Mitteilungsblatt Ausgabe 1 / 2012

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Mitteilungsblatt Ausgabe 1 / 2012
Mitteilungsblatt
der Stadt Teublitz
Ausgabe 1
Februar /
März 2012
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Verabschiedung des langjährigen
Stadtrates Josef Bitterbier
Umgehungsstraße – wieder ein Thema
„im Licht des Südens“ –
Sonderausstellung in München
Mit
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Baumann
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Liebe Bürgerinnen und Bürger,
für das neue Jahr 2012 wünsche ich Ihnen allen Gesundheit,
Zufriedenheit und Gottes Segen!
Doch zunächst möchte ich noch kurz zurückschauen auf das Jahr
2011. Im Rückblick kann ich sagen, dass das vergangene Jahr
aus städtischer Sicht ein gutes Jahr war. Viele Vorhaben, wie z.B.
die Streuguthalle im Bauhof, wurden auf den Weg gebracht.
Die Schulsanierung konnte nach 3 Jahres Laufzeit erfolgreich
abgeschlossen werden und gemeinsam haben wir unerwartete
Ereignisse, wie das Hochwasser im Januar, bewältigen können.
Auch bei den Finanzen der Stadt Teublitz war 2011 wieder eine
positive Entwicklung zu erkennen. Die Einkommens- und die
Gewerbesteuereinnahmen verzeichneten bis zum Ende des
Jahres einen derartigen Zuwachs, dass nahezu eine Million Euro
Schulden getilgt werden konnten. Eine zu Beginn des Jahres in
den Haushalt eingeplante Kreditaufnahme von 1,3 Millionen
Euro brauchte deshalb nicht getätigt werden.
Es bleibt zu hoffen, dass sich dieser positive Trend in 2012
fortsetzen wird.
Maria Steger, Erste Bürgermeisterin
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
die fünfte Jahreszeit, der Fasching, hat zwar bereits im November
begonnen, aber jetzt, im Februar, läuft die „tolle Zeit“ erst so
richtig auf Hochtouren. Ich möchte Ihnen an dieser Stelle ganz
besonders ans Herz legen, doch einmal das Treiben der „närrischen Weiber“ von Teublitz am unsinnigen Donnerstag (16.
Februar) auf dem Rathausplatz mitzuerleben. Diese fast schon
traditionelle Faschingsaktion gehört für mich zu den lustigsten
Ereignissen der Faschingszeit. Ich lade Sie herzlich dazu ein!
Liebe Teublitzerinnen und Teublitzer,
der Winter ist die Zeit der Räum- und Streupflicht. Um die Sicherheit von Fußgängern zu gewährleisten bitte ich Sie, die Bürgersteige im Rahmen Ihrer Möglichkeiten schneefrei zu halten und
zu streuen. Schon jetzt danke ich Ihnen dafür herzlich.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Maria Steger
Erste Bürgermeisterin
Mitteilungsblatt | Stadt Teublitz
3
Aus der Stadtratssitzung am 1. Dezember 2011
Den Vorsitz führte Erste Bürgermeisterin Maria Steger
Aufstellung eines
qualifizierten Bebauungsplanes
„Steinbruchäcker II“
Das Gebiet nordwestlich der HugoGeiger-Siedlung ist im Flächennutzungsplan als Allgemeines Wohngebiet
(WA) dargestellt. Für eine Teilfläche davon besteht bereits ein rechtskräftiger
Bebauungsplan (Steinbruchäcker).
Nunmehr soll auch der 2. Teil dieser
im Flächennutzungsplan dargestellten
Fläche als Allgemeines Wohngebiet
(„Steinbruchäcker II“) ausgewiesen
werden.Der Bebauungsplanentwurf
wird aus dem rechtskräftigen Flächennutzungsplan als Allgemeines Wohngebiet (WA) heraus entwickelt. Er umfasst
eine Gesamtfläche von 2,37 ha.
Der Bebauungsplanentwurf sieht 33
Bauparzellen vor. Die Größen liegen
zwischen 400 m² und 631 m². Die
Bebauung erfolgt mit Einzel- oder
Doppelhäusern.
Der Stadtrat beschließt, den qualifizierten Bebauungsplan „Steinbruchäcker
II“ aufzustellen. Der Planentwurf wird
gebilligt. Die frühzeitige Beteiligung
der Öffentlichkeit wird in Form einer
öffentlichen Bekanntmachung und
Auslegung des Planentwurfes durchgeführt. Die frühzeitige Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist durchzuführen.
Abstimmung: 16: 0 Stimmen
1. Änderung des
qualifizierten Bebauungsplanes
„Steinbruchäcker“
Für das Gebiet „Steinbruchäcker“
besteht ein rechtskräftiger Bebauungsplan. Bereits bei den ersten
Bauanträgen stellte sich heraus, dass
eine Vielzahl an Sonderwünschen zu
erwarten sind, welche wiederum eine
große Anzahl an Befreiungen vom Bebauungsplan nach sich ziehen würde.
Ebenso wurden auch noch verschiedene Änderungswünsche durch den
Erschließungsträger vorgetragen.
Anstatt der Streuobstwiese im Westen
der Bebauung wird die Ausgleichsfläche auf einem Grundstück an der
Straße „Am Wasserwerk“ angelegt.
Die Fläche wird teilweise aufgeforstet,
Strauchhecken angelegt und zu einer
natürlichen Sukzessionsfläche umgewandelt (landschaftspflegerischer
Begleitplan).
Zwischen Parzelle 5 und 6 wird eine
4
zusätzliche Wegeanbindung an das
bestehende Grundstück nach Westen
geschaffen. Weiter soll auf allen Parzellen, 2 Vollgeschosse als Höchstmaß,
Bautyp E + D, E + I, zulässig sein. Die
Firstrichtungen sollen nicht mehr festgelegt sondern nur mehr vorgeschlagen werden. Außerdem sollen mehr
Dachformen zugelassen werden.
Der Stadtrat beschließt die Änderung
des Bebauungsplans „Steinbruchäcker“. Der Änderungsentwurf wird
gebilligt. Die frühzeitige Beteiligung
der Öffentlichkeit der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange
ist durchzuführen.
Abstimmung: 16 : 0 Stimmen
Aufhebung des Bebauungsplanes
„Feldelloh“, Saltendorf
In der Sitzung am 28.07.2011 wurde vom Stadtrat beschlossen, das
Verfahren zur Aufhebung des Bebauungsplanes „Feldelloh“ einzuleiten. Die
berührten Träger öffentlicher Belange
wurden beteiligt. Zudem war die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
durchgeführt worden.
Das Wasserwirtschaftsamt Weiden
weist darauf hin, dass ein Großteil
des aufzuhebenden Plangebietes im
festgesetzten Überschwemmungsbereich der Naab liegt. Aus wasserwirtschaftlicher Sicht werden jedoch keine
grundsätzlichen Einwände gegen die
Aufhebung erhoben.
Der Rechtsanwalt der Eheleute Jürgen
und Ursula Jaeckel, Osterbühlstraße 7,
93158 Teublitz, Vertr. durch RA Peter
E.W. Jaeckel, Rennweg 26, 93049
Regensburg, wendet ein, dass die Aufhebung gegen das Abwägungsgebot,
die Vorschriften des BauGB und den
Grundsatz der Konfliktbewältigung
verstößt.
Der Stadtrat wägt die Einwände ab
und beschließt, den Satzungsentwurf
zur Aufhebung des Bebauungsplanes
mit Begründung zu billigen und öffentlich auszulegen. Die berührten Träger
öffentlicher Belange sind zu beteiligen.
Abstimmung: 16 : 0 Stimmen
Erlass einer Satzung über besondere Anforderungen an Werbeanlagen (Werbeanlagensatzung)
Der Finanzausschuss empfahl in der
vorberatenden Sitzung, über den
Satzungserlass in einer der nächsten
Sitzungen zu beschließen, um hierüber
umfassend beraten zu können. Der
Stadtrat bleibt ohne Beschluss.
Neuerrichtung der Freisportanlage
an der Schule Teublitz
- Vergabe von Planungsleistungen
Der derzeitige Schulsportplatz genügt
nicht den Anforderungen für den
Sportunterricht. Das Zuwendungsverfahren für die Außensportanlagen
der Schule wurde 1994 eingeleitet.
Zunächst war vorgesehen, den Sportplatz auf dem Sportgelände des SC
Teublitz zu errichten. Mit dem Neubau
der Dreifach-Sporthalle wurde die
Errichtung eines Allwetterplatzes und
einer Weitsprung- und Kugelstoßanlage sowie einer 75 m – Laufbahn im
Anschluss an die Sporthalle beantragt.
Die Zuwendungsanträge wurden bisher
abgelehnt.
Nach Auskunft der Förderstelle bei
der Regierung der Oberpfalz bestehen
für einen erneuten Förderantrag gute
Erfolgsaussichten, um das gelungene
Gesamtkonzept für den Schulkomplex
abzuschließen. Als Grundlage für den
Förderantrag müssen die Planungen
neu erstellt werden.
Der Stadtrat beschließt, das FLU
Planungsteam, Regensburg, mit den
Planungen für die Außensportanlagen
gemäß dem vorliegenden Honorarangebot zu beauftragen. Eine stufenweise Vergabe ist vorzunehmen. Im
Haushalt 2012 sind entsprechende
Mittel einzuplanen.
Abstimmung: 17 : 0 Stimmen
Fundtierregelung; Abschluss einer
Vereinbarung mit dem Tierschutzverein Schwandorf
Der bestehende Vertrag zur Unterbringung von Fundtieren mit dem
Tierschutzverein Stadt und Landkreis
Schwandorf e.V. wurde von Seiten des
Vereins zum 31.12.2011 gekündigt.
Es wurde ein neuer Vertragsentwurf
zur Unterzeichnung vorgelegt. Die Vereinbarung regelt die Entgegennahme,
Verwahrung, Pflege und Abgabe von
Fundtieren aus dem Gebiet der Stadt
durch das Tierheim des Tierschutzvereins. Der Tierschutzverein verpflichtet
sich, die von der Stadt bzw. der Polizei,
vom Finder oder von Dritten beim Tierschutzverein abgelieferten Fundtiere
aus dem Gebiet Teublitz entgegenzu-
Mitteilungsblatt | Stadt Teublitz
nehmen, artgerecht zu verwahren, zu
füttern und zu pflegen. Hierzu gehört
auch die notwendige tierärztliche Versorgung einschließlich einer allenfalls
gebotenen Impfung.
Die Stadt erstattet dem Tierschutzverein die Aufwendungen für die von
ihm erbrachten Leistungen mit einer
jährlichen Pauschale. Damit sind alle
Kosten und Aufwendungen des Tierschutzvereins abgegolten, die diesem
aus der Unterbringung und Betreuung
von im Gebiet Teublitz aufgefundenen
oder sonst aufgegriffenen bzw. zur
Erhaltung der öffentlichen Sicherheit
und Ordnung dem Tierschutzverein
übergebenen Tiere entstehen. Die jährliche Pauschale beträgt 0,50 Euro pro
Einwohner, das sind rd. 3.700 Euro.
Der Stadtrat beschließt, das Vertragsangebot des Tierschutzvereins
Stadt und Landkreis Schwandorf e.V.
zum 01.01.2012 anzunehmen. Im
Haushalt 2012 sind entsprechende
Mittel einzuplanen.
Abstimmung: 17 : 0 Stimmen
Ausbau der Max-Reger-Straße
-B
ürgeranliegen zur Beibehaltung
des Gehsteiges auf der Nordseite
Der Stadtrat entschied in seiner
Sitzung am 27.10.2011 nach Abwägung der in einer zuvor abgehaltenen
Anliegerversammlung vorgetragenen
Einwendungen und Anregungen über
die Ausbauplanung. In der Max-RegerStraße soll danach der Gehweg im
Süden angelegt werden. Der Stadtrat
stellte dazu fest, dass eine Verlegung
auf die Nordseite wie bisher nicht sinnvoll sei, da dann eine direkte Anbindung des Gehweges aus Teublitz-West
in Richtung Dr.-Friedrich- Flick-Straße
entfallen würde. Dies ginge dann zu
Lasten der Schulwegsicherheit. 13
Anlieger und angrenzende Bewohner
der Max-Reger-Straße beantragen, den
Gehweg auf der Nordseite zu belassen.
Der Finanzausschuss empfahl in der
vorberatenden Sitzung, vom Planer
eine Gefährdungsabschätzung einzuholen. Es wird einvernehmlich festgelegt, dass die Erste Bürgermeisterin
zusammen mit dem Planer nochmals
ein Gespräch mit den Anwohnern führen soll. Über das Ergebnis soll dann
der Stadtrat unterrichtet werden. Der
Stadtrat bleibt ohne Beschluss.
Mitteilungsblatt | Stadt Teublitz
Ländliche Entwicklung;
Flurneuordnung und
Dorferneuerung Premberg
-R
egelung des Eigentums und der
Unterhaltung an geplanten Anlagen und Maßnahmen
Der Finanzausschuss empfahl in der
vorberatenden Sitzung, über diesen
Punkt zu einem späteren Zeitpunkt zu
beraten, da mehr Informationen nötig
seien. Erste Bürgermeisterin Steger
berichtet, sie habe inzwischen ein
Gespräch mit dem Sachbearbeiter vom
Amt für Ländliche Entwicklung geführt
und konnte dabei viele Fragen klären. Es
wurde auch eine neue, deutlich verbesserte Karte übergeben. Im Rahmen der
Sitzung könne jedoch keine Erläuterung
im Einzelnen stattfinden. Deshalb soll
der Empfehlung des Finanzausschusses
nachgekommen werden. Stadtrat Pfeffer beantragt, zur nächsten Beratung
im Stadtrat den Vertreter des Amtes
mit einzuladen, damit dieser über den
Stand der Flurbereinigung und Dorferneuerung berichtet. Der Stadtrat bleibt
ohne Beschluss.
Ausbau der Loisnitzer Straße
- Bildung eines Abschnittes
Die Loisnitzer Straße wurde in den Jahren 2009/2010 saniert und erneuert.
Die Kosten sind entsprechend der
Straßenausbaubeitragssatzung abzurechnen. Das Abrechnungsgebiet
endet bei der Einmündung nach
Weiherdorf. Zur Rechtssicherheit sollte
hierzu noch formell durch Stadtratsbeschluss ein Abschnitt gebildet werden.
Der Stadtrat beschließt, beitragsrechtlich von der Einmündung Bundesstraße
B15 bis zur Einmündung nach Weiherdorf einen Abschnitt zu bilden.
