Die Abgeltungssteuer - venture capital consultants

Transcription

Die Abgeltungssteuer - venture capital consultants
Die Abgeltungssteuer
Im nächsten Jahr kommt die Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge und Kurs gewinne.
Betroffen sind fast alle Produkte. Für Wertpapiere; die vor 2009 erworben wurden, gilt allerdings
Bestandsschutz
Die Abgeltungsteuer kommt, und für Anleger gibt es kaum ein Entrinnen. Wer ab 2009 Investments tätigt, muss
von allen Gewinnen 25 Prozent an den Fiskus abführen. Dazu kommen noch Solidaritätszuschlag und
Kirchensteuer.
Die Belastung liegt damit so hoch wie in kaum einem anderen Land der Welt — und das in einer Zeit, in der die
Bürger aufgefordert sind, vermehrt in ihre Altersvorsorge zu investieren.
Zum Jahreswechsel steht Anlegern mit der Einführung der Abgeltungsteuer der größte steuerliche
Systemwechsel der Nachkriegsgeschichte ins Haus.
Verglichen damit waren vorherige Änderungen wie die Einführung des Zinsabschlags, die Umstellung auf
das Halbeinkünfteverfahren oder die Steuerpflicht für Lebensversicherungen nur Lappalien.
„Während die alten Reformen lediglich bestimmte Anlageprodukte betrafen, berührt die Abgeltungsteuer
den gesamten Depotbestand im In- und Ausland und sogar die Werbungskosten", sagt Heike Riesselmann, Steuerberaterin bei Mönning & Partner in Hamburg.
Mit einer Höhe von pauschal 25 Prozent geht die Abgeltungsteuer ab Neujahr 2009 an den Start und
krempelt die Spielregeln für die Geldanlage völlig um.
Gut für die einen, schlecht für die anderen
Auswirkungen d er Abgeltungsteuer auf verschied ene Anl agen:
Gewinner 1
Verli erer 2
Neutral 3
Anleihen
Aktien
Aktienanlei hen
Bundessc hatz briefe
Aktienf onds
Betriebliche Alt ersvorsorge
Festgeld
Anleihen unt er pari
Genussschei ne
Fremdwährungsanieihen
-Containerfonds
GmbH-A nteile
Garanti ezertifi kat e
Genossensc haftsanteil
Geschl. Immobilienf onds
Offene I mmobilienf onds
Genussschei n-Fonds
Pfandbrief e
Inflati onsanleihen
Hedge-Fonds
Privatr ent en
Kapit allebens vers.
Luxemburgfonds
Rentenpolicen
Optionsschei ne
Privat e-Equit y-Fonds
Schiffsf onds
Rentenfonds
Risikozertifi kate
Riester-Rente-
Termingeschäft e
Zertifikatef onds
Rürup-Rent e
Zerobonds
Wandel anleihen
1 Nett orendite s teigt, vorrangig durch di e geringere B elastung lauf ender Erträge; 2
Nettorendit e sinkt, vorrangig durch den Wegfall der S pekul ationsfrist; 3 Nicht von
Abgeltungsteuer betroff en oder Vor- und N acht eil gleichen sich aus
Auf einen Schlag werden Spekulationsfrist, Werbungsko sten und Halbeinkünfteverfahren für Aktien
gestrichen.
Alle Kapitalerträge wandern künftig in einen großen T opf. Zinsen, Dividenden, Optionsprämien und realisierte Kursgewinne mit Wertpapie ren und T e rminge schä ften werden zum Einheitstarif besteuert.
INHALT:
Zeitenwende für Anleger....................................................................................................................3
Erstm als erfolgt die Abkopplung einer ganzen Einkunftsart vom seit Jahrzehnten
bekannten Steuersystem.........................................................................................................3
,
Veränderung:....................................................................................................................................5
Fast alle Anlageklassen büßen durch die Abgeltungsteuer an Attraktivität ein. Einige profitieren
jedoch sogar. .................................................................................................................................5
Eile:...................................................................................................................................................6
Wer in Aktienfonds investieren will, sollte noch in diesem Jahr aktiv werden.....................................6
Zunahme:.........................................................................................................................................8
Die Abgeltungsteuer sollte für weniger Bürokratie sorgen. Doch stattdessen werden die Kontrollen
sogar noch verstärkt.......................................................................................................................8
Zeit:................................................................................................................................................11
Offene Immobilienfonds stecken in einer schweren Krise. Wer den- noch mit einem Investment
liebäugelt, kann sich Zeit lassen................................................................................................11
Gewinn:..........................................................................................................................................13
Geschlossene Fonds profitieren von der Abgeltungsteuer, denn bei ihnen gibt es kaum
Veränderungen. ...........................................................................................................................13
Ausgleich:.......................................................................................................................................16
Verluste haben auch ihre guten Seiten: Anleger können sie nämlich mit späteren Gewinnen
verrechnen und sparen dann Steuern.............................................................................................16
Lebensversicherung.......................................................................................................................21
Steuerfrei ist die Lebensversicherung nicht....................................................................................21
Stillstand:......................................................................................................................................24
Riester-Renten bewahren ihre Attraktivität, Rürup-Renten sind weiterhin nur für wenige interessant.
....................................................................................................................................................24
INDEX:..........................................................................................................................................26
....................................................27
Machen Sie Ihren persönlichen Abgeltungsteuer-Check. Wenn Sie eine der
nachfolgenden Fragen m it "Ja" beantworten, empfehlen wir Ihnen Kontakt m it unserem
Beratungsteam aufzunehm en. Wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen bei der
Optim ierung Ihrer Verm ögensanlagen.
....................................................................................27
Persönliche Informationen .........................................................................................................27
2
Zeitenwende für Anleger
Erstmals erfolgt die Abkopplung einer ganzen Einkunftsart vom seit Jahrzehnten bekannten
Steuersystem,
Durch die entfallende Spekulationsfrist gibt es generell keine Steuerfreiheit mehr.
Viele weitere entscheidende Änderungen sorgen dafür, dass die Kalkulation für die Kurz- und
Langfristan lage sowie die Altersvo rso rge völlig neu aufgerollt werden muss. Das tangi e rt jung e und
alt e Spa re r, Ve rsicherte, Daytrader, Ruheständler und auch Selbstständige.
I mme rhin mü sse n Anl ege r ih re Aktien oder Fondsanteile jetzt nicht fluchta rtig au s dem Depot
w e rfen, um die Spe kulation sf ri st zu re tten. Denn für vor 2009 erworbene Wertp ap ie re g ib t e s
e in en B e st a n d ssc hu tz , au sge nommen d avo n sin d nur jetzt noch georderte Ze rtifi kate und
Millionärsfonds.
A kt i e n , O p ti o n ssc h e i n e o de r Fonds können weiterhin ohne Auslaufte rmin na ch einem Jah r
st eue rfrei verkauft werden. Dieses Privileg lä sst sich soga r von Na ch komme n nutzen, wenn der
Depotbestand von Ende 2008 später vererbt oder verschenkt wird.
Grundsätzlich bringt der Systemw ec h sel ei nige Ve rei nfa chun gen, eine übe rsi chtli che re
S teue re rklärung und einen abgesenkten Tarif. Zudem kümmert sich die Bank des K u nd en ko st enlo s
um di e fi ska lischen Angelegenheiten, nimmt den Steuerabzug direkt vor und führt die Gelder
automatisch an den Fisku s ab.
Die Anlagen KAP, AUS und SO entfallen, das bringt Anlegern eine deutlic he A rbei t se rlei chte ru ng.
D u rch den fixen Satz von 25 Prozent kommt es bei Anlegern mit hoher Progre ssi on, die derzeit bis zu
45 Prozent Einkommen steue r zahlen, pe r Saldo zu einer deutlichen Entlastung.
Aber auch bei geringeren Einkommen kommt es zu einem entscheidenden Entlastungseffekt: Zinsen,
Dividenden, Spekulationsgewinne oder Auszahlungen von Versiche-rungen tauchen in der
Steuererklärung meist nicht mehr auf. Ein Großteil der Steuerzahler präsentiert sich also vor dem
Finanzamt ab Neujahr 2009 ärmer.
Das bedingt insgesamt geringere Gesamteinkünfte und mindert den Steuersatz für Löhne, Renten, Mieten
der Firmengewinne. Liegt der Sparer mit seiner Progression unter dem Abg eltu ng ssa t z, kan n e r
se ine E rträge weiterhin dem Finanzamt melden und be kommt die Diffe renz zu d en einbe haltenen
25 P ro zent wie h eut e be reit s beim Zin sa b sc hlag zurück. Hierzu muss das Jahre seinkommen
beim Ledigen abe r unte r 15. 380€ liegen. Dieser Umweg kann a uch genut zt we rden, wen n Fi rma
oder Mietobjekt Verluste ab werfen. Senkt da s Minus die Kapitaleinkünfte bis auf Null, wird die gesamte
Abgeltungsteuer erstattet.
Derzeit eingereichte Freistellungsaufträge müssen Anleger nicht verändern. Sparerfreibetrag und Wer€
bung sko sten -Pau schb et rag bleiben und werden zum neuen Sparer-Pauschbetrag von 801
zusammengefasst. Bis zu dieser Höhe wird keine Abgeltungsteuer einbehalten.
Allerdings wird der Freistellungsbetrag künftig deutlich schneller überschritten, da auch Kursgewinne
einbezogen werden und Dividenden in zweifacher Höhe zählen. Insoweit sollte eine Neuverteilung des
Freistellungsbet rag s überda cht werden, wenn etwa bei einer Bank derzeit vo rwi egen d st eue rf reie
B ö rsengeschäfte getätigt werden.
Lediglich inländische Geldhäu ser sind zum Einbehalt verpflichtet, Auslandsbanken bleiben wie schon
beim Zinsabschlag außen vor. Kapitaleinna hmen u nd B ö rse nge sc häf te von jen seit s de r G renze
sind dahe r weit e rhin zu d e kla rieren , machen al so mehr Arbeit als heimische Anlagen. Das
Finanzamt besteuert sie dann pauschal mit 25 Prozent nach.
Neue Regeln gibt es auch bei der Kirchensteuer. Die se Abgabe behalte n die Ban ken nur dann ein,
w enn i hne n de r K und e die K onf e ssi on freiwillig mitteilt. Ansonsten müssen Sp a re r die be rei t s mit
A bgel tungst e ue r belegte n Kapitaleinn ahmen extra in der Steuererklärung melden, damit d a s
F inan zam t die Ki rchensteuer nachfordert.
Ändern wird sich künftig in jedem Fall der Umgang mit dem Aufwand für die Geldanlage. Denn
Werbungsko sten zählen gene rell nicht meh r, womit S chuldzin sen, Depot -, Be ratungs- oder
Verwaltungsgebühren steuerlich unter den Tisch fallen.
Da s gilt nicht für T ran sa ktionsspe se n : Sie min de rn w eit e rhi n realisierte Kursgewinne und erhöhen
Verluste. Dahe r ist es sinnvoll, Kredite f ü r Miet sh au s o de r Be t rieb au fz unehmen und Wertpapiere
mit Eigenmitten zu kaufen. Sonst kann die Steuer sogar den Ertrag übersteigen.
3
Ausnahmen und Regeln
Freigrenze: Die Freigrenze von 600€ gibt es nur noch für Wertpapiere, die vor 2009 gekauft
wurden und innerhalb der Spekulationsfrist verkauft werden. Für Neuerwerbungen ab 2009 gilt
der steuerfreie „Extrabetrag" nicht mehr,
Kapitalerträge: Folgende Erträge werden erst
übers Finanzamt mit Abgeltungsteuer belegt: der Verkauf von Lebensversicherungen sowie
GmbH-Anteilen, Kredite zwischen Privatpersonen, Erstattungszinsen vom Finanzamt,
Einnahmen über Auslandskonten sowie Gewinne aus dem Verkauf von Anteilen an einer stillen
Gesellschaft.
Quellensteuer: Ausländische Steuern rechnet bereits die Bank an. Sie mindert die Abgeltungsteuer auf Dividenden sofort.
Auslandserträge: Auf sie fällt die Abgeltungsteuer an, wenn die Papiere in einem inländischen
Depot liegen. Liegen die Anlagen im Ausland, wird die neue Steuer nur bei Dividenden
deutscher Aktien fällig.
4
Veränderung:
Fast alleAnlageklassen büßen durch die Abgeltungsteuer an Attraktivität ein. Einige profitieren jedoch sogar.
Alternativen verzweifelt gesucht
Konservative Zinstitel gewinnen, Aktien sind der große Verlierer unter der Abgeltungsteuer.
Für Anleger lohnt ein kritischer Blick aufs eigene Depot
Die Abgeltungsteuer tangiert fast jede Geldanlage im In-und Ausland, verschont wird fast nichts. Damit
verbreitet sich die Bemessungsgrundlage, insbesondere durch die Streichung der Spekulationsfrist bei
Kursgewinnen und dem Halbeinkünfteverfahren, auf Dividenden.
Bei jeder Wertpapierorder, Depotumstellung oder Eröffnung eines Sparvertrags muss die Nettorendite
daher anders als nach den bisherigen Gewohnheiten kalkuliert werden. „Plötzlich stehen Bundesanleihen
steuerlich gesehen besser da als Aktien und der jahrelang bekannte Umgang mit dem Finanzamt wird
komplett neu geregelt", erläutert Steuerberaterin Ellen Ashauer-Moll von der Kanzlei Rödl & Partner aus
Nürnberg.
Für Erträge aus Anleihen und Rentenfonds müssen Anleger mit hoher Progression über die Pauschalabgabe von 25 Prozent deutlich weniger zahlen, dafür erhöht sich die Belastung bei Aktien und Zertifikaten.
Das liegt vor allem am Wegfall von Spekulationsfrist und Halbeinkünfteverfahren für Dividenden und
Aktienverkäufe. Das neue System bringt vor allem bei Langfristanlagen im ereich von Aktien, Zertifikaten
und Investmentfonds Nachteile.
Da Verkäufe künftig unabhängig an Haltefristen besteuert werden, stundet das Finanzamt die Steuer bei
den aufgelaufenen Erlösen nur bis zu einem späteren Verkauf. Somit kann es noch nach Jahrzehnten zu
einer Nacherfassung kommen.
Wer beispielsweise über einen Sparvertrag in einen Aktienfonds investiert, kann schon mal deutliche
Abstriche in 'd er Renditeerwartung machen, da ein T eil der Gewinne irgendwann einmal bei Realisierung
ans Finanzamt geht. Dieses Verfahren kann sich sogar ins Unendliche ziehen, wenn die Papiere im
Nachlass liegen. Dann erbt der Neubesitzer die bis dahin angefallene rechnerische Steuerlast.
Die Aktienanlage wird künftig aus Steuersicht gleich aus drei Gründen unattraktiv. Hier macht sich neben
der Spekula-tionsfrist auch noch der Wegfall des Halbeinkünftever-fahrens, bemerkbar: Dividenden und
realisierte Gewinne werden doppelt so hoch besteuert.
Da das Anlagerisiko bei Aktien künftig vom Fiskus nicht mehr belohnt
