Veröffentlichung mit Anlagen - Staatliches Bauamt Nürnberg

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Veröffentlichung mit Anlagen - Staatliches Bauamt Nürnberg
Staatliches Bauamt Nürnberg, Flaschenhofstraße 53, 90402 Nürnberg
Gesamtausbau der Otto-Lilienthal-Kaserne in Roth
für die Offiziersschule der Luftwaffe (OSLw) und weitere Dienststellen
Veröffentlichung
W e t t b e w e r b
Kunst am Bau
Maßnahmenträger:
Bundesministerium der Verteidigung
Oberste Technische Instanz:
BMVg IUD I6
Oberinstanz:
BAIUDBw KompZBauMgmt München,
Referat K1
Fachaufsichtführende Ebene:
Landesbaudirektion
an der ABD Nordbayern
Baudurchführende Ebene:
Staatliches Bauamt Nürnberg
Staatliches Bauamt Nürnberg
Hochbau
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ANLASS UND ZWECK DES WETTBEWERBS
Die Offiziersschule der Luftwaffe (OSLw) wird von ihrem derzeitigen Standort in Fürstenfeldbruck nach Roth bei Nürnberg umziehen. Ein ca. 52 ha
großes Areal der Otto-Lilienthal-Kaserne in Roth wird dazu in den nächsten
Jahren vom Staatlichen Bauamt Nürnberg (StBAN) umgebaut. Nach dem
Umbau zu einer Freiwilligenarmee konkurriert die Bundeswehr mit der
freien Wirtschaft um qualifizierten Nachwuchs. Um sich als ein attraktiver
Arbeitgeber zu präsentieren nutzt sie auch die Signet-Wirkung, die von anspruchsvoller Architektur und Landschaftsplanung auf ihren Liegenschaften
ausgeht.
Es ist Zweck dieses Wettbewerbs, durch Kunst am Bau den Prozess einer
solchen Identitätsstiftung mit zu gestalten und zu unterstützen.
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ALLGEMEINE BEDINGUNGEN
Bei dem Wettbewerb handelt es sich um einen nicht offenen, einstufigen,
anonymen Wettbewerb mit vorgeschaltetem offenem, nicht-anonymem
Bewerbungsverfahren. Das Wettbewerbsverfahren orientiert sich am "Leitfaden Kunst am Bau" des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.
Die Wettbewerbssprache ist Deutsch.
Mit der Teilnahme erkennt jede Künstlerin/jeder Künstler die Bewerbungsund Ausschreibungsbedingungen an.
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AUSLOBER
Auslober ist die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium der Verteidigung, vertreten durch die Landesbaudirektion an
der Autobahndirektion Nordbayern, vertreten durch das Staatliche Bauamt
Nürnberg.
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KOORDINIERUNG UND AUSFÜHRUNG
Staatliches Bauamt Nürnberg, Abteilung L3, Zollhof 6, 90443 Nürnberg
Herr Zobel, Co-Abteilungsleitung
Herr Krauß, Projektleitung
Frau Luber, stellvertretende Projektleitung
in Zusammenarbeit mit dem Berufsverband Bildender Künstler, Landesverband Bayern.
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Hochbau
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BESCHREIBUNG DER WETTBEWERBSAUFGABE
Das Gelände der Otto-Lilienthal-Kaserne befindet sich auf dem Gemeindegebiet der mittelfränkischen Stadt Roth, südlich der Kernstadt an der Bundesstraße B 2. Mit der Stationierungsentscheidung der Bundeswehr vom
26.10.2011 wurde beschlossen, auf einem Teil des Kasernengeländes die
Offiziersschule der Luftwaffe anzusiedeln und deren derzeitigen Standort in
Fürstenfeldbruck aufzugeben. Ein Großteil der künftig benötigten Gebäude
wird neu errichtet, die Außenanlagen weitgehend neu gestaltet. Das städtebauliche Konzept besteht aus folgenden Hauptbestandteilen:
Die "Allee" ist eine vorwiegend für den fußläufigen Verkehr vorgesehene
raumprägende Ost-West Verbindung, an der die zentralen Einrichtungen
der Offiziersschule – Lehrsaalgebäude, Wirtschaftsgebäude und Antreteplatz - angelagert sind. Sie nimmt symbolisch Anleihen an eine Start- und
Landebahn und greift so das Thema Luftfahrt auf.
