Blick Hinein - BH Hartberg-Fürstenfeld

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Blick Hinein - BH Hartberg-Fürstenfeld
Blick Hinein
Offizielle Nachrichten der
Bezirkshauptmannschaft Hartberg
4/2007
Waldverband Hartberg-Fürstenfeld dankt
der Bezirkshauptmannschaft mit einem
Christbaum für die gute Zusammenarbeit
Inhalt
Inhaltsverzeichnis
ð Vorwort des Bezirkshauptmannes
ð Die Leistungen der Bürgerservicestelle
ð Der Gemeindevoranschlag
ð Tiertransporte mit Pferden
ð Wildeinfluss im Bezirk Hartberg
ð Geländeverfüllungen - Achtung Abfall
ð Umweltschutzpreis des Landes Steiermark für das Jahr 2007
ð Kinderbetreuung in Betrieben
ð Vortragsreihe 2008 für Mütter-Väter-Eltern
ð Jugendpreis 2008 des Bezirkes Hartberg
ð Referat für Gemeinden und Regionalentwicklung
ð Soziales Lernen an Pflichtschulen des Bezirkes Hartberg
ð 1. Treffen der Altbürgermeister in der BH Hartberg
ð Barrierefreiheit im Alltag und Leben im Alter
ð Gewaltkriminalität - Initiative zur Bewusstseinsbildung
ð Das Dekanat Vorau
ð Tagesbetreuung im Hartberger Bezirk
ð Schenken mit gutem Gewissen
ð Goldener Müllpanther geht in den Bezirk Hartberg
ð Jahresbericht und Vorschau - Verein zur Förderung Internat. Begegnungen
ð Wandkalender “Der Wechsel 2008”
ð RAINBOWS - Für Kinder und Jugendliche in stürmischen Zeiten
ð Es weihnachtet sehr - sind Sie vorbereitet?
ð Altbürgermeister des Bezirkes Hartberg
ð Veranstaltungen/Sprechtage
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Zum Titelbild: Konrad Weninger, Obmann des Waldverbandes Hartberg-Fürstenfeld mit Bezirkshauptmann
Mag. Max Wiesenhofer und DI Franz Hippacher, Leiter des Forstfachreferates, bei der Übergabe des Christbaumes.
Impressum:
Blick Hinein 4/2007, Offizielle Nachrichten der Bezirkshauptmannschaft Hartberg.
Herausgeber: Bezirkshauptmannschaft Hartberg, Rochusplatz 2, 8230 Hartberg.
Für den Inhalt verantwortlich: Bezirkshauptmann Mag. Max Wiesenhofer, Bezirkshauptmannschaft 8230 Hartberg.
Redaktionsleitung: Dr. Herfried Haupt, Mag. Bernd Holzer, Peter Rechberger, Silke Rosenbaum und Mag. Max Wiesenhofer.
Layout, Grafik und Gestaltung: Mag. Max Wiesenhofer und Silke Rosenbaum.
Verbreitete Auflage: 2.500; Erscheint seit 2004.
Redaktionsanschrift: Bezirkshauptmannschaft Hartberg, Rochusplatz 2, 8230 Hartberg, Telefon: 03332/606-202, Fax: 03332/606-550,
E-Mail: [email protected], Internet: www.bh-hartberg.steiermark.at.
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6
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Zum Geleit
Bezirkshauptmann
Mag. Max Wiesenhofer
Sehr geehrte Damen und Herren!
Weihnachten ist die Zeit der Ruhe
und Besinnung.
Man lässt seinen Gedanken freien
Lauf, sinniert so einfach dahin, ist
im Nachdenken versunken. Und
denkt vielleicht daran, in welch
schönem, ja gelobtem Land wir
leben. Vieles wird von den
Menschen gestaltet.
Wir dürfen in einem Land leben,
in dem Friede herrscht. Ein Blick
in die Tageszeitungen macht
einem bewusst, dass dies leider
nicht überall auf unserer Erde so
der Fall ist. Es ist auch ein Land,
in dem wir von großen Katastrophen wie Erdbeben, Orkanen
oder Hochwässern, die ganze
Landstriche überfluten, verschont
sind. Es ist ein Land mit großer
landschaftlicher Vielfalt und
vielen kulturellen Besonderheiten.
Sehr gerne bezeichne ich unseren
Bezirk als die Steiermark im
Kleinen, da er bis auf das
Hochgebirge alles bieten kann,
was es in unserem Steirerland
gibt. Oder überlegen Sie einmal,
wie viele Sehenswürdigkeiten wir
in unserem Bezirk in einem
Umkreis von rund 25 Kilometern
haben.
Vieles nehmen wir als Selbstverständlichkeit hin. So etwa
unsere gemäßigten Temperaturen
und die ausgeprägten Jahres-
zeiten. Einige wenige Flugstunden
in Richtung Norden oder Süden
entfernt gibt es nur mehr Sommer
oder gar keinen Sommer mehr.
Wir leben in einem sicheren
Land. Der Schutz unseres Lebens,
unserer körperlichen Integrität
und unseres Eigentums nimmt
einen besonders hohen Stellenwert ein.
Im Rahmen der sozialen Sicherheit wird dafür gesorgt, dass wir
bei Krankheit, Unfall oder Behinderung sehr rasch jene Unterstützung und Hilfe erhalten, die
wir brauchen. Selbst in westlich
orientierten Ländern ist eine
Krankenversicherung noch nicht
überall verpflichtend, was dazu
führt, dass man sich eine notwendige Krankenbehandlung
unter Umständen nicht leisten
kann.
Es ist auch ein Land, in dem die
Zusammenarbeit, die Unterstützung und das Einstehen für
den Nächsten keine leeren Worthülsen sind. Die Bezirkshauptmannschaft nimmt dabei eine
wichtige informative und
koordinierende Funktion im
Bezirk ein. Unser Land ist besonders lebenswert, weil es viele
Menschen gibt, die bereit sind, für
andere freiwillig und ehrenamtlich da zu sein und tätig zu
werden. Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter des Roten Kreuzes
nehmen eine mehr als 200stündige Ausbildung an vielen
Abenden und Wochenenden auf
sich, um dann in einem Rettungswagen erste Hilfe leisten zu
dürfen. Ohne freiwillige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
wäre ein Rettungsdienst rund um
die Uhr, an sieben Tagen in der
Woche, in den einzelnen
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Regionen nicht mehr gewährleistet. Oder denken wir an die
Feuerwehren im Bezirk. 3209
Kameradinnen und Kameraden
der Feuerwehren im Bezirk stehen
das ganze Jahr über in Rufbereitschaft, um bei einem Brand, bei
einer Überflutung, einem technischen Einsatz oder was immer, in
den Einsatz zu gehen. Die Liste
der Ehrenamtlichen, ohne die
unser zwischenmenschliches
Zusammenleben nicht die gewohnte Qualität aufweisen würde
und gar nicht mehr vorstellbar
wäre, ließe sich nahezu unendlich
fortsetzen. Von der Betreuung
und sinnvollen Beschäftigung von
Kindern bis hin zum Besuchsdienst von alten Mitmenschen.
Im Bewusstsein, dass es uns in
unserem Land und Bezirk durchaus gut geht, möchte ich allen, die
beruflich oder freiwillig und
ehrenamtlich dazu beitragen,
herzlich danken.
Ich wünsche allen ein frohes und
friedvolles Weihnachtsfest und für
das Neue Jahr 2008 alles Gute,
viel Glück, Erfolg, Zufriedenheit
und Wohlergehen bei bester
Gesundheit.
Ihr
Mag. Max Wiesenhofer
Bezirkshauptmann von Hartberg
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Bürgerservice
Die Leistungen der Bürgerservicestelle
Seit Einführung der BSS im Jahre 2000 ist diese Einrichtung nicht mehr wegzudenken. Die
häufigsten Erledigungen sind die Ausstellung der Führerscheine und Reisepässe.
In der Bürgerservicestelle (BSS)
werden folgende Leistungen angeboten, welche, sofern möglich,
unverzüglich erledigt werden:
Ausbildungs- und Übungsfahrten
Gehbehindertenausweise (§ 29b)
Fischerkarten
Jagdkarten
Führerscheine (Neuausstellungen, Duplikate, Verlängerungen)
KFZ-Angelegenheiten (Wunschkennzeichen, Probefahrtkennzeichen, Typisierungstermine,
Nichthaftungsanzeigen, Kennzeichenentzüge)
Kirchenaustritte
Personalausweise
Radfahrausweise
(Volksschulen)
Reisepässe
Schülertransportausweise
Taxilenkerausweise
Zivildienstausweise
Die BSS ist auch Anlaufstelle für
Auskünfte aller Art.
Wichtige Informationen
zum Führerschein
schein verloren gegangen oder
wurde dieser gestohlen, so brauchen Sie zusätzlich eine Verlustbzw. Diebstahlsanzeige der Polizei. Hat sich der Familienname
nach einer Eheschließunng geändert, so ist eine Heiratsurkunde
vorzulegen. Die Kosten für die
Ausstellung eines neuen Führerscheins belaufen sich auf € 45,60.
Umtausch des alten
Führerscheins:
Sind die Angaben im alten
Führerschein unleserlich, das
Foto unkenntlich oder wollen Sie
Ihren alten Führerschein einfach
gegen einen neuen im Scheckkarten-Format austauschen, so
wenden Sie sich ganz einfach an
einen Bediensteten der Bürgerservicestelle. Sie benötigen dazu
den alten Führerschein und ein
neues Passfoto. Ist der Führer-
Namensänderung:
Bei einer Namensänderung ist
eine Änderung im Führerschein
grundsätzlich nicht erforderlich,
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wohl aber eine Meldung (Mitteilung) bei der Bezirkshauptmannschaft innerhalb von 6
Wochen. Die Änderung des
Familiennamens wird sodann im
Führerscheinregister vermerkt.
Wohnsitzänderung:
Wird der Wohnsitz in einen
anderen Bezirk verlegt, so ist die
Meldung bei der Behörde innerhalb von 6 Wochen verpflichtend!
