Curriculum Gerontopsychologie - SGG-SSG
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Curriculum Gerontopsychologie - SGG-SSG
Curriculum Gerontopsychologie Certificate of Advanced Studies UZH in Gerontopsychologie SFGP-Zertifikat Gerontopsychologie FSP-Zusatzqualifikation Gerontopsychologie SBAP-Fachtitel Gerontopsychologie Universität Zürich (Psychologisches Institut und Zentrum für Gerontologie ZfG) und Schweizerische Fachgesellschaft für Gerontopsychologie SFGP Stand: 1.4.2013 1/22 ZQ – Curriculum Gerontopsychologie Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung..................................................................................................................... 3 2 Wissenschaftliche Grundlagen .................................................................................... 3 3 Ziele und Grundlagen der Weiterbildung ..................................................................... 4 3.1 Ziele der Weiterbildung ....................................................................................... 4 3.2 Grundlagen der Weiterbildung ............................................................................ 4 4 Aufbau und Inhalt der Weiterbildung ........................................................................... 4 4.1 Modularer Aufbau ............................................................................................... 4 4.2 Theoriemodule: Inhalte und Lernziele ................................................................. 5 4.2.1 Modul 1: Grundlagen der Gerontopsychologie ....................................... 6 4.2.2 Modul 2: Anwendungsbereich Neuropsychologie des Alters.................. 8 4.2.3 Modul 3: Anwendungsbereich Klinische Psychologie des Alters ............ 9 4.2.4 Modul 4: Anwendungsbereich Coaching und Beratung im Alter .......... 11 4.2.5 Modul 5: Anwendungsbereich Geragogik............................................. 12 4.3 Praxiserfahrung und Abschlussarbeit (Modul 6) ............................................... 13 4.4 Supervision und Intervision (Modul 7) ............................................................... 13 5 Zulassungsvoraussetzungen ..................................................................................... 14 5.1 Grundsätzliche Eignung und Zulassungsvoraussetzungen .............................. 14 5.2 Zusätzliche Vorraussetzungen für das Erlangen des FSPZusatzqualifikationszertifikates .................................................................................. 14 5.3 Zulassung zu einzelnen Modulen für Nicht-Psychologen.................................. 14 5.4 Gruppengrösse ................................................................................................. 15 6 Qualifikationen der Dozierenden und SupervisorInnen ............................................. 15 7 Aufwand für die Zusatzqualifikation ........................................................................... 15 7.1 Zeitlicher Aufwand ............................................................................................ 15 7.2 Finanzieller Aufwand......................................................................................... 16 8 Zertifizierung.............................................................................................................. 16 8.1 Zertifikate nach erfolgreichem Absolvieren der Weiterbildung .......................... 16 8.2 FSP-Zusatzqualifikations-Zertifikat via Übergangsbestimmungen .................... 17 8.3 FSP-Zusatzqualifikations-Zertifikate gemäss Äquivalenzkriterien ..................... 18 8.4 Gültigkeit des Zertifikats .................................................................................... 19 8.5 Prüfung der Anträge.......................................................................................... 20 8.6 Rekursmöglichkeiten......................................................................................... 20 9 Qualitätssicherung..................................................................................................... 20 9.1 Evaluation des individuellen Weiterbildungserfolgs .......................................... 20 9.2 Evaluation der gesamten Weiterbildung ........................................................... 21 9.3 Fortbildung für die Zertifikats-InhaberInnen ...................................................... 21 10 Trägerschaft und Direktorium des Weiterbildungsstudiengangs ............................... 21 11 Literaturhinweise und Links ....................................................................................... 22 11.1 Literaturhinweise ............................................................................................... 22 11.2 Thematische Links ............................................................................................ 