Das "Lehrsaalgebäude" ist funktionales und architektonisches Zentrum des
neuen Campus. Es liegt etwa mittig auf der Allee und stellt mit seinen vier
Geschossen einen wichtigen Orientierungspunkt auf dem Gelände dar.
Wirtschaftsgebäude und Sportkomplex liegen südöstlich in unmittelbarer
Nähe des Lehrsaalgebäudes. Die Außensportanlagen bilden den Übergang
zum angrenzenden Wald.
Die Unterkunftsgebäude sind nordöstlich des Lehrsaalgebäudes angeordnet. In Dreiergruppen organisiert entstehen lokale Nachbarschaften und
Außenräume mit Aufenthaltsqualität. Auch die Unterkunftsgebäude befinden sich in ruhiger Lage am Rand des Campusgeländes im Übergangsbereich zur freien Landschaft.
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WETTBEWERBSBEREICHE
Gegenstand des Wettbewerbs ist die künstlerische Bearbeitung von zwei
Standorten (siehe Anlage) auf dem Gelände der künftigen Offiziersschule.
Die künstlerische Gestaltung soll sich mit den funktionalen Anforderungen
und dem architektonischen bzw. landschaftsplanerischen Umfeld auseinandersetzen.
Standort 1: "Auftakt Allee"
Die fußläufige Allee wird von beidseitig gepflanzten Bäumen begleitet, die
sie zum dreidimensionalen Landschaftselement machen und die Blickachse
ausrichten. Damit erhalten die Endpunkte der Achse besondere Bedeutung.
Während auf der einen Seite das Lehrsaalgebäude dem Auge Halt gibt, soll
im Rahmen des Kunstwettbewerbs für den Auftakt der Allee am westlichen
Ende ein skulpturales Objekt mit Fernwirkung erarbeitet werden, das diese
Funktion wahrnimmt. Durch die Lage unmittelbar hinter der Zufahrt zum
Gelände sorgt sie auch für eine Adressbildung bei externen Besuchern. Die
Asphaltfläche der Allee steht zusätzlich zur künstlerischen Gestaltung zur
Verfügung.
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Das östliche Ende der Alle wird mit einem Großexponat der Luftwaffe markiert und ist nicht Gegenstand des Wettbewerbs.
Standort 2: "Lehrsaalgebäude"
Im Lehrsaalgebäude sind die öffentlich wirksamen Bereiche für die künstlerische Bearbeitung vorgesehen: das Atrium, das Foyer und das Auditorium.
Grundsätzlich steht die gesamte Atriumfläche für eine Bearbeitung zur Verfügung. Einschränkungen ergeben sich durch die Haupterschließungsachse,
die durch das Atrium geführt wird und in Lage und Materialität fest vorgegeben ist. Es ist vorgesehen, auf der gebäudeabgewandten Seite die Baumreihe auch im Atrium fortzusetzen. Im Bereich des Gebäudezugangs muss
eine Wendefläche für Feuerwehrfahrzeuge freigehalten werden. An der
Fassade zum Foyer und Auditorium müssen Flucht- und Rettungswege freigehalten werden.
Das Foyer ist geprägt von dem über drei Geschosse reichenden Luftraum im
Bereich der Treppe. Der Luftraum reicht vom Untergeschoss bis zum 1.
Obergeschoss.
Die zum Foyer orientierte Außenwand des ovalen Auditoriums kann künstlerisch bearbeitet werden.
