Anweisung zur Feuerwehrdienstkleidung

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Anweisung zur Feuerwehrdienstkleidung
Kommandanten
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Dienstkleidungsordnung
der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Rödental
Stand 01/2012- erstellt Steffen Schaller KDT FF Rödental
Gemäß § 1 der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (AVBayFwG) hat die
Gemeinde u.a. Schutzausrüstung und Dienstkleidung zu beschaffen (2.).
Hierzu wird die Gemeinde verpflichtet jeden aktiven Feuerwehrdienstleistenden mit einer persönlichen
Schutzausrüstung (Teil 1) und Dienstkleidung (Teil 2) auszustatten.
Der Feuerwehrdienstleistende ist im Gegenzug dazu verpflichtet, die Schutz- und Dienstkleidung zu tragen
und zu pflegen (Teil 3)
1. Persönliche Schutzausrüstung (Teil 1)
1.1. Allgemeine Vorgaben nach Richtlinien und Dienstvorschriften
Die persönliche Schutzausrüstung soll je nach Einsatzsituation vor:
- mechanischen Einwirkungen (Schnitt-, Stichverletzungen, Abschürfungen, Risswunden usw.),
- thermischen Belastungen (Wärmestrahlung, Flammen, Wasserdampf),
- herabfallenden Teilen,
- Verletzungen durch Anstoßen mit dem Kopf an Kanten oder Ecken,
- Regen, Kälte, Wind,
- geringfügigen chemischen Einflüssen,
schützen.
Hierzu wird die persönliche Schutzausrüstung unterteilt, für
1.1.1. Feuerwehranwärter 12. – 16. Lebensjahr
- Übungsanzug (Schutzanzug der DJF)
- Gürtel mit Zweidornschnalle
- Jugendfeuerwehrhelm, orange
- Sicheres Schuhwerk (Knöchelschutz)
- Feuerwehr-Schutzhandschuhe
- Winder- und/oder Wetterschutzkleidung (nicht zwingend)
Bild 1.1.1
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1.1.2. Feuerwehranwärter 16. – 18. Lebensjahr
- Übungsanzug (Schutzanzug der DJF)
- Gürtel mit Zweidornschnalle
- Feuerwehrhelm mit Nackenschutz (nach abgeschlossener Feuerwehr-Grundausbildung)
- Feuerwehrstiefel (nach abgeschlossener Feuerwehr-Grundausbildung)
- Feuerwehr-Schutzhandschuhe
- Winder- und/oder Wetterschutzkleidung (nicht zwingend)
Bild 1.1.2
1.1.3. Feuerwehrdienstleistende ab 18. Lebensjahr
- Feuerwehr-Schutzanzug – zweiteilig Jacke und Latzhose
- Feuerwehrhelm mit Nackenschutz und ggf. mit Klappvisier
- Feuerwehrstiefel
- Feuerwehr-Schutzhandschuhe
Bild 1.1.3
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1.1.4. Als spezielle persönliche Schutzausrüstung für Atemschutz kommt folgende persönliche StandardAusrüstung für Feuerwehrdienstleistende ab dem 18. Lebensjahr und abgeschlossener Atemschutzausbildung hinzu:
- Feuerwehr-Halte-/Sicherheitsgurt
- Feuerwehrbeil mit Schutztasche
- Feuerwehrüberjacke
- Feuerwehrüberhose
Bild 1.1.4
1.1.5. Weitere spezielle Schutzausrüstung, wie z.B. Atemschutzgerät, Chemikalienschutzanzug, Wärmeschutzanzug usw. wird bei Ausbildungen und im Einsatzfall bereitgestellt.
