VERSTÄNDIGUNG
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VERSTÄNDIGUNG
Bezirkshauptmannschaft Schwaz Gewerbereferat Amtssigniert. SID2014081024562 Informationen unter: amtssignatur.tirol.gv.at Christoph Wurzer Telefon +43 5242 6931 5873 Fax +43 5242 6931 745805 [email protected] DVR:0016055 I:\2014\1108ds02.docx Mair Christian, Uderns; Restaurant/Gästehaus Wiesenheim Gewerberechtliches Betriebsanlagengenehmigungsverfahren gemäß § 359b Abs. 1, 2 und 8 GewO 1994 Geschäftszahl Schwaz, 2.1-2947/14-5 11.08.2014 VERSTÄNDIGUNG Herr Christian Mair in 6271 Uderns, Kirchweg 42 hat bei der Bezirkshauptmannschaft Schwaz um die gewerberechtliche Genehmigung für folgende Änderung der mit Bescheid vom 25.11.1971, Zahl I-1073/8 und vom 13.11.1992, Zahl 14870/1(C)-92 (Konzessionserteilungsbescheide) genehmigten Anlage auf Gp. 1446 KG Uderns (6271 Uderns, Kirchweg 42) angesucht: Betriebsbeschreibung: Angaben zum Antragsteller Name: Christian Mair Adresse: Kirchweg 42 Auskunftspersonen: Christian Mair 6271 Uderns Allgemeine Angaben zur Betriebsanlage Standort der Anlage Standortbezirk: Schwaz Standortgemeinde mit Postleitzahl: A-6271 Uderns Katastralgemeinde: KG 87123 Uderns 1446 Franz-Josef-Straße 25, 6130 Schwaz, ÖSTERREICH / AUSTRIA - http://www.tirol.gv.at/bh-schwaz Bitte Geschäftszahl immer anführen! ##4G4B3P3M3N3P3M3U3N3M3M3M3M3N3P## -2 Flächenwidmung lt. Flächenwidmungsplan der Standortgemeinde Uderns: Laut gültigem Flächenwidmungsplan der Gemeinde Uderns, wird das Betriebsgrundstück als „Bauland Tourismusgebiet“ gemäß § 40.4 TROG 2011, ausgewiesen. Beschreibung des Betriebsgrundstückes und Umgebungsbeschreibung Die Betriebsanlage befindet sich in Uderns, westlich des Kirchenweges und ist über den Karl-WidmannWeg erreichbar. Die angrenzenden Nachbarschaftsgebäude werden als Einfamilienhäuser bzw. Appartementhäuser genutzt. Die Gästeterrasse und der Kinderspielplatz befinden sich südlich der neuen Anlagenteile. Betriebszeiten und Angaben zu MitarbeiterInnen Betriebs- bzw. Öffnungszeiten Gästeterrasse: von 08:00 bis 23:00 Uhr Betriebs- bzw. Öffnungszeiten Gastlokal: von 08:00 bis 24:00 Uhr Allgemeinbeschreibung Es handelt sich um einen Zu- und Umbau in allen Geschossen bzw. Gebäudeteilen, sowie um die Umstellung der Heizungsanlage auf Heizöl „extra leicht“. Im Süden der Anlage sind ein Cafe mit Gaststube und eine Erweiterung der Küche geplant. Weiters werden im Norden des 1.oberirdischen Geschosses, ein Frühstücksraum und ein Bügelraum errichtet. Die Bestandszimmer im 2.oberirdischen Geschoss werden erweitert und modernisiert. Unterirdisches Geschoss (Kellergeschoss) Der Öltankraum für die neue Heizungsanlage wird im Westen der Anlage eingerichtet. Die genehmigte Heizung wird saniert und durch einen neuen Öl-Brennwertkessel mit einer Leistung von ca. 75 kW ersetzt. Weiters werden in Richtung Süden eine Sauna mit Ruheraum und ein Spielraum eingerichtet. Das Skidepot und mehrere Lagerräume werden sich im Norden des Stockwerkes befinden. Der Saunabereich wird ausschließlich privat genutzt! Schankgasanlage: Im Bereich des