22 2/22 ZQ – Curriculum Gerontopsychologie 1 Einleitung Durch den demografischen Wandel wächst der Bedarf an gerontopsychologisch qualifizierten Dienstleistungen und Interventionen. Dem wachsenden Bedarf steht bisher kein Weiter- oder Fortbildungsangebot gegenüber, das – basierend auf dem Studienabschluss Psychologie – weiterführend spezifisches gerontopsychologisches Fachwissen und gerontopsychologische Fertigkeiten auf qualitativ hohem Niveau vermittelt. Die Schweizerische Fachgesellschaft für Gerontopsychologie (SFGP) hat diesen Mangel erkannt und ein diesbezügliches Weiterbildungscurriculum erarbeitet. Gemeinsam mit der Universität Zürich (UZH) kann nun die SFGP einen darauf basierenden Weiterbildungsstudiengang in diesem Fachbereich anbieten mit einem entsprechenden Zertifikat der Universität Zürich. Zusätzlich kann bei entsprechenden Voraussetzungen ein Zusatzzertifikat Gerontopsychologie der FSP verliehen werden. Diese auf wissenschaftlichen und praktischen Grundlagen basierende Weiterbildung strebt, neben den inhaltlichen, folgende übergeordnete Ziele an: Erreichung eines gemeinsamen Ausbildungsstandards für Gerontopsychologinnen/psychologen Förderung der interprofessionellen Zusammenarbeit zwischen politischen Entscheidungsträgern und Fachpersonen Fachliche Qualitätssicherung durch Vermittlung interdisziplinärer Fachkenntnisse. Die Weiterbildung besteht aus mehreren Modulen, in welchen sich Theorie und Praxis ergänzen. Wer das Zertifikat in Gerontopsychologie beantragt, ist verpflichtet, angeleitete Praxiserfahrung nachzuweisen, Supervision und Intervision zu absolvieren sowie eine schriftliche Abschlussarbeit zu verfassen. 2 Wissenschaftliche Grundlagen Gegenstand der Gerontopsychologie ist die Beschreibung und Erklärung der Veränderungen von Strukturen und Prozessen über die gesamte Lebensspanne, die menschliches Erleben und Verhalten und dessen interindividuelle Unterschiede bis ins hohe Alter bedingen. Eine wichtige Aufgabe stellt die Untersuchung der psychischen Verarbeitung und Bewältigung des Alters bzw. der mit dem Älterwerden verbundenen Defizite, Einschränkungen und Verluste dar. Von herausgehobener Bedeutung sind die soziale, emotionale und kognitive Entwicklung im höheren Erwachsenenalter sowie die Wechselwirkungen mit gesellschaftlichen, sozialen und räumlichen Rahmenbedingungen (Martin & Kliegel, 2008). Die Gerontopsychologie bedient sich deshalb in Forschung 3/22 ZQ – Curriculum Gerontopsychologie und Praxis der interdisziplinären Zusammenarbeit mit der klinischen, Entwicklungs- und Neuropsychologie, aber auch der notwendigen Kenntnisse der Medizin und Soziologie. 3 Ziele und Grundlagen der Weiterbildung 3.1 Ziele der Weiterbildung Die Weiterbildung in Gerontopsychologie fördert den Erwerb von Kompetenzen, die dazu befähigen, eigenverantwortlich und selbständig in den verschiedenen Tätigkeitsfeldern der Gerontopsychologie tätig zu sein. 3.2 Grundlagen der Weiterbildung Eine gemeinsame Philosophie ist die Basis für eine gute, qualifizierte Tätigkeit. Die Gerontopsychologie beruht auf den folgenden Grundsätzen: Interdisziplinärer Ansatz Lebensqualitäts-Orientierung Potenzial-Orientierung Realistisches Altersbild 4 Aufbau und Inhalt der Weiterbildung Die nachfolgenden Abschnitte vermitteln den Aufbau, die Inhalte sowie die einzelnen Kursziele der Weiterbildung. 4.1 Modularer Aufbau Die gesamte Weiterbildung ist gemäss untenstehender Übersicht modular aufgebaut. Insgesamt sind 300 Stunden an Weiterbildungszeit erforderlich. Die Module sind in Theoriemodule (Module 1 bis 5), Praxismodul (6) und Supervision/Intervision (7) aufgeteilt. Alle Module müssen absolviert werden. Die Theoriemodule umfassen insgesamt 12 Tage à je 15 h (bestehend aus 7.5 Präsenzstunden und 7.5 Stunden unabhängiges Selbststudium). Modul 1: Grundlagen der Gerontopsychologie (75 h) Einführung: Themen der Gerontopsychologie Psychologische Alterstheorien und Altersbilder Methoden der Gerontopsychologie und Lebensqualitätsforschung Psychische, physische und soziale Entwicklung im Alter 4/22 ZQ – Curriculum Gerontopsychologie Grundlagen der Geriatrie Modul 2: Anwendungsbereich Neuropsychologie des Alters (30 h) Neuropsychologische Grundlagen und Diagnostik im Alter Neuropsychologische Therapieverfahren im Alter Modul 3: Anwendungsbereich Klinische Psychologie des Alters (45 h) Kritische Lebensereignisse und psychische Krisen im Alter Störungsbilder und Psychopathologie Psychotherapie im Alter Modul 4: Anwendungsbereich Coaching und Beratung im Alter (15 h) Coaching und Beratung im Alter Modul 5: Anwendungsbereich Geragogik (15 h) Grundlagen, Didaktik und Handlungsfelder der Geragogik Modul 6: Praxiserfahrung und Abschlussarbeit (90 h) Der Teilnehmende übt während der Zeit der Weiterbildung eine Berufstätigkeit im Bereich der Gerontopsychologie aus. Die Praxiserfahrung wird mit einer schriftlich verfassten Arbeit abgeschlossen (entweder ein praxisorientiertes Projekt oder zwei Fallberichte, 60h; siehe 4.3). In einem Abschlusskolloquium präsentieren die TeilnehmerInnen ihr Projekt bzw. einen Fallbericht und stellen sich in einer vertiefenden Diskussion den Fragen des Prüfers (30 h). Modul 7: Supervision und Intervision (30 h) Von den TeilnehmerInnen wird erwartet, dass sie sich während der Praxiserfahrung selbstständig in eine anerkannte Supervision und gegebenenfalls eine Intervisionsgruppe begeben (siehe 4.4). 4.2 Theoriemodule: Inhalte und Lernziele Im Folgenden werden die Inhalte und Lernziele der 12 Theorie-Veranstaltungen dargestellt. Anpassungen und Änderungen der Inhalte und Themen der einzelnen Tage bleiben ausdrücklich vorbehalten. In jedem Modul ist ein Leistungsnachweis zu erbringen 5/22 ZQ – Curriculum Gerontopsychologie (z. B. durch eine schriftliche Zusammenfassung eines Textes, der zur Vorbereitung gelesen wurde; durch die mündliche Darstellung des Ergebnisses einer Gruppenarbeit; etc.). Die jeweilige Form des Leistungsnachweises wird von der Studiengangleitung in Absprache mit der zuständigen Dozentin oder dem Dozenten festgelegt. Die Bewertung der Leistungsnachweise („bestanden“ oder „nicht bestanden“) erfolgt durch die Dozierenden, welche die entsprechenden Veranstaltungen durchgeführt haben. 