Ärzteblatt Baden-Württemberg 08-2015
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Ärzteblatt Baden-Württemberg 08-2015
www.ärzteblatt-bw.de Ä r zteblatt Baden-Württemberg Foto: © F. Hoffmann-La Roche AG, alle Rechte vorbehalten. Amts- und Mitteilungsblatt der ärztlichen Körperschaften | ISSN 0720-3489 | E 1041 | 70. Jahrgang | Gentner Verlag 08 | 2015 Tauchtauglichkeit zertifiziert Herausgeber ◾ Gesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin (GTÜM) ◾ Österreichische Gesellschaft für Tauchund Hyperbarmedizin (ÖGTH) Checkliste Tauchtauglichkeit ■ Untersuchungsstandards und Empfehlungen der Gesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin (GTÜM) und der Österreichischen Gesellschaft für Tauch- und Hyperbarmedizin (ÖGTH) Unter Mitarbeit zahlreicher Fachautoren 2., vollständig überarbeitete Auflage 2014; ISBN 978-3-87247-747-7; Gebunden, 384 Seiten, 40,- €; 50,- sFr Ja, bitte senden Sie mir ............. Exemplar(e) der Neuauflage Checkliste Tauchtauglichkeit (Best.-Nr.74700), 2. Auflage 2014, zum Preis von 40,- € gegen Rechnung. 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Ausgehend von der weltweit verlaufenden Suche und Charakterisierung aller im menschlichen Körper vorkommenden Proteine, untersucht die Proteomik ein Proteom in Abhängigkeit von Zeit, Ort und äußerlichen Einflüssen. Durch die sehr breite und unvoreinge nommene Betrachtung, ermöglicht die Proteomik eine umfangreiche systembio logische Ermittlung von Ursachen und Wirkungen von Krankheit und Therapie. Die Proteomforschung stellt in der Medizin ein wichtiges Bindeglied zwischen verschiedenen Disziplinen dar und bietet wertvolle Unterstützung bei der Suche nach Diagnostika, Therapien und Verfahren ein. Die Baden-Württembergische Bank (BWBank) ermöglicht auf der Titelseite faszi nierende Einblicke in die Labor-Diagnostik. Die Bank verdeutlicht damit ihre enge Be ziehung zur Ärzteschaft in Baden-Württemberg, nicht zuletzt, weil ihre Beratungsspe zialisten für Heilberufe seit vielen Jahren kompetente Unterstützung und Beratung in allen wirtschaftlichen Fragen von Medizinern bieten. Die BW-Bank ist mit 29 Heilberufe Centern und knapp 200 Filialen im Land vor Ort. Mehr Informationen zum umfangreichen Leistungsangebot für Heilberufler sowie zu den Kontaktdaten der BW Heilberufe Center in Ihrer Nähe erhalten Sie unter www.bw-bank.de/heilberufe, per E-Mail an [email protected] oder telefonisch unter 07 11 / 1 24-4 50 19. 08 | 2015 Vermischtes 400 Das neue Antikorruptionsgesetz 410 Verfassungsbeschwerde Kammern und KV 410 Multiresistente Erreger 411 Datenschutz für 400 Die Ärztekammer im Blick 401 PID-Ethikkommission kostituiert 402 Vertreterversammlung gegen Tarifeinheit Berufsgeheimnisträger der Landesärztekammer 404 Niederlassung leicht gemacht (9) 404 Neue Regeln für Rezepte 405 Ärztekammer übernimmt Sprachprüfung 405 Patientenberatung muss unabhängig bleiben 405 Präsidenten-Hotline 406 Die neue Enzyklika und das Gesundheitswesen Wirtschaft 411 FTLD-Register Schwaben 412 Löwen retten Löwen 413 Namen und Nachrichten 413 Irreversibler Hirnfunktionsausfall 414 Bessere psychotherapeutische Versorgung 414 Leserbrief 415 Sportweltspiele 415 Neue Bücher Aus Fehlern lernen 416 Sturzgeburt mit Schädelfraktur im Krankenhaus 407 Neues aus der Finanzwelt Medizinhistorik 408 Vom „Wurtstgift“ zum Therapeutikum: Botulinum-Toxin Veranstaltungsübersicht 417 Bekanntmachungen 419 Impressum 436 ÄBW 08 • 2015 399 Editorial Was kommt auf die Ärzteschaft zu? Das neue Antikorruptionsgesetz K Dr. med. Michael Deeg orruptionsverfolgung im Gesundheitswesen – dringender denn je!“ so lautet der Titel eines Kommentars in der Zeitschrift für Medizinstrafrecht medstra (1/2015). Nun stehen Beiträge in juristischen Fachzeitschriften nicht grundsätzlich im Verdacht, sich inhaltlich nahe am Stammtischniveau zu bewegen. Allein in diesem besonderen Fall wird auch der geneigte Leser sich verwundert die Augen reiben ob der ungewöhnlich negativen Pauschalbewertung des gesamten Gesundheitswesens: „300 Mrd. Euro werden jährlich im Gesundheitssystem ausgegeben. Ob am jeweiligen Jahresende der Volksgesundheit genutzt oder geschadet wurde, vermag kein Mensch zu sagen.“ Das Gesundheitssystem müsse doch wohl eher als „Krankheitssystem“ bezeichnet werden, sei durch und durch verschwenderisch und ineffektiv und ziehe kriminelle Energie geradezu an. Bedauerlicherweise stammt diese derb formulierte Geringschätzung unserer Arbeit aus der Feder keines Geringeren als des Vorsitzenden Richters des Zweiten Strafsenats des Bundesgerichtshofs (BGH), Prof. Dr. Thomas Fischer. Hintergrund seines Artikels ist die geplante Neuregelung zum Korruptionsstrafrecht im Gesundheitswesen, die auf einen Beschluss des BGH vom 29. 03. 2012 zurückgeht, wonach die bereits bisher geltenden Korruptions- Die Ärztekammer im Blick Landesärztekammer Baden-Württemberg unter der Lupe im Zeitraum 2014 bis 2015 Landesärztekammer Baden-Württemberg Körperschaft des öffentlichen Rechts 1 Kammer im Blick 2014-15 Version 05.indd 1 17.06.2015 09:44:27 Die Ärztekammer im Blick P ünktlich zur Sommer-Vertreterversammlung hat die Landes ärztekammer eine neue Broschüre herausgegeben, in der sie über ausgewählte Themen und Ereignisse in den Jahren 2014 und 2015 informiert. So berichtet die Publikation mit dem Titel „Die Ärztekammer im Blick“ beispielsweise über besondere Initiativen und Veranstaltungen der Kammer oder gewährt einen Blick hinter die Kulissen der Körperschaft und ihre Rolle auf Bundesebene im Konzert von Bundes- und Landesärztekammern. – Die 26-seitige Veröffent lichung kann online eingesehen bzw. als gedrucktes Exemplar bestellt werden. Und wer sich noch eingehender mit der Arbeit der Kammer und ihrer Gremien beschäftigen möchte, findet im Internetauftritt ab sofort den ausführlichen Weitere Informationen: www.ärztekammer-bw.de Tätigkeitsbericht für das (WebCode: 9900) vergangene Jahr. C� tatbestände auf Vertragsärztinnen und -ärzte nicht anwendbar sind, da diese weder als Amtsträger noch als Beauftragte der gesetzlichen Krankenkassen handeln. Dieses „Anti korruptionsgesetz“ (§ 299a Strafgesetzbuch neu) ist vor wenigen Tagen vom Bundeskabinett verabschiedet worden. Demnach sollen, vereinfacht formuliert, künftig Angehörige von Heilberufen mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden, die sich einen Vorteil dafür versprechen lassen, annehmen oder fordern, dass sie bei der Verordnung, dem Bezug oder der Abgabe von Arzneimitteln und Medizinprodukten oder bei der Zuführung von Patienten, einen anderen in unlauterer Weise bevorzugen oder in sonstiger Weise ihre Berufsausübungspflichten verletzen. Umgekehrt sollen auch diejenigen bestraft werden, die entsprechende Vorteile anbieten, versprechen oder gewähren. Nach der Begründung des Bundesministeriums der Justiz verfolgt der neue Straftatbestand einen doppelten Rechtsgüterschutz: Er diene der Sicherung eines fairen Wettbewerbs im Gesundheitswesen und komme damit der ganz großen Mehrheit der ehrlich arbeitenden Angehörigen der Heilberufe zugute. Und er diene ferner dem Schutz des Vertrauens der Patienten in die Integrität heilberuflicher Entscheidungen. Dieser Zielsetzung wollen wir Vertragsärzte uns keinesfalls verschließen, denn sie entspricht der unseres Berufsrechtes. Und auch der weiteren Begründung, dass schon bestehende berufs- und sozialrechtliche Regelungen eine strafrechtliche Verfolgung nicht entbehrlich machen, können wir uns angesichts des BGH-Urteils vom März 2012 kaum entziehen. Denn damals wurden die Angeklagten trotz gravierenden Fehlverhaltens mangels Rechtsgrundlage freigesprochen. Heißt das nun generelle Zustimmung zu dem neuen Gesetz? Keineswegs, denn die Probleme liegen ganz woanders: In der aktuellen Fassung zum § 299a StGB fehlen sämtliche eindeutigen Grenzziehungen zwischen Recht und Unrecht. Die klare Abgrenzung zwischen einer zulässigen Kooperation und einer strafbaren Unrechtsvereinbarung ist bisher in keiner Weise erkennbar und auch die Formulierung „Verletzung der Berufsausübungspflichten in sonstiger Weise“ ist, milde ausgedrückt, beliebig. Hier haben sich das Bundesministerium und die Große Koalition bisher jegliche Konkretisierung erspart. Ohne eine klare Definition korrupten Ver haltens geraten aber auch sinnvolle Kooperationen im Gesundheitswesen ins Visier der Strafverfolgung. Ähnlich formuliert es der Frankfurter Oberstaatsanwalt Alexander Badle, der als Leiter der Zentralstelle zur Bekämpfung von Vermögensstraftaten und Korruption im Gesundheitswesen als Kenner der Materie bezeichnet werden darf: Die ultima ratio des Strafgesetzes greife nur dann, wenn es eine klare Grenze gebe zwischen dem, was strafbar sei und dem, was straflos bleiben soll. Schon wenn ein Staatsanwalt einen Anfangsverdacht hege, könne es zu Praxisdurchsuchungen, Untersuchungshaft und Rufschädigung kommen. Angesichts unklarer Rechtsbegriffe und der oft mangelnden Expertise seiner Kollegen im Gesundheitswesen sieht auch der erfahrene Jurist dem Inkrafttreten des Gesetzes mit einem „unguten Bauchgefühl“ entgegen. Zusammenfassend ist festzustellen, dass Korruptionsverfolgung auch im Gesundheitswesen sinnvoll ist. Hier handelt es sich aber nicht um einen Wirtschaftszweig, der durch die klassischen Faktoren von Angebot und Nachfrage bestimmt wird, sondern um ein hochspezialisiertes und hoch reguliertes System, das immer stärker kooperativ arbeitet. Dieses System braucht eher mehr Freiheiten als weniger, und ein mit der heißen Nadel gestricktes Gesetz ist durchaus geeignet, diesem System erheblichen Schaden zuzufügen. Dr. med. Michael Deeg Vorstandsmitglied der Landesärztekammer Baden-Württemberg Kammern und KV Neue Einrichtung bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg D ie gemeinsame PID-Ethikkommission der Länder BadenWürttemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Thüringen zur Durchführung der Präimplantationsdiagnostik (PID) kann mit ihrer Arbeit beginnen. Die konstituierende Sitzung des Gremiums fand Mitte Juli statt. Die PIDEthikkommission hat die Aufgabe, Anträge auf Durchführung einer Präimplantationsdiagnostik zu bewerten. Nach dem Willen des Gesetzgebers ist eine solche Behandlung nur ausnahmsweise und nur unter strengen Voraussetzungen zuzulassen. Die PID-Ethikkommission ist gemäß dem von den beteiligten Ländern geschlossenen Staatsvertrag bei der Landesärztekammer BadenWürttemberg angesiedelt. Gesundheitsministerin Katrin Altpeter dankte der Landesärztekammer BadenWürttemberg dafür, dass sie diese verantwortungsvolle Aufgabe übernommen hat. „Die Landesärztekammer ist auf Grund ihrer Fachkompetenz die geeignete und kompetente Stelle für die Ansiedlung der Ethikkommission.“ Der Kommission gehören acht Mitglieder an: vier medizinische Sachverständige aus den durch die PID berührten Fachrichtungen, jeweils ein Sachverständiger oder eine Sachverständige der Fachrichtungen Ethik und der Fachrichtung Recht. Dazu kommen eine Vertreterin oder ein Vertreter einer Organisation, die sich in einem der am Staatsvertrag beteiligten Länder maßgeblich für die Wahrnehmung der Interessen der Patientinnen und Patienten engagiert sowie eine Vertreterin oder ein Ver treter einer Organisation, die sich in einem der am Staatsvertrag beteiligten Länder maßgeblich für die Wahrnehmung der Interessen der Selbsthilfe der Menschen mit Behinderungen engagiert. Die Mitglieder und deren Vertreterinnen oder Vertreter wurden nach Beteiligung der jeweils zuständigen Landesärztekammern im Einvernehmen mit allen am Staatsvertrag beteiligten Ländern benannt und von der Landesärztekammer BadenWürttemberg für die Dauer von zunächst fünf Jahren berufen. Sie sind in ihrer Entscheidungsfindung unabhängig und nicht weisungsgebunden. Die Bewertung der Zulässigkeit einer Präimplantationsdiagnostik wird neben medizinischen auch psychologische, soziale und ethische Aspekte zu berücksichtigen haben. Dr. Ulrich Clever, Präsident der Landesärztekammer Baden-Württemberg und selbst niedergelassener Gynäkologe, betonte: „Die PID wird ausschließlich zur Vermeidung von schweren Erbkrankheiten, Tot- oder Fehlgeburten zur Anwendung kommen. Es geht um Paare, die gegebenenfalls bereits Schlimmes erlebt haben und denen die Kommission einen Weg in einer belastenden Situation aufzeigen kann.“ Die Ärzteschaft wolle Paaren, für deren Nachkommen ein hohes Risiko einer familiär bekannten und schwerwiegenden genetischen Erkrankung besteht, die PID nur im Einzelfall und nach eingehender Prüfung des Für und Wider verantwortungsvoll ermöglichen. Mit Blick auf die Konstituierung der PID-Ethikkommission berichtete Dr. Clever nicht ohne Stolz, dass es gelungen sei, die Kommission bei der Landesärztekammer BadenWürttemberg anzusiedeln. Er hob nicht nur die sehr gute und kon struktive Zusammenarbeit mit dem baden-württembergischen Sozial ministerium anerkennend hervor, sondern auch die offene und ziel orientierte Kooperation mit den Ärztekammern in den Bundesländern, die sich zu der länderüber greifenden PID-Ethikkommission zusammengeschlossen haben. Dr. Clever wies darauf hin, dass bundesweit nur fünf Ethikkommissionen eingerichtet werden. Die geringe Anzahl von Ethikkommissionen trage maßgeblich zu einer bundesweit einheitlichen Entscheidungs praxis bei und könne die Anrufung verschiedener Ethikkommissionen in derselben Angelegenheit ver hindern. Foto: Erens PID Ethikkommission konstituiert Zwei PID-Zentren in BadenWürttemberg zugelassen Die Prüfung von zwei dem S ozialministerium vorliegenden Anträgen auf Zulassung als PIDZentrum sei nun abgeschlossen worden, teilte Ministerin Altpeter mit. Die Antragsteller erfüllten die Zulassungsvoraussetzungen und die entsprechenden Bescheide würden in den nächsten Tagen zugestellt. Eines der Zentren sei in Heidelberg, das andere in Freiburg angesiedelt. Nähere Auskünfte zu den zugelassenen Zentren erteilt die PID-Ethikkommission bei der Landesärzte kammer. Nach den Worten von Ministerin Altpeter werden an die Zulassung von Einrichtungen, in denen eine Präimplantationsdiagnostik durchgeführt werden soll, hohe Anfor derungen gestellt. Damit solle sichergestellt werden, dass die Präimplantationsdiagnostik nur in besonders qualifizierten Einrichtungen und durch qualifiziertes Personal durchgeführt wird. Zur Sicherung und Überprüfung der Qualität werde die Zulassung zunächst auf fünf Jahre befristet. Die Zentren müssten zudem gewährleisten, dass eine umfassende Aufklärung und Beratung der betroffenen Frauen durch qualifiziertes Personal erfolgt. ÄBW 08 • 2015 In Anwesenheit von Kammerpräsident Dr. U. Clever und Ministerialdirigentin Dr. M. Vierheilig vom Sozialministerium (beide vorne links) traten Mitte Juli die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder der PID-Ethik kommission bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg zur Konstituierung zusammen. 401 Kammern und KV Gesundheitspolitische Lage, Wahl von Ausschüssen, Gebührenordnung der Kammer Vertreterversammlung der LÄK E nde Juli trat die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg zur zweiten Sitzung der laufenden Wahlperiode zusammen. Kammerpräsident Dr. Ulrich Clever ging in seinem aktuellen Lagebericht auf zahlreiche wichtige Themen ein, welche die Kammer und die Ärzteschaft seit der Konstituierung des Ärzteparlaments Ende Februar beschäftigt hatten. So sparte der Kammerpräsident nicht mit Kritik am kurz zuvor in Kraft getretenen Versorgungsstärkungsge- Entschließungen Krankenhausstrukturgesetz Das Krankenhausstrukturgesetz soll überarbeitet werden, um Krankenhäuser nachhaltig zu finanzieren und um die Patientenversorgung nicht zu gefährden. setz. Insbesondere ärgerten ihn die „bürokratisierten und so unnötig wie ein Kropf einzuführenden und noch dazu von der Ärzteschaft selbst zu bezahlenden Terminservicestellen.“ Ein besonderes und ebenso „falsches wie unnötiges Drangsalierungsmittel“ des Gesetzgebers sei nach seiner Ansicht die sich langsam vollziehende Enteignungsstrategie, genannt Praxisaufkaufregelung. Unter dem Beifall der Delegierten sagte Dr. Clever: „Das lässt die Kollegen oft Nachts nicht schlafen!“ Zudem habe das Ganze auch verheerende Wirkung auf die Befindlichkeit und Psychologie junger Ärztinnen und Ärzte, die sich eine eigene Niederlassung nicht antun wollen. Harsche Kritik auch am Entwurf des Krankenhausstrukturgesetzes, das nach Dr. Clevers Überzeugung zu einer nachhaltigen und deutlichen Verschlechterung der Versorgung von Patienten führen werde, und zwar vor allem über die Verschlechterung der Arbeitsbedingungen von Beschäftigten in Krankenhäusern. Allein durch den Wegfall des Versorgungszuschlags Altersbestimmung von UMF Approbationsbehörde Zur Altersbestimmung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (UMF) werden medizinische Methoden als ungeeignet er achtet. Dafür gibt es keine medizinische Indikation. Es soll geprüft werden, ob die Approbations behörde für Baden-Württemberg der Ärztekammer angegliedert werden kann. Ärzteschaften Die Landesärztekammer fordert eine Fortführung der bisher erfolgreichen Unabhängigen Patientenberatung. Ein Arbeitskreis Ethik und Geschichte der Medizin soll berufen werden. Die Rahmensatzung der Ärzteschaften soll novelliert werden, um die Stellung der (Kreis-) Ärzteschaften und der ärztlichen Kreisvereine nachhaltig zu stärken. eGK für Asylbewerber und Flüchtlinge Bildungszeitgesetz Asylbewerber und Flüchtlinge sollen flächendeckend mit ihrer Ersterfassung und unab hängig von ihrem Status eine elektronische Gesundheitskarte erhalten. Die Landesregierung möge die Landesärztekammer Baden-Württemberg unverzüglich als Bildungseinrichtungen im Sinne des Bildungszeitgesetzes anerkennen. Sterbehilfe Kammerbeiträge Neue gesetzliche Regelungen für Sterbehilfe bzw. den sogenannten „assistierten Suizid“ werden abgelehnt. Die bestehenden Regelungen sind ausreichend. Eine aktualisierte Beitragsordnung soll nachvollziehbare Kriterien für die Beitragsbemessung beim Übergang von der Vollerwerbstätigkeit in die Zeit danach enthalten. Ethik und Geschichte der Medizin in Baden-Württemberg würden den Kliniken rund 60 Millionen Euro weniger zur Verfügung stehen. Die so genannte „große Reform der Krankenhausfinanzierung“ weise keinerlei Ansätze auf für die schon lange von der Ärzteschaft im Vorfeld des Gesetzgebungsverfahrens geforderten Maßnahmen zur Refinanzierung der Tarifsteigerungen, zur Reduktion der Arbeitsverdichtung sowie für Maßnahmen gegen den Ärztemangel. Hinter dem Vorgehen des Bundesgesundheitsministers stecke vielmehr die Absicht, weitere Krankenhäuser zu schließen. Der Weg über das Aushungern der Belegschaft, über die Gefahr der Fehlererhöhung und einer schlech- Unabhängige Patientenberatung EU-Richtlinien Es wird ein Arbeitskreis zum Thema EU-Richt linien/TTIP/CETA etc. eingerichtet. Tierversuche Es wird eine Position zu Tierversuchen in der Medizin unter dem Aspekt „Patientensicherheit bei aktuellen und neuen Therapien“ erarbeitet. Aus Platzgründen sind hier nur Kurzfassungen der wichtigsten Beschlüsse wiedergegeben. Alle Entschließungen im Volltext einschließlich Begründungen sind im Internetauftritt der Landesärztekammer nachzulesen: www.ärztekammer-bw.de C Kammern und KV Verleihung der Albert-Schweitzer-Medaille Hohe Auszeichnung für Dr. Baitsch D teren Gesamtbehandlung durch die enorme Arbeitsverdichtung sei ein erbarmungsloser, ein inhumaner Weg, sagte Dr. Clever: „Es ist die scharfe Methode des Kaputtsparens durch Verbrennen der Mitarbeiter“, beklagte der Kammerpräsident unter dem Beifall der Anwesenden. Auch die vorgesehene Neuausrichtung der Qualitätssicherung ohne angemessene Beteiligung der Ärzteschaft sei eine Dreistigkeit des Gesetzentwurfs. Vorwiegend der Gemeinsame Bundesausschuss – zur Hälfte besetzt mit Krankenkassen-Vertretern – werde künftig die Qualität der Krankenhausversorgung in Deutschland bestimmen. Hingegen lobte Dr. Clever das Hospiz- und Palliativgesetz. Ziel sei ein flächendeckendes Hospiz- und Palliativangebot in ganz Deutschland. Es sei zu begrüßen, dass die Hospizarbeit finanziell endlich besser gefördert werde. Auch die Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung werde ausgebaut. Versicherte hätten künftig einen Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung. Eine gesetzliche Neuregelung der Sterbehilfe lehnte der Kammerpräsident jedoch ab. Schon heute gebe es Handlungsspielräume für Ärzte, sagte er, man müsse sie nur nutzen. Zum Thema Migration führte Dr. Clever aus, dass sich Flüchtlinge, die nach Baden-Württemberg kommen, willkommen und anerkannt fühlen sollten. Dieses Willkommen gelte natürlich auch für die Ärztinnen und Ärzte aus Kriegs- und Krisenregionen. Sie kämpften mit den gleichen Problemen wie alle Geflohenen: Sprachbarrieren, Anerkennung als Flüchtling und der beruflichen Qualifikation sowie Suche nach medizinsicher Behandlung. Eine Begleitung durch deutsche Kollegen könne und müsse dabei eine wertvolle Unterstützung sein. Weitere Themen der Rede des Präsidenten waren unter anderem das Streikrecht für niedergelassene Ärzte, die von den Ärztekammern neu eingerichteten Fachsprachen-Prüfungen, die neu konstituierte länderübergreifende PID-Ethikkommission, die ambulante Weiterbildung, die Aktivitäten für Medizinische Fachangestellte, eine Wahlnachlese sowie Überlegungen zur Neuorganisation der Ärzteschaften. Die Vertreterversammlung diskutierte den Lagebericht ausführlich und entwickelte daraus unter anderem auch zahlreiche Entschließungsanträge (siehe Kasten). Ferner hatte sie über Änderungen der Gebührenordnung zu entscheiden. Hier ging es um Gebühren der Ärztlichen Stelle nach der Röntgenverordnung, im Bereich der zertifizierten Fortbildung sowie für die Abnahme der Fachsprachprüfung. Die Neuregelungen werden zu gegebener Zeit im Ärzteblatt Baden-Württemberg bekannt gemacht. Kammervizepräsident Dr. Matthias Fabian informierte die Delegierten unter anderem darüber, wie der Vorstand der Landesärztekammer mit verwiesenen Anträgen der letzten Vertreterversammlung umgegangen war; er berichtete über den Umfang der Weiterbildungsbefugnis von Fachärzten und um die unbürokratische Umschreibung von VERAH® auf NäPa, die der Vorstand bis Ende 2014 als Übergangsregelung ermöglicht hatte. Nachdem Ende Februar über die Zusammensetzung der Hauptausschüsse der Landesärztekammer entschieden worden war, hatte die Vertreterversammlung dieses Mal – nach umfangreichen Vorbereitungen und Diskussionen im Ärzteparlament – weitere Ausschüsse zu wählen. Die Ergeb- er langjährige Vorsitzende des Ausschusses „Umwelt medizin“ der Landesärztekammer Baden-Württemberg, Dr. Günter Baitsch, ist vor der Vertreterversammlung von Kammerpräsident Dr. Ulrich Clever mit der AlbertSchweitzer-Medaille ausgezeichnet worden. Dr. Baitsch saß dem Ausschuss von 1991 bis 2006 vor, nach den Worten des Kammerpräsidenten „die hohe Zeit der Umweltmedizin“. Die baden-württembergische Ärzteschaft kämpfte seinerzeit unter anderem gegen die im Lande geplanten drei Sondermüllverbrennungsanlagen, von denen dann letztendlich keine gebaut wurde. Nachhaltig wurde dies durch das Engagement der Ärzteschaft geprägt und angeführt vom Vorsitzenden des Ausschusses Umwelt. Kammerpräsident Dr. Clever, Frau und Herr Dr. Baitsch Damit verbunden war auch die Integration einer großen Gruppe kritischer Ärztinnen und Ärzte in die ärztliche Selbstverwaltung. Der Kammerpräsident betonte, dass es der Verdienst von Dr. Baitsch und das seiner damaligen berufs politischen Kontrahenten war, dass man sich an einen Tisch setzte und sich im Laufe der Zeit eine konstruktive Zusammenarbeit entwickelten konnte. Dr. Baitsch hat sich in vielen Jahren in besonderer Weise um den ärztlichen Berufsstand verdient gemacht. Die Vertreterversammlung dankte Dr. Baitsch mit lang anhaltendem Applaus. nisse dieser