Gemeinsame Bekanntmachung
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Gemeinsame Bekanntmachung
Gemeinsame Bekanntmachung für die Europawahl und die Samtgemeinde-/Bürgermeisterwahl am 25.05.2014 I. Gemäß § 9 des Nieders. Kommunalwahlgesetzes (NKWG) i. V. mit der Nieders. Kommunalwahlordnung (NKWO) werden die Namen und Dienstanschriften der Wahlleiterin/des Wahlleiters und der Stellvertreterin/des Stellvertreters wie folgt bekanntgegeben: Samtgemeinde Esens Wahlleiter: Stellvertreter: Dienstanschrift: Gemeinde Friedeburg Wahlleiterin: Stellvertreter: Dienstanschrift: Samtgemeinde Holtriem Wahlleiter: Stellvertreter: Dienstanschrift: Stadt Wittmund Wahlleiter: Stellvertreter: Dienstanschrift: Gemeinde Spiekeroog Wahlleiter: Stellvertreter: evtl. Nachrücker als Stellvertreter. Dienstanschrift: I. Samtgemeindebürgermeister Jürgen Buß Tel.: 04971/206-32 Samtgemeindeoberamtsrat Hilko Mannott Tel.: 04971/206-41 Am Markt 2 – 4, 26427 Esens Bürgermeisterin Karin Emmelmann Tel.: 04465/806-7101 Allgemeiner Vertreter Hans-Werner Arians Tel.: 04465/806-7201 Friedeburger Hauptstraße 96, 26446 Friedeburg Samtgemeindeoberamtsrat Walter Feddermann Tel.: 04975/9193-36 Samtgemeindeinspektor Heiko Wolfram Tel.: 04975/9193-38 Auricher Straße 9, 26556 Westerholt Stadtoberamtsrat Dietmar Müller Tel.: 04462/983-222 Stadtamtsrat Werner Malzahn Tel.: 04462/983-123 Kurt-Schwitters-Platz 1, 26409 Wittmund Bürgermeister Bernd Fiegenheim Tel.: 04976/9193-300 Allgemeiner Vertreter Lutz Seifert Tel.: 04976/9193-320 Verwaltungsfachangestellter Sascha Zahn Tel.: 04976/9193-310 Westerloog 2, 26474 Spiekeroog Bildung von Wahlausschüssen für die Direktwahl Gemäß § 8 Abs. 5 NKWO bestehen die in der Stadt Wittmund, den Gemeinden Friedeburg und Spiekeroog und den Samtgemeinden Esens und Holtriem anl. der Hauptwahl 2011 gebildeten Wahlausschüsse weiterhin fort. Der Wahlausschuss besteht aus 6 Mitgliedern und 6 stellv. Mitgliedern. II. Bildung der Wahlvorstände für die Europawahl und die Direktwahl Gemäß § 11 Abs. 1 NKWG, sowie § 6 EuWO sind für die einzelnen Wahlbezirke die Wahlvorstände zu berufen, die aus der Wahlvorsteherin oder dem Wahlvorsteher, der stellvertretenden Wahlvorsteherin oder dem stellvertretenden Wahlvorsteher und weiteren Mitgliedern, nach § 11 Abs. 1 NKWG mit 2 bis 7 weiteren Mitgliedern bestehen. Die in den vorgenannten Gemeinden vertretenen Parteien und Wählergruppen werden gebeten, bis zum 27.01.2014 Wahlberechtigte als Mitglieder und als stellvertretende Mitglieder der Wahlvorstände vorzuschlagen. Nach § 13 Abs. 2 NKWG dürfen Wahlbewerberinnen, Wahlbewerber und Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge nicht zu einem Wahlehrenamt berufen werden. Andere Wahlberechtigte können ein Wahlehrenamt nur aus den in § 13 Abs. 3 NKWG, sowie in § 9 EuWO aufgeführten Gründen ablehnen. Falls bis zu dem genannten Termin keine oder nicht genügend Vorschläge eingehen, werden die Mitglieder der Wahlvorstände und ihre Vertreter nach dem Ermessen der Gemeinde aus den Reihen der Wahlberechtigten berufen. Die Samtgemeinde-/Bürgermeister/in und Wahlleitungen der Gemeinden Friedeburg, Langeoog und Spiekeroog, der Samtgemeinden Esens und Holtriem und der Stadt Wittmund