In Niedersachsen mehr Verfahren - Niedersächsisches Ministerium
Transcription
In Niedersachsen mehr Verfahren - Niedersächsisches Ministerium
In dieser Ausgabe Kunst in der Polizei Erinnern Sie sich noch? Vor zehn Jahren fing alles an mit der „Kunst in der Polizei“ in Osnabrück. Dort trafen sich 20 Maler und Bildhauer, allesamt Kolleginnen und Kollegen, um der Initiative beizutreten. Seite 2 Nachwuchs gesucht Informationen für die Niedersächsische Polizei 6/7 2002 Lagebild der organisierten Kriminalität 2001 In Niedersachsen mehr Verfahren nnenminister Heiner Bartling und Justizminister Professor Dr. Christian Pfeiffer haben zum zweiten Mal gemeinsam das „Lagebild Organisierte Kriminalität (OK) in Niedersachsen“ vorgestellt. Beide Politiker betonten, Grundlage des Zahlenwerks sei die verzahnte und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft. Sie erinnerten daran, dass Niedersachsen als eines der ersten Bundesländer bereits Anfang der 90er Jahre polizeiliche Spezialdienstellen und Schwerpunktstaatsanwaltschaften zur OK-Bekämpfung eingerichtet habe. Nach Angaben von Bartling und Pfeiffer wurden im vergangenen Jahr von Polizei und Justiz insgesamt 82 OK-Verfahrenskomplexe bearbeitet, elf mehr als im Jahr zuvor und damit so viele wie noch nie. Die Ermittlungen richteten sich gegen insgesamt 679 Tatverdächtige (2000: 704). In den Verfahren ging es um 2.075 Einzelstraftaten (2000: 2.476). Internationalität der Tatorte und Tatverdächtigen Charakteristisches Merkmal der Organisierten Kriminalität sind ihre internationalen Verbindungen. In keinem der analysierten Ermittlungsverfahren beschränkten sich die Täter allein auf Niedersachsen. Knapp 90 Prozent aller Verfahren wiesen internationale Beziehungen auf, wobei die Täter in 39 Staaten agierten. Die meisten ausländischen Tatorte lagen in den Niederlanden, gefolgt von Polen und der Türkei. Von den 679 ermittelten Tatverdächtigen waren 56 Prozent Angehörige verschiedener ausländischer Nationalitäten (2000: 55 Prozent). Die Beteiligung von Ausländern an der OK liegt damit deutlich über ihrem Anteil an der übrigen Kriminalität. Hinzu kommt, dass von den 297 deutschen Tatverdächtigen (44 Prozent) wiederum 59 Personen eine andere Geburtsnationalität aufweisen. Von insgesamt 34 Nationalitäten waren Tatverdächtige türkischer Herkunft am stärksten vertreten, gefolgt von Personen aus Litauen und Jugoslawien. 252 Tatverdächtige wurden im Zuge der Ermittlungen festgenommen. Aufgrund der hervorragenden Ermittlungsarbeit und der daraus resultierenden stichhaltigen Beweisführung wurden in 219 Fällen Haftbefehle erlassen. I Organisierte Kriminalität – Niedersachsen 2001 – wesentliche Kriminalitätsbereiche – Wirtschaftskriminalität 9% Waffenhandel / -schmuggel 1% Eigentumskriminalität 5% Millieukriminalität 15 % Rauschgifthandel und -schmuggel 52 % In jedem Krimi kommen sie vor – zumindest wenn der Stoff darauf angelegt ist, zum Klassiker zu taugen: die verdeckten Ermittler. Auch das LKA Niedersachsen verfügt über derartige Spezialisten, die ohne Uniform und Dienstmarke engagierte Polizisten sind. Nachwuchs gesucht. Seite 3 Einsatz: Familienstreit Das Gewaltschutzgesetz soll Frauen und Kinder besser vor „ausrastenden“ Vätern schützen. Es umzusetzen erfordert umzudenken. Eine Projektgruppe hat entsprechende Handreichungen für den Einsatz bei Familienstreitigkeiten erstellt. Seite 5 Geiselnahme in Wrestedt Kaum drei Wochen nach der Geiselnahme von Wrestedt (Kreis Uelzen) erhielten Führungskräfte der niedersächsischen Polizei Gelegenheit, sich über die Facetten dieser Straftat zu informieren und diese zu diskutieren. Seite 6 Erfurt: Konsequenzen sind unabdingbar Niedersachsen hat bei der Beratung des neuen Waffenrechts im Bundesrat am 31. Mai den Vermittlungsausschuss angerufen. „Wir müssen das Gesetz jetzt verschärfen“, betonte Ministerpräsident Sigmar Gabriel. Noch sei die Bereitschaft bei fast allen politisch Verantwortlichen groß, das vom Bundestag erst am 26. April novellierte Waffengesetz zu verändern. Am selben Tag fand die Wahnsinnstat von Erfurt statt, bei der ein 19-jähriger mit legal erworbenen Schusswaffen 16 Menschen und sich selbst tötete. „Ein schärferes Gesetz hätte das furchtbare Verbrechen vielleicht nicht verhindern können“, sagte Gabriel, „aber das geltende Recht hat es dem Todesschützen relativ leicht gemacht, sich die Waffen zu besorgen. Das muss geändert werden.“ Das laufende Beratungsverfahren im Bundesrat biete die Möglichkeit, die notwendigen Veränderungen im Waffenrecht jetzt vorzunehmen. Dabei gehe es vor allem auch darum, die Schützenvereine und den Schieß- sport vor der Vereinnahmung durch äußerst fragwürdige kommerziell orientierte Anbieter von Schießanlagen zu bewahren. Deshalb werde sich Niedersachsen für eine präzisierte Legaldefinition des „sportlichen Schießens“ einsetzen. Im Übrigen fordert die niedersächsische Landesregierung, dass die Altergrenze für den Erwerb und Besitz großkalibriger Kurzwaffen von 18 auf 21 Jahre heraufgesetzt wird und bestimmte besonders gefährliche Waffen wie die so genannten Pump-Guns gänzlich verboten werden. Illegalen Waffenbesitz will das Land Niedersachsen künftig härter bestrafen. Der Besitz illegaler großkalibriger halb- oder nicht-automatischer Schusswaffen soll künftig als Verbrechen und nicht mehr nur als Vergehen geahndet werden. Gabriel hat diese und weitere Vorschläge Niedersachsens bereits am 6. Mai in der Runde der Ministerpräsidenten beim Bundeskanzler erläutert. kn Grafik: Draxler, Quelle: MI Gewaltkriminalität 1% Schleuserkriminalität 6% sonst. Kriminalitätsbereiche 1% Steuer- und Zolldelikte 9% Fälschungskriminalität 1% OK-Kriminalitätsbereiche Der größte Teil der OK-Ermittlungen richtete sich auch 2001 gegen Drogendelikte. Weitere Schwerpunkte waren die so genannte Millieukriminalität (das heißt Förderung der Prostitution/Zuhälterei, Menschenhandel, illegales Glücksspiel) und die Wirtschaftskriminalität. Basierend auf 82 Ermittlungsverfahren ergibt sich folgendes Bild: Gewaltbereitschaft Soweit die Polizei dazu Feststellungen treffen konnte, waren in der Vergangenheit im Durchschnitt drei bis fünf Prozent der OK–Tatverdächtigen bewaffnet. Tatsächliche Waffenanwendungen konnten in 4,4 Prozent aller Fälle festgestellt werden. Schäden und Gewinne Der in den ausgewerteten Ermittlungskomplexen angerichtete Schaden - soweit er überhaupt messbar ist - belief sich auf insgesamt 59 Millionen Mark (2000: 139,5, 1999: 183, 1998: 75,6). Die von den Täterorganisationen erzielten Gewinne betrugen 91 Millionen Mark (2000: 174, 1999: 72, 1998: 176,5). Innenminister Bartling: „Organisierte Kriminalität wird in Nieder- sachsen von der Polizei mit einem hohen materiellen und personellen Einsatz außerordentlich erfolgreich bekämpft! Unsere auf hoch qualitativen Lagebildern fußenden Bekämpfungsansätze ermöglichen uns eine beeindruckende Bilanz. Wir haben diese Ansätze nicht nur neuen und sich geänderten Deliktsfeldern angepasst und nach entsprechender Bewährung in die polizeilichen Alltagsorganisationen übernommen – wir haben das hoch motivierte Personal in den OKDienststellen in den letzten zehn Jahren um 50 Prozent erhöht! Damit stehen uns in Niedersachsen in diesem Bereich heute über 600 Beamtinnen und Beamte zur Verfügung. Die daraus bislang resultierte Aufhellung von OK-Strukturen wird durch die zunehmende Intensivierung der Intelligence-Arbeit gleichförmig ergänzt. Niedersachsens Polizei rüstet sich zu Beginn eines neuen Jahrtausends mit modernsten Analysemethoden und modernster Technik, um bereits im Zuge von Vorfeldermittlungen Zusammenhänge erkennen zu können und Strukturen Organisierter Kriminalität gar nicht erst entstehen zu lassen. Forts. s. Seite 2 왘 Langelsheim: Schöner arbeiten Innenminister Heiner Bartling übergab den symbolischen PK-Schlüssel an PHK Klaus Rübesamen Innenminister Heiner Bartling hat das neue Dienstgebäude des Polizeikommissariats Langelsheim (Landkreis Goslar) eingeweiht. Er übergab den symbolischen Schlüssel an PK-Leiter Klaus Rübesamen. Den elf Beschäftigten stehen jetzt auf 381 Quadratmeter Nutzfläche ansprechende Räume, eine moderne Arbeitsplatzausstattung und neueste Informationstechnik zur Verfügung. Der Umbau des von der Deutschen Post AG erworbenen Gebäudes hat ein Investitionsvolumen von rund 140.000 Euro. Noch fehlen auf dem knapp 600 Quadratmeter großen Grundstück drei Garagen für die Dienstfahrzeuge. Mit deren Bau solle jedoch in Kürze begonnen werden. Das kündigte Ernst Glazik vom Staatlichen Baumanagement Harz an. Aber sei es drum: Für Rübesamen war es unbeschadet der fehlenden Garagen „wie ein Umzug ins Hilton“. Wer die engen Räumlichkeiten im alten Rathaus erlebt und die großen, lichten Büros in der früheren Post gesehen hat, versteht den PK-Chef. kn Seite 2 Zivilkraftfahrer: Optimierung erforderlich Nachdem in den