Kommen Produkte mit vergleichbarer unternehmerischer Beteiligung wie in- und ausländische geschlossene Fonds in Betracht. Die bieten über Immobilien, Schiffe, Container oder Flugzeuge langfristig
ordentliche Renditen, vor allem nach Steuern. Da diese Modelle von der Abgeltungsteuer durchweg nicht
betroffen sind, können sie ihre T rümpfe auch künftig unverändert ausspielen.
Per Saldo macht die Steuerumstellung Anleihen und Lebensversicherungen attraktiver. Daher müssen
Zinsjäger im Hinblick auf ihre Rentenwerte nicht unbedingt aktiv werden, sondern können gelassen mit
besseren Nettorenditen kalkulieren.
Das gilt generell für alle Produkte, die derzeit nicht auf Steuerspareffekte ausgelegt sind, denn sie nutzen
den Effekt des steuerfreien Kursgewinns. Eine Rentenart profitiert sogar besonders: Zerobonds mit Laufzeiten bis zu 30 Jahren sammeln die Zinsen im Kurs ohne jegliche Abgaben an.
„Wirkt bei Fälligkeit oder Verkauf bereits die Abgelt-ungsteuer, fällt auf die geballten Einnahmen nur der
moderate Abgeltungstarif an", erklärt Ashauer-Moll. Der gleiche Aspekt gilt künftig auch für Kapitallebensversiche-rungen.
Selbst hohe Auszahlungssummen belasten die anderen Einkünfte nicht. Hier kommt es sogar zu einem
Privileg, da die Policen als einziges Produkt mit halbierter Steuer davonkommen. Nach zwölf Jahren
Laufzeit und einem Alter ab 60 muss der Versicherte nur die Hälfte versteuern, allerdings weiter mit der
individuellen Progression.
Bis dahin sammeln sich die Erträge in beiden Alternativen steuerfrei an, was zu einem stärkeren
Zinseszinseffekt führt. Während bei Investmentfonds alljährlich Steuer auf Zinsen, Dividenden und einige
Börsengewinne anfällt, wachsen selbst fondsgebundene Policen bis zur späteren Auszahlung ohne
Zugriff des Fisku s.
Vor diesem Hintergrund kann die Lebensversicherung im Endergebnis netto selbst dann mehr bringen,
wenn sie in den gebühren über Fonds liegt.
5
Einen Sonderweg- gehen Zertifikate, sie rutschen schneller als andere Wertpapiere ohne Spekulationsfrist
in den Systemwechsel. Der Fiskus greift hier bereits auf ab dem zweiten Halbjahr 2009 realisierte Gewinne zu, wenn die Spekulationsfrist abgelaufen ist. Dafür lassen sich dann realisierte Verluste auch mit
Zinsen oder Dividenden verrechnen.
Bei anderen Wertpapieren gelingt diese Minderung nur mit nach 2008 erworbenen Titeln und bei Aktien
unabhängig vom Ordertermin überhaupt nicht. Damit muss der Sommer 2009 für die Besitzer von Zertifikaten nicht ins Wasser fallen.
In schlechten Börsenzeiten profitieren Sparer und Spekulanten vom neuen System, da sie rote Zahlen
auch nach über einem Jahr verrechnen können, und dies mit Ausnahme von Aktien auch noch mit Zinsen,
Versicherungserträgen oder Dividenden. Das realisierte Minus wird von der Bank berücksichtigt, es fallen
für Anleger über den Freistellungsauftrag hinaus keine Abgaben an.
Angesichts der Finanzkrise wünschen sich wohl viele, dass diese Regel bereits in diesem Jahr gelte. „Um
sie aber zumindest ab Neujahr in die Investmententscheidung einzubinden, sollten Aktien auf dem
Umweg über Fonds oder Zertifikate gekauft werden", rät Ashauer-Moll. Dann lässt sich das System
sowohl im Gewinn- als auch im Verlustfall nutzen.
Ausnahmen und Regeln
Freigrenze: Die Freigrenze von 600€ gibt es nur noch für Wertp apiere, die vor 2009 gekauft wurden und
innerhalb der Spekulationsfrist verkauft werden. Für Neuerwerbungen ab 2009 gilt der steuerfreie
Extrabetrag" nicht mehr.
Quellensteuer: Ausländische Steuern rechnet
bereits die Bank an. Sie mindert die Abgeltungsteuer auf Dividenden sofort.
Auslandserträge: Auf sie fällt die Abgeltungsteuer an, wenn die Papiere in einem inländischen Depot
liegen. Liegen die Anlagen im Ausland, wird die neue Steuer nur bei Dividenden deutscher Aktien fällig.
Kapitalerträge: Folgende Erträge werden erst übers Finanzamt mit Abgeltungsteuer belegt: der Verkauf
von Lebensversicherungen sowie GmbH-Anteilen, Kredite zwischen Privatpersonen, Erstattungszinsen
vom Finanzamt, Einnahmen über Auslandskonten sowie Gewinne aus dem Verkauf von Anteilen an einer
stillen Gesellschaft.
Eile:
Wer in Aktienfonds investieren will, sollte noch in diesem Jahr aktiv werden.
Nur 984 Stunden
M it Aktienfonds, die in Europa und weltweit anlegen, lässt sich das Risiko gut streuen. Anleger
müssen aber noch in diesem Jahr aktiv werden, wenn sie die Abgeltungsteuer umgehen wollen
Für Anleger, die ihr Depot selbst strukturieren möchten und weniger Wert auf Bequemlichkeit legen, sind
Aktienfonds als klassi sches Basisinvestment weiter sinnvoll. Und es wäre angesichts der Finanzkrise oder
von Kurseinbrüchen an den Börsen falsch, auf Aktienfonds ganz zu verzichten. Zu einem gut gemischten
Portfolio gehören Substanzwerte immer dazu — und auf lange Sicht dürften auch die Kursgewinne
wiederkommen.
Angesichts der Abgeltungsteuer empfiehlt es sich, kursgewinnorientierte Investmentfonds noch vor dem
Jahresende zu kaufen. Nur dann bleiben die Kursgewinne nach einem Jahr Haltedauer steuerfrei. Gut
sind und bleiben europäische und globale Aktienfonds: Mit ihnen lässt sich das Risiko am besten streuen.
Die Top-Fondsanbieter leisten dabei mehr als ET Fs, die nur einen Index nachbilden. Angesichts der
Abgeltungsteuer empfehlen sich aktiv gemanagte Fonds mit einer beständigen Gutperformance gegenüber dem Markt, einem größeren Volumen und einer starken Gesellschaft.
Anders als ein Index kann ein guter Fondsmanager T rends identifizieren und diese in seinem Portfolio
umsetzen—Ein globaler Aktienfonds bildet wirtschaftliche Entwicklungen weltweit ab und eignet sich
damit als langfristiges Core-Investment", sagt Klaus Kaldemorgen, der als DWS Chef den DWS
Vermögensbildungsfonds I und den DWS Akkumula betreut. Schon frühzeitig setzte er beispielsweise auf
die Bric-Staaten.
6
Auf dem Weg zu Kursgewinnen unterscheiden sich die Portfoliomanager: Erfolgreich sind beispielsweise
die Produkte des Vermögensverwalters DJE Kapital von Jens Ehrhardt, der mit dem FFM Fonds vor mehr
als 20 Jahren seinen ersten Aktienfonds auf den Markt brachte. An einen Index hält sich Ehrhardt dabei
nicht. „Ein Fondsmanager sollte bei der Auswahl der Aktien möglichst viel Freiheit haben", sagt er.
Andere Manager investieren ausschließlich in Europa. Damit lassen sich Währungsrisiken weitgehend
ausblenden, die Fonds sind von Dollarschwankungen unabhängig. Eine gute Bilanz kann der Fidelity
European Growth vorlegen, auch wenn der Fonds im laufenden Jahr mehr als
t 40 Prozent verloren hat. Langfristig sind die niedrigen Kurse für einen Anleger aber gute Einstiegskurse.
Fidelity-Manager Alexander Scurlock beschränkt sich bei seinem Fonds dabei nicht auf die
Unternehmensanalyse: „Meinen Investmentansatz beschreibe ich gerne als eine Art Puzzle, bei dem ich
mir aus vielen Einzeldaten eines Unternehmens wie Zulieferern, Wettbewerbern, Kunden und
Substitutionsprodukten ein Gesamtbild zusammensetze."
Bei der Auswahl eines Aktienfonds als langfristiges Investment müssen Anleger immer auf eine gute
Performance relativ zum Index, positive Ratings, ein niedriges Risiko und ein
a Mindestvolumen achten. Zudem sollte man auch bei Aktienfonds nicht alles auf eine Karte setzen, sondern mehrere wählen. Schließlich geht es angesichts der Abgeltungsteuer um langfristige Anlagen.
In der Diskussion um die neue Besteuerung entsteht manchmal der Eindruck, Aktienfonds wären bislang
ganz steuerfrei. Dem ist aber nicht so. Versteuert werden schon heute die ordentlichen Erträge, also
insbesondere Dividendeneinnahmen des Fonds. Und hält der Fonds-manager Kasse, so fließen dem
Fonds Zinsen zu, die ebenfalls steuerpflichtig sind.
Bei den ordentlichen Erträgen werden aber die Managementgebühren abgerechnet, sodass der effektiv
steuerpflichtige Anteil bei Aktienfonds niedrig bleibt, sofern das Geld eben noch 2008 investiert wird.
Wichtig ist künftig auch die Frage, ob ein Fonds seine ordentlichen Erträge ausschüttet oder ansammelt,
also thesauriert. Bei einem ausschüttenden Aktienfonds zieht die Bank die Steuer ab. Komplizierter wird
es, wenn die Dividenden thesauriert werden. Ist es ein in Deutschland aufgelegter Fonds, muss der
Ableger auch künftig nichts tun: Die Abgeltungsteuer ist dann eine echte Vereinfachung, die
Kapitalanlagegesellschaft führt die Steuer für die angesammelten Erträge ab.
Anders sieht es bei einem thesaurierenden Auslandsfonds aus. Zu bekannten ausländischen Aktienfonds
dieser Klasse zählen Produkte wie DWS Russig, UniEuropa und DekaConvergence Aktien.
T hesaurierend sind auch der M&G Global Basics und der BlackRock World Mining. Bestseller wie Fidelity
European Growth oder T empleton Growth schütten dagegen aus.
Bei thesaurierenden Auslandsfonds melden die Fondsgesellschaften die ordentlichen Erträge, sie ziehen
die Steuer aber nicht ab. Diese muss der Anleger selbst deklarieren und die Abgeltungsteuer nachzahlen.
Um es Kunden zu vereinfachen, haben deutsche Gesellschaften wie Deka und Union Investment begonnen, Fonds ihrer Auslandstöchter auf ausschüttend umzustellen.
Wer es also künftig einfach haben will, achtet darauf, sein Depot bis zum Jahresende mit ausschüttenden
Fonds zu bestücken. Wer aber den Formularkrieg mit dem Finanzamt nicht scheut, muss sich um die
Frage „ausschüttend oder nicht?" keine Gedanken machen. Im Gegenteil: Im Fonds verbleibende
Dividenden müssen zwar jährlich versteuert werden; spätere Kursgewinne auf diese thesaurierten
Dividenden genießen
aber den Bestandsschutz, sofern der Aktienfonds vor 2009 gekauft wurde. Das verbessert ein klein wenig
den Zinseszinseffekt, der bei der langfristigen Anlage besonders wichtig ist.
Die Vertreibung der Anleger aus dem Markt
Aktien gehören zu den größten Verlierern der Abgeltungsteuer. Langfristinvestoren werden am
stärksten bestraft
Für Aktionäre beginnt am 1. Januar 2009 eine neue Zeitrechnung. Egal ob langfristig orientierte Investoren oder an kurzfristigen Gewinnen interessierte Daytrader: Sie alle zahlen dann 25 Prozent Abgeltungsteuer auf Dividenden und Kursgewinne. Mit Solidarzuschlag und Kirchensteuer sind es gar 28 Prozent.
„Besonders hart trifft die Steuer langfristig orientierte Aktionäre mit geringem und mittlerem Einkommen,
wie etwa Belegschaftsaktionäre”, sagt Ulrich Hocker, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW). Denn wenn die persönliche Steuerlast unter dem relevanten
Steuersatz von 25 Prozent liegt, kann der Aktionär die Dividende in seiner Steuererklärung zwar angeben.
7
€ und einem
Doch auch dann muss er eine Steuererhöhung verkraften: Bei einer Dividende von 1000
angenommenen Steuersatz von 15 Prozent fiele eine Abgeltungsteuer von 158,28 f an. Das ist zwar
weniger als der
Betrag von 263,75€ inklusive 5,5 Prozent Soli-Zuschlag, der unter dem generellen Abgeltungsteuertarif
€. Um wenigstens in den
anfällt. Beim alten Halbeinkünfteverfahren wären es allerdings lediglich 79,10
Genuss des reduzierten T arifs zu kommen, sollten sich Geringverdiener von ihrem Finanzamt eine so
genannte Nichtveranlagungsbescheinigung ausstellen lassen.
Nach Angaben des Deutschen Aktieninstituts (DAI) besitzen in Deutschland lediglich 5,4 Prozent der
Bevölkerung Aktien. Die Abgeltungsteuer dürfte dafür sorgen, dass e s so schnell nicht mehr werden.
„Das ist ein Schlag ins Gesicht der deutschen Aktienkultur", sagt DAI-Direktor Franz-Josef Leven. „In anderen Ländern haben wir doppelt bis dreifach so viele Aktionäre." In Deutschland hingegen könne von
einer Aktienkultur angesichts des geringen Bevölkerungsanteils kaum die Rede sein.
Und das, obwohl langfristig Aktien bei überschaubarem Risiko statistisch die höchste Rendite erzielen:
Laut einer Studie von Frankfurt T rust haben Aktien in den Jahren 1987 bis 2006 im Schnitt eine jährliche
Rendite von 7,1 Prozent abgeworfen und übertreffen damit Anleihen (6,3 Prozent) und Immobilienfonds
(5,6 Prozent). Demgegenüber konnten Sparbuchzinsen nicht mal die Inflation ausgleichen.
Um das Potenzial der Aktie zu nutzen und trotzdem die Abgeltungsteuer zu umgehen, können
vermögende Investoren und Investmentclubs zu einem T rick greifen-. Sie gründen für ihr Depot eigens
eine GmbH. Vorteil: Dividenden und Kursgewinne sind bei Kapitalgesellschaften steuerfrei und werden
dank der Umsatzsteuerreform nur mit der Körperschaftssteuer bestraft — die liegt mit 15 Prozent zehn
Prozentpunkte unter der Abgeltungsteuer. „Allerdings sind die Verwaltungskosten so hoch, dass es sich
erst bei einem Volumen zwischen 2 und 3 Mio.€ lohnt ", sagt DSW-Geschäftsführer Marc Tüngler.
Dass die neue Steuer den Finanzplatz Deutschland attraktiver macht, bezweifeln viele Marktbeobachter.
Zwar gibt es die Abgeltungsteuer auch in anderen Ländern, doch außer Schweden hat kein Land vergleichbar hohe Sätze. In Frankreich und Großbritannien gibt es beispielsweise eine lange Spekulationsfrist mit gradueller Steuersenkung, Belgien verlangt nur Steuern auf Dividenden und Zinsen, der Kursgewinn bleibt dagegen unangetastet.
Das könnte zu einer neuen Form der Steuerflucht führen: Im Ausland können Anleger völlig legal ein
Depot eröffnen. Die dortigen Banken zahlen die Steuern nicht an die deutschen Behörden, und in einigen
Ländern gilt noch immer das Bankgeheimnis. Ob dann Anleger ihre Dividenden, Zinsen und Kursgewinne
beim Finanzamt angeben, hängt von ihrer Ehrlichkeit ab. Angesichts stetig steigender Abgeben dürfte
diese Bereitschaft wohl nicht sehr hoch sein
Zunahme:
DieAbgeltungsteuer sollte für weniger Bürokratie sorgen. Doch stattdessen werden die Kontrollen sogar noch verstärkt.
Der große Steinbrück
Der Staat macht Ernst: Um sämtliche Kapitalerträge aufzuspüren, verschärft er die Kontrollen und nimmt
noch öfter Einblick in Konten. Auch eine Meldepflicht für Geldgeschenke kommt hinzu
Die Bank erledigt nach dem Jahreswechsel automatisch die fiskalischen Angelegenheiten ihrer Kunden,
und für Anleger ist damit alles erledigt - kein lästiges Nachfragen der Finanzbeamten, woher die Gelder
stammen und warum es in diesem Jahr weniger Erträge gibt.
Diese Mär sollten Steuerzahler lieber gleich vergessen, denn stattdessen werden die bewährten Prüfmechanismen um neue Kontrollmöglichkeiten erweitert. Die machen schon längst nicht mehr vor den
innerdeutschen Grenzen halt", sagt Stefan Winden, Steuerberater bei der Sozietät Bachem Fervers
Janßen Mehrhoff (BFJM) aus Köln.
Die Methoden reichen von verschärften Grenzkontrollen über die Einführung einer bundeseinheitlichen
Steuernummer bis hin zur Meldepflicht bei Geldpräsenten. „Von Erhebungsdefiziten bei Zinseinkünften
und Spekulationsgeschäften kann heutzutage keine Rede mehr sein", sagt Winden. Wir stellen einige der
bedeutendsten Neuerungen vor.
8

