Familienleistungen des Bundes und der Länder
Transcription
Familienleistungen des Bundes und der Länder
F www.bmf.gv.at Familienbezogene Leistungen des Bundes und der Länder O RM AT I O N A U www.bmf.gv.at www.facebook.com/finanzministerium INFO A S ND IN R E U TE S H S E RSTER Impressum Herausgeber, Eigentümer und Verleger: Bundesministerium für Finanzen Abteilung V/7 Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation Johannesgasse 5, 1010 Wien Konzeption, Design, Text: Jeitler & Partner Werbeagenten · www.werbeagenten.com Fotos: iStockphoto · Shutterstock Druck: Druckerei des BMF Redaktionsschluss: Juli 2013 Unterstützung von Bund und Bundesländern Noch mehr familienbezogene Leistungen Neben den steuerlichen Entlastungen für Familien durch das Bundesministerium für Finanzen gibt es noch eine Vielfalt anderer familienbezogener Leistungen. Das Spektrum reicht von direkten Geldleistungen über Steuererleichterungen bis hin zu Sachleistungen für Familien. Etwa 50 familienbezogene Leistungen kom men direkt vom Bund! Auf den folgenden Seiten finden Sie eine Aufstellung der österreichweit verfügbaren familienbezogenen Leistungen. Wir haben ein Verzeichnis* erstellt, in dem sich auch die wichtigsten familien bezogenen Leistungen der Bundesländer finden. Auf den folgenden Seiten können Sie nachlesen, in welcher Form auch die Bundesländer wesentlich zur Familienför derung beitragen. * redaktionell ausgewählt, Grundlage: Auskunft der jeweiligen Landesregierung 3 zu tionen Informa ungen ist allen Le .gv.at mf www.b i Auf www.finanzonline.at Alle familienbezogenen Leistungen des Bundes im Überblick Das Bundesministerium für Finanzen bietet folgende Leistungen an: Kinderabsetzbetrag Jeder Steuerpflichtige, der Familienbeihilfe bezieht, hat auch Anspruch auf den Kinderabsetzbetrag. Wird gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausbezahlt und ist nicht gesondert zu beantragen. Auszahlung durch das Finanzamt – auch bei keiner oder nur geringer Steuerzahlung. finden Sie weitere notwendige Informationen und auch die FinanzOnline-Hotline hilft Ihnen unter 0810 221100 von Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr österreich weit zum Ortstarif gerne weiter. Alleinverdienerabsetzbetrag und Kinderzuschläge Der Alleinverdienerabsetzbetrag beträgt pro Jahr (mit einem Kind) EUR 494,–, mit zwei Kindern EUR 669,–, mit drei Kindern EUR 889,– und für jedes weitere Kind erhöht sich dieser Betrag um EUR 220,–. Kann nach Ablauf eines Kalenderjahrs im Zuge der Arbeitnehmer/innenveranlagung bzw. einer Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden oder man bereits während des Jahres bei der laufenden Lohnverrechnung berücksichtigen lassen. Alleinerzieherabsetzbetrag und Kinderzuschläge Der Alleinerzieherabsetzbetrag beträgt pro Jahr (mit einem Kind) EUR 494,–, mit zwei Kindern EUR 669,–, mit drei Kindern EUR 889,– und für jedes weitere Kind erhöht sich dieser Betrag um EUR 220,–. Kann nach Ablauf eines Kalenderjahrs im Zuge der Arbeitnehmer/innenveranlagung bzw. einer Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden oder man bereits während des Jahres bei der laufenden Lohnverrechnung berücksichtigen lassen. 4 Unterhaltsabsetzbetrag Anspruch auf einen monatlichen Unterhaltsabsetzbetrag haben alle, die für ein Kind, das nicht im selben Haushalt wohnt, Unterhalt zahlen. Für das erste Kind EUR 29,20, für das zweite EUR 43,80 und für das dritte und jedes weitere Kind EUR 58,40. Für dieses Kind/diese Kinder darf vom Steuerpflichtigen keine Familienbeihilfe bezogen werden. Außergewöhnliche Belastungen ohne Selbstbehalt Bei außergewöhnlichen Belastungen wie auswärtige Berufsausbildung von Kindern, Behinderungen ab 25 %, Unterhaltsleistungen an nicht haushaltszugehörige Kinder im Ausland und Kinderbetreuungskosten wird KEIN Selbstbehalt gerechnet. Sonderausgabenerhöhungsbetrag Familien mit mindestens drei Kindern können den Sonderausgabenerhöhungs betrag in Anspruch nehmen. Für Alleinverdiener bzw. Alleinerzieher wird der Be trag nochmals erhöht. Kinderfreibetrag Wird für ein Kind gewährt, das sich ständig im Inland, in einem EU- oder EWRMitgliedsland oder der Schweiz aufhält. Der Kinderfreibetrag beträgt EUR 220,– und kann von jener Person im Rahmen der Arbeitnehmer/innenveranlagung bean tragt werden, die auch die Familienbeihilfe bezieht. Beantragen beide Elternteile den Kinderfreibetrag, beträgt dieser pro Person EUR 132,–. Absetzbarkeit Kinderbetreuung Kosten für die Kinderbetreuung für Kinder bis zum 10. Lebensjahr können von steuerpflichtigen Eltern in der Höhe von maximal EUR 2.300,– pro Kalenderjahr und Kind abgesetzt werden. Zuschuss des Arbeitgebers zu den Kinderbetreuungskosten Wenn der Arbeitgeber einen Zuschuss zur Kinderbetreuung zahlt, so ist dieser Zuschuss bis zu einer Höhe von EUR 500,– pro Kalenderjahr sozialabgaben- und lohnsteuerfrei. Erforderlich ist eine schriftliche Erklärung (Formular L 35). i Weitere Informationen finden Sie im Steuerbuch. Dieses erhalten Sie bei jedem Finanzamt bzw. als Gratis bestellung auf www.bmf.gv.at unter „Publikationen“. 5 Kosten für auswärtige Berufsausbildung Die Kosten für auswärtige Berufsausbildung eines Kinds können bei der Arbeitneh mer/innenveranlagung als außergewöhnliche Belastung mit einem Pauschalbetrag von EUR 110,– monatlich berücksichtigt werden. Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG Ausbau Kinderbetreuungsangebot und frühe sprachliche Förderung. Informationen zu allen Leistungen www.bmwfj.gv.at Das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend bietet folgende Leistungen an: Familienbeihilfe Unabhängig von Einkommen oder Beschäftigung haben Eltern mind. bis zur Voll jährigkeit eines Kindes Anspruch auf Familienbeihilfe, in bestimmten Fällen (z.B. Kinder in Berufsausbildung) max. bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres. Die Beihilfe ist nach Alter gestaffelt, Auszahlung erfolgt pro Kind durch das Finanzamt. Mehrkindzuschlag zur Familienbeihilfe Können Eltern mit 3 oder mehr Kindern beantragen. Monatlich EUR 20,– für das dritte und jedes weitere Kind. Der Antrag wird an das Wohnsitzfinanzamt gestellt. Kinderbetreuungsgeld Aus fünf Varianten können Eltern in Österreich seit 1. Jänner 2010 wählen. Der Bezug des Kinderbetreuungsgelds ist unabhängig von einer vor der Geburt ausgeübten Tätig keit. Die Finanzierung erfolgt durch das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend. Auszahlung über den zuständigen Krankenversicherungsträger. Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld (früher: Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld) Einkommensschwache Familien können zusätzlich zum Kinderbetreuungsgeld eine Beihilfe beantragen (EUR 6,06 pro Tag, ca. EUR 180,– pro Monat). Wird beim zu ständigen Krankenversicherungsträger beantragt. 