Informationen zum Auswahlverfahren NRW

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Informationen zum Auswahlverfahren NRW
Handreichung Auswahlverfahren 05-2010.DOC
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12.05.10
Fragen zu fächerverbindendem und fächerübergreifendem Arbeiten,
Aussagen zum Fach, fachdidaktische Vorstellungen (Konzeption von ...),
Fragen zu Ihrer Arbeitsweise im Kollegium: Zusammenarbeit ist gewünscht, nicht Einzelkämpfertum.
(Beachten Sie dies eventuell auch in Verbindung mit den Fragen zur Klassenleitung!),
Fragen zur Jungen- und Mädchenförderung in Ihren Fächern,
Fragen nach Entspannungsstrategien, Ausgleichstätigkeiten,
Manchmal fragt man Sie auch, ob Sie eine Frage an die Auswahlkommission haben.
Unzulässige Fragen
sind solche, die den Schutz der Privatsphäre verletzen, vor allem Fragen nach
- gesundheitlichen Besonderheiten
- Teilzeitwünschen
- Schwangerschaft, Familienplanung
- Zugehörigkeit zu Parteien, Verbänden, Konfessionszugehörigkeit (bei Bekenntnisschulen erlaubt)
Auf unzulässige Fragen dürfen Sie wahrheitswidrig antworten, ohne dass sich daraus für Sie Nachteile
ergeben.
Die Entscheidung
Am Ende der Auswahlgespräche entscheidet die Kommission über die Eignung der BewerberInnen für
die jeweilige Schule und erstellt eine Rangliste; der ersten Person unterbreitet die Schulleitung ein
schriftliches Einstellungsangebot.
In vielen Fällen liegt der Schule daran, die Unterschrift unter das Angebot sofort zu bekommen. Wer sich
an mehreren Schulen bewirbt, möchte dagegen oft weitere Auswahlgespräche abwarten. Sie haben das
Recht auf Bedenkzeit; lassen Sie sich nicht unter Druck setzen!
Ihre Annahme muss spätestens am 3. Werktag, der dem Auswahlgespräch folgt, bei der Stelle eingegangen sein, die Ihnen im schriftlichen Angebot genannt wird. Ein Fristversäumnis gilt als Ablehnung
des Angebots.
Wenn die erste Person auf der Liste absagt, erhält die nächste das Einstellungsangebot; es ist also auch
nach einigen Tagen möglich, dass Sie die Stelle bekommen. Sorgen Sie dafür, dass Sie in dieser Zeit erreichbar sind.
Wenn Sie in der ersten Runde nicht erfolgreich sind, sollten Sie sich nicht entmutigen lassen. Buchen
Sie die Gespräche unter dem Kapitel Erfahrungen ab, reflektieren Sie deren Ablauf, fragen Sie gegebenenfalls die Schulleitung nach dem Eindruck, den sie von Ihnen gewonnen hat.
Durch Übernahme von befristeten Vertretungsverträgen können Sie weitere Unterrichtserfahrungen
gewinnen. Außerdem verbessert sich Ihre Ordnungsgruppe: Nach 500 erteilten Unterrichtsstunden um 2,
nach weiteren 350 um weitere 2, nach weiteren 350 wieder um 2, nach weiteren 300 um 2. Maximal ist
eine Verbesserung der Ordnungsgruppe um 8 möglich. Zusätzlich erhöhen Sie Ihre Chance, dass Ihre
Fächer und das, was Sie besonders gut können, Grundlagen für eine Ausschreibung an dieser Schule
werden.
Die GEW lehnt befristete Beschäftigungen im Schuldienst aus grundsätzlichen Erwägungen ab; die genannten Vorteile mildern jedoch die Nachteile, die sich aus der unsicheren Lebenssituation, dem häufig
reduzierten Beschäftigungsumfang und den daraus entstehenden finanziellen Nachteilen ergeben, ein
wenig ab.
Die GEW-Personalräte wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Bewerbung!
GEW Fachgruppe Gymnasium – Bezirk Münster
c/o Alfons Wittenbrink, Schnatgang 66, 49080 Osnabrück, Tel: 0541-8601468, mail: [email protected]
Besuchen Sie auch unsere Homepages: www.gew-nrw.de/gymnasium
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Das Auswahlgespräch
Der Termin wird von der Schule festgelegt. BewerberInnen, die ihren Vorbereitungsdienst zum
01.08.2010 beenden, können erst nach Übermittlung ihrer Noten am 14.06.2010 an Auswahlgesprächen
teilnehmen. Es liegt im Interesse der Schulen, bei der Terminierung darauf Rücksicht zu nehmen.
Zuvor hat die Auswahlkommission darüber entschieden, wer zu den Auswahlgesprächen eingeladen
wird. Sie ist dabei an strenge Vorgaben gebunden:
- Eingeladen werden dürfen nur BewerberInnen mit der ausgeschriebenen Fächerkombination.
- Liegen Bevorzugungskriterien vor, müssen zunächst alle die eingeladen werden, die die Kriterien erfüllen, bevor andere eingeladen werden können.