Lagers mit 18,65m², wird eine Schankgasanlage aufgestellt. Da dieser Raum über keinen natürlichen Luftwechsel verfügt, wird der Raum mit einer Zwangsentlüftung mit Absaugung in Bodennähe ausgerüstet. Weiters wird ein Gaswarngerät im Aufstellungsraum installiert. Folgende Kennzeichnungen werden an der Türe zum Aufstellungsraum angebracht: 1.oberirdisches Geschoss (Erdgeschoss) Das Cafe und die Gaststube mit 68Verabreichungsplätzen, werden sich im Süden des 1.oberirdischen Geschosses befinden. Direkt an die Gaststube angrenzend, wird sich die modernisierte und erweiterte Küche befinden. Weiters befinden sich im Norden der Anlage, ein Frühstücksraum sowie ein Bügelraum. -3Das restliche oberirdische Geschoss wird privat genutzt. Im Freien in südlicher Richtung, wird ein Gastgarten für 70 Personen mit Hintergrundmusik (65 dB) eingerichtet. In südöstlicher Richtung wird ein Kinderspielplatz eingerichtet. Für die Spielgeräte im Bereich des Kinderspielplatzes, wird eine Abnahmeprüfung durch den TÜV beauftragt. Es wird eine monatliche Sichtprüfung an den Spielgeräten durchgeführt. Diese Prüfungen werden von geschulten Personen passieren. Die Aufzeichnungen werden in einem Prüfbuch aufgezeichnet und auf Verlangen der Behörde vorgezeigt. Die stationären Spielgeräte werden im Sinne der Kundensicherheit alle 3 Jahre durch eine akkreditierte Prüfstelle/-organ einer wiederkehrenden Prüfung unterzogen. Das Ergebnis der Prüfung wird in einem Prüfbuch dokumentiert. Dieses Prüfbuch wird auf Verlangen der Behörde vorgewiesen. Folgende Spielgeräte kommen zur Aufstellung: • Turngerät – Hängegerüst (Holz/Metall) • Blockhaus rot weiß • Rutsche blau/grau, Höhe ca. 1 Meter (Kunststoff) • Trampolin • Rutsche gelb/blau Höhe ca. 1 Meter (Kunststoff) • Doppelschaukel mit Reifen und Flachkunststoff (Holzgestell) • Karussell (Metall) • Rutsche Regenbogenfarben mit Holzturm, Höhe ca. 1,70 Meter Für die angeführten Spielgeräte ist in diesem Projekt ein Spielgeräteaufstellungsplan beigelegt. 2.oberirdisches Geschoss Die genehmigten Bestandszimmer werden erweitert und modernisiert. Weiters werden in Richtung Nordosten und Südwesten, neue Zimmer zur Beherbergung von Gästen errichtet. Somit befinden sich nach dem Umbau in diesem Geschoss, 4 Gästedoppelzimmer und 3 Personaldoppelzimmer. 3.oberirdisches Geschoss Das 3.oberirdische Geschoss wird zur Gänze privat genutzt. Beschreibung der Heizungsanlage, Be- und Entlüftung Die Beheizung des gesamten Gebäudes erfolgt mittels eines im unterirdischen Geschoss stehenden ÖlBrennwertkessels. Als Heizmittel wird Heizöl „extra leicht“ verwendet. Heizraum: Abmessungen: 359 cm Länge, 380 cm Breite, 230 cm Höhe Ausführung in Beton und Mauerwerk F 90 Zugangstüren: 90 cm x 200 cm selbstschließend F 90 -4Heizraumlüftung: Mitels Luftkanal ins Freie, Querschnitt 40 x 12 cm 2 Brandschutzklappen gewährleisten die Brandabschnitte Heizkessel: Ölspezialkessel Buderus S 315 mit einer Heizleistung von 75 kW. Mit Ölbrenner Buderus BDE 1.2/70 70 kW Heizleistung CE Kennzeichnung vorhanden Brennstoff: Heizöl Extra leicht gemäß ÖN C 1109 