6 Schulbücher Die Finanzierung der kostenlosen Schulbuchaktion (ohne Selbstbehalt) für alle Schüler/innen in Österreich erfolgt durch das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend. Schülerfreifahrten Schüler/innen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die An spruch auf Familienbeihilfe haben, können eine Schülerfreifahrt beantragen. Eigenanteil EUR 19,60 pro Schuljahr. Anträge gibt es in den Schulen (Bestä tigung). Vorlage beim zuständigen Verkehrsbetrieb. Für einen Aufpreis von EUR 60,– pro Jahr kann das TOP Jugendticket für die Bundesländer Wien, Nie derösterreich und Burgenland beantragt werden. Finanzierung durch das BMWFJ. i Eine umfassende Übersicht über die wichtigsten familien Lehrlingsfreifahrten Lehrlinge, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die Anspruch auf Familienbeihilfe haben, können eine Lehrlingsfreifahrt beantragen. Eigenanteil EUR 19,60 pro Lehrjahr. Für einen Aufpreis von EUR 60,– pro Jahr kann das TOP Jugendticket für die Bundesländer Wien, Niederösterreich und Burgenland bean tragt werden. Finanzierung durch das BMWFJ. bezogenen Leistungen in Ihrem Bundesland* finden Sie online unter www.bmf.gv.at/familie Schulfahrt- und Lehrlingsfahrtbeihilfen Kann beantragt werden, wenn mindestens 2 km des Schulwegs nicht im Rahmen einer Schüler/innen- oder Lehrlingsfreifahrt zurückgelegt werden können. Der Antrag wird beim zuständigen Finanzamt gestellt. Auszahlung gemeinsam mit der Familienbeihilfe möglich. Förderung Familienberatungsstellen Es gibt über 400 Familienberatungsstellen von diversen Trägerorganisationen in Österreich. Sie alle werden aus dem Budget des BMWFJ gefördert. Informationen finden Sie auch unter www.familienberatung.gv.at. Elternbildung Eine Initiative des BMWFJ zur Information und Unterstützung von Eltern in Öster reich. Angebot an Seminaren, Vorträgen und Informationstagen, die vom BMWFJ finanziell gestützt werden. * redaktionell ausgewählt, Grundlage: Auskunft der jeweiligen Landesregierung 7 Eltern- und Kindbegleitung Das BMWFJ fördert Vereine, die bei einer Scheidung oder Trennung therapeutische und pädagogische Kindergruppen bzw. Einzelarbeit und Paarbegleitung etc. anbieten. Mediation Wenn mit dem/der Partner/in bei Scheidung/Trennung keine Einigung erzielt wird, kann eine vom BMWFJ unterstützte Familienmediation in Anspruch genommen werden. Infos: Ilse Graf, [email protected] Familienhospizkarenz Härteausgleich Bei Begleitung schwer erkrankter Kinder (Familienhospizkarenz) wird zur Vermei dung besonderer Härtefälle auf Antrag ein Zuschuss gewährt. Familien Härteausgleich Um in Notsituationen zu helfen (unverschuldete finanzielle Notsituation durch Krankheit, Behinderung, Todesfall etc.) wird vom BMWFJ eine finanzielle Überbrü ckungshilfe geleistet. Voraussetzung: Bezug von Familienbeihilfe und die österrei chische bzw. EU-Staatsbürgerschaft. Telefon: 01 71100 oder 0800 240262 (gebührenfrei) Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG (halbtägige kostenlose und verpflichtende frühe Förderung) zu Informationen en ng tu is Le allen t www.bmg.gv.a Das Bundesministerium für Gesundheit bietet folgende Leistungen an: Wochengeld Für alle unselbstständig erwerbstätigen Frauen in Österreich wird acht Wochen vor und nach der Geburt das Wochengeld ausbezahlt. Die Höhe entspricht dem Durch schnittseinkommen der letzten drei Monate vor Beginn der Schutzfrist. Zuständi ges Ministerium ist das Bundesministerium für Gesundheit. Ausgezahlt wird das Wochengeld vom Krankenversicherungsträger. 8 Mutter-Kind-Pass Zur gesundheitlichen Vorsorge für Schwangere und Kleinkinder beinhaltet das Mutter-Kind-Pass-Programm alle vorgesehenen ärztlichen Untersuchungen wäh rend der Schwangerschaft und bis zum 5. Lebensjahr des Kindes. Bei Inanspruch nahme von Vertragsärztinnen/Vertragsärzten sind diese Untersuchungen kostenlos. Kosten Betriebshilfe/Wochengeld Selbstständige Selbstständig erwerbstätige Frauen haben bei Schwangerschaft/Geburt Anspruch auf eine Betriebshilfe. Die Kosten dafür übernimmt der Krankenversicherungsträger aus dem Budget das BMG. Wird keine Betriebshilfe gewährt, kann ein Wochengeld in Höhe von EUR 50,– pro Tag beantragt werden. Krankenversicherungsbeitrag KBG Bezieher/innen von Kinderbetreuungsgeld sind krankenversichert. Kein gesonder ter Antrag notwendig. Beiträge zur Schülerunfallversicherung Die Versicherung umfasst alle Unfälle, die sich im Zusammenhang der Schulausbil dung ereignen. i Eine umfassende Über sicht über die wichtigs ten familienbezogenen Leistungen in Ihrem Beitrag zur Invitro-Fertilisation Der IVF-Fonds bietet Paaren eine finanzielle Unterstützung bei medizinisch unter stützter Fortpflanzung. Eine Initiative des BMG. Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur bietet folgende Leistungen an: Finanzielle Unterstützung für die Teilnahme an Schulveranstaltungen Sozial benachteiligte Familien können eine finanzielle Unterstützung für die Teilnahme ihres Kindes an mehrtägigen Schulveranstaltungen beantragen. * redaktionell ausgewählt, Grundlage: Auskunft der jeweiligen Landesregierung Bundesland* finden Sie online unter www.bmf.gv.at/familie zu Informationen en allen Leistung .at www.bmukk.gv 9 Schülerbeihilfe Darunter versteht man Schulbeihilfe, Heim- und Fahrtkostenbeihilfe sowie be sondere Schulbeihilfe. Für sozial bedürftige Familien bzw. auf Sonderantrag für Studierende. Auszahlende Stelle ist das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur. Informationen zu allen Leistung en www.bmwf.gv. at Außerordentliche Unterstützung Es werden auch weitere außerordentliche Leistungen angeboten. Das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung bietet folgende Leistungen an: Studienbeihilfe Für sozial bedürftige Studenten, die noch kein Studium oder eine gleichwertige Aus bildung absolviert haben, einen günstigen Studienerfolg nachweisen können und ihr Studium vor dem 30. Lebensjahr begonnen haben. Die Höhe der Beihilfe ist ein kommensabhängig. Die zuständige Stelle ist das Ministerium für Wissenschaft und Forschung. i Auf www.finanzonline.at Studienabschlussstipendium Studierende, die während des Studiums berufstätig waren oder ihre Kinder betreu ten und ihr Studienziel fast erreicht haben, können für die Abschlussphase ein vom Europäischen Sozialfonds mitfinanziertes Studienabschlussstipendium erhalten. finden Sie weitere notwendige Informationen und auch die FinanzOnline-Hotline hilft Ihnen unter 0810 221100 von Montag bis Freitag von 08.00 Studienunterstützungen Sozial bedürftige Studenten mit günstigem Studienerfolg können eine Studienbei hilfe beantragen. Bis zu EUR 8.148,– pro Jahr werden in zwölf Monatsraten ausbe zahlt. Infos auch unter www.stipendium.at Uhr bis 18.00 Uhr österreich weit zum Ortstarif gerne weiter. 