Wahlen sind detailliert im Internetauftritt der Landesärztekammer nachzulesen. Ein Novum dabei war der Beschluss der Delegierten, dass die zehnköpfigen Ausschüsse selbst über ihre jeweiligen Vorsitzenden und deren Stellvertreter entscheiden. Wie bisher arbeiten die Ausschüsse dem Kammervorstand zu; zudem wird in jeden Ausschuss ein Vorstandsmitglied be rufen, um eine enge Verzahnung der Beratungen zu gewährleisten. OE ÄBW 08 • 2015 403 Kammern und KV Serie der KVBW (9): Zulassung – und nun? Niederlassung leicht gemacht O b in der Einzelpraxis oder als Kooperationspartner – am Ende des Zulassungsverfahrens steht die Zulassung als Vertragsarzt. Jeder neue Vertragsarzt erhält mit der Zulassung ein „Starterpaket“ mit nützlichen Hinweisen zum Pra xisalltag. Vor der ersten Sprechstunde sind jedoch noch ein paar wichtige Dinge zu erledigen. Direkt nach der Zulassung wird dem Vertragsarzt ein Meldebogen übersandt. Er enthält neben der lebenslangen Arztnummer (LANR) auch die Betriebsstättennummer (BSNR). Ein Bestellbogen für den Praxisstempel liegt bei. Der Stempel muss als Mindestangaben neben der BSNR die Praxisanschrift, außerdem Titel, Vorund Zunamen des Arztes beziehungsweise bei einer Kooperation auch die vollständigen Namen aller Partner enthalten. Auch die Angabe der Telefonnummer ist seit Kurzem Pflicht. Zeitnah nach Auftragseingang trifft beim Vertragsarzt mit dem ersten eigenen Praxisstempel auch die Erstausstattung an Rezeptblöcken ein. Der Name Vertragsarzt sagt es ja schon, mit dem Vertrag kommen neben dem Recht, gesetzlich versicherte Patienten zu behandeln, auch Pflichten. Dazu gehört die Verpflichtung, am allgemeinen Notfalldienst teilzunehmen. Schließlich sichern die Kassenärztlichen Vereinigungen den Patienten eine ambulante medizinische Versorgung an sieben Tagen pro Woche und rund um die Uhr zu. Jede Praxis ist einem Notfalldienstbereich zugeordnet. Die Dienstplanung erfolgt durch den jeweiligen Notfallpraxisbeauftragten. Zur Dienstplanung stellt die KVBW im Mitgliederportal die Software BD-Online zur Verfügung. Mit BD-Online können Dienste getauscht und Vertreter gesucht werden. Neue Mitglieder erhalten ihre Zugangsdaten zum Mitgliederportal automatisch im ersten Monat ihrer Zulassung. Das Programm ist selbsterklärend. Teil des Versorgungsauftrages ist auch die konstante Qualität der Leistung, deshalb müssen sich Vertragsärzte regelmäßig fortbilden. Die meisten Mitglieder erreichen die geforderten 250 Punkte weit vor Ablauf der 5-Jahresfrist. Die Punkte werden bei der Landesärztekammer BadenWürttemberg gesammelt. Sie ist gleichzeitig die erste Adresse für medizinische Fortbildung. Auch die Management Akademie der Kassenärztlichen Vereinigung bietet ein anspruchsvolles Seminarprogramm mit zertifizierten Angeboten. Ihr Schwerpunkt liegt im Bereich des „Praxis- und Qualitätsmanagements“ und der „qualitätsgesicherten Leistungen“. Nicht zuletzt wäre da noch ProNeo. Innerhalb dieses Programms wird jedem Neuling als zentrale Anlaufstelle ein persönlicher Ansprechpartner zur Seite gestellt, der ihn ein Jahr lang in sämtlichen Anliegen und Fragen rund um Abrechnung und Honorar betreut, aber auch übergreifende Fragestellungen klärt oder Ansprechpartner anderer Fachbereiche vermittelt. Nächste Folge: Abrechnungsgrundsätze für Gründer Seit Juli müssen auch Telefonnummer und Vorname aufs Formular Neue Regeln für Rezepte F Foto: Thinkstock – iStock ür die Verordnung von Arzneimitteln gelten seit dem 1. Juli 2015 neue Rezeptvorgaben. Gemäß einer Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung muss seitdem verpflichtend auf allen Arzneimittelverordnungen auch eine Telefonnummer angegeben werden. Damit werden die bisher schon erforderlichen Angaben – Name, ausgeschriebener Vorname sowie Berufsbezeichnung des verordnenden Arztes und Anschrift der Praxis oder Klinik – um einen Telefonkontakt erweitert. Die Angabe der Rufnummer soll Apothekern bei Rückfragen die schnelle Kontaktaufnahme zum Arzt erleichtern. Die neue Regelung gilt sowohl für Privatrezepte als auch für Muster 16. Auf letzterem darf zudem 404 ÄBW 08 • 2015 die Betriebsstätten-Nummer des Vertragsarztes nicht fehlen. Wichtig: Ohne Rufnummer ist das Rezept ungültig und darf nicht beliefert werden. Fehlen die Angaben, läuft der Apotheker Gefahr, dass Rezepte von den Kostenträgern nicht erstattet und zurückgegeben werden. Grundsätzlich kann der Arzt unvollständig ausgefüllte Rezepte ändern; dann muss er die Änderung zusätzlich abzeichnen (Datum und Namenskürzel). So sieht es jedenfalls die bundesweit gültige ArzneimittelVerschreibungsverordnung vor. Diese Vorgaben gelten vollumfänglich auch für Verordnungen von Medizinprodukten. Fehlen Angaben auf dem Praxisstempel, sollte er zeitnah durch einen neuen Praxisstempel ersetzt werden, der alle erforderlichen Angaben enthält. Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) hält hierzu auf ihrer Website (Praxis/Niederlassung/Arztregister) ein Bestellformular bereit. Die neue Regelung betrifft im Übrigen auch die Praxisverwaltungssysteme. In den meisten Fällen können die Einstellungen für den Aufdruck auf das Rezept vom An wender selbst konfiguriert werden, sodass die Ergänzung leicht möglich sein sollte. Bei Fragen hilft das jeweilige Systemhaus. Zudem hält die KVBW eine FAQ-Liste zum Thema im Internet vor (Praxis/Verordnungen/Arzneimittel). Weitere Informationen: www.kvbawue.de C Kammern und KV Foto: Thinkstock – Photodisc Sprachliche Qualitätsanforderungen an die Ausübung des Arztberufes gewährleisten Ärztekammer übernimmt Sprachprüfung S eit 1. Juli 2015 führt die Landes ärztekammer Baden-Württemberg die Fachsprachenprüfung für ausländische Ärzte im Land BadenWürttemberg durch. Die Anmeldung für die Prüfung muss über die zentrale Approbationsbehörde des Landes, beim Regierungspräsidium Stuttgart, erfolgen, die diese Anmeldungen an die Bezirksärztekammern in BadenWürttemberg weiterleitet. Aktuell nehmen die Bezirksärztekammern Nord- und Südwürttemberg die Fachsprachenprüfungen für gesamt Baden-Württemberg ab. Mittelfristig sollen die Fachsprachenprüfungen von allen vier Bezirksärztekammern angeboten werden. Grundlage dieser Entwicklung ist die Vor gabe der Gesundheitsminister konferenz, die sich Ende Juni 2014 für ein bundesweit einheitliches Verfahren ausgesprochen hat. Ziel ist es, eine zentrale Prüfinstitution zu schaffen und damit die hohen sprachlichen Qualitätsanforderungen an die Ausübung des Arztberufes zu gewährleisten. Neben dem allgemeinen Sprachniveau B2 muss ein Arzt nun über Fachsprachenkenntnisse im berufsspezifischen Kontext auf dem Sprachniveau C1 verfügen. Ein Arzt muss seine Patienten inhaltlich ohne weitreichende Rückfragen verstehen und sich fließend verständigen können, sodass er in der Lage ist, eine sorgfältige Anamnese zu erheben. Um dieses Niveau in den Prüfungen abzufragen, ist die Fachsprachenprüfung in drei Teilbereiche untergliedert: zunächst ein simuliertes Patienten-ArztGespräch, für welches zwanzig Minuten vorgesehen sind. Im Anschluss daran muss der Prüfling über die gleiche Zeit eine Dokumentation verfassen, die seine schriftliche Ausdrucksfähigkeit unter Beweis stellen soll. Die Prüfung wird abgeschlossen durch ein Übergabegespräch von Arzt zu Arzt, in dem der Prüfling zeigen muss, dass er in der Lage ist, sich mit Kollegen fachsprachlich angemessen auszutauschen. Die Prüfungskommission setzt sich aus drei Prüfern zusammen, von denen mindestens zwei Ärzte sind. Der Sprachtest kann unbegrenzt wiederholt werden. Nach intensiver Planungs- und Vorbereitungszeit von Seiten der Verwaltung der Bezirksärztekammern und nach Durchführung von Prüferschulungen fanden die ersten Prüfungen am 4. Juli in Nordwürttemberg und am 11. Juli in Südwürttemberg statt. Künftig werden Prüfungstermine von den beiden württembergischen Bezirksärztekammern regelmäßig angeboten. Die Frequenz richtet sich nach der Zahl der Anmeldungen bei der Approbationsbehörde. Nachfragen zum Thema können direkt an die beiden Bezirksärzte kammern gerichtet werden: Nordwürttemberg ([email protected]) bzw. Südwürttemberg ([email protected]). Landesärztekammer warnt vor Einflussnahme der Krankenkassen Patientenberatung muss unabhängig bleiben Präsidenten-Hotline W o drückt Sie der Schuh und wie kann sich die Ärzte kammer noch mehr für Sie stark machen? Haben Sie Anregungen, Ideen oder vielleicht auch Kritik? – Die „Telefonsprechstunde“ von Kammerpräsident Dr. Ulrich Clever ermöglicht den Mitgliedern die direkte Kontaktaufnahme. Am 8. September wird der Präsident der Landesärztekammer Baden-Württemberg wieder von 17.00 bis 19.00 Uhr direkt an der Präsidenten-Hotline (07 11) 7 69 89-4 23 erreichbar sein. Rufen Sie an! ÄBW 08 • 2015 Foto: Photos.com (Jupiterimages) I n der Diskussion um die Organisationsveränderungen bei Patientenberatung in Deutschland hat sich die Ärzteschaft im Südwesten klar dafür ausgesprochen, die bewährten Strukturen in Baden-Württemberg bei der „Unabhängigen Patientenberatung Deutschland” (UPD) zu erhalten. „Die Beratungsstellen der UPD in Stuttgart und Karlsruhe sind wichtige Anlaufstellen für Patienten und Bürger. Sie bieten kompetente und unabhängige Beratung bei vielen Fragen rund um die gesund heitliche Versorgung in Baden-Württemberg. Dabei ist für viele – insbesondere ältere – Patienten die persönliche Betreuung durch Ansprechpartner vor Ort besonders wichtig”, betonte Kammerpräsident Dr. Ulrich Clever. Die Entscheidung des Spitzenverbandes der Krankenkassen, dass in Zukunft die gesetzlich vorgesehene Beratung durch einen CallcenterAnbieter erfolgen soll, sei nicht im Sinne der Patientinnen und Patienten im Lande: „Wir brauchen die neutrale Patientenberatung durch unabhängige Institutionen. Wir befürchten künftig weniger Neutralität und stärkere Einflussnahme durch die Krankenkassen. Deshalb fordern wir insbesondere den Patientenvertreter der Bundesregierung Laumann und alle anderen Beteiligten auf, diese Entscheidung umgehend zu revidieren”, sagte Dr. Clever. 405 Kammern und KV Vertreterversammlung der KVBW Die neue Enzyklika und das Gesundheitswesen V Dr. Florian Fuhrmann Anzeige Veranstaltungshinweis or wenigen Wochen hat Papst Franziskus I. seine neue Enzyklika „Über die Sorge um das gemeinsame Haus. Vom Paradies zur Müllhalde“ vorgestellt, die sich mit der Umweltzerstörung in der Welt befasst. Hat die Enzyklika aber auch etwas mit dem Gesundheitswesen zu tun? Aus Sicht von KVBW-Vorstand Dr. Nobert Metke lassen sich durchaus Parallelen ziehen, denn Anlass zur Sorge um das gemeinsame „Gesundheitshaus“ aus niedergelassenen Ärzten und Psychotherapeuten gebe es genug, wie er bei der Vertreterversammlung berichtete. Das zeigt beispielsweise das vor wenigen Wochen im Deutschen Bundestag verabschiedete GKV-Versorgungsstärkungsgesetz deutlich: „Das GKV-VSG zeigt po- management akademie der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg Die Management Akademie der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (MAK) lädt gemeinsam mit der Deutschen Apotheker- und Ärztebank zu einer Fortbildungsveranstaltung für Mediziner ein. Veranstaltungstitel: Zweisam statt einsam: Kooperationen richtig gestalten Ziele: Kooperationen spielen angesichts des anhaltenden Trends zur integrierten Versorgung eine immer größere Rolle. Starke Partnerschaften und eine effektive Zusammenarbeit prägen das Bild der Zukunft. Die Rahmenbedingungen ärztlicher Gemeinschaftspraxen, heute Berufsausübungsgemeinschaften genannt, haben sich in den letzten Jahren geändert. Durch das neue Vertragsarztrecht ist der Gestaltungsspielraum gewachsen. In diesem Seminar verdeutlichen wir anhand praktischer Fälle die verschiedenen Kooperationsmöglichkeiten, zeigen betriebswirtschaftliche Optimierungspotenziale auf und vermitteln Ihnen profundes Hintergrundwissen. Weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie im Internet unter www.mak-bw.de. Referenten: • Karin Ekert, Diplom-Volkswirtin, KV Baden-Württemberg • Ilka Latuske, Rechtsassessorin, KV Baden-Württemberg Termin und Veranstaltungsort: • 23. September 2015 (15.00 Uhr bis ca. 19.00 Uhr) • KVBW Freiburg, Sundgauallee 27, 79114 Freiburg Information und Anmeldung: • Management Akademie der KV Baden-Württemberg, Telefon (07 11) 78 75-35 35, Fax (07 11) 78 75-48-38 88, E-Mail: [email protected] • oder Online-Anmeldung unter www.mak-bw.de Teilnahmegebühr: 65,– Euro (inklusive Unterlagen, Verpflegung, Getränke) sitive, problematische, wirkungslose und abzulehnende Regelungen auf. Es stellt aber den ordnungspolitischen Wert der Freiberuflichkeit in Frage, es muss sich gefallen lassen, nach seiner Perspektive, ob Niederlassung noch ein Wert an sich ist, hinterfragt zu werden“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) in seinem Bericht. Grund zur Sorge gibt es aus Dr. Metkes Sicht weiter in Bezug auf die Arbeit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Erst wenige Tage zuvor hatte die KBV-Vertreterversammlung in einer Sondersitzung getagt. Ziel sei es gewesen, wieder zu einer handlungsfähigen KBV zu kommen, vor allem im Hinblick auf die anstehenden Honorarverhandlungen für 2016, die Umsetzung des GKV-VSG und die weiteren Herausforderungen der kommenden Jahre wie FacharztEBM usw. Im Mittelpunkt des Berichtes von Dr. Fechner standen die weiteren Maßnahmen bei der Reform des Notfalldienstes. Im Herbst 2015 soll eine Notfallpraxis an der Uniklinik in Tübingen eröffnet werden, sodass dann in Baden-Württemberg der allgemeinärztliche Bereitschaftsdienst flächendeckend an den Wochenenden und Feiertagen neben dem Fahrdienst nur noch in Notfallpraxen angeboten wird. Weiter ist vorgesehen, die Notfallpraxen in Stutensee/Blankenloch (Landkreis Karlsruhe) sowie Wiesloch und Neckargemünd im Rhein-NeckarKreis zu schließen. Diese Notfallpraxen sind alle nicht an einem Krankenhaus angesiedelt und haben insgesamt ein zu geringes Patientenaufkommen, als dass eine Fortführung betriebswirtschaftlich zu vertreten wäre. 2016 werden zudem eine Reihe von Notfallpraxen in Nordbaden an ein Krankenhaus angeschlossen. Um die Sicherstellung weiter zu gewährleisten, hat der KVBW-Vorstand das Programm „Ziel und Zukunft“ weiterentwickelt. Es sieht umfangreiche Fördermöglichkeiten bei der Anstellung von Ärzten, Praxisübernahmen und Neugründungen sowie bei Filialpraxen in Regionen mit kritischer Versorgung vor. Daneben sieht der Vorstand auch Eigeneinrichtungen als eine weitere Option, um die Versorgung in entsprechenden Gebieten weiterhin aufrecht zu erhalten. Die KVBW würde dann eine Praxis errichten und einen Arzt sowie das Praxispersonal dort anstellen. Die Delegierten stimmten dem Antrag des Vorstandes denn auch mit großer Mehrheit zu. Dr. Fechner machte weiter deutlich, dass die KVBW die Mitglieder unter dem Motto „Praxisaufkauf nein danke!“ bei der Umsetzung der „Aufkaufregel“ im GKV-VSG unterstützen wird, die zu erheblicher Unsicherheit unter den Ärzten und Psychotherapeuten geführt hat. Er stellte klar, dass der Vorstand nicht davon ausgeht, dass diese Regel zu Praxisschließungen in nennenswertem Umfang in BadenWürttemberg führt. Gleichwohl stellte er ein umfassendes Informations- und Unterstützungsprogramm für die Mitglieder vor, das aus einer Hotline, Informationsmaterial und umfangreichen Beratungsangeboten besteht. Ab Februar 2016 hat die KVBW Terminservicestellen einzurichten, die Facharzttermine für dringliche Überweisungen vermittelt. Der Vorstand möchte im ersten Schritt ein IT-gestütztes telefonisches Callcenter aufbauen. Nimmt die Zahl der Anrufe überhand, kann das System in einem zweiten Schritt – erforderlichenfalls nach Diskussion mit den Ärzten und ihren Gremien im Land – um ein Modul erweitert werden, das dem Patienten eine Onlinebuchung für dringende Überweisungen ermöglicht und damit das Callcenter entlastet. Die Delegierten machten deutlich, dass sie nicht bereit sind, die Folgen verfehlter Gesundheitspolitik zu tragen, die überhaupt zu Wartezeiten bei Facharztterminen führen. Der Geschäftsführer der KV-Telematik GmbH, Dr. Florian Fuhrmann, warb in seinem Vortrag für den breiten Einsatz von IT in der Arztpraxis etwa für die Technik zum Austausch von elektronischen Arztbriefen. Voraussetzung sei die Anbindung der Arztpraxis an das sichere Netz der Kassenärztlichen Vereinigungen, bevorzugt über KV-SafeNet. Wirtschaft Informationen der Baden-Württembergischen Bank Neues aus der Finanzwelt Boom bei den IGeL-Angeboten Gesetzlich versicherte Patienten bekommen von ihren Ärzten immer häufiger Untersuchungen angeboten, die sie selbst bezahlen müssen (IGeL). Dies ergab eine aktuelle Erhebung des wissenschaftlichen Instituts der Ortskrankenkassen (WIdO). Danach wurde jedem dritten Versicherten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) innerhalb eines Jahres ein IGeL-Angebot unterbreitet. Das entspricht rund 20 Millionen Versicherten. Nach dem „IGeL-Monitor“ erhielten 2001 noch rund 8,9 Prozent der Versicherten ein IGeL-Angebot. Elf Jahre später waren es bereits 29,3 Prozent. Aktuell erhöhte sich die Angebotsquote auf ungefähr 33,3 Prozent. Eine ähnliche Entwicklung ist bei den tatsächlich erbrachten Selbstzahlerleistungen zu beobachten: Zuletzt wurden gut 72 Prozent der IGeL-Angebote wahrgenommen. Frauen sind dabei offenbar empfänglicher für IGeL-Angebote. Ihnen werden solche Leistungen häufiger angetragen und entsprechend nutzen sie sie auch häufiger. Dies ist wenig überraschend angesichts der Tatsache, dass Gynäkologen zu den häufigsten IGeL-Anbietern und -Erbringern zählen. Sie liegen „traditionell“ mit Abstand auf dem vordersten Platz (Abb. 1). Als nächstes folgen Augenärzte, Allgemeinmediziner, Orthopäden, Urologen und Hautärzte. Zusammengenommen lässt sich diesen sechs Fachgruppen mit 90,9 Prozent der Löwenanteil an IGeL-Angebote zuordnen. Inhaltlich liegen Ultraschalluntersuchungen – überwiegend zur Krebsfrüherkennung bei Frauen – an vorderster Stelle der Selbstzahlerangebote (Abb. 2). Allgemeinmediziner und praktische Ärzte stellen knapp ein Fünftel aller IGeL-Angebote. Setzt man jedoch die Zahl der IGeL-Angebote in Relation zur Ärztezahl der jeweiligen Fachgruppe, kommt man zu dem Ergebnis, dass Fachärzte deutlich „IGeLaktiver“ sind als Hausärzte. Laut WIdO übersteigt die Anzahl der durchschnittlich in einem Jahr angebotenen Zusatzleistungen bei Augenärzten jene der Allgemeinmediziner um das Siebenfache. Frauenärzte liegen beim fünffachen Wert und Orthopäden, Hautärzte und Urologen beim drei- bis vierfachen. Arztrechnungen bezahlen – schnell und fehlerfrei mit GiroCode Privatpatienten kennen das Problem: Sie haben eine Rechnung von ihrem Arzt erhalten und wollen jetzt noch schnell die Rechnung überweisen. Aber statt ihrer bisherigen Kontonummer und Bankleitzahl ist nunmehr eine 22-stellige IBAN gefordert. Und im Verwendungszweck stehen oftmals Rechnungsnummern, die aus langen Kombinationen von Buchstaben und Zahlen bestehen. Wie schnell kann man sich da vertippen – erst recht auf einem kleinen Bildschirm wie beim Smartphone oder Tablet. Die passende Lösung zur Vermeidung von Eingabefehlern beim Überweisen bietet der GiroCode. Mit ihm bezahlen Zahlungspflichtige ihre Rechnungen schnell, sicher und vor allem fehlerfrei. Der GiroCode ist ein Barcode – in ihm sind alle Rechnungsdaten gespeichert, die für die Überweisung eines fälligen Betrags notwendig sind. Er setzt automatisch alle Daten ins Überweisungsformular ein. Scannen, prüfen, freigeben – fertig. Damit spart sich der Auftraggeber der Überweisung das mühsame Abschreiben von Überweisungsdaten und vermeidet so unnötige Fehler. Immer mehr Rechnungen – ob digital oder in Papierform – enthalten einen GiroCode. Er basiert auf dem QR-Code, den man zum Beispiel von Plakaten, Flyern oder Anzeigen kennt. Aber auch Ärzte können von dieser neuen Technik profitieren: Der GiroCode kann per Plug-In in die Rechnungsstellungs-Software integriert beziehungsweise im Internet generiert und in Rechnungen eingefügt werden. Auf Arztrechnungen gedruckt, enthält der Barcode alle relevanten Zahlungsdaten wie Empfänger, IBAN, BIC, Zahlbetrag und Verwendungszweck. Die Patienten scannen einfach mit ihrem Smartphone über die Mobile-Banking-App den GiroCode, geben die Zahlung mittels TAN frei und schon ist das Geld unterwegs zum Arzt. Fehler bei der Erfassung der Daten durch den Patienten werden somit ausgeschlossen. Alles, was Patienten dazu benötigen, ist eine Mobile-Banking-App, die den GiroCode unterstützt. Und schon profitieren auch Ärzte als Rechnungssteller von den Vorzügen des MobileBankings. ÄBW 08 • 2015 Filippo Scaglione Diplom-Kaufmann/ Prokurist Baden-Württembergische Bank Zielgruppenmanagement Heilberufe Telefon (07 11) 1 24-4 90 95 Telefax (07 11) 1 27-6 64 90 95 E-Mail: filippo.scaglione@ bw-bank.de www.bw-bank.de/ heilberufe 407 Medizinhistorik Vom „Wurstgift“ zum Therapeutikum: Botulinum-Toxin I m Jahre 1811 äußerte sich das Stuttgarter Medicinal-Collegium besorgt „über den schädlichen Genuß dikker – schlecht zubereiteter – geräucherter Blut-Würste“ auf den es bereits 1802 durch ein „General-Rescript“ aufmerksam gemacht hatte. 1817 legten die Amtsärzte J. Kerner aus Weinsberg und J. G. Steinbuch aus Herrenberg, unabhängig voneinander, erste Ergebnisse ihrer Untersuchungen „über verdorbene Würste“ in den „Tübinger Blättern für Naturwissenschaften und Arzneikunde“ vor. Bis 1822 erschienen zwei weitere Publikationen von Justinus Kerner (1786 –1862), die aus heutiger Sicht eine erste umfassende Beschreibung der Vergiftung mit dem Exotoxin des Bakteriums Clostridium botulinum darstellen. Die deskriptive Nüchternheit Kerners ist umso erstaunlicher, als Justinus Kerner bereits früh mit romantischer Poesie bekannt ge worden war und später mit zahlreichen „psychischen“ Schriften einen Hang zum Spekulativen erkennen ließ. Besonders der Bericht über „Die Seherin von Prevorst“ und seine Hoffnung, die „Nachtseite“ des Menschen ergründen zu können, machten ihn über Deutschland hinaus bekannt. Titelseite „Fettgift“ 408 ÄBW 08 • 2015 Aufgetretene Vergiftungsfälle zu untersuchen, gehörte zu den Auf gaben eines Oberamtsarztes. Kerner konnte zwar nach damaligem Wissensstand noch nicht die mikrobielle Genese des Botulismus und noch weniger den toxikologischen Hintergrund erkennen, dennoch wurden in seinen Arbeiten über das „Wurstgift“ (lat. botulus = Wurst) – später nannte er es „Fettgift“ – erstmals die klinischen Symptome dieser Vergiftung verblüffend präzise beschrieben. Nach Kerners Erstbeschreibungen folgten Jahre, in denen über das „Wurstgift“ reichhaltig gerätselt wurde. Als Ursache vermutete man unter anderem „aqua tofana“, ein Gift, welches durch die Qualen des Tieres bei der Schlachtung entstehe. Den damaligen Vorstellungen, dass eventuell Blausäure die Ursache der Vergiftungen sei, widersprach Kerner bereits in seinen frühen Schriften, weil die Klinik von den „Nervenlähmungen“ bestimmt sei und er vermutete, dass auch „narkotische Pflanzen“ keine Rolle spielten, weil „kein Wahnsinn damit verknüpft ist“. Heute wissen wir, dass das Toxin nur sehr gering die Blut-Hirn-Schranke überschreitet. Kerner allein sammelte, recherchierte und berichtete bis 1822 über 155 Krankengeschichten; 84 der Patienten verstarben an der Vergiftung. Dem akribisch arbeitenden Amtsarzt aus Weinsberg war bei seinen Hausbesuchen aufgefallen, dass in Gefäßen nur die untersten Fleischteile giftig wurden und besonders dicke Würste nur in ihrem inneren Teil in „übelriechende Fäulnis“ übergingen, unter Luftabschluss also – anaerob. Das giftige Agens jedoch blieb unerkannt, und die Therapie orientierte sich ausschließlich an den Symptomen. Noch zwanzig Jahre später beklagte Kerner im Medicinischen Correspondenzblatt des Württembergischen Ärztlichen Vereins (1842), dass die Behandlung der Wurstvergiftungen „leider (noch) auf dem gleichen Punkte stehe“. Justinus Kerner Erst 1897, also 80 Jahre nach Kerners erster Publikation, gelang dem Holländer Emile van Ermengem der Nachweis des „Bacillus botulinus“, dem späteren Clostridium botulinum. Er formulierte schon damals die Möglichkeit einer Toxinwirkung. Kerners These vom „Fettgift“ hatte sich nicht durchsetzen können, dennoch sind seine Abhandlungen über das klinische Bild dieser Vergiftung beispielhaft. Auszüge aus seiner Publikation von 1820 verdeutlichen dies: „In den Magen gebracht, zeigt das Gift meistens nach 4 bis 20 Stunden, selten bälder, … seine reizende Wirkung … es entsteht Sodbrennen und Erbrechen blutartiger Flüssigkeit und bald zeigt sich ausschließlich die ganze Ausbreitung in den sympathischen Nerven … keine Rückenmarksnerven sind gelähmt. Herz und Auge, vorzüglich in das sympathische System verflochten, zeigen sich hauptsächlich leidend. Die Muskeln der Augen, besonders der äußeren geraden Muskel, werden der Bewegung unfähig. … Die Pupille wird äußerst erweitert, bleibt für das Licht reizlos und ist keiner Zusammenziehung mehr fähig.