Neue Namensgebung der Erich-Kästner
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Neue Namensgebung der Erich-Kästner
BU Nr. 025/2015 Titel: Neue Namensgebung der Erich-Kästner-Werkrealschule Gremium am Sozial- und Kulturausschuss 11.02.2015 öffentlich Beschlussvorschlag: Die Erich-Kästner-Werkrealschule führt ab 01.09.2015 den Namen „Erich Kästner Schule, Gemeinschaftsschule Weinstadt“. Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: Kosten EUR Planbetrag Haushaltsplan EUR: Haushaltsstelle: Haushaltsplan Seite: davon noch verfügbar EUR: Über-/außerplanmäßige Ausgabe: Deckungsvorschlag: entfällt entfällt entfällt entfällt entfällt ja / nein Bezug zum Kursbuch Weinstadt 2030: Bezug zu 4.2, 4.3 und vor allem 4.4 der Zukunftsprojekte des Kursbuch Weinstadt 2030. 20.01.2015, Amt für Familie, Bildung und Soziales, Ulrich Spangenberg Mitzeichnungen: Datum Kürzel OB EBM 26.1. Os 10 11 12 14 20 23 32 50 20.1. Sp 60 65 66 SWW SEW Seite 2 von 2 Sachverhalt: Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 27.03.2014 beschlossen für die Erich-KästnerWerkrealschule einen Antrag auf Einrichtung einer Gemeinschaftsschule zu stellen (BU36/2014). Die Verwaltung hat fristgerecht einen entsprechenden Antrag eingereicht. Aus der schulischen Raumschaft wurden keine Einwendungen erhoben. Am 14.07.2014 fand die im Verfahren vorgesehene Visitation des Regierungspräsidiums und des Staatlichen Schulamtes Backnang unter Beteiligung der Stadt als Schulträger statt. Demnach ist damit zu rechnen, dass die Zulassung der Schule als zukünftige Gemeinschaftsschule im Februar 2015 bekanntgegeben wird. Nach § 24 Schulgesetz bestimmt der Schulträger den Namen der Schule, der die Schulart und den Schulort angibt. Die Schulkonferenz ist zu beteiligen, Sie hat allerdings kein Vorschlagsrecht. Die Verwaltung schlägt als künftigen Namen „Erich Kästner Schule, Gemeinschaftsschule Weinstadt“ vor. Die Gesamtlehrerkonferenz hat sich bereits für diesen Namen ausgesprochen. Die Beteiligung der Schulkonferenz steht noch aus.