Außenwirtschafts- Mitteilungen (AWM) - IHK Schwarzwald
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Außenwirtschafts- Mitteilungen (AWM) - IHK Schwarzwald
AußenwirtschaftsMitteilungen (AWM) Der Newsletter Ihrer IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg Ausgabe: Dezember-Januar 2011/2012 INHALTSVERZEICHNIS IM BLICKPUNKT 4 DIE AWM IM NEUEN LAYOUT: 10-JÄHRIGES JUBILÄUM MARKTCHANCEN IN ÖSTERREICH: IHK INITIIERTE FIRMENBÖRSE IN WIEN PFLICHTVERSICHERUNGSSCHUTZ FÜR DIE BAUINDUSTRIE – DAS BAUHANDWERK IN FRANKREICH 4 4 5 LÄNDER UND MÄRKTE 7 CHINA: ÄNDERUNG DER CCC ZERTIFIZIERUNG BEI ELEKTROWERKZEUGEN CHINA: AUSWIRKUNGEN DER EINKOMMENSSTEUERREFORM CHINA: GRÖßTER FLUGHAFEN DER WELT KROATIEN: EU-BEITRITTSVERTRAG UNTERSCHRIFTSREIF ZOLLUNION RUSSLAND, WEIßRUSSLAND UND KASACHSTAN RUSSISCHE FÖDERATION: EINFUHR VON ARZNEIMITTEL UND PHARMAZEUTISCHEN ERZEUGNISSEN ERLEICHTERT SAUDI-ARABIEN: WEITERE SCHRITTE ZUR REDUZIERUNG DES ANTEILS AUSLÄNDISCHER ARBEITNEHMER SCHWEIZ: TESTLINK FÜR DIE INTERNETZOLLANMELDUNG „E-DEC WEB“ USA: KONGRESS STIMMT FREIHANDELSABKOMMEN (SÜDKOREA, KOLUMBIEN, PANAMA) ZU VEREINIGTE ARABISCHE EMIRATE: NEUE MÖGLICHKEITEN ZUR GRÜNDUNG VON NIEDERLASSUNGEN 7 7 7 7 7 8 9 9 10 10 BW INTERNATIONAL 11 GLOBALCONNECT GEHT IN DIE DRITTE RUNDE: 14. BIS 15. NOVEMBER 2012 IN STUTTGART 11 MESSEN UND VERANSTALTUNGEN DRITTER 12 GEMEINSCHAFTSSTAND BADEN-WÜRTTEMBERG AUF DER PRO-PAK ASIA 2012 IN BANGKOK 12 GEPLANTE IHK-UNTERNEHMERREISEN 2011 UND 2012 13 BADEN-WÜRTTEMBERGISCHER FIRMENGEMEINSCHAFTSSTAND AUF DER MESSE CIMES IN PEKING, 12.-16. JUNI 2012 13 RECHTS-, ZOLL- UND VERFAHRENSVORSCHRIFTEN 14 CARNET ATA: ARAB HEALTH-MESSE IN DUBAI 2012 UMSETZUNG DES EU-KOREA FREIHANDELSABKOMMENS: BITTE UM INPUT ATLAS-RELEASEWECHSEL VERSCHOBEN: AUSWIRKUNGEN 14 14 14 REFORM DES ALLGEMEINEN ZOLLPRÄFERENZSYSTEMS - DIHK REICHT STELLUNGNAHME EIN EINHEITLICHES EUROPÄISCHES VERTRAGSRECHT IN PLANUNG WARENVERZEICHNIS FÜR DIE AUßENHANDELSSTATISTIK 2012 PERSONENBEZOGENE EMBARGOS INTERNES ZOLLMANAGEMENT FÜHRT ZU LEICHTEREN ENTSCHEIDUNGEN 15 15 15 16 16 EU-NACHRICHTEN 17 ANHÖRUNG ZUR GEPLANTEN ÄNDERUNG DES URSPRUNGSRECHTS IN BRÜSSEL EU-KOMMISSION WILL SELBSTVERPFLICHTUNG GROßER UNTERNEHMEN AUF CSR-REGELWERKE EU-KOMMISSION VERÖFFENTLICHT KOMBINIERTE NOMENKLATUR 2012 17 18 18 LITERATUR 19 NEUE INFORMATIONSBROSCHÜRE: „HANDELSWEG“ DER AHK NEUSEELAND GERMAN COMPANIES IN INDIA – HOW GERMANY’S FOREMOST COMPANIES SUPPORT INDIA’S RISE PRAXISHANDBUCH ZU LIEFERANTENERKLÄRUNGEN UND URSPRUNGSREGELUNGEN AKTUALISIERT WARENURSPRUNG UND PRÄFERENZEN 19 19 19 20 INTERNET/BEWERBUNGEN/GESCHÄFTSKOOPERATIONEN 21 WINDMARKT USA – MARKTCHANCEN FÜR DEUTSCHE UNTERNEHMEN BAUPROJEKTE IN RUSSLAND 21 21 ANLAGEN 23 2 VERANSTALTUNGSKALENDER/TERMIME/WICHTIGE HINWEISE/MERKBLÄTTER Allen Beziehern der AWM wünschen wir ein frohes Weihnachtsfest sowie ein glückliches, gesundes und erfolgreiches Jahr 2012. Wenn Sie dieses Jahr wieder Geschenke an Ihre Geschäftskunden im Ausland versenden wollen, dann schauen Sie doch einmal auf die IHK-Website: www.vs-ihk.de, dann Link Geschäftsfeld International/Downloads „Leitfaden für Geschenke über die Grenzen hinweg“. Veranstaltungskalender: Datum Titel Ansprechpartner Internet 08.12.2011 Fachkräfterekrutierung in der EU Jörg Hermle www.ihk-vs.de 18.01.2012 Sicherheitsanforderungen AEO -S/-F Luft- und Seefracht Ingrid Schatter www.ihk-vs.de Meinungsbogen zu den Dienstleistungen des Fachbereichs International, Merkblätter, überregionale Veranstaltungs- und Literaturhinweise im Anhang - Meinungsbogen zum Fachbereich International (Anlage 1) - Merkblatt der IHK-Heilbronn-Franken zur Exportkontrolle (Anlage 2) - Übersicht zu Unternehmerreisen ins Ausland der IHKs Baden-Württemberg in 2012 (Anlage 3) - Veranstaltungsübersicht der Exportakademie Stuttgart (Anlage 4) - Vermarktungshilfe Schweden: Unternehmerreise; Branche Lebensmittel (Anlage 5) Öffnungszeiten der IHK an Weihnachten und an Silvester Die IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg ist von Montag, 27. Dezember, bis Donnerstag, 5. Januar 2012, für den Kundenverkehr an den Werktagen geöffnet. Die IHK-Außenstelle Rottweil ist von Freitag, 23. Dezember, und die IHK-Außenstelle Tuttlingen von Montag, 27. Dezember, jeweils bis einschließlich Freitag, 6. Januar 2012, geschlossen. Bitte wenden Sie sich in dieser Zeit an die IHK in Villingen. Allgemeine Sprech- und Bescheinigungszeiten: Frau Marion Widy (Tel. 07721 922-122) und Frau Annemarie Winheller (Tel. 07721 922-102) stehen für die Ausstellung von Ursprungszeugnissen/Bescheinigungen/CARNET ATA sowie für den Formularverkauf für den Publikumsverkehr vormittags von 8.00 bis 12.00 Uhr zur Verfügung. In Ausnahmefällen können die Dokumente auch nachmittags entgegen genommen und am Folgetag wieder abgeholt werden. 3 IM BLICKPUNKT Die AWM im neuen Layout: 10-jähriges Jubiläum Nach einem 10-jährigen Jubiläum der Außenwirtschaftsmitteilungen (AWM) als elektronischer Newsletter mit inzwischen 1500 Lesern und Leserinnen wurde es Zeit das Erscheinungsbild zu verändern. In diesem Zusammenhang möchte ich mich bei Ihnen allen für Ihre Treue recht herzlich bedanken. Täglich kommen neue Abonnenten hinzu, allein in diesem Jahr 100 Neuzugänge. Die AWM lebt von Ihren persönlichen Weiterempfehlungen. Bitte schicken Sie mir weiterhin aktuelle Fachinformationen, damit die Inhalte der AWM für Sie noch interessanter werden. Gern können Sie mir auch Ihre ganz persönlichen Erfahrungsberichte über Ihre Auslandsmarkterschließung zu senden; denn die Außenwirtschaftsmitteilungen leben auch von den ganz praktischen Tipps derjenigen Unternehmen, die sowohl gute als auch schlechte Erfahrungen mit Auslandsgeschäften gemacht haben. Für weitere Anregungen: Herr Jörg Hermle, IHK-Außenwirtschaftsreferent, Telefon: 07721 922-123, EMail: [email protected]. Marktchancen in Österreich: IHK initiierte Firmenbörse in Wien Trotz absehbarer konjunktureller Flaute haben sich zwölf Unternehmen aus Baden-Württemberg entschlossen, an einem von der IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg in Zusammenarbeit mit der Deutschen Handelskammer Österreich (DHK) in Wien initiierten Exportprojekt teilzunehmen. Aus der Region Schwarzwald-Baar-Heuberg nahmen die Unternehmen Dreher AG aus Denkingen und die RKT-Übersetzungs- und Dokumentations-GmbH aus Schramberg an der Firmenbörse teil, die in diesem Jahr gemeinsam mit 14 bayrischen Unternehmen ausgerichtet wurde. Die Firmenbörse in Wien ist in diesem Jahr von 50 österreichischen Firmenvertretern gut besucht worden. „Ein Direkteinstieg bei österreichischen Produzenten in Österreich ist nicht immer möglich. Dieser erfolgt zum Teil auch über österreichische Mittelsmänner, was vor allem bei einigen Dienstleistungsanbietern eine Rolle spielt“, sagt IHK-Außenwirtschaftsexperte Jörg Hermle. Sinnvoller in einer solchen Situation könne es sein, einen ergänzenden österreichischen Kooperationspartner mit ins Boot zu nehmen, der den Markt bereits gut kennt, rät Jörg Hermle. Der IHK-Fachbereich International bietet auch im nächsten Jahr wieder das Absatzmarktprojekt Österreich für Unternehmen, die noch keine Österreichkontakte haben bzw. ihre Österreichkontakte ausbauen möchten, an. Weitere Absatzmarktprojekte für 2012 sind in Planung. Unternehmenswünsche für bestimmte Ländern nimmt die IHK gerne auf. Hierzu finden im 1. Quartal 2012 wieder Vorbereitungsworkshops statt. Nähere Informationen über den Ablauf der weiteren Marktabsatzprojekte erteilt: IHKAußenwirtschaftsreferent Jörg Hermle, Telefon: 07721 922-123, Fax: 07721 922-180, E-Mail: [email protected]. 4 v.l.Marita Streicher und Martin Dreher (Dreher AG) sowie Timo Bösinger und Rona Leone (RKT-Übersetzungs- und Dokumentations-GmbH) bei der Firmenbörse in Wien, Bild: Steffen Lenke, Deutsche Handelskammer Österreich Pflichtversicherungsschutz für die Bauindustrie – das Bauhandwerk in Frankreich In Frankreich bestehen folgende Versicherungsformen für das Baugewerbe, die je nach Tätigkeit zum Pflicht-Versicherungsschutz werden: • • Responsabilité Civile Entreprise du bâtiment (gilt für alle Baugewerke und kann im Heimatland bestehen bleiben, wenn vom Bauherren akzeptiert) • Responsabilité Civile Décennale (gilt für alle Baugewerke) • Responsabilité Civile d’Architecte (Architekten) • Responsabilité Civile des produits destinés à la construction (Produkthersteller / Lieferant) • Caution (Fertighaus- und Einzelhausbauer) • • Dommage Ouvrage (alle Bauherren es sei denn Konzerne, sie sind von dieser Pflicht befreit) Welche der vorgenannten Versicherungsdeckungen für den einzelnen Bauhandwerker, Bauunternehmer, Hersteller gilt, wird individuell auf Basis, der von ihm eingereichten Unterlagen geklärt. Es wird unterschieden wird zwischen der obligatorischen gesetzlichen Deckung, die jede Versicherungsgesellschaft bietet, und der vertraglich zwischen dem Bauherren und dem Bauunternehmer vereinbarten Deckung, die über die obligatorische gesetzliche Deckung hinaus gehen kann. Dies kann in keinem Fall pauschal beantwortet werden. Nachfolgende Versicherungsgesellschaften bieten die Absicherung des französischen Pflichtversicherungsschutzes für deutsche Versicherungsnehmer an: _ Allianz via AGF France _ AXA via AXA France 5 _ Victoria via Covea Risks oder GAN Eurocourtage _ QBE via QBE _ VHV Da die Versicherungsgesellschaften Schäden gemäß den bestehenden Gesetzestexten entschädigen müssen, bedarf der Antrag zum Versicherungsschutz einer umfangreichen technischen Akte, die alle notwendigen Dokumenten enthält und sollte vor Aufnahme der Bautätigkeit in Frankreich durchgeführt werden. Je nach Schwierigkeitsgrad (z.B. neue in Frankreich unbekannte Technologien) kann das Erlangen des Versicherungsschutzes sehr zeitaufwendig sein, mindestens 2 Monate. Aufgrund der Tatsache, dass die französische Gesetzgebung im Baugewerbe den Verbraucherschutz in den Vordergrund stellt, ist der Versicherer gezwungen, nachfolgende Vertragsgrundlagen, von allen Versicherungsnehmern abzuverlangen: - Eintrag in das französische Handelsregister - Zertifizierung des Produktes / des Bauverfahrens durch das CSTB (www.cstb.fr) - Lebensläufe der Geschäftsführer und leitenden Angestellten des Handwerk- / Bauunternehmens - genaue, detaillierte Beschreibungen der Tätigkeit der ausgeführten Arbeiten. Alle Versicherungsgesellschaften haben Fragebögen, die der Antragsteller in Französisch ausfertigen muss. Diese stellen jedoch nur eine Erstauskunft gegenüber dem Versicherer dar. Auf Basis der Erstauskunft, prüft der Versicherer anhand seiner Zeichnungsrichtlinien die Versicherbarkeit und kommt mit technischen Detailfragen auf den Antragsteller zurück. Eine persönliche Vorstellung beim französischen Versicherer einzuplanen ist sehr hilfreich, damit dieser überzeugt werden kann, dass die Ausführung der Bautätigkeit unter Einhaltung der französischen Normen auch tatsächlich durchgeführt wird. Im Zweifelsfalle müssen dem Versicherer von jeder neuen Baumaßnahme informieren. Weitere Informationen: Laura Régnier, Cabinet FACT, Tél. : +33 1 48 00 00 2,Fax: +33 1 44 83 94 63 E-Mail : [email protected], Internet : www.fact-paris.com 6 LÄNDER UND MÄRKTE China: Änderung der CCC Zertifizierung bei Elektrowerkzeugen Bonn (gtai) Die chinesische Zertifizierungsbehörde CNCA hat eine Änderung der CCCZertifizierungsvorschriften für Elektrowerkzeuge (http://www.cnca.gov.cn/cnca/zwxx/ggxx/482433.shtml) bekannt gegeben (nur chinesisch). Diese soll zum 1.3.2012 in Kraft treten. Eine Übersetzung ist leider nicht verfügbar. Unternehmen, die Elektrowerkzeuge in die VR China exportieren oder dort produzieren wird empfohlen, mit ihren Zertifizierungsdienstleistern