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E U R O P AB E R I C H T Vertretung des Freistaates Bayern bei der Europäischen Union in Brüssel Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 21/2014 vom 05.12.2014 Inhaltsverzeichnis POLITISCHE SCHWERPUNKTE UND EUROPÄISCHES PARLAMENT .................................................. 6 Papst besucht EP-Plenum ........................................................................................................................... 6 Misstrauensantrag gegen Kommission im EP erfolglos .............................................................................. 6 Kommissionspräsident Juncker stellt 315 Mrd.-Investitionsplan vor ........................................................... 6 Donald Tusk neuer Präsident des ER ......................................................................................................... 7 STAATSMINISTERIUM DES INNERN, FÜR BAU UND VERKEHR ........................................................ 7 ASYL UND MIGRATION ........................................................................................................................................ 7 EuGH präzisiert Anforderungen an die Überprüfung des Verfolgungsgrunds der Homosexualität ............ 7 KOM fordert Finnland zur Einführung eines wirksamen Rechtsmittels bei Visaentscheiden auf ................ 8 TERRORISMUSBEKÄMPFUNG ............................................................................................................................... 8 EP legt EU-Kanada-PNR-Abkommen dem EuGH zur Stellungnahme vor ................................................. 8 DATENSCHUTZ ................................................................................................................................................... 9 Rat und EP ernennen neuen EU-Datenschutzbeauftragten ....................................................................... 9 FEUERWEHREN, RETTUNGSDIENST, KATASTROPHENSCHUTZ ............................................................................... 9 IMCO-Ausschuss stimmt Trilogeinigung zur eCall-Verordnung zu ............................................................. 9 VERKEHRSPOLITIK ............................................................................................................................................. 9 Verkehrskommissarin Bulc nimmt zur EU-Investitionsoffensive Stellung ................................................... 9 LUFTVERKEHR ................................................................................................................................................. 10 KOM fordert Deutschland zu besserer Überwachung der Flugsicherheit auf ........................................... 10 EUROSTAT meldet Passagierrekord im europäischen Luftverkehr ......................................................... 11 SCHIENENVERKEHR ......................................................................................................................................... 11 KOM genehmigt EEG 2014 für den Schienenverkehr ............................................................................... 11 EP stimmt Luxemburg-Protokoll zu Sicherungsrechten im Eisenbahnverkehr zu .................................... 12 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ .............................................................................................12 01.12.2014: Übergangszeitraum für den Bereich Justiz und Inneres in der EU endet, Vereinigtes Königreich begehrt back-in in 35 Rechtsakte ............................................................................................ 12 Kommission legt dritten Bericht über die europäische Juristenaus- und Fortbildung vor ......................... 13 STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN, FÜR LANDESENTWICKLUNG UND HEIMAT ............................13 Kommission veröffentlicht Mitteilung zur Überprüfung von Sixpack und Twopack ................................... 13 Kommission veröffentlicht Warnmechanismusbericht 2015 ...................................................................... 14 Haushaltspläne für 2015: Kommission sieht bei sieben Euroländern die Einhaltung des Stabilitätspakts in Gefahr .................................................................................................................................................... 15 Großbritannien nimmt EuGH-Klage gegen Bankerboni nach Schlussanträgen zurück ............................ 15 2 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 21/2014 vom 05.12.2014 Kommission legt neuen Entwurf für den Jahreshaushalt 2015 vor ........................................................... 16 STAATSMINISTERIUM FÜR W IRTSCHAFT UND MEDIEN, ENERGIE UND TECHNOLOGIE .....................16 W IRTSCHAFT MIT BINNENMARKT UND INDUSTRIE ............................................................................................... 16 Kommission legt Jahreswachstumsbericht 2015 vor und schlägt Straffung des Europäischen Semesters vor ............................................................................................................................................ 16 Kommission legt Investitionsplan für Europa vor ...................................................................................... 17 Kommission veröffentlicht Warnmechanismusbericht 2015 ...................................................................... 18 Trilogeinigung zur Verordnung über Langfristige Investmentfonds (ELTIF) ............................................. 18 AStV erzielt allgemeine Ausrichtung über Transparenzpflichten für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte . 19 Ergebnisse des Stresstests der europäischen Versicherungsbranche ..................................................... 19 Kommission genehmigt Interreg A-Programm Bayern – Österreich ......................................................... 20 EP besorgt über verspätete Annahme vieler operationeller Programme der Kohäsionspolitik 2014 - 2020 ................................................................................................................................................ 20 AUßENWIRTSCHAFT.......................................................................................................................................... 21 Kommission startet Transparenzinitiative im Rahmen von TTIP............................................................... 21 Ergebnisse des Handelsrats: Transparenz im Rahmen von TTIP, Schlussfolgerungen zur EUHandelspolitik und zu TTIP sowie mögliches Aus für handelspolitische Schutzinstrumente und internationales Marktzugangsinstrument ................................................................................................... 21 ENERGIE ......................................................................................................................................................... 22 Kommission schließt beihilfenrechtliches Hauptprüfverfahren gegen Deutschland in Sachen EEG 2012 ab ...................................................................................................................................................... 22 TECHNOLOGIE UND INNOVATION ....................................................................................................................... 22 EU-Anzeiger für F&E-Investitionen der Industrie 2014 ............................................................................. 22 SONSTIGES...................................................................................................................................................... 23 Kommission genehmigt Gemeinschaftsunternehmen von Airbus und Safran .......................................... 23 Kommission genehmigt Übernahme verbleibender Anteile an BHS durch Robert Bosch ........................ 23 STAATSMINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN ..................................24 StM Brunner und Minister Bonde kritisch gegenüber Brüsseler Reformplänen zur Ökoverordnung ........ 24 Direktzahlungen 2015 werden gekürzt ...................................................................................................... 24 ENVI billigt Entwurf zur Regelung des Anbauverbots gentechnisch veränderter Organismen ................. 25 Einigung zwischen EP und Mitgliedstaaten für nationale GVO-Anbauverbote ......................................... 25 Kommission legt Jahreswachstumsbericht 2015 vor und schlägt Reform des Europäischen Semesters vor .............................................................................................................................................................. 25 Kommission legt Investitionsplan für Europa vor ...................................................................................... 26 Misstrauensantrag gegen Kommission im EP erfolglos ............................................................................ 27 STAATSMINISTERIUM FÜR ARBEIT UND SOZIALES, FAMILIE UND INTEGRATION ..............................27 Kommission legt Investitionsplan für Europa vor ...................................................................................... 27 3 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 21/2014 vom 05.12.2014 Jahreswachstums- und Gemeinsamer Beschäftigungsbericht 2015 ........................................................ 28 Öffentliche Konsultation zur Überarbeitung der Arbeitszeitrichtlinie ......................................................... 28 EP-Entschließung zu beschäftigungsbezogenen und sozialen Aspekten der Europa 2020-Strategie ..... 28 EuGH-Urteil zu italienischer Regelung über befristete Arbeitsverträge im Schulbereich ......................... 29 Erhöhtes Armutsrisiko für Nicht-EU-Bürger nach Eurostat-Statistik zur sozialen Eingliederung von Migranten in der EU ................................................................................................................................... 29 Erwerbstätigenquote von Menschen mit Behinderungen in der EU im Jahr 2011 bei 47,3 % .................. 30 Arbeitslosenquote im Euroraum im Oktober 2014 bei 11,5 % .................................................................. 30 Borås (Schweden) bekommt den Access City Award 2015 wegen seines Engagements für Menschen mit Behinderungen..................................................................................................................................... 31 EuGH präzisiert Anforderungen an die Überprüfung des Verfolgungsgrunds der Homosexualität .......... 31 STAATSMINISTERIUM FÜR BILDUNG UND KULTUS, W ISSENSCHAFT UND KUNST ............................31 EU-Kulturministerrat am 25.11.2014 ......................................................................................................... 31 Jahreswachstumsbericht 2015: Kommission fordert verstärkte Investitionen in den Bereichen Bildung und Forschung ........................................................................................................................................... 32 Investitionsplan der Kommission ............................................................................................................... 33 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ .................................................33 UMWELT UND NATURSCHUTZ ............................................................................................................................ 33 Einigung zwischen EP und Mitgliedstaaten für nationale GVO-Anbauverbote ......................................... 33 EP verabschiedet Resolution für Klimaverhandlungen in Lima................................................................. 34 ENVI-Ausschuss stimmt gegen Treibstoff aus klimaschädlichen Teersanden ......................................... 34 Europäische Umweltagentur veröffentlicht Studie zu Kosten von industrieller Luftverschmutzung.......... 35 Eurojust veröffentlicht Bericht über Tragweite von Umweltverbrechen ..................................................... 35 Umweltkommissar Karmenu Vella eröffnet erste Business and Biodiversity-Jahreskonferenz ................ 36 Gewinner des Europäischen Umweltpreises bekannt gegeben ................................................................ 36 Kommission genehmigt Interreg A-Programm Bayern–Österreich ........................................................... 36 VERBRAUCHERSCHUTZ .................................................................................................................................... 37 EP stimmt für Moratorium von Nanopartikeln und Kennzeichnungspflicht für Klonfleisch bei neuartigen Lebensmitteln ............................................................................................................................................ 37 Rat berät über Verordnungen zu Medizinprodukten und In-Vitro-Diagnostik ............................................ 37 Kommission startet Konsultation zu Richtlinien für die Deklaration von allergenen Inhaltsstoffen in Lebensmitteln ............................................................................................................................................ 38 STAATSMINISTERIUM FÜR GESUNDHEIT UND PFLEGE ................................................................38 Tagung des Rates „Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz" (EPSCO) am 01.12.2014 in Brüssel - Ergebnisse aus dem Bereich des StMGP ........................................................... 38 Welt-Aids-Tag: 10. Jahrestag der Erklärung von Dublin ........................................................................... 39 Kommission will zwei neue psychoaktive Substanzen verbieten .............................................................. 39 4 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 21/2014 vom 05.12.2014 Europa und Afrika intensivieren Kampf gegen Ebola, AIDS und andere infektiöse Krankheiten ............. 40 IUK- UND MEDIENPOLITIK ........................................................................................................40 EU-Medienministerrat verabschiedet Schlussfolgerungen zur europäischen audiovisuellen Politik im digitalen Zeitalter ....................................................................................................................................... 