In Niedersachsen mehr Verfahren - Niedersächsisches Ministerium

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In Niedersachsen mehr Verfahren - Niedersächsisches Ministerium
In dieser Ausgabe
Kunst in der Polizei
Erinnern Sie
sich noch? Vor
zehn Jahren
fing alles an
mit der „Kunst
in der Polizei“
in Osnabrück. Dort trafen sich 20
Maler und Bildhauer, allesamt
Kolleginnen und Kollegen, um der
Initiative beizutreten. Seite 2
Nachwuchs gesucht
Informationen für die Niedersächsische Polizei
6/7 2002
Lagebild der organisierten Kriminalität 2001
In Niedersachsen
mehr Verfahren
nnenminister Heiner Bartling und Justizminister
Professor Dr. Christian
Pfeiffer haben zum zweiten
Mal gemeinsam das „Lagebild Organisierte Kriminalität (OK) in Niedersachsen“ vorgestellt. Beide Politiker betonten, Grundlage des
Zahlenwerks sei die verzahnte und
vertrauensvolle Zusammenarbeit
zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft. Sie erinnerten daran, dass
Niedersachsen als eines der ersten
Bundesländer bereits Anfang der
90er Jahre polizeiliche Spezialdienstellen und Schwerpunktstaatsanwaltschaften zur OK-Bekämpfung eingerichtet habe.
Nach Angaben von Bartling und
Pfeiffer wurden im vergangenen
Jahr von Polizei und Justiz insgesamt 82 OK-Verfahrenskomplexe
bearbeitet, elf mehr als im Jahr zuvor und damit so viele wie noch nie.
Die Ermittlungen richteten sich
gegen insgesamt 679 Tatverdächtige (2000: 704). In den Verfahren
ging es um 2.075 Einzelstraftaten
(2000: 2.476).
Internationalität der Tatorte
und Tatverdächtigen
Charakteristisches Merkmal der
Organisierten Kriminalität sind
ihre internationalen Verbindungen.
In keinem der analysierten Ermittlungsverfahren beschränkten sich
die Täter allein auf Niedersachsen.
Knapp 90 Prozent aller Verfahren
wiesen internationale Beziehungen
auf, wobei die Täter in 39 Staaten
agierten. Die meisten ausländischen Tatorte lagen in den Niederlanden, gefolgt von Polen und der
Türkei.
Von den 679 ermittelten Tatverdächtigen waren 56 Prozent Angehörige verschiedener ausländischer
Nationalitäten (2000: 55 Prozent).
Die Beteiligung von Ausländern an
der OK liegt damit deutlich über
ihrem Anteil an der übrigen Kriminalität. Hinzu kommt, dass von den
297 deutschen Tatverdächtigen (44
Prozent) wiederum 59 Personen
eine andere Geburtsnationalität
aufweisen. Von insgesamt 34 Nationalitäten waren Tatverdächtige türkischer Herkunft am stärksten vertreten, gefolgt von Personen aus
Litauen und Jugoslawien.
252 Tatverdächtige wurden im
Zuge der Ermittlungen festgenommen. Aufgrund der hervorragenden
Ermittlungsarbeit und der daraus
resultierenden stichhaltigen Beweisführung wurden in 219 Fällen
Haftbefehle erlassen.
I
Organisierte Kriminalität – Niedersachsen 2001
– wesentliche Kriminalitätsbereiche –
Wirtschaftskriminalität
9%
Waffenhandel / -schmuggel
1%
Eigentumskriminalität
5%
Millieukriminalität
15 %
Rauschgifthandel und -schmuggel
52 %
In jedem Krimi kommen sie vor –
zumindest wenn der Stoff darauf
angelegt ist, zum Klassiker zu taugen: die verdeckten Ermittler.
Auch das LKA Niedersachsen verfügt über derartige Spezialisten,
die ohne Uniform und Dienstmarke engagierte Polizisten sind.
Nachwuchs gesucht. Seite 3
Einsatz: Familienstreit
Das Gewaltschutzgesetz soll
Frauen und Kinder besser vor
„ausrastenden“ Vätern schützen.
Es umzusetzen erfordert umzudenken. Eine Projektgruppe hat
entsprechende Handreichungen
für den Einsatz bei Familienstreitigkeiten erstellt. Seite 5
Geiselnahme in Wrestedt
Kaum drei Wochen nach der Geiselnahme von Wrestedt (Kreis
Uelzen) erhielten Führungskräfte der niedersächsischen
Polizei Gelegenheit, sich
über die Facetten dieser Straftat zu informieren
und diese zu diskutieren. Seite 6
Erfurt:
Konsequenzen
sind unabdingbar
Niedersachsen hat bei der Beratung des neuen Waffenrechts im
Bundesrat am 31. Mai den Vermittlungsausschuss angerufen.
„Wir müssen das Gesetz jetzt verschärfen“, betonte Ministerpräsident Sigmar Gabriel. Noch sei die
Bereitschaft bei fast allen politisch Verantwortlichen groß, das
vom Bundestag erst am 26. April
novellierte Waffengesetz zu verändern. Am selben Tag fand die
Wahnsinnstat von Erfurt statt, bei
der ein 19-jähriger mit legal erworbenen Schusswaffen 16 Menschen und sich selbst tötete.
„Ein schärferes Gesetz hätte
das furchtbare Verbrechen vielleicht nicht verhindern können“,
sagte Gabriel, „aber das geltende
Recht hat es dem Todesschützen
relativ leicht gemacht, sich die
Waffen zu besorgen. Das muss geändert werden.“ Das laufende
Beratungsverfahren im Bundesrat
biete die Möglichkeit, die notwendigen Veränderungen im Waffenrecht jetzt vorzunehmen. Dabei
gehe es vor allem auch darum, die
Schützenvereine und den Schieß-
sport vor der Vereinnahmung
durch äußerst fragwürdige kommerziell orientierte Anbieter von
Schießanlagen zu bewahren.
Deshalb werde sich Niedersachsen für eine präzisierte Legaldefinition des „sportlichen Schießens“ einsetzen.
Im Übrigen fordert die niedersächsische Landesregierung, dass
die Altergrenze für den Erwerb
und Besitz großkalibriger Kurzwaffen von 18 auf 21 Jahre heraufgesetzt wird und bestimmte
besonders gefährliche Waffen wie
die so genannten Pump-Guns
gänzlich verboten werden. Illegalen Waffenbesitz will das Land
Niedersachsen künftig härter bestrafen. Der Besitz illegaler großkalibriger halb- oder nicht-automatischer Schusswaffen soll künftig als Verbrechen und nicht mehr
nur als Vergehen geahndet werden. Gabriel hat diese und weitere Vorschläge Niedersachsens bereits am 6. Mai in der Runde der
Ministerpräsidenten beim Bundeskanzler erläutert.
kn
Grafik: Draxler, Quelle: MI
Gewaltkriminalität
1%
Schleuserkriminalität
6%
sonst. Kriminalitätsbereiche
1%
Steuer- und Zolldelikte
9%
Fälschungskriminalität
1%
OK-Kriminalitätsbereiche
Der größte Teil der OK-Ermittlungen richtete sich auch 2001 gegen Drogendelikte. Weitere Schwerpunkte waren die so genannte Millieukriminalität (das heißt Förderung der Prostitution/Zuhälterei,
Menschenhandel, illegales Glücksspiel) und die Wirtschaftskriminalität. Basierend auf 82 Ermittlungsverfahren ergibt sich folgendes
Bild:
Gewaltbereitschaft
Soweit die Polizei dazu Feststellungen treffen konnte, waren in der
Vergangenheit im Durchschnitt drei
bis fünf Prozent der OK–Tatverdächtigen bewaffnet. Tatsächliche
Waffenanwendungen konnten in
4,4 Prozent aller Fälle festgestellt
werden.
Schäden und Gewinne
Der in den ausgewerteten Ermittlungskomplexen angerichtete
Schaden - soweit er überhaupt
messbar ist - belief sich auf insgesamt 59 Millionen Mark (2000:
139,5, 1999: 183, 1998: 75,6). Die
von den Täterorganisationen erzielten Gewinne betrugen 91 Millionen
Mark (2000: 174, 1999: 72, 1998:
176,5).
Innenminister Bartling: „Organisierte Kriminalität wird in Nieder-
sachsen von der Polizei mit einem
hohen materiellen und personellen
Einsatz außerordentlich erfolgreich
bekämpft! Unsere auf hoch qualitativen Lagebildern fußenden Bekämpfungsansätze ermöglichen uns
eine beeindruckende Bilanz. Wir
haben diese Ansätze nicht nur neuen und sich geänderten Deliktsfeldern angepasst und nach entsprechender Bewährung in die polizeilichen Alltagsorganisationen
übernommen – wir haben das hoch
motivierte Personal in den OKDienststellen in den letzten zehn
Jahren um 50 Prozent erhöht! Damit stehen uns in Niedersachsen in
diesem Bereich heute über 600 Beamtinnen und Beamte zur Verfügung.
Die daraus bislang resultierte
Aufhellung von OK-Strukturen
wird durch die zunehmende Intensivierung der Intelligence-Arbeit
gleichförmig ergänzt. Niedersachsens Polizei rüstet sich zu Beginn eines neuen Jahrtausends mit
modernsten Analysemethoden und
modernster Technik, um bereits im
Zuge von Vorfeldermittlungen Zusammenhänge erkennen zu können
und Strukturen Organisierter Kriminalität gar nicht erst entstehen
zu lassen.
Forts. s. Seite 2 왘
Langelsheim:
Schöner arbeiten
Innenminister Heiner Bartling übergab den symbolischen PK-Schlüssel an PHK
Klaus Rübesamen
Innenminister Heiner Bartling
hat das neue Dienstgebäude des
Polizeikommissariats Langelsheim
(Landkreis Goslar) eingeweiht. Er
übergab den symbolischen Schlüssel an PK-Leiter Klaus Rübesamen.
Den elf Beschäftigten stehen jetzt
auf 381 Quadratmeter Nutzfläche
ansprechende Räume, eine moderne Arbeitsplatzausstattung und
neueste Informationstechnik zur
Verfügung. Der Umbau des von der
Deutschen Post AG erworbenen
Gebäudes hat ein Investitionsvolumen von rund 140.000 Euro.
Noch fehlen auf dem knapp 600
Quadratmeter großen Grundstück
drei Garagen für die Dienstfahrzeuge. Mit deren Bau solle jedoch
in Kürze begonnen werden. Das
kündigte Ernst Glazik vom Staatlichen Baumanagement Harz an.
Aber sei es drum: Für Rübesamen
war es unbeschadet der fehlenden
Garagen „wie ein Umzug ins Hilton“. Wer die engen Räumlichkeiten im alten Rathaus erlebt und die
großen, lichten Büros in der früheren Post gesehen hat, versteht den
PK-Chef.
kn
Seite 2
Zivilkraftfahrer:
Optimierung
erforderlich
Nachdem in den letzten Jahren
die polizeilichen Servicedienste
überprüft und ein Optimierungskonzept entwickelt wird, geht es
derzeit aktuell um eine Überprüfung des Einsatzes von Zivilkraftfahrern (Zkf) bei der Polizei.