Abstimmung: 17 : 0 Stimmen
Antrag auf baurechtliche Nutzungsänderung für das ehemalige
Schulhaus Saltendorf
Der Stadtrat beschloss am 30.06.2011
unter Nr. 74 für das Schulgebäude in
Saltendorf ein Nutzungskonzept ausarbeiten zu lassen. Das Konzept ist noch
nicht fertiggestellt.
Derzeit werden einzelne Zimmer für
die vorübergehende Nutzung als
Jugendräume hergerichtet. Für die
dauerhafte Umnutzung des Gebäudes
ist baurechtlich die Nutzungsänderung
zu genehmigen.
Der Finanzausschuss empfiehlt,
aufbauend auf dem vorhandenen
Nutzungskonzept einen Planungsauftrag mit Kostenberechnung, Brandschutz und energetischer Sanierung
zu erteilen. Wenn die Kosten bekannt
sind, kann der Stadtrat über die Verwirklichung der Maßnahme entscheiden und ggf. die Nutzungsänderung
beantragt werden.
Bis zur nächsten Stadtratssitzung sollen
entsprechende Honorarangebote eingeholt werden.
Der Stadtrat beschließt, die Empfehlung des Finanzausschusses anzunehmen und beauftragt die Verwaltung,
drei Honorarangebote einzuholen.
Abstimmung: 17 : 0 Stimmen
Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses in der Regensburger Straße 4
Der Antragsteller, Herr ­Schmalzbauer
Christian, Hans-Böckler-Straße 1, 93142
Maxhütte-Haidhof plant den Neubau
eines Mehrfamilienwohnhauses mit
Stellplätzen in der Regensburger Straße
6 und 4. Vorgesehen ist eine Bauweise
E+1+D mit 9 Wohneinheiten.
Das Bauvorhaben liegt innerhalb der
im Zusammenhang bebauten Ortsteile,
in einem Gebiet ohne Bebauungsplan.
Die Bebauung der näheren Umgebung
entspricht einem Mischgebiet nach der
Baunutzungsverordnung, wie auch im
Flächennutzungsplan dargestellt. Das
Bauvorhaben fügt sich in die umliegende Bebauung ein. Die beteiligten
Nachbarn haben zugestimmt. Die
Erschließung ist gesichert.
Das gemeindliche Einvernehmen wird
vom Stadtrat erteilt.
Abstimmung: 17 : 0 Stimmen
Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage in der
Hans-Böckler-Straße
Der Antragsteller, Herr Albert Biller,
Maxhütter Straße 6, 93158 Teublitz
plant den Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und Hundezwinger
auf dem Grundstück Hans-BöcklerStraße 5. Das Bauvorhaben liegt
innerhalb der im Zusammenhang
bebauten Ortsteile, in einem Gebiet
ohne Bebauungsplan. Die Bebauung
der näheren Umgebung entspricht
einem Mischgebiet. Das Bauvorhaben
fügt sich in die umliegende Bebauung
ein. Die Erschließung ist gesichert. Die
5
Aus der Stadtratssitzung am 1. Dezember 2011
Den Vorsitz führte Erste Bürgermeisterin Maria Steger
Abwasserbeseitigung hat im Trennsystem zu erfolgen.
Das gemeindliche Einvernehmen wird
erteilt.
Abstimmung: 17 : 0 Stimmen
Das gemeindliche Einvernehmen wird
erteilt. Ebenso das Einvernehmen zu
den erforderlichen Befreiungen von den
Festsetzungen des Bebauungsplanes.
Abstimmung: 17 : 0 Stimmen
Errichtung einer unterkellerten
Garage Am Wasserwerk 3
Der Antragsteller, Herr Josef Hierl,
Lohhang 11, 92546 Schmidgarden
plant die Errichtung einer unterkellerten Doppelgarage auf dem Grundstück
Am Wasserwerk 3. Das Vorhaben liegt
im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „TEUBLITZ SÜD“. Die Festlegung
nach der Baunutzungsverordnung erfolgt als Mischgebiet (MI). Es weicht in
einigen Punkten (Baufenster, Firstrichtung, Dachform, Wandhöhe, Unterkellerung) von den Festsetzungen des
Bebauungsplanes ab. Aufgrund dieser
Abweichungen bedarf das Bauvorhaben einer Befreiung gemäß § 31
Abs. 2 Baugesetzbuch. Ansonsten fügt
es sich in die umliegende Bebauung
ein. Die Erschließung ist gesichert.
Errichtung von Werbeflächen
Das Medienhaus Weber, TheodorHeuss-Straße 49, 88400 Biberach/
Riß, beantragt die Errichtung von 2
freistehenden Werbetafeln auf dem
Grundstück Fl.Nr. 1/1 der Gemarkung
Teublitz. Die beiden Tafeln mit je 3,80
m Breite und 2,60 m Höhe sollen
entsprechend der Darstellung im
Lageplan an der Regensburger Straße
und an der Hans-Böckler-Straße aufgestellt werden. Das derzeit unbebaute
Grundstück liegt innerhalb der im
Zusammenhang bebauten Ortsteile, in
einem Gebiet ohne Bebauungsplan.
Die Eigenart der näheren Umgebung
entspricht mit Ausnahme des gegenüberliegenden Schulkomplexes einem
Mischgebiet. Aus planungsrechtlicher
Sicht sind demzufolge keine relevanten
Gründe ersichtlich, die eine Ablehnung
des Vorhabens rechtfertigen.
Der Grundstücks-, Bau- und Umweltausschuss hat mit Beschluss Nr. 33
vom 27.09.2011 das gemeindliche
Einvernehmen verweigert. Der Ausschuss sah diese Schilder als zu große
Ablenkung der Autofahrer an. Diese
stellen deshalb vor allem wegen der
sich gegenüber befindenden Schule
und der sich dort an der Regensburger
Straße angebrachten Fußgängerampel eine Verkehrsgefährdung dar. Das
Landratsamt Schwandorf stellt mit
Schreiben vom 22.11.2011 fest, die
Stadt habe das gemeindliche Einvernehmen rechtswidrig verweigert. Das
gemeindliche Einvernehmen kann somit vom Landratsamt ersetzt werden.
Vor Erteilung der Genehmigung ist die
Stadt nochmals anzuhören.
Der Stadtrat beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Der
Beschluss des Grundstücks-, Bau- und
Umweltausschusses wird aufgehoben.
Abstimmung: 15 : 2 Stimmen
Aus der Stadtratssitzung am 19. Januar 2012
Den Vorsitz führte Erste Bürgermeisterin Maria Steger
Ländliche Entwicklung;
Flurneuordnung und
Dorferneuerung Premberg
- Regelung des Eigentums und der
Unterhaltung an geplanten Anlagen und Maßnahmen
Ein Plan über die gemeinschaftlichen
und öffentlichen Anlagen wurde vom
Amt für Ländliche Entwicklung in
Regensburg erstellt. Dargestellt sind
Gemeindeverbindungsstraßen, Ortsstraßen, öffentliche Feld- und Waldwege und beschränkt-öffentliche Wege.
Herr Würzbauer vom Amt für Ländliche
Entwicklung erläutert das Vorhaben
und berichtet über den Stand der
Dorferneuerung in Premberg. Als Straßenbaumaßnahmen sind vorgesehen:
die Zufahrtsstraße zum Anwesen König,
Stocka (2012): städt. Anteil 5-10TEuro;
die GVS Premberg-Richthof (2013), Förderung 60 %. Bei der Flurbereinigung
werden ca. 7 km Wege zum großen Teil
auf der bisherigen Trasse neu angelegt,
ca.1,5 km Wege werden aufgelassen.
Ortssprecher Georg Wein bietet eine Führung durch das Premberger Gebiet an.
6
Der Stadtrat legt einvernehmlich fest,
zunächst am 25. Februar, Treffpunkt
um 14:00 Uhr am Dorfstadel, eine Begehung unter der Führung von Georg
Wein durchzuführen. Am 01. März
2012 soll dann über die Angelegenheit
endgültig entschieden werden
Erlass einer Satzung über besondere Anforderungen an Werbeanlagen (Werbeanlagensatzung)
In der Stadtratssitzung am 28.10.2011
wurde die Verwaltung beauftragt, den
Entwurf einer Werbeanlagensatzung
zur Beratung vorzulegen. Anlass war die
Häufung von oftmals als unansehnlich
empfundenen Werbeanlagen. Es gilt die
Interessen der Gewerbetreibenden, den
Außenkontakt zu ihren Kunden herzustellen und zumindest auf den Standort
des Betriebes und Art des Produktes
hinzuweisen, aber auch Reklame für die
Waren zu machen gegen die Beeinträchtigung des Ortsbildes hinzuweisen.
Dieser Beratungspunkt wurde in der
Stadtratssitzung am 01.12.2011 zurückgestellt.
Die gesetzliche Ermächtigung für den
Erlass dieser örtlichen Bauvorschrift in
Form einer Satzung ergibt sich aus Art.
81 der Bayerischen Bauordnung.
Werbeanlagen im Sinne der Satzung
sind alle ortsfesten Einrichtungen, die
der gewerblichen oder beruflichen
Ankündigung oder Anpreisung oder
als Hinweis auf Gewerbe oder Beruf
dienen (Wirtschaftswerbung).
Die Verbote und Beschränkungen der
Satzung gelten in Wohngebieten, Dorfgebieten und Kleinsiedlungsgebieten
und im Bereich von Baudenkmälern.
Der Stadtrat beschließt mit 18 gegen 0
Stimmen, die Satzung in der vorgelegten Entwurfsfassung zu erlassen.
Erweiterung der Kinderkrippe im
Kinderhaus Rappelkiste der Arbeiterwohlfahrt
-Z
ustimmung zur Errichtung einer
Notgruppe ab Januar 2012
Die Leitung des AWO-Kinderhauses
Rappelkiste beantragt aufgrund des
akuten Bedarfes für weitere Krippenplätze beim Landratsamt Schwandorf
Mitteilungsblatt | Stadt Teublitz
die Errichtung einer Notgruppe ab
01.01.2012. Der Umbau des Kinderhauses ist derzeit noch nicht
abgeschlossen. Da diese Notgruppe
die geltende Betriebserlaubnis des
Landratsamtes für die Übergangszeit
des Umbaus nicht enthält, ist auch die
Zustimmung der Stadt erforderlich
Der Stadtrat beschließt mit 18 gegen
0 Stimmen, dem Antrag des AWOKinderhauses Rappelkiste auf Errichtung
einer Notgruppe im Bewegungsraum ab
01.01.2012 seine Zustimmung zu erteilen.
Mittelstandszentrum
Maximilianshütte GmbH
- Beteiligungsbericht 2011
Landkreis Schwandorf:
Anteil 30 %
153.388 Euro
Stadt Maxhütte-Haidhof
Anteil 30 %
153.388 Euro
Stadt Burglengenfeld
Anteil 20 %
102.258 Euro
Stadt Teublitz
Anteil 20 %
102.258 Euro
Gesamt
511.292 Euro
Wirtschaftliche Lage 2010:
Der Jahresfehlbetrag hat sich gegenüber
dem Vorjahr 2009 (29.725,57 Euro) um
6.630,23 Euro = 22,30% auf 36.355,80
Euro erhöht. Die Umsatzerlöse 2010 in
Höhe von 98.044,13 Euro veränderten
sich gegenüber dem Vorjahr 2009 mit
97.439,29 Euro um + 0,6 %.
Als Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit wurden in 2010
-45.316,08 Euro erzielt. Im Vorjahr
2009 wurde demgegenüber ein Betrag
von -33.685,92 Euro ausgewiesen. Die
Änderungsrate gegenüber 2009 betrug
-11.630,16 Euro (34,5%).
Errichtung einer weiteren Dachgaube und Erhalt des Kamins im
Bereich der Küche in .Loisnitz Hs.
Nr. 23; Antragsteller: Koller Rudolf
Der Antragsteller beantragte 2005 den
Ausbau des vorhandenen Dachgeschosses mit Anbau eines Erkers. Das
Vorhaben wurde 2007 genehmigt. Die
Genehmigung wurde auf 4 Jahre befristet. Mit dem Vorhaben wurde bisher
nicht begonnen. Mit Bauantrag vom
14.12.2011 reichte der Antragsteller nun
die Tektur zum o. g. Bauantrag ein. In
diesem Tektur-Plan ist die bereits vorhandene zweite Dachgaube mit darstellt und
der vorhandene Kamin im Bereich der
Küche soll nun nicht abgebaut werden.
Mitteilungsblatt | Stadt Teublitz
Der Stadtrat beschließt mit 18 gegen 0
Stimmen, das gemeindliche Einvernehmen
zum vorliegenden Bauantrag zu erteilen.
Errichtung einer unterkellerten
Garage Am Wasserwerk 3; gemeindliches Einvernehmen und
Befreiung von den Festsetzungen
des Bebauungsplanes
-A
ntrag von Stadtrat Pfeffer auf
Berichterstattung und Erklärung
zur vorgeblichen rechtswidrigen
Beschlussfassung durch die Verwaltung
Der Stadtrat beschloss in der Sitzung
am 01.12.2011, zu einem Bauantrag
für die Errichtung einer unterkellerten
Doppelgarage das gemeindliche Einvernehmen zu erteilten. Das Vorhaben
liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „TEUBLITZ SÜD“. Es weicht
in mehreren Punkten von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ab. Aufgrund dieser Abweichungen bedurfte
das Bauvorhaben einer Befreiung von
den Festsetzungen des Bebauungsplanes gemäß § 31 Abs. 2 BauGB (Baugesetzbuch). Das Einvernehmen zu den
erforderlichen Befreiungen wurde vom
Stadtrat erteilt. Sowohl für die Erteilung
der Baugenehmigung als auch für die
Befreiung von den Festsetzungen des
Bebauungsplanes ist das Landratsamt
Schwandorf zuständig.
Stadtrat Pfeffer führt mit Schreiben
vom 28.12.2011 aus, in der Stadtratssitzung am 1.12. sei der Bauantrag in
öffentlicher Sitzung behandelt worden.
Im Nachgang habe er festgestellt, dass
das Bauvorhaben bereits ausgeführt
und fertiggestellt sei. Davon sei in der
Sitzung und im Vorbericht nicht die
Rede gewesen. Der Verwaltung sei
mittlerweile die Fertigstellung ebenfalls
bekannt. Dennoch sei der Bauantrag
beim Landratsamt Schwandorf eingereicht worden.
Mit einer Email vom 13.12. habe er
darauf aufmerksam gemacht und um
Aufklärung gebeten. Dies sei bisher
nicht erfolgt. Daher beantrage er zur
Behandlung in der heutigen Sitzung,
dass die Verwaltung ausführlich über
die Vorgeschichte des Bauantrags berichtet und das Zustandekommen eines
rechtswidrigen Beschlusses erklärt.
