Die Abgeltungssteuer - venture capital consultants
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Die Abgeltungssteuer - venture capital consultants
Die Abgeltungssteuer Im nächsten Jahr kommt die Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge und Kurs gewinne. Betroffen sind fast alle Produkte. Für Wertpapiere; die vor 2009 erworben wurden, gilt allerdings Bestandsschutz Die Abgeltungsteuer kommt, und für Anleger gibt es kaum ein Entrinnen. Wer ab 2009 Investments tätigt, muss von allen Gewinnen 25 Prozent an den Fiskus abführen. Dazu kommen noch Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Die Belastung liegt damit so hoch wie in kaum einem anderen Land der Welt — und das in einer Zeit, in der die Bürger aufgefordert sind, vermehrt in ihre Altersvorsorge zu investieren. Zum Jahreswechsel steht Anlegern mit der Einführung der Abgeltungsteuer der größte steuerliche Systemwechsel der Nachkriegsgeschichte ins Haus. Verglichen damit waren vorherige Änderungen wie die Einführung des Zinsabschlags, die Umstellung auf das Halbeinkünfteverfahren oder die Steuerpflicht für Lebensversicherungen nur Lappalien. „Während die alten Reformen lediglich bestimmte Anlageprodukte betrafen, berührt die Abgeltungsteuer den gesamten Depotbestand im In- und Ausland und sogar die Werbungskosten", sagt Heike Riesselmann, Steuerberaterin bei Mönning & Partner in Hamburg. Mit einer Höhe von pauschal 25 Prozent geht die Abgeltungsteuer ab Neujahr 2009 an den Start und krempelt die Spielregeln für die Geldanlage völlig um. Gut für die einen, schlecht für die anderen Auswirkungen d er Abgeltungsteuer auf verschied ene Anl agen: Gewinner 1 Verli erer 2 Neutral 3 Anleihen Aktien Aktienanlei hen Bundessc hatz briefe Aktienf onds Betriebliche Alt ersvorsorge Festgeld Anleihen unt er pari Genussschei ne Fremdwährungsanieihen -Containerfonds GmbH-A nteile Garanti ezertifi kat e Genossensc haftsanteil Geschl. Immobilienf onds Offene I mmobilienf onds Genussschei n-Fonds Pfandbrief e Inflati onsanleihen Hedge-Fonds Privatr ent en Kapit allebens vers. Luxemburgfonds Rentenpolicen Optionsschei ne Privat e-Equit y-Fonds Schiffsf onds Rentenfonds Risikozertifi kate Riester-Rente- Termingeschäft e Zertifikatef onds Rürup-Rent e Zerobonds Wandel anleihen 1 Nett orendite s teigt, vorrangig durch di e geringere B elastung lauf ender Erträge; 2 Nettorendit e sinkt, vorrangig durch den Wegfall der S pekul ationsfrist; 3 Nicht von Abgeltungsteuer betroff en oder Vor- und N acht eil gleichen sich aus Auf einen Schlag werden Spekulationsfrist, Werbungsko sten und Halbeinkünfteverfahren für Aktien gestrichen. Alle Kapitalerträge wandern künftig in einen großen T opf. Zinsen, Dividenden, Optionsprämien und realisierte Kursgewinne mit Wertpapie ren und T e rminge schä ften werden zum Einheitstarif besteuert. INHALT: Zeitenwende für Anleger....................................................................................................................3 Erstm als erfolgt die Abkopplung einer ganzen Einkunftsart vom seit Jahrzehnten bekannten Steuersystem.........................................................................................................3 , Veränderung:....................................................................................................................................5 Fast alle Anlageklassen büßen durch die Abgeltungsteuer an Attraktivität ein. Einige profitieren jedoch sogar. .................................................................................................................................5 Eile:...................................................................................................................................................6 Wer in Aktienfonds investieren will, sollte noch in diesem Jahr aktiv werden.....................................6 Zunahme:.........................................................................................................................................8 Die Abgeltungsteuer sollte für weniger Bürokratie sorgen. Doch stattdessen werden die Kontrollen sogar noch verstärkt.......................................................................................................................8 Zeit:................................................................................................................................................11 Offene Immobilienfonds stecken in einer schweren Krise. Wer den- noch mit einem Investment liebäugelt, kann sich Zeit lassen................................................................................................11 Gewinn:..........................................................................................................................................13 Geschlossene Fonds profitieren von der Abgeltungsteuer, denn bei ihnen gibt es kaum Veränderungen. ...........................................................................................................................13 Ausgleich:.......................................................................................................................................16 Verluste haben auch ihre guten Seiten: Anleger können sie nämlich mit späteren Gewinnen verrechnen und sparen dann Steuern.............................................................................................16 Lebensversicherung.......................................................................................................................21 Steuerfrei ist die Lebensversicherung nicht....................................................................................21 Stillstand:......................................................................................................................................24 Riester-Renten bewahren ihre Attraktivität, Rürup-Renten sind weiterhin nur für wenige interessant. ....................................................................................................................................................24 INDEX:..........................................................................................................................................26 ....................................................27 Machen Sie Ihren persönlichen Abgeltungsteuer-Check. Wenn Sie eine der nachfolgenden Fragen m it "Ja" beantworten, empfehlen wir Ihnen Kontakt m it unserem Beratungsteam aufzunehm en. Wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen bei der Optim ierung Ihrer Verm ögensanlagen. ....................................................................................27 Persönliche Informationen .........................................................................................................27 2 Zeitenwende für Anleger Erstmals erfolgt die Abkopplung einer ganzen Einkunftsart vom seit Jahrzehnten bekannten Steuersystem, Durch die entfallende Spekulationsfrist gibt es generell keine Steuerfreiheit mehr. Viele weitere entscheidende Änderungen sorgen dafür, dass die Kalkulation für die Kurz- und Langfristan lage sowie die Altersvo rso rge völlig neu aufgerollt werden muss. Das tangi e rt jung e und alt e Spa re r, Ve rsicherte, Daytrader, Ruheständler und auch Selbstständige. I mme rhin mü sse n Anl ege r ih re Aktien oder Fondsanteile jetzt nicht fluchta rtig au s dem Depot w e rfen, um die Spe kulation sf ri st zu re tten. Denn für vor 2009 erworbene Wertp ap ie re g ib t e s e in en B e st a n d ssc hu tz , au sge nommen d avo n sin d nur jetzt noch georderte Ze rtifi kate und Millionärsfonds. A kt i e n , O p ti o n ssc h e i n e o de r Fonds können weiterhin ohne Auslaufte rmin na ch einem Jah r st eue rfrei verkauft werden. Dieses Privileg lä sst sich soga r von Na ch komme n nutzen, wenn der Depotbestand von Ende 2008 später vererbt oder verschenkt wird. Grundsätzlich bringt der Systemw ec h sel ei nige Ve rei nfa chun gen, eine übe rsi chtli che re S teue re rklärung und einen abgesenkten Tarif. Zudem kümmert sich die Bank des K u nd en ko st enlo s um di e fi ska lischen Angelegenheiten, nimmt den Steuerabzug direkt vor und führt die Gelder automatisch an den Fisku s ab. Die Anlagen KAP, AUS und SO entfallen, das bringt Anlegern eine deutlic he A rbei t se rlei chte ru ng. D u rch den fixen Satz von 25 Prozent kommt es bei Anlegern mit hoher Progre ssi on, die derzeit bis zu 45 Prozent Einkommen steue r zahlen, pe r Saldo zu einer deutlichen Entlastung. Aber auch bei geringeren Einkommen kommt es zu einem entscheidenden Entlastungseffekt: Zinsen, Dividenden, Spekulationsgewinne oder Auszahlungen von Versiche-rungen tauchen in der Steuererklärung meist nicht mehr auf. Ein Großteil der Steuerzahler präsentiert sich also vor dem Finanzamt ab Neujahr 2009 ärmer. Das bedingt insgesamt geringere Gesamteinkünfte und mindert den Steuersatz für Löhne, Renten, Mieten der Firmengewinne. Liegt der Sparer mit seiner Progression unter dem Abg eltu ng ssa t z, kan n e r se ine E rträge weiterhin dem Finanzamt melden und be kommt die Diffe renz zu d en einbe haltenen 25 P ro zent wie h eut e be reit s beim Zin sa b sc hlag zurück. Hierzu muss das Jahre seinkommen beim Ledigen abe r unte r 15. 380€ liegen. Dieser Umweg kann a uch genut zt we rden, wen n Fi rma oder Mietobjekt Verluste ab werfen. Senkt da s Minus die Kapitaleinkünfte bis auf Null, wird die gesamte Abgeltungsteuer erstattet. Derzeit eingereichte Freistellungsaufträge müssen Anleger nicht verändern. Sparerfreibetrag und Wer€ bung sko sten -Pau schb et rag bleiben und werden zum neuen Sparer-Pauschbetrag von 801 zusammengefasst. Bis zu dieser Höhe wird keine Abgeltungsteuer einbehalten. Allerdings wird der Freistellungsbetrag künftig deutlich schneller überschritten, da auch Kursgewinne einbezogen werden und Dividenden in zweifacher Höhe zählen. Insoweit sollte eine Neuverteilung des Freistellungsbet rag s überda cht werden, wenn etwa bei einer Bank derzeit vo rwi egen d st eue rf reie B ö rsengeschäfte getätigt werden. Lediglich inländische Geldhäu ser sind zum Einbehalt verpflichtet, Auslandsbanken bleiben wie schon beim Zinsabschlag außen vor. Kapitaleinna hmen u nd B ö rse nge sc häf te von jen seit s de r G renze sind dahe r weit e rhin zu d e kla rieren , machen al so mehr Arbeit als heimische Anlagen. Das Finanzamt besteuert sie dann pauschal mit 25 Prozent nach. Neue Regeln gibt es auch bei der Kirchensteuer. Die se Abgabe behalte n die Ban ken nur dann ein, w enn i hne n de r K und e die K onf e ssi on freiwillig mitteilt. Ansonsten müssen Sp a re r die be rei t s mit A bgel tungst e ue r belegte n Kapitaleinn ahmen extra in der Steuererklärung melden, damit d a s F inan zam t die Ki rchensteuer nachfordert. Ändern wird sich künftig in jedem Fall der Umgang mit dem Aufwand für die Geldanlage. Denn Werbungsko sten zählen gene rell nicht meh r, womit S chuldzin sen, Depot -, Be ratungs- oder Verwaltungsgebühren steuerlich unter den Tisch fallen. Da s gilt nicht für T ran sa ktionsspe se n : Sie min de rn w eit e rhi n realisierte Kursgewinne und erhöhen Verluste. Dahe r ist es sinnvoll, Kredite f ü r Miet sh au s o de r Be t rieb au fz unehmen und Wertpapiere mit Eigenmitten zu kaufen. Sonst kann die Steuer sogar den Ertrag übersteigen. 