Curriculum Gerontopsychologie - SGG-SSG

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Curriculum Gerontopsychologie - SGG-SSG
Curriculum
Gerontopsychologie
Certificate of Advanced Studies UZH in Gerontopsychologie
SFGP-Zertifikat Gerontopsychologie
FSP-Zusatzqualifikation Gerontopsychologie
SBAP-Fachtitel Gerontopsychologie
Universität Zürich
(Psychologisches Institut und Zentrum für Gerontologie ZfG)
und
Schweizerische Fachgesellschaft für Gerontopsychologie SFGP
Stand: 1.4.2013
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ZQ – Curriculum Gerontopsychologie
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung..................................................................................................................... 3
2 Wissenschaftliche Grundlagen .................................................................................... 3
3 Ziele und Grundlagen der Weiterbildung ..................................................................... 4
3.1 Ziele der Weiterbildung ....................................................................................... 4
3.2 Grundlagen der Weiterbildung ............................................................................ 4
4 Aufbau und Inhalt der Weiterbildung ........................................................................... 4
4.1 Modularer Aufbau ............................................................................................... 4
4.2 Theoriemodule: Inhalte und Lernziele ................................................................. 5
4.2.1 Modul 1: Grundlagen der Gerontopsychologie ....................................... 6
4.2.2 Modul 2: Anwendungsbereich Neuropsychologie des Alters.................. 8
4.2.3 Modul 3: Anwendungsbereich Klinische Psychologie des Alters ............ 9
4.2.4 Modul 4: Anwendungsbereich Coaching und Beratung im Alter .......... 11
4.2.5 Modul 5: Anwendungsbereich Geragogik............................................. 12
4.3 Praxiserfahrung und Abschlussarbeit (Modul 6) ............................................... 13
4.4 Supervision und Intervision (Modul 7) ............................................................... 13
5 Zulassungsvoraussetzungen ..................................................................................... 14
5.1 Grundsätzliche Eignung und Zulassungsvoraussetzungen .............................. 14
5.2 Zusätzliche
Vorraussetzungen
für
das
Erlangen
des
FSPZusatzqualifikationszertifikates .................................................................................. 14
5.3 Zulassung zu einzelnen Modulen für Nicht-Psychologen.................................. 14
5.4 Gruppengrösse ................................................................................................. 15
6 Qualifikationen der Dozierenden und SupervisorInnen ............................................. 15
7 Aufwand für die Zusatzqualifikation ........................................................................... 15
7.1 Zeitlicher Aufwand ............................................................................................ 15
7.2 Finanzieller Aufwand......................................................................................... 16
8 Zertifizierung.............................................................................................................. 16
8.1 Zertifikate nach erfolgreichem Absolvieren der Weiterbildung .......................... 16
8.2 FSP-Zusatzqualifikations-Zertifikat via Übergangsbestimmungen .................... 17
8.3 FSP-Zusatzqualifikations-Zertifikate gemäss Äquivalenzkriterien ..................... 18
8.4 Gültigkeit des Zertifikats .................................................................................... 19
8.5 Prüfung der Anträge.......................................................................................... 20
8.6 Rekursmöglichkeiten......................................................................................... 20
9 Qualitätssicherung..................................................................................................... 20
9.1 Evaluation des individuellen Weiterbildungserfolgs .......................................... 20
9.2 Evaluation der gesamten Weiterbildung ........................................................... 21
9.3 Fortbildung für die Zertifikats-InhaberInnen ...................................................... 21
10 Trägerschaft und Direktorium des Weiterbildungsstudiengangs ............................... 21
11 Literaturhinweise und Links ....................................................................................... 22
11.1 Literaturhinweise ............................................................................................... 22
11.2 Thematische Links ............................................................................................ 22
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1 Einleitung
Durch den demografischen Wandel wächst der Bedarf an gerontopsychologisch qualifizierten Dienstleistungen und Interventionen. Dem wachsenden Bedarf steht bisher kein
Weiter- oder Fortbildungsangebot gegenüber, das – basierend auf dem Studienabschluss Psychologie – weiterführend spezifisches gerontopsychologisches Fachwissen
und gerontopsychologische Fertigkeiten auf qualitativ hohem Niveau vermittelt. Die
Schweizerische Fachgesellschaft für Gerontopsychologie (SFGP) hat diesen Mangel
erkannt und ein diesbezügliches Weiterbildungscurriculum erarbeitet. Gemeinsam mit
der Universität Zürich (UZH) kann nun die SFGP einen darauf basierenden Weiterbildungsstudiengang in diesem Fachbereich anbieten mit einem entsprechenden Zertifikat
der Universität Zürich. Zusätzlich kann bei entsprechenden Voraussetzungen ein Zusatzzertifikat Gerontopsychologie der FSP verliehen werden.
Diese auf wissenschaftlichen und praktischen Grundlagen basierende Weiterbildung
strebt, neben den inhaltlichen, folgende übergeordnete Ziele an:

Erreichung eines gemeinsamen Ausbildungsstandards für Gerontopsychologinnen/psychologen

Förderung der interprofessionellen Zusammenarbeit zwischen politischen Entscheidungsträgern und Fachpersonen

Fachliche Qualitätssicherung durch Vermittlung interdisziplinärer Fachkenntnisse.
Die Weiterbildung besteht aus mehreren Modulen, in welchen sich Theorie und Praxis
ergänzen. Wer das Zertifikat in Gerontopsychologie beantragt, ist verpflichtet, angeleitete Praxiserfahrung nachzuweisen, Supervision und Intervision zu absolvieren sowie
eine schriftliche Abschlussarbeit zu verfassen.
2 Wissenschaftliche Grundlagen
Gegenstand der Gerontopsychologie ist die Beschreibung und Erklärung der Veränderungen von Strukturen und Prozessen über die gesamte Lebensspanne, die menschliches Erleben und Verhalten und dessen interindividuelle Unterschiede bis ins hohe Alter bedingen. Eine wichtige Aufgabe stellt die Untersuchung der psychischen Verarbeitung und Bewältigung des Alters bzw. der mit dem Älterwerden verbundenen Defizite,
Einschränkungen und Verluste dar. Von herausgehobener Bedeutung sind die soziale,
emotionale und kognitive Entwicklung im höheren Erwachsenenalter sowie die Wechselwirkungen mit gesellschaftlichen, sozialen und räumlichen Rahmenbedingungen
(Martin & Kliegel, 2008). Die Gerontopsychologie bedient sich deshalb in Forschung
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und Praxis der interdisziplinären Zusammenarbeit mit der klinischen, Entwicklungs- und
Neuropsychologie, aber auch der notwendigen Kenntnisse der Medizin und Soziologie.
3 Ziele und Grundlagen der Weiterbildung
3.1
Ziele der Weiterbildung
Die Weiterbildung in Gerontopsychologie fördert den Erwerb von Kompetenzen, die dazu befähigen, eigenverantwortlich und selbständig in den verschiedenen Tätigkeitsfeldern der Gerontopsychologie tätig zu sein.
3.2
Grundlagen der Weiterbildung
Eine gemeinsame Philosophie ist die Basis für eine gute, qualifizierte Tätigkeit. Die Gerontopsychologie beruht auf den folgenden Grundsätzen:

Interdisziplinärer Ansatz

Lebensqualitäts-Orientierung

Potenzial-Orientierung

Realistisches Altersbild
4 Aufbau und Inhalt der Weiterbildung
Die nachfolgenden Abschnitte vermitteln den Aufbau, die Inhalte sowie die einzelnen
Kursziele der Weiterbildung.
4.1
Modularer Aufbau
Die gesamte Weiterbildung ist gemäss untenstehender Übersicht modular aufgebaut.
Insgesamt sind 300 Stunden an Weiterbildungszeit erforderlich. Die Module sind in
Theoriemodule (Module 1 bis 5), Praxismodul (6) und Supervision/Intervision (7) aufgeteilt. Alle Module müssen absolviert werden. Die Theoriemodule umfassen insgesamt
12 Tage à je 15 h (bestehend aus 7.5 Präsenzstunden und 7.5 Stunden unabhängiges
Selbststudium).
Modul 1: Grundlagen der Gerontopsychologie (75 h)
 Einführung: Themen der Gerontopsychologie
 Psychologische Alterstheorien und Altersbilder
 Methoden der Gerontopsychologie und Lebensqualitätsforschung
 Psychische, physische und soziale Entwicklung im Alter
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 Grundlagen der Geriatrie
Modul 2: Anwendungsbereich Neuropsychologie des Alters (30 h)
 Neuropsychologische Grundlagen und Diagnostik im Alter
 Neuropsychologische Therapieverfahren im Alter
Modul 3: Anwendungsbereich Klinische Psychologie des Alters (45 h)
 Kritische Lebensereignisse und psychische Krisen im Alter
 Störungsbilder und Psychopathologie
 Psychotherapie im Alter
Modul 4: Anwendungsbereich Coaching und Beratung im Alter (15 h)
 Coaching und Beratung im Alter
Modul 5: Anwendungsbereich Geragogik (15 h)
 Grundlagen, Didaktik und Handlungsfelder der Geragogik
Modul 6: Praxiserfahrung und Abschlussarbeit (90 h)
Der Teilnehmende übt während der Zeit der Weiterbildung eine Berufstätigkeit im Bereich der Gerontopsychologie aus. Die Praxiserfahrung wird mit einer schriftlich verfassten Arbeit abgeschlossen (entweder ein praxisorientiertes Projekt oder zwei Fallberichte, 60h; siehe 4.3). In einem Abschlusskolloquium präsentieren die TeilnehmerInnen ihr
Projekt bzw. einen Fallbericht und stellen sich in einer vertiefenden Diskussion den Fragen des Prüfers (30 h).
Modul 7: Supervision und Intervision (30 h)
Von den TeilnehmerInnen wird erwartet, dass sie sich während der Praxiserfahrung
selbstständig in eine anerkannte Supervision und gegebenenfalls eine Intervisionsgruppe begeben (siehe 4.4).
4.2
Theoriemodule: Inhalte und Lernziele
Im Folgenden werden die Inhalte und Lernziele der 12 Theorie-Veranstaltungen dargestellt. Anpassungen und Änderungen der Inhalte und Themen der einzelnen Tage bleiben ausdrücklich vorbehalten. In jedem Modul ist ein Leistungsnachweis zu erbringen
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(z. B. durch eine schriftliche Zusammenfassung eines Textes, der zur Vorbereitung gelesen wurde; durch die mündliche Darstellung des Ergebnisses einer Gruppenarbeit;
etc.). Die jeweilige Form des Leistungsnachweises wird von der Studiengangleitung in
Absprache mit der zuständigen Dozentin oder dem Dozenten festgelegt. Die Bewertung
der Leistungsnachweise („bestanden“ oder „nicht bestanden“) erfolgt durch die Dozierenden, welche die entsprechenden Veranstaltungen durchgeführt haben.
4.2.1 Modul 1: Grundlagen der Gerontopsychologie
Tag 1: Einführung: Themen der Gerontopsychologie
Ziele:
Die TeilnehmerInnen gewinnen einen Überblick über die verschiedenen Themen und Grundbegriffe der Gerontopsychologie. Der Ansatz der Entwicklung
über die Lebensspanne wird anhand verschiedener Veränderungskonzepte
aufgezeigt. Kenntnisse über die wichtigsten in der Gerontopsychologie verwendeten Methoden werden vermittelt. Die TeilnehmerInnen lernen, wie ein
Forschungsprojekt aufgebaut werden muss und an welche spezifische Problematiken bei der Forschung mit älteren Personen gedacht werden muss.
Inhalte: Fachgeschichte
Leitbegriffe, Leitthemen und Definitionen der Gerontopsychologie
Veränderungskonzepte
Psychologische Aspekte der Langlebigkeit
Ressourcenorientierte Sichtweise des Alterns
Normale und pathologische Entwicklung im Alter
Tag 2: Psychologische Alterstheorien und Altersbilder
Ziele:
Die TeilnehmerInnen kennen die verschiedenen psychologischen Alterstheorien und deren Einschränkungen, deren zugrunde liegenden Überlegungen
sowie die verschiedenen Altersbilder.
Inhalte: Bereichsübergreifende Theorien der Gerontopsychologie
Defizitmodelle des Alterns
Theorien des erfolgreichen Alterns
Kognitive Theorien
Konzepte der Veränderung und Stabilität
Einstellungen und Vorurteile gegenüber dem Alter
Ethische Fragestellungen
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Modelle der Lebensqualität
Auseinandersetzung mit dem eigenen Altern
Tag 3: Methoden der Gerontopsychologie und Lebensqualitätsforschung
Ziele:
Die Fortbildung vermittelt die nötigen Kenntnisse über die wichtigsten in der
Gerontopsychologie verwendeten Methoden. Die TeilnehmerInnen verstehen
die Vor- und Nachteile und die Einsatzkriterien der verschiedenen Methoden.
Sie wissen, wie ein gerontopsychologisches Forschungsprojekt aufgebaut werden muss. Als ein zentrales Forschungsgebiet wird Lebensqualität behandelt,
das eine grosse Bandbreite von methodischen Zugängen beinhaltet. Die TeilnehmerInnen lernen, durch welche Massnahmen die Lebensqualität von Personen im höheren Erwachsenenalter auf einem hohen Niveau gehalten werden
kann.
Inhalte: Längsschnitt- und Kohortensequenzstudien
Interventions- und Evaluationsstudien
Datenerhebung mit alten Menschen
Bildgebende Verfahren als Forschungsinstrument in der Gerontopsychologie
Forschungsdaten interpretieren
Lebensqualität von Alten, Behinderten, Blinden
Instrumente zur Erfassung von Lebensqualität und Wohlbefinden
Bedürfnisse, Motive und Zielverfolgung im Alter
Entwicklung von Wohlbefinden und Lebensqualität im Alter
Aktives Alter
Hochaltrigkeit in Institutionen, im Strafvollzug etc.
Palliative Care
Tag 4: Psychische, physische und soziale Entwicklung im Alter
Ziele:
Die Fortbildung vermittelt, welche psychischen und physischen Veränderungen
mit zunehmendem Alter einhergehen, welche davon normal sind und ab wann
von einer abnormen Entwicklung gesprochen werden kann. Die TeilnehmerInnen dieses Kurses lernen die Bedeutung des sozialen Umfeldes für Personen
