Martina Beyer * Saarbrückerstr. 12 * 66636 Tholey

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Martina Beyer * Saarbrückerstr. 12 * 66636 Tholey
Stiftung Hospital St. Wendel
Abteilung Jugend- und Familienhilfe
Stand: 31.01.2013
Anlage 1 – aktualisierte Konzeption „Professionelle Erziehungsstellen“
‚Professionelle Erziehungsstellen’
Vorbemerkungen
Die Abteilung ‚Jugend- und Familienhilfe’ der Stiftung Hospital St. Wendel hält ein differenziertes Angebot von Jugendhilfeformen vor. Die Hilfe orientiert sich an der individuellen Situation des jungen Menschen und seiner Familie, an deren Interessen und Bedürfnissen und den Erfordernissen der Lebensrealität.
In den professionellen Erziehungsstellen wird ‚Familie’ als Methode im Hilfeplanprozess
verstanden. Der kleine überschaubare Rahmen ermöglicht Beziehungskontinuität. Die theoretische und methodische Qualifikation der ErziehungsstellenbetreiberInnen wird den
Anforderungen der Kinder gerecht. Die institutionelle Anbindung und die wechselseitige
kollegiale Unterstützung sind wichtige formale Voraussetzungen für das Gelingen der Arbeit.
Gesetzliche Grundlagen der Professionellen Erziehungsstellen
Die rechtlichen Grundlagen für diese Hilfeform bietet das Kinder- und Jugendhilfegesetz:
§ 27 KJHG ‚Hilfe zur Erziehung’
§ 34 KJHG ‚Heimerziehung, sonstige betreute Wohnformen’
§ 36 KJHG ‚Mitwirkung, Hilfeplan’
Zahl, räumliche Verteilung, Platzkapazität, Personalschlüssel
Insgesamt ist die Stiftung Hospital Träger von insgesamt 8 Erziehungsstellen, in denen derzeit 12 Kinder betreut werden. In der Regel werden in einer Erziehungsstelle nicht mehr als
zwei Kinder aufgenommen. 6 Erziehungsstellen sind im Saarland angesiedelt, eine im
Landkreis St. Wendel, eine im Landkreis Neunkirchen, zwei im Landkreis Saarlouis und zwei
im Landkreis Merzig. 2 Erziehungsstellen liegen in Rheinland-Pfalz, im Landkreis TrierSaarburg.
Entsprechend den saarländischen und rheinland-pfälzischen Heimrichtlinien werden in den
Erziehungsstellen folgende Personalschlüssel angewendet:
im Saarland: pro Platz – eine 33,33%-Stelle zuzüglich Pauschalen für Dienste zu ungünstigen Zeiten
in Rheinland-Pfalz: pro Platz – eine 50%-Stelle
Zusätzlich zu diesen Personalschlüsseln werden in den saarländischen und rheinlandpfälzischen Erziehungsstellen der Stiftung entsprechende personelle Unterstützungsund Entlastungssysteme angeboten (siehe S. 6 f.).
Die MitarbeiterInnen
Bei den MitarbeiterInnen handelt es sich um pädagogische Fachkräfte. Sechs haben eine
Ausbildung als ErzieherIn, zwei sind Diplomsozialarbeiterinnen. Fünf dieser Fachkräfte verfügen über eine abgeschlossene Zusatzqualifikation ‚Familienaktivierung in der Heimerziehung’. Eine Erziehungsstellen-Betreiberin verfügt über eine heilpädagogische Zusatzqualifikation.
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Die Erziehungsstellen lassen sich mit der Aufnahme des jungen Menschen auf einen Prozess ein, in dessen Verlauf sowohl das pädagogische als auch das menschliche Konzept der
Familie, die Normen und Werte offengelegt und hinterfragt werden. Dies setzt bei den
MitarbeiterInnen und deren Familien Belastbarkeit, Toleranz, Flexibilität und Offenheit voraus. Unter fachlichen Gesichtspunkten ist neben der allgemeinen pädagogischen Kompetenz insbesondere die Fähigkeit zur Selbstreflexion und die Bereitschaft Beratung zu nutzen gefragt.
