Wiedereinführung Grenzkontrollen

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Wiedereinführung Grenzkontrollen
Bundespolizei
Wiedereinführung Grenzkontrollen
Wir fordern den Bundesinnenminister deshalb dazu auf,
1. Seit Beginn dieses Jahres
fordert die DPolG Bundes­
polizeigewerkschaft von
Bundesinnenminister de
Maizière, aufgrund der
schon lange nicht mehr hinnehmbaren Zustände an der
deutsch-österreichischen
Grenze, der Bundespolizei
nicht nur die ihr fehlenden
3 000 Stellen im Bundeshaushalt bereitstellen zu
­lassen, sondern sie auch
durch zusätzliche Bundes­
polizeiliche Unterstützungskräfte kurzfristig personell
zu verstärken.
>>nun endlich alle Anstren­
gungen zu unternehmen, zusätzliche bundespolizeiliche
Tarifbeschäftigte zur Unterstützung der völlig überlasteten Polizeivollzugsbeamten
einzustellen und in drei Monaten ausbilden zu lassen,
>>umgehend eine Abfrage unter den in den kommenden
zwölf Monaten in den Ruhestand tretenden Kolleginnen
und Kollegen zu starten, wer
auf freiwilliger Basis seine
Dienstzeit verlängern will,
und solche Anträge positiv
zu bescheiden,
>>zeitgleich einen Aufruf mit
wirklichen finanziellen Anreizen an alle Pensionäre und
Rentner der Bundespolizei zu
starten, um diese für einen
freiwilligen temporären Einsatz zur Unterstützung unserer überlasteten Dienststellen und im Rahmen der
Ausbildung zu gewinnen,
>>die Ausbildungsorganisation
der Bundespolizei mit Blick
auf die anstehenden riesigen
Herausforderungen in allen
Bereichen personell und materiell entsprechend auszubauen und zu optimieren,
>>eine wirksame Entbürokra­
tisierung bei der Anzeigen­
erstellung und der Regis­
trierung an der Grenze
anzuordnen und pragmatische, entlastende Verfahrensweisen bei der Fallbearbeitung zuzulassen,
>>sich in der Bundesregierung
für zusätzliche Finanzausstattung für eine entsprechende Ausstattung der Bundespolizei einzusetzen
>>und schließlich anders als
während des G7-Gipfels eine
faire Entlohnung und eine
anständige Unterbringung
aller zu den Schwerpunkten
abgeordneten Kräfte sicherzustellen.
Alle unsere Forderungen wurden noch bis Mitte September
2015 mit der Begründung abgelehnt, dass die Konsolidierung des Bundeshaushalts
oberste Priorität habe und
­zusätzliche Finanzmittel vom
Bundesfinanzminister nicht
zu bekommen seien.
2.Seit vielen Monaten mahnen wir als DPolG Bundespolizeigewerkschaft beim
Bundesinnenminister eine
eindeutige Schwerpunktsetzung zugunsten unserer
bundespolizeilichen Kernaufgabe Grenzschutz an,
gegebenenfalls auch zu­
lasten anderer Aufgaben­
Impressum:
Redaktion:
Jörg Stüven
Tel.: 0174.8000887
[email protected]
Geschäftsstelle und Redaktion:
Seelower Str. 7
10439 Berlin
ISSN 0943-9463
Stattdessen wurden wir immer
wieder dazu angehalten, weiterhin alle Aufgaben und Nebenaufgaben ordnungsgemäß
zu erledigen, und das auf dem
Rücken der Kolleginnen und
Kollegen, obwohl in vielen
Dienststellen Reviere bereits
geschlossen und eine Vielzahl
von Abordnungen durch Mehrarbeit der verbleibenden Kol­
legen aufgefangen werden
mussten.
3. Nach den Erfahrungen der
anlässlich des G7-Gipfels
temporär durchgeführten
Grenzkontrollen warben
wir beim BMI wegen der
­unaufhaltsam anhaltenden
Migration an der deutschöster­reichischen Grenze eindringlich dafür, sich für die
Intensivierung der Grenzkontrollen durch eine per­
sonell verstärkte Schleierfahndung und erneute
temporäre Grenzkontrollen
einzusetzen.
Auch diese Forderung wurde
bis zum 14. September 2015
weitestgehend in den Wind geschrieben und stattdessen die
europäischen Regeln zur Einreise von Migranten teilweise sogar völlig außer Kraft gesetzt.
Bislang hieß es: „Wir sind gefordert, aber nicht überfordert.
Wir schaffen das!“
Seit dem 14. September 2015
scheint nun aber alles anders
zu sein!
Friedhelm Windmüller
bereiche wie zum Beispiel
der Unterstützung anderer
Bundesbehörden oder der
wöchentlichen Fußballeinsätze, da wir nicht genügend Personal haben, um
auf allen Hochzeiten tanzen
zu können.
<
< Ernst G. Walter, Bundesvor­
sitzender der DPolG Bundes­
polizeigewerkschaft
Nach der Zusage der Bundesregierung von 3 000 neuen Stellen für die Bundespolizei in den
nächsten drei Jahren wurden
nun auch die Kernaufgabe
Grenzschutz zum eindeutigen
Schwerpunkt erhoben und die
von uns geforderte temporäre
Einführung von Grenzkontrollen an den Schengener Binnengrenzen umgesetzt.
Aber was ist für unsere Kolleginnen und Kollegen jetzt
wirklich anders?
Diese werden durch die jüngste Entscheidung noch mehr belastet, weil bis auf die für ein
halbes Jahr zugesagten 320
Zollbeamten immer noch keine
wirkliche Personalverstärkung
in greifbarer Nähe ist. Polizeialarm, Zwangsabordnungen
und Unterbringung in Turnhallen wie in längst vergangenen
Zeiten sind die Antwort auf
unsere schon gebetsmühlen­
artig vorgetragenen Forderungen nach einer dringenden und
vor allem kurzfristigen Personalverstärkung unserer bis
über beide Ohren überlasteten
Kolleginnen und Kollegen.
> DPolG Polizeispiegel | Oktober 2015
1
DPolG Bundespolizeigewerkschaft
Ist eine Entscheidung noch richtig, wenn Sie viel zu spät getroffen wird?
DPolG Bundespolizeigewerkschaft (6)
Bundespolizei
Gespräche im Deutschen Bundestag
Unmittelbar und rechtzeitig vor der Debatte um
die Einzelpläne zum Haushalt 2016 hat die DPolG
Bundespolizeigewerkschaft alle im Deutschen
Bundestag vertretenen Fraktionen sensibilisiert.
Im Mittelpunkt der Gespräche stand die perso­
nelle Belastung der Bundespolizei und die Vor­
schläge der DPolG Bundespolizei, die Bundespoli­
zei schnellstmöglich zu entlasten. Hierzu zählen
die deutliche Stärkung des Tarifbereiches, die For­
derung nach ­einem 6. Aus- und Fortbildungszent­
rum, die deutliche Verkürzung und Erleichterung
der Aufstiegsverfahren. Auch die Anpassung der
Haushaltsmittel an die gegenwärtigen Heraus­
forderungen wurde angesprochen.
