Familienleistungen des Bundes und der Länder

Transcription

Familienleistungen des Bundes und der Länder
F
www.bmf.gv.at
Familienbezogene
Leistungen
des Bundes und
der Länder
O
RM
AT I O N
A
U
www.bmf.gv.at
www.facebook.com/finanzministerium
INFO
A
S
ND
IN
R
E
U
TE S
H
S E
RSTER
Impressum
Herausgeber, Eigentümer und Verleger:
Bundesministerium für Finanzen
Abteilung V/7 Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation
Johannesgasse 5, 1010 Wien
Konzeption, Design, Text:
Jeitler & Partner Werbeagenten · www.werbeagenten.com
Fotos: iStockphoto · Shutterstock
Druck: Druckerei des BMF
Redaktionsschluss: Juli 2013
Unterstützung von Bund und Bundesländern
Noch mehr familienbezogene Leistungen
Neben den steuerlichen Entlastungen für Familien durch das Bundesministerium für
Finanzen gibt es noch eine Vielfalt anderer familienbezogener Leistungen. Das
Spektrum reicht von direkten Geldleistungen über Steuererleichterungen bis
hin zu Sachleistungen für Familien. Etwa 50 familienbezogene Leistungen kom­
men direkt vom Bund! Auf den folgenden Seiten finden Sie eine Aufstellung der
österreichweit verfügbaren familienbezogenen Leistungen.
Wir haben ein Verzeichnis* erstellt, in dem sich auch die wichtigsten familien­
bezogenen Leistungen der Bundesländer finden. Auf den folgenden Seiten können
Sie nachlesen, in welcher Form auch die Bundesländer wesentlich zur Familienför­
derung beitragen.
* redaktionell ausgewählt, Grundlage: Auskunft der jeweiligen Landesregierung
3
zu
tionen
Informa ungen
ist
allen Le .gv.at
mf
www.b
i
Auf www.finanzonline.at
Alle familienbezogenen Leistungen des
Bundes im Überblick
Das Bundesministerium für Finanzen bietet folgende Leistungen an:
Kinderabsetzbetrag
Jeder Steuerpflichtige, der Familienbeihilfe bezieht, hat auch Anspruch auf den
Kinderabsetzbetrag. Wird gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausbezahlt und ist
nicht gesondert zu beantragen. Auszahlung durch das Finanzamt – auch bei keiner
oder nur geringer Steuerzahlung.
finden Sie weitere notwendige
Informationen und auch die
­FinanzOnline-Hotline hilft
Ihnen unter 0810 221100 von
Montag bis Freitag von 08.00
Uhr bis 18.00 Uhr österreich­
weit zum Ortstarif gerne
weiter.
Alleinverdienerabsetzbetrag und Kinderzuschläge
Der Alleinverdienerabsetzbetrag beträgt pro Jahr (mit einem Kind) EUR 494,–, mit
zwei Kindern EUR 669,–, mit drei Kindern EUR 889,– und für jedes weitere Kind
erhöht sich dieser Betrag um EUR 220,–. Kann nach Ablauf eines Kalenderjahrs im
Zuge der Arbeitnehmer/innenveranlagung bzw. einer Einkommensteuererklärung
geltend gemacht werden oder man bereits während des Jahres bei der laufenden
Lohnverrechnung berücksichtigen lassen.
Alleinerzieherabsetzbetrag und Kinderzuschläge
Der Alleinerzieherabsetzbetrag beträgt pro Jahr (mit einem Kind) EUR 494,–, mit
zwei Kindern EUR 669,–, mit drei Kindern EUR 889,– und für jedes weitere Kind
erhöht sich dieser Betrag um EUR 220,–. Kann nach Ablauf eines Kalenderjahrs im
Zuge der Arbeitnehmer/innenveranlagung bzw. einer Einkommensteuererklärung
geltend gemacht werden oder man bereits während des Jahres bei der laufenden
Lohnverrechnung berücksichtigen lassen.
4
Unterhaltsabsetzbetrag
Anspruch auf einen monatlichen Unterhaltsabsetzbetrag haben alle, die für ein
Kind, das nicht im selben Haushalt wohnt, Unterhalt zahlen. Für das erste Kind
EUR 29,20, für das zweite EUR 43,80 und für das dritte und jedes weitere Kind
EUR 58,40. Für dieses Kind/diese Kinder darf vom Steuerpflichtigen keine
Familienbeihilfe bezogen werden.
Außergewöhnliche Belastungen ohne Selbstbehalt
Bei außergewöhnlichen Belastungen wie auswärtige Berufsausbildung von Kindern,
Behinderungen ab 25 %, Unterhaltsleistungen an nicht haushaltszugehörige Kinder
im Ausland und Kinderbetreuungskosten wird KEIN Selbstbehalt gerechnet.
Sonderausgabenerhöhungsbetrag
Familien mit mindestens drei Kindern können den Sonderausgabenerhöhungs­
betrag in Anspruch nehmen. Für Alleinverdiener bzw. Alleinerzieher wird der Be­
trag nochmals erhöht.
Kinderfreibetrag
Wird für ein Kind gewährt, das sich ständig im Inland, in einem EU- oder EWRMitgliedsland oder der Schweiz aufhält. Der Kinderfreibetrag beträgt EUR 220,–
und kann von jener Person im Rahmen der Arbeitnehmer/innenveranlagung bean­
tragt werden, die auch die Familienbeihilfe bezieht. Beantragen beide Elternteile den
Kinderfreibetrag, beträgt dieser pro Person EUR 132,–.
Absetzbarkeit Kinderbetreuung
Kosten für die Kinderbetreuung für Kinder bis zum 10. Lebensjahr können von
steuerpflichtigen Eltern in der Höhe von maximal EUR 2.300,– pro Kalenderjahr
und Kind abgesetzt werden.
Zuschuss des Arbeitgebers zu den Kinderbetreuungskosten
Wenn der Arbeitgeber einen Zuschuss zur Kinderbetreuung zahlt, so ist dieser
Zuschuss bis zu einer Höhe von EUR 500,– pro Kalenderjahr sozialabgaben- und
lohnsteuerfrei. Erforderlich ist eine schriftliche Erklärung (Formular L 35).
i
Weitere Informationen
finden Sie im Steuerbuch.
Dieses erhalten Sie bei jedem
Finanzamt bzw. als Gratis­
bestellung auf www.bmf.gv.at
unter „Publikationen“.
5
Kosten für auswärtige Berufsausbildung
Die Kosten für auswärtige Berufsausbildung eines Kinds können bei der Arbeitneh­
mer/innenveranlagung als außergewöhnliche Belastung mit einem Pauschalbetrag
von EUR 110,– monatlich berücksichtigt werden.
Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG
Ausbau Kinderbetreuungsangebot und frühe sprachliche Förderung.
Informationen zu
allen Leistungen
www.bmwfj.gv.at
Das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend bietet
folgende Leistungen an:
Familienbeihilfe
Unabhängig von Einkommen oder Beschäftigung haben Eltern mind. bis zur Voll­
jährigkeit eines Kindes Anspruch auf Familienbeihilfe, in bestimmten Fällen (z.B.
Kinder in Berufsausbildung) max. bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres. Die
Beihilfe ist nach Alter gestaffelt, Auszahlung erfolgt pro Kind durch das Finanzamt.
Mehrkindzuschlag zur Familienbeihilfe
Können Eltern mit 3 oder mehr Kindern beantragen. Monatlich EUR 20,– für das
dritte und jedes weitere Kind. Der Antrag wird an das Wohnsitzfinanzamt gestellt.
Kinderbetreuungsgeld
Aus fünf Varianten können Eltern in Österreich seit 1. Jänner 2010 wählen. Der Bezug
des Kinderbetreuungsgelds ist unabhängig von einer vor der Geburt ausgeübten Tätig­
keit. Die Finanzierung erfolgt durch das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und
Jugend. Auszahlung über den zuständigen Krankenversicherungsträger.
Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld
(früher: Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld)
Einkommensschwache Familien können zusätzlich zum Kinderbetreuungsgeld eine
Beihilfe beantragen (EUR 6,06 pro Tag, ca. EUR 180,– pro Monat). Wird beim zu­
ständigen Krankenversicherungsträger beantragt.
6
Schulbücher
Die Finanzierung der kostenlosen Schulbuchaktion (ohne Selbstbehalt) für alle Schüler/innen in Österreich erfolgt durch das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend.
Schülerfreifahrten
Schüler/innen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die An­
spruch auf Familienbeihilfe haben, können eine Schülerfreifahrt beantragen.