3 Ausnahmen und Regeln Freigrenze: Die Freigrenze von 600€ gibt es nur noch für Wertpapiere, die vor 2009 gekauft wurden und innerhalb der Spekulationsfrist verkauft werden. Für Neuerwerbungen ab 2009 gilt der steuerfreie „Extrabetrag" nicht mehr, Kapitalerträge: Folgende Erträge werden erst übers Finanzamt mit Abgeltungsteuer belegt: der Verkauf von Lebensversicherungen sowie GmbH-Anteilen, Kredite zwischen Privatpersonen, Erstattungszinsen vom Finanzamt, Einnahmen über Auslandskonten sowie Gewinne aus dem Verkauf von Anteilen an einer stillen Gesellschaft. Quellensteuer: Ausländische Steuern rechnet bereits die Bank an. Sie mindert die Abgeltungsteuer auf Dividenden sofort. Auslandserträge: Auf sie fällt die Abgeltungsteuer an, wenn die Papiere in einem inländischen Depot liegen. Liegen die Anlagen im Ausland, wird die neue Steuer nur bei Dividenden deutscher Aktien fällig. 4 Veränderung: Fast alleAnlageklassen büßen durch die Abgeltungsteuer an Attraktivität ein. Einige profitieren jedoch sogar. Alternativen verzweifelt gesucht Konservative Zinstitel gewinnen, Aktien sind der große Verlierer unter der Abgeltungsteuer. Für Anleger lohnt ein kritischer Blick aufs eigene Depot Die Abgeltungsteuer tangiert fast jede Geldanlage im In-und Ausland, verschont wird fast nichts. Damit verbreitet sich die Bemessungsgrundlage, insbesondere durch die Streichung der Spekulationsfrist bei Kursgewinnen und dem Halbeinkünfteverfahren, auf Dividenden. Bei jeder Wertpapierorder, Depotumstellung oder Eröffnung eines Sparvertrags muss die Nettorendite daher anders als nach den bisherigen Gewohnheiten kalkuliert werden. „Plötzlich stehen Bundesanleihen steuerlich gesehen besser da als Aktien und der jahrelang bekannte Umgang mit dem Finanzamt wird komplett neu geregelt", erläutert Steuerberaterin Ellen Ashauer-Moll von der Kanzlei Rödl & Partner aus Nürnberg. Für Erträge aus Anleihen und Rentenfonds müssen Anleger mit hoher Progression über die Pauschalabgabe von 25 Prozent deutlich weniger zahlen, dafür erhöht sich die Belastung bei Aktien und Zertifikaten. Das liegt vor allem am Wegfall von Spekulationsfrist und Halbeinkünfteverfahren für Dividenden und Aktienverkäufe. Das neue System bringt vor allem bei Langfristanlagen im ereich von Aktien, Zertifikaten und Investmentfonds Nachteile. Da Verkäufe künftig unabhängig an Haltefristen besteuert werden, stundet das Finanzamt die Steuer bei den aufgelaufenen Erlösen nur bis zu einem späteren Verkauf. Somit kann es noch nach Jahrzehnten zu einer Nacherfassung kommen. Wer beispielsweise über einen Sparvertrag in einen Aktienfonds investiert, kann schon mal deutliche Abstriche in 'd er Renditeerwartung machen, da ein T eil der Gewinne irgendwann einmal bei Realisierung ans Finanzamt geht. Dieses Verfahren kann sich sogar ins Unendliche ziehen, wenn die Papiere im Nachlass liegen. Dann erbt der Neubesitzer die bis dahin angefallene rechnerische Steuerlast. Die Aktienanlage wird künftig aus Steuersicht gleich aus drei Gründen unattraktiv. Hier macht sich neben der Spekula-tionsfrist auch noch der Wegfall des Halbeinkünftever-fahrens, bemerkbar: Dividenden und realisierte Gewinne werden doppelt so hoch besteuert. Da das Anlagerisiko bei Aktien künftig vom Fiskus nicht mehr belohnt Kommen Produkte mit vergleichbarer unternehmerischer Beteiligung wie in- und ausländische geschlossene Fonds in Betracht. Die bieten über Immobilien, Schiffe, Container oder Flugzeuge langfristig ordentliche Renditen, vor allem nach Steuern. Da diese Modelle von der Abgeltungsteuer durchweg nicht betroffen sind, können sie ihre T rümpfe auch künftig unverändert ausspielen. Per Saldo macht die Steuerumstellung Anleihen und Lebensversicherungen attraktiver. Daher müssen Zinsjäger im Hinblick auf ihre Rentenwerte nicht unbedingt aktiv werden, sondern können gelassen mit besseren Nettorenditen kalkulieren. Das gilt generell für alle Produkte, die derzeit nicht auf Steuerspareffekte ausgelegt sind, denn sie nutzen den Effekt des steuerfreien Kursgewinns. Eine Rentenart profitiert sogar besonders: Zerobonds mit Laufzeiten bis zu 30 Jahren sammeln die Zinsen im Kurs ohne jegliche Abgaben an. „Wirkt bei Fälligkeit oder Verkauf bereits die Abgelt-ungsteuer, fällt auf die geballten Einnahmen nur der moderate Abgeltungstarif an", erklärt Ashauer-Moll. Der gleiche Aspekt gilt künftig auch für Kapitallebensversiche-rungen. Selbst hohe Auszahlungssummen belasten die anderen Einkünfte nicht. Hier kommt es sogar zu einem Privileg, da die Policen als einziges Produkt mit halbierter Steuer davonkommen. Nach zwölf Jahren Laufzeit und einem Alter ab 60 muss der Versicherte nur die Hälfte versteuern, allerdings weiter mit der individuellen Progression. Bis dahin sammeln sich die Erträge in beiden Alternativen steuerfrei an, was zu einem stärkeren Zinseszinseffekt führt. Während bei Investmentfonds alljährlich Steuer auf Zinsen, Dividenden und einige Börsengewinne anfällt, wachsen selbst fondsgebundene Policen bis zur späteren Auszahlung ohne Zugriff des Fisku s. Vor diesem Hintergrund kann die Lebensversicherung im Endergebnis netto selbst dann mehr bringen, wenn sie in den gebühren über Fonds liegt. 5 Einen Sonderweg- gehen Zertifikate, sie rutschen schneller als andere Wertpapiere ohne Spekulationsfrist in den Systemwechsel. Der Fiskus greift hier bereits auf ab dem zweiten Halbjahr 2009 realisierte Gewinne zu, wenn die Spekulationsfrist abgelaufen ist. Dafür lassen sich dann realisierte Verluste auch mit Zinsen oder Dividenden verrechnen. Bei anderen Wertpapieren gelingt diese Minderung nur mit nach 2008 erworbenen Titeln und bei Aktien unabhängig vom Ordertermin überhaupt nicht. Damit muss der Sommer 2009 für die Besitzer von Zertifikaten nicht ins Wasser fallen. In schlechten Börsenzeiten profitieren Sparer und Spekulanten vom neuen System, da sie rote Zahlen auch nach über einem Jahr verrechnen können, und dies mit Ausnahme von Aktien auch noch mit Zinsen, Versicherungserträgen oder Dividenden. Das realisierte Minus wird von der Bank berücksichtigt, es fallen für Anleger über den Freistellungsauftrag hinaus keine Abgaben an. Angesichts der Finanzkrise wünschen sich wohl viele, dass diese Regel bereits in diesem Jahr gelte. „Um sie aber zumindest ab Neujahr in die Investmententscheidung einzubinden, sollten Aktien auf dem Umweg über Fonds oder Zertifikate gekauft werden", rät Ashauer-Moll. Dann lässt sich das System sowohl im Gewinn- als auch im Verlustfall nutzen. Ausnahmen und Regeln Freigrenze: Die Freigrenze von 600€ gibt es nur noch für Wertp apiere, die vor 2009 gekauft wurden und innerhalb der Spekulationsfrist verkauft werden. Für Neuerwerbungen ab 2009 gilt der steuerfreie Extrabetrag" nicht mehr. Quellensteuer: Ausländische Steuern rechnet bereits die Bank an. Sie mindert die Abgeltungsteuer auf Dividenden sofort. Auslandserträge: Auf sie fällt die Abgeltungsteuer an, wenn die Papiere in einem inländischen Depot liegen. Liegen die Anlagen im Ausland, wird die neue Steuer nur bei Dividenden deutscher Aktien fällig. Kapitalerträge: Folgende Erträge werden erst übers Finanzamt mit Abgeltungsteuer belegt: der Verkauf von Lebensversicherungen sowie GmbH-Anteilen, Kredite zwischen Privatpersonen, Erstattungszinsen vom Finanzamt, Einnahmen über Auslandskonten sowie Gewinne aus dem Verkauf von Anteilen an einer stillen Gesellschaft. Eile: Wer in Aktienfonds investieren will, sollte noch in diesem Jahr aktiv werden. Nur 984 Stunden M it Aktienfonds, die in Europa und weltweit anlegen, lässt sich das Risiko gut streuen. Anleger müssen aber noch in diesem Jahr aktiv werden, wenn sie die Abgeltungsteuer umgehen wollen Für Anleger, die ihr Depot selbst strukturieren möchten und weniger Wert auf Bequemlichkeit legen, sind Aktienfonds als klassi sches Basisinvestment weiter sinnvoll. Und es wäre angesichts der Finanzkrise oder von Kurseinbrüchen an den Börsen falsch, auf Aktienfonds ganz zu verzichten. Zu einem gut gemischten Portfolio gehören Substanzwerte immer dazu — und auf lange Sicht dürften auch die Kursgewinne wiederkommen. Angesichts der Abgeltungsteuer empfiehlt es sich, kursgewinnorientierte Investmentfonds noch vor dem Jahresende zu kaufen. Nur dann bleiben die Kursgewinne nach einem Jahr Haltedauer steuerfrei. Gut sind und bleiben europäische und globale Aktienfonds: Mit ihnen lässt sich das Risiko am besten streuen. Die Top-Fondsanbieter leisten dabei mehr als ET Fs, die nur einen Index nachbilden. Angesichts der Abgeltungsteuer empfehlen sich aktiv gemanagte Fonds mit einer beständigen Gutperformance gegenüber dem Markt, einem größeren Volumen und einer starken Gesellschaft. Anders als ein Index kann ein guter Fondsmanager T rends identifizieren und diese in seinem Portfolio umsetzen—Ein globaler Aktienfonds bildet wirtschaftliche Entwicklungen weltweit ab und eignet sich damit als langfristiges Core-Investment", sagt Klaus Kaldemorgen, der als DWS Chef den DWS Vermögensbildungsfonds I und den DWS Akkumula betreut. Schon frühzeitig setzte er beispielsweise auf die Bric-Staaten. 6 Auf dem Weg zu Kursgewinnen unterscheiden sich die Portfoliomanager: Erfolgreich sind beispielsweise die Produkte des Vermögensverwalters DJE Kapital von Jens Ehrhardt, der mit dem FFM Fonds vor mehr als 20 Jahren seinen ersten Aktienfonds auf den Markt brachte. An einen Index hält sich Ehrhardt dabei nicht. „Ein Fondsmanager sollte bei der Auswahl der Aktien möglichst viel Freiheit haben", sagt er. Andere Manager investieren ausschließlich in Europa. Damit lassen sich Währungsrisiken weitgehend ausblenden, die Fonds sind von Dollarschwankungen unabhängig. Eine gute Bilanz kann der Fidelity European Growth vorlegen, auch wenn der Fonds im laufenden Jahr mehr als t 40 Prozent verloren hat. Langfristig sind die niedrigen Kurse für einen Anleger aber gute Einstiegskurse. Fidelity-Manager Alexander Scurlock beschränkt sich bei seinem Fonds dabei nicht auf die Unternehmensanalyse: „Meinen Investmentansatz beschreibe ich gerne als eine Art Puzzle, bei dem ich mir aus vielen Einzeldaten eines Unternehmens wie Zulieferern, Wettbewerbern, Kunden und Substitutionsprodukten ein Gesamtbild zusammensetze." Bei der Auswahl eines Aktienfonds als langfristiges Investment müssen Anleger immer auf eine gute Performance relativ zum Index, positive Ratings, ein niedriges Risiko und ein a Mindestvolumen achten. Zudem sollte man auch bei Aktienfonds nicht alles auf eine Karte setzen, sondern mehrere wählen. Schließlich geht es angesichts der Abgeltungsteuer um langfristige Anlagen. In der Diskussion um die neue Besteuerung entsteht manchmal der Eindruck, Aktienfonds wären bislang ganz steuerfrei. Dem ist aber nicht so. Versteuert werden schon heute die ordentlichen Erträge, also insbesondere Dividendeneinnahmen des Fonds. Und hält der Fonds-manager Kasse, so fließen dem Fonds Zinsen zu, die ebenfalls steuerpflichtig sind. Bei den ordentlichen Erträgen werden aber die Managementgebühren abgerechnet, sodass der effektiv steuerpflichtige Anteil bei Aktienfonds niedrig bleibt, sofern das Geld eben noch 2008 investiert wird. Wichtig ist künftig auch die Frage, ob ein Fonds seine ordentlichen Erträge ausschüttet oder ansammelt, also thesauriert. Bei einem ausschüttenden Aktienfonds zieht die Bank die Steuer ab. Komplizierter wird es, wenn die Dividenden thesauriert werden. Ist es ein in Deutschland aufgelegter Fonds, muss der Ableger auch künftig nichts tun: Die Abgeltungsteuer ist dann eine echte Vereinfachung, die Kapitalanlagegesellschaft führt die Steuer für die angesammelten Erträge ab. Anders sieht es bei einem thesaurierenden