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April 2015 BETC Homes Ein Wohntraum mit besonderem Flair Sperrgasse 21 1150 Wien TOP 27 BETC Homes Wohnfläche 65,42 m² tel: +43 1 235 14 38 mail: [email protected] 8,76 m² Balkonfläche 2.Obergeschoss Top27 www.betc-homes.at W K W K K W W K K W SPERRGASSE 21 1150 WIEN Zimmer Parkett 27,81 m² Bad / WC Fliesen 4,03 m² Raumaufteilung: Balkon Holzbelag 8,76 m² WM WC Fliesen 1,50 m² Wohnküche: WC: Bad: Zimmer: Bad / WC: 27,33 m² 1,50 m² 4,75 m² 27,81 m² 4,03 m² Gesamt: 65,42 m² Balkon: 8,76 m² K Bad Fliesen 4,75 m² Wohnküche Parkett 27,33 m² WC Fliesen 1,2 m² VR/Küche K Parkett 5,8 m² W Notizen: Energieausweis Bad Fliesen 2,4 m² W A++ K A+ A B C C D K Zimmer W K F W Parkett 20,8 m² W E K G SPERRGASSE 21 1150 WIEN W K W K RUNDUNGSBEDINGTE ABWEICHUNGEN BEI FLÄCHENAUFSTELLUNG MÖGLICH! VERSION 1.00 Stand: April 2015 M 1:100 K W W K K W 0 1 2 3 4 5m Bau- und Ausstattungsbeschreibung Mit viel Liebe zum Detail 1. Baustoffe und Konstruktion Fundament Bestehendes Vollziegel Fundament, Fundamentverstärkung, STB Fundament Außenwände Bestand Vollziegelmauerwerk Außenwände Neu Vollziegelmauerwerk, Holz Leichtbauweise (Pfosten-Riegel Konstruktion), STB Fertigteilwände. Außen mit WDVS und Silikatreibputz, Innen mit Feinputz Trennwand Wohnung / Wohneinheit NF-Ziegelwand (Binderverband) mit Kalk-Gipsputz (25cm), oder GKF Trennwand (22,5cm) auf Schaumstoffdistanzstreifen zur Verhinderung der Schallübertragung, je Seite 2-fach mit Gipskartonfeuerschutzplatten (GKF) 15mm beplankt, auf 2-facher Ständerwandkonstruktion aus 75mm starken Profilen (dazwischen Mineralwolle Fa. Isover), mit GKF Kern (15mm) zwischen Profilen. Stöße werden mit Glasvliesband armiert und verspachtelt. Zwischenwand innerhalb der Wohnung NF-Ziegelwand (Läuferverband) mit Kalk-Gipsputz (15cm) oder GKB Trennwand (10cm), je Seite 1-fach mit Gipskartonbauplatten (GKB) 12,5 mm beplankt, auf 1-Facher Ständerwandkonstruktion aus 75mm starken Profilen (dazwischen Mineralwolle Fa. Isover). Stöße werden mit Glasvliesband armiert und verspachtelt. Stiegenhaus Treppenhaus aus Fertigteil System Elementen, Sanierung/Erneuerung der bestehenden Treppen Parteienkeller Kellerabteile aus Holzlatten Decken Geschoßdecken Bestand: Stahlbetonverbunddecke lt. Statik auf bestehenden Dippelbaumdecken in den Geschoßen, Verbundschrauben System der Fa. Ancon, mit Schüttung, TDP und Heizestrich (7cm) Geschoßdecken Leichtbau: Stahlrahmen mit Tramausfachung lt. Statik. Untersicht mit doppelt beplankter abgehängter Decke aus Gipskartonfeuerschutzplatten (2xGKF 15mm) Geschoßdecken massiv: Fertigteil Elementdecken, Untersicht gespachtelt Dach Steildach: Kaltdach mit Eternitdeckung oder gleichwertig (Farbton: anthrazit bzw. lt. Architektenvorgabe). Sparren, dazwischen gebundene Glasdämmwolle, vollflächige Schalung, dampfdiffusionsoffene Unterbahn, Konterlattung, Dachlattung, innere Schalung. Flachdach: Warmdach mit windsogsichernder Beschüttung oder Aufbau für ein begehbares Flachdach / Terrasse Gaupen: Gaupenausbildung in der Dachkonstruktion lt. Plan, Zwischensparrendämmung mit gebundener Glasdämmwolle, Dampfsperre und 2-fach mit Gipskartonfeuerschutzplatten (GKF) 15mm beplankt. Bleicheindeckung aus verzinktem Aluminium (Farbton: anthrazit bzw. lt. Architektenvorgabe). Spenglerarbeiten: Sämtliche Spenglerarbeiten werden in Alu beschichtet ausgeführt (Farbton: anthrazit, bzw. lt. Architektenvorgabe), Dachrinnen, Abfallrohre etc. Fassade: WDVS 20cm gedübelt, darüber Silikat-Reibputz weiß (bzw. lt Architektenvorgabe). Abdichtung im Spritzwasserbereich. (einheitliches Farbkonzept lt. Architektenvorgabe). 