Wiedereinführung Grenzkontrollen
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Wiedereinführung Grenzkontrollen
Bundespolizei Wiedereinführung Grenzkontrollen Wir fordern den Bundesinnenminister deshalb dazu auf, 1. Seit Beginn dieses Jahres fordert die DPolG Bundes polizeigewerkschaft von Bundesinnenminister de Maizière, aufgrund der schon lange nicht mehr hinnehmbaren Zustände an der deutsch-österreichischen Grenze, der Bundespolizei nicht nur die ihr fehlenden 3 000 Stellen im Bundeshaushalt bereitstellen zu lassen, sondern sie auch durch zusätzliche Bundes polizeiliche Unterstützungskräfte kurzfristig personell zu verstärken. >>nun endlich alle Anstren gungen zu unternehmen, zusätzliche bundespolizeiliche Tarifbeschäftigte zur Unterstützung der völlig überlasteten Polizeivollzugsbeamten einzustellen und in drei Monaten ausbilden zu lassen, >>umgehend eine Abfrage unter den in den kommenden zwölf Monaten in den Ruhestand tretenden Kolleginnen und Kollegen zu starten, wer auf freiwilliger Basis seine Dienstzeit verlängern will, und solche Anträge positiv zu bescheiden, >>zeitgleich einen Aufruf mit wirklichen finanziellen Anreizen an alle Pensionäre und Rentner der Bundespolizei zu starten, um diese für einen freiwilligen temporären Einsatz zur Unterstützung unserer überlasteten Dienststellen und im Rahmen der Ausbildung zu gewinnen, >>die Ausbildungsorganisation der Bundespolizei mit Blick auf die anstehenden riesigen Herausforderungen in allen Bereichen personell und materiell entsprechend auszubauen und zu optimieren, >>eine wirksame Entbürokra tisierung bei der Anzeigen erstellung und der Regis trierung an der Grenze anzuordnen und pragmatische, entlastende Verfahrensweisen bei der Fallbearbeitung zuzulassen, >>sich in der Bundesregierung für zusätzliche Finanzausstattung für eine entsprechende Ausstattung der Bundespolizei einzusetzen >>und schließlich anders als während des G7-Gipfels eine faire Entlohnung und eine anständige Unterbringung aller zu den Schwerpunkten abgeordneten Kräfte sicherzustellen. Alle unsere Forderungen wurden noch bis Mitte September 2015 mit der Begründung abgelehnt, dass die Konsolidierung des Bundeshaushalts oberste Priorität habe und zusätzliche Finanzmittel vom Bundesfinanzminister nicht zu bekommen seien. 2.Seit vielen Monaten mahnen wir als DPolG Bundespolizeigewerkschaft beim Bundesinnenminister eine eindeutige Schwerpunktsetzung zugunsten unserer bundespolizeilichen Kernaufgabe Grenzschutz an, gegebenenfalls auch zu lasten anderer Aufgaben Impressum: Redaktion: Jörg Stüven Tel.: 0174.8000887 [email protected] Geschäftsstelle und Redaktion: Seelower Str. 7 10439 Berlin ISSN 0943-9463 Stattdessen wurden wir immer wieder dazu angehalten, weiterhin alle Aufgaben und Nebenaufgaben ordnungsgemäß zu erledigen, und das auf dem Rücken der Kolleginnen und Kollegen, obwohl in vielen Dienststellen Reviere bereits geschlossen und eine Vielzahl von Abordnungen durch Mehrarbeit der verbleibenden Kol legen aufgefangen werden mussten. 3. Nach den Erfahrungen der anlässlich des G7-Gipfels temporär durchgeführten Grenzkontrollen warben wir beim BMI wegen der unaufhaltsam anhaltenden Migration an der deutschösterreichischen Grenze eindringlich dafür, sich für die Intensivierung der Grenzkontrollen durch eine per sonell verstärkte Schleierfahndung und erneute temporäre Grenzkontrollen einzusetzen. Auch diese Forderung wurde bis zum 14. September 2015 weitestgehend in den Wind geschrieben und stattdessen die europäischen Regeln zur Einreise von Migranten teilweise sogar völlig außer Kraft gesetzt. Bislang hieß es: „Wir sind gefordert, aber nicht überfordert. Wir schaffen das!“ Seit dem 14. September 2015 scheint nun aber alles anders zu sein! Friedhelm Windmüller bereiche wie zum Beispiel der Unterstützung anderer Bundesbehörden oder der wöchentlichen Fußballeinsätze, da wir nicht genügend Personal haben, um auf allen Hochzeiten tanzen zu können. < < Ernst G. Walter, Bundesvor sitzender der DPolG Bundes polizeigewerkschaft Nach der Zusage der Bundesregierung von 3 000 neuen Stellen für die Bundespolizei in den nächsten drei Jahren wurden nun auch die Kernaufgabe Grenzschutz zum eindeutigen Schwerpunkt erhoben und die von uns geforderte temporäre Einführung von Grenzkontrollen an den Schengener Binnengrenzen umgesetzt. Aber was ist für unsere Kolleginnen und Kollegen jetzt wirklich anders? Diese werden durch die jüngste Entscheidung noch mehr belastet, weil bis auf die für ein halbes Jahr zugesagten 320 Zollbeamten immer noch keine wirkliche Personalverstärkung in greifbarer Nähe ist. Polizeialarm, Zwangsabordnungen und Unterbringung in Turnhallen wie in längst vergangenen Zeiten sind die Antwort auf unsere schon gebetsmühlen artig vorgetragenen Forderungen nach einer dringenden und vor allem kurzfristigen Personalverstärkung unserer bis über beide Ohren überlasteten Kolleginnen und Kollegen. > DPolG Polizeispiegel | Oktober 2015 1 DPolG Bundespolizeigewerkschaft Ist eine Entscheidung noch richtig, wenn Sie viel zu spät getroffen wird? DPolG Bundespolizeigewerkschaft (6) Bundespolizei Gespräche im Deutschen Bundestag Unmittelbar und rechtzeitig vor der Debatte um die Einzelpläne zum Haushalt 2016 hat die DPolG Bundespolizeigewerkschaft alle im Deutschen Bundestag vertretenen Fraktionen sensibilisiert. Im Mittelpunkt der Gespräche stand die perso nelle Belastung der Bundespolizei und die Vor schläge der DPolG Bundespolizei, die Bundespoli zei schnellstmöglich zu entlasten. Hierzu zählen die deutliche Stärkung des Tarifbereiches, die