Auslandsfonds aus. Zu bekannten ausländischen Aktienfonds dieser Klasse zählen Produkte wie DWS Russig, UniEuropa und DekaConvergence Aktien. T hesaurierend sind auch der M&G Global Basics und der BlackRock World Mining. Bestseller wie Fidelity European Growth oder T empleton Growth schütten dagegen aus. Bei thesaurierenden Auslandsfonds melden die Fondsgesellschaften die ordentlichen Erträge, sie ziehen die Steuer aber nicht ab. Diese muss der Anleger selbst deklarieren und die Abgeltungsteuer nachzahlen. Um es Kunden zu vereinfachen, haben deutsche Gesellschaften wie Deka und Union Investment begonnen, Fonds ihrer Auslandstöchter auf ausschüttend umzustellen. Wer es also künftig einfach haben will, achtet darauf, sein Depot bis zum Jahresende mit ausschüttenden Fonds zu bestücken. Wer aber den Formularkrieg mit dem Finanzamt nicht scheut, muss sich um die Frage „ausschüttend oder nicht?" keine Gedanken machen. Im Gegenteil: Im Fonds verbleibende Dividenden müssen zwar jährlich versteuert werden; spätere Kursgewinne auf diese thesaurierten Dividenden genießen aber den Bestandsschutz, sofern der Aktienfonds vor 2009 gekauft wurde. Das verbessert ein klein wenig den Zinseszinseffekt, der bei der langfristigen Anlage besonders wichtig ist. Die Vertreibung der Anleger aus dem Markt Aktien gehören zu den größten Verlierern der Abgeltungsteuer. Langfristinvestoren werden am stärksten bestraft Für Aktionäre beginnt am 1. Januar 2009 eine neue Zeitrechnung. Egal ob langfristig orientierte Investoren oder an kurzfristigen Gewinnen interessierte Daytrader: Sie alle zahlen dann 25 Prozent Abgeltungsteuer auf Dividenden und Kursgewinne. Mit Solidarzuschlag und Kirchensteuer sind es gar 28 Prozent. „Besonders hart trifft die Steuer langfristig orientierte Aktionäre mit geringem und mittlerem Einkommen, wie etwa Belegschaftsaktionäre”, sagt Ulrich Hocker, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW). Denn wenn die persönliche Steuerlast unter dem relevanten Steuersatz von 25 Prozent liegt, kann der Aktionär die Dividende in seiner Steuererklärung zwar angeben. 7 € und einem Doch auch dann muss er eine Steuererhöhung verkraften: Bei einer Dividende von 1000 angenommenen Steuersatz von 15 Prozent fiele eine Abgeltungsteuer von 158,28 f an. Das ist zwar weniger als der Betrag von 263,75€ inklusive 5,5 Prozent Soli-Zuschlag, der unter dem generellen Abgeltungsteuertarif €. Um wenigstens in den anfällt. Beim alten Halbeinkünfteverfahren wären es allerdings lediglich 79,10 Genuss des reduzierten T arifs zu kommen, sollten sich Geringverdiener von ihrem Finanzamt eine so genannte Nichtveranlagungsbescheinigung ausstellen lassen. Nach Angaben des Deutschen Aktieninstituts (DAI) besitzen in Deutschland lediglich 5,4 Prozent der Bevölkerung Aktien. Die Abgeltungsteuer dürfte dafür sorgen, dass e s so schnell nicht mehr werden. „Das ist ein Schlag ins Gesicht der deutschen Aktienkultur", sagt DAI-Direktor Franz-Josef Leven. „In anderen Ländern haben wir doppelt bis dreifach so viele Aktionäre." In Deutschland hingegen könne von einer Aktienkultur angesichts des geringen Bevölkerungsanteils kaum die Rede sein. Und das, obwohl langfristig Aktien bei überschaubarem Risiko statistisch die höchste Rendite erzielen: Laut einer Studie von Frankfurt T rust haben Aktien in den Jahren 1987 bis 2006 im Schnitt eine jährliche Rendite von 7,1 Prozent abgeworfen und übertreffen damit Anleihen (6,3 Prozent) und Immobilienfonds (5,6 Prozent). Demgegenüber konnten Sparbuchzinsen nicht mal die Inflation ausgleichen. Um das Potenzial der Aktie zu nutzen und trotzdem die Abgeltungsteuer zu umgehen, können vermögende Investoren und Investmentclubs zu einem T rick greifen-. Sie gründen für ihr Depot eigens eine GmbH. Vorteil: Dividenden und Kursgewinne sind bei Kapitalgesellschaften steuerfrei und werden dank der Umsatzsteuerreform nur mit der Körperschaftssteuer bestraft — die liegt mit 15 Prozent zehn Prozentpunkte unter der Abgeltungsteuer. „Allerdings sind die Verwaltungskosten so hoch, dass es sich erst bei einem Volumen zwischen 2 und 3 Mio.€ lohnt ", sagt DSW-Geschäftsführer Marc Tüngler. Dass die neue Steuer den Finanzplatz Deutschland attraktiver macht, bezweifeln viele Marktbeobachter. Zwar gibt es die Abgeltungsteuer auch in anderen Ländern, doch außer Schweden hat kein Land vergleichbar hohe Sätze. In Frankreich und Großbritannien gibt es beispielsweise eine lange Spekulationsfrist mit gradueller Steuersenkung, Belgien verlangt nur Steuern auf Dividenden und Zinsen, der Kursgewinn bleibt dagegen unangetastet. Das könnte zu einer neuen Form der Steuerflucht führen: Im Ausland können Anleger völlig legal ein Depot eröffnen. Die dortigen Banken zahlen die Steuern nicht an die deutschen Behörden, und in einigen Ländern gilt noch immer das Bankgeheimnis. Ob dann Anleger ihre Dividenden, Zinsen und Kursgewinne beim Finanzamt angeben, hängt von ihrer Ehrlichkeit ab. Angesichts stetig steigender Abgeben dürfte diese Bereitschaft wohl nicht sehr hoch sein Zunahme: DieAbgeltungsteuer sollte für weniger Bürokratie sorgen. Doch stattdessen werden die Kontrollen sogar noch verstärkt. Der große Steinbrück Der Staat macht Ernst: Um sämtliche Kapitalerträge aufzuspüren, verschärft er die Kontrollen und nimmt noch öfter Einblick in Konten. Auch eine Meldepflicht für Geldgeschenke kommt hinzu Die Bank erledigt nach dem Jahreswechsel automatisch die fiskalischen Angelegenheiten ihrer Kunden, und für Anleger ist damit alles erledigt - kein lästiges Nachfragen der Finanzbeamten, woher die Gelder stammen und warum es in diesem Jahr weniger Erträge gibt. Diese Mär sollten Steuerzahler lieber gleich vergessen, denn stattdessen werden die bewährten Prüfmechanismen um neue Kontrollmöglichkeiten erweitert. Die machen schon längst nicht mehr vor den innerdeutschen Grenzen halt", sagt Stefan Winden, Steuerberater bei der Sozietät Bachem Fervers Janßen Mehrhoff (BFJM) aus Köln. Die Methoden reichen von verschärften Grenzkontrollen über die Einführung einer bundeseinheitlichen Steuernummer bis hin zur Meldepflicht bei Geldpräsenten. „Von Erhebungsdefiziten bei Zinseinkünften und Spekulationsgeschäften kann heutzutage keine Rede mehr sein", sagt Winden. Wir stellen einige der bedeutendsten Neuerungen vor. 8 Kontenabruf: Der ändert sich ab 2009 und lässt viele Recherchemöglichkeiten zu. So kann der Fisku s unverändert nach Zinsen und Börsengewinnen forschen, die bis - Ende 2008 anfallen. Anschließend darf die Suche gestartet werden, wenn Sparer mit einer geringen Progression eine Erstattung von der Abgeltungsteuer beantragen. Das soll sicherstellen, dass alle Kapitalerträge in der Steuererklärung auftauchen. Zudem ist ein Suchlauf über alle deutschen Banken erlaubt, wenn Eltern Kinderfreibeträge beantragen. Betriebsprüfung: Kontrolleure dürfen künftig besuchte Selbstständige um einen Kontenabruf bitten. „Die können zwar ablehnen, dann drohen aber Hinzuschät-zungen beim Gewinn", warnt Winden. Das wird behandelt, als wenn der Unternehmer gegen die allgemeinen Mitwirkungspflichten verstößt. Wird dem Suchlauf zugestimmt, kommen alle privaten und betrieblichen Konten auf den T isch. Pflichtlektüre: Kapitalerträge müssen weiterhin vollständig in die jährliche Steuererklärung aufgenommen werden, wenn Anleger Spenden oder außergewöhnliche Belastungen wie Krankheit, Sturmschäden oder Unterhalt geltend machen. Dadurch erfährt der Fisku s deutlich mehr, als viele Sparer derzeit vermuten. Meldepflicht Banken: müssen dem Fisku s automatisch mitteilen, wenn Kapitalerträge aufgrund vorliegender Freistellungsaufträge brutto ausbezahlt werden. Hierdurch werden Name, Anschrift und Geburtsdatum des Anlegers sowie dos Geldhaus bekannt. Diese Auflistung beinhaltet ab 2009 auch realisierte Börsenund Terminmarktgewinne. Ganz neu ist die Meldung von Geldpräsenten. Werden Sparguthaben oder Wertpapiere verschenkt, teilen dies die Kreditinstitute mit. Das können Anleger nur verhindern, indem sie eine Pauschalsteuer auf fiktive Gewinne in Kauf nehmen. Derzeit besteht diese automatische Meldepflicht nur im Todesfall. Ortstermin: Die Finanzbehörden dürfen bei Banken vor Ort gesondert prüfen, ob und wie sie die Abgeltungsteuer in der Praxis handhaben. Bei Fehlern ist nicht ausgeschlossen, dass sich die Beamten Listen über die betroffenen einzelnen Kunden ausstellen lassen. Auch im Rahmen der turnusmäßigen Betriebsprüfungen wird dies regelmäßig kontrolliert. Zwar darf anlässlich einer Bankenprüfung kein Kontrollmaterial über einzelne Kunden gefertigt werden. „Doch wenn es zu größeren Auffälligkeiten kommt, könnte ein Sammelauskunftsersuchen gestartet werden", sagt Winden. Dann werden Anleger gemeldet, die in das vordefinierte Raster fallen. Flächenkontrolle: Bei der Kapitalertragsteueranmeldung müssen die Kreditinstitute zusätzlich angeben, unter welcher Postleitzahl der Anleger wohnt, von dem Abgeltungsteuer einbehalten wurde. Dies ermöglicht es, flächendeckend zu ermitteln, wie sich innerhalb Deutschlands das Vermögen der Bürger verteilt. Versicherungen: Wird ab 2009 eine Police verkauft, muss die Versicherung den Wechsel dem Fisku s anzeigen. Anlass hierfür ist die neue Steuerpflicht solcher Geschäfte. Sofern ein Vertrag mit einer ausländischen Gesellschaft abgeschlossen wird, muss der inländisch(-, Vermittler dies melden. Dann ist das Auslandsinvestment aktenkundig. Auslandsprüfung: Banken jenseits der Grenze sind nicht für den deutschen Fisku s Abgehungsteuer einzubehalten. Allerdings müssen sich die künftig unabhängig vom bestellenden Bankgeheimnis gegenseitig Auskünfte über Bankkonten inklusive Kontenbewegungen und Empfängerkonten erteilen. Diese Auskünfte erfolgern flächendeckend, damit werden alle Bankverbindungen im jeweiligen Staat transparent. Kniffs und Tricks, um die Steuer zu vermeiden Verzicht: Keine Abgeltungsteuer fällt an bei Auszahlungen, wenn der Anleger seiner Bank eine NichtVeranlagungs-Bescheinigung vorlegt. Der Fisku s geht auch leer aus bei Einkünften unterhalb erteilter Freistellungsaufträge, wenn das Institut realisierte Verluste gegen gerechnet oder ein Gewinn noch unter den Bestandsschutz fällt. Vorsorge: Auch die Leistungen aus Riester- und Rürup-Renten entgehen der Abgeltungsteuer – sie werden erst über den Steuerbescheid erfasst. Depotübertrag: Beim Wechsel des Geldinstituts muss die frühere Bank der neuen die Anschaffungsdaten der Wertpapiere und Verlustverrechnungstöpfe mitteilen. Neustart Wechseln geschenkte T itel oder ganze Depots den Besitzer, gilt der aktuelle Börsenpreis als steuerpflichtiger Verkaufserlös. Dies können Sparer vermeiden, wenn sie der Bank eine Schenkung anzeigen. Das Institut meldet die Präsente allerdings an das Finanzamt. Die Behörde erhält damit eine zusätzliche Kontrollmöglichkeit. 