Die Blume 13-4 WEB - Fachverband Getränkeschankanlagen eV
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Die Blume_04_2013_Layout 1 16.12.13 13:05 Seite 1 Vierteljährlich erscheinendes Organ des Fachverband Getränkeschankanlagen e.V. Bundesvereinigung der Kundendienst-, Installations- und Wartungsfirmen für Getränke-Schankanlagen seit 1937 Nummer 4 Dezember 2013 63. Jahrgang Die Zukunft spült ® ® Zeit für einen coolen Look und noch mehr Leistung der neue Spülboy® nu bietet alle typischen Spülboy® Vorteile und ein Design, das begeistert. Ein Gerät, die Lösung: Nachhaltigkeit in ihrer cleansten Form. www.neuerspuelboy.de Schicker & Schäfer GmbH Gläserspülsysteme Simonshöfchen 53 42327 Wuppertal Telefon +49 202 69532-0 E-Mail [email protected] www.spuelboy.de Die Blume_04_2013_Layout 1 16.12.13 13:05 Seite 2 Unterthekenkühler? Haben wir da - Eines von über 2000 Produkten unseres Sortiments. Gerne würden wir Ihnen an dieser Stelle unser komplettes Programm ausbreiten, aber dazu ist leider zu wenig Platz. Besuchen Sie uns daher im Internet oder fordern Sie unseren kostenlosen Katalog an unter www.adt-europe.com ADT Europe GmbH Wirtsmühle 2 | D-42929 Wermelskirchen Tel. +49 (0) 2196 97598-0 | Fax + 49 (0) 2196 97598-56 Die Blume_04_2013_Layout 1 16.12.13 13:05 Seite 3 Editorial Inhaltsverzeichnis Editorial QM – Basis-Schulung 2014! Interview mit der Firma Erhard Kurowski Moin Moin und Tschüss! Sind 1000 bar genug? Bilder sagen mehr als 1000 Worte O zapft is Treffen der Lebensmittelkontrolleure Wer die Wahl hat, hat die Qual SEPA 30 + 50 ≈ 25 % – Die Rechnung geht auf Nachruf Firmenverkauf Wer die Wahl hat, hat die Qual Smart Merge Porter Erlebnisreiche Präsentation Geburtstage Die Kunst zu kühlen Eiswürfelbereiter gesucht 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 14 15 15 16 17 18 20 23 24 25 HAUSER. Hinter der Theke Zuhause. 26 Neues Jahr, neues Steuerglück 29 Veranstaltungen 2014 35 Impressum Die Blume: Organ des Fachverband Getränkeschankanlagen e.V., ISSN 1619-4969, 63. Jahrgang Herausgeber: Fachverband Getränkeschankanlagen e.V., Industriestraße 19, 93326 Abensberg, Tel. 09443/32 39, Fax 09443/32 87 E-Mail: [email protected] Internet: www.fachverband-getraenkeschankanlagen.de 2. Vorsitzender: Jens Koester, Tel. 04101/552888 Schriftleitung: Vorstand des Fachverband Getränkeschankanlagen e.V. (V.i.S.d.P.), Industriestraße 19, 93326 Abensberg, Tel. 09443/32 39, Fax 09443/32 87 Druck: Kelly-Druck GmbH, Münchener Straße 35, 93326 Abensberg, Tel. 0 94 43/9140-0 E-Mail: [email protected] Anzeigen (verantw.): Kommunikation & Beratung, Anzeigenverwaltung/-vertrieb: Tel. 0 9443/32 39 Anzeigenpreisliste Nr. 9 vom 1. 1. 2011 Auflage: 1500 Exemplare Erscheinungsweise: März, Juni, September und Dezember Hinweis: Die Veröffentlichung unverlangt eingesandter Manuskripte liegt im Ermessen der Schriftleitung der „Die Blume“. Für den Inhalt solcher Artikel trägt der jeweilige Verfasser die Verantwortung. Die nächste Ausgabe erscheint März 2014. Tschüss und Good Bye Nach fast 20 Jahren hat sie es verdient und wird zum Ende des Jahres in den wohlverdienten Ruhestand entlassen. Gemeint ist unser Verbandsmagazin ‘Die Blume’. Aber keine Angst. Trotz des ausgeprägten Wandels in der Medien- und Verlagslandschaft und der Streichung vieler Printmedien, unser Aushängeschild bleibt. Nur das Layout bedarf einer Anpassung an die heutige Zeit. Sicher ist dem aufmerksamen Leser in den vergangenen Ausgaben aufgefallen, dass der Innenteil vermehrt farbig gedruckt wurde. Die Bemühungen fachbezogene Artikel zu liefern werden vom Redaktionsteam stetig gesteigert. ‘Die Blume’ soll nicht nur den Anspruch einer Fachzeitschrift für Getränketechniker erfüllen. Vielmehr, und das ist ja die satzungsgemäße Bestimmung, auch das offizielle Organ des Fachverband Getränkeschankanlagen e.V. Alle Mitglieder sind berechtigt und viel wichtiger, auch aufgefordert sich an der inhaltlichen Gestaltung zu beteiligen. Neben klassischen Leserbriefen und der Vorstellung einzelner Mitgliedsbetriebe möchte der Vorstand die Leserinnen und Leser animieren sich mit Bildern aus der Praxis an der inhaltlichen Gestaltung zu beteiligen. Ich möchte nicht versäumen, mich auf diesem Wege bei den Mitgliedern des Fachverband Getränkeschankanlagen e.V. und den Leserinnen und Lesern für das Interesse, die Zusammenarbeit und das Engagement im laufenden Geschäftsjahr bedanken. Ich wünsche Ihnen und Ihrer Familie ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr. Ihr Birger Grote 1. Vorsitzender 3 Dezember 2013 DIE BLUME Die Blume_04_2013_Layout 1 16.12.13 13:05 Seite 4 Verband QM – Basis-Schulung 2014! Am 15.03.2014 findet in Neukirchen-Vluyn die nächste QM - Schulung für die zert. Betriebe des Fachverbandes statt. Bedingt durch viele Änder- und Neuerungen und auch um den Kenntnisstand der Betriebe zu testen wird eine QM – Basis-Schulung durchgeführt, mit anschließender Überprüfung der Teilnehmer. Die Teilnahme an dieser QM – Basis-Schulung ist Pflicht. Alle Betriebsinhaber oder deren Stellvertreter ( keine Mitarbeiterschulung ) müssen daran teilnehmen! Als Ausweichtermin für die Kollegen, die an diesem Termin verhindert sind, hat der QM – Zirkel den Freitag vor der nächsten Hauptversammlung bestimmt. Die Planung und Durchführung ist mit großem Kosten- u. Zeitaufwand für die Organisatoren verbunden. Wir bitten deshalb alle Teilnehmer sich rechtzeitig anzumelden. Den Zert, Betrieben wird in den nächsten Tagen die Einladung für diese Schulung mit den näheren Einzelheiten zugesendet. QMB H. Sengel Anmeldeformular QM – Basis-Schulung Anmeldeformular ausfüllen und sich einfach und unkompliziert sich für die Veranstaltungen des Fachverband Getränkeschankanlagen e.V. anmelden. Formular ausschneiden oder kopieren und per Fax an 09443 3287. Veranstaltung Firma Teilnehmer 1: Name, Vorname Name, Vorname Teilnehmer 2: Name, Vorname Telefon Teilnehmer 3: Name, Vorname E-Mail Datum / Unterschrift 4 DIE BLUME Dezember 2013 Die Blume_04_2013_Layout 1 16.12.13 13:05 Seite 5 Verband Interview mit der Firma Erhard Kurowski für 40 Jahre Mitgliedschaft im Fachverband Getränkeschankanlagen e.V. Fachverband: Guten Tag Herr Kurowski Herzlichen Glückwunsch zur 40 Jährigen Mitgliedschaft im und vielen Dank für Ihre Treue zum Fachverband Getränkeschankanlagen e.V. Erhard Kurowski: Vielen Dank für die Glückwünsche. Auch ich bedanke mich beim Fachverband, da er uns Schankanlagenreinigern und Installateure stets mit Rat und Tat zur Seite steht, und uns permanent mit den neusten Informationen auf den laufenden hält. Fachverband: Herr Kurowski: 40 Jahre ist eine sehr beeindruckende Zahl! Hätten Sie das erwartet, als Sie in den Fachverband eingetreten sind? Erhard Kurowski: Nein mit Sicherheit nicht. Am Anfang meiner Verbandsmitgliedschaft saß ich auf den Tagungen oftmals nur mit 2 bis 3 Kollegen aus dem Gebiet Hamburg. In der heutigen Zeit sieht das zum Glück besser aus. Fachverband: Erinnern sie sich noch an ihre erste Getränkeschankanlage welche Sie gereinigt haben. Und in welchem Jahr war das? Erhard Kurowski: Das weis ich noch ganz genau. Am 15.03.1966 in der Gaststätte Keglertreff in Schneverdingen. Fachverband: 1973 sind Sie dem Fachverband beigetreten. Wie sind Sie auf den Fachverband aufmerksam geworden und was waren ihre Beweggründe zum Eintritt in den Fachverband? Erhard Kurowski: Mein Vater war bereits Mitglied im Fachverband und hat mich oft zu Tagungen mit genommen. Für mich war und ist es immer noch sehr wichtig, immer informiert zu sein und mich durch Schulungen weiterzubilden um mein Wissen in meinem Betrieb und für meine Kundschaft umsetzen zu können. Fachverband: Der Fachverband hat Sie als ein sehr engagiertes Mitglied kennen gelernt. Bei Schulungen und Verbandstagungen sind Sie immer präsent. Auch bei der Organisation einer Gebietstagungen haben Sie den Fachverband schon Tatkräftig unterstütz. Auch hierfür möchten wir uns noch bei ihnen bedanken. Erhard Kurowski: Ich bin der Meinung das die Mitgliedschaft ein Geben und ein Nehmen sein sollte. Wenn ich einen kleinen Beitrag für die Gemeinschaft beitragen konnte, so erfüllt mich das mit Freude. Fachverband: 1999 waren Sie einer der ersten Betriebe, welcher sich nach der ISO NormZertifizieren gelassen hat. Was war der Ausschlaggebende Grund? Erhard Kurowski: Ich bin der Meinung, dass es ohne eine Zertifizierung im heutigen Geschäftsleben schwer ist, sich auf dem Markt zu behaupten. Immer wieder fragen Brauereien nach der betrieblichen Zertifizierung bevor sie Aufträge oder ServicePartnerschaften vergeben. Die Qualität der geleisteten Arbeit muss überprüfbar sein. Fachverband: Wie hat sich die Zertifizierung in ihrem Betrieb mit 6 Angestellten ausgewirkt? Erhard Kurowski: Sehr positiv, da die täglichen Arbeitsabläufe im Büro, sowie auch bei der Kundschaft transparenter, klarer Strukturiert und damit leichter Übertragbar an Dritte sind. Fachverband: Konnten Sie nach der Zertifizierung einen Kundenzuwachs feststellen? 5 Dezember 2013 DIE BLUME Die Blume_04_2013_Layout 1 16.12.13 13:05 Seite 6 Verband Erhard Kurowski: Die Auftragsvergabe von Brauereien hat zugenommen. Und vor allem fand ich einen neuen Kundenkreis in der System-Gastronomie, welche ein starkes Interesse an zertifizierten Betrieben hat. Fachverband: Nach so vielen Jahren kann man Sie nun wirklich als alten Hasen im positiven Sinne bezeichnen. Was würden Sie ihren Kolleggen und Kolleginnen gerne mit auf den Weg mit geben? Erhard Kurowski: Ständige Bereitschaft für die Kundschaft dazu sein. Den persönliche Kontakt, welcher sich im Laufe der Jahre freundschaftlich auf gebaut, hat zu pflegen. Fachverband: Seit 47 Jahren sind Sie nun im Schankanlagenbereich tätig. Wie sieht es mit dem Ruhestand aus. Ist ein Nachfolger in Sicht? Erhard Kurowski: Es ist in Planung. Aber, wie sagt man so schön: Noch nicht in trockenen Tüchern. Fachverband: Lieber Erhard Kurowski, der Fachverband bedankt sich für dieses offene und ehrliche Gespräch und wünscht Ihnen und Ihrer Familie alles Gute für den weiterem Lebensweg. Dieses Interview mit Erhard Kurowski führte Michael Drews. Moin Moin und Tschüss! Hallo Fachverbandler/innen, ein Hallo zum Vorstand. Wie Sie wissen bin ich seit dem 1. März 2012 Rentner. Nach reichlicher Überlegung habe ich mich entschlossen meine Tätigkeiten in Bezug auf Getränkeschankanlagen zu beenden. Auf der Sitzung am 12. November 2013 habe ich mich konsequenterweise aus dem Sachgebiet „Getränkeschankanlagen“ bei der Berufsgenossenschaft verabschiedet. Ich kann Ihnen versichern, dass mir die Zusammenarbeit mit Ihnen und den entsprechenden Gremien immer Freude bereitet hat. Ich konnte bei Ihnen Vorträge und Ausbildungsseminare halten, die mir ich aufgrund der guten Zusammenarbeit mit Ihnen und Ihrem Vorstand sehr viel Freude bereitet haben. Dafür bedanke ich mich ganz herzlich. Es war Gottfried Söllner der den Kontakt zum Fachverband herstellte. Das sich dieser Kontakt so positiv ( nach meinem Empfinden ) entwickelte ahnte damals niemand. Ich konnte den Fachverband frühzeitig auf die Änderung der Rechtsnormen und der sich daraus ergebenden Veränderungen hinweisen, der daraufhin Fortbildungen für die Mitglieder organisierte. In diesen Veranstaltungen konnte ich die Philosophie der neuen Rechtsnormen vermitteln. Ich hoffe, dass ich durch meine „Arbeitskleidungsphilosophie“ und meine Fantasieschankanlagen deutlich machen konnte, wie das „neue System“ funktionieren sollte. Vermutlich müssen Sie sich in absehbarer Zeit wieder auf einige geänderte Rechtsnormen einstellen. Die praktische Umsetzung möchte ich Anderen überlassen. Ich bedanke mich ganz herzlich bei den Mitgliedern, beim Vorstand und insbesondere bei Maria Försterling für eine deutlich mehr als 10-jährige exzellente Zusammenarbeit und wünsche Ihnen weiterhin viel Erfolg. Ihr Bernhard Hockmann 6 DIE BLUME Dezember 2013 