<<
DPolG Bundespolizeigewerkschaft
2
Tarifbereich stärken –
nicht schwächen
Eine der Kernforderung in den
Gesprächen war der Wegfall
des „kw-Vermerks“ (künftig
wegfallend) im Organisationsund Dienstpostenplan (ODP)
für Bundespolizeiliche Unter­
stützungskräfte (BUK). „Tarif­
beschäftigte übernehmen ge­
rade in der jetzigen Zeit nicht
zu unterschätzende Aufgaben
und entlasten damit den Poli­
zeivollzugsdienst ungemein“,
sagt der für den Haushalt zu­
ständige Referent im Bundes­
vorstand der DPolG Bundes­
polizeigewerkschaft, Jürgen
Zimmermann. „Diese künftig
wegfallen lassen zu wollen,
wäre das falsche Signal!“, so
Zimmermann weiter.
Nach Angaben der DPolG Bun­
despolizeigewerkschaft haben
mit Masse bundespolizeiliche
Unterstützungskräfte alleine
im Jahr 2014 in den ZBFDen
(Zentralstelle für die Bearbei­
tung von Fahrgelddelikten)
bundesweit mehr als 250 000
Fahrgelddelikte in ganz hervor­
ragender Qualität bearbeitet.
„Die BUK leisten einen Riesen­
job. Die Bundespolizei kann
gar nicht darauf verzichten!“,
be­kräftigt Klaus Spiekermann,
stellvertretender Bundesvor­
sitzender der DPolG Bundes­
polizeigewerkschaft. Denn
wenn es diese uniformierten
Tarifbeschäftigten in der Bun­
despolizei nicht gebe, fehlten
weitere Polizeibeamte auf der
Straße. Die Belastung wäre
noch größer!
Auch die Forderung nach zu­
sätzlichen 1 000 Tarifbeschäf­
tigten bleibt für die DPolG Bun­
despolizeigewerkschaft alter­nativlos, um für eine rasche
Entlastung unserer Kolleginnen
und Kollegen in den Schwer­
punktdienststellen zu sorgen.
<<
Aufstieg erleichtern
Dass eine Vereinfachung von
Aufstiegsverfahren in die
nächst höhere Laufbahn einer­
seits zu einer erheblichen Ent­
lastung des Aus- und Fortbil­
dungsapparates führen und
die Alltagsorganisation nicht
über Gebühr belasten wird,
<
< Dr. Reinhard Brandl (MdB),
­Heiko Teggatz (von links)
fand die Aufmerksamkeit der
Politiker. Modelle, wie der be­
reits durch den dbb beamten­
bund und tarifunion geforder­
te „fachspe­zifische Aufstieg“,
binden weniger Personal und
erhöhen die Durchlaufzahlen
<
< Heiko Teggatz, Klaus Spiekermann, Dr. Gesine Lötzsch, Jürgen Zimmer­
mann (von links)
<
< Heiko Teggatz, Dr. Dietmar Bartsch (MdB), Klaus Spiekermann, Jürgen
Zimmermann (von links)
Zu dieser Forderung bestand
fraktionsübergreifend Zustim­
mung.
<<
6. AFZ
Die Gewerkschaftsvertreter
konnten verdeutlichen, dass
die Aus- und Fortbildungsorga­
nisation in den nächsten Jah­
ren vor einer gigantischen Her­
ausforderung steht und die
Forderung nach einem 6. AFZ
schnellstmöglich in die Tat um­
gesetzt werden muss. Auch
hierzu gab es Zusagen, die For­
derung zu unterstützen.
> DPolG Polizeispiegel | Oktober 2015
<
< Stephan Mayer, Armin Schuster, Klaus Spiekermann, Jürgen Zimmer­
mann, Heiko Teggatz, Günter Baumann (von links)
<
< Heiko Teggatz, Klaus Spiekermann, Volker Beck (MdB), Jürgen Zimmer­
mann (von links)
Bundespolizei
<
< Heiko Teggatz, Klaus Spiekermann, Wolfgang Gunkel, Jürgen Zimmermann (von links)
durch die ­vorhandenen Kapazitäten ganz erheblich. Eine konsequente Anwendung des § 27
Bundeslaufbahnverordnung
(BLV) in der Bundespolizei
­würde weitere Entlastungen
bringen und ganz erhebliche
Kosten einsparen.
Weiter bat die Delegation
der DPolG Bundespolizeigewerkschaft um Unterstützung
bei der Forderung, den seit
mehreren Jahren chronisch
unter­finanzierten Sachhaushalt der Bundespolizei nunmehr endlich der Realität
­anzupassen. Einen sich aus
den besonderen Einsatzlagen
ergebenden finanziellen
Mehrbedarf im Sachhaushalt, muss nunmehr ebenfalls durch einen dement­
sprechenden Nachtragshaushalt ausgeglichen werden,
­damit dringend notwendige
Investitionen der Bundes­
polizei wie geplant erfolgen
können.
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Im zarten Alter von 18 Jahren
habe ich mich entschieden, in
den damaligen Bundesgrenzschutz einzutreten. Am 1. Oktober 1990 trat ich meinen Dienst
in der 1. GSA A Küste 1 (Lübeck)
an. Eine gute Alternative zum
Wehrdienst, denn das hätte mir
mit Sicherheit nicht gefallen.
Formalausbildung, Marschieren
mit Gesang, in Schützenreihe
und -kette durch Wald und Flur,
tarnen im Gelände und so weiter. Beim Bundesgrenzschutz
hingegen bekommt man eine
Polizeiausbildung! Tja ... ein
ganz bisschen Polizeiausbildung
war in den ersten zwölf Monaten tatsächlich dabei; der größte Teil der Grundausbildung
drehte sich jedoch um die oben
beschriebenen Ausbildungsinhalte. Ehrlicherweise muss ich
jedoch eingestehen, dass es mir
doch ein wenig Spaß gemacht
hat. Und den Zusatz hinter der
Amtsbezeichnung „i. BGS“ durften wir mit Stolz tragen, denn
unsere Polizeiausbildung hat
sich gravierend von den der
Länder unterschieden.
Nach meinem Laufbahnlehrgang in Bredstedt ging es dann
zurück in meine Stammabteilung nach Ratzeburg. Es folgten
zahlreiche Abordnungen zur
Unterstützung der Kolleginnen
und Kollegen an der Ostgrenze,
bis ich dann schließlich 1993 ins
wunderschöne Erzgebirge zur
GSStG Schmalzgrube versetzt
wurde. Im Zuge der BGS Reform
II wurde ich dann 1998 an den
Grenzübergang Küstrin/Kietz,
einen Einsatzabschnitt der BGSI
Seelow versetzt. Es folgten in
den nächsten zehn Jahren drei
weitere Versetzungen und eine
Abordnung: Oktober 2006 Versetzung zur BPOLI Berlin Hauptbahnhof; Juli 2007 Abordnung
zur BPOLI Hamburg, Juli 2009
Versetzung zur MKÜ Hannover
DO Hamburg und schließlich
Versetzung zur BPOLI Flughafen
Hamburg im Mai 2011.