Kontakt aufzunehmen. China: Auswirkungen der Einkommenssteuerreform (DCW - China Telegramm) Chinas zum 1. September in Kraft getretene Einkommenssteuerreform hat weit reichende Auswirkungen. Berechnungen für Beijing verdeutlichen dies: Die Steuerbelastung von 4.7 Millionen Menschen wurde reduziert, 2.29 Millionen Einwohner der Hauptstadt müssen gar keine Einkommenssteuer mehr zahlen. Im Rahmen der Reform wurde die steuerfreie Obergrenze für Einzelpersonen von 2.000 Yuan pro Monat auf 3.500 Yuan pro Monat angehoben. Die Obergrenze für in China lebende Ausländer stieg auf 4.800 Yuan pro Monat. Der Mindeststeuersatz wurde von 5 Prozent auf 3 Prozent verringert. Landesweit werden schätzungsweise 60 Millionen Menschen von der Einkommenssteuer befreit. (Economic Observer, 31.08.2011) China: Größter Flughafen der Welt (DCW - China Telegramm) Noch im Jahr 2008 wurde das dritte Terminal des Beijinger Flug-hafen erheblich erweitert, doch bereits heute gerät der Flughafen der Hauptstadt mit jetzt knapp 74 Millionen Fluggästen an die Grenze der vorgesehenen Kapazität von 76 Millionen. In der Region Daxing, etwa 50 Kilometer südwestlich von Beijings Stadtzentrum, entsteht nun der größte Airport der Welt. Bereits im Jahr 2015 soll ein Teil des neuen Großflughafens in Betrieb genommen werden. Wenn der Komplex fertig gestellt ist, ist eine jährliche Abfertigungskapazität von mehr als 120 Millionen Passagieren vorgesehen. (Spiegel, 14.09.2011) Kroatien: EU-Beitrittsvertrag unterschriftsreif Der Vertrag über den EU-Beitritt Kroatiens ist unterschriftsreif, er könnte im Dezember 2011 unterzeichnet werden. Kroatien soll zum 1. Juli 2013 das 28. Mitglied der Europäischen Union werden. Vor einer Erweiterung der EU müssen aber noch alle 27 EU-Mitglieder den Beitritts-Vertrag ratifizieren. Link: http://ec.europa.eu/enlargement/candidate-countries/croatia/links/index_de.htm Zollunion Russland, Weißrussland und Kasachstan (Bureau Veritas Industry Services GmbH )Die Zollunion zwischen Russland, Weißrussland und Kasachstan bringt einige Neuerungen für die Zertifizierung von Exportprodukten mit sich. • TR Zertifizierung/Konformitätsnachweis Mit Inkrafttreten der ersten gemeinsamen "Technischen Reglements" (TR) werden für die darunterfallenden Warengruppen alle bisherigen Gesetze und Verordnungen ersetzt - so zum Beispiel auch die bisher bekannte GOST R-Pflichtzertifizierung. Alle unter die neuen "Technischen Reglements" (TR) fallenden Produkte unterliegen der Pflicht zur TR Zertifizierung oder TR Deklaration. Die TR Zertifizierung oder Deklaration gilt dann in allen drei Mitgliedsstaaten der Zollunion als Nachweis der 7 Konformität der Produkte. Bestehende GOST R Zertifizierungen behalten in der russischen Föderation ihre Gültigkeit bis zum Ablauf des Zertifikates. Bisher wurden 24 "Technische Reglements" (TR) per Gesetz oder Verordnung umgesetzt. Einige wichtige Reglements beziehen sich auf die Sicherheit von • Maschinen und Maschinenausrüstung • Niederspannungsanlagen • Gasgeräten • persönlicher Schutzausrüstung • Erzeugnissen für Kinder und Jugendliche • verschiedenen Lebensmitteln • Tabak und Tabakerzeugnissen • Hygiene Zertifikat / State Registration: Im Rahmen der Zollunion wurde das Hygienezertifikat in 2010 durch die State Registration ersetzt. Unabhängig von der im Zertifikat genannten Gültigkeit sind erteilte Hygienezertifikate nur noch bis zum 31.12. 2011 gültig. Dies betrifft die nachfolgenden. Produktgruppen: • Getränke (Mineralwasser, alkoholische Getränke etc.) • Lebensmittel einschl. Babynahrung, Nahrung für Schwangere und Stillende, Diätetische Produkte, Sportlernahrung, Lebensmittelzusatzstoffe • Genetisch hergestellte Lebensmittel • Kosmetika und Produkte zur Mundhygiene • Produkte zur Desinfektion und Ungezieferbekämpfung • Chemische Haushaltsprodukte • Potenziell gefährliche Chemikalien und biologische Stoffe • Materialien, Ausrüstung und andere technische Mittel zur Bearbeitung von Trinkwasser • Produkte zur Säuglins-/Kinderpflege • Hygieneprodukte für Kinder und Erwachsene • Kinderunterwäsche • Produkte, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen (ausgenommen Koch- und Tischgeschirr) Weitere Informationen: www.bureauveritas.de, Ansprechpartnerin Heike Meisinger, Tel.: 6171 978926 [email protected] Russische Föderation: Einfuhr von Arzneimittel und pharmazeutischen Erzeugnissen erleichtert Bonn (gtai) – Die Russische Föderation hat seit 1.10.2011 die im Zusammenhang mit der Ein-fuhr von Arzneimitteln und pharmazeutischen Erzeugnissen zu deren Herstellung erforderlichen Regelungen wesentlich erleichtert. Danach ist der Eintrag in das staatliche Register mit allen notwendigen Angaben über die eingeführten Arzneimittel und Pharmazeutika ausreichend, um die bei diesen Waren vorgeschriebene Einfuhrlizenz des Ministeriums für Industrie und Handel (Minpromtorg) zu beantragen. Bisher war die Erlaubnis seitens des Föderalen Dienstes zur Überwachung im Bereich der Gesundheit und sozialer Entwicklung (Roszdravnadzor) erforderlich. Die Einfuhrlizenzpflicht besteht bei Zollverfahren wie Überlassung zum freien Verkehr, Verarbeitung für den internen Gebrauch, Reimport und Aufgabe zugunsten des Staates. Mit der Erleichterung wurde die Entscheidung N 748 vom 16.8.2011 der Kommission der Eurasischen Zollunion zwischen Russland, Kasachstan und Belarus umgesetzt. Von der Maßnahme betroffen sind bestimmte Waren der Kap. 21, 29, 30 und 39 des Zolltarifs. 8 Saudi-Arabien: Weitere Schritte zur Reduzierung des Anteils ausländischer Arbeitnehmer (gtai) Das saudische Arbeitsministerium hat weitere Schritte in seinen Bemühungen zur Schaffung von Arbeitsplätzen für die einheimische Bevölkerung angekündigt. Derzeit beträgt der Anteil ausländischer Arbeitskräfte, die sich längerfristig in Saudi-Arabien aufhalten (also nicht lediglich projektbezogene Arbeiter), 31%. Dieser Anteil soll in den kommenden Jahren auf 20% reduziert werden. Bei derzeitigem Stand würde dies bedeuten, dass bis zu 3 Millionen ausländische Arbeiter Saudi-Arabien in den nächsten Jahren verlassen müssen. Zwar scheint es bisher noch keine konkreten - über die neuen Nitaqat-Bestimmungen (wir berichteten in den Rechtsnews 7/2011) hinausgehenden - Maßnahmen zu geben, mit deren Erlass ist aber zu rechnen. Dabei muss davon ausgegangen werden, dass hiervon auch qualifizierte Arbeitskräfte betroffen sein werden, da es erklärtes Ziel der saudischen Regierung ist gerade im Bereich der höher qualifizierten Arbeitsplätze einen höheren einheimischen Anteil zu erreichen. Derweil verschärfte das Arbeitsministerium seine Kontrollen zur Einhaltung der Nitaqat-Bestimmungen mit rund 1.000 zusätzlichen Kontrolleuren. Bereits seit dem 10. September sind Inspektoren im Einsatz. Unternehmen, welche nicht den erforderlichen Anteil einheimischer Arbeitskräfte aufweisen, haben zunächst noch eine Schonfrist von 6-9 Monaten, müssen danach aber mit Sanktionen rechnen. Schweiz: Testlink für die Internetzollanmeldung „e-dec web“ Die Schweizer Zollverwaltung arbeitet an einer Internetanwendung zur Erstellung von Zollanmeldungen („e-dec web“), die nach derzeitigem Stand in der 2. Hälfte 2012 eingeführt werden soll. Ziel des Projekts web-dec ist die Ablösung der Papierformulare 11.010 (Einfuhr) und 11.030 (Ausfuhr). Über den entsprechenden Link können künftig die Zollbeteiligten ohne Registrierung auf die Erfassungsmaske für Ein- resp. Ausfuhrzollanmeldungen zugreifen. Die Nutzung der Applikation e-dec web ist kostenlos und steht grundsätzlich allen Zollbeteiligten offen. Nach ausreichender Übergangsphase wird es dann auch in der Schweiz verpflichtend, die Anmeldungen elektronisch vorzunehmen („EDV-Obligatorium“). Die Oberzolldirektion informiert nun über die Bereitstellung eines Testzugangs: „Dieser Link ermöglicht allen Interessierten, die Internetapplikation zu testen und Zollanmeldungen zu Testzwecken zu erstellen. Solche Testzollanmeldungen werden nie rechtsverbindlich, sie dienen reinen Übungszwecken. Sie dürfen nicht als Ersatz der heutigen Formulare (11.010 und 11.030) verwendet werden. Da diese Zollanmeldungen nicht bei den Zollstellen vorgelegt werden dürfen, verfallen sie nach 30 Tagen und es erfolgt eine komplette Datenlöschung. Es besteht die Möglichkeit, diese Zollanmeldungen lokal zu speichern und zu gegebener Zeit im produktiven System wieder zu verwenden. Folgende systemtechnischen Einschränkungen sind zurzeit vorhanden. - Mit dem Internet Explorer 8 können die Zollanmeldungen momentan nicht lokal abgespeichert werden. - Der Freizonenverkehr (Hochsavoyen und Gex) kann noch nicht über die Applikation getestet werden. - Das hinterlegte Zollstellenverzeichnis ist noch unvollständig. Da das Feld Grenzübertrittszollstelle“ jedoch ein freiwilliges Feld ist, kann dieses leer gelassen werden. „Geplante - Da es sich um eine Testumgebung handelt, besteht die Möglichkeit, dass das System zeitweise langsam läuft oder kurzzeitig nicht zur Verfügung steht. Die oben erwähnten Einschränkungen werden mit dem November Release wegfallen. Testlink für die Applikation e-dec web: https://e-dec-web-a.ezv.admin.ch/webdec oder über die Internetseite der Zollverwaltung / Themen / Internetzollanmeldung e-dec web / e-dec web Import resp. e-dec web Export. Informationen über den Projektfortschritt, erfolgen laufend und können über die Internetseite der EZV bezogen werden. http://www.ezv.admin.ch/themen/00476/03181/03184/index.html?lang=de 9 USA: Kongress stimmt Freihandelsabkommen (Südkorea, Kolumbien, Panama) zu (RGIT) Repräsentantenhaus und Senat haben am 12. Oktober mit deutlichen Mehrheiten den Freihandelsabkommen (Free Trade Agreements – FTAs) mit der Republik Korea, Kolumbien und Panama zugestimmt. Präsident Obama hatte die Abkommen in den Kongress eingebracht. Der Abstimmungserfolg beruhte auf breiter Unterstützung in beiden Parteien. Die Debatte über die Abkommen verlief in zeitlich engen Grenzen, damit die Abstimmung rechtzeitig vor dem Besuch des koreanischen Präsidenten Lee Myungbak am 13. Oktober durchgeführt werden konnte. Es wird erwartet, dass Präsident Obama die FTAs nächste Woche unterzeichnet. Letztendlich hatte erst die Verknüpfung der Freihandelsabkommen mit einer Erneuerung der Trade Adjustment Assistance (TAA) die Verabschiedung in diesem Oktober möglich gemacht. Parallel zu den drei Freihandelsabkommen stimmte das Repräsentantenhaus am 12. Oktober einem Paket aus TAA und dem US-Präferenzsystem (Generalized System of Preferences – GSP) zu. Im Rahmen der TAA, die auch noch von Präsident Obama unterschrieben werden muss, werden Anpassungsmaßnahmen für Unternehmen und Beschäftigte finanziert. Mit den Abstimmungen gehen jahrelange Verhandlungen zu Ende, die noch unter Präsident George W. Bush begonnen hatten: Das Kolumbien-Abkommen datiert bereits aus dem Jahr 2006, die Korea- und Panama-Abkommen jeweils aus dem Jahr 2007. Es wird erwartet, dass die US-Exporte durch die Abkommen um jährlich 13 Mrd. US$ zunehmen werden. Vereinigte Arabische Emirate: neue Möglichkeiten zur Gründung von Niederlassungen (gtai) Mit Gesetz Nr. 13/2011 ist kürzlich in Dubai eine Regelung in Kraft getreten, welche es in den Freihandelszonen ansässigen Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, auch in Dubai selbst tätig zu werden. Jedoch wird das Gesetz erst dann wirklich seine Kraft entfalten können, wenn seine Ausführungsbestimmungen erlassen wurden. Selbige sollen die Voraussetzungen näher bestimmen und dürften vor allem eine Beschränkung auf bestimmte Branchen beinhalten und Kontrollmechanismen festlegen. Grundsätzlich galt bislang für die Vereinigten Arabischen Emirate, dass für ein Unternehmen, welches in Dubai tätig werden will, eine emiratische Mehrheitsbeteiligung (51) erforderlich ist. Als Alternative blieb nur die Gründung einer unselbständigen Zweigstelle. Zwar galt die Voraussetzung einer einheimischen Mindestbeteiligung nicht für Unternehmen, die sich in einer der Freihandelszonen etabliert hatten, die Freihandelszonen galten jedoch nicht als Inland, so dass für diese Gesellschaften die gleichen Beschränkungen wie für sonstige ausländische Gesellschaften galten. Die neuen Regelungen könnten nun indirekt die Gründung von mehrheitlich ausländisch kontrollierten Unternehmen auf dem dubaiischen Markt möglich machen. Problematische Nebenabreden, wie sie zum Teil bislang üblich waren, wonach die Kontrolle oder die Gewinnaufteilung abweichend von den Gesellschaftsanteilen zugunsten der ausländischen Investoren geregelt wurden, wären dann wohl nicht mehr nötig. Das Dubai Department of Economic Development ist derzeit dabei die Einzelheiten mit den Freihandelszonen zu verhandeln. Bislang sind aber noch keine Details bekannt. 