Um Ängsten vorzubeugen, hier
kurz einige Vorabinformationen:
Niemand wird seinen Arbeitsplatz
verlieren! Es gibt jedoch Fakten,
die man nicht „schönreden“ kann:
Der Niedersächsische Landesrechnungshof (LRH) hat in seiner
Prüfungsmitteilung vom 7. Dezember 2001 nach einer halbjährigen
Überprüfung im Regierungsbezirk
Weser-Ems diverse Mängel beim
Einsatz von Zkf aufgezeigt und dem
Innenministerium Unwirtschaftlichkeit vorgeworfen. Der LRH bemängelt unter anderem die sehr unterschiedliche Stellenverteilung für
Zkf auf die einzelnen Polizeibehörden, -einrichtungen und -dienststellen. Es gab bislang keine objektiven Kriterien für Stellenzuweisungen und keine konkrete Personalbedarfsbemessung
Darüber hinaus betrage die Kapazitätsauslastung der reinen Fahrdienste nur 48 Prozent und die Erforderlichkeit für den Einsatz eines
Zkf gegenüber alternativen Beförderungsmitteln sei nicht feststellbar. In Folge dessen vermutet der
LRH, dass etwa zwei Drittel der
Kraftfahrerstellen eingespart werden könnten, wenn sich der polizeiliche Fahrdienst auf zentrale Fahrdienste beschränken würde.
Nach Eingang dieser Prüfmitteilung wurde im Januar 2002 sofort eine Arbeitsgruppe des MI eingerichtet, die unter anderem ein
Konzept zum Einsatz von Zkf erarbeiten soll. Nach den ersten Sitzungen mussten wir feststellen,
dass
쮿 es bisher tatsächlich kein Personalbemessungs- und Personalverteilungsmodell gab,
쮿 Polizeivollzugsbeamte und -innen
Tätigkeiten durchführen, die eigentlich in den Zuständigkeitsbereich
der Zkf fallen,
쮿 Arbeitsverträge über 100 Prozent
Fahrtätigkeit abgeschlossen wurden, mündliche Anordnungen gegenüber den Zkf jedoch durchaus
andere Tätigkeiten enthielten.
Offensichtlich verrichten die Zkf
weit mehr Arbeiten, als der LRH
mit den reinen Fahrdiensten angenommen hat. Was ist beispielsweise mit den Tätigkeiten, die der Entlastung des Vollzugs dienen? Welcher Zkf hat noch nie bei polizeiliche Maßnahmen unterstützt?
Nur leider wurden viele Tätigkeiten von den Zkf bisher nicht dokumentiert. Die Arbeit, die sich in
Fahrtenbüchern und Arbeitsnachweisen nicht wiederfindet, kann
aber auch nicht in Überprüfungen
und Personalbedarfsberechnungen
einfließen.
Bevor konkrete Personalbedarfsbemessungen oder objektive Kriterien für Stellenzuweisungen entwickelt werden können, gilt es daher, die geleisteten Tätigkeiten qualitativ und quantitativ zu erheben.
In diesem Zusammenhang sind drei
Controlling-Projekte vorgesehen,
von denen die PI Emsland, ein oder
zwei PK der PI Hannover-Land sowie die in Hannover ansässigen Polizeibehörden und -einrichtungen
betroffen sind.
Die Arbeitsgruppe bittet alle an
den Projekten Beteiligten, mitzuhelfen, die erforderlichen Daten vollständig zu ermitteln. Auch die
Dienststellen sind aufgerufen, sich
intensiv der Frage der Optimierung
der Fahrdienste zu widmen. Darüber
hinaus ist jede(r) Beschäftigte aufgefordert, durch konstruktive Kritik
zu einer Optimierung beizutragen.
Stellvertretend für die Arbeitsgruppe steht Marion Dix vom Referat 24.2 für Fragen, Hinweise,
Anregungen gern zur Verfügung
(07-29-6134, [email protected]
dersachsen.de.
Andrea Pohl
Geschäftsführerin AG Zkf/eng
POLIZEI-EXTRABLATT
„Kunst in der Polizei“:
PFA:
Vor 10 Jahren ging es los
1992 begannen Jürgen Corbach und
Jochen de Groot aus Osnabrück,
künstlerisch aktive Kolleginnen
und Kollegen zu suchen. Bereits in
den ersten zwölf Monaten meldeten sich über 20 Maler und Bildhauer, um der Initiative beizutreten.
Das Motto „Künstlerische Arbeit
als Ventil für den oft schwierigen
Polizeialltag“ erwies sich als Volltreffer, wie auch die reizvolle Diskussionen bei den zahlreichen Ausstellungen zeigten. Die erste fand
1994 im Foyer der Städtischen Bühnen Osnabrück statt. 300 Besucher
sahen gut 60 Bilder und einige
Skulpturen zum Thema Theater.
Eine Aufwertung erfuhr die
Gruppe durch die Schirmherrschaft
des damaligen niedersächsischen
Innenministers Gerhard Glogowski. Über 1000 Besucher sahen die
vierwöchige Präsentation. Eine gelungene Starthilfe.
Bis heute gab es 25 Ausstellungen in Niedersachsen und darüber
hinaus. Eine besondere Herausforderung bot die achtwöchige Präsentation während der Expo am Meer
in Wilhelmshaven und die fünf
Wochen im Innenministerium in
Hannover, wo sich Hausherr Heiner Bartling viel Zeit für Künstler
und Kunstwerke nahm.
Im Jubiläumsjahr 2002 ist Kunst
in der Polizei voraussichtlich in
Lüneburg (Bezirksregierung), Berlin (Innensenator), Oldenburg und
Verden zu sehen. Wer bei Kunst in
der Polizei einsteigen will, erhält
Informationen unter 05424/7247,
0541/55666 oder [email protected].
Jochen de Groot/kn
Mehr OK-Verfahren
Fortsetzung von Seite 1
Zudem schaffen wir uns die Möglichkeit, hohe OK-Hierarchieebenen erkennen und nachhaltig bekämpfen, illegal erlangtes Vermögen abschöpfen und präventive
Aspekte bei der OK-Bekämpfung
erkennen und berücksichtigen zu
können. Ein ganzheitlicher Ansatz
also, der ein weiterer Beitrag für ein
sicheres Niedersachsen ist.“
Justizminister Pfeiffer: „Die Organisation der Verfolgung Organisierter Kriminalität durch die Justiz hat sich bewährt. Einen maßgeblichen Beitrag zur OK-Bekämpfung leisten die seit sieben Jahren
bestehende Zentrale Stelle Organisierte Kriminalität bei der Generalstaatsanwaltschaft Celle und die
bei allen niedersächsischen Staatsanwaltschaften bestehenden Spezialdezernate. Außerdem wurden
überregional zuständige Schwerpunktstaatsanwaltschaften gegen
die bandenmäßig organisierte
Drogenkriminalität in Hannover
und Osnabrück eingerichtet.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aller dieser OK-Dienststellen
arbeiten hoch kompetent unter
enormem persönlichen Einsatz.
Auch in Zukunft wird es darauf ankommen, die personellen und sachlichen Ressourcen intelligent einzusetzen und, wo es nötig ist, aufzustocken. Denn: Bei der OK handelt
es sich um sogenannte ‘Hol-Kriminalität’, deren Aufklärung entscheidend von initiativer Ermittlungstätigkeit abhängt.
Auch die rechtlichen Voraussetzungen zur OK-Bekämpfung behalten wir im Auge. So hat Niedersachsen das Ende 2001 verabschiedete Gesetz zur Harmonisierung
des Schutzes gefährdeter Zeugen
maßgeblich mit gestaltet und voran gebracht. Bundesweit vorbildlich ist seit längerem der niedersächsische Justizvollzug, der für im
Zeugenschutz befindliche Gefangene geeignete Einrichtungen vorhält.
Derzeit arbeiten wir an einer verbesserten Nachfolgeregelung für
die 1999 ausgelaufene Kronzeugenregelung, die wir in den Bundesrat
einbringen wollen. Durch praxisgerechte und rechtsstaatlich vertretbare Anreize zur Aufklärungshilfe
durch Mitwisser oder Mittäter soll
es möglich werden, in den Kern organisatorisch und häufig auch ethnisch abgeschotteter krimineller
Strukturen einzudringen, diese von
innen zu zerschlagen, und auf diese Weise einen wirksamen Beitrag
zur Bekämpfung der Organisierten
Kriminalität zu leisten.“
kn
Klausur für PK-Leitung
Unter anderem wegen eines
zum 1. Mai eingeführten bedarfsorientierten Schichtdienstmodells
(BSM) führten die Dienstabteilungsleiterinnen und -leiter sowie
deren Vertreterinnen und Vertreter, der Sachbearbeiter EDV-Anwender, LESD und der Leiter des
PK Winsen (alle im Bild re.) kürzlich eine zweitätige Klausurtagung beim BIP NI in Hann. Münden durch.
Bis zum Nachmittag des ersten
Tages wurden die Verfahrensweisen des neuen BSM miteinander
abgestimmt und interne Probleme, wie Informationsfluss innerhalb des PK, erörtert und neue
Wege aufgezeigt.
Durch eine Dienstabteilung
wurde ein Info-System auf
Rechnerbasis entwickelt und vorgestellt. Mit Polizeirat Dieter
Riekmann von der Fachhochschule wurde das Thema „1. Phase einer Geiselnahme“ erarbeitet. Am
nächsten Morgen stand die kommende neue Beurteilungsrunde
auf dem Plan. PK-Leiter Roland
Brauer machte noch mal die Klip-
Nr. 6/7 2002
Neidhardt
neuer Chef
Klaus Neidhardt (49, Bild),
Abteilungsleiter Polizeilicher
Staatsschutz im Bundeskriminalamt in Meckenheim bei Bonn,
wird in Absprache zwischen
Bund und Ländern Nachfolger
von Professor Dr. Rainer Schulte (64), der mit Ablauf des Monats Juni wegen Erreichens der
Altersgrenze in den Ruhestand
treten wird. Schulte hatte das
Amt des Präsidenten der PolizeiFührungsakademie (PFA) von
seinem Vorgänger, Konrad Peitz,
im April 1990 übernommen.
Der Diplom-Sozialwissenschaftler Neidhardt ist bei der
PFA kein unbekanntes „Gesicht“. 1981 trat er bei der PFA
in Münster-Hiltrup für das Bundeskriminalamt in die Ausbildung zum höheren Kriminaldienst ein. Verschiedene Stationen im Bundeskriminalamt führten ihn im Frühjahr 1996 zurück
nach Münster-Hiltrup, wo er bis
zum Sommer 1999 zuletzt die
Funktion des stellvertretenden
Fachbereichsleiters im größten
der drei Fachbereiche „Polizeiliches Management“ inne hatte.
