Foto von der fertigen Frisur

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Foto von der fertigen Frisur
FRISEUR-INNUNG HAMBURG
Ausschreibung
zur
GESELLENPRÜFUNG TEIL 2
> Prüfungsbereich: Modische Friseurarbeiten <
im
FRISEURHANDWERK
Nach der Ausbildungsordnung vom 21.5.2008
Teil 2 der Gesellenprüfung wird am Ende der Ausbildungszeit abgenommen. Er trägt mit
75 % zum Gesamtergebnis bei.
Teil 1 der Gesellenprüfung fließt zu 25 % in das Gesamtergebnis der Gesellenprüfung ein.
Arbeitsaufgabe: Ausführen einer modischen Friseurarbeit an der Dame zu einem
besonderen Anlass mit einem darauf abgestimmten Make-up
§ Beratungsgespräch
§ Modischer Damenhaarschnitt
§ Haarfarbe
§ Styling der modischen Damenfacharbeit
§ Make-up zum Anlass der Damenfacharbeit
Arbeitsaufgabe Wahlqualifikation:
§ Pflegende Kosmetik/Visagistik
§ Langhaarfrisuren
§ Nageldesign/-modellage
§ Haarersatz
§ Coloration
Prüfungsstück: Ausführen einer modernen Friseurarbeit am Herren
Schriftliche Aufgaben: 8. Prüfungsaufgabe, wird am Ende der 6. Schulphase abgenommen
§ Prüfungsbereich Friseurtechniken
§ Prüfungsbereich Betriebsorganisation und Kundenmanagement
§ Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
Friseur-Innung Hamburg
- Bei Schuldts Stift 3 - 20355 Hamburg - Tel. 040 35744623 - Fax 040 35744650
www.Friseurinnung-hamburg.de - [email protected]
Inhaltsübersicht Gesellenprüfung Teil 2
1. Prüfungsaufgabe: Beratungsgespräch
Seite 2 - 3
2. Prüfungsaufgabe: Modischer Damenhaarschnitt
Seite 4 - 7
3. Prüfungsaufgabe: Haarfarbe
Seite 8 - 10
4. Prüfungsaufgabe: Styling der modischen Damenfacharbeit
Seite 11 - 14
5. Prüfungsaufgabe: Make-up zum Anlass der Damenfacharbeit
Seite 15 - 17
7. Prüfungsaufgabe: Prüfungsstück am Herren
Seite 18 - 22
6. Prüfungsaufgabe: Wahlqualifikation (Modul)
§ Pflegende Kosmetik/Visagistik
Seite 23 - 28
§ Langhaarfrisuren
Seite 29 - 32
§ Nageldesign/-modellage
Seite 33 - 36
§ Haarersatz
Seite 37 - 43
§ Coloration
Seite 44 - 51
Hinweise zur Gesellenprüfung
Seite 52 - 55
Modellbeschaffung: (in Grenzfällen Ausweispflicht)
1 Damenmodell für die Arbeitsaufgaben 1 - 5: Modell muss mindestens 16 Jahre alt sein
1 Damenmodell für Aufgabe 6 (gewählte Wahlqualifikation):
Modell muss mindestens 16 Jahre alt sein
1 Herrenmodell für Aufgabe 7 (Prüfungsstück): Modell muss mindestens 16 Jahre alt sein
Die Modelle müssen eine modische Frisur tragen können.
Modelle dürfen nur mit Genehmigung des Prüfungsausschusses
den Prüfraum verlassen.
Bitte beachten Sie die Hinweise zur Gesellenprüfung auf Seite 53-55.
Beginn der Prüfung - Zeitplan:
Denken Sie daran, dass Sie Ihre Prüfungsunterlagen fertig erstellt zur Prüfung mitbringen
(Fotos und schriftliche Ausarbeitung). Diese Unterlagen werden pünktlich um 7:45 Uhr
angeschaut. Sollten Sie Ihre Prüfungsunterlagen vergessen haben, können Sie an der
Prüfung nicht teilnehmen und werden mit 0 Punkten bewertet.
Begonnen wird mit dem Beratungsgespräch.
Die Aufgaben 2 bis 5 finden übergangslos nach Abnahme der Aufgabe Beratungsgespräch
statt. Sie können vom zeitlichen Ablauf selbstständig geplant werden.
Empfehlung zum Damenmodell:
Nehmen Sie ein Modell mit bis zu schulterlangen Haaren, um die vorgegebenen Zeiten
einhalten zu können. Machen Sie es sich nicht unnötig schwer. Bedenken Sie, Langhaar
erfordert viel Zeit. Vortrocknen ist zur Frisurengestaltung erlaubt.
Wärmegeräte wie Trockenhauben/Climazone oder Schneidehocker sind nicht ausreichend vorhanden. Die Friseur-Innung Hamburg stellt zusätzlich Schwebehauben
zur Verfügung. Sollten dennoch Wärmegeräte oder Schneidehocker zwingend erforderlich
sein, können diese mitgebracht werden.
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GESELLENPRÜFUNG TEIL 2
1. Prüfungsaufgabe:
Beratungsgespräch
Der Prüfling soll nachweisen, dass er Kunden unter Berücksichtigung der Haarqualität und
-quantität, der Kopf- und Gesichtsform, der Gesamterscheinung, ästhetischer Aspekte sowie
modischer Trends beraten und das Beratungsergebnis bei der Behandlung umsetzen kann.
Richtwertzeit: 10 Minuten
Kommentar: Das Beratungsgespräch ist eine Gesprächssimulation zwischen dem Prüfling und
dem mitgebrachten Damenmodell. Der Prüfling muss ein umfassendes Beratungsgespräch mit
dem Modell führen. Dabei sind die Kundenwünsche zu ermitteln und diesen Wünschen entsprechend
Vorschläge für die Behandlung zu unterbreiten.
Seite 3 dieser Ausschreibung dient der Prüfungskommission zur Bewertung. Hier können Sie die
Bewertungskriterien einsehen und anhand des folgenden Leitfadens mit Ihrem Modell üben.
Beachten Sie also als Hilfe bitte folgende Hinweise zu den Bewertungskriterien:
1) Beginnend mit der Begrüßungsphase wird Ihre freundliche Begrüßung, sowie Ihre namentliche
Vorstellung und auch der Umgang mit Ihrem Modell bewertet: wie höflich, zuvorkommend und
einfühlsam Sie sich in der Kundensituation zeigen.
2) und 3) Ihre Beratung setzen Sie mit der Informationsphase und der Haar- und Kopfhautberurteilung
fort. Hier sorgen Sie dafür, dass Sie die wesentlichen Inhalte und Wünsche Ihrer Kundin erfahren, z.B.
über Schnitt, Farbe, Frisur. Über offene Fragen und aktives Zuhören ermitteln Sie die Wünsche.
Die weiteren Inhalte aus der Haar- und Kopfhautbeurteilung erfragen, betrachten und fühlen Sie.
Fragestellungen, sowie Beurteilungen können sein:
▪ Wie oft waschen Sie Ihre Haare? Wann war die letzte Haarwäsche?
▪ Welche Produkte benutzen Sie?
▪ Haben Sie Kopfhautprobleme? (Feststellen der Kopfhautveränderungen) Welche Probleme treten auf?
▪ Sind Allergien bekannt?
▪ Wie machen Sie Ihr Styling?
▪ Ist das Haar farblich vorbehandelt z.B. Coloratation, Strähnen, Blondierung etc.
▪ Beurteilung der Haarfarbe (Ansatz, Länge Spitze)
▪ Beurteilung Haarzustand - Haarfülle z.B. leicht porös, stark porös, gespaltene Haare etc.
▪ Beurteilung der Haarstärke z.B. fein, mittel, stark/dick
▪ Naturwelle vorhanden?
4) In der Bestätigungs- und Empfehlungsphase beweisen Sie Ihre Fachkompetenz und unterbreiten Ihre
Vorschläge aufgrund aller Informationen. Setzen Sie Beratungshilfen (Farbkarte, Frisurenbuch,
Produkte etc.) ein. Bei allen Vorschlägen den Kundennutzen aufzeigen, sowie Pflegetipps geben
(z.B. wie die Kundin die Präparate anwenden soll, welche Wirkung sie haben).
5) Eine Zusammenfassung und Wiederholung findet sich in der Abschlussphase Ihrer Beratung und
den Dienstleistungen in der nun folgenden Behandlung.
Am Tag der Prüfung müssen Sie diese Kriterien erfüllen, um eine optimale Bewertung zu bekommen.
Üben Sie regelmäßig. Schriftliche Ausarbeitungen sind für diese Aufgabe nicht erforderlich.
Es ist eine Gesprächssimulation zwischen dem Prüfling und dem mitgebrachten eigenen Modell.
Bewertungskriterien in Kurzform:
1
2
3
4
5
6
Begrüßung und Vorstellung beim Modell
Blickkontakt und Körpersprache
Deutliche Ansprache
Offene Fragetechniken in Bezug auf die gestellte Aufgabe
Haar- und Kopfhautbeurteilung durch Befragen, Betrachten und Fühlen
Konkrete Behandlungsvorschläge einschließl. Produktempfehlungen auch für die Heimbehandlung
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GESELLENPRÜFUNG TEIL 2
1. Prüfungsaufgabe:
Beratungsgespräch
Bewertungskriterien der Prüfungskommission zum Beratungsgespräch
(nur zur Information und zum üben)
1) Begrüßungsphase
¤
namentliche Vorstellung, höfliche Begrüßung
¤
Blickkontakt, Sitzen auf Augenhöhe
2) Informationsphase
¤
Ermitteln der Kundenwünsche
¤
Offene Fragetechniken
¤
Aktives Zuhören
¤
Offene Körpersprache (Gestik, Mimik, Haptik)
3) Haar- und Kopfhautbeurteilung
¤
Befragen
¤
Betrachten
¤
Fühlen
¤
Kundeninformation über die ermittelte Haarqualität
4) Bestätigungs- und Empfehlungsphase
¤
Beratungshilfen einsetzen
¤
Konkrete Vorschläge unterbreiten (Haarschnitt, Frisur, Coloration)
¤
Fachkompetenz beweisen
¤
Kundennutzen aufzeigen
¤
Positive Eindrücke vermitteln
¤
Pflegetipps für Heimbehandlung geben (Produktverkauf)
¤
Stylingtipps (auch Alternativen anbieten)
5) Abschlussphase
¤
Entscheidungsfrage stellen (geschlossene Fragen)
¤
Wiederholung, Zusammenfassung der abgesprochenen Dienstleistungen
¤
geschickter Übergang in die Behandlung
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GESELLENPRÜFUNG TEIL 2
2. Prüfungsaufgabe:
Modischer Damenhaarschnitt
Der Prüfling soll nachweisen, dass er Haare mit modernen Techniken schneiden kann.