2. Bauwerk Ausstattung Aufzug Das Bauwerk erhält zwei behindertengerechte Personenlifte für je 6 Personen Heizung System: zentrales Heizsystem im Keller für die Warmwasser- und Heizungsversorgung Steuerung: Die Regelung der Fußbodenheizung erfolgt zentral über ein Bedienelement im Wohnzimmer oder Vorraum. Raumtemperaturregler in allen Räumen Verbrauchszählung: Jede Wohnung erhält zwei Zähler (Warmwasser / Heizung) für die Verbrauchsabrechnung Elektroausstattung Bei sämtlichen Wand und Deckenauslässen im Inneren wird die Verdrahtung inkl. Fassung und Glühbirne hergestellt (Ausnahme WC, Bad) Das Schalter- und Steckdosenmaterial wird als Flächenschalterprogramm (weiß) ausgeführt. Anzahl der Stecker und Schalter lt. ÖNORM. Tasterprogramme der Fa. Berker Serie S1 oder gleichwertig. Einzelzähler für jede Wohneinheit befinden sich zentral erreichbar im Stiegenhaus oder Technikraum. Gegensprechanlage Gegensprechanlage der Fa. Fermax, mit abnehmbarem Hörer und Türöffnertaster. Die Dachgeschoß-Geräte sind mit einer Kamera ausgestattet. Nicht-Dachgeschoß-Wohnungen gegen Aufpreis auch mit Kamera möglich. SAT TV Das Haus wird für die Ausstattung mit einer SAT-TV Empfangsanlage vorbereitet (Astra, Hotbird). Anschlußdosen befinden sich in den Wohnräumen. Multimedia Für die kostenpflichtige Nutzung von kabelgebundenen IT-Diensten (TV/Telefon/Internet) wurden Verträge mit der A1 Telekom AG, sowie UPC Austria Services GmbH abgeschlossen. Es ist, die für die nutzerseitige Inanspruchnahme der Dienste nötige Verkabelung in allen Aufenthaltsräumen vorgesehen. Im Wohnraum befindet sich die zentrale Anschlussdose. Im Vorraum ein zentraler Verteilerkasten mit zusätzlicher Leerverrohrung in allen Aufenthaltsräumen. Einbauleuchten In Bad, WC (Halogen Leuchtmittel) der Fa. Wever Ducré oder gleichwertig. Elektrische Jalousie Für Dachflächenfenster in den Dachgeschoßen. Raumweise elektrisch über einen Schalter oder Fernbedienung steuerbar 3. Elektroinstallation Vorraum 1-8 Deckenauslässe mit Aus- oder Wechselschalter 2-4 Schukosteckdosen 1 Gegensprechanlage (optional Video / Türklingel) 1 UP Reihenverteiler (Stark- / Schwachstrom) Küche 1 Wandauslass 1-2 Deckenauslass mit Ausschalter 3-6 Schukosteckdosen (teilw. in Arbeitsplatzhöhe) 1 Schukosteckdose für Kühlschrank 1 Schukosteckdose für Geschirrspüler 1 Anschlussdose E-Herd 1 Schukosteckdose für Dunstabzug Wohnraum 2-4 Deckenauslässe mit Aus- oder Wechselschalter 6-9 Schukosteckdosen 1 Antennensteckdose (SAT/TV) 1-2 Leerrohre für Telefon / Internet 1 Telefonsteckdose (Anschluss zum Verteiler) Zimmer 1-2 Deckenauslässe mit Aus- oder Wechselschalter 4-7 Schukosteckdosen 1 Leerrohr für Telefon/Internet Bad 2-4 Downlights in abgehängter Decke mit Ausschalter 1 Spiegelleuchte mit Ausschalter 1 FR-Schukosteckdose für Waschmaschine 1 Erdungsanschluss für Badewanne 1 feuchtraumgeeignete hSchukosteckdose mit Klappdeckel neben Waschtisch 1 Anschluss für Handtuchheizkörper 1 Lüftungsschalter WC 1 Downlight in abgehängter Decke mit Ausschalter 1 Lüftungsschalter oder Nachlaufrelais Abstellraum 1 Deckenauslass mit Ausschalter 1 Schukosteckdose Lager / Keller Flächen-Decken Leuchten und Schukosteckdose in den allgemeinen Teilen des Kellers (Aufputzinstallationen) Garten / Terrasse / Balkon 1-2 Wandleuchten mit innenliegendem Ausschalter 1 FR-Schukosteckdose Stiegenhaus 1 Taster mit Glockensymbol 4. Sanitärausstattung Die Bad- und WC Einrichtung wird mit Sanitärkeramik der Marke Laufen oder gleichwertig ausgeführt. WC-Betätigungsplatte für 2-Mengenspülung der Marke Geberit oder gleichwertig. Bad / DU-WC 1 Bad-Waschtisch: weiß ca. 600x470mm oder ca. 1200x470mm, Siphon chrom 1 Einhebel Waschtischmischer chrom 0-1 Badewanne ca. 800x1800mm 0-1 Dusche bodeneben verfliest ca. 850x850mm 0-1 Duschtrennwand Klarglas, rahmenlos mit flächenbündigen Beschlägen, einseitig oder zweiseitig, Beschläge chrom 0-1 Badewannenarmatur: AP Mischer mit Wanneneinlauf, mit Brause 0-1 Duscharmatur: AP Mischer DU mit Brauseset 1 Lüftung Bad+WC: Ventilator, Inbetriebnahme über separaten Schalter 1 WC: Tiefspül WC wandhängend ca. 370x545mm 1 WC-Handwaschbecken ca. 500x545mm 1 WC Drückertaste weiß 0-1 Handtuchheizkörper weiß (elektrisch) 0-1 Waschmaschinenanschluss: Einbausiphon und Einlaufventil Küche Anschluss für Spüle und für Geschirrspüler Aussenanlagen Frostsicherer Wasseranschluss, Kemperventil 5. Lüftung und Kühlung Alle Nassräume (Bad und WC) sind mit einer sanitären Abluft der Marke Limot Limodor oder gleichwertigem ausgestattet. Herstellung einer Klimaanlage (Split Klimageräte mit Ausseneinheit) nach Wunsch des Kunden gegen Aufzahlung möglich. Im DG inkludiert. 6. Bodenbeläge Bodenbeläge VR, Wohnküche, AR, Wohnzimmer, Zimmer, Gänge: Parkettbelag. Klebeparkett Eiche Natur 13mm (die Ausführung eines Fliesenbelags ist nach Wunsch des Kunden möglich) inkl. Sesselleiste. Verlegung eins hoch-strapazierfähigen Bambus Parketts gegen Aufpreis möglich. Badezimmer, WC Die Abdichtung wird mit einem Isolieranstrich (Flüssigfolie) aufgetragen; Eckausbildungen werden mit Dichtbändern abgedichtet. Verfliesung mit Bodenfliesen (oder Feinsteinzeug). Ausführung lt. Bemusterung, Verfugung an den Belag angepasst. Terrassenbeläge WPC Dielen oder Lärchendielen gerillt auf Unterkonstruktion Balkonbeläge WPC Dielen oder Lärchendielen gerillt auf Unterkonstruktion 7. Wände, Decken VR, Wohnküche, AR, Zimmer, Gänge: Weiß gemalt auf Dispersionsbasis. Bio Farbe Badezimmer, WC Abdichtung wird mit einem Isolieranstrich (Flüssigfolie) aufgetragen; Eckausbildungen werden mit Dichtbändern abgedichtet. Verfliesung mit Wandfliesen (oder Feinsteinzeug). Ausführung lt. Bemusterung, Verfugung an den Belag angepasst. Badezimmer bis Türstockoberkante, WC bis Spülkastenoberkante Türen, Fenster und Fenstertüren Innentüren: glatte gefalzte Türblätter mit Röhrenspanneinlage in weiß, auf Holzumfassungszargen montiert. Durchgangshöhe 220cm. Beschläge aus Alu eloxiert. Verriegelung der Innentür mittels Einstemmschlösser mit Buntbartschlüssel, bei WC, Badezimmer mit WC-Stift. Wohnungseingangstüren Einflügelige Sicherheitstüre weiß 90/220 inkl. Spion und Sicherheitsbeschlag (EI 30, RC 2), Stahl Umfassungszarge, Doppelfalz, bündig/stumpf einschlagend, einbruchhemmend mit Holzverkleidung. Fenster Kunststofffenster. Rahmen und Flügel Innen weiß matt, außen anthrazit matt. (42dB) Schallschutzglas 3-Scheiben Isolierglas, Dreh-/Kipp Sicherheitsbeschlag, Fenstergriffe in weiß; Fensterbänke Innen weiß der Marke FunderMax oder gleichwertig, mit halbgerundeter Vorderkante sowie seitlicher Laminierung Fensterbänke Außen Aluminium eloxiert anthrazit matt Dachflächenfenster Kunststofffenster in einer Klapp- / Schwingfenster Ausführung. Innen weiß matt, außen anthrazit matt. 8. Brüstungen Geländer Balkone, Dachterrassen, Absturzsicherungen: Metallflachstahlgeländer pulverbeschichtet oder feuerverzinkt. 110cm über Fußbodenoberkannte Innengeländer: Nur-Glaskonstruktion VSG mit Edelstahl Handlauf 9. Ausstattung Allgemeinbereiche Bodenbeläge Parteienkeller, Technikraum, Fahrrad-Kinderwagenabstellraum: Zementestrich Stiegenhaus Feinsteinzeug oder Terrazzo Boden Wände, Decken Parteienkeller, Technikraum, Fahrrad-Kinderwagenabstellraum: gespachtelt, verputzt, darüber Dispersion Stiegenhaus glatt gespachtelt, darüber Dispersion weiß Türen, Fenster udn Fenstertüren Fenster / Fixverglasungen / Türen Alu-Kunststofffenster. Rahmen und Flügel Innen weiß matt, außen anthrazit matt. (42 dB); Schallschutzgas 3-Scheiben Isolierglas, Dreh- / Kipp Sicherheitsbeschlag Hauseingangstüre / Innenhoftüre Alurahmen Türe mit Glasfüllung, einbruchhemmend Allgemeinbereiche, Keller, Technik, Kiwa Fahrrad Stahlblechtüren und Zargen. Nach Erfordernis selbstzufallend, brandbeständig Einbauten Kiwa / Fahrradraum: Hänge oder Stehvorrichtung für Fahrräder Außenanlagen Grünflächen: Baumbestand wird so weit wie möglich erhalten, zusätzliche Pflanzung von Bäumen und Sträuchern, besämter Humus. Kleinkinderspielplatz. Gehwege Betonsteinpflaster (40x40cm) Hinweis zum Bauvorhaben: Der Bauträger behält sich das Recht vor, Änderungen am geplanten Umbau des Wohnhauses, der Aufteilung der Allgemeinflächen, wie auch Zusammenlegung und Teilung der geplanten Einheiten, allenfalls auch unter Einbeziehung der Allgemeinflächen, sowie Umwidmungen vorzunehmen, sofern diese aus technischen, gestalterischen, rechtlichen, behördlichen oder wirtschaftlichen Gründen erforderlich sind. Der Bauträger behält sich weiters vor, Änderungen auch im Hinblick auf die Energieeffizienz vorzunehmen, die im Energieausweis angegebenen Produkte können sich im Zuge der Baufertigstellung ändern, bzw. ausgetauscht werden. Maßgeblich für die Energieeffizienz sowie die im Energieausweis bekannt gegebenen Kennzahlen ist einzig der am Tag der Übergabe vorliegende und gültige Energieausweis. Der Bauträger behält sich vor, in der Bau- und Ausstattungsbeschreibung vorgesehene Ausstattungsmerkmale, Produkte oder Marken auszutauschen bzw. durch gleichwertige Produkte zu ersetzen. Hinsichtlich der Wohnungseigentumsobjekte (Eigentum) wird darauf hingewiesen, dass in diesen Wohnungen auch (teilweise oder ausschließlich) die Ausübung solcher geschäftlicher Tätigkeiten, die üblicherweise in einer Wohnung ausgeübt werden (zB. Arztpraxen, Rechtsanwaltskanzleien, Architektur- und Planungsbüros etc.) erfolgen kann. Es wird daher auch eine gänzliche oder teilweise Änderung der Widmung des jeweiligen Wohnungseigentumsobjektes zur Nutzung zu geschäftlichen Tätigkeiten, die üblicherweise in einer Wohnung ausgeübt werden, vorbehalten. Die in den Plänen dargestellten Einrichtungsgegenstände sind unverbindliche Einrichtungsvorschläge, sie dienen lediglich der Illustration und sind nicht Vertragsbestandteil. Nebenkosten und Infos NEBENKOSTENÜBERSICHT und weitere INFORMATIONEN Die Paragraphenverweise beziehen sich, so nicht anders angegeben, auf die Immobilienmaklerverordnung idF BGBI II 2010 / 268. Diese Information wurde Ihnen von einem Mitglied eines rechtlich und wirtschaftlich selbstständigen Immobilienbüros in Österreich überreicht. Sie wurde gem. §10 dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) übermittelt. Vor Abschluss eines Immobiliengeschäftes ist eine einzelfallbezogene