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1.2. Regelung für die Jugendfeuerwehren der Stadt Rödental
⇒ Für die Feuerwehranwärter der Freiwilligen Feuerwehren Rödental, Steinrod und Froschgrund
wird folgende persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung gestellt:
1.2.1. Feuerwehranwärter 12. – 16. Lebensjahr
- Übungsanzug (Jugend Schutzanzug der DJF)
- Gürtel mit Zweidornschnalle
- Jugendfeuerwehrhelm, orange
- Feuerwehrstiefel (Gummistiefel) im Bedarfsfall sicheres Schuhwerk (Knöchelschutz)
- Feuerwehr-Schutzhandschuhe
(siehe Bild 1.1.1)
1.2.2. Feuerwehranwärter 16. – 18. Lebensjahr
- Übungsanzug (Jugend Schutzanzug der DJF)
- Gürtel mit Zweidornschnalle
- Feuerwehrhelm mit Nackenschutz (nach abgeschlossener Feuerwehr-Grundausbildung - bzw. Erstausbildung bei der FF Rödental)
- Feuerwehrstiefel (Gummistiefel) im Bedarfsfall Lederstiefel
- Feuerwehr-Schutzhandschuhe
(siehe Bild 1.1.2)
1.2.3. Je nach Verfügbarkeit kann für Feuerwehranwärter (12. – 18. Lebensjahr) ergänzt werden:
- JF-Allwetterjacke (Wetterschutzjacke 3 in 1 Jugenddesign Lion-Apparel) oder
- JF-Parka (orange)
Bild 1.2.1
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1.3. Regelung für die Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Rödental
⇒ Für die Feuerwehrdienstleistenden der Freiwilligen Feuerwehren Rödental, Steinrod und
Froschgrund ab den 18. Lebensjahr wird je nach Einsatzschwerpunkte und Einsatzhäufigkeit
folgende persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung gestellt.
⇒ 1.3.1. Freiwillige Feuerwehr Rödental
a. Feuerwehrdienstleistende ab 18. Lebensjahr - Standard (ähnlich Bild 1.1.3)
- Feuerwehr-Schutzanzug – zweiteilig Jacke und Latzhose (z.B. Bayern 2000)
- Feuerwehrhelm mit Nackenschutz (Standard) ggf. mit Klappvisier.
Im Bedarfsfall und bei Verfügbarkeit höherwertig (z.B. Rosenbauer Heros Smart).
- Feuerwehrstiefel Lederstiefel, im Regelfall Leder-Schnürstiefel (z.B. Elten oder HAIX).
- Feuerwehr-Schutzhandschuhe (Standard)
- Feuerwehrüberjacke
o für LZ Zentrum generell Bayern 2000 mit Koller (u.a. ausgemustert AS Überjacken),
o für Außenlöschzüge ausgemusterte Überjacken Bayern 2000, wenn verfügbar.
b. Feuerwehrdienstleistende ab 18. Lebensjahr - mit Ausbildung Atemschutz und gültiger G26.3
- Feuerwehr-Schutzanzug – zweiteilig Jacke und Latzhose (z.B. Bayern 2000 ähnlich Bild 1.1.3)
- Feuerwehrhelm mit Nackenschutz (Standard) ggf. mit Klappvisier. Im Bedarfsfall höherwertig (z.B.
Rosenbauer Heros Smart).
- Feuerwehrstiefel Leder-Schnürstiefel (z.B. HAIX)
- Feuerwehr-Schutzhandschuhe (Standard + Atemschutz)
- Feuerwehrüberjacke (z.B. V-Force oder Bayern 2000 – mit Koller)
- Feuerwehrüberhose (z.B. V-Force)
- Feuerwehr-Halte-/Sicherheitsgurt
- Feuerwehrbeil mit Schutztasche
- Feuerschutzhaube
Hinweis - Koller für Überjacken:
Die Koller in den Farben orange, blau, rot, gelb sind mit „FEUERWEHR Stadt Rödental“ beschriftet. Die
Farbzuordnung erfolgt nach dem aktuellen Status des Feuerwehrdienstleistenden:
Orange – Truppmann/Truppführer
Blau – Gruppenführer
Rot – Zugführer (nur LZ Zentrum)
Gelb – Kommandanten
Bild 1_3_1
Bild 1_3_2
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⇒ 1.3.2. Freiwillige Feuerwehr Steinrod und Freiwillige Feuerwehr Froschgrund
a. Feuerwehrdienstleistende ab 18. Lebensjahr - Standard (ähnlich Bild 1.1.3)
- Feuerwehr-Schutzanzug – zweiteilig Jacke und Latzhose (z.B. Bayern 2000)
- Feuerwehrhelm mit Nackenschutz (Standard) ggf. mit Klappvisier.
