Stuttgarter - Direktversicherung Arbeitgeber

Transcription

Stuttgarter - Direktversicherung Arbeitgeber
Betriebliche Altersvorsorge
Direktversicherung für Arbeitgeber
1
Die
Nummer
Die Stuttgarter DirektRente.
Setzen Sie auf Präzision und solide Leistungsstärke in der bAV.
2
bAV – die leistungsstarke Zukunftslösung
für Ihre Mitarbeiter und Ihr Unternehmen.
Mit betrieblicher Altersversorgung geben Sie Ihrem Unternehmen
und der Zukunft Ihrer Mitarbeiter neuen Antrieb.
Ihre Mitarbeiter haben ein gutes Recht auf Entgeltumwandlung.
Die gesetzliche Rente wird in Zukunft nicht
mehr zum Leben reichen. Um dem Risiko der
Altersarmut etwas entgegenzusetzen, nimmt
der Gesetzgeber unter anderem Sie als Arbeit­
geber in die Pflicht. Im Betriebsrentengesetz
wird seit dem 01.01.2002 jedem rentenversiche­
rungspflichtigen Arbeitnehmer das Recht auf
Entgeltumwandlung eingeräumt.
Das bedeutet: Ihre Mitarbeiter können von Ihnen
grundsätzlich verlangen, dass ein bestimmter
Teil ihres Gehalts in eine betriebliche Alters­
versorgung umgewandelt wird.
Dabei entscheiden Sie, mit welchem Anbieter
Sie zusammenarbeiten und wie die Umsetzung
aussehen soll.
Die Direktversicherung: drei Beteiligte – eine gute Lösung.
Die Direktversicherung
eignet sich besonders
aufgrund der einfachen,
komfortablen und
flexiblen Durchführung.
Die Direktversicherung ist eine Rentenversiche­
rung, die Sie für Ihre Mitarbeiter abschließen.
Als Arbeitgeber werden Sie also Versicherungs­
nehmer und Beitragszahler, Ihre Arbeitnehmer
sind „versicherte Person“ und bezugsberechtigt.
Mit einem spezialisierten, unabhängigen
­ ermittler an Ihrer Seite erweist sich die Ein­
V
richtung einer Direktversicherung als denkbar
einfach. Die laufende Abwicklung gestaltet
sich für Sie verwaltungsarm. So nutzen Sie Ihre
Vorteile in der bAV bequem und effizient – und
erfüllen Ihre gesetzlichen Pflichten.
Versorgungsversprechen
Arbeitgeber
Versicherungsbeiträge
Arbeitnehmer
Betriebstreue (zzt. 5 Jahre, Alter 25)
und/oder Entgeltumwandlung
Versicherungsleistung (Rente/
Kapital)
Direktversicherung
(Versorgungsträger Stuttgarter Lebensversicherung a. G.)
Der Arbeitnehmer verzichtet z. B. auf Teile seines Arbeitsentgelts, der Arbeitgeber erteilt im Gegenzug ein wertgleiches Verspre­
chen auf eine betriebliche Altersversorgung in Form einer Direktversicherung. Oder der Arbeitgeber verspricht als freiwillige,
zusätzliche Leistung eine Betriebsrente, die über eine Direktversicherung durchgeführt wird. Der Arbeitgeber entrichtet hierzu
die Versicherungsbeiträge für die Direktversicherung an die Stuttgarter Lebensversicherung a.G. Zum vereinbarten Leistungsbe­
ginn erbringt die Stuttgarter Lebensversicherung a.G. ggf. unter Abzug der fälligen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge
die Leistung der betrieblichen Altersversorgung aus dem Versicherungsvertrag (lebenslange Altersrente, einmalige vollständige
oder einmalige teilweise Kapitalauszahlung).
3
Die arbeitnehmerfinanzierte Direktversicherung.