10 BW INTERNATIONAL Standortförderung und Internationalisierung als moderne Dienstleistung: Baden-Württemberg ist in unterschiedlichsten Bereichen stark mit dem Ausland verflochten. Wirtschaft, Wissenschaft, Forschung, Kunst und Kultur sind dabei nur beispielhaft zu nennende Sektoren. Aufgabe von Baden-Württemberg International ist es, die Internationalisierung des Wirtschafts-, Wissenschafts- und Forschungsstandortes Baden-Württemberg zu begleiten und auszubauen. Das Aufgabenfeld von Baden-Württemberg International umfasst die Anbahnung von internationalen Firmenkooperationen durch Markterschließungsmaßnahmen in den wichtigsten Weltmärkten, das Standortmarketing für den Wirtschafts-, Wissenschafts-, Forschungs- und Hochschulstandort BadenWürttemberg im In- und Ausland, die Begleitung ausländischer Unternehmensinvestitionen in BadenWürttemberg sowie die Durchführung von Projekten in ausgewählten Zielländern. Wir möchten Sie an dieser Stelle auf aktuelle Landesprojekte, die die IHK-Organisation in Zusammenarbeit mit der bw-i durchführt hinweisen. Das Gesamtprogramm finden Sie im Internet unter: www.bw-i.de GlobalConnect geht in die dritte Runde: 14. bis 15. November 2012 in Stuttgart (LMS) Sowohl kleine und mittelständische Unternehmen als auch Global Player erhalten 2012 in Stuttgart neue Impulse für den Export und die erfolgreiche Internationalisierung. GlobalConnect, Deutschlands größte Veranstaltung zu diesem Themenkreis, geht im nächsten Jahr bereits in die dritte Runde. Die zweijährig stattfindende Messe- und Konferenzplattform findet vom 14. bis 15. November 2012 auf dem Gelände der Messe Stuttgart statt. Die Organisatoren setzen auf erhöhten Besuchernutzen. Im Fokus der GlobalConnect steht die Internationalisierung und damit die Ausweitung der unternehmerischen Tätigkeit auf internationale Märkte. Das Forum behandelt aktuelle Problemfelder, Lösungsansätze sowie Erfahrungsberichte international tätiger Unternehmen und bietet auch Unternehmen, die bereits im Ausland aktiv sind, umfassende Informationen. Die Vorträge des GlobalConnect-Kongresses sowie die Beratungsgespräche im Rahmen der IBT werden für alle Messebesucher erstmals kostenlos sein. Dies gilt ebenso für die Teilnahme an der Kooperationsbörse, die im Rahmen des Enterprise Europe Network mit b2fair durchgeführt wird. Damit ist die Veranstaltung nicht nur Informationsplattform, sondern bietet auch Gelegenheit Kontakte zu knüpfen und Netzwerke aufzubauen. „Die Veranstaltung GlobalConnect ist auf kleine und mittlere Unternehmen zugeschnitten. Sie hilft, neue Märkte zu entdecken und so Wachstum und Beschäftigung im Inland zu sichern“, so Dr. Nils Schmid MdL, Minister für Finanzen und Wirtschaft des Landes Baden-Württemberg über das langfristige Ziel der GlobalConnect. Die Kombination aus Fachmesse, GlobalConnect-Kongress, IBT, Kooperationsbörse, Gastkongressen, Tagungen der Wirtschaftsverbände und Empfang der Landesregierung mit Verleihung des GlobalConnectAwards bietet ein abwechslungsreiches Programm, das Besucher umfangreich über die Internationalisierung informiert. Weitere Informationen zur Veranstaltung: www.global-connect.de. 11 MESSEN UND VERANSTALTUNGEN DRITTER Messebeteiligungen im Ausland sind ein sehr wichtiges und effizientes Mittel, um in einen Markt einzusteigen, bestehende Geschäfte auszubauen oder Kontakte zu Kunden zu pflegen. Oftmals sind Messenauftritte jedoch mit sehr hohen Kosten verbunden, die ein einzelnes Unternehmen nur schwer tragen kann. Der gemeinsame Auftritt auf einem Gemeinschaftsstand ist eine Möglichkeit, Kosten zu senken, indem sie auf alle Teilnehmer umgelegt werden. Das Land Baden-Württemberg bietet Firmen eine Förderung für Gruppenbeteiligungen an, die Bedingungen können Sie unter folgendem Link nachlesen: http://www.bw-global.de/deu/index_465.aspx Der Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V. erstellt in Zusammenarbeit mit Branchenverbänden, Wirtschaftsvertretern u.a ein Auslandsmesseprogramm. Die darin aufgenommenen Messen bieten deutschen Firmen eine Beteiligung unter begünstigten Konditionen. Das vollständige Programm kann eingesehen werden unter: http://www.auma-messen.de Gemeinschaftsstand Baden-Württemberg auf der Pro-Pak Asia 2012 in Bangkok Thailand hat nach den politischen Problemen und der Finanzkrise ein in der kurzen Zeit kaum für möglich gehaltenes wirtschaftliches „Comeback“ vollzogen und 2010 den höchsten Anstieg seines Bruttoinlandsprodukts seit 15 Jahren hingelegt (+7,9 Prozent). Der weltweit siebtgrößte Exporteur von Nahrungsmitteln hängt stark vom Import entsprechender Maschinen und Anlagen ab, um die anspruchsvollen Märkte in Europa, den USA und Japan bedienen zu können. So stiegen die thailändischen Importe von Nahrungsmittel- und Verpackungsmaschinen im 1. Quartal 2011 um beeindruckende 48,5 Prozent an. Vor diesem Hintergrund organisiert Baden-Württemberg International erstmalig eine offizielle badenwürttembergische Firmengemeinschaftsbeteiligung auf der ProPak Asia 2012 in Bangkok. Die ProPak Asia findet vom 13. bis 16. Juni 2012 bereits zum 20. Mal statt und ist eine der wichtigsten und führenden Messen in Asien für die Verarbeitung und Verpackung von Nahrungsmitteln, Getränken und pharmazeutischen Produkten. In diesem Jahr präsentierten sich rund 500 Aussteller (bzw. 1.270 vertretene Firmen) den über 33.000 Fachbesuchern. Die bw-i bietet Ihnen einen kostengünstigen Messeauftritt wahlweise auf einem eigenen Stand oder mit einer Kleinlösung auf der Firmengemeinschaftsfläche. Der Service für Sie beinhaltet u.a. folgende Leistungen: - Standpaket (inkl. Standbau, Mobiliar, Elektrizität, Telefon, Fax, Internet, Bewirtung) - gute Standplatzierung - technische und organisatorische Hilfestellung vor und während der Messe - Betreuung durch unser Team vor Ort - gezieltes Firmenmatching auf dem Stand durch unseren Partner vor Ort Unter folgendem Link erhalten Sie detaillierte Informationen und die Teilnahmeunterlagen: http://event.bw-i.de/?id=1301&locale=de. Anmeldeschluss ist am 09. Dezember 2011. Ihre Rückfragen beantwortet Ihnen gerne: Frau Christina Ruffert, Tel. 0711.22787-54 bzw. E-Mail: [email protected]. 12 IHK Auslandsprojekte Die Erschließung neuer und der Ausbau bestehender Auslandsmärkte sind für die stark exportabhängige baden-württembergische Wirtschaft von entscheidender Bedeutung. Gerade in schwierigen Zeiten bedarf es besonderen Einsatzes und verlässlicher Partner, um das Auslandsgeschäft auf dem hohen Niveau der vergangenen Jahre zu halten. Je besser und intensiver die Marktkenntnisse sind, desto erfolgreicher verläuft das Auslandsgeschäft. Aus diesem Grund bietet das Land Baden-Württemberg seinen Unternehmen zahlreiche Maßnahmen zur Außenwirtschaftsförderung an. Die Vermarktung Baden-Württembergs als Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort wird von Baden-Württemberg International (bw-i), der Wirtschaftsfördergesellschaft des Landes, betreut. Die baden-württembergischen IHKs sind seit nunmehr sieben Jahren Gesellschafter bei bw-i. Zur Komplementierung des Landesangebots initiieren und fördern die Industrie- und Handelskammern in Baden-Württemberg eigene Projekte zur Markterschließung im Ausland. Die IHKs fördern auch 2011 verschiedene Projekte, um baden-württembergische Unternehmen beim Aufbau oder der Intensivierung ihres Auslandsengagements zu unterstützen. Eine Übersicht und die Möglichkeit zur Interessensbekundung finden Sie auf unserer Homepage. Nachfolgend finden Sie Informationen sowie die Ansprechpartner zu einzelnen Projekten: Geplante IHK-Unternehmerreisen 2011 und 2012 Indien: Februar 2012 – Chancenmarkt Indien: Unternehmerreise mit dem Schwerpunkt Umwelt / Erneuerbare Energie. Rumänien: 6. - 9. Mai 2012 – Branchenübergreifende Markterkundungsreise mit Kontakt- und Kooperationsbörsen. Kasachstan/ Usbekistan: Juni 2012 – Branchenübergreifende Markterkundungsreise mit Kontakt- und Kooperationsbörsen. Katar/Oman: Oktober 2012 – Branchenübergreifende Markterkundungsreise mit Kontaktgesprächen. USA: November 2012 – Unternehmerreise Weltbank, Interamerikanische Entwicklungsbank (IDB), USAid, Millenium Challenge Corporation (MCC). Weitere Informationen: www.stuttgart.ihk.de, Dokument-Nr. 97912 Baden-Württembergischer Firmengemeinschaftsstand auf der Messe CIMES in Peking, 12.16. Juni 2012 Baden-Württemberg International bietet in Zusammenarbeit mit dem VDMA Baden-Württemberg erstmalig eine baden-württembergische Messebeteiligung auf der CIMES 2012 in Peking an. Die Messe findet vom 12. bis 16. Juni 2012 in Peking, der Hauptstadt und nach Shanghai dem zweitgrößten Industriezentrum Chinas, statt. Sie ist die größte Maschinen- und Werkzeugausstellung Chinas und die drittgrößte der Welt. 2010 brachte die Messe 1.178 Aussteller aus 23 Ländern und über 60.000 Besucher auf 120.000 m² zusammen. Detaillierte Informationen und die Teilnahmeunterlagen erhalten Sie unter folgendem Link: http://event.bw-i.de/?id=1300&locale=de. 13 RECHTS-, ZOLL- UND VERFAHRENSVORSCHRIFTEN Carnet ATA: Arab Health-Messe in Dubai 2012 (IHK SBH) Medizintechnikunternehmen, die als Aussteller an der Arab Health teilnehmen und dabei die Ausstellung eines CARNET ATA in Anspruch nehmen möchten, können sich gern von Frau Marion Widy, Tel. 07721 922 122 oder per E-Mail: [email protected] beraten lassen. Umsetzung des EU-Korea Freihandelsabkommens: Bitte um Input Bonn (gtai) / DIHK - Nachdem das Freihandelsabkommen (FHA) mit Südkorea mehr als 100 Tage in Kraft ist, hat die EU-Kommission in einem Symposion am 27.10.2011 eine erste Bilanz gezogen. Nach Angaben der EU-Kommission hätten sich die Ausfuhren der EU nach Südkorea in den ersten 8 Monaten des Jahres 2011 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 8 % erhöht. Allerdings werden die Möglichkeiten zur präferenzberechtigten Einfuhr von zahlreichen Exporteuren in der EU noch nicht genutzt. Seit Inkrafttreten des Abkommens am 1.7.2011 wurden nur 30 % der EUExporte mit Ursprungserklärung und damit zollbegünstigt nach Korea geliefert. Dagegen werden ca. 80 % der koreanischen Einfuhren in die EU mit Ursprungserklärung zollbegünstigt zum freien Verkehr abgefertigt. Als mögliche Ursache wurden Probleme bei der Zulassung zum ermächtigten Ausführer durch die Zollverwaltungen vermutet. Die Europäische Kommission ist sich bewusst, dass es an einigen Stellen noch Probleme gibt, und möchte in den die Umsetzung begleitenden Ausschüssen nach Lösungen suchen. Als Beispiel wurden Themen wie divergierende Standards bei der Registrierung von Produkten (INCI vs. ICID), Bewilligung als ermächtigter Ausführer (EA) und Anforderungen nach mehrfacher Zertifizierung angesprochen. Im Nachgang zu der Konferenz besteht die Möglichkeit, regulatorische und praktische Probleme bei der Anwendung der im Abkommen vereinbarten Regeln an die EU-Kommission einzureichen. Um diese Erfahrungen auf Seiten der Unternehmen konsolidiert weitergeben zu können, bitten wir um Ihren Input mit Erfahrungen praktischen Beispielen bis zum 24. November 2011. Selbstverständlich behandeln wir Ihre Angaben vertraulich. Die Europäische Kommission hat die Konferenz außerdem zum Anlass genommen, eine Broschüre mit praktischen Anwendungstipps zu veröffentlichen, Sie finden diese auf der Homepage: www.suedlicheroberrhein.ihk.de -> International -> Zoll & Vorschriften -> Warenursprung & Präferenzen ATLAS-Releasewechsel verschoben: Auswirkungen (DIHK) Das Zollsystem ATLAS wird regelmäßig weiterentwickelt. Die Echtbetriebsaufnahme des neuen ATLAS Release 8.4/AES 2.1 war bislang für den 5. November 2011 vorgesehen. Dieser Termin wird nicht eingehalten, da die Software für das ATLAS-Release 8.4 noch nicht den gewohnten Qualitätsstandard erreicht hat. Die Echtbetriebsaufnahme wird sich auf den 10. März 2012 verschieben. Ebenso verschieben sich folgende Punkte, für die jedoch den Teilnehmern ein Zeitpuffer eingeräumt wird: • Die Pflicht in Besitz einer EORI-Nummer zu sein • Wiederinbetriebnahme des Nachforschungsverfahrens (Follow Up) mit Start von AES 2.1. Das Follow Up dient der Nachverfolgung offener Ausfuhrvorgänge, das heißt von Ausfuhren, die nicht durch einen Ausgangsvermerk abgeschlossen worden sind.; • Die Möglichkeit, in einer Anmeldung verschiedene Geschäftsarten auf der Positionsebene einzugeben. 