Neue Strafverfahren ab 03.12.2012

Transcription

Neue Strafverfahren ab 03.12.2012
Neu beginnende Strafverfahren
vor dem Landgericht Osnabrück
in der Woche vom
03.12.2012 bis zum 07.12.2012
Stand: 26.11.2012
Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden.
Bitte beachten Sie die Hinweistafel im Eingangsbereich des Landgerichts.
Montag, 03. Dezember 2012, 7. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Wischmeyer, Saal
277
09:00 Uhr:
7 Ns 215/10
Die 7. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 42jährigen Angeklagten X aus Gelsenkirchen.
Das Amtsgericht in Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 06. Okt. 2012 wegen
Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im
November 2009 die Scheibe eines in Osnabrück abgestellten Pkw´s eingeschlagen und aus
dem Wageninneren eine leere Plastiktüte und einen Verbandskasten entwendet zu haben.
Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten niemand geladen.
--------------
10:30 Uhr:
7 Ns 176/12
Die 7. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt
36-jährigen Angeklagten X aus Papenburg.
Das Amtsgericht in Papenburg verurteilte den Angeklagten am 09. Juli 2012 wegen
unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln zu einer Freiheitsstrafe von einem Monat.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Februar 2012 ca. 1 g Marihuana an den gesondert
verfolgten Y verkauft zu haben.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 3 Zeugen geladen.
--------------
11:30 Uhr:
7 Ns 177/12
Die 7. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt
38-jährigen Angeklagten X aus Meppen.
Das Amtsgericht in Meppen verurteilte den Angeklagten am 29. Aug. 2012 wegen
gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten. Im April 2012 soll es
im Trinkermilieu in der Nähe eines Meppener Kaufhauses zu einem heftigen verbalen Streit
zwischen dem Angeklagten und der Zeugin A gekommen sein. Dabei soll der Angeklagte die
Zeugin derart mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen haben, dass sie zu Boden
gegangen und mit dem Kopf auf das Eisenteil eines Brückengeländers gestoßen sein soll.
Am Boden liegend soll der Angeklagte die Zeugin dann noch mit seinen Springerstiefeln in
den Bauch getreten haben. Eine später bei dem Angeklagten durchgeführte Blutprobe soll
einen Blutalkoholgehalt von 1,72 ‰ ergeben haben.
Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten niemand geladen.
--------------
13:45 Uhr:
7 Ns 158/12
Die 7. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt
25-jährigen Angeklagten X aus Nürnberg.
Das Amtsgericht in Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 05. Juli 2012 wegen
unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Beihilfe
zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer
Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 8 Monaten.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Oktober 2011 im Auftrag einer unbekannt
gebliebenen Person knapp 500 g Heroin bei Denekamp in das Bundesgebiet geschmuggelt
zu haben. Der Angeklagte soll die Drogen, die zum gewinnbringenden Weiterverkauf
bestimmt gewesen sein sollen, als Kurier gegen Bezahlung für unbekannte Abnehmer in
Paderborn befördert haben.
Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten 1 Zeuge geladen.
-------------Montag, 03. Dezember 2012, 21. große Strafkammer - Jugendkammer - , Vorsitz: VRiLG
Holling, Saal 87
09:00 Uhr:
21 Ns 41/12
Die 21. große Strafkammer verhandelt in einer Berufungssache gegen den jetzt 26-jährigen
Angeklagten X aus Osnabrück.
Das Amtsgericht in Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 20. Juni 2012 wegen
schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in 4 Fällen jeweils in einem besonders
schweren Fall und wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern zu einer Gesamtfreiheitsstrafe
von 2 Jahren und 6 Monaten.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 1 Nebenkläger, 1 gesetzlicher
Vertreter und Nebenklägervertreter geladen.
-------------11:00 Uhr:
21 Ns 42/12
Die 21. große Strafkammer verhandelt weiter in einer Berufungssache gegen den jetzt 19jährigen Angeklagten X aus Osnabrück.
Das Amtsgericht in Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 30. Aug. 2012 wegen
Beförderungserschleichung unter Einbeziehung eines weiteren Urteils des Amtsgerichts
Osnabrück zu einer Einheitsjugendstrafe von 1 Jahr und 9 Monaten. Dem Angeklagten wird
vorgeworfen, im Februar 2012 einen Stadtbus in Osnabrück benutzt zu haben, obwohl er
über keinen gültigen Fahrausweis verfügt haben soll.
Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten niemand geladen.
-------------Dienstag, 04. Dezember 2012, 5. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRi´inLG Dr. Scharp,
Saal 277
09:00 Uhr:
5 Ns 108/12
Die 5. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 22jährigen Angeklagten X aus Nordhorn.
Das Amtsgericht in Nordhorn verurteilte den Angeklagten am 26. Apr. 2012 wegen
Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 10 Monaten. Dem Angeklagten wird
vorgeworfen, im November 2011 in einer Diskothek in Uelsen dem Zeugen A mit der Faust
ins Gesicht geschlagen zu haben.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 8 Zeugen, 1 Nebenkläger, 1
Nebenklagevertreter und 1 Bewährungshelfer geladen.
