Ärzteblatt Baden-Württemberg 06-2015
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Ärzteblatt Baden-Württemberg 06-2015
www.ärzteblatt-bw.de Ä r zteblatt Baden-Württemberg Foto: © F. Hoffmann-La Roche AG, alle Rechte vorbehalten. Amts- und Mitteilungsblatt der ärztlichen Körperschaften | ISSN 0720-3489 | E 1041 | 70. Jahrgang | Gentner Verlag 06 | 2015 Geschichte(n) der Medizin O. Erens – A. Otte (Hrsg.) Seit Menschengedenken schreibt die Medizin ihre eigene(n) Geschichte(n). Bis heute faszinieren Berichte über Krankheiten oder Todesfolgen vergangener Zivilisationen, Herrscher und Persönlichkeiten. In diesem Band sind ausgewählte medizinhistorische Beiträge aus dem Ärzteblatt Baden-Württemberg kompakt versammelt. So werden Vitae aus der Zeit zwischen dem zweiten Jahrhundert vor Christus und heute exemplarisch und kurzweilig vorgestellt. Doch nicht nur die Krankheitsverläufe prominenter Protagonisten faszinieren. Bemerkenswert sind auch die Veränderungen von Moral-Vorstellungen innerhalb der Geschichte(n). 1. Auflage 2014, ISBN 978-3-87247-763-7 Gebunden, 160 Seiten, Preis € 38,- Bestellcoupon Fax-Hotline: +49 711 / 6 36 72-735 Name, Vorname Ja, bitte senden Sie mir ............. Exemplar(e) der Neuerscheinung O. Erens • A. Otte (Hrsg.), „Geschichte(n) der Medizin“ (Best.-Nr. 76300) Firma/Abteilung/Funktion Nr. Straße / Postfach 1. Auflg. 2014, zum Preis von 38,- € zzgl. Versandkosten gegen Rechnung zu. Land PLZ Ort Telefax Telefon E-Mail Datum Unterschrift med_341 Gentner Verlag • Buchservice Medizin Postfach 101742 • 70015 Stuttgart Tel. +49 711/63672-857 • Fax +49 711/63672-735 E-mail: [email protected] • www.asu-arbeitsmedizin.com/buecher www.ärzteblatt-bw.de Anzeige Ä r zteblatt Baden-Württemberg Amts- und Mitteilungsblatt der ärztlichen Körperschaften Editorial 296 Das Seinlassen als ärztliche Leistung Nahaufnahme von Kapillarenden mit jeweils einer Elektrode Bei der Kapillarelektrophorese handelt es sich um eine, aus der Analytischen Chemie bekannte, Methode zur Analyse von DNA, RNA und Proteinen. Die Analyse basiert auf der Hybridisierung der Nukleinsäure-Ketten. Dabei werden Markierungen mit radio aktiven oder nicht radioaktiven Substanzen gesetzt. Das Verfahren kommt häufig zur Erkennung von Gen Mutationen oder bei der Behandlung von rekombinanten DNA zum Einsatz. Im Bereich der Hämatologie findet die Kapillarelektrophorese in der Detektion monoklonaler Gammopathien, einer krankhaften Vermehrung eines einzelnen Immunglobulins im Blutplasma, ihren Einsatz. Die Nukleinsäure-Ketten werden dabei durch Kapillaren mit einem sehr geringen Innendurchmesser geführt, bei denen auf einen stabilisierenden Träger verzichtet werden kann.. Mit einer geringen Bandenverbreiterung während des Laufs und einer Analysezeit von wenigen Minuten, handelt es sich um eine hocheffiziente Trennmethodik. Die Baden-Württembergische Bank (BWBank) ermöglicht auf der Titelseite faszi nierende Einblicke in die Labor-Diagnostik. Die Bank verdeutlicht damit ihre enge Be ziehung zur Ärzteschaft in Baden-Württemberg, nicht zuletzt, weil ihre Beratungsspe zialisten für Heilberufe seit vielen Jahren kompetente Unterstützung und Beratung in allen wirtschaftlichen Fragen von Medizinern bieten. Die BW-Bank ist mit 29 Heilberufe Centern und knapp 200 Filialen im Land vor Ort. Mehr Informationen zum umfangreichen Leistungsangebot für Heilberufler sowie zu den Kontaktdaten der BW Heilberufe Center in Ihrer Nähe erhalten Sie unter www.bw-bank.de/heilberufe, per E-Mail an [email protected] oder telefonisch unter 07 11 / 1 24-4 50 19. Kammern und KV 296 Präsidenten-Hotline 297 Richtfest der Bezirksärztekammer 06 | 2015 Wirtschaft 310 Neues aus der Finanzwelt Aus Fehlern lernen 311 Operation einer Schenkelhernie mit Verletzung der großen Beingefäße Nordbaden Vermischtes 312 Neue Todesbescheinigung 312 Felicién-Steichen-Preis für Freiburger Chirurgen 313 Prof. Kaisers neue Spitze am Uniklinikum Ulm 297 Wir arbeiten für Ihr Leben gern 298 Niederlassung leicht gemacht (7) 298 Quereinstieg in Baden- 313 Operation Karriere Württemberg erfolgreich 299 Vertreterversammlung der KVBW 118. Deutscher Ärztetag 300 Medizinhistorik Ein badischer Arzt 305 im Ersten Weltkrieg 314 Prävention von riskantem Alkoholkonsum 314 Bundesweit niedrigste Depressionsrate 315 Erste Studie zur Historie der GOÄ 315 Die FoBi@pp im Überblick 316 Wenn der Beruf krank macht 317 Sportweltspiele der Medizin in Irland 317 Neue Bücher Veranstaltungsübersicht 318 Ethik 306 Wohnungsbau mit Folgen Dieser Ausgabe liegen Prospekte der KMK Karlsruher Messe- und Kongress GmbH bei. Bekanntmachungen 320 Impressum 332 ÄBW 06 • 2015 295 Editorial Warum die Industrialisierung der Medizin eine Abwertung ärztlicher Qualität bedeutet Das Seinlassen als ärztliche Leistung W Prof. Dr. G. Maio ir leben in einer Zeit der Paradoxie; zuerst nimmt man den Ärzten das Zepter aus der Hand, übergibt es Managern, die aus der Medizin eine industrielle Produktion zu machen versuchen, mit Umstellung von nahezu allem, was bis anhin sich bewährt hatte. Und wenn nach dieser politisch verordneten Umstellung die Medizin folgerichtig der reinen Maximierungslogik folgt, dann wirft man den Ärzten vor, sie würden zu viel machen. Das ist ein Widerspruch in sich und letztlich Resultat eines gravierenden Denkfehlers, der darin besteht, den Unterschied zwischen Industrie und Medizin nicht zu berücksichtigen. Wäre das, was der Arzt leistet, einfach eine Produktion, dann müsste der Arzt einfach nur wissen, wie der Schaltplan aussieht, er könnte nach Gebrauchsanweisung vorgehen. Beim Therapieren hingegen kann es nicht um Gebrauchsanweisungen gehen, sondern es geht um synthetisches Denken, um Erfahrung, um Sorgfalt, innere Ruhe und um Fingerspitzengefühl. Wenn die ärztliche Leistung ein Produktionsprozess wie in der Industrie sein soll, dann bedeutet dies ja nichts anderes, als dass man die ärztliche Betreuung reduziert auf die Addition von Vollzügen. Präsidenten-Hotline 296 ÄBW 06 • 2015 Foto: Photos.com (Jupiterimages) W o drückt Sie der Schuh und wie kann sich die Ärzte kammer noch mehr für Sie stark machen? Haben Sie Anregungen, Ideen oder vielleicht auch Kritik? – Die „Telefonsprechstunde“ von Kammerpräsident Dr. Ulrich Clever ermöglicht den Mitgliedern die d irekte Kontaktaufnahme. Am 21. Juli wird der Präsident der Landesärztekammer Baden-Württemberg wieder von 12.00 bis 14.00 Uhr direkt an der PräsidentenHotline (07 11) 7 69 89-4 23 erreichbar sein. Rufen Sie an! Im Vollzug ist aber all das, was ein Arzt tatsächlich geleistet hat, gar nicht enthalten. Der dem Eingriff vorausgehende Prozess des sich an die Diagnose Herantastens, der Prozess der vielen informellen Gespräche, der Prozess des Nachdenkens, all das wird nicht in Anschlag gebracht. Je mehr man die Ärzte allein nach der Zahl der Eingriffe und der dokumentierbaren Parameter bewertet, desto mehr werden sie Zug um Zug selbst vergessen, dass sie eigentlich jeden Tag mehr leisten als abgebildet wird. Und weil sie das nicht mehr präsent haben, sind sie viel anfälliger, in die Ausweitung der Menge zu flüchten. Ich meine aber, sie bräuchten nicht zu flüchten, sondern müssten mit Rückgrat ihre Qualifika tion verteidigen. Die Kernqualifikation eines Arztes liegt im gekonnten Umgang mit Komplexität, in der Bewältigung von Unsicherheit, im professionellen Umgang mit Unwägbarkeiten und durch diese Qualifikationen hindurch letzten Endes in der sorgsamen Erkundung dessen, was für den konkreten und individuellen Patienten das Beste ist. Um situationsgerecht zu entscheiden, braucht der Arzt unweigerlich einen Ermessensspielraum. Er braucht eine Entscheidungsfreiheit, die ihm erlaubt, eine gute Abwägung vorzunehmen, eine Abwägung, die von vornherein primär auf den Patienten ausgerichtet ist und nicht auf die Kongruenz mit einer Leitlinie oder mit vorgegebenen Algorithmen oder mit den Dokumentationspflichten. Dieser Ermessensspielraum wird den Ärzten weggenommen, weil das System nicht verstanden hat, was ärztliche Betreuung wirklich ist. Je mehr Medizin als Produktionsprozess betrachtet wird, desto mehr wird Aktionismus befördert, das Machen belohnt, das Zuhören bestraft, die Interventionszeit berechnet, die Beratungszeit übersehen, die Steigerung des Durchlaufs zum Wert erhoben und die Behutsamkeit und Sorgfalt als etwas angesehen, was den Betrieb nur aufhält. Und doch macht die Fähigkeit zur reflektierten Abweichung vom statischen Modell die eigentliche ärztliche Kunst aus, und je mehr die Ärzte daraufhin überprüft werden, ob die Modelle auch eingehalten werden, desto mehr empfinden sie diese zu Recht als eine Bevormundung, weil sich die Güte der ärztlichen Therapie nicht aus der Eins-zu-eins-Übertragung abstrakter Modelle ergeben kann, sondern nur aus der erfahrungsgesättigten Ein zelentscheidung. Die Gefahr des Aktionismus ergibt sich dort, wo den Ärzten nicht mehr erlaubt wird, nach ärztlich-medizinischen Gesichtspunkten zu entscheiden, sondern wo ihnen durch entsprechende Anreize suggeriert wird, dass die medizinische Logik korrigiert werden muss. Aber das ist grundlegend falsch. Zur ärztlichen Logik gehört nicht primär Effizienz, Output und Beschleunigung, sondern zur ärztlichen Logik gehört Sorgfalt, Ruhe, Weitblick, Geduld und Reflexivität. Zur ärztlichen Logik gehört ein Wille, zunächst den ganzen Menschen sehen zu wollen, bevor man als Arzt eine Diagnostik ansetzt. Wie aber soll ein Arzt heute in großen Zusammenhängen denken, wenn die Organisationsabläufe heute in den Kliniken und Praxen so sind, dass für das reflexive Vorgehen weder ein Ort, noch eine Zeit, noch eine Abrechnungs ziffer vorhanden ist? Zusammengefasst besteht das Grundproblem der Überversorgung darin, dass die Ärzte ihre eigentliche Leistung jeden Tag unter Wert verkaufen und deswegen glauben, sich dem System beugen zu müssen und dadurch aktivistisch werden. Man darf sich daher den Blick auf den Kern der ärztlichen Leistung, die jeden Tag unsichtbar millionenfach vollzogen wird, durch die irrationalen Vorgaben nicht versperren lassen. Die ärztliche Kunst des Seinlassens wird dann eine Selbstverständlichkeit sein, wenn man aufhört, Ärzte zu marktförmigen Leistungserbringern umzudefinieren, sondern sie einfach das sein lässt, wofür sie angetreten sind, nämlich Ärzte. Prof. Dr. Giovanni Maio Lehrstuhl für Medizinethik Albert-Ludwigs-Universität Freiburg Kammern und KV Neues Kammergebäude in Karlsruhe nimmt Gestalt an Richtfest der Bezirksärztekammer Nordbaden D as neue Dienstgebäude der Bezirksärztekammer Nordbaden in Karlsruhe war Ende April 2015 im Rohbau fertiggestellt, und endlich konnte Richtfest gefeiert werden. Den traditionellen Glückund Segenswünschen des Bauleiters folgte die Begrüßungsansprache des Präsidenten der Bezirksärztekammer Nordbaden, Dr. Herbert Zeuner. Er stellte den Dank an die Bauleute mit einem Zitat Bertholt Brechts ganz in den Vordergrund seiner Grußworte und wünschte ihnen auch weiterhin einen guten, unfallfreien Verlauf der Bauarbeiten. Viele wichtige Gäste galt es außerdem zu begrüßen, allen voran den Präsidenten der Landesärztekammer Baden-Württemberg, Dr. Ulrich Clever und den Vertreter des Oberbürgermeisters der Stadt Karlsruhe, Prof. Dr. Martin Bentz, Herrn Otmar Männer, Geschäftsführer der Implenia GmbH sowie die Vertreter des Architektur büros Archis und der beteiligten Fachplaner und weiterer Unternehmen. Dr. Clever erinnerte in seinem Grußwort an die bis ins Jahr 2010 zurückreichende Entstehungsgeschichte des Bauvorhabens und an die politische Überzeugungsarbeit, die in den Gremien der ärztlichen Selbstverwaltung geleistet werden musste, bevor der Startschuss für die europaweite Ausschreibung des Projektes gegeben werden konnte. Er selbst habe sich gleich zu Beginn der Planungen von der räumlich beengten Situation in den alten Räumen der Bezirksärztekammer Nordbaden einen persönlichen Eindruck verschafft und sich aus Überzeugung frühzeitig für das Vorhaben ausgesprochen. Die Satzung weise den Bezirksärztekammern zahl- reiche, wichtige Aufgaben zu und es sei deshalb unverzichtbar, dass die dafür erforderlichen Ressourcen zur Verfügung stünden. Bis Ende 2015 werde nun ein modernes und den Ansprüchen der ärztlichen Selbstverwaltung genügendes Dienstgebäude im Bezirk Nordbaden entstehen. Zum Abschluss seiner Ausführungen überreichte Dr. Clever an seinen nordbadischen Amtskollegen Dr. Zeuner die symbolischen Gaben „Brot und Salz“ und wünschte allen Beteiligten gutes Gelingen. Kampagne von KBV und Landes-KVen mit neuen Themen und neuen Gesichtern Wir arbeiten für Ihr Leben gern D ie KV-Kampagne „Wir arbeiten für Ihr Leben gern“ geht in die dritte Runde: Mit neuen Motiven und Themen sind die Kassen ärztliche Bundesvereinigung und die Kassenärztlichen Vereinigungen der Länder Ende Mai in die nächste Runde gestartet. Offene Gespräche und eine individuelle Behandlung, wohnortnahe Versorgung und gute Erreichbarkeit, hohe Qualitätsstandards und Vertraulichkeit – in diesem Jahr dreht sich bei der Kampagne alles darum, was die rund 160 000 niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten und ihre 550 000 Angestellten täglich für ihre Patienten leisten. Zudem werden die Vorteile der ambulanten Medizin gezeigt und wie sich Patienten dank medizinischem Fort- schritt künftig in noch mehr Fällen direkt in der Praxis behandeln lassen können. Auch diesmal leihen Ärzte und Psychotherapeuten der Kampagne für Großflächenplakate und zahlreiche weitere Formate wieder Gesicht und Stimme. Mit dabei ist erstmals auch ein Arzt aus BadenWürttemberg: Dr. Jochen Bauer, Facharzt für Innere Medizin aus Esslingen, sagt auf seinem Plakat: „Mein Wissen erneuere ich ständig. Mein Instinkt bleibt der Alte.“ Der Hausarzt und Ernährungsmediziner ist seit 2014 niedergelassen. Studiert hatte er von 1997 bis 2003 an der EberhardtKarls-Universität Tübingen. Von 2003 bis 2013 war er Assistenzarzt am Klinikum Esslingen in den Abteilungen »MeinWissen Allgemeine Innere Medizin, Onkologie/Hämatologie, Gastroenterologie und Infektiologie sowie Kardiologie, Pneumologie und Angiologie. Von 2010 bis 2013 war Dr. Bauer zudem Qualitätsbeauftragter. Neben neuen Plakaten und Anzeigenmotiven ist jetzt erstmals auch das Patientenmagazin „A!“ als Teil der Kampagne erschienen. Und auf der Online-Plattform (www.ihre-aerzte.de) wird anhand redaktioneller Formate der Einblick in den Praxisalltag von Ärzten und Therapeuten vertieft. Eine lebendige und realistische Darstellung soll die Attraktivität des Arztberufes untermauern – und damit dem oft gezeichneten Negativbild entgegenwirken. ÄBW 06 • 2015 erneuere ich ständig. Mein Instinkt bleibt der Alte.« Dr. Jochen Bauer, HAUSARZT Ständiges Fortbilden ist für uns niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten die Grundvoraussetzung, um uns Ihr Vertrauen zu verdienen. Warum die persönliche Betreuung für Ihre Genesung genauso wichtig ist wie unsere Weiterqualifizierung, erfahren Sie auf www.ihre-aerzte.de 297 management akademie der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg Veranstaltungshinweis Die Management Akademie der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (MAK) lädt gemeinsam mit der Deutschen Apotheker- und Ärztebank zu einer Fortbildungsveranstaltung für Mediziner ein. Veranstaltungstitel: Die erfolgreiche Praxisabgabe Ziele: Sie denken kurz- oder mittelfristig an eine Übergabe Ihrer Praxis? Dann sollten die Weichen für eine reibungslose Praxisnachfolge jetzt richtig gestellt werden. Vom optimalen Abgabezeitpunkt über die Wahl des Nachfolgers bis hin zur Gestaltung der Praxisübertragung gibt es viel zu regeln. In diesem Seminar verdeutlichen wir, wie zukünftige Praxisabgeber ihre berechtigten Interessen als Unternehmer wahren können. Wir zeigen auf, was Sie beachten müssen, damit eine reibungslose Praxisübergabe zulassungs- und privatrechtlich gelingen kann. Weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie im Internet unter www.mak-bw.de. Referenten: • Heike Müller-Henkel, Diplom-Sozialpädagogin (FH), KV Baden-Württemberg • Andreas Steinhilber, Diplom-Verwaltungswirt (FH), KV Baden-Württemberg Termin und Veranstaltungsort: • 27. Juni 2015 (10.00 Uhr bis ca. 13.00 Uhr) • KVBW Reutlingen, Haldenhaustraße 11, 72770 Reutlingen Information und Anmeldung: • Management Akademie der KV Baden-Württemberg, Telefon (07 11) 78 75-35 35, Fax (07 11) 78 75-48-38 88, E-Mail: [email protected] • oder Online-Anmeldung unter www.mak-bw.de Teilnahmegebühr: 45,– Euro (inklusive Unterlagen, Verpflegung, Getränke) Anzeige Serie der KVBW (7): Vertretung eines Vertragsarztes Niederlassung leicht gemacht I n der letzten Folge stellten wir den Sicherstellungsassistenten vor, der für einen beschränkten Zeitraum einen vertragsärztlichen Versorgungsauftrag voll oder in Teilen übernimmt. Diese Vertretungsform unterscheidet sich in wesentlichen Punkten von der Beschäftigung eines Vertreters gemäß Paragraf 32 Abs. 1 der Zulassungsverordnung. Besonders in Urlaubszeiten ist diese unbürokratische genehmigungsfreie Variante der Vertretung weit verbreitet. Grundsätzlich eignet sich jede Vertretung, Einblick in die ambulante Versorgung zu bekommen. Ein Beispiel: Ein Vertragsarzt plant in den Sommerferien einen dreiwöchigen Urlaub. Während dieser Zeit möchte er die Praxis aber nicht schließen, sondern einen Stellvertreter einsetzen. In diesem Fall, aber auch aufgrund von Krankheit, Teilnahme an einer ärztlichen Fortbildung oder Wehrübung kann ein Vertreter für einen Zeitraum von bis zu drei Monaten (65 Arbeitstage) innerhalb von zwölf Monaten ohne Genehmigung beschäftigt werden. In unmittelbarem Zusammenhang mit einer Entbindung besteht diese Option genehmigungsfrei sogar bis zu einer Dauer von zwölf Monaten. Voraussetzung für eine Vertretung in der Praxis ist, dass der Vertreter derselben Arztgruppe angehört. Wenn es sich um eine unvorhergesehene oder kurzfristige Vertretung handelt oder die Vertretung zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung erfolgt, besteht außerdem die Möglichkeit, sich durch einen Weiterbildungsassistenten im letzten Weiterbildungsjahr vertreten zu lassen. In diesem Fall ist die Vertretungszeit jedoch auf maximal 30 Arbeitstage (sechs Wochen) innerhalb von zwölf Monaten begrenzt. Der anstellende Arzt hat sich von der persönlichen und fachlichen Eignung des Weiterbildungsassistenten zu überzeugen, denn die Haftung bleibt beim Vertragsarzt. Auch sorgt der Vertragsarzt dafür, dass Vertretungszeiten über sieben Kalendertagen bei der KV Baden-Württemberg im Voraus gemeldet werden. Interessierte Ärzte können sich in der Vertreterbörse der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) kostenlos vermitteln lassen (www.kvbw-admin.de/api/ download.php?id=1034). In der nächsten Folge geht es um Weiterbildungsassistenten. Weitere Informationen: www.kvbawue.de/praxis/ niederlassung/vertreter C Fachärzte können Weiterbildung in Allgemeinmedizin verkürzen Quereinstieg in Baden-Württemberg erfolgreich S eit 2011 bietet die Landesärztekammer Baden-Württemberg ihren Mitgliedern die Möglichkeit des „Quereinstiegs“ in die Allgemeinmedizin. Dies bedeutet, dass sich Kammerangehörige, die bereits eine Facharztbezeichnung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung erworben haben, Inhalte und Zeiten auf die Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin anrechnen lassen können und sich dadurch die Weiterbildungszeit deutlich verkürzt. 298 ÄBW 06 • 2015 In einer aktuellen, bundesweiten Statistik zum Quereinstieg hat Baden-Württemberg jetzt am besten abgeschnitten: Von bisher insgesamt 108 Quereinsteigern, die in den letzten drei Jahren ihre Facharztprüfung im Gebiet Allgemeinmedizin abgelegt haben, kamen die meisten aus Baden-Württemberg – nämlich 17 Ärztinnen und Ärzte (15 Prozent). Es handelte sich dabei zumeist um Anästhesisten, Chirurgen und Internisten, die im Durchschnitt 47 Jahre alt waren. Neben einer abgeschlossenen Weiterbildung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung gibt es weitere Voraussetzungen für den Quereinstieg. So sind unter anderem 24 Monate Weiterbildung in der ambulanten hausärztlichen Versorgung verpflichtend abzuleisten. Ferner ist eine 80-stündige Kurs-Weiterbildung in Psychosomatischer Grundversorgung obligatorisch. Kammern und KV Diskussionen über KBV-Spitze, ASV, Direktzugang, Notfalldienst und ProNeo Vertreterversammlung der KVBW D ie 25. Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) stand Anfang Mai unter den Vorzeichen des Deutschen Ärztetags (in dessen Vorfeld traditionell die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung stattfindet). Kurz zuvor hatten mehrere KVen, darunter auch Baden-Württemberg, personelle Konsequenzen an der Spitze der KBV gefordert. Der KVBW-Vorstandsvorsitzende Dr. Norbert Metke erläuterte den Südwest-Delegierten die Hintergründe dieser Entwicklung, bei denen es unter anderem um die Haltung des KBV-Vorstands zur Ambulanten spezialärztlichen Versorgung (ASV) ging. Die KVBW hatte sich eindeutig konträr positioniert: keine Öffnung zugunsten der Krankenhäuser und damit kein Verzicht auf die „schweren Verlaufsformen“ sowie gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen den Krankenhäusern und den niedergelassenen Ärzten und Psychotherapeuten. Unter diesen Vorzeichen war die ASV auch zentrale Thematik der KVBWVertreterversammlung. Einstimmig lehnten die Südwest-Delegierten die Streichung des Kriteriums „schwere Verlaufsformen“ im § 116 b SGB V ab, was der KBV-Vorsitzende zuvor in einem Brief an den Bundesgesundheitsminister gefordert hatte. Nach Überzeugung der KVBW-Vertreterversammlung werde damit eine Verlagerung von beispielsweise rheumatologischen und onkologischen Erkrankungen, Herzinsuffizienzen oder zerebralen Anfallsleiden im Rahmen der ASV ans Krankenhaus möglich. Die niedergelassenen Haus- und Fachärzte sowie Psychotherapeuten seien jedoch die primären Versorger dieser chronisch Erkrankten und sie hätten – im Gegensatz zum Krankenhaus – alle Facharztstatus. Durch Verlagerung ins Krankenhaus könne eine flächendeckende Versorgung nicht mehr gewährleistet werden. Die Delegierten legten zudem Kriterien fest, die erfüllt sein müssten, um einer Änderung der ASV zustimmen zu können. Die Vertreterversammlung befasste sich auch eingehend mit einem weiteren Politikum – dem Direktzu- Werktagen im Sitzdienst angemessen gang von Patienten zu nichtärztlichen gewährleisten zu können. Demnach und/oder akademisierten Gesund- wird zu den Öffnungszeiten der Notheitsberufen. In einem aktuellen ge- fallpraxen eine Förderung in Höhe sundheitspolitischen Positionspapier von durchschnittlich 50,00 Euro pro war dieser Direktzugang zu qualifi- Stunde Dienst gewährt. zierten Therapeuten gefordert worGeschäftsführerin Susanne Lilie den. Die Vertreterversammlung be- berichtete unter anderem über die fürchtete, dass durch eine Anpassung Umsetzung der KBV-Vorgaben zur des § 63 SGB V die Substitution ärztli- Festlegung der haus- und fachärztcher Leistungen modellhaft einge- lichen Vergütungsvolumen und gab führt und dann auch in die Regelver- einen Sachstand über das KVBWsorgung Einzug halten könnte. Ärzt- Projekt „ProNeo“, dem persönlichen liche Versorgungssteuerung sei jedoch Beratungsprogramm der Abrechdie Basis der guten Patientenversor- nungsberatung für neu zugelassene gung in Deutschland. „Die Umgehung Mitglieder. Demnach hatten rund 90 dieser Steuerung ist für den Patienten Prozent der Teilnehmer die ProNeoim höchsten Maße gefährlich, da der Beratung insgesamt mit sehr gut bis jeweilige nichtärztliche Heilberuf nicht gut beurteilt. Anzeige den Überblick über die Erkrankungen des jeweiligen Patienten haben kann“, heißt es im einstimmigen Beschluss, mit dem die KVBWDelegierten den DirektzuSo geht Holzbau heute gang ablehnten. Zudem beschloss die HOLZHAUSBAU Vertreterversammlung die Einrichtung eines beratenden Vorstandsausschusses für „Angestellte Ärzte und Psychotherapeuten“. Das achtköpfige Gremium soll den Vorstand zu Fragestellungen und Anliegen von grundsätzlicher Bedeutung beraten und unter anderem Anregungen zu Fortbildungsmöglichkeiten und über zulassungsrechtliche Rahmenbedingungen der Richtig gut gebaute Häuser werden Anstellung geben. Auf Empschlüsselfertig errichtet! fehlung des Vorstands wurde der neue Ausschuss beSonnleitner ist Spezialist im ökologischen Holzhausbau. Bauherren reits im Vorfeld der im Verwerden nach einem ganzheitlichen Konzept begleitet: baubiolosorgungsstärkungsgesetz gisch, individuell, umfassend und in kurzer Zeit. Jedes Sonnleitnervorgesehenen gesetzlichen haus ist ein Unikat, das mit hohem Massivholzanteil gefertigt wird. Einen Großteil der energieeffizienten Holzhäuser übergibt SonnVerpflichtung eingesetzt. leitner mehr als schlüsselfertig - inklusive maßgefertigtem Mobiliar Im Arbeitsbereich des aus eigener Meisterwerkstätte. stellvertretenden KVBWVorsitzenden Dr. Johannes richtig gut bauen - seit über 45 Jahren Fechner wurden rückwirkend zum 1. Januar 2015 Sonnleitner Holzbauwerke GmbH & Co. KG Änderungen an der NotfallNiederlassung Baden-Württemberg dienstordnung notwendig, Dipl.