18.6.2015_Wirtschaftsblatt Online_Wirbel um Anti
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Wirbel um Anti-Lohndumping-Gesetz – Bumerang für Firmen « WirtschaftsBlatt.at KONTAKT ABO NACHRICHTEN Österreich DIGITAL-PAPER BÖRSE Europa KARRIERE MEINUNG Osteuropa ATX 0,58% LIFE International VIDEO SERVICE RechtsBlatt E-STOXX 50 -0,34% EVENTS Dossiers ALC DAX 0,72% DOW MITTWOCH, 24. JUNI 2015 08 greenstart 18.06.2015, 08:54 von Sonja Gerstl/Patrizia Reidl Wirbel um Anti-Lohndumping-Gesetz – Bumerang für Firmen 07:27 Ein Besuch im Hauptquartier des Ku-Klux-Klan 23.06.2015, 17:13 Ungarn setzt EU-FlüchtlingsAbkommen aus: "Das Boot ist vol 23.06.2015, 16:52 Griechenland: Nur „die EZB kann den Stecker ziehen" Mehr in Newsletter In der Baubranche gibt es die meisten schwarzen Schafe. Ihnen wollte man via Anti-Lohndumping-Gesetz zu Leibe rücken - mit wenig Erfolg. / Bild: (c) Copyright: WB/Jindrich Foltin Twittern 3 Gefällt mir 755 2 Mehr Erfunden, um ausländische Billiganbieter vom heimischen Markt fernzuhalten, entpuppt sich das Gesetz gegen Lohn- und Sozialdumping nun als Problemfall. Unternehmer sind empört. Wien. Das Anti-Lohndumping-Gesetz regt Österreichs Unternehmen auf und bringt Verunsicherung. Bei der Wirtschaftskammer (WKÖ) häufen sich Mitgliederbeschwerden, zuletzt wandte sich sogar der Linzer Stahlkonzern Voestalpine in der Causa an die Öffentlichkeit. Seite 1 von 6 Wirbel um Anti-Lohndumping-Gesetz – Bumerang für Firmen « WirtschaftsBlatt.at "Kritisiert wird in erster Linie der enorme bürokratische Aufwand, aber auch die hohen Strafen empfinden viele als Bedrohung. Schließlich ist die Materie eine recht komplexe. Da kommt es schon mal vor, dass Fehler gemacht werden", sagt Rolf Gleißner von der sozialpolitischen Abteilung der WKÖ. Novelle bringt Ärger Anlass der Aufregung ist das sogenannte Gesetz gegen Lohnund Sozialdumping - ein Gesetz, das 2011 eigentlich zum Schutz von österreichischen Unternehmen installiert wurde und schwarze Schafe aus dem In-, vor allem aber dem benachbarten Ausland davon abhalten sollte, mit Billigofferten den heimischen Markt zu überschwemmen und somit den Wettbewerb zu verzerren. Damit konnte man dann auch gut leben, wurde doch lediglich dann eine Strafe verhängt, wenn Verstöße gegen den kollektivvertraglich geregelten Mindestlohn erfolgten. Feuer am Dach ist erst seit Anfang dieses Jahres. Zu diesem Zeitpunkt trat nämlich die novellierte Fassung des AntiLohndumping-Gesetzes in Kraft. Und darin wurden die Strafbestimmungen bei Unterentlohnung deutlich verschärft. Neben dem Kollektivvertrag rückten hier nämlich sämtliche Entgeltbestandteile in den Fokus, also auch Sonderzahlungen und Zulagen wie etwa für Nachtarbeit, Schwerarbeit und Rufbereitschaft. Verfehlungen werden mit bis zu 10.000 € an Strafe pro Verstoß rigoros geahndet. Mehr auf wirtschaftsblatt.at • Psychologe behauptet: Wer auf diese Dinge verzichtet, wird erfolgreich • Video: Amokfahrt in Graz • Finanzmarktaufsicht macht Jagd auf schwarze Schafe • Millionenpleite einer Spedition • Lohndumping schadet Baufirmen Mehr aus dem Web • Das korrekte Impressum für die Website und Social Media Seiten (derbrutkasten.at) • Iran: Gesetz gegen Inspektion von Militäranlagen (diepresse.com) • Atomenergiebehörde - Iran beschloss Gesetz gegen Inspektionen von Militäranlagen (kleinezeitung.at) • Immobilienpreise bremsen sich ein (diepresse.com) • Martinz im Hypo-Ausschuss: "Wollen Sie mich noch einmal verurteilen?" (diepresse.com) Wolfgang Höfle, Partner beim Steuer-und Unternehmensberater TPA Horwath, versteht