VERSTÄNDIGUNG

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VERSTÄNDIGUNG
Bezirkshauptmannschaft Schwaz
Gewerbereferat
Amtssigniert. SID2014081024562
Informationen unter: amtssignatur.tirol.gv.at
Christoph Wurzer
Telefon +43 5242 6931 5873
Fax +43 5242 6931 745805
[email protected]
DVR:0016055
I:\2014\1108ds02.docx
Mair Christian, Uderns;
Restaurant/Gästehaus Wiesenheim
Gewerberechtliches Betriebsanlagengenehmigungsverfahren gemäß § 359b Abs. 1, 2 und 8
GewO 1994
Geschäftszahl
Schwaz,
2.1-2947/14-5
11.08.2014
VERSTÄNDIGUNG
Herr Christian Mair in 6271 Uderns, Kirchweg 42 hat bei der Bezirkshauptmannschaft Schwaz um die
gewerberechtliche Genehmigung für folgende Änderung der mit Bescheid vom 25.11.1971, Zahl I-1073/8
und vom 13.11.1992, Zahl 14870/1(C)-92 (Konzessionserteilungsbescheide) genehmigten Anlage auf Gp.
1446 KG Uderns (6271 Uderns, Kirchweg 42) angesucht:
Betriebsbeschreibung:
Angaben zum Antragsteller
Name:
Christian Mair
Adresse:
Kirchweg 42
Auskunftspersonen:
Christian Mair
6271 Uderns
Allgemeine Angaben zur Betriebsanlage
Standort der Anlage
Standortbezirk:
Schwaz
Standortgemeinde mit Postleitzahl:
A-6271 Uderns
Katastralgemeinde:
KG 87123 Uderns
1446
Franz-Josef-Straße 25, 6130 Schwaz, ÖSTERREICH / AUSTRIA - http://www.tirol.gv.at/bh-schwaz
Bitte Geschäftszahl immer anführen!
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-2 Flächenwidmung lt. Flächenwidmungsplan der Standortgemeinde Uderns:
Laut gültigem Flächenwidmungsplan der Gemeinde Uderns, wird das Betriebsgrundstück als „Bauland Tourismusgebiet“ gemäß § 40.4 TROG 2011, ausgewiesen.
Beschreibung des Betriebsgrundstückes und Umgebungsbeschreibung
Die Betriebsanlage befindet sich in Uderns, westlich des Kirchenweges und ist über den Karl-WidmannWeg erreichbar.
Die angrenzenden Nachbarschaftsgebäude werden als Einfamilienhäuser bzw. Appartementhäuser
genutzt.
Die Gästeterrasse und der Kinderspielplatz befinden sich südlich der neuen Anlagenteile.
Betriebszeiten und Angaben zu MitarbeiterInnen
Betriebs- bzw. Öffnungszeiten Gästeterrasse:
von 08:00 bis 23:00 Uhr
Betriebs- bzw. Öffnungszeiten Gastlokal:
von 08:00 bis 24:00 Uhr
Allgemeinbeschreibung
Es handelt sich um einen Zu- und Umbau in allen Geschossen bzw. Gebäudeteilen, sowie um die
Umstellung der Heizungsanlage auf Heizöl „extra leicht“.
Im Süden der Anlage sind ein Cafe mit Gaststube und eine Erweiterung der Küche geplant. Weiters
werden im Norden des 1.oberirdischen Geschosses, ein Frühstücksraum und ein Bügelraum errichtet.
Die Bestandszimmer im 2.oberirdischen Geschoss werden erweitert und modernisiert.
Unterirdisches Geschoss (Kellergeschoss)
Der Öltankraum für die neue Heizungsanlage wird im Westen der Anlage eingerichtet.
Die genehmigte Heizung wird saniert und durch einen neuen Öl-Brennwertkessel mit einer Leistung von
ca. 75 kW ersetzt. Weiters werden in Richtung Süden eine Sauna mit Ruheraum und ein Spielraum
eingerichtet. Das Skidepot und mehrere Lagerräume werden sich im Norden des Stockwerkes befinden.
Der Saunabereich wird ausschließlich privat genutzt!
Schankgasanlage: Im Bereich des Lagers mit 18,65m², wird eine Schankgasanlage aufgestellt. Da dieser
Raum über keinen natürlichen Luftwechsel verfügt, wird der Raum mit einer Zwangsentlüftung mit
Absaugung in Bodennähe ausgerüstet.
Weiters wird ein Gaswarngerät im Aufstellungsraum installiert.
Folgende Kennzeichnungen werden an der Türe zum Aufstellungsraum angebracht:
1.oberirdisches Geschoss (Erdgeschoss)
Das Cafe und die Gaststube mit 68Verabreichungsplätzen, werden sich im Süden des 1.oberirdischen
Geschosses befinden.
Direkt an die Gaststube angrenzend, wird sich die modernisierte und erweiterte Küche befinden.
Weiters befinden sich im Norden der Anlage, ein Frühstücksraum sowie ein Bügelraum.
-3Das restliche oberirdische Geschoss wird privat genutzt.
Im Freien in südlicher Richtung, wird ein Gastgarten für 70 Personen mit Hintergrundmusik (65 dB)
eingerichtet.
In südöstlicher Richtung wird ein Kinderspielplatz eingerichtet.
Für die Spielgeräte im Bereich des Kinderspielplatzes, wird eine Abnahmeprüfung durch den TÜV
beauftragt. Es wird eine monatliche Sichtprüfung an den Spielgeräten durchgeführt. Diese Prüfungen
werden von geschulten Personen passieren. Die Aufzeichnungen werden in einem Prüfbuch
aufgezeichnet und auf Verlangen der Behörde vorgezeigt.
Die stationären Spielgeräte werden im Sinne der Kundensicherheit alle 3 Jahre durch eine akkreditierte
Prüfstelle/-organ einer wiederkehrenden Prüfung unterzogen. Das Ergebnis der Prüfung wird in einem
Prüfbuch dokumentiert. Dieses Prüfbuch wird auf Verlangen der Behörde vorgewiesen.
Folgende Spielgeräte kommen zur Aufstellung:
•
Turngerät – Hängegerüst (Holz/Metall)
•
Blockhaus rot weiß
•
Rutsche blau/grau, Höhe ca. 1 Meter (Kunststoff)
•
Trampolin
•
Rutsche gelb/blau Höhe ca. 1 Meter (Kunststoff)
•
Doppelschaukel mit Reifen und Flachkunststoff (Holzgestell)
•
Karussell (Metall)
•
Rutsche Regenbogenfarben mit Holzturm, Höhe ca. 1,70 Meter
Für die angeführten Spielgeräte ist in diesem Projekt ein Spielgeräteaufstellungsplan beigelegt.
2.oberirdisches Geschoss
Die genehmigten Bestandszimmer werden erweitert und modernisiert.
Weiters werden in Richtung Nordosten und Südwesten, neue Zimmer zur Beherbergung von Gästen
errichtet.
Somit befinden sich nach dem Umbau in diesem Geschoss, 4 Gästedoppelzimmer und
3 Personaldoppelzimmer.
3.oberirdisches Geschoss
Das 3.oberirdische Geschoss wird zur Gänze privat genutzt.
Beschreibung der Heizungsanlage, Be- und Entlüftung
Die Beheizung des gesamten Gebäudes erfolgt mittels eines im unterirdischen Geschoss stehenden ÖlBrennwertkessels.
Als Heizmittel wird Heizöl „extra leicht“ verwendet.
Heizraum:
Abmessungen: 359 cm Länge, 380 cm Breite, 230 cm Höhe
Ausführung in Beton und Mauerwerk F 90
Zugangstüren: 90 cm x 200 cm selbstschließend F 90
-4Heizraumlüftung: Mitels Luftkanal ins Freie, Querschnitt 40 x 12 cm
2 Brandschutzklappen gewährleisten die Brandabschnitte
Heizkessel:
Ölspezialkessel Buderus S 315 mit einer Heizleistung von 75 kW.
Mit Ölbrenner Buderus BDE 1.2/70 70 kW Heizleistung
CE Kennzeichnung vorhanden
Brennstoff: Heizöl Extra leicht gemäß ÖN C 1109
Brennstofflagerung:
Lagerung im Gebäude in einem Kellerraum
Abmaße: ca. 410 x 250 x 230 cm (LxBxH)
Ausführung in Beton und Mauerwerk in Öldichter Ausführung
Zugangstür F90
Tankinhalt optisch leicht erkennbar
Grenzwertgeber für Tankfüllung vorhanden
Lüftungsleitung 1,5 m über Tankfüllung, beide Stahl DN 50
Ölleitungen:
Betrieb im Einstrang Saugbetrieb, Cu Rohr 10 mm
Brandschutz-Magnetventil vorhanden
Feuerlöscher und Haupt-Notschalter befinden sich vor Heizraumtür im Kellergang
Energieoptimierung durch aussentemperaturgeführt und zeitgesteuerte Regelung
Heizwärmebedarf des Gebäudes inkl Warmwasser: 65 kW
Lüftung Cafebereich:
Lüftungsgerät: Daikin VAM 2000 GJVE
Wärmerückgewinnungsgerät mit 85% Energie-Rückgewinnung
3
Luftleistung bis 2400 m /h
Steuerung: drehzahlgeregelt, raumtemperaturgeregelt
Nachheizung über thermischen Plattentauscher
Aufstellungsort: Kellerraum unterhalb Küche
Brandabschnitte:
Baulich vorgegebene Brandabschnitte sind die Decke
Zwischen Keller und Erdgeschoss
Die Abschottung der Abschnitte erfolgt über BrandschutzklappenElemente FSA FLI-VE 90 lt ÖNORM H 6027
Berechnung:
Nichtraucherlokal mit 68 Sitzplätzen
3
3
68 Personen a‘ 35m /h ergeben 2380 m /h
Frischluftansaugung und Fortluftausblasung erfolgen direkt über die Außenwand ins Freie
-5Ohne Durchdringung jeglicher Brandabschnite (Ostseitig)
Schalldruckpegel 1 m Abstand 52 dBA
Küchenlüftung:
Es sind 2 Küchenablufthauben mit je 1 Abluftventilator installiert:
1 Ventilator für die Haube der Kochzone ist als Dachventilator am bestehenden leeren Kamin, an dem die
Haube angeschlossen ist, montiert. Kamin ist in brandbeständiger glatter Ausführung bis über Dach
ausgeführt.
Die 2. Haube für den Spülbereich wird über einen Rohreinschubventilator, der direkt über die Aussenwand
ins Freie ausbläst, entlüftet.
Dachventilator Kochzone:
Fabrikat: Wernig
Type: DV 450/4
3
Luftleistung bis 4200 m /h
Montage auf Sockelschalldämpfer
Schalldruckpegel mx 67 dBA auf 1m
Ventilator Spülbereich:
Fabrikat: Wernig
Type: AV 200/2R
3
Luftleistung: max. 900 m /h
Schalldruckpegel: 46 dBA in 3m
Ausblasung direkt über Aussenwand ohne Durchbrechen eines Brandabschnittes (ostseitig)
Bemessung des Luftvolumenstromes:
Raumfläche 40 m2 x Höhe 2,8m ergibt 112m
3
Bei einer Luftwechselrate von mind. 20 pro Stunde ergeben sich mindestens 2240 3/h
Die Ventilatoren sind drehzahlgeregelt ausgeführt.
Entlüftung WC-Anlagen:
Für die im Untergeschoss befindlichen WC Damen und WC Herren ist eine Abluftanlage mit 1 Abluftanlage
mit 1 Abluftventilator installiert.
Leider ist das Typenschild des Ventilators nicht mehr vorhanden
Eine Luftstrommessung ergab im Luftkanal 4,2m/s bei einem Rechteckquerschnitt 40 x 10 cm ergibt einen
Luftvolumenstrom von 605 m3/h.
Bemessung des Mindestvolumenstromes:
3
Beide Räume weisen eine Kubatur von 65 m auf
3
Bei einer Luftwechselrate von 8 ergibt sich ein Volumenstrom von 520 m /h
Die Fortluftausblasung erfolgt direkt über die Aussenwand (nordseitig) Brandabschnitte werden keine
durchbrochen
-6Oberflächenentwässerung
Laut Auskunft des Betreibers und der Gemeinde Uderns, wird das Oberflächenwasser in den öffentlichen
Oberflächenentwässerungskanal eingeleitet.
Allgemeine sicherheitstechnische Maßnahmen
Geländer und Absturzsicherungen im Stiegenhausbereich, werden auf eine Mindesthöhe von einem Meter
eingerichtet.
Brandschutztechnische Beschreibung in den jeweiligen Geschossen
Das Fluchtniveau beträgt ca. 5,49 Meter, somit kann das Gebäude in die Gebäudeklasse 3
(GK 3) eingestuft werden.
unterirdisches Geschoss (Kellergeschoss)
Brandschutz, Flucht- und Rettungswege:
Das unterirdische Geschoss wird von den oberirdischen Geschossen im Bereich des Hauptstiegenhauses
im 1. OiG brandschutztechnisch abgetrennt.
In den Heizraum sind als Bestand zwei T 30 Brandschutztüren eingebaut.
Der Öltankraum wird gegenüber den angrenzenden Gängen und Räumen brandschutztechnisch
abgetrennt und ist mit einer Zustiegsluke als T 30 Brandschutztüre ausgestattet.
Die Flächenmaße, Brandabschnitte und Gehlängen, sind in den Plänen eingetragen.
Der Saunabereich wird ausschließlich privat genutzt!
1.oberirdisches Geschoss (Erdgeschoss)
Brandschutz, Flucht- und Rettungswege:
Das Cafe bzw. die Gaststube und die Küche im Süden der Betriebsanlage, werden brandschutztechnisch
zum Stiegenhaus- Gangbereich abgetrennt.
Die maximale Gehlänge vom weitest gelegenen Raum bis ins Freie, beträgt aus jedem Bereich des
Stockwerkes, weniger als 40,00 Meter.
Sitzplätze:
Bereich
Sitzplätze
DL Fluchttüren
Beschläge
Cafe/Restaurant
68
120 cm
EN 1125
2.oberirdisches Geschoss (1.Obergeschoss)
Brandschutz, Flucht- und Rettungswege:
Die maximale Gehlänge vom weitest gelegenen Bereich bis ins Freie, beträgt 34,70 Meter.
-7Brandschutztechnische Maßnahmen
BAULICHE BRANDSCHUTZMASSNAHMEN:
Brandabschnitte
Folgende Bereiche, Räume bzw. Raumgruppen werden als Brandabschnitte ausgebildet:
Der Heizraum
Der Öltankraum
Die Lüftungszentrale
Umfassungsbauteile
Die Umfassungsbauteile (Wände, Decken) sowie die tragenden Bauteile bzw. brandabschnittsbildende
Wände, werden in der Feuerwiderstandsklasse REI 90, R 90, EI 90
gemäß ÖNORM EN 13501
ausgeführt. Die Zugänge werden mit Feuerschutzabschlüssen
EI2 30-C gemäß ÖNORM EN 13501, ÖNORM EN 1634 abgeschlossen.
Die konstruktive Ausführung wird gemäß dem Punkt 3.1 der OIB Richtlinie 2 erfolgen.
Verbindungsöffnungen zwischen Brandabschnitten
Verbindungsöffnungen zwischen Brandabschnitten und Zugänge bzw. Öffnungen zu nachstehend
angeführten Räumen, werden mit Feuerschutzabschlüssen EI2 30- C (T 30 Bestand) gemäß ÖNORM EN
13501, ÖNORM EN 1634 ausgestattet.
•
Lüftungszentrale
•
Heizraum
•
Heizöllagerraum
•
Türe Gang zum Restaurant/Cafe
•
Türe Gang/Küche
•
Türe Kellerstiege zum Gang – Hauptausgang Zimmerbereiche
Erschließungstreppenhaus
Das Erschließungstreppenhaus wird als Treppenhaus gemäß Tabelle 3 der OIB-Richtlinie 2 für Gebäude
der Gebäudeklasse 3 ausgebildet.
Tragende Bauteile sowie Trennwände und Trenndecken
Die tragenden Bauteile sowie Trennwände und Trenndecken der unterirdischen Geschosse werden in der
Feuerwiderstandsklasse REI 90, EI 90, R 90 und aus Baustoffen der Euroklasse des Brandverhaltens
mindestens A2, der oberirdischen Geschosse mindestens in der Feuerwiderstandsklasse REI 60, EI 60, R
60 und des obersten Geschosses mindestens in der Feuerwiderstandsklasse REI 30, EI 30, R 30 gemäß
ÖNORM EN 13501 erstellt.
Fassadengestaltung bzw. Fassadenverkleidungen
Für die Fassadengestaltung bzw. Fassadenverkleidungen werden die Anforderungen des Punktes 1 der
Tabelle 1a der OIB Richtlinie 2 für Gebäude der Gebäudeklasse 3 eingehalten.
ÜA -Kennzeichnung und Übereinstimmungszeugnis
Für die in der Planung bereits berücksichtigten und zusätzlich erforderlichen Feuerschutzabschlüsse und
Rauchschutztüren, wird deren Eignung durch die Prüfplakette gemäß ÖNORM EN 13501, EN 1634 am
Abschluss nachgewiesen.
-8Die Feuerschutzabschlüsse, Rauchschutztüren und feuerwiderstandsfähige Verglasungselemente, werden
außerdem über ein Übereinstimmungszeugnis einer ermächtigten oder zugelassenen Stelle zur
Berechtigung der ÜA -Kennzeichnung des Feuerschutzabschlusses verfügen.
Bauprodukte (Baustoffe) im Fußboden- und Deckenbereich
Für Bauprodukte (Baustoffe) im Fußboden- und Deckenbereich, werden die Mindestanforderungen
hinsichtlich des Brandverhaltens gemäß Punkt 2 + 3 der Tabelle 1a der OIB Richtlinie 2 für Gebäude der
Gebäudeklasse 3 eingehalten.
Bodenbeläge in Aufenthaltsräumen
Bodenbeläge in Aufenthaltsräumen (z.B. Restaurant, Bar), werden der Euroklasse des Brandverhaltens
mindestens Cfl-s2 entsprechen, wobei Holz und Holzwerkstoffe der Euroklasse des Brandverhaltens Dfl
zulässig sind.
Raumseitige Wandbekleidungen und -beläge
Wand- und Deckenbeläge in Aufenthaltsräumen (z.B. Restaurant, Bar) werden der Euroklasse des
Brandverhaltens mindestens C-s2, d0 entsprechen, wobei Holz und Holzwerkstoffe der Euroklasse des
Brandverhaltens D zulässig sind.
Durchführungen von Schächten, Kanälen und Leitungen
Bei Durchführungen von Schächten, Kanälen und Leitungen im Bereich von Trennwänden bzw.
Trenndecken sowie in brandabschnittsbildenden Bauteilen, wird durch geeignete Maßnahmen (z.B.
Abschottung, Ummantelung, Brandschutzklappe) sicher gestellt, dass die Feuerwiderstandsklasse dieser
Bauteile nicht beeinträchtigt bzw. eine Übertragung von Feuer und Rauch über die Zeit der
entsprechenden Feuerwiderstandsklasse wirksam eingeschränkt wird.
Fluchttüren
Die Fluchttüren wurden im Plan mit den jeweiligen Durchgangslichten angeführt.
Türen im Verlauf von Flucht- und Rettungswegen, werden mit Verschlüssen gemäß ÖNORM EN 179
ausgestattet.
Türen im Verlauf von Flucht – und Rettungswegen aus Versammlungsräumen oder mit einer nutzbaren
Breite der Durchgangslichte von mehr als 1,20 m werden mit Verschlüssen gemäß ÖNORM EN 1125
ausgestattet.
TECHNISCHE BRANDSCHUTZMASSNAHMEN:
Fluchtwegorientierungsbeleuchtung
Die bestehende netzunabhängige Beleuchtung wird auf die Zu- und Umbauten und deren Fluchtwege
gemäß
der
Technischen
Richtlinie
vorbeugender
Brandschutz
-TRVB
102
E,
Fluchtwegorientierungsbeleuchtung- erweitert. Dies gilt auch für Fluchtwege im Freien.
Rauchwarnmelder
In allen Zimmern und Gängen über die Fluchtwege führen, werden batteriebetriebene Rauchwarnmelder
montiert. Die Rauchwarnmelder werden so eingebaut, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet
wird.
-9-
MASSNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG:
Anzahl und die Aufstellungsorte von Handfeuerlöschgeräten
Die Anzahl und die Aufstellungsorte von Handfeuerlöschgeräten, wird nach der Technischen Richtlinie
vorbeugender Brandschutz –TRVB 124 F, Erste und erweiterte Löschhilfe- in Absprache mit dem
Ortsfeuerwehrkommandanten festgelegt.
Die Belegschaft wird noch vor Betriebsaufnahme und dann mindestens 1x jährlich, im Umgang mit den
vorhandenen Löschgeräten nachweislich geschult.
ORGANISATORISCHE BRANDSCHUTZMASSNAHMEN:
Dekorationen und Ausstattungsstoffe
Dekorationen und Ausstattungsstoffe in den allgemein zugänglichen Bereichen, werden aus mindestens
schwerbrennbaren (B 1), schwachqualmenden (Q 1) und nichttropfenden (Tr 1) Stoffen gemäß ÖNORM A
3800-1 bestehen.
Deren
Eignung
wird
durch
Prüfzeugnisse
einer
akkreditierten
Prüf-
und
Überwachungsstelle
nachgewiesen.
Sicherheitsabfallbehälter
Für die Entleerung von Aschenbecherinhalten wird in jenen Bereichen, in denen geraucht werden darf
bzw. Aschenbecher entleert werden, eine ausreichende Anzahl geprüfter Sicherheitsabfallbehälter
bereitgestellt.
Kennzeichnungsverordnung
Flucht- und Verkehrswege, Ausgänge und Notausgänge, werden mit Hinweisschildern gemäß ÖNORM F
2030 gemäß Kennzeichnungsverordnung (BGBl.: 101/1997, KennV) ausgestattet.
Informationsblatt "VERHALTEN IM BRANDFALL" und Fluchtwegpläne
In den Gästezimmern wird das Informationsblatt "VERHALTEN IM BRANDFALL" aufgelegt
Zusätzlich werden Fluchtwegpläne, aus denen der Fluchtweg aus dem jeweilig betroffenen Raum
hervorgeht, an gut sichtbarer Stelle angebracht.
Kennzeichnungsverordnung
Die Brandschutzeinrichtungen bzw. deren Auslöse- und Bedienungseinrichtungen werden gemäß ÖNORM
F 2030 und gemäß Kennzeichnungsverordnung (BGBl.: 101/1997, KennV) gekennzeichnet.
Aus dem Genehmigungsansuchen hat sich ergeben, dass die gegenständliche Anlage den Bestimmungen
des § 359b Abs. 1 Ziffer 2 Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994) unterliegt und daher ein vereinfachtes
Verfahren durchzuführen ist.
Die Projektsunterlagen liegen in der Bezirkshauptmannschaft Schwaz, Gewerbereferat, Zi Nr. 212
bis zum 25.08.2014
- 10 auf. Jeder Nachbar hat die Möglichkeit, bis zu diesem Tag innerhalb der Zeiten des Parteienverkehrs
(Montag bis Freitag 08.00 - 12.00 Uhr) in diese Projektsunterlagen Einsicht zu nehmen und von seinem
Anhörungsrecht Gebrauch zu machen. Im Genehmigungsverfahren hat die Behörde auf allfällige
Äußerungen von Nachbarn Bedacht zu nehmen, eine Parteistellung der Nachbarn kann jedoch dadurch
nicht begründet werden.
Im vereinfachten gewerberechtlichen Verfahren können Nachbarn spätestens bis zu dem oben
angeführten Zeitpunkt Einwendungen gegen die Anlage im Sinne des § 74 Abs. 1 Ziffer 1, 2, 3 oder 5 der
Gewerbeordnung 1994 (Belästigung oder Gesundheitsgefährdung durch Geruch, Lärm, Rauch, Staub,
Erschütterung oder in anderer Weise) erheben.
Für den Bezirkshauptmann
Wurzer