For derung nach einem 6. Aus- und Fortbildungszent rum, die deutliche Verkürzung und Erleichterung der Aufstiegsverfahren. Auch die Anpassung der Haushaltsmittel an die gegenwärtigen Heraus forderungen wurde angesprochen. << DPolG Bundespolizeigewerkschaft 2 Tarifbereich stärken – nicht schwächen Eine der Kernforderung in den Gesprächen war der Wegfall des „kw-Vermerks“ (künftig wegfallend) im Organisationsund Dienstpostenplan (ODP) für Bundespolizeiliche Unter stützungskräfte (BUK). „Tarif beschäftigte übernehmen ge rade in der jetzigen Zeit nicht zu unterschätzende Aufgaben und entlasten damit den Poli zeivollzugsdienst ungemein“, sagt der für den Haushalt zu ständige Referent im Bundes vorstand der DPolG Bundes polizeigewerkschaft, Jürgen Zimmermann. „Diese künftig wegfallen lassen zu wollen, wäre das falsche Signal!“, so Zimmermann weiter. Nach Angaben der DPolG Bun despolizeigewerkschaft haben mit Masse bundespolizeiliche Unterstützungskräfte alleine im Jahr 2014 in den ZBFDen (Zentralstelle für die Bearbei tung von Fahrgelddelikten) bundesweit mehr als 250 000 Fahrgelddelikte in ganz hervor ragender Qualität bearbeitet. „Die BUK leisten einen Riesen job. Die Bundespolizei kann gar nicht darauf verzichten!“, bekräftigt Klaus Spiekermann, stellvertretender Bundesvor sitzender der DPolG Bundes polizeigewerkschaft. Denn wenn es diese uniformierten Tarifbeschäftigten in der Bun despolizei nicht gebe, fehlten weitere Polizeibeamte auf der Straße. Die Belastung wäre noch größer! Auch die Forderung nach zu sätzlichen 1 000 Tarifbeschäf tigten bleibt für die DPolG Bun despolizeigewerkschaft alternativlos, um für eine rasche Entlastung unserer Kolleginnen und Kollegen in den Schwer punktdienststellen zu sorgen. << Aufstieg erleichtern Dass eine Vereinfachung von Aufstiegsverfahren in die nächst höhere Laufbahn einer seits zu einer erheblichen Ent lastung des Aus- und Fortbil dungsapparates führen und die Alltagsorganisation nicht über Gebühr belasten wird, < < Dr. Reinhard Brandl (MdB), Heiko Teggatz (von links) fand die Aufmerksamkeit der Politiker. Modelle, wie der be reits durch den dbb beamten bund und tarifunion geforder te „fachspezifische Aufstieg“, binden weniger Personal und erhöhen die Durchlaufzahlen < < Heiko Teggatz, Klaus Spiekermann, Dr. Gesine Lötzsch, Jürgen Zimmer mann (von links) < < Heiko Teggatz, Dr. Dietmar Bartsch (MdB), Klaus Spiekermann, Jürgen Zimmermann (von links) Zu dieser Forderung bestand fraktionsübergreifend Zustim mung. << 6. AFZ Die Gewerkschaftsvertreter konnten verdeutlichen, dass die Aus- und Fortbildungsorga nisation in den nächsten Jah ren vor einer gigantischen Her ausforderung steht und die Forderung nach einem 6. AFZ schnellstmöglich in die Tat um gesetzt werden muss. Auch hierzu gab es Zusagen, die For derung zu unterstützen. > DPolG Polizeispiegel | Oktober 2015 < < Stephan Mayer, Armin Schuster, Klaus Spiekermann, Jürgen Zimmer mann, Heiko Teggatz, Günter Baumann (von links) < < Heiko Teggatz, Klaus Spiekermann, Volker Beck (MdB), Jürgen Zimmer mann (von links) Bundespolizei < < Heiko Teggatz, Klaus Spiekermann, Wolfgang Gunkel, Jürgen Zimmermann (von links) durch die vorhandenen Kapazitäten ganz erheblich. Eine konsequente Anwendung des § 27 Bundeslaufbahnverordnung (BLV) in der Bundespolizei würde weitere Entlastungen bringen und ganz erhebliche Kosten einsparen. Weiter bat die Delegation der DPolG Bundespolizeigewerkschaft um Unterstützung bei der Forderung, den seit mehreren Jahren chronisch unterfinanzierten Sachhaushalt der Bundespolizei nunmehr endlich der Realität anzupassen. Einen sich aus den besonderen Einsatzlagen ergebenden finanziellen Mehrbedarf im Sachhaushalt, muss nunmehr ebenfalls durch einen dement sprechenden Nachtragshaushalt ausgeglichen werden, damit dringend notwendige Investitionen der Bundes polizei wie geplant erfolgen können. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im zarten Alter von 18 Jahren habe ich mich entschieden, in den damaligen Bundesgrenzschutz einzutreten. Am 1. Oktober 1990 trat ich meinen Dienst in der 1. GSA A Küste 1 (Lübeck) an. Eine gute Alternative zum Wehrdienst, denn das hätte mir mit Sicherheit nicht gefallen. Formalausbildung, Marschieren mit Gesang, in Schützenreihe und -kette durch Wald und Flur, tarnen im Gelände und so weiter. Beim Bundesgrenzschutz hingegen bekommt man eine Polizeiausbildung! Tja ... ein ganz bisschen Polizeiausbildung war in den ersten zwölf Monaten tatsächlich dabei; der größte Teil der Grundausbildung drehte sich jedoch um die oben beschriebenen Ausbildungsinhalte. Ehrlicherweise muss ich jedoch eingestehen, dass es mir doch ein wenig Spaß gemacht hat. Und den Zusatz hinter der Amtsbezeichnung „i. BGS“ durften wir mit Stolz tragen, denn unsere Polizeiausbildung hat sich gravierend von den der Länder unterschieden. Nach meinem Laufbahnlehrgang in Bredstedt ging es dann zurück in meine Stammabteilung nach Ratzeburg. Es folgten zahlreiche Abordnungen zur Unterstützung der Kolleginnen und Kollegen an der Ostgrenze, bis ich dann schließlich 1993 ins wunderschöne Erzgebirge zur GSStG Schmalzgrube versetzt wurde. Im Zuge der BGS Reform II wurde ich dann 1998 an den Grenzübergang Küstrin/Kietz, einen Einsatzabschnitt der BGSI Seelow versetzt. Es folgten in den nächsten zehn Jahren drei weitere Versetzungen und eine Abordnung: Oktober 2006 Versetzung zur BPOLI Berlin Hauptbahnhof; Juli 2007 Abordnung zur BPOLI Hamburg, Juli 2009 Versetzung zur MKÜ Hannover DO Hamburg und schließlich Versetzung zur BPOLI Flughafen Hamburg