“ Jedoch „die reinen Sinnnerven, … , der Nerv des Geruchs, der des Gehörs, und des Sehens: (denn eigentlich nur das Mechanische des Sehens wird gestört) sind seinem Einfluß wohl schwerer unterworfen … während Gehirn und Rückenmark von diesem unberührt bleiben. … Die Vertrocknung der Haut, … , die so lange andauern als das Quelle: Wikipedia „Die Augendeckel hängen gelähmt über das starre Auge“ Medizinhistorik sympathische Nervensystem durch diese Gift in Schlummer liegt… Die Augendeckel hängen gelähmt über das starre Auge her. Die Thränenfeuchtigkeit verschwindet. … Die Stimme wird heiser oder ganz unterdrückt. … Das Herz wird in seiner Bewegung äußerst geschwächt und der Herzschlag ist nicht mehr zu fühlen. … Es tritt die größte Hemmung im Schlingen ein. Die Hemmung des Schlingen wurde in den ersten Tagen hauptsächlich in der Gegend des Kehlkopfes gefühlt, später vier Zoll tiefer in der Speiseröhre. … Die Speiseröhre wird zur todten bewegungslosen Röhre, in der ohne Zusammenziehen die Flüssigkeiten mechanisch zum Magen laufen und bey geringsten Bewegungen wieder heraufkommen. Dichtere Speisen, die nicht so leicht der Schwere folgen, kann die Speiseröhre nicht mehr bringen. In allen Schleimhölen der menschlichen Maschine, steht die Absonderung des gewöhnlichen Mukus stille; von der größten, dem Magen an, … , dem ductus stenonianus und den Ausführungsgängen der Zungen drüse. Kein Speichel wird in den Speicheldrüsen mehr abgesondert … kein Tropfen Feuchtigkeit wird mehr im Munde gefühlt, keine Thräne mehr abgesondert, kein Ohrenschmalz mehr im Gehörgang, auch Zeichnen von Vertrocknung der Eustachischen Röhre stellen sich ein. Kein Schleim wird in der Nase abgesondert, keiner mehr im Speisekanal, keiner mehr in den Gedärmen. … Leicht dringen die Getränke in die Luftröhre und aufwärts in den Nasenkanal. (Gaumensegellähmung!) … Und weil diesen Häuten der Schleim fehlt, so wird in ihnen äußerster Schmerz bei allen Flüssigkeiten empfunden… Kein Delirium stellt sich ein, die ruhigste Besinnung bleibt. … Der Hunger ist bey all diesen Erscheinungen oft groß, noch mehr der Durst … . Weiter beschreibt Kerner die Obstipation, die Atonie des Darmes (am längsten dauerte der Lähmungszustand der Gedärme), die fehlende Gallensekretion, die Atonie der Blase und zuletzt die Lähmung der peripheren motorischen Muskulatur, besonders der Hirnnerven. Kerner erkannte auch die Dosis abhängigkeit der Giftwirkung und dessen lange Halbwertzeit. „Verschieden … zeigte sich dieses Wurstgift auch dadurch, daß seine Wirkung nicht so schnell vorübergehend ist“ und „verstünden wir das Wurstgift als Arzneymittel anzuwenden, so hätten wir an Justinus Kerner, der Dichter der Romantik, oszillierte als „Wurst-Kerner“ und „Geisterseher“ zwischen Physiologie und Psychologie, wie es der Bonner Medizinhistoriker Heinz Schott ausdrückte. Immerhin aber war er als Arzt kritisch genug, im Schlusskapitel seiner letzten, 1822 erschienenen Arbeit über das „Wurstgift“ hinzuzufügen, dass „Hypothesen vergehen, aber die treue Beobachtung steht … fest, brauchbar in allem Wechsel der Systeme, Gewinn für … kommende Tage.“ Dr. Udo Schuss Emile van Ermengem ihm vielleicht ein gutes Mittel“. Kerner spekulierte darüber „Scirrhositäten“ (Verhärtungen) zu verhindern, „wie in der mit harten Nerven (Spastik) versehenen Hand.“ Es dauerte jedoch nochmals weitere 80 Jahre von der Entdeckung des Bakteriums bis zur therapeutischen Anwendung des neuroparalytisches Toxins. Erste therapeutische Erfolge erzielten der amerikanische Ophthalmologe Alan Scott 1980 in der Behandlung des Schielens und 1984 der HNO-Arzt Andrew Blitzer bei der Behandlung der spasmodischen Dysphonie: Eine der giftigsten Substanzen überhaupt war zum Medikament geworden. Botulinum-Toxine (meist das BoNT/A) werden heute therapeutisch genutzt. Durch Hemmung der Freisetzung von Acetylcholin an der motorischen Endplatte wird der nachgeschaltete Muskel gelähmt. Die kontrollierte, lokale, dosisabhängige und zeitlich begrenzte Muskelparese findet ein breites Anwendungsspektrum in der HNO-Heilkunde und in der Neurologie. Besonders erfolgreich ist die Behandlung fokaler Dystonien: beim hemifacialen Spasmus, dem Blepharospasmus, dem Torticollis spasticus und der oromandibulären Dystonie und darüber hinaus bei den spastischen Bewegungsstörungen der Kinder mit Zerebralparese. Weitere Anwendungsgebiete bieten Krankheitsbilder wie das gustatorische Schwitzen nach Parotidektomie (Frey-Syndrom) und die cricopharyngealen Achalasie. Indikationen für die Applikation des Toxins entwickelten sich auch in der Urologie, der Dermatologie (Hyperhidrose) und in der kosmetischen Behandlung von Falten im Gesicht. Literatur (in Auszügen) Blitzer, A., Sulica, L.: Botulinum Toxin: Basic Science and Clinical Uses in Otolaryngology. Laryngoscope 2001; 111: 218–226 Boehm, R.: Intoxicationen durch verdorbene Nahrungsmittel. In: von Ziemssen, H.: Handbuch der speziellen Pathologie und Therapie. 1876; Bd 15: 235–246 Corput, E. van den: Das im geräucherten Fleische und in Würsten sich bildende Gift. Archiv f. Pharm. 1856 Ermengem, E. van: Ueber einen neuen anaeroben Bazillus und seine Beziehung zum Botulismus. Zeitschr. F. Hygiene Infektionskrankh XXVI, 1897: 1–58 Grüsser, O.-J.: Die ersten systematische Beschreibungen und tierexperimentellen Untersuchungen des Botulismus. Sudhoffs Archiv 1986, 70: 167–187 Grüsser, O.-J.: Justinus Kerner 1786–1862. Arzt – Poet – Geisterseher. SpringerVerlag Berlin Heidelberg 1987 Kerner, J.: Ueber das Wurstgift. Tübinger Blätter für Naturwissenschaften und Arzneikunde. 1817, Bd. 3: 1–25 Kerner, J.: Neue Beobachtungen über die in Würtemberg so häufig vorfallenden tödtlichen Vergiftungen durch den Genuß geräucherter Würste. Osiander Tübingen 1820 Kerner, J.: Das Fettgift oder die Fettsäure und ihre Wirkung auf den thierischen Organismus, ein Beitrag zur Untersuchung des in verdorbenen Würsten giftig werdenden Stoffes. 1822 Kirschner, J., Berweck, S., Mall, V., Korinthenberg, R., Heinen, F.: Botulinumtoxin – Neue Therapieoption für Kinder mit Zerebralparese. Dt Ärztebl 2001; 98: A 3375–3379. Kreyden, O. P., Geiges, M. L., Böni, R., Burg, G.: Botulinumtoxin: Vom Gift zum Medikament. Ein historischer Rückblick. Hautarzt 2000: 733-7 Laskawi, R.: Die therapeutische Anwendung von Botulinum-Toxin im HNO-Bereich. Teil 1 und 2. HNO 46. 1998: 281–7 und 366–73 Laskawi, R., Roggenkämper, P. (Hrsg.): Botulinum-Toxin-Therapie im Kopf-HalsBereich. Urban & Vogel. 1999. Lichtenthaeler, Ch.: Geschichte der Medizin. 3. Aufl. 2 Bde, Deutscher Ärzte Verlag, 3. Auflg.1982 Mann, G.: Medizin der Aufklärung: Begriff und Abgrenzung. Medizingeschichtl. Journal. 1966: 63–74 Naumann, M.: Botulinumtoxin – Wirkprinzip und klinische Anwendung. Bremen. UNI-MED: 1-88 Ploucquet, W. G.: Der Arzt, oder über die Ausbildung, die Studien, Pflichten, Sitten, und die Klugheit des Arztes. Cotta 1797 Pommer, C. F. (Hrsg.): Schweizerische Zeitschrift für Natur- und Heilkunde. 5. Band. Schulthess. Zürich. 1840: 386–397 Schipperges, H.: Krankheit und Kranksein im Spiegel der Geschichte. Springer 1999 Schlossberger, J. E.: Das Gift verdorbener Würste mit Berücksichtigung seiner Analogen in anderen thierischen Nahrungsmittel. Archiv für physiologische Heilkunde. 1852; Suppl. Bd. I: 70–104 Schlossberger, J. E.: Lehrbuch der organischen Chemie. 5. Aufl. 1860: 990 ff. Schott, H. (Hrsg.): Medizin und Romantik. Justinus Kerner als Arzt und Seelen forscher. Stadt Weinsberg und Justinus-Kerner-Verein. 1989 Schott, H. (Hrsg.): Der sympathetische Arzt. Texte zur Medizin des 18. Jahrhundert. Verlag C. H. Beck. München. 1998 Steinbuch, J. G.: Vergiftung durch verdorbene Würste. Tübinger Blätter für Naturwissenschaften und Arzneikunde. 1817, Bd. 3: 26–45 ÄBW 08 • 2015 409 Vermischtes Ärztegewerkschaft stellt Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung Verfassungsbeschwerden gegen Tarifeinheit S ofort zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Tarifeinheit am 10. Juli hat der Marburger Bund Verfassungsbeschwerde er hoben und zugleich beim Bundes verfassungsgericht den Antrag gestellt, die Anwendung des Gesetzes bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde einstweilen auszusetzen. Der Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands begründet seine Verfassungsbeschwerde damit, dass das Tarifeinheitsgesetz im Kern einen Verstoß gegen die Koalitionsfreiheit aus Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz darstellt. Das Gesetz verstoße zudem gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, das heißt gegen die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Eignung, Erforderlichkeit und die Zumutbarkeit. Eine Minderheitsgewerkschaft, die die Arbeitsbedingungen für ihre Mitglieder nicht mehr eigenverantwortlich und verbindlich aushandeln und durchsetzen könne, werde zwangsläufig an Attraktivität einbüßen. Anzeige Veranstaltungshinweis Die Baden-Württembergische Bank (BW-Bank) in Heidelberg veranstaltet ein Fachseminar für niederlassungswillige Mediziner. Seminartitel: Existenzgründer-Seminar für Heilberufler. Seminarinhalte: • Neugründung oder Übernahme • Kooperationsformen • Praxiswertermittlung • Investitions- und Kostenplanung • Finanzierungsmöglichkeiten • Öffentliche Fördermittel Termin und Veranstaltungsort: 28. Oktober 2015 (18.30 Uhr) in Heidelberg Information und Anmeldung: BW Heilberufe Center Rhein-Neckar, Stefan Leinthaler, Telefon (0 62 21) 9 18-166, E-Mail: [email protected] Teilnahmegebühr: kostenfrei 410 ÄBW 08 • 2015 Mit dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung möchte der Marburger Bund besonders schwere und praktisch nicht wieder gutzumachende Nachteile abwehren, bis abschließend über die Verfassungsbeschwerde entschieden worden ist. Diese, insbesondere mit der Mehrheitsregel im Gesetz verbundenen Nachteile hätten sich bereits vor dem Inkrafttreten des Gesetzes eingestellt. Auch die Pilotenvereinigung Cockpit und der Deutsche Journalisten-Verband haben zeitgleich Verfassungsbeschwerden eingereicht; die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer hat eine Klage in Karlsruhe angekündigt. Die Große Koalition hatte das Gesetz im Mai verabschiedet. Es sieht vor, dass in einem Betrieb jeweils nur der Tarifvertrag gilt, den die größere von zwei konkurrierenden Gewerkschaften abgeschlossen hat. Damit will die Regierung Streiks von Spartengewerkschaften eindämmen und einen Rechtsgrundsatz wiederherstellen, den das Bundesarbeitsgericht vor fünf Jahren gekippt hatte. Die Mehrzahl der Arbeitsrechtler hält die Neuregelung allerdings für verfassungswidrig. Erweiterung des Landesverfahrens Qualitätssicherung Multiresistente Erreger W ährend die MRSA-Last zurückgeht, nehmen die Besiedlungen und Infektionen durch multiresistente gramnegative Erreger zu. In vielen europäischen und außereuropäischen Ländern konnte ein starker Anstieg in kurzer Zeit beobachtet werden. Auch in Deutschland werden zunehmend Besiedlungen und Infektionen von 4MRGN beobachtet und beschrieben. Daher hat das Lenkungsgremium zur Qualitätssicherung in der stationären Krankenhausversorgung in Baden-Württemberg beschlossen, das bereits erfolgreich etablierte Verfahren zur Qualitätssicherung MRSA um multiresistente Keime des gram negativen Spektrums, die gegen vier Antibiotikagruppen resistent sind (4MRGN), zu erweitern. Im Rahmen der Erfassung sollen Angaben zu Screeningabstrichen auf 4MRGN und positiven 4MRGN Abstrichen halbjährlich von den Einrichtungen übermittelt werden. Neben den im stationären Aufenthalt durchgeführten Abstrichen können auch im Vorfeld im ambulanten Bereich erfolgte ScreeningUntersuchungen übermittelt werden. Die Verpflichtung für Krankenhäuser in Baden-Württemberg zur Teilnahme am Qualitätssicherungsverfahren MRE gründet auf der Entscheidung des Lenkungsgremiums Baden-Württemberg, welches von Krankenkassen, Landesärztekammer, Landeskrankenhausgesellschaft und Landespflegerat paritätisch besetzt ist. Ein Ziel des erweiterten Ver fahrens ist es, die Krankenhäuser in Baden-Württemberg für die drängende Problematik multiresistenter gram negativer Erreger zu sensibilisieren und bei der Einführung von geeigneten ScreeningMaßnahmen zu begleiten, um einer weiteren Ausbreitung entgegen zuwirken. Die erweiterte Erfassung mit Angaben zu MRSA und 4MRGN (Screeningabstrichen und Nachweisen) erfolgt erstmalig zum zweiten Halbjahr 2015. Eine Informationsveranstaltung zur Verfahrenserweiterung wird am 8. Oktober 2015 in Stuttgart stattfinden. Weitere Informationen: www.geqik.de C Vermischtes Heilberufe bei Vorratsdatenspeicherung nicht ausreichend geschützt Ä rzte- und Zahnärzteschaft, Apotheker sowie Psychologische Psychotherapeuten haben scharfe Kritik an dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung geübt. Die Regelungen stellten keinen ausreichenden Schutz für Berufsgeheimnisträger dar, warnten Bun desärztekammer, Bundeszahnärztekammer, Bundesapothekerkammer und Bundespsychotherapeutenkammer in einem gemeinsamen Schreiben an die Mitglieder des Gesundheitsausschusses und des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages. Die Organisationen appellierten an die Abgeordneten, dem Gesetz in seiner jetzigen Form nicht zuzu stimmen. Der Gesetzentwurf sieht vor, Verkehrsdaten für zehn Wochen und Standortdaten für vier Wochen zu speichern. Von der Speicherpflicht ausgenommen werden Verkehrsdaten von Personen, Behörden und Organisationen in sozialen oder kirch- lichen Bereichen, die grundsätzlich anonym bleibenden Anrufern telefonische Beratung in seelischen oder sozialen Notlagen anbieten. In diese Regelungen nicht einbezogen sind Berufsgeheimnisträger wie Ärzte, Zahnärzte, Apotheker oder Psychologische Psychotherapeuten. Für diese Gruppen soll lediglich ein Verwertungsverbot der Verkehrsdaten durch die Strafverfolgungsbehörden zur Anwendung kommen. „Alle Patienten benötigen die Möglichkeit, sich jederzeit auch telefonisch, vor allem in Krisensituationen, an den Arzt oder Psychotherapeuten wenden zu können und auf die uneingeschränkte Gewährleistung der absoluten Vertraulichkeit ihrer Gespräche vertrauen zu können. Schon das Gefühl einer Registrierung kann eine unter Umständen über lebensnotwendige Kontaktaufnahme verhindern“, heißt es in dem Schreiben an die Abgeordneten. Wenn die Daten erst einmal erhoben sind, biete die Strafprozessordnung keinen ausreichenden Schutz mehr. Die Organi- Foto: Thinkstock – iStock Datenschutz für Berufsgeheimnisträger sationen fordern daher, dass Verkehrsdaten von Berufsgeheimnisträgern generell nicht von der Vorratsdatenspeicherung erfasst werden. Die Argumentation der Bundesregierung, eine Ausnahme von der Speicherung sei technisch nicht möglich, lassen die Heilberufe nicht gelten. Denn schon jetzt führt die Bundes netzagentur datenschutzkonform eine zentrale Liste der geschützten Personen, Behörden und Organisationen und übermittelt dieses automatisiert an die Telekommunikationsunternehmen. Diese Liste könne erweitert werden, da den Heilberufekammern die Rufnummern der Kammerange hörigen bekannt seien. Ulmer Einrichtung untersucht frontotemporale Lobärdegeneration in Süddeutschland FTLD-Register Schwaben V or vier Jahren wurde an dieser Stelle das ALS-Register in Schwaben vorgestellt, das erfreulicherweise breite Unterstützung findet: Seit Oktober 2010 wurden 464 ALS Patienten retrospektiv und 699 prospektiv in einer Zielpopula tion von 8,4 Millionen Einwohnern in Süddeutschland rekrutiert. Die Vollständigkeit des Registers liegt bei 82 Prozent. Es gibt Hinweise, dass die frontotemporale Lobärdegeneration (FTLD) durch ähnliche neuropathologische Veränderungen wie die amyotrophe Lateralsklerose (ALS) charakterisiert ist. Sie tritt in Kombination mit ALS oder allein auf und zeichnet sich durch ein Spektrum von klinischen Syndromen aus, das dem Frontal- und Temporallappen zuzuordnen ist. Daher hat die Forschergruppe der Abteilungen Neurologie und Epidemiologie der Universität Ulm nun das erste FTLD-Register etabliert. Es arbeitet mit allen wichtigen neurologischen Abteilungen und einer zunehmende Zahl von psychiatrischen Kooperationspartnern in der geografischen Region Schwaben zusammen und untersucht unter anderem die Risiko faktoren, die Epidemiologie und medizinische Versorgung von FTLDPatienten. Der Ausbau des ALS-Registers Schwaben zu den FTLD-Spektrums erkrankungen ist eine Herausfor derung, da die Patienten offen sichtlich anfänglich psychiatrische Symptome aufweisen und eine zusätzliche Motoneuronerkrankung manchmal übersehen wird, da die psychiatrischen Symptome für die Angehörigen und Patienten lebensbestimmend sind. Das Register sammelt auch Blutproben für die Identifizierung von prognostischen Faktoren und plant, epidemiologische Kenngrößen und medizinische Versorgung in einer registerbasierten Studie zu erforschen. Neueste überarbeitete diagnostischen FTLD-Kriterien werden untersucht und in den neurologischen und psychiatrischen Abteilungen in der Registrierung der Region bekannt gemacht. Weitere Informationen: www.als-register.net C ÄBW 08 • 2015 411 Vermischtes Wiederbelebung macht in Baden-Württemberg schule Löwen retten Leben B aden-Württemberg ist bundesweit das erste Bundesland, das die Reanimation in nachhaltiger Form in die Schulen bringt: Kick-off für das Projekt „Löwen retten Leben – In Baden-Württemberg macht Wiederbelebung Schule” ist am 23. September. Ab diesem Tag werden ausgewählten Lehrkräften praktische Kenntnisse der vereinfachten Laienreanimation vermittelt und wie das Thema in der Schule und im Unterricht eingebaut werden kann. Die Fortbildungen finden wöchentlich an 50 Standorten in Baden-Württem- berg über die nächsten Jahre hinweg statt. Projektpartner sind das Kultusministerium, das Deutsche Rote Kreuz sowie die Initiative „100 pro Reanimation”; Hintergrund ist ein Beschluss der Kultusministerkonferenz. Das Projekt umfasst zweistündige Lehrerfortbildungsveranstaltungen zum Thema „Laienreanimation”, die an 50 Standorten in BadenWürttemberg stattfinden werden. Die Lehrer können im Anschluss an die Fortbildung ihr Übungsmodell mit einer Übungs-DVD mitnehmen. Die Schule erhält dann 15 Übungsmodelle, damit die vereinfachte Laienreanimation unter Aufsicht der diesbezüglich fortgebildeten Lehrkräfte mit den Schülern geübt werden kann. Durch Learning by Doing soll ihnen die Handlungshemmung genommen werden, im Notfall eine lebensrettende Maßnahme durch zuführen. Ausgehend von rund 2600 allgemeinbildenden weiterführenden öffentlichen und privaten Schulen sowie den sechsjährigen Beruflichen Gymnasien sollen 5200 Lehrer (Tandem pro Schule) geschult werden. Die wöchentlichen Schulungen werden ärztlicherseits stets von Anästhesisten der entsprechenden Region begleitet. Die Initiative findet statt in Kooperation mit dem Deutschen Roten Kreuz und der Stiftung Deutsche Anästhesiologie und wird vom Sparkassenverband Baden-Württemberg unterstützt. Auf regionaler Ebene beteiligen sich zusätzlich, je nach Möglichkeit, die Hilfsorganisationen Arbeiter-Samariter-Bund, Deutsche Lebens-RettungsGesellschaft und Malteser Hilfsdienst. Darüber hinaus gehende Initiativen von Ärztinnen und Ärzten sind jederzeit willkommen. Weitere Informationen: www.loewen-retten-leben.de Anzeige Benefizkonzert des Deutschen Ärztechores und des DeutschenÄrzteorchesters in Baden-Baden Anzeige Veranstaltungshinweis Die Baden-Württembergische Bank (BW-Bank) lädt im Rahmen ihrer Reihe BW Forum Medicum zu einer Informationsveranstaltung für Ärztinnen und Ärzte ein. Titel: Innovative Versorgungsgestaltung in der Gesundheitsregion Südbaden Veranstaltungsinhalte: • Impulsvortrag zu Modellen innovativer Versorgungsstrukturen • Podiumsdiskussion mit namhaften Experten über die Möglichkeiten der innovativen Versorgungsgestaltung in Südbaden Termin und Veranstaltungsort: Mittwoch, 14. Oktober 2015 um 18.30 Uhr Schloss Reinach, 79112 Freiburg-Munzingen Information und Anmeldung: BW Heilberufe Center Freiburg, Martina Linser, Telefon (07 61) 2 18 05-26, E-Mail: [email protected] Teilnahmebedingungen: Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. 