40 EU-Telekommunikationsministerrat nimmt Sachstandsbericht zum Telekompaket zur Kenntnis ............ 41 EP-Entschließung zum Digitalen Binnenmarkt: Entflechtung von Suchmaschinen gefordert .................. 41 Internationale Fernmeldeunion veröffentlicht Informations- und Kommunikationsentwicklungsindex zur weltweiten Internet- und Handynutzung .................................................................................................... 41 5 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 21/2014 vom 05.12.2014 POLITISCHE SCHWERPUNKTE UND EUROPÄISCHES PARLAMENT PAPST BESUCHT EP-PLENUM Am 25.11.2014 besuchte Papst Franziskus das EP in Straßburg. In seiner Ansprache an die Abgeordneten hob er v. a. die zentrale Rolle des EP bei der Bewahrung der Demokratie hervor. Die multinationalen, nicht allgemeingültigen Interessen dürften nicht in den Vordergrund rücken, vielmehr sollten der Mensch und die Förderung der Menschenrechte im Mittelpunkt der Politik stehen. Als weitere bedeutende Themen sprach der Papst Umweltschutz und Migration an. Er betonte, dass die Flüchtlinge, die an den europäischen Küsten ankommen, auf die Hilfe der EU angewiesen seien. Papst Franziskus war auf Einladung von EP-Präsident Schulz nach Straßburg gekommen und besuchte damit als zweiter Papst nach Johannes Paul II das EP. MISSTRAUENSANTRAG GEGEN KOMMISSION IM EP ERFOLGLOS Das EP hat am 27.11.2014 erwartungsgemäß den Misstrauensantrag gegen die Kommission von Jean-Claude Juncker mit großer Mehrheit abgelehnt. 101 Abgeordnete votierten für die Initiative, 461 lehnten den Antrag ab, 88 enthielten sich der Stimme. Um die Kommission abzuberufen, hätten mindestens 376 der 751 Abgeordneten dem Antrag zustimmen müssen. Hintergrund des Misstrauensvotums war die Steuerpraxis des Großherzogtums. Juncker war zur fraglichen Zeit Regierungschef in Luxemburg. http://www.Misstrauensantrag-gegen-EU-Kommission-mit-gro%C3%9Fer-Mehrheit-abgewiesen KOMMISSIONSPRÄSIDENT JUNCKER STELLT 315 MRD.-INVESTITIONSPLAN VOR Unter dem Programmnamen „Europäischer Fonds für strategische Investitionen" (EFSI) stellte Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker am 26.11.2014 im EP den am Vortag von der Kommission beschlossenen Investitionsplan vor, mit dem die Kommission das Wachstum in Europa wieder ankurbeln und bis zu 1,3 Mio. neue Arbeitsplätze schaffen möchte. Der Fonds soll einen Umfang von 21 Mrd. € haben und gespeist sein aus Bürgschaften der Kommission in Höhe von 16 Mrd. € (Deckung in Höhe von 8 Mrd. €) und aus einem Beitrag der Europäische Investitionsbank in Höhe von 5 Mrd. €. Die Kommission geht davon aus, hierdurch private Investitionen anschieben zu können, die mind. 15 mal so hoch liegen. Der Fonds soll damit zusätzliche Investitionen in Höhe von mind. 315 Mrd. € in den kommenden drei Jahren (2015 - 2017) mobilisieren. Der Schwerpunkt des Fonds wird auf Investitionen in den Bereichen Energie, Verkehr, Bildung und Forschung liegen. Ein wesentliches Ziel der Kommission ist zudem die Beseitigung von Investitionshindernissen (s. auch Beiträge der anderen Ressorts in diesem EB, insbesondere des StMWi). Pressemitteilung der Kommission: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-14-2128_de.htm 6 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 21/2014 vom 05.12.2014 DONALD TUSK NEUER PRÄSIDENT DES ER Am 01.12.2014 hat der ehemalige polnische Ministerpräsident Donald Tusk (POL) offiziell das Amt des Präsidenten des Europäischen Rates (ER) von seinem Vorgänger Herman Van Rompuy (BEL) übernommen, der als erster ER-Präsident seit 2009 im Amt war. Tusks Amtszeit beträgt zunächst zweieinhalb Jahre. Als EU-Ratspräsident hat Tusk künftig die Aufsicht über EU-Gipfel der Staats- und Regierungschefs, die rd. viermal im Jahr zusammenkommen, sowie den Vorsitz der Gipfeltreffen der Eurogruppe inne. Rede Tusk bei Amtsübergabe: http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_data/docs/pressdata/en/ec/145986.pdf Rede Van Rompuy bei Amtsübergabe: http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_data/docs/pressdata/en/ec/145985.pdf STAATSMINISTERIUM DES INNERN, FÜR BAU UND VERKEHR AS Y L UN D M IG R AT IO N EUGH PRÄZISIERT ANFORDERUNGEN AN DIE ÜBERPRÜFUNG DES VERFOLGUNGSGRUNDS DER HOMOSEXUALITÄT Der EuGH hat am 02.12.2014 sein Urteil zu den verbundenen Rechtssachen C-148/13 bis C-150/13 verkündet. Gegenstand der Verfahren war die Versagung von Asyl durch Behörden des Königreichs der Niederlande aufgrund von Zweifeln an der von Antragstellern als Verfolgungsgrund geltend gemachten sexuellen Orientierung. Der EuGH folgte im Wesentlichen den Schlussanträgen von Generalanwältin Eleanor Sharpston, die dargelegt hatte, dass aus der Charta der Grundrechte Einschränkungen des Handlungsspielraums der Mitgliedstaaten bei der Überprüfung der von einem Asylbewerber behaupteten sexuellen Orientierung abzuleiten sind (siehe Europabericht 15/2014). Sharpston hatte insbesondere von Behörden angewandte Prüfungsmethoden wie medizinische oder pseudomedizinische Untersuchungen, zudringliche Befragungen oder die Anforderung des Nachweises sexueller Aktivitäten als mit der Charta der Grundrechte unvereinbar angesehen. Der EuGH folgte nun dieser Sichtweise und schränkte die Zulässigkeit von Befragungen deutlich ein. Das Gericht stellte zudem klar, dass aus einem Zögern, Aussagen zur sexuellen Orientierung zu treffen, nicht die Unglaubwürdigkeit des Antragstellers bzw. seiner Aussagen zur sexuellen Orientierung gefolgert werden darf. Weitere Informationen: PM des EUGH: http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2014-12/cp140162de.pdf 7 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 21/2014 vom 05.12.2014 Urteil des EuGH: http://curia.europa.eu/juris/documents.jsf?num=C-148/13 KOM FORDERT FINNLAND ZUR EINFÜHRUNG EINES WIRKSAMEN RECHTSMITTELS BEI VISAENTSCHEIDEN AUF Die KOM hat am 26.11.2014 im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens Finnland mit begründeter Stellungnahme dazu aufgefordert, ein wirksames Rechtsmittel zu schaffen, das bei einem Einspruch gegen die Verweigerung, Annullierung oder Aufhebung eines Visums Zugang zu einer gerichtlichen Instanz gewährleistet. In Finnland gibt es bisher ein außergerichtliches Einspruchsverfahren vor einer Verwaltungsbehörde. Nach Ansicht der KOM ergibt sich aus dem Visakodex jedoch das Recht für Drittstaatsangehörige auf eine nicht willkürliche Bearbeitung ihres Visumsantrags, was durch ein gerichtliches Einspruchsverfahren zu schützen sei. Finnland hat binnen zwei Monaten Änderungen der Regelung vorzunehmen sowie eine Stellungnahme an die KOM zu übermitteln, wenn es eine Klage vor dem EuGH vermeiden möchte. Weitere Informationen: PM der KOM: http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-14-2130_de.htm T ERRO RI SM US B EK ÄM PFUN G EP LEGT EU-KANADA-PNR-ABKOMMEN DEM EUGH ZUR STELLUNGNAHME VOR Das EP hat am 24.11.2014 beschlossen, das Abkommen zwischen der EU und Kanada über den Austausch von Flugpassagierdaten (PNR-Abkommen) dem EuGH zur Stellungnahme vorzulegen, ob das geplante Abkommen in Einklang mit den europäischen Verträgen sowie der der EU-Grundrechtecharta steht. Es folgte mit 383 zu 271 Stimmen bei 47 Enthaltungen dem Antrag der Berichterstatterin MdEP Sophie In't Veld (ALDE, NL), der auf eine grundsätzliche Überprüfung der Zulässigkeit solcher Abkommen mit Drittstaaten zielt, die über andere oder geringere Datenschutzvorschriften verfügen als die EU. Es stehen Verhandlungen u.a. mit Russland, Mexiko und Südkorea über entsprechende Abkommen bevor. Mit der Entschließung dürfte sich die Annahme des am 25.06.2014 unterzeichneten Abkommens mit Kanada um voraussichtlich ein Jahr verzögern. Es ist zudem denkbar, dass auch die Beratungen über die Schaffung eines EU-weiten PNRAbkommens auf Eis gelegt werden, bis die Stellungnahme des EuGH vorliegt. Weitere Informationen: PM des EP: http://www.europarl.europa.eu/MEPs-refer-EU-Canada-air-passenger-data-deal-to-the-EU-Court-of-Justice Stellungnahme des EDSB: https://secure.edps.europa.eu/Opinions/2013/13-09-30_Canada_EN.pdf 8 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 21/2014 vom 05.12.2014 D AT E N SC HUT Z RAT UND EP ERNENNEN NEUEN EU-DATENSCHUTZBEAUFTRAGTEN Rat und EP haben am 03.12.2014 gemeinsam einen neuen EU-Datenschutzbeauftragten (EDPS) sowie einen neuen Stellvertreter ernannt. Die Amtszeit beginnt am 04.12.2014; das Mandat gilt für fünf Jahre. Zum neuen Datenschutzbeauftragten wurde der bisherige Stellvertreter des langjährigen Beauftragten Peter Hustinx, der Italiener Giovanni Buttarelli, ernannt. Neuer Stellvertreter ist Wojciech Rafał Wiewiórowski, bisher Datenschutzbeauftragter der Republik Polen. Weitere Informationen: PM des Rats: http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_Data/docs/pressdata/EN/genaff/146024.pdf Webseite des EDPS: https://secure.edps.europa.eu/EDPSWEB/edps/EDPS?lang=de FE U ERW E HR E N, R ET T UNG S DI E N ST , K AT AST RO PH E N SC HUT Z IMCO-AUSSCHUSS STIMMT TRILOGEINIGUNG ZUR ECALL-VERORDNUNG ZU Der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) hat am 04.12.2014 mit 30 zu 2 Stimmen bei einer Enthaltung dem am 01.12.2014 im Trilog zwischen Rat und EP ausgehandelten Kompromiss zur Verordnung über die Einführung eines automatisierten Notrufsystems (eCall) in Neufahrzeugen in der EU zugestimmt. Nach der Einigung und Abstimmung im Ausschuss müssen nun noch der Rat und das Plenum des EP zustimmen. Dies wird für März 2015 erwartet. Nach Inkrafttreten der Verordnung haben die Fahrzeughersteller bis zum Stichtag 31.03.2018 Zeit, automatisierte Notrufsysteme in Neufahrzeuge zu integrieren. Die KOM hat angekündigt, in den kommenden drei Jahren zu prüfen, ob „eCall“ auch auf Busse, Reisebusse oder LKWs ausgedehnt werden soll. Weitere Informationen: PM des EP: http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?=DE V ER K EH R S PO L IT IK VERKEHRSKOMMISSARIN BULC NIMMT ZUR EU-INVESTITIONSOFFENSIVE STELLUNG EU-Verkehrskommissarin Violeta Bulc hat am 02.12.2014 vor dem Verkehrsausschuss des EP zur von Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker angekündigten Investitionsoffensive zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung in Europa Stellung genommen und die Auswirkungen auf die EU9 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 21/2014 vom 05.12.2014 Verkehrspolitik erläutert. Kernstück der Offensive ist der neu geschaffene „Europäische Fonds für strategische Investitionen“ (EFSI), mit dem in den kommenden drei Jahren (2015 - 2017) zusätzliche Investitionen in Höhe von mindestens 315 Mrd. € mobilisiert werden sollen (s. Beitrag des StMWi in diesem Europabericht). Bulc lobte die geplante Offensive und bezeichnete sie als „komplementär, nicht ersetzend“ zu den bisherigen Programmen und Instrumenten wie der Connecting Europe Facility (CEF). Der EFSI werde deutlich höhere Investitionen mobilisieren, insbesondere in weniger profitable und kapitalintensive Infrastrukturen sowie in Projekte, die unter den bisherigen Regeln keine Förderung erhalten können. Als Schwerpunkte des Investitionsbedarfs bezeichnete Bulc erstens „saubere Formen des Transports“ wie den Schienenverkehr und Binnenwasserstraßen, die Beseitigung von „Flaschenhälsen“ insbesondere im grenzüberschreitenden Verkehr, den Ausbau der Infrastruktur für Elektromobilität an Fernstraßen und in Ballungszentren sowie den Ausbau von LNG-Infrastruktur in Häfen. Zweitens forderte Bulc hohe Investitionen in Ballungszentren, insbesondere im ÖPNV. Drittens forderte Bulc den Ausbau Intelligenter Transport- und Verkehrsinformationssysteme (ITS). Bulc betonte, dass durch die Investitionsoffensive nicht die Prioritäten der CEF verändert werden sollen; vielmehr seien TEN-V Projekte nun auch über den EFSI förderfähig. Die besten Chancen auf Förderung durch den EFSI hätten Projekte, die erstens den o.g. Kriterien für europäischem Mehrwert entsprechen, zweitens rentierlich seien und einen hohen sozioökonomischen Mehrwert schaffen könnten sowie drittens bereits so ausgereift seien, dass sie binnen drei Jahren begonnen werden könnten. Zum weiteren Vorgehen: Nach Darstellung der KOM muss zunächst der Europäische Rat am 18./19.12.2014 den Investitionsplan inklusive Gründung des EFSI verabschieden und sich für eine rasche Umsetzung einer entsprechenden Verordnung stark machen. Eine solche möchte die KOM im Januar 2015 vorschlagen, das Gesetzgebungsverfahren von EP und Rat soll möglichst bis Juni 2015 abgeschlossen sein. Weitere Informationen: Rede der Verkehrskommissarin vor dem EP: http://europa.eu/rapid/press-release_SPEECH-14-2280_en.htm Mittteilung zur Investitionsoffensive: http://ec.europa.eu/priorities/jobs-growth-investment/plan/docs/an-investment-plan-foreurope_com_2014_903_de.pdf LUFT V E RK E HR KOM FORDERT DEUTSCHLAND ZU BESSERER ÜBERWACHUNG DER FLUGSICHERHEIT AUF Die KOM hat am 26.11.2014 die Bundesrepublik Deutschland im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens in einer mit Gründen versehenen Stellungnahme zur Einhaltung der EUStandards zur Überwachung der Sicherheit in der Zivilluftfahrt gemäß Verordnung (EU) Nr. 300/2008 aufgefordert. Die Verordnung regelt die Mindesthäufigkeit und die Reichweite der verpflichtenden Kontrollen durch die Mitgliedstaaten zur Einhaltung der Sicherheitsstandards an Flughäfen in der EU. Die KOM kam 10 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 21/2014 vom 05.12.2014 nach einer Überprüfung der Sicherheitslage in Deutschland zu dem Schluss, dass an deutschen Flughäfen Mängel in der Überwachung einiger Sicherheitsmaßnahmen vorliegen. Die KOM hat daher die Bundesrepublik offiziell aufgefordert, die Einhaltung der Sicherheitsstandards regelmäßig zu überprüfen. Deutschland hat nun zwei Monate lang Gelegenheit, der KOM eine Stellungnahme zu übermitteln. Ansonsten wird die KOM vor dem EuGH Klage erheben. Weitere Informationen: PM der KOM: http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-14-2130_de.htm?locale=en EUROSTAT MELDET PASSAGIERREKORD IM EUROPÄISCHEN LUFTVERKEHR Die EU-Statistikbehörde EUROSTAT hat am 04.12.2014 für 2013 einen Passagierrekord für den europäischen Luftverkehr gemeldet. Demnach ist die Gesamtzahl der Passagiere gegenüber 2012 um 1,7 % und damit stärker als erwartet gestiegen. Nach dem starken Rückgang in Folge der Wirtschaftskrise in der EU ab dem Jahr 2008 hat der Luftverkehr nun das Vorkrisenniveau wieder deutlich übertroffen. Dabei trug der EU-interne Verkehr 43,3 % des Passagierverkehrs bei, der zwischen EU- und Drittstaaten 38,6 %. Der innerstaatliche Luftverkehr hatte einen Anteil von lediglich 18,1 %. Am größten fiel der Passagierzuwachs mit 14,5 % in Luxemburg aus. Der größte Einbruch war mit 11,1 % in Estland zu verzeichnen. Die Passagierzahlen in Deutschland wuchsen um 1,2 %. Der am stärksten genutzte Flughafen war auch 2013 London-Heathrow mit 72 Mio. Fluggästen bei einem Passagierzuwachs um 3,4 %. Es folgten Paris/Charles de Gaulle (62 Mio., +0,8 %), Frankfurt/Main (58 Mio., +1,1 %), Amsterdam/Schiphol (53 Mio., +3,0 %), Madrid/Barajas (40 Mio., -12,1 %) und München (39 Mio., +0,9 %). Den EU-weit stärksten Passagierzuwachs verzeichneten die Flughäfen Warschau (+11,3 %) und Berlin-Tegel (+7,9 %). Weitere Informationen: PM von EUROSTAT: http://epp.eurostat.ec.europa.eu/cache/ITY_PUBLIC/7-04122014-AP/EN/7-04122014-AP-EN.PDF SC HI E N EN V E RK E HR KOM GENEHMIGT EEG 2014 FÜR DEN SCHIENENVERKEHR Die KOM hat am 25.11.2014 mitgeteilt, dass sie die deutsche Regelung zur Förderung der Erzeugung von erneuerbarem Strom (EEG 2014), mit der auch Bahnunternehmen Beihilfen gewährt werden, mit den EUBeihilfevorschriften im Einklang steht. Die Kommission prüfte das EEG 2014 anhand der neuen Umweltschutz- und Energieleitlinien von 2014 und erließ im Juli 2014 einen Genehmigungsbeschluss. Das EEG 2014 trat am 01.08.2014 in Kraft. 