Ärzteblatt Baden-Württemberg 08-2015

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Ärzteblatt Baden-Württemberg 08-2015
www.ärzteblatt-bw.de
Ä
r
zteblatt
Baden-Württemberg
Foto: © F. Hoffmann-La Roche AG, alle Rechte vorbehalten.
Amts- und Mitteilungsblatt der ärztlichen Körperschaften | ISSN 0720-3489 | E 1041 | 70. Jahrgang | Gentner Verlag
08 | 2015
Tauchtauglichkeit zertifiziert
Herausgeber
◾ Gesellschaft für Tauch- und
Überdruckmedizin (GTÜM)
◾ Österreichische Gesellschaft für Tauchund Hyperbarmedizin (ÖGTH)
Checkliste
Tauchtauglichkeit
■ Untersuchungsstandards und Empfehlungen
der Gesellschaft für
Tauch- und Überdruckmedizin (GTÜM)
und der Österreichischen Gesellschaft
für Tauch- und Hyperbarmedizin (ÖGTH)
Unter Mitarbeit zahlreicher Fachautoren
2., vollständig überarbeitete Auflage 2014;
ISBN 978-3-87247-747-7; Gebunden, 384 Seiten, 40,- €; 50,- sFr
Ja, bitte senden Sie mir ............. Exemplar(e)
der Neuauflage Checkliste Tauchtauglichkeit
(Best.-Nr.74700), 2. Auflage 2014, zum Preis von 40,- € gegen Rechnung.
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Baden-Württemberg
Amts- und Mitteilungsblatt der ärztlichen Körperschaften
Editorial
SDS-Gel zur Auftrennung
komplexer Proteingemische
Der aus der Molekularen Medizin bekannte
Begriff der Proteomik bezeichnet die Wissenschaft von Form, Funktion und Interaktion
der Proteine eines Organismus. Der Begriff
Proteom bezeichnet die Gesamtheit an
Proteinen in einem System. Ausgehend
von der weltweit verlaufenden Suche und
Charakterisierung aller im menschlichen
Körper vorkommenden Proteine, untersucht
die Proteomik ein Proteom in Abhängigkeit
von Zeit, Ort und äußerlichen Einflüssen.
Durch die sehr breite und unvoreinge­
nommene Betrachtung, ermöglicht die
Proteomik eine umfangreiche systembio­
­
logische Ermittlung von Ursachen und
Wirkungen von Krankheit und Therapie.
­
Die Proteomforschung stellt in der Medizin
ein wichtiges Bindeglied zwischen verschiedenen Disziplinen dar und bietet wertvolle
Unterstützung bei der Suche nach Diagnostika, Therapien und Verfahren ein.
Die Baden-Württembergische Bank (BWBank) ermöglicht auf der Titelseite faszi­
nierende Einblicke in die Labor-Diagnostik.
Die Bank verdeutlicht damit ihre enge Be­
ziehung zur Ärzteschaft in Baden-Württemberg, nicht zuletzt, weil ihre Beratungsspe­
zialisten für Heilberufe seit vielen Jahren
kompetente Unterstützung und Beratung in
allen wirtschaftlichen Fragen von Medizinern
bieten.
Die BW-Bank ist mit 29 Heilberufe Centern
und knapp 200 Filialen im Land vor Ort.
Mehr Informationen zum umfangreichen
Leistungsangebot für Heilberufler sowie
zu den Kontaktdaten der BW Heilberufe
Center in Ihrer Nähe erhalten Sie unter
www.bw-bank.de/heilberufe, per E-Mail
an [email protected] oder telefonisch
unter 07 11 / 1 24-4 50 19.
08 | 2015
Vermischtes
400
Das neue Antikorruptionsgesetz
410
Verfassungsbeschwerde
Kammern und KV
410
Multiresistente Erreger
411
Datenschutz für
400
Die Ärztekammer im Blick
401
PID-Ethikkommission kostituiert
402
Vertreterversammlung
gegen Tarifeinheit
Berufsgeheimnisträger
der Landesärztekammer
404
Niederlassung leicht gemacht (9)
404
Neue Regeln für Rezepte
405
Ärztekammer übernimmt
Sprachprüfung
405
Patientenberatung
muss unabhängig bleiben
405
Präsidenten-Hotline
406
Die neue Enzyklika und
das Gesundheitswesen
Wirtschaft
411
FTLD-Register Schwaben
412
Löwen retten Löwen
413
Namen und Nachrichten
413
Irreversibler Hirnfunktionsausfall
414
Bessere psychotherapeutische
Versorgung
414
Leserbrief
415
Sportweltspiele
415
Neue Bücher
Aus Fehlern lernen
416
Sturzgeburt mit Schädelfraktur
im Krankenhaus
407
Neues aus der Finanzwelt
Medizinhistorik
408
Vom „Wurtstgift“
zum Therapeutikum:
Botulinum-Toxin
Veranstaltungsübersicht
417
Bekanntmachungen
419
Impressum
436
ÄBW 08 • 2015
399
Editorial
Was kommt auf die Ärzteschaft zu?
Das neue Antikorruptionsgesetz
K
Dr. med. Michael Deeg
orruptionsverfolgung im Gesundheitswesen – dringender
denn je!“ so lautet der Titel
eines Kommentars in der Zeitschrift
für
Medizinstrafrecht
medstra
(1/2015). Nun stehen Beiträge in juristischen Fachzeitschriften nicht
grundsätzlich im Verdacht, sich inhaltlich nahe am Stammtischniveau
zu bewegen. Allein in diesem besonderen Fall wird auch der geneigte
Leser sich verwundert die Augen reiben ob der ungewöhnlich negativen
Pauschalbewertung des gesamten
Gesundheitswesens: „300 Mrd. Euro
werden jährlich im Gesundheitssystem ausgegeben. Ob am jeweiligen
Jahresende der Volksgesundheit genutzt oder geschadet wurde, vermag
kein Mensch zu sagen.“
Das Gesundheitssystem müsse
doch wohl eher als „Krankheitssystem“ bezeichnet werden, sei durch
und durch verschwenderisch und ineffektiv und ziehe kriminelle Energie
geradezu an. Bedauerlicherweise
stammt diese derb formulierte Geringschätzung unserer Arbeit aus der
Feder keines Geringeren als des Vorsitzenden Richters des Zweiten Strafsenats des Bundesgerichtshofs (BGH),
Prof. Dr. Thomas Fischer.
Hintergrund seines Artikels ist die
geplante Neuregelung zum Korruptionsstrafrecht im Gesundheitswesen,
die auf einen Beschluss des BGH vom
29. 03. 2012 zurückgeht, wonach die
bereits bisher geltenden Korruptions-
Die Ärztekammer im Blick
Landesärztekammer Baden-Württemberg
unter der Lupe im Zeitraum 2014 bis 2015
Landesärztekammer
Baden-Württemberg
Körperschaft des öffentlichen Rechts
1
Kammer im Blick 2014-15 Version 05.indd 1
17.06.2015 09:44:27
Die Ärztekammer
im Blick
P
ünktlich zur Sommer-Vertreterversammlung hat die Landes­
ärztekammer eine neue Broschüre herausgegeben, in der sie
über ausgewählte Themen und Ereignisse in den Jahren 2014
und 2015 informiert. So berichtet die Publikation mit dem Titel „Die
Ärztekammer im Blick“ beispielsweise über besondere Initiativen und
Veranstaltungen der Kammer oder gewährt einen Blick hinter die
Kulissen der Körperschaft und ihre Rolle auf Bundesebene im Konzert
von Bundes- und Landesärztekammern. – Die 26-seitige Veröffent­
lichung kann online eingesehen bzw. als gedrucktes Exemplar bestellt
werden. Und wer sich noch eingehender mit der Arbeit der Kammer
und ihrer Gremien beschäftigen möchte, findet im Internetauftritt
ab sofort den ausführlichen
Weitere Informationen:
www.ärztekammer-bw.de
Tätigkeitsbericht für das
(WebCode: 9900)
­vergangene Jahr.
C�
tatbestände auf Vertragsärztinnen
und -ärzte nicht anwendbar sind,
da diese weder als Amtsträger noch
als Beauftragte der gesetzlichen Krankenkassen handeln. Dieses „Anti­
korruptionsgesetz“ (§ 299a Strafgesetzbuch neu) ist vor wenigen Tagen
vom Bundeskabinett verabschiedet
worden.
Demnach sollen, vereinfacht formuliert, künftig Angehörige von
Heilberufen mit Freiheitsstrafe bis zu
drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden, die sich einen Vorteil
dafür versprechen lassen, annehmen
oder fordern, dass sie bei der Verordnung, dem Bezug oder der Abgabe
von Arzneimitteln und Medizinprodukten oder bei der Zuführung von
Patienten, einen anderen in unlauterer Weise bevorzugen oder in sonstiger Weise ihre Berufsausübungspflichten verletzen. Umgekehrt sollen
auch diejenigen bestraft werden, die
entsprechende Vorteile anbieten, versprechen oder gewähren.
Nach der Begründung des Bundesministeriums der Justiz verfolgt
der neue Straftatbestand einen doppelten Rechtsgüterschutz: Er diene
der Sicherung eines fairen Wettbewerbs im Gesundheitswesen und
komme damit der ganz großen Mehrheit der ehrlich arbeitenden Angehörigen der Heilberufe zugute. Und er
diene ferner dem Schutz des Vertrauens der Patienten in die Integrität
heilberuflicher Entscheidungen.
Dieser Zielsetzung wollen wir
Vertragsärzte uns keinesfalls verschließen, denn sie entspricht der
unseres Berufsrechtes. Und auch der
weiteren Begründung, dass schon
bestehende berufs- und sozialrechtliche Regelungen eine strafrechtliche
Verfolgung nicht entbehrlich machen, können wir uns angesichts des
BGH-Urteils vom März 2012 kaum
entziehen. Denn damals wurden die
Angeklagten trotz gravierenden Fehlverhaltens mangels Rechtsgrundlage
freigesprochen.
Heißt das nun generelle Zustimmung zu dem neuen Gesetz? Keineswegs, denn die Probleme liegen ganz
woanders: In der aktuellen Fassung
zum § 299a StGB fehlen sämtliche
eindeutigen Grenzziehungen zwischen Recht und Unrecht. Die klare
Abgrenzung zwischen einer zulässigen Kooperation und einer strafbaren Unrechtsvereinbarung ist bisher
in keiner Weise erkennbar und auch
die Formulierung „Verletzung der Berufsausübungspflichten in sonstiger
Weise“ ist, milde ausgedrückt, beliebig. Hier haben sich das Bundesministerium und die Große Koalition bisher
jegliche Konkretisierung erspart. Ohne
eine klare Definition korrupten Ver­
haltens geraten aber auch sinnvolle
Kooperationen im Gesundheitswesen
ins Visier der Strafverfolgung.
Ähnlich formuliert es der Frankfurter Oberstaatsanwalt Alexander Badle,
der als Leiter der Zentralstelle zur Bekämpfung von Vermögensstraftaten
und Korruption im Gesundheitswesen
als Kenner der Materie bezeichnet
werden darf: Die ultima ratio des
Strafgesetzes greife nur dann, wenn es
eine klare Grenze gebe zwischen dem,
was strafbar sei und dem, was straflos
bleiben soll. Schon wenn ein Staatsanwalt einen Anfangsverdacht hege,
könne es zu Praxisdurchsuchungen,
Untersuchungshaft und Rufschädigung kommen. Angesichts unklarer
Rechtsbegriffe und der oft mangelnden Expertise seiner Kollegen im Gesundheitswesen sieht auch der erfahrene Jurist dem Inkrafttreten des Gesetzes mit einem „unguten Bauchgefühl“ entgegen.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass Korruptionsverfolgung auch
im Gesundheitswesen sinnvoll ist.
Hier handelt es sich aber nicht um
einen Wirtschaftszweig, der durch die
klassischen Faktoren von Angebot
und Nachfrage bestimmt wird, sondern um ein hochspezialisiertes und
hoch reguliertes System, das immer
stärker kooperativ arbeitet. Dieses
System braucht eher mehr Freiheiten
als weniger, und ein mit der heißen
Nadel gestricktes Gesetz ist durchaus
geeignet, diesem System erheblichen
Schaden zuzufügen.
Dr. med. Michael Deeg
Vorstandsmitglied
der Landesärztekammer
Baden-Württemberg
Kammern und KV
Neue Einrichtung bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg
D
ie gemeinsame PID-Ethikkommission der Länder BadenWürttemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und
Thüringen zur Durchführung der
Präimplantationsdiagnostik
(PID)
kann mit ihrer Arbeit beginnen. Die
konstituierende Sitzung des Gremiums fand Mitte Juli statt. Die PIDEthikkommission hat die Aufgabe,
Anträge auf Durchführung einer
Präimplantationsdiagnostik zu bewerten. Nach dem Willen des Gesetzgebers ist eine solche Behandlung
nur ausnahmsweise und nur unter
strengen Voraussetzungen zuzulassen.
Die PID-Ethikkommission ist gemäß dem von den beteiligten Ländern geschlossenen Staatsvertrag bei
der Landesärztekammer BadenWürttemberg angesiedelt. Gesundheitsministerin Katrin Altpeter dankte
der Landesärztekammer BadenWürttemberg dafür, dass sie diese
verantwortungsvolle Aufgabe übernommen hat. „Die Landesärztekammer ist auf Grund ihrer Fachkompetenz die geeignete und kompetente
Stelle für die Ansiedlung der Ethikkommission.“
Der Kommission gehören acht
Mitglieder an: vier medizinische Sachverständige aus den durch die PID
berührten Fachrichtungen, jeweils ein
Sachverständiger oder eine Sachverständige der Fachrichtungen Ethik
und der Fachrichtung Recht. Dazu
kommen eine Vertreterin oder ein
Vertreter einer Organisation, die sich
in einem der am Staatsvertrag beteiligten Länder maßgeblich für die
Wahrnehmung der Interessen der
Patientinnen und Patienten engagiert
sowie eine Vertreterin oder ein Ver­
treter einer Organisation, die sich in
einem der am Staatsvertrag beteiligten Länder maßgeblich für die
Wahrnehmung der Interessen der
Selbsthilfe der Menschen mit Behinderungen engagiert.
Die Mitglieder und deren Vertreterinnen oder Vertreter wurden nach
Beteiligung der jeweils zuständigen
Landesärztekammern im Einvernehmen mit allen am Staatsvertrag beteiligten Ländern benannt und von
der Landesärztekammer BadenWürttemberg für die Dauer von zunächst fünf Jahren berufen. Sie sind
in ihrer Entscheidungsfindung unabhängig und nicht weisungsgebunden.
Die Bewertung der Zulässigkeit
einer
Präimplantationsdiagnostik
wird neben medizinischen auch psychologische, soziale und ethische
Aspekte zu berücksichtigen haben.
Dr. Ulrich Clever, Präsident der Landesärztekammer Baden-Württemberg und selbst niedergelassener
Gynäkologe, betonte: „Die PID wird
ausschließlich zur Vermeidung von
schweren Erbkrankheiten, Tot- oder
Fehlgeburten zur Anwendung kommen. Es geht um Paare, die gegebenenfalls bereits Schlimmes erlebt
haben und denen die Kommission
einen Weg in einer belastenden Situation aufzeigen kann.“ Die Ärzteschaft wolle Paaren, für deren Nachkommen ein hohes Risiko einer familiär bekannten und schwerwiegenden genetischen Erkrankung
besteht, die PID nur im Einzelfall und
nach eingehender Prüfung des Für
und Wider verantwortungsvoll ermöglichen.
Mit Blick auf die Konstituierung
der PID-Ethikkommission berichtete
Dr. Clever nicht ohne Stolz, dass es
gelungen sei, die Kommission bei
der Landesärztekammer BadenWürttemberg anzusiedeln. Er hob
nicht nur die sehr gute und kon­
struktive ­Zusammenarbeit mit dem
baden-württembergischen Sozial­
ministerium anerkennend hervor,
sondern auch die offene und ziel­
orientierte Kooperation mit den
Ärztekammern in den Bundesländern, die sich zu der länderüber­
greifenden PID-Ethik­kommission zusammengeschlossen haben.
Dr. Clever wies darauf hin, dass
bundesweit nur fünf Ethikkommissionen eingerichtet werden. Die geringe Anzahl von Ethikkommissionen
trage maßgeblich zu einer bundesweit einheitlichen Entscheidungs­
praxis bei und könne die Anrufung
verschiedener Ethikkommissionen
in derselben Angelegenheit ver­
hindern.
Foto: Erens
PID Ethikkommission konstituiert
Zwei PID-Zentren in BadenWürttemberg zugelassen
Die Prüfung von zwei dem
S­ ozialministerium vorliegenden Anträgen auf Zulassung als PIDZentrum sei nun abgeschlossen
worden, teilte Ministerin Altpeter
mit. Die Antragsteller erfüllten die
Zulassungsvoraussetzungen und die
entsprechenden Bescheide würden
in den nächsten Tagen zugestellt.
Eines der Zentren sei in Heidelberg,
das andere in Freiburg angesiedelt.
Nähere Auskünfte zu den zugelassenen Zentren erteilt die PID-Ethikkommission bei der Landesärzte­
kammer.
Nach den Worten von Ministerin
Altpeter werden an die Zulassung
von Einrichtungen, in denen eine
Präimplantationsdiagnostik durchgeführt werden soll, hohe Anfor­
derungen gestellt. Damit solle
sichergestellt werden, dass die
­
Präimplantationsdiagnostik nur in
­
besonders qualifizierten Einrichtungen und durch qualifiziertes
Personal durchgeführt wird. Zur
­
Sicherung und Überprüfung der
­
Qualität werde die Zulassung zunächst auf fünf Jahre befristet. Die
Zentren müssten zudem gewährleisten, dass eine umfassende Aufklärung und Beratung der betroffenen
Frauen durch qualifiziertes Personal
erfolgt.
ÄBW 08 • 2015
In Anwesenheit
von Kammerpräsident
Dr. U. Clever und Ministerialdirigentin Dr. M. Vierheilig
vom Sozialministerium
(beide vorne links) traten
Mitte Juli die Mitglieder
und stellvertretenden
Mitglieder der PID-Ethik­
kommission bei der
Landesärztekammer
Baden-Württemberg zur
Konstituierung zusammen.
401
Kammern und KV
Gesundheitspolitische Lage, Wahl von Ausschüssen, Gebührenordnung der Kammer
Vertreterversammlung der LÄK
E
nde Juli trat die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg zur
zweiten Sitzung der laufenden Wahlperiode zusammen. Kammerpräsident Dr. Ulrich Clever ging in seinem
aktuellen Lagebericht auf zahlreiche
wichtige Themen ein, welche die
Kammer und die Ärzteschaft seit der
Konstituierung des Ärzteparlaments
Ende Februar beschäftigt hatten.
So sparte der Kammerpräsident
nicht mit Kritik am kurz zuvor in Kraft
getretenen Versorgungsstärkungsge-
Entschließungen
Krankenhausstrukturgesetz
Das Krankenhausstrukturgesetz soll überarbeitet werden, um Krankenhäuser nachhaltig zu
finanzieren und um die Patientenversorgung
nicht zu gefährden.
setz. Insbesondere ärgerten ihn die
„bürokratisierten und so unnötig wie
ein Kropf einzuführenden und noch
dazu von der Ärzteschaft selbst zu
bezahlenden Terminservicestellen.“ Ein
besonderes und ebenso „falsches wie
unnötiges Drangsalierungsmittel“ des
Gesetzgebers sei nach seiner Ansicht
die sich langsam vollziehende Enteignungsstrategie, genannt Praxisaufkaufregelung. Unter dem Beifall der
Delegierten sagte Dr. Clever: „Das lässt
die Kollegen oft Nachts nicht schlafen!“
Zudem habe das Ganze auch verheerende Wirkung auf die Befindlichkeit
und Psychologie junger Ärztinnen und
Ärzte, die sich eine eigene Niederlassung nicht antun wollen.
Harsche Kritik auch am Entwurf
des Krankenhausstrukturgesetzes, das
nach Dr. Clevers Überzeugung zu einer
nachhaltigen und deutlichen Verschlechterung der Versorgung von
Patienten führen werde, und zwar vor
allem über die Verschlechterung der
Arbeitsbedingungen von Beschäftigten in Krankenhäusern. Allein durch
den Wegfall des Versorgungszuschlags
Altersbestimmung von UMF
Approbationsbehörde
Zur Altersbestimmung von unbegleiteten
minderjährigen Flüchtlingen (UMF) werden
­
medizinische Methoden als ungeeignet er­
achtet. Dafür gibt es keine medizinische
­Indikation.
Es soll geprüft werden, ob die Approbations­
behörde für Baden-Württemberg der Ärztekammer angegliedert werden kann.
Ärzteschaften
Die Landesärztekammer fordert eine Fortführung der bisher erfolgreichen Unabhängigen
Patientenberatung.
Ein Arbeitskreis Ethik und Geschichte der
­Medizin soll berufen werden.
Die Rahmensatzung der Ärzteschaften soll
novelliert werden, um die Stellung der (Kreis-)
Ärzteschaften und der ärztlichen Kreisvereine
nachhaltig zu stärken.
eGK für Asylbewerber und Flüchtlinge
Bildungszeitgesetz
Asylbewerber und Flüchtlinge sollen flächendeckend mit ihrer Ersterfassung und unab­
hängig von ihrem Status eine elektronische
Gesundheitskarte erhalten.
Die Landesregierung möge die Landesärztekammer Baden-Württemberg unverzüglich als
Bildungseinrichtungen im Sinne des Bildungszeitgesetzes anerkennen.
Sterbehilfe
Kammerbeiträge
Neue gesetzliche Regelungen für Sterbehilfe
bzw. den sogenannten „assistierten Suizid“
werden abgelehnt. Die bestehenden Regelungen sind ausreichend.
Eine aktualisierte Beitragsordnung soll nachvollziehbare Kriterien für die Beitragsbemessung beim Übergang von der Vollerwerbstätigkeit in die Zeit danach enthalten.
Ethik und Geschichte der Medizin
in Baden-Württemberg würden den
Kliniken rund 60 Millionen Euro weniger zur Verfügung stehen. Die so genannte „große Reform der Krankenhausfinanzierung“ weise keinerlei Ansätze auf für die schon lange von der
Ärzteschaft im Vorfeld des Gesetzgebungsverfahrens geforderten Maßnahmen zur Refinanzierung der Tarifsteigerungen, zur Reduktion der Arbeitsverdichtung sowie für Maßnahmen gegen den Ärztemangel. Hinter
dem Vorgehen des Bundesgesundheitsministers stecke vielmehr die
Absicht, weitere Krankenhäuser zu
schließen. Der Weg über das Aushungern der Belegschaft, über die Gefahr
der Fehlererhöhung und einer schlech-
Unabhängige Patientenberatung
EU-Richtlinien
Es wird ein Arbeitskreis zum Thema EU-Richt­
linien/TTIP/CETA etc. eingerichtet.
Tierversuche
Es wird eine Position zu Tierversuchen in der
Medizin unter dem Aspekt „Patientensicherheit
bei aktuellen und neuen Therapien“ erarbeitet.
Aus Platzgründen sind hier nur Kurzfassungen
der wichtigsten Beschlüsse wiedergegeben.
Alle Entschließungen im Volltext einschließlich
Begründungen sind im Internetauftritt der
Landesärztekammer nachzulesen:
www.ärztekammer-bw.de
C
Kammern und KV
Verleihung der Albert-Schweitzer-Medaille
Hohe Auszeichnung
für Dr. Baitsch
D
teren Gesamtbehandlung durch die
enorme Arbeitsverdichtung sei ein
erbarmungsloser, ein inhumaner Weg,
sagte Dr. Clever: „Es ist die scharfe
Methode des Kaputtsparens durch
Verbrennen der Mitarbeiter“, beklagte
der Kammerpräsident unter dem Beifall der Anwesenden.
Auch die vorgesehene Neuausrichtung der Qualitätssicherung ohne
angemessene Beteiligung der Ärzteschaft sei eine Dreistigkeit des Gesetzentwurfs. Vorwiegend der Gemeinsame Bundesausschuss – zur Hälfte
besetzt mit Krankenkassen-Vertretern
– werde künftig die Qualität der Krankenhausversorgung in Deutschland
bestimmen.
Hingegen lobte Dr. Clever das
Hospiz- und Palliativgesetz. Ziel sei
ein flächendeckendes Hospiz- und
Palliativangebot in ganz Deutschland.
Es sei zu begrüßen, dass die Hospizarbeit finanziell endlich besser gefördert werde. Auch die Spezialisierte
Ambulante Palliativversorgung werde ausgebaut. Versicherte hätten
künftig einen Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung. Eine
gesetzliche Neuregelung der Sterbehilfe lehnte der Kammerpräsident jedoch ab. Schon heute gebe es Handlungsspielräume für Ärzte, sagte er,
man müsse sie nur nutzen.
Zum Thema Migration führte Dr.
Clever aus, dass sich Flüchtlinge, die
nach Baden-Württemberg kommen,
willkommen und anerkannt fühlen
sollten. Dieses Willkommen gelte natürlich auch für die Ärztinnen und
Ärzte aus Kriegs- und Krisenregionen.
Sie kämpften mit den gleichen Problemen wie alle Geflohenen: Sprachbarrieren, Anerkennung als Flüchtling und
der beruflichen Qualifikation sowie
Suche nach medizinsicher Behandlung. Eine Begleitung durch deutsche
Kollegen könne und müsse dabei eine
wertvolle Unterstützung sein.
Weitere Themen der Rede des
Präsidenten waren unter anderem das
Streikrecht für niedergelassene Ärzte,
die von den Ärztekammern neu eingerichteten Fachsprachen-Prüfungen, die
neu konstituierte länderübergreifende
PID-Ethikkommission, die ambulante
Weiterbildung, die Aktivitäten für Medizinische Fachangestellte, eine Wahlnachlese sowie Überlegungen zur
Neuorganisation der Ärzteschaften.
Die Vertreterversammlung diskutierte den Lagebericht ausführlich und
entwickelte daraus unter anderem
auch zahlreiche Entschließungsanträge (siehe Kasten). Ferner hatte sie über
Änderungen der Gebührenordnung
zu entscheiden. Hier ging es um Gebühren der Ärztlichen Stelle nach der
Röntgenverordnung, im Bereich der
zertifizierten Fortbildung sowie für die
Abnahme der Fachsprachprüfung. Die
Neuregelungen werden zu gegebener
Zeit im Ärzteblatt Baden-Württemberg bekannt gemacht.
Kammervizepräsident Dr. Matthias
Fabian informierte die Delegierten unter anderem darüber, wie der Vorstand
der Landesärztekammer mit verwiesenen Anträgen der letzten Vertreterversammlung umgegangen war; er
berichtete über den Umfang der Weiterbildungsbefugnis von Fachärzten
und um die unbürokratische Umschreibung von VERAH® auf NäPa, die der
Vorstand bis Ende 2014 als Übergangsregelung ermöglicht hatte.
Nachdem Ende Februar über die
Zusammensetzung der Hauptausschüsse der Landesärztekammer entschieden worden war, hatte die Vertreterversammlung dieses Mal – nach
umfangreichen Vorbereitungen und
Diskussionen im Ärzteparlament – weitere Ausschüsse zu wählen. Die Ergeb-
er langjährige Vorsitzende des Ausschusses „Umwelt­
medizin“ der Landesärztekammer Baden-Württemberg,
Dr. Günter Baitsch, ist vor der Vertreterversammlung
von Kammerpräsident Dr. Ulrich Clever mit der AlbertSchweitzer-Medaille ausgezeichnet worden.
Dr. Baitsch saß dem Ausschuss von 1991 bis 2006 vor,
nach den Worten des Kammerpräsidenten „die hohe Zeit der
Umweltmedizin“. Die baden-württembergische Ärzteschaft
kämpfte seinerzeit unter anderem gegen die im Lande geplanten drei Sondermüllverbrennungsanlagen, von denen
dann letztendlich keine gebaut wurde. Nachhaltig wurde dies
durch das Engagement der Ärzteschaft geprägt und angeführt
vom Vorsitzenden des Ausschusses Umwelt.
Kammerpräsident Dr. Clever, Frau und Herr Dr. Baitsch
Damit verbunden war auch die Integration einer großen
Gruppe kritischer Ärztinnen und Ärzte in die ärztliche Selbstverwaltung. Der Kammerpräsident betonte, dass es der Verdienst von Dr. Baitsch und das seiner damaligen berufs­
politischen Kontrahenten war, dass man sich an einen Tisch
setzte und sich im Laufe der Zeit eine konstruktive Zusammenarbeit entwickelten konnte.
Dr. Baitsch hat sich in vielen Jahren in besonderer
Weise um den ärztlichen Berufsstand verdient gemacht.