Die Blume_04_2013_Layout 1 16.12.13 13:05 Seite 7 Verband Sind 1000 bar genug? Wer kennt sie nicht die Bieranlage mit einem Betriebsdruck von 1000 bar, die nach dem Motto „erlaubt ist, was gefällt“ errichtet und betrieben wird. Und wer hat’s erfunden? Richtig. Bernhard Hockmann. Persönlich habe ich Bernhard Hockmann 1999 bei meiner Ausbildung zum Sachkundigen nach §15 Getränkeschankanlagenverordnung bei den BREGAU Instituten in Bremen kennengelernt. Trotz des damaligen engen Korsetts durch die GetränkeschankV und die TRSK (TRSK = Technische Regeln für Schankanlagen) konnte man die Bemühungen spüren, mit denen Bernhard Hockmann den Teilnehmern die sicherheitstechnischen und gesetzlichen Belange versucht hat praxisnah zu vermitteln. Steht’s hat Bernhard Hockmann versucht einen Weg zu finden Getränke juristisch sicher ins Glas zu bekommen. Natürlich waren einige Dinge absolut tabu. Wer versucht, dass undichte Entnahmeventil eines Druckgasbehälters mit Hilfe einer Wasserpumpenzange und roher Gewalt abzudichten, der konnte in der damaligen Zeit die Koffer packen. Recht so. Es gibt Dinge von denen man als Getränketechniker die Finger lassen sollte. Nach dem Wegfall der Getränkeschankanlagenverordnung, der Auflösung des DAGSCH (Deutscher Ausschuss für Getränkeschankanlagen) und der damit verbundenen berufsgenossenschaftlichen Neuordnung war das Wissen und die Erfahrung von Bernhard Hockmann mehr denn je gefragt. So ist es nur verständlich, dass Bernhard Hockmann von Beginn an im Arbeitskreis Getränkeschankanlagen der BGN mitgewirkt hat. Die einheitliche theoretische Ausbildung zur befähigten Person für Getränkeschankanlagen ist sicher eines der Themen die Bernhard Hockmann mit prägte. Gerade bei diesem Thema hat sich Bernhard Hockmann um den Fachverband Getränkeschankanlagen e.V. verdient gemacht. Zum einen hat er mit seinem Fachwissen zur Entstehung der Schulungsunterlagen beigetragen. Zum anderen hat er die Referenten des Fachverbandes gecoacht. Auch mit seinen Schulungen hat er die Mitgliedern auf den rechtssicheren Weg gebracht. Seine Tätigkeit bei der Gewerbeaufsicht in Bremen hat Bernhard Hockmann mit dem Eintritt in die Rente vor zwei Jahren beendet. Nun, zwei Jahre später, tritt er von seinen Aufgaben im Arbeitskreis Getränkeschankanlagen und der Zusammenarbeit mit dem Fachverband Getränkeschankanlagen e.V. zurück. Auch hier erkennt man wieder seine klare Linie. Bevor Bernhard Hockmann Gefahr läuft nicht den aktuellsten Stand der Technik zu vermitteln, vermittelt er lieber gar nichts. Hut ab, dass macht nicht jeder. Wer an einem seiner Kurse teilgenommen hat, der wird sich nur zu gut an die optische Unterscheidung des Prüfers und des Technikers mit einem weißen und einem grauen Arbeitskittel erinnern. Genau diese Begrifflichkeiten haben wir jetzt verschmolzen. Als Symbol für die praxisnahen Schulungen schenken wir Bernhard Hockmann zum Abschied seinen persönlichen weiß-grauen Arbeitskittel. Tschüss Bernhard und Danke für die tolle Zusammenarbeit! 7 Dezember 2013 DIE BLUME Die Blume_04_2013_Layout 1 16.12.13 13:05 Seite 8 Verband Bilder sagen mehr als 1000 Worte Der Fachverband Getränkeschankanlage e.V. ist ein Berufsverband der Getränketechniker. Wir sind, so steht es auch in der Satzung, ein praxisorientierter Verband. Die Mitglieder haben alle mit Getränkeschankanlagen zu tun. Wer, wenn nicht die Mitglieder des Fachverbandes haben einen Einblick in die Bierkeller dieser Nation? Dieser Einblick soll nun zum Weitblick werden. Gefragt sind Kuriositäten aus dem Berufsalltag. Als Beispiel sollen die Bilder auf dieser Seite dienen. Wo ist der Fehler? Richtig. Der Sensor einer Gaswarnanlage gehört in den Kühlraum ca. 30 cm über dem Boden und nicht im Vorraum über die Tür. Auch sollten alle CO2 Flaschen gegen Umfallen gesichert werden. Schicken Sie uns ihre Bilder. Das beste Bild wird in der nächsten Ausgabe veröffentlicht. Als Ansporn und Prämie für die erste Ausgabe 2014 stiftet die BEVI Clean GmbH einen Gläserspüler FELIX. Einsendeschluss ist der 28.02.2014. Bildeinsendungen bitte per E-Mail an redaktion.dieblume@fachverbandgetraenkeschankanlagen. de. Birger Grote Der Preis ist heiß. Auf den Gewinner der Bildaktion in der ersten Ausgabe 2014 wartet ein Gläserspüler FELIX Premium. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Bilder die qualitativ nicht für den Druck geeignet sind können nicht berüksichtigt werden. Alle Bilder werden ohne Ortsangaben veröffentlicht. Der Name des Einsenders wird nur auf Wunsch veröffentlicht. Fotos: Torsten Kuster, Helmut Sembach e.K. 8 DIE BLUME Dezember 2013 Die Blume_04_2013_Layout 1 16.12.13 13:05 Seite 9 Verband O zapft is Auch in diesem Jahr hat der Fachverband durch die großzügige Unterstützung mit der ABInbev Deutschland im Zelt „Ochsenbraterei“ einen Wiesnstammtisch organisieren können. Entsprechend dem geplanten Rahmenprogramm haben sich bereits am Freitagabend mit ca. 20 Kolleginnen und Kollegen zu einem geselligen Abend zusammengefunden. Neben Gutem Essen und dem ein oder anderen Getränk wurden natürlich auch wieder zahlreiche fachliche Diskussionen geführt. Nach einem guten Frühstück am Samstagmorgen haben sich die 50 Teilnehmer dann wie es üblich ist pünktlich vor der Ochsenbraterei eingefunden. Denn der auf der Einladung schon vermerkte Spruch „Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben“ ist hier nicht nur eine Floskel. Ist der reservierte Tisch zur angemeldeten Zeit nicht besetzt, wird dieser an die zahlreich wartenden Gäste vorm Zelt weiter gegeben. Dank unserer gewohnt sehr guten Plätze, konnten trotz der ausgelassenen Stimmung im Zelt, gute Gespräche zwischen Schankanlagentechniker mit unseren Fördermitgliedern von der Industrie entstehen. Nach der ein oder anderen Mass ist die Atmosphäre doch so entspannt das sich das eine oder andere Problemchen dann mal leichter anspricht. Für großen Gesprächsstoff zwischen den Kollegen aus dem hohen Norden, Osten, Westen und dem Süden war natürlich die ausgeklügelte Schanktechnik in den Oktoberfestzelten. Mit bis zu 20 Litern pro Schankhahn und Minute erreicht man bei diesem Volksfest doch einen Ausstoß an Bier wie er wohl kaum bei anderen Veranstaltungen erreicht wird. Pünktlich um 16:30 Uhr war die schöne Zeit in der Ochsenbraterei leider auch schon zu Ende. Wir mussten Platz machen für neue Gäste. Von da an haben sich die Teilnehmenden Mitglieder auf verschiedene Weise mit den Fahrgeschäften, der Oide Wiesn, oder anderen Dingen beschäftigt. Ich freue mich bereits auf den 27.09.2014, wenn es dann im Rahmen des Wiesnstammtischs vom Fachverband wieder heißt „O zapft is“. Euer Stefan Brand Bild 1: Ein Blick auf die Tische vom Fachverband Bild 2: Torsten Selbach und Stephan Klaes, Leiter Qualitätsmanagement Gastronomie, Anheuser-Busch InBev Deutschland GmbH & Co.KG Bild 3: Stephan Klaes und Andreas Kenter, Geschäftsführer Micro Matic Deutschland mit Frau Bild 4: Ein Freibier für jeden war auch dabei 9 Dezember 2013 DIE BLUME Die Blume_04_2013_Layout 1 16.12.13 13:05 Seite 10 Verband Treffen der Lebensmittelkontrolleure Hallo Kolleginnen und Kollegen, Ich werde oft von den Mitgliedern des Fachverbands darauf angesprochen das der Fachverband doch nichts für seine Mitglieder tut. Nun, das ist auch keine einfache Sache, hat doch jedes der Vorstandsmitglieder noch nebenbei ein Unternehmen zu leiten. Am 18.10.13 hat im Bundesland Bayern das Treffen der Lebensmittkontrolleure stattgefunden. Seit dem unser ehemaliger Süd Gebietsleiter Max Schuster den Kontakt zu den Lebensmittelkontrolleuren gesucht hat und mit dem Traunsteiner Schankanlagensymposium sicher einen Beispiellosen Kontakt zu den LMK aufgebaut hat, nimmt der Fachverband auch an der Hausmesse teil. Mein Eindruck bei dieser Messe, die der Fachverband mit 4m2 relativ klein gehalten hat, war folgender. Ich hatte einige interessante Gespräche mit Kontrolleuren die uns als Verband noch immer nicht wahr genommen haben. Ich bin überzeugt davon das wir auf dieser Ebene einen sehr guten Hebel ansetzen können um die Mitglieder 10 DIE BLUME Dezember 2013 Bild 1: Bild 2: Bild 3: Die Pausen werden von den Mitgliedern genutzt um sich auf der Hausmesse umzusehen. Ein Blick auf die große Teilnehmerzahl beim Treffen der Bayerischen Lebensmittelkontrolleure. Stefan Brand vertritt den Fachverband, auch außerhalb seines Gebietes. in der Akzeptanz bei den Lebensmittelkontrolleuren nach vorne zu bringen. Ich habe es mir zur Aufgabe gemacht in den nächsten Jahren möglichst Viele Bundesländer zu derartigen Gelegenheiten aufzusuchen. Über Unterstützung aus der jeweiligen Region wären wir als Vorstand natürlich immer dankbar. Stefan Brand Die Blume_04_2013_Layout 1 16.12.13 13:05 Seite 11 Verband Wer die Wahl hat, hat die Qual Das Ergebnis war eindeutig. Mit über 73 % der abgegebenen Stimmen haben die Mitglieder auf der Jahreshauptversammlung am 27. April 2013 in Göttingen der neuen Beitragsordnung zugestimmt. Durch die Annahme der neuen Beitragsordnung hat nun jedes Mitglied im Fachverband Getränkeschankanlagen e.V. die Möglichkeit frei zu wählen, ob die Zahlung des Mitgliedbeitrages monatlich, vierteljährlich oder einmalig im Jahr erfolgen soll. Mit dem variablen Zahlungssystem möchte sich der Fachverband gerne öffnen und junge Mitgliedsbetriebe dazu gewinnen. Wer einmal zurückblickt auf seine eigene Unternehmensgründung, der Erinnert sich nur zugut, dass man als Existenzgründer jeden Taler zweimal umdrehen muss. So sehen die Beiträge ab 2014 aus: Jährliche Zahlweise, einmalig 330 EUR Fälligkeit 05.02. des Jahres Vierteljährliche Zahlweise, je Zahlung 95 EUR Fälligkeit am 05.02., 05.05., 05.08. und 05.11. Abbuchung durch Lastschriftverfahren. Monatliche Zahlweise, je Zahlung 36 EUR Fälligkeit am 05. des Monats Abbuchung durch Lastschriftverfahren. „36 Euro im Monat, das sind ja gerade einmal 1,20 € am Tag. Das Geld ist gut angelegt. Ole Gerdes, Henstedt-Ulzburg Neben der neuen Zahlungsweise möchte der Vorstand und die Geschäftsstelle die Beiträge gerne per SEPA- Firmenlastschrift einziehen. Bei monatlicher Zahlung ist das Lastschriftverfahren sogar zwingend erforderlich. Für diese Maßnahme gibt es gute Gründe. Durch die stetig anwachsende Mitgliederzahl und die zu erwartende Zahl an Mitgliedern, die die monatliche Zahlungsart wählen würde in der Geschäftsstelle ein übermäßiger Verwaltungsaufwand entstehen, wenn die Beträge einzeln erfasst werden müssen. Bereits auf der Jahreshauptversammlung 2007 in Neuss hatten die Mitglieder des Fachverbandes eine Beitraserhöhung auf 350 EUR im Jahr beschlossen. Mit dem neuen Jahresbeitrag ab 2014 bleibt der Vorstand unter dem damals beschlossenen Beitrag. Birger Grote Ja ich will den Mitgliedsbeitrag für meine Mitgliedschaft im Fachverband Getränkeschankanlagen e.V. ab dem 01.01.2014 in einem Betrag (330 EUR) zahlen. SEPA Firmenlastschrift erwünscht. Antwort bitte per Fax an 09443 3287 Firma Name, Vorname in vier Teilbeträgen (jeweils 95 EUR) zahlen. SEPA Firmenlastschrift erforderlich. in 12 monatllichen Beträgen (jeweils 36 EUR) zahlen. SEPA Firmenlastschrift erforderlich. Telefon Datum / Unterschrift 11 Dezember 2013 DIE BLUME Die Blume_04_2013_Layout 1 16.12.13 13:05 Seite 12 Report SEPA Mit SEPA – Single Euro Payments Area, dem einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum, werden auch in Deutschland neue, europaweit einheitliche Verfahren für Überweisungen und Lastschriften eingeführt. SEPA wird am 1. Februar 2014 eingeführt. Ab diesem Datum müssen Überweisungen und Lastschriften nach den SEPA-Verfahren durchgeführt werden. Sie sind für EuroZahlungen in den 28 EU-Staaten, sowie Island, Liechtenstein, Norwegen Monaco und der Schweiz nutzbar. Die Umstellung auf das SEPA Verfahren wurde bereits auf der Jahreshauptversammlung 2013 ausfühlich vorgestellt. Die Änderungen betreffen uns alle. Für die SEPA Einführung muss folgendes