Gemeindewahlleiter
Transcription
Gemeindewahlleiter
Gemeinsame Bekanntmachung für die Kommunalwahlen am 11.09.2016 I. Gemäß § 9 des Nieders. Kommunalwahlgesetzes (NKWG) i. V. mit der Nieders. Kommunalwahlordnung (NKWO) werden die Namen und Dienstanschriften des Gemeindewahlleiters und der Stellvertreterin/des Stellvertreters wie folgt bekanntgegeben: Samtgemeinde Esens Gemeindewahlleiter: Stellvertreter: Dienstanschrift: Gemeinde Friedeburg Gemeindewahlleiterin: Stellvertreter: Dienstanschrift: Samtgemeinde Holtriem Gemeindewahlleiter: Stellvertreter: Dienstanschrift: Gemeinde Langeoog Gemeindewahlleiter: Stellvertreter: Dienstanschrift: Stadt Wittmund Gemeindewahlleiter: Stellvertreter: Dienstanschrift: Gemeinde Spiekeroog Gemeindewahlleiter: Stellvertreter: Dienstanschrift: Samtgemeindebürgermeister Harald Hinrichs Tel.: 04971/206-32 Samtgemeindeoberrat Herwig Hormann Tel.: 04971/206-29 Am Markt 2, 26427 Esens Bürgermeister Helfried Goetz Tel.: 04465/806-0 stellv. Bürgermeister im Amt Hans-Werner Arians Tel.: 04465/806-0 Friedeburger Hauptstraße 96, 26446 Friedeburg Samtgemeindebürgermeister Gerhard Dirks Tel.: 04975/9193-13 Allgemeiner Vertreter Gerhard Schuster Tel.: 04975/9193-31 Auricher Straße 9, 26556 Westerholt Bürgermeister Uwe Garrels Tel.: 04972/693-110 o. 693-111 Allgem. Vertreter des Bürgermeisters Ralf Heimes Tel.: 04972/693-112 o. 693-113 Hauptstraße 28, 26465 Langeoog Bürgermeister Rolf Claußen Tel.: 04462/983-200 Allgem. Vertreter des Bürgermeisters Dietmar Müller Tel.: 04462/983-222 Kurt-Schwitters-Platz 1, 26409 Wittmund Bürgermeister Matthias Piszczan Tel.: 04976/9193-300 Allg. Vertreter des Bürgermeisters Michael Braun Tel.: 04976/9193-320 Westerloog 2, 26474 Spiekeroog II. Bildung von Wahlausschüssen und Wahlvorständen Gemäß § 10 Abs. 1 NKWG sind für die Stadt Wittmund, die Gemeinden Friedeburg, Langeoog und Spiekeroog und die Samtgemeinden Esens und Holtriem und deren Mitgliedsgemeinden Wahlausschüsse zu bilden. Für den Wahlausschuss sind 6 Mitglieder und 6 stellv. Mitglieder zu berufen. Darüber hinaus sind gemäß § 11 Abs. 1 NKWG für die einzelnen Wahlbezirke die Wahlvorstände zu berufen, die aus der Wahlvorsteherin oder dem Wahlvorsteher, der stellvertretenden Wahlvorsteherin oder dem stellvertretenden Wahlvorsteher und 2 bis 7 weiteren Mitgliedern bestehen. Die in den vorgenannten Gemeinden vertretenen Parteien und Wählergruppen werden gebeten, bis zum 15.04.2016 Wahlberechtigte als Mitglieder und als stellvertretende Mitglieder der Wahlausschüsse und Wahlvorstände vorzuschlagen. Nach § 13 Abs. 2 NKWG dürfen Wahlbewerberinnen, Wahlbewerber und Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge nicht zu einem Wahlehrenamt berufen werden. Andere Wahlberechtigte können ein Wahlehrenamt nur aus den in § 13 Abs. 3 NKWG aufgeführten Gründen ablehnen. Falls bis zu dem genannten Termin keine oder nicht genügend Vorschläge eingehen, werden die Mitglieder der Wahlausschüsse und der Wahlvorstände und ihre Vertreter nach dem Ermessen der Gemeinde aus den Reihen der Wahlberechtigten berufen. Die Bürgermeister und Wahlleitungen der Gemeinden Friedeburg, Langeoog und Spiekeroog, der Samtgemeinden Esens und Holtriem und der Stadt Wittmund