Die Vertreterversammlung dankte Dr. Baitsch mit lang
­anhaltendem Applaus.
nisse dieser Wahlen sind detailliert im
Internetauftritt der Landesärztekammer nachzulesen. Ein Novum dabei war
der Beschluss der Delegierten, dass die
zehnköpfigen Ausschüsse selbst über
ihre jeweiligen Vorsitzenden und deren
Stellvertreter entscheiden. Wie bisher
arbeiten die Ausschüsse dem Kammervorstand zu; zudem wird in jeden
Ausschuss ein Vorstandsmitglied be­
rufen, um eine enge Verzahnung der
Beratungen zu gewährleisten.
OE
ÄBW 08 • 2015
403
Kammern und KV
Serie der KVBW (9): Zulassung – und nun?
Niederlassung leicht gemacht
O
b in der Einzelpraxis oder als
Kooperationspartner – am
Ende des Zulassungsverfahrens steht die Zulassung als Vertragsarzt. Jeder neue Vertragsarzt erhält
mit der Zulassung ein „Starterpaket“
mit nützlichen Hinweisen zum Pra­
xisalltag. Vor der ersten Sprechstunde
sind jedoch noch ein paar wichtige
Dinge zu erledigen.
Direkt nach der Zulassung wird
dem Vertragsarzt ein Meldebogen
übersandt. Er enthält neben der lebenslangen Arztnummer (LANR) auch
die Betriebsstättennummer (BSNR).
Ein Bestellbogen für den Praxisstempel liegt bei. Der Stempel muss als
Mindestangaben neben der BSNR die
Praxisanschrift, außerdem Titel, Vorund Zunamen des Arztes beziehungsweise bei einer Kooperation auch die
vollständigen Namen aller Partner
enthalten. Auch die Angabe der Telefonnummer ist seit Kurzem Pflicht.
Zeitnah nach Auftragseingang trifft
beim Vertragsarzt mit dem ersten
­eigenen Praxisstempel auch die Erstausstattung an Rezeptblöcken ein.
Der Name Vertragsarzt sagt es ja
schon, mit dem Vertrag kommen neben dem Recht, gesetzlich versicherte
Patienten zu behandeln, auch Pflichten. Dazu gehört die Verpflichtung,
am allgemeinen Notfalldienst teilzunehmen. Schließlich sichern die Kassenärztlichen Vereinigungen den Patienten eine ambulante medizinische
Versorgung an sieben Tagen pro Woche und rund um die Uhr zu. Jede
Praxis ist einem Notfalldienstbereich
zugeordnet. Die Dienstplanung erfolgt durch den jeweiligen Notfallpraxisbeauftragten. Zur Dienstplanung
stellt die KVBW im Mitgliederportal
die Software BD-Online zur Verfügung. Mit BD-Online können Dienste
getauscht und Vertreter gesucht
werden. Neue Mitglieder erhalten
ihre Zugangsdaten zum Mitgliederportal automatisch im ersten Monat
ihrer Zulassung. Das Programm ist
selbsterklärend.
Teil des Versorgungsauftrages ist
auch die konstante Qualität der Leistung, deshalb müssen sich Vertragsärzte regelmäßig fortbilden. Die
meisten Mitglieder erreichen die geforderten 250 Punkte weit vor Ablauf
der 5-Jahresfrist. Die Punkte werden
bei der Landesärztekammer BadenWürttemberg gesammelt. Sie ist
gleichzeitig die erste Adresse für
medizinische Fortbildung. Auch die
Management Akademie der Kassenärztlichen Vereinigung bietet ein
anspruchsvolles Seminarprogramm
mit zertifizierten Angeboten. Ihr
Schwerpunkt liegt im Bereich des
„Praxis- und Qualitätsmanagements“
und der „qualitätsgesicherten Leistungen“.
Nicht zuletzt wäre da noch ProNeo. Innerhalb dieses Programms
wird jedem Neuling als zentrale Anlaufstelle ein persönlicher Ansprechpartner zur Seite gestellt, der ihn ein
Jahr lang in sämtlichen Anliegen und
Fragen rund um Abrechnung und
Honorar betreut, aber auch übergreifende Fragestellungen klärt oder Ansprechpartner anderer Fachbereiche
vermittelt.
Nächste Folge: Abrechnungsgrundsätze für Gründer
Seit Juli müssen auch Telefonnummer und Vorname aufs Formular
Neue Regeln für Rezepte
F
Foto: Thinkstock – iStock
ür die Verordnung von Arzneimitteln gelten seit dem 1. Juli
2015 neue Rezeptvorgaben. Gemäß einer Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung muss
seitdem verpflichtend auf allen Arzneimittelverordnungen auch eine
Telefonnummer angegeben werden. Damit werden die bisher schon
erforderlichen Angaben – Name,
ausgeschriebener Vorname sowie
Berufsbezeichnung des verordnenden Arztes und Anschrift der
Praxis oder Klinik – um einen Telefonkontakt erweitert.
Die Angabe der Rufnummer soll
Apothekern bei Rückfragen die
schnelle Kontaktaufnahme zum Arzt
erleichtern. Die neue Regelung gilt
sowohl für Privatrezepte als auch für
Muster 16. Auf letzterem darf zudem
404
ÄBW 08 • 2015
die Betriebsstätten-Nummer des Vertragsarztes nicht fehlen.
Wichtig: Ohne Rufnummer ist
das Rezept ungültig und darf
nicht beliefert werden. Fehlen die
Angaben, läuft der Apotheker Gefahr,
dass Rezepte von den Kostenträgern
nicht erstattet und zurückgegeben
werden.
Grundsätzlich kann der Arzt unvollständig ausgefüllte Rezepte ändern; dann muss er die Änderung
zusätzlich abzeichnen (Datum und
Namenskürzel). So sieht es jedenfalls
die bundesweit gültige ArzneimittelVerschreibungsverordnung vor. Diese
Vorgaben gelten vollumfänglich auch
für Verordnungen von Medizinprodukten.
Fehlen Angaben auf dem Praxisstempel, sollte er zeitnah durch einen
neuen Praxisstempel ersetzt werden,
der alle erforderlichen Angaben enthält. Die Kassenärztliche Vereinigung
Baden-Württemberg (KVBW) hält
hierzu auf ihrer Website (Praxis/Niederlassung/Arztregister) ein Bestellformular bereit.
Die neue Regelung betrifft im
Übrigen auch die Praxisverwaltungssysteme. In den meisten Fällen
können die Einstellungen für den
­
Aufdruck auf das Rezept vom An­
wender selbst konfiguriert werden,
sodass die Ergänzung leicht möglich sein sollte. Bei Fragen hilft das
jeweilige Systemhaus. Zudem hält
die KVBW eine FAQ-Liste zum Thema
im Internet vor (Praxis/Verordnungen/Arzneimittel).
Weitere Informationen:
www.kvbawue.de
C
Kammern und KV
Foto: Thinkstock – Photodisc
Sprachliche Qualitätsanforderungen an die Ausübung des Arztberufes gewährleisten
Ärztekammer übernimmt Sprachprüfung
S
eit 1. Juli 2015 führt die Landes­
ärztekammer Baden-Württemberg die Fachsprachenprüfung
für ausländische Ärzte im Land BadenWürttemberg durch. Die Anmeldung
für die Prüfung muss über die zentrale Approbationsbehörde des Landes,
beim Regierungspräsidium Stuttgart,
erfolgen, die diese Anmeldungen an
die Bezirksärztekammern in BadenWürttemberg weiterleitet.
Aktuell nehmen die Bezirksärztekammern Nord- und Südwürttemberg die Fachsprachenprüfungen
für gesamt Baden-Württemberg ab.
Mittelfristig sollen die Fachsprachenprüfungen von allen vier Bezirksärztekammern angeboten werden. Grundlage dieser Entwicklung ist die Vor­
gabe der Gesundheitsminister­
konferenz, die sich Ende Juni 2014
für ein bundesweit einheitliches
­Verfahren ausgesprochen hat. Ziel ist
es, eine zentrale Prüfinstitution zu
schaffen und damit die hohen
sprachlichen Qualitätsanforderungen
an die Ausübung des Arztberufes zu
gewährleisten.
Neben dem allgemeinen Sprachniveau B2 muss ein Arzt nun über
Fachsprachenkenntnisse im berufsspezifischen Kontext auf dem Sprachniveau C1 verfügen. Ein Arzt muss
seine Patienten inhaltlich ohne weitreichende Rückfragen verstehen und
sich fließend verständigen können,
sodass er in der Lage ist, eine sorgfältige Anamnese zu erheben. Um dieses Niveau in den Prüfungen abzufragen, ist die Fachsprachenprüfung in
drei Teilbereiche untergliedert: zunächst ein simuliertes Patienten-ArztGespräch, für welches zwanzig Minuten vorgesehen sind. Im Anschluss
daran muss der Prüfling über die
gleiche Zeit eine Dokumentation
verfassen, die seine schriftliche Ausdrucksfähigkeit unter Beweis stellen
soll. Die Prüfung wird abgeschlossen
durch ein Übergabegespräch von Arzt
zu Arzt, in dem der Prüfling zeigen
muss, dass er in der Lage ist, sich mit
Kollegen fachsprachlich angemessen
auszutauschen. Die Prüfungskommission setzt sich aus drei Prüfern zusammen, von denen mindestens zwei
Ärzte sind. Der Sprachtest kann unbegrenzt wiederholt werden.
Nach intensiver Planungs- und
Vorbereitungszeit von Seiten der
Verwaltung der Bezirksärztekammern und nach Durchführung
von Prüferschulungen fanden die
ersten Prüfungen am 4. Juli in Nordwürttemberg und am 11. Juli in
Südwürttemberg statt. Künftig werden Prüfungstermine von den beiden
württembergischen
Bezirksärztekammern regelmäßig angeboten.
Die Frequenz richtet sich nach der
Zahl der Anmeldungen bei der
­Approbationsbehörde.
Nachfragen zum Thema können
direkt an die beiden Bezirksärzte­
kammern gerichtet werden: Nordwürttemberg ([email protected]) bzw. Südwürttemberg ([email protected]).
Landesärztekammer warnt vor Einflussnahme der Krankenkassen
Patientenberatung muss unabhängig bleiben
Präsidenten-Hotline
W
o drückt Sie der Schuh und
wie kann sich die Ärzte­
kammer noch mehr für Sie
stark machen? Haben Sie Anregungen, Ideen oder vielleicht auch
Kritik? – Die „Telefonsprechstunde“
von Kammerpräsident Dr. Ulrich
Clever ermöglicht den Mitgliedern
die ­direkte Kontakt­aufnahme.
Am 8. September wird der Prä­sident der Landesärztekammer
Baden-Württemberg wieder von
17.00 bis 19.00 Uhr direkt an
der Präsidenten-Hotline (07 11)
7 69 89-4 23 erreichbar sein.
Rufen Sie an!
ÄBW 08 • 2015
Foto: Photos.com (Jupiterimages)
I
n der Diskussion um die Organisationsveränderungen bei Patientenberatung in Deutschland hat sich die Ärzteschaft im Südwesten klar
dafür ausgesprochen, die bewährten Strukturen in Baden-Württemberg bei der „Unabhängigen Patientenberatung Deutschland” (UPD)
zu erhalten.
„Die Beratungsstellen der UPD in Stuttgart und Karlsruhe sind
wichtige Anlaufstellen für Patienten und Bürger. Sie bieten kompetente
und unabhängige Beratung bei vielen Fragen rund um die gesund­
heitliche Versorgung in Baden-Württemberg. Dabei ist für viele – insbesondere ältere – Patienten die persönliche Betreuung durch Ansprechpartner vor Ort besonders wichtig”, betonte Kammerpräsident
Dr. Ulrich Clever.
Die Entscheidung des Spitzenverbandes der Krankenkassen, dass
in Zukunft die gesetzlich vorgesehene Beratung durch einen CallcenterAnbieter erfolgen soll, sei nicht im Sinne der Patientinnen und Patienten
im Lande: „Wir brauchen die neutrale Patientenberatung durch unabhängige Institutionen. Wir befürchten künftig weniger Neutralität und
stärkere Einflussnahme durch die Krankenkassen. Deshalb fordern wir
insbesondere den Patientenvertreter der Bundesregierung Laumann
und alle anderen Beteiligten auf, diese Entscheidung umgehend zu
revidieren”, sagte Dr. Clever.
405
Kammern und KV
Vertreterversammlung der KVBW
Die neue Enzyklika und das Gesundheitswesen
V
Dr. Florian Fuhrmann
Anzeige
Veranstaltungshinweis
or wenigen Wochen hat Papst
Franziskus I. seine neue Enzyklika „Über die Sorge um das gemeinsame Haus. Vom Paradies zur
Müllhalde“ vorgestellt, die sich mit
der Umweltzerstörung in der Welt
befasst. Hat die Enzyklika aber auch
etwas mit dem Gesundheitswesen zu
tun?
Aus Sicht von KVBW-Vorstand Dr.
Nobert Metke lassen sich durchaus
Parallelen ziehen, denn Anlass zur
Sorge um das gemeinsame „Gesundheitshaus“ aus niedergelassenen
Ärzten und Psychotherapeuten gebe
es genug, wie er bei der Vertreterversammlung berichtete. Das zeigt beispielsweise das vor wenigen Wochen
im Deutschen Bundestag verabschiedete GKV-Versorgungsstärkungsgesetz deutlich: „Das GKV-VSG zeigt po-
management akademie
der Kassenärztlichen Vereinigung
Baden-Württemberg
Die Management Akademie der Kassenärztlichen Vereinigung
Baden-Württemberg (MAK) lädt gemeinsam mit der Deutschen
Apotheker- und Ärztebank zu einer Fortbildungsveranstaltung
für Mediziner ein.
Veranstaltungstitel:
Zweisam statt einsam: Kooperationen richtig gestalten
Ziele:
Kooperationen spielen angesichts des anhaltenden Trends
zur integrierten Versorgung eine immer größere Rolle. Starke
Partnerschaften und eine effektive Zusammenarbeit prägen das
Bild der Zukunft. Die Rahmenbedingungen ärztlicher Gemeinschaftspraxen, heute Berufsausübungsgemeinschaften genannt,
haben sich in den letzten Jahren geändert. Durch das neue
­Vertragsarztrecht ist der Gestaltungsspielraum gewachsen.
In diesem Seminar verdeutlichen wir anhand praktischer Fälle
die verschiedenen Kooperationsmöglichkeiten, zeigen betriebswirtschaftliche Optimierungspotenziale auf und vermitteln
Ihnen profundes Hintergrundwissen.
Weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie
im Internet unter www.mak-bw.de.
Referenten:
• Karin Ekert, Diplom-Volkswirtin, KV Baden-Württemberg
• Ilka Latuske, Rechtsassessorin, KV Baden-Württemberg
Termin und Veranstaltungsort:
• 23. September 2015 (15.00 Uhr bis ca. 19.00 Uhr)
• KVBW Freiburg, Sundgauallee 27, 79114 Freiburg
Information und Anmeldung:
• Management Akademie der KV Baden-Württemberg,
Telefon (07 11) 78 75-35 35, Fax (07 11) 78 75-48-38 88,
E-Mail: [email protected]
• oder Online-Anmeldung unter www.mak-bw.de
Teilnahmegebühr:
65,– Euro (inklusive Unterlagen, Verpflegung, Getränke)
sitive, problematische, wirkungslose
und abzulehnende Regelungen auf. Es
stellt aber den ordnungspolitischen
Wert der Freiberuflichkeit in Frage, es
muss sich gefallen lassen, nach seiner
Perspektive, ob Niederlassung noch
ein Wert an sich ist, hinterfragt zu
werden“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) in
seinem Bericht.
Grund zur Sorge gibt es aus Dr.
Metkes Sicht weiter in Bezug auf die
Arbeit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Erst wenige Tage
zuvor hatte die KBV-Vertreterversammlung in einer Sondersitzung
getagt. Ziel sei es gewesen, wieder zu
einer handlungsfähigen KBV zu kommen, vor allem im Hinblick auf die
anstehenden Honorarverhandlungen
für 2016, die Umsetzung des GKV-VSG
und die weiteren Herausforderungen
der kommenden Jahre wie FacharztEBM usw.
Im Mittelpunkt des Berichtes von
Dr. Fechner standen die weiteren
Maßnahmen bei der Reform des Notfalldienstes. Im Herbst 2015 soll eine
Notfallpraxis an der Uniklinik in Tübingen eröffnet werden, sodass dann in
Baden-Württemberg
der
allgemeinärztliche Bereitschaftsdienst flächendeckend an den Wochenenden
und Feiertagen neben dem Fahrdienst
nur noch in Notfallpraxen angeboten
wird. Weiter ist vorgesehen, die Notfallpraxen in Stutensee/Blankenloch
(Landkreis Karlsruhe) sowie Wiesloch
und Neckargemünd im Rhein-NeckarKreis zu schließen. Diese Notfallpraxen
sind alle nicht an einem Krankenhaus
angesiedelt und haben insgesamt ein
zu geringes Patientenaufkommen, als
dass eine Fortführung betriebswirtschaftlich zu vertreten wäre. 2016
werden zudem eine Reihe von Notfallpraxen in Nordbaden an ein Krankenhaus angeschlossen.
Um die Sicherstellung weiter zu
gewährleisten, hat der KVBW-Vorstand das Programm „Ziel und Zukunft“ weiterentwickelt. Es sieht umfangreiche Fördermöglichkeiten bei
der Anstellung von Ärzten, Praxisübernahmen und Neugründungen
sowie bei Filialpraxen in Regionen mit
kritischer Versorgung vor. Daneben
sieht der Vorstand auch Eigeneinrichtungen als eine weitere Option, um
die Versorgung in entsprechenden
Gebieten weiterhin aufrecht zu erhalten. Die KVBW würde dann eine Praxis
errichten und einen Arzt sowie das
Praxispersonal dort anstellen. Die
Delegierten stimmten dem Antrag
des Vorstandes denn auch mit großer
Mehrheit zu.
Dr. Fechner machte weiter deutlich, dass die KVBW die Mitglieder unter dem Motto „Praxisaufkauf nein
danke!“ bei der Umsetzung der „Aufkaufregel“ im GKV-VSG unterstützen
wird, die zu erheblicher Unsicherheit
unter den Ärzten und Psychotherapeuten geführt hat. Er stellte klar, dass
der Vorstand nicht davon ausgeht, dass
diese Regel zu Praxisschließungen in
nennenswertem Umfang in BadenWürttemberg führt. Gleichwohl stellte
er ein umfassendes Informations- und
Unterstützungsprogramm für die Mitglieder vor, das aus einer Hotline, Informationsmaterial und umfangreichen
Beratungsangeboten besteht.
Ab Februar 2016 hat die KVBW
Terminservicestellen einzurichten, die
Facharzttermine für dringliche Überweisungen vermittelt. Der Vorstand
möchte im ersten Schritt ein IT-gestütztes telefonisches Callcenter aufbauen. Nimmt die Zahl der Anrufe
überhand, kann das System in einem
zweiten Schritt – erforderlichenfalls
nach Diskussion mit den Ärzten und
ihren Gremien im Land – um ein Modul
erweitert werden, das dem Patienten
eine Onlinebuchung für dringende
Überweisungen ermöglicht und damit
das Callcenter entlastet. Die Delegierten machten deutlich, dass sie nicht
bereit sind, die Folgen verfehlter Gesundheitspolitik zu tragen, die überhaupt zu Wartezeiten bei Facharztterminen führen. Der Geschäftsführer der
KV-Telematik GmbH, Dr. Florian Fuhrmann, warb in seinem Vortrag für den
breiten Einsatz von IT in der Arztpraxis
etwa für die Technik zum Austausch
von elektronischen Arztbriefen. Voraussetzung sei die Anbindung der
Arztpraxis an das sichere Netz der
Kassenärztlichen Vereinigungen, bevorzugt über KV-SafeNet.
Wirtschaft
Informationen der Baden-Württembergischen Bank
Neues aus der Finanzwelt
Boom bei den IGeL-Angeboten
Gesetzlich versicherte Patienten
bekommen von ihren Ärzten immer
häufiger Untersuchungen angeboten, die sie selbst bezahlen müssen
(IGeL). Dies ergab eine aktuelle Erhebung des wissenschaftlichen Instituts
der Ortskrankenkassen (WIdO). Danach wurde jedem dritten Versicherten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) innerhalb eines Jahres
ein IGeL-Angebot unterbreitet. Das
entspricht rund 20 Millionen Versicherten. Nach dem „IGeL-Monitor“
erhielten 2001 noch rund 8,9 Prozent
der Versicherten ein IGeL-Angebot. Elf
Jahre später waren es bereits 29,3
Prozent. Aktuell erhöhte sich die Angebotsquote auf ungefähr 33,3 Prozent. Eine ähnliche Entwicklung ist
bei den tatsächlich erbrachten Selbstzahlerleistungen zu beobachten: Zuletzt wurden gut 72 Prozent der
IGeL-Angebote wahrgenommen.
Frauen sind dabei offenbar empfänglicher für IGeL-Angebote. Ihnen
werden solche Leistungen häufiger
angetragen und entsprechend nutzen sie sie auch häufiger. Dies ist
wenig überraschend angesichts der
Tatsache, dass Gynäkologen zu den
häufigsten IGeL-Anbietern und -Erbringern zählen. Sie liegen „traditionell“ mit Abstand auf dem vordersten
Platz (Abb. 1). Als nächstes folgen
Augenärzte, Allgemeinmediziner, Orthopäden, Urologen und Hautärzte.
Zusammengenommen lässt sich diesen sechs Fachgruppen mit 90,9 Prozent der Löwenanteil an IGeL-Angebote zuordnen. Inhaltlich liegen Ultraschalluntersuchungen – überwiegend zur Krebsfrüherkennung bei
Frauen – an vorderster Stelle der
Selbstzahlerangebote (Abb. 2).
Allgemeinmediziner und praktische Ärzte stellen knapp ein Fünftel
aller IGeL-Angebote. Setzt man jedoch die Zahl der IGeL-Angebote in
Relation zur Ärztezahl der jeweiligen
Fachgruppe, kommt man zu dem Ergebnis, dass Fachärzte deutlich „IGeLaktiver“ sind als Hausärzte. Laut WIdO
übersteigt die Anzahl der durchschnittlich in einem Jahr angebotenen Zusatzleistungen bei Augenärzten jene der Allgemeinmediziner
um das Siebenfache. Frauenärzte liegen beim fünffachen Wert und Orthopäden, Hautärzte und Urologen beim
drei- bis vierfachen.
Arztrechnungen bezahlen – schnell
und fehlerfrei mit GiroCode
Privatpatienten kennen das Problem: Sie haben eine Rechnung von
ihrem Arzt erhalten und wollen jetzt
noch schnell die Rechnung überweisen. Aber statt ihrer bisherigen Kontonummer und Bankleitzahl ist nunmehr eine 22-stellige IBAN gefordert.
Und im Verwendungszweck stehen
oftmals Rechnungsnummern, die aus
langen Kombinationen von Buchstaben und Zahlen bestehen. Wie
schnell kann man sich da vertippen
– erst recht auf einem kleinen Bildschirm wie beim Smartphone oder
Tablet.
Die passende Lösung zur Vermeidung von Eingabefehlern beim Überweisen bietet der GiroCode. Mit ihm
bezahlen Zahlungspflichtige ihre
Rechnungen schnell, sicher und vor
allem fehlerfrei. Der GiroCode ist ein
Barcode – in ihm sind alle Rechnungsdaten gespeichert, die für die
Überweisung eines fälligen Betrags
notwendig sind. Er setzt automatisch
alle Daten ins Überweisungsformular
ein. Scannen, prüfen, freigeben – fertig. Damit spart sich der Auftraggeber der Überweisung das mühsame
Abschreiben von Überweisungsdaten und vermeidet so unnötige
Fehler.
Immer mehr Rechnungen – ob
digital oder in Papierform – enthalten
einen GiroCode. Er basiert auf dem
QR-Code, den man zum Beispiel von
Plakaten, Flyern oder Anzeigen kennt.
Aber auch Ärzte können von dieser
neuen Technik profitieren: Der GiroCode kann per Plug-In in die Rechnungsstellungs-Software integriert
beziehungsweise im Internet generiert und in Rechnungen eingefügt
werden. Auf Arztrechnungen gedruckt, enthält der Barcode alle relevanten Zahlungsdaten wie Empfänger, IBAN, BIC, Zahlbetrag und Verwendungszweck. Die Patienten scannen einfach mit ihrem Smartphone
über die Mobile-Banking-App den
GiroCode, geben die Zahlung mittels
TAN frei und schon ist das Geld unterwegs zum Arzt. Fehler bei der Erfassung der Daten durch den Patienten
werden somit ausgeschlossen. Alles,
was Patienten dazu benötigen, ist
eine Mobile-Banking-App, die den
GiroCode unterstützt. Und schon
profitieren auch Ärzte als Rechnungssteller von den Vorzügen des MobileBankings.
ÄBW 08 • 2015
Filippo Scaglione
Diplom-Kaufmann/
Prokurist
Baden-Württem­bergische Bank
Zielgruppenmanagement
Heilberufe
Telefon
(07 11) 1 24-4 90 95
Telefax
(07 11) 1 27-6 64 90 95
E-Mail: filippo.scaglione@
bw-bank.de
www.bw-bank.de/
heilberufe
407
Medizinhistorik
Vom „Wurstgift“ zum Therapeutikum:
Botulinum-Toxin
I
m Jahre 1811 äußerte sich das
Stuttgarter Medicinal-Collegium
besorgt „über den schädlichen
­Genuß dikker – schlecht zubereiteter
– geräucherter Blut-Würste“ auf
den es bereits 1802 durch ein
„General-Rescript“ aufmerksam gemacht hatte.
1817 legten die Amtsärzte J. Kerner aus Weinsberg und J. G. Steinbuch
aus Herrenberg, unabhängig voneinander, erste Ergebnisse ihrer Untersuchungen „über verdorbene Würste“
in den „Tübinger Blättern für Naturwissenschaften und Arzneikunde“
vor. Bis 1822 erschienen zwei weitere
Publikationen von Justinus Kerner
(1786 –1862), die aus heutiger Sicht
eine erste umfassende Beschreibung
der Vergiftung mit dem Exotoxin des
Bakteriums Clostridium botulinum
darstellen.
Die deskriptive Nüchternheit
Kerners ist umso erstaunlicher, als
­
Justinus Kerner bereits früh mit
romantischer Poesie bekannt ge­
­
worden war und später mit zahlreichen „psychischen“ Schriften einen Hang zum Spekulativen erkennen ließ. Besonders der Bericht über
„Die Seherin von Prevorst“ und seine
Hoffnung, die „Nachtseite“ des Menschen ergründen zu können, machten ihn über Deutschland hinaus
bekannt.
Titelseite
„Fettgift“
408
ÄBW 08 • 2015
Aufgetretene Vergiftungsfälle zu
untersuchen, gehörte zu den Auf­
gaben eines Oberamtsarztes. Kerner
konnte zwar nach damaligem Wissensstand noch nicht die mikrobielle
Genese des Botulismus und noch weniger den toxikologischen Hintergrund erkennen, dennoch wurden in
seinen Arbeiten über das „Wurstgift“
(lat. botulus = Wurst) – später nannte
er es „Fettgift“ – erstmals die klinischen
Symptome dieser Vergiftung verblüffend präzise beschrieben.
Nach Kerners Erstbeschreibungen folgten Jahre, in denen
über das „Wurstgift“ reichhaltig gerätselt wurde. Als Ursache vermutete
man unter anderem „aqua tofana“,
ein Gift, welches durch die Qualen
des Tieres bei der Schlachtung entstehe. Den damaligen Vorstellungen,
dass eventuell Blausäure die Ursache
der Vergiftungen sei, widersprach
Kerner bereits in seinen frühen Schriften, weil die Klinik von den „Nervenlähmungen“ bestimmt sei und er
vermutete, dass auch „narkotische
Pflanzen“ keine Rolle spielten, weil
„kein Wahnsinn damit verknüpft ist“.
Heute wissen wir, dass das Toxin nur
sehr gering die Blut-Hirn-Schranke
überschreitet.
Kerner allein sammelte, recherchierte und berichtete bis 1822 über
155 Krankengeschichten; 84 der Patienten verstarben an der Vergiftung.
Dem akribisch arbeitenden Amtsarzt
aus Weinsberg war bei seinen Hausbesuchen aufgefallen, dass in Gefäßen nur die untersten Fleischteile
giftig wurden und besonders dicke
Würste nur in ihrem inneren Teil in
„übelriechende Fäulnis“ übergingen,
unter Luftabschluss also – anaerob.
Das giftige Agens jedoch blieb unerkannt, und die Therapie orientierte
sich ausschließlich an den Symptomen.
Noch zwanzig Jahre später beklagte Kerner im Medicinischen Correspondenzblatt des Württembergischen Ärztlichen Vereins (1842),
dass die Behandlung der Wurstvergiftungen „leider (noch) auf dem gleichen
Punkte stehe“.
Justinus Kerner
Erst 1897, also 80 Jahre nach
Kerners erster Publikation, gelang
dem Holländer Emile van Ermengem
der Nachweis des „Bacillus botulinus“,
dem späteren Clostridium botulinum.
Er formulierte schon damals die Möglichkeit einer Toxinwirkung.