4.2.1 Modul 1: Grundlagen der Gerontopsychologie Tag 1: Einführung: Themen der Gerontopsychologie Ziele: Die TeilnehmerInnen gewinnen einen Überblick über die verschiedenen Themen und Grundbegriffe der Gerontopsychologie. Der Ansatz der Entwicklung über die Lebensspanne wird anhand verschiedener Veränderungskonzepte aufgezeigt. Kenntnisse über die wichtigsten in der Gerontopsychologie verwendeten Methoden werden vermittelt. Die TeilnehmerInnen lernen, wie ein Forschungsprojekt aufgebaut werden muss und an welche spezifische Problematiken bei der Forschung mit älteren Personen gedacht werden muss. Inhalte: Fachgeschichte Leitbegriffe, Leitthemen und Definitionen der Gerontopsychologie Veränderungskonzepte Psychologische Aspekte der Langlebigkeit Ressourcenorientierte Sichtweise des Alterns Normale und pathologische Entwicklung im Alter Tag 2: Psychologische Alterstheorien und Altersbilder Ziele: Die TeilnehmerInnen kennen die verschiedenen psychologischen Alterstheorien und deren Einschränkungen, deren zugrunde liegenden Überlegungen sowie die verschiedenen Altersbilder. Inhalte: Bereichsübergreifende Theorien der Gerontopsychologie Defizitmodelle des Alterns Theorien des erfolgreichen Alterns Kognitive Theorien Konzepte der Veränderung und Stabilität Einstellungen und Vorurteile gegenüber dem Alter Ethische Fragestellungen 6/22 ZQ – Curriculum Gerontopsychologie Modelle der Lebensqualität Auseinandersetzung mit dem eigenen Altern Tag 3: Methoden der Gerontopsychologie und Lebensqualitätsforschung Ziele: Die Fortbildung vermittelt die nötigen Kenntnisse über die wichtigsten in der Gerontopsychologie verwendeten Methoden. Die TeilnehmerInnen verstehen die Vor- und Nachteile und die Einsatzkriterien der verschiedenen Methoden. Sie wissen, wie ein gerontopsychologisches Forschungsprojekt aufgebaut werden muss. Als ein zentrales Forschungsgebiet wird Lebensqualität behandelt, das eine grosse Bandbreite von methodischen Zugängen beinhaltet. Die TeilnehmerInnen lernen, durch welche Massnahmen die Lebensqualität von Personen im höheren Erwachsenenalter auf einem hohen Niveau gehalten werden kann. Inhalte: Längsschnitt- und Kohortensequenzstudien Interventions- und Evaluationsstudien Datenerhebung mit alten Menschen Bildgebende Verfahren als Forschungsinstrument in der Gerontopsychologie Forschungsdaten interpretieren Lebensqualität von Alten, Behinderten, Blinden Instrumente zur Erfassung von Lebensqualität und Wohlbefinden Bedürfnisse, Motive und Zielverfolgung im Alter Entwicklung von Wohlbefinden und Lebensqualität im Alter Aktives Alter Hochaltrigkeit in Institutionen, im Strafvollzug etc. Palliative Care Tag 4: Psychische, physische und soziale Entwicklung im Alter Ziele: Die Fortbildung vermittelt, welche psychischen und physischen Veränderungen mit zunehmendem Alter einhergehen, welche davon normal sind und ab wann von einer abnormen Entwicklung gesprochen werden kann. Die TeilnehmerInnen dieses Kurses lernen die Bedeutung des sozialen Umfeldes für Personen im höheren Erwachsenenalter kennen und welche Theorien zur sozialen Entwicklung existieren. Sie wissen, wie dieses Wissen im Alltag genutzt und konkret umgesetzt werden kann. Inhalte: Sensorik und Psychomotorik 7/22 ZQ – Curriculum Gerontopsychologie Kognition (z.B. Intelligenz, Gedächtnis, Lernen) Emotion (z.B. Emotionsausdruck, Emotionsregulation) Persönlichkeit Theorien sozialer Entwicklung im Alter Erfassung sozialer Beziehungen Partnerbeziehung und Sexualität im Alter Beziehung zu den eigenen Kindern, Geschwistern und anderen Verwandten Bedeutung des Grosselternseins und intergenerativer Beziehungen Angehörige: Einbezug und Entlastung bei der Betreuung und Pflege Soziale Beziehungen ausserhalb der Familie Entwicklung der Lebensqualität über die Lebensspanne Tag 5: Grundlagen der Geriatrie Ziele: Die Fortbildung enthält eine Einführung in die verwandten Gebiete der Geriatrie und Neurologie. Häufig vorkommende somatische Krankheitsbilder im Alter werden präsentiert. Die TeilnehmerInnen kennen mögliche komorbid auftretende körperliche Störungen und deren Folgen. Inhalte: Einführung in die Altersmedizin, Geriatrie und Neurologie Altersassoziierte somatische Erkrankungen und ihre Behandlung Gängige Labor-/Messwerte 4.2.2 Modul 2: Anwendungsbereich Neuropsychologie des Alters Tag 6: Neuropsychologische Grundlagen und Diagnostik im Alter Ziele: Die Fortbildung vermittelt die Grundlagen der Neuropsychologie im Alter. Die TeilnehmerInnen gewinnen ein Verständnis dafür, wie ein diagnostisches Vorgehen mit Anamneseerhebung unter Einbezug des sozialen Umfeldes gestaltet wird und welche weiteren Aspekte beachtet werden müssen (z.B. prämorbide Intelligenz, Biografie). Sie lernen, welche Diagnoseinstrumente zur Verfügung stehen, diese Instrumente anzuwenden und deren Ergebnisse kritisch zu diskutieren. Exemplarisch werden die nötigen diagnostischen Kenntnisse für ein Demenzscreening vermittelt. Darüber hinaus wird das Erstellen von Berichten thematisiert. Inhalte: Selbstständigkeit im Alltag (z.B. ADL/IADL/AADL) Fremdbeurteilungen des Verhaltens und