PM_Kündigungsschutz für Kleingärten

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PM_Kündigungsschutz für Kleingärten
Alternative für Deutschland
AfD-Fraktion im Sächsischen Landtag
11.06.2015
+++ Pressemitteilung +++
„Unausgegoren!“ AfD-Fraktion enthält sich bei Antrag der Linken zum Kündigungsschutz für
Erholungsgrundstücke
Zum Antrag der Fraktion „Die Linke“, Schutzschirm für Erholungsgrundstücke, erklärt der
rechtspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Stefan Dreher:
„Was vorher im Bundestag scheiterte, soll nunmehr auf Landesebene eingeführt werden – ein
Ausschluss des ab 4. Oktober 2015 möglichen allgemeinen Kündigungsrechtes für betroffene
Grundstücke im Eigentum des Freistaates Sachsen und möglichst auch kommunaler Hand, was aber
nicht vom Landtag verbindlich vorgegeben werden kann. So sehr der AfD der Schutz der Kleingärten
auch ob ihrer sozialen und ökologischen Bedeutung am Herzen liegt, der Antrag der Linken ist
unausgegoren. Die Fraktion der AfD kann daher nicht zustimmen, sie wird sich enthalten. Gehört der
Boden dem Freistaat Sachsen, soll für weitere zehn Jahre Kündigungsschutz bestehen, gehört er
Kommunen, ist er wegen der kommunalen Selbstverwaltung nicht durchsetzbar. Außerhalb Sachsens
liegende Schrebergärten auf dem Gebiet der ehemaligen DDR sind nicht tangiert – deutsche
Rechtszersplitterung ist die Folge.
Besser wäre es, jeder Nutzer erhält die Möglichkeit, seinen Grund und Boden zu erwerben. Hier böte
sich für sozial Schwache ein Förderprogramm des Freistaates zur erleichterten Finanzierung dieses
Erwerbs an.
Pressekontakt:
AfD-Fraktion im Sächsischen Landtag
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Andreas Harlaß
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Mobil: +49 151 673 088 73
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