Richtwertzeit: 50 Minuten
Kommentar: Der Prüfling erstellt einen modischen Haarschnitt mit deutlicher Veränderung in Form
und Fülle. Das gesamte Kopfhaar muss mindestens um 2 cm gekürzt werden. Gefordert wird ein
Trendhaarschnitt. Alle modischen und aktuellen Haarschneidetechniken sind erlaubt.
Die Planung des Haarschnittes in Form einer Schnittbeschreibung in Wort, Zeichnung und Bild
muss eindeutig definiert sein. Dafür sind Abteillinien, Schnittlinien, Winkelangaben, Kämmrichtungen,
Angaben der Haarlängen um die Kopfrundung etc. zwingend erforderlich.
Eine Schnittgraphik ist in die vorgegebene Kopfabbildung einzuzeichnen. Außerdem ist ein Foto
oder eine Frisurenabbildung der Beschreibung beizufügen. Die Kopf- bzw. Frisurengröße muss
mindestens 10 x 15 cm betragen.
Zusätzliche Blätter für weitere Fotos zur Ergänzung können hinzugefügt werden.
Bilder in Din A4 Größe sind auch erlaubt.
Bitte beachten: undeutliche und fehlende Bilder führen zu erheblichen Punktverlusten.
Hinweise: Die Prüfungskommission muss Ihren Haarschnitt anhand Ihrer Schnittbeschreibung
nachvollziehen können, deshalb sind detaillierte und korrekte Angaben unumgänglich.
Bewertungskriterien:
1 Deutliche Veränderung der Haarlängen am gesamten Kopf, mind. 2 cm
2 Detaillierte Angaben zum Haarschnitt in Wort, Zeichnung und Bild
3 Übereinstimmung des Haarschnittes mit der Schnittbeschreibung
4 Übereinstimmung mit dem derzeitigen Trend
5 Übereinstimmung des Haarschnittes mit der geplanten Frisur
6 Fachlich korrektes Arbeiten am Modell sowie der Umgang mit den Werkzeugen und deren
Handhabung und der Einsatz entsprechender Werkzeuge
7 Einhalten ergonomischer Anforderungen
8 Einhalten hygienischer Maßnahmen
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Zur Kenntnis genommen
am......................Datum
Stempel/Unterschrift/Betrieb
GESELLENPRÜFUNG TEIL 2
2. Prüfungsaufgabe: Modischer Damenhaarschnitt
Prüfungsnummer:
Frisurenvorlage zum Damenhaarschnitt
Prüfgruppe:
Prüfungs-Datum:
Foto von der fertigen Frisur
> vom eigenen Modell
> oder von einer anderen Person
> oder Frisurenvorlagen (die von allen Seiten zu erkennen sind)
aus Frisurenbüchern oder Computerausdrucke.
z.B. Ausschnitt wie beim Bewerbungsfoto
Kopf- bzw. Frisurengröße mind. 10 x 15 cm.
Verpflichtend ist, dass alle Bilddarstellungen das Endergebnis zeigen, deutlich zu erkennen sind und jeweils eine
Ansicht schräg von vorn und eine schräg von hinten.
(weitere Fotos zur Ergänzung auf zusätzlichen Blättern
mit Hinter-, Ober- und Seitenansicht sind möglich
- auch auf Din A4)
Die Frisurenbilder müssen eingeklebt werden.
Übungsköpfe (Medien) sind nicht erlaubt!!!
Die Bilddarstellung für den Damenhaarschnitt (Seite 7)
und die Damenfrisur (Seite 16) sind identische Bilder,
die für beide Aufgaben gleichzeitig genutzt werden können.
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GESELLENPRÜFUNG TEIL 2
Prüfungsnummer:
2. Prüfungsaufgabe: Modischer Damenhaarschnitt
Prüfgruppe:
Prüfungs-Datum:
Schnittgraphik
Beschreibung des modischen Damenhaarschnittes
Bitte zeichnen Sie alle wichtigen Ein- und Abteilungen, Kämmwinkel, Längenangaben etc. in die folgenden
Kopfabbildungen ein!
Es ist eine verständliche Beschreibung in Kurzform (in Stichworten) erforderlich. Folgende Begriffe können
verwendet werden: z.B. Hutlinie, Abteillinie, Grenzlinie, Kämmrichtung, Kämmwinkel, horizontal/waagrecht,
vertikal/senkrecht, diagonal, konvex, konkav, im natürlichen Fall, stumpf geschnitten, Längenangaben in "cm",
Konturenlinie etc.
Profilbereich/Seiten
hier Schnittbeschreibung:
mit Winkel- und Längenangaben
Oberkopfbereich und Stirnbereich/Pony
hier Schnittbeschreibung:
mit Winkel- und Längenangaben
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GESELLENPRÜFUNG TEIL 2
Prüfungsnummer:
2. Prüfungsaufgabe: Modischer Damenhaarschnitt
Prüfgruppe:
Prüfungs-Datum:
Schnittgraphik
Beschreibung des modischen Damenhaarschnittes
Bitte zeichnen Sie alle wichtigen Ein- und Abteilungen, Kämmwinkel,
Längenangaben etc. in die folgenden Kopfabbildungen ein!
Es ist eine verständliche Beschreibung in Kurzform (in Stichworten) erforderlich. Folgende Begriffe können
verwendet werden: z.B. Hutlinie, Abteillinie, Grenzlinie, Kämmrichtung, Kämmwinkel, horizontal/waagrecht,
vertikal/senkrecht, diagonal, konvex, konkav, im natürlichen Fall, stumpf geschnitten, Längenangaben in "cm",
Konturenlinie etc.
Wirbelbereich
hier Schnittbeschreibung:
mit Winkel- und Längenangaben
Nackenbereich
hier Schnittbeschreibung:
mit Winkel- und Längenangaben
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GESELLENPRÜFUNG TEIL 2
3. Prüfungsaufgabe:
Haarfarbe
Der Prüfling soll nachweisen, dass er Haarfarbe in der Farbtiefe verändern kann.
Richtwertzeit: 60 Minuten,
Kommentar: Die Naturhaarfarbe des Modells muss deutlich in der Farbtiefe (mind. 2 Stufen)
verändert werden. Dunkelbraune und schwarze Haarfarben sind nicht erlaubt.
Gefordert wird eine komplette Farbveränderung in Ansatz, Längen und Spitzen nach handlungsorientierter Arbeitsplanung. Die Haarfarbe muss tragbar und passend zum gewählten Anlass sein.
Die erforderliche Farbveränderung muss mindestens 2/3 des Kopfes betragen, 1/3 des Kopfhaares darf dem aktuellen Trend entsprechend ohne Einschränkungen kreativ gestaltet werden.
Auch Ansatzfärbungen von mindestens 2 cm Länge sind erlaubt, jedoch müssen dann die Längen und
Spitzen des Haares farblich angeglichen werden. Zum Farbausgleich der Längen und Spitzen sind
physikalische Tönungen erlaubt!
Alle Farbangaben, Naturhaarfarbe als auch Zielfarbe, die für die schriftlichen Aufgaben einschließlich
der Rezeptur erforderlichen Bezeichnungen, müssen den Zahlencode sowie die Namensbezeichnung
der jeweiligen Farbe erkennen lassen z.B. 8/0 - hellblond oder 12/1 - spezialblondasch
oder 8/73 - hellblond braungold oder 77/43 - mittelblond intensiv rotgold usw.
Daher ist es zwingend erforderlich, die eigene Farbkarte mitzubringen.
Die Ansatzhaarfarbe muss mit oxidativer Haarfarbe oder oxidativer Tönung verändert werden.
Physikalische Tönungen, Lebensmittelfarben, Blondierungen etc. sind nicht erlaubt.
Die Zielfarbe muss in der Planung angegeben werden. Die Haarqualität und -quantität sind zu berücksichtigen. Die Planung hat am Prüfungstag schriftlich und detailliert vorzuliegen. Alle Hautschutzbestimmungen und Hygienemaßnahmen sind einzuhalten.
Bitte beachten:
Der Weißanteil darf nicht höher als 50 % betragen!
Der zu verändernde Naturton muss deutlich erkennbar sein!
Die Haarfarbe wird im trockenen Zustand abgeprüft. Nach der Bewertung der Haarfarbe kann das Haar
zur Frisurenerstellung wieder leicht angefeuchtet werden und Finishprodukte können dann eingesetzt
werden.
Vollblondierungen sind nicht erlaubt!
Schaumfestiger und Föhnlotion darf im Vorfelde benutzt werden.
Wichtig: eigene Farbkarte / Farbmuster sind unbedingt mitzubringen
Hinweise: Die Prüfungskommission muss Ihre Arbeitsschritte und Ergebnisse anhand Ihrer Planungsunterlagen nachvollziehen, deshalb sind detaillierte und korrekte Angaben unumgänglich!
Bewertungskriterien:
1 Übereinstimmung der Zielfarbe mit der Planung
2 Die Zielfarbe ist typgerecht, tragbar und dem Anlass entsprechend gewählt
3 Die Arbeitsplanung ist vollständig und nachvollziehbar
4 Das gesamte Haar ist deutlich in Farbtiefe (mind. 2 Töne) verändert
5 Die Farbveränderung ist mit oxidativ reagierenden Produkten ausgeführt
6 Hautschutzmaßnahmen und Hygienevorschriften sind einzuhalten
7 Einhalten der TRGS
8 Gewichtung der Bewertung:
Arbeitsplanung 1-fach
Farbe
4-fach
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Zur Kenntnis genommen
am......................Datum
Stempel/Unterschrift/Betrieb
GESELLENPRÜFUNG TEIL 2
3. Prüfungsaufgabe:
Haarfarbe
Prüfungsnummer:
Prüfgruppe:
Prüfungs-Datum:
Arbeitsplan zur Haarfarbenveränderung
Bitte alle Angaben in der Fachsprache tätigen, z.B. "mittelblond" oder "gold"!