-Betriebswirt Andreas Maier, Tel. 0162-2678587 um die Sicherstellung des [email protected] | www.sonnleitner.de Notfalldienstes auch an NATUR PUR ÄBW 06 • 2015 299 118. Deutscher Ärztetag in Frankfurt am Main Texte und Fotos: Dr. Oliver Erens Parlament der Deutschen Ärzteschaft Mitte Mai tagte in Frankfurt am Main der 118. Deutsche Ärztetag. Diese Hauptversammlung der Bundesärzte kammer findet einmal jährlich an wechselnden Orten statt. Die 17 deutschen Ärztekammern entsenden insgesamt 250 Delegierte zum Deutschen Ärztetag, davon kommen 32 Ärztinnen und Ärzte aus allen Landesteilen Baden-Württembergs. Die Debatten des „Parlaments der deutschen Ärzteschaft“ widmeten sich in diesem Jahr neben der Gesundheits-, Sozialund ärztlichen Berufspolitik unter anderem auch der Medizin in Zeiten globaler Epidemien, der kommunikativen Kompetenz von Ärztinnen und Ärzten, der Gebührenordnung für Ärzte sowie der Novellierung von (Muster-) Weiterbildungsordnung und (Muster-) Berufsordnung. Mit großer Spannung waren die turnusmäßigen VorstandsWahlen erwartet worden: Neben dem dreiköpfigen Präsidium hatten die Delegierten auch über die Besetzung der beiden sogenannten „weiteren Vorstandsämter“ zu entscheiden. (Darüber hinaus gehören dem Vorstand der Bundesärztekammer auch die Präsidenten der Landesärztekammern als „geborene Mitglieder“ an.) Auf den folgenden Seiten berichten wir komprimiert über wichtige Beschlüsse und besondere Ereignisse des 118. Deutschen Ärztetags. Weitergehende Beratungsergebnisse und Informationen einschließlich Beschlussprotokoll können im Internetauftritt der Bundesärztekammer (www.aerztetag.de) nachgelesen werden. 300 ÄBW 06 • 2015 118. Deutscher Ärztetag Feierliche Eröffnung A n symbolträchtiger Stelle begann der 118. Deutsche Ärztetag: Die feierliche Eröffnung fand in der Frankfurter Paulskirche statt, in der am 18. Mai 1848 die Nationalversammlung zum ersten Mal zusammengetreten war. Gewissermaßen als „Gastgeschenk“ überbrachte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe der deutschen Ärzteschaft die Botschaft, dass die seit mehr als zwanzig Jahren überfällige Reform der Gebührenordnung für Ärzte noch vor der nächsten Bundestagswahl in Kraft gesetzt werde. „Eine zeitnahe Anpassung muss jetzt endlich erfolgen“, sagte Gröhe, schließlich sei die Reform ja auch bei den Zahnärzten längst erfolgt. Doch der Minister goss auch ein wenig Wasser in den Wein, als er darauf hinwies, dass noch Gespräche in der Koalition sowie mit den Ländern ausstünden; letztere kommen für die Beihilfe zur Privatversicherung der Beamten auf. Der Präsident der Bundesärztekammer, Prof. Frank Ulrich Montgomery, hatte zuvor darauf hingewiesen, dass sich die Ärzteschaft und die Privatversicherung in einem langwierigen Prozess auf ein gemeinsames Leistungsverzeichnis geeinigt und dem Bundesgesundheitsministerium als Basis für die GOÄ-Reform zugeleitet hatten. Auch wenn der BÄKPräsident an dieser Stelle die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Ministerium hervorhob, so sparte er im weiteren Verlauf keineswegs an Kritik. „Wir kämpfen dagegen, dass wir in altbekannter Salamitaktik Scheibe für Scheibe beschnitten werden“, donnerte er. Weite Teile des Versorgungsstärkungsgesetzes beurteilte Prof. Montgomery sehr skeptisch und den geplanten Zwangsaufkauf von Arztpraxen in überversorgten Gegenden als „Angriff auf die Freiberuflichkeit“, obwohl es kurz zuvor gelungen war, die Regelungen weitgehend zu entschärfen. „Durch den Wegkauf einer Arztpraxis in vermeintlich überversorgten Gebieten wird ja noch keine einzige Praxis in unterversorgten Gebieten neu gegründet“, klagte der Ärztechef. Die im Gesetz vorgesehenen Terminservicestellen erklärte Prof. Montgomery zu „Humbug“; für ihn nichts als ein „populistischer Schachzug“ der Regierungskoalition. Schließlich bekämen Patienten nur in den USA und in der Schweiz schneller einen Arzttermin als in Deutschland, während sie dort allerdings privat für die Behandlung zahlen müssten. Außerdem sterbe durch die Terminservicestellen das Recht auf freie Arztwahl. Der Minister konnte sich in seiner Rede eine Spitze gegen die Kassenärztliche Bundesvereinigung nicht verkneifen. Dort war am Vortag die Vertreterversammlung hart mit dem KBV-Vorsitzenden Dr. Andreas Gassen ins Gericht gegangen, der nur knapp an einer Abwahl vorbeischrammte. Hinter verschlossenen Türen hatte die Krisensitzung stattge- Prof. F. U. Montgomery Eröffnungsveranstaltung in der Frankfurter Paulskirche funden, wo die Kritik an Dr. Gassen (nach dessen Worten) „ausdiskutiert“ wurde; weitere Sachfragen werden wohl auf der nächsten Sitzung zu klären sein. Auf diese Umstände anspielend sagte Minister Gröhe in seiner Rede, dass Abwahlanträge das Gegenteil von Niederlassungsanreizen seien. Prof. Montgomery ärgerte sich auch über Details in der vorgesehenen Krankenhausreform: „Wir wollen unsere Verantwortung für Qualität wahrnehmen, dafür brauchen wir aber keine neue Qualitätsbürokratie.“ Er forderte hingegen eine Verpflichtung der Länder zu höheren Klinikinvestitionen, anders könne der Investitionsstau von mehr als 30 Milliarden Euro nicht beseitigt werden. Zumal auch Ärzte und Pflegepersonal wegen der fehlenden Mittel „völlig überlastet“ seien. Alte Bausubstanz mache „moderne Hygiene schwer, wenn nicht fast unmöglich. – Da helfen auch keine neuen Hygienegesetze.“ Der Präsident der Bundesärztekammer ging auch auf das geplante Antikorruptionsgesetz ein. Dieses müsse so gestaltet werden, „dass nicht hyperaktive Staatsanwälte mit der ganzen Wucht der Staatsmacht voreilig in Praxen oder Krankenhäuser einfallen können“. Das Tarifeinheitsgesetz, an dem die Ärzteschaft seit geraumer Zeit heftige Kritik übt, werde „die Belegschaften der Krankenhäuser gegeneinander aufhetzen“, rief Prof. Montgomery und forderte die Bundesregierung auf: „Ziehen Sie den Gesetzentwurf zurück!“ Hermann Gröhe ÄBW 06 • 2015 301 118. Deutscher Ärztetag Medizin in Zeiten globale Epidemien I m Kampf gegen globale Epidemien wie Ebola hat der 118. Deutsche Ärztetag Deutschland, Europa und die Weltgemeinschaft aufgefordert, die Erforschung von Infektionskrankheiten und die Entwicklung und den Einsatz von diagnostischen Tests, Therapien und Impfstoffen voranzutreiben. „Es muss eine staatliche Förderung für die Entwicklung und die Bereitstellung von Arzneimitteln und Impfstoffen zur Eindämmung von Epidemien geben sowie eine Finanzierung flächendeckender Impfprogramme“, heißt es in einer Entschließung des Ärztetages. Das Ärzteparlament appellierte an die Arzneimittelhersteller, auch bei geringen Gewinnmargen gezielte Forschung zu betreiben, um entsprechende Arzneimittel und Impfstoffe zu entwickeln. Für die betroffenen Länder sollten finanzielle Mittel in einem Fonds bereitgestellt werden, um die Epidemien zu bekämpfen und die Gesundheitssysteme und das öffentliche Leben nach einer Epidemie wieder aufzubauen, so der Ärztetag. Der Fonds sollte von den Vereinten Nationen, der Weltbank, dem Internationalen Währungsfonds (IWF), der Europäischen Union und der Bundesregierung finanziert werden. Die Abgeordneten des Ärztetages forderten zudem mehr Kultursensibilität bei der Aufklärung und Information der Bevölkerung im betroffenen Land. Der Ärztetag hat zudem die Bundesregierung aufgefordert, ein staatlich finanziertes und organisiertes medizinisches Hilfswerk einzurichten, um medizinische Soforthilfe mit speziell ausgebildetem Gesundheitspersonal in Krisengebieten zu leisten. Dabei sollten Ärzte und andere Gesundheitsberufe durch Freistellungserleichterungen ihrer Arbeitgeber und sozialrechtliche Absicherung schneller eingesetzt werden können. Ambulante Weiterbildung stärken Z u jedem Tagesordnungspunkt des Deutschen Ärztetags lädt der Vorstand der Bundesärztekammer ausgewiesene Fachleute zu Grundsatzvorträgen ein, die den Delegierten einen Überblick über den jeweiligen Sachverhalt geben. In diesem Jahr wurde zur Thematik Weiterbildung, welches Dr. Franz-Joseph Bartmann vortrug, ein Unterpunkt „Ambulante Weiterbildung“ ergänzt; an dieser Stelle referierte der Präsident der Landesärztekammer Baden-Württemberg, Dr. Ulrich Clever. Er ist seit vielen Jahren als Facharzt für Gynäkologie und Geburtshilfe in Freiburg niedergelassen und weitreichend in Ärztekammer und Kassenärztlicher Vereinigung vernetzt. Nicht zuletzt durch seine Tätigkeit als Vorstandswahlen P rof. Dr. Frank Ulrich Montgomery (62) ist bei den turnusmäßigen Wahlen auf dem Deutschen Ärztetag in seinem Amt als Präsident der Bundesärztekammer bestätigt worden. Er kündigte an, sich weiter für die Einheit der Ärzteschaft einsetzen zu wollen. Die ärztliche Freiberuflichkeit müsse bewahrt und die ärztliche Selbstverwaltung gestärkt werden. Weitere Ziele sichere freie medizinische Entscheidungen und die Unabhängigkeit des Patient-Arzt-Verhältnisses. Als Vizepräsidenten wurden Dr. Martina Wenker (56) und Dr. Max Kaplan (62) bestätigt. Zudem hatte der Ärztetag über die Besetzung der beiden „weiteren“ Vorstandsämter der Bundesärztekammer entschieden. Diese sind Ärztinnen und Ärzten vorbehalten, die nicht Präsidenten einer Ärztekammer und damit nicht Mitglied des Vorstandes der Bundes ärztekammer sind. Gewählt wurden Dr. Ellen Lundershausen und Dr. Klaus Reinhardt. 302 ÄBW 06 • 2015 Vorsitzender des Ausschusses „Ambulante Versorgung“ bei der Bundes ärztekammer konnte er wichtige Aspekte des komplexen Themas in seinem Vortrag berücksichtigen. Im Anschluss an seine Ausführungen sprachen sich die Delegierten für eine Stärkung der ambulanten Weiterbildung aus: „Die Unterschiede zwischen ambulantem und stationärem Sektor machen es erforderlich, dass die Finanzierung der ambulanten fachärztlichen Weiterbildung vergleichbar zum Förderprogramm Allgemeinmedizin vom Gesetzgeber eigenständig im SGB V geregelt wird“, bekräftigte das Ärzteparlament in einer Entschließung. Die Abgeordneten sprachen sich für eine Mischfinanzierung aus, die sich folgendermaßen zusammensetzt: Einerseits aus dem gesetzlich verankerten extrabudgetären Förderprogramm der Krankenkassen und andererseits aus Abrechnung und Refinanzierung der vom Weiterzubildenden erbrachten ärztlichen Tätigkeiten über die Weiterbildungsstätte bzw. den Weiterbildungsbefugten. Der Aufbau der Förderung soll für die Fachgruppen der wohnortnahen fachärztlichen Versorgung schrittweise erfolgen. Den Weiterbildungsstätten im ambulanten Bereich müsse eine Möglichkeit zur Refinanzierung der von ihnen an die Weiterzubildenden gezahlten Gehälter ermöglicht werden. „Daneben gilt es, mit der Einrichtung von Geschäftsstellen für die ambulante Weiterbildung bei den Landesärztekammern und dem Ausbau der Verbundweiterbildung im fachärztlichen Bereich fördernde und unterstützende Strukturen aufzubauen“, so der Ärztetag. Mitglieder der baden-württembergischen Delegation Das Ärzteparlament stellte wie in früheren Jahren erneut klar, dass verpflichtende ambulante Weiterbildungsabschnitte nur dann in der (Muster-)Weiterbildungsordnung aufgenommen werden, wenn die Finanzierung dieser Abschnitte gesichert ist. (Muster-)Berufsordnung G eändert wurde unter anderem die Regelung zum Einsichtnahmerecht der Patienten in die ärztliche Dokumentation. Bislang waren diejenigen Teile von der Einsichtnahme ausgenommen, die subjektive Eindrücke oder Wahrnehmungen des Arztes enthalten. Nach Inkrafttreten des Patientenrechtegesetzes im Jahr 2013 war eine Anpassung an den Paragrafen 630g des Bürgerlichen Gesetzbuches angezeigt. Eine weitere Änderung bezog sich auf die Zulässigkeit einer Teil-Berufsausübungsgemeinschaft. Als allgemein unzulässige Umgehung des Zuweisungsverbotes wurde bislang angesehen, wenn sich der Beitrag einzelner Ärzte auf die Erbringung medizinisch-technischer Leistungen beschränkt. Der Bundesgerichtshof hatte die entsprechende Regelung der baden-württembergischen Berufsordnung als verfassungswidrig verworfen. Die gleichlautende Regelung der (Muster-) Berufsordnung wurde daher entsprechend geändert. Außerdem wurde die Bestimmung zur Weiterführung der Praxis nach dem Tod des Praxisinhabers an das Lebenspartnerschaftsgesetz angepasst und der Vertretungszeitraum von drei auf sechs Monate verlängert. Mindest-Personalschlüssel in Kliniken F ür verbindliche Mindest-Personalschlüssel für den ärztlichen und pflegerischen Dienst in Krankenhäusern hat sich der Ärztetag ausgesprochen. Die Abgeordneten warnten, dass Unterbesetzung von Abteilungen zu einer Gefährdung der Gesundheit von Patienten und Mitarbeitern führt. Zudem sei Arbeitszufriedenheit notwendige Voraussetzung, um auch künftig den erforderlichen Nachwuchs für die ärztliche und pflegerische Versorgung zu gewinnen. Das Ärzteparlament forderte zudem eine bessere Finanzierung der Hochschulmedizin. Hierbei müssten die spezifischen Aufgaben der Hochschulmedizin in Forschung und Lehre ebenso berücksichtigt werden, wie die allgemeinen stationären Versorgungsleistungen. Der Ärztetag wies darauf hin, dass mittlerweile rund zwei Drittel der Universitätskliniken rote Zahlen schreiben. Die besonderen Aufgaben der Universitätskliniken seien keineswegs mit dem sogenannten Zuführungsbetrag für Forschung und Lehre des jeweiligen Bundeslandes abgegolten. Kommunikative Kompetenz E ine gelungene Kommunikation zwischen Patient und Arzt hat maßgeblichen Einfluss auf die Zufriedenheit der Patienten und den Behandlungserfolg. Deshalb hat sich der Ärztetag intensiv mit kommunikativen Kompetenten im ärztlichen Alltag befasst. „Der Arzt und das ärztliche Gespräch spielen eine zentrale Rolle im Gesundheitswesen. Um dieser Rolle gerecht zu werden, braucht es einen Arzt, der medizinisch kompetent und empathisch mit zugewandter Kommunikation hilft“, sagte Rudolf Henke, Vorstandsmitglied der Bundesärztekammer. Im vermeintlichen Zeitdruck des ärztlichen Alltags dürfe eine wertschätzende und einfühlsame Grundhaltung des Arztes ebenso wenig verloren gehen wie die Bereitschaft, Patienten ihre Anliegen ohne Unterbrechung vortragen zu lassen. Das Ärzteparlament hat sich deshalb dafür ausgesprochen, die Kommunikation mit Patienten stärker in die Aus- und Weiterbildung von Ärzten zu integrieren. Die Medizinischen Fakultäten müssten die in der Approbationsordnung für Ärzte festgelegte Kompetenzentwicklung in der ärztlichen Gesprächsführung konsequent ausbauen. Ärztliche Kommunikation müsse durch geeignete Übungssituationen trainiert werden können, heißt es in der Entschließung. Die interkulturelle und sprachliche Sensibilität müsse auch in der ärztlichen Weiter- und Fortbildung kontinuierlich gefördert werden. Die Abgeordneten mahnten aber auch Arbeits- und Rahmenbedingungen in Praxis und Klinik an, die eine geeignete und ruhige Kommunikationssituation ermöglichen und den Schutz der persönlichen Daten und der ärztlichen Schweigepflicht gewährleisten. Der Ärztetag forderte ausreichend Zeit für diese wichtige Form der ärztlichen Zuwendung. Dies müsse bei der Bewertung ärztlicher Tätigkeit, bei der Bedarfsermittlung und bei Stellenplänen berücksichtigt werden. ÄBW 06 • 2015 303 118. Deutscher Ärztetag 120. Deutscher Ärztetag findet 2017 im Ländle statt Wohnortnahe Versorgung fördern D er 120. Deutsche Ärztetag wird in BadenWürttemberg stattfinden. Dies entschieden die Delegierten des 118. Deutschen Ärztetags in Frankfurt. Zuvor hatten Südwest-Kammerpräsident Dr. Ulrich Clever und sein Kongress-Team das Parlament der Deutschen Ärzteschaft recht unkonventionell und herzlich eingeladen. Sie zeigten aber nicht etwa (wie sonst an dieser Stelle üblich) filmische Impressionen von Freiburg, sondern boten den Delegierten einen Mundart-„Crashkurs“: Der famose Synchronisateur mit Künstlernamen Dodokay, der im Internet und im Fernsehen Film- und Nachrichtenausschnitte in baden-württembergischem Jargon verfremdet, hatte für die Landesärztekammer eigens einen Bewerbungsstreifen erstellt, der im Frankfurter Kongress-Center große Heiterkeit hervorrief: Prominente wie Bundeskanzlerin Angelika Merkel, USPräsident Barack Obama oder Rambo-Schauspieler Sylvester Stallone nahmen in kurzen „verschwäbelten“ Statements so manches Ärztetags-Ritual originell auf die Schippe. Auch wenn in Freiburg nicht „geschwäbelt“, sondern badisch-alemannisch „geschwätzt“ wird, worauf Dr. Clever in seinem Eingangsstatement hingewiesen hatte, so war danach die Zustimmung der Anwesenden für den Deutschen Ärztetag vom 23. bis 26. Mai 2017 in Freiburg sicher. D er Ärztemangel in Deutschland betrifft nicht nur die hausärztliche Versorgung, so der Ärztetag, sondern ist ein facharztübergreifendes Problem. Betroffen sind unter anderem die Facharztgruppen der Frauenärzte, Augenärzte, Hals-Nasen-Ohren-Ärzte, Dermatologen und Urologen. So wie die Hausärzte würden auch diese Facharztgruppen dringend für eine wohnortnahe Versorgung der immer älter werdenden Bevölkerung benötigt. Studien zeigen, dass insbesondere die konservativ tätigen Fachärztinnen und -ärzte überdurchschnittlich unzufrieden mit ihrer wirtschaftlichen Situation sind und Nachholbedarf beim Einkommen sehen. Deshalb haben die Selbstverwaltungspartner bereits spezifische Finanzierungsregelungen beschlossen. „Dies reicht jedoch allein nicht aus, um die Perspektive der wohnortnahen ambulanten Versorgung der Bevölkerung nachhaltig zu sichern“, so der Ärztetag. Impfnachweis für Kinder D er Ärztetag hat seine langjährige Forderung bekräftigt, einen kompletten Impfnachweis gegen Masern und andere von Mensch zu Mensch übertragbare Erkrankungen für Kinder in staatlich geförderten Kindertageseinrichtungen einzuführen. Dies müsse auch für alle Professionen gelten, die Kinder betreuen. Das Ärzteparlament wies darauf hin, dass in diesem Jahr in Deutschland deutlich mehr als 1000 Masernfälle zu verzeichnen waren. Das Ziel der Bundesregierung, die Masern in Deutschland bis 2015 auszurotten, sei klar verfehlt worden. Zudem forderte der Ärztetag den Gesetzgeber auf, eine Vorsorgeuntersuchung für junge Erwachsene einzuführen. Die Abgeordneten des Ärztetages wiesen darauf hin, dass eine Lücke zwischen der Jugenduntersuchung im 16. und 17. Lebensjahr und dem Gesundheitscheck ab dem 35. Lebensjahr besteht. „In diesem Alter erfolgen aber wesentliche gesundheitliche Weichenstellungen für die Zukunft“, heißt es in der Entschließung. Eine Intervention in diesem Alter wäre wünschenswert, um langfristige negative Entwicklungen zu vermeiden. Elektronische Gesundheitskarte D as Ärzteparlament lehnte mehrheitlich die mit dem E-HealthGesetz geplante Verpflichtung für das Online-Versichertenstammdatenmanagement in Arztpraxen ab. Gleichwohl sprach sich der Ärztetag für eine Förderung der Telematikinfrastruktur unter Einbeziehung der ärztlichen Expertise aus. „Die grundsätzliche Offenheit der Ärzteschaft für sinnvolle medizinische Anwendungen in der elektronischen Datenverarbeitung spiegelt sich in unterschiedlichen bereits realisierten regionalen Projekten wieder“, heißt es in der Entschließung. Insbesondere der Datenaustausch zwischen den unterschiedlichen Anbietern im Gesundheitswesen biete einen direkten Nutzen für die Patienten und Ärzte. Medizinhistorik Feldpostbriefe liefern authentisches Bild von der Front I m deutschen Heer taten während des Ersten Weltkriegs circa 24 800 Ärzte Dienst. 869 von ihnen wurden bei Kampfhandlungen getötet, darunter auch der badische Arzt Dr. Wilhelm Blumhardt (Foto). Blumhardt, 1887 in Mannheim geboren, studierte Medizin in Freiburg. Auf das Pharmakologische Institut folgte eine Stelle als Volontärarzt in München und 1913 die Promotion über die „Radiologisch erkennbaren Erkrankungen des Magen-Darmkanals“. Bei Kriegsbeginn meldete Blumhardt sich freiwillig. Mit dem Infanterie-Regiment 144 nahm er als Unterarzt an den Kämpfen im Argonnerwald teil. Einige bisher unveröffentlichte Auszüge aus einem Brief Blumhardts vom 23. November geben einen Einblick in diese Zeit: „Auf der Plattform von meiner Hütte gegen das Tal hinab stehen die Verwundeten, die sich zur Untersuchung gemeldet haben, nur die Nasenspitzen und Augen gucken aus der Umhüllung heraus und alles trampelt vor Kälte den Boden. Die Untersuchung mußte ich bis jetzt trotz der Kälte im Freien vornehmen, doch ist man jetzt dabei einen Untersuchungsraum zu bauen. Meist sind es rheumatische Beschwerden, Erkältungen, Katarre […]. Nicht gar so vereinzelt sind es eben nervöse Beschwerden, erklärlich, denn man muß schon etwas kühl sein, um sich mit Gemütsruhe stundenlang am Tage mit Granaten beschießen zu lassen. Teng, da gehts während der Untersuchung auch schon los und die erste Granate platzt ungefähr 20 m oberhalb meiner Behau- sung. Arzt und Patienten haben ihr, wie sie über die Köpfe sauste, die vorschriftsmäßige Verbeugung gemacht. Nun gehts ununterbrochen […] aber es wird ruhig weiter untersucht […]. Die letzten Granaten haben etwa 20 m über mir in eine Deckung eingeschlagen, in der 3 Pioniere liegen. Raus und rauf. […] Einer sieht übel aus, wird geschient, verbunden und wegtransportiert, benimmt sich großartig. Einer ist ganz unversehrt, der Dritte hat auch keine Wunde, aber einen Klaps davongetragen, redet irre und wird weggeschafft.“ Diesen Brief schrieb Blumhardt nur wenige Wochen vor seinem eigenen Tod. Um die erstarrte Front am Mortierbach (südwestlich von Varennesen-Argonne) aufzubrechen, wurde für den 17. Dezember ein Angriff auf die französischen Stellungen befohlen. In einem Brief vom 3. Januar 1915 berichtete der Unteroffizier Werkshage Blumhardts Eltern von diesem Tag: „Am Morgen des 17. Dezember war Sturm der vor unserem Regiment liegenden feindlichen Stellungen angesagt. Schon in der Früh gingen die Herren Ärzte in die Stellungen in ihren Bataillonen, wo sie mit uns Sanitätern Verbandsstellen einrichteten. […] Mit Hurrah stürmten die Unseren vor. Der Erfolg war über Erwarten gut und der Sturm trug uns viel weiter vor als beabsichtigt worden war. Die allgemeine Begeisterung erfaßte auch uns und Herr Blumhardt sagte noch zu mir, da außer dreien keine Verwundete mehr kamen: ‚W[erkshage] wir wollen mal nach vorn gehen und sehen, ob wir da mehr helfen können.‘ Durch die alten Gräben gelangten wir dann in die vorderste Linie, sprangen unter heftigem Feuer über die Straße in den eroberten französischen Graben und verbanden dort Freund und Feind. […] Bei dem nun folgenden großen Sturme wurden wir bis in die vorderste Linie mit vorgerissen und verbanden an Ort und Stelle. Mit einem Kameraden zusammen schleppte ich dann einen verbundenen Schwerverletzten vom Bergabhang hinunter ins Tal, von wo sie weiter zurückgeschafft wurden […]. Als einer der ersten ruhte mit bleichen Wangen auf dem heißerkämpften Waldboden unser lieber Unterarzt. Er verband gerade einen Gefreiten, als ihn die tü- Foto: Wikipedia Ein badischer Arzt im Ersten Weltkrieg ckische Kugel traf und sein Lebenslicht ohne Todeskampf aushauchte. […] Die Kugel war durch die linke Schulter in die Brust gegangen, als er sich zum Verbinden über den Gefreiten beugte. […] Am selben Tag wurde der Unterarzt vom 2. Batl. durch eine Granate am ganzen Körper schwer verletzt, sodaß wir im Sanitätspersonal große Verluste erlitten. Dazu kam dann noch am 2. Weihnachtstag der Tod unseres lieben Stabsarztes Dr. Wagenknecht [Anmerkung des Verfassers: Er wurde auf dem Verbandsplatz durch Artilleriebeschuss getötet.].“ Geschützstellung im Argonnerwald Zeichnung einer Verwundetenversorgung aus der Regimentschronik von Blumhardts Regiment (aus: Kayser, Edwin / u. a.: Das 5. Lothringische InfanterieRegiment Nr. 144 im Weltkriege, Berlin 1928, S. 326.) Dieser Bericht gibt einen Einblick in die gefährliche Tätigkeit der Ärzte im Ersten Weltkrieg. Das InfanterieRegiment 144 verlor allein im Dezember 1914 drei seiner Ärzte und damit die Hälfte seines ärztlichen Personals, das für 2000 Soldaten zuständig war. Dass die Lage des Frontabschnittes, an dem Dr. Blumhardt, Dr. Wagenknecht und viele andere starben, sich bis Herbst 1918 kaum veränderte, macht die Sinnlosigkeit dieses Krieges deutlich. Maximilian Fügen ÄBW 06 • 2015 305 Ethik 122 „Ageism“ und Altersdiskriminierung in der Gesundheitsversorgung Wohnungsbau mit Folgen I PD Dr. phil. Hans-Jörg Ehni Redaktion: Prof. Dr. med. Dr. phil. Urban Wiesing und Priv.-Doz. Dr. phil. Hans-Jörg Ehni Universität Tübingen, Institut für Ethik und Geschichte der Medizin, Gartenstraße 47 72074 Tübingen www.iegm.uni-tuebingen.de 306 m vornehmen Washingtoner Stadtteil Chevy Chase richtete sich 1969 der Zorn der Anwohner gegen ein soziales Wohnungsbauprojekt. Eine staatliche Behörde plante den Kauf und die anschließende Vermietung eines Hochhauses bevorzugt an einkommensschwache Ältere. Zudem verbreitete sich das Gerücht, dass dabei vornehmlich an Angehörige der afroamerikanischen Minderheit gedacht werde. Die Anwohner protestierten heftig bei einer öffentlichen Anhörung. Der Ärger richtete sich nicht nur dagegen, dass Angehörige wenig begüterter Schichten oder ethnischer Minderheiten zu neuen Nachbarn werden sollten. Heftige Abwehrreaktionen richteten sich vor allem auch gegen ihr fortgeschrittenes Alter. Was denn die ganzen Alten hier wollten, so ein Kommentar. Solche Bemerkungen weckten die Aufmerksamkeit des Arztes Robert Butler, der sich in einer Langzeitstudie mit den Lebensverhältnissen älterer Menschen in den USA beschäftigte. In diesem Rahmen stellte er fest, dass es die Regel sei, Ältere in ärmeren Vierteln abzuschotten. Für Butler kam darin eine diskriminierende und abwertende Haltung zum Ausdruck, die er – mit dem von ihm damit neu geprägten Begriff – „ageism” nannte. Im Deutschen gibt es dazu kein gängiges Pendant, trotz einiger Jahrzehnte Forschung im englischsprachigen Raum. Wie beim Rassismus sorgen negative Stereotype gegenüber einer bestimmten Gruppe von Menschen – in diesem Fall Ältere – dafür, dass sie gering geschätzt würden und ihnen Möglichkeiten verweigert werden, die anderen offen stehen. Verankert ist diese Haltung unter anderem darin, dass einzelne und die Gesellschaft die Themen Alter und Tod nach wie vor häufig verdrängen. Aus diesem Grund sah Butler das Phänomen des „ageism” und die damit verknüpfte Altersdiskriminierung tief in der Kultur der Gegenwart verwurzelt. Ein entsprechendes Forschungsprogramm, um solche Einstellungen zu erkennen und zu bekämpfen, führte Butler selbst fort. In den nächsten Jahrzehnten sollte er zu einem der bedeutendsten Fürsprecher und Erforscher der Lebensphase des Alters werden: Er leitete als einer der ersten Direktoren das National Institute on Ageing in den USA. 1982 begründete er im Mount Sinai Hospital die erste geriatrische Abteilung des Landes und später das International Longevity Center [1]. Neues Engagement, alte Vorurteile Etwa zur selben Zeit als Butler den Begriff „ageism“ prägte, entstanden die ersten gesellschaftlichen Bewegungen gegen Altersdiskriminierung. So engagierten sich die „Grauen Panther“ ebenfalls seit Ende der 1960er Jahre für ein besseres gegenseitiges Verständnis der Generationen. Auch das Interesse der Wissenschaft an den Themen „ageism“ und Altersdiskriminierung war geweckt. Simone de Beauvoir schrieb ihre klassische Studie zum Alter [2]. Eines ihrer wichtigsten Anliegen war es, auf die traurige und vernachlässigte Situation insbesondere mittelloser Älterer aufmerksam zu machen. Wenn die Lebensphase ÄBW 06 • 2015 Alter in einer Gesellschaft sinnlos werde, stelle sie das insgesamt infrage. In der damaligen Lage der 1960er Jahre könnten jedoch nur die Privilegierten auf ein erfülltes Alter hoffen. Um die körperlichen und geistigen Bedürfnisse anderer kümmere man sich nicht. Allerdings belegt sie in einem materialreichen historischen Überblick, dass negative Altersstereotype und entsprechend abwertende Haltungen und Verhaltungsweisen gegenüber Älteren keinesfalls auf moderne Gesellschaften beschränkt sind. Bei Naturvölkern reichen die Extreme von der Verehrung und absoluten Machtstellung der Ältesten bis zur völligen Missachtung, gesellschaftlichem Ausschluss und Altenmord. Zahlreiche Beispiele der klassischen Literatur und Philosophie der Griechen und Römer bieten Auswahl an Vorurteilen, die für spätere Zeiten prägend waren. Aristoteles empfiehlt Rednern in seiner Rhetorik bei einer älteren Hörerschaft auf einen feigen, kleinmütigen und egoistischen Charakter gefasst zu sein. Dieser sei teils durch die Verluste des Alters teils durch die Enttäuschungen des Lebens geformt. Antike Komödienautoren wie Aristophanes und Juvenal verspotten den Geiz, die Sturheit und die Dummheit alter Männer und Frauen, die sich an ihren Besitz klammern und sich in lächerliche Liebesaffären mit Jüngeren verstricken. Der Dichter Horaz charakterisiert Greise als „schwierig, streitsüchtig und Lobredner vergangener Zeiten”. Gerade in einer Gesellschaft, die dem Pater familias eine starke Machtposition und Ansehen verleiht, kommt als Kehrseite ein Generationskonflikt zum Vorschein, aus dem negative Altersstereotype ihre Kraft ziehen. Die satirische Literatur zeichnet das Bild eines nutzlosen, gebrechlichen Alters, das zu keinen größeren Leistungen mehr fähig ist, aber dennoch den Jüngeren keinen Platz einräumen will [3]. Was ist „ageism“? Solche negativen Stereotype des Alters haben sich teilweise bis in die Gegenwart gehalten. Sie stellen altersbedingte Verluste in den Vordergrund. Das Alter wird zu einer Phase des ausschließlichen Niedergangs. Vor allem Warnungen vor den negativen Folgen des demografischen Wandels enthalten solche Wertungen, etwa düstere Prognosen des Zusammenbruchs von öffentlicher Gesundheitsversorgung und Rentensystem. Ältere Menschen werden so vor allem als Last für die Gesellschaft und sogar als Bedrohung für das allgemeine Wohlergehen aufgefasst. Dementsprechend kann in einem engeren Sinn „ageism“ als eine abwertende oder herabwürdigende Haltung gegenüber Älteren definiert werden, die auf negativen Stereotypen beruht und zu Altersdiskriminierung führt. Aufgrund dieser Haltung kann eine facettenreiche Kultur des „ageism“ entstehen, die gesellschaftliche Institutionen formt. Ältere werden als homogene Gruppe wahrgenommen, mit denselben Eigenschaften und Ansichten, deren Individualität und Vielfalt negiert werden. Negative Vorurteile gegen Ältere, abwertende Haltungen und der Ausschluss von gesellschaftlichen Aktivitäten sind das Resultat. Ethik Eine Diskriminierung aufgrund des Alters ist natürlich über diesen engeren Sinn auch bei anderen Altersgruppen denkbar. Zudem können auch positive Stereotype Schwierigkeiten erzeugen, wenn einseitig ein aktives und gesundes Alter als die Norm unterstellt wird. Soziologen unterscheiden mittlerweile ein drittes Alter zwischen 65 und 80 (oft auch die sogenannten „jungen Alten“) von einem vierten Alter (die „alten Alten“), das jenseits der 80 beginnt. Während tatsächlich das dritte Alter in der Regel bei dieser Altersgruppe gesünder und leistungsfähiger verläuft, als bei den Altersgenossen vergangener Generationen, machen sich Gebrechlichkeit und gesundheitliche Einschränkungen im vierten Alter mehr und mehr bemerkbar. Während Alterskrankheiten zwar nicht die Norm sind, sollte jedoch auch ein Ideal des aktiven und engagierten Alters nicht den Blick auf die mögliche Gebrechlichkeit des fortgeschrittenen Alters verdecken. Die größten gesellschaftlichen Probleme in diesem Kontext beruhen auf „ageism” im engeren Sinn als einer negativen und diskriminierenden Haltung gegenüber Älteren. Da der demografische Wandel und die prozentuale Zunahme älterer Bevölkerungsgruppen einen globalen Trend darstellen, richteten sich insbesondere (4) gegen solche Formen der Altersdiskriminierung international politische und rechtliche Aktivitäten zum Schutz der Rechte und der Bedürfnisse älterer Menschen. Die Vereinten Nationen organisierten bereits 1982 in Wien eine „First World Assembly on Ageing”. Die Empfehlungen, die aus dieser Versammlung hervorgingen, der „Vienna International Plan of Action on Aging” wurde ein Jahr später von der UN-Generalversammlung angenommen. Eines der Ziele dieses Berichts war es, die Integration älterer Menschen in der Gesellschaft zu fördern und das Zusammenleben der Generationen zu verbessern. 2002 beschloss eine zweite „World Assembly on Ageing” in Madrid, dass die Anerkennung der Würde älterer Menschen verbessert und alle Formen des Missbrauchs, der Vernachlässigung und der Gewalt beseitigt werden sollten. [4] Diese UN-Dokumente heben die besondere Bedeutung der Gesundheit und des Zugangs zu einer adäquaten Gesundheitsversorgung für Ältere hervor. Ebenso wichtig seien Einrichtungen für Rehabilitation und Pflege. Die medizinische Praxis und die Gesundheitsversorgung sind dabei Bereiche, in denen die Auswirkungen von „ageism“ und Altersdiskriminierung besonders schwerwiegende Folgen haben können. Um diesen zu begegnen, hat 2012 die World Health Organization einen Weltgesundheitstag mit dem Motto „Altern und Gesundheit“ begangen. Eines der Ziele war dabei, gegen negative Stereotype älterer Menschen anzugehen. Wie sich gezeigt hat, befördert ein besseres Wissen über die Lage älterer Menschen und die Besonderheiten der Lebensphase Alter auch eine positive Einstellung gegenüber Älteren. Daher stellt sich die Frage, wie es um dieses Wissen bei aktuellen und zukünftigen Angehörigen der Gesundheitsberufe bestellt ist. Das „Facts on ageing quiz“ Der amerikanische Medizinsoziologe und Gerontologe Erdman Palmore ist ein weiterer wichtiger Pionier der Forschung zu Altersdiskriminierung und „ageism“. Besonders bekannt geworden ist er für sein sogenanntes „Facts on Aging Quiz“ [5]. Dieser Fragebogen vermischt wahre und falsche Aussagen über ältere Menschen und die Lebens- phase Alter. Ein Beispiel für eine falsche Aussage: „Ältere Menschen sind nicht in der Lage sich an Veränderungen gut anzupassen.“ Dieser Fragebogen soll als Instrument dienen, das Wissen über Alter und Altern sichtbar und auf negative Altersstereotype aufmerksam zu machen. So lädt das Quiz zur Reflexion und Verbesserung des eigenen Wissens zu Alter(n) ein, und zwar seit seiner ersten Fassung außerordentlich erfolgreich. Seit Palmore diese 1977 veröffentlichte, sind zahlreiche aktualisierte und an unterschiedliche Kontexte angepasste Versionen erschienen. Unter anderem wird es auch häufig als Wissenstest zur Geriatrie im Medizinstudium in den USA verwendet [6, 7]. Das Quiz enthält zahlreiche Aussagen zum körperlichen Zustand älterer Menschen und zu ihrer Gesundheit. So etwa die (falsche) These, dass die Mehrheit der über 65-Jährigen kognitiv eingeschränkt sei. Hinzu kommen Behauptungen zum Wohlbefinden, zur Psyche und zur sozialen Lage, die als wahr oder falsch zu bestimmen sind. Palmore fasst seine 30-jährige Erfahrung mit dem Quiz so zusammen, dass zwar inzwischen ein differenziertes Altersbild in der Gesellschaft zu finden sei, aber bei den Stereotypen immer noch negative dominieren würden. Zu diesen gehören unter anderem, dass Alter vor allem mit körperlichen und psychischen Verlusten verknüpft sei. Außerdem lautet eine gängige, falsche Annahme, dass Ältere in der Regel unzufrieden und unglücklich seien. Eine Ansicht, die sich wie gesehen bereits in der Rhetorik des Aristoteles findet. Der wesentliche Faktor, der solchen negativen Stereotypen entgegenwirke, seien Bildung und Wissen über das Alter. Weder Alter, Geschlecht, Berufsgruppe noch der regelmäßige Kontakt mit Älteren hätten einen vergleichbaren Einfluss [8]. Medizinstudierende stellen eine Gruppe dar, die, wie bereits erwähnt, für dieses Quiz und seine Zielsetzung von besonderer Bedeutung sind. Denn in zahlreichen Staaten zeichnet sich ein Mangel an ausgebildeten Geriatern ab, wobei regelmäßig festgestellt wird, dass das Interesse an einer entsprechenden Fachausbildung gering sei. Entsprechende internationale Studien auf der Grundlage des Altersquiz zeichnen jedoch kein eindeutiges Ergebnis, was die Einstellung zum Alter angeht. Sie ergeben häufig seitens der Studierenden durchaus eine differenzierte Bewertung des Alters und alter Menschen. Diese Bewertung ist in der Regel zwar nicht einseitig negativ, sie beruht jedoch auch nicht auf einer guten Kenntnis über die Lebensphase Alter. Auch die in Medizin und Pflege Tätigen zeigen in entsprechenden Studien häufig kein besseres Wissen als der Durchschnitt der Bevölkerung. Dieser Umstand ist deswegen bedeutsam, weil – wie Palmore festgestellt hat – negative Altersstereotype an Einfluss verlieren je mehr jemand an Wissen über Alter verfügt. Das chronologische Alter: Kein Kriterium für eine medizinische Behandlung! Ein Mangel an Wissen über das Alter verbunden mit negativen oder mitunter selbst mit positiven Stereotypen kann zahlreiche Nachteile und Probleme für ältere Patienten bewirken. Ein Grundproblem besteht darin, die Vielfalt älterer Menschen, ihrer Lebenssituationen, sowie ihrer körperlichen und geistigen Verfassung nicht anzuerkennen. Wenn das chronologische Alter das entscheidende Kriterium für eine medizinische Behandlung wird, dann steigt das Risiko, dass sie unangemessen ist. Altersdiskri- ÄBW 06 • 2015 307 Ethik minierung im Gesundheitswesen kann aus diesem Grund zu schlechteren Behandlungsergebnissen in Abhängigkeit vom Alter führen als bei einer besseren Wissensgrundlage möglich wäre. Robert Butler, der später als Geriater tätig war, berichtet, dass er auf „ageism“ zuerst im Medizinstudium gestoßen sei [9]. Seither ist das Bewusstsein für die Problematik sicherlich gestiegen, unter anderem gerade durch die Bemühungen von Ärzten und Gerontologen wie Butler und Palmore. Die Schwierigkeit jedoch bleibt bestehen, für ausreichend geriatrische Kompetenz zu sorgen. Ansätze, Medizinstudierende durch ältere Menschen als Mentoren betreuen zu lassen und so ihr Wissen zu verbessern könnten einen Beitrag leisten, der jedoch alleine nicht ausreichend zu sein scheint [10]. Folgen von Altersstereotypen in der Gesundheitsversorgung Die Konsequenzen von negativen Haltungen bei Angehörigen von Gesundheitsberufen kann man in drei Kategorien einteilen: direkter Schaden, Vorenthalten von Nutzen und Missachtung der Selbstbestimmung. Eine direkte Schädigung durch körperliche oder psychische Aggression dürfte dabei ein Extremfall sein, der selten vorkommt. Häufiger dürfte ein Verhalten sein, das die Betroffenen als erniedrigend oder herabwürdigend empfinden, wenn Ältere etwa wie bloße Objekte behandelt werden und etwa in Pflegesituationen nicht als Personen angemessen respektiert werden, zum Beispiel indem ihre Privatsphäre missachtet wird [11]. Nützliche Behandlungen werden älteren Patienten unter anderem vorenthalten, wenn Ärzte glauben, ihre gesundheitlichen Probleme seien Teil des „normalen” Altersprozesses, gegen den medizinisch nichts unternommen werden könne. Ein wichtiges Beispiel dafür ist die Schmerztherapie. Auch das „Facts on ageing“ Quiz greift dieses Problem auf: „Schmerz ist ein natürlicher Teil der Alterung“ lautet dort die falsche These. Ärzte (und dann vermutlich auch ihre Patienten) glauben entsprechend in manchen Einzelfällen, die eigentlich therapierbar wären, dass bestimmte Arten von Schmerzen altersbedingt und nicht zu behandeln seien und dass man sich daran gewöhnen müsse, mit ihnen zu leben [12]. Eine solche Haltung entspricht einer impliziten Rationierung von Gesundheitsleistungen auf der individuellen Ebene des Arzt-Patienten Verhältnisses mit dem chronologischen Alter als Kriterium. Eine solche implizite Rationierung kann auf unterschiedliche Weise stattfinden, nicht nur indem Behandlungen vorenthalten werden. Auch bei der Diagnostik, bei Wartezeiten oder selbst beim persönlichen Gespräch können Ältere mit nachrangiger Priorität behandelt werden, wodurch ihnen Ressourcen der Gesundheitsversorgung vorenthalten werden. Schließlich können Ärzte und Pfleger die Selbstbestimmung ihrer älteren Patienten missachten. Mehrere unterschiedliche negative Altersstereotype können dazu beitragen. Vor allem die Vorstellung, Altern sei mit einem zunehmenden Verlust an kognitiven Fähigkeiten verknüpft. Außerdem der Gedanke, dass Ältere nicht in der Lage seien, neue Entwicklungen und Technologien zu verstehen und schließlich die Fehleinschätzung, beim hohen Alter handle es sich um eine Art zweite Kindheit. Gewinnen solche Stereotype an Einfluss auf ärztliches Handeln, nehmen Ärzte weniger Zeit und Mühe auf sich, 308 ÄBW 06 • 2015 um ältere Patienten über medizinische Maßnahmen richtig aufzuklären und eine entsprechende Einwilligung einzuholen. Auch wenn die Fähigkeit zur Selbstbestimmung durch eine Demenz mehr und mehr eingeschränkt wird, können Wünsche und Präferenzen, etwa in Bezug auf Grundbedürfnisse wie Mobilität und Essen häufig noch von den Patienten ausgedrückt werden. Selbstbestimmung kann in solchen Situationen nicht nur respektiert, sondern auch gefördert werden. In diesen Fällen ist Einfühlungsvermögen, Zeit und Ermutigung notwendig – und die Grundhaltung, dass sich die Mühe für die betreffende Person lohnt [13]. Insgesamt haben negative Altersstereotype und Altersdiskriminierung das Potential das Arzt-Patientenverhältnis empfindlich zu stören. Sie können zu einem generellen Vertrauensverlust führen. Eine negative Erwartungshaltung gerade von medizinischem Personal kann schließlich seitens der Betroffenen leicht verinnerlicht werden. Beide Faktoren vereint können verhindern, dass ärztlicher Rat und Gesundheitsversorgung überhaupt erst in Anspruch genommen werden. Werden medizinische Maßnahmen dagegen bewusst auf der Ebene des Gesundheitssystems aufgrund des chronologischen Alters verweigert, spricht man von Altersrationierung. Altersrationierung Dieselben negativen Altersstereotype, die zur Benachteiligung Älterer im individuellen Arzt- und PatientenVerhältnis führen können, kommen auch im regelmäßig in politischen Debatten geäußerten Ruf nach einer Altersrationierung zum Ausdruck. Dabei bedeutet „Rationierung“ Patienten eine Behandlung vorzuenthalten, von der sie einen Nutzen hätten. Eine Altersrationierung auf der Ebene des Gesundheitswesens fand beispielsweise in den 1960er Jahren in Großbritannien statt. Wer älter als 55 Jahre war, wurde von der gerade im National Health Service neu eingeführten Dialyse ausgeschlossen. Ein pauschales Kriterium des Alters für den Zugang zu medizinischen Leistungen (bzw. ihre Verweigerung) beruht letztlich auf der Vorstellung der Uniformität der Älteren, die ihre Individualität leugnet, unter anderem bei ihrer körperlichen Verfassung. So kann sich hinter der Forderung nach Altersrationierung das Altersstereotyp verbergen, Alter sei ein gleichförmiger körperlicher und geistiger Niedergang und die Lebensphase des Alters und hohen Alters besäßen keinen eigenen Wert. So deutlich wie Richard D. Lamm, ein ehemaliger Gouverneur des USBundesstaats Colorado wird es wohl sonst kaum jemand sagen: „kranke alte Menschen sollten sterben und den Weg frei machen“ [14]. Der Grundgedanke, dass ein Generationenwechsel und der Tod notwendig seien, damit die Gesellschaft ihre Dynamik erhalten könne, dürfte jedoch verbreiteter sein. Das Thema der Altersrationierung – in Deutschland weniger diskutiert als in anderen Ländern – wird voraussichtlich an Aktualität gewinnen. Denn der demografische Wandel und der technologische Fortschritt werden aller Wahrscheinlichkeit nach zu ansteigenden Kosten im Gesundheitswesen führen. Allerdings ist der Umfang noch unklar und hängt von vielen Faktoren ab. Am Ende gibt es jedoch bessere Wege um dem Kostenanstieg zu begegnen als Gesundheitsleistungen starr vom Alter abhängig zu machen. Bereits eine sorgfältige Abwägung von Bela- Ethik stungen und Nutzen von Behandlungen gemeinsam mit älteren Patienten könnte dazu führen, dass auf aufwendige Therapien mit nur geringem Nutzen, aber einer deutlichen Belastung verzichtet wird. Entscheidend ist dabei, dass die Frage gestellt wird, wie wir altern wollen und welche Rolle die medizinische Versorgung dabei spielen soll. Das ist jedoch nur möglich, wenn die Zukunft des Alters Gegenstand einer unvoreingenommenen gesellschaftlichen Debatte wird. Medizin und die Zukunft des Alterns Negative Altersstereotype in Gesundheitsberufen und Gesellschaft tragen dazu bei, eine Perspektive auf das Alter als Lebensphase ohne eigenen Wert zu befördern. Überzogen positive Altersbilder zeichnen ein Bild eines beschwerdefreien Alters, in dem altersassoziierte Krankheiten nur als Folge eines unverantwortlichen Lebensstils auftauchen. Beides verhindert, dass eine angemessene geriatrische Versorgung bereitgestellt wird. Einerseits glaubt man, sie nicht für ein aktives Alter zu brauchen, andererseits will man die Mittel für sie nicht bereitstellen, weil andere medizinische Ziele als vorrangig betrachtet werden. Dabei hat man in Studien in den USA festgestellt, dass der Zugang zu geriatrischer Versorgung zwar keinen Einfluss auf die Sterblichkeit zweier Vergleichsgruppen hat, aber sehr wohl auf gesundheitliche Einschränkungen, Wohlergehen und Autonomie in der letzten Lebensphase [15]. Dass in Deutschland tatsächlich eine weitverbreitete Altersdiskriminierung in der Gesellschaft erkennbar ist, wird von Experten bestritten [16]. Allerdings sind auch in Gesundheits- und Pflegeberufen Stereotype und Defizite beim Wissen über das Alter zu erkennen. Solche Defizite zu beheben, sollte das Anliegen aller Beteiligten sein. Nur so kann die längere Lebenserwartung durchweg zu dem werden, was bereits Robert Butler in ihr gesehen hat: Nicht die Ursache für die Krise einer „alternden Gesellschaft”, sondern eine zivilisatorische Errungenschaft, die es ermöglicht, neue menschliche Potenziale zu erschließen. [7] Kishimoto, M., et al., Knowledge and attitudes about geriatrics of medical students, internal medicine residents, and geriatric medicine fellows. Journal of the American Geriatrics Society, 2005. 53(1): p. 99–102. [8] Palmore, E., Three decades of research on ageism. Generations, 2005. 29(3): p. 87-90. [9] Butler, R. N., Foreword, in Encyclopedia of ageism, E. B. Palmore, L. G. Branch, and D. K. Harris, Editors. 2005, Haworth Pastoral Press : Haworth Reference Press: Binhamton, N. Y. p. xviii, 347 p. [10] Bernard, M. A., et al., An evaluation of a low-intensity intervention to introduce medical students to healthy older people. J Am Geriatr Soc, 2003. 51(3): p. 419–23. [11] Nordenfelt, L., Dignity in care for older people. 2009, Chichester, U.K. ; Ames, Iowa: Wiley-Blackwell. xix, 212 p. [12] Thielke, S., J. Sale, and M. C. Reid, Aging: are these 4 pain myths complicating care? J Fam Pract, 2012. 