9 Im Rahmen der EU-Zinsrichtlinie steigt der Quellensteuersatz im Jahr 2011 auf insgesamt 35 Prozent und liegt damit dann über dem Abgeltungstarif. Dieser überhöhten Steuer können Anleger auf zweierlei Weise entgehen: Zum einen, indem sie die Auslandserträge im heimischen Bescheid angeben, zum anderen, indem sie der Bank die Versendung von Kontrollmitteilungen explizit erlauben. Sparplanbesitzer trifft es hart Der Fisku s torpediert die Anstrengungen von Kleinsparern, für die Rente vorzusorgen Für 50 € die ganze Welt. So lauteten Sprüche, mit denen regelmä ßige Käufe von Aktienfonds angepriesen wurden, als das Fondssparen noch attraktiv war. Denn der Kursverfall an den Börsen mit hohen Verlusten auch bei Aktienfonds hat die einst schönen Renditen bei Sparplänen in Mitleidenschaft gezogen. Und nun droht den Fondssparplänen durch die Abgeltungsteuer auch noch weiteres Ungemach. Wer seinen bestehenden Fonds-Sparplan über 2009 hinaus weiterführen will, für den gilt Folgendes: Ordentliche Erträge wie Zinsen und Dividenden unterliegen der Abgeltungsteuer, egal wann die Anteile gekauft wurden und unabhängig davon, ob diese Erträge ausgeschüttet werden oder im Fonds verbleiben. Kursgewinne bei Verkauf werden von der Abgeltungsteuer aber nur für Fondsanteile berechnet, die nach 2009 gekauft werden. Nach Angaben des Fondsverbands BVI gibt es in Deutschland 14 Millionen InvestmentfondsSparverträge, viele davon dienen der Altersvorsorge. Wird die neue Steuer auf das Fondssparen angewendet, könnten viele Kunden den Sparplänen den Rücken kehren — obwohl sie eine flexible und chancenreiche Form der Kapitalbildung darstellen. Die Fondsbranche fordert deshalb eine Ausnahmeregelung für Sparpläne. Erwünscht ist dieselbe Vorzugsbehandlung, wie sie künftig für Lebensversicherungen gilt. Diese sind von der Abgeltungsteuer befreit, wenn sie länger als zwölf Jahre laufen und erst im Rentenalter ausgezahlt werden. Besteuert wird mit der Hälfte des dann geltenden persönlichen Einkommensteuersatzes. Bislang brachten Aktienfondssparpläne im Schnitt acht Prozent Rendite Bei einem Steuersatz von zum Beispiel 30 Prozent beträgt die Belastung dann nur 15 Prozent — und nicht wie bei der Abgeltungsteuer 25 Prozent...Wenn die Abgeltungsteuer gerade Fondssparer mit geringerem und durchschnittlichem Einkommen benachteiligt, ist dies nicht akzeptabel", sagt BVIPräsident Wolfgang Mansfeld. Viele Fondssparer würden sonst wegen der steuerlichen Ungleichbehandlung in Lebensversicherungen ausweichen, um der Abgeltungsteuer zu entgehen, vermutet der Fondsverband. Wer an die Ertragskraft von Aktien als einen T eil des Vermögensaufbaus glaubt, sollte sich von der Disku ssion um die Benachteiligung der Fondssparpläne aber nicht verwirren lassen. Langfristig konnte in der Vergangenheit bei einem Aktienfonds-sparplan durchaus mit acht Prozent Rendite kalkuliert werden — auch wenn ein solcher Wert in der aktuellen Finanzkrise utopisch anmuten mag. Von acht Prozent bleiben trotz der Abgeltungsteuer noch sechs Prozent. Und das ist mehr, als eine durchschnittliche Lebensversicherung nach Steuern abwerfen dürfte. Auch Fondssparpläne mit Vermögenswirksamen Leistungen (VL) fallen künftig unter die Abgeltungsteuer. Bei mehr als vier Millionen Arbeitnehmern überweist der Arbeitgeber heute die VL auf Investmentkonten. Auch hierbei sind die Kursgewinne von Aktienfonds nach einer Haltedauer von einem Jahr bislang steuerfrei. Für Einzahlungen ab Januar gilt das nicht mehr. Hinzu kommt, dass gering verdienende Sparer vom Staat auf die Einzahlungen einen Bonus von 18 Prozent bekommen. Künftig würde der Staat also die Vermögensbildung über VL fördern, mit der Abgeltungsteuer einen Teil der Wertsteigerung aber wieder kassieren. Allerdings gibt es auch weiterhin einen Sparerfreibetrag, der ab 2009 Sparer-Pauschbetrag heißt. Kapitalerträge von 801 € pro Jahr bleiben weiter steuerfrei. Für Sparer mit niedrigem Einkom m en dürfte sich daher wenig ändern: Wer nur wenig Vermögen hat, dem wird auch die Abgeltungsteuer nichts von seinen Erträgen nehmen. 10 Zeit: Offene Immobilienfonds stecken in einer schweren Krise. Wer den- noch mit einem Investment liebäugelt, kann sich Zeit lassen. Unterschied bringt Steuervorteile Thesaurierende Fonds ersparen Arbeit und Abgaben Fonds gehören zu den Gewinnern der Systemumstellung an Neujahr 2009, wenn die Anteile noch im laufenden Jahr erworben werden. Denn Umschichtungen im Fonds ab 2009 hebeln den Bestandsschutz nicht aus. T rennen sich hingegen Direktanleger von ihren Wertpapieren, fallen anschließende Investitionen sofort unter die Abgeltungsteuer. Dennoch lässt sich mit bis Silvester 2008 ins Depot gelegten Anteilen die Steuerfreiheit nach einem Jahr nicht immer dauerhaft sichern. Schüttet der Fonds nämlich seine Gewinne aus Aktienverkäufen oder T erminmarktgewinnen aus, läuft der Bestandsschutz sehr schnell aus, und Anleger zahlen überraschend doch Abgeltungsteuer. Denn die Übergangsregel gilt bei ausschüttenden Gesellschaften nur für den Fondsbestand Ende 2008, ein hiermit realisiertes Plus darf steuerfrei an die Beteiligten überwiesen werden. Ein ausgeschütteter Gewinn aus anschließend vom Fonds erworbenen Titeln unterliegt auch bei den Anlegern der Abgeltungsteuer, die ihre Anteile vor 2009 erworben haben. Für die Konservierung des Bestandsschutzes ist es, daher sinnvoller, thesaurierende Aktienfonds auszuwählen. Sofern dies nicht sowieso schon passiert ist, werden die Fonds noch von Ausschüttung auf Einbehalt umschalten. Unschädlich ist jedoch, wenn sie Zinsen, Mieten und Dividenden auskehren. Die erfasst der Fisku s unabhängig vom Zahlungsweg sowieso. Gehen die Fonds ab dem Jahreswechsel erfolgreich mit ihren Investments vor, können die Manager die hierbei realisierten Börsengewinne unabhängig von Haltefristen steuerfrei thesaurieren und damit brutto wieder neu anlegen. Damit kommt es zu einem ordentlichen Zinseszinseffekt. Erwirtschaftet der Fonds hingegen Verluste, Wirkt sich der Bestandsschutz negativ aus. Im Fonds zählen sie nämlich steuerlich überhaupt nicht, und der Anleger kann sie nur beim Verkauf seiner Anteile innerhalb der Spekulationsfrist nutzen. Einen Nachteil haben thesaurierende Fonds allerdings: Sie halten keine Kirchensteuer ein. Sparer mit Konfession müssen also einmal pro Jahr ihre Fondserträge beirr Finanzamt präsentieren, um die Kirchenabgabe im Nachhinein bezahlen zu können. Dieser Umweg ist unabhängig davon zu machen, wo der Fonds sitzt und ob die Anteile diesseits oder. jenseits der Grenze liegen. Investier an einem anderen Tag Experten raten, bei offenen Immobilienfonds abzuwarten. Die Abgeltungssteuer spielt bei ihnen kaum eine Rolle, zudem ist nicht klar, welche Auswirkungen die Krise haben wird. Die schlechte Nachricht vorweg: Offene Immobilienfonds haben ihr Image als sicheres Kapitalanlageprodukt verloren. Die in der Vergangenheit von Gerichten als mündelsicher eingestuften Investmentvehikel haben ihre vielen Anleger zuletzt schwer enttäuscht, Nach hohen Mittelabflüssen mussten in den vergangenen Wochen eine Reihe von Gesellschaften ihre € sind damit auf ungewisse Zeit dem Produkte einfrieren. Einlagen im Gesamtwert von mehr als 35 Mrd. Zugriff ihrer Anleger entzogen. Das entspricht mehr als 39 Prozent des in den Fonds investierten Kapitals von rund 88 Mrd.€. Nun die gute Nachricht: Von der zum 1. Januar nächsten Jahres in Kraft tretenden Abgeltungsteuer sind offene Immobilienfonds nur geringfügig betroffen. Denn erhebliche T eile der aus Mieteinnahmen und etwaigen Verkaufsgewinnen erzielten Erträge der Fonds müssen hierzulande nicht versteuert werden. „Bei Objekten im in Ausland müssen die Fonds die Mieterträge und Veräußerungsgewinne im jeweiligen Land versteuern", erläutert Arno Gottschalk, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Bremen. Wegen der internationalen Doppelbesteuerungsabkommen darf der deutsche Fiskus auf die verbleibenden Beträge nicht auch noch zugreifen. 11 Bei inländischen Immobilien unterliegen zwar die Mieterträge der Abgeltungsteuer, nicht aber der aus , dem Verkauf erzielte Gewinn. Voraussetzung: Das Objekt muss länger 1 als zehn Jahre gehalten werden. Je nach Portfoliostruktur sind deshalb zum T eil mehr als 60 Prozent der Fondserträge in Deutschland weiterhin steuerfrei. Anleger, die einen 'T eil ihres Kapitals in diese indirekten Immobilieninvestmentvehikel stecken wollen, müssten deshalb in diesem Jahr nicht überstürzt Fondsanteile erwerben, sagt Gottschalk. „Sie können über den Jahreswechsel hinaus in Ruhe abwarten, ob die Fonds die gegenwärtige, Krise unbeschadet bewältigen oder nicht." Diesen Rat gibt auch Dieter T homaschowski, Geschäftsführer des Analysehauses Investment Research i Change (IRIC). „In der gegenwärtigen Situation könnte sich ein Kauf an Anteilen offener Immobilienfonds als Fehler erweisen." Sollte es en eingefrorenen Fonds nicht gelingen, sich innerhalb der kommenden Jonate frische Liquidität zu beschaffen, würden sie gezwungen sein, Immobilien aus ihren Portfolios. zu verkaufen. „Der Abschwung an den weltweiten Immobilienmärkten könnte dazu führen, dass die Objekte nur unter dem gegenwärtigen Buchwert veräußerbar sind", sagt T homaschowski. Der unabhängige Fondsanalyst Stefan Loipfinger ist sogar fest davon überzeugt, das die Kapitalanlagegesellschaften in den kommenden Monaten im großen Stil Immobilien abwerten und damit die Preise ihrer Anteilsscheine reduzieren müssen". Bereits im Laufe des Jahres hatten die Renditen der offenen Fonds nachgegeben. Im Januar betrug die durchschnittliche Performance der in Gewerbeimmobilien investierten Investmentvehikel nach der Statistik des Fondsverbands BVI noch 5,7 Prozent auf Sicht der vergangenen zwölf Monate. Ende September waren es nur noch 4,9 Prozent. Damit schnitten die offenen Immobilienfonds jedoch deutlich besser ab als Aktienfonds, die ihren Anlegern im bisherigen Jahresverlauf hohe zweistellige. Verluste bescherten. Allerdings müssen die Fondsgesellschaften Immobilien nur einmal im Jahr bewerten lassen. „Die derzeitigen Buchwerte vieler Fondsobjekte spiegeln deshalb noch nicht den deutlichen Preiseinbruch an den europäischen Gewerbeimmobilienmärkten der vergangenen Monate wider", sagt Loipfinger. Nach einer Studie der Beratungsgesellschaft Jones Lang LaSalle (JLL) haben sich im dritten Quartal dieses Jahres europäische Büroimmobilien um durchschnittlich eine Jahresmiete verbilligt. Wurden die Gebäude noch Ende Juni im Schnitt zu Preisen von 20 Jahresmieten gehandelt, waren es Ende September nur noch 19 Jahresmieten. Das entspricht im Mittel einem Wertverlust von rund fünf Prozent. In London fielen die Preise nach JLL-Berechnungen in diesem Dreimonatszeitraum sogar so stark, dass Bürogebäude in der City zuletzt nur noch mit 16 Jahresmieten gehandelt wurden. Für den kräftigen Einbruch der Märkte gibt es zwei Ursachen: Wegen der Finanzkrise vergeben Banken nur noch zurückhaltend und gegen Risikozinsaufschläge Darlehen. Investoren können deshalb zwangsläufig nicht mehr so hohe Preise zahlen wie während der vergangenen Boomjahre. Darüber hinaus halten sich viele Interessenten auch wegen des Wirtschaftsabschwungs mit ihren Geboten zurück. Sie, fürchten dass die Mieternachfrage nach, Ge- werbeimmobilien zurückgeht und die Mieterträge fallen werden. Die Krise am europäischen Immobilienmarkt trifft die offenen Fonds schwer. Nach einer BVI-Studie beifinden sich 90,3 Prozent aller Fondsimmobilien in Europa. Lediglich 9,7 Prozent der Objekte liegen außerhalb des Kontinents. Erschwerend kommt hinzu, dass die Fonds in der Vergangenheit besonders eifrig auf dem heute schwer in Mitleidenschaft gezogenen britischen Markt eingekauft haben. Dort befinden sich nach der Untersuchung des Fondsverbands insgesamt 11,6 Prozent aller Objekte. Für IRIC-Geschäftsführer T homaschowski sind deshalb offene Fonds derzeit nicht das Produkt der Wahl für Anleger, die noch in diesem Jahr indirekte Immobilieninvestments tätigen wollen: „Wer sich vor Inkrafttreten der Abgeltungsteuer in diesem Markt segment positionieren will, sollte sich jetzt lieber ein kleines, feines Portfolio mit Aktien von Immobilienunternehmen zusammenstellen." Deren Anteilspreise sind während der Börsenturbulenzen der vergangenen Monate kräftig unter die Räder gekommen. „Zahlreiche Werte notieren heute so niedrig, dass die Ausschüttungen aus ihren langfristig sicheren Mietverträgen in zweistelligen Dividendenrenditen münden", sagt T homaschowski. Ein Einstieg in offene Fonds sei hingegen erst ratsam, wenn „das Damoklesschwert etwaiger Wertberichtigungen nicht mehr über ihnen hängt", sagt der Experte. „Nur so können sich Anleger vor möglichen Wertberichtigungen schützen." 