14 Reform des Allgemeinen Zollpräferenzsystems - DIHK reicht Stellungnahme ein (DIHK) Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag zur Änderung des Allgemeinen Präferenzsystems (APS) veröffentlicht. Der DIHK unterstützt in seiner Stellungnahme die Zielsetzung der Europäischen Kommission, ein transparenteres und stabileres APS-System nur für echte Niedrigeinkommensländer zu entwickeln. Dabei sind aber folgende Punkte zu berücksichtigen: - Das neue System darf aber nicht zu langfristigen Zollerhöhungen gegenüber den Ländern führen, die nicht mehr im APS erfasst sind. Entsprechende Bemühungen für eine multilaterale Zollsenkung auf WTOEbene müsen intensiviert werden. - Die Ausgestaltung des APS+-Schemas darf keine zusätzlichen bürokratischen Belastungen schaffen und sollte transparent sein. - Das Ursprungszeugnis nach Formblatt A sollte weiterhin der Regel-Ursprungsnachweis sein, da Ursprungserklärungen der Ausführer in den Entwicklungsländern für Importeure eine hohe Rechtsunsicherheit bergen. - Ein Entzug der APS-Präferenzen wegen mangelhafter Überwachung oder fehlerhafter Anwendung der APS-Regeln sollte nach einer Frist von einem Jahr erfolgen. - Das neue APS-Schema sollte frühestens ein Jahr nach Bekanntmachung der Verordnung im Amtsblatt der EU in Kraft treten. Einheitliches Europäisches Vertragsrecht in Planung Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag für eine gemeinsames europäisches Kaufrecht veröffentlicht. EU-Kaufrecht sollen Unternehmen und Verbraucher vereinbaren können, wenn mindestens ein Vertragspartner in der EU ansässig ist. Es findet sowohl zwischen Unternehmen wie auch zwischen Unternehmen und Privatpersonen Anwendung. Rechtsunsicherheiten und Handelshemmnisse im europäischen Raum sollen damit abgebaut werden. Weitere Informationen: http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/11/1175&format=HTML&aged=0&language =DE&guiLanguage=en Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik 2012 (Statistisches Bundesamt) Durch Verordnung (VO) der Kommission der Europäischen Gemeinschaften (KEG) werden auch zum 1. Januar 2012 wieder eine Reihe von Änderungen in der Kombinierten Nomenklatur (KN) und damit auch im deutschen Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik (WA) rechtswirksam. Die Anpassungen, die sich unmittelbar auf die Anmeldung auswirken, das heißt alle Veränderungen von Warennummern und Besonderen Maßeinheiten, sind in einer Übersicht zusammengestellt. Sie steht als kostenloser Download beim Statistischen Bundesamt (www.destatis.de) zur Verfügung (Stand: November 2011). Ferner bietet das Statistische Bundesamt EINZELNE KAPITEL DES WARENVERZEICHNISSES, Ausgabe 2012 als kostenlose Downloads an. Die Gegenüberstellung der geänderten Warenummern finden Sie unter diesem Pfad: http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/Internet/DE/Content/Klassifikationen/Aussenha ndel/wagegenueberstellung,property=file.pdf Weitere Informationen: Ansprechpartnerin: Ingrid Schatter, Tel. 07721 922-120, E-Mail [email protected] 15 Personenbezogene Embargos (bafa) Iran: Mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1002/2011 des Rates vom 10. Oktober 2011 wurde Anhang I der Verordnung Nr. 359/2011, der Finanzsanktionen gegen bestimmte an Menschenrechtsverletzungen beteiligte Personen beinhaltet, um 29 Personen erweitert. Auch die sog. Terrorismusverordnungen (EG) 2580/2001 und (EG) 882/2002 wurden aktualisiert und können beim Bafa eingesehen werden. (www.ausfuhrkontrolle.info) Internes Zollmanagement führt zu leichteren Entscheidungen Die Hauptzollämter verlangten in den letzten Jahren zunehmend Prozessbeschreibungen für zollrelevante Vorgänge. Damit entstand automatisch in vielen Unternehmen aus Industrie und Handel ein internes Zollmanagement. Die Unternehmen beschrieben Arbeitsabläufe und ordneten die Aufgaben einzelnen Abteilungen zu vom Einkauf bis hin zum Versand. Solche unternehmensspezifischen Prozessbeschreibungen für erleichterte Verfahren werden vom Hauptzollamt eingesehen und bewilligt und z.T. regelmäßig geprüft. Das Unternehmen kann nach seiner Bewilligung an einem erleichterten Verfahren teilnehmen, wie dies der Zugelassene Ausführer oder Wirtschaftsbeteiligte oder auch der Ermächtigten Ausführer ist. Sich regelmäßig z.B. über Fachliteratur oder in Seminaren zu informieren gehört zu seinen Aufgaben, wie auch neue Erkenntnisse an Kollegen weiterzugeben. Häufig wird in diesem Zusammenhang intern ein Mitarbeiter für Zollabwicklungsvorgänge genannt und von ihm erwartet, dass er auch Sicherheitskriterien beachtet und einfordert. Als sensible Zonen zählen innerhalb einer solchen Beschreibung der Wareneingang und Versandbereich. Beide Bereiche sollten alle produzierende als auch Handels-Betriebe näher betrachten, unabhängig, ob sie sich ev. für den AEO S/F oder für das Verfahren eines bekannten Versenders entscheiden. Wie wird die Ware entgegengenommen und wie wird sie dem Kunden versandt? Sicher oder unsicher? Heutige Sicherheitsanforderungen im Warenverkehr machen es notwendig, dass Unternehmen aus Industrie und Handel ihre Zollangelegenheiten strukturieren und organisieren. Ein internes Zollmanagement sollte zu leichteren Entscheidungen führen wie etwa, wann Sicherheitserklärungen Sinn machen und wann sie entbehrlich sind. Weitere Informationen: Ein Seminar über „Internes Zollmanagement“ ist in 2012 geplant und ein Seminar zu Sicherheitsanforderungen für AEO-Teilnehmer wird am 18. Januar 2012 angeboten. Ansprechpartnerin: Ingrid Schatter, Tel. 07721 922-120, E-Mail [email protected] 16 EU-NACHRICHTEN Anhörung zur geplanten Änderung des Ursprungsrechts in Brüssel Veränderungen im nicht-präferenziellen Ursprungsrecht drohen die Exportchancen der europäischen Wirtschaft erheblich zu beeinträchtigen. Die deutschen Unternehmen, vor allem der ausfuhrorientierte Mittelstand, sind besonders betroffen. Die Europäische Kommission will für die Bescheinigung bei Ursprungszeugnissen das bewährte Prinzip des Wertschöpfungsortes (Artikel 24 Zollkodex) aufheben und durch eine neue, noch genau zu definierende Regelung ersetzen. Ziel ist es, die Einfuhr von Produkten zu Dumping-Preisen in den EU-Raum abzuwehren. Die negativen Folgen für den Export werden ignoriert. Verbände, Unternehmen und Experten äußern erhebliche Bedenken. Um diesen Bedenken Raum zu verschaffen fand am 20. Oktober 2011 ein Experten-Hearing unter dem Titel „Neues Ursprungsrecht: Neue Barrieren für die europäische Exportwirtschaft?“ in der Vertretung des Freistaates Bayern in Brüssel statt. Auf der vom DIHK gemeinsam mit den europäischen Dachverbänden EUROCHAMBRES, Euro Commerce und BUSINESSEUROPE organisierten und von deutschen IHKs unterstützen Veranstaltung diskutierten Experten aus der Europäischen Kommission, dem Europäischen Parlament und der Wirtschaft die geplanten Änderungen. Mit insgesamt 120 Vertretern aus Unternehmen, Verbänden und europäischen Kammern stieß das Thema auf großes Interesse. Die teilnehmenden Unternehmer kritisierten dabei vor allem die negativen Konsequenzen der Neuregelung für den europäischen Außenhandel durch erhöhten bürokratischen Aufwand und daraus folgende Preisanstiege für europäische Produkte. Darüber hinaus ist zu erwarten, dass ein derartiger Einschnitt in die Kompetenzen ausländischer Handelspartner im Gegenzug handelshemmende Maßnahmen für Importe aus der EU durch Drittländer nach sich zieht. Im Sinne der europäischen Unternehmen sollte das Ursprungsrecht deshalb so einfach wie möglich gestaltet bleiben, was durch eine Beibehaltung der jetzigen Regelung der „letzten Wesentlichen Beoder Verarbeitung“ gegeben wäre. Zur Verdeutlichung ihres Anliegens haben der DIHK und die europäischen Verbände ein gemeinsames Statement an die Europäische Kommission verfasst und übermittelt. Es wird gefordert, dass die Kommission an der jetzigen Methode, die sich als einfach und effektiv für Import und Export erwiesen hat, festhält und keine Neuregelung auf Basis von Listen einführt. Im Anschluss an die Veranstaltung bleibt der DIHK in intensivem Austausch mit der Europäischen Kommission und dem Europäischen Parlament. Nähere Informationen: Ansprechpartner Jörg Hermle, Tel. 07721 922 123, E-Mail: [email protected] und Ingrid Schatter, Tel. o7721 922-120, E-Mail: [email protected] 17 EU-Kommission will Selbstverpflichtung großer Unternehmen auf CSR-Regelwerke (7.11.11 Bericht aus Brüssel) In ihrer Mitteilung „Eine neue EU-Strategie (2011-14) für die soziale Verantwortung der Unternehmen (CSR)“, vom 25. Oktober 2011 stellt die EU-Kommission verschiedene Forderungen auf, um CSR stärker in den Unternehmen zu verankern. Im Jahr 2012 plant die EU-Kommission mit Unternehmen und anderen Stakeholdern einen Prozess einzuleiten, um einen Verhaltenskodex für Selbst- und Koregulierungsprojekte zu erarbeiten; dadurch soll der CSR-Prozess effizienter werden. Unklar ist, welche Qualität ein solcher Verhaltenskodex haben soll.Eine Mitteilung der EUKommission entfaltet grundsätzlich keine unmittelbare Bindung der Mitgliedstaaten oder der Unternehmen. Allerdings werden die in den Mitteilungen genannten Vorhaben häufig mittels einzelner Rechtsakte aufgegriffen und können dann verbindlich werden. Weitere Informationen: http://ec.europa.eu/enterprise/policies/sustainable-business/files/csr/new-csr/act_de.pdf EU-Kommission veröffentlicht Kombinierte Nomenklatur 2012 Die Europäische Kommission hat die neueste Version der Kombinierten Nomenklatur (KN), gültig ab 1. Januar 2012, veröffentlicht. Die Kombinierte Nomenklatur ist Grundlage für die Warenerklärung (a) bei der Ein- bzw. Ausfuhr oder (b) für innergemeinschaftliche statistische Zwecke. Die Einordnung der Waren bestimmt den anwendbaren Zollsatz und die Art und Weise der statistischen Behandlung. Die KN ist daher ein grundlegendes Arbeitsinstrument sowohl für die Wirtschaft als auch für die Verwaltungen der Mitgliedstaaten. Sie wird jährlich aktualisiert und als Kommissionsverordnung im EU-Amtsblatt( Serie L) veröffentlicht. Die