Antrag - Odenwaldklubs Gross

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Antrag - Odenwaldklubs Gross
Antrag
auf Durchführung einer Veranstaltung an der „Birkenruhe“ im Gemeindewald Groß-Zimmern
Veranstalter:
Organisation, Gruppe bzw. Name und Vorname, Geburtsdatum
Anschrift (PLZ, Wohnort, Straße Haus-Nr.)
Für die Veranstaltung verantwortliche Person (Name und Vorname, Geburtsdatum, Telefon-Nr.)
Anschrift (PLZ, Wohnort, Straße Haus-Nr.)
Art der Veranstaltung:
Datum, Zeitpunkt und Dauer der Veranstaltung:
Wochentag, Datum
Uhr
Beginn
Uhr
Ende
Die nachstehenden Hinweise, Bedingungen und Auflagen werden zur Kenntnis genommen und
anerkannt:
1.
Gemäß den ortsüblichen Regelungen werden Veranstaltungen lediglich bis 22 Uhr gestattet. Ausnahmen hiervon
sind besonders zu begründen und zu beantragen.
2. Die Anlage wurde vom Odenwaldklub Groß-Zimmern (OWK) eingerichtet. Sie wird von dessen Mitgliedern auch
betreut. Aufgrund der Lage mitten im Wald wird von den Veranstaltern besondere Rücksichtnahme auf die
Belange der Natur (Wald und Tiere) und auch der Bewohner des benachbarten Wohnhauses erwartet. Dies gilt
insbesondere für Geräuschemissionen bei abendlichen Veranstaltungen. Da die Birkenruhe ein öffentliches
Gelände ist, das der Gemeinde Groß-Zimmern gehört, kann der OWK nicht garantieren, dass eine Gruppe, die
die Anlage für eine Veranstaltung mietet, gänzlich unter sich bleibt. Einzelnen Besuchern und kleinen Gruppen
kann der Zugang nicht verwehrt werden; Gegenseitige Abstimmung ist in einem solchen Fall erforderlich.
3. Musik: Sind Musikdarbietungen beabsichtigt, so ist es die Pflicht des Veranstalters zu prüfen, ob hierfür GEMAGebühren anfallen. Im Falle, dass die GEMA Gebühren verlangt, sind diese vom Veranstalter zu tragen.
4. Für Schäden aller Art, die durch die Veranstaltung am Wald oder den mit ihm verbundenen Einrichtungen
entstehen, haftet der Veranstalter.
5. Für Schäden, die durch den Wald oder zum Wald gehörenden Anlagen oder durch sonstige Anlagen an der
Birkenruhe dem Veranstalter/der Veranstalterin oder Teilnehmern / Teilnehmerinnen der Veranstaltung
entstehen, haftet weder der Waldeigentümer noch der Landesbetrieb Hessen-Forst noch der Odenwaldklub.
6. Offenes Feuer ist grundsätzlich nicht erlaubt. Grillen ist auf den dafür vorgesehenen Stellen nach Erlaubnis durch
die Gemeinde möglich. Diese Erlaubnis kann bei Trockenheit kurzfristig aufgehoben werden.
Offenes Feuer darf in besonders zu begründenden Fällen nur auf der hierfür vorhandenen Feuerstelle entzündet
werden. Zum Schutz gegen Waldbrand ist die Feuerstellen abzusichern und sind Löschgeräte in ausreichender
Zahl bereitzuhalten.
7. Das Rauchen ist in allen angrenzenden Waldanlagen strikt untersagt.
8. Der Veranstalter / die Veranstalterin hat den Platz nach der Veranstaltung bis 10 Uhr des Folgetages zu säubern
und Abfälle jeglicher Art zu beseitigen. Der OWK verlangt hierfür eine Kaution in Höhe von 100,00 Euro, die nach
erfolgter Säuberung des Platzes zurückgezahlt wird. Die Kaution ist nach Genehmigung der verbindlichen
Anmeldung auf das Konto des OWK einzuzahlen; Kontodaten bitte beim Pächter oder beim Vorstand erfragen.
Die Entsorgung des durch die Veranstaltung anfallenden Mülls ist Aufgabe des Veranstalters / der Veranstalterin.
9. Sofern Getränke nicht über den OWK bezogen werden, verlangt der OWK einen Beitrag zur Unterhaltung der
Anlage in Höhe von 40,00 Euro.
10. Eine Andienung von Speisen und Getränken ist nur in Abstimmung mit dem OWK möglich.
11. Die allgemeine Zufahrt zur Birkenruhe mit Kraftfahrzeugen ist nicht zulässig. Die Forstverwaltung und die Polizei
sind angehalten, bei Zuwiderhandlungen einzuschreiten. Sollte aus besonderen Gründen eine Zufahrt mit
Kraftfahrzeugen gewünscht werden, so ist dies nachfolgend zu beantragen und zu begründen:
Zufahrt erwünscht für
Begründung:
Antrag und Begründung gem. Ziff. 1 und / oder 5:
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Ort, Datum
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Unterschrift
Odenwaldklub Groß-Zimmern e.V.
1. Vorsitzender Norbert Kaiser
Tel. 06071/43173
Telefon-Nr. der Birkenruhe: derzeit ohne
An den
Gemeindevorstand
der Gemeinde Groß-Zimmern
Rathausplatz 1
64846 Groß-Zimmern
Die beabsichtigte Veranstaltung wurde mit dem Odenwaldklub Groß-Zimmern abgestimmt. Wir sind
mit der Durchführung der Veranstaltung einverstanden.
Groß-Zimmern, den
Für den Odenwaldklub:
(Name in Blockbuchstaben)
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Groß-Zimmern
Groß-Zimmern, den
Genehmigung der umseitigen Veranstaltung
Die für den
geplante Veranstaltung an der Birkenruhe im
Gemeindewald Groß-Zimmern wird unter den umseitig aufgeführten Bedingungen und Auflagen (Ziffer
1-10) genehmigt.
Folgende zusätzliche Auflagen werden erteilt:
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Die Zufahrt mit dem angegebenen Fahrzeug / den angegebenen Fahrzeugen wird gestattet / nicht
gestattet.
Der von Ihnen beantragten Veranstaltung an der Birkenruhe im Gemeindewald Groß-Zimmern kann
nicht entsprochen werden:
Im Auftrag