im Mai 2011. Nun zu meinem gewerkschaftlichen Werdegang. Mein gewerkschaftliches Interesse begann mit dem Umstand, dass ich nach meiner Versetzung ins Erzgebirge plötzlich keinen heiß begehrten Taschenkalender mehr bekommen habe. Wer Heiko Teggatz bis dahin noch nicht kannte, erinnert sich bis heute an das Telefonat mit den Ratzburger Ansprechpartnern der DPolG. Ich erklärte mich bereit, das Aushängebrett der DPolG mit Informationen zu bestücken und den Mitgliedern in Schmalzgrube als Ansprechpartner zur Verfügung zu stehen. Mit den Taschenkalendern hätte ich drei Dienststellen versorgen können – nur wo < < Heiko Teggatz, 1. stellvertretender Bundesvorsitzender DPolG Bundespolizeigewerkschaft war das Aushängebrett und wo waren die Mitglieder? Hier musste etwas getan werden! Aushängebretter besorgen und Mitglieder werben! Nachdem ich das alles erledigt hatte und in Schmalzgrube die Mehrheitsverhältnisse unter den Beschäftigten geklärt waren, habe ich mich 1996 als Bei sitzer in die DPolG-Bezirksgruppe Pirna wählen lassen. Der „Gewerkschaftsjob“ wurde zunehmend interessanter. 1998 wurde ich Vorsitzender des DPolG-Bezirksverbandes Ost und Bundesjugendbeauftragter im DPolG-Fachverband Bundespolizei. Im Jahr 2008 wählten mich die Delegierten zum 1. stellvertretenden Bundesvorsitzenden des DPolGFachverbandes Bundespolizei. 2010 erhielt ich das Mandat für die Verschmelzungsverhandlungen für den DPolG-Fachverband Bundespolizei mit dem bgv. Nach dem Inkrafttreten des Verschmelzungsvertrages wurde ich zum stellvertretenden Vorsitzenden und Schatzmeister der DPolG Bundespolizeigewerkschaft gewählt. Auf dem 2. Bundesdelegiertentag der DPolG Bundespolizeigewerkschaft wählten mich die Delegierten mit einer überwältigenden Mehrheit von mehr als 98 Prozent der Stimmen zum 1. stellvertretenden Bundesvorsitzenden der DPolG Bundespolizeigewerkschaft. In Personalräten bin ich seit den Wahlen im Jahr 2000 unterwegs. Völlig überraschend für mich zog ich von Listenplatz drei der Liste DPolG-Fachverband Bundespolizei in den BGS-Hauptpersonalrat (HPR) ein. Gleichzeitig war ich Mitglied im Bezirkspersonalrat (BPR) Ost, dem Gesamtpersonalrat Frankfurt/Oder und dem Örtlichen Personalrat bei der Inspektion Manschnow. Aufgrund der guten Ergebnisse der DPolG auf allen Ebenen habe ich mich für eine Freistellung im BGS HPR entschieden und diese mit einer kurzen Redu zierung der Freistellung auf 50 Prozent von 2007 bis 2009 vollends wahrgenommen. Im Jahr 2009 habe ich dann auf der gemeinsamen Liste „Bundespolizeigewerkschaften im dbb“ für den Bezirkspersonalrat beim Bundespolizeipräsidium kandidiert. Seither bin ich im Bezirkspersonalrat freigestellt und stehe der DPolGFraktion im BPR vor. > DPolG Polizeispiegel | Oktober 2015 3 DPolG Bundespolizeigewerkschaft Heiko Teggatz DPolG Bundespolizeigewerkschaft Vorstellung des 1. stellvertretenden Bundesvorsitzenden Bundespolizei Bundespolizei im Wandel? So schaffen wir das! „Nicht weil es schwer ist, wagen wir es nicht, sondern weil wir es nicht wagen, ist es schwer.“ (Lucius Annaeus Seneca) DPolG Bundespolizeigewerkschaft 4 Das Einprügeln auf das Bun desministerium des Innern ist eine Möglichkeit des Um gangs mit der Situation. Nur hilft dies den Kolleginnen und Kollegen vor Ort? Wohl kaum! Es ist daher wichtig, dass we nigstens eine Gewerkschaft klare Vorschläge hat, wie der Belastung begegnet werden kann. Wir werden uns unge achtet des Votums des Bun despolizeihauptpersonalrates auch weiterhin für eine rasche und nachhaltige Entlastung unserer Kolleginnen und Kol legen einsetzen (siehe auch Seite 1). << Ergänzende Lösungsansätze Neben Maßnahmen der perso nellen Soforthilfe sind drin gend Entlastungsmöglichkei ten zu nutzen und einerseits ministerielle sowie anderer seits bürokratische Hemmnisse und Hürden zu überwinden. Die DPolG Bundespolizeige DPolG Bundespolizeigewerkschaft Die Herausforderungen, denen sich die Bundespolizei in diesen Monaten und wohl auch in den kommenden Jahren stellen muss, sind in der Vergangen heit unvergleichlich und ein zigartig. Sich dieser Heraus forderung zu stellen, genügen althergebrachte (Führungs-) Grundsätze oder Polizeidienst vorschriften nicht. Die DPolG Bundespolizeigewerkschaft schlägt einen Maßnahmenka talog zur Bewältigung der sehr schwierigen, aber nicht hoff nungslosen Situation vor. Sie greift dabei auf bereits vorhan dene Regelungen zurück, die endlich angewendet werden müssen. werkschaft schlägt folgende Lösungsansätze vor: 1. Anwendung des § 27 BLV 2. Fachspezifischer Aufstieg durch dienstbegleitende Qualifizierung 3. Zusätzliches 6. Aus- und Fortbildungszentrum 4. Quotierung der Einstellung auf 80 Prozent mittlerer Dienst und 20 Prozent geho bener Dienst 5. Verlagerung der Fortbildung in die Bundespolizeidirektio nen bei gleichzeitiger Fach aufsicht bei der Bundespoli zeiakademie Diese existenziellen Forderun gen der DPolG-BPolG dürfen nicht weiter verschoben wer > DPolG Polizeispiegel | Oktober 2015 den. Sie sind jetzt anzupacken und umzusetzen, wenn die Bundespolizei vor dem Kollaps bewahrt werden und zukunfts gerecht ausgerichtet werden soll. 1. Anwendung des § 27 BLV Der § 27 BLV (Bundeslaufbahn verordnung) sieht eine Beset zung von Dienstposten der nächst höheren Laufbahn nach Ausschreibung für Beamte und Beamtinnen vor, welche >>sich in einer Dienstzeit von mindestens 20 Jahren in zwei Verwendungen bewährt, >>seit mindestens fünf Jahren das Endamt ihrer Laufbahn erreicht, >>ein Auswahlverfahren erfolg reich durchlaufen haben und >>in den letzten zwei Beurtei lungen mit der höchsten