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WETTBEWERBSSUMME
Für die Realisierung der ausgewählten Entwürfe stehen insgesamt €
580.000,- netto zur Verfügung. Diese Summe beinhaltet Herstellung, Transport und Aufstellung sowie das Künstlerhonorar und sonstige Nebenkosten
(z.B. evtl. notwendige Statik/Prüfstatik). Die Gesamtsumme setzt sich wie
folgt zusammen:
Für Standort 1 "Auftakt Allee" stehen € 260.000,- netto zur Verfügung.
Für Standort 2 "Lehrsaalgebäude" stehen € 320.000,- netto zur Verfügung:
- Atrium € 140.000,- netto
- Foyer € 90.000,- netto
- Auditorium € 90.000,- netto
Nicht beauftragte Teilnehmer des Wettbewerbs erhalten für das Einreichen
eines den Auslobungsbedingungen entsprechenden Entwurfs eine Aufwandsentschädigung in Höhe von € 2.000,- netto. Die mit der Realisierung
beauftragten Künstler erhalten keine Aufwandsentschädigung. Ihre Aufwendungen sind mit dem Künstlerhonorar für die Realisierung abgegolten.
Der Leistungsumfang für den Wettbewerbsentwurf umfasst:
- Graphische Darstellung
- Modell in geeignetem Maßstab
- Materialprobe(n)
- Textliche Erläuterung
Detaillierte Angaben zu den geforderten Wettbewerbsleistungen werden
den zur Wettbewerbsteilnahme ausgewählten Künstlern rechtzeitig in den
Auslobungsunterlagen bekanntgegeben.
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TEILNAHMEBERECHTIGUNG
Teilnahmeberechtigt sind professionelle Künstlerinnen und Künstler/gruppen. Jeder Künstler darf sich nur einmal bewerben, entweder als Einzelbewerber oder als Teil einer Arbeitsgemeinschaft.
Bei Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied benannt und teilnahmeberechtigt sein (erkennbar durch die Vita jedes Mitglieds). Arbeitsgemeinschaften gelten als ein Teilnehmer. Im Falle einer Beauftragung verpflichten
sich die Partner der Arbeitsgemeinschaften zu deren Aufrechterhaltung bis
zur Schlussabwicklung des Verfahrens. Sofern eine Arbeitsgemeinschaft
Teilnehmer ist, übernimmt das mit der Vertretung beauftragte, in den Bewerbungsunterlagen genannte Mitglied die Federführung. Es vertritt alle
Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft dem Auftraggeber gegenüber. Beschränkungen seiner Vertretungsbefugnis, die sich aus dem Arbeitsgemeinschaftsvertrag ergeben, sind gegenüber dem Auftraggeber unwirksam. Jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft haftet auch nach deren Auflösung gesamtschuldnerisch. Die Zahlungen werden mit befreiender Wirkung für den
Auftraggeber ausschließlich an den genannten Vertreter der Arbeitsgemeinschaft oder nach dessen schriftlicher Weisung geleistet. Dies gilt auch
nach Auflösung der Arbeitsgemeinschaft. Projektgemeinschaften und
Künstlergruppen werden wie Arbeitsgemeinschaften behandelt.
Der Zulassungsbereich ist begrenzt auf Künstlerinnen und Künstler/gruppen, die den Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland nachweisen
können und die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedsstaats besitzen. Die
Professionalität ist anhand der Vita und eines verifizierbaren Ausstellungsverzeichnisses auf einer DIN A4 Seite darzustellen. Sofern keine Ausbildung
an einer Kunstakademie oder einer entsprechenden Einrichtung vorliegt,
muss das Ausstellungsverzeichnis eine kontinuierliche, künstlerische Tätigkeit belegen, die professionellen Ansprüchen genügt. Bewerberinnen und
Bewerber, die diese Anforderungen nicht nachweisen, können nicht zugelassen werden.
Von der Teilnahme ausgeschlossen sind: Preisrichter, deren Stellvertreter,
Assistenten und Schüler und unmittelbar Unterstellte sowie Studierende,
deren Hochschullehrer als Vorprüfer oder Preisrichter an der Durchführung
des Wettbewerbs beteiligt sind.
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BEWERBUNGSVERFAHREN
Das Bewerbungsverfahren ist offen und nicht anonym. Bewerbungen außerhalb des formalisierten Verfahrens sind nicht zulässig. Mit den Bewerbungsunterlagen ist anzugeben, für welchen der beiden Standorte der
Künstler bzw. die Arbeitsgemeinschaft sich verbindlich bewirbt. Erfolgt keine Festlegung auf einen Standort, wird die Bewerbung ausgeschlossen. Die
Bewerbungsunterlagen müssen innerhalb der Bewerbungsfrist vollständig
eingereicht werden.
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Arbeitsgemeinschaften bestimmen eine bevollmächtigte Vertretung. Die
bevollmächtigte Vertretung muss auf der Teilnehmererklärung bei "Künstler
1" eingetragen werden.
Einzureichen sind folgende Unterlagen:
1. Ausgefüllte und unterschriebene Teilnehmererklärung
2. Vita und Ausstellungsverzeichnis (1 DIN-A4-Seite pro Künstler, Vita
mit Angabe der Staatsangehörigkeit und des Wohnsitzes)
3. Portfolio (max. 4 DIN-A4-Seiten pro Künstler, keine Kataloge!) mit
früheren Wettbewerbsbeiträgen oder, wenn diese nicht vorliegen,
Arbeitsbeispielen (Fotos/ Skizzen + Erläuterungstext).
Die Einsendeadresse lautet:
Staatliches Bauamt Nürnberg
z.H. Herr Zobel
Zollhof 6
90443 Nürnberg
Der Abgabetermin ist eingehalten, wenn auf dem Einlieferungsschein der
Post der letzte Tag der Bewerbungsfrist ausgewiesen ist. Der Wettbewerbsteilnehmer hat dafür zu sorgen, dass er den Nachweis über die rechtzeitige
Einlieferung führen kann. Einlieferungsscheine sind daher bis zum Ende des
Bewerbungsverfahrens aufzubewahren. Die Bewerbung ist in einem geschlossenen Umschlag bis zum 09. Mai 2016 an die Vergabestelle einzusenden oder dort abzugeben. Der Umschlag ist mit Namen und Anschrift zu
versehen. Eingereichte Unterlagen können nicht zurückgeschickt werden.
Bitte keine Originale oder Unikate einsenden. Für die Einsendung der Bewerbungsunterlagen wird keine Entschädigung geleistet. Die Teilnehmer
am Bewerbungsverfahren erhalten keine Aufwandsentschädigung.
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AUSWAHLKRITERIEN
Für die Auswahl maßgeblich sind
- Kontinuität in der künstlerischen Auseinandersetzung
- das Gesamtbild der künstlerischen Qualität der Referenzobjekte
- Erfahrung in der Gestaltung und Professionalität bei der Ausführung vergleichbarer Kunstwerke
11
AUSWAHLGREMIUM
Das Auswahlgremium ist zur Wahrung der Unabhängigkeit mit anderen Personen besetzt als die Jury. Die Auswahl erfolgt anhand der eingereichten
Bewerbungsunterlagen. Es ist vorgesehen für
Standort 1 "Auftakt Allee":
min. 8 Teilnehmer/Bewerber
Standort 2 "Lehrsaalgebäude":
min. 12 Teilnehmer/Bewerber
auszuwählen.
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Bis zu 3 Teilnehmerplätze werden bevorzugt an Absolventen mit entsprechender Qualifikation vergeben. Als Absolvent gilt, wessen Abschluss an einer Kunstakademie zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht länger als 5 Jahre
zurückliegt. Bei Künstlergruppen gilt dies für alle Mitglieder. Die Bewerbung
ist durch Ankreuzen der Teilnehmererklärung entsprechend zu kennzeichnen.