Kontenabruf: Der ändert sich ab 2009 und lässt viele Recherchemöglichkeiten zu. So kann der
Fisku s unverändert nach Zinsen und Börsengewinnen forschen, die bis - Ende 2008 anfallen.
Anschließend darf die Suche gestartet werden, wenn Sparer mit einer geringen Progression eine
Erstattung von der Abgeltungsteuer beantragen. Das soll sicherstellen, dass alle Kapitalerträge in der
Steuererklärung auftauchen. Zudem ist ein Suchlauf über alle deutschen Banken erlaubt, wenn Eltern
Kinderfreibeträge beantragen.

Betriebsprüfung: Kontrolleure dürfen künftig besuchte Selbstständige um einen Kontenabruf
bitten. „Die können zwar ablehnen, dann drohen aber Hinzuschät-zungen beim Gewinn", warnt Winden.
Das wird behandelt, als wenn der Unternehmer gegen die allgemeinen Mitwirkungspflichten verstößt.
Wird dem Suchlauf zugestimmt, kommen alle privaten und betrieblichen Konten auf den T isch.

Pflichtlektüre: Kapitalerträge müssen weiterhin vollständig in die jährliche Steuererklärung
aufgenommen werden, wenn Anleger Spenden oder außergewöhnliche Belastungen wie Krankheit,
Sturmschäden oder Unterhalt geltend machen. Dadurch erfährt der Fisku s deutlich mehr, als viele Sparer
derzeit vermuten.

Meldepflicht Banken:
müssen dem Fisku s automatisch mitteilen, wenn Kapitalerträge aufgrund vorliegender
Freistellungsaufträge brutto ausbezahlt werden. Hierdurch werden Name, Anschrift und Geburtsdatum
des Anlegers sowie dos Geldhaus bekannt. Diese Auflistung beinhaltet ab 2009 auch realisierte Börsenund Terminmarktgewinne. Ganz neu ist die Meldung von Geldpräsenten. Werden Sparguthaben oder
Wertpapiere verschenkt, teilen dies die Kreditinstitute mit. Das können Anleger nur verhindern, indem sie
eine Pauschalsteuer auf fiktive Gewinne in Kauf nehmen. Derzeit besteht diese automatische Meldepflicht
nur im Todesfall.

Ortstermin: Die Finanzbehörden dürfen bei Banken vor Ort gesondert prüfen, ob und wie sie die
Abgeltungsteuer in der Praxis handhaben. Bei Fehlern ist nicht ausgeschlossen, dass sich die Beamten
Listen über die betroffenen einzelnen Kunden ausstellen lassen. Auch im Rahmen der turnusmäßigen
Betriebsprüfungen wird dies regelmäßig kontrolliert.
Zwar darf anlässlich einer Bankenprüfung kein Kontrollmaterial über einzelne Kunden gefertigt werden.
„Doch wenn es zu größeren Auffälligkeiten kommt, könnte ein Sammelauskunftsersuchen gestartet werden", sagt Winden. Dann werden Anleger gemeldet, die in das vordefinierte Raster fallen.

Flächenkontrolle: Bei der Kapitalertragsteueranmeldung müssen die Kreditinstitute zusätzlich
angeben, unter welcher Postleitzahl der Anleger wohnt, von dem Abgeltungsteuer einbehalten wurde.
Dies ermöglicht es, flächendeckend zu ermitteln, wie sich innerhalb Deutschlands das Vermögen der
Bürger verteilt.

Versicherungen: Wird ab 2009 eine Police verkauft, muss die Versicherung den Wechsel dem
Fisku s anzeigen. Anlass hierfür ist die neue Steuerpflicht solcher Geschäfte. Sofern ein Vertrag mit einer
ausländischen Gesellschaft abgeschlossen wird, muss der inländisch(-, Vermittler dies melden. Dann ist
das Auslandsinvestment aktenkundig.