- Eingeladen wird in der Reihenfolge der Ordnungsgruppen (Die Ordnungsgruppe errechnet sich aus
dem Mittel aus der 1. und 2. Staatsexamensnote multipliziert mit 10).
Sie sollten sich gut vorbereiten. Sie sind der Auswahlkommission keineswegs hilflos ausgeliefert,
wenn Sie sich deren Interessen vor Augen halten.
- Versuchen Sie im Vorfeld möglichst viel über die Schule zu erfahren! Quellen: Homepage, Schulprogramm (häufig auf der Homepage veröffentlicht), Jahrbücher.
- Besuchen Sie die Schule. Fragen Sie aber vorher, ob Ihr Besuch dort im Vorfeld erwünscht ist. Eventuell können Sie einen Tag der Offenen Tür o.ä. zur Erkundung nutzen. Nicht wenige SchulleiterInnen lassen Ihre Erkenntnisse aus dem Vorgespräch in die Beratung der Kommission einfließen.
- Versuchen Sie aus Ausschreibung, Schulprofil und sonstigen Informationen zu erschließen, was die
Schule will!
- Machen Sie sich rechtzeitig mit dem Weg vertraut! Viele Schulen fügen der Einladung eine Wegbeschreibung bei. Kalkulieren Sie ausreichend Zeit für Ihre Anreise.
- Wenn sich Terminüberschneidungen zwischen verschiedenen Angeboten ergeben, bitten Sie um eine Terminverschiebung.
- Wenn dies nicht ermöglicht wird, erkundigen Sie sich nach Ihren Chancen, bevor Sie sich entscheiden, welche Einladung Sie nicht annehmen.
Im Auswahlgespräch
Die Gespräche werden häufig so gestaltet, dass alle Kommissionsmitglieder nacheinander Fragen stellen, teilweise fragt nur die Schulleitung, gelegentlich werden Ihnen zu Beginn mehrere Fragen schriftlich
vorgelegt.
- Hören Sie genau hin! Fragen Sie gegebenenfalls nach!
- Seien Sie Sie selbst! Versuchen Sie nicht allen vermuteten Erwartungen gerecht zu werden. Sie
können kein Profil zeigen, wenn Sie sich nicht abgrenzen.
- Antrainierte rhetorische Kunststücke machen wenig Eindruck. Versuchen Sie Ihre Konzepte möglichst mit eigenen Erfahrungen oder Beobachtungen in Ihrer Ausbildungsschule zu konkretisieren.
- Sie müssen nicht auf jede Frage mit einem fertigen Rezept antworten; für viele Fragen haben die
Schulen selbst keine Lösung. Vielmehr möchte die Kommission wissen, wie Sie an das Problem herangehen. Nachdenklichkeit ist meist eher gefragt als Schnellschüsse.
- Halten Sie Augenkontakt mit möglichst allen Mitgliedern der Auswahlkommission! Lächeln Sie auch
mal!
Häufig gestellte Fragen
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„Warming-up“: Frage nach besonders wichtigen Erfahrungen in Ihrem Werdegang, Gründe für Studien- und Berufswahl Heben Sie hervor, was die Schule interessieren könnte!
auf die Ausschreibung bezogene Fragen (Kopieren Sie daher den Ausschreibungstext!)
Fragen zu Aufgaben und Problemen, die Ihnen als KlassenlehrerIn begegnen, dabei vielleicht auch
eine Fallanalyse,
Fragen zu Förderkonzepten (Begabtenförderung, Ausgleich von Defiziten), meist in Verbindung mit
Ihren Fächern, aber auch allgemein,
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evtl. ein gefordertes Fach in Kombination mit mehreren anderen Fächern (ggf. mit dem Hinweis, welche Fächer bevorzugt eingeladen werden),
ggf. zusätzliche geforderte fachliche Qualifikationen, z. B. Schwerpunkte in einem der Fächer (Chor-/
Orchesterleitung in Musik, Kletter- bzw. Skikurs im Sport). Diese müssen schriftlich nachgewiesen
werden!
Bevorzugungskriterien (z. B. Studienanteile in einem weiteren Fach, Nachweis von Einsatz oder Herstellung von Lernsoftware). Diese müssen schriftlich nachgewiesen werden!
Die Zulassung von Seiteneinsteigern und Zertifikatsbewerbern
gewünschte weitere Qualifikationen und Neigungen (Bereitschaft zur Übernahme von Arbeitsgemeinschaften, Mitarbeit bei der Umsetzung von Teilen des Schulprogramms usw.). Diese werden im
Auswahlgespräch eine Rolle spielen.
Hinweise auf das besondere Profil der Schule, meist verbunden mit der Angabe der SchulHomepage. Dies wird evtl. im Auswahlgespräch eine Rolle spielen.
Möglichkeiten der Kontaktaufnahme (nicht immer).
Hinweis auf den Zeitpunkt der Einstellung. In diesem Verfahren werden Stellen ausgeschrieben, die
zum 25.08.2010 besetzt werden.
Wichtig: Drucken Sie alle Ausschreibungen aus, auf die Sie sich beworben haben!