neueste Version wurde als Kommissionsverordnung(EU) Nr. 1006/2011 im EU-Amtsblatt L 282 vom 28. Oktober 2011 veröffentlicht. Weitere Informationen: http://eur-lex.europa.eu/JOHtml.do?uri=OJ:L:2011:282:SOM:DE:HTML 18 LITERATUR Neue Informationsbroschüre: „Handelsweg“ der AHK Neuseeland Die AHK Neuseeland hat die Informationsbroschüre “Handelsweg” komplett überarbeitet. Unter anderem sind folgende Themenbereiche enthalten: · · · · · · · Wirtschaftsinformationen – z.B. existierende Freihandelsabkommen, Wirtschaftslage 2010, Geldpolitik Außenwirtschaft – Import- und Exportentwicklungen Investitionsmöglichkeiten in Neuseeland Rechts- und Steuerbestimmungen Firmengründung von/durch Ausländern Informationen zu Zoll- und Quarantänevorschriften Visabestimmungen Weitere Informationen: Sabrina Schulte, Accounts & Administration, New Zealand German Business Association Inc. (AHK Neuseeland) Level 11, 41 Shortland Street, Auckland 1010, PO Box 95, Auckland, 1140,New Zealand Phone +64 9 304 0120 ; Fax +64 9 309 0209, E-Mail: [email protected]; www.germantrade.co.nz German Companies in India – How Germany’s foremost companies support India’s rise Dieser Bildband in englischer und deutscher Sprache stellt deutsche Unternehmen vor, die erfolgreich auf dem indischen Markt tätig sind. Der erste Teil des Buches beschreibt Themen wie die Rolle Deutschlands in Indien, die Beziehung der beiden Staaten zueinander historisch und aktuell, und geht auf bedeutende Themen wie Zukunftsaussicht des indischen Markts hinsichtlich Entwicklung der Infrastruktur, Dienstleistungen, Megacities etc. ein. Im Mittelteil befinden sich Porträts von rund 100 deutschen Unternehmen in Wort und Bild, auf jeweils zwei Doppelseiten. Im Schlussteil des Buchs befindet sich ein Register mit Literatur, Anlaufstellen und weiteren Adressen sowie eine Liste weiterer in Indien tätiger Unternehmen. Herausgeber: Dr. Florian Langenscheidt und Bernhard Steinrücke, ISBN: 978-3-86936-286-1, Preis: 78 Euro Praxishandbuch zu Lieferantenerklärungen und Ursprungsregelungen aktualisiert Veränderungen und Neuerungen in der 4. Auflage: Neu enthalten sind die Veränderungen der letzten zwei Jahre unter anderem: - die Abkommen mit Serbien, der Republik Korea und den West-Pazifik-Staaten; - die aktualisierte Be- und Verarbeitungsliste der EU mit der Schweiz sowie Vergleiche und Abweichungen zu den anderen Präferenzabkommen der EU; - die SAP-Matrix sowie die Beschreibungen zu der Zusammenarbeit mit den Ländern im Balkan; - weitere Fehlerquellen; - die Wortlaute der Sonderlieferantenerklärung für die West-Pazifik-Staaten; - detaillierte Hinweise zum Widerruf der Erklärung; - aktuelle Entwicklungen zur Kennzeichnung „Made in...“; - ein Ausblick auf die nächsten Abkommen der EU. Aktualisiert wurden die APS-Regelungen, Länderlisten, die Matrix Pan-Euro-Med-Kumulierung, die Zolldienstanweisung, die Abweichungsübersichten der Be- und Verarbeitungslisten, Ursprungserklärungstexte in den verschiedensten Sprachfassungen und die Auskunftsstellen für verbindliche Zolltarifbestimmungen bzw. Ursprungsfeststellungen. Kapitelzusammenfassungen und Fehlersuchspiele steigern zusätzlich den Lernerfolg. 19 Die CD-ROM enthält Formulierungen zur Lieferantenerklärung in den wichtigsten Fremdsprachen, um die Korrespondenz mit Handelspartnern zu vereinfachen. Ergänzt wurde eine IHK-Lieferantenerklärung für den nichtpräferenziellen Warenursprung (IHK-LE). „Lieferantenerklärungen - Optimal ausstellen und managen“. Von Martin Thorwesten und Volker Martin. Erschienen September 2011, 320 Seiten plus CD-ROM, Paperback, Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Köln, 39,80 Euro zzgl. Versand, ISBN: 978-3-89817-938-6. Bestellung über den Buchhandel oder verschiedene Verlage mit Auslandsgeschäftsinformationen. Warenursprung und Präferenzen Das Handbuch gibt einen schnellen Überblick über das gesamte Gebiet des Warenursprungs- und Präferenzrechts. Zudem leistet es Hilfe bei der Ermittlung der Präferenzursprungseigenschaft von Waren. Es beinhaltet zahlreiche Beispiele, Schemata und Formulierungshilfen für die Erklärungen. Notwendige Basistexte, amtliche Vordrucke und Schnellübersichten runden das Werk ab. Die 6. Auflage, 2011 enthält alle Änderungen , die sich durch das neue Präferenzabkommen mit Südkorea ergeben. Warenursprung und Präferenzen von Gesa Schumann und Dr. Thomas Möller, 6. Auflage, 2011, ISBN 978-389817-924-9, 500 Seiten, Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Köln, 44 Euro zzgl. Versand. Bestellung über den Buchhandel oder verschiedene Verlage mit Auslandsgeschäftsinformationen 20 INTERNET/BEWERBUNGEN/GESCHÄFTSKOOPERATIONEN Windmarkt USA – Marktchancen für deutsche Unternehmen Die US-Windindustrie ist von Januar bis September 2011 um 3.360 MW neu installierte Leistung gewachsen. Damit summiert sich der Gesamtbestand installierter Windenergieleistung auf aktuell 43.461 MW, wodurch die USA die zweitgrößte Windkraftnation nach China sind. Weiterhin befinden sich derzeit über 8.400 MW in der Bauphase. Angesichts der sich zunehmend abzeichnenden Erholung der US-Wirtschaft erscheinen mittelfristig jährliche Neukapazitäten von 10 - 13 GW realistisch. Vom US-Markt besonders nachgefragt sind etwa Antriebsstränge, Generatoren, Getriebe, große Lager, Gussteile, Hydraulik, Kräne, Kurbelwellen, Maschinenhausabdeckungen, Netzkomponenten, Pumpen, Rotorblätter, Schmiedeteile, Schmiersysteme, Steuerungseinheiten, Transformatoren, Turbinen, Türme, Überwachungssysteme und Ventile. Top-20 Bundesstaaten mit den derzeit größten installierten Kapazitäten (MW) California (3.599), Colorado (1.800), Idaho (471), Indiana (1.339), Illinois (2.438), Iowa (3.708), Kansas (1.074), Minnesota (2.681), New Mexico (750), New York (1.349), North Dakota (1.424), Oregon (2.305), Oklahoma (1.612), Pennsylvania (751), South Dakota (784), Texas (10.223), Washington (2.356), West Virginia (528), Wisconsin (469), Wyoming (1.412). Staatliche Fördermaßnahmen und Anreize Es existieren zahlreiche Förderprogramme und Incentives zum Ausbau der Windenergie. Auf Bundesebene sind dies insbesondere: • Business Energy Investment Tax Credit • Clean Renewable Energy Bonds • Modified Accelerated Cost-Recovery System + Bonus Depreciation • Qualified Energy Conservation Bonds • Renewable Electricity Production Tax Credit • Renewable Energy Production Incentive • Residential Renewable Energy Tax Credit • Tribal Energy Program Grant • Loan Guarantee Program • Renewable Energy Grants • High Energy Cost Grant Program • Rural Energy for America Program Grants • Rural Energy for America Program Loan Guarantees • Daneben bieten auch die einzelnen Bundesstaaten zahlreiche finanzielle und steuerliche Anreize. Projektabhängig bieten zudem viele Wirtschaftsregionen und Kommunen innerhalb der einzelnen Bundesstaaten weitere interessante wirtschaftliche Anreize. Kontakt und weitere Informationen: Rick Myatt Jr., MLM International, Gernotstr. 18, D-50354 Hürth,Telefon: +49 (2233) 7064-481, Telefax: +49 (2233) 7064-485, E-Mail: [email protected], Internet: www.mlminternational.de Bauprojekte in Russland In den russischen Metropolen steigt der Bedarf an neuen oder modernisierten Gebäuden, auch an Gewerbeimmobilien aller Art. Gefragt sind innovative Baustoffe und neue Dämmstoffe. Heiß begehrt ist die 21 deutsche Gebäudetechnik. Ökologie und Ökonomie sind Argumente, die auch in Russland den Verkehrswert einer Immobilie steigern. Eine nachhaltige Bauplanung in Russland führt zu der Beantwortung von Fragen rund um das Grundstück , um das Gebäude, um die Technischen Versorgungseinrichtungen und um die spätere Instandhaltung Bauwillige Kunden sollten bei Inanspruchnahme eines Generalunternehmers auf Folgendes achten: Im Großen: die mehrsprachige Kommunikation. Der Kontakt zu Bauämtern, Planungs- und lokalen Genehmigungsbehörden. Die Projektprüfung kann so bereits im Vorfeld der Planung stattfinden. Bei der Grundstücksuche, Bewertung und Überführung in das neue Eigentum kann ein Generalunternehmer vor Ort behilflich sein. Die Nutzung verfügbarer Ressourcen ist für die Energieeffizienz wichtig. Auch durch Modernisierung bestehender Gebäude in Russland können Bau- und Energiekosten gespart werden. Diese Aufgabe muss in die Hände erfahrener Fachfirmen gelegt werden. Es beruhigt zu erfahren, dass die DIN ISO 9001 Zertifizierung auch in Russland für die Qualität eines Unternehmens steht. Im Detail sind die Vorstellungen und Ziele des Bauherrn zu klären und zu beachten. Russische Architekten und Bauingenieure bringen durchdachte Detaillösungen und sorgen für eine hervorragende Gebäudequalität. Das Projektmanagement sichert die Wirtschaftlichkeit der Bauabwicklung. Aber erst die qualifizierten Facharbeiter sorgen für die Termintreue. Ein Trend in Russland ist die Verwendung innovativer Baustoffe und moderner Versorgungstechnik. Eine erfolgreiche Planung gründet auf einem ganzheitlichen Denken, das die Schnittstellen definiert, Partnerschaften begründet und alle Beteiligten von Anfang an mit einbezieht. So kann eine dauerhafte Qualität erzeugt werden. gez. Georg Rützel Leitung Vertrieb INSI GmbH München Weitere Informationen: Georg Rützel, INSI GmbH, Rupert-Mayer-Str. 44, 81379 München, Tel. 089 / 203046010. Impressum AUßENWIRTSCHAFTSMITTEILUNGEN (AWM) Die Außenwirtschaftsmitteilungen (AWM) wurden erstellt unter Verwendung von Unterlagen der IHK Südlicher Oberrhein; ergänzt und geändert d durch die IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg, Fachbereich International. Sie sind ein kostenloser Service des Fachbereichs International und erscheinen einmal monatlich, sowie mit zwei Doppelausgaben. Herausgeber: Verantwortlich: Redaktion: IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg Egon Warfia Jörg Hermle E-Mail: Postanschrift: Postfach 1560, 78005 Villingen-Schwenningen Telefax: 07721 922 – 180 Internet: www.schwarzwald-baar-heuberg.ihk.de Tel.: 07721 922 - 123 [email protected] Die AWM wird mit größter Sorgfalt zusammengestellt. Eine Gewähr für die Richtigkeit bzw. Haftung kann nicht übernommen werden. Die Bonität der erwähnten Firmen und Personen wurden nicht geprüft. Angebotene Unterlagen werden drei Monate ab Erscheinungsdatum bereitgehalten. Für unverlangt zugesandte Manuskripte wird keine Haftung übernommen. 22 International . Vockenh auser Str. Ansprechpartner: Herr Jörg Hermle, Tel.: 07721 922-123 Telefax: 07721 922-180 E-Mail: [email protected] Auß von Offenburg Ausfahrt Villingen-Nord enr International von BAB Stuttgart Ausfahrt Villingen-Schwenningen Richtung VS-Villingen ing B3 3 von Rottweil Am Krebsgraben Außen Obere Str. Str. Rom äusr IHK-Hauptgebäude Bhf. ing Parkhaus Theater am Ring Bickenstr. Kaiserring d B e ne Rietstraße aße P Niedere ch er Str Klo von BAB Singen Ausfahrt Bad Dürrheim Bertholdstraße Brigach Außenring B 33 Vöhrenba ik tin e rr in g Fachkräfterekrutierung auf dem EU-Binnenmarkt rr. ste IHK-Trainingszentrum Kirn ache r Str . von Freiburg von VS-Schwenningen ring von Unterkirnach Außenring Für Rücksendung bitte Fensterumschlag benutzen Industrie- und Handelskammer Schwarzwald-Baar-Heuberg Herr Jörg Hermle Postfach 15 60 78005 Villingen-Schwenningen Veranstaltungsort: Industrie- und Handelskammer Schwarzwald-Baar-Heuberg Romäusring 4 78050 Villingen-Schwenningen Internet: www.schwarzwald-baar-heuberg.ihk.de A u sf ahrt V ill in gen -Sü d von Donaueschingen Anfahrt: Von der Autobahn A 81 (Stuttgart-Singen), Ausfahrt Villingen-Schwenningen, in Richtung VillingenSchwenningen fahren (B 523). In VillingenSchwenningen dann Richtung Stadtmitte/Innenring orientieren. Parkmöglichkeit: Das Parkhaus „Theater am Ring“ befindet sich direkt neben dem IHK-Gebäude. 