Beiträge zur Direktversicherung werden direkt
vom Bruttoentgelt abgeführt. Im Rahmen des
zulässigen Höchstbetrages sind sie steuer- und
ggf.1 sozialversicherungsfrei. Durch diese För­
derung ermöglichen Sie Ihren Arbeitnehmern
den Aufbau einer soliden Altersversorgung
bei geringem Nettoaufwand. Liegt das Arbeit­
nehmereinkommen unter den jeweiligen Bei­
tragsbemessungsgrenzen, sparen Sie auch
als Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge.
Wenn Sie Ihren Arbeitnehmern vermögenswirk­
same Leistungen (VWL) gewähren, können diese
zugunsten einer betrieblichen Altersversorgung
umgewidmet werden. Diese Umwidmung in
eine bAV hat für Ihre Arbeitnehmer den Vorteil,
dass die VWL nicht steuer- und ggf. sozialver­
sicherungspflichtig sind. Somit ergibt sich bei
gleicher Lohnauszahlung ein wesentlich höherer
Versorgungsbeitrag. Zusätzlich sparen Sie Ihren
Anteil an den Sozialversicherungsbeiträgen.
Die dazugehörigen
Beispielrechnungen
finden Sie auf Seite 6.
Extra viel betriebliche Versorgung2 für extra wenig Nettoaufwand.
Entgelt kann in einer Höhe von bis zu 4 % der
Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der allge­
meinen Rentenversicherung (West) jedes Jahr
steuer- und ggf. sozialversicherungsfrei in eine
Direktversicherung umgewandelt werden (im
Jahr 2013 = 2.784 EUR p. a.). Im Einvernehmen
mit Ihnen als Arbeitgeber können unter be­
stimmten Voraussetzungen weitere 1.800 EUR
im Jahr steuerbefreit in die Direktversicherung
eingezahlt werden.
Ohne bAV
Bruttomonatsgehalt
Entgeltumwandlung
Direktversicherung
Steuer- und SV-pflichtiges
Einkommen
Steuern und Sozialabgaben
Nettomonatsgehalt
Mit bAV
2.500,00 € 2.500,00 €
–
100,00 €
2.500,00 €
2.400,00 €
862,73 €
816,10 €
1.637,27 € 1.683,90 €
Gesamtbeitrag bAV
–
100,00 €
Auszahlungsbetrag
1.637,27 €
1.583,90 €
0,00 €
53,37 €
Differenz zum bisherigen
Nettoeinkommen
Beispielrechnung; Berechnungsgrundlage: 30 Jahre, ledig,
Steuerklasse 1, keine Kirchensteuer
Sozialversicherungsbeiträge können nur innerhalb der jeweiligen BBG der Sozialversicherungszweige eingespart werden. Beiträge
zur Direktversicherung sind in der Regel nach § 3 Nr. 63 Einkommensteuergesetz (EStG) begrenzt auf 4 % der BBG in der allgemei­
nen Rentenversicherung (West) p. a. sozialversicherungsfrei.
2
Leistungen aus geförderten Beiträgen und Zuzahlungen sind nach § 22 Nr. 5 EStG in vollem Umfang einkommensteuerpflichtig.
Leistungsempfänger, die Mitglieder in einer gesetzlichen Krankenkasse sind, haben für sämtliche Kapital- und Rentenleistungen
aus der bAV den vollen allgemeinen Beitragssatz ihrer Krankenkasse allein zu zahlen.
1
Baustein 1
Arbeitnehmer
verzichtet auf
Lohn zugunsten
der ­DirektRente
Baustein 2
Arbeitgeber
erlaubt VWL-­
Umwidmung
4
Mit Präzision und Leistungsstärke in der bAV
steigern Sie Ihren Unternehmenswert.
Mit überzeugenden Vorteilen bringt die bAV Ihr Unternehmen voran –
in Sachen Kosteneffizienz ebenso wie in Sachen Mitarbeiterbindung.