Kerners These vom „Fettgift“ hatte
sich nicht durchsetzen können, dennoch sind seine Abhandlungen über
das klinische Bild dieser Vergiftung
beispielhaft. Auszüge aus seiner Publikation von 1820 verdeutlichen dies:
„In den Magen gebracht, zeigt das
Gift meistens nach 4 bis 20 Stunden,
selten bälder, … seine reizende Wirkung … es entsteht Sodbrennen und
Erbrechen blutartiger Flüssigkeit und
bald zeigt sich ausschließlich die ganze
Ausbreitung in den sympathischen
Nerven … keine Rückenmarksnerven
sind gelähmt.
Herz und Auge, vorzüglich in das
sympathische System verflochten, zeigen sich hauptsächlich leidend. Die
Muskeln der Augen, besonders der äußeren geraden Muskel, werden der Bewegung unfähig. … Die Pupille wird
äußerst erweitert, bleibt für das Licht
reizlos und ist keiner Zusammenziehung mehr fähig.“
Jedoch „die reinen Sinnnerven, …
, der Nerv des Geruchs, der des Gehörs,
und des Sehens: (denn eigentlich nur
das Mechanische des Sehens wird gestört) sind seinem Einfluß wohl schwerer unterworfen … während Gehirn
und Rückenmark von diesem unberührt bleiben. … Die Vertrocknung der
Haut, … , die so lange andauern als das
Quelle: Wikipedia
„Die Augendeckel hängen gelähmt über das starre Auge“
Medizinhistorik
sympathische Nervensystem durch diese Gift in Schlummer liegt…
Die Augendeckel hängen gelähmt
über das starre Auge her. Die Thränenfeuchtigkeit verschwindet. … Die Stimme wird heiser oder ganz unterdrückt.
… Das Herz wird in seiner Bewegung
äußerst geschwächt und der Herzschlag ist nicht mehr zu fühlen. … Es
tritt die größte Hemmung im Schlingen
ein. Die Hemmung des Schlingen wurde
in den ersten Tagen hauptsächlich in
der Gegend des Kehlkopfes gefühlt,
später vier Zoll tiefer in der Speiseröhre.
… Die Speiseröhre wird zur todten bewegungslosen Röhre, in der ohne Zusammenziehen die Flüssigkeiten mechanisch zum Magen laufen und bey
geringsten Bewegungen wieder heraufkommen. Dichtere Speisen, die nicht so
leicht der Schwere folgen, kann die
Speiseröhre nicht mehr bringen. In allen
Schleimhölen der menschlichen Maschine, steht die Absonderung des gewöhnlichen Mukus stille; von der
größten, dem Magen an, … , dem
ductus stenonianus und den Ausführungsgängen der Zungen­
drüse. Kein
Speichel wird in den Speicheldrüsen
mehr abgesondert … kein Tropfen
Feuchtigkeit wird mehr im Munde gefühlt, keine Thräne mehr abgesondert,
kein Ohrenschmalz mehr im Gehörgang, auch Zeichnen von Vertrocknung
der Eustachischen Röhre stellen sich
ein. Kein Schleim wird in der Nase abgesondert, keiner mehr im Speisekanal,
keiner mehr in den Gedärmen. … Leicht
dringen die Getränke in die Luftröhre
und aufwärts in den Nasenkanal.
(Gaumensegellähmung!) … Und weil
diesen Häuten der Schleim fehlt, so
wird in ihnen äußerster Schmerz bei
allen Flüssigkeiten empfunden… Kein
Delirium stellt sich ein, die ruhigste
Besinnung bleibt. … Der Hunger ist bey
all diesen Erscheinungen oft groß, noch
mehr der Durst … .
Weiter beschreibt Kerner die Obstipation, die Atonie des Darmes (am
längsten dauerte der Lähmungszustand der Gedärme), die fehlende
Gallensekretion, die Atonie der Blase
und zuletzt die Lähmung der peripheren motorischen Muskulatur, besonders der Hirnnerven.
Kerner erkannte auch die Dosis­
abhängigkeit der Giftwirkung und
dessen lange Halbwertzeit. „Verschieden … zeigte sich dieses Wurstgift auch
dadurch, daß seine Wirkung nicht so
schnell vorübergehend ist“ und „verstünden wir das Wurstgift als Arzneymittel anzuwenden, so hätten wir an
Justinus Kerner, der Dichter der
Romantik, oszillierte als „Wurst-Kerner“ und „Geisterseher“ zwischen
Physiologie und Psychologie, wie es
der Bonner Medizinhistoriker Heinz
Schott ausdrückte. Immerhin aber
war er als Arzt kritisch genug, im
Schlusskapitel seiner letzten, 1822
erschienenen Arbeit über das „Wurstgift“ hinzuzufügen, dass „Hypothesen
vergehen, aber die treue Beobachtung
steht … fest, brauchbar in allem Wechsel der Systeme, Gewinn für … kommende Tage.“
Dr. Udo Schuss
Emile van Ermengem
ihm vielleicht ein gutes Mittel“. Kerner
spekulierte darüber „Scirrhositäten“
(Verhärtungen) zu verhindern, „wie in
der mit harten Nerven (Spastik) versehenen Hand.“
Es dauerte jedoch nochmals weitere 80 Jahre von der Entdeckung des
Bakteriums bis zur therapeutischen
Anwendung des neuroparalytisches
Toxins. Erste therapeutische Erfolge
erzielten der amerikanische Ophthalmologe Alan Scott 1980 in der Behandlung des Schielens und 1984 der
HNO-Arzt Andrew Blitzer bei der Behandlung der spasmodischen Dysphonie: Eine der giftigsten Substanzen überhaupt war zum Medikament
geworden.
Botulinum-Toxine (meist das
BoNT/A) werden heute therapeutisch
genutzt. Durch Hemmung der Freisetzung von Acetylcholin an der motorischen Endplatte wird der nachgeschaltete Muskel gelähmt. Die kontrollierte, lokale, dosisabhängige und
zeitlich begrenzte Muskelparese findet ein breites Anwendungsspektrum
in der HNO-Heilkunde und in der
Neurologie. Besonders erfolgreich ist
die Behandlung fokaler Dystonien:
beim hemifacialen Spasmus, dem
Blepharospasmus, dem Torticollis
spasticus und der oromandibulären
Dystonie und darüber hinaus bei den
spastischen Bewegungsstörungen
der Kinder mit Zerebralparese. Weitere Anwendungsgebiete bieten
Krankheitsbilder wie das gustatorische Schwitzen nach Parotidektomie (Frey-Syndrom) und die cricopharyngealen Achalasie. Indikationen für
die Applikation des Toxins entwickelten sich auch in der Urologie, der
Dermatologie (Hyperhidrose) und in
der kosmetischen Behandlung von
Falten im Gesicht.
Literatur (in Auszügen)
Blitzer, A., Sulica, L.: Botulinum Toxin: Basic Science and Clinical Uses in
­Otolaryngology. Laryngoscope 2001; 111: 218–226
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H.: Handbuch der speziellen Pathologie und Therapie. 1876; Bd 15: 235–246
Corput, E. van den: Das im geräucherten Fleische und in Würsten sich bildende Gift.
Archiv f. Pharm. 1856
Ermengem, E. van: Ueber einen neuen anaeroben Bazillus und seine Beziehung
zum Botulismus. Zeitschr. F. Hygiene Infektionskrankh XXVI, 1897: 1–58
Grüsser, O.-J.: Die ersten systematische Beschreibungen und tierexperimentellen
Untersuchungen des Botulismus. Sudhoffs Archiv 1986, 70: 167–187
Grüsser, O.-J.: Justinus Kerner 1786–1862. Arzt – Poet – Geisterseher. SpringerVerlag Berlin Heidelberg 1987
Kerner, J.: Ueber das Wurstgift. Tübinger Blätter für Naturwissenschaften und
Arzneikunde. 1817, Bd. 3: 1–25
Kerner, J.: Neue Beobachtungen über die in Würtemberg so häufig vorfallenden
tödtlichen Vergiftungen durch den Genuß geräucherter Würste. Osiander Tübingen
1820
Kerner, J.: Das Fettgift oder die Fettsäure und ihre Wirkung auf den thierischen
Organismus, ein Beitrag zur Untersuchung des in verdorbenen Würsten giftig
werdenden Stoffes. 1822
Kirschner, J., Berweck, S., Mall, V., Korinthenberg, R., Heinen, F.: Botulinumtoxin
– Neue Therapieoption für Kinder mit Zerebralparese. Dt Ärztebl 2001; 98:
A 3375–3379.
Kreyden, O. P., Geiges, M. L., Böni, R., Burg, G.: Botulinumtoxin: Vom Gift zum
Medikament. Ein historischer Rückblick. Hautarzt 2000: 733-7
Laskawi, R.: Die therapeutische Anwendung von Botulinum-Toxin im HNO-Bereich.
Teil 1 und 2. HNO 46. 1998: 281–7 und 366–73
Laskawi, R., Roggenkämper, P. (Hrsg.): Botulinum-Toxin-Therapie im Kopf-HalsBereich. Urban & Vogel. 1999.
Lichtenthaeler, Ch.: Geschichte der Medizin. 3. Aufl. 2 Bde, Deutscher Ärzte Verlag,
3. Auflg.1982
Mann, G.: Medizin der Aufklärung: Begriff und Abgrenzung. Medizingeschichtl.
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Naumann, M.: Botulinumtoxin – Wirkprinzip und klinische Anwendung. Bremen.
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Ploucquet, W. G.: Der Arzt, oder über die Ausbildung, die Studien, Pflichten, Sitten,
und die Klugheit des Arztes. Cotta 1797
Pommer, C. F. (Hrsg.): Schweizerische Zeitschrift für Natur- und Heilkunde. 5. Band.
Schulthess. Zürich. 1840: 386–397
Schipperges, H.: Krankheit und Kranksein im Spiegel der Geschichte. Springer 1999
Schlossberger, J. E.: Das Gift verdorbener Würste mit Berücksichtigung seiner Analogen in anderen thierischen Nahrungsmittel. Archiv für physiologische Heilkunde.
1852; Suppl. Bd. I: 70–104
Schlossberger, J. E.: Lehrbuch der organischen Chemie. 5. Aufl. 1860: 990 ff.
Schott, H. (Hrsg.): Medizin und Romantik. Justinus Kerner als Arzt und Seelen­
forscher. Stadt Weinsberg und Justinus-Kerner-Verein. 1989
Schott, H. (Hrsg.): Der sympathetische Arzt. Texte zur Medizin des 18. Jahrhundert.
Verlag C. H. Beck. München. 1998
Steinbuch, J. G.: Vergiftung durch verdorbene Würste. Tübinger Blätter für Naturwissenschaften und Arzneikunde. 1817, Bd. 3: 26–45
ÄBW 08 • 2015
409
Vermischtes
Ärztegewerkschaft stellt Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung
Verfassungsbeschwerden gegen Tarifeinheit
S
ofort zum Inkrafttreten des
Gesetzes zur Tarifeinheit am
10. Juli hat der Marburger
Bund Verfassungsbeschwerde er­
hoben und zugleich beim Bundes­
verfassungsgericht den Antrag gestellt, die Anwendung des Gesetzes
bis zur Entscheidung über die
Ver­fassungsbeschwerde einstweilen
auszusetzen.
Der Verband der angestellten und
beamteten Ärztinnen und Ärzte
Deutschlands begründet seine Verfassungsbeschwerde damit, dass das
Tarifeinheitsgesetz im Kern einen
Verstoß gegen die Koalitionsfreiheit
aus Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz
darstellt. Das Gesetz verstoße zudem
gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, das heißt gegen die verfassungsrechtlichen Anforderungen
an die Eignung, Erforderlichkeit und
die Zumutbarkeit. Eine Minderheitsgewerkschaft, die die Arbeitsbedingungen für ihre Mitglieder nicht mehr
eigenverantwortlich und verbindlich
aushandeln und durchsetzen könne,
werde zwangsläufig an Attraktivität
einbüßen.
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Veranstaltungshinweis
Die Baden-Württembergische Bank (BW-Bank) in Heidelberg
veranstaltet ein Fachseminar für niederlassungswillige Mediziner.
Seminartitel:
Existenzgründer-Seminar für Heilberufler.
Seminarinhalte:
• Neugründung oder Übernahme
• Kooperationsformen
• Praxiswertermittlung
• Investitions- und Kostenplanung
• Finanzierungsmöglichkeiten
• Öffentliche Fördermittel
Termin und Veranstaltungsort:
28. Oktober 2015 (18.30 Uhr) in Heidelberg
Information und Anmeldung:
BW Heilberufe Center Rhein-Neckar, Stefan Leinthaler,
Telefon (0 62 21) 9 18-166, E-Mail: [email protected]
Teilnahmegebühr: kostenfrei
410
ÄBW 08 • 2015
Mit dem Antrag auf Erlass einer
einstweiligen Anordnung möchte
der Marburger Bund besonders
schwere und praktisch nicht wieder
gutzumachende Nachteile abwehren, bis abschließend über die Verfassungsbeschwerde entschieden worden ist. Diese, insbesondere mit der
Mehrheitsregel im Gesetz verbundenen Nachteile hätten sich bereits
vor dem Inkrafttreten des Gesetzes
eingestellt.
Auch die Pilotenvereinigung
Cockpit und der Deutsche Journalisten-Verband haben zeitgleich Verfassungsbeschwerden eingereicht;
die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer hat eine Klage in Karlsruhe
angekündigt. Die Große Koalition
hatte das Gesetz im Mai verabschiedet. Es sieht vor, dass in einem Betrieb
jeweils nur der Tarifvertrag gilt, den
die größere von zwei konkurrierenden Gewerkschaften abgeschlossen hat. Damit will die Regierung
Streiks von Spartengewerkschaften
eindämmen und einen Rechtsgrundsatz wiederherstellen, den das Bundesarbeitsgericht vor fünf Jahren gekippt hatte. Die Mehrzahl der Arbeitsrechtler hält die Neuregelung allerdings für verfassungswidrig.
Erweiterung des Landesverfahrens Qualitätssicherung
Multiresistente Erreger
W
ährend die MRSA-Last zurückgeht, nehmen die Besiedlungen und Infektionen
durch multiresistente gramnegative
Erreger zu. In vielen europäischen und
außereuropäischen Ländern konnte
ein starker Anstieg in kurzer Zeit beobachtet werden. Auch in Deutschland
werden zunehmend Besiedlungen
und Infektionen von 4MRGN beobachtet und beschrieben.
Daher hat das Lenkungsgremium
zur Qualitätssicherung in der stationären Krankenhausversorgung in Baden-Württemberg beschlossen, das
bereits erfolgreich etablierte Verfahren zur Qualitätssicherung MRSA um
multiresistente Keime des gram­
negativen Spektrums, die gegen vier
Antibiotikagruppen resistent sind
(4MRGN), zu erweitern. Im Rahmen
der Erfassung sollen Angaben zu
Screeningabstrichen auf 4MRGN und
positiven 4MRGN Abstrichen halbjährlich von den Einrichtungen übermittelt werden. Neben den im stationären
Aufenthalt durchgeführten Abstrichen können auch im Vorfeld im ambulanten Bereich erfolgte ScreeningUntersuchungen übermittelt werden.
Die Verpflichtung für Krankenhäuser in Baden-Württemberg zur
Teilnahme am Qualitätssicherungsverfahren MRE gründet auf der Entscheidung des Lenkungsgremiums
Baden-Württemberg, welches von
Krankenkassen, Landesärztekammer,
Landeskrankenhausgesellschaft und
Landespflegerat paritätisch besetzt
ist.
Ein Ziel des erweiterten Ver­
fahrens ist es, die Krankenhäuser
in Baden-Württemberg für die
drängende Problematik multiresistenter gram­
negativer Erreger zu
sensibilisieren und bei der Einführung von geeigneten ScreeningMaßnahmen zu begleiten, um einer
weiteren Ausbreitung entgegen­
zuwirken.
Die erweiterte Erfassung mit
Angaben zu MRSA und 4MRGN
(Screeningabstrichen und Nachweisen) erfolgt erstmalig zum zweiten
Halbjahr 2015. Eine Informationsveranstaltung zur Verfahrenserweiterung wird am 8. Oktober 2015 in
Stuttgart stattfinden.
Weitere Informationen:
www.geqik.de
C
Vermischtes
Heilberufe bei Vorratsdatenspeicherung nicht ausreichend geschützt
Ä
rzte- und Zahnärzteschaft,
Apotheker sowie Psychologische Psychotherapeuten haben scharfe Kritik an dem von der
Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung geübt.
Die Regelungen stellten keinen
ausreichenden Schutz für Berufsgeheimnisträger dar, warnten Bun­
desärztekammer, Bundeszahnärztekammer, Bundesapothekerkammer
und Bundespsychotherapeutenkammer in einem gemeinsamen Schreiben an die Mitglieder des Gesundheitsausschusses und des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages.
Die Organisationen appellierten an
die Abgeordneten, dem Gesetz in
seiner jetzigen Form nicht zuzu­
stimmen.
Der Gesetzentwurf sieht vor, Verkehrsdaten für zehn Wochen und
Standortdaten für vier Wochen zu
speichern. Von der Speicherpflicht
ausgenommen werden Verkehrsdaten von Personen, Behörden und
Organisationen in sozialen oder kirch-
lichen Bereichen, die grundsätzlich
anonym bleibenden Anrufern telefonische Beratung in seelischen oder
sozialen Notlagen anbieten. In diese
Regelungen nicht einbezogen sind
Berufsgeheimnisträger wie Ärzte,
Zahnärzte, Apotheker oder Psychologische Psychotherapeuten. Für diese
Gruppen soll lediglich ein Verwertungsverbot der Verkehrsdaten durch
die Strafverfolgungsbehörden zur
Anwendung kommen.
„Alle Patienten benötigen die
Möglichkeit, sich jederzeit auch telefonisch, vor allem in Krisensituationen, an den Arzt oder Psychotherapeuten wenden zu können und auf
die uneingeschränkte Gewährleistung der absoluten Vertraulichkeit
ihrer Gespräche vertrauen zu können.
Schon das Gefühl einer Registrierung
kann eine unter Umständen über­
lebensnotwendige Kontaktaufnahme
verhindern“, heißt es in dem Schreiben an die Abgeordneten. Wenn die
Daten erst einmal erhoben sind, biete
die Strafprozessordnung keinen ausreichenden Schutz mehr. Die Organi-
Foto: Thinkstock – iStock
Datenschutz für Berufsgeheimnisträger
sationen fordern daher, dass Verkehrsdaten von Berufsgeheimnisträgern generell nicht von der Vorratsdatenspeicherung erfasst werden.
Die Argumentation der Bundesregierung, eine Ausnahme von der
Speicherung sei technisch nicht möglich, lassen die Heilberufe nicht gelten.
Denn schon jetzt führt die Bundes­
netzagentur datenschutzkonform eine
zentrale Liste der geschützten Personen, Behörden und Organisationen
und übermittelt dieses automatisiert
an die Telekommunikationsunternehmen. Diese Liste könne erweitert
­werden, da den Heilberufekammern
die Rufnummern der Kammerange­
hörigen bekannt seien.
Ulmer Einrichtung untersucht frontotemporale Lobärdegeneration in Süddeutschland
FTLD-Register Schwaben
V
or vier Jahren wurde an dieser
Stelle das ALS-Register in
Schwaben vorgestellt, das erfreulicherweise breite Unterstützung
findet: Seit Oktober 2010 wurden
464 ALS Patienten retrospektiv und
699 prospektiv in einer Zielpopula­
tion von 8,4 Millionen Einwohnern
in Süddeutschland rekrutiert. Die
Vollständigkeit des Registers liegt
bei 82 Prozent.
Es gibt Hinweise, dass die frontotemporale Lobärdegeneration (FTLD)
durch ähnliche neuropathologische
Veränderungen wie die amyotrophe
Lateralsklerose (ALS) charakterisiert
ist. Sie tritt in Kombination mit
ALS oder allein auf und zeichnet
sich durch ein Spektrum von klinischen Syndromen aus, das dem
Frontal- und Temporallappen zuzuordnen ist. Daher hat die Forschergruppe der Abteilungen Neurologie
und Epidemiologie der Universität
Ulm nun das erste FTLD-Register
etabliert. Es arbeitet mit allen
wichtigen neurologischen Abteilungen und einer zunehmende Zahl
von psychiatrischen Kooperationspartnern in der geografischen Region
Schwaben zusammen und untersucht unter anderem die Risiko­
faktoren, die Epidemiologie und
medizinische Versorgung von FTLDPatienten.
Der Ausbau des ALS-Registers
Schwaben zu den FTLD-Spektrums­
erkrankungen ist eine Herausfor­
derung, da die Patienten offen­
sichtlich anfänglich psychiatrische
Symptome aufweisen und eine zusätzliche
Motoneuronerkrankung
manchmal übersehen wird, da die
psychiatrischen Symptome für die
Angehörigen und Patienten lebensbestimmend sind. Das Register
sammelt auch Blutproben für die
Identifizierung von prognostischen
Faktoren und plant, epidemiologische Kenngrößen und medizinische Versorgung in einer registerbasierten Studie zu erforschen.
Neueste überarbeitete diagnostischen FTLD-Kriterien werden untersucht und in den neurologischen und
psychiatrischen Abteilungen in der
Registrierung der Region bekannt
gemacht.
Weitere Informationen:
www.als-register.net
C
ÄBW 08 • 2015
411
Vermischtes
Wiederbelebung macht in Baden-Württemberg schule
Löwen retten Leben
B
aden-Württemberg ist bundesweit das erste Bundesland, das
die Reanimation in nachhaltiger Form in die Schulen bringt:
Kick-off für das Projekt „Löwen retten
Leben – In Baden-Württemberg
macht Wiederbelebung Schule” ist am
23. September. Ab diesem Tag werden ausgewählten Lehrkräften praktische Kenntnisse der vereinfachten
Laienreanimation vermittelt und wie
das Thema in der Schule und im Unterricht eingebaut werden kann. Die
Fortbildungen finden wöchentlich an
50 Standorten in Baden-Württem-
berg über die nächsten Jahre hinweg
statt. Projektpartner sind das Kultusministerium, das Deutsche Rote Kreuz
sowie die Initiative „100 pro Reanimation”; Hintergrund ist ein Beschluss
der Kultusministerkonferenz.
Das Projekt umfasst zweistündige Lehrerfortbildungsveranstaltungen zum Thema „Laienreanimation”, die an 50 Standorten in BadenWürttemberg stattfinden werden.
Die Lehrer können im Anschluss an
die Fortbildung ihr Übungsmodell
mit einer Übungs-DVD mitnehmen.
Die Schule erhält dann 15 Übungsmodelle, damit die vereinfachte Laienreanimation unter Aufsicht der
diesbezüglich fortgebildeten Lehrkräfte mit den Schülern geübt werden kann. Durch Learning by Doing
soll ihnen die Handlungshemmung
genommen werden, im Notfall eine
lebensrettende Maßnahme durch­
zuführen.
Ausgehend von rund 2600 allgemeinbildenden weiterführenden öffentlichen und privaten Schulen sowie den sechsjährigen Beruflichen
Gymnasien sollen 5200 Lehrer (Tandem pro Schule) geschult werden. Die
wöchentlichen Schulungen werden
ärztlicherseits stets von Anästhesisten
der entsprechenden Region begleitet.
Die Initiative findet statt in Kooperation mit dem Deutschen Roten Kreuz
und der Stiftung Deutsche Anästhesiologie und wird vom Sparkassenverband Baden-Württemberg unterstützt.
Auf regionaler Ebene beteiligen sich
zusätzlich, je nach Möglichkeit, die
Hilfsorganisationen Arbeiter-Samariter-Bund, Deutsche Lebens-RettungsGesellschaft und Malteser Hilfsdienst.
Darüber hinaus gehende Initiativen
von Ärztinnen und Ärzten sind jederzeit willkommen.
Weitere Informationen:
www.loewen-retten-leben.de
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Benefizkonzert
des Deutschen Ärztechores und
des DeutschenÄrzteorchesters
in Baden-Baden
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Veranstaltungshinweis
Die Baden-Württembergische Bank (BW-Bank)
lädt im Rahmen ihrer Reihe BW Forum Medicum zu einer
Informationsveranstaltung für Ärztinnen und Ärzte ein.
Titel: Innovative Versorgungsgestaltung
in der Gesundheitsregion Südbaden
Veranstaltungsinhalte:
• Impulsvortrag zu Modellen innovativer Versorgungsstrukturen
• Podiumsdiskussion mit namhaften Experten über die Möglichkeiten der innovativen Versorgungsgestaltung in Südbaden
Termin und Veranstaltungsort:
Mittwoch, 14. Oktober 2015 um 18.30 Uhr
Schloss Reinach, 79112 Freiburg-Munzingen
Information und Anmeldung:
BW Heilberufe Center Freiburg, Martina Linser,
Telefon (07 61) 2 18 05-26, E-Mail: [email protected]
Teilnahmebedingungen:
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei.
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.
412
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Termin:
Freitag, 30. Oktober 2015, 20.00 Uhr
Weinbrennersaal im Kurhaus Baden-Baden
Programm:
Felix Mendelssohn-Bartholdy: Elias, Oratorium
Miriam Meyer – Sopran
Judith Thielsen – Alt
Michael Connaire – Tenor
Konstantin Heintel – Bass
Deutscher Ärztechor, Choreinstudierung: Uta Singer
Knabensoli und Männerstimmen der Knabenkantorei Basel
und Juventus Musica
Deutsches Ärzteorchester
Leitung: Alexander Mottok
Kartenvorverkauf in Baden-Baden
Information: Baden-Baden Events GmbH, Telefon (0 72 21) 27 52 75;
Ticketservice Tourist-Information, Schwarzwaldstraße 52,
Telefon (0 72 21) 27 52 33; Ticketservice in der Trinkhalle,
Kaiserallee/Kurpark, Telefon (0 72 21) 93 27 00;
Ticketbuchung im Internet: www.badenbadenevents.de
Preise auf allen Plätzen: 25 Euro,
Schüler und Studenten: 5 Euro
Eine weitere Aufführung des „Elias“
findet am Samstag, 31. Oktober 2015, 19.30 Uhr
im Stadtcasino Basel statt.
Kartenvorverkauf: +41 (0) 61 2 06 99 96, [email protected]
C
Vermischtes
Neue Ämter und wichtige Auszeichnungen
Namen und
Nachrichten
Neuer BWKG-Vorstand
Die Mitgliederversammlung der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft (BWKG) hat für die
kommenden zwei Jahre einen neuen fünfköpfigen Vorstand gewählt. Neuer Vorstandsvorsitzender ist Detlef
Piepenburg (Foto), Landrat des Kreises Heilbronn. Er war
bisher Vorstandsmitglied und ist Vorsitzender des Gesundheitsausschusses des baden-württembergischen Landkreistags. Als Landrat und stellvertretender Vorsitzender
des Aufsichtsrats trägt er gemeinsam mit der Stadt Heilbronn die Verantwortung für die SLK-Kliniken Heilbronn
GmbH. Sein Amtsvorgänger, Thomas Reumann, ist seit
Beginn des Jahres Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft und stellte sich daher nicht mehr zur Wahl.
Neue Leiterin im LGA
Seit 1. Juli hat Dr. Karlin Stark, bisherige Leiterin des
Gesundheitsamts des Landkreises Heilbronn, die Leitung
des Landesgesundheitsamts (LGA) inne. Sie ist damit
Nachfolgerin von Prof. Dr. Günter Schmolz, der bereits zu
Jahresbeginn ausschied. Dr. Stark hatte nach dem Medizinstudium ihre berufliche Laufbahn zunächst am Uniklinikum Ulm begonnen. Danach sammelte sie Auslandserfahrungen in mehreren Krankenhäusern Englands in den
Bereichen Chirurgie, Geriatrie, Pädiatrie und Innere Medizin. Zurück in Deutschland und Baden-Württemberg trat
sie im März 1994 in den Öffentlichen Gesundheitsdienst
ein. Das Landesgesundheitsamt ist beim Regierungspräsidium Stuttgart angesiedelt, hat aber landesweite Zuständigkeiten. Dazu gehören: Als fachlich-wissenschaftliche
Leitstelle für den Öffentlichen Gesundheitsdienst in BadenWürttemberg ist das Landesgesundheitsamt Drehscheibe
zwischen Gesundheitspolitik, Gesundheitsbehörden und
Wissenschaft. Hinzu kommen die Aufgaben des Landesarztes für behinderte Menschen, des Staatlichen Gewerbearztes und des Landesprüfungsamtes für Medizin und
Pharmazie und das Approbationswesen.
Detlef Piepenburg
Dr. Karlin Stark
Fortgeschriebene Richtlinie der Bundesärztekammer
Irreversibler Hirnfunktionsausfall
D
ie Bundesärztekammer hat die
vierte Fortschreibung der
Richtlinie zur Feststellung des
irreversiblen Hirnfunktionsausfalls
veröffentlicht. Darin werden insbesondere die medizinischen Voraussetzungen für die Diagnostik des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls, die apparativen Untersuchungsmethoden
und die Qualifikationsanforderungen
der an der Diagnostik beteiligten
Ärztinnen und Ärzte präzisiert.