08. Dezember 2011, 09:00 Uhr, IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg, Villingen-Schwenningen Gefördert durch: Fachkräfterekrutierung auf dem EU-Binnenmarkt Donnerstag, 08. Dezember 2011 Programm 09:00 Uhr Begrüßung IHK 09:10 Uhr Bienvenidos a Baden-Württemberg - Unser Fachkräftebedarf als Chance für spanische Ingenieure Daniel Rousta, Ministerialdirektor, Ministerium für Finanzen u. Wirtschaft des Landes Baden-Württemberg Fachkräfterekrutierung auf dem EU-Binnenmarkt Die Öffnung der Arbeitsmärkte für qualifizierte Fachkräfte aus Osteuropa, aber auch junge, gut ausgebildete Ingenieure und Informatiker in Südeuropa, die auf Stellensuche sind, bieten den Unternehmen große Chancen bei der Personalrekrutierung: Der europäische Binnenmarkt verfügt über ein großes Fachkräftepotential. Damit dieses Potential erfolgreich für den deutschen Arbeitsmarkt genutzt werden kann, muss man die Prozesse, die rechtlich-organisatorischen Bedingungen und kulturellen Hürden für die Personalbeschaffung genau kennen. Die Veranstaltung analysiert sowohl den Fachkräftebedarf in Baden-Württemberg, also auch das Fachkräftepotential in den jeweiligen Ländern Spanien und Polen anhand der Arbeitsmarkt- und Ausbildungssituation, zeigt die Möglichkeiten und die Abläufe bei der europaweiten Personalbeschaffung anhand von Best Practice Beispielen auf und stellt die interkulturelle Aspekte dar. Außerdem werden die Referenten verschiedene Dienstleistungsangebote zur Gewinnung von qualifizierten Fachkräften den Unternehmen unterbreiten. Zielgruppe: Industrie, Tourismus / Gastronomie, Verkehr, technische und Gesundheitsdienstleistungen. 09:40 Uhr 10:15 Uhr Fachkräftepotential in Spanien • Arbeitsmarktsituation • Ausbildungssituation Marcelo Scocco, Personalservice & Ausbildung, Deutsche Handelskammer für Spanien, Madrid Fachkräftepotential in Polen • Arbeitsmarktsituation • Ausbildungssituation Thomas Urbanczyk, Mitglied der Geschäftsführung und Bereichsleiter Recht u. Business Development, Deutsche Handelskammer für Polen, Warschau 10:45 Uhr Kaffeepause 11: 15 Uhr Rekrutierung von ausländischen Mitarbeitern • Möglichkeiten und Abläufe bei der europaweiten Personalrekrutierung • Rechtlich-organisatorische und interkulturelle Aspekte bei der Rekrutierung ausländischer Mitarbeiter Ralf Czadzeck, Incoming-Projekte Arbeitsvermittler/EURES-Berater, Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV), Bonn 12:00 Uhr Individuelle Gesprächsmöglichkeiten und Ende Anmeldungen zu der Veranstaltung online unter www.schwarzwald-baar-heuberg.ihk.de Æ Veranstaltungen oder per Fax: 07721 922-180 Anmeldeschluss: 30. November 2011 An der kostenfreien Informationsveranstaltung am 08. Dezember 2011, 09:00 Uhr, „Fachkräfterekrutierung auf dem EU-Binnenmarkt“ nehme ich/nehmen wir teil: Teilnehmer (Name in Druckschrift) Geburtsdatum Teilnehmer (Name in Druckschrift) Geburtsdatum Teilnehmer (Name in Druckschrift) Geburtsdatum Anschrift (Firmenstempel) Telefon/Fax E-Mail-Adresse Zur Erleichterung der Organisation werden die von Ihnen angegebenen Daten gespeichert. Damit, dass die IHK beabsichtigt, meinen Namen und meine dienstliche/private Anschrift zur Information über ähnliche Veranstaltungen zu speichern, bin ich einverstanden nicht einverstanden International An der Veranstaltung am 18. Januar 2012, Sicherheitsanforderungen für AEO- S/-F, Luft- und Seefracht von Offenburg Ausfahrt Villingen-Nord nehme ich/nehmen wir teil. von Rottweil Am Krebsgraben Außenring Obere Str. d B e ne Rom äusr IHK-Hauptgebäude Bhf. ing von BAB Singen Ausfahrt Bad Dürrheim Bertholdstraße Brigach Außenring Anschrift (Firmenstempel) Telefon/Fax E-Mail-Adresse Zur Erleichterung der Organisation werden die von Ihnen angegebenen Daten gespeichert. Damit, dass die IHK beabsichtigt, meinen Namen und meine dienstliche/private Anschrift zur Information über ähnliche Veranstaltungen zu speichern, bin ich einverstanden nicht einverstanden IHK Veranstaltung des Fachbereichs International Bickenstr. Str. aße P Klo Kaiserring ch er Str Rietstraße B 33 Vöhrenba ik tin e rr in g rr. ste von Freiburg von VS-Schwenningen ring von Unterkirnach Parkhaus Theater am Ring Teilnehmer (Name in Druckschrift) Geburtsdatum von BAB Stuttgart Ausfahrt Villingen-Schwenningen Richtung VS-Villingen ing B3 3 IHK-Trainingszentrum Kirn ache r Str . Teilnehmer (Name in Druckschrift) Geburtsdatum enr Außen Teilnehmer (Name in Druckschrift) Geburtsdatum Auß Niedere Die Teilnahmegebühr beträgt 120,-- Euro pro Person einschließlich Imbiss und Getränken. Die Rechnung wird Ihnen nach der Veranstaltung zugeschickt. Industrie- und Handelskammer Schwarzwald-Baar-Heuberg Romäusring 4 78050 Villingen-Schwenningen Frau Ingrid Schatter, Tel.: 07721 922-120 Telefax: 07721 922-180 E-Mail: [email protected] Internet: www.schwarzwald-baar-heuberg.ihk.de . Vockenh auser Str. Anmeldungen zu der Veranstaltung online unter www.schwarzwald-baar-heuberg.ihk.de Æ Veranstaltungen oder per Fax: 07721 922-180 A u sf ahrt V ill in gen -Sü d von Donaueschingen Anfahrt: Von der Autobahn A 81 (Stuttgart-Singen), Ausfahrt Villingen-Schwenningen, in Richtung VillingenSchwenningen fahren (B 523). In VillingenSchwenningen dann Richtung Stadtmitte/Innenring orientieren. Parkmöglichkeit: Das Parkhaus „Theater am Ring“ befindet sich direkt neben dem IHK-Gebäude. Sicherheitsanforderungen für AEO-S/-F, Luft- und Seefracht 18. Januar 2012 für die Unterstützung und Förderung von Auslandsgeschäften Sicherheitsanforderungen für AEO-S/-F, Luft- und Seefracht Mittwoch, 18. Januar 2012 9:00 bis 13:00 Uhr Sicherheitsanforderungen für AEO, Luft- und Seefracht Praxisnahe Informationen aus erster Hand für Industrieund Handelsunternehmen Kurzbeschreibung: In den genannten Bereichen kursieren viele Missverständnisse sowie falsche oder zum Teil auch überhaupt keine Informationen (da sie von manchen Behörden nicht bekannt gegeben werden). Im Seminar erfahren Sie zu den wichtigsten Fragen Einzelheiten, die Ihnen vor allem als Orientierungshilfe dienen. Unabhängig davon, in welchem Bereich sie Sicherheitskriterien zu erfüllen haben, können wesentliche Gemeinsamkeiten und bereits bekannte Unterschiede genauer betrachtet werden. Wann macht z.B. eine Sicherheitserklärung Sinn? Von wem und wann sollten diese angefordert werden bzw. sind sie entbehrlich? Genaue Klärung des Übergangs von Verantwortlichkeiten innerhalb der einzelnen Glieder der Lieferkette. Wie sollten Wareneingangs- und Versandbereiche gesichert sein, was ist hierbei zu beachten und vieles mehr. Referent: Uwe Bellmann, Dipl. Finanzwirt in Zoll- und Sicherheitsfragen, Freiburg i.Br. Zielgruppe: Mitglieder der Geschäftsleitung, Mitarbeiter aus den Bereichen QRS, Einkauf, Vertrieb, Logistik und Zollabteilungen Wir laden Sie zu diesem Seminar recht herzlich ein und freuen uns über Ihr Interesse und auf Ihre Anmeldung. Anmeldeschluss ist der 13. Januar 2011. Gefördert durch: Inhalt: Warum Sie sich mit dem Thema Sicherheit der Lieferkette beschäftigen sollten? Übersicht über die verschiedenen Rechtsgrundlagen: - Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter AEO - Luftsicherheit (insbesondere für Bekannte Versender) - Seefracht Containersicherheit - Internationale Sicherheitsinitiativen (Beispiele) Welche Anforderungen ergeben sich aus den einzelnen Rechtsgrundlagen? - AEO-S /-F - Bekannter Versender / Geschäftlicher Versender - Containersicherheit / Seefracht Praktische Herangehensweise um Sicherheit in der Lieferkette in Unternehmen zu erreichen - Begriffsklärung Sicherheitsbereiche und Abgrenzung zu öffentlich zugänglichen Bereichen - Vergleich der zwischen AEO und BV - Übungen und Erläuterungen anhand konkreter Beispiele Fragen / Diskussion Bitte per Fax zurücksenden an Jörg Hermle, Fachbereich International FAX 07721 922-180 Wir möchten unsere Dienstleistungen im Fachbereich International noch stärker am Bedarf unserer Mitgliedsunternehmen ausrichten und würden uns daher über die Beantwortung der folgenden Fragen freuen: 1. Inwieweit nehmen Sie die folgenden Dienstleistungen in Anspruch und sind mit ihnen zufrieden? Ich bin mit der Leistung .... 1 = sehr zufrieden 2 = zufrieden 3 = im Großen u. Ganzen zufrieden 4 = nicht zufrieden Ich nehme Ihre Dienstleistungen nie gelegentlich regelmäßig in Anspruch 1 2 3 4 Ursprungszeugnisse Bescheinigungen Carnets Kauf von Außenhandelsformularen Zollrecht Nebenabgaben, Verbrauchssteuern Intrastat Grenzüberschreitendes Umsatzsteuerrecht Außenwirtschaftsrecht, Kontroll- und Embargovorschriften Grenzüberschreitende Dienstleistungen UNCITRAL (internationales Kaufrecht) Incoterms Zahlungsarten und Finanzierungsfragen Internationales Vertragsrecht Gewerbliche Schutzrechte im Ausland Rechtsverfolgung im Ausland Markt u. Brancheninformationen, Statistik Internationale Ausschreibungen Übersetzer/Dolmetscher Außenwirtschaftsdokumente Beratung zum Waren- und Dienstleistungsverkehr mit dem Ausland Beratung über Auslandsmärkte Beratung zu Auslandsinvestitionen Seite 2 nie gelegentlich regelmäßig 1 2 3 4 Geschäftspartnervermittlung Außenwirtschaftsmitteilungen AWM Auskünfte und Beratung über Messen Organisation von Messebeteiligungen Zoll- und Außenwirtschaftsseminare Länderinformationstage/Kontaktveranstaltungen Unternehmerdelegationsreisen ins Ausland Internationale Messen Veranstaltungen 2. Wie beurteilen Sie unsere Dienstleistungen allgemein? Wir sind ..... sehr zufrieden zufrieden im Großen u. Ganzen zufrieden nicht zufrieden Inhalt Reaktionszeit Organisation und Ablauf Freundlichkeit 3. Bitte nennen Sie uns ggf. Anregungen, Kritik, Wünsche: ____________________________________________________________________________________________ ____________________________________________________________________________________________ ____________________________________________________________________________________________ Wünschen Sie Informationen über ..... Zoll- und Außenwirtschaftsseminare Länderinformationstage/Inhouseberatungen Unternehmerdelegationsreisen ins Ausland Ehrenamtliche Außenwirtschafsexperten China-Help Desk Zoll- und Versandleiterarbeitskreis (Branche Industrie) Enterprise Europe Network (EEN) sonstiges: ______________________________________________________________________________ Absender (freiwillige Angaben): Firma: ____________________________ Tel.: ____________________________ Ansprechpartner/Funktion: ________________________________ E-Mail: ________________________________ Vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, die Fragen zu beantworten. www.schwarzwald-baar-heuberg.ihk.de Exportkontrolle - ein sensibles Thema Der Handel mit anderen Ländern ist genehmigungsfrei. Doch keine Regel ohne Ausnahmen. Für manche Geschäfte braucht man eine Genehmigung - in seltenen Fällen sind sie sogar verboten. Ob der Export kontrolliert wird, also eine Genehmigung erforderlich ist oder gar ein Verbot besteht, hängt davon ab - was Sie liefern, durchführen oder verkaufen wollen - in welches Land dies erfolgen soll - für wen die Güter bestimmt sind und - welcher Verwendungszweck gegeben oder anzunehmen ist. Die Exportkontrolle verwendet den Begriff "Güter" und meint damit nicht nur Waren, sondern auch Technologie und Software. Dies lässt sich am Beispiel einer Werkzeugmaschine verdeutlichen. Die Werkzeugmaschine (Ware), die Steuerung der Maschine (Software) und das Know-how zur Fertigung der Maschine (Technologie) könnten als Export genehmigungspflichtig sein. Dabei ist es unerheblich, ob die Technologie oder Software physisch geliefert wird oder die Informationen per Mail, Fax oder am Telefon übermittelt oder über das Internet verfügbar