuGH:
http://curia.europa.eu/juris/documents.jsf?num=C-148/13
KOM
FORDERT
FINNLAND
ZUR
EINFÜHRUNG
EINES
WIRKSAMEN
RECHTSMITTELS
BEI
VISAENTSCHEIDEN AUF
Die KOM hat am 26.11.2014 im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens Finnland mit begründeter
Stellungnahme dazu aufgefordert, ein wirksames Rechtsmittel zu schaffen, das bei einem Einspruch gegen
die Verweigerung, Annullierung oder Aufhebung eines Visums Zugang zu einer gerichtlichen Instanz
gewährleistet.
In
Finnland
gibt
es
bisher
ein
außergerichtliches
Einspruchsverfahren
vor
einer
Verwaltungsbehörde. Nach Ansicht der KOM ergibt sich aus dem Visakodex jedoch das Recht für
Drittstaatsangehörige auf eine nicht willkürliche Bearbeitung ihres Visumsantrags, was durch ein gerichtliches
Einspruchsverfahren zu schützen sei. Finnland hat binnen zwei Monaten Änderungen der Regelung
vorzunehmen sowie eine Stellungnahme an die KOM zu übermitteln, wenn es eine Klage vor dem EuGH
vermeiden möchte.
Weitere Informationen:
PM der KOM:
http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-14-2130_de.htm
T ERRO RI SM US B EK ÄM PFUN G
EP LEGT EU-KANADA-PNR-ABKOMMEN DEM EUGH ZUR STELLUNGNAHME VOR
Das EP hat am 24.11.2014 beschlossen, das Abkommen zwischen der EU und Kanada über den Austausch
von Flugpassagierdaten (PNR-Abkommen) dem EuGH zur Stellungnahme vorzulegen, ob das geplante
Abkommen in Einklang mit den europäischen Verträgen sowie der der EU-Grundrechtecharta steht. Es folgte
mit 383 zu 271 Stimmen bei 47 Enthaltungen dem Antrag der Berichterstatterin MdEP Sophie In't Veld (ALDE,
NL), der auf eine grundsätzliche Überprüfung der Zulässigkeit solcher Abkommen mit Drittstaaten zielt, die
über andere oder geringere Datenschutzvorschriften verfügen als die EU. Es stehen Verhandlungen u.a. mit
Russland, Mexiko und Südkorea über entsprechende Abkommen bevor. Mit der Entschließung dürfte sich die
Annahme des am 25.06.2014 unterzeichneten Abkommens mit Kanada um voraussichtlich ein Jahr
verzögern. Es ist zudem denkbar, dass auch die Beratungen über die Schaffung eines EU-weiten PNRAbkommens auf Eis gelegt werden, bis die Stellungnahme des EuGH vorliegt.
Weitere Informationen:
PM des EP:
http://www.europarl.europa.eu/MEPs-refer-EU-Canada-air-passenger-data-deal-to-the-EU-Court-of-Justice
Stellungnahme des EDSB:
https://secure.edps.europa.eu/Opinions/2013/13-09-30_Canada_EN.pdf
8
Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 21/2014 vom 05.12.2014
D AT E N SC HUT Z
RAT UND EP ERNENNEN NEUEN EU-DATENSCHUTZBEAUFTRAGTEN
Rat und EP haben am 03.12.2014 gemeinsam einen neuen EU-Datenschutzbeauftragten (EDPS) sowie
einen neuen Stellvertreter ernannt. Die Amtszeit beginnt am 04.12.2014; das Mandat gilt für fünf Jahre. Zum
neuen
Datenschutzbeauftragten
wurde
der
bisherige
Stellvertreter
des
langjährigen
Beauftragten
Peter Hustinx, der Italiener Giovanni Buttarelli, ernannt. Neuer Stellvertreter ist Wojciech Rafał Wiewiórowski,
bisher Datenschutzbeauftragter der Republik Polen.
Weitere Informationen:
PM des Rats:
http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_Data/docs/pressdata/EN/genaff/146024.pdf
Webseite des EDPS:
https://secure.edps.europa.eu/EDPSWEB/edps/EDPS?lang=de
FE U ERW E HR E N, R ET T UNG S DI E N ST , K AT AST RO PH E N SC HUT Z
IMCO-AUSSCHUSS STIMMT TRILOGEINIGUNG ZUR ECALL-VERORDNUNG ZU
Der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) hat am 04.12.2014 mit 30 zu 2 Stimmen bei
einer Enthaltung dem am 01.12.2014 im Trilog zwischen Rat und EP ausgehandelten Kompromiss zur
Verordnung über die Einführung eines automatisierten Notrufsystems (eCall) in Neufahrzeugen in der EU
zugestimmt. Nach der Einigung und Abstimmung im Ausschuss müssen nun noch der Rat und das Plenum
des EP zustimmen. Dies wird für März 2015 erwartet. Nach Inkrafttreten der Verordnung haben die
Fahrzeughersteller bis zum Stichtag 31.03.2018 Zeit, automatisierte Notrufsysteme in Neufahrzeuge zu
integrieren.
Die KOM hat angekündigt, in den kommenden drei Jahren zu prüfen, ob „eCall“ auch auf Busse, Reisebusse
oder LKWs ausgedehnt werden soll.
Weitere Informationen:
PM des EP:
http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?=DE
V ER K EH R S PO L IT IK
VERKEHRSKOMMISSARIN BULC NIMMT ZUR EU-INVESTITIONSOFFENSIVE STELLUNG
EU-Verkehrskommissarin Violeta Bulc hat am 02.12.2014 vor dem Verkehrsausschuss des EP zur von
Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker angekündigten Investitionsoffensive zur Förderung von
Wachstum und Beschäftigung in Europa Stellung genommen und die Auswirkungen auf die EU9
Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 21/2014 vom 05.12.2014
Verkehrspolitik erläutert. Kernstück der Offensive ist der neu geschaffene „Europäische Fonds für
strategische Investitionen“ (EFSI), mit dem in den kommenden drei Jahren (2015 - 2017) zusätzliche
Investitionen in Höhe von mindestens 315 Mrd. € mobilisiert werden sollen (s. Beitrag des StMWi in diesem
Europabericht). Bulc lobte die geplante Offensive und bezeichnete sie als „komplementär, nicht ersetzend“ zu
den bisherigen Programmen und Instrumenten wie der Connecting Europe Facility (CEF). Der EFSI werde
deutlich höhere Investitionen mobilisieren, insbesondere in weniger profitable und kapitalintensive
Infrastrukturen sowie in Projekte, die unter den bisherigen Regeln keine Förderung erhalten können.
Als Schwerpunkte des Investitionsbedarfs bezeichnete Bulc erstens „saubere Formen des Transports“ wie
den Schienenverkehr und Binnenwasserstraßen, die Beseitigung von „Flaschenhälsen“ insbesondere im
grenzüberschreitenden Verkehr, den Ausbau der Infrastruktur für Elektromobilität an Fernstraßen und in
Ballungszentren sowie den Ausbau von LNG-Infrastruktur in Häfen. Zweitens forderte Bulc hohe Investitionen
in Ballungszentren, insbesondere im ÖPNV. Drittens forderte Bulc den Ausbau Intelligenter Transport- und
Verkehrsinformationssysteme (ITS). Bulc betonte, dass durch die Investitionsoffensive nicht die Prioritäten der
CEF verändert werden sollen; vielmehr seien TEN-V Projekte nun auch über den EFSI förderfähig. Die besten
Chancen auf Förderung durch den EFSI hätten Projekte, die erstens den o.g. Kriterien für europäischem
Mehrwert entsprechen, zweitens rentierlich seien und einen hohen sozioökonomischen Mehrwert schaffen
könnten sowie drittens bereits so ausgereift seien, dass sie binnen drei Jahren begonnen werden könnten.
Zum weiteren Vorgehen: Nach Darstellung der KOM muss zunächst der Europäische Rat am 18./19.12.2014
den Investitionsplan inklusive Gründung des EFSI verabschieden und sich für eine rasche Umsetzung einer
entsprechenden Verordnung stark machen. Eine solche möchte die KOM im Januar 2015 vorschlagen, das
Gesetzgebungsverfahren von EP und Rat soll möglichst bis Juni 2015 abgeschlossen sein.
Weitere Informationen:
Rede der Verkehrskommissarin vor dem EP:
http://europa.eu/rapid/press-release_SPEECH-14-2280_en.htm
Mittteilung zur Investitionsoffensive:
http://ec.europa.eu/priorities/jobs-growth-investment/plan/docs/an-investment-plan-foreurope_com_2014_903_de.pdf
LUFT V E RK E HR
KOM FORDERT DEUTSCHLAND ZU BESSERER ÜBERWACHUNG DER FLUGSICHERHEIT AUF
Die
KOM
hat
am
26.11.2014
die
Bundesrepublik
Deutschland
im
Rahmen
eines
Vertragsverletzungsverfahrens in einer mit Gründen versehenen Stellungnahme zur Einhaltung der EUStandards zur Überwachung der Sicherheit in der Zivilluftfahrt gemäß Verordnung (EU) Nr. 300/2008
aufgefordert. Die Verordnung regelt die Mindesthäufigkeit und die Reichweite der verpflichtenden Kontrollen
durch die Mitgliedstaaten zur Einhaltung der Sicherheitsstandards an Flughäfen in der EU. Die KOM kam
10
Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 21/2014 vom 05.12.2014
nach einer Überprüfung der Sicherheitslage in Deutschland zu dem Schluss, dass an deutschen Flughäfen
Mängel in der Überwachung einiger Sicherheitsmaßnahmen vorliegen. Die KOM hat daher die
Bundesrepublik offiziell aufgefordert, die Einhaltung der Sicherheitsstandards regelmäßig zu überprüfen.
Deutschland hat nun zwei Monate lang Gelegenheit, der KOM eine Stellungnahme zu übermitteln. Ansonsten
wird die KOM vor dem EuGH Klage erheben.
Weitere Informationen:
PM der KOM:
http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-14-2130_de.htm?locale=en
EUROSTAT MELDET PASSAGIERREKORD IM EUROPÄISCHEN LUFTVERKEHR
Die EU-Statistikbehörde EUROSTAT hat am 04.12.2014 für 2013 einen Passagierrekord für den
europäischen Luftverkehr gemeldet. Demnach ist die Gesamtzahl der Passagiere gegenüber 2012 um 1,7 %
und damit stärker als erwartet gestiegen. Nach dem starken Rückgang in Folge der Wirtschaftskrise in der EU
ab dem Jahr 2008 hat der Luftverkehr nun das Vorkrisenniveau wieder deutlich übertroffen. Dabei trug der
EU-interne Verkehr 43,3 % des Passagierverkehrs bei, der zwischen EU- und Drittstaaten 38,6 %. Der
innerstaatliche Luftverkehr hatte einen Anteil von lediglich 18,1 %. Am größten fiel der Passagierzuwachs mit
14,5 % in Luxemburg aus. Der größte Einbruch war mit 11,1 % in Estland zu verzeichnen. Die
Passagierzahlen in Deutschland wuchsen um 1,2 %. Der am stärksten genutzte Flughafen war auch 2013
London-Heathrow mit 72 Mio. Fluggästen bei einem Passagierzuwachs um 3,4 %. Es folgten Paris/Charles
de Gaulle (62 Mio., +0,8 %), Frankfurt/Main (58 Mio., +1,1 %), Amsterdam/Schiphol (53 Mio., +3,0 %),
Madrid/Barajas (40 Mio., -12,1 %) und München (39 Mio., +0,9 %). Den EU-weit stärksten Passagierzuwachs
verzeichneten die Flughäfen Warschau (+11,3 %) und Berlin-Tegel (+7,9 %).
Weitere Informationen:
PM von EUROSTAT:
http://epp.eurostat.ec.europa.eu/cache/ITY_PUBLIC/7-04122014-AP/EN/7-04122014-AP-EN.PDF
SC HI E N EN V E RK E HR
KOM GENEHMIGT EEG 2014 FÜR DEN SCHIENENVERKEHR
Die KOM hat am 25.11.2014 mitgeteilt, dass sie die deutsche Regelung zur Förderung der Erzeugung von
erneuerbarem Strom (EEG 2014), mit der auch Bahnunternehmen Beihilfen gewährt werden, mit den EUBeihilfevorschriften im Einklang steht. Die Kommission prüfte das EEG 2014 anhand der neuen
Umweltschutz- und Energieleitlinien von 2014 und erließ im Juli 2014 einen Genehmigungsbeschluss. Das
EEG 2014 trat am 01.08.2014 in Kraft.
11
Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 21/2014 vom 05.12.2014
Für den Schienenverkehr gelten jedoch eigene Beihilfevorschriften. Daher mussten die Teilbefreiungen für
den Schienenverkehr separat anhand der Eisenbahnleitlinien von 2008 geprüft werden. Die Kommission hat
nun festgestellt, dass die Teilbefreiungen die nach den Eisenbahnleitlinien 2008 zulässigen Obergrenzen
nicht überschreiten und im Hinblick auf das verfolgte Ziel angemessen sind. Somit stehen sie mit Artikel 93
des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) im Einklang.
Weitere Informationen:
PM der KOM:
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-14-2123_de.htm
EP STIMMT LUXEMBURG-PROTOKOLL ZU SICHERUNGSRECHTEN IM EISENBAHNVERKEHR ZU
Das Plenum des EP hat am 25.11.2014 dem Luxemburg-Protokoll zum Übereinkommen über internationale
Sicherungsrechte an beweglicher Ausrüstung betreffend Besonderheiten des rollenden Eisenbahnmaterials
von 2007 zugestimmt. Laut dem Protokoll soll ein internationaler Schutz für Gläubiger geschaffen werden, der
diese bei der Finanzierung von rollendem Eisenbahnmaterial absichern soll. Dafür stellt das Protokoll
Instrumente bereit. Unternehmen können Sicherungsrechte am Rollmaterial erhalten, indem sie dieses in ein
zu diesem Zweck eingerichtetes internationales Register eintragen. Damit wird es den Gläubigern ermöglicht,
in Umlauf gebrachtes Rollmaterial in jedem Staat, der das Übereinkommen unterzeichnet hat, nötigenfalls
pfänden zu lassen.