12 Gewinn: Geschlossene Fonds profitieren von der Abgeltungsteuer, denn bei ihnen gibt es kaum Veränderungen. Für eine Handvoll Euro Während sich fast alle Anlageprodukte steuerlich neu ausrichten müssen, bleibt bei den Beteiligungen das Meiste wie gehabt — auch die vielen Privilegien des Fiskus Zuerst waren Zertifikate dran, dann erwischte es Millionärsfonds aus Luxemburg, und über das Jahressteuergesetz 2009 kommen einige Lebensversicherungen, normale Investmentfonds und möglicherweise noch weitere Produkte hinzu, die den Bestandsschutz nicht komplett genießen können. Es ist also noch längst nicht entschieden, wer der Abgeltungsteuer wirklich entgeht. Bei dieser Hektik kann die Beteiligungsbranche eher entspannt zurückschauen und sich vorwiegend auf die Auswirkungen der Finanzkrise und den daher derzeit eher schleppenden Absatz konzentrieren. Kreditinstitute- hingegen müssen nebenbei noch zum Jahresschluss-geschäft bis Silvester 2008 trommeln. Dabei kommt geschlossenen Fonds zugute, dass sie reale Wirtschaftsgüter und damit Sachwertanlagen bieten. Während Anleger sich also in den kommenden Wochen nicht sicher sein können, ob ihr gewähltes Investment auch unter steuerlichen Aspekten das richtige ist, können geschlossene Fonds auf nahezu unveränderte Spielregeln setzen. „Daher ist es von wenigen Ausnahmen abgesehen egal, ob der Beteiligte jetzt oder erst 2009 einsteigt”, sagt Steuerberater Stefan Voith von der Sibeth Partnerschaft aus München. Die Nettorendite bei geschlossenen Fonds muss nämlich zumindest nicht durch Vorgaben des Fisku s neu durchgerechnet werden. Die Emittenten beklagen weder gestrichene Werbungskosten noch gekappte Steuerprivilegien, sie dürfen unverändert mit vielen kleinen Stellschrauben arbeiten, denen die Systemumstellung 2009 fast nichts anhaben kann. Das sorgt eher für Gelassenheit bei den Initiatoren geschlossener Fonds, obwohl der Beteiligungsbranche das Werben zum Steuerendspurt nicht unbekannt ist. „Hier waren es früher die Verlustzuweisungen, die gar nicht hoch genug ausfallen konnten", sagt Voith. Die sind allerdings durch gesetzliche Einschnitte seit Ende 2005 vom Tisch, jetzt zählt dauerhafte Rendite statt roter Zahlen im Schnelldurchgang. Bestes Beispiel sind Leasingfonds. Sollten die Flugzeuge ehemals möglichst effektiv in die Miesen fliegen, stehen jetzt attraktive Erträge mit wenig steuerlicher Belastung im Fokus. Mit der Abgeltungsteuer haben Leasingfonds, die Container, Flieger oder Loks langfristig vermieten, nichts zu tun. Die Einnahmen minus Abschreibungen und laufenden Kosten unterliegen der individuellen Progression, und der Gewinn aus dem Verkauf des nahezu abgeschriebenen Leasinggutes bleibt nach Ablauf der Spekulationsfrist steuerfrei. „Die erhöht sich zwar 2009 von zwölf Monaten auf zehn Jahre, bei Fliegern und Loks lässt sich das aber aussitzen", sagt Voith. Nur die verbeulten Container lassen sich nach rund sechs Jahren nicht mehr ordentlich vermieten. Hier drohen also künftig mehr Abgaben an den Fisku s. Die Abgeltungsteuer belastet vor allem Aktien, viele Investmentfonds und Zertifikate, die Beteiligungsbranche hingegen kommt mit mehr als einem blauen Auge davon. Sie kann daher ihre Argumente danach ausrichten, dass Anleger verstärkt nach neuen schonenden Investments vor dem Finanzamt Ausschau halten, je mehr sie sich mit den Feinheiten der Pauschalabgabe auf fast alles beschäftigen. Das gilt beispielsweise für die Containerschiffe. Hier lässt sich die Steuer spielend aus der Portokasse bezahlen, selbst wenn die Fondsgesellschaft ordentliche Gewinne erwirtschaftet. „Es gibt nach dem Jahreswechsel kein Investment in Deutschland mehr, bei dem es so wenig Steuerlast wie bei Schiffsfonds gibt", stellt Voith fest. Jenseits der Grenze tätige Gesellschaften interessieren die neuen Regeln überhaupt nicht, sie profitieren von der durch die Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) garantierte Steuerfreiheit. Da es in den einzelnen Ländern oft attraktive Freibeträge und moderate Tarife gibt, zahlen Anleger im Ausland eher Abgaben nahe der Nulllinie. Als neuer Vorteil kommt hinzu, dass die steuerfreien Einkünfte ab 2008 nicht mehr dem Progressionsvorbehalt unterliegen. Da sie nicht mehr den Steuersatz für das sonstige Einkommen erhöhen kann es im Idealfall sogar zu weißen Einkünften kommen—vom Finanzamt völlig un- behelligt. Allerdings entfällt der 13 Progressionsvorbehalt nur beim Sitz der Fondsgesellschaft in der EU, Erträge aus anderen Ländern gehören weiter in den hiesigen Steuerbescheid. Inländische Fonds mit Schwerpunkt Wind- oder Solarenergie tangiert die Abgeltungsteuer ebenfalls nicht, sie erzielen keine Kapitalerträge, sondern nutzen Bilanzregeln, die Gewinne wie bei jedem normalen Selbstständigen klein halten können. Für Büroparks oder Einkaufszentren lässt sich weiterhin die zehnjährige Spekulationsfrist verwenden. „Zuerst werden die Immobilien steuerwirksam abgeschrieben und anschließend abgabenfrei verkauft", sagt Voith. Im Gegensatz zur offenen Fondsvariante müssen Mietüberschüsse aber weiterhin mit der individuellen Progression statt dem Abgeltungstarif versteuert werden. „Bei diesen per Saldo steuerlich eher rosigen Aussichten könnten aus Depots abgezogene Gelder in geschlossene Beteiligungen wandern", müssen ab 2009 durch den Wegfall von Halbeinkünfteverfahren, Spekulationsfrist, Werbungskostenabzug und Verlustverrechnung mit anderen Wertpapieren herbe Renditeeinbußen hinnehmen. Damit rücken Beteiligungsangebote in den Fokus. Einen Verlierer gibt es dennoch. Private-Equity-Fonds können die realisierten Erlöse aus Investitionen ab 2009 nicht mehr steuerfrei an ihre Anleger weiterleiten. Für sie gelten dieselben Regeln wie für jeden normalen Sparer, der ab 2009 investiert. Steuerliche Regeln bei geschlossenen Fonds Inland; Einkünfte werden künftig auf Fondsebene einheitlich festgestellt und dann nach Beteiligungsquote verteilt. Anleger deklarieren den ihnen zugewiesenen Jahresbetrag beim Finanzamt und versteuern ihn anschließend mit der eigenen Progression, Sofern die Fondserträge ausnahmsweise der Abgeltungsteuer unterliegen, muss der Sparer die Einnahmen ab dem kommenden Jahr grundsätzlich nicht mehr in der eigenen Steuererklärung angeben. Ausland: Die Einkünfte werden fast immer nur im Sitzland unter Verwendung von Freibeträgen und moderaten Tarifen besteuert. Sie unterliegen hierzulande dem Progressionsvorbehalt, wenn es um NichtEUStaaten geht. Firmieren die Fonds wie etwa in der Schweiz oder in Luxemburg als Kapitalgesellschaft, sind Dividenden und Liquidationserlöse künftig zum Abgeltungssatz im Inland steuerpflichtig, und die Modelle werden damit unattraktiver. Immobilien: Die Differenz aus Inlandsmieten abzüglich Kosten und Abschreibung ist steuerpflichtig, und der Verkauf von Immobilien durch den Fonds oder von Anteilen durch den Anleger bleibt nach zehn Jahren steuerfrei. Schiffe: Durch die günstige T onnagesteuer fallen unabhängig von der tatsächlichen Gewinnhöhe kaum Abgaben an. Diese Ministeuer beinhaltet auch bereits die Erträge aus dem späteren Schiffsverkauf, Steuerliche Regeln bei geschlossenen Fonds Inland: Einkünft e werden künf tig auf F ondsebene einheitlich f estgestellt und dann nach Beteiligungsquote verteilt. Anleger deklarieren den i hnen z ugewi esenen Jahresbetrag bei m Finanz amt und versteuern ihn anschließ end mit der eigenen Progression. Sofer n die Fondserträge aus nahms weise der A bgeltungsteuer unt erliegen, muss der Sparer die Einnahmen ab dem kommenden Jahr grunds ätz lich nicht mehr in der ei genen St euererkl ärung angeben. Ausland: Die Einkünft e wer den fas t immer nur i m Sitzland unter V erwendung von Freibeträgen und moder aten Tari fen best euert . Sie unter liegen hierzul ande dem Progressions vorbehalt, wenn es um Nicht-EUStaaten geht. Firmier en die Fonds wi e et wa in der Schweiz oder in Luxemburg als Kapitalgesellschaft, sind Di videnden und Liquidati onser löse künftig zum A bgel tungssatz im Inl and steuerpflichtig, und die Modelle werden damit unattrakti ver. Immobilien: Die Diff erenz aus Inl andsmieten abzüglich K osten und Absc hreibung ist st euer pflichtig, und der V erkauf von I mmobilien durch den Fonds oder von Anteilen durch den Anl eger bleibt nach z ehn Jahren steuerfrei. Schiffe: Durch die güns tige Tonnagesteuer f allen unabhängig von der t at sächlichen G ewinnhöhe kaum A bgaben an. Diese Ministeuer beinhalt et auch ber eits die Erträge aus dem s pät eren Schiffs ver kauf. Steuern sparen mit dem Nachwuchs Ein Depotübertrag lohnt, da für Kinder ein bedeutend höherer Freibetrag gilt 14 Der Kapitaltransfer von Eltern auf den Nachwuchs ist derzeit in vollem Gange, um die Renditenachteile durch den anstehenden Systemwechsel auszugleichen. Der familieninterne Depotübertrag geschieht unter dem Aspekt, Steuerfreibeträge über mehrere Köpfe hinweg mehrfach zu nutzen. Dabei müssen Eltern jedoch bedenken, dass die Gelder dauerhaft transferiert sind und nicht wieder von den Kinderkonten zurückgeholt werden können. Denn damit würde dem Finanzamt klar, dass die Mittel nie endgültig die elterliche Sphäre verlassen haben. In diesem Fall würde das Modell rückwirkend nicht anerkannt und eine Nachforderung über die zuvor eingesparten Steuern nebst Zinsen gestellt. Die Strategie geht davon aus, dass der Nachwuchs deutlich mehr Kapitalerträge brutto für netto kassieren kann. Insbesondere jüngeren Familienmitgliedern stehen mangels anderer Einkünfte neben dem Sparerpausch- noch der Grund- sowie der Sonderausgabenpauschbetrag zur Verfügung. Somit können Kinder Kapitaleinnahmen von 8501€ verbuchen, ohne dass Steuern anfallen. Kalkulieren Eltern mit einem Sparvolumen von 400 000€ und einer durchschnittlichen Verzinsung von vier Prozent, fallen jährlich 16 000€ Kapitaleinnahmen an. Werden im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge an beide Kinder je 200 000 e übertragen, fallen auf die jeweils 8000 € Zinsen keine Abgaben an. Der Übertrag löst auch keine Schenkungsteuer aus, da der T ransfer unter dem Freibetrag je Sprössling liegt. Dabei ist jedoch zu beachten, dass Kapitalerträge losgelöst vom übrigen Einkommen pauschal mit 25 Prozent versteuert werden und auch nicht mehr die Progression auf die sonstigen Einkünfte erhöhen. Für den elterlichen Steuerbescheid spielt es also keine Rolle mehr, ob sie die Anleihen und Sparguthaben noch besitzen oder zuvor an die Kinder verschenkt haben. Auch beim Nachwuchs tritt nur ein geringer Entlastungseffekt ein, da die Kapitalerträge oberhalb des Sparerpauschbetrags von 801,-€ mit 25 Prozent Abgeltungsteuer erfasst werden. Damit reduziert sich der gesamte Spareffekt aus dem Kapitaltransfer auf steuerfreie Jahreszinsen oder Dividenden bis 801 €, kein wirklicher Grund für massive Vermögensumschichtungen innerhalb der Familie. Doch Eltern sollten ihre Sparplanungen nicht gleich wieder verwerfen, das neue System offeriert nämlich eine Auswegsklausel: Der Nachwuchs darf seine Kapitaleinnahmen auf Antrag weiterhin in die Steuererklärung aufnehmen. Dann werden die Abgaben so berechnet, als würde es überhaupt keine € auch wieder die übrigen Abgeltungsteuer geben. Das hat die positive Folge, dass neben den 801 € entlastenden Frei- und Pauschbeträge ins Spiel kommen und die Zinsen und Dividenden bis 8501 weiterhin unbelastet bleiben. Das Ausfüllen der jährlichen Steuererklärung kann sogar ganz entfallen. Reichen die Kinder ihrer Bank eine Nicht-Veranlagungs-Bescheinigung ein, wird überhaupt keine Ab- geltungsteuer fällig und Auszahlungen erfolgen brutto für netto. Dabei wirkt sogar der heute bereits vom Finanzamt ausgestellte Freibrief 2009 weiter, da er für drei Jahre gilt. Allerdings lässt sich ein Spareffekt nicht ins neue Recht retten. Die Progression der Eltern wird durch den Kapitaltransfer künftig nicht zusätzlich entlastet, da die Zinserträge ohnehin in ihrem Steuerbescheid fehlen werden. Dennoch hat das familieninterne Sparmodell zur Steigerung der Nettorendite seinen Charme. 