11 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 21/2014 vom 05.12.2014 Für den Schienenverkehr gelten jedoch eigene Beihilfevorschriften. Daher mussten die Teilbefreiungen für den Schienenverkehr separat anhand der Eisenbahnleitlinien von 2008 geprüft werden. Die Kommission hat nun festgestellt, dass die Teilbefreiungen die nach den Eisenbahnleitlinien 2008 zulässigen Obergrenzen nicht überschreiten und im Hinblick auf das verfolgte Ziel angemessen sind. Somit stehen sie mit Artikel 93 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) im Einklang. Weitere Informationen: PM der KOM: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-14-2123_de.htm EP STIMMT LUXEMBURG-PROTOKOLL ZU SICHERUNGSRECHTEN IM EISENBAHNVERKEHR ZU Das Plenum des EP hat am 25.11.2014 dem Luxemburg-Protokoll zum Übereinkommen über internationale Sicherungsrechte an beweglicher Ausrüstung betreffend Besonderheiten des rollenden Eisenbahnmaterials von 2007 zugestimmt. Laut dem Protokoll soll ein internationaler Schutz für Gläubiger geschaffen werden, der diese bei der Finanzierung von rollendem Eisenbahnmaterial absichern soll. Dafür stellt das Protokoll Instrumente bereit. Unternehmen können Sicherungsrechte am Rollmaterial erhalten, indem sie dieses in ein zu diesem Zweck eingerichtetes internationales Register eintragen. Damit wird es den Gläubigern ermöglicht, in Umlauf gebrachtes Rollmaterial in jedem Staat, der das Übereinkommen unterzeichnet hat, nötigenfalls pfänden zu lassen. Weitere Informationen: PM des EP: http://www.europarl.europa.eu/DE&language=DE STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ 01.12.2014: ÜBERGANGSZEITRAUM FÜR DEN BEREICH JUSTIZ UND INNERES IN DER EU ENDET, VEREINIGTES KÖNIGREICH BEGEHRT BACK-IN IN 35 RECHTSAKTE Am 01.12.2014 endete nun die fünf Jahre andauernde Übergangsfrist für die ehemalige „dritte Säule“ Justiz und Inneres, womit die Kommission in diesem Bereich nun z.B. gegen die Mitgliedstaaten bei Bedarf Vertragsverletzungsverfahren nach Art. 258 AEUV einleiten kann. Zudem besitzt der EuGH nunmehr eine uneingeschränkte Zuständigkeit für die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen. Dieses Datum spielt auch eine besondere Rolle für das Vereinigte Königreich. Denn mit diesem Tag ist das vom Vereinigten Königreich im Juli 2013 geltende gemachte „en bloc“ Opt-out nach Art. 10 des Protokolls Nr. 36 zum Vertrag über die Arbeitsweise der EU in Kraft getreten. Jedoch hat das Vereinigte Königreich 12 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 21/2014 vom 05.12.2014 bereits am 20.11.2014 mitgeteilt, dass es sich an 35 dieser Rechtsakte wieder beteiligen wolle. Durch den Beschluss der Kommission am 01.12.2014 wurde sichergestellt, dass das Vereinigte Königreich sich an immerhin 29 dieser Maßnahmen, unter anderem Europol, sofort wieder beteiligen kann. Bezüglich der weiteren sechs Rechtsakte muss der Rat entscheiden. Pressemitteilung der Kommission: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-14-2266_de.htm Link zu den am 28.11.2014 angenommenen Vorschlägen zur Aufhebung: http://ec.europa.eu/transparency/regdoc/index.=DESC KOMMISSION LEGT DRITTEN BERICHT ÜBER DIE EUROPÄISCHE JURISTENAUS- UND FORTBILDUNG VOR Im September 2011 gab die Kommission ihr Ziel bekannt, dass bis 2020 die Hälfte aller Richter, Staats- und Rechtsanwälte und sonstiger Angehöriger der Rechtsberufe auf lokaler, nationaler oder EU-Ebene im europäischem Recht oder den Rechtsvorschriften eines anderen Mitgliedstaates aus- und fortgebildet worden sein sollen, um so nicht nur die Umsetzung und Anwendung des europäischen Rechts zu fördern, sondern gerade auch das gegenseitige Vertrauen in die jeweils anderen Rechtssysteme. Dies würde eine Zahl von rund 700.000 Rechtspraktiker umfassen, die bis 2020 an mindestens einer Schulung in europäischem Recht teilgenommen haben müssten. Mit dem nun dritten Bericht über den Stand der Juristenaus- und Fortbildung in der EU sieht sich die Kommission hier auf einem guten Weg und hält das selbst gesteckte Ziel für nach wie vor erreichbar. Die finanzielle Unterstützung dieser Maßnahmen erhebt sie zu einer ihrer Prioritäten des Finanzierungsprogramms „Justiz“ mit dem Ziel, die Schulung von mindestens 20.000 Rechtsanwender jedes Jahr finanziell unterstützen zu wollen. Link zum Bericht (nur in englischer Sprache): http://ec.europa.eu/justice/criminal/files/final_report_2014_en.pdf Mitteilung der Kommission vom 13.09.2011: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52011DC0551&from=EN CEPEJ-Bericht 2014 (in englischer Sprache): http://www.coe.int/t/dghl/cooperation/cepej/evaluation/2014/Rapport_2014_en.pdf STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN, FÜR LANDESENTWICKLUNG UND HEIMAT KOMMISSION VERÖFFENTLICHT MITTEILUNG ZUR ÜBERPRÜFUNG VON SIXPACK UND TWOPACK Am 28.11.2014 hat die Kommission ihren Bericht betreffend die Überprüfung der „Sixpack“ und „Twopack“ genannten Gesetzgebungspakete zur wirtschaftspolitischen Steuerung vorgelegt. Gegenstand des 13 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 21/2014 vom 05.12.2014 Berichts ist eine erste Zwischenbilanz zur Wirksamkeit der Verfahren zur haushaltspolitischen Überwachung, bei makroökonomischen Ungleichgewichten und bei Ländern mit Schwierigkeiten bei der Wahrung der Finanzstabilität sowie - als einende Klammer - des Europäischen Semesters. Trotz des sehr kurzen Erfahrungszeitraums (Sixpack und Twopack traten Ende 2011 bzw. Ende 2013 in Kraft) und einiger erkannten Schwächen bewertet die Kommission die Reformpakete insgesamt positiv. Die Haushaltsdefizite seien zurückgegangen, viele Defizitverfahren eingestellt und Ungleichgewichte korrigiert worden. Einige Instrumente kamen bisher aber noch gar nicht zur Anwendung. Mit Blick auf die Europa 2020-Strategie für Wachstum und Beschäftigung kommt die Kommission zu dem Schluss, dass es für eine aussagekräftige Beurteilung des Erfolges dieser tiefgreifenden wirtschaftspolitischen Reformen noch zu früh sei. Die wirkliche Leistungsfähigkeit müsse sich erst außerhalb des Krisenmodus zeigen. Als nächstes wird der ECOFIN-Rat am 09.12.2014 und das EP-Plenum am 16.12.2014 die Mitteilung der Kommission diskutieren. Mitteilung der Kommission: http://ec.europa.eu/transparency/regdoc/rep/1/2014/DE/1-2014-905-DE-F1-1.Pdf KOMMISSION VERÖFFENTLICHT WARNMECHANISMUSBERICHT 2015 Am 28.11.2014 hat die Kommission zeitgleich mit der Präsentation des Jahreswachstumsberichts (s. Beitrag StMWi in diesem EB) auch den Warnmechanismusbericht 2015 im Rahmen des Verfahrens bei makroökonomischen Ungleichgewichten veröffentlicht. Darin stellt die Kommission fest, dass die EUMitgliedstaaten bei der Korrektur einiger Ungleichgewichte Fortschritte gemacht hätten und im Allgemeinen die Wettbewerbsfähigkeit einiger Volkswirtschaften gestiegen sei, dass jedoch die verbliebenen makroökonomischen Ungleichgewichte sowie die damit einhergehenden schwerwiegenden sozialen Folgen und Risiken weiterhin Anlass zu ernsten Bedenken gäben. Der Bericht nennt 16 Länder, die daher einer eingehenden Analyse unterzogen werden müssten. Dabei handelt es sich um Belgien, Bulgarien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Kroatien, die Niederlande, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Spanien, Ungarn und das Vereinigte Königreich. Bezüglich Deutschland und der Niederlande soll geprüft werden, ob die im Frühjahr festgestellten Ungleichgewichte wegen eines übermäßigen Leistungsbilanzüberschusses noch fortbestehen. Der Warnbericht ist rein analytischer Art und noch nicht mit konkreten Handlungsempfehlungen verbunden. Die Schlussfolgerungen des Warnmechanismusberichts werden nun in der Eurogruppe und im ECOFIN-Rat diskutiert werden, ebenso im EP und im Europäischen Rat. Im Anschluss wird die Kommission die makroökonomischen Daten intensiv prüfen und die länderspezifischen vertieften Analysen im Frühjahr vorlegen. Pressemitteilung der Kommission: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-14-2235_de.htm Warnmechanismusbericht 2015: http://ec.europa.eu/europe2020/pdf/2015/amr2015_de.pdf Faktenblatt zum Warnmechanismusbericht 2015: 14 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 21/2014 vom 05.12.2014 http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-14-2231_de.pdf HAUSHALTSPLÄNE FÜR 2015: KOMMISSION SIEHT BEI SIEBEN EUROLÄNDERN DIE EINHALTUNG DES STABILITÄTSPAKTS IN GEFAHR Am 28.11.2014 hat die Kommission im Rahmen der Überwachung der Haushaltspläne ihre Empfehlungen zu den Haushaltsentwürfen für 2015 von 16 Euroländern veröffentlicht. Demnach halten fünf Staaten (Deutschland, Irland, Luxemburg, die Niederlande und die Slowakei) die Vorgaben des Stabilitäts- und Wachstumspaktes vollständig und vier weitere (Estland, Lettland, Slowenien und Finnland) weitgehend ein. Bei den übrigen sieben Euroländern (Belgien, Spanien, Frankreich, Italien, Malta, Österreich und Portugal) sieht die Kommission die Gefahr einer Verletzung des Pakts und fordert sie daher auf, im Rahmen der innerstaatlichen Haushaltsverfahren die Einhaltung der Vorgaben sicherzustellen. Bezüglich Frankreich, Italien und Belgien hat die Kommission zudem eine Entscheidung über weitere Schritte im Verfahren bei einem übermäßigen Defizit auf Anfang März kommenden Jahres vertagt. Griechenland und Zypern waren als Programmländer nicht Gegenstand der Prüfung. Insgesamt stellt die Kommission fest, dass die Sanierung der Haushalte in der Eurozone in diesem Jahr zum Erliegen kam. Sie sieht aber eine ausgewogene Balance zwischen Konsolidierung und notwendiger Impulse für die konjunkturelle Erholung erreicht und geht davon aus, dass dieser weitgehend neutrale fiskalpolitische Kurs auch 2015 fortgesetzt wird. In diesem Zusammenhang betont die Kommission auch die Bedeutung ihrer am 26.11.2014 vorgestellten Investitionsoffensive für Europa (s. Beitrag des StMWi in diesem EB). Pressemitteilung der Kommission: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-14-2222_de.pdf Weitergehende Informationen (in englischer Sprache): http://ec.europa.eu/economy_finance/economic_governance/sgp/budgetary_plans/index_en.htm GROSSBRITANNIEN NIMMT EUGH-KLAGE GEGEN BANKERBONI NACH SCHLUSSANTRÄGEN ZURÜCK Am 20.11.2014 hat der britische Finanzminister George Osborne angekündigt, die am 20.09.2013 wegen der im Basel III-Regelwerk vorgesehenen Begrenzung von Bankerboni erhobenen Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) aufgrund geringer Erfolgsaussichten zurückzunehmen. Zuvor hatte der Generalanwalt Niilo Jääskinen in seinen Schlussanträgen in der Rechtssache C-507/13 die Auffassung vertreten, dass die Unionsvorschriften, die den Wert von Bonuszahlungen an Banker im Verhältnis zu deren Grundvergütung begrenzen, rechtmäßig sind, und Klageabweisung beantragt. Die Schlussanträge des Generalanwalts sind für den Gerichtshof zwar nicht bindend, der EuGH folgt diesen aber in vielen Fällen. Auf Druck des EP hin wurden im Rahmen von Basel III Bonuszahlungen für Bankmitarbeiter grundsätzlich auf 100 % des Grundgehalts begrenzt. Die Anteilseigner haben allerdings unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, die Boni davon abweichend auf 200 % des Grundgehalts zu begrenzen. Großbritannien hatte im 15 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 21/2014 vom 05.12.2014 Rat gegen die Umsetzung von Basel III und die Begrenzung der Bankerboni gestimmt, da es Nachteile für den Finanzplatz London befürchtete. Pressemitteilung des EuGH: http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2014-11/cp140154de.pdf KOMMISSION LEGT NEUEN ENTWURF FÜR DEN JAHRESHAUSHALT 2015 VOR Die Kommission hat am 28.11.2014 einen neuen Entwurf für den EU-Haushalt 2015 vorgelegt. Dieser sieht nun Zahlungsermächtigungen von 141,3 Mrd. € und Verpflichtungsermächtigungen von 145,2 Mrd. € vor. Unter Berücksichtigung der noch nicht verabschiedeten Berichtigungshaushalte 2014 steigen die Ermächtigungen gegenüber dem laufenden Jahr an: die Zahlungen um 0,7 % und die Verpflichtungen um 1,8 %. Insgesamt bleibt die Kommission aber bei den Zahlungen um rund 800 Millionen € hinter ihrem ersten Entwurf vom Juni 2014 zurück und kommt damit dem Rat entgegen. Die letzte Ratsposition sah Zahlungsermächtigungen von 140,77 Mrd. € und Verpflichtungsermächtigungen von 144,63 Mrd. € vor. Bereits Mitte dieser Woche begannen die Trilogverhandlungen zwischen Rat und EP mit der Kommission als Vermittler über den Jahreshaushalt 2015 und über die Nachtragshaushalte 2014. Um den Haushalt für 2015 noch bis Jahresende formell verabschieden zu können, ist eine Einigung spätestens zur