Beratung durch einen Anwalt, Notar und Steuerberater unerlässlich! Entsprechend dem bestehenden Geschäftsgebrauch kann der Makler als Doppelmakler tätig sein. §5(1)MaklerG wird er auftragsgemäß nur für eine Partei tätig, so hat er dies der anderen Seite mitzuteilen. §17MaklerG Falls der Makler mit dem vermittelten Dritten in einem familiären oder wirtschaftlichen Naheverhältnis steht, so hat er diesen Umstand unverzüglich bekannt zu geben. §6(4)MaklerG. Der Immobilienmakler wird tätig: entweder aufgrund eines schlichten Maklervertrages (keine Tätigkeitsverpflichtung, Beendigungsmöglichkeit für beide Vertragspartner jederzeit, Beauftragung einer beliebigen Anzahl an Maklern zulässig) oder aufgrund eines Alleinvermittlungsauftrages (Tätigkeitsverpflichtung, Befristung auf angemessene Dauer, keine Beauftragung eines weiteren Maklers zulässig). §14MaklerG I. NEBENKOSTEN bei KAUFVERTRÄGEN 1. Grunderwerbssteuer vom Wert der Gegenleistung: 3,5% (Ermäßigung oder Befreiung in Sonderfällen möglich) 2. Grundbuchseintragungsgebühr (Eigentumsrecht): 1,1% (seit 2011-01-01) 3. Vertragserrichtung und grundbücherliche Durchführung: Kosten nach Vereinbarung im Rahmen der Tarifordnung des jeweiligen Urkundenerrichters zzgl. Barauslagen für Beglaubigungen und Stempelgebühren. 4. Grundverkehrsverfahren: Verfahrenskosten und Verwaltungsabgaben sind länderweise unterschiedlich. 5. Übernahme der Förderungsdarlehen bei Wohnungseigentumsobjekten und Eigenheimen durch den Erwerber: Es besteht kein Rechtsanspruch auf Übernahme. Im jeweiligen Einzelfall sind sowohl die Möglichkeiten der Übernahme als auch allfällige, daraus resultierende Belastungen zu ermitteln. 6. Allfällige Anliegerleistungen wie Aufschließungskosten, Kosten der Baureifmachung des Grundstückes, Anschlussgebühren und -kosten (Wasser, Kanal, Strom, Gas, Telefon, etc.): laut Vorschreibung der Gemeinde. 7. Vermittlungshonorar: Berechnungsbasis ist der Wert. Er besteht idR aus dem Kaufpreis zzgl. übernommener Verpflichtungen, Hypotheken, geld-werter Lasten, Haftungsübernahmen, Verbindlichkeiten, etc. §16(1) Die gesetzliche Honorarobergrenze jeweils vom Käufer und Verkäufer beträgt: bei Kauf 3% vom Wert zzgl. 20% USt. II. KONSUMENTEN-SCHUTZBESTIMMUNGEN Der Immobilienmakler hat vor Abschluss des Maklervertrags dem Auftraggeber, der Verbraucher ist, mit der Sorgfalt eines ordentlichen Immobilienmaklers eine schriftliche Übersicht zu geben, aus der hervorgeht, dass er als Makler einschreitet und sämtliche dem Verbraucher durch den Abschluss des zu vermittelnden Geschäfts voraussichtlich erwachsenden Kosten, einschließlich des Vermittlungshonorars, ausweist. Die Höhe des Vermittlungshonorars ist gesondert anzuführen; auf ein allfälliges wirtschaftliches oder familiäres Naheverhältnis iSd §6(4)3MaklerG ist hinzuweisen. Wenn der Immobilienmakler kraft Geschäftsgebrauch als Doppelmakler tätig sein kann, hat diese Übersicht auch einen Hinweis darauf zu enthalten. Bei erheblicher Änderung des Verhältnisses hat der Immobilienmakler die Übersicht entsprechend richtig zu stellen. Erfüllt der Makler diese Pflichten nicht spätestens vor Vertragserklärung des Auftraggebers zum vermittelten Geschäft, so gilt §3(4)MaklerG (Schadenersatz, Mäßigung). §30b(1)KSchG Der Immobilienmakler hat dem Auftraggeber die nach §3(3)MaklerG erforderlichen Nachhrichten schriftlich mitzuteilen. Zu diesen zählen jedenfalls auch sämtliche Umstände, die für die Beurteilung des zu vermittelnden Geschäfts