Erste Bürgermeisterin Steger geht zunächst auf die von ihr nicht beantwortete Email ein. Diese halte sie in der ab-
gefassten Form für nicht angemessen.
Die Email enthalte Verdächtigungen
und Drohungen. Anschließend bittet
sie Stadtrat Pfeffer um Erläuterung,
weshalb der am 1. Dezember 2011
gefasste Beschluss seiner Auffassung
nach rechtswidrig sei.
Stadtrat Pfeffer kritisiert, dass die Garage „schwarz“ errichtet worden sei. Er
hoffe, dass das Verhalten des Bauherrn
mit Geldbuße belegt werde.
Erste Bürgermeisterin Steger erläutert
anschließend das von Pfeffer beanstandete Baugenehmigungsverfahren. Zum
Zeitpunkt der Vorlage an den Stadtrat
sei nicht bekannt gewesen, dass die
Garage schon gebaut worden war. Die
Tatsache selbst, dass der Bauwerber
bereits vor Baugenehmigung mit dem
Bau begonnen habe, sei aber für die
Entscheidung des Stadtrates über die
Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens und das Einvernehmen zur
Befreiung von den Festsetzungen des
Bebauungsplanes ohne Belang. Die
Stadt darf dies nicht einmal in ihre
Entscheidung einfließen lassen, denn
sie habe ausschließlich nur darüber zu
urteilen, ob ein Vorhaben den Planungen der Stadt entspricht. Die Entscheidung über die Baugenehmigung und
Befreiung sowie die Bauaufsicht liegt in
der Zuständigkeit des Landratsamtes.
Telemann-Grundschule Teublitz
- B
ewerbung zur Teilnahme am Schulversuch „Flexible Grundschule“
Auf Grund der allgemeinen positiven
Resonanz wird der landesweite Schulversuch „Flexible Grundschule“ der
Stiftung Bildungspakt Bayern im Schuljahr 2012/13 ausgeweitet. Es werden
60 neue Modellschulen, sogenannte
Satellitenschulen, eingerichtet.
Der Anfangsunterricht in der Eingangsstufe soll flexibel gestaltet werden.
Diese Eingangsstufe können die Kinder
in einem individuellen Tempo in einem,
zwei oder drei Jahren durchlaufen.
Die Lehrerkonferenz und der Elternbeirat
haben der Teilnahme am Schulversuch
zugestimmt. Die Teilnahmebewerbung ist
bis spätestens 27.01.2012 beim Staatlichen Schulamt Schwandorf einzureichen.
Der Stadtrat beschließt mit 18 gegen 0
Stimmen, die Zustimmung der Stadt als
Sachaufwandsträger zur Teilnahme am
Modellversuch „Flexible Grundschule“
zu erteilen.
7
Mitteilung in eigener Sache
Gruppenreisen des Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V.
Im Rahmen der Angehörigenbetreuung werden im Jahr 2012 folgende Gruppenreisen angeboten:
01.04. – 12.04.Südfrankreich-Spanien
mit den Soldatenfriedhöfen Dagneux, Cuacos de Yuste, Berneuil
01.05. – 06.05.Luxemburg-Belgien-Niederlande
mit den Soldatenfriedhöfen Luxemburg, Bastogne, Lommel, Ysselstein, Hooglede
21.06. – 24.06.Ungarn
mit den Soldatenfriedhöfen Böhönye, Vesprem, Szekesfhervar, Budaörs
06.09. – 09.09.Lothringen
mit den Soldatenfriedhöfen Andilly, St. Mihiel, Verdun
17.09. – 30.09.Weißrussland-Russland-Ukraine
mit den Soldatenfriedhöfen Schatkowo, Duchowtschina, Rschew, Kursk, Charkow, Kiew, Kirowograd
02.11.–07.11.Italien
mit den Soldatenfriedhöfen Costermano, Futapass, Pomezia
Alle weiteren Informationen zu Reisen oder zur Gräbersuche erhalten Sie beim Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V.,
Stobäusplatz 3, 93047 Regensburg, Tel.: 0941-55395, Fax: 0941-565770 oder E-Mail: [email protected]
Aufforderung der Wehrpflichtigen des
Geburtsjahrgangs 1994, (vom 01. Januar 1994
bis 30. Juni 1994) zur Meldung zur Erfassung
Die Stadt Teublitz
vermietet:
Doppelhaushälfte - städtisches
Wohnhaus Dollingerstraße 8,
ca. 88 qm Wohnfläche im EG und DG
(3 Zimmer, 1 Küche, Bad und WC);
städtische Wohnung in der
Ganghoferstraße 20, ca. 51 qm
Wohnfläche (2 Zimmer, 1 Küche, 1
Kellerraum, Bad und WC);
Verpachtung: Standplatz für einen
Verkaufswagen im städtischen
Naturbad Saltendorf zur neuen
Badesaison ab 15.05.2012.
Bewerbungen sind bis 10.02.2012
zu richten an: Stadt Teublitz,
Stadtkämmerei, z. Hd. Herrn Beer,
Platz der Freiheit 7, 93158 Teublitz
Nach § 1 des Wehrpflichtgesetzes (WPflG) sind alle Männer, die Deutsche im
Sinne des Grundgesetzes sind und ihren ständigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben, vom vollendeten 18. Lebensjahr an wehrpflichtig (Wehrpflichtvoraussetzungen). Die Erfassung kann bereits ein Jahr vor Vollendung des 18.
Lebensjahres durchgeführt werden (§ 15 Abs. 6 WPflG). Alle Personen des Geburtsjahrgangs 1994 (vom 01.01.1994 bis 30.06.1994), die wehrpflichtig sind und
denen bislang kein Schreiben der Erfassungsbehörde über die bevorstehende Erfassung zugegangen ist, werden nach § 15 Abs. 1 WPflG aufgefordert, sich umgehend
persönlich oder schriftlich bei der nachstehenden Erfassungsbehörde zur Erfassung
zu melden: Stadt Teublitz, Platz der Freiheit 7, 93158 Teublitz, Rathaus, Zimmer Nr. 5, Erdgeschoß, Frau Walter, zu den allgemeinen Öffnungszeiten.
Diese Aufforderung wendet sich insbesondere an Personen ohne festen Wohnsitz,
die die Wehrpflichtvoraussetzungen erfüllen.
Bei der persönlichen Meldung ist der Personalausweis oder Reisepass mitzubringen. Es empfiehlt sich, auch sonstige der Feststellung der Wehrpflicht dienende
Unterlagen mitzubringen.
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Mitteilungsblatt | Stadt Teublitz
Mitteilung in eigener Sache
J ub I lare
vom 01.12.2011 bis 31.01.2012
Wir
n!
ere
i
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u
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gra
80 Jahre
Martin Rauch
Maria Meßmann
Adelheid Sigl
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Karl Hofrichter
Weiherdorf
Nobelstraße
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Jurastraße 51
8
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33
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85 Jahre
Katharina Schwarzmeier
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Dr.-Fr.-Flick-Straße
4
19
2
20
9
90 Jahre
Margareta Leopold
Ernst Kruschwitz
Anna Siebauer
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Angerstraße
25
Richthof
1
Parkstraße
2
Ludwig-Thoma-Straße 5
Goldene Hochzeit
Blasius Gertraud und Karl-Heinz
Bremauer Christiana und Rudolf
Hans-Sachs-Straße
Forststraße
9
20
Diamantene Hochzeit
May Ruth und Kaspar
Forster Anna und Johann
Lohstraße
Armannspergstraße
20
24
E inw o hnermeldeamt
Einwohnerbewegungen
vom 01.11.2011 bis 31.12.2011
Stand zum 31.12.2011������������������������ Einwohner: 7.406
Anmeldungen:������������������������������������������������������������64
Abmeldungen:������������������������������������������������������������37
Geburten:����������������������������������������������������������������������6
Sterbefälle:��������������������������������������������������������������������9
•
•
•
Öffnungszeiten
Grüngut – Annahmestelle
Montag – Freitag:
von 16 Uhr bis 18 Uhr
Samstag:
von 9 Uhr bis 12 Uhr,
14 Uhr bis 16 Uhr.
Grüngutannahmestelle Huber
in der Brucknerstraße 5 in Katzdorf
(Telefon 9 75 10)
Freie Wohnungen melden
Wir bitten, freie Wohnungen bei
der Stadtverwaltung zu melden. Die
Daten werden dann an interessierte
Wohnungssuchende weitergegeben.
Meldungen können telefonisch unter
Nr. 9922-16 oder per Email an
[email protected] erfolgen.
Regina Siebel und Khaled Boutayane
Katrin Sinowev und Alexander Schindler
Kordula Winke und Marcus Merl
Im gleichen Zeitraum wurden im Standesamt Teublitz
3 Sterbefälle beurkundet
F undsa c hen
vom 01.11.2011 bis 31.12.2011
S tandesamt
In der Zeit vom 1. November 2011 bis zum 31. Dezember
2011 haben auf dem Standesamt Teublitz fünf Paare die
Ehe geschlossen, die schriftliche Einwilligung zur Veröffentlichung folgender Paare liegt vor:
Mitteilungsblatt | Stadt Teublitz
•
•
•
•
Regenschirm
diverse Schlüssel
Handy
Herrenmountainbike
Die Fundsachen können während der allgemeinen
Öffnungszeiten im Rathaus Teublitz abgeholt werden.
9
Mitteilung in eigener Sache
Mikrozensus 2012
im Januar gestartet
Interviewer bitten um Auskunft
Auch im Jahr 2012 wird in Bayern wie
im gesamten Bundesgebiet wieder der
Mikrozensus, eine amtliche Haushaltsbefragung bei einem Prozent der Bevölkerung, durchgeführt. Nach Mitteilung
des Bayerischen Landesamts für Statistik
und Datenverarbeitung werden dabei im
Laufe des Jahres rund 60 000 Haushalte
in Bayern von besonders geschulten
und zuverlässigen Interviewerinnen und
Interviewern zu ihrer wirtschaftlichen
und sozialen Lage sowie in diesem Jahr
auch zu ihrem Pendlerverhalten befragt.
Für den überwiegenden Teil der Fragen
besteht nach dem Mikrozensusgesetz
Auskunftspflicht.
Im Jahr 2012 findet im Freistaat wie
im gesamten Bundesgebiet wieder der
Mikrozensus, eine gesetzlich angeordnete Stichprobenerhebung bei einem
Prozent der Bevölkerung, statt. Mit dieser Erhebung werden seit 1957 laufend
aktuelle Zahlen über die wirtschaftliche
und soziale Lage der Bevölkerung,
insbesondere der Haushalte und Familien ermittelt. Der Mikrozensus 2012
enthält zudem noch Fragen zum Pendlerverhalten der Erwerbstätigen sowie
der Schüler und Studierenden. Neben
dem hauptsächlich benutzten Verkehrsmittel auf dem Weg zur Arbeits- oder
Ausbildungsstätte werden auch die
Entfernung und der Zeitaufwand für
sich mit einem Ausweis des Landesamts
den Weg dorthin erhoben. Die durch
legitimieren, sind zur strikten Verden Mikrozensus gewonnenen Informationen sind Grundlage für zahlreiche schwiegenheit verpflichtet. Statt an der
Befragung per Interview teilzunehmen,
gesetzliche und politische Entscheidunhat jeder Haushalt das Recht, den
gen und deshalb für alle Bürger von
Fragebogen selbst auszufüllen und per
großer Bedeutung.
Post an das Landesamt einzusenden.
Wie das Bayerische Landesamt für
Das Bayerische Landesamt für Statistik
Statistik und Datenverarbeitung weiter
und Datenverarbeitung bittet alle Hausmitteilt, finden die Mikrozensusbehalte, die im Laufe des Jahres 2012
fragungen ganzjährig von Januar bis
eine Ankündigung zur MikrozensusbeDezember statt. In Bayern sind demfragung erhalten, die Arbeit der Erhenach bei rund 60 000 Haushalten, die
bungsbeauftragten zu unterstützen.
nach einem objektiven Zufallsverfahren
insgesamt für dieAbschleppdienst
Erhebung ausgewähltund Pannenhilfe
wurden, wöchentlich mehr als 1 000
Haushalte zu befragen.
Das dem Mikrozensus zugrunde liegende Stichprobenverfahren ist aufgrund
Abschleppdienst und Pannenhilfe Auto-Service
des geringen Auswahlsatzes verhältnismäßig kostengünstig�und
hält die
Kfz-Unfallinstandsetzung
Belastung der Bürger in Grenzen. Um
Kfz-Reparaturen
aller Art Im Gewerbepark 7
jedoch die gewonnenen�Ergebnisse
reTeublitz
präsentativ auf die Gesamtbevölkerung
�Abschleppdienst
Reifendienstund Pannenhilfe 93158
Auto-Service
übertragen zu können, ist
es wichtig,
Tel. (0 94 71) 9 92 60
�
und Verkauf
dass jeder der ausgewählten
Haushal� AnKfz-Unfallinstandsetzung
Fax (0 94 71) 99 26
te auch tatsächlich an der Befragung
vonbesteht
Unfallfahrzeugen
� Kfz-Reparaturen
aller Art Im Gewerbepark 7
teilnimmt. Aus diesem Grund
Im Auftrag
für die meisten Fragen �
des Mikrozensus
93158
Teublitz des
� Mietwagen
Reifendienst
eine gesetzlich festgelegte AuskunftsTel. (0 94 71) 9 92 60
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pflicht, und zwar für vier
�aufeinander
An-Std.
und PannenVerkauf
folgende Jahre.
Fax (0
94 71)2299222622
und
Bergedienst
0180/2
von Unfallfahrzeugen
Datenschutz und Geheimhaltung
sind,
wie bei allen Erhebungen der amtlichen
Im Auftrag des
� Mietwagen
Statistik, umfassend gewährleistet.
� 24
PannenAuch die Interviewerinnen
undStd.
Interviewer, die ihre Besuche bei den Haushalund Bergedienst
0180/2 22 22 22
ten zuvor schriftlich ankündigen und
Auto-Service
� Kfz-Unfallinstandsetzung
Baumann
� Kfz-Reparaturen aller Art Im Gewerbepark 7
93158 Teublitz
Baumann
� Reifendienst
Tel. (0 94 71) 9 92 60
� An- und Verkauf
Fax (0 94 71) 99 26
von Unfallfahrzeugen
Baumann
Im Auftrag des
� Mietwagen
� 24 Std. Pannen-
und Bergedienst
ADAC
�ADAC
0180/2 22 22 22
�
�
ADAC
I Elektroinstallation
I Geräteverkauf
Elektroinstallation
Geräteverkauf und
I SprechanlagenI Kommunikationstechnik
Sprechanlagen- und
Kommunikationstechnik
Elektro Weilhammer
Str. 22
Elektro Fischbacher
Weilhammer
93158 Teublitz
Fischbacher Str. 22
Tel. 0 94 71 / 92 25
93158 Teublitz
Tel. 0 94 71 / 92 25
10
Mitteilungsblatt | Stadt Teublitz
Jahresrückblick der Stadt Teublitz
Das Jahrhunderthochwasser und die
Einweihung der neu sanierten Telemannschule waren die Hauptereignisse
des Jahres 2011 in der Stadt Teublitz.