61(11): p. 666–70. [13] Defanti, C. A., et al., Ethical questions in the treatment of subjects with dementia. Part I. Respecting autonomy: awareness, competence and behavioural disorders. Neurol Sci, 2007. 28(4): p. 216–31. [14] Bytheway, B., Ageism, in The Cambridge Handbook of Age and Ageing, M. L. Johnson, Editor. 2005, Cambridge University Press: Cambridge ; New York. p. xxvi, 744 p. [15] Cohen, H. J., et al., A controlled trial of inpatient and outpatient geriatric evaluation and management. N Engl J Med, 2002. 346(12): p. 905–12. [16] Kruse, A. and E. Schmitt, (Do we live in an ageist society? Results from an empirical study). Z Gerontol Geriatr, 2005. 38 Suppl 1: p. I56–64. Anzeige Primus inter Pares der Beste unter Gleichen PD Dr. phil. Hans-Jörg Ehni Stellvertretender Direktor Institut für Ethik und Geschichte der Medizin Gartenstr. 47 72074 Tübingen Literatur [1] Butler, R. N., The longevity revolution. 1st ed ed. the benefits and challenges of living a long life. 2008, New York: PublicAffairs. xv, 553 p. [2] Beauvoir, S. d., Das Alter (fr. La veillesse 1970). 4 ed. Vol. 22749. 2008, Reinbek bei Hamburg: Rowohlt. 776 S ;. [3] Ehni, H.-J., Ethik der Biogerontologie. 2014, Wiesbaden: Springer VS. 286 S. [4] UN. Global Issues – Ageing. 2014 14.10.2014); Available from: http:// www.un.org/en/globalissues/ageing. [5] Palmore, E., Facts on aging: A short quiz. The Gerontologist, 1977. 17(4): p. 315–320. [6] Fitzgerald, J. T., et al., Relating medical students‘ knowledge, attitudes, and experience to an interest in geriatric medicine. The Gerontologist, 2003. 43(6): p. 849–855. Exzellente Bilder Exzellenter Service Exzellente Konditionen Jetzt Hausbesuch vereinbaren in unserer SONOTHEK: 70771 Leinfelden-Echterdingen Meisenweg 37 Tel. (0711) 75 85 97 00 www.dormed-stuttgart.de Affiniti Wirtschaft Informationen der Baden-Württembergischen Bank Neues aus der Finanzwelt Alternative Sachwertinvestments stabilisieren die Vermögensanlage Hans-Henning Brand Baden-Württembergische Equity GmbH Geschäftsführer Telefon (07 11) 1 24-4 25 72 E-Mail: [email protected] www.bw-equity.de 310 Höchstmögliche Sicherheit, beste Rentabilität, jederzeitige Verfügbarkeit – alle drei Anforderungen zugleich kann keine Geldanlage erfüllen. Um eine ideale Mischung für das Gesamtvermögen zu erreichen, empfiehlt sich deshalb die Streuung auf verschiedene Anlageformen. Hierzu gehören auch Investitionen in Sachwerte. Institutionelle Investoren wie Versicherungen oder Stiftungen haben „Alternative Sachwertinvestments“ längst für sich entdeckt – und erzielen damit teilweise beachtliche Ergebnisse bei der Vermögensdiversifikation und Renditeoptimierung. Neben Klassikern wie Aktien, Rentenpapieren, Versicherungen oder Spar- und Sichteinlagen bilden Sachwertinvestitionen auch für Privatanleger eine alternative Form der Geldanlage. Aktuell stehen dabei vor allem die Anlageklassen Immobilien, Transport (z. B. Flugzeuge), Energie (z. ÄBW 06 • 2015 B. Solaranlagen) und Infrastruktur im Blickpunkt. Die geringere Abhängigkeit von Börsenschwankungen macht diesen Anlagebaustein trotz seines längerfristigen Anlagehorizonts interessant: Sachwertinvestments sorgen für mehr Sicherheit, ohne dass auf attraktive Renditen verzichtet werden muss – und wirken so als Stabilisator der Vermögensanlage. Anleger, die sich für Sachwerte entscheiden, können beispielsweise in ein Immobilienportfolio in München investieren, auf gut frequentierte Parkhausimmobilien setzen oder ihr Depot um ein Flugzeuginvestment in eine Boeing 777 bereichern. Investoren in Solar-, Windoder Wasserkraftanlagen können von zukunftsträchtigen Megatrends profitieren. Das „Problem“: Direkte Investitionen in diese Objekte erfordern mehrere Millionen Euro – für Privatanleger in der Regel „eine Nummer zu groß“. Ihnen öffnet allerdings die Beteiligung an einer Investmentkommanditgesellschaft die Tür zu dieser attraktiven Anlageform. Weil viele Privatleute gemeinsam investieren, ist die Einzelanlage oft bereits ab 10 000 Euro möglich. Nicht alles auf eine Karte setzen: Dieser Grundsatz gilt für das Gesamtvermögen ebenso wie für Sachwertinvestitionen. Die Streuung von Geldanlagen über unterschiedliche Anlageklassen und Fristigkeiten bildet die generelle Basis für einen langfristigen Anlageerfolg. Welche Anlagebausteine dabei in welcher Größe gewählt werden, hängt von den individuellen Vorgaben und Präferenzen des jeweiligen Anlegers ab. Als Richtwert gilt ein Anteil der Sachwertinvestments zwischen 10 Prozent und 30 Prozent des liquiden Gesamtvermögens. Die Empfehlung dieser relativ geringen Gewichtung ist der Tatsache geschuldet, dass Anlagen in Sachwerte nicht jederzeit wieder verfügbar sind. Ebenso diversifiziert werden sollte innerhalb der Sachwerte. Jedes einzelne „Alternative Sachwertinvestment“ bildet sozusagen ein kleines Unternehmen – mit ganz eigenen Chancen und Risiken. Diese müssen unter dem Strich im Einklang mit der persönlichen Anlegermentalität und Vermögenssituation stehen. Vor allem wer die Risiken begrenzen will, sollte seine Anlage also über mehrere Investitionsobjekte streuen. Komfortabel und sicher gleichzeitig erreichen lässt sich diese breite Streuung durch die Investition in ein von Anlageprofis verwaltetes Dachfondsportfolio. Es vereint mehr als 20 Sachwertinvestments in verschiedene Anlageklassen – und hält so das Risiko für Privatanleger gering. Weitere Vorteile: Die Investition ist mit einer einzigen Zeichnung zu erledigen – und die Berichterstattung über die Wertentwicklung erfolgt für die Gesamtanlage, nicht für jedes einzelne Objekt. So bleibt auch die laufende Kostenbelastung gering. Aus Fehlern lernen Operation einer Schenkelhernie mit Verletzung der großen Beingefäße Fall Bei der 40 Jahre alten Patientin war klinisch und sonografisch eine Hernia femoralis (Schenkelhernie) rechts diagnostiziert worden. Entsprechend wurde sie in einer chirurgischen Praxis vom Antragsgegner operiert. Er begann mit einem Hautschnitt oberhalb der rechten Leistenbeugefalte. Nach Durchtrennen des Subcutan gewebes und Darstellen der Externus-Aponeurose wurde der Leistenkanal vom äußeren Leistenring beginnend in Faserrichtung eröffnet. Das Leistenband sowie die Externusfaszie wurden frei präpariert, die Leistenregion exploriert. Es fand sich kein Leistenbruch, sodass – wie zuvor diagnostiziert – von einer Schenkelhernie ausgegangen wurde. Obwohl nach Eröffnung des Operationsgebietes kein Bruchsack feststellbar war, wurde nun vom Antragsgegner überwiegend stumpf, teils auch scharf cranial des Leistenbandes nach dorsal präpariert, um (wie es der Antragsgegner für prinzipiell erforderlich hielt) den Bruchsack freilegen zu können. Hierbei kam es cranial zur venösen Sickerblutung. Versuche, dieses Gefäß anzuklemmen, erwiesen sich als sehr schwierig. Auch nach Zuziehung einer weiteren Assistenzperson und Anbringung von Durchstichligaturen konnte die Blutung nicht vollständig gestillt werden. Daraufhin wurde die Patientin notfallmäßig in ein Universitätsklinikum verlegt und sogleich operiert. Nach Entfernung der vor dem Transport fixierten Kompressen kam es zu massiven Blutungen aus dem Bereich der Vena femoralis und der Vena iliaca externa, die mittels Gefäßnaht verschlossen wurden. Am achten postoperativen Tag zeigte sich eine Zweietagenthrom bose, deren Folgen trotz entsprechender Behandlung nur zum Teil beseitigt werden konnten und eine bleibende erhebliche Beeinträchtigung der Patientin darstellen. Diskussion Schenkelhernien sind selten und bilden nur 3 Prozent aller natürlichen Bauchwandbrüche. Es kommt zu einem Austreten des Bruchsackes unterhalb des Leistenbandes in die Nachbarregion, der Bruch tritt durch die Lacuna vasorum hindurch, dem Durchtrittsort der großen Beingefäße aus dem Bauchraum zum Oberschenkel. Aufgrund der Seltenheit dieser Bruchform und der unmittelbaren Nachbarschaft zu den großen Beingefäßen mit dem nicht unbeträchtlichen Risiko einer operativ ver ursachten Blutung ist die Operation deutlich aufwändiger und komplexer als die eines Leistenbruches. Bei Schenkelhernien besteht ein hohes Risiko der Einklemmung, sodass im vorliegenden Fall die Operation zweifelsfrei indiziert war. Jedoch war nach Eröffnung des Operationsgebietes kein Bruchsack mehr nachweisbar, offensichtlich hatte sich die Vorwölbung des Peritoneums spontan reponiert. 31 Bei dieser Sachlage hätte ein Verschluss der Bruch lücke ausgereicht, sei es „von außen“, also durch eine Naht des Leistenbandes an die Schenkelfaszie, sei es – alternativ – nach Eröffnen des Leistenbandes „von innen“ durch Fixieren des Leistenbandes an das Cooper’sche Band. Die vom Antragsgegner vorgenommene Präpara tion war unnötig und stellte aus den oben genannten Gründen ein nicht zu rechtfertigendes Risiko dar. Hierin lag nach Auffassung der Kommission ein Behandlungsfehler. Die dann eingetretene Blutung war für den Antragsgegner nicht beherrschbar. Die Situation wird in solchem Fall rasch unübersichtlich und erfordert eine hohe Expertise des Chirurgen sowie ein entsprechendes Instrumentarium. Der Antragsgegner war erkennbar in beiderlei Hinsicht überfordert. Ob der Antragsgegner unter den gegebenen Umständen die Operation einer Schenkelhernie übernehmen durfte, kann jedoch dahin stehen; im konkreten Fall war, wie dargelegt, jedenfalls die weitere Präparation unnötig und fehlerhaft. Aus Fehlern lernen: In loser Folge veröffentlicht das Ärzteblatt Baden-Württemberg ausgewählte und interessante Fälle aus der Arbeit der G utachterkommissionen für Fragen ärztlicher Haftpflicht. Autorenteam: Dr. iur. Eberhard Foth, Ulrike Hespeler, Matthias Felsenstein, Dr. med. Manfred Eissler Anzeige Veranstaltungshinweis Die Baden-Württembergische Bank (BW-Bank) in Freiburg und net4docs laden niedergelassene Ärztinnen und Ärzte zu einem Fachseminar ein. Seminartitel: Praxisabgabe-Seminar für Heilberufler.. Seminarinhalte: • Grundlagen und Planung der Praxisabgabe • Rechtsfragen bei Abgabe einer Praxis • Mögliche Kooperationsformen • Praxiswertermittlung • Steuerliche Behandlung der Praxisveräußerung • Versicherungsfragen im Hinblick auf die Praxisabgabe Referenten: Dr. Nicolas von Götz, Rechtsanwalt Dirk Nayda, Steuerberater Ralf Fischer, Versicherungsmakler für Heilberufe Claudia Wolf, VermögensManagerin Heilberufe Termin und Veranstaltungsort: Mittwoch, 17. Juni 2015 um 18.00 Uhr BW-Bank Freiburg, Am Münsterplatz 3, 79098 Freiburg Information und Anmeldung: BW-Bank Freiburg, Claudia Wolf, Telefon (07 61) 2 18 05-73, E-Mail: [email protected] Teilnahmebedingungen: Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei. Die Teilnehmerzahl ist auf maximal 40 Personen begrenzt. ÄBW 06 • 2015 311 Vermischtes Änderung der Bestattungsverordnung betrifft Leichenschauende Ärztinnen und Ärzte Neue Todesbescheinigung D as Sozialministerium BadenWürttemberg hat auf wichtige Änderungen in der Bestattungsverordnung hingewiesen, die sich aus dem neuen Bestattungsgesetz Baden-Württemberg ergeben haben, das am 8. April 2014 in Kraft getreten ist. Demnach wurde für die Ärzteschaft insbesondere Klarheit in Zusammenhang mit der Leichenschau und der Todesbescheinigung geschaffen. Nachstehend informiert das Ministerium über die wichtigsten Änderungen in der Todesbescheinigung. Ziel dabei war es, den vertraulichen Teil der Todesbescheinigung so zu gestalten, dass bei der Leichenschau rechtssichere Angaben möglich sind, ohne dass auf die für die statistische Auswertung notwendigen Informationen verzichtet wird. Nachfragen durch Gesundheitsämter werden so entbehrlich oder zumindest reduziert. Nicht vertraulicher Teil Im Informationsblatt sowie im nicht vertraulichen Teil wurden lediglich Anpassungen an die neue Terminologie vorgenommen. Vertraulicher Teil „Erfolglose Reanimation“: Die bisherige Angabe zur Dauer der Nulllinie im EKG bei einer erfolglosen Reanimation entfällt. Wenn die Tätigkeit des Notarztes überprüft werden soll, dann auf der Grundlage des Notarzteinsatzprotokolls und nicht der Todesbescheinigung. „Todesursache“: 1. Oft ist es schwer, die unmittelbare Todesursache ohne Obduktion festzustellen. Daher muss nunmehr nur die „vermutete“ unmittelbare Todesursache angegeben werden. Die Angabe zur unmittelbaren Todesursache wird nicht weiter ausge wertet, sondern dient letztlich der Prüfung der Plausibilität der Kausalkette. Für die Todesursachenstatistik bzw. die Gesundheitsberichterstattung ist die Frage nach vorangegangenen Erkrankungen bzw. nach dem Grundleiden viel wichtiger. Diese Angaben werden weiter verarbeitet und dienen beispielsweise der Vervollständigung des Krebsregisters (Überlebenszeit nach Diagnosestellung). Wie in § 9 Abs. 2 der Bestattungsverordnung vorgeschrieben, müssen daher im Rahmen der Leichenschau nötigenfalls Auskünfte über dem Tod vorausgegangene Erkrankungen und die Todesumstände eingeholt werden. 2. Nicht mehr erhoben wird im Rahmen der Leichenschau, ob eine Schwangerschaft vorlag. Zum einen wird die Angabe darüber nicht weiter verarbeitet, zum anderen ist das Vorliegen einer Schwangerschaft oftmals (noch) nicht bekannt. 3. Bei Anhaltspunkten für nicht natürlichen Tod bzw. für eine ungeklärte Todesart wurde die Ergänzung „Polizei vor Ort“ vorgenommen. Bei Verdacht auf Vorliegen von Tötungsdelikten ist es zwingend erforderlich, dass die Polizei bzw. die Staatsanwaltschaft das weitere Vorgehen klärt, bevor die Leichenschau vorgenommen werden darf. Insgesamt sind die Anlagen im Formularblock wie bisher gereiht, die Anlagen wurden aber entsprechend der Neugliederung der Verordnung neu zugeordnet (Kopfzeile oben rechts). Im Unterschriftenteil der Todesbescheinigung ist es nunmehr durchgängig erforderlich, den Namen der Leichenschauenden Person aufzuführen. Dies erleichtert die Zuordnung, falls Rückfragen erforderlich sind, insbesondere bei Gemeinschaftspraxen oder Notfallpraxen. Die bisherigen Formulare können laut Sozialministerium nur bis 31. Dezember 2015 genutzt werden. Die Landesärztekammer BadenWürttemberg hatte im Sinne der Leichenschauenden Ärztinnen und Ärzte bereits in Vorgesprächen mit dem Ministerium eine möglichst lange Übergangsfrist für die Benutzung alter Formulare eingefordert. Nach Festlegung der oben genannten kurzen Frist hat die Kammer gegenüber dem Sozialministerium in aller Form Widerspruch erhoben. Studie zu viszeralchirugischen minimal-invasiven Operationstechniken ausgezeichnet Foto: Universitätsklinikum Freiburg Felicién-Steichen-Preis für Freiburger Chirurgen D ie Deutsche Gesellschaft für Chirurgie hat Prof. Dr. Jens Höppner, Geschäftsführender Oberarzt der Klinik für Allgemein- und Viszeralchirurgie des Universitätsklinikums Freiburg, mit dem FeliciénSteichen-Preis geehrt. Der Preis wurde ihm für seine Studien zur Weiterentwicklung der minimal-invasiven Ope- 312 ÄBW 06 • 2015 rationstechniken beim Speiseröhrenund Magenkarzinom verliehen. Die Auszeichnung ist mit 5000 Euro dotiert. Das Universitätsklinikum Freiburg gehört zu den wenigen Zentren Deutschlands, das sich bei der Behandlung von Speiseröhren- und Magenkrebs auf minimal-invasive Opera tionstechniken spezialisiert hat. Der Felicién-Steichen-Preis ist nach dem gebürtigen Luxemburger Chirurgen Felicién Steichen (1926 – 2011) benannt. Steichen war nach seiner Ausbildung in Lausanne hauptsächlich in den USA tätig und gilt als einer der Pioniere auf dem Gebiete der minimal-invasiven Chirurgie. Vermischtes Renommierter Arzt und Wissenschaftler der jüngeren Generation Prof. Kaisers neue Spitze am Uniklinikum Ulm P rofessor Dr. Udo X. Kaisers (54, Foto) wird neuer Leitender Ärztlicher Direktor und Vorsitzender des Vorstands des Universitätsklinikums Ulm. Er tritt die Nachfolge von Professor Debatin an, der diese Position von Oktober 2013 bis Februar 2015 innehatte. Prof. Kaisers wird sein Amt in Ulm ab 1. September 2015 übernehmen. Prof. Kaisers hatte 1992 – nach Medizinstudium in Berlin und Wien sowie Promotion – seine wissenschaftlich-klinische Laufbahn an der Klinik für Anästhesiologie und Operative Intensivmedizin des Virchow-Klinikums der Freien Universität Berlin begonnen. Von 2003 bis 2006 war er C3-Professor für Anästhesiologie an der Charité. Seit 2006 ist er W3-Professor für Anästhesiologie und Intensivmedizin an der Universität Leipzig und Direktor der Klinik und Poliklinik für Anästhesiologie und Intensivtherapie. 2012 hat er darüber hinaus die medizinisch-wissenschaftliche Leitung des dortigen Departments für Operative Medizin übernommen. Zuletzt hatte das Universitätsklinikum Ulm mitgeteilt, dass es im Geschäftsjahr 2014 ein Jahresergebnis mit einem Plus von 51 000 Euro erzielt hat. Somit zeigte der Jahresabschluss gegenüber dem Vorjahr (–16,40 Mio. Euro, 2013) eine deutliche Steigerung von 16,45 Millionen Euro. Hauptursachen waren die sehr positive Ertragslage bei gleichzeitig moderater Entwicklung der Aufwandseite. Die Gesamterträge konnten insgesamt um etwa 25 Millionen Euro gesteigert werden. 2014 wurden mehr Patientinnen und Patienten behandelt als je zuvor. Von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des ärztlichen Dienstes und der Pflege wurden 47 902 Patienten auf höchstem medizinischen Niveau stationär versorgt, dazu mehr als 276 000 ambulant. Das entspricht gegenüber 2013 einem Zuwachs von rund 3,5 Prozent. Nachwuchskongress in Stuttgart für Medizinstudierende und Klinikärzte Anzeige Operation Karriere D er Deutsche Ärzte-Verlag lädt am 4. Juli 2015 zu „Operation Karriere“, dem Nachwuchskongress für Medizinstudierende und Klinikärzte, erstmalig nach Stuttgart ein. Hier wird in unterschiedlichsten Vorträgen und Workshops über karriere relevante Themen wie Weiterbildung, Praktisches Jahr, Facharztwahl und Existenzgründung informiert und diskutiert. Experten von Landesärztekammer und die Kassenärztlicher Vereinigung Baden-Württemberg stehen für Rückfragen und Diskussionen zur Verfügung. Zudem werden Antworten aus der Praxis auf die wichtigsten Fragen zur Arbeitgeberauswahl und Karriereplanung gegeben. Auf der begleitenden KarriereMesse gibt es die Möglichkeit, mit Kliniken und Unternehmen der Gesundheitswirtschaft ins persönliche Gespräch zu kommen und schon heute wichtige Kontakte für morgen zu knüpfen. Darüber hinaus werden unter anderem eine individuelle Karriereberatung und ein professionelles Fotoshooting für Bewerbungsbilder angeboten. Der Kongress findet in den Räumlichkeiten der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (Albstadtweg 11, 70567 Stuttgart) statt. Die Teilnahme sowie das gesamte Angebot sind kostenlos – die Verpflegung vor Ort ist inklusive. Weitere Informationen: www.operation-karriere.de C Ihr Partner. Für alle Fälle. Martin Wittke LL.M. Fachanwalt für Medizinrecht Fachanwalt für Sozialrecht Arztrecht Arzthaftungsrecht Arztstrafrecht Kompetent und zuverlässig Unsere 9 Anwälte sind mit 12 unterschiedlichen Fachanwaltschaften ressortübergreifend für Sie da. Chefarztrecht Rechtsanwalt Martin Wittke, LL.M. ist unser Fachanwalt für Medizinrecht und Sozialrecht. Ihr erfahrener Spezialist für alle Fälle im Gesundheitsrecht. Plausiprüfung Honorararztrecht Kassenarztrecht Krankenhausrecht Praxiserwerb Praxisgründung Wirtschaftlichkeitsprüfung Hauptsitz Bühl: Bühlertalstr. 11 77815 Bühl Tel. 07223 / 9876-0 Büro Baden-Baden: Pariser Ring 37 76532 Baden-Baden Tel. 07221 / 971574-0 15020_RASS_Anz_Aerzteblatt_140x215_RZ.indd 1 Büro Offenburg: Wilhelmstr. 10 77654 Offenburg Tel. 0781 / 34976 [email protected] www.rassek.de 29.04.15 10:49 Vermischtes Sozialministerium stellt eine Million Euro zur Verfügung Prävention von riskantem Alkoholkonsum D as Sozialministerium BadenWürttemberg will den von der Landesregierung eingeschlagenen Weg zur Prävention von riskantem Alkoholkonsum bei jungen Menschen weiter ausbauen. Insgesamt eine Million Euro stellt Ministerin Katrin Altpeter in den kommenden beiden Jahren für das Förderprogramm „Junge Menschen im öffentlichen Raum – Prävention von riskantem Alkoholkonsum“ zur Verfügung – das sind 600 000 Euro mehr als in den beiden Jahren zuvor. Rund die Hälfte des Geldes wird für konkrete Projekte der Jugend- und Suchthilfe eingesetzt, die übermäßigem Alkoholkonsum von jungen Menschen im öffentlichen Raum vorbeugen und alternative Freizeitaktivi- täten auf öffentlichen Plätzen und Straßen fördern. Mit der anderen Hälfte, dem neuen Programmbaustein „Starthilfe“, werden Kommunen dabei unterstützt, eigene Präventionskonzepte zu erarbeiten sowie die dafür erforderlichen Netzwerkstrukturen vor Ort dauerhaft aufzubauen. Unter den ausgewählten und mit jeweils bis zu 50 000 Euro geförderten Projekten sind der Ministerin zufolge sowohl größere Vorhaben im städtischen Raum als auch kleinere Projekte in eher ländlich geprägten Gebieten. Gefördert werden beispielsweise Projekte, bei denen die Jugendlichen und jungen Erwachsenen gezielt an öffentlichen Plätzen aufgesucht und angesprochen werden, an denen es erfahrungsgemäß zu Trink- gelagen kommt, sowie Projekte, bei denen den Jugendlichen anstelle von Alkohol alternative Freizeitangebote gemacht werden. Kommunen, die noch kein eigenes Gesamtkonzept zur Prävention von Alkoholmissbrauch haben, ein solches aber entwickeln wollen, werden im Rahmen des Programmbausteins „Starthilfe“ vom Land unterstützt. Die Gemeinden erhalten durch „Starthilfeworkshops“ vor Ort konkrete Hilfen und erarbeiten in jeweils vier moderierten Workshops ein eigenes kommunales Gesamtkonzept und erste Maßnahmen zur Umsetzung. Jede geförderte Kommune erhält 12 000 Euro, insgesamt stehen für „Starthilfe“ 500 000 Euro zur Ver fügung. Südwesten hat bei statistischer Erhebung die Nase vorn Bundesweit niedrigste Depressionsrate So depressiv ist Baden-Württemberg 2013 fehlte jeder landesweit im Schnitt 0,8 Tage aufgrund von Depressionen. Depressionsbedingte Fehltage je Erwerbsperson in Kreisen und kreisfreien Städten 2013 über dem Landesschnitt (0,9 Fehltage und mehr) Landesschnitt (0,8 Fehltage) unter dem Landesschnitt (bis zu 0,7 Fehltage) Neckar-Odenwald-Kreis 1,0 Ludwigsburg 0,7 Mannheim 0,9 Heidelberg 0,7 Hohenlohekreis Rhein-Neckar-Kreis 0,6 1,0 Schwäbisch Hall 0,8 1,0 Karlsruhe 1,0 Ostalbkreis 0,7 Pforzheim 1,4 Stuttgart 0,7 Baden-Baden 0,4 Böblingen 0,7 Rastatt 0,9 Esslingen 0,6 Tübingen Ulm 1,0 Biberach 0,6 Freiburg Freudenstadt Konstanz Bodenseekreis 0,9 0,8 0,9 0,7 Zum Vergleich: Fehltage insgesamt landesweit je Erwerbsperson: 12,1 Tage 314 ÄBW 06 • 2015 0,7 Grafik/Quelle: Depressionsatlas der Techniker Krankenkasse 2015 Heilbronn B aden-Württemberg weist mit 0,84 Fehltagen pro Erwerbs person 2013 die geringsten Fehlzeiten aufgrund von Depres sionen auf. Diesen Wert hat die Techniker Krankenkasse (TK) erho ben, die bei ihren Versicherten 2013 bundesweit fast 4,3 Millionen Fehltage aufgrund depressiver Episoden und chronischer Depressionen verzeichnete. Den höchsten Wert erreichte Hamburg mit 1,42 Fehl tagen pro Erwerbsperson, der bundesweite Durchschnitt liegt bei 1,04 Fehltagen. Die Diagnose Depression trägt vor allem wegen der langen Dauer der Krankheitsfälle von durchschnittlich 64 Tagen pro Fall wesentlich zum Arbeitsunfähigkeitsgeschehen bei. Der Anteil der Betroffenen ist mit 1,16 Prozent der männlichen und 2,1 Prozent der weiblichen TK-versicherten Erwerbspersonen bundesweit relativ niedrig (gesamt: 1,59 Prozent). Die niedrigste Gesamtbetroffenenrate konnte mit 1,39 Prozent wiederum in Baden-Württemberg festgestellt werden: Hier waren 1,07 Prozent der Männer und 1,77 Prozent der Frauen wegen einer Depression arbeitsunfähig. Damit sind der Frauenanteil und auch der Geschlechterunterschied hier am geringsten. Allerdings bewegen sich die Betroffenenraten innerhalb Baden-Württembergs nicht auf einheitlichem Niveau. In Pforzheim, Rottweil und Mannheim liegen sie beispielsweise über dem Bundesdurchschnitt. Ein etwas anderes Bild ergibt sich hinsichtlich der