Auslandsprüfung: Banken jenseits der Grenze sind nicht für den deutschen Fisku s Abgehungsteuer einzubehalten. Allerdings müssen sich die künftig unabhängig vom bestellenden Bankgeheimnis
gegenseitig Auskünfte über Bankkonten inklusive Kontenbewegungen und Empfängerkonten erteilen.
Diese Auskünfte erfolgern flächendeckend, damit werden alle Bankverbindungen im jeweiligen Staat
transparent.
Kniffs und Tricks, um die Steuer zu vermeiden
Verzicht: Keine Abgeltungsteuer fällt an bei Auszahlungen, wenn der Anleger seiner Bank eine NichtVeranlagungs-Bescheinigung vorlegt. Der Fisku s geht auch leer aus bei Einkünften unterhalb erteilter
Freistellungsaufträge, wenn das Institut realisierte Verluste gegen gerechnet oder ein Gewinn noch unter
den Bestandsschutz fällt.
Vorsorge: Auch die Leistungen aus Riester- und Rürup-Renten entgehen der Abgeltungsteuer – sie
werden erst über den Steuerbescheid erfasst.
Depotübertrag: Beim Wechsel des Geldinstituts muss die frühere Bank der neuen die Anschaffungsdaten
der Wertpapiere und Verlustverrechnungstöpfe mitteilen.
Neustart Wechseln geschenkte T itel oder ganze Depots den Besitzer, gilt der aktuelle Börsenpreis als
steuerpflichtiger Verkaufserlös. Dies können Sparer vermeiden, wenn sie der Bank eine Schenkung
anzeigen. Das Institut meldet die Präsente allerdings an das Finanzamt. Die Behörde erhält damit eine
zusätzliche Kontrollmöglichkeit.
9
Im Rahmen der EU-Zinsrichtlinie steigt der Quellensteuersatz im Jahr 2011 auf insgesamt 35 Prozent und
liegt damit dann über dem Abgeltungstarif. Dieser überhöhten Steuer können Anleger auf zweierlei Weise
entgehen: Zum einen, indem sie die Auslandserträge im heimischen Bescheid angeben, zum anderen,
indem sie der Bank die Versendung von Kontrollmitteilungen explizit erlauben.
Sparplanbesitzer trifft es hart
Der Fisku s torpediert die Anstrengungen von Kleinsparern, für die Rente vorzusorgen
Für 50 € die ganze Welt. So lauteten Sprüche, mit denen regelmä
ßige Käufe von Aktienfonds angepriesen wurden, als das Fondssparen noch attraktiv war. Denn der Kursverfall an den Börsen mit hohen
Verlusten auch bei Aktienfonds hat die einst schönen Renditen bei Sparplänen in Mitleidenschaft
gezogen. Und nun droht den Fondssparplänen durch die Abgeltungsteuer auch noch weiteres Ungemach.
Wer seinen bestehenden Fonds-Sparplan über 2009 hinaus weiterführen will, für den gilt Folgendes:
Ordentliche Erträge wie Zinsen und Dividenden unterliegen der Abgeltungsteuer, egal wann die Anteile
gekauft wurden und unabhängig davon, ob diese Erträge ausgeschüttet werden oder im Fonds
verbleiben. Kursgewinne bei Verkauf werden von der Abgeltungsteuer aber nur für Fondsanteile
berechnet, die nach 2009 gekauft werden.
Nach Angaben des Fondsverbands BVI gibt es in Deutschland 14 Millionen InvestmentfondsSparverträge, viele davon dienen der Altersvorsorge. Wird die neue Steuer auf das Fondssparen
angewendet, könnten viele Kunden den Sparplänen den Rücken kehren — obwohl sie eine flexible und
chancenreiche Form der Kapitalbildung darstellen. Die Fondsbranche fordert deshalb eine
Ausnahmeregelung für Sparpläne.
Erwünscht ist dieselbe Vorzugsbehandlung, wie sie künftig für Lebensversicherungen gilt. Diese sind von
der Abgeltungsteuer befreit, wenn sie länger als zwölf Jahre laufen und erst im Rentenalter ausgezahlt
werden. Besteuert wird mit der Hälfte des dann geltenden persönlichen Einkommensteuersatzes.
Bislang brachten Aktienfondssparpläne im Schnitt acht Prozent Rendite
Bei einem Steuersatz von zum Beispiel 30 Prozent beträgt die Belastung dann nur 15 Prozent — und
nicht wie bei der Abgeltungsteuer 25 Prozent...Wenn die Abgeltungsteuer gerade Fondssparer mit
geringerem und durchschnittlichem Einkommen benachteiligt, ist dies nicht akzeptabel", sagt BVIPräsident Wolfgang Mansfeld. Viele Fondssparer würden sonst wegen der steuerlichen
Ungleichbehandlung in Lebensversicherungen ausweichen, um der Abgeltungsteuer zu entgehen,
vermutet der Fondsverband.
Wer an die Ertragskraft von Aktien als einen T eil des Vermögensaufbaus glaubt, sollte sich von der
Disku ssion um die Benachteiligung der Fondssparpläne aber nicht verwirren lassen. Langfristig konnte in
der Vergangenheit bei einem Aktienfonds-sparplan durchaus mit acht Prozent
Rendite kalkuliert werden — auch wenn ein solcher Wert in der aktuellen Finanzkrise utopisch anmuten
mag. Von acht Prozent bleiben trotz der Abgeltungsteuer noch sechs Prozent. Und das ist mehr, als eine
durchschnittliche Lebensversicherung nach Steuern abwerfen dürfte.
Auch Fondssparpläne mit Vermögenswirksamen Leistungen (VL) fallen künftig unter die Abgeltungsteuer.
Bei mehr als vier Millionen Arbeitnehmern überweist der Arbeitgeber heute die VL auf Investmentkonten.
Auch hierbei sind die Kursgewinne von Aktienfonds nach einer Haltedauer von einem Jahr bislang steuerfrei. Für Einzahlungen ab Januar gilt das nicht mehr.
Hinzu kommt, dass gering verdienende Sparer vom Staat auf die Einzahlungen einen Bonus von 18 Prozent bekommen. Künftig würde der Staat also die Vermögensbildung über VL fördern, mit der Abgeltungsteuer einen Teil der Wertsteigerung aber wieder kassieren. Allerdings gibt es auch weiterhin einen
Sparerfreibetrag, der ab 2009 Sparer-Pauschbetrag heißt. Kapitalerträge von
801 € pro Jahr bleiben weiter steuerfrei. Für Sparer mit niedrigem Einkom
m en dürfte sich daher wenig
ändern: Wer nur wenig Vermögen hat, dem wird auch die Abgeltungsteuer nichts von seinen Erträgen
nehmen.
10
Zeit:
Offene Immobilienfonds stecken in einer schweren Krise. Wer den- noch mit einem Investment liebäugelt, kann sich Zeit lassen.
Unterschied bringt Steuervorteile
Thesaurierende Fonds ersparen Arbeit und Abgaben
Fonds gehören zu den Gewinnern der Systemumstellung an Neujahr 2009, wenn die Anteile noch im
laufenden Jahr erworben werden. Denn Umschichtungen im Fonds ab 2009 hebeln den Bestandsschutz
nicht aus. T rennen sich hingegen Direktanleger von ihren Wertpapieren, fallen anschließende
Investitionen sofort unter die Abgeltungsteuer.
Dennoch lässt sich mit bis Silvester 2008 ins Depot gelegten Anteilen die Steuerfreiheit nach einem Jahr
nicht immer dauerhaft sichern. Schüttet der Fonds nämlich seine Gewinne aus Aktienverkäufen oder
T erminmarktgewinnen aus, läuft der Bestandsschutz sehr schnell aus, und Anleger zahlen überraschend
doch Abgeltungsteuer. Denn die Übergangsregel gilt bei ausschüttenden Gesellschaften nur für den
Fondsbestand Ende 2008, ein hiermit realisiertes Plus darf steuerfrei an die Beteiligten überwiesen
werden.
Ein ausgeschütteter Gewinn aus anschließend vom Fonds erworbenen Titeln unterliegt auch bei den
Anlegern der Abgeltungsteuer, die ihre Anteile vor 2009 erworben haben. Für die Konservierung des
Bestandsschutzes ist es, daher sinnvoller, thesaurierende Aktienfonds auszuwählen. Sofern dies nicht
sowieso schon passiert ist, werden die Fonds noch von Ausschüttung auf Einbehalt umschalten.
Unschädlich ist jedoch, wenn sie Zinsen, Mieten und Dividenden auskehren. Die erfasst der Fisku s
unabhängig vom Zahlungsweg sowieso.
Gehen die Fonds ab dem Jahreswechsel erfolgreich mit ihren Investments vor, können die Manager die
hierbei realisierten Börsengewinne unabhängig von Haltefristen steuerfrei thesaurieren und damit brutto
wieder neu anlegen. Damit kommt es zu einem ordentlichen Zinseszinseffekt. Erwirtschaftet der Fonds
hingegen Verluste, Wirkt sich der Bestandsschutz negativ aus. Im Fonds zählen sie nämlich steuerlich
überhaupt nicht, und der Anleger kann sie nur beim Verkauf seiner Anteile innerhalb der Spekulationsfrist
nutzen.
Einen Nachteil haben thesaurierende Fonds allerdings: Sie halten keine Kirchensteuer ein. Sparer mit
Konfession müssen also einmal pro Jahr ihre Fondserträge beirr Finanzamt präsentieren, um die
Kirchenabgabe im Nachhinein bezahlen zu können. Dieser Umweg ist unabhängig davon zu machen, wo
der Fonds sitzt und ob die Anteile diesseits oder. jenseits der Grenze liegen.
Investier an einem anderen Tag
Experten raten, bei offenen Immobilienfonds abzuwarten. Die Abgeltungssteuer spielt bei ihnen kaum
eine Rolle, zudem ist nicht klar, welche Auswirkungen die Krise haben wird.
Die schlechte Nachricht vorweg: Offene Immobilienfonds haben ihr Image als sicheres Kapitalanlageprodukt verloren. Die in der Vergangenheit von Gerichten als mündelsicher eingestuften Investmentvehikel
haben ihre vielen Anleger zuletzt schwer enttäuscht,
Nach hohen Mittelabflüssen mussten in den vergangenen Wochen eine Reihe von Gesellschaften ihre
€ sind damit auf ungewisse Zeit dem
Produkte einfrieren. Einlagen im Gesamtwert von mehr als 35 Mrd.
Zugriff ihrer Anleger entzogen. Das entspricht mehr als 39 Prozent des in den Fonds investierten Kapitals
von rund 88 Mrd.€.
Nun die gute Nachricht: Von der zum 1. Januar nächsten Jahres in Kraft tretenden Abgeltungsteuer sind
offene Immobilienfonds nur geringfügig betroffen. Denn erhebliche T eile der aus Mieteinnahmen und etwaigen Verkaufsgewinnen erzielten Erträge der Fonds müssen hierzulande nicht versteuert werden.
„Bei Objekten im in Ausland müssen die Fonds die Mieterträge und Veräußerungsgewinne im jeweiligen
Land versteuern", erläutert Arno Gottschalk, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Bremen. Wegen der
internationalen Doppelbesteuerungsabkommen darf der deutsche Fiskus auf die verbleibenden Beträge
nicht auch noch zugreifen.
11
Bei inländischen Immobilien unterliegen zwar die Mieterträge der Abgeltungsteuer, nicht aber der aus ,
dem Verkauf erzielte Gewinn. Voraussetzung: Das Objekt muss länger 1 als zehn Jahre gehalten werden.
Je nach Portfoliostruktur sind deshalb zum T eil mehr als 60 Prozent der Fondserträge in Deutschland
weiterhin steuerfrei.
Anleger, die einen 'T eil ihres Kapitals in diese indirekten Immobilieninvestmentvehikel stecken wollen, müssten deshalb in diesem Jahr nicht überstürzt Fondsanteile erwerben, sagt Gottschalk.
„Sie können über den Jahreswechsel hinaus in Ruhe abwarten, ob die Fonds die gegenwärtige, Krise
unbeschadet bewältigen oder nicht."
Diesen Rat gibt auch Dieter T homaschowski, Geschäftsführer des Analysehauses Investment Research i
Change (IRIC). „In der gegenwärtigen Situation könnte sich ein Kauf an Anteilen offener Immobilienfonds
als Fehler erweisen." Sollte es en eingefrorenen Fonds nicht gelingen, sich innerhalb der kommenden
Jonate frische Liquidität zu beschaffen, würden sie gezwungen sein, Immobilien aus ihren Portfolios. zu
verkaufen. „Der Abschwung an den weltweiten Immobilienmärkten könnte dazu führen, dass die Objekte
nur unter dem gegenwärtigen Buchwert veräußerbar sind", sagt T homaschowski.
Der unabhängige Fondsanalyst Stefan Loipfinger ist sogar fest davon überzeugt, das die
Kapitalanlagegesellschaften in den kommenden Monaten im großen Stil Immobilien abwerten und damit
die Preise ihrer Anteilsscheine reduzieren müssen".
Bereits im Laufe des Jahres hatten die Renditen der offenen Fonds nachgegeben. Im Januar betrug die
durchschnittliche Performance der in Gewerbeimmobilien investierten Investmentvehikel nach der Statistik
des Fondsverbands BVI noch 5,7 Prozent auf Sicht der vergangenen zwölf Monate. Ende September
waren es nur noch 4,9 Prozent. Damit schnitten die offenen Immobilienfonds jedoch deutlich besser ab
als Aktienfonds, die ihren Anlegern im bisherigen Jahresverlauf hohe zweistellige. Verluste bescherten.
Allerdings müssen die Fondsgesellschaften Immobilien nur einmal im Jahr bewerten lassen. „Die
derzeitigen Buchwerte vieler Fondsobjekte spiegeln deshalb noch nicht den deutlichen Preiseinbruch an
den europäischen Gewerbeimmobilienmärkten der vergangenen Monate wider", sagt Loipfinger.
Nach einer Studie der Beratungsgesellschaft Jones Lang LaSalle (JLL) haben sich im dritten Quartal
dieses Jahres europäische Büroimmobilien um durchschnittlich eine Jahresmiete verbilligt. Wurden die
Gebäude noch Ende Juni im Schnitt zu Preisen von 20 Jahresmieten gehandelt, waren es Ende
September nur noch 19 Jahresmieten. Das entspricht im Mittel einem Wertverlust von rund fünf Prozent.
In London fielen die Preise nach JLL-Berechnungen in diesem Dreimonatszeitraum sogar so stark, dass
Bürogebäude in der City zuletzt nur noch mit 16 Jahresmieten gehandelt wurden.
Für den kräftigen Einbruch der Märkte gibt es zwei Ursachen: Wegen der Finanzkrise vergeben Banken
nur noch zurückhaltend und gegen Risikozinsaufschläge Darlehen. Investoren können deshalb
zwangsläufig nicht mehr so hohe Preise zahlen wie während der vergangenen Boomjahre. Darüber
hinaus halten sich viele Interessenten auch wegen des Wirtschaftsabschwungs mit ihren Geboten zurück.
Sie, fürchten dass die Mieternachfrage nach, Ge- werbeimmobilien zurückgeht und die Mieterträge fallen
werden.
Die Krise am europäischen Immobilienmarkt trifft die offenen Fonds schwer. Nach einer BVI-Studie beifinden sich 90,3 Prozent aller Fondsimmobilien in Europa. Lediglich 9,7 Prozent der Objekte liegen
außerhalb des Kontinents. Erschwerend kommt hinzu, dass die Fonds in der Vergangenheit besonders
eifrig auf dem heute schwer in Mitleidenschaft gezogenen britischen Markt eingekauft haben. Dort befinden sich nach der Untersuchung des Fondsverbands insgesamt 11,6 Prozent aller Objekte.
Für IRIC-Geschäftsführer T homaschowski sind deshalb offene Fonds derzeit nicht das Produkt der Wahl
für Anleger, die noch in diesem Jahr indirekte Immobilieninvestments tätigen wollen: „Wer sich vor
Inkrafttreten der Abgeltungsteuer in diesem Markt segment positionieren will, sollte sich jetzt lieber ein
kleines, feines Portfolio mit Aktien von Immobilienunternehmen zusammenstellen."
Deren Anteilspreise sind während der Börsenturbulenzen der vergangenen Monate kräftig unter die Räder
gekommen. „Zahlreiche Werte notieren heute so niedrig, dass die Ausschüttungen aus ihren langfristig sicheren Mietverträgen in zweistelligen Dividendenrenditen münden", sagt T homaschowski. Ein Einstieg in
offene Fonds sei hingegen erst ratsam, wenn „das Damoklesschwert etwaiger Wertberichtigungen nicht
mehr über ihnen hängt", sagt der Experte. „Nur so können sich Anleger vor möglichen Wertberichtigungen
schützen."
12
Gewinn:
Geschlossene Fonds profitieren von der Abgeltungsteuer, denn bei ihnen gibt es kaum Veränderungen.
Für eine Handvoll Euro
Während sich fast alle Anlageprodukte steuerlich neu ausrichten müssen, bleibt bei den Beteiligungen
das Meiste wie gehabt — auch die vielen Privilegien des Fiskus
Zuerst waren Zertifikate dran, dann erwischte es Millionärsfonds aus Luxemburg, und über das
Jahressteuergesetz 2009 kommen einige Lebensversicherungen, normale Investmentfonds und
möglicherweise noch weitere Produkte hinzu, die den Bestandsschutz nicht komplett genießen können.
Es ist also noch längst nicht entschieden, wer der Abgeltungsteuer wirklich entgeht.
Bei dieser Hektik kann die Beteiligungsbranche eher entspannt zurückschauen und sich vorwiegend auf
die Auswirkungen der Finanzkrise und den daher derzeit eher schleppenden Absatz konzentrieren.
Kreditinstitute- hingegen müssen nebenbei noch zum Jahresschluss-geschäft bis Silvester 2008
trommeln. Dabei kommt geschlossenen Fonds zugute, dass sie reale Wirtschaftsgüter und damit