Weitere Informationen:
PM des EP:
http://www.europarl.europa.eu/DE&language=DE
STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ
01.12.2014: ÜBERGANGSZEITRAUM FÜR DEN BEREICH JUSTIZ UND INNERES IN DER EU ENDET,
VEREINIGTES KÖNIGREICH BEGEHRT BACK-IN IN 35 RECHTSAKTE
Am 01.12.2014 endete nun die fünf Jahre andauernde Übergangsfrist für die ehemalige „dritte Säule“ Justiz
und Inneres, womit die Kommission in diesem Bereich nun z.B. gegen die Mitgliedstaaten bei Bedarf
Vertragsverletzungsverfahren nach Art. 258 AEUV einleiten kann. Zudem besitzt der EuGH nunmehr eine
uneingeschränkte Zuständigkeit für die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen.
Dieses Datum spielt auch eine besondere Rolle für das Vereinigte Königreich. Denn mit diesem Tag ist das
vom Vereinigten Königreich im Juli 2013 geltende gemachte „en bloc“ Opt-out nach Art. 10 des Protokolls
Nr. 36 zum Vertrag über die Arbeitsweise der EU in Kraft getreten. Jedoch hat das Vereinigte Königreich
12
Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 21/2014 vom 05.12.2014
bereits am 20.11.2014 mitgeteilt, dass es sich an 35 dieser Rechtsakte wieder beteiligen wolle. Durch den
Beschluss der Kommission am 01.12.2014 wurde sichergestellt, dass das Vereinigte Königreich sich an
immerhin 29 dieser Maßnahmen, unter anderem Europol, sofort wieder beteiligen kann. Bezüglich der
weiteren sechs Rechtsakte muss der Rat entscheiden.
Pressemitteilung der Kommission:
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-14-2266_de.htm
Link zu den am 28.11.2014 angenommenen Vorschlägen zur Aufhebung:
http://ec.europa.eu/transparency/regdoc/index.=DESC
KOMMISSION
LEGT
DRITTEN
BERICHT
ÜBER
DIE
EUROPÄISCHE
JURISTENAUS-
UND
FORTBILDUNG VOR
Im September 2011 gab die Kommission ihr Ziel bekannt, dass bis 2020 die Hälfte aller Richter, Staats- und
Rechtsanwälte und sonstiger Angehöriger der Rechtsberufe auf lokaler, nationaler oder EU-Ebene im
europäischem Recht oder den Rechtsvorschriften eines anderen Mitgliedstaates aus- und fortgebildet worden
sein sollen, um so nicht nur die Umsetzung und Anwendung des europäischen Rechts zu fördern, sondern
gerade auch das gegenseitige Vertrauen in die jeweils anderen Rechtssysteme. Dies würde eine Zahl von
rund 700.000 Rechtspraktiker umfassen, die bis 2020 an mindestens einer Schulung in europäischem Recht
teilgenommen haben müssten. Mit dem nun dritten Bericht über den Stand der Juristenaus- und Fortbildung
in der EU sieht sich die Kommission hier auf einem guten Weg und hält das selbst gesteckte Ziel für nach wie
vor erreichbar. Die finanzielle Unterstützung dieser Maßnahmen erhebt sie zu einer ihrer Prioritäten des
Finanzierungsprogramms „Justiz“ mit dem Ziel, die Schulung von mindestens 20.000 Rechtsanwender jedes
Jahr finanziell unterstützen zu wollen.
Link zum Bericht (nur in englischer Sprache):
http://ec.europa.eu/justice/criminal/files/final_report_2014_en.pdf
Mitteilung der Kommission vom 13.09.2011:
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52011DC0551&from=EN
CEPEJ-Bericht 2014 (in englischer Sprache):
http://www.coe.int/t/dghl/cooperation/cepej/evaluation/2014/Rapport_2014_en.pdf
STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN, FÜR LANDESENTWICKLUNG UND HEIMAT
KOMMISSION VERÖFFENTLICHT MITTEILUNG ZUR ÜBERPRÜFUNG VON SIXPACK UND TWOPACK
Am 28.11.2014 hat die Kommission ihren Bericht betreffend die Überprüfung der „Sixpack“ und
„Twopack“ genannten Gesetzgebungspakete zur wirtschaftspolitischen Steuerung vorgelegt. Gegenstand des
13
Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 21/2014 vom 05.12.2014
Berichts ist eine erste Zwischenbilanz zur Wirksamkeit der Verfahren zur haushaltspolitischen Überwachung,
bei makroökonomischen Ungleichgewichten und bei Ländern mit Schwierigkeiten bei der Wahrung der
Finanzstabilität sowie - als einende Klammer - des Europäischen Semesters. Trotz des sehr kurzen
Erfahrungszeitraums (Sixpack und Twopack traten Ende 2011 bzw. Ende 2013 in Kraft) und einiger erkannten
Schwächen bewertet die Kommission die Reformpakete insgesamt positiv. Die Haushaltsdefizite seien
zurückgegangen, viele Defizitverfahren eingestellt und Ungleichgewichte korrigiert worden. Einige
Instrumente kamen bisher aber noch gar nicht zur Anwendung. Mit Blick auf die Europa 2020-Strategie für
Wachstum und Beschäftigung kommt die Kommission zu dem Schluss, dass es für eine aussagekräftige
Beurteilung des Erfolges dieser tiefgreifenden wirtschaftspolitischen Reformen noch zu früh sei. Die wirkliche
Leistungsfähigkeit müsse sich erst außerhalb des Krisenmodus zeigen. Als nächstes wird der ECOFIN-Rat
am 09.12.2014 und das EP-Plenum am 16.12.2014 die Mitteilung der Kommission diskutieren.
Mitteilung der Kommission:
http://ec.europa.eu/transparency/regdoc/rep/1/2014/DE/1-2014-905-DE-F1-1.Pdf
KOMMISSION VERÖFFENTLICHT WARNMECHANISMUSBERICHT 2015
Am 28.11.2014 hat die Kommission zeitgleich mit der Präsentation des Jahreswachstumsberichts (s. Beitrag
StMWi in diesem EB) auch den Warnmechanismusbericht 2015 im Rahmen des Verfahrens bei
makroökonomischen Ungleichgewichten veröffentlicht. Darin stellt die Kommission fest, dass die EUMitgliedstaaten bei der Korrektur einiger Ungleichgewichte Fortschritte gemacht hätten und im Allgemeinen
die Wettbewerbsfähigkeit
einiger
Volkswirtschaften
gestiegen
sei,
dass
jedoch
die
verbliebenen
makroökonomischen Ungleichgewichte sowie die damit einhergehenden schwerwiegenden sozialen Folgen
und Risiken weiterhin Anlass zu ernsten Bedenken gäben. Der Bericht nennt 16 Länder, die daher einer
eingehenden Analyse unterzogen werden müssten. Dabei handelt es sich um Belgien, Bulgarien,
Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Kroatien, die Niederlande, Portugal, Rumänien, Schweden,
Slowenien, Spanien, Ungarn und das Vereinigte Königreich. Bezüglich Deutschland und der Niederlande soll
geprüft werden, ob die im
Frühjahr festgestellten Ungleichgewichte
wegen eines
übermäßigen
Leistungsbilanzüberschusses noch fortbestehen. Der Warnbericht ist rein analytischer Art und noch nicht mit
konkreten Handlungsempfehlungen verbunden. Die Schlussfolgerungen des Warnmechanismusberichts
werden nun in der Eurogruppe und im ECOFIN-Rat diskutiert werden, ebenso im EP und im Europäischen
Rat. Im Anschluss wird die Kommission die makroökonomischen Daten intensiv prüfen und die
länderspezifischen vertieften Analysen im Frühjahr vorlegen.
Pressemitteilung der Kommission:
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-14-2235_de.htm
Warnmechanismusbericht 2015:
http://ec.europa.eu/europe2020/pdf/2015/amr2015_de.pdf
Faktenblatt zum Warnmechanismusbericht 2015:
14
Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 21/2014 vom 05.12.2014
http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-14-2231_de.pdf
HAUSHALTSPLÄNE FÜR 2015: KOMMISSION SIEHT BEI SIEBEN EUROLÄNDERN DIE EINHALTUNG
DES STABILITÄTSPAKTS IN GEFAHR
Am 28.11.2014 hat die Kommission im Rahmen der Überwachung der Haushaltspläne ihre Empfehlungen zu
den Haushaltsentwürfen für 2015 von 16 Euroländern veröffentlicht. Demnach halten fünf Staaten
(Deutschland, Irland, Luxemburg, die Niederlande und die Slowakei) die Vorgaben des Stabilitäts- und
Wachstumspaktes vollständig und vier weitere (Estland, Lettland, Slowenien und Finnland) weitgehend ein.
Bei den übrigen sieben Euroländern (Belgien, Spanien, Frankreich, Italien, Malta, Österreich und Portugal)
sieht die Kommission die Gefahr einer Verletzung des Pakts und fordert sie daher auf, im Rahmen der
innerstaatlichen Haushaltsverfahren die Einhaltung der Vorgaben sicherzustellen. Bezüglich Frankreich,
Italien und Belgien hat die Kommission zudem eine Entscheidung über weitere Schritte im Verfahren bei
einem übermäßigen Defizit auf Anfang März kommenden Jahres vertagt. Griechenland und Zypern waren als
Programmländer nicht Gegenstand der Prüfung. Insgesamt stellt die Kommission fest, dass die Sanierung der
Haushalte in der Eurozone in diesem Jahr zum Erliegen kam. Sie sieht aber eine ausgewogene Balance
zwischen Konsolidierung und notwendiger Impulse für die konjunkturelle Erholung erreicht und geht davon
aus, dass dieser weitgehend neutrale fiskalpolitische Kurs auch 2015 fortgesetzt wird. In diesem
Zusammenhang betont die Kommission auch die Bedeutung ihrer am 26.11.2014 vorgestellten
Investitionsoffensive für Europa (s. Beitrag des StMWi in diesem EB).
Pressemitteilung der Kommission:
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-14-2222_de.pdf
Weitergehende Informationen (in englischer Sprache):
http://ec.europa.eu/economy_finance/economic_governance/sgp/budgetary_plans/index_en.htm
GROSSBRITANNIEN NIMMT EUGH-KLAGE GEGEN BANKERBONI NACH SCHLUSSANTRÄGEN
ZURÜCK
Am 20.11.2014 hat der britische Finanzminister George Osborne angekündigt, die am 20.09.2013 wegen der
im Basel III-Regelwerk vorgesehenen Begrenzung von Bankerboni erhobenen Klage vor dem Europäischen
Gerichtshof (EuGH) aufgrund geringer Erfolgsaussichten zurückzunehmen. Zuvor hatte der Generalanwalt
Niilo Jääskinen in seinen Schlussanträgen in der Rechtssache C-507/13 die Auffassung vertreten, dass die
Unionsvorschriften, die den Wert von Bonuszahlungen an Banker im Verhältnis zu deren Grundvergütung
begrenzen, rechtmäßig sind, und Klageabweisung beantragt. Die Schlussanträge des Generalanwalts sind für
den Gerichtshof zwar nicht bindend, der EuGH folgt diesen aber in vielen Fällen. Auf Druck des EP hin
wurden im Rahmen von Basel III Bonuszahlungen für Bankmitarbeiter grundsätzlich auf 100 % des
Grundgehalts begrenzt. Die Anteilseigner haben allerdings unter bestimmten Voraussetzungen die
Möglichkeit, die Boni davon abweichend auf 200 % des Grundgehalts zu begrenzen. Großbritannien hatte im
15
Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 21/2014 vom 05.12.2014
Rat gegen die Umsetzung von Basel III und die Begrenzung der Bankerboni gestimmt, da es Nachteile für
den Finanzplatz London befürchtete.
Pressemitteilung des EuGH:
http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2014-11/cp140154de.pdf
KOMMISSION LEGT NEUEN ENTWURF FÜR DEN JAHRESHAUSHALT 2015 VOR
Die Kommission hat am 28.11.2014 einen neuen Entwurf für den EU-Haushalt 2015 vorgelegt. Dieser sieht
nun Zahlungsermächtigungen von 141,3 Mrd. € und Verpflichtungsermächtigungen von 145,2 Mrd. € vor.
Unter Berücksichtigung der noch nicht verabschiedeten Berichtigungshaushalte 2014 steigen die
Ermächtigungen gegenüber dem laufenden Jahr an: die Zahlungen um 0,7 % und die Verpflichtungen um
1,8 %. Insgesamt bleibt die Kommission aber bei den Zahlungen um rund 800 Millionen € hinter ihrem ersten
Entwurf vom Juni 2014 zurück und kommt damit dem Rat entgegen. Die letzte Ratsposition sah
Zahlungsermächtigungen von 140,77 Mrd. € und Verpflichtungsermächtigungen von 144,63 Mrd. € vor.
Bereits Mitte dieser Woche begannen die Trilogverhandlungen zwischen Rat und EP mit der Kommission als
Vermittler über den Jahreshaushalt 2015 und über die Nachtragshaushalte 2014. Um den Haushalt für 2015
noch bis Jahresende formell verabschieden zu können, ist eine Einigung spätestens zur Plenarsitzung des EP
vom 15. - 18.12.2014 notwendig. Andernfalls ist das System der vorläufigen Zwölftel anzuwenden, d. h. jeden
Monat steht für jede Rubrik ein Betrag zu, der einem Zwölftel des Haushaltsvolumens des Jahres 2014
entspricht.
