Steuerfreie Benzingutscheine
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Steuerfreie Benzingutscheine
FLENSBORG AVIS — Lørdag 17. november 2012 — 25 Wirtschaft - Recht - Soziales Zusatzgebühren für Pfändungsschutzkonten unzulässig Im Sommer 2010 wurde der Pfändungsschutz für Girokonten verbessert. Ein zum »PKonto« umgewandeltes Girokonto wird für Kunden eingerichtet, die Zahlungsverpflichtungen nicht einhalten. Sie sollen trotz Pfändung Zahlungen über das Konto abwickeln und Bargeld abheben können. Nach Angaben der Kreditwirtschaft wurden Gerichte so erheblich entlastet, diese Aufgabe sei aber auf Banken und Sparkassen »abgewälzt« worden. Die Prüfungen seien sehr aufwändig. Für Umwandlung und Führung eines »P-Kontos« wurden Zusatzgebühren fällig. Vereinzelt haben Institute nach Angaben aus der Branche mehr als 25 Euro im Monat zusätzlich berechnet. Der BGH kippte nun die umstrittenen Entgeltklauseln. (dpa) KARLSRUHE/BERLIN. Banken und Sparkassen dürfen künftig keine übertrieben hohen Gebühren für sogenannte Pfändungsschutzkonten (»P-Konten«) erheben. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe in zwei Verfahren entschieden. Danach dürfen Bankkunden mit laufender Pfändung nicht mit zusätzlichen Kontoführungsgebühren belastet werden (Az: XI ZR 500/11 und XI ZR 145/12). Die Kreditwirtschaft sagte zu, die BGH-Urteile umzusetzen und bei der Gestaltung ihrer Entgeltmodelle zu beachten. Allerdings verwiesen Banken und Sparkassen darauf, dass eine verursachungsgerechte Verteilung der Kosten von »P-Konten« nicht mehr möglich sei. Die Institute seien daher gezwungen, den Mehraufwand auf alle Kunden umzulegen. % !$ !)%% %" !%!! ! %$!$ $&! (% " %")% % (! ! !"$ !%! $ !& $! ""!"$ !)%$ "! "$ !"$) )(""!$ (! % "$ " ! % &! '!&! % ( ! %" $ Leichter Wachstumskurs das Statistische Bundesamt am Freitag in Wiesbaden mitteilte. Zu aktuellen Preisen (nominal) hatten sie sogar 2,7 Prozent mehr Geld in der Kasse als ein Jahr zuvor. Im Vergleich zum August ergab sich im September keine reale Steigerung des Geschäfts. (dpa) WIESBADEN. Das Gastgewerbe in Deutschland ist im September auf seinem leichten Wachstumskurs geblieben. Die Wirte, Caterer und Hoteliers erreichten in dem Monat gemeinsam ein reales Wachstum von 0,6 Prozent und lagen damit genau im Trend der ersten drei Quartale des Jahres, wie Braunkohlesanierung im Osten gesichert DRESDEN. Die weitere Sanierung der Braunkohlegebiete in vier ostdeutschen Bundesländern bis 2017 ist perfekt. Nach Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Thüringen unterzeichnete am Freitag auch Sachsen ein entsprechendes Abkommen mit dem Bund. Bund und Länder stellen rund 1,23 Milliarden Euro bereit. »Sicher ist, dass es auch nach 2017 wei- tergehen muss«, sagte der Leiter der Bund-Länder-Geschäftsstelle für die Braunkohlesanierung, Friedrich von Bismarck, bei der Unterzeichnung in Dresden. Der größte Teil der Arbeiten dürfe bis dahin aber bewältigt sein. Seit 1990 flossen mehr als 9,2 Milliarden Euro in die Sanierung der Braunkohlegebiete. (dpa) Steuerfreie Benzingutscheine Belohnung. In Zeiten steigender Benzinpreise können Benzingutscheine eine willkommene Motivation für Mitarbeiter sein. Die Firma hat damit eine Betriebsausgabe und der Mitarbeiter eine steuerfreie Anerkennung, die sozialversicherungsfrei ist. Pro Mitarbeiter und Monat dürfen maximal 44 Euro für Gutscheine ausgegeben werden. Jedoch hat das Finanzamt einige Hürden aufgebaut, bevor die ersehnte Belohnung für den Mitarbeiter bei einer Lohnprüfung durch das Finanzamt durchgewunken wird. Der korrekt ausgestellte Gutschein ist sozialversicherungsfrei. Somit lassen sich jährlich pro Mitarbeiter maximal 528 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei auszahlen. Auch für Aushilfen und bei 400 Euro Jobs sind Benzingutscheine steuer- und sozialabgabenfrei zulässig. Es ist nicht zulässig, eine Gehaltskürzung vorzunehmen, um die Gutscheine zu bekommen. Damit wird der Lohn lediglich anders ausgezahlt, um eine Barauszahlung zu umgehen. Es muss sich um zusätzlichen Arbeitslohn handeln. Auch ist keine Gehaltsumwandlung von bisher gezahltem Lohn in Benzingutscheine zulässig. Aber Benzingutscheine bieten sich