Anweisung zur Feuerwehrdienstkleidung
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Anweisung zur Feuerwehrdienstkleidung
Kommandanten Seite 1 von 17 Dienstkleidungsordnung der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Rödental Stand 01/2012- erstellt Steffen Schaller KDT FF Rödental Gemäß § 1 der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (AVBayFwG) hat die Gemeinde u.a. Schutzausrüstung und Dienstkleidung zu beschaffen (2.). Hierzu wird die Gemeinde verpflichtet jeden aktiven Feuerwehrdienstleistenden mit einer persönlichen Schutzausrüstung (Teil 1) und Dienstkleidung (Teil 2) auszustatten. Der Feuerwehrdienstleistende ist im Gegenzug dazu verpflichtet, die Schutz- und Dienstkleidung zu tragen und zu pflegen (Teil 3) 1. Persönliche Schutzausrüstung (Teil 1) 1.1. Allgemeine Vorgaben nach Richtlinien und Dienstvorschriften Die persönliche Schutzausrüstung soll je nach Einsatzsituation vor: - mechanischen Einwirkungen (Schnitt-, Stichverletzungen, Abschürfungen, Risswunden usw.), - thermischen Belastungen (Wärmestrahlung, Flammen, Wasserdampf), - herabfallenden Teilen, - Verletzungen durch Anstoßen mit dem Kopf an Kanten oder Ecken, - Regen, Kälte, Wind, - geringfügigen chemischen Einflüssen, schützen. Hierzu wird die persönliche Schutzausrüstung unterteilt, für 1.1.1. Feuerwehranwärter 12. – 16. Lebensjahr - Übungsanzug (Schutzanzug der DJF) - Gürtel mit Zweidornschnalle - Jugendfeuerwehrhelm, orange - Sicheres Schuhwerk (Knöchelschutz) - Feuerwehr-Schutzhandschuhe - Winder- und/oder Wetterschutzkleidung (nicht zwingend) Bild 1.1.1 Version 1_3 Sc - Stand 02/2012 Kommandanten Seite 2 von 17 1.1.2. Feuerwehranwärter 16. – 18. Lebensjahr - Übungsanzug (Schutzanzug der DJF) - Gürtel mit Zweidornschnalle - Feuerwehrhelm mit Nackenschutz (nach abgeschlossener Feuerwehr-Grundausbildung) - Feuerwehrstiefel (nach abgeschlossener Feuerwehr-Grundausbildung) - Feuerwehr-Schutzhandschuhe - Winder- und/oder Wetterschutzkleidung (nicht zwingend) Bild 1.1.2 1.1.3. Feuerwehrdienstleistende ab 18. Lebensjahr - Feuerwehr-Schutzanzug – zweiteilig Jacke und Latzhose - Feuerwehrhelm mit Nackenschutz und ggf. mit Klappvisier - Feuerwehrstiefel - Feuerwehr-Schutzhandschuhe Bild 1.1.3 Version 1_3 Sc - Stand 02/2012 Kommandanten Seite 3 von 17 1.1.4. Als spezielle persönliche Schutzausrüstung für Atemschutz kommt folgende persönliche StandardAusrüstung für Feuerwehrdienstleistende ab dem 18. Lebensjahr und abgeschlossener Atemschutzausbildung hinzu: - Feuerwehr-Halte-/Sicherheitsgurt - Feuerwehrbeil mit Schutztasche - Feuerwehrüberjacke - Feuerwehrüberhose Bild 1.1.4 1.1.5. Weitere spezielle Schutzausrüstung, wie z.B. Atemschutzgerät, Chemikalienschutzanzug, Wärmeschutzanzug usw. wird bei Ausbildungen und im Einsatzfall bereitgestellt. Version 1_3 Sc - Stand 02/2012 Kommandanten Seite 4 von 17 1.2. Regelung für die Jugendfeuerwehren der Stadt Rödental ⇒ Für die Feuerwehranwärter der Freiwilligen Feuerwehren Rödental, Steinrod und Froschgrund wird folgende persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung gestellt: 1.2.1. Feuerwehranwärter 12. – 16. Lebensjahr - Übungsanzug (Jugend Schutzanzug der DJF) - Gürtel mit Zweidornschnalle - Jugendfeuerwehrhelm, orange - Feuerwehrstiefel (Gummistiefel) im Bedarfsfall sicheres Schuhwerk (Knöchelschutz) - Feuerwehr-Schutzhandschuhe (siehe Bild 1.1.1) 1.2.2. Feuerwehranwärter 16. – 18. Lebensjahr - Übungsanzug (Jugend Schutzanzug der DJF) - Gürtel mit Zweidornschnalle - Feuerwehrhelm mit Nackenschutz (nach abgeschlossener Feuerwehr-Grundausbildung - bzw. Erstausbildung bei der FF Rödental) - Feuerwehrstiefel (Gummistiefel) im Bedarfsfall Lederstiefel - Feuerwehr-Schutzhandschuhe (siehe Bild 1.1.2) 1.2.3. Je nach Verfügbarkeit kann für Feuerwehranwärter (12. – 18. Lebensjahr) ergänzt werden: - JF-Allwetterjacke (Wetterschutzjacke 3 in 1 Jugenddesign Lion-Apparel) oder - JF-Parka (orange) Bild 1.2.1 Version 1_3 Sc - Stand 02/2012 Kommandanten Seite 5 von 17 1.3. Regelung für die Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Rödental ⇒ Für die Feuerwehrdienstleistenden der Freiwilligen Feuerwehren Rödental, Steinrod und Froschgrund ab den 18. Lebensjahr wird je nach Einsatzschwerpunkte und Einsatzhäufigkeit folgende persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung gestellt. ⇒ 1.3.1. Freiwillige Feuerwehr Rödental a. Feuerwehrdienstleistende ab 18. Lebensjahr - Standard (ähnlich Bild 1.1.3) - Feuerwehr-Schutzanzug – zweiteilig Jacke und Latzhose (z.B. Bayern 2000) - Feuerwehrhelm mit Nackenschutz (Standard) ggf. mit Klappvisier. Im Bedarfsfall und bei Verfügbarkeit höherwertig (z.B. Rosenbauer Heros Smart). - Feuerwehrstiefel Lederstiefel, im Regelfall Leder-Schnürstiefel (z.B. Elten oder HAIX). - Feuerwehr-Schutzhandschuhe (Standard) - Feuerwehrüberjacke o für LZ Zentrum generell Bayern 2000 mit Koller (u.a. ausgemustert AS Überjacken), o für Außenlöschzüge ausgemusterte Überjacken Bayern 2000, wenn verfügbar. b. Feuerwehrdienstleistende ab 18. Lebensjahr - mit Ausbildung Atemschutz und gültiger G26.3 - Feuerwehr-Schutzanzug – zweiteilig Jacke und Latzhose (z.B. Bayern 2000 ähnlich Bild 1.1.3) - Feuerwehrhelm mit Nackenschutz (Standard) ggf. mit Klappvisier. Im Bedarfsfall höherwertig (z.B. Rosenbauer Heros Smart). - Feuerwehrstiefel Leder-Schnürstiefel (z.B. HAIX) - Feuerwehr-Schutzhandschuhe (Standard + Atemschutz) - Feuerwehrüberjacke (z.B. V-Force oder Bayern 2000 – mit Koller) - Feuerwehrüberhose (z.B. V-Force) - Feuerwehr-Halte-/Sicherheitsgurt - Feuerwehrbeil mit Schutztasche - Feuerschutzhaube Hinweis - Koller für Überjacken: Die Koller in den Farben orange, blau, rot, gelb sind mit „FEUERWEHR Stadt Rödental“ beschriftet. Die Farbzuordnung erfolgt nach dem aktuellen Status des Feuerwehrdienstleistenden: Orange – Truppmann/Truppführer Blau – Gruppenführer Rot – Zugführer (nur LZ Zentrum) Gelb – Kommandanten Bild 1_3_1 Bild 1_3_2 Version 1_3 Sc - Stand 02/2012 Kommandanten Seite 6 von 17 ⇒ 1.3.2. Freiwillige Feuerwehr Steinrod und Freiwillige Feuerwehr Froschgrund a. Feuerwehrdienstleistende ab 18. Lebensjahr - Standard (ähnlich Bild 1.1.3) - Feuerwehr-Schutzanzug – zweiteilig Jacke und Latzhose (z.B. Bayern 2000) - Feuerwehrhelm mit Nackenschutz (Standard) ggf. mit Klappvisier. - Feuerwehrstiefel