im höheren Erwachsenenalter kennen und welche Theorien zur sozialen Entwicklung existieren. Sie wissen, wie dieses Wissen im Alltag genutzt und konkret umgesetzt werden kann.
Inhalte: Sensorik und Psychomotorik
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Kognition (z.B. Intelligenz, Gedächtnis, Lernen)
Emotion (z.B. Emotionsausdruck, Emotionsregulation)
Persönlichkeit
Theorien sozialer Entwicklung im Alter
Erfassung sozialer Beziehungen
Partnerbeziehung und Sexualität im Alter
Beziehung zu den eigenen Kindern, Geschwistern und anderen Verwandten
Bedeutung des Grosselternseins und intergenerativer Beziehungen
Angehörige: Einbezug und Entlastung bei der Betreuung und Pflege
Soziale Beziehungen ausserhalb der Familie
Entwicklung der Lebensqualität über die Lebensspanne
Tag 5: Grundlagen der Geriatrie
Ziele:
Die Fortbildung enthält eine Einführung in die verwandten Gebiete der Geriatrie
und Neurologie. Häufig vorkommende somatische Krankheitsbilder im Alter
werden präsentiert. Die TeilnehmerInnen kennen mögliche komorbid auftretende körperliche Störungen und deren Folgen.
Inhalte: Einführung in die Altersmedizin, Geriatrie und Neurologie
Altersassoziierte somatische Erkrankungen und ihre Behandlung
Gängige Labor-/Messwerte
4.2.2 Modul 2: Anwendungsbereich Neuropsychologie des Alters
Tag 6: Neuropsychologische Grundlagen und Diagnostik im Alter
Ziele:
Die Fortbildung vermittelt die Grundlagen der Neuropsychologie im Alter. Die
TeilnehmerInnen gewinnen ein Verständnis dafür, wie ein diagnostisches Vorgehen mit Anamneseerhebung unter Einbezug des sozialen Umfeldes gestaltet
wird und welche weiteren Aspekte beachtet werden müssen (z.B. prämorbide
Intelligenz, Biografie). Sie lernen, welche Diagnoseinstrumente zur Verfügung
stehen, diese Instrumente anzuwenden und deren Ergebnisse kritisch zu diskutieren. Exemplarisch werden die nötigen diagnostischen Kenntnisse für ein
Demenzscreening vermittelt. Darüber hinaus wird das Erstellen von Berichten
thematisiert.
Inhalte: Selbstständigkeit im Alltag (z.B. ADL/IADL/AADL)
Fremdbeurteilungen des Verhaltens und der Selbstständigkeit (z.B. NPI)
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Diagnoseinstrumente (Screening, standardisierte Testbatterien, funktionsspezifische, altersnormierte Einzeltests)
Epidemiologie, Risikofaktoren und Diagnosekriterien ICD/DSM der Demenz
Differentialdiagnose der Demenz
Mitteilung der Diagnose
Interdisziplinäre Zusammenarbeit
Fahrtauglichkeit
Tag 7: Neuropsychologische Therapieverfahren im Alter
Ziele:
Die Fortbildung vermittelt einen Überblick über die gängigen neuropsychologischen Therapieverfahren, welche bei Personen im höheren Erwachsenenalter
angewendet werden. Ein wichtiger Aspekt, der den TeilnehmerInnen dabei
vermittelt wird, ist der Umgang und Einbezug der Angehörigen und des weiteren sozialen Umfeldes. Die TeilnehmerInnen erfahren welche Therapiemöglichkeiten im Speziellen für Demenzerkrankte bestehen, welche Vor- und
Nachteile zu beachten sind.
Inhalte: Therapie und Unterstützung für Betreuende
Milieutherapie
Angehörigenberatung
Entlastungsangebote
Umgebungsanpassung
Betreuungskonzepte (z.B. Validation, 3-Weltenkonzept)
Medikamentöse Therapien
Kognitive Rehabilitation
Kreative Therapieverfahren
Psychotherapieverfahren (z.B. Verhaltenstherapie, Selbsterhaltungstherapie,
Erinnerungstherapie)
Lernmethoden (z.B. Errorless Learning, Chaining, Spaced retrieval)
Wohlbefinden und Lebensqualität mit Demenz
Suizidalität und Demenz
4.2.3 Modul 3: Anwendungsbereich Klinische Psychologie des Alters
Tag 8: Kritische Lebensereignisse und psychische Krisen im Alter
Ziele:
Die Fortbildung zeigt die normativen und kritischen Lebensereignisse im höhe-
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ren Erwachsenenalter auf und vermittelt, welche Bedeutung und Folgen diese
haben können. Die Teilnehmerinnen sind in der Lage, Personen mit kritischen
Lebensereignissen zu begleiten und zu unterstützen. Die Teilnehmerinnen erwerben ein Basiswissen im Umgang mit psychischen Krisen sowie akuten und
chronischen psychischen sowie psychosomatischen Folgen traumatischer Ereignisse im höheren Erwachsenenalter. Zur Sprache kommen protektive Faktoren und persönliche Ressourcen sowie Interventionsmassnahmen und Unterstützungshilfen. Ebenfalls wird das Thema Suizidalität und Suizid besprochen.
Inhalte: Normative und kritische Lebensereignisse, Belastungen, Wendepunkte
Umgang, Bewältigung und Antizipation von Ereignissen (z.B. Pensionierung,
Grosselternschaft, Übergang in die nachberufliche Phase, Eintritt in ein Altersoder Pflegeheim, Tod und Sterben)
Ältere Menschen und Arbeitswelt
Vernetzung mit anderen Institutionen des Versorgungsnetzes
Versorgungssituation und Versorgungsmodelle
Anpassung im Alter/Anpassungsstörungen
Krisenmodelle/Krisenbewältigung
Krisenintervention
Suizidalität erkennen, Motive der Suizidalität und des Suizids
Arbeit mit Angehörigen u.a. Personen des soz. Umfeldes nach einem Suizid
Tag 9: Störungsbilder und Psychopathologie
Ziele:
Die Fortbildung vermittelt Kenntnisse über die Epidemiologie psychischer Erkrankungen im Alter. Ebenso werden die häufigsten psychopathologischen Störungsbilder in Bezug auf altersspezifische Ausprägungen und Besonderheiten
dargestellt. Schwerpunkt bilden hier Erkrankungen nicht-demenzieller Genese.
Inhalte: Klinisch-psychologische Diagnostik, Methoden und Instrumente
Differentialdiagnostische Abgrenzungen
Interdisziplinäre Zusammenarbeit
Vernetzung mit anderen Institutionen des Versorgungsnetzes
Tag 10: Psychotherapie im Alter
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Ziele:
In dieser Fortbildung wird anhand von konkreten Fallbeispielen aus der Praxis
aufgezeigt, welche psychotherapeutische Behandlungsansätze und ergänzende therapeutische Interventionen bei psychischen Erkrankungen im Alter Erfolg
versprechend sind. Die TeilnehmerInnen setzen sich mit den Besonderheiten
der psychotherapeutischen Arbeit mit älteren Klienten auseinander und erarbeiten mögliche hemmende und förderliche Einflüsse auf den therapeutischen
Prozess.
Inhalte: Depression
Angststörungen
Posttraumatische Belastungsstörungen