Pressemitteilung der Kommission:
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-14-2233_de.pdf
Weitergehende Informationen (in englischer Sprache):
http://ec.europa.eu/budget/biblio/documents/2015/2015_en.cfm#db2015
STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT UND MEDIEN, ENERGIE UND
TECHNOLOGIE
W IRT S CH AFT M IT BI NN E NM AR KT U ND I N DU ST RI E
KOMMISSION LEGT JAHRESWACHSTUMSBERICHT 2015 VOR UND SCHLÄGT STRAFFUNG DES
EUROPÄISCHEN SEMESTERS VOR
Die Kommission hat am 28.11.2014 den Jahreswachstumsbericht 2015 verbunden mit weiteren Mitteilungen
wie etwa dem Warnmechanismus-Bericht vorgelegt und damit den Auftakt für das neue Europäische
Semester gegeben. Darin legt sie die wesentlichen Punkte ihrer neuen Agenda für Beschäftigung und
16
Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 21/2014 vom 05.12.2014
Wachstum in 2015 dar, die auf drei Säulen basieren soll: (1) Investitionen, (2) Strukturreformen auf
europäischer wie nationaler Ebene und (3) verantwortungsvolle Fiskalpolitik. Dabei legt die Kommission Wert
auf einen integrierten und kohärenten Ansatz und möchte alle drei Bereiche besser koordinieren. Dazu
möchte sie das Europäische Semester und die wirtschaftspolitische Koordinierung straffen und aufwerten
sowie ihm eine größere politische Rolle verleihen. Die Reform solle vor allem die Rechenschaftspflichten
verstärken sowie die Identifikation aller Akteure und somit die Glaubhaftigkeit des Europäischen Semesters
erhöhen.
Hierzu
möchte
sie
in
den
nächsten
Monaten
weitere
Vorschläge
machen
(s.
zum
Warnmechanismusbericht den Beitrag des StMFLH in diesem EB).
Pressemitteilung der Kommission:
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-14-2235_de.htm
Jahreswachstumsbericht 2015 inklusive Anhang zur Straffung des Europäischen Semesters:
http://ec.europa.eu/europe2020/pdf/2015/ags2015_de.pdf
Website der Kommission mit Link zu weiteren Mitteilungen, u.a. dem Warnmechanismusbericht:
http://ec.europa.eu/europe2020/making-it-happen/annual-growth-surveys/index_en.htm
KOMMISSION LEGT INVESTITIONSPLAN FÜR EUROPA VOR
Am 26.11.2014 hat die Kommission den seit längerem angekündigten Investitionsplan für Europa
veröffentlicht. Auf dem Weg zu mehr Wachstum und Beschäftigung in Europa spielten Investitionen neben
Strukturreformen und Haushaltskonsolidierungen der Mitgliedstaaten die entscheidende Schlüsselrolle; für ein
nachhaltiges Wachstum bestünde derzeit allerdings eine Investitionslücke von ca. 230 - 370 Mrd. € (21 - 22 %
des BIP), der die vorhandenen Marktkräfte nicht begegnen könnten. Der Investitionsplan diene daher v. a.
dazu, Investitionen für risikoreichere Projekte von strategischem europäischem Interesse zu ermöglichen, die
die Realwirtschaft tatsächlich erreichten. Kernstück soll dabei ein neuer Europäischer Fonds für Strategische
Investitionen (EFSI) sein, der bei der Europäische Investitionsbank (EIB) aufgehängt werden und von EIB und
Kommission ko-finanziert werden soll. Diese solle anfangs aus 16 Mrd. € EU-Bürgschaften (zu 50 % gedeckt
mit bereits vorhandenen EU-Geldern, nämlich 3,3 Mrd. € aus der Connecting Europe Facility, 2,7 Mrd. € aus
Horizont 2020 und 2 Mrd. € aus Haushaltsreserven) sowie 5 Mrd. € an Risikoübernahmen durch den
Europäischen Investitionsfonds (EIF) der EIB gespeist werden und weiterem öffentlichen und privaten Kapital
offen stehen. Dadurch will die Kommission Gesamtinvestitionen von mindestens 315 Mrd. € in den nächsten
drei Jahren ermöglichen. Neue Schulden müssten dadurch nicht aufgenommen werden.
Pressemitteilung der Kommission:
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-14-2128_de.htm
Mitteilung der Kommission:
http://ec.europa.eu/priorities/jobs-growth-investment/plan/docs/an-investment-plan-foreurope_com_2014_903_de.pdf
17
Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 21/2014 vom 05.12.2014
Neu eingerichtete Website der Kommission:
http://ec.europa.eu/priorities/jobs-growth-investment/plan/index_de.htm
KOMMISSION VERÖFFENTLICHT WARNMECHANISMUSBERICHT 2015
Am 28.11.2014 hat die Kommission zeitgleich mit der Präsentation des Jahreswachstumsberichts (s. eigenen
Beitrag in diesem EB) auch den Warnmechanismusbericht 2015 im Rahmen des Verfahrens bei einem
makroökonomischen Ungleichgewicht veröffentlicht. Darin stellt die Kommission fest, dass die EUMitgliedstaaten bei der Korrektur einiger Ungleichgewichte Fortschritte gemacht hätten und im Allgemeinen
die Wettbewerbsfähigkeit
einiger
Volkswirtschaften
gestiegen
sei,
dass
jedoch
die
verbliebenen
makroökonomischen Ungleichgewichte sowie die damit einhergehenden schwerwiegenden sozialen Folgen
und Risiken weiterhin Anlass zu ernsten Bedenken gäben. Der Bericht nennt 16 Länder, die daher einer
eingehenden Analyse unterzogen werden müssten. Dabei handelt es sich um Belgien, Bulgarien,
Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Kroatien, die Niederlande, Portugal, Rumänien, Schweden,
Slowenien, Spanien, Ungarn und das Vereinigte Königreich. Bezüglich Deutschland und der Niederlande soll
geprüft werden, ob die im
Frühjahr festgestellten Ungleichgewichte
wegen eines
übermäßigen
Leistungsbilanzüberschusses noch fortbestehen. Der Warnbericht ist rein analytischer Art und noch nicht mit
konkreten Handlungsempfehlungen verbunden. Die Schlussfolgerungen des Warnmechanismusberichts
werden nun in der Eurogruppe und im ECOFIN-Rat diskutiert werden, ebenso im EP und im Europäischen
Rat. Im Anschluss wird die Kommission die makroökonomischen Daten intensiv prüfen und die
länderspezifischen vertieften Analysen im Frühjahr vorlegen (s. Beitrag des StMFLH in diesem EB).
Pressemitteilung der Kommission:
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-14-2235_de.htm
Warnmechanismusbericht 2015:
http://ec.europa.eu/europe2020/pdf/2015/amr2015_de.pdf
TRILOGEINIGUNG ZUR VERORDNUNG ÜBER LANGFRISTIGE INVESTMENTFONDS (ELTIF)
Rat und EP haben am 27.11.2014 einen Kompromiss zur neuen Verordnung über europäische langfristige
Investmentfonds (ELTIF) erzielt, die die langfristigen Finanzierungsmöglichkeiten der Realwirtschaft
verbessern soll. ELTIF sollen eine eigene Fondskategorie mit genauen Bestimmungen etwa zu den
zulässigen, stets langfristigen Anlagen und zum Anlegerschutz werden. Dabei soll die Verordnung festlegen,
in welche Vermögenswerte und Unternehmen ELTIF investieren dürfen (z. B. Projekte in den Bereichen
Infrastruktur, Verkehr und Energie), wie die Mittel aus Gründen der Risikobegrenzung gestreut werden
müssen (nur 30 % der Mittel sollen außerhalb bestimmter langfristiger Anlageklassen in einem ELTIF zulässig
sein) und welche Informationen für die Anleger bereitzustellen sind. Diese Klarheit des Rechtsrahmens für
ELTIF soll es institutionellen und privaten Anlegern erleichtern und sie ermutigen, langfristig in nicht-
18
Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 21/2014 vom 05.12.2014
börsennotierte Unternehmen, in Vermögenswerte wie Immobilien und in Infrastrukturprojekte zu investieren.
Nach der Trilogeinigung bedarf es nun noch der förmlichen Abstimmung in EP und Rat.
Presse-Statement von Kommissar Jonathan Hill (in englischer Sprache):
http://europa.eu/rapid/press-release_STATEMENT-14-2200_en.htm
ASTV
ERZIELT
ALLGEMEINE
AUSRICHTUNG
ÜBER
TRANSPARENZPFLICHTEN
FÜR
WERTPAPIERFINANZIERUNGSGESCHÄFTE
Am 20.11.2014 erzielte der Rat auf Ebene des Ausschusses der Ständigen Vertreter (AStV) eine allgemeine
Ausrichtung bezüglich der von der Kommission im Januar 2014 vorgeschlagenen Verordnung über Meldeund Transparenzpflichten bei Wertpapierfinanzierungsgeschäften (EB 03/14). Diese dient dem Zweck,
Geschäfte im Rahmen des Schattenbankwesens zu regulieren, die von den Maßnahmen zur Regulierung der
Finanzmärkte nicht erfasst sind (und daher als Umgehungsmöglichkeit genutzt werden könnten), gleichwohl
aber hohe Systemrisiken darstellen können. Der Verordnungsvorschlag beinhaltet daher Maßnahmen zur
Transparenzsteigerung
(Rückkaufvereinbarungen
in
-
erster
Linie
Repurchase
bei
Wertpapierleihgeschäften
Transactions).
So
sollen
und
zukünftig
sog.
Repos
Informationen
zu
Wertpapierfinanzierungsgeschäften an Transaktionsregister und Investoren in Investmentgesellschaften
berichtet werden, auch Vorgaben für Weiterverpfändungen sind vorgesehen (z. B. Erfordernis einer
vorherigen Zustimmung und der Schriftform). Die Diskussionen im zuständigen EP-Ausschuss für Wirtschaft
und Währung (ECON) haben noch nicht begonnen.
Pressemitteilung (in englischer Sprache):
http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_data/docs/pressdata/en/ecofin/145878.pdf
ERGEBNISSE DES STRESSTESTS DER EUROPÄISCHEN VERSICHERUNGSBRANCHE
Am 30.11.2014 hat die EU-Versicherungsaufsicht EIOPA (European Insurance and Occupational Pensions
Authority) die Ergebnisse des europaweiten Stresstests für Versicherer veröffentlicht. In dem Test haben sich
jeweils über 50 % der Versicherungsmarktteilnehmer aller Mitgliedstaaten mit ihren Bilanzen des Jahres 2013
verschiedenen Krisenszenarios wie möglichen makro-ökonomischen und versicherungsspezifischen Schocks
unterzogen und sich an den Anforderungen von Kennziffern und Kapitalquoten des ab Januar 2016 unter dem
Begriff Solvency II in Kraft tretenden regulatorischen System für Versicherungen (EB 06/14) messen lassen.
Die Kommission kommt zu dem Schluss, dass die Branche insgesamt über ausreichend Kapital, auch für
schwere Schläge, verfüge, man aber Schwachstellen identifizieren konnte, die demnächst mit Solvency II
verhindert werden müssten. EIOPA gab am Tag nach der Ergebnisveröffentlichung den nationalen
Aufsichtsbehörden Empfehlungen an die Hand, wie man den aufgedeckten Schwächen begegnen könne.
Pressemitteilung EIOPA und weitere Informationen (in englischer Sprache):
https://eiopa.europa.eu/activities/financial-stability/insurance-stress-test-2014/index.html
19
Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 21/2014 vom 05.12.2014
Statement der Kommission (in englischer Sprache):
http://europa.eu/rapid/press-release_STATEMENT-14-2261_en.htm
KOMMISSION GENEHMIGT INTERREG A-PROGRAMM BAYERN – ÖSTERREICH
Am 03.12.2014 hat die Kommission das grenzüberschreitende Förderprogramm der Europäischen
Territorialen Zusammenarbeit (ETZ) Interreg V-A Bayern – Österreich für den Zeitraum 2014 - 2020 im
Gesamtvolumen von 54,4 Mio. € an EU-Mitteln genehmigt. Zum Zwecke einer größtmöglichen Integration des
Grenzraumes sollen dadurch grenzüberschreitende Projekte aus Oberbayern, Niederbayern und Schwaben
mit den österreichischen Bundesländern Oberösterreich, Salzburg und Tirol gefördert werden. Dabei hat sich
das
Programm
für
drei
Prioritätsbereiche
entschieden:
(1)
Erweiterung
und
Verbesserung
grenzüberschreitender Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationseinrichtungen (19,2 Mio. €), (2) Erhöhung
des Umweltschutzes sensibler alpiner Regionen und des gemeinsamen Hochwasserschutzes (16,7 Mio. €)
und (3) Förderung der Kooperation bei rechtlichen und administrativen Herausforderungen sowie zwischen
Bürgern und öffentlichen Einrichtungen (15,2 Mio. €). Zu letzterem Punkt gehören v. a. auch
grenzüberschreitende Projekte zur Förderung des Tourismus. Weitere 3,2 Mio. € kommen als technische Hilfe
dazu. Von den Mitteln sollen 5,9 Mio. € in einen Kleinprojekt-Fonds fließen, der durch geringeren
Verwaltungsaufwand eine besonders schnelle Finanzierung ermöglichen soll.
Pressemitteilung der Kommission:
http://ec.europa.eu/regional_policy/sources/cooperate/crossborder/0112_ip_cbc_de.pdf
EP BESORGT ÜBER VERSPÄTETE ANNAHME VIELER OPERATIONELLER PROGRAMME DER
KOHÄSIONSPOLITIK 2014 - 2020
In einer nicht-legislativen Entschließung des EP vom 27.11.2014 zeigt sich das EP besorgt über die
verspätete Annahme vieler operationeller Programme der Mitgliedstaaten zu den Strukturfonds 2014 - 2020
durch die Kommission. Nur etwa 100 der insgesamt 535 Programme würden bis Ende des Jahres genehmigt
werden können. Für all diejenigen, die zu diesem Zeitpunkt nicht angenommen, aber „zur Annahme bereit“
sind, würde die Kommission für eine Annahme bis Ende März 2015 eine Übergangslösung finden, damit
Projekte bereits in 2014 beginnen können. Für Programme, die erst danach genehmigt werden können,
müsste der Mehrjährige Finanzrahmen für das Jahr 2015 technisch überarbeitetet werden, was weitere
Verzögerungen mit sich bringen würde. Das EP fordert daher Kommission wie Mitgliedstaaten auf, alle Kräfte
zu mobilisieren, um die Anzahl der bis Ende 2014 genehmigten Programme so weit wie möglich zu steigern.