Eigenanteil EUR 19,60 pro Schuljahr. Anträge gibt es in den Schulen (Bestä­
tigung). Vorlage beim zuständigen Verkehrsbetrieb. Für einen Aufpreis von
EUR 60,– pro Jahr kann das TOP Jugendticket für die Bundesländer Wien, Nie­
derösterreich und Burgenland beantragt werden. Finanzierung durch das BMWFJ.
i
Eine umfassende
Übersicht über die
wichtigsten familien­
Lehrlingsfreifahrten
Lehrlinge, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die Anspruch
auf Familienbeihilfe haben, können eine Lehrlingsfreifahrt beantragen. Eigenanteil
EUR 19,60 pro Lehrjahr. Für einen Aufpreis von EUR 60,– pro Jahr kann das TOP
Jugendticket für die Bundesländer Wien, Niederösterreich und Burgenland bean­
tragt werden. Finanzierung durch das BMWFJ.
bezogenen Leistungen
in Ihrem Bundesland*
finden Sie online unter
www.bmf.gv.at/familie
Schulfahrt- und Lehrlingsfahrtbeihilfen
Kann beantragt werden, wenn mindestens 2 km des Schulwegs nicht im Rahmen einer
Schüler/innen- oder Lehrlingsfreifahrt zurückgelegt werden können. Der Antrag wird
beim zuständigen Finanzamt gestellt. Auszahlung gemeinsam mit der Familienbeihilfe
möglich.
Förderung Familienberatungsstellen
Es gibt über 400 Familienberatungsstellen von diversen Trägerorganisationen in
Österreich. Sie alle werden aus dem Budget des BMWFJ gefördert. Informationen
finden Sie auch unter www.familienberatung.gv.at.
Elternbildung
Eine Initiative des BMWFJ zur Information und Unterstützung von Eltern in Öster­
reich. Angebot an Seminaren, Vorträgen und Informationstagen, die vom BMWFJ
finanziell gestützt werden.
* redaktionell ausgewählt, Grundlage: Auskunft der jeweiligen Landesregierung
7
Eltern- und Kindbegleitung
Das BMWFJ fördert Vereine, die bei einer Scheidung oder Trennung therapeutische
und pädagogische Kindergruppen bzw. Einzelarbeit und Paarbegleitung etc. anbieten.
Mediation
Wenn mit dem/der Partner/in bei Scheidung/Trennung keine Einigung erzielt wird,
kann eine vom BMWFJ unterstützte Familienmediation in Anspruch genommen
werden.
Infos: Ilse Graf, [email protected]
Familienhospizkarenz Härteausgleich
Bei Begleitung schwer erkrankter Kinder (Familienhospizkarenz) wird zur Vermei­
dung besonderer Härtefälle auf Antrag ein Zuschuss gewährt.
Familien Härteausgleich
Um in Notsituationen zu helfen (unverschuldete finanzielle Notsituation durch
Krankheit, Behinderung, Todesfall etc.) wird vom BMWFJ eine finanzielle Überbrü­
ckungshilfe geleistet. Voraussetzung: Bezug von Familienbeihilfe und die österrei­
chische bzw. EU-Staatsbürgerschaft.
Telefon: 01 71100 oder 0800 240262 (gebührenfrei)
Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG
(halbtägige kostenlose und verpflichtende frühe Förderung)
zu
Informationen
en
ng
tu
is
Le
allen
t
www.bmg.gv.a
Das Bundesministerium für Gesundheit bietet folgende Leistungen an:
Wochengeld
Für alle unselbstständig erwerbstätigen Frauen in Österreich wird acht Wochen vor
und nach der Geburt das Wochengeld ausbezahlt. Die Höhe entspricht dem Durch­
schnittseinkommen der letzten drei Monate vor Beginn der Schutzfrist. Zuständi­
ges Ministerium ist das Bundesministerium für Gesundheit. Ausgezahlt wird das
Wochengeld vom Krankenversicherungsträger.
8
Mutter-Kind-Pass
Zur gesundheitlichen Vorsorge für Schwangere und Kleinkinder beinhaltet das
Mutter-Kind-Pass-Programm alle vorgesehenen ärztlichen Untersuchungen wäh­
rend der Schwangerschaft und bis zum 5. Lebensjahr des Kindes. Bei Inanspruch­
nahme von Vertragsärztinnen/Vertragsärzten sind diese Untersuchungen kostenlos.
Kosten Betriebshilfe/Wochengeld Selbstständige
Selbstständig erwerbstätige Frauen haben bei Schwangerschaft/Geburt Anspruch
auf eine Betriebshilfe. Die Kosten dafür übernimmt der Krankenversicherungsträger
aus dem Budget das BMG. Wird keine Betriebshilfe gewährt, kann ein Wochengeld
in Höhe von EUR 50,– pro Tag beantragt werden.
Krankenversicherungsbeitrag KBG
Bezieher/innen von Kinderbetreuungsgeld sind krankenversichert. Kein gesonder­
ter Antrag notwendig.
Beiträge zur Schülerunfallversicherung
Die Versicherung umfasst alle Unfälle, die sich im Zusammenhang der Schulausbil­
dung ereignen.
i
Eine umfassende Über­
sicht über die wichtigs­
ten familienbezogenen
Leistungen in Ihrem
Beitrag zur Invitro-Fertilisation
Der IVF-Fonds bietet Paaren eine finanzielle Unterstützung bei medizinisch unter­
stützter Fortpflanzung. Eine Initiative des BMG.
Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur bietet
folgende Leistungen an:
Finanzielle Unterstützung für die Teilnahme an Schulveranstaltungen
Sozial benachteiligte Familien können eine finanzielle Unterstützung für die
Teilnahme ihres Kindes an mehrtägigen Schulveranstaltungen beantragen.
* redaktionell ausgewählt, Grundlage: Auskunft der jeweiligen Landesregierung
Bundesland* finden Sie
online unter
www.bmf.gv.at/familie
zu
Informationen
en
allen Leistung
.at
www.bmukk.gv
9
Schülerbeihilfe
Darunter versteht man Schulbeihilfe, Heim- und Fahrtkostenbeihilfe sowie be­
sondere Schulbeihilfe. Für sozial bedürftige Familien bzw. auf Sonderantrag für
­Studierende. Auszahlende Stelle ist das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und
Kultur.
Informationen
zu
allen Leistung
en
www.bmwf.gv.
at
Außerordentliche Unterstützung
Es werden auch weitere außerordentliche Leistungen angeboten.
Das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung bietet
folgende Leistungen an:
Studienbeihilfe
Für sozial bedürftige Studenten, die noch kein Studium oder eine gleichwertige Aus­
bildung absolviert haben, einen günstigen Studienerfolg nachweisen können und ihr
Studium vor dem 30. Lebensjahr begonnen haben. Die Höhe der Beihilfe ist ein­
kommensabhängig. Die zuständige Stelle ist das Ministerium für Wissenschaft und
Forschung.
i
Auf www.finanzonline.at
Studienabschlussstipendium
Studierende, die während des Studiums berufstätig waren oder ihre Kinder betreu­
ten und ihr Studienziel fast erreicht haben, können für die Abschlussphase ein vom
Europäischen Sozialfonds mitfinanziertes Studienabschlussstipendium erhalten.
finden Sie weitere notwendige
Informationen und auch die
FinanzOnline-Hotline hilft
Ihnen unter 0810 221100 von
Montag bis Freitag von 08.00
Studienunterstützungen
Sozial bedürftige Studenten mit günstigem Studienerfolg können eine Studienbei­
hilfe beantragen. Bis zu EUR 8.148,– pro Jahr werden in zwölf Monatsraten ausbe­
zahlt. Infos auch unter www.stipendium.at
Uhr bis 18.00 Uhr österreich­
weit zum Ortstarif gerne
weiter.
10
Fahrtkosten (bei Studienbeihilfe)
Wer Studienbeihilfe bezieht, kann zusätzlich auch eine Unterstützung bei den Fahrt­
kosten beantragen. Infos auch unter www.stipendium.at
Europäischer Sozialfonds (ESF) – Kinderbetreuungskosten-Zuschuss
Studierende in der Studienabschlussphase, die sozial förderungswürdig sind und
Kinder zu betreuen haben, können einen Zuschuss zu den Kosten der Kinder­
betreuung beantragen. Diese Förderung wird vom Europäischen Sozialfonds mit­
finanziert. Infos auch unter www.bmukk.gv.at
Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und
Konsumentenschutz bietet folgende Leistungen an:
Informationen zu
allen Leistungen
www.bmask.gv.at
Pensionsbeiträge aufgrund eines Wahl- oder Pflegekinds (FLAF-Anteil)
Werden vom BMASK finanziert.
Pensionsbeiträge für Kindererziehungszeiten (FLAF-Anteil)
Die Anrechnung der Kindererziehungszeiten für die Pensionsbeiträge werden vom
BMASK finanziert.