der Selbstständigkeit (z.B. NPI) 8/22 ZQ – Curriculum Gerontopsychologie Diagnoseinstrumente (Screening, standardisierte Testbatterien, funktionsspezifische, altersnormierte Einzeltests) Epidemiologie, Risikofaktoren und Diagnosekriterien ICD/DSM der Demenz Differentialdiagnose der Demenz Mitteilung der Diagnose Interdisziplinäre Zusammenarbeit Fahrtauglichkeit Tag 7: Neuropsychologische Therapieverfahren im Alter Ziele: Die Fortbildung vermittelt einen Überblick über die gängigen neuropsychologischen Therapieverfahren, welche bei Personen im höheren Erwachsenenalter angewendet werden. Ein wichtiger Aspekt, der den TeilnehmerInnen dabei vermittelt wird, ist der Umgang und Einbezug der Angehörigen und des weiteren sozialen Umfeldes. Die TeilnehmerInnen erfahren welche Therapiemöglichkeiten im Speziellen für Demenzerkrankte bestehen, welche Vor- und Nachteile zu beachten sind. Inhalte: Therapie und Unterstützung für Betreuende Milieutherapie Angehörigenberatung Entlastungsangebote Umgebungsanpassung Betreuungskonzepte (z.B. Validation, 3-Weltenkonzept) Medikamentöse Therapien Kognitive Rehabilitation Kreative Therapieverfahren Psychotherapieverfahren (z.B. Verhaltenstherapie, Selbsterhaltungstherapie, Erinnerungstherapie) Lernmethoden (z.B. Errorless Learning, Chaining, Spaced retrieval) Wohlbefinden und Lebensqualität mit Demenz Suizidalität und Demenz 4.2.3 Modul 3: Anwendungsbereich Klinische Psychologie des Alters Tag 8: Kritische Lebensereignisse und psychische Krisen im Alter Ziele: Die Fortbildung zeigt die normativen und kritischen Lebensereignisse im höhe- 9/22 ZQ – Curriculum Gerontopsychologie ren Erwachsenenalter auf und vermittelt, welche Bedeutung und Folgen diese haben können. Die Teilnehmerinnen sind in der Lage, Personen mit kritischen Lebensereignissen zu begleiten und zu unterstützen. Die Teilnehmerinnen erwerben ein Basiswissen im Umgang mit psychischen Krisen sowie akuten und chronischen psychischen sowie psychosomatischen Folgen traumatischer Ereignisse im höheren Erwachsenenalter. Zur Sprache kommen protektive Faktoren und persönliche Ressourcen sowie Interventionsmassnahmen und Unterstützungshilfen. Ebenfalls wird das Thema Suizidalität und Suizid besprochen. Inhalte: Normative und kritische Lebensereignisse, Belastungen, Wendepunkte Umgang, Bewältigung und Antizipation von Ereignissen (z.B. Pensionierung, Grosselternschaft, Übergang in die nachberufliche Phase, Eintritt in ein Altersoder Pflegeheim, Tod und Sterben) Ältere Menschen und Arbeitswelt Vernetzung mit anderen Institutionen des Versorgungsnetzes Versorgungssituation und Versorgungsmodelle Anpassung im Alter/Anpassungsstörungen Krisenmodelle/Krisenbewältigung Krisenintervention Suizidalität erkennen, Motive der Suizidalität und des Suizids Arbeit mit Angehörigen u.a. Personen des soz. Umfeldes nach einem Suizid Tag 9: Störungsbilder und Psychopathologie Ziele: Die Fortbildung vermittelt Kenntnisse über die Epidemiologie psychischer Erkrankungen im Alter. Ebenso werden die häufigsten psychopathologischen Störungsbilder in Bezug auf altersspezifische Ausprägungen und Besonderheiten dargestellt. Schwerpunkt bilden hier Erkrankungen nicht-demenzieller Genese. Inhalte: Klinisch-psychologische Diagnostik, Methoden und Instrumente Differentialdiagnostische Abgrenzungen Interdisziplinäre Zusammenarbeit Vernetzung mit anderen Institutionen des Versorgungsnetzes Tag 10: Psychotherapie im Alter 10/22 ZQ – Curriculum Gerontopsychologie Ziele: In dieser Fortbildung wird anhand von konkreten Fallbeispielen aus der Praxis aufgezeigt, welche psychotherapeutische Behandlungsansätze und ergänzende therapeutische Interventionen bei psychischen Erkrankungen im Alter Erfolg versprechend sind. Die TeilnehmerInnen setzen sich mit den Besonderheiten der psychotherapeutischen Arbeit mit älteren Klienten auseinander und erarbeiten mögliche hemmende und förderliche Einflüsse auf den therapeutischen Prozess. Inhalte: Depression Angststörungen Posttraumatische Belastungsstörungen Somatoforme Erkrankungen Suchterkrankungen Schlafstörungen Auftragsklärung, Beziehungsgestaltung Motivationale Bedingungen, Kohortenzugehörigkeit, Krankheitsmodelle 4.2.4 Modul 4: Anwendungsbereich Coaching und Beratung im Alter Tag 11: Coaching und Beratung im Alter Ziele: Die Fortbildung vermittelt Basiswissen über das Coaching und die Beratung von Personen im höheren Erwachsenenalter. Die TeilnehmerInnen lernen spezifische Merkmale der Leitung von Gruppen und von Gruppendynamiken kennen und welches Zielpublikum vom Coaching und der Beratung profitieren kann (z.B. gesunde Personen, Bezugspersonen, Institutionen). Spezifische Techniken und Umgang mit kritischen Situationen in der Gruppe (z.B. Konflikte) werden diskutiert. Ressourcenorientierung wird als grundlegendes Prinzip in der Altersberatung diskutiert. Die TeilnehmerInnen gewinnen einen Überblick über häufige Beratungsthemen (z.. B. Lebensplanung, Biographiearbeit Trauerarbeit). Inhalte: Beratungskompetenz Kommunikationstheorien Arbeiten mit Gruppen Definition und Diagnostik von Ressourcen Ressourcenaktivierung auf individueller und gesellschaftlicher Ebene Lebensplanung im Alter (Umzug in ein Alters- oder Pflegeheim, finanzielle Be- 11/22 ZQ – Curriculum Gerontopsychologie ratung) Biographiearbeit: Methoden und Themen (z.B. Selbstakzeptanz) Trauerarbeit: Begleitung im Trauerprozess, Sprechen über