Firmenbezeichnungen und Zahlenkombinationen sind nicht erlaubt!
1) Ausgangsfarben
¤ Ansatzfärbung
¤ Neufärbung
Naturhaarfarbe: Ansatz:
(bitte ankreuzen!)
Farbtiefe
Farbrichtung
Längen:
Farbtiefe
Farbrichtung
Spitzen:
Farbtiefe
Farbrichtung
Weißanteil:
0%
¤
10%
20%
¤
¤
30%
¤
40%
50%
¤
¤
2) Zielfarben
Farbtiefe:
Farbrichtung:
Besonderheiten:
3) Haarqualität und -quantität
4) Welche Arbeitsschritte führen zum Ergebnis?
5) Ich verwende die Produkte der Firma:
6) Angaben zu der (den) Rezeptur(en):
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GESELLLENPRÜFUNG TEIL 2
Prüfungsnummer:
3. Prüfungsaufgabe:
Haarfarbe
Prüfgruppe:
Prüfungs-Datum:
Arbeitsplan zur Haarfarbenveränderung (Fortsetzung)
7) Einwirkzeit(en):
8) Zwischenbehandlung mit Begründung:
9) Abschlussbehandlung mit Begründung:
10) Welche Methoden werden ausgeführt?
11) Welche Werkzeuge werden verwendet?
12) Besonderheiten, Zusatzinformationen für die Prüfungskommission:
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GESELLENPRÜFUNG TEIL 2
4. Prüfungsaufgabe:
Styling der modischen Damenfacharbeit
Der Prüfling soll nachweisen, dass er Styling- und Finishtechniken einsetzen kann.
Richtwertzeit: 30 Minuten
Kommentar: Der Prüfling soll ein modisches Styling typgerecht und dem Anlass entsprechend
fertigen. Gefordert wird eine aktuelle Trendfrisur. Alle modischen Styling- und Finishtechniken
sind erlaubt. Auch sind alle Geräte und Produkte erlaubt, sie müssen jedoch fachgerecht eingesetzt
werden.
Die Planung des Stylings muss schriftlich mit Abbildung oder Foto eindeutig fixiert werden. Für das
Foto oder die Frisurenabbildung ist eine Kopf- bzw Frisurengröße von mind. 10 x 15 cm vorgeschrieben.
Zusätzliche Blätter für weitere Fotos zur Ergänzung können hinzugefügt werden.
Bilder in Din A4 Größe sind auch erlaubt.
Bitte beachten: undeutliche und fehlende Bilder führen zu erheblichen Punktverlusten.
Hinweise: Die Prüfungskommission wird auch Ihre schriftlichen Aufzeichnungen für die Bewertung
einsehen. Sie wird ebenfalls darauf achten, wie pfleglich Ihr Umgang mit dem Modell ist, also auch wie
höflich, zuvorkommend und einfühlsam Sie sich in dieser Kundensituation zeigen.
Bewertungskriterien:
1 Fachgerechte Ausführung der Arbeitstechniken und -methoden
2 Saubere Frisurengestaltung
3 Formgebung und Sitz der Proportionen
4 Typgerechte und modische Ausrichtung der Frisur
5 Geeignete Frisur für den gewählten Anlass
6 Korrekter Einsatz der Präparate
7 Schutzmaßnahmen beim Einsatz von Wärmegeräten
8 Übereinstimmung der fertigen Frisur mit der Bildvorlage
9 Einhalten hygienischer Maßnahmen und der TRGS
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Zur Kenntnis genommen
am......................Datum
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Stempel/Unterschrift/Betrieb
4. Prüfungsaufgabe:
Styling der modischen Damenfacharbeit
Prüfungsnummer:
Prüfgruppe:
Prüfungs-Datum:
Arbeitsplan zur modischen Damenfrisur
1) Welche Arbeitsschritte führen zum Ergebnis?
2) Welche Werkzeuge, Materialien kommen zum Einsatz?
3) Besonderheiten, Zusatzinformationen für die Prüfungskommission:
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GESELLENPRÜFUNG TEIL 2
Prüfungsnummer:
4. Prüfungsaufgabe:
Styling der modischen Damenfacharbeit
Prüfgruppe:
Prüfungs-Datum:
Beschreibung der modischen Damenfrisur
Bitte beschreiben Sie den Frisurenverlauf Ihrer Prüfungsfrisur nach dem Foto
z.B. Angaben über Volumen, Höhen und Tiefen in der Frisur, glatte oder wellige Partien etc.
Angaben
der Kopfbereiche
Beschreibung (Begriffe einsetzen)
Profilbereich/
Seiten
Oberkopfbereich
und Stirnbereich/
Pony
Wirbelbereich
Nackenbereich
Besonderheiten:
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GESELLENPRÜFUNG TEIL 2
Prüfungsnummer:
4. Prüfungsaufgabe:
Styling der modischen Damenfacharbeit
Prüfgruppe:
Prüfungs-Datum:
Der besondere Anlass:
Frisurenvorlage zur modischen Damenfacharbeit
Foto von der fertigen Frisur
> vom eigenen Modell
> oder von einer anderen Person
> oder Frisurenvorlagen (die von allen Seiten zu erkennen sind)
aus Frisurenbüchern oder Computerausdrucke.
z.B. Ausschnitt wie beim Bewerbungsfoto
Kopf- bzw. Frisurengröße mind. 10 x 15 cm.
Verpflichtend ist, dass alle Bilddarstellungen das Endergebnis zeigen, deutlich zu erkennen sind und jeweils eine
Ansicht schräg von vorn und eine schräg von hinten.
(weitere Fotos zur Ergänzung auf zusätzlichen Blättern
mit Hinter-, Ober- und Seitenansicht sind möglich
- auch auf Din A4)
Die Frisurenbilder müssen eingeklebt werden.
Übungsköpfe (Medien) sind nicht erlaubt!!!
Die Bilddarstellung für den Damenhaarschnitt (Seite 7)
und die Damenfrisur (Seite 16) sind identische Bilder,
die für beide Aufgaben gleichzeitig genutzt werden können.
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GESELLENPRÜFUNG TEIL 2
5. Prüfungsaufgabe:
Make-up zum Anlass der Damenfacharbeit
Der Prüfling soll nachweisen, dass er kosmetische Behandlungen durchführen kann.
Richtwertzeit: 30 Minuten
Kommentar: Das Make-up muss typgerecht und auf den besonderen Anlass abgestimmt sein.
Es wird ein modisches Make-up, dem aktuellen Trend entsprechend, gefordert. Das Make-up
muss tragbar und ästhetisch sein. Der Gesamteindruck von Frisurengestaltung, Make-up und
Kleidung soll ein harmonisch abgestimmtes Bild, passend zum gewählten Anlass, vermitteln.
Ein Fantasie-Make-up oder maskenhaftes Schminken sind nicht erlaubt.
Bewertungskriterien:
1 Typgerechtes modisches Make-up
2 Aktueller Trend
3 Passend zum Anlass
4 Saubere Ausführung des Make-ups
5 Das gesamte Erscheinungsbild ist harmonisch
6 Übereinstimmung mit der Arbeitsplanung und Bildvorlage
7 Einhalten der Hygienemaßnahmen und der TRGS
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Zur Kenntnis genommen
am......................Datum
GESELLENPRÜFUNG TEIL 2
Stempel/Unterschrift/Betrieb
5. Prüfungsaufgabe:
Make-up zum Anlass der Damenfacharbeit
Prüfungsnummer:
Prüfgruppe:
Prüfungs-Datum:
Arbeitsplan zum Make-up
1) Zielbeschreibung
2) Welche gestalterischen Schwerpunkte sind geplant?
3) Welche Arbeitsschritte führen zum Ergebnis?
4) Welche Materialien/Produkte/Tools kommen zum Einsatz?
5) Besonderheiten, Zusatzinformationen für die Prüfungskommission:
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GESELLENPRÜFUNG TEIL 2
Prüfungsnummer:
5. Prüfungsaufgabe:
Make-up zum Anlass der Damenfacharbeit
Prüfgruppe:
Prüfungs-Datum:
Bildvorlage/Gestaltungsvorlage für das Make-up
Diese Gestaltungsvorlage muss farbig und vollständig ausgearbeitet werden!
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GESELLENPRÜFUNG TEIL 2
7. Prüfungsaufgabe:
Prüfungsstück am Herren: Ausführen einer modernen Friseurarbeit am Herren
Gestalten einer Herrenfrisur mit modernen Schneidetechniken und modischem Styling.
Richtwertzeit: 45 Minuten
Kommentar: Für die Herrenfrisur ist ein modischer Trendhaarschnitt mit deutlicher Veränderung der
Haarlänge (mindestens 2 cm) und Fülle zu erstellen. Gefordert wird eine aktuelle Trendfrisur. Alle
modischen Styling- und Finishtechniken sind erlaubt. Auch sind alle Geräte und Produkte erlaubt, sie
müssen jedoch fachgerecht eingesetzt werden.
Die Planung des Haarschnittes in Form einer Schnittbeschreibung in Wort, Zeichnung und Bild muss
eindeutig definiert sein. Dafür sind Abteillinien, Schnittlinien, Winkelangaben, Kämmrichtungen, Angaben der Haarlängen um die Kopfrundung etc. zwingend erforderlich.
Der Haarschnitt wird vor dem Styling durch die Prüfkommission kontrolliert.
Eine Schnittgraphik ist in die vorgegebene Kopfabbildung einzuzeichnen. Außerdem ist ein Foto oder
eine Frisurenabbildung der Beschreibung beizufügen. Die Kopf- bzw. Frisurengröße muss mindestens
10 x 15 cm betragen.
2 Bilddarstellungen Herrenhaarschnitt (Seite 24) für Schnitt und Frisur, sind Bilder der fertig geschnittenen und geföhnten Frisur (modischer Trendhaarschnitt). Extreme Undercut/Sidecut und
Iro-Haarschnitte sind nicht erlaubt.
Zusätzliche Blätter für weitere Fotos zur Ergänzung können hinzugefügt werden.
