Einnahmen Steuer- und Sozialversicherungsfrei (wenn zusätzlich
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Einnahmen Steuer- und Sozialversicherungsfrei (wenn zusätzlich
Einnahmen Steuer- und Sozialversicherungsfrei (wenn zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn) 1. Typische Berufsbekleidung bei unentgeltlicher oder verbilligter Überlassung 2. Aufmerksamkeiten/Sachgeschenke bis zu einer Freigrenze von 40,00 € (auch Angehörige des Arbeitnehmers) 3. Fahrtkostenersatz für die Benutzung von Privatfahrzeugen anlässlich einer Auswärtstätigkeit, pro gefahrenen km mit eigenem PKW pauschal 0,30 € mit eigenem Motorrad pauschal 0,13 € mit eigenem Moped/Mofa pauschal 0,08 € mit eigenem Fahrrad pauschal 0,05 € Fehlgeldentschädigung/Mankogeld monatlich Freibetrag von 16,00 € 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. Kinderbetreuungskosten – Arbeitgeberleistungen zur Unterbringung und Betreuung nicht schulpflichtiger Kinder der Arbeitnehmer in Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen (Kindertagesstätten, Kindergrippen, Tagesmutter) sind steuerfrei Aufwandsentschädigungen - Einnahmen aus Nebenberuflichen Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer, Pfleger alter und kranker Menschen bzw. aus künstlerischen Tätigkeiten – Freibetrag jährlich 2.100,00 € Freigrenze für Sachbezüge - zusätzlich zum bisherigen Gehalt bis max. 44 € monatlich z. B. Zeitschriften-Abo, Warengutschein, Benzingutschein, Zinsvorteil Arbeitgeberdarlehen, etc. Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit Steuerfrei sind folgende Zuschläge zum Grundlohn (max. 50,00 €, SV-frei 25,00 € ab 2007), wenn sie den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit zuzurechnen sind: Sonntag bis 50 % gesetzlicher Feiertag sowie 31.12. (ab 14 Uhr) bis 125 % Weihnachten (24.12. ab 14 Uhr; 25./26.12.) und am 1. Mai bis 150 % Nachtarbeit von 20 Uhr bis 6 Uhr - wenn Arbeitsaufnahme vor 0 Uhr, für Zeit von 0 Uhr bis 4 Uhr bis 40 % - ansonsten bis 25 % Die gleichzeitige Inanspruchnahme der Zuschläge von Nachtarbeit und der Zuschläge für Sonn- und Feiertagsarbeit ist möglich, nicht jedoch eine Kombination von Sonn- und Feiertagszuschlägen. Bahncard - Der Arbeitgeber darf seinen Arbeitnehmern, im Zusammenhang mit Dienstreisen, die Aufwendungen für eine Bahncard steuerfrei ersetzen. Der Vorteil des Arbeitnehmers: Er kann diese auch privat nutzen. Der Vorteil für den Arbeitgeber: Die Dienstreisen kosten nur noch die Hälfte. Voraussetzung: Die Kostenersparnis hieraus ist insgesamt größer als der Preis der Bahncard. Überlassung von Parkplätzen an Arbeitnehmer (auch angemietete), wenn diese Parkplätze nicht nur bestimmten Arbeitnehmern, sondern allen Mitarbeitern offen stehen. Herkömmliche Betriebsveranstaltungen (Betriebsausflüge, Weihnachts-, Jubiläumsfeiern) Freigrenze 110 € incl. USt Personalcomputer/Telekommunikation: Der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer pauschal die Kosten für die berufliche Nutzung privater Telekommunikationsgeräte/lfd. Gebühren f. ISDN– Anschluss / Internet ersetzen. Überlassung betrieblicher PCs, Telekommunikationsgeräte/Handy auch zur privaten Nutzung. Betriebliche Altersvorsorge Beiträge des Arbeitgebers an einen Pensionsfonds, Pensionskasse, Direktversicherung bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung ( 2.640,00 € im Jahr). Maßnahmen zur Gesundheitsförderung (z.B. Rückenschule, Raucherentwöhnung) bis zu 500,00 € im Jahr Pauschal zu versteuernde Einnahmen Pauschalsteuer Die folgenden Lohnbestandteile können pauschal versteuert werden und bleiben dadurch sozialversicherungsfrei: 1. Erholungsbeihilfen – im Zusammenhang mit Urlaub oder Kur gewährte Beihilfen kalenderjährlich möglich für den AN 156,00 € für dessen Ehegatten 104,00 € für jedes Kind 52,00 € 25 % 2. Verpflegungsmehraufwendungen anlässlich Auswärtstätigkeit oder Doppelter Haushaltsführung Pauschbeträge steuer- und sozialversicherungsfrei: Abwesenheit mind. 8 – 14 Stunden 6,00 € mind. 14 – 24 Stunden 12,00 € über 24 Stunden 24,00 € Sofern die vorgenannten Beträge um bis 100 % überstiegen werden, können diese steuer- und sozialversicherungsfrei ausbezahlt werden. 25 % 3. Unentgeltliche oder verbilligte Übereignung von Personalcomputern an AN (zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn) 25 % 4. Zuschüsse für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte max. in Höhe der Entfernungspauschale von 0,30 € pro Entfernungskilometer (=ein Weg) 15 % 5. Zukunftssicherungsleistungen 20 % · Direktversicherung: Altverträge (vor 2005 abgeschlossen) können bis maximal 1.752,00 € jährlich pauschal versteuert werden · Gruppenunfallversicherungen bis maximal 62,00 € jährlich