letzten Jahren die polizeilichen Servicedienste überprüft und ein Optimierungskonzept entwickelt wird, geht es derzeit aktuell um eine Überprüfung des Einsatzes von Zivilkraftfahrern (Zkf) bei der Polizei. Um Ängsten vorzubeugen, hier kurz einige Vorabinformationen: Niemand wird seinen Arbeitsplatz verlieren! Es gibt jedoch Fakten, die man nicht „schönreden“ kann: Der Niedersächsische Landesrechnungshof (LRH) hat in seiner Prüfungsmitteilung vom 7. Dezember 2001 nach einer halbjährigen Überprüfung im Regierungsbezirk Weser-Ems diverse Mängel beim Einsatz von Zkf aufgezeigt und dem Innenministerium Unwirtschaftlichkeit vorgeworfen. Der LRH bemängelt unter anderem die sehr unterschiedliche Stellenverteilung für Zkf auf die einzelnen Polizeibehörden, -einrichtungen und -dienststellen. Es gab bislang keine objektiven Kriterien für Stellenzuweisungen und keine konkrete Personalbedarfsbemessung Darüber hinaus betrage die Kapazitätsauslastung der reinen Fahrdienste nur 48 Prozent und die Erforderlichkeit für den Einsatz eines Zkf gegenüber alternativen Beförderungsmitteln sei nicht feststellbar. In Folge dessen vermutet der LRH, dass etwa zwei Drittel der Kraftfahrerstellen eingespart werden könnten, wenn sich der polizeiliche Fahrdienst auf zentrale Fahrdienste beschränken würde. Nach Eingang dieser Prüfmitteilung wurde im Januar 2002 sofort eine Arbeitsgruppe des MI eingerichtet, die unter anderem ein Konzept zum Einsatz von Zkf erarbeiten soll. Nach den ersten Sitzungen mussten wir feststellen, dass 쮿 es bisher tatsächlich kein Personalbemessungs- und Personalverteilungsmodell gab, 쮿 Polizeivollzugsbeamte und -innen Tätigkeiten durchführen, die eigentlich in den Zuständigkeitsbereich der Zkf fallen, 쮿 Arbeitsverträge über 100 Prozent Fahrtätigkeit abgeschlossen wurden, mündliche Anordnungen gegenüber den Zkf jedoch durchaus andere Tätigkeiten enthielten. Offensichtlich verrichten die Zkf weit mehr Arbeiten, als der LRH mit den reinen Fahrdiensten angenommen hat. Was ist beispielsweise mit den Tätigkeiten, die der Entlastung des Vollzugs dienen? Welcher Zkf hat noch nie bei polizeiliche Maßnahmen unterstützt? Nur leider wurden viele Tätigkeiten von den Zkf bisher nicht dokumentiert. Die Arbeit, die sich in Fahrtenbüchern und Arbeitsnachweisen nicht wiederfindet, kann aber auch nicht in Überprüfungen und Personalbedarfsberechnungen einfließen. Bevor konkrete Personalbedarfsbemessungen oder objektive Kriterien für Stellenzuweisungen entwickelt werden können, gilt es daher, die geleisteten Tätigkeiten qualitativ und quantitativ zu erheben. In diesem Zusammenhang sind drei Controlling-Projekte vorgesehen, von denen die PI Emsland, ein oder zwei PK der PI Hannover-Land sowie die in Hannover ansässigen Polizeibehörden und -einrichtungen betroffen sind. Die Arbeitsgruppe bittet alle an den Projekten Beteiligten, mitzuhelfen, die erforderlichen Daten vollständig zu ermitteln. Auch die Dienststellen sind aufgerufen, sich intensiv der Frage der Optimierung der Fahrdienste zu widmen. Darüber hinaus ist jede(r) Beschäftigte aufgefordert, durch konstruktive Kritik zu einer Optimierung beizutragen. Stellvertretend für die Arbeitsgruppe steht Marion Dix vom Referat 24.2 für Fragen, Hinweise, Anregungen gern zur Verfügung (07-29-6134, [email protected] dersachsen.de. Andrea Pohl Geschäftsführerin AG Zkf/eng POLIZEI-EXTRABLATT „Kunst in der Polizei“: PFA: Vor 10 Jahren ging es los 1992 begannen Jürgen Corbach und Jochen de Groot aus Osnabrück, künstlerisch aktive Kolleginnen und Kollegen zu suchen. Bereits in den ersten zwölf Monaten meldeten sich über 20 Maler und Bildhauer, um der Initiative beizutreten. Das Motto „Künstlerische Arbeit als Ventil für den oft schwierigen Polizeialltag“ erwies sich als Volltreffer, wie auch die reizvolle Diskussionen bei den zahlreichen Ausstellungen zeigten. Die erste fand 1994 im Foyer der Städtischen Bühnen Osnabrück statt. 300 Besucher sahen gut 60 Bilder und einige Skulpturen zum Thema Theater. Eine Aufwertung erfuhr die Gruppe durch die Schirmherrschaft des damaligen niedersächsischen Innenministers Gerhard Glogowski. Über 1000 Besucher sahen die vierwöchige Präsentation. Eine gelungene Starthilfe. Bis heute gab es 25 Ausstellungen in Niedersachsen und darüber hinaus. Eine besondere Herausforderung bot die achtwöchige Präsentation während der Expo am Meer in Wilhelmshaven und die fünf Wochen im Innenministerium in Hannover, wo sich Hausherr Heiner Bartling viel Zeit für Künstler und Kunstwerke nahm. Im Jubiläumsjahr 2002 ist Kunst in der Polizei voraussichtlich in Lüneburg (Bezirksregierung), Berlin (Innensenator), Oldenburg und Verden zu sehen. Wer bei Kunst in der Polizei einsteigen will, erhält Informationen unter 05424/7247, 0541/55666 oder [email protected]. Jochen de Groot/kn Mehr OK-Verfahren Fortsetzung von Seite 1 Zudem schaffen wir uns die Möglichkeit, hohe OK-Hierarchieebenen erkennen und nachhaltig bekämpfen, illegal erlangtes Vermögen abschöpfen und präventive Aspekte bei der OK-Bekämpfung erkennen und berücksichtigen zu können. Ein ganzheitlicher Ansatz also, der ein weiterer Beitrag für ein sicheres Niedersachsen ist.“ Justizminister Pfeiffer: „Die Organisation der Verfolgung Organisierter Kriminalität durch die Justiz hat sich bewährt. Einen maßgeblichen Beitrag zur OK-Bekämpfung leisten die seit sieben Jahren bestehende Zentrale Stelle Organisierte Kriminalität bei der Generalstaatsanwaltschaft Celle und die bei allen niedersächsischen Staatsanwaltschaften bestehenden Spezialdezernate. Außerdem wurden überregional zuständige Schwerpunktstaatsanwaltschaften gegen die bandenmäßig organisierte Drogenkriminalität in Hannover und Osnabrück eingerichtet. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aller dieser OK-Dienststellen arbeiten hoch kompetent unter enormem persönlichen Einsatz. Auch in Zukunft wird es darauf ankommen, die personellen und sachlichen Ressourcen intelligent einzusetzen und, wo es nötig ist, aufzustocken. Denn: Bei der OK handelt es sich um sogenannte ‘Hol-Kriminalität’, deren Aufklärung entscheidend von initiativer Ermittlungstätigkeit abhängt. Auch die rechtlichen Voraussetzungen zur OK-Bekämpfung behalten wir im Auge. So hat Niedersachsen das Ende 2001 verabschiedete Gesetz zur Harmonisierung des Schutzes gefährdeter Zeugen maßgeblich mit gestaltet und voran gebracht. Bundesweit vorbildlich ist seit längerem der niedersächsische Justizvollzug, der für im Zeugenschutz befindliche Gefangene geeignete Einrichtungen vorhält. Derzeit arbeiten wir an einer verbesserten Nachfolgeregelung für die 1999 ausgelaufene Kronzeugenregelung, die wir in den Bundesrat einbringen wollen. Durch praxisgerechte und rechtsstaatlich vertretbare Anreize zur Aufklärungshilfe durch Mitwisser oder Mittäter soll es möglich werden, in den Kern organisatorisch und häufig auch ethnisch abgeschotteter krimineller Strukturen einzudringen, diese von innen zu zerschlagen, und auf diese Weise einen wirksamen Beitrag zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität zu leisten.“ kn Klausur für PK-Leitung Unter anderem wegen eines zum 1. Mai eingeführten bedarfsorientierten Schichtdienstmodells (BSM) führten die Dienstabteilungsleiterinnen und -leiter sowie deren Vertreterinnen und Vertreter, der Sachbearbeiter EDV-Anwender, LESD und der Leiter des PK Winsen (alle im Bild re.) kürzlich eine zweitätige Klausurtagung beim BIP NI in Hann. Münden durch. Bis zum Nachmittag des ersten Tages wurden die Verfahrensweisen des neuen BSM miteinander abgestimmt und interne Probleme, wie Informationsfluss innerhalb des PK, erörtert und neue Wege aufgezeigt. Durch eine Dienstabteilung wurde ein Info-System auf Rechnerbasis entwickelt und vorgestellt. Mit Polizeirat Dieter Riekmann von der Fachhochschule wurde das Thema „1. Phase einer Geiselnahme“ erarbeitet. Am nächsten Morgen stand die kommende neue Beurteilungsrunde auf dem Plan. PK-Leiter Roland Brauer machte noch mal die Klip- Nr. 6/7 2002 Neidhardt neuer Chef Klaus Neidhardt (49, Bild), Abteilungsleiter Polizeilicher Staatsschutz im Bundeskriminalamt in Meckenheim bei Bonn, wird in Absprache zwischen Bund und Ländern Nachfolger von Professor Dr. Rainer Schulte (64), der mit Ablauf des Monats Juni wegen Erreichens der Altersgrenze in den Ruhestand treten wird. Schulte hatte das Amt des Präsidenten der PolizeiFührungsakademie (PFA) von seinem Vorgänger, Konrad Peitz, im April 1990 übernommen. Der Diplom-Sozialwissenschaftler Neidhardt ist bei der PFA kein unbekanntes „Gesicht“. 