412 ÄBW 08 • 2015 Termin: Freitag, 30. Oktober 2015, 20.00 Uhr Weinbrennersaal im Kurhaus Baden-Baden Programm: Felix Mendelssohn-Bartholdy: Elias, Oratorium Miriam Meyer – Sopran Judith Thielsen – Alt Michael Connaire – Tenor Konstantin Heintel – Bass Deutscher Ärztechor, Choreinstudierung: Uta Singer Knabensoli und Männerstimmen der Knabenkantorei Basel und Juventus Musica Deutsches Ärzteorchester Leitung: Alexander Mottok Kartenvorverkauf in Baden-Baden Information: Baden-Baden Events GmbH, Telefon (0 72 21) 27 52 75; Ticketservice Tourist-Information, Schwarzwaldstraße 52, Telefon (0 72 21) 27 52 33; Ticketservice in der Trinkhalle, Kaiserallee/Kurpark, Telefon (0 72 21) 93 27 00; Ticketbuchung im Internet: www.badenbadenevents.de Preise auf allen Plätzen: 25 Euro, Schüler und Studenten: 5 Euro Eine weitere Aufführung des „Elias“ findet am Samstag, 31. Oktober 2015, 19.30 Uhr im Stadtcasino Basel statt. Kartenvorverkauf: +41 (0) 61 2 06 99 96, [email protected] C Vermischtes Neue Ämter und wichtige Auszeichnungen Namen und Nachrichten Neuer BWKG-Vorstand Die Mitgliederversammlung der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft (BWKG) hat für die kommenden zwei Jahre einen neuen fünfköpfigen Vorstand gewählt. Neuer Vorstandsvorsitzender ist Detlef Piepenburg (Foto), Landrat des Kreises Heilbronn. Er war bisher Vorstandsmitglied und ist Vorsitzender des Gesundheitsausschusses des baden-württembergischen Landkreistags. Als Landrat und stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats trägt er gemeinsam mit der Stadt Heilbronn die Verantwortung für die SLK-Kliniken Heilbronn GmbH. Sein Amtsvorgänger, Thomas Reumann, ist seit Beginn des Jahres Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft und stellte sich daher nicht mehr zur Wahl. Neue Leiterin im LGA Seit 1. Juli hat Dr. Karlin Stark, bisherige Leiterin des Gesundheitsamts des Landkreises Heilbronn, die Leitung des Landesgesundheitsamts (LGA) inne. Sie ist damit Nachfolgerin von Prof. Dr. Günter Schmolz, der bereits zu Jahresbeginn ausschied. Dr. Stark hatte nach dem Medizinstudium ihre berufliche Laufbahn zunächst am Uniklinikum Ulm begonnen. Danach sammelte sie Auslandserfahrungen in mehreren Krankenhäusern Englands in den Bereichen Chirurgie, Geriatrie, Pädiatrie und Innere Medizin. Zurück in Deutschland und Baden-Württemberg trat sie im März 1994 in den Öffentlichen Gesundheitsdienst ein. Das Landesgesundheitsamt ist beim Regierungspräsidium Stuttgart angesiedelt, hat aber landesweite Zuständigkeiten. Dazu gehören: Als fachlich-wissenschaftliche Leitstelle für den Öffentlichen Gesundheitsdienst in BadenWürttemberg ist das Landesgesundheitsamt Drehscheibe zwischen Gesundheitspolitik, Gesundheitsbehörden und Wissenschaft. Hinzu kommen die Aufgaben des Landesarztes für behinderte Menschen, des Staatlichen Gewerbearztes und des Landesprüfungsamtes für Medizin und Pharmazie und das Approbationswesen. Detlef Piepenburg Dr. Karlin Stark Fortgeschriebene Richtlinie der Bundesärztekammer Irreversibler Hirnfunktionsausfall D ie Bundesärztekammer hat die vierte Fortschreibung der Richtlinie zur Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls veröffentlicht. Darin werden insbesondere die medizinischen Voraussetzungen für die Diagnostik des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls, die apparativen Untersuchungsmethoden und die Qualifikationsanforderungen der an der Diagnostik beteiligten Ärztinnen und Ärzte präzisiert. Die Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls erfolgt in drei Stufen: Voraussetzung ist sowohl nach der bislang gültigen als auch nach der fortgeschriebenen Richt linie der zweifelsfreie Nachweis einer akuten schweren primären oder sekundären Hirnschädigung sowie der Ausschluss reversibler Ursachen. In einem zweiten Schritt müssen alle in den Richtlinien ge forderten klinischen Ausfallsymptome nachgewiesen werden. Danach muss die Irreversibilität der klinischen Ausfallsymptome bestä tigt werden. Auf diesem Vorgehen beruht die Sicherheit der Todesfeststellung. Als neue apparative Methoden für den Nachweis des zerebralen Zirkulationsstillstandes haben die in der klinischen Praxis etablierten Verfahren der Duplexsonographie und Computertomographie-Angiographie Eingang in die vierte Fortschreibung der Richtlinie gefunden. Der irreversible Hirnfunktionsausfall muss unverändert von mindestens zwei dafür qualifizierten Ärzten unabhängig voneinander und übereinstimmend festgestellt und dokumentiert werden. Dabei müssen die Ärzte wie bisher über eine mehrjährige Erfahrung in der Intensivbehandlung von Patienten mit akuten schweren Hirnschädigungen verfügen. Diese Regelung, durch die die Basis der praktischen Erfahrung in der Diagnostik sichergestellt werden soll, wurde in der fortgeschriebenen Richtlinie formal und inhaltlich präzisiert. So müssen die den irreversiblen Hirnfunktionsausfall feststellenden und dokumentierenden Ärzte Fachärzte sein und die Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten aufweisen, um die Indikation zur Diagnostik eines irreversiblen Hirnfunktionsausfalls zu prüfen, die klinischen Untersuchungen durchzuführen und die angewandte apparative Zusatzdiagnostik im Kontext der diagnostischen Maßnahmen beurteilen zu können. Anzeige Stellen Sie uns auf die Probe. Als Arzt in eigener Praxis möchten Sie Ihre Patienten optimal versorgen und wünschen eine solide wirtschaftliche Basis. Wir beraten Sie kompetent, ganzheitlich und unabhängig. Vom Niederlassungsmanagement bis zur Praxisabgabe. Wir freuen uns auf Sie. Tel 0711 • 13258 • 32 MLP Finanzdienstleistungen AG MLP MED-Team, Alexander Völker Jahnstraße 4, 70597 Stuttgart [email protected] ÄBW 08 • 2015 413 Vermischtes Neuer Facharzt-Vertrag nach § 73c SGB V Bessere psychotherapeutische Versorgung D er Ärzteverbund MEDI BadenWürttemberg und die DAKGesundheit haben sich auf eine Neugestaltung der psychotherapeutischen Versorgung im Land geeinigt. Beide Partner unterzeichneten einen auf § 73c SGB V basierenden Vertrag, der Patienten, Ärzten und Psychotherapeuten Vorteile bringen soll. DAK-Versicherte, die dringend psychotherapeutisch versorgt werden müssen, bekommen künftig einen schnelleren Zugang zur Behandlung als in der Regelversorgung: Der Erstkontakt erfolgt in der Regel binnen 14 Tagen, in dringenden Fällen sogar innerhalb von drei Tagen. Die Wartezeit auf eine Behandlung, die in der Regelversorgung Monate betragen kann, dauert im DAK-Vertrag im längsten Fall vier Wochen, in dringenden Fällen sieben Tage. Dadurch könne das Risiko einer Chronifizierung eingeschränkt und Rückfallquoten reduziert werden. Die Teilnahme der DAK-Versicherten ist unabhängig von einer Teilnahme am Hausarztvertrag ihrer Kasse. Ärzte und Psychotherapeuten, die am DAK-Vertrag teilnehmen, erhalten eine höhere Vergütung als im Kollektivvertrag mit der Kassenärztlichen Vereinigung. In den nächsten Wochen werden unter Beteiligung mehrerer psychotherapeutischer Berufsverbände notwendige organisatorische und technische Vorbereitungen getroffen. Dann können Ärzte und Therapeuten Ende 2015 mit ihrer Behandlung beginnen. Im Zusammenhang mit der Änderung der Bereinigungsregelung zu Vergütungen aus Selektivverträgen im GKV-Versorgungsstärkungsgesetz ist der Vertrag auch eine Vorlage für weitere Facharztverträge mit der DAK-Gesundheit in anderen Bundesländern. „Meningokokken – ein Übersichtsbeitrag“ (ÄBW 7/2015) Leserbrief Stellungnahme der Autorinnen I m oben genannten Artikel beschreitben die beiden Autorinnen Frau Hülße und Frau LeyKöllstadt die Diagnostik und Prophylaxe der Meningokokken mit einem Schwerpunkt auf den vorhandenen Impfstoffen. Hierbei fällt auf, dass dem neuen Impfstoff Bexsero, der von der STIKO in dieser Indikation noch nicht einmal zugelassen ist, deutlich mehr Platz eingeräumt wird, als allen anderen vorhandenen Standard-Impfempfehlungen der STIKO. Beide Autorinnen haben keine Interessenkonflikte dargelegt. Eine kurze Recherche ergibt jedoch, dass beide Autorinnen relevante Interessenkonflikte haben: Beide arbeiten für das Deutsche Grüne Kreuz, welches sich wiederum z. B. durch kommerzielle Impfberatungen finanziert und enge Verhältnisse zu allen führenden Impfstoffherstellern hat. Frau Hülße unterhält zudem direkte Beziehungen zum Hersteller des in dem Artikel überaus positiv beschriebenen Impfstoffes. Diese nicht deklarierten Interessenkonflikte, insbesondere in einem als „Fortbildung“ titulierten Artikel halte ich für kritikwürdig. Das Ärzteblatt Baden-Württemberg hinkt nach meiner Ansicht mit dieser fehlenden Transparenz inzwischen selbst anzeigenfinanzierten medizinischen Streuzeitschriften hinterher. (…) N. Schurig, Mitglied im Vorstand von MEZIS e. V. 414 ÄBW 08 • 2015 Der Beitrag „Meningokokken – Aktuelles zur Epidemiologie und Impfprophylaxe“ wurde von uns wegen der zahlreichen Anfragen aus der Ärzteschaft zum Einsatz der verschiedenen Meningokokken-Impfstoffe verfasst, zumal der MenB-Impfstoff erst seit kurzer Zeit in Deutschland zur Verfügung steht und demzufolge ein hoher Informationsbedarf zur Indikation, Wirksamkeit, Sicherheit und praktischen Anwendung speziell dieses Impfstoffes besteht. Da auf die inzwischen vorliegenden internationalen Erfahrungen eingegangen wurde, musste logischerweise dem MenB-Impfstoff mehr Platz eingeräumt werden als den schon seit mehreren Jahren vorhandenen MenC- und tetravalenten Meningokokken-Impfstoffen. Wir haben den Beitrag völlig neutral und ohne jegliche finanzielle Unterstützung durch die Pharmaindustrie verfasst und uns streng an die STIKO-Empfehlungen gehalten. Die Aussagen der STIKO zu dem MenB-Impfstoff sowie auch die Hinweise, wie bei einer fehlenden STIKO-Empfehlung zu verfahren ist, wurden wörtlich zitiert. Frau Prof. Hülße ist seit einigen Jahren nicht mehr Mitglied der STIKO. Sie ist – bis auf die Tätigkeit als Sprecherin des Wissenschaftlichen Beirates der Sektion Infektionskrankheiten und Impfschutz des Deutschen Grünen Kreuzes e. V. auch nicht mehr in anderen Impfgremien tätig. Frau Dr. Ley-Köllstadt ist Ärztliche Leiterin im Deutschen Grünen Kreuz e. V. und Sekretärin des Wissenschaftlichen Beirats Infektionskrankheiten und Impfschutz. Der Beirat informiert die Ärzteschaft in Deutschland über die aktuellen STIKO-Empfehlungen und erstellt daraus Aufklärungsmaterial über notwendige Impfungen in der Bevölkerung, er wird durch die Pharmaindustrie finanziell nicht unterstützt. Die im Arzneitelegramm genannten Vorwürfe beziehen sich auf Tochtergesellschaften, die aufgrund deren Insolvenz vor fünf Jahren gar nicht mehr existieren. Das Deutsche Grüne Kreuz e. V. finanziert sich über die Verkäufe seiner Informationsmaterialien für Ärzte und Apotheker, wie verschiedene Fachbücher zum Thema Impfschutz, sowie durch Bereitstellung von wissenschaftlicher Kompetenz, z. B. bei der Beantwortung schwieriger Impfanfragen. Diese völlig neutrale Hilfestellung bei komplizierten Anfragen wird auch von Pharmafirmen genutzt. Dies ist die einzige Unterstützung, die das Deutsche Grüne Kreuz e. V. erhält. Professor Dr. med. Christel Hülße, Sprecherin des Wiss. Beirats Dr. med. Sigrid Ley-Köllstadt, Ärztliche Leiterin Vermischtes Assistenzärztin aus Schwäbisch Hall sehr erfolgreich Sportweltspiele E ine Teilnehmerin aus BadenWürttemberg war bei den diesjährigen Sportweltspielen der Medizin und Gesundheit in Limerick, Irland, besonders erfolgreich: Dr. Katharina Teepe, Assistenzärztin an der Klinik für Kinderheilkunde und Jugendmedizin des Diakonie-Klinikums Schwäbisch Hall, zeigte einmal mehr starke Leistungen. Überlegen gewann die Athletin im Hochsprung und sicherte sich so die ersehnte Goldmedaille. Ihre VorjahresTitel über 100 m, 200 m und im Weitsprung konnte sie dieses Mal zwar nicht verteidigen, holte aber in allen drei Disziplinen die Silber medaillen. Auch in der Frauenstaffel über viermal 100 m schafften Dr. Teepe und ihre Kolleginnen den Sieg und erlangten somit eine weitere Goldmedaille Neue Bücher Gute oder vergütete Behandlung? Ethische Fragen der Gesundheitsökonomie A. Frewer, A. Reis, L. Bergemann, 396 Seiten, Königshausen u. Neumann, ISBN 978-3826055799, 49,80 Euro Im Mittelpunkt des siebten Bandes des Jahrbuches „Ethik in der Klinik“ stehen ethische Fragen der Gesundheitsökonomie. So geht es in zahlreichen Fachaufsätzen beispielsweise um „gerechte Behandlung“ und „Allokationsethik“. Ein eigenes Kapitel in englischer Sprache ist „Universal Health Coverage“ und „Global Ethics“ gewidmet. Am Ende stehen umfängliche Rezensionen wichtiger Veröffentlichungen zu artverwandten Themen. Wie sag ich’s meinem Doc? L. Wesel, 160 Seiten, Carl Auer Verlag, ISBN 978-3849700409, 14,95 Euro Dr. Katharina Teepe Knapp 1000 Teilnehmer aus über 25 Nationen in 22 Sportarten nahmen an den Wettkämpfen teil. Die teilnehmerstärksten Nationen waren – ähnlich wie in den Vorjahren – Algerien, Frankreich, Rumänien, Deutschland und Polen. Neben der Kernsportarten Leichtathletik und Schwimmen waren auch die Teilnehmerfelder im Tennis, Tischtennis und Golf relativ stark b esetzt. Die Mannschaft der deutschen Ärztinnen und Ärzte war in diesem Jahr deutlich kleiner als bei den letzten Veranstaltungen. Dennoch konnten insbesondere in der Leichtathletik und in den Rückschlagsportarten gute Ergebnisse erzielt werden. Wie schon in den Vor jahren waren deutsche Ärztinnen und Ärzte insbesondere in den Sprint- und Sprungdisziplinen der Leichtathletik Erfolgsgaranten. Neben den sportlichen Wettkämpfen fand wie in den Vorjahren auch ein internationales sportmedizinisches Symposium statt. Die 37. Sportweltspiele der Medizin finden statt vom 28. Mai bis 3. Juni 2016 in Maribor, Slowenien. Der Allgemeinarzt aus Sinzheim gibt Ratschläge, wie Patienten das Beste aus ihrem Arztbesuch machen. Neben einer Anleitung, den richtigen Arzt zu finden, geht es beispielsweise um erfolgreiche Kommunikation im Sprechzimmer, IGeL, Konflikte mit dem Arzt und das „Googeln“ von Krankheitsinformationen. Jedes Kapitel schließt mit einer kompakten Zusammenfassung. Der Autor informiert und unterhält seine Leser gleichermaßen. Recht für Ärzte von A–Z D. R. Frank, W. A. Schmid, 236 Seiten, Thieme, ISBN 978-3131760517, 39,99 Euro Juristisch relevante Fragen werden praxisnah beantwortet, beispielsweise: „Darf ich Geschenke von Patienten annehmen?“ oder „Worauf muss ich bei der Entsorgung von Praxisabfall achten?“ Das breite Spektrum deckt auch Steuerrecht, Personalrecht und Datenschutz ab. Ein kurzes Fallbeispiel und die einheitliche Systematik zu jedem Begriff erlauben den anschaulichen Einstieg in rechtliche Fragestellungen; sehr hilfreich auch die „Dos and Dont’s“. DREI – Cernunnos J. Trumpf, 328 Seiten, Neckarufer Verlag, ISBN 9783000485848, 11,95 Euro Das Autorenpseudonym gehört einem niedergelassenen Orthopäden, der bereits seinen dritten Thriller vorlegt. Auch „EINS“ und „ZWEI“ sind im Eigenverlag erschienen, wurden von der Stuttgarter Presse bejubelt und zusammen rund zehntausend Mal verkauft. Die Bücher führen nicht nur quer durch die schwäbische Metropole, sondern auch tief hinab in die Abgründe der menschlichen Seele. Im jüngsten Krimi ermittelt die Polizei im Fall mehrerer Leichen, bei denen die Köpfe fehlen … Ärztliches Werberecht V. Rumetsch, P. Kalb, 90 Seiten, C. F. Müller, ISBN 978-3811441514, 34,99 Euro Praxisorientiert werden alle relevanten Fragen zum ärztlichen Werberecht behandelt. Neben einer Darstellung der wesentlichen Hintergründe und Zusammenhänge dient das übersichtlich nach Kategorien geordnete Buch als Orientierungshilfe zum gegenwärtigen Stand der Rechtsprechung. Ein Schwerpunkt liegt auf der Darstellung der Grenzen zwischen zulässiger und irreführender, anpreisender oder vergleichender Werbung. Geriatrie: Grundlagen und Konzepte der Anthroposophischen Medizin M. Girke (Hrsg.), 637 Seiten, Salumed, ISBN 978-3981553529, 98,00 Euro Altern wird in der Anthroposophischen Medizin nicht als Defizit beschrieben, sondern als Lebensphase mit besonderen Freiheiten, die besondere Krisen, Chancen und Möglichkeiten der Sinnstiftung eröffnen. 38 Autoren geben Einblicke in die Betrachtungsweise der AM und ihre therapeutischen Erfahrungen. Weiterhin werden die Besonderheiten anthroposophischer Krankenpflege und Physiotherapie sowie die künstlerischen Therapien der AM dar gestellt. ÄBW 08 • 2015 415 Aus Fehlern lernen 33 Sturzgeburt mit Schädelfraktur im Krankenhaus Fall Aus Fehlern lernen: In loser Folge veröffentlicht das Ärzteblatt Baden-Württemberg ausgewählte und interessante Fälle aus der Arbeit der Gutachterkommissionen für Fragen ärztlicher Haftpflicht. Autorenteam: Dr. iur. Eberhard Foth, Ulrike Hespeler, Matthias Felsenstein, Dr. med. Manfred Eissler Die damals 24 Jahre alte Mutter des Kindes (der Antragstellerin) wurde wegen vorzeitigen Blasensprungs in der 31. Schwangerschaftswoche in eine Frauenklinik aufgenommen. Nach verschiedenen Untersuchungen stellte sich die Mutter wegen des Auftretens von Wehen gegen 13.30 Uhr im Kreißsaal vor. Das registrierte CTG zeigte leichte Kontraktionen. Um 13.55 Uhr erfolgte eine vaginale Untersuchung durch die Hebamme, die eine Muttermundöffnung von 4 bis 5 cm protokollierte. Aufgrund früherer Geburtserfahrungen der Patientin entschloss man sich, einen Kaiserschnitt vorzunehmen. Das OP-Team wurde 14.03 Uhr verständigt. Es folgte die Lagerung auf dem Operationstisch in Steinschnittlage. Nach Desinfektion der Bauchdecke und Abdecken begab sich das aus den Antragsgegnern bestehende OP-Team an den Operationstisch. Um 14.23 Uhr erfolgt bei der Intubation plötzlich die Geburt. Das Kind fiel unter den OP-Tüchern unerkannt zwischen den Beinen der Mutter hindurch. Die Nabelschnur riss ab, das Kind fiel zu Boden. Es wurde sofort aufgehoben und dem anwesenden Kinderarzt überreicht. Wegen respiratorischer Insuffizienz wurde es beatmet. Es erlitt beim Sturz – sonografisch und radiologisch diagnostiziert – eine horizontale parietale Schädelfraktur links. Es folgten regelmäßige sonografische Untersuchungen des Gehirns, wobei eine Hirnblutung mehrfach ausgeschlossen wurde. Bei den wiederholten Untersuchungen fiel eine mangelnde Gyrierung als Unreifezeichen bei Frühgeburtlichkeit auf. Bei einer Untersuchung wurde auch eine Seitenventrikelerweiterung festgestellt. Die APGAR-Werte bei der Geburt betrugen nach einer Minute drei, nach fünf Minuten fünf und nach zehn Minuten sieben Punkte. Der Nabelarterien-ph war mit 7,38 normal, das Geburtsgewicht betrug 1420 g. Diskussion Die Kommission sah keinen Behandlungsfehler. Zwischen letzter Untersuchung durch die Hebamme und Geburt verging etwa eine halbe Stunde. Eine unbemerkte vollständige Muttermundöffnung in dieser Zeit sei ungewöhnlich, bei einer Drittgebärenden aber durchaus möglich. Ebenfalls ungewöhnlich, bei einer Drittgebärenden aber nicht sicher auszuschließen, sei dann die Geburt in dem vorliegenden kurzen Zeitraum. Die Lagerung der Mutter in Steinschnittlage habe aber dem in Deutschland gebräuchlichen Vorgehen entsprochen. Es kann den beteiligten Ärzten – da keine Anzeichen für eine unmittelbar bevorstehende Geburt ersichtlich waren – letztlich kein fehlerhaftes Verhalten vorgeworfen werden. Inzwischen wird in der betreffenden Klinik, um dergleichen zu vermeiden, zwischen den Beinen der Gebärenden ein Tuch gespannt. 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V., Universitätsklinikum Freiburg, http://www.psychosomatik-weiterbildung.de/ Tel. (07 61) 27 06 51 50 AK PSM e. V., Universitätsklinikum Freiburg, http://www.psychosomatik-weiterbildung.de/ Tel. (07 61) 27 06 51 50 Elisabeth-Kübler-Ross-Akademie® für Bildung und Forschung des Hospiz Stuttgart Freiburg i. Brsg. Kursgebühr: 120,– Euro Freiburg i. Brsg. Kursgebühr: 160,– Euro Die Weiterbildung Palliativmedizin basiert auf den Curriculum „Zusatz-Weiterbildung Palliativmedizin“ der Bundesärztekammer und der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin e. V. (DGP). Die Weiterbildung besteht aus 4 Kurswochen mit insgesamt 160 Stunden. Alle Module sind einzeln buchbar. Fortbildung, Seminare & Kongresse Anzeige TERMIN THEMA 18. Südwestdeutsche Schmerztage ORT VERANSTALTER 09. / 10. 10. 2015 Stadthalle Göppingen Konferenzräume Blumenstr. 41 / Eingang Lutherstr. 73033 Göppingen www.goeppingen.de Deutsche Gesellschaft für Schmerzmedizin e. V. Dr. med. Gerhard H. H. Müller-Schwefe Schillerplatz 8/1, 73033 Göppingen Tel. +49-71 61- 97 64 76 Fax +49-71 61- 97 64 77 E-Mail: [email protected] www.schmerztag.org Schmerzmedizin heute Aus der Forschung in die Versorgung 18. Südwestdeutsche Schmerztage – Seminar Palliativmedizin Lebensgrenzen – Belastungsgrenzen Im Fokus: Selbstbestimmt leben – selbstbestimmt sterben Dr. med. Mechthilde Burst, Wiesbaden Dr. med. Dipl.-Lic. Psych. Johannes Horlemann, Kevelaer Uschi Saur, Stuttgart 18. Südwestdeutsche Schmerztage – Plenarsitzung 09. 10. 2015 14.00 – 17.30 Uhr gebührenfrei – Anmeldung erforderlich Fortbildungszertifikat der LÄK Ba-Wü 4 Fortbildungspunkte – Kategorie A Schmerzmedizin morgen gebührenfrei – Anmeldung erforderlich Aus der Forschung in die Versorgung Professor Dr. med. Dipl.-Psych. Hartmut Göbel, Kiel Fortbildungszertifikat der LÄK Ba-Wü Dr. med. Gerhard H. H. Müller-Schwefe, Göppingen 6 Fortbildungspunkte – Kategorie A Professor Dr. med. Jürgen Sandkühler, Wien Dr. med. Dipl.-Soz. Reinhard Sittl, Erlangen PD Dr. med. Michael A. Überall, Nürnberg 18. Südwestdeutsche Schmerztage – Advanced Anwender-Seminar • Workshop Manuelle Medizin • Workshop Hilfsmittelversorgung 10. 10. 2015 8.45 – 13.45 Uhr 10. 10. 2015 14.30 – 16.00 Uhr 10. 10. 2015 14.30 – 16.00 Uhr 10. 10. 2015 14.30 – 16.00 Uhr 17. 10. 2015 9.00 – 16.30 Uhr Botulinumtoxin Typ A zur Behandlung der chronischen Migräne Dr. med. Astrid Gendolla, Essen Der 10-Minuten-Rücken-Check – keine Zeit verloren und trotzdem nichts übersehen MR Dr. med. Wolfgang Bartel, Halberstadt Schmerzen – unterstützende Therapiemöglichkeiten leicht gemacht! N. N. Ärztliche Entscheidungen 72074 Tübingen in Grenzsituationen. Rhenanenhaus Geselliger Alkoholgenuss Stauffenbergstr. 4 oder mehr? Erkennen – übergehen – ansprechen – analysieren – behandeln? gebührenfrei – Anmeldung erforderlich Parallelveranstaltungen – begrenzte Teilnehmerzahl Platzvergabe auf der Basis „first come – first served“ Fortbildungszertifikat der LÄK Ba-Wü 3 Fortbildungspunkte – Kategorie C Alumni der Corps Franconia, Rhenania und Borussia Federführend: Prof. Dr. med. Dieter Behrenbeck Städt. Klinikum Solingen Wissenschaftliche Gestaltung und Moderation: Prof. Dr. med. Heyo Eckel, Ehrenpräsident des Ärztlichen Senats für Fort- und Weiterbildung der Bundesärztekammer, Göttingen Prof. Dr. phil. Dr. med. Hans-Otto Thomashoff, Psychiater, Präsident der Sektion „Art und Psychiatrie“ World Psychiatric Association, Wien Anmerkungen: Programm und Anmeldung (unbedingt erwünscht) unter: www.oesterberg-seminare.de . Die Veranstaltung ist von der LÄKBW mit 6 Fortbildungspunkten zertifiziert. 17. 10. 2015 21. 11. 2015 9.00 – 16.00 Uhr 9. INDIRA Symposium, „Rheuma Uniklinikum Tübingen und Autoimmunerkrankungen: Casino am Schnarrenberg „Ärztliches Handeln – Otfried Müller-Str. 10 ärztliche Denkfehler“ 72076 Tübingen 8 Fortbildungspunkte sind beantragt, Teilnahme kostenlos, Programm und Anmeldung über www.med.uni-tuebingen.de/Mitarbeiter/ Zentren/Rheumazentrum+–+INDIRA.html (link zum Flyer rechts). 7. Karlsruher Forum Schloss Ettlingen Perioperative Medizin Rittersaal Patient Blood, Management; ArztSchlossplatz 3 Patienten-Gespräch, Leberchirurgie; 76275 Ettlingen Betablocker u. perioperatives Risiko; Sepsistherapie; Thyreotoxikose; Ebola – eine Nachlese. Zentrum für Interdisziplinäre Klinische Immunologie, Rheumatologie und Autoimmunerkrankungen-INDIRA, Medizinische Klinik II, Tübingen. Dr. A. Igney-Oertel, [email protected]. Sekretariat Fr. Nerz Tel. (0 70 71) 2 98 45 84, Fax (0 70 71) 29-27 63. Städtisches Klinikum Karlsruhe Klinik f. Anästhesie u. Intensivmedizin Klinikdirektor Prof. Dr. F. Kehl Sekretariat Frau G. Bechmann Tel. (07 21) 9 74 16 01 [email protected] Zum Gedenken Hui-Ing Kie, Ludwigsburg Walter Henkes, Müllheim Prof. Dr. med. Fritz-Valentin Kohl, Stuttgart Dr. med. Hermine Kommerell, Ravensburg Dr. med. Edda Kötter, Wertheim Dr. med. Margaretha Pohl, Baden-Baden Dr. med. Erich Mayer, Mainz Dr. med. Joachim Mahler, Niefern-Öschelbronn Dr. med. Rüdiger Herzog, Gengenbach Dr. med. Irmgard Busse, Stuttgart David Kock, Rottweil Dr. med. Bernhard Ehrmann, Ravensburg Dr. med. Hugo Zeitz, Mannheim Walter Guth, Tübingen Dr. med. Peter Knapp, Mannheim Jost-Joachim Metzler, Weingarten Dr. med. Susanna Zuleger, Freiburg Dr. med. Hannelore Kehrle, Ehingen Dr. med. Heidi Frey, Heidelberg Dr. med. Oskar Koneczny, Tübingen Dr. med. Bernhard Schöning, Wiesenbach Dr. med. Wolfgang Schätzle, Biberach Dr. med. Hubertus Gorys, Mannheim Dr. med. Gabriele Mißler, Mosbach Dr. med. Manfred Claes, Schramberg Dr. med. Günther Goldschmid, Aichwald Dr. med. Hermann Münstermann, Öhningen Dr. med. Martin Jacubeit, Sinsheim Dr. med. Andreas Moeller, Riedlingen Dr. med. Günter Schmitt, Stuttgart Bekanntmachungen Wir trauern um unsere Kolleginnen und Kollegen Kurs Ernährungsmedizin – Es sind noch Plätze frei – * 18. 03. 1930 † 30. 09. 2014 * 14. 11. 1946 † 01. 03. 2015 * 26. 02. 1945 † 22. 04. 2015 * 18. 06. 1923 † 25. 04. 2015 nach dem 100-Stunden-Curriculum der Bundesärztekammer Landesärztekammer Baden-Württemberg Geschäftsstelle: Jahnstraße 40 70597 Stuttgart ( Degerloch) Telefon (07 11) 7 69 89-0 Fax (07 11) 7 69 89-50 Weitere Infos unter www.läk-bw.de * 26. 11. 1941 † 10. 05. 2015 * 13. 08. 1929 † 10. 05. 2015 * 11. 12. 1941 † 21. 05. 2015 * 03. 07. 1929 † 22. 05. 2015 * 09. 08. 1927 † 28. 05. 2015 * 03. 05. 1923 † 31. 05. 2015 * 04. 02. 1978 † 31. 05. 2015 * 14. 04. 1918 † 01. 06. 2015 * 04. 02. 1918 † 03. 06. 2015 * 12. 05. 1952 † 04. 06. 2015 * 04. 06. 1940 † 05. 06. 2015 * 29. 08. 1946 † 08. 06. 2015 * 14. 01. 1920 † 11. 06. 2015 * 16. 02. 1935 † 12. 06. 2015 * 14. 05. 1920 † 13. 06. 2015 * 23. 02. 1934 † 13. 06. 2015 * 17. 01. 1929 † 13. 06. 2015 Landesberufsgericht für Ärzte in Stuttgart Durch Verfügung des Ministe riums für Arbeit und Sozial ordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg vom 08. 07. 