Die verspätete Annahme von Programmen hat auf bereits genehmigte, wie etwa das bayerische operationelle
EFRE-Programm, keine Auswirkungen.
Pressemitteilung des EP (in englischer Sprache):
http://www.europarl.europa.euMEPs-worried-about-delays-in-the-start-up-of-the-new-Cohesion-Policy
20
Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 21/2014 vom 05.12.2014
Angenommene Entschließung des EP:
http://www.europarl.europa.eu/NONSGML+MOTION+P8-RC-2014-0278+0+DOC+PDF+V0//DE
AU ß E NW I RT SC H AFT
KOMMISSION STARTET TRANSPARENZINITIATIVE IM RAHMEN VON TTIP
Am 25.11.2014 hat sich die Kommission zu mehr Transparenz und erweitertem Zugang zu Dokumenten der
TTIP-Verhandlungen verpflichtet. Die Kommission nahm eine Mitteilung der Handelskommissarin Malmström
mit Maßnahmen an, die die Verhandlungen zu TTIP transparenter machen sollen und bereits vor kurzem von
ihr angekündigt worden waren (EB 20/14). Malmström möchte ihre Amtszeit mit einem „fresh start“ beginnen
und das Vertrauen von Bürgern und Abgeordneten v. a. in die TTIP-Verhandlungen zurückgewinnen. Die
Initiative
beabsichtigt
eine
erhöhte
Information
der
Öffentlichkeit,
eine
gelockerte
Vertraulichkeitsklassifizierung von Dokumenten, das umfangreichere Teilen von Informationen mit dem EP
sowie weitere Transparenzaktivitäten.
Pressemitteilung der Kommission:
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-14-2131_de.htm?locale=en
Mitteilung der Kommission (in englischer Sprache):
http://ec.europa.eu/news/2014/docs/c_2014_9052_en.pdf
ERGEBNISSE
DES
HANDELSRATS:
TRANSPARENZ
IM
RAHMEN
VON
TTIP,
SCHLUSSFOLGERUNGEN ZUR EU-HANDELSPOLITIK UND ZU TTIP SOWIE MÖGLICHES AUS FÜR
HANDELSPOLITISCHE
SCHUTZINSTRUMENTE
UND
INTERNATIONALES
MARKTZUGANGSINSTRUMENT
Der Rat für Auswärtige Angelegenheiten hat am 21.11.2014 in Formation der Handelsminister zu aktuellen
internationalen Handelsthemen getagt. Im Vordergrund stand dabei eine Diskussion mit Handelskommissarin
Cecilia Malmström sowie dem Ausschussvorsitzenden für internationalen Handel des EP, Bernd Lange
(SPD), zu Transparenzgesichtspunkten im Rahmen der TTIP-Verhandlungen, in der der Rat die neue
Transparenzinitiative der Kommission (s. hierzu eigenen Bericht in diesem EB) begrüßte. Ohne Aussprache
wurden weiterhin Schlussfolgerungen zum internationalen Handel genauso wie speziell zu TTIP
verabschiedet. Darüber hinaus tauschten sich die Minister mit der Kommission zur Post-Bali-Agenda auf
WTO-Ebene und zum Stand der Verhandlungen zu den Freihandelsabkommen mit Japan und Vietnam aus.
Letztere könnten im Verhältnis zu Vietnam bereits im ersten Halbjahr 2015, zu Japan bis Ende 2015
abgeschlossen werden. Bei einer Aussprache zur Überarbeitung der handelspolitischen Schutzinstrumente
sowie zur Verordnung für ein internationales Marktzugangsinstrument offenbarten sich erneut die
grundlegend unterschiedlichen Positionen der Mitgliedstaaten zu diesen Dossiers, so dass die italienische
Präsidentschaft zu dem Schluss kam, diese nicht mehr weiter zu verfolgen.
21
Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 21/2014 vom 05.12.2014
Pressemitteilung des Rates inklusive angenommene Schlussfolgerungen (in englischer Sprache):
http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_data/docs/pressdata/EN/foraff/145922.pdf
EN E RG IE
KOMMISSION
SCHLIESST
BEIHILFENRECHTLICHES
HAUPTPRÜFVERFAHREN
GEGEN
DEUTSCHLAND IN SACHEN EEG 2012 AB
Die
Kommission
hat
am
24.11.2014
das
im
Dezember
2013
eingeleitete
beihilfenrechtliche
Hauptprüfverfahren gegen Deutschland (EB 01/14) wegen der Bestimmungen des deutschen Gesetzes für
den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG) 2012 abgeschlossen. Die Kommission kommt zu dem Schluss,
dass die im EEG 2012 vorgesehene Umlage als staatliche Maßnahme zur Förderung der Erzeugung
erneuerbarer Energien eine Beihilfe im Sinne des Art. 107 Abs. 1 AEUV darstellt, die gleichzeitig aber mit den
damals geltenden Umweltschutzleitlinien von 2008 in Verbindung mit Art. 107 Abs. 3 AEUV in Einklang stand
und somit gerechtfertigt war (insbesondere weil nur die bei der Erzeugung erneuerbaren Stroms anfallenden
Mehrkosten, die über den Marktpreis für Strom hinausgingen, ausgeglichen wurden). Die Kommission hält im
weiteren auch die Teilbefreiung stromintensiver Unternehmen von der EEG-Umlage 2012 für größtenteils
gerechtfertigt, lediglich einigen Unternehmen seien im Prüfzeitraum 2013 und 2014 überhöhte und
wettbewerbsverzerrende Ermäßigungen zu Teil geworden, die nun zurückgezahlt werden müssten. Das seit
August 2014 in Deutschland geltende, überarbeitete EEG hatte die Kommission bereits im Juli 2014
genehmigt (EB 15/14).
Pressemitteilung der Kommission:
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-14-2122_de.htm
Eintrag der Entscheidung im Beihilfenregister der EU:
http://ec.europa.eu/competition/elojade/isef/case_details.cfm?proc_code=3_SA_33995
T ECH NO LO G I E UN D I NNO V AT I O N
EU-ANZEIGER FÜR F&E-INVESTITIONEN DER INDUSTRIE 2014
Die
Kommission
hat
am
04.12.2014
ihren
jährlichen
„EU-Anzeiger
für
Forschungs-
und
Entwicklungsinvestitionen 2014“ veröffentlicht. Aus ihm geht hervor, dass Unternehmen mit Sitz in der EU im
Jahr 2013 trotz der ungünstigen Wirtschaftslage weiter in Forschung und Entwicklung investierten. Allerdings
stiegen die Investitionen in der EU mit 2,6 % im Vergleich zum weltweiten Durchschnitt (4,9 %) langsamer an,
das Wachstum sei gegenüber dem Vorjahr um 6,8% zurückgegangen. Volkswagen ist nun bereits das zweite
Jahr in Folge weltweiter Spitzenreiter bei den F&E-Investitionen (11,7 Mrd. €, Anstieg um 23,4 %). Der
Automobilsektor bleibt EU-weit ein starker Investor, vor allem aufgrund der starken Leistung deutscher
Automobilhersteller (drei Viertel der F&E-Investitionen fallen auf diesen Sektor). Unternehmen aus dem
Bereich der Pharmaindustrie oder der Hardwaretechnologie konnten nur ein schwaches Wachstum
vermelden bzw. mussten einen Rückgang verzeichnen.
22
Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 21/2014 vom 05.12.2014
Pressemitteilung der Kommission:
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-14-2342_de.htm
Website der Kommission mit Link zum F&E-Anzeiger der Industrie 2014 (in englischer Sprache):
http://iri.jrc.ec.europa.eu/documents/10180/354280/EU%20R%26D%20Scoreboard%202014
SO N ST IG E S
KOMMISSION GENEHMIGT GEMEINSCHAFTSUNTERNEHMEN VON AIRBUS UND SAFRAN
Unter Auflagen hat die Kommission am 26.11.2014 ein Gemeinschaftsunternehmen der Unternehmen Airbus
Group N.V. (Niederlande) und Safran S.A. (Frankreich) im Bereich Trägerraketen, Satellitenteilsysteme und
Flugkörperantriebe nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Sowohl Airbus als auch Safran sind in
der Luft- und Raumfahrtindustrie sowie der Verteidigungsindustrie tätig. Die Kommission hat allerdings
Bedenken, dass das Gemeinschaftsunternehmen Wettbewerber von Airbus vom Markt ausschließen oder
deren Zugang zu bestimmten Komponenten beschneiden würde. Zum Nachteil von Wettbewerbern könnte es
auch zum Austausch vertraulicher Informationen zwischen Airbus und dem Gemeinschaftsunternehmen
kommen. Infolgedessen ist die Entscheidung der Kommission an die Auflage gebunden, dass die Sparte der
elektrischen Satellitentriebwerke von Safran nicht in das Gemeinschaftsunternehmen eingeht und Airbus eine
Rahmenvereinbarung mit dem derzeitigen Hauptkunden von Safran für bestimmte Produkte abschließt.
Pressemitteilung der Kommission:
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-14-2164_de.htm
KOMMISSION GENEHMIGT ÜBERNAHME VERBLEIBENDER ANTEILE AN BHS DURCH ROBERT
BOSCH
Am 03.12.2014 hat die Kommission die Übernahme verbleibender Anteile an der BSH Bosch und Siemens
Hausgeräte GmbH durch die Robert Bosch GmbH genehmigt. BSH stellt Elektrohausgeräte wie
Kühlschränke, Herde und Spülmaschinen her. Robert Bosch ist Zulieferer u.a. in den Bereichen Automotive,
Gebrauchsgüter sowie Energie- und Gebäudetechnologie. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass die
Übernahme keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken hervorrufe, da Robert Bosch bereits bislang anteilig die
Kontrolle über BHS gemeinsam mit der Siemens AG inne hielt. Die Entscheidung erging im Rahmen des
vereinfachten Genehmigungsverfahrens nach der EU-Fusionskontrollverordnung.
Veröffentlichung der Entscheidung:
http://ec.europa.eu/competition/elojade/isef/case_details.cfm?proc_code=2_M_7425
23
Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 21/2014 vom 05.12.2014
STAATSMINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN
STM BRUNNER UND MINISTER BONDE KRITISCH GEGENÜBER BRÜSSELER REFORMPLÄNEN ZUR
ÖKOVERORDNUNG
Am 02.12.2014 fand in der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU eine Vortrags- und
Diskussionsveranstaltung zum Thema „Ökolandbau in Europa – Wohin geht die Reise" statt. Der Bayerische
Staatsminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Helmut Brunner, lud zusammen mit dem Minister
für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz des Landes Baden-Württemberg, Alexander Bonde, zu einer
Diskussion anlässlich des Vorschlags der Kommission zur Novellierung der EU-Öko-Verordnung vom
Frühjahr 2014 ein. Nach Eingangsreden der beiden Minister gab es eine Einführung von Diego Canga-Fano,
Direktor in der Generaldirektion Landwirtschaft der Kommission, Christopher Stopes, Präsident der IFOAM
EU-Gruppe und Edouard Rousseau, Sprecher der Ökolandwirte von Copa-Cogeca. Neben Staatsminister
Brunner diskutierten anschließend auf dem Podium MdEP Albert Deß (Agrarpolitischer Sprecher der EVP im
AGRI des EP), MdEP Martin Häusling (Agrarpolitischer Sprecher der Grünen im AGRI des EP und
Berichterstatter zur Ökoverordnung), Diego Canga-Fano, Clemens Neumann vom Bundesministerium für
Ernährung
und
Landwirtschaft
sowie
Francesco
Giardina,
Referatsleiter
im
italienischen
Landwirtschaftsministerium. Insgesamt wurde sehr deutlich, dass der vorliegende Regelungsentwurf in
Deutschland auf große Ablehnung stößt und einer Überarbeitung bedarf.
http://www.bayern.de/starkes-signal-an-die-eu-kommission-brunner-und-bonde-vereint-gegen-bruesseleroeko-plaene/
DIREKTZAHLUNGEN 2015 WERDEN GEKÜRZT
In der Durchführungsverordnung Nr. 1227/2014 setzte die Kommission am 17.11.2014 Kürzungen von
Direktzahlungen für das Haushaltsjahr 2015 fest. Die Landwirte erhalten demnach jenseits des Freibetrags
von 2.000 € rund 1,3 % weniger an Direktzahlungen. Mit dem Geld wird die Krisenreserve für
außerordentliche Marktmaßnahmen im Agrarsektor in Höhe von 433 Mio. € finanziert. Die Kürzung der
Direktzahlungen wurde erstmals für das Haushaltsjahr 2014 durchgeführt, damals noch um knapp 2,45 %,
insgesamt 868 Mio. €.
Dieser Betrag wird nun laut der Durchführungsverordnung Nr. 1259/2014 vom 24.11.2014 an die Landwirte
zurückgezahlt. Die Unterstützungsmaßnahmen, die im Rahmen des Russlandembargos verabschiedet
wurden, werden nun mit Hilfe des Agrarbudgets von 2015 finanziert. Die Krisenreserve 2014 in Höhe von
868 Mio. € wird damit endgültig nicht in Anspruch genommen.
Somit genehmigte die Kommission mit der Verordnung 1259/2014 den Mitgliedstaaten die Rückzahlung der
868 Mio. € an die europäischen Landwirte.
24
Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 21/2014 vom 05.12.2014
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32014R1227
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32014R1259
ENVI BILLIGT ENTWURF ZUR REGELUNG DES ANBAUVERBOTS GENTECHNISCH VERÄNDERTER
ORGANISMEN
Am 11.11.2014 billigte der ENVI des EP einen Entwurf der belgischen Abgeordneten Frédérique Ries (ALDE)
bezüglich nationaler Regelungen zum Anbauverbot gentechnisch veränderter Organismen (GVO). Die
vorgestellten Maßnahmen stellen sicher, daß die Mitgliedstaaten selbst flexibel entscheiden können, ob sie
den Anbau von gentechnisch veränderten Organismen zulassen oder nicht.
http://www.europarl.europa.eu/Environment-Committee-backs-flexibility-for-EU-countries-to-ban-GMO-crops
EINIGUNG ZWISCHEN EP UND MITGLIEDSTAATEN FÜR NATIONALE GVO-ANBAUVERBOTE
Am 04.12.2014 haben sich EP und Mitgliedstaaten in Trilogverhandlungen auf ein Verfahren geeinigt, mit
dem Mitgliedstaaten nationale Anbauverbote für gentechnikveränderte Organismen (GVO) auf ihrem
Hoheitsgebiet erlassen können. Der Kompromiss sieht nun ein zweistufiges Verfahren vor, mit dem
Mitgliedstaaten für GVO-Pflanzen, die in der EU bereits zugelassen sind, eine Ausnahmeregelung, ein so
genanntes „Opt Out", erwirken können. Der Kompromiss besagt, dass Mitgliedstaaten nun aufgefordert
werden, die Gentechnikkonzerne zu kontaktieren, sie werden dazu aber nicht ausdrücklich verpflichtet.