1981 trat er bei der PFA in Münster-Hiltrup für das Bundeskriminalamt in die Ausbildung zum höheren Kriminaldienst ein. Verschiedene Stationen im Bundeskriminalamt führten ihn im Frühjahr 1996 zurück nach Münster-Hiltrup, wo er bis zum Sommer 1999 zuletzt die Funktion des stellvertretenden Fachbereichsleiters im größten der drei Fachbereiche „Polizeiliches Management“ inne hatte. Eine Schlüsselfunktion kam Neidhardt nach den Geschehnissen des 11. Septembers 2001 zu – er war maßgeblich an der Koordinierung der bundesdeutschen Ermittlungen beteiligt. Norbert Reckers, PFA/kn Stilblüten Als weitere Ursachen kommen auch noch zum Teil nicht nachvollziehbare Gründe in Frage, auf die ich aber nicht eingehen werde (wegen der Nichtnachvollziehbarkeit). Die tote Person hat sich aus Suizidabsicht auf die Bahngleise gelegt. Bei dem Rumänen Y handelt es sich nicht um einen Deutschen. Laut Sachverhalt verliert der Mann ein Auge, es bleibt die leere Augenhöhle zurück, für immer. Gesammelt von Hans-Joachim Rinke PEB pen und Kanten des Systems klar und zeigte Lösungswege auf. Das nächste Thema, „Polizei und Zivilrecht“ brachte PHK Günter Wiatr vom BIP NI Hann. Münden gezielt auf den Punkt. Dank der ihm eigenen Präsentation wurde dieser Part nicht zu einem „schweren Brocken“, sondern für alle Zuhörer zu einem unverhofften Erlebnis. Fazit: Eine solche Klausurtagung ist für die Bewältigung der Probleme und die Aufarbeitung wichtiger Fortbildungsprogramme eine gute Sache und wird 2003 erneut durchgeführt. Erwin Dittbrenner PK Winsen/Luhe/kn Impressum XVII. Jahrgang Herausgeber: Niedersächsisches Innenministerium Lavesallee 6, 30169 Hannover Verantwortlich: Jürgen Wittenberg Vertreter: Michael Knaps Redaktion: Detlef Ehrike, Petra Engelbrecht, Michael Knaps, Dietmar Schellhammer, Doris Wollschläger Anschrift der Redaktion: Niedersächsisches Innenministerium Redaktion „Polizei-Extrablatt“ Postfach 221, 30002 Hannover Tel. 05 11/1 20- 62 59 oder - 60 44 Fax 05 11/ 120- 65 55 E-Mail: [email protected] Layout und Satz (DTP): @ktuell Redaktionsbüro Draxler Im Lohe 13, 29331 Lachendorf Tel. 0 51 45/98 70- 0, Fax 0 51 45/98 70- 70 E-Mail: [email protected] Druck: Druckerei CW Niemeyer GmbH & Co KG 31784 Hameln Tel. 0 51 51/20 00, Fax 0 51 51/20 01 29 Alle im „Polizei-Extrablatt (PEB)“ veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Namentlich gekennzeichnete Beiträge müssen nicht mit der Meinung des Herausgebers oder der Redaktion übereinstimmen. Nr. 6/7 2002 POLIZEI-EXTRABLATT BfK-Tagungen: Stellenwert fixieren Natürlich weiß jeder – grundsätzlich – was ein BfK ist. Da macht auch Susanne Paul keine Ausnahmen – schließlich war sie lange Jahre Beauftragte für Kriminalprävention bei der Polizeidirektion Hannover. Aber jetzt, in ihrer neuen Funktion als Gruppenleiterin im LKA NI, Dez 24 (Prävention) interessierte sie sich brennend dafür, für wen sie nun eine landesweite Koordinationsfunktion übernommen hatte. Also hieß die Frage: Wer sind die BfK wirklich? Was mögen sie an ihrer Arbeit und was stört sie am meisten in ihrem Job? Zwei BfKTagungen in Lüchow (Bild re. und Bild unten) sollten Gelegenheit geben, die Antworten darauf zu finden. Bereichert wurden die Tagungen durch zwei „Gasthörer“, den Leiter des Fortbildungsfeldes 3.3 des BIP NI und einen neuen KVV der Bez.Reg. Braunschweig, der auch gekommen war, um die BfK persönlich besser kennen zu lernen. Sein Fazit am Tagungsende: „Sie haben eine Menge Fachwissen und viel Kompetenz – Sie verkaufen sich nur zu schlecht!“ Die Tagungen dienten dazu, einiges an BfK-Erfahrungen zusammenzutragen. So zum Beispiel zur polizeiinternen Akzeptanz. Tip eines alten BfK-„Hasen“: „Ich habe zu meinem Vorgesetzten gesagt: Sie wissen doch gar nicht, wie ich draußen arbeite – kommen Sie doch mal mit.“ Ergebnis: Nicht nur die große Runde der Vortragsgäste fand hinterher Prävention lohnend und wichtig, sondern auch der Chef. Was schätzen die BfK am meisten an ihrem Job? Zum einen, dass sie selbständig arbeiten können. Zum anderen die vielen kleinen und großen Erfolgserlebnisse im Kontakt mit der Bevölkerung. Natürlich gibt es auch Stellen, an denen der Schuh drückt: Was macht ein BfK ohne PC, wenn er immer wieder das Neueste aus dem polizeilichen Präventionsprogramm auf CD-Rom zugeschickt bekommt und die Kommunikation zu LKA, BKA und örtlichen Arbeitsgruppen fast nur noch über E-Mail läuft? 25 von 41 PIen meldeten bei einer Abfrage, dass für die BfK keine PCAusstattung zur Verfügung steht. Zeit ist auch ein Problem für fast alle. Neben dem umfangreichen Feld der technischen Beratung erweitern sich die Aufgaben in der verhaltensorientierten Prävention ständig. Immer neue Themen werden von der politischen und polizeilichen Lage vorgegeben. Der Zeitanteil für technische Beratungen sinkt dadurch. 16 BfK sind schon zu 50 bis 80 Prozent in die verhaltensorientierte Prävention eingebunden. Die meisten BfK würden gern mit anderen Präventionsfachkräften im Team arbeiten, nicht nur mit den BfJ, sondern vielleicht auch mit Verkehrssicherheitsberatern oder Kontaktbeamten. Seit BfK-Arbeit nicht mehr mit A 12 bewertet wird, ist die Fluktuation sehr hoch. Aktuell sind 21 der BfK weniger zwei Jahre, davon zwölf nicht einmal ein Jahr im Amt – und das vor dem Hintergrund des extrem umfangreichen Wissensgebiet, in das sie sich einarbeiten müssen, wofür aus Kostengründen nur eine unzulängliche Fortbildungs zur Verfügung steht. Beim BIP NI will man nach Verbesserung suchen. Gemeinsam mit dem LKA sollen alte und neue BfKThemen für Fortbildungen aufbereitet werden. Am Ende der Tagungen gab es die Verabredung, die Arbeit zukünftig einander nicht nur inhaltlich, sondern auch methodisch vorzustellen. Und dies auch, um langfristig zu erreichen, das die BfK NI mehr als bisher „mit einer Sprache sprechen“. Susanne Paul, LKA/det Politische Kriminalität: Rückgang zu verzeichnen Die Zahl der registrierten politisch motivierten Straftaten hat im Verlauf des Jahres 2001 deutlich abgenommen. Die zeigt eine von Bundesinnenminister Otto Schily in Berlin vorgestellte Bilanz. Danach ist insbesondere im Bereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ eine stark rückläufige Tendenz erkennbar. Während im ersten Quartal monatlich rund 1.500 politisch motivierte Straftaten von rechts erfasst wurden, waren es im vierten Quartal nur noch rund 800 Meldungen pro Monat. Schily sagte, eine schnelle und effiziente Strafverfolgung rechtsund linksextremistischer Straftaten, kombiniert mit einer langfristigen präventiven Strategie, gewährleiste ein hohes Maß an innerer Sicherheit. Auch in Zukunft würden Politik und Sicherheitsbehörden deutlich machen, dass die Rechtsgemeinschaft keine Gesetzesverstöße duldet und dass die Demokratie sich zu wehren versteht.“ Im vergangenen Jahr wurden in Deutschland insgesamt 26.520 politisch motivierte Straftaten registriert. Im einzelnen handelt es sich dabei um: 쮿 14.725 Straftaten „Politisch motivierte Kriminalität - rechts“, 쮿 4.418 Straftaten „Politisch motivierte Kriminalität - links“, 쮿 1.020 Straftaten bei politisch Straftaten (2001: 10.054; 2000: motivierter Ausländerkriminalität und 쮿 6.357 sonstige Straftaten. Im Bereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ wurden 3.391 Fälle fremdenfeindlich motivierter Straftaten und 1.629 antisemitische Straftaten registriert. In 303 Fällen sind sowohl fremdenfeindliche als auch antisemitische Motivationselemente erkennbar. Die Gesamtzahl der Propagandadelikte, wie etwa das Verbreiten von Propagandamaterial oder das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (Verstöße gemäß §§ 86 und 86 a StGB), beträgt 14.730. Dies entspricht einem Anteil von rund 55 Prozent am Gesamtaufkommen politisch motivierter Straftaten. In 12.562 Fällen liegen Anhaltspunkte vor, die auf eine extremistische Gesinnung der Täterinnen und Täter hinweisen. Davon entfallen insgesamt 10.054 auf den Bereich „politisch motivierte Kriminalität – rechts“, 1.985 auf den Bereich „politisch motivierte Kriminalität – links“ und 511 auf den Bereich „politisch motivierte Ausländerkriminalität“. Die Gesamtzahl extremistischer Straftaten im Jahr 2001 liegt mit 12.562 Fällen deutlich unter der des Vorjahres mit 19.915. Insbesondere die Anzahl rechtsextremistischer 15.951) war rückläufig. Doch auch die Anzahl der linksextremistischen Straftaten (2001: 1.985; 2000: 3.173) und die der ausländerextremistischen Straftaten (2001: 511; 2000: 791) ist gesunken. Zu beachten ist dabei jedoch, dass aufgrund der veränderten Erfassungs- und Bewertungskriterien eine direkte Vergleichbarkeit nur bedingt möglich ist. 2.368 der gemeldeten Straftaten, das heißt knapp zehn Prozent, sind dem Bereich der Gewaltdelikte zuzuordnen, wobei allerdings die Tendenz im zweiten Halbjahr klar rückläufig ist. 1.165 Gewalttaten entfallen auf den Bereich „Politisch motivierte Kriminalität – links“. Dies bedeutet, dass nahezu 50 Prozent der Gewalttaten linksmotiviert sind. Davon waren 333 gegen Personen gerichtete Angriffe. Im Bereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ wurden im Jahr 2001 insgesamt 980 Gewalttaten registriert, davon waren 709 rechtsextremistisch. In 880 Fällen