Innerhalb des Bezirkes ist dies
zwar keine Verpflichtung wohl
aber wird empfohlen, jede
Wohnsitzänderung mitzuteilen,
da auch der Führerschein ein
amtlicher Lichtbildausweis ist.
Für die Namensänderung sowie
die Wohnsitzänderung fallen
keine Kosten an.
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Gemeinden
Der Gemeindevoranschlag
Der Voranschlag ist eine Zusammenstellung aller Einnahmen und Ausgaben, die im Laufe
eines Haushaltsjahres voraussichtlich fällig werden. Der Voranschlag gliedert sich in einen
ordentlichen und einen außerordentlichen Voranschlag. Der ordentliche Voranschlag ist so zu
erstellen, dass alle Aufgaben, die der Gemeinde gesetzlich obliegen sowie alle privatrechtlichen Pflichten erfüllt werden können.
Die Ausgaben des ordentlichen Voranschlages sind mit den Einnahmen auszugleichen.
Außerordentliche Ausgaben sind
jene, die der Art nach nur vereinzelt vorkommen oder der Höhe
nach den normalen Wirtschaftsrahmen der Gemeinde erheblich
überschreiten. Es dürfen nur
Ausgaben vorgesehen werden, die
durch außerordentliche Einnahmen oder durch Anteilsbeträge aus dem ordentlichen
Haushalt bedeckt sind.
Außerordentliche Einnahmen
sind insbesondere:
Darlehen
Erlöse aus Veräußerungen
Entnahme aus dem Kapitalvermögen
Entnahme aus den Rücklagen
Kapitaltransferzahlungen des
Bundes oder Landes
Die Gemeinden müssen sich bei
außerordentlichen Vorhaben
bereits im Planungsstadium mit
der Aufbringung der Mittel für die
Bedeckung der Investitions- und
der Folgekosten intensiv befassen.
Nach Möglichkeit ist auch die
Wirtschaftlichkeit des Vorhabens
zu ermitteln. Zu den Folgekosten
zählen jedenfalls neben dem
Schuldendienst für Darlehen auch
die Ausgaben für Leasing- und
Contracting-Verpflichtungen
sowie der künftige Instandhaltungsaufwand.
Der Voranschlag ist durch den
Gemeinderat so rechtzeitig zu
beschließen, dass er mit Beginn
des neuen Haushaltsjahres rechtswirksam werden kann. Als
Grundlage für die Beratung und
Beschlussfassung dient der Voranschlagsentwurf, der unter
Verantwortung des Bürgermeisters zu erstellen ist. Zur
Ausarbeitung des Entwurfes sind
bestimmte Vorarbeiten notwendig. Wesentlich sind hiebei die
aktuellen Finanzdaten (Ertragsanteile, Landesumlage, Sozialhilfeverbandsumlage, Abfallwirtschaftsverbandsumlage, Schulerhaltungsbeiträge usw.). Dazu
erhalten die Gemeinden etwa
Mitte November einen Voranschlagserlass der Gemeindeabteilung des Landes.
Vor seiner Vorlage an den Gemeinderat ist der Entwurf des
Voranschlages zwei Wochen hindurch zur öffentlichen Einsicht
aufzulegen. Die Auflage ist mit
dem Hinweis kundzumachen,
dass es jedem Gemeindemitglied
freisteht, gegen den Entwurf
schriftliche Einwendungen einzubringen. Gleichzeitig mit der
Auflage zur öffentlichen Einsicht
ist je eine Ausfertigung des
Voranschlagsentwurfes samt
Beilagen jeder im Gemeinderat
vertretenen Wahlpartei, und zwar
dem Fraktionsvorsitzenden,
zwecks Vorbereitung auf die
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Gemeinderatssitzung zuzustellen.
Die Beratung und Beschlussfassung über den Voranschlag
obliegt dem Gemeinderat in
öffentlicher Sitzung.
Für die Rechtzeitigkeit der Erstellung und Beschlussfassung des
Voranschlages kann in etwa
folgender Zeitablauf angesehen
werden.
02. Dezember: Fertigstellung
des Entwurfes
03. - 16. Dezember: 2 Wochen
Auflage des Entwurfes (1. Auflage)
17. Dezember: Gemeinderatssitzung
18. - 31. Dezember: 2 Wochen
Auflage des beschlossenen Voranschlages (2. Auflage)
Der vom Gemeinderat beschlossene Voranschlag ist in
zweifacher Ausfertigung bis
spätestens Ende Jänner des
neuen Haushaltsjahres der Bezirkshauptmannschaft vorzulegen.
Das Gegenstück zum Voranschlag
ist der Rechnungsabschluss.
Während der Voranschlag die
Vorschau auf die zu erwartenden
Einnahmen und Ausgaben des
kommenden Jahres liefert, ist der
Rechnungsabschluss die exakte
Dokumentation der tatsächlichen
Einnahmen und Ausgaben des
abgelaufenen Haushaltsjahres.
Mehr darüber in der nächsten
Ausgabe.
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Veterinär/Forst
Wildeinfluss im
Bezirk
Hartberg
Tiertransporte mit Pferden
Für Tiertransporte mit Pferden
gelten Ausnahmen von der EGTiertransportverordnung:
Für auf Anweisung eines Tierarztes erfolgende Transporte von
und zu Tierarztpraxen und/oder
Tierkliniken gelten die Bestimmungen der Verordnung
(EG) Nr. 1/2005 überhaupt nicht.
Entscheidend, ob die Bestimmungen dieser Verordnung
anzuwenden sind, ist die "wirtschaftliche Tätigkeit" [Artikel
1(5)]. Dazu wurde in Österreich
präzisiert, was darunter verstanden werden kann:
- Transporte zu einem Schlachthof, zu Viehmärkten, Viehbörsen,
sonstigen Versteigerungsveranstaltungen, Messen, Schauen,
Ausstellungen, die eine Verkaufsveranstaltung beinhalten (auch
wenn das Tier nicht tatsächlich
verkauft wird), und zu Weiterverkäufen.
- Keine wirtschaftliche Tätigkeit,
also ausgenommen von den Bestimmungen sind: registrierte
Equiden (pferdeartige Tiere mit
Pferdepass) für Transporte zu
Hobby- und Freizeitzwecken, die
weder unmittelbar noch mittelbar
mit Gewinnabsicht, sondern vielmehr aus Liebhaberei oder als
Hobby veranstaltet werden, auch
wenn ein Tier z.B. durch Prämierungen indirekt einen höheren
Wert erreicht, ein Preisgeld ausbezahlt wird, also Reitturniere,
Leistungsschauen, Veranstaltungen aufgrund von Brauchtum oder aus kulturellen Gründen. Diese Ausnahme gilt nicht,
wenn davon ausgegangen werden
muss, dass z.B. die Preisgelder
einen wesentlichen Teil des Einkommens darstellen (Profireiter)
und kein Freizeitcharakter vorliegt.
Für die Transporte registrierter
Pferde z.B. zu Hobbyturnieren
sind die Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 nicht
anzuwenden.
Für Transporte zu Schlachtbetrieben gelten die Bestimmungen
der Verordnung (EG) Nr. 1/2005.
Auf die Broschüre über Tiertransportvorschriften der Bezirkshauptmannschaft Hartberg, welche
unter www.bh-hartberg.
steiermark.at abrufbar ist, wird
besonders aufmerksam gemacht.
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Der österreichische Wald wird
von zahlreichen schädigenden
Faktoren beeinflusst. Im Hinblick
auf die bereits stattfindenden
klimatischen Veränderungen
kommt deshalb der Begründung
von Beständen mit standortsgerechten Baumarten, die sich an
der potentiell natürlichen Waldgesellschaft orientieren und den
Grundstock für Vitalität und
Stabilität unserer Wälder bilden,
besondere Bedeutung zu. In der
Jungwuchsphase entscheidet vor
allem der Wildeinfluss über die
Baumartenzusammensetzung und
ob die Wirkung der hinkünftigen
Waldbestände nachhaltig gesichert werden kann.
Aus diesem Grund hat man vor
geraumer Zeit begonnen, ein
Erhebungssystem zu entwickeln,
welches den Wildeinfluss objektiv
darstellt und welches vor allem
auch von der Jagdseite anerkannt
und mitgetragen wird. Das Ergebnis ist das Wildeinflussmonitoring (WEM), welches erstmals 2006 einheitlich in ganz
Österreich durchgeführt wurde.
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Forst
schritten.
Wenn der Verbiss auf diesem
Niveau bleibt, ist zu erwarten,
dass der Verjüngungszeitraum der
Fläche erheblich verlängert wird
und Mischbaumarten ausfallen
bzw. so weit im Höhenwachstum
zurückbleiben, dass die Bäume
später ausgedunkelt werden. Bei
anhaltendem Wildeinfluss auf
diesem Niveau ist ein landeskultureller oder wirtschaftlicher
Schaden durch Wildeinfluss auf
der Fläche zu erwarten.
Bezirke Steiermark
36,6
Bruck a.d.Mur
Feldbach
Fürstenfeld
Graz
12,2
45
Deutschlandsberg
8,9
77,3
21,5
4,5
16,4
74,6
9,2
13
63,1
79,2
25
20
55
49
25,5
17
34
14,9
59,6
37,4
Stainach
0%
63,3
4,2
36,5
39,7
Voitsberg
35,4
6,1
23,9
16,6
42,3
14,9
30,6
Mürzzuschlag
Weiz
6,5
49,7
Leibnitz
Radkersburg
61,4
51,2
Knittelfeld
Murau
74
9
29,4
Hartberg
Liezen
47,7
13,8
Judenburg
Leoben
51,2
7,3
25,3
26,1
16
44,3
10,9
20%
63,8
40%
gering
60%
mittel
Beurteilung des Wildeinflusses in drei Stufen:
Kein oder geringer Wildeinfluss:
Es sind ausreichend unverbissene
Pflanzen der geforderten Baumarten über 30 cm Höhe vorhanden oder das Verbissprozent ist so
gering, dass kein Einfluss auf die
Verjüngung zu erwarten ist
80%
100%
stark
Mittlerer Wildeinfluss:
Das Verbissprozent hat eine
kritische Marke erreicht und
empfindlichere und seltenere
Baumarten werden beeinflusst,
die Konkurrenzverhältnisse
beginnen sich wildbedingt zu
verschieben
Starker Wildeinfluss:
Das Verbissprozent hat die
kritische Marke deutlich über-
Die Tabelle zeigt, dass im Bezirk
Hartberg auf 61,4% der Waldfläche eine starker Wildeinfluss
vorherrscht und auf dieser Fläche
landeskulturelle oder wirtschaftliche Schäden zu erwarten sind.