Die arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung:
Motivation durch Vorsorge.
Die dazugehörige
­Beispielrechnung
finden Sie auf Seite 6.
Baustein 3
Arbeitgeber
gibt Zuschuss
zur DirektRente
Ihre möglichen Ersparnisse an den Sozialversi­
cherungsbeiträgen aufgrund einer Entgeltum­
wandlung oder einer Umwidmung von vermö­
genswirksamen Leistungen Ihrer Arbeitnehmer
können Sie natürlich für sich beanspruchen.
Alternativ dazu können Sie diese anteilig oder
komplett dafür nutzen, Ihren eigenen Beitrag
zur betrieblichen Altersversorgung Ihrer Arbeit­
nehmer zu leisten.
Erhöhen Sie z. B. mit einer arbeitgeberfinan­
zierten Direktversicherung Ihre Attraktivität
als Arbeitgeber. Besonders im Wettbewerb um
Fach- und Führungskräfte ist ein solches An­
gebot sinnvoll. Darüber hinaus stärken Sie die
Bindung Ihrer Mitarbeiter an Ihr Unternehmen.
Arbeitgeberfinanzierte Anwartschaften auf
bAV stehen den Mitarbeitern laut Betriebsren­
tengesetz erst nach fünf Jahren Betriebstreue,
ab dem Zeitpunkt der Versorgungszusage und
Vollendung des 25. Lebensjahres zu (unver­
fallbare Anwartschaft). Die Vereinbarung einer
sofortigen vertraglichen Unverfallbarkeit der
Anwartschaft ist möglich.
Der Fachkräftemangel zwingt zu konkreten Lösungen.
Aufgrund wachsenden Bedarfs haben Fachund Führungskräfte die freie Arbeitsplatzwahl.
In der Regel fällt die Entscheidung für das
Angebot mit den besten Konditionen inklusive
bAV. Nach Gehalt und Bonifikationen rangiert
die betriebliche Altersversorgung bei Arbeit­
nehmern auf Platz 3 der Arbeitsplatzanreize.
Gehalt
Boni
bAV
Quelle: bAV-Befragung Impulse, 2010
5
6
Baustein 1
Arbeitnehmer
verzichtet auf
Lohn zugunsten
der ­DirektRente
Entgeltumwandlung mit staatlicher Förderung1
Entgeltumwandlung bedeutet Ersparnis von Abgaben.
Ohne bAV
Bruttomonatsgehalt Arbeitnehmer A
Mit bAV
2.500,00 €
2.500,00 €
Arbeitgeber-Anteil VWL
–
–
Beitrag bAV
–
100,00 €
SV-pflichtiges Brutto
2.500,00 €
2.400,00 €
Auszahlungsbetrag für die Mitarbeiter
1.637,27 €
1.583,90 €
481,88 €
462,60 €
SV gesamt
Ihre SV-Ersparnis2 als Arbeitgeber:
19,28 €/Monat vor Steuern
Durch die Entgeltumwandlung vom Bruttolohn erhalten Sie und Ihre Mitarbeiter
staatliche Förderungen durch die Steuer- und ggf. Sozialversicherungs­ersparnis
in der Ansparphase.
Baustein 2
Arbeitgeber
erlaubt VWL-­
Umwidmung
Sie entscheiden, mit welchem Antrieb Sie durchstarten.