Eine Schlüsselfunktion kam
Neidhardt nach den Geschehnissen des 11. Septembers 2001 zu
– er war maßgeblich an der Koordinierung der bundesdeutschen Ermittlungen beteiligt.
Norbert Reckers, PFA/kn
Stilblüten
Als weitere Ursachen kommen auch noch
zum Teil nicht nachvollziehbare Gründe
in Frage, auf die ich aber nicht eingehen
werde (wegen der Nichtnachvollziehbarkeit).
Die tote Person hat sich aus Suizidabsicht
auf die Bahngleise gelegt.
Bei dem Rumänen Y handelt es sich nicht
um einen Deutschen.
Laut Sachverhalt verliert der Mann ein
Auge, es bleibt die leere Augenhöhle zurück, für immer.
Gesammelt von
Hans-Joachim Rinke
PEB
pen und Kanten des Systems klar
und zeigte Lösungswege auf.
Das nächste Thema, „Polizei
und Zivilrecht“ brachte PHK
Günter Wiatr vom BIP NI Hann.
Münden gezielt auf den Punkt.
Dank der ihm eigenen Präsentation wurde dieser Part nicht zu einem „schweren Brocken“, sondern
für alle Zuhörer zu einem unverhofften Erlebnis. Fazit: Eine solche Klausurtagung ist für die Bewältigung der Probleme und die
Aufarbeitung wichtiger Fortbildungsprogramme eine gute Sache
und wird 2003 erneut durchgeführt.
Erwin Dittbrenner
PK Winsen/Luhe/kn
Impressum
XVII. Jahrgang
Herausgeber:
Niedersächsisches Innenministerium
Lavesallee 6, 30169 Hannover
Verantwortlich:
Jürgen Wittenberg
Vertreter:
Michael Knaps
Redaktion:
Detlef Ehrike, Petra Engelbrecht,
Michael Knaps, Dietmar Schellhammer,
Doris Wollschläger
Anschrift der Redaktion:
Niedersächsisches Innenministerium
Redaktion „Polizei-Extrablatt“
Postfach 221, 30002 Hannover
Tel. 05 11/1 20- 62 59 oder - 60 44
Fax 05 11/ 120- 65 55
E-Mail: [email protected]
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Druck:
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31784 Hameln
Tel. 0 51 51/20 00, Fax 0 51 51/20 01 29
Alle im „Polizei-Extrablatt (PEB)“ veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Namentlich gekennzeichnete Beiträge müssen nicht mit der Meinung des Herausgebers oder der Redaktion übereinstimmen.
Nr. 6/7 2002
POLIZEI-EXTRABLATT
BfK-Tagungen:
Stellenwert fixieren
Natürlich weiß jeder – grundsätzlich – was ein BfK ist. Da macht
auch Susanne Paul keine Ausnahmen – schließlich war sie lange Jahre Beauftragte für Kriminalprävention bei der Polizeidirektion Hannover. Aber jetzt, in ihrer neuen
Funktion als Gruppenleiterin im
LKA NI, Dez 24 (Prävention) interessierte sie sich brennend dafür, für
wen sie nun eine landesweite Koordinationsfunktion übernommen
hatte.
Also hieß die Frage: Wer sind die
BfK wirklich? Was mögen sie an
ihrer Arbeit und was stört sie am
meisten in ihrem Job? Zwei BfKTagungen in Lüchow (Bild re. und
Bild unten) sollten Gelegenheit geben, die Antworten darauf zu finden.
Bereichert wurden die Tagungen
durch zwei „Gasthörer“, den Leiter des Fortbildungsfeldes 3.3 des
BIP NI und einen neuen KVV der
Bez.Reg. Braunschweig, der auch
gekommen war, um die BfK persönlich besser kennen zu lernen. Sein
Fazit am Tagungsende: „Sie haben
eine Menge Fachwissen und viel
Kompetenz – Sie verkaufen sich nur
zu schlecht!“
Die Tagungen dienten dazu, einiges an BfK-Erfahrungen zusammenzutragen. So zum Beispiel zur
polizeiinternen Akzeptanz. Tip eines alten BfK-„Hasen“: „Ich habe
zu meinem Vorgesetzten gesagt: Sie
wissen doch gar nicht, wie ich draußen arbeite – kommen Sie doch mal
mit.“ Ergebnis: Nicht nur die große Runde der Vortragsgäste fand
hinterher Prävention lohnend und
wichtig, sondern auch der Chef.
Was schätzen die BfK am meisten
an ihrem Job? Zum einen, dass sie
selbständig arbeiten können. Zum
anderen die vielen kleinen und großen Erfolgserlebnisse im Kontakt
mit der Bevölkerung.
Natürlich gibt es auch Stellen, an
denen der Schuh drückt: Was macht
ein BfK ohne PC, wenn er immer
wieder das Neueste aus dem polizeilichen Präventionsprogramm
auf CD-Rom zugeschickt bekommt
und die Kommunikation zu LKA,
BKA und örtlichen Arbeitsgruppen
fast nur noch über E-Mail läuft? 25
von 41 PIen meldeten bei einer Abfrage, dass für die BfK keine PCAusstattung zur Verfügung steht.
Zeit ist auch ein Problem für fast
alle. Neben dem umfangreichen
Feld der technischen Beratung erweitern sich die Aufgaben in der
verhaltensorientierten Prävention
ständig. Immer neue Themen werden von der politischen und polizeilichen Lage vorgegeben. Der
Zeitanteil für technische Beratungen sinkt dadurch. 16 BfK sind
schon zu 50 bis 80 Prozent in die
verhaltensorientierte Prävention
eingebunden.
Die meisten BfK würden gern mit
anderen Präventionsfachkräften im
Team arbeiten, nicht nur mit den
BfJ, sondern vielleicht auch mit
Verkehrssicherheitsberatern oder
Kontaktbeamten.
Seit BfK-Arbeit nicht mehr mit
A 12 bewertet wird, ist die Fluktuation sehr hoch. Aktuell sind 21 der
BfK weniger zwei Jahre, davon
zwölf nicht einmal ein Jahr im Amt
– und das vor dem Hintergrund des
extrem umfangreichen Wissensgebiet, in das sie sich einarbeiten
müssen, wofür aus Kostengründen
nur eine unzulängliche Fortbildungs zur Verfügung steht.
Beim BIP NI will man nach Verbesserung suchen. Gemeinsam mit
dem LKA sollen alte und neue BfKThemen für Fortbildungen aufbereitet werden.
Am Ende der Tagungen gab es
die Verabredung, die Arbeit zukünftig einander nicht nur inhaltlich, sondern auch methodisch vorzustellen. Und dies auch, um langfristig zu erreichen, das die BfK NI
mehr als bisher „mit einer Sprache
sprechen“.
Susanne Paul, LKA/det
Politische Kriminalität:
Rückgang zu verzeichnen
Die Zahl der registrierten politisch motivierten Straftaten hat im
Verlauf des Jahres 2001 deutlich
abgenommen.
Die zeigt eine von Bundesinnenminister Otto Schily in Berlin vorgestellte Bilanz. Danach ist insbesondere im Bereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ eine
stark rückläufige Tendenz erkennbar. Während im ersten Quartal monatlich rund 1.500 politisch motivierte Straftaten von rechts erfasst
wurden, waren es im vierten Quartal nur noch rund 800 Meldungen
pro Monat.
Schily sagte, eine schnelle und
effiziente Strafverfolgung rechtsund linksextremistischer Straftaten, kombiniert mit einer langfristigen präventiven Strategie, gewährleiste ein hohes Maß an innerer Sicherheit. Auch in Zukunft
würden Politik und Sicherheitsbehörden deutlich machen, dass die
Rechtsgemeinschaft keine Gesetzesverstöße duldet und dass die
Demokratie sich zu wehren versteht.“
Im vergangenen Jahr wurden in
Deutschland insgesamt 26.520 politisch motivierte Straftaten registriert. Im einzelnen handelt es sich
dabei um:
쮿 14.725 Straftaten „Politisch motivierte Kriminalität - rechts“,
쮿 4.418 Straftaten „Politisch motivierte Kriminalität - links“,
쮿 1.020 Straftaten bei politisch Straftaten (2001: 10.054; 2000:
motivierter Ausländerkriminalität
und
쮿 6.357 sonstige Straftaten.
Im Bereich „Politisch motivierte
Kriminalität – rechts“ wurden
3.391 Fälle fremdenfeindlich motivierter Straftaten und 1.629 antisemitische Straftaten registriert. In
303 Fällen sind sowohl fremdenfeindliche als auch antisemitische
Motivationselemente erkennbar.
Die Gesamtzahl der Propagandadelikte, wie etwa das Verbreiten
von Propagandamaterial oder das
Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen
(Verstöße gemäß §§ 86 und 86 a
StGB), beträgt 14.730. Dies entspricht einem Anteil von rund 55
Prozent am Gesamtaufkommen
politisch motivierter Straftaten.
In 12.562 Fällen liegen Anhaltspunkte vor, die auf eine extremistische Gesinnung der Täterinnen und
Täter hinweisen. Davon entfallen
insgesamt 10.054 auf den Bereich
„politisch motivierte Kriminalität
– rechts“, 1.985 auf den Bereich
„politisch motivierte Kriminalität
– links“ und 511 auf den Bereich
„politisch motivierte Ausländerkriminalität“.
Die Gesamtzahl extremistischer
Straftaten im Jahr 2001 liegt mit
12.562 Fällen deutlich unter der des
Vorjahres mit 19.915. Insbesondere
die Anzahl rechtsextremistischer
15.951) war rückläufig. Doch auch
die Anzahl der linksextremistischen Straftaten (2001: 1.985; 2000:
3.173) und die der ausländerextremistischen Straftaten (2001: 511;
2000: 791) ist gesunken. Zu beachten ist dabei jedoch, dass aufgrund
der veränderten Erfassungs- und
Bewertungskriterien eine direkte
Vergleichbarkeit nur bedingt möglich ist.
2.368 der gemeldeten Straftaten,
das heißt knapp zehn Prozent, sind
dem Bereich der Gewaltdelikte zuzuordnen, wobei allerdings die Tendenz im zweiten Halbjahr klar
rückläufig ist.
1.165 Gewalttaten entfallen auf
den Bereich „Politisch motivierte
Kriminalität – links“. Dies bedeutet, dass nahezu 50 Prozent der Gewalttaten linksmotiviert sind. Davon waren 333 gegen Personen gerichtete Angriffe.
Im Bereich „Politisch motivierte
Kriminalität – rechts“ wurden im
Jahr 2001 insgesamt 980 Gewalttaten registriert, davon waren 709
rechtsextremistisch. In 880 Fällen
handelt es sich dabei um Angriffe
gegen Personen. Damit hat sich die
Zahl der rechtsmotivierten Angriffe gegen Personen im vergangenem
Jahr gegenüber dem Vorjahr 2000
mit 898 Fällen geringfügig reduziert.
kn
Seite 3
Verdeckte Ermittler:
Nachwuchs gesucht
Ferrari, Goldkette, Solarium...
was für Don Johnson in Miami
Vice richtig und gut sein mag,
muss nicht für einen Verdeckten
Ermittler in Aurich oder Helmstedt nötig sein. Auch nicht jede
Methode von Rambo, Arnold
Schwarzenegger und Eddy
Murphy ist durch die deutsche
Strafprozessordnung vorgesehen
oder erlaubt.