handelt es sich dabei um Angriffe gegen Personen. Damit hat sich die Zahl der rechtsmotivierten Angriffe gegen Personen im vergangenem Jahr gegenüber dem Vorjahr 2000 mit 898 Fällen geringfügig reduziert. kn Seite 3 Verdeckte Ermittler: Nachwuchs gesucht Ferrari, Goldkette, Solarium... was für Don Johnson in Miami Vice richtig und gut sein mag, muss nicht für einen Verdeckten Ermittler in Aurich oder Helmstedt nötig sein. Auch nicht jede Methode von Rambo, Arnold Schwarzenegger und Eddy Murphy ist durch die deutsche Strafprozessordnung vorgesehen oder erlaubt. Doch es gibt auch in Niedersachen Verdeckte Ermittlerinnen und Ermittler (VE), die als Polizeibeamte unter einer auf Dauer angelegten Legende zur Verhütung und Verfolgung von Straftaten ihren Beitrag zur Kriminalitätsbekämpfung leisten. Durch eine Organisationsänderung im Landeskriminalamt Niedersachsen sind seit dem 1. April 2002 die Führung und der Einsatz von Vertrauenspersonen (VP) und VE für den Bereich der Organisierten Kriminalität (OK) und des Staatsschutzes (ST) zusammengeführt. In der Abteilung 3 (Ermittlung und Fahndung) ist das Dezernat 36 (Zentrale Operative Informationsbeschaffung) angebunden, das diesen Service leistet. Das Dezernat ist in drei Aufgabengebiete eingeteilt: Logistik, Führung und Einsatz von VE und Führung von VP. Landesweite Zuständigkeiten hat das Dezernat für die Beschaffung von Tarnpapieren, die Führung des VP-Zentralregisters und den Einsatz von VE. Besondere Aufmerksamkeit wird auf die Auswahl und Ausbildung von VE gelegt. Durch die besonderen Anforderungen, die begrenzte Einsatzdauer, wechselnde Einsatzbedingungen und Zusammenarbeit mit den VE-Dienststellen anderer Bundesländer besteht ein ständiger Bedarf, Frauen und Männer aus der Polizei für die interessante, abwechslungsreiche, aber auch anspruchsvolle und sehr spezielle Tätigkeit als Verdeckte Ermittlerin/Verdeckter Ermittler zu gewinnen. GdP-Jugend: Gesucht werden keine „einsamen Rächer und Kämpfer“ für „law and order“, die für „Himmelfahrtskommandos“ ihr Leben aufs Spiel setzen. Beamtinnen und Beamte mit hohem Verantwortungsbewusstsein, einer stabilen Persönlichkeit, sicherem Auftreten und der Bereitschaft, sich auch ohne Uniform oder Dienstmarke engagiert für die Ziele der Polizei einzusetzen, können für die Tätigkeit als VE in Frage kommen. Das Spektrum der einzusetzenden VE ist groß. Das Geschlecht oder Alter spielt für die grundsätzliche Eignung keine Rolle. Wünschenswert sind individuelle Kenntnisse und Fähigkeiten, wie etwa Fremdsprachenbeherrschung, sportliche Leistungen, kaufmännische Ausbildung, künstlerische oder musische Begabungen oder auch handwerkliche Fähigkeiten. Die Straftaten, bei deren Verhütung oder Verfolgung Verdeckte Ermittlerinnen und Verdeckte Ermittler eingesetzt werden dürfen, ergeben sich aus den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 110a ff. StPO und des § 36a NGefAG. Straftaten von erheblicher Bedeutung im Bereich Waffenhandel, Rauschgifthandel, Falschgeldherstellung und auf dem Gebiet des Staatsschutzes (Links-, Rechtsextremismus), aber auch Tötungsdelikte oder Delikte, die zum Beispiel im Rotlichtmilieu als Teil der Organisierten Kriminalität begangen werden, sind Grundlage für den Einsatz von VE. Kolleginnen oder Kollegen, die Interesse an der Tätigkeit als VE haben, können sich unverbindlich und vertrauliche zur Klärung weiterer Fragen direkt mit dem Dezernat 36 in Verbindung setzen. Ansprechpartner, auch für die Führung von VE, ist der Gruppenleiter „Führung und Einsatz von VE“, EKHK Ulf Schärling, Tel.: 0511/26262-3621. Ulf Schärling LKA Niedersachsen/det EU-Erweiterung: Fortbildung Sicherheit Damit Niedersachsens Polizei weiterhin qualitativ hochwertige Arbeit leisten kann, ist neben der Ausbildung an der Fachhochschule eine kontinuierliche und bedarfsorientierte Fortbildung notwendig. Dies betonte Innenminister Heiner Bartling kürzlich in Lüneburg auf dem 11. Bundesjugendkonferenz der Jugendorganisation der Gewerkschaft der Polizei (GdP). Mit Instrumenten der Personalentwicklung könne Fortbildungsbedarf schon frühzeitig erkannt werden, sagte Bartling. Erste Schritte in diese Richtung gebe es bereits. So führe das Bildungsinstitut der Polizei seit einiger Zeit Bedarfskonferenzen durch und stelle einen entsprechenden Fortbildungskalender auf. Das derzeit entwickelte Personal-Management-Verfahren werde ein Fortbildungskataster enthalten, das es zukünftig ermögliche, einen Abgleich zwischen Anforderungsprofilen und Personal durchzuführen. Bartling sprach sich für einen ständigen Dialog in den Dienststellen aus, um einen Wissenstransfer unter den 20.000 Beschäftigten zu ermöglichen. Das neue Vorgangsbearbeitungssystem NIVADIS, das erstmals Vorgangsbearbeitung, Fahndung und Analyse vereine, werde Basis für eine Wissensbörse sein. Per Stichwortsuche, so Bartling, könne in einer späteren Ausbaustufe auf ungewöhnliche oder besondere Vorgänge zurückgegriffen und davon gelernt werden. Jede Sachbearbeiterin und jeder Sachbearbeiter erhalte so die Möglichkeit, seinen Erfahrungsschatz auf diesem Weg weiterzugeben oder aber sein Wissen anzureichern. kn Niedersachsens Innenminister Heiner Bartling hat Befürchtungen zurückgewiesen, die EU-Erweiterung werde zu einer Bedrohung für die Innere Sicherheit in Deutschland führen. Auf einer von der Europäischen Kommission und den Ländern Thüringen und Niedersachsen veranstalteten internationalen Konferenz sagte Bartling in Teistungen (Thüringen), die Europäische Union, Deutschland und die Bundesländer hätten sich frühzeitig auf die neue Situation eingestellt und Maßnahmen zur Vorsorge und Verhütung eventueller Gefahren getroffen. Der Minister lobte die Fortschritte aller Beitrittsländer in ihrem Bemühen, die personellen, organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Erfüllung vorgegebener Sicherheitsstandards zu schaffen. Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union leisteten erfolgreiche Unterstützung durch intensive Zusammenarbeit und vielfältige Projekte und Einzelmaßnahmen. So stehe Niedersachsen beispielsweise in Kontakt mit den polnischen Woiwodschaften Niederschlesien und Großpolen, sagte Bartling. Er kündigte an, zur Ergänzung der bereits bestehenden Partnerschaften entsprechende „Gemeinsame Erklärungen zur Intensivierung der polizeilichen Zusammenarbeit“ abzuschließen. Die Notwendigkeit einer guten Zusammenarbeit mit Polen, so der Minister, habe sich erst kürzlich bei den gemeinsamen Maßnahmen im Rahmen der Verfolgung und anschließenden Festnahme der Geiselnehmer von Wrestedt/Uelzen gezeigt. kn Seite 4 POLIZEI-EXTRABLATT + Leserforum + + Literatur + Headline überpointiert 쮿 Kriminalprävention 쮿 Jugendschutz durch Gefahrenabwehr und 쮿 Bekämpfung der Jugenddelinquenz durch Strafverfolgung werden mit Blick auf die polizeiliche Praxis behandelt. Der Schwerpunkt der Broschüre liegt in Handlungsanleitungen für die im operativen Dienst und im Ermittlungsdienst der Polizei tätigen Beamtinnen und Beamten bei der Abwehr von Gefahren und der Bekämpfung der Jugenddelinquenz. kn Zum Beitrag „Reform hat sich bezahlt gemacht“, PEB 2/2002. Die Redaktion des PEB hat für den nahezu unveränderten Text eine Überschrift gewählt, die weder den Inhalt des Artikels, noch die Zielsetzungen und Ergebnisse der dahinterstehenden Projektarbeiten zutreffend zusammenfasst. Sie stellt vielmehr eine Interpretation, weil Kommentierung der vorgestellten Resultate, dar. Die der Überschrift immanente Bewertung ist eine mögliche Interpretation, aber sie ergibt sich nicht zwingend notwendig. Wir finden die Überschrift insbesondere deshalb sehr unglücklich gewählt, weil durch diese prominente, scheinbar vom Text getragene, letztlich jedoch überpointierte Zusammenfassung der Projektarbeiten die Unabhängigkeit der Arbeit des KFN öffentlich in Frage gestellt werden könnte - insbesondere könnte dieser Eindruck bei den Beamtinnen und Beamten entstehen, die uns durch das Ausfüllen der Fragebögen ihr Vertrauen gewährt haben. Wir würden es begrüßen, wenn durch einen Abdruck dieses Briefes im nächsten PEB dem Eindruck öffentlich entgegen getreten werden könnte, dass es sich bei der gewählten Überschrift um eine Aussage des KFN handelt. Dr. Thomas Ohlemacher Projekt „Polizei im Wandel“ Nomen est omen Ein breites Schmunzeln konnte ich mir bei der Lektüre zu NIVADIS dann doch nicht verkneifen. Warum? Im Lateinischen heißt es „Nomen est omen“: Der Name ist ein Vorzeichen. Aber ist es wirklich so, dass der Name einer Person oder einer Sache schon Schlüsse auf den Namensträger zulässt? Besonders interessant ist diese Frage, wenn es sich um neu erfundene Eigennamen handelt, zum Beispiel um Markennamen. Gerade solche Assoziationen macht sich heutzutage auch die Wirtschaft bei der Wahl von Markennamen gern zu Nutze. Aber Vorsicht: der Namenserfinder sollte sich vor ungewollten Assoziationen in Acht nehmen. Das Automodell Fiat Uno soll zum Beispiel in Finnland eher ein Flop gewesen sein, ganz einfach deshalb, weil „uno“ auf Finnisch soviel wie „Trottel“ bedeutet! Und damit wieder zu NIVADIS. Es drängt sich mir die Assoziation zu QUO VADIS auf (Für seinen 1896 erschienen Roman erhielt Henryk Sienkiewicz im Jahr 1905 den Literatur-Nobelpreis): übersetzt heißt das „Wohin gehst Du“. Wenn ich dann wieder an Fiat Uno und Finnland denke, komme ich auf die hintergründige Übersetzung von NI VADIS: „Nie gehst Du“. Also doch „Nomen est omen“? Kurt Bickel, LKA + Literatur + Kriminalistik Lehr- und Studienbriefe Kriminalistik: Nr. 27: Bearbeitung von Jugendsachen. 