Sachwertanlagen bieten.
Während Anleger sich also in den kommenden Wochen nicht sicher sein können, ob ihr gewähltes Investment auch unter steuerlichen Aspekten das richtige ist, können geschlossene Fonds auf nahezu
unveränderte Spielregeln setzen. „Daher ist es von wenigen Ausnahmen abgesehen egal, ob der
Beteiligte jetzt oder erst 2009 einsteigt”, sagt Steuerberater Stefan Voith von der Sibeth Partnerschaft aus
München. Die Nettorendite bei geschlossenen Fonds muss nämlich zumindest nicht durch Vorgaben des
Fisku s neu durchgerechnet werden. Die Emittenten beklagen weder gestrichene Werbungskosten noch
gekappte Steuerprivilegien, sie dürfen unverändert mit vielen kleinen Stellschrauben arbeiten, denen die
Systemumstellung 2009 fast nichts anhaben kann.
Das sorgt eher für Gelassenheit bei den Initiatoren geschlossener Fonds, obwohl der Beteiligungsbranche
das Werben zum Steuerendspurt nicht unbekannt ist. „Hier waren es früher die Verlustzuweisungen, die
gar nicht hoch genug ausfallen konnten", sagt Voith. Die sind allerdings durch gesetzliche Einschnitte seit
Ende 2005 vom Tisch, jetzt zählt dauerhafte Rendite statt roter Zahlen im Schnelldurchgang. Bestes
Beispiel sind Leasingfonds. Sollten die Flugzeuge ehemals möglichst effektiv in die Miesen fliegen, stehen
jetzt attraktive Erträge mit wenig steuerlicher Belastung im Fokus.
Mit der Abgeltungsteuer haben Leasingfonds, die Container, Flieger oder Loks langfristig vermieten,
nichts zu tun. Die Einnahmen minus Abschreibungen und laufenden Kosten unterliegen der individuellen
Progression, und der Gewinn aus dem Verkauf des nahezu abgeschriebenen Leasinggutes bleibt nach
Ablauf der Spekulationsfrist steuerfrei. „Die erhöht sich zwar 2009 von zwölf Monaten auf zehn Jahre, bei
Fliegern und Loks lässt sich das aber aussitzen", sagt Voith. Nur die verbeulten Container lassen sich
nach rund sechs Jahren nicht mehr ordentlich vermieten. Hier drohen also künftig mehr Abgaben an den
Fisku s.
Die Abgeltungsteuer belastet vor allem Aktien, viele Investmentfonds und Zertifikate, die Beteiligungsbranche hingegen kommt mit mehr als einem blauen Auge davon. Sie kann daher ihre Argumente danach
ausrichten, dass Anleger verstärkt nach neuen schonenden Investments vor dem Finanzamt Ausschau
halten, je mehr sie sich mit den Feinheiten der Pauschalabgabe auf fast alles beschäftigen.
Das gilt beispielsweise für die Containerschiffe. Hier lässt sich die Steuer spielend aus der Portokasse
bezahlen, selbst wenn die Fondsgesellschaft ordentliche Gewinne erwirtschaftet.
„Es gibt nach dem Jahreswechsel kein Investment in Deutschland mehr, bei dem es so wenig Steuerlast
wie bei Schiffsfonds gibt", stellt Voith fest.
Jenseits der Grenze tätige Gesellschaften interessieren die neuen Regeln überhaupt nicht, sie profitieren
von der durch die Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) garantierte Steuerfreiheit. Da es in den
einzelnen Ländern oft attraktive Freibeträge und moderate Tarife gibt, zahlen Anleger im Ausland eher
Abgaben nahe der Nulllinie.
Als neuer Vorteil kommt hinzu, dass die steuerfreien Einkünfte ab 2008 nicht mehr dem Progressionsvorbehalt unterliegen. Da sie nicht mehr den Steuersatz für das sonstige Einkommen erhöhen kann es im
Idealfall sogar zu weißen Einkünften kommen—vom Finanzamt völlig un- behelligt. Allerdings entfällt der
13
Progressionsvorbehalt nur beim Sitz der Fondsgesellschaft in der EU, Erträge aus anderen Ländern
gehören weiter in den hiesigen Steuerbescheid.
Inländische Fonds mit Schwerpunkt Wind- oder Solarenergie tangiert die Abgeltungsteuer ebenfalls nicht,
sie erzielen keine Kapitalerträge, sondern nutzen Bilanzregeln, die Gewinne wie bei jedem normalen
Selbstständigen klein halten können.
Für Büroparks oder Einkaufszentren lässt sich weiterhin die zehnjährige Spekulationsfrist verwenden.
„Zuerst werden die Immobilien steuerwirksam abgeschrieben und anschließend abgabenfrei verkauft",
sagt Voith. Im Gegensatz zur offenen Fondsvariante müssen Mietüberschüsse aber weiterhin mit der
individuellen Progression statt dem Abgeltungstarif versteuert werden.
„Bei diesen per Saldo steuerlich eher rosigen Aussichten könnten aus Depots abgezogene Gelder in
geschlossene Beteiligungen wandern", müssen ab 2009 durch den Wegfall von Halbeinkünfteverfahren,
Spekulationsfrist, Werbungskostenabzug und Verlustverrechnung mit anderen Wertpapieren herbe
Renditeeinbußen hinnehmen. Damit rücken Beteiligungsangebote in den Fokus.
Einen Verlierer gibt es dennoch. Private-Equity-Fonds können die realisierten Erlöse aus Investitionen ab
2009 nicht mehr steuerfrei an ihre Anleger weiterleiten. Für sie gelten dieselben Regeln wie für jeden normalen Sparer, der ab 2009 investiert.
Steuerliche Regeln bei geschlossenen Fonds
Inland; Einkünfte werden künftig auf Fondsebene einheitlich festgestellt und dann nach Beteiligungsquote
verteilt. Anleger deklarieren den ihnen zugewiesenen Jahresbetrag beim Finanzamt und versteuern ihn
anschließend mit der eigenen Progression, Sofern die Fondserträge
ausnahmsweise der Abgeltungsteuer unterliegen, muss der Sparer die Einnahmen ab dem kommenden
Jahr grundsätzlich nicht mehr in der eigenen Steuererklärung
angeben.
Ausland: Die Einkünfte werden fast immer nur im Sitzland unter Verwendung von Freibeträgen und
moderaten Tarifen besteuert. Sie unterliegen hierzulande dem Progressionsvorbehalt, wenn es um NichtEUStaaten geht. Firmieren die Fonds wie etwa in der Schweiz oder in Luxemburg als Kapitalgesellschaft,
sind Dividenden und Liquidationserlöse künftig zum Abgeltungssatz im Inland steuerpflichtig, und die Modelle werden damit unattraktiver.
Immobilien: Die Differenz aus Inlandsmieten abzüglich Kosten und Abschreibung ist steuerpflichtig, und
der Verkauf von Immobilien durch den Fonds oder von Anteilen durch den Anleger bleibt nach zehn
Jahren steuerfrei.
Schiffe: Durch die günstige T onnagesteuer fallen unabhängig von der tatsächlichen Gewinnhöhe kaum
Abgaben an. Diese Ministeuer beinhaltet auch bereits die Erträge aus dem späteren Schiffsverkauf,
Steuerliche Regeln bei geschlossenen Fonds
Inland: Einkünft e werden künf tig auf F ondsebene einheitlich f estgestellt und dann nach Beteiligungsquote verteilt. Anleger
deklarieren den i hnen z ugewi esenen Jahresbetrag bei m Finanz amt und versteuern ihn anschließ end mit der eigenen Progression.
Sofer n die Fondserträge aus nahms weise der A bgeltungsteuer unt erliegen, muss der Sparer die Einnahmen ab dem kommenden
Jahr grunds ätz lich nicht mehr in der ei genen St euererkl ärung angeben.
Ausland: Die Einkünft e wer den fas t immer nur i m Sitzland unter V erwendung von Freibeträgen und moder aten Tari fen best euert .
Sie unter liegen hierzul ande dem Progressions vorbehalt, wenn es um Nicht-EUStaaten geht. Firmier en die Fonds wi e et wa in der
Schweiz oder in Luxemburg als Kapitalgesellschaft, sind Di videnden und Liquidati onser löse künftig zum A bgel tungssatz im Inl and
steuerpflichtig, und die Modelle werden damit unattrakti ver.
Immobilien: Die Diff erenz aus Inl andsmieten abzüglich K osten und Absc hreibung ist st euer pflichtig, und der V erkauf von I mmobilien
durch den Fonds oder von Anteilen durch den Anl eger bleibt nach z ehn Jahren steuerfrei.
Schiffe: Durch die güns tige Tonnagesteuer f allen unabhängig von der t at sächlichen G ewinnhöhe kaum A bgaben an. Diese
Ministeuer beinhalt et
auch ber eits die Erträge aus dem s pät eren Schiffs ver kauf.
Steuern sparen mit dem Nachwuchs
Ein Depotübertrag lohnt, da für Kinder ein bedeutend höherer Freibetrag gilt
14
Der Kapitaltransfer von Eltern auf den Nachwuchs ist derzeit in vollem Gange, um die Renditenachteile
durch den anstehenden Systemwechsel auszugleichen. Der familieninterne Depotübertrag geschieht
unter dem Aspekt, Steuerfreibeträge über mehrere Köpfe hinweg mehrfach zu nutzen.
Dabei müssen Eltern jedoch bedenken, dass die Gelder dauerhaft transferiert sind und nicht wieder von
den Kinderkonten zurückgeholt werden können. Denn damit würde dem Finanzamt klar, dass die Mittel
nie endgültig die elterliche Sphäre verlassen haben. In diesem Fall würde das Modell rückwirkend nicht
anerkannt und eine Nachforderung über die zuvor eingesparten Steuern nebst Zinsen gestellt.
Die Strategie geht davon aus, dass der Nachwuchs deutlich mehr Kapitalerträge brutto für netto kassieren
kann. Insbesondere jüngeren Familienmitgliedern stehen mangels anderer Einkünfte neben dem Sparerpausch- noch der Grund- sowie der Sonderausgabenpauschbetrag zur Verfügung. Somit können Kinder
Kapitaleinnahmen von 8501€ verbuchen, ohne dass Steuern anfallen.
Kalkulieren Eltern mit einem Sparvolumen von 400 000€ und einer durchschnittlichen Verzinsung von
vier Prozent, fallen jährlich 16 000€ Kapitaleinnahmen an. Werden im Rahmen der vorweggenommenen
Erbfolge an beide Kinder je 200 000 e übertragen, fallen auf die jeweils 8000
€ Zinsen keine Abgaben an.
Der Übertrag löst auch keine Schenkungsteuer aus, da der T ransfer unter dem Freibetrag je Sprössling
liegt.
Dabei ist jedoch zu beachten, dass Kapitalerträge losgelöst vom übrigen Einkommen pauschal mit 25
Prozent versteuert werden und auch nicht mehr die Progression auf die sonstigen Einkünfte erhöhen. Für
den elterlichen Steuerbescheid spielt es also keine Rolle mehr, ob sie die Anleihen und Sparguthaben
noch besitzen oder zuvor an die Kinder verschenkt haben.
Auch beim Nachwuchs tritt nur ein geringer Entlastungseffekt ein, da die Kapitalerträge oberhalb des
Sparerpauschbetrags von 801,-€ mit 25 Prozent Abgeltungsteuer erfasst werden. Damit reduziert sich
der gesamte Spareffekt aus dem Kapitaltransfer auf steuerfreie Jahreszinsen oder Dividenden bis 801
€,
kein wirklicher Grund für massive Vermögensumschichtungen innerhalb der Familie.
Doch Eltern sollten ihre Sparplanungen nicht gleich wieder verwerfen, das neue System offeriert nämlich
eine Auswegsklausel: Der Nachwuchs darf seine Kapitaleinnahmen auf Antrag weiterhin in die Steuererklärung aufnehmen. Dann werden die Abgaben so berechnet, als würde es überhaupt keine
€ auch wieder die übrigen
Abgeltungsteuer geben. Das hat die positive Folge, dass neben den 801
€
entlastenden Frei- und Pauschbeträge ins Spiel kommen und die Zinsen und Dividenden bis 8501
weiterhin unbelastet bleiben.
Das Ausfüllen der jährlichen Steuererklärung kann sogar ganz entfallen. Reichen die Kinder ihrer Bank
eine Nicht-Veranlagungs-Bescheinigung ein, wird überhaupt keine Ab- geltungsteuer fällig und
Auszahlungen erfolgen brutto für netto. Dabei wirkt sogar der heute bereits vom Finanzamt ausgestellte
Freibrief 2009 weiter, da er für drei Jahre gilt.
Allerdings lässt sich ein Spareffekt nicht ins neue Recht retten. Die Progression der Eltern wird durch den
Kapitaltransfer künftig nicht zusätzlich entlastet, da die Zinserträge ohnehin in ihrem Steuerbescheid fehlen werden. Dennoch hat das familieninterne Sparmodell zur Steigerung der Nettorendite seinen Charme.
15
Ausgleich:
Verluste haben auch ihre guten Seiten: Anleger können sie nämlich mit späteren Gewinnen verrechnen und sparen dann Steuern.
Fiskus streicht Investoren die Werbungskosten
Aufwand lässt sich kaum noch geltend machen
Die Abgeltungsteuer erfasst Kapitaleinnahmen mit einem Einheitstarif. Pauschale Regelungen bedeuten
aber auch, dass Ausnahmen unter den Tisch fallen. Das trifft zum Leidwesen vieler Sparer die Werbungsko sten, sie sind ab 2009 grundsätzlich nicht mehr abzugsfähig. '
Doch nicht nur der Abzug von Schuldzinsen wird gestrichen, auch Depot-, Beratungs- und Verwaltungsgebühren sowie die Aufwendungen für Fahrten zur Hauptversammlung oder zum Anlegerseminar
fallen steuerlich unter den T isch.
Da lohnt es sich, jetzt noch schnell Aufwand vorzuziehen. Wird das gebuchte Seminar noch 2008 bezahlt
öder das Fachbuch bis Silvester gekauft, ist der. Werbungskostenabzug gerettet. Denn bei den
Werbungskosten gilt das Abflussprinzip.
Doch wer hier übertreibt und etwa die Depotgebühren für zehn Jahre im Voraus überweist, dem wird
Gestaltungsmissbrauch unterstellt. Zudem gibt es eine kaum bekannte Vorschrift, wonach Kosten schon
vor 2009 nicht abgezogen werden dürfen, wenn die Einnahmen erst unter der Abgeltungsteuer anfallen.
Das betrifft etwa den Kauf von Zerobonds auf Kredit, der erst in ein paar Jahren fällig ist.
Generell lautet die Botschaft für Sparer, Kredite zu tilgen oder ab sofort eher für Immobilien oder die eigene Firma einzusetzen und Börsengeschäfte mit Eigenmitteln zu betreiben. Eine gehebelte Rendite über
Fremdfinanzierung wird also zum Auslaufmodell. Sonst kann es dazu kommen, dass die Steuerlast über
dem wirtschaftlichen Ertrag liegt und das Geschäft im Fiasko endet.
Allerdings wird der Werbungskostenabzug nicht komplett gestrichen.
So dürfen Bankspesen und Maklercourtage beim An- und Verkauf von Wertpapieren auch 2009 weiter
abgezogen werden. Das gilt auch für die im Rahmen von Terminmarktgeschäften angefallenen Gebühren.
Selbst der Ausgabeaufschlag beim Kauf von Investmentfonds oder das Telefonat für den Börsenauftrag
ist künftig weiterhin absetzbar.
Bei Finanzinnovationen wie Zerobonds, Garantiezertifikaten oder Aktienanleihen sind derzeit bereits Gewinne unabhängig von Haltefristen steuerpflichtig, der künftige Wegfall der Spekulationsfrist belastet die
Papiere also nicht. Dabei dürfen Gebühren aber nicht berücksichtigt werden. Das wird 2009 erstmals
möglich, das Kursplus wird also moderater besteuert.
Es kommt noch besser. In einem internen Schreiben an die Banken weist das Bundesfinanzministerium
(BMF) darauf hin, dass Werbungsko sten durchaus weiterhin zählen können. Danach lässt sich ein pauschales Vermögensver-waltungshonorar auch künftig geltend machen. Sofern die All-in-Fee wie allgemein
üblich die An- und Verkaufsspesen abdeckt, können bis zu 50 Prozent hiervon mindernd von den Kapitaleinnahmen abgezogen werden.
Da das in Rechnung gestellte Honorar keiner konkreten Börsenorder zugeordnet werden kann, sollen es
die Banken bei Bezahlung in den Verlustverrechnungstopf einstellen und anschließend mit Zinsen,
Dividenden und Kursgewinnen verrechnen.
Die fetten Jahre kommen wieder
Ein jetzt realisiertes Börsenminus zählt in den Folgejahren unter der Abgeltungssteuer als verrechenbarer
Altverlust. Anleger können Kapitalerträge zwischen 2009 bis 2013 gegenrechnen.
Aufgrund der Finanzkrise hat wohl nahezu jeder Anleger Papiere mit roten Zahlen im Depot, sofern er
nicht gezielt auf fallende Kurse gesetzt hat. Wer dieses Minus jetzt realisiert, kann den historischen
Einmaleffekt kurz vor Einführung der Abgeltungsteuer ausnutzen.
16
Denn ein 2008 oder im Vorjahr nicht mit Spekulationsgewinnen ausgleichsfähiger Verlust darf unter der
Abgeltungsteuer bis 2013 verrechnet werden. „Der erhaltene Verkaufserlös kann dann noch einmal
gezielt zur Rettung des Bestandsschutzes eingesetzt werden, indem etwa Aktien-, Misch- oder Dachfonds
vor Neujahr ins Depot geholt werden", erläutert Steueranwalt Rolfjosef Hamacher von der Axer Partnerschaft aus Köln. Damit dies auch gelingt, müssen einige Besonderheiten beachtet werden. Wir geben
eine Orientierungshilfe für die wichtigsten Anleger- und Anlagegruppen.