Aus finanzieller Sicht erfreulich war
eine nicht eingeplante und zusätzliche
Gewerbesteuereinnahme in Höhe von
fast 1,4 Millionen Euro.
Angefangen hatte alles schon zum
Ende des vergangenen Jahres, als die
großen Schneefälle die Stadt voll im
Griff hatten. Der Bauhof war beim
Winterdienst unermüdlich im Einsatz
und dann kam aufgrund der Schneeschmelze das Hochwasser (14.-16.1.),
bei dem Katastrophenalarm ausgelöst
werden musste. Bei der FFW wurde
ein Lagezentrum gebildet. Mehr als
10 000 Sandsäcke wurden abgefüllt
und verteilt. Die Feuerwehren des
Städtedreiecks, das THW und der
Bauhof bekämpften zusammen mit
den Anwohnern die Fluten, so dass die
Schäden begrenzt werden konnten.
Um das kommunalpolitische Geschehen in die richtigen Bahnen zu legen,
tagte der Stadtrat bei neun Sitzungen
und fasste 143 Beschlüsse. Der Finanzausschuss kam zu elf, der Grundstücks-, Bau- und Umweltausschuss
zu fünf, der Rechnungsprüfungsausschuss zu zwei und der Festausschuss
zu einer Sitzung zusammen. Die
Einwohnerzahl blieb fast konstant bei
7388 Einwohnern. Diese gliedern sich
auf für den Kernbereich mit 4088,
Katzdorf 1410, Münchshofen 796,
Saltendorf 768 und Premberg 304
Einwohner. Beim Standesamt wurden
33 Geburten, 53 Sterbefälle, 24 Eheschließungen und 79 Rentenanträge
registriert.
Wichtige Termine der
Stadt Teublitz im Jahre 2012:
16. bis 20. Mai 24. bis 26. August 8. und 9. Dezember Volksfest
Mittelalterfest „Horto Historico“
Weihnachtsmarkt
Katzdorf fertig gestellt, die Stichstraße
zur Dr.-Friedrich-Flick-Straße ausgebaut
und mit dem Neubau der Salzlagerhalle
im Bauhof mit Photovoltaik begonnen.
Für den Bauhof wurde ein John-Deere
Kommunaltraktor mit Kosten von 35
000 Euro angeschafft.
Die bisher größte Investition mit Gesamtkosten in Höhe von 10,5 Millionen
Euro war die Sanierung der Telemannschule, die im Oktober offiziell eingeweiht wurde. Bei der Schulsanierung
steht ein Saldo von fast vier Millionen
Euro und bei der Dreifach-Sporthalle
2,7 Millionen Euro offen. Die Kanalbaumaßnahme in Münchshofen
konnte abfinanziert werden. Für die
neue Schule erhielt die Stadt einen
Staatszuschuss von 3,8 Millionen Euro
und der Eigenanteil der Stadt beträgt
demnach 6,6 Millionen Euro.
In der Stadt konnten in diesem Jahr
auch wieder Bauplätze für Bauwillige
zur Verfügung gestellt werden. Im
Baugebiet „Hagenbuchäcker“ südlich
von Katzdorf stehen 26 Bauparzellen
und im Baugebiet „Steinbruchäcker“
südlich der Hugo-Geiger-Siedlung 22
Bauparzellen zur Verfügung. Letzteres
Baugebiet soll im nächsten Jahr um 33
neue Bauplätze erweitert werden.
Auf Beschluss des Stadtrates soll das
Schulhaus in Katzdorf veräußert und
das Schulhaus in Saltendorf zu einem
Bürgerhaus umgebaut werden.
Sorge bereitet der Stadt die Sanierung der Hausmülldeponie in der Dr.
Friedrich-Flick-Straße und im Stadtpark. Entsprechende Belastungen des
Grundwassers wurden festgestellt. Die
Entsorgung der gesamten verfüllten
Menge mit rund 23 000 Kubikmeter
(Schulsportplatz 13 500 Kubikmeter,
Recyclinghof 5000 Kubikmeter, Teich
im Schlosspark 5000 Kubikmeter) würden ca. 3,5 Millionen Euro kosten. Die
Stadt selbst müsse einen Eigenanteil
von 60 000 Euro übernehmen.
Die interkommunale Zusammenarbeit
im Städtedreieck ist weiterhin auf
einem guten Weg und hat auch 2011
viele gemeinsame Projekte auf den
Weg gebracht.
Text: Werner Artmann
Das Haushaltsvolumens im Jahre
2011wies im Verwaltungshaushalts 9
257 200 Euro auf und im Vermögenshaushalt 4 292 300 Euro. Durch eine
zusätzliche Gewerbesteuereinnahme
von rund 1,4 Millionen Euro hat sich
diese mit 2 675 173 Euro gesteigert.
Die Folge war, dass die Stadt im Haushaltsjahr 2011 keine Kredite aufzunehmen brauchte.
Im Jahre 2011 wurden die Loisnitzer Straße und die Daimlerstraße in
Mitteilungsblatt | Stadt Teublitz
11
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Neues aus der Stadtbücherei
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Bilderbuchkino in der
Stadtbücherei Teublitz am
24. Februar 16.30 Uhr und 17.30 Uhr
Olchi-Spaß im Kindergarten!
Die Olchi-Kinder wollen in den Kindergarten. Jetzt gleich und
sofort. Mit allem, was dazugehört: malen, singen, spielen und
natürlich viel Pausenbrote. Als dann auch noch Olchi-Oma für
die Erzieherin einspringen muss, ist klar: Das wird ein ganz
besonderer Tag. Schließlich malen die Olchi-Kinder viel lieber
Kröten als Blumen und spielen am liebsten Weitspringen
im Matsch als Extra dabei: das Olchi-Kindergartenlied mit Noten
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Anlässlich der letzten Stadtratssitzung
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2011 verabschiedete Bürgermeisterin
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Maria Steger den langjährigen SPDbeson
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Stadtrat Josef Bitterbier aus Katzdorf
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klar:
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aus dem Stadtratsgremium. Steger
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sagte, sie habe mit aufrichtigem
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Bedauern die Rücktrittsnachricht von
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Josef Bitterbier zur Kenntnis genomumen
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scheidung. In einem kurzen Rückblick
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erwähnte Steger, dass bereits im März
enlied tra dabei:
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1984 Josef Bitterbier als Stadtratsmitd
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glied vereidigt wurde und in der Folgeen
zeit ihm die Bürgerinnen und Bürger
der Stadt weiter viermal das Vertrauen
als Stadtrat aussprachen. Lange Jahre
war Josef Bitterbier der Sprecher der
SPD-Fraktion und war dabei maßgeblich an der Willensbildung des Gremiums beteiligt. Steger selbst durfte
mit Bitterbier seit 1996 im Stadtrat
zusammenarbeiten und sie habe ihn
während dieser Zeit als aufrechten,
fleißigen und gewissenhaften Kollegen
kennen und schätzen gelernt. Mit
Nachdruck und Sachverstand habe
Bitterbier die Interessen der Bevölkerung vertreten. Seine sachliche Art,
sein Wissen und seine kommunalpolitische Erfahrung haben seiner Stimme
im Stadtrat ein besonderes Gewicht
verliehen. Für Bitterbiers verdienstvol-
12
les Wirken um unsere Stadt wurde ihm
im November 1996 die Bürgermedaille
in Silber und im Mai 2008 die höchste
Auszeichnung, die Bürgermedaille in
Gold verliehen. Im Jahre 2002 erhielt
Bitterbier für sein kommunalpolitisches
Engagement die Kommunale-Dankurkunde des Freistaates Bayern.
Auf eigenen Wunsch schied Bitterbier
im Frühjahr dieses Jahres aus dem
Stadtrat aus.
Im Namen der SPD-Stadtratsfraktion
dankte Romy Hermann-Reisinger ihrem
ehemaligen Fraktionskollegen für seine
Arbeit im Stadtrat und für die CSUFraktion stellte Stephan Leistikow fest,
dass Josef Bitterbier als Mitglied des
Stadtrates für die Bürgerinnen und
Bürger immer ein wichtiger Ansprechpartner war.
Text: Stadt Teublitz
Bild: Werner Artmann
Mitteilungsblatt | Stadt Teublitz
Apetito –Essen an der
Telemann Grund- und Mittelschule
Eine Einladung der Stadt erging an die
Elternbeiräte der Telemann Grund- und
Mittelschule sowie des AWO-Kinderhauses zu einer Info-Veranstaltung
zum Thema „Apetito-Essen“ in der
Schulmensa. Die Schulleiterin Maria
Karg-Pirzer, Konrektor Josef Deml und
zwölf Elternbeiräte waren der Einladung zum Probeessen gefolgt.
In der Mensa der Telemann-Schule werden täglich über 182 Kindern verköstigt. Seit dem 9. Januar gehören auch
40 Kinder aus dem AWO-Kinderhaus
sowie die Kinder der 1. und 2. Klassen
aus der Mittagsbetreuung dazu.
Die Bürgermeisterin teilte mit, dass
für ein Mittagessen Kosten von 2,50
Euro entstehen. Für die Eltern gilt eine
Pauschale:
11 Monate kosten je 35 Euro bei 4
Tagen in der Woche, bei 5 Tagen in
der Woche sind monatlich 45 Euro zu
entrichten.
Sylvia Motog, Apetito-Kundenberaterin
aus München, stellte in einem Kurzvortrag das Konzept von Apetito vor
und referierte über eine kindgerechte
Mittagsverpflegung. Der Speiseplan
für eine Woche kann beispielsweise so
aussehen:
Montag:Hähnchenfilet mit Gemüse, bunte Farfalle und
Fruchtjoghurt
Dienstag:Reiberdatschi mit Apfelmuß und Quark-Grießauflauf
Mittwoch:Rindergulasch mit
Stampfkartoffeln und
Salat, Banane
Donnerstag:Tomatensuppe mit Reis
und Rindfleischklößchen
und Kirschmichel.
Ein Nachschlag ist immer drin.
Bild: Werner Artmann
Text : Stadt Teublitz
Beim Probeessen konnten folgende
Gerichte getestet werden:
Tomatensuppe mit Reis und Geflügelhackfleischklöschen; Fischnuggets vom
Alaska Seelachs; paniertes Limanda
Fischfilet; Rahmspinat, Kartoffelpürre,
Langkornreis, Schneckennuden in
Gemüsesauce, Rindergeschnetzeltes,
Gartengemüse, bunte Farfalle, Quarkgrießauflauf.
Das Essen wurde von allen Teilnehmern
sehr positiv bewertet und man war sich
einig, dass die Kinder in der Teublitzer
Schulmensa bestens verpflegt werden.
Mitteilungsblatt | Stadt Teublitz
13
Einzigartige Fundstücke in der Archäologischen
Staatssammlung in München ausgestellt
Der Direktor der Archäologischen
Staatssammlung in München, Prof. Dr.
habil. Rupert Gebhard informierte Erste
Bürgermeisterin Maria Steger darüber ,
dass archäologische Fundstücke aus dem
Gebiet der Stadt Teublitz seit Dezember
2011 in der großen Sonderausstellung
„Im Licht des Südens - Begegnungen
antiker Kulturen zwischen Mittelmeerraum und Zentral­europa“ in der Archäologischen Staatssammlung München zu
sehen sein werden.
Aus dem Gebiet der Stadt Teublitz werden
in dieser Ausstellung zwei verzierte
bronzene Becken aus dem Samsbacher
Forst gezeigt. Die Becken werden in das
5. Jahrhundert v. Chr. datiert und sind
als Leihgabe des Historischen Museum
der Stadt Regensburg zu sehen. Diese,
sicherlich im etruskischen Bereich gefertigten, Bronzebecken repräsentieren die
nördlich der Alpen, von Ostfrankreich bis
Nordböhmen, gängige Sitte der Beigabe
„ungleicher“ Paare von Bronzebecken
in Gräbern, wohl in der Eigenschaft von
Hand- und Fußwaschbecken.
Die Fundstücke wurden in der Abteilung
„sieben Eichen“ vor mehr als 150 Jahren
entdeckt. Der abgelegene Fundort am
Hang des Schwarzberges liegt in einem
großen Waldstück östlich von Teublitz,
das unmittelbar westlich an die mutmaßliche Altstraße (und heutige Staatsstraße)
angrenzt.
Der damalige Forstmeister L. Reindl gibt
dazu im November 1858 folgenden
Bericht:
„Die beiliegenden Antiquitäten wurden
im Revier Loisnitz, Landgericht Burglengenfeld, und zwar in der Staatswaldung
Samsbacherforst gefunden, beiläufig
4-500 Schritt von jenem Platze entfernt,
wo im vorigen Jahre eine Parthie alter
Silbermünzen (Anm.eine eine große
eichene, eisenbeschlagene Truhe, gefüllt
mit 88 silberne Halbbrakteaten des Kaisers
Otto IV 1198-1280) ausgegraben wurden
... Die vorliegenden Alterthümer wurden
aus Hügeln ausgegraben. Diese Hügel,
5 an der Zahl, bezeichnete der Unterzeichnete vor einiger Zeit gelegenheitlich
einer Revier-Inspizierung dem dortigen
k. Revierförster als beachtenswerth, da
schon ihre Form und Zusammenlage
offenbar das Zeichen einer künstlichen
Anlage trugen und das Vorhandensein
14
von Alterthümern vermuten ließen. Vor
kurzem fand sich nun der k. Revierförster
veranlaßt, Steine sammeln zu lassen, und
kam dabei auf den Gedanken, jene Hügel
hiezu zu benützen. Leider wurde jedoch
mit der gehörigen Vorsicht dabei nicht
verfahren, weßhalb nur Trümmer von den
irdenen Gefässen zum Vorschein kamen.
Der k. Revierförster bemerkte hiebei, daß
in der Mitte des größten jener Hügel ein
kleiner Topf sich vorfand, welcher ganz mit
Sand und kleinen Kohlen angefüllt war.