berachtet werden: IBAN Gläubiger-Identifikationsnummer BIC Mandatsreferenz IBAN - International Bank Account Number Ist in Deutschland eine 22-stellige Kennzahl, die quasi die bisherige Bankleitzahl (BLZ) und die Kontonummer vereint. Ergänzt werden diese beiden Zahlen durch eine Landeskennung und eine Prüfziffer. So wir aus der bisherigen Bankverbindung des Fachverbandes: Kreissparkasse Kelheim, BLZ 75051565, Konto 606665 die neue IBAN: DE44750515650000606665. Da Kontonummer und Bankleitzahl in der Regel bereits bekannt sind, sind nur vier Stellen neu – der Ländercode „DE“ für Deutschland und die individuelle zweistellige Prüfziffer, die vor Zahlendrehern schützt. Aber Achtung: Die Prüfziffer kann man nicht selber vergeben. BIC - Business Identifier Code Der BIC ist quasi eine Internationale Bankleitzahl. der BIC ist bereits im Einsatz für Zahlungen die an Zahlungsempänger innerhald der EU Staaten gerichtet sind. Bei 12 DIE BLUME Dezember 2013 grenzüberschreitenden SEPA-Zahlungen in die teilnehmenden SEPA-Länder muss vorübergehend neben der IBAN noch der BIC angegeben werden. Ab 1. Februar 2016 entfällt auch bei grenzüberschreitenden Zahlungen die Pflicht, den BIC anzugeben. Gläubiger-Identifikationsnummer Jeder Lastschrifteinreicher, also der Empfänger des Geldes, muss eine individuelle Kennung zur Identifizierung beantragen. Die Beantragung erfolgt bei der Bundesbank. Der Fachverband Getränkeschankanlagen e.V. hat bereits eine Gläubiger-ID erhalten. Sie lautet:DE58ZZZ00000066631. Die Gläubiger-ID kann man im Internet unter www.glaeubiger-id.bundesbank.de beantragen. Mandatsreferenz Ein SEPA-Lastschriftmandat ist die rechtliche Legitimation für den Einzug von SEPA-Lastschriften. Ein Mandat umfasst sowohl die Zustimmung des Zahlers zum Einzug der Zahlung per SEPA-Lastschrift an den Zahlungsempfänger als auch den Auftrag an die eigene Bank zur Einlösung der Zahlung. Die Mandatsreferenz ist ein vom Zahlungsempfänger individuell vergebenes Kennzeichen eines Mandats. Die Mandatsreferenz dient in Kombination mit der Gläubiger-ID der eindeutigen Identifizierung des dem Lastschrifteinzug zugrunde liegenden Mandats. Eine Mandatsrefernznummer sollte immer nur einmal vergeben werden, da die Geschäftsbereichskennung der Gläubiger-ID nicht als Unterscheidungsmerkmal herangezogen werden kann. Durch Gläubiger-ID und Mandatsreferenz unterscheidet sich die SEPA Lastschrift deutlicher vom bisherigen Verfahren. Für Lastschrifteinreicher, also z.B. den Fachverband, ist die Vorbereitung aufwändiger. Zahler haben dagegen nur eine Information über die Umstellung ihrer laufenden Einzugsermächtigungen samt Angabe der Gläubiger-ID und Mandatsreferenznummer zu erwarten. Um die Lastschriften auf das SEPA-Verfahren umzustellen benötigt der Fachverband Getränkeschank-anlagen e.V. die Hilfe seiner Mitglieder. Senden Sie bitte das ausgefüllte Formular der nächsten Seite an ihre Bank. Für alle Fragen steht die Geschäftsstelle gerne zur Verfügung. Birger Grote Die Blume_04_2013_Layout 1 16.12.13 13:45 Seite 13 Die Blume_04_2013_Layout 1 16.12.13 13:06 Seite 14 Verband 30 + 50 ≈ 25 % – Die Rechnung geht auf Gut besucht waren die beiden Herbsttagungen 2013 in Magdeburg und Kerken am Niederrhein. Die Fachvorträge lockten über 100 Teilnehmer zu den Tagungen. Dank der guten Organisation durch die Gebietsleiter verliefen beide Veranstaltungen reibungslos. Gleich nach der Begrüßung durch die Gebietsleiter startete der erste Referent, Torben Sass, Tensid-Chemie GmbH mit seinem Fachvortrag. Der sichere Umgang mit Gefahrstoffen wurde praxisnah vermittelt. Neben dem sicheren Umgang mit Gefahrstoffen wurde die Notwendigkeit einer jährlichen Gefahrstoffschulung deutlich gemacht. So wie der Gastronom eine jährliche Unterweisung seiner Mitarbeiter in den Umgang mit dem Gefahrstoff Kohlenstoffdioxid (CO2) nachweisen muss, so muss der Getränketechniker einmal jährlich im Umgang mit Reinigungsmittel und Schankgasen geschult werden. 14 DIE BLUME Dezember 2013 Jeder einzelne sollte folgenden Punkte im Umgang mit Gefahrstoffen beachten. Die Lagerung sollte auf entsprechenden Auffangwannen erfolgen. Behälter nur mit dem entsprechenden Produktetikett verwenden. Dies gilt insbesondere beim Umfüllen von Großgebinden in kleinere Gebinde. Ohne Produktetikett kann im Ernstfall keine Hilfe erfolgen. Sicherheitsdatenblätter, technische Merkblätter und eine entsprechende Betriebsanweisung gehören in jedes Auto. Eine Gefahrstoffschulung ist mehr als Notwendig. Wer die Gefahr nicht kennt, der kann sich auch nicht schützen. Aus diesem Grund wird der Fachverband entsprechende Schulungen für die branchenüblichen Gefahrstoffe im kommenden Jahr anbieten. Die Wege zum gekühlten Getränk sind vielfältig. Für fast jeden Bedarf hat die HAGOLA Gastronomie-Technik GmbH das richtige Produkt. Mit Edgar Hanken in Magdeburg und Wolfgang Hütten in Kerken wurde die umfangreiche Produktpalette des Unternehmens vorgestellt. Großes Thema war die Planung von Kühltheken. Welche Flasche passt in welchen Rollauszug? Diese Frage lässt sich mit Planungsunterlagen der HAGOLA Gastronomie-Technik GmbH bestens beantworten. Der Ausflug in die Mikrobiologie wurde durch Stefan Brand, Gebietsleiter Ost anschaulich gestaltet. Die rege Diskussion über die Wachstumsrate von Mikroorganismen und der daraus resultierende Reinigungsintervall macht deutlich, dass die Tätigkeit eines Getränkeschankanlagenreinigers deutlich näher an der Mikrobiologie ist, als man im allgemeinen vermutet. Die offene Diskussion zeigte die Notwendigkeit kürzerer Reinigungsintervalle. Gleichzeitig wurde die Schwierigkeit deutlich, die mit der Reinigung verbundenen Kosten in Rechnung zu stellen. Mit Bier wird in der Gastronomie soviel Geld verdient. Wieso ist es nicht möglich, dass da eine ordentliche Herbert Nitzgen Schankanlagenreinigung gezahlt wird. Umfassend informierte Uwe Seisenberger vom Landratsamt Eichstätt über die Aufgaben eines Lebensmittelkontrolleurs. Beginnend mit den rechtlichen Grundlagen führte der Weg zur hygienischen Beurteilung einer Getränkeschankanlage. Die Einblicke in die über 10-jährige Be- Die Blume_04_2013_Layout 1 16.12.13 13:06 Seite 15 Verband Nachruf rufserfahrung zeigte sehr beeindruckend die Auswirkungen mangelhafter Schankanlagenhygiene. Das der Schankanlagenreiniger durch seine Tätigkeit als Reiniger selbst zum Lebensmittelunternehmer wird, war für viele Teilnehmer neu. Aber genau dieser Sachverhalt führt dazu, dass der Reiniger strafrechtlich belangt werden kann. Auf Basis der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 ist der Lebensmittelunternehmer definiert. Lebensmittelunternehmen sind alle Unternehmen, gleichgültig, ob sie auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind oder nicht und ob sie öffentlich oder privat sind, die eine mit der Produktion, der Verarbeitung und dem Vertrieb von Lebensmitteln zusammenhängende Tätigkeit ausführen. „Lebensmittelunternehmer“ sind natürliche oder juristische Personen, die dafür verantwortlich sind, dass die Anforderungen des Lebensmittelrechts in dem ihrer Kontrolle unterstehenden Lebensmittelunternehmen erfüllt werden. Ekel ist gesetzlich nicht geregelt. Ekel ist Erziehungssache. Uwe Seisenberger Birger Grote Firmenverkauf Gut eingeführter, kleiner Kälte- und Schankanlagenfachbetrieb, Großraum Stuttgart, an kompetenten und aufstrebenden Schank-/Kältefachmann zum 01.03.2014 abzugeben. Einarbeitszeit garantiert. Produkt- u. Leistungsprogramm: • Kleinkälte, Reparatur und Wartung, Einbau Tiefkühlung, Kühlzellen und Theken; • Einbau Klimageräte und CO2-Gaswarnanlagen; • Komplette Schanktechnik, Reparatur, Wartung und Neubau Bier-, Wein-, Tafelwasser- u. Premixanlagen; • Wiederkehrende Prüfung von Schankanlagen. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wenn Sie am Kauf Interesse haben: [email protected] Seine Kraft ist versiegt. Bereits am 22. September 2013 verstarb Peter Lade mit nur 54 Jahren nach längerer schweren Krankheit. Der Verband trauert nicht nur um ein langjähriges Mitglied, sondern auch um einen Menschen, welcher gerne am Fachverbandsleben teilnahm. Gerne kam er zu den Tagungen und zum Oststammtisch, wo er besonders als ruhiger, besonnener, kompetenter Kollege geschätzt wurde. Möge er in Frieden ruhen. In unseren Herzen wird er nie vergessen. Unser herzlichstes Beileid gilt vor allem seiner Familie. Mit tiefer Bestürzung haben wir die Nachricht erhalten, dass am 01.10.2013 Werner Hillers im Alter von 77 Jahren von uns gegangen ist. Nach längerer Krankheit verlor er die Kraft um weiter zu kämpfen. Werner Hillers war seit 1971 Mitglied unseres Verbandes. Bis zuletzt hat er sich für die Arbeit unseres Verbandes interessiert und hat den Kontakt zum Verband nie verloren. Unsere Gedanken sind vor allem bei seiner Tochter Beate, welche das Lebenswerk ihres Vaters souverän weiterführt. Ruhe in Frieden. Fachverband Getränkeschankanlagen e.V. Betrieb zum Neubau, Service und Reparatur von Schank anlagen mit festem Kundenstamm in ostbayerischer Kreis stadt mit komplettem Inventar aus Altersgründen abzugeben. Das Unternehmen besteht seit 25 Jahren und hat einen sehr guten Ruf in der Gastronomie und bei den Behörden. Eine vollständige Einarbeitung kann bei Bedarf gewährleistet werden. Sie können uns unter 0151 / 412 30 443 (ab 14 Uhr) oder unter [email protected] erreichen. 15 Dezember 2013 DIE BLUME Die Blume_04_2013_Layout 1 16.12.13 13:06 Seite 16 Report Wer die Wahl hat, hat die Qual Das Kreuz mit dem Kreuz D der Einführung der BGR/GUV-R 228 wurde das bis Mit dahin bekannte gelbe Schild mit der Warnung vor CO2 Ansammlung ergänzt durch das Warnzeichen mit dem Andreaskreuz (bisher W18). Gesetzliche Unfallversicherung, DGUV. Geplant ist 2014 in 2014 mit geringfügig veränderten Rahmenbedingungen zu starten. Wer bin ich und was darf ich? Im Alltag taucht immer wieder die Frage auf: Wer darf das Sicherheitsventil eines Druckminderer einstellen? Diese Frage wird vom Hersteller in der Bedienungsanleitung des Druckminderers beantwortet. Verbietet die Bedienungsanleitung des Druckminderers die Einstellung, ist eine Einstellung nicht zulässig. Wird durch den Hersteller in der Bedienungsanleitung ein Sachkundenachweis gefordert, dürfen nur Techniker mit dem entsprechenden S Nachweis das Sicherheitsventil einstellen. Schreibt der Hersteller des Druckminderers nichts vor, dann darf grundsätzlich eine befähigte Person mit entsprechender Ausbildung den Druckminderer einstellen. Nach der Einstellung muss das Sicherheitsventil unbedingt verplombt e werden. Zur Eigensicherung sollte die Plombe auf den Prüfer / Techniker hinweisen. Letztlich erfüllt nur eine gekennzeichnete Plombe die DIN 6650. Durch die Änderung der Arbeitsstättenrichtlinie ASR A1.3 ist das Warnschild mit dem Andreaskreuz ersatzlos gestrichen. Trotz dem Wegfall haben sich die Mitglieder im Sachgebiet Getränkeschankanlagen darauf verständigt, dass das bisherige Warnschild mit dem Kreuz weiterhin Verwendung findet. Wichtig ist nur, dass die Bezeichnung W18 nicht mehr verwendet werden kann, weil unter der Bezeichnung W18 ein anderes Warnschild geführt wird. SK-Zeichen D Durch die Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen hat sich das SK-Zeichen in ein freiwilliges Qualitätssiegel gewandelt. Eine Aufwertung erfährt das SK-Zeichen durch die Aufnahme in „DGUV-Test“ durch die Deutsche 16 DIE BLUME Dezember 2013 Druckfrisch Die zuständigen Gremien haben ganze Arbeit geleistet und ein Vielzahl, für Getränkeschankanlagen, relevante Regeln erlassen bzw. aktualisiert. TRBS 3145 TRGS 407 TRGS 510 - T BGI/GUV-I 5162 Die einzelnen Regeln gibt es zum Download auf Website vom Fachverband unter: www.fachverband-getraenkeschankanlagen.de Ebenfalls erschienen ist die Kurzinformation „Getränkeschankanlagen“ in chinesischer Sprache. Der Flyer ist erhältlich unter [email protected]. Die