VWL-Umwidmung mit staatlicher Förderung1
Ohne bAV
Bruttomonatsgehalt Arbeitnehmer B
2.540,00 €
2.540,00 €
40,00 €
–
–
75,24 €
SV-pflichtiges Brutto
2.540,00 €
2.464,76 €
Auszahlungsbetrag für die Mitarbeiter
1.618,55 €
1.618,55 €
489,59 €
475,08 €
40,00 €
75,24 €
Davon Arbeitgeber-Anteil VWL
Beitrag bAV
Bei der Stuttgarter DirektRente wählen Sie zwischen zwei Anlagekonzepten:
SV gesamt
Anlagekonzept classic
Anlagekonzept performance-safe
Vertrauen Sie einem Partner mit ausge­
zeichneter Finanzkraft. Profitieren Sie
von der garantierten Verzinsung der
­Stuttgarter von aktuell 1,75 %, die sich
noch um die laufende Überschussbeteili­
gung, Schlussüberschussanteile und die
Mindestbeteiligung an Bewertungsreser­
ven erhöht. Die Überschüsse können da­
bei entweder klassisch oder im Rahmen
von FondsPlus in den gewählten Fonds
angelegt werden.
Hier werden Sicherheit und Rendite
kombiniert. Dafür verteilen wir das Ver­
tragsguthaben je nach Kapitalmarktsitu­
ation flexibel auf die drei „Anlagetöpfe“ –
freie Fonds, Wertsicherungsfonds und
Deckungsstock.
Mit bAV
Anlagebetrag
Investieren Sie Ihren VWL-Anteil in die DirektRente von Arbeitnehmern, ergibt
sich für Ihre Mitarbeiter ein beeindruckender Vorsorgemehrwert.
Ihre SV-Ersparnis2 als Arbeitgeber:
14,51 €/Monat vor Steuern
Wesentlich höherer Versorgungs­
beitrag bei gleicher Lohnauszahlung
für Ihre Mitarbeiter
uf die bereits vorher anders genutzten vermögenswirksamen Leistungen zahlen Sie
A
und Ihre Mitarbeiter Steuern und ggf. SV-­Beiträge. Bei einer Umwidmung des VWLBetrags in eine bAV können Ihre Mitarbeiter bei gleichem Nettoeinkommen zusätzlich
noch die Steuer- und ggf. S­ V-Ersparnis für die Altersversorgung einbringen. Eine Umwid­
mung der VWL kostet Sie als Arbeitgeber einen Federstrich. Für Ihre Mitarbeiter ist das
ein wichtiger Schritt zu einer guten Altersversorgung.
Baustein 3
Arbeitgeber
gibt Zuschuss
zur DirektRente
Arbeitgeberzuschuss zahlt sich häufig selbst1
Ohne bAV
Bruttomonatsgehalt Arbeitnehmer C
Mit bAV
2.540,00 €
2.573,78 €
40,00 €
–
–
209,02 €
SV-pflichtiges Brutto
2.540,00 €
2.364,76 €
Auszahlungsbetrag für die Mitarbeiter
1.618,55 €
1.565,00 €
489,59 €
455,81 €
Zusätzlicher freiwilliger AG-Zuschuss
–
33,78 €
Aufwand für den AG
–
0,00 €
Arbeitgeber-Anteil VWL
Beitrag bAV
SV gesamt
Zusammensetzung Beitrag:
100 € aus Baustein 1 (Entgeltum­
wandlung) + 75,24 € aus Baustein 2
(VWL-Umwidmung inkl. Lohnsteuer-/
AN-Sozialversicherungsersparnis) +
vollständige Weitergabe Ihrer
SV-Ersparnis als Arbeitgeber aus
Baustein 1 und 2
Ihre SV-Ersparnis2 als Arbeitgeber:
33,78 €/Monat
Ihr Zuschuss: 33,78 €/Monat
Der Arbeitgeberzuschuss zur DirektRente motiviert Mitarbeiter und refinanziert
sich meist durch die Ersparnis der Lohnnebenkosten.
Beispielrechnung; Auszug aus Stuttgarter Tarifsoftware; Stand: Dezember 2012, Berechnungsgrundlage: 30 Jahre, ledig, Steuerklasse 1, keine Kirchensteuer.
Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit der Beiträge ggf. bis 4 % der BBG (2013: 2.784 € p. a.). Leistungen aus geförderten Beiträgen und Zuzahlungen sind nach § 22
Nr. 5 EStG in vollem Umfang einkommensteuerpflichtig. Leistungsempfänger, die Mitglieder in einer gesetzlichen Kranken­kasse sind, haben für sämtliche Kapital- und
Rentenleistungen aus der bAV den vollen allgemeinen Beitragssatz ihrer Krankenkasse allein zu zahlen.
1 2 5
6
Baustein 1
Arbeitnehmer
verzichtet auf
Lohn zugunsten
der ­DirektRente
Entgeltumwandlung mit staatlicher Förderung1
Entgeltumwandlung bedeutet Ersparnis von Abgaben.
Ohne bAV
Bruttomonatsgehalt Arbeitnehmer A
Mit bAV
2.500,00 €
2.500,00 €
Arbeitgeber-Anteil VWL
–
–
Beitrag bAV
–
100,00 €
SV-pflichtiges Brutto
2.500,00 €
2.400,00 €
Auszahlungsbetrag für die Mitarbeiter
1.637,27 €
1.583,90 €
481,88 €
462,60 €
SV gesamt
Ihre SV-Ersparnis2 als Arbeitgeber:
19,28 €/Monat vor Steuern
Durch die Entgeltumwandlung vom Bruttolohn erhalten Sie und Ihre Mitarbeiter
staatliche Förderungen durch die Steuer- und ggf. Sozialversicherungs­ersparnis
in der Ansparphase.
Baustein 2
Arbeitgeber
erlaubt VWL-­
Umwidmung
Sie entscheiden, mit welchem Antrieb Sie durchstarten.
VWL-Umwidmung mit staatlicher Förderung1
Ohne bAV
Bruttomonatsgehalt Arbeitnehmer B
2.540,00 €
2.540,00 €
40,00 €
–
–
75,24 €
SV-pflichtiges Brutto
2.540,00 €
2.464,76 €
Auszahlungsbetrag für die Mitarbeiter
1.618,55 €
1.618,55 €
489,59 €
475,08 €
40,00 €
75,24 €
Davon Arbeitgeber-Anteil VWL
Beitrag bAV
Bei der Stuttgarter DirektRente wählen Sie zwischen zwei Anlagekonzepten:
SV gesamt
Anlagekonzept classic
Anlagekonzept performance-safe
Vertrauen Sie einem Partner mit ausge­
zeichneter Finanzkraft. Profitieren Sie
von der garantierten Verzinsung der
­Stuttgarter von aktuell 1,75 %, die sich
noch um die laufende Überschussbeteili­
gung, Schlussüberschussanteile und die
Mindestbeteiligung an Bewertungsreser­
ven erhöht. Die Überschüsse können da­
bei entweder klassisch oder im Rahmen
von FondsPlus in den gewählten Fonds
angelegt werden.
Hier werden Sicherheit und Rendite
kombiniert. Dafür verteilen wir das Ver­
tragsguthaben je nach Kapitalmarktsitu­
ation flexibel auf die drei „Anlagetöpfe“ –
freie Fonds, Wertsicherungsfonds und
Deckungsstock.
Mit bAV
Anlagebetrag
Investieren Sie Ihren VWL-Anteil in die DirektRente von Arbeitnehmern, ergibt
sich für Ihre Mitarbeiter ein beeindruckender Vorsorgemehrwert.
Ihre SV-Ersparnis2 als Arbeitgeber:
14,51 €/Monat vor Steuern
Wesentlich höherer Versorgungs­
beitrag bei gleicher Lohnauszahlung
für Ihre Mitarbeiter
uf die bereits vorher anders genutzten vermögenswirksamen Leistungen zahlen Sie
A
und Ihre Mitarbeiter Steuern und ggf. SV-­Beiträge. Bei einer Umwidmung des VWLBetrags in eine bAV können Ihre Mitarbeiter bei gleichem Nettoeinkommen zusätzlich
noch die Steuer- und ggf. S­ V-Ersparnis für die Altersversorgung einbringen. Eine Umwid­
mung der VWL kostet Sie als Arbeitgeber einen Federstrich. Für Ihre Mitarbeiter ist das
ein wichtiger Schritt zu einer guten Altersversorgung.
