Neue Namensgebung der Erich-Kästner

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Neue Namensgebung der Erich-Kästner
BU Nr. 025/2015
Titel:
Neue Namensgebung der Erich-Kästner-Werkrealschule
Gremium
am
Sozial- und Kulturausschuss
11.02.2015
öffentlich
Beschlussvorschlag:
Die Erich-Kästner-Werkrealschule führt ab 01.09.2015 den Namen „Erich Kästner Schule,
Gemeinschaftsschule Weinstadt“.
Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
Kosten EUR
Planbetrag Haushaltsplan EUR:
Haushaltsstelle:
Haushaltsplan Seite:
davon noch verfügbar EUR:
Über-/außerplanmäßige Ausgabe:
Deckungsvorschlag:
entfällt
entfällt
entfällt
entfällt
entfällt
ja / nein
Bezug zum Kursbuch Weinstadt 2030:
Bezug zu 4.2, 4.3 und vor allem 4.4 der Zukunftsprojekte des Kursbuch Weinstadt 2030.
20.01.2015, Amt für Familie, Bildung und Soziales, Ulrich Spangenberg
Mitzeichnungen:
Datum
Kürzel
OB EBM
26.1.
Os
10
11
12
14
20
23
32
50
20.1.
Sp
60
65
66
SWW SEW
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Sachverhalt:
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 27.03.2014 beschlossen für die Erich-KästnerWerkrealschule einen Antrag auf Einrichtung einer Gemeinschaftsschule zu stellen
(BU36/2014). Die Verwaltung hat fristgerecht einen entsprechenden Antrag eingereicht. Aus
der schulischen Raumschaft wurden keine Einwendungen erhoben. Am 14.07.2014 fand die
im Verfahren vorgesehene Visitation des Regierungspräsidiums und des Staatlichen
Schulamtes Backnang unter Beteiligung der Stadt als Schulträger statt. Demnach ist damit
zu rechnen, dass die Zulassung der Schule als zukünftige Gemeinschaftsschule im Februar
2015 bekanntgegeben wird.
Nach § 24 Schulgesetz bestimmt der Schulträger den Namen der Schule, der die Schulart
und den Schulort angibt. Die Schulkonferenz ist zu beteiligen, Sie hat allerdings kein
Vorschlagsrecht.
Die Verwaltung schlägt als künftigen Namen „Erich Kästner Schule, Gemeinschaftsschule
Weinstadt“ vor. Die Gesamtlehrerkonferenz hat sich bereits für diesen Namen
ausgesprochen. Die Beteiligung der Schulkonferenz steht noch aus.