oder zweithöchsten Note ih rer Besoldungsgruppe oder Funktionsebene beurteilt wurden. Sie können bis zum zweiten Beförderungsamt der jeweils neuen Laufbahn gelangen. Diese Möglichkeit verkürzt die Aufstiegsausbildung deutlich, höhere Durchlaufzahlen wer den ermöglicht und zudem Ausbildungspersonal einge spart. Hier muss das BMI end lich über den eigenen Schatten springen und diese Aufstiegs möglichkeiten eröffnen. Bundespolizei Der „fachspezifische Aufstieg“ (siehe Grafik) basiert auf der Beibehaltung der bestehenden dreigeteilten Laufbahn in der Bundespolizei. Dieses stellt der unten liegende horizontale Balken mit den Besoldungsgruppen der Laufbahn dar. Diese Grundvoraussetzung hat den Vorteil, dass es zur Umsetzung des DPolG-Modells keiner umfangreichen und langwierigen Gesetzes änderungen bedarf. Allenfalls gilt es, die BPolLV in wenigen Absätzen der BLV anzupassen. Dieses gilt insbesondere für den § 27 BLV. Die vorgenannten Gründe haben auch dazu geführt, dass sich die DPolG Bundespolizeigewerkschaft dazu entschlossen hat, die Besoldungsgruppe A 9mZ wie in der klassischen Laufbahn des mittleren Dienstes wieder mit aufzunehmen. Die unterhalb A 9 und A 9mZ liegenden Direktpfeile zeigen jedoch auf, dass leistungsstarke Kolleginnen und Kollegen der QE 1 direkt von A 9m nach A 9g und von A 9mZ nach A 10 aufsteigen können sollen. Wir nennen das den Qualifizierungsaufstieg. Dieser soll nicht an langwierige Auswahlverfahren und Lehrgänge, Prüfungsarbeiten und Abschlussprü fungen gebunden sein. Ein Wechsel in die nächsthöhere Laufbahn kann durch eine dienstbegleitende Qualifizierung erfolgen, welche kaum Ausbildungskapazitäten in Anspruch nehmen würde. Oberhalb des „Laufbahnbalkens“ sind in drei Ebenen die Qualifikationsebenen 1 bis 3 dargestellt. Die roten vertikalen Linien zeigen jeweils den Beginn der nächsthöheren Laufbahn an, die vertikalen blauen Linien kennzeichnen die höchste Besoldungsgruppe in der jeweiligen Qualifikationsebene. Der Bereich, der über den Qualifikationsaufstieg erreicht werden kann, wurde im jeweiligen QE-Pfeil etwas stärker blau dargestellt. Die schräg vertikal verlaufenden Pfeile zeigen die Möglichkeit des bisherigen Regelaufstiegs in die nächsthöhere Laufbahn an. 3. Zusätzliches 6. Aus- und Fortbildungszentrum (AFZ) Die Bundespolizei ist, wie die unter dem Istzustand zusammengetragenen Zahlen beweisen, bereits mit der Einstellungsoffensive 2015 über die eigentlich zu vertretende Kapazität an Betten, Lehr- und Hörsälen, Sport- und Einsatztrainingsmöglichkeiten hi nausgegangen. Ein Mehr an Laufbahnausbildung, wie die weiteren 3 000 Stellen es erfordern, kann nur durch die Einrichtung eines weiteren und damit sechsten AFZ geschultert werden. Wohlgemerkt, die Bundespolizei kann das, benötigt allerdings entsprechende Mittel im Sachhaushalt. 4. Quotierung der Einstellung auf 80 Prozent mittlerer Dienst und 20 Prozent gehobener Dienst Von den 40 Prozent der Beamten des gehobenen Dienstes nehmen höchstens die Hälfte Führungsfunktionen wahr. Insofern ist der klassische Kontroll- und Streifenbeamte (KSB) sowohl im mittleren Dienst (A 8/9mZ), als auch im gehobenen Dienst (A 9 bis A 11) „auf der Straße“ anzutreffen. Bei den Beamten des gehobenen Dienstes in der Funktion eines KSB handelt es sich überwiegend um solche, welche sich über die bisherigen Möglichkeiten des Aufstieges vom mittleren in den gehobenen Dienst qualifiziert haben, nunmehr aus Altersgründen ausscheiden und nachbesetzt werden sollen. Eine, wie bisher praktizierte, Einstellung mit einer Quotierung 40 Prozent Abiturienten führt in eine personalwirtschaftliche Schieflage, weshalb eine 80:20-(Mittlere Reife: Abitur-)Splittung der Laufbahnbewerber bevorzugt werden sollte. 5. Verlagerung der Fortbildung in die Bundespolizeidirektionen bei gleichzeitiger Fachaufsicht bei der Bundespolizeiakademie Die bereits dargestellte völlige Auslastung der Bundespolizeiakademie mit Ausbildungen vernachlässigt in geradezu sträflicher Art und Weise die Aus- und Fortbildung, weshalb diese unter Beibehaltung der Fachaufsicht bei der Bundes polizeiakademie in bereits bestehende Strukturen bei den Bundespolizeidirektionen (Sachbereiche 36) integriert werden sollte. Wir schaffen das, wenn – ja wenn endlich – Entscheidungen getroffen werden, die es der Bundespolizei ermöglichten, sich selbst zu regenerieren. Wie gewohnt hat die DPolG Bundespolizeigewerkschaft konstruktive Vorschläge, wie das geschehen kann. > DPolG Polizeispiegel | Oktober 2015 5 DPolG Bundespolizeigewerkschaft 2. Fachspezifischer A ufstieg durch dienstbegleitende Qualifizierung Bundespolizei Die praktizierte Grundrechtseinschränkung? Als der Dienstherr mit der Änderung des Organisations- und Dienstpostenplans (ODP) etliche Dienstposten aus dem gehobenen Dienst in die Eingangsbewertung des höheren Dienstes anhob, staunten viele. Als vielen stellvertretenden Inspektionsleitern dann angeboten wurde, die Qualifikation für ihren angehoben Dienstposten durch einen Praxisaufstieg zu erwerben, keimte sogar die leise Hoffnung, man könne sich auch künftig als erfahrener „gD-ler“ eine neue Perspektive erschließen. Wer die aktuellen Stellenausschreibungen der BPOL ver- < < Doch nur ein Strohfeuer? Den Hardlinern in den Reihen der Inquisition des höheren Polizeivollzugsdienstes muss endlich eines klar werden: Ebenso wie die Eingangsbewertung des gehobenen Dienstes bis A 11 eignen sich auch die Ämter des höheren Dienstes bis A 15 für Qualifizierungs aufsteiger! Und wer vielleicht an dieser Stelle den Verfall des Status amtes im hD beweinen