wesentlich sind. §30b(2)KSchG Vereinbarungen betreffend Ersatz für zusätzliche Aufwendungen §9MaklerG, betr. Abschluss / Verlängerung von Alleinvermittlungsaufträgen §14MaklerG und betr. besonderer Vereinbarungen für Fälle fehlenden Vermittlungserfolgs §15 MaklerG sind bei Maklerverträgen mit Verbrauchern schriftlich zu treffen. §31(1)KschG III. ENERGIEAUSWEIS §§-Angaben betreffen das EAVG Vorlagepflicht: Gemäß Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012 hat der Eigentümer bei Verkauf/Vermietung/Verpachtung eines Gebäudes/Nutzungsobjektes dem Käufer/Mieter/Pächter spätestens rechtzeitig zur Abgabe einer Vertragserklärung (z.B. Anbot) einen max. 10 Jahre alten Energieausweis oder dessen vollständige Kopie vorzulegen und spätestens 14 Tage nach Abschluss des Vertrages auszuhändigen §4(1). Der Eigentümer hast die Wahl, den Energieausweis entweder des Nutzungsobjekts oder eines vergleichbaren Nutzungsobjekts im selben Gebäude oder des gesamten Gebäudes oder bei Einfamilienhäusern einen Energieausweis eines vom Ausweisersteller bestätigt vergleichbaren Einfamilienhauses auszuhändigen §4(2-3). Bei Angeboten in gedruckten oder elektronischen Medien sind der Heizwärmebedarf und der Gesamtenergie-Effizienzfaktor des Objektes anzugeben §3. Wird diese Vorlagepflicht verletzt, gilt automatisch eine dem Alter und Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergie-effizienz als vereinbart §7(1). Liegt die Gesamtenergie-Effizienz darunter, können daraus Gewährleistungsanspräche und Ansprüche auf Verbesserung/Preisminderung/Wandlung resultieren. Darüber hinaus kann der Käufer/Mieter/Pächter sein Recht auf Ausweisaushändigung gerichtlich geltend machen oder einen Energieausweis selbst einholen und die daraus entstehenden angemessenen Kosten vom Verkäufer/Vermieter/Verpächter einfordern §7(2). Eine Vereinbarung, nach der die Verpflichtung zur Vorlage/Aushändigung des Energieausweises oder die Rechtsfolgen der unterlassenen Vorlage/Aushändigung ausgeschlossenen oder eingeschränkt werden, ist unwirksam. §8. IV. RÜCKTRITTSRECHTE §§-Angaben betreffen das KSchG 1. Allgemeines: um das Rücktrittsrechts auszuüben, klärung muss erkennen lassen, dass der Verbraucher trittserklärung an den Immobilienmakler bez. eines 2. Rücktritt vom Immobiliengeschäft gem. §30a genügt es, die Rücktrittserklärung am letzten Tag der Frist abzusenden. Die Rücktrittserdas Zustandekommen oder die Aufrechterhaltung des Vertrages ablehnt. §3(4) Eine RückImmobiliengeschäfts gilt auch für den diesbezüglich geschlossenen Maklervertrag. §30a(2) Ein Auftraggeber (Kunde), der Verbraucher gem. §1 ist und seine Vertragserklärung - am Tag der erstmaligen Besichtigung des Vertragsobjektes abgegeben hat, - diese auf den Erwerb eines Mietrechts/Pachtrechts, eines sonstigen Gebrauchs- oder Nutzungsrechts oder des Eigentums gerichtet ist, - und zwar an einer Wohnung, an einem Einfamilienwohnhaus oder einer Liegenschaft, die zum Bau eines Einfamilienwohnhauses geeignet ist, - und dies zur Deckung des dringenden Wohnbedürfnisses des Verbrauchers oder eines nahen Angehörigen dienen soll, §30a(1) kann binnen eine Woche schriftlich seinen Rücktritt erklären. §30a(2) Die Frist beginnt erst dann zu laufen, sobald der Verbraucher eine Zweitschrift der Vertragserklärung und eine Rücktrittsbelehrung erhalten hat. Das Rücktrittsrecht erlischt jedenfalls spätestens einen Monat nach dem Tag der erstmaligen Besichtigung. §30a(3) Die Vereinbarung der