Lediglich auf 29,2% der Fläche
konnte kein oder nur ein geringer
Wildeinfluss festgestellt werden.
Der Bezirk Hartberg liegt damit
ca. im Durchschnitt aller steirischen Bezirke.
Die Auswertung aus diesem
Monitoring zeigt, dass die Wilddichten für das Ökosystem Wald
auf einem Großteil der Fläche zu
hoch sind und für den Weiterbestand unserer schönen waldreichen Heimat eine Anpassung des
Rehwildstandes auf ein verträglicheres Ausmaß notwendig ist.
Haben Sie Interesse an
einer vierteljährlichen
Zusendung von “Blick
Hinein”, den offiziellen
Nachrichten der Bezirkshauptmannschaft Hartberg? Teilen Sie uns dies
bitte mit:
[email protected]
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Anlagen
Geländeverfüllungen - Achtung Abfall!
Seit Juli 2007 liegt die Zuständigkeit zur Bewilligung von Bodenaushub- und Baurestmassendeponien ausschließlich beim Landeshauptmann. Von einer Deponierung spricht man, wenn
Bodenaushub- und Baurestmassen in der Absicht, sich ihrer zu entledigen, auf Dauer abgelagert werden.
Auch Geländeverfüllungen sind
auf Dauer angelegt, sodass schwer
zu entscheiden ist, ob eine Verfüllung oder eine Deponierung
vorliegt. Die Unterscheidung hat
jedoch einerseits Auswirkungen
im Hinblick auf die anzuwendenden Gesetze, andererseits ist für
eine Ablagerung (Deponierung)
auch ein Altlastensanierungsbeitrag zu entrichten. Für das
Einbringen von Schüttmaterial in
den Untergrund ist je nach Qualität des eingesetzten Materials
Folgendes zu beachten:
Bodenaushub:
Dabei muss es sich um Material
handeln, das direkt dem natürlich
gewachsenen Boden entnommen
wurde und nicht mehr als geringfügig mit bodenfremden Materialien verunreinigt ist.
Zuständig
für die Geländeverfüllungen
im Bezirk
Hartberg:
Ing.
Werner
Prettenthaler
Eine nachträgliche Vermischung
mit Abfall ist verboten und würde
den Erdaushub zum Abfall
machen (= Deponierung).
Eine Verfüllung mit einem Boden-
aushub ist dann zulässig, wenn
vorher alle dafür erforderlichen
Bewilligungen, wie z.B. eine forstrechtliche Bewilligung für das
Verfüllen von Gräben im Wald,
vorliegen und aus der Maßnahme
ein höherwertiger Zweck, etwa die
Verbesserung der Agrarstruktur,
abzuleiten ist.
Erdaushub:
Dabei handelt es sich um
Material, das durch Ausheben
oder Abräumen anfällt und das
mit bodenfremden Bestandteilen
(zwischen 5 und 49 %) verunreinigt ist. Auch hier muss die Verfüllung zulässig sein, das heißt,
dass sämtliche erforderlichen
Genehmigungen bereits vor der
Maßnahme vorliegen und es darf
das Material nur im unbedingt
erforderlichen Ausmaß für eine
übergeordnete Maßnahme verwendet werden.
Ergänzt werden muss, dass durch
die Verfüllung keine Gefahr für
die Umwelt ausgehen darf, da
ansonsten die Abfalleigenschaft
des Erdaushubes gegeben ist und
eine unzulässige Deponierung
vorliegt.
Baurestmassen:
Für das zulässige Verfüllen von
Geländeunebenheiten mit Baurestmassen (z.B. Asphaltgranulat,
Betongranulat, Ziegelgranulat,
u.Ä.) gilt ebenfalls, dass das
Material zulässigerweise eingebracht werden muss, also sämtliche Bewilligungen, die erforderlich sind, vorliegen, dass das
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Material nur im unbedingt erforderlichen Ausmaß im Zusammenhang mit einer Baumaßnahmen
eingebracht wird und zusätzlich
dass das Material vorher einem
Qualitätssicherungssystem unterzogen wurde. Andernfalls liegt
Abfall und damit eine illegale
Deponierung vor. Es ist daher
jedenfalls zu empfehlen, vor einer
geplanten Geländeverfüllung die
Bezirkshauptmannschaft Hartberg zu kontaktieren, um die erforderlichen Bewilligungspflichten
und die Zulässigkeit der Maßnahme prüfen zu lassen.
Naturdenkmal
Winterlinde in Pöllau
Das Naturdenkmal Nr. 8a liegt
mitten im Herzen des Pöllauer
Tales im Aupark in Pöllau.
Es handelt sich um eine
imposante Winterlinde, welche im
Jahr 1979 zum Naturdenkmal
erklärt wurde.
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Anlagen/Sozial
Umweltschutzpreis des Landes
Steiermark für das Jahr 2007
Kinderbetreuung
in Betrieben
Der Umweltschutzpreis und das Umweltschutzzeichen des
Landes Steiermark werden im nächsten Jahr zum 31. Mal
verliehen.
Durch die Erweiterung der betrieblichen Kinderbetreuung in
der Steiermark können nun insbesondere Klein- und Mittelbetriebe
Rahmenbedingungen schaffen,
welche Kindern, Eltern und auch
ArbeitgeberInnen selbst entgegen
kommen. Zeitgemäß geführte
Betriebe sehen die Bindung von
MitarbeiterInnen als Kernaufgabe, da Kosten für Schulungen
bzw. Neueinstellungen den Betrieb letztlich belasten. Gleichzeitig erhöht eine gute betriebliche Kinderbetreuung die MitarbeiterInnenzufriedenheit, erleichtert den Wiedereinstieg und
stellt einen Anreiz für MitarbeiterInnen dar, nach der Karenzzeit im Betrieb zu verbleiben.
Diese Auszeichnungen sollen in
der Bevölkerung das Bewusstsein
für eine nachhaltige und gesunde
Umwelt heben und hervorragende
Leistungen auf dem Gebiete des
Umweltschutzes würdigen.
Leistungen auf dem Gebiet des
Umweltschutzes sind im Sinne
der genannten Satzung alle
Bemühungen und Maßnahmen in
folgenden Sachgebieten
Abfallbeseitigung
Gewässerschutz
Landschaftspflege
Lärmschutz
Luftreinhaltung
Nahrungsmittelschutz
Naturschutz
Der Umweltschutzpreis wird in
fünf Klassen verliehen:
Leistungen von Schulen
Leistungen von Universitäten
Leistungen von Umweltinitiativen
Leistungen von Industrie und
Gewerbe
Leistungen von Gemeinden
(Mitgliedsgemeinden des
Klimabündnisses oder EMASGemeinden)
Das ausgefüllte Einreichformular
(downloadbar auf dem Portal der
Landes-Umwelt-Information
Steiermark - www.umwelt.steiermark.at unter "Umwelt und
Recht" ) sowie die dazugehörigen
Detailunterlagen senden Sie im
Original sowie in elektronischer
Form (CD/DVD) bis spätestens
Ende Februar 2008
an nachstehende Adresse:
Amt der
Steiermärkischen
Landesregierung,
Fachabteilung 13A,
Umwelt- und
Anlagenrecht,
Landhausgasse 7,
8010 Graz.
Die ersten 30 Betriebe, welche
schriftlich ansuchen und die
Anforderungen erfüllen, erhalten
eine einmalige Landes-Förderung
von bis zu € 5.000,-.
Details zu dieser Anschubfinanzierung entnehmen Sie der
Info-Broschüre, welche im
Sozialreferat in der Bezirkshauptmannschaft aufliegt.
9
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Startvortrag:
“Wie kann ich mein Kind unterstützen,
dass Schule positiv erlebt wird?”
Vortragsreihe
2008
BH Hartberg:
Referent:
17. Jänner 2008, 19.00 Uhr
Dr. Josef Zollneritsch, Schulpsychologe, LSR f. Steiermark
“Wieviel Mutter/Vater braucht ein Kind?”
Von der Vernachlässigung bis hin zur Überversorgung eines Kindes
MÜTTER
Sozialzentrum Vorau:
24. Jänner 2008,
Sozialzentrum Friedberg: 31. Jänner 2008,
Sozialzentrum Neudau: 07. Februar 2008,
Sozialzentrum Pöllau:
14. Februar 2008,
Sozialzentrum Hartberg: 06. März 2008,
19.00 Uhr
19.00 Uhr
19.00 Uhr
18.00 Uhr
19.00 Uhr
Referent: MMag. Dr. Manfred Pretis, Psychologe
VÄTER
ELTERN
“Aktiv gegen Sucht - so früh wie möglich”
Was Eltern dazu beitragen können, dass ihr Kind vor einer möglichen
Suchtentwicklung geschützt ist
24. Jänner 2008,
Sozialzentrum Pöllau:
Sozialzentrum Neudau: 31. Jänner 2008,
Sozialzentrum Hartberg: 07. Februar 2008,
Sozialzentrum Friedberg: 14. Februar 2008,
28. Februar 2008,
Sozialzentrum Vorau:
Information
Erfahrung
Bildung
19.00 Uhr,
19.00 Uhr,
19.00 Uhr,
19.00 Uhr,
19.00 Uhr,
Mag. Martin Feest
Gert Weilharter
Mag. Tanja Schartner
Mag. Tanja Schartner
Mag. Martin Feest
Teilnahme/Eintritt:
Die Teilnahme ist für alle, die mit Kindern zu tun haben,
geeignet und empfehlenswert.
Der Eintritt beträgt € 2,- pro Person.