12
TERMINE
Folgender zeitlicher Ablauf ist vorgesehen:
13
Abgabe der Bewerbungsunterlagen
bis 09. Mai 2016
Sitzung des Auswahlgremiums
27./28. Juni 2016
Aufforderung zur Wettbewerbsbearbeitung
Absage an nichtberücksichtigte Bewerber
01. Juli 2016
Kolloquium
27. Juli 2016
Abgabe des Wettbewerbsentwurfs
31. Oktober 2016
Preisgerichtssitzung
28./29. November 2016
ANLAGEN
1. Lageplan
2. Teilnehmererklärung Einzelbewerbung
3. Teilnehmererklärung Arbeitsgemeinschaft
4. Vertragsmuster
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Lageplan
OLK Roth – Offiziersschule der Luftwaffe – Wettbewerb Kunst am Bau
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Hochbau
Name:
Adresse:
TEILNEHMERERKLÄRUNG
Hiermit erkläre ich verbindlich, dass ich nach Aufforderung durch das Auswahlgremium am Wettbewerb "Offiziersschule der Luftwaffe – Kunst am
Bau" teilnehme werde.
Ich bestätige, dass ich eine EU-Staatsbürgerschaft besitze.
Absolvent
(Als Absolvent gilt, wessen Abschluss an einer Kunstakademie zum
Zeitpunkt der Bewerbung nicht länger als 5 Jahre zurückliegt. Nachweis ist beizulegen.)
Ich bewerbe mich für die Bearbeitung des folgenden Standorts
(Entscheidung für einen der beiden Standorte zwingend erforderlich!)
Standort 1: Auftakt Allee
Standort 2: Lehrsaalgebäude
Datum
Unterschrift
Teilnehmererklärung
OLK Roth – Offiziersschule der Luftwaffe – Wettbewerb Kunst am Bau
Staatliches Bauamt Nürnberg
Hochbau
Bevollmächtigter Vertreter:
Name 1:
Name 2:
Adresse:
Adresse:
Name 3:
Name 4:
Adresse:
Adresse:
TEILNEHMERERKLÄRUNG ARBEITSGEMEINSCHAFT
Hiermit erklären wir verbindlich, dass wir nach Aufforderung durch das
Auswahlgremium am Wettbewerb "Offiziersschule der Luftwaffe – Kunst
am Bau" teilnehmen werden.
Wir bestätigen, dass alle Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft eine EUStaatsbürgerschaft besitzen.
Absolvent
(Als Absolvent gilt, wessen Abschluss an einer Kunstakademie zum
Zeitpunkt der Bewerbung nicht länger als 5 Jahre zurückliegt. Nachweise für alle Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft sind beizulegen)
Wir bewerben uns für die Bearbeitung des folgenden Standorts
(Entscheidung für einen der beiden Standorte zwingend erforderlich!)
Standort 1: Auftakt Allee
Standort 2: Lehrsaalgebäude
Datum
Teilnehmererklärung
Unterschrift Künstler 1 (Bevollmächtigter)
Unterschrift Künstler 2
Unterschrift Künstler 3
Unterschrift Künstler 4
OLK Roth – Offiziersschule der Luftwaffe – Wettbewerb Kunst am Bau
...