möchte, dem wird die DPolG Bundespolizeigewerkschaft bei Überlegungen zu einer längst fälligen Anpassung der Dienstposten des hD an die nachweisbar gestiegenen Herausforderungen dieser Ämter gern konstruktiv zur Seite stehen. Haben wir hier also einen Verstoß gegen das Grundrecht aus Art. 33 Abs. 2 unseres Grundgesetzes – „Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte“? ist diese Entscheidung der obersten Personalvertreter der Bundespolizei kontrapro- duktiv. Aber aus dem Hauptpersonalrat heraus lässt es sich ja gut gegen eine perso- nelle Entlastung abstimmen, denn die Mitglieder sind ja nicht von monatelangen Abordnungen bedroht und müssen nicht in zum Teil miserablen Unterkünften Dienst verrichten. Volker Hesse Unglaublich Der Bundespolizeihauptpersonalrat (BHPR) hat sich Anfang September 2015 in einem Beschluss mehrheitlich gegen 1 000 zusätzliche Tarifbeschäftigte ausgesprochen. Warum sich der BHPR so entschieden hat, muss man die Mitglieder um den Vorsitzenden Sven Hüber wahrscheinlich selber fragen. Nachvollziehbar ist dieser Beschluss jedoch ganz und gar nicht. In Zeiten, in denen die Bundespolizei dringend eine deutliche personelle Entlastung braucht und bundesweit Beamte langfristig in den Süden abgeordnet werden müssen, > DPolG Polizeispiegel | Oktober 2015 Dr. Klaus-Uwe Gerhardt/pixelio.de DPolG Bundespolizeigewerkschaft 6 Weit gefehlt! Offenbar war die aktuelle Welle des Praxisaufstieges keine grundsätzliche Wende hin zur Anerkennung langjähriger Berufserfahrung, sondern nichts anderes als eine Notlösung, um Löcher zu stopfen. folgt, wird schnell feststellen, dass sich nichts geändert hat. Einstiegsbewertungen des höheren Dienstes, zum Beispiel Referentendienstposten im Präsidium oder stellver tretende Inspektionsleiter (alle A 13h/14), haben durchgängig das Kriterium „unein geschränkte Laufbahnbe fähigung" als obligatorisches Merkmal. Die Tür, die eben noch für den Praxisaufstieg offen war, wird also mit einem lauten Knall wieder zugeschlagen. Zugbrücke hoch, Gelächter auf den Burgzinnen. Fotolia Zweiklassengesellschaft im höheren Dienst Die DPolG Bundespolizeigewerkschaft wird sich ungeachtet des Votums des Hauptpersonalrates und der durch die Bundesregierung zugesagten zusätzlichen 3 000 Stellen auch weiterhin für die 1 000 zusätzlichen Tarifbeschäftigten einsetzen, denn wir wissen, dass sie vor Ort benötigt werden – Mehrheitsverhältnisse hin oder her! Bundespolizei Grenzkontrollen oder Fußballeinsätze? Beides geht nicht! Die DPolG schlägt aber zugleich auch Alarm, denn die Bundespolizei arbeitet inzwischen weit über dem Limit. Nahezu 2 000 zusätzliche Bundespolizisten befinden sich derzeit zur Realisierung der politischen Vorgaben an der deutsch-österreichischen Grenze. Die kommen nicht nur DPolG Bundespolizeigewerkschaft Die DPolG ist über alle Maßen davon beeindruckt, mit welcher unvergleichlichen Kraftanstrengung und Motivation die Kolleginnen und Kollegen in allen Bereichen und Teilen der Bundespolizei den aktuellen Auftrag an den Grenzen trotz größter Belastungen und teils desolaten logistischen Zuständen im Rahmen ihrer Kernaufgabe Grenzschutz ausführen. Die Deutsche Polizeigewerkschaft fordert alle verantwortlichen Stellen in der Politik und der Wirtschaft dazu auf, sich solidarisch für eine Entlastung der Polizei einzusetzen und sich durch geeignete Maßnahmen auch aktiv daran zu be teiligen. < < Die Bundespolizei kontrolliert seit dem 14. September 2015 wieder an der deutsch-österreichischen Grenze. von der ohnehin bereits stark dezimierten Bundesbereitschaftspolizei, sondern auch zu Hunderten aus den Dienststellen an Bahnhöfen, Flughäfen, Fährhäfen und Schutzobjekten sowie aus den Spezialeinheiten. Die Tagesaufgaben der Bundespolizei werden dadurch immer mehr vernachlässigt. Daniel Hannes / pixelio.de Freiheitsstrafe für Fußballfan Zu einem Jahr und sechs Monaten Freiheitsstrafe hat das OLG Hamm einen Fußballfan des FC Schalke 04 verurteilt, der Pyrotechnik im Stadion abgebrannt hatte (Oberlan desgericht Hamm, Beschluss vom 11. August 2015 – 5 RVs 80/15). Er gehörte zu den führenden Mitgliedern einer FanGruppe und war bereits in der Vergangenheit strafrechtlich in Erscheinung getreten. Er und weitere Angehörige der Gruppe hatten 2012 im Stadion in Gel- senkirchen Seenotrettungs fackeln gezündet. Daraufhin verbreiteten sich toxische Rauchgase, die andere Besucher des Fußballspiels in Mit leidenschaft zogen. Insgesamt acht Besucher zogen sich zum Teil erhebliche Rauchgasver giftungen zu. Nach Auffassung des Gerichts waren die Zahl der Opfer und auch die Unbeherrschbarkeit der vom Angeklagten heraufbeschworenen Gefahrenlage Deshalb fordert die DPolG, die Einsatzkräfte der Bundespolizei – zumindest solange der Großeinsatz an den Grenzen läuft – ab sofort von allen anderen besonderen Einsatzanlässen wie zum Beispiel von der Unterstützung der Länder bei Großlagen oder von der kräfte zehrenden Begleitung von Fußballfans im Bahnverkehr zu befreien. Hier müssen sich nun die Veranstalter entweder mit mehr eigenem Sicher heitspersonal einbringen, oder es müssen besonders gefährdete Fußballspiele oder andere Veranstaltungen ganz ab gesagt werden. < < Abbrennen von Pyrotechnik ist gefährlich und wurde jetzt hart bestraft. strafschärfend zu berücksichtigen. Die DPolG Bundespolizeigewerkschaft begrüßt das Ur- teil und fordert weiterhin ein entschiedenes Vorgehen gegen gewalttätige Fußballfans. > DPolG Polizeispiegel | Oktober 2015 7 DPolG Bundespolizeigewerkschaft Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) steht