10 Fahrtkosten (bei Studienbeihilfe) Wer Studienbeihilfe bezieht, kann zusätzlich auch eine Unterstützung bei den Fahrt kosten beantragen. Infos auch unter www.stipendium.at Europäischer Sozialfonds (ESF) – Kinderbetreuungskosten-Zuschuss Studierende in der Studienabschlussphase, die sozial förderungswürdig sind und Kinder zu betreuen haben, können einen Zuschuss zu den Kosten der Kinder betreuung beantragen. Diese Förderung wird vom Europäischen Sozialfonds mit finanziert. Infos auch unter www.bmukk.gv.at Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz bietet folgende Leistungen an: Informationen zu allen Leistungen www.bmask.gv.at Pensionsbeiträge aufgrund eines Wahl- oder Pflegekinds (FLAF-Anteil) Werden vom BMASK finanziert. Pensionsbeiträge für Kindererziehungszeiten (FLAF-Anteil) Die Anrechnung der Kindererziehungszeiten für die Pensionsbeiträge werden vom BMASK finanziert. Pensionsbeiträge für Pflegepersonen von behinderten Kindern gem. § 18a ASVG Informationen zu Pensionsbeiträgen für Pflegepersonen finden Sie auch auf der Website des BMF. Betriebliche Mitarbeitervorsorge Die Pensionsvorsorge in Österreich beruht auf dem 3-Säulen-Modell. Neben der staatlichen Pensionsvorsorge gibt es noch die betriebliche und die private Alters vorsorge. Das BMASK unterstützt die betriebliche Mitarbeitervorsorge. Familienzuschläge zu personenbezogenen Geldleistungen aus der Arbeitslosenversicherung Wer Arbeitslosengeld bezieht und für Kinder Unterhalt zahlt, die Anspruch auf Familienbeihilfe haben, bekommt den Familienzuschlag. Auch mit volljährigen Kindern, die Familienbeihilfe wegen einer Ausbildung oder Behinderung beziehen, hat man Anspruch auf den Familienzuschlag. 11 Informationen zu allen Leistungen www.justiz.gv.at Das Bundesministerium für Justiz bietet folgende Leistungen: Unterhaltsvorschüsse Kommt ein Elternteil seinen Verpflichtungen zur Zahlung nicht nach, dient der Unter haltsvorschuss (Alimentationsbevorschussung) der Sicherstellung des Unterhalts von Kindern. Der Unterhaltsvorschuss wird vom Staat auf Antrag gewährt. Er ist von jenem Elternteil, der zur Vertretung des Kinds befugt ist, im Namen des Kinds einzubringen. Prozessbegleitung Falls Sie oder Ihr Kind durch eine Straftat verletzt worden sind, bietet das BMJ eine juristische Prozessbegleitung an. Eine umfassende Übersicht über die wichtigsten familienbezogenen Leis tungen in Ihrem Bundesland* finden Sie online unter www.bmf.gv.at/familie 12 * redaktionell ausgewählt, Grundlage: Auskunft der jeweiligen Landesregierung Alle familienbezogenen Leistungen der Bundesländer im Überblick WIEN Wiener Familienzuschuss Finanzielle Unterstützung für Familien mit geringem Einkommen für Kinder im 2. und 3. Lebensjahr Kontakt: Regionalstellen – Rechtsvertretung · [email protected] · MAG ELF Tel. +43/1/4000 80 11 www.wien.gv.at/menschen/magelf/recht/rechtsvertretung.html Rechtsvertretung MA 11 Beratung und Unterstützung bei der Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen mj. Kinder, Vaterschaftsfeststellung Kontakt: Regionalstellen – Rechtsvertretung · [email protected] · MAG ELF Tel. +43/1/4000 80 11 www.wien.gv.at/menschen/magelf/recht/rechtsvertretung.html Erziehungsberatung Beratung in Erziehungsfragen, zu den Bedürfnissen und zur gesunden Entwicklung von Kindern und Jugendlichen Kontakt: Regionalstellen – Soziale Arbeit mit Familien · [email protected] · MAG ELF Tel. +43/1/4000 80 11 www.wien.gv.at/menschen/magelf/service/sozialarbeit.html Elternberatungen Ernährungs- und Entwicklungsberatung mit Ärzten und Ärztinnen, Sozialarbeiter/innen, Sozialpädagog/innen Kontakt: Elternberatungen · [email protected] · MAG ELF Tel. +43/1/4000 80 11 www.wien.gv.at/menschen/magelf/baby/elternberatung.html Gruppenangebote Elternbildung (Elternschule), Gruppen für Eltern mit Kindern im Rahmen des Sozialen Dienstes Kontakt: Eltern-Kind-Zentren · [email protected] · MAG ELF Tel. +43/1/4000 80 11 www.wien.gv.at/menschen/magelf/baby/ekizent.html 13 Scheidungs-/Trennungsberatung Beratung zur Aufteilung von Rechten und Pflichten gegenüber Kindern bei Trennung und Scheidung Kontakt: Eltern-Kind-Zentren · [email protected] · MAG ELF Tel. +43/1/4000 80 11 www.wien.gv.at/menschen/magelf/baby/ekizent.html Finanzielle Beratung Umfassende, persönliche Beratung zur finanziellen Situation der Familie Kontakt: Eltern-Kind-Zentren und Regionalstellen – Soziale Arbeit mit Familien · [email protected] · MAG ELF Tel. +43/1/4000 80 11 www.wien.gv.at/menschen/magelf/baby/ekizent.html · www.wien.gv.at/menschen/magelf/service/sozialarbeit.html Beratung zur Wohnungssicherung Beratung bei drohendem Wohnungsverlust oder bestehender Wohnungslosigkeit Kontakt: Eltern-Kind-Zentren und Regionalstellen – Soziale Arbeit mit Familien · [email protected] · MAG ELF Tel. +43/1/4000 80 11 www.wien.gv.at/menschen/magelf/baby/ekizent.html · www.wien.gv.at/menschen/magelf/service/sozialarbeit.html WIJUG Kinderurlaub Ferienturnusse für Kinder zwischen 5 und 14 Jahren, Kosten nach Einkommen sozial gestaffelt Kontakt: Regionalstellen – Soziale Arbeit mit Familien · [email protected] · MAG ELF Tel. +43/1/4000 80 11 www.wijug.at WIJUG Familienurlaub Familienurlaub für Familien mit geringem Einkommen Kontakt: Regionalstellen – Soziale Arbeit mit Familien · [email protected] · MAG ELF Tel. +43/1/4000 80 11 www.wijug.at Caritas Familienhilfe klassisch Hilfe für Familien in Notlagen und Krisensituationen Kontakt: Caritas Wien · [email protected] · Tel. +43/1/544 37 51 www.caritas-wien.at/hilfe-einrichtungen/familie-und-kinder/familienhilfe/ 14 Caritas Familienhilfe KIB Entlastung für Eltern von Kindern und Jugendlichen mit besonderen Bedürfnissen Kontakt: Nach Beratung durch MA 11 / Kompetenzzentrum für Integrationsfragen bei Caritas Wien · [email protected] · Tel. +43 1 4000/90887 www.caritas-wien.at/hilfe-einrichtungen/familie-und-kinder/familienhilfe/ Befreiung vom Essensbeitrag in Kinderbetreuungseinrichtungen Befreiung vom Essensbeitrag in Kinderbetreuungseinrichtungen für Familien mit geringem Einkommen Kontakt: MA 11 – Gruppe Recht, Referat Gefördertes Essen in Kinderbetreuungseinrichtungen · [email protected] · Tel +43/1/4000-90710 www.wien.gv.at/amtshelfer/gesellschaft-soziales/magelf/finanzielles/essensbeitrag.html Krisengeld Sicherung der Grundbedüfnisse von Kindern (Nahrung, Gesundheit, Wohnen,...) Kontakt: Regionalstellen – Soziale Arbeit mit Familien · [email protected] · MAG ELF Tel. +43/1/4000-80 11 www.wien.gv.at/menschen/magelf/service/sozialarbeit.html Förderung der privaten Eltern-Kind-Zentren Gilgegasse, Nanaya und Kind & Kegel Unterstützung von werdenden und jungen Eltern Kontakt: Private Eltern-Kind-Zentren (Gilgegasse · Nanaya · Kind und Kegel) · [email protected] · [email protected] · [email protected] · Tel. +43 1/406 97 75 · +43 1/523 17 11 · +43/1/503 71 88 www.elternkindzentrum.com · www.nanaya.at · www.kind-und-kegel.at Dokumentenmappe und Wiener Wickelrucksack Willkommensgeschenk der Stadt Wien für neugeborene Wiener Kinder Kontakt: Eltern-Kind-Zentren und Geburtskliniken · [email protected] · MAG ELF Tel. +43/1/4000 80 11 www.wien.gv.at/menschen/magelf/baby/information.html Übersetzer/innen Übersetzungs- und Dolmetschleistungen für Familien mit nicht deutscher Muttersprache (Verein Wiener Kinder- und Jugendbetreuung und direkte Leistungszukäufe) Kontakt: Regionalstellen – Soziale Arbeit mit Familien und einigen Elternberatungen · [email protected] · MAG ELF Tel. +43/1/4000 80 11 