Die Feststellung des irreversiblen
Hirnfunktionsausfalls erfolgt in drei
Stufen: Voraussetzung ist sowohl
nach der bislang gültigen als auch
nach der fortgeschriebenen Richt­
linie der zweifelsfreie Nachweis
einer akuten schweren primären
oder sekundären Hirnschädigung
sowie der Ausschluss reversibler Ursachen. In einem zweiten Schritt
müssen alle in den Richtlinien ge­
forderten klinischen Ausfallsymptome nachgewiesen werden. Danach muss die Irreversibilität der
klinischen Ausfallsymptome bestä­
tigt werden. Auf diesem Vorgehen
beruht die Sicherheit der Todesfeststellung.
Als neue apparative Methoden für
den Nachweis des zerebralen Zirkulationsstillstandes haben die in der klinischen Praxis etablierten Verfahren
der Duplexsonographie und Computertomographie-Angiographie Eingang in die vierte Fortschreibung der
Richtlinie gefunden. Der irreversible
Hirnfunktionsausfall muss unverändert von mindestens zwei dafür
qualifizierten Ärzten unabhängig
voneinander und übereinstimmend festgestellt und
dokumentiert werden. Dabei müssen die Ärzte wie
bisher über eine mehrjährige Erfahrung in der Intensivbehandlung von Patienten mit akuten schweren
Hirnschädigungen verfügen. Diese Regelung, durch
die die Basis der praktischen Erfahrung in der
Diagnostik sichergestellt
werden soll, wurde in der
fortgeschriebenen Richtlinie formal und inhaltlich
präzisiert. So müssen die
den irreversiblen Hirnfunktionsausfall feststellenden
und dokumentierenden Ärzte Fachärzte sein und die Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten aufweisen,
um die Indikation zur Diagnostik
eines irreversiblen Hirnfunktionsausfalls zu prüfen, die klinischen Untersuchungen durchzuführen und die
angewandte apparative Zusatzdiagnostik im Kontext der diagnostischen Maßnahmen beurteilen zu
können.
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ÄBW 08 • 2015
413
Vermischtes
Neuer Facharzt-Vertrag nach § 73c SGB V
Bessere psychotherapeutische Versorgung
D
er Ärzteverbund MEDI BadenWürttemberg und die DAKGesundheit haben sich auf eine
Neugestaltung der psychotherapeutischen Versorgung im Land geeinigt.
Beide Partner unterzeichneten einen
auf § 73c SGB V basierenden Vertrag,
der Patienten, Ärzten und Psychotherapeuten Vorteile bringen soll.
DAK-Versicherte, die dringend
psychotherapeutisch versorgt werden müssen, bekommen künftig einen schnelleren Zugang zur Behandlung als in der Regelversorgung: Der
Erstkontakt erfolgt in der Regel binnen 14 Tagen, in dringenden Fällen
sogar innerhalb von drei Tagen. Die
Wartezeit auf eine Behandlung, die in
der Regelversorgung Monate betragen kann, dauert im DAK-Vertrag im
längsten Fall vier Wochen, in dringenden Fällen sieben Tage. Dadurch
könne das Risiko einer Chronifizierung eingeschränkt und Rückfallquoten reduziert werden. Die Teilnahme
der DAK-Versicherten ist unabhängig
von einer Teilnahme am Hausarztvertrag ihrer Kasse.
Ärzte und Psychotherapeuten, die
am DAK-Vertrag teilnehmen, erhalten
eine höhere Vergütung als im Kollektivvertrag mit der Kassenärztlichen
Vereinigung. In den nächsten Wochen
werden unter Beteiligung mehrerer
psychotherapeutischer Berufsverbände notwendige organisatorische und
technische Vorbereitungen getroffen.
Dann können Ärzte und Therapeuten
Ende 2015 mit ihrer Behandlung
­beginnen.
Im Zusammenhang mit der Änderung der Bereinigungsregelung zu
Vergütungen aus Selektivverträgen
im GKV-Versorgungsstärkungsgesetz
ist der Vertrag auch eine Vorlage für
weitere Facharztverträge mit der
DAK-Gesundheit in anderen Bundesländern.
„Meningokokken – ein Übersichtsbeitrag“ (ÄBW 7/2015)
Leserbrief
Stellungnahme der Autorinnen
I
m oben genannten Artikel beschreitben die
beiden Autorinnen Frau Hülße und Frau LeyKöllstadt die Diagnostik und Prophylaxe der
Meningokokken mit einem Schwerpunkt auf den
vorhandenen Impfstoffen.
Hierbei fällt auf, dass dem neuen Impfstoff
Bexsero, der von der STIKO in dieser Indikation
noch nicht einmal zugelassen ist, deutlich mehr
Platz eingeräumt wird, als allen anderen vorhandenen Standard-Impfempfehlungen der STIKO.
Beide Autorinnen haben keine Interessenkonflikte dargelegt. Eine kurze Recherche ergibt jedoch, dass beide Autorinnen relevante Interessenkonflikte haben: Beide arbeiten für das
Deutsche Grüne Kreuz, welches sich wiederum
z. B. durch kommerzielle Impfberatungen finanziert und enge Verhältnisse zu allen führenden
Impfstoffherstellern hat. Frau Hülße unterhält
zudem direkte Beziehungen zum Hersteller des
in dem Artikel überaus positiv beschriebenen
Impfstoffes.
Diese nicht deklarierten Interessenkonflikte,
insbesondere in einem als „Fortbildung“ titulierten Artikel halte ich für kritikwürdig. Das
Ärzteblatt Baden-Württemberg hinkt nach meiner Ansicht mit dieser fehlenden Transparenz
inzwischen selbst anzeigenfinanzierten medizinischen Streuzeitschriften hinterher. (…)
N. Schurig, Mitglied im Vorstand von MEZIS e. V.
414
ÄBW 08 • 2015
Der Beitrag „Meningokokken – Aktuelles zur Epidemiologie und Impfprophylaxe“ wurde
von uns wegen der zahlreichen Anfragen aus der Ärzteschaft zum Einsatz der verschiedenen
Meningokokken-Impfstoffe verfasst, zumal der MenB-Impfstoff erst seit kurzer Zeit in Deutschland zur Verfügung steht und demzufolge ein hoher Informationsbedarf zur Indikation,
Wirksamkeit, Sicherheit und praktischen Anwendung speziell dieses Impfstoffes besteht. Da
auf die inzwischen vorliegenden internationalen Erfahrungen eingegangen wurde, musste
logischerweise dem MenB-Impfstoff mehr Platz eingeräumt werden als den schon seit mehreren Jahren vorhandenen MenC- und tetravalenten Meningokokken-Impfstoffen.
Wir haben den Beitrag völlig neutral und ohne jegliche finanzielle Unterstützung durch
die Pharmaindustrie verfasst und uns streng an die STIKO-Empfehlungen gehalten. Die
Aussagen der STIKO zu dem MenB-Impfstoff sowie auch die Hinweise, wie bei einer fehlenden STIKO-Empfehlung zu verfahren ist, wurden wörtlich zitiert.
Frau Prof. Hülße ist seit einigen Jahren nicht mehr Mitglied der STIKO. Sie ist – bis auf
die Tätigkeit als Sprecherin des Wissenschaftlichen Beirates der Sektion Infektionskrankheiten und Impfschutz des Deutschen Grünen Kreuzes e. V. ­auch nicht mehr in anderen
Impfgremien tätig. Frau Dr. Ley-Köllstadt ist Ärztliche Leiterin im Deutschen Grünen Kreuz
e. V. und Sekretärin des Wissenschaftlichen Beirats Infektionskrankheiten und Impfschutz.
Der Beirat informiert die Ärzteschaft in Deutschland über die aktuellen STIKO-Empfehlungen
und erstellt daraus Aufklärungsmaterial über notwendige Impfungen in der Bevölkerung,
er wird durch die Pharmaindustrie finanziell nicht unterstützt.
Die im Arzneitelegramm genannten Vorwürfe beziehen sich auf Tochtergesellschaften,
die aufgrund deren Insolvenz vor fünf Jahren gar nicht mehr existieren. Das Deutsche
Grüne Kreuz e. V. finanziert sich über die Verkäufe seiner Informationsmaterialien für Ärzte
und Apotheker, wie verschiedene Fachbücher zum Thema Impfschutz, sowie durch Bereitstellung von wissenschaftlicher Kompetenz, z. B. bei der Beantwortung schwieriger Impfanfragen. Diese völlig neutrale Hilfestellung bei komplizierten Anfragen wird auch von
Pharmafirmen genutzt. Dies ist die einzige Unterstützung, die das Deutsche Grüne Kreuz
e. V. erhält.
Professor Dr. med. Christel Hülße, Sprecherin des Wiss. Beirats
Dr. med. Sigrid Ley-Köllstadt, Ärztliche Leiterin
Vermischtes
Assistenzärztin aus Schwäbisch
Hall sehr erfolgreich
Sportweltspiele
E
ine Teilnehmerin aus BadenWürttemberg war bei den diesjährigen Sportweltspielen der Medizin
und Gesundheit in Limerick, Irland, besonders erfolgreich: Dr. Katharina Teepe,
Assistenzärztin an der Klinik für Kinderheilkunde und Jugendmedizin des Diakonie-Klinikums Schwäbisch Hall, zeigte
einmal mehr starke Leistungen.
Überlegen gewann die Athletin im
Hochsprung und sicherte sich so die
ersehnte Goldmedaille. Ihre VorjahresTitel über 100 m, 200 m und im Weitsprung konnte sie dieses Mal zwar
nicht verteidigen, holte aber in allen
drei Disziplinen die Silber­
medaillen.
Auch in der Frauenstaffel über viermal
100 m schafften Dr. Teepe und ihre
Kolleginnen den Sieg und erlangten
somit eine weitere Goldmedaille
Neue Bücher
Gute oder vergütete
­Behandlung? Ethische Fragen
der Gesundheitsökonomie
A. Frewer, A. Reis, L. Bergemann,
396 Seiten, Königshausen u. Neumann,
ISBN 978-3826055799, 49,80 Euro
Im Mittelpunkt des siebten Bandes des
Jahrbuches „Ethik in der Klinik“ stehen
ethische Fragen der Gesundheitsökonomie. So geht es in zahlreichen
Fachaufsätzen beispielsweise um „gerechte Behandlung“ und „Allokationsethik“. Ein eigenes Kapitel in englischer Sprache ist „Universal Health
Coverage“ und „Global Ethics“ gewidmet. Am Ende stehen umfängliche
Rezensionen wichtiger Veröffentlichungen zu artverwandten Themen.
Wie sag ich’s meinem Doc?
L. Wesel, 160 Seiten, Carl Auer Verlag,
ISBN 978-3849700409, 14,95 Euro
Dr.
Katharina
Teepe
Knapp 1000 Teilnehmer aus über
25 Nationen in 22 Sportarten nahmen
an den Wettkämpfen teil. Die teilnehmerstärksten Nationen waren – ähnlich
wie in den Vorjahren – Algerien, Frankreich, Rumänien, Deutschland und Polen. Neben der Kernsportarten Leichtathletik und Schwimmen waren auch
die Teilnehmerfelder im Tennis, Tischtennis und Golf relativ stark b
­ esetzt.
Die Mannschaft der deutschen Ärztinnen und Ärzte war in diesem Jahr
deutlich kleiner als bei den letzten Veranstaltungen. Dennoch konnten insbesondere in der Leichtathletik und in den
Rückschlagsportarten gute Ergebnisse
erzielt werden. Wie schon in den Vor­
jahren waren deutsche Ärztinnen und
Ärzte insbesondere in den Sprint- und
Sprungdisziplinen der Leichtathletik
Erfolgsgaranten. Neben den sportlichen
Wettkämpfen fand wie in den Vorjahren
auch ein internationales sportmedizinisches Symposium statt.
Die 37. Sportweltspiele der Medizin
finden statt vom 28. Mai bis 3. Juni 2016
in Maribor, Slowenien.
Der Allgemeinarzt aus Sinzheim gibt
Ratschläge, wie Patienten das Beste
aus ihrem Arztbesuch machen. Neben
einer Anleitung, den richtigen Arzt zu
finden, geht es beispielsweise um erfolgreiche Kommunikation im Sprechzimmer, IGeL, Konflikte mit dem Arzt
und das „Googeln“ von Krankheitsinformationen. Jedes Kapitel schließt
mit einer kompakten Zusammenfassung. Der Autor informiert und unterhält seine Leser gleichermaßen.
Recht für Ärzte von A–Z
D. R. Frank, W. A. Schmid, 236 Seiten,
Thieme, ISBN 978-3131760517,
39,99 Euro
Juristisch relevante Fragen werden
praxisnah beantwortet, beispielsweise: „Darf ich Geschenke von Patienten
annehmen?“ oder „Worauf muss ich
bei der Entsorgung von Praxisabfall
achten?“ Das breite Spektrum deckt
auch Steuerrecht, Personalrecht und
Datenschutz ab. Ein kurzes Fallbeispiel und die einheitliche Systematik
zu jedem Begriff erlauben den anschaulichen Einstieg in rechtliche
Fragestellungen; sehr hilfreich auch
die „Dos and Dont’s“.
DREI – Cernunnos
J. Trumpf, 328 Seiten, Neckarufer
­Verlag, ISBN 9783000485848,
11,95 Euro
Das Autorenpseudonym gehört
einem niedergelassenen Orthopäden, der bereits seinen dritten Thriller
vorlegt. Auch „EINS“ und „ZWEI“ sind
im Eigenverlag erschienen, wurden
von der Stuttgarter Presse bejubelt
und zusammen rund zehntausend
Mal verkauft. Die Bücher führen nicht
nur quer durch die schwäbische
Metropole, sondern auch tief hinab
in die Abgründe der menschlichen
Seele. Im jüngsten Krimi ermittelt
die Polizei im Fall mehrerer Leichen,
bei denen die Köpfe fehlen …
Ärztliches Werberecht
V. Rumetsch, P. Kalb, 90 Seiten,
C. F. Müller, ISBN 978-3811441514,
34,99 Euro
Praxisorientiert werden alle relevanten Fragen zum ärztlichen Werberecht behandelt. Neben einer Darstellung der wesentlichen Hintergründe
und Zusammenhänge dient das
übersichtlich nach Kategorien geordnete Buch als Orientierungshilfe zum
gegenwärtigen Stand der Rechtsprechung. Ein Schwerpunkt liegt auf der
Darstellung der Grenzen zwischen
zulässiger und irreführender, anpreisender oder vergleichender Werbung.
Geriatrie:
Grundlagen und Konzepte der
Anthroposophischen Medizin
M. Girke (Hrsg.), 637 Seiten, Salumed,
ISBN 978-3981553529, 98,00 Euro
Altern wird in der Anthroposophischen Medizin nicht als Defizit beschrieben, sondern als Lebensphase
mit besonderen Freiheiten, die besondere Krisen, Chancen und Möglichkeiten der Sinnstiftung eröffnen.
38 Autoren geben Einblicke in die
Betrachtungsweise der AM und ihre
therapeutischen Erfahrungen. Weiterhin werden die Besonderheiten
anthroposophischer Krankenpflege
und Physiotherapie sowie die künstlerischen Therapien der AM dar­
gestellt.
ÄBW 08 • 2015
415
Aus Fehlern lernen
33 Sturzgeburt mit Schädelfraktur im Krankenhaus
Fall
Aus Fehlern lernen: In loser Folge
veröffent­licht das Ärzteblatt
Baden-Württemberg ausgewählte
und ­interessante Fälle aus der
Arbeit der ­Gutachterkommissionen
für Fragen ärztlicher Haftpflicht.
Autorenteam:
Dr. iur. Eberhard Foth,
Ulrike Hespeler,
Matthias Felsenstein,
Dr. med. Manfred Eissler
Die damals 24 Jahre alte Mutter des Kindes (der Antragstellerin) wurde wegen vorzeitigen Blasensprungs in
der 31. Schwangerschaftswoche in eine Frauenklinik aufgenommen. Nach verschiedenen Untersuchungen stellte
sich die Mutter wegen des Auftretens von Wehen gegen
13.30 Uhr im Kreißsaal vor. Das registrierte CTG zeigte
leichte Kontraktionen.
Um 13.55 Uhr erfolgte eine vaginale Untersuchung
durch die Hebamme, die eine Muttermundöffnung von 4
bis 5 cm protokollierte. Aufgrund früherer Geburtserfahrungen der Patientin entschloss man sich, einen Kaiserschnitt vorzunehmen. Das OP-Team wurde 14.03 Uhr
verständigt. Es folgte die Lagerung auf dem Operationstisch in Steinschnittlage. Nach Desinfektion der Bauchdecke und Abdecken begab sich das aus den Antragsgegnern
bestehende OP-Team an den Operationstisch.
Um 14.23 Uhr erfolgt bei der Intubation plötzlich die
Geburt. Das Kind fiel unter den OP-Tüchern unerkannt
zwischen den Beinen der Mutter hindurch. Die Nabelschnur riss ab, das Kind fiel zu Boden. Es wurde sofort
aufgehoben und dem anwesenden Kinderarzt überreicht.
Wegen respiratorischer Insuffizienz wurde es beatmet. Es
erlitt beim Sturz – sonografisch und radiologisch diagnostiziert – eine horizontale parietale Schädelfraktur links. Es
folgten regelmäßige sonografische Untersuchungen des
Gehirns, wobei eine Hirnblutung mehrfach ausgeschlossen wurde. Bei den wiederholten Untersuchungen fiel eine
mangelnde Gyrierung als Unreifezeichen bei Frühgeburtlichkeit auf. Bei einer Untersuchung wurde auch eine Seitenventrikelerweiterung festgestellt. Die APGAR-Werte bei
der Geburt betrugen nach einer Minute drei, nach fünf
Minuten fünf und nach zehn Minuten sieben Punkte. Der
Nabelarterien-ph war mit 7,38 normal, das Geburtsgewicht
betrug 1420 g.
Diskussion
Die Kommission sah keinen Behandlungsfehler. Zwischen letzter Untersuchung durch die Hebamme und
Geburt verging etwa eine halbe Stunde. Eine unbemerkte
vollständige Muttermundöffnung in dieser Zeit sei ungewöhnlich, bei einer Drittgebärenden aber durchaus möglich. Ebenfalls ungewöhnlich, bei einer Drittgebärenden
aber nicht sicher auszuschließen, sei dann die Geburt in
dem vorliegenden kurzen Zeitraum. Die Lagerung der
Mutter in Steinschnittlage habe aber dem in Deutschland
gebräuchlichen Vorgehen entsprochen. Es kann den beteiligten Ärzten – da keine Anzeichen für eine unmittelbar
bevorstehende Geburt ersichtlich waren – letztlich kein
fehlerhaftes Verhalten vorgeworfen werden. Inzwischen
wird in der betreffenden Klinik, um dergleichen zu vermeiden, zwischen den Beinen der Gebärenden ein Tuch gespannt.
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25. / 26. 09. 2015
30. / 31. 10. 2015
11. / 12. 12. 2015
05. / 06. 02. 2016
08. / 09. 04. 2016
13. / 14. 05. 2016
Balint-Termin:
20. 09. 2015
Kurs 2:
16. – 18. 10. 2015
Kurs 3:
13. – 15. 11. 2015
Kurs 4:
11. – 13. 12. 2015
25. / 26. 09. 2015
(I. Basis)
20. / 21. 11. 2015
(II. Aufbau)
29. / 30. 01. 2016
(III. Vertiefung)
(je 16 Std.;
Kosten: 250,– Euro,
Fortbildungspunkte: 20)
23. / 24. 10. 2015
(je 16 Std.;
Kosten: 250,– Euro,
Fortbildungspunkte: 20)
25. – 26. 09. 2015
10. – 16. 10. 2015
12. – 17. 10. 2015
12. – 16. 10. 2015
17. 10. 2015
23. – 24. 10. 2015
05. 10. – 09. 10. 2014
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Die Weiterbildung Palliativmedizin basiert auf den Curriculum „Zusatz-Weiterbildung Palliativmedizin“ der Bundesärztekammer und der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin e. V. (DGP).
Die Weiterbildung besteht aus 4 Kurswochen mit insgesamt 160 Stunden. Alle Module sind einzeln buchbar.
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THEMA
18. Südwestdeutsche Schmerztage
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09. / 10. 10. 2015
Stadthalle Göppingen
Konferenzräume
Blumenstr. 41 / Eingang Lutherstr.
73033 Göppingen
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Deutsche Gesellschaft für Schmerzmedizin e. V.
Dr. med. Gerhard H. H. Müller-Schwefe
Schillerplatz 8/1, 73033 Göppingen
Tel. +49-71 61- 97 64 76
Fax +49-71 61- 97 64 77
E-Mail: [email protected]
www.schmerztag.org
Schmerzmedizin heute
Aus der Forschung
in die Versorgung
18. Südwestdeutsche Schmerztage – Seminar Palliativmedizin
Lebensgrenzen – Belastungsgrenzen
Im Fokus: Selbstbestimmt leben – selbstbestimmt sterben
Dr. med. Mechthilde Burst, Wiesbaden
Dr. med. Dipl.-Lic. Psych. Johannes Horlemann, Kevelaer
Uschi Saur, Stuttgart
18. Südwestdeutsche Schmerztage – Plenarsitzung
09. 10. 2015
14.00 – 17.30 Uhr
gebührenfrei – Anmeldung erforderlich
Fortbildungszertifikat der LÄK Ba-Wü
4 Fortbildungspunkte – Kategorie A
Schmerzmedizin morgen
gebührenfrei – Anmeldung erforderlich
Aus der Forschung in die Versorgung
Professor Dr. med. Dipl.-Psych. Hartmut Göbel, Kiel
Fortbildungszertifikat der LÄK Ba-Wü
Dr. med. Gerhard H. H. Müller-Schwefe, Göppingen
6 Fortbildungspunkte – Kategorie A
Professor Dr. med. Jürgen Sandkühler, Wien
Dr. med. Dipl.-Soz. Reinhard Sittl, Erlangen
PD Dr. med. Michael A. Überall, Nürnberg
18. Südwestdeutsche Schmerztage – Advanced Anwender-Seminar • Workshop Manuelle Medizin • Workshop Hilfsmittelversorgung
10. 10. 2015
8.45 – 13.45 Uhr
10. 10. 2015
14.30 – 16.00 Uhr
10. 10. 2015
14.30 – 16.00 Uhr
10. 10. 2015
14.30 – 16.00 Uhr
17. 10. 2015
9.00 – 16.30 Uhr
Botulinumtoxin Typ A
zur Behandlung der chronischen Migräne
Dr. med. Astrid Gendolla, Essen
Der 10-Minuten-Rücken-Check –
keine Zeit verloren und trotzdem nichts übersehen
MR Dr. med. Wolfgang Bartel, Halberstadt
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Parallelveranstaltungen – begrenzte Teilnehmerzahl
Platzvergabe auf der Basis „first come – first served“
Fortbildungszertifikat der LÄK Ba-Wü
3 Fortbildungspunkte – Kategorie C
Alumni der Corps Franconia,
Rhenania und Borussia
Federführend: Prof. Dr. med. Dieter Behrenbeck
Städt. Klinikum Solingen
Wissenschaftliche Gestaltung und Moderation:
Prof. Dr. med. Heyo Eckel,
Ehrenpräsident des Ärztlichen Senats
für Fort- und Weiterbildung
der Bundesärztekammer, Göttingen
Prof. Dr. phil. Dr. med. Hans-Otto Thomashoff,
Psychiater, Präsident der Sektion „Art und Psychiatrie“
World Psychiatric Association, Wien
Anmerkungen:
Programm und Anmeldung (unbedingt erwünscht)
unter: www.oesterberg-seminare.de .
Die Veranstaltung ist von der LÄKBW
mit 6 Fortbildungspunkten zertifiziert.
17. 10. 2015
21. 11. 2015
9.00 – 16.00 Uhr
9. INDIRA Symposium, „Rheuma
Uniklinikum Tübingen
und Autoimmunerkrankungen:
Casino am Schnarrenberg
„Ärztliches Handeln –
Otfried Müller-Str. 10
ärztliche Denkfehler“
72076 Tübingen
8 Fortbildungspunkte sind beantragt, Teilnahme kostenlos, Programm
und Anmeldung über www.med.uni-tuebingen.de/Mitarbeiter/
Zentren/Rheumazentrum+–+INDIRA.html (link zum Flyer rechts).
7. Karlsruher Forum
Schloss Ettlingen
Perioperative Medizin
Rittersaal
Patient Blood, Management; ArztSchlossplatz 3
Patienten-Gespräch, Leberchirurgie; 76275 Ettlingen
Betablocker u. perioperatives Risiko;
Sepsistherapie; Thyreotoxikose;
Ebola – eine Nachlese.
Zentrum für Interdisziplinäre Klinische
Immunologie, Rheumatologie
und Autoimmunerkrankungen-INDIRA,
Medizinische Klinik II, Tübingen.
Dr. A. Igney-Oertel, [email protected].
Sekretariat Fr. Nerz
Tel. (0 70 71) 2 98 45 84, Fax (0 70 71) 29-27 63.
Städtisches Klinikum Karlsruhe
Klinik f. Anästhesie u. Intensivmedizin
Klinikdirektor Prof. Dr. F. Kehl
Sekretariat Frau G. Bechmann
Tel. (07 21) 9 74 16 01
[email protected]
Zum Gedenken
Hui-Ing Kie,
Ludwigsburg
Walter Henkes,
Müllheim
Prof. Dr. med. Fritz-Valentin Kohl,
Stuttgart
Dr. med. Hermine Kommerell,
Ravensburg
Dr. med. Edda Kötter,
Wertheim
Dr. med. Margaretha Pohl,
Baden-Baden
Dr. med. Erich Mayer,
Mainz
Dr. med. Joachim Mahler,
Niefern-Öschelbronn
Dr. med. Rüdiger Herzog,
Gengenbach
Dr. med. Irmgard Busse,
Stuttgart
David Kock,
Rottweil
Dr. med. Bernhard Ehrmann,
Ravensburg
Dr. med. Hugo Zeitz,
Mannheim
Walter Guth,
Tübingen
Dr. med. Peter Knapp,
Mannheim
Jost-Joachim Metzler,
Weingarten
Dr. med. Susanna Zuleger,
Freiburg
Dr. med. Hannelore Kehrle,
Ehingen
Dr. med. Heidi Frey,
Heidelberg
Dr. med. Oskar Koneczny,
Tübingen
Dr. med. Bernhard Schöning,
Wiesenbach
Dr. med. Wolfgang Schätzle,
Biberach
Dr. med. Hubertus Gorys,
Mannheim
Dr. med. Gabriele Mißler,
Mosbach
Dr. med. Manfred Claes,
Schramberg
Dr. med. Günther Goldschmid,
Aichwald
Dr. med. Hermann Münstermann,
Öhningen
Dr. med. Martin Jacubeit,
Sinsheim
Dr. med. Andreas Moeller,
Riedlingen
Dr. med. Günter Schmitt,
Stuttgart
Bekanntmachungen
Wir trauern um
unsere Kolleginnen
und Kollegen
Kurs Ernährungsmedizin
– Es sind noch Plätze frei –
* 18. 03. 1930 † 30. 09. 2014
* 14. 11. 1946 † 01. 03. 2015
* 26. 02. 1945 † 22. 04. 2015
* 18. 06. 1923 † 25. 04. 2015
nach dem
100-Stunden-Curriculum
der Bundesärztekammer
Landesärztekammer
Baden-Württemberg
Geschäftsstelle:
­Jahnstraße 40
70597 Stuttgart (­ Degerloch)
Telefon (07 11) 7 69 89-0
Fax (07 11) 7 69 89-50
Weitere Infos unter www.läk-bw.de
* 26. 11. 1941 † 10. 05. 2015
* 13. 08. 1929 † 10. 05. 2015
* 11. 12. 1941 † 21. 05. 2015
* 03. 07. 1929 † 22. 05. 2015
* 09. 08. 1927 † 28. 05. 2015
* 03. 05. 1923 † 31. 05. 2015
* 04. 02. 1978 † 31. 05. 2015
* 14. 04. 1918 † 01. 06. 2015
* 04. 02. 1918 † 03. 06. 2015
* 12. 05. 1952 † 04. 06. 2015
* 04. 06. 1940 † 05. 06. 2015
* 29. 08. 1946 † 08. 06. 2015
* 14. 01. 1920 † 11. 06. 2015
* 16. 02. 1935 † 12. 06. 2015
* 14. 05. 1920 † 13. 06. 2015
* 23. 02. 1934 † 13. 06. 2015
* 17. 01. 1929 † 13. 06. 2015
Landesberufsgericht
für Ärzte in Stuttgart
Durch Verfügung des Ministe­
riums für Arbeit und Sozial­
ordnung, Familie, Frauen und
­Senioren Baden-Württemberg
vom 08. 07. 2015
– Az. 34-5415.2-002/1 –
wurde im Einvernehmen mit
dem Justizministerium BadenWürttemberg gemäß § 21 Abs. 4
i. V. m. § 8 Abs. 2 des HeilberufeKammergesetzes i. d. F. vom
16. März 1995 (GBl. S. 314),
zuletzt geändert durch Artikel 26
des Gesetzes über die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen in Baden-Württemberg
vom 19. Dezember 2013
(GBl. S. 44) mit Wirkung vom
13. Juni 2015 für die Dauer
von fünf Jahren
Frau Dr. med. Monika Stolz, MdL
Wichernstr. 10
89073 Ulm
zur 1. ärztlichen Beisitzerin
des Landesberufsgerichts für
Ärzte in Stuttgart
Im Herbst 2015 veranstaltet
die Landesärztekammer BadenWürttemberg erneut den Kurs
Ernährungsmedizin. Der Kurs
umfasst 100 Stunden und gliedert sich in ein eLearning Modul
sowie eine 10-tägige Präsenz­
phase. Das eLearning-Modul
­vermittelt Grundlagen des Kurses
und findet vor der Präsenzphase
statt. Der Kurs kann nicht in
­getrennten Modulen gebucht
werden.
eLearning Modul:
Zeitraum:
1. September–
11. Oktober2015
Präsenzphase:
Veranstaltungsort:
Löffelstraße 40,
70597 Stuttgart-Degerloch
Termin:
12.–16. Oktober 2015 und
19.–23. Oktober 2015
(ganztägig)
Teilnehmerbeitrag: 1.500,– Euro
Anmeldung erforderlich
Weitere Informationen Online:
www.aerztekammer-bw.de
siehe unter Ärzte/Fortbildung/
Kursangebote der Kammer
Telefon: (07 11) 7 69 89-830
Telefax: (07 11) 7 69 89-82
E-Mail: [email protected]
bestellt.