- Feuerwehrstiefel Lederstiefel - im Bedarfsfall Leder-Schnürstiefel (z.B. Elten oder HAIX)
- Feuerwehr-Schutzhandschuhe (Standard)
- Feuerwehrüberjacke - nach Verfügbarkeit ausgemusterte AS Überjacken.
Hinweis: Eine persönliche Überjacke ist generell nicht vorgesehen. Ausnahmen sind im Bedarfsfall
nur durch die Kommandanten in Absprache mit dem federführenden Kommandanten zu entscheiden.
b. Feuerwehrdienstleistende ab 18. Lebensjahr mit Ausbildung Atemschutz und gültiger G26.3
- Feuerwehr-Schutzanzug – zweiteilig Jacke und Latzhose (z.B. Bayern 2000 ähnlich Bild 1.1.3)
- Feuerwehrhelm mit Nackenschutz (Standard) ggf. mit Klappvisier.
- Feuerwehrstiefel Leder-Schnürstiefel
- Feuerwehr-Schutzhandschuhe (Standard + Atemschutz)
- Feuerwehrüberjacke V-Force oder Bayern 2000
- Feuerwehrüberhose V-Force
- Feuerwehr-Halte-/Sicherheitsgurt
- Feuerwehrbeil mit Schutztasche
- Feuerschutzhaube
Hinweis:
Über die Rückgabe der persönlichen Sonderausrüstung für Atemschutzgerätetrager bei abgelaufener G 26.3
entscheidet der jeweilige Kommandant nach Rücksrache mit dem federführenden Kommandanten und dem
Leiter Atemschutz.
2.
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Dienstkleidung (Teil 2)
Die Dienstkleidung ist bei offiziellen Anlässen, besonderen Ausbildungen und auf Anordnung des
Kommandant zu tragen. Sie repräsentiert das Ansehen einer Feuerwehr und ist stets korrekt zu tragen.
2.1. Allgemeine Vorgaben nach Richtlinien und Dienstvorschriften
2.1.1. Zur Dienstkleidung der Jugendfeuerwehr der Freiwilligen Feuerwehren Bayerns (12.-16 Lebensjahr)
gehört:
- Schiffchen (Kopfbedeckung)
- JF-Anorak (Dienstjacke)
- Feuerwehr-Diensthemd oder Feuerwehr-Dienstbluse (hellblau)
- Schwarze Krawatte
- Schwarze Stoffhose oder schwarzer Stoffrock (kein Minirock)
- Schwarze Socken (bei Stoffhose) oder schwarze Strumpfhose (bei Stoffrock)
- Schwarze Halbschuhe
Auf Anordnung des Kommandanten oder Jugendwart kann auch der Jugendschutzanzug (im sauberen
Zustand) für alle Jugendlichen (12. – 18. Lebensjahr) getragen werden.
2.1.2. Zur Dienstkleidung der Freiwilligen Feuerwehren Bayerns (ab 16. Lebensjahr) gehört:
- Feuerwehr-Dienstmütze (Kopfbedeckung)
- Feuerwehr-Dienstjacke
- Feuerwehr-Diensthemd oder Feuerwehr-Dienstbluse (hellblau)
- Schwarze Krawatte
- Schwarze Stoffhose oder schwarzer Stoffrock (kein Minirock)
- Schwarze Socken (bei Stoffhose) oder schwarze Strumpfhose (bei Stoffrock)
- Schwarze Halbschuhe
(Beispiel siehe Anhang 1 – Bild A1_1_1 und Bild A1_1_3)
Die Dienstkleidung unterliegt der Kennzeichnung der Dienstkleidungsträger der Feuerwehr gemäß § 19
AVBayFwG und wird im Anhang 1 ausführlich beschrieben.