Bilder in Din A4 Größe auch erlaubt.
Bitte beachten:
Das Oberkopfhaar beim Modell muss vollständig vorhanden sein!!! Starke Kahlstellen, Wirbel oder
stark auffallende Geheimratsecken führen zu erheblichem Punktabzug.
Facon darf auch geschnitten werden. Übergänge können auch bis oberhalb der Hutlinie gesetzt werden.
Übergänge, die weit über den Wirbel hinauslaufen, sind nicht gestattet und führen zu Punktverlusten.
Aufsätze sind nicht erlaubt.
Modische Haarschnitte mit verschiedenen Schnittebenen müssen in der Schnittgrafik und im Bildmaterial
deutlich beschrieben und zu erkennen sein.
Föhnschaum/Festiger zum Erstellen der Frisur sind erlaubt. Nichtfestigende Glanzsprays/Fluids/
Shiningsprays sowie Finishprodukte wie z.B. Gel, Wachs, Haarspray sind nicht erlaubt,
dürfen erst nach der Schnittkontrolle eingesetzt werden.
Hinweise: Die Prüfungskommission muss Ihren Haarschnitt anhand Ihrer Schnittbeschreibung nachvollziehen können, deshalb sind detaillierte und korrekte Angaben unumgänglich!
Der Prüfungsausschuss bewertet das Endergebnis auf der Basis der Arbeitsplanung.
Bewertungskriterien:
1 Deutliche Veränderung der Haarlängen am gesamten Kopf, mind. 2 cm
2 Anwendung der Schneidetechnik
3 Detaillierte Angaben zum Haarschnitt in Wort, Zeichnung und Bild
4 Übereinstimmung des Haarschnittes mit der Schnittbeschreibung
5 Übereinstimmung des Haarschnittes mit der geplanten Frisur
6 Fachgerechte Arbeitstechnik beim Styling
7 Fachlich korrektes Arbeiten am Modell sowie der Umgang mit den Werkzeugen und deren
Handhabung und der Einsatz entsprechender Werkzeuge
8 Einhalten ergonomischer Anforderungen
9 Einhalten hygienischer Maßnahmen und der TRGS
10 Sauberkeit der Ausführung
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Zur Kenntnis genommen
GESELLENPRÜFUNG TEIL 2
am......................Datum
7. Prüfungsaufgabe: Prüfungsstück am Herren
Stempel/Unterschrift/Betrieb
Schnittgraphik
Beschreibung des modischen Herrenhaarschnittes
Bitte zeichnen Sie alle wichtigen Ein- und Abteilungen, Kämmwinkel, Längenangaben etc. in die folgenden
Kopfabbildungen ein!
Es ist eine verständliche Beschreibung in Kurzform (in Stichworten) erforderlich. Folgende Begriffe können
verwendet werden: z.B. Hutlinie, Abteillinie, Grenzlinie, Kämmrichtung, Kämmwinkel, horizontal/waagrecht,
vertikal/senkrecht, diagonal, konvex, konkav, im natürlichen Fall,
Prüfungsnummer:
stumpf geschnitten, Längenangaben in "cm", Konturenlinie etc.
Prüfgruppe:
Prüfungs-Datum:
Profilbereich/Seiten
hier Schnittbeschreibung:
mit Winkel- und Längenangaben
Oberkopfbereich und Stirnbereich/Pony
hier Schnittbeschreibung:
mit Winkel- und Längenangaben
Seite 19
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GESELLENPRÜFUNG TEIL 2
Prüfungsnummer:
7. Prüfungsaufgabe: Prüfungsstück am Herren
Prüfgruppe:
Prüfungs-Datum:
Schnittgraphik
Beschreibung des modischen Herrenhaarschnittes
Bitte zeichnen Sie alle wichtigen Ein- und Abteilungen, Kämmwinkel, Längenangaben etc. in die folgenden
Kopfabbildungen ein!
Es ist eine verständliche Beschreibung in Kurzform (in Stichworten) erforderlich. Folgende Begriffe können
verwendet werden: z.B. Hutlinie, Abteillinie, Grenzlinie, Kämmrichtung, Kämmwinkel, horizontal/waagrecht,
vertikal/senkrecht, diagonal, konvex, konkav, im natürlichen Fall, stumpf geschnitten, Längenangaben in "cm",
Konturenlinie etc.
Wirbelbereich
hier Schnittbeschreibung:
mit Winkel- und Längenangaben
Nackenbereich
hier Schnittbeschreibung:
mit Winkel- und Längenangaben
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GESELLENPRÜFUNG TEIL 2
Prüfungsnummer:
7. Prüfungsaufgabe: Prüfungsstück am Herren
Prüfgruppe:
Prüfungs-Datum:
Beschreibung des modischen Stylings
Bitte beschreiben Sie den Frisurenverlauf Ihrer Prüfungsfrisur nach dem Foto
z.B. Angaben über Volumen, Höhen und Tiefen in der Frisur, glatte oder wellige Partien etc.
Angaben
der Kopfbereiche
Beschreibung (Begriffe einsetzen)
Profilbereich/
Seiten
Oberkopfbereich
und Stirnbereich/
Pony
Wirbelbereich
Nackenbereich
Besonderheiten:
Seite 21
Friseur-Innung Hamburg 01. Februar 2014
GESELLENPRÜFUNG TEIL 2
Prüfungsnummer:
7. Prüfungsaufgabe: Prüfungsstück am Herren
Prüfgruppe:
Prüfungs-Datum:
Frisurenvorlage Herrenhaarschnitt
mit modischem Styling
Foto von der fertigen Frisur
> vom eigenen Modell
> oder von einer anderen Person
> oder Frisurenvorlagen (die von allen Seiten zu erkennen sind)
aus Frisurenbüchern oder Computerausdrucke.
z.B. Ausschnitt wie beim Bewerbungsfoto
Kopf- bzw. Frisurengröße mind. 10 x 15 cm.
Verpflichtend ist, dass alle Bilddarstellungen das Endergebnis zeigen, deutlich zu erkennen sind und jeweils eine
Ansicht schräg von vorn und eine schräg von hinten.
(weitere Fotos zur Ergänzung auf zusätzlichen Blättern
mit Hinter-, Ober- und Seitenansicht sind möglich
- auch auf Din A4)
Die Frisurenbilder müssen eingeklebt werden.
Übungsköpfe (Medien) sind nicht erlaubt!!!
Seite 22
Friseur-Innung Hamburg 01.Februar 2014
GESELLENPRÜFUNG TEIL 2
6. Prüfungsaufgabe: Wahlqualifikation
Modul Pflegende Kosmetik/Visagistik
Richtwertzeit: 90 Minuten
Kommentar: Für diesen selbst gewählten Prüfungsteil hat der Prüfling einen Behandlungsplan zu
erstellen. Dem Behandlungsplan muss eine umfangreiche Hautbeurteilung zugrunde liegen, die auf
dem Beurteilungsbogen auf den folgenden Seiten zu dokumentieren ist.
Achtung: Seite 26 und 28 sind bereitsausgefüllt mitzubringen, jedoch Seite 27 wird am Tag der
Prüfung am eigenen Modell ausgefüllt.
Die Hautbeurteilung ist nicht nur die Grundlage zum Erstellen des Behandlungsplanes, sondern auch
ein Instrument zur Leistungsbeurteilung für die Prüfer.
Der Prüfling führt eine pflegende kosmetische Behandlung, einschließlich Hautbeurteilung, Reinigung,
Gesichtsmassage und Auftragen einer Packung durch. Die Prüfer beurteilen die Leistungen während
der Behandlung auf der Grundlage des Behandlungsplanes.
Nach der pflegenden Behandlung soll eine umfangreiche dekorative Gestaltung des Gesichts ausgeführt
werden. Hierfür sind unter anderem das Ausgleichen der Gesichtsform und das Anbringen von künstlichen
Wimpern von Bedeutung. Die Make-up-Gestaltung darf aufwendiger, aber trotzdem noch tragbar sein.
Die Planung des Behandlungsablaufes muss in Wort, Zeichnung und Bild eindeutig definiert sein.
Bewertungskriterien:
1 Korrekte Hautbeurteilung und Erkennen des Hautzustandes
2 Korrektes Erstellen des Behandlungsplanes auf der Basis der Hautbeurteilung
3 Deutliche Ansprache
4 Fachlich einwandfreie Durchführung der Behandlung
5 Systematisches und ästhetisches Arbeiten
6 Einhalten hygienischer Maßnahmen
7 Anwendung von Präparaten entsprechend des Hautzustandes
8 Gestaltung und Ausführung des Make-ups
9 Sauberkeit der Ausführung
10 Gewichtung der Bewertung:
Hautzustand
Behandlungsplan
Durchführung und Make-up
Seite 23
1-fach
1-fach
3-fach
Friseur-Innung Hamburg 01. Februar 2014
Zur Kenntnis genommen
am......................Datum
Stempel/Unterschrift/Betrieb
GESELLENPRÜFUNG TEIL 2
6. Prüfungsaufgabe: Modul Pflegende Kosmetik/Visagistik
Dieser Beurteilungsbogen muss zur Vorbereitung
vor der Prüfung bzgl. dem eigenen Modell
ausgefüllt werden!
Prüfungsnummer:
Prüfgruppe:
Prüfungs-Datum:
Hautbeurteilung
Name der Kundin:
Name der Kosmetikerin:
Beruf der Kundin:
Alter:
Kundenbefragung
Allergien/Unverträglichkeiten:
¤ Bluter/in
¤ Schwangerschaft
¤ Raucher/in
¤ Sport
¤ Sauna
Entspannung:
Schlafrhythmus:
Krankheiten:
Medikamente:
Hormone:
Akne:
Ernährung:
Flüssigkeitszufuhr:
Verdauung:
Pflegegewohnheiten
Tonic:
Reinigung:
Augenpflege:
Ampulle:
Nachtpflege:
Tagespflege:
Sonnenverhalten:
Welches Behandlungsergebnis wünscht die Kundin?
Seite 24
Friseur-Innung Hamburg 01.Februar 2014
GESELLENPRÜFUNG TEIL 2
Prüfungsnummer:
6. Prüfungsaufgabe:
Modul Pflegende Kosmetik/Visagistik
Prüfgruppe:
Prüfungs-Datum:
Dieser Beurteilungsbogen muss während der Prüfung für das eigene Modell
ausgefüllt werden.