Einbindung in die Einrichtung/Arbeitskreis
Die MitarbeiterInnen aus den Erziehungsstellen treffen sich 14tägig in einem Arbeitskreis.
Vier Mal jährlich treffen sich alle ErziehungsstellenbetreiberInnen, die zuständige Projektleiterin, die MitarbeiterInnen, die die Wochenendfreizeiten durchführen und der zuständige Bereichsleiter im Arbeitskreis ‚Erziehungsstellen’. Neben Informationsaustausch und
Klärung von organisatorischen Fragestellungen stellt der Arbeitskreis ein wichtiges Instrument zur kontinuierlichen Verbesserung und Weiterentwicklung der Erziehungsstellen innerhalb der Abteilung ‚Jugend- und Familienhilfe’ dar.
Fach- und Dienstaufsicht
Die Dienst- und Fachaufsicht liegt bei der zuständigen Projektleiterin in Zusammenarbeit
mit der Bereichsleitung. Sie nimmt diese Aufgabe wahr durch Besuche in den Erziehungsstellen, über den Arbeitskreis ‚Erziehungsstellen’ und über die Informationspflicht der ErziehungsstellenbetreiberInnen über besondere Vorkommnisse und den persönlichen Kontakt zu den Kindern.
Zielgruppe
Das Angebot der Erziehungsstelle richtet sich an Kinder und Jugendliche, die zeitweise
nicht mehr in ihrer Herkunftsfamilie leben können. Diese Kinder und Jugendlichen sind
grundsätzlich bereit und in der Lage, sich in einen Familienrahmen zu integrieren. Wichtig
hierbei ist es, dass das aufzunehmende Kind in das soziale Gefüge der aufnehmenden Familie passt.
Die Kinder und Jugendlichen in der Erziehungsstelle brauchen konstante und zuverlässige
Bezugspersonen in einem familienähnlichen Kontext.
Beständigkeit, Verlässlichkeit und Konsequenz im erzieherischen Handeln ist für sie wichtig. Ein geregelter Tagesablauf dient zur Stabilisierung der Kinder. Sie sollen die Möglichkeit haben, sich an positiven männlichen und weiblichen Vorbildern zu orientieren.
Die Herkunftsfamilie braucht Personen, denen sie ihre Kinder anvertrauen kann. Sie selber
benötigen Annahme und Respekt. Die abgebende Familie hat das Recht auf professionelle
Beratung bei Erziehungsproblemen. So können die Probleme, die zur Unterbringung geführt haben, gemeinsam mit den Eltern aufgearbeitet werden.
Wird die Reintegration in die Herkunftsfamilie angestrebt, so erhalten die Eltern dabei Beratung und Unterstützung bei der Kontaktgestaltung und der Rückführung.
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Spezifische Problemlage
a) Kinder:
Kinder und Jugendliche werden dann in die Erziehungsstelle vermittelt, wenn bei ihrer individuellen Problemlage ambulante oder teilstationäre Maßnahmen nicht ausreichend
sind, eine Wohngruppe nicht zu empfehlen ist und der Familienverbund besondere Entwicklungschancen bietet.
Die Kinder, die in der Erziehungsstelle aufgenommen werden, können verschiedene Arten
von Entwicklungsstörungen zeigen.
Störungsbilder der Kinder können Folgen von Vernachlässigung, körperlicher oder sexuell
motivierter Gewalt sein. Diese Kinder können in ihrer Persönlichkeitsentwicklung, der Beziehungsfähigkeit, der Affektregulation, Körperwahrnehmung und Bedürfnisregulation
Auffälligkeiten zeigen und negative Bindungserfahrungen gemacht haben.
b) der Familie
Die Familie, die sich für die Unterbringung ihres Kindes in der Erziehungsstelle entscheidet,
fühlt sich nicht mehr in der Lage, das Kind zu versorgen und zu erziehen.
Bei den abgebenden Eltern finden wir gewaltbelastete Familien, Familien mit Suchtproblemen oder schwere gesundheitliche Einschränkungen der Eltern.