Somatoforme Erkrankungen
Suchterkrankungen
Schlafstörungen
Auftragsklärung, Beziehungsgestaltung
Motivationale Bedingungen, Kohortenzugehörigkeit, Krankheitsmodelle
4.2.4 Modul 4: Anwendungsbereich Coaching und Beratung im Alter
Tag 11: Coaching und Beratung im Alter
Ziele:
Die Fortbildung vermittelt Basiswissen über das Coaching und die Beratung
von Personen im höheren Erwachsenenalter. Die TeilnehmerInnen lernen spezifische Merkmale der Leitung von Gruppen und von Gruppendynamiken kennen und welches Zielpublikum vom Coaching und der Beratung profitieren
kann (z.B. gesunde Personen, Bezugspersonen, Institutionen). Spezifische
Techniken und Umgang mit kritischen Situationen in der Gruppe (z.B. Konflikte)
werden diskutiert. Ressourcenorientierung wird als grundlegendes Prinzip in
der Altersberatung diskutiert. Die TeilnehmerInnen gewinnen einen Überblick
über häufige Beratungsthemen (z.. B. Lebensplanung, Biographiearbeit Trauerarbeit).
Inhalte: Beratungskompetenz
Kommunikationstheorien
Arbeiten mit Gruppen
Definition und Diagnostik von Ressourcen
Ressourcenaktivierung auf individueller und gesellschaftlicher Ebene
Lebensplanung im Alter (Umzug in ein Alters- oder Pflegeheim, finanzielle Be-
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ratung)
Biographiearbeit: Methoden und Themen (z.B. Selbstakzeptanz)
Trauerarbeit: Begleitung im Trauerprozess, Sprechen über Tod und Sterben
mit körperlich gesunden Alten, rechtliche Situation rund um die Sterbehilfe,
Verfassen von Patientenverfügung/Vorsorgevollmacht/Betreuungsverfügung
4.2.5 Modul 5: Anwendungsbereich Geragogik
Tag 12: Grundlagen, Didaktik und Handlungsfelder der Geragogik
Ziele:
Lernen und Entwicklung sind auch im hohen Alter noch möglich und dies bedarf altersspezifischer pädagogischer Unterstützung. Die TeilnehmerInnen lernen, wie eine solche Unterstützung anhand gerontologischer Kenntnisse gelehrt und vermittelt werden kann. Die Fortbildung vermittelt ebenfalls Kenntnisse über Didaktik für geragogische Veranstaltungen, z.B. Unterrichts- oder Bildungsveranstaltungen. Verschiedenen Handlungsfelder der Geragogik werden
mit ihren spezifischen Zielen und Zielgruppen dargestellt. Die Fortbildung klärt
ausserdem über die Arbeits- und Beschäftigungssituation im höheren Erwachsenenalter auf. Die TeilnehmerInnen lernen, wie Personen im höheren Erwachsenenalter in Arbeits- und Beschäftigungsfelder weiter eingebunden werden können und welche Auswirkungen dies für die Personen hat.
Inhalte: Lebenslanges Lernen, Lernen von Generationen
Lernen in Beziehungen, Lernen in sozialen Systemen
Lernen und Gesundheit
Praxis und Inhalte der Vermittlung, Medieneinsatz, Umgang mit Lernmaterialien
Rezeption von Fachliteratur
Motivation bei älteren Menschen
Soziale Beziehungen in der Erwachsenenbildung mit älteren Personen
Ressourcenaktivierung
Kompetenzen und Performanz steigern
Lebensprojekte
Bildungsdiagnostik, Bildungsevaluation, Bildungsberatung
Arbeit und Beschäftigung von Personen über 55 Jahren
Freiwilligenarbeit und Ehrenamt
Familienarbeit intergenerationell
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4.3
Praxiserfahrung und Abschlussarbeit (Modul 6)
Der Teilnehmende übt eine Berufstätigkeit im Bereich der Gerontopsychologie zu mindestens 50% seit mind. 1 Jahr aus (siehe 5.1), die er auch begleitend zu den TheorieVeranstaltungen (Modul 1 bis 5) weiterführt. Die Praxiserfahrung wird in einer schriftlich
verfassten Arbeit und mit einem Feedbackgespräch mit dem Supervisor/der Supervisorin abgeschlossen. Diese Abschlussarbeit kann entweder das Resultat eines gerontopsychologischen Projektes (z. B. Durchführung und Evaluation eines neuen Beratungsangebotes) oder die schriftliche Ausarbeitung zweier Fallberichte (z. B. Diagnostik
und Therapieverlauf eines Patienten) sein. Für das Verfassen eines Fallberichts wird
mit einem Aufwand von 30 Stunden gerechnet, für die Projektarbeit mit einem Aufwand
von 60 Stunden. Die Organisation der Praxiserfahrung liegt in der Verantwortung der
TeilnehmerInnen. Das Thema und der Umfang der Abschlussarbeit werden zu Beginn
mit der Studiengangleitung abgesprochen.
In einem Abschlusskolloquium präsentieren die TeilnehmerInnen ihr Projekt bzw. eins
ihrer Fallberichte in Anwesenheit aller TeilnehmerInnen und eines Prüfers. Anhand einer Präsentation mit Folien oder einem Poster zeigen sie, dass sie die Verbindung zwischen dem eigenen Tätigkeitsfeld und den Kursinhalten erarbeitet haben und über die
Fähigkeit verfügen, das erworbene Wissen im Sinne einer Multiplikation adäquat darzustellen. In einer vertiefenden Diskussion stellen sich die TeilnehmerInnen den Fragen
des Prüfers. Zur Vorbereitung der Präsentation (22 Stunden) und Präsenzzeit im Abschlusskolloquium (8 Stunden) sind insgesamt 30 Stunden angesetzt.
4.4
Supervision und Intervision (Modul 7)
Die Praxiserfahrung sowie das Verfassen der schriftlichen Abschlussarbeit müssen von
einer Supervisorin/einem Supervisor und gegebenenfalls einer Intervisionsgruppe begleitet werden. Insgesamt müssen 15 Sitzungen nachgewiesen werden, von denen
mind. 5 bei einer vom Direktorium anerkannten SupervisorIn absolviert werden müssen
(Einzelsupervision). Die Intervisonsgruppe sollte aus mind. 3 Personen bestehen, welches alle TeilnehmerInnen des Kurses sind. Jede Intervisionssitzung wird von einem
der Gruppenmitglieder nach einer vorgegebenen Struktur protokolliert; diese Protokolle
müssen der Studiengangleitung abgegeben werden. Eine Bestätigung dieser Supervisions- und Intervisionsstunden ist dem Antragsdossier für die Zusatzqualifikation beizulegen. Die Supervision und Intervision ist von den TeilnehmerInnen selbständig zu organisieren und zu bezahlen. Die 15 Sitzungen zählen mit jeweils einer Stunde Vor- und
Nachbereitung insgesamt 30 Stunden.
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5 Zulassungsvoraussetzungen
5.1
Grundsätzliche Eignung und Zulassungsvoraussetzungen
Teilnehmende Personen sollen ein Interesse an der Thematik der Gerontopsychologie
besitzen und die Motivation, in diesem Gebiet Fachwissen zu erwerben und anzuwenden, mitbringen.
Folgende formale Zulassungsvoraussetzungen gelten:

Hochschulabschluss auf Masterebene in Psychologie sowie gemäss PsyG Art. 2
gleichgestellte Abschlüsse (Lizentiat, Dipl. Psych. FH)

Berufstätigkeit im Bereich der Gerontopsychologie zu mindestens 50% seit mind.
1 Jahr (oder zu 100% mind. ein halbes Jahr; je nach Beschäftigungsumfang verlängert sich die Zeit proportional)
Mit diesen Voraussetzungen kann nach erfolgreichem Absolvieren des Curriculums das
„Certificate of Advanced Studies UZH in Gerontopsychologie“ (CAS, 10 ECTS) der Universität Zürich ausgestellt werden.
Das SFGP-Zertifikat Gerontopsychologie wird ausgestellt, wenn neben dem CAS in Gerontopsychologie eine Mitgliedschaft bei der Schweizerischen Fachgesellschaft für Gerontopsychologie SFGP vorliegt.
5.2
Zusätzliche Vorraussetzungen für das Erlangen des FSPZusatzqualifikationszertifikates Gerontopsychologie
Falls zusätzlich das Zusatzqualifikations-Zertifikat der Föderation Schweizerischer Psychologinnen und Psychologen FSP angestrebt wird, sind folgende Voraussetzungen zu
erfüllen:

Nachweis des SFGP-Zertifikates in Gerontopsychologie,

Mitgliedschaft bei der FSP.
5.3
Zusätzliche Vorraussetzungen für das Erlangen des SBAP. Fachtitels Gerontopsychologie
Falls zusätzlich der SBAP. Fachtitel Gerontopsychologie angestrebt wird, sind folgende
Voraussetzungen zu erfüllen:
5.4