-------------Mittwoch, 05. Dezember 2012, 14. kleine Strafkammer , Vorsitz: VRiLG Carstensen,
Saal 176
09:00 Uhr:
14 Ns 40/12
Die 14. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 38jährigen Angeklagten X aus Osnabrück.
Das Amtsgericht in Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 11. Sept. 2012 wegen
Verletzung der Unterhaltspflicht in 2 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Monaten,
deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, in der Zeit von Juli 2010 bis September 2010 sowie von
Juni 2011 bis Januar 2012 keinerlei Unterhalt für seine Kinder gezahlt zu haben, obwohl es
ihm nach seinen Einkommensverhältnissen zumindest anteilig möglich gewesen sein soll.
Der Unterhaltsrückstand soll sich auf ca. 1.600,- € belaufen.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 2 Zeugen geladen.
--------------
Mittwoch, 05. Dezember 2012, 23. kleine Strafkammer , Vorsitz: VPräs'inLG QuereDegener, Saal 176
09:00 Uhr:
23 Ns 21/12
Die 23. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 27jährigen Angeklagten X aus Wietmarschen.
Das Amtsgericht in Nordhorn verurteilte den Angeklagten am 20. Sept. 2012 wegen
Vergewaltigung zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 8 Monaten.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 4 Zeugen, 1 Nebenkläger und 1
Nebenklagevertreter geladen.
-------------Donnerstag, 06. Dezember 2012, 5. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRi´inLG Dr. Scharp,
Saal 277
09:00 Uhr:
5 Ns 165/11
Die 5. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 34jährigen Angeklagten X aus Osnabrück.
Das Amtsgericht in Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 13. März 2012 wegen
Diebstahls in 2 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 9 Monaten und am 05. Okt. 2011
wegen Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von 5 Monaten.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im September 2011 die Scheibe der Beifahrertür eines
in Osnabrück abgestellten Pkw eingeschlagen und aus dem Fahrzeuginneren ein Autoradio
im Wert von ca. 200,00 € entwendet zu haben. Im Dezember 2011 soll er in einem
Osnabrücker Geschäft eine Strickjacke im Wert von 139,95 € unter seine Kleidung gezogen
und damit das Geschäft verlassen haben. Die beiden Taten soll er in der Absicht begangen
haben, die gestohlenen Gegenstände zu Geld zu machen, um sich davon Drogen zu
beschaffen. Ferner soll er im März 2011 in den Geschäftsräumen einer Drogerie 2
Packungen Parfüm zum Gesamtpreis von ca. 40 € entwendet haben.
Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten 1 Sachverständiger geladen.
-------------11:00 Uhr:
5 Ns 131/12
Die 5. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt
24-jährigen Angeklagten X aus Osnabrück.
Das Amtsgericht in Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 31. Mai 2012 wegen
vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Freiheitsstrafe von 4 Monaten. Die
Verwaltungsbehörde wurde angewiesen, ihm vor Ablauf von noch 1 Jahr und 6 Monaten
keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Januar 2012 ohne Einverständnis der Zeugin A die
Autoschlüssel ihres Pkw an sich genommen zu haben, um mit dem Pkw eine Spritztour über
öffentliche Straßen in Osnabrück zu unternehmen. Dabei soll ihm bewusst gewesen sein,
dass er nicht über eine Fahrerlaubnis der Verwaltungsbehörde verfüge. Durch das Anfahren
eines Holzpfeilers soll er an dem Auto einen Schaden von mindestens 1.367,68 € verursacht
haben.
Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten niemand geladen.
-------------14:00 Uhr:
5 Ns 117/12
Die 5. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen die jetzt 51jährige Angeklagte X aus Wallenhorst.
Das Amtsgericht in Osnabrück verurteilte die Angeklagte am 19. Aug. 2011 wegen Anstiftung
zur schweren räuberischen Erpressung und unerlaubten gewerbsmäßigen Handeltreibens
mit Betäubungsmitteln in 60 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren und 6
Monaten. Auf die Berufung der Angeklagten änderte das Landgericht Osnabrück das Urteil
am 29. Febr. 2012 dahingehend ab, dass die Angeklagte wegen Anstiftung zur schweren
räuberischen Erpressung und wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in
21 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren und 3 Monaten verurteilt wurde; im
Übrigen wurde die Angeklagten freigesprochen. Mit Beschluss vom 04. Juli 2012 verwies
das Oberlandesgericht Oldenburg die Sache auf die Revision der Angeklagten an das
Landgericht zurück.
Der Angeklagten wird vorgeworfen, von Dezember 2009 bis März 2010 in mindestens 60
Fällen dem gesondert verfolgten A Kokain in Mengen von ca. 3 bis 10 g für den
Eigenverbrauch überlassen zu haben. Anfangs soll A einen Grammpreis von 70 € gezahlt
haben, später nur noch 50,00 bis 60,00 € pro Gramm. Dadurch habe sich die Angeklagte
dauerhaft regelmäßige Einnahmen in nicht unerheblichem Umfang verschaffen wollen.