Außerdem war nichts in demselben. In
den übrigen 4 Hügeln fanden sich ebenfalls Töpf vor und das mitfolgende, wie
es scheint, kupferne Geschirr, welches in
demselben Zustande gehoben wurde, wie
es sich hier befindet“. In die Vereinssammlung gelangten „zwei Kupferschüsseln,
ein Armring, ein kleiner Ring, eine Nadel,
sämmtlich von Bronze, 3 Wirtel, wovon 2
gelb und blau bemalt, Geschirrtrümmer 2.
Es handelte sich also um mindestens fünf
vorgeschichtliche Grabhügel, die deutlich
im Gelände zu erkennen waren und
Steineinbauten aufwiesen. Obwohl es
unwahrscheinlich ist, dass diese vollständig beseitigt wurden, konnte die genaue
Fundstelle in­nerhalb der Waldabteilung
„Siebeneichen‘ bisher nicht ermittelt
werden.
Während die übrigen Stücke im Rahmen
frühlatenezeitlicher Grabfunde keine allzu
großen Überraschungen bieten, stellen die
beiden „Kupferschüsseln“ eine archäologische Sensation dar: Die beiden etruskischen Bronzebecken sind die einzigen aus
einem frühlatenezeitlichen Grab stammenden Zeugnisse des Fernhandels mit
etruskischen Bronzegefäßen in Bayern.
Aufgrund dieser Importstücke gilt der
Fund aus dem Samsbacher Forst in
der Literatur sogar als Nachweis eines
frühlatenezeitlichen „Fürstengrabes“.
Ob es sich bei diesem Grabhügel um ein
echtes „Fürstengrab“ der Frühlatenezeit
gehandelt hat, ist ungeklärt. Auch wenn
man die misslichen Fundumstände und
die mutmaßliche Unvollständigkeit des
Grabinventars berücksichtigt, fehlen alle
weiteren Anzeichen für einen besonderen
Reichtum des oder der Toten. Fest steht
immerhin, dass die beiden Becken keineswegs aus dem größten Hügel der kleinen
Nekropole stammen, wie der zeitgenössische Fundbericht eindeutig belegt. Wurde
im Samsbacher Forst
eine Person
bestattet,
die in
irgendeiner
Weise
mit dem
Handel
nach
Böhmen befasst war und dadurch in den
Besitz der importierten Etruskerware kommen konnte? Oder handelt es sich doch
um das Grab einer hochrangigen und
entsprechend bemittelten Persönlichkeit?
Die Archäologen stellen auch eine Verbindung zwischen dem Fund und einem
rund zwei Kilometer entfernt inselartig
in der Flussaue gelegenen Herrenhof auf
dem Koppenbühl in Saltendorf her. Dieser
bildete eine dauerhafte, schon während
der Frühlatenezeit befestigte Siedlung,
die der Kontrolle des Nord-Süd-Verkehrs
durch das Naabtal diente.
Verbunden durch die Naabfurt mit dem
gegenüberliegenden Ufer führt eine
Altstraße nach Böhmen, die hier von
Westen kommend die Naab überquert,
die kurze Distanz zwischen Naab und
Regen überwindet und über das Regental
und die anschließende Cham-Further
Senke in das Böhmische Becken mündet.
Der Herrenhof von Teublitz liegt ebenso
wie die Grabhügel im Samsbacher Forst
an dieser von der Natur vorgezeichneten
Verbindungs-Trasse.
Die Ausstellung wird in München bis
zum 27.5.2012 gezeigt.
Foto: Archäologische Staatssammlung
München, S. Friedrich, 2011
Quellen: Chronik von Teublitz
Ein„ Herrenhof“ der Späthallstatt-/Frühlatenezeit im Naabtal bei Teublitz, Lkr. Schwandorf v. Walter Irlinger / Gabriele Raßhofer
Mitteilungsblatt | Stadt Teublitz
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Bilder: Werner Artmann
DSL-Grundausbau im Landkreis
Schwandorf schreitet weiter voran
Seit Jahresanfang versorgt die
mvox AG aus Garching a.d. Alz weitere 9 Vorwahlgebiete im Landkreis
Das schnelle Internet ist in nun auch
in 9 weiteren Vorwahlgebieten im
Landkreis Schwandorf angekommen.
Wie bereits gemeldet, versorgt die Fa.
mvox AG aus Garching an der Alz die
Vorwahlgebiete
und
09471 Burglengenfeld
09471 Maxhütte Haidhof
09439 Kemnath
09434 Bodenwöhr
09436 Nittenau
09672 Neunburg vorm Wald
09471 Teublitz
09675 Altendorf
09671 Oberviechtach
mit „schnellen“ Internetzugängen über
sog. SDSL-Technik. Damit verfügen
viele Ortsteile endlich per Festnetz über
einen „echten“ DSL-fähigen Internetzugang, nämlich überall dort, wo
bisher kein bzw. nur ein unzulänglicher
(DSL-Light) Zugang möglich war.
Wie schon berichtet, konnte in 2011
das Thema „Bandbreitenzuführung“
in Verbindung mit der Deutschen Telekom endlich geklärt werden, so dass
der bereits für Anfang 2011 geplante
landkreisweite Ausbau in großen
Schritten voranschreitet. Zusammen
mit den schon Mitte 2011 in Betrieb
genommenen Vermittlungsstellen in
Schwarzenfeld, Preimd, WernbergKöblitz, Nabburg und Fensterbach,
besteht die Grundversorgung nun in
14 Vorwahlgebieten im LK Schwandorf. Auch die letzten 3 ausbaufähigen
Hauptverteiler in Tännesberg, Pullenried und Neunkirchen-Balbini sollen
schon in Kürze an das mvox-Netz
angeschlossen werden.
mvox-Kunde erhält einen so genannten DSL-Router, der lediglich an die
vorhandene Telefonbuchse angesteckt
wird. Technische Beratung gibt es
unter Tel. 08634 – 624 970 oder über
die örtlichen Telekommunikationsunternehmen.
das bei weit aus besserer Leistung !“
erklärt Ralf Bögelein, Vertriebsleiter der
mvox AG. „Wir hoffen natürlich, dass
sich dadurch viele weitere Bürger für
einen mvox-Anschluss entscheiden. Ein
Preisvergleich lohnt sich allemal !“ so
Bögelein weiter.
Auch den fallenden Endkundenpreisen
im Telekommunikationsmarkt hat die
Fa. mvox inzwischen Rechnung getragen. Die Preise wurden im Mai 2011
deutlich gesenkt, so dass ein „normaler“ Haushalt nur noch mit einer
monatlichen Gebühr von 29,90 Euro
(inkl. kostenlosem Dienst „TelefonFestnetzflat“) belastet ist.
Zur mvox AG:
mvox mit Sitz in Garching an der Alz /
Kreis Altötting, Bayern, ist Spezialist
für Internet-Anschlüsse in ländlichen
Regionen via Funk und Festnetz. mvox
baut gezielt Gebiete aus, die nicht oder
nur unzureichend mit DSL versorgt
sind. Dazu betreibt mvox ein eigenes
Netz für DSL und Telefonie, unabhängig von anderen Netzbetreibern. mvox
betreut bundesweit Kunden in weit
über 200 Städten und Gemeinden.
Das Unternehmen wurde im Jahr 2005
gegründet.
„Damit haben wir ein Preisniveau
erreicht, welches sich sogar noch
unterhalb der vergleichbaren Tarife bei
den „großen Anbietern“ bewegt - und
Impressum
Herausgeber:
Stadt Teublitz
Platz der Freiheit 7
93158 Teublitz
Telefon (09471) 9922-0
Erscheinungsweise:
jährlich 6 Mal
Verantwortlich:
Bürgermeisterin Maria Steger
Druck, Satz, Layout und Anzeigenannahme:
Leistikow Unternehmergesellschaft
(haftungsbeschränkt)
Spitzwegstraße 16 · 93158 Teublitz
Telefon: (09471) 9 50 61 55
Fax: (09471) 99 10 09
eMail: [email protected]
Auflage:
3.500 Exemplare
Die ersten Erfahrungsberichte von
bereits angeschlossenen Bürgern im
Landkreis Schwandorf zeigen, dass der
Anbieter nicht zu viel versprochen hat.
Teilweise werden die vorausgesagten
Geschwindigkeiten sogar übertroffen.
Die neue Versorgung läuft über das
bestehende Telefon-Leitungsnetz
und erfordert für den Nutzer keinen
speziellen technischen Aufwand. Der
18
Mitteilungsblatt | Stadt Teublitz
„Power Sandking 800 Turbo“ füllt
über 4.200 Sandsäcke pro Stunde
Die Erinnerungen an das dramatische
Hochwasser vom Januar sind bei den
Bürgern und bei den Rettungskräften
sowie den Bauhofmitarbeitern in Burglengenfeld und Teublitz noch gut präsent. Beide Städte an der Naab rüsten
sich daher für das nächste Hochwasser:
Sie haben gemeinsam eine neue Sandsackabfüllanlage gekauft. Rund 12.000
Euro kostet der „Power Sandking 800
Turbo“ der Firma König, der mehr als
4200 Säcke pro Stunde mit Sand füllen
kann.
„Es ist wie immer bei Anschaffungen
dieser Art: Wir hoffen eigentlich, dass
die Anlage nie zum Einsatz kommt.
Aber wenn sie eben benötigt wird,
dann haben wir sie schnell und direkt
vor Ort“, sagten Bürgermeisterin Maria
Steger und Bürgermeister Heinz Karg
beim Pressetermin.
Vom 14. bis 16. Januar waren die Rettungskräfte sowie Bauhof- und Verwaltungsmitarbeiter im Dauereinsatz: Laut
den Aufzeichnungen der Stadt Teublitz
war es das schlimmste Hochwasser
seit dem Jahre 1970. Und in Burglengenfeld stand das Wasser nur knapp
40 Zentimeter unter der Marke des
Rekordhochwassers im Jahre 1909.
Kein Wunder also, dass gefüllte
Sandsäcke in beiden Städten äußerst
gefragt waren. Die Feuerwehren, die
das Abfüllen übernommen hatten,
konnten die Nachfrage teils nicht mehr
bewältigen. Und dann streikte auch
noch die bisherige Abfüllmaschine,
sodass von der Stadt Nittenau eine
größere Anlage ausgeliehen werden
musste.
Jetzt haben Teublitz und Burglengenfeld laut Produktbeschreibung „eine
Hochleistungs-Sandsackabfüllanlage
für den Katastrophenfall“. Die
Beschaffung der Anlage haben die
Stadtwerke Burglengenfeld übernommen. Vorstand Friedrich Gluth sagte,
die Maschine habe sieben „TurboAbfüllstutzen“, von denen ein jeder
mehr als 600 Säcke pro Stunde mit
Sand füllen könne. Somit seien mehr
als 4200 Säcke pro Stunde möglich.
Aus Sicht der Bauhöfe stellten Peter
Strahl (Teublitz) und Alfred Plank (Burg-
Mitteilungsblatt | Stadt Teublitz
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Präsentierten den Power Sandking 800 Turbo (v.li.): Stadtwerke-Vorstand Friedrich Gluth,
Peter Strahl (Bauhof Teublitz), Sabine Eichinger, Leiterin des Teublitzer Tiefbauamtes, Bürgermeisterin Maria Steger, Bürgermeister Heinz Karg und der Burglengenfelder Bauhof-Leiter
Alfred Plank.
In unseren
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benSie
die Städte
lengenfeld)
heraus, dass
Sandsäcke
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gerne für
da. bereit eingelagert und
wir gerne für
Sie
da.
zuvor
gemeinsam
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mit einem speziellensind
Schnellverschluss
ausgestattet seien, der zügiges Arbeiten gewährleiste. Die Anlage selbst sei
zu betreiben über eine Zapfwelle von
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Bestellmenge, geringerer Preis. „Unser
gemeinsames Handeln spart Geld und
steigert im Ernstfall die Effizienz“, so
das Fazit von Steger und Karg.
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19
Umgehung: Nur eine Trasse bringt Entlastung
fürs ganze Städtedreieck
Es gibt nur eine einzige Trasse für eine
gemeinsame Umgehungsstraße, die
die Interessen aller drei Städte berücksichtigen kann. Alle übrigen in der
Vergangenheit diskutierten Varianten
dürften damit vom Tisch sein. Das ist
das zentrale Ergebnis der Machbarkeitsstudie, die Dipl.-Ing. (FH) Theo
Preihsl am Mittwoch im Mehrgenerationenhaus in Maxhütte-Haidhof
vorgestellt hat.
Noch ist allerdings keine Entscheidung
gefallen, ob diese Straße tatsächlich
gebaut wird. Laut Preihsl ist zunächst
zwingend ein Verkehrsgutachten
notwendig, das sich ausschließlich mit
der von seinem Büro vorgeschlagenen Trassenführung beschäftigt, das
genau aufzeigt, woher die Fahrzeuge
kommen, wohin sie fahren und wie
sich das Verkehrsaufkommen wegen
der neuen Straße neu im Städtedreieck
verteilen würde.
Dieses Verkehrsgutachten – da waren
sich die Bürgermeisterinnen Dr. Susanne Plank und Maria Steger sowie ihr
Amtskollege Heinz Karg, Landrat Volker Liedtke und Ingenieur Preihsl einig
– sei von zentraler Bedeutung für den
Erfolg eines Planfeststellungsverfahrens
durch die Regierung der Oberpfalz. Ein
Planfeststellungsverfahren ist – kurz
gefasst – ein aufwändiges Baugenehmigungsverfahren bei Großprojekten,
in dem unter anderem auch die Bürger
ihre Einwände vorbringen können.
Doch das ist alles noch Zukunftsmusik. Bürgermeisterin Dr. Plank betonte
auch im Namen von Steger und Karg
den reinen Informationscharakter der
Veranstaltung für die Stadträtinnen
und Stadträte aus Burglengenfeld,
Maxhütte-Haidhof und Teublitz. Alle
Stadträte sollten auf dem gleichen
Informationsstand sein. Rechtskräftige
Beschlüsse könnten nur die in den drei
Städten jeweils zuständigen Gremien
fassen. Und vorher werde sich noch
der Arbeitskreis Städtedreieck mit der
Machbarkeitsstudie und der Beauftragung des nötigen Verkehrsgutachtens
beschäftigen und Beschlussempfehlungen an die drei Stadtratsgremien
aussprechen.
Ein halbwegs realistischer Zeitplan
20
lässt sich jetzt noch nicht aufstellen,
zunächst sind die Entscheidungen der
Politik gefragt. Dr. Plank setzte hier für
die Städtedreiecks-Bürgermeister ein
klares Signal. Es sei kein Platz mehr für
die Diskussion über Einzelinteressen:
„Wir müssen das Städtedreieck als
gemeinsame Wirtschaftseinheit und
gemeinsamen Lebensraum sehen.“
Das sah auch Landrat Liedtke so.