Baustein 3
Arbeitgeber
gibt Zuschuss
zur DirektRente
Arbeitgeberzuschuss zahlt sich häufig selbst1
Ohne bAV
Bruttomonatsgehalt Arbeitnehmer C
Mit bAV
2.540,00 €
2.573,78 €
40,00 €
–
–
209,02 €
SV-pflichtiges Brutto
2.540,00 €
2.364,76 €
Auszahlungsbetrag für die Mitarbeiter
1.618,55 €
1.565,00 €
489,59 €
455,81 €
Zusätzlicher freiwilliger AG-Zuschuss
–
33,78 €
Aufwand für den AG
–
0,00 €
Arbeitgeber-Anteil VWL
Beitrag bAV
SV gesamt
Zusammensetzung Beitrag:
100 € aus Baustein 1 (Entgeltum­
wandlung) + 75,24 € aus Baustein 2
(VWL-Umwidmung inkl. Lohnsteuer-/
AN-Sozialversicherungsersparnis) +
vollständige Weitergabe Ihrer
SV-Ersparnis als Arbeitgeber aus
Baustein 1 und 2
Ihre SV-Ersparnis2 als Arbeitgeber:
33,78 €/Monat
Ihr Zuschuss: 33,78 €/Monat
Der Arbeitgeberzuschuss zur DirektRente motiviert Mitarbeiter und refinanziert
sich meist durch die Ersparnis der Lohnnebenkosten.
Beispielrechnung; Auszug aus Stuttgarter Tarifsoftware; Stand: Dezember 2012, Berechnungsgrundlage: 30 Jahre, ledig, Steuerklasse 1, keine Kirchensteuer.
Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit der Beiträge ggf. bis 4 % der BBG (2013: 2.784 € p. a.). Leistungen aus geförderten Beiträgen und Zuzahlungen sind nach § 22
Nr. 5 EStG in vollem Umfang einkommensteuerpflichtig. Leistungsempfänger, die Mitglieder in einer gesetzlichen Kranken­kasse sind, haben für sämtliche Kapital- und
Rentenleistungen aus der bAV den vollen allgemeinen Beitragssatz ihrer Krankenkasse allein zu zahlen.
1 2 7
8
Ihre Vorteile auf einen Blick.
Typisch Stuttgarter DirektRente
Wählen Sie zwischen klassischen Lösungen
und fondsgebundenen Lösungen mit
­Garantie.
Sie können Ihren Arbeitnehmern ermögli­
chen, eine Beitragsbefreiung bei Berufsun­
fähigkeit – auch ohne Gesundheitsprüfung
(Wartezeit: 3 Jahre) – einzuschließen.
Nutzen Sie die von uns bereitgestellten
Formulare (z. B. Entgeltumwandlungs­
vereinbarung).
3 Bausteine für ein mögliches bAV-Konzept:
Alle staatlichen Förderungen mitnehmen.
Nutzen Sie die verschiedenen Bausteine der bAV, um ein für Sie
­optimiertes Modell der betrieblichen Altersversorgung aufzubauen.
Bausteine im Überblick
Baustein 1
Baustein 2
Arbeitnehmer
verzichtet auf
Lohn zugunsten
der ­DirektRente
Steuer- und ggf. SV-Ersparnis
Arbeitgeber
erlaubt VWL-­
Umwidmung
Steuer- und ggf. SV-Ersparnis
AG-Ersparnis nur aufgrund ggf. SV-Ersparnis
Baustein 3
Arbeitgeber
gibt Zuschuss
zur DirektRente
Ggf. Gegenfinanzierung
über Lohnnebenkosten­
ersparnis
(Steuerersparnis gilt nur für Arbeitnehmer)
In der Summe gewährleisten die drei möglichen Bausteine der DirektRente
verlässliche Vorsorge bei staatlicher Förderung.