Brennstofflagerung: Lagerung im Gebäude in einem Kellerraum Abmaße: ca. 410 x 250 x 230 cm (LxBxH) Ausführung in Beton und Mauerwerk in Öldichter Ausführung Zugangstür F90 Tankinhalt optisch leicht erkennbar Grenzwertgeber für Tankfüllung vorhanden Lüftungsleitung 1,5 m über Tankfüllung, beide Stahl DN 50 Ölleitungen: Betrieb im Einstrang Saugbetrieb, Cu Rohr 10 mm Brandschutz-Magnetventil vorhanden Feuerlöscher und Haupt-Notschalter befinden sich vor Heizraumtür im Kellergang Energieoptimierung durch aussentemperaturgeführt und zeitgesteuerte Regelung Heizwärmebedarf des Gebäudes inkl Warmwasser: 65 kW Lüftung Cafebereich: Lüftungsgerät: Daikin VAM 2000 GJVE Wärmerückgewinnungsgerät mit 85% Energie-Rückgewinnung 3 Luftleistung bis 2400 m /h Steuerung: drehzahlgeregelt, raumtemperaturgeregelt Nachheizung über thermischen Plattentauscher Aufstellungsort: Kellerraum unterhalb Küche Brandabschnitte: Baulich vorgegebene Brandabschnitte sind die Decke Zwischen Keller und Erdgeschoss Die Abschottung der Abschnitte erfolgt über BrandschutzklappenElemente FSA FLI-VE 90 lt ÖNORM H 6027 Berechnung: Nichtraucherlokal mit 68 Sitzplätzen 3 3 68 Personen a‘ 35m /h ergeben 2380 m /h Frischluftansaugung und Fortluftausblasung erfolgen direkt über die Außenwand ins Freie -5Ohne Durchdringung jeglicher Brandabschnite (Ostseitig) Schalldruckpegel 1 m Abstand 52 dBA Küchenlüftung: Es sind 2 Küchenablufthauben mit je 1 Abluftventilator installiert: 1 Ventilator für die Haube der Kochzone ist als Dachventilator am bestehenden leeren Kamin, an dem die Haube angeschlossen ist, montiert. Kamin ist in brandbeständiger glatter Ausführung bis über Dach ausgeführt. Die 2. Haube für den Spülbereich wird über einen Rohreinschubventilator, der direkt über die Aussenwand ins Freie ausbläst, entlüftet. Dachventilator Kochzone: Fabrikat: Wernig Type: DV 450/4 3 Luftleistung bis 4200 m /h Montage auf Sockelschalldämpfer Schalldruckpegel mx 67 dBA auf 1m Ventilator Spülbereich: Fabrikat: Wernig Type: AV 200/2R 3 Luftleistung: max. 900 m /h Schalldruckpegel: 46 dBA in 3m Ausblasung direkt über Aussenwand ohne Durchbrechen eines Brandabschnittes (ostseitig) Bemessung des Luftvolumenstromes: Raumfläche 40 m2 x Höhe 2,8m ergibt 112m 3 Bei einer Luftwechselrate von mind. 20 pro Stunde ergeben sich mindestens 2240 3/h Die Ventilatoren sind drehzahlgeregelt ausgeführt. Entlüftung WC-Anlagen: Für die im Untergeschoss befindlichen WC Damen und WC Herren ist eine Abluftanlage mit 1 Abluftanlage mit 1 Abluftventilator installiert. Leider ist das Typenschild des Ventilators nicht mehr vorhanden Eine Luftstrommessung ergab im Luftkanal 4,2m/s bei einem Rechteckquerschnitt 40 x 10 cm ergibt einen Luftvolumenstrom von 605 m3/h. Bemessung des Mindestvolumenstromes: 3 Beide Räume weisen eine Kubatur von 65 m auf 3 Bei einer Luftwechselrate von 8 ergibt sich ein Volumenstrom von 520 m /h Die Fortluftausblasung erfolgt direkt über die Aussenwand (nordseitig) Brandabschnitte werden keine durchbrochen -6Oberflächenentwässerung Laut Auskunft des Betreibers und der Gemeinde