Umweltgründe dürfen nicht als Grund für ein Opt-Out verwendet werden. Zusätzlich dazu müssen jene
Länder, die GVO anbauen, deren Übergreifen auf angrenzende Gebiete verhindern. Dazu werden in
Grenzgebieten Koexistenzmaßnahmen verpflichtend eingeführt. Nach der bisherigen Rechtslage galt es als
unsicher, ob nationale GVO-Anbauverbote rechtlich zulässig sind. Der Kompromiss soll dazu dienen,
nationale GVO-Anbauverbote so rechtssicher zu gestalten, dass sie nicht durch eine Klage von
Gentechnikkonzernen aufgehoben werden können. Das Ergebnis der Verhandlungen muss nun noch von EP
und Mitgliedstaaten formell bestätigt werden (s. hierzu Beitrag des StMUV in diesem EB).
Link zur PM der Schattenberichterstatterin MdEP Köstinger:
http://www.eppgroup.eu/de/press-release/Köstinger:-Durchbruch-bei-GentechnikVerhandlungen?usebuid=3216
KOMMISSION LEGT JAHRESWACHSTUMSBERICHT 2015 VOR UND SCHLÄGT REFORM DES
EUROPÄISCHEN SEMESTERS VOR
Die Kommission hat am 28.11.2014 den Jahreswachstumsbericht 2015 verbunden mit weiteren Mitteilungen
wie etwa dem Warnmechanismus-Bericht vorgelegt und damit den Auftakt für das neue Europäische
Semester gegeben. Darin legt sie die wesentlichen Punkte ihrer neuen Agenda für Beschäftigung und
Wachstum in 2015 dar, die auf drei Säulen basieren soll: (1) Investitionen, (2) Strukturreformen auf
25
Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 21/2014 vom 05.12.2014
europäischer wie nationaler Ebene und (3) verantwortungsvolle Fiskalpolitik. Dabei legt die Kommission Wert
auf einen integrierten und kohärenten Ansatz und möchte alle drei Bereiche besser koordinieren. Dazu
möchte sie das Europäische Semester und die wirtschaftspolitische Koordinierung straffen und aufwerten
sowie ihm eine größere politische Rolle verleihen. Die Reform solle vor allem die Rechenschaftspflichten
verstärken sowie die Identifikation aller Akteure und somit die Glaubhaftigkeit des Europäischen Semesters
erhöhen. Hierzu möchte sie in den nächsten Monaten weitere Vorschläge machen (s. hierzu Beitrag des
StMWi in diesem EB, zum Warnmechanismusbericht den Beitrag des StMFLH in diesem EB).
Pressemitteilung der Kommission:
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-14-2235_de.htm
Jahreswachstumsbericht 2015 inklusive Anhang zur Straffung des Europäischen Semesters:
http://ec.europa.eu/europe2020/pdf/2015/ags2015_de.pdf
Website der Kommission mit Link zu weiteren Mitteilungen, u.a. dem Warnmechanismusbericht:
http://ec.europa.eu/europe2020/making-it-happen/annual-growth-surveys/index_en.htm
KOMMISSION LEGT INVESTITIONSPLAN FÜR EUROPA VOR
Am 26.11.2014 hat die Kommission den seit längerem angekündigten Investitionsplan für Europa
veröffentlicht. Auf dem Weg zu mehr Wachstum und Beschäftigung in Europa spielten Investitionen neben
Strukturreformen und Haushaltskonsolidierungen der Mitgliedstaaten die entscheidende Schlüsselrolle; für ein
nachhaltiges Wachstum bestünde derzeit allerdings eine Investitionslücke von ca. 230 - 370 Mrd. € (21 - 22 %
des BIP), der die vorhandenen Marktkräfte nicht begegnen könnten. Der Investitionsplan diene daher v. a.
dazu, Investitionen für risikoreichere Projekte von strategischem europäischem Interesse zu ermöglichen, die
die Realwirtschaft tatsächlich erreichten. Kernstück soll dabei ein neuer Europäischer Fonds für Strategische
Investitionen (EFSI) sein, der bei der Europäische Investitionsbank (EIB) aufgehängt werden und von EIB und
Kommission ko-finanziert werden soll. Diese solle anfangs aus 16 Mrd. € EU-Bürgschaften (zu 50 % gedeckt
mit bereits vorhandenen EU-Geldern, nämlich 3,3 Mrd. € aus der Connecting Europe Facility, 2,7 Mrd. € aus
Horizont 2020 und 2 Mrd. € aus Haushaltsreserven) sowie 5 Mrd. € an Risikoübernahmen durch den
Europäischen Investitionsfonds (EIF) der EIB gespeist werden und weiterem öffentlichen und privaten Kapital
offen stehen. Dadurch will die Kommission Gesamtinvestitionen von mindestens 315 Mrd. € in den nächsten
drei Jahren ermöglichen. Neue Schulden müssten dadurch nicht aufgenommen werden (s. hierzu Beitrag des
StMWi in diesem EB).
Pressemitteilung der Kommission:
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-14-2128_de.htm
Mitteilung der Kommission:
http://ec.europa.eu/priorities/jobs-growth-investment/plan/docs/an-investment-plan-foreurope_com_2014_903_de.pdf
26
Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 21/2014 vom 05.12.2014
Neu eingerichtete Website der Kommission:
http://ec.europa.eu/priorities/jobs-growth-investment/plan/index_de.htm
MISSTRAUENSANTRAG GEGEN KOMMISSION IM EP ERFOLGLOS
Das EP hat am 27.11.2014 erwartungsgemäß den Misstrauensantrag gegen die Kommission von
Jean-Claude Juncker mit großer Mehrheit abgelehnt. 101 Abgeordnete votierten für die Initiative, 461 lehnten
den Antrag ab, 88 enthielten sich der Stimme. Um die Kommission abzuberufen, hätten mindestens 376 der
751 Abgeordneten dem Antrag zustimmen müssen. Hintergrund des Misstrauensvotums war die Steuerpraxis
des Großherzogtums. Juncker war zur fraglichen Zeit Regierungschef in Luxemburg (s. hierzu Beitrag unter
„Politische Schwerpunkte und Europäisches Parlament" in diesem EB).
http://www.europarl.europa.eu/Misstrauensantrag-gegen-EU-Kommission-mit-gro%C3%9Fer-Mehrheitabgewiesen
STAATSMINISTERIUM FÜR ARBEIT UND SOZIALES, FAMILIE UND INTEGRATION
KOMMISSION LEGT INVESTITIONSPLAN FÜR EUROPA VOR
Am 26.11.2014 stellte die Kommission ihr Investitionspaket mit einem Volumen von mindestens 315 Mrd. € in
den nächsten drei Jahren vor. Dabei handle es sich nicht um „fresh money", sondern um einen „fresh start".
Zur Ankurbelung von Investitionen in der EU für mehr Wachstum und Arbeitsplätze ohne neue Schulden sieht
die Kommission drei Maßnahmen vor: die Einrichtung eines neuen Europäischen Fonds für strategische
Investitionen (EFSI), die Schaffung einer sog. Projekt-Pipeline und die Aufstellung eines Zeitplans zur
Beseitigung von Investitionshindernissen. Die Investitionen sollen in Bereiche von besonderer strategischer
Bedeutung fließen. Darunter versteht die Kommission vor allem Infrastruktur (Energie, Verkehr,
Breitbandanbindung), Bildung, Forschung und Innovation. In den Unterlagen werden auch Projekte zur
Verbesserung der Beschäftigungsperspektiven, insbesondere zur Förderung der Jugendbeschäftigung als
geeignet und die Modernisierung der Sozialsysteme als Bereich mit Investitionsbedarf genannt. Die
Kommission möchte mit diesem Vorhaben dem Mangel an Risikofinanzierung in Europa sowie dem geringen
Investitionsvertrauen entgegenwirken und setzt auf die Hebelwirkung des neuen Fonds, bei dem jeder Euro
aus öffentlichen Mitteln Investitionen von etwa 15 € generieren soll. Nach Schätzungen der Kommission
könnten diese Maßnahmen bis zu 1,3 Mio. neue Arbeitsplätze schaffen.
Pressemitteilung der Kommission:
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-14-2128_de.htm
Kommissionsmitteilung:
http://ec.europa.eu/priorities/jobs-growth-investment/plan/docs/an-investment-plan-for27
Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 21/2014 vom 05.12.2014
europe_com_2014_903_de.pdf
Webseite der Kommission zum Investitionsplan:
http://ec.europa.eu/priorities/jobs-growth-investment/plan/index_en.htm
JAHRESWACHSTUMS- UND GEMEINSAMER BESCHÄFTIGUNGSBERICHT 2015
Mit der Vorlage des Pakets zur wirtschaftspolitischen Steuerung am 28.11.2014 durch die Kommission
begann das Europäische Semester 2015. Das Paket beinhaltet insbesondere den Jahreswachstumsbericht,
begleitet vom Entwurf des Gemeinsamen Beschäftigungsberichts. Der Jahreswachstumsbericht beruht auf
den wesentlichen Punkten der Agenda der neuen Kommission für Beschäftigung und Wachstum.
Dementsprechend bestehen die allgemeinen politischen Prioritäten der EU für das kommende Jahr aus dem
Dreiklang von gezielten Investitionen, erneutem Engagement für Strukturreformen und verantwortungsvoller
Haushaltspolitik. Kommissarin Marianne Thyssen nannte folgende fünf Prioritäten für die Schaffung von
Arbeitsplätzen: Beseitigung von Hindernissen für die Schaffung von Arbeitsplätzen und Unterstützung des
Unternehmertums, insbesondere durch das Investitionspaket, Abbau der Segmentierung von Arbeitsmärkten
und Bekämpfung von Schwarzarbeit, Verringerung der Steuerbelastung von Arbeit, Investitionen in
Qualifikationen zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit vor allem junger und älterer Arbeitnehmer
sowie Modernisierung der Sozialschutzsysteme, vor allem Sicherstellung angemessener Rentensysteme.
Website der Kommission zum Europäischen Semester mit Verlinkung auf alle Dokumente:
http://ec.europa.eu/social/main.jsp?langId=de&catId=89&newsId=2159&furtherNews=yes
ÖFFENTLICHE KONSULTATION ZUR ÜBERARBEITUNG DER ARBEITSZEITRICHTLINIE
Am
01.12.2014
startete
die
Kommission
eine
öffentliche
Konsultation
zur
Überarbeitung
der
Arbeitszeitrichtlinie. Nach den gescheiterten Sozialpartnerverhandlungen nahm die Kommission die
Überarbeitung dieser reformbedürftigen, über 20 Jahre alten Richtlinie wieder auf und führt derzeit
vorbereitende Tätigkeiten durch. Diese Konsultation soll insbesondere in die laufende Folgenabschätzung
einfließen. Beiträge können bis 15.03.2015 eingereicht werden.
Informationen zur Konsultation:
http://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=333&consultId=14&visib=0&furtherConsult=yes&langId=de
EP-ENTSCHLIESSUNG
ZU
BESCHÄFTIGUNGSBEZOGENEN
UND
SOZIALEN
ASPEKTEN
DER
EUROPA 2020-STRATEGIE
Das Plenum des EP nahm am 25.11.2014 in einer Entschließung umfassend zu beschäftigungs- und
sozialpolitischen Aspekten der Europa 2020-Strategie Stellung. Die Parlamentarier sprachen sich u. a. für
eine stärkere Ausrichtung des Europäischen Semesters auf die Ziele dieser Strategie aus. Den Einsatz des
sozialen Scoreboards begrüßten sie und forderten dafür zusätzliche Indikatoren wie z. B. zu Kinderarmut und
28
Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 21/2014 vom 05.12.2014
Obdachlosigkeit sowie eine Differenzierung nach Männern und Frauen innerhalb der Indikatoren.
Beschäftigungsbezogene und soziale Aspekte sollten im Europäischen Semester dasselbe Gewicht
bekommen wie makroökonomische. Außerdem wurde darauf hingewiesen, dass das EP im Verfahrenszyklus
mehr Zeit für Beratungen vor der Frühjahrstagung des Europäischen Rates bräuchte.
EP-Entschließung:
http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?=DE
EUGH-URTEIL
ZU
ITALIENISCHER
REGELUNG
ÜBER
BEFRISTETE
ARBEITSVERTRÄGE
IM
SCHULBEREICH
Der EuGH erklärte in seinem Urteil vom 26.11.2014 italienische Regelungen im Schulbereich über befristete
Arbeitsverträge als mit der Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverhältnisse (RL 1999/70/EG) für
unvereinbar. Die fraglichen Regelungen ließen die Verlängerung befristeter Arbeitsverträge zur Besetzung
freier Planstellen für Lehr- und Verwaltungskräfte bis zum Abschluss eines Auswahlverfahrens zu, ohne einen
Zeitplan für dessen Abschluss anzugeben und ohne jede Möglichkeit für Schadenersatz wegen
Verlängerungen der Befristung. Das sei mit Paragraph 5 Nr. 1 der Rahmenvereinbarung nicht vereinbar, da
sich der Regelung nämlich keine objektiven und transparenten Kriterien für die Prüfung entnehmen ließen, ob
die Verlängerung einem Bedarf entspreche und zur Erreichung des Ziels geeignet und erforderlich sei.