Grundlage für weitere Schritte seitens
des Landkreises, der Träger der Baumaßnahme sein soll, sei „die Einigkeit
im Städtedreieck“.
SAD 1 geführt. Preihsl sprach sich
zudem für eine Weiterführung der
neuen Straße bis zur B 15 im Bereich
der Holzspitze aus.
In der Diskussion wies Preihsl darauf
hin, dass es noch keine finale, metergenaue Festlegung der Trassenführung
gebe. Schließlich gehe es aktuell um
eine Machbarkeitsstudie und nicht um
eine exakte Bauplanung.
Zur Trasse
Zentrale Ziele des überörtlichen
Verkehrskonzepts im Städtedreieck
sind die Verbannung des Schwerlastverkehrs aus den Innenstädten und
Wohngebieten sowie eine Neuverteilung des Pkw-Verkehrs. Dipl.-Ing. (FH)
Theo Preihsl schlug dazu eine Trasse
vor, die die bestehende Burglengenfelder Ortsumgehung verlängert in
Richtung Kreisstraße SAD 8 bei der
Haugshöhe. Von dort geht es auf der
SAD 8 weiter zum Alexanderplatz,
dann vorbei am Läpple-Gelände und
über die Bahnlinie Maxhütte-Haidhof
– Burglengenfeld. Im Anschluss wird
die Straße von Verau nach Teublitz
überquert, die Umgehung am Teublitzer Weihergebiet vorbei zur Kreisstraße
Mitteilungsblatt | Stadt Teublitz
Verkehrskonzept:
Statement der drei Bürgermeister/innen
Mehr als 30 Jahre lang wird im Städtedreieck bereits darüber diskutiert, ob
und wie die bestehende Burglengenfelder Umgehungsstraße sinnvoll verlängert werden kann. Alle bisherigen
Vorstöße sind gescheitert – aus den
unterschiedlichsten Gründen.
16.000 Fahrzeuge pro Tag in Teublitz,
gut 10.000 in Maxhütte-Haidhof und
Burglengenfeld – ein großer Teil davon
Schwerlastverkehr: Das beeinträchtigt
die Wohn- und Lebensqualität unserer
Bürgerinnen und Bürger. Und das ist
das Problem, das wir gemeinsam lösen
wollen. Jetzt liegt eine neue Machbarkeitsstudie auf dem Tisch, die eine
gute Grundlage darstellt, dieses Ziel zu
erreichen.
Die Diskussion um ein überörtliches
Verkehrskonzept im Städtedreieck war
oft hoch emotional, teils wurden die
Debatten über die Presse ausgetragen,
statt direkt miteinander zu sprechen.
Uns geht es nun gerade nicht darum,
Schlagzeilen zu produzieren, sondern darum, tragfähige Lösungen zu
erarbeiten. Solche Lösungen müssen
fachlich und sachlich gut vorbereitet
sein, im Interesse des bestmöglichen
Ergebnisses – für die Bürgerinnen und
Bürger!
Da muss es auch möglich sein, in
internen Kreisen zu beraten und zu diskutieren. Zumal bei der von der MZ im
Januar kritisierten, nicht öffentlichen
Info-Veranstaltung kein Geheimzirkel
getagt hat, sondern die demokratisch vom Volk gewählten Vertreter,
die Stadträtinnen und Stadträte des
Städtedreiecks. Diese werden auf der
Straße und auf den Stammtischen
von den Bürgern angesprochen und
befragt. Da ist es sinnvoll und wichtig,
dass sie gut und umfassend informiert
sind. Die konstruktive Gesprächsatmosphäre zeigt für uns ganz deutlich, dass
es richtig war, sich zunächst nicht öffentlich zu treffen. Denn, nochmals in
aller Deutlichkeit: Bislang liegt nur eine
Machbarkeitsstudie vor, kein Bauplan,
keine Trassenführung. Alle nötigen
Entscheidungen werden in öffentlichen
Sitzungen der dafür zuständigen und
demokratisch legitimierten Gremien
getroffen. Damit – hoffentlich – nicht
weitere 30 Jahre nur diskutiert wird.
Dr. Susanne Plank
Maria Steger
Heinz Karg
Texte:
Stadt Maxhütte-Haidhof,
Stadt Teublitz,
Stadt Burglengenfeld
Bild: Stadt Burglengenfeld
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Mitteilungsblatt | Stadt Teublitz
21
Neues Fahrzeug für den
Kanaltrupp Städtedreieck
Für ihren gemeinsamen Kanaltrupp
haben die Städte Burglengenfeld,
Maxhütte-Haidhof und Teublitz jetzt
ein neues Fahrzeug angeschafft. Es ist
ausgestattet mit allen nötigen Geräten. Was noch zu erfolgen hat, ist der
Einbau eines Kranes, der den Mitarbeitern dabei hilft, Arbeitsmaterial in die
Kanalisation zu befördern. Die Gesamtkosten für die Beschaffungen belaufen
sich auf rund 60.000 Euro.
Die Anschaffungskosten für das
Fahrzeug trägt jede Stadt zu einem
Drittel. Damit zeigt sich, so die Bürgermeisterinnen Maria Steger und Dr.
Susanne Plank sowie ihr Amtskollege
Heinz Karg, „wieder einmal der wohl
überzeugendste Vorteil unserer interkommunalen Zusammenarbeit: Es wird
Geld gespart“. Es gebe keine unnötigen Dreifach-Ausgaben, sondern eine
gemeinsame Investition in Fahrzeug,
Ausstattung und Gerätschaften.
Die Abwicklung der Beschaffung
lag in den Händen der Stadtwerke
Burglengenfeld, untergebracht ist das
Kanaltrupp-Fahrzeug in der Saltendorfer Kläranlage des Zweckverbandes der
Städte Maxhütte-Haidhof und Teublitz.
Timo Reichenbach (Teublitz), Karsten
Severidt (Burglengenfeld) und Andreas Rein (Maxhütte-Haidhof) hatten
Anfang Juli ihre Arbeit im Kanaltrupp
Städtedreieck aufgenommen. Zu
ihren Aufgaben zählen unter anderem
Reinigung und Kontrolle des Kanalnetzes, Reparaturen oder die Wartung der
Pumpstationen. „Ihre Zusammenarbeit
hat sich bestens bewährt“, bilanzierten die Stadtoberhäupter. Andreas
Rein habe seine Kollegen profitieren
lassen von seiner großen Erfahrung im
Aufgabenbereich der Abwasserbeseitigung, wodurch sich Reichenbach und
Severidt schnell eingearbeitet hätten.
Von der Bündelung von Wissen und
Kompetenz profitierten letztlich alle
Bürger des Städtedreiecks.
Plank, Steger und Karg nutzen den
Termin, um eine Bilanz der interkommunalen Zusammenarbeit im Städtedreieck im Jahr 2011 vorzulegen.
Dabei stellten sie Einsatz und Engagement von Carmen Schierl, Leiterin der
gemeinsamen Geschäftsstelle, heraus,
die alle Aktionen stets begleite und
koordiniere.
Einige KooperationsBeispiele aus dem Jahr
2011:
Kleiderkammer Städtedreieck:
Kurzzeitig stand die Kleiderkammer
in diesem Jahr vor dem Aus. Die
Kleiderkammer unterstützt seit 1993
Asylbewerber, ehemalige Aussiedler
und arme Menschen im Städtedreieck
mit gut erhaltener Kleidung, Schuhen,
Bettsachen, Haushaltsgeräten und
mehr. Zusammen mit der Firma Läpple,
dem katholischen Pfarramt Teublitz
und dem evangelischen Pfarramt
Maxhütte-Haidhof wurde der Fortbestand der sozialen Einrichtung gesichert. Läpple-Geschäftsführer Oliver
Wackenhut stellte das Erdgeschoss des
ehemaligen Direktionsgebäudes beim
Tor II gegenüber der Hugo-GeigerSiedlung zur Verfügung. Heinz Karg,
Dr. Susanne Plank und Maria Steger
veranlassten die Renovierung der Räume durch Mitarbeiter der drei Bauhöfe.
Jetzt können die ehrenamtliche Leiterin
der Kleiderkammer, Brigitte Schönwetter, und ihr Team mit Spenden aus
der Bevölkerung weiter Bedürftige
unterstützen.
Wanderkarte Städtedreieck: Die
Neuauflage der Wanderkarte für die
Ferienregion Südliche Naab-Vils ist
im Sommer erschienen. Zusätzlich zu
bereits bekannten Routen wie dem
„Wittelsbacher Burgensteig“ oder dem
„Panoramasteig im Städtedreieck“
bietet sie Urlaubsgästen und Einheimischen fünf neue Routen, die im Stadtgebiet von Maxhütte-Haidhof liegen.
Damit steigt die Länge der ausgeschilderten Wanderwege im Städtedreieck
von 107 auf 144 Kilometer. Die Bürgermeisterinnen Dr. Susanne Plank, Maria
Steger und ihr Amtskollege Heinz Karg
betonten, dass die neue Wanderkarte
nicht nur für Urlauber gedacht ist: „Sie
ist vielmehr auch eine Einladung an alle
Bürger des Städtedreiecks, nach einer
ausgedehnten Wanderung zufrieden
festzustellen: Zu Hause ist es halt doch
am schönsten.“
Bibliotheksverbund „Städtedreieck
liest“: Bildung, Wissen, Information
und Unterhaltung: Der Internetkatalog
www.staedtedreieckliest.de ist der
erste Regionalverbund von Büchereien
in der Oberpfalz und in Niederbayern.
Die Männer in Orange sind der
Kanaltrupp Städtedreieck (v.li.) Leiter
Johann Reif, Karsten Severidt, Andreas
Rein und Timo Reichenbach. Ihnen
übergaben (v.re.) Bürgermeister Heinz
Karg, Carmen Schierl, die Leiterin der
gemeinsamen Geschäftsstelle, die
Bürgermeisterinnen Maria Steger und
Dr. Susanne Plank sowie StadtwerkeVorstand Friedrich Gluth (ganz links)
ihr neues Fahrzeug.
22
Mitteilungsblatt | Stadt Teublitz
Die Stadtbibliotheken von Burglengenfeld, Maxhütte-Haidhof und Teublitz
präsentieren gemeinsam ihre mehr als
40.000 Medien. „Damit übernimmt
das Städtedreieck eine absolute Vorreiterrolle“, hatte Eva Donhauser von
der Landesfachstelle für das öffentliche
Bibliothekswesen schon im Vorfeld bekundet. Der Online-Katalog bietet den
Nutzern der Büchereien u.a. Zugriff auf
Romane, Sachbücher, Kinderliteratur,
Hörbücher, Musik-CDs, DVDs, CDROMs und Konsolenspiele. Wer einen
Leserausweis einer der drei Stadtbibliotheken besitzt, kann im Internet von
Zuhause aus rund um die Uhr seinen
gewünschten Titel auswählen. Hat die
eigene Bibliothek einen Titel nicht, so
kann der Leser diesen sofort online bestellen und nach wenigen Tagen kann
er sich das gewünschte Buch, die DVD,
die CD, usw. in seiner Heimatbücherei
abholen. Pro Bestellung wird eine Gebühr von nur einem Euro erhoben.
3. Städtedreieckslauf: 3556 Kilometer legten die 524 Teilnehmer des 3.
Städtedreieckslaufs im August quer
durchs Städtedreieck zurück. Für jeden
Läufer und Walker, der das Ziel erreichte, spendierten die Heimatbanken
VR-Bank Burglengenfeld, die Sparkasse
im Landkreis Schwandorf und die Raiffeisenbank Schwandorf-Nittenau 1,50
Euro für einen guten Zweck. Diese
Summe stockten die drei Bürgermeister
im Städtedreieck
auf beachtliche 2500
Euro auf.
Über diese
Spende
durfte sich
die Ausgabestelle
Städtedreieck der
„Schwandorfer Tafel
freuen“.
Der Termin
für den
Städtedreieckslauf 2012 steht auch
schon fest: Gelaufen und gewalkt
wird dann am 17. August 2012 zum
Auftakt des dreitägigen Bürgerfestes in
Burglengenfeld.
Text: Stadt Burglengenfeld
Bild: Stadtwerke Burglengenfeld
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Mitteilungsblatt | Stadt Teublitz
23
Tipps für Ihren Garten
von Stadtgärtner Hermann Wagner
Die Kultur von Tomaten und
Gurken im Hausgarten
Wenngleich der Gedanke an so wärmebedürftige Pflanzen wie Tomaten und
Gurken gegenwärtig selbst angesichts der
Temperaturen im bislang so außerordentlich mild verlaufenen Winter auf den ersten Blick abwegig erscheinen mag, ist es,
da u. a. die Zeit ihrer Aussaat heranrückt,
dennoch nunmehr bereits angebracht,
sich mit den Fragen ihres Anbaus und
ihrer Kultur auseinanderzusetzen.
So mancher Gartenbesitzer wird sich
in der Vergangenheit während des
Sommers, der Saison von Tomaten und
Gurken also, vielleicht gefragt haben,
ob er sich, angesichts des preiswerten
Angebots an diesen Früchten in Superund auf Wochenmärkten, der mit dem
Eigenanbau verbundenen Mühe überhaupt noch unterziehen soll.
Mittlerweile freilich erscheint infolge der
ständig gestiegenen Energiekosten die
Eigenerzeugung selbst unter dem rein
materiellen Aspekt auch in der Saison
wieder lohnend; von der ideellen Freude
am selbst erzeugten Gemüse und dem
Wissen um eine pestizidfreie Heranzucht
einmal ganz abgesehen.
Mit das schlagkräftigste Argument für
den Eigenanbau ist aber im ungleich
besseren Geschmack und im höheren
Gehalt an wertvollen Inhaltsstoffen
(u. a. das krebshemmende Lycopin in
den Tomaten) beim selbsterzeugten
Gemüse gegeben.
Ähnlich wie für die Qualität des Weins
Klima und Lage von entscheidender
Bedeutung sind, kommt auch der Geschmack des Gemüses unter dem Einfluß
der Eigenart des Bodens und des Wechsels des Wettergeschehens zustande. Da
aber etwa die insbesondere außerhalb
der Saison in den Supermärkten angebotenen Tomaten nicht selten aus riesigen
Gewächshäusern stammen, in denen die
Pflanzen in Nährlösung(!) unter ständig
gleichen Klimabedingungen gehalten
werden, ist der mangelnde Geschmack
solcherart erzeugter Früchte nicht weiter
verwunderlich.
Der höhere Gehalt an wertvollen Inhaltsstoffen im Falle des selbsterzeugten
Gemüses aber ergibt sich sowohl aus der
Ernte zum rechten Zeitpunkt als auch
aus dem Wegfall langer Wege vom Ort
der Erzeugung zu dem des Verbrauchs.