gemacht werden. Was vielen nicht bekannt ist: Auch sogenannte Strecken- und Brokeringgeschäfte unterliegen der Exportkontrolle. Warum gibt es Exportkontrolle? Beschränkungen der Exporte sind nur dann zulässig, wenn es um grundlegende Sicherheitsinteressen Deutschlands geht. Mit Exportkontrolle sollen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und Kriege verhindert oder eingedämmt werden. Daraus lässt sich ableiten, dass Exportkontrolle zunächst bei Waffen, Munition und Rüstungsgütern ansetzt. Davon wären nur sehr wenige Unternehmen betroffen. Allerdings werden auch sogenannte "Dual-Use-Güter", die sowohl zivil als auch militärisch genutzt werden können, kontrolliert. Exportkontrolle - ein sensibles Thema Verstöße werden streng bestraft. So können ungenehmigte Ausfuhren Geldstrafen bis zu 500 000 Euro und Gefängnisstrafen bis zu fünfzehn Jahren nach sich ziehen. Die Sanktionen treffen nicht nur die Geschäftsleitung, sondern jeden, dem der Verstoß anzulasten ist. Außerdem zeigt die Vergangenheit, dass die Medien entsprechende Fälle aufgreifen, was das Image eines Unternehmens beschädigen kann. Wo ist die Exportkontrolle geregelt? Für deutsche Unternehmen sind sowohl nationale Gesetze als auch Verordnungen der Europäischen Union bindend. Mit anderen Worten: es muss deutsches und EU-Recht beachtet werden. Zuständige Behörde in Deutschland ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Industrie- und Handelskammer Heilbronn-Franken Postanschrift: Industrie- und Handelskammer Heilbronn-Franken, IHK | Postfach 2209 | 74012 Heilbronn | Büroanschrift: Ferdinand-Braun-Str. 20 | 74074 Heilbronn Tel. 07131 9677-0 | Fax 07131 9677-199 | E-Mail: [email protected] | Internet: www.heilbronn.ihk.de Welche Güter (Waren, Technologie und Software) sind betroffen? Die entscheidende Frage ist, ob die Güter eines Unternehmens "gelistet" sind. Zu prüfen sind die deutsche Ausfuhrliste und die Anhänge der EG-Verordnung 428/2009. Werden die Güter von den Listen erfasst, benötigt man für jede Lieferung außerhalb der Europäischen Union eine Genehmigung. In einigen Fällen sind Lieferungen bestimmter gelisteter Güter auch innerhalb der EU genehmigungspflichtig. Für welche Zwecke sollen die Güter verwendet werden? Auch Dual-Use-Güter die nicht gelistet sind, können genehmigungspflichtig sein. Entscheidend ist, für welche Zwecke sie bestimmt sind und in welches Land geliefert werden soll. Insbesondere geht es dabei um - die Verwendung im Zusammenhang mit atomaren, biologischen oder chemischen Waffen und Raketen hierfür in Länder außerhalb der EU - die Verwendung in der konventionellen Rüstung bei Lieferung in ein Land gegen das ein Waffenembargo verhängt ist sowie in ein Land der sogenannten Länderliste K (derzeit nur Kuba) - die Verwendung im Nuklearbereich in folgende neun Länder: Algerien, Iran, Irak, Israel, Jordanien, Libyen, Nordkorea, Pakistan und Syrien Welches Land ist betroffen? Gegen bestimmte Länder bestehen Sanktionen, sogenannte Embargos. Embargos definieren Verbote. Ein umfassendes Außenhandelsverbot (Totalembargo) gegen ein Land existiert derzeit nicht. Vielmehr werden bestimmte Wirtschaftsbereiche beschränkt oder ist der Handel mit bestimmten Gütern betroffen. Der Umfang der Sanktionen kann unterschiedlich sein und variiert von Land zu Land. Für wen sind die Güter bestimmt? Durch zwei Rechtsvorschriften der EG sollen Terroristen und Terrororganisationen Gelder, "Vermögenswerte und andere wirtschaftliche Ressourcen" entzogen werden. Die „AntiterrorVerordnungen“ enthalten Namenslisten. Gelistet sind Personen und Organisationen, zu denen keine Geschäftsbeziehungen unterhalten werden dürfen. Um verbotene Kontakte zu erkennen und zu verhindern, werden alle Unternehmen zu aufwändigen Kontrollmaßnahmen verpflichtet. Betroffen von dieser Überwachungspflicht sind nicht nur Exporte und Zahlungen ins Ausland, sondern auch inländische Geschäftspartner und nicht zuletzt die eigenen Mitarbeiter. Muss zusätzlich die US-Reexportkontrolle beachtet werden? Die USA regeln die Kontrolle von Gütern mit US-Ursprung weltweit. Aus diesem Selbstverständnis enthält das US-Recht gesetzliche Vorgaben für Ausfuhren von US-Gütern auch aus Deutschland (Reexporte). Ebenso gilt US-Reexportrecht für die Exporte deutscher Güter ins Ausland, die das Produkt von US-Technologie und Software sind, wenn diese in bestimmte Länder ausgeführt werden sollen. Schließlich erfasst das US-Recht alle Güter mit einem Mindestanteil kontrollierter amerikanischer Bestandteile. In all diesen Fällen müssen bei ei- nem Export neben den deutschen und europäischen auch die US-Exportbestimmungen beachtet werden. Ansonsten laufen Firmen Gefahr, vom Handel mit US-Produkten ausgeschlossen zu werden. Weitere Sanktionen sind hohe Geldstrafen. Tipps und Informationen - Einstieg in die Exportkontrolle http://www.ausfuhrkontrolle.info/ausfuhrkontrolle/de/arbeitshilfen/merkblaetter/merkblatt_eins tieg_in_die_exportkontrolle.pdf - Kurzdarstellung Exportkontrolle http://www.ausfuhrkontrolle.info/ausfuhrkontrolle/de/arbeitshilfen/merkblaetter/kurzdarstellun g.pdf - Güterlisten: Ausfuhrliste / EG-Dual-Use-VO / Umschlüsselungsverzeichnis http://www.ausfuhrkontrolle.info/ausfuhrkontrolle/de/gueterlisten/index.html - Hinweise zu Embargos / Embargoländer http://www.ausfuhrkontrolle.info/ausfuhrkontrolle/de/embargos/index.html - EG-Antiterror-Verordnungen http://www.ausfuhrkontrolle.info/ausfuhrkontrolle/de/embargos/terrorismus/index.html Literaturhinweise - Grundzüge der Exportkontrolle - Praxis der Exportkontrolle - Der Ausfuhrverantwortliche - DVD: Exportkontrolle im Fokus Alle erschienen im Bundesanzeiger Verlag. Hinweise auf unserer Homepage http://www.heilbronn.ihk.de/Dachmarken/frameset/frameset_international.asp?location=inter national unter Internationaler Warenverkehr / Exportkontrolle © Industrie- und Handelskammer Heilbronn-Franken – Stand: Oktober 2011 Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen. Exportakademie IHK AUSLANDSPROJEKTE Indien Chancenmarkt Indien: Unternehmerreise mit Schwerpunkt Umwelt / Erneuerbare Energie 26.02 03.03. 2012 © doozi / pixelio.de Rumänien Branchenübergreifende Markterkundungsreise mit Kontakt- und Kooperationsbörsen 06.09. MAI 2012 © Lothar Henke / pixelio.de Kasachstan/Usbekistan Branchenübergreifende Markterkundungsreise mit Kontakt- und Kooperationsbörsen 25.29. JUNI 2012 © Nicolai Fokscha / pixelio.de Katar/Oman Markterkundungsreise für die Branchen: Bau, Gesundheit, Logistik, Verkehr, Energie und Wassermanagement OKT 2012 © Sven Richter / pixelio.de © Alexandra Bucurescu / pixelio.de USA Unternehmerreise Weltbank, IDB, USAid, Millenium Challenge Corporation (MCC) © Rainer Sturm / pixelio.de NOV 2012 Exportakademie IHK AUSLANDSPROJEKTE Interessensbekundung IHK Auslandsprojekte 2012 Fax-Nr.: 0711 2005 1189 Firma: ............................................................................................ Adresse: ............................................................................................ Ansprechpartner: ............................................................................................ Telefon: ............................................................................................ Fax: ............................................................................................ E-Mail: ............................................................................................ HK AUSLANDSPROJEKTE Ich habe Interesse an den IHK-Auslandsmaßnahmen, bitte senden Sie mir unverbindlich Informationen zu folgenden Reisen zu: Indien, Februar 2012 Rumänien, Mai 2012 Kasachstan/Usbekistan, Juni 2012 Katar/Oman, Oktober 2012 USA, November 2012 Gerne dürfen Sie mir die Informationen per Email zukommen lassen. Bitte senden Sie den monatlichen Newsletter der IHK-Exportakademie an die angegebene E-Mail-Adresse. .............................................................................. Firmenstempel und Unterschrift IHK Ansprechpartner: Matthias Gaugler, IHK-Exportakademie, 0711 2005 1313, [email protected] Veranstaltungsübersicht 2012 Stand 11.11.11 www.ihk-exportakademie.de Seminarname VA-Ort VA-Datum Exportkontrolle und vorbeugende Vertragsgestaltung Stuttgart 13. Februar Zollabwicklung Spezial China – Zertifizierung und Warenverkehr Karlsruhe Februar Einfuhrbestimmungen in die USA Weingarten 13. Februar Exportkontrolle und vorbeugende Vertragsgestaltung Heidenheim 14. Februar Die Ausfuhrliste – zentraler Baustein der Exportkontrolle Stuttgart 16. Februar FDA (update) – Zulassung von Medizinprodukten für den US-Markt Tuttlingen Februar Personalcoaching für den Auslandseinsatz Stuttgart 28. Februar Organisation des Imports – unentbehrlich auch für AEO und ZA Mannheim 29. Februar Haftung Zollbeauftragter Weingarten 05. März Organisation des Exports bei komplexen Lieferbeziehungen Stuttgart 06. März Zollabwicklung Spezial Russland – Zertifizierung und Warenverkehr Ulm März FDA (update) – Zulassung von Medizinprodukten für den US-Markt Freiburg März Rechtsschutz im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht Mannheim 21. März Exportkontrolle im Konzern Stuttgart 23. März Zollabwicklung Spezial Russland – Zertifizierung und Warenverkehr Karlsruhe März Verbindliche Zolltarif- und Ursprungsauskünfte Ulm 17. April Euler Hermes: neues Prämiensystem und Direktinvestitionen ins Ausland Stuttgart 19. April Organisation des Imports – unentbehrlich auch für AEO und ZA Heidenheim 25. April Einreihung ECCN – Klassifizierung nach amerikanischem Exportkontrollrecht (workshop) Stuttgart 30. April Made in Germany Heidenheim 08. Mai Die Ausfuhrliste – zentraler Baustein der Exportkontrolle Ulm 14. Mai Organisation des Imports – unentbehrlich auch für AEO und ZA Stuttgart 15. Mai Wettbewerbsvorteile durch Zolllager: Zolllager und die Nutzung von ATLAS Mannheim 22. Mai Einreihung ECCN – Klassifizierung nach amerikanischem Exportkontrollrecht (workshop) Tuttlingen 11. Juni Verbindliche Zolltarif- und Ursprungsauskünfte Mannheim 12. Juni Korruptionsprävention im internationalen Geschäft Pforzheim 05. Juli Änderungen vorbehalten Bei Interesse bitte Ihrer IHK abgeben oder direkt faxen an: 0711 2005-601189. Veranstaltungsübersicht 2012 Stand 11.11.11 www.ihk-exportakademie.de Wir informieren Sie. Die IHK-Exportakademie – Neu seit April 2010 Wir würden Sie gerne mit relevanten Informationen rund um die IHK-Exportakademie versorgen. Wenn ja, geben Sie uns bitte Ihre Anschrift und E-Mail Adresse und vergessen Sie nicht Ihre Unterschrift. Die Komplexität in den Bereichen Zoll, Export und Vertrieb International nimmt stetig zu. Damit Sie und Ihre Mitarbeiter immer auf dem neuesten Stand bleiben, haben wir ein neues Angebot für Sie. In Zusammenarbeit mit den baden-württembergischen IHKs entwickelt und organisiert die IHKExportakademie Seminare und Schulungen für Fach- und Führungskräfte. Die Akademie bündelt das Wissen der zwölf IHKs im Südwesten, ergänzt das Vor-Ort-Angebot der IHKs und vertieft es. Beigefügt erhalten Sie das Seminarprogramm 2012. Auf unserer Homepage www.ihk-exportakademie.de können Sie sich über die Veranstaltungstermine informieren sowie anmelden. Ja, bitte senden Sie mir aktuelle Informationen per E-Mail an folgende Adresse: Firma Name Vorname Straße PLZ, Ort E-Mail Datum ___________________ Unterschrift ________________________________ Die IHK-Exportakademie wird Ihre Daten (Name, Anschrift, Telekommunikationsdaten) zu diesem Zweck speichern und verarbeiten. Die Einwilligung ist freiwillig und kann jederzeit für die Zukunft gegenüber der IHK-Exportakademie GmbH durch Versendung einer E-Mail an [email protected] schriftlich