Nun zu meinem gewerkschaftlichen Werdegang. Mein gewerkschaftliches Interesse
­begann mit dem Umstand,
dass ich nach meiner Versetzung ins Erzgebirge plötzlich
keinen heiß begehrten Taschenkalender mehr bekommen habe. Wer Heiko Teggatz
bis dahin noch nicht kannte,
erinnert sich bis heute an das
Telefonat mit den Ratzburger
Ansprechpartnern der DPolG.
Ich erklärte mich bereit, das
Aushängebrett der DPolG
mit Informationen zu bestücken und den Mitgliedern in
Schmalzgrube als Ansprechpartner zur Verfügung zu stehen. Mit den Taschenkalendern
hätte ich drei Dienststellen
versorgen können – nur wo
<
< Heiko Teggatz, 1. stellvertretender Bundesvorsitzender DPolG
Bundespolizeigewerkschaft
war das Aushängebrett und
wo waren die Mitglieder? Hier
musste etwas getan werden!
Aushängebretter besorgen und
Mitglieder werben! Nachdem
ich das alles erledigt hatte und
in Schmalzgrube die Mehrheitsverhältnisse unter den
­Beschäftigten geklärt waren,
habe ich mich 1996 als Bei­
sitzer in die DPolG-Bezirksgruppe Pirna wählen lassen.
Der „Gewerkschaftsjob“ wurde zunehmend interessanter.
1998 wurde ich Vorsitzender
des DPolG-Bezirksverbandes
Ost und Bundesjugendbeauftragter im DPolG-Fachverband
Bundespolizei. Im Jahr 2008
wählten mich die Delegierten
zum 1. stellvertretenden Bundesvorsitzenden des DPolGFachverbandes Bundespolizei.
2010 erhielt ich das Mandat für
die Verschmelzungsverhandlungen für den DPolG-Fachverband Bundespolizei mit dem
bgv. Nach dem Inkrafttreten
des Verschmelzungsvertrages
wurde ich zum stellvertretenden Vorsitzenden und Schatzmeister der DPolG Bundespolizeigewerkschaft gewählt. Auf
dem 2. Bundesdelegiertentag
der DPolG Bundespolizeigewerkschaft wählten mich die
Delegierten mit einer überwältigenden Mehrheit von mehr
als 98 Prozent der Stimmen
zum 1. stellvertretenden Bundesvorsitzenden der DPolG
Bundespolizeigewerkschaft.
In Personalräten bin ich seit
den Wahlen im Jahr 2000 unterwegs. Völlig überraschend
für mich zog ich von Listenplatz drei der Liste DPolG-Fachverband Bundespolizei in den
BGS-Hauptpersonalrat (HPR)
ein. Gleichzeitig war ich Mitglied im Bezirkspersonalrat
(BPR) Ost, dem Gesamtpersonalrat Frankfurt/Oder und dem
Örtlichen Personalrat bei der
Inspektion Manschnow. Aufgrund der guten Ergebnisse der
DPolG auf allen Ebenen habe
ich mich für eine Freistellung
im BGS HPR entschieden und
diese mit einer kurzen Redu­
zierung der Freistellung auf
50 Prozent von 2007 bis 2009
vollends wahrgenommen. Im
Jahr 2009 habe ich dann auf
der gemeinsamen Liste „Bundespolizeigewerkschaften im
dbb“ für den Bezirkspersonalrat beim Bundespolizeipräsidium kandidiert. Seither bin ich
im Bezirkspersonalrat freigestellt und stehe der DPolGFraktion im BPR vor.
> DPolG Polizeispiegel | Oktober 2015
3
DPolG Bundespolizeigewerkschaft
Heiko Teggatz
DPolG Bundespolizeigewerkschaft
Vorstellung des 1. stellvertretenden Bundesvorsitzenden
Bundespolizei
Bundespolizei im Wandel?
So schaffen wir das!
„Nicht weil es schwer ist, wagen wir es nicht, sondern weil wir es nicht ­wagen, ist es schwer.“
(Lucius Annaeus Seneca)
DPolG Bundespolizeigewerkschaft
4
Das Einprügeln auf das Bun­
desministerium des Innern
ist eine Möglichkeit des Um­
gangs mit der Situation. Nur
hilft dies den Kolleginnen und
Kollegen vor Ort? Wohl kaum!
Es ist daher wichtig, dass we­
nigstens eine Gewerkschaft
klare Vorschläge hat, wie der
Belastung begegnet werden
kann. Wir werden uns unge­
achtet des Votums des Bun­
despolizeihauptpersonalrates
auch weiterhin für eine rasche
und nachhaltige Entlastung
unserer Kolleginnen und Kol­
legen einsetzen (siehe auch
Seite 1).
<<
Ergänzende
­Lösungsansätze
Neben Maßnahmen der perso­
nellen Soforthilfe sind drin­
gend Entlastungsmöglichkei­
ten zu nutzen und einerseits
ministerielle sowie anderer­
seits bürokratische Hemmnisse
und Hürden zu überwinden.
Die DPolG Bundespolizeige­
DPolG Bundespolizeigewerkschaft
Die Herausforderungen, denen
sich die Bundespolizei in diesen
Monaten und wohl auch in den
kommenden Jahren stellen
muss, sind in der Vergangen­
heit unvergleichlich und ein­
zigartig. Sich dieser Heraus­
forderung zu stellen, genügen
althergebrachte (Führungs-)
Grundsätze oder Polizeidienst­
vorschriften nicht. Die DPolG
Bundespolizeigewerkschaft
schlägt einen Maßnahmenka­
talog zur Bewältigung der sehr
schwierigen, aber nicht hoff­
nungslosen Situation vor. Sie
greift dabei auf bereits vorhan­
dene Regelungen zurück, die
endlich angewendet werden
müssen.
werkschaft schlägt folgende
Lösungsansätze vor:
1. Anwendung des § 27 BLV
2. Fachspezifischer Aufstieg
durch dienstbegleitende
Qualifizierung
3. Zusätzliches 6. Aus- und
Fortbildungszentrum
4. Quotierung der Einstellung
auf 80 Prozent mittlerer
Dienst und 20 Prozent geho­
bener Dienst
5. Verlagerung der Fortbildung
in die Bundespolizeidirektio­
nen bei gleichzeitiger Fach­
aufsicht bei der Bundespoli­
zeiakademie
Diese existenziellen Forderun­
gen der DPolG-BPolG dürfen
nicht weiter verschoben wer­
> DPolG Polizeispiegel | Oktober 2015
den. Sie sind jetzt anzupacken
und umzusetzen, wenn die
Bundespolizei vor dem Kollaps
bewahrt werden und zukunfts­
gerecht ausgerichtet werden
soll.
1. Anwendung des § 27 BLV
Der § 27 BLV (Bundeslaufbahn­
verordnung) sieht eine Beset­
zung von Dienstposten der
nächst höheren Laufbahn nach
Ausschreibung für Be­amte und
Beamtinnen vor, welche
>>sich in einer Dienstzeit von
mindestens 20 Jahren in zwei
Verwendungen bewährt,
>>seit mindestens fünf Jahren
das Endamt ihrer Laufbahn
erreicht,
>>ein Auswahlverfahren erfolg­
reich durchlaufen haben und
>>in den letzten zwei Beurtei­
lungen mit der höchsten
oder zweithöchsten Note ih­
rer Besoldungsgruppe oder
Funktionsebene beurteilt
wurden.