(A) Hautzustand
Bewertung Prüfer
Feuchtigkeitsgehalt der Hornschicht:
normal
leicht vermindert
vermindert
stark vermindert
1 Punkt
Fettgehalt der Hornschicht:
vermehrt
normal
vermindert
mimisch
Fältchen:
1 Punkt
atrophisch
normal
Follikel (Porigkeit):
stark vermindert
1 Punkt
fein
groß
1 Punkt
Turgor:
sehr gut
gut
nachlassend
schlecht
1 Punkt
Tonus:
sehr gut
gut
nachlassend
schlecht
1 Punkt
Verhornung:
vorhanden
nicht vorhanden
1 Punkt
Empfindlichkeit:
schwach
stark
1 Punkt
Teleangiektasien:
ja
nein
1 Punkt
Couperose:
ja
nein
1 Punkt
normal
Sonstiges:
Hautunreinheiten:
Komedonen
Milien
Pusteln
Papeln
vorhanden, welche?
Pigmentanomalien:
keine
1 Punkt
nicht vorhanden
1 Punkt
Hauttyp:
normale Haut
Sebostase
Seborrhoe oleosa
Seborrhoe sicca
1 Punkt
Hautzustand: (2 Punkte bei richtig erkanntem Hautzustand)
Atrophie
regenerationsbedürftige Haut
gefäßlabile Haut
2 Punkte
sonnengeschädigte Haut
normaler Hautzustand
überempfindliche Haut
feuchtigkeitsarme Haut
Punkte gesamt
Wird von Prüfern ausgefüllt:
Punkte gesamt
Hautzustand A): bitte übertragen auf S.26!
x 6,66 =
Seite 25
Friseur-Innung Hamburg 01.Februar 2014
GESELLENPRÜFUNG TEIL 2
Prüfungsnummer:
6. Prüfungsaufgabe:
Modul Pflegende Kosmetik/Visagistik
Prüfgruppe:
Prüfungs-Datum:
vor der Prüfung
Dieser Beurteilungsbogen muss zur Vorbereitung
für das eigene Modell ausgefüllt werden.
(B) Behandlungsplan
1) Vorbereitende Maßnahmen und Arbeitsschritte:
bis zu 16 Punkte
2) Tabelle der Präparate mit Begründung des Einsatzes:
bis zu 5 Punkte
Präparat
Begründung des Einsatzes
3) Vorschläge für die Heimbehandlung:
bis zu 4 Punkte
Wird von Prüfern ausgefüllt!
(B) Auswertung - Behandlungsplan
(C) Bewertung kosmetische Behandlung
1) Arbeitsschritte
- Gesichtsbehandlung
2) Präparate
fachliche Durchführung
3) Heimbehandlung
Summe:
(B)
x 4
Make-up
=
(C)
Summe:
:2
=
Bewertung gesamt (bitte Gesamt-Ergebnis auf Hauptauswertungsbogen übertragen)
(A) Hautzustand (S. 25)
x1 =
(B) Behandlungsplan (S. 26)
x1 =
(C) kosmetische/Gesichtsbehandlung (S. 26)
x3 =
Summe:
Seite 26
Gesamt-Ergebnis
:5
=
Friseur-Innung Hamburg 01. Februar 2014
GESELLENPRÜFUNG TEIL 2
6. Prüfungsaufgabe: Modul Pflegende Kosmetik/Visagistik
Arbeitsplan für das Erstellen des Make-ups
1) Beschreibung der gestalterischen Schwerpunkte:
2) Welche Arbeitsschritte führen zum Ergebnis?
3) Welche Materialien/Präparate werden eingesetzt?
4) Welche Werkzeuge/Tools werden verwendet?
5) Beschreibung von Besonderheiten:
Seite 27
Friseur-Innung Hamburg 01. Februar 2014
GESELLENPRÜFUNG TEIL 2
Prüfungsnummer:
6. Prüfungsaufgabe:
Modul Pflegende Kosmetik/Visagistik
Prüfgruppe:
Prüfungs-Datum:
Bildvorlage/Gestaltungsvorlage für das Make-up (Visagistik)
Diese Gestaltungsvorlage muss farbig und vollständig ausgearbeitet werden!
Seite 28
Friseur-Innung Hamburg 01. Februar 2014
GESELLENPRÜFUNG TEIL 2
6. Prüfungsaufgabe: Wahlqualifikation
Modul Langhaarfrisuren
Richtwertzeit: 120 Minuten
Kommentar: Der Prüfling soll eine typgerechte Hochsteckfrisur erstellen. Die Haare müssen
eingelegt werden. Die Frisur soll aus Steck- und Flechtelementen gestaltet werden und eine
saubere Linienführung aufweisen. Die Proportionen müssen gut ausgearbeitet sein.
Alle Hilfsmittel sind erlaubt. Haarschmuck und Haarersatz können eingearbeitet werden, dürfen
jedoch nicht mehr als 1/3 des Kopfes bedecken.
Haarersatz darf nicht in Vorarbeit erstellt werden, z.B. Zopf fertig geflochten
Erstellung während der Trockenzeit möglich.
Wickler oder Papilloten sind in allen Größen je nach Frisurenform erlaubt.
Heißwickler sind nicht erlaubt.
Die Planung der Langhaarfrisur muss in Wort, Zeichnung oder Foto ausgearbeitet vorliegen. Für das
Foto oder die Frisurenabbildung ist eine Kopf- bzw Frisurengröße von mind. 10 x 15 cm vorgeschrieben.
Zusätzliche Blätter für weitere Fotos zur Ergänzung können hinzugefügt werden.
Bilder in Din A4 Größe sind auch erlaubt.
Bewertungskriterien:
1 Korrekte Arbeitsplanung
2 Typgerechte Frisurenerstellung
3 Fachlich einwandfreie Durchführung
4 Steck- und Flechtelemente müssen erkennbar sein
5 Exakte Einlegetechnik entsprechend der Frisurenform
6 Anwendung von geeigneten Präparaten
7 Gestaltung der Proportionen und Linienführung
8 Sauberkeit der Ausführung
9 Einhaltung hygienischer Maßnahmen und der TRGS
Seite 29
Friseur-Innung Hamburg 01.Februar 2014
Zur Kenntnis genommen
am......................Datum
Stempel/Unterschrift/Betrieb
GESELLENPRÜFUNG TEIL 2
6. Prüfungsaufgabe:
Modul Langhaarfrisuren
Prüfungsnummer:
Frisurenvorlage für die Gestaltung
der typgerechten Hochsteckfrisur
Prüfgruppe:
Prüfungs-Datum:
Foto von der fertigen Frisur
> vom eigenen Modell
> oder von einer anderen Person
> oder Frisurenvorlagen (die von allen Seiten zu erkennen sind)
aus Frisurenbüchern oder Computerausdrucke.
z.B. Ausschnitt wie beim Bewerbungsfoto
Kopf- bzw. Frisurengröße mind. 10 x 15 cm.
Verpflichtend ist, dass alle Bilddarstellungen das Endergebnis zeigen, deutlich zu erkennen sind und jeweils eine
Ansicht schräg von vorn und eine schräg von hinten.
(weitere Fotos zur Ergänzung auf zusätzlichen Blättern
mit Hinter-, Ober- und Seitenansicht sind möglich
- auch auf Din A4)
Die Frisurenbilder müssen eingeklebt werden.
Übungsköpfe (Medien) sind nicht erlaubt!!!
Seite 30
Friseur-Innung Hamburg 01. Februar 2014
GESELLENPRÜFUNG TEIL 2
Prüfungsnummer:
6. Prüfungsaufgabe:
Modul Langhaarfrisuren
Prüfgruppe:
Prüfungs-Datum:
Beschreibung der Hochsteckfrisur
Bitte beschreiben Sie den Frisurenverlauf Ihrer Prüfungsfrisur nach dem Foto z.B. Angaben über Volumen,
Höhen und Tiefen in der Frisur, glatte oder wellige Partien etc.
Angaben
der Kopfbereiche
Beschreibung (Begriffe einsetzen)
Profilbereich/
Seiten
Oberkopfbereich
und Stirnbereich/
Pony
Wirbelbereich
Nackenbereich
Besonderheiten:
Seite 31
Friseru-Innung Hamburg 01. Februar 2014
GESELLENPRÜFUNG TEIL2
6. Prüfungsaufgabe: Modul Langhaarfrisuren
Arbeitsplan für die Gestaltung der typgerechten Hochsteckfrisur
1) Welche Arbeitsschritte führen zum Ergebnis?
2) Welche Werkzeuge/Materialien kommen zum Einsatz?
3) Besonderheiten, Zusatzinformationen für die Prüfungskommission:
Seite 32
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GESELLENPRÜFUNG TEIL 2
6. Prüfungsaufgabe: Wahlqualifikation
Modul Nageldesign/-modellage
Richtwertzeit: 90 Minuten
Kommentar: Der Prüfling soll eine Nagelmodellage an beiden Händen ausführen. Es sind alle
Arbeitstechniken erlaubt. Die gewählte Technik, z.B. Acryl-, Fiberglas-, Gel-Technik, muss
dokumentiert werden.
Im Anschluss wird an einer Hand ein Nageldesign an mindestens 4 Fingernägeln gestaltet.
Auch für diese Arbeit sind alle Techniken erlaubt.
Alle Arbeiten müssen unter Einhaltung der besonderen Hygienebestimmungen durchgeführt werden.
Bewertungskriterien:
1 Korrekte Arbeitsplanung
2 Beschreibung der Arbeitstechnik
3 Fachlich einwandfreie Durchführung
4 Korrekte Gestaltung der Nägel
5 Gleichmäßig geformte Nägel
6 Korrektes Arbeiten beim Nageldesign
7 Sauberkeit in der Ausführung
8 Einhalten der besonderen Hygienevorschriften und der TRGS
Seite 33
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GESELLENPRÜFUNG TEIL 2
Prüfungsnummer:
6. Prüfungsaufgabe:
Modul Nageldesign/-modellage
Prüfgruppe:
Prüfungs-Datum:
Datum:
Name der Kundin:
Name der Friseurin:
1) Kundenbefragung
Beruf der Kundin:
Praktizierte Sportarten:
Hobbies, die Handarbeit erfordern:
Tragen Sie Schutzhandschuhe bei der Arbeit (z.B. Haus-/Gartenarbeit)?