2015 – Az. 34-5415.2-002/1 – wurde im Einvernehmen mit dem Justizministerium BadenWürttemberg gemäß § 21 Abs. 4 i. V. m. § 8 Abs. 2 des HeilberufeKammergesetzes i. d. F. vom 16. März 1995 (GBl. S. 314), zuletzt geändert durch Artikel 26 des Gesetzes über die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen in Baden-Württemberg vom 19. Dezember 2013 (GBl. S. 44) mit Wirkung vom 13. Juni 2015 für die Dauer von fünf Jahren Frau Dr. med. Monika Stolz, MdL Wichernstr. 10 89073 Ulm zur 1. ärztlichen Beisitzerin des Landesberufsgerichts für Ärzte in Stuttgart Im Herbst 2015 veranstaltet die Landesärztekammer BadenWürttemberg erneut den Kurs Ernährungsmedizin. Der Kurs umfasst 100 Stunden und gliedert sich in ein eLearning Modul sowie eine 10-tägige Präsenz phase. Das eLearning-Modul vermittelt Grundlagen des Kurses und findet vor der Präsenzphase statt. Der Kurs kann nicht in getrennten Modulen gebucht werden. eLearning Modul: Zeitraum: 1. September– 11. Oktober2015 Präsenzphase: Veranstaltungsort: Löffelstraße 40, 70597 Stuttgart-Degerloch Termin: 12.–16. Oktober 2015 und 19.–23. Oktober 2015 (ganztägig) Teilnehmerbeitrag: 1.500,– Euro Anmeldung erforderlich Weitere Informationen Online: www.aerztekammer-bw.de siehe unter Ärzte/Fortbildung/ Kursangebote der Kammer Telefon: (07 11) 7 69 89-830 Telefax: (07 11) 7 69 89-82 E-Mail: [email protected] bestellt. * 27. 08. 1956 † 15. 06. 2015 * 08. 06. 1924 † 16. 06. 2015 * 12. 12. 1943 † 16. 06. 2015 Fortbildungspunkte: Die Veranstaltung ist mit 100 Punkten auf das Fortbildungszertifikat der Landesärztekammer Baden-Württemberg anerkannt. * 19. 02. 1949 † 17. 06. 2015 * 12. 08. 1949 † 17. 06. 2015 * 22. 12. 1928 † 24. 06. 2015 * 29. 02. 1924 † 25. 06. 2015 * 19. 10. 1963 † 28. 06. 2015 * 21. 09. 1930 † 30. 06. 2015 ÄBW 08 • 2015 419 Bekanntmachungen Kurs zum Erwerb der verkehrs medizinischen Qualifikation für Fachärzte nach der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) Eine Veranstaltung gemäß § 11 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) und dem 16-StundenCurriculum der Bundesärzte kammer Diese Fortbildung richtet sich an Fachärztinnen und Fachärzte, die die „Verkehrsmedizinische Qualifikation“ nach § 11 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) erwerben wollen, um gutachterlich tätig werden zu können und an Ärztinnen und Ärzte, die ihr Wissen über verkehrs medizinische Fragen praxisnah erweitern oder aktualisieren wollen. Fachärztinnen und Fachärzte, die ärztliche Gutachten zur Beurteilung der Eignung eines Fahrerlaubnisinhabers oder -bewerbers abzugeben haben, benötigen eine verkehrs medizinische Qualifikation. Eine entsprechende Bescheinigung kann im Rahmen einer neuerlichen Fortbildungsveranstaltung der Landesärztekammer BadenWürttemberg erworben werden. Fachärzte, die den 16-StundenKurs besucht haben, sind für die anlassbezogenen Gutachten nach § 11 Abs. 1.1 Fahrerlaubnisverordnung, qualifiziert. Alle Ärztinnen und Ärzte können die Screening-Untersuchung für Bus-, Lkw- und Taxifahrer (d. h. Fahrerlaubnisinhaber oder -bewerber der Fahrerlaubnisklassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E) nach Anlage 5 Nr. 1 FeV durchführen. Für die Durchführung dieser Untersuchung muss der Arzt keine verkehrsmedizinische Qualifikation nachweisen. Die entsprechenden Unter suchungen können nach den Vorgaben des in der Fahrerlaubnis-Verordnung enthaltenen amtlichen Musters durchgeführt und bescheinigt werden. Termin: Samstag, 27. Februar 2016 9.00–16.30 Uhr und Sonntag, 28. Februar 2016 9.00–15.30 Uhr Veranstalter: Landesärzte kammer Baden-Württemberg Veranstaltungsort: In den Räumen der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 7, 70597 Stuttgart-Degerloch Gebühr: 250,– Euro (inkl. Unterlagen und Imbiss) Fortbildungspunkte: Der Kurs ist mit 16 Punkten auf das Fortbildungszertifikat der Landes ärztekammer Baden-Württemberg anerkannt. Anzeige ür n f s t rte p e bili tä x n i E ge us P la rü f un -p Ihre Spezialisten für alle Rechtsfragen im Gesundheitswesen! Insbesondere Beratung für - Ärzte | Zahnärzte - Apotheken - Krankenhausträger - Berufsverbände - Sonstige Unternehmen im Gesundheitswesen Vom Arbeitsrecht bis zur Zulassung – unsere Kanzlei steht für persönliche, individuelle und zielgerichtete Rechtsberatung und Vertretung. Erfahren Sie mehr über unser umfassendes Leistungsportfolio unter Praxisrecht.de oder vereinbaren Sie einen persönlichen Termin. Kanzlei Heidelberg Rechtsanwälte & Fachanwälte für Medizinrecht | Steuerrecht | Arbeitsrecht 420 Berliner Straße 101 69121 Heidelberg ÄBW 08 • 2015 fon +49 (0) 6221 – 65 979-0 e-mail [email protected] Kurs „Standards zur Begutachtung psychisch reaktiver Traumafolgen in aufenthaltsrechtlichen Verfahren“ (SBPM) einschl. „Istanbul Protokoll“ nach dem Curriculum der Bundesärztekammer, überarbeitete Fassung vom August 2012 Termin: 15.–17. Oktober 2015 (Do–Sa) Veranstaltungsort: Feldkirchen bei München Organisation: Bayerische Landesärztekammer Eine Kooperationsveranstaltung der Bayerischen Landesärzte kammer mit der Landesärztekammer Baden-Württemberg, der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg und der Bayerischen Landes kammer der Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendlichen psychotherapeuten (PTK) Zielgruppe: Diese Fortbildung wendet sich primär an Ärztinnen/ Ärzte und psychologische Psychotherapeuten, die Kenntnisse in den Grundlagen der Psychotraumatologie inkl. Differentialdiagnostik besitzen und/oder vertiefen wollen. Teilnahmevoraussetzungen: keine Lernziele/Themen/Inhalte: Erwerb von Kenntnissen und Fähigkeiten zur Verifizierung psychisch reaktiver Traumafolgen in aufenthaltsrechtlichen Ver fahren gemäß den Standards zur Begutachtung psychotraumatisierter Menschen (SBPM), gemäß Fortbildungscurriculum der Bundesärztekammer vom 22. August 2012 (www.bundesaerztekammer.de/ downloads/ currbegutpsychotrauma.pdf) Modul I: – Allgemeine gutachterliche Kenntnisse – Rechtliche Rahmenbedingungen von Flüchtlingen in aufenthaltsrechtlichen Verfahren – Traumafolgen – Traumaspezifische Aspekte in der Diagnostik Modul II: – Transkulturelle Aspekte in der Begutachtung – Einsatz von Dolmetscher/innen in der Begutachtung – spezielle Aspekte in der Begutachtung in aufenthaltsrechtlichen Verfahren – Praxistransfer – Übungen zur Abfassung und Gliederung eines Gutachtens Ergänzungsmodul „Traumatisierte Kinder und Jugendliche“ Termin: Sonntag, 18. Oktober 2015 Veranstaltungsort: Feldkirchen bei München Traumafolgen bei Kindern und Jugendlichen – Kinder trauma tisierter Eltern, unbegleitete minderjährige Jugendliche, Besonderheiten der Posttraumatic Stress Disorder (PTSD) Diagnostik bei Kindern (Beispiele aus der Begutachtung) Hinweis: Das Modul „Kinder und Jugendliche“ wird von der Bayerischen Landesärztekammer als Ergänzung zu dieser Fort bildungsreihe angeboten. Programm/Informationen/ Anmeldung: Bayerische Landesärztekammer, Annett Obermaier, Telefon (0 89) 41 47-743 oder -121, Fax (0 89) 41 47-6 48 31, Mühlbaurstr. 16, 81677 München, E-Mail: [email protected], Online-Anmeldung über www.blaek.de/online/ fortbildungskalender Nicht bei der Bayerischen Landesärztekammer gemeldete Ärztinnen und Ärzte bitten wir, eine Kopie ihrer Approbation und gegebenenfalls Promotion sowie eventuell weiterer akademischer Titel der Anmeldung beizufügen. Die Vergabe der Seminarplätze richtet sich nach dem Datum des Anmeldeeingangs. Die Teilnehmerzahl ist auf 27 Personen begrenzt. Teilnahmegebühr: Modul I und II: 400,– Euro (inkl. Arbeitsmaterialien, Imbiss und Pausengetränke) Modul „Kinder und Jugendliche“: 140,– Euro (inkl. Arbeitsmaterialien, Imbiss und Pausengetränke) Bekanntmachungen Fortbildung: Update „Hirntoddiagnostik“ – überarbeitete Richtlinie der Bundesärztekammer Die Diagnostik des Irreversiblen Hirnfunktionsausfalls (der den bisherigen Begriff Hirntod ersetzt) stellt in der Intensivmedizin ein unverzichtbares Instrument der Prognoseeinschätzung für weitere Therapieentscheidungen dar, unabhängig von der Frage einer Organ- oder Gewebespende. In der jetzt vorliegenden vierten Fortschreibung der Richtlinie (Deutsches Ärzteblatt; 30. März 2015) wird der Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft festgestellt. Neue apparative Untersuchungsverfahren, erhöhte Anforderungen an die Qualifikation der durchführenden Ärzte, die Etablierung von Verfahren zur Qualitätssicherung gehören zu den wichtigen Neuerungen der Richtlinie. Die Landesärztekammer informiert zusammen mit dem Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg und der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) über die Neuerungen. Termin: Freitag, 11. Dezember 2015 14.00–18.00 Uhr Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart-Degerloch Die Teilnahme ist kostenlos. Bitte abtrennen Online: Landesärztekammer www.ärztekammer-bw.deBaden-Württemberg Faxantwort: Fortbildung und (07 11) 7 69 89-82 Qualitätssicherung Telefon: (07 11) 7 69 89-24 Frau Mangold E-Mail: Jahnstraße 40 [email protected] 70597 Stuttgart Anmeldung und Programmanforderung Fortbildung: Update „Hirntoddiagnostik“ – überarbeitete Richtlinie der Bundesärztekammer Freitag, 11. Dezember 2015, 14.00–18.00 Uhr In den Räumen der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart-Degerloch. Titel, Name, Vorname Facharztbezeichnung Institution Anschrift TelefonFax E-Mail DatumUnterschrift (Bitte Druckbuchstaben bzw. Stempel) Symposium: „Sucht im Alter – Genuss im Alter“ Eine Veranstaltung der Landesärztekammer Baden-Württemberg Termin: Mittwoch, 18. November 2015 10.00–16.00 Uhr Veranstaltungsort: In den Räumen des „Hospitalhofs“, Büchsenstraße 33, 70174 Stuttgart-Mitte Sucht im Alter ist ein wachsendes Problem, das leider viel zu selten erkannt wird. Leider noch seltener wird es behandelt, häufig mit dem Argument, es lohne sich nicht mehr. Wer dem „Opa“ sein tägliches Schnäpschen gönnt, der mag es zwar gut meinen, verharmlost damit jedoch ein zunehmendes Problem: Immer mehr alte Menschen greifen zur Flasche. Häufig wird dabei Genuss schleichend zur Sucht. Auch allgemeine Lebensumstände im Alter, chronische Krankheiten, depressive Verstimmungen oder ständige Schmerzen lassen so manchen Senior nach Auswegen suchen, die er/sie in Tabletten oder sogar in harten Drogen findet. Abgesehen davon spielen Suchtmittel für alte Menschen beispielsweise dann eine Rolle, wenn sie mit dem Abschied von ihrem Berufsleben nicht klar kommen oder den Verlust ihres Partners beziehungsweise Einsamkeit zu beklagen haben. Die Süchte werden in der Regel still und heimlich ausgelebt, was leider zu einer hohen Dunkel ziffer führt. Viel zu häufig gelingt es Senioren, ihre Sucht auch vor Ärztinnen und Ärzten zu verstecken. Wird sie dennoch erkannt und eine Therapie angestrebt, verweigern nicht selten die Krankenkassen eine adäquate Behandlung oder Rehabilitation, weil es sich nicht mehr lohne oder weil die Kosten viel zu hoch seien. Dabei sind die Folgen unbehandelter Suchterkrankungen in der Regel deutlich teurer als indi viduelle Therapiemaßnahmen. ÄBW 08 • 2015 421 Bekanntmachungen Allerdings sind Therapieplätze für ältere Menschen sehr rar. Im Vergleich dazu ist die Chance, ein suchtfreies Leben zu führen, bei Älteren durchaus größer als bei jungen Menschen. Vielleicht, weil Senioren häufig überrascht feststellen, dass sie nach Entgiftung und anschließender Reha eine größere Selbstständigkeit und damit eine völlig neue Lebensqualität gewinnen. Das diesjährige Symposium der Landesärztekammer BadenWürttemberg am Buß- und Bettag analysiert die Lebens umstände im Alter sowie Genussverhalten und drohende Suchtgefahren aus verschiedenen Blickwinkeln, schlägt praktische Maßnahmen vor und gibt einen Ausblick auf künftige Entwicklungen. Neben fachlicher Information steht wie immer auch der interdisziplinäre Austausch zwischen unterschiedlichen Professionen im Mittelpunkt der Veranstaltung. Die Teilnahme ist kostenfrei – Anmeldung erforderlich. Bitte abtrennen Online: Landesärztekammer www.ärztekammer-bw.deBaden-Württemberg Faxantwort: Fortbildung und (07 11) 7 69 89-82 Qualitätssicherung Telefon: (07 11) 7 69 89-24 Frau Mangold E-Mail: Jahnstraße 40 [email protected] 70597 Stuttgart Anmeldung und Programmanforderung Symposium: „Sucht im Alter – Genuss im Alter“ Mittwoch, 18. November 2015, 10.00–16.00 Uhr In den Räumen des „Hospitalhofs“, Büchsenstraße 33, 70174 Stuttgart-Mitte Bezirksärztekammer Nordwürttemberg Geschäftsstelle: Jahnstraße 5 70597 Stuttgart ( Degerloch) Telefon (07 11) 7 69 81-0 Fax (07 11) 7 69 81-5 00 Ihre Bezirksärztekammer Nordwürttemberg vor Ort: Informationsveranstaltung für Ausbilder von Medizinischen Fachangestellten in Schorndorf Wir möchten Ihnen Grund legendes aus Sicht der Bezirks ärztekammer und der Berufsschule, rechtliche Grundlagen sowie Perspektiven nach der Ausbildung zur Medizinischen Fachangestellten näher bringen. Egal ob Sie bereits in Ihrem Betrieb ausbilden oder mit dem Gedanken spielen, künftig aus bilden zu wollen: Informieren Sie sich und bringen Sie Ihre Fragen ein, wir antworten! Termin: Montag, 21. September 2015 18.00–ca. 21.00 Uhr Veranstaltungsort: Grafenbergschule, Grabenstraße 20, 73614 Schorndorf Titel, Name, Vorname Facharztbezeichnung Zielgruppe: (künftige) Ausbilder von Medizinischen Fachangestellten sowie für die Ausbildung beauftragtes Personal Teilnahme kostenfrei! Institution Anschrift Fortbildungspunkte: 4 Punkte TelefonFax E-Mail DatumUnterschrift (Bitte Druckbuchstaben bzw. Stempel) 422 ÄBW 08 • 2015 Anmeldung: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Fachbereich Medizinische Fachangestellte, Frau Nadine Buchstaller, Telefon (07 11) 7 69 81-604, Telefax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: [email protected] Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) – Basiswissen für Berufseinsteiger Erlangen Sie Sicherheit im Umgang mit der GOÄ. Privatabrechnung – wie funk tioniert das? Auf was muss ich achten? Wie arbeite ich mit der GOÄ? Welche Gebührensätze gibt es? Fragen, die sich vermutlich jede Ärztin und jeder Arzt stellt, der sich in einer eigenen Praxis niederlassen möchte. Dieses Seminar bietet Ihnen einen Einstieg in die Grundlagen der Gebührenordnung für Ärzte. Gemeinsam werden wir Ihre offenen Fragen klären und uns einen Überblick über den recht lichen Rahmen, die Anforde rungen an die Dokumentation sowie den Unterschied zwischen EBM und GOÄ verschaffen. Das Seminar wird in Kooperation mit der PVS-Akademie veran staltet. Termin: Mittwoch, 30. September 2015 15.00–19.00 Uhr Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart Zielgruppe: Ärzte aller Fachrichtungen, insbesondere Berufseinsteiger aus der niedergelassenen Praxis Teilnehmerbeitrag: 99,– Euro (inkl. USt, Seminarunterlagen und Verpflegung) Fortbildungspunkte: 5 Punkte Anmeldung: Akademie der PVS Baden-Württemberg GmbH, Bruno-Jacoby-Weg 12, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 63 39 00 92, Fax (07 11) 63 39 00 94, E-Mail: [email protected], www.pvs-akademie.de Bekanntmachungen 25. Psychosomatischer Tag Sexuelle Störungen (Arbeitstitel) Vermehrt können Sie keine körperliche Ursache der Beschwerden Ihres Patienten feststellen? Sie vermuten, dass hinter der somatischen Krankheit ein psychisches Leiden steckt? Deshalb ist eine kontinuierliche Auffrischung und Erweiterung Ihrer Kenntnisse im Fachgebiet der Psychosomatik sehr wichtig. Bereits während der Weiter bildung kristallisiert sich die Bedeutung fundierter psycho somatischer Kenntnisse heraus. Hierfür bieten wir Ihnen neben dem Curriculum Psycho somatische Grundversorgung bereits seit mehr als 20 Jahren den Psychosomatischen Tag an. Freuen Sie sich auf aktuelle und spannende Themen der Psychosomatik und steigern Sie Ihre Kenntnisse über das Wechselspiel zwischen Körper und Psyche. Der Psychosomatische Tag wird stets einem Tagesthema gewidmet. Dieses geben wir vorab bekannt. Die Teilnahme am Psychosoma tischen Tag kann auf die Weiter bildung Psychosomatische Grund versorgung angerechnet werden. Termin: Samstag, 10. Oktober 2015 9.00–15.30 Uhr Programm: 9.00–9.15 Uhr Begrüßung und Einführung Prof. Dr. med. Annegret Eckhardt-Henn, Stuttgart 9.15–10.00 Uhr „Keine Lust auf Lust – Keine Zeit zu zweit – Partnerschaft und Sexualität nach der Geburt“ Dr. med. Ruth Gnirss, Kassel 10.30–11.15 Uhr „Sexualität im Alter“ PD Dr. med. Christine Thomas, Stuttgart Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart 11.15–11.30 Uhr Diskussion Zielgruppe: Ärzte aller Fachrichtungen 11.30–12.30 Uhr Arbeit in Kleingruppen Leitung: Dr. med. Götz Basse, Dr. med. Utz-F. Blickle, Prof. Dr. med. Annegret Eckhardt-Henn, Dr. med. Askan Hendrischke, Daniela-U. Ibach, Dr. med. Björn Nolting, Dr. med. Ingrid Rothe-Kirchberger, Dr. med. Karl Pölzelbauer, Dr. med. Michael Ruland, Dr. med. Verena Wollmann-Wohlleben Teilnehmerbeitrag: 61,– Euro (inklusive Tagesverpflegung) 12.30–13.15 Uhr Mittagspause – gemeinsames Mittagessen 13.15–14.00 Uhr „Frühe Aufmerksamkeits störungen bei Kindern – Grundlagen zum Verständnis von ADHS“ Dr. med. Andreas Oberle, Stuttgart 14.00–14.15 Uhr Diskussion 14.15–14.30 Uhr Kaffeepause 14.30–15.15 Uhr Arbeit in Kleingruppen Leitung: Dr. med. Götz Basse, Dr. med. Utz-F. Blickle, Prof. Dr. med. Annegret Eckhardt-Henn, Dr. med. Askan Hendrischke, Daniela-U. Ibach, Dr. med. Björn Nolting, Dr. med. Ingrid Rothe-Kirchberger, Dr. med. Karl Pölzelbauer, Dr. med. Michael Ruland, Dr. med. Verena Wollmann-Wohlleben 10.00–10.15 Uhr Diskussion 15.15–15.30 Uhr Abschlussplenum Ausgabe der Teilnahme bescheinigungen 10.15–10.30 Uhr Kaffeepause Änderungen und Ergänzungen des Programms bleiben vorbehalten. Offene Rechnungen in der Arztpraxis – wie gehe ich damit um? Zertifizierte Fortbildung: 7 Punkte Veranstalter: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Kompetenz-Zentrum Fortbildung, Arbeitsschutz und Notfallmedizin, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 81-5 70, Fax (07 11) 7 69 81-5 00, E-Mail: [email protected] Diese Veranstaltung ist anrechen bar auf das 80-stündige Curriculum zum Erwerb der Qualifikation zur Durchführung der psychosomatischen Grund versorgung und zur Vermittlung von psychosomatischen Grund kenntnissen in der Facharzt weiterbildung. Ihre Patienten bezahlen Ihre Rechnungen nicht und Sie wissen nicht, wie Sie damit am besten umgehen sollen? Erarbeiten Sie mit uns gemeinsam die wichtigsten Lösungsansätze im Umgang mit offenen Rechnungen in Ihrer Arztpraxis. Inhalte des Workshops sind: – professioneller Umgang mit Nichtzahlern – sinnvolle Mahnläufe i n Ihrer Arztpraxis – Erstellung eines gerichtlichen Mahnbescheides – Ratenzahlung – Abgabe der offenen Forderungen an einen Dienstleister – sinnvoll oder nicht? Optimieren Sie die Handhabung mit offenen Rechnungen in Ihrer Praxis – wir unterstützen Sie dabei. Termin: Samstag, 17. Oktober 2015 10.00–16.15 Uhr Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart Zielgruppe: Ärzte aller Fachrichtungen, Medizinische Fachangestellte, Abrechnungspersonal Teilnehmerbeitrag: 45,– Euro Fortbildungspunkte: 7 Änderungen bleiben vorbehalten. Anmeldung: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Fachbereich Fortbildung, Telefon (07 11) 7 69 81-562, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: [email protected] ÄBW 08 • 2015 423 Bekanntmachungen 4. Stuttgarter Tag für Infektiologie Schwerpunkt: STD Der 4. Stuttgarter Tag für Infek tiologie findet statt in Koopera tion der Bezirksärztekammer und dem Zentrum für Infektiologie, dem Netzwerk infektiologisch tätiger Ärzte aus Klinik, Praxis und Labor in Stuttgart. Ein Fokus dieser Veranstaltung sind die STDs, die oft gesehen und manchmal auch übersehen werden. Kliniker und Mikro biologe klären im Dialog die brennenden Fragen nach Diagnostik und Therapie von Lues, Gonorrhö und Co. Im gleichen Abschnitt wird auf das Problem der Postexpositionsprophylaxe – nicht nur im beruflichen Kontext – eingegangen. Zu Beginn des Tages stehen Antibiotikaempfehlungen, Infektionen bei Chemotherapien/ Stammzelltransplantationen und das wichtige Thema der infektiologischen Herausforderungen bei Migranten/Flücht lingen, die sich deutlich von denen Reisender unterscheiden. Fast am Ende des Jahres 2015 angelangt, wird Prof. Stich mit uns die Lehren aus dem Ebola-Ausbruch diskutieren und Dr. Priwitzer uns alles Wissenswerte zur diesjährigen Influenza Saison nahebringen. Zu einem spannenden Tag mit viel Raum für Diskussion laden wir Sie herzlich ein! Termin: Samstag, 28. November 2015 9.00–14.45 Uhr Programm: 9.00–9.15 Uhr Begrüßung Dr. Klaus Baier, Dr. Clemens Roll Infektiologische Herausforderungen 9.15–9.45 Uhr Rationaler Antibiotikaeinsatz am Beispiel Atemwegsinfektionen Prof. Ralf Ignatius 9.45–10.15 Uhr Infektionen bei Chemo therapie und Stammzell transplantation Prof. Jochen Greiner 10.15–10.45 Uhr Infektiologische Heraus forderungen bei Migranten/ Flüchtlingen Dr. Markus Müller 10.45–11.00 Uhr Kaffeepause Schwerpunkt STD 11.00–12.00 Uhr STD klinisch und mikrobiologisch betrachtet Dr. Andreas Trein, Dr. Thomas Regnath 12.00–12.30 Uhr PEP bei HIV – beruflich und anderswo – alles klar? Dr. Erich Zeh 12.30–13.15 Uhr Mittagspause Rückblick 2015 und Ausblick 2016 13.15–14.00 Uhr Ebola: Lehren aus 2015 Prof. August Stich 14.00–14.30 Uhr Influenza – die aktuelle Saison Dr. Martin Priwitzer 14.30–14.45 Uhr Zusammenfassung Referenten: Dr. med. Klaus Baier Präsident der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Stuttgart Dr. med. Clemens Roll Gemeinschaftspraxis Schwabstraße 26, Stuttgart Prof. Dr. med. Ralf Ignatius Labor Enders & Kollegen, MVZ GbR, Stuttgart Prof. Dr. med. Jochen Greiner Ärztlicher Direktor, Medizinische Klinik, Hämatologie, Onkologie, Stammzelltransplantation, Palliativmedizin, Diakonie-Klinikum Stuttgart Dr. med. Markus Müller Gemeinschaftspraxis Schwabstraße 26, Stuttgart Dr. med. Andreas Trein Gemeinschaftspraxis Schwabstraße 59, Stuttgart Dr. med. Thomas Regnath Labor Enders & Kollegen, MVZ GbR, Stuttgart Dr. med. Erich Zeh Oberarzt Klinik für Allgemeine Innere Medizin, Gastroentero logie, Hepatologie und Infektio logie und Pneumologie, Katharinenhospital Stuttgart Prof. Dr. med. August Stich Vizepräsident der deutschen Gesellschaft für Tropenmedizin und internationale Gesundheit, Chefarzt der Tropenmedizinischen Abteilung der Missionsärztlichen Klinik Würzburg Dr. med. Martin Priwitzer Landeshauptstadt Stuttgart, Gesundheitsamt Veranstalter: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 81-0, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: [email protected] In Zusammenarbeit mit dem Zentrum für Infektiologie Stuttgart (ZIS) Teilnahme kostenfrei! Fortbildungspunkte: Die Veranstaltung ist mit 6 Fortbildungspunkten bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg anerkannt. Bitte abtrennen Bezirksärztekammer Nordwürttemberg Jahnstraße 5 70597 Stuttgart Fax: (07 11) 7 69 81-500 E-Mail: [email protected] Anmeldung vorab zwingend erforderlich! Zur Fortbildung 4. Stuttgarter Tag für Infektiologie am Samstag, 28. November 2015, melde ich mich verbindlich an: Zur Anmeldung bitte kopieren und weitere Personen einzeln anmelden. ■ Ich bin Arzt/Ärztin Fachrichtung: _______________________________________ ■ Ich bin kein Arzt/keine Ärztin Beruf: _____________________________________________ Titel, Name, Vorname Firma, Praxis Abteilung Anschrift TelefonFax E-Mail DatumUnterschrift 424 ÄBW 08 • 2015 (Bitte in Blockschrift ausfüllen oder gut lesbaren Praxisstempel verwenden.) Bekanntmachungen Ihre Bezirksärztekammer Nordwürttemberg vor Ort: Informationsveranstaltung für Ausbilder von Medizinischen Fachangestellten in Sindelfingen Wir möchten Ihnen Grund legendes aus Sicht der Bezirks ärztekammer und der Berufsschule, rechtliche Grundlagen sowie Perspektiven nach der Ausbildung zur Medizinischen Fachangestellten näher bringen. Egal ob Sie bereits in Ihrem Betrieb ausbilden oder mit dem Gedanken spielen, künftig aus bilden zu wollen: Informieren Sie sich und bringen Sie Ihre Fragen ein, wir antworten! Termin: Donnerstag, 29. Oktober 2015 18.00–ca. 21.00 Uhr Veranstaltungsort: Gottlieb-Daimler-Schule II, Böblinger Straße 73, 71065 Sindelfingen Zielgruppe: (künftige) Ausbilder von Medizinischen Fachangestellten sowie für die Ausbildung beauftragtes Personal Teilnahme kostenfrei! Fortbildungspunkte: 4 Punkte Anmeldung: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Fachbereich Medizinische Fachangestellte, Frau Nadine Buchstaller, Telefon (07 11) 7 69 81-604, Telefax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: [email protected] LNA-Refresher-Kurs Einsätze als Leitender Notarzt stellen immer eine große Herausforderung dar. ie Grenzen des rettungs dienstlichen Routinegeschäfts werden überschritten. Nutzen Sie die Gelegenheit, sich bei diesem Seminar mit Ihren LNA-Kollegen auszutauschen, mit den Referenten verschiedene Themen zu diskutieren und ihnen Fragen zu stellen. Hören Sie sich spannende Erfahrungsberichte von erfahrenen Referenten an und lassen Sie sich von ihrer Vorgehensweise anleiten. Das detaillierte Programm wird kurzfristig bekannt gegeben. Termin: Samstag, 26. September 2015 9.00–17.00 Uhr Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart Zielgruppe: Leitende Notärzte Teilnehmerbeitrag: 60,– Euro inkl. Tagesverpflegung und Seminarunterlagen Fortbildungspunkte: 8 Punkte Änderungen bleiben vorbehalten. Anmeldung: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Fachbereich Arbeitsschutz und Notfallmedizin, Telefon (07 11) 7 69 81-570, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: [email protected] Baustein Psychotherapie (tiefenpsychologisch fundiert) – Kurs II Termin: 4.