2.2. Regelung für die Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Rödental
⇒ Durch die Stadt Rödental werden für die Freiwilligen Feuerwehren Rödental, Steinrod und
Froschgrund zur Dienstkleidung gestellt:
2.2.1. Jugendfeuerwehr 12.-16. Lebensjahr
- Schiffchen
- JF - Anorak
2.2.2. Feuerwehrdienstleistende (ab 16. Lebensjahr)
- Feuerwehr-Dienstmütze (Männer)
- Feuerwehr-Barett (Frauen)
- Feuerwehr Dienstjacke
Die restlichen Kleidungsstücke sind selbst zu beschaffen oder werden teilweise durch Sonderreglungen aus
Vereinsmittel finanziert. Hierzu hat jede Freiwillige Feuerwehr der Stadt Rödental eine eigene Regelung zu
treffen. Die Vereinsregelung ist beim jeweiligen Kommandanten oder Vereinsvorsitzenden anzufragen.
Es wir empfohlen, z.B. Diensthemden und Krawatten über Sammelbestellungen beim Feuerwehr-Bedarfshandel zu beschaffen.
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3. Tragen und Pflegen der Schutz- und Dienstkleidung (Teil 3)
Zu den Pflichten eines jeden Feuerwehrdienstleistenden gehört es:
1. Die persönliche Ausrüstung zu tragen und zu pflegen.
2. Auf stets ordnungsgemäße Dienstkleidung zu achten (keine weißen Socken, keine Jeanshosen, keine
Turnschuhe usw.).
3. Die persönlichen Schutzausrüstung ist unmittelbar nach Erhalt auf richtige Größe, Sitz und Funktion zu
überprüfen, um mögliche Probleme im Einsatzfall zu vermeiden.
4. Die Dienst- und Schutzkleidung ist selbst zu reinigen und Instand zu halten.
Für die Schutzkleidung gelten folgende Ausnahmen:
a) Bei jeder Kontamination und starker Verschmutzung im Einsatzfall wird die Schutzkleidung durch
eine beauftragte Person (nicht jeder persönlich) in eine Reinigung gegeben (z.Zt. Reinigung Lorenz,
Rödental).
b) Bei starken Beschädigungen und überhöhten Beanspruchungen im Einsatzfall wie z.B. Risse,
direkte Beflammung usw. wird die Schutzkleidung ausgetauscht. Dies erfolgt jedoch nur in
Rücksprache der zentralen Bekleidungskammer mit dem Kommandanten (Verwaltungsverfahren für
Ersatzbeschaffungen nach Einsätzen).
c) Bei größeren Beschädigungen am Schutzanzug (z.B. defekter Reißverschluss, große Löcher oder
Risse) ist dies der zentralen Bekleidungskammer umgehend zu melden. Für die Dauer einer
möglichen Reparatur wird, soweit vorhanden, eine entsprechende Ersatzausrüstung gestellt. Die
Reparaturen werden durch Fachfirmen ausgeführt. Ist eine Reparatur nicht mehr möglich wird das
beschädigte Kleidungsstück ausgetauscht.
d) Bei kleineren Beschädigungen am Schutzanzug (z.B. kleiner Riss in der Naht, kleinere Löcher oder
Risse) sind die Reparaturen durch den Träger selbst zu organisieren.
e) Reparaturen an den Überjacken und Überhosen für Atemschutzgeräteträger dürfen nie selbst
durchgeführt werden.
f) An den Überjacken und Überhosen für Atemschutzgeräteträger dürfen keine Veränderungen
vorgenommen werden, wie z.B. Annähen von Abzeichen oder sonstigen. Es kann die
Schutzmembrane beschädigt werden und die Überjacke bzw. Überhose muss ausgemustert
werden.
g) In unklaren Fällen entscheidet der jeweilige Kommandant in Absprache mit dem federführenden
Kommandanten und der zentralen Bekleidungskammer über die weitere Vorgehensweise.
5. Die persönliche bereitgestellte Ausrüstung wird nur an den Feuerwehrdienstleistenden persönlich und
nur gegen Unterschrift ausgehändigt.
6. Die persönliche bereitgestellte Ausrüstung bleibt Eigentum der Stadt Rödental.
7. Beim Ausscheiden ist die persönliche bereitgestellte Ausrüstung gereinigt und in einem ordentlichen
Zustand zurückzugeben. Bei nicht Einhaltung werden fehlende Ausrüstungsgegenstände oder
Reinigungskosten durch die Stadt Rödental in Rechnung gestellt.