Beide Umstände sind für das in den
Großbetrieben herangezogene Gemüse
24
naturgemäß nicht gegeben.
Der Vermeidung langer Transportwege
kommt aber in der heutigen, vom Klimawandel geprägten Zeit auch und gerade
unter dem Aspekt der Verringerung
vermeidbarer Kohlendioxidemissionen
eine überragende Bedeutung zu.
Obzwar somit viele gute Argumente
für den Eigenanbau von Tomaten und
Gurken sprechen, hat es freilich in der
Vergangenheit auch Jahre gegeben, in
denen bedeutende Ausfälle infolge des
vermehrten Auftretens von Krankheiten
und Schädlingen geeignet waren, dem
Gärtner die Freude am Anbau zu vergällen. Rückschläge solcher Art weitgehend
vermeiden zu helfen, ist u. a. Sinn und
Zweck der nachfolgend angeführten
Ratschläge.
Die Aussaat
Ein beheizbares Gewächshaus im
Hausgarten erscheint aus ökologischer
Sicht unsinnig und jeder wirtschaftlich
denkende Gärtner wird mit Recht die
Kosten für die Heizung scheuen. Unter
solchen Umständen aber ist es vollkommen ausreichend, wenn man mit der
Aussaat der Tomaten Ende Februar/Anfang März beginnt. Mit der Aussaat der
Gurken kann man sich sogar bis Ende
März Zeit lassen. Ein früheres Aussäen
führt infolge des in unseren Breiten im
Winter herrschenden Lichtmangels nur
dazu, daß die Jungpflanzen lang und
dünn und somit unbrauchbar werden.
Die ersten Tomatenaussaaten wird man
wohl auf der Fensterbank vornehmen,
während später bei geeigneter Witterung des höheren Lichtangebots wegen
ein Umzug in das Gewächshaus durchaus angebracht erscheint.
Einzelne Nächte, in denen nicht allzu
starker Nachtfrost droht, lassen sich
durch das Aufstellen eines Ölradiators
oder eines anderen Heizgerätes so weit
überbrücken, daß den Pflanzen keine
Gefahr droht.
Die Aussaat der Tomaten nimmt man am
besten in Aussaaterde vor. Diese enthält
bedeutend weniger Stickstoff als die
für das spätere Pikieren und Eintopfen
empfehlenswertere Blumenerde. Der
geringere Gehalt an wachstumsförderndem Stickstoff unterstützt u. a. das so
wichtige Bemühen, die Pflanzen in der
noch lichtarmen Jahreszeit kurz und
gedrungen zu halten. Zur Keimtemperatur ist zu sagen, daß sowohl Tomaten
als auch Gurken fortwährend eine relativ
hohe von 20 – 24 Grad benötigen. Ist
diese gegeben, so nimmt das Auflaufen
der Saat in etwa eine Zeitdauer von 1 – 2
Wochen in Anspruch.
Da in den meisten Kleingewächshäusern naturgemäß kaum Fruchtwechsel
stattfindet, ist der Boden dort oftmals u.
a. mit einer Pilzkrankheit infiziert, welche
die jungen Gurkenpflanzen schon bald
nach dem Setzen zum Welken und Absterben bringt. Da der Pilz vorzugsweise
durch beim Umpflanzen geschädigte
Wurzeln in die Pflanze eindringt, hat es
sich vor diesem Hintergrund bewährt,
die Gurken gleich einzeln 2 – 3 cm tief in
mit Blumenerde gefüllte Töpfe zu säen.
Wie die Aussaat erfolgt auch das Pikieren der Tomaten bald nach dem Auflaufen in flache Schalen oder Kisten. Dabei
verwendet man wie erwähnt Blumenerde; während zum späteren Eintopfen in
Anbetracht der Tatsache, daß es sich bei
Tomaten um Starkzehrer handelt, selbst
die noch nährstoffreichere Geranienerde
Verwendung finden kann.
Das Saatgut für beide Arten sollte man
ausschließlich über den Fachhandel
beziehen. Die in Kleingärtnerkreisen noch
Mitteilungsblatt | Stadt Teublitz
Öffnungszeiten
Montag – Samstag: 8.00 – 20.00 Uhr
Tipps für Ihren Garten
von Stadtgärtner Hermann Wagner
vielfach geübte Praxis, das Saatgut aus
den vorjährigen Früchten zu gewinnen, ist
in mehrfacher Hinsicht nur als unsinnig zu
bezeichnen. Dies vor allem deshalb, weil
es sich bei den heutigen modernen Züchtungen in der Regel um nicht reinerbige
Kreuzungsprodukte, sog. F1-Hybriden
handelt, die gemäß den Mendelschen
Erbregeln in den Folgegenerationen in
ihren Eigenschaften in einem bestimmten
Verhältnis aufspalten. Man hat somit
keine Garantie dafür, daß die solcherart
gewonnenen Pflanzen dieselben guten Eigenschaften aufweisen, wie die ursprünglichen Pflanzen. Mit der beschriebenen
Art der Saatgutgewinnung ist aber nicht
allein ein Verzicht auf die durch mühsame
Züchterarbeit gewonnenen guten Pflanzeneigenschaften verbunden; man bringt
sich darüber hinaus selbst um die oftmals
gleichfalls eingekreuzten Resistenzen
gegen zahlreiche Krankheiten.
Während des Heranwachsens der jungen
Tomaten- und Gurkenpflanzen ist vor
allem darauf zu achten, daß sie stets
genügend Abstand zueinander haben.
Ein zu enger Stand der eingetopften
Pflanzen wäre nur wieder einem übermäßigen Längenwachstum förderlich,
welches es aber unter allen Umständen
zu vermeiden gilt.
Das Aussetzen der Jungpflanzen
Nach den Eisheiligen Mitte Mai drohen
in der Regel keine Nachtfröste mehr.
Sofern also die aktuelle Witterung zu
dieser Zeit nicht dagegen spricht, kann
somit an das Auspflanzen der bislang in
Töpfen gezogenen Jungpflanzen ins Freiland, in große Töpfe oder ins Gewächshaus gedacht werden.
Lange Jahre hat man in Fachkreisen die
Ansicht vertreten, daß Tomaten geradezu danach verlangen, immer wieder
an den selben Standort gepflanzt zu
werden. Mittlerweile aber hat sich die
Erkenntnis Bahn gebrochen, daß die
Tomaten, wie alle anderen Pflanzen,
auch zum zufriedenstellenden Gedeihen
einen regelmäßigen Standortwechsel
benötigen. Ein solcher läßt sich nun im
Freiland leichter bewerkstelligen als im
Gewächshaus; wohingegen er bei der
Haltung in Töpfen gewissermaßen von
selbst gegeben ist, sofern man nicht den
Fehler begeht, die alte Erde wiederverwenden zu wollen.
Im Gewächshaus wird man auf Dauer
nicht umhin kommen, den Boden im
26
Abstand einiger Jahre immer wieder
auszutauschen. Die Intervalle lassen sich
jedoch durch Bodenverbesserungsmaßnahmen wie Humuszufuhr, Anbau spezieller Bodengesundungspflanzen und die
zwischenzeitliche Kultivierung anderer
Pflanzen als Tomaten und Gurken gewiß
in die Länge ziehen.
Die Pflanzenzüchtung kennt das Problem
der müden Böden in den Gewächshäusern und ist deshalb wie vorhin
kurz angesprochen, seit geraumer Zeit
bemüht, durch den Rückgriff auf Wildformen Resistenzen gegen die typischen
artspezifischen Krankheiten (Braunfäule,
Samtfleckenkrankheit, Verticillium- und
Fusariumwelke, Viruskrankheiten, Nematoden, Echter und Falscher Mehltau etc.)
in die Sorten einzukreuzen.
Was das gleichfalls vorerwähnte Abwelken der jungen Gurkenpflanzen betrifft,
kann man ihm, sofern es hartnäckig
auftritt, auch dadurch begegnen, daß
man auf veredelte Gurken zurückgreift.
Diese sind auf Kürbis veredelt, so daß
sie für gurkenspezifische Schaderreger
nicht angreifbar sind. Man sollte jedoch
zumindest den Versuch mit den neueren
unveredelten Gurkensorten wagen, die
reinweiblich blühend einen besonders
hohen und sicheren Ertrag erwarten
lassen und die zudem zumeist auch noch
widerstandsfähig gegen den gefürchteten Gurkenmehltau sind.
Eine weitere vieldiskutierte Frage im
Zusammenhang mit dem Anbau von
Tomaten und Gurken ist jene, ob es
überhaupt möglich sei, beide Arten
unter denselben Bedingungen in einem
Kleingewächshaus zu kultivieren. In der
Tat gleichen sich beide Gemüsearten
zwar hinsichtlich ihrer Wärmeansprüche
fast vollständig; von ihren Bedürfnissen
in Bezug auf die Luftfeuchtigkeit her sind
sie jedoch von völlig gegensätzlicher Natur: Während die Gurken ein feuchtwarmes Klima bevorzugen, ist den Tomaten
die trockene Wärme in weit höherem
Maße zuträglich.
Wie die Erfahrung lehrt, gelingt es in
der Mehrzahl der Jahre durch geschickte
Steuerung im Gewächshaus ein Klima
zu schaffen, mit dem beide Arten mehr
oder weniger gut zurechtkommen. In
Zeiten extremer Witterung jedoch kann
man an der einen oder anderen Art
immer wieder Krankheiten und Schädlinge beobachten, für deren Auftreten eine
jeweils nicht zuträgliche Luftfeuchtigkeit
ursächlich ist oder das dadurch zumindest eine Begünstigung erfahren hat.
Vor dem Einpflanzen der Tomaten und
Gurken ist es erforderlich, den Boden
hinreichend zu düngen, da es sich wie
angesprochen, in beiden Fällen um stark
zehrende Pflanzen handelt. Von der
früher vielfach geübten Praxis Wirtschaftsdünger, Mist also, zu verwenden,
ist ungeachtet der unbestritten auch
gegebenen positiven Wirkungen, eher
abzuraten. Es stellt sich hier nämlich zu
sehr das Problem der exakten Dosierung
und damit zusammenhängend das der
Gefahr der schädlichen einseitigen Überdüngung mit Stickstoff. Ungleich empfehlenswerter ist die Verwendung eines
ausgewogenen organisch-mineralischen
Volldüngers oder die eines mineralischen
Volldüngers zusammen mit einem organischen Dünger. Auch die seit einiger Zeit im
Handel angebotenen speziellen TomatenLangzeitdünger sind sehr zu empfehlen;
geht es doch bei der Düngung dieser
nährstoffbedürftigen Pflanzen vor allem
auch darum, die Versorgung über einen
längeren Zeitraum sicherzustellen. Unter
Umständen kann sogar nach etlichen Wochen eine Nachdüngung erforderlich sein.
Selbstredend ist aber auch bei diesen
Arten der Düngung jede Übertreibung
tunlichst zu vermeiden. Zu hohe Salzkonzentrationen im Boden können nämlich
über all die bekannten nachteiligen
Auswirkungen hinaus auch zu einer Störung der Kalzium-Aufnahme durch die
Tomatenpflanzen führen, was diese mit
dem Auftreten der sog. Blütenendfäule
quittieren. In den gedüngten Boden
pflanzt man die Tomaten in einem
Abstand von etwa 80 x 50 cm ein. Dabei
kann man sie durchaus etwas tiefer
setzen, als sie zuvor im Topf gestanden
haben, da Tomaten befähigt sind, auch
am Stamm Wurzeln zu bilden und an
ihnen, wie ein wahres Gärtnerwort sagt,
der Ertrag hängt.
Bei stark lehmigen Böden hat es sich bewährt, in der Nähe des Stammfußes der
Tomaten einen mit einem Abzugsloch
versehenen Tontopf halb einzugraben.
Man kann später das Gießwasser für die
Pflanzen in diese Töpfe geben und auf
diese Weise den Boden vor einer Verschlämmung durch das häufig notwendige Gießen bewahren. Gurken benötigen einen Pflanzabstand von etwa 100 x
60 cm. Sie, wie die Tomaten, versieht man
am besten unmittelbar nach dem Pflanzen
Mitteilungsblatt | Stadt Teublitz
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Mitteilungsblatt | Stadt Teublitz
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Tipps für Ihren Garten
von Stadtgärtner Hermann Wagner
jeweils mit einem Spiralstab. Bei diesem
handelt es sich um eine wahrhaft geniale
Erfindung; erübrigt sich doch nunmehr
das frühere mühselige Aufbinden an Holzstäben und geht es doch jetzt lediglich
noch darum, die Pflanze zu gegebener
Zeit um jeweils eine Windung des Stabes
weiterzudrehen. Für die Gurken empfiehlt es sich, in gebührendem Abstand
unterhalb des Gewächshausdaches
Drähte zu spannen, entlang derer sie
wachsen können, nachdem sie das Ende
des Spiralstabes erreicht haben. Die Distanz zwischen Stab und Draht läßt sich
mit einer Schnur überbrücken.
Die Pflege während des Wachstums
Bei der Pflege der Pflanzen während
des Heranwachsens geht es neben
der Steuerung von Temperatur und
Luftfeuchtigkeit und dem regelmäßigen Gießen und Aufleiten im Falle der
Tomaten vor allem um das entfernen der
Seitentriebe; das sog. Ausgeizen also. Es
bewirkt, daß der Pflanze die ganze Kraft
zur Ausbildung der am Hauptstamm
angesetzten Früchte verbleibt und soll so
frühzeitig erfolgen, daß es noch durch
einfaches Ausbrechen der Triebe von
Hand vorgenommen werden kann. Die
Verwendung eines Messers sollte auf das
unumgängliche Maß beschränkt bleiben,
da hierbei die Gefahr der Verschleppung
von Viruskrankheiten besteht.
Im Spätsommer, wenn die Tomaten etwa
sieben Mal Früchte angesetzt haben,
schneidet man sie üblicherweise über
dem letzten Fruchtansatz ab, da darüber
hinaus angelegte Früchte erfahrungsgemäß nicht mehr zur Reife gelangen und
sie die Pflanze nur unnötig Kraft kosten.
Die Maßnahme ist überdies der Abreife
der verbliebenen Früchte förderlich.
Unermüdlicher Züchterfleiß hat es mittlerweile sogar vollbracht, Tomatensorten
zu kreieren, welche ihr Längenwachstum
nach der genannten Anzahl von Fruchtansätzen von selbst einstellen.