den Unmut, der sich unter Österreichs Unternehmern regt: "Es ist sehr, sehr schwer, bei der richtigen Entlohnung von Mitarbeitern keine Fehler zu machen. Es gilt, zahlreiche Faktoren, wie Ausbildungsgrad, Durchrechnungszeiten und diverse Zulagen, zu berücksichtigten." Erschwerend komme hinzu, dass die Behörde bereits dann aktiv werden muss, wenn auch nur der geringste Verdacht auf Lohndumping vorliegt. Und der wäre, so Höfle, schnell gegeben. Und zwar auch und vor allem bei den heimischen Betrieben. Nachsatz Höfle: "Wenn Sie so wollen, war das ein Schuss ins eigene Knie." Denn die Novelle zum Gesetz wurde anfangs noch von sämtlichen Sozialpartnern ausdrücklich begrüßt. Teilweise Entschärfung Weil sich die Beschwerden häufen, beschloss man im Sozialministerium, nachzubessern. "Sämtliche Änderungen erfolgten in enger Absprache mit der WKÖ und der Industriellenvereinigung",sagt Walter Neubauer von der Abteilung für Arbeitsrecht. Die zwei wichtigsten Änderungen lauten: Beruht eine Unterentlohnung nur auf leichter Fahrlässigkeit oder beträgt diese maximal zehn Prozent des Seite 2 von 6 Wirbel um Anti-Lohndumping-Gesetz – Bumerang für Firmen « WirtschaftsBlatt.at Monatsentgelts, wird Straffreiheit zugesichert, sofern das Unternehmen den Fehlbetrag sofort begleicht. Ein weiterer Punkt waren Mitarbeiterschulungen, die österreichische Konzerne, wie auch Voestalpine, regelmäßig durchführen. Dazu werden auch Mitarbeiter ausländischer Töchter eingeladen. Streng nach Gesetz hätten diese allerdings nur eine Woche hier bleiben dürfen und ihre Einschulung, unter anderem an Maschinen, lediglich im Seminarraum vor dem Whiteboard sitzend abhalten dürfen. Dieser Passus wird nun gelockert. Schulungen dürfen jetzt mehrere Monate dauern, instruiert werden dürfe auch an den Maschinen selbst. Um Missbrauch vorzubeugen, wären aber Stichproben denkbar, heißt es aus dem Ministerium. Denn ausländische Mitarbeiter, die sich länger in Österreich aufhalten und aktiv in den Arbeitsprozess eingebunden sind, unterliegen anderen Gesetzen. Dort spricht man von Entsendung oder Überlassung, und dann ist nach österreichischem Kollektivvertrag zu entlohnen. Während das Gesetz inländische Unternehmen stört, ist die Erfolgsquote beim eigentlichen Ziel indes begrenzt. Laut Statistik des Sozialministeriums aus dem Jahr 2014, also noch vor der Novelle, wurden erst 1044 Firmen wegen Lohnund Sozialdumpings angezeigt, rechtskräftige Bescheide gab es jedoch bloß 394. Nicht exekutierbar 23 Prozent davon betreffen ausländische Unternehmen, was in Summe 3,2 Millionen € Strafe (von insgesamt 4,2 Millionen €) entspricht. Dieser Betrag konnte aber bis dato noch nicht eingehoben werden, weil die dafür notwendige Durchsetzungsrichtlinie - diese ermöglicht, dass Strafbescheide, die in Österreich erlassen wurden, auch im Ausland vollstreckt werden können - noch fehlt. Die EU will sich damit erst Mitte 2016 befassen. Das WirtschaftsBlatt 3 Wochen gratis testen » Jetzt kostenlos bestellen Twittern 3 Gefällt mir 755 2 Mehr 2 Hemden zum Preis von 1 Reine Baumwolle, bügelfreie Qualität – bestellen Sie zwei Hemden Ihrer Wahl für 59,90 €. Geschenke zur Matura oder zum Studienabschluss Münzen und Kugelschreiber sind Klassiker. We aber überraschen will, schenkt unvergessliche.. Die Vorteile von Sommerreifen Wenn die Temperaturen steigen, wird es höchste Zeit für einen Wechsel auf Sommerreifen. Die... Schwarze Prepaid Kreditkarte ohne SchufaCheck Kein Gehaltsnachweis. Inkl. Onlinebanking und sicherem Auslandskonto. Jetzt bestellen! Seite 3 von 6