Im Rahmen des flexiblen Leistungs­
beginns können Sie mit Ihren Arbeit­
nehmern vereinbaren, dass der
Renten­beginn nach vorn oder nach
hinten verlegt wird (frühestens ab dem
vollendeten 62. Lebensjahr – bei der
DirektRente performance-safe ist dies
zudem an den Bezug einer gesetzlichen
Vollrente wegen Alters gekoppelt).
Typisch Stuttgarter
Über 100 Jahre Erfahrung am Markt
machen uns zu einem der führenden
Versicherer Deutschlands.
Eine ausgezeichnete Finanzstärke mit
exzellenten Finanz- und Unternehmens­
kennzahlen sichert den Kunden der
Stuttgarter attraktive und für die Zukunft
verlässliche Leistungen.
Unsere Kunden profitieren seit Jahren von
einer überdurchschnittlichen laufenden
Verzinsung.
Als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit ist Die Stuttgarter besonders
kundenfreundlich, denn mit dieser
Rechtsform muss sie keine Aktionärsinteressen bedienen.
7
8
Ihre Vorteile auf einen Blick.
Typisch Stuttgarter DirektRente
Wählen Sie zwischen klassischen Lösungen
und fondsgebundenen Lösungen mit
­Garantie.
Sie können Ihren Arbeitnehmern ermögli­
chen, eine Beitragsbefreiung bei Berufsun­
fähigkeit – auch ohne Gesundheitsprüfung
(Wartezeit: 3 Jahre) – einzuschließen.
Nutzen Sie die von uns bereitgestellten
Formulare (z. B. Entgeltumwandlungs­
vereinbarung).
3 Bausteine für ein mögliches bAV-Konzept:
Alle staatlichen Förderungen mitnehmen.
Nutzen Sie die verschiedenen Bausteine der bAV, um ein für Sie
­optimiertes Modell der betrieblichen Altersversorgung aufzubauen.
Bausteine im Überblick
Baustein 1
Baustein 2
Arbeitnehmer
verzichtet auf
Lohn zugunsten
der ­DirektRente
Steuer- und ggf. SV-Ersparnis
Arbeitgeber
erlaubt VWL-­
Umwidmung
Steuer- und ggf. SV-Ersparnis
AG-Ersparnis nur aufgrund ggf. SV-Ersparnis
Baustein 3
Arbeitgeber
gibt Zuschuss
zur DirektRente
Ggf. Gegenfinanzierung
über Lohnnebenkosten­
ersparnis
(Steuerersparnis gilt nur für Arbeitnehmer)
In der Summe gewährleisten die drei möglichen Bausteine der DirektRente
verlässliche Vorsorge bei staatlicher Förderung.
Im Rahmen des flexiblen Leistungs­
beginns können Sie mit Ihren Arbeit­
nehmern vereinbaren, dass der
Renten­beginn nach vorn oder nach
hinten verlegt wird (frühestens ab dem
vollendeten 62. Lebensjahr – bei der
DirektRente performance-safe ist dies
zudem an den Bezug einer gesetzlichen
Vollrente wegen Alters gekoppelt).
Typisch Stuttgarter
Über 100 Jahre Erfahrung am Markt
machen uns zu einem der führenden
Versicherer Deutschlands.
Eine ausgezeichnete Finanzstärke mit
exzellenten Finanz- und Unternehmens­
kennzahlen sichert den Kunden der
Stuttgarter attraktive und für die Zukunft
verlässliche Leistungen.
Unsere Kunden profitieren seit Jahren von
einer überdurchschnittlichen laufenden
Verzinsung.
Als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit ist Die Stuttgarter besonders
kundenfreundlich, denn mit dieser
Rechtsform muss sie keine Aktionärsinteressen bedienen.