Zahlung eines Angelds, Reugelds oder einer Anzahlung vor Ablauf der Rücktrittsfrist ist unwirksam. §30a 3. Rücktrittsrecht bei Nichteintritt maßgeblicher Umstände §3a Der Verbraucher kann von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag schriftlich zurücktreten, wenn -) ohne seine Veranlassung -) maßgebliche Umstände, die vom Unternehmer als wahrscheinlich oder sicher dargestellt wurden -) nicht oder in erheblich geringerem Ausmaß eingetreten sind. a) die erforderliche Mitwirkung oder Zustimmung eines Dritten, b) steuerrechtliche Vorteile c) eine öffentliche Förderung oder die Aussicht auf einen Kredit. Die Rücktrittsfrist beträgt eine Woche ab Erkennbarkeit des Nichteintritts für den Verbraucher, wenn er über dieses Rücktrittsrechts schriftlich belehrt wurde. Das Rücktrittsrecht endet aber jedenfalls einen Monat nach beidseitiger vollständiger Vertragserfüllung. Ausnahmen vom Rücktrittsrecht: a) Im Einzelnen ausgehandelter Ausschluss des Rücktrittrechtes, b) angemessene Vertragsanpassung, c) Wissen oder Wissen-müssen des Verbrauchers über den Nichteintritt maßgeblicher Umstände bei den Vertragsverhandlungen. 4 Rücktrittsrecht gemäß §3KSchG (besteht nicht, wenn Vertrag dem FAGG unterliegt, siehe Punkt 5) Hat ein Auftraggeber (Kunde, der Verbraucher ist, seine Vertragserklärung weder in den Geschäftsräumlichkeiten des Unternehmers noch auf dessen Messe-, oder Marktstand abgegeben, so kann er bis zum Zustandekommen des Vertrages oder danach binnen 14 Tagen den Rücktritt erklären. Diese Rücktrittserklärung ist an keine bestimmte Form gebunden und die Frist bleibt gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird. Die Frist beginnt zu laufen, wenn der Verbraucher ein Schriftstück erhalten hat, das zumindest -) den Namen und die Anschrift des Unternehmers, -) die zur Identifizierung des Vertrags notwendigen Angaben sowie -) die Belehrung über das Rücktrittsrecht, die Rücktrittsfrist und -) die Vorgangsweise für die Ausübung des Rücktrittsrechts enthält, unterbleibt die Ausfolgung einer derartigen Urkunde, steht dem Verbraucher das Rücktrittsrecht für eine Frist von 12 Monaten und 14 Tagen ab Vertragsschluss zu. Das Rücktrittsrecht gemäß §3 KSchG steht dem Verbraucher nicht zu, -) wenn er die Geschäftsverbindung zur Schließung des Vertrages mit dem Unternehmer selbst angebahnt hat oder -) wenn der Verbraucher seine Vertragserklärung in körperlicher Abwesenheit des Unternehmers abgegeben hat, es sei denn, dass er dazu vom Unternehmer gedrängt worden ist. 5. Rücktrittsrecht gemäß §11FAGG §§-Angaben betreffen das FAGG (Gilt für Vertrag, die im Fernabsatzvertrag oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurden, jedoch ausnahmsweise u.a. nicht für Verträge über die Begründung, den Erwerb oder die Übertragung von Eigentum oder anderen Rechten an unbeweglichen Sachen und nicht für Verträge über die Vermietung von Wohnraum) Ein Verbraucher kann von einem Fernabsatzvertrag oder von einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Diese Frist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses und bleibt gewahr, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird. Diese Rücktrittserklärung ist an keine bestimmte Form gebunden. Falls der Verbraucher über die Bedingungen, die Fristen und die Vorgangsweise für die Ausübung dieses Rücktrittsrechts nicht unter Zurverfügungstellung des in §4Abs.1Ziff8FAGG angeführten Muster-Rücktrittsformulars (vgl. Seite 4/4 dieser Mappe informiert