Lederstiefel - im Bedarfsfall Leder-Schnürstiefel (z.B. Elten oder HAIX) - Feuerwehr-Schutzhandschuhe (Standard) - Feuerwehrüberjacke - nach Verfügbarkeit ausgemusterte AS Überjacken. Hinweis: Eine persönliche Überjacke ist generell nicht vorgesehen. Ausnahmen sind im Bedarfsfall nur durch die Kommandanten in Absprache mit dem federführenden Kommandanten zu entscheiden. b. Feuerwehrdienstleistende ab 18. Lebensjahr mit Ausbildung Atemschutz und gültiger G26.3 - Feuerwehr-Schutzanzug – zweiteilig Jacke und Latzhose (z.B. Bayern 2000 ähnlich Bild 1.1.3) - Feuerwehrhelm mit Nackenschutz (Standard) ggf. mit Klappvisier. - Feuerwehrstiefel Leder-Schnürstiefel - Feuerwehr-Schutzhandschuhe (Standard + Atemschutz) - Feuerwehrüberjacke V-Force oder Bayern 2000 - Feuerwehrüberhose V-Force - Feuerwehr-Halte-/Sicherheitsgurt - Feuerwehrbeil mit Schutztasche - Feuerschutzhaube Hinweis: Über die Rückgabe der persönlichen Sonderausrüstung für Atemschutzgerätetrager bei abgelaufener G 26.3 entscheidet der jeweilige Kommandant nach Rücksrache mit dem federführenden Kommandanten und dem Leiter Atemschutz. 2. Version 1_3 Sc - Stand 02/2012 Kommandanten Seite 7 von 17 Dienstkleidung (Teil 2) Die Dienstkleidung ist bei offiziellen Anlässen, besonderen Ausbildungen und auf Anordnung des Kommandant zu tragen. Sie repräsentiert das Ansehen einer Feuerwehr und ist stets korrekt zu tragen. 2.1. Allgemeine Vorgaben nach Richtlinien und Dienstvorschriften 2.1.1. Zur Dienstkleidung der Jugendfeuerwehr der Freiwilligen Feuerwehren Bayerns (12.-16 Lebensjahr) gehört: - Schiffchen (Kopfbedeckung) - JF-Anorak (Dienstjacke) - Feuerwehr-Diensthemd oder Feuerwehr-Dienstbluse (hellblau) - Schwarze Krawatte - Schwarze Stoffhose oder schwarzer Stoffrock (kein Minirock) - Schwarze Socken (bei Stoffhose) oder schwarze Strumpfhose (bei Stoffrock) - Schwarze Halbschuhe Auf Anordnung des Kommandanten oder Jugendwart kann auch der Jugendschutzanzug (im sauberen Zustand) für alle Jugendlichen (12. – 18. Lebensjahr) getragen werden. 2.1.2. Zur Dienstkleidung der Freiwilligen Feuerwehren Bayerns (ab 16. Lebensjahr) gehört: - Feuerwehr-Dienstmütze (Kopfbedeckung) - Feuerwehr-Dienstjacke - Feuerwehr-Diensthemd oder Feuerwehr-Dienstbluse (hellblau) - Schwarze Krawatte - Schwarze Stoffhose oder schwarzer Stoffrock (kein Minirock) - Schwarze Socken (bei Stoffhose) oder schwarze Strumpfhose (bei Stoffrock) - Schwarze Halbschuhe (Beispiel siehe Anhang 1 – Bild A1_1_1 und Bild A1_1_3) Die Dienstkleidung unterliegt der Kennzeichnung der Dienstkleidungsträger der Feuerwehr gemäß § 19 AVBayFwG und wird im Anhang 1 ausführlich beschrieben. 2.2. Regelung für die Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Rödental ⇒ Durch die Stadt Rödental werden für die Freiwilligen Feuerwehren Rödental, Steinrod und Froschgrund zur Dienstkleidung gestellt: 2.2.1. Jugendfeuerwehr 12.