Verordnung von Antidepressiva. Hier liegt Baden Württemberg mit einer Betroffenenrate von 5,91 Prozent der TK-versicherten Erwerbspersonen nur knapp unter dem Bundesdurchschnitt (5,97 Prozent). Einige Regionen mit unterdurchschnittlichen depressionsbedingten Fehlzeiten weisen relativ hohe Verordnungsraten für Antidepressiva auf, wie beispielsweise Heilbronn, Heidelberg und der RheinNeckar-Kreis sowie Freiburg. Vermischtes Gebührenordnung für Ärzte erleidet massiven Bedeutungsverlust Erste Studie zur Historie der GOÄ E rstmals wurde die ärztliche Gebührenordnung (GOÄ) in Deutschland in ihrem historischen Kontext wissenschaftlich untersucht. Die Brendan-SchmittmannStiftung analysierte im Auftrag des NAV-Virchowbundes die ärztliche Taxe von der beginnenden Christianisierung bis in die Gegenwart und erforschte ihre jeweilige Einbindung in Gesellschaft und Sozialsysteme. In jeder dieser Epochen hatte eine ärztliche Gebührenordnung ihren Zweck, nämlich das Leistungsgeschehen zwischen Arzt und Patient zu regeln und den Patienten vor Überforderung und der Wissensungleichheit zu schützen. Und in allen Zeiten haben Ärzte ihren Freien Beruf mit der stets implizierten Verantwortung gegenüber dem Gemeinwesen verbunden. Neben dem umfassenden historischen Bogen der ärztlichen Gebührenordnung wurde auch untersucht, welche Funktionalität eine Gebührenordnung in ihrer jeweiligen Zeit entwickelte und welche Ausprägungen daraus folgten. Denn dies ist entscheidend für die Weiterentwicklung und die grundsätzliche Bewertung der Gebührenordnung eines freien Berufes. Schließlich steht und fällt damit der Freiheitsgrad der gesamten Berufsgruppe, so die Analyse. Seit jeher sind das vertrauensvolle Patienten-Arzt-Verhältnis, die freie unabhängige Berufsausübung und die Autonomie in Vergütungsfragen Bestandteil der Arzttätigkeit. In Zeiten der Budgetierung, in denen eine Kassenarzt-Gebührenordnung, wie der EBM, die Funktion einer HonorarVerteilung bei begrenzten Mitteln erfüllt, tritt die Gebührenordnung für den Freien Beruf Arzt oftmals in den Hintergrund. Der NAV-Virchowbund befürchtet, dass in der Folge viele Kolleginnen und Kollegen den EBM für den Standard der Gebührenordnung halten. Dies sei nicht nur sachlich falsch, sondern es beschreibe auch eine falsche Entwicklung. Die aktuelle Gebührenordnung GOÄ sei nicht nur hoffnungslos veraltet, sie könne auch mit den heutigen ärztlichen Leistungen nicht mehr Schritt halten. Das Fazit aus der Studie müsse daher sein: Eine Reform der GOÄ ist überfällig und für einen Freien Beruf unverzichtbar. Eine reformierte GOÄ müsse wieder die ärztliche Referenz-Gebührenordnung werden. Denn damit stehe und falle der Freiheitsgrad der gesamten Berufsgruppe. Weitere Informationen: www.nav-virchowbund.de C Die FoBi@pp im Überblick Anzeige Für Teilnehmer • e igene EFN als eindimensionalen und zweidimensionalen Barcode darstellen, zum „immer Dabeihaben“ im Smartphone • Suchmöglichkeit innerhalb aller von deutschen Ärztekammern „zertifizierten“ Veranstaltungen • Detailauskunft zu ausgewählten Fortbildungsveranstaltungen. Für Veranstalter • s chnelles Erfassen von Veranstaltungsteilnehmern • Teilnehmerübermittlung an den EIV via Smartphone Allgemeine Hinweise • n ur Veranstalter können (via sogenannter Veranstaltungsnummer) Teilnahmen an den EIV senden • Übermittlung der Referentenpunkte wird aktuell vom EIV nicht u nterstützt Veranstaltungshinweis Die Baden-Württembergische Bank (BW-Bank) lädt im Rahmen ihrer Reihe BW Forum Medicum zu einer Informationsveranstaltung für Ärztinnen und Ärzte aus der Region Tübingen ein. Titel: Innovative Versorgungsgestaltung in der Gesundheitsregion Tübingen. Veranstaltungsinhalte: • Vorstellung der Studie „Gesundheitsregionen 2020“ mit detaillierten Informationen zur aktuellen Versorgungsstruktur in der Region Tübingen • Podiumsdiskussion mit namhaften Experten über die Möglichkeiten der innovativen Versorgungsgestaltung in der oben genannten Gesundheitsregion Termin und Veranstaltungsort: Mittwoch, 24. Juni 2015 um 18.00 Uhr Casino am Neckar, 72070 Tübingen Information und Anmeldung: BW-Bank Tübingen, Melanie Spörl, Telefon (0 70 71) 1 58-166, E-Mail: [email protected] Teilnahmebedingungen: Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. ÄBW 06 • 2015 315 Vermischtes Jeder Beschäftigte in Baden-Württemberg fehlt im Durchschnitt 18 Tage im Jahr Wenn der Beruf krank macht W ie häufig Baden-Württemberger am Arbeitsplatz fehlen, hängt stark vom Job ab. Das zeigt die aktuelle FehlzeitenAnalyse des Wissenschaftlichen Instituts der AOK: Die meisten Fehltage weisen in Baden-Württemberg Berufsgruppen aus den Bereichen Verund Entsorgung mit 30,4 Fehltagen auf, Berufe in der industriellen Gießerei mit 28,9 Fehltagen sowie Platzund Gerätewarte/-wartinnen mit 28,5 Abbildung 1 Fehltagen. Es handelt sich dabei um Berufsgruppen mit hohen körperlichen Arbeitsbelastungen und überdurchschnittlich vielen Arbeitsunfällen. Besonders wenige Fehltage hatten in Baden-Württemberg die Berufe in der Hochschullehre und -forschung mit lediglich 3,1 Fehltagen. Auch Ärzte (6,6 Tage) sowie Berufe in der technischen Forschung und Entwicklung (6,8 Tage) weisen deutlich unterdurchschnittliche krankheitsbedingte Fehlzeiten auf. Die Gründe für die Höhe von Fehlzeiten liegen vor allem in den berufsspezifischen Anforderungsprofilen (Abbildung 2). In Berufen mit körperlich anspruchsvollen Tätigkeiten wie der Ver- und Entsorgung oder der industriellen Gießerei treten vor allem Muskel-Skelett-Erkrankungen auf. In diesen Berufsgruppen entfallen 27,3 beziehungsweise 27,2 Prozent aller Krankheitstage auf diese Krankheitsarten. Zum Vergleich: Bei Berufen in der Hochschullehre und -forschung sind es nur 9,7 Prozent. Auch ist das Krankheitsspektrum ein anderes: So sind in den dienstleistungsorientierten Berufen eher psychische Erkrankungen bestimmend für eine Krankschreibung. In BadenWürttemberg sind hier unter anderem Ärzte mit 17,1 Prozent und Berufe in der IT-Anwendungsberatung mit 16,3 Prozent zu nennen, zwei Berufsgruppen, die ansonsten eher geringe Fehlzeiten aufweisen. Insgesamt ist der Krankenstand in Baden-Württemberg im Jahr 2014 im Vergleich zum Vorjahr annähernd gleich geblieben: Nach einem Anstieg von 0,1 Prozent liegt er nunmehr bei 4,9 Prozent (Abbildung 1). Damit hat jeder Beschäftigte in Baden-Württemberg im Durchschnitt 18 Tage aufgrund von ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen im Betrieb gefehlt. Abbildung 2 Anzeige Veranstaltungshinweis Die Baden-Württembergische Bank (BW-Bank) veranstaltet in Tübingen und Esslingen ein Fachseminar für niederlassungswillige Mediziner. Seminartitel: Existenzgründer-Seminar für Heilberufler. Seminarinhalte: • Neugründung oder Übernahme • Kooperationsformen • Praxiswertermittlung • Investitions- und Kostenplanung • Finanzierungsmöglichkeiten • Öffentliche Fördermittel Termine und Veranstaltungsorte: 1. Juli 2015 (18.00 Uhr) in Tübingen 15. Juli 2015 (18.00 Uhr) in Esslingen Information und Anmeldung: Tübingen: Melanie Spörl, Telefon (0 70 71) 1 58-166, E-Mail: [email protected] Esslingen: Sabine Sautter, Telefon (07 11) 1 24-4 65 87, E-Mail: [email protected] Teilnahmegebühr: kostenfrei 316 ÄBW 06 • 2015 Vermischtes Sportweltspiele der Medizin I m Westen der grünen Insel Irland wird die Universitätsstadt Limerick in diesem Jahr der Austragungsort der 36. Sportweltspiele der Medizin und Gesundheit vom 18. bis 25. Juli sein. Zu den sportlichen Wettkämpfen bietet das Universitätsgelände mit komplettem Sportlerdorf eine ausgezeichnete Infrastruktur. Sportliche Leistung auch in der Freizeit und Wettkampf mit Gleichgesinnten ist die Devise der Sportweltspiele, die seit 1978 stattfinden. Zu den alljährlich stattfindenden Sportweltspielen der Hobbysportler werden aller Voraussicht nach wieder 2500 sportbegeisterte Ärzte, Apotheker und Kollegen aus den gesundheitlichen und pflegenden Berufen mit Freunden und Familien aus mehr als 50 Ländern eintreffen. Die akkreditierten Freizeitsportler starten in 25 Einzel- und Mannschaftsdisziplinen, wovon die meisten in Altersklassen eingeteilt sind. Die Sportweltspiele sind wegen der großen Vielfalt der angebotenen Disziplinen und Startmöglichkeiten für Amateursportler einmalig in der Sportwelt. Von Tennis und Golf über Leichtathletik und Schwimmen bis hin zu Radrennen und Fußball reicht die Liste der Disziplinen, bei denen auch Freunde und Angehörige der Teilnehmer ohne Wertung mitstarten können. Teilnehmen können alle Ärztinnen und Ärzte sowie Kollegen aus den medizinischen und pflegenden Berufen. Auch Studenten und Auszubildende aus den Fachbereichen können akkreditiert werden. Ein gesundheitliches Attest und der Spaß am Leistungssport sind Voraussetzungen. Gestartet wird in fünf Altersklassen. Anmeldungen werden noch bis zum 15. Juli entgegengenommen. Neben den sportlichen Wettkämpfen bieten die Sportweltspiele einen internationalen Kongress für Sportmedizin und einen freundschaftlichen Erfahrungsaustausch mit Kollegen aus aller Welt. Das tägliche folkloristische Programm des Gastgeberlandes und die internationalen allabendlichen Siegerehrungen runden das Sportevent ab. Weitere Informationen: www.sportweltspiele.de C Neue Bücher Die Halbruhigen Die Kladde S. R. Adams, 271 Seiten, Aufbau Verlag, ISBN 978-3351035259, 19,99 Euro C. Bignion, 130 Seiten, ISBN 978-1492162285 bzw. 9781492335153, 12,10 bzw. 15,03 Euro Die Ärztin lehrt als Oberstudienrätin in Radolfzell. Ihre Bücher vermitteln kompaktes Wissen für das Profilfach „Gesundheit und Pflege“ des SGG, das von 27 Schulen im Lande angeboten wird. Für die Einstiegsstufe, die Jahrgangsstufe 1 und 2 sowie in einem Abitur-Repetitorium enthalten vier Bände (zwei davon sind bereits erschienen) das Wichtigste in Kürze zur gezielten Abi-Vorbereitung, als Ergänzung zu den gängigen Lehrbüchern für den Unterricht. Burn on, Homo sapiens! K. Mehl, 401 Seiten, V&R unipress, ISBN 978-3847101765, 49,99 Euro Der Chefarzt eines Fachkrankenhauses für psychosomatische Medizin in Südwürttemberg setzt sich unter anderem mit Burn-out auseinander, indem er in zahlreichen Essays nicht nur den Körper, sondern auch die Seele und den Geist von Menschen analysiert. Am Ende gibt er zahlreiche Handlungsempfehlungen für ein besseres Selbstmanagement, denen er ein selbstwirksames, kräftiges und optimistisches „Burn on“ zugrunde legt. Die Verfasserin war Psychotherapeutin, bevor sie hauptberufliche Autorin wurde. Im Mittelpunkt des Romans stehen der Chefarzt einer Psychiatrie und seine Familie. Sie leben in den 70er Jahren auf dem Klinikgelände. Der Protagonist verliebt sich in eine Patientin, und alles beginnt ihm zu entgleiten. Dreißig Jahre später kehrt seine Tochter an den Ort ihrer Kindheit zurück. Langsam versteht sie, in welcher Spannung zwischen Sicherheit und Freiheitsbedürfnis sich ihr Vater und alle, die mit ihm in dieser geschlossenen Welt lebten, damals befanden. Umgang mit bipolaren Patienten L. Wolkenstein, M. Hautzinger, 144 Seiten, Psychiatrie Verlag, ISBN 978-3884145685, 16,95 Euro Übersichtlich und kompakt informieren die Autoren von der Universität Tübingen über Ursachen, Erscheinungsformen und Behandlungsmöglichkeiten bipolarer Störungen. Der Band vermittelt Basiswissen; seine Zielgruppen sind unter anderem Pflegekräfte, Sozialarbeiter, Heilpädagogen und Ergotherapeuten. Durch zahlreiche Fallbeispiele wird das Buch zum leicht zu lesenden und schnell anwendbaren roten Faden im Umgang mit bipolaren Kranken. Hilfe! Frau Doktor und ihr Vogel kommen Der Arzt Hermann Strauß S. Mottl-Link, 108 Seiten, Schubi, ISBN 978-3867235365, 19,90 Euro H. Jenss, P. Reinicke, 168 Seiten, Hentrich und Hentrich, ISBN978-3955650483, 24,90 Euro Die Heidelberger Ärztin schließt an den Erfolg ihrer „Gesundmachgeschichten“ für Kinder an; diesmal steht die Erste Hilfe im Mittelpunkt. Die Amtsärztin kombiniert eine spannende und humorvolle Story mit einfach umzusetzenden und bewährten Handlungsempfehlungen für Notfallsituationen. Kinder erfahren zudem, wie sie auch ohne professionelles Material Hilfe leisten, wie sie Unfälle verhüten können und wann der Arzt unbedingt notwendig ist. Einer der Herausgeber war Chefarzt in Waldshut. In autobiografischen Notizen beschreibt der renommierte Internist H. Strauß (1868-1944) seine medizinische Ausbildung und Tätigkeit in Berlin. Auch nach 1933 ist er im Berliner Jüdischen Krankenhaus ärztlich tätig. 1942 werden er und seine Ehefrau deportiert. Seine Aufzeichnungen aus dem Ghetto Theresienstadt sind ein einzigartiges Zeitdokument eines Mitgliedes des dortigen Ältestenrates. ÄBW 06 • 2015 317 Fortbildung, Seminare & Kongresse Anzeige TERMIN 03. / 04. 07. 2015 25. / 26. 09. 2015 30. / 31. 10. 2015 11. / 12. 12. 2015 05. / 06. 02. 2016 08. / 09. 04. 2016 25. / 26. 09. 2015 (I. Basis) 20. / 21. 11. 2015 (II. Aufbau) 29. / 30. 01. 2016 (III. Vertiefung) (je 16 Std.; Kosten: 250,– Euro, Fortbildungspunkte: 20) 23. / 24. 10. 2015 (je 16 Std.; Kosten: 250,– Euro, Fortbildungspunkte: 20) 24. 06. 2015 14.00 – 17.00 Uhr Fortbildungspunkte: 3 THEMA Psychosomatik Komplettkurse incl. Balint Für Facharztprüfung u. EBM-Ziff.: Akupunktur, Schmerzstörung, Psychosomatik 40 h Kurs = 2 x Fr.-nachm. / Sa. 80 h Kurs = 4 x Fr.-nachm. / Sa. Einstieg jederzeit möglich Medizinische Hypnose (I – III) Moderne Hypnose-Interventionen zur Kontrolle akuter und chronischer Schmerzen, Symptomreduktion bei psychosomatischen Störungen, Angst- und Schlafstörungen. Als Zweitverfahren im Rahmen der Weiterbildung Psychotherapie (Entspannungsverfahren) anerkannt. Selfcare: Energie- & Erholungskompetenz, Selbsthypnose & Imaginative Verfahren Ad-hoc-Strategien zu StressReduktion, Ressourcen-Aktivierung und Wohlbefinden, im Alltag, Ausbau von Energie- & Erholungskompetenz. Schulung des Krebsregisters Baden-Württemberg für niedergelassene Ärzte • E inführung in das Meldeportal und die Erfassungsanwendung des Krebsregisters Baden-Württemberg Kurs 4: 26. – 28. 06. 2015 04. 07. 2015 10. / 11. 07. 2015 Psychosomatische Grundversorgung Balint-Gruppe, Progressive Muskelentspannung Seminare mit KV- und ÄK-Anerkennung – Tübinger Fortbildung für Dermatologie – 110. Tagung der Vereinigung Württembergischer Dermatologen ADBW Jahrestagung Organisation: Prof. Dr. Jochen Seufert Tageskarte: Mitglied: 20,– Euro Nichtmitglied: 30,– Euro ORT Pforzheim / Ispringen Kontakt: Fr. Schleucher Tel. (01 76) 70 33 07 02 E-Mail: [email protected] Web: www.afpp.de VERANSTALTER AfPP Akademie für Psychotherapie Dr. med. W. Polster Schubertstr. 20 75331 Engelsbrand-Salmbach Fax (0 72 35) 98 08 65 79098 Freiburg Praxis PD Dr. Ross Luisenstr. 6 Auskunft / Anmeldung: Tel. (07 61) 7 07 73 21 Fax (07 61) 7 07 73 22 Praxis PD Dr. Ross Luisenstr. 6 79098 Freiburg E-Mail: [email protected] Web: www.per-sono.de 79098 Freiburg Praxis PD Dr. Ross Luisenstr. 6 Auskunft / Anmeldung: Tel. (07 61) 7 07 73 21 Fax (07 61) 7 07 73 22 Praxis PD Dr. Ross Luisenstr. 6 79098 Freiburg E-Mail: [email protected] Web: www.per-sono.de Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft e. V. Birkenwaldstr. 151 70191 Stuttgart Klinische Landesregisterstelle des Krebsregisters Baden-Württemberg bei der der BWKG e. V. Birkenwaldstr. 145 70191 Stuttgart Info, Anmeldung: Tel. (07 11) 2 57 77-70 Fax (07 11) 2 57 77-79 [email protected] www.krebsregister-bw.de 69115 Heidelberg Hörsaalgebäude Kupferbau Hölderlinstr. 5 72074 Tübingen Katholische Akademie der Erzdiözese Freiburg, Wintererstr. 1 79104 Freiburg Programm / Anmeldung / Anfahrt: www.adbw.de/termine DIE TEILNAHME IST KOSTENFREI! Dr. Olschewski-Hattenhauer und Dr. Oberweis-Nienburg Tel. (0 62 21) 16 35 24 E-Mail: [email protected] Prof. Dr. med. Martin Schaller Universitäts-Hautklinik Tübingen [email protected] Sekretariat: Brigitte Frey Tel. (0 70 71) 29-8 51 19 Fax (0 70 71) 29-41 17 [email protected] • Fortbildungspunkte sind beantragt • Anmeldung nicht erforderlich • Teilnahme kostenlos ADBW e. V. (Arbeitsgemeinschaft Diabetologie Baden-Württemberg e. V.) E-Mail: [email protected] www.adbw.de Fortbildung, Seminare & Kongresse Anzeige TERMIN Samstag, 11. 07. 2015, 09.00 – 16.00 Uhr THEMA 19. Angiologie-Refresherkurs 9 CME-Punkte beantragt ORT Stuttgart-Mitte NeuroCafe Stuttgart, Olgastr. 50, 70182 Stuttgart 11. 07. 2015 „In treatment“ – aus dem Fernsehen als Therapeut lernen Seminar mit Dr. Dr. Dornberg Der Erstantrag im Rahmen der Zusatzweiterbildung Psychotherapie – fachgebunden – Seminar mit Dr. D. Noelle Intensivkurs Psychosomatische Grundversorgung 50 Std. (20 Std. Theorie, 30 Std. verb. Intervention) Fortlaufende Balintgruppe – parallel zur Psychosomatischen Grundversorgung – (30 Std.) Schulung des Krebsregisters Baden-Württemberg für niedergelassene Ärzte Freiburg i. Brsg. Kursgebühr: 120,– Euro 11. 07. 2015 13. – 18. 07. 2015 13. – 17. 07. 2015 15. 07. 2015 15.00 – 18.00Uhr Fortbildungspunkte: 3 Freiburg i. Brsg. Kursgebühr: 120,– Euro AK PSM e. V., Universitätsklinikum Freiburg http://www.psychosomatik-weiterbildung.de/ Tel. (07 61) 27 06 51 50 Freiburg i. Brsg. Kursgebühr: 750,– Euro AK PSM e. V., Universitätsklinikum Freiburg http://www.psychosomatik-weiterbildung.de/ Tel. (07 61) 27 06 51 50 Freiburg i. Brsg. Kursgebühr: 470,– Euro AK PSM e. V., Universitätsklinikum Freiburg http://www.psychosomatik-weiterbildung.de/ Tel. (07 61) 27 06 51 50 Krankenhaus Pfullendorf Zum Eichberg 2/1 88630 Pfullendorf Krebsregister Baden-Württemberg Klinische Landesregisterstelle bei der BWKG e. V. Birkenwaldstr. 145 70191 Stuttgart • E inführung in das Meldeportal und die Erfassungsanwendung des Krebsregisters Baden-Württemberg 30. 08. – 04. 09. 2015 Die Veranstaltung wurde von der Bayerischen Landesärztekammer mit insgesamt 33 Fortbildungspunkten zertifiziert, pro Tag gibt es 6 Fortbildungspunkte. Die Österreichische Ärztekammer erkennt diese Veranstaltung als Fortbildungs maßnahme an 18. – 20. 09. 2015 16. / 17. 10. 2015 13. / 14. 11. 2015 27. / 28. 11. 2015 11. / 12. 12. 2015 15. / 16. 01. 2016 05. / 06. 02. 2016 26. / 27. 02. 2016 11. / 12. 03. 2016 15. / 16. 04. 2016 06. / 07. 05. 2016 Info, Anmeldung: Tel. (07 11) 2 57 77-70 Fax (07 11) 2 57 77-79 [email protected] www.krebsregister-bw.de Grado / Italien 47. Internationaler Seminarkongress Schwerpunktthemen der Seminare • Akutsituationen im ärztlichen Bereitschaftsdienst – gemäß KVB Richtlinien Modul 1 (Theorie) • Gerontologie • Koronare Herzerkrankungen • Orthopädie • Psychiatrie • Interdisziplinäre Gespräche, Themen täglich wechselnd Kurse (mit Zusatzgebühr): • Akutsituationen im ärztlichen Bereitschaftsdienst – gemäß KVB Richtlinien Modul 2 (Praxis) • Balint-Gruppe Änderungen für alle Seminare und Kurse bleiben vorbehalten. Interdisziplinärer Grundkurs CW Schwäbisches Doppler- und Duplexsonographie Bildungszentrum IRSEE der hirnversorgenden und peripheren Gefäße Psychosomatische Grundversorgung Komplettkurs nach Weiterbildungsordnung und zur Abrechnung von EBM 35100/35110. 20 Stunden Theorie der Gesprächsführung, 30 Stunden verbale Interventionstechniken und 30 Stunden Balintgruppe VERANSTALTER Verein für ärztliche Fortbildung Kursleitungsteam: Dr. Ragnar Gareis, Dr. Ingo Maier, Prof. Dr. Hartmut Hanke, Prof. Dr. Thomas Störk E-Mail: [email protected] Informationen & Kontakt: www.angio-refresher.de AK PSM e. V., Universitätsklinikum Freiburg http://www.psychosomatik-weiterbildung.de/ Tel. (07 61) 27 06 51 50 Psychosomatische Tagesklinik Gesundheitszentrum des Universitätsklinikums Tübingen Hoppe-Seyler-Str. 6 72076 Tübingen DIE TEILNAHME IST KOSTENFREI Programmanforderung und Anmeldung an: Frau Margret Del Bove Herbert-Lewin-Platz 1 10623 Berlin Tel. (0 30) 40 04 56-4 15 Fax (0 30) 40 04 56-4 29 E-Mail: [email protected] Im Internet: http://baek.de/ unter Termine Ultraschall-Akademie der DEGUM GmbH Anmeldung: Ultraschall-Akademie der DEGUM, Tel. (0 30) 20 21 40 45-0, Fax -9 www.ultraschall-akademie.de E-Mail: [email protected] Universitätsklinikum Tübingen Abteilung für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie Anmeldung / Auskunft: Dr. med. Nora Rapps [email protected] www.psychosomatik-tuebingen.de Zum Gedenken Sabine Allert, Ellwangen Dr. med. Ursula Petermann, Pforzheim Heinz Mint, Karlsruhe Hans-Josef Wintrich, Ulm Dr. med. Ingeborg Dorszewski, Mannheim Dr. med. Hans von Haase, Pforzheim Dr. med. Wolfgang Kretz, Stutensee Dr. med. Hermann Kern, Karlsruhe Dr. med. Kaspar Nadj, Gerlingen Dr. med. Winfried Schmidt, Stuttgart Dr. med. Martha Zens, Freiburg Dr. med. Siegfried Spahn, Ulm Dr. med. Karoly Krako, Freiburg Dr. med. Robert-Ludwig Awender, Lichtenstein Dr. med. Eva Köhler, Birrwil/Schweiz Dr. med. Heinrich Fien, Karlsruhe Dr. med. Hans-Curt Fleck, Bad Krozingen Dr. med. Richard Alt, Laupheim Dr. med. Klaus-Peter Merz, Freiburg Dr. med. Ute Philipp, Reutlingen Prof. Dr. med. Dieter Roelcke, Angelbachtal Matthias Jetter, Bad Waldsee Dr. med. Hans Kuchheuser, Heidelberg Prof. Dr. med. Heinz Leferenz, Heidelberg Dr. med. Edith Ißler, Frickenhausen Prof. Dr. med. Egbert Nüssel, Heidelberg 320 Wir trauern um unsere Kolleginnen und Kollegen * 21. 04. 1962 † 17. 11. 2014 * 28. 07. 1930 † 14. 12. 2014 * 05. 05. 1939 † 05. 01. 2015 Landesausschuss Ärzte/Krankenkassen Geschäftsstelle: Albstadtweg 11 70567 Stuttgart (Möhringen) Telefon (07 11) 78 75-33 92 Fax (07 11) 78 75-32 74 * 14. 10. 1947 † 20. 01. 2015 * 05. 10. 1924 † 09. 02. 2015 * 31. 03. 1938 † 18. 02. 2015 * 14. 08. 1931 † 23. 03. 2015 * 20. 04. 1940 † 24. 03. 2015 * 24. 12. 1930 † 25. 03. 2015 * 27. 11. 1949 † 29. 03. 2015 * 21. 03. 1922 † 01 04. 2015 * 05. 10. 1940 † 04. 04. 2015 * 27. 11. 1940 † 07. 04. 2015 * 02. 02. 1932 † 15. 04. 2015 * 18. 01. 1950 † 15. 04. 2015 * 22. 11. 1916 † 18. 04. 2015 * 07. 10. 1919 † 19. 04. 2015 * 04. 01. 1923 † 20. 04. 2015 * 15. 03. 1936 † 20. 04. 2015 * 25. 01. 1941 † 21. 04. 2015 * 28. 12. 1936 † 22. 04. 2015 * 02. 12. 1956 † 23. 04. 2015 * 15. 05. 1919 † 29. 04. 2015 * 15. 07. 1913 † 29. 04. 2015 * 25. 12. 1951 † 01. 05. 2015 * 30. 03. 1928 † 04. 05. 2015 ÄBW 06 • 2015 Beschlüsse des Landesausschusses Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg hat nach Maßgabe der vom gemeinsamen Bundesausschuss erlassenen Bedarfsplanungs-Richtlinie im Einvernehmen mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen den Bedarfsplan über den Stand der vertragsärztlichen Versorgung aufgestellt. Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen für BadenWürttemberg nach § 90 SGB V (Landesausschuss) beschließt auf der Grundlage des Bedarfsplans über den Stand der vertrags ärztlichen Versorgung. Er ordnet unter anderem Zulassungs beschränkungen an oder hebt diese auf. Die Beschlüsse der Sitzung des Landesausschusses vom 10. Juni 2015 werden nach der Nichtbeanstandung des Sozialministeriums umgehend auf der Homepage der Kassen ärztlichen Vereinigung BadenWürttemberg amtlich bekanntgegeben unter www.kvbawue.de/vertraege_ recht/bekanntmachungen. Im Rahmen einer Berichterstattung werden Sie diese zudem voraussichtlich im Juliheft des Ärzteblatts Baden-Württemberg finden. Wir weisen allerdings darauf hin, dass es sich bei der Ver öffentlichung im Ärzteblatt Baden-Württemberg aus schließlich um eine Bericht erstattung handelt, weshalb es vorkommen kann, dass die Bewerbungsfristen kurze Zeit nach Erscheinen des Ärzte blatts ablaufen. Wir verweisen daher auf unsere oben ge nannte Homepage, wo die amtliche Bekanntmachung der Beschlüsse des Landes ausschusses umgehend nach der Nichtbeanstandung des Sozialministeriums erfolgt. Bitte beachten Sie, dass aus schließlich die Fristen aus der Bekanntmachung auf unserer Homepage maßgeblich sind. Bekanntmachungen Landesärztekammer Baden-Württemberg Geschäftsstelle: Jahnstraße 40 70597 Stuttgart ( Degerloch) Telefon (07 11) 7 69 89-0 Fax (07 11) 7 69 89-50 Weitere Infos unter www.läk-bw.de Ernährungsmedizin – Refresherkurs – Es sind noch Plätze frei – Die Landesärztekammer Baden-Württemberg bietet wieder einen Ernährungsmedizin – Refresherkurs an. Mit praxisrelevanten Übungen wird das Wissen aus dem Kurs Ernährungsmedizin vertieft. Termin: 4. Juli 2015 Programm: 9.00–10.30 Uhr Vortrag Auswahlkriterien Lebensmitteleinkauf Frische oder Convenience produkte – bio oder regional – nachhaltig – saisonal? Neue Lebensmittelinforma tionsverordnung LMIV 10.30–12.00 Uhr Wir gehen einkaufen! Ausgewählter Warenkorb 12.00–12.45 Uhr Auswertung Einkauf 12.45–13.30 Uhr Mittagspause 13.30–14.30 Uhr Praxisarbeit Sensorik: Getränke (Säfte, Smoothies, Nektare), Milchprodukte (Joghurts, auch prä- und probiotisch) Teigwaren (auch glutenfrei) Öle (kaltgepresst – raffiniert) Preisberechnung und Inhaltsstoffe: Convenience contra selbstgemacht Saisonal: Obst und Gemüse 14.30–15.00 Uhr Pause 15.00–16.15 Uhr Praxisarbeit Lebensmittelauswahl bei kleinem Budget Preisberechnung und Inhaltsstoffe: Convenience contra selbstgemacht Weitere Informationen und Anmeldung: Landesärztekammer Baden-Württemberg, Frau Sonja Hagdorn, Abteilung Fortbildung und Qualitätssicherung, Jahnstraße 40, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 89-830, Fax (07 11) 7 69 89-82 Wichtige Änderungen Neu: „Empfehlungen zur ärztlichen Fortbildung“ vom 24. April 2015 in 4. überarbeiteter Auflage in Kraft getreten Die Berücksichtigung der „Empfehlungen zur ärztlichen Fortbildung“ der Bundesärztekammer in der jeweils aktuellen Fassung sind für die Anerkennung einer Fortbildungsmaßnahme auf das Fortbildungszertifikat der Landesärztekammer Baden-Württemberg Voraussetzung (gemäß § 5 der Fortbildungsordnung der Landes ärztekammer). Die Bundesärztekammer hat die überarbeiteten „Empfehlungen zur ärztlichen Fortbildung“ (4. Auflage vom 24. April 2015) auf ihrer Website veröffentlicht. Sie können dort heruntergeladen werden. Die wichtigsten Neuerungen im Überblick: • Das Kapitel „Qualitätsanforderungen an Fortbildungsmaßnahmen“ wurde überarbeitet und definiert nun die didaktische Ausgestaltung von Fortbildungen. • Neu ist das Kapitel „Neutralität und Transparenz“, das sich auf § 8 der (Muster-) Fortbildungsordnung vom 29. 05. 2013 bezieht und einmal mehr klar feststellt, dass Fortbildungsinhalte frei von wirtschaftlichen Interessen sein müssen. Weitere Ergänzungen finden sich in den Absätzen Transparenz und Offenlegung von Interessenkonflikten, Beiträge Dritter als Spende oder über Sponsoring sowie Aufgaben des wissenschaftlichen Leiters. • Im Anhang der Empfehlungen sind die Qualitätskriterien eLearning der Bundesärztekammer ausgewiesen. Bezirksärztekammer Nordwürttemberg Geschäftsstelle: Jahnstraße 5 70597 Stuttgart ( Degerloch) Telefon (07 11) 7 69 81-0 Fax (07 11) 7 69 81-5 00 8. Nordwürttemberger Impftag Bei unserem 8. Nordwürttem berger Impftag bieten wir wieder ein sehr vielfältiges Programm an. Dieses Mal wird es inter national – unter anderem mit verschiedenen Themen rund um die Reisemedizin. Warum impfen einige Länder anders und was gilt es bei jungen Menschen, die ein freiwilliges Jahr im Ausland machen möchten, zu beachten? Diese und andere Fragen sollen in verschiedenen Vorträgen beantwortet werden. Aktuelle Entwicklungen und Trends runden das Programm ab. Es wird selbstverständlich wie jedes Jahr einen Vortrag zu den aktuellen Empfehlungen der STIKO geben. Wir werden über die neuesten Impfstoffe sprechen und dazu Tipps und Tricks des Impfmanagements kennenlernen. Es erwarten Sie spannende Themen mit ausgezeichneten Referenten. In Zusammenarbeit mit: Landeshauptstadt Stuttgart Gesundheitsamt/Berufsverband der Kinderund Jugendärzte e. V. Landes verband Baden Württemberg Termin: Samstag, 11. Juli 2015 9.00–13.45 Uhr Vorläufiges Programm: 9.00–9.15 Uhr Begrüßung durch die Vorsitzenden Dr. Klaus Baier Dr. Martin Kimmig Dr. Martin Priwitzer 9.15–9.55 Uhr Warum impfen einige Länder anders? Dr. Dr. Günter Pfaff 9.55–10.35 Uhr Welche Impfstoffe sind gerade in der Pipeline? Dr. Michael Pfleiderer 10.35–11.15 Uhr Impfmanagement: Kniffe und Tricks Dr. Martin Kimmig 11.15–11.45 Uhr Kaffeepause 11.45–12.25 Uhr Reisemedizin Prof. Günter Schmolz 12.25–13.05 Uhr Impfung gegen Masern, MenB und HPV. Was beschäftigt aktuell die STIKO? Dr. Jan Leidel 13.05–13.45 Uhr Weltwärts – Junge Freiwillige Dr. Johannes Schäfer Änderungen bleiben vorbehalten. Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart Zielgruppe: Ärzte aller Fachrichtungen Teilnehmerbeitrag: kostenfrei Fortbildungspunkte: 5 Anmeldung: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Fachbereich Fortbildung, Telefon (07 11) 7 69 81-562, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: [email protected] ÄBW 06 • 2015 321 Bekanntmachungen Baustein Psychotherapie (tiefenpsychologisch fundiert) – Kurs II Erweitern Sie Ihre Kenntnisse für unbewusste, seelische Vor gänge und finden Sie dadurch effizienter Zugang zur inneren Situation des Patienten und zur Dynamik des psycho therapeutischen Dialogs. Nach den Richtlinien der Landesärztekammer BadenWürttemberg sind theoretische und praktische Bausteine für die Weiterbildung zum Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, Psycho somatische Medizin und Psychotherapie sowie zur Erlangung der Zusatzbezeichnung Psychotherapie erforderlich. Hierfür bietet die Bezirksärztekammer Nordwürttemberg 2015 den Kurs II von drei Blockkursen an. Kurs III wird 2016 am identischen Ort angeboten. Diese spannenden Themen bereiche erwarten Sie unter anderem: – Behandlung psycho somatischer Patienten – Psychosenbehandlung – Operationalisierte Psycho dynamische Diagnostik (OPD) – Akutbehandlung und Krisenintervention – Gruppentherapie – Essstörungen – Spezifika der ambulanten Behandlung und der Behandlung von Kindern und Jugendlichen Durchführung mit Fallsupervision, Technik sowie Theorieseminaren mit praktischem Charakter. Termin: 4.–9. Oktober 2015 ganztags, Sonntag bis Freitag Zielgruppe: Ärzte in Weiterbildung zum Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Kinder- und Jugend psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatische Medizin und Psychotherapie sowie in Zusatzweiterbildung Psychotherapie Anmeldung: Fachbereich Fortbildung, Telefon (07 11) 7 69 81-562, E-Mail: [email protected] Veranstaltungsort: Waldhotel Zollernblick, Am Zollernblick 1, 72250 Freudenstadt-Lauterbad Teilnehmerbeitrag: 600,– Euro inkl. Seminarunterlagen, zzgl. Verpflegung und Übernachtung (falls gewünscht) Fortbildungspunkte: 55 Punkte Anzeige Aktion Deutschland Hilft Das starke Bündnis bei Katastrophen 5. Degerlocher Ethikgespräch Tagesthema: Ethische Fragestellungen bei dementen Patienten Programm: Stehen Sie oft vor Entscheidungen, welche die Berücksich tigung von ethischen Aspekten erfordern? Bereits vier erfolgreich verlaufene Degerlocher Ethik gespräche heben die Wichtigkeit dieser Thematik hervor. Jährliches Ziel ist die Durch führung von drei Degerlocher Ethikgesprächen. Das Thema des fünften Deger locher Ethikgespräches lautet: Ethische Fragestellungen bei dementen Patienten Bei dieser Fortbildung werden die ethischen und rechtlichen Fragen im Krankheitsverlauf einer Demenz angesprochen und in den Arbeitsgruppen diskutiert und vertieft. Ethik und Recht geben einen Handlungsrahmen für wichtige Entscheidungen im Verlauf dieser Erkrankung. Die Wichtigkeit einer ganzheitlichen Betrachtungsweise, unter Ein bezug sämtlicher Beteiligter, die auf rechtliche, ethische und medizinische Belange eingeht, ist unabdingbar. Wie kann die Selbstbestimmung des Patienten durch Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung gewährleistet werden? Aber auch Probleme, wie Zwangsbehandlung, Zwangsernährung, freiheitsentziehende Maßnahmen und Selbstbestimmungsrecht des Patienten werden besprochen. Nutzen Sie die Gelegenheit, Erfahrungswerte und Meinungen unter ethischen Gesichtspunkten zu diskutieren. Wir freuen uns auf konstruktive Gespräche mit Ihnen. Ihre AG Medizin & Ethik Bezirksärztekammer Nordwürttemberg Wenn Menschen durch große Katastrophen in Not geraten, helfen wir. Gemeinsam, schnell und koordiniert. Aktion Deutschland Hilft - Bündnis deutscher Hilfsorganisationen. Spendenkonto (IBAN): DE62 3702 0500 0000 1020 30 Jetzt Förderer werden unter: www.Aktion-Deutschland-Hilft.de 322 ÄBW 06 • 2015 Termin: Mittwoch, 24. Juni 2015 18.00–21.45 Uhr 18.00–18.15 Uhr Begrüßung, Einführung Dr. med. Ernst Bühler 18.15–19.00 Uhr Demenz – Medizinische, rechtliche und ethische Fragestellungen im Krank heitsverlauf Prof. jur. Konrad Stolz 19.00–19.15 Uhr Pause 19.15–20.45 Uhr Diskussion in Gruppen 20.45–21.45 Uhr Darstellung der Gruppenergebnisse Prof. jur. Konrad Stolz und die Mitglieder der AG Medizinethik Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart Zielgruppe: Ärzte aller Fachrichtungen, Angehörige von Gesundheitsfachberufen, Seelsorger Fortbildungspunkte: 5 Punkte Teilnehmerbeitrag: 20,– Euro inkl. Verpflegung und Seminarunterlagen Information und Anmeldeunterlagen: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Fachbereich Fortbildung, Telefon (07 11) 7 69 81-562, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: [email protected] Bekanntmachungen Fit für den Notfall – Grundlagen der Notfallversorgung Reagieren Sie in Notfallsituationen kompetent und sicher – wir zeigen Ihnen wie. Im Seminar Grundlagen der Notfallversorgung frischen Sie Ihre Notfallkenntnisse auf. Neben der Reanimation in Theorie und Praxis üben Sie auch andere lebensrettende Sofortmaßnahmen. Stärken Sie Ihre Sicherheit durch eine einfache und strukturierte Vorgehensweise. Mit den im Seminar erlernten neuesten Kenntnissen und Empfehlungen versorgen Sie vitalbedrohte Patienten. Sie lernen neue Geräte kennen und testen den Umgang damit. Nutzen Sie die Gelegenheit zu einer Diskussion mit anderen Interessierten und tauschen Sie sich mit Kollegen aus. Unsere Trainer beantworten gerne Ihre Fragen zur Notfallmedizin und zur Notfallausstattung. Wichtig! Dieses Seminar ist Voraussetzung für die Teilnahme am Seminar „Praktisches Notfalltraining mit simulierten Notfall situationen“. Termine: Mittwoch, 17. Juni 2015 18.00–22.00 Uhr Mittwoch, 23. September 2015 18.00–22.00 Uhr Samstag, 14. November 2015 9.00–13.00 Uhr Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart Zielgruppe: Ärzte aller Fachrichtungen Teilnehmerbeitrag: 45,– Euro Fortbildungspunkte: 7 Punkte Änderungen bleiben vorbehalten. Anmeldung: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Fachbereich Arbeitsschutz & Notfallmedizin, Telefon (07 11) 7 69 81-570, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: [email protected] Fit für den Notfall – Praktisches Notfalltraining mit simulierten Notfallsituationen Nutzen Sie die Gelegenheit und vertiefen Sie Ihre Kennt nisse, die Sie im Seminar „Grundlagen der Notfall versorgung“ erworben haben. Im Seminar Praktisches Notfalltraining mit simulierten Notfall situationen behandeln Sie „echte“ Notfälle, nachgestellt von Darstellern und Phantomen – direkt vor Ort in Kleingruppen. Dies können Notfälle von Atemnot über Knochenbrüche bis hin zur Reanimation sein. Sie stellen die richtige Diagnose und treffen die notwendigen Maßnahmen. Sie erlangen Sicherheit im Umgang mit Notfallpatienten. Nach den Übungen haben Sie die Möglichkeit für einen gegenseitigen Austausch von Eindrücken und Erfahrungen. Hierdurch erhalten Sie Anregungen für Ihr eigenes Vorgehen in Notfallsituationen und können von Ihren eigenen Erlebnissen berichten. Nutzen Sie die Gelegenheit für einen angeregten Erfahrungs austausch mit Kollegen. Gerne beantworten wir Ihre Fragen zum Umgang mit Notfallpatienten. Wichtig! Voraussetzung für die Teilnahme an diesem Seminar ist der Besuch des Seminars „Grundlagen der Notfallversorgung“. Termine: Mittwoch, 1. Juli 2015 18.00–22.00 Uhr Mittwoch, 7. Oktober 2015 18.00–22.00 Uhr Samstag, 14. November 2015 14.00–18.00 Uhr Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart Zielgruppe: Ärzte aller Fachrichtungen Teilnehmerbeitrag: 45,– Euro Fortbildungspunkte: 7 Punkte Änderungen bleiben vorbehalten. Anmeldung: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Fachbereich Arbeitsschutz & Notfallmedizin, Telefon (07 11) 7 69 81-570, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: [email protected] Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) – Basiswissen für Berufseinsteiger Erlangen Sie Sicherheit im Umgang mit der GOÄ. Privatabrechnung – wie funk tioniert das? Auf was muss ich achten? Wie arbeite ich mit der GOÄ? Welche Gebührensätze gibt es? Fragen, die sich vermutlich jede Ärztin und jeder Arzt stellt, der sich in einer eigenen Praxis niederlassen möchte. Dieses Seminar bietet Ihnen einen Einstieg in die Grundlagen der Gebührenordnung für Ärzte. Gemeinsam werden wir Ihre offenen Fragen klären und uns einen Überblick über den recht lichen Rahmen, die Anforde rungen an die Dokumentation sowie den Unterschied zwischen EBM und GOÄ verschaffen. Das Seminar wird in Kooperation mit der PVS-Akademie veran staltet. Termin: Mittwoch, 30. September 2015 15.00–19.00 Uhr Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart Zielgruppe: Ärzte aller Fachrichtungen, insbesondere Berufseinsteiger aus der niedergelassenen Praxis Teilnehmerbeitrag: 99,– Euro (inkl. USt, Seminarunterlagen und Verpflegung) Fortbildungspunkte: 5 Punkte Anmeldung: Akademie der PVS Baden-Württemberg GmbH, Bruno-Jacoby-Weg 12, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 63 39 00 92, Fax (07 11) 63 39 00 94, E-Mail: [email protected], www.pvs-akademie.de Offene Rechnungen in der Arztpraxis – wie gehe ich damit um? Ihre Patienten bezahlen Ihre Rechnungen nicht und Sie wissen nicht, wie Sie damit am besten umgehen sollen? Erarbeiten Sie mit uns gemeinsam die wichtigsten Lösungs ansätze im Umgang mit offenen Rechnungen in Ihrer Arztpraxis. Inhalte des Workshops sind: – professioneller Umgang mit Nichtzahlern – sinnvolle Mahnläufe in Ihrer Arztpraxis – Erstellung eines gerichtlichen Mahnbescheides – Ratenzahlung – Abgabe der offenen Forderungen an einen Dienstleister – sinnvoll oder nicht? Optimieren Sie die Handhabung mit offenen Rechnungen in Ihrer Praxis – wir unterstützen Sie dabei. Termin: Samstag, 17. Oktober 2015 10.00–16.15 Uhr Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart Zielgruppe: Ärzte aller Fachrichtungen, Medizinische Fachangestellte, Abrechnungspersonal Teilnehmerbeitrag: 45,– Euro Fortbildungspunkte: 7 Änderungen bleiben vorbehalten Anmeldung: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Fachbereich Fortbildung, Telefon (07 11) 7 69 81-562, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: [email protected] ÄBW 06 • 2015 323 Bekanntmachungen 24. Psychosomatischer Tag Sexuelle Störungen (Arbeitstitel) Termin: Samstag, 10. Oktober 2015 9.00–15.30 Uhr Vermehrt können Sie keine körperliche Ursache der Beschwerden Ihres Patienten feststellen? Sie vermuten, dass hinter der somatischen Krankheit ein psychisches Leiden steckt? Deshalb ist eine kontinuierliche Auffrischung und Erweiterung Ihrer Kenntnisse im Fachgebiet der Psychosomatik sehr wichtig. Bereits während der Weiter bildung kristallisiert sich die Bedeutung fundierter psycho somatischer Kenntnisse heraus. Hierfür bieten wir Ihnen neben dem Curriculum Psycho somatische Grundversorgung bereits seit mehr als 20 Jahren den Psychosomatischen Tag an. Freuen Sie sich auf aktuelle und spannende Themen der Psychosomatik und steigern Sie Ihre Kenntnisse über das Wechselspiel zwischen Körper und Psyche. Der Psychosomatische Tag wird stets einem Tagesthema gewidmet. Dieses geben wir vorab bekannt. Die Teilnahme am Psycho somatischen Tag kann auf die Weiterbildung Psychosomatische Grundversorgung angerechnet werden. Programm: 9.00–9.15 Uhr Begrüßung und Einführung Prof. Dr. med. Annegret Eckhardt-Henn, Stuttgart 9.15–10.00 Uhr „Die Sexualität in der Partnerschaft und der Geburt eines Kindes“ Dr. med. Ruth Gnirss, Kassel 10.00–10.15 Uhr Diskussion 10.15–10.30 Uhr Kaffeepause 10.30–11.15 Uhr „Sexualität im Alter“ PD Dr. med. Christine Thomas, Stuttgart 11.15–11.30 Uhr Diskussion 11.30–12.30 Uhr Arbeit in Kleingruppen Leitung: Dr. med. Götz Basse, Dr. med. Utz-F. Blickle, Prof. Dr. med. Annegret Eckhardt-Henn, Dr. med. Askan Hendrischke, Daniela-U. Ibach, Dr. med. Björn Nolting, Dr. med. Ingrid Rothe-Kirchberger, Dr. med. Karl Pölzelbauer, Dr. med. Michael Ruland, Dr. med. Verena Wollmann-Wohlleben 12.30–13.15 Uhr Mittagspause – gemeinsames Mittagessen 13.15–14.00 Uhr „Frühe Aufmerksamkeits störungen bei Kindern – Grundlagen zum Verständnis von ADHS“ Dr. med. Andreas Oberle, Stuttgart 14.00–14.15 Uhr Diskussion 14.15–14.30 Uhr Kaffeepause 324 ÄBW 06 • 2015 14.30–15.15 Uhr Arbeit in Kleingruppen Leitung: Dr. med. Götz Basse, Dr. med. Utz-F. Blickle, Prof. Dr. med. Annegret Eckhardt-Henn, Dr. med. Askan Hendrischke, Daniela-U. Ibach, Dr. med. Björn Nolting, Dr. med. Ingrid Rothe-Kirchberger, Dr. med. Karl Pölzelbauer, Dr. med. Michael Ruland, Dr. med. Verena Wollmann-Wohlleben 15.15–15.30 Uhr Abschlussplenum Ausgabe der Teilnahme bescheinigungen Änderungen und Ergänzungen des Programms bleiben vorbehalten. Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart Zielgruppe: Ärzte aller Fachrichtungen Teilnehmerbeitrag: 61,– Euro (inklusive Tagesverpflegung) Zertifizierte Fortbildung: 7 Punkte Veranstalter: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Kompetenz-Zentrum Fortbildung, Arbeitsschutz und Notfallmedizin, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 81-5 70, Fax (07 11) 7 69 81-5 00, E-Mail: [email protected] Diese Veranstaltung ist anrechenbar auf das 80-stündige Curriculum zum Erwerb der Qualifikation zur Durchführung der psychosomatischen Grund versorgung und zur Vermittlung von psychosomatischen Grundkenntnissen in der Facharzt weiterbildung. Die Beratung zu einer validen Patientenverfügung – ein Schulungsprogramm für Ärztinnen und Ärzte Wie berate ich meine Patienten richtig? Welche rechtlichen Grundlagen muss ich beachten? Antworten auf Fragen wie diese erhalten Sie in unserem Seminar. Eine Patientenverfügung ist ein sensibles Thema zwischen Ihnen und Ihren Patienten und bedarf eines hohen Vertrauensverhältnisses. Lernen Sie qualifiziert, rechtskonform und objektiv zu beraten. Gemeinsam betrachten wir das Thema aus verschiedenen Blickwinkeln und erarbeiten die richtige Vorgehensweise. Die Schulung richtet sich nach dem Curriculum der Esslinger Initiative e. V. und gliedert sich in folgende Inhalte: Rechtliche Grundlagen von Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen Prof. jur. Konrad Stolz, Stuttgart Ethische Fragen zur Selbstbe stimmung durch vorsorgende Verfügungen Dr. med. Nicole Pakaki, Kornwestheim Palliativmedizinische Aspekte der Umsetzung von Patienten verfügungen Dr. med. Nicole Pakaki, Kornwestheim Praktische Hinweise zu Bera tungsinhalten und -techniken Dr. med. Ernst Bühler, Kirchheim/Teck Termine: 13. März 2015 oder 16. Oktober 2015 jeweils, freitags 13.30–17.00 Uhr Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart Zielgruppe: Ärzte aller Fachrichtungen Teilnehmerbeitrag: 50,– Euro inkl. Verpflegung und Seminarunterlagen Fortbildungspunkte: 5 Punkte Anmeldung: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Fachbereich Fortbildung, Telefon (07 11) 7 69 81-570, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: [email protected] Bekanntmachungen Fit für den Notfall – Der Kindernotfall Wissen Sie, wie man ein Kind im Notfall richtig behandelt? Notfälle mit Kindern stellen immer eine besondere Herausforderung dar und führen zu Unsicherheiten. Wie beurteile ich die Vitalparameter des Kindes? Welches sind die häufigsten Kindernotfälle? Wie muss ich Sauerstoff verabreichen? Welche ist die richtige Dosierung der Notfallmedikamente? All diese Fragen beantworten wir Ihnen gerne in unserem Seminar „Der Kindernotfall“. Nach einem theoretischen Teil steigen Sie direkt in die Praxis ein und können das Erlernte an Übungsphantomen in verschiedenen Altersklassen anwenden. Unser Referent ist ein erfahrener „Kinder-Notarzt“ und gibt Ihnen gerne auch praktische Tipps rund um das Thema Kindernotfälle. Termine: 15. Juli 2015 21. Oktober 2015 jeweils Mittwoch, 18.00–22.00 Uhr Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart Zielgruppe: Ärzte aller Fachrichtungen Teilnehmerbeitrag: 45,– Euro Die Teilnehmerzahl ist begrenzt auf 25 Teilnehmer. Fortbildungspunkte: 7 Punkte Änderungen bleiben vorbehalten. Anmeldung: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Fachbereich Arbeitsschutz & Notfallmedizin, Telefon (07 11) 7 69 81-570, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: [email protected] LNA-Refresher-Kurs Einsätze als Leitender Notarzt stellen immer eine große Herausforderung dar. Die Grenzen des rettungs dienstlichen Routinegeschäfts werden überschritten. Nutzen Sie die Gelegenheit, sich bei diesem Seminar mit Ihren LNA-Kollegen auszutauschen, mit den Referenten verschiedene Themen zu diskutieren und ihnen Fragen zu stellen. Hören Sie sich spannende Erfahrungsberichte von erfahrenen Referenten an und lassen Sie sich von ihrer Vorgehensweise anleiten. Das detaillierte Programm wird kurzfristig bekannt gegeben. Termin: Samstag, 26. September 2015 9.00–17.00 Uhr Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart Zielgruppe: Leitende Notärzte Voraussetzung: Fachkunde Leitender Notarzt Teilnehmerbeitrag: 60,– Euro inkl. Tagesverpflegung und Seminarunterlagen Fortbildungspunkte: 8 Punkte Änderungen bleiben vorbehalten. Anmeldung: Fachbereich Arbeitsschutz und Notfallmedizin, Telefon (07 11) 7 69 81-570, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: [email protected] Bezirksärztekammer Nordbaden Geschäftsstelle: Keßlerstraße 1 76185 Karlsruhe Telefon (07 21) 59 61-0 Fax (07 21) 59 61-11 40 Curriculäre Fortbildung „Entwicklungs- und Sozialpädiatrie für die kinder- und jugendärztliche Praxis“ In dem 40-stündigen Kurs, der sich an Fachärzte für Kinderund Jugendmedizin richtet, lernen Sie alle theoretischen und praktischen Inhalte der Sozial pädiatrie nach dem Curriculum der Bundesärztekammer kennen. Im Rahmen einer integrierten Kompaktveranstaltung werden alle 4 Kursmodule zusammen im Sozialpädiatrischen Zentrum des Kinderzentrums Maulbronn angeboten: Die Module I bis III umfassen insgesamt 30 UE à 45 Minuten und vermitteln die notwendigen theoretischen Grundlagen, das Modul IV besteht aus 10 UE à 60 Minuten und dient der Herstellung des Praxisbezuges der Lerninhalte. Der Praxisteil führt durch 8 Bereiche des Sozialpädiatrischen Zentrums und der Klinik, wo in Kleingruppen diagnostische und therapeutische Verfahren und Konzepte in der Sozialpädiatrie praktisch vorgestellt und kennengelernt werden. Mit dem Abschluss der Fort bildung erhalten Sie eine Teil nahmebescheinigung, die den Anforderungen der Kassen ärztlichen Vereinigung BadenWürttembergs an den Nachweis der fachlichen Befähigung bei Anträgen auf Ausführung und Abrechnung zur sozialpädiatrisch orientierten Versorgung gemäß EBM (GOP 04356) entspricht. Die Teilnehmerzahl ist auf 40 Personen begrenzt, eine Anmeldung ist daher erforderlich. Die Veranstaltung kann nur vollständig gebucht werden. Termine: Freitag, 24. Juli 2015 9.00–19.00 Uhr Samstag, 25. Juli 2015 9.00–18.00 Uhr und Freitag, 31. Juli 2015 9.00–18.45 Uhr Samstag, 1. August 2015 9.00–18.00 Uhr Veranstaltungsort: Kinderzentrum Maulbronn, Klink für Kinderneurologie und Sozialpädiatrie gGmbH, Sozialpädiatrisches Zentrum, Knittlinger Steige 21, 75433 Maulbronn Wissenschaftliche Leitung: Prof. Dr. med. Rainer Blank, Kinderzentrum Maulbronn, Dr. med. Folkert Fehr, Gemeinschaftspraxis für Kinderund Jugendmedizin Sinsheim Gebühr: 590,– Euro Teilnahmebedingungen: Bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist eine Stornierung kostenfrei möglich. Sie hat in schriftlicher Form per Post, Telefax oder E-Mail zu erfolgen. Nach Ablauf der Stornierungsfrist ist auch bei unverschuldeter Nichtteilnahme die volle Gebühr fällig. Die Akademie behält sich vor, die Veranstaltung bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl spätestens 14 Tage vor Kursbeginn abzusagen. Fortbildungspunkte: 40 Punkte Ansprechpartner und Anmeldung: Bezirksärztekammer Nordbaden, Akademie für Ärztliche Fortbildung, Frau Doll/Frau Zink, Keßlerstraße 1, 76185 Karlsruhe, Telefon (07 21) 59 61-13 60, Fax -13 59, E-Mail: fortbildungsakademie@ baek-nb.de Weitere Informationen: www.baek-nb.de oder www.aerztekammer-bw.de ÄBW 06 • 2015 325 Bekanntmachungen Fortbildung: Kardiopulmonale Reanimation für Ärztinnen Theorie und praktische Übungen Die Akademie für Ärztliche Fortbildung bietet in Kooperation mit dem Ausschuss Ärztinnen der Bezirksärztekammer Nord baden einen kardiopulmonalen Reanimationskurs speziell für Ärztinnen an. Neben der Vermittlung ausführlicher theoretischer Grundlagen zur Reanimation besteht im Rahmen kleiner Gruppen aus reichend Zeit für praktisches Training nach den aktuellen Leitlinien des European Resuscitation Council. Aufgrund der begrenzten Plätze ist die Teilnahme nur mit Anmeldung möglich. Termine: Samstag, 24. Oktober 2015 Kurs 3: 8.00–12.00 Uhr Kurs 4: 13.00–17.00 Uhr Veranstaltungsort: Rettungs- und Ausbildungs zentrum, DRK Ortsverein Leimen, Tinqueuxallee 1a, 68181 Leimen Wissenschaftliche Leitung: Dr. med. Christiane Serf, Chefärztin der Abteilung für Anästhesie und Intensivmedizin im Krankenhaus Sinsheim Referenten: Matthias Otto und Florian Rehberger, Abteilung für Anästhesie und Intensivmedizin im Krankenhaus Sinsheim Gebühr: 65,– Euro Teilnahmebedingungen: Bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist eine Stornierung kostenfrei möglich. Sie hat in schriftlicher Form per Post, Telefax oder E-Mail zu erfolgen. Nach Ablauf der Stornierungsfrist ist auch bei unverschuldeter Nichtteilnahme die volle Gebühr fällig. Die Akademie behält sich vor, die Veranstaltung bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl spätestens 14 Tage vor Kursbeginn abzusagen. Fortbildungspunkte: 6 Punkte Ansprechpartner und Anmeldung: Bezirksärztekammer Nordbaden, Akademie für Ärztliche Fortbildung, Frau Doll/Frau Zink, Keßlerstraße 1, 76185 Karlsruhe, Telefon (07 21) 59 61-13 60, Fax: -13 59, E-Mail: fortbildungsakademie@ baek-nb.de Weitere Informationen: www.baek-nb.de oder www.aerztekammer-bw.de Heidelberger Ärzteorchester Die Ärzteschaft Heidelberg (www.aerztekammer-bw.de/heidelberg) lädt ein zu ihrem Sommerkonzert 2015 (68. Konzert unter gleicher Leitung) Freitag, 10. Juli 2015, 20.00 Uhr Ort: Peterskirche, Plöck, 69117 Heidelberg Programm: Wolfgang Amadeus Mozart: Symphonie Nr. 35 („Haffner“) D-Dur, KV 385 Allegro con spirito – Andante – Menuetto – Finale (Presto) Antonio Vivaldi: Konzert g-moll für 2 Violoncelli, Streicher und Basso Continuo Allegro – Largo - Allegro Violoncello I solo: stud. med. Leonardo Costa Violoncello II solo: stud. med. Felicitas Lohrmann Pause Ludwig van Beethoven: Symphonie Nr. 5, c-moll, op 67 Allegro con brio –Andante con moto –Allegro –Allegro Leitung: Prof. Dr. med. Dr. h.c. Michael Steinhausen Der Eintritt ist frei. Am Ausgang erfolgt eine SpendenSammlung für einen caritativen Zweck. Terminvormerkungen: Vorkonzert: Sonntag, 5. Juli 2015, 19.30 Uhr Evangelische Kirche, Kirchstr. 