Tod und Sterben mit körperlich gesunden Alten, rechtliche Situation rund um die Sterbehilfe, Verfassen von Patientenverfügung/Vorsorgevollmacht/Betreuungsverfügung 4.2.5 Modul 5: Anwendungsbereich Geragogik Tag 12: Grundlagen, Didaktik und Handlungsfelder der Geragogik Ziele: Lernen und Entwicklung sind auch im hohen Alter noch möglich und dies bedarf altersspezifischer pädagogischer Unterstützung. Die TeilnehmerInnen lernen, wie eine solche Unterstützung anhand gerontologischer Kenntnisse gelehrt und vermittelt werden kann. Die Fortbildung vermittelt ebenfalls Kenntnisse über Didaktik für geragogische Veranstaltungen, z.B. Unterrichts- oder Bildungsveranstaltungen. Verschiedenen Handlungsfelder der Geragogik werden mit ihren spezifischen Zielen und Zielgruppen dargestellt. Die Fortbildung klärt ausserdem über die Arbeits- und Beschäftigungssituation im höheren Erwachsenenalter auf. Die TeilnehmerInnen lernen, wie Personen im höheren Erwachsenenalter in Arbeits- und Beschäftigungsfelder weiter eingebunden werden können und welche Auswirkungen dies für die Personen hat. Inhalte: Lebenslanges Lernen, Lernen von Generationen Lernen in Beziehungen, Lernen in sozialen Systemen Lernen und Gesundheit Praxis und Inhalte der Vermittlung, Medieneinsatz, Umgang mit Lernmaterialien Rezeption von Fachliteratur Motivation bei älteren Menschen Soziale Beziehungen in der Erwachsenenbildung mit älteren Personen Ressourcenaktivierung Kompetenzen und Performanz steigern Lebensprojekte Bildungsdiagnostik, Bildungsevaluation, Bildungsberatung Arbeit und Beschäftigung von Personen über 55 Jahren Freiwilligenarbeit und Ehrenamt Familienarbeit intergenerationell 12/22 ZQ – Curriculum Gerontopsychologie 4.3 Praxiserfahrung und Abschlussarbeit (Modul 6) Der Teilnehmende übt eine Berufstätigkeit im Bereich der Gerontopsychologie zu mindestens 50% seit mind. 1 Jahr aus (siehe 5.1), die er auch begleitend zu den TheorieVeranstaltungen (Modul 1 bis 5) weiterführt. Die Praxiserfahrung wird in einer schriftlich verfassten Arbeit und mit einem Feedbackgespräch mit dem Supervisor/der Supervisorin abgeschlossen. Diese Abschlussarbeit kann entweder das Resultat eines gerontopsychologischen Projektes (z. B. Durchführung und Evaluation eines neuen Beratungsangebotes) oder die schriftliche Ausarbeitung zweier Fallberichte (z. B. Diagnostik und Therapieverlauf eines Patienten) sein. Für das Verfassen eines Fallberichts wird mit einem Aufwand von 30 Stunden gerechnet, für die Projektarbeit mit einem Aufwand von 60 Stunden. Die Organisation der Praxiserfahrung liegt in der Verantwortung der TeilnehmerInnen. Das Thema und der Umfang der Abschlussarbeit werden zu Beginn mit der Studiengangleitung abgesprochen. In einem Abschlusskolloquium präsentieren die TeilnehmerInnen ihr Projekt bzw. eins ihrer Fallberichte in Anwesenheit aller TeilnehmerInnen und eines Prüfers. Anhand einer Präsentation mit Folien oder einem Poster zeigen sie, dass sie die Verbindung zwischen dem eigenen Tätigkeitsfeld und den Kursinhalten erarbeitet haben und über die Fähigkeit verfügen, das erworbene Wissen im Sinne einer Multiplikation adäquat darzustellen. In einer vertiefenden Diskussion stellen sich die TeilnehmerInnen den Fragen des Prüfers. Zur Vorbereitung der Präsentation (22 Stunden) und Präsenzzeit im Abschlusskolloquium (8 Stunden) sind insgesamt 30 Stunden angesetzt. 4.4 Supervision und Intervision (Modul 7) Die Praxiserfahrung sowie das Verfassen der schriftlichen Abschlussarbeit müssen von einer Supervisorin/einem Supervisor und gegebenenfalls einer Intervisionsgruppe begleitet werden. Insgesamt müssen 15 Sitzungen nachgewiesen werden, von denen mind. 5 bei einer vom Direktorium anerkannten SupervisorIn absolviert werden müssen (Einzelsupervision). Die Intervisonsgruppe sollte aus mind. 3 Personen bestehen, welches alle TeilnehmerInnen des Kurses sind. Jede Intervisionssitzung wird von einem der Gruppenmitglieder nach einer vorgegebenen Struktur protokolliert; diese Protokolle müssen der Studiengangleitung abgegeben werden. Eine Bestätigung dieser Supervisions- und Intervisionsstunden ist dem Antragsdossier für die Zusatzqualifikation beizulegen. Die Supervision und Intervision ist von den TeilnehmerInnen selbständig zu organisieren und zu bezahlen. Die 15 Sitzungen zählen mit jeweils einer Stunde Vor- und Nachbereitung insgesamt 30 Stunden. 13/22 ZQ – Curriculum Gerontopsychologie 5 Zulassungsvoraussetzungen 5.1 Grundsätzliche Eignung und Zulassungsvoraussetzungen Teilnehmende Personen sollen ein Interesse an der Thematik der Gerontopsychologie besitzen und die Motivation, in diesem Gebiet Fachwissen zu erwerben und anzuwenden, mitbringen. Folgende formale Zulassungsvoraussetzungen gelten: Hochschulabschluss auf Masterebene in Psychologie sowie gemäss PsyG Art. 2 gleichgestellte Abschlüsse (Lizentiat, Dipl. Psych. FH) Berufstätigkeit im Bereich der Gerontopsychologie zu mindestens 50% seit mind. 1 Jahr (oder zu 100% mind. ein halbes Jahr; je nach Beschäftigungsumfang verlängert sich die Zeit proportional) Mit diesen Voraussetzungen kann nach erfolgreichem Absolvieren des Curriculums das „Certificate of Advanced Studies UZH in Gerontopsychologie“ (CAS, 10 ECTS) der Universität Zürich ausgestellt werden. Das SFGP-Zertifikat Gerontopsychologie wird ausgestellt, wenn neben dem CAS in Gerontopsychologie eine Mitgliedschaft bei der Schweizerischen Fachgesellschaft für Gerontopsychologie SFGP vorliegt. 