Plenarsitzung des EP vom 15. - 18.12.2014 notwendig. Andernfalls ist das System der vorläufigen Zwölftel anzuwenden, d. h. jeden Monat steht für jede Rubrik ein Betrag zu, der einem Zwölftel des Haushaltsvolumens des Jahres 2014 entspricht. Pressemitteilung der Kommission: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-14-2233_de.pdf Weitergehende Informationen (in englischer Sprache): http://ec.europa.eu/budget/biblio/documents/2015/2015_en.cfm#db2015 STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT UND MEDIEN, ENERGIE UND TECHNOLOGIE W IRT S CH AFT M IT BI NN E NM AR KT U ND I N DU ST RI E KOMMISSION LEGT JAHRESWACHSTUMSBERICHT 2015 VOR UND SCHLÄGT STRAFFUNG DES EUROPÄISCHEN SEMESTERS VOR Die Kommission hat am 28.11.2014 den Jahreswachstumsbericht 2015 verbunden mit weiteren Mitteilungen wie etwa dem Warnmechanismus-Bericht vorgelegt und damit den Auftakt für das neue Europäische Semester gegeben. Darin legt sie die wesentlichen Punkte ihrer neuen Agenda für Beschäftigung und 16 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 21/2014 vom 05.12.2014 Wachstum in 2015 dar, die auf drei Säulen basieren soll: (1) Investitionen, (2) Strukturreformen auf europäischer wie nationaler Ebene und (3) verantwortungsvolle Fiskalpolitik. Dabei legt die Kommission Wert auf einen integrierten und kohärenten Ansatz und möchte alle drei Bereiche besser koordinieren. Dazu möchte sie das Europäische Semester und die wirtschaftspolitische Koordinierung straffen und aufwerten sowie ihm eine größere politische Rolle verleihen. Die Reform solle vor allem die Rechenschaftspflichten verstärken sowie die Identifikation aller Akteure und somit die Glaubhaftigkeit des Europäischen Semesters erhöhen. Hierzu möchte sie in den nächsten Monaten weitere Vorschläge machen (s. zum Warnmechanismusbericht den Beitrag des StMFLH in diesem EB). Pressemitteilung der Kommission: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-14-2235_de.htm Jahreswachstumsbericht 2015 inklusive Anhang zur Straffung des Europäischen Semesters: http://ec.europa.eu/europe2020/pdf/2015/ags2015_de.pdf Website der Kommission mit Link zu weiteren Mitteilungen, u.a. dem Warnmechanismusbericht: http://ec.europa.eu/europe2020/making-it-happen/annual-growth-surveys/index_en.htm KOMMISSION LEGT INVESTITIONSPLAN FÜR EUROPA VOR Am 26.11.2014 hat die Kommission den seit längerem angekündigten Investitionsplan für Europa veröffentlicht. Auf dem Weg zu mehr Wachstum und Beschäftigung in Europa spielten Investitionen neben Strukturreformen und Haushaltskonsolidierungen der Mitgliedstaaten die entscheidende Schlüsselrolle; für ein nachhaltiges Wachstum bestünde derzeit allerdings eine Investitionslücke von ca. 230 - 370 Mrd. € (21 - 22 % des BIP), der die vorhandenen Marktkräfte nicht begegnen könnten. Der Investitionsplan diene daher v. a. dazu, Investitionen für risikoreichere Projekte von strategischem europäischem Interesse zu ermöglichen, die die Realwirtschaft tatsächlich erreichten. Kernstück soll dabei ein neuer Europäischer Fonds für Strategische Investitionen (EFSI) sein, der bei der Europäische Investitionsbank (EIB) aufgehängt werden und von EIB und Kommission ko-finanziert werden soll. Diese solle anfangs aus 16 Mrd. € EU-Bürgschaften (zu 50 % gedeckt mit bereits vorhandenen EU-Geldern, nämlich 3,3 Mrd. € aus der Connecting Europe Facility, 2,7 Mrd. € aus Horizont 2020 und 2 Mrd. € aus Haushaltsreserven) sowie 5 Mrd. € an Risikoübernahmen durch den Europäischen Investitionsfonds (EIF) der EIB gespeist werden und weiterem öffentlichen und privaten Kapital offen stehen. Dadurch will die Kommission Gesamtinvestitionen von mindestens 315 Mrd. € in den nächsten drei Jahren ermöglichen. Neue Schulden müssten dadurch nicht aufgenommen werden. Pressemitteilung der Kommission: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-14-2128_de.htm Mitteilung der Kommission: http://ec.europa.eu/priorities/jobs-growth-investment/plan/docs/an-investment-plan-foreurope_com_2014_903_de.pdf 17 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 21/2014 vom 05.12.2014 Neu eingerichtete Website der Kommission: http://ec.europa.eu/priorities/jobs-growth-investment/plan/index_de.htm KOMMISSION VERÖFFENTLICHT WARNMECHANISMUSBERICHT 2015 Am 28.11.2014 hat die Kommission zeitgleich mit der Präsentation des Jahreswachstumsberichts (s. eigenen Beitrag in diesem EB) auch den Warnmechanismusbericht 2015 im Rahmen des Verfahrens bei einem makroökonomischen Ungleichgewicht veröffentlicht. Darin stellt die Kommission fest, dass die EUMitgliedstaaten bei der Korrektur einiger Ungleichgewichte Fortschritte gemacht hätten und im Allgemeinen die Wettbewerbsfähigkeit einiger Volkswirtschaften gestiegen sei, dass jedoch die verbliebenen makroökonomischen Ungleichgewichte sowie die damit einhergehenden schwerwiegenden sozialen Folgen und Risiken weiterhin Anlass zu ernsten Bedenken gäben. Der Bericht nennt 16 Länder, die daher einer eingehenden Analyse unterzogen werden müssten. Dabei handelt es sich um Belgien, Bulgarien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Kroatien, die Niederlande, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Spanien, Ungarn und das Vereinigte Königreich. Bezüglich Deutschland und der Niederlande soll geprüft werden, ob die im Frühjahr festgestellten Ungleichgewichte wegen eines übermäßigen Leistungsbilanzüberschusses noch fortbestehen. Der Warnbericht ist rein analytischer Art und noch nicht mit konkreten Handlungsempfehlungen verbunden. Die Schlussfolgerungen des Warnmechanismusberichts werden nun in der Eurogruppe und im ECOFIN-Rat diskutiert werden, ebenso im EP und im Europäischen Rat. Im Anschluss wird die Kommission die makroökonomischen Daten intensiv prüfen und die länderspezifischen vertieften Analysen im Frühjahr vorlegen (s. Beitrag des StMFLH in diesem EB). Pressemitteilung der Kommission: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-14-2235_de.htm Warnmechanismusbericht 2015: http://ec.europa.eu/europe2020/pdf/2015/amr2015_de.pdf TRILOGEINIGUNG ZUR VERORDNUNG ÜBER LANGFRISTIGE INVESTMENTFONDS (ELTIF) Rat und EP haben am 27.11.2014 einen Kompromiss zur neuen Verordnung über europäische langfristige Investmentfonds (ELTIF) erzielt, die die langfristigen Finanzierungsmöglichkeiten der Realwirtschaft verbessern soll. ELTIF sollen eine eigene Fondskategorie mit genauen Bestimmungen etwa zu den zulässigen, stets langfristigen Anlagen und zum Anlegerschutz werden. Dabei soll die Verordnung festlegen, in welche Vermögenswerte und Unternehmen ELTIF investieren dürfen (z. B. Projekte in den Bereichen Infrastruktur, Verkehr und Energie), wie die Mittel aus Gründen der Risikobegrenzung gestreut werden müssen (nur 30 % der Mittel sollen außerhalb bestimmter langfristiger Anlageklassen in einem ELTIF zulässig sein) und welche Informationen für die Anleger bereitzustellen sind. Diese Klarheit des Rechtsrahmens für ELTIF soll es institutionellen und privaten Anlegern erleichtern und sie ermutigen, langfristig in nicht- 18 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 21/2014 vom 05.12.2014 börsennotierte Unternehmen, in Vermögenswerte wie Immobilien und in Infrastrukturprojekte zu investieren. Nach der Trilogeinigung bedarf es nun noch der förmlichen Abstimmung in EP und Rat. Presse-Statement von Kommissar Jonathan Hill (in englischer Sprache): http://europa.eu/rapid/press-release_STATEMENT-14-2200_en.htm ASTV ERZIELT ALLGEMEINE AUSRICHTUNG ÜBER TRANSPARENZPFLICHTEN FÜR WERTPAPIERFINANZIERUNGSGESCHÄFTE Am 20.11.2014 erzielte der Rat auf Ebene des Ausschusses der Ständigen Vertreter (AStV) eine allgemeine Ausrichtung bezüglich der von der Kommission im Januar 2014 vorgeschlagenen Verordnung über Meldeund Transparenzpflichten bei Wertpapierfinanzierungsgeschäften (EB 03/14). Diese dient dem Zweck, Geschäfte im Rahmen des Schattenbankwesens zu regulieren, die von den Maßnahmen zur Regulierung der Finanzmärkte nicht erfasst sind (und daher als Umgehungsmöglichkeit genutzt werden könnten), gleichwohl aber hohe Systemrisiken darstellen können. Der Verordnungsvorschlag beinhaltet daher Maßnahmen zur Transparenzsteigerung (Rückkaufvereinbarungen in - erster Linie Repurchase bei Wertpapierleihgeschäften Transactions). So sollen und zukünftig sog. Repos Informationen zu Wertpapierfinanzierungsgeschäften an Transaktionsregister und Investoren in Investmentgesellschaften berichtet werden, auch Vorgaben für Weiterverpfändungen sind vorgesehen (z. B. Erfordernis einer vorherigen Zustimmung und der Schriftform). Die Diskussionen im zuständigen EP-Ausschuss für Wirtschaft und Währung (ECON) haben noch nicht begonnen. Pressemitteilung (in englischer Sprache): http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_data/docs/pressdata/en/ecofin/145878.pdf ERGEBNISSE DES STRESSTESTS DER EUROPÄISCHEN VERSICHERUNGSBRANCHE Am 30.11.2014 hat die EU-Versicherungsaufsicht EIOPA (European Insurance and Occupational Pensions Authority) die Ergebnisse des europaweiten Stresstests für Versicherer veröffentlicht. In dem Test haben sich jeweils über 50 % der Versicherungsmarktteilnehmer aller Mitgliedstaaten mit ihren Bilanzen des Jahres 2013 verschiedenen Krisenszenarios wie möglichen makro-ökonomischen und versicherungsspezifischen Schocks unterzogen und sich an den Anforderungen von Kennziffern und Kapitalquoten des ab Januar 2016 unter dem Begriff Solvency II in Kraft tretenden regulatorischen System für Versicherungen (EB 06/14) messen lassen. Die Kommission kommt zu dem Schluss, dass die Branche insgesamt über ausreichend Kapital, auch für schwere Schläge, verfüge, man aber Schwachstellen identifizieren konnte, die demnächst mit Solvency II verhindert werden müssten. EIOPA gab am Tag nach der Ergebnisveröffentlichung den nationalen Aufsichtsbehörden Empfehlungen an die Hand, wie man den aufgedeckten Schwächen begegnen könne. Pressemitteilung EIOPA und weitere Informationen (in englischer Sprache): https://eiopa.europa.eu/activities/financial-stability/insurance-stress-test-2014/index.html 19 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 21/2014 vom 05.12.2014 Statement der Kommission (in englischer Sprache): http://europa.eu/rapid/press-release_STATEMENT-14-2261_en.htm KOMMISSION GENEHMIGT INTERREG A-PROGRAMM BAYERN – ÖSTERREICH Am 03.12.2014 hat die Kommission das grenzüberschreitende Förderprogramm der Europäischen Territorialen Zusammenarbeit (ETZ) Interreg V-A Bayern – Österreich für den Zeitraum 2014 - 2020 im Gesamtvolumen von 54,4 Mio. € an EU-Mitteln genehmigt. Zum Zwecke einer größtmöglichen Integration des Grenzraumes sollen dadurch grenzüberschreitende Projekte aus Oberbayern, Niederbayern und Schwaben mit den österreichischen Bundesländern Oberösterreich, Salzburg und Tirol gefördert werden. Dabei hat sich das Programm für drei Prioritätsbereiche entschieden: (1) Erweiterung und Verbesserung grenzüberschreitender Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationseinrichtungen (19,2 Mio. €), (2) Erhöhung des Umweltschutzes sensibler alpiner Regionen und des gemeinsamen Hochwasserschutzes (16,7 Mio. €) und (3) Förderung der Kooperation bei rechtlichen und administrativen Herausforderungen sowie zwischen Bürgern und öffentlichen Einrichtungen (15,2 Mio. €). Zu letzterem Punkt gehören v. a. auch grenzüberschreitende Projekte zur Förderung des Tourismus. Weitere 3,2 Mio. € kommen als technische Hilfe dazu. Von den Mitteln sollen 5,9 Mio. € in einen Kleinprojekt-Fonds fließen, der durch geringeren Verwaltungsaufwand eine besonders schnelle Finanzierung ermöglichen soll. Pressemitteilung der Kommission: http://ec.europa.eu/regional_policy/sources/cooperate/crossborder/0112_ip_cbc_de.pdf EP BESORGT ÜBER VERSPÄTETE ANNAHME VIELER OPERATIONELLER PROGRAMME DER KOHÄSIONSPOLITIK 2014 - 2020 In einer nicht-legislativen Entschließung des EP vom 27.11.2014 zeigt sich das EP besorgt über die verspätete Annahme vieler operationeller Programme der Mitgliedstaaten zu den Strukturfonds 2014 - 2020 durch die Kommission. Nur etwa 100 der insgesamt 535 Programme würden bis Ende des Jahres genehmigt werden können. Für all diejenigen, die zu diesem Zeitpunkt nicht angenommen, aber „zur Annahme bereit“ sind, würde die Kommission für eine Annahme bis Ende März 2015 eine Übergangslösung finden, damit Projekte bereits in 2014 beginnen können. Für Programme, die erst danach genehmigt werden können, müsste der Mehrjährige Finanzrahmen für das Jahr 2015 technisch überarbeitetet werden, was weitere Verzögerungen mit sich bringen würde. Das EP fordert daher Kommission wie Mitgliedstaaten auf, alle Kräfte zu mobilisieren, um die Anzahl der bis Ende 2014 genehmigten Programme so weit wie möglich zu steigern. Die verspätete Annahme von Programmen hat auf bereits genehmigte, wie etwa das bayerische operationelle EFRE-Programm, keine Auswirkungen. Pressemitteilung des EP (in englischer Sprache): http://www.europarl.europa.euMEPs-worried-about-delays-in-the-start-up-of-the-new-Cohesion-Policy 20 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 21/2014 vom 05.12.2014 Angenommene Entschließung des EP: http://www.europarl.europa.eu/NONSGML+MOTION+P8-RC-2014-0278+0+DOC+PDF+V0//DE AU ß E NW I RT SC H AFT KOMMISSION STARTET TRANSPARENZINITIATIVE IM RAHMEN VON TTIP Am 25.11.2014 hat sich die Kommission zu mehr Transparenz und erweitertem Zugang zu Dokumenten der TTIP-Verhandlungen verpflichtet. Die Kommission nahm eine Mitteilung der Handelskommissarin Malmström mit Maßnahmen an, die die Verhandlungen zu TTIP transparenter machen sollen und bereits vor kurzem von ihr angekündigt worden waren (EB 20/14). Malmström möchte ihre Amtszeit mit einem „fresh start“ beginnen und das Vertrauen von Bürgern und Abgeordneten v. a. in die TTIP-Verhandlungen zurückgewinnen. Die Initiative beabsichtigt eine erhöhte Information der Öffentlichkeit, eine gelockerte Vertraulichkeitsklassifizierung von Dokumenten, das umfangreichere Teilen von Informationen mit dem EP sowie weitere Transparenzaktivitäten. Pressemitteilung der Kommission: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-14-2131_de.htm?locale=en Mitteilung der Kommission (in englischer Sprache): http://ec.europa.eu/news/2014/docs/c_2014_9052_en.pdf ERGEBNISSE DES HANDELSRATS: TRANSPARENZ IM RAHMEN VON TTIP, SCHLUSSFOLGERUNGEN ZUR EU-HANDELSPOLITIK UND ZU TTIP SOWIE MÖGLICHES AUS FÜR HANDELSPOLITISCHE SCHUTZINSTRUMENTE UND INTERNATIONALES MARKTZUGANGSINSTRUMENT Der Rat für Auswärtige Angelegenheiten hat am 21.11.2014 in Formation der Handelsminister zu aktuellen internationalen Handelsthemen getagt. Im Vordergrund stand dabei eine Diskussion mit Handelskommissarin Cecilia Malmström sowie dem Ausschussvorsitzenden für internationalen Handel des EP, Bernd Lange (SPD), zu Transparenzgesichtspunkten im Rahmen der TTIP-Verhandlungen, in der der Rat die neue Transparenzinitiative der Kommission (s. hierzu eigenen Bericht in diesem EB) begrüßte. Ohne Aussprache wurden weiterhin Schlussfolgerungen zum internationalen Handel genauso wie speziell zu TTIP verabschiedet. Darüber hinaus tauschten sich die Minister mit der Kommission zur Post-Bali-Agenda auf WTO-Ebene und zum Stand der Verhandlungen zu den Freihandelsabkommen mit Japan und Vietnam aus. Letztere könnten im Verhältnis zu Vietnam bereits im ersten Halbjahr 2015, zu Japan bis Ende 2015 abgeschlossen werden. Bei einer Aussprache zur Überarbeitung der handelspolitischen Schutzinstrumente sowie zur Verordnung für ein internationales Marktzugangsinstrument offenbarten sich erneut die grundlegend unterschiedlichen Positionen der Mitgliedstaaten zu diesen Dossiers, so dass die italienische Präsidentschaft zu dem Schluss kam, diese nicht mehr weiter zu verfolgen. 