Doch es gibt auch in Niedersachen Verdeckte Ermittlerinnen
und Ermittler (VE), die als Polizeibeamte unter einer auf Dauer
angelegten Legende zur Verhütung und Verfolgung von Straftaten ihren Beitrag zur Kriminalitätsbekämpfung leisten.
Durch eine Organisationsänderung im Landeskriminalamt Niedersachsen sind seit dem 1. April
2002 die Führung und der Einsatz
von Vertrauenspersonen (VP) und
VE für den Bereich der Organisierten Kriminalität (OK) und des
Staatsschutzes (ST) zusammengeführt.
In der Abteilung 3 (Ermittlung
und Fahndung) ist das Dezernat
36 (Zentrale Operative Informationsbeschaffung) angebunden, das
diesen Service leistet. Das Dezernat ist in drei Aufgabengebiete
eingeteilt: Logistik, Führung und
Einsatz von VE und Führung von
VP. Landesweite Zuständigkeiten
hat das Dezernat für die Beschaffung von Tarnpapieren, die Führung des VP-Zentralregisters und
den Einsatz von VE.
Besondere Aufmerksamkeit
wird auf die Auswahl und Ausbildung von VE gelegt. Durch die besonderen Anforderungen, die begrenzte Einsatzdauer, wechselnde
Einsatzbedingungen und Zusammenarbeit mit den VE-Dienststellen anderer Bundesländer besteht
ein ständiger Bedarf, Frauen und
Männer aus der Polizei für die interessante, abwechslungsreiche,
aber auch anspruchsvolle und sehr
spezielle Tätigkeit als Verdeckte
Ermittlerin/Verdeckter Ermittler
zu gewinnen.
GdP-Jugend:
Gesucht werden keine „einsamen Rächer und Kämpfer“ für
„law and order“, die für „Himmelfahrtskommandos“ ihr Leben aufs
Spiel setzen. Beamtinnen und Beamte mit hohem Verantwortungsbewusstsein, einer stabilen Persönlichkeit, sicherem Auftreten
und der Bereitschaft, sich auch
ohne Uniform oder Dienstmarke
engagiert für die Ziele der Polizei
einzusetzen, können für die Tätigkeit als VE in Frage kommen.
Das Spektrum der einzusetzenden VE ist groß. Das Geschlecht
oder Alter spielt für die grundsätzliche Eignung keine Rolle.
Wünschenswert sind individuelle
Kenntnisse und Fähigkeiten, wie
etwa Fremdsprachenbeherrschung, sportliche Leistungen,
kaufmännische Ausbildung,
künstlerische oder musische Begabungen oder auch handwerkliche Fähigkeiten.
Die Straftaten, bei deren Verhütung oder Verfolgung Verdeckte
Ermittlerinnen und Verdeckte Ermittler eingesetzt werden dürfen,
ergeben sich aus den gesetzlichen
Bestimmungen der §§ 110a ff.
StPO und des § 36a NGefAG.
Straftaten von erheblicher Bedeutung im Bereich Waffenhandel,
Rauschgifthandel, Falschgeldherstellung und auf dem Gebiet des
Staatsschutzes (Links-, Rechtsextremismus), aber auch Tötungsdelikte oder Delikte, die zum Beispiel im Rotlichtmilieu als Teil der
Organisierten Kriminalität begangen werden, sind Grundlage für
den Einsatz von VE.
Kolleginnen oder Kollegen, die
Interesse an der Tätigkeit als VE
haben, können sich unverbindlich
und vertrauliche zur Klärung weiterer Fragen direkt mit dem Dezernat 36 in Verbindung setzen.
Ansprechpartner, auch für die
Führung von VE, ist der Gruppenleiter „Führung und Einsatz von
VE“, EKHK Ulf Schärling, Tel.:
0511/26262-3621.
Ulf Schärling
LKA Niedersachsen/det
EU-Erweiterung:
Fortbildung
Sicherheit
Damit Niedersachsens Polizei
weiterhin qualitativ hochwertige
Arbeit leisten kann, ist neben der
Ausbildung an der Fachhochschule eine kontinuierliche und bedarfsorientierte Fortbildung notwendig.
Dies betonte Innenminister Heiner
Bartling kürzlich in Lüneburg auf
dem 11. Bundesjugendkonferenz
der Jugendorganisation der Gewerkschaft der Polizei (GdP).
Mit Instrumenten der Personalentwicklung könne Fortbildungsbedarf schon frühzeitig erkannt werden, sagte Bartling. Erste Schritte in
diese Richtung gebe es bereits. So
führe das Bildungsinstitut der Polizei seit einiger Zeit Bedarfskonferenzen durch und stelle einen entsprechenden Fortbildungskalender
auf. Das derzeit entwickelte Personal-Management-Verfahren werde
ein Fortbildungskataster enthalten,
das es zukünftig ermögliche, einen
Abgleich
zwischen
Anforderungsprofilen und Personal
durchzuführen.
Bartling sprach sich für einen
ständigen Dialog in den Dienststellen aus, um einen Wissenstransfer
unter den 20.000 Beschäftigten zu
ermöglichen. Das neue Vorgangsbearbeitungssystem NIVADIS, das
erstmals Vorgangsbearbeitung,
Fahndung und Analyse vereine,
werde Basis für eine Wissensbörse
sein. Per Stichwortsuche, so Bartling, könne in einer späteren Ausbaustufe auf ungewöhnliche oder
besondere Vorgänge zurückgegriffen und davon gelernt werden. Jede
Sachbearbeiterin und jeder Sachbearbeiter erhalte so die Möglichkeit, seinen Erfahrungsschatz auf
diesem Weg weiterzugeben oder
aber sein Wissen anzureichern. kn
Niedersachsens Innenminister
Heiner Bartling hat Befürchtungen
zurückgewiesen, die EU-Erweiterung werde zu einer Bedrohung für
die Innere Sicherheit in Deutschland führen.
Auf einer von der Europäischen
Kommission und den Ländern Thüringen und Niedersachsen veranstalteten internationalen Konferenz
sagte Bartling in Teistungen (Thüringen), die Europäische Union,
Deutschland und die Bundesländer
hätten sich frühzeitig auf die neue
Situation eingestellt und Maßnahmen zur Vorsorge und Verhütung
eventueller Gefahren getroffen.
Der Minister lobte die Fortschritte aller Beitrittsländer in ihrem Bemühen, die personellen, organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Erfüllung vorgegebener Sicherheitsstandards zu
schaffen. Die Mitgliedsstaaten der
Europäischen Union leisteten erfolgreiche Unterstützung durch intensive Zusammenarbeit und vielfältige Projekte und Einzelmaßnahmen.
So stehe Niedersachsen beispielsweise in Kontakt mit den polnischen
Woiwodschaften Niederschlesien
und Großpolen, sagte Bartling. Er
kündigte an, zur Ergänzung der bereits bestehenden Partnerschaften
entsprechende „Gemeinsame Erklärungen zur Intensivierung der polizeilichen Zusammenarbeit“ abzuschließen. Die Notwendigkeit einer
guten Zusammenarbeit mit Polen,
so der Minister, habe sich erst kürzlich bei den gemeinsamen Maßnahmen im Rahmen der Verfolgung und
anschließenden Festnahme der Geiselnehmer von Wrestedt/Uelzen gezeigt.
kn
Seite 4
POLIZEI-EXTRABLATT
+ Leserforum +
+ Literatur +
Headline überpointiert
쮿 Kriminalprävention
쮿 Jugendschutz durch Gefahrenabwehr und
쮿 Bekämpfung der Jugenddelinquenz durch Strafverfolgung
werden mit Blick auf die polizeiliche Praxis behandelt.
Der Schwerpunkt der Broschüre
liegt in Handlungsanleitungen für
die im operativen Dienst und im
Ermittlungsdienst der Polizei tätigen Beamtinnen und Beamten bei
der Abwehr von Gefahren und der
Bekämpfung der Jugenddelinquenz.
kn
Zum Beitrag „Reform hat sich
bezahlt gemacht“, PEB 2/2002.
Die Redaktion des PEB hat für
den nahezu unveränderten Text
eine Überschrift gewählt, die weder den Inhalt des Artikels, noch die
Zielsetzungen und Ergebnisse der
dahinterstehenden Projektarbeiten
zutreffend zusammenfasst. Sie
stellt vielmehr eine Interpretation,
weil Kommentierung der vorgestellten Resultate, dar. Die der
Überschrift immanente Bewertung
ist eine mögliche Interpretation,
aber sie ergibt sich nicht zwingend
notwendig. Wir finden die Überschrift insbesondere deshalb sehr
unglücklich gewählt, weil durch
diese prominente, scheinbar vom
Text getragene, letztlich jedoch
überpointierte Zusammenfassung
der Projektarbeiten die Unabhängigkeit der Arbeit des KFN öffentlich in Frage gestellt werden könnte - insbesondere könnte dieser Eindruck bei den Beamtinnen und Beamten entstehen, die uns durch das
Ausfüllen der Fragebögen ihr Vertrauen gewährt haben.
Wir würden es begrüßen, wenn
durch einen Abdruck dieses Briefes im nächsten PEB dem Eindruck
öffentlich entgegen getreten werden
könnte, dass es sich bei der gewählten Überschrift um eine Aussage
des KFN handelt.
Dr. Thomas Ohlemacher
Projekt „Polizei im Wandel“
Nomen est omen
Ein breites Schmunzeln konnte
ich mir bei der Lektüre zu NIVADIS
dann doch nicht verkneifen. Warum? Im Lateinischen heißt es „Nomen est omen“: Der Name ist ein
Vorzeichen. Aber ist es wirklich so,
dass der Name einer Person oder
einer Sache schon Schlüsse auf den
Namensträger zulässt?
Besonders interessant ist diese
Frage, wenn es sich um neu erfundene Eigennamen handelt, zum
Beispiel um Markennamen. Gerade solche Assoziationen macht sich
heutzutage auch die Wirtschaft bei
der Wahl von Markennamen gern
zu Nutze.
Aber Vorsicht: der Namenserfinder sollte sich vor ungewollten
Assoziationen in Acht nehmen. Das
Automodell Fiat Uno soll zum Beispiel in Finnland eher ein Flop gewesen sein, ganz einfach deshalb,
weil „uno“ auf Finnisch soviel wie
„Trottel“ bedeutet! Und damit wieder zu NIVADIS.
Es drängt sich mir die Assoziation zu QUO VADIS auf (Für seinen
1896 erschienen Roman erhielt
Henryk Sienkiewicz im Jahr 1905
den Literatur-Nobelpreis): übersetzt heißt das „Wohin gehst Du“.