-16. Lebensjahr - Schiffchen - JF - Anorak 2.2.2. Feuerwehrdienstleistende (ab 16. Lebensjahr) - Feuerwehr-Dienstmütze (Männer) - Feuerwehr-Barett (Frauen) - Feuerwehr Dienstjacke Die restlichen Kleidungsstücke sind selbst zu beschaffen oder werden teilweise durch Sonderreglungen aus Vereinsmittel finanziert. Hierzu hat jede Freiwillige Feuerwehr der Stadt Rödental eine eigene Regelung zu treffen. Die Vereinsregelung ist beim jeweiligen Kommandanten oder Vereinsvorsitzenden anzufragen. Es wir empfohlen, z.B. Diensthemden und Krawatten über Sammelbestellungen beim Feuerwehr-Bedarfshandel zu beschaffen. Version 1_3 Sc - Stand 02/2012 Kommandanten Seite 8 von 17 3. Tragen und Pflegen der Schutz- und Dienstkleidung (Teil 3) Zu den Pflichten eines jeden Feuerwehrdienstleistenden gehört es: 1. Die persönliche Ausrüstung zu tragen und zu pflegen. 2. Auf stets ordnungsgemäße Dienstkleidung zu achten (keine weißen Socken, keine Jeanshosen, keine Turnschuhe usw.). 3. Die persönlichen Schutzausrüstung ist unmittelbar nach Erhalt auf richtige Größe, Sitz und Funktion zu überprüfen, um mögliche Probleme im Einsatzfall zu vermeiden. 4. Die Dienst- und Schutzkleidung ist selbst zu reinigen und Instand zu halten. Für die Schutzkleidung gelten folgende Ausnahmen: a) Bei jeder Kontamination und starker Verschmutzung im Einsatzfall wird die Schutzkleidung durch eine beauftragte Person (nicht jeder persönlich) in eine Reinigung gegeben (z.Zt. Reinigung Lorenz, Rödental). b) Bei starken Beschädigungen und überhöhten Beanspruchungen im Einsatzfall wie z.B. Risse, direkte Beflammung usw. wird die Schutzkleidung ausgetauscht. Dies erfolgt jedoch nur in Rücksprache der zentralen Bekleidungskammer mit dem Kommandanten (Verwaltungsverfahren für Ersatzbeschaffungen nach Einsätzen). c) Bei größeren Beschädigungen am Schutzanzug (z.B. defekter Reißverschluss, große Löcher oder Risse) ist dies der zentralen Bekleidungskammer umgehend zu melden. Für die Dauer einer möglichen Reparatur wird, soweit vorhanden, eine entsprechende Ersatzausrüstung gestellt. Die Reparaturen werden durch Fachfirmen ausgeführt. Ist eine Reparatur nicht mehr möglich wird das beschädigte Kleidungsstück ausgetauscht. d) Bei kleineren Beschädigungen am Schutzanzug (z.B. kleiner Riss in der Naht, kleinere Löcher oder Risse) sind die Reparaturen durch den Träger selbst zu organisieren. e) Reparaturen an den Überjacken und Überhosen für Atemschutzgeräteträger dürfen nie selbst durchgeführt werden. f) An den Überjacken und Überhosen für Atemschutzgeräteträger dürfen keine Veränderungen vorgenommen werden, wie z.B. Annähen von Abzeichen oder sonstigen. Es kann die Schutzmembrane beschädigt werden und die Überjacke bzw. Überhose muss ausgemustert werden. g) In unklaren Fällen entscheidet der jeweilige Kommandant in Absprache mit dem federführenden Kommandanten und der zentralen Bekleidungskammer über die weitere Vorgehensweise. 5. Die persönliche bereitgestellte Ausrüstung wird nur an den Feuerwehrdienstleistenden persönlich und nur gegen Unterschrift ausgehändigt. 6. Die persönliche bereitgestellte Ausrüstung bleibt Eigentum der Stadt Rödental. 7. Beim Ausscheiden ist die persönliche bereitgestellte Ausrüstung gereinigt und in einem ordentlichen Zustand zurückzugeben. Bei nicht Einhaltung werden fehlende Ausrüstungsgegenstände oder Reinigungskosten durch die Stadt Rödental in Rechnung gestellt. 