Nachweis des SFGP-Zertifikates in Gerontopsychologie,

Mitgliedschaft beim SBAP.
Zulassung zu einzelnen Modulen für Nicht-Psychologen
Einzelne Module oder Teile davon können von weiteren Fachpersonen mit Hochschul14/22
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abschluss aus gerontologischen Berufen besucht werden (z. B. SozialarbeiterInnen,
SoziologInnen, MedizinerInnen, Pflegefachpersonen mit Abschluss DN2). Der Besuch
einzelner Module wird detailliert bestätigt, führt jedoch nicht zu einem CAS-Abschluss,
SFGP- oder FSP-Zertifikat oder SBAP. Fachtitel. Über die Zulassung zu einzelnen Modulen entscheidet das Direktorium im Einzelfall. Eine Zulassung ist von einem erfolgreichen Aufnahmegespräch abhängig.
5.5
Gruppengrösse
Die Teilnehmerzahl ist auf max. 24 Personen beschränkt.
6 Qualifikationen der Dozierenden und SupervisorInnen
Die einzelnen Theorie-Veranstaltungen werden von fachlich qualifizierten Lehrpersonen
geleitet, die über Kenntnisse in Erwachsenenbildung, das verlangte Fachwissen bzw.
mehrjährige, ausgewiesene Berufserfahrung verfügen. Fachpsychologische Themen
werden ausschliesslich von Fachpersonen mit einem universitären Hauptfachabschluss
in Psychologie und je nach Thema mit einer entsprechenden Weiterbildung und Berufserfahrung vermittelt. Geriatrische und gerontopsychiatrische Themen können auch von
Fachpersonen mit einem universitären Abschluss in Medizin und einer entsprechenden
Weiterbildung und Berufserfahrung vermittelt werden.
7 Aufwand für die Zusatzqualifikation
Der zeitliche und finanzielle Aufwand für die Zusatzqualifikation setzt sich wie folgt zusammen.
7.1
Zeitlicher Aufwand
Jede Theorie-Veranstaltung beinhaltet 7.5 Präsenz- und 7.5 Stunden unabhängiges
Selbststudium, insgesamt also 15 Stunden. Jede Supervisions- und Intervisionssitzung
beinhaltet 1 Präsenz- und 1 Vorbereitungsstunde. Das Abschlusskolloquium zählt mit 8
Stunden Präsenzzeit und 22 Stunden Vorbereitung der Projektpräsentation.
Theorie-Veranstaltungen (Module 1 bis 5):
12 Tage à 15 h
Praxiserfahrung und Abschlussarbeit (Modul 6)
0
- Abschlussarbeit
- Abschlusskolloquium
Supervision und Intervision (Modul 7):
180
60
1 Tag
15 Sitzungen à 2 h
030
30
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Total
300
Der Weiterbildungsgang umfasst insgesamt 300 Stunden und wird innerhalb eines Jahres absolviert.
7.2
Finanzieller Aufwand
Die Kurskosten belaufen sich auf insgesamt CHF 7‘800 (2011). Darin enthalten sind die
Kosten für die Theorie-Veranstaltungen, das Abschlusskolloquium und Kursmaterialien.
Nicht enthalten sind die Kosten für die Supervision (mind. 5 Stunden Einzelsupervision)
sowie für Fachliteratur und weiteres Studienmaterial, für Reisen, Unterkunft und Verpflegung, sowie Kosten anderer ggf. erforderlicher Elemente wie Versicherungen, Verbandsbeiträge usw.
Die Preisangaben entsprechen dem Stand im Jahr 2011, Anpassungen/Änderungen
bleiben ausdrücklich vorbehalten. Verbindliche Angaben zu den Kosten erteilt i.d.R. der
Organisator/Veranstalter der Weiterbildung oder weitere von ihm bezeichnete Personen/Institutionen.
8 Zertifizierung
8.1
Zertifikate und Fachtitel nach erfolgreichem Absolvieren des CAS Gerontopsychologie
Die Beantragung von Gerontopsychologie-Zertifikaten/Fachtiteln erfolgt in drei Schritten:
1. CAS Gerontopsychologie:
Zur Erlangung des CAS stellt der Interessent einen Antrag beim Direktorium und reicht
ein Dossier ein. Dieses enthält:

den detaillierten Nachweis der absolvierten Weiterbildungseinheiten

die schriftliche Abschlussarbeit

eine Bestätigung von 15 Stunden Supervision und Intervision, wovon mind. 5 h
Supervision sein müssen, sowie die Beurteilung der Abschlussarbeit durch den
Supervisor/die Supervisorin

eine Bestätigung des Ergebnisses des Abschlusskolloquiums
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
den Berufstätigkeitsnachweis im Bereich der Gerontopsychologie zu mind. 50%
Nach erfolgreicher Prüfung des Antrages durch das Direktorium wird das CAS-Zertifikat
der Universität Zürich ausgestellt.
2. SFGP-Zertifikat Gerontopsychologie:
Unter den in 5.1 genannten Voraussetzungen kann das SFGP-Zertifikat Gerontopsychologie verliehen werden („Gerontopsychologin SFGP / Gerontopsychologe SFGP“).
Hierzu ist ein entsprechender Antrag beim Direktorium des CAS notwendig.
3. FSP-Zusatzzertifikat und SBAP-Fachtitel Gerontopsychologie:
Unter den in 5.2 genannten Voraussetzungen kann das FSP-ZusatzqualifikationsZertifikat beim Direktorium des CAS beantragt werden. Dieses leitet den Antrag mit einem Empfehlungsschreiben an die Fachtitel- und Zertifikatskommission der FSP (FZK)
weiter. Über die Verleihung des FSP-Zusatzqualifikations-Zertifikats entscheidet die
FZK.
Unter den in 5.3. genannten Voraussetzungen kann der SBAP. Fachtitel in Gerontopsychologie beantragt werden. Ein entsprechender Antrag für diesen Fachtitel wird direkt
an den SBAP. gestellt. Über die Verleihung des SBAP. Fachtitels in Gerontopsychologie entscheidet die dafür zuständige SBAP. Fachkommission.
8.2
Zertifikate und Fachtitel via Übergangsbestimmungen
In zwei Schritten können Gerontopsychologie-Zertifikate/Fachtitel via Übergangsbestimmungen beantragt werden, ohne dass das CAS Gerontopsychologie der UZH absolviert werden muss. Ein CAS-Zertifikat der UZH kann nicht via Übergangsbestimmungen verliehen werden.
1. SFGP-Zertifikat Gerontopsychologie:
Zusätzlich zu den unter 5.1 genannten Kriterien (anerkannter Hochschulabschluss in
Psychologie gemäss PsyG Art. 2; SFGP-Mitgliedschaft) müssen folgenden Kriterien
erfüllt sein:

Berufstätigkeit im Bereich der Gerontopsychologie während mind. 3 Jahren zu
mind. 50%

50% der verlangten 12 Themen-Veranstaltungen, d.h. 90 Stunden inkl. 45 h Präsenzzeit und 45 h Selbststudium (Selbststudium wird durch eine Liste an gelesenen Büchern nachgewiesen, die Präsenzzeit durch eine Liste von besuchten
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Veranstaltungen nach Abschluss des Psychologie-Studiums, z. B. Fortbildungen
und Kongresse)

50% der verlangten schriftlichen Arbeit, d. h. 1 Fallbericht (Aufwand: 30 Stunden)

50% der verlangten Supervisions- und Intervisionssitzungen, d. h. mind. 8 Sitzungen (davon mind. 3 Einzelsupervision)
Das Nachholen des Abschlusskolloquiums ist nicht nötig.
Diese Übergangsbestimmungen sind bis zum 31.12.2013 anwendbar.
Es wird eine Prüfungsgebühr für den Antrag erhoben. Der aktuell gültige Betrag ist bei
der Studiengangleitung zu erfahren.
2. FSP-Zusatzqualifikations-Zertifikat und SBAP-Fachtitel Gerontopsychologie:
Unter den in 5.2 genannten Voraussetzungen kann das FSP-ZusatzqualifikationsZertifikat via Übergangsbestimmungen beim Direktorium des CAS beantragt werden.
Dieses leitet den Antrag mit einem Empfehlungsschreiben an die Fachtitel- und Zertifikatskommission
der
FSP
(FZK)
weiter.
Über
die
Verleihung
des
FSP-
Zusatzqualifikations-Zertifikats entscheidet die FZK.
Die Übergangsbestimmungen für die Erlangung der FSP-Zusatzqualifikation sind während 2 Jahren nach Annahme des Curriculums durch die FSP anwendbar (d.h. bis Juni
2012).
Es wird eine Prüfungsgebühr für den Antrag erhoben. Der aktuell gültige Betrag ist bei
der Studiengangleitung zu erfahren.
Unter den in 5.3. genannten Voraussetzungen kann der SBAP. Fachtitel in Gerontopsychologie via Übergangsbestimmungen beantragt werden. Ein entsprechender Antrag für
diesen Fachtitel wird direkt an den SBAP. gestellt. Über die Verleihung des SBAP.
Fachtitels in Gerontopsychologie entscheidet die dafür zuständige SBAP. Fachkommission.
Die Übergangsbestimmungen für die Erlangung des SBAP. Fachtitels sind während 2
Jahren nach Annahme des Curriculums durch den SBAP anwendbar (d.h. bis zum
31.12.2013).
Es wird eine Prüfungsgebühr für den Antrag erhoben. Der aktuell gültige Betrag ist bei
der Studiengangleitung zu erfahren.
8.3
Zertifikate und Fachtitel gemäss Äquivalenzkriterien
In zwei Schritten können Gerontopsychologie-Zertifikate/Fachtitel gemäss Äquivalenz18/22
ZQ – Curriculum Gerontopsychologie
kriterien beantragt werden, ohne dass das CAS Gerontopsychologie der UZH absolviert
werden muss. Ein CAS-Zertifikat der UZH kann nicht gemäss Äquvalenzkriterien verliehen werden.
1. SFGP-Zertifikat Gerontopsychologie:
Zusätzlich zu den unter 5.1 genannten Kriterien (anerkannter Hochschulabschluss in
Psychologie gemäss PsyG Art. 2; Berufstätigkeit im Bereich der Gerontopsychologie zu
mindestens 50% seit mind. 1 Jahr; SFGP-Mitgliedschaft) muss eine zu diesem Curriculum in Inhalt und Umfang äquivalente Fortbildung bzw. mehrere Weiterbildungsteile besucht worden sein. Das Direktorium überprüft die Qualität der im In- oder Ausland absolvierten Fort- oder Weiterbildungsteile und beurteilt die Äquivalenz mit dem Gerontopsychologie-Curriculum. Es müssen die Inhalte wie in Kapitel 4 beschrieben nachgewiesen werden. Das Nachholen des Abschlusskolloquiums ist nicht nötig.
Es wird eine Prüfungsgebühr für den Antrag erhoben. Der aktuell gültige Betrag ist bei
der Studiengangleitung zu erfahren.
2. FSP-Zusatzqualifikations-Zertifikat und SBAP-Fachtitel Gerontopsychologie:
Unter den in 5.2 genannten Voraussetzungen kann das FSP-ZusatzqualifikationsZertifikat gemäss Äquivalenzkriterien beim Direktorium des CAS beantragt werden.
Dieses leitet den Antrag mit einem Empfehlungsschreiben an die Fachtitel- und Zertifikatskommission
der
FSP
(FZK)
weiter.
Über
die
Verleihung
des
FSP-
Zusatzqualifikations-Zertifikats entscheidet die FZK.
Es wird eine Prüfungsgebühr für den Antrag erhoben. Der aktuell gültige Betrag ist bei
der Studiengangleitung zu erfahren.
Unter den in 5.3. genannten Voraussetzungen kann der SBAP. Fachtitel in Gerontopsychologie gemäss Äquivalenzkriterien beantragt werden. Ein entsprechender Antrag für
diesen Fachtitel wird direkt an den SBAP. gestellt. Über die Verleihung des SBAP.
Fachtitels in Gerontopsychologie entscheidet die dafür zuständige SBAP. Fachkommission.
Es wird eine Prüfungsgebühr für den Antrag erhoben. Der aktuell gültige Betrag ist bei
der Studiengangleitung zu erfahren.
8.4
Gültigkeit der Zertifikate bzw. des Fachtitels
Während das CAS als Weiterbildungsabschluss seine Gültigkeit nicht verliert, sind das
19/22
ZQ – Curriculum Gerontopsychologie
SFGP-Zertifikat, das FSP-Zusatzqualifikations-Zertifikat und der SBAP. Fachtitel als
befristete Bestätigungen spezifischer Fachkompetenzen zu verstehen. Sie müssen alle
fünf Jahre bestätigt werden. Dafür ist zu belegen, dass die spezifische Fachkompetenz
durch permanente Fortbildung und professionelle Aktivitäten im entsprechenden Bereich auf dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Praxis gehalten worden ist.
8.5