1. Auflage 2001, 112 Seiten DIN A 5, von Horst Clages und Reinhard Nisse. Herausgeber: Waldemar Burghard, Direktor des Landeskriminalamtes Nds. a.D., Hans-Werner Hamacher, Direktor des Landeskriminalamtes NRW a.D. und Klaus Neidhardt, Abteilungspräsident, Bundeskriminalamt. Preis im Abonnement: 6 Euro, als Einzelbrief 8 Euro. Zu beziehen über Verlag Deutsche Polizeiliteratur GmbH Buchvertrieb, Forststr. 3a, 40721 Hilden. ISBN 3-8011-0451-6 Dieser Studienbrief Kriminalistik stellt in übersichtlicher und verständlicher Form die fachlichen Grundlagen für die polizeiliche Jugendarbeit dar. Die wesentlichen Tätigkeitsfelder polizeilicher Jugendarbeit Führerscheine Kontrolle des internationalen Kraftfahrzeugverkehrs. Rechtsvorschriften Führerscheinäquivalenzen (EU/EWR), von Heiko Kaden, Polizeihauptkommissar. 2002, 96 Seiten, DIN A6, 7,80 Euro. Zu beziehen über Richard Boorberg Verlag, Scharrstr. 2, 70563 Stuttgart. ISBN 3-415-02996-4 Die polizeiliche Kontrolle von ausländischen Fahrzeugführern und Fahrzeugen gewinnt zunehmend an Bedeutung. Dabei wird die Arbeit der Polizei auch durch die gegenseitige Anerkennung aller von den EU/EWR-Staaten bisher ausgestellten und noch gültigen Führerscheinmodellen bestimmt. In der polizeilichen Praxis müssen daher die EU/EWR-Fahrerlaubnisse einschließlich ihrer wichtigsten Besitzstände rechtlich richtig eingeordnet werden. Die übersichtlich Zusammenfassung der wichtigsten rechtlichen Bestimmungen von Heiko Kaden unterstützt Polizeibeamte zuverlässig bei Verkehrskontrollen. Aus dem Inhalt: 쮿 Internationale Verträge 쮿 Zulassung von Fahrzeugen zum internationalen Straßenverkehr 쮿 Ausfuhr von Kfz und Kfz-Anhängern aus Deutschland 쮿 Haftpflichtversicherungspflicht ausländischer Kfz und Kfz-Anhänger 쮿 Steuerliche Beurteilung ausländischer Kfz und Kfz-Anhänger 쮿 Zulassung von Personen zum internationalen Straßenverkehr Mit dem handlichen Praxisbuch erhalten Polizeibeamte in konzentrierter Form wichtige und immer wieder benötigte Informationen. kn Im Labyrinth des Verbrechens ... ist der Titel des Erstlingswerkes von Detlef Ehrike, Pressesprecher im LKA Niedersachsen. Hier werden Originalkriminalfälle aus Hannover der 70er und 80er geschildert, in denen der Autor als Kriminalbeamter selbst ermittelt hat. Seien es spektakuläre Leichenteilfunde oder auch mysteriöse Brandanschläge, es wird sicherlich Leser geben, die sich an einzelne Geschehnisse noch erinnern. N a t ü rlich sind alle Namen anonymisiert, die Örtlichkeiten teilweise in andere Städte verlegt und alles letztendlich zu einem Fall zusammengefasst. Aber bis dahin ist es für die Ermittler, die auch durch ihre mit lockeren Sprüchen geprägte Beharrlichkeit aufwarten, ein weiter Weg. Gegen eine Schutzgebühr von fünf Euro, die als Spende zugunsten des Vereins zur Förderung der Behandlung krebskranker Kinder Hannover e. V. verwendet wird, kann das Buch direkt beim Autor bestellt werden. Telefon: 0511/26262-6301, Fax: 0511/26262-6305 oder per E-Mail: [email protected] Nr. 6/7 2002 Ideenwettbewerb: Siegprämie für NIVADIS Die Freude war unübersehbar, als Andreas Bruns, Abteilungsleiter 2 im Innenministerium, der Gewinnerin des landesweiten Ideenwettbewerbs „Mikado-neu“, Renate Folberth, gratulierte und ihr einen – symbolischen – Scheck über die stolze Summe von immerhin 750 Euro überreichte. Folberth hatte mit ihrem Vorschlag „NIVADIS“ (Niedersächsisches Vorgangsbearbeitungs-, Analyse-, Dokumentations- und Informations-System) die Jury überzeugt. Und die hatte, angesichts von 344 Vorschlägen, die von 188 Kolleginnen und Kollegen eingereicht worden waren, keine leichte Wahl zu treffen. Im Anschluss an die Scheckübergabe an die Siegerin des Wettbewerbs wurden unter allen Einsendern vier ausgelost, deren Ideen mit jeweils 100 Euro prämiert werden: freuen können sich Rudolf Hille (PI Northeim), Andreas Görges (PI Osterholz), Kirsten Stindt und Anke Leimbrink (1. PK Osnabrück) sowie Arnold Tramm (PK BAB Rotenburg). Damit sollte nicht zuletzt dokumentiert werden, so die Jurymitglieder, dass viele gute Ideen eingegangen waren, auch wenn die- Bußgelder: Freude mit der Siegerin: Gerald Blödorn (Jury I. LBPN), Kirsten Lorenzen (Glücksfee, Mummert + Partner), Andreas Bruns (MI), Renate Folberth (LKA), Gabriele Meyer (Jury PD Hannover), Jens Wunkelhake (Jury BezReg Hannover) se nicht zum Zuge kamen – denn gewinnen kann schließlich nur einer. In diesem Sinne hieß es am Ende der Veranstaltung: Nochmals herzlichen Glückwunsch allen Gewinnerinnen und Gewinnern und ein Betriebssystem: nicht minder herzliches Dankeschön allen Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die sich mit ihren Einsendungen allesamt zum Gelingen dieses Wettbewerbs beigetragen haben. Projektgruppe MIKADO-neu/kn Erste Hilfe: 12 Mio für guten Zweck Polizei setzt auf Linux Ausbildung rettete Leben Gemeinnützige und soziale Einrichtungen profitierten im vergangen Jahr noch mehr als bisher von Bußgeldern der niedersächsischen Gerichte und Staatsanwaltschaften. Nach Angaben des Justizministeriums in Hannover erreichten die Geldbußen in Ermittlungs-, Straf- und Gnadenverfahren 2001 mit insgesamt 11,9 Millionen Mark (Vorjahr 10,56 Millionen Mark) einen neuen Höchststand. Besonders im Bereich der allgemeinen Jugendhilfe war ein erheblicher Anstieg auf 2,71 Millionen Mark zu verzeichnen (Vorjahr 1,85 Millionen Mark). Die Summe der Bußgelder für die Straffälligenhilfe ist leicht gesunken auf insgesamt rund 851.540 Mark (Vorjahr 864.370 Mark). Bedacht wurden auch Hilfseinrichtungen aus folgenden Bereichen (Angaben gerundet): 쮿 Hilfe für gesundheitsgeschädigte und behinderte Kinder: 1.008.100 Mark 쮿 Hilfe für Suchtgefährdete: 458.900 Mark 쮿 Alten- und Hinterbliebenenhilfe: 32.100 Mark 쮿 Allgemeines Sozialwesen: 3.351.200 Mark 쮿 Verkehrserziehung und Verkehrssicherheit: 795.200 Mark 쮿 Natur- und Umweltschutz: 1.033.000 Mark 쮿 Sonstiges: 1.668.000 Mark. MJ/kn Die niedersächsische Polizei wird ab 2004 im Zusammenhang mit der Einführung einer neuen Vorgangbearbeitungssoftware landesweit auf den 11.000 Arbeitsplatzrechnern das lizenzgebührenfreie Betriebssystem Linux einsetzen. Es löst ein lizenziertes Unix-System ab, mit dem die Landespolizei seit 1989 arbeitet. Damit folgt das Innenministerium in Hannover den Empfehlungen sowohl einer polizeiinternen Projektgruppe wie einer Unternehmensberatung. Ein Ministeriumssprecher erläuterte, das sowohl Wirtschaftlichkeits- wie auch Sicherheitsaspekte den Ausschlag für die Verwendung des Open-SourceProdukts gegeben hätten, das im Übrigen bereits jetzt auf einigen Polizeiservern laufe. Ein extern durchgeführter Vergleich der zur Auswahl stehenden Betriebssystemalternativen habe zu dem eindeutig ergeben, dass der Einsatz von Linux für das Land wesentlich wirtschaftlicher sei. So betrage der Unterschied zum Einsatz einer anderen Software nach heutiger Erkenntnis – auf zehn Jahre hochgerechnet – rund 20 Millionen Euro. Daneben ergab der Vergleich aber auch, das Linux signifikante Vorteile in der IT-Sicherheit und Administrationsfähigkeit bietet. kn Peter Lichter vom KED des PK Hildesheim wiegelt ab: „Es war doch selbstverständlich, dass ich geholfen habe. Von meiner Erste-Hilfe-Ausbildung vor einem halben Jahr wusste ich noch, was zu tun ist.