8. Werden die zur Verfügung gestellten persönlichen Dienstkleidungen und Ausrüstungsgegenstände innerhalb einer Frist von 3 Monaten nach dem Ausscheiden nicht zurückgegeben, werden diese von der Stadt Rödental in Rechnung gestellt. 9. Die Verwendung der persönlichen Ausrüstung gilt nur im Feuerwehrdienst, nicht zu privaten Zwecken. 10. Bei Passivmeldung kann auf Antrag des ausscheidenden aktiven Mitgliedes die persönliche Dienstkleidung nach Punkt 2.2.2. weiter für Veranstaltungen des Feuerwehrvereins (z.B. Festumzug, Festkommers, Jahresschlussversammlungen o.ä.) getragen werden. Version 1_3 Sc - Stand 02/2012 Kommandanten Seite 9 von 17 Anhang 1 Kennzeichnung der Dienstkleidungsträger der Freiwilligen Feuerwehr gemäß § 19 Abs. 2 AVBayFwG A1.1 Dienstkleidungsträger A1.1.1 Feuerwehranwärter (ab 16. Lebensjahr) - Hauptlöschmeister Bild A1_1_2 Bild A1_1_1 A1.1.2. Brandmeister – Hauptbrandmeister sowie Führungsdienstgrade (Kommandant, Kreis-/ Stadtbrandmeister) Bild A1_1_4 Bild A1_1_3 Version 1_3 Sc - Stand 02/2012 Kommandanten Seite 10 von 17 A1.2 Kennzeichnung der Dienstkleidungsträger Bild A1_2_1 A1.2.1 Mützenkennzeichen Bild A1_2_2 a. Mützenabzeichen Ausführung und Träger Altsilber, matt Für Feuerwehranwärter bis Hauptlöschmeister Silber, matt Für Brandmeister bis Hauptbrandmeister, Kommandanten, Kreis- und Stadtbrandmeister, Technische Fachberater Feuerwehr, Feuerwehrärzte und sonstige Funktionsträger Version 1_3 Sc - Stand 02/2012 Kommandanten Seite 11 von 17 b. Mützenkokarde Ausführung und Träger Gestanzte Metallrosette in Einheitsgröße, Farbe weiß-blau c. Mützenriemen/-schnur Ausführung und Träger Mützenriemen Lackleder mit Befestigungsknöpfe schwarz glänzend Mützenschnur silberfarben, matt mit Befestigungsknöpfe silberfarben, matt Für sämtliche Dienstkleidungsträger Für Feuerwehranwärter bis Hauptlöschmeister Für Brandmeister bis Hauptbrandmeister, Kommandanten, Kreis- und Stadtbrandmeister, Technische Fachberater Feuerwehr, Feuerwehrärzte und sonstige Funktionsträger Trageweise für die unter Punkt A1.2.1 beschriebenen Kennzeichnungen bei Schirmmützen siehe Bild A1_2_2. Kopfbedeckungen. Schiffchen, Hüte oder Baretts für Frauen unterliegen keiner besonderen Kennzeichnung. A1.2.2 Kragenzeichen Ausführung und Träger Altsilber, matt Für Feuerwehranwärter bis Hauptlöschmeister Silber, matt Für Brandmeister bis Hauptbrandmeister, Kommandanten, KreisStadtbrandmeister, Technische Fachberater Feuerwehr, Feuerwehrärzte sonstige Funktionsträger und und Trageweise: Kragenabzeichen beidseitig über den Krageneck des Dienstrocks (siehe Bild A1_2_1). A1.2.3 Ärmelabzeichen Die Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Rödental tragen jeweils ihre nachstehend abgebildeten eigenen Ärmelabzeichen: Bild A1_2_3 Bild A1_2_4 Bild A1_2_5 Trageweise: Linker Oberärmel von Diensthemd, Dienstrock, Dienstmantel, Schutzanzug und Überjacke, 130 mm unterhalb der Armkugel. (Hinweis: Feuerwehr-Überjacke für Atemschutzgeräteträger darf nur vom Hersteller benäht werden!!). Version 1_3 Sc - Stand 02/2012 Kommandanten Seite 12 von 17 Mit Zustimmung der zuständigen Bundesbehörde kann das Bundeswappen oder ein