21 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 21/2014 vom 05.12.2014 Pressemitteilung des Rates inklusive angenommene Schlussfolgerungen (in englischer Sprache): http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_data/docs/pressdata/EN/foraff/145922.pdf EN E RG IE KOMMISSION SCHLIESST BEIHILFENRECHTLICHES HAUPTPRÜFVERFAHREN GEGEN DEUTSCHLAND IN SACHEN EEG 2012 AB Die Kommission hat am 24.11.2014 das im Dezember 2013 eingeleitete beihilfenrechtliche Hauptprüfverfahren gegen Deutschland (EB 01/14) wegen der Bestimmungen des deutschen Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG) 2012 abgeschlossen. Die Kommission kommt zu dem Schluss, dass die im EEG 2012 vorgesehene Umlage als staatliche Maßnahme zur Förderung der Erzeugung erneuerbarer Energien eine Beihilfe im Sinne des Art. 107 Abs. 1 AEUV darstellt, die gleichzeitig aber mit den damals geltenden Umweltschutzleitlinien von 2008 in Verbindung mit Art. 107 Abs. 3 AEUV in Einklang stand und somit gerechtfertigt war (insbesondere weil nur die bei der Erzeugung erneuerbaren Stroms anfallenden Mehrkosten, die über den Marktpreis für Strom hinausgingen, ausgeglichen wurden). Die Kommission hält im weiteren auch die Teilbefreiung stromintensiver Unternehmen von der EEG-Umlage 2012 für größtenteils gerechtfertigt, lediglich einigen Unternehmen seien im Prüfzeitraum 2013 und 2014 überhöhte und wettbewerbsverzerrende Ermäßigungen zu Teil geworden, die nun zurückgezahlt werden müssten. Das seit August 2014 in Deutschland geltende, überarbeitete EEG hatte die Kommission bereits im Juli 2014 genehmigt (EB 15/14). Pressemitteilung der Kommission: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-14-2122_de.htm Eintrag der Entscheidung im Beihilfenregister der EU: http://ec.europa.eu/competition/elojade/isef/case_details.cfm?proc_code=3_SA_33995 T ECH NO LO G I E UN D I NNO V AT I O N EU-ANZEIGER FÜR F&E-INVESTITIONEN DER INDUSTRIE 2014 Die Kommission hat am 04.12.2014 ihren jährlichen „EU-Anzeiger für Forschungs- und Entwicklungsinvestitionen 2014“ veröffentlicht. Aus ihm geht hervor, dass Unternehmen mit Sitz in der EU im Jahr 2013 trotz der ungünstigen Wirtschaftslage weiter in Forschung und Entwicklung investierten. Allerdings stiegen die Investitionen in der EU mit 2,6 % im Vergleich zum weltweiten Durchschnitt (4,9 %) langsamer an, das Wachstum sei gegenüber dem Vorjahr um 6,8% zurückgegangen. Volkswagen ist nun bereits das zweite Jahr in Folge weltweiter Spitzenreiter bei den F&E-Investitionen (11,7 Mrd. €, Anstieg um 23,4 %). Der Automobilsektor bleibt EU-weit ein starker Investor, vor allem aufgrund der starken Leistung deutscher Automobilhersteller (drei Viertel der F&E-Investitionen fallen auf diesen Sektor). Unternehmen aus dem Bereich der Pharmaindustrie oder der Hardwaretechnologie konnten nur ein schwaches Wachstum vermelden bzw. mussten einen Rückgang verzeichnen. 22 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 21/2014 vom 05.12.2014 Pressemitteilung der Kommission: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-14-2342_de.htm Website der Kommission mit Link zum F&E-Anzeiger der Industrie 2014 (in englischer Sprache): http://iri.jrc.ec.europa.eu/documents/10180/354280/EU%20R%26D%20Scoreboard%202014 SO N ST IG E S KOMMISSION GENEHMIGT GEMEINSCHAFTSUNTERNEHMEN VON AIRBUS UND SAFRAN Unter Auflagen hat die Kommission am 26.11.2014 ein Gemeinschaftsunternehmen der Unternehmen Airbus Group N.V. (Niederlande) und Safran S.A. (Frankreich) im Bereich Trägerraketen, Satellitenteilsysteme und Flugkörperantriebe nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Sowohl Airbus als auch Safran sind in der Luft- und Raumfahrtindustrie sowie der Verteidigungsindustrie tätig. Die Kommission hat allerdings Bedenken, dass das Gemeinschaftsunternehmen Wettbewerber von Airbus vom Markt ausschließen oder deren Zugang zu bestimmten Komponenten beschneiden würde. Zum Nachteil von Wettbewerbern könnte es auch zum Austausch vertraulicher Informationen zwischen Airbus und dem Gemeinschaftsunternehmen kommen. Infolgedessen ist die Entscheidung der Kommission an die Auflage gebunden, dass die Sparte der elektrischen Satellitentriebwerke von Safran nicht in das Gemeinschaftsunternehmen eingeht und Airbus eine Rahmenvereinbarung mit dem derzeitigen Hauptkunden von Safran für bestimmte Produkte abschließt. Pressemitteilung der Kommission: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-14-2164_de.htm KOMMISSION GENEHMIGT ÜBERNAHME VERBLEIBENDER ANTEILE AN BHS DURCH ROBERT BOSCH Am 03.12.2014 hat die Kommission die Übernahme verbleibender Anteile an der BSH Bosch und Siemens Hausgeräte GmbH durch die Robert Bosch GmbH genehmigt. BSH stellt Elektrohausgeräte wie Kühlschränke, Herde und Spülmaschinen her. Robert Bosch ist Zulieferer u.a. in den Bereichen Automotive, Gebrauchsgüter sowie Energie- und Gebäudetechnologie. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass die Übernahme keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken hervorrufe, da Robert Bosch bereits bislang anteilig die Kontrolle über BHS gemeinsam mit der Siemens AG inne hielt. Die Entscheidung erging im Rahmen des vereinfachten Genehmigungsverfahrens nach der EU-Fusionskontrollverordnung. Veröffentlichung der Entscheidung: http://ec.europa.eu/competition/elojade/isef/case_details.cfm?proc_code=2_M_7425 23 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 21/2014 vom 05.12.2014 STAATSMINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN STM BRUNNER UND MINISTER BONDE KRITISCH GEGENÜBER BRÜSSELER REFORMPLÄNEN ZUR ÖKOVERORDNUNG Am 02.12.2014 fand in der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU eine Vortrags- und Diskussionsveranstaltung zum Thema „Ökolandbau in Europa – Wohin geht die Reise" statt. Der Bayerische Staatsminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Helmut Brunner, lud zusammen mit dem Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz des Landes Baden-Württemberg, Alexander Bonde, zu einer Diskussion anlässlich des Vorschlags der Kommission zur Novellierung der EU-Öko-Verordnung vom Frühjahr 2014 ein. Nach Eingangsreden der beiden Minister gab es eine Einführung von Diego Canga-Fano, Direktor in der Generaldirektion Landwirtschaft der Kommission, Christopher Stopes, Präsident der IFOAM EU-Gruppe und Edouard Rousseau, Sprecher der Ökolandwirte von Copa-Cogeca. Neben Staatsminister Brunner diskutierten anschließend auf dem Podium MdEP Albert Deß (Agrarpolitischer Sprecher der EVP im AGRI des EP), MdEP Martin Häusling (Agrarpolitischer Sprecher der Grünen im AGRI des EP und Berichterstatter zur Ökoverordnung), Diego Canga-Fano, Clemens Neumann vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft sowie Francesco Giardina, Referatsleiter im italienischen Landwirtschaftsministerium. Insgesamt wurde sehr deutlich, dass der vorliegende Regelungsentwurf in Deutschland auf große Ablehnung stößt und einer Überarbeitung bedarf. http://www.bayern.de/starkes-signal-an-die-eu-kommission-brunner-und-bonde-vereint-gegen-bruesseleroeko-plaene/ DIREKTZAHLUNGEN 2015 WERDEN GEKÜRZT In der Durchführungsverordnung Nr. 1227/2014 setzte die Kommission am 17.11.2014 Kürzungen von Direktzahlungen für das Haushaltsjahr 2015 fest. Die Landwirte erhalten demnach jenseits des Freibetrags von 2.000 € rund 1,3 % weniger an Direktzahlungen. Mit dem Geld wird die Krisenreserve für außerordentliche Marktmaßnahmen im Agrarsektor in Höhe von 433 Mio. € finanziert. Die Kürzung der Direktzahlungen wurde erstmals für das Haushaltsjahr 2014 durchgeführt, damals noch um knapp 2,45 %, insgesamt 868 Mio. €. Dieser Betrag wird nun laut der Durchführungsverordnung Nr. 1259/2014 vom 24.11.2014 an die Landwirte zurückgezahlt. Die Unterstützungsmaßnahmen, die im Rahmen des Russlandembargos verabschiedet wurden, werden nun mit Hilfe des Agrarbudgets von 2015 finanziert. Die Krisenreserve 2014 in Höhe von 868 Mio. € wird damit endgültig nicht in Anspruch genommen. Somit genehmigte die Kommission mit der Verordnung 1259/2014 den Mitgliedstaaten die Rückzahlung der 868 Mio. € an die europäischen Landwirte. 24 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 21/2014 vom 05.12.2014 http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32014R1227 http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32014R1259 ENVI BILLIGT ENTWURF ZUR REGELUNG DES ANBAUVERBOTS GENTECHNISCH VERÄNDERTER ORGANISMEN Am 11.11.2014 billigte der ENVI des EP einen Entwurf der belgischen Abgeordneten Frédérique Ries (ALDE) bezüglich nationaler Regelungen zum Anbauverbot gentechnisch veränderter Organismen (GVO). Die vorgestellten Maßnahmen stellen sicher, daß die Mitgliedstaaten selbst flexibel entscheiden können, ob sie den Anbau von gentechnisch veränderten Organismen zulassen oder nicht. http://www.europarl.europa.eu/Environment-Committee-backs-flexibility-for-EU-countries-to-ban-GMO-crops EINIGUNG ZWISCHEN EP UND MITGLIEDSTAATEN FÜR NATIONALE GVO-ANBAUVERBOTE Am 04.12.2014 haben sich EP und Mitgliedstaaten in Trilogverhandlungen auf ein Verfahren geeinigt, mit dem Mitgliedstaaten nationale Anbauverbote für gentechnikveränderte Organismen (GVO) auf ihrem Hoheitsgebiet erlassen können. Der Kompromiss sieht nun ein zweistufiges Verfahren vor, mit dem Mitgliedstaaten für GVO-Pflanzen, die in der EU bereits zugelassen sind, eine Ausnahmeregelung, ein so genanntes „Opt Out", erwirken können. Der Kompromiss besagt, dass Mitgliedstaaten nun aufgefordert werden, die Gentechnikkonzerne zu kontaktieren, sie werden dazu aber nicht ausdrücklich verpflichtet. Umweltgründe dürfen nicht als Grund für ein Opt-Out verwendet werden. Zusätzlich dazu müssen jene Länder, die GVO anbauen, deren Übergreifen auf angrenzende Gebiete verhindern. Dazu werden in Grenzgebieten Koexistenzmaßnahmen verpflichtend eingeführt. Nach der bisherigen Rechtslage galt es als unsicher, ob nationale GVO-Anbauverbote rechtlich zulässig sind. Der Kompromiss soll dazu dienen, nationale GVO-Anbauverbote so rechtssicher zu gestalten, dass sie nicht durch eine Klage von Gentechnikkonzernen aufgehoben werden können. Das Ergebnis der Verhandlungen muss nun noch von EP und Mitgliedstaaten formell bestätigt werden (s. hierzu Beitrag des StMUV in diesem EB). Link zur PM der Schattenberichterstatterin MdEP Köstinger: http://www.eppgroup.eu/de/press-release/Köstinger:-Durchbruch-bei-GentechnikVerhandlungen?usebuid=3216 KOMMISSION LEGT JAHRESWACHSTUMSBERICHT 2015 VOR UND SCHLÄGT REFORM DES EUROPÄISCHEN SEMESTERS VOR Die Kommission hat am 28.11.2014 den Jahreswachstumsbericht 2015 verbunden mit weiteren Mitteilungen wie etwa dem Warnmechanismus-Bericht vorgelegt und damit den Auftakt für das neue Europäische Semester gegeben. Darin legt sie die wesentlichen Punkte ihrer neuen Agenda für Beschäftigung und Wachstum in 2015 dar, die auf drei Säulen basieren soll: (1) Investitionen, (2) Strukturreformen auf 25 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 21/2014 vom 05.12.2014 europäischer wie nationaler Ebene und (3) verantwortungsvolle Fiskalpolitik. Dabei legt die Kommission Wert auf einen integrierten und kohärenten Ansatz und möchte alle drei Bereiche besser koordinieren. Dazu möchte sie das Europäische Semester und die wirtschaftspolitische Koordinierung straffen und aufwerten sowie ihm eine größere politische Rolle verleihen. Die Reform solle vor allem die Rechenschaftspflichten verstärken sowie die Identifikation aller Akteure und somit die Glaubhaftigkeit des Europäischen Semesters erhöhen. Hierzu möchte sie in den nächsten Monaten weitere Vorschläge machen (s. hierzu Beitrag des StMWi in diesem EB, zum Warnmechanismusbericht den Beitrag des StMFLH in diesem EB). Pressemitteilung der Kommission: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-14-2235_de.htm Jahreswachstumsbericht 2015 inklusive Anhang zur Straffung des Europäischen Semesters: http://ec.europa.eu/europe2020/pdf/2015/ags2015_de.pdf Website der Kommission mit Link zu weiteren Mitteilungen, u.a. dem Warnmechanismusbericht: http://ec.europa.eu/europe2020/making-it-happen/annual-growth-surveys/index_en.htm KOMMISSION LEGT INVESTITIONSPLAN FÜR EUROPA VOR Am 26.11.2014 hat die Kommission den seit längerem angekündigten Investitionsplan für Europa veröffentlicht. Auf dem Weg zu mehr Wachstum und Beschäftigung in Europa spielten Investitionen neben Strukturreformen und Haushaltskonsolidierungen der Mitgliedstaaten die entscheidende Schlüsselrolle; für ein nachhaltiges Wachstum bestünde derzeit allerdings eine Investitionslücke von ca. 230 - 370 Mrd. € (21 - 22 % des BIP), der die vorhandenen Marktkräfte nicht begegnen könnten. Der Investitionsplan diene daher v. a. dazu, Investitionen für risikoreichere Projekte von strategischem europäischem Interesse zu ermöglichen, die die Realwirtschaft tatsächlich erreichten. Kernstück soll dabei ein neuer Europäischer Fonds für Strategische Investitionen (EFSI) sein, der bei der Europäische Investitionsbank (EIB) aufgehängt werden und von EIB und Kommission ko-finanziert werden soll. Diese solle anfangs aus 16 Mrd. € EU-Bürgschaften (zu 50 % gedeckt mit bereits vorhandenen EU-Geldern, nämlich 3,3 Mrd. € aus der Connecting Europe Facility, 2,7 Mrd. € aus Horizont 2020 und 2 Mrd. € aus Haushaltsreserven) sowie 5 Mrd. € an Risikoübernahmen durch den Europäischen Investitionsfonds (EIF) der EIB gespeist werden und weiterem öffentlichen und privaten Kapital offen stehen. Dadurch will die Kommission Gesamtinvestitionen von mindestens 315 Mrd. € in den nächsten drei Jahren ermöglichen. Neue Schulden müssten dadurch nicht aufgenommen werden (s. hierzu Beitrag des StMWi in diesem EB). Pressemitteilung der Kommission: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-14-2128_de.htm Mitteilung der Kommission: http://ec.europa.eu/priorities/jobs-growth-investment/plan/docs/an-investment-plan-foreurope_com_2014_903_de.pdf 26 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 21/2014 vom 05.12.2014 Neu eingerichtete Website der Kommission: http://ec.europa.eu/priorities/jobs-growth-investment/plan/index_de.htm MISSTRAUENSANTRAG GEGEN KOMMISSION IM EP ERFOLGLOS Das EP hat am 27.11.2014 erwartungsgemäß den Misstrauensantrag gegen die Kommission von Jean-Claude Juncker mit großer Mehrheit abgelehnt. 