Uderns, wird das Oberflächenwasser in den öffentlichen Oberflächenentwässerungskanal eingeleitet. Allgemeine sicherheitstechnische Maßnahmen Geländer und Absturzsicherungen im Stiegenhausbereich, werden auf eine Mindesthöhe von einem Meter eingerichtet. Brandschutztechnische Beschreibung in den jeweiligen Geschossen Das Fluchtniveau beträgt ca. 5,49 Meter, somit kann das Gebäude in die Gebäudeklasse 3 (GK 3) eingestuft werden. unterirdisches Geschoss (Kellergeschoss) Brandschutz, Flucht- und Rettungswege: Das unterirdische Geschoss wird von den oberirdischen Geschossen im Bereich des Hauptstiegenhauses im 1. OiG brandschutztechnisch abgetrennt. In den Heizraum sind als Bestand zwei T 30 Brandschutztüren eingebaut. Der Öltankraum wird gegenüber den angrenzenden Gängen und Räumen brandschutztechnisch abgetrennt und ist mit einer Zustiegsluke als T 30 Brandschutztüre ausgestattet. Die Flächenmaße, Brandabschnitte und Gehlängen, sind in den Plänen eingetragen. Der Saunabereich wird ausschließlich privat genutzt! 1.oberirdisches Geschoss (Erdgeschoss) Brandschutz, Flucht- und Rettungswege: Das Cafe bzw. die Gaststube und die Küche im Süden der Betriebsanlage, werden brandschutztechnisch zum Stiegenhaus- Gangbereich abgetrennt. Die maximale Gehlänge vom weitest gelegenen Raum bis ins Freie, beträgt aus jedem Bereich des Stockwerkes, weniger als 40,00 Meter. Sitzplätze: Bereich Sitzplätze DL Fluchttüren Beschläge Cafe/Restaurant 68 120 cm EN 1125 2.oberirdisches Geschoss (1.Obergeschoss) Brandschutz, Flucht- und Rettungswege: Die maximale Gehlänge vom weitest gelegenen Bereich bis ins Freie, beträgt 34,70 Meter. -7Brandschutztechnische Maßnahmen BAULICHE BRANDSCHUTZMASSNAHMEN: Brandabschnitte Folgende Bereiche, Räume bzw. Raumgruppen werden als Brandabschnitte ausgebildet: Der Heizraum Der Öltankraum Die Lüftungszentrale Umfassungsbauteile Die Umfassungsbauteile (Wände, Decken) sowie die tragenden Bauteile bzw. brandabschnittsbildende Wände, werden in der Feuerwiderstandsklasse REI 90, R 90, EI 90 gemäß ÖNORM EN 13501 ausgeführt. Die Zugänge werden mit Feuerschutzabschlüssen EI2 30-C gemäß ÖNORM EN 13501, ÖNORM EN 1634 abgeschlossen. Die konstruktive Ausführung wird gemäß dem Punkt 3.1 der OIB Richtlinie 2 erfolgen. Verbindungsöffnungen zwischen Brandabschnitten Verbindungsöffnungen zwischen Brandabschnitten und Zugänge bzw. Öffnungen zu nachstehend angeführten Räumen, werden mit Feuerschutzabschlüssen EI2 30- C (T 30 Bestand) gemäß ÖNORM EN 13501, ÖNORM EN 1634 ausgestattet. • Lüftungszentrale • Heizraum • Heizöllagerraum • Türe Gang zum Restaurant/Cafe • Türe Gang/Küche • Türe Kellerstiege zum Gang – Hauptausgang Zimmerbereiche Erschließungstreppenhaus Das Erschließungstreppenhaus wird als Treppenhaus gemäß Tabelle 3 der OIB-Richtlinie 2 für Gebäude der Gebäudeklasse 3 ausgebildet. Tragende Bauteile sowie Trennwände und Trenndecken Die tragenden Bauteile sowie Trennwände und Trenndecken der unterirdischen Geschosse werden in der Feuerwiderstandsklasse REI 90, EI 90, R 90 und aus Baustoffen der Euroklasse des Brandverhaltens