–9. Oktober 2015 ganztags, Sonntag bis Freitag Erweitern Sie Ihre Kenntnisse für unbewusste, seelische Vorgänge und finden Sie dadurch effizienter Zugang zur inneren Situation des Patienten und zur Dynamik des psychotherapeutischen Dialogs. Zielgruppe: Ärzte in Weiterbildung zum Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Kinder- und Jugend psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatische Medizin und Psychotherapie sowie in Zusatzweiterbildung Psychotherapie Nach den Richtlinien der Landesärztekammer BadenWürttemberg sind theoretische und praktische Bausteine für die Weiterbildung zum Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, Psycho somatische Medizin und Psychotherapie sowie zur Erlangung der Zusatzbezeichnung Psychotherapie erforderlich. Hierfür bietet die Bezirksärztekammer Nordwürttemberg 2015 den Kurs II von drei Blockkursen an. Kurs III wird 2016 am identischen Ort angeboten. Diese spannenden Themen bereiche erwarten Sie unter anderem: – Behandlung psycho somatischer Patienten – Psychosenbehandlung – Operationalisierte Psycho dynamische Diagnostik (OPD) – Akutbehandlung und Krisenintervention – Gruppentherapie – Essstörungen – Spezifika der ambulanten Behandlung und der Behandlung von Kindern und Jugendlichen Durchführung mit Fallsupervision, Technik sowie Theorieseminaren mit praktischem Charakter. Anmeldung: Fachbereich Fortbildung, Telefon (07 11) 7 69 81-562, E-Mail: [email protected] Veranstaltungsort: Waldhotel Zollernblick, Am Zollernblick 1, 72250 Freudenstadt-Lauterbad Teilnehmerbeitrag: 600,– Euro inkl. Seminarunterlagen, zzgl. Verpflegung und Übernachtung (falls gewünscht) Fortbildungspunkte: 55 Punkte Anzeige Werden auch Sie zum Helfer. „Es ist schön zu erfahren, dass man den Menschen als Arzt direkt und effektiv helfen kann.“ Oliver Ostermeyer German Doctors e.V. Löbestr. 1a | 53173 Bonn [email protected] Tel.: +49 (0)228 387597-0 Spendenkonto IBAN DE12 5206 0410 0004 8888 80 BIC GENODEF1EK1 www.german-doctors.de ÄBW 08 • 2015 425 Bekanntmachungen Die Beratung zu einer validen Patientenverfügung – ein Schulungsprogramm für Ärztinnen und Ärzte Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart Zielgruppe: Ärzte aller Fachrichtungen Teilnehmerbeitrag: 50,– Euro inkl. Verpflegung und Seminarunterlagen Fortbildungspunkte: 5 Punkte Anmeldung: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Fachbereich Fortbildung, Telefon (07 11) 7 69 81-570, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: [email protected] 426 Die zur Nachbesetzung aus geschriebenen Vertragsarztsitze aller Gebiete in B adenWürttemberg mit Zulassungs beschränkungen finden Sie ab sofort nur noch auf der Homepage der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg www.kvbawü.de Die Übersicht der ausgeschriebenen Vertragsarztsitze kann man dort b equem über einen Button direkt auf der Website anklicken. Nach einer zum 1. Januar 2013 neu in Kraft getretenen Rechtslage muss der Antrag zur Nachbesetzung eines Vertragsarztsitzes beim Zulassungsausschuss gestellt werden. Dieser entscheidet, ob der Vertragsarztsitz in einem Planungsbereich, für den Zulassungsbeschränkungen angeordnet sind, weitergeführt werden soll. Ist dies der Fall, hat die KV den Vertragsarztsitz unverzüglich auszuschreiben. Die bisherige Rechtslage, nach der der Vertragsarzt seinen Antrag bei der KV stellen musste, endete zum 31. 12. 2012. ÄBW 08 • 2015 Geschäftsstelle: Keßlerstraße 1 76185 Karlsruhe Telefon (07 21) 59 61-0 Fax (07 21) 59 61-11 40 Fortbildung: Kardiopulmonale Reanimation für Ärztinnen Theorie und praktische Übungen Die Akademie für Ärztliche Fortbildung bietet in Kooperation mit dem Ausschuss Ärztinnen der Bezirksärztekammer Nord baden einen kardiopulmonalen Reanimationskurs speziell für Ärztinnen an. Neben der Vermittlung ausführlicher theoretischer Grundlagen zur Reanimation besteht im Rahmen kleiner Gruppen aus reichend Zeit für praktisches Training nach den aktuellen Leitlinien des European Resuscitation Council. Aufgrund der begrenzten Plätze ist die Teilnahme nur mit Anmeldung möglich. Termine: Samstag, 24. Oktober 2015 Kurs 3: 8.00–12.15 Uhr Kurs 4: 13.00–17.15 Uhr Veranstaltungsort: Rettungs- und Ausbildungs zentrum, DRK Ortsverein Leimen, Tinqueuxallee 1a, 68181 Leimen Wissenschaftliche Leitung: Dr. med. Christiane Serf, Chefärztin der Abteilung für Anästhesie und Intensivmedizin im Krankenhaus Sinsheim Referenten: Matthias Otto und Florian Rehberger, Abteilung für Anästhesie und Intensivmedizin im Krankenhaus Sinsheim Gebühr: 65,– Euro Teilnahmebedingungen: Bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist eine Stornierung kostenfrei möglich. Sie hat in schriftlicher Form per Post, Telefax oder E-Mail zu erfolgen. Nach Ablauf der Stornierungsfrist ist auch bei unverschuldeter Nichtteilnahme die volle Gebühr fällig. Die Akademie behält sich vor, die Veranstaltung bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl spätestens 14 Tage vor Kursbeginn abzusagen. Fortbildungspunkte: 7 Punkte werden beantragt Ansprechpartner und Anmeldung: Bezirksärztekammer Nordbaden, Akademie für Ärztliche Fortbildung, Frau Doll/Frau Zink, Keßlerstraße 1, 76185 Karlsruhe, Telefon (07 21) 59 61-13 60, Fax: -13 59, E-Mail: fortbildungsakademie@ baek-nb.de Weitere Informationen: www.baek-nb.de oder www.aerztekammer-bw.de Anzeige Erdbeben Nepal © Reuters Termine: Freitag, 13. März 2015 oder Freitag, 16. Oktober 2015 jeweils 13.30–17.00 Uhr Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg © Kape Schmidt Wie berate ich meine Patienten richtig? Welche rechtlichen Grundlagen muss ich beachten? Antworten auf Fragen wie diese erhalten Sie in unserem Seminar. Eine Patientenverfügung ist ein sensibles Thema zwischen Ihnen und Ihren Patienten und bedarf eines hohen Vertrauensverhältnisses. Lernen Sie qualifiziert, rechtskonform und objektiv zu beraten. Gemeinsam betrachten wir das Thema aus verschiedenen Blickwinkeln und erarbeiten die richtige Vorgehensweise. Die Schulung richtet sich nach dem Curriculum der Esslinger Initiative e. V. und gliedert sich in folgende Inhalte: Rechtliche Grundlagen von Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen Prof. jur. Konrad Stolz, Stuttgart Ethische Fragen zur Selbstbestimmung durch vorsorgende Verfügungen Dr. med. Nicole Pakaki, Kornwestheim Palliativmedizinische Aspekte der Umsetzung von Patientenverfügungen Dr. med. Nicole Pakaki, Kornwestheim Praktische Hinweise zu Beratungsinhalten und -techniken Dr. med. Ernst Bühler, Kirchheim/Teck Bezirksärztekammer Nordbaden „Help hilft den Erdbebenopfern in Nepal – Helfen Sie mit!“ Eva Brenner, Dipl.-Ing. für Innenarchitektur und TV-Moderatorin Ihre Spende hilft! Spendenkonto: 2 4000 3000 Commerzbank Köln (BLZ 370 800 40) IBAN: DE47 3708 0040 0240 0030 00 Stichwort: Erdbeben Nepal Help ist Mitglied im Bündnis Aktion Deutschland Hilft www.help-ev.de Bekanntmachungen Fortbildungsreihe „Notfall“ Ziel dieser Fortbildungsreihe für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte ist die Vermittlung von Orientierungshilfen für die mitunter herausfordernden Begebenheiten eines Notfalls sowie die Darstellung adäquater Vorgehens- und Behandlungsweisen. Die inhaltliche Konzeption orientiert sich an häufig auftretenden Krankheitssymptomen, welche zu Themenkomplexen und Leitsymptomen summiert wurden. Es soll sowohl auf Notfälle in der eigenen Praxis vorbereitet werden, als auch den im Bereitschaftsdienst tätigen Ärztinnen und Ärzten als Auffrischung dienen. Insgesamt werden in zwei Blöcken acht inhaltliche Schwerpunkte aufgegriffen. Die 2015 noch folgenden Themen finden Sie weiter unten. Alle Veranstaltungstermine sind einzeln buchbar. Für die Vortragsreihe konnten fachlich hoch qualifizierte Referenten gewonnen werden. Das Referententeam besteht jeweils aus einem Krankenhausarzt und einem niedergelassenen Arzt, sodass die Möglichkeiten und Grenzen ambulanter Versorgung ausgelotet werden können. Termine Block 2: jeweils 19.30–ca. 22.00 Uhr Dienstag, 22. September 2015 Medizinische Notfälle an Bord von Flugzeugen Referenten: Dr. med. Edgar Bührle, Ärztlicher Leiter MEDIFAN, Institut für an gewandte Notfallmedizin GmbH; Bernd Krohme, Stv. Flottenchef Airbus, Condor Donnerstag, 15. Oktober 2015 Leitsymptom Brustschmerz und Atemnot Referenten: Dr. med. Konrad Pumpe, FA für Innere Medizin; Dr. med. Alexander Würth, FA für Innere Medizin Donnerstag, 12. November 2015 Leitsymptom Akutes Abdomen Referenten: Prof. Dr. med. Michael Schön, FA für Chirurgie; Dr. med. Ulrich Kienzle, FA für Chirurgie Dienstag, 8. Dezember 2015 HNO, Augen, Haut Referenten: Dr. med. Gregor Vasvari, FA für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde; Dr. med. Stefan Bültmann, FA für Augenheilkunde; Dr. med. Stephan Koehler, FA für Haut- und Geschlechtskrankheiten Veranstaltungsort: Ärztehaus Karlsruhe, Keßlerstraße 1, 76185 Karlsruhe, Karl-Wilhelm-Maurer-Saal (1. OG) Wissenschaftliche Leitung: Marianne Difflipp-Eppele/ Dr. med. Beatrix Früh (Vorsitzende der Ärzteschaft Karlsruhe) Gebühr: 20,– Euro/Veranstaltung Teilnahmebedingungen: Bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist eine Stornierung kostenfrei möglich. Sie hat in schriftlicher Form per Post, Telefax oder E-Mail zu erfolgen. Nach Ablauf der Stornierungsfrist ist auch bei unverschuldeter Nichtteilnahme die volle Gebühr fällig. Die Akademie behält sich vor, die Veranstaltung bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl spätestens 14 Tage vor Kursbeginn abzusagen. Fortbildungspunkte: 3 Punkte/Veranstaltung Ansprechpartner und Anmeldung: Bezirksärztekammer Nordbaden, Akademie für Ärztliche Fortbildung, Frau Doll/Frau Zink, Keßlerstraße 1, 76185 Karlsruhe, Telefon (07 21) 59 61-13 60, Fax -13 59, E-Mail: fortbildungsakademie@ baek-nb.de Weitere Informationen: www.baek-nb.de oder www.aerztekammer-bw.de Fortbildung: Ärzte-Seminare Karlsruhe Fortbildung „Das Herz im Fokus“ Die Bezirksärztekammer Nord baden freut sich, auch dieses Jahr wieder die Ärzte-Seminare Karlsruhe mitzugestalten. Die Ärzte-Seminare Karlsruhe der Karlsruher Messe- und KongressGmbH und des Städtischen Klinikums Karlsruhe finden 2015 als fest etablierte und renommierte Fortbildungsveranstaltung in der Region Nordbaden bereits zum 21. Mal statt. Die Bezirksärztekammer Nordbaden beteiligt sich mit einem zweitägigen Intensivkurs rund um das Thema „Endokrinologie“ für Hausärzte. Die Seminare wenden sich an Ärztinnen und Ärzte, die sich praxisnah auf einen aktuellen Wissensstand bringen wollen. Dabei verfolgen die Vorträge immer die Intention, aktuelles Wissen – wissenschaftlich fundiert und begründet – dem konkreten Alltagsbedarf entsprechend aufzubereiten und zu vermitteln. Folgende 2-Tages-Intensivkurse finden parallel statt: • Neurologie • Gynäkologie & Geburtshilfe • Hausarzt Spezial – Fokus Endokrinologie Detaillierte Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie unter www.aerzteseminare-karlsruhe.de und können dem beiliegenden Informationsflyer entnommen werden. Termin: 20.–21. November 2015 (Fr–Sa) Veranstaltungsort: Messe Karlsruhe, Messe Konferenz Center, Messeallee 1, 76287 Rheinstetten Fortbildungspunkte: Es werden für jeden 2-Tageskurs jeweils 14 Punkte bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg beantragt. Kontakt: congress & more | Klaus Link GmbH, Frau Silvia Scholz-Amend, E-Mail: scholz-amend@ congressandmore.de, www.aerzte-seminare-karlsruhe.de In Baden-Baden treffen sich seit nun mehr über 20 Jahren Ärztinnen und Ärzte, um ihren Wissensstand zu ausgewählten medizinischen Themen zu aktualisieren und mit fachkundigen Kolleginnen und Kollegen zu diskutieren. Die diesjährige Veranstaltung steht im Zeichen der Kardiologie: Die Fort bildung gibt einen Überblick über die derzeitigen Möglichkeiten und Grenzen der Diagnostik, beleuchtet therapeutische Verfahren, Neuerungen der letzten Jahre und bietet nicht zuletzt Gelegenheit zu Diskussion und kollegialem Austausch. Es erwartet Sie ein abwechslungsreiches Programm mit hochkarätigen Referenten. Termin Samstag, 26. September 2015 9.30–13.20 Uhr Veranstaltungsort: Kongresshaus Baden-Baden, Augustaplatz 10, 76530 Baden-Baden Wissenschaftliche Leitung: Prof. Dr. med. Markus Haass, Chefarzt der Abteilung Innere Medizin II mit den Schwerpunkten Kardiologie, Angiologie und Internistische Intensivmedizin im Theresienkrankenhaus Mannheim Gebühr: 35,– Euro Teilnahmebedingungen: Bis zwei Wochen vor Veranstal tungsbeginn ist eine Stornierung w kostenfrei möglich. Sie hat in schriftlicher Form per Post, Telefax oder E-Mail zu erfolgen. Nach Ablauf der Stornierungsfrist ist auch bei unverschuldeter Nichtteilnahme die volle Gebühr fällig. Die Akademie behält sich vor, die Veranstaltung bei Nicht erreichen der Mindestteilnehmerzahl spätestens 14 Tage vor Kursbeginn abzusagen. Fortbildungspunkte: 5 Punkte werden beantragt. Ansprechpartner und Anmeldung: Bezirksärztekammer Nordbaden, Akademie für Ärztliche Fortbildung, Frau Doll/Frau Zink, Keßlerstraße 1, 76185 Karlsruhe, Telefon (07 21) 59 61-13 60, Fax -13 59, E-Mail: fortbildungsakademie@ baek-nb.de Weitere Informationen: www.baek-nb.de oder www.aerztekammer-bw.de ÄBW 08 • 2015 427 Bekanntmachungen Bezirksärztekammer Südbaden Geschäftsstelle: Sundgauallee 27 79114 Freiburg/Br. Telefon (07 61) 6 00 47-0 Fax (07 61) 89 28 68 Akademie für ärztliche Fort- und Weiterbildung Südbaden Ausführliche Informationen/ Anmeldeformulare finden Sie auf unserer Homepage www.baek-sb.de/akademie Alle Veranstaltungen sind von der Landesärztekammer Baden-Württemberg anerkannt und auf das Fortbildungs zertifikat anrechenbar. Achtsamkeitsbasierte Stressbewältigung für Ärztinnen und Ärzte – Tagesworkshop Leitung: Dr. med. Hendrikje Posch, Baar, CH, Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie, MBSR/ MBCT-Lehrerin; Dipl.-Ing. (BA) Anke Wunderlich, Freiburg, Bewegungs- und Ausdrucks therapeutin, MBSR/MBCT-Lehrerin Berufstätige im Gesundheitswesen stehen heute vor besonderen Herausforderungen: zunehmende Beschleunigung in den Arbeitsabläufen, Zeitdruck und emotionale Belastungen. Um Überforderung nachhaltig vorzubeugen und auch in stressigen Zeiten innere Ruhe und Stabilität zu bewahren, ist es sinnvoll, Achtsamkeit zu praktizieren. Achtsamkeit bedeutet, die erlebten Erfahrungen im gegenwärtigen Augenblick bewusst und nicht wertend wahrzunehmen. Wir lernen innezuhalten, unbewusste oder automatische Verhaltensweisen zu erkennen und ge lassener und kreativer mit dem Berufsalltag umzugehen. Methoden sind: – Achtsamkeitsmeditationen im Liegen, Sitzen, Stehen und Gehen – sanfte Yogaübungen – Impulsreferate und Reflexionen – Achtsamkeitsübungen für den Berufsalltag 428 Achtsamkeit unterstützt Sie dabei: Konstruktiv Stress zu bewältigen, Burn-out vorzubeugen, den Blick für das Wesentliche zu öffnen und Prioritäten zu klären, Selbstfürsorge und Selbstakzeptanz im beruflichen Alltag zu leben. Termin: Freitag, 16. Oktober 2015 Zeit: 10.00 s.t.–16.00 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 100,– Euro Medizinische Hypnose für Ärzte Leitung: PD Dr. med. Uwe Ross, Freiburg Einführungskurs In diesem einführenden Workshop werden auf der Basis aktueller neurophysiologischer Erkenntnisse wirkungsvolle Ad-hoc-Interventionen der modernen Hypnose bei akuten und chronischen Schmerzen, somatoformen Störungen, Schlafstörungen, Spannungszuständen, nichtorganischen Schwindel beschwerden und Tinnitus praktisch erfahrbar vermittelt. In der täglichen Praxis angewendet, können die Beschwerden für den Patienten durch Hypnose-Techniken unmittelbar erlebbar reduziert werden. Wesentlicher Vorteil hypnotherapeutischer Ansätze in der Behandlung dieser Störungen ist zudem, dass sie – konsequent ressourcen- und lösungsorientiert eingesetzt – vermehrt die unwillkürliche – unbewusste Erlebnisebene des Patienten einbeziehen und unter anderem bei Schmerz objek tivierbare psychobiologische Wirkungen entfalten. Teilnehmerinnen und Teilnehmer erwerben methodische Fertigkeiten in der Anwendung spe zieller Hypnose-Techniken zur Beschwerdeminderung und zur Aktivierung innerer Ressourcen bei psychosomatischen Störungen sowie bei Spannungs zuständen, zum Beispiel vor medizinischen Eingriffen. Termin: Samstag, 10. Oktober 2015 Zeit: 9.00 s.t.–16.00 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Freiburg Entgelt: 100,– (jeweils) ÄBW 08 • 2015 Notfalltraining für Ärzte Leitung: Dr. med. Stefan Leisinger, Maulburg Grundkurs Der plötzliche Herztod ist eine der häufigsten Todesursachen in der Bundesrepublik Deutschland. Die sofortige effiziente und gut strukturierte erweiterte Reanimation mithilfe eines guten Atemwegsmanagements unterstützt durch Defibrillation und Notfallmedikation, ist dann der Über lebensfaktor Nr. 1 für diese Patienten. Neben einer Einführung in die medizinischen Grundlagen erhalten Sie in diesem Seminar auch die Möglichkeit eines Intensivtrainings zur erweiterten cardiopulmonalen Reanimation gemäß den gültigen Standards des European Resuscitation Council und der Bundesärztekammer. Programm: Medizinische Grundlagen – Basistherapie – CPR – Venenzugänge – Beatmung – Elektrotherapie Termin: Samstag, 26. September 2015 Zeit: 9.00 s.t.–17.00 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 100,– Euro Traumatologische Notfälle Erleiden Personen akute Gewalteinwirkungen, zum Beispiel aufgrund von Verkehrsunfällen oder im Rahmen einer Schlägerei, werden häufig Verletzungsmuster zu spät erkannt. Es verstreicht wertvolle Zeit, in welcher der Patient nicht die benötigte Behandlung erhält. Dieses Seminar soll teilnehmende Ärztinnen und Ärzte in die Lage versetzen, akute Lebensgefahr bei durch Trauma verletzten Notfallpatienten ab zuwenden sowie die Vitalfunk tionen zu sichern. Durch rasches Erfassen der traumatischen Gesamtbelastung und geeignete therapeutische Maßnahmen ist es möglich, den Patienten zu stabilisieren. Programm: Unfallmechanismen – Primary/ Secondary Survey – SchädelHirn-Trauma – Wirbelsäulen trauma – Extremitätentrauma – Thoraxtrauma – Abdominal trauma – Bodycheck – Immobilisation – Fallbesprechung Trauma – Primary & Secondary survey – Mega-Code-Training Erw. gemäß ERC Termin: Samstag, 14. November 2015 Zeit: 9.00 s.t.–17.00 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 100,– Euro Kardiozirkulatorische Notfälle Herzrhythmusstörungen gehören neben den Krebserkrankungen zu den häufigsten Todesursachen. In Deutschland sterben nach Schätzungen jährlich zwischen 70 000 und 80 000 Menschen den rhythmogen bedingten plötzlichen Herztod. Nur wenige Patienten überleben dank rechtzeitig eingeleiteter Reanimationsmaßnahmen. Dieses Seminar vermittelt den teilnehmenden Ärztinnen und Ärzten die sichere Fähigkeit, lebensbedrohliche Rhythmus störungen rasch zu erkennen und geeignete Sofortmaßnahmen einzuleiten. Programm: Rhythmusstörungen – Elektrotherapie – Notfall medikamente – EKG-Simulation – Fallbesprechung Kreislauf – Mega-Code-Traing Erw. gemäß ERC – Airway-Management (Larynxmaske; Combitube etc.) Termin: Samstag, 17. Oktober 2015 Zeit: 9.00 s.t.–17.00 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 100,– Euro Pädiatrische Notfälle Notfälle mit Kindern stellen hohe Anforderungen an die beteiligten Helfer. Sie erfordern spezielle Kenntnisse und bedeuten eine hohe emotionale Belastung. Unsicherheiten resultieren häufig aus lückenhaften pädiatrischen Kenntnissen und Fertigkeiten. Bekanntmachungen Dieses Seminar vermittelt allen in diesem Bereich Tätigen die nötige Routine und das entsprechende Hintergrundwissen, um in Zukunft in solchen Situationen richtig reagieren zu können. Programm: Anatomische und physiologische Besonderheiten – Pädiatrische Notfallsituationen/Anamnese erhebung, Intubation, Airway management – Intraossäre Infusion/Dehydration – Reanimation (PALS), nach ILCOR 2000 Termin: Samstag, 5. Dezember 2015 Zeit: 9.00 s.t.–17.00 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 100,– Euro Notfalltraining für Arzt und Praxisteam Leitung: Dr. med. Stefan Leisinger, Maulburg Immer wieder kommt es in Arztpraxen zu Notfallsituationen. Das Praxisteam wird dann vor eine sehr schwierige Aufgabe gestellt. Unser Seminar vermittelt allen in diesem Bereich Tätigen die erforderliche Routine und das nötige Hintergrundwissen, um in Zukunft in solchen Situationen richtig reagieren zu können. Programm: Vermittlung gültiger Standards der Herz-Lungen-Wiederbelebung/Algorithmen der Patientenversorgung, Übung invasiver Maßnahmen Termin: Mittwoch, 14. Oktober 2015 Zeit: 15.00 s.t.–19.00 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 75,– Euro pro Person Basiskurs Palliativmedizin Leitung: Dr. Tobias Reiber, Freiburg Seit 2003 treffen sich im Rahmen der vom Arbeitskreis Palliativ medizin Freiburg durchgeführten und von der Akademie für ärztliche Fort- und Weiterbildung der Bezirksärztekammer Südbaden getragenen palliativmedizinischen Basiskurse Ärztinnen und Ärzte aus den unterschiedlichsten Fachgruppen, aus Praxis und Klinik, zur gemeinsamen Fortbil- dung. Schwerpunkte des Seminars sind die von der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin gegliederten Inhalte, nämlich Schmerztherapie und Symptomkontrolle, Kommunikation und Ethik in gut ausgewogenen Verhältnissen. Ob der Basiskurs als Ausgangspunkt einer intensivierten Ausbildung zum Palliativmediziner, einer Orientierung oder einer Rekapitulation bereits gekannter Fakten dient, ist dabei nebensächlich – der Kurs soll allen Interessierten eine Hilfe im beruflichen (und vielleicht auch persönlichen) Alltag sein. Termine: 9./10. Oktober 2015 6./7. November 2015 4./5. Dezember 2015 Zeit: freitags 14.00 s.t.–18.30 Uhr, samstags 9.00 s.t.–18.30 Uhr Ort: Caritas Tagungszentrum, Freiburg Entgelt: 550,– Euro Palliativmedizin Fallseminar Leitung: Prof. Dr. med. Dipl.-Theol. Dipl.