101 Abgeordnete votierten für die Initiative, 461 lehnten den Antrag ab, 88 enthielten sich der Stimme. Um die Kommission abzuberufen, hätten mindestens 376 der 751 Abgeordneten dem Antrag zustimmen müssen. Hintergrund des Misstrauensvotums war die Steuerpraxis des Großherzogtums. Juncker war zur fraglichen Zeit Regierungschef in Luxemburg (s. hierzu Beitrag unter „Politische Schwerpunkte und Europäisches Parlament" in diesem EB). http://www.europarl.europa.eu/Misstrauensantrag-gegen-EU-Kommission-mit-gro%C3%9Fer-Mehrheitabgewiesen STAATSMINISTERIUM FÜR ARBEIT UND SOZIALES, FAMILIE UND INTEGRATION KOMMISSION LEGT INVESTITIONSPLAN FÜR EUROPA VOR Am 26.11.2014 stellte die Kommission ihr Investitionspaket mit einem Volumen von mindestens 315 Mrd. € in den nächsten drei Jahren vor. Dabei handle es sich nicht um „fresh money", sondern um einen „fresh start". Zur Ankurbelung von Investitionen in der EU für mehr Wachstum und Arbeitsplätze ohne neue Schulden sieht die Kommission drei Maßnahmen vor: die Einrichtung eines neuen Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI), die Schaffung einer sog. Projekt-Pipeline und die Aufstellung eines Zeitplans zur Beseitigung von Investitionshindernissen. Die Investitionen sollen in Bereiche von besonderer strategischer Bedeutung fließen. Darunter versteht die Kommission vor allem Infrastruktur (Energie, Verkehr, Breitbandanbindung), Bildung, Forschung und Innovation. In den Unterlagen werden auch Projekte zur Verbesserung der Beschäftigungsperspektiven, insbesondere zur Förderung der Jugendbeschäftigung als geeignet und die Modernisierung der Sozialsysteme als Bereich mit Investitionsbedarf genannt. Die Kommission möchte mit diesem Vorhaben dem Mangel an Risikofinanzierung in Europa sowie dem geringen Investitionsvertrauen entgegenwirken und setzt auf die Hebelwirkung des neuen Fonds, bei dem jeder Euro aus öffentlichen Mitteln Investitionen von etwa 15 € generieren soll. Nach Schätzungen der Kommission könnten diese Maßnahmen bis zu 1,3 Mio. neue Arbeitsplätze schaffen. Pressemitteilung der Kommission: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-14-2128_de.htm Kommissionsmitteilung: http://ec.europa.eu/priorities/jobs-growth-investment/plan/docs/an-investment-plan-for27 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 21/2014 vom 05.12.2014 europe_com_2014_903_de.pdf Webseite der Kommission zum Investitionsplan: http://ec.europa.eu/priorities/jobs-growth-investment/plan/index_en.htm JAHRESWACHSTUMS- UND GEMEINSAMER BESCHÄFTIGUNGSBERICHT 2015 Mit der Vorlage des Pakets zur wirtschaftspolitischen Steuerung am 28.11.2014 durch die Kommission begann das Europäische Semester 2015. Das Paket beinhaltet insbesondere den Jahreswachstumsbericht, begleitet vom Entwurf des Gemeinsamen Beschäftigungsberichts. Der Jahreswachstumsbericht beruht auf den wesentlichen Punkten der Agenda der neuen Kommission für Beschäftigung und Wachstum. Dementsprechend bestehen die allgemeinen politischen Prioritäten der EU für das kommende Jahr aus dem Dreiklang von gezielten Investitionen, erneutem Engagement für Strukturreformen und verantwortungsvoller Haushaltspolitik. Kommissarin Marianne Thyssen nannte folgende fünf Prioritäten für die Schaffung von Arbeitsplätzen: Beseitigung von Hindernissen für die Schaffung von Arbeitsplätzen und Unterstützung des Unternehmertums, insbesondere durch das Investitionspaket, Abbau der Segmentierung von Arbeitsmärkten und Bekämpfung von Schwarzarbeit, Verringerung der Steuerbelastung von Arbeit, Investitionen in Qualifikationen zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit vor allem junger und älterer Arbeitnehmer sowie Modernisierung der Sozialschutzsysteme, vor allem Sicherstellung angemessener Rentensysteme. Website der Kommission zum Europäischen Semester mit Verlinkung auf alle Dokumente: http://ec.europa.eu/social/main.jsp?langId=de&catId=89&newsId=2159&furtherNews=yes ÖFFENTLICHE KONSULTATION ZUR ÜBERARBEITUNG DER ARBEITSZEITRICHTLINIE Am 01.12.2014 startete die Kommission eine öffentliche Konsultation zur Überarbeitung der Arbeitszeitrichtlinie. Nach den gescheiterten Sozialpartnerverhandlungen nahm die Kommission die Überarbeitung dieser reformbedürftigen, über 20 Jahre alten Richtlinie wieder auf und führt derzeit vorbereitende Tätigkeiten durch. Diese Konsultation soll insbesondere in die laufende Folgenabschätzung einfließen. Beiträge können bis 15.03.2015 eingereicht werden. Informationen zur Konsultation: http://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=333&consultId=14&visib=0&furtherConsult=yes&langId=de EP-ENTSCHLIESSUNG ZU BESCHÄFTIGUNGSBEZOGENEN UND SOZIALEN ASPEKTEN DER EUROPA 2020-STRATEGIE Das Plenum des EP nahm am 25.11.2014 in einer Entschließung umfassend zu beschäftigungs- und sozialpolitischen Aspekten der Europa 2020-Strategie Stellung. Die Parlamentarier sprachen sich u. a. für eine stärkere Ausrichtung des Europäischen Semesters auf die Ziele dieser Strategie aus. Den Einsatz des sozialen Scoreboards begrüßten sie und forderten dafür zusätzliche Indikatoren wie z. B. zu Kinderarmut und 28 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 21/2014 vom 05.12.2014 Obdachlosigkeit sowie eine Differenzierung nach Männern und Frauen innerhalb der Indikatoren. Beschäftigungsbezogene und soziale Aspekte sollten im Europäischen Semester dasselbe Gewicht bekommen wie makroökonomische. Außerdem wurde darauf hingewiesen, dass das EP im Verfahrenszyklus mehr Zeit für Beratungen vor der Frühjahrstagung des Europäischen Rates bräuchte. EP-Entschließung: http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?=DE EUGH-URTEIL ZU ITALIENISCHER REGELUNG ÜBER BEFRISTETE ARBEITSVERTRÄGE IM SCHULBEREICH Der EuGH erklärte in seinem Urteil vom 26.11.2014 italienische Regelungen im Schulbereich über befristete Arbeitsverträge als mit der Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverhältnisse (RL 1999/70/EG) für unvereinbar. Die fraglichen Regelungen ließen die Verlängerung befristeter Arbeitsverträge zur Besetzung freier Planstellen für Lehr- und Verwaltungskräfte bis zum Abschluss eines Auswahlverfahrens zu, ohne einen Zeitplan für dessen Abschluss anzugeben und ohne jede Möglichkeit für Schadenersatz wegen Verlängerungen der Befristung. Das sei mit Paragraph 5 Nr. 1 der Rahmenvereinbarung nicht vereinbar, da sich der Regelung nämlich keine objektiven und transparenten Kriterien für die Prüfung entnehmen ließen, ob die Verlängerung einem Bedarf entspreche und zur Erreichung des Ziels geeignet und erforderlich sei. Außerdem enthalte die nationale Regelung keine Maßnahme zur Vermeidung und Ahndung eines Missbrauchs. Mangels spezifischer unionsrechtlicher Sanktionen obliege es den nationalen Stellen, Maßnahmen zu ergreifen, die verhältnismäßig, effektiv und abschreckend sind, um die volle Wirksamkeit der zur Durchführung der Rahmenvereinbarung erlassenen Normen sicherzustellen. Pressemitteilung des EuGH: http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2014-11/cp140161de.pdf Urteil des EuGH: http://curia.europa.eu/juris/documents.jsf?num=C-22/13 ERHÖHTES ARMUTSRISIKO FÜR NICHT-EU-BÜRGER NACH EUROSTAT-STATISTIK ZUR SOZIALEN EINGLIEDERUNG VON MIGRANTEN IN DER EU Laut einer Veröffentlichung des Statistischen Amtes der Europäischen Union (Eurostat) zur sozialen Eingliederung von Migranten in der EU28 vom 21.11.2014 waren im Jahr 2013 48,7 % der Nicht-EU-Bürger im Alter von 18 Jahren und mehr von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht, während das Risiko der Staatsbürger des jeweiligen Meldelandes und von Bürgern anderer EU-Mitgliedstaaten deutlich geringer war (22,8 % bzw. 28,1 %). Außerdem waren 2013 20,7 % der Nicht-EU-Bürger im Alter von 18 Jahren und mehr von erheblicher materieller Deprivation betroffen, gegenüber 8,9 % der Staatsbürger und 7,4 % der Bürger anderer Mitgliedstaaten. Des Weiteren lebten innerhalb der EU28 32 % der Nicht-EU-Bürger im Alter von 29 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 21/2014 vom 05.12.2014 18 Jahren oder mehr in überbelegten Haushalten, Staatsbürger des Meldelandes (15,3 %) und Bürger anderer Mitgliedstaaten (15,6 %) hingegen deutlich seltener. Pressemitteilung von Eurostat: http://epp.eurostat.ec.europa.eu/cache/ITY_PUBLIC/3-21112014-AP/DE/3-21112014-AP-DE.PDF ERWERBSTÄTIGENQUOTE VON MENSCHEN MIT BEHINDERUNGEN IN DER EU IM JAHR 2011 BEI 47,3 % Die Erwerbstätigenquote von Menschen mit Behinderungen im Alter von 15 bis 64 Jahren lag in der EU im Jahr 2011 bei 47,3 %; bei Menschen ohne Behinderungen betrug sie 66,9 %, wie Eurostat, das statistische Amt der EU, anlässlich des Internationalen Tages der Menschen mit Behinderungen am 03.12.2014 bekanntgab. Im selben Jahr lag die Quote der Beteiligung an Bildung und Weiterbildung bei Menschen im Alter von 25 bis 64 Jahren ohne Behinderungen bei 9,8 %, bei Menschen mit Behinderungen bei 6,9 %. Außerdem wiesen in den EU28-Staaten im Jahr 2013 Menschen ohne Behinderungen ab einem Alter von 16 Jahren ein geringeres Risiko (21,4 %) auf, von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht zu sein als Menschen mit Behinderungen (29,9 %). Pressemitteilung von Eurostat: http://epp.eurostat.ec.europa.eu/cache/ITY_PUBLIC/3-02122014-BP/DE/3-02122014-BP-DE.PDF ARBEITSLOSENQUOTE IM EURORAUM IM OKTOBER 2014 BEI 11,5 % Laut Veröffentlichung von Eurostat, dem statistischen Amt der Europäischen Union, ist die saisonbereinigte Arbeitslosenquote im Monat Oktober 2014 im Euroraum stabil gegenüber dem Vormonat, jedoch niedriger im Vergleich zum Vorjahr. Sie lag bei 11,5 % im Gegensatz zu 11,9 % im Vorjahr (Oktober 2013). Auf EU28Ebene sank die Quote von 10,7 % im Oktober 2013 auf 10% im Oktober 2014 (ebenfalls unverändert gegenüber September 2014). Deutschland (4,9 %) und Österreich (5,1 %) verzeichneten im Oktober dieses Jahres weiterhin die niedrigsten Arbeitslosenquoten. Die höchsten meldeten Griechenland (25,9 % im August 2014) und Spanien (24 %). Auch im Bereich der Jugendarbeitslosigkeit sank in den EU28-Staaten die Quote im Vergleich zum Vorjahr von 23,3 % im Oktober 2013 auf 21,6 % im Oktober 2014. Gleiches gilt für den Euroraum: hier verbesserte sich die Quote von 24 % auf 23,5 %. Die niedrigsten Quoten wurden im Oktober 2014 in Deutschland (7,7 %), den Niederlanden (9,7 %) und Österreich (19 %) registriert. Die höchsten Quoten kamen aus Spanien (53,8 %), Griechenland (49,3 % im August 2014), Italien (43,3 %) und Kroatien (41,5 % im dritten Quartal 2014). Pressemitteilung von Eurostat: http://epp.eurostat.ec.europa.eu/cache/ITY_PUBLIC/3-28112014-AP/DE/3-28112014-AP-DE.PDF 30 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 21/2014 vom 05.12.2014 BORÅS (SCHWEDEN) BEKOMMT DEN ACCESS CITY AWARD 2015 WEGEN SEINES ENGAGEMENTS FÜR MENSCHEN MIT BEHINDERUNGEN Am 03.12.2014, dem Europäischen Tag für Menschen mit Behinderungen, verkündete die Europäische Kommission, dass die südschwedische Stadt Borås den Access City Award 2015 erhält. Damit gewann die Stadt vor Helsinki (Finnland) und Ljubljana (Slowenien). Die Auszeichnung gibt es bereits seit 2010 und ist eine Maßnahme der Strategie der EU zugunsten von Menschen mit Behinderungen. Sie wird an Städte über 50.000 Einwohner vergeben, die Barrierefreiheit im Besonderen umgesetzt haben. Pressemeldung der Kommission: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-14-2321_en.htm EUGH PRÄZISIERT ANFORDERUNGEN AN DIE ÜBERPRÜFUNG DES VERFOLGUNGSGRUNDS DER HOMOSEXUALITÄT Der EuGH hat am 02.12.2014 sein Urteil zu den verbundenen Rechtssachen C-148/13 bis C-150/13 verkündet. Gegenstand der Verfahren war die Versagung von Asyl aufgrund von Zweifeln an der von Antragstellern als Verfolgungsgrund geltend gemachten sexuellen Orientierung durch Behörden des Königreichs der Niederlande. Der EuGH folgte im Wesentlichen den Schlussanträgen von Generalanwältin Eleanor Sharpston, die dargelegt hatte, dass aus der Charta der Grundrechte Einschränkungen des Handlungsspielraums der Mitgliedstaaten bei der Überprüfung der von einem Asylbewerber behaupteten sexuellen Orientierung abzuleiten sind (EB 15/14). Sharpston hatte insbesondere von Behörden angewandte Prüfungsmethoden wie medizinische oder pseudomedizinische Untersuchungen, zudringliche Befragungen oder die Anforderung des Nachweises sexueller Aktivitäten als mit der Charta der Grundrechte unvereinbar angesehen. Der EuGH folgte nun dieser Sichtweise und schränkte die Zulässigkeit von Befragungen deutlich ein (s. hierzu Beitrag des StMI in diesem EB). Pressemitteilung des EUGH: http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2014-12/cp140162de.pdf Urteil des EuGH: http://curia.europa.eu/juris/documents.jsf?num=C-148/13 STAATSMINISTERIUM FÜR BILDUNG UND KULTUS, WISSENSCHAFT UND KUNST EU-KULTURMINISTERRAT AM 25.11.2014 Der Rat der europäischen Kultur- und Medienminister am 25.11.2014 befasste sich in mehreren