Blume_04_2013_Layout 1 16.12.13 13:06 Seite 17 Report Sicherheit bei der Arbeit Wie schütze man eine Getränkeschankanlage vor der unerlaubten Nutzung während der Reinigung? Angeregt durch den Unfall in einem Fast Food Restaurant in NRW in diesem Jahr wurde dieses Thema auf den Sitzungen im Sachgebiet Getränkeschankanlagen erörtert. Zur Lösung wurden verschiedene Ideen vorgestellt. Welche der Lösung für die Praxis geeignet ist sollte doch am besten von den Praktikern entschieden werden. Smart Merge In einer Zeit in der jeder von uns eine Vielzahl von Kontakten verwalten muss kann es bei jedem Vorkommen das der ein oder andere Kontakt mehrfach abgespeichert wird. So speichert man möglicherweise die Emailadresse, die Mobilfunknummer und die Festnetzrufnummer zwar mit dem gleichen Namen ab, jedoch mehrfach. Mit Smart Merge habe ich ein Hilfsmittel gefunden mit wenigen Klicks die doppelten Einträge zusammen zu führen. Das heißt man startet die App, legt fest nach welcher Art von Dopplung gesucht werden soll, entscheidet ob die Zusammenführung Zweier Kontakte erfolgen soll und schon ist alles erledigt, ich selbst konnte dabei in einige Dutzend meiner Kontakte Ordnung hinein bringen. Euer Stefan Brand Ein einfaches Schild ist schnell angebracht, aber bietet nur wenig Schutz. Einen deutlich besseren Schutz bietet eine Haube mit bedruckten Sicherheitshinweisen. Welche Lösung gefällt Ihnen oder haben Sie eine bessere Idee? Senden Sie Ihre Meinung an die Redaktion ‚Die Blume‘. Per Fax an 09443 3287 oder per E-Mail an [email protected] Birger Grote 17 Dezember 2013 DIE BLUME Die Blume_04_2013_Layout 1 16.12.13 13:06 Seite 18 Report Porter Porter ist ein dunkles, oft tiefschwarzes Bier mit einem malzigen oder sogar röstmalzbetontem Geschmack. Traditionell war Porter häufig stark gehopft und daher herb. Heute steht der Begriff für verschiedene Arten von Bier. Im englischen Sprachraum bezeichnet es ein meist (aber nicht immer) obergäriges Bier mit einem Alkoholgehalt von 5% Vol. In anderen Ländern, so auch in Deutschland, steht „Porter“ für ein teilweise untergäriges, dunkles Starkbier mit 7% – 9% Vol. Alkohol. Diese Variante ist vor allem im Ostseeraum populär und wird deswegen im englischen Sprachraum als „baltic porter“ bezeichnet. In Deutschland existierte schon vor dem Ersten Weltkrieg eine süße Portervariante, die auch noch heute hergestellt wird. Besonders alkoholarme und extraktreiche deutsche Porter wurden auch als Ammen-, Malz-Extrakt- bzw. Gesundheitsbier beworben. Geschichte Eine oft in Frage gestellte Herkunftsgeschichte besagt,dass im London des 18. Jahrhunderts der Vorläufer des Porters ein Getränk bestehend aus je einem Drittel Ale, gemeinem Bier und twopenny Ale gewesen sei (einem besonders hochwertigen Ale, dessen Name vom Preis einer bestimmten Menge abgeleitet war). Um 1722 habe der Londoner Brauer Harwood ein Bier namens Entire oder Entire butt gebraut, das die Eigenschaften der drei Bestandteile in sich vereint habe. Es wurde Porter genannt, weil es besonders bei den Lastträgern (englisch Porter) beliebt gewesen sei. Das Porterbrauen verbreitete sich schnell über ganz London und wurde insbesondere industriell in großem Maßstab durchgeführt. Aufgrund einer langen Lagerzeit war die Herstellung kapitalintensiv, wodurch ebenfalls eine industrielle Produktion Vorteile hatte. Im 19. Jahrhundert wurde Porter in Großbritannien in vielen Varianten und Stärken gebraut. Starker Porter wurde Stout-Porter genannt und wurde schließlich zum Stout. Im Laufe der Jahre wurde der Begriff Porter eher für mittelstarke Sorten verwendet. Neben Malz, Hopfen und Hefe finden sich in den historischen Porterrezepten oftmals auch Zutaten wie Lakritze („Liquorize“), Capsicum, giftige „Fisch- oder Kokelskörner“ (wahrscheinlich Anamirta cocculus), Alaun, Eisenvitriol, Weinstein, ungelöschter Kalk, Leinsamen, Ingwer, Zimt und anderes mehr. 18 DIE BLUME Dezember 2013 Im Ostseeraum wurde Porter spätestens im 19. Jahrhundert importiert, populär und schließlich selbst hergestellt. Ähnlich wie in Deutschland stellen die in Finnland, Estland, Lettland, Litauen, Polen und Russland gebrauten Porter meist untergärige Biere mit höherem Alkoholgehalt dar. Dieses mag einerseits daraus resultieren, dass er zur Zeit der Einführung auch in England noch höher war, andererseits daraus, dass das von dort zunächst importierte Bier wegen der besseren Haltbarkeit alkoholhaltiger war. Ein besonderes Charakteristikum des Geschmacks und Geruchs von Porter, das durch die Stoffwechselprodukte der langsam wachsenden Brettanomyces-Nachgärhefen bestimmt wird (im englischen Sprachgebrauch als „Horse Blanket Flavour“, deutsch etwa „Pferdedeckengeruch“), konnte bis zur Wende vom 19. ins 20. Jahrhundert nicht sicher reproduziert werden. Die Aufklärung der Zusammenhänge hinter dem typischen Portergeschmack ist einer Reihe von internationalen Brauereiwissenschaftlern zu verdanken. Insbesondere H. Van Laer, der noch übervergärende Saccharomyces-Hefen als notwendig für die Nachgärung lange gelagerter, obergäriger, englischer Biere ansah, Alfred Jörgensen der erfolglos versuchte das Reinzuchtsystem von Emil Christian Hansen auf die Obergärung zu übertragen und insbesondere N. Hjelte Claussen, der erstmals die Nachgärhefe isolierte, sie als Torulahefe identifizierte und ihr den Namen Brittanomyces bzw. Brettanomyces gab, trugen zum Verständnis bei. Weitere Untersuchungen zur Klassifizierung und Gärfähigkeit der Brettanomyceshefen führte dann A. Schiönning durch. Im 20. Jahrhundert kam Porter in Großbritannien mehr und mehr aus der Mode. Heute brauen nur wenige und kleine Brauereien Porter, etwa in den schottischen Highlands. Auch in Irland wurde Porter vom Stout verdrängt. In Deutschland fristete Porter bis in die 1980er Jahre (Altbundesgebiet) ein Nischendasein und verschwand für einige Jahre bis um die Jahrtausendwende wieder einige Porter gebraut wurden. Durchgehend wurde Porter in einigen Ländern des Ostseeraums gebraut, namentlich in Polen, wo fast jede größere Brauerei Porter herstellt. Mit dem Aufkommen der amerikanischen Microbreweries wird dort und auch in entsprechenden Gasthausbrauereien in anderen Ländern mancherorts wieder Porter gebraut. Die Blume_04_2013_Layout 1 16.12.13 13:06 Seite 19 Report Porter in Deutschland Eine Rarität der Brauerei Pott’s: Tripel-Porter mit zweijähriger Eichen-Fassreifung. Wie in den anderen Ländern des Ostseeraums war Porter in Deutschland traditionell ein Starkbier. Ab Beginn des 19. Jahrhunderts wurden Rezepturen und Abhandlungen publiziert, die es den deutschen Brauern erlauben sollten, das „Luxusbier“ Porter nachzubrauen. Frühe deutschsprachige Texte stammen von Bönisch, Accum, Hermbstädt und von einem ehemaligen Vorsteher der Porterbierbrauerei des Herrn Nathusius in Althaldensleben. Carl Wilhelm Schmidt beschreibt eine Rezeptur zur Herstellung eines dem englischen Vorbild vergleichbaren Porter in deutschen Brauereien ohne die Verwendung verschiedener, teils giftiger Zutaten des englischen Porters. Frühe Nennungen von Brauereien, die Porter um 1820 in Deutschland hergestellt haben, finden sich bei Hermbstädt, Johann Gottlob Nathusius in Althaldensleben, Friedmeyer in Halberstadt, die Gebrüder Scheeffer in Stettin, sowie August Heinrich Borgstede in Prillwitz in Pommern. Auf eine besonders lange Brautradition konnte die Rose-Brauerei in Grabow zurückblicken, die seit 1853 bis zu ihrer Schließung Anfang der 1990er Jahre durchgehend Porter gebraut hat. Im Altbundesgebiet war nach der Einstellung der Porterproduktion in der Bremer Dreßler-Brauerei (ca. 1970) die Hoepfner-Brauerei in Karlsruhe die letzte verbliebene Porterbrauerei. In der DDR wurde Porter in relativ geringem Umfang aber durchgängig gebraut und vertrieben. Brauorte waren unter anderem Grabow, Pritzwalk, Greußen und die SternburgBrauerei bei Leipzig. Die Standards für Bier, so auch für Porter, wurden in der Industrienorm TGL7764 festgelegt. Hiernach war für Porter eine Stammwürze von 16% bis 18% und weitere Details bis hin zur karminroten Etikettenfarbe vorgeschrieben. Nach der TGL7764 durfte für die Porter-Herstellung auch Kochsalz und Brettanomyces Hefe verwendet werden. Der Preis war zentral auf 1,02 Ihr starker Partner für kreative Lösungen! www.hagola.de einfach EINFACHdas DASBeste B ESTE individuelle Schanksäulen Mark für die 0,33-l-Flasche festgesetzt (zum Vergleich: einfaches Pils kostete 61 Pfennig). Nach der Wiedervereinigung 1990 wurden die Brauereien teils geschlossen und in den anderen die Produktion von Porter eingestellt. Seit 1998 stellt die Hoepfner-Brauerei wieder Porter in untergäriger Bautradition her. Einige andere Brauereien mit besonderen Nischenprodukten wie die Klosterbrauerei Neuzelle, zeitweise auch die Schwerter-Brauerei Meißen, schlossen sich in den folgenden Jahren an. Daneben gibt es eine industrielle Porterproduktion in der Privatbrauerei Eibau und in der Privatbrauerei Giessen, die Black und Cherry Porter herstellt. Mit den Biermixgetränken kam auch das Lausitzer Erdbeer- und Kirsch-Porter Der Name „Porter“ ist nicht mehr standardisiert. Insofern wird heutzutage sowohl Porter in der klassischen deutschen Starkbiertradition vertrieben, aber auch Biere, die in Anlehnung an den späteren britischen und amerikanischen Stil einen niedrigeren Alkoholgehalt haben oder teilweise sogar nachgesüßt sind, werden so bezeichnet. Bekanntester Vertreter letzter Gattung ist Lausitzer Porter aus der Bergquell Brauerei Löbau. Euer Marc Dahlmann Gebietsleiter Süd/West 19 Dezember 2013 DIE BLUME Die Blume_04_2013_Layout 1 16.12.13 13:06 Seite 20 Report Erlebnisreiche Präsentation E EErfahrungsbericht und Tipps für den aktiven Bierverkauf in der Gastronomie Es ist die Begeisterung für das Produkt, die letztlich den Ausschlag gibt, ob man erfolgreich ist im Verkauf oder nicht. In der Gastronomie und auch Hotellerie liegt es in erster Linie an den Menschen selbst. Man muss die Leidenschaft und die Begeisterung spüren, dann passiert auch der berühmte Schneeballeffekt, der sich bei richtiger Kernkompetenz von sich aus ständig erweitert. S chon bei meiner Ausbildung und späteren Tätigkeit als DiplomBiersommelier habe ich mich immer gefragt, warum Wein für viele Menschen so spannend ist und Bier eine viel geringere Wertschätzung genießt. Um der Sache auf den Grund zu gehen, habe ich bewusst viele Weinrestaurants und Bierlokale aufgesucht und festgestellt, dass der Erfolg in der erlebnisreichen Präsentation liegt. Bekam ich in den Weinlokalen bereitwillig Auskunft über die verkosteten Weine, haben meine Fragen über das Bier meist Achselzucken und unverständliche Blicke bei den Mitarbeitern ausgelöst. S Wenn Bierverkauf in der Gastronomie als Selbstverständlichkeit verstanden wird, ist es kein Wunder, wenn das Produkt Bier mit der Zeit an Bedeutung verliert. Was kann man also tun, um Bier wieder spannend zu machen und vor allem dem jüngeren Publikum wieder näherzubringen? Bier ist nicht gleich Bier Es gibt sie bereits – die Biervielfalt! Die meisten Anbieter und Kunden kennen meist nicht mehr als vier bis fünf Bierstile. In den meisten Fällen wird Bier nach der Glasgröße bestellt. Zielsetzung eines Gastronomen muss es sein, Biere nicht nach den Marken, sondern nach den Bierstilen zu unterscheiden. Der internationale Trend zu mehr Bierspezialitäten wächst ständig und ist nun auch in Deutschland angekommen. Für die Gastronomie heißt das, dass sich laufend neue Chancen und Möglichkeiten ergeben, um den Bierverkauf anzukurbeln. Allerdings heißt es auch, sich mit diesen neuen Produkten auseinanderzusetzen und die optimalen Einsatzmöglichkeiten abzustimmen. Eine ideale Hilfe ist der vom Österreichischen Brauereiverband herausgegebene Bierfächer, der gemeinsam von Dr. Wolfgang Stempfl von der Doemens Akademie und mir ausge- arbeitet wurde. Man sieht mit einem Blick das Aromaprofil des Bierstils, welches Glas geeignet ist, mit welcher Temperatur das Bier serviert werden soll und mit welchen Speisen es kombiniert. Erlebnisreiche Bierpräsentation Die Gastronomie kann sich mit einem Fassbierangebot derart in Szene setzen, dass der Kundenzulauf ständig steigt. Richtiges Zapfen will gelernt sein. Die Regeln kennen alle und die Karl Schiffner K 1. Weltmeister der Biersommeliers und Inhaber des Biergasthauses Schiffner in Aigen im Mühlkreis, Österreich (www.biergasthaus.at) Es gibt sie bereits – die Biervielfalt! Zielsetzung eines Gastronomen muss es sein, Biere nicht nach den Marken, sondern nach Bierstilen zu unterscheiden. 