zu 100 Prozent hinter der Entscheidung von Bundesinnenminister Thomas de Maizière, durch temporäre Kontrollen an den Grenzen wieder ein geordnetes Verfahren bei der Einreise von Flüchtlingen herzustellen und kriminelle Schleuser dingfest zu machen. Abschlagszahlungen gesichert DPolG-Forderung zeigt Wirkung Weg zu finden, Wiederholungen in der Zukunft zu vermeiden. In diesem Jahr erhalten daher die Dienstanfänger und die Laufbahnabsolventen eine Abschlagszahlung. Ein schöner Erfolg für den Einsatz der Gewerkschafterin und Beruhigung für die Kolleginnen und Kollegen. << Hintergrund Bei den Laufbahnabsolventen werden die Anwärterbezüge mit Ablauf des letzten Monats der Laufbahnausbildung eingestellt und die neuen Bezügezahlungen erst nach Eingang aller notwendigen Unterlagen beim Bundesverwaltungsamt aufgenommen. Dieses dauerte im vergangenen Jahr bis zu drei Wochen, in denen die Beamten ohne Geld auskommen mussten. Die verspätete Überweisung bei den Dienstanfängern ist dem Umstand geschuldet, dass die ausgewählten Bewerber nicht mit dem Dienstantritt, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt ernannt werden. Der Anspruch auf die Anwärterdienstbezüge nach den Regelungen des Bundesbesoldungsgesetztes besteht jedoch erst ab dem Tag der Ernennung. Für den Zeitraum zwischen Dienst- < < Setzte sich für die Anwärter und Laufbahnabsolventen ein, die keine Bezüge erhielten – Anja Ducklauß-Nitschke. antritt und Ernennung haben die neu eingestellten Bewerber einen Anspruch auf eine angemessene Entschädigung, die sich an den Dienstbezügen orientiert. Party in Duderstadt und Bad Düben Anfang September 2015 feierte der DPolG in Duderstadt und Bad Düben das jährliche Sommergrillen und nahm dies zum Anlass, die gerade eingetroffenen Anwärter des 2. Dienst jahres in den Standorten zu begrüßen. Für die DPolG Bundespolizeigewerkschaft ist diese Begrüßungskultur eine Selbstverständlichkeit. Die zahlreich erschienenen Anwärterinnen und Anwärter nahmen die Gelegenheit wahr, sich beim Essen und Trinken gegenseitig kennenzulernen und in angenehmer Atmos DPolG Bundespolizeigewerkschaft (2) DPolG Bundespolizeigewerkschaft 8 Zahlreiche Dienstanfänger im September 2014 und Laufbahnabsolventen im März 2015 hatten sich Hilfe suchend an die DPolG Bundespolizeigewerkschaft gewandt, da sie keine Bezüge erhalten hatten. Die stellvertretende Bundesvorsitzende Anja DucklaußNitschke hatte daraufhin unvermittelt erfolgreich mehrere Gespräche, unter anderem mit dem Präsidenten der Bundespolizei, Dr. Romann, zur Herbeiführung einer schnellen Problemlösung geführt. Sie hatte ferner sowohl das Bundespolizeipräsidium als auch das Bundesverwaltungsamt eindringlich gebeten, einen DPolG Bundespolizeigewerkschaft Bundespolizei < < Willkommen in Bad Düben phäre Gespräche zu führen. Neben Standortfragen hatten die neuen Kolleginnen und Kolle- < < Tolles Wetter und gute Stimmung in Duderstadt bei der DPolG-Party > DPolG Polizeispiegel | Oktober 2015 gen viele Fragen beispielsweise zu ihren Praktika und zu den ersten Einsätzen, die im Rah- men der Migrationswelle an der Grenze zu Österreich und in München bereits geplant sind. Einen Dank an den DPolGOrtsverband Duderstadt um den Vorsitzenden Carsten Gröling und Claudia Volkmann sowie in Bad Düben an Rainer Ackermann und deren fleißige Teams. Dank auch den alten Vorsitzenden Bernd Mirzwiak, welcher als DJ aufspielte und zusammen mit Lucas, dem DJ der JUNGEN POLIZEI, das Programm in Duderstadt musikalisch untermalte. DPolG Bundespolizeigewerkschaft (4) Bundespolizei < < Aufmerksame Zuhörer in Fuldatal Willkommen Dienstanfänger Ehrlichkeit, Offenheit und Transparenz Mitte September fanden in al len Dienstorten Begrüßungs veranstaltungen der Gewerk schaften statt, um die Ziele und Aktivitäten der Berufsver tretungen vorzustellen und neue Mitglieder zu überzeugen und zu gewinnen. Die Teams der JUNGEN POLIZEI und die Ansprechpartner vor Ort stell ten sich und die DPolG Bundes polizeigewerkschaft vor. „Ehrlichkeit, Offenheit und Transparenz ist das, was mir wichtig ist! Wir sind immer da und ansprechbar – nicht nur bei den Neueinstellungen um ‚Tamtam‘ zu machen, damit Mitglieder geworben werden!“, sagt Anja Ducklauß-Nitschke dem POLIZEISPIEGEL. Sie hat dieses in den vergangenen Jahren mehrfach mit Taten be wiesen und wird daher über die DPolG Bundespolizeige werkschaft hinaus geschätzt. „Schließlich sind wir dadurch näher dran und – was mir be sonders wichtig ist – auf Au genhöhe!“, so Anja DucklaußNitschke. Beleg dafür, dass die DPolG Bundespolizeigewerkschaft den Nerv der Dienstanfänger < < Nachfragen beim Bundesvorsitzenden Ernst G. Walter < < Große Unterstützung auch durch Anwärter der 2. Dienstjahre oder von Laufbahnlehrgängen wie durch Atal Ashna in Swisttal 9 < < Immer wieder ein Hingucker: der DPolG Steifenwagen aus NRW getroffen hat, sind die zahlrei chen Unterstützungen der jungen Polizistinnen und Poli zisten der 2. Dienstjahre und der Laufbahnlehrgänge. Sie, die im letzten oder vorletzten Jahr an derartigen Veranstal tungen teilgenommen haben, unterstützen das Team der JUNGEN POLIZEI nicht nur bei den Willkommensveranstal tungen. Sie sind auch bei Ein satzbetreuungsmaßnahmen bei Demonstrationen, Fuß ballbegleitungen, Großver anstaltungen und so weiter dabei und können sich so be reits einen Eindruck vom Ein satzgeschehen machen. „Un sere jungen Kolleginnen und Kollegen haben viel Energie und es verdient, dass wir sie und ihre Probleme ernst neh men. Da wir das tun, glauben sie an die DPolG Bundespoli zeigewerkschaft!