Außerdem enthalte die nationale Regelung keine Maßnahme zur Vermeidung und Ahndung eines
Missbrauchs. Mangels spezifischer unionsrechtlicher Sanktionen obliege es den nationalen Stellen,
Maßnahmen zu ergreifen, die verhältnismäßig, effektiv und abschreckend sind, um die volle Wirksamkeit der
zur Durchführung der Rahmenvereinbarung erlassenen Normen sicherzustellen.
Pressemitteilung des EuGH:
http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2014-11/cp140161de.pdf
Urteil des EuGH:
http://curia.europa.eu/juris/documents.jsf?num=C-22/13
ERHÖHTES ARMUTSRISIKO FÜR NICHT-EU-BÜRGER NACH EUROSTAT-STATISTIK ZUR SOZIALEN
EINGLIEDERUNG VON MIGRANTEN IN DER EU
Laut einer Veröffentlichung des Statistischen Amtes der Europäischen Union (Eurostat) zur sozialen
Eingliederung von Migranten in der EU28 vom 21.11.2014 waren im Jahr 2013 48,7 % der Nicht-EU-Bürger
im Alter von 18 Jahren und mehr von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht, während das Risiko der
Staatsbürger des jeweiligen Meldelandes und von Bürgern anderer EU-Mitgliedstaaten deutlich geringer war
(22,8 % bzw. 28,1 %). Außerdem waren 2013 20,7 % der Nicht-EU-Bürger im Alter von 18 Jahren und mehr
von erheblicher materieller Deprivation betroffen, gegenüber 8,9 % der Staatsbürger und 7,4 % der Bürger
anderer Mitgliedstaaten. Des Weiteren lebten innerhalb der EU28 32 % der Nicht-EU-Bürger im Alter von
29
Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 21/2014 vom 05.12.2014
18 Jahren oder mehr in überbelegten Haushalten, Staatsbürger des Meldelandes (15,3 %) und Bürger
anderer Mitgliedstaaten (15,6 %) hingegen deutlich seltener.
Pressemitteilung von Eurostat:
http://epp.eurostat.ec.europa.eu/cache/ITY_PUBLIC/3-21112014-AP/DE/3-21112014-AP-DE.PDF
ERWERBSTÄTIGENQUOTE VON MENSCHEN MIT BEHINDERUNGEN IN DER EU IM JAHR 2011 BEI
47,3 %
Die Erwerbstätigenquote von Menschen mit Behinderungen im Alter von 15 bis 64 Jahren lag in der EU im
Jahr 2011 bei 47,3 %; bei Menschen ohne Behinderungen betrug sie 66,9 %, wie Eurostat, das statistische
Amt der EU, anlässlich des Internationalen Tages der Menschen mit Behinderungen am 03.12.2014
bekanntgab. Im selben Jahr lag die Quote der Beteiligung an Bildung und Weiterbildung bei Menschen im
Alter von 25 bis 64 Jahren ohne Behinderungen bei 9,8 %, bei Menschen mit Behinderungen bei 6,9 %.
Außerdem wiesen in den EU28-Staaten im Jahr 2013 Menschen ohne Behinderungen ab einem Alter von
16 Jahren ein geringeres Risiko (21,4 %) auf, von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht zu sein als
Menschen mit Behinderungen (29,9 %).
Pressemitteilung von Eurostat:
http://epp.eurostat.ec.europa.eu/cache/ITY_PUBLIC/3-02122014-BP/DE/3-02122014-BP-DE.PDF
ARBEITSLOSENQUOTE IM EURORAUM IM OKTOBER 2014 BEI 11,5 %
Laut Veröffentlichung von Eurostat, dem statistischen Amt der Europäischen Union, ist die saisonbereinigte
Arbeitslosenquote im Monat Oktober 2014 im Euroraum stabil gegenüber dem Vormonat, jedoch niedriger im
Vergleich zum Vorjahr. Sie lag bei 11,5 % im Gegensatz zu 11,9 % im Vorjahr (Oktober 2013). Auf EU28Ebene sank die Quote von 10,7 % im Oktober 2013 auf 10% im Oktober 2014 (ebenfalls unverändert
gegenüber September 2014). Deutschland (4,9 %) und Österreich (5,1 %) verzeichneten im Oktober dieses
Jahres weiterhin die niedrigsten Arbeitslosenquoten. Die höchsten meldeten Griechenland (25,9 % im August
2014) und Spanien (24 %). Auch im Bereich der Jugendarbeitslosigkeit sank in den EU28-Staaten die Quote
im Vergleich zum Vorjahr von 23,3 % im Oktober 2013 auf 21,6 % im Oktober 2014. Gleiches gilt für den
Euroraum: hier verbesserte sich die Quote von 24 % auf 23,5 %. Die niedrigsten Quoten wurden im Oktober
2014 in Deutschland (7,7 %), den Niederlanden (9,7 %) und Österreich (19 %) registriert. Die höchsten
Quoten kamen aus Spanien (53,8 %), Griechenland (49,3 % im August 2014), Italien (43,3 %) und Kroatien
(41,5 % im dritten Quartal 2014).
Pressemitteilung von Eurostat:
http://epp.eurostat.ec.europa.eu/cache/ITY_PUBLIC/3-28112014-AP/DE/3-28112014-AP-DE.PDF
30
Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 21/2014 vom 05.12.2014
BORÅS (SCHWEDEN) BEKOMMT DEN ACCESS CITY AWARD 2015 WEGEN SEINES ENGAGEMENTS
FÜR MENSCHEN MIT BEHINDERUNGEN
Am 03.12.2014, dem Europäischen Tag für Menschen mit Behinderungen, verkündete die Europäische
Kommission, dass die südschwedische Stadt Borås den Access City Award 2015 erhält. Damit gewann die
Stadt vor Helsinki (Finnland) und Ljubljana (Slowenien). Die Auszeichnung gibt es bereits seit 2010 und ist
eine Maßnahme der Strategie der EU zugunsten von Menschen mit Behinderungen. Sie wird an Städte über
50.000 Einwohner vergeben, die Barrierefreiheit im Besonderen umgesetzt haben.
Pressemeldung der Kommission:
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-14-2321_en.htm
EUGH PRÄZISIERT ANFORDERUNGEN AN DIE ÜBERPRÜFUNG DES VERFOLGUNGSGRUNDS DER
HOMOSEXUALITÄT
Der EuGH hat am 02.12.2014 sein Urteil zu den verbundenen Rechtssachen C-148/13 bis C-150/13
verkündet. Gegenstand der Verfahren war die Versagung von Asyl aufgrund von Zweifeln an der von
Antragstellern als Verfolgungsgrund geltend gemachten sexuellen Orientierung durch Behörden des
Königreichs der Niederlande. Der EuGH folgte im Wesentlichen den Schlussanträgen von Generalanwältin
Eleanor Sharpston, die dargelegt hatte, dass aus der Charta der Grundrechte Einschränkungen des
Handlungsspielraums der Mitgliedstaaten bei der Überprüfung der von einem Asylbewerber behaupteten
sexuellen Orientierung abzuleiten sind (EB 15/14). Sharpston hatte insbesondere von Behörden angewandte
Prüfungsmethoden wie medizinische oder pseudomedizinische Untersuchungen, zudringliche Befragungen
oder die Anforderung des Nachweises sexueller Aktivitäten als mit der Charta der Grundrechte unvereinbar
angesehen. Der EuGH folgte nun dieser Sichtweise und schränkte die Zulässigkeit von Befragungen deutlich
ein (s. hierzu Beitrag des StMI in diesem EB).
Pressemitteilung des EUGH:
http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2014-12/cp140162de.pdf
Urteil des EuGH:
http://curia.europa.eu/juris/documents.jsf?num=C-148/13
STAATSMINISTERIUM FÜR BILDUNG UND KULTUS, WISSENSCHAFT UND KUNST
EU-KULTURMINISTERRAT AM 25.11.2014
Der Rat der europäischen Kultur- und Medienminister am 25.11.2014 befasste sich in mehreren
Tagesordnungspunkten mit grundsätzlichen Weichenstellungen insbesondere bezogen auf das Verhältnis von
31
Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 21/2014 vom 05.12.2014
Kultur und Wirtschaft. So stand bei der zentralen Orientierungsaussprache die Frage im Mittelpunkt, ob der
Kulturbereich künftig in die europäische Wachstums- und Beschäftigungsstrategie „Europa 2020" einbezogen
werden sollte. Dies wurde von der Mehrheit der Delegationen insgesamt bejaht. Beim Berichtspunkt zu TTIP
informierte KOM knapp über den Stand der Verhandlungen und die Bestrebungen zum Schutz von
Audiovisuellem sowie der kulturellen Vielfalt in Europa. Zudem verabschiedete der Rat den nächsten
vierjährigen
Arbeitsplan
für
die
Kulturpolitik
auf
EU-Ebene
und
nahm
Schlussfolgerungen
zu
partizipatorischen Verwaltungs-Modellen für das kulturelle Erbe an.
Diskussionspapier zur Orientierungsaussprache:
http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-14752-2014-INIT/de/pdf
Ratsarbeitsplan für Kultur 2015-2018 (jüngste Version bisher nur auf Englisch):
http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-16094-2014-INIT/en/pdf
Schlussfolgerungen zum kulturellen Erbe:
http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-15320-2014-INIT/de/pdf
JAHRESWACHSTUMSBERICHT 2015: KOMMISSION FORDERT VERSTÄRKTE INVESTITIONEN IN DEN
BEREICHEN BILDUNG UND FORSCHUNG
Am 28.11.2014 hat die Kommission ihren Jahreswachstumsbericht, begleitet vom Entwurf des gemeinsamen
Beschäftigungsberichts der Kommission und des Rates, veröffentlicht. Dieser leitet das Europäische
Semester, d. h. die wirtschaftspolitische Koordinierung in der EU im Rahmen der Strategie „Europa 2020",
ein. Wie in den Vorjahren enthält der Bericht auch Empfehlungen der Kommission im Bereich Bildung und
Forschung an die Mitgliedstaaten. Vor allem werden verstärkt höhere Investitionen in diesen Bereichen
gefordert. Die Bildungs- und Innovationssysteme hätten weniger Finanzmittel zur Verfügung als dies bei den
wichtigsten Mitbewerbern der Fall sei. Jedoch müsse auch die Qualität der Investitionen verbessert werden.
Im Zusammenhang mit diesen Forderungen verweist der Bericht auf das Investitionsprogramm für Europa,
das die Kommission gemeinsam mit dem Jahreswachstumsbericht vorgelegt hat. Der Bildungssektor spiele
eine Schlüsselrolle bei der Anpassung der Qualifikationen an die Signale des Arbeitsmarktes. Berufliche
Bildung und duale Bildungssysteme sollten aufgewertet werden, um den jungen Menschen die erforderlichen
Qualifikationen zu vermitteln. Darüber hinaus soll das Europäische Semester gestrafft und aufgewertet
werden. (s. hierzu auch Beitrag des StMWi in diesem EB)
Mitteilung der Kommission „Jahreswachstumsbericht 2015“:
http://ec.europa.eu/europe2020/pdf/2015/ags2015_de.pdf
Entwurf des gemeinsamen Beschäftigungsberichts der Kommission und des Rates, Begleitunterlage zur
Mitteilung der Kommission zum Jahreswachstumsbericht 2015:
http://ec.europa.eu/europe2020/pdf/2015/jer2015_de.pdf
32
Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 21/2014 vom 05.12.2014
INVESTITIONSPLAN DER KOMMISSION
Am 26.11.2014 hat die Kommission ihren Investitionsplan für Europa vorgelegt. Der Investitionsplan soll für
Wachstum und Beschäftigung sorgen und dabei vor allem dazu dienen, private Investitionen für wirtschaftlich
risikoreichere Projekte von strategischem europäischem Interesse zu ermöglichen. Kernstück soll dabei ein
neuer Europäischer Fonds für Strategische Investitionen (EFSI) sein, der bei der Europäischen
Investitionsbank (EIB) aufgehängt wird. Der Fonds soll anfangs aus 16 Mrd. € EU-Bürgschaften (zu 50 %
gedeckt mit bereits vorhandenen EU-Geldern, nämlich 3,3 Mrd. € aus der Connecting Europe Facility,
2,7 Mrd. € aus Horizont 2020 und 2 Mrd. € aus Haushaltsreserven) sowie 5 Mrd. € an Risikoübernahmen
durch den Europäischen Investitionsfonds (EIF) der EIB gespeist werden. Durch die erwartete Hebelwirkung
will die Kommission Gesamtinvestitionen von mindestens 315 Mrd. € in den nächsten drei Jahren
ermöglichen. Die genauen Vergabekonditionen sowie die inhaltlichen Entscheidungskriterien sind bisher nur
im Groben bekannt. Bereits festgelegt ist ein Schwerpunkt auf Infrastrukturmaßnahmen und thematisch im
Verkehrs-, Energie- und Breitbandbereich, bei Energie- und Ressourceneffizienz, Bildung, Forschung und
Innovation. Ebenfalls hervorgehoben hat die Kommission die Bedeutung des grenzüberschreitenden
Charakters bzw. europaweit spürbarer Effekte der für eine Förderung infrage kommenden Projekte.
(s. hierzu auch Beitrag des StMWi in diesem EB).
STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ
UM W ELT UN D N AT U R SC HU T Z
EINIGUNG ZWISCHEN EP UND MITGLIEDSTAATEN FÜR NATIONALE GVO-ANBAUVERBOTE
Am 04.12.2014 haben sich EP und Mitgliedstaaten in Trilogverhandlungen auf ein Verfahren geeinigt, mit
dem Mitgliedstaaten nationale Anbauverbote für gentechnikveränderte Organismen (GVO) auf ihrem
Hoheitsgebiet erlassen können. Der Kompromiss sieht nun ein zweistufiges Verfahren vor, mit dem
Mitgliedstaaten für GVO-Pflanzen, die in der EU bereits zugelassen sind, eine Ausnahmeregelung, ein so
genanntes „Opt Out", erwirken können. Der Kompromiss besagt, dass Mitgliedstaaten nun aufgefordert
werden, die Gentechnikkonzerne zu kontaktieren, sie werden dazu aber nicht ausdrücklich verpflichtet.
