Bekanntmachung Wahlleitung
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Bekanntmachung Wahlleitung
Gemeinde Spiekeroog - Der Bürgermeister - Spiekeroog, den 21.03.2016 Öffentliche Bekanntmachung zur Kommunalwahl am 11.09.2016 I. Bekanntmachung der Namen und Anschriften der Gemeindewahlleitung Gemäß § 9 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) in der aktuellen Fassung i.V.m. der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO) in der aktuellen Fassung werden hiermit die Namen und Dienstanschriften der Gemeindewahlleitung öffentlich bekannt gemacht: Gemeindewahlleiter Bürgermeister Matthias Piszczan Gemeinde Spiekeroog, Westerloog 2, 26474 Spiekeroog Tel.: 04976 9193-300 stellv. Gemeindewahlleiter Allg. Vertreter im Amt Michael Braun Gemeinde Spiekeroog, Westerloog 2, 26474 Spiekeroog Tel.: 04976 9193-320 Bei Verhinderung einer der o.g. Person am Wahltag (ggf. auch schon für einen Zeitraum vor dem Wahltag) durch einen wichtigen Grund, wurde Verwaltungsangestellter Sascha Zahn Gemeinde Spiekeroog, Westerloog 2, 26474 Spiekeroog Tel.: 04976 9193-310 als Nachrücker für den stellv. Gemeindewahlleiter ernannt. II. Bildung von Wahlausschüssen und Wahlvorständen Gemäß § 10 Abs. 1 NKWG ist für die Gemeinde Spiekeroog ein Wahlausschuss zu bilden. Für den Wahlausschuss sind 6 Mitglieder und 6 stellv. Mitglieder zu berufen. Darüber hinaus sind gemäß § 11 Abs. 1 NKWG für den Wahlbezirk der Wahlvorstand zu berufen, die aus der Wahlvorsteherin oder dem Wahlvorsteher, der stellvertretenden Wahlvorsteherin oder dem stellvertretenden Wahlvorsteher und 2 bis 7 weiteren Mitgliedern bestehen. Die in der Gemeinde vertretenen Parteien und Wählergruppen werden gebeten, bis zum 15.04.2016 Wahlberechtigte als Mitglieder und als stellvertretende Mitglieder der Wahlausschüsse und Wahlvorstände vorzuschlagen. Nach § 13 Abs. 2 NKWG dürfen Wahlbewerberinnen, Wahlbewerber und Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge nicht zu einem Wahlehrenamt berufen werden. Andere Wahlberechtigte können ein Wahlehrenamt nur aus den in § 13 Abs. 3 NKWG aufgeführten Gründen ablehnen. Falls bis zu dem genannten Termin keine oder nicht genügend Vorschläge eingehen, werden die Mitglieder der Wahlausschüsse und der Wahlvorstände und ihre Vertreter nach dem Ermessen der Gemeinde aus den Reihen der Wahlberechtigten berufen. Spiekeroog, den 21.03.2016 Piszczan Wahlleiter