www.wien.gv.at/menschen/magelf/service/sozialarbeit.html · www.wien.gv.at/menschen/magelf/baby/elternberatung.html 15 Beitragsfreier Krippe- und Kindergartenbesuch (im städtischen Kindergarten) Der beitragsfreie Kindergarten gilt für alle 0 – 6-jährigen Kinder, die in Wien hauptgemeldet sind und bei denen zumindest ein Obsorgeberechtigter in Wien lebt. Kontakt: Beantragung nicht erforderlich! Kriterien werden im Rahmen der Platzvergabe durch MA 10– Servicestellen geprüft. · [email protected] · Infotelefon der MA 10 +43/1/2775555 www.wien.gv.at/bildung/kindergarten/servicestellen.html Beitragsfreier Krippe- und Kindergartenbesuch (bei privatem Träger) Betreuungsplatz bei einem privaten Träger Kontakt: Servicestelle der MA 10 in Form der Beantragung einer Kundennummer · [email protected] · MA 10 Tel. +43/1/2775555 www.wien.gv.at/bildung/kindergarten/servicestellen.html Ermäßigung für den Besuch eines städtischen Hortes Bei einem Familien-Netto-Einkommen bis EUR 2.642,42 kann eine Ermäßigung des Elternbeitrages beantragt werden, wenn zumindest ein Obsorgeberechtigter und das Kind den Hauptwohnsitz in Wien haben. Kontakt: Servicestellen der MA 10 – Wiener Kindergärten · [email protected] · MA 10 Tel. +43/1/2775555 www.wien.gv.at/bildung/kindergarten/servicestellen.html Zuschuss zum Elternbeitrag für schulpflichtige Kinder, die eine private Betreuungseinrichtung besuchen Bei einem Familien-Netto-Einkommen bis EUR 2.642,42 kann eine Ermäßigung des E lternbeitrages beantragt werden, wenn zumindest ein Obsorgeberechtigter und das Kind den Hauptwohnsitz in Wien haben. Kontakt: Servicestellen der MA 10 – Wiener Kindergärten · [email protected] · MA 10 Tel. +43/1/2775555 www.wien.gv.at/bildung/kindergarten/servicestellen.html Geschwister-Ermäßigung bei der Berechnung des Besuchsbeitrages in einem städtischen Hort und bei der Berechnung des Zuschusses zum Elternbeitrag in einem privaten Hort Unabhängig von einem vollen oder ermäßigten Elternbeitrag wird für jedes weitere im Haushalt des/der Obsorgeberech tigten lebende Kind, für das Familienbeihilfe bezogen wird, vom Familien-Netto-Einkommen ein Betrag von EUR 375,22 abgezogen. Kontakt: Servicestellen der MA 10 – Wiener Kindergärten · [email protected] · MA 10 Tel. +43/1/2775555 www.wien.gv.at/bildung/kindergarten/servicestellen.html 16 Berücksichtigung von Unterhaltszahlungen bei der Berechnung des Besuchsbeitrages in einem städtischen Hort und bei der Berechnung des Zuschusses zum Elternbeitrag in einem privaten Hort Für jedes Kind, das nicht im Haushalt der Eltern oder des Elternteils lebt, werden, die im Rahmen der Unterhaltspflicht ge leisteten laufenden Unterhaltszahlungen bzw. Kostenersatzbeiträge der Familie (maximal EUR 375,22), vom Familien-NettoEinkommen abgezogen. Kontakt: Servicestellen der MA 10 – Wiener Kindergärten · [email protected] · MA 10 Tel. +43/1/2775555 www.wien.gv.at/bildung/kindergarten/servicestellen.html Fahrtendienst für Pflichtschüler/innen mit Behinderung Finanzierung von Fahrtendiensten für Pflichtschüler/innen mit Behinderungen zwischen Wohnort und Schule, wenn kein öffentliches Verkehrsmittel benutzt werden kann. Kontakt: Stadt Wien, MA 56, im Wege der Schulleitung · Tel. +43/1/59916 www.wien.gv.at/verwaltung/schulen/index.html Ermäßigung bzw. Entfall der Beiträge für den Besuch ganztägig geführter öffentlicher Pflichtschulen Soziale Staffelung bzw. Entfall der Essens- und Betreuungsbeiträge für Familien mit geringem Familieneinkommen Kontakt: Stadt Wien, MA 56 · Tel. +43/1/59916 www.wien.gv.at/verwaltung/schulen/index.html Finanzielle Unterstützung bei Schulveranstaltungen Finanzielle Unterstützung für Kinder aus Familien mit geringem Einkommen zur Ermöglichung der Teilnahme an Schulveranstaltungen (Sommer- und Wintersportwochen). Kontakt: Stadt Wien, MA 56, im Wege des Stadtschulrates für Wien · Tel. +43/1/59916 www.wien.gv.at/verwaltung/schulen/index.html Warenkorb Pro Schuljahr wird den allgemein bildenden Pflichtschulen ein fixer Betrag pro Schüler/in für die Beschaffung von Unterrichtsmaterialien und -mittel zur Verfügung gestellt. Kontakt: Stadt Wien, MA 56, im Wege der Schulleitung · Tel. +43/1/59916 www.wien.gv.at/verwaltung/schulen/index.html 17 wienxtra-ferienspiel Diverse Vergünstigungen Kontakt: Wien · [email protected] · Tel. +43/1/4000-84401 www.ferienspiel.at wienxtra-familientage Diverse Vergünstigungen Kontakt: Wien · [email protected] · Tel. +43/1/4000-84401 www.familientage.at wienxtra-kinderinfo Diverse Vergünstigungen Kontakt: Wien · [email protected] · Tel. +43/1/4000-84401 www.kinderinfowien.at Zoom Kindermuseum Freier Eintritt Kontakt: Wien · [email protected] · Tel. +43/1/522 67 48 www.kindermuseum.at cinemagic Ermässigter Eintritt ins Kinderkino Kontakt: Wien · [email protected] · Tel. +43/1/4000 83400 www.cinemagic.at wienxtra-spielebox Kostengünstige Spielentlehnungen Kontakt: Wien · [email protected] · Tel. +43/1/4000 83424 www.spielebox.at Musikunterricht an der Musik- und Singschule Wien Schulgeldermäßigung für Familien mit mehr als einem Kind sowie für einkommensschwache Familien Kontakt: Wien · [email protected] · Tel. +43/1/40134 84411 www.spielebox.at 18 Angebote der Büchereien Wien Gebührenbefreiung für Kinder Kontakt: Wien · [email protected] · Tel. +43/1/4000 84503 www.buechereien.wien.at Burgenland Kinderbonus Einkommensabhängige, monatliche Zuwendung für Familien Kontakt: Abt. 6, HRII, Referat Familie und Konsumentenschutz · [email protected] · Tel. +43/57/6002536 www.burgenland.at/buergerservice/familie Förderung der Familien – Schulstartgeld Schulanfänger, einkommensunabhängig Kontakt: Abt. 6, HRII, Referat Familie und Konsumentenschutz · [email protected] · Tel. +43/57/6002789 www.burgenland.at/buergerservice/familie/ Mehrlingsgeburten Gewährung einer Förderung für Mehrlinge; einkommensunabhängig Kontakt: Abt. 6, HRII, Referat Familie und Konsumentenschutz · [email protected] · Tel. +43/57/6002536 www.burgenland.at/buergerservice/familie/ Kinderbetreuungsförderung Gewährung einer Förderung für Kinder, die eine Kinderbetreuungseinrichtung besuchen; einkommensunabhängig Kontakt: Abt. 6, HRII, Referat Familie und Konsumentenschutz · [email protected] · Tel. +43/57/6002789 www.burgenland.at/buergerservice/familie/ 19 Familienauto Förderung eines PKW bei mehr als drei Kindern; einkommensabhängig Kontakt: Abt. 6, HRII, Referat Familie und Konsumentenschutz · [email protected] · Tel. +43/57/6002536 www.burgenland.at/buergerservice/familie/ Kinderbetreuungsförderung – Tageseltern Gewährung einer Förderung für Kinder, die von Tageseltern betreut werden; einkommensabhängig Kontakt: Abt. 6, HRII, Referat Familie und Konsumentenschutz · [email protected] · Tel.