Information:
Tel.: 03332/606-242
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ï
Sozial
Jugendpreis 2008 des Bezirkes Hartberg
Das Jugendforum des Bezirkes Hartberg schreibt erstmalig den Jugendpreis des Bezirkes
Hartberg aus. Ziel dieses Jugendpreises ist die Anerkennung von Leistungen auf dem Gebiet
der Jugendarbeit und des Jugendschutzes.
TeilnehmerInnen:
Zur Teilnahme am Jugendpreis
sind a l l e herzlich eingeladen.
Kinder und Jugendliche, die
aktiv an der Gestaltung ihrer
Lebenswelt mitwirken,
Erwachsene sowie
Gemeinden, Behörden, Ämter
und Dienststellen, Betriebe,
Schulen, Vereine und sonstige
Einrichtungen und Organisationen, die sich bei der Verwirklichung von Anliegen der Jugendlichen besonders verdient
machen.
Darunter sind alle Bemühungen,
Vorhaben und Maßnahmen zu
verstehen, die einen besonderen,
vorsorgenden und Schutz bringenden Wert für Kinder und
Jugendliche in den Vordergrund
stellen.
Vorschläge:
Jugendpreis
Für den Jugendpreis können alle
Aktivitäten und Leistungen zum
Wohle der Kinder und Jugend des
Bezirkes Hartberg eingereicht
werden, die längstens innerhalb
der letzten 12 Monate ab Einreichfrist, das ist der 30. Juni,
durchgeführt wurden.
Jugendförderungspreis
Weiters alle Projekte, die sich derzeit im Planungsstadium befinden
und innerhalb der nächsten 12
Monate nach Einreichfrist umgesetzt werden sollen.
Die Vorschläge können von den
ProjektträgernInnen selbst,
aber auch von anderen Personen
eingereicht werden.
Auszeichnung:
Die Vergabe der Preise erfolgt
durch Beschluss des Jugendforums des Bezirkes Hartberg auf
Vorschlag der Jury für die Verleihung des Jugendpreises.
Die GewinnerInnen des Jugendpreises des Bezirkes Hartberg
werden mit besonderen Urkunden
ausgezeichnet. Die PreisträgerInnen werden in den
Medien veröffentlicht und ihre
Leistungen werden besonders
dargestellt. Die Überreichung der
Preise erfolgt in einem feierlichen
Rahmen bei einer öffentlichen
Veranstaltung.
Leistungen mit Förderungspreisen in Höhe von gesamt
€ 3.000,- unterstützt werden.
Einreichfrist und Anschrift:
30. Juni 2008
Vorschläge für die Verleihung des
Jugendpreises/Förderungspreises
des Bezirkes Hartberg können
schriftlich, allenfalls unter Anführung von Unterlagen wie z.B.
Berichte, Fotos, CD´s, DVD´s etc.
bis längstens 30. Juni 2008 eingebracht werden.
Die Einsendeanschrift lautet:
Bezirkshauptmannschaft Hartberg als Geschäftsstelle des
Jugendforums, KW"Jugendpreis
des Bezirkes", Rochusplatz 2,
Rochusplatz 2, 8230 Hartberg.
Auf Vorschlag der Jury können
eingereichte Projekte und
11
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Gemeindeangelegenheiten
Referat für Angelegenheiten der Gemeinden
und der Regionalentwicklung
Regionalentwicklung:
Den Bezirkshauptmannschaften sind in diesem
Bereiche nachstehende
Aufgabenbereiche zugewiesen:
Mitarbeit im Vorstand des
regionalen Planungsbeirates und
in nachgeordneten Gremien
Bearbeitung von Einladungen
Erarbeitung von Stellungnahmen
Teilnahme an den Sitzungen
EU-Angelegenheiten - soweit
der Bezirksverwaltungsbehörde
übertragen
Dem Leiter dieses Referates sind auch die Betreuung und Geschäftsführung der vom Bezirkshauptmann bestellten
Beiräte - Komitees - Gremien und Arbeitskreise
auf lokaler Bezirksebene, wie
Sozialpartnerring
Seniorenbeirat
Kulturelle Initiativen
Erhaltung und Rettung von Kulturgütern
Infrastrukturelle Maßnahmen etc.
zugewiesen.
Organigramm
Leiter
Bruno Berger
Sekretariat
Elisabeth Winkler
Sachbearbeiter
Werner Ferstl
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ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis
Gemeindeangelegenheiten
Referat für Angelegenheiten der Gemeinden
und der Regionalentwicklung
Gemeindeangelegenheiten:
Aufsichtsbehörde der Gemeinden ist die Landesregierung. Sie kann sich zur Überprüfung der
Gemeinden sowie für Erhebungen und Ermittlungen der Bezirksverwaltungsbehörden bedienen. Zu diesem Zwecke sind bei den Bezirkshauptmannschaften Gemeindereferate eingerichtet.
Die Aufsichtsbehörde, bzw. die Bezirksverwaltungsbehörde, ist berechtigt, sich über alle
Angelegenheiten der Gemeinden zu unterrichten. Die Gemeinden sind verpflichtet, die verlangten
Auskünfte zu erteilen und außer den Gebarungsüberprüfungen auch sonstige Prüfungen an Ort
und Stelle vornehmen zu lassen.
Die Tätigkeiten des Referates umfassen allgemein nachstehende Bereiche:
Prüfung der Voranschläge und Rechnungsabschlüsse, wobei bereits im Vorfeld bei der Erstellung Beratung und
Unterstützung angeboten wird;
Prüfung der laufenden Gebarung durch Einholung der Kassenbestandsnachweise (vierteljährlich);
Weiterleitung der Anträge um aufsichtsbehördliche Genehmigungen von Rechtsgeschäften durch die
Landesregierung (Veräußerung und Belastung von unbeweglichen Gemeindevermögen, wirtschaftliche
Unternehmungen und Beteiligungen von Gemeinden, Aufnahme von Darlehen, Übernahme von Haftungen);
Evidenthaltung der Ertragsanteile und Bedarfszuweisungen;
Führung und Ergänzung der Gemeindekataster (Gemeinderat und Gemeindevorstand);
Allgemeine Rechtshilfe;
Organisation der Bürgermeister- und Gemeindesekretärekonferenzen;
Abgesehen von diesen allgemeinen, alle Gemeinden betreffenden Angelegenheiten, werden jährlich in ca. 10
Gemeinden Gebarungsüberprüfungen durchgeführt. Diese Gebarungsüberprüfungen enthalten nachstehende
Bereiche, wobei nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit, Zweckmäßigkeit und Gesetzmäßigkeit
zu prüfen ist:
laufender Kassenbestand;
Kassenführung, Buchführung und Belegeverwaltung;
Einhebung und Verwaltung der Steuern, Abgaben, Beiträge und Gebühren;
Vermögens- und Schuldennachweise;
Dienstleistungen und öffentliche Einrichtungen der Gemeinde;
Personalakte der Gemeindebediensteten auf Beachtung der dienst- und besoldungsrechtlichen Bestimmungen;
Sitzungen des Gemeinderates und des Gemeindevorstandes, Tätigkeiten der Fach- und Verwaltungsausschüsse
sowie des Prüfungsausschusses;
Führung und Ausstattung der Gemeindeämter;
lfd. Darlehen, Haftungen, Verwaltungsschulden und Verwaltungsforderungen;
Pflicht- und Ermessensausgaben der Gemeinden;
Bestell- und Vergabewesen;
Finanzlage
Ausführliche schriftliche Berichte über jede Gebarungsüberprüfung ergehen an die Aufsichtsbehörde, den
Bezirkshauptmann als Behördenleiter und an die jeweilige Gemeinde selbst, wobei diese über die Abstellung aufgezeigter Mängel Bericht zu erstatten hat.
13
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Schule
Soziales Lernen an Pflichtschulen
Schule ist nicht nur der Ort der Wissensvermittlung, sondern vielmehr auch jener der Begegnung, der Gemeinschaft und des Vertrauens. Neben der Schulung unserer Kulturtechniken
steht die Förderung der Talente und Fähigkeiten unserer Schülerinnen und Schüler durch
Individualisierung und Differenzierung im Vordergrund.
Die Hauptaufgabe einer guten
Schule ist es einfach, unsere
SchülerInnen optimal auf das
Leben vorzubereiten. Dies fußt
auf der Schulung so genannter
Grundkompetenzen als Voraussetzung, damit unsere
SchülerInnen selbsttätig und sozial verantwortlich ihr Leben in die
Hand nehmen können.
Der richtige Umgang mit Problemen, Flexibilität und Kreativität
und vor allem die Kommunikation, Toleranz und Verant-
wortungsbewusstsein für die
eigene Person und für den
anderen sind hier unter anderem
zu nennen. Damit dieser Prozess
gelingen kann, bedarf es einer
offenen, ehrlichen und guten
Zusammenarbeit und einer
Vernetzung aller schulischen und
außerschulischen Einrichtungen.
Das Österreichische Zentrum für
Kriminalitätsprävention hat in
den letzten Jahren mit seinen
österreichweiten Projekten
Tausende von Eltern,
LehrerInnen, Kinder, Jugendliche
und junge behinderte Menschen
erreicht.
Auch der Bezirk Hartberg führt
im allgemeinen Pflichtschulbereich in diesem Schuljahr ein
regionales Kriminalitätsbekämpfungsprojekt modellhaft an
zwei Hauptschulen und einer
Polytechnischen Schule durch. In
Zusammenarbeit mit eigens
geschulten Präventionskräften der Exekutive des Bezirkes und Vertretern von VIVID
werden an den Schulen in Form
von Projekten die Themenbereiche Gewalt- und Suchtprävention bearbeitet.
Ziel dieses Vorhabens ist es, nicht
kurzfristigen Aktionismus zu
betreiben, sondern über ein ganzes Unterrichtsjahr hindurch für
diese Themen zu sensibilisieren,
um damit auch Nachhaltigkeit zu
erreichen. Dies soll durch intensive Recherchen über das Entstehen von konfliktträchtigen
Situationen, der professionellen
Bearbeitung von Konflikten in
Form von Rollenspielen, Kommunikationsschulung, bis hin
durch den Besuch von Gerichtsverhandlungen erreicht werden.