“, so Anja Ducklauß-Nitschke. „Ich danke allen neuen Mitglie dern herzlich für das Vertrau en, den Kolleginnen und Kolle gen vor Ort für die tolle Arbeit und dem Team der JUNGEN POLIZEI, das ich besonders in mein Herz geschlossen habe, für die außergewöhnliche Unterstützung!“, sagt Anja Ducklauß-Nitschke. > DPolG Polizeispiegel | Oktober 2015 DPolG Bundespolizeigewerkschaft Zum 1. September wurde die Bundespolizei um Dienstanfänger verstärkt. Die DPolG Bundespoli zeigewerkschaft begrüßt die jungen Kolleginnen und Kollegen des mittleren und des gehobenen Dienstes herzlich und wünscht allen einen guten Start in das Berufsleben bei der Bundespolizei. „Wir brauchen jede Frau sowie jeden Mann, und zwar nicht nur zur Bewältigung der Migrations lage, sondern auch, um die Lücken aufzufüllen, die die scheidenden Beamtinnen und Beamten zurücklassen“, sagt Anja Ducklauß-Nitschke, stell vertretende Bundesvorsitzende der DPolG Bun despolizeigewerkschaft. Bundespolizei Richter bespucken und beleidigen – bloße Bagatellen und nicht schwerwiegend!?! DPolG Bundespolizeigewerkschaft 10 Sie meinen, dieser Sachverhalt sei frei erfunden? Sie haben recht. Sollte aber tatsächlich einmal jemand die Richter am Amtsgericht Ahaus und am Landgericht Münster anspu cken und beschimpfen, wer den die Juristen genauso re agieren. Zumindest, wenn sie sich auch als Betroffene an die Maßstäbe halten, die sie bei einem Übergriff auf einen Polizeibeamten angelegt haben. Dieser forderte in einem von den genannten Gerichten entschiedenen Fall Schmer zensgeld, weil er im Einsatz bespuckt und beleidigt wurde. Das Ganze geschah im Kar neval. Der Polizist und sein Kollege wurden wegen eines renitenten, unter Alkoholein fluss stehenden Mannes zu einer Veranstaltung auf den Festplatz gerufen. Als der Betrunkene zur Ausnüchte rung auf die Polizeistation gebracht wurde, spuckte er dem Beamten ins Gesicht und beschimpfte ihn und teil weise seine Kollegen mit den Worten „du blöder Scheiß Dieter Schütz/www.pixelio.de Ein Betrunkener geht an Fasching zum Amtsge richt Ahaus, bespuckt dort eine Richterin und bezeichnet sie und ihre Kollegen als „blöde Scheißadvokaten“ und „Arschlöcher“. An schließend macht er das Gleiche beim Landgericht Münster. Kein Problem, meint die Richterin am Amtsgericht. Bespucken ist doch bloß eine Bagatelle, die Beleidigungen keine schwerwie gende Persönlichkeitsverletzung. Letzteres sieht man auch beim Land gericht so. Das mit dem Spucken sei aber nicht ganz okay. bulle”, „blöde Scheißbullen”, „Arschlöcher” und „du Arschloch”. << Alles halb so wild – meinen die Gerichte Das Amtsgericht Ahaus (Urteil vom 31. Mai 2002 – 16 C 250/01) wies die Klage des Polizisten ab. Nach Meinung der Richterin ist Bespucken eine bloße Baga tellverletzung. Die gegen den Beamten gerichteten Äußerun gen seien keine schwerwiegen den Persönlichkeitsverletzun gen, die ein Schmerzensgeld rechtfertigten. Der dagegen gerichteten Be rufung des Beamten gab das Landgericht Münster (Urteil vom 29. August 2002 – 8 S 210/02) teilweise statt. Es sprach ihm ein Schmerzensgeld von 250 Euro wegen des Bespuckens zu. Dieser Betrag sei „angemessen und ausrei chend“. Es habe sich zwar „nicht um eine Bagatelle gehandelt“, „die Beeinträchtigung, die von dem angetrunkenen Beklagten ausgegangen ist“, sei aber auch „nicht schwerwiegend“. > DPolG Polizeispiegel | Oktober 2015 Für die Beleidigun gen wurde dem Polizis ten dagegen auch vom Land gericht kein Schmerzensgeld zugestanden. Das komme nur in Betracht, wenn es sich um einen schwerwiegenden Ein griff handelt und die Beein trächtigung nicht in anderer Weise ausgeglichen werden kann. Im vorliegenden Fall sei zu berücksichtigen, dass „der Beklagte angetrunken war und sich die Beschimpfungen im Wesentlichen nicht gegen den Kläger als Person, sondern in seiner Eigenschaft als Polizist gerichtet haben“. << Bloß nicht nachmachen! Das ist juristisch betrachtet vertretbar. Überzeugend ist es nicht – wie so vieles in der Rechtsprechung. Polizisten, die nur allzu oft vergeblich auf den Schutz durch die Rechtspre chung hoffen, wer den für diese Argumentation jedenfalls kaum Verständnis haben. Sie sollten aber keines falls auf die Idee kommen, die verantwortlichen Juristen so zu behandeln, wie es in der Einleitung dieses Beitrags be schrieben wurde. Das wäre schon aus Gründen des An stands und des notwendigen Respekts gegenüber der Justiz inakzeptabel. Und nicht „nur“ das. Auf die vorgenannte Rechtsprechung sollte man sich bei einem sol chen Angriff wohl besser nicht verlassen. Eine Richterin, der man ins Gesicht spuckt, wäh rend man sie aufs Übelste be leidigt, könnte schnell ihre Rechtsauffassung ändern. Prof. Dr. jur. Arnd Diringer Quelle: www.justillon.de Bundespolizei Kutterfahrt in Winsen (Luhe) < < Senioren aus Winsen (Luhe) mit Crew auf dem Kutter „Landrath Küster“ in Finkenwerder rung auf alle zu, da der vor gesehene Anlegeplatz von einem anderen Schiff besetzt war. So machte der Kutter an der hohen Kaimauer fest. Da zugleich noch Ebbe war, mussten alle, die an Land gehen wollten, die senkrechte Spundwand erklimmen! Hochachtung zollte dann auch der Kapitän, nachdem es alle geschafft hatten! Nach dem Stadtrundgang und dem Mittagessen in Glückstadt ging es wieder an Bord und dank des einsetzenden Hochwassers war die Leiter um circa zwei Meter „kürzer“ geworden. und den einen oder anderen überkam das Fernweh. Auf dem Rückweg nach Finkenwerder begegnete die Reisegruppe noch so manchem großen Pott (AIDA, TUI, MSC) Nach dem Anlegen in Finkenwerder galt der Dank der Reisegruppe für diese gelungene Fahrt dem Kapitän und seiner Crew, die alle ehrenamtlich und mit Hingabe ihren Job machten. Herbert Kemper Hans Zweck Seniorenbeauftragter Bayern Einladung Der POLIZEISPIEGEL hat in den vergangenen Jahren mehrfach über die Reisen der Seniorinnen und Senioren aus Bayern berichtet. Pater Rainer Klostermann und der Senioreneauftragte der DPolG Bundespolizeigewerkschaft, Hans Zweck, laden auch im kommenden Jahr zu verschiedenen Reisen herzlich ein. << Assisi – Rom – Florenz In der Zeit 28. März bis 3. April 2016 ist eine Reise nach Rom geplant. Weitere Etappen sind Assisi und Florenz. „Tu Deinem Körper etwas Gutes, damit Deine Seele Lust hat, darin zu wohnen!