Bekanntmachung Wahlleitung

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Bekanntmachung Wahlleitung
Gemeinde Spiekeroog
- Der Bürgermeister -
Spiekeroog, den 21.03.2016
Öffentliche Bekanntmachung
zur
Kommunalwahl am 11.09.2016
I. Bekanntmachung der Namen und Anschriften der Gemeindewahlleitung
Gemäß § 9 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) in der aktuellen Fassung
i.V.m. der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO) in der aktuellen Fassung werden
hiermit die Namen und Dienstanschriften der Gemeindewahlleitung öffentlich bekannt gemacht:
Gemeindewahlleiter
Bürgermeister Matthias Piszczan
Gemeinde Spiekeroog, Westerloog 2,
26474 Spiekeroog
Tel.: 04976 9193-300
stellv. Gemeindewahlleiter
Allg. Vertreter im Amt Michael Braun
Gemeinde Spiekeroog, Westerloog 2,
26474 Spiekeroog
Tel.: 04976 9193-320
Bei Verhinderung einer der o.g. Person am Wahltag (ggf. auch schon für einen Zeitraum vor dem
Wahltag) durch einen wichtigen Grund, wurde
Verwaltungsangestellter Sascha Zahn
Gemeinde Spiekeroog, Westerloog 2,
26474 Spiekeroog
Tel.: 04976 9193-310
als Nachrücker für den stellv. Gemeindewahlleiter ernannt.
II. Bildung von Wahlausschüssen und Wahlvorständen
Gemäß § 10 Abs. 1 NKWG ist für die Gemeinde Spiekeroog ein Wahlausschuss zu bilden. Für den
Wahlausschuss sind 6 Mitglieder und 6 stellv. Mitglieder zu berufen.
Darüber hinaus sind gemäß § 11 Abs. 1 NKWG für den Wahlbezirk der Wahlvorstand zu berufen,
die aus der Wahlvorsteherin oder dem Wahlvorsteher, der stellvertretenden Wahlvorsteherin oder
dem stellvertretenden Wahlvorsteher und 2 bis 7 weiteren Mitgliedern bestehen.
Die in der Gemeinde vertretenen Parteien und Wählergruppen werden gebeten, bis zum
15.04.2016 Wahlberechtigte als Mitglieder und als stellvertretende Mitglieder der Wahlausschüsse
und Wahlvorstände vorzuschlagen.
Nach § 13 Abs. 2 NKWG dürfen Wahlbewerberinnen, Wahlbewerber und Vertrauenspersonen für
Wahlvorschläge nicht zu einem Wahlehrenamt berufen werden. Andere Wahlberechtigte können ein
Wahlehrenamt nur aus den in § 13 Abs. 3 NKWG aufgeführten Gründen ablehnen.
Falls bis zu dem genannten Termin keine oder nicht genügend Vorschläge eingehen, werden die
Mitglieder der Wahlausschüsse und der Wahlvorstände und ihre Vertreter nach dem Ermessen der
Gemeinde aus den Reihen der Wahlberechtigten berufen.
Spiekeroog, den 21.03.2016
Piszczan
Wahlleiter