-Caritaswiss. Gerhild Becker Msc Palliative Care (King’s College London), Lehrstuhl für Palliativmedizin, Universitätsklinikum Freiburg Das Kursangebot wendet sich an Ärztinnen und Ärzte in Klinik und Praxis, die bereits den Basiskurs Palliativmedizin (40 Kurseinheiten) erfolgreich absolviert haben und sich in der Betreuung Schwerkranker und Sterbender besonders engagieren möchten. Das Fallseminar ist multidisziplinär konzipiert und beachtet die Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin e. V. und der Bundesärztekammer, die in Zusammenarbeit mit anderen medizinischen Fachgesellschaften erarbeitet wurden. Weiterhin werden Kursinhalte des German Programm in Palliative Care Education genutzt (Verbundprojekt der durch die Deutsche Krebshilfe geförderten Akademien für Palliativmedizin in Zusammenarbeit mit der Harvard Medical School, Center for Palliative Care, Boston, USA und der Christopherus Akademie, Interdisziplinäres Zentrum für Palliativmedizin der Universität München). Das Fallseminar besteht aus drei Modulen à 40 Kurseinheiten, die sich über jeweils fünf Tage erstrecken. Modul 1 Der schwerkranke, sterbende Patient, sein soziales Umfeld und das behandelnde Team Modul 2 Der individuelle Prozess des Sterbens im gesellschaftlichen Kontext Modul 3 Professionelles Handeln in der Palliativmedizin Termine: Modul 1: 29. Februar–4. März 2016 Modul 3: 7.–11. Dezember 2015 Zeit: Montag–Freitag, 9.00 s.t.–ca. 17.30 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 550,– pro Modul Unser Seminar Palliative Care Update „Was gibt es Neues in der Palliativmedizin?“ findet einmal jährlich statt. Es richtet sich an interessierte Ärztinnen und Ärzte, die sich gerne über die aktuellen Entwicklungen in der Palliativmedizin informieren bzw. ihre Kenntnisse auffrischen möchten. Termin: Mittwoch, 11. November Zeit: 15.00–18.15 Uhr Ort: Freiburg Entgelt: kostenfrei – A nmeldung erforderlich! Psychosomatische Grundversorgung Die aktuelle Weiterbildungsordnung schreibt für nahezu alle Fachgebiete den Erwerb von Kenntnissen in psychosomatischer Grundversorgung vor. Diese Qualifikation kann durch Teilnahme an den Kursen entsprechend den jeweiligen Vorgaben der WBO erworben werden. Die Vorgaben beinhalten beispielsweise für KollegInnen in 5-jähriger Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin Kenntnisse über 80 Stunden Psychosomatik: 20 Stunden Theorie, 30 Stunden verbale Intervention sowie 30 Stunden Balint-Gruppenarbeit. Diese werden durch den Besuch von 10 Samstagsterminen à 8 Stunden nach eigener Wahl nach gewiesen. Alternativ können auch 5 Samstagsveranstaltungen mit dem Wochenkurs PGV kombiniert werden. Dieser findet dreimal pro Jahr in der RehaKlinik Glotterbad bei Freiburg statt. Die Leistungen nach den EBMZiffern 35100/35110 (Theorie seminare, Reflexion der ArztPatient-Beziehung, verbale Interventionstechniken) dürfen nur von Ärzten erbracht werden, die eine Qualifikation durch Teilnahme an einem 80-stündigen Seminar erworben haben (z. B. 10 Samstagstermine des vorliegenden Curriculums, bei Kombination mit dem Blockkurs sind die Vorgaben der Psychotherapievereinbarung bez. der balintoder patientenbezogenen Selbsterfahrungsgruppen zu beachten). Im Rahmen der Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung (HZV) ist das Seminar PGV für die Qualifikation Psychosomatik anrechenbar. Samstagsveranstaltungen (8 Stunden) 26. September 2015 Depressionen, Burnout 17. Oktober 2015 Schlafstörungen 5. Dezember 2015 Psychische Erkrankungen im höheren Lebensalter 30. Januar 2016 Problemlösetraining 20. Februar 2016 Vom strukturierten Patienten gespräch über den psychopathologischen Befund zur Diagnose Zeit: jeweils 9.00 s.t.–16.00 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 100,– Euro pro Samstag Wochenkurs (40 Std.) Termin: 19.–23. Oktober 2015 Zeit: Montag–Freitag, 9.00 s.t.–16.30 Uhr Ort: Rehaklinik Glotterbad, Glottertal Entgelt: 450,– Euro ÄBW 08 • 2015 429 Bekanntmachungen Aufbaumodule zum Erwerb des Fachzertifikats der Deutschen Fachgesellschaft für Reisemedizin e. V. (DFR) Die Reisemedizin hat in den letzten Jahren an Facettenreichtum erheblich gewonnen und versteht sich heute als fach gebietsübergreifende Disziplin. Eine umfassende Darstellung der vielseitigen Aspekte der Reise medizin ist mit dem Basiszertifikat „Reisemedizinische Gesundheits-Beratung“ allein nicht mehr möglich. Daher hat die Deutsche Fachgesellschaft Reisemedizin (DFR) unter Berücksichtigung der Stellungnahmen auch anderer, internationaler Institutionen (WHO, ISTM) einen Kanon von Themen und Kenntnissen zusammengestellt, der den Anspruch erheben kann, „Reisemedizin“ nach heutigem Verständnis zu repräsentieren. Diese Konzeption ist in ein 120 Stunden umfassendes Curriculum eingeflossen, das als „Fachzertifikat Reisemedizin“ erstmals 2003 vorgestellt wurde. Dabei sind nach Erwerb des Basiszertifikates im Umfang von 32 Stunden weitere 12 Aufbaumodule mit nochmals insgesamt 88 Stunden zu absolvieren, die jeweils einen speziellen Schwerpunkt der Reisemedizin zum Thema haben. Zu jedem Modul ist eine Lern erfolgskontrolle erforderlich. Im Rahmen dieses Curriculums bieten wir wiederum in 2015 folgende Aufbaumodule an: „Trekking und Höhenmedizin/ Unfälle und Reisemedizinische Assistance“ (Module 4 und 11), „Risikogruppen und Reisen“ (Modul 7) und „Reisen mit chronischer Krankheit“ (Module 8, 9 und 10). Das Basisseminar Reisemedizin sowie weitere Aufbaumodule sind ab Beginn 2016 geplant. Ärztinnen und Ärzte, die neben dem Basisseminar alle 12 Aufbaumodule absolviert haben, können bei der Deutschen Fachgesellschaft für Reisemedizin e. V. (DFR) das Fachzertifikat Reise medizin beantragen. 430 Termine: 23./24. Oktober 2015 20./21. November 2015 Zeit: jeweils Freitag und Samstag, ganztägig Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 200,– Euro (pro Wochenende) Basisseminar Reisemedizin gemäß Curriculum der Bundesärztekammer (32 Std.) „Reisemedizinische Gesundheitsberatung“ Leitung: Dr. Rosemarie Mazzola, Freiburg Das 32-stündige Seminar Reisemedizin vermittelt dem Arzt Basiswissen für eine qualifizierte, auf individuelle Bedürfnisse zugeschnittene reisemedizinische Beratung. In zwei Wochenendblöcken werden Grundlagen der Tropenmedizin behandelt, Gesundheitsrisiken in Zusammenhang mit Reisen aufgezeigt und die entsprechenden Vor sorgemaßnahmen besprochen. Aspekte der Flug-, Tauch- und Höhenmedizin sind ebenso Inhalt wie Erkrankungen bei Reiserückkehrern. In Ergänzung zu den Vorträgen wird aktuelles Lernund Informationsmaterial zur Verfügung gestellt und die Möglichkeit geboten, eigene „Problemfälle“ mit den Referenten zu erörtern. Teilnehmer, die das komplette Seminar absolviert haben, können am letzten Tag an einem multiple choice-Test teilnehmen. Bei erfolgreichem Abschluss erhalten Sie eine Teilnahme bescheinigung, die als BasisZertifikat „Reise-GesundheitsBeratung“ vom Deutschen Fachverband Reisemedizin (DFR) anerkannt wird. Termine: Teil I: 26./27. Februar 2016 und Teil II: 8./9. April 2016 Zeit: jeweils Freitag und Samstag, ganztägig Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 400,– Euro ÄBW 08 • 2015 Reisemedizin Refresherseminar Leitung: Dr. Rosemarie Mazzola, Freiburg Für alle Kolleginnen und Kollegen, welche das Basisseminar „Reisemedizinische Gesundheitsberatung“ besucht haben oder vergleichbare Kenntnisse besitzen, bieten wir daher ein Refresher-Seminar an. Besucher dieses Kurses erhalten einen Überblick über neue Entwicklungen auf dem Gebiet der Reisemedizin. So wird die aktuelle Weltseuchenlage vorgestellt und auf Änderungen bei den Empfehlungen zur Malariaprophylaxe und zur Impfprävention hingewiesen. Die Dozenten besprechen, auch anhand von Kasuistiken, interessante reiseund tropenmedizinische Themen. Darüber hinaus haben die Teilnehmer die Möglichkeit, eigene Fallbeispiele einzubringen und mit den Referenten und Kollegen zu diskutieren. Das Basiszertifikat Reisemedizin des Deutschen Fachverbands Reisemedizin (DFR) und das DTG-Zertifikat Reisemedizin der Deutschen Gesellschaft für Tropenmedizin und Internatio nale Gesundheit sind drei Jahre gültig und können durch den Besuch eines Refresher-Seminars für weitere drei Jahre erneuert werden. Dieses Refresher-Seminar wird für die Verlängerung des Basiszertifikats anerkannt. Termin: Samstag, 5. März 2016 Zeit: 9.00 s.t.–17.10 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 100,– Euro Kursweiterbildung Suchtmedizin zur Erlangung der Zusatz bezeichnung gemäß WBO 2006 Leitung: Dr. Rüdiger Gellert, Freiburg, Dr. Friedemann Hagenbuch, Zentrum für Psychiatrie Emmendingen und Dr. Andreas Jähne, Rhein-Jura Klinik Suchttherapie geht alle an! Abhängigkeitserkrankungen begegnen beinahe täglich jeder Ärztin, jedem Arzt, ob in der Praxis oder im Krankenhaus tätig. Besonders der Substanzmissbrauch von Alkohol, Nikotin, stimulierenden Substanzen und auch Medikamenten bei Jugendlichen stellt eine unübersehbare Herausforderung für die Ärzteschaft insgesamt dar. Suchtmedizin ist deshalb eine Querschnittsaufgabe für alle Fachgebiete, und sie ist keineswegs auf den relativ kleinen Kreis der Drogenabhängigen beschränkt. Die Fähigkeit zum Erkennen einer möglichen Abhängigkeitserkrankung bzw. Gefährdung – sei es nun durch Alkohol, Medikamente oder Drogen – gehört zum notwendigen Rüstzeug aller Ärztinnen und Ärzte. In der aktuellen Weiterbildungsordnung ist die Suchtmedizin als Zusatzweiterbildung geführt. Diese beinhaltet eine 50-stündige Kursweiterbildung sowie eine abschließende Prüfung. Termin: 14.–18. März 2016 Zeit: Montag–Freitag, 9.00–18.00 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 550,– Euro Suchtmedizin – Update 2015 Leitung: Dr. Rüdiger Gellert, Freiburg; Dr. Friedemann Hagenbuch, Zentrum für Psychiatrie Emmendingen und Dr. Andreas Jähne, Rhein-Jura Klinik Abhängigkeitserkrankungen, oft verbunden mit Substanzmissbrauch von Nikotin, Alkohol und Medikamenten sowie illegalen Drogen, gehören zu den größten sozialmedizinischen Problemen in Deutschland. Dem hat die aktuelle WBO Rechnung getragen und die Zusatzweiterbildung Suchtmedizin etabliert. Um alle Inhaber dieses Zusatztitels sowie besonders am Thema Sucht medizin interessierte Kolleginnen und Kollegen stets über aktuelle Entwicklungen auf diesem Fachgebiet zu informieren, bietet die Akademie wieder ein SuchtUpdate an. In prägnanten Kurz referaten werden suchtmedizinische Themen mit viel Raum für Diskussion und Austausch Bekanntmachungen dargestellt. Die Referenten arbeiten größtenteils in „badischen“ Einrichtungen, sodass auch Fragen der lokalen Kooperation thematisiert werden können. Zielgruppe der Veranstaltung sind neben Ärztinnen und Ärzte alle anderen Berufsgruppen, die sich im stationären oder ambulanten Behandlungskontext mit Suchtfragen beschäftigen. Termin: Mittwoch, 14. Oktober 2015 Zeit: 15.00 s.t.–18.15 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: kostenfrei – Anmeldung erforderlich! Schmerztherapie – Kompaktseminar Die Zusatzweiterbildung „Spezielle Schmerztherapie“ umfasst in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz die Erkennung und Behandlung chronisch schmerzkranker Patienten, bei denen der Schmerz seine Leitund Warnfunktion verloren und einen selbstständigen Krankheitswert erlangt hat. Zum Erwerb der Zusatzbezeichnung ist neben der Absolvierung einer Weiterbildungszeit von 12 Monaten bei einem Weiter bildungsbefugten gemäß § 5 Abs. 1 der Besuch eines 80-stündigen Weiterbildungskurses erforderlich. Seminarinhalte: Block A: Grundwissen über Pathogenese, Diagnostik und Therapie von chronischen Schmerzen, Psychische Störungen mit Leitsymptom Schmerz und psychosomatische Wechselwirkungen bei chronischen Schmerz zuständen Block B: Medikamentöse Schmerztherapie/ Neuropathische Schmerzen, Interventionelle und andere nicht-medikamentöse Verfahren in der Schmerztherapie – Kopfschmerz Block C: Schmerzen bei vaskulären und viszeralen Erkrankungen, Schmerzen im Alter und bei Kindern und Jugendlichen, Tumorschmerz und Palliativ medizin Block D: Muskuloskelettale Schmerzen, Rückenschmerz, SchulterNackenschmerz, Muskelschmerz, weit verbreitete Schmerzen (widespread pain), Fibromyalgie, Gelenkerkrankungen Der Besuch des Kurses wird auch solchen Kolleginnen und Kollegen empfohlen, die sich einen umfassenden Überblick über die aktuelle Entwicklung in der Schmerztherapie aneignen möchten. 2 Wochenkurse à 40 Std. Termine: Block A und B: 5.–9. Oktober 2015 Block C und D: 25.–29. Januar 2016 Zeit: Montag–Freitag, 9.00 s.t.–16.30 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 800,– Euro Bitte Programme und Anmeldeformulare anfordern! Akademie für Ärztliche Fortund Weiterbildung Südbaden, Sundgauallee 27, 79114 Freiburg, Telefon (07 61) 6 00-47 36/ 47 37/47 38/47 39/47 51, Fax (07 61) 6 00-47 44, E-Mail: [email protected]; www.baek-sb.de/akademie Bezirksärztekammer Südwürttemberg Geschäftsstelle: Haldenhaustraße 11 72770 Reutlingen Tel. (0 71 21) 9 17-24 15/-24 16 Fax (0 71 21) 9 17-24 00 sich auf die Beiträge beziehen, können vier Fortbildungspunkte erworben werden. Der Preis pro Doppel-DVD beträgt 34,50 Euro. Fortbildungs-Doppel-DVD „… was Ärzte und Patienten schon immer über Organspende wissen wollten“ Kurse der Bezirksärztekammer Südwürttemberg Fortbildungs-CD-ROM „Palliativmedizin“ Ärztinnen und Ärzte dürfen frei entscheiden, in welcher Fortbildungskategorie sie ihre Fortbildung absolvieren und CME-Punkte sammeln möchten. Mithilfe der von der Bezirksärztekammer Südwürttemberg entwickelten Fortbildungs-CDROM „Palliativmedizin“ können 10 Fortbildungspunkte erworben werden. Der Preis pro CD-ROM beträgt 39,– Euro. Fortbildungs-Doppel-DVD „Internet- und PC-Spielsucht – Risiko ohne Altersbeschränkung?“ Am 29. 09. 2010 hatte die Bezirksärztekammer Südwürttemberg in Zusammenarbeit mit der Universitätsklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie Tübingen eine Fortbildungsveranstaltung mit dem Thema „Internet- und PC-Spielsucht – Risiko ohne Altersbeschränkung?“ durchgeführt. In den Beiträgen wurden ein Spiel exemplarisch beschrieben, die Spielsucht aus der Sicht betroffener Eltern und des Kinderund Jugendpsychiaters dargestellt, Aspekte von PC-Spiel und Gewalt aufgezeigt, die ambulante Therapie von PC-Spielsucht erläutert und die Möglichkeiten der Suchtprävention benannt. Diese Veranstaltung wurde in Bild und Ton aufgezeichnet und in einer Fortbildungs-DoppelDVD verarbeitet. Bei richtiger Beantwortung von 70 Prozent der beiliegenden Fragen, die Seit vielen Jahren ist das Thema Organspende in den Medien präsent und löst reichlich kontroverse Diskussionen aus, insbesondere seitdem bekannt geworden ist, dass die Bundesrepublik Deutschland beim innereuro päischen Vergleich der Organspendezahlen einen Platz in der unteren Hälfte der Rangliste einnimmt. Die Bezirksärzte kammer Südwürttemberg hat das 17. Gesundheitsforum Südwürttemberg diesem Thema gewidmet und zusammen mit der Universitätsklinik für Allgemeine, Viszeral- und Transplantationschirurgie Tübingen am 10. 05. 2014 eine Fortbildungsveranstaltung durchgeführt, die den Teilnehmern das Wissen zum aktuellen Verfahren von Organspende und Organtransplantation in Baden-Württemberg vermittelt. Es wurden die Organisationen DSO und Eurotransplant vorgestellt, Vergabekriterien im Notfall und nach Warteliste erläutert, die Handlungsgrenzen durch zeitliche Fristen, Dauer der notwendigen Kontrollen und räumliche Ent fernung dargestellt, sowie die Aufgabe des Transplantations beauftragten beschrieben. Ein Beitrag befasst sich mit den rechtlichen Voraussetzungen der Lebendspende und am Ende werden auch die finanziellen Aspekte von Seiten der GKV aufgezeigt. Diese Veranstaltung wurde in Bild und Ton aufgezeichnet und in einer Fortbildungs-DoppelDVD verarbeitet. Bei richtiger Beantwortung von 70 Prozent der beiliegenden Fragen, die sich auf die Beiträge beziehen, können sechs Fortbildungspunkte erworben werden. Der Preis pro Doppel-DVD beträgt 34,50 Euro. ÄBW 08 • 2015 431 Bekanntmachungen Seminar zur Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin Seit einigen Jahren ist die Entwicklung der hausärztlichen Versorgung vor allem in ländlichen Gebieten auf bekanntermaßen besorgniserregend. Um wieder mehr Ärztinnen und Ärzte zu motivieren, sich in der Weiterbildung für das Fach Allgemeinmedizin zu entscheiden, wurde bereits im Dezember 2009 zwischen der Deutschen Krankenhausgesellschaft, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen, im Einvernehmen mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung und im Benehmen mit der Bundesärztekammer eine Vereinbarung zur Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin in der ambulanten und stationären Versorgung geschlossen. Der Vorstand der Bezirksärztekammer Südwürttemberg hat in diesem Zusammenhang beschlossen, Ärztinnen und Ärzten in der Weiterbildung Allgemeinmedizin ein begleitendes Seminarprogramm anzubieten, welches in 13 Themenblöcke gegliedert ist und an vier bis fünf Fortbildungstagen pro Jahr durchgeführt wird (ca. eine Fortbildung pro Quartal). Die Teilnahme an diesen Fortbildungsveranstaltungen ist auch Wiedereinsteigern, Refreshern und Kammermitgliedern in Vorbereitung auf den Kassenärztlichen Bereitschaftsdienst möglich. Termine: Samstag, 12. September 2015 9.00–17.00 Uhr Infektionskrankheiten/ Impfungen (Anmeldungs-Nr. 12/2015) Samstag, 21. November 2015 9.00–17.30 Uhr Schmerzen: Akut und chronisch (Anmeldungs-Nr. 13/2015) Leitung: Dr. med. Michael Schulze, Präsident der Bezirksärztekammer Südwürttemberg; Dr. med. Ullrich Mohr, niedergelassener Facharzt für Allgemeinmedizin, Zusatz bezeichnung Palliativmedizin, Bisingen 432 Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Gebühr: jeweils 50,– Euro Punkte: 8/9 Die Anmeldung wird zwei Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis eine Woche vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. Impfseminar gemäß dem Curri culum der Bundesärztekammer Das Impfen gehört ohne Zweifel zu den wichtigsten prophylaktischen Errungenschaften der modernen Medizin. Die Aus rottung der Pocken und Rückdrängung der Kinderlähmung in Europa sind ausgewiesene Beispiele erfolgreicher Impfprophylaxe. Es gibt in Deutschland aber auch Impfdefizite. Unzureichende Impfraten können zum Beispiel Masern-Epidemien oder vermeidbare Todesfälle durch Influenza zur Folge haben. Aus diesem Grund hat der Vorstand der Landesärztekammer schon 1999 entschieden, dass Ärzte auch über die jeweiligen Gebietsgrenzen hinaus impfen dürfen. Der Besuch eines anerkannten Kurses über richtiges Impfen wird deshalb empfohlen. Der Vorstand der Bezirksärztekammer Südwürttemberg bietet deshalb seinen Kammermit gliedern einen Kurs an, der sich inhaltlich und zeitlich an dem Impf-Curriculum der Bundes ärztekammer ausrichtet. Die Teilnehmer erhalten Gelegenheit, ihre Impfkenntnisse aufzufrischen, sich über den neuesten Stand der Grundlagen, Impfempfehlungen und Durchführung von Impfungen sowie über die Abrechnung von Impfleistungen und rechtliche Aspekte zu informieren. Es soll auch genügend Raum zum fachlichen Austausch und zur Beantwortung von Fragen durch die Referenten geben. ÄBW 08 • 2015 Termin: Samstag, 12. September 2015 9.00–17.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. 23/2015) Leitung: Dr. med. Michael Schulze, Präsident der Bezirksärzte kammer Südwürttemberg Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Gebühr: 50,– Euro Punkte: 8 Die Anmeldung wird zwei Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis eine Woche vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. Power Point Seminar Termin: Samstag, 10. Oktober 2015 9.00–15.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. 28/2015) Leitung: Dr. med. Peter Benk, Leiter Medizincontrolling und Abrechnung der Oberschwabenklinik Ravensburg Ort: Handwerkskammer Reutlingen, Bildungsakademie Tübingen, Raichbergstr. 87, 72072 Tübingen Mindestteilnehmerzahl: 9 Gebühr: 120,– Euro Punkte: 9 Die Anmeldung wird fünf Tage vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis drei Tage vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. Fallseminare „Palliativmedizin“ Zum Erwerb der Zusatzbezeichnung „Palliativmedizin“ ist unter anderem der Nachweis einer zwölf-monatigen Tätigkeit bei einem Weiterbildungsbefugten erforderlich oder 120 Stunden Fallseminare einschließlich Supervision. Für diejenigen Ärztinnen und Ärzte, die diese Möglichkeit in Betracht ziehen, werden Fallseminare, Module I bis III, angeboten. Termine: Modul I: 17.–20. Oktober 2015 (Sa–Di) Modul II: 21.–24. Oktober 2015 (Mi–Sa) (Anmeldungs-Nr. 7/2015) Gebühr Module I und II: 890,– Euro Modul III: 20.–23. Januar 2016 (Mi–Sa) (Anmeldungs-Nr. 1/2016) Gebühr Modul III: 440,– Euro Teilnehmerzahl: jeweils 20 Personen Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Punkte: je Modul 40 Die Anmeldung wird vier Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis zwei Wochen vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl vier Wochen vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. Stressbewältigung durch Achtsamkeit Die zunehmende berufliche Belastung und die unverändert schwierigen Arbeitsbedingungen für Ärztinnen und Ärzte in Deutschland sind unbestritten. Der Vorstand der Bezirksärztekammer Südwürttemberg hat entschieden, seinen Mitgliedern eine Fortbildungsveranstaltung über eine Therapiemethode zur Stressbewältigung anzubieten, welche wissenschaftlich erforscht und durch Studien untersucht wird. Damit haben die Teil nehmer nicht nur für sich selbst einen Benefit, sondern sie lernen ein Behandlungskonzept kennen, welches auch für Patienten infrage kommen kann. Das Programm dieser Fort bildung besteht aus Vorträgen und praktischen Übungen. Bekanntmachungen Termin: Samstag, 24. Oktober 2015 9.00–16.45 Uhr (Anmeldungs-Nr. 40/2015) Leitung: Markus Zeh, Diplom-Pädagoge und MBSR-Lehrer, Tübingen Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Gebühr: 200,– Euro inkl. Verpflegung, Skript und Yoga-Matte Punkte: 10 Die Anmeldung wird zwei Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis eine Woche vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. Notfälle im (Praxis-)Alltag: Refresherkurs auch für den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst Diese Fortbildungsreihe richtet sich an alle Ärztinnen und Ärzte, die aus verschiedenen Gründen ihr Wissen zur Erkennung und Behandlung von Notfällen – vor allem fachfremden – aktualisieren bzw. ergänzen wollen. Dabei geht es nicht um die Inhalte des 80-Stunden-Kurses zum Erwerb der Zusatzbezeichnung Notfallmedizin bzw. Fachkunde Rettungsdienst, sondern um die ersten ärztlichen Maßnahmen, die von jedem Arzt, gleich welcher Fachrichtung, erwartet werden können, wenn er mit einem Notfall konfrontiert wird. Das betrifft natürlich den Dienst in der Klinik oder der Praxis, aber auch den privaten Alltag, wo Ärztinnen und Ärzte immer wieder unvorbereitet in Situa tionen geraten, in denen bei meist unbekannten Patienten eine sachgerechte ärztliche Hilfe geleistet werden muss, wie zum Beispiel bei Sportereignissen, im Flugzeug, bei kulturellen oder gesellschaftlichen Versammlungen, auf der Straße, aber auch im Familien- oder Freundeskreis etc. Der Ausgangspunkt in den einzelnen Fortbildungsveran staltungen sind die oft im Vordergrund stehenden Leit symptome möglicher Notfälle, die neben den notwendigen diagnostischen Schritten auch bereits parallel therapeutische Gegenmaßnahmen erfordern. Bei kleineren Notfällen werden dabei die Diagnostik und Therapie so dargestellt, dass der Patient ausreichend behandelt und der Notfall unter Kontrolle ist. Bei schwereren oder poten ziell lebensgefährlichen Notfällen werden die ersten Maßnahmen vermittelt, damit der Patient in einem stabilen Zustand in ein Krankenhaus gebracht wird, welches die personellen und technischen Voraussetzungen für alle diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen bietet. Die Referenten besitzen die Zusatzbezeichnung Notfall medizin bzw. Fachkunde Rettungsdienst und stellen das Leitsymptom ihres Themas in einem 30-minütigen Referat mit den Erstmaßnahmen an Diagnostik und Therapie dar, anschließend werden ca. 15 Minuten mit den Teilnehmern offengebliebene Fragen diskutiert. Themen: Leitsymptome: Thermische Wunden – Probleme mit den Augen – Intoxikationen Termin: Mittwoch, 14. Oktober 2015 16.30–19.