Prüfung der Anträge
Der Prüfer wird noch bestimmt.
8.6
Rekursmöglichkeiten
Gegen den Entscheid des Prüfers der Zertifizierungsanträge kann beim Direktorium der
Weiterbildung Rekurs eingelegt werden. Gegen den Entscheid der FSP, das SFGPZertifikat nicht als Zusatzqualifikation der FSP anzuerkennen (siehe 5.1 und 5.2), kann
bei der FSP Rekurs eingelegt werden.
9 Qualitätssicherung
Um einen hohen Qualitätsstandard des Angebots zu gewährleisten, werden die folgenden Massnahmen umgesetzt.
9.1
Evaluation des individuellen Weiterbildungserfolgs
Nach der Weiterbildung sollen die TeilnehmerInnen das erworbene Wissen in der Praxis einsetzen und ihr Handeln als GerontopsychologIn reflektieren können. Dies wird
durch die Supervision unterstützt. Um sicherzustellen, dass die TeilnehmerInnen die
erworbenen Kenntnisse in der Praxis einsetzen können, wird einerseits eine schriftliche
Arbeit verfasst, die von der zuständigen Instanz akzeptiert werden muss (siehe auch
unter 4.3 die Stichworte Praxiserfahrung, Abschlussarbeit und Abschlusskolloquium),
und andererseits wird die praktische Arbeit in der Supervision reflektiert. Die Studiengangleitung dokumentiert den individuellen Weiterbildungserfolg in einem Dossier. Die
TeilnehmerIn gibt nach ca. der Hälfte der Kurszeit einen Nachweis über die bisher absolvierten Weiterbildungseinheiten sowie einen Nachweis über die bisher absolvierten
Supervisions- und Intervisionsstunden der Studiengangleitung ab. Das Ergebnis des
Abschlusskolloquiums wird ebenfalls im Dossier abgelegt. Spätestens zum Zeitpunkt
des Antrages zur Ausstellung des Zertifikates wird die Abschlussarbeit sowie deren Beurteilung durch die SupervisorIn abgegeben. Diese Dokumentation des Weiterbildungserfolges (das Dossier) ist für Berechtigte einsehbar.
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ZQ – Curriculum Gerontopsychologie
9.2
Evaluation der gesamten Weiterbildung
Um eine hohe Qualität der Weiterbildung zu gewährleisten, wählt das Direktorium Lehrpersonen, die im Bereich des jeweiligen Kursthemas gut qualifiziert sind und über mehrjährige Berufserfahrung verfügen. Die Inhalte und Unterrichtsmethoden der Kurse orientieren sich an den Anforderungen der Praxis und den Kriterien der modernen Erwachsenenbildung. Für Übungen und die Arbeit mit Fallbeispielen wird genügend Zeit eingeräumt.
Mittels eines Fragebogens erhalten die TeilnehmerInnen nach jedem Kurs Gelegenheit,
zu dessen Inhalt und Ablauf Rückmeldungen zu geben. Zusätzlich wird am Abschlusstag eine umfassende Schlussevaluation durchgeführt. Rückmeldungen von Dozierenden und SupervisorInnen etc. werden ebenfalls in die Gesamtevaluation einbezogen
und bei der Planung neuer Fortbildungszyklen Rechnung getragen.
Das Direktorium prüft regelmässig, ob die vermittelten Lehrinhalte dem aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand entsprechen. Sie legt im Sinne der Qualitätssicherung
grossen Wert auf eine umfassende Evaluation auf der Struktur-, der Prozess- und der
Ergebnis-Ebene.
9.3
Fortbildung für die ZertifikatsinhaberInnen
Zertifikatsinhaber sind verpflichtet, sich permanent fortzubilden, um die Qualität ihres
beruflichen Handelns zu sichern. Da sich das Gebiet der Gerontopsychologie rasch
entwickelt, werden den InhaberInnen des Zertifikats gemäss bestehender Möglichkeiten
Kurse angeboten, in denen sie ihr Wissen nach der Zertifizierung auf den neusten
Stand bringen können.
10 Trägerschaft und Direktorium des Weiterbildungsstudiengangs
Der Träger der Weiterbildung ist das Psychologische Institut der Universität Zürich (vertreten durch den Inhaber des Lehrstuhls für Gerontopsychologie). Die Weiterbildung
wird in Zusammenarbeit mit der Schweizerische Fachgesellschaft für Gerontopsychologie (SFGP) und dem Zentrum für Gerontologie (ZfG) der Universität Zürich durchgeführt.
Das Direktorium der Weiterbildung besteht aus zwei Mitgliedern des Psychologischen
Institutes der Universität Zürich, einem Mitglied des SFGP-Vorstandes und einem Mitglied des ZfG. Der SFGP-Vertreter vertritt dabei die Position des gesamten SFGP-
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ZQ – Curriculum Gerontopsychologie
Vorstandes nach enger Absprache. Der Lehrstuhlinhaber ist Präsident des Direktoriums. Das Direktorium hat die akademische Leitung inne und begleitet die Weiterbildung
fachlich und wissenschaftlich.
11 Literaturhinweise und Links
11.1 Literaturhinweise
Martin, M. & Kliegel, M. (2008). Psychologische Grundlagen der Gerontopsychologie.
Stuttgart: Kohlhammer.
11.2 Thematische Links
Fachgesellschaft für Gerontopsychologie (SFGP):
www.sgg-ssg.ch/cms/pages/de/fachgruppen/sfgp--gerontopsychologie.php
Zentrum für Gerontologie (ZfG) der Universität Zürich:
www.zfg.uzh.ch
Fachstelle für Weiterbildung der Universität Zürich:
www.weiterbildung.uzh.ch
Fachtitel- und Zertifikatskommission der Föderation Schweizerischer Psychologinnen
und Psychologen (FSP):
www.psychologie.ch/de/aus_weiter_fortbildung/fortbildung_zusatzqualifikation/fsp_zusa
tzqualifi_kations_zertifikate.html
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