PM_Kündigungsschutz für Kleingärten
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PM_Kündigungsschutz für Kleingärten
Alternative für Deutschland AfD-Fraktion im Sächsischen Landtag 11.06.2015 +++ Pressemitteilung +++ „Unausgegoren!“ AfD-Fraktion enthält sich bei Antrag der Linken zum Kündigungsschutz für Erholungsgrundstücke Zum Antrag der Fraktion „Die Linke“, Schutzschirm für Erholungsgrundstücke, erklärt der rechtspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Stefan Dreher: „Was vorher im Bundestag scheiterte, soll nunmehr auf Landesebene eingeführt werden – ein Ausschluss des ab 4. Oktober 2015 möglichen allgemeinen Kündigungsrechtes für betroffene Grundstücke im Eigentum des Freistaates Sachsen und möglichst auch kommunaler Hand, was aber nicht vom Landtag verbindlich vorgegeben werden kann. So sehr der AfD der Schutz der Kleingärten auch ob ihrer sozialen und ökologischen Bedeutung am Herzen liegt, der Antrag der Linken ist unausgegoren. Die Fraktion der AfD kann daher nicht zustimmen, sie wird sich enthalten. Gehört der Boden dem Freistaat Sachsen, soll für weitere zehn Jahre Kündigungsschutz bestehen, gehört er Kommunen, ist er wegen der kommunalen Selbstverwaltung nicht durchsetzbar. Außerhalb Sachsens liegende Schrebergärten auf dem Gebiet der ehemaligen DDR sind nicht tangiert – deutsche Rechtszersplitterung ist die Folge. Besser wäre es, jeder Nutzer erhält die Möglichkeit, seinen Grund und Boden zu erwerben. Hier böte sich für sozial Schwache ein Förderprogramm des Freistaates zur erleichterten Finanzierung dieses Erwerbs an. Pressekontakt: AfD-Fraktion im Sächsischen Landtag Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Andreas Harlaß Tel.: +49 351 493 4223 Mobil: +49 151 673 088 73 E-Mail: [email protected] Pressesprecher AfD-Fraktion im Web AfD-Fraktion bei Facebook