Die Herkunftsfamilie wird ihrer erzieherischen Verantwortung dadurch gerecht, dass sie
sich zu einer zeitweiligen oder längeren Trennung vom Kind entscheidet.
Die Herkunftsfamilie sollte die Erziehungsstelle als Lebensform für ihr Kind annehmen
können.
Auswahl der Erziehungsstellen
Die Auswahl der Erziehungsstellen ist ein längerer Prozess, in dem die Eignung der Erziehungsstellenbewerber und die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit Bereichsleitung, Projektleitung und anderen Erziehungsstellen geprüft werden.
Bewerben können sich als Erziehungsstellenbetreiber ErzieherInnen und SozialarbeiterInnen oder PädagogInnen mit einschlägiger Berufserfahrung und möglichst mit Zusatzausbildung im heilpädagogischen oder familientherapeutischen Bereich. Die Bewerber füllen zunächst einen Bewerberfragebogen aus und führen im Bewerbungsverfahren mehrere Gespräche mit Bereichs- und Projektleitung. In diesem Verfahren geht es darum, die Motive
der Bewerber zu ergründen und die Belastbarkeit des Familiensystems sowie die Qualität
der Partnerbeziehung einschätzen zu können. Ergänzend führen die Bewerber ein Informationsgespräch mit dem Arbeitskreis Erziehungsstellen.
Wichtige Aspekte in diesen Gesprächen sind die allgemeine erzieherische Kompetenz, die
Fähigkeit zur Selbstreflexion und die Bereitschaft zur Beratung, Fortbildung und Supervision. Außerdem ist von Erziehungsstellenbetreibern Belastbarkeit, Toleranz, Offenheit und
Flexibilität gefordert.
Eine Anbindung an eine bestehende Erziehungsstelle soll im Sinne eines Partnerschaftskonzeptes eine praktische Form der Einarbeitung ermöglichen.
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Aufnahmeverfahren/Anbahnung
Im Rahmen des Aufnahmeverfahrens in die Erziehungsstelle ist es wichtig, dass die aufnehmende Familie ausführliche Informationen über das aufzunehmende Kind, seine Problemlage und über die abgebende Familie erhält. Die Anbahnung einer Aufnahme erfolgt
über einen längeren Zeitraum und bedarf der fachlichen Begleitung durch die Projektleiterin.
In der Vorbereitungsphase für die Unterbringung werden Gespräche mit den Bezugspersonen des Kindes (Eltern, Erzieher, Lehrer) geführt. In dieser Vorbereitungsphase können bei
Bedarf kinderpsychiatrische, sozialpädiatrische oder psychologische Untersuchungen veranlasst und durchgeführt werden. In der konkreten Anbahnungsphase dienen stundenweise Kontakte, Wochenendbesuche und gemeinsame Aktivitäten zum behutsamen Kontaktaufbau und zum Absichern der beidseitigen Entscheidung, ob man zusammen leben kann.
Nach der Anbahnungsphase, zu der auch ein Probewohnen gehören kann, wird in gemeinsamen Hilfeplangesprächen von abgebender und aufnehmender Familie, Jugendamtsmitarbeitern, Projektleitern und aufzunehmenden Kindern entschieden, ob die Erziehungsstelle entwicklungsfördernde Perspektiven für das Kind bietet. Eine Entscheidung zur Aufnahme wird nur im Konsens getroffen.
Es erfolgt dann die Anmeldung an der entsprechenden Schulform.
Therapeutische Angebote
Bei Bedarf können, ausgehend von der Problemlage des jeweiligen Kindes, neben dem verlässlichen, konstanten Erziehungsrahmen begleitende therapeutische Angebote (Spieltherapie, Gesprächspsychotherapie, Ergotherapie u.a.) für das Kind eingeleitet werden.
Grundsätzlich erfolgen therapeutische Angebote erst nach der Eingewöhnungsphase von
etwa sechs Monaten, um die Bindungsfähigkeit des Kindes nicht zu überfordern. Je nach
Problemstellung können auch externe oder interne unterstützende Angebote realisiert
werden.