Pensionsbeiträge für Pflegepersonen von behinderten Kindern gem. § 18a ASVG
Informationen zu Pensionsbeiträgen für Pflegepersonen finden Sie auch auf der
Website des BMF.
Betriebliche Mitarbeitervorsorge
Die Pensionsvorsorge in Österreich beruht auf dem 3-Säulen-Modell. Neben der
staatlichen Pensionsvorsorge gibt es noch die betriebliche und die private Alters­
vorsorge. Das BMASK unterstützt die betriebliche Mitarbeitervorsorge.
Familienzuschläge zu personenbezogenen Geldleistungen aus der
Arbeitslosenversicherung
Wer Arbeitslosengeld bezieht und für Kinder Unterhalt zahlt, die Anspruch auf
Familienbeihilfe haben, bekommt den Familienzuschlag. Auch mit volljährigen
Kindern, die Familienbeihilfe wegen einer Ausbildung oder Behinderung beziehen,
hat man Anspruch auf den Familienzuschlag.
11
Informationen zu
allen Leistungen
www.justiz.gv.at
Das Bundesministerium für Justiz bietet folgende Leistungen:
Unterhaltsvorschüsse
Kommt ein Elternteil seinen Verpflichtungen zur Zahlung nicht nach, dient der Unter­
haltsvorschuss (Alimentationsbevorschussung) der Sicherstellung des Unterhalts von
Kindern. Der Unterhaltsvorschuss wird vom Staat auf Antrag gewährt. Er ist von jenem
Elternteil, der zur Vertretung des Kinds befugt ist, im Namen des Kinds einzubringen.
Prozessbegleitung
Falls Sie oder Ihr Kind durch eine Straftat verletzt worden sind, bietet das BMJ eine
juristische Prozessbegleitung an.
Eine umfassende Übersicht über die
wichtigsten familienbezogenen Leis­
tungen in Ihrem Bundesland* finden
Sie online unter
www.bmf.gv.at/familie
12
* redaktionell ausgewählt, Grundlage: Auskunft der jeweiligen Landesregierung
Alle familienbezogenen Leistungen der Bundesländer
im Überblick
WIEN
Wiener Familienzuschuss
Finanzielle Unterstützung für Familien mit geringem Einkommen für Kinder im 2. und 3. Lebensjahr
Kontakt: Regionalstellen – Rechtsvertretung · [email protected] · MAG ELF Tel. +43/1/4000 80 11
www.wien.gv.at/menschen/magelf/recht/rechtsvertretung.html
Rechtsvertretung MA 11
Beratung und Unterstützung bei der Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen mj. Kinder, Vaterschaftsfeststellung
Kontakt: Regionalstellen – Rechtsvertretung · [email protected] · MAG ELF Tel. +43/1/4000 80 11
www.wien.gv.at/menschen/magelf/recht/rechtsvertretung.html
Erziehungsberatung
Beratung in Erziehungsfragen, zu den Bedürfnissen und zur gesunden Entwicklung von Kindern und Jugendlichen
Kontakt: Regionalstellen – Soziale Arbeit mit Familien · [email protected] · MAG ELF Tel. +43/1/4000 80 11
www.wien.gv.at/menschen/magelf/service/sozialarbeit.html
Elternberatungen
Ernährungs- und Entwicklungsberatung mit Ärzten und Ärztinnen, Sozialarbeiter/innen, Sozialpädagog/innen
Kontakt: Elternberatungen · [email protected] · MAG ELF Tel. +43/1/4000 80 11
www.wien.gv.at/menschen/magelf/baby/elternberatung.html
Gruppenangebote
Elternbildung (Elternschule), Gruppen für Eltern mit Kindern im Rahmen des Sozialen Dienstes
Kontakt: Eltern-Kind-Zentren · [email protected] · MAG ELF Tel. +43/1/4000 80 11
www.wien.gv.at/menschen/magelf/baby/ekizent.html
13
Scheidungs-/Trennungsberatung
Beratung zur Aufteilung von Rechten und Pflichten gegenüber Kindern bei Trennung und Scheidung
Kontakt: Eltern-Kind-Zentren · [email protected] · MAG ELF Tel. +43/1/4000 80 11
www.wien.gv.at/menschen/magelf/baby/ekizent.html
Finanzielle Beratung
Umfassende, persönliche Beratung zur finanziellen Situation der Familie
Kontakt: Eltern-Kind-Zentren und Regionalstellen – Soziale Arbeit mit Familien · [email protected] ·
MAG ELF Tel. +43/1/4000 80 11
www.wien.gv.at/menschen/magelf/baby/ekizent.html · www.wien.gv.at/menschen/magelf/service/sozialarbeit.html
Beratung zur Wohnungssicherung
Beratung bei drohendem Wohnungsverlust oder bestehender Wohnungslosigkeit
Kontakt: Eltern-Kind-Zentren und Regionalstellen – Soziale Arbeit mit Familien · [email protected] ·
MAG ELF Tel. +43/1/4000 80 11
www.wien.gv.at/menschen/magelf/baby/ekizent.html · www.wien.gv.at/menschen/magelf/service/sozialarbeit.html
WIJUG Kinderurlaub
Ferienturnusse für Kinder zwischen 5 und 14 Jahren, Kosten nach Einkommen sozial gestaffelt
Kontakt: Regionalstellen – Soziale Arbeit mit Familien · [email protected] · MAG ELF Tel. +43/1/4000 80 11
www.wijug.at
WIJUG Familienurlaub
Familienurlaub für Familien mit geringem Einkommen
Kontakt: Regionalstellen – Soziale Arbeit mit Familien · [email protected] · MAG ELF Tel. +43/1/4000 80 11
www.wijug.at
Caritas Familienhilfe klassisch
Hilfe für Familien in Notlagen und Krisensituationen
Kontakt: Caritas Wien · [email protected] · Tel. +43/1/544 37 51
www.caritas-wien.at/hilfe-einrichtungen/familie-und-kinder/familienhilfe/
14
Caritas Familienhilfe KIB
Entlastung für Eltern von Kindern und Jugendlichen mit besonderen Bedürfnissen
Kontakt: Nach Beratung durch MA 11 / Kompetenzzentrum für Integrationsfragen bei Caritas Wien ·
[email protected] · Tel. +43 1 4000/90887
www.caritas-wien.at/hilfe-einrichtungen/familie-und-kinder/familienhilfe/
Befreiung vom Essensbeitrag in Kinderbetreuungseinrichtungen
Befreiung vom Essensbeitrag in Kinderbetreuungseinrichtungen für Familien mit geringem Einkommen
Kontakt: MA 11 – Gruppe Recht, Referat Gefördertes Essen in Kinderbetreuungseinrichtungen ·
[email protected] · Tel +43/1/4000-90710
www.wien.gv.at/amtshelfer/gesellschaft-soziales/magelf/finanzielles/essensbeitrag.html
Krisengeld
Sicherung der Grundbedüfnisse von Kindern (Nahrung, Gesundheit, Wohnen,...)
Kontakt: Regionalstellen – Soziale Arbeit mit Familien · [email protected] · MAG ELF Tel. +43/1/4000-80 11
www.wien.gv.at/menschen/magelf/service/sozialarbeit.html
Förderung der privaten Eltern-Kind-Zentren Gilgegasse, Nanaya und Kind & Kegel
Unterstützung von werdenden und jungen Eltern
Kontakt: Private Eltern-Kind-Zentren (Gilgegasse · Nanaya · Kind und Kegel) · [email protected] ·
[email protected] · [email protected] · Tel. +43 1/406 97 75 · +43 1/523 17 11 · +43/1/503 71 88
www.elternkindzentrum.com · www.nanaya.at · www.kind-und-kegel.at
Dokumentenmappe und Wiener Wickelrucksack
Willkommensgeschenk der Stadt Wien für neugeborene Wiener Kinder
Kontakt: Eltern-Kind-Zentren und Geburtskliniken · [email protected] · MAG ELF Tel. +43/1/4000 80 11
www.wien.gv.at/menschen/magelf/baby/information.html
Übersetzer/innen
Übersetzungs- und Dolmetschleistungen für Familien mit nicht deutscher Muttersprache
(Verein Wiener Kinder- und Jugendbetreuung und direkte Leistungszukäufe)
Kontakt: Regionalstellen – Soziale Arbeit mit Familien und einigen Elternberatungen · [email protected] ·
MAG ELF Tel. +43/1/4000 80 11
www.wien.gv.at/menschen/magelf/service/sozialarbeit.html · www.wien.gv.at/menschen/magelf/baby/elternberatung.html
15
Beitragsfreier Krippe- und Kindergartenbesuch (im städtischen Kindergarten)
Der beitragsfreie Kindergarten gilt für alle 0 – 6-jährigen Kinder, die in Wien hauptgemeldet sind und bei denen
zumindest ein Obsorgeberechtigter in Wien lebt.
