Gemeindewahlleiter

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Gemeindewahlleiter
Gemeinsame Bekanntmachung
für die Kommunalwahlen am 11.09.2016
I. Gemäß § 9 des Nieders. Kommunalwahlgesetzes (NKWG) i. V. mit der Nieders.
Kommunalwahlordnung (NKWO) werden die Namen und Dienstanschriften des
Gemeindewahlleiters und der Stellvertreterin/des Stellvertreters wie folgt
bekanntgegeben:
Samtgemeinde Esens
Gemeindewahlleiter:
Stellvertreter:
Dienstanschrift:
Gemeinde Friedeburg
Gemeindewahlleiterin:
Stellvertreter:
Dienstanschrift:
Samtgemeinde Holtriem
Gemeindewahlleiter:
Stellvertreter:
Dienstanschrift:
Gemeinde Langeoog
Gemeindewahlleiter:
Stellvertreter:
Dienstanschrift:
Stadt Wittmund
Gemeindewahlleiter:
Stellvertreter:
Dienstanschrift:
Gemeinde Spiekeroog
Gemeindewahlleiter:
Stellvertreter:
Dienstanschrift:
Samtgemeindebürgermeister Harald Hinrichs
Tel.: 04971/206-32
Samtgemeindeoberrat Herwig Hormann
Tel.: 04971/206-29
Am Markt 2, 26427 Esens
Bürgermeister Helfried Goetz
Tel.: 04465/806-0
stellv. Bürgermeister im Amt Hans-Werner Arians
Tel.: 04465/806-0
Friedeburger Hauptstraße 96, 26446 Friedeburg
Samtgemeindebürgermeister Gerhard Dirks
Tel.: 04975/9193-13
Allgemeiner Vertreter Gerhard Schuster
Tel.: 04975/9193-31
Auricher Straße 9, 26556 Westerholt
Bürgermeister Uwe Garrels
Tel.: 04972/693-110 o. 693-111
Allgem. Vertreter des Bürgermeisters Ralf Heimes
Tel.: 04972/693-112 o. 693-113
Hauptstraße 28, 26465 Langeoog
Bürgermeister Rolf Claußen
Tel.: 04462/983-200
Allgem. Vertreter des Bürgermeisters Dietmar Müller
Tel.: 04462/983-222
Kurt-Schwitters-Platz 1, 26409 Wittmund
Bürgermeister Matthias Piszczan
Tel.: 04976/9193-300
Allg. Vertreter des Bürgermeisters Michael Braun
Tel.: 04976/9193-320
Westerloog 2, 26474 Spiekeroog
II. Bildung von Wahlausschüssen und Wahlvorständen
Gemäß § 10 Abs. 1 NKWG sind für die Stadt Wittmund, die Gemeinden Friedeburg,
Langeoog und Spiekeroog und die Samtgemeinden Esens und Holtriem und deren
Mitgliedsgemeinden Wahlausschüsse zu bilden. Für den Wahlausschuss sind 6
Mitglieder und 6 stellv. Mitglieder zu berufen.
Darüber hinaus sind gemäß § 11 Abs. 1 NKWG für die einzelnen Wahlbezirke die
Wahlvorstände zu berufen, die aus der Wahlvorsteherin oder dem Wahlvorsteher, der
stellvertretenden Wahlvorsteherin oder dem stellvertretenden Wahlvorsteher und 2
bis 7 weiteren Mitgliedern bestehen.
Die in den vorgenannten Gemeinden vertretenen Parteien und Wählergruppen
werden gebeten, bis zum 15.04.2016 Wahlberechtigte als Mitglieder und als
stellvertretende Mitglieder der Wahlausschüsse und Wahlvorstände vorzuschlagen.
Nach § 13 Abs. 2 NKWG dürfen Wahlbewerberinnen, Wahlbewerber und Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge nicht zu einem Wahlehrenamt berufen werden. Andere
Wahlberechtigte können ein Wahlehrenamt nur aus den in § 13 Abs. 3 NKWG
aufgeführten Gründen ablehnen.
Falls bis zu dem genannten Termin keine oder nicht genügend Vorschläge eingehen,
werden die Mitglieder der Wahlausschüsse und der Wahlvorstände und ihre Vertreter
nach dem Ermessen der Gemeinde aus den Reihen der Wahlberechtigten berufen.
Die Bürgermeister und Wahlleitungen
der Gemeinden Friedeburg, Langeoog und Spiekeroog,
der Samtgemeinden Esens und Holtriem
und der Stadt Wittmund