Sie können bis zum zweiten
Beförderungsamt der jeweils
neuen Laufbahn gelangen.
Diese Möglichkeit verkürzt die
Aufstiegsausbildung deutlich,
höhere Durchlaufzahlen wer­
den ermöglicht und zudem
Ausbildungspersonal einge­
spart. Hier muss das BMI end­
lich über den eigenen Schatten
springen und diese Aufstiegs­
möglichkeiten eröffnen.
Bundespolizei
Der „fachspezifische Aufstieg“
(siehe Grafik) basiert auf der
Beibehaltung der bestehenden
dreigeteilten Laufbahn in der
Bundespolizei. Dieses stellt der
unten liegende horizontale
Balken mit den Besoldungsgruppen der Laufbahn dar.
­Diese Grundvoraussetzung
hat den Vorteil, dass es zur
Umsetzung des DPolG-Modells keiner umfangreichen
und langwie­rigen Gesetzes­
änderungen bedarf. Allenfalls
gilt es, die BPolLV in wenigen
Absätzen der BLV anzupassen.
Dieses gilt insbesondere für
den § 27 BLV. Die vorgenannten Gründe haben auch dazu
geführt, dass sich die DPolG
Bundespolizeigewerkschaft
dazu entschlossen hat, die Besoldungsgruppe A 9mZ wie in
der klassischen Laufbahn des
mittleren Dienstes wieder mit
aufzunehmen.
Die unterhalb A 9 und A 9mZ
liegenden Direktpfeile zeigen
jedoch auf, dass leistungsstarke Kolleginnen und Kollegen
der QE 1 direkt von A 9m nach
A 9g und von A 9mZ nach A 10
aufsteigen können sollen. Wir
nennen das den Qualifizierungsaufstieg. Dieser soll nicht
an langwierige Auswahlverfahren und Lehrgänge, Prüfungsarbeiten und Abschlussprü­
fungen gebunden sein. Ein
Wechsel in die nächsthöhere
Laufbahn kann durch eine
dienstbegleitende Qualifizierung erfolgen, welche kaum
Ausbildungskapazitäten in
­Anspruch nehmen würde.
Oberhalb des „Laufbahnbalkens“ sind in drei Ebenen die
Qualifikationsebenen 1 bis 3
dargestellt. Die roten vertikalen Linien zeigen jeweils den
Beginn der nächsthöheren
Laufbahn an, die vertikalen
blauen Linien kennzeichnen die
höchste Besoldungsgruppe in
der jeweiligen Qualifikationsebene. Der Bereich, der über
den Qualifikationsaufstieg erreicht werden kann, wurde im
jeweiligen QE-Pfeil etwas stärker blau dargestellt. Die schräg
vertikal verlaufenden Pfeile
zeigen die Möglichkeit des bisherigen Regelaufstiegs in die
nächsthöhere Laufbahn an.
3. Zusätzliches 6. Aus- und
Fortbildungszentrum (AFZ)
Die Bundespolizei ist, wie die
unter dem Istzustand zusammengetragenen Zahlen beweisen, bereits mit der Einstellungsoffensive 2015 über die
eigentlich zu vertretende Kapazität an Betten, Lehr- und
Hörsälen, Sport- und Einsatztrainingsmöglichkeiten hi­
nausgegangen. Ein Mehr an
Laufbahnausbildung, wie die
weiteren 3 000 Stellen es erfordern, kann nur durch die Einrichtung eines weiteren und
damit sechsten AFZ geschultert werden. Wohlgemerkt,
die Bundespolizei kann das, benötigt allerdings entsprechende Mittel im Sachhaushalt.
4. Quotierung der Einstellung
auf 80 Prozent mittlerer
Dienst und 20 Prozent
­gehobener Dienst
Von den 40 Prozent der Beamten des gehobenen Dienstes
nehmen höchstens die Hälfte
Führungsfunktionen wahr. Insofern ist der klassische Kontroll- und Streifenbeamte (KSB)
sowohl im mittleren Dienst
(A 8/9mZ), als auch im gehobenen Dienst (A 9 bis A 11) „auf
der Straße“ anzutreffen. Bei
den Beamten des gehobenen
Dienstes in der Funktion eines
KSB handelt es sich überwiegend um solche, welche sich
über die bisherigen Möglichkeiten des Aufstieges vom
mittleren in den gehobenen
Dienst qualifiziert haben, nunmehr aus Altersgründen ausscheiden und nachbesetzt
­werden sollen.
Eine, wie bisher praktizierte,
Einstellung mit einer Quotierung 40 Prozent Abiturienten
führt in eine personalwirtschaftliche Schieflage, weshalb eine 80:20-(Mittlere Reife:
Abitur-)Splittung der Laufbahnbewerber bevorzugt
­werden sollte.
5. Verlagerung der Fortbildung in die Bundespolizeidirektionen bei gleichzeitiger Fachaufsicht bei der
Bundespolizeiakademie
Die bereits dargestellte völlige
Auslastung der Bundespolizeiakademie mit Ausbildungen
vernachlässigt in geradezu
sträflicher Art und Weise die
Aus- und Fortbildung, weshalb
diese unter Beibehaltung der
Fachaufsicht bei der Bundes­
polizeiakademie in bereits bestehende Strukturen bei den
Bundespolizeidirektionen
(Sachbereiche 36) integriert
werden sollte.
Wir schaffen das, wenn – ja
wenn endlich – Entscheidungen getroffen werden, die es
der Bundespolizei ermöglichten, sich selbst zu regenerieren. Wie gewohnt hat die
DPolG Bundespolizeigewerkschaft konstruktive Vorschläge, wie das geschehen kann. > DPolG Polizeispiegel | Oktober 2015
5
DPolG Bundespolizeigewerkschaft
2. Fachspezifischer A
­ ufstieg
durch dienst­begleitende
Qualifizierung
Bundespolizei
Die praktizierte Grundrechtseinschränkung?
Als der Dienstherr mit der Änderung des Organisations- und
Dienstpostenplans (ODP) etliche
Dienstposten aus dem gehobenen Dienst in die Eingangsbewertung des höheren Dienstes
anhob, staunten viele. Als vielen
stellvertretenden Inspektionsleitern dann angeboten wurde,
die Qualifikation für ihren angehoben Dienstposten durch einen Praxisaufstieg zu erwerben,
keimte sogar die leise Hoffnung,
man könne sich auch künftig als
erfahrener „gD-ler“ eine neue
Perspektive erschließen.
Wer die aktuellen Stellenausschreibungen der BPOL ver-
<
< Doch nur ein Strohfeuer?
Den Hardlinern in den Reihen
der Inquisition des höheren
­Polizeivollzugsdienstes muss
endlich eines klar werden:
Ebenso wie die Eingangsbewertung des gehobenen Dienstes bis A 11 eignen sich auch
die Ämter des höheren Dienstes bis A 15 für Qualifizierungs­
auf­steiger!
Und wer vielleicht an dieser
Stelle den Verfall des Status­
amtes im hD beweinen möchte, dem wird die DPolG Bundespolizeigewerkschaft bei
Überlegungen zu einer längst
fälligen Anpassung der Dienstposten des hD an die nachweisbar gestiegenen Herausforderungen dieser Ämter gern
konstruktiv zur Seite stehen.
Haben wir hier also einen Verstoß gegen das Grundrecht aus
Art. 33 Abs. 2 unseres Grundgesetzes – „Jeder Deutsche hat
nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung
gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte“?
ist diese Entscheidung der
obersten Personalvertreter
der Bundespolizei kontrapro-
duktiv. Aber aus dem Hauptpersonalrat heraus lässt es
sich ja gut gegen eine perso-
nelle Entlastung abstimmen,
denn die Mitglieder sind ja
nicht von monatelangen
­Abordnungen bedroht und
müssen nicht in zum Teil miserablen Unterkünften Dienst
verrichten.
Volker Hesse
Unglaublich
Der Bundespolizeihauptpersonalrat (BHPR) hat sich Anfang
September 2015 in einem Beschluss mehrheitlich gegen
1 000 zusätzliche Tarifbeschäftigte ausgesprochen. Warum
sich der BHPR so entschieden
hat, muss man die Mitglieder
um den Vorsitzenden Sven
­Hüber wahrscheinlich selber
fragen. Nachvollziehbar ist
­dieser Beschluss jedoch ganz
und gar nicht.
In Zeiten, in denen die Bundespolizei dringend eine deutliche personelle Entlastung
braucht und bundesweit Beamte langfristig in den Süden
abgeordnet werden müssen,
> DPolG Polizeispiegel | Oktober 2015
Dr. Klaus-Uwe Gerhardt/pixelio.de
DPolG Bundespolizeigewerkschaft
6
Weit gefehlt! Offenbar war
die aktuelle Welle des Praxisaufstieges keine grundsätzliche Wende hin zur Anerkennung langjähriger Berufserfahrung, sondern nichts
­anderes als eine Notlösung,
um Löcher zu stopfen.
folgt, wird schnell feststellen,
dass sich nichts geändert hat.
Einstiegsbewertungen des
­höheren Dienstes, zum Beispiel ­Referentendienstposten
im Präsidium oder stellver­
tretende Inspektionsleiter
(alle A 13h/14), haben durchgängig das Kriterium „unein­
geschränkte Laufbahnbe­
fähigung" als obliga­torisches
Merkmal. Die Tür, die eben
noch für den Praxisaufstieg offen war, wird also mit einem
lauten Knall wieder zugeschlagen. Zugbrücke hoch, Gelächter auf den Burgzinnen.
Fotolia
Zweiklassengesellschaft im höheren Dienst
Die DPolG Bundespolizeigewerkschaft wird sich ungeachtet des Votums des Hauptpersonalrates und der durch die
Bundesregierung zugesagten
zusätzlichen 3 000 Stellen auch
weiterhin für die 1 000 zusätzlichen Tarifbeschäftigten einsetzen, denn wir wissen, dass
sie vor Ort benötigt werden
– Mehrheitsverhältnisse hin
oder her!
Bundespolizei
Grenzkontrollen oder Fußballeinsätze?
Beides geht nicht!
Die DPolG schlägt aber zugleich auch Alarm, denn die
Bundespolizei arbeitet inzwischen weit über dem Limit.
Nahezu 2 000 zusätzliche Bundespolizisten befinden sich
derzeit zur Realisierung der
politischen Vorgaben an der
deutsch-österreichischen
Grenze. Die kommen nicht nur
DPolG Bundespolizeigewerkschaft
Die DPolG ist über alle Maßen
davon beeindruckt, mit welcher unvergleichlichen Kraftanstrengung und Motivation die
Kolleginnen und Kollegen in
allen Bereichen und Teilen der
Bundespolizei den aktuellen
Auftrag an den Grenzen trotz
größter Belastungen und teils
desolaten logistischen Zuständen im Rahmen ihrer Kernaufgabe Grenzschutz ausführen.
Die Deutsche Polizeigewerkschaft fordert alle verantwortlichen Stellen in der Politik und
der Wirtschaft dazu auf, sich
solidarisch für eine Entlastung
der Polizei einzusetzen und
sich durch geeignete Maßnahmen auch aktiv daran zu be­
teiligen.
<
< Die Bundespolizei kontrolliert seit dem 14. September 2015 wieder an
der deutsch-österreichischen Grenze.
von der ohnehin bereits stark
dezimierten Bundesbereitschaftspolizei, sondern auch zu
Hunderten aus den Dienststellen an Bahnhöfen, Flughäfen,
Fährhäfen und Schutzobjekten
sowie aus den Spezialeinheiten. Die Tagesaufgaben der
Bundespolizei werden dadurch
immer mehr vernachlässigt.
Daniel Hannes / pixelio.de
Freiheitsstrafe
für Fußballfan
Zu einem Jahr und sechs Monaten Freiheitsstrafe hat das
OLG Hamm einen Fußballfan
des FC Schalke 04 verurteilt,
der Pyrotechnik im Stadion
­abgebrannt hatte (Oberlan­
desgericht Hamm, Beschluss
vom 11. August 2015 – 5 RVs
80/15). Er gehörte zu den führenden Mitgliedern einer FanGruppe und war bereits in der
Vergangenheit strafrechtlich in
Erscheinung getreten. Er und
weitere Angehörige der Gruppe
hatten 2012 im Stadion in Gel-
senkirchen Seenotrettungs­
fackeln gezündet. Daraufhin
verbreiteten sich toxische
Rauchgase, die andere Besucher des Fußballspiels in Mit­
leidenschaft zogen. Insgesamt
acht Besucher zogen sich zum
Teil erhebliche Rauchgasver­
giftungen zu.
Nach Auffassung des Gerichts
waren die Zahl der Opfer und
auch die Unbeherrschbarkeit
der vom Angeklagten heraufbeschworenen Gefahrenlage
Deshalb fordert die DPolG,
die Einsatzkräfte der Bundespolizei – zumindest solange
der Großeinsatz an den Grenzen läuft – ab sofort von
allen anderen besonderen
­Einsatzanlässen wie zum
­Beispiel von der Unterstützung der Länder bei Großlagen oder von der kräfte­
zehrenden Begleitung von
Fußballfans im Bahnverkehr
zu befreien. Hier müssen sich
nun die Veranstalter entweder mit mehr eigenem Sicher­
heits­personal einbringen, oder
es müssen besonders gefährdete Fußballspiele oder andere Veranstaltungen ganz ab­
gesagt werden.
<
< Abbrennen von Pyrotechnik ist gefährlich und wurde jetzt hart bestraft.
strafschärfend zu berücksichtigen. Die DPolG Bundespolizeigewerkschaft begrüßt das Ur-
teil und fordert weiterhin ein
entschiedenes Vorgehen gegen
gewalttätige Fußballfans.
> DPolG Polizeispiegel | Oktober 2015
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DPolG Bundespolizeigewerkschaft
Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) steht zu 100 Prozent hinter der
Entscheidung von Bundesinnenminister Thomas de Maizière, durch temporäre
Kontrollen an den Grenzen wieder ein geordnetes Verfahren bei der Einreise
von Flüchtlingen herzustellen und kriminelle Schleuser dingfest zu machen.
Abschlagszahlungen gesichert
DPolG-Forderung zeigt Wirkung
Weg zu finden, Wiederholungen in der Zukunft zu vermeiden. In diesem Jahr erhalten
daher die Dienstanfänger und
die Laufbahnabsolventen eine
Abschlagszahlung. Ein schöner
Erfolg für den Einsatz der Gewerkschafterin und Beruhigung für die Kolleginnen und
Kollegen.
<<
Hintergrund
Bei den Laufbahnabsolventen
werden die Anwärterbezüge
mit Ablauf des letzten Monats
der Laufbahnausbildung eingestellt und die neuen Bezügezahlungen erst nach Eingang
aller notwendigen Unterlagen
beim Bundesverwaltungsamt
aufgenommen. Dieses dauerte
im vergangenen Jahr bis zu
drei Wochen, in denen die Beamten ohne Geld auskommen
mussten.
Die verspätete Überweisung
bei den Dienstanfängern ist
dem Umstand geschuldet, dass
die ausgewählten Bewerber
nicht mit dem Dienstantritt,
sondern erst zu einem späteren
Zeitpunkt ernannt werden. Der
Anspruch auf die Anwärterdienstbezüge nach den Regelungen des Bundesbesoldungsgesetztes besteht jedoch erst
ab dem Tag der Ernennung. Für
den Zeitraum zwischen Dienst-
<
< Setzte sich für die Anwärter
und Laufbahnabsolventen ein,
die keine Bezüge erhielten –
Anja Ducklauß-Nitschke.
antritt und Ernennung haben
die neu eingestellten Bewerber
einen Anspruch auf eine angemessene Entschädigung, die
sich an den Dienstbezügen
­orientiert.
Party in Duderstadt und Bad Düben
Anfang September 2015 feierte
der DPolG in Duderstadt und
Bad Düben das jährliche Sommergrillen und nahm dies zum
Anlass, die gerade eingetroffenen Anwärter des 2. Dienst­
jahres in den Standorten zu
­­begrüßen. Für die DPolG Bundespolizeigewerkschaft ist
­diese Begrüßungskultur eine
Selbstverständlichkeit. Die
zahlreich erschienenen Anwärterinnen und Anwärter nahmen die Gelegenheit wahr,
sich beim Essen und Trinken
­gegenseitig kennenzulernen
und in angenehmer Atmos­
DPolG Bundespolizeigewerkschaft (2)
DPolG Bundespolizeigewerkschaft
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Zahlreiche Dienstanfänger
im September 2014 und Laufbahnabsolventen im März
2015 hatten sich Hilfe suchend
an die DPolG Bundespolizeigewerkschaft gewandt, da sie
keine Bezüge erhalten hatten.
Die stellvertretende Bundesvorsitzende Anja DucklaußNitschke hatte daraufhin unvermittelt erfolgreich mehrere
Gespräche, unter anderem mit
dem Präsidenten der Bundespolizei, Dr. Romann, zur Herbeiführung einer schnellen
Problemlösung geführt. Sie
hatte ferner sowohl das Bundespolizeipräsidium als auch
das Bundesverwaltungsamt
eindringlich gebeten, einen
DPolG Bundespolizeigewerkschaft
Bundespolizei
<
< Willkommen in Bad Düben
phäre Gespräche zu führen. Neben Standortfragen hatten die
neuen Kolleginnen und Kolle-
<
< Tolles Wetter und gute Stimmung in Duderstadt bei der DPolG-Party
> DPolG Polizeispiegel | Oktober 2015
gen viele Fragen beispielsweise
zu ihren Praktika und zu den
ersten Einsätzen, die im Rah-
men der Migrationswelle an
der Grenze zu Österreich und in
München bereits geplant sind.
Einen Dank an den DPolGOrtsverband Duderstadt um
den Vorsitzenden Carsten
Gröling und Claudia Volkmann
sowie in Bad Düben an Rainer
Ackermann und deren fleißige
Teams. Dank auch den alten
Vorsitzenden Bernd Mirzwiak,
welcher als DJ aufspielte und
zusammen mit Lucas, dem DJ
der JUNGEN POLIZEI, das Programm in Duderstadt musikalisch untermalte. DPolG Bundespolizeigewerkschaft (4)
Bundespolizei
<
< Aufmerksame Zuhörer in Fuldatal
Willkommen Dienstanfänger
Ehrlichkeit, Offenheit und Transparenz
Mitte September fanden in al­
len Dienstorten Begrüßungs­
veranstaltungen der Gewerk­
schaften statt, um die Ziele
und Aktivitäten der Berufsver­
tretungen vorzustellen und
neue Mitglieder zu überzeugen
und zu gewinnen. Die Teams
der JUNGEN POLIZEI und die
Ansprechpartner vor Ort stell­
ten sich und die DPolG Bundes­
polizeigewerkschaft vor.
„Ehrlichkeit, Offenheit und
Transparenz ist das, was mir
wichtig ist! Wir sind immer da
und ansprechbar – nicht nur
bei den Neueinstellungen um
‚Tamtam‘ zu machen, damit
Mitglieder geworben werden!“,
sagt Anja Ducklauß-Nitschke
dem POLIZEISPIEGEL. Sie hat
dieses in den vergangenen
­Jahren mehrfach mit Taten be­
wiesen und wird daher über
die DPolG Bundespolizeige­
werkschaft hinaus geschätzt.
„Schließlich sind wir dadurch
näher dran und – was mir be­
sonders wichtig ist – auf Au­
genhöhe!“, so Anja DucklaußNitschke.
Beleg dafür, dass die DPolG
Bundespolizeigewerkschaft
den Nerv der Dienstanfänger
<
< Nachfragen beim Bundesvorsitzenden Ernst G. Walter
<
< Große Unterstützung auch durch Anwärter der 2. Dienstjahre oder von
Laufbahnlehrgängen wie durch Atal Ashna in Swisttal
9
<
< Immer wieder ein Hingucker: der DPolG Steifenwagen aus NRW
getroffen hat, sind die zahlrei­
chen Unterstützungen der
jungen Polizistinnen und Poli­
zisten der 2. Dienstjahre und
der Laufbahnlehrgänge. Sie,
die im letzten oder vorletzten
Jahr an derartigen Veranstal­
tungen teilgenommen haben,
unterstützen das Team der
JUNGEN POLIZEI nicht nur bei
den Willkommensveranstal­
tungen. Sie sind auch bei Ein­
satzbetreuungsmaßnahmen
bei Demonstrationen, Fuß­
ballbegleitungen, Großver­
anstaltungen und so weiter
dabei und können sich so be­
reits einen Eindruck vom Ein­
satzgeschehen machen. „Un­
sere jungen Kolleginnen und
Kollegen haben viel Energie
und es verdient, dass wir sie
und ihre Probleme ernst neh­
men. Da wir das tun, glauben
sie an die DPolG Bundespoli­
zeigewerkschaft!“, so Anja
Ducklauß-Nitschke.