* 27. 08. 1956 † 15. 06. 2015
* 08. 06. 1924 † 16. 06. 2015
* 12. 12. 1943 † 16. 06. 2015
Fortbildungspunkte:
Die Veranstaltung ist mit
100 Punkten auf das Fortbildungszertifikat der Landesärztekammer Baden-Württemberg
anerkannt.
* 19. 02. 1949 † 17. 06. 2015
* 12. 08. 1949 † 17. 06. 2015
* 22. 12. 1928 † 24. 06. 2015
* 29. 02. 1924 † 25. 06. 2015
* 19. 10. 1963 † 28. 06. 2015
* 21. 09. 1930 † 30. 06. 2015
ÄBW 08 • 2015
419
Bekanntmachungen
Kurs zum Erwerb der verkehrs­
medizinischen Qualifikation für
Fachärzte nach der Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
Eine Veranstaltung gemäß § 11
der Fahrerlaubnisverordnung
(FeV) und dem 16-StundenCurriculum der Bundesärzte­
kammer
Diese Fortbildung richtet sich
an Fachärztinnen und Fachärzte,
die die „Verkehrsmedizinische
Qualifikation“ nach § 11 der
Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
erwerben wollen, um gutachterlich tätig werden zu können
und an Ärztinnen und Ärzte,
die ihr Wissen über verkehrs­
medizinische Fragen praxisnah
erweitern oder aktualisieren
­wollen.
Fachärztinnen und Fachärzte,
die ärztliche Gutachten zur
Beurteilung der Eignung eines
Fahrerlaubnisinhabers oder
-bewerbers abzugeben haben,
benötigen eine verkehrs­
medizinische Qualifikation. Eine
entsprechende Bescheinigung
kann im Rahmen einer neuerlichen Fortbildungsveranstaltung
der Landesärztekammer BadenWürttemberg erworben werden.
Fachärzte, die den 16-StundenKurs besucht haben, sind für
die anlassbezogenen Gutachten
nach § 11 Abs. 1.1 Fahrerlaubnisverordnung, qualifiziert.
Alle Ärztinnen und Ärzte können
die Screening-Untersuchung für
Bus-, Lkw- und Taxifahrer (d. h.
Fahrerlaubnisinhaber oder -bewerber der Fahrerlaubnisklassen
C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder
D1E) nach Anlage 5 Nr. 1 FeV
durchführen. Für die Durchführung dieser Untersuchung muss
der Arzt keine verkehrsmedizinische Qualifikation nachweisen.
Die entsprechenden Unter­
suchungen können nach den
Vorgaben des in der Fahrerlaubnis-Verordnung enthaltenen
amtlichen Musters durchgeführt
und bescheinigt werden.
Termin:
Samstag, 27. Februar 2016
9.00–16.30 Uhr und
Sonntag, 28. Februar 2016
9.00–15.30 Uhr
Veranstalter: Landesärzte­
kammer Baden-Württemberg
Veranstaltungsort: In den
Räumen der Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg, Jahnstraße 7,
70597 Stuttgart-Degerloch
Gebühr: 250,– Euro
(inkl. Unterlagen und Imbiss)
Fortbildungspunkte: Der Kurs
ist mit 16 Punkten auf das Fortbildungszertifikat der Landes­
ärztekammer Baden-Württemberg anerkannt.
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Kurs „Standards zur Begutachtung
psychisch reaktiver Traumafolgen
in aufenthaltsrechtlichen
­Verfahren“ (SBPM)
einschl. „Istanbul Protokoll“
nach dem Curriculum
der Bundesärztekammer,
überarbeitete Fassung
vom August 2012
Termin:
15.–17. Oktober 2015 (Do–Sa)
Veranstaltungsort:
Feldkirchen bei München
Organisation:
Bayerische Landesärztekammer
Eine Kooperationsveranstaltung
der Bayerischen Landesärzte­
kammer mit der Landesärztekammer Baden-Württemberg,
der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg
und der Bayerischen Landes­
kammer der Psychologischen
Psychotherapeuten und der
­Kinder- und Jugendlichen­
psychotherapeuten (PTK)
Zielgruppe: Diese Fortbildung
wendet sich primär an Ärztinnen/
Ärzte und psychologische
Psychotherapeuten, die Kenntnisse in den Grundlagen der
Psychotraumatologie inkl.
Differentialdiagnostik besitzen
und/oder vertiefen wollen.
Teilnahmevoraussetzungen:
keine
Lernziele/Themen/Inhalte:
Erwerb von Kenntnissen und
­Fähigkeiten zur Verifizierung
­psychisch reaktiver Traumafolgen
in aufenthaltsrechtlichen Ver­
fahren gemäß den Standards
zur Begutachtung psychotraumatisierter Menschen (SBPM),
­gemäß Fortbildungscurriculum
der Bundesärztekammer vom
22. August 2012
(www.bundesaerztekammer.de/
downloads/
currbegutpsychotrauma.pdf)
Modul I:
– Allgemeine gutachterliche
Kenntnisse
– Rechtliche Rahmenbedingungen von Flüchtlingen
in aufenthaltsrechtlichen
Verfahren
– Traumafolgen
– Traumaspezifische Aspekte
in der Diagnostik
Modul II:
– Transkulturelle Aspekte
in der Begutachtung
– Einsatz von Dolmetscher/innen
in der Begutachtung
– spezielle Aspekte in der
Begutachtung in aufenthaltsrechtlichen Verfahren
– Praxistransfer
– Übungen zur Abfassung und
Gliederung eines Gutachtens
Ergänzungsmodul „Traumatisierte
Kinder und Jugendliche“
Termin:
Sonntag, 18. Oktober 2015
Veranstaltungsort:
Feldkirchen bei München
Traumafolgen bei Kindern und
Jugendlichen – Kinder trauma­
tisierter Eltern, unbegleitete
­minderjährige Jugendliche, Besonderheiten der Posttraumatic
Stress Disorder (PTSD) Diagnostik
bei Kindern (Beispiele aus der
Begutachtung)
Hinweis: Das Modul „Kinder
und Jugendliche“ wird von der
Bayerischen Landesärztekammer
als Ergänzung zu dieser Fort­
bildungsreihe angeboten.
Programm/Informationen/
Anmeldung:
Bayerische Landesärztekammer,
Annett Obermaier,
Telefon (0 89) 41 47-743 oder
-121, Fax (0 89) 41 47-6 48 31,
Mühlbaurstr. 16, 81677 München,
E-Mail: [email protected],
Online-Anmeldung über
www.blaek.de/online/
fortbildungskalender
Nicht bei der Bayerischen
­Landesärztekammer gemeldete
Ärztinnen und Ärzte bitten wir,
eine Kopie ihrer Approbation und
gegebenenfalls Promotion sowie
eventuell weiterer akademischer
Titel der Anmeldung beizufügen.
Die Vergabe der Seminarplätze
richtet sich nach dem Datum
des Anmeldeeingangs. Die Teilnehmerzahl ist auf 27 Personen
begrenzt.
Teilnahmegebühr:
Modul I und II: 400,– Euro
(inkl. Arbeitsmaterialien,
Imbiss und Pausengetränke)
Modul „Kinder und Jugendliche“:
140,– Euro
(inkl. Arbeitsmaterialien,
Imbiss und Pausengetränke)
Bekanntmachungen
Fortbildung:
Update „Hirntoddiagnostik“ –
überarbeitete Richtlinie
der Bundesärztekammer
Die Diagnostik des Irreversiblen
Hirnfunktionsausfalls (der den
bisherigen Begriff Hirntod ersetzt) stellt in der Intensivmedizin ein unverzichtbares Instrument der Prognoseeinschätzung
für weitere Therapieentscheidungen dar, unabhängig von der
Frage einer Organ- oder Gewebespende. In der jetzt vorliegenden vierten Fortschreibung
der Richtlinie (Deutsches Ärzteblatt; 30. März 2015) wird
der Stand der Erkenntnisse
der medizinischen Wissenschaft
festgestellt.
Neue apparative Untersuchungsverfahren, erhöhte Anforderungen an die Qualifikation der
durchführenden Ärzte, die
Etablierung von Verfahren zur
Qualitätssicherung gehören zu
den wichtigen Neuerungen der
Richtlinie.
Die Landesärztekammer
informiert zusammen mit dem
Ministerium für Arbeit und
Sozialordnung, Familie, Frauen
und Senioren Baden-Württemberg und der Deutschen Stiftung
Organtransplantation (DSO) über
die Neuerungen.
Termin:
Freitag, 11. Dezember 2015
14.00–18.00 Uhr
Veranstaltungsort:
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg,
Jahnstraße 5,
70597 Stuttgart-Degerloch
Die Teilnahme ist kostenlos.
Bitte abtrennen
Online:
Landesärztekammer
www.ärztekammer-bw.deBaden-Württemberg
Faxantwort: Fortbildung und
(07 11) 7 69 89-82
Qualitätssicherung
Telefon: (07 11) 7 69 89-24
Frau Mangold
E-Mail:
Jahnstraße 40
[email protected]
70597 Stuttgart
Anmeldung und Programmanforderung
Fortbildung: Update „Hirntoddiagnostik“ –
überarbeitete Richtlinie der Bundesärztekammer
Freitag, 11. Dezember 2015, 14.00–18.00 Uhr
In den Räumen
der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg,
Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart-Degerloch.
Titel, Name, Vorname
Facharztbezeichnung
Institution
Anschrift
TelefonFax
E-Mail
DatumUnterschrift
(Bitte Druckbuchstaben bzw. Stempel)
Symposium:
„Sucht im Alter – Genuss im Alter“
Eine Veranstaltung
der Landesärztekammer
Baden-Württemberg
Termin:
Mittwoch, 18. November 2015
10.00–16.00 Uhr
Veranstaltungsort:
In den Räumen des „Hospitalhofs“,
Büchsenstraße 33,
70174 Stuttgart-Mitte
Sucht im Alter ist ein wachsendes Problem, das leider viel zu
selten erkannt wird. Leider
noch seltener wird es behandelt, häufig mit dem Argument, es lohne sich nicht mehr.
Wer dem „Opa“ sein tägliches
Schnäpschen gönnt, der mag es
zwar gut meinen, verharmlost
damit jedoch ein zunehmendes
Problem: Immer mehr alte Menschen greifen zur Flasche. Häufig
wird dabei Genuss schleichend
zur Sucht. Auch allgemeine
Lebensumstände im Alter,
chronische Krankheiten, depressive Verstimmungen oder
ständige Schmerzen lassen so
manchen Senior nach Auswegen
suchen, die er/sie in Tabletten
oder sogar in harten Drogen
findet. Abgesehen davon spielen
Suchtmittel für alte Menschen
beispielsweise dann eine Rolle,
wenn sie mit dem Abschied von
ihrem Berufsleben nicht klar­
kommen oder den Verlust ihres
Partners beziehungsweise Einsamkeit zu beklagen haben.
Die Süchte werden in der Regel
still und heimlich ausgelebt, was
leider zu einer hohen Dunkel­
ziffer führt. Viel zu häufig gelingt
es Senioren, ihre Sucht auch
vor Ärztinnen und Ärzten zu
­verstecken. Wird sie dennoch
­erkannt und eine Therapie angestrebt, verweigern nicht selten
die Krankenkassen eine adäquate
Behandlung oder Rehabilitation,
weil es sich nicht mehr lohne
oder weil die Kosten viel zu hoch
seien.
Dabei sind die Folgen unbehandelter Suchterkrankungen in der
Regel deutlich teurer als indi­
viduelle Therapiemaßnahmen.
ÄBW 08 • 2015
421
Bekanntmachungen
Allerdings sind Therapieplätze für
ältere Menschen sehr rar. Im Vergleich dazu ist die Chance, ein
suchtfreies Leben zu führen, bei
Älteren durchaus größer als bei
jungen Menschen. Vielleicht, weil
Senioren häufig überrascht feststellen, dass sie nach Entgiftung
und anschließender Reha eine
größere Selbstständigkeit und
damit eine völlig neue Lebensqualität gewinnen.
Das diesjährige Symposium
der Landesärztekammer BadenWürttemberg am Buß- und
Bettag analysiert die Lebens­
umstände im Alter sowie Genussverhalten und drohende Suchtgefahren aus verschiedenen
Blickwinkeln, schlägt praktische
Maßnahmen vor und gibt einen
Ausblick auf künftige Entwicklungen. Neben fachlicher Information steht wie immer auch
der interdisziplinäre Austausch
zwischen unterschiedlichen
Professionen im Mittelpunkt
der Veranstaltung.
Die Teilnahme ist kostenfrei –
Anmeldung erforderlich.
Bitte abtrennen
Online:
Landesärztekammer
www.ärztekammer-bw.deBaden-Württemberg
Faxantwort: Fortbildung und
(07 11) 7 69 89-82
Qualitätssicherung
Telefon: (07 11) 7 69 89-24
Frau Mangold
E-Mail:
Jahnstraße 40
[email protected]
70597 Stuttgart
Anmeldung und Programmanforderung
Symposium: „Sucht im Alter – Genuss im Alter“
Mittwoch, 18. November 2015, 10.00–16.00 Uhr
In den Räumen des „Hospitalhofs“,
Büchsenstraße 33, 70174 Stuttgart-Mitte
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg
Geschäftsstelle:
­Jahnstraße 5
70597 Stuttgart (­ Degerloch)
Telefon (07 11) 7 69 81-0
Fax (07 11) 7 69 81-5 00
Ihre Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg vor Ort:
Informationsveranstaltung
für Ausbilder von Medizinischen
Fachangestellten in Schorndorf
Wir möchten Ihnen Grund­
legendes aus Sicht der Bezirks­
ärztekammer und der Berufsschule, rechtliche Grundlagen
sowie Perspektiven nach der
Ausbildung zur Medizinischen
Fachangestellten näher bringen.
Egal ob Sie bereits in Ihrem
Betrieb ausbilden oder mit dem
Gedanken spielen, künftig aus­
bilden zu wollen: Informieren Sie
sich und bringen Sie Ihre Fragen
ein, wir antworten!
Termin:
Montag, 21. September 2015
18.00–ca. 21.00 Uhr
Veranstaltungsort:
Grafenbergschule,
Grabenstraße 20,
73614 Schorndorf
Titel, Name, Vorname
Facharztbezeichnung
Zielgruppe: (künftige) Ausbilder
von Medizinischen Fachangestellten sowie für die Ausbildung
beauftragtes Personal
Teilnahme kostenfrei!
Institution
Anschrift
Fortbildungspunkte: 4 Punkte
TelefonFax
E-Mail
DatumUnterschrift
(Bitte Druckbuchstaben bzw. Stempel)
422
ÄBW 08 • 2015
Anmeldung:
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg,
Fachbereich Medizinische
Fachangestellte,
Frau Nadine Buchstaller,
Telefon (07 11) 7 69 81-604,
Telefax (07 11) 7 69 81-500,
E-Mail:
[email protected]
Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) –
Basiswissen für Berufseinsteiger
Erlangen Sie Sicherheit
im Umgang mit der GOÄ.
Privatabrechnung – wie funk­
tioniert das? Auf was muss ich
achten? Wie arbeite ich mit der
GOÄ? Welche Gebührensätze gibt
es? Fragen, die sich vermutlich
jede Ärztin und jeder Arzt stellt,
der sich in einer eigenen Praxis
niederlassen möchte.
Dieses Seminar bietet Ihnen
­einen Einstieg in die Grundlagen
der Gebührenordnung für Ärzte.
Gemeinsam werden wir Ihre
offenen Fragen klären und uns
einen Überblick über den recht­
lichen Rahmen, die Anforde­
rungen an die Dokumentation
sowie den Unterschied zwischen
EBM und GOÄ verschaffen.
Das Seminar wird in Kooperation
mit der PVS-Akademie veran­
staltet.
Termin:
Mittwoch, 30. September 2015
15.00–19.00 Uhr
Veranstaltungsort:
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg,
Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart
Zielgruppe:
Ärzte aller Fachrichtungen,
insbesondere Berufseinsteiger
aus der niedergelassenen Praxis
Teilnehmerbeitrag: 99,– Euro
(inkl. USt, Seminarunterlagen
und Verpflegung)
Fortbildungspunkte: 5 Punkte
Anmeldung:
Akademie der PVS
Baden-Württemberg GmbH,
Bruno-Jacoby-Weg 12,
70597 Stuttgart,
Telefon (07 11) 63 39 00 92,
Fax (07 11) 63 39 00 94,
E-Mail: [email protected],
www.pvs-akademie.de
Bekanntmachungen
25. Psychosomatischer Tag
Sexuelle Störungen (Arbeitstitel)
Vermehrt können Sie keine körperliche Ursache der Beschwerden Ihres Patienten feststellen?
Sie vermuten, dass hinter der
somatischen Krankheit ein
psychisches Leiden steckt?
Deshalb ist eine kontinuierliche
Auffrischung und Erweiterung
Ihrer Kenntnisse im Fachgebiet
der Psychosomatik sehr wichtig.
Bereits während der Weiter­
bildung kristallisiert sich die
­Bedeutung fundierter psycho­
somatischer Kenntnisse heraus.
Hierfür bieten wir Ihnen neben
dem Curriculum Psycho­
somatische Grundversorgung
bereits seit mehr als 20 Jahren
den Psychosomatischen Tag an.
Freuen Sie sich auf aktuelle und
spannende Themen der Psychosomatik und steigern Sie Ihre
Kenntnisse über das Wechselspiel
zwischen Körper und Psyche.
Der Psychosomatische Tag
wird stets einem Tagesthema
gewidmet. Dieses geben wir
vorab bekannt.
Die Teilnahme am Psychosoma­
tischen Tag kann auf die Weiter­
bildung Psychosomatische Grund­
versorgung angerechnet werden.
Termin:
Samstag, 10. Oktober 2015
9.00–15.30 Uhr
Programm:
9.00–9.15 Uhr
Begrüßung und Einführung
Prof. Dr. med. Annegret
Eckhardt-Henn, Stuttgart
9.15–10.00 Uhr
„Keine Lust auf Lust – Keine
Zeit zu zweit – Partnerschaft
und Sexualität nach der
Geburt“
Dr. med. Ruth Gnirss, Kassel
10.30–11.15 Uhr
„Sexualität im Alter“
PD Dr. med. Christine Thomas,
Stuttgart
Veranstaltungsort:
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg,
Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart
11.15–11.30 Uhr
Diskussion
Zielgruppe:
Ärzte aller Fachrichtungen
11.30–12.30 Uhr
Arbeit in Kleingruppen
Leitung: Dr. med. Götz Basse,
Dr. med. Utz-F. Blickle, Prof. Dr.
med. Annegret Eckhardt-Henn,
Dr. med. Askan Hendrischke,
Daniela-U. Ibach, Dr. med.
Björn Nolting, Dr. med. Ingrid
Rothe-Kirchberger, Dr. med.
Karl Pölzelbauer, Dr. med.
Michael Ruland, Dr. med.
Verena Wollmann-Wohlleben
Teilnehmerbeitrag: 61,– Euro
(inklusive Tagesverpflegung)
12.30–13.15 Uhr
Mittagspause –
gemeinsames Mittagessen
13.15–14.00 Uhr
„Frühe Aufmerksamkeits­
störungen bei Kindern –
Grundlagen zum Verständnis
von ADHS“
Dr. med. Andreas Oberle,
Stuttgart
14.00–14.15 Uhr
Diskussion
14.15–14.30 Uhr
Kaffeepause
14.30–15.15 Uhr
Arbeit in Kleingruppen
Leitung: Dr. med. Götz Basse,
Dr. med. Utz-F. Blickle, Prof. Dr.
med. Annegret Eckhardt-Henn,
Dr. med. Askan Hendrischke,
Daniela-U. Ibach, Dr. med.
Björn Nolting, Dr. med. Ingrid
Rothe-Kirchberger, Dr. med.
Karl Pölzelbauer, Dr. med.
Michael Ruland, Dr. med.
Verena Wollmann-Wohlleben
10.00–10.15 Uhr
Diskussion
15.15–15.30 Uhr
Abschlussplenum
Ausgabe der Teilnahme­
bescheinigungen
10.15–10.30 Uhr
Kaffeepause
Änderungen und Ergänzungen des
Programms bleiben vorbehalten.
Offene Rechnungen
in der Arztpraxis –
wie gehe ich damit um?
Zertifizierte Fortbildung:
7 Punkte
Veranstalter:
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg,
Kompetenz-Zentrum Fortbildung,
Arbeitsschutz und
Notfallmedizin,
Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart,
Telefon (07 11) 7 69 81-5 70,
Fax (07 11) 7 69 81-5 00,
E-Mail: [email protected]
Diese Veranstaltung ist anrechen­
bar auf das 80-stündige
Curriculum zum Erwerb der
Qualifikation zur Durchführung
der psychosomatischen Grund­
versorgung und zur Vermittlung
von psychosomatischen Grund­
kenntnissen in der Facharzt­
weiterbildung.
Ihre Patienten bezahlen Ihre
Rechnungen nicht und Sie
wissen nicht, wie Sie damit
am besten umgehen sollen?
Erarbeiten Sie mit uns gemeinsam die wichtigsten Lösungsansätze im Umgang mit offenen
Rechnungen in Ihrer Arztpraxis.
Inhalte des Workshops sind:
– professioneller Umgang
mit Nichtzahlern
– sinnvolle Mahnläufe i
n Ihrer Arztpraxis
– Erstellung eines gerichtlichen
Mahnbescheides
– Ratenzahlung
– Abgabe der offenen Forderungen an einen Dienstleister
– sinnvoll oder nicht?
Optimieren Sie die Handhabung
mit offenen Rechnungen
in Ihrer Praxis – wir unterstützen
Sie dabei.
Termin:
Samstag, 17. Oktober 2015
10.00–16.15 Uhr
Veranstaltungsort:
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg,
Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart
Zielgruppe:
Ärzte aller Fachrichtungen,
Medizinische Fachangestellte,
Abrechnungspersonal
Teilnehmerbeitrag: 45,– Euro
Fortbildungspunkte: 7
Änderungen bleiben vorbehalten.
Anmeldung:
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg,
Fachbereich Fortbildung,
Telefon (07 11) 7 69 81-562,
Fax (07 11) 7 69 81-500,
E-Mail: [email protected]
ÄBW 08 • 2015
423
Bekanntmachungen
4. Stuttgarter Tag für Infektiologie
Schwerpunkt: STD
Der 4. Stuttgarter Tag für Infek­
tiologie findet statt in Koopera­
tion der Bezirksärztekammer und
dem Zentrum für Infektiologie,
dem Netzwerk infektiologisch
­tätiger Ärzte aus Klinik, Praxis
und Labor in Stuttgart.
Ein Fokus dieser Veranstaltung
sind die STDs, die oft gesehen
und manchmal auch übersehen
werden. Kliniker und Mikro­
biologe klären im Dialog die
brennenden Fragen nach Diagnostik und Therapie von Lues,
Gonorrhö und Co. Im gleichen
Abschnitt wird auf das Problem
der Postexpositionsprophylaxe –
nicht nur im beruflichen Kontext
– eingegangen.
Zu Beginn des Tages stehen
Antibiotikaempfehlungen,
Infektionen bei Chemotherapien/
Stammzelltransplantationen
und das wichtige Thema der
infektiologischen Herausforderungen bei Migranten/Flücht­
lingen, die sich deutlich von
denen Reisender unterscheiden.
Fast am Ende des Jahres 2015
angelangt, wird Prof. Stich
mit uns die Lehren aus dem
Ebola-Ausbruch diskutieren und
Dr. Priwitzer uns alles Wissenswerte zur diesjährigen Influenza
Saison nahebringen.
Zu einem spannenden Tag mit
viel Raum für Diskussion laden
wir Sie herzlich ein!
Termin:
Samstag, 28. November 2015
9.00–14.45 Uhr
Programm:
9.00–9.15 Uhr
Begrüßung
Dr. Klaus Baier, Dr. Clemens Roll
Infektiologische
Herausforderungen
9.15–9.45 Uhr
Rationaler Antibiotikaeinsatz
am Beispiel
Atemwegsinfektionen
Prof. Ralf Ignatius
9.45–10.15 Uhr
Infektionen bei Chemo­
therapie und Stammzell­
transplantation
Prof. Jochen Greiner
10.15–10.45 Uhr
Infektiologische Heraus­
forderungen bei Migranten/
Flüchtlingen
Dr. Markus Müller
10.45–11.00 Uhr
Kaffeepause
Schwerpunkt STD
11.00–12.00 Uhr
STD klinisch und
mikrobiologisch betrachtet
Dr. Andreas Trein,
Dr. Thomas Regnath
12.00–12.30 Uhr
PEP bei HIV – beruflich
und anderswo – alles klar?
Dr. Erich Zeh
12.30–13.15 Uhr
Mittagspause
Rückblick 2015 und
Ausblick 2016
13.15–14.00 Uhr
Ebola: Lehren aus 2015
Prof. August Stich
14.00–14.30 Uhr
Influenza – die aktuelle Saison
Dr. Martin Priwitzer
14.30–14.45 Uhr
Zusammenfassung
Referenten:
Dr. med. Klaus Baier
Präsident der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Stuttgart
Dr. med. Clemens Roll
Gemeinschaftspraxis
Schwabstraße 26, Stuttgart
Prof. Dr. med. Ralf Ignatius
Labor Enders & Kollegen,
MVZ GbR, Stuttgart
Prof. Dr. med. Jochen Greiner
Ärztlicher Direktor, Medizinische
Klinik, Hämatologie, Onkologie,
Stammzelltransplantation, Palliativmedizin, Diakonie-Klinikum
Stuttgart
Dr. med. Markus Müller
Gemeinschaftspraxis
Schwabstraße 26, Stuttgart
Dr. med. Andreas Trein
Gemeinschaftspraxis
Schwabstraße 59, Stuttgart
Dr. med. Thomas Regnath
Labor Enders & Kollegen,
MVZ GbR, Stuttgart
Dr. med. Erich Zeh
Oberarzt Klinik für Allgemeine
Innere Medizin, Gastroentero­
logie, Hepatologie und Infektio­
logie und Pneumologie,
Katharinenhospital Stuttgart
Prof. Dr. med. August Stich
Vizepräsident der deutschen
­Gesellschaft für Tropenmedizin
und internationale Gesundheit,
Chefarzt der Tropenmedizinischen Abteilung der Missionsärztlichen Klinik Würzburg
Dr. med. Martin Priwitzer
Landeshauptstadt Stuttgart,
Gesundheitsamt
Veranstalter:
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg,
Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart,
Telefon (07 11) 7 69 81-0,
Fax (07 11) 7 69 81-500,
E-Mail: [email protected]
In Zusammenarbeit mit
dem Zentrum für Infektiologie
Stuttgart (ZIS)
Teilnahme kostenfrei!
Fortbildungspunkte: Die Veranstaltung ist mit 6 Fortbildungspunkten bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg
anerkannt.
Bitte abtrennen
Bezirksärztekammer Nordwürttemberg
Jahnstraße 5
70597 Stuttgart
Fax: (07 11) 7 69 81-500
E-Mail: [email protected]
Anmeldung vorab zwingend erforderlich!
Zur Fortbildung 4. Stuttgarter Tag
für Infektiologie am Samstag, 28. November 2015,
melde ich mich verbindlich an:
Zur Anmeldung bitte kopieren und weitere Personen
einzeln anmelden.