22, 69259 Wilhelmsfeld Winter-Konzert 2016: Freitag, 12. Februar 2016, 20.00 Uhr Peterskirche, Plöck Fortbildungsreihe „Notfall“ Ziel dieser Fortbildungsreihe für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte ist die Vermittlung von Orientierungshilfen für die mitunter herausfordernden Begebenheiten eines Notfalls sowie die Darstellung adäquater Vorgehens- und Behandlungsweisen. Die inhaltliche Konzeption orientiert sich an häufig auftretenden Krankheitssymptomen, welche zu Themenkomplexen und Leitsymptomen summiert wurden. Es soll sowohl auf Notfälle in der eigenen Praxis vorbereitet werden, als auch den im Bereitschaftsdienst tätigen Ärztinnen und Ärzten als Auffrischung dienen. Insgesamt werden in zwei Blöcken acht inhaltliche Schwerpunkte aufgegriffen. Die 2015 noch folgenden Themen finden Sie weiter unten. Alle Veranstaltungstermine sind einzeln buchbar. Für die Vortragsreihe konnten fachlich hoch qualifizierte Referenten gewonnen werden. Das Referententeam besteht jeweils aus einem Krankenhausarzt und einem niedergelassenen Arzt, sodass die Möglichkeiten und Grenzen ambulanter Versorgung ausgelotet werden können. Restliche Termine Block 1: jeweils 19.30–ca. 22.00 Uhr Donnerstag, 25. Juni 2015 Neurologische Notfälle Referenten: Prof. Dr. med. Georg Gahn, FA für Neurologie; Dr. med. Klaus-Matthias Hasert, FA für Neurologie Donnerstag, 16. Juli 2015 Psychiatrische Notfälle Referenten: Dr. med. Christian Harter, FA für Psychiatrie und Psycho therapie; Dr. med. Andrea Groß, FA für Psychiatrie Termine Block 2: jeweils 19.30–ca. 22.00 Uhr Dienstag, 22. September 2015 Medizinische Notfälle an Bord von Flugzeugen Referenten: Dr. med. Edgar Bührle, Ärztlicher Leiter MEDIFAN, Institut für an gewandte Notfallmedizin GmbH; Bernd Krohme, Stv. Flottenchef Airbus, Condor Donnerstag, 15. Oktober 2015 Leitsymptom Brustschmerz und Atemnot Referenten: Dr. med. Konrad Pumpe, FA für Innere Medizin; Dr. med. Alexander Würth, FA für Innere Medizin Donnerstag, 12. November 2015 Leitsymptom Akutes Abdomen Referenten: Prof. Dr. med. Michael Schön, FA für Chirurgie; Dr. med. Ulrich Kienzle, FA für Chirurgie Dienstag, 8. Dezember 2015 HNO, Augen, Haut Referenten: Dr. med. Gregor Vasvari, FA für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde; Dr. med. Stefan Bültmann, FA für Augenheilkunde; Dr. med. Stephan Koehler, FA für Haut- und Geschlechtskrankheiten Veranstaltungsort: Ärztehaus Karlsruhe, Keßlerstraße 1, 76185 Karlsruhe, Karl-Wilhelm-Maurer-Saal (1. OG) Wissenschaftliche Leitung: Marianne Difflipp-Eppele/ Dr. med. Beatrix Früh (Vorsitzende der Ärzteschaft Karlsruhe) Gebühr: 20,– Euro/Veranstaltung Teilnahmebedingungen: Bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist eine Stornierung kostenfrei möglich. Sie hat in schriftlicher Form per Post, Telefax oder E-Mail zu erfolgen. Nach Ablauf der Stornierungsfrist ist auch bei unverschuldeter Nichtteilnahme die volle Gebühr fällig. Die Akademie behält sich vor, die Veranstaltung bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl spätestens 14 Tage vor Kursbeginn abzusagen. Fortbildungspunkte: 3 Punkte/Veranstaltung Ansprechpartner und Anmeldung: Bezirksärztekammer Nordbaden, Akademie für Ärztliche Fortbildung, Frau Doll/Frau Zink, Keßlerstraße 1, 76185 Karlsruhe, Telefon (07 21) 59 61-13 60, Fax -13 59, E-Mail: fortbildungsakademie@ baek-nb.de Weitere Informationen: www.baek-nb.de oder www.aerztekammer-bw.de Bekanntmachungen Vorankündigung Fortbildung „Kardiologie 2015 – Aktueller Stand und neue Entwicklungen“ In Baden-Baden treffen sich seit nun mehr über 20 Jahren Ärztinnen und Ärzte, um ihren Wissensstand zu ausgewählten medizinischen Themen zu aktualisieren und mit fachkundigen Kolleginnen und Kollegen zu diskutieren. Die diesjährige Veranstaltung steht im Zeichen der Kardiologie: Die Fortbildung gibt einen Überblick über die derzeitigen Möglichkeiten und Grenzen der Diagnostik, beleuchtet therapeutische Verfahren, Neuerungen der letzten Jahre und bietet nicht zuletzt Gelegenheit zu Diskussion und kollegialem Austausch. Es erwartet Sie ein abwechslungsreiches Programm mit hochkarätigen Referenten. Termin: Samstag, 26. September 2015 Veranstaltungsort: Kongresshaus Baden-Baden, Augustaplatz 10, 76530 Baden-Baden Wissenschaftliche Leitung: Prof. Dr. med. Eberhard Siegel und Prof. Dr. med. Achim Weizel, Vorstandsmitglieder der Akademie für Ärztliche Fortbildung der Bezirksärztekammer Nordbaden Teilnahmebedingungen: Bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist eine Stornierung kostenfrei möglich. Sie hat in schriftlicher Form per Post, Telefax oder E-Mail zu erfolgen. Nach Ablauf der Stornierungsfrist ist auch bei unverschuldeter Nichtteilnahme die volle Gebühr fällig. Die Akademie behält sich vor, die Veranstaltung bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl spätestens 14 Tage vor Kursbeginn abzusagen. Ansprechpartner und Anmeldung: Bezirksärztekammer Nordbaden, Akademie für Ärztliche Fortbildung, Frau Doll/Frau Zink, Keßlerstraße 1, 76185 Karlsruhe, Telefon (07 21) 59 61-13 60, Fax -13 59, E-Mail: fortbildungsakademie@ baek-nb.de Weitere Informationen: www.baek-nb.de oder www.aerztekammer-bw.de Fortbildung: Ärzte-Seminare Karlsruhe Die Bezirksärztekammer Nord baden freut sich, auch dieses Jahr wieder die Ärzte-Seminare Karlsruhe mitzugestalten. Die Ärzte-Seminare Karlsruhe der Karlsruher Messe- und KongressGmbH und des Städtischen Klinikums Karlsruhe finden 2015 als fest etablierte und renommierte Fortbildungsveranstaltung in der Region Nordbaden bereits zum 21. Mal statt. Die Bezirksärztekammer Nordbaden beteiligt sich mit einem zweitägigen Intensivkurs rund um das Thema „Endokrinologie“ für Hausärzte. Die Seminare wenden sich an Ärztinnen und Ärzte, die sich praxisnah auf einen aktuellen Wissensstand bringen wollen. Dabei verfolgen die Vorträge immer die Intention, aktuelles Wissen – wissenschaftlich fundiert und begründet – dem konkreten Alltagsbedarf entsprechend aufzubereiten und zu vermitteln. Folgende 2-Tages-Intensivkurse finden parallel statt: • Neurologie • Gynäkologie & Geburtshilfe • Hausarzt Spezial – Fokus Endokrinologie Detaillierte Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie unter www.aerzteseminare-karlsruhe.de und können dem beiliegenden Informationsflyer entnommen werden. Termin: 20.–21. November 2015 (Fr–Sa) Anzeige © Fathema Murtaza ihr neuer arbeitsPlatz Wir suchen qualifizierte Mediziner, techniker und adMinistratoren (M/W), die sich Weiter entWickeln Möchten und Mit uns WeltWeite nothilfe leisten. Unsere Teams sind in mehr als 60 Ländern im Einsatz. Werden Sie ein Teil davon und lernen Sie humanitäre Hilfe auf höchstem Niveau kennen. Bewerben Sie sich online: www.aerzte-ohne-grenzen.de/mitarbeiten Veranstaltungsort: Messe Karlsruhe, Messe Konferenz Center, Messeallee 1, 76287 Rheinstetten Fortbildungspunkte: Es werden für jeden 2-Tageskurs jeweils 14 Punkte bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg beantragt. Kontakt: congress & more | Klaus Link GmbH, Frau Silvia Scholz-Amend, E-Mail: scholz-amend@ congressandmore.de, www.aerzte-seminare-karlsruhe.de Bezirksärztekammer Südwürttemberg Geschäftsstelle: Haldenhaustraße 11 72770 Reutlingen Tel. (0 71 21) 9 17-24 15/-24 16 Fax (0 71 21) 9 17-24 00 Kurse der Bezirksärztekammer Südwürttemberg Fortbildungs-CD-ROM „Palliativmedizin“ Ärztinnen und Ärzte dürfen frei entscheiden, in welcher Fortbildungskategorie sie ihre Fortbildung absolvieren und CME-Punkte sammeln möchten. Mithilfe der von der Bezirksärztekammer Südwürttemberg entwickelten Fortbildungs-CDROM „Palliativmedizin“ können 10 Fortbildungspunkte erworben werden. Der Preis pro CD-ROM beträgt 39,– Euro. Fortbildungs-Doppel-DVD „Internet- und PC-Spielsucht – Risiko ohne Altersbeschränkung?“ Am 29. 09. 2010 hatte die Bezirksärztekammer Südwürttemberg in Zusammenarbeit mit der Universitätsklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie Tübingen eine Fortbildungsveranstaltung mit dem Thema „Internet- und PC-Spielsucht – Risiko ohne Altersbeschränkung?“ durchgeführt. In den Beiträgen wurden ein Spiel exemplarisch beschrieben, die Spielsucht aus der Sicht betroffener Eltern und des Kinderund Jugendpsychiaters dargestellt, Aspekte von PC-Spiel und Gewalt aufgezeigt, die ambulante Therapie von PC-Spielsucht erläutert und die Möglichkeiten der Suchtprävention benannt. ÄBW 06 • 2015 327 Bekanntmachungen Diese Veranstaltung wurde in Bild und Ton aufgezeichnet und in einer Fortbildungs-DoppelDVD verarbeitet. Bei richtiger Beantwortung von 70 Prozent der beiliegenden Fragen, die sich auf die Beiträge beziehen, können vier Fortbildungspunkte erworben werden. Der Preis pro Doppel-DVD beträgt 34,50 Euro. Diese Veranstaltung wurde in Bild und Ton aufgezeichnet und in einer Fortbildungs-DoppelDVD verarbeitet. Bei richtiger Beantwortung von 70 Prozent der beiliegenden Fragen, die sich auf die Beiträge beziehen, können sechs Fortbildungspunkte erworben werden. Der Preis pro Doppel-DVD beträgt 34,50 Euro. Fortbildungs-Doppel-DVD „… was Ärzte und Patienten schon immer über Organspende wissen wollten“ Seminar zur Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin Seit vielen Jahren ist das Thema Organspende in den Medien präsent und löst reichlich kontroverse Diskussionen aus, insbesondere seitdem bekannt geworden ist, dass die Bundesrepublik Deutschland beim innereuro päischen Vergleich der Organspendezahlen einen Platz in der unteren Hälfte der Rangliste einnimmt. Die Bezirksärzte kammer Südwürttemberg hat das 17. Gesundheitsforum Südwürttemberg diesem Thema gewidmet und zusammen mit der Universitätsklinik für Allgemeine, Viszeral- und Transplantationschirurgie Tübingen am 10. 05. 2014 eine Fortbildungsveranstaltung durchgeführt, die den Teilnehmern das Wissen zum aktuellen Verfahren von Organspende und Organtransplantation in Baden-Württemberg vermittelt. Es wurden die Organisationen DSO und Eurotransplant vorgestellt, Vergabekriterien im Notfall und nach Warteliste erläutert, die Handlungsgrenzen durch zeitliche Fristen, Dauer der notwendigen Kontrollen und räumliche Ent fernung dargestellt, sowie die Aufgabe des Transplantations beauftragten beschrieben. Ein Beitrag befasst sich mit den rechtlichen Voraussetzungen der Lebendspende und am Ende werden auch die finanziellen Aspekte von Seiten der GKV aufgezeigt. 328 Seit einigen Jahren ist die Entwicklung der hausärztlichen Versorgung vor allem in ländlichen Gebieten auf bekannte Weise besorgniserregend. Um wieder mehr Ärztinnen und Ärzte zu motivieren, sich in der Weiterbildung für das Fach Allgemeinmedizin zu entscheiden, wurde bereits im Dezember 2009 zwischen der Deutschen Krankenhausgesellschaft, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen, im Einvernehmen mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung und im Benehmen mit der Bundesärztekammer eine Vereinbarung zur Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin in der ambulanten und stationären Versorgung geschlossen. Der Vorstand der Bezirksärztekammer Südwürttemberg hat in diesem Zusammenhang beschlossen, Ärztinnen und Ärzten in der Weiterbildung Allgemeinmedizin ein begleitendes Seminarprogramm anzubieten, welches in 13 Themenblöcke gegliedert ist und an vier bis fünf Fortbildungstagen pro Jahr durchgeführt wird (ca. eine Fortbildung pro Quartal). Die Teilnahme an diesen Fortbildungsveranstaltungen ist auch Wiedereinsteigern, Refreshern und Kammermitgliedern in Vorbereitung auf den Kassenärztlichen Bereitschaftsdienst möglich. ÄBW 06 • 2015 Termine: Samstag, 12. September 2015 9.00–17.00 Uhr Infektionskrankheiten/ Impfungen (Anmeldungs-Nr. 12/2015) Samstag, 21. November 2015 9.00–17.30 Uhr Schmerzen: Akut und chronisch (Anmeldungs-Nr. 13/2015) Leitung: Dr. med. Michael Schulze, Präsident der Bezirksärztekammer Südwürttemberg; Dr. med. Ullrich Mohr, niedergelassener Facharzt für Allgemeinmedizin, Zusatz bezeichnung Palliativmedizin, Bisingen Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Gebühr: jeweils 50,– Euro Punkte: 8/9 Die Anmeldung wird zwei Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis eine Woche vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. „Qualifikation Tabakentwöhnung“ als Blended-Learning-Maßnahme Die Veranstaltung zur „Qualifika tion Tabakentwöhnung“ in der neuen Lernform des „Blended Learning“ verbindet elektronisches Lernen und einen Präsenzteil und vereint damit die Vorteile beider Fortbildungsmethoden. Das Curriculum „Qualifikation Tabakentwöhnung“ wurde von der Bundesärzte kammer eigens für diese Lernform entwickelt. Es besteht aus 20 Unterrichtseinheiten. Vier Stunden entfallen auf eine einführende Präsenzveranstaltung, ein 8-Stunden-Block auf ein online gestütztes Selbststudium in einem Zeitraum von circa sechs Wochen und weitere acht Stunden auf eine ganztägige abschließende Präsenz veranstaltung. Ziel dieser Qualifikationsmaßnahme zur Tabakentwöhnung ist es, Ärzten detaillierte Informationen zu den gesellschaftlichen Rahmenbedingungen und den gesundheitlichen Aspekten des Tabakkonsums zu vermitteln, ihre Kenntnisse für eine erfolgreiche Ansprache, Motivierung und Therapie ihrer rauchenden Patienten zu vertiefen und praktische Hilfestellung bei der Einführung von Raucherberatungen und Entwöhnungsbehandlungen in der ärztlichen Praxis oder Klinik zu bieten. Die Teilnahme an diesem Kurs befähigt zur Einzeltherapie. Die Präsenzteile werden im Ärztehaus Reutlingen durchgeführt. Termine: Mittwoch, 17. Juni 2015 14.00–17.30 Uhr Einführung Samstag, 24. Oktober 2015 9.00–16.00 Uhr Abschlussveranstaltung (Anmeldungs-Nr. 18/2015) Leitung: Prof. Dr. med. Batra, stellv. Ärztlicher Direktor, Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie, Tübingen Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Mindestteilnehmerzahl: 25 Gebühr: 190,– Euro Punkte: 20 Die Anmeldung wird zwei Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis eine Woche vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. Bekanntmachungen Die neuen Bilder der Medizin Bedingt durch den technischen Fortschritt in der Medizin werden in immer kürzeren Abständen neue bildgebende Untersuchungsmethoden entwickelt, die dann für Diagnostik und teilweise auch zur Therapie zur Verfügung stehen. Es ist nicht leicht für Ärztinnen und Ärzte, sich neben allen Aufgaben der jeweiligen beruflichen Tätigkeit auch noch ausreichend über die neuen Optionen zu informieren und einen Überblick über diese komplexe Vielfalt zu erhalten. Aus diesem Grund hat der Vorstand der Bezirksärztekammer Südwürttemberg beschlossen, den Kammermitgliedern eine Fortbildungsveranstaltung an zubieten, in denen die wesentlichen neuen bildgebenden Untersuchungsmethoden vorgestellt werden. Dabei geht es nicht so sehr um die Grundlagen und die technische Methodik, auf welcher diese Untersuchungs methoden basieren. Vielmehr werden die typischen Indika tionen, die Vor- und Nachteile sowie die spezifische Überlegenheit, die diese bildgebenden Methoden jeweils bei bestimmten Fragestellungen gegenüber einer möglichen Alternative haben, im Mittelpunkt stehen. Auch die finanziellen Aspekte, insbesondere die Frage der Kostenübernahme, sowie sie zurzeit geregelt ist, wird dabei kurz dargestellt. Termin: Samstag, 20. Juni 2015 9.00–16.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. 24/2015) Leitung: Dr. med. Dipl.-Phys. Manfred Eissler, Vizepräsident der Bezirksärztekammer Südwürttemberg Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Gebühr: 50,– Euro Punkte: 8 Die Anmeldung wird zwei Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis eine Woche vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. Die Anmeldung wird fünf Tage vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis drei Tage vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. Homepage für Ärzte – Grundkurs Hilfe beim Sterben – welche Regelungen sind nötig? Die elektronischen Kommunika tionswege gewinnen auch in der Arzt-Patienten-Beziehung immer mehr Bedeutung und die eigene Homepage bietet inzwischen verschiedene Kontaktmöglichkeiten. Dieses Fortbildungsangebot richtet sich an alle Ärztinnen und Ärzte, die ihre Homepage selbst erstellen, oder sie selbst pflegen und aktualisieren möchten. Das Seminar vermittelt die technischen Kenntnisse, die dazu erforderlich sind sowie Informa tionen über die vielfältigen Funktionen und Möglichkeiten, mit denen eine Homepage heute ausgestattet sein kann. Grundkenntnisse in Windows XP oder Windows Vista sind Voraussetzung. Termin: Samstag, 4. Juli 2015 9.00–15.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. 30/2015) Leitung: Dr. Oleg Subkov, Dipl.-Volkswirt, Schwerpunkt Informationstechnologie, Dettenhausen; Sergej Subkov, Wirtschaftsinformatiker, MSc, Geschäftsführer IT-Unternehmen, Dettenhausen Ort: Handwerkskammer Reutlingen, Bildungsakademie Tübingen, Raichbergstr. 87, 72072 Tübingen Mindestteilnehmerzahl: 9 Gebühr: 120,– Euro Punkte: 9 Die Diskussionen um ein würdevolles, selbstbestimmtes Lebensende für Menschen mit unheilbaren schweren Erkrankungen ohne Aussicht auf Besserung halten sowohl in den Medien und der Öffentlichkeit als auch in der Ärzteschaft seit vielen Jahren an. Bei Ärztinnen und Ärzten bestehen nach wie vor große Unsicherheiten im Bereich der Sterbebegleitung, auch durch die teilweise bestehenden Differenzen zwischen den gesetzlichen Regelungen und den Regelungen in den Berufs ordnungen der Landesärzte kammern. Auf Beschluss des Vorstandes der Bezirksärztekammer Südwürttemberg bietet die Akademie für ärztliche Fortbildung deshalb eine Fortbildungsveranstaltung zur Sterbebegleitung an. Im Mittelpunkt stehen die ethischen Kriterien, die juristischen Aspekte und die Situation des Arztes zwischen Empathie für den Patienten und der eigenen persönlichen Einstellung zu den letzten Fragen des Lebens. Termin: Mittwoch, 8. Juli 2015 19.30–22.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. 35/2015) Leitung: Dr. med. Michael Schulze, Präsident der Bezirksärzte kammer Südwürttemberg Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Gebühr: kostenfrei Punkte: 3 Rhetorik-Seminar: Diskutieren und Argumentieren Termin: Samstag, 11. Juli 2015 9.00–18.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. 36/2015) Leitung: Ursel Bachmann, Managementtraining und Coaching, Ulm Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Mindestteilnehmerzahl: 8 Gebühr: 120,– Euro Punkte: 11 Die Anmeldung wird fünf Tage vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis drei Tage vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. Hygiene-Update für Hygiene beauftragte Ärzte (gemäß § 9 Abs. 1 und 2 der Medizinischen Hygieneverordnung Baden-Württemberg von 2012) Nach der Medizinhygienever ordnung Baden-Württemberg vom 20. 07. 2012 sind verschiedene medizinische Einrichtungen gemäß § 1 Abs. 2 MedHygVO verpflichtet, hygienebeauftragte Ärztinnen und Ärzte zu bestellen. Um diese Funktion erfüllen zu können, ist eine Qualifikation erforderlich, die mit der erfolgreichen Absolvierung eines 40-Stunden Kurses „Hygiene beauftragter Arzt“ nach dem Curriculum der Bundesärzte kammer „Krankenhaushygiene“ Modul I erworben werden kann. Nach § 9 Abs. 1 dieser Verordnung des Sozialministeriums über die Hygiene- und Infek tionsprävention in medizinischen Einrichtungen in BadenWürttemberg ist das gesamte ÄBW 06 • 2015 329 Bekanntmachungen Hygienefachpersonal verpflich tet, mindestens im Abstand von zwei Jahren an Fortbildungsveranstaltungen zu Hygieneund Infektionsprävention teilzunehmen. Die Leitungen der betreffenden Einrichtungen haben sicherzustellen, dass das Personal an Fortbildungsveranstaltungen zu Hygiene- und Infektion sprävention teilnehmen kann. Der Vorstand der Bezirksärztekammer Südwürttemberg hat in seiner Sitzung am 6. Mai 2015 beschlossen, die hygienebeauftragten Ärzte bei der Erfüllung ihrer Verpflichtung zu unter stützen und eine Fortbildungsveranstaltung gemäß § 9 Abs. 1 und 2 der Medizinischen Hygieneverordnung Baden-Württemberg von 2012 anzubieten. Im Mittelpunkt des Programms stehen dabei der Alltag des hygiene beauftragten Arztes, die Tätigkeit in der OP-Abteilung, Kasuistiken zur Infekterfassung, das Ausbruchsmanagement unter Berücksichtigung der Medien berichterstattung, Kasuistiken zu postoperativen Wundinfektionen und die Medizinprodukte aufbereitung mit besonderem Schwerpunkt auf der Endoskopie. Termin: Samstag, 18. Juli 2015 9.00–16.