Hinter all dem steht vor allem die
Persönlichkeitsbildung jedes
Einzelnen im Vordergrund.
Gleichzeitig soll durch diese
Thematisierung und Aufklärung
damit auch der Schutz von
Kindern und Jugendlichen erhöht
werden.
14
Der Vorstand der Universitätsklinik für Neuropsychiatrie des
Kinder- und Jugendalters,
o. Prof. Dr. Max H. Friedrich,
unterstreicht die Sinnhaftigkeit
von solchen Projekten:
"Erziehung basiert auf dem dialogischen Prinzip. Rede - Antwort - Antwort - Rede … Das darf
nicht abreißen in der Beziehung.
Es gibt nichts, was man nicht mit
Kindern bereden, benennen und
bearbeiten kann." Daraus resultiert die Herausforderung und
vielmehr auch die Verpflichtung
in der Institution Schule diese
Erkenntnisse professionell umzusetzen.
Neben dem "Wegweiser für
Schulen bei Problemsituationen
mit Schüler/innen", den MIRStunden - "Red mit mir" - und
den so genannten "Vertrauensstunden, wo SchülerInnen im
Schulalltag mit eigens geschulten
PädagogInnen ihre Probleme besprechen und damit viele Aggressionen durch eine konstruktive
Problemlösung bereits im Vorfeld
verhindert werden können, ist das
Projekt Gewalt- und Suchtprävention ein weiterer wichtiger
Mosaikstein im gemeinsamen
Bestreben aller Schulpartner,
Voraussetzungen für die zukünftige Bewältigung der sozialen und
gesellschaftlichen Herausforderungen, mit denen sich unsere
SchülerInnen konfrontiert sehen
werden, zu schaffen.
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Gemeinden
1. Treffen der Altbürgermeister in der BH Hartberg
Am 28. November 2007 fand in der Bezirkshauptmannschaft Hartberg das erste Treffen der
Bürgermeister außer Dienst statt.
Bezirkshauptmann Mag. Max
Wiesenhofer hat dazu auch seine
Amtsvorgänger Hofrat Dr. Heinz
Konrad (01.Jänner 1981 bis
31. Dezember 1988) und Hofrat
Dr. Josef Kogler (01. Jänner 1989
bis 31. August 2005) eingeladen.
Von den derzeit 70 ehemaligen
Bürgermeistern des Bezirkes
nahmen 44 an diesem Treffen
teil.
Nach der Begrüßung durch
Bezirkshauptmann Mag. Max
Wiesenhofer und der Präsentation
"Die Bezirkshauptmannschaft
Hartberg im Jahre 2007" durch
Peter Rechberger wurde ein
gemeinsames Gruppenfoto vor
dem Amtsgebäude aufgenommen.
Danach wurden die ehemaligen
Bürgermeister in vier Gruppen
durch das Haus geführt. Beim
anschließenden Mittagsbuffet im
Kultur- und Mehrzwecksaal der
Bezirkshauptmannschaft
Hartberg wurden Erinnerungen
an früher ausgetauscht.
Bezirkshauptmann Mag. Max Wiesenhofer,
Peter Rechberger, Bruno Berger und
Bezirkshauptmann a.D. Dr. Heinz Konrad
inmitten der Altbürgermeister
Einhelliger Tenor der Anwesenden: "Diese großartige Idee
sollte eine Wiederholung
finden".
15
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Sozial
Barrierefreiheit im Alltag und Leben im Alter
Dies ist der Titel des 1. Sozialtages, der vom Sozialhilfeverband Hartberg in Zusammenarbeit
mit der Bezirkshauptmannschaft (BH) Hartberg am 17. Oktober im barrierefreien Kulturzentrum in Ebersdorf organisiert wurde.
Ziel dieser Veranstaltung war es,
über Voraussetzungen für ein
möglichst langes und barrierefreies Leben in der eigenen
Gemeinde/Region zu informieren
und diese zu diskutieren.
Anschauliche Erfahrungsberichte
von Frau DSA Margret Lueger
(Mutter von zwei Kleinkindern)
und von Manfred Putz (Rollstuhlfahrer) haben deutlich gemacht,
dass Barrierefreiheit uns alle
betrifft.
sonen mit temporären Gehbehinderungen, Menschen die
schwere Güter transportieren
uvm. angewiesen. Die Bedeutung
der Barrierefreiheit wird durch
die steigende Lebenserwartung in
Zukunft noch verstärkt werden."
(www.barrierefrei.graz.at hier
können auch Planungsgrundlagen
abgerufen werden).
Alten- und behindertengerechte
Umbauten und Sanierungsmaßnahmen für Gemeindewohnungen
Die
Referenten
des ersten
Sozialtages
rund um
Obmann
Bgm. Gerald
Maier und
Bezirkshauptmann Mag.
Max
Wiesenhofer
Die Kernaussage von Frau DI
Constanze Koch-Schmuckerschlag
vom Referat "Barrierefreies
Bauen" des Magistrats Graz, ist:
"Durch Vermeidung baulicher
Barrieren wird die Zugänglichkeit
und Benützbarkeit von Wohnungen für ALLE Menschen verbessert. Auf zugängliche Wohnungen sind besonders Menschen
mit alters- oder behinderungsbedingter Mobilitätseinschränkung,
Eltern mit Kinderwagen, Per-
können auch finanziell gefördert
werden. Das war der Inhalt des
Referates von Heribert Kaiser,
dem Leiter der Informationsstelle
der Abteilung Wohnbauförderung
beim Land Steiermark (Informationen im Internet unter: www.
verwaltung.steiermark.at/cms/
ziel/277576/DE/). Die Förderung
von baulichen Maßnahmen im
Falle einer Behinderung nach
dem Steiermärkischen Behindertengesetz, erläuterte Gerhart Haas
16
vom Sozialreferat der BH Hartberg. Von der Sozialabteilung des
Landes Steiermark wurde durch
Hemma Rasser das geförderte
Modell "Betreutes Wohnen für
Senioren" vorgestellt: Betreutes
Wohnen ist eine Wohnform für
ältere Menschen im Rahmen
eines wohnbaugeförderten Mietverhältnisses. Eine altersgerechte
Wohnsituation und konkrete Betreuungsleistungen werden miteinander kombiniert angeboten.
Dadurch soll ein möglichst langes
und selbstständiges Leben in
einer eigenen Wohnung möglich
werden. Die Betreuungs- oder
Grundserviceleistungen reichen
von organisatorischen Tätigkeiten, der Gestaltung gemeinsamer Aktivitäten, Organisation
von Freizeitaktivitäten bis zur
Förderung der körperlichen und
geistigen Fitness. Diese Leistungen werden auch von den
Mobilen Diensten des Roten
Kreuzes zusammen mit den
Kooperationspartnern (Caritas
und Volkshilfe) angeboten. Vorgestellt wurden sie von Alfred
Gigler und Sigrid Cividino. Je
nach Einkommenssituation der
Bewohner werden die Kosten für
die Serviceleistungen vom Sozialreferat des Landes und dem
Sozialhilfeverband Hartberg übernommen. Mehrere Gemeinden
des Bezirkes wollen in Zukunft
Betreutes Wohnen für Senioren
anbieten und auch Tageszentren
für Senioren in den Regionen sind
geplant.
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Exekutive
Gewaltkriminalität Initiative zur Bewusstseinsbildung
Am 29. November 2007 fand in der Zeit von 14.00 bis 16.00 Uhr in der Wirtschaftskammer
Hartberg eine Veranstaltung zum Thema "Gewaltkriminalität - Initiative zur Bewusstseinsbildung" statt. Als Gastgeber fungierte Mag Florian Ferl von der Wirtschaftskammer.
Das Bezirkspolizeikommando
(BPK) Hartberg lud namhafte
Vertreter von Bezirksgericht
Hartberg, BH Hartberg, Politik,
Vereine, Körperschaften und
Wirtschaftskammer zu einer
Diskussionsrunde.
Zweck der Veranstaltung: Im Jahr
2007 (von Jänner bis Mitte
November) ereigneten sich im
Bezirk Hartberg 137 Fälle von
unterschiedlichen Formen der
Gewaltkriminalität (Körperverletzungsdelikte). Das bedeutet
eine signifikante Zunahme zum
Vorjahr. Wo liegen die Ursachen
sowie örtliche und zeitliche
Schwerpunkte?
dass das Problem durchaus wahrgenommen wird und Gegenstrategien erkannt werden:
Täter in Altersklassen
Alkoholkonsum allgemein:
In Stellungnahmen der einzelnen
Problem der Gesellschaft, VerfügTeilnehmer kam zum Ausdruck,
barkeit
Unterhaltungsund FreizeitUnmündige
Mündige Minderjährige
Täter nach Altersklassen
gesellschaft: Spaß
(6-13 Jahre)
(14-17 Jahre)
2%
13 % und Konsum rund
um die Uhr - keine
Sperrstunde
Veranstaltungen: Zeitliche
Dauer, Abgabe von
alkoholischen
Getränken und
Angebot von nichtalkoholischen
Erwachsene
Junge Erwachsene
Getränken,
(21-99 Jahre)
(18-20 Jahre)
Das dargestellte Diagramm zeigt die Gewalttäter nach Altersklassen
65 %
10 % Ordnungs- und
Sonstige Alterklasse
Sicherheitsdienst
10 %
Schutz der
17
Jugend: Verantwortung und
Vorbild der Familie (Eltern)
Bedeutung der Jugendarbeit/
Betreuung von Jugendlichen:
Vereine (am Beispiel Blasmusik
und Feuerwehr): Jugendbeschäftigung als sinnvolle Freizeitbetätigung
Zielvereinbarung: Alle Gemeinden
als Genehmigungsbehörde von
Veranstaltungen mögen/sollen/
sollten eine zeitliche Festlegung
von Veranstaltungen vornehmen.
Nur im gemeinsamen Zusammenwirken zwischen Politik, Behörde, Wirtschaft, Vereine, Exekutive und Medien (sprich die
Gesamtheit der Gesellschaft) ist
eine Trendumkehr und ein
deutliches Signal in die andere
Richtung möglich.