Ziele der pädagogischen Arbeit
Ziel der pädagogischen Arbeit ist es, dem jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, die
Vorteile eines Lebens mit dem intensiven Beziehungsangebot einer familiären Struktur zu
nutzen und ihm gleichzeitig ein fachliches Angebot im institutionellen Rahmen zu machen.
Ein wichtiger Aspekt für das Gelingen der Maßnahme ist dabei das Miteinander von Herkunftsfamilie und Erziehungsstelle, um dem Kind das Leben in beiden unterschiedlichen
Lebenswelten zu erleichtern.
Die darüber hinausgehenden konkreten Ziele der Arbeit werden für jeden jungen Menschen individuell im Hilfeplan gemeinsam mit den Eltern und dem Jugendamt vereinbart.
Im Hilfeplan festzulegende übergeordnete Ziele können Rückführung, Verselbständigung
des Kindes/Jugendlichen oder auch Klärung einer Zielperspektive sein.
Pädagogische und methodische Prinzipien
Grundlegend für eine gelungene Arbeit mit Kindern im Rahmen einer Erziehungsstelle sind
klare Strukturen. Das heißt, es muss für alle Beteiligten deutlich sein, dass das Angebot ‚Er-
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ziehung in der Erziehungsstelle’ nicht dazu da ist, einem Kind eine neue Familie zu geben,
sondern ein zusätzliches Angebot zur weiter bestehenden eigenen Familie darstellt. Dadurch wird der Entstehung einer Konkurrenzsituation zwischen Herkunftsfamilie und Erziehungsstelle vorgebeugt.
Die Arbeit mit dem Kind und seiner Familie wird getragen von einer systemischen und ressourcenorientierten Sichtweise der Problematik des Kindes und seiner Familie.
Das Kind erfährt in der Erziehungsstelle ein Leben im gewachsenen privaten Lebenszusammenhang mit festen Bezugspersonen, klaren Strukturen und konsequenter Erziehungshaltung. Das Kind soll verstehen können, in welchem Kontext es lebt, alle Strukturen
und Abläufe werden ihm in kindgerechter Form nahegebracht. Es wird ermutigt, seine Ressourcen zu nutzen. Besondere Stärken und Begabungen beispielsweise im kreativen Bereich werden gefördert.
Um sowohl die Zusammenarbeit zwischen Herkunftsfamilie und Erziehungsstelle zu fördern, als auch um die Eltern bei einer angestrebten Reintegration des Kindes erfolgversprechend zu stärken, erfolgen regelmäßige Elterngespräche.
Die Häufigkeit von Elterngesprächen orientiert sich an den Bedürfnissen und Zielen des
Einzelfalles.
Ein fachlich notwendiges intensives Betreuungsangebot durch die Projektleiterin richtet
sich an die MitarbeiterInnen in den Erziehungsstellen und deren Familien. Über die Beratung im Rahmen der Arbeitskreise hinaus werden Paar- und Familiengespräche angeboten,
dazu gehören auch Krisenintervention und Einzelberatung. Eine kontinuierliche Erziehungsplanung im Abstand von sechs Monaten unter der Federführung der Projektleiterin
erfolgt standardmäßig.
Der Hilfeplanprozess wird durch die Teilnahme der Projektleiterin an allen Hilfeplangesprächen begleitet.
Die Projektleiterin steht in regelmäßigem persönlichem Kontakt mit den Kindern aus allen
Erziehungsstellen.
Partizipation
Die Kinder, die in den Erziehungsstellen leben, werden an der Gestaltung ihrer Lebensbezüge in angemessener und kindgerechter Weise beteiligt. Dazu gehört der Einbezug der
kindlichen Bedürfnisse in die Alltagsgestaltung ebenso wie die alters- und reifeentsprechende Beteiligung an der Hilfeplanung.