+43/57/6002536 www.burgenland.at/buergerservice/familie/ Lehrlingsförderungszuschuss Einkommensabhängige, monatliche Zuwendung für Familien Kontakt: Abt. 6, HRII, Referat Förderwesen · [email protected] · Tel. +43/57/6002515 www.burgenland.at/gesundheit-soziales/arbeitnehmerfoerderung Wohnkostenzuschuss für Lehrlinge Einkommensabhängige, monatliche Zuwendung für Familien Kontakt: Abt. 6, HRII, Referat Förderwesen · [email protected] · Tel. +43/57/6002515 www.burgenland.at/gesundheit-soziales/arbeitnehmerfoerderung kärnten Kärntner Babygeld Unterstützung für jedes nach dem 31.12.2009 geborene Kind mit österreichischer, EU oder Schweizer Staatsbürgerschaft und Begünstigte des EWR Abkommens, soweit es sich aus dem Gemeinschaftsrecht ergibt (derzeit Island, Liechtenstein, Norwegen) Kontakt: Amt der Kärntner Landesregierung, Abt. 6 – Kompetenzzentrum Bildung, Generationen und Kultur, Famili enförderung Brigitte Sila, Mießtaler Straße 1, 9020 Klagenfurt · [email protected] · Tel. +43/50/536 16121 www.ktn.gv.at/151229_DE-Amt_der_Kaerntner_Landesregierung_-Abteilung_6 20 Kärntner Müttergeld Unterstützung für pensionsunterversorgte Frauen über 65 Jahre Kontakt: Projektträger bzw. auszahlende Stelle ist der Verein SozialMarkt Kärnten, Stefan Slanitsch, Kaufmanngasse 3/2/6, 9020 Klagenfurt · [email protected] · Tel. +43/463/590 146-2 www.ktn.gv.at/151229_DE-Amt_der_Kaerntner_Landesregierung_-Abteilung_6 Familienzuschuss Monatliche Zahlung des Landes Kärnten für einkommensschwache Familien mit Kindern, die das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Auszahlung pro Kind. Kontakt: Amt der Kärntner Landesregierung, Abt. 6 – Kompetenzzentrum Bildung, Generationen und Kultur, Famili enförderung Susanne Holzer, Mießtaler Straße 1, 9020 Klagenfurt · [email protected] · Tel. +43/0/536 1611 www.ktn.gv.at/151229_DE-Amt_der_Kaerntner_Landesregierung_-Abteilung_6 Verpflichtendes Kindergartenjahr für 5-Jährige Unterstützung pro Kind. Für Kinder, die das letzte Jahr vor Schuleintritt den Kindergarten besuchen. Kontakt: Amt der Kärntner Landesregierung, Abt. 6 – Kompetenzzentrum Bildung, Generationen und Kultur, Kinder betreuung Nina Hinteregger, Mießtaler Straße 1, 9020 Klagenfurt · [email protected] · Tel. +43/50/536 16136 www.ktn.gv.at/151229_DE-Amt_der_Kaerntner_Landesregierung_-Abteilung_6 Zweisprachiger Kindergartenfonds Gewährung von finanziellen Zuwendungen an die Träger von zwei- oder mehrsprachigen Kindergärten zur Deckung des Betriebsabganges. Kontakt: Amt der Kärntner Landesregierung, Abt. 6 – Kompetenzzentrum Bildung, Generationen und Kultur, Kinder betreuung Oskar Huber, Mießtaler Straße 1, 9020 Klagenfurt · [email protected] · Tel. +43/50/536 16134 www.ktn.gv.at/151229_DE-Amt_der_Kaerntner_Landesregierung_-Abteilung_6 Tagesmütter Betreuungsmodell für Kinder von 8 bis 15 Jahren. Kinderbetreuung erfolgt durch Tagesmütter und wird vom Land finanziell unterstützt. Kontakt: Amt der Kärntner Landesregierung, Abt. 6 – Kompetenzzentrum Bildung, Generationen und Kultur, Kinderbetreuung Nina Hinteregger, Mießtaler Straße 1, 9020 Klagenfurt· [email protected] · Tel. +43/505/361 6134 www.ktn.gv.at/151229_DE-Amt_der_Kaerntner_Landesregierung_-Abteilung_6 21 Förderung von Kindertagesstätten Förderung des Landes an Träger, der ein Betreuungsangebot im Sinne einer ganzheitlichen Bildung anbietet. Kontakt: Amt der Kärntner Landesregierung, Abt. 6 – Kompetenzzentrum Bildung, Generationen und Kultur, Kinder betreuung Paula Mlekusch, Mießtaler Straße 1, 9020 Klagenfurt · [email protected] · Tel. +43/50/536 16135 www.ktn.gv.at/151229_DE-Amt_der_Kaerntner_Landesregierung_-Abteilung_6 Landesbeitrag für Kindergärten, Horte, Kinderkrippen und Modellversuche Kindergarten-Landesbeitrag an Erhalter, für jede von ihnen betriebene und bewilligte Gruppe. Kontakt: Amt der Kärntner Landesregierung, Abt. 6 – Kompetenzzentrum Bildung, Generationen und Kultur, Kinder betreuung Oskar Huber, Mießtaler Straße 1, 9020 Klagenfurt · [email protected] · Tel. +43/50/536 16134 www.ktn.gv.at/151229_DE-Amt_der_Kaerntner_Landesregierung_-Abteilung_6 Kärntner Schulbedarfsförderung Freiwillige Leistung des Landes für jedes schulpflichtige Kind vom 1. bis zum 9. Schuljahr. Kontakt: Amt der Kärntner Landesregierung · Abt. 4 – Kompetenzzentrum Soziales, Schnablegger Raimund, Mießtaler Straße 1, 9020 Klagenfurt · [email protected] · Tel. +43/50/536 14645 www.ktn.gv.at/147844_DE-Amt_der_Kaerntner_Landesregierung_-Abteilung_4 Förderung von Schulveranstaltungen Zuwendung an unterstützungsbedürftige Schüler für die Teilnahme an Winter- und Sommersport bzw. Projektwochen in Hauptschulen und Polytechnischen Schulen. Kontakt: Amt der Kärntner Landesregierung, Abt. 6 – Kompetenzzentrum Bildung, Generationen und Kultur, Würschl Herbert, Mießtaler Straße 1, 9020 Klagenfurt · [email protected] · Tel. +43/50/536 16009 www.ktn.gv.at/151229_DE-Amt_der_Kaerntner_Landesregierung_-Abteilung_6 Zuschüsse für Schüler und Studenten Kontakt: Amt der Kärntner Landesregierung, Abt. 6 – Kompetenzzentrum Bildung, Generationen und Kultur, Landesjugendreferat, Alfred Wrulich, Mießtaler Straße 1, 9020 Klagenfurt · [email protected] · Tel. +43/50/536 16141 www.ktn.gv.at/151229_DE-Amt_der_Kaerntner_Landesregierung_-Abteilung_6 22 Elternbildung Förderung von Beratung und Fortbildung in Erziehungsfragen. Kontakt: Amt der Kärntner Landesregierung, Abt. 6 – Kompetenzzentrum Bildung, Generationen und Kultur, Familienförderung Brigitte Sila, Mießtaler Straße 1, 9020 Klagenfurt ·[email protected] · Tel. +43/50/536 16121 www.ktn.gv.at/151229_DE-Amt_der_Kaerntner_Landesregierung_-Abteilung_6 Jugendstartgeld Jugendliche des Jahrgangs 1992 können seit 1.1.2011 das Jugendstartgeld beantragen. Unterstützung zur Eigenständig keit der Kärntner Jugend. Rückerstattet werden Kosten für Führerschein, Wohnraum oder Aus- und Weiterbildungs maßnahmen. Kontakt: Amt der Kärntner Landesregierung Abt. 6 – Kompetenzzentrum Bildung, Generationen und Kultur, Landesjugendreferat, Alfred Wrulich, Mießtaler Straße 1, 9020 Klagenfurt · [email protected] · Tel. +43/50/536 30000 www.jugendstartgeld.at/index.php/start.html Fahrtkostenzuschuss für Lehrlinge Zuschuss zu Fahrtkosten zum Arbeitsplatz, wenn kein Anspruch auf Lehrlingsfreifahrt besteht. Kontakt: Amt der Kärntner Landesregierung Abt. 7 – Kompetenzzentrum Wirtschaftsrecht und Infrastruktur, DI Jörg Putzl, Mießtaler Straße 1, 9020 Klagenfurt · [email protected] · Tel. +43/50/536 17077 www.ktn.gv.at/143924_DE-Amt_der_Kaerntner_Landesregierung_-Abteilung_7 Fahrtkostenzuschuss für Lehrlings- und Berufswettbewerbe Zuschuss zu den Fahrtkosten bei Teilnahme an einem Wettbewerb im Inland. Kontakt: Amt der Kärntner Landesregierung, Abt. 7 – Kompetenzzentrum Wirtschaftsrecht und Infrastruktur, DI Jörg Putzl, Mießtaler Straße 1, 9020 Klagenfurt ·[email protected] · Tel. +43/50/536 17077 www.ktn.gv.at/143924_DE-Amt_der_Kaerntner_Landesregierung_-Abteilung_7 Mutterschafts- und Säuglingsfürsorge 23 niederösterreich NÖ Mehrlingsgeburtenförderung Familien die Zwillinge, Drillinge, etc. auf die Welt gebracht haben, erhalten eine Förderung von EUR 500,– für Zwillinge, EUR 1000,– für Drillinge, etc. Kontakt: Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Allgemeine Förderung, Familienreferat 3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 9 · [email protected] · Tel. +43/2742/9005 1 9005 www.noel.gv.at/Gesellschaft-Soziales/Geburt/Mehrlingsgeburtenfoerderung.html NÖ Kinderbetreuungsförderung Hilfe für berufstätige Eltern, die ihre Kinder durch Tagesmütter/-väter, in NÖ Tagesbetreuungseinrichtungen oder NÖ Horten betreuen lassen. Förderung von bis zu maximal EUR 300,– pro Monat für Kinder unter 3 Jahren, bzw. EUR 252,– für Kinder über 3 Jahren. In Horten beträgt die Förderung maximal EUR 126,–. Kontakt: Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Allgemeine Förderung, Familienreferat 3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 9 · [email protected] · Tel. +43/2742/9005 1 9005 www.noel.gv.at/Gesellschaft-Soziales/Geburt/Kinderbetreuung.html Nachmittagsbetreuung an Pflichtschulen Es werden die Personalkosten der Schulerhalter (Gemeinden) mit max. EUR 8.000,– pro Jahr und Gruppe unterstützt. Einmalig besteht die Gelegenheit für EUR 50.000,– Förderung zur Infrastrukturverbesserung. Zusätzlich kann eine Abdeckung des Defizits für Personalkosten in der Höhe von max. EUR 8.000,– pro Jahr und Gruppe erfolgen. Kontakt: Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Allgemeine Förderung, Familienreferat, 3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 9 · [email protected] · Tel. +43/2742/9005 1 9005 www.noel.gv.at/Gesellschaft-Soziales/Kinderbetreuung/Nachmittagsbetreuung.html NÖ Partnerschaftstraining Je nach Netto-Haushaltseinkommen kann ein Teil der Kosten für Veranstaltungen im Rahmen des NÖ Partnerschaftstrainings übernommen werden. Kontakt: Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Allgemeine Förderung, Familienreferat 3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 9 · [email protected] · Tel. +43/2742/9005 1 9005 www.noel.gv.at/Gesellschaft-Soziales/Familien/Partnerschaftstraining/Partnerschaftstraining_Allgemein.html 24 NÖ Schulsportwochenförderung Zuschuss von EUR 100,– pro Kind und Woche für sportliche Schulveranstaltungen, an denen mindestens zwei Kinder im Laufe eines Schuljahres teilnehmen. Kontakt: Amt der NÖ Landesregierung · Abteilung Allgemeine Förderung, Familienreferat 3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 9 · [email protected] · Tel. +43/2742/9005 1 9005 www.noel.gv.at/Gesellschaft-Soziales/Familien/Schulsportwochen.html NÖ Verwaltungsfonds für NÖ Familien Einmalige Unterstützung für NÖ Familien, welche aufgrund eines unvorhersehbaren Ereignisses in finanzielle Bedrängnis geraten. Kontakt: Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Allgemeine Förderung, Familienreferat, 3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 9 · [email protected] · Tel. +43/2742/9005 1 9005 www.noel.gv.at/Gesellschaft-Soziales/Familien/Leistungen-fuer-Familien/Verwaltungsfonds_Hilfe_Allgemein.html Familienpass Versicherungsmöglichkeiten und Ermäßigungen für Familien bei 1.500 Vorteilsgebern in ganz Niederösterreich und darüber hinaus. Kontakt: Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Allgemeine Förderung, Familienreferat 3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 9 · [email protected] · Tel. +43/2742/9005 1 9005 www.noel.gv.at/Gesellschaft-Soziales/Familien/Familienpass/Familienpass_Allgemeines.html Familienurlaubsaktion Zuschuss zu den Urlaubskosten von EUR 43,– pro Person bei einem mind. 7tägigen Aufenthalt in NÖ. Kontakt: Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Allgemeine Förderung, Familienreferat 3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 9 · [email protected] · Tel. +43/2742/9005 1 9005 www.noel.gv.at/Gesellschaft-Soziales/Familien/Leistungen-fuer-Familien/Urlaubsaktion_Allgemein.html Kinderbetreuungszuschuss Zuschuss von EUR 1.200,– für die Kinderbetreuung jener Kinder, die im Alter von zwei bis drei Jahren keinen Kindergartenplatz erhalten haben. Kontakt: Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Allgemeine Förderung, Familienreferat 3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 9 · [email protected] · Tel. +43/2742/9005 1 9005 www.noel.gv.at/Gesellschaft-Soziales/Familien/Leistungen-fuer-Familien/kinderbetreuungszuschuss.html 25 NÖ Kindergartentransportkostenzuschuss Familien und Gemeinden können einen finanziellen Zuschuss zu den Beförderungskosten von Kindern zum nächstgelegenen Landeskindergarten erhalten. Kontakt: Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Allgemeine Förderung, Familienreferat 3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 9 · [email protected] · Tel. +43/2742/9005 1 9005 www.noel.gv.at/Gesellschaft-Soziales/Kinderbetreuung/Kindergartentransport.html Aktion NÖ Ferienbetreuung Ab einer Woche Betreuung in den Ferien unterstützt das Land NÖ Gemeinden und Vereine, die eine Ferienbetreuungsaktion anbieten mit maximal EUR 250,– pro Woche. Kontakt: Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Allgemeine Förderung, Familienreferat 3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 9 · [email protected] · Tel. +43/2742/9005 1 9005 www.noel.gv.at/Gesellschaft-Soziales/Kinderbetreuung/Kinderferienbetreuung/Aktion_Ferienbetreuung_Foerderung.html Tirol Schulstarthilfe Unterstützung von schulpflichtigen Kindern zum Schulstart. Kontakt: Fachbereich Familie; Michael-Gaismair-Straße 1 · A-6020 Innsbruck · [email protected] · Tel. +43/512/508 3572 www.tirol.gv.at/familienreferat Kinderbetreuungszuschuss Bei notwendiger, außerhäuslicher Kinderbetreuung. Kontakt: Fachbereich Familie, Michael-Gaismair-Straße 1, A-6020 Innsbruck · [email protected] · Tel. +43/512/508 3572 tirol.gv.at/familienreferat Kindergeld plus Für Kinder zwischen 2 und 4 Jahren . Kontakt: Fachbereich Familie, Michael-Gaismair-Straße 1, A-6020 Innsbruck · [email protected] · Tel. +43/512/508 3572 tirol.gv.at/familienreferat 26 Elternförderung für Schulveranstaltungen Unterstützung bei Schulveranstaltungen von Pflichtschülern im Inland. Kontakt: Fachbereich Familie, Michael-Gaismair-Straße 1, A-6020 Innsbruck · [email protected] · Tel. +43/512/508 3572 tirol.gv.at/familienreferat Elternförderung für Ferienaktionen Zuwendungen für Ferienlager, die länger als eine Woche dauern. Kontakt: Fachbereich Familie, Michael-Gaismair-Straße 1, A-6020 Innsbruck · [email protected] · Tel. +43/512/508 3572 tirol.gv.at/familienreferat Familienhilfe Bei familiären Problemen, wenn die Hauptbetreuungsperson aus gesundheitlichen Gründen ausfällt. Kontakt: Fachbereich Familie, Michael-Gaismair-Straße 1, A-6020 Innsbruck · [email protected] · Tel. +43/512/508 3572 tirol.gv.at/familienreferat Tiroler Familienpass bis zu 50 % Ermäßigungen bei Vorteilsgebern in ganz Tirol. Kontakt: Fachbereich Familie, Michael-Gaismair-Straße 1, A-6020 Innsbruck · [email protected] · Tel. +43/512/508 3572 tirol.gv.at/familienreferat Tiroler Pendler/innen-Förderung Unterstützung von Bezieher/innen einer Pendlerpauschale. Kontakt: Fachbereich Familie, Michael-Gaismair-Straße 1, A-6020 Innsbruck · [email protected] · Tel. +43/512/508 3572 tirol.gv.at/familienreferat Zuwendung bedürftiger Familien Einmalige Sonderzuwendung in unvorhersehbaren Notfällen. Kontakt: Fachbereich Familie, Michael-Gaismair-Straße 1, A-6020 Innsbruck · [email protected] · Tel. +43/512/508 3572 tirol.gv.at/familienreferat 27 salzburg Familienförderung bei Mehrlingsgeburten Finanzielle Unterstützung bei Geburt von Mehrlingen. Kontakt: Amt der Salzburger Landesregierung, Abt. 12/04, Referat für Familie und Generationen [email protected] · [email protected] · Tel. +43/662/8042-5435 oder -5436 www.salzburg.gv.at/themen/gv/familie/mat_foerderungen.htm Förderung für Schulveranstaltungen Finanzielle Unterstützung bei der Teilnahme an Schulveranstaltungen. Kontakt: Amt der Salzburger Landesregierung, Abt. 12/04, Referat für Familie und Generationen [email protected] [email protected] · Tel. +43/662/8042-5435 oder -5436 www.salzburg.gv.at/themen/gv/familie/mat_foerderungen.htm Einmalige Hilfe für werdende Mütter Werdende Mütter, die sich in einer schwierigen finanziellen Situation befinden, können eine einmalige Hilfe in der Höhe von EUR 600,– beantragen. Kontakt: Referat für Familie und Generationen des Landes Salzburg Tel. +43/662/8042 5421 www.salzburg.gv.at/mat_foerderungen Salzburger Familienpass Vergünstigungen für Familien bei Freizeitangeboten aus Sport, Kultur und Bildung. Kontakt: Wohnsitzgemeinde · Tel. +43/662/8042 5421 www.salzburg.gv.at/themen/gv/familienpass.html Hausstandsgründungsförderung Zinsenzuschuss für ein Darlehen zur Einrichtung einer Wohnung. Kontakt: Referat für Familie und Generationen des Landes Salzburg · Tel. +43/662/8042 5421 www.salzburg.gv.at/mat_foerderungen Hilfe für Salzburger Familien in Notsituationen Hilfe für Salzburger Familien in Notsituationen, einmalige nicht zurückzuerstattende Unterstützung, max. EUR 2.900,– Kontakt: Referat für Familie und Generationen des Landes Salzburg www.salzburg.gv.at/buerger-service/ls-az/ls-sz/ls-todesfall/ls-todesfall-familienhilfe.htm 28 Lehrlingsstipendium des Landes Salzburg Bei sozialer Bedürftigkeit, Notendurchschnitt max. 2,5, Hauptwohnsitz in Salzburg. Kontakt: Land Salzburg, Jugendreferat · [email protected] · Tel. +43/662/8042 2117 www.salzburg.gv.at/themen/gv/landesjugendreferat.htm Internatsstipendien für Schüler von Hauptschulen und AHS-Unterstufen Beihilfe für Internatschüler bei sozialer Bedürftigkeit, max. EUR 1.000,– pro Jahr. Kontakt: Land Salzburg, Jugendreferat · [email protected] · Tel. +43/662/8042 2117 www.salzburg.gv.at/themen/gv/landesjugendreferat.htm Familienpaket des Landes Salzburg Das Land Salzburg übernimmt für alle jüngeren Kinder in Betreuung, die nicht in den Genuss des „Gratis-Halbtagskindergar tens“ fallen: EUR 50,– des monatlichen Elternbeitrags bei Ganztagsbetreuung bzw. EUR 25,– bei Halbtagsbetreuung. Kontakt: Referat für Familie und Generationen des Landes Salzburg oberösterreich Schulbeginnhilfe Bei erstmaligem Eintritt in die Schule wird ein einmaliger Zuschuss pro Kind in der Höhe von EUR 100,– gewährt. Einkommensgrenze darf nicht überschritten werden. Kontakt: Familienreferat des Landes OÖ · Tel. +43/732/7720 11192 www.familienkarte.at Schulveranstaltungshilfe Einkommensschwache Familien mit Hauptwohnsitz in OÖ erhalten einen Zuschuss bei Teilnahme an einer Schulver anstaltung in der Höhe von EUR 100,–, wenn das Kind eine oberösterreichische Pflichtschule besucht. Kontakt: Familienreferat des Landes OÖ · Tel. +43/732/7720 11192 www.familienkarte.at 29 Kinderbetreuungsbonus NEU Für Kinder, für die mind. zwei Monate vor Beginn des verpflichtenden Kindergartenjahres, der Gratiskindergarten NICHT in Anspruch genommen wird (Antrag ab Vollendung des 3. Lebensjahres). Der Zuschuss beträgt pro Kind und Jahr EUR 700,–. Kontakt: Familienreferat des Landes OÖ · Tel. +43/732/7720 11192 www.familienkarte.at Familienkarte des Landes Oberösterreich Zahlreiche Vergünstigungen im Freizeitbereich, Antragstellung ab Geburt des 1. Kindes, wenn der Hauptwohnsitz in OÖ ist. Kontakt: Familienreferat des Landes OÖ · Tel. +43/732/7720 11550 www.familienkarte.at OÖ Wintersportwoche Teilnehmende Schüler/innen von Wintersportwochen oberösterr. Schulen (bis zur 13. Schulstufe) oder Kindergärten, die in einem oberösterreichischen Skigebiet stattfinden, erhalten eine kostenlose Liftkarte (mind. 4 Tage). Kontakt: Familienreferat des Landes OÖ · Tel. +43/732/7720 11192 www.familienkarte.at Elternbildungsgutscheine Besitzer der OÖ Familienkarte erhalten Gutscheine für Veranstaltungen zum Thema „Eltern-Kind-Beziehung“ und „Partnerbeziehung“. Kontakt: Familienreferat des Landes OÖ · Tel. +43/732/7720 11831 www.familienkarte.at Gratis-Unfallversicherung Der betreuende Elternteil eines Kindes unter drei Jahren ist am Arbeitsplatz „Haushalt und Familie“ tätig und mit der Familienkarte automatisch unfallversichert. Kontakt: Automatisch mit OÖ Familienkarte · Tel. +43/732/7720 11831 www.familienkarte.at 30 Kinderunfallversicherung Familien, deren Hauptwohnsitz in Oberösterreich ist und deren Kind auf der Familienkarte eingetragen ist, profitieren bis zum Schuleintritt von der kostenlosen Kinderunfallversicherung. Kontakt: Automatisch mit OÖ Familienkarte · Tel. +43/732/7720 11831 www.familienkarte.at Begleitperson im Krankenhaus Für die Kosten einer Begleitperson in einem Krankenhaus in OÖ (ausgenommen Privatkrankenhäuser und UKH Linz) kommt das Land OÖ (abzgl. einem Selbstbehalt von EUR 5,10 pro Tag) auf. Kontakt: Abteilung Gesundheit des Landes OÖ · Tel. +43/732/7720 14274 Familienurlaubszuschuss (Pflege-)Eltern und Alleinerzieher/innen mit mind. drei Kindern bzw. zwei Kindern (für ein Kind Bezug der erhöhten Familienbeihilfe) können einen Zuschuss für ihren Familienurlaub in Österreich (mind. 7 Tage) beantragen. Kontakt: Abteilung Jugendwohlfahrt des Landes OÖ · Tel. +43/732/7720 15209 www.familienkarte.at Mutter-Kind-Zuschuss Ingesamt EUR 370,– (Auszahlung in zwei Raten) für Familien, die alle Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen und Impfungen termingerecht absolviert haben. Kontakt: Abteilung Gesundheit des Landes OÖ · Tel. +43/732/7720 14910 www.familienkarte.at 31 steiermark Beihilfe für Kinderferien-Aktivwochen des Landes Steiermark Zuschuss für organisierte Kinderferien (für Kinder von 6 bis 15 Jahren) für Familien mit gewichtetem Pro-Kopf-Einkommen von maximal EUR 1.000,-; gemeinsamer Haushalt mit dem Kind und Hauptwohnsitz in der Steiermark; bei Teilnahme an einer Aktivwoche inklusive Nächtigung vor Ort oder mit Tagesbetreuung von mindestens 8 Stunden; mindestens 5 Tage; veranstaltet z.B. von Jugendorganisationen und gemeinnützigen Vereinen, die nicht auf Gewinn ausgerichtet sind. Es gilt das Gütesiegel des Landes Steiermark für Kinderferien-Aktivwochen. Kontakt: Amt der Steiermärkischen Landesregierung, A6 Fachabteilung Gesellschaft und Diversität. Förderungsmanagement [email protected] · Tel. +43/316/877 2647 www.familien.steiermark.at Josef-Krainer-Hilfsfonds des Landes Steiermark Einmalige Überbrückungshilfe in Notfällen für unverschuldet in Not geratene österreichische StaatsbürgerInnen, Bürger/Innen der EU-Mitgliedstaaten und der Schweiz mit Wohnsitz in