VII.41
Auftragsnummer:
Liegenschaft
Otto-Lilienthal-Kaserne Roth
Maßnahme
Ausbau OLK Roth – Offiziersschule der Luftwaffe OSLw
Objekt
Kunst am Bau
MUSTER
Vertrag
- Künstlerische Leistungen -
Zwischen
der Bundesrepublik Deutschland
diese vertreten durch
das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg)
dieses vertreten durch
die Landesbaudirektion an der Autobahndirektion Nord (LBD)
diese vertreten durch
das Staatliche Bauamt Nürnberg (StBAN)
- nachstehend Auftraggeber genannt -
und dem
vertreten durch
- nachstehend Auftragnehmer genannt -
wird folgender Vertrag geschlossen:
© VHF Bayern – Stand Oktober 2011
1
VII.41
Auftragsnummer:
Inhaltsverzeichnis
§1
Gegenstand des Vertrages
§2
Grundlagen des Vertrages
§3
Leistungen des Auftragnehmers
§4
Leistungen des Auftraggebers
§5
Termine und Fristen
§6
Vergütung
§7
Allgemeine Pflichten / Zusammenarbeit zwischen den Beteiligten
§8
Urheberrecht
§9
Zahlungen
§ 10
Kündigung
§ 11
Haftung und Verjährung
§ 12
Haftpflichtversicherung
§ 13
Erfüllungsort, Streitigkeiten, Gerichtsstand
§ 14
Schlussbestimmungen
§ 15
Ergänzende Vereinbarungen
Anlagen
Geprüftes Angebot vom
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Vertragsmuster Stand Juni 2006
Seite 2 von 7
VII.41
Auftragsnummer:
§1
Gegenstand des Vertrages
1.1
Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen für die Baumaßnahme:
(genaue Bezeichnung der Baumaßnahme)
und zwar folgende künstlerische Leistungen
(genaue Bezeichnung des Kunstwerks)
§2
Grundlagen des Vertrages
2.1
Die Ausschreibungsunterlagen für den Wettbewerb über künstlerische Leistungen
vom
*
2.2
Der gebilligte Entwurf des Auftragnehmers durch das Preisgericht in der Preisgerichtssitzung
vom
*
2.3
Das Angebot des Auftragnehmers vom
2.4
Folgende weitere Forderungen des Auftraggebers:
2.5
Die Bestimmungen über den Werkvertrag (§ 631 ff BGB) finden ergänzend Anwendung.
*
§3
Leistungen des Auftragnehmers
3.1
Auftragsumfang
Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer die Leistungen nach 3.2.
Er beabsichtigt, dem Auftragnehmer die weiteren Leistungen nach 3.3 zu übertragen.
Die Übertragung erfolgt durch schriftliche Mitteilung.
Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Leistungen nach 3.3 besteht nicht.
Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten.
3.2
Künstlerischer Entwurf
Bildliche Darstellung *
Maßstab 1 :
Modell *
Maßstab 1 :
Teilausbildung *
Maßstab 1 :
Erläuterungsbericht mit Angaben über Material, Einzelheiten der Gestaltung und ggf. über
Vorkehrungen für die verkehrssichere Aufstellung oder Anbringung des Kunstwerks. *
3.3
Ausführung des Kunstwerks
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VII.41
Auftragsnummer:
Entsprechend dem Angebot*/ Wettbewerbsergebnis*/ Entwurfsfreigabe* und nach Modell
und Absprache mit dem Auftraggeber einschließlich Montage vor Ort
3.4
Notwendige Überarbeitungen berechtigen nicht zu zusätzlichen Forderungen.
3.5
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Leistungen persönlich zu erbringen oder - bei der
eventuell erforderlichen Einschaltung Dritter durch den Auftragnehmer - die Ausführung der
Leistung persönlich zu überwachen.
3.6
Bei Unmöglichkeit der Leistungserfüllung durch den Auftragnehmer ist vereinbart:
Der Auftraggeber ist berechtigt, das Gesamtwerk nach dem Entwurf des Auftragnehmers
vollenden zu lassen. Hieraus entstehende Mehrkosten trägt der Auftragnehmer.
3.7
Der Auftraggeber nimmt die Leistungen des Auftragnehmers nach Erbringung der letzten
Leistung ab; Voraussetzung ist, dass die Leistungen abnahmefähig fertig gestellt sind und
keine wesentlichen Mängel erkennen lassen. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.