“, haben die Organisatoren die Reise umschrieben. Und wie in den vergangenen Jahren auch versprechen sie auch auf dieser Reise ein aus- gewogenes Verhältnis zwischen Spannung, Anspannung und Entspannung. Interessenten können sich noch bis zum 1. November 2015 anmelden. << Bulgarien Unter dem Motto „Die größte Sehenswürdigkeit, die es gibt, ist die Welt – sieh sie Dir an!“ geht es im Zeitraum vom 16. bis 29. Mai 2016 nach Bulgari- < < Herrliche Landschaften und Sehenswürdigkeiten erwarten die Senioren. en. Dort stehen eine Stadtrundfahrt in Zagreb, eine Stadtführung in Sofia, der Besuch des Rila Klosters, welches das größte othodoxe Kloster der Welt ist, ein Stadtrundgang in Plovdiv sowie Varna und viele weitere Sehenswürdigkeiten auf dem Routenplan. Übernachtungen werden in 4-Sterne-Hotels gebucht. Frühstück und Abendessen sind ebenfalls enthalten. << Anmeldeschluss ist der 1. November 2015 Nähere Informationen erhalten Sie vom Seniorenbeauftragten Bayern, Hans Zweck, oder auf der Homepage der DPolG Bundespolizeigewerkschaft unter „Senioren“. Gerne vermittelt auch die Geschäftsstelle der DPolG Bundespolizeigewerkschaft den Kontakt. > DPolG Polizeispiegel | Oktober 2015 11 DPolG Bundespolizeigewerkschaft Der bereits 125 Jahre alte Kutter „Landrath Küster“ legte pünktlich am Hafen von Finkenwerder ab und nahm Kurs auf den Hafen von Glückstadt an der Elbe. Zuvor wurde die Besatzung durch den Kapitän in die Sicherheitsbestimmungen eingewiesen. Das gelang ihm mit Charme und Witz. Unterwegs durften alle, die Interesse hatten, mal an die Pinne, aber nicht alle kamen ohne „Rüffel“ davon. In Glückstadt kam die erste Herausforde- DPolG Bundespolizeigewerkschaft Die Mitglieder der Senioren Niedersachsen/Hamburg/ Bremen erhielten eine Einladung vom Heimat- und Museumverein Winsen (Luhe) und Umgebung e. V. zur Teilnahme an einer Kutterfahrt. Dieser Einladung sind auch einige Mitglieder aus dem Raum Winsen gerne nachgekommen. Bundespolizei Bereits am 3. August 2015 fiel der Startschuss für das Pilot projekt am Standort Sankt Augustin „Woche der Kinder“. Mitarbeiter sowohl der Direk tion Sankt Augustin als auch der Abteilung Sankt Augustin konnten ihre Kinder im Alter von sechs bis 13 Jahren am Arbeitspatz für eine Woche betreuen lassen. Attraktion am ersten Tag war eine Hüpfburg, die durch eine Geldspende des Ortsverbandes Sankt Augustin der DPolG Bun despolizeigewerkschaft er möglicht wurde. Während der Veranstaltung haben sich der Ortsverbandsvorsitzende Dirk Strelow und sein Stellvertreter Frank Sirringhaus bei der Mit organisatorin Patricia Wölfl über den ersten Tag in einem Gespräch erkundigt. Die Hüpf burg war neben den Wasser bombenschlachten die Haupt attraktion. Nur strahlende DPolG Bundespolizeigewerkschaft Pilotprojekt „Woche der Kinder“ Kindergesichter wur den gesichtet. Die DPolG hat diese Veran staltung gerne unter stützt. „Diese Unter stützung kommt nicht nur den Kindern zu gute, sondern auch den Mitarbeitern der beteiligten Dienst stellen“, sagt Dirk Strelow. Frank Sirringhaus < < Riesenspaß hatten Kinder auf der von der DPolG gesponserten Hüpfburg. DPolG Bundespolizeigewerkschaft Ein starkes Team in Pasewalk Besitzer. Auch die 1. Vizeprä sidentin des Landtages von Mecklenburg Vorpommern, Beate Schlupp (CDU), infor mierte sich über die Arbeit der DPolG. Zufrieden zeigte sich dann auch Horst „Hotte“ Pawlik, der für die DPolG Bundespoli zeigewerkschaft zuständig ist für gewerkschaftliche Betreu ungsmaßnahmen. „Ich habe hier ein starkes Team unserer Gewerkschaft vorgefunden und danke herzlich für die Ar beit“, so Pawlik am Ende des Tages. << Marco Tapio Paul ... ... ist seit dem 1. September 1990 Mitglied unserer Gewerkschaft. < < Macht einen tollen Job: das DPolG Bundespolizeigewerkschaftsteam aus Pasewalk Am Tag der offenen Tür in Pa sewalk präsentierte sich ein starkes Team der DPolG Bun despolizeigewerkschaft, um die zahlreichen Gäste zu begrü ßen. Von besonderem Interes se waren Fragen um die sich zuspitzende Migrationsbewe gung, die Personalknappheit der Bundespolizei, das Perso nalentwicklungskonzept und vieles mehr. Auch das Glücks rad bescherte wieder Gewinne und Malhefte wechselten den Anlässlich seiner 25-jährigen Mitgliedschaft erhielt er in einer kleinen feierlichen Runde neben den Glückwünschen eine Jubi läumsurkunde sowie einen Gutschein überreicht. Marco Tapio Paul verrichtet seinen Dienst in der Mobilen Fahn dungseinheit der Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämp fung Hamburg, fühlt sich in seiner Gewerkschaft wohl und gut vertreten und freut sich auf weitere 25 Jahre Mitgliedschaft. Axel Marben < Gedenktafel Im September verstarben unsere Mitglieder Manfred Pabsch 20.02.1940 19.08.2015 Sen. SN/ST/TH Gerhard Pelz 21.07.1923 04.09.2015 Sen. NI/HH/HB Wir werden ihr Andenken in Ehren halten. > DPolG Polizeispiegel | Oktober 2015 MEV DPolG Bundespolizeigewerkschaft 12