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. 38/2015) Leitung: N. N. Leitsymptome: Akute Allergien – Lähmungen/Krämpfe – Akute Schmerzen und Bewegungseinschränkungen Termin: Mittwoch, 11. November 2015 16.30–19.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. 39/2015) Leitung: Dr. med. Dipl.-Phys. Manfred Eissler, Vizepräsident der Bezirksärztekammer Südwürttemberg Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Gebühr: jeweils 20,– Euro inkl. Skripte, Verpflegung und Getränke Punkte: jeweils 3 Die Anmeldung wird zwei Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis eine Woche vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. Gebühr: 25,– Euro inkl. Skripte, Verpflegung und Getränke Punkte: 5 Die Anmeldung wird zwei Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis eine Woche vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. Erste ärztliche Hilfe bei Notfallpatienten – Allgemeine Grundlagen 40-Stunden-Grundkurs zum Erwerb der Qualifikation „Hygienebeauftragter Arzt“ nach dem Curriculum der Bundesärztekammer „Krankenhaushygiene“ – Modul I Zur Notfallbehandlung ist jeder approbierte Arzt verpflichtet, gleichgültig, welche Tätigkeit er ausgeübt hat, gleichgültig, ob er beamteter, angestellter oder niedergelassener Arzt ist. Auch Ärzte in Familienpause oder im Ruhestand trifft diese allgemeine Verpflichtung zur Notfallbehandlung. Ausschlaggebend ist die Approbation als Arzt. Diese allgemeine Pflicht jedes approbierten Arztes zur Notfallbehandlung hat nichts mit dem organisierten Ärztlichen Notfalldienst an sprechstundenfreien Tagen und an Wochenenden zu tun. Es kommt auf den Notfall an. Diese Verpflichtung besteht nicht nur durch gesetzliche Regelungen, sondern bereits aus der Berufsordnung und hat in der Ethik des ärztlichen Berufes ihre Basis. Dieses Seminar fasst das erforderliche Grundwissen für die erste ärztliche Hilfe zusammen: Notfallanamnese, Basis-Check des Notfallpatienten, Rettungskette, Lagerungsarten, Therapieschema bei Reanimation, Eigenschutz, Priorität der Maßnahmen, Ausstattung der Arzttasche, Notfallmedikamente. Termin: Samstag, 7. November 2015 9.00–13.15 Uhr (Anmeldungs-Nr. 45/2015) Leitung: Dr. med. Christian Milz, Facharzt für Innere Medizin, Notarzt, leitender Notarzt, Leutkirch Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Das Sozialministerium BadenWürttemberg hat am 20. Juli 2012 eine Verordnung über die Hygiene und Infektionspräven tion in medizinischen Einrichtungen (MedHygVO) erlassen, die am 31. 07. 2012 in Kraft getreten ist und die unter anderem vorsieht, dass zur Sicherstellung der organisatorischen und personellen Voraussetzungen für die Einhaltung der anerkannten Regeln der Hygiene und Durchführung notwendiger hygienischer Maßnahmen, die Leiter von Krankenhäusern, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine, den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt, Dialyseeinrichtungen sowie Tageskliniken verpflichtet sind, hygienebeauftragte Ärztinnen und Ärzte zu bestellen. Für die Qualifikation ist eine mindestens zweijährige Berufs erfahrung sowie der erfolgreiche Besuch eines 40-stündigen Grundkurses erforderlich, den die Bezirksärztekammer Südwürttemberg im Ärztehaus Reutlingen anbietet. Termine: 6.–8. November 2015 und 18.–20. Dezember 2015 (Anmeldungs-Nr. 32/2015) Leitung: PD Dr. med. Klaus Schröppel, Institut für Medizinhygiene, Tübingen Mindestteilnehmerzahl: 30 ÄBW 08 • 2015 433 Bekanntmachungen Gebühr: 600,– Euro Punkte: 40 Die Anmeldung wird vier Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis zwei Wochen vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl vier Wochen vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. Entwicklungs- und Sozialpädiatrie für die kinder- und jugendärztliche Praxis nach dem Curriculum der Bundesärztekammer Warteliste Das Curriculum „Entwicklungsund Sozialpädiatrie für die kinder- und jugendärztliche Praxis“ wurde von der Deutschen Gesellschaft für Sozialpädiatrie und Jugendmedizin (DGSPJ) in Abstimmung mit dem Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) erarbeitet und im April 2014 von der Bundesärztekammer veröffentlicht. Die Absolvierung dieses Curriculums ist Voraussetzung für die Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin zur Abrechnung der Sozialpädia trieziffer 04356 des aktuellen EBM. Der Vorstand der Bezirksärztekammer Südwürttemberg hat in seiner Sitzung am 6. Mai 2015 beschlossen, den interessierten Ärztinnen und Ärzten die Module I bis III (Theorieteil) des Curri culums anzubieten in Zusammenarbeit mit der Universitäts klinik für Kinder- und Jugend medizin der Universität Ulm. Modul IV stellt den praktischen Teil des Curriculums dar und besteht aus zehn Unterrichts einheiten (á 60 Minuten), die zum Beispiel in Form einer Hospitation in einem sozial pädiatrischen Zentrum absolviert werden können. Die Teilnehmer der Module I bis III werden während des Kurses nähere Informationen über die Möglichkeit von Hospitationen erhalten. 434 Termine: Module I bis III Freitag, 13. November 2015 14.00–18.00 Uhr Samstag, 14. November 2015 8.30–17.30 Uhr Freitag, 20. November 2015 14.00–18.00 Uhr Samstag, 21. November 2015 8.30–17.30 Uhr (Anmeldungs-Nr. 43/2015) Leitung: Prof. Dr. med. Harald Bode, Leiter des Sozialpädiatrischen Zentrums und der Kinderneurologie, Universitätsklinik für Kinder- und Jugendmedizin Ulm Mindestteilnehmerzahl: 20 Ort: Universitätsklinik für Kinderund Jugendmedizin, Hörsaal Gebühr: 500,– Euro Punkte: 30 Die Anmeldung wird vier Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis zwei Wochen vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl vier Wochen vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. Rhetorik und Präsentation Termin: Samstag, 14. November 2015 9.00–18.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. 37/2015) Leitung: Ursel Bachmann, Managementtraining und Coaching, Ulm Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Mindestteilnehmerzahl: 8 Gebühr: 120,– Euro Punkte: 11 Die Anmeldung wird fünf Tage vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis drei Tage vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. ÄBW 08 • 2015 Auffrischungskurs Fachgebundene genetische Beratung (inkl. Wissenskontrolle) gemäß GenDG Seit 1. Februar 2010 ist das Gendiagnostikgesetz (GenDG) in Kraft. Demnach dürfen ab 1. Februar 2012 genetische Beratungen im Zusammenhang mit genetischen Untersuchungen nur noch durch speziell quali fizierte Ärztinnen und Ärzte durchgeführt werden. Das GenDG ist Bundesrecht, und eine von der GendiagnostikKommission erarbeitete Richtlinie lässt leider offen, wer Träger der dort geregelten Qualifikationsmaßnahme sein soll. Es war für die Ärztekammern und für die Länderministerien ein schwieriger Prozess, den Forderungen des Bundesgesetzes einerseits zu genügen, andererseits aber auch den Ärztinnen und Ärzten eine hieb- und stichfeste Regelung zu bieten. In zahleichen Gesprächen auf Landesebene in BadenWürttemberg wurde daher ein Kompromiss gefunden, nach dem die Landesministerin für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren die Landesärztekammer bittet, sie möge nach den Vorgaben der Richtlinie der GendiagnostikKommission für ihre Mitglieder Qualifikationsmaßnahmen zur gendiagnostischen Beratung anbieten. Vorgeschrieben ist eine theoretische Qualifikation über 72 bzw. 8 Stunden, letzteres bei Beratung im Kontext der vorgeburtlichen Risikoabklärung. Alternativ kann als Übergangslösung für die Dauer von fünf Jahren die Qualifikation durch eine bestandene Wissenskontrolle nachgewiesen werden. Die Landesärztekammer und die vier Bezirksärzte kammern in Baden-Württemberg bieten diese Wissenskontrollen an. Zur Vorbereitung auf die Wissenskontrollen bieten die Kammern als Hilfestellung einen sechsstündigen freiwilligen Refresherkurs an. Die Kammern verstehen dieses Angebot als Hilfe und Service für ihre ärztlichen Mitglieder. Wir weisen jetzt schon darauf hin, dass diese Übergangs regelung befristet ist bis zum 10. 07. 2016 (Ende des 5-JahresZeitraumes nachdem die Richt linie der GEKO zum Gendiagnostikgesetz in Kraft getreten ist). Danach wird der direkte Zugang zur Wissenskontrolle nur solchen Ärztinnen und Ärzten ermöglicht, die mindestens fünf Jahre Berufstätigkeit ab Anerkennung als Fachärztin bzw. Facharzt nachweisen können. Termin: Samstag, 5. Dezember 2015 9.00–16.30 Uhr (Anmeldungs-Nr. 46/2015) Fachgruppe: FA für Frauen heilkunde und Geburtshilfe, FA für Neurologie, FA für Urologie Leitung: Dr. med. Dr. rer. nat. Saskia Biskup, Praxis für Humangenetik, Tübingen; Dr. med. Ulrike Mau-Holzmann, Institut für medizinische Genetik und angewandte Genomik, Universitätsklinikum Tübingen Ort: Universitäts-Frauenklinik, Hörsaal, Calwerstr. 7, 72076 Tübingen Gebühr: 48,– Euro Punkte: beantragt Die Anmeldung wird zwei Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis eine Woche vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. Homepage für Ärzte – Grundkurs Die elektronischen Kommunika tionswege gewinnen auch in der Arzt-Patienten-Beziehung immer mehr Bedeutung und die eigene Homepage bietet inzwischen verschiedene Kontaktmöglichkeiten. Dieses Fortbildungsangebot richtet sich an alle Ärztinnen und Ärzte, die ihre Homepage selbst erstellen, oder sie selbst pflegen und aktualisieren möchten. Das Seminar vermittelt die technischen Kenntnisse, die dazu erforderlich sind sowie Informa tionen über die vielfältigen Bekanntmachungen Funktionen und Möglichkeiten, mit denen eine Homepage heute ausgestattet sein kann. Grundkenntnisse in Windows XP oder Windows Vista sind Voraussetzung. Termin: Samstag, 5. Dezember 2015 9.00–15.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. 31/2015) Leitung: Dr. Oleg Subkov, Dipl.-Volkswirt, Schwerpunkt Informationstechnologie, Dettenhausen; Sergej Subkov, Wirtschaftsinformatiker, MSc, Geschäftsführer IT-Unternehmen, Dettenhausen Ort: Handwerkskammer Reutlingen, Bildungsakademie Tübingen, Raichbergstr. 87, 72072 Tübingen Mindestteilnehmerzahl: 9 Gebühr: 120,– Euro Punkte: 9 Die Anmeldung wird fünf Tage vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis drei Tage vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. Demenz aktuell 2015: Patienten in Praxis und Klinik In Zusammenarbeit mit dem Geriatrischen Zentrum am Universitätsklinikum Tübingen bietet die Akademie für ärztliche Fortbildung bei der Bezirksärzte kammer Südwürttemberg eine Fortbildungsveranstaltung in der Reihe „Demenz aktuell“ an, in deren Mittelpunkt praktische Aspekte stehen, die sich in all täglichen Situationen bei der Versorgung von Patienten mit Demenzerkrankungen in Klinik und Praxis ergeben. Die Beiträge betreffen das cognitive Screening mit den verfügbaren Kurztests ganz allgemein, und die cognitiven Assessments für MFA’s im Besonderen mit den praktischen Bedeutungen und möglichen Schwierigkeiten bei der Durchführung, sowie typischen Verhaltensauffälligkeiten und Besonderheiten, wie sie im Umgang mit Demenzpatienten auftreten und wie ein wertschätzender Umgang mit ihm strukturiert werden kann. Termin: Mittwoch, 9. Dezember 2015 19.30–22.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. 41/2015) Leitung: Dr. med. Michael Schulze, Präsident der Bezirksärzte kammer Südwürttemberg Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Gebühr: kostenfrei Punkte: 3 60-stündiges Basiscurriculum „Geriatrische Grundversorgung“ der Bundesärztekammer Die demografische Entwicklung in der Bundesrepublik Deutschland in den nächsten Jahrzehnten wird es mit sich bringen, dass Ärztinnen und Ärzte der meisten Fachgebiete zunehmend ältere Menschen unter ihren Patientinnen und Patienten haben werden. In den Weiterbildungsgängen vieler Fachgebiete sind geriatrische Fragen und die besonderen Probleme des älteren Patienten nicht sehr ausführlich berücksichtigt. An der Geriatrie interessierte Ärztinnen und Ärzte können seit geraumer Zeit die Zusatzweiterbildung „Geriatrie“ nach der Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg erwerben. Sie sieht aber eine Weiterbildungszeit von 18 Monaten bei einem zur Weiterbildung befugten Facharzt vor und ist inhaltlich so umfangreich, dass sie fast nur von den Fachärztinnen und Fachärzten für Allgemeinmedizin und Innere Medizin gewählt wird. Die Bundesärztekammer hat jetzt ein 60-stündiges Basiscurriculum „Geriatrische Grundversorgung“ entwickelt, das sich an die Ärztinnen und Ärzte aller Fach gebiete richtet, die die Zusatz bezeichnung Geriatrie nicht erwerben wollen, aber ihre Kenntnisse über wesentliche Aspekte der Behandlung älterer Menschen vertiefen wollen. Es ist in neun Module gegliedert, die als Gesamtpaket oder unabhängig voneinander einzeln absolviert werden können. Durch die bundeseinheitliche Struktur ist es auch möglich, die verschiedenen Module im Bereich anderer deutscher Ärztekammern zu ergänzen. Da die Inhalte und die Zeitdauer der Module sehr unterschiedlich sind, bewegt sich die Teilnahmegebühr in einem Rahmen von 50,– Euro bis 110,– Euro. Termine: Freitag, 22. Januar 2016 14.00–18.15 Uhr Samstag, 23. Januar 2016 9.00–18.00 Uhr Sonntag, 24. Januar 2016 9.00–13.30 Uhr Freitag, 4. März 2016 14.00–17.15 Uhr Samstag, 5. März 2016 9.00–17.15 Uhr Sonntag, 6. März 2016 9.00–13.15 Uhr Freitag, 15. April 2016 13.45–18.30 Uhr Samstag, 16. April 2016 9.00–18.15 Uhr Sonntag, 17. April 2016 9.00–13.15 Uhr (Anmeldungs-Nr. 8/2016) Leitung: Prof. Dr. med. Gerhard Eschweiler, Facharzt für Neurologie und Psychiatrie, Klinische Geriatrie, Oberarzt, Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie, Tübingen Dr. med. Michael Jamour, Facharzt für Innere Medizin, Klinische Geriatrie, Chefarzt, Geriatrische Rehabilitationsklinik Ehingen Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Punkte: 4 bis 10 (je nach Modul) Gebühr: 50,– Euro bis 110,– Euro (je nach Modul) Die Anmeldung wird vier Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis zwei Wochen vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl vier Wochen vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. Grundlagen der Medizinischen Begutachtung Die Erstellung von medizinischen Gutachten gehört zur ärztlichen Berufsausübung. Ärztliche Gutachten werden von privaten und gesetzlichen Versicherungsträgern und von Gerichten be antragt. Bereits im Rahmen ihrer Weiterbildung müssen Ärztinnen und Ärzte Gutachten anfertigen. Die hierfür erforderlichen Sachkenntnisse werden ihnen allerdings weder in der Aus- noch in der Weiterbildung vermittelt. Auch im Rahmen der Fortbildung gibt es nur vereinzelt und zum Teil sehr verschiedene Angebote, die sich dieses Themas annehmen. Deshalb hat die Bundesärztekammer ein 40-stündiges Curriculum ausgearbeitet, das die Bezirksärztekammer Südwürttemberg überarbeitet hat und mit 32 Stunden anbietet. Termine: Freitag, 29. Januar 2016 9.00–16.50 Uhr Samstag, 30. Januar 2016 9.00–17.00 Uhr Freitag, 12. Februar 2016 9.00–16.50 Uhr Samstag, 13. Februar 2016 9.00–16.45 Uhr (Anmeldungs-Nr. 12/2016) Leitung: Prof. Dr. iur. Kamps, Rechtsanwalt, Medizinrecht, Tübingen Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Mindestteilnehmerzahl: 40 Gebühr: 385,– Euro (inkl. Kurs unterlagen und Verpflegung) Punkte: 32 Die Anmeldung wird vier Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis zwei Wochen vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl vier Wochen vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. ÄBW 08 • 2015 435 Bekanntmachungen 40-Stunden-Kurs „Palliativmedizin“ nach der Weiterbildungsordnung Mit der am 1. Mai 2006 in Kraft getretenen Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg wurde die Zusatzbezeichnung „Palliativmedizin“ eingeführt. Zum Erwerb dieser Zusatzbezeichnung ist unter anderem die Absolvierung eines 40-stündigen Kurses erforderlich, für welchen die Bundesärztekammer ein Curriculum festgelegt hat. Termine: Freitag, 18. März 2016 14.00–18.00 Uhr Samstag, 19. März 2016 9.00–17.15 Uhr Sonntag, 20. März 2016 9.00–15.15 Uhr Freitag, 8. April 2016 14.00–18.00 Uhr Samstag, 9. April 2016 9.00–16.15/17.15 Uhr Sonntag, 10. April 2016 9.00–14.15 Uhr (Anmeldungs-Nr. 2/2016) Leitung: Dr. med. Michael Haen, niedergelassener Facharzt für Innere Medizin, Hämatologe und Onkologe, Zusatzbezeichnung Palliativmedizin, Tübingen Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Mindestteilnehmerzahl: 35 Personen Gebühr: 440,– Euro Punkte: 40 Die Anmeldung wird vier Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis zwei Wochen vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl vier Wochen vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. Vorankündigung Psychoonkologie 2016: Selbstbestimmung – Fürsorge – ein Konflikt? Termin: Samstag, 16. Januar 2016 9.00–14.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. 9/2016) Leitung: Dr. med. Michael Schulze, Präsident der Bezirksärzte kammer Südwürttemberg Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Gebühr: 50,– Euro Wird bei der KV BW zur Anerkennung als Pflichtfortbildung auf das DMP Mamma-Carcinom angemeldet. Punkte: beantragt Die Anmeldung wird zwei Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis eine Woche vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. Vorankündigung Kardiologische Notfälle mit Kasuistiken Termin: Samstag, 6. Februar 2016 9.00–13.15 Uhr (Anmeldungs-Nr. 26/2016) Leitung: Dr. med. Christian Milz, Facharzt für Innere Medizin, Notarzt, leitender Notarzt, Leutkirch Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Gebühr: 25,– Euro Punkte: beantragt Die Anmeldung wird zwei Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis eine Woche vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. Impressum Vorankündigung Megacode-Training Termin: Samstag, 27. Februar 2016 9.00–13.15 Uhr (Anmeldungs-Nr. 27/2016) Leitung: Dr. med. Christian Milz, Facharzt für Innere Medizin, Notarzt, leitender Notarzt, Leutkirch Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Gebühr: 75,– Euro Punkte: 5 Die Anmeldung wird zwei Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis eine Woche vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. Notfallmanagement – Fortbildungen in Ihrer Arztpraxis – individuell – nach Absprache Dr. med. Karl-Otto Walz, Neue Str. 72, 89073 Ulm Notfallmanagement – Fortbildungen in Ihrer Arztpraxis (Ravensburg, Friedrichshafen) – individuell – nach Absprache Dr. med. Christian Milz, Ottmannshofer Str. 44, 88299 Leutkirch Auskunft/Anmeldung: Akademie für Ärztliche Fortbildung bei der Bezirksärztekammer Südwürttemberg, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen, Telefon (0 71 21) 9 17-24 15 oder -24 16, Fax (0 71 21) 9 17-24 00, E-Mail: [email protected] Hinweis: Die Änderung der Zustelladresse für das ÄBW ist bitte ausschließlich an die zuständige Bezirksärztekammer zu melden. Herausgeber: Landesärztekammer und Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Herausgebergremium: Dr. med. Ulrich Clever (Vorsitzender), Dr. med. Norbert Metke (stellv. Vorsitzender), Dr. med. Klaus Baier (Rechnungsführer), Dr. med. Frank-Dieter Braun, Dr. med. Johannes Fechner, Dr. med. Michael Schulze, Dr. med. Ulrich Voshaar, Dr. med. Anne Gräfin Vitzthum, Dr. med. Herbert Zeuner Verantwortlicher Chefredakteur: Dr. med. Oliver Erens (OE) Anschrift Redaktion: Jahnstraße 38 A, 70597 Stuttgart Postfach 70 03 61, 70573 Stuttgart Telefon +49 (0) 711 / 7 69 89-45 Telefax +49 (0) 711 / 7 69 89-8 59 [email protected] Verlag und Auftragsmanagement: Alfons W. Gentner Verlag GmbH & Co. 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Erscheinungsweise: 12 Ausgaben pro Jahr jeweils zur Monatsmitte ISSN 0720-3489 So erreichen Sie direkt unseren Leserservice Postfach 91 61, 97091 Würzburg 436 ÄBW 08 • 2015 Telefon +49 (0) 711 / 6 36 72-4 07 Telefax +49 (0) 711 / 6 36 72-4 14 E-Mail: [email protected] Partner des Arztes in Baden-Württemberg für Praxiseinrichtung, Praxismanagement und Marketing Metropol Findus Metropol GmbH Ihr Partner in Sachen Praxisräumung und Entsorgung • Entrümpelungen An- und Verkauf Robert-Bosch-Str. 6, 68723 Schwetzingen Telefon: +49 (0) 62 02 - 20 484 20 Telefax: +49 (0) 62 02 - 20 484 22 E-Mail: [email protected] Home: www.findus-metropol.de Geschäftszeiten: Mo.– Fr. 10.00 –18.00 Uhr Sa. 10.00 –14.00 Uhr ÄBW-markt Gentner Verlag · Postfach 10 17 42 · 70015 Stuttgart Noch einfacher: Online buchen unter www.ärzteblatt-bw.de SEPA-Lastschriftmandat Gläubiger-Identifikationsnummer: DE67ZZZ00000076654 Auftraggeber: (bitte vollständig ausfüllen) Name/Vorname Kontoinhaber (falls abweichend) Straße/Hausnr. 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Zugleich weisen wir (weise ich) unser (mein) Kreditinstitut an, die von der Alfons W. Gentner GmbH & Co. KG auf unser (mein) Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Folgender Text soll ____mal unter oben angekreuzter Rubrik erscheinen (bitte deutlich in Blockschrift/Schreibmaschine ausfüllen): Kontakt: Telefon (07 11) 6 36 72-8 27 und -8 61 Telefax (07 11) 6 36 72-7 60 · E-Mail [email protected] ÄBW-markt PLZ/Ort Datum Anzeigenschluss: letzter Werktag des Vormonats! Anzeigenschluss für Heft 11/2014 ist der 31. Oktober 2014 planung architektur innenarchitektur projektsteuerung möbelfertigung www.wolf-g.com Apotheken, Praxen und Kliniken, Innenausbau für Praxiseinrichtung, Praxismanagement und marketing in Baden-Württemberg Partner des arztes wolf.g. praxis + objekteinrichtungen 73432 aalen kneippweg 16 fon: 073 61 / 98 17 95 fax: 073 61 / 98 17 94 e-mail: [email protected] Apotheken, Praxen und Kliniken, Innenausbau Gütler Objekteinrichtungen GmbH Gewerbestrasse 8 91560 Heilsbronn Telefon 09872 / 9797-10 Fax 09872 / 9797-25 Mail [email protected] ■ Beratung – Planung – Gestaltung - Koordination – Produktion – Montage ■ mayer gmbh amalienstraße 4 75056 sulzfeld tel. 07269 / 91999-0 www.mayer-im.de www.guetler-einrichtungen.de praxisplanung praxiseinrichtung bauleitung wir entwerfen raumkonzepte und fertigen einrichtungen - auf ihre wünsche und preisvorstellungen abgestimmt Geschichte(n) der Medizin O. Erens – A. Otte (Hrsg.) Seit Menschengedenken schreibt die Medizin ihre eigene(n) Geschichte(n). Bis heute faszinieren Berichte über Krankheiten oder Todesfolgen vergangener Zivilisationen, Herrscher und Persönlichkeiten. In diesem Band sind ausgewählte medizinhistorische Beiträge aus dem Ärzteblatt Baden-Württemberg kompakt versammelt. So werden Vitae aus der Zeit zwischen dem zweiten Jahrhundert vor Christus und heute exemplarisch und kurzweilig vorgestellt. Doch nicht nur die Krankheitsverläufe prominenter Protagonisten faszinieren. Bemerkenswert sind auch die Veränderungen von Moral-Vorstellungen innerhalb der Geschichte(n). Pressestimmen „Höchst lesenswert und gut fundiert“ Berliner Ärzte „Vermittelt auf unangestrengte Weise, was aus der Mode gekommen zu sein scheint: Bildung“ ASU – Zeitschrift für medizinische Prävention „Interessant und kurzweilig“ 1. Auflage 2014, ISBN 978-3-87247-763-7 Gebunden, 160 Seiten, Preis € 38,- Deutsches Ärzteblatt Bestellcoupon Fax-Hotline: +49 711 / 6 67 21 974 Name, Vorname Firma/Abteilung/Funktion Ja, bitte senden Sie mir ............. Exemplar(e) von O. Erens • A. Otte (Hrsg.), „Geschichte(n) der Medizin“ (Best.-Nr. 76300) Nr. Straße / Postfach Land PLZ 1. Auflg. 2014, zum Preis von 38,- € gegen Rechnung (versandkostenfrei) zu. Ort Telefax Telefon E-Mail Datum Unterschrift med_341 Gentner Verlag • Buchservice Medizin Postfach 101742 • 70015 Stuttgart Tel. +49 711/63672-852 • Fax +49 711/66721974 E-mail: [email protected] • www.asu-arbeitsmedizin.com/buecher