Gemeinsame Bekanntmachung

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Gemeinsame Bekanntmachung
Gemeinsame Bekanntmachung
für die Europawahl und die Samtgemeinde-/Bürgermeisterwahl am 25.05.2014
I. Gemäß § 9 des Nieders. Kommunalwahlgesetzes (NKWG) i. V. mit der Nieders.
Kommunalwahlordnung (NKWO) werden die Namen und Dienstanschriften der
Wahlleiterin/des Wahlleiters und der Stellvertreterin/des Stellvertreters wie folgt
bekanntgegeben:
Samtgemeinde Esens
Wahlleiter:
Stellvertreter:
Dienstanschrift:
Gemeinde Friedeburg
Wahlleiterin:
Stellvertreter:
Dienstanschrift:
Samtgemeinde Holtriem
Wahlleiter:
Stellvertreter:
Dienstanschrift:
Stadt Wittmund
Wahlleiter:
Stellvertreter:
Dienstanschrift:
Gemeinde Spiekeroog
Wahlleiter:
Stellvertreter:
evtl. Nachrücker als Stellvertreter.
Dienstanschrift:
I.
Samtgemeindebürgermeister Jürgen Buß
Tel.: 04971/206-32
Samtgemeindeoberamtsrat Hilko Mannott
Tel.: 04971/206-41
Am Markt 2 – 4, 26427 Esens
Bürgermeisterin Karin Emmelmann
Tel.: 04465/806-7101
Allgemeiner Vertreter Hans-Werner Arians
Tel.: 04465/806-7201
Friedeburger Hauptstraße 96, 26446
Friedeburg
Samtgemeindeoberamtsrat Walter Feddermann
Tel.: 04975/9193-36
Samtgemeindeinspektor Heiko Wolfram
Tel.: 04975/9193-38
Auricher Straße 9, 26556 Westerholt
Stadtoberamtsrat Dietmar Müller
Tel.: 04462/983-222
Stadtamtsrat Werner Malzahn
Tel.: 04462/983-123
Kurt-Schwitters-Platz 1, 26409 Wittmund
Bürgermeister Bernd Fiegenheim
Tel.: 04976/9193-300
Allgemeiner Vertreter Lutz Seifert
Tel.: 04976/9193-320
Verwaltungsfachangestellter Sascha Zahn
Tel.: 04976/9193-310
Westerloog 2, 26474 Spiekeroog
Bildung von Wahlausschüssen für die Direktwahl
Gemäß § 8 Abs. 5 NKWO bestehen die in der Stadt Wittmund, den Gemeinden
Friedeburg und Spiekeroog und den Samtgemeinden Esens und Holtriem anl. der
Hauptwahl 2011 gebildeten Wahlausschüsse weiterhin fort. Der Wahlausschuss
besteht aus 6 Mitgliedern und 6 stellv. Mitgliedern.
II.
Bildung der Wahlvorstände für die Europawahl und die Direktwahl
Gemäß § 11 Abs. 1 NKWG, sowie § 6 EuWO sind für die einzelnen Wahlbezirke die
Wahlvorstände zu berufen, die aus der Wahlvorsteherin oder dem Wahlvorsteher, der
stellvertretenden Wahlvorsteherin oder dem stellvertretenden Wahlvorsteher und
weiteren Mitgliedern, nach § 11 Abs. 1 NKWG mit 2 bis 7 weiteren Mitgliedern
bestehen.
Die in den vorgenannten Gemeinden vertretenen Parteien und Wählergruppen
werden gebeten, bis zum 27.01.2014 Wahlberechtigte als Mitglieder und als
stellvertretende Mitglieder der Wahlvorstände vorzuschlagen.
Nach § 13 Abs. 2 NKWG dürfen Wahlbewerberinnen, Wahlbewerber und Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge nicht zu einem Wahlehrenamt berufen werden. Andere
Wahlberechtigte können ein Wahlehrenamt nur aus den in § 13 Abs. 3 NKWG, sowie
in § 9 EuWO aufgeführten Gründen ablehnen.
Falls bis zu dem genannten Termin keine oder nicht genügend Vorschläge eingehen,
werden die Mitglieder der Wahlvorstände und ihre Vertreter nach dem Ermessen der
Gemeinde aus den Reihen der Wahlberechtigten berufen.
Die Samtgemeinde-/Bürgermeister/in und Wahlleitungen
der Gemeinden Friedeburg, Langeoog und Spiekeroog,
der Samtgemeinden Esens und Holtriem
und der Stadt Wittmund