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Pfarren
Das Dekanat Vorau
Im Nordosten des Bezirkes Hartberg liegt das Dekanat Vorau, das zur Kirche der Diözese
Graz-Seckau gehört. Jeder von uns lebt in einer Pfarre und damit im Dekanat Vorau.
Die Worte Dekanat und Dechant
(Dekan) leiten sich vom lateinischen "decem" - zehn ab. Es handelte sich also ursprünglich um
eine Zehnergruppe von Pfarreien,
die eine Einheit bildeten. Solche
Landdekanate gab es bereits im
9. Jahrhundert.
Seit 1632 gibt es das Dekanat
Vorau das von einem "Landdechant" geleitet wird. Es umfasst
die 8 dem Stift Vorau inkorporierten Pfarren (Vorau, Friedberg,
Dechantskirchen, St. Lorenzen
a.W., Festenburg, Waldbach, St.
Jakob i. W. und Wenigzell), weiters die Diözesanpfarren Mönichwald, Pinggau und Schäffern und
seit 2002 die Pfarren Eichberg
und Rohrbach a.d.L, die durch die
Übernahme der Seelsorge durch
das Stift Vorau vom Dekanat
Hartberg zum Dekanat Vorau
kamen.
Insgesamt sind es also 13 Pfarren,
die alle von Vorauer Chorherren
seelsorglich betreut werden. Wie
es in der Diözese den Diözesanrat
und in der Pfarre den Pfarrgemeinderat gibt, gibt es auch einen
Dekanatsrat, in dem die Pfarren
durch je eine Person sowie die
Gliederungen der Katholischen
Aktion, die Ordensfrauen und
die Gruppe der ReligionslehrerInnen vertreten sind. Die
Priester, der Diakon, Vertreter der
ReligionslehrerInnen und der
Orden treffen sich regelmäßig in
der Dekanatskonferenz um gemeinsame Aufgaben wahrzunehmen und Erfahrungen auszutauschen.
Leitung des Dekanates Vorau:
Dechant: Dr. Peter Riegler
(Wenigzell), Stellvertreter: Mag.
Lukas Zingl (Vorau), geschäftsführende Vorsitzender: Franz
Hatzl (St. Jakob i.W.), Stellvertreterin: Birgit Thalhammer
(Rohrbach), Schriftführer: Robert
Windhaber (Friedberg), Vertreter
im Priesterrat: Mag. Lukas Zingl
(Vorau), der/die Vertreter/in im
Diözesanrat wird im Februar
2008 neu gewählt.
Gerade durch den zunehmenden
Priestermangel wird der Blick
über die Pfarrgrenzen hinaus
Übersicht: Einwohnerzahlen
Pfarre
Katholiken
Dechantskirchen
2.128
Eichberg
999
Festenburg
449
Friedberg
2.341
Mönichwald
865
Pinggau
2.623
Rohrbach
1.716
St. Jakob
883
St. Lorenzen
1.303
Schäffern
982
Vorau
4.926
Waldbach
815
Wenigzell
1.437
Gesamt:
21.467
18
immer
wichtiger
und eine
Konzentration
der
Kräfte
eine Notwendigkeit. Vor
einigen
Jahren
hatte jede
Pfarre
noch ihren eigenen Pfarrer.
Heute gibt es bereits 3 Pfarrverbände, in denen jeweils 1
Pfarrer für zwei Pfarren zuständig
ist. Voraussetzung für eine Zusammenarbeit ist ein gegenseitiges sich Kennenlernen.
Dies wird durch gemeinsame
Veranstaltungen, die Monatswallfahrt nach Pinggau, die
Dekanatswallfahrt und die
Herausgabe eines Dekanatsblattes, in dem sich die einzelnen
Pfarren vorstellen, versucht.
Das jeweils letzte Dekanatsblatt
ist in den Pfarren erhältlich.
Evangelisch
18
6
43
4
40
22
3
3
5
18
2
4
159
Andersgläubige
30
19
13
42
12
47
32
32
15
31
40
26
23
362
o.r.B.
31
21
7
67
23
70
66
11
11
5
62
15
28
417
ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis
Sozial/Abfallwirtschaft
Tagesbetreuung
im Hartberger Bezirk
Das Tageszentrum des Seniorenhaus Menda ist seit September
2004 in Betrieb. Es nehmen rund
50 Personen unterschiedlich oft
dieses Angebot in Anspruch
nehmen.Viele Personen kommen
mit dem Bus und mehrere unserer Gäste würden auch gerne das
Angebot öfter in Anspruch.
Unsere Idee ist jetzt, das Angebot
der Tagesbetreuung in die verschiedenen Regionen des Bezirkes
zu bringen. Den SeniorenInnen
bleibt dadurch eine teilweise
lange Anfahrtszeit erspart. Die
fachlich qualifizierten MitarbeiterInnen unseres Tageszentrums gehen in die verschiedenen
Regionen des Bezirkes und die
Tagesgäste können in ihrer vertrauten Umgebung bleiben und
gemeinsam verschiedene Aktivitäten ausüben. Weitere MitarbeiterInnen aus der jeweiligen
Region sollen das fachlich quali-
fizierte Personal unterstützen.Diese
Möglichkeit
der Betreuung
für ältere Menschen ist von
großer Bedeutung. Die
pflegenden
Angehörigen
werden durch
unser Angebot
entlastet und
die sozialen
Kontakte unter
Gleichaltrigen
können gepflegt werden.
Durch Gesprächsrunden,
Gedächtnistraining, Bewegungsübungen und kreatives Arbeiten
werden die vorhandenen Fähigkeiten der Gäste gefördert, beziehungsweise erhalten. Passende
Räumlichkeiten für die Tagesbetreuung sollen ab dem Jahre
2008 von den jeweiligen
Gemeinden bzw. Regionen zur
Verfügung gestellt werden. Eine
zentrale Lage, die Einbindung der
mobilen sozialen Dienste und der
Ärzte der Region, sowie die Versorgung mit Essen auf Rädern und
der Transport sind notwendige
Vorraussetzungen für den Start.
Die Errichtung von weiteren
Tageszentren kommt uns allen zu
gute. Die Vereinsamung der Menschen wird verhindert und pflegende Angehörige können ausspannen. Unser Ziel ist .....
" Nicht dem Leben Jahre geben,
sondern den Jahren Leben geben"
19
Schenken mit
gutem
Gewissen -
da gehört auch die
umweltfreundliche
Entsorgung dazu!
Ob MP3-Player, Mobiltelefon
oder Laptop, Digital-Receiver
oder Flachbildfernseher Elektrogeräte zählen auch
heuer wieder zu den absoluten Geschenkhits zu Weihnachten. Stellte die Entsorgung der alten, nicht
mehr gebrauchten Geräte
früher manchmal ein Problem dar, ist sie nun seit Inkrafttreten der Elektroaltgeräte-Verordnung für die
KonsumentInnen problemlos
und vor allem kostenfrei!
Im Bild: Umwelt- und Abfallberater Gerhard
Kerschbaumer
"Die Menschen im Bezirk Hartberg haben ein hohes Umweltbewusstsein und so funktioniert
bei uns die Sammlung alter und
kaputter Elektrogeräte ausge-
ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis
Abfallwirtschaft
zeichnet. Insgesamt werden
heuer pro Kopf rund 6 kg alte
Geräte gesammelt und daher aus
heutiger Sicht die EU-Vorgabe
von 4 kg pro Kopf und Jahr bei
weitem übertroffen. Im Jahr 2006
wurden im Bezirk 908.662 Kilogramm gesammelt! Dies entspricht ungefähr dem Gewicht
von 900 PKWs.
In einer Gerätekategorie gibt es
allerdings noch Aufholbedarf: bei
Kleingeräten liegt die Rücklaufquote noch unter 30 %.
Kleingeräte werden entweder länger daheim aufbewahrt oder landen - verbotenerweise - nach wie
vor im Restmüll. Auch Kleingeräte können einerseits repariert
und wieder verwendet werden,
andererseits enthalten sie wertvolle, aber auch schädliche
Inhaltsstoffe, die nur bei fachgerechtem umweltfreundlichem
Recycling genutzt oder entsorgt
werden können. Im Restmüll
stellen sie nicht nur eine Gefahr
für die Umwelt dar, sondern es
gehen auch nützliche Rohstoffe
verloren. Bitte bringen Sie
weiterhin Ihre alten oder kaputten Elektrogeräte ins Altstoffsammelzentrum der Gemeinde.
Goldener Müllpanther geht in
den Bezirk
Gemeinde Wörth an der Lafnitz gewinnt
Zum zweiten Mal wurde im Rahmen des interkommunalen
Erfahrungsaustausches in der Steinhalle Lannach im Beisein
von rund 300 Gemeindevertreterinnen der Goldene Müllpanther für hervorragende abfallwirtschaftliche Leistungen
an eine der 542 Gemeinden der Steiermark verliehen.
Von einer Fachjury mit Vertretern
der Fachabteilung 7A, 13A und
19D wurde die Gemeinde Wörth
a.d.L. in der Kategorie “Beste Gemeinde” zum Sieger gewählt.
Wörth gehört zu den Vorreitern,
was die Errichtung der abfallwirtschaftlichen Infrastruktur betrifft
und besitzt bereits seit Anfang der
90er Jahre ein den Anforderungen entsprechendes und
vorbildlich geführtes Altstoffsammelzentrum.
Vom Abfall zum Wertstoff
Die Bevölkerung hatte daher als
eine der ersten eine optimale
Möglichkeit, Altstoffe (Wertstoffe) getrennt zu sammeln und
einer ökologischen Verwertung
zuzuführen. Für diese Altstoffe,
wie etwa Zeitungspapier, Karton
Alteisen, Altkleider, Getränkekartons usw., werden über den
20
Abfallwirtschaftsverband Hartberg
Erlöse erwirtschaftet, die eine wesentliche Entlastung
der Entsorgungskosten ermöglichen.