Privatanleger: Nur mit Wertpapieren, die noch kein Jahr im Depot liegen, kommt es zu einem
Spekulationsverlust. Für die Fristberechnung gelten die T age von An- und Verkauf, unabhängig vom
Geldfluss. Dabei ist zu beachten, dass die An- und Verkaufsspesen, Nebenkosten oder Ausgabeaufschläge bei Fonds den Verlust erhöhen. Dieses Minus ist mit gleichartigen Börsengewinnen aus
2008 verrechenbar, was wohl eher die Ausnahme sein dürfte. Mangels vorhandenem Kursplus sucht das
Finanzamt nach Gewinnen aus 2007 und erstattet bezahlte Spekulationsteuer.
Sofern dort nicht ausreichend schwarze Zahlen vorhanden sind, wird der jetzt realisierte Spekulationsverlust unter der Abgeltungsteuer bis 2013 verrechnet. „Damit es dazu kommt, muss das Minus in die
Anlage SO der Steuererklärung 2008, auch wenn es sich erst einmal nicht auswirkt", sagt Hamacher. Nur
dann konserviert das Finanzamt den Spekulationsverlust für die Zukunft.

Betriebliche Anleger: Sie brauchen keine Haltefristen zu beachten und ihre Depottitel noch nicht
einmal zu verkaufen. In der Bilanz darf nämlich eine gewinnmindernde T eilwertabschreibung auf den Kurs
an Silvester vorgenommen werden. Sollten sich die Notierungen aber bis zur Bilanzerstellung 2009
wieder erholt haben, darf die Abschrejbung nur bis zu diesem aktuelleren Kurs erfolgen.

Aktien: Da Spekulationsverluste nur zur Hälfte wirken, sind aus Steuersicht vorrangig Aktienfonds,
Zertifikate oder Optionsscheine abzustoßen, um das komplette Minus mit Gewinnen verrechnen zu
können. Auch wenn Aktien kurz vor Ablauf der Spekulationsfrist stehen, lohnt ein Verkauf von
Verlusttiteln, um das Minus nicht verpuffen zu lassen. Die gleichen Werte können anschließend wieder
geordert werden.

Investmentfonds: Die von Fondsmanagern verbuchten Verkaufsverluste kommen beim Anleger
nicht direkt an. Steuerlich lässt sich das Minus also nur retten, wenn der Sparer seine Anteile
innerhalb der Spekulationsfrist abstößt. Dabei zählen die Verluste bei aktienfonds in voller Höhe.
Vorsicht ist bei Hedge-Fonds geboten. Viele sind in Deutschlandgar nicht zugelassen oder
kommen ihren Veröffentlichungspflichten, nicht nach. Selbst wenn Anleger die tief im Kurs
gesunkenen Anteile binnen zwölf Monaten verkaufen, fällt eine Pauschalsteuer an.

Anleihen: Auch hier ist die Spekulationsfrist zu beachten, wenn es aufgrund der schlechten
Bonität des Schuldners zu Kurseinbußen gekommen ist. Auch Wechselkursverluste wirken sich mindernd
aus. „Das bedeutet bei Dollaranlagen im Umkehrschluss aber auch, dass ein Devisenplus den realisierten
Verlust mindert und im Extremfall zu einem Gewinn macht", sagt Hamacher.

Zertifikate: Verluste innerhalb eines Jahres zählen im Gegensatz zu Aktien in voller Höhe.
Allerdings sichert die Reinvestition in Zertifikate aufgrund der verkürzten Übergangsregel auf die
Abgeltungsteuer keinen Bestandsschutz mehr. Bei Garantiezertifikaten stellt das realisierte Minus
negative Kapitaleinnahmen dar. Der Verlust in 2008 mindert also Zinsen oder Dividenden und wirkt sich
so mit effektiv aus.

Altverluste: Hat das Finanzamt die roten Zahlen mitAktien, Fonds, Derivaten oder
T ermingeschäften über den Steuerbescheid 2008 festgestellt, sind die in den folgenden fünf Jahren
effektiv einsetzbar. Das Minus lässt sich mit einer Reihe von Kapitaleinnahmen verrechnen, die der Abgeltungsteuer unterliegen. Bei Aktien zählt das konservierte Minus nur zur Hälfte, bei anderen Titeln und
auch Aktienfonds hingegen voll. Also können die in diesen Tagen angesammelten roten Zahlen dazu führen, dass Erträge nach Silvester brutto fließen", sagt Hamacher. „Dieses Privileg können hingegen
Anleger nicht nutzen, die jetzt einfach ihre Verluste aussitzen."