Kontakt: Beantragung nicht erforderlich! Kriterien werden im Rahmen der Platzvergabe durch MA 10–
Servicestellen geprüft. · [email protected] · Infotelefon der MA 10 +43/1/2775555
www.wien.gv.at/bildung/kindergarten/servicestellen.html
Beitragsfreier Krippe- und Kindergartenbesuch (bei privatem Träger)
Betreuungsplatz bei einem privaten Träger
Kontakt: Servicestelle der MA 10 in Form der Beantragung einer Kundennummer · [email protected] ·
MA 10 Tel. +43/1/2775555
www.wien.gv.at/bildung/kindergarten/servicestellen.html
Ermäßigung für den Besuch eines städtischen Hortes
Bei einem Familien-Netto-Einkommen bis EUR 2.642,42 kann eine Ermäßigung des Elternbeitrages beantragt werden, wenn
zumindest ein Obsorgeberechtigter und das Kind den Hauptwohnsitz in Wien haben.
Kontakt: Servicestellen der MA 10 – Wiener Kindergärten · [email protected] · MA 10 Tel. +43/1/2775555
www.wien.gv.at/bildung/kindergarten/servicestellen.html
Zuschuss zum Elternbeitrag für schulpflichtige Kinder, die eine private Betreuungseinrichtung besuchen
Bei einem Familien-Netto-Einkommen bis EUR 2.642,42 kann eine Ermäßigung des E
­ lternbeitrages beantragt werden, wenn
zumindest ein Obsorgeberechtigter und das Kind den Hauptwohnsitz in Wien haben.
Kontakt: Servicestellen der MA 10 – Wiener Kindergärten · [email protected] · MA 10 Tel. +43/1/2775555
www.wien.gv.at/bildung/kindergarten/servicestellen.html
Geschwister-Ermäßigung bei der Berechnung des Besuchsbeitrages in einem städtischen Hort und bei der
Berechnung des Zuschusses zum Elternbeitrag in einem privaten Hort
Unabhängig von einem vollen oder ermäßigten Elternbeitrag wird für jedes weitere im Haushalt des/der Obsorgeberech­
tigten lebende Kind, für das Familienbeihilfe bezogen wird, vom Familien-Netto-Einkommen ein Betrag von EUR 375,22
abgezogen.
Kontakt: Servicestellen der MA 10 – Wiener Kindergärten · [email protected] · MA 10 Tel. +43/1/2775555
www.wien.gv.at/bildung/kindergarten/servicestellen.html
16
Berücksichtigung von Unterhaltszahlungen bei der Berechnung des Besuchsbeitrages in einem städtischen Hort
und bei der Berechnung des Zuschusses zum Elternbeitrag in einem privaten Hort
Für jedes Kind, das nicht im Haushalt der Eltern oder des Elternteils lebt, werden, die im Rahmen der Unterhaltspflicht ge­
leisteten laufenden Unterhaltszahlungen bzw. Kostenersatzbeiträge der Familie (maximal EUR 375,22), vom Familien-NettoEinkommen abgezogen.
Kontakt: Servicestellen der MA 10 – Wiener Kindergärten · [email protected] · MA 10 Tel. +43/1/2775555
www.wien.gv.at/bildung/kindergarten/servicestellen.html
Fahrtendienst für Pflichtschüler/innen mit Behinderung
Finanzierung von Fahrtendiensten für Pflichtschüler/innen mit Behinderungen zwischen Wohnort und Schule, wenn kein
öffentliches Verkehrsmittel benutzt werden kann.
Kontakt: Stadt Wien, MA 56, im Wege der Schulleitung · Tel. +43/1/59916
www.wien.gv.at/verwaltung/schulen/index.html
Ermäßigung bzw. Entfall der Beiträge für den Besuch ganztägig geführter öffentlicher Pflichtschulen
Soziale Staffelung bzw. Entfall der Essens- und Betreuungsbeiträge für Familien mit geringem Familieneinkommen
Kontakt: Stadt Wien, MA 56 · Tel. +43/1/59916
www.wien.gv.at/verwaltung/schulen/index.html
Finanzielle Unterstützung bei Schulveranstaltungen
Finanzielle Unterstützung für Kinder aus Familien mit geringem Einkommen zur Ermöglichung der Teilnahme an
Schulveranstaltungen (Sommer- und Wintersportwochen).
Kontakt: Stadt Wien, MA 56, im Wege des Stadtschulrates für Wien · Tel. +43/1/59916
www.wien.gv.at/verwaltung/schulen/index.html
Warenkorb
Pro Schuljahr wird den allgemein bildenden Pflichtschulen ein fixer Betrag pro Schüler/in für die Beschaffung von
Unterrichtsmaterialien und -mittel zur Verfügung gestellt.
Kontakt: Stadt Wien, MA 56, im Wege der Schulleitung · Tel. +43/1/59916
www.wien.gv.at/verwaltung/schulen/index.html
17
wienxtra-ferienspiel
Diverse Vergünstigungen
Kontakt: Wien · [email protected] · Tel. +43/1/4000-84401
www.ferienspiel.at
wienxtra-familientage
Diverse Vergünstigungen
Kontakt: Wien · [email protected] · Tel. +43/1/4000-84401
www.familientage.at
wienxtra-kinderinfo
Diverse Vergünstigungen
Kontakt: Wien · [email protected] · Tel. +43/1/4000-84401
www.kinderinfowien.at
Zoom Kindermuseum
Freier Eintritt
Kontakt: Wien · [email protected] · Tel. +43/1/522 67 48
www.kindermuseum.at
cinemagic
Ermässigter Eintritt ins Kinderkino
Kontakt: Wien · [email protected] · Tel. +43/1/4000 83400
www.cinemagic.at
wienxtra-spielebox
Kostengünstige Spielentlehnungen
Kontakt: Wien · [email protected] · Tel. +43/1/4000 83424
www.spielebox.at
Musikunterricht an der Musik- und Singschule Wien
Schulgeldermäßigung für Familien mit mehr als einem Kind sowie für einkommensschwache Familien
Kontakt: Wien · [email protected] · Tel. +43/1/40134 84411
www.spielebox.at
18
Angebote der Büchereien Wien
Gebührenbefreiung für Kinder
Kontakt: Wien · [email protected] · Tel. +43/1/4000 84503
www.buechereien.wien.at
Burgenland
Kinderbonus
Einkommensabhängige, monatliche Zuwendung für Familien
Kontakt: Abt. 6, HRII, Referat Familie und Konsumentenschutz · [email protected] ·
Tel. +43/57/6002536
www.burgenland.at/buergerservice/familie
Förderung der Familien – Schulstartgeld
Schulanfänger, einkommensunabhängig
Kontakt: Abt. 6, HRII, Referat Familie und Konsumentenschutz · [email protected] ·
Tel. +43/57/6002789
www.burgenland.at/buergerservice/familie/
Mehrlingsgeburten
Gewährung einer Förderung für Mehrlinge; einkommensunabhängig
Kontakt: Abt. 6, HRII, Referat Familie und Konsumentenschutz · [email protected] ·
Tel. +43/57/6002536
www.burgenland.at/buergerservice/familie/
Kinderbetreuungsförderung
Gewährung einer Förderung für Kinder, die eine Kinderbetreuungseinrichtung besuchen; einkommensunabhängig
Kontakt: Abt. 6, HRII, Referat Familie und Konsumentenschutz · [email protected] ·
Tel. +43/57/6002789
www.burgenland.at/buergerservice/familie/
19
Familienauto
Förderung eines PKW bei mehr als drei Kindern; einkommensabhängig
Kontakt: Abt. 6, HRII, Referat Familie und Konsumentenschutz · [email protected] ·
Tel. +43/57/6002536
www.burgenland.at/buergerservice/familie/
Kinderbetreuungsförderung – Tageseltern
Gewährung einer Förderung für Kinder, die von Tageseltern betreut werden; einkommensabhängig
Kontakt: Abt. 6, HRII, Referat Familie und Konsumentenschutz · [email protected] ·
Tel.+43/57/6002536
www.burgenland.at/buergerservice/familie/
Lehrlingsförderungszuschuss
Einkommensabhängige, monatliche Zuwendung für Familien
Kontakt: Abt. 6, HRII, Referat Förderwesen · [email protected] · Tel. +43/57/6002515
www.burgenland.at/gesundheit-soziales/arbeitnehmerfoerderung
Wohnkostenzuschuss für Lehrlinge
Einkommensabhängige, monatliche Zuwendung für Familien
Kontakt: Abt. 6, HRII, Referat Förderwesen · [email protected] · Tel. +43/57/6002515
www.burgenland.at/gesundheit-soziales/arbeitnehmerfoerderung
kärnten
Kärntner Babygeld
Unterstützung für jedes nach dem 31.12.2009 geborene Kind mit österreichischer, EU oder Schweizer Staatsbürgerschaft
und Begünstigte des EWR Abkommens, soweit es sich aus dem Gemeinschaftsrecht ergibt (derzeit Island, Liechtenstein,
Norwegen)
Kontakt: Amt der Kärntner Landesregierung, Abt. 6 – Kompetenzzentrum Bildung, Generationen und Kultur, Famili­
enförderung Brigitte Sila, Mießtaler Straße 1, 9020 Klagenfurt · [email protected] · Tel. +43/50/536 16121
www.ktn.gv.at/151229_DE-Amt_der_Kaerntner_Landesregierung_-Abteilung_6
20
Kärntner Müttergeld
Unterstützung für pensionsunterversorgte Frauen über 65 Jahre
Kontakt: Projektträger bzw. auszahlende Stelle ist der Verein SozialMarkt Kärnten, Stefan Slanitsch,
Kaufmanngasse 3/2/6, 9020 Klagenfurt · [email protected] · Tel. +43/463/590 146-2
www.ktn.gv.at/151229_DE-Amt_der_Kaerntner_Landesregierung_-Abteilung_6
Familienzuschuss
Monatliche Zahlung des Landes Kärnten für einkommensschwache Familien mit Kindern, die das 10. Lebensjahr noch
nicht vollendet haben. Auszahlung pro Kind.