ähnliches Emblem am Dienstrock oder Dienstmantel als zusätzliches Ärmelabzeichen an gleicher Stelle (130 mm unterhalb der Armkugel) am rechten Oberärmel getragen werden. Bild A1_2_6 A1.2.4 Knöpfe Ausführung und Träger: Silber, matt Für sämtliche Dienstkleidungsträger (Feuerwehranwärter bis Oberbrandmeister sowie Kommandanten, Kreis- und Stadtbrandmeister, Technische Fachberater Feuerwehr, Feuerwehrärzte und sonstige Funktionsträger) A1.2.5 Dienstgrad-/Funktionsabzeichen a. Dienstgradabzeichen Ausführung: Schwarzes Stoffabzeichen mit roter Umrandung und roten oder silbenfarbenen Balken (siehe Bild A1_1_2 und A1_1_4) Trageweise: Linker Oberärmel von Dienstrock und Dienstmantel; Ansatzpunkt 100 mm über Ärmelabschluss. b. Funktionsabzeichen – Kommandant Ausführung: Schwarzes Stoffabzeichen mit roter Umrandung und goldfarbigem Balken (siehe Bild A1_1_4). Trageweise: Nur Kommandanten in kreisangehörigen Gemeinden tragen über dem Dienstgradabzeichen am linken Oberärmel vom Dienstrock und Dienstmantel zusätzlich das Funktionsabzeichen. Alle anderen Führungskräfte (KBM/KBI/KBR) sowie Spezialkräfte (Technischer Fachberater Feuerwehr, Feuerwehrarzt, Feuerwehrseelsorger) tragen das Funktionsabzeichen am linken Oberärmel vom Dienstrock und Dienstmantel, Ansatzpunkt 100 mm über Ärmelabschluss. (Hinweis: Technischer Fachberater Feuerwehr, Feuerwehrarzt, Feuerwehrseelsorger, gegebenenfalls oberhalb von schon vorhandenen anderen Abzeichen). A1.2.6 Dienstalterabzeichen Ausführung: Stoffabzeichen, Farbe silberfarben, matt auf schwarzem Grund (siehe Bild A1_2_7). Träger: Sämtliche Dienstkleidungsträger mit vollendeter 10-, 20-, 30- oder 40jähriger Dienstzeit. Trageweise: Rechter Oberärmel von Dienstrock und Dienstmantel; Ansatzpunkt 100 mm über Ärmelabschluss. Version 1_3 Sc - Stand 02/2012 Kommandanten Seite 13 von 17 Bild A1_2_7 A1.2.7 Lehrgangsabzeichen – Kommandant, Maschinisten, Atemschutzgeräteträger Ausführung: Stoffabzeichen, Farbe silberfarben, matt auf schwarzem Grund (siehe Bild A1_2_8) oder aus Metall, silberfarben mit Tuch (siehe Bild A1_2_9). Träger: Sämtliche Dienstkleidungsträger mit erfolgreich abgeschlossenen Lehrgang „Maschinisten“(siehe Bild A1_2_8), „Leiter einer Feuerwehr“ (siehe Bild A1_2_10) und „Atemschutzgeräteträger“ (siehe Bild A1_2_11 nur als Stoffabzeichen). Trageweise: Rechter Oberärmel von Dienstrock und Dienstmantel; Ansatzpunkt 100 mm über Ärmelabschluss bzw. oberhalb des Dienstalterabzeichens (siehe Bild A1_2_1). Bild A1_2_8 Maschinisten - Stoff Bild A1_2_9 Maschinist - Metall Bild A1_2_10 Leiter einer Feuerwehr Bild A1_2_11 Atemschutzgeräteträger Version 1_3 Sc - Stand 02/2012 Kommandanten Seite 14 von 17 A1.2.8 Leistungsabzeichen und Ehrenzeichen a. Leistungsabzeichen Ausführung: ⇒ Leistungsprüfung „Gruppe im Löscheinsatz“ + „Gruppe im THL-Einsatz“: Anstecknadel oder Bandschnalle in den entsprechenden Ausführungen der aktuellen Stufe der Leistungsprüfung. ⇒ Leistungsprüfung „Bayerische Jugendleistungsprüfung“ + „Deutsche Jugendleistungsspange“: Anstecknadel oder Bandschnalle. ⇒ Jugend Wissenstest und Jugendflamme: Anstecknadel in den entsprechenden Ausführungen der