5.2 Zusätzliche Vorraussetzungen für das Erlangen des FSPZusatzqualifikationszertifikates Gerontopsychologie Falls zusätzlich das Zusatzqualifikations-Zertifikat der Föderation Schweizerischer Psychologinnen und Psychologen FSP angestrebt wird, sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen: Nachweis des SFGP-Zertifikates in Gerontopsychologie, Mitgliedschaft bei der FSP. 5.3 Zusätzliche Vorraussetzungen für das Erlangen des SBAP. Fachtitels Gerontopsychologie Falls zusätzlich der SBAP. Fachtitel Gerontopsychologie angestrebt wird, sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen: 5.4 Nachweis des SFGP-Zertifikates in Gerontopsychologie, Mitgliedschaft beim SBAP. Zulassung zu einzelnen Modulen für Nicht-Psychologen Einzelne Module oder Teile davon können von weiteren Fachpersonen mit Hochschul14/22 ZQ – Curriculum Gerontopsychologie abschluss aus gerontologischen Berufen besucht werden (z. B. SozialarbeiterInnen, SoziologInnen, MedizinerInnen, Pflegefachpersonen mit Abschluss DN2). Der Besuch einzelner Module wird detailliert bestätigt, führt jedoch nicht zu einem CAS-Abschluss, SFGP- oder FSP-Zertifikat oder SBAP. Fachtitel. Über die Zulassung zu einzelnen Modulen entscheidet das Direktorium im Einzelfall. Eine Zulassung ist von einem erfolgreichen Aufnahmegespräch abhängig. 5.5 Gruppengrösse Die Teilnehmerzahl ist auf max. 24 Personen beschränkt. 6 Qualifikationen der Dozierenden und SupervisorInnen Die einzelnen Theorie-Veranstaltungen werden von fachlich qualifizierten Lehrpersonen geleitet, die über Kenntnisse in Erwachsenenbildung, das verlangte Fachwissen bzw. mehrjährige, ausgewiesene Berufserfahrung verfügen. Fachpsychologische Themen werden ausschliesslich von Fachpersonen mit einem universitären Hauptfachabschluss in Psychologie und je nach Thema mit einer entsprechenden Weiterbildung und Berufserfahrung vermittelt. Geriatrische und gerontopsychiatrische Themen können auch von Fachpersonen mit einem universitären Abschluss in Medizin und einer entsprechenden Weiterbildung und Berufserfahrung vermittelt werden. 7 Aufwand für die Zusatzqualifikation Der zeitliche und finanzielle Aufwand für die Zusatzqualifikation setzt sich wie folgt zusammen. 7.1 Zeitlicher Aufwand Jede Theorie-Veranstaltung beinhaltet 7.5 Präsenz- und 7.5 Stunden unabhängiges Selbststudium, insgesamt also 15 Stunden. Jede Supervisions- und Intervisionssitzung beinhaltet 1 Präsenz- und 1 Vorbereitungsstunde. Das Abschlusskolloquium zählt mit 8 Stunden Präsenzzeit und 22 Stunden Vorbereitung der Projektpräsentation. Theorie-Veranstaltungen (Module 1 bis 5): 12 Tage à 15 h Praxiserfahrung und Abschlussarbeit (Modul 6) 0 - Abschlussarbeit - Abschlusskolloquium Supervision und Intervision (Modul 7): 180 60 1 Tag 15 Sitzungen à 2 h 030 30 15/22 ZQ – Curriculum Gerontopsychologie Total 300 Der Weiterbildungsgang umfasst insgesamt 300 Stunden und wird innerhalb eines Jahres absolviert. 7.2 Finanzieller Aufwand Die Kurskosten belaufen sich auf insgesamt CHF 7‘800 (2011). Darin enthalten sind die Kosten für die Theorie-Veranstaltungen, das Abschlusskolloquium und Kursmaterialien. Nicht enthalten sind die Kosten für die Supervision (mind. 5 Stunden Einzelsupervision) sowie für Fachliteratur und weiteres Studienmaterial, für Reisen, Unterkunft und Verpflegung, sowie Kosten anderer ggf. erforderlicher Elemente wie Versicherungen, Verbandsbeiträge usw. Die Preisangaben entsprechen dem Stand im Jahr 2011, Anpassungen/Änderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten. Verbindliche Angaben zu den Kosten erteilt i.d.R. der Organisator/Veranstalter der Weiterbildung oder weitere von ihm bezeichnete Personen/Institutionen. 8 Zertifizierung 8.1 Zertifikate und Fachtitel nach erfolgreichem Absolvieren des CAS Gerontopsychologie Die Beantragung von Gerontopsychologie-Zertifikaten/Fachtiteln erfolgt in drei Schritten: 1. CAS Gerontopsychologie: Zur Erlangung des CAS stellt der Interessent einen Antrag beim Direktorium und reicht ein Dossier ein. Dieses enthält: den detaillierten Nachweis der absolvierten Weiterbildungseinheiten die schriftliche Abschlussarbeit eine Bestätigung von 15 Stunden Supervision und Intervision, wovon mind. 5 h Supervision sein müssen, sowie die Beurteilung der Abschlussarbeit durch den Supervisor/die Supervisorin eine Bestätigung des Ergebnisses des Abschlusskolloquiums 16/22 ZQ – Curriculum Gerontopsychologie den Berufstätigkeitsnachweis im Bereich der Gerontopsychologie zu mind. 50% Nach erfolgreicher Prüfung des Antrages durch das Direktorium wird das CAS-Zertifikat der Universität Zürich ausgestellt. 2. SFGP-Zertifikat Gerontopsychologie: Unter den in 5.1 genannten Voraussetzungen kann das SFGP-Zertifikat Gerontopsychologie verliehen werden („Gerontopsychologin SFGP / Gerontopsychologe SFGP“). Hierzu ist ein entsprechender Antrag beim Direktorium des CAS notwendig. 3. FSP-Zusatzzertifikat und SBAP-Fachtitel Gerontopsychologie: Unter den in 5.2 genannten Voraussetzungen kann das FSP-ZusatzqualifikationsZertifikat beim Direktorium des CAS beantragt werden. Dieses leitet den Antrag mit einem Empfehlungsschreiben an die Fachtitel- und Zertifikatskommission der FSP (FZK) weiter. Über die Verleihung des FSP-Zusatzqualifikations-Zertifikats entscheidet die FZK. Unter den in 5.3. genannten Voraussetzungen kann der SBAP. Fachtitel in Gerontopsychologie beantragt werden. Ein entsprechender Antrag für diesen Fachtitel wird direkt an den SBAP. gestellt. Über die Verleihung des SBAP. Fachtitels in Gerontopsychologie entscheidet die dafür zuständige SBAP. Fachkommission. 