Umweltgründe dürfen nicht als Grund für ein Opt-Out verwendet werden. Zusätzlich dazu müssen jene
Länder, die GVO anbauen, deren Übergreifen auf angrenzende Gebiete verhindern. Dazu werden in
Grenzgebieten Koexistenzmaßnahmen verpflichtend eingeführt. Nach der bisherigen Rechtslage galt es als
unsicher, ob nationale GVO-Anbauverbote rechtlich zulässig sind. Der Kompromiss soll dazu dienen,
nationale GVO-Anbauverbote so rechtssicher zu gestalten, dass sie nicht durch eine Klage von
Gentechnikkonzernen aufgehoben werden können. Das Ergebnis der Verhandlungen muss nun noch von EP
und Mitgliedstaaten formell bestätigt werden.
33
Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 21/2014 vom 05.12.2014
Link zur PM der Schattenberichterstatterin MdEP Köstinger:
http://www.eppgroup.eu/de/press-release/Köstinger:-Durchbruch-bei-GentechnikVerhandlungen?usebuid=3216
EP VERABSCHIEDET RESOLUTION FÜR KLIMAVERHANDLUNGEN IN LIMA
Das Plenum des EP hat am 26.11.2014 eine Resolution verabschiedet, die die Erwartungen des EP an die
internationalen Klimaverhandlungen Anfang Dezember in Lima enthält. Die Verhandlungen in Lima sollen die
Grundlage bilden für einen Klimavertrag, der auf der internationalen Klimakonferenz von Paris im Dezember
2015 (COP 21) verabschiedet werden soll. Oberstes Ziel müsse es sein, die globale Erwärmung von 2°C
nicht zu überschreiten. Dafür müssten sich die Nationalstaaten auf ambitionierte und verpflichtende Ziele für
Emissionssenkung, Energieeffizienz und erneuerbare Energien bis 2030 einigen. Lima müsse als Chance
gesehen werden, Maßnahmen zur Abschwächung des Klimawandels und zur Anpassung an diesen zu
finden. In der Resolution wird die Einführung einer Strategie für die Zeit bis 2050 sowie größere finanzielle
Unterstützung für Entwicklungsländer gefordert. Diese könnten am wenigsten für den Klimawandel, seien
aber besonders stark betroffen. Ein höherer Beitrag für den Green Climate Fund, der die betroffenen Staaten
unterstützt, sei daher unerlässlich. Abschließend wird gefordert, dass auch die International Maritime
Organization (IMO) und die International Civil Aviation Organization (ICAO) einen angemessenen Beitrag zur
Senkung von Treibhausgasen leisten sollten.
Link zur Resolution:
http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?type=TA&reference=P8-TA-20140063&format=XML&language=DE
ENVI-AUSSCHUSS STIMMT GEGEN TREIBSTOFF AUS KLIMASCHÄDLICHEN TEERSANDEN
Am 03.12.2014 hat der Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit des
EP (ENVI) mit 38 gegen 29 Stimmen gegen die Einführung einer Berechnungsmethode gestimmt, mit der aus
Ölsand gewonnene Treibstoffe eine ähnliche Umweltbilanz aufweisen würden wie konventionelle Treibstoffe.
Mit der durch die Kommission vorgeschlagenen neuen Methode soll berechnet werden, wie viele
Kohlendioxid-Emissionen durch den Einsatz bestimmter Kraftstoffarten (etwa Benzin, Diesel, Flüssiggas)
verursacht werden. Dabei soll der gesamte Lebenszyklus von der Gewinnung und Verarbeitung des
Treibstoffs bis zu seinem Einsatz berücksichtigt werden. Der ENVI kritisierte, dass durch die „diffusen"
Berechnungsmethoden die Klimaschädlichkeit der Herstellung von Kraftstoffen aus Öl und Teersanden, die
beispielsweise in Kanada in großem Umfang gewonnen werden, nicht entsprechend widergespiegelt würde.
Spricht sich auch das Plenum, das noch im Dezember über den Vorschlag entscheidet, ebenfalls gegen die
Berechnungsmethode aus, muss die Kommission einen neuen Vorschlag vorlegen.
34
Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 21/2014 vom 05.12.2014
Link zum Richtlinienvorschlag:
http://www.europarl.europa.eu/meetdocs/2014_2019/documents/com/com_com(2014)0617_/com_com(2014)
0617_de.pdf
EUROPÄISCHE UMWELTAGENTUR VERÖFFENTLICHT STUDIE ZU KOSTEN VON INDUSTRIELLER
LUFTVERSCHMUTZUNG
Am 25.11.2014 hat die Europäische Umweltagentur (EUA) eine Studie zum Thema „Kosten der
Luftverschmutzung aus europäischen Industrieanlagen - eine aktualisierte Bewertung" veröffentlicht. Im
betrachteten Zeitraum 2008 - 2012 betrugen die verdeckten Kosten der Luftverschmutzung sowie der
Treibhausgase, welche von der europäischen Industrie verursacht wurden, mindestens 329 Mrd. € und bis zu
1.053 Mrd. €. Für die Ermittlung dieser Zahlen hat die EUA die Kosten im Gesundheits- und Umweltbereich
geschätzt,
die
durch
die
Luftverschmutzung
maßgeblich
mitbeeinflusst
wurden.
Vor
allem
die
Krankenhauskosten, frühzeitiger Tod, verlorene Arbeitstage, allgemeine Gesundheitsprobleme, aber auch
beschädigte Gebäude und geringere Ernten in der Landwirtschaft wurden hierbei durch eine indirekte
Methode
bewertet
und
dadurch
Rückschlüsse
auf
die
wirtschaftlichen
Kosten
der
industriellen
Luftverschmutzung geschlossen.
Link zur Studie der EUA (engl.):
http://www.eea.europa.eu/publications/costs-of-air-pollution-2008-2012
EUROJUST VERÖFFENTLICHT BERICHT ÜBER TRAGWEITE VON UMWELTVERBRECHEN
Am 21.11.2014 veröffentlichte Eurojust einen Bericht über die zunehmende Anzahl an grenzüberschreitenden
Umweltverbrechen. Durch den Handel mit bedrohten Arten, illegale Mülltransporte, Gewässerverschmutzung
u. a. entstehen jährlich geschätzte Schäden zwischen 30 und 70 Mrd. USD (OECD). Der Bericht sieht die
Ursache für die Schäden darin, dass die EU-Gesetzgebung in den einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedlich
umgesetzt wird, was ein grenzüberschreitendes Vorgehen gegen Umweltkriminalität verhindert, die
Tatbestände oft nicht als „organisiertes Verbrechen" eingestuft werden, es keine spezialisierten
Polizeieinheiten oder Staatsanwaltschaften gibt und auch keine Zusammenarbeit zwischen nationalen und
internationalen Behörden stattfindet. Eurojust fordert deshalb ein striktes Vorgehen gegen die sog.
Umweltmafia sowie eine bessere Koordination zwischen den Behörden, auch unter Einbeziehung von Europol
und Interpol. Justizkommissarin Jurová dringt darauf, Umweltverbrechen genauso hart zu bestrafen wie
andere Vergehen, da die Straftaten Folgen für die gesamte Gesellschaft haben.
Link zum Eurojust-Bericht:
http://www.eurojust.europa.eu/environmental-crime-report_2014-11-21-EN.pdf
35
Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 21/2014 vom 05.12.2014
UMWELTKOMMISSAR KARMENU VELLA ERÖFFNET ERSTE BUSINESS AND BIODIVERSITYJAHRESKONFERENZ
Am 21.11.2014 hat der neue EU-Kommissar für Umwelt, Meerespolitik und Fischerei Karmenu Vella die erste
Jahreskonferenz der „Business @ Biodiversity"-Plattform der EU eröffnet und in diesem Rahmen die
Bedeutung der Biodiversität für die wirtschaftliche Entwicklung im Hinblick auf Arbeitsplätze, Wachstum und
Investition bekräftigt. Die im Jahre 2008 geschaffene Plattform, an der sich mittlerweile über
170 Organisationen (Unternehmen, NGOs, Verbände) beteiligen, leiste einen bedeutenden Beitrag zur
Bewusstseinsbildung und Wissensvermittlung in der Wirtschaft. In der nächsten Phase der Weiterentwicklung
müssen nun spezifische Handlungsfeldern für alle Wirtschaftssektoren entwickelt und damit konkrete
Ergebnisse erreicht werden, so Vella. Für ein ernsthaftes „grünes Wachstum" in der EU sei ein
Paradigmenwechsel erforderlich, Europa benötige neben Triple A-Bewertungen für Wirtschaft und Finanzen
auch eine Triple A-Bewertung für Umwelt- und Naturschutz, so Vella.
Link zur „Business @ Biodiversity“-Plattform der EU (engl.):
http://ec.europa.eu/environment/biodiversity/business/index_en.html
GEWINNER DES EUROPÄISCHEN UMWELTPREISES BEKANNT GEGEBEN
Am 01.12.2014 hat Karmenu Vella, Kommissar für Umwelt, Meerespolitik und Fischerei, auf einer
Festveranstaltung in Lyon die Gewinner des Europäischen Umweltpreises 2014 - 2015 für Unternehmen
bekanntgegeben. Die Daimler AG, das einzige nominierte deutsche Unternehmen (EB 17/14), hat für das
Projekt „CO2-Reduzierung und Leichtbauweise für Verbrennungsmotoren" den Preis für innovative Prozesse
gewonnen. Mit dem Europäischen Umweltpreis werden wettbewerbsfähige Unternehmen ausgezeichnet, die
einen wesentlichen Beitrag zum Umweltschutz leisten. Die Auszeichnung erfolgt in insgesamt fünf
verschiedenen Kategorien. Den Preis für Managementpraktiken erhielt das Unternehmen Eczacıbaşı Yapı
Gereçleri (Türkei), für umweltfreundliche Produkte und Dienstleistungen EcoNation (Belgien), für
internationale Unternehmenszusammenarbeit Interface Nederland BV (Niederlande) sowie für Tätigkeiten
zum Schutz der Biodiversität Red Eléctrica de España (Spanien).
Link zu den Projektbeschreibungen der Gewinner (engl.):
http://ec.europa.eu/environment/awards/index.html
KOMMISSION GENEHMIGT INTERREG A-PROGRAMM BAYERN–ÖSTERREICH
Am 03.12.2014 hat die Kommission das grenzüberschreitende Förderprogramm der Europäischen
Territorialen Zusammenarbeit (ETZ) Interreg V-A Bayern–Österreich für den Zeitraum 2014 - 2020 im
Gesamtvolumen von 54,4 Mio. € an EU-Mitteln genehmigt. Zum Zwecke einer größtmöglichen Integration des
Grenzraumes sollen dadurch grenzüberschreitende Projekte aus Oberbayern, Niederbayern und Schwaben
mit den österreichischen Bundesländern Oberösterreich, Salzburg und Tirol gefördert werden. Dabei hat sich
36
Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 21/2014 vom 05.12.2014
das
Programm
für
drei
Prioritätsbereiche
entschieden:
(1)
Erweiterung
und
Verbesserung
grenzüberschreitender Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationseinrichtungen (19,2 Mio. €), (2) Erhöhung
des Umweltschutzes sensibler alpiner Regionen und des gemeinsamen Hochwasserschutzes (16,7 Mio. €)
und (3) Förderung der Kooperation bei rechtlichen und administrativen Herausforderungen sowie zwischen
Bürgern und öffentlichen Einrichtungen (15,2 Mio. €) (s. hierzu Beitrag des StMWi in diesem EB).
Link zur Pressemitteilung der Kommission:
http://ec.europa.eu/regional_policy/sources/cooperate/crossborder/0112_ip_cbc_de.pdf
V ER BR AU C H E R SC HU T Z
EP STIMMT FÜR MORATORIUM VON NANOPARTIKELN UND KENNZEICHNUNGSPFLICHT FÜR
KLONFLEISCH BEI NEUARTIGEN LEBENSMITTELN
Am 24.11.2014 hat der Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit des
EP (ENVI) dem Vorschlag über eine Verordnung für neuartige Lebensmittel zugestimmt. Die Abgeordneten
haben aber – im Gegensatz zum Vorschlag der Kommission – ein Moratorium für Nano-Lebensmittel und eine
Kennzeichnungspflicht für Fleisch von Klontieren beschlossen. Der Umweltausschuss hat das Mandat für die
Aufnahme
von
Trilog-Verhandlungen
mit
dem
Ministerrat
erteilt.
Ziel
ist
der
Abschluss
des
Gesetzgebungsverfahrens in erster Lesung im Frühjahr 2015.
Link zum Vorschlag für eine Verordnung über neuartige Lebensmittel:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=COM:2013:0894:FIN:DE:PDF
RAT BERÄT ÜBER VERORDNUNGEN ZU MEDIZINPRODUKTEN UND IN-VITRO-DIAGNOSTIK
Am 01.12.2014 beriet der Rat für Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz (EPSCO)
unter
anderem
die
Verordnungen
über
Medizinprodukte
und
In-Vitro-Diagnostik.