Tagesordnungspunkten mit grundsätzlichen Weichenstellungen insbesondere bezogen auf das Verhältnis von 31 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 21/2014 vom 05.12.2014 Kultur und Wirtschaft. So stand bei der zentralen Orientierungsaussprache die Frage im Mittelpunkt, ob der Kulturbereich künftig in die europäische Wachstums- und Beschäftigungsstrategie „Europa 2020" einbezogen werden sollte. Dies wurde von der Mehrheit der Delegationen insgesamt bejaht. Beim Berichtspunkt zu TTIP informierte KOM knapp über den Stand der Verhandlungen und die Bestrebungen zum Schutz von Audiovisuellem sowie der kulturellen Vielfalt in Europa. Zudem verabschiedete der Rat den nächsten vierjährigen Arbeitsplan für die Kulturpolitik auf EU-Ebene und nahm Schlussfolgerungen zu partizipatorischen Verwaltungs-Modellen für das kulturelle Erbe an. Diskussionspapier zur Orientierungsaussprache: http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-14752-2014-INIT/de/pdf Ratsarbeitsplan für Kultur 2015-2018 (jüngste Version bisher nur auf Englisch): http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-16094-2014-INIT/en/pdf Schlussfolgerungen zum kulturellen Erbe: http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-15320-2014-INIT/de/pdf JAHRESWACHSTUMSBERICHT 2015: KOMMISSION FORDERT VERSTÄRKTE INVESTITIONEN IN DEN BEREICHEN BILDUNG UND FORSCHUNG Am 28.11.2014 hat die Kommission ihren Jahreswachstumsbericht, begleitet vom Entwurf des gemeinsamen Beschäftigungsberichts der Kommission und des Rates, veröffentlicht. Dieser leitet das Europäische Semester, d. h. die wirtschaftspolitische Koordinierung in der EU im Rahmen der Strategie „Europa 2020", ein. Wie in den Vorjahren enthält der Bericht auch Empfehlungen der Kommission im Bereich Bildung und Forschung an die Mitgliedstaaten. Vor allem werden verstärkt höhere Investitionen in diesen Bereichen gefordert. Die Bildungs- und Innovationssysteme hätten weniger Finanzmittel zur Verfügung als dies bei den wichtigsten Mitbewerbern der Fall sei. Jedoch müsse auch die Qualität der Investitionen verbessert werden. Im Zusammenhang mit diesen Forderungen verweist der Bericht auf das Investitionsprogramm für Europa, das die Kommission gemeinsam mit dem Jahreswachstumsbericht vorgelegt hat. Der Bildungssektor spiele eine Schlüsselrolle bei der Anpassung der Qualifikationen an die Signale des Arbeitsmarktes. Berufliche Bildung und duale Bildungssysteme sollten aufgewertet werden, um den jungen Menschen die erforderlichen Qualifikationen zu vermitteln. Darüber hinaus soll das Europäische Semester gestrafft und aufgewertet werden. (s. hierzu auch Beitrag des StMWi in diesem EB) Mitteilung der Kommission „Jahreswachstumsbericht 2015“: http://ec.europa.eu/europe2020/pdf/2015/ags2015_de.pdf Entwurf des gemeinsamen Beschäftigungsberichts der Kommission und des Rates, Begleitunterlage zur Mitteilung der Kommission zum Jahreswachstumsbericht 2015: http://ec.europa.eu/europe2020/pdf/2015/jer2015_de.pdf 32 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 21/2014 vom 05.12.2014 INVESTITIONSPLAN DER KOMMISSION Am 26.11.2014 hat die Kommission ihren Investitionsplan für Europa vorgelegt. Der Investitionsplan soll für Wachstum und Beschäftigung sorgen und dabei vor allem dazu dienen, private Investitionen für wirtschaftlich risikoreichere Projekte von strategischem europäischem Interesse zu ermöglichen. Kernstück soll dabei ein neuer Europäischer Fonds für Strategische Investitionen (EFSI) sein, der bei der Europäischen Investitionsbank (EIB) aufgehängt wird. Der Fonds soll anfangs aus 16 Mrd. € EU-Bürgschaften (zu 50 % gedeckt mit bereits vorhandenen EU-Geldern, nämlich 3,3 Mrd. € aus der Connecting Europe Facility, 2,7 Mrd. € aus Horizont 2020 und 2 Mrd. € aus Haushaltsreserven) sowie 5 Mrd. € an Risikoübernahmen durch den Europäischen Investitionsfonds (EIF) der EIB gespeist werden. Durch die erwartete Hebelwirkung will die Kommission Gesamtinvestitionen von mindestens 315 Mrd. € in den nächsten drei Jahren ermöglichen. Die genauen Vergabekonditionen sowie die inhaltlichen Entscheidungskriterien sind bisher nur im Groben bekannt. Bereits festgelegt ist ein Schwerpunkt auf Infrastrukturmaßnahmen und thematisch im Verkehrs-, Energie- und Breitbandbereich, bei Energie- und Ressourceneffizienz, Bildung, Forschung und Innovation. Ebenfalls hervorgehoben hat die Kommission die Bedeutung des grenzüberschreitenden Charakters bzw. europaweit spürbarer Effekte der für eine Förderung infrage kommenden Projekte. (s. hierzu auch Beitrag des StMWi in diesem EB). STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ UM W ELT UN D N AT U R SC HU T Z EINIGUNG ZWISCHEN EP UND MITGLIEDSTAATEN FÜR NATIONALE GVO-ANBAUVERBOTE Am 04.12.2014 haben sich EP und Mitgliedstaaten in Trilogverhandlungen auf ein Verfahren geeinigt, mit dem Mitgliedstaaten nationale Anbauverbote für gentechnikveränderte Organismen (GVO) auf ihrem Hoheitsgebiet erlassen können. Der Kompromiss sieht nun ein zweistufiges Verfahren vor, mit dem Mitgliedstaaten für GVO-Pflanzen, die in der EU bereits zugelassen sind, eine Ausnahmeregelung, ein so genanntes „Opt Out", erwirken können. Der Kompromiss besagt, dass Mitgliedstaaten nun aufgefordert werden, die Gentechnikkonzerne zu kontaktieren, sie werden dazu aber nicht ausdrücklich verpflichtet. Umweltgründe dürfen nicht als Grund für ein Opt-Out verwendet werden. Zusätzlich dazu müssen jene Länder, die GVO anbauen, deren Übergreifen auf angrenzende Gebiete verhindern. Dazu werden in Grenzgebieten Koexistenzmaßnahmen verpflichtend eingeführt. Nach der bisherigen Rechtslage galt es als unsicher, ob nationale GVO-Anbauverbote rechtlich zulässig sind. Der Kompromiss soll dazu dienen, nationale GVO-Anbauverbote so rechtssicher zu gestalten, dass sie nicht durch eine Klage von Gentechnikkonzernen aufgehoben werden können. Das Ergebnis der Verhandlungen muss nun noch von EP und Mitgliedstaaten formell bestätigt werden. 33 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 21/2014 vom 05.12.2014 Link zur PM der Schattenberichterstatterin MdEP Köstinger: http://www.eppgroup.eu/de/press-release/Köstinger:-Durchbruch-bei-GentechnikVerhandlungen?usebuid=3216 EP VERABSCHIEDET RESOLUTION FÜR KLIMAVERHANDLUNGEN IN LIMA Das Plenum des EP hat am 26.11.2014 eine Resolution verabschiedet, die die Erwartungen des EP an die internationalen Klimaverhandlungen Anfang Dezember in Lima enthält. Die Verhandlungen in Lima sollen die Grundlage bilden für einen Klimavertrag, der auf der internationalen Klimakonferenz von Paris im Dezember 2015 (COP 21) verabschiedet werden soll. Oberstes Ziel müsse es sein, die globale Erwärmung von 2°C nicht zu überschreiten. Dafür müssten sich die Nationalstaaten auf ambitionierte und verpflichtende Ziele für Emissionssenkung, Energieeffizienz und erneuerbare Energien bis 2030 einigen. Lima müsse als Chance gesehen werden, Maßnahmen zur Abschwächung des Klimawandels und zur Anpassung an diesen zu finden. In der Resolution wird die Einführung einer Strategie für die Zeit bis 2050 sowie größere finanzielle Unterstützung für Entwicklungsländer gefordert. Diese könnten am wenigsten für den Klimawandel, seien aber besonders stark betroffen. Ein höherer Beitrag für den Green Climate Fund, der die betroffenen Staaten unterstützt, sei daher unerlässlich. Abschließend wird gefordert, dass auch die International Maritime Organization (IMO) und die International Civil Aviation Organization (ICAO) einen angemessenen Beitrag zur Senkung von Treibhausgasen leisten sollten. Link zur Resolution: http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?type=TA&reference=P8-TA-20140063&format=XML&language=DE ENVI-AUSSCHUSS STIMMT GEGEN TREIBSTOFF AUS KLIMASCHÄDLICHEN TEERSANDEN Am 03.12.2014 hat der Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit des EP (ENVI) mit 38 gegen 29 Stimmen gegen die Einführung einer Berechnungsmethode gestimmt, mit der aus Ölsand gewonnene Treibstoffe eine ähnliche Umweltbilanz aufweisen würden wie konventionelle Treibstoffe. Mit der durch die Kommission vorgeschlagenen neuen Methode soll berechnet werden, wie viele Kohlendioxid-Emissionen durch den Einsatz bestimmter Kraftstoffarten (etwa Benzin, Diesel, Flüssiggas) verursacht werden. Dabei soll der gesamte Lebenszyklus von der Gewinnung und Verarbeitung des Treibstoffs bis zu seinem Einsatz berücksichtigt werden. Der ENVI kritisierte, dass durch die „diffusen" Berechnungsmethoden die Klimaschädlichkeit der Herstellung von Kraftstoffen aus Öl und Teersanden, die beispielsweise in Kanada in großem Umfang gewonnen werden, nicht entsprechend widergespiegelt würde. Spricht sich auch das Plenum, das noch im Dezember über den Vorschlag entscheidet, ebenfalls gegen die Berechnungsmethode aus, muss die Kommission einen neuen Vorschlag vorlegen. 34 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 21/2014 vom 05.12.2014 Link zum Richtlinienvorschlag: http://www.europarl.europa.eu/meetdocs/2014_2019/documents/com/com_com(2014)0617_/com_com(2014) 0617_de.pdf EUROPÄISCHE UMWELTAGENTUR VERÖFFENTLICHT STUDIE ZU KOSTEN VON INDUSTRIELLER LUFTVERSCHMUTZUNG Am 25.11.2014 hat die Europäische Umweltagentur (EUA) eine Studie zum Thema „Kosten der Luftverschmutzung aus europäischen Industrieanlagen - eine aktualisierte Bewertung" veröffentlicht. Im betrachteten Zeitraum 2008 - 2012 betrugen die verdeckten Kosten der Luftverschmutzung sowie der Treibhausgase, welche von der europäischen Industrie verursacht wurden, mindestens 329 Mrd. € und bis zu 1.053 Mrd. €. Für die Ermittlung dieser Zahlen hat die EUA die Kosten im Gesundheits- und Umweltbereich geschätzt, die durch die Luftverschmutzung maßgeblich mitbeeinflusst wurden. Vor allem die Krankenhauskosten, frühzeitiger Tod, verlorene Arbeitstage, allgemeine Gesundheitsprobleme, aber auch beschädigte Gebäude und geringere Ernten in der Landwirtschaft wurden hierbei durch eine indirekte Methode bewertet und dadurch Rückschlüsse auf die wirtschaftlichen Kosten der industriellen Luftverschmutzung geschlossen. Link zur Studie der EUA (engl.): http://www.eea.europa.eu/publications/costs-of-air-pollution-2008-2012 EUROJUST VERÖFFENTLICHT BERICHT ÜBER TRAGWEITE VON UMWELTVERBRECHEN Am 21.11.2014 veröffentlichte Eurojust einen Bericht über die zunehmende Anzahl an grenzüberschreitenden Umweltverbrechen. Durch den Handel mit bedrohten Arten, illegale Mülltransporte, Gewässerverschmutzung u. a. entstehen jährlich geschätzte Schäden zwischen 30 und 70 Mrd. USD (OECD). Der Bericht sieht die Ursache für die Schäden darin, dass die EU-Gesetzgebung in den einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedlich umgesetzt wird, was ein grenzüberschreitendes Vorgehen gegen Umweltkriminalität verhindert, die Tatbestände oft nicht als „organisiertes Verbrechen" eingestuft werden, es keine spezialisierten Polizeieinheiten oder Staatsanwaltschaften gibt und auch keine Zusammenarbeit zwischen nationalen und internationalen Behörden stattfindet. Eurojust fordert deshalb ein striktes Vorgehen gegen die sog. Umweltmafia sowie eine bessere Koordination zwischen den Behörden, auch unter Einbeziehung von Europol und Interpol. Justizkommissarin Jurová dringt darauf, Umweltverbrechen genauso hart zu bestrafen wie andere Vergehen, da die Straftaten Folgen für die gesamte Gesellschaft haben. Link zum Eurojust-Bericht: http://www.eurojust.europa.eu/environmental-crime-report_2014-11-21-EN.pdf 35 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 21/2014 vom 05.12.2014 UMWELTKOMMISSAR KARMENU VELLA ERÖFFNET ERSTE BUSINESS AND BIODIVERSITYJAHRESKONFERENZ Am 21.11.2014 hat der neue EU-Kommissar für Umwelt, Meerespolitik und Fischerei Karmenu Vella die erste Jahreskonferenz der „Business @ Biodiversity"-Plattform der EU eröffnet und in diesem Rahmen die Bedeutung der Biodiversität für die wirtschaftliche Entwicklung im Hinblick auf Arbeitsplätze, Wachstum und Investition bekräftigt. Die im Jahre 2008 geschaffene Plattform, an der sich mittlerweile über 170 Organisationen (Unternehmen, NGOs, Verbände) beteiligen, leiste einen bedeutenden Beitrag zur Bewusstseinsbildung und Wissensvermittlung in der Wirtschaft. In der nächsten Phase der Weiterentwicklung müssen nun spezifische Handlungsfeldern für alle Wirtschaftssektoren entwickelt und damit konkrete Ergebnisse erreicht werden, so Vella. Für ein ernsthaftes „grünes Wachstum" in der EU sei ein Paradigmenwechsel erforderlich, Europa benötige neben Triple A-Bewertungen für Wirtschaft und Finanzen auch eine Triple A-Bewertung für Umwelt- und Naturschutz, so Vella. Link zur „Business @ Biodiversity“-Plattform der EU (engl.): http://ec.europa.eu/environment/biodiversity/business/index_en.html GEWINNER DES EUROPÄISCHEN UMWELTPREISES BEKANNT GEGEBEN Am 01.12.2014 hat Karmenu Vella, Kommissar für Umwelt, Meerespolitik und Fischerei, auf einer Festveranstaltung in Lyon die Gewinner des Europäischen Umweltpreises 2014 - 2015 für Unternehmen bekanntgegeben. Die Daimler AG, das einzige nominierte deutsche Unternehmen (EB 17/14), hat für das Projekt „CO2-Reduzierung und Leichtbauweise für Verbrennungsmotoren" den Preis für innovative Prozesse gewonnen. Mit dem Europäischen Umweltpreis werden wettbewerbsfähige Unternehmen ausgezeichnet, die einen wesentlichen Beitrag zum Umweltschutz leisten. Die Auszeichnung erfolgt in insgesamt fünf verschiedenen Kategorien. Den Preis für Managementpraktiken erhielt das Unternehmen Eczacıbaşı Yapı Gereçleri (Türkei), für umweltfreundliche Produkte und Dienstleistungen EcoNation (Belgien), für internationale Unternehmenszusammenarbeit Interface Nederland BV (Niederlande) sowie für Tätigkeiten zum Schutz der Biodiversität Red Eléctrica de España (Spanien). Link zu den Projektbeschreibungen der Gewinner (engl.): http://ec.europa.eu/environment/awards/index.html KOMMISSION GENEHMIGT INTERREG A-PROGRAMM BAYERN–ÖSTERREICH Am 03.12.2014 hat die Kommission das grenzüberschreitende Förderprogramm der Europäischen Territorialen Zusammenarbeit (ETZ) Interreg V-A Bayern–Österreich für den Zeitraum 2014 - 2020 im Gesamtvolumen von 54,4 Mio. € an EU-Mitteln genehmigt. Zum Zwecke einer größtmöglichen Integration des Grenzraumes sollen dadurch grenzüberschreitende Projekte aus Oberbayern, Niederbayern und Schwaben mit den österreichischen