Die Abnahme hat gemeinsam und förmlich zu erfolgen. Das Ergebnis der Abnahme ist in
einem gemeinsamen Protokoll festzuhalten; im Protokoll sind vorhandene Mängel festzustellen und die vertraglichen Erfüllungsansprüche vorzubehalten.
Die Abnahmewirkungen treten auch ein, wenn der Auftraggeber dem Auftragnehmer schriftlich erklärt, dass er die Leistungen des Auftragnehmers als vertragsgemäß anerkennt.
§4
Leistungen des Auftraggebers
Folgende Leistungen werden vom Auftraggeber übernommen oder in seinem Auftrag erbracht:
4.1
Bereitstellen von Plänen und Unterlagen der Baumaßnahme, soweit sie der Auftragnehmer
für seine Leistungen benötigt.
4.2
Herstellen folgender baulicher Voraussetzungen für die Aufstellung oder Anbringung des
Kunstwerks:
§5
Termine und Fristen
5.1
Für die Leistungen nach § 3 gelten folgende Termine bzw. Fristen:
5.1.1
Für die Leistungen nach 3.2 *
5.1.2
5.1.3
*
*
*
Die Voraussetzungen nach 4.2 sind voraussichtlich am
hergestellt.
Der endgültige Ausführungstermin wird mit dem Auftragnehmer
Wochen vorher abgestimmt und schriftlich mitgeteilt.
Der Auftragnehmer muss sein Werk innerhalb von
Wochen nach Eingang der Mitteilung fertig stellen* (und ggf. aufstellen).
§6
Vergütung
6.1
Der Honorarermittlung werden zugrunde gelegt:
Die Preise aus dem geprüften Angebot (Anlage ) *
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VII.41
Auftragsnummer:
6.1.1
6.1.2
Vergütung für die Leistungen nach 3.2
abzüglich Preisgeld *
-
€
€
€
€
Vergütung für die Leistungen nach 3.3
einschl. Ausführung, Material, Transport und Montage
€
Gesamtvergütung (brutto)
6.1.3
In der Gesamtvergütung sind alle anfallenden Aufwendungen (Post- und Fernsprechgebühren Fahrtgelder, Übernachtungen, Tagesspesen, Transportkosten, Materialkosten, evtl. Gerüst- und Montagekosten sowie die jeweils gültige Umsatzsteuer) enthalten.
§7
Allgemeine Pflichten / Zusammenarbeit zwischen den Beteiligten
7.1
Das fertige Werk muss den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den öffentlichrechtlichen Bestimmungen entsprechen.
7.2
Der Auftragnehmer legt seinen Leistungen die vom Auftraggeber dafür bestimmten Unterlagen zugrunde; das sind insbesondere Empfehlungen und Hinweise des Gutachtergremiums,
sowie Lagepläne, Entwurfs- und Ausführungszeichnungen der fachlich Beteiligten.
7.3
Der Auftragnehmer darf für den Auftraggeber keine finanziellen Verpflichtungen eingehen.
7.4
Der Künstler erteilt dem Auftraggeber Auskunft und gewährt ihm Einblick in die von ihm gefertigten Ausarbeitungen.
7.5
Die von dem Auftragnehmer gefertigten und beschafften Unterlagen einschließlich Modell
sind dem Auftraggeber auf Verlangen auszuhändigen; sie werden dann dessen Eigentum.
7.6
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den anderen fachlich Beteiligten die notwendigen Angaben und Unterlagen so rechtzeitig zu liefern, dass diese ihre Leistungen ordnungsgemäß
erbringen können. Verzögern sich Teile dieser Leistungen, ist der Auftragnehmer verpflichtet,
dies dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
7.7
Wenn während der Ausführung der Leistungen Meinungsverschiedenheiten zwischen dem
Auftragnehmer und den anderen fachlich Beteiligten auftreten, hat der Auftragnehmer unverzüglich schriftlich die Entscheidung des Auftraggebers herbeizuführen.