■ Ich bin Arzt/Ärztin
Fachrichtung: _______________________________________
■ Ich bin kein Arzt/keine Ärztin
Beruf: _____________________________________________
Titel, Name, Vorname
Firma, Praxis
Abteilung
Anschrift
TelefonFax
E-Mail
DatumUnterschrift
424
ÄBW 08 • 2015
(Bitte in Blockschrift ausfüllen oder
gut lesbaren Praxisstempel verwenden.)
Bekanntmachungen
Ihre Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg vor Ort:
Informationsveranstaltung
für Ausbilder von Medizinischen
Fachangestellten in Sindelfingen
Wir möchten Ihnen Grund­
legendes aus Sicht der Bezirks­
ärztekammer und der Berufsschule, rechtliche Grundlagen
sowie Perspektiven nach der
Ausbildung zur Medizinischen
Fachangestellten näher bringen.
Egal ob Sie bereits in Ihrem
Betrieb ausbilden oder mit dem
Gedanken spielen, künftig aus­
bilden zu wollen: Informieren Sie
sich und bringen Sie Ihre Fragen
ein, wir antworten!
Termin:
Donnerstag, 29. Oktober 2015
18.00–ca. 21.00 Uhr
Veranstaltungsort:
Gottlieb-Daimler-Schule II,
Böblinger Straße 73,
71065 Sindelfingen
Zielgruppe: (künftige) Ausbilder
von Medizinischen Fachangestellten sowie für die Ausbildung
beauftragtes Personal
Teilnahme kostenfrei!
Fortbildungspunkte: 4 Punkte
Anmeldung:
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg,
Fachbereich Medizinische
Fachangestellte,
Frau Nadine Buchstaller,
Telefon (07 11) 7 69 81-604,
Telefax (07 11) 7 69 81-500,
E-Mail:
[email protected]
LNA-Refresher-Kurs
Einsätze als Leitender Notarzt
stellen immer eine große
Herausforderung dar.
ie Grenzen des rettungs­
dienstlichen Routinegeschäfts
werden überschritten.
Nutzen Sie die Gelegenheit, sich
bei diesem Seminar mit Ihren
LNA-Kollegen auszutauschen, mit
den Referenten verschiedene
Themen zu diskutieren und
ihnen Fragen zu stellen. Hören
Sie sich spannende Erfahrungsberichte von erfahrenen Referenten an und lassen Sie sich von
ihrer Vorgehensweise anleiten.
Das detaillierte Programm wird
kurzfristig bekannt gegeben.
Termin:
Samstag, 26. September 2015
9.00–17.00 Uhr
Veranstaltungsort:
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg,
Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart
Zielgruppe: Leitende Notärzte
Teilnehmerbeitrag: 60,– Euro inkl.
Tagesverpflegung und Seminarunterlagen
Fortbildungspunkte: 8 Punkte
Änderungen bleiben vorbehalten.
Anmeldung:
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg,
Fachbereich Arbeitsschutz
und Notfallmedizin,
Telefon (07 11) 7 69 81-570,
Fax (07 11) 7 69 81-500,
E-Mail:
[email protected]
Baustein Psychotherapie
­(tiefenpsychologisch fundiert) –
Kurs II
Termin:
4.–9. Oktober 2015
ganztags, Sonntag bis Freitag
Erweitern Sie Ihre Kenntnisse
für unbewusste, seelische Vorgänge und finden Sie dadurch
effizienter Zugang zur inneren
Situation des Patienten
und zur Dynamik des psychotherapeutischen Dialogs.
Zielgruppe:
Ärzte in Weiterbildung zum Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Kinder- und Jugend­
psychiatrie und Psychotherapie,
Psychosomatische Medizin und
Psychotherapie sowie in Zusatzweiterbildung Psychotherapie
Nach den Richtlinien der
Landesärztekammer BadenWürttemberg sind theoretische
und praktische Bausteine für die
Weiterbildung zum Facharzt für
Psychiatrie und Psychotherapie,
Kinder- und Jugendpsychiatrie
und -psychotherapie, Psycho­
somatische Medizin und Psychotherapie sowie zur Erlangung
der Zusatzbezeichnung Psychotherapie erforderlich.
Hierfür bietet die Bezirksärztekammer Nordwürttemberg 2015
den Kurs II von drei Blockkursen
an. Kurs III wird 2016 am
identischen Ort angeboten.
Diese spannenden Themen­
bereiche erwarten Sie unter
­anderem:
– Behandlung psycho­
somatischer Patienten
– Psychosenbehandlung
– Operationalisierte Psycho­
dynamische Diagnostik (OPD)
– Akutbehandlung
und Krisenintervention
– Gruppentherapie
– Essstörungen
– Spezifika der ambulanten Behandlung und der Behandlung
von Kindern und Jugendlichen
Durchführung mit Fallsupervision,
Technik sowie Theorieseminaren
mit praktischem Charakter.
Anmeldung:
Fachbereich Fortbildung,
Telefon (07 11) 7 69 81-562,
E-Mail: [email protected]
Veranstaltungsort: Waldhotel
Zollernblick, Am Zollernblick 1,
72250 Freudenstadt-Lauterbad
Teilnehmerbeitrag: 600,– Euro
inkl. Seminarunterlagen, zzgl.
Verpflegung und Übernachtung
(falls gewünscht)
Fortbildungspunkte: 55 Punkte
Anzeige
Werden auch Sie
zum Helfer.
„Es ist schön zu erfahren, dass man
den Menschen als Arzt direkt und
effektiv helfen kann.“
Oliver Ostermeyer
German Doctors e.V.
Löbestr. 1a | 53173 Bonn
[email protected]
Tel.: +49 (0)228 387597-0
Spendenkonto
IBAN DE12 5206 0410 0004 8888 80
BIC GENODEF1EK1
www.german-doctors.de
ÄBW 08 • 2015
425
Bekanntmachungen
Die Beratung zu einer validen
Patientenverfügung –
ein Schulungsprogramm
für Ärztinnen und Ärzte
Veranstaltungsort:
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg,
Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart
Zielgruppe:
Ärzte aller Fachrichtungen
Teilnehmerbeitrag:
50,– Euro inkl. Verpflegung
und Seminarunterlagen
Fortbildungspunkte: 5 Punkte
Anmeldung:
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg,
Fachbereich Fortbildung,
Telefon (07 11) 7 69 81-570,
Fax (07 11) 7 69 81-500,
E-Mail: [email protected]
426
Die zur Nachbesetzung aus­
geschriebenen Vertragsarztsitze
aller Gebiete in B­ adenWürttemberg mit Zulassungs­
beschränkungen finden Sie ab
sofort nur noch auf der Homepage der Kassen­ärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg
www.kvbawü.de
Die Übersicht der ausgeschriebenen Vertragsarztsitze kann
man dort b
­ equem über einen
­Button direkt auf der Website
anklicken.
Nach einer zum 1. Januar
2013 neu in Kraft getretenen
Rechtslage muss der Antrag
zur Nachbesetzung eines
­Vertragsarztsitzes beim
Zulassungsausschuss gestellt
werden. Dieser entscheidet,
ob der Vertragsarztsitz
in einem Planungsbereich,
für den Zulassungsbeschränkungen an­geordnet sind,
­weitergeführt werden soll.
Ist dies der Fall, hat die KV
den Vertragsarztsitz unverzüglich auszuschreiben.
Die bisherige Rechtslage,
nach der der Vertragsarzt
seinen Antrag bei der KV
stellen musste, endete zum
31. 12. 2012.
ÄBW 08 • 2015
Geschäftsstelle:
Keßlerstraße 1
76185 Karlsruhe
Telefon (07 21) 59 61-0 Fax (07 21) 59 61-11 40
Fortbildung: Kardiopulmonale
Reanimation für Ärztinnen
Theorie und praktische Übungen
Die Akademie für Ärztliche Fortbildung bietet in Kooperation
mit dem Ausschuss Ärztinnen
der Bezirksärztekammer Nord
­baden einen kardiopulmonalen
Reanimationskurs speziell für
Ärztinnen an.
Neben der Vermittlung ausführlicher theoretischer Grundlagen
zur Reanimation besteht im
Rahmen kleiner Gruppen aus­
reichend Zeit für praktisches
­Training nach den aktuellen Leitlinien des European Resuscitation
Council. Aufgrund der begrenzten Plätze ist die Teilnahme nur
mit Anmeldung möglich.
Termine:
Samstag, 24. Oktober 2015
Kurs 3: 8.00–12.15 Uhr
Kurs 4: 13.00–17.15 Uhr
Veranstaltungsort:
Rettungs- und Ausbildungs­
zentrum, DRK Ortsverein Leimen,
Tinqueuxallee 1a, 68181 Leimen
Wissenschaftliche Leitung:
Dr. med. Christiane Serf,
Chefärztin der Abteilung für
Anästhesie und Intensivmedizin
im Krankenhaus Sinsheim
Referenten: Matthias Otto und
Florian Rehberger, Abteilung für
Anästhesie und Intensivmedizin
im Krankenhaus Sinsheim
Gebühr: 65,– Euro
Teilnahmebedingungen:
Bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist eine Stornierung
kostenfrei möglich. Sie hat in
schriftlicher Form per Post,
Telefax oder E-Mail zu erfolgen.
Nach Ablauf der Stornierungsfrist
ist auch bei unverschuldeter
Nichtteilnahme die volle Gebühr
fällig. Die Akademie behält sich
vor, die Veranstaltung bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl spätestens 14 Tage vor
Kursbeginn abzusagen.
Fortbildungspunkte:
7 Punkte werden beantragt
Ansprechpartner
und Anmeldung:
Bezirksärztekammer Nordbaden,
Akademie für Ärztliche
Fortbildung, Frau Doll/Frau Zink,
Keßlerstraße 1, 76185 Karlsruhe,
Telefon (07 21) 59 61-13 60,
Fax: -13 59,
E-Mail: fortbildungsakademie@
baek-nb.de
Weitere Informationen:
www.baek-nb.de oder
www.aerztekammer-bw.de
Anzeige
Erdbeben
Nepal
© Reuters
Termine:
Freitag, 13. März 2015 oder
Freitag, 16. Oktober 2015
jeweils 13.30–17.00 Uhr
Kassenärztliche
Vereinigung
Baden-Württemberg
© Kape Schmidt
Wie berate ich meine Patienten
richtig? Welche rechtlichen
Grundlagen muss ich beachten?
Antworten auf Fragen wie diese
erhalten Sie in unserem Seminar.
Eine Patientenverfügung ist ein
sensibles Thema zwischen Ihnen
und Ihren Patienten und bedarf
eines hohen Vertrauensverhältnisses. Lernen Sie qualifiziert,
rechtskonform und objektiv zu
beraten. Gemeinsam betrachten
wir das Thema aus verschiedenen
Blickwinkeln und erarbeiten die
richtige Vorgehensweise.
Die Schulung richtet sich nach
dem Curriculum der Esslinger
Initiative e. V. und gliedert sich
in folgende Inhalte:
Rechtliche Grundlagen
von Patientenverfügungen,
Vorsorgevollmachten und
Betreuungsverfügungen
Prof. jur. Konrad Stolz, Stuttgart
Ethische Fragen zur Selbstbestimmung durch vorsorgende
Verfügungen
Dr. med. Nicole Pakaki,
Kornwestheim
Palliativmedizinische Aspekte
der Umsetzung von Patientenverfügungen
Dr. med. Nicole Pakaki,
Kornwestheim
Praktische Hinweise zu Beratungsinhalten und -techniken
Dr. med. Ernst Bühler,
Kirchheim/Teck
Bezirksärztekammer
Nordbaden
„Help hilft den Erdbebenopfern
in Nepal – Helfen Sie mit!“
Eva Brenner, Dipl.-Ing. für Innenarchitektur
und TV-Moderatorin
Ihre Spende hilft!
Spendenkonto: 2 4000 3000
Commerzbank Köln (BLZ 370 800 40)
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Stichwort: Erdbeben Nepal
Help ist Mitglied im Bündnis Aktion Deutschland Hilft
www.help-ev.de
Bekanntmachungen
Fortbildungsreihe „Notfall“
Ziel dieser Fortbildungsreihe
für niedergelassene Ärztinnen
und Ärzte ist die Vermittlung
von Orientierungshilfen für die
mitunter herausfordernden
Begebenheiten eines Notfalls
sowie die Darstellung adäquater
Vorgehens- und Behandlungsweisen.
Die inhaltliche Konzeption orientiert sich an häufig auftretenden
Krankheitssymptomen, welche
zu Themenkomplexen und Leitsymptomen summiert wurden.
Es soll sowohl auf Notfälle in
der eigenen Praxis vorbereitet
werden, als auch den im Bereitschaftsdienst tätigen Ärztinnen
und Ärzten als Auffrischung
dienen.
Insgesamt werden in zwei
Blöcken acht inhaltliche Schwerpunkte aufgegriffen. Die 2015
noch folgenden Themen finden
Sie weiter unten.
Alle Veranstaltungstermine sind
einzeln buchbar.
Für die Vortragsreihe konnten
fachlich hoch qualifizierte
Referenten gewonnen werden.
Das Referententeam besteht
jeweils aus einem Krankenhausarzt und einem niedergelassenen
Arzt, sodass die Möglichkeiten
und Grenzen ambulanter Versorgung ausgelotet werden können.
Termine Block 2:
jeweils 19.30–ca. 22.00 Uhr
Dienstag, 22. September 2015
Medizinische Notfälle
an Bord von Flugzeugen
Referenten:
Dr. med. Edgar Bührle, Ärztlicher
Leiter MEDIFAN, Institut für an­
gewandte Notfallmedizin GmbH;
Bernd Krohme, Stv. Flottenchef
Airbus, Condor
Donnerstag, 15. Oktober 2015
Leitsymptom Brustschmerz
und Atemnot
Referenten:
Dr. med. Konrad Pumpe,
FA für Innere Medizin;
Dr. med. Alexander Würth,
FA für Innere Medizin
Donnerstag,
12. November 2015
Leitsymptom Akutes Abdomen
Referenten:
Prof. Dr. med. Michael Schön,
FA für Chirurgie;
Dr. med. Ulrich Kienzle,
FA für Chirurgie
Dienstag, 8. Dezember 2015
HNO, Augen, Haut
Referenten:
Dr. med. Gregor Vasvari,
FA für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde;
Dr. med. Stefan Bültmann,
FA für Augenheilkunde;
Dr. med. Stephan Koehler,
FA für Haut- und Geschlechtskrankheiten
Veranstaltungsort:
Ärztehaus Karlsruhe,
Keßlerstraße 1, 76185 Karlsruhe,
Karl-Wilhelm-Maurer-Saal (1. OG)
Wissenschaftliche Leitung:
Marianne Difflipp-Eppele/
Dr. med. Beatrix Früh
(Vorsitzende der Ärzteschaft
Karlsruhe)
Gebühr: 20,– Euro/Veranstaltung
Teilnahmebedingungen:
Bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist eine Stornierung
kostenfrei möglich. Sie hat in
schriftlicher Form per Post,
Telefax oder E-Mail zu erfolgen.
Nach Ablauf der Stornierungsfrist
ist auch bei unverschuldeter
Nichtteilnahme die volle Gebühr
fällig. Die Akademie behält sich
vor, die Veranstaltung bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl spätestens 14 Tage vor
Kursbeginn abzusagen.
Fortbildungspunkte:
3 Punkte/Veranstaltung
Ansprechpartner
und Anmeldung:
Bezirksärztekammer Nordbaden,
Akademie für Ärztliche
Fortbildung, Frau Doll/Frau Zink,
Keßlerstraße 1, 76185 Karlsruhe,
Telefon (07 21) 59 61-13 60,
Fax -13 59,
E-Mail: fortbildungsakademie@
baek-nb.de
Weitere Informationen:
www.baek-nb.de oder
www.aerztekammer-bw.de
Fortbildung:
Ärzte-Seminare Karlsruhe
Fortbildung „Das Herz im Fokus“
Die Bezirksärztekammer Nord­
baden freut sich, auch dieses
Jahr wieder die Ärzte-Seminare
Karlsruhe mitzugestalten.
Die Ärzte-Seminare Karlsruhe der
Karlsruher Messe- und KongressGmbH und des Städtischen Klinikums Karlsruhe finden 2015 als
fest etablierte und renommierte
Fortbildungsveranstaltung in der
Region Nordbaden bereits zum
21. Mal statt. Die Bezirksärztekammer Nordbaden beteiligt
sich mit einem zweitägigen
Intensivkurs rund um das Thema
„Endokrinologie“ für Hausärzte.
Die Seminare wenden sich an
Ärztinnen und Ärzte, die sich
praxisnah auf einen aktuellen
Wissensstand bringen wollen.
Dabei verfolgen die Vorträge
immer die Intention, aktuelles
Wissen – wissenschaftlich
fundiert und begründet –
dem konkreten Alltagsbedarf
entsprechend aufzubereiten und
zu vermitteln.
Folgende 2-Tages-Intensivkurse
finden parallel statt:
• Neurologie
• Gynäkologie & Geburtshilfe
• Hausarzt Spezial –
Fokus Endokrinologie
Detaillierte Informationen zum
Programm und zur Anmeldung
finden Sie unter www.aerzteseminare-karlsruhe.de und
können dem beiliegenden
Informationsflyer entnommen
werden.
Termin:
20.–21. November 2015
(Fr–Sa)
Veranstaltungsort:
Messe Karlsruhe,
Messe Konferenz Center,
Messeallee 1, 76287 Rheinstetten
Fortbildungspunkte: Es werden
für jeden 2-Tageskurs jeweils
14 Punkte bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg
beantragt.
Kontakt:
congress & more | Klaus Link
GmbH, Frau Silvia Scholz-Amend,
E-Mail: scholz-amend@
congressandmore.de,
www.aerzte-seminare-karlsruhe.de
In Baden-Baden treffen sich seit
nun mehr über 20 Jahren Ärztinnen
und Ärzte, um ihren Wissensstand
zu ausgewählten medizinischen
Themen zu aktualisieren und mit
fach­kundigen Kolleginnen und
­Kollegen zu diskutieren.
Die dies­jährige Veranstaltung steht
im Zeichen der Kardiologie: Die Fort­
bildung gibt einen Überblick über
die derzeitigen Möglichkeiten und
Grenzen der Diagnostik, beleuchtet
therapeutische Verfahren, Neuerungen
der letzten Jahre und bietet nicht
zuletzt Gelegenheit zu Diskussion
und kollegialem Austausch.
Es erwartet Sie ein abwechslungsreiches Programm mit hochkarätigen
Referenten.
Termin
Samstag, 26. September 2015
9.30–13.20 Uhr
Veranstaltungsort:
Kongresshaus Baden-Baden,
Augustaplatz 10, 76530 Baden-Baden
Wissenschaftliche Leitung:
Prof. Dr. med. Markus Haass,
Chefarzt der Abteilung Innere
Medizin II mit den Schwerpunkten
Kardiologie, Angiologie und
Internistische Intensivmedizin im
Theresienkrankenhaus Mannheim
Gebühr: 35,– Euro
Teilnahmebedingungen:
Bis zwei Wochen vor Veranstal­
tungsbeginn ist eine Stornierung w
kostenfrei möglich. Sie hat in
schriftlicher Form per Post,
Telefax oder E-Mail zu erfolgen.
Nach Ablauf der Stornierungsfrist
ist auch bei unverschuldeter
Nichtteilnahme die volle Gebühr
fällig. Die Akademie behält sich
vor, die Veranstaltung bei Nicht­
erreichen der Mindestteilnehmerzahl spätestens 14 Tage vor
Kursbeginn abzusagen.
Fortbildungspunkte:
5 Punkte werden beantragt.
Ansprechpartner
und Anmeldung:
Bezirksärztekammer Nordbaden,
Akademie für Ärztliche
Fortbildung, Frau Doll/Frau Zink,
Keßlerstraße 1, 76185 Karlsruhe,
Telefon (07 21) 59 61-13 60,
Fax -13 59,
E-Mail: fortbildungsakademie@
baek-nb.de
Weitere Informationen:
www.baek-nb.de oder
www.aerztekammer-bw.de
ÄBW 08 • 2015
427
Bekanntmachungen
Bezirksärztekammer
Südbaden
Geschäftsstelle:
Sundgauallee 27
79114 Freiburg/Br.
Telefon (07 61) 6 00 47-0
Fax (07 61) 89 28 68
Akademie für ärztliche Fort- und
Weiterbildung Südbaden
Ausführliche Informationen/
Anmeldeformulare finden Sie
auf unserer Homepage
www.baek-sb.de/akademie
Alle Veranstaltungen sind
von der Landesärztekammer
Baden-Württemberg anerkannt
und auf das Fortbildungs­
zertifikat anrechenbar.
Achtsamkeitsbasierte
Stressbewältigung für Ärztinnen
und Ärzte – Tagesworkshop
Leitung: Dr. med. Hendrikje Posch,
Baar, CH, Fachärztin für Psychiatrie
und Psychotherapie, MBSR/
MBCT-Lehrerin; Dipl.-Ing. (BA)
Anke Wunderlich, Freiburg,
Bewegungs- und Ausdrucks­
therapeutin, MBSR/MBCT-Lehrerin
Berufstätige im Gesundheitswesen stehen heute vor besonderen
Herausforderungen: zunehmende
Beschleunigung in den Arbeitsabläufen, Zeitdruck und emotionale Belastungen. Um Überforderung nachhaltig vorzubeugen
und auch in stressigen Zeiten
­innere Ruhe und Stabilität zu
­bewahren, ist es sinnvoll, Achtsamkeit zu praktizieren. Achtsamkeit bedeutet, die erlebten Erfahrungen im gegenwärtigen
­Augenblick bewusst und nicht
wertend wahrzunehmen. Wir
­lernen innezuhalten, unbewusste
oder automatische Verhaltensweisen zu erkennen und ge­
lassener und kreativer mit dem
Berufsalltag umzugehen.
Methoden sind:
– Achtsamkeitsmeditationen
im Liegen, Sitzen, Stehen
und Gehen
– sanfte Yogaübungen
– Impulsreferate und Reflexionen
– Achtsamkeitsübungen
für den Berufsalltag
428
Achtsamkeit unterstützt Sie
dabei:
Konstruktiv Stress zu bewältigen,
Burn-out vorzubeugen, den Blick
für das Wesentliche zu öffnen
und Prioritäten zu klären, Selbstfürsorge und Selbstakzeptanz
im beruflichen Alltag zu leben.
Termin:
Freitag, 16. Oktober 2015
Zeit: 10.00 s.t.–16.00 Uhr
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Entgelt: 100,– Euro
Medizinische Hypnose für Ärzte
Leitung: PD Dr. med. Uwe Ross,
Freiburg
Einführungskurs
In diesem einführenden Workshop werden auf der Basis
aktueller neurophysiologischer
Erkenntnisse wirkungsvolle
Ad-hoc-Interventionen der
modernen Hypnose bei akuten
und chronischen Schmerzen,
somatoformen Störungen, Schlafstörungen, Spannungszuständen,
nichtorganischen Schwindel­
beschwerden und Tinnitus praktisch erfahrbar vermittelt. In der
täglichen Praxis angewendet,
können die Beschwerden für den
Patienten durch Hypnose-Techniken unmittelbar erlebbar reduziert werden. Wesentlicher Vorteil
hypnotherapeutischer Ansätze
in der Behandlung dieser Störungen ist zudem, dass sie –
konsequent ressourcen- und
lösungsorientiert eingesetzt –
vermehrt die unwillkürliche –
unbewusste Erlebnisebene des
Patienten einbeziehen und unter
anderem bei Schmerz objek­
tivierbare psychobiologische
­Wirkungen entfalten.
Teilnehmerinnen und Teilnehmer
erwerben methodische Fertigkeiten in der Anwendung spe­
zieller Hypnose-Techniken zur
Beschwerdeminderung und zur
Aktivierung innerer Ressourcen
bei psychosomatischen Störungen sowie bei Spannungs­
zuständen, zum Beispiel vor
­medizinischen Eingriffen.
Termin:
Samstag, 10. Oktober 2015
Zeit: 9.00 s.t.–16.00 Uhr
Ort: Haus der Ärzte, Freiburg
Entgelt: 100,– (jeweils)
ÄBW 08 • 2015
Notfalltraining für Ärzte
Leitung: Dr. med. Stefan Leisinger,
Maulburg
Grundkurs
Der plötzliche Herztod ist eine
der häufigsten Todesursachen in
der Bundesrepublik Deutschland.
Die sofortige effiziente und gut
strukturierte erweiterte Reanimation mithilfe eines guten Atemwegsmanagements unterstützt
durch Defibrillation und Notfallmedikation, ist dann der Über­
lebensfaktor Nr. 1 für diese
­Patienten.
Neben einer Einführung in die
medizinischen Grundlagen erhalten Sie in diesem Seminar auch
die Möglichkeit eines Intensivtrainings zur erweiterten cardiopulmonalen Reanimation gemäß
den gültigen Standards des European Resuscitation Council und
der Bundesärztekammer.
Programm:
Medizinische Grundlagen –
Basistherapie – CPR –
Venenzugänge – Beatmung –
Elektrotherapie
Termin:
Samstag, 26. September 2015
Zeit: 9.00 s.t.–17.00 Uhr
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Entgelt: 100,– Euro
Traumatologische Notfälle
Erleiden Personen akute Gewalteinwirkungen, zum Beispiel aufgrund von Verkehrsunfällen oder
im Rahmen einer Schlägerei,
werden häufig Verletzungsmuster
zu spät erkannt. Es verstreicht
wertvolle Zeit, in welcher der
Patient nicht die benötigte
Behandlung erhält.
Dieses Seminar soll teilnehmende Ärztinnen und Ärzte
in die Lage versetzen, akute
Lebensgefahr bei durch Trauma
verletzten Notfallpatienten ab­
zuwenden sowie die Vitalfunk­
tionen zu sichern. Durch rasches
Erfassen der traumatischen
Gesamtbelastung und geeignete
therapeutische Maßnahmen
ist es möglich, den Patienten
zu stabilisieren.
Programm:
Unfallmechanismen – Primary/
Secondary Survey – SchädelHirn-Trauma – Wirbelsäulen­
trauma – Extremitätentrauma –
Thoraxtrauma – Abdominal­
trauma – Bodycheck – Immobilisation – Fallbesprechung Trauma
– Primary & Secondary survey –
Mega-Code-Training Erw.
gemäß ERC
Termin:
Samstag, 14. November 2015
Zeit: 9.00 s.t.–17.00 Uhr
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Entgelt: 100,– Euro
Kardiozirkulatorische Notfälle
Herzrhythmusstörungen gehören
neben den Krebserkrankungen
zu den häufigsten Todesursachen. In Deutschland sterben
nach Schätzungen jährlich zwischen 70 000 und 80 000 Menschen den rhythmogen bedingten plötzlichen Herztod. Nur
wenige Patienten überleben
dank rechtzeitig eingeleiteter
Reanimationsmaßnahmen.
Dieses Seminar vermittelt den
teilnehmenden Ärztinnen und
Ärzten die sichere Fähigkeit,
lebensbedrohliche Rhythmus­
störungen rasch zu erkennen
und geeignete Sofortmaßnahmen einzuleiten.
Programm:
Rhythmusstörungen –
Elektrotherapie – Notfall­
medikamente – EKG-Simulation
– Fallbesprechung Kreislauf –
Mega-Code-Traing Erw. gemäß
ERC – Airway-Management
(Larynxmaske; Combitube etc.)
Termin:
Samstag, 17. Oktober 2015
Zeit: 9.00 s.t.–17.00 Uhr
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Entgelt: 100,– Euro
Pädiatrische Notfälle
Notfälle mit Kindern stellen hohe
Anforderungen an die beteiligten
Helfer. Sie erfordern spezielle
Kenntnisse und bedeuten eine
hohe emotionale Belastung. Unsicherheiten resultieren häufig
aus lückenhaften pädiatrischen
Kenntnissen und Fertigkeiten.
Bekanntmachungen
Dieses Seminar vermittelt allen
in diesem Bereich Tätigen die
nötige Routine und das entsprechende Hintergrundwissen, um
in Zukunft in solchen Situationen
richtig reagieren zu können.
Programm:
Anatomische und physiologische
Besonderheiten – Pädiatrische
Notfallsituationen/Anamnese­
erhebung, Intubation, Airway­
management – Intraossäre Infusion/Dehydration – Reanimation
(PALS), nach ILCOR 2000
Termin:
Samstag, 5. Dezember 2015
Zeit: 9.00 s.t.–17.00 Uhr
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Entgelt: 100,– Euro
Notfalltraining
für Arzt und Praxisteam
Leitung: Dr. med. Stefan Leisinger,
Maulburg
Immer wieder kommt es in Arztpraxen zu Notfallsituationen. Das
Praxisteam wird dann vor eine
sehr schwierige Aufgabe gestellt.
Unser Seminar vermittelt allen
in diesem Bereich Tätigen die
erforderliche Routine und das
nötige Hintergrundwissen, um in
Zukunft in solchen Situationen
richtig reagieren zu können.