wurde, so verlängert sich die angeführte Rücktrittsfrist um zwölf Monate. Wird diese Informationserteilung innerhalb von zwölf Monaten ab Vertragsschluss jedoch nachgeholt, endet die Rücktrittsfrist 15 Tage nach dem Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher diese Information erhält. Falls ein Verbraucher wünscht, dass der Makler vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Vertragserfüllung beginnt, so muss der Makler den Verbraucher auffordern, ihm ein ausdrücklich auf diese vorzeitige Vertragserfüllung gerichtetes verlangen - im Falle eines außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrags auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. Brief, E-Mail) - zu erklären. Im Falle einer derartigen Aufforderung hat der Verbraucher im Fall der Ausübung des Rücktrittsrechtes die vom Makler bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen mit jenem Betrag zu bezahlen, der im Vergleich zum vertraglich vereinbarten Gesamtpreis verhältnismäßig den vom Immobilienmakler bis zum Rücktritt erbrachten Leistungen entspricht, sofern der Makler den Verbraucher vorher über diese anteilige Zahlungspflicht informiert hat. Das Rücktrittsrecht erlischt, wenn der Makler den Vertrag vor Ablauf der Rücktrittsfrist vollständig erfüllt hat. 6. Rücktrittsrecht beim Bauträgervertrag Das Bauträgervertragsgesetz sieht vielfältige Rücktrittsgründe vor. Ein Rücktritt nach dem BTVG kann im Regelfall binnen 14 Tagen nach Erhalt einer schriftlichen Belehrung über das Rücktrittsrecht erklärt werden. Das Rücktrittsrecht erlischt 6 Wochen nach dem Zustandekommen des Vertrages. Erstellt am 20. Märu 2015 (Muster Formular gem. Anhang I Teil B FAGG) gültig für jene Fälle, in denen der Vertrag im Zuge eines Fernabsatzgeschäfts oder eines Auswärtsgeschäftes abgeschlossen wurde: Wenn Sie vom Vertrag zurücktreten wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück an: (Name, Anschrift, gegebenenfalls Telefax, E-Mail des Unternehmers). Hiermit trete(n) ich/wir (*) von dem von mir/uns(*) abgeschlossenen Vertrag vom Dienstleistung zurück Name des/Der Verbraucher(s) Anschrift des/der Verbraucher(s) Unterschrift des/der Verbraucher(s) Datum _______________________________ über die Erbringung der folgenden _______________________________ _______________________________ _______________________________ _______________________________ (nur bei Mittelung auf Papier) _______________________________ Kontakt Sprechen wir über die Möglichkeiten. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Haben Sie Fragen zur Umgebung, zum Projekt oder zu einer Wohnung? Kontaktieren Sie uns! Wir betreuen Sie während des gesamten Prozesses, einschließlich der Finanzierung bis hin zur Schlüsselübergabe. BETC GmbH Mariahilferstraße 142, 1150 Wien Tel: +43 1 235 14 38 Mobil: +43 660 188 88 09 www.betc-homes.at Seite 42 BETC Homes Mariahilferstr. 142 1150 Wien, Österreich tel: +43 1 235 14 38 mobil: +43 660 188 88 09 mail: [email protected] www.betc-homes.at Augmented Reality - So funktioniert es: Das AR-Symbol zeigt an, auf welchen Seiten des Exposés Sie zusätzliche multimediale Inhalte finden. 1. Laden Sie mit Ihrem Smartphone die App „JUNAIO“ herunter 2. Starten Sie die App, drücken Sie den SCAN Button am Bildschirm rechts oben und scannen Sie den QR Code. 3. Halten Sie Ihr Smartphone/Tablet in einem Abstand von ca. 20 cm auf das markierte Bild. Genießen Sie den multimedialen Blick auf Ihre zukünftige Wohnung.