8.2 Zertifikate und Fachtitel via Übergangsbestimmungen In zwei Schritten können Gerontopsychologie-Zertifikate/Fachtitel via Übergangsbestimmungen beantragt werden, ohne dass das CAS Gerontopsychologie der UZH absolviert werden muss. Ein CAS-Zertifikat der UZH kann nicht via Übergangsbestimmungen verliehen werden. 1. SFGP-Zertifikat Gerontopsychologie: Zusätzlich zu den unter 5.1 genannten Kriterien (anerkannter Hochschulabschluss in Psychologie gemäss PsyG Art. 2; SFGP-Mitgliedschaft) müssen folgenden Kriterien erfüllt sein: Berufstätigkeit im Bereich der Gerontopsychologie während mind. 3 Jahren zu mind. 50% 50% der verlangten 12 Themen-Veranstaltungen, d.h. 90 Stunden inkl. 45 h Präsenzzeit und 45 h Selbststudium (Selbststudium wird durch eine Liste an gelesenen Büchern nachgewiesen, die Präsenzzeit durch eine Liste von besuchten 17/22 ZQ – Curriculum Gerontopsychologie Veranstaltungen nach Abschluss des Psychologie-Studiums, z. B. Fortbildungen und Kongresse) 50% der verlangten schriftlichen Arbeit, d. h. 1 Fallbericht (Aufwand: 30 Stunden) 50% der verlangten Supervisions- und Intervisionssitzungen, d. h. mind. 8 Sitzungen (davon mind. 3 Einzelsupervision) Das Nachholen des Abschlusskolloquiums ist nicht nötig. Diese Übergangsbestimmungen sind bis zum 31.12.2013 anwendbar. Es wird eine Prüfungsgebühr für den Antrag erhoben. Der aktuell gültige Betrag ist bei der Studiengangleitung zu erfahren. 2. FSP-Zusatzqualifikations-Zertifikat und SBAP-Fachtitel Gerontopsychologie: Unter den in 5.2 genannten Voraussetzungen kann das FSP-ZusatzqualifikationsZertifikat via Übergangsbestimmungen beim Direktorium des CAS beantragt werden. Dieses leitet den Antrag mit einem Empfehlungsschreiben an die Fachtitel- und Zertifikatskommission der FSP (FZK) weiter. Über die Verleihung des FSP- Zusatzqualifikations-Zertifikats entscheidet die FZK. Die Übergangsbestimmungen für die Erlangung der FSP-Zusatzqualifikation sind während 2 Jahren nach Annahme des Curriculums durch die FSP anwendbar (d.h. bis Juni 2012). Es wird eine Prüfungsgebühr für den Antrag erhoben. Der aktuell gültige Betrag ist bei der Studiengangleitung zu erfahren. Unter den in 5.3. genannten Voraussetzungen kann der SBAP. Fachtitel in Gerontopsychologie via Übergangsbestimmungen beantragt werden. Ein entsprechender Antrag für diesen Fachtitel wird direkt an den SBAP. gestellt. Über die Verleihung des SBAP. Fachtitels in Gerontopsychologie entscheidet die dafür zuständige SBAP. Fachkommission. Die Übergangsbestimmungen für die Erlangung des SBAP. Fachtitels sind während 2 Jahren nach Annahme des Curriculums durch den SBAP anwendbar (d.h. bis zum 31.12.2013). Es wird eine Prüfungsgebühr für den Antrag erhoben. Der aktuell gültige Betrag ist bei der Studiengangleitung zu erfahren. 8.3 Zertifikate und Fachtitel gemäss Äquivalenzkriterien In zwei Schritten können Gerontopsychologie-Zertifikate/Fachtitel gemäss Äquivalenz18/22 ZQ – Curriculum Gerontopsychologie kriterien beantragt werden, ohne dass das CAS Gerontopsychologie der UZH absolviert werden muss. Ein CAS-Zertifikat der UZH kann nicht gemäss Äquvalenzkriterien verliehen werden. 1. SFGP-Zertifikat Gerontopsychologie: Zusätzlich zu den unter 5.1 genannten Kriterien (anerkannter Hochschulabschluss in Psychologie gemäss PsyG Art. 2; Berufstätigkeit im Bereich der Gerontopsychologie zu mindestens 50% seit mind. 1 Jahr; SFGP-Mitgliedschaft) muss eine zu diesem Curriculum in Inhalt und Umfang äquivalente Fortbildung bzw. mehrere Weiterbildungsteile besucht worden sein. Das Direktorium überprüft die Qualität der im In- oder Ausland absolvierten Fort- oder Weiterbildungsteile und beurteilt die Äquivalenz mit dem Gerontopsychologie-Curriculum. Es müssen die Inhalte wie in Kapitel 4 beschrieben nachgewiesen werden. Das Nachholen des Abschlusskolloquiums ist nicht nötig. Es wird eine Prüfungsgebühr für den Antrag erhoben. Der aktuell gültige Betrag ist bei der Studiengangleitung zu erfahren. 2. FSP-Zusatzqualifikations-Zertifikat und SBAP-Fachtitel Gerontopsychologie: Unter den in 5.2 genannten Voraussetzungen kann das FSP-ZusatzqualifikationsZertifikat gemäss Äquivalenzkriterien beim Direktorium des CAS beantragt werden. Dieses leitet den Antrag mit einem Empfehlungsschreiben an die Fachtitel- und Zertifikatskommission der FSP (FZK) weiter. Über die Verleihung des FSP- Zusatzqualifikations-Zertifikats entscheidet die FZK. Es wird eine Prüfungsgebühr für den Antrag erhoben. Der aktuell gültige Betrag ist bei der Studiengangleitung zu erfahren. Unter den in 5.3. genannten Voraussetzungen kann der SBAP. Fachtitel in Gerontopsychologie gemäss Äquivalenzkriterien beantragt werden. Ein entsprechender Antrag für diesen Fachtitel wird direkt an den SBAP. gestellt. Über die Verleihung des SBAP. Fachtitels in Gerontopsychologie entscheidet die dafür zuständige SBAP. Fachkommission. Es wird eine Prüfungsgebühr für den Antrag erhoben. Der aktuell gültige Betrag ist bei der Studiengangleitung zu erfahren. 