8. Werden die zur Verfügung gestellten persönlichen Dienstkleidungen und Ausrüstungsgegenstände
innerhalb einer Frist von 3 Monaten nach dem Ausscheiden nicht zurückgegeben, werden diese von der
Stadt Rödental in Rechnung gestellt.
9. Die Verwendung der persönlichen Ausrüstung gilt nur im Feuerwehrdienst, nicht zu privaten Zwecken.
10. Bei Passivmeldung kann auf Antrag des ausscheidenden aktiven Mitgliedes die persönliche
Dienstkleidung nach Punkt 2.2.2. weiter für Veranstaltungen des Feuerwehrvereins (z.B. Festumzug,
Festkommers, Jahresschlussversammlungen o.ä.) getragen werden.
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Anhang 1
Kennzeichnung der Dienstkleidungsträger der Freiwilligen Feuerwehr gemäß § 19 Abs. 2 AVBayFwG
A1.1
Dienstkleidungsträger
A1.1.1 Feuerwehranwärter (ab 16. Lebensjahr) - Hauptlöschmeister
Bild A1_1_2
Bild A1_1_1
A1.1.2. Brandmeister – Hauptbrandmeister sowie Führungsdienstgrade (Kommandant, Kreis-/ Stadtbrandmeister)
Bild A1_1_4
Bild A1_1_3
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A1.2
Kennzeichnung der Dienstkleidungsträger
Bild A1_2_1
A1.2.1 Mützenkennzeichen
Bild A1_2_2
a. Mützenabzeichen
Ausführung und Träger
Altsilber, matt
Für Feuerwehranwärter bis Hauptlöschmeister
Silber, matt
Für Brandmeister bis Hauptbrandmeister, Kommandanten, Kreis- und Stadtbrandmeister, Technische Fachberater Feuerwehr, Feuerwehrärzte und sonstige
Funktionsträger
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b. Mützenkokarde
Ausführung und Träger
Gestanzte Metallrosette in Einheitsgröße, Farbe weiß-blau
c. Mützenriemen/-schnur
Ausführung und Träger
Mützenriemen Lackleder mit
Befestigungsknöpfe
schwarz
glänzend
Mützenschnur silberfarben, matt
mit Befestigungsknöpfe silberfarben, matt
Für sämtliche Dienstkleidungsträger
Für Feuerwehranwärter bis Hauptlöschmeister
Für Brandmeister bis Hauptbrandmeister, Kommandanten, Kreis- und
Stadtbrandmeister, Technische Fachberater Feuerwehr, Feuerwehrärzte
und sonstige Funktionsträger
Trageweise für die unter Punkt A1.2.1 beschriebenen Kennzeichnungen bei Schirmmützen siehe Bild
A1_2_2. Kopfbedeckungen. Schiffchen, Hüte oder Baretts für Frauen unterliegen keiner besonderen
Kennzeichnung.
A1.2.2 Kragenzeichen
Ausführung und Träger
Altsilber, matt
Für Feuerwehranwärter bis Hauptlöschmeister
Silber, matt
Für Brandmeister bis Hauptbrandmeister, Kommandanten, KreisStadtbrandmeister, Technische Fachberater Feuerwehr, Feuerwehrärzte
sonstige Funktionsträger
und
und
Trageweise:
Kragenabzeichen beidseitig über den Krageneck des Dienstrocks (siehe Bild A1_2_1).
A1.2.3 Ärmelabzeichen
Die Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Rödental tragen jeweils ihre nachstehend abgebildeten eigenen
Ärmelabzeichen:
Bild A1_2_3
Bild A1_2_4
Bild A1_2_5
Trageweise:
Linker Oberärmel von Diensthemd, Dienstrock, Dienstmantel, Schutzanzug und Überjacke, 130 mm
unterhalb der Armkugel. (Hinweis: Feuerwehr-Überjacke für Atemschutzgeräteträger darf nur vom Hersteller
benäht werden!!).
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Mit Zustimmung der zuständigen Bundesbehörde kann das Bundeswappen
oder ein ähnliches Emblem am Dienstrock oder Dienstmantel als zusätzliches
Ärmelabzeichen an gleicher Stelle (130 mm unterhalb der Armkugel) am
rechten Oberärmel getragen werden.