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. 44/2015) Leitung: PD Dr. med. Klaus Schröppel, Institut für Medizinhygiene, Tübingen Mindestteilnehmerzahl: 25 Gebühr: 100,– Euro Punkte: beantragt Die Anmeldung wird zwei Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis eine Woche vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden 330 Impfseminar gemäß dem Curri culum der Bundesärztekammer Das Impfen gehört ohne Zweifel zu den wichtigsten prophylaktischen Errungenschaften der modernen Medizin. Die Aus rottung der Pocken und Rückdrängung der Kinderlähmung in Europa sind ausgewiesene Beispiele erfolgreicher Impfprophylaxe. Es gibt in Deutschland aber auch Impfdefizite. Unzureichende Impfraten können zum Beispiel Masern-Epidemien oder vermeidbare Todesfälle durch Influenza zur Folge haben. Aus diesem Grund hat der Vorstand der Landesärztekammer schon 1999 entschieden, dass Ärzte auch über die jeweiligen Gebietsgrenzen hinaus impfen dürfen. Der Besuch eines anerkannten Kurses über richtiges Impfen wird deshalb empfohlen. Der Vorstand der Bezirksärztekammer Südwürttemberg bietet deshalb seinen Kammermit gliedern einen Kurs an, der sich inhaltlich und zeitlich an dem Impf-Curriculum der Bundes ärztekammer ausrichtet. Die Teilnehmer erhalten Gelegenheit, ihre Impfkenntnisse aufzufrischen, sich über den neuesten Stand der Grundlagen, Impfempfehlungen und Durchführung von Impfungen sowie über die Abrechnung von Impfleistungen und rechtliche Aspekte zu informieren. Es soll auch genügend Raum zum fachlichen Austausch und zur Beantwortung von Fragen durch die Referenten geben. Termin: Samstag, 12. September 2015 9.00–17.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. 23/2015) Leitung: Dr. med. Michael Schulze, Präsident der Bezirksärzte kammer Südwürttemberg Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Gebühr: 50,– Euro Punkte: 8 ÄBW 06 • 2015 Die Anmeldung wird zwei Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis eine Woche vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. Power Point Seminar Termin: Samstag, 10. Oktober 2015 9.00–15.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. 28/2015) Leitung: Dr. med. Peter Benk, Leiter Medizincontrolling und Abrechnung der Oberschwabenklinik Ravensburg Ort: Handwerkskammer Reutlingen, Bildungsakademie Tübingen, Raichbergstr. 87, 72072 Tübingen Mindestteilnehmerzahl: 9 Gebühr: 120,– Euro Punkte: 9 Die Anmeldung wird fünf Tage vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis drei Tage vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. Fallseminare „Palliativmedizin“ Zum Erwerb der Zusatzbezeichnung „Palliativmedizin“ ist unter anderem der Nachweis einer zwölf-monatigen Tätigkeit bei einem Weiterbildungsbefugten erforderlich oder 120 Stunden Fallseminare einschließlich Supervision. Für diejenigen Ärztinnen und Ärzte, die diese Möglichkeit in Betracht ziehen, werden Fallseminare, Module I bis III, angeboten. Termine: Modul I: 17.–20. Oktober 2015 (Sa–Di) Modul II: 21.–24. Oktober 2015 (Mi–Sa) (Anmeldungs-Nr. 7/2015) Gebühr Module I und II: 890,– Euro Modul III: 23.–26. September 2015 (Mi–Sa) (Anmeldungs-Nr. 6/2015) Modul III: 20.–23. Januar 2016 (Mi–Sa) (Anmeldungs-Nr. 1/2016) Gebühr Modul III: jeweils 440,– Euro Teilnehmerzahl: jeweils 20 Personen Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Punkte: je Modul 40 Die Anmeldung wird vier Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis zwei Wochen vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl vier Wochen vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. Stressbewältigung durch Achtsamkeit Die zunehmende berufliche Belastung und die unverändert schwierigen Arbeitsbedingungen für Ärztinnen und Ärzte in Deutschland sind unbestritten. Der Vorstand der Bezirksärztekammer Südwürttemberg hat entschieden, seinen Mitgliedern eine Fortbildungsveranstaltung über eine Therapiemethode zur Stressbewältigung anzubieten, welche wissenschaftlich erforscht und durch Studien untersucht wird. Damit haben die Teil nehmer nicht nur für sich selbst einen Benefit, sondern sie lernen ein Behandlungskonzept kennen, welches auch für Patienten infrage kommen kann. Das Programm dieser Fort bildung besteht aus Vorträgen und praktischen Übungen. Termin: Samstag, 24. Oktober 2015 9.00–16.45 Uhr (Anmeldungs-Nr. 40/2015) Leitung: Markus Zeh, Diplom-Pädagoge und MBSR-Lehrer, Tübingen Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Bekanntmachungen Gebühr: 200,– Euro inkl. Verpflegung, Skript und Yoga-Matte Punkte: beantragt Die Anmeldung wird zwei Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis eine Woche vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. Notfälle im (Praxis-)Alltag: Refresherkurs auch für den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst Diese Fortbildungsreihe richtet sich an alle Ärztinnen und Ärzte, die aus verschiedenen Gründen ihr Wissen zur Erkennung und Behandlung von Notfällen – vor allem fachfremden – aktualisieren bzw. ergänzen wollen. Dabei geht es nicht um die Inhalte des 80-Stunden-Kurses zum Erwerb der Zusatzbezeichnung Notfallmedizin bzw. Fachkunde Rettungsdienst, sondern um die ersten ärztlichen Maßnahmen, die von jedem Arzt, gleich welcher Fachrichtung, erwartet werden können, wenn er mit einem Notfall konfrontiert wird. Das betrifft natürlich den Dienst in der Klinik oder der Praxis, aber auch den privaten Alltag, wo Ärztinnen und Ärzte immer wieder unvorbereitet in Situa tionen geraten, in denen bei meist unbekannten Patienten eine sachgerechte ärztliche Hilfe geleistet werden muss, wie zum Beispiel bei Sportereignissen, im Flugzeug, bei kulturellen oder gesellschaftlichen Versammlungen, auf der Straße, aber auch im Familien- oder Freundeskreis etc. Der Ausgangspunkt in den einzelnen Fortbildungsveran staltungen sind die oft im Vordergrund stehenden Leit symptome möglicher Notfälle, die neben den notwendigen diagnostischen Schritten auch bereits parallel therapeutische Gegenmaßnahmen erfordern. Bei kleineren Notfällen werden dabei die Diagnostik und Therapie so dargestellt, dass der Patient ausreichend behandelt und der Notfall unter Kontrolle ist. Bei schwereren oder poten ziell lebensgefährlichen Notfällen werden die ersten Maßnahmen vermittelt, damit der Patient in einem stabilen Zustand in ein Krankenhaus gebracht wird, welches die personellen und technischen Voraussetzungen für alle diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen bietet. Die Referenten besitzen die Zusatzbezeichnung Notfall medizin bzw. Fachkunde Rettungsdienst und stellen das Leitsymptom ihres Themas in einem 30-minütigen Referat mit den Erstmaßnahmen an Diagnostik und Therapie dar, anschließend werden ca. 15 Minuten mit den Teilnehmern offengebliebene Fragen diskutiert. Themen: Leitsymptome: Thermische Wunden – Probleme mit den Augen – Intoxikationen Termin: Mittwoch, 14. Oktober 2015 16.30–19.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. 38/2015) Leitsymptome: Akute Allergien – Lähmungen/Krämpfe – Akute Schmerzen und Bewegungseinschränkungen Termin: Mittwoch, 11. November 2015 16.30–19.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. 39/2015) Leitung: N.N., Dr. med. Dipl.-Phys. Manfred Eissler, Vizepräsident der Bezirks ärztekammer Südwürttemberg Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Gebühr: jeweils 20,– Euro inkl. Skripte, Verpflegung und Getränke Punkte: jeweils 3 Die Anmeldung wird zwei Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis eine Woche vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. Erste ärztliche Hilfe bei Notfallpatienten – Allgemeine Grundlagen Zur Notfallbehandlung ist jeder approbierte Arzt verpflichtet, gleichgültig, welche Tätigkeit er ausgeübt hat, gleichgültig, ob er beamteter, angestellter oder niedergelassener Arzt ist. Auch Ärzte in Familienpause oder im Ruhestand trifft diese allgemeine Verpflichtung zur Notfallbehandlung. Ausschlaggebend ist die Approbation als Arzt. Diese allgemeine Pflicht jedes approbierten Arztes zur Notfallbehandlung hat nichts mit dem organisierten Ärztlichen Notfalldienst an sprechstundenfreien Tagen und an Wochenenden zu tun. Es kommt auf den Notfall an. Diese Verpflichtung besteht nicht nur durch gesetzliche Regelungen, sondern bereits aus der Berufsordnung und hat in der Ethik des ärztlichen Berufes ihre Basis. Dieses Seminar fasst das erforderliche Grundwissen für die erste ärztliche Hilfe zusammen: Notfallanamnese, Basis-Check des Notfallpatienten, Rettungskette, Lagerungsarten, Therapieschema bei Reanimation, Eigenschutz, Priorität der Maßnahmen, Ausstattung der Arzttasche, Notfallmedikamente. Termin: Samstag, 7. November 2015 9.00–13.15 Uhr (Anmeldungs-Nr. 45/2015) Leitung: Dr. med. Christian Milz, Facharzt für Innere Medizin, Notarzt, leitender Notarzt, Leutkirch Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Gebühr: 25,– Euro inkl. Skripte, Verpflegung und Getränke Punkte: 5 Die Anmeldung wird zwei Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis eine Woche vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. 40-Stunden-Grundkurs zum Erwerb der Qualifikation „Hygienebeauftragter Arzt“ nach dem Curriculum der Bundesärztekammer „Krankenhaushygiene“ – Modul I Das Sozialministerium BadenWürttemberg hat am 20. Juli 2012 eine Verordnung über die Hygiene und Infektionspräven tion in medizinischen Einrichtungen (MedHygVO) erlassen, die am 31. 07. 2012 in Kraft getreten ist und die unter anderem vorsieht, dass zur Sicherstellung der organisatorischen und personellen Voraussetzungen für die Einhaltung der anerkannten Regeln der Hygiene und Durchführung notwendiger hygienischer Maßnahmen, die Leiter von Krankenhäusern, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine, den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt, Dialyseeinrichtungen sowie Tageskliniken verpflichtet sind, hygienebeauftragte Ärztinnen und Ärzte zu bestellen. Für die Qualifikation ist eine mindestens zweijährige Berufs erfahrung sowie der erfolgreiche Besuch eines 40-stündigen Grundkurses erforderlich, den die Bezirksärztekammer Südwürttemberg im Ärztehaus Reutlingen anbietet. Termine: 6.–8. November 2015 und 18.–20. Dezember 2015 (Anmeldungs-Nr. 32/2015) Leitung: PD Dr. med. Klaus Schröppel, Institut für Medizinhygiene, Tübingen Mindestteilnehmerzahl: 30 Gebühr: 600,– Euro Punkte: 40 Die Anmeldung wird vier Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis zwei Wochen vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl vier Wochen vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. ÄBW 06 • 2015 331 Bekanntmachungen Entwicklungs- und Sozialpädiatrie für die kinder- und jugendärztliche Praxis nach dem Curriculum der Bundesärztekammer Das Curriculum „Entwicklungsund Sozialpädiatrie für die kinder- und jugendärztliche Praxis“ wurde von der Deutschen Gesellschaft für Sozialpädiatrie und Jugendmedizin (DGSPJ) in Abstimmung mit dem Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) erarbeitet und im April 2014 von der Bundesärztekammer veröffentlicht. Die Absolvierung dieses Curriculums ist Voraussetzung für die Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin zur Abrechnung der Sozialpädia trieziffer 04356 des aktuellen EBM. Der Vorstand der Bezirksärztekammer Südwürttemberg hat in seiner Sitzung am 6. Mai 2015 beschlossen, den interessierten Ärztinnen und Ärzten die Module I bis III (Theorieteil) des Curri culums anzubieten in Zusammenarbeit mit der Universitäts klinik für Kinder- und Jugend medizin der Universität Ulm. Modul IV stellt den praktischen Teil des Curriculums dar und besteht aus zehn Unterrichts einheiten (á 60 Minuten), die zum Beispiel in Form einer Hospitation in einem sozial pädiatrischen Zentrum absolviert werden können. Die Teilnehmer der Module I bis III werden während des Kurses nähere Informationen über die Möglichkeit von Hospitationen erhalten. Termine: Module I bis III Freitag, 13. November 2015 14.00–18.00 Uhr Samstag, 14. November 2015 8.30–17.30 Uhr Freitag, 20. November 2015 14.00–18.00 Uhr Samstag, 21. November 2015 8.30–17.30 Uhr (Anmeldungs-Nr. 43/2015) Leitung: Prof. Dr. med. Harald Bode, Leiter des Sozialpädiatrischen Zentrums und der Kinderneurologie, Universitätsklinik für Kinder- und Jugendmedizin Ulm Mindestteilnehmerzahl: 20 Ort: Universitätsklinik für Kinderund Jugendmedizin, Hörsaal Gebühr: 500,– Euro Punkte: beantragt Die Anmeldung wird vier Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis zwei Wochen vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl vier Wochen vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. Tabakentwöhnung mit strukturiertem Therapieprogramm nach dem Curriculum „Qualifikation Tabakentwöhnung“ der Bundesärztekammer In diesem Aufbaumodul werden Kenntnisse über verhaltens therapeutische Techniken im Gruppensetting vermittelt. Durch Absolvieren dieses Kurses erwerben teilnehmende Ärzte die Qualifikation zum Anbieten von Tabakentwöhnungskursen nach § 20 SGB V. Voraussetzung für die Teilnahme an diesem Aufbaumodul ist die erfolgreiche Teilnahme am 20-stündigen Curriculum „Qualifikation Tabakentwöhnung“ der Bundesärztekammer. Termin: Samstag, 5. Dezember 2015 9.00–16.30 Uhr (Anmeldungs-Nr. 19/2015) Leitung: Dipl.-Psych. Martina Schröter, Arbeitskreis Raucherentwöhnung, Herrenberger Str. 23, 72070 Tübingen Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Mindestteilnehmerzahl: 15 Gebühr: 90,– Euro Punkte: 8 Die Anmeldung wird zwei Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis eine Woche vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. Impressum Vorankündigung Demenz aktuell 2015 Termin: Mittwoch, 9. Dezember 2015 19.30–22.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. 41/2015) Leitung: Dr. med. Michael Schulze, Präsident der Bezirksärzte kammer Südwürttemberg Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Gebühr: kostenfrei Punkte: 3 Notfallmanagement – Fortbildungen in Ihrer Arztpraxis – individuell – nach Absprache Dr. med. Karl-Otto Walz, Neue Str. 72, 89073 Ulm Notfallmanagement – Fortbildungen in Ihrer Arztpraxis (Ravensburg, Friedrichshafen) – individuell – nach Absprache Dr. med. Christian Milz, Ottmannshofer Str. 44, 88299 Leutkirch Auskunft/Anmeldung: Akademie für Ärztliche Fortbildung bei der Bezirksärztekammer Südwürttemberg, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen, Telefon (0 71 21) 9 17-24 15 oder -24 16, Fax (0 71 21) 9 17-24 00, E-Mail: [email protected] Hinweis: Die Änderung der Zustelladresse für das ÄBW ist bitte ausschließlich an die zuständige Bezirksärztekammer zu melden. Herausgeber: Landesärztekammer und Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Herausgebergremium: Dr. med. Ulrich Clever (Vorsitzender), Dr. med. Norbert Metke (stellv. Vorsitzender), Dr. med. Klaus Baier (Rechnungsführer), Dr. med. Frank-Dieter Braun, Dr. med. Johannes Fechner, Dr. med. Michael Schulze, Dr. med. Ulrich Voshaar, Dr. med. Anne Gräfin Vitzthum, Dr. med. Herbert Zeuner Verantwortlicher Chefredakteur: Dr. med. Oliver Erens (OE) Anschrift Redaktion: Jahnstraße 38 A, 70597 Stuttgart Postfach 70 03 61, 70573 Stuttgart Telefon +49 (0) 711 / 7 69 89-45 Telefax +49 (0) 711 / 7 69 89-8 59 [email protected] Verlag und Auftragsmanagement: Alfons W. Gentner Verlag GmbH & Co. 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Bei Neubestellungen gelten die zum Zeitpunkt des Bestell eingangs gültigen Bezugspreise. Durch den Kammerbeitrag ist der Bezugspreis für Mitglieder der Landesärztekammer Baden-Württemberg abgegolten. Bezugsbedingungen: Bestellungen sind jederzeit beim Leserservice oder bei Buchhandlungen im In- und Ausland möglich. Abonnements verlängern sich um ein Jahr, wenn sie nicht schriftlich mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Bezugsjahres beim Leserservice gekündigt werden. Die Abonnementpreise werden im Voraus in Rechnung gestellt oder bei Teilnahme am Lastschriftverfahren bei den Kreditinstituten abgebucht. Redaktionsschluss für redaktionelle Beiträge ist jeweils der 15. des vorangehenden Monats. Mit Namen und S ignum des Verfassers gezeichnete Artikel entsprechen nicht unbedingt der Meinung der Schriftleitung. Für unverlangt eingesandte Manuskripte übernehmen Schriftleitung und Verlag keine Haftung. Bei Eins endungen an die Schriftleitung wird das Einverständnis zur vollen oder auszugsweisen Veröffentlichung vora usgesetzt. Die Redaktion behält sich Kürzungen von Leserbriefen vor. Die systematische Ordnung der Zeitschrift sowie alle in ihr enthaltenen einzelnen Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt. Mit der Annahme eines Beitrages zur Veröffentlichung erwirbt der Verlag vom Autor umfassende Nutzungsrechte in inhaltlich unbeschränkter und ausschließlicher Form, insbesondere Rechte zur weiteren Vervielfältigung und Verbreitung zu gewerblichen Zwecken mithilfe mechanischer, digitaler oder anderer Verfahren. Bis auf Widerruf ([email protected]) gilt dies auch für die Verwendung von Bildern, Graphiken sowie audiovisueller Werke in den Social Media-Kanälen Facebook, Twitter, Google+ und YouTube. Kein Teil dieser Zeitschrift darf außerhalb der engen Grenzen urheberrechtlicher Ausnahmebestimmungen ohne schriftliche Einwilligung des Verlages in irgendeiner Form – durch Foto kopie, Mikrofilm oder andere Verfahren – reproduziert oder in eine von Maschinen, insbesondere von Datenverarbeitungsanlagen verwendbare Sprache übertragen werden. Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen u. dgl. in dieser Zeitschrift berechtigt nicht zu der Annahme, dass solche Namen ohne Weiteres von jedermann benutzt werden dürfen; oft handelt es sich um gesetzlich geschützte eingetragene Warenzeichen, auch wenn sie nicht als solche gekennzeichnet sind. Erscheinungsweise: 12 Ausgaben pro Jahr jeweils zur Monatsmitte ISSN 0720-3489 So erreichen Sie direkt unseren Leserservice Postfach 91 61, 97091 Würzburg 332 ÄBW 06 • 2015 Telefon +49 (0) 711 / 6 36 72-4 07 Telefax +49 (0) 711 / 6 36 72-4 14 E-Mail: [email protected] 2015 28. Heidelberger Gespräch 2015 für Ärzte und Juristen aus den Bereichen Sozialmedizin und Sozialrecht Mittwoch, 30. September 2015, Beginn 12.00 Uhr Donnerstag, 1. Oktober 2015, Ende ca. 14.00 Uhr MITTWOCH, . SEPTEMBER Uhrzeit 12.00 –12.30 Referenten / Vorträge Eröffnung der Tagung, einleitende Worte Triebig, G., Heidelberg Einflussnahme auf den Gutachter Vorsitz: P. Becker, Kassel / G. Triebig, Heidelberg 12.30 –12.50 12.50 –13.10 13.10 –13.50 ▪ aus Sicht der psychiatrischen Sachverständigen Gresser, U., München ▪ aus richterlicher Sicht Eschelbach, R., Karlsruhe Diskussion DONNERSTAG, . OKTOBER Uhrzeit Vorsitz: Th. Köhler, Heidelberg / A. Bahemann, Nürnberg 08.30 –09.30 13.50 – 14.10 14.10 –14.30 Vorsitz: A. Weber, Dortmund / M. Schafhausen, Frankfurt 09.30 –09.50 ▪ Update Epileptologie Baier, H., Ravensburg 09.50 –10.10 ▪ – ärztliche Sicht der Ersteingliederung 14.30 –14.50 14.50 – 15.30 Ueberschär, I., Leipzig Diskussion PAUSE Vorsitz: M. Schafhausen, Frankfurt / I. Ueberschär, Leipzig 15.30 –15.50 15.50 –16.10 ▪ Begutachtung von Kindern und Jugendlichen im Öffentlichen Gesundheitsdienst Lange, R., Mettmann ▪ – berufliche Orientierung – aus ärztlicher Sicht Bahemann, A., Nürnberg 16.10 –16.30 ▪ – berufliche Orientierung – aus psychologischer 16.30 –16.50 ▪ Untersuchungen nach dem Jugendarbeits- 16.50 –17.30 17.30 – 18.00 10.30 –10.50 10.50 –11.30 11.30 – 12.00 Specht, U., Bielefeld ▪ – ärztliche Sicht zum Erhalts der Erwerbsfähigkeit bzw. der Wiedereingliederung in das Erwerbsleben Specht, U., Bielefeld ▪ Fragen der Unfallversicherung Wellhäußer, H. ,Heidelberg Diskussion PAUSE 12.00 – 12.20 ▪ – aus Sicht der Verkehrsmedizin 12.20 –12.40 ▪ – aus juristischer Sicht N.N. 12.40 –13.15 13.15 –14.00 Dettling, A., Wiesloch Diskussion ▪ Zusammenfassung der Tagung, abschließende Worte Becker, P., Kassel Sicht Behrens, M., Stuttgart schutzgesetz Matschke, B., Berlin Diskussion PAUSE 18.00 –18.20 ▪ Begutachtung von Entwicklungsstörungen nach 18.20 –18.40 ▪ Begutachtung von Entwicklungsstörungen 18.40 –19.10 Diskussion Ab 19.10 10.10 –10.30 ▪ Mutter-/Vater-/Kind-Kur Grotkamp, S., Hannover ▪ Kinder- und Jugendlichenrehabilitation Das Thema wird kurz vor der Tagung aktuell festgelegt Begutachtung bei Epilepsie Begutachtung von Kindern und Jugendlichen Vorsitz: W. Cibis, Frankfurt / M. Schafhausen, Frankfurt Referenten / Vorträge Aktuelles Thema dem SGB IX Marks, V., Kiel nach dem SGB XI Schefels, J., Duisburg Kleiner Abendimbiss Ort: Hörsaal des Pathologischen Instituts der Universität Heidelberg, Im Neuenheimer Feld 220/221 Das Heidelberger Gespräch ist von der Landesärztekammer Baden-Württemberg als Fortbildungsveranstaltung anerkannt. Kongressorganisation, Anmeldung und Auskunft: Gentner Verlag Stuttgart • Frau Regina Schönfeld • Postfach 10 17 42 • 70015 Stuttgart Telefon: 0711/63672-852 • Telefax: 0711/63672-711 • E-Mail: [email protected] • www.heidelberger-gespraech.de Hier direkt anmelden: ÄBW-markt Anzeigenschluss: letzter Werktag des Vormonats! Noch einfacher: Online buchen unter www.ärzteblatt-bw.de ÄBW-markt Gentner Verlag Postfach 10 17 42 70015 Stuttgart Name/Vorname Straße/Hausnr. PLZ/Ort Telefon/Telefax E-Mail Sie haben 18 Rubriken zur Auswahl: ❏ ❏ ❏ ❏ ❏ Stellenangebote Stellengesuche Dienstleistungen Seminare Gewerbl. Gelegenheitsanzeigen pro pro pro pro pro mm mm mm mm mm Höhe Höhe Höhe Höhe Höhe (1-spaltig) (1-spaltig) (1-spaltig) (1-spaltig) (1-spaltig) ❏ Verkäufe ❏ Kaufgesuch ❏ Immobilien-Vermietung/ Verpachtung/Verkauf ❏ Reisen ❏ Heiraten/Bekanntschaften ❏ Sonstiges ❏ in 1-spaltiger Ausführung (45 mm breit) ❏ in 2-spaltiger Ausführung (92 mm breit) Veröffentlichen Sie meine Anzeige ❏ mit Telefonnummer ❏ mit kompletter Anschrift ❏ mit Faxnummer ❏ unter Chiffre (Gebühr: 9,20 €) ❏ mit E-Mail Datum rechtsverbindliche Unterschrift SEPA-Lastschriftmandat Gläubiger-Identifikationsnummer: DE67ZZZ00000076654 Kontoinhaber (falls abweichend) Kreditinstitut IBAN DE PrüfzifferBankleitzahl (achtstellig) Kontonummer (zehnstellig, fehlende Stellen werden z.B. vorn mit Nullen aufgefüllt) Wir (ich) ermächtigen(-e) die Alfons W. Gentner GmbH & Co. KG, Zahlungen von unserem (meinem) Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weisen wir (weise ich) unser (mein) Kreditinstitut an, die von der Alfons W. Gentner GmbH & Co. KG auf unser (mein) Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Folgender Text soll ____mal unter oben angekreuzter Rubrik erscheinen (bitte deutlich in Blockschrift/Schreibmaschine ausfüllen): Kontakt: Telefon (07 11) 6 36 72-8 27 und -8 61 · Telefax (07 11) 6 36 72-7 60 · E-Mail [email protected] Schnell per Fax (07 11) 6 36 72-7 60 3,80 € pro mm Höhe (1-spaltig): ❏ Praxissuche ❏ Praxisabgabe ❏ Gemeinschaftspraxis ❏ Praxisgemeinschaft ❏ Belegbetten ❏ Niederlassungsangebote ❏ Vertretung 4,70 € 2,65 € 4,70 € 4,70 € 4,70 € ÄBW-markt Auftraggeber: (bitte vollständig ausfüllen) Metropol Apotheken, Praxen und Kliniken, Innenausbau Gütler Objekteinrichtungen GmbH Gewerbestrasse 8 91560 Heilsbronn Telefon 09872 / 9797-10 Fax 09872 / 9797-25 Mail [email protected] praxisplanung praxiseinrichtung bauleitung wir entwerfen raumkonzepte und fertigen einrichtungen - auf ihre wünsche und preisvorstellungen abgestimmt www.guetler-einrichtungen.de ■ Beratung – Planung – Gestaltung - Koordination – Produktion – Montage ■ Mail [email protected] Telefon 09872 / 9797-10 Fax 09872 / 9797-25 Gütler Gewerbestrasse 8 91560 Heilsbronn www.guetler-einrichtungen.de Objekteinrichtungen GmbH Apotheken, Praxen und Kliniken, Innenausbau ■ Beratung – Planung – Gestaltung - Koordination – Produktion – Montage ■ mayer gmbh amalienstraße 4 75056 sulzfeld tel. 07269 / 91999-0 www.mayer-im.de HIER KÖNNTE Anzeigenschluss für Heft 11/2014 ist der 31. 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