Dem Ausgeizen der Tomaten entspricht
bei den Gurken das Abschneiden der
Seitentriebe einiger Blätter nach dem
ersten Fruchtansatz. Der Hintergrund ist
auch hier das Bestreben, zu verhindern,
daß die Pflanze sich in übermäßigem
Wachstum verausgabt.
Abschließend zu diesem Kapitel noch
ein Wort zum Gießen: So ziemlich der
größte Fehler, den man bei der Pflege
seiner Pflanzen begehen kann, besteht
Mitteilungsblatt
28
| Stadt Teublitz
darin, daß man beim Gießen die Blätter
benetzt. Es ist im Gegenteil im Interesse
der Gesunderhaltung der Pflanzen von
entscheidender Bedeutung, das Blattwerk ständig so weit als irgend möglich
trocken zu halten!
Die wichtigsten Krankheiten der
Tomaten und Gurken
Die gefährlichste und mit Recht am meisten gefürchtete Krankheit der Tomate ist
die Braunfäule. Sie hat schon manchem
Gärtner den Tomatenanbau insbesondere im Freiland gründlich verleidet.
Die Krankheit tritt vor allem in feuchten
Sommern auf und wird durch Sporenflug von den nahe verwandten und
zuvor von der Krautfäule (Phytophtora
infestans) befallenen Kartoffelbeständen
übertragen. Oftmals aber hat der Erreger
auch an Pflanzenrückständen überwintert und wartet nur darauf, daß seine
auf die Blätter gelangten Sporen bei
genügender Feuchtigkeit die Möglichkeit
zum Keimen erlangen. Eben deshalb ist
es zur Befallsvorbeugung so wichtig, die
Pflanzen unter allen Umständen trocken
zu halten. Bei genügendem Befallsdruck
kann die Krankheit freilich allein schon
durch Schwitz- oder Tropfwasser im Gewächshaus zum Ausbruch gelangen.
Sie zeigt sich erstmals zumeist Anfang
Juli, gerade wenn die ersten Früchte zu
reifen beginnen. Nachdem zunächst nur
die Blätter schwarzbraune Flecken aufweisen, erkennt man solche von brauner
Färbung bald auch auf den Stengeln und
schließlich auch auf den Früchten.
Einem Befall vorbeugen läßt sich nicht
allein durch die genannten Kulturmaßnahmen, sondern auch durch den
Anbau neuerer Sorten, die eine hohe
Widerstandskraft gegen die Krankheit
aufweisen. Diese bleiben zwar auch
nicht immer frei von Befall. Er erfolgt bei
diesen Sorten jedoch später und verläuft
milder. Auch gesunden die Pflanzen
schneller wieder.
Gleich nach Ausbruch der Krankheit
kann man versuchen, diese durch Entfernen der befallenen Blätter einzudämmen.
Schreitet sie dennoch fort, ist es ratsam,
sie mit gerade im Anfangsstadium gut
wirksamen biologischen Spritzmitteln
(Produkte der Fa. Neudorff etc.) aus dem
Fachhandel zu bekämpfen. Sollte auch
diese Maßnahme wider Erwarten zu
keinem dauerhaften Erfolg führen, ist
es wohl besser, wenn man sich von den
befallenen Pflanzen trennt, bevor man
durch allzu langes Festhalten an ihnen
den Grund für einen erneuten Krankheitsausbruch im folgenden Jahr legt.
Der Einsatz chemischer Mittel verbietet
sich im Hausgarten, da ein wesentliches
Motiv für den Eigenanbau von Gemüse
ja gerade in der Möglichkeit zu dessen
pestizidfreier Erzeugung besteht oder
zumindest bestehen sollte.
Die wohl am häufigsten an Gurken
auftretende Krankheit war früher der
Mehltau. Er zeigt sich entweder als
Echter Mehltau in einem weißlichen
Belag an der Blattoberseite oder als
Falscher Mehltau mit einem solchen an
der Unterseite der Blätter. Die Krankheit tritt vor allem in Jahren mit starken
Witterungsschwankungen auf und
vermag in beiden Ausprägungsformen
die Gurkenpflanze so weit zu schädigen,
daß sie schließlich eingeht.
Neuere Sorten weisen freilich eine hohe
Widerstandskraft gegen diese Krankheit
auf. Ein dennoch gelegentlich auftretender Befall läßt sich gleichfalls mit biologischen Mitteln wirksam bekämpfen.
Um einen tierischen Schädling handelt
es sich bei den Spinnmilben, welche die
Gurkenpflanzen vorzugsweise bei zu
geringer Luftfeuchtigkeit befallen. Es
zeigen sich zunächst Verfärbungen an
der Blattoberseite und weißliche Flecken
an der Unterseite. Im Spätstadium des
Befalls hingegen ist die gesamte Pflanze
von einem feinen Gespinst umgeben.
Auch hier lassen sich zu Befallsbeginn
biologische Mittel einsetzen, mit denen
vor allem die Blattunterseiten im Abstand von jeweils einer Woche mehrfach
zu behandeln sind.
Um keine Krankheit im eigentlichen Sinn
handelt es sich jedoch beim gelegentlich
wahrzunehmenden bitteren Geschmack
der Gurkenfrüchte. Es war zu früheren
Zeiten vielmehr eine allgemeine Eigenart
der Gurke, durch welche Ursache auch
immer hervorgerufene Wachstumsstockungen mit der Bildung eines Bitterstoffes in den Früchten zu quittieren.
Die neueren Sorten sind jedoch heute
nahezu alle bitterfrei; was freilich nicht
ausschließt, daß das Phänomen bei der
einen oder anderen Sorte noch auftritt.
Ihr Stadtgärtner
Hermann Wagner
Text: Hermann Wagner, Bild: Stadt Teublitz
Mitteilungsblatt | Stadt Teublitz
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08.02.2012 ab 19:00 Uhr Bibelkreis der Pfarrei Herz-Jesu Teublitz Teublitz, Pfarrheim St. Hildegard 10.02.2012 Programmbesprechung der Kolping-Jugend
2006 Teublitz Teublitz, Pfarrheim St. Hildegard 02.03.2012 18.03.2012 ab 17:00 Uhr Pfarrkirche Teublitz Teublitz, Pfarrkirche 02.03.2012 20.03.2012 Schulgottesdienst der Pfarrei Herz-Jesu Teublitz
zur Fastenzeit Weltgebetstag der Frauen der Pfarrei Herz-Jesu
Teublitz Passionsmusik der Pfarrei Herz-Jesu Teublitz unter der Leitung von Herrn Norbert Hintermeier
Beichte der 5. Klassen der Pfarrei Herz-Jesu Teublitz Pfarrkirche Teublitz Pfarrkirche Teublitz 12.02.2012 Valentinsfrühstück des Kolping-Familienkreises
I Teublitz Teublitz, Pfarrheim St. Hildegard 04.03.2012 Ausflug des Kolping-Familienkreises IV Teublitz zum Rodeln am Riedlberg
20.03.2012 Palmbuschenbinden des Kath. Frauenbundes
Teublitz Teublitz, Pfarrheim St. Hildegard Am Riedlberg 13.02.2012 Fatimarosenkranz der Pfarrei Herz-Jesu Teublitz 04.03.2012 ab 10:30 Uhr Pfarrkiche Teublitz Familiengottesdienst der Pfarrei Herz-Jesu
Teublitz 15.02.2012 Pfarrkirche Teublitz Programmbesprechung der Kolping-Jugend
2008 und 2010 Teublitz Teublitz, Pfarrheim St. Hildegard 06.03.2012 Beichte der 4. Klassen der Pfarrei Herz-Jesu Teublitz Pfarrkirche Teublitz 16.02.2012 23.03.2012 Ausflug des Kolping-Familienkreises I Teublitz ins Musical Evita
23.03.2012 Firmprojekt der Pfarrei Herz-Jesu Teublitz Herstellung von Schokocrossies
Teublitz, Pfarrheim St. Hildegard 23.03.2012 09.03.2012 Kreuzweg der Firmkinder der Pfarrei Herz-Jesu Teublitz Kreuzweg der Erstkommunionkinder der
Pfarrei Herz-Jesu Teublitz Pfarrkirche Teublitz Pfarrkirche Teublitz 09.03.2012 23.03.2012 ab 19:00 Uhr Preisschafkopf der Pfarrei Herz-Jesu Teublitz Bußgottesdienst der Pfarrei Herz-Jesu Teublitz Teublitz, Pfarrheim St. Hildegard Pfarrkirche Teublitz Programmbesprechung der Kolping-Jugend
2007 Teublitz 11.03.2012 24.03.2012 Fatimarosenkranz der Pfarrei Herz-Jesu Teublitz Beichte der Firmlinge der Pfarrei Herz-Jesu Teublitz Teublitz, Pfarrheim St. Hildegard Wallfahrtskirche Saltendorf Pfarrkirche Teublitz 19.02.2012 ab 10:30 Uhr 13.03.2012 25.03.2012 Palmbuschenbinden des Kath. Frauenbundes
Teublitz Verkauf von Schokocrossies der Pfarrei HerzJesu Teublitz Teublitz, Pfarrheim St. Hildegard Pfarrkirche Teublitz 14.03.2012 ab 19:00 Uhr 25.03.2012 ab 11:30 Uhr Seniorenfasching der Pfarrei Herz-Jesu Teublitz Teublitz, Pfarrheim St. Hildegard 16.02.2012 Teublitzer Weiberfasching Teublitz, Dreifachsporthalle 17.02.2012 Familiengottesdienst der Pfarrei Herz-Jesu Teublitz Pfarrkirche Teublitz 23.02.2012 Bowlen des Kolping-Familienkreises III Teublitz in Schwandorf
Bibelkreis der Pfarrei Herz-Jesu Teublitz Teublitz, Pfarrheim St. Hildegard 23.02.2012 Firmprojekt der Pfarrei Herz-Jesu Teublitz Fahrt nach Reichenbach
Kloster Reichenbach 15.03.2012 Beichte der Erstkommunionkinder der Pfarrei
Herz-Jesu Teublitz Fastenessen zum Weltmissionstag der Pfarrei
Herz-Jesu Teublitz Teublitz, Pfarrheim St. Hildegard 27.03.2012 Palmbuschenbinden des Kath. Frauenbundes Teublitz Pfarrkirche Teublitz Teublitz, Pfarrheim St. Hildegard Winterwanderung des Kath. Frauenbundes
Teublitz nach Verau zum Gockelwirt
16.03.2012 28.03.2012 ab 19:00 Uhr Einkehrtag des Kath. Frauenbundes Teublitz Bibelkreis der Pfarrei Herz-Jesu Teublitz Teublitz Teublitz, Pfarrheim St. Hildegard Teublitz, Pfarrheim St. Hildegard 25.02.2012 16.03.2012 29.03.2012 Teublitz, Pfarrheim St. Hildegard Teublitz, Pfarrheim St. Hildegard 25.02.2012 17.03.2012 24.02.2012 Brautleutetag der Pfarrei Herz-Jesu Teublitz Kleiderkammer der Pfarrei Herz-Jesu Teublitz Treffen der Firmkinder der Pfarrei Herz-Jesu Teublitz Kommunionkerzen-Basteln der Pfarrei HerzJesu Teublitz Teublitz, Pfarrheim St. Hildegard 31.03.2012 Teublitz, Fa. Läpple Fackelwanderung und Spielabend des KolpingFamilienkreises III Teublitz Teublitz, Fa. Läpple 29.02.2012 ab 19:00 Uhr Teublitz, Stadtgebiet und Pfarrheim St.
Hildegard Teublitz, Pfarrheim St. Hildegard 17.03.2012 Verkauf von Palmbuschen der Pfarrei Herz-Jesu
Teublitz Bibelkreis der Pfarrei Herz-Jesu Teublitz 02.03.2012 Baumschneidekurs des Obst- und Gartenbauvereins Teublitz Teublitz Stadtgebiet Mitteilungsblatt | Stadt Teublitz
Jahreshauptversammlung mit Ehrungen des
Obst- und Gartenbauvereins Teublitz Teublitz, Gasthof am Stadtpark Kleiderkammer der Pfarrei Herz-Jesu Teublitz 31.03.2012 ab 17:00 Uhr Pfarrkirche Teublitz 09.04.2012 ab 17:00 Uhr 17.03.2012 ab 19:00 Uhr Starkbierfest der Freiwilligen Feuerwehr Premberg Orgelvesper in der Schloßkirche Münchshofen durch Norbert Hintermeier an der Sandtnerorgel
Teublitz, Premberg, Dorfstadel Teublitz, Schloßkirche Münchshofen 30
Dreifach-Sporthalle gesperrt!!!
Zeitraum
Veranstaltung
11.02.2012 von 08:00 bis 12.02.2012 21:00
16.02.2012 von 16:00 bis 16.02.2012 24:00
25.02.2012 von 09:00 bis 26.02.2012 17:00
02.03.2012 von 13:00 bis 02.03.2012 23:00
03.03.2012 von 08:00 bis 04.03.2012 14:00
11.03.2012 von 09:00 bis 11.03.2012 13:30
24.03.2012 von 08:00 bis 24.03.2012 22:00
27.04.2012 von 19:00 bis 27.04.2012 24:00
28.04.2012 von 08:00 bis 28.04.2012 23:00
Veranstalter
Hallenfußballturnier (nur Halle 1, 2 und 3 !!!)
Weiberfasching (gesamte Dreifach-Sporthalle)
Jugend-Hallenfußball-Cup (nur Halle 1, 2 und 3 !!!)
Gong-FM-Party Aufbau (nur Halle 1, 2 und 3 !!!)
Gong-FM-Party (gesamte Dreifach-Sporthalle)
Handballturnier (nur Halle 1, 2 und 3 !!!)
Vereinsmeisterschaft (gesamte Dreifach-Sporthalle)
24. Naabtal-Lauf Aufbau (nur Halle 1 u. 2 !!!)
24. Naabtal-Lauf (nur Halle 1, 2 und 3 !!!)
SC Katzdorf
Daniel Feuerer
SC Teublitz
Daniel Feuerer
Daniel Feuerer
HC Städtedreieck
SCT Tanzsport
Lauftreff Teublitz
Lauftreff Teublitz
Achtung Stand: 31. Januar 2011 (Es werden immer wieder Veranstaltungen ergänzt oder wieder verschoben!)
Stadt Teublitz
Dreifach-Sporthalle
Öffnungszeiten
Schließzeiten
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25.12. - 06.01.
20.02. - 24.02.
02.04. - 14.04.
Redaktionsschluss für die nächste Ausgabe
Dienstag, 27. März 2012
Mitteilungsblatt | Stadt Teublitz
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01.08. - 12.09.
29.10. - 03.11.
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24.12. - 06.01.
Erscheinungstermin der nächsten Ausgabe
Mittwoch, 11. April 2011
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