Programm:
Vermittlung gültiger Standards
der Herz-Lungen-Wiederbelebung/Algorithmen der Patientenversorgung, Übung invasiver
Maßnahmen
Termin:
Mittwoch, 14. Oktober 2015
Zeit: 15.00 s.t.–19.00 Uhr
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Entgelt: 75,– Euro pro Person
Basiskurs Palliativmedizin
Leitung: Dr. Tobias Reiber,
Freiburg
Seit 2003 treffen sich im Rahmen
der vom Arbeitskreis Palliativ­
medizin Freiburg durchgeführten
und von der Akademie für ärztliche Fort- und Weiterbildung der
Bezirksärztekammer Südbaden
getragenen palliativmedizinischen Basiskurse Ärztinnen und
Ärzte aus den unterschiedlichsten Fachgruppen, aus Praxis und
Klinik, zur gemeinsamen Fortbil-
dung. Schwerpunkte des Seminars sind die von der Deutschen
Gesellschaft für Palliativmedizin
gegliederten Inhalte, nämlich
Schmerztherapie und Symptomkontrolle, Kommunikation und
Ethik in gut ausgewogenen
Verhältnissen. Ob der Basiskurs
als Ausgangspunkt einer intensivierten Ausbildung zum Palliativmediziner, einer Orientierung
oder einer Rekapitulation bereits
gekannter Fakten dient, ist dabei
nebensächlich – der Kurs soll
allen Interessierten eine Hilfe im
beruflichen (und vielleicht auch
persönlichen) Alltag sein.
Termine:
9./10. Oktober 2015
6./7. November 2015
4./5. Dezember 2015
Zeit: freitags 14.00 s.t.–18.30 Uhr,
samstags 9.00 s.t.–18.30 Uhr
Ort: Caritas Tagungszentrum,
Freiburg
Entgelt: 550,– Euro
Palliativmedizin Fallseminar
Leitung: Prof. Dr. med. Dipl.-Theol.
Dipl.-Caritaswiss. Gerhild Becker
Msc Palliative Care (King’s College
London), Lehrstuhl für Palliativmedizin, Universitätsklinikum
Freiburg
Das Kursangebot wendet sich an
Ärztinnen und Ärzte in Klinik und
Praxis, die bereits den Basiskurs
Palliativmedizin (40 Kurseinheiten) erfolgreich absolviert
haben und sich in der Betreuung
Schwerkranker und Sterbender
besonders engagieren möchten.
Das Fallseminar ist multidisziplinär konzipiert und beachtet die
Empfehlungen der Deutschen
Gesellschaft für Palliativmedizin
e. V. und der Bundesärztekammer, die in Zusammenarbeit mit
anderen medizinischen Fachgesellschaften erarbeitet wurden.
Weiterhin werden Kursinhalte
des German Programm in
Palliative Care Education genutzt
(Verbundprojekt der durch die
Deutsche Krebshilfe geförderten
Akademien für Palliativmedizin in
Zusammenarbeit mit der Harvard
Medical School, Center for
Palliative Care, Boston, USA und
der Christopherus Akademie,
Interdisziplinäres Zentrum für
Palliativmedizin der Universität
München).
Das Fallseminar besteht aus
drei Modulen à 40 Kurseinheiten,
die sich über jeweils fünf Tage
erstrecken.
Modul 1
Der schwerkranke, sterbende
Patient, sein soziales Umfeld
und das behandelnde Team
Modul 2
Der individuelle Prozess
des Sterbens im gesellschaftlichen Kontext
Modul 3
Professionelles Handeln
in der Palliativmedizin
Termine:
Modul 1:
29. Februar–4. März 2016
Modul 3:
7.–11. Dezember 2015
Zeit: Montag–Freitag,
9.00 s.t.–ca. 17.30 Uhr
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Entgelt: 550,– pro Modul
Unser Seminar Palliative Care
Update „Was gibt es Neues in
der Palliativmedizin?“ findet
einmal jährlich statt. Es richtet
sich an interessierte Ärztinnen
und Ärzte, die sich gerne über
die aktuellen Entwicklungen in
der Palliativmedizin informieren
bzw. ihre Kenntnisse auffrischen
möchten.
Termin:
Mittwoch, 11. November
Zeit: 15.00–18.15 Uhr
Ort: Freiburg
Entgelt: kostenfrei – A
nmeldung erforderlich!
Psychosomatische Grundversorgung
Die aktuelle Weiterbildungsordnung schreibt für nahezu alle
Fachgebiete den Erwerb von
Kenntnissen in psychosomatischer Grundversorgung vor.
Diese Qualifikation kann durch
Teilnahme an den Kursen entsprechend den jeweiligen Vorgaben der WBO erworben werden.
Die Vorgaben beinhalten beispielsweise für KollegInnen in
5-jähriger Weiterbildung zum
Facharzt für Allgemeinmedizin
Kenntnisse über 80 Stunden
Psychosomatik: 20 Stunden
Theorie, 30 Stunden verbale
Intervention sowie 30 Stunden
Balint-Gruppenarbeit. Diese
werden durch den Besuch von
10 Samstagsterminen à 8 Stunden nach eigener Wahl nach­
gewiesen. Alternativ können
auch 5 Samstagsveranstaltungen
mit dem Wochenkurs PGV kombiniert werden. Dieser findet
dreimal pro Jahr in der RehaKlinik Glotterbad bei Freiburg
statt.
Die Leistungen nach den EBMZiffern 35100/35110 (Theorie­
seminare, Reflexion der ArztPatient-Beziehung, verbale Interventionstechniken) dürfen nur
von Ärzten erbracht werden,
die eine Qualifikation durch Teilnahme an einem 80-stündigen
Seminar erworben haben (z. B.
10 Samstagstermine des vorliegenden Curriculums, bei Kombination mit dem Blockkurs sind
die Vorgaben der Psychotherapievereinbarung bez. der balintoder patientenbezogenen Selbsterfahrungsgruppen zu beachten).
Im Rahmen der Verträge zur
hausarztzentrierten Versorgung
(HZV) ist das Seminar PGV für
die Qualifikation Psychosomatik
anrechenbar.
Samstagsveranstaltungen
(8 Stunden)
26. September 2015
Depressionen, Burnout
17. Oktober 2015
Schlafstörungen
5. Dezember 2015
Psychische Erkrankungen
im höheren Lebensalter
30. Januar 2016
Problemlösetraining
20. Februar 2016
Vom strukturierten Patienten­
gespräch über den psychopathologischen Befund zur Diagnose
Zeit: jeweils 9.00 s.t.–16.00 Uhr
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Entgelt: 100,– Euro pro Samstag
Wochenkurs (40 Std.)
Termin:
19.–23. Oktober 2015
Zeit: Montag–Freitag,
9.00 s.t.–16.30 Uhr
Ort: Rehaklinik Glotterbad,
Glottertal
Entgelt: 450,– Euro
ÄBW 08 • 2015
429
Bekanntmachungen
Aufbaumodule zum Erwerb
des Fachzertifikats
der Deutschen Fachgesellschaft
für Reisemedizin e. V. (DFR)
Die Reisemedizin hat in den
letzten Jahren an Facettenreichtum erheblich gewonnen und
versteht sich heute als fach­
gebietsübergreifende Disziplin.
Eine umfassende Darstellung der
vielseitigen Aspekte der Reise­
medizin ist mit dem Basiszertifikat „Reisemedizinische Gesundheits-Beratung“ allein nicht mehr
möglich. Daher hat die Deutsche
Fachgesellschaft Reisemedizin
(DFR) unter Berücksichtigung der
Stellungnahmen auch anderer,
internationaler Institutionen
(WHO, ISTM) einen Kanon von
Themen und Kenntnissen zusammengestellt, der den Anspruch
erheben kann, „Reisemedizin“
nach heutigem Verständnis zu
repräsentieren.
Diese Konzeption ist in ein 120
Stunden umfassendes Curriculum
eingeflossen, das als „Fachzertifikat Reisemedizin“ erstmals 2003
vorgestellt wurde. Dabei sind
nach Erwerb des Basiszertifikates
im Umfang von 32 Stunden
weitere 12 Aufbaumodule mit
nochmals insgesamt 88 Stunden
zu absolvieren, die jeweils einen
speziellen Schwerpunkt der
Reisemedizin zum Thema haben.
Zu jedem Modul ist eine Lern­
erfolgskontrolle erforderlich.
Im Rahmen dieses Curriculums
bieten wir wiederum in 2015
folgende Aufbaumodule an:
„Trekking und Höhenmedizin/
Unfälle und Reisemedizinische
Assistance“ (Module 4 und 11),
„Risikogruppen und Reisen“
(Modul 7) und „Reisen mit
chronischer Krankheit“ (Module
8, 9 und 10). Das Basisseminar
Reisemedizin sowie weitere Aufbaumodule sind ab Beginn 2016
geplant.
Ärztinnen und Ärzte, die neben
dem Basisseminar alle 12 Aufbaumodule absolviert haben,
können bei der Deutschen Fachgesellschaft für Reisemedizin e. V.
(DFR) das Fachzertifikat Reise­
medizin beantragen.
430
Termine:
23./24. Oktober 2015
20./21. November 2015
Zeit: jeweils Freitag und Samstag,
ganztägig
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Entgelt: 200,– Euro
(pro Wochenende)
Basisseminar Reisemedizin
gemäß Curriculum
der Bundesärztekammer (32 Std.)
„Reisemedizinische
Gesundheitsberatung“
Leitung: Dr. Rosemarie Mazzola,
Freiburg
Das 32-stündige Seminar Reisemedizin vermittelt dem Arzt
Basiswissen für eine qualifizierte,
auf individuelle Bedürfnisse
zugeschnittene reisemedizinische
Beratung. In zwei Wochenendblöcken werden Grundlagen
der Tropenmedizin behandelt,
Gesundheitsrisiken in Zusammenhang mit Reisen aufgezeigt
und die entsprechenden Vor­
sorgemaßnahmen besprochen.
Aspekte der Flug-, Tauch- und
Höhenmedizin sind ebenso Inhalt
wie Erkrankungen bei Reiserückkehrern. In Ergänzung zu den
Vorträgen wird aktuelles Lernund Informationsmaterial zur
Verfügung gestellt und die
­Möglichkeit geboten, eigene
„Problemfälle“ mit den
­Referenten zu erörtern.
Teilnehmer, die das komplette
Seminar absolviert haben, können am letzten Tag an einem
multiple choice-Test teilnehmen.
Bei erfolgreichem Abschluss
­erhalten Sie eine Teilnahme­
bescheinigung, die als BasisZertifikat „Reise-GesundheitsBeratung“ vom Deutschen Fachverband Reisemedizin (DFR)
­anerkannt wird.
Termine:
Teil I: 26./27. Februar 2016 und
Teil II: 8./9. April 2016
Zeit: jeweils Freitag und Samstag,
ganztägig
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Entgelt: 400,– Euro
ÄBW 08 • 2015
Reisemedizin Refresherseminar
Leitung: Dr. Rosemarie Mazzola,
Freiburg
Für alle Kolleginnen und Kollegen, welche das Basisseminar
„Reisemedizinische Gesundheitsberatung“ besucht haben
oder vergleichbare Kenntnisse
besitzen, bieten wir daher ein
Refresher-Seminar an.
Besucher dieses Kurses erhalten
einen Überblick über neue Entwicklungen auf dem Gebiet der
Reisemedizin. So wird die aktuelle Weltseuchenlage vorgestellt
und auf Änderungen bei den
Empfehlungen zur Malariaprophylaxe und zur Impfprävention
hingewiesen. Die Dozenten
besprechen, auch anhand von
Kasuistiken, interessante reiseund tropenmedizinische Themen.
Darüber hinaus haben die Teilnehmer die Möglichkeit, eigene
Fallbeispiele einzubringen und
mit den Referenten und Kollegen
zu diskutieren.
Das Basiszertifikat Reisemedizin
des Deutschen Fachverbands
Reisemedizin (DFR) und das
DTG-Zertifikat Reisemedizin
der Deutschen Gesellschaft für
Tropenmedizin und Internatio­
nale Gesundheit sind drei Jahre
gültig und können durch den
­Besuch eines Refresher-Seminars
für weitere drei Jahre erneuert
werden.
Dieses Refresher-Seminar
wird für die Verlängerung
des Basiszertifikats anerkannt.
Termin:
Samstag, 5. März 2016
Zeit: 9.00 s.t.–17.10 Uhr
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Entgelt: 100,– Euro
Kursweiterbildung Suchtmedizin
zur Erlangung der Zusatz­
bezeichnung gemäß WBO 2006
Leitung:
Dr. Rüdiger Gellert, Freiburg,
Dr. Friedemann Hagenbuch,
Zentrum für Psychiatrie
Emmendingen und Dr. Andreas
Jähne, Rhein-Jura Klinik
Suchttherapie geht alle an!
Abhängigkeitserkrankungen
begegnen beinahe täglich jeder
Ärztin, jedem Arzt, ob in der
Praxis oder im Krankenhaus tätig.
Besonders der Substanzmissbrauch von Alkohol, Nikotin,
stimulierenden Substanzen und
auch Medikamenten bei Jugendlichen stellt eine unübersehbare
Herausforderung für die Ärzteschaft insgesamt dar.
Suchtmedizin ist deshalb eine
Querschnittsaufgabe für alle
Fachgebiete, und sie ist keineswegs auf den relativ kleinen
Kreis der Drogenabhängigen
beschränkt. Die Fähigkeit zum
Erkennen einer möglichen
Abhängigkeitserkrankung bzw.
Gefährdung – sei es nun durch
Alkohol, Medikamente oder Drogen – gehört zum notwendigen
Rüstzeug aller Ärztinnen und
Ärzte.
In der aktuellen Weiterbildungsordnung ist die Suchtmedizin als
Zusatzweiterbildung geführt.
Diese beinhaltet eine 50-stündige Kursweiterbildung sowie
eine abschließende Prüfung.
Termin:
14.–18. März 2016
Zeit: Montag–Freitag,
9.00–18.00 Uhr
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Entgelt: 550,– Euro
Suchtmedizin – Update 2015
Leitung:
Dr. Rüdiger Gellert, Freiburg;
Dr. Friedemann Hagenbuch,
Zentrum für Psychiatrie
Emmendingen und Dr. Andreas
Jähne, Rhein-Jura Klinik
Abhängigkeitserkrankungen, oft
verbunden mit Substanzmissbrauch von Nikotin, Alkohol und
Medikamenten sowie illegalen
Drogen, gehören zu den größten
sozialmedizinischen Problemen
in Deutschland. Dem hat die
aktuelle WBO Rechnung getragen
und die Zusatzweiterbildung
Suchtmedizin etabliert. Um alle
Inhaber dieses Zusatztitels sowie
besonders am Thema Sucht­
medizin interessierte Kolleginnen
und Kollegen stets über aktuelle
Entwicklungen auf diesem Fachgebiet zu informieren, bietet
die Akademie wieder ein SuchtUpdate an. In prägnanten Kurz­
referaten werden suchtmedizinische Themen mit viel Raum
für Diskussion und Austausch
Bekanntmachungen
dargestellt. Die Referenten arbeiten größtenteils in „badischen“
Einrichtungen, sodass auch
­Fragen der lokalen Kooperation
thematisiert werden können.
Zielgruppe der Veranstaltung
sind neben Ärztinnen und Ärzte
alle anderen Berufsgruppen, die
sich im stationären oder ambulanten Behandlungskontext mit
Suchtfragen beschäftigen.
Termin:
Mittwoch, 14. Oktober 2015
Zeit: 15.00 s.t.–18.15 Uhr
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Entgelt: kostenfrei –
Anmeldung erforderlich!
Schmerztherapie –
Kompaktseminar
Die Zusatzweiterbildung
„Spezielle Schmerztherapie“
umfasst in Ergänzung zu einer
Facharztkompetenz die Erkennung und Behandlung chronisch
schmerzkranker Patienten, bei
denen der Schmerz seine Leitund Warnfunktion verloren und
einen selbstständigen Krankheitswert erlangt hat.
Zum Erwerb der Zusatzbezeichnung ist neben der Absolvierung
einer Weiterbildungszeit von
12 Monaten bei einem Weiter­
bildungsbefugten gemäß § 5
Abs. 1 der Besuch eines 80-stündigen Weiterbildungskurses
erforderlich.
Seminarinhalte:
Block A:
Grundwissen über Pathogenese,
Diagnostik und Therapie
von chronischen Schmerzen,
Psychische Störungen mit Leitsymptom Schmerz und psychosomatische Wechselwirkungen
bei chronischen Schmerz­
zuständen
Block B:
Medikamentöse Schmerztherapie/
Neuropathische Schmerzen,
Interventionelle und andere
nicht-medikamentöse Verfahren
in der Schmerztherapie –
Kopfschmerz
Block C:
Schmerzen bei vaskulären
und viszeralen Erkrankungen,
Schmerzen im Alter und bei
Kindern und Jugendlichen,
Tumorschmerz und Palliativ­
medizin
Block D:
Muskuloskelettale Schmerzen,
Rückenschmerz, SchulterNackenschmerz, Muskelschmerz,
weit verbreitete Schmerzen
(widespread pain), Fibromyalgie,
Gelenkerkrankungen
Der Besuch des Kurses wird auch
solchen Kolleginnen und Kollegen empfohlen, die sich einen
umfassenden Überblick über die
aktuelle Entwicklung in der
Schmerztherapie aneignen
möchten.
2 Wochenkurse à 40 Std.
Termine:
Block A und B:
5.–9. Oktober 2015
Block C und D:
25.–29. Januar 2016
Zeit: Montag–Freitag,
9.00 s.t.–16.30 Uhr
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Entgelt: 800,– Euro
Bitte Programme und
Anmeldeformulare anfordern!
Akademie für Ärztliche Fortund Weiterbildung Südbaden,
Sundgauallee 27, 79114 Freiburg,
Telefon (07 61) 6 00-47 36/
47 37/47 38/47 39/47 51,
Fax (07 61) 6 00-47 44,
E-Mail: [email protected];
www.baek-sb.de/akademie
Bezirksärztekammer
Südwürttemberg
Geschäftsstelle:
­Haldenhaustraße 11
72770 Reutlingen
Tel. (0 71 21) 9 17-24 15/-24 16
Fax (0 71 21) 9 17-24 00
sich auf die Beiträge beziehen,
können vier Fortbildungspunkte
erworben werden.
Der Preis pro Doppel-DVD
beträgt 34,50 Euro.
Fortbildungs-Doppel-DVD
„… was Ärzte und Patienten
schon immer über Organspende
wissen wollten“
Kurse der Bezirksärztekammer
­Südwürttemberg
Fortbildungs-CD-ROM
„Palliativmedizin“
Ärztinnen und Ärzte dürfen
frei entscheiden, in welcher
Fortbildungskategorie sie ihre
Fortbildung absolvieren und
CME-Punkte sammeln möchten.
Mithilfe der von der Bezirksärztekammer Südwürttemberg
entwickelten Fortbildungs-CDROM „Palliativmedizin“ können
10 Fortbildungspunkte erworben
werden.
Der Preis pro CD-ROM beträgt
39,– Euro.
Fortbildungs-Doppel-DVD
„Internet- und PC-Spielsucht –
Risiko ohne Altersbeschränkung?“
Am 29. 09. 2010 hatte die Bezirksärztekammer Südwürttemberg
in Zusammenarbeit mit der Universitätsklinik für Kinder- und
Jugendpsychiatrie und -psychotherapie Tübingen eine Fortbildungsveranstaltung mit dem
Thema „Internet- und PC-Spielsucht – Risiko ohne Altersbeschränkung?“ durchgeführt.
In den Beiträgen wurden ein
Spiel exemplarisch beschrieben,
die Spielsucht aus der Sicht betroffener Eltern und des Kinderund Jugendpsychiaters dargestellt, Aspekte von PC-Spiel und
Gewalt aufgezeigt, die ambulante Therapie von PC-Spielsucht
erläutert und die Möglichkeiten
der Suchtprävention benannt.
Diese Veranstaltung wurde in
Bild und Ton aufgezeichnet und
in einer Fortbildungs-DoppelDVD verarbeitet. Bei richtiger
Beantwortung von 70 Prozent
der beiliegenden Fragen, die
Seit vielen Jahren ist das Thema
Organspende in den Medien
präsent und löst reichlich kontroverse Diskussionen aus, insbesondere seitdem bekannt geworden ist, dass die Bundesrepublik
Deutschland beim innereuro­
päischen Vergleich der Organspendezahlen einen Platz in
der unteren Hälfte der Rangliste
einnimmt. Die Bezirksärzte­
kammer Südwürttemberg hat
das 17. Gesundheitsforum
Südwürttemberg diesem Thema
gewidmet und zusammen mit
der Universitätsklinik für Allgemeine, Viszeral- und Transplantationschirurgie Tübingen am
10. 05. 2014 eine Fortbildungsveranstaltung durchgeführt,
die den Teilnehmern das Wissen
zum aktuellen Verfahren von
Organspende und Organtransplantation in Baden-Württemberg vermittelt. Es wurden die
Organisationen DSO und Eurotransplant vorgestellt, Vergabekriterien im Notfall und nach
Warteliste erläutert, die Handlungsgrenzen durch zeitliche
Fristen, Dauer der notwendigen
Kontrollen und räumliche Ent­
fernung dargestellt, sowie die
Aufgabe des Transplantations­
beauftragten beschrieben.
Ein Beitrag befasst sich mit
den rechtlichen Voraussetzungen
der Lebendspende und am Ende
werden auch die finanziellen
Aspekte von Seiten der GKV
aufgezeigt.
Diese Veranstaltung wurde in
Bild und Ton aufgezeichnet und
in einer Fortbildungs-DoppelDVD verarbeitet. Bei richtiger
Beantwortung von 70 Prozent
der beiliegenden Fragen, die
sich auf die Beiträge beziehen,
können sechs Fortbildungspunkte erworben werden.
Der Preis pro Doppel-DVD
beträgt 34,50 Euro.
ÄBW 08 • 2015
431
Bekanntmachungen
Seminar zur Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin
Seit einigen Jahren ist die
Entwicklung der hausärztlichen
Versorgung vor allem in ländlichen Gebieten auf bekanntermaßen besorgniserregend. Um
wieder mehr Ärztinnen und Ärzte
zu motivieren, sich in der Weiterbildung für das Fach Allgemeinmedizin zu entscheiden, wurde
bereits im Dezember 2009 zwischen der Deutschen Krankenhausgesellschaft, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, dem
Spitzenverband Bund der Krankenkassen, im Einvernehmen mit
dem Verband der Privaten Krankenversicherung und im Benehmen mit der Bundesärztekammer
eine Vereinbarung zur Förderung
der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin in der ambulanten
und stationären Versorgung
geschlossen.
Der Vorstand der Bezirksärztekammer Südwürttemberg hat in
diesem Zusammenhang beschlossen, Ärztinnen und Ärzten
in der Weiterbildung Allgemeinmedizin ein begleitendes Seminarprogramm anzubieten,
welches in 13 Themenblöcke gegliedert ist und an vier bis fünf
Fortbildungstagen pro Jahr
durchgeführt wird (ca. eine Fortbildung pro Quartal). Die Teilnahme an diesen Fortbildungsveranstaltungen ist auch Wiedereinsteigern, Refreshern und Kammermitgliedern in Vorbereitung
auf den Kassenärztlichen Bereitschaftsdienst möglich.
Termine:
Samstag, 12. September 2015
9.00–17.00 Uhr
Infektionskrankheiten/
Impfungen
(Anmeldungs-Nr. 12/2015)
Samstag, 21. November 2015
9.00–17.30 Uhr
Schmerzen:
Akut und chronisch
(Anmeldungs-Nr. 13/2015)
Leitung:
Dr. med. Michael Schulze,
Präsident der Bezirksärztekammer
Südwürttemberg;
Dr. med. Ullrich Mohr,
niedergelassener Facharzt
für Allgemeinmedizin, Zusatz­
bezeichnung Palliativmedizin,
Bisingen
432
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Gebühr: jeweils 50,– Euro
Punkte: 8/9
Die Anmeldung wird zwei Wochen
vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis eine
Woche vor Kursbeginn wird
eine Bearbeitungsgebühr von
50 Prozent erhoben. Bei späterer
Absage oder Nichterscheinen
wird die vollständige Gebühr
erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher
nicht erreicht ist, kann der Kurs
abgesagt werden.
Impfseminar gemäß dem Curri­
culum der Bundesärztekammer
Das Impfen gehört ohne Zweifel
zu den wichtigsten prophylaktischen Errungenschaften der
modernen Medizin. Die Aus­
rottung der Pocken und Rückdrängung der Kinderlähmung
in Europa sind ausgewiesene
Beispiele erfolgreicher Impfprophylaxe. Es gibt in Deutschland
aber auch Impfdefizite. Unzureichende Impfraten können zum
Beispiel Masern-Epidemien oder
vermeidbare Todesfälle durch
Influenza zur Folge haben. Aus
diesem Grund hat der Vorstand
der Landesärztekammer schon
1999 entschieden, dass Ärzte
auch über die jeweiligen Gebietsgrenzen hinaus impfen dürfen.
Der Besuch eines anerkannten
Kurses über richtiges Impfen wird
deshalb empfohlen.
Der Vorstand der Bezirksärztekammer Südwürttemberg bietet
deshalb seinen Kammermit­
gliedern einen Kurs an, der sich
inhaltlich und zeitlich an dem
Impf-Curriculum der Bundes­
ärztekammer ausrichtet.
Die Teilnehmer erhalten Gelegenheit, ihre Impfkenntnisse aufzufrischen, sich über den neuesten
Stand der Grundlagen, Impfempfehlungen und Durchführung
von Impfungen sowie über die
Abrechnung von Impfleistungen
und rechtliche Aspekte zu informieren. Es soll auch genügend
Raum zum fachlichen Austausch
und zur Beantwortung von Fragen durch die Referenten geben.
ÄBW 08 • 2015
Termin:
Samstag, 12. September 2015
9.00–17.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 23/2015)
Leitung: Dr. med. Michael Schulze,
Präsident der Bezirksärzte­
kammer Südwürttemberg
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Gebühr: 50,– Euro
Punkte: 8
Die Anmeldung wird zwei Wochen
vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis eine
Woche vor Kursbeginn wird
eine Bearbeitungsgebühr von
50 Prozent erhoben. Bei späterer
Absage oder Nichterscheinen
wird die vollständige Gebühr
erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher
nicht erreicht ist, kann der Kurs
abgesagt werden.
Power Point Seminar
Termin:
Samstag, 10. Oktober 2015
9.00–15.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 28/2015)
Leitung: Dr. med. Peter Benk,
Leiter Medizincontrolling und
Abrechnung der Oberschwabenklinik Ravensburg
Ort: Handwerkskammer
Reutlingen, Bildungsakademie
Tübingen, Raichbergstr. 87,
72072 Tübingen
Mindestteilnehmerzahl: 9
Gebühr: 120,– Euro
Punkte: 9
Die Anmeldung wird fünf Tage
vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis drei
Tage vor Kursbeginn wird
eine Bearbeitungsgebühr von
50 Prozent erhoben. Bei späterer
Absage oder Nichterscheinen
wird die vollständige Gebühr
erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher
nicht erreicht ist, kann der Kurs
abgesagt werden.
Fallseminare „Palliativmedizin“
Zum Erwerb der Zusatzbezeichnung „Palliativmedizin“ ist unter
anderem der Nachweis einer
zwölf-monatigen Tätigkeit bei
einem Weiterbildungsbefugten
erforderlich oder 120 Stunden
Fallseminare einschließlich
Supervision.
Für diejenigen Ärztinnen und
Ärzte, die diese Möglichkeit
in Betracht ziehen, werden
Fallseminare, Module I bis III,
angeboten.
Termine:
Modul I:
17.–20. Oktober 2015 (Sa–Di)
Modul II:
21.–24. Oktober 2015 (Mi–Sa)
(Anmeldungs-Nr. 7/2015)
Gebühr Module I und II:
890,– Euro
Modul III:
20.–23. Januar 2016 (Mi–Sa)
(Anmeldungs-Nr. 1/2016)
Gebühr Modul III:
440,– Euro
Teilnehmerzahl:
jeweils 20 Personen
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Punkte: je Modul 40
Die Anmeldung wird vier Wochen
vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis zwei
Wochen vor Kursbeginn wird
eine Bearbeitungsgebühr von
50 Prozent erhoben. Bei späterer
Absage oder Nichterscheinen
wird die vollständige Gebühr
erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl vier Wochen vorher
nicht erreicht ist, kann der Kurs
abgesagt werden.
Stressbewältigung
durch Achtsamkeit
Die zunehmende berufliche
Belastung und die unverändert
schwierigen Arbeitsbedingungen
für Ärztinnen und Ärzte in
Deutschland sind unbestritten.
Der Vorstand der Bezirksärztekammer Südwürttemberg hat
entschieden, seinen Mitgliedern
eine Fortbildungsveranstaltung
über eine Therapiemethode zur
Stressbewältigung anzubieten,
welche wissenschaftlich erforscht
und durch Studien untersucht
wird. Damit haben die Teil­
nehmer nicht nur für sich selbst
einen Benefit, sondern sie lernen
ein Behandlungskonzept kennen,
welches auch für Patienten
infrage kommen kann.