Ziel
der
Kommissionsvorschläge ist die Schaffung eines einheitlichen Rechtsrahmens, der höchste Schutzniveaus
und Sicherheitsstandards für Patienten und Gesundheitspersonal garantiert und einen schnellen Zugang zum
Markt für innovative, effektive und sichere Produkte fördert, wodurch die Wettbewerbsfähigkeit der EU
gesichert werden soll. Die Vorschläge der Kommission sehen weiterhin vor, den Geltungsbereich der
aktuellen EU-Regelungen auszudehnen, zum Beispiel auf Implantate aus dem Bereich der ästhetischen
Chirurgie. Auch soll die Rückverfolgung durch ein einheitliches Identifikationssystem garantiert und eine
zentrale Europäische Datenbank eingerichtet werden, in der Hersteller und Importeure ihre Produkte
registrieren müssen. Die Hersteller sollen außerdem dazu verpflichtet werden, ernste Zwischenfälle und
entsprechende Korrektivmaßnahmen zu melden. Ergebnis der Aussprache war, zunächst die allgemeine
politische Ausrichtung im Ausschuss der Ständigen Vertreter herbeizuführen und möglichst unter der
lettischen Ratspräsidentschaft im nächsten Halbjahr einen Kompromiss des Rates zu erreichen, um die
Trilogverhandlungen mit dem EP aufnehmen zu können.
37
Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 21/2014 vom 05.12.2014
Link zur Pressemitteilung:
http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_data/docs/pressdata/en/lsa/145987.pdf
KOMMISSION
STARTET
KONSULTATION
ZU
RICHTLINIEN
FÜR
DIE
DEKLARATION
VON
ALLERGENEN INHALTSSTOFFEN IN LEBENSMITTELN
Am 25.11.2014 hat die Generaldirektion für Gesundheit und Verbraucher eine öffentliche Konsultation zu
Richtlinien für die Deklaration von Stoffen oder Produkten, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen
können, gestartet. Bürger sowie alle Interessensvertreter sind aufgerufen, ihre Meinung zu den vorgelegten
informellen Richtlinien für die Deklaration von allergenen Inhaltsstoffen in Lebensmitteln zu äußern.
Grundlage der Vorgaben ist die Verordnung (EU) Nr. 1169/2011, die die Informationen der Verbraucher über
Lebensmittel im Hinblick auf Stoffe oder Erzeugnisse in Lebensmittel, die Allergien oder Unverträglichkeiten
auslösen, regelt. Die Konsultation läuft bis zum 04.01.2015.
Link zur Konsultation (engl.):
http://ec.europa.eu/dgs/health_consumer/dgs_consultations/food/consult_20150104_allergyintolerance_en.htm
STAATSMINISTERIUM FÜR GESUNDHEIT UND PFLEGE
TAGUNG
DES
RATES
„BESCHÄFTIGUNG,
SOZIALPOLITIK,
GESUNDHEIT
UND
VERBRAUCHERSCHUTZ" (EPSCO) AM 01.12.2014 IN BRÜSSEL - ERGEBNISSE AUS DEM BEREICH
DES STMGP
Auf der Tagung des Rates am 01.12.2014 haben die EU-Gesundheitsminister Schlussfolgerungen zu
Impfungen
als
wirksames
Instrument
für
die öffentliche
Gesundheit sowie
zu
den Themen
„Patientensicherheit und Qualität in der Gesundheitsversorgung“ und „Innovationen zum Nutzen von
Patienten“ angenommen. Des Weiteren hat der Rat über die Verordnungsvorschläge zu Medizinprodukten
und In-Vitro-Diagnostika beraten sowie die Bedeutung der Gesundheit im Europäischen Semester im
Rahmen der Halbzeitüberprüfung der Strategie Europa 2020 diskutiert.
Ratsschlussfolgerungen „Innovationen zum Nutzen von Patienten" (engl. Fassung):
http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_data/docs/pressdata/en/lsa/145978.pdf
Ratsschlussfolgerungen „Patientensicherheit und Qualität in der Gesundheitsversorgung" (engl. Fassung):
http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_data/docs/pressdata/en/lsa/145976.pdf
Ratsschlussfolgerungen „Impfungen als wirksames Instrument für die öffentliche Gesundheit" (engl.
Fassung):
http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_data/docs/pressdata/en/lsa/145973.pdf
38
Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 21/2014 vom 05.12.2014
Fortschrittsbericht zu Medizinprodukten und In-Vitro-Diagnostika (engl. Fassung):
http://www.parlament.gv.at/PAKT/EU/XXV/EU/04/75/EU_47525/imfname_10513030.pdf
Bericht zur Halbzeitbewertung Europa 2020 (engl. Fassung):
http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-15480-2014-INIT/en/pdf
WELT-AIDS-TAG: 10. JAHRESTAG DER ERKLÄRUNG VON DUBLIN
Anlässlich des Welt-Aids-Tags am 01.12.2014 hat der Kommissar für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit,
Vytenis Andriukaitis, dazu aufgerufen, den Kampf gegen die Krankheit weiter fortzuführen. Seit der Erklärung
von Dublin vor zehn Jahren gebe es zwar positive, aber auch negative Entwicklungen. So kann die
Ansteckungsgefahr von Mutter auf Kind in der EU nahezu ausgeschlossen werden. Im Gegensatz zur
Neuinfektionsrate von Heterosexuellen, die stetig sinkt, hat jedoch die Zahl an HIV/AIDS-Erkrankten in
einigen Risikogruppen stark zugenommen. Andriukaitis will deshalb nicht nur die Präventions- und
Behandlungsmaßnahmen fördern, sondern besonders auch die Menschen ansprechen, die bis jetzt noch
nicht erreicht werden konnten.
Link zur Erklärung von Dublin (engl. Fassung):
http://www.unicef.org/ceecis/The_Dublin_Declaration.pdf
Aktionsplan zur HIV-Bekämpfung 2014 - 2016 (engl. Fassung):
http://ec.europa.eu/health/sti_prevention/docs/ec_hiv_actionplan_2014_en.pdf
KOMMISSION WILL ZWEI NEUE PSYCHOAKTIVE SUBSTANZEN VERBIETEN
Die Kommission hat am 01.12.2014 den Vorschlag eingebracht, die Produktion sowie den Vertrieb zweier
neuartiger psychoaktiver Substanzen zu verbieten, die seit 2012 bzw. 2013 auf dem europäischen Markt zu
finden sind. Hierbei handelt es sich um die ecstasyähnliche Substanz 4,4'-DMAR und das Opioid MT-45,
welches eine toxischere Wirkung aufweist als Morphium. Beide Substanzen haben eine stark
gesundheitsschädliche Wirkung und können zum Tod führen. So wurden beispielsweise über einen Zeitraum
von einem Jahr 31 Todesfälle durch 4,4'-DMAR in drei Mitgliedstaaten registriert. Das Opioid MT45 verursachte seit dessen Entdeckung in der EU im Oktober 2013 insgesamt 28 Todesfälle und 18 nicht
tödlich verlaufende Vergiftungen.
Hintergrund dieses Vorgehens der Kommission ist der Beschluss der Rates von 2005, der den
Informationsaustausch, die Risikobewertung und die Kontrolle von neuen psychoaktiven Substanzen regelt.
Tritt eine potentiell gesundheitsgefährdende Substanz in einem der Mitgliedstaaten auf, erstellt die
Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht und Europol einen gemeinsamen Bericht, auf
Basis dessen die Kommission ihr weiteres Vorgehen festlegt. Die Entscheidung über den Vorschlag zum
Verbot liegt nun bei den Ministern im Europäischen Rat.
39
Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 21/2014 vom 05.12.2014
EUROPA UND AFRIKA INTENSIVIEREN KAMPF GEGEN EBOLA, AIDS UND ANDERE INFEKTIÖSE
KRANKHEITEN
Europa und Afrika haben sich darauf verständigt, rund 2 Mrd. € in den nächsten zehn Jahren für die
Bekämpfung von infektiösen Krankheiten bereitzustellen und somit das Programm zur Zusammenarbeit
europäischer Länder mit Entwicklungsländern im Hinblick auf klinische Forschung (EDCTP2) fortzuführen.
Durch die Entwicklung von neuen und wirkungsvolleren Medikamenten soll die Ausbreitung von Krankheiten
wie HIV/AIDS, Malaria, Tuberkulose, aber auch Ebola und andere infektiöse Krankheiten verhindert werden.
Um dies zu erreichen, werden Forscher sowohl aus europäischen als auch afrikanischen Ländern als
gleichberechtigte Partner agieren.
Hintergrund des EDCTP2 Programms ist, dass viele dieser Krankheiten vor allem in armen Ländern auftreten
und deshalb die Entwicklung von Medikamenten für viele Unternehmen nicht wirtschaftlich ist. Um trotzdem
die Gesundheitsversorgung in den betroffenen Ländern zu gewährleisten und eine globale Ausbreitung zu
verhindern, hat EDCTP bis Ende 2012 bereits 246 medizinische Projekte gefördert.
Pressemitteilung der Kommission (engl. Fassung):
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-14-2273_en.htm
IUK- UND MEDIENPOLITIK
EU-MEDIENMINISTERRAT
VERABSCHIEDET
SCHLUSSFOLGERUNGEN
ZUR
EUROPÄISCHEN
AUDIOVISUELLEN POLITIK IM DIGITALEN ZEITALTER
Der Rat für audiovisuelle Medien nahm am 25.11.2014 Schlussfolgerungen zur europäischen audiovisuellen
Politik im digitalen Zeitalter ohne weitere Aussprache einstimmig an. Die Ratsschlussfolgerungen erhalten
Handlungsempfehlungen für die KOM und die Mitgliedstaaten in folgenden Bereichen: a) wirtschaftliche
Rahmenbedingungen, b) öffentliche Förderung und Zugang zu Finanzmitteln, c) Medien- und Filmkompetenz
sowie
Filmerbe
und
d)
rechtliche
Rahmenbedingungen.
Angesichts
der
zunehmenden
Wettbewerbsverzerrung im audiovisuellen Sektor konnte Deutschland erreichen, dass die Dringlichkeit einer
Revision der audiovisuellen Mediendiensterichtlinie (AVMD) im Text deutlich zum Ausdruck kommt.
Die vollständigen Ratsschlussfolgerungen sind abrufbar unter:
http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_data/docs/pressdata/en/educ/145950.pdf
40
Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 21/2014 vom 05.12.2014
EU-TELEKOMMUNIKATIONSMINISTERRAT NIMMT SACHSTANDSBERICHT ZUM TELEKOMPAKET
ZUR KENNTNIS
Der Telekommunikationsministerrat nahm am 27.11.2014 die Informationen des italienischen Vorsitzes über
den Sachstand zum Verordnungsvorschlag für einen einheitlichen europäischen Telekommunikationsmarkt
(TSM-Paket) zur Kenntnis. Trotz Aufforderung der Präsidentschaft, sich zumindest zu den Kernelementen des
Vorschlages zu positionieren, konnte keine Einigung auf ein Mandat für Trilogverhandlungen erzielt werden.
Im Ergebnis bestand zwar Konsens über die Fortsetzung der Verhandlungen insbesondere zu Roaming und
Netzneutralität. Gleichwohl wurde zu beiden Bereichen noch erheblicher Diskussionsbedarf gesehen, so dass
eine Einigung auf eine Verhandlungsposition des Rates noch nicht in Sicht ist. Von Seiten der KOM sowie
auch des EP, das sich bereits am 03.04.2014 auf einen Text geeinigt hat (EB 07/14), wird auf eine möglichst
rasche Verabschiedung des TSM-Pakets zur Vollendung des digitalen Binnenmarkts gedrungen. Während
Kommissionsvizepräsident Andrus Ansip (Digitaler Binnenmarkt) sich über die Richtung, die die
Verhandlungen im Rat genommen haben, besorgt zeigt, hofft Kommissar Günther Oettinger (Digitale
Wirtschaft und Gesellschaft) noch immer auf einen Kompromiss in den nächsten Monaten.
http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_Data/docs/pressdata/en/trans/145966.pdf
EP-ENTSCHLIESSUNG ZUM DIGITALEN BINNENMARKT: ENTFLECHTUNG VON SUCHMASCHINEN
GEFORDERT
Am 27.11.2014 wurde im EP eine von EVP und S&D gemeinsam eingebrachte non-legislative Entschließung
zum Digitalen Binnenmarkt angenommen (384-174-56). Darin werden die Mitgliedstaaten und die KOM
aufgefordert, Hürden für das Wachstum des Digitalen Binnenmarktes abzubauen, wobei insbesondere die
konsequente Durchsetzung von Wettbewerbsregeln durch die KOM im Fokus steht. Für den Markt der OnlineSuche wird langfristig eine Entflechtung der Suchmaschinen von kommerziellen Dienstleistungen gefordert.
Die Notwendigkeit der Trennung der Suchfunktion von anderen kommerziellen Interessen wird damit
begründet, dass die verschiedenen Firmenteile sich gegenseitig Vorteile verschaffen würden, indem z. B.
eigene Spezialsuchmaschinen gegenüber Konkurrenten bevorzugt behandelt würden. Begrüßt wird die
Ankündigung der KOM, weitere Untersuchungen zu den Praktiken von Suchmaschinen durchzuführen.
Der Entwurf der Resolution ist abrufbar unter:
http://online.wsj.com/public/resources/documents/DSMresolution.pdf
INTERNATIONALE
FERNMELDEUNION
VERÖFFENTLICHT
INFORMATIONS-
UND
KOMMUNIKATIONSENTWICKLUNGSINDEX ZUR WELTWEITEN INTERNET- UND HANDYNUTZUNG
Am 24.11.2014 veröffentlichte die Internationale Fernmeldeunion (ITU) ihren jährlichen Informations- und
Kommunikationsentwicklungsindex zum Zugang und zur Nutzung von Internet und Handy. Anhand von
Indikatoren, wie dem Prozentsatz der Haushalte mit Internet, der Kompetenz der Bevölkerung in diesem
41
Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 21/2014 vom 05.12.2014
Bereich sowie dem Zugang zu Breitband, wurde Dänemark als das Land, dessen Bürger am stärksten
Internet und Handy nutzen, ermittelt. Südkorea fiel auf Platz 2 zurück, gefolgt von Schweden. Die USA
erreichten lediglich Platz 14, gefolgt von Deutschland (Platz 17) und Frankreich (Platz 18). Im Durchschnitt
hätte Europa noch vor der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten und Amerika den mit Abstand besten Wert
erreicht, so das Ergebnis der Studie.
Die Studie ist abrufbar unter:
http://www.itu.int/en/ITU-D/Statistics/Documents/publications/mis2014/MIS2014_without_Annex_4.pdf
42