8.4 Gültigkeit der Zertifikate bzw. des Fachtitels Während das CAS als Weiterbildungsabschluss seine Gültigkeit nicht verliert, sind das 19/22 ZQ – Curriculum Gerontopsychologie SFGP-Zertifikat, das FSP-Zusatzqualifikations-Zertifikat und der SBAP. Fachtitel als befristete Bestätigungen spezifischer Fachkompetenzen zu verstehen. Sie müssen alle fünf Jahre bestätigt werden. Dafür ist zu belegen, dass die spezifische Fachkompetenz durch permanente Fortbildung und professionelle Aktivitäten im entsprechenden Bereich auf dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Praxis gehalten worden ist. 8.5 Prüfung der Anträge Der Prüfer wird noch bestimmt. 8.6 Rekursmöglichkeiten Gegen den Entscheid des Prüfers der Zertifizierungsanträge kann beim Direktorium der Weiterbildung Rekurs eingelegt werden. Gegen den Entscheid der FSP, das SFGPZertifikat nicht als Zusatzqualifikation der FSP anzuerkennen (siehe 5.1 und 5.2), kann bei der FSP Rekurs eingelegt werden. 9 Qualitätssicherung Um einen hohen Qualitätsstandard des Angebots zu gewährleisten, werden die folgenden Massnahmen umgesetzt. 9.1 Evaluation des individuellen Weiterbildungserfolgs Nach der Weiterbildung sollen die TeilnehmerInnen das erworbene Wissen in der Praxis einsetzen und ihr Handeln als GerontopsychologIn reflektieren können. Dies wird durch die Supervision unterstützt. Um sicherzustellen, dass die TeilnehmerInnen die erworbenen Kenntnisse in der Praxis einsetzen können, wird einerseits eine schriftliche Arbeit verfasst, die von der zuständigen Instanz akzeptiert werden muss (siehe auch unter 4.3 die Stichworte Praxiserfahrung, Abschlussarbeit und Abschlusskolloquium), und andererseits wird die praktische Arbeit in der Supervision reflektiert. Die Studiengangleitung dokumentiert den individuellen Weiterbildungserfolg in einem Dossier. Die TeilnehmerIn gibt nach ca. der Hälfte der Kurszeit einen Nachweis über die bisher absolvierten Weiterbildungseinheiten sowie einen Nachweis über die bisher absolvierten Supervisions- und Intervisionsstunden der Studiengangleitung ab. Das Ergebnis des Abschlusskolloquiums wird ebenfalls im Dossier abgelegt. Spätestens zum Zeitpunkt des Antrages zur Ausstellung des Zertifikates wird die Abschlussarbeit sowie deren Beurteilung durch die SupervisorIn abgegeben. Diese Dokumentation des Weiterbildungserfolges (das Dossier) ist für Berechtigte einsehbar. 20/22 ZQ – Curriculum Gerontopsychologie 9.2 Evaluation der gesamten Weiterbildung Um eine hohe Qualität der Weiterbildung zu gewährleisten, wählt das Direktorium Lehrpersonen, die im Bereich des jeweiligen Kursthemas gut qualifiziert sind und über mehrjährige Berufserfahrung verfügen. Die Inhalte und Unterrichtsmethoden der Kurse orientieren sich an den Anforderungen der Praxis und den Kriterien der modernen Erwachsenenbildung. Für Übungen und die Arbeit mit Fallbeispielen wird genügend Zeit eingeräumt. Mittels eines Fragebogens erhalten die TeilnehmerInnen nach jedem Kurs Gelegenheit, zu dessen Inhalt und Ablauf Rückmeldungen zu geben. Zusätzlich wird am Abschlusstag eine umfassende Schlussevaluation durchgeführt. Rückmeldungen von Dozierenden und SupervisorInnen etc. werden ebenfalls in die Gesamtevaluation einbezogen und bei der Planung neuer Fortbildungszyklen Rechnung getragen. Das Direktorium prüft regelmässig, ob die vermittelten Lehrinhalte dem aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand entsprechen. Sie legt im Sinne der Qualitätssicherung grossen Wert auf eine umfassende Evaluation auf der Struktur-, der Prozess- und der Ergebnis-Ebene. 9.3 Fortbildung für die ZertifikatsinhaberInnen Zertifikatsinhaber sind verpflichtet, sich permanent fortzubilden, um die Qualität ihres beruflichen Handelns zu sichern. Da sich das Gebiet der Gerontopsychologie rasch entwickelt, werden den InhaberInnen des Zertifikats gemäss bestehender Möglichkeiten Kurse angeboten, in denen sie ihr Wissen nach der Zertifizierung auf den neusten Stand bringen können. 10 Trägerschaft und Direktorium des Weiterbildungsstudiengangs Der Träger der Weiterbildung ist das Psychologische Institut der Universität Zürich (vertreten durch den Inhaber des Lehrstuhls für Gerontopsychologie). Die Weiterbildung wird in Zusammenarbeit mit der Schweizerische Fachgesellschaft für Gerontopsychologie (SFGP) und dem Zentrum für Gerontologie (ZfG) der Universität Zürich durchgeführt. Das Direktorium der Weiterbildung besteht aus zwei Mitgliedern des Psychologischen Institutes der Universität Zürich, einem Mitglied des SFGP-Vorstandes und einem Mitglied des ZfG. Der SFGP-Vertreter vertritt dabei die Position des gesamten SFGP- 21/22 ZQ – Curriculum Gerontopsychologie Vorstandes nach enger Absprache. Der Lehrstuhlinhaber ist Präsident des Direktoriums. Das Direktorium hat die akademische Leitung inne und begleitet die Weiterbildung fachlich und wissenschaftlich. 11 Literaturhinweise und Links 11.1 Literaturhinweise Martin, M. & Kliegel, M. (2008). Psychologische Grundlagen der Gerontopsychologie. Stuttgart: Kohlhammer. 11.2 Thematische Links Fachgesellschaft für Gerontopsychologie (SFGP): www.sgg-ssg.ch/cms/pages/de/fachgruppen/sfgp--gerontopsychologie.php Zentrum für Gerontologie (ZfG) der Universität Zürich: www.zfg.uzh.ch Fachstelle für Weiterbildung der Universität Zürich: www.weiterbildung.uzh.ch Fachtitel- und Zertifikatskommission der Föderation Schweizerischer Psychologinnen und Psychologen (FSP): www.psychologie.ch/de/aus_weiter_fortbildung/fortbildung_zusatzqualifikation/fsp_zusa tzqualifi_kations_zertifikate.html 22/22