“ Was war passiert? Lichter, begeisterter Hobbytänzer, war mit seiner Frau zu einem Turnier nach Kassel gereist. Kurz bevor sie zum Wiener Walzer ansetzten, bemerkte Lichter, wie ein anderer Tänzer zu Boden fiel. Zunächst nahm er an, dass der Mann auf dem glatten Parkett ausgerutscht war. Schnell stellte sich heraus, dass dieser bewusstlos war. Lichter erinnerte sich an seine Erste-Hilfe-Ausbildung auf der Dienststelle und begann sofort mit der Reanimation. Eine weitere Turnierteilnehmerin, zugleich ausgebildete Krankenschwester, unterstützte ihn. Gemeinsam „bearbeitete“ man den 53-jährigen bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes. Nach Krankenhausaufenthalt und Rehabilitation geht es dem Mann wieder recht gut. „Er hat alles richtig gemacht und ohne ihn würde ich heute wahrscheinlich nicht mehr leben“, bedankte er sich. Auch der Leiter der PI Hildesheim, Wilhelm Burgdorf, sprach dem Retter Dank und Anerkennung aus. W. Wallott, PI Hildesheim/det Kriminalfall Seidenfaden: Ausstellung in Rinteln „Mörder! Zwischen Norddeutschland und Surinam – Schuld und Sühne des Johann Heinrich Seidenfaden“ lautet der Titel einer Ausstellung, welche die Museen Rinteln und Obernkirchen (beide Landkreis Schaumburg) in Zusammenarbeit mit der Schaumburger Landschaft e. V. vom 2. August bis 10. November 2002 zeigen. Der Kriminalfall Seidenfaden zählt – unter Experten – zu den bekanntesten und spektakulärsten Ereignissen der deutschen Rechtsund Polizeigeschichte des 19. Jahrhunderts. Dabei war es nicht die Tat – nämlich ein fast schon profan erscheinender Mord unter Dieben – die das Individualschicksal des Täters Johann Heinrich Seidenfaden so außergewöhnlich erscheinen läßt. Was auch heute noch fasziniert ist vielmehr die Lebensgeschichte des Seidenfaden. Schon zu Lebzeiten hatte das Schicksal des besagten Johann Heinrich Seidenfaden die Menschen berührt und über seinen Tod hinaus bewegt. Später wurde sein Leben und Sterben zur Legende und Gegenstand wissenschaftlicher und populärer Literatur. Über eine spannende Biographie hinaus bietet der Kriminalfall weitreichende Einblicke in die Justizund Sozialgeschichte des 19. Jahr- hunderts, einer Zeit zwischen Restauration und Liberalismus. Neben der regionalgeschichtlichen Bedeutung der Ereignisse kann anhand dieses Einzelschicksals die Verknüpfung niedersächsischer und niederländischer Geschichte mit kolonialer Vergangenheit dargestellt werden. Die im August 2002 beginnende Ausstellung ist ein gemeinsames Projekt der Museen in Rinteln und Obernkirchen. Begleitend zur Ausstellung werden Führungen und Exkursionen zu den Schauplätzen angeboten, weiterhin erscheint eine farbig-illustrierte Publikation. Sandra Donner/kn Nr. 6/7 2002 POLIZEI-EXTRABLATT Handreichung: „Girls’ Day“: Einsatz: Familienstreit ist, sondern eine schwerwiegende Straftat darstellt, die die öffentliche Sicherheit gefährdet und die positive Sozialisation von betroffenen Kindern erheblich beeinträchtigt. Das Ausschöpfen rechtlicher Handlungsmöglichkeiten gegen den Gewalttäter steht im Mittelpunkt der polizeilichen Aufgabenwahrnehmung. Das neue Gewaltschutzgesetz erfordert ein Umdenken in den Reihen der Polizei, da nunmehr den betroffenen Frauen die Möglichkeit gegeben wird, sich durch gerichtliche Schutzanweisungen und die polizeiliche Wegweisung (Platzverweis i.S.d. NGefAG) des Täters aus der Wohnung vor Gewalt zu schützen. Der in der Regel bis zu sieben Tagen andauernde Platzverweis des Gewalttäters aus der gemeinsamen Wohnung in Form der Platzverweisung gem. § 17 Abs. 1 NGefAG ist hierbei die polizeirechtliche Maßnahme, die sowohl zum Schutz des Opfers als auch zur Verdeutlichung der Verantwortung des Gewalttäters Wirkung entfalten wird. So wird die bei Fortbestehen einer häuslichen Gemeinschaft für das Opfer immanent vorhandene Gewalt unterbrochen und gleichzeitig ein Freiraum geschaffen, sich mit der persönlichen Situation und den Interventionsmöglichkeiten auseinander zusetzen. Gerade der verbesserte Schutz der Frauen mit der Möglichkeit der Wohnungszuweisung kann nur erreicht werden, wenn die Polizei im Rahmen der akuten Krisenintervention mit dem Instrument des Platzverweises aus Wohnungen der Gewalt in der häuslichen Gemeinschaft begegnet. Zwischenzeitlich hat es in Hannover die ersten Platzverweise gegeben. Die Erfahrungen bleiben abzuwarten. Auf die Kolleginnen und Kollegen vor Ort kommt „Mehrarbeit“ zu und es muss sicherlich, insbesondere im Zusammenwirken mit Gerichten und Beratungsstellen noch einiges koordiniert werden. Das BIP Niedersachsen hat ein Konzept für die zentrale und dezentrale Fortbildung zur Bekämpfung der häuslichen Gewalt erstellt. Die Beschulung der Multiplikatoren der Polizeiinspektionen/Polizeidirektionen wurde im Februar abgeschlossen. Die Druckfassung der erarbeiteten Handreichung, die schon jetzt im Intranet unter //intra. polizei.niedersachsen.de/thema abgerufen werden kann, wird demnächst in einer Auflage von 5.000 Vordere Reihe: Monika Schurm, Britta Walter, Marion Strahl, Doris Piszczan- Exemplaren an die Dienststellen Präger; zweite Reihe: Dietmar Krüger, Andreas Hellbusch, K.-Ulrich Behnsen, ausgeliefert. Reinhold Chrzanowski, Roger Fladung Doris Piszczan-Präger, LKA/det Mit diesen und anderen Fragen hat sich die landesweite Projektgruppe „Gewalt im sozialen Nahraum“ beschäftigt, die durch das Niedersächsische Innenministerium eingesetzt worden ist. Auftrag der Projektgruppe war, in Ergänzung des zum 1. Januar 2002 in Kraft getretenen Gewaltschutzgesetzes (Gew SchG) eine Handreichung „Gegen häusliche Gewalt“ für die Polizei des Landes Niedersachsen zu erarbeiten. Diese Handreichung soll den Kolleginnen und Kollegen vor Ort das Problem der häuslichen Gewalt aufzeigen, Hintergründe beleuchten, Handlungsweisen für den Einsatz vor Ort beschreiben (Beweisermittlung/Dokumentation), die rechtlichen Möglichkeiten unter Berücksichtigung des Gewaltschutzgesetzes aufzeigen sowie Hinweise auf Hilfseinrichtungen und Beratungsstellen geben. Darüber hinaus stellt die Handreichung zugleich einen wesentlichen Baustein des Aktionsplanes des Landes Niedersachsen zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen im häuslichen Bereich dar www.niedersachsen .de/MS_aktionsplan.htm. Mit der Federführung der Projektgruppe wurde die PD Hannover beauftragt, die als Leiter POR Roger Fladung einsetzte. Die Projektgruppe bestand insgesamt aus neun Beamtinnen und Beamten aus den unterschiedlichsten Dienstbereichen. Auch die Projektgruppenmitglieder mussten sich in die Thematik erst einarbeiten. Beispiele von häuslicher Gewalt aus der polizeilichen Praxis hatte fast jeder schon erlebt beziehungsweise bearbeitet. Auch lagen unterschiedliche Erfahrungen vor, wie Seite 5 die Polizei bislang mit diesem Thema umgegangen ist. In den Projekgruppensitzungen galt es insbesondere folgende Fragen zu diskutieren: 쮿 Warum verlassen eigentlich Frauen gewalttätige Beziehungen nicht ? 쮿 Welche neuen Möglichkeiten eröffnet das Gewaltschutzgesetzes betroffenen Frauen? 쮿 Auf welche Bestimmungen aus dem NGefAG können die Kolleginnen und Kollegen vor Ort zurückgreifen? 쮿 Was ist wichtig beim Ersten Angriff beziehungsweise der weiteren Bearbeitung? 쮿 Was passiert, wenn die Polizei ihre Maßnahmen erledigt hat? 쮿 Wer hilft der betroffenen Frau und den Kindern weiter? Für die Projektgruppe stand sehr schnell fest, dass der Polizei bei Straftaten im häuslichen Bereich im Rahmen ihrer rechtlichen Aufgabenzuweisung eine herausgehobene Funktion und Verantwortung zukommt. Ein konsequentes polizeiliches Einschreiten ist gefordert. Keine andere staatliche Stelle kommt so direkt mit häuslicher Gewalt in Berührung wie die Polizei. Was dabei nicht aufgenommen und ermittelt wird, ist für das Strafverfahren und für die Bejahung des öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung unwiederbringlich verloren – zum Nachteil der betroffenen Frauen und Kinder, die die Gewalt erleben. Das Vorgehen der Polizei erfordert ein hohes Maß an sozialer Handlungskompetenz und Kommunikationsfähigkeit. Dabei muss für das Opfer und insbesondere den Täter deutlich werden, dass diese Gewalt keine Privatangelegenheit Osnabrück: Polizeiaktionen waren gelungen Auch die Polizei kann, wie die PI Northeim, auf durchweg gelungene Aktionen zum „Girls’ Day“ verweisen Hannover: Im letzten Jahr wurde erstmalig der „Girls’ Day“ in der PI Ost der PD Hannover mit sechs teilnehmenden Mädchen durchgeführt. In der Erwartung einer ähnlichen Teilnehmerzahl wurde dieses Jahr ein kleines Programm vorbereitet, zu dem unter anderem eine Hundevorführung, die Besichtigung der Wache und der Zellen in der PI Ost, die Vorführung von Spurensuche und -sicherung sowie einen Blick in die Pferdeställe der RuH und in das Schießkino gehörten. Danach sollte für die teilnehmenden Mädchen die Möglichkeit bestehen, dem Vater oder der Mutter am Arbeitsplatz in der PI Ost über die Schulter zu schauen. Die positiven Rückmeldungen lassen eine Wiederholung in ähnlicher Form beim nächsten Girls‘ Day unumgänglich erschienen. Andreas Lofski, PD Hannover Northeim: Die besten Kommissarinnen und Kommissare gibt es immer noch bei der richtigen Polizei. Das dachten sich wohl auch dreizehn junge Damen, die im Rahmen des „Girls’Day“ am 25. April die Polizei in Northeim besuchten. Zunächst wurde das Dienstgebäude besichtigt. Anschließend durften die Mädchen – alle im Alter von 11 bis 16 Jahren – mit auf Streife fah- ren. Die Betreuer organisierten eine Verkehrskontrolle. Damit war der Vormittag ausgefüllt. Zu Mittag gab es Leckeres vom Grill. In der Raumschießanlage gab es Erläuterungen zur Schießausbildung innerhalb der Polizei. Geknallt hat es natürlich auch. Anschließend ging man noch zum Erkennungsdienst, und die Teilnehmerinnen am „Schnupperkurs“ ließen sich die Finger schwärzen. Im Abschlussgespräch äußersten sie sich durchweg begeistert. 