Am 23. Jan. 2010 soll A unter Entzugserscheinungen gelitten, jedoch keine Barmittel
besessen haben. Er soll sodann der Angeklagten vorgeschlagen haben, eine Toto-LottoStelle in Osnabrück zu überfallen. Die Angeklagte soll A daraufhin Informationen mitgeteilt
sowie eine Mütze und eine Pistole zur Bedrohung des Ladeninhabers ausgehändigt haben.
In Ausführung des Planes der Angeklagten soll A zum Geschäft des Geschädigten gefahren
sein, dort die Waffe auf diesen gerichtet haben und ihn aufgefordert haben, Geld
herauszugeben. Das daraufhin ausgehändigte Geld soll A aber nicht genug gewesen sein,
so dass er auch noch Zigarettenstangen verlangt und erhalten habe. Danach soll A das
Geschäft mit der Beute verlassen haben. Die erbeuteten Zigaretten soll er für sich behalten
haben, den Geldbetrag in Höhe von ca. 220,00 € soll er der Angeklagten übergeben haben,
die ihm im Gegenzug Kokain überlassen haben soll.
Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten 1 Dolmetscher geladen.
--------------
Donnerstag, 06. Dezember 2012, 22. kleine Strafkammer , Vorsitz: VRiLG Eichmeyer,
Saal 176
11:30 Uhr:
22 Ns 42/12
Die 22. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 27jährigen Angeklagten X aus Düsseldorf.
Das Amtsgericht in Bad Iburg verurteilte den Angeklagten am 08. Aug. 2012 wegen
vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Freiheitsstrafe von 7 Monaten. Die
Verwaltungsbehörde wurde angewiesen, ihm vor Ablauf von noch 18 Monaten keine neue
Fahrerlaubnis zu erteilen. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Januar 2012 mit einem
Pkw öffentliche Straßen in Georgsmarienhütte befahren zu haben, obwohl er die zum Führen
des Fahrzeuges benötigte Erlaubnis der Verwaltungsbehörde nicht besessen haben soll.
Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten 1 Bewährungshelfer geladen.
-------------14:00 Uhr:
22 Ns 44/12
Die 22. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen die jetzt
26-jährige Angeklagte X aus Spelle und den jetzt 35-jährigen Angeklagten Y aus Spelle.
Das Amtsgericht in Lingen verurteilte die Angeklagten am 20. Aug. 2012 und zwar die
Angeklagte X wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe von 40
Tagessätzen zu je 25,00 € und den Angeklagten Y wegen vorsätzlichen Fahrens ohne
Fahrerlaubnis und wegen vorsätzlichen Duldens des vorsätzlichen Fahrens ohne
Fahrerlaubnis zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 10 Monaten. Die Verwaltungsbehörde
wurde angewiesen, dem Angeklagten Y vor Ablauf von 2 Jahren keine neue Fahrerlaubnis
zu erteilen. Der Angeklagten X wurde für die Dauer von 1 Monat untersagt, Kraftfahrzeuge
jeder Art zu führen.
Der Angeklagten X wird vorgeworfen, am 19. Apr. 2012 mit einem Pkw öffentliche Straßen in
Spelle befahren zu haben, obwohl sie nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis gewesen sein soll.
Der Halter des Fahrzeuges, der Angeklagte Y, soll bei dieser Fahrt auf dem Beifahrersitz
gesessen und diese Fahrt zugelassen haben. Zudem soll der Angeklagte Y im März 2012
mit einem Motorrad eine öffentliche Straße in Spelle befahren haben, obwohl er nicht im
Besitz einer erforderlichen Fahrerlaubnis gewesen sein soll.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 2 Zeugen geladen.
-------------Freitag, 07. Dezember 2012, 5. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRi´inLG Dr. Scharp, Saal
277
09:00 Uhr:
5 Ns 70/12
Die 5. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt
39-jährigen Angeklagten X aus Schüttorf.
Das Amtsgericht in Nordhorn verurteilte den Angeklagten am 08. März 2012 wegen
Vorenthaltens von Arbeitsentgelt in 47 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und
6 Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Der Angeklagte soll in Schüttorf eine Kfz-Werkstatt als Arbeitgeber betrieben haben und
dabei den polnischen Staatsangehörigen A als Strohmann vorgeschoben haben, da ihm
selbst die Ausübung eines Gewerbes untersagt war. Zwischen Januar 2006 und November
2009 soll er A monatlich in bar 1.500,00 € ausgezahlt haben, aber weder
Sozialversicherungsbeiträge noch Lohnsteuer für A an die zuständigen Stellen weitergeleitet
haben. Dabei soll er Sozialversicherungsbeiträge von über 62.000 € dem zuständigen Träger
der Sozialversicherung vorenthalten haben.
Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten niemand geladen.
-------------