Bundesländern Oberösterreich, Salzburg und Tirol gefördert werden. Dabei hat sich 36 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 21/2014 vom 05.12.2014 das Programm für drei Prioritätsbereiche entschieden: (1) Erweiterung und Verbesserung grenzüberschreitender Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationseinrichtungen (19,2 Mio. €), (2) Erhöhung des Umweltschutzes sensibler alpiner Regionen und des gemeinsamen Hochwasserschutzes (16,7 Mio. €) und (3) Förderung der Kooperation bei rechtlichen und administrativen Herausforderungen sowie zwischen Bürgern und öffentlichen Einrichtungen (15,2 Mio. €) (s. hierzu Beitrag des StMWi in diesem EB). Link zur Pressemitteilung der Kommission: http://ec.europa.eu/regional_policy/sources/cooperate/crossborder/0112_ip_cbc_de.pdf V ER BR AU C H E R SC HU T Z EP STIMMT FÜR MORATORIUM VON NANOPARTIKELN UND KENNZEICHNUNGSPFLICHT FÜR KLONFLEISCH BEI NEUARTIGEN LEBENSMITTELN Am 24.11.2014 hat der Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit des EP (ENVI) dem Vorschlag über eine Verordnung für neuartige Lebensmittel zugestimmt. Die Abgeordneten haben aber – im Gegensatz zum Vorschlag der Kommission – ein Moratorium für Nano-Lebensmittel und eine Kennzeichnungspflicht für Fleisch von Klontieren beschlossen. Der Umweltausschuss hat das Mandat für die Aufnahme von Trilog-Verhandlungen mit dem Ministerrat erteilt. Ziel ist der Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens in erster Lesung im Frühjahr 2015. Link zum Vorschlag für eine Verordnung über neuartige Lebensmittel: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=COM:2013:0894:FIN:DE:PDF RAT BERÄT ÜBER VERORDNUNGEN ZU MEDIZINPRODUKTEN UND IN-VITRO-DIAGNOSTIK Am 01.12.2014 beriet der Rat für Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz (EPSCO) unter anderem die Verordnungen über Medizinprodukte und In-Vitro-Diagnostik. Ziel der Kommissionsvorschläge ist die Schaffung eines einheitlichen Rechtsrahmens, der höchste Schutzniveaus und Sicherheitsstandards für Patienten und Gesundheitspersonal garantiert und einen schnellen Zugang zum Markt für innovative, effektive und sichere Produkte fördert, wodurch die Wettbewerbsfähigkeit der EU gesichert werden soll. Die Vorschläge der Kommission sehen weiterhin vor, den Geltungsbereich der aktuellen EU-Regelungen auszudehnen, zum Beispiel auf Implantate aus dem Bereich der ästhetischen Chirurgie. Auch soll die Rückverfolgung durch ein einheitliches Identifikationssystem garantiert und eine zentrale Europäische Datenbank eingerichtet werden, in der Hersteller und Importeure ihre Produkte registrieren müssen. Die Hersteller sollen außerdem dazu verpflichtet werden, ernste Zwischenfälle und entsprechende Korrektivmaßnahmen zu melden. Ergebnis der Aussprache war, zunächst die allgemeine politische Ausrichtung im Ausschuss der Ständigen Vertreter herbeizuführen und möglichst unter der lettischen Ratspräsidentschaft im nächsten Halbjahr einen Kompromiss des Rates zu erreichen, um die Trilogverhandlungen mit dem EP aufnehmen zu können. 37 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 21/2014 vom 05.12.2014 Link zur Pressemitteilung: http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_data/docs/pressdata/en/lsa/145987.pdf KOMMISSION STARTET KONSULTATION ZU RICHTLINIEN FÜR DIE DEKLARATION VON ALLERGENEN INHALTSSTOFFEN IN LEBENSMITTELN Am 25.11.2014 hat die Generaldirektion für Gesundheit und Verbraucher eine öffentliche Konsultation zu Richtlinien für die Deklaration von Stoffen oder Produkten, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen können, gestartet. Bürger sowie alle Interessensvertreter sind aufgerufen, ihre Meinung zu den vorgelegten informellen Richtlinien für die Deklaration von allergenen Inhaltsstoffen in Lebensmitteln zu äußern. Grundlage der Vorgaben ist die Verordnung (EU) Nr. 1169/2011, die die Informationen der Verbraucher über Lebensmittel im Hinblick auf Stoffe oder Erzeugnisse in Lebensmittel, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen, regelt. Die Konsultation läuft bis zum 04.01.2015. Link zur Konsultation (engl.): http://ec.europa.eu/dgs/health_consumer/dgs_consultations/food/consult_20150104_allergyintolerance_en.htm STAATSMINISTERIUM FÜR GESUNDHEIT UND PFLEGE TAGUNG DES RATES „BESCHÄFTIGUNG, SOZIALPOLITIK, GESUNDHEIT UND VERBRAUCHERSCHUTZ" (EPSCO) AM 01.12.2014 IN BRÜSSEL - ERGEBNISSE AUS DEM BEREICH DES STMGP Auf der Tagung des Rates am 01.12.2014 haben die EU-Gesundheitsminister Schlussfolgerungen zu Impfungen als wirksames Instrument für die öffentliche Gesundheit sowie zu den Themen „Patientensicherheit und Qualität in der Gesundheitsversorgung“ und „Innovationen zum Nutzen von Patienten“ angenommen. Des Weiteren hat der Rat über die Verordnungsvorschläge zu Medizinprodukten und In-Vitro-Diagnostika beraten sowie die Bedeutung der Gesundheit im Europäischen Semester im Rahmen der Halbzeitüberprüfung der Strategie Europa 2020 diskutiert. Ratsschlussfolgerungen „Innovationen zum Nutzen von Patienten" (engl. Fassung): http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_data/docs/pressdata/en/lsa/145978.pdf Ratsschlussfolgerungen „Patientensicherheit und Qualität in der Gesundheitsversorgung" (engl. Fassung): http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_data/docs/pressdata/en/lsa/145976.pdf Ratsschlussfolgerungen „Impfungen als wirksames Instrument für die öffentliche Gesundheit" (engl. Fassung): http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_data/docs/pressdata/en/lsa/145973.pdf 38 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 21/2014 vom 05.12.2014 Fortschrittsbericht zu Medizinprodukten und In-Vitro-Diagnostika (engl. Fassung): http://www.parlament.gv.at/PAKT/EU/XXV/EU/04/75/EU_47525/imfname_10513030.pdf Bericht zur Halbzeitbewertung Europa 2020 (engl. Fassung): http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-15480-2014-INIT/en/pdf WELT-AIDS-TAG: 10. JAHRESTAG DER ERKLÄRUNG VON DUBLIN Anlässlich des Welt-Aids-Tags am 01.12.2014 hat der Kommissar für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, Vytenis Andriukaitis, dazu aufgerufen, den Kampf gegen die Krankheit weiter fortzuführen. Seit der Erklärung von Dublin vor zehn Jahren gebe es zwar positive, aber auch negative Entwicklungen. So kann die Ansteckungsgefahr von Mutter auf Kind in der EU nahezu ausgeschlossen werden. Im Gegensatz zur Neuinfektionsrate von Heterosexuellen, die stetig sinkt, hat jedoch die Zahl an HIV/AIDS-Erkrankten in einigen Risikogruppen stark zugenommen. Andriukaitis will deshalb nicht nur die Präventions- und Behandlungsmaßnahmen fördern, sondern besonders auch die Menschen ansprechen, die bis jetzt noch nicht erreicht werden konnten. Link zur Erklärung von Dublin (engl. Fassung): http://www.unicef.org/ceecis/The_Dublin_Declaration.pdf Aktionsplan zur HIV-Bekämpfung 2014 - 2016 (engl. Fassung): http://ec.europa.eu/health/sti_prevention/docs/ec_hiv_actionplan_2014_en.pdf KOMMISSION WILL ZWEI NEUE PSYCHOAKTIVE SUBSTANZEN VERBIETEN Die Kommission hat am 01.12.2014 den Vorschlag eingebracht, die Produktion sowie den Vertrieb zweier neuartiger psychoaktiver Substanzen zu verbieten, die seit 2012 bzw. 2013 auf dem europäischen Markt zu finden sind. Hierbei handelt es sich um die ecstasyähnliche Substanz 4,4'-DMAR und das Opioid MT-45, welches eine toxischere Wirkung aufweist als Morphium. Beide Substanzen haben eine stark gesundheitsschädliche Wirkung und können zum Tod führen. So wurden beispielsweise über einen Zeitraum von einem Jahr 31 Todesfälle durch 4,4'-DMAR in drei Mitgliedstaaten registriert. Das Opioid MT45 verursachte seit dessen Entdeckung in der EU im Oktober 2013 insgesamt 28 Todesfälle und 18 nicht tödlich verlaufende Vergiftungen. Hintergrund dieses Vorgehens der Kommission ist der Beschluss der Rates von 2005, der den Informationsaustausch, die Risikobewertung und die Kontrolle von neuen psychoaktiven Substanzen regelt. Tritt eine potentiell gesundheitsgefährdende Substanz in einem der Mitgliedstaaten auf, erstellt die Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht und Europol einen gemeinsamen Bericht, auf Basis dessen die Kommission ihr weiteres Vorgehen festlegt. Die Entscheidung über den Vorschlag zum Verbot liegt nun bei den Ministern im Europäischen Rat. 39 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 21/2014 vom 05.12.2014 EUROPA UND AFRIKA INTENSIVIEREN KAMPF GEGEN EBOLA, AIDS UND ANDERE INFEKTIÖSE KRANKHEITEN Europa und Afrika haben sich darauf verständigt, rund 2 Mrd. € in den nächsten zehn Jahren für die Bekämpfung von infektiösen Krankheiten bereitzustellen und somit das Programm zur Zusammenarbeit europäischer Länder mit Entwicklungsländern im Hinblick auf klinische Forschung (EDCTP2) fortzuführen. Durch die Entwicklung von neuen und wirkungsvolleren Medikamenten soll die Ausbreitung von Krankheiten wie HIV/AIDS, Malaria, Tuberkulose, aber auch Ebola und andere infektiöse Krankheiten verhindert werden. Um dies zu erreichen, werden Forscher sowohl aus europäischen als auch afrikanischen Ländern als gleichberechtigte Partner agieren. Hintergrund des EDCTP2 Programms ist, dass viele dieser Krankheiten vor allem in armen Ländern auftreten und deshalb die Entwicklung von Medikamenten für viele Unternehmen nicht wirtschaftlich ist. Um trotzdem die Gesundheitsversorgung in den betroffenen Ländern zu gewährleisten und eine globale Ausbreitung zu verhindern, hat EDCTP bis Ende 2012 bereits 246 medizinische Projekte gefördert. Pressemitteilung der Kommission (engl. Fassung): http://europa.eu/rapid/press-release_IP-14-2273_en.htm IUK- UND MEDIENPOLITIK EU-MEDIENMINISTERRAT VERABSCHIEDET SCHLUSSFOLGERUNGEN ZUR EUROPÄISCHEN AUDIOVISUELLEN POLITIK IM DIGITALEN ZEITALTER Der Rat für audiovisuelle Medien nahm am 25.11.2014 Schlussfolgerungen zur europäischen audiovisuellen Politik im digitalen Zeitalter ohne weitere Aussprache einstimmig an. Die Ratsschlussfolgerungen erhalten Handlungsempfehlungen für die KOM und die Mitgliedstaaten in folgenden Bereichen: a) wirtschaftliche Rahmenbedingungen, b) öffentliche Förderung und Zugang zu Finanzmitteln, c) Medien- und Filmkompetenz sowie Filmerbe und d) rechtliche Rahmenbedingungen. Angesichts der zunehmenden Wettbewerbsverzerrung im audiovisuellen Sektor konnte Deutschland erreichen, dass die Dringlichkeit einer Revision der audiovisuellen Mediendiensterichtlinie (AVMD) im Text deutlich zum Ausdruck kommt. Die vollständigen Ratsschlussfolgerungen sind abrufbar unter: http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_data/docs/pressdata/en/educ/145950.pdf 40 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 21/2014 vom 05.12.2014 EU-TELEKOMMUNIKATIONSMINISTERRAT NIMMT SACHSTANDSBERICHT ZUM TELEKOMPAKET ZUR KENNTNIS Der Telekommunikationsministerrat nahm am 27.11.2014 die Informationen des italienischen Vorsitzes über den Sachstand zum Verordnungsvorschlag für einen einheitlichen europäischen Telekommunikationsmarkt (TSM-Paket) zur Kenntnis. Trotz Aufforderung der Präsidentschaft, sich zumindest zu den Kernelementen des Vorschlages zu positionieren, konnte keine Einigung auf ein Mandat für Trilogverhandlungen erzielt werden. Im Ergebnis bestand zwar Konsens über die Fortsetzung der Verhandlungen insbesondere zu Roaming und Netzneutralität. Gleichwohl wurde zu beiden Bereichen noch erheblicher Diskussionsbedarf gesehen, so dass eine Einigung auf eine Verhandlungsposition des Rates noch nicht in Sicht ist. Von Seiten der KOM sowie auch des EP, das sich bereits am 03.04.2014 auf einen Text geeinigt hat (EB 07/14), wird auf eine möglichst rasche Verabschiedung des TSM-Pakets zur Vollendung des digitalen Binnenmarkts gedrungen. Während Kommissionsvizepräsident Andrus Ansip (Digitaler Binnenmarkt) sich über die Richtung, die die Verhandlungen im Rat genommen haben, besorgt zeigt, hofft Kommissar Günther Oettinger (Digitale Wirtschaft und Gesellschaft) noch immer auf einen Kompromiss in den nächsten Monaten. http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_Data/docs/pressdata/en/trans/145966.pdf EP-ENTSCHLIESSUNG ZUM DIGITALEN BINNENMARKT: ENTFLECHTUNG VON SUCHMASCHINEN GEFORDERT Am 27.11.2014 wurde im EP eine von EVP und S&D gemeinsam eingebrachte non-legislative Entschließung zum Digitalen Binnenmarkt angenommen (384-174-56). Darin werden die Mitgliedstaaten und die KOM aufgefordert, Hürden für das Wachstum des Digitalen Binnenmarktes abzubauen, wobei insbesondere die konsequente Durchsetzung von Wettbewerbsregeln durch die KOM im Fokus steht. Für den Markt der OnlineSuche wird langfristig eine Entflechtung der Suchmaschinen von kommerziellen Dienstleistungen gefordert. Die Notwendigkeit der Trennung der Suchfunktion von anderen kommerziellen Interessen wird damit begründet, dass die verschiedenen Firmenteile sich gegenseitig Vorteile verschaffen würden, indem z. B. eigene Spezialsuchmaschinen gegenüber Konkurrenten bevorzugt behandelt würden. Begrüßt wird die Ankündigung der KOM, weitere Untersuchungen zu den Praktiken von Suchmaschinen durchzuführen. Der Entwurf der Resolution ist abrufbar unter: http://online.wsj.com/public/resources/documents/DSMresolution.pdf INTERNATIONALE FERNMELDEUNION VERÖFFENTLICHT INFORMATIONS- UND KOMMUNIKATIONSENTWICKLUNGSINDEX ZUR WELTWEITEN INTERNET- UND HANDYNUTZUNG Am 24.11.2014 veröffentlichte die Internationale Fernmeldeunion (ITU) ihren jährlichen Informations- und Kommunikationsentwicklungsindex zum Zugang und zur Nutzung von Internet und Handy. Anhand von Indikatoren, wie dem Prozentsatz der Haushalte mit Internet, der Kompetenz der Bevölkerung in diesem 41 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 21/2014 vom 05.12.2014 Bereich sowie dem Zugang zu Breitband, wurde Dänemark als das Land, dessen Bürger am stärksten Internet und Handy nutzen, ermittelt. Südkorea fiel auf Platz 2 zurück, gefolgt von Schweden. Die USA erreichten lediglich Platz 14, gefolgt von Deutschland (Platz 17) und Frankreich (Platz 18). Im Durchschnitt hätte Europa noch vor der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten und Amerika den mit Abstand besten Wert erreicht, so das Ergebnis der Studie. Die Studie ist abrufbar unter: http://www.itu.int/en/ITU-D/Statistics/Documents/publications/mis2014/MIS2014_without_Annex_4.pdf 42