Wenn ich dann wieder an Fiat
Uno und Finnland denke, komme
ich auf die hintergründige Übersetzung von NI VADIS: „Nie gehst
Du“. Also doch „Nomen est omen“?
Kurt Bickel, LKA
+ Literatur +
Kriminalistik
Lehr- und Studienbriefe Kriminalistik: Nr. 27: Bearbeitung von
Jugendsachen. 1. Auflage 2001, 112
Seiten DIN A 5, von Horst Clages
und Reinhard Nisse. Herausgeber:
Waldemar Burghard, Direktor des
Landeskriminalamtes Nds. a.D.,
Hans-Werner Hamacher, Direktor
des Landeskriminalamtes NRW
a.D. und Klaus Neidhardt, Abteilungspräsident, Bundeskriminalamt. Preis im Abonnement: 6
Euro, als Einzelbrief 8 Euro. Zu beziehen über Verlag Deutsche
Polizeiliteratur GmbH Buchvertrieb, Forststr. 3a, 40721 Hilden.
ISBN 3-8011-0451-6
Dieser Studienbrief Kriminalistik stellt in übersichtlicher und
verständlicher Form die fachlichen
Grundlagen für die polizeiliche Jugendarbeit dar.
Die wesentlichen Tätigkeitsfelder polizeilicher Jugendarbeit
Führerscheine
Kontrolle des internationalen
Kraftfahrzeugverkehrs. Rechtsvorschriften Führerscheinäquivalenzen (EU/EWR), von Heiko Kaden,
Polizeihauptkommissar. 2002, 96
Seiten, DIN A6, 7,80 Euro. Zu beziehen über Richard Boorberg Verlag, Scharrstr. 2, 70563 Stuttgart.
ISBN 3-415-02996-4
Die polizeiliche Kontrolle von
ausländischen Fahrzeugführern
und Fahrzeugen gewinnt zunehmend an Bedeutung. Dabei wird die
Arbeit der Polizei auch durch die
gegenseitige Anerkennung aller von
den EU/EWR-Staaten bisher ausgestellten und noch gültigen
Führerscheinmodellen bestimmt.
In der polizeilichen Praxis müssen daher die EU/EWR-Fahrerlaubnisse einschließlich ihrer wichtigsten Besitzstände rechtlich richtig eingeordnet werden. Die übersichtlich Zusammenfassung der
wichtigsten rechtlichen Bestimmungen von Heiko Kaden unterstützt Polizeibeamte zuverlässig bei
Verkehrskontrollen.
Aus dem Inhalt:
쮿 Internationale Verträge
쮿 Zulassung von Fahrzeugen zum
internationalen Straßenverkehr
쮿 Ausfuhr von Kfz und Kfz-Anhängern aus Deutschland
쮿 Haftpflichtversicherungspflicht
ausländischer Kfz und Kfz-Anhänger
쮿 Steuerliche Beurteilung ausländischer Kfz und Kfz-Anhänger
쮿 Zulassung von Personen zum internationalen Straßenverkehr
Mit dem handlichen Praxisbuch
erhalten Polizeibeamte in konzentrierter Form wichtige und immer
wieder benötigte Informationen. kn
Im Labyrinth des
Verbrechens
... ist der Titel des Erstlingswerkes von Detlef Ehrike, Pressesprecher im LKA Niedersachsen. Hier
werden Originalkriminalfälle aus
Hannover der 70er und 80er geschildert, in denen der Autor als
Kriminalbeamter selbst ermittelt
hat.
Seien es spektakuläre Leichenteilfunde oder auch mysteriöse
Brandanschläge, es
wird
sicherlich
Leser geben,
die
sich an einzelne Geschehnisse
noch erinnern.
N a t ü rlich sind
alle Namen
anonymisiert, die
Örtlichkeiten teilweise in andere Städte verlegt und alles letztendlich zu einem
Fall zusammengefasst. Aber bis
dahin ist es für die Ermittler, die
auch durch ihre mit lockeren Sprüchen geprägte Beharrlichkeit aufwarten, ein weiter Weg.
Gegen eine Schutzgebühr von
fünf Euro, die als Spende zugunsten
des Vereins zur Förderung der Behandlung krebskranker Kinder
Hannover e. V. verwendet wird,
kann das Buch direkt beim Autor
bestellt werden.
Telefon: 0511/26262-6301, Fax:
0511/26262-6305 oder per E-Mail:
[email protected]
Nr. 6/7 2002
Ideenwettbewerb:
Siegprämie für NIVADIS
Die Freude war unübersehbar,
als Andreas Bruns, Abteilungsleiter 2 im Innenministerium, der Gewinnerin des landesweiten Ideenwettbewerbs „Mikado-neu“, Renate Folberth, gratulierte und ihr einen – symbolischen – Scheck über
die stolze Summe von immerhin 750
Euro überreichte.
Folberth hatte mit ihrem Vorschlag „NIVADIS“ (Niedersächsisches Vorgangsbearbeitungs-, Analyse-, Dokumentations- und Informations-System) die Jury überzeugt. Und die hatte, angesichts von
344 Vorschlägen, die von 188 Kolleginnen und Kollegen eingereicht
worden waren, keine leichte Wahl
zu treffen.
Im Anschluss an die Scheckübergabe an die Siegerin des Wettbewerbs wurden unter allen Einsendern vier ausgelost, deren Ideen mit
jeweils 100 Euro prämiert werden:
freuen können sich Rudolf Hille (PI
Northeim), Andreas Görges (PI Osterholz), Kirsten Stindt und Anke
Leimbrink (1. PK Osnabrück) sowie Arnold Tramm (PK BAB Rotenburg). Damit sollte nicht zuletzt
dokumentiert werden, so die Jurymitglieder, dass viele gute Ideen
eingegangen waren, auch wenn die-
Bußgelder:
Freude mit der Siegerin: Gerald Blödorn (Jury I. LBPN), Kirsten Lorenzen (Glücksfee, Mummert + Partner), Andreas Bruns (MI), Renate Folberth (LKA), Gabriele
Meyer (Jury PD Hannover), Jens Wunkelhake (Jury BezReg Hannover)
se nicht zum Zuge kamen – denn
gewinnen kann schließlich nur einer.
In diesem Sinne hieß es am Ende
der Veranstaltung: Nochmals herzlichen Glückwunsch allen Gewinnerinnen und Gewinnern und ein
Betriebssystem:
nicht minder herzliches Dankeschön allen Teilnehmerinnen und
Teilnehmer, die sich mit ihren Einsendungen allesamt zum Gelingen
dieses Wettbewerbs beigetragen haben.
Projektgruppe MIKADO-neu/kn
Erste Hilfe:
12 Mio für
guten Zweck
Polizei setzt
auf Linux
Ausbildung
rettete Leben
Gemeinnützige und soziale
Einrichtungen profitierten im
vergangen Jahr noch mehr als
bisher von Bußgeldern der niedersächsischen Gerichte und
Staatsanwaltschaften. Nach Angaben des Justizministeriums in
Hannover erreichten die Geldbußen in Ermittlungs-, Straf- und
Gnadenverfahren 2001 mit insgesamt 11,9 Millionen Mark
(Vorjahr 10,56 Millionen Mark)
einen neuen Höchststand.
Besonders im Bereich der allgemeinen Jugendhilfe war ein erheblicher Anstieg auf 2,71 Millionen Mark zu verzeichnen (Vorjahr 1,85 Millionen Mark). Die
Summe der Bußgelder für die
Straffälligenhilfe ist leicht gesunken auf insgesamt rund 851.540
Mark (Vorjahr 864.370 Mark).
Bedacht wurden auch Hilfseinrichtungen aus folgenden Bereichen (Angaben gerundet):
쮿 Hilfe für gesundheitsgeschädigte und behinderte Kinder:
1.008.100 Mark
쮿 Hilfe für Suchtgefährdete:
458.900 Mark
쮿 Alten- und Hinterbliebenenhilfe: 32.100 Mark
쮿 Allgemeines Sozialwesen:
3.351.200 Mark
쮿 Verkehrserziehung und Verkehrssicherheit: 795.200 Mark
쮿 Natur- und Umweltschutz:
1.033.000 Mark
쮿 Sonstiges: 1.668.000 Mark.
MJ/kn
Die niedersächsische Polizei
wird ab 2004 im Zusammenhang
mit der Einführung einer neuen
Vorgangbearbeitungssoftware
landesweit auf den 11.000 Arbeitsplatzrechnern das lizenzgebührenfreie Betriebssystem
Linux einsetzen. Es löst ein lizenziertes Unix-System ab, mit
dem die Landespolizei seit 1989
arbeitet. Damit folgt das Innenministerium in Hannover den
Empfehlungen sowohl einer
polizeiinternen Projektgruppe
wie einer Unternehmensberatung.
Ein Ministeriumssprecher erläuterte, das sowohl Wirtschaftlichkeits- wie auch Sicherheitsaspekte den Ausschlag für die
Verwendung des Open-SourceProdukts gegeben hätten, das im
Übrigen bereits jetzt auf einigen
Polizeiservern laufe.
Ein extern durchgeführter
Vergleich der zur Auswahl stehenden Betriebssystemalternativen habe zu dem eindeutig ergeben, dass der Einsatz von
Linux für das Land wesentlich
wirtschaftlicher sei. So betrage
der Unterschied zum Einsatz einer anderen Software nach heutiger Erkenntnis – auf zehn Jahre hochgerechnet – rund 20 Millionen Euro. Daneben ergab der
Vergleich aber auch, das Linux
signifikante Vorteile in der IT-Sicherheit und Administrationsfähigkeit bietet.
kn
Peter Lichter vom KED des
PK Hildesheim wiegelt ab: „Es
war doch selbstverständlich,
dass ich geholfen habe. Von meiner Erste-Hilfe-Ausbildung vor
einem halben Jahr wusste ich
noch, was zu tun ist.“ Was war
passiert?
Lichter, begeisterter Hobbytänzer, war mit seiner Frau zu
einem Turnier nach Kassel gereist. Kurz bevor sie zum Wiener
Walzer ansetzten, bemerkte
Lichter, wie ein anderer Tänzer
zu Boden fiel. Zunächst nahm er
an, dass der Mann auf dem glatten Parkett ausgerutscht war.
Schnell stellte sich heraus, dass
dieser bewusstlos war. Lichter
erinnerte sich an seine Erste-Hilfe-Ausbildung auf der Dienststelle und begann sofort mit der
Reanimation. Eine weitere Turnierteilnehmerin, zugleich ausgebildete Krankenschwester, unterstützte ihn. Gemeinsam „bearbeitete“ man den 53-jährigen
bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes.
Nach Krankenhausaufenthalt
und Rehabilitation geht es dem
Mann wieder recht gut. „Er hat
alles richtig gemacht und ohne
ihn würde ich heute wahrscheinlich nicht mehr leben“, bedankte er sich. Auch der Leiter der PI
Hildesheim, Wilhelm Burgdorf,
sprach dem Retter Dank und
Anerkennung aus.
W. Wallott, PI Hildesheim/det
Kriminalfall Seidenfaden:
Ausstellung in Rinteln
„Mörder! Zwischen Norddeutschland und Surinam – Schuld und
Sühne des Johann Heinrich Seidenfaden“ lautet der Titel einer Ausstellung, welche die Museen Rinteln
und Obernkirchen (beide Landkreis
Schaumburg) in Zusammenarbeit
mit der Schaumburger Landschaft
e. V. vom 2. August bis 10. November 2002 zeigen.
Der Kriminalfall Seidenfaden
zählt – unter Experten – zu den bekanntesten und spektakulärsten
Ereignissen der deutschen Rechtsund Polizeigeschichte des 19. Jahrhunderts. Dabei war es nicht die Tat
– nämlich ein fast schon profan erscheinender Mord unter Dieben –
die das Individualschicksal des Täters Johann Heinrich Seidenfaden
so außergewöhnlich erscheinen
läßt. Was auch heute noch fasziniert
ist vielmehr die Lebensgeschichte
des Seidenfaden.
Schon zu Lebzeiten hatte das
Schicksal des besagten Johann
Heinrich Seidenfaden die Menschen berührt und über seinen Tod
hinaus bewegt. Später wurde sein
Leben und Sterben zur Legende
und Gegenstand wissenschaftlicher
und populärer Literatur.
Über eine spannende Biographie
hinaus bietet der Kriminalfall weitreichende Einblicke in die Justizund Sozialgeschichte des 19. Jahr-
hunderts, einer Zeit zwischen Restauration und Liberalismus. Neben der regionalgeschichtlichen
Bedeutung der Ereignisse kann anhand dieses Einzelschicksals die
Verknüpfung niedersächsischer
und niederländischer Geschichte
mit kolonialer Vergangenheit dargestellt werden.
Die im August 2002 beginnende
Ausstellung ist ein gemeinsames
Projekt der Museen in Rinteln und
Obernkirchen. Begleitend zur Ausstellung werden Führungen und
Exkursionen zu den Schauplätzen
angeboten, weiterhin erscheint eine
farbig-illustrierte Publikation.
Sandra Donner/kn
Nr. 6/7 2002
POLIZEI-EXTRABLATT
Handreichung:
„Girls’ Day“:
Einsatz: Familienstreit
ist, sondern eine schwerwiegende
Straftat darstellt, die die öffentliche Sicherheit gefährdet und die
positive Sozialisation von betroffenen Kindern erheblich beeinträchtigt. Das Ausschöpfen rechtlicher
Handlungsmöglichkeiten gegen den
Gewalttäter steht im Mittelpunkt
der polizeilichen Aufgabenwahrnehmung.
Das neue Gewaltschutzgesetz erfordert ein Umdenken in den Reihen der Polizei, da nunmehr den betroffenen Frauen die Möglichkeit
gegeben wird, sich durch gerichtliche Schutzanweisungen und die
polizeiliche Wegweisung (Platzverweis i.S.d. NGefAG) des Täters aus
der Wohnung vor Gewalt zu schützen.
Der in der Regel bis zu sieben
Tagen andauernde Platzverweis des
Gewalttäters aus der gemeinsamen
Wohnung in Form der Platzverweisung gem. § 17 Abs. 1 NGefAG
ist hierbei die polizeirechtliche
Maßnahme, die sowohl zum Schutz
des Opfers als auch zur Verdeutlichung der Verantwortung des Gewalttäters Wirkung entfalten wird.
So wird die bei Fortbestehen einer häuslichen Gemeinschaft für
das Opfer immanent vorhandene
Gewalt unterbrochen und gleichzeitig ein Freiraum geschaffen, sich
mit der persönlichen Situation und
den Interventionsmöglichkeiten
auseinander zusetzen.
Gerade der verbesserte Schutz
der Frauen mit der Möglichkeit der
Wohnungszuweisung kann nur erreicht werden, wenn die Polizei im
Rahmen der akuten Krisenintervention mit dem Instrument des
Platzverweises aus Wohnungen der
Gewalt in der häuslichen Gemeinschaft begegnet. Zwischenzeitlich
hat es in Hannover die ersten Platzverweise gegeben. Die Erfahrungen
bleiben abzuwarten.
Auf die Kolleginnen und Kollegen vor Ort kommt „Mehrarbeit“ zu
und es muss sicherlich, insbesondere im Zusammenwirken mit Gerichten und Beratungsstellen noch
einiges koordiniert werden.
Das BIP Niedersachsen hat ein
Konzept für die zentrale und dezentrale Fortbildung zur Bekämpfung
der häuslichen Gewalt erstellt. Die
Beschulung der Multiplikatoren der
Polizeiinspektionen/Polizeidirektionen wurde im Februar abgeschlossen. Die Druckfassung der erarbeiteten Handreichung, die schon
jetzt im Intranet unter //intra.
polizei.niedersachsen.de/thema abgerufen werden kann, wird demnächst in einer Auflage von 5.000
Vordere Reihe: Monika Schurm, Britta Walter, Marion Strahl, Doris Piszczan- Exemplaren an die Dienststellen
Präger; zweite Reihe: Dietmar Krüger, Andreas Hellbusch, K.-Ulrich Behnsen, ausgeliefert.
Reinhold Chrzanowski, Roger Fladung
Doris Piszczan-Präger, LKA/det
Mit diesen und anderen Fragen hat
sich die landesweite Projektgruppe „Gewalt im sozialen Nahraum“
beschäftigt, die durch das Niedersächsische Innenministerium eingesetzt worden ist. Auftrag der Projektgruppe war, in Ergänzung des
zum 1. Januar 2002 in Kraft getretenen Gewaltschutzgesetzes (Gew
SchG) eine Handreichung „Gegen
häusliche Gewalt“ für die Polizei
des Landes Niedersachsen zu erarbeiten.
Diese Handreichung soll den
Kolleginnen und Kollegen vor Ort
das Problem der häuslichen Gewalt
aufzeigen, Hintergründe beleuchten, Handlungsweisen für den Einsatz vor Ort beschreiben (Beweisermittlung/Dokumentation), die
rechtlichen Möglichkeiten unter
Berücksichtigung des Gewaltschutzgesetzes aufzeigen sowie
Hinweise auf Hilfseinrichtungen
und Beratungsstellen geben. Darüber hinaus stellt die Handreichung
zugleich einen wesentlichen Baustein des Aktionsplanes des Landes
Niedersachsen zur Bekämpfung der
Gewalt gegen Frauen im häuslichen
Bereich dar www.niedersachsen
.de/MS_aktionsplan.htm.
Mit der Federführung der Projektgruppe wurde die PD Hannover beauftragt, die als Leiter POR
Roger Fladung einsetzte. Die Projektgruppe bestand insgesamt aus
neun Beamtinnen und Beamten aus
den unterschiedlichsten Dienstbereichen.
Auch die Projektgruppenmitglieder mussten sich in die Thematik erst einarbeiten.
Beispiele von häuslicher Gewalt
aus der polizeilichen Praxis hatte
fast jeder schon erlebt beziehungsweise bearbeitet. Auch lagen unterschiedliche Erfahrungen vor, wie
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die Polizei bislang mit diesem Thema umgegangen ist.
In den Projekgruppensitzungen
galt es insbesondere folgende Fragen zu diskutieren:
쮿 Warum verlassen eigentlich
Frauen gewalttätige Beziehungen
nicht ?
쮿 Welche neuen Möglichkeiten eröffnet das Gewaltschutzgesetzes
betroffenen Frauen?
쮿 Auf welche Bestimmungen aus
dem NGefAG können die Kolleginnen und Kollegen vor Ort zurückgreifen?
쮿 Was ist wichtig beim Ersten Angriff beziehungsweise der weiteren
Bearbeitung?
쮿 Was passiert, wenn die Polizei
ihre Maßnahmen erledigt hat?
쮿 Wer hilft der betroffenen Frau
und den Kindern weiter?
Für die Projektgruppe stand sehr
schnell fest, dass der Polizei bei
Straftaten im häuslichen Bereich
im Rahmen ihrer rechtlichen Aufgabenzuweisung eine herausgehobene Funktion und Verantwortung
zukommt. Ein konsequentes polizeiliches Einschreiten ist gefordert.
Keine andere staatliche Stelle
kommt so direkt mit häuslicher
Gewalt in Berührung wie die Polizei. Was dabei nicht aufgenommen
und ermittelt wird, ist für das Strafverfahren und für die Bejahung des
öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung unwiederbringlich verloren – zum Nachteil der betroffenen Frauen und Kinder, die die
Gewalt erleben.
Das Vorgehen der Polizei erfordert ein hohes Maß an sozialer
Handlungskompetenz und Kommunikationsfähigkeit. Dabei muss
für das Opfer und insbesondere den
Täter deutlich werden, dass diese
Gewalt keine Privatangelegenheit
Osnabrück:
Polizeiaktionen
waren gelungen
Auch die Polizei kann, wie die PI Northeim, auf durchweg gelungene Aktionen
zum „Girls’ Day“ verweisen
Hannover: Im letzten Jahr wurde
erstmalig der „Girls’ Day“ in der PI
Ost der PD Hannover mit sechs teilnehmenden Mädchen durchgeführt.
In der Erwartung einer ähnlichen
Teilnehmerzahl wurde dieses Jahr
ein kleines Programm vorbereitet,
zu dem unter anderem eine Hundevorführung, die Besichtigung der
Wache und der Zellen in der PI Ost,
die Vorführung von Spurensuche
und -sicherung sowie einen Blick in
die Pferdeställe der RuH und in das
Schießkino gehörten.
Danach sollte für die teilnehmenden Mädchen die Möglichkeit
bestehen, dem Vater oder der Mutter am Arbeitsplatz in der PI Ost
über die Schulter zu schauen. Die
positiven Rückmeldungen lassen
eine Wiederholung in ähnlicher
Form beim nächsten Girls‘ Day unumgänglich erschienen.
Andreas Lofski, PD Hannover
Northeim: Die besten Kommissarinnen und Kommissare gibt es immer noch bei der richtigen Polizei.
Das dachten sich wohl auch dreizehn junge Damen, die im Rahmen
des „Girls’Day“ am 25. April die
Polizei in Northeim besuchten. Zunächst wurde das Dienstgebäude
besichtigt. Anschließend durften
die Mädchen – alle im Alter von 11
bis 16 Jahren – mit auf Streife fah-
ren. Die Betreuer organisierten eine
Verkehrskontrolle. Damit war der
Vormittag ausgefüllt. Zu Mittag gab
es Leckeres vom Grill. In der Raumschießanlage gab es Erläuterungen
zur Schießausbildung innerhalb
der Polizei. Geknallt hat es natürlich auch. Anschließend ging man
noch zum Erkennungsdienst, und
die Teilnehmerinnen am „Schnupperkurs“ ließen sich die Finger
schwärzen. Im Abschlussgespräch
äußersten sie sich durchweg begeistert.
쮿 Sarah (15): „Das Schießen war am
besten, das war cool.“
쮿 Tatjana (14): „Ich fand die Abnahme der Fingerabdrücke toll. So
was möchte ich später auch machen“.
쮿 Jessica (13): „Würde morgen wieder so ein Tag bei Euch stattfinden,
ich wäre die Erste!“
Das Interesse am Polizeiberuf
war groß – an diesem „Girls’ Day“
jedenfalls.
Der Besuch hatte auch schon
Folgen. Larissa (12) rief am Abend
einen ihr bekannten Polizeibeamten an: „Olli, mit dem Auto meiner
Mutter stimmt was nicht. Ich habe
den ganzen Motorraum abgesucht
und die Fahrgestellnummer nicht
gefunden...!
Rudolf Hille, PI Northeim/kn
Gymnasiasten in PGS
Neue Sicherheitsanalyse
In den Jahren 1996/97 wurde in
der Stadt Osnabrück eine Kriminologische Regionalanalyse unter dem
Motte „Mehr Sicherheit für uns in
Osnabrück“ durchgeführt. Projektpartner waren die Stadtverwaltung
Osnabrück, die Ressortübergreifende Präventionskommission Osnabrück, der Präventionsverein
Osnabrück e.V., die Katholische
Fachhochschule Norddeutschland
und die Polizeiinspektion Osnabrück-Stadt.
Im Mittelpunkt des Interesses
standen eine Bevölkerungs- (Bürger-) und Schülerbefragung (Schülerinnen und Schüler aller 9. Klassen). Die Ergebnisse wurden in einem 250 Seiten umfassenden Forschungsbericht (Juni 1998) zusammengefaßt, der bundesweit angefordert worden war.
Die Beteiligung der Osnabrücker
Bürgerinnen und Bürger (Rücklauf
von 41,54 Prozent) und der Schülerinnen und Schüler (71,2 Prozent)
waren aus der Sicht der Polizei zufriedenstellend.
Die Umsetzung in konkrete Maßnahmen oblag einer Lenkungsgrup-
pe, in der neben verschiedenen Fachbereichen und Ämtern der Stadtverwaltung Osnabrück auch die Polizei mitgearbeitet hat. Bereits seinerzeit war geplant, die beiden Befragungen nach einem Zeitraum von
fünf bis sechs Jahren zu wiederholen, um Veränderungen – insbesondere zur subjektiven Sicherheit – in
der Stadt festzustellen.
Die Strukturdaten (Sozialdaten,
Kriminaldaten, Daten der Jugendgerichtshilfe) hat die PI OsnabrückStadt jährlich fortgeschrieben und
in Form eines Berichtes in der Stadt
Osnabrück verteilt.
Im April 2002 wurde mit der geplanten Wiederholung der Kriminologischen Regionalanalyse Osnabrück unter dem Motto „Sicherheit
und soziales Leben in Osnabrück“
begonnen.
Projektpartner sind die Stadtverwaltung Osnabrück, die Universität Osnabrück – Fachgebiet Geographie -, der Präventionsverein
Osnabrück e.V. und die PI Osnabrück-Stadt. Projektleiter ist, wie
bereits 1996/97, Kriminaldirektor
Ernst Hunsicker. Projektverant-
wortlicher an der Universität Osnabrück ist Dr. Manfred Rolfes.
Auftakt der diesjährigen Regionalanalyse ist eine Bevölkerungsbefragung.
5.500 Bürgerinnen und Bürger
der Stadt Osnabrück haben nach
dem Zufallsprinzip Ende April
2002 einen Fragebogen erhalten.
Die erhobenen Daten werden
selbstverständlich anonym behandelt. Neben den erforderlichen
Statistikdaten werden in dem vier
Seiten umfassenden Fragebogen
insbesondere Fragen zu folgenden
Themenbereichen gestellt:
쮿 Image und soziales Leben im eigenen Stadtteil,
쮿 Sicherheitsempfinden und
Sicherheitssituation im eigenen
Stadtteil,
쮿 Sicherheitsempfinden und Kriminalität in der Stadt Osnabrück,
쮿 eigene Erfahrungen mit Kriminalität und Einstellungen zur Kriminalitätsvorbeugung.
Die Schülerbefragung ist vor den
Sommerferien geplant.
Ernst Hunsicker
PI Osnabrück-Stadt/kn
Innerhalb einer Aktion „Außerschulische Lernbereiche“ war Ulrich Maaß, Lehrer für Politik am
Wilhelm-Raabe-Gymnasium in
Hannover, mit seiner 9. Klasse am
29. April zu Gast in der Polizeigeschichtlichen Sammlung Niedersachsen (PGS).
Zunächst führte POK Haase die
Gäste durch die Ausstellung. Den
Schülern wurde dabei viel Wissenswertes zur Wandlung des
Polizeibegriffs und zur Rolle der
Polizei während der letzten Jahrhunderte vermittelt.
Der zweite Teil des Vormittags
bestand aus einem Vortrag mit anschließender Diskussion zum Thema Rechtsextremismus und Gewaltprävention. KOK Thomas
Ganz, Beauftragter für Jugendsachen in der PD Hannover, zeigte die Problematik sehr praxisnah
auf.
Andreas Buntefuß
BIP NI Hannover/kn
Seite 6
POLIZEI-EXTRABLATT
Nr. 6/7 2002
Geiselnahme von Wrestedt:
Deister-Bergcross:
Im Juni 13. Lauf Führungskräfte diskutierten
Am 15. Juni findet der 13.
Deister-Bergcross statt. Veranstalter für den beliebten Lauf ist die
Polizei in der Wennigser Mark.
Start ist um 16 Uhr.
Die anspruchsvolle Laufstrekke besteht zum größten Teil aus
befestigten Waldwegen. Sie führt
vom Gelände der Polizei in der
Wennigser Mark bis zum Deisterkamm aufwärts, verläuft anschließend abwärts Richtung Köllnisch
Feld und steigt dann in einer Länge von 600 Meter wieder bis zum
Deisterkamm. Nach etwa 1000
Metern auf dem Deisterkamm
geht es schließlich etwa drei Kilometer bergab zum Ziel auf dem
Sportplatz der Polizei. Die
Streckenlänge beträgt insgesamt
etwa zwölf Kilometer, jeder Kilometer ist ausgeschildert, Spikes
sind nicht erlaubt.
Die Wertung erfolgt als Einzelwertung in den Altersklassen gemäß der Deutschen Leichtathle-
tik-Ordnung, Für die Mannschaftswertung werden die jeweils
fünf schnellsten Läuferinnen und
Läufer gewertet. Sie Siegermannschaft erhält einen Wanderpokal. Das Startgeld beträgt inklusive Ergebnisliste vier Euro.
Start für den 6. Deister-Fitnesslauf ist bereits um 15.00 Uhr. Die
Streckenlänge für diesen Lauf beträgt fünf Kilometer. Höhenunterschiede sind dabei kaum zu bewältigen.
Anmeldungen für beide Läufe
können schriftlich erfolgen (AG
„Deister-Bergcross“, Egestorfer
Str. 5, 30974 Wennigsen) oder per
E-Mail: karl.rinkgewitz@polizei.
niedersachsen.de oder deisterberg
[email protected] oder bis eine halbe Stunde vor dem Start persönlich erfolgen. Weitere Informationen im Internet unter: http://de.
geocities.com/deisterbergcross/in
dex.html.
BIP NI Wennigsen/dw
Passanten befragt
„Sind Sie mit der Duderstädter
Polizei zufrieden?“ oder „Fühlen
Sie sich von der Polizei beschützt?“.
Das waren nur zwei Fragen, die
Schülerpraktikantinnen und Schülerpraktikanten der Duderstädter
Polizei an Passanten in der Duderstädter Fußgängerzone stellten.
Von Februar 2001 bis Februar
2002 haben insgesamt 21 Schülerinnen verschiedener Schulen mit
von ihnen eigens dafür ausgearbeiteten Fragebögen 211 Duderstädter
Bürgerinnen und Bürger in der Innenstadt befragt.
Fazit: Knapp 90 Prozent der Befragten bezeichneten die Arbeit der
Duderstädter Ordnungshüter als
sehr gut bis zufriedenstellend, und
ebenfalls fast 90 Prozent fühlten
sich sehr gut bis zufriedenstellend
beschützt.
Natürlich wurden auch schlechte Noten an die Duderstädter Kolleginnen und Kollegen verteilt. Dies
aber scheinbar nur von Befragten,
die selbst schon einmal negative Erfahrungen mit der Polizei gemacht
hatte, sie es beim Fahren ohne
Fahrerlaubnis, alkoholisiert am
Steuer oder in anderen Situationen.
Sehr zufrieden gaben sich Kommissariatsleiter PHK Dieter Thriene und der Betreuer der Praktikantinnen und Praktikanten, POR
Karl-Robert Müller: „Das Ergebnis
ist sehr positiv für die Polizei“.
Follrich Gans, PI Göttingen/eng
Amoklauf in Erfurt:
Sport ist Prävention
„Es wäre falsch, wenn wir angesichts des Amoklaufs in Erfurt nun
generell die präventive Funktion
des Sports und der Sportvereine in
Frage stellen würden.“ Dies sagte
Innenminister Heiner Bartling im
Mai in Hannover auf der Auftaktpressekonferenz der „go sports tour
2002“.
Bartling warnte insbesondere
davor, die Sportschützenvereine zur
Geburtsstätte von Gewalttätern zu
machen oder Sportschützen generell zu verdächtigen. Schützen und
Jäger seien in der überwiegenden
Zahl rechtstreue Bürgerinnen und
Bürger, die auf einen strikt sportlichen und Verantwortungsvollen
Umgang mit Waffen achten.
„Gerade vor dem Hintergrund
der Erfurter Ereignisse müssen wir
jedoch nochmals über die bestehenden Regelungen im Waffenrecht
nachdenken und gegebenenfalls
eine weitere Verschärfung herbeiführen“, stellte Bartling klar.
Der Minister betonte, der Sport
sei ein Teil des Maßnahmenbündels,
mit dem Jugendliche zu einer
gewalt- und drogenfreien Konfliktbewältigung angeleitet werden
können. Durch seine intakte Sozialstruktur in den Verbänden und
Vereinen trage er zur Integration
potenziell Gefährdeter bei und un-
terstütze sie durch die Vermittlung
von mehr Sicherheit und Selbstvertrauen im Alltag. „Eine funktionierende Vereinsstruktur ist somit eines der besten Präventionsprogramme, die wir haben“, sagte
Bartling.
Die Sportjugend Niedersachsen
ist schon lange Zeit gefragte Ansprechpartnerin auf dem Gebiet der
Sucht- und Gewaltprävention.
Bartling erinnerte ferner daran,
dass sich die Sportjugend bereits
Anfang der siebziger Jahre mit dem
Thema „Jugendsozialarbeit“ auseinandergesetzt und die Idee einer
positiven Beeinflussung der Sozialisierung durch Sport kontinuierlich weiterentwickelt hat.
