Antrag - Odenwaldklubs Gross
Transcription
Antrag - Odenwaldklubs Gross
Antrag auf Durchführung einer Veranstaltung an der „Birkenruhe“ im Gemeindewald Groß-Zimmern Veranstalter: Organisation, Gruppe bzw. Name und Vorname, Geburtsdatum Anschrift (PLZ, Wohnort, Straße Haus-Nr.) Für die Veranstaltung verantwortliche Person (Name und Vorname, Geburtsdatum, Telefon-Nr.) Anschrift (PLZ, Wohnort, Straße Haus-Nr.) Art der Veranstaltung: Datum, Zeitpunkt und Dauer der Veranstaltung: Wochentag, Datum Uhr Beginn Uhr Ende Die nachstehenden Hinweise, Bedingungen und Auflagen werden zur Kenntnis genommen und anerkannt: 1. Gemäß den ortsüblichen Regelungen werden Veranstaltungen lediglich bis 22 Uhr gestattet. Ausnahmen hiervon sind besonders zu begründen und zu beantragen. 2. Die Anlage wurde vom Odenwaldklub Groß-Zimmern (OWK) eingerichtet. Sie wird von dessen Mitgliedern auch betreut. Aufgrund der Lage mitten im Wald wird von den Veranstaltern besondere Rücksichtnahme auf die Belange der Natur (Wald und Tiere) und auch der Bewohner des benachbarten Wohnhauses erwartet. Dies gilt insbesondere für Geräuschemissionen bei abendlichen Veranstaltungen. Da die Birkenruhe ein öffentliches Gelände ist, das der Gemeinde Groß-Zimmern gehört, kann der OWK nicht garantieren, dass eine Gruppe, die die Anlage für eine Veranstaltung mietet, gänzlich unter sich bleibt. Einzelnen Besuchern und kleinen Gruppen kann der Zugang nicht verwehrt werden; Gegenseitige Abstimmung ist in einem solchen Fall erforderlich. 3. Musik: Sind Musikdarbietungen beabsichtigt, so ist es die Pflicht des Veranstalters zu prüfen, ob hierfür GEMAGebühren anfallen. Im Falle, dass die GEMA Gebühren verlangt, sind diese vom Veranstalter zu tragen. 4. Für Schäden aller Art, die durch die Veranstaltung am Wald oder den mit ihm verbundenen Einrichtungen entstehen, haftet der Veranstalter. 5. Für Schäden, die durch den Wald oder zum Wald gehörenden Anlagen oder durch sonstige Anlagen an der Birkenruhe dem Veranstalter/der Veranstalterin oder Teilnehmern / Teilnehmerinnen der Veranstaltung entstehen, haftet weder der Waldeigentümer noch der Landesbetrieb Hessen-Forst noch der Odenwaldklub. 6. Offenes Feuer ist grundsätzlich nicht erlaubt. Grillen ist auf den dafür vorgesehenen Stellen nach Erlaubnis durch die Gemeinde möglich. Diese Erlaubnis kann bei Trockenheit kurzfristig aufgehoben werden. Offenes Feuer darf in besonders zu begründenden Fällen nur auf der hierfür vorhandenen Feuerstelle entzündet werden. Zum Schutz gegen Waldbrand ist die Feuerstellen abzusichern und sind Löschgeräte in ausreichender Zahl bereitzuhalten. 7. Das Rauchen ist in allen angrenzenden Waldanlagen strikt untersagt. 8. Der Veranstalter / die Veranstalterin hat den Platz nach der Veranstaltung bis 10 Uhr des Folgetages zu säubern und Abfälle jeglicher Art zu beseitigen. Der OWK verlangt hierfür eine Kaution in Höhe von 100,00 Euro, die nach erfolgter Säuberung des Platzes zurückgezahlt wird. Die Kaution ist nach Genehmigung der verbindlichen Anmeldung auf das Konto des OWK einzuzahlen; Kontodaten bitte beim Pächter oder beim Vorstand erfragen. Die Entsorgung des durch die Veranstaltung anfallenden Mülls ist Aufgabe des Veranstalters / der Veranstalterin. 9. Sofern Getränke nicht über den OWK bezogen werden, verlangt der OWK einen Beitrag zur Unterhaltung der Anlage in Höhe von 40,00 Euro. 10. Eine Andienung von Speisen und Getränken ist nur in Abstimmung mit dem OWK möglich. 11. Die allgemeine Zufahrt zur Birkenruhe mit Kraftfahrzeugen ist nicht zulässig. Die Forstverwaltung und die Polizei sind angehalten, bei Zuwiderhandlungen einzuschreiten. Sollte aus besonderen Gründen eine Zufahrt mit Kraftfahrzeugen gewünscht werden, so ist dies nachfolgend zu beantragen und zu begründen: Zufahrt erwünscht für Begründung: Antrag und Begründung gem. Ziff. 1 und / oder 5: ___________________________ Ort, Datum _____________________________ Unterschrift Odenwaldklub Groß-Zimmern e.V. 1. Vorsitzender Norbert Kaiser Tel. 06071/43173 Telefon-Nr. der Birkenruhe: derzeit ohne An den Gemeindevorstand der Gemeinde Groß-Zimmern Rathausplatz 1 64846 Groß-Zimmern Die beabsichtigte Veranstaltung wurde mit dem Odenwaldklub Groß-Zimmern abgestimmt. Wir sind mit der Durchführung der Veranstaltung einverstanden. Groß-Zimmern, den Für den Odenwaldklub: (Name in Blockbuchstaben) Der Gemeindevorstand der Gemeinde Groß-Zimmern Groß-Zimmern, den Genehmigung der umseitigen Veranstaltung Die für den geplante Veranstaltung an der Birkenruhe im Gemeindewald Groß-Zimmern wird unter den umseitig aufgeführten Bedingungen und Auflagen (Ziffer 1-10) genehmigt. Folgende zusätzliche Auflagen werden erteilt: ___________________________________________________ ___________________________________________________ ___________________________________________________ ___________________________________________________ ___________________________________________________ _____________________________________________ Die Zufahrt mit dem angegebenen Fahrzeug / den angegebenen Fahrzeugen wird gestattet / nicht gestattet. Der von Ihnen beantragten Veranstaltung an der Birkenruhe im Gemeindewald Groß-Zimmern kann nicht entsprochen werden: Im Auftrag