oder telefonisch unter 0711/2005-1364 widerrufen werden. Eine über diesen Zweck hinausgehende Datenverarbeitung findet nur statt, wenn dies aufgrund gesetzlicher Regelungen vorgeschrieben ist. IHK-Exportakademie GmbH Jägerstraße 30 | 70174 Stuttgart | Tel.: 0711 2005-1364 | Fax: 0711 2005-601189 | [email protected] | www.ihk-exportakademie.de | Sitz: Stuttgart | Amtsgericht Stuttgart HRB 733072 | Steuernummer 99076/01234 | Geschäftsführer: Tassilo Zywietz AHK-Geschäftsreise nach Schweden Bio-Lebensmittel und Agrarrohstoffe sowie Delikatessen 30. Januar bis 3. Februar 2012 Gute Marktchancen für deutsche Spezialitäten! Gefördert durch das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV), lädt die Deutsch-Schwedische Handelskammer (AHK Schweden) zu einer AHK-Geschäftsreise in den größten Markt Skandinaviens ein. Cecilia Larsson/imagebank.sweden Steigende Nachfrage nach Lebensmitteln Der Gesamtumsatz des Lebensmittelmarkts in Schweden stieg bei annähernd gleichbleibenden Preisen im Jahr 2010 um zwei Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Besonders markant war der Verkaufsanstieg bei Bio-Lebensmitteln, denn hier wuchs der Verkauf um ganze sechs Prozent. Einführung in den schwedischen Markt Trotz der Mitgliedschaft Schwedens in der EU und der generellen Geltung von EU-Recht, sind profunde Marktkenntnisse für den Erfolg ausschlaggebend. Die AHK Schweden begleitet Sie als erfahrener Partner und erleichtert Ihnen die ersten Schritte auf dem schwedischen Markt. Einstiegsmarkt für ganz Skandinavien und Baltikum Nutzen Sie die einmalige Gelegenheit, die Ihnen diese AHK-Geschäftsreise nach Schweden bietet, denn wer in Schweden Fuß gefasst hat, ist auch für den Eintritt in die übrigen skandinavischen sowie die baltischen Länder besser gerüstet. Maßgeschneidertes Reiseprogramm Durch ein zielgerichtetes Rahmenprogramm und individuelle Termine mit Entscheidungsträgern knüpfen Sie neue Geschäftskontakte und vertiefen Ihre Kenntnisse des schwedischen Lebensmittelmarktes. Wir freuen uns auf Sie! Ola Ericson/imagebank.sweden Tuukka Ervasti/imagebank.sweden Orsolya Haarberg/imagebank.sweden Tuukka Ervasti/imagebank.sweden Ola Ericson/imagebank.sweden AHK-Geschäftsreise nach Schweden Biologische Lebensmittel und Agrarrohstoffe sowie Delikatessen Programmpunkte* Datum Mo 30.01. Individuelle Anreise nach Stockholm Einchecken im Hotel Nachmittags: Briefing im Hotel Vormittags: Workshop Lebensmittelmarkt Schweden Di 31.01. Mi 01.02. Nachmittags: Seminar für schwedische Branchenbesucher Individuelle Geschäftstermine bei potentiellen schwedischen Abnehmern Gemeinsames Abendessen Individuelle Geschäftstermine bei potentiellen schwedischen Abnehmern Do 02.02. Nachmittags: Abschlussbriefing mit Feedback Abends: Wahlweise Heimreise oder Abend zur freien Verfügung Fr 03.02. Heimreise der deutschen Teilnehmer * Programmänderungen vorbehalten Zielgruppe: Hersteller von biologischen Lebensmitteln und Agrarrohstoffen sowie Delikatessen. Kosten: Die Teilnahme am Programm in Schweden ist für Unternehmen mit Sitz in Deutschland im Rahmen der BMELVFörderung kostenlos. Sie tragen Ihre Reise- und Übernachtungskosten, Transfers in Schweden sowie den Musterversand nach/in Schweden selbst. Förderung: AHK-Geschäftsreisen werden vom BMELV gefördert. Sie beinhaltet Zuwendungen, bei denen es sich um sog. De-minimis-Beihilfen handelt. Um diese Leistungen kostenlos in Anspruch zu nehmen, verpflichtet sich das Unternehmen, eine entsprechende De-minimis-Erklärung gegenüber der zuständigen AHK abzugeben. Hotelempfehlung: Wir haben ein Kontingent an Zimmern im Mornington Hotel in zentraler Lage in Stockholm für Sie reserviert. Teilnehmerzahl: Es dürfen maximal 8 Unternehmen teilnehmen. Das Formular zur Interessenbekundung finden Sie auf der nächsten Seite. Anmeldeschluss: Donnerstag, 5. Januar 2012 Programmhinweise: Dienstag, 31.01. Während des Workshops am Vormittag erhalten Sie u.a. grundlegende Informationen zur Geschäftskultur und rechtlichen Rahmenbedingungen in Schweden sowie Tipps und Hinweise zum schwedischen Lebensmittelmarkt durch einen schwedischen Branchenexperten. Am Nachmittag wird ein Seminar für schwedische Branchenbesucher durchgeführt, das sowohl Vorträge von deutschen Branchenexperten als auch Unternehmens- und Produktpräsentationen der deutschen Teilnehmer beinhalten wird. Im Anschluss wird ein Get-Together mit Verkostung Ihrer Produkte organisiert. Mittwoch u. Donnerstag, 01.-02.02. In enger Zusammenarbeit mit Ihnen wählen wir passende Zielunternehmen in Schweden aus und vereinbaren für Sie individuelle Geschäftstermine, zu denen wir Sie auch begleiten. Partner Die German Export Association for Food and Agriproducts GEFA e.V. ist die branchenübergreifende Exportorganisation für deutsche Agrarprodukte- und Lebensmittel. Sie ist Ansprechpartner für Politik und Wirtschaft in Exportfragen und versteht sich als zentrale Anlaufstelle für alle Wirtschaftsbeteiligten. Sie unterstützt insbesondere auch die Akquise von Teilnehmern für diese AHK-Geschäftsreise. Food – Made in Germany (FMIG) repräsentiert als Mitglied der GEFA ausgewählte Warengruppen im FoodSektor. FMIG unterstützt als fachlicher Ansprechpartner die AHK Schweden bei der Organisation dieser Reise. AHK-Netzwerk Die AHK Schweden ist Mitglied im weltweiten Netzwerk der Deutschen Auslandshandelskammern, kurz AHKs, mit 120 Standorten in 80 Ländern auf 5 Kontinenten. Die AHKs unterstützen deutsche Unternehmen ganz gezielt bei der Markterkundung und Geschäftsanbahnung. Schicken Sie Ihre Interessenbekundung bitte an Herrn Sebastian Lewicz, GEFA per E-Mail: [email protected] oder per Fax +49 30 4000 477 29. Vielen Dank für Ihr Interesse. Sie werden in Kürze zur Klärung der Details kontaktiert. 2 AHK-Geschäftsreise nach Schweden Biologische Lebensmittel und Agrarrohstoffe sowie Delikatessen Interessenbekundung: Ja, ich interessiere mich für eine Teilnahme an der AHK-Geschäftsreise nach Schweden Name, Vorname Unternehmen Straße / Nr. / PLZ / Ort Telefon / Telefax / E-Mail Ort, Datum Unterschrift/Stempel Schicken Sie Ihre Interessenbekundung bitte an Herrn Sebastian Lewicz, GEFA per E-Mail: [email protected] oder per Fax +49 30 4000 477 29. Vielen Dank für Ihr Interesse. Sie werden in Kürze zur Klärung der Details kontaktiert. 3 Neuerscheinungen von Germany Trade & Invest aus November 2011 Gesamtwirtschaft ----------------------------------------------Wirtschaftsdaten kompakt Auflage November 2011 ist für eine Vielzahl von Ländern kostenlos im Internet verfügbar. Wirtschaftstrends Deutschland, Jahreswechsel 2011/12, 12 S., Bestell-Nr. 16504 Kolumbien, Jahreswechsel 2011/12, 13 S., Bestell-Nr. 16493 Turkmenistan, Jahreswechsel 2011/12, 15 S., Bestell-Nr. 16491 USA, Jahreswechsel 2011/12, 12 S., Bestell-Nr. 16502 Wirtschaftstrends kompakt Deutschland, Jahreswechsel 2011/12, 2 S., Bestell-Nr. 16503 Kolumbien, Jahreswechsel 2011/12, 2 S., Bestell-Nr. 16492 Turkmenistan, Jahreswechsel 2011/12, 2 S., Bestell-Nr. 16490 USA, Jahreswechsel 2011/12, 2 S., Bestell-Nr. 16501 Lohn- und Lohnnebenkosten Indien, 2011, 16 S., Bestell-Nr. 16509, 5,- € Indonesien, 2011, 15 S., Bestell-Nr. 16489, 5,- € Japan, 2011, 18 S., Bestell-Nr. 16500, 5,- € Korea (Rep.), 2011, 15 S., Bestell-Nr. 16487, 5,- € Tschechische Republik, 2011, 16 S., Bestell-Nr. 16495, 5,- € Transport und Logistik Taiwan, 2011, 8 S., Bestell-Nr. 16474 Vertrieb und Handelsvertretersuche Griechenland, 2011, 14 S., Bestell-Nr. 16498, 5,- € Branchen ----------------------------------------------J Energiewirtschaft, Erneuerbare Energien, Energie- effizienz bei Gebäuden - Finnland, 2011, 44 S., Bestell-Nr. 16472, 20,- € # Energiewirtschaft Tschechische Republik 2010/11, 13 S., Bestell-Nr. 16451 USA 2010, 12 S., Bestell-Nr. 16473 Geschäftspraxis ----------------------------------------------- Flugzeugindustrie - Russland, 2011, 52 S., Bestell-Nr. 16488 J Feiertage im Ausland 2012 - Welt, 497 S., Branche kompakt Bestell-Nr. 16369, 15,- € # Investitionsklima und -risiken Spanien, 2011, 8 S., Bestell-Nr. 16507 Taiwan, 2011, 8 S., Bestell-Nr. 16508 Vereinigtes Königreich, 2011, 7 S., Bestell-Nr. 16485 Kaufkraft, Konsumverhalten, Kundenerwartungen Frankreich, 2011, 7 S., Bestell-Nr. 16494 Israel, 2011, 8 S., Bestell-Nr. 16530 Niederlande, 2011, 7 S., Bestell-Nr. 16497 Kreditvergabe und Zahlungsmoral Frankreich, 2011, 7 S., Bestell-Nr. 16517 Griechenland, 2011, 8 S., Bestell-Nr. 16476 # = auch als Print erhältlich Alle Publikationen stehen als pdf unter www.gtai.de zum Download bereit Bauwirtschaft Chile, 2011, 8 S., Bestell-Nr. 16439 Hongkong SVR, 2011, 8 S., Bestell-Nr. 16468 Israel, 2011, 8 S., Bestell-Nr. 16441 Japan, 2011, 8 S., Bestell-Nr. 16469 Peru, 2011, 8 S., Bestell-Nr. 16438 Rumänien, 2011, 8 S., Bestell-Nr. 16481 Serbien, 2011, 9 S., Bestell-Nr. 16437 Slowenien, 2011, 8 S., Bestell-Nr. 16477 Vietnam, 2011, 8 S., Bestell-Nr. 16462 Bauwirtschaft (Hochbau/Gebäudebau) Kanada, 2011, 7 S., Bestell-Nr. 16523 Russland, 2011, 8 S., Bestell-Nr. 16463 Schweiz, 2011, 8 S., Bestell-Nr. 16461 Türkei, 2011, 9 S., Bestell-Nr. 16467 Vereinigtes Königreich, 2011, 9 S., Bestell-Nr. 16442 Bauwirtschaft (Tiefbau/Infrastrukturbau) Kanada, 2011, 8 S., Bestell-Nr. 16480 Russland, 2011, 8 S., Bestell-Nr. 16464 Schweiz, 2011, 8 S., Bestell-Nr. 16470 Türkei, 2011, 9 S., Bestell-Nr. 16466 Vereinigtes Königreich, 2011, 8 S., Bestell-Nr. 16482 Chemie-, chemische Industrie Algerien, 2011, 8 S., Bestell-Nr. 16520 Maschinenbau und Anlagenbau Recht und Zoll ----------------------------------------------J Geschäftspraxis USA - Einfuhrbestimmungen, Recht und Gesetz, Zoll, US-Exportkontrolle, November 2011, 30 S., Bestell-Nr. 671111, 12,- € # Merkblatt über gewerbliche Wareneinfuhren - Türkei, 2011, 20 S., Bestell-Nr. 16529, 5,- € J Zoll Spezial - Sonderberichte zur Türkei, November 2011, 150 S., Bestell-Nr. 1411111, 8,- € # Recht kompakt Italien, Oktober 2011, 15 S., Bestell-Nr. 11951 Kasachstan, November 2011, 25 S., Bestell-Nr. 12010 Kuwait, Oktober 2011, 10 S., Bestell-Nr. 16527 Luxemburg, Oktober 2011, 12 S., Bestell-Nr. 11688 Portugal, Oktober 2011, 10 S., Bestell-Nr. 11166 Spanien, 2011, 8 S., Bestell-Nr. 16434 Recycling- und Entsorgungswirtschaft Griechenland, 2011, 7 S., Bestell-Nr. 16478 I Germany Trade & Invest ist die Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing der Bundesrepublik Deutschland. Die Gesellschaft berät ausländische Unternehmen, die ihre Geschäftstätigkeit auf den deutschen Markt ausdehnen wollen. Sie unterstützt deutsche Unternehmen, die ausländische Märkte erschließen wollen, mit Außenwirtschaftsinformationen. Unsere Kontaktdaten: T.+49(0)228-24993-0 F.+49(0)228-24993-212 E-Mail: [email protected] Internet: www.gtai.de Hiermit bestelle ich die angekreuzten Publikationen Kundennummer ......................................................... Adresse .................................................................................................. Name .......................................................................... .................................................................................................................. Firma .......................................................................... Telefon .................................................................................................... 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Ort / Datum / Unterschrift ..................................................................... Gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und vom Beauftragten der Bundesregierung für die Neuen Bundesländer aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages