Stadt Esslingen am Neckar
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Stadt Esslingen am Neckar 15.10.2013 Sachbearbeiter/in: Max Pickl 40/305/2013 VORLAGE Sportausschuss 16.10.2013 Betreff: Beantragte Erhöhung des Zuschusses zur vereinseigenen Eisbahn der ESG ab 2014 I. Antrag Die Bezuschussung von zurzeit jährlich € 20.451,67 für die Eisbahn an ESG Esslingen e.V. wird auf insgesamt € 30.000,00 aufgestockt und über Sportfördermittel finanziert. Diese Förderung wird vorbehaltlich der Zurverfügungstellung der Haushaltsmittel ab 2014 gewährt. II. Haushaltsrechtliche Ermächtigung Finanzielle Auswirkungen: HHJ 2014 Produktgruppe 4210 Sachkonto 43180000 Bezeichnung Sportförderung KST/Auftrag/Projekt L40421001001 Bezeichnung Erläuterung Transferaufwe ndungen Plan - Deckungsvorschlag: keiner Die Mittel sind im Haushalt 2014 eingeplant. 1 Bezeichnung Sportförderung Betrag 30.000,00 III. Ressourcenverbrauch Wird dem Antrag der Verwaltung zugestimmt, entstehen Mehraufwendungen Einsparungen Mehrerträge im laufende Haushaltsjahr in Höhe von [....] Euro in Form von [....] Ab dem Haushaltsjahr [....] folgen regelmäßig entsprechende Mehraufwendungen / Einsparungen / Mehrerträge / in Höhe von [....] Euro jährlich Erläuterungen: [....] IV. Begründung Auf Anregung des damaligen Esslinger Oberbürgermeisters Eberhard Klapproth wurde 1974 der Förderverein Kunsteisbahn Esslingen e.V. gegründet, der sich mit dem bestehenden Eissportclub Esslingen e.V. zum neuen Verein Eissportgemeinschaft Esslingen e.V. zusammenschloss. Es wurde zwischen der Stadt Esslingen am Neckar und dem Verein am 03. Juli 1976 ein Erbbauvertrag abgeschlossen, in dem sich die ESG verpflichtete die Kunsteisbahn vorwiegend der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen und die Benutzung durch die Schulen zum halben Preis für Jugendliche an sämtlichen Werktagen zur Verfügung zu stellen. Die Kunsteisbahn wird als gemeinnützige Anlage im Sinne der Gemeinnützigkeitsverordnung, insbesondere durch die Förderung des Eissports für Jedermann, betrieben. Diese satzungsgemäß und vertraglich festgeschriebene Aufgabenstellung unterscheidet die ESG Esslingen e.V. von allen übrigen Esslinger Sportvereinen, deren Anlagen zur Ausübung der jeweiligen Sportart prinzipiell nur ihren Mitgliedern zur Verfügung stehen. Auch die Schulen haben die Kunsteisbahn Esslingen zur Ausübung des Schulsports in stetig wachsendem Ausmaß belegt. Neben dem Freizeitangebot für Jedermann ist der Sportbetrieb in den Sparten Eishockey, Eiskunstlauf und Eisstockschießen Kernkompetenz und Hauptaufgabe der ESG. Mit über 400 Mitgliedern ist die Entwicklung in diesem Bereich durchaus erfreulich. Die Eissportgemeinschaft Esslingen e.V. erhält von der Stadt Esslingen am Neckar seit 1987 eine Ausgleichbezuschussung auf Grund des oben genannten Sachverhalts in Höhe von umgerechnet € 20.451,67. Der Verein hat in den letzten Jahren regelmäßig seine Mitgliedsbeiträge und Eintrittspreise angepasst. Die Betriebskosten haben sich in den letzten Jahren jedoch erheblich erhöht. Die Mehrkosten konnten somit nicht ausgeglichen werden. 2 Der Verein hat zur Deckung seiner Mehrkosten eine Erhöhung der Ausgleichbezuschussung auf € 30.000,00 beantragt, die seit 1987, also seit 26 Jahren unverändert gewährt wird. Dies ist nachvollziehbar. 1987 betrug der städtische Zuschuss 23,71 % des Betriebsdefizits. Mittlerweile, nach 26 Jahren, beträgt er nur noch 13,79 %. Würde dem Antrag stattgegeben würde die Defizitabdeckung durch die Stadt auf 20,68 % steigen. Die Verwaltung schlägt die Erhöhung der Bezuschussung um € 9.548,32 für die Ausgleichsbezuschussung zum Betrieb der Eisbahn an die ESG Esslingen e.V. vor. Dieser Betrag ist im Sporthaushalt ab 2014 beantragt und stünde nach der Verabschiedung des Haushalts der Stadt, zur Verfügung. Die Eisbahn hat weit über die Stadtgrenzen von Esslingen am Neckar hinaus, einen festen Stellenwert im Freizeitangebot von Oktober bis März. Bürger aus Esslingen und Umgebung sowie Schulen aus dem Umland besuchen die Esslinger Eisbahn regelmäßig. Insgesamt wird die Eisbahn in den Herbst- und Wintermonaten von ca. 100.000 Besuchern frequentiert. Dies soll auch in Zukunft so sein. Der Verein wird in der Sportausschusssitzung am 16.10.2013 den Sachverhalt ergänzend erläutern. Amtsleiter Dezernent Amt 20 3