Eine Form des Beschwerdemanagements wird über die o.a. regelmäßig stattfindenden Gespräche mit den Kindern und der Projektleiterin gewährleistet. Die Kinder lernen die Projektleiterin bereits im Aufnahmegespräch kennen und diese steht fortlaufend regelmäßig
mit ihnen im persönlichen Kontakt. Damit ist gewährleistet, dass Kinder ein
niedrigschwelliges Angebot für Beschwerden und andere Rückmeldungen haben. Mit den
Kindern wird das weitere Verfahren im Fall einer Beschwerde besprochen und der Handlungsbedarf geklärt. Diese Informationen werden entweder direkt mit der Erziehungsstelle
oder unter Einbezug der Bereichsleitung einer Klärung zugeführt.
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Unterstützungs- und Entlastungssysteme
Die Arbeit in der Erziehungsstelle mit dem Anspruch, den betreuten Kindern und den Familien gerecht zu werden, stellt hohe Anforderungen persönlicher und fachlicher Art an
die Fachkräfte und deren Familien.
Dem wird durch unterschiedliche Unterstützungsprogramme Rechnung getragen.
a) regionaler Arbeitskreis der Erziehungsstellen
Die ErziehungsstellenbetreiberInnen treffen sich verpflichtend 14tägig im Arbeitskreis zum
kollegialen Austausch und zur Beratung unter der Leitung der zuständigen Projektleiterin.
b) Beratungsangebot
Die zuständige Projektleiterin hat die Aufgabe, den Erziehungsstellenbetreiberinnen die
nötige fachliche Unterstützung für die Arbeit mit den Kindern zu geben. Im Rahmen der
Hilfeplanung soll sie ausgleichend zwischen Herkunftsfamilie und Erziehungsstelle wirken
und den unterstützenden Prozess in den Herkunftsfamilien anstoßen.
c) Freizeiten für die Kinder aus den Erziehungsstellen
Im vierwöchigen Abstand werden mit den Kindern und Jugendlichen aus den Erziehungsstellen Wochenendfreizeiten durchgeführt. Darüber hinaus findet im Sommer eine
14tägige Freizeit für alle Kinder statt. Die Freizeiten werden durch zusätzliches Fachpersonal, die ebenfalls regelmäßig beraterisch begleitet werden, durchgeführt.
d) Fortbildungen
Zwei Mal jährlich finden themenspezifische Fortbildungsveranstaltungen für die MitarbeiterInnen aus den Erziehungsstellen statt. Darüber hinaus durchlaufen alle Fachkräfte ein
intensives mehrjähriges internes Fortbildungsprogramm. Weiterhin besteht die Möglichkeit zur Teilnahme an externen Fortbildungsveranstaltungen.
e) Supervision
Im Einzelfall besteht die Möglichkeit externe Supervision in Anspruch zu nehmen.
f) Rufbereitschaft
Die Erziehungsstellen sind montags bis freitags von 17.00 – 8.00, sowie an Wochenenden
und Feiertagen eingebunden in die Hintergrundrufbereitschaft der Abteilung Jugend- und
Familienhilfe der Stiftung Hospital St. Wendel. Somit ist gewährleistet, dass die Erziehungsstellen auch zu diesen Zeiten immer eine Leitungsfachkraft erreichen können.
g) Krisenmanagement
In Krisensituationen haben die Erziehungsstellenbetreiber während der Geschäftszeiten
folgende Ansprechpartner:
Renate Schorr, zuständige Projektleiterin
Wolfgang Schwede, Bereichsleiter
Außerhalb der Geschäftszeiten ist die Hintergrundrufbereitschaft zuständig.
Für Gefahrensituationen vor Ort sind die MitarbeiterInnen über die Telefonnummern von
Polizei, Feuerwehr und Notarzt informiert.
Die Verfahrensweise einer Abgängigkeitsmeldung ist den Mitarbeitern vertraut, für diesen
Zweck stehen eigene Formulare zur Meldung an die örtliche Polizei zur Verfügung.
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Darüber hinaus sind alle gesetzlichen Grundlagen, Dienstvereinbarungen interne Verwaltungsabläufe und Regelungen und alle notwendigen Formulare in einem „Informationsordner“ enthalten, den auch jede Erziehungsstelle besitzt.
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