Bild A1_2_6
A1.2.4 Knöpfe
Ausführung und Träger:
Silber, matt
Für sämtliche Dienstkleidungsträger (Feuerwehranwärter bis Oberbrandmeister sowie
Kommandanten, Kreis- und Stadtbrandmeister, Technische Fachberater Feuerwehr,
Feuerwehrärzte und sonstige Funktionsträger)
A1.2.5 Dienstgrad-/Funktionsabzeichen
a. Dienstgradabzeichen
Ausführung:
Schwarzes Stoffabzeichen mit roter Umrandung und roten oder silbenfarbenen Balken (siehe Bild A1_1_2
und A1_1_4)
Trageweise:
Linker Oberärmel von Dienstrock und Dienstmantel; Ansatzpunkt 100 mm über Ärmelabschluss.
b. Funktionsabzeichen – Kommandant
Ausführung:
Schwarzes Stoffabzeichen mit roter Umrandung und goldfarbigem Balken (siehe Bild A1_1_4).
Trageweise:
Nur Kommandanten in kreisangehörigen Gemeinden tragen über dem Dienstgradabzeichen am linken
Oberärmel vom Dienstrock und Dienstmantel zusätzlich das Funktionsabzeichen.
Alle anderen Führungskräfte (KBM/KBI/KBR) sowie Spezialkräfte (Technischer Fachberater Feuerwehr,
Feuerwehrarzt, Feuerwehrseelsorger) tragen das Funktionsabzeichen am linken Oberärmel vom Dienstrock
und Dienstmantel, Ansatzpunkt 100 mm über Ärmelabschluss. (Hinweis: Technischer Fachberater
Feuerwehr, Feuerwehrarzt, Feuerwehrseelsorger, gegebenenfalls oberhalb von schon vorhandenen
anderen Abzeichen).
A1.2.6 Dienstalterabzeichen
Ausführung:
Stoffabzeichen, Farbe silberfarben, matt auf schwarzem Grund (siehe Bild A1_2_7).
Träger:
Sämtliche Dienstkleidungsträger mit vollendeter 10-, 20-, 30- oder 40jähriger Dienstzeit.
Trageweise:
Rechter Oberärmel von Dienstrock und Dienstmantel; Ansatzpunkt 100 mm über Ärmelabschluss.
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Bild A1_2_7
A1.2.7 Lehrgangsabzeichen – Kommandant, Maschinisten, Atemschutzgeräteträger
Ausführung:
Stoffabzeichen, Farbe silberfarben, matt auf schwarzem Grund (siehe Bild A1_2_8) oder aus Metall,
silberfarben mit Tuch (siehe Bild A1_2_9).
Träger:
Sämtliche Dienstkleidungsträger mit erfolgreich abgeschlossenen Lehrgang „Maschinisten“(siehe Bild
A1_2_8), „Leiter einer Feuerwehr“ (siehe Bild A1_2_10) und „Atemschutzgeräteträger“ (siehe Bild A1_2_11
nur als Stoffabzeichen).
Trageweise:
Rechter Oberärmel von Dienstrock und Dienstmantel; Ansatzpunkt 100 mm über Ärmelabschluss bzw.
oberhalb des Dienstalterabzeichens (siehe Bild A1_2_1).
Bild A1_2_8
Maschinisten - Stoff
Bild A1_2_9
Maschinist - Metall
Bild A1_2_10
Leiter einer Feuerwehr
Bild A1_2_11
Atemschutzgeräteträger
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A1.2.8 Leistungsabzeichen und Ehrenzeichen
a. Leistungsabzeichen
Ausführung:
⇒ Leistungsprüfung „Gruppe im Löscheinsatz“ + „Gruppe im THL-Einsatz“: Anstecknadel oder
Bandschnalle in den entsprechenden Ausführungen der aktuellen Stufe der Leistungsprüfung.
⇒ Leistungsprüfung „Bayerische Jugendleistungsprüfung“ + „Deutsche Jugendleistungsspange“: Anstecknadel oder Bandschnalle.