Die Auswahlkommission
besteht aus
- dem Schulleiter oder der Schulleiterin
- einer von der Lehrerkonferenz gewählten Lehrkraft
- dem von der Schulkonferenz gewählten Mitglied (kann ein Elternteil oder ein volljähriger Schüler/ eine volljährige Schülerin sein)
- der Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen.
Die Hälfte der Mitglieder sollen Frauen sein.
- Das Personalratsmitglied und ggf. die Schwerbehindertenvertretung haben beratende Stimme. Ein
weiteres beratendes Mitglied kann hinzugezogen werden.
Ihre Bewerbung
muss immer sowohl
1. bei der Bezirksregierung
2. bei der ausschreibenden Schule erfolgen.
Sonst ist die Bewerbung nicht gültig.
Zu 1.: Nur die notwendigen Unterlagen beifügen (sind unter LEO in einer Checkliste nachzulesen)
Zu 2.: Alles beifügen, was im Hinblick auf die Ausschreibung wichtig ist, vor allem:
- Tabellarischer Lebenslauf mit gutem Foto,
- Bewerbungsschreiben, individuell auf den Ausschreibungstext, auf das Schulprofil und auf Sie selbst
bezogen,
- unbeglaubigte Kopien Ihrer Staatsexamina,
- unbeglaubigte Nachweise über geforderte oder gewünschte Qualifikationen
- Nachweise über Auslandsstudien, vorausgegangene Unterrichtstätigkeit u. ä.,
- positive Ausbildungsgutachten (von der Schulleitung, den Seminarleitungen) beizufügen, hat sich als
sinnvoll erwiesen.
Die Attraktivität Ihrer Bewerbung kann den Ausschlag geben, ob Sie eingeladen werden!
Wenn Sie sich online bewerben: Drucken Sie das Formular 2x aus !!! 1x für Bez.Reg, 1x für Sie!
(es zu vergessen ist zu oft vorgekommen)
Informationen
zum Auswahlverfahren NRW
Eine Information der
GEW- Personalräte für
Gymnasien und WbKs
bei der Bez.Reg. Münster
Stand: 05/2010
Worauf Sie schon während der Ausbildung achten sollten
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Lassen Sie sich alle „Extras“ bescheinigen: Fortbildungen (auch kollegiumsinterne und Seminarfortbildungen), Einsatz besonderer Medien und Methoden, VHS-Kurse, besondere Sportarten usw.,
Nehmen Sie – auch nach dem Examen - jede Möglichkeit wahr, sich breit zu qualifizieren: Unterricht
in allen Stufen in beiden Fächern, Teilnahme an Elternveranstaltungen und außerunterrichtlichen
Schulveranstaltungen,
Sprechen Sie mit Lehrkräften, die selbst Erfahrungen im Ausschreibungsverfahren gesammelt haben!
Beobachten Sie den Betrieb Schule genau, nicht nur den Unterricht! Sprechen Sie mit Ihren KollegInnen über die Besonderheiten anderer Schulen!
Verfolgen Sie die Themen, die derzeit in Schulen und Öffentlichkeit diskutiert werden: Förderkonzepte, Qualitätsentwicklung, Reduzieren des Sitzenbleibens, Gewaltprävention, Medienkonzepte, G8;
Ganztag; Lernstandserhebungen, zentrale Prüfungen, Oberstufenreform ...
Die Ausschreibung
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Nächster Ausschreibungszeitraum für Einstellungen zum 25.08.2010: ab sofort! wöchentlich
mittwochs erscheinen neue Ausschreibungen; der Bewerbungsschluss ist jeweils angegeben (in
der Regel 2 bis 4 Wochen); Hauptkontingent ab Mitte Mai 2010 ! Regelmäßig nachsehen !!!
Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich im Internet unter: www.leo.nrw.de
BewerberInnen, die in diesem Schulhalbjahr ihr 2.Examen ablegen, können sich nur auf Stellen bewerben, für die die Auswahlgespräche ab dem 18.06.2010 stattfinden (Ausschreibungen ab Mai
2010).
Auswahlgespräche: kein fester Termin, aber 18.06. und 21.06. dürften bevorzugte Termine sein; jede
Schule setzt den Termin selbständig fest. Die Einladungsfrist soll angemessen sein, d.h. nicht unter 3
Tage. Da der Ordnungsgruppenversand an die Schulen für das Hauptkontingent erst am 15.06. stattfindet, dürfte in vielen Fällen die minimale Einladungsfrist zum Zuge kommen.
Listenverfahren
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Sie können sich zusätzlich im vereinfachten Listenverfahren bewerben. Diese Bewerbung muss
jährlich erneuert werden! Achten Sie darauf, dass Post mit Angeboten Sie erreicht. Listenziehungen
für den Einstellungstermin 25.08.2010 finden im Juli und August statt. Evtl. gibt es vorgezogene Ziehungen, auf die sich auch alle LAA’s bewerben können, die z.Z. Examen machen. Diese werden an
den Seminaren angekündigt.
Sehen Sie wöchentlich in LEO nach, ob es Änderungen gibt!
Die Ausschreibungstexte
enthalten Hinweise auf
- die geforderten Fächer,