Wichtig für die
Auszeichnung war
aber auch die positive Umsetzung der
Elektroaltgeräteverordnung in der
Gemeinde Wörth a.d.L. Bürgermeister Karl Taschner bedankte
sich in einer kurzen Ansprache
bei seinen Mitarbeitern, bei seiner
Bevölkerung und bei den Verantwortlichen des Abfallwirtschaftsverbandes Hartberg, Obmann
Bgm. Hermann Grassl, Geschäftsführer Mag. Alfred Ertl und bei
Umwelt- und Abfallberater
Gerhard Kerschbaumer für die
gute Zusammenarbeit, ohne die
diese Auszeichnung nicht möglich
gewesen wäre. Obwohl die Gemeinde Wörth und die Bevölkerung im gesamten Bezirk Hartberg beim Mülltrennen im
Spitzenfeld liegen, soll das Thema
Mülltrennung und der "Wert des
Abfalls" noch mehr ins Bewusstsein der Bevölkerung gerufen werden, um so die Kosten für die
Restmüllentsorgung niedrig zu
halten, so Gerhard Kerschbaumer.
ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis
Sozial
Verein zur
Förderung
Internationaler
Begegnungen Jahresbericht
und Vorschau
Im Europajahr 2007 ( Schuhmannerklärung 1951-Montanunion - Gründung der Europäischen Union = EWG Vertrag
1957) hat sich der Verein mit
Schulen des Bundesschulzentrums und des Bezirkes an der
Gestaltung der Europatage 2007
in Hartberg, Referat HR. Mag.
Ludwig Rader und der damit verbundenen Ausstellung “Vernetzungen” beteiligt.
Wandkalender
“Der Wechsel
2008”
Südtürkei: Sinterterassen in Pamukkale an den
Südhängen des Taurusgebirges
Ein eindruckvoll gestalteter
Wandkalender für das Jahr
2008 erinnert mit reicher
Bilderfolge an das großartige
Festival der Almhütten am
Wechsel - SCHWAIGENREIGEN 2007.
Jedem Kalenderblatt sind dutzende kleine und große Fotos mitgegeben (insgesamt 121), die das
musikalische Leben dieses Festivals auf den 18 Schwaigen und
Almhütten beiderseits des Wechsels wiedergeben. Im Jahreskreis
dieses Kalenders werden musikalische Volkskultur und Landschaft
sichtbar, die zwar zwei Bundesländern angehören, aber in Musik
und Mundart eine gewachsene
und originelle Einheit bilden.
Jährlich wird vor Weihnachten
ein Betrag von € 4.360,- überwiesen. Moldawien ist das ärmste
Land Europas, Armutsopfer sind
vor allem die Kinder.
Der darauf folgende Diavortrag
"Europa im Zeichen des Regenbogens” im Kultur- und
Mehrzwecksaal der Bezirkshauptmannschaft, Beginn 19.00, will
die fast 1.500 Jahre dauernden
Begegnungen zwischen Christentum und Islam mit Bildern aus
Portugal, Südfrankreich, aus der
Ukraine und der Krim sowie der
Türkei aufzeigen. Sie waren nicht
immer friedlich, aber auch nicht
immer feindselig. Die europäische
Kultur wurde damit wesentlich
geprägt. Die Entwicklung seit
Mohameds Flucht nach Medina
622 (Hedschra), die Eroberung
Nordafrikas 680 und dann
Iberiens, wo seine Anhänger bis
1470 herrschten und auf der
anderes Seite Europas der Ansturm auf Ostrom, der Fall
Konstantinopels und das Vordringen türkischer Osmanen 1683
bis Wien ist auch heute noch
sichtbar und spürbar.
Die Jahreshauptversamnlung
findet am 6. März 2008, um 17.00
statt.
Der Reinerlös aus der Veranstaltung ist eine Spende an das
Waisenhaus in Cupcui.
Der Kalender "DER WECHSEL 2008 Musik : Landschaft" ist zum Preis von € 23,in den Buch- und Papierhandlungen der
Region, oder per Nachnahme über Druck &
Kopie Gangl, 2870 Aspang am Wechsel,
[email protected], Tel. 02642/52381,
Fax: DW-3 erhältlich.
21
ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis
Der Diavortrag "Reise durch ein
vergessenes Land: MecklenburgVorpommern" hat die Schönheit
und die Probleme dieses Landstriches in Vergangenheit und
Gegegenwart deutlich gemacht.
Neben der Aufgabe der Belebung
der "Begegnungen Volkskultur"
im Internationalen Partnerschaftsring Hartberg (IPH) ist
seit sieben Jahren die Hilfe für
den Ausbau des Kinderwaisenhauses in Cucui in Moldawien
ein wesentliches Anliegen des
Vereines geworden.
Sozial
RAINBOWS - Für Kinder und Jugendliche in
stürmischen Zeiten
RAINBOWS betreut in der Steiermark seit 16 Jahren Kinder und Jugendliche nach der
Trennung oder Scheidung ihrer Eltern und hilft so, die Sorgen betroffener Kinder zu lindern.
Auch im Bezirk Hartberg finden seit vielen Jahren RAINBOWS-Gruppen statt, aktuell gibt es 2
Gruppen für die Altersgruppe der 7-9 und 9-11-Jährigen. Die RAINBOWS-Gruppe trifft sich
14 -mal und wird von speziell geschulten Mitarbeiter/innen betreut.
"Schiffsreise ins Regenbogenland"
dabei zu sein. Für Mütter und
Väter sowie für alle Interessierten
bietet RAINBOWS Tagesseminare, Workshops und Vorträge an.
Kosten:
€ 215,- für 14 Treffen à 1,5
Stunden und 3 Elterngespräche;
eine Kostenübernahme durch die
Jugendwohlfahrt (Bezirkshauptmannschaft) ist möglich.
Elke Raza und Dr. Christa Moser, RAINBOWS-Gruppenleiterinnen
RAINBOWS bietet den Kindern
bzw. Jugendlichen einen
geschützten Rahmen, in dem sie
durch altersgerechte kreative und
spielerische Methoden ihre
Gefühle und Erfahrungen ohne
Angst ausdrücken können.
Sonne, und ich sehe einen Regenbogen", fasst zum Beispiel die 6jährige Julia ihre Erlebnisse in
der RAINBOWS-Gruppe zusammen.
Für Mütter und Väter gibt es
begleitend jeweils drei Gespräche.
Dadurch lernen die Kinder, besser
mit der veränderten Familiensituation zurechtzukommen, sie
stärken ihr Selbstbewusstsein und
lernen, ihre Bedürfnisse auszudrücken und Zukunftsperspektiven zu entwickeln. "Mir geht es
gerade gut. Bei mir scheint die
Eine Gruppe kann ab 4 Anmeldungen für eine Altersgruppe
starten, der nächste Gruppenstart
ist im Februar 2008.
RAINBOWS-Gruppen werden in
der ganzen Steiermark angeboten.
Im Sommer gibt es auch die
Möglichkeit am Feriencamp
22
Nähere Informationen,
Anmeldung & Kontakt:
Landesstelle RAINBOWSSteiermark, Theodor-KörnerStraße 182/1, A-8010 Graz
Tel. 0316/67 87 83,
Mo-Fr 08.00-12.30,
Mo 14.00-16.00
Email: wassermann@stmk.
rainbows.at oder im Internet
unter: www.rainbows.at.
Christine Wassermann, RAINBOWSRegionalleiterin für den Bezirk Hartberg
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Sozial
Es weihnachtet sehr - sind Sie vorbereitet!?
Advent und Weihnachten bedeuten nicht immer besinnliche Tage oder ein Fest der Freude.
Für viele ist es auch eine Zeit der Hektik und der depressiven Verstimmungen.
Für die ÖsterreicherInnen ist das
Erleben von Harmonie und Spiritualität der eigentliche Wunsch
ans Christkind. Große Bedeutung
kommen dem Wert des Zusammenhaltes in der Familie, der
Sehnsucht nach Stille und
Besinnung, nach langen gemütlichen Abenden zu Hause, der
Hoffnung, Zeit für Familie,
Freunde und Bekannte zu haben,
der Freude auf das Festtagsessen
und dem Vorhaben, den religiösen und traditionellen Charakter
von Weihnachten stärker zu betonen. Es geht darum, Bilanz zu
ziehen über das vergangene Jahr
und eine Innenschau zu halten.
denden Single-Haushalten in
Österreich macht sich in dieser
Zeit verstärkt das Gefühl des
Alleinseins breit. Der Mangel an
wesentlichen Beziehungen und
sozialen Netzen, oder auch zunehmende körperliche Immobilität
werden schmerzlich bewusst.
Darüber hinaus wird zur Weihnachtszeit vielen Angehörigen der
Verlust von Partner/innen und
Familienmitgliedern schmerzlich
in Erinnerung gerufen. Wie ist
Der Fonds Gesundes Österreich
zeigte in Umfragen auch bedenkliche Aspekte der Weihnachtszeit
auf - Wunsch und Realität in Bezug auf das Fest der Freude und
des Lichtes stimmen nicht immer
überein:
Die Erwartungen an das Weihnachtsfest sind ganz individuell
und oft sehr hoch gesetzt. Für
viele stellt es das wichtigste
familiäre Fest überhaupt dar, wo
alles perfekt sein soll. Aber allen
alles recht zu machen klappt
ohnehin nie. Der Druck wächst,
sowohl was finanzielle als auch
emotionale Belastungen angeht.
Enttäuschungen und familiäre
Konflikte, die sonst mit dem
Mantel des Schweigens umhüllt
werden, treten zu Tage.
Vor allem bei älteren Menschen
und in den zunehmend mehr wer-
eine solche "Weihnachtskrise" zu
vermeiden? Wie kann man ihr
begegnen? Setzen Sie sich mit
dem Thema Weihnachten ganz
persönlich auseinander. Stellen
Sie sich die Frage, wie Sie das
Fest gestalten wollen und schmieden Sie Pläne, um nicht am
Heiligen Abend in ein Loch zu
fallen. Zu einem solchen Plan
kann auch gehören, welche Verwandte oder Freunde Sie besuchen und ob Sie in die Kirche
gehen wollen. Werden Sie sich
23
darüber klar, welche Traditionen
und Gepflogenheiten Sie beibehalten wollen. Vielleicht sollten
einige aber auch überdacht und
erneuert werden? Was aber, wenn
Niedergeschlagenheit und
Traurigkeit Oberhand gewinnen
und wochenlang andauern? Wenn
Hoffnungslosigkeit und Schuldgefühle zunehmen, man sich
müde und erschöpft fühlt, trotzdem aber nicht gut schläft? Wenn
man aus dem Grübeln nicht mehr
heraus kommt
und sich von
Freunden zunehmend isoliert?