mindestens A2, der oberirdischen Geschosse mindestens in der Feuerwiderstandsklasse REI 60, EI 60, R 60 und des obersten Geschosses mindestens in der Feuerwiderstandsklasse REI 30, EI 30, R 30 gemäß ÖNORM EN 13501 erstellt. Fassadengestaltung bzw. Fassadenverkleidungen Für die Fassadengestaltung bzw. Fassadenverkleidungen werden die Anforderungen des Punktes 1 der Tabelle 1a der OIB Richtlinie 2 für Gebäude der Gebäudeklasse 3 eingehalten. ÜA -Kennzeichnung und Übereinstimmungszeugnis Für die in der Planung bereits berücksichtigten und zusätzlich erforderlichen Feuerschutzabschlüsse und Rauchschutztüren, wird deren Eignung durch die Prüfplakette gemäß ÖNORM EN 13501, EN 1634 am Abschluss nachgewiesen. -8Die Feuerschutzabschlüsse, Rauchschutztüren und feuerwiderstandsfähige Verglasungselemente, werden außerdem über ein Übereinstimmungszeugnis einer ermächtigten oder zugelassenen Stelle zur Berechtigung der ÜA -Kennzeichnung des Feuerschutzabschlusses verfügen. Bauprodukte (Baustoffe) im Fußboden- und Deckenbereich Für Bauprodukte (Baustoffe) im Fußboden- und Deckenbereich, werden die Mindestanforderungen hinsichtlich des Brandverhaltens gemäß Punkt 2 + 3 der Tabelle 1a der OIB Richtlinie 2 für Gebäude der Gebäudeklasse 3 eingehalten. Bodenbeläge in Aufenthaltsräumen Bodenbeläge in Aufenthaltsräumen (z.B. Restaurant, Bar), werden der Euroklasse des Brandverhaltens mindestens Cfl-s2 entsprechen, wobei Holz und Holzwerkstoffe der Euroklasse des Brandverhaltens Dfl zulässig sind. Raumseitige Wandbekleidungen und -beläge Wand- und Deckenbeläge in Aufenthaltsräumen (z.B. Restaurant, Bar) werden der Euroklasse des Brandverhaltens mindestens C-s2, d0 entsprechen, wobei Holz und Holzwerkstoffe der Euroklasse des Brandverhaltens D zulässig sind. Durchführungen von Schächten, Kanälen und Leitungen Bei Durchführungen von Schächten, Kanälen und Leitungen im Bereich von Trennwänden bzw. Trenndecken sowie in brandabschnittsbildenden Bauteilen, wird durch geeignete Maßnahmen (z.B. Abschottung, Ummantelung, Brandschutzklappe) sicher gestellt, dass die Feuerwiderstandsklasse dieser Bauteile nicht beeinträchtigt bzw. eine Übertragung von Feuer und Rauch über die Zeit der entsprechenden Feuerwiderstandsklasse wirksam eingeschränkt wird. Fluchttüren Die Fluchttüren wurden im Plan mit den jeweiligen Durchgangslichten angeführt. Türen im Verlauf von Flucht- und Rettungswegen, werden mit Verschlüssen gemäß ÖNORM EN 179 ausgestattet. Türen im Verlauf von Flucht – und Rettungswegen aus Versammlungsräumen oder mit einer nutzbaren Breite der Durchgangslichte von mehr als 1,20 m werden mit Verschlüssen gemäß ÖNORM EN 1125 ausgestattet. TECHNISCHE BRANDSCHUTZMASSNAHMEN: Fluchtwegorientierungsbeleuchtung Die bestehende netzunabhängige Beleuchtung wird auf die Zu- und Umbauten und deren Fluchtwege gemäß der Technischen Richtlinie vorbeugender Brandschutz -TRVB 102 E, Fluchtwegorientierungsbeleuchtung- erweitert. Dies gilt auch für Fluchtwege im Freien. Rauchwarnmelder In allen Zimmern und Gängen über die Fluchtwege führen, werden batteriebetriebene