hervorragend für eine Gehaltserhöhung an, als Überstundenausgleich, Anerkennung für besondere Leistungen oder als monatlicher Abschlag auf das Weihnachtsgeld. Bei Neueinstellungen sollten Benzingutscheine immer als Thema besprochen werden. Der Gutschein Der Arbeitgeber schließt einen Rahmenvertrag mit einer Tankstelle ab. Dort erhält er monatlich eine ordnungsgemäße Rechnung über die eingelösten Gutscheine und das Tanken. An der genannten Tankstelle tankt der Mitarbeiter den bezeichneten Kraftstoff in der angegebenen Menge. Es darf keine Barauszahlung oder ein Verkauf von anderen Waren stattfinden. Wird die vorgegebene Menge überschritten, darf die Tankstelle den Gutschein nicht einlösen. Eine Kopie des Gutscheins ist bei den Lohnunterlagen aufzubewahren. Der Gutschein darf nicht in bar ausgestellt werden. Wer 44 Euro vom Arbeitgeber für das Tanken privat bekommt, muss 44 Euro als Lohn versteuern. Es darf nur noch die Ware abgeholt werden, für die der Gutschein ausgestellt wurde. Für einen Benzingutschein darf der Mitarbeiter also an der Tankstelle keine Zigaretten kaufen. Der Benzingutschein muss in Liter ausgestellt werden. Der Wortlaut des Gutscheins muss also heißen: »Hiermit bekommt XYZ einen Gutschein über 25 Liter Super Bleifrei«. Das Ausstellungsdatum muss vermerkt sein und der Mitarbeiter darf den Gutschein nur selber einlösen. Das Beispiel passt gerade mit einem Benzinpreis von 1,64 Euro/Liter besonders gut. Der Arbeitgeber muss den Benzinpreis am Ausgabetag in seiner Buchhaltung dokumentieren. Zum Beispiel durch Fax oder unterschriebene und datierte schriftliche Auskunft von der gewählten Tankstelle. Der Gutschein muss nicht in dem Monat eingelöst werden, in dem er ausgestellt wird. Gerade wenn der Benzinpreis jeden Tag steigt, könnte ein älterer Gutschein, ausgestellt auf eine bestimmte Literzahl, schnell die magische 44 Euro Grenze überschreiten. Damit wird der Gutschein nicht zu steuerpflichtigem Lohn. Denn es kommt auf den Zeitpunkt der Ausstellung des Gutscheins vom Arbeitgeber an. Wenn er an einem bestimmten Tag ausgestellt wurde, dann gilt dieser Tag als der Tag, an dem der Arbeitnehmer »das Geschenk« vom Arbeitgeber übergeben bekam. Der spätere Tankvorgang an der Zapfsäule ist nur noch die tatsächliche Erfüllung. So die Rechtslage. Beispiel Der Arbeitgeber kann selber den Gutschein gestalten: »Gutschein Nr. für Monat«, einzulösen in der »Tankstelle«, »Anschrift der Tankstelle«, für »Name des Mitarbeiters«, »amtliches Kfz-Kennzeichen«, über »Literangabe/Art des Kraftstoffes«, »Ort, Datum« und »Unterschrift und Stempel des Arbeitgebers«. Fehler Unverzeihlicher Fehler ist, wenn der Arbeitnehmer die Tankrechnung bezahlt und sich den verauslagten Betrag nachträglich vom Arbeitgeber erstatten lässt. Ebenso unzulässig ist es, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer neben dem Benzingutschein eine Tankkarte zur Bezahlung der Tankrechnung überlässt. Damit nimmt der Arbeitnehmer die Zahlung in unbestimmter Höhe an sich selber vor. Und somit liegt keine Leistung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer vor. Soweit das Steuerrecht. Besondere Vorsicht ist geboten bei Gutscheinen, die beim eigenen Arbeitgeber einzulösen sind. Regelmäßig ausgestellte Gutscheine vom eigenen Arbeitgeber laufen Gefahr als Arbeitslohn eingestuft zu werden. Und damit muss der Empfang besteuert werden wie Arbeitslohn. Außerdem besteht heute im deutschen Arbeitsrecht noch das sogenannte Truckverbot. Das Truckverbot besagt, dass nur ein Teil des Arbeitsentgelts als Sachbezug vereinbart werden darf, »wenn dies dem Interesse des Arbeitnehmers oder der Eigenart des Arbeitsverhältnisses entspricht.« Die weiteren Regeln für diese besondere und heute seltene Art der Entlohnung sollen hier nicht besprochen werden. Das System der Mitarbeiterbelohnung funktioniert auch mit Gutscheinen von anderen Geschäften. Da sind der Fantasie keine Grenzen gesetzt und man kann sich Gutscheine vorstellen für Kinos, Hotels, Restaurants oder Bekleidung. Dr. Lars Eriksen DanRevision FlensburgHandewitt Steuerberatungsgesellschaft OHG Alter Kirchenweg 85, 24983 Flensburg-Handewitt Wirtschaft | Recht | Soziales = hver lørdag | jeden Samstag