Kontakt: Amt der Kärntner Landesregierung, Abt. 6 – Kompetenzzentrum Bildung, Generationen und Kultur, Famili­
enförderung Susanne Holzer, Mießtaler Straße 1, 9020 Klagenfurt · [email protected] · Tel. +43/0/536 1611
www.ktn.gv.at/151229_DE-Amt_der_Kaerntner_Landesregierung_-Abteilung_6
Verpflichtendes Kindergartenjahr für 5-Jährige
Unterstützung pro Kind. Für Kinder, die das letzte Jahr vor Schuleintritt den Kindergarten besuchen.
Kontakt: Amt der Kärntner Landesregierung, Abt. 6 – Kompetenzzentrum Bildung, Generationen und Kultur, Kinder­
betreuung Nina Hinteregger, Mießtaler Straße 1, 9020 Klagenfurt · [email protected] · Tel. +43/50/536 16136
www.ktn.gv.at/151229_DE-Amt_der_Kaerntner_Landesregierung_-Abteilung_6
Zweisprachiger Kindergartenfonds
Gewährung von finanziellen Zuwendungen an die Träger von zwei- oder mehrsprachigen Kindergärten zur Deckung
des Betriebsabganges.
Kontakt: Amt der Kärntner Landesregierung, Abt. 6 – Kompetenzzentrum Bildung, Generationen und Kultur, Kinder­
betreuung Oskar Huber, Mießtaler Straße 1, 9020 Klagenfurt · [email protected] · Tel. +43/50/536 16134
www.ktn.gv.at/151229_DE-Amt_der_Kaerntner_Landesregierung_-Abteilung_6
Tagesmütter
Betreuungsmodell für Kinder von 8 bis 15 Jahren. Kinderbetreuung erfolgt durch Tagesmütter und wird vom Land
finanziell unterstützt.
Kontakt: Amt der Kärntner Landesregierung, Abt. 6 – Kompetenzzentrum Bildung, Generationen und Kultur,
Kinderbetreuung Nina Hinteregger, Mießtaler Straße 1, 9020 Klagenfurt· [email protected] · Tel. +43/505/361 6134
www.ktn.gv.at/151229_DE-Amt_der_Kaerntner_Landesregierung_-Abteilung_6
21
Förderung von Kindertagesstätten
Förderung des Landes an Träger, der ein Betreuungsangebot im Sinne einer ganzheitlichen Bildung anbietet.
Kontakt: Amt der Kärntner Landesregierung, Abt. 6 – Kompetenzzentrum Bildung, Generationen und Kultur, Kinder­
betreuung Paula Mlekusch, Mießtaler Straße 1, 9020 Klagenfurt · [email protected] · Tel. +43/50/536 16135
www.ktn.gv.at/151229_DE-Amt_der_Kaerntner_Landesregierung_-Abteilung_6
Landesbeitrag für Kindergärten, Horte, Kinderkrippen und Modellversuche
Kindergarten-Landesbeitrag an Erhalter, für jede von ihnen betriebene und bewilligte Gruppe.
Kontakt: Amt der Kärntner Landesregierung, Abt. 6 – Kompetenzzentrum Bildung, Generationen und Kultur, Kinder­
betreuung Oskar Huber, Mießtaler Straße 1, 9020 Klagenfurt · [email protected] · Tel. +43/50/536 16134
www.ktn.gv.at/151229_DE-Amt_der_Kaerntner_Landesregierung_-Abteilung_6
Kärntner Schulbedarfsförderung
Freiwillige Leistung des Landes für jedes schulpflichtige Kind vom 1. bis zum 9. Schuljahr.
Kontakt: Amt der Kärntner Landesregierung · Abt. 4 – Kompetenzzentrum Soziales, Schnablegger Raimund,
Mießtaler Straße 1, 9020 Klagenfurt · [email protected] · Tel. +43/50/536 14645
www.ktn.gv.at/147844_DE-Amt_der_Kaerntner_Landesregierung_-Abteilung_4
Förderung von Schulveranstaltungen
Zuwendung an unterstützungsbedürftige Schüler für die Teilnahme an Winter- und Sommersport bzw. Projektwochen
in Hauptschulen und Polytechnischen Schulen.
Kontakt: Amt der Kärntner Landesregierung, Abt. 6 – Kompetenzzentrum Bildung, Generationen und Kultur,
Würschl Herbert, Mießtaler Straße 1, 9020 Klagenfurt · [email protected] · Tel. +43/50/536 16009
www.ktn.gv.at/151229_DE-Amt_der_Kaerntner_Landesregierung_-Abteilung_6
Zuschüsse für Schüler und Studenten
Kontakt: Amt der Kärntner Landesregierung, Abt. 6 – Kompetenzzentrum Bildung, Generationen und Kultur,
Landesjugend­referat, Alfred Wrulich, Mießtaler Straße 1, 9020 Klagenfurt · [email protected] · Tel. +43/50/536 16141
www.ktn.gv.at/151229_DE-Amt_der_Kaerntner_Landesregierung_-Abteilung_6
22
Elternbildung
Förderung von Beratung und Fortbildung in Erziehungsfragen.
Kontakt: Amt der Kärntner Landesregierung, Abt. 6 – Kompetenzzentrum Bildung, Generationen und Kultur,
Familienförderung Brigitte Sila, Mießtaler Straße 1, 9020 Klagenfurt ·[email protected] · Tel. +43/50/536 16121
www.ktn.gv.at/151229_DE-Amt_der_Kaerntner_Landesregierung_-Abteilung_6
Jugendstartgeld
Jugendliche des Jahrgangs 1992 können seit 1.1.2011 das Jugendstartgeld beantragen. Unterstützung zur Eigenständig­
keit der Kärntner Jugend. Rückerstattet werden Kosten für Führerschein, Wohnraum oder Aus- und Weiterbildungs­
maßnahmen.
Kontakt: Amt der Kärntner Landesregierung Abt. 6 – Kompetenzzentrum Bildung, Generationen und Kultur,
Landesjugendreferat, Alfred Wrulich, Mießtaler Straße 1, 9020 Klagenfurt · [email protected] · Tel. +43/50/536 30000
www.jugendstartgeld.at/index.php/start.html
Fahrtkostenzuschuss für Lehrlinge
Zuschuss zu Fahrtkosten zum Arbeitsplatz, wenn kein Anspruch auf Lehrlingsfreifahrt besteht.
Kontakt: Amt der Kärntner Landesregierung Abt. 7 – Kompetenzzentrum Wirtschaftsrecht und Infrastruktur,
DI Jörg Putzl, Mießtaler Straße 1, 9020 Klagenfurt · [email protected] · Tel. +43/50/536 17077
www.ktn.gv.at/143924_DE-Amt_der_Kaerntner_Landesregierung_-Abteilung_7
Fahrtkostenzuschuss für Lehrlings- und Berufswettbewerbe
Zuschuss zu den Fahrtkosten bei Teilnahme an einem Wettbewerb im Inland.
Kontakt: Amt der Kärntner Landesregierung, Abt. 7 – Kompetenzzentrum Wirtschaftsrecht und Infrastruktur,
DI Jörg Putzl, Mießtaler Straße 1, 9020 Klagenfurt ·[email protected] · Tel. +43/50/536 17077
www.ktn.gv.at/143924_DE-Amt_der_Kaerntner_Landesregierung_-Abteilung_7
Mutterschafts- und Säuglingsfürsorge
23
niederösterreich
NÖ Mehrlingsgeburtenförderung
Familien die Zwillinge, Drillinge, etc. auf die Welt gebracht haben, erhalten eine Förderung von EUR 500,–
für Zwillinge, EUR 1000,– für Drillinge, etc.