15 Ausgleich: Verluste haben auch ihre guten Seiten: Anleger können sie nämlich mit späteren Gewinnen verrechnen und sparen dann Steuern. Fiskus streicht Investoren die Werbungskosten Aufwand lässt sich kaum noch geltend machen Die Abgeltungsteuer erfasst Kapitaleinnahmen mit einem Einheitstarif. Pauschale Regelungen bedeuten aber auch, dass Ausnahmen unter den Tisch fallen. Das trifft zum Leidwesen vieler Sparer die Werbungsko sten, sie sind ab 2009 grundsätzlich nicht mehr abzugsfähig. ' Doch nicht nur der Abzug von Schuldzinsen wird gestrichen, auch Depot-, Beratungs- und Verwaltungsgebühren sowie die Aufwendungen für Fahrten zur Hauptversammlung oder zum Anlegerseminar fallen steuerlich unter den T isch. Da lohnt es sich, jetzt noch schnell Aufwand vorzuziehen. Wird das gebuchte Seminar noch 2008 bezahlt öder das Fachbuch bis Silvester gekauft, ist der. Werbungskostenabzug gerettet. Denn bei den Werbungskosten gilt das Abflussprinzip. Doch wer hier übertreibt und etwa die Depotgebühren für zehn Jahre im Voraus überweist, dem wird Gestaltungsmissbrauch unterstellt. Zudem gibt es eine kaum bekannte Vorschrift, wonach Kosten schon vor 2009 nicht abgezogen werden dürfen, wenn die Einnahmen erst unter der Abgeltungsteuer anfallen. Das betrifft etwa den Kauf von Zerobonds auf Kredit, der erst in ein paar Jahren fällig ist. Generell lautet die Botschaft für Sparer, Kredite zu tilgen oder ab sofort eher für Immobilien oder die eigene Firma einzusetzen und Börsengeschäfte mit Eigenmitteln zu betreiben. Eine gehebelte Rendite über Fremdfinanzierung wird also zum Auslaufmodell. Sonst kann es dazu kommen, dass die Steuerlast über dem wirtschaftlichen Ertrag liegt und das Geschäft im Fiasko endet. Allerdings wird der Werbungskostenabzug nicht komplett gestrichen. So dürfen Bankspesen und Maklercourtage beim An- und Verkauf von Wertpapieren auch 2009 weiter abgezogen werden. Das gilt auch für die im Rahmen von Terminmarktgeschäften angefallenen Gebühren. Selbst der Ausgabeaufschlag beim Kauf von Investmentfonds oder das Telefonat für den Börsenauftrag ist künftig weiterhin absetzbar. Bei Finanzinnovationen wie Zerobonds, Garantiezertifikaten oder Aktienanleihen sind derzeit bereits Gewinne unabhängig von Haltefristen steuerpflichtig, der künftige Wegfall der Spekulationsfrist belastet die Papiere also nicht. Dabei dürfen Gebühren aber nicht berücksichtigt werden. Das wird 2009 erstmals möglich, das Kursplus wird also moderater besteuert. Es kommt noch besser. In einem internen Schreiben an die Banken weist das Bundesfinanzministerium (BMF) darauf hin, dass Werbungsko sten durchaus weiterhin zählen können. Danach lässt sich ein pauschales Vermögensver-waltungshonorar auch künftig geltend machen. Sofern die All-in-Fee wie allgemein üblich die An- und Verkaufsspesen abdeckt, können bis zu 50 Prozent hiervon mindernd von den Kapitaleinnahmen abgezogen werden. Da das in Rechnung gestellte Honorar keiner konkreten Börsenorder zugeordnet werden kann, sollen es die Banken bei Bezahlung in den Verlustverrechnungstopf einstellen und anschließend mit Zinsen, Dividenden und Kursgewinnen verrechnen. Die fetten Jahre kommen wieder Ein jetzt realisiertes Börsenminus zählt in den Folgejahren unter der Abgeltungssteuer als verrechenbarer Altverlust. Anleger können Kapitalerträge zwischen 2009 bis 2013 gegenrechnen. Aufgrund der Finanzkrise hat wohl nahezu jeder Anleger Papiere mit roten Zahlen im Depot, sofern er nicht gezielt auf fallende Kurse gesetzt hat. Wer dieses Minus jetzt realisiert, kann den historischen Einmaleffekt kurz vor Einführung der Abgeltungsteuer ausnutzen. 16 Denn ein 2008 oder im Vorjahr nicht mit Spekulationsgewinnen ausgleichsfähiger Verlust darf unter der Abgeltungsteuer bis 2013 verrechnet werden. „Der erhaltene Verkaufserlös kann dann noch einmal gezielt zur Rettung des Bestandsschutzes eingesetzt werden, indem etwa Aktien-, Misch- oder Dachfonds vor Neujahr ins Depot geholt werden", erläutert Steueranwalt Rolfjosef Hamacher von der Axer Partnerschaft aus Köln. Damit dies auch gelingt, müssen einige Besonderheiten beachtet werden. Wir geben eine Orientierungshilfe für die wichtigsten Anleger- und Anlagegruppen. Privatanleger: Nur mit Wertpapieren, die noch kein Jahr im Depot liegen, kommt es zu einem Spekulationsverlust. Für die Fristberechnung gelten die T age von An- und Verkauf, unabhängig vom Geldfluss. Dabei ist zu beachten, dass die An- und Verkaufsspesen, Nebenkosten oder Ausgabeaufschläge bei Fonds den Verlust erhöhen. Dieses Minus ist mit gleichartigen Börsengewinnen aus 2008 verrechenbar, was wohl eher die Ausnahme sein dürfte. Mangels vorhandenem Kursplus sucht das Finanzamt nach Gewinnen aus 2007 und erstattet bezahlte Spekulationsteuer. Sofern dort nicht ausreichend schwarze Zahlen vorhanden sind, wird der jetzt realisierte Spekulationsverlust unter der Abgeltungsteuer bis 2013 verrechnet. „Damit es dazu kommt, muss das Minus in die Anlage SO der Steuererklärung 2008, auch wenn es sich erst einmal nicht auswirkt", sagt Hamacher. Nur dann konserviert das Finanzamt den Spekulationsverlust für die Zukunft. Betriebliche Anleger: Sie brauchen keine Haltefristen zu beachten und ihre Depottitel noch nicht einmal zu verkaufen. In der Bilanz darf nämlich eine gewinnmindernde T eilwertabschreibung auf den Kurs an Silvester vorgenommen werden. Sollten sich die Notierungen aber bis zur Bilanzerstellung 2009 wieder erholt haben, darf die Abschrejbung nur bis zu diesem aktuelleren Kurs erfolgen. Aktien: Da Spekulationsverluste nur zur Hälfte wirken, sind aus Steuersicht vorrangig Aktienfonds, Zertifikate oder Optionsscheine abzustoßen, um das komplette Minus mit Gewinnen verrechnen zu können. Auch wenn Aktien kurz vor Ablauf der Spekulationsfrist stehen, lohnt ein Verkauf von Verlusttiteln, um das Minus nicht verpuffen zu lassen. Die gleichen Werte können anschließend wieder geordert werden. Investmentfonds: Die von Fondsmanagern verbuchten Verkaufsverluste kommen beim Anleger nicht direkt an. Steuerlich lässt sich das Minus also nur retten, wenn der Sparer seine Anteile innerhalb der Spekulationsfrist abstößt. Dabei zählen die Verluste bei aktienfonds in voller Höhe. Vorsicht ist bei Hedge-Fonds geboten. Viele sind in Deutschlandgar nicht zugelassen oder kommen ihren Veröffentlichungspflichten, nicht nach. Selbst wenn Anleger die tief im Kurs gesunkenen Anteile binnen zwölf Monaten verkaufen, fällt eine Pauschalsteuer an. Anleihen: Auch hier ist die Spekulationsfrist zu beachten, wenn es aufgrund der schlechten Bonität des Schuldners zu Kurseinbußen gekommen ist. Auch Wechselkursverluste wirken sich mindernd aus. „Das bedeutet bei Dollaranlagen im Umkehrschluss aber auch, dass ein Devisenplus den realisierten Verlust mindert und im Extremfall zu einem Gewinn macht", sagt Hamacher. Zertifikate: Verluste innerhalb eines Jahres zählen im Gegensatz zu Aktien in voller Höhe. Allerdings sichert die Reinvestition in Zertifikate aufgrund der verkürzten Übergangsregel auf die Abgeltungsteuer keinen Bestandsschutz mehr. Bei Garantiezertifikaten stellt das realisierte Minus negative Kapitaleinnahmen dar. Der Verlust in 2008 mindert also Zinsen oder Dividenden und wirkt sich so mit effektiv aus. Altverluste: Hat das Finanzamt die roten Zahlen mitAktien, Fonds, Derivaten oder T ermingeschäften über den Steuerbescheid 2008 festgestellt, sind die in den folgenden fünf Jahren effektiv einsetzbar. Das Minus lässt sich mit einer Reihe von Kapitaleinnahmen verrechnen, die der Abgeltungsteuer unterliegen. Bei Aktien zählt das konservierte Minus nur zur Hälfte, bei anderen Titeln und auch Aktienfonds hingegen voll. Also können die in diesen Tagen angesammelten roten Zahlen dazu führen, dass Erträge nach Silvester brutto fließen", sagt Hamacher. „Dieses Privileg können hingegen Anleger nicht nutzen, die jetzt einfach ihre Verluste aussitzen." Zukunftspotenzial: Es bleiben fünf Jahre, um die roten Zahlen zu verrechnen. Das gelingt in erster Linie mit Gewinnen aus nach 2008 gekauften Wertpapieren. Hinzu kommen Zertifikate, die ab Juli 2009 mit Gewinn fällig oder verkauft werden. Spekulationsverluste mindern aber auch Zinserträge: Denn Gewinne entstehen auch bei Verkauf oder Fälligkeit von Zerobonds oder abgezinsten Spar- und Bundesschatzbriefen. Deren Kursplus enthält die während der Haltedauer aufgelaufene Zinsen. Werden die Titel bis 2013 verkauft oder fällig kann der aufgehäufte Zinseszinsertrag durch Verrechnung mit alten Verlusten komplett steuerfrei bleiben. 17 Ab 2009 kassiert die Bank dann Abgeltungsteuer. Hierüber lässt sich der Anleger eine Bescheinigung ausstellen, die er mit seiner Steuererklärung einreicht. Das Finanzamt reaktiviert anschließend die Altverluste und zieht sie von den Gewinnen bis auf Null ab. Werden alle Gewinne ausgeglichen, wird die komplette Abgeltungsteuer erstattet. 