20 DIE BLUME Dezember 2013 Die Blume_04_2013_Layout 1 16.12.13 13:06 Seite 21 Report Zapfsünden will ich hier nicht erwähnen. Dafür gibt es ein eigenes Schulungsangebot. man unterschiedliche Biersorten aus dem jeweils geeigneten Glas verkosten kann. Sieben Thesen über eine erfolgreiche Präsentation: – Im Biergasthaus Schiffner stehen über 100 verschiedene Glastypen zur Wahl. Im ständig wechselnden Angebot stehen rund 150 höchst unterschiedliche Biere. Das erfordert natürlich eine ausgeklügelte Logistik. Das Ergebnis – glückliche, überraschte und begeisterte Gäste – ist natürlich diese Mühe wert. – Bier muss zelebriert werden. – Jedes Bier verdient eine hohe Wertschätzung. – Die Optik macht den Geschmack. – Geschichten machen es lebendig. – Vorkenntnis über das Bier – Konsequenter Plan – Überzeugende Argumente Man sollte den Zapfmeistern in guten, gängigen Bierlokalen einmal über die Schulter blicken. Mit welcher Akribie und Ruhe hier vorgegangen wird, dass jedes Bier mit einer 2 bis 3 cm hohen Schaumkrone, einem vorgekühlten Glas und einem freundlichen stolzen Lächeln des Servicepersonals dem Gast als Meisterwerk präsentiert wird. Viel einfacher ist es, ein Glas Wein stilvoll einzuschenken als ein kunstvolles Glas Bier zu zapfen. Die Mitarbeiter im Service sollten nicht nur Produktkenntnis über das Bier haben, sondern darüber hinaus auch Geschichten über das Bier parat haben und damit dem Produkt Bier „Leben“ einhauchen. Über das Produkt mehr zu wissen als der Kunde ist eine Voraussetzung für den erfolgreichen Verkauf von Bier. Bier braucht Gesellschaft Das richtige Glas ist ausschlaggebend für einen wahren Biergenuss. es „solo“? Alleine? Mit Freunden? Im Lokal bestellt man für gewöhnlich ein Fassbier nach der Menge, die Glasgröße ist damit vorbestimmt. Die korrekte Glaswahl wird bei Bestellung von Flaschenbier-Spezialitäten erleichtert. – Nur wenige Bierfreaks kennen alle unterschiedlichen Bierstile, die weltweit angeboten werden (derzeit ca. 120). Leider gibt es nur ganz wenige Lokale, in denen In dem Satz „Gehen wir gemeinsam auf ein Bier“ steckt sehr viel Soziales drin: Herzenswärme, Zuneigung, Freude, Spaß, Genuss … Regelmäßige Rituale zum gemeinsamen BierGenießen steigern die Lebensfreude. Gastronomie ist eine Oase der Menschlichkeit. Bier kombiniert Die Einsatzmöglichkeiten von Bier vervielfältigen sich. Es gibt kein Gericht, zu dem man nicht ein passendes Bier finden könnte. Bei manchen Speisen braucht es schon die Kenntnis eines Biersommeliers. Für jeden Tag und jeden Anlass finden sich Einsatzmöglichkeiten zum Bierverkauf. Konsequente Vorgangsweise wirkt überzeugend beim Kunden. Wenn Bier mit so viel Sorgfalt behandelt wird, steigert sich die Wertschätzung. Mit einem sogenannten Mehrwert wird auch die Preisgestaltung des Wirtes für den Konsumenten akzeptabel. Die richtige Glaswahl Die Glaswahl wird von Biergenießern meist deutlich unterschätzt. Dabei ist das richtige Glas ausschlaggebend für einen wahren Biergenuss. Viele Biertrinker verwenden für jedes Bier, gleich welchen Stils, ihr Lieblingsglas. Die Verwendung eines für den jeweiligen Bierstil geeigneten Glases ermöglicht jedoch erst das vollkommene Geschmackserlebnis. Wer bisher jedes Bier aus „seinem“ Glas getrunken hat, dem eröffnen sich durch andere, passende Gläser neue Welten. Neben dem Bierstil beeinflusst der Genussanlass die Glaswahl: – Zu welcher Speise will man das Bier trinken? Genießt man Bei immer mehr Bierspezialitäten muss sich der Gastronom mit den Produkten auseinandersetzen. Eine ideale Hilfe ist der Bierfächer. 21 Dezember 2013 DIE BLUME Die Blume_04_2013_Layout 1 16.12.13 13:06 Seite 22 Report Bier bietet durch die Vielzahl an Aromen ein weites Feld von Kombinationen. Ob Aromenausgleich, Geschmacksintensivierung oder stilvolles Miteinander, man findet immer wieder neue Paarungen. Gemeinsam mit Sepp Wejwar, bekannt unter dem Namen „Biersepp“ habe ich 2010 das Buch „Bier kombiniert“ – das passende Bier zu jeder Speise – herausgebracht. Über 100 aufregende Kombinationen von Bier und Speisen entführen den Leser in eine neue Welt des Genusses. Eine kleine Bierstilkunde, Bierbegleitung zu mehrgängigen Menüs finden sich ebenso darin, wie Kombinationen von Bier und Käse oder Bier und Schokolade, die verblüffen, anregen und begeistern. – eine kraftvolle Sprache, keine Schulmeisterei, kein Quälen des Zuhörers, – einprägsame Überschriften, die provozieren, neugierig machen. Der gelungene Einstieg gelingt mit geeigneten Fragetechniken und Erlebnisschilderungen. Man muss versuchen, die gewohnten Denkbahnen zu verlassen, Behauptungen aussprechen und unter Beweis stellen. Damit wird ein sogenannter Knalleffekt erzielt und die Glaubwürdigkeit untermauert. Man soll versuchen, eine persönliche Nähe herzustellen. Das passende Bier zu jeder Speise Bier braucht Inszenierung Bier wird weiblich Frauen sind mutiger als Männer, zumindest was das Entdecken neuer Geschmackserlebnisse betrifft. Hier meine ich aber nicht die Biermischgetränke wie Radler und dergleichen. Bierspezialitäten mit aromatischer Bittere werden genauso bevorzugt, wie Biere mit malziger Süße und schokoladigen Tönen. Biercocktails mit bierigen Namen wie Caibierinha, Birra Colada, Bier Royal etc., Bierbowlen, Bierpunsch sind nur einige Beispiele, die einen völlig neuen Markt aufmachen. Frauen lassen sich leichter überzeugen, weil sie nicht so viele geschmackliche Vorurteile haben. Männer sind eher geneigt, in der geschmacklichen Eintönigkeit zu landen. Markentreue soll aber nicht negativ ausgelegt werden. Ob man Bier mit Joghurt oder Buttermilch mischt und in den Vitalbars der Wellnesstempel anbietet oder es mit bitteren oder süßen Likören gemischt als Aperitif oder Biercocktail anbietet, man weckt auf alle Fälle die Aufmerksamkeit. Mit dem richtigen In-Szenesetzen wird das Augenmerk auf das Bier gelenkt. Man muss es aber nicht immer mit anderen Zutaten mischen. Auch ein „lauwarmes Weißbier“ weckt das Interesse, wenn man es mit der richtigen Speise paart und damit eine neue Genussebene eröffnet. Eine erfolgreiche Inszenierung benötigt: – Aufmerksamkeit, Spannung, Botschaften, Verständlichkeit, Impuls, – eine überzeugende Ausdrucksweise, Spannung wird erzeugt, wenn Ideen mit Überzeugung und voller Energie präsentiert werden (Überflüssiges weglassen). Das Aufrechterhalten von Spannung kann ähnlich einer klassischen Theaterinszenierung in drei Akten aufgebaut werden. Mit Wendepunkten wird die Neugier geweckt und die bestehende Erwartung durchbrochen. Durch das Erzählen entstehen beim Zuhörer Bilder, die seiner Vorstellungskraft entsprechen. Beispiel: Bei einer Verkostung paart man Speise und Bier so, dass eine Aromen-Annäherung geschieht (Rauchbier mit Räucherschinken), dann eine Aromen-Fusion, bei der die Würzigkeit der Speise mit der Bittere des Bieres ausgeglichen wird (Tomaten-Chili-Suppe mit Champion Bitter, einem Imperial Pilsner), weiter eine Aromen-Verstärkung, bei der die Speise durch das Bier im Geschmack untermauert wird (Kalbsschnitzel mit Festbier). Dazu können noch Klangbilder eingebaut werden. Der Klang verändert unser Geschmacksempfinden. Den Leidensdruck ansprechen – Dem Durstigen in der Wüste muss man nur das Wort „Wasser“ zurufen. Letztendlich gibt es noch viel zu tun, das Genussprodukt Bier, vom einfachen Hellen bis zum exklusiven Gourmet Bier auf einen Stellenwert zu heben, den es verdient. Dies ist auch die Hauptzielsetzung meiner Tätigkeit als Biersommelier und damit die schönste und sinnvollste „Freizeitbeschäftigung“. 䡺 Dieser Artikel erschien in der Ausgabe 8/2013, Seite 72 bis 74 Bier mit der richtigen Speise paaren und damit eine neue Genussebene eröffnen 22 DIE BLUME Dezember 2013 Die Blume_04_2013_Layout 1 16.12.13 13:06 Seite 23 Geburtstage Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag Geburtstage Januar Ralf Fetzner Hartmut Lammers Luigi D’Onofrio Günter Rausch Karl-Heinz Colle Thomas Monsees Hans Schmidt Gisbert Knappmeyer Thorsten Hanl Richard Hellmich Leonardo Laporta Stefan Brink Ekhard Wacker Martin Trapphoff Thomas Schuster Markus Mach 02.01.63 03.01.36 04.01.63 04.01.44 06.01.60 09.01.60 12.01.47 18.01.63 20.01.61 21.01.52 21.01.71 25.01.70 25.01.51 25.01.53 26.01.75 28.01.63 Geburtstage Februar Norbert Toerschen Jürgen Albrecht Gerd Mölneck Max Neuerer Herbert Nitzgen Werner Merten Gerhard Wagner Lothar Jakob Michael Mayer Karl-Ludwig Keil Bernd Altemeier Gerhard Braun Stefan Meyer Beate Hillers Gerhard Schels 04.02.71 08.02.54 08.02.60 09.02.37 12.02.53 16.02.47 17.02.49 18.02.58 19.02.79 20.02.36 21.02.57 22.02.53 24.02.88 25.02.65 25.02.55 Geburtstage März Michael Drews Werner Kliver Friedrich Liegl Jürgen Weimer Olaf Peters Matthias Altrichter Wolfgang Lehmann Erich Johner Renè Düsel Michael Meier Karl Johann Pfund Martina Weser Carina Röhling Werner Klöpping Helmut Olbing Eberhard Schlittchen Stefan Brand Max Taha Karl-Heinz Zervos Jürgen Otto Werner Stirnweiss Rolf Sieber Josef Klingseis Horst Sengel Peter Krüllke Heinz Sackmann Manfred Pfennig Olaf Berger Andreas Heindorff Kristof Winstel Renè Schnotz 01.03.64 01.03.35 01.03.56 02.03.62 03.03.65 03.03.72 05.03.66 05.03.55 05.03.64 06.03.74 07.03.47 07.03.54 07.03.90 09.03.40 11.03.46 13.03.54 14.03.78 15.03.63 16.03.57 17.03.47 19.03.47 20.03.62 21.03.41 22.03.62 23.03.53 24.03.53 25.03.61 26.03.64 28.03.56 29.03.66 31.03.78 Runde Geburtstage 40 Jahre 50 Jahre 60 Jahre 65 Jahre 70 Jahre Michael Meier Olaf Berger Jürgen Albrecht Eberhard Schlittchen Martina Weser Gerhard Wagner Günter Rausch 23 Dezember 2013 DIE BLUME Die Blume_04_2013_Layout 1 16.12.13 13:06 Seite 24 Report Die Kunst zu kühlen Winterzeit, klirrende Kälte macht sich breit. Das eine oder andere Problem im Ausschank lösenden sich Dank optimierter Rahmenbedingungen fast auf. Aber dennoch bleiben einige Fehler zurück. Einer davon hängt mit der oftmals unzureichenden Begleitkühlung zusammen. Dabei ist heutzutage längst ein leichtes die Kühlung der Hähne vorzunehmen. Aber von Anfang an. Das für den Ausschank kohlensäurehaltiger Getränke eine Begleitkühlung unverzichtbar ist, dass weiß man nun längst. Letztlich ist es die Aufrechterhaltung der Kühlkette von Fassstandort bis in das Glas, durch die Geschmack und Hygiene sichergestellt werden. Aber wo beginnt die Begleitkühlung und wo hört sie auf? Ohne Frage, die Begleitkühlung Mus im kalten, also im Fassvorkühler oder in der Kühlzelle beginnen. Gemeinsam mit dem Vor- und Rücklauf der Begleitkühlung müssen die Getränkeleitung ohne Unterbrechung aus der Kühlung verlegt werden. Und am anderen Ende? Im Alltag wird doch all zugerne der Umlenkbogen in der Kühltheken verbaut, weil es doch so einfach erscheint. Doch gerade eine Kühlung nicht nur bis zum Hahn, sondern auch noch den Hahn Kühlt wäre erstrebenswert. Dafür gibt es gute Gründe. Schankstörungen durch CO2 Entbindung. Das erste ächtzen wenn der Hahn geöffnet wird und es kommt erstmal nur Schaum. Die CO2 Entbindung wird am warmen Zapfhahn geradezu beflügelt. Wachstumsbeschleuniger Dank der mangelnden Kühlung wird es den Mikroorganismen im Bereich des Zapfhahnes besonders leicht gemacht sich zu vermehren. Und das ausgerechnet dort wo die Belastung durch die Menschenhand besonders groß ist. 24 DIE BLUME Dezember 2013 Für Abhilfe sorgen Hahnkühlplatten. Wir der Name schon verrät. Ein Hahnkühlplatte soll den Hahnkühlen. Um das zu erreichen wird in der Regel ein metallenes Bauteil im inneren der Säule auf den Gewindestutzen das Zapfhahnes geschoben. Damit das Ziel eine Kühlung erreicht wird, werden Vor- und Rücklauf der Begleitkühlung an die Hahnkühlplatte angeschlossen. Anstatt in der Theke einen Umlenkbogen zu platzieren wird nun die Kühlung bis zum tatsächlichen Ende der Bierschankanlage fortgeführt. Aber lässt sich eine Hahnkühlung in jede Säule einbauen? Leider nein. Vielfach werden Zapfsäulen verwendet, deren Abmessungen den Einbau von Hahnkühlplatten einfach nicht erlauben. Viel schlimmer noch. Die ein oder andere Säule lässt es nicht einmal zu, dass die Bierleitungen mit einer ausreichenden Dämmung verlegt wird. Aber natürlich gibt es auch positive Errungenschaften am Markt. Neben dem Klassiker aller Säulen, der Cobra Säule mit einem Edelstahl-Umlenkbogen, der bis Kitz vor den Hahn für Kühlung sorgt, gibt es auch die technische Perfektion. Die Friedhelm Selbach GmbH produziert für eine Vielzahl von Brauereien eine Towersäule. Im inneren verstecken sich neben den Getränkeleitungen auch Leitungen für Vor- und Rücklauf. Alle Leitungen sind gemeinsam in einem Aluminium Kühlblock vergossen. Diese Konstruktion kommt doch schon recht dicht an einen Durchlaufkühler und kann als perfekte Lösung betrachtet werden. Des Gehäuse der Selbach Towersäule Die Blume_04_2013_Layout 1 16.12.13 13:06 Seite 25 Report Getränkeleitungen mit der Zirkulationsleitung gemeinsam vergossen Z um Weihnachtsfest und Jahreswechsel wünschen wir Ihnen Stille für den Blick nach innen und nach vorne. Innehalten zum Erneuern aller Kräfte und Mut zum Treffen der richtigen Entscheidungen für das Jahr 2013. Der fertige Alublock der Selbach Towersäule Leider lässt sich der Kühlblock nicht in andere Säulen integrieren, weshalb der Getränketechniker im Alltag auf die Hahnkühlplatten zurück greifen muss. Wie soft im Leben: Wer die Wahl hat, der hat die Qual. Im folgenden vorgestellten Hahnkühlplatten stellen einen kleine Marktübersicht da. Ein Anspruch auf Vollständigkeit ergibt sich aber nicht. Gut geklemmt + Günstig + Platzsparrend + Einfache Montage - Geringe Kontaktfläche Ihr Vorstand und die Geschäftsstelle Eiswürfelbereiter gesucht Der Lehrstuhl für Brau- und Getränketechnologie an der Technischen Universität München braucht die Hilfe aus der Praxis. Total in Form + Zwangsgeführter Kreislauf + Variabler Einsatz - Montagevorbereitung Die Variable + Anschlüsse variabel + Große Kontaktfläche - Montagevorbereitung - Platzbedarf Die Schraubbare + Optimale Kälteübertragung + Große Kontaktfläche - Montage - Platzbedarf Birger Grote Für Forschungs- und Lehrzwecke werden Eiswürfelbereiter gesucht. Es ist unbedeutent ob es sich um Paddel- oder Spühsysteme handelt. Die Geräte können gerne gebraucht sein, müssen jedoch sauber und funktionsfähig sein. Für die Überlassung kann eine Sachspendenquittung ausgestellt werden. Spender wenden sich an Herrn Johannes Tippmann (EMail): [email protected]. Birger Grote 25 Dezember 2013 DIE BLUME Die Blume_04_2013_Layout 1 16.12.13 13:10 Seite 26 Report HAUSER. Hinter der Theke Zuhause. Dienstleister für die Gastronomie zu sein, heißt, zu wissen was läuft. Mit diesem Anspruch und über 15 Jahren Erfahrung in Schank-, Postmix- und Kaffeemaschinentechnik im Rücken bietet die Firma Hauser erstklassigen regionalen Service aus einer Hand. Nicht zuletzt goder gerade deswegen vertraut auch die Spitzengastronomie in Baden-Württemberg auf die überdurchschnittlichen Leistungen der Firma Hauser. Neben herkömmlicher Schanktechnik für den Offenausschank hat sich die Firma Hauser auf Computerschankanlagen und Postmixsysteme spezialisiert. Hierbei unterstützt sie Gastronomen schon in der Planungsphase bei der Umsetzung individueller Lösung für die Ausschanktechnik. Das Angebot reicht von einer klassischen Postmixanlage bis zum intelligenten Komplett-Ausschanksystem mit Anbindung an Kassen- u. Warenwirtschaftssysteme. Diese Systeme überwachen permanent den Getränkeausschank und amortisie- ren sich dort schon nach kürzester Zeit, wo scheinbare Kleinigkeiten wie vergessene Bonierungen, Überschank und auch Wartezeiten der Gäste sich zu ernst zu nehmenden Verlusten summieren. Die gleichzeitige Bonierung und exakte Portionierung aller offenen Getränke auf Knopfdruck machen diese Systeme extrem leistungsstark. Herzstück für den Ausschank von alkoholfreien Softdrinks ist dabei eine Postmixanlage im Keller, sozusagen die eigene kleine Limonadenfabrik im Haus. Als Postmix (lat. nachher gemischt) bezeichnet man den Offenausschank von alkoholfreien Getränken, welche durch das Mischen von Sirup-Grundstoff (sogenannter Postmix-Sirup) und von vor Ort vorhandenem, aufbereitetem Wasser mit und ohne CO² hergestellt werden. Der Grundgedanke einer Postmixanlage ist die Ausrüstung von großen Gastronomiebetrieben mit hohem Getränkeausstoß. Darüber hinaus lässt sich auch der Ausschank von Spirituosen, Flaschen, Cocktails und Heißgetränken anbinden und überwachen. Die größten Vorteile dieser Systeme liegen in der Logistik gegenüber Flaschenware und der Frische der Getränke, da jedes Getränk erst beim Zapfen frisch hergestellt wird. Zugleich werden drastische Kostenersparnisse durch die eigene Sodawassererzeugung erzielt und kontinuierliches Ausschenken bei konstanter Qualität - egal wann und wie viel - ermöglicht. Aus einer 10kg Bag-in-Box Sirup lassen sich bis zu 65 Liter Fertiggetränk herstellen. Alles was prinzipiell dazu benötigt wird, ist ein Wasseranschluss mit Filter, eine CO²-Flasche und einen Stromanschluss. Computerschankanlage in der Wanderhütte „Sattelei“ des Hotel Bareiss, Mitteltal 26 DIE BLUME Dezember 2013 Postmixanlage mit Sirup-Regal und 10kg Bag-in-Boxen. Ausbeute der angeschlossenen Boxen auf dem Bild ca. 900 Liter Fertiggetränk Die Blume_04_2013_Layout 1 16.12.13 13:10 Seite 27 Report An die Anlage werden noch die entsprechenden PostmixSirupe für klassische Getränke wie Cola, Orangenlimo, Zitrone, Apfel bis hin zu Holunder, Johannisbeere oder Kräuter angeschlossen. Um unterbrechungsfreies Zapfen zu gewährleisten werden Umschalter verbaut, die leere Boxen automatisch wechseln. Die Getränkeleitung bleibt stets gefüllt. Insgesamt bietet die Firma Hauser eine Auswahl von bis zu 30 verschiedenen Geschmacksrichtungen. Diese werden ausschließlich in der praktischen Bag-in-Box Form vertrieben und mit der eigenen Fahrzeugflotte ausgeliefert. So bleibt man in ständigem Kundenkontakt. Die Boxen sind leicht zu handhaben und bestehen aus einem stabilen Karton mit einem lebensmittelechten Innenbeutel. Die leeren Boxen werden einfach als Wertstoffe umweltschonend recycled. Starbucks Filialen weltweit mit Kaffeemaschinen aus. Auch werden nach und nach über 500 ICE mit einer Black&White 3 ausgerüstet. Durch die einzigartige modulare Bauweise lässt sie sich bei Bedarf im Handumdrehen reparieren, da mit wenigen Handgriffen ein funktionierendes Austauschmodul eingesetzt werden kann. Ebenso wurde die exclusiv von Nespresso vertriebene Profi-Kapselmaschine Aguila entwickelt, welche den Bezug von 4 Kapsel-Produkten gleichzeitig ermöglicht. Im Südwesten betreut die Firma Hauser diese Großkunden sowie zahlreiche kleine und mittelständische Betriebe unterschiedlicher Branchenzweige. y y permanent den Getränkeausschank und amortisieren sich dort schon nach kürzester Zeit, wo scheinbare Kleinigkeiten wie vergessene Bonierungen, Überschank und auch Wartezeiten der Gäste sich zu ernst zu nehmenden Verlusten summieren. Die gleichzeitige Bonierung und exakte Portionierung aller offenen Getränke auf Knopfdruck machen diese Systeme extrem leistungsstark. Grapos Sirup Lager der Firma Hauser in 72250 Dornstetten- Aach, direkt an der B28 Black&White 3, Bäckerei Katz, Filiale Stuttgart Thermoplan. Swiss Quality Coffee Equipment Neben Kaltgetränken tragen heutzutage Kaffeespezialitäten maßgeblich zum Umsatz in der Gastronomie bei. Um eine konstant hochwertige Produktvielfalt mit und ohne Milch zu gewährleisten ist ein moderner KaffeeVollautomat deshalb unerlässlich. Hier bietet die Firma Hauser mit einer Thermoplan das Kaffeemaschine passende Angebot. Die Black&WhiteModelle überzeugen durch wegweisende Technik, praktische Handhabung, und beeindrukkende Produktqualität. Was wenige wissen: Die Thermoplan AG aus dem schweizerischen Weggis stattet seit 1995 alle HAUSER. Service aus einer Hand. Viele Kunden darunter weithin bekannte Betriebe wie Sterne- und Familienhotels, Ausflugsziele, Biergärten, Speisegaststätten, bis hin zu Tankstellen, Bars und Cafés setzen auf den Komplettservice der Firma Hauser in der Kalt- und Heißgetränketechnik und haben sowohl eine Postmixanlage als auch Thermoplan Kaffeemaschinen im Einsatz. Der Grund für die Gastronomen liegt auf der Hand: Ein Ansprechpartner für Alles. Ein Anruf, Fax oder E-Mail, auch am Wochenende, genügt. Die Mitarbeiter der Firma Hauser kennen jeden Kunden persönlich. So lässt sich schnell und unbürokratische Hilfe bei Problemen und Defekten leisten - bei Bedarf auch außerhalb gewöhnlicher Öffnungszeiten. Bereits installierte Schankanlagen und Kaffeemaschinen lassen sich nach Terminabsprache direkt bei Kunden im laufenden Betrieb besichtigen. Für Interes- 27 Dezember 2013 DIE BLUME Die Blume_04_2013_Layout 1 16.12.13 13:10 Seite 28 Report senten bietet die Black&White ONE Firma Hauser vielfältige Möglichkeiten, von der Probestellungen über Finanzierungsmöglichkeiten wie Miete, Leasing, oder Finanzkauf. Im Bereich der Postmixtechnik haben sich viele Kunden für die kostenlose Zurverfügungstellung der Technik bei gleichzeitigem Bezug von Bag-in-Box Sirup entschieden. Der Preis pro Box ist dann zwar höher, dafür fallen Aus einer 10kg Bag-in-Box Sirup lassen sich bis zu 65 Liter Fertiggetränk herstellen. Alles was prinzipiell dazu benötigt wird, ist ein Wasseranschluss mit Filter, eine CO²-Flasche und einen Stromanschluss. keine zusätzlichen Kosten für Anschaffung, Wartung und ggf. Reparatur an. So lässt sich ein pauschaler pro LiterPreis ansetzen, fix und fertig, ohne zusätzliche Kosten. Getreu dem Slogan zu „Wissen was läuft“, betreibt die Hauser Gastro GmbH die Bahnhofscafe-Bar in Freudenstadt. Tagsüber Café, Abends Bar und Eventlocation für Partys mit bis zu 500 Gästen. Möglich macht dies die Vollausstattung mit Computerschankanlage, Cocktail- und Spirituosenautomat, Postmixanlage, sowie Thermoplan Kaffeemaschinen. Hauser ComputerSchankanlagen + Kaffeemaschinen Bernd Hauser Bahnhofscafe-Bar Freudenstadt Freudenstädter Str. 12 72250 Freudenstadt Tel.: 07441/85757 Fax: 07441/85761 E-Mail: [email protected] Internet: www.hauser-schankanlagen.de A Diese Anzeige wurde in der letzten Ausgabe durch einen Fehler der Druckerei mit einer schlechten Auflösung gedruckt. Wir bitten um entschuldigung. 28 DIE BLUME Dezember 2013 Die Blume_04_2013_Layout 1 16.12.13 13:10 Seite 29 Report Neues Jahr, neues Steuerglück Alle Jahre wieder ändert sich das Steuerrecht. Zum Teil haben die Änderungen Auswirkungen auf den Fachbetrieb für Getränketechnik. Überblick über das neue Reise- und Bewirtungskostenrecht ab 1. Januar 2014 Zum 1. Januar 2014 treten die Neuregelungen im steuerlichen Reise- und Bewirtungskostenrecht in Kraft. Für Arbeitgeber empfiehlt es sich in jedem Fall, die bisherige Praxis zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Auch nach dem neuen Reisekostenrecht ist für die steuerliche Geltendmachung bzw. steuerfreie Zahlung von Reisekosten das Vorliegen einer auswärtigen beruflichen Tätigkeit weiterhin zwingende Voraussetzung. Diese liegt vor, wenn der Arbeitnehmer vorübergehend außerhalb seiner Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte tätig wird. Von zentraler Bedeutung bei den Änderungen ist zukünftig die gesetzliche Definition der ersten Tätigkeitsstätte in § 9 Abs. 4 EStG n. F. Diese ersetzt den Begriff der regelmäßigen Arbeitsstätte und ist damit ausschlaggebend für die Entscheidung, ob die Entfernungspauschale (0,30 € pro Entfernungskilometer) bzw. die 0,03 %-Regelung oder Reisekosten (0,30 € pro gefahrenen Kilometer bzw. tatsächliche Kosten) berücksichtigt werden können. Zu den Reisekosten, die als Werbungskosten/Betriebsausgaben geltend gemacht bzw. steuerfrei erstattet werden können, zählen wie bisher Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwand, Übernachtungskosten und Reisenebenkosten. Grundsätzlich gilt: Alle Kosten, die der Arbeitnehmer als Werbungskosten absetzen könnte, können vom Arbeitgeber (AG) steuerfrei erstattet werden. Eine Auswärtstätigkeit liegt vor, wenn der Arbeitnehmer (AN) vorübergehend (für einen längeren Zeitraum bis zu 48 Monaten, Vorsicht: keine Versetzung, nur Abordnung!) außerhalb seiner Wohnung nicht an seiner ersten Tätigkeitsstätte (= ortsfeste betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers (häusliche Arbeitszimmer keine betriebliche Einrichtung des AG!), eines verbundenen Unternehmens oder eines vom Arbeitgeber bestimmten Dritten (z.B. bei Leiharbeitnehmern), der der Arbeitnehmer dauerhaft zugeordnet ist – Fahrzeuge, Flugzeuge, Schiffe oder Tätigkeitsgebiete ohne ortsfeste Einrichtungen sind somit keine Tätigkeitsstätte und folglich immer Auswärtstätigkeit) beruflich bedingt tätig wird. Eine dauerhafte Zuordnung wird durch dienst- oder arbeitsrechtliche Festlegungen sowie die diese ausfüllenden Absprachen oder Weisungen bestimmt. Dabei kommt es nicht mehr auf den Umfang der Tätigkeit an der Tätigkeitsstätte oder der Regelmäßigkeit des Aufsuchens der Tätigkeitsstätte an. Praxishinweis: Da der Festlegung der ersten Tätigkeitsstätte wichtige Bedeutung zukommt, sollte die Zuordnungsentscheidung des Arbeitgebers nachvollziehbar dokumentiert werden um spätere Meinungsverschiedenheiten mit dem Finanzamt vorzubeugen (z.B. Regelung im Arbeitsvertrag oder Protokoll). Laut Gesetzeswortlaut handelt sich dabei immer um eine Prognoseentscheidung für die Zukunft, die jeweils zu Beginn des Dienstverhältnisses sowie zu Beginn eines jeden Kalenderjahres getroffen wird. Bei Abweichungen durch unvorhersehbare Ereignisse (Krankheit, Insolvenz des Kunden etc.) bleibt es dennoch bei der zuvor getroffenen Prognoseentscheidung. Typische Fälle einer dauerhaften Zuordnung (und somit des Vorliegens einer ersten Tätigkeitsstätte mit der negativen Folge, das keine Auswärtstätigkeit vorliegt) sind: die unbefristete Zuordnung des AN zu einer bestimmten betrieblichen Einrichtung die Zuordnung für die Dauer des gesamten (befristeten oder unbefristeten) Dienstverhältnisses oder die Zuordnung über einen Zeitraum von 48 Monaten hinaus. Bei der Verlängerung einer auf weniger als 48 Monate geplanten Auswärtstätigkeit kommt es darauf an, ob der AN vom Zeitpunkt der Verlängerungsentscheidung noch mehr als 48 Monate an der Tätigkeitsstätte eingesetzt werden soll. So kann z.B. eine Abordnung eines AN von 20 Monaten nach 20 Monaten noch mal um 40 Monate verlängert werden. Obwohl der AN insgesamt 60 Monate abgeordnet war, hat er dort keine erste Tätigkeitsstätte, da er weder im Zeitpunkt der erstmaligen Zuordnung noch im Zeitpunkt der Verlängerung mehr als 48 Monate an der Tätigkeits- 29 Dezember 2013 DIE BLUME Die Blume_04_2013_Layout 1 16.12.13 13:10 Seite 30 Report stätte eingesetzt war. Wäre hingegen bereits nach 5 Monaten die Abordnung um 40 Monate verlängert worden, so hätte der AN ab dem Zeitpunkt der Verlängerung (also nach 5 Monaten) seine erste Tätigkeitsstätte (und somit keine Reisekosten mehr) am Ort der Abordnung, da ab diesem Zeitpunkt noch 55 Monate am Tätigkeitsort eingesetzt werden soll. Beispiele für die dauerhafte Zuordnung: Herr A arbeitet 4 Tage die Woche von zu Hause in Boppard und fährt einen Tag in der Woche zu seinem AG nach Koblenz => A hat seine erste Tätigkeitsstätte in Koblenz . Der Verleiher A überlässt den Leiharbeitnehmer B mit Wohnsitz in Boppard für die Dauer des gesamten befristeten Dienstverhältnisses von 3 Jahren dem Entleiher C, um nach entsprechender Zuordnung an dessen Betriebsstätte in Koblenz tätig zu werden => B hat seine erste Tätigkeitsstätte in Koblenz . AN A mit Wohnsitz in Boppard wird für die gesamte Projektdauer von voraussichtlich 6 Jahren dem Kunden B in Koblenz zugeordnet => A hat seine erste Tätigkeitsstätte von Anfang an beim Kunden B in Koblenz Fehlt es an einer dauerhaften Zuordnung des AN zu einer betrieblichen Einrichtung durch dienst- oder arbeitsrechtliche Festlegung oder ist diese nicht eindeutig, ist erste Tätigkeitsstätte die betriebliche Einrichtung, an der der AN typischerweise arbeitstäglich oder je Arbeitswoche zwei volle Arbeitstage oder mind. ein Drittel seiner vereinbarten regelmäßigen Arbeitszeit tätig werden soll. Ein bloßes Abholen eines Kundendienstfahrzeugs, einer Auftragsbestätigung, von Material oder Stundenzetteln ist keine berufliche Tätigkeit am Betriebssitz des AG! Mehrere Tätigkeitsstätten: Je Dienstverhältnis hat der AN höchstens eine erste Tätigkeitsstätte. Liegen die Voraussetzungen für die Bestimmung der ersten Tätigkeitsstätte für mehrere Tätigkeitsstätten vor, ist diejenige Tätigkeitsstätte erste Tätigkeitsstätte, die der AG bestimmt. Dabei muss es sich nicht um die Tätigkeitsstätte handeln, an der der AN überwiegend tätig wird. Fehlt es an einer Bestimmung des AG oder ist diese nicht eindeutig, ist die der Wohnung örtlich am nächsten liegende Tätigkeitsstätte die erste Tätigkeitsstätte. 30 DIE BLUME Dezember 2013 Bildungseinrichtungen: Bildungseinrichtungen können nur außerhalb eines Dienstverhältnisses zum Zwecke eines Vollzeitstudiums oder einer vollzeitigen Bildungsmaßnahme erste Tätigkeitsstätte sein. Die Fahrt des Auszubildenden zur Berufsschule kann folglich als Reisekosten abgerechnet werden, da der Auszubildende in einem Dienstverhältnis steht und die Bildungseinrichtung daher keine erste Tätigkeitsstätte sein kann. Die Fahrtkosten zur ersten Tätigkeitsstätte sind mit der Entfernungspauschale in Höhe von 0,30 € je vollen Entfernungskilometer anzusetzen. Beachte aber: Hat der AN keine erste Tätigkeitsstätte, so ist die Entfernungspauschale ab 2014 auch für Fahrten von seiner Wohnung zu einem vom AG dauerhaft festgelegten Ort anzusetzen, an dem sich der AN auf Grund der dienst- oder arbeitsrechtlichen Festlegungen sowie den diese ausfüllenden Absprachen und Weisungen typischerweise arbeitstäglich zur Aufnahme seiner beruflichen Tätigkeit einzufinden hat. Folge: Auswärtstätigkeit und trotzdem nur die Entfernungspauschale! Beispiele: Fahrten zwischen Wohnung und Busdepot Fahrten zwischen Wohnung und LKW-Depot Fahrten zwischen Wohnung und dem Übernahmepunkt des Fahrzeugs Fahrten zwischen Wohnung und dem weiträumigen Tätigkeitsgebiet (z.B. Schornsteinfeger, Förster etc.). Fahrten innerhalb des weiträumigen Tätigkeitsgebiets jedoch Reisekosten! „Tagegelder“ (Verpflegungsmehraufwand) Ab dem 01.01.2014 gibt es nur noch 2 Pauschalen: 24,00 € Abwesenheit von 24 Stunden: weniger als 24 Std., aber mehr als 8 Std.: 12,00 € für den An- und Abreisetag, wenn der AN an diesem, einem anschließenden oder vorhergehenden Tag außerhalb seiner Wohnung übernachtet: 12,00 € (ohne Überprüfung der Mindestabwesenheitszeit!) Die Pauschbeträge haben Abgeltungscharakter. Ein Ersatz höherer tatsächlicher Kosten ist nicht steuerfrei! => Arbeitslohn Die Blume_04_2013_Layout 1 16.12.13 13:10 Seite 31 Report Tagegelder bei Unterbrechung: Mehrere Auswärtstätigkeiten an einem Tag werden zusammengerechnet. Beispiel: AN fährt um 6 Uhr von seiner Wohnung zu seiner auswärtigen Tätigkeitsstätte. Um 11 Uhr kehrt er in den Betrieb zurück. Um 14 Uhr fährt er vom Betrieb zu einer weiteren auswärtigen Tätigkeitsstätte von der er um 21 Uhr zu seiner Wohnung zurück kehrt. Lösung: Die Abwesenheit von der ersten Tätigkeitsstätte beträgt insgesamt 12 Stunden, so dass dem AN ein Pauschbetrag in Höhe von 12,00 € zusteht. Auslandsreisen: Ab 2014 gelten auch hier nur noch 2 Pauschalen mit den entsprechenden Voraussetzungen wie bei den inländischen Pauschalen. Folgende länderspezifischen Pauschalen sind jeweils anzusetzen: Reisen vom Inland in das Ausland: vor 24 Uhr Ortszeit zuletzt erreichter Staat Reisen von einem ausländischen Staat in einen anderen ausländischen Staat: vor 24 Uhr Ortszeit zuletzt erreichter Staat Reisen vom Ausland in das Inland: letzter Tätigkeitsort im Ausland Lohnsteuerpauschalierung: Zu viel gezahlte Tagegelder können mit 25 % pauschal versteuert werden (sozialversicherungsfrei!). Dies gilt jedoch nur bis zum Doppelten des steuerfrei abrechenbaren Tagegeld. Werbungskosten: Bei den neuen Werbungskostenpauschalen handelt es sich nach wie vor um Höchstgrenzen. Arbeitgeber können dementsprechend auch geringere Pauschalen auszahlen. In diesem Fall kann der Arbeitnehmer den Rest der ihm zustehenden Verpflegungspauschale als Werbungskosten bei seiner privaten Einkommensteuererklärung geltend machen. Mahlzeitengestellung durch den Arbeitgeber Eine vom AG während einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit zur Verfügung gestellte „übliche“ Mahlzeit wird mit dem amtlichen Sachbezugswert bewertet. Als „üblich“ gilt eine Mahlzeit bis 60 € brutto (incl. Getränke). Beachte: Ein Wahlrecht zwischen Bewertung der Mahlzeit mit dem tatsächlichen Wert oder dem Sachbezugswert besteht ab 2014 nicht mehr. Mahlzeiten über 60 € dürfen nicht mit dem amtlichen Sachbezug bewertet werden. Sie sind mit dem tatsächlichen Preis anzusetzen. Ist der Preis der Mahlzeit in der Rechnung eines Dritten nicht beziffert (Gesamtpreis), ist nach dem Gesamtbild der Verhältnisse im Einzelfall zu beurteilen. Wichtig: Die Mahlzeit muss vom AG veranlasst sein. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn er die Verpflegungskosten im Hinblick auf die beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit des AN erstattet und die Rechnung auf den AG ausgestellt ist. Die steuerliche Erfassung einer solchen üblichen Mahlzeit als Arbeitslohn ist ausgeschlossen, wenn der AN für die betreffende Auswärtstätigkeit dem Grunde nach eine Verpflegungspauschale als Werbungskosten geltend machen könnte: Beispiel: Der AN nimmt auf Veranlassung des AG an einem zweitägigen Seminar mit Übernachtung teil. Die Hotelrechnung ist auf den AG ausgestellt. Der AG erstattet die vom AN verauslagten Übernachtungskosten von 100 € incl. 20 € für ein Frühstück im Rahmen der Reisekostenabrechnung des AN. Die auf den Arbeitgeber ausgestellte Rechnung des Seminarveranstalters hat der AG unmittelbar bezahlt. Darin enthalten ist für beide Seminartage jeweils ein für derartige Veranstaltungen typisches Mittagessen, dessen Preis in der Rechnung nicht gesondert ausgewiesen ist. Lösung: Der AN erhält sowohl das Frühstück als auch die beiden Mittagessen auf Veranlassung des AG. Für den An- und Abreisetag steht ihm grundsätzlich jeweils eine Verpflegungspauschale von 12 € zu. Obgleich der Preis der Mittagessen in der Rechnung des Seminarveranstalters nicht beziffert ist, kann aufgrund der Art und Durchführung von einer üblichen Beköstigung ausgegangen werden, deren Preis 60 € nicht überschreitet. Die Mahlzeiten sind daher nicht als Arbeitslohn zu erfassen (und die Verpflegungspauschalen des AN im Hinblick auf die zur Verfügung gestellten Mahlzeiten zu kürzen, näheres siehe nachfolgende Erläuterungen). 31 Dezember 2013 DIE BLUME Die Blume_04_2013_Layout 1 16.12.13 13:10 Seite 32 Report eine übliche Mahlzeit handelt und der AN keine Verpflegungspauschale beanspruchen kann Nur ein für die Gestellung der Mahlzeit vereinbartes und vom AN tatsächlich gezahltes Entgelt mindert den Kürzungsbetrag. (Hierbei reicht es aus, wenn der AG das für die Mahlzeit vereinbarte Entgelt unmittelbar aus dem Nettolohn des AN entnimmt.) Dies liegt regelmäßig vor, wenn: er nicht mehr als 8 Stunden außerhalb seiner Wohnung und seiner ersten Tätigkeitsstätte beruflich tätig ist oder die drei Monatsfrist (bei längerfristiger Tätigkeit an derselben Tätigkeitsstätte) überschritten Beispiel: Wie vor, jedoch möchte der AG zusätzlich noch eine steuerfreie Reisekostenerstattung zahlen. Für die vom AG veranlassten und bezahlten Mahlzeiten soll jeweils ein Betrag in Höhe des geltenden Sachbezugswerts (s.o.) einbehalten werden. Der Sachbezug beträgt aktuell in 2013: für Frühstück 1,60 € für Mittag- und Abendessen je 2,93 € Lösung: Der AG hat keinen geldwerten Vorteil für die Mahlzeiten zu versteuern. Der AG kann für die Auswärtstätigkeit höchstens noch folgende Beträge zusätzlich für die Verpflegung steuerfrei erstatten: 12,00 € Anreisetag: Zwischentag: 24,00 € Abreisetag: 12,00 € 48,00 € Kürzung: Frühstück (2 x 4,80 €) 9,60 € Mittagessen 9,60 € Abendessen 9,60 € 28,80 € verbleiben als steuerfreie Pauschalen: 19,20 € Amtlicher Sachbezugswert: Der Ansatz einer mit dem amtlichen Sachbezug bewerteten Mahlzeit als Arbeitslohn setzt voraus, dass es sich im: Die Pauschalierung der Mahlzeiten mit 25% ist möglich, wenn diese dem AN von seinem AG oder auf dessen Veranlassung von einem Dritten während einer auswärtigen Tätigkeit unentgeltlich oder verbilligt zur Verfügung gestellt werden und deren Besteuerung nicht nach § 8 Abs. 2 S. 9 EStG (Sachbezugsfreigrenze von 44,00 €/Monat) unterbleibt Die Pauschalierung kommt demnach in Betracht, wenn der AN ohne Übernachtung nicht länger als 8 Stunden auswärts tätig ist, der AG die Abwesenheitsdauer nicht überwacht, kennt oder die Dreimonatsfrist abgelaufen ist. Kürzung und Ausschluss des Werbungskostenabzugs Wird dem AN von seinem AG oder auf dessen Veranlassung von einem Dritten eine Mahlzeit zur Verfügung gestellt, wird der Werbungskostenabzug und somit der Betrag der steuerfrei ausgezahlt werden darf gekürzt. Die Kürzung der jeweils zustehenden Verpflegungspauschale beträgt: für ein Frühstück 4,80 € für ein Mittag- und Abendessen je 9,60 € Die Kürzung darf jedoch die ermittelte Verpflegungspauschale nicht übersteigen! Die Kürzung des WK-Abzugs ist auch dann vorzunehmen, wenn der AG die dem AN zustehende Reisekostenvergütung lediglich verkürzt auszahlt. 32 DIE BLUME Dezember 2013 Der AG könnte also höchstens noch 19,20 € steuerfrei auszahlen. Behält der AG den Betrag in Höhe der Sachbezugswerte (also 2 x 1,60 € sowie 2 x 2,93 € = 9,06 €) von den 19,20 € ein (also der Summe der gekürzten Verpflegungspauschalen), könnte der Arbeitnehmer – da er nur 10,14 € steuerfrei erhalten hat – im Rahmen seiner Einkommensteuerveranlagung die 9,06 € noch als Werbungskosten geltend machen. Abwandlung: Sachverhalt wie vor, jedoch behält der AG nichts ein, sondern der AN zahlt für das Mittag- und Abendessen je 5 €. Lösung: Anreisetag: 12,00 € Zwischentag: 24,00 € Abreisetag: 12,00 € 48,00 € Kürzung: Frühstück (2 x 4,80 €) 9,60 € Mittagessen (9,60 €-5,00 €) 4,60 € Abendessen (9,60 €-5,00 €) 4,60 € 18,80 € verbleiben als Werbungskosten: 29,20 € Die Blume_04_2013_Layout 1 16.12.13 13:10 Seite 33 Report Zuzahlungen des AN sind jeweils vom Kürzungsbetrag derjenigen Mahlzeit abzuziehen, für die der AN das Entgelt zahlt. Übersteigt das vom AN für die Mahlzeit gezahlte Entgelt den Kürzungsbetrag entfällt für diese Mahlzeit die Kürzung des Werbungskostenabzugs. Eine Verrechnung etwaiger Überzahlungen des Arbeitnehmers mit Kürzungsbeträgen für andere Mahlzeiten ist nicht zulässig. Erhält der AN steuerfreie Erstattungen für Verpflegung vom AG, ist ein Werbungskostenabzug insoweit ausgeschlossen. Beispiel: Der AN ist auf einer dreitägigen Auswärtstätigkeit. Der AG hat für den AN in einem Hotel zwei Übernachtungen jeweils mit Frühstück sowie am Zwischentag ein Mittagund ein Abendessen gebucht und bezahlt. Der AN erhält zusätzlich noch eine steuerfreie Reisekostenerstattung für Verpflegungsmehraufwendungen in Höhe von 19,20 €. Beispiel: Der AN ist auf einer dreitägigen Auswärtstätigkeit. Der AG hat für den AN in einem Hotel zwei Übernachtungen jeweils mit Frühstück sowie am Zwischentag ein Mittagund ein Abendessen gebucht und bezahlt. Der AN zahlt für das Mittag- und Abendessen je 10 €. Lösung: Der AG muss keinen geldwerten Vorteil für die Mahlzeiten versteuern. Der AN kann für die Dienstreise keine Verpflegungspauschalen als Werbungskosten geltend machen: Lösung: Anreisetag: 12,00 € Zwischentag: 24,00 € Abreisetag: 12,00 € 48,00 € Kürzung: Frühstück (2 x 4,80 €) 9,60 € Mittagessen (9,60 €-10,00 €) 0,00 € Abendessen (9,60 €-10,00 €) 0,00 € 9,60 € verbleiben als Werbungskosten: 38,40 € 48,00 € Die Kürzung des Werbungskostenabzugs ist auch dann vorzunehmen, wenn der AG den amtlichen Sachbezug der Mahlzeit pauschal versteuert hat. Beispiel: Der AN nimmt an einer eintägigen Fortbildungsveranstaltung teil. Der AG hat auf dieser Fortbildungsveranstaltung für den AN ein Mittagessen gebucht und bezahlt. Der AG besteuert das Mittagessen pauschal, da er keine Aufzeichnung über die Abwesenheitsdauer des AN führt. Der AN erhält vom AG keine weiteren Reisekostenerstattungen. Der AN kann anhand seiner Bahntickets gegenüber dem Finanzamt nachweisen, dass er für die Fortbildung insgesamt 10 Stunden abwesend war. Lösung: Er kann für die Fortbildung folgende Verpflegungspauschalen als Werbungskosten abziehen: 12,00 € Eintägige Auswärtstätigkeit: Kürzung: 1 x Mittagessen 9,60 € verbleiben als Werbungskosten: 2,40 € Anreisetag: 12,00 € Zwischentag: 24,00 € Abreistag: 12,00 € Kürzung: Frühstück (2 x 4,80 €) Mittagessen Abendessen Steuerfreie Reisekostenerstattung: verbleiben als Werbungskosten: 9,60 € 9,60 € 9,60 € 28,80 € 19,20 € 0,00 € Die Kürzung der Verpflegungspauschalen ist immer dann vorzunehmen, wenn dem AN eine Mahlzeit von seinem AG oder auf dessen Veranlassung von einem Dritten zur Verfügung gestellt wird. Die Kürzung gilt daher auch für die Teilnahme des AN an einer geschäftlich veranlassten Bewirtung oder an einem außerhalb der ersten Tätigkeitsstätte gewährten Abendessen, wenn der AG oder auf dessen Veranlassung ein Dritter die Mahlzeit zur Verfügung stellt. Merke: Nimmt der AN hingegen an der geschäftlich veranlassten Bewirtung durch einen Dritten oder einem Abendessen eines Dritten teil, werden die Pauschalen nicht gekürzt. Eine Kürzung der Verpflegungspauschalen unterbleibt auch, wenn die vom AG zur Verfügung gestellte Mahlzeit den Wert von 60 € übersteigt und daher individuell zu besteuern ist. Hat der AN für die Mahlzeit ein Entgelt entrichtet, wird dieses Entgelt auf den Kürzungsbetrag angerechnet. 33 Dezember 2013 DIE BLUME Die Blume_04_2013_Layout 1 16.12.13 13:10 Seite 34 Report Gemischt veranlasste Veranstaltungen mit Mahlzeiten Bei gemischt veranlassten Reisen sind Kosten in einen beruflich veranlassten Anteil und einen den Kosten der Lebensführung zuzurechnenden Anteil aufzuteilen. Dies gilt auch für die Verpflegungsmehraufwendungen. Beispiel: Der AN nimmt an einer einwöchigen vom AG organisierten und finanzierten Reise im Inland teil. Das Programm sieht morgens eine Fortbildungsmaßnahme vor, der Nachmittag steht für touristische Aktivitäten zur Verfügung. Frühstück und Abendessen sind inklusive. Lösung: Fahrtkosten und Übernachtungskosten sind unstreitig zu 50% als Werbungskosten zu berücksichtigen. Die Verpflegungsmehraufwendungen sind – wie die übrigen Reisekosten – nur zu 50% beruflich veranlasst. Anreisetag: 12,00 € x 50 % = Kürzung: verbleibt: 5 Zwischentage: je 24,00 € x 50 % = je Kürzung je 4,80 € und je 9,60 € = verbleibt 5 x 0,00 €: Abreisetag: 12,00 € x 50 % = Kürzung: verbleibt: 6,00 € 9,60 € 0,00 € 12,00 € 14,40 € 0,00 € 6,00 € 4,80 € und die daher nicht mit dem amtlichen Sachbezugswert zu bewerten sind, besteht keine Pflicht im Lohnkonto den Großbuchstaben „M“ aufzuzeichnen und zu bescheinigen. Übernachtungskosten bei beruflich veranlasster Auswärtstätigkeit tatsächliche Kosten für einen Zeitraum von 48 Monaten, danach höchstens 1.000 € im Monat oder Übernachtungspauschale 20 € (darf steuerfrei erstattet werden, aber nicht als Werbungskosten abgesetzt werden, Erstattung an AN jedoch BA!) Soweit höhere Übernachtungskosten anfallen, weil der AN eine Unterkunft gemeinsam mit Personen nutzt, die in keinem Dienstverhältnis zum selben AG stehen, sind nur diejenigen Kosten anzusetzen, die bei alleiniger Nutzung durch den AN angefallen wären. Beispiel: AN führt eine einwöchige beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit (Montag bis Freitag) bis einschließlich dem darauf folgenden Sonntag in Begleitung seines nicht berufstätigen Ehegatten durch. Die Übernachtungskosten für das Doppelzimmer betragen 120 €. Die Kosten für ein Einzelzimmer würden 100 € betragen. 1,20 € Bescheinigungspflicht „M“ Hat der AG oder auf dessen Veranlassung ein Dritter dem AN während seiner beruflichen Tätigkeit: außerhalb seiner Wohnung und außerhalb seiner ersten Tätigkeitsstätte oder im Rahmen der doppelten Haushaltsführung eine mit dem amtlichen Sachbezugswert zu bewertende Mahlzeit zur Verfügung gestellt, muss im Lohnkonto der Großbuchstabe „M“ aufgezeichnet und in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung bescheinigt werden. Lösung: 4 Übernachtungen (Montag bis Donnerstag) sind in Höhe der Kosten für das Einzelzimmer (100 €) beruflich veranlasst, weshalb 400 € vom AG steuerfrei erstattet oder vom AN als Werbungskosten abgezogen werden können. Die Übernachtungen am Freitag und Samstag sowie der auf den Ehegatten entfallende Mehrpreis sind privat veranlasst. Bewirtungskosten Unterscheidung: Diese Aufzeichnungspflicht gilt unabhängig von der Anzahl der Mahlzeitengestellungen. Es kommt nicht darauf an, ob eine Besteuerung der Mahlzeiten ausgeschlossen ist oder die Mahlzeit pauschal oder individuell besteuert wurde. Im Fall der Gewährung von Mahlzeiten die keinen Arbeitslohn darstellen oder deren Preis 60 € übersteigt, 34 DIE BLUME Dezember 2013 Allgemein betrieblich veranlasst 100% iger Betriebsausgabenabzug (z.B. reine Arbeitnehmerbewirtung) Geschäftlich veranlasste Bewirtung 70 % iger Betriebsausgabenabzug 100% iger VorsteuerAbzug Die Blume_04_2013_Layout 1 16.12.13 13:10 Seite 35 Report Veranstaltungen 2014 Wichtige Termine der Branche im Überblick. Am besten gleich anmelden und in der persönlichen Kalender übertragen. 09.01.2014 25. Expertentreffen Weihenstephen, TU München, Freising 09.05.2014 Q402 QM Basisschulung, Friedrichshafen 15.-17.01.2014 G401 Planung und Errichtung von Getränkeschankanlagen, inklusive Grundlehrgang Befähigte Person gemäß BGR/GUV-R 968, Hamburg 10.05.2014 JH14 Jahreshauptversammlung, Friedrichshafen Tipp: Der Bodensee lädt ein für ein paar Tage Entspannung, bevor die Sommersaison startet! 18.01.20141 G402 Fortbildungslehrgang Befähigte Person gemäß BGR/GUV-R 968, Hamburg 27.09.2014 OF14 Wies’n Stammtisch auf dem Münchener Oktoberfest 01.-05.02.2014 Intergastra, Stuttgart 11.10.2014 HTNO Herbsttagung Nord/Ost 25.10.2014 HTSW Herbsttagung Süd/West, Aschaffenburg 14.-19.03.2014 Internorga, Hamburg 09.-13.11.2014 Alles für den Gast, Salzburg 15.03.2014 Q401 QM Schulung, Neukirchen-Vluyn 29.03.2014 G403 Fortbildungslehrgang Befähigte Person gemäß BGR/GUV-R 968, Hamburg 11.-13.11.2014 Brau Beviale 2014, Nürnberg 10.-12.04.2014 G404 Planung und Errichtung von Getränkeschankanlagen, inklusive Grundlehrgang Befähigte Person gemäß BGR/GUV-R 968, Erfurt Anmeldeformular Anmeldeformular ausfüllen und sich einfach und unkompliziert sich für die Veranstaltungen des Fachverband Getränkeschankanlagen e.V. anmelden. Formular ausschneiden oder kopieren und per Fax an 09443 3287. Veranstaltung Firma Teilnehmer 1: Name, Vorname Name, Vorname Teilnehmer 2: Name, Vorname Telefon Teilnehmer 3: Name, Vorname E-Mail Datum / Unterschrift 35 Dezember 2013 DIE BLUME Die Blume_04_2013_Layout 1 16.12.13 13:10 Seite 36