der Steiermark. Kontakt: Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 12 Wirtschaft, Tourismus, Sport [email protected] · Tel. +43/316/877 2963 www.verwaltung-steiermark.at Kinderbetreuungsbeihilfe des Landes Steiermark Unterstützung zur Kinderbetreuung für Kinder zwischen 0 und 15 Jahren in einer bewilligten Kinderbildungsund –betreuungseinrichtung z.B. Kinderkrippe, Hort, Tagesmutter/-vater sowie auch für Kindergärten, alterserweiterte Gruppen und Kinderhäuser, sofern der/die ErhalterIn keine sozial gestaffelten Elternbeiträge anbietet. Kontakt: Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 6 Bildung und Gesellschaft, Referat Kinderbildung und -betreuung [email protected] · Tel. +43/316/877 2187 www.kinderbetreuung.steiermark.at 32 Lehrlingsbeihilfe des Landes Steiermark Beihilfe für Lehrlinge zwischen 15 und 25 Jahren mit Wohnsitz in der Steiermark (seit mindestens 1 Jahr); jährliches Familieneinkommen bis EUR 24.800,-; monatliche Netto-Lehrlingsentschädigung bis EUR 850,-. Kontakt: Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 11 Soziales [email protected] · Tel. +43/316/877 7914 www.soziales.steiermark.at Unterstützung für pflegende Angehörige Kostenerstattung für pflegende Angehörige, wenn diese selbst Unterstützung benötigen (Ersatzpflege) und seit mindestens 1 Jahr als „Hauptpflegeperson“ eine/n nahe/n Angehörige/n pflegen. Pflegebedürftigkeit: Pflegegeldstufe 3 bzw. Minderjährige und Demenzkranke mit Pflegegeldstufe 1. Grenzen des monatlichen Nettoeinkommens: Pflege einer Person Pflegegeldstufen 1 – 5: EUR 2.000,-; Pflege einer Person Pflegegeldstufen 6 – 7: EUR 2.500,-. Kontakt: Bundessozialamt, Landesstelle Steiermark Tel. +43/5 99 88 www.bundessozialamt.gv.at Wohnbeihilfe des Landes Steiermark Finanzieller Zuschuss zu den Wohnkosten für Personen mit geringem Einkommen. Für volljährige Personen; Wohnung, für die um Beihilfe angesucht wird, ist Hauptwohnsitz; Vorliegen eines schriftlichen, vergebührten Haupt mietvertrags; Unterschreitung der Einkommenshöchstgrenzen; österreichische StaatsbürgerInnen bzw. Gleichgestellte, Personen ohne Staatsbürgerschaft nach 3-jährigem Aufenthalt mit Beschäftigungsbewilligung bzw. Befreiungsschein; für geförderte Miet- bzw. Mietkaufwohnungen; für nicht geförderte Mietwohnungen gilt: Hauptmietzins maximal EUR 7,82 inkl. USt/m2, bei Wohnungen bis 35 m2 maximal EUR 10,16 inkl. USt/m2. Für Eigentumswohnungen gelten gesonderte Regelungen. Kontakt: Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 11 Soziales [email protected] · Tel. +43/316/877 3748 www.soziales.steiermark.at 33 ZWEI UND MEHR – Steirischer Familienpass des Landes Steiermark Karte mit Vergünstigungen im Freizeit-, Kultur- und Bildungsbereich für Familien schon ab einem Erwachsenen und einem Kind, für das Anspruch auf Familienbeihilfe besteht; Hauptwohnsitz in der Steiermark. (Auch Familien, die ihren Hauptwohnsitz nicht in der Steiermark haben, können einen Familienpass beantragen.) Kontakt: Amt der Steiermärkischen Landesregierung, A6 Fachabteilung Gesellschaft und Diversität · Referat Gesellschaft und Generationen · Fachteam Familie · [email protected] · Tel. +43/316/877 3927 www.familienpass.steiermark.at Alle Familienleistungen des Landes finden Sie auch in der Broschüre „ZWEI UND MEHR Familien- & Kinderinfo“. Kostenlose Bestellung unter [email protected] oder unter +43/316/877 4023 Vorarlberg Familienzuschuss des Landes Vorarlberg Wird unmittelbar im Anschluss an das Kinderbetreuungsgeld für den Zeitraum von max. 18 Monaten gewährt. Der Familienzuschuss kann für jedes Kind gewährt werden, wenn das Kind den Hauptwohnsitz in Vorarlberg und die österreichische Staatsangehörigkeit hat (bzw. EWR-Mitgliedsland oder Schweiz). Der Familienzuschuss ist an das mo natliche Familien-Nettoeinkommen gekoppelt. Berechnung und Kontakt: Familienzuschuss, Landhaus Bregenz oder Wohnsitzgemeinde · [email protected] · Tel. +43/5574/511-24128 www.vorarlberg.at/familienzuschuss Mindestsicherung des Landes Vorarlberg Das Land Vorarlberg und die Gemeinden unterstützen Menschen, die in eine finanzielle Notlage geraten. Für Per sonen, die ihren Bedarf an Kernleistungen (Nahrung, Bekleidung, Heizung, etc.) nicht selbst tragen können, die sich rechtmäßig in Österreich aufhalten, deren Einkommen unter dem jeweiligen Mindestsicherungssatz liegt, die kein verwertbares Vermögen haben. Kontakt: Bezirkshauptmannschaften · www.vorarlberg.at/bezirkshauptmannschaften 34 Elternberatungsstellen Zahlreiche Institutionen in Vorarlberg bieten Eltern und Familien Beratung und Unterstützung. Adressen und Kontakte finden Sie in den Cleveren Seiten für Familien (Broschüre kann kostenlos unter [email protected] oder unter 05574/511-24127 bestellt werden). Pflegegeld(-zuschuss) für Kinder mit Behinderungen des Landes Vorarlberg Wird ein bestimmter monatlicher Pflegeaufwand überschritten und dauert dieser Bedarf voraussichtlich mindestens sechs Monate an, haben auch Kinder und Jugendliche mit Behinderungen einen Anspruch auf Pflegegeld. Wenn zumindest ein Pflegegeld der Stufe 5 bezogen und das Kind zu Hause gepflegt und keine Förderung aufgrund der 24-Stunden-Betreuung in Anspruch genommen wird, gibt es einen zusätzlichen monatlichen Zuschuss zum jeweiligen Pflegegeld in der Höhe von EUR 100,–. Kontakt: Bezirkshauptmannschaften · Zuschuss zum Pflegegeld www.vorarlberg.at/doc/gewaehrungeineszuschusses.doc Wohnbeihilfe (+ Neubau) Das Amt der Vorarlberger Landesregierung unterstützt Familien mit der Wohnbeihilfe bei der Zahlung von Krediten oder Mieten. Kriterien: Höhe des Familien-Netto-Einkommens bzw. die Höhe der monatlichen Wohnungsrückzah lungen, Größe der Familie und der Wohnung. Bei Bau oder Kauf von Eigenheimen unterstützt das Land Vorarlberg Familien mit langfristigen Krediten, dem sogenannten „Landgeld“. Kontakt: Wohnbauförderung, Landhaus Bregenz · [email protected] · Tel. +43/5574/511 8080 www.vorarlberg.at/wohnen Gutscheine zur Famlienentlastung Zusätzlich zum Pflegegeld erhalten Familien von Kindern und Jugendlichen, mit einer Beeinträchtigung ihrer geisti gen bzw. körperlichen Fähigkeiten, einen Gutschein für Familienentlastung. Mit einem Gutschein können 90 % einer Betreuungsstunde bezahlt werden. Kontakt: Abteilung Gesellschaft, Soziales und Integration, Landhaus Bregenz· Tel. +43/5774/511 24150 www.vorarlberg.at/behindertenhilfe 35 Vorarlberger Familienpass Der Vorarlberger Familienpass fördert und unterstützt Familien durch finanzielle Entlastung, einen leichteren Zugang zu Freizeit-, Sport-, Kultur- und Elternbildungseinrichtungen und Ermäßigungen für öffentliche Verkehrsmittel und fördert somit die gemeinsame Zeit mit der Familie. Kontakt: Abteilung Gesellschaft, Soziales und Integration, Landhaus Bregenz · Tel. +43/5774/511 24159 www.vorarlberg.at/familienpass Alle Familienleistungen des Landes finden Sie auch in der Broschüre „Clevere Seiten im Land Vorarlberg“. Kostenlose Bestellung unter [email protected] oder unter 05574/511-24127. 36 37 www.facebook.com/finanzministerium 38