Kontakt: Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Allgemeine Förderung, Familienreferat
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 9 · [email protected] · Tel. +43/2742/9005 1 9005
www.noel.gv.at/Gesellschaft-Soziales/Geburt/Mehrlingsgeburtenfoerderung.html
NÖ Kinderbetreuungsförderung
Hilfe für berufstätige Eltern, die ihre Kinder durch Tagesmütter/-väter, in NÖ Tagesbetreuungseinrichtungen oder
NÖ Horten betreuen lassen. Förderung von bis zu maximal EUR 300,– pro Monat für Kinder unter 3 Jahren, bzw.
EUR 252,– für Kinder über 3 Jahren. In Horten beträgt die Förderung maximal EUR 126,–.
Kontakt: Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Allgemeine Förderung, Familienreferat
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 9 · [email protected] · Tel. +43/2742/9005 1 9005
www.noel.gv.at/Gesellschaft-Soziales/Geburt/Kinderbetreuung.html
Nachmittagsbetreuung an Pflichtschulen
Es werden die Personalkosten der Schulerhalter (Gemeinden) mit max. EUR 8.000,– pro Jahr und Gruppe unterstützt.
Einmalig besteht die Gelegenheit für EUR 50.000,– Förderung zur Infrastrukturverbesserung. Zusätzlich kann eine
Abdeckung des Defizits für Personalkosten in der Höhe von max. EUR 8.000,– pro Jahr und Gruppe erfolgen.
Kontakt: Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Allgemeine Förderung, Familienreferat,
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 9 · [email protected] · Tel. +43/2742/9005 1 9005
www.noel.gv.at/Gesellschaft-Soziales/Kinderbetreuung/Nachmittagsbetreuung.html
NÖ Partnerschaftstraining
Je nach Netto-Haushaltseinkommen kann ein Teil der Kosten für Veranstaltungen im Rahmen des
NÖ Partnerschaftstrainings übernommen werden.
Kontakt: Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Allgemeine Förderung, Familienreferat
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 9 · [email protected] · Tel. +43/2742/9005 1 9005
www.noel.gv.at/Gesellschaft-Soziales/Familien/Partnerschaftstraining/Partnerschaftstraining_Allgemein.html
24
NÖ Schulsportwochenförderung
Zuschuss von EUR 100,– pro Kind und Woche für sportliche Schulveranstaltungen, an denen mindestens zwei Kinder
im Laufe eines Schuljahres teilnehmen.
Kontakt: Amt der NÖ Landesregierung · Abteilung Allgemeine Förderung, Familienreferat
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 9 · [email protected] · Tel. +43/2742/9005 1 9005
www.noel.gv.at/Gesellschaft-Soziales/Familien/Schulsportwochen.html
NÖ Verwaltungsfonds für NÖ Familien
Einmalige Unterstützung für NÖ Familien, welche aufgrund eines unvorhersehbaren Ereignisses in finanzielle
Bedrängnis geraten.
Kontakt: Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Allgemeine Förderung, Familienreferat,
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 9 · [email protected] · Tel. +43/2742/9005 1 9005
www.noel.gv.at/Gesellschaft-Soziales/Familien/Leistungen-fuer-Familien/Verwaltungsfonds_Hilfe_Allgemein.html
Familienpass
Versicherungsmöglichkeiten und Ermäßigungen für Familien bei 1.500 Vorteilsgebern in ganz Niederösterreich und
darüber hinaus.
Kontakt: Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Allgemeine Förderung, Familienreferat
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 9 · [email protected] · Tel. +43/2742/9005 1 9005
www.noel.gv.at/Gesellschaft-Soziales/Familien/Familienpass/Familienpass_Allgemeines.html
Familienurlaubsaktion
Zuschuss zu den Urlaubskosten von EUR 43,– pro Person bei einem mind. 7tägigen Aufenthalt in NÖ.
Kontakt: Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Allgemeine Förderung, Familienreferat
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 9 · [email protected] · Tel. +43/2742/9005 1 9005
www.noel.gv.at/Gesellschaft-Soziales/Familien/Leistungen-fuer-Familien/Urlaubsaktion_Allgemein.html
Kinderbetreuungszuschuss
Zuschuss von EUR 1.200,– für die Kinderbetreuung jener Kinder, die im Alter von zwei bis drei Jahren keinen
Kindergartenplatz erhalten haben.
Kontakt: Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Allgemeine Förderung, Familienreferat
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 9 · [email protected] · Tel. +43/2742/9005 1 9005
www.noel.gv.at/Gesellschaft-Soziales/Familien/Leistungen-fuer-Familien/kinderbetreuungszuschuss.html
25
NÖ Kindergartentransportkostenzuschuss
Familien und Gemeinden können einen finanziellen Zuschuss zu den Beförderungskosten von Kindern zum
nächstgelegenen Landeskindergarten erhalten.
Kontakt: Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Allgemeine Förderung, Familienreferat
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 9 · [email protected] · Tel. +43/2742/9005 1 9005
www.noel.gv.at/Gesellschaft-Soziales/Kinderbetreuung/Kindergartentransport.html
Aktion NÖ Ferienbetreuung
Ab einer Woche Betreuung in den Ferien unterstützt das Land NÖ Gemeinden und Vereine, die eine
Ferienbetreuungsaktion anbieten mit maximal EUR 250,– pro Woche.
Kontakt: Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Allgemeine Förderung, Familienreferat
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 9 · [email protected] · Tel. +43/2742/9005 1 9005
www.noel.gv.at/Gesellschaft-Soziales/Kinderbetreuung/Kinderferienbetreuung/Aktion_Ferienbetreuung_Foerderung.html
Tirol
Schulstarthilfe
Unterstützung von schulpflichtigen Kindern zum Schulstart. Kontakt: Fachbereich Familie; Michael-Gaismair-Straße 1 · A-6020 Innsbruck · [email protected] · Tel. +43/512/508 3572
www.tirol.gv.at/familienreferat
Kinderbetreuungszuschuss
Bei notwendiger, außerhäuslicher Kinderbetreuung.
Kontakt: Fachbereich Familie, Michael-Gaismair-Straße 1, A-6020 Innsbruck · [email protected] · Tel. +43/512/508 3572
tirol.gv.at/familienreferat
Kindergeld plus
Für Kinder zwischen 2 und 4 Jahren .
Kontakt: Fachbereich Familie, Michael-Gaismair-Straße 1, A-6020 Innsbruck · [email protected] · Tel. +43/512/508 3572
tirol.gv.at/familienreferat
26
Elternförderung für Schulveranstaltungen
Unterstützung bei Schulveranstaltungen von Pflichtschülern im Inland.
Kontakt: Fachbereich Familie, Michael-Gaismair-Straße 1, A-6020 Innsbruck · [email protected] · Tel. +43/512/508 3572
tirol.gv.at/familienreferat
Elternförderung für Ferienaktionen
Zuwendungen für Ferienlager, die länger als eine Woche dauern.
Kontakt: Fachbereich Familie, Michael-Gaismair-Straße 1, A-6020 Innsbruck · [email protected] · Tel. +43/512/508 3572
tirol.gv.at/familienreferat
Familienhilfe
Bei familiären Problemen, wenn die Hauptbetreuungsperson aus gesundheitlichen Gründen ausfällt.
Kontakt: Fachbereich Familie, Michael-Gaismair-Straße 1, A-6020 Innsbruck · [email protected] · Tel. +43/512/508 3572
tirol.gv.at/familienreferat
Tiroler Familienpass
bis zu 50 % Ermäßigungen bei Vorteilsgebern in ganz Tirol.
Kontakt: Fachbereich Familie, Michael-Gaismair-Straße 1, A-6020 Innsbruck · [email protected] · Tel. +43/512/508 3572
tirol.gv.at/familienreferat
Tiroler Pendler/innen-Förderung
Unterstützung von Bezieher/innen einer Pendlerpauschale.
Kontakt: Fachbereich Familie, Michael-Gaismair-Straße 1, A-6020 Innsbruck · [email protected] · Tel. +43/512/508 3572
tirol.gv.at/familienreferat
Zuwendung bedürftiger Familien
Einmalige Sonderzuwendung in unvorhersehbaren Notfällen.
Kontakt: Fachbereich Familie, Michael-Gaismair-Straße 1, A-6020 Innsbruck · [email protected] · Tel. +43/512/508 3572
tirol.gv.at/familienreferat
27
salzburg
Familienförderung bei Mehrlingsgeburten
Finanzielle Unterstützung bei Geburt von Mehrlingen.