Depressionen entwickeln sich
schleichend und
sind eine ernst zu
nehmende Erkrankung, die
nichts mit einem
Mangel an Selbstdisziplin zu tun
hat. Gut gemeinte
Ratschläge, sich
“doch zusammen
zu nehmen", helfen nicht. Kompetente, verständnisvolle Beratung
und Begleitung bei schweren Belastungen oder emotionalen
Krisen - auch in der Weihnachtszeit - bietet Ihnen das
Psychosoziale Zentrum Hartberg,
Tel.: 03332/66266,
Öffnungszeiten: Montag,
Mittwoch, Donnerstag und
Freitag zwischen 8.00 und 13.00,
sowie Dienstag und Donnerstag
zwischen 14.00 und 17.00,
www.seelische.gesundheit.or.at
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Gemeinden
Altbürgermeister des Bezirkes Hartberg
Gemeinde
Name
Von-Bis
Bad Waltersdorf
Blaindorf
Buch-Geiseldorf
Dechantskirchen
Dienersdorf
Ebersdorf
Eichberg
Grafendorf b.H.
Großhart
Hartberg
ehem. Safenau
Hartberg-Umgebung
ehem. Mitterdombach
Hofkirchen b.K.
Kaibing
Kaindorf
Lafnitz
Limbach b. N.
Mönichwald
Neudau
Pinggau
Pöllau
Pöllauberg
Rabenwald
Riegersberg
ehem. Reinberg
Rohr b. H.
ehem. Oberrohr
Rohrbach a.d.L.
Saifen-Boden
St. Jakob i.W.
St. Johann b.H.
St. Johann i.d. H.
St. Lorenzen a. W.
St. Magdalena a. L.
Schachen b.V.
Schäffern
Schlag b.T.
Schönegg b. P.
ehem. Hinteregg
Siegersdorf b.H.
Sonnhofen
Stambach
Stubenberg
Vorau
Waldbach
Wenigzell
Wörth a.d.L.
Kaiser Karl; RR Pichler Helmut
Tösch Peter
Marachl Herbert
Pfleger Norbert; Semmler Franz
Summerer Franz
Sonnleitner Johann
Pausackl Alois
Pux Johann
Spanner Johann
LAbg. a.D. Lind Josef; HR Mag. Schlögl Manfred
Haas Anton
Wilfinger Johann
Hofer Alois
Safner Johann
Hierzer Rupert; Graßl Josef
Falkner Erwin; Bruchmann Walter
Loidl Alois; LAbg. a.D. HERRMANN Siegfried
Pieber Franz; Grill Erich
Schwengerer Josef; Schwarz Hermann
Pickl Raimund
Pötz Johann; Riebenbauer Johann
Stalzer Siegfried
Gruber Alois
Wiesenhofer Josef
Feldhofer Bertram
Prenner Hermann
Fritz Karl; Nöhrer Josef; Koch Anton
Wurzer Anton
Schneeweis Helmut
Maier Peter; Stättler Johann
Pötz Johann
Nagl Johannes
Pußwald Otto
Hutz Josef; Ehrenhöfer Lorenz; Weninger Franz
Schröck Franz
Lechner Franz, Ök.Rat; Kolb Josef
Ringhofer Karl; Hofer Roman
Teubl Franz; Krutzler Franz
König Johann; Pailer Anton
Pailer Anton
Steiner Franz; Kober Rupert
Allmer Peter
Eckert Franz
Stelzer Josef
Dr. Stütz Alfons; Dipl. Ing. Maierhofer Franz
Kainer Johann; Meisterhofer Johann; Krogger Franz
Kroisleitner Johann
Wilfing Karl; Riedl Erwin
1968-1980; 1980-2004
1965-1995
1978-2000
1978-1996; 1996-2005
1980-2007
1985-1990
1985-2005
1985-1998
1978-2006
1968-1992; 1992-2004
1957-1968
1985-2000
1965-1968
1998-2003
1964-1989; 1989-2006
1980-1999; 1999-2005
1985-1990; 1990-2000
1961-1987; 1987-2002
1970-1990; 1990-2000
1994-2006
1967-1985; 1985-1999
1982-1995
1993-1995
1960-1980
1980-1990
1965-1968
1965-1971; 1975-1993; 1993-2002
1955-1958
1994-2000
1980-1992; 1992-2007
1987-1995
1995-2004
1985-1995
1962-1972; 1972-1980; 1980-1993
1965-1994
1946-1981; 1981-2000
1960-1990; 1990-2005
1955-1970; 1983-2004
1975-1985; 1969-1975
1960-1969
1985-1989; 1989-1995
1980-1990
1994-2000
1975-2000
1970-1971; 1971-1980
1965-1980; 1980-1995; 1995-2007
1982-2002
1980-2000; 2000-2005
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Veranstaltungen/Sprechtage
Bezirkshauptmannschaft
Hartberg
Mütter- und Elternberatungen
im Bezirk Hartberg
Adresse:
Sozialzentrum Hartberg
Jeden Dienstag 14.00-15.00
Bezirkshauptmannschaft Hartberg
Rochusplatz 2, 8230 Hartberg
Telefon: 03332/606-0
Fax: 03332/606-550
E-Mail: [email protected]
Homepage:
www.bh-hartberg.steiermark.at
oder: www.steiermark.at
Parteienverkehrszeiten:
Allgemein:
Montag bis Freitag
von 08.00 - 12.30
und nach Vereinbarung
Bürgerservicestelle:
Montag bis Freitag
von 07.00 - 15.00
Sozialzentrum Neudau
Jeden 1. Montag im Monat 13.30-14.30
Hauskrankenpflege, Pflegehilfe,
Heimhilfe, Altenhilfe, Pflegebehelfe, Vermittlung und
Organisation sonstiger
Unterstützungsleistungen
Sozialzentrum Bad Waltersdorf
Jeden 2. Dienstag im Monat 14.00-15.00
Sozialzentrum Bad Waltersdorf
Tel.: 03333/3944
Sozialzentrum Friedberg
Jeden 3. Montag im Monat 14.30-15.30
Pfarrhof Pinggau
Jeden 1. Montag im Monat 15.00-16.00
Sozialzentrum Vorau
Jeden 1. Dienstag im Monat 15.00-16.00
Gemeindeamt Stubenberg
Jeden 2. Dienstag im Monat 14.00-15.00
Sozialzentrum Pöllau
Jeden 2. Donnerstag im Monat
15.00-16.00
Veterinärreferat:
Montag bis Freitag von 08.00 - 12.30
und nach Vereinbarung
Amtsärztin:
Dienstag von 8.00 - 12.30
Projektsprechtage des
Anlagenreferates
Jeden 2. und 4. Donnerstag im
Monat von 9.00 - 12.30 in der
Wirtschaftskammer Hartberg,
8230 Rosseggerstraße 1,
Anmeldung unter: 03332/606-221
Notrufnummern
Feuerwehr: 122
Polizei: 133
Rettung: 144
Stützpunkte der Mobilen
Sozialen Dienste
Forstfachreferat
Ofr. DI Franz Hippacher
Telefon: 03332/606-270
Mobil: 0676/866 40 370
Sprechtag: Freitag von 08.00 - 12.30
Außenstelle/Sozialzentrum
Hartberg
Bfö. Ing. Stefan Schweighofer
Telefon: 03332/65499-77
Mobil: 0676/866 40 374
Sprechtag: Freitag von 08.00 - 12.30
Außenstelle/Sozialzentrum
Friedberg
Bfö. Ing. Franz Weber
Telefon: 03339/22161-77
Mobil: 0676/866 40 372
Sprechtag: Freitag von 08.00 - 12.30
Außenstelle/Sozialzentrum Pöllau
Bfö. Ing. Alexander Allmer
Telefon: 03335/2751-77
Mobil: 0676/866 40 373
Sprechtag: Freitag von 08.00 - 12.30
Sozialzentrum Friedberg
Tel.: 03339/23344
Sozialzentrum Hartberg
Tel.: 03332/62044-21
Sozialzentrum Neudau
Tel.: 03383/3344
Sozialzentrum Pöllau
Tel.: 03335/40544
Sozialzentrum Stubenberg
Tel.: 03176/8644
Sozialzentrum Vorau
Tel.: 03337/3344
Gemeinschaftsausstellung
in der Bezirkshauptmannschaft
“Zwischen Traum und
Wirklichkeit”
Werke von Roswitha Kroisleitner,
Martha Schedlbauer und Maria
Schrattner
Eröffnung: Freitag, 11. Jänner 2008,
mit Beginn um 19.00
Ausstellungsdauer: 11.01.-29.02.2008
Kultursaal der BH Hartberg
“Bunte Mischung”
Acryl, Aquarell und Öl
Werke von Dinja Kroath, Traude
Payer und Rosemarie Pichler
Eröffnung: Freitag, 07. März 2008,
mit Beginn um 19.00
Ausstellungsdauer 07.03.-02.05.2008
Kultursaal der BH Hartberg
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieser Ausgabe: Bezirkshauptmann Mag. Max Wiesenhofer, Silke Rosenbaum,
Bruno Berger, Dr. Herfried Haupt, Ing. Franz Weber, Mag. Bernd Holzer, Ing. Werner Prettenthaler,
Marion Schmedler, Mag. Stefan Koller, Günter Raser, Peter Rechberger, Walter Flucher, Mag. Klaudia Lechner,
Alfred Mayer, Major Martin Spitzer, Dechant Peter Riegler, Gottfried Gerngroß, Gerhard Kerschbaumer, Josef Strauß,
Dr. Erika Sieder, Christine Wassermann, Mag. Kerstin Germ
Titelfoto: Silke Rosenbaum
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