§8
Urheberrecht
8.1
Der Auftraggeber darf das fertige Werk für den im Vertrag bestimmten Zweck nutzen. Er darf
es bei Bedarf auch an einem anderen Standort auf dem Baugrundstück oder auf einem anderen Grundstück aufstellen. Wenn der Aufstellort in das künstlerische Konzept einbezogen
war, darf er nur mit Einverständnis des Auftragnehmers verändert werden. Bei Gefahr im
Verzug darf der Auftraggeber das Werk auch ohne Einverständnis des Auftragnehmers den
Erfordernissen der Verkehrssicherheit anpassen.
8.2
Beeinträchtigungen, die sich durch Einwirkung Dritter ergeben, wird der Auftraggeber im
Rahmen des ihm wirtschaftlich Zumutbaren beheben.
8.3
Der Auftraggeber darf das vertragsgegenständliche Werk des Auftragnehmers im Rahmen
von Berichten und Veröffentlichungen über die Baumaßnahme oder das fertige Gebäude
veröffentlichen.
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VII.41
Auftragsnummer:
§9
Zahlungen
9.1
Der Auftragnehmer kann bei Auftragserteilung eine Vorauszahlung bis höchstens zu einem
Drittel des Auftragswertes verlangen, wenn er dafür Sicherheit in Form einer Bankbürgschaft
nach dem Muster des Auftraggebers leistet.
Abschlagszahlungen für erbrachte Leistungen sind möglich.
9.2
Die prüffähige Schlussrechnung ist spätestens vier Wochen nach Abnahme der Leistung zu
stellen und wird vier Wochen nach Eingang zur Zahlung fällig.
§ 10
Kündigung
10.1
Der Vertrag kann nur schriftlich gekündigt werden.
§ 11
Haftung und Verjährung
11.1
Die Rechte des Auftraggebers aus Pflichtverletzungen des Auftragnehmers, wie Mängel- und
Schadensersatzansprüche richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
11.2
Die Verjährungsfrist für die Mängelansprüche des Auftraggebers beginnt mit der Abnahme.
§ 12 Haftpflichtversicherung
12.1
Der Auftragnehmer muss eine Berufshaftpflichtversicherung während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachweisen. Er hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines
Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der im Vertrag genannten Deckungssummen besteht.
Die Deckungssummen der Berufshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers müssen mindestens betragen:
Für Personenschäden
€
Für sonstige Schäden
€
12.2
Der Auftragnehmer hat vor dem Nachweis des Versicherungsschutzes keinen Anspruch auf
Leistungen des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann Zahlungen vom Nachweis des Fortbestehens des Versicherungsschutzes abhängig machen.
12.3
Der Auftragnehmer ist zur unverzüglichen schriftlichen Anzeige verpflichtet, wenn und soweit
Deckung in der vereinbarten Höhe nicht mehr besteht. Er ist in diesem Fall verpflichtet, unverzüglich durch Abschluss eines neuen Versicherungsvertrages Deckung in der vereinbarten Höhe für die gesamte Vertragszeit nachzuholen, zu gewährleisten und nachzuweisen.
§ 13
Erfüllungsort, Streitigkeiten, Gerichtsstand
13.1
Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen
dort zu erbringen sind, sonst der Sitz des Bauamts.
13.2
Gerichtsstand für Streitigkeiten ist der Sitz der für die Prozessvertretung des Auftraggebers
zuständigen Stelle.
§ 14
Schlussbestimmungen
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VII.41
Auftragsnummer:
14.1
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
§ 15
Ergänzende Vereinbarungen
15.1
Auftraggeber:
Auftragnehmer:
den
den
(Ort, Datum)
(Ort, Datum)
(Unterschrift)
(Unterschrift)
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