¤
ja
¤
nein
Wie viel Zeit verwenden Sie für Ihre Nagelpflege pro Woche?
Wie oft lassen Sie eine professionelle Nagelpflege durchführen?
Wissenswertes zum Gesundheitszustand der Kundin:
Diabetes:
Asthma:
Allergien:
Kontaktlinsen:
Kontaktekzeme:
Sonstiges:
2) Beurteilung der Hände und Nägel
Hautzustand der Hände:
Zustand der Nagelhaut:
Zustand der Naturnägel:
Zustand der Kunstnägel:
Nagellänge:
Nagelform:
Besonderheiten:
3) Kundenwunsch
Nagellänge:
Finishdesign:
Nagelform:
Sonstiges:
4) Empfehlungen zur Pflege für die Heimbehandlung
5. Der nächste Termin ist am
Seite 34
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Zur Kenntnis genommen
am......................Datum
Stempel/Unterschrift/Betrieb
GESELLENPRÜFUNG TEIL 2
Modul Nageldesign/-modellage
Prüfungsnummer:
Prüfgruppe:
Arbeitsplan zum Nageldesign
Prüfungs-Datum:
1) Zielbeschreibung:
2) Welche Arbeitsschritte führen zum Ergebnis?
3) Welche Werkzeuge werden benutzt?
4) Welche Materialien/Produkte kommen zum Einsatz?
5) Besonderheiten, Zusatzinformationen für die Prüfungskommission:
Seite 35
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GESELLENPRÜFUNG TEIL 2
Prüfungsnummer:
6. Prüfungsaufgabe:
Modul Nageldesign/-modellage
Prüfgruppe:
Prüfungs-Datum:
Bildvorlage/Gestaltungsvorlage
für das Nageldesign
Diese Gestaltgungsvorlage muss farbig und vollständig ausgearbeitet werden
Bitte eintragen, an welchen Fingernägeln das Design gestaltet wird!
Fotos einkleben auch möglich, einzelne Nägel müssen aber deutlich erkennbar sein.
1) …………………………………………..
2) …………………………………………..
3) …………………………………………..
4) ……………………………………………
Seite 36
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GESELLENPRÜFUNG TEIL 2
6. Prüfungsaufgabe: Wahlqualifikation
Modul Haarersatz
Richtwertzeit: 120 Minuten
Kommentar: Der Prüfling soll eine Haarverlängerung oder Haarverdichtung am Modell erarbeiten.
Mindestens 20 % (1/5) des Kopfhaares müssen bearbeitet werden. Alle bekannten Methoden
bzw. Techniken sind erlaubt. Die Einarbeitungs- und Befestigungsmethoden müssen jedoch
fachspezifisch sein.
Techniken, die sehr schnell und nicht fachmännsich ausgeführt werden, führen zu erheblichem
Punktabzug.
Die eingearbeiteten Haare müssen in den bereits fertig erstellten Haarschnitt angepasst bzw.
eingeschnitten werden. Abschließend ist eine Frisur zu stylen. Alle professionellen Hilfsmittel und
Präparate sind für das fachgerechte Styling erlaubt.
Die Planung der Arbeiten muss in Wort, Zeichnung oder Foto ausgearbeitet vorliegen. Für das
Foto oder die Frisurenabbildung ist eine Kopf- bzw Frisurengröße von mindestens 10 x 15 cm
vorgeschrieben. Zusätzliche Blätter für weitere Fotos zur Ergänzung können hinzugefügt werden.
Bilder in Din A4 Größe sind auch erlaubt.
Bewertungskriterien:
1 Korrekte Arbeitsplanung
2 Beschreibung der Arbeitstechnik
3 Fachlich einwandfreie Durchführung
4 Korrektes Anbringen der Haare
5 Fachgerechter Haarschnitt
6 Typgerechte Frisurenerstellung
7 Anwendung von geeigneten Präparaten
8 Gestaltung der Frisur
9 Sauberkeit der Ausführung
10 Einhalten der Hygienemaßnahmen
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Zur Kenntnis genommen
am......................Datum
Stempel/Unterschrift/Betrieb
GESELLENPRÜFUNG TEIL 2
6. Prüfungsaufgabe:
Modul Haarersatz
Prüfungsnummer:
Prüfgruppe:
Prüfungs-Datum:
Arbeitsplan zur Haarverlängerung/Haarverdichtung
1) Beurteilung der Haarqualität und -quantität des Modells:
2) Zielbeschreibung:
3) Welche Methoden/Arbeitstechniken werden eingesetzt?
4) Welche Arbeitsschritte führen zum Ergebnis?
5) Welche Werkzeuge/Hilfsmittel werden benutzt?
6) Welche Materialien/Produkte kommen zum Einsatz?
7) Besonderheiten, Zusatzinformationen für die Prüfungskommission:
Seite 38
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GESELLENPRÜFUNG TEIL 2
Prüfungsnummer:
6. Prüfungsaufgabe:
Modul Haarersatz
Prüfgruppe:
Prüfungs-Datum:
Gestaltungsvorlage für die einzuarbeitenden Haare
Diese Gestaltungsvorlage muss vollständig ausgearbeitet werden!
(als Zeichnung oder mit deutlich zu erkennenden Fotos)
Längenangabe der einzuarbeitenden Haare in cm angeben
Seite 39
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GESELLENPRÜFUNG TEIL 2
Prüfungsnummer:
6. Prüfungsaufgabe: Modul Haarersatz
Prüfgruppe:
Prüfungs-Datum:
Schnittgraphik
Beschreibung des Haarschnittes
Bitte zeichnen Sie alle wichtigen Ein- und Abteilungen, Kämmwinkel, Längenangaben etc. in die folgenden
Kopfabbildungen ein!
Es ist eine verständliche Beschreibung in Kurzform (in Stichworten) erforderlich. Folgende Begriffe können
verwendet werden: z.B. Hutlinie, Abteillinie, Grenzlinie, Kämmrichtung, Kämmwinkel, horizontal/waagrecht,
vertikal/senkrecht, diagonal, konvex, konkav, im natürlichen Fall, stumpf geschnitten, Längenangaben in "cm",
Konturenlinie etc.
Profilbereich/Seiten
hier Schnittbeschreibung:
Oberkopfbereich und Stirnbereich/Pony
hier Schnittbeschreibung:
Seite 40
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GESELLENPRÜFUNG TEIL 2
Prüfungsnummer:
6. Prüfungsaufgabe: Modul Haarersatz
Prüfgruppe:
Prüfungs-Datum:
Schnittgraphik
Beschreibung des Haarschnittes
Bitte zeichnen Sie alle wichtigen Ein- und Abteilungen, Kämmwinkel, Längenangaben etc. in die folgenden
Kopfabbildungen ein!
Es ist eine verständliche Beschreibung in Kurzform (in Stichworten) erforderlich. Folgende Begriffe können
verwendet werden: z.B. Hutlinie, Abteillinie, Grenzlinie, Kämmrichtung, Kämmwinkel, horizontal/waagrecht,
vertikal/senkrecht, diagonal, konvex, konkav, im natürlichen Fall, stumpf geschnitten, Längenangaben in "cm",
Konturenlinie etc.
Wirbelbereich
hier Schnittbeschreibung:
Nackenbereich
Schnittbeschreibung:
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Seite 41
GESELLENPRÜFUNG TEIL 2
Prüfungsnummer:
6. Prüfungsaufgabe: Modul Haarersatz
Prüfgruppe:
Prüfungs-Datum:
Beschreibung der geplanten Frisur
Bitte beschreiben Sie den Frisurenverlauf Ihrer Prüfungsfrisur nach dem Foto
z.B. Angaben über Volumen, Höhen und Tiefen in der Frisur, glatte oder wellige Partien etc.
Angaben
der Kopfbereiche
Beschreibung (Begriffe einsetzen)
Profilbereich/
Seiten
Oberkopfbereich
und Stirnbereich/
Pony
Wirbelbereich
Nackenbereich
Besonderheiten:
Seite 42
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GESELLENPRÜFUNG TEIL 2
Prüfungsnummer:
6. Prüfungsaufgabe:
Modul Haarersatz
Prüfgruppe:
Prüfungs-Datum:
Bildvorlage für die geplante Frisur
Foto von der angestrebten Frisur
> vom eigenen Modell
> oder von einer anderen Person
> oder Frisurenvorlagen (die von allen Seiten zu erkennen sind)
aus Frisurenbüchern oder Computerausdrucke.
z.B. Ausschnitt wie beim Bewerbungsfoto
Kopf- bzw. Frisurengröße mind. 10 x 15 cm.
Verpflichtend ist, dass alle Bilddarstellungen das Endergebnis zeigen, deutlich zu erkennen sind und jeweils eine
Ansicht schräg von vorn und eine schräg von hinten.
(weitere Fotos zur Ergänzung auf zusätzlichen Blättern
mit Hinter-, Ober- und Seitenansicht sind möglich
- auch auf Din A4)
Die Frisurenbilder müssen eingeklebt werden.
Übungsköpfe (Medien) sind nicht erlaubt!!!
Seite 43
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GESELLENPRÜFUNG TEIL 2
6. Prüfungsaufgabe: Wahlqualifikation
Modul Coloration
Richtwertzeit: 120 Minuten
Kommentar: Der Prüfling soll eine moderne Colorationstechnik und eine Strähnentechnik mit
typgerechtem Styling ausführen. Beide Techniken werden bei der Prüfung erstellt. Die Farbtechnik
muss mit mindestens zwei unterschiedlichen Farben gearbeitet werden, die im Farbergebnis deutlich
erkennbar sind. Alle Techniken, auch Freihandtechniken, sind erlaubt. Das gesamte Kopfhaar muss
farblich kreativ gestaltet sein. Extreme Untercuts/Sidecuts sind nicht gestattet.
Naturtonveränderung auf 2 Töne nicht zwingend erforderlich. Vollblondierung nicht erlaubt.
Modelle mit einem höheren Weißanteil als 50 % sind nicht erlaubt.
Blondiermittel für Strähnentechnik erlaubt.
Wichtig: eigene Farbkarte / Farbmuster sind unbedingt mitzubringen.
Sollten auf den Fotos der fertig geföhnten Frisur keine Strähnentechniken erkennbar sein,
kennzeichnen Sie die Platzierung der Strähnen auf den Fotos deutlich z.B. mit einem Edding-Stift.
Zusätzlich zeichnen Sie die Platzierung der Farben auf den Seiten 48/49 ein.
Seite 50/51 sind gleiche Bilder der fertig geföhnten Frisur.
Die Haarfarbgebung der fertigen Frisur soll das typgerechte Styling harmonisch unterstützen.
Die Arbeitsplanung muss in Wort, Zeichnung oder Foto dokumentiert werden. Für das Foto
oder die Frisurenabbildung ist eine Kopf- bzw. Frisurengröße von mind. 10 x 15 cm vorgeschrieben.
Zusätzliche Blätter für weitere Fotos zur Ergänzung können hinzugefügt werden.
Bilder in Din A4 Größe sind auch erlaubt.
Bewertungskriterien:
1 Korrekte Arbeitsplanung
2 Übereinstimmung der Zielfarbe mit der Planung
3 Die Farbgestaltung mit mindestens zwei erkennbaren Farben
4 Fachlich einwandfreie Durchführung der Colorationstechnik
5 Harmonie zwischen Farbgebung und Styling
6 Typgerechte Farbgebung
7 Typgerechtes Styling
8 Anwendung von geeigneten Präparaten
9 Einhalten der Hautschutzmaßnahmen und Hygienevorschriften
10 Einhalten der TRGS
Seite 44
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Zur Kenntnis genommen
am......................Datum
Stempel/Unterschrift/Betrieb
GESELLENPRÜFUNG TEIL 2
6. Prüfungsaufgabe:
Modul Coloration
Prüfungsnummer:
Prüfgruppe:
Prüfungs-Datum:
Arbeitsplan zur Haarfarbenveränderung
Bitte alle Angaben in der Fachsprache tätigen, z.B. 8/73 = hellblond - braun - gold usw.
Bedeutungen der Zahlenkombinationen müssen schriftlich erklärt sein (siehe Beispiel).
1) Ausgangsfarben
Ansatz:
Farbtiefe
Farbrichtung
Längen:
Farbtiefe
Farbrichtung
Spitzen:
Farbtiefe
Farbrichtung
Weißanteil:
0%
¤
10%
20%
30%
40%
¤
¤
¤
¤
2) Zielfarben Colorationstechnik
50%
¤
Zielfarben Strähnentechnik
Farbtiefe:
Farbtiefe:
Farbrichtung:
Farbrichtung:
Besonderheiten:
3) Haarqualität und -quantität
4) Welche Arbeitsschritte führen zum Ergebnis?
5) Ich verwende die Produkte der Firma:
Seite 45
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GESELLENPRÜFUNG TEIL 2
Prüfungsnummer:
2. Prüfungsaufgabe:
Modul Coloration
Prüfgruppe:
Prüfungs-Datum:
Arbeitsplan zur Haarfarbenveränderung (Fortsetzung)
6) Angaben zu der (den) Rezeptur(en) mit kurzer Begründung:
7) Einwirkzeit(en):
8) Zwischenbehandlung mit Begründung:
9) Abschlussbehandlung mit Begründung:
10) Welche Werkzeuge werden verwendet?
11) Besonderheiten, Zusatzinformationen für die Prüfungskommission:
Seite 46
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GESELLENPRÜFUNG TEIL2
Prüfungsnummer:
6. Prüfungsaufg.: Modul Coloration
Prüfgruppe:
Prüfungs-Datum:
Zeichenvorlage für die Platzierung der Haarfarben
Beschreibung der Platzierung der Haarfarben
Diese Gestaltungsvorlage muss vollständig ausgearbeitet werden!
Profilbereich/Seiten
hier Beschreibung:
Oberkopfbereich und Stirnbereich/Pony
hier Beschreibung:
Seite 47
Friseur-Innung Hamburg 01. Februar 2014
GESELLENPRÜFUNG TEIL2
Prüfungsnummer:
6. Prüfungsaufg.: Modul Coloration
Prüfgruppe:
Prüfungs-Datum:
Zeichenvorlage für die Platzierung der Haarfarben
Beschreibung der Platzierung der Haarfarben
Diese Gestaltungsvorlage muss vollständig ausgearbeitet werden!
Wirbelbereich
hier Beschreibung:
Nackenbereich
hier Beschreibung:
Seite 48
Friseur-Innung Hamburg 01.Februar 2014
GESELLENPRÜFUNG TEIL 2
Prüfungsnummer:
6. Prüfungsaufgabe:
Modul Coloration
Prüfgruppe:
Prüfungs-Datum:
Gestaltungsvorlage zur Platzierung der Haarfarben
Bitte farbig und vollständig kennzeichnen!
Bei Verwendung von Fotos Farbplatzierungen sowie die Darstellung der Strähnentechniken deutlich
kennzeichnen! Die Kennzeichnung findet auf den Fotos der fertigen, geföhnten Frisur statt
(nicht im gefärbten nassen Zustand!)
Foto von der fertigen Frisur
> vom eigenen Modell
> oder von einer anderen Person
> oder Frisurenvorlagen (die von allen Seiten zu erkennen sind)
aus Frisurenbüchern oder Computerausdrucke.
z.B. Ausschnitt wie beim Bewerbungsfoto
Kopf- bzw. Frisurengröße mind. 10 x 15 cm.
Verpflichtend ist, dass alle Bilddarstellungen das Endergebnis zeigen, deutlich zu erkennen sind und jeweils eine
Ansicht schräg von vorn und eine schräg von hinten.
(weitere Fotos zur Ergänzung auf zusätzlichen Blättern
mit Hinter-, Ober- und Seitenansicht sind möglich
- auch auf Din A4)
Die Frisurenbilder müssen eingeklebt werden.
Übungsköpfe (Medien) sind nicht erlaubt!!!
Seite 49
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GESELLENPRÜFUNG TEIL 2
Prüfungsnummer:
6. Prüfungsaufgabe:
Modul Coloration
Prüfgruppe:
Prüfungs-Datum:
Frisurenvorlage zur Coloration und zum Styling
Foto von der fertigen Frisur
> vom eigenen Modell
> oder von einer anderen Person
> oder Frisurenvorlagen (die von allen Seiten zu erkennen sind)
aus Frisurenbüchern oder Computerausdrucke.
z.B. Ausschnitt wie beim Bewerbungsfoto
Kopf- bzw. Frisurengröße mind. 10 x 15 cm.
Verpflichtend ist, dass alle Bilddarstellungen das Endergebnis zeigen, deutlich zu erkennen sind und jeweils eine
Ansicht schräg von vorn und eine schräg von hinten.
(weitere Fotos zur Ergänzung auf zusätzlichen Blättern
mit Hinter-, Ober- und Seitenansicht sind möglich
- auch auf Din A4)
Die Frisurenbilder müssen eingeklebt werden.
Übungsköpfe (Medien) sind nicht erlaubt!!!
Seite 50
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GESELLLENPRÜFUNG TEIL 2
Prüfungsnummer:
6. Prüfungsaufgabe:
Modul Coloration
Prüfgruppe:
Prüfungs-Datum:
Beschreibung des Stylings
Angaben über Volumen, Höhen und Tiefen in der Frisur, glatte oder wellige Partien etc.
Angaben
der Kopfbereiche
Beschreibung (Begriffe einsetzen)
Profilbereich/
Seiten
Oberkopfbereich
und Stirnbereich/
Pony
Wirbelbereich
Nackenbereich
Besonderheiten:
Seite 51
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Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Friseur/in
Gewichtungs- und Bestehensregelung
( 1 ) Die Prüfungsbereiche sind wie folgt zu gewichten:
1. Prüfungsbereich Klassische Friseurarbeit (Gesellenprüfung Teil 1)
25%
2. Prüfungsbereich Friseur- und Kosmetikdienstleistungen*
45%
3. Prüfungsbereich Friseurtechniken
10%
4. Prüfungsbereich Betriebsorganisation und Kundenmanagement
10%
5. Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
10%
( 2 ) Die Gesellenprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen
1. im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit mindestens "ausreichend"
2. im Ergebnis von Teil 2 der Gesellenprüfung mit mindestens "ausreichend"
3. im Prüfungsbereich Friseur- und Kosmetikdienstleistungen mit mindestens "ausreichend"
4. in mindestens zwei der übrigen Prüfungsbereiche von Teil 2 mit mindestens "ausreichend"
5. und in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit "ungenügend"
bewertet worden sind.
( 3 ) Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in enem der mit schlechter als "ausreichend"
bewerteten Prüfungsbereiche aus Teil 2, in denen Prüfungsleistungen mit eigener Anforderung
und Gewichtung schriftlich zu erbringen sind, durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten
zu ergänzen, wenn dies für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Bei der
Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das
Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2 : 1 zu gewichten.
*Gewichtung Friseur- und Kosmetikdienstleistungen
Arbeitsaufgaben: 70 % der Friseur- und Kosmetikdienstleistungen
1) Beratungsgespräch
10 % der Arbeitsaufgabe
2) Modischer Damenhaarschnitt
40 % der Arbeitsaufgabe
3) Haarfarbe
20 % der Arbeitsaufgabe
4) Styling- und Finishtechniken
5 % der Arbeitsaufgabe
5) Kosmetische Behandlung (Make-up)
5 % der Arbeitsaufgabe
6) Wahlqualifikation
20 % der Arbeitsaufgabe
7) Prüfungsstück am Herren: 30 % der Friseur- und Kosmetikdienstleistungen
Punkteschlüssel
Note
sehr gut
gut
befriedigend
ausreichend
mangelhaft
ungenügend
Bewertungsspielraum
100 - 92 Punkte
unter 92 - 81 Punkte
unter 81 - 67 Punkte
unter 67 - 50 Punkte
unter 50 - 30 Punkte
unter 30 - 0 Punkte
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Note
1
2
3
4
5
6
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Verbindliche Hinweise
zur Gesellenprüfung Teil 2
Nach der Ausbildungsordnung vom 21.5.2008
Prüfungsausschuss der Friseur-Innung Hamburg
Die Gesellenprüfung Teil 2 findet in den Räumen der Berufsschule für Friseure statt:
Burgstr. 33-35; 20535 Hamburg
Tel. 040 4288623-15 (öfter versuchen, da Prüferzimmer nicht immer besetzt ist)
Prüfungstag:
Am Prüfungstag ist der Prüfling von der Arbeit freizustellen. Dieser Tag darf nicht
als Urlaubstag angerechnet werden.
Zeitplan:
Die Reihenfolge der Prüfungsaufgaben ist vom Prüfling einzuhalten.
Begonnen wird mit dem Beratungsgespräch. Für das Beratungsgespräch müssen die Seiten
3 und 4 der Prüfungsunterlagen bereits vollständig ausgefüllt sein.
Die Aufgaben 2 bis 5 finden übergangslos nach Abnahme der Aufgabe Beratungsgespräch
statt. Diese können vom zeitlichen Ablauf selbstständig geplant werden.
Die Fertigkeitsprüfungen müssen innerhalb der vorgegebenen Zeit durchgeführt werden.
Modelle:
Alter siehe Seite 1.
Für die rechtzeitige Bestellung der Modelle hat der Prüfling zu sorgen. Der Betrieb ist dem
Prüfling bei der Beschaffung von geeigneten Modellen behilflich.
Das Telefonieren ist den Modellen, Prüfllingen und den Prüfern innerhalb der Prüfungsräume
und des gesamten Gebäudes (Ausnahme Lehrerzimmer und Cafeteria) untersagt.
Rauchen ist auf dem gesamten Schulgelände verboten.
Materialien und Werkzeuge:
Alle zur Prüfung gebräuchlichen Materialien und Werkzeuge sowie Hilfsmittel nach der
Prüfungsausschreibung stellt der Betrieb dem Prüfling zur Verfügung. Diese sind am
Prüfungstag vom Prüfling selbst mitzubringen und müssen einen einwandfreien Zustand vorweisen.
Bei der Prüfung soll auf persönliche Sauberkeit und Ordnung am Arbeitsplatz geachtet werden.
Ausbildungsnachweis (Berichtsheft)
Das Berichtsheft vom 3. Lehrjahr muss zur Prüfung mitgebracht werden.
Prüfungsausschreibung (Frisurenvorlagen/Arbeitsplanungen):
Die in der Ausschreibung geforderten Frisurenvorlagen und ebenso die schriftliche Arbeitsplanung
sind vor Prüfungsbeginn der Prüfungskommission zu Kontrolle vorzulegen. Nicht sichtbare
Frisurenteile bzw. Arbeitsbereiche sind auf einem gesonderten Blatt zu beschreiben.
Geplantes Ergebnis = Ziel.
Die Frisurenvorlagen sowie die Arbeitsplanungen sind vom Ausbildungsbetrieb zur
Kenntnis zu nehmen und mit Stempel und Unterschrift zu bestätigen. Der Ausbildungsbetrieb soll sich damit über Art und Umfang der Vorgehensweise des Prüflings bei der
Prüfung in Kenntnis setzen.
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Friseur-Innung Hamburg 01. Februar 2014
Ausschluss:
Folgende Handlungen führen zum Ausschluss von der gesamten Fertigkeitsprüfung:
Auf Täuschung abzielende Handlungen (z.B. Vorarbeit)
Verweigerung von einer oder mehreren Prüfungsaufgaben
> Die Prüfung wird mit "0" Punkten bewertet (d.h. es gibt keine Wiederholungsprüfung)
Ausschluss von der Aufgabe:
Nichterfüllbarkeitspassus: Ist ein Modell absolut ungeeignet (d.h. Haare vor Beginn der
Aufgabe gleichlang oder kürzer als Planungsvorlage/Beschreibung, Kahlstellen, unvollständiges
Haupthaar, extrem difuser Zustand des Haares) erfolgt Ausschluss von der Aufgabe und diese
Aufgabe wird mit "0" Punkten bewertet.
Folgende Vorkommnisse können zum Punktabzug bis zu 100 Punkte führen:
Fehlende Frisurenvorlage/Arbeitsplanung
Nicht ausreichende Werkzeuge und/oder Arbeitsmaterialien
Verspätetes Erscheinen eines Modells:
Der Prüfling kann eine andere Aufgabe vorziehen, falls dies vom zeitlichen Ablauf her möglich ist.
Alle Prüfungsaufgaben müssen in der noch vorhandenen Zeit ausgeführt werden. Keine Zeitzugabe!
Nichterscheinen eines oder mehrerer Modelle:
ohne wichtigen Grund
Steht fest, dass am Prüfungstag das für die Aufgabe entsprechende Modell nicht erscheint,
gilt die Prüfungsaufgabe als "nicht erbracht" und wird mit "0" Punkten bewertet.
mit wichtigem Grund
erscheint ein Modell aus wichtigem Grund nicht, so muss der wichtige Grund der Kommission
am Prüfungstag durch ein Attest, polizeiliche Erklärung etc. belegt werden. Der Prüfling kann
die Prüfung fortführen.
Kann der wichtige Grund nicht am Prüfungstag belegt werden, so muss der Prüfling
a) eidesstattlich der Prüfungskommission den wichtigen Grund für das Nichterscheinen
versichern.
b) innerhalb von 8 Tagen den wichtigen Grund der Friseur-Innung Hamburg schriftlich mitteilen (z.B. Krankmeldung, Unfallbericht oder polizeiliche Mitteilung)
c) den Namen und Adresse des Modells der Friseur-Innung Hamburg angeben.
Unter den Voraussetzungen a + c kann der Prüfling die weiteren Prüfungsteile ablegen.
Kann der Prüfungsteilnehmer innerhalb der 8-Tagesfrist den ausreichenden Entschuldigungsgrund erbringen, wird ein Nachholtermin von der Friseur-Innung Hamburg festgelegt.
Eine Terminvergabe für die Ablegung der noch fehlenden Prüfungsteile erfolgt ohne Gewähr,
soweit noch Plätze vorhanden sind innerhalb des gleichen Prüfungszeitraumes oder
nachfolgende Prüfungsperiode.
Andernfalls wird die Prüfung mit "0" Punkten bewertet.
§ 22 Täuschungshandlungen und Ordnungsverstöße
(siehe Gesellen- und Umschulungsprüfungsordnung vom 18.12.2007)
1. Teilnehmer, die sich einer Täuschungshandlung oder einer erheblichen Störung des
Prüfungsablaufes schuldig machen, kann der Aufsichtsführende von der Prüfung vorläufig
ausschließen.
2. Über den endgültigen Ausschluss und die Folgen entscheidet der Prüfungsausschuss
nach Anhören des Prüfungsteilnehmers. In schwerwiegenden Fällen, insbesondere bei vorbereiteten Täuschungshandlungen (z.B. vorgeschnittene oder präparierte Haarschnitte),
kann die Prüfung für nicht bestanden erklärt werden. Das gleiche gilt bei innerhalb eines
Jahres nachträglich festgestellten Täuschungen.
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Der Prüfling tritt vor Beginn der Prüfung zurück:
Nach der Anmeldung, aber vor Beginn der Prüfung kann der Prüfling durch schriftliche Erklärung
von der gesamten Prüfung zurücktreten. In diesem Fall gilt die Prüfung als nicht abgelegt. Das
Zurücktreten von einzelnen Prüfungsfächern ist nicht möglich! Eine erneute Terminvergabe erfolgt
(falls Plätze vorhanden) innerhalb des gleichen Prüfungszeitraumes, ansonsten müsste auf die
nachfolgende Prüfungsperiode verwiesen werden.
Der Prüfling nimmt nicht teil:
Nimmt der Prüfling an der Prüfung unentschuldigt nicht teil, oder erfolgt der Rücktritt nach Beginn
ohne dass ein wichtiger Grund vorliegt, so wird die Prüfung mit "0 Punkten" bewertet.
Über den wichtigen Grund entscheidet der gesamte Prüfungsausschuss.
Der Prüfling tritt nach Beginn der Prüfung zurück:
Tritt der Prüfling nach Beginn der Prüfung zurück, so können bereits erbrachte, in sich
abgeschlossene Prüfungsleistungen nur anerkannt werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt
(z.B. im Krankheitsfalle des Prüflings durch nachträgliche Vorlage eines Attests innerhalb von 3 Tagen).
Schutzbestimmungen:
Die Hautschutzbestimmungen nach TRGS 530 sind einzuhalten. Nichteinhalten der Schutzbestimmungen führt zu Punkteabzug (bis zu 50 Punkte) oder Abbruch der Prüfungsaufgabe
z.B. bei beonders gefährlichen Umständen
Punktabzug bei nicht vorhandenen Handschuhen beim
Farbe auftragen
30 Punkte Abzug
Haare waschen
10 Punkte Abzug
Farbe abwaschen
50 Punkte Abzug
Mängelprotokoll:
Der Prüfungsausschuss kann von einem Mängelprotokoll zur Mitteilung von eklatanten Defiziten bei
der Vorbereitung, Durchführung, Ausstattung der Werkzeuge und Materialien sowie Modellen und
Verhaltensweisen an den Betrieb Gebrauch machen, wenn es zur Klärung von Noten bzw.
Prüfungsleistungen und zur Fortentwicklung der Berufsausbildung beiträgt. Hierzu kann der Prüfungsausschuss von der Prüfungaufgabe Fotos anfertigen und Planungen des Prüflings kopieren.
Gebühren:
Bei einem eventuellen Nachholtermin ist, auch bei Teilfächerwiederholung, die volle Gebühr
zu bezahlen.
Prüfungsgebühr nach Prüfungsaufwand - Innungsmitglieder erhalten einen Zuschuss.
Einsicht und Einspruchsverfahren
sind vom Datum des Bestehens bzw. Nichtbestehens-Bescheides der Gesellprüfung Teil 2 gerechnet,
innerhalb einer Frist von 4 Wochen möglich.
Der Prüfungsausschuss wünscht Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Prüfung!
gez. Conrad Strehl
Lehrlingswart
Der Lehrlingswart ist zu erreichen unter:
Conrad Strehl, Tel. 040 487963
Breitenfelder Straße 4, 20251 Hamburg
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