Gut zu wissen:
Antworten zur Stuttgarter Direkt­
Rente für Sie als Arbeitgeber.
Welchen Mitarbeitern muss ich die
DirektRente durch Entgelt­umwandlung
ermöglichen?
Jeder rentenversicherungspflichtige
Arbeit­nehmer hat im Rahmen der bAV
einen Rechtsanspruch auf Entgeltum­
wandlung.
Kann ich auch nur ausgewählten
Mitarbeitern einen Arbeitgeberbeitrag
für die DirektRente gewähren?
Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungs­
grundsatz ist in jedem Fall zu beachten.
Ebenso ist die eindeutige Abgrenzung
einer bestimmten Gruppe anhand von
objektiven Kriterien (d. h. keine willkürli­
che Auswahl) zu beachten.
Worauf muss ich bei der Einführung
einer DirektRente achten?
Der Rechtsanspruch auf Entgeltumwand­
lung ist zu erfüllen. Bei der Einführung
sind ggf. Tarifverträge/tarifvertragliche
Regelungen (z. B. Mindeststundenlöhne)
und Besonderheiten (z. B. bei geringfügig
Beschäftigten, Familienangehörigen) zu
beachten.
Wenn der Arbeitgeber zur bAV informiert,
sollte er dies vollständig und unter
Berücksichtigung der Arbeitnehmerinte­
ressen tun.
Stellt die Abrechnung der Direkt­Rente
nicht einen großen Mehr­aufwand für
meine Lohnbuchhaltung dar?
Nein, denn durch die verhältnismäßig
schlanke Administration und die Integra­
tion in der gängigen Lohnsoftware ergibt
sich kein großer Mehraufwand.
Welchen Aufwand habe ich, wenn
ein Mitarbeiter mein Unternehmen
verlässt?
Sie melden rechtzeitig vor Ausscheiden
die Kündigung des Mitarbeiters und
senden zeitnah die nötigen Formulare
an den Versicherer ggf. über Ihren
Vermittler zurück.
Wer sichert die Verträge der Direkt­
Rente bei Insolvenz des Versicherers?
Die Sicherung der Verträge erfolgt ggf.
durch den gesetzlichen Sicherungsfonds
Protektor.
Welche Besonderheiten hat die
Direkt­Rente durch Entgeltumwandlung für die Arbeitnehmer?
Zum Beispiel erhöht in der Ansparphase
ggf. die Sozialversicherungsersparnis
den Vorsorgebetrag der Arbeitnehmer.
Dadurch kann eine Minderung der
Sozialversicherungs­ansprüche eintreten,
soweit durch die Entgeltumwandlung
das sozialver­siche­rungspflichtige Ar­
beitseinkommen reduziert wird. Dies be­
trifft z. B. Kranken­tagegeld, gesetzliche
Rente, Arbeits­losengeld.
Durch Entgeltumwandlung kann die
Versicherungspflichtgrenze in der ge­
setzlichen Krankenversicherung (GKV)
unterschritten werden. Hierdurch kann
eine erneute Versicherungspflicht in der
GKV ausgelöst werden.
Leistungen aus geförderten Beiträgen
und Zuzahlungen sind nach § 22 Nr. 5
EStG in vollem Umfang einkommen­
steuerpflichtig. Leistungsempfänger,
die Mitglieder in einer gesetzlichen
Krankenkasse sind, haben für sämtliche
Kapital- und Rentenleistungen aus der
betrieblichen Altersversorgung den
vollen allgemeinen Beitragssatz ihrer
Krankenkasse allein zu zahlen.
6.2.002 Stand 08/2013
Ihre Expertin/Ihr Experte für die Stuttgarter DirektRente:
Stuttgarter Lebensversicherung a. G.
Rotebühlstraße 120 · 70197 Stuttgart
T +49 711 665 - 0 · F +49 711 665 - 1516
[email protected] · www.stuttgarter.de