Kontakt: Amt der Salzburger Landesregierung, Abt. 12/04, Referat für Familie und Generationen
[email protected] · [email protected] · Tel. +43/662/8042-5435 oder -5436
www.salzburg.gv.at/themen/gv/familie/mat_foerderungen.htm
Förderung für Schulveranstaltungen
Finanzielle Unterstützung bei der Teilnahme an Schulveranstaltungen.
Kontakt: Amt der Salzburger Landesregierung, Abt. 12/04, Referat für Familie und Generationen
[email protected] [email protected] · Tel. +43/662/8042-5435 oder -5436
www.salzburg.gv.at/themen/gv/familie/mat_foerderungen.htm
Einmalige Hilfe für werdende Mütter
Werdende Mütter, die sich in einer schwierigen finanziellen Situation befinden, können eine einmalige Hilfe in der
Höhe von EUR 600,– beantragen.
Kontakt: Referat für Familie und Generationen des Landes Salzburg Tel. +43/662/8042 5421
www.salzburg.gv.at/mat_foerderungen
Salzburger Familienpass
Vergünstigungen für Familien bei Freizeitangeboten aus Sport, Kultur und Bildung.
Kontakt: Wohnsitzgemeinde · Tel. +43/662/8042 5421 www.salzburg.gv.at/themen/gv/familienpass.html
Hausstandsgründungsförderung
Zinsenzuschuss für ein Darlehen zur Einrichtung einer Wohnung.
Kontakt: Referat für Familie und Generationen des Landes Salzburg · Tel. +43/662/8042 5421
www.salzburg.gv.at/mat_foerderungen
Hilfe für Salzburger Familien in Notsituationen
Hilfe für Salzburger Familien in Notsituationen, einmalige nicht zurückzuerstattende Unterstützung, max. EUR 2.900,–
Kontakt: Referat für Familie und Generationen des Landes Salzburg
www.salzburg.gv.at/buerger-service/ls-az/ls-sz/ls-todesfall/ls-todesfall-familienhilfe.htm
28
Lehrlingsstipendium des Landes Salzburg
Bei sozialer Bedürftigkeit, Notendurchschnitt max. 2,5, Hauptwohnsitz in Salzburg.
Kontakt: Land Salzburg, Jugendreferat · [email protected] · Tel. +43/662/8042 2117
www.salzburg.gv.at/themen/gv/landesjugendreferat.htm
Internatsstipendien für Schüler von Hauptschulen und AHS-Unterstufen
Beihilfe für Internatschüler bei sozialer Bedürftigkeit, max. EUR 1.000,– pro Jahr.
Kontakt: Land Salzburg, Jugendreferat · [email protected] · Tel. +43/662/8042 2117
www.salzburg.gv.at/themen/gv/landesjugendreferat.htm
Familienpaket des Landes Salzburg
Das Land Salzburg übernimmt für alle jüngeren Kinder in Betreuung, die nicht in den Genuss des „Gratis-Halbtagskindergar­
tens“ fallen: EUR 50,– des monatlichen Elternbeitrags bei Ganztagsbetreuung bzw. EUR 25,– bei Halbtagsbetreuung.
Kontakt: Referat für Familie und Generationen des Landes Salzburg
oberösterreich
Schulbeginnhilfe
Bei erstmaligem Eintritt in die Schule wird ein einmaliger Zuschuss pro Kind in der Höhe von EUR 100,– gewährt.
Einkommensgrenze darf nicht überschritten werden.
Kontakt: Familienreferat des Landes OÖ · Tel. +43/732/7720 11192
www.familienkarte.at
Schulveranstaltungshilfe
Einkommensschwache Familien mit Hauptwohnsitz in OÖ erhalten einen Zuschuss bei Teilnahme an einer Schulver­
anstaltung in der Höhe von EUR 100,–, wenn das Kind eine oberösterreichische Pflichtschule besucht.
Kontakt: Familienreferat des Landes OÖ · Tel. +43/732/7720 11192
www.familienkarte.at
29
Kinderbetreuungsbonus NEU
Für Kinder, für die mind. zwei Monate vor Beginn des verpflichtenden Kindergartenjahres, der Gratiskindergarten
NICHT in Anspruch genommen wird (Antrag ab Vollendung des 3. Lebensjahres). Der Zuschuss beträgt pro Kind
und Jahr EUR 700,–.
Kontakt: Familienreferat des Landes OÖ · Tel. +43/732/7720 11192
www.familienkarte.at
Familienkarte des Landes Oberösterreich
Zahlreiche Vergünstigungen im Freizeitbereich, Antragstellung ab Geburt des 1. Kindes, wenn der Hauptwohnsitz in OÖ ist.
Kontakt: Familienreferat des Landes OÖ · Tel. +43/732/7720 11550
www.familienkarte.at
OÖ Wintersportwoche
Teilnehmende Schüler/innen von Wintersportwochen oberösterr. Schulen (bis zur 13. Schulstufe) oder Kindergärten,
die in einem oberösterreichischen Skigebiet stattfinden, erhalten eine kostenlose Liftkarte (mind. 4 Tage).
Kontakt: Familienreferat des Landes OÖ · Tel. +43/732/7720 11192
www.familienkarte.at
Elternbildungsgutscheine
Besitzer der OÖ Familienkarte erhalten Gutscheine für Veranstaltungen zum Thema „Eltern-Kind-Beziehung“ und
„Partnerbeziehung“.
Kontakt: Familienreferat des Landes OÖ · Tel. +43/732/7720 11831
www.familienkarte.at
Gratis-Unfallversicherung
Der betreuende Elternteil eines Kindes unter drei Jahren ist am Arbeitsplatz „Haushalt und Familie“ tätig und mit der
Familienkarte automatisch unfallversichert. Kontakt: Automatisch mit OÖ Familienkarte · Tel. +43/732/7720 11831
www.familienkarte.at
30
Kinderunfallversicherung
Familien, deren Hauptwohnsitz in Oberösterreich ist und deren Kind auf der Familienkarte eingetragen ist, profitieren
bis zum Schuleintritt von der kostenlosen Kinderunfallversicherung.
Kontakt: Automatisch mit OÖ Familienkarte · Tel. +43/732/7720 11831
www.familienkarte.at
Begleitperson im Krankenhaus
Für die Kosten einer Begleitperson in einem Krankenhaus in OÖ (ausgenommen Privatkrankenhäuser und UKH Linz)
kommt das Land OÖ (abzgl. einem Selbstbehalt von EUR 5,10 pro Tag) auf.
Kontakt: Abteilung Gesundheit des Landes OÖ · Tel. +43/732/7720 14274
Familienurlaubszuschuss
(Pflege-)Eltern und Alleinerzieher/innen mit mind. drei Kindern bzw. zwei Kindern (für ein Kind Bezug der erhöhten
Familienbeihilfe) können einen Zuschuss für ihren Familienurlaub in Österreich (mind. 7 Tage) beantragen.
Kontakt: Abteilung Jugendwohlfahrt des Landes OÖ · Tel. +43/732/7720 15209
www.familienkarte.at
Mutter-Kind-Zuschuss
Ingesamt EUR 370,– (Auszahlung in zwei Raten) für Familien, die alle Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen und
Impfungen termingerecht absolviert haben.
Kontakt: Abteilung Gesundheit des Landes OÖ · Tel. +43/732/7720 14910
www.familienkarte.at
31
steiermark
Beihilfe für Kinderferien-Aktivwochen des Landes Steiermark
Zuschuss für organisierte Kinderferien (für Kinder von 6 bis 15 Jahren) für Familien mit gewichtetem Pro-Kopf-Einkommen
von maximal EUR 1.000,-; gemeinsamer Haushalt mit dem Kind und Hauptwohnsitz in der Steiermark; bei Teilnahme an
einer Aktivwoche inklusive Nächtigung vor Ort oder mit Tagesbetreuung von mindestens 8 Stunden; mindestens 5 Tage;
veranstaltet z.B. von Jugendorganisationen und gemeinnützigen Vereinen, die nicht auf Gewinn ausgerichtet sind. Es gilt das
Gütesiegel des Landes Steiermark für Kinderferien-Aktivwochen.
Kontakt: Amt der Steiermärkischen Landesregierung, A6 Fachabteilung Gesellschaft und Diversität.
Förderungsmanagement
[email protected] · Tel. +43/316/877 2647
www.familien.steiermark.at
Josef-Krainer-Hilfsfonds des Landes Steiermark
Einmalige Überbrückungshilfe in Notfällen für unverschuldet in Not geratene österreichische StaatsbürgerInnen,
Bürger/Innen der EU-Mitgliedstaaten und der Schweiz mit Wohnsitz in der Steiermark.