Das Programm dieser Fort­
bildung besteht aus Vorträgen
und praktischen Übungen.
Bekanntmachungen
Termin:
Samstag, 24. Oktober 2015
9.00–16.45 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 40/2015)
Leitung: Markus Zeh,
Diplom-Pädagoge und
MBSR-Lehrer, Tübingen
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Gebühr: 200,– Euro inkl. Verpflegung, Skript und Yoga-Matte
Punkte: 10
Die Anmeldung wird zwei Wochen
vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis eine
Woche vor Kursbeginn wird
eine Bearbeitungsgebühr von
50 Prozent erhoben. Bei späterer
Absage oder Nichterscheinen
wird die vollständige Gebühr
erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher
nicht erreicht ist, kann der Kurs
abgesagt werden.
Notfälle im (Praxis-)Alltag:
Refresherkurs auch für den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst
Diese Fortbildungsreihe richtet
sich an alle Ärztinnen und Ärzte,
die aus verschiedenen Gründen
ihr Wissen zur Erkennung und
Behandlung von Notfällen – vor
allem fachfremden – aktualisieren bzw. ergänzen wollen. Dabei
geht es nicht um die Inhalte des
80-Stunden-Kurses zum Erwerb
der Zusatzbezeichnung Notfallmedizin bzw. Fachkunde
Rettungsdienst, sondern um die
ersten ärztlichen Maßnahmen,
die von jedem Arzt, gleich
welcher Fachrichtung, erwartet
werden können, wenn er mit
einem Notfall konfrontiert wird.
Das betrifft natürlich den Dienst
in der Klinik oder der Praxis,
aber auch den privaten Alltag,
wo Ärztinnen und Ärzte immer
wieder unvorbereitet in Situa­
tionen geraten, in denen bei
meist unbekannten Patienten
eine sachgerechte ärztliche Hilfe
geleistet werden muss, wie zum
Beispiel bei Sportereignissen, im
Flugzeug, bei kulturellen oder
gesellschaftlichen Versammlungen, auf der Straße, aber
auch im Familien- oder Freundeskreis etc.
Der Ausgangspunkt in den
einzelnen Fortbildungsveran­
staltungen sind die oft im
­Vordergrund stehenden Leit­
symptome möglicher Notfälle,
die neben den notwendigen
diagnostischen Schritten auch
bereits parallel therapeutische
Gegenmaßnahmen erfordern.
Bei kleineren Notfällen werden
dabei die Diagnostik und
Therapie so dargestellt, dass der
Patient ausreichend behandelt
und der Notfall unter Kontrolle
ist. Bei schwereren oder poten­
ziell lebensgefährlichen Notfällen
werden die ersten Maßnahmen
vermittelt, damit der Patient in
einem stabilen Zustand in ein
Krankenhaus gebracht wird,
welches die personellen und
technischen Voraussetzungen für
alle diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen bietet.
Die Referenten besitzen die
Zusatzbezeichnung Notfall­
medizin bzw. Fachkunde
­Rettungsdienst und stellen
das Leitsymptom ihres Themas
in einem 30-minütigen Referat
mit den Erstmaßnahmen an
Diagnostik und Therapie dar,
anschließend werden ca.
15 Minuten mit den Teilnehmern
offengebliebene Fragen
diskutiert.
Themen:
Leitsymptome:
Thermische Wunden –
Probleme mit den Augen –
Intoxikationen
Termin:
Mittwoch, 14. Oktober 2015
16.30–19.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 38/2015)
Leitung: N. N.
Leitsymptome:
Akute Allergien –
Lähmungen/Krämpfe –
Akute Schmerzen und
Bewegungseinschränkungen
Termin:
Mittwoch, 11. November 2015
16.30–19.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 39/2015)
Leitung: Dr. med. Dipl.-Phys.
Manfred Eissler, Vizepräsident
der Bezirksärztekammer
Südwürttemberg
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Gebühr: jeweils 20,– Euro
inkl. Skripte, Verpflegung
und Getränke
Punkte: jeweils 3
Die Anmeldung wird zwei Wochen
vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis eine
Woche vor Kursbeginn wird
eine Bearbeitungsgebühr von
50 Prozent erhoben. Bei späterer
Absage oder Nichterscheinen
wird die vollständige Gebühr
erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher
nicht erreicht ist, kann der Kurs
abgesagt werden.
Gebühr: 25,– Euro inkl. Skripte,
Verpflegung und Getränke
Punkte: 5
Die Anmeldung wird zwei Wochen
vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis eine
Woche vor Kursbeginn wird
eine Bearbeitungsgebühr von
50 Prozent erhoben. Bei späterer
Absage oder Nichterscheinen
wird die vollständige Gebühr
erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher
nicht erreicht ist, kann der Kurs
abgesagt werden.
Erste ärztliche Hilfe
bei Notfallpatienten –
Allgemeine Grundlagen
40-Stunden-Grundkurs zum Erwerb
der Qualifikation „Hygienebeauftragter Arzt“ nach dem Curriculum
der Bundesärztekammer „Krankenhaushygiene“ – Modul I
Zur Notfallbehandlung ist jeder
approbierte Arzt verpflichtet,
gleichgültig, welche Tätigkeit
er ausgeübt hat, gleichgültig, ob
er beamteter, angestellter oder
niedergelassener Arzt ist. Auch
Ärzte in Familienpause oder im
Ruhestand trifft diese allgemeine
Verpflichtung zur Notfallbehandlung. Ausschlaggebend ist die
Approbation als Arzt. Diese allgemeine Pflicht jedes approbierten
Arztes zur Notfallbehandlung hat
nichts mit dem organisierten
Ärztlichen Notfalldienst an
sprechstundenfreien Tagen und
an Wochenenden zu tun. Es
kommt auf den Notfall an. Diese
Verpflichtung besteht nicht nur
durch gesetzliche Regelungen,
sondern bereits aus der Berufsordnung und hat in der Ethik des
ärztlichen Berufes ihre Basis.
Dieses Seminar fasst das erforderliche Grundwissen für die
erste ärztliche Hilfe zusammen:
Notfallanamnese, Basis-Check
des Notfallpatienten, Rettungskette, Lagerungsarten, Therapieschema bei Reanimation, Eigenschutz, Priorität der Maßnahmen,
Ausstattung der Arzttasche,
Notfallmedikamente.
Termin:
Samstag, 7. November 2015
9.00–13.15 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 45/2015)
Leitung: Dr. med. Christian Milz,
Facharzt für Innere Medizin,
Notarzt, leitender Notarzt,
Leutkirch
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Das Sozialministerium BadenWürttemberg hat am 20. Juli
2012 eine Verordnung über die
Hygiene und Infektionspräven­
tion in medizinischen Einrichtungen (MedHygVO) erlassen, die
am 31. 07. 2012 in Kraft getreten
ist und die unter anderem vorsieht, dass zur Sicherstellung
der organisatorischen und
personellen Voraussetzungen für
die Einhaltung der anerkannten
Regeln der Hygiene und Durchführung notwendiger hygienischer Maßnahmen, die Leiter
von Krankenhäusern, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine,
den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung
erfolgt, Dialyseeinrichtungen
sowie Tageskliniken verpflichtet
sind, hygienebeauftragte Ärztinnen und Ärzte zu bestellen.
Für die Qualifikation ist eine
mindestens zweijährige Berufs­
erfahrung sowie der erfolgreiche
Besuch eines 40-stündigen
Grundkurses erforderlich, den
die Bezirksärztekammer
Südwürttemberg im Ärztehaus
Reutlingen anbietet.
Termine:
6.–8. November 2015 und
18.–20. Dezember 2015
(Anmeldungs-Nr. 32/2015)
Leitung:
PD Dr. med. Klaus Schröppel,
Institut für Medizinhygiene,
Tübingen
Mindestteilnehmerzahl: 30
ÄBW 08 • 2015
433
Bekanntmachungen
Gebühr: 600,– Euro
Punkte: 40
Die Anmeldung wird vier Wochen
vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis zwei
Wochen vor Kursbeginn wird
eine Bearbeitungsgebühr von
50 Prozent erhoben. Bei späterer
Absage oder Nichterscheinen
wird die vollständige Gebühr
erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl vier Wochen vorher
nicht erreicht ist, kann der Kurs
abgesagt werden.
Entwicklungs- und Sozialpädiatrie
für die kinder- und jugendärztliche
Praxis nach dem Curriculum
der Bundesärztekammer
Warteliste
Das Curriculum „Entwicklungsund Sozialpädiatrie für die
kinder- und jugendärztliche
Praxis“ wurde von der Deutschen
Gesellschaft für Sozialpädiatrie
und Jugendmedizin (DGSPJ)
in Abstimmung mit dem Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) erarbeitet und im
April 2014 von der Bundesärztekammer veröffentlicht. Die Absolvierung dieses Curriculums ist
Voraussetzung für die Fachärzte
für Kinder- und Jugendmedizin
zur Abrechnung der Sozialpädia­
trieziffer 04356 des aktuellen
EBM.
Der Vorstand der Bezirksärztekammer Südwürttemberg hat in
seiner Sitzung am 6. Mai 2015
beschlossen, den interessierten
Ärztinnen und Ärzten die Module
I bis III (Theorieteil) des Curri­
culums anzubieten in Zusammenarbeit mit der Universitäts­
klinik für Kinder- und Jugend­
medizin der Universität Ulm.
Modul IV stellt den praktischen
Teil des Curriculums dar und
besteht aus zehn Unterrichts­
einheiten (á 60 Minuten),
die zum Beispiel in Form einer
Hospitation in einem sozial­
pädiatrischen Zentrum absolviert
werden können. Die Teilnehmer
der Module I bis III werden
während des Kurses nähere Informationen über die Möglichkeit
von Hospitationen erhalten.
434
Termine:
Module I bis III
Freitag, 13. November 2015
14.00–18.00 Uhr
Samstag, 14. November 2015
8.30–17.30 Uhr
Freitag, 20. November 2015
14.00–18.00 Uhr
Samstag, 21. November 2015
8.30–17.30 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 43/2015)
Leitung:
Prof. Dr. med. Harald Bode,
Leiter des Sozialpädiatrischen
Zentrums und der Kinderneurologie, Universitätsklinik für
Kinder- und Jugendmedizin Ulm
Mindestteilnehmerzahl: 20
Ort: Universitätsklinik für Kinderund Jugendmedizin, Hörsaal
Gebühr: 500,– Euro
Punkte: 30
Die Anmeldung wird vier Wochen
vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis zwei
Wochen vor Kursbeginn wird
eine Bearbeitungsgebühr von
50 Prozent erhoben. Bei späterer
Absage oder Nichterscheinen
wird die vollständige Gebühr
erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl vier Wochen vorher
nicht erreicht ist, kann der Kurs
abgesagt werden.
Rhetorik und Präsentation
Termin:
Samstag, 14. November 2015
9.00–18.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 37/2015)
Leitung: Ursel Bachmann,
Managementtraining und
Coaching, Ulm
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Mindestteilnehmerzahl: 8
Gebühr: 120,– Euro
Punkte: 11
Die Anmeldung wird fünf Tage
vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis drei
Tage vor Kursbeginn wird
eine Bearbeitungsgebühr von
50 Prozent erhoben. Bei späterer
Absage oder Nichterscheinen
wird die vollständige Gebühr
erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher
nicht erreicht ist, kann der Kurs
abgesagt werden.
ÄBW 08 • 2015
Auffrischungskurs
Fachgebundene genetische
Beratung (inkl. Wissenskontrolle)
gemäß GenDG
Seit 1. Februar 2010 ist das
Gendiagnostikgesetz (GenDG)
in Kraft. Demnach dürfen ab
1. Februar 2012 genetische
Beratungen im Zusammenhang
mit genetischen Untersuchungen
nur noch durch speziell quali­
fizierte Ärztinnen und Ärzte
durchgeführt werden.
Das GenDG ist Bundesrecht, und
eine von der GendiagnostikKommission erarbeitete Richtlinie
lässt leider offen, wer Träger der
dort geregelten Qualifikationsmaßnahme sein soll. Es war für
die Ärztekammern und für die
Länderministerien ein schwieriger Prozess, den Forderungen
des Bundesgesetzes einerseits zu
genügen, andererseits aber auch
den Ärztinnen und Ärzten eine
hieb- und stichfeste Regelung zu
bieten. In zahleichen Gesprächen
auf Landesebene in BadenWürttemberg wurde daher ein
Kompromiss gefunden, nach
dem die Landesministerin für
Arbeit und Sozialordnung,
Familie, Frauen und Senioren
die Landesärztekammer bittet,
sie möge nach den Vorgaben
der Richtlinie der GendiagnostikKommission für ihre Mitglieder
Qualifikationsmaßnahmen zur
gendiagnostischen Beratung
anbieten.
Vorgeschrieben ist eine theoretische Qualifikation über 72 bzw.
8 Stunden, letzteres bei Beratung
im Kontext der vorgeburtlichen
Risikoabklärung. Alternativ kann
als Übergangslösung für die
Dauer von fünf Jahren die Qualifikation durch eine bestandene
Wissenskontrolle nachgewiesen
werden. Die Landesärztekammer
und die vier Bezirksärzte­
kammern in Baden-Württemberg
bieten diese Wissenskontrollen
an. Zur Vorbereitung auf die
­Wissenskontrollen bieten die
Kammern als Hilfestellung einen
sechsstündigen freiwilligen
­Refresherkurs an. Die Kammern
verstehen dieses Angebot
als Hilfe und Service für ihre
ärztlichen Mitglieder.
Wir weisen jetzt schon darauf
hin, dass diese Übergangs­
regelung befristet ist bis zum
10. 07. 2016 (Ende des 5-JahresZeitraumes nachdem die Richt­
linie der GEKO zum Gendiagnostikgesetz in Kraft getreten ist).
Danach wird der direkte Zugang
zur Wissenskontrolle nur solchen
Ärztinnen und Ärzten ermöglicht,
die mindestens fünf Jahre Berufstätigkeit ab Anerkennung als
Fachärztin bzw. Facharzt nachweisen können.
Termin:
Samstag, 5. Dezember 2015
9.00–16.30 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 46/2015)
Fachgruppe: FA für Frauen­
heilkunde und Geburtshilfe,
FA für Neurologie, FA für Urologie
Leitung:
Dr. med. Dr. rer. nat. Saskia Biskup,
Praxis für Humangenetik,
Tübingen;
Dr. med. Ulrike Mau-Holzmann,
Institut für medizinische Genetik
und angewandte Genomik,
Universitätsklinikum Tübingen
Ort: Universitäts-Frauenklinik,
Hörsaal, Calwerstr. 7,
72076 Tübingen
Gebühr: 48,– Euro
Punkte: beantragt
Die Anmeldung wird zwei Wochen
vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis eine
Woche vor Kursbeginn wird
eine Bearbeitungsgebühr von
50 Prozent erhoben. Bei späterer
Absage oder Nichterscheinen
wird die vollständige Gebühr
erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher
nicht erreicht ist, kann der Kurs
abgesagt werden.
Homepage für Ärzte – Grundkurs
Die elektronischen Kommunika­
tionswege gewinnen auch in der
Arzt-Patienten-Beziehung immer
mehr Bedeutung und die eigene
Homepage bietet inzwischen
verschiedene Kontaktmöglichkeiten. Dieses Fortbildungsangebot richtet sich an alle Ärztinnen
und Ärzte, die ihre Homepage
selbst erstellen, oder sie selbst
pflegen und aktualisieren möchten. Das Seminar vermittelt die
technischen Kenntnisse, die dazu
erforderlich sind sowie Informa­
tionen über die vielfältigen
Bekanntmachungen
Funktionen und Möglichkeiten,
mit denen eine Homepage
heute ausgestattet sein kann.
Grundkenntnisse in Windows XP
oder Windows Vista sind Voraussetzung.
Termin:
Samstag, 5. Dezember 2015
9.00–15.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 31/2015)
Leitung: Dr. Oleg Subkov,
Dipl.-Volkswirt, Schwerpunkt
Informationstechnologie,
Dettenhausen; Sergej Subkov,
Wirtschaftsinformatiker,
MSc, Geschäftsführer
IT-Unternehmen, Dettenhausen
Ort: Handwerkskammer
Reutlingen, Bildungsakademie
Tübingen, Raichbergstr. 87,
72072 Tübingen
Mindestteilnehmerzahl: 9
Gebühr: 120,– Euro
Punkte: 9
Die Anmeldung wird fünf Tage
vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis drei
Tage vor Kursbeginn wird
eine Bearbeitungsgebühr von
50 Prozent erhoben. Bei späterer
Absage oder Nichterscheinen
wird die vollständige Gebühr
erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher
nicht erreicht ist, kann der Kurs
abgesagt werden.
Demenz aktuell 2015:
Patienten in Praxis und Klinik
In Zusammenarbeit mit dem
Geriatrischen Zentrum am Universitätsklinikum Tübingen bietet
die Akademie für ärztliche Fortbildung bei der Bezirksärzte­
kammer Südwürttemberg eine
Fortbildungsveranstaltung in der
Reihe „Demenz aktuell“ an, in
­deren Mittelpunkt praktische
­Aspekte stehen, die sich in all­
täglichen Situationen bei der
­Versorgung von Patienten mit
Demenzerkrankungen in Klinik
und Praxis ergeben. Die Beiträge
betreffen das cognitive Screening
mit den verfügbaren Kurztests
ganz allgemein, und die cognitiven Assessments für MFA’s im
Besonderen mit den praktischen
Bedeutungen und möglichen
Schwierigkeiten bei der Durchführung, sowie typischen Verhaltensauffälligkeiten und Besonderheiten, wie sie im Umgang
mit Demenzpatienten auftreten
und wie ein wertschätzender
Umgang mit ihm strukturiert
werden kann.
Termin:
Mittwoch, 9. Dezember 2015
19.30–22.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 41/2015)
Leitung: Dr. med. Michael Schulze,
Präsident der Bezirksärzte­
kammer Südwürttemberg
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Gebühr: kostenfrei
Punkte: 3
60-stündiges Basiscurriculum
„Geriatrische Grundversorgung“
der Bundesärztekammer
Die demografische Entwicklung
in der Bundesrepublik Deutschland in den nächsten Jahrzehnten wird es mit sich bringen,
dass Ärztinnen und Ärzte der
meisten Fachgebiete zunehmend
ältere Menschen unter ihren
Patientinnen und Patienten
haben werden. In den Weiterbildungsgängen vieler Fachgebiete
sind geriatrische Fragen und
die besonderen Probleme des
älteren Patienten nicht sehr ausführlich berücksichtigt. An der
Geriatrie interessierte Ärztinnen
und Ärzte können seit geraumer
Zeit die Zusatzweiterbildung
„Geriatrie“ nach der Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg
erwerben. Sie sieht aber eine
Weiterbildungszeit von 18 Monaten bei einem zur Weiterbildung
befugten Facharzt vor und ist
inhaltlich so umfangreich, dass
sie fast nur von den Fachärztinnen und Fachärzten für Allgemeinmedizin und Innere Medizin
gewählt wird.
Die Bundesärztekammer hat jetzt
ein 60-stündiges Basiscurriculum
„Geriatrische Grundversorgung“
entwickelt, das sich an die
Ärztinnen und Ärzte aller Fach­
gebiete richtet, die die Zusatz­
bezeichnung Geriatrie nicht erwerben wollen, aber ihre Kenntnisse über wesentliche Aspekte
der Behandlung älterer Menschen vertiefen wollen. Es ist in
neun Module gegliedert, die als
Gesamtpaket oder unabhängig
voneinander einzeln absolviert
werden können. Durch die
bundeseinheitliche Struktur ist es
auch möglich, die verschiedenen
Module im Bereich anderer
deutscher Ärztekammern zu
ergänzen. Da die Inhalte und
die Zeitdauer der Module sehr
unterschiedlich sind, bewegt
sich die Teilnahmegebühr in
einem Rahmen von 50,– Euro
bis 110,– Euro.
Termine:
Freitag, 22. Januar 2016
14.00–18.15 Uhr
Samstag, 23. Januar 2016
9.00–18.00 Uhr
Sonntag, 24. Januar 2016
9.00–13.30 Uhr
Freitag, 4. März 2016
14.00–17.15 Uhr
Samstag, 5. März 2016
9.00–17.15 Uhr
Sonntag, 6. März 2016
9.00–13.15 Uhr
Freitag, 15. April 2016
13.45–18.30 Uhr
Samstag, 16. April 2016
9.00–18.15 Uhr
Sonntag, 17. April 2016
9.00–13.15 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 8/2016)
Leitung:
Prof. Dr. med. Gerhard Eschweiler,
Facharzt für Neurologie und
Psychiatrie, Klinische Geriatrie,
Oberarzt, Universitätsklinik für
Psychiatrie und Psychotherapie,
Tübingen
Dr. med. Michael Jamour,
Facharzt für Innere Medizin,
Klinische Geriatrie, Chefarzt,
Geriatrische Rehabilitationsklinik
Ehingen
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Punkte: 4 bis 10 (je nach Modul)
Gebühr: 50,– Euro bis 110,– Euro
(je nach Modul)
Die Anmeldung wird vier Wochen
vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis zwei
Wochen vor Kursbeginn wird
eine Bearbeitungsgebühr von
50 Prozent erhoben. Bei späterer
Absage oder Nichterscheinen
wird die vollständige Gebühr
erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl vier Wochen vorher
nicht erreicht ist, kann der Kurs
abgesagt werden.
Grundlagen der Medizinischen
Begutachtung
Die Erstellung von medizinischen
Gutachten gehört zur ärztlichen
Berufsausübung. Ärztliche Gutachten werden von privaten
und gesetzlichen Versicherungsträgern und von Gerichten be­
antragt. Bereits im Rahmen ihrer
Weiterbildung müssen Ärztinnen
und Ärzte Gutachten anfertigen.
Die hierfür erforderlichen Sachkenntnisse werden ihnen allerdings weder in der Aus- noch in
der Weiterbildung vermittelt.
Auch im Rahmen der Fortbildung
gibt es nur vereinzelt und zum
Teil sehr verschiedene Angebote,
die sich dieses Themas annehmen.
Deshalb hat die Bundesärztekammer ein 40-stündiges
Curriculum ausgearbeitet,
das die Bezirksärztekammer
Südwürttemberg überarbeitet
hat und mit 32 Stunden anbietet.
Termine:
Freitag, 29. Januar 2016
9.00–16.50 Uhr
Samstag, 30. Januar 2016
9.00–17.00 Uhr
Freitag, 12. Februar 2016
9.00–16.50 Uhr
Samstag, 13. Februar 2016
9.00–16.45 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 12/2016)
Leitung: Prof. Dr. iur. Kamps,
Rechtsanwalt, Medizinrecht,
Tübingen
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Mindestteilnehmerzahl: 40
Gebühr: 385,– Euro (inkl. Kurs­
unterlagen und Verpflegung)
Punkte: 32
Die Anmeldung wird vier Wochen
vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis zwei
Wochen vor Kursbeginn wird
eine Bearbeitungsgebühr von
50 Prozent erhoben. Bei späterer
Absage oder Nichterscheinen
wird die vollständige Gebühr
erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl vier Wochen vorher
nicht erreicht ist, kann der Kurs
abgesagt werden.
ÄBW 08 • 2015
435
Bekanntmachungen
40-Stunden-Kurs „Palliativmedizin“
nach der Weiterbildungsordnung
Mit der am 1. Mai 2006 in Kraft
getretenen Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer
Baden-Württemberg wurde die
Zusatzbezeichnung „Palliativmedizin“ eingeführt. Zum Erwerb
dieser Zusatzbezeichnung ist
unter anderem die Absolvierung
eines 40-stündigen Kurses
erforderlich, für welchen
die Bundesärztekammer ein
Curriculum festgelegt hat.
Termine:
Freitag, 18. März 2016
14.00–18.00 Uhr
Samstag, 19. März 2016
9.00–17.15 Uhr
Sonntag, 20. März 2016
9.00–15.15 Uhr
Freitag, 8. April 2016
14.00–18.00 Uhr
Samstag, 9. April 2016
9.00–16.15/17.15 Uhr
Sonntag, 10. April 2016
9.00–14.15 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 2/2016)
Leitung: Dr. med. Michael Haen,
niedergelassener Facharzt für
Innere Medizin, Hämatologe und
Onkologe, Zusatzbezeichnung
Palliativmedizin, Tübingen
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Mindestteilnehmerzahl:
35 Personen
Gebühr: 440,– Euro
Punkte: 40
Die Anmeldung wird vier Wochen
vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis zwei
Wochen vor Kursbeginn wird
eine Bearbeitungsgebühr von
50 Prozent erhoben. Bei späterer
Absage oder Nichterscheinen
wird die vollständige Gebühr
erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl vier Wochen vorher
nicht erreicht ist, kann der Kurs
abgesagt werden.
Vorankündigung
Psychoonkologie 2016:
Selbstbestimmung – Fürsorge –
ein Konflikt?
Termin:
Samstag, 16. Januar 2016
9.00–14.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 9/2016)
Leitung: Dr. med. Michael Schulze,
Präsident der Bezirksärzte­
kammer Südwürttemberg
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Gebühr: 50,– Euro
Wird bei der KV BW zur Anerkennung als Pflichtfortbildung
auf das DMP Mamma-Carcinom
angemeldet.
Punkte: beantragt
Die Anmeldung wird zwei Wochen
vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis eine
Woche vor Kursbeginn wird
eine Bearbeitungsgebühr von
50 Prozent erhoben. Bei späterer
Absage oder Nichterscheinen
wird die vollständige Gebühr
erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher
nicht erreicht ist, kann der Kurs
abgesagt werden.
Vorankündigung
Kardiologische Notfälle
mit Kasuistiken
Termin:
Samstag, 6. Februar 2016
9.00–13.15 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 26/2016)
Leitung: Dr. med. Christian Milz,
Facharzt für Innere Medizin,
Notarzt, leitender Notarzt,
Leutkirch
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Gebühr: 25,– Euro
Punkte: beantragt
Die Anmeldung wird zwei Wochen
vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis eine
Woche vor Kursbeginn wird
eine Bearbeitungsgebühr von
50 Prozent erhoben. Bei späterer
Absage oder Nichterscheinen
wird die vollständige Gebühr
erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher
nicht erreicht ist, kann der Kurs
abgesagt werden.
Impressum
Vorankündigung
Megacode-Training
Termin:
Samstag, 27. Februar 2016
9.00–13.15 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 27/2016)
Leitung: Dr. med. Christian Milz,
Facharzt für Innere Medizin,
Notarzt, leitender Notarzt,
Leutkirch
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Gebühr: 75,– Euro
Punkte: 5
Die Anmeldung wird zwei Wochen
vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis eine
Woche vor Kursbeginn wird
eine Bearbeitungsgebühr von
50 Prozent erhoben. Bei späterer
Absage oder Nichterscheinen
wird die vollständige Gebühr
erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher
nicht erreicht ist, kann der Kurs
abgesagt werden.
Notfallmanagement –
Fortbildungen in Ihrer Arztpraxis
– individuell
– nach Absprache
Dr. med. Karl-Otto Walz,
Neue Str. 72, 89073 Ulm
Notfallmanagement –
Fortbildungen in Ihrer Arztpraxis
(Ravensburg, Friedrichshafen)
– individuell
– nach Absprache
Dr. med. Christian Milz,
Ottmannshofer Str. 44,
88299 Leutkirch
Auskunft/Anmeldung:
Akademie für Ärztliche
Fortbildung bei der Bezirksärztekammer Südwürttemberg,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen,
Telefon (0 71 21) 9 17-24 15 oder
-24 16, Fax (0 71 21) 9 17-24 00,
E-Mail: [email protected]
Hinweis:
Die Änderung der Zustelladresse für das ÄBW ist
bitte ­ausschließlich an die zuständige Bezirks­ärztekammer
zu melden.
Herausgeber:
Landesärztekammer und
Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg
Herausgebergremium:
Dr. med. Ulrich Clever (Vorsitzender), Dr. med. Norbert Metke
(stellv. Vorsitzender), Dr. med. Klaus Baier (Rechnungsführer),
Dr. med. Frank-Dieter Braun, Dr. med. Johannes Fechner,
Dr. med. Michael Schulze, Dr. med. Ulrich Voshaar,
Dr. med. Anne Gräfin Vitzthum, Dr. med. Herbert Zeuner
Verantwortlicher Chefredakteur:
Dr. med. Oliver Erens (OE)
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ISSN 0720-3489
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ÄBW 08 • 2015
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(meinem) Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weisen wir (weise ich) unser (mein)
Kreditinstitut an, die von der Alfons W. Gentner GmbH & Co. KG auf unser (mein) Konto
gezogenen Lastschriften einzulösen.
Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die
Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut
vereinbarten Bedingungen.
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kompakt versammelt. So werden Vitae aus der Zeit
zwischen dem zweiten Jahrhundert vor Christus und
heute exemplarisch und kurzweilig vorgestellt.
Doch nicht nur die Krankheitsverläufe prominenter
Protagonisten faszinieren. Bemerkenswert sind
auch die Veränderungen von Moral-Vorstellungen
innerhalb der Geschichte(n).
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