„Ich danke allen neuen Mitglie­
dern herzlich für das Vertrau­
en, den Kolleginnen und Kolle­
gen vor Ort für die tolle Arbeit
und dem Team der JUNGEN
POLIZEI, das ich besonders in
mein Herz geschlossen habe,
für die außergewöhnliche
­Unterstützung!“, sagt Anja
Ducklauß-Nitschke.
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DPolG Bundespolizeigewerkschaft
Zum 1. September wurde die Bundespolizei um
Dienstanfänger verstärkt. Die DPolG Bundespoli­
zeigewerkschaft begrüßt die jungen Kolleginnen
und Kollegen des mittleren und des gehobenen
Dienstes herzlich und wünscht allen einen guten
Start in das Berufsleben bei der Bundespolizei.
„Wir brauchen jede Frau sowie jeden Mann, und
zwar nicht nur zur Bewältigung der Migrations­
lage, sondern auch, um die Lücken aufzufüllen,
die die scheidenden Beamtinnen und Beamten
zurücklassen“, sagt Anja Ducklauß-Nitschke, stell­
vertretende Bundesvorsitzende der DPolG Bun­
despolizeigewerkschaft.
Bundespolizei
Richter bespucken und beleidigen –
bloße Bagatellen und nicht schwerwiegend!?!
DPolG Bundespolizeigewerkschaft
10
Sie meinen, dieser Sachverhalt
sei frei erfunden? Sie haben
recht. Sollte aber tatsächlich
einmal jemand die Richter am
Amtsgericht Ahaus und am
Landgericht Münster anspu­
cken und beschimpfen, wer­
den die Juristen genauso re­
agieren. Zumindest, wenn sie
sich auch als Betroffene an die
Maßstäbe halten, die sie bei
einem Übergriff auf einen
­Polizeibeamten angelegt
­haben.
Dieser forderte in einem von
den genannten Gerichten
­entschiedenen Fall Schmer­
zensgeld, weil er im Einsatz
­bespuckt und beleidigt wurde.
Das Ganze geschah im Kar­
neval. Der Polizist und sein
Kollege wurden wegen eines
renitenten, unter Alkoholein­
fluss stehenden Mannes zu
einer Veranstaltung auf den
Festplatz gerufen. Als der
­Betrunkene zur Ausnüchte­
rung auf die Polizeistation
­gebracht wurde, spuckte er
dem Be­amten ins Gesicht
und beschimpfte ihn und teil­
weise seine Kollegen mit den
­Worten „du blöder Scheiß­
Dieter Schütz/www.pixelio.de
Ein Betrunkener geht an Fasching zum Amtsge­
richt Ahaus, bespuckt dort eine Richterin und
­bezeichnet sie und ihre Kollegen als „blöde
Scheißadvokaten“ und „Arschlöcher“. An­
schließend macht er das Gleiche beim
Landgericht Münster. Kein Problem,
meint die Richterin am Amtsgericht.
­Bespucken ist doch bloß eine Bagatelle,
die Beleidigungen keine schwerwie­
gende Persönlichkeitsverletzung.
­Letzteres sieht man auch beim Land­
gericht so. Das mit dem Spucken sei
aber nicht ganz okay.
bulle”, „blöde
Scheißbullen”,
„Arschlöcher” und
„du Arschloch”.
<<
Alles halb so wild –
­meinen die Gerichte
Das Amtsgericht Ahaus (Urteil
vom 31. Mai 2002 – 16 C 250/01)
wies die Klage des Polizisten
ab. Nach Meinung der Richterin
ist Bespucken eine bloße Baga­
tellverletzung. Die gegen den
Beamten gerichteten Äußerun­
gen seien keine schwerwiegen­
den Persönlichkeitsverletzun­
gen, die ein Schmerzensgeld
rechtfertigten.
Der dagegen gerichteten Be­
rufung des Beamten gab das
Landgericht Münster (Urteil
vom 29. August 2002 – 8 S
210/02) teilweise statt. Es
sprach ihm ein Schmerzensgeld von 250 Euro wegen des
Bespuckens zu. Dieser Betrag
sei „angemessen und ausrei­
chend“. Es habe sich zwar „nicht
um eine Bagatelle gehandelt“,
„die Beeinträchtigung, die von
dem angetrunkenen Beklagten
ausgegangen ist“, sei aber auch
„nicht schwerwiegend“.
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Für
die
Beleidigun­
gen wurde dem Polizis­
ten dagegen auch vom Land­
gericht kein Schmerzensgeld
zugestanden. Das komme nur
in Betracht, wenn es sich um
einen schwerwiegenden Ein­
griff handelt und die Beein­
trächtigung nicht in anderer
Weise ausgeglichen werden
kann. Im vorliegenden Fall sei
zu berücksichtigen, dass „der
Beklagte angetrunken war und
sich die Beschimpfungen im
Wesentlichen nicht gegen den
Kläger als Person, sondern in
seiner Eigenschaft als Polizist
gerichtet haben“.
<<
Bloß nicht nachmachen!
Das ist juristisch betrachtet
vertretbar. Überzeugend ist es
nicht – wie so vieles in der
Rechtsprechung. Polizisten, die
nur allzu oft vergeblich auf den
Schutz
durch die
Rechtspre­
chung hoffen, wer­
den für ­diese Argumentation
jedenfalls kaum Verständnis
haben. Sie sollten aber keines­
falls auf die Idee kommen, die
verantwortlichen Juristen so
zu behandeln, wie es in der
Einleitung dieses Beitrags be­
schrieben wurde. Das wäre
schon aus Gründen des An­
stands und des notwendigen
Respekts gegenüber der Justiz
inakzeptabel.
Und nicht „nur“ das. Auf die
vorgenannte Rechtsprechung
sollte man sich bei einem sol­
chen Angriff wohl besser nicht
verlassen. Eine Richterin, der
man ins Gesicht spuckt, wäh­
rend man sie aufs Übelste be­
leidigt, könnte schnell ihre
Rechtsauffassung ändern.
Prof. Dr. jur. Arnd Diringer
Quelle: www.justillon.de
Bundespolizei
Kutterfahrt in Winsen (Luhe)
<
< Senioren aus Winsen (Luhe) mit Crew auf dem Kutter „Landrath Küster“ in Finkenwerder
rung auf alle zu, da der vor­
gesehene Anlegeplatz von
­einem anderen Schiff besetzt
war. So machte der Kutter
an der hohen Kaimauer fest.
Da zugleich noch Ebbe war,
mussten alle, die an Land gehen wollten, die senkrechte
Spund­wand erklimmen! Hochachtung zollte dann auch der
Kapitän, nachdem es alle geschafft hatten!
Nach dem Stadtrundgang und
dem Mittagessen in Glückstadt ging es wieder an Bord
und dank des einsetzenden
Hochwassers war die Leiter
um circa zwei Meter „kürzer“
geworden.
und den einen oder anderen
überkam das Fernweh.
Auf dem Rückweg nach Finkenwerder begegnete die Reisegruppe noch so manchem
­großen Pott (AIDA, TUI, MSC)
Nach dem Anlegen in Finkenwerder galt der Dank der Reisegruppe für diese gelungene
Fahrt dem Kapitän und seiner
Crew, die alle ehrenamtlich
und mit Hingabe ihren Job
machten.