aktuellen Stufe der Leistungsprüfung. Träger: Sämtliche Feuerwehrdienstleistende die eine entsprechende Leistungsprüfung abgelegt haben. Trageweise am Dienstrock: ⇒ Leistungsprüfung „Gruppe im Löscheinsatz“ + „Gruppe im THL-Einsatz“: Anstecknadel an der linken Brusttasche (siehe Bild A1_2_12). Es ist immer die aktuelle abgelegte Stufe der Leistungsprüfung zu tragen. ⇒ Jugend Wissenstest: Anstecknadel an der Quetschfalte der rechten Brusttasche. Es ist immer die aktuelle abgelegte Stufe des Wissenstests zu tragen. ⇒ Jugendflamme der Deutschen Jugendfeuerwehr: Anstecknadel an der Quetschfalte der rechten Brusttasche. Es ist immer die aktuelle abgelegte Stufe der Jugendflamme zu tragen. ⇒ Bayerische Jugendleistungsprüfung: Anstecknadel oberhalb der rechten Brusttasche (siehe Bild A1_2_12). ⇒ Deutsche Jugendleistungsspange: Anstecknadel oberhalb der linken Brusttasche (siehe Bild A1_2_12). Bandschnallen für alle Leistungsprüfungen bzw. der aktuellen Stufe der Leistungsprüfung „Gruppe im Löscheinsatz“ + „Gruppe im THL-Einsatz“ oberhalb der linken Brusttasche. Bild A1_2_12 Leistungsprüfungen mit Feuerwehr-Ehrenzeichen Version 1_3 Sc - Stand 02/2012 Kommandanten Seite 15 von 17 b. Ehrenzeichen/Ehrennadeln Ausführung: Anstecknadel oder Bandschnalle Träger: Sämtliche Feuerwehrdienstleistende die mit einem entsprechende Ehrenzeichen/Ehrennadel gemäß Richtlinien für die Verleihung ausgezeichnet wurden. Trageweise am Dienstrock: ⇒ Feuerwehr-Ehrenzeichen für 25- und 40jährige Dienstzeit: Das Feuerwehrehrenzeichen am Band wird gemäß Art 3. des Gesetzes über die Schaffung eines Feuerwehr-Ehrenzeichens auf der linken Brustseite an einem weiß blauen Band getragen (siehe Bild A1_2_12). Hinweis: Es werden nicht beide Feuerwehr-Ehrenzeichen als Anstecknadel gleichzeitig getragen. Als Bandschnalle können beide Feuerwehr-Ehrenzeichen oberhalb der linken Brusttasche getragen werden. ⇒ Sonstige Ehrennadel und Ehrenzeichen der Feuerwehr: Die Anstecknadeln und Bandschnallen sind gemäß den entsprechenden Richtlinien für die Verleihung der Ehrennadel oder des Ehrenzeichens zu tragen (Beispiel siehe Bild A1_2_13) Bandschnallen für alle Ehrenzeichen werden oberhalb der linken Brusttasche getragen (siehe Bild A1_2_14). Bild A1_2_13 Beispiel - Anstecknadel Bild A1_2_14 Beispiel - Bandschnallen Version 1_3 Sc - Stand 02/2012 Kommandanten Seite 16 von 17 c. Vereinsnadeln Soweit in den Statuten der einzelnen Feuerwehrvereine festgelegt, können für langjährige Vereinszugehörigkeit oder für besondere Verdienste um den Feuerwehrverein Vereinsehrennadeln verliehen werden. Ausführung: Anstecknadel Träger: Sämtliche Mitglieder des Feuerwehrvereins, die mit einer entsprechenden Ehrennadel gemäß Richtlinien für die Verleihung ausgezeichnet wurden. Trageweise am Dienstrock: Am linken Rockaufschlag (Revers) beim Dienstrock (z.B. aktive Feuerwehrdienstleistende – siehe Bild 2_16) oder beim Zivilanzug (z.B. fördernde Mitglieder). Bild 2_16 Vereinsnadel Beispiel FF Rödental Version 1_3 Sc - Stand 02/2012 Kommandanten Seite 17 von 17 Anlage1 - Kennzeichnung der Dienstkleidungsträger - Mustervorlage Version 1_3 Sc - Stand 02/2012