⇒ Jugend Wissenstest und Jugendflamme: Anstecknadel in den entsprechenden Ausführungen der
aktuellen Stufe der Leistungsprüfung.
Träger:
Sämtliche Feuerwehrdienstleistende die eine entsprechende Leistungsprüfung abgelegt haben.
Trageweise am Dienstrock:
⇒ Leistungsprüfung „Gruppe im Löscheinsatz“ + „Gruppe im THL-Einsatz“:
Anstecknadel an der linken Brusttasche (siehe Bild A1_2_12).
Es ist immer die aktuelle abgelegte Stufe der Leistungsprüfung zu tragen.
⇒ Jugend Wissenstest:
Anstecknadel an der Quetschfalte der rechten Brusttasche.
Es ist immer die aktuelle abgelegte Stufe des Wissenstests zu tragen.
⇒ Jugendflamme der Deutschen Jugendfeuerwehr:
Anstecknadel an der Quetschfalte der rechten Brusttasche.
Es ist immer die aktuelle abgelegte Stufe der Jugendflamme zu tragen.
⇒ Bayerische Jugendleistungsprüfung:
Anstecknadel oberhalb der rechten Brusttasche (siehe Bild A1_2_12).
⇒ Deutsche Jugendleistungsspange:
Anstecknadel oberhalb der linken Brusttasche (siehe Bild A1_2_12).
Bandschnallen für alle Leistungsprüfungen bzw. der aktuellen Stufe der Leistungsprüfung „Gruppe im
Löscheinsatz“ + „Gruppe im THL-Einsatz“ oberhalb der linken Brusttasche.
Bild A1_2_12
Leistungsprüfungen mit Feuerwehr-Ehrenzeichen
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b. Ehrenzeichen/Ehrennadeln
Ausführung:
Anstecknadel oder Bandschnalle
Träger:
Sämtliche Feuerwehrdienstleistende die mit einem entsprechende Ehrenzeichen/Ehrennadel gemäß
Richtlinien für die Verleihung ausgezeichnet wurden.
Trageweise am Dienstrock:
⇒ Feuerwehr-Ehrenzeichen für 25- und 40jährige Dienstzeit:
Das Feuerwehrehrenzeichen am Band wird gemäß Art 3. des Gesetzes über die Schaffung eines
Feuerwehr-Ehrenzeichens auf der linken Brustseite an einem weiß blauen Band getragen (siehe Bild
A1_2_12).
Hinweis:
Es werden nicht beide Feuerwehr-Ehrenzeichen als Anstecknadel gleichzeitig getragen.
Als Bandschnalle können beide Feuerwehr-Ehrenzeichen oberhalb der linken Brusttasche getragen werden.
⇒ Sonstige Ehrennadel und Ehrenzeichen der Feuerwehr:
Die Anstecknadeln und Bandschnallen sind gemäß den entsprechenden Richtlinien für die Verleihung der
Ehrennadel oder des Ehrenzeichens zu tragen (Beispiel siehe Bild A1_2_13)
Bandschnallen für alle Ehrenzeichen werden oberhalb der linken Brusttasche getragen (siehe Bild
A1_2_14).
Bild A1_2_13
Beispiel - Anstecknadel
Bild A1_2_14
Beispiel - Bandschnallen
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c. Vereinsnadeln
Soweit in den Statuten der einzelnen Feuerwehrvereine festgelegt, können für langjährige
Vereinszugehörigkeit oder für besondere Verdienste um den Feuerwehrverein Vereinsehrennadeln verliehen
werden.
Ausführung:
Anstecknadel
Träger:
Sämtliche Mitglieder des Feuerwehrvereins, die mit einer entsprechenden Ehrennadel gemäß Richtlinien für
die Verleihung ausgezeichnet wurden.
Trageweise am Dienstrock:
Am linken Rockaufschlag (Revers) beim Dienstrock (z.B. aktive Feuerwehrdienstleistende – siehe Bild 2_16)
oder beim Zivilanzug (z.B. fördernde Mitglieder).
Bild 2_16 Vereinsnadel Beispiel FF Rödental
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Anlage1 - Kennzeichnung der Dienstkleidungsträger - Mustervorlage
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