18 Fünf Jahre steuerfreie Zinsen Beispielrechnung zur Vermeidung der Abgeltungsteuer Ein Anleger realisiert jetzt Spekulationsverluste von zusammen 30.000€. M angels Verrechnungspotenzial investiert er den Verkaufserlös in Zerobonds, bei denen bis zur Fälligkeit Ende 2013 planmäßig 30.800€ über den Kursanstieg anfallen. festgestellter Spekulationsverlust 2008 Kauf Zerobonds Nennwert 140 000 € zum Kurs 78 % Erlös bei Fälligkeit 2013 steuerpflichtiger Zinsertrag abz. An- und Verkaufsspesen Spekulationsverlust 2008 Abgeltungsteuer -30 000€ 109 200 € 140 000€ 30 800€ -800€ -30 000€ 0£ Mehrarbeit mit dem Auslandsdepot Heimische Banken übernehmen künftig den Umgang mit dem Fisku s. Jenseits der Grenze gelingt das nicht Liegen Depots jenseits der Grenze, erheben die Banken keinen Zinsabschlag und ab 2009 entsprechend keine Abgeltungsteuer. Das ist aber nahezu die einzige Gemeinsamkeit zwischen derzeitigem und kommendem Recht. Während Sparer mit heimischen Konten die Anlagen KAP, SO und AUS ab 2009 in der Regel nicht mehr ausfüllen müssen, erweitert sich der Umfang für Auslandserträge um die Verkaufsgeschäfte. Eine wesentliche Erleichterung bringt die Abgeltungsteuer nämlich nur bei inländischen Instituten, wo Banken, Versicherungen und Fondsgesellschaften ihren Kunden ab 2009 im Idealfall die fiskalische Arbeit abnehmen. Sie behalten die Abgaben fürs Finanzamt ein, Sparer haben damit nichts mehr zu tun. Dieses Privileg gibt es aber nicht für Besitzer von Auslandskonten oder Fonds, die von jenseits der Grenze aus gemanagt werden. Hier potenziert sich die Arbeit für den Anleger ab 2009 sogar. Die Nachversteuerung erfolgt erst über die Veranlagung. Dabei werden auch je nach Staat entweder die im Rahmen der EU-Zinsrichtlinie einbehaltene Quellensteuer angerechnet oder die versendeten Kontrollmitteilungen ausgewertet. Das bedeutet Mehrarbeit. So ist dem Finanzamt künftig nachzuweisen, wenn es sich um Wertpapiere handelt, die noch mit Bestandsschutz verkauft werden. Während inländische Kreditinstitute Papiere mit und ohne Bestandsschutz differenzieren und zwei Verlustverrechnungstöpfe für Aktien und andere negative Einnahmen führen, muss dies der Sparer für sein Auslandsdepot selbst in die Hand nehmen. In der Praxis führt dies zwingend zu einer internen Buchführung, sofern die Bank jenseits der Grenze keine Erträgnisaufstellung nach den Vorschriften der Abgeltungsteuer erstellt. Dies wird sich das Institut durch höhere Depot- oder Verwaltungsgebühren vergüten lassen, die noch nicht einmal als Werbungskosten abzugsfähig sind. Besonders lästig wird es für Besitzer von thesaurierenden Fonds, hier ist höhere Mathematik gefragt. Sitzt die Gesellschaft nicht in Deutschland, müssen sich Anleger nach dem Jahreswechsel selbst dann 19 weiterhin um die Ermittlung ihrer steuerpflichtigen Kapitaleinnahmen kümmern, wenn die Anteile in einem heimischen Depot liegen. Das betrifft neben ausländischen Fondshäusern auch Produkte von hiesigen Gesellschaften, die Fonds in Luxemburg auflegen. Hintergrund für die Rechenarbeit ist die Regelung, dass Anleger die laufenden Kapitalerträge auch dann einmal jährlich versteuern müssen, wenn der Fonds sie immer wieder reinvestiert. Während Inlandsfonds hierauf automatisch Abgeltungsteuer einbehalten, macht das ihre Auslandskonkurrenz nicht. Hier muss der Sparer die Kapitaleinnahmen weiterhin selbst in der Steuererklärung deklarieren. Das Finanzamt erhebt anschließend die Abgabe in Höhe von 25 Prozent nach. Bei einem Depotübertrag muss die inländische Bank dem neuen Institut die Anschaffungsdaten der einzelnen Titel mitteilen. Damit können die Kapitaleinnahmen sowie die Wertpapiere mit Bestandsschutz problemlos auch nach einem Bankenwechsel berechnet werden. Gleiches gilt für die noch nicht verrechneten oder bescheinigten Verluste. Insoweit gehen auch noch nicht verrechnete Verluste über. Bei Auslandsdepots hingegen muss der Kunde die Daten selbst vorhalten. T ransferiert er die Depotwerte nun in die Heimat, verfügt das neue Institut in der Regel nicht über Angaben zu den Anschaffungsdaten. Sofern der Kunde seine Titel anschließend verkauft, beträgt der Steuerabzug pauschal 30 Prozent vom Veräußerungspreis. Ob der Anleger überhaupt einen Gewinn realisiert, spielt dabei keine Rolle. Dies kann der Sparer dann zwar später über sein Finanzamt korrigieren. Dafür muss er aber die gesamte Anlagehistorie etwa in Monaco oder auf den Bahamas detailliert aufschlüsseln. Diese Regelung ist deshalb eher keine Einladung, Auslandsgelder wieder in die Heimat zu transferieren. 20 Lebensversicherung Steuerfrei ist die Lebensversicherung nicht Spiel mir das Lied von der Sicherheit Risikoreiche Investitionen scheuen deutsche Anleger aufgrund der Finanzkrise noch stärker als ohnehin: Viele bringen ihr Geld lieber mit Lebensversicherungen vermeintlich in Sicherheit, als sich mit Fonds vielleicht die Finger zu verbrennen. „Wir bemerken auf jeden Fall eine gestiegene Nachfrage", sagt T homas Lay, Leiter Personenversicherungsvertrieb bei der Allianz in Stuttgart. Von seiner Lebensversicherung mit Einmalbeitrag konnte der Versicherer von Januar bis Oktober 17.219 Policen verkaufen. Im Vorjahreszeitraum waren es 12.365. „Die Finanzkrise hat das Bedürfnis der Kunden erlic nach sicheren Anlagemöglichkeiten verstärkt", sagt Lay. „Ein weiterer Grund für die hohe Nachfrage ist ganz klar der Steuervorteil." Denn wenn vom kommenden Jahr an andere Kapitalerträge pauschal mit 25 Prozent besteuert werden, gewinnen Versicherungen als Anlageform an Attraktivität - die Police muss aber bestimmte Bedingungen erfüllen. Für Verträge, die vor 2005 geschlossen wurden - sogenannte Altvertrage - müssen Kunden bei Auszahlung gar keine Steuern abführen, wenn sie fünf Jahre Beiträge gezahlt, den Vertrag zwölf Jahre gehalten und ein einen Mindest-T odesfallschutz von Im 60 Prozent der Beitragssumme vereinbart haben. Aber auch Verträge, die nach 2005 beschlossen wurden, werden unter bestimmten Voraussetzungen von der Abgeltungsteuer verschont. Wer seine Police zwölf Jahre hält und bei Auszahlung mindestens 60 Jahre alt --ist, zahlt den persönlichen Einkommensteuersatz auf die Hälfte des Wertzuwachses. Maximal sind das also 22,5 Prozent. Wer sich für eine Auszahlung als monatliche Rente entschieden hat, führt abhängig vom Alter noch weniger an den Fisku s ab. Die Rendite ist bei Lebensversicherungen geringer als bei vielen anderen Anlagen, dafür ist bei klassischen Policen aber eine Mindestverzinsung sicher. Bei fondsgebundenen Lebensversicherungen trägt allerdings der Kunde das Risiko. Wegen Steuervorteilen allein lohnen sich Lebensversicherungen auch 2009 nicht, sagt Versicherungsberater Andreas Rebhan aus Kevelaer: „Wichtig ist immer noch, was am Ende rauskommt." Und das sei bei einer Lebensversicherung nicht viel. Er empfiehlt, Risikoschutz und Anlage zu trennen, um eine höhere Rendite zu erzielen. Etwa mit Investmentfonds, die dieses Jahr steuerlich noch interessant sind, weil nur Dividenden versteuert Barfrei ist werden. Aber auch im nächsten Jahr sollten Anleger nicht aus Angst vor der steuerlichen Belastung auf Gewinne verzichten. Denn für Gutverdienende kann auch die Besteuerung der Hälfte des Ertrages mit dem persönlichern Einkommensteuersatz hoch sein. „Da ist eine Kapitalanlage mit guter Rendite ertragreicher", sagt Rebhan. In der Kundenberatung gibt er Steuerargumenten kein großes Gewicht. Bei der Entscheidung für eine Anlageform sollte die persönliche Situation ausschlaggebend sein. Ob ein Kunde mittelfristig Geld für eine Immobilie benötigt und deshalb flexibel bleiben muss, fällt viel stärker ins Gewicht als Steuerprivilegien. „Man sollte die Abgeltungsteuer nicht verteufeln", sagt auch Allianz-Mann Lay. Für einen wichtigen Steuervorteil der Versicherungen hält er den Steuerstundungseffekt. Andere Geldanlagen werden sofort besteuert, Lebensversicherungen nachgelagert, also bei Fälligkeit der Leistung. „Das ist ein immenser Hebel", sagt Lay. Durch die Zinseszinsen behält der Kunde mehr Geld als wenn er Steuern sofort zahlen muss. Für Thorsten Rudnik vom Bund der Versicherten macht das die Policen nicht automatisch zu einer lohnenden Anlage. „Steuerfrei ist die Lebensversicherung nicht", sagt er. „Wir können nicht verstehen, warum die Steuer ein Verkaufsargument für die unrentablen Policen sein soll." Denn der Versicherer schreibt dem Sparer nicht die gesamten Beitragszahlungen gut, sondern zieht die hohen Verwaltungsko sten ab. „Lebensversicherungen werden meist über Makler und Vertreter verkauft", sagt Rudnik. „In den ersten Jahren zahlt der Kunde erst mal die Provision." Vor allem die vielen Anleger, die ihre Lebensversicherung nach kurzer Zeit kündigen, machen deshalb Verluste. Im vergangenen Jahr wurden 4,95 Prozent des gesamten Bestandes bei deutschen 21 Versicherern vorzeitig beendet. Denn wie ihre finanzielle Situation in zwanzig oder dreißig Jahren aussieht, schätzen nur wenige Anleger richtig ein. Kunden, die die steuerbegünstigenden Bedingungen nicht erfüllt haben und ihre Policen stornieren, müssen Erträge voll versteuern – zurzeit noch mit dem individuellen Steuersatz, der meist höher ist als die Abgeltungsteuer, ab 2009 mit 25 Prozent. Das gilt auch für Altverträge. Besser sofort investieren Renditevergleich zwischen Index und Rentenversicherung *nach Abz ug von Spesen, 1 I nvestiti on 2008, 2 I nvestiti on 2009, 3 angenommener persönlicher S teuersatz , ** das ergebnis f ällt anders aus , wenn sich der Versichert e st attdessen f ür eine monatliche Rentenzahlung entsc heidet. Indexfonds1 Indexfonds2 Rentenversicherung Investition 10.000 10.000 24.000 in € Besteue- Anfallende Anfallende Hälfte des Ertrags zu rung Dividenden Dividenden 30 % mit 25 % und gewinn mitn25 %mit 25 % Rendite 8% 8% 4% (Prognose) Ergebnis 40.676 34.919 34.625 nach 20 Jahren €* Verkaufshilfe für Versicherer Fondspolicen entgehen der Abgeltungsteuer. Doch Kunden hilft das trotzdem nur bedingt Für die Versicherungswirtschaft ist die Abgeltungsteuer ein zusätzliches Argument im Wettbewerb mit den Banken. Die Assekuranz profitiert davon, dass ihre Policen nicht von der Abgeltungsteuer betroffen sind. Das macht sich auch im Vertrieb bemerkbar. „Wir sehen einen deutlich positiven T rend zu Fondspolicen, der durch die Abgeltungsteuer unterstützt wird", sagt Wolfgang Fuchs, Vertriebsvorstand beim Wiesbadener Lebensversicherer Delta Lloyd. Die Versicherer verkaufen fondsgebundene Verträge mit dem Argument, dass Kunden damit hohe Renditen wie mit Investmentfonds erzielen können und gleichzeitig der Abgeltungsteuer entgehen. Verbraucherschützer weisen aber darauf hin, dass weniger Steuer nicht in jedem Fall mehr Rendite heißt. Die Policen seien mit so hohen Kosten belastet, dass viele Kunden nicht von der Steuerersparnis profitieren können. Ab nächstem Jahr müssen Anleger auf Zinsen und Dividenden pauschal 25 Prozent Steuern plus Solidaritätszuschlag zahlen. Bei privaten Rentenversicherungen zahlt der Kunde erst bei der Auszahlung Steuern. Falls der Vertrag mindestens zwölf Jahre läuft und erst ab dem 60. Lebensjahrausgezahlt wird, werden nur Abgaben auf den Ertragsanteil fällig. Bei Rentenbeginn mit 65 Jahren liegt dieser bei 18 Prozent. Im Gegensatz zur klassi schen Rentenpolice bieten fondsgebundene Verträge in der Regel keine Garantie. Das Kapitalanlagerisiko liegt allein beim Kunden. Dafür kann er höhere Renditen erzielen als mit den klassischen Verträgen. Die Sparbeiträge der Kunden, in der Regel 80 Prozent der eingezahlten Prämien, fließen in Investmentfonds. Das Risiko für diese Anlage trägt der 22 Kunde. Sinkende Aktienkurse wie in den vergangenen Monaten wirken sich auch auf den Wert der Anteile aus. Die Versicherer haben mittlerweile zwar auch Fondspolicen mit Garantien im Angebot, die Absicherung kostet aber wiederum Rendite. Bei Verbraucherschützern steht die Fondspolice auf der schwarzen Liste. Dennoch verkaufen sich die Verträge seit Jahren immer besser. Im vergangenen Jahr hat sich die Zahl der fondsgebundenen Rentenversicherungen um 26 Prozent auf rund 6,7 Millionen Verträge erhöht. Das Bundesfinanzministerium begründete die Ungleichbehandlung der Anlageformen damit, dass eine Rentenpolice nicht nur ein Sparvertrag ist, sondern auch eine Versicherung. Der Kunde verlagert das Risiko, dass er älter wird als gedacht, auf den Versicherer. Dieser zahlt ihm für den Rest seines Lebens eine Rente. Hat er dagegen mit Fonds Geld angespart, bleibt das Risiko, dass es nicht für den gesamten Ruhestand reicht. Die Fondslobby sieht das anders und fühlt sich benachteiligt. „Altersvorsorge ist ein reiner Sparvorgang", sagt Felix Fortelka, Sprecher des Bundesverbands Investment und Asset Management (BVI). Der Verband hofft darauf, dass es noch Nachbesserungen beim Gesetz geben wird, und will erreichen, dass zumindest Fondssparpläne mit einer Mindestlaufzeit von zwölf Jahren, die erst nach dem 60. Lebensjahr ausgezahlt werden, nicht unter die Abgeltungsteuer fallen. „Wir bemühen uns weiterhin, den Gesetzgeber zu überzeugen, dass beide Sparformen gleich behandelt werden sollten", sagt Fortelka. Bisher hat der Verband aber nur einzelne Abgeordnete überzeugen können. Auch Verbraucherschützer sind skeptisch. „Der Staat bevorzugt das teurere Produkt", sagt Arno Gottschalk von der Verbraucherzentrale Bremen. Die meisten Kunden könnten nicht von den Steuervorteilen profitieren, da diese durch hohe Kosten überkompensiert würden. Der Kunde zahlt bei Fondspolicen doppelt: Neben den Vertriebs- und Verwaltungsko sten der Versicherer fallen auch noch die Gebühren der Fondsgesellschaften an. 23 Stillstand: Riester-Renten bewahren ihre Attraktivität, Rürup-Renten sind weiterhin nur für wenige interessant. Die fabelhafte Welt des Riesterns Bei Auswahl der staatlich geförderten Altersvorsorge sollten Kunden ihre Ziele vor Augen haben. Die Abgeltungsteuer müssen sie nicht fürchten Wer staatlich gefördert für das Alter vorsorgt, muss die Abgeltungsteuer nicht fürchten. In der Ansparphase werden keine Abgaben an den Fisku s fällig, in der Auszahlungsphase zumindest keine Abgeltungsteuer. „Die späteren Auszahlungen aus einer staatlich geförderten Riester- oder Basis-Rente werden dem individuellen Einkommensteuersatz unterworfen, und zwar per so genannter nach gelagerter Besteuerung", erklärt Allianz-Leben-Sprecher Udo Rössler. Um die erhebliche Kürzung künftiger Renten auszugleichen, hat der Gesetzgeber 2002 die staatlich geförderte Altersvorsorge eingeführt. Die nach dem damaligen Bundesarbeitsminister Walter Riester benannten Rentenverträge haben sich vom Ladenhüter zum Bestseller entwickelt. Bis Ende Juni 2008 hatten mehr als 11,5 Millionen Kunden einen Riester-Vertrag abgeschlossen. Der Staat fördert das Sparen fürs Alter mit Zulagen und Steuervorteilen. Erwachsene erhalten im Jahr eine Zulage in Höhe von 154€. Für jedes Kind gibt es 185 €, für ab 2008 geborenen Nachwuchs sogar 300 E. Außerdem können die Beiträge steuerlich bis zu einer Höhe von 2100 € geltend gemacht werden. Voraussetzung für die Förderung ist, dass der Kunde vier Prozent seines Einkommens in den Vertrag steckt. Riester-Renten gibt es in Form von klassischen oder fondsgebundenen Rentenversicherungen, als Banksparplan und als Investmentfondsvertrag. Mittlerweile sind fast alle Verbraucher förderberechtigt außer Selbständigen und Freiberuflern. Diese Gruppen unterstützt der Staat mit der so genannten BasisRente. Im Volksmund wird sie nach ihrem Entwickler, dem Wirtschaftsweisen Bert Rürup, auch RürupRente genannt. Einige Anbieter, in erster Linie Investmenthäuser, bieten Kunden die Möglichkeit an, mehr in Riester-Verträge einzuzahlen als für den Erhalt der maximalen staatlichen Förderung erforderlich ist. Bei Union Investment, mit 1,7 Millionen verkauften Riester-Renten der Marktführer, können Anleger bis zu 40 000 € in den Aktienfondssparplan stecken. Das Investmenthaus gehört zum Verbund der Volks- und Raiffeisenbanken und verkauft über sie. „Anders als bei Versicherungen fallen bei uns keine separaten Abschlussko sten an", sagt Wolfram Erling, Altersvorsorgeexperte bei Union Investment. Diese Provisionen für Vermittler können einige Tausend Euro betragen und werden in den ersten fünf Jahren der Vertragslaufzeit von den Zahlungen des Kunden abgezogen, das ist die sogenannte Zillmerung. Die Kosten für den Aktiensparplan betragen fünf Prozent für jeden gezahlten Beitrag sowie 1,2 Prozent der angesparten Vermögenswerte für die Verwaltung im Jahr. Um die Förderung des Staates nicht zu riskieren, dürfen sich Riester-Sparer bei Rentenbeginn ma- ximal 30 Prozent des Kapitals aus- zahlen lassen. Für das Vermögen aus der Überzahlung gilt das nicht, es ist voll auszahlungsfähig. Für gut verdienende Anleger kann die Überzahlung bei Investmentsparplänen durchaus interessant sein, sagt Versicherungsmakler Sandkühler. Die Verträge seien kostengünstig. „Aber der Blick auf die Kosten verstellt oft den Blick auf andere wichtige Kriterien." So macht es einen Unterschied, ob ein Kunde die maximale Rendite erreichen und dabei Risiken in Kauf nehmen will, oder auf Sicherheit setzt und das Langlebigkeitsrisiko absichern möchte. „Kunden müssen aufpassen, dass sie nicht auf das falsche Pferd setzen", sagt Sandkühler. € im Jahr in die Bei Rürup-Renten sind Überzahlungen kein Thema. Sparer können maximal 20 000 geförderte Rente einzahlen. Anstelle staatlicher Zulagen gewährt der Gesetzgeber bei Rürup umfangreiche Steuervorteile. Anleger können einen jährlich wachsenden T eil der Einzahlungen von der Steuer absetzen. In diesem Jahr sind es 66 Prozent, bis zum Jahr 2025 soll dieser Anteil auf 100 Prozent ansteigen. Vor allem gut verdienende Selbstständige, die Steuern sparen und noch etwas für ihre Altersvorsorge tun wollen, nutzen die Rürup-Rente, um kurz vor Jahresende noch einmal hohe Einmalbeiträge einzuzahlen, sagt Dieter Rauch, Geschäftsführer des Verbunds Deutscher Honorarberater. „Den Steuervorteil erkaufen die Selbstständigen bei Rürup aber mit geringer Flexibilität", sagt Rauch. Während der Laufzeit haben sie keine Möglichkeit, an ihr Erspartes heranzukommen. Auch Einmalauszahlungen bei Rentenbeginn sind 24 tabu. Das bei Rürup angesparte Kapital soll nur der Altersvorsorge dienen, es ist laut Gesetz weder kapitalisierbar noch beleihbar, übertragbar oder vererbbar. Rauch empfiehlt deshalb, nicht das gesamte Kapital zur Altersvorsorge in eine RürupRente zu stecken, um flexibel zu bleiben. „Rürup ist ein guter Zusatzbaustein für Selbstständige, die schon privat für ihr Alter vorgesorgt haben", sagt Rauch. Ein Verkaufsschlager ist die Rürup-Rente bisher nicht. Bis Ende 2007 haben nur rund 638 000 Deutsche entsprechende Verträge abgeschlossen. „Die Basis-Rente ist ein sehr beratungsintensives Altersvorsorgeprodukt, das sich nicht von der Stange verkaufen lässt", sagt Allianz-Leben-Sprecher Rössler. Die Gesellschaft hat rund 100 000 Rürup-Renten im Bestand. Die Tatsache, dass Rürup nicht von der Abgeltungsteuer betroffen ist, wird Rösslers Einschätzung nach nicht zu mehr Abschlüssen führen. „Das ist kein besonderes Verkaufsargument bei Rürup", sagt er. Zum einen, weil sich mithilfe konventioneller Lebensversicherungen die Steuer ebenfalls umgehen lässt, zum anderen, weil die steuerliche Lage bei Rürup sehr komplex ist. „Ob eine Basis Rente empfehlenswert ist, lässt sich nur nach eingehender Prüfung der persönlichen Situation des Kunden sagen", erklärt Rössler. Das sieht auch Rauch so. „Niemand sollte einen Rürup-Vertrag nur wegen der Abgeltungsteuer abschließen", sagt er. Die Police müsse in das Gesamtkonzept passen. 25 INDEX: Abgeltungsteuer.1, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 30, 31, 32, 33, 34, 35 Aktien...........................................................................2, 4, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 14, 18, 20, 25, 26, 29 Anleihen....................................................................................................................6, 7, 11, 22, 26 Ausland............................................................................................................1, 6, 8, 11, 17, 20, 21 Bank...................................................................................................4, 5, 7, 8, 9, 11, 13, 23, 27, 29 Bestandsschutz ...................................................................................1, 4, 10, 13, 16, 19, 26, 28, 29 Dividenden..................................................2, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 14, 16, 21, 23, 25, 26, 30, 32 Fonds...........................................4, 6, 7, 8, 9, 10, 14, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 25, 26, 28, 29, 30, 32 Halbeinkünfteverfahren.............................................................................................1, 2, 6, 10, 21 Imm obilien.........................................................................................................6, 17, 18, 20, 21, 24 Kapitalerträge............................................................1, 2, 8, 11, 12, 15, 20, 22, 23, 25, 29, 30 Kursgewinne.....................................................................................................1, 2, 5, 8, 10, 11, 14 Meldung.........................................................................................................................................12 Nachlass..........................................................................................................................................6 Optionsprämien..............................................................................................................................2 Renten............................................................................................................................4, 13, 34, 35 Riester..........................................................................................................................2, 13, 34, 35 Rürup.............................................................................................................................2, 13, 34, 35 Sparen...........................................................................................................................................34 Spekulationsfrist.........................................................................2, 4, 6, 7, 8, 11, 16, 20, 21, 24, 26 Steuer..............................................................................5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 13, 14, 20, 31, 32, 35 Verm ögen..........................................................................................................................13, 15, 35 Verwaltung....................................................................................................................................35 Zerti fika te.................................................................................................................4, 7, 19, 20, 26 Zinsen......................................................................2, 4, 7, 9, 11, 12, 14, 16, 22, 23, 25, 26, 27, 32 26 Machen Sie Ihren persönlichen Abgeltungsteuer-Check. Wenn Sie eine der nachfolgenden Fragen mit "Ja" beantworten, empfehlen wir Ihnen Kontakt mit unserem Beratungsteam aufzunehmen. Wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen bei der Optimierung Ihrer Vermögensanlagen. Die Höhe meines Geldvermögens liegt über 25.000,- Euro Mein Geldv ermögen beinhaltet Aktien, Fonds oder andere Wertpapiere Ich habe f ällige Wertpapiere oder Lebensversicherungen in 2008/2009 Meine Erträge aus Kapitalanlagen betragen über 801,- Euro/1.602,- Euro (ledig/verheiratet) Für meine Altersv orsorge will ich die staatliche Förderung abgeltungsteuerf rei in Anspruch nehmen Zusätzlich zur staatlich geförderten Altersv orsorge habe ich bereits etwas zum langf ristigen Vermögensauf bau getan Zusätzlich zur staatlich geförderten Altersv orsorge will ich künftig etwas zum langf ristigen Vermögensauf bau tun Persönliche Informationen Anrede: Name, Vorname, Firma: Firma E-Mail-Adresse: T elefon Büro: T elefon privat: Handy: Faxnummer: PLZ Ort Strasse Hausnummer Hier können Sie eine kurze Nachricht (6 Zeilen) eingeben: Abschicken zuruecksetzen 27