Herbert Kemper
Hans Zweck
Seniorenbeauftragter Bayern
Einladung
Der POLIZEISPIEGEL hat in den vergangenen Jahren mehrfach über die Reisen der Seniorinnen und
Senioren aus Bayern berichtet. Pater Rainer Klostermann und der Senioreneauftragte der DPolG
Bundespolizeigewerkschaft, Hans Zweck, laden
auch im kommenden Jahr zu verschiedenen Reisen herzlich ein.
<<
Assisi – Rom – Florenz
In der Zeit 28. März bis 3. April
2016 ist eine Reise nach Rom
geplant. Weitere Etappen sind
Assisi und Florenz. „Tu Deinem
Körper etwas Gutes, damit
Deine Seele Lust hat, darin zu
wohnen!“, haben die Organisatoren die Reise umschrieben.
Und wie in den vergangenen
Jahren auch versprechen sie
auch auf dieser Reise ein aus-
gewogenes Verhältnis zwischen Spannung, Anspannung
und Entspannung. Interessenten können sich noch bis zum
1. November 2015 anmelden.
<<
Bulgarien
Unter dem Motto „Die größte
Sehenswürdigkeit, die es gibt,
ist die Welt – sieh sie Dir an!“
geht es im Zeitraum vom 16.
bis 29. Mai 2016 nach Bulgari-
<
< Herrliche Landschaften und Sehenswürdigkeiten erwarten die Senioren.
en. Dort stehen eine Stadtrundfahrt in Zagreb, eine
Stadtführung in Sofia, der Besuch des Rila Klosters, welches
das größte othodoxe Kloster
der Welt ist, ein Stadtrundgang
in Plovdiv sowie Varna und viele weitere Sehenswürdigkeiten
auf dem Routenplan. Übernachtungen werden in 4-Sterne-Hotels gebucht. Frühstück
und Abendessen sind ebenfalls
enthalten.
<<
Anmeldeschluss ist der
1. November 2015
Nähere Informationen erhalten Sie vom Seniorenbeauftragten Bayern, Hans Zweck,
oder auf der Homepage der
DPolG Bundespolizeigewerkschaft unter „Senioren“.
Gerne vermittelt auch die
­Geschäftsstelle der DPolG
Bundespolizeigewerkschaft
den Kontakt.
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DPolG Bundespolizeigewerkschaft
Der bereits 125 Jahre alte Kutter „Landrath Küster“ legte
pünktlich am Hafen von Finkenwerder ab und nahm Kurs
auf den Hafen von Glückstadt
an der Elbe. Zuvor wurde die
Besatzung durch den Kapitän
in die Sicherheitsbestimmungen eingewiesen. Das gelang
ihm mit Charme und Witz. Unterwegs durften alle, die Interesse hatten, mal an die Pinne,
aber nicht alle kamen ohne
„Rüffel“ davon. In Glückstadt
kam die erste Herausforde-
DPolG Bundespolizeigewerkschaft
Die Mitglieder der Senioren
Niedersachsen/Hamburg/
Bremen erhielten eine Einladung vom Heimat- und Museumverein Winsen (Luhe) und
Umgebung e. V. zur Teilnahme
an einer Kutterfahrt. Dieser
Einladung sind auch einige Mitglieder aus dem Raum Winsen
gerne nachgekommen.
Bundespolizei
Bereits am 3. August 2015 fiel
der Startschuss für das Pilot­
projekt am Standort Sankt
­Augustin „Woche der Kinder“.
Mitarbeiter sowohl der Direk­
tion Sankt Augustin als auch
der Abteilung Sankt Augustin
konnten ihre Kinder im Alter
von sechs bis 13 Jahren am
­Arbeitspatz für eine Woche
­betreuen lassen.
Attraktion am ersten Tag war
eine Hüpfburg, die durch eine
Geldspende des Ortsverbandes
Sankt Augustin der DPolG Bun­
despolizeigewerkschaft er­
möglicht wurde. Während der
Veranstaltung haben sich der
Ortsverbandsvorsitzende Dirk
Strelow und sein Stellvertreter
Frank Sirringhaus bei der Mit­
organisatorin Patricia Wölfl
über den ersten Tag in einem
Gespräch erkundigt. Die Hüpf­
burg war neben den Wasser­
bombenschlachten die Haupt­
attraktion. Nur strahlende
DPolG Bundespolizeigewerkschaft
Pilotprojekt „Woche der Kinder“
Kindergesichter wur­
den gesichtet. Die
DPolG hat diese Veran­
staltung gerne unter­
stützt. „Diese Unter­
stützung kommt nicht
nur den Kindern zu­
gute, sondern auch
den Mitarbeitern der
beteiligten Dienst­
stellen“, sagt Dirk
­Strelow.
Frank Sirringhaus
<
< Riesenspaß hatten Kinder auf der von der
DPolG gesponserten Hüpfburg.
DPolG Bundespolizeigewerkschaft
Ein starkes Team in Pasewalk
Besitzer. Auch die 1. Vizeprä­
sidentin des Landtages von
Mecklenburg Vorpommern,
Beate Schlupp (CDU), infor­
mierte sich über die Arbeit
der DPolG.
Zufrieden zeigte sich dann
auch Horst „Hotte“ Pawlik,
der für die DPolG Bundespoli­
zeigewerkschaft zuständig ist
für gewerkschaftliche Betreu­
ungsmaßnahmen. „Ich habe
hier ein starkes Team unserer
Gewerkschaft vorgefunden
und danke herzlich für die Ar­
beit“, so Pawlik am Ende des
Tages.
<< Marco Tapio Paul ...
... ist seit dem 1. September 1990 Mitglied unserer Ge­werkschaft.
<
< Macht einen tollen Job: das DPolG Bundespolizeigewerkschaftsteam aus
Pasewalk
Am Tag der offenen Tür in Pa­
sewalk präsentierte sich ein
starkes Team der DPolG Bun­
despolizeigewerkschaft, um
die zahlreichen Gäste zu begrü­
ßen. Von besonderem Interes­
se waren Fragen um die sich
zuspitzende Migrationsbewe­
gung, die Personalknappheit
der Bundespolizei, das Perso­
nalentwicklungskonzept und
vieles mehr. Auch das Glücks­
rad bescherte wieder Gewinne
und Malhefte wechselten den
Anlässlich seiner 25-jährigen Mitgliedschaft ­erhielt er in einer
­kleinen ­feierlichen Runde neben den ­Glückwünschen eine Jubi­
läumsurkunde sowie einen Gutschein überreicht.
Marco Tapio Paul verrichtet seinen Dienst in der Mobilen Fahn­
dungseinheit der Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämp­
fung Hamburg, fühlt sich in seiner Gewerkschaft wohl und gut
­vertreten und freut sich auf weitere 25 Jahre Mitgliedschaft.
Axel Marben
< Gedenktafel
Im September verstarben unsere Mitglieder
Manfred Pabsch
20.02.1940
19.08.2015
Sen. SN/ST/TH
Gerhard Pelz
21.07.1923
04.09.2015
Sen. NI/HH/HB
Wir werden ihr Andenken in Ehren halten.
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MEV
DPolG Bundespolizeigewerkschaft
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