Kontakt: Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 12 Wirtschaft, Tourismus, Sport
[email protected] · Tel. +43/316/877 2963
www.verwaltung-steiermark.at
Kinderbetreuungsbeihilfe des Landes Steiermark
Unterstützung zur Kinderbetreuung für Kinder zwischen 0 und 15 Jahren in einer bewilligten Kinderbildungsund –betreuungseinrichtung z.B. Kinderkrippe, Hort, Tagesmutter/-vater sowie auch für Kindergärten, alterserweiterte
Gruppen und Kinderhäuser, sofern der/die ErhalterIn keine sozial gestaffelten Elternbeiträge anbietet.
Kontakt: Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 6 Bildung und Gesellschaft,
Referat Kinderbildung und -betreuung
[email protected] · Tel. +43/316/877 2187
www.kinderbetreuung.steiermark.at
32
Lehrlingsbeihilfe des Landes Steiermark
Beihilfe für Lehrlinge zwischen 15 und 25 Jahren mit Wohnsitz in der Steiermark (seit mindestens 1 Jahr);
jährliches Familieneinkommen bis EUR 24.800,-; monatliche Netto-Lehrlingsentschädigung bis EUR 850,-.
Kontakt: Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 11 Soziales
[email protected] · Tel. +43/316/877 7914
www.soziales.steiermark.at
Unterstützung für pflegende Angehörige
Kostenerstattung für pflegende Angehörige, wenn diese selbst Unterstützung benötigen (Ersatzpflege) und seit
mindestens 1 Jahr als „Hauptpflegeperson“ eine/n nahe/n Angehörige/n pflegen. Pflegebedürftigkeit: Pflegegeldstufe
3 bzw. Minderjährige und Demenzkranke mit Pflegegeldstufe 1. Grenzen des monatlichen Nettoeinkommens: Pflege
einer Person Pflegegeldstufen 1 – 5: EUR 2.000,-; Pflege einer Person Pflegegeldstufen 6 – 7: EUR 2.500,-.
Kontakt: Bundessozialamt, Landesstelle Steiermark
Tel. +43/5 99 88
www.bundessozialamt.gv.at
Wohnbeihilfe des Landes Steiermark
Finanzieller Zuschuss zu den Wohnkosten für Personen mit geringem Einkommen. Für volljährige Personen;
Wohnung, für die um Beihilfe angesucht wird, ist Hauptwohnsitz; Vorliegen eines schriftlichen, vergebührten Haupt­
mietvertrags; Unterschreitung der Einkommenshöchstgrenzen; österreichische StaatsbürgerInnen bzw. Gleichgestellte,
Personen ohne Staatsbürgerschaft nach 3-jährigem Aufenthalt mit Beschäftigungsbewilligung bzw. Befreiungsschein;
für geförderte Miet- bzw. Mietkaufwohnungen; für nicht geförderte Mietwohnungen gilt: Hauptmietzins maximal
EUR 7,82 inkl. USt/m2, bei Wohnungen bis 35 m2 maximal EUR 10,16 inkl. USt/m2. Für Eigentumswohnungen gelten
gesonderte Regelungen.
Kontakt: Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 11 Soziales
[email protected] · Tel. +43/316/877 3748
www.soziales.steiermark.at
33
ZWEI UND MEHR – Steirischer Familienpass des Landes Steiermark
Karte mit Vergünstigungen im Freizeit-, Kultur- und Bildungsbereich für Familien schon ab einem Erwachsenen und
einem Kind, für das Anspruch auf Familienbeihilfe besteht;
Hauptwohnsitz in der Steiermark. (Auch Familien, die ihren Hauptwohnsitz nicht in der Steiermark haben, können
einen Familienpass beantragen.)
Kontakt: Amt der Steiermärkischen Landesregierung, A6 Fachabteilung Gesellschaft und Diversität ·
Referat Gesellschaft und Generationen · Fachteam Familie ·
[email protected] · Tel. +43/316/877 3927
www.familienpass.steiermark.at
Alle Familienleistungen des Landes finden Sie auch in der Broschüre „ZWEI UND MEHR Familien- & Kinderinfo“.
Kostenlose Bestellung unter [email protected] oder unter +43/316/877 4023
Vorarlberg
Familienzuschuss des Landes Vorarlberg
Wird unmittelbar im Anschluss an das Kinderbetreuungsgeld für den Zeitraum von max. 18 Monaten gewährt. Der
Familienzuschuss kann für jedes Kind gewährt werden, wenn das Kind den Hauptwohnsitz in Vorarlberg und die
österreichische Staatsangehörigkeit hat (bzw. EWR-Mitgliedsland oder Schweiz). Der Familienzuschuss ist an das mo­
natliche Familien-Nettoeinkommen gekoppelt.
Berechnung und Kontakt: Familienzuschuss, Landhaus Bregenz oder Wohnsitzgemeinde ·
[email protected] · Tel. +43/5574/511-24128
www.vorarlberg.at/familienzuschuss
Mindestsicherung des Landes Vorarlberg
Das Land Vorarlberg und die Gemeinden unterstützen Menschen, die in eine finanzielle Notlage geraten. Für Per­
sonen, die ihren Bedarf an Kernleistungen (Nahrung, Bekleidung, Heizung, etc.) nicht selbst tragen können, die sich
rechtmäßig in Österreich aufhalten, deren Einkommen unter dem jeweiligen Mindestsicherungssatz liegt, die kein
verwertbares Vermögen haben.
Kontakt: Bezirkshauptmannschaften · www.vorarlberg.at/bezirkshauptmannschaften
34
Elternberatungsstellen
Zahlreiche Institutionen in Vorarlberg bieten Eltern und Familien Beratung und Unterstützung.
Adressen und Kontakte finden Sie in den Cleveren Seiten für Familien (Broschüre kann kostenlos
unter [email protected] oder unter 05574/511-24127 bestellt werden).
Pflegegeld(-zuschuss) für Kinder mit Behinderungen des Landes Vorarlberg
Wird ein bestimmter monatlicher Pflegeaufwand überschritten und dauert dieser Bedarf voraussichtlich mindestens
sechs Monate an, haben auch Kinder und Jugendliche mit Behinderungen einen Anspruch auf Pflegegeld. Wenn
zumindest ein Pflegegeld der Stufe 5 bezogen und das Kind zu Hause gepflegt und keine Förderung aufgrund der
24-Stunden-Betreuung in Anspruch genommen wird, gibt es einen zusätzlichen monatlichen Zuschuss zum
jeweiligen Pflegegeld in der Höhe von EUR 100,–.
Kontakt: Bezirkshauptmannschaften · Zuschuss zum Pflegegeld
www.vorarlberg.at/doc/gewaehrungeineszuschusses.doc
Wohnbeihilfe (+ Neubau)
Das Amt der Vorarlberger Landesregierung unterstützt Familien mit der Wohnbeihilfe bei der Zahlung von Krediten
oder Mieten. Kriterien: Höhe des Familien-Netto-Einkommens bzw. die Höhe der monatlichen Wohnungsrückzah­
lungen, Größe der Familie und der Wohnung. Bei Bau oder Kauf von Eigenheimen unterstützt das Land Vorarlberg
Familien mit langfristigen Krediten, dem sogenannten „Landgeld“.
Kontakt: Wohnbauförderung, Landhaus Bregenz · [email protected] · Tel. +43/5574/511 8080
www.vorarlberg.at/wohnen
Gutscheine zur Famlienentlastung
Zusätzlich zum Pflegegeld erhalten Familien von Kindern und Jugendlichen, mit einer Beeinträchtigung ihrer geisti­
gen bzw. körperlichen Fähigkeiten, einen Gutschein für Familienentlastung. Mit einem Gutschein können 90 % einer
Betreuungsstunde bezahlt werden.
Kontakt: Abteilung Gesellschaft, Soziales und Integration, Landhaus Bregenz· Tel. +43/5774/511 24150
www.vorarlberg.at/behindertenhilfe
35
Vorarlberger Familienpass
Der Vorarlberger Familienpass fördert und unterstützt Familien durch finanzielle Entlastung, einen leichteren Zugang
zu Freizeit-, Sport-, Kultur- und Elternbildungseinrichtungen und Ermäßigungen für öffentliche Verkehrsmittel und
fördert somit die gemeinsame Zeit mit der Familie.
Kontakt: Abteilung Gesellschaft, Soziales und Integration, Landhaus Bregenz · Tel. +43/5774/511 24159
www.vorarlberg.at/familienpass
Alle Familienleistungen des Landes finden Sie auch in der Broschüre „Clevere Seiten
im Land Vorarlberg“. Kostenlose Bestellung unter [email protected] oder unter 05574/511-24127.
36
37
www.facebook.com/finanzministerium
38