Zukunftspotenzial: Es bleiben fünf Jahre, um die roten Zahlen zu verrechnen. Das gelingt in erster
Linie mit Gewinnen aus nach 2008 gekauften Wertpapieren. Hinzu kommen Zertifikate, die ab Juli
2009 mit Gewinn fällig oder verkauft werden. Spekulationsverluste mindern aber auch
Zinserträge: Denn Gewinne entstehen auch bei Verkauf oder Fälligkeit von Zerobonds oder
abgezinsten Spar- und Bundesschatzbriefen.
Deren Kursplus enthält die während der Haltedauer aufgelaufene Zinsen. Werden die Titel bis 2013
verkauft oder fällig kann der aufgehäufte Zinseszinsertrag durch Verrechnung mit alten Verlusten komplett
steuerfrei bleiben.
17
Ab 2009 kassiert die Bank dann Abgeltungsteuer. Hierüber lässt sich der Anleger eine Bescheinigung
ausstellen, die er mit seiner Steuererklärung einreicht. Das Finanzamt reaktiviert anschließend die
Altverluste und zieht sie von den Gewinnen bis auf Null ab. Werden alle Gewinne ausgeglichen, wird die
komplette Abgeltungsteuer erstattet.
18
Fünf Jahre steuerfreie Zinsen
Beispielrechnung zur Vermeidung der Abgeltungsteuer
Ein Anleger realisiert jetzt Spekulationsverluste von
zusammen 30.000€. M angels Verrechnungspotenzial
investiert er den Verkaufserlös in Zerobonds, bei denen
bis zur Fälligkeit Ende 2013 planmäßig 30.800€ über den
Kursanstieg anfallen.
festgestellter Spekulationsverlust 2008
Kauf Zerobonds Nennwert
140 000 € zum Kurs 78 %
Erlös bei Fälligkeit 2013
steuerpflichtiger Zinsertrag
abz. An- und Verkaufsspesen
Spekulationsverlust 2008
Abgeltungsteuer
-30 000€
109 200 €
140 000€
30 800€
-800€
-30 000€
0£
Mehrarbeit mit dem Auslandsdepot
Heimische Banken übernehmen künftig den Umgang mit dem Fisku s. Jenseits der Grenze gelingt das
nicht
Liegen Depots jenseits der Grenze, erheben die Banken keinen Zinsabschlag und ab 2009 entsprechend
keine Abgeltungsteuer. Das ist aber nahezu die einzige Gemeinsamkeit zwischen derzeitigem und
kommendem Recht.
Während Sparer mit heimischen Konten die Anlagen KAP, SO und AUS ab 2009 in der Regel nicht mehr
ausfüllen müssen, erweitert sich der Umfang für Auslandserträge um die Verkaufsgeschäfte. Eine
wesentliche Erleichterung bringt die Abgeltungsteuer nämlich nur bei inländischen Instituten, wo Banken,
Versicherungen und Fondsgesellschaften ihren Kunden ab 2009 im Idealfall die fiskalische Arbeit
abnehmen. Sie behalten die Abgaben fürs Finanzamt ein, Sparer haben damit nichts mehr zu tun.
Dieses Privileg gibt es aber nicht für Besitzer von Auslandskonten oder Fonds, die von jenseits der
Grenze aus gemanagt werden. Hier potenziert sich die Arbeit für den Anleger ab 2009 sogar. Die
Nachversteuerung erfolgt erst über die Veranlagung. Dabei werden auch je nach Staat entweder die im
Rahmen der EU-Zinsrichtlinie einbehaltene Quellensteuer angerechnet oder die versendeten
Kontrollmitteilungen ausgewertet.
Das bedeutet Mehrarbeit. So ist dem Finanzamt künftig nachzuweisen, wenn es sich um Wertpapiere
handelt, die noch mit Bestandsschutz verkauft werden. Während inländische Kreditinstitute Papiere mit
und ohne Bestandsschutz differenzieren und zwei Verlustverrechnungstöpfe für Aktien und andere
negative Einnahmen führen, muss dies der Sparer für sein Auslandsdepot selbst in die Hand nehmen. In
der Praxis führt dies zwingend zu einer internen Buchführung, sofern die Bank jenseits der Grenze keine
Erträgnisaufstellung nach den Vorschriften der Abgeltungsteuer erstellt. Dies wird sich das Institut durch
höhere Depot- oder Verwaltungsgebühren vergüten lassen, die noch nicht einmal als Werbungskosten
abzugsfähig sind.
Besonders lästig wird es für Besitzer von thesaurierenden Fonds, hier ist höhere Mathematik gefragt. Sitzt
die Gesellschaft nicht in Deutschland, müssen sich Anleger nach dem Jahreswechsel selbst dann
19
weiterhin um die Ermittlung ihrer steuerpflichtigen Kapitaleinnahmen kümmern, wenn die Anteile in einem
heimischen Depot liegen.
Das betrifft neben ausländischen Fondshäusern auch Produkte von hiesigen Gesellschaften, die Fonds in
Luxemburg auflegen. Hintergrund für die Rechenarbeit ist die Regelung, dass Anleger die laufenden
Kapitalerträge auch dann einmal jährlich versteuern müssen, wenn der Fonds sie immer wieder
reinvestiert.
Während Inlandsfonds hierauf automatisch Abgeltungsteuer einbehalten, macht das ihre
Auslandskonkurrenz nicht. Hier muss der Sparer die Kapitaleinnahmen weiterhin selbst in der
Steuererklärung deklarieren. Das Finanzamt erhebt anschließend die Abgabe in Höhe von 25 Prozent
nach.
Bei einem Depotübertrag muss die inländische Bank dem neuen Institut die Anschaffungsdaten der
einzelnen Titel mitteilen. Damit können die Kapitaleinnahmen sowie die Wertpapiere mit Bestandsschutz
problemlos auch nach einem Bankenwechsel berechnet werden. Gleiches gilt für die noch nicht
verrechneten oder bescheinigten Verluste. Insoweit gehen auch noch nicht verrechnete Verluste über. Bei
Auslandsdepots hingegen muss der Kunde die Daten selbst vorhalten.
T ransferiert er die Depotwerte nun in die Heimat, verfügt das neue Institut in der Regel nicht über
Angaben zu den Anschaffungsdaten. Sofern der Kunde seine Titel anschließend verkauft, beträgt der
Steuerabzug pauschal 30 Prozent vom Veräußerungspreis.
Ob der Anleger überhaupt einen Gewinn realisiert, spielt dabei keine Rolle. Dies kann der Sparer dann
zwar später über sein Finanzamt korrigieren. Dafür muss er aber die gesamte Anlagehistorie etwa in Monaco oder auf den Bahamas detailliert aufschlüsseln. Diese Regelung ist deshalb eher keine Einladung,
Auslandsgelder wieder in die Heimat zu transferieren.
20
Lebensversicherung
Steuerfrei ist die Lebensversicherung nicht
Spiel mir das Lied von der Sicherheit
Risikoreiche Investitionen scheuen deutsche Anleger aufgrund der Finanzkrise noch stärker als ohnehin:
Viele bringen ihr Geld lieber mit Lebensversicherungen vermeintlich in Sicherheit, als sich mit Fonds vielleicht die Finger zu verbrennen. „Wir bemerken auf jeden Fall eine gestiegene Nachfrage", sagt T homas
Lay, Leiter Personenversicherungsvertrieb bei der Allianz in Stuttgart.
Von seiner Lebensversicherung mit Einmalbeitrag konnte der Versicherer von Januar bis Oktober 17.219
Policen verkaufen. Im Vorjahreszeitraum waren es 12.365. „Die Finanzkrise hat das Bedürfnis der Kunden
erlic nach sicheren Anlagemöglichkeiten verstärkt", sagt Lay. „Ein weiterer Grund für die hohe Nachfrage
ist ganz klar der Steuervorteil."
Denn wenn vom kommenden Jahr an andere Kapitalerträge pauschal mit 25 Prozent besteuert werden,
gewinnen Versicherungen als Anlageform an Attraktivität - die Police muss aber bestimmte Bedingungen
erfüllen.
Für Verträge, die vor 2005 geschlossen wurden - sogenannte Altvertrage - müssen Kunden bei
Auszahlung gar keine Steuern abführen, wenn sie fünf Jahre Beiträge gezahlt, den Vertrag zwölf Jahre
gehalten und ein einen Mindest-T odesfallschutz von Im 60 Prozent der Beitragssumme vereinbart haben.
Aber auch Verträge, die nach 2005 beschlossen wurden, werden unter bestimmten Voraussetzungen von
der Abgeltungsteuer verschont.
Wer seine Police zwölf Jahre hält und bei Auszahlung mindestens 60 Jahre alt --ist, zahlt den
persönlichen Einkommensteuersatz auf die Hälfte des Wertzuwachses. Maximal sind das also 22,5
Prozent. Wer sich für eine Auszahlung als monatliche Rente entschieden hat, führt abhängig vom Alter
noch weniger an den Fisku s ab.
Die Rendite ist bei Lebensversicherungen geringer als bei vielen anderen Anlagen, dafür ist bei klassischen Policen aber eine Mindestverzinsung sicher. Bei fondsgebundenen Lebensversicherungen trägt
allerdings der Kunde das Risiko.
Wegen Steuervorteilen allein lohnen sich Lebensversicherungen auch 2009 nicht, sagt
Versicherungsberater Andreas Rebhan aus Kevelaer:
„Wichtig ist immer noch, was am Ende rauskommt." Und das sei bei einer Lebensversicherung nicht viel.
Er empfiehlt, Risikoschutz und Anlage zu trennen, um eine höhere Rendite zu erzielen. Etwa mit
Investmentfonds, die dieses Jahr steuerlich noch interessant sind, weil nur Dividenden versteuert
Barfrei ist werden. Aber auch im nächsten Jahr sollten Anleger nicht aus Angst vor der steuerlichen
Belastung auf Gewinne verzichten. Denn für Gutverdienende kann auch die
Besteuerung der Hälfte des Ertrages mit dem persönlichern Einkommensteuersatz hoch sein. „Da ist eine
Kapitalanlage mit guter Rendite ertragreicher", sagt Rebhan.
In der Kundenberatung gibt er Steuerargumenten kein großes Gewicht. Bei der Entscheidung für eine
Anlageform sollte die persönliche Situation ausschlaggebend sein. Ob ein Kunde mittelfristig Geld für eine
Immobilie benötigt und deshalb flexibel bleiben muss, fällt viel stärker ins Gewicht als Steuerprivilegien.
„Man sollte die Abgeltungsteuer nicht verteufeln", sagt auch Allianz-Mann Lay. Für einen wichtigen Steuervorteil der Versicherungen hält er den Steuerstundungseffekt. Andere Geldanlagen werden sofort
besteuert, Lebensversicherungen nachgelagert, also bei Fälligkeit der Leistung. „Das ist ein immenser
Hebel", sagt Lay. Durch die Zinseszinsen behält der Kunde mehr Geld als wenn er Steuern sofort zahlen
muss.
Für Thorsten Rudnik vom Bund der Versicherten macht das die Policen nicht automatisch zu einer lohnenden Anlage. „Steuerfrei ist die Lebensversicherung nicht", sagt er. „Wir können nicht verstehen,
warum die Steuer ein Verkaufsargument für die unrentablen Policen sein soll." Denn der Versicherer
schreibt dem Sparer nicht die gesamten Beitragszahlungen gut, sondern zieht die hohen
Verwaltungsko sten ab. „Lebensversicherungen werden meist über Makler und Vertreter verkauft", sagt
Rudnik. „In den ersten Jahren zahlt der Kunde erst mal die Provision."
Vor allem die vielen Anleger, die ihre Lebensversicherung nach kurzer Zeit kündigen, machen deshalb
Verluste. Im vergangenen Jahr wurden 4,95 Prozent des gesamten Bestandes bei deutschen
21
Versicherern vorzeitig beendet. Denn wie ihre finanzielle Situation in zwanzig oder dreißig Jahren
aussieht, schätzen nur wenige Anleger richtig ein.
Kunden, die die steuerbegünstigenden Bedingungen nicht erfüllt haben und ihre Policen stornieren,
müssen Erträge voll versteuern – zurzeit noch mit dem individuellen Steuersatz, der meist höher ist als die
Abgeltungsteuer, ab 2009 mit 25 Prozent. Das gilt auch für Altverträge.
Besser sofort investieren
Renditevergleich zwischen Index und Rentenversicherung
*nach Abz ug von Spesen, 1 I nvestiti on 2008, 2 I nvestiti on 2009, 3
angenommener persönlicher S teuersatz , ** das ergebnis f ällt anders aus , wenn
sich der Versichert e st attdessen f ür eine monatliche Rentenzahlung
entsc heidet.
Indexfonds1 Indexfonds2 Rentenversicherung
Investition
10.000
10.000
24.000
in €
Besteue- Anfallende Anfallende Hälfte des Ertrags zu
rung
Dividenden Dividenden 30 %
mit 25 %
und gewinn
mitn25 %mit
25 %
Rendite
8%
8%
4%
(Prognose)
Ergebnis
40.676
34.919
34.625
nach 20
Jahren €*
Verkaufshilfe für Versicherer
Fondspolicen entgehen der Abgeltungsteuer. Doch Kunden hilft das trotzdem nur bedingt
Für die Versicherungswirtschaft ist die Abgeltungsteuer ein zusätzliches Argument im Wettbewerb mit den
Banken. Die Assekuranz profitiert davon, dass ihre Policen nicht von der Abgeltungsteuer betroffen sind.
Das macht sich auch im Vertrieb bemerkbar. „Wir sehen einen deutlich positiven T rend zu Fondspolicen,
der durch die Abgeltungsteuer unterstützt wird", sagt Wolfgang Fuchs, Vertriebsvorstand beim
Wiesbadener Lebensversicherer Delta Lloyd.
Die Versicherer verkaufen fondsgebundene Verträge mit dem Argument, dass Kunden damit hohe
Renditen wie mit Investmentfonds erzielen können und gleichzeitig der Abgeltungsteuer entgehen.
Verbraucherschützer weisen aber darauf hin, dass weniger Steuer nicht in jedem Fall mehr Rendite heißt.
Die Policen seien mit so hohen Kosten belastet, dass viele Kunden nicht von der Steuerersparnis profitieren können.
Ab nächstem Jahr müssen Anleger auf Zinsen und Dividenden pauschal 25 Prozent Steuern plus
Solidaritätszuschlag zahlen. Bei privaten Rentenversicherungen zahlt der Kunde erst bei der Auszahlung
Steuern. Falls der Vertrag mindestens zwölf Jahre läuft und erst ab dem 60. Lebensjahrausgezahlt wird,
werden nur Abgaben auf den Ertragsanteil fällig. Bei Rentenbeginn mit 65 Jahren liegt dieser bei 18
Prozent.
Im Gegensatz zur klassi schen Rentenpolice bieten fondsgebundene Verträge in der Regel keine
Garantie.
Das Kapitalanlagerisiko liegt allein beim Kunden. Dafür kann er höhere Renditen erzielen als mit den
klassischen Verträgen. Die Sparbeiträge der Kunden, in der Regel 80 Prozent der eingezahlten Prämien,
fließen in Investmentfonds. Das Risiko für diese Anlage trägt der
22