Sucht und Gewalt lassen sich
nicht durch punktuelle Ad-hocMaßnahmen bekämpfen, dies hat
die Sportjugend Niedersachsen erkannt und setzt seit vielen Jahren
erfolgreich ihre langfristigen Konzepte um.
Nach Bartlings Worten ist das
sportfachliche und sozialpolitische
Konzept der „go sports tour“ überzeugend. Deshalb werde die Initiative der Sportjugend Niedersachsen
auch in diesem Jahr wieder mit finanziellen und ideellen Mitteln vom
Innenministerium unterstützt.
kn
Polizei ehrt Ersthelfer
Die Autobahnpolizei Winsen/
Luhe im Landkreis Harburg hat
kürzlich in Thieshope einen Ersthelfer geehrt. Der 42 Jahre alte
Gastwirt aus Geesthacht hatte am
29. März dieses Jahres gegen Mitternacht einen 28-Jährigen auf der
Autobahn 250 zwischen Winsen
und Maschen aus dessen brennendem Pkw gerettet. Entschlossen
habe der Helfer ihn blitzschnell
herausgezogen, bevor das Auto
völlig ausbrannte, sagte der Leiter des PK BAB, EPHK Hans
Gellermann. Die Polizei, so Gellermann, habe bei der Arbeitsgemeinschaft „Kavaliere der Straße“ beantragt, den Ersthelfer mit
einer Plakette auszuzeichnen.
PK BAB Winsen/Luhe/kn
Über die professionelle Arbeit der
Polizei in Polen, der Ukraine und
Deutschland konnten sich Führungskräfte der niedersächsischen
kürzlich in den Räumen der Polizeigeschichtlichen Sammlung in Hannover informieren.
Die Fachgruppe 3 des BIP NI
hatte nach dem erfolgreichen Einsatz gegen die Wrestedter Geiselnehmer zu dieser Informationsveranstaltung eingeladen, auf der Einsatzleiter und Vertreter beteiligter
Behörden referierten und niedersächsischen Führungskräften Rede
und Antwort standen.
Der Leiter der PI Uelzen, POR
Hans-Jürgen Felgentreu, gab eine
lückenlose Darstellung zur Einsatzlage in Wrestedt am 2. April. Dabei
wies er besonders drauf hin, dass
den vor Ort eingesetzten Beamten
keine Vorwürfe zu machen seien
und lobte eine hervorragende Motivationslage seiner Mitarbeiter. Abschließend verwies er auf Veröffentlichungen im Intranet, dem Einzelheiten zur Lagedarstellung entnommen werden können.
Der Direktor der Polizei im Regierungsbezirk Lüneburg, Hans
Reine, schilderte besonders eindrucksvoll und aufschlussreich die
Arbeit in der BAO, wobei er zum
einen die Einsatzerfahrung aus den
Castor-Transporten als sehr hilfreich erachtete, zugleich aber auch
herausstellte, dass die beste Planung wenig nutzbringend sei, wenn
BAO-Beamte erkrankt sind, sich im
Urlaub befinden oder telefonisch
nicht erreicht werden können, weil
deren Anrufbeantworter eingeschaltet sind.
Nicht unbedingt polizeitypisch,
dafür aber lebensnah waren seine
Worte, mit denen er beschrieb, wann
aus seiner Sicht ein Einsatz als erfolgreich angesehen werden kann:
쮿 bei Anwesenheit von Glück und
Abwesenheit von Pech,
쮿 wenn Medien den Einsatz für erfolgreich erklären,
쮿 wenn Schlaumeier in der Polizei
nur regional Gehör finden,
쮿 wenn öffentliche Ferndiagnosen
so genannter Experten im Rahmen
bleiben.
„Der Einsatz hat wieder einmal
gezeigt, dass das Leben andere
Drehbücher schreibt, als die
Schreiber von Polizeidienstvorschriften“, stellte Reimer fest.
PD Friedrich Schmidt, BezReg
Lüneburg, berichtete über die Lage
am darauffolgenden Tag in der
Ukraine und die äußerst unkonventionelle Beendigung der Geiselnah-
Nur knapp drei Wochen nach der Geiselnahme wurde das Geschehen in seinen
Facetten vorgestellt und diskutiert
me durch den ukrainischen Polizeichef (siehe Kasten). Er zeigte auf,
wie außergewöhnlich der Mediendruck war – 250 Pressevertreter verlangten bei der Einsatzleitung nach
Informationen – und wie wenig
rücksichtsvoll sich die Presse gegenüber den Geiseln verhielt. Besonders lobend hob Schmidt die
Zusammenarbeit mit der „KOST“
des LKA Niedersachsen hervor.
Nastrovje
Die Schlussphase der 21-stündigen Geiselnahme, die am 2.
April in Wrestedt bei Uelzen nach
einem Banküberfall ihren Anfang nahm, stellte sich wie folgt
dar: Nachdem der ukrainische
Polizeichef Anatolij Franzus persönlichen Kontakt zu den Tätern
hergestellt hatte, boten sie ihm
50.000 Euro aus der Beute an,
falls er sie „verliere“.
Franzus zeigte scheinbares Interesse, und man kam überein,
näheres in einem Cafe besprechen zu wollen. Der Polizeichef
setzt sich mit den drei Tätern und
der letzten Geisel an einen Tisch,
und als er vom Geburtstag eines
Täters erfuhr, gab er zur Feier des
Tages eine Flasche Cognac aus.
Die Täter in dem Glauben an ihre
Freiheit lassend, forderte Franzus, die Geisel gehen zu lassen.
Dies geschah.
Mit dem völkerverbindenden
Trinkspruch „Nastrovje“ verabschiedete sich Franzus von den
Geiselnehmern, bevor er seinen
Einsatzkräften den Befehl zum
Zugriff erteilte.
KOR’in Rita Salgmann vom LKA
Niedersachsen informierte über den
aktuellen Stand und die Richtlinien der internationalen Zusammenarbeit, insbesondere mit Polen, der
Ukraine und Tschechien.
KD Bernd Roßbach vom BKA
berichtete über die Einbindung seiner Behörde. Er gab einen Überblick über das weltweite Netz der
Verbindungsbeamten und lieferte
Kurzdarstellungen zu Fallkonstellationen im Ausland in den vergangenen Jahren. Er schilderte die
Lage aus Sicht des ukrainischen
Verbindungsbeamten und informierte über die Unterstützungsarbeit der polnischen Behörden.
Die Zusammenarbeit mit osteuropäischen Ländern wird aus Sicht
des BKA im allgemeinen als äußerst
positiv beurteilt. Sie sei teilweise
besser als die Zusammenarbeit mit
dem westeuropäischen Ausland.
Der Leiter des Bundesgrenzschutzamtes Frankfurt/Oder, Ltd.
PD Eckehart Wache, gab einen ausführlichen Überblick über seinen
Zuständigkeitsbereich mit einer
Grenzlinie von 258 Kilometern und
dem immensen Verkehrsaufkommen an dem dortigen Grenzübergang. Der regelmäßig dort vorhandene Fahrzeugstau habe ausgerechnet in dieser Nacht gefehlt, auf weiter Flur wartete ein einzige Lkw.
Wache stellte die problematische
Rechtslage am Grenzübergang dar,
die vor allem dadurch geprägt ist,
dass sich die Kontrollstelle nicht
auf deutschem Hoheitsgebiet befindet. Insgesamt wurde verständlich,
warum die Täter nicht am Grenzübertritt gehindert werden konnten.
Dietmar Seibert, BIP NI/kn
PFA-Preis:
14. Preisverleihung
Bereits zum 14. Mal wurde der renden Aufgabenverteilung zwi- dacht zu erheben, Gerichte können
„Preis der Polizei-Führungsakade- schen Polizei und Staatsanwalt- einen Haftbefehl bei dringendem
mie“ vergeben. Die Polizei-Füh- schaft, begründet die Notwendig- Tatverdacht erlassen. Dies belegt,
rungsakademie (PFA) ist eine ge- keit aber unter anderem mit dem er- dass dem Verdacht im Strafverfahmeinsame Bildungs- und For- heblichen Anstieg von Straftaten ren, gerade auch für die Polizei, eine
schungseinrichtung der Polizeien aus dem Bereich der „Kleinkrimi- Schlüsselfunktion zukommt.
Der 3. Preis geht an Stefan Noedes Bundes und der Länder. Sie ver- nalität“.
Gewinner des 2. Preises ist PD then. In seiner Dissertation über
gibt seit 1975 alle zwei Jahre diesen mit insgesamt 9.200 Euro do- Dr. Lorenz Schulz aus Frankfurt/ „Die Polizei in Nordrhein-Westfalen“ beschreibt er die Organitierten Preis für Arbeiten zu
sationsentwicklung der PoliThemen aus dem Bereich der
zei in der britischen BesatInneren Sicherheit, die wiszungszone 1945 bis 1953.
senschaftlich von besonderem
Noethen beschreibt die britiWert sind und neue Erkenntschen Pläne für die deutsche
nisse erschließen.
Polizei, die allerdings bereits
Gewinner des 1. Preises ist
in der ersten Phase bis 1947
Michael Jasch. In seiner Disnur allzu oft durch die unvorsertation über „Perspektiven
hersehbare und unplanbare
der polizeilichen EntscheiSituation im Nachkriegsdungsmacht“ geht er der Frage nach, inwieweit der Poli- PFA-Chef Dr. Rainer Schulte, die Preisträger Dr. Lo- deutschland verändert werzei eine eigenständige Kom- renz Schulz und Michael Jasch sowie PFA-Vize, Ltd den müssen. Nach der schrittweisen Rückübertragung der
petenz zur Ahndung von PD Wolfgang Birkenstock
Zuständigkeit für die Polizei
Strafsachen übertragen werden sollte. Unter Bezugnahme auf Main. In seiner Habilitationsschrift auf deutsche Stellen wird nun verdie in England und Wales gängige „Normiertes Misstrauen“ beschäf- stärkt der weimar-preußische
Praxis empfiehlt er einen polizeili- tigt er sich mit dem Begriff des Traditionsstrang für die Polizei rechen Strafverfahrensabschluss als „Verdachts“ im Strafverfahren. Die aktiviert.
In seiner Laudatio hob PFA-PräSystemergänzung. Der Autor sieht Behörden und Beamten des Polizeiin der Übertragung einer eigenstän- dienstes müssen ein Strafverfahren sident Prof. Dr. Rainer Schulte die
digen Entscheidungsmacht über einleiten, wenn der Verdacht einer Bedeutung hervor, Wissenschaft
den Strafverfahrensabschluss an verfolgbaren Straftat vorliegt. und polizeiliche Praxis noch enger
die Polizei einen klaren Bruch mit Staatsanwaltschaften haben An- miteinander zu verzahnen.
Marcus Halba, PFA/kn
der mehr als hundert Jahre existie- klage bei hinreichendem Tatver-