쮿 Sarah (15): „Das Schießen war am besten, das war cool.“ 쮿 Tatjana (14): „Ich fand die Abnahme der Fingerabdrücke toll. So was möchte ich später auch machen“. 쮿 Jessica (13): „Würde morgen wieder so ein Tag bei Euch stattfinden, ich wäre die Erste!“ Das Interesse am Polizeiberuf war groß – an diesem „Girls’ Day“ jedenfalls. Der Besuch hatte auch schon Folgen. Larissa (12) rief am Abend einen ihr bekannten Polizeibeamten an: „Olli, mit dem Auto meiner Mutter stimmt was nicht. Ich habe den ganzen Motorraum abgesucht und die Fahrgestellnummer nicht gefunden...! Rudolf Hille, PI Northeim/kn Gymnasiasten in PGS Neue Sicherheitsanalyse In den Jahren 1996/97 wurde in der Stadt Osnabrück eine Kriminologische Regionalanalyse unter dem Motte „Mehr Sicherheit für uns in Osnabrück“ durchgeführt. Projektpartner waren die Stadtverwaltung Osnabrück, die Ressortübergreifende Präventionskommission Osnabrück, der Präventionsverein Osnabrück e.V., die Katholische Fachhochschule Norddeutschland und die Polizeiinspektion Osnabrück-Stadt. Im Mittelpunkt des Interesses standen eine Bevölkerungs- (Bürger-) und Schülerbefragung (Schülerinnen und Schüler aller 9. Klassen). Die Ergebnisse wurden in einem 250 Seiten umfassenden Forschungsbericht (Juni 1998) zusammengefaßt, der bundesweit angefordert worden war. Die Beteiligung der Osnabrücker Bürgerinnen und Bürger (Rücklauf von 41,54 Prozent) und der Schülerinnen und Schüler (71,2 Prozent) waren aus der Sicht der Polizei zufriedenstellend. Die Umsetzung in konkrete Maßnahmen oblag einer Lenkungsgrup- pe, in der neben verschiedenen Fachbereichen und Ämtern der Stadtverwaltung Osnabrück auch die Polizei mitgearbeitet hat. Bereits seinerzeit war geplant, die beiden Befragungen nach einem Zeitraum von fünf bis sechs Jahren zu wiederholen, um Veränderungen – insbesondere zur subjektiven Sicherheit – in der Stadt festzustellen. Die Strukturdaten (Sozialdaten, Kriminaldaten, Daten der Jugendgerichtshilfe) hat die PI OsnabrückStadt jährlich fortgeschrieben und in Form eines Berichtes in der Stadt Osnabrück verteilt. Im April 2002 wurde mit der geplanten Wiederholung der Kriminologischen Regionalanalyse Osnabrück unter dem Motto „Sicherheit und soziales Leben in Osnabrück“ begonnen. Projektpartner sind die Stadtverwaltung Osnabrück, die Universität Osnabrück – Fachgebiet Geographie -, der Präventionsverein Osnabrück e.V. und die PI Osnabrück-Stadt. Projektleiter ist, wie bereits 1996/97, Kriminaldirektor Ernst Hunsicker. Projektverant- wortlicher an der Universität Osnabrück ist Dr. Manfred Rolfes. Auftakt der diesjährigen Regionalanalyse ist eine Bevölkerungsbefragung. 5.500 Bürgerinnen und Bürger der Stadt Osnabrück haben nach dem Zufallsprinzip Ende April 2002 einen Fragebogen erhalten. Die erhobenen Daten werden selbstverständlich anonym behandelt. Neben den erforderlichen Statistikdaten werden in dem vier Seiten umfassenden Fragebogen insbesondere Fragen zu folgenden Themenbereichen gestellt: 쮿 Image und soziales Leben im eigenen Stadtteil, 쮿 Sicherheitsempfinden und Sicherheitssituation im eigenen Stadtteil, 쮿 Sicherheitsempfinden und Kriminalität in der Stadt Osnabrück, 쮿 eigene Erfahrungen mit Kriminalität und Einstellungen zur Kriminalitätsvorbeugung. Die Schülerbefragung ist vor den Sommerferien geplant. Ernst Hunsicker PI Osnabrück-Stadt/kn Innerhalb einer Aktion „Außerschulische Lernbereiche“ war Ulrich Maaß, Lehrer für Politik am Wilhelm-Raabe-Gymnasium in Hannover, mit seiner 9. Klasse am 29. April zu Gast in der Polizeigeschichtlichen Sammlung Niedersachsen (PGS). Zunächst führte POK Haase die Gäste durch die Ausstellung. Den Schülern wurde dabei viel Wissenswertes zur Wandlung des Polizeibegriffs und zur Rolle der Polizei während der letzten Jahrhunderte vermittelt. Der zweite Teil des Vormittags bestand aus einem Vortrag mit anschließender Diskussion zum Thema Rechtsextremismus und Gewaltprävention. KOK Thomas Ganz, Beauftragter für Jugendsachen in der PD Hannover, zeigte die Problematik sehr praxisnah auf. Andreas Buntefuß BIP NI Hannover/kn Seite 6 POLIZEI-EXTRABLATT Nr. 6/7 2002 Geiselnahme von Wrestedt: Deister-Bergcross: Im Juni 13. Lauf Führungskräfte diskutierten Am 15. Juni findet der 13. Deister-Bergcross statt. Veranstalter für den beliebten Lauf ist die Polizei in der Wennigser Mark. Start ist um 16 Uhr. Die anspruchsvolle Laufstrekke besteht zum größten Teil aus befestigten Waldwegen. Sie führt vom Gelände der Polizei in der Wennigser Mark bis zum Deisterkamm aufwärts, verläuft anschließend abwärts Richtung Köllnisch Feld und steigt dann in einer Länge von 600 Meter wieder bis zum Deisterkamm. Nach etwa 1000 Metern auf dem Deisterkamm geht es schließlich etwa drei Kilometer bergab zum Ziel auf dem Sportplatz der Polizei. Die Streckenlänge beträgt insgesamt etwa zwölf Kilometer, jeder Kilometer ist ausgeschildert, Spikes sind nicht erlaubt. Die Wertung erfolgt als Einzelwertung in den Altersklassen gemäß der Deutschen Leichtathle- tik-Ordnung, Für die Mannschaftswertung werden die jeweils fünf schnellsten Läuferinnen und Läufer gewertet. Sie Siegermannschaft erhält einen Wanderpokal. Das Startgeld beträgt inklusive Ergebnisliste vier Euro. Start für den 6. Deister-Fitnesslauf ist bereits um 15.00 Uhr. Die Streckenlänge für diesen Lauf beträgt fünf Kilometer. Höhenunterschiede sind dabei kaum zu bewältigen. Anmeldungen für beide Läufe können schriftlich erfolgen (AG „Deister-Bergcross“, Egestorfer Str. 5, 30974 Wennigsen) oder per E-Mail: karl.rinkgewitz@polizei. niedersachsen.de oder deisterberg [email protected] oder bis eine halbe Stunde vor dem Start persönlich erfolgen. Weitere Informationen im Internet unter: http://de. geocities.com/deisterbergcross/in dex.html. BIP NI Wennigsen/dw Passanten befragt „Sind Sie mit der Duderstädter Polizei zufrieden?“ oder „Fühlen Sie sich von der Polizei beschützt?“. Das waren nur zwei Fragen, die Schülerpraktikantinnen und Schülerpraktikanten der Duderstädter Polizei an Passanten in der Duderstädter Fußgängerzone stellten. Von Februar 2001 bis Februar 2002 haben insgesamt 21 Schülerinnen verschiedener Schulen mit von ihnen eigens dafür ausgearbeiteten Fragebögen 211 Duderstädter Bürgerinnen und Bürger in der Innenstadt befragt. Fazit: Knapp 90 Prozent der Befragten bezeichneten die Arbeit der Duderstädter Ordnungshüter als sehr gut bis zufriedenstellend, und ebenfalls fast 90 Prozent fühlten sich sehr gut bis zufriedenstellend beschützt. Natürlich wurden auch schlechte Noten an die Duderstädter Kolleginnen und Kollegen verteilt. Dies aber scheinbar nur von Befragten, die selbst schon einmal negative Erfahrungen mit der Polizei gemacht hatte, sie es beim Fahren ohne Fahrerlaubnis, alkoholisiert am Steuer oder in anderen Situationen. Sehr zufrieden gaben sich Kommissariatsleiter PHK Dieter Thriene und der Betreuer der Praktikantinnen und Praktikanten, POR Karl-Robert Müller: „Das Ergebnis ist sehr positiv für die Polizei“. Follrich Gans, PI Göttingen/eng Amoklauf in Erfurt: Sport ist Prävention „Es wäre falsch, wenn wir angesichts des Amoklaufs in Erfurt nun generell die präventive Funktion des Sports und der Sportvereine in Frage stellen würden.“ Dies sagte Innenminister Heiner Bartling im Mai in Hannover auf der Auftaktpressekonferenz der „go sports tour 2002“. Bartling warnte insbesondere davor, die Sportschützenvereine zur Geburtsstätte von Gewalttätern zu machen oder Sportschützen generell zu verdächtigen. Schützen und Jäger seien in der überwiegenden Zahl rechtstreue Bürgerinnen und Bürger, die auf einen strikt sportlichen und Verantwortungsvollen Umgang mit Waffen achten. „Gerade vor dem Hintergrund der Erfurter Ereignisse müssen wir jedoch nochmals über die bestehenden Regelungen im Waffenrecht nachdenken und gegebenenfalls eine weitere Verschärfung herbeiführen“, stellte Bartling klar. Der Minister betonte, der Sport sei ein Teil des Maßnahmenbündels, mit dem Jugendliche zu einer gewalt- und drogenfreien Konfliktbewältigung angeleitet werden können. Durch seine intakte Sozialstruktur in den Verbänden und Vereinen trage er zur Integration potenziell Gefährdeter bei und un- terstütze sie durch die Vermittlung von mehr Sicherheit und Selbstvertrauen im Alltag. „Eine funktionierende Vereinsstruktur ist somit eines der besten Präventionsprogramme, die wir haben“, sagte Bartling. Die Sportjugend Niedersachsen ist schon lange Zeit gefragte Ansprechpartnerin auf dem Gebiet der Sucht- und Gewaltprävention. Bartling erinnerte ferner daran, dass sich die Sportjugend bereits Anfang der siebziger Jahre mit dem Thema „Jugendsozialarbeit“ auseinandergesetzt und die Idee einer positiven Beeinflussung der Sozialisierung durch Sport kontinuierlich weiterentwickelt hat. Sucht und Gewalt lassen sich nicht durch punktuelle Ad-hocMaßnahmen bekämpfen, dies hat die Sportjugend Niedersachsen erkannt und setzt seit vielen Jahren erfolgreich ihre langfristigen Konzepte um. Nach Bartlings Worten ist das sportfachliche und sozialpolitische Konzept der „go sports tour“ überzeugend. Deshalb werde die Initiative der Sportjugend Niedersachsen auch in diesem Jahr wieder mit finanziellen und ideellen Mitteln vom Innenministerium unterstützt. kn Polizei ehrt Ersthelfer Die Autobahnpolizei Winsen/ Luhe im Landkreis Harburg hat kürzlich in Thieshope einen Ersthelfer geehrt. Der 42 Jahre alte Gastwirt aus Geesthacht hatte am 29. März dieses Jahres gegen Mitternacht einen 28-Jährigen auf der Autobahn 250 zwischen Winsen und Maschen aus dessen brennendem Pkw gerettet. Entschlossen habe der Helfer ihn blitzschnell herausgezogen, bevor das Auto völlig ausbrannte, sagte der Leiter des PK BAB, EPHK Hans Gellermann. Die Polizei, so Gellermann, habe bei der Arbeitsgemeinschaft „Kavaliere der Straße“ beantragt, den Ersthelfer mit einer Plakette auszuzeichnen. PK BAB Winsen/Luhe/kn Über die professionelle Arbeit der Polizei in Polen, der Ukraine und Deutschland konnten sich Führungskräfte der niedersächsischen kürzlich in den Räumen der Polizeigeschichtlichen Sammlung in Hannover informieren. Die Fachgruppe 3 des BIP NI hatte nach dem erfolgreichen Einsatz gegen die Wrestedter Geiselnehmer zu dieser Informationsveranstaltung eingeladen, auf der Einsatzleiter und Vertreter beteiligter Behörden referierten und niedersächsischen Führungskräften Rede und Antwort standen. Der Leiter der PI Uelzen, POR Hans-Jürgen Felgentreu, gab eine lückenlose Darstellung zur Einsatzlage in Wrestedt am 2. April. Dabei wies er besonders drauf hin, dass den vor Ort eingesetzten Beamten keine Vorwürfe zu machen seien und lobte eine hervorragende Motivationslage seiner Mitarbeiter. Abschließend verwies er auf Veröffentlichungen im Intranet, dem Einzelheiten zur Lagedarstellung entnommen werden können. Der Direktor der Polizei im Regierungsbezirk Lüneburg, Hans Reine, schilderte besonders eindrucksvoll und aufschlussreich die Arbeit in der BAO, wobei er zum einen die Einsatzerfahrung aus den Castor-Transporten als sehr hilfreich erachtete, zugleich aber auch herausstellte, dass die beste Planung wenig nutzbringend sei, wenn BAO-Beamte erkrankt sind, sich im Urlaub befinden oder telefonisch nicht erreicht werden können, weil deren Anrufbeantworter eingeschaltet sind. Nicht unbedingt polizeitypisch, dafür aber lebensnah waren seine Worte, mit denen er beschrieb, wann aus seiner Sicht ein Einsatz als erfolgreich angesehen werden kann: 쮿 bei Anwesenheit von Glück und Abwesenheit von Pech, 쮿 wenn Medien den Einsatz für erfolgreich erklären, 쮿 wenn Schlaumeier in der Polizei nur regional Gehör finden, 쮿 wenn öffentliche Ferndiagnosen so genannter Experten im Rahmen bleiben. „Der Einsatz hat wieder einmal gezeigt, dass das Leben andere Drehbücher schreibt, als die Schreiber von Polizeidienstvorschriften“, stellte Reimer fest. PD Friedrich Schmidt, BezReg Lüneburg, berichtete über die Lage am darauffolgenden Tag in der Ukraine und die äußerst unkonventionelle Beendigung der Geiselnah- Nur knapp drei Wochen nach der Geiselnahme wurde das Geschehen in seinen Facetten vorgestellt und diskutiert me durch den ukrainischen Polizeichef (siehe Kasten). Er zeigte auf, wie außergewöhnlich der Mediendruck war – 250 Pressevertreter verlangten bei der Einsatzleitung nach Informationen – und wie wenig rücksichtsvoll sich die Presse gegenüber den Geiseln verhielt. Besonders lobend hob Schmidt die Zusammenarbeit mit der „KOST“ des LKA Niedersachsen hervor. Nastrovje Die Schlussphase der 21-stündigen Geiselnahme, die am 2. April in Wrestedt bei Uelzen nach einem Banküberfall ihren Anfang nahm, stellte sich wie folgt dar: Nachdem der ukrainische Polizeichef Anatolij Franzus persönlichen Kontakt zu den Tätern hergestellt hatte, boten sie ihm 50.000 Euro aus der Beute an, falls er sie „verliere“. Franzus zeigte scheinbares Interesse, und man kam überein, näheres in einem Cafe besprechen zu wollen. Der Polizeichef setzt sich mit den drei Tätern und der letzten Geisel an einen Tisch, und als er vom Geburtstag eines Täters erfuhr, gab er zur Feier des Tages eine Flasche Cognac aus. Die Täter in dem Glauben an ihre Freiheit lassend, forderte Franzus, die Geisel gehen zu lassen. Dies geschah. Mit dem völkerverbindenden Trinkspruch „Nastrovje“ verabschiedete sich Franzus von den Geiselnehmern, bevor er seinen Einsatzkräften den Befehl zum Zugriff erteilte. KOR’in Rita Salgmann vom LKA Niedersachsen informierte über den aktuellen Stand und die Richtlinien der internationalen Zusammenarbeit, insbesondere mit Polen, der Ukraine und Tschechien. KD Bernd Roßbach vom BKA berichtete über die Einbindung seiner Behörde. Er gab einen Überblick über das weltweite Netz der Verbindungsbeamten und lieferte Kurzdarstellungen zu Fallkonstellationen im Ausland in den vergangenen Jahren. Er schilderte die Lage aus Sicht des ukrainischen Verbindungsbeamten und informierte über die Unterstützungsarbeit der polnischen Behörden. Die Zusammenarbeit mit osteuropäischen Ländern wird aus Sicht des BKA im allgemeinen als äußerst positiv beurteilt. Sie sei teilweise besser als die Zusammenarbeit mit dem westeuropäischen Ausland. Der Leiter des Bundesgrenzschutzamtes Frankfurt/Oder, Ltd. PD Eckehart Wache, gab einen ausführlichen Überblick über seinen Zuständigkeitsbereich mit einer Grenzlinie von 258 Kilometern und dem immensen Verkehrsaufkommen an dem dortigen Grenzübergang. Der regelmäßig dort vorhandene Fahrzeugstau habe ausgerechnet in dieser Nacht gefehlt, auf weiter Flur wartete ein einzige Lkw. Wache stellte die problematische Rechtslage am Grenzübergang dar, die vor allem dadurch geprägt ist, dass sich die Kontrollstelle nicht auf deutschem Hoheitsgebiet befindet. Insgesamt wurde verständlich, warum die Täter nicht am Grenzübertritt gehindert werden konnten. Dietmar Seibert, BIP NI/kn PFA-Preis: 14. Preisverleihung Bereits zum 14. Mal wurde der renden Aufgabenverteilung zwi- dacht zu erheben, Gerichte können „Preis der Polizei-Führungsakade- schen Polizei und Staatsanwalt- einen Haftbefehl bei dringendem mie“ vergeben. Die Polizei-Füh- schaft, begründet die Notwendig- Tatverdacht erlassen. Dies belegt, rungsakademie (PFA) ist eine ge- keit aber unter anderem mit dem er- dass dem Verdacht im Strafverfahmeinsame Bildungs- und For- heblichen Anstieg von Straftaten ren, gerade auch für die Polizei, eine schungseinrichtung der Polizeien aus dem Bereich der „Kleinkrimi- Schlüsselfunktion zukommt. Der 3. Preis geht an Stefan Noedes Bundes und der Länder. Sie ver- nalität“. Gewinner des 2. Preises ist PD then. In seiner Dissertation über gibt seit 1975 alle zwei Jahre diesen mit insgesamt 9.200 Euro do- Dr. Lorenz Schulz aus Frankfurt/ „Die Polizei in Nordrhein-Westfalen“ beschreibt er die Organitierten Preis für Arbeiten zu sationsentwicklung der PoliThemen aus dem Bereich der zei in der britischen BesatInneren Sicherheit, die wiszungszone 1945 bis 1953. senschaftlich von besonderem Noethen beschreibt die britiWert sind und neue Erkenntschen Pläne für die deutsche nisse erschließen. Polizei, die allerdings bereits Gewinner des 1. Preises ist in der ersten Phase bis 1947 Michael Jasch. In seiner Disnur allzu oft durch die unvorsertation über „Perspektiven hersehbare und unplanbare der polizeilichen EntscheiSituation im Nachkriegsdungsmacht“ geht er der Frage nach, inwieweit der Poli- PFA-Chef Dr. Rainer Schulte, die Preisträger Dr. Lo- deutschland verändert werzei eine eigenständige Kom- renz Schulz und Michael Jasch sowie PFA-Vize, Ltd den müssen. Nach der schrittweisen Rückübertragung der petenz zur Ahndung von PD Wolfgang Birkenstock Zuständigkeit für die Polizei Strafsachen übertragen werden sollte. Unter Bezugnahme auf Main. In seiner Habilitationsschrift auf deutsche Stellen wird nun verdie in England und Wales gängige „Normiertes Misstrauen“ beschäf- stärkt der weimar-preußische Praxis empfiehlt er einen polizeili- tigt er sich mit dem Begriff des Traditionsstrang für die Polizei rechen Strafverfahrensabschluss als „Verdachts“ im Strafverfahren. Die aktiviert. In seiner Laudatio hob PFA-PräSystemergänzung. Der Autor sieht Behörden und Beamten des Polizeiin der Übertragung einer eigenstän- dienstes müssen ein Strafverfahren sident Prof. Dr. Rainer Schulte die digen Entscheidungsmacht über einleiten, wenn der Verdacht einer Bedeutung hervor, Wissenschaft den Strafverfahrensabschluss an verfolgbaren Straftat vorliegt. und polizeiliche Praxis noch enger die Polizei einen klaren Bruch mit Staatsanwaltschaften haben An- miteinander zu verzahnen. Marcus Halba, PFA/kn der mehr als hundert Jahre existie- klage bei hinreichendem Tatver-