Kunde. Sinkende Aktienkurse wie in den vergangenen Monaten wirken sich auch auf den Wert der Anteile
aus. Die Versicherer haben mittlerweile zwar auch Fondspolicen mit Garantien im Angebot, die Absicherung kostet aber wiederum Rendite.
Bei Verbraucherschützern steht die Fondspolice auf der schwarzen Liste. Dennoch verkaufen sich die
Verträge seit Jahren immer besser. Im vergangenen Jahr hat sich die Zahl der fondsgebundenen
Rentenversicherungen um 26 Prozent auf rund 6,7 Millionen Verträge erhöht.
Das Bundesfinanzministerium begründete die Ungleichbehandlung der Anlageformen damit, dass eine
Rentenpolice nicht nur ein Sparvertrag ist, sondern auch eine Versicherung. Der Kunde verlagert das
Risiko, dass er älter wird als gedacht, auf den Versicherer. Dieser zahlt ihm für den Rest seines Lebens
eine Rente. Hat er dagegen mit Fonds Geld angespart, bleibt das Risiko, dass es nicht für den gesamten
Ruhestand reicht.
Die Fondslobby sieht das anders und fühlt sich benachteiligt. „Altersvorsorge ist ein reiner Sparvorgang",
sagt Felix Fortelka, Sprecher des Bundesverbands Investment und Asset Management (BVI). Der
Verband hofft darauf, dass es noch Nachbesserungen beim Gesetz geben wird, und will erreichen, dass
zumindest Fondssparpläne mit einer Mindestlaufzeit von zwölf Jahren, die erst nach dem 60. Lebensjahr
ausgezahlt werden, nicht unter die Abgeltungsteuer fallen. „Wir bemühen uns weiterhin, den Gesetzgeber
zu überzeugen, dass beide Sparformen gleich behandelt werden sollten", sagt Fortelka. Bisher hat der
Verband aber nur einzelne Abgeordnete überzeugen können.
Auch Verbraucherschützer sind skeptisch. „Der Staat bevorzugt das teurere Produkt", sagt Arno Gottschalk von der Verbraucherzentrale Bremen. Die meisten Kunden könnten nicht von den Steuervorteilen
profitieren, da diese durch hohe Kosten überkompensiert würden. Der Kunde zahlt bei Fondspolicen doppelt: Neben den Vertriebs- und Verwaltungsko sten der Versicherer fallen auch noch die Gebühren der
Fondsgesellschaften an.
23
Stillstand:
Riester-Renten bewahren ihre Attraktivität, Rürup-Renten sind weiterhin nur für wenige interessant.
Die fabelhafte Welt des Riesterns
Bei Auswahl der staatlich geförderten Altersvorsorge sollten Kunden ihre Ziele vor Augen haben.
Die Abgeltungsteuer müssen sie nicht fürchten
Wer staatlich gefördert für das Alter vorsorgt, muss die Abgeltungsteuer nicht fürchten. In der
Ansparphase werden keine Abgaben an den Fisku s fällig, in der Auszahlungsphase zumindest keine
Abgeltungsteuer. „Die späteren Auszahlungen aus einer staatlich geförderten Riester- oder Basis-Rente
werden dem individuellen Einkommensteuersatz unterworfen, und zwar per so genannter nach gelagerter
Besteuerung", erklärt Allianz-Leben-Sprecher Udo Rössler.
Um die erhebliche Kürzung künftiger Renten auszugleichen, hat der Gesetzgeber 2002 die staatlich geförderte Altersvorsorge eingeführt. Die nach dem damaligen Bundesarbeitsminister Walter Riester
benannten Rentenverträge haben sich vom Ladenhüter zum Bestseller entwickelt. Bis Ende Juni 2008
hatten mehr als 11,5 Millionen Kunden einen Riester-Vertrag abgeschlossen.
Der Staat fördert das Sparen fürs Alter mit Zulagen und Steuervorteilen. Erwachsene erhalten im Jahr
eine Zulage in Höhe von 154€. Für jedes Kind gibt es 185 €, für ab 2008 geborenen Nachwuchs sogar
300 E. Außerdem können die Beiträge steuerlich bis zu einer Höhe von 2100
€ geltend gemacht werden.
Voraussetzung für die Förderung ist, dass der Kunde vier Prozent seines Einkommens in den Vertrag
steckt.
Riester-Renten gibt es in Form von klassischen oder fondsgebundenen Rentenversicherungen, als
Banksparplan und als Investmentfondsvertrag. Mittlerweile sind fast alle Verbraucher förderberechtigt
außer Selbständigen und Freiberuflern. Diese Gruppen unterstützt der Staat mit der so genannten BasisRente. Im Volksmund wird sie nach ihrem Entwickler, dem Wirtschaftsweisen Bert Rürup, auch RürupRente genannt.
Einige Anbieter, in erster Linie Investmenthäuser, bieten Kunden die Möglichkeit an, mehr in Riester-Verträge einzuzahlen als für den Erhalt der maximalen staatlichen Förderung erforderlich ist. Bei Union Investment, mit 1,7 Millionen verkauften Riester-Renten der Marktführer, können Anleger bis zu 40 000
€ in
den Aktienfondssparplan stecken. Das Investmenthaus gehört zum Verbund der Volks- und
Raiffeisenbanken und verkauft über sie.
„Anders als bei Versicherungen fallen bei uns keine separaten Abschlussko sten an", sagt Wolfram Erling,
Altersvorsorgeexperte bei Union Investment. Diese Provisionen für Vermittler können einige Tausend
Euro betragen und werden in den ersten fünf Jahren der Vertragslaufzeit von den Zahlungen des Kunden
abgezogen, das ist die sogenannte Zillmerung.
Die Kosten für den Aktiensparplan betragen fünf Prozent für jeden gezahlten Beitrag sowie 1,2 Prozent
der angesparten Vermögenswerte für die Verwaltung im Jahr. Um die Förderung des Staates nicht zu
riskieren, dürfen sich Riester-Sparer bei Rentenbeginn ma- ximal 30 Prozent des Kapitals aus- zahlen
lassen. Für das Vermögen aus der Überzahlung gilt das nicht, es ist voll auszahlungsfähig.
Für gut verdienende Anleger kann die Überzahlung bei Investmentsparplänen durchaus interessant sein,
sagt Versicherungsmakler Sandkühler. Die Verträge seien kostengünstig. „Aber der Blick auf die Kosten
verstellt oft den Blick auf andere wichtige Kriterien."
So macht es einen Unterschied, ob ein Kunde die maximale Rendite erreichen und dabei Risiken in Kauf
nehmen will, oder auf Sicherheit setzt und das Langlebigkeitsrisiko absichern möchte. „Kunden müssen
aufpassen, dass sie nicht auf das falsche Pferd setzen", sagt Sandkühler.
€ im Jahr in die
Bei Rürup-Renten sind Überzahlungen kein Thema. Sparer können maximal 20 000
geförderte Rente einzahlen. Anstelle staatlicher Zulagen gewährt der Gesetzgeber bei Rürup
umfangreiche Steuervorteile. Anleger können einen jährlich wachsenden T eil der Einzahlungen von der
Steuer absetzen. In diesem Jahr sind es 66 Prozent, bis zum Jahr 2025 soll dieser Anteil auf 100 Prozent
ansteigen.
Vor allem gut verdienende Selbstständige, die Steuern sparen und noch etwas für ihre Altersvorsorge tun
wollen, nutzen die Rürup-Rente, um kurz vor Jahresende noch einmal hohe Einmalbeiträge einzuzahlen,
sagt Dieter Rauch, Geschäftsführer des Verbunds Deutscher Honorarberater. „Den Steuervorteil erkaufen
die Selbstständigen bei Rürup aber mit geringer Flexibilität", sagt Rauch. Während der Laufzeit haben sie
keine Möglichkeit, an ihr Erspartes heranzukommen. Auch Einmalauszahlungen bei Rentenbeginn sind
24
tabu. Das bei Rürup angesparte Kapital soll nur der Altersvorsorge dienen, es ist laut Gesetz weder
kapitalisierbar noch beleihbar, übertragbar oder vererbbar. Rauch empfiehlt deshalb, nicht das gesamte
Kapital zur Altersvorsorge in eine RürupRente zu stecken, um flexibel zu bleiben. „Rürup ist ein guter
Zusatzbaustein für Selbstständige, die schon privat für ihr Alter vorgesorgt haben", sagt Rauch.
Ein Verkaufsschlager ist die Rürup-Rente bisher nicht. Bis Ende 2007 haben nur rund 638 000 Deutsche
entsprechende Verträge abgeschlossen. „Die Basis-Rente ist ein sehr beratungsintensives
Altersvorsorgeprodukt, das sich nicht von der Stange verkaufen lässt", sagt Allianz-Leben-Sprecher
Rössler. Die Gesellschaft hat rund 100 000 Rürup-Renten im Bestand.
Die Tatsache, dass Rürup nicht von der Abgeltungsteuer betroffen ist, wird Rösslers Einschätzung nach
nicht zu mehr Abschlüssen führen. „Das ist kein besonderes Verkaufsargument bei Rürup", sagt er. Zum
einen, weil sich mithilfe konventioneller Lebensversicherungen die Steuer ebenfalls umgehen lässt, zum
anderen, weil die steuerliche Lage bei Rürup sehr komplex ist. „Ob eine Basis Rente empfehlenswert ist,
lässt sich nur nach eingehender Prüfung der persönlichen Situation des Kunden sagen", erklärt Rössler.
Das sieht auch Rauch so. „Niemand sollte einen Rürup-Vertrag nur wegen der Abgeltungsteuer abschließen", sagt er. Die Police müsse in das Gesamtkonzept passen.
25
INDEX:
Abgeltungsteuer.1, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 23, 24, 25, 26, 27, 28,
29, 30, 31, 32, 33, 34, 35
Aktien...........................................................................2, 4, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 14, 18, 20, 25, 26, 29
Anleihen....................................................................................................................6, 7, 11, 22, 26
Ausland............................................................................................................1, 6, 8, 11, 17, 20, 21
Bank...................................................................................................4, 5, 7, 8, 9, 11, 13, 23, 27, 29
Bestandsschutz ...................................................................................1, 4, 10, 13, 16, 19, 26, 28, 29
Dividenden..................................................2, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 14, 16, 21, 23, 25, 26, 30, 32
Fonds...........................................4, 6, 7, 8, 9, 10, 14, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 25, 26, 28, 29, 30, 32
Halbeinkünfteverfahren.............................................................................................1, 2, 6, 10, 21
Imm obilien.........................................................................................................6, 17, 18, 20, 21, 24
Kapitalerträge............................................................1, 2, 8, 11, 12, 15, 20, 22, 23, 25, 29, 30
Kursgewinne.....................................................................................................1, 2, 5, 8, 10, 11, 14
Meldung.........................................................................................................................................12
Nachlass..........................................................................................................................................6
Optionsprämien..............................................................................................................................2
Renten............................................................................................................................4, 13, 34, 35
Riester..........................................................................................................................2, 13, 34, 35
Rürup.............................................................................................................................2, 13, 34, 35
Sparen...........................................................................................................................................34
Spekulationsfrist.........................................................................2, 4, 6, 7, 8, 11, 16, 20, 21, 24, 26
Steuer..............................................................................5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 13, 14, 20, 31, 32, 35
Verm ögen..........................................................................................................................13, 15, 35
Verwaltung....................................................................................................................................35
Zerti fika te.................................................................................................................4, 7, 19, 20, 26
Zinsen......................................................................2, 4, 7, 9, 11, 12, 14, 16, 22, 23, 25, 26, 27, 32
26
Machen Sie Ihren persönlichen Abgeltungsteuer-Check. Wenn Sie eine der nachfolgenden Fragen mit "Ja"
beantworten, empfehlen wir Ihnen Kontakt mit unserem Beratungsteam aufzunehmen. Wir beraten Sie gerne
und helfen Ihnen bei der Optimierung Ihrer Vermögensanlagen.
Die Höhe meines Geldvermögens liegt über 25.000,- Euro
Mein Geldv ermögen beinhaltet Aktien, Fonds oder andere Wertpapiere
Ich habe f ällige Wertpapiere oder Lebensversicherungen in 2008/2009
Meine Erträge aus Kapitalanlagen betragen über 801,- Euro/1.602,- Euro (ledig/verheiratet)
Für meine Altersv orsorge will ich die staatliche Förderung abgeltungsteuerf rei in Anspruch
nehmen
Zusätzlich zur staatlich geförderten Altersv orsorge habe ich bereits etwas zum langf ristigen
Vermögensauf bau getan
Zusätzlich zur staatlich geförderten Altersv orsorge will ich künftig etwas zum langf ristigen
Vermögensauf bau tun
Persönliche Informationen
Anrede:
Name, Vorname,
Firma:
Firma
E-Mail-Adresse:
T elefon Büro:
T elefon privat:
Handy:
Faxnummer:
PLZ
Ort
Strasse
Hausnummer
Hier können Sie eine
kurze Nachricht
(6 Zeilen) eingeben:
Abschicken
zuruecksetzen
27