Rauchwarnmelder montiert. Die Rauchwarnmelder werden so eingebaut, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. -9- MASSNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG: Anzahl und die Aufstellungsorte von Handfeuerlöschgeräten Die Anzahl und die Aufstellungsorte von Handfeuerlöschgeräten, wird nach der Technischen Richtlinie vorbeugender Brandschutz –TRVB 124 F, Erste und erweiterte Löschhilfe- in Absprache mit dem Ortsfeuerwehrkommandanten festgelegt. Die Belegschaft wird noch vor Betriebsaufnahme und dann mindestens 1x jährlich, im Umgang mit den vorhandenen Löschgeräten nachweislich geschult. ORGANISATORISCHE BRANDSCHUTZMASSNAHMEN: Dekorationen und Ausstattungsstoffe Dekorationen und Ausstattungsstoffe in den allgemein zugänglichen Bereichen, werden aus mindestens schwerbrennbaren (B 1), schwachqualmenden (Q 1) und nichttropfenden (Tr 1) Stoffen gemäß ÖNORM A 3800-1 bestehen. Deren Eignung wird durch Prüfzeugnisse einer akkreditierten Prüf- und Überwachungsstelle nachgewiesen. Sicherheitsabfallbehälter Für die Entleerung von Aschenbecherinhalten wird in jenen Bereichen, in denen geraucht werden darf bzw. Aschenbecher entleert werden, eine ausreichende Anzahl geprüfter Sicherheitsabfallbehälter bereitgestellt. Kennzeichnungsverordnung Flucht- und Verkehrswege, Ausgänge und Notausgänge, werden mit Hinweisschildern gemäß ÖNORM F 2030 gemäß Kennzeichnungsverordnung (BGBl.: 101/1997, KennV) ausgestattet. Informationsblatt "VERHALTEN IM BRANDFALL" und Fluchtwegpläne In den Gästezimmern wird das Informationsblatt "VERHALTEN IM BRANDFALL" aufgelegt Zusätzlich werden Fluchtwegpläne, aus denen der Fluchtweg aus dem jeweilig betroffenen Raum hervorgeht, an gut sichtbarer Stelle angebracht. Kennzeichnungsverordnung Die Brandschutzeinrichtungen bzw. deren Auslöse- und Bedienungseinrichtungen werden gemäß ÖNORM F 2030 und gemäß Kennzeichnungsverordnung (BGBl.: 101/1997, KennV) gekennzeichnet. Aus dem Genehmigungsansuchen hat sich ergeben, dass die gegenständliche Anlage den Bestimmungen des § 359b Abs. 1 Ziffer 2 Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994) unterliegt und daher ein vereinfachtes Verfahren durchzuführen ist. Die Projektsunterlagen liegen in der Bezirkshauptmannschaft Schwaz, Gewerbereferat, Zi Nr. 212 bis zum 25.08.2014 - 10 auf. Jeder Nachbar hat die Möglichkeit, bis zu diesem Tag innerhalb der Zeiten des Parteienverkehrs (Montag bis Freitag 08.00 - 12.00 Uhr) in diese Projektsunterlagen Einsicht zu nehmen und von seinem Anhörungsrecht Gebrauch zu machen. Im Genehmigungsverfahren hat die Behörde auf allfällige Äußerungen von Nachbarn Bedacht zu nehmen, eine Parteistellung der Nachbarn kann jedoch dadurch nicht begründet werden. Im vereinfachten gewerberechtlichen Verfahren können Nachbarn spätestens bis zu dem oben angeführten Zeitpunkt Einwendungen gegen die Anlage im Sinne des § 74 Abs. 1 Ziffer 1, 2, 3 